GESCHÄFTSBERICHT 2016 - LFK
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Geschäftsbericht 2016 LFK – Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg Reinsburgstraße 27 · 70178 Stuttgart Fon: 0711.66991-0 · Fax: 0711.66991-11 E-Mail: info@lfk.de · Internet: www.lfk.de
Inhaltsverzeichnis Vorwort Vorwort Thomas Langheinrich, Präsident der LFK 7 Vorwort Dr. Wolfgang Epp, Vorsitzender des Medienrates der LFK 8 1 Zulassung, Aufsicht und Förderung der privaten Rundfunkveranstalter 1.1 Hörfunk 12 1.2 Fernsehen 19 2 Medienkompetenz und Medienforschung 2.1 Kooperationen 27 2.2 Projekte der LFK 33 2.3 Veranstaltungen mit Medienkompetenz-Bezug 39 2.4 Jugendmedienschutz 40 3 Neue Technologien und Planung der Kommunikationsnetze 3.1 Hörfunk 42 3.2 Analogabschaltung im Kabel 44 3.3 Breitbandausbau / Clearingstelle „Neue Medien im Ländlichen Raum“ 44 4 Öffentlichkeitsarbeit 47 4.1 Einzelne Veranstaltungen 2016 49 5 Medienpolitik/Zusammenarbeit mit anderen Landesmedienanstalten 5.1 Zusammenarbeit der Medienanstalten in Europa – Audiovisuelle Mediendienste 58 5.2 Intermediäre, Fake News und Hate Speech 58 5.3 Barrierefreiheit 58 5.4 Digitalisierung in Deutschland 59 5.5 Organisation der Landesmedienanstalten 59 5
6 Auftrag und Berichtszeitraum 63 7 Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Organisation der LFK 7.1 Aufgaben 68 7.2 Rechtsgrundlagen 69 7.3 Organe der LFK 70 8 LFK intern 8.1 Personal 84 8.2 Ausbildung 84 8.3 Finanzen 84 9 Anhang 9.1 Publikationen 2016 90 9.2 Programme im Pflichtbereich der Kabelbelegung („Must-carry-Bereich“) 91 9.3 Abkürzungsverzeichnis 93 6
Vorwort Thomas Langheinrich, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) Der Brief kam von einer jungen Lehrerin, die sich besorgt zeigt, dass in den Schulen aufgrund der vielen ausländischen Kinder jetzt das „Grüß Gott“ verboten werden soll. Angeblich würden damit Mitschüler, die muslimischen Glaubens sind, beleidigt und eben deshalb hätte es von Seiten dieser Glaubensgemeinschaft Beschwerden gegeben. Eine Welle der Entrüstung schwappte durch die sozialen Medien, der Brief wurde tausendfach über Facebook geliked, kommentiert oder über WhatsApp verbreitet. Im Jahr 2016 war das, auf der Höhe der Flüchtlingskrise, und die Kommentare waren in der Regel eindeutig. Eine Lehrerin, die die Courage hat, gegen diese Willkür aufzubegehren – und Flüchtlinge, die für unsere europäische Wertegemeinschaft eine Gefahr darstellen. Doch – der Brief war eine Fälschung und ein Bombenerfolg für die Verfasser, denn er wurde immer wieder weiterverbreitet. Und das nicht zum ersten Mal. Bereits 2011 geisterte das gleiche Schreiben der vermeintlichen Lehrerin in den sozialen Medien, so dass sogar die baden-württembergische Landesregierung klarstellen musste, dass es ein solches absurdes Verbot niemals im Land geben wird. 2013 tauchte der Brief wieder auf. Und eben 2016. Doch damit nicht genug. Der ominöse Brief geisterte bereits 2008 durch Österreich. Damals ging es um Linzer Schulen und ebenso schlugen die Wogen hoch. Täglich grüßt das Murmeltier. Willkommen in der Welt der Fake News. Vielleicht sind es die Begriffe Fake News oder Hate Speech, die das Medienjahr 2016 maßgeblich geprägt haben. Gezielte Falschmeldungen, die verbreitet werden, um Menschen zu verunsichern, Vorurteile zu schüren, Hass zu provozieren. Intelligente Bots hacken sich wie digitale U-Boote automatisiert und blitzschnell mit ihren falschen Informationen oder Hassbotschaften in die Kommentarspalten der Online-Zeitungen. Oder Falschmeldungen werden bewusst über soziale Medien gestreut und instrumentalisiert, um gezielt zu desinformieren. Mir scheint es fast, als seien die Instrumente des längst vergangenen kalten Krieges in den Filterblasen der digitalen Welt angekommen. Fake News, ein Totschlag-Begriff, der auch zunehmend das Vertrauen in die klassischen Medien erschüttert. Für mich steht dafür auch die Szene, in der der neu gewählte US-Präsident Donald Trump in einer seiner ersten Pressekonferenzen fragenden Journalisten renommierter Medien das Wort verbat und sie mit einer abschätzigen Handbewegung und dem Kommentar Fake News brandmarkte. Freie Medien, ein Eckpfeiler der Demokratie, geraten unter Druck und müssen um ihre Glaubwürdigkeit ringen. Für die Medienanstalten sind Fake News und Hate Speech ganz neue Herausforderungen für die Zukunft – und das nicht von ungefähr, denn Landesmedienanstalten wie die LFK sind staatsfern organisiert und mit behördli- chen Exekutivbefugnissen ausgestattet, um die Einhaltung von Vorgaben zu prüfen und durchzusetzen. Aus der Rundfunkaufsicht haben sie zudem die fachliche Kompetenz, Informationsinhalte zu beurteilen. Für den Bereich der strafrechtlich relevanten Hate Speech ist beispielsweise die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zuständig. Allerdings müssen für weiterreichende Befugnisse auch noch einige gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Aber gerade vor diesem Hintergrund bekommt die Vermittlung von Medienkompetenz eine erweiterte, eine neue Grundlage. Wir müssen noch stärker lernen, Inhalte zu hinterfragen und gegebenenfalls selbst zu re- cherchieren. Also von der passiven Rolle in eine aktive übergehen. Nur weil eine vermeintliche Freundin auf Facebook oder WhatsApp einen Brief einer Lehrerin weiterleitet, muss er nicht wahr sein. Eine kurze Suche in 7
Google hätte die Vorgeschichte des Briefes schnell ans Tagelicht gebracht. Stattdessen wurde er in den meisten Fällen mit der gehörigen Portion Ärger einfach an weitere Freunde gepostet und die Fake-Lawine wurde immer größer und größer. Wir haben es in der Hand, sie zu stoppen. Die Landesanstalt für Kommunikation wird darum auch in Zukunft viele Projekte fördern, die bei Kindern und Jugendlichen, aber zunehmend auch bei Senioren, die Aufmerksamkeit für die Fallstricke in der digitalen Welt schulen. Vielleicht ist es dieses Bewusstsein, das in Zukunft Garant unserer Demokratie ist. Ich wünsche Ihnen nun eine anregende Lektüre des Geschäftsberichtes der Landesanstalt für Kommunikation. Ihr Thomas Langheinrich Vorwort Dr. Wolfgang Epp, Vorsitzender des Medienrates der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) Was waren die Zeiten früher einfach: ein Fernseher war ein Fernseher, ein Radio ein Radio und ein Telefon ein Telefon. Geräte, die einfach zu bedienen waren und nichts konnten außer Radio, Fernsehen oder Tele- fonieren. Die Digitalisierung und die Konvergenz der Übertragungswege und der Endgeräte schaffen vollkommen neue Möglichkeiten. Und Radios zeigen plötzlich Musikvideos, auf dem Smartphone kann ich fernsehen, und Fernseher fragen mich nach meinen Lieblingsserien – oder ob sie mir eine Pizza bestellen sollen. „Tradition ist kein Geschäftsmodell“. Ein Zitat, das 2009 über einem Inter- net-Manifest stand, in dem Thesen zur Zukunft des Journalismus verbreitet wurden. Ein paar Jahre später zeigt sich, wie wahr diese Aussage ist und wie unbarmherzig oftmals innerhalb kürzester Zeit etablierte Branchen auf den Kopf gestellt werden und sich neu erfinden müssen. Wenn ihnen überhaupt noch die Zeit dazu bleibt. Disruption, Veränderung und Change ist zum Alltag geworden und damit nichts mehr, wie es war. Ein digitaler Tsunami, der alle heimsucht, nicht nur die Medien. Auch viele andere Branchen reiben sich verwun- dert am Frühstückstisch die Augen, weil ihr Markt quasi über Nacht nach vollkommen neuen Gesetzen und mit vollkommen neuen Playern funktioniert. Die neue Welt basiert auf einem permanenten Scan. Gewohnheiten, Alltag, Persönlichkeit des Nutzers werden analysiert, befragt, durchleuchtet, und um ihm dann Angebote zu unterbreiten, zu denen er schwer Nein sagen kann. Konfektionierte, personalisierte Häppchen, die ihn unterhalten, die ihn so informieren, dass seine Meinung bestärkt wird, dass er sich einfach rundum wohl fühlt. Ein digitales Disneyland für jeden einzelnen Nutzer ent- steht, das so groß ist, dass man es eigentlich gar nicht mehr verlassen muss. Ein Freizeitpark, der uns all das bietet, was wir erwarten, und der so laut und so bunt ist, dass die Welt draußen grau erscheint. 8
Mit diesen maßgeschneiderten Angeboten, den neuen Technologien, Geräten, Plattformen und neuen Nut- zungsmöglichkeiten werden auch die Herausforderungen für die Landesmedienanstalten immer komplexer und erfordern immer größeres Fachwissen und Expertise. Aggregatoren, Plattformbetreiber, selbst Fernsehgerätehersteller mischen etwa auf dem Markt der Auffindbarkeit von Medieninhalten mit und sortieren Inhalte: Im besten Falle zum Wohle der Zuschauer, aber die Versuchung ist groß, denjenigen, der am meisten zahlt, auf dem Logenplatz, ganz nah am Zuschauer, zu positionieren. Content ist nach wie vor King, aber ein gutes Programm muss auch gefunden werden können. Qualitätsprivilegierung und Vielfalt sind darum gerade in diesen Zeiten des Umbruchs wichtige Aufgaben der Rundfunkaufsicht. War früher die Zulassung eines Programmes für den Sender der Schlüssel für die Eingangstür in die Lebenswelt des Hörers oder Zuschauers, so gibt es heute viele Türen und viele Schlösser, die die Veranstalter öffnen müssen. Und manche exklusive Hintertür mit Spezialschlüsseln. Faire Bedingungen und der gleiche Zugang für alle muss Fundament auch für die digitale Welt sein. Doch hier geben mehr und mehr die globalen Unternehmen den Takt vor: Google, Facebook, Samsung, Amazon oder App- le mit gigantischen Entwicklungsabteilungen. Mit Hilfe von Big Data dringen sie bis in die Wohnzimmer und in die Autos und in die Uhren am Handgelenk vor und bieten dem kleinsten lokalen Werbekunden Fläche für seine Produkte und Dienstleistungen, andererseits schotten sie ihre Plattformen gegenüber vermeintlich regionalen Sonderlösungen ab. Das heißt, regionale Anbieter ohne Entwicklungsabteilungen und internationalen Fokus bleiben immer öfter außen vor. Wie kann vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen Vielfalt und Qualität in den privaten Medien mittelfristig gesichert werden? Welche Rolle können regionale Veranstalter in Zukunft spielen und wie können die Rahmen- bedingungen so angepasst werden, dass sie auch in Zukunft ihren Beitrag zur lokalen Vielfalt leisten können? Wichtige Fragen, die in diesen Monaten zu diskutieren sind. An runden Tischen und anderswo. Die Medienrätinnen und Medienräte werden ihren Beitrag dazu leisten. Dr. Wolfgang Epp 9
1 Zulassung, Aufsicht und Förderung der privaten Rundfunkveranstalter
1 Zulassung, Aufsicht und Förderung der privaten Rundfunkveranstalter 1.1 Hörfunk Baden-Württemberg verfügt im Bundesvergleich über eine sehr vielfältige und vitale private Radiolandschaft. In der Grundstruktur sind an jedem Ort drei Programme hörbar, nämlich ein Lokalprogramm, ein Bereichssen- der und ein landesweites Programm. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg zwölf Lokalsender, drei Re- gionalsender und das landesweite Jugendradio bigFM. Das tatsächliche Angebot ist dank der Überreichweiten benachbarter Sender inner- und außerhalb Baden- Württembergs noch deutlich höher. Ergänzt wird diese Struktur im Jahre 2016 durch 13 private kommerziel- le Programme und einen Bürgermedienkanal auf dem landesweiten DAB-Multiplex, durch nichtkommerzielle Radios und Lernradios und durch die weiteren privaten Spartenprogramme egoFM, Klassikradio, Metropol FM und sunshine live, die dort ausgestrahlt werden, wo UKW-Frequenzen nicht für die sonstige Versorgung be- nötigt werden. Sendegebiete Lokalsender Bislang war die Hörfunklandschaft in Baden-Württemberg geprägt von einer soliden bis guten Wirtschaftslage. Obwohl es dem Hörfunk im Vergleich der Medien relativ gut geht und er vergleichsweise stabile Hörerzahlen aufweist, wird die wirtschaftliche Grundlage zunehmend brüchiger. Grund hierfür ist ein immer größerer Einfluss der Mediaagenturen, die die Einbuchung von Werbung der Markenartikler vornehmen. Trotz hohen Werbeauf- kommens erreichen die Mediaagenturen mit ihren Trading-Vorstößen, denen die einzelnen Radio-Unternehmen wenig entgegenzusetzen haben, immer höhere Rabattierungen, die sich auf die Ertragslage der Radiounter- nehmen negativ auswirken. So wird rechnerisch zwar die gesamte Werbezeit verkauft, allerdings zu deutlich ungünstigeren Konditionen. Eine wichtige Konstante für die Radiosender ist daher die regionale Werbung. 1.1.1 Kommerzieller Hörfunk Nachdem im Jahr 2014 die Neuvergabe der UKW-Frequenzen in Baden-Württemberg abgeschlossen werden konnte, starteten die Sender ab dem 01. Januar 2016 in die neue Lizenzperiode, die Ende 2025 enden wird. Neu hinzugekommen ist das Radio Neckaralb live für die Kreise Tübingen, Reutlingen und den Zollernalbkreis. Im Lauf des Jahres 2016 genehmigte die LFK im gesetzlich zulässigen Umfang Beteiligungsänderungen bei der RNO GmbH im Versorgungsgebiet L1 (Kurpfalz). Im Zuge dieser Veränderungen wurde das Lokalprogramm umbenannt in Regenbogen Zwei. Regenbogen Zwei spricht mit einem Klassikrockformat eine eher männliche ältere Zielgruppe an und will die lokale Berichterstattung aus der Metropolregion Mannheim und Heidelberg deutlich verstärken. Radio Sunshine live setzt sein bundesweites Programm mit dem Schwerpunkt auf elekt- ronische Tanzmusik fort, zum Teil wurden die Arbeitsplätze nach Berlin verlagert. Gegen die Genehmigung der Beteiligungsänderung und Umformatierung des Senders hat ein benachbarter Lokalprogrammveranstalter Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben. 12
Gegen die Entscheidungen der LFK im Rahmen der Zuweisung des Lokalgebietes L 9 (Ostwürttemberg) hatte der Mitbewerber Radio 3 Lokalfunk Ostwürttemberg Klage eingelegt. Im November 2016 wurde diese Klage vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen mit der Begründung, dass sich die LFK innerhalb ihres Beurteilungs- spielraums und damit rechtmäßig bewegt habe. 1.1.1.1 Förderung Hörfunk Die LFK gewährte auch im Berichtsjahr wieder eine erhebliche Förderung für die Verbreitungskosten der Lo- kalsender. Hierbei erhalten diejenigen Sender eine erhöhte Förderung, die besonders hohe Aufwendungen für die Versorgung der Hörer in ihrem Verbreitungsgebiet haben, z.B. weil durch die schwierige Topographie mehr Senderstandorte erforderlich sind. Einige Veranstalter haben im Berichtsjahr in der Folge der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes den Sendernetzbetreiber gewechselt und zum Teil den Sendernetzbetrieb über eine gemeinsame Sendernetzbetriebsgesellschaft organisiert. Hierbei haben sie auch selbst, zum Teil in erheblichem Umfang, in Senderstandorte investiert. Im Berichtsjahr wurden für die Förderung der Infrastrukturkosten der Veranstalter insgesamt rund 540.000 Euro eingesetzt. 1.1.1.2 DAB+ Weiterhin eine erfreuliche Entwicklung nimmt die Verbreitung zahlreicher baden-württembergischer Radioprogramme über Digitalradio über den gemeinsamen landesweiten digitalen Multiplex. Neben dreizehn privaten kommerziellen Radioprogrammen wird eine Kapazität auf dem landesweiten DAB+ von den Nichtkommerziellen Lokalradios und Lernradios genutzt. Die Verbreitungskosten für diesen Kanal trägt die LFK. Nach der ALM-DAB+-Reichweitenerhebung sowie dem Digitalisierungsbericht der Landesmedienanstalten liegt Baden-Württemberg bei der Haushaltsdurchdringung mit DAB+-Geräten in der Spitzengruppe der Bundesländer. 14,5 % der Haushalte im Land verfügen über ein oder mehrere DAB+-Geräte. Hierzu beigetragen haben die Marketingkampagnen der privaten Radios und des SWR, die u.a. auch durch die maßgebliche Förderung dieser Marketinganstrengungen durch die LFK möglich wurden. Die LFK hat hier jeden Veranstalter im Berichtsjahr mit zunächst 40.000 Euro unterstützt. Hinzu kamen weitere Mittel für eine gemeinsame Weihnachtskampagne aller baden-württembergischen privaten DAB+-Sender, für die eine Förderung von insgesamt 200.000 Euro gewährt wurde. Im Folgejahr soll die Förderung von Marketinganstrengungen der Sender fortgeführt werden. Zusätzlich hat die LFK mit Blick auf die weitere Entwicklung von DAB+ ein Gutachten zur Ausgestaltung der lokalen Hörfunklandschaft in Baden-Württemberg 2025 beauftragt. Vor dem Hintergrund der digitalen Transfor- mation der Medienlandschaft, insbesondere der Veränderungen im Hörfunk durch digitale Verbreitungswege, soll das Gutachten Rahmenbedingungen aufzeigen, unter denen eine wirtschaftlich tragfähige Zukunft des lokalen Hörfunks möglich ist. 13
1.1.2 ALM – Bundesweiter Hörfunk Mit Schwarzwaldradio wurde ein bundesweites Hörfunkprogramm lizenziert, das seit Mitte 2016 auf dem bun- desweiten DAB-Multiplex ausgestrahlt wird. 1.1.3 Nichtkommerzieller Lokalfunk (NKL) und Lernradios 1.1.3.1 Nichtkommerzieller Lokalfunk (NKL) Seit 1995 senden nichtkommerzielle Lokalfunkanbieter (NKL) an neun Standorten in Baden-Württemberg. Die aktuelle Lizenzperiode läuft bis 2025. Die NKL bieten unterschiedlichen gesellschaftlichen Kräften durch Ein- räumung von Sendezeit für selbst gestaltete Programm- beiträge Zugang zu ihren Programmen und tragen zur Meinungsvielfalt in der Hörfunklandschaft von Baden- Württemberg bei. Bei der Förderung der NKL gab es im Bereich der So- ckelförderung im Berichtsjahr keine Veränderungen. Dagegen gab es größere Änderungen bei der Förde- rung der technischen Infrastruktur. Bis Ende 2015 hat die LFK die Sender- und Leitungskosten der NKL direkt an den Sender- und Leitungsanbieter überwiesen und auch die Leistungserbringung überprüft. Der dafür ge- schlossene Rahmenvertrag wurde zum Jahresende 2015 gekündigt. Im selben Jahr wurde die Ausschreibung des Sendernetzbetriebs für alle UKW-Frequenzen für die NKL Standorte nichtkommerzieller Lokalfunk (NKL) und Lernradios und Lernradios durchgeführt. Notwendig wurde dieses Verfahren durch die Änderung des Telekommunikations- gesetzes (TKG) und die damit verbundenen Maßgaben. Im Ergebnis dieser Ausschreibung kam bei der UKW-Sen- deanlage in sieben von elf Fällen Media Broadcast und in drei Fällen die Divicon zum Zug. Die UKW-Versorgung beim Uniradio Freiburg verblieb im Eigenbetrieb. Die Signalzuführung wird Media Broadcast in zehn von elf Fällen weiterhin betreiben. Beim Uniradio Freiburg übernimmt künftig ein anderer Anbieter die Signalzuführung. Seit 2016 müssen sich die Rundfunkveranstalter also selbst um einen Dienstleister für das IP-Streaming und auch um den Sendernetzbetrieb kümmern. Dazu gehört u.a., dass sie die eigenen technischen Voraussetzungen abklären, Ausschreibungen durchführen und das Ergebnis (Vertrag mit dem oder den Netzbetreibern und Dienstleistern) für die Förderung bei der LFK vorlegen. Anders als in den vergangenen Jahren wird jetzt die Infrastrukturförde- rung auf Antrag direkt an die NKL und Lernradios überwiesen und muss von diesen weiter an die Sender- und Zuleitungsbetreiber geleitet werden. Damit fällt den Rundfunkveranstaltern auch die Aufgabe zu, die Leistungs- erbringung zu überwachen und der LFK den Verwendungsnachweis in diesem Bereich vorzulegen. Für die NKL wurden 2016 insgesamt 1,4 Mio. Euro für die technischen Verbreitungskosten und die Förderung des laufenden Betriebs im LFK-Haushalt eingestellt. 14
Seit Juli 2015 wird auch der gemeinsame Programmplatz „BürgerMedien-BW“ auf DAB+ gefördert, auf dem im täglichen Wechsel das Freie Radio Wiesental (Schopfheim), das Freie Radio Wüste Welle (Tübingen) und das Hochschulradio HORADS 88,6 (Stuttgart) senden. 1.1.3.1.1 NKL-Projekte Von 2004 bis 2014 erhielten die NKL für lokale Projekte jährlich insgesamt 100.000 Euro projektgebundene Fördermittel von der LFK. Seit 2015 ist die Projektförderung in der Sockelförderung enthalten und die NKL in- formieren die LFK auf freiwilliger Basis über ihre lokalen Projekte. Diese Projektförderung der LFK hat mit dazu beigetragen, dass die NKL-Veranstalter sich stärker in ihrem lokalen Umfeld orientieren, sei es durch regelmäßige Berichterstattung in lokalen Magazinsendungen oder Kooperationen mit lokalen Partnern. Im Jahr 2016 führten die NKL folgende Projekte durch: 1. Projekt: „Fokus Südwest“ und „Fokus Sport“ von Radio StHörfunk in Schwäbisch Hall 2. Projekt: „Info-Schiene“ von Querfunk in Karlsruhe 3. Projekt: „Going Europe – Focus Europe“ von Radio Dreyeckland in Freiburg 4. Projekt: „Radio Generation“ von der Wüsten Welle in Tübingen/Reutlingen 5. Projekt: „Außenwirtschaft“ von Free FM in Ulm 6. Projekt: „Mein Wiesental“ und „Syrische Redaktion“ vom Freien Radio Wiesental in Schopfheim 7. Projekt: „Refugee Radio Rhein-Neckar“ von bermuda.funk in Mannheim/Heidelberg 8. Projekt: „Jugendliche im Live-Einsatz“ vom Freien Radio Freudenstadt 1.1.3.1.2 Programm der NKL Die nichtkommerziellen Radios produzieren 62 % ihrer Sendezeit (berücksichtigt werden die Zeiten zwischen sechs und 24 Uhr), insgesamt wöchentlich 674 Stunden, in Erstausstrahlung. Das ist Programm, das live oder als vorproduzierte Sendung erstmals ausgestrahlt wird. Pro Standort sind das täglich ca. zehn Stunden neues Pro- gramm. Verstärkt spielen Sendungen zu den Themen Flüchtlinge, Integration und Partizipation eine besondere Rolle. Einige Stationen haben bereits ein Flüchtlingsradio eingerichtet. Menschen mit Migrationshintergrund sind bei den NKL mit ihren jeweiligen muttersprachlichen Sendungen seit Jahren stark vertreten. In den Programmen der NKL gibt es auch zahlreiche Beiträge und Sendungen von Menschen mit Handicaps. Im kulturellen Bereich findet eine sehr gute Vernetzung mit lokalen Künstlern und Initiativen statt. Viele lokale Nachwuchskünstler (Musikbands, Autoren etc.) kommen in den Studios der NKL zu ihren ersten öffentlichen Auftritten. Bei der Zusammenarbeit der NKL mit Schulen bzw. Schülern reicht das Spektrum von Projekten im Rahmen der Ganztagesschule über Schulradio-AGs bis zu Angeboten im Rahmen der Ferienbetreuung. 15
1.1.3.1.3 Fortbildung der NKL-Programmmacher Die LFK unterstützt seit 2008 die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Radiomacher bei den NKL mit 60.000 Euro pro Jahr. Dies führte zu einer deutlichen Steigerung sowohl der Anzahl der Seminare als auch der Quali- tät der angebotenen Fortbildungsmaßnahmen. Im Jahr 2016 wurden über das Bildungszentrum Bürgermedien BZBM, das die Schulungen koordiniert, 116 Workshops mit 1.014 Teilnehmern durchgeführt, d.h. etwa ein Drittel der in Radiovereinen organisierten NKL-Mitglieder nahm an diesen Bildungsmaßnahmen teil. 1.1.3.2 Lernradios (Hochschulradio) Seit Mitte 2015 gibt es in Baden-Württemberg noch insgesamt drei lizenzierte Lernradios. Das vierte Radio, die UniWelle Tübingen, hat zum 01. August 2015 seinen Sendebetrieb eingestellt. Lernradios sind in die Lehre der Hochschulen integriert und deren Programme werden über jeweils eine UKW-Frequenz verbreitet. Aufgabe der Lernradios ist die Förderung von Medienkompetenz sowie die Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnah- men für Studierende, die damit im praktischen Radiobetrieb und über Schulungen die Erstellung von Radiosen- dungen und crossmedialen Produktionen erlernen. Das LernRadio der Hochschule für Musik in Karlsruhe sendet bereits seit 22 Jahren. Im vergangenen Jahr ha- ben sich am Standort Karlsruhe sieben Hochschulen bzw. Hochschuleinrichtungen, darunter auch das bisherige LernRadio der Hochschule für Musik, zum „Campusradio Karlsruhe“ zusammengeschlossen. Hintergrund ist die Neuausrichtung der Lernradio-Förderung der LFK ab 2016 (s.u.). Um diese zu erhalten, sollen möglichst alle Studierenden im Sendegebiet eines Lernradios neben dem klassischen Radiobetrieb crossmedial geschult wer- den, also auch den Einsatz von Text und Video auf Websites sowie den Einsatz in sozialen Netzwerken lernen. In diesem Sinne konnte dem Campusradio Karlsruhe 2016 erstmals eine Förderung durch die LFK zugesprochen werden. Neben zusätzlichen Programm-Stunden über die bisherige UKW-Verbreitung sollen crossmediale Produk- tionen auf einer eigenen Website abgespielt werden. Hierfür koordiniert die neu gegründete Redaktionsleitung u.a. die trimediale Ausbildung der Studierenden. Seit 2006 teilen sich die Universität Freiburg (echo-fm 88,4) und die Pädagogische Hochschule Freiburg (PH 88,4) eine Frequenz in Freiburg. Ein Schwerpunkt der PH Freiburg ist die Einbeziehung von örtlichen Schulen, so dass Kinder und Jugendliche unter Anleitung von Studierenden Sendungen erstellen können. Im Jahr 2013 haben die beiden Freiburger Lernradios echo-fm 88,4 und PH 88,4 einen Kooperationsvertrag geschlossen, in dessen Folge die Universität Freiburg nun alleinige Lizenzinhaberin ist. Schließlich sendet seit Herbst 2009 HORADS 88,6 (Hochschulradio Stuttgart) ein 24-stündiges Programm auf einer eigenen UKW-Frequenz. HORADS 88,6 bietet Studierenden der Stuttgarter und Ludwigsburger Hochschulen die Möglichkeit, das Medium Radio praxisnah kennen zu lernen und eigene Sendungen zu gestalten. Das Frei- burger und Karlsruher Lernradio haben sich erfolgreich um eine Sendelizenz für weitere zehn Jahre beworben. Die Lizenz von HORADS 88,6 läuft noch bis Ende 2017. 16
1.1.3.2.1 Neue Fördergrundlagen der Lernradio-Förderung 2016 Die technischen Innovationen verändern die Radiowelt auf verschiedensten Ebenen. So müssen die heutigen Radiojournalisten nicht nur über die technische, redaktionelle und journalistische Grundausbildung verfügen, sondern auch wissen, wie man Inhalte medienübergreifend in Ton, Text und Bewegtbild aufbereitet und über die verschiedenen Plattformen ausspielt. Neue Erzählformen werden möglich. Die crossmediale Aufbereitung von Inhalten entwickelt sich darüber hinaus immer mehr zu einer Schlüsselqualifikation für Studierende aller Fachrichtungen in Studium und späterer Berufstätigkeit. Die Studierenden sollen im Rahmen der Lernradio-Aus- bildung lernen, sowohl einen klassischen UKW-Sender zu betreiben, als auch parallel online und in den sozialen Netzwerken zu veröffentlichen und Sendungen bzw. Beiträge auszuspielen. Von der LFK wurde daher ein neues Förderkonzept entwickelt. Ziel der LFK-Lernradioförderung ab 2016 ist es, durch die Förderung der technischen Übertragungskosten auch weiterhin den regulären Radiobetrieb über die zugewiesenen UKW-Frequenzen sicherzustellen. Darüber hinaus soll die Öffnung des jeweiligen Lernradios für Studierende aller Fachrichtungen im Sendegebiet des Radios gefördert werden. Dies soll dazu beitragen, dass noch mehr Radiobeiträge aus verschiedenen Wissenschaftsbereichen entstehen. Um mit dem ausgestrahlten Radioprogramm Hörer zu gewinnen, sollen mehr Sendungen in Erstausstrahlung gesendet werden. Für das Förderjahr 2016 wird daher ein maßvoll bemessener Erstausstrahlungsanteil von 40 Stunden pro Woche für die Sender mit Volllizenz und von 25 Stunden pro Woche für Karlsruhe (Teillizenz der Frequenz) festgesetzt, der auch nur für die Semesterzeiten gilt, um hier einen Impuls in Richtung zu noch mehr Programmqualität und Vielfalt im Programm zu setzen. Neben der Förderung der technischen Verbreitungskosten für die drei Lernradio-Standorte stehen insgesamt bis zu 150.000 Euro pro Jahr für eine Förderperiode von drei Jahren (bis einschließlich 2018) zur Verfügung. Hierfür werden den beteiligten Hochschulen Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart je nach Koordinations- und Schulungsbe- darf vor Ort jeweils bis zu 50.000 Euro jährlich bereitgestellt. 1.1.3.2.2 IHR-Portal Im Oktober 2012 startete das komplett neu gestaltet IHR- Portal (Internethochschulradio-Portal, www.ihr-portal.de). Das IHR-Portal hat zum Ziel, Beiträge der einzelnen Lernradios bereitzustellen, die von anderen Redaktio- nen abgerufen und für ihr Programm verwertet werden können. Seit dem Neustart wird das IHR-Portal immer wieder maßvoll angepasst und zeigt eine insgesamt erfreuliche Akzeptanz. Im letzten Jahr wurden 3.500 Nutzer registriert, es wurden 235 neue Radiobeiträge hochgeladen und es gab 470 Downloads im Rahmen des Beitragsaustauschs. Die Zahl der angehörten Ra- diobeiträge lag im Berichtsjahr bei ca. 35.700 Beiträgen. www.ihr-portal.de (Zugriff 1.9.2017) Die TOP 3 der eingestellten Beiträge behandelten die Themen Elektroauto (2.849 Abspielungen), Zukunft des Gamings (2.787 Abspielungen) und Pumpspeicherkraft- werk (2.784 Abspielungen). 17
1.1.4 Programmbeobachtung Hörfunk Alle lizenzierten kommerziellen Hörfunkveranstalter sowie die nichtkommerziellen und Lernradios wurden auch 2016 für die Programmbeobachtung aufgezeichnet und von geschulten Codierern systematisch kategorisiert und ausgewertet. Von der Abteilung Medienkompetenz, Programm und Forschung werden die von der LFK li- zenzierten Hörfunkprogramme regelmäßig in Stichproben untersucht. Gegenstand der Analysen sind hierbei vor allem die Umsetzung der im jeweiligen Lizenzantrag dargelegten Programmausrichtung sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Werbevorschriften. Im Jahr 2016 wurden im Bereich der Programmbe- obachtung kommerzieller Hörfunk über 500 Stunden aufgezeichnet, systematisch kategorisiert und ausgewertet. Bei den NKL waren es 452 Stunden und für die Lernradios 114 Stunden. Durch die breite inhaltliche Ausrichtung der Untersuchungen konnten die gesendeten Inhalte aller Veranstalter adäquat abgebildet und Verstöße gegen gesetzliche Richtlinien identifiziert werden. Besondere Relevanz bei der Programmbeobachtung im kommerziellen Hörfunk hat die Sendeschiene am Vormittag, insbesondere die Morningshow. Besondere Aufmerksamkeit galt hier dem Lokalbezug der Programme und der Ausgestaltung von Sponsorhinweisen. Hierzu ergingen im Jahre 2016 in mehreren Fällen Beanstandungen. Die Analysen wur- den in ausführlichen Berichten protokolliert. Als Ergebnis aller Untersuchungen lässt sich feststellen, dass die baden-württembergischen Radioveranstalter erfolgreich ihren jeweiligen Markt bearbeitet haben, den jeweiligen Erwartungen an eine landesweite, regionale bzw. lokale Berichterstattung gut entsprochen haben und auch die gesetzlichen Vorschriften zur Platzierung und Gestaltung von Werbung weitgehend eingehalten haben. Gleich mehrfach standen provokante Aktionen an der Grenze des Zulässigen bei dem landesweiten privaten Jugendradio unter Beobachtung. Von einer angeblichen Kaninchenschlachtung in der Livesendung über den Ver- such, gesellschaftliche Themen wie Burka und Rechtsradikalismus in ein satirisches Gewand zu kleiden, reichten die Beiträge. Die grenzwertige Art der Umsetzung dieser Beiträge ebenso wie Werbung für Bordelle im Sende- gebiet gaben wiederholt Anlass, gegenüber den Senderverantwortlichen an die gesellschaftliche Verantwortung eines Senders mit einer jugendlichen Zielgruppe zu appellieren. Beispielhafte Programmzusammensetzung, Qulle LFK 18
1.2 Fernsehen 1.2.1 Lokales und regionales Fernsehen 1.2.1.1 Lizenzentscheidungen Auf die Ausschreibung um das Regionalfenster im Programm von RTL hatte sich neben RNF mit der Zone 7 GmbH ein weiterer Bewerber mit einer substanziellen Bewerbung gemeldet. Im Auswahlverfahren konnte die LFK im Jahre 2015 keine abschließende Entscheidung treffen. Während der Vorstand nach den Auswahlgesichtspunkten den Bewerber Zone 7 als vorrangig ansah und eine Zuweisungsentscheidung für diesen Bewerber getroffen hat- te, stimmte der Medienrat dieser Entscheidung mehrheitlich nicht zu und sprach sich für RNF aus. Im parallelen Verfahren in Rheinland-Pfalz sprach sich die LMK für den Bewerber Zone 7 aus. Das Landesmediengesetz sieht keine Lösung bei voneinander abweichenden Entscheidungen vor, so dass die beiden Gremien der LFK gehalten sind, eine einvernehmliche Entscheidung zu treffen. Auf Anregung der LFK und mit Zustimmung von RTL konnten die beiden Bewerber schließlich eine einvernehmliche Lösung verhandeln; RNF hat seinen Antrag zurückgenom- men, so dass Zone 7 als einziger Bewerber verblieb. Im Gegenzug beauftragte Zone 7 von April 2016 bis zum 31. Juli 2017 RNF damit, das Regionalfensterprogramm von RTL im Rhein-Neckar-Dreieck in der Verantwortung von Zone 7 zu produzieren. Entsprechend konnte das Verfahren nach den gesetzlichen Vorgaben mit der Zuweisung des Regionalfensters an Zone 7 abgeschlossen werden. Neu ausgeschrieben wurde zudem das Regionalgebiet Südbaden. Nach dem Betriebsende von TV Südbaden im Jahre 2014 haben Gesellschafter von Baden TV Interesse angemeldet, das südliche Baden wieder mit einem Lokalfernsehprogramm zu versorgen. Im Rahmen einer entsprechenden Ausschreibung blieb die Baden TV Süd GmbH (mittlerweile Baden TV Süd AG) einzige Bewerberin und wurde entsprechend mit dem Sendegebiet be- traut. Ein Sendestart soll mit der nächsten Belegungsänderung bei der Unitymedia erfolgen. Dem Veranstalter RegioTV Bodensee konnte nach vorangegangenem Ausschreibungsverfahren, bei dem Regio TV einziger Bewerber blieb, die erneute Zuweisung bis Ende 2017 ausgesprochen werden. Ebenso konnte mit L-TV auch ein weiterer bisheriger Zuweisungsnehmer nach erfolgter Ausschreibung bei der Zuweisung berücksichtigt werden. 1.2.1.2 Förderung Regionalfernsehen Um eine Versorgung aller Bürger und Bürgerinnen in Baden-Württemberg mit regionalem Fernsehen sicherzu- stellen, fördert die LFK anteilig die Verbreitungskosten der regionalen Must-Carry-Programme. Ende 2015 war eine entsprechende Änderung der einschlägigen Vorschrift in § 47 Abs. 3 Landesmediengesetz vom Landtag beschlossen worden, in dem der dort geregelte Vorwegabzug von 15 % auf 11,87 % herabgesetzt wurde. Hierdurch flossen der LFK im Berichtsjahr rund 600.000 Euro zusätzlich zu. Parallel hierzu wurden die Förderrichtlinien von der LFK angepasst. Die Veranstalter erhielten danach im Berichtsjahr einen für alle gleichen 19
festen Förderhöchstbetrag für ihre Infrastrukturkosten, den sie für die von ihnen ausgewählten Verbreitungswe- ge einsetzen können. Verpflichtend ist hierbei nur die Ausstrahlung über einen digitalen Kabelkanal. Zusätzlich können nach den Förderrichtlinien auch Investitionen und Marketingmaßnahmen für die Digitalisierung gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung ist u.a. die Veranstaltung eines redaktionell gestalteten Programms von werktäglich mindestens 20 Minuten Sendezeit (ohne Werbung) zur authentischen Darstellung der Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens aus der Region, für die das regionale Fernseh- programm bestimmt ist. Im Berichtsjahr hat die LFK für diese Förderung insgesamt 2,9 Mio. Euro für die sieben regionalen Fernsehpro- gramme Regio TV Bodensee, Schwaben und Stuttgart sowie L-TV, RNF und Baden TV in Karlsruhe und Freiburg aufgewendet. Der von Baden TV neu gestartete Sender in Freiburg erhielt mit dem Sendestart im November an- teilig eine Förderung der Infrastruktur- und Digitalisierungskosten; die übrigen Veranstalter erhielten jeweils eine Grundförderung von je 400.000 Euro sowie eine zusätzliche Digitalisierungsförderung von je 66.500 Euro aus Mitteln des Nachtragshaushaltes. Gefördert werden neben den Verbreitungskosten für Kabel und Satellit auch Streamingkosten, Zuführungskosten sowie Investitions- und Marketingkosten für die Digitalisierung der Sender. Insbesondere durch die Umstellung auf die HD-Verbreitung sind bei den Sendern zusätzliche Investitionen erfor- derlich geworden. Die Verlagerung der Verbreitung von analog auf digital machte es nötig, hier mit zusätzlichen Marketingmaßnahmen die Zuschauer über die digitalen Verbreitungswege zu informieren. Dies wird auch im Folgejahr ein wichtiges Thema sein, da hier die völlige Abschaltung der analogen Kabelverbreitung geplant ist, die mit Veränderungen in der Kanalbelegung einhergehen wird. Die privaten regionalen Sender werden dann ausschließlich digital in HD und SD Verbreitung finden. 1.2.1.3 Nutzung weiterer digitaler Ausspielwege für Regionalfernsehen Die Fernsehveranstalter ihrerseits haben auch weiterhin wesentliche Anstrengungen unternommen, um die Bekanntheit ihrer Programme zu steigern, insbesondere durch die Entwicklung eigener Apps, den Ausbau ihres Online-Angebots (Mediatheken und Social Media) sowie die Integration von HbbTV-Anwendungen. Die Zuschauer der regionalen Fernsehsender können neben dem Liveangebot auch über den roten Knopf ihrer Fernbedienung jederzeit auf das hinterlegte Programmangebot zugreifen und die einzelnen Sendungen auf dem Fernsehbild- schirm aufrufen. Voraussetzung ist allein, dass das Fernsehgerät auch mit dem Internet verbunden ist. Ziel der regionalen Veranstalter ist es, dass das HbbTV-Signal nicht nur über Satellit, sondern auch im Kabel verbreitet wird und damit die Mediatheken über alle Verbreitungswege empfangbar sind. Dies konnte teilweise schon umgesetzt werden. Hinzu kommen Anstrengungen, das Programm auf HD umzustellen. Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia hat 2016 bereits Baden TV Karlsruhe einen ersten HD-Platz im vorderen Bereich zur Verfügung gestellt, weitere Sender folgen Anfang 2017. Hierdurch wird die Auffindbarkeit der Angebote wesentlich ver- bessert. Die LFK beteiligt sich neben anderen Landesmedien- anstalten auch weiter an dem von der BLM initiierten „Lokal TV Portal“, über das alle baden-württembergi- schen regionalen Fernsehsender über einen zentralen Satellitenkanal (Kanal 99) aufgerufen und gefunden werden können. Diese Verbreitung ist vor allem für die Sender attraktiv, die nicht über eine eigene Satelliten- verbreitung verfügen, bzw. wie RegioTV über Satellit ein Gemeinschaftsprogramm aller drei Sender ausstrahlen. www.lokal-tv-portal.de: HbbTV Applikation 20
Insbesondere zeigte sich bei RNF nach der Abschaltung des Satellitenkanals ein deutlicher Zuwachs bei den Nutzerzahlen des Lokal-TV-Portals. Eine weitere Unterstützung erhalten die regionalen Fernsehsender über ein Förderprogramm der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg. Diese fördert neben Filmprojekten im Land auch innovative neue Formate der regionalen privaten Fernsehveranstalter mit jeweils bis zu 20.000 Euro pro Sender. Hierdurch konnten eine Reihe neuer vielversprechender regionaler Formate gestartet und damit die Attraktivität des Programmangebots erhöht werden. 1.2.2 Bundesweites Fernsehen Im Jahre 2016 wurde kein weiterer bundesweiter Sender aus Baden-Württemberg mit einer bundesweiten Zulassung versehen, bundesweite Verfahren beschränkten sich auf die Genehmigung anzeigepflichtiger Beteili- gungsänderungen und Geschäftsführerwechsel. 1.2.3 HD-Campus-TV Im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts „HD-Campus-TV“ (HDC) haben sich die fünf beteiligten Hochschulen aus Karlsruhe, Tübingen, Stuttgart, Furtwangen und Freiburg neben den monatlichen Magazinsendungen in HD-Qualität insbesondere auch cross- und multimedialen Fragestellungen gewidmet. So hat Campus TV Tübingen eine crossmediale wissenschafts- journalistische Plattform aufgebaut, die ihre Inhalte transmedial distribuiert und über Soziale Medien einen Rück- kanal anbietet. Studierende haben die Website www.napse.de realisiert, die über wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Gehirnforschung informiert. An der HdM Stuttgart entstanden neben Beiträgen zu den Magazinsendun- gen mehrere crossmediale Sendungen für www.redaktionzukunft.de. Den Redaktionen wird seitens der Zentralredaktion seit September 2015 eine Pageflow-Installation zur Verfügung gestellt. Nach entsprechenden Schulungen der Redaktionsleiter wurden im Nachgang 78 Projekte umgesetzt. Für die Internetpräsentierung wurde auf hd-campus.tv eine weitere Seite installiert, um diese Beiträge abzurufen: http://hd-campus.tv/channel/Campus-X-tra/5. Zahlreiche dieser Beiträge wurden 2016 für den seitens der LFK erstmals ausgeschriebenen Preis DIG-JO (Digital-Journalismus-Preis) eingereicht (siehe Abschnitt 4.1). Das Projekt HDC steht allen interessierten baden-württembergischen Hochschulen zur Beitragszulieferung offen. So beteiligten sich weitere Hochschulen aus Karlsruhe, Reutlingen, Mannheim, Offenburg, Tübingen, Heidelberg und Ludwigsburg mit Beiträgen an dem Projekt. 21
1.2.3.1 Weitere Hochschulprojekte Weitere Hochschulen in Baden-Württemberg werden im Rahmen ihrer medienpraktischen Arbeit mit Studieren- den gefördert. An der FH für Verwaltung Kehl produzieren die Studierenden regelmäßige Sendungen im Rahmen der Projekte Office Radio und Office TV. Dabei werden auch Aufzeichnungen vom Forum Zukunftsfragen aus dem Studium Generale live gestreamt. Die FH Kehl beteiligt sich an den Projekten IHR und HD Campus TV. An der Universität Mannheim werden Berichte über die Hochschulforschung und das Universitätsleben produ- ziert, die regelmäßig bei RNF ausgestrahlt werden. Die multimediale Lernredaktion Heidelred bietet Heidelberger Studierenden durch Teilnahme an einem jour- nalistischen Workshopkursprogramm den Erwerb eines Abschlusszertifikats mit ECTS-Punkten an. Beiträge aus dem Projekt Heidelred und CampusTV werden auch bei HD Campus TV ausgestrahlt. Im Rahmen des Projektes Campus Radio werden Radiobeiträge aus den Hochschulen in Freiburg und Heidelberg sowie dem KIT Karlsruhe regelmäßig bei Radio Regenbogen ausgestrahlt. 1.2.4 Programmbeobachtung Fernsehen Im Bereich Fernsehen teilt sich die Programmbeobachtung in bundesweit orientierte und landesbezogene Auf- sicht. Im Rahmen der ALM („die medienanstalten“) unterstützen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der LFK die ZAK bei der Durchführung von bundesweiten Stichtagsanalysen. Alle bundesweit lizenzierten Fernsehpro- gramme werden nach einem gemeinsamen Untersuchungsschema nach inhaltlichen Schwerpunkten, insbeson- dere auf werberechtliche Auffälligkeiten und neue werberechtliche Entwicklungen hin untersucht. Nach der bundesweiten Schwerpunktuntersuchung im Dezember 2015/Januar 2016 mit dem Thema „werbe- rechtliche Auffälligkeiten“ (Platzierung der Werbung, Länge, Gestaltungsform usw.) wurde im Oktober 2016 vor dem Hintergrund der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und der Zulassung von Trailern für Sendungen, die nach 20:15 Uhr ausgestrahlt werden, eine weitere Untersuchung zum Thema „Trailer“ durch- geführt. Die Verfahren, die aus der im Vorjahr durchgeführten Untersuchung zu Werbetrennern herrührten, wurden auf- grund einer anstehenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zunächst zurückgestellt. In seiner Ent- scheidung bestätigte das Bundesverwaltungsgericht klar die Rechtsauffassung der Medienanstalten und formu- lierte als Maßstab, dass der Sender es bei der Abtrennung von Werbung und Programm so zu gestalten habe, dass der durchschnittliche, nicht besonders aufmerksame Zuschauer es sofort erkennen können müsse, wann Werbung ausgestrahlt werde (BVerwG 6 C 17.14). Im Folgenden haben die Medienanstalten eine Reihe von Beanstandungen gegenüber Sendern ausgesprochen, die diesen Maßstäben nicht gerecht wurden. Seit dem Jahr 2010 ist die LFK zuständig für die Überwachung der Anbieterkennzeichnung nach § 55 RStV und § 5 Telemediengesetz (TMG), d.h. sie überwacht die Einhaltung der Impressumspflichten der Seitenanbieter. Die Anbieterkennzeichnung dient vornehmlich dem Verbraucherschutz und dem Schutz öffentlicher Ordnungsinteres- sen. Während anfangs nur zögerlich Impressumsverstöße bei der LFK angezeigt wurden, werden zwischenzeitlich regelmäßig Verstöße zur Anzeige gebracht. Mittlerweile bearbeitet die LFK rund 250 Impressumsverstöße pro Jahr. 22
Ein weiteres Arbeitsfeld war die Kenntlichmachung kommerzieller Kommunikation auf den Internetangeboten von YouTube, Instagram und Twitter. Dies hat sich in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Geschäfts- feld entwickelt, das von werbenden Firmen gerne bearbeitet wird. Einige der Videoblogger bei YouTube und anderen haben sich zu echten Stars der Branche entwickelt, können in ihren Beiträgen sechs- bis siebenstellige Abrufraten erzielen und sind deshalb und wegen ihrer großen Reichweite vor allem bei jüngeren Altersgruppen in das Blickfeld der Werbeindustrie genommen worden. Inzwischen bietet der niedrigschwellige Zugang jedem Nutzer die Möglichkeit, Beiträge und Videos auf einem eigenen Kanal einzustellen. Diese meist sehr jungen Nutzer werden bereits zu einem sehr frühen Stadium durch Bemusterung mit Markenartikeln etc. umworben. Die im Vorjahr erarbeitete FAQ-Liste („frequently asked questions“) wurde mit maßgeblicher Beteiligung der LFK überarbeitet und auf weitere Social Media-Dienste wie Instagram und Snapchat erweitert. Auf einer Veran- staltung („Follow the Watchdog“) der Landesmedienanstalten in Berlin wurde diese FAQ-Liste mit Größen der Branche diskutiert. Es zeigt sich, dass wesentliche „Influencer“ die Grundsätze beherzigen, aber auch genauso deutlich Sanktionen fordern gegenüber denjenigen, die die Maßstäbe ignorieren. Dies unterstützt die Planungen der Medienanstalten, zum Jahreswechsel 2016/2017 die aktuelle Werbepraxis bei Social Media-Angeboten breit zu überprüfen. Das zweite Feld der TV-Programmbeobachtung betrifft die in Baden-Württemberg lizenzierten TV-Programme. 2016 wurden von allen Veranstaltern insgesamt 395 Sendestunden aufgezeichnet und ausgewertet. Im Fokus standen vor allem die aktuellen Nachrichtenjournale der baden-württembergischen TV-Programme sowie die im baden-württembergischen digitalen Kabel verbreiteten Non-must-carry-Programme. Wie auch bei der Pro- grammbeobachtung im Hörfunk wurde der Schwerpunkt auf den Lokalbezug und die werblichen Elemente gelegt. Bei den baden-württembergischen Fernsehveranstaltern betrafen die meisten beanstandeten Verstöße nicht ausreichend oder nicht richtig gekennzeichnete kommerzielle Kommunikation. Soweit die Veranstalter die Ver- stöße auf entsprechende Anhörungsschreiben der LFK-Verwaltung unverzüglich behoben, beließ es die LFK bei entsprechenden Hinweisen und sah von weitergehenden Maßnahmen ab. 23
2 Medienkompetenz und Medienforschung
2 Medienkompetenz und Medienforschung Eine zentrale Aufgabe der LFK ist die Vermittlung von Medienkompetenz. Wie die Ergebnisse der Studien des Medienpädagogischen Forschungsver- bundes Südwest (mpfs) bestätigen, spielen Medien schon im Alltag von Zweijährigen eine Rolle. Zwar dominieren in diesem Alter noch die Hör- medien, doch bereits im Alter von vier und fünf Jahren ist das Fernsehen das beherrschende Medium. Ab dem Alter von zehn bis zwölf Jahren wird dann das Fernsehen vom Internet als wichtigstem Alltagsbegleiter abgelöst. Dabei sind zentrale Elemente der Internetnutzung Jugendlicher die Kommunikation im Freundeskreis sowie Unterhaltung mit Musik und Videos oder Onlinespielen. Das Medienangebot ist dabei sehr dynamisch, sowohl was die technische Entwicklung als auch die Entwicklung der Angebote und Inhalte betrifft. So ist beispielsweise für die jüngeren Jugendlichen inzwischen WhatsApp wichtiger als Facebook. Der schnelle Wandel der Medienwelt und die vielschichtigen Angebote mit oft unübersichtlichen Rahmenbe- dingungen und Geschäftsmodellen sind für Jugendliche, aber auch für die Eltern eine Herausforderung. Diese Herausforderung anzunehmen, bedeutet einerseits Gefahren und Risiken zu begegnen und entsprechende Prä- ventions- und Informationsmaßnamen zu treffen, andererseits auch die Chancen und das Potential der Medien herauszuarbeiten und einen kompetenten und selbstbestimmten Umgang zu vermitteln. Dies gilt jedoch nicht nur für die Heranwachsenden. Insbesondere die ältere Generation hat ebenso ein Interesse, an den modernen Medien und damit an den gesellschaftlichen Entwicklungen teilzuhaben. Dies betrifft vor allem das Internet und den Zugang zu dessen Optionen zur Unterhaltung und Information, aber auch zur Organisation und ggf. Erleichterung des Alltags. Die Digitalisierung hat auch durch die Verbreitung der Smartphones immer mehr Le- bensbereiche erfasst und damit ist Medienkompetenz längst ein Thema für die ganze Bevölkerung geworden. Ziel bei der Vermittlung von Medienkompetenz ist aus Sicht der LFK, einen verantwortungsvollen und kreativen Umgang mit Medien zu fördern. Daher werden von der LFK sowohl medienpädagogische wie medienpraktische Projekte initiiert oder unterstützt. Hierbei ist es notwendig, bereits im jüngsten Kindesalter passende Angebo- te bereitzuhalten, altersgerechte Projekte für Kinder und Jugendliche anzubieten und über berufsbegleitende Qualifizierung von Pädagogen und entsprechende Informationsangebote für Eltern diesen Prozess flankierend zu begleiten. Auch für Senioren bietet die LFK mit Kooperationspartnern inzwischen passende Angebote an. Seit 2015 lädt die LFK regelmäßig Akteure, die sich in Baden-Württemberg zum Thema „Senioren und Internet“ enga- gieren, zu einem Netzwerktreffen ein. Inzwischen treffen sich über zwan- zig Aktive aus Verbänden, Institutionen, Ministerien und Hochschulen zu einem Informationsaustausch über die Medienkompetenzvermittlung an Senioren. Gemeinsam mit anderen Institutionen wie dem Wohlfahrtswerk, der Stadt Stuttgart und der Universität Heidelberg ist die LFK Partner im Konsortium KommmiT (Kommunikation mit intelligenter Technik). Ein Ziel von KommmiT ist es, mithilfe moderner Technologien Zugang zu Informa- tionen, zu Freizeitangeboten und Dienstleistungen anzubieten. Gerade für ältere Menschen in Stuttgart kann das den Alltag erheblich erleichtern und sie dabei unterstützen, am sozialen Leben im Quartier teilzunehmen. Nach der Erprobung ist ein Transfer in andere Kommunen vorgesehen. Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung läuft das Projekt von November 2015 bis Oktober 2020. 26
Eine Leitlinie der LFK bei der Vermittlung von Medienkompetenz ist, Anschlüsse an das Mediensystem zu er- möglichen. Möglichst nah an der Praxis sollen die Teilnehmer durch eigene Erfahrungen und Produktionen die mediale Welt besser verstehen und folglich kompetenter damit umgehen können. Die Bandbreite reicht von der Förderung von eigenen Musik-, Film- und Hörfunkproduktionen bis zu kritischen Auseinandersetzungen mit Filminhalten, Internetangeboten, Computerspielen, dem Umgang mit dem Handy oder generell der altersgerech- te Einstieg ins Internet. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen ist es ein vorrangiges Ziel, alle Bildungsschichten und sozialen Milieus bei der Vermittlung von Medienkompetenz zu erreichen, u.a. durch Projekte mit Kindern aus sozialen Brennpunkten oder Kindern mit Migrationshintergrund. Dies geschieht sowohl im schulischen Bereich als auch in der außerschulischen Jugendarbeit. Die Medienanstalten unterstützen Eltern und Pädagogen bei der Medien- erziehung mit bundesweit orientierten professionellen Angeboten. So bie- tet das Internetportal FLIMMO Programmberatung für Eltern in Fragen der Fernsehnutzung. Eine App informiert über das aktuell laufende Fernseh- programm und bietet eine pädagogische Empfehlung zu den Sendungen. Beim Projekt Internet-ABC erfahren Kinder, Eltern und Pädagogen Unterstützung beim Einstieg in das Medium Internet. Aktuell wird die Homepage des länderübergreifenden LMA-Projektes Internet-ABC aktualisiert. Suk- zessive werden die Module überarbeitet, die als Arbeitshefte zusammen mit einem aktualisierten Lehrerhand- buch herausgegeben werden sollen. Neben der bundesweiten Ausrichtung erfolgt auch eine länderspezifische Schwerpunktsetzung durch die einzelnen Landesmedienanstalten. Nach wie vor bietet die LFK für Grundschulen die kostenlose Möglichkeit, Lehrkräfte im Umgang mit dem Internet-ABC zu schulen sowie Materialien anzufordern. Mit einer verbindlichen Integ- ration der Inhalte von Internet-ABC in den Unterricht können Schulen mit dem Siegel „Internet-ABC-Schule“ ausgezeichnet werden. Während die Nachfrage nach den Materialien nach wie vor sehr hoch ist, ist die Nachfrage nach dem Internet-ABC-Siegel wohl auch aufgrund der vielfältigen Veränderungen im Schulsystem verhalten. Im Hinblick auf den neuen Bil- dungsplan 2016 und die verbindlich festgelegte Medienbildung wurde eine engere Zusammenarbeit mit dem Landesmedienzentrum Baden-Württemberg angestrebt. Eine weitere Zielsetzung der LFK besteht in der Vernetzung der Kooperations- und Förderpartner in Baden- Württemberg, so dass u.a. innovative Projekte unter verschiedenen Bedingungen erprobt und optimiert wer- den, bis sie schließlich flächendeckend Anwendung finden. Der Transfer der Projektideen und -erfahrungen, beispielweise über Materialien oder Dokumentationen, ist ein wichtiger Aspekt der Projektförderung. Neben der Vermittlung von innovativen Ideen wird dem auch durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen von Mul- tiplikatoren Rechnung getragen. 2.1 Kooperationen Neben der Beteiligung an bundesweiten Medienkompetenzprojekten der Landesmedienanstalten fördert die LFK landesspezifische Medienprojekte und ist Teil verschiedener Netzwerke. 27
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