Geschäftsbericht des Landesjagdverbandes für das Jahr 2018/2019
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Geschäftsbericht des Landesjagdverbandes für das Jahr 2018/2019 VORWORT Im Folgenden geben wir allen Jägerinnen und Jägern in unserem Verband einen Überblick über Themen und Ereignisse, die den LJV zwischen März 2018 und Ende Februar 2019 bewegt haben oder weiterhin bewegen. Eine Kurzfassung ist in der Mitgliederzeitschrift „Der Jäger in Baden-Württemberg“ Ausgabe April 2019 veröffentlicht. Der Geschäftsbericht wird zusammen mit den kompletten Haushaltsunterlagen zudem auf unserer Homepage (interner Teil) ver- öffentlicht und ist damit allen Mitgliedern zugänglich. Beim Landesjägertag stellt Landesjägermeister Dr. Friedmann in der Delegiertenversammlung das Geschäfts- jahr und seine Ereignisse ausführlich dar und gibt Gelegenheit zur Aussprache. Über vieles, was im Geschäftsbericht zusammengefasst ist, wurde in unserer mo- natlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift „Der Jäger in Baden-Württemberg“ aus- führlich und aktuell informiert. Mitglieder können alle Ausgaben der letzten Jahre im internen Teil unserer Homepage jederzeit aufrufen. Jederzeit aktuelle Informa- tionen bieten unserer Homepage und unser Facebook-Auftritt, ebenso aktuelle Rundmails an alle Funktionsträger in den Mitgliedsvereinen. 1
Auch wenn es im Jahr 2018/2019 jagdpolitisch eher ruhig zuging, gab es genügend Themen und Herausforderungen, die Präsidium, Geschäftsstelle, Obleute, die Mit- gliedsvereine und ihre Mitglieder beschäftigt haben, wobei die Arbeit des Verban- des mitunter durch „Hausgemachtes“ manchmal über Gebühr belastet wurde. Unsere Verbandsarbeit lebt vor allem durch das Engagement vieler Jägerinnen und Jäger in den Mitgliedsvereinen, die sich dort ehrenamtlich für Wild, Jagd und Jäger einsetzen und durch ihre Tätigkeit unsere gemeinsame Sache vorwärtsbringen. Ihnen allen ein herzliches Waidmannsdank! Wir brauchen diese Unterstützung, um unser Motto „Auftrag und Leidenschaft“ weiterhin glaubhaft leben und nach außen tragen zu können. Wer den Geschäftsbericht und die Haushaltsunterlagen liest – das tun hoffentlich viele - hat vielleicht Fragen, Anregungen oder will etwas kritisieren. Lassen Sie uns das wissen, lebendige Verbandsarbeit lebt vom konstruktiv-kritischen Dialog mit seinen Mitgliedern. Pluralität und Meinungsvielfalt sind uns wichtig, ebenso ein de- mokratisches Selbstverständnis. Dazu gehört z.B., dass bei kontrovers diskutier- ten Themen demokratisch getroffene Mehrheitsentscheidungen Gültigkeit haben und nicht ständig hinterfragt werden. Dazu gehört auch, sich über kontroverse Themen sachlich und ohne persönlichen Angriff auseinanderzusetzen und Ver- bandsangelegenheiten intern und nicht öffentlich zu diskutieren. Nur ein starker und geschlossener Verband kann nach außen überzeugend auftreten und wird po- litisch ernst genommen! ------------------------------------------------------------------------------------------ GESCHÄFTSFÜHRUNG Personal Im Team des Landesjagdverbandes gab es im Berichtsjahr einige Änderungen: Im Medienreferat wurde Frau Menauer von 1.5.2018 bis Anfang 2019 von Isabelle Nyari unterstützt. Kay Lucie Ostertag, die bisher geringfügig beschäftigt war, ist seit 1.1.2019 als Werksstudentin tätig. Im Oktober 2018 konnte der LJV Samuel Golter als neuen Mitarbeiter für den Be- reich „Wildbretvermarktung“ einstellen. Seine auf zwei Jahre befristete Stelle wird vom Land finanziert. Eine weitere vom Land finanzierte und auf zwei Jahre befristete Stelle zur Imple- mentierung und Umsetzung eines „Wildtierportals“ (z.B. elektronische Strecken- meldungen) und der Förderung des Wildtiermonitorings in der Jägerschaft wurde Mitte März besetzt. Der Mitarbeiter nimmt am 15. April 2019 seine Tätigkeit auf. Im Bereich „Allianz für Niederwild“ wird René Greiner durch Jana Staudenmaier (geringfügige Beschäftigung) unterstützt. Organisationsgutachten, Geschäftsordnung und neue Geschäfts- verteilung Der Landesjagdverband hat im Februar 2018 die Erarbeitung eines Organisations- gutachtens an die Beratungsagentur für Verbandsmanagement (B'VM in Auftrag gegeben. B´VM ist auf Verbände, Stiftungen und Nonprofit-Organisationen spezi- alisiert. Ziele und Umsetzung des Gutachtens: 2
Umfassende Analyse der Ist-Situation, u.a. Struktur und Aufbau des LJV im haupt- und ehrenamtlichen Bereich, Aufgabenverteilung, Effizienz und Ef- fektivität, Führungsabläufe, Beurteilung der Arbeit der LJV-Geschäftsstelle von außen, Wirtschaftlichkeit und Ausrichtung des Zweckbetriebs, Wettbe- werbsanalyse im Hinblick auf andere Organisationen aus Jagd und Natur- schutz. Aufarbeitung der Ergebnisse: Besonderheiten und Risiken, Darstellung von Stärken und Schwächen insgesamt und bei einzelnen Prozessen (Finanzen und Controlling, Führung, Leistungen des LJV, Verwaltung) Ableitung von Handlungsfeldern und Prioritäten für die Weiterentwicklung des LJV Erarbeitung einer Geschäftsordnung gemäß § 18 Nr. 2 der LJV-Satzung: Der Entwurf dieser Geschäftsordnung wurde von einer Arbeitsgruppe aus LJV-Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern unter Moderation von B´VM erarbeitet und vom LJV-Präsidium im Herbst 2018 verabschiedet. In der Geschäftsordnung als perso- nenunabhängige Verwaltungsstruktur für die LJV-Geschäftsstelle wurden die Tä- tigkeitsbereiche in fünf Bereiche eingeteilt. In einem weiteren Arbeitsschritt wurde die Geschäftsordnung mit Leben gefüllt, d.h. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den fünf Bereichen zugeordnet. Für jeden Bereich gibt es nun eine Bereichsleitung, die als "mittlere" Ebene fungiert, die Arbeit des Bereichs steuert und damit Ge- schäftsführung und Verbandsvorstand entlastet. Die Bereiche, die dort tätigen Personen und ihre Aufgabengebiete wurden ausführ- lich im „Jäger von Baden-Württemberg“ Heft 3 vorgestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LJV und ihre Tätigkeitsbereiche werden auch auf der LJV- Homepage vorgestellt. Die Neuordnung ist seit 1.1.2019 in Kraft, kann aber in Teilen erst nach einer Übergangsfrist (z.B. Lernort Natur) im Lauf des Jahres umgesetzt werden. Die weitere Umsetzung des Gutachtens - insbesondere die Prozesssteuerung und die Arbeit nach außen - soll bis zum Jahr 2022 abgeschlossen sein. Präsidium Das Präsidium des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e.V. tagte im Be- richtszeitraum vier Mal, eine Sitzung war eine zweitägige Klausurtagung an der Landesjagdschule Dornsberg. Das geschäftsführende Präsidium tagte 3 Mal. Die im Geschäftsbericht dargestellten Themen waren auch Gegenstand der Erör- terungen in den beiden Verbandsgremien. Themenschwerpunkte: Neubestellung von Prüfungskommissionen, Änderung der Nachsuchegrundsätze, Brauchbarkeits- prüfung und Zulassung von Hunden, Datenschutzgrundverordnung, Wolf, ASP, Rotwildkonzeption, Wildtierbericht, Neuorganisation der Mitgliederverwaltung und Internetauftritt, Organisation der LJV-Geschäftsstelle. Insgesamt nahmen im Jahr 2018 verbandsinterne Themen einen breiteren Raum ein als in den vergangenen Jahren. Landesjägertag 2018: Podiumsgespräch als neues Format Beim Landesjägertag am 20. 4. 2018 hat der LJV erstmals ein neues Kon- zept für den öffentlichen Teil umgesetzt. Anstelle der zahlreichen Gruß- 3
worte durch Politiker, Behörden- und Verbändevertreter gab es ein Podi- umsgespräch mit Vertretern aller Landtagsfraktionen zu jagdpolitisch aktu- ellen Themen. Die von Prof. Dr. Ulrich Schraml (FVA) moderierte Diskus- sion fand bei den Delegierten so viel Anklang, dass der LJV auch im Jahr 2019 weitgehend auf Grußworte zugunsten eines Podiumsgesprächs ver- zichten wird. Verabschiedung eines Positionspapiers zur ASP Im Vorfeld des LJT hatte der LJV den Entwurf eines Positionspapiers zur Afrikanischen Schweinepest den Kreisvereinen zur Diskussion und Abstim- mung zugeleitet. Zahlreiche Mitglieder, Kreisvereine und Hegeringe haben die Möglichkeit zur Stellungnahme genutzt. Eingegangene Anregungen und Bedenken wurden soweit als möglich be- rücksichtigt. Das Papier wurde beim LJT mit großer Mehrheit verabschie- det. Es wurde dem MLR und den politischen Verantwortlichen zugänglich gemacht. Finanzen LJV: Jahresabschluss 2018, Haushaltsplan 2019 Die umfangreichen Unterlagen zum Jahresabschluss des Landesjagdverbandes, der Fallenprüfstelle, der Jägerprüfung und der Verwendung der Jagdabgabe sowie ein detaillierter Haushaltsplan für das Jahr 2019 wurde den Delegierten des LJV mit der Einladung zum LJT zugestellt. Interessierte Mitglieder, die nicht Delegierte sind, können die Unterlagen auf der Homepage des LJV im Mitgliederbereich ein- sehen. Sie werden dort vor dem Landesjägertag eingestellt. Jagdabgabe Die Jagdabgabe, die jeder Jagdscheininhaber beim Lösen des Jagdscheins zu ent- richten hat, wird vom Land verwaltet. Gemäß § 28 JWMG entscheidet über die Vergabe das Ministerium Ländlicher Raum nach Anhörung des LJV als Vereinigung der Jäger, die mehr als 25 der Jagdscheininhaber umfasst. Zuwendungen aus der Jagdabgabe erhalten im Wesentlichen anteilig der LJV (der Mittel an die Mitglieds- vereine weitergibt), Schießstandbetreiber und Forschungseinrichtungen (Wildfor- schungsstelle, Forstliche Versuchsanstalt, Universität Freiburg, Forsthochschule Rottenburg). Durch die seit einigen Jahren ständig wachsende Zahl von Jagdschei- ninhabern steigt auch das Mittelaufkommen der Jagdabgabe. Insbesondere für die Ertüchtigung von Schießstätten zur Verwendung von bleifreier Munition und der Beseitigung von z.T. erheblichen Sicherheitsmängeln der Anlagen konnte ein Son- derfonds eingerichtet werden, aus dem die Schießstandbetreiber Zuschüsse erhal- ten. Beim LJV werden die Mittel der Jagdabgabe für die Projekte Aus- und Fortbil- dung, Öffentlichkeitsarbeit, Hundewesen sowie Biotope und eigene Projekte ver- wendet. Ein Teil der Mittel fließt als Zuschüsse an die Kreisvereine. Mitgliederzahl - Mitgliederentwicklung Zum Stichtag 1.1.2019 hatten die Jägervereinigungen im Landesjagdverband 31.713 ordentliche Mitglieder (589 mehr als im Vorjahr, 1.153 mehr als in 2017). Erfreulich ist, dass ein Mitgliederzuwachs fast bei allen Kreisvereinen in allen Be- zirken zu verzeichnen war. Die stärksten Mitgliederzuwächse hatten im Bezirk Stuttgart Heilbronn, Ludwigs- burg und Böblingen, im Bezirk KA Heidelberg, Calw und Rastatt, im Bezirk Freiburg 4
Lörrach, Waldshut und Konstanz und im Bezirk Tübingen Ravensburg, Tübingen und Hechingen. Mitgliederstärkste KJV und diejenige mit dem stärksten Zuwachs im Land 2018 ist die KJV Ravensburg. Nach wie vor geht die Mitgliederentwicklung nach oben, trotzdem wächst die Zahl der Mitglieder nicht im selben Maß wie die der Jagdscheininhaber im Land (derzeit rund 45.000). Das Auseinanderklaffen von Jagdscheininhabern und Verbandsmit- gliedern ist ein bundesweites Phänomen, auch auf Bundesebene nimmt die Zahl der Jagdscheininhaber seit Jahren zu, die Zahl der DJV-Mitglieder zwar ebenfalls, es klafft aber immer eine Lücke. Wir betrachten es deshalb nach wie vor als wichtige Verbandsaufgabe, dass unsere Mitgliedsvereine und wir Mitglieder an den Verband binden und neue Mitglieder gewinnen. Bei Kursteilnehmern von Vorbereitungslehrgängen für die Jägerprüfung im Land ist das vom DJV aufgelegte Jungjäger-Paket in Form eines Jagdrucksacks mit nütz- lichen Materialien, die den Einstieg ins Jägerleben erleichtern, nach unserer Erfah- rung ein gutes Mittel, Mitglieder zu werben. Jagdpolitik Landesjägermeister Dr. Friedmann, seine Stellvertreter und Mitglieder des LJV- Präsidiums führten Gespräche mit Fachministern, besuchten Veranstaltungen der Parteien und sprachen mit Vertreterinnen und Vertretern der im Landtag vertrete- nen Parteien. Ende November 2018 fand wieder ein Wild-Mittagessen mit Parlamentariern statt. Themenschwerpunkt dort war die ASP und die Beachtung des Muttertier- schutzes bei der Schwarzwildbejagung. 2019 wird der LJV erstmals einen parla- mentarischen Abend veranstalten. In den beiden Sitzungen des Landesbeirates für Jagd- und Wildtiermanage- ment standen 2018 Informationen zum Wildtierbericht und der Förderungen der Schwarzwildbejagung durch das Land im Vordergrund. Im Landestierschutzbeirat, beratendes Gremium des Landes für Tierschutzfra- gen, wird der LJV durch KJM Prof. Dr. Walter Jäger (Tübingen) vertreten. Die Jäger haben zusammen mit der Fischerei und den Geflügelzüchtern einen gemeinsamen Sitz. An jagdlich relevanten Themen beschäftigte sich der Landestierschutzbeirat, der zweimal jährlich tagt, mit der Jagdhundeausbildung und Prüfung hinter der lebenden Ente, der Durchführung von Drückjagden auf Schwarzwild ab Februar und dem Umgang mit verwilderten Katzen. Der Landestierschutzbeirat Der Lan- destierschutzbeirat bittet das MLR, sich mit dem Innenministerium in Verbindung zu setzen und darzulegen, dass der polizei- und ordnungsrechtliche Ansatz einer kommunalen Katzenkastrationspflicht ein Anliegen der öffentlichen Sicherheit sein kann und somit ein sinnvoller Lösungsweg darstellt, das Elend freilebender Katzen einzudämmen. Dies ist auch im Sinne der Jägerschaft. Im Vorfeld einer Sitzung des Landestierschutzbeirats führten LJV und Jagdkynolo- gische Vereinigung BW ein ausführliches Gespräch mit der Landestierschutzbeauf- tragten und deren Stellvertreterin. Anlass dafür war eine unsachgemäße Bericht- erstattung über die Arbeit hinter der lebenden Ente in einer großen Tageszeitung. 5
BEREICH JAGD Wildkrankheiten – Afrikanische Schweinepest Die ASP war ein beherrschendes Thema des Jahres 2018, insbesondere nachdem im Herbst 2018 in der Nähe zur deutschen Grenze in Belgien ASP-infiziertes Schwarzwild gefunden wurde. Die ASP breitet sich in Belgien in westliche Richtung in Richtung französische Grenze, es werden immer wieder infizierte Wildschweine gefunden. In Belgien wurden zwei Personen festgenommen, die im Verdacht ste- hen, den Ausbruch der Seuche nicht rechtzeitig gemeldet zu haben bzw. an ihrer Verbreitung aktiv beteiligt gewesen zu sein. In Tschechien ist es offensichtlich durch massives Eingreifen gelungen, die Seuche weitgehend einzudämmen, sie gilt dort derzeit als erloschen. Die Maßnahmen wur- den begünstigt durch die ebene Topografie des Befallsgebiets. In Belgien ist die Landschaft wesentlich stärker reliefiert und dadurch die Seuchenbekämpfung er- schwert. Förderung der Schwarzwildbejagung als Präventionsmaßnahme durch das Land (Verwaltungsvorschrift InfraWild) Nachdem das Land Maßnahmen zur Förderung der Schwarzwildbejagung ange- kündigt hatte, hat der LJV bei seinen Mitgliedern Vorschläge abgefragt, wie Jäger bzw. Reviere (finanziell) unterstützt werden können und wie die Wildbretver- marktung vorangebracht werden kann. Dem MLR wurden umfangreiche Maßnah- menvorschläge vorgelegt. Nach einem Entwurf des MLR für eine Verwaltungsvorschrift (VwVInfraWild) sol- len gefördert werden: Einsatz von Helfern und Hunden bei (revierübergreifenden) Bewegungsjag- den, jagdliche Einrichtungen für Bewegungsjagden, Einrichtungen zum hygienischen Transport, Kühlung und Verarbeiten von Wild, Beratung von Revieren, Schulungsveranstaltungen. Die für Herbst 2018 angekündigte Veröffentlichung von Fördermaßnahmen verzö- gerte sich aufgrund umfangreicher Abstimmungsprozesse innerhalb des MLR und mit anderen Ministerien erheblich. Anfang Dezember – die Drückjagdsaison war schon voll im Gang – wurde die För- derung von Helfer und Hunden auf die Schiene gesetzt: Jagdausübungsberechtigte und Hundeführer konnten nach Registrierung über ein Online-Portal des MLR För- deranträge einreichen. Insgesamt machten davon rund 1.600 Nutzer Gebrauch. Die Auszahlung erfolgt nach Inkrafttreten der VwV (bei Redaktionsschluss des Ge- schäftsberichts noch nicht erfolgt!). Vereinzelt wurden auch schon Anträge für die Förderung der Wildbretvermarktung positiv bescheidet. Die Förderung wird es in erweiterter Form auch in der kommenden Drückjagdsaison geben. Hundewesen Nachsuchegespanne Die 167 anerkannten Nachsuchegespanne haben mit ihren Hunden im letzten Jagdjahr 9.353 (Vorjahr 7.836) Einsätze durchgeführt, davon waren 4.578 (Vor- jahr 3.560) Suchen erfolgreich. Mit 6.227 (Vorjahr 4.435) Nachsuchen entfiel der 6
größte Anteil auf Schwarzwild, gefolgt von Rehwild mit 2.563 (Vorjahr 2.794) Su- chen. Damit spiegelt die Nachsuchestatistik die enorm gestiegene Schwarzwild- strecke (78.000 vs. 46.000 im Jagdjahr 2016/2017) wider. Ende September 2018 wurde die Neufassung der Grundsätze für Nachsucheführer vom Ministerium verabschiedet. Im Vorfeld gab es mancherorts umfangreiche Diskussionen bzgl. des Datenschut- zes bei den verpflichtenden Angaben im Nachsuchebericht. Seit der Beleihung des LJV mit der Organisation des Nachsuchewesens im Jahr 2016 ist es erforderlich, dass die Nachsucheführer bei mindestens 30 Nachsuchen das Revier (ohne die Nennung von Zeugen) angeben, in dem die Nachsuche durch- geführt wird. In der Neufassung der Grundsätze wird ergänzend zum Revier noch die Angabe der Gemeinde gefordert. Diese Angaben dienen der Qualitätssicherung der Nachsuchegespanne und verstoßen nicht gegen die Datenschutzgrundverord- nung. Der LJV konnte eine vom MLR geforderte, aus Datenschutzgründen aber fragwürdige obligatorische Meldung von personenbezogenen Daten derjenigen, die die Nachsuchegespanne anfordern, verhindern. Brauchbarkeitsprüfungen 2018 Bei 127 Brauchbarkeitsprüfungen wurden insgesamt 703 Jagdhunde geprüft, von denen 618 (88%) erfolgreich waren. Erfasst wird die Anzahl der teilnehmenden Jagdhunde an jedem Prüfungsmodul und jedes Prüfungsmodul (1.1, 1.2, etc.) wird als einzelne Prüfung gezählt. Nachdem viele Jagdhunde am selben Prüfungstag die Module 1.1 und 1.2 absolvieren, ist die tatsächliche Anzahl an geprüften Jagdhun- den geringer. Der größte Anteil der Jagdhunde wurde im Modul „Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier“ geprüft, gefolgt von der Erweiterung „Feld und Wald“. Die Durchführung der Brauchbarkeitsprüfungskurse wurde wie in den Vorjahren aus Mitteln der Jagdabgabe gefördert. Im Zuge der geänderten Zulassungsvoraussetzungen der neuen BrPrO mussten auch die Versicherungsbedingungen der Drückjagdhundeunfallversicherung ange- passt werden. Neu in den Versicherungsumfang aufgenommen wurde der Tod bzw. die Nottötung infolge einer Infektion mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit. Für Diskussionen im Zusammenhang mit der BrPrO und dem Versicherungsschutz sorgte die Definition des Begriffs „Jagdhund“ im Hinblick auf die Zulassung be- stimmter Hunde. Insbesondere ging es um die sog. „Heideterrier“ (div. Airdaile- Terrier-Kreuzungen). Allein die Eigenschaft, dass der Hund jagt, macht ihn noch nicht automatisch zum Jagdhund, denn Schäferhunde, Wolfshunde, Windhunde, Bullterrier und viele an- dere Rassen jagen in vielen Fällen auch. Grundgedanke der Position des LJV ist, dass Tierschutz nicht teilbar ist und damit nicht nur das Wild, sondern auch die zur Jagd eingesetzten Hunde umfasst. Im Falle von Stöberhunden zählen dazu spur- bzw. fährtenlautes Jagen, Finderwille und ein vernünftiges Maß an Wildschärfe ohne Selbstgefährdung. Hunde, die nur in der Meute, mit Selbstgefährdung oder stumm jagen oder ein gesteigertes Aggressionsverhalten zeigen, erfüllen nicht die Ansprüche an eine tierschutzgerechte Jagdausübung Das LJV-Präsidium hat bei seiner Sitzung im April 2018 deshalb folgende Definition eines Jagdhundes beschlossen: „Ein Jagdhund ist ein Hund, der einer anerkannten Jagdhunderasse angehört; fer- ner, wenn beide Elterntiere einer anerkannten Jagdhunderasse angehören bzw. eine Kreuzung daraus sind. Eine Jagdhunderasse wird als solche anerkannt, wenn 7
sie den Zulassungskriterien a), b), c), d) und f) der Brauchbarkeitsprüfungsord- nung des LJV B.-W. vom 01.04.2017 entspricht.“ Nicht zur Brauchbarkeitsprüfung zugelassen (auch nicht über die Ausnahmerege- lung!) sind danach nicht anerkannte Hunde ohne jagdliche Arbeitsprüfungen bzw. deren Kreuzungen, wie z.B. Rhodesian Ridgeback, Pudel, Podenco, Airedaleterrier, Heideterrier, usw. In Zweifelsfällen hat der Hundeführer gegenüber dem Landesjagdverband Baden- Württemberg vor der Anmeldung zur Brauchbarkeitsprüfung durch Bestätigung des VDH den Nachweis zu erbringen, dass sein Hund einer Jagdhunderasse mit jagdlicher Arbeitsprüfung angehört. Die Förderrichtlinien des MLR zur Förderung des Stöberhundeeinsatzes bei Drück- jagden zur ASP-Prävention (InfraWild) sehen folgende Regelung vor: „Die einge- setzten Stöberhunde müssen geeignet sein. Je Hundeführer sind bis zu 4 eigene Stöberhunde je Tag abrechenbar. Stöberhunde sollen fährten- und spurlaut sein. Die Eignung bestätigen sowohl die Hundeführerin oder der Hundeführer als auch die Jagdleiterin oder der Jagdleitermit ihren Unterschriften. Eine Prüfung ist nicht Voraussetzung für die Förderung, es werden jedoch Stöberprüfungen entspre- chend der Brauchbarkeitsprüfung des LJV Baden-Württemberg oder vergleichbare Prüfungen empfohlen. Schwarzwildgewöhnungsgatter Louisgarde Die Nachfrage nach Übungseinheiten für Jagdhunde im Schwarzildgewöhnungs- gatter ist nach wie vor sehr hoch. Allerdings konnten im Jahr 2018 wegen der starken Hitzewelle im Sommer und Herbst die Zahlen der Vorjahre nicht erreicht werden. Die Anmeldungen zur Saison 2019 laufen bereits. Weitere Gatterstandorte Der LJV konnte die Bereitstellung einer Waldfläche in der Rheinebene zur Nutzung als Übungsgatter durch das Land erreichen. Das Genehmigungsverfahren ist in Gang gesetzt. Es verzögert sich durch ein notwendiges artenschutzrechtliches Gut- achten zur Wildkatze, zu Amphibien, Haselmaus und Höhlenbäumen. Im geplanten Gattergelände. Das Land Baden-Württemberg hat für 2019 die Bereitstellung von Fördermitteln in Aussicht gestellt. In Oberschwaben wurden dem LJV Flächen zur Errichtung eines weiteren Gatters angeboten. Eine Sondierung über die Eignung der Flächen läuft. Fallenprüfstelle – Förderung von Hegegemeinschaften Der LJV wurde vom Land für die Registrierung und Prüfung von Fallen beliehen. Im Jahr 2018 wurden 299 Fallen neu registriert (2017: 265). Dies macht deutlich, dass die Fangjagd weiterhin eine wichtige Jagd Art bei der Bejagung von Haarraubwild ist. Anträge auf den Einsatz von Totfangfallen gab es bisher keine im Land, deshalb musste der LJV auch bisher nicht als Fallenprüfstelle tätig werden. Die in Baden-Württemberg zulässigen Lebendfallen sind im JWMG und in der Durchführungsverordnung geregelt. Danach kommen v.a. Kasten- und Rohrfallen mit vorgeschriebenen Maßen zum Einsatz. Die Jagdbehörden können auf Antrag weitere Lebendfallen zulassen. Hier gibt es seit 2018 vermehrt Anfragen und z.T. behördliche Zulassungen wegen der Zulässigkeit von sog. Kofferfallen. Sie sind in anderen Bundesländern z.T. zugelassen und auch in Baden-Württemberg haben einzelne untere Jagdbehörden den Einsatz genehmigt. Der LJV wird deshalb mit dem MLR über diesen Fallentyp und den tierschutzgerechten Einsatz sprechen. 8
Mitglieder anerkannter Hegegemeinschaften (Niederwild- und Auerwildhege) kön- nen einen Zuschuss für den Erwerb von Fallen und Fangmeldern beim LJV bean- tragen. Dafür werden Mittel aus der Jagdabgabe eingesetzt. Bei der Vergabe gilt das Windhundprinzip. Die Aktion wurde auch im Jahr 2018 stark nachgefragt, so dass die zur Verfügung gestellten Mittel rasch verbraucht waren. Die Förderung wird auch im Jahr 2019 fortgeführt. Bei der Vergabe gilt nach wie vor das Windhundprinzip. Zu beachten ist außerdem, dass nur Fallen und Fangmelder bezuschusst werden können, die nach der offizi- ellen Bekanntgabe der Aktion erworben wurden, eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Vermarktung von Wild und Wildprodukten Wildbretvermarktung Im Rahmen der ASP-Prävention wurde vom MLR, in Kooperation mit der Wildfor- schungsstelle Aulendorf und dem LJV, eine neue Stelle zur Förderung der Wild- bretvermarktung geschaffen. Diese Stelle wird vom Land Baden-Württemberg fi- nanziert. Die Schwarzwildbestände sollen unter anderem zur Seuchenprävention reduziert werden. In vielen Gebieten führt dies durch höhere Strecken zu Absatz- problemen des erlegten Schwarzwildes. Einige Wildhändler reagierten bereits mit verhaltener Annahme von Schwarzwild und sehr niedrigen Ankaufspreisen. Dem soll mit unterschiedlichen Ansätzen entgegengewirkt werden. Betreuung der zwei Pilotprojekte BESH und WildWerk: Es laufen zwei Pilot- projekte, die dem besseren Absatz der Jagdstrecken dienen sollen. Die Be- treuung dieser Projekte ist Teil der Aufgaben dieser Stelle. Als Bindeglied und Vermittler zwischen Jäger und den Projekten ist Samuel Golter der di- rekte Ansprechpartner. Unglücklicherweise waren die Strecken bei Weitem nicht so gut wie erwartet, wodurch es zu Versorgungsschwierigkeiten kam. Die abgerufenen Mengen konnten nicht bedient werden. Was die kommende Saison bringt, wird sich zeigen. Seminar- und Kursangebote, Grill-und Zerwirkseminare: Um die Privatver- marktung des eigenen Wildbrets in der Jägerschaft zu fördern, ist ein hygi- enischer und fachgerechter Umgang mit dem Wild Voraussetzung. Dies soll bei weiterbildenden Seminaren und Kursen übermittelt werden. Fortbil- dungsangebote auf der Landesjagdschule und in der Fläche werden sehr gut angenommen und sind meist ausgebucht. Wild-Grill-Seminare zeigen dem Jäger, wie einfach es ist das eigene Wild auf dem Grill zuzubereiten. So können auch die Maiböcke und Sommersauen gut verwendet und vermark- tet werden. Vorträge bei den Kreisvereinen und Hegeringen zum Thema Wildbretver- marktung (Stand 06.04.2019: 13 Abendveranstaltungen): Rechtliche Be- dingungen in der Selbstvermarktung des eigenen Wildes werfen oft Fragen auf. Auf diese wird bei Vorträgen in Kreisvereinen und Hegeringen detailliert eingegangen. Auch die Preisfindung und weitere interessante Tipps rund um die Wildkammer werden behandelt. Netzwerk Anbieter und Käufer: Regionale Anfragen und Angebote in der Jä- gerschaft sollen über eine einfache Datenbank vernetzt werden. Hierzu wird über den internen Mitgliederbereich der Homepage des LJV eine Lösung ent- wickelt. 9
Bildung Wildbretkompetenzteam WildRebellen, bestehend aus jagenden Metzgermeistern, Köchen und Grillprofis: Wildbret ist ein alltagstaugliches, gesundes und leicht zuzubereitendes Lebensmittel aus der Region. Diese Botschaft soll dem Verbraucher vermittelt werden. Um speziell jüngere Men- schen anzusprechen wurden die WildRebellen gegründet. Durch junges, fri- sches Auftreten auf Messen und sonstigen Events soll so das Image von Wildbret und Jagd aufpoliert werden. Auch in den sozialen Netzwerken wird interessantes Wissen rund um die Jagd und das Wildbret kommuniziert. Ein erster Messeauftritt findet Ende April auf der Messe Stuttgart statt (BBQ South-West, 25.-28. April 2019). Qualitätszeichen Wild des Landes Baden-Württemberg: Der Verbraucher hat großes Interesse an Wildbret, hat aber oft keinen direkten Kontakt zum Jä- ger des Vertrauens. Der Wunsch nach garantierter Qualität und Herkunft wird geäußert. Durch die Schaffung eines Qualitäts- und Herkunftszeichens WILD durch das MLR soll diese Erwartung des Verbrauchers befriedigt wer- den. Fellwechsel GmbH Die 2016 von DJV und LJV Baden-Württemberg gegründete Fellwechsel GmbH bereitet Bälge von Raubwild, Nutria und Bisam aus nachhaltiger heimischer Jagd auf und verarbeitet sie. Die Herkunft von jedem Fell wird durch einen entspre- chenden Nachweis gewährleistet. Die Bälge werden in Deutschland chromfrei ge- gerbt. Im DJV –Präsidium ist LJM Dr. Friedmann für die Fellwechsel GmbH zu- ständig. Viele Jägervereinigungen, Hegeringe und Einzelpersonen – nicht nur in Baden- Württemberg- haben inzwischen Sammelstellen eingerichtet und bei Fellwechsel registrieren lassen, in denen erlegtes Wild bis zur Abholung durch Fellwechsel tiefgekühlt wird. Anfangs gab es mit der Abholung der Tiere einige Probleme, u.a. weil Sammelstellen nicht angemeldet waren. Inzwischen wird die Abholung wird über ein Logistiksystem optimiert. Zusätzlich zur Abbalgstation in Rastatt will die Fellwechsel ein zweites Standbein durch einen Standort in Schleswig-Holstein schaffen. Das Genehmigungsverfah- ren dafür läuft. Die Fellwechsel GmbH kooperiert mit namhaften Bekleidungsherstellern, die DJV- Service GmbH bietet hochwertige Produkte aus Pelz an. Es ist möglich, eigene Felle gerben oder zu Muff oder Nierenwärmern verarbeiten zu lassen. Dieses An- gebot wird gerne genutzt. Die Fellwechsel GmbH ist auf allen Jagdmessen prä- sent und konnte im Jahr 2018 ihre Bekanntheit weiter steigern. Die Initiative der Jäger zur nachhaltigen Fellnutzung stößt in den Medien auf großes Interesse, die Berichterstattung ist i.d.R. wohlwollend positiv. Im Frühjahr 2019 wird es perso- nelle und organisatorische Änderungen geben, weil Fred Daniels, der die Fell- wechsel mit aufgebaut hat, aus persönlichen Gründen das Unternehmen verlässt. Die Abbalgstation in Rastatt wird derzeit durch eine Praktikantin betreut. Die Ge- samtkoordination obliegt weiterhin Fellwechsel - Geschäftsführer Andreas Lepp- mann. 10
Rechtliche Angelegenheiten Landesrecht: Änderung DVO JWMG: Im Februar 2018 waren zur Förderung des Schwarzwildbejagung als Prävention gegen die ASP-Gefahr die Jagdruhezeit im März und im April für ein Jahr aufgeho- ben worden, die Kirrung wurde erleichtert, zugelassen wurden künstliche, nicht auf Waffen montierte Lichtquellen. Die Nutzung von Nachtzieltechnik wurde unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen (behördliche Beauftragung). Insbeson- dere die Nachtzieltechnik führte zu kontroversen innerverbandlichen Diskussionen: Während die einen auf eine völlige Freigabe der Technik hofften - und vom LJV entsprechende politische Signale erwarteten - waren andere strikt gegen den Ein- satz der Nachtzieltechnik - eine für den LJV schwierige Situation. Nach intensiven Diskussionen im Präsidium gab der LJV seine frühere Ablehnung des Einsatzes von Nachtzieltechnik auf und stellte eine Nutzung anheim, wenn dafür die nötige be- hördliche Genehmigung vorliegt. Diese Haltung des LJV übernahm auch der Deut- sche Jagdverband. Nachdem sich eine rasche Änderung des WaffG in Sachen Nut- zung der Nachtzieltechnik als politisch nicht durchsetzbar erwies, kam das MLR der Jägerschaft durch die nun geltende Regelung (Einsatz nach Beauftragung in be- stimmten Bereichen) entgegen. Nachdem im Sommer 2018 die ASP unerwartet in Belgien an der Grenze zu Lu- xemburg und Frankreich auftrat sah sich das MLR veranlasst, die Ausnahmerege- lungen für die Jagdruhezeit, die Erweiterung der Kirrmöglichkeiten und den Tech- nikeinsatz im Februar 2019, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Das MLR folgte leider nicht der Forderung des LJV, die Erleichterungen der Schwarzwildbejagung für einen längeren Zeitraum in Kraft zu setzen. Geplante Änderung des JWMG (Wildschadensverfahren, Wildschadenser- satz) Im Rahmen des Runden Tisches Schwarzwild befasste sich die AG Landwirtschaft (LJV, Bauernverbände, Gemeindetag, Verband der Jagdgenossenschaften und Ei- genjagdbesitzer, Verband Familienbetriebe Land und Forst, Wildforschungsstelle, Ministerium Ländlicher Raum) mit Änderungen der Regelungen zum Wildschadens- verfahren und zum Wildschadensersatz im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. In der AG waren für den LJV Justiziar Sören Kurz, HGF Dr. Jauch und GF Bürner tätig. Mit der Anpassung des Wildschadensverfahrens soll eine Forderung der Bauern- verbände umgesetzt werden. Hintergrund für Änderungen des Wildschadensersat- zes sind Aussagen im Koalitionsvertrag und Forderungen des LJV. Beim Wildscha- densverfahren geht es darum, die Stellung der Wildschadensschätzer zu stärken, ohne die Gemeinden allzu sehr mit Wildschadensfragen zu belasten, um die Ver- meidung der Inanspruchnahme von Wildschadensschätzern bei Bagatellschäden und um die faire Verteilung von Verfahrenskosten. Bisher werden Wildschadens- schätzer i.d.R. vom Landwirt beigezogen, dadurch wird die Schätzung zum Partei- gutachten, die dann ggf. vom JAB nicht akzeptiert wird. Die Verbände haben sich darauf verständigt, dass künftig Wildschadensschätzer auf Anforderung eines Ver- fahrensbeteiligten von der Gemeinde beauftragt werden soll, den Schaden zu schätzen und eine gütliche Einigung herbeizuführen. 11
Ein Problem in der Vergangenheit waren sog. Bagatellschäden, also Wildschäden, bei denen letztendlich der Aufwand für die Schätzung höher war als der tatsächli- che Schaden. Diesem Umstand soll mit einer gesetzlichen Regelung Rechnung ge- tragen werden. Bei Wildschadensersatz ging es dem LJV darum, im JWMG Leitplanken für Wild- schadensersatzsysteme festzuschreiben. Dies soll nicht in Form einer landesweiten Wildschadenskasse erfolgen, sondern soll auf regionaler oder lokaler Ebene über vertragliche Vereinbarungen erfolgen. Dem LJV war es auch wichtig, dass nicht nur Grundeigentümer, sondern auch Be- wirtschafter bei der Verhütung von Wildschäden mit in die Verantwortung genom- men werden müssen. Einen vollständigen oder teilweisen Wildschadensersatz soll es nur noch geben, wenn Bewirtschafter bestimmte Obliegenheiten erfüllen, die 80/20-Regelung soll erhalten bleiben. Neben den oben skizzierten Regelungen soll es auch Änderungen im Bereich der Jagdgenossenschaften (§ 15 JWMG und § 2 DVO) geben: Festlegung einer Wahl- periode für den Jagdvorstand bei Jagdgenossenschaften, Beschränkung der Amts- zeit des Notjagdvorstands durch Wahl eines Jagdvorstands oder Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat; Streichung der Einberufungspflicht für Jagdge- nossenschaftsversammlung bei Eintritt eines neuen Pächters in bestehenden Pachtvertrag. Der LJV ist in den Verhandlungen mit den anderen Gruppierungen bestrebt, ein praktikables, faires Verfahren zu verankern und Regelungen zum Wildschadenser- satz festzuschreiben, die auch andere Verfahrensbeteiligte in die Pflicht nehmen. Wir sind zum gegenwärtigen Stand der Verhandlungen zuversichtlich, dass wir diese Ziele erreichen können. Das MLR sieht vor, dass die Neuregelungen nach Verabschiedung durch das Kabinett verabschiedet möglichst rasch im Rahmen ei- nes Artikelgesetzes das parlamentarische Verfahren durchläuft. Empfehlungen zur Jagdverpachtung Nachdem der LJV im letzten Jahr die Informationsbroschüre "Wir geben der Jagdpacht ein Gesicht" herausgegeben hat, wurde in Kooperation mit der Hoch- schule für Verwaltung und Finanzen ein mit dem Gemeindetag abgestimmter Leit- faden zur Jagdnutzung in den Kommunen veröffentlicht. Er richtet sich gleicher- maßen an Kommunen, die mit der Verpachtung involviert sind, als auch an einer Jagdpacht interessierte Jägerinnen und Jäger. Landeswaldgesetz Baden-Württemberg Das Bundeskartellamt führte über Jahre einen wettbewerbsrechtlichen Streit ge- gen das Land wegen der Praxis der gemeinsamen Holzvermarktung des Landes und anderen Waldbesitzern in der Einheitsforstverwaltung. Das Land gewann zwar in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof. Trotzdem wurden die Beendigung der Einheitsforstverwaltung und eine geänderte Struktur der Forstverwaltung durch das geänderte Bundeswaldgesetz, das EU-Beihilferecht und das Wettbe- werbsrecht erforderlich. Das Land gliedert deshalb den Staatswald und seine Bewirtschaftung in eine An- stalt des öffentlichen Rechts aus der Gesamtforstverwaltung aus. Die Forstverwal- tung selbst berät weiterhin die Waldbesitzenden neutral und kostenfrei und wird auf Basis von Gestehungskosten den privaten und körperschaftlichen Waldbesit- zenden Angebote der forstlichen Betreuung eröffnen. Der Anstalt ForstBW steht auch die Nutzung des Jagdrechts nach den Bestimmungen des Jagd- und Wildtier- managementgesetzes auf den landeseigenen Flächen. Der staatliche Bildungsauf- 12
trag zur Waldpädagogik bleibt im Landeswaldgesetz gleichberechtigt im Aufgaben- spektrum sowohl der Forstbehörden erhalten als auch der Anstalt ForstBW zuge- wiesen. Die Forstreform bringt eine tiefgreifende Änderung der Verwaltungsstruktur und der Aufgabenverteilung mit sich. Das Land beabsichtigt, dass die Forstreform zum 1.1.2020 in Kraft tritt. Der LJV erwartet, dass auch nach der Forstreform der Wald nicht nur als Produktionsstätte gesehen wird, sondern auch den Belangen von Wild und Natur die notwendige Beachtung beigemessen wird. Bundesrecht: Waffenrecht: Urteil Schalldämpfer – Änderung WaffG Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Nov. 2018 zum Bedürfnis von Jägern für Schalldämpfer hatte für erhebliche Verunsicherung bei Jägern und Waffenbe- hörden gesorgt. Dem soll nun in der laufenden Änderung des WaffG Rechnung getragen werden. Das Waffengesetz wird in erster Linie zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie geändert. Es soll aber auch geregelt werden, dass Jäger künftig ein waffenrechtli- ches Bedürfnis für die Nutzung von Schalldämpfern für die Jagd anerkannt bekom- men. Mit einer Änderung des Waffengesetzes könnte die sehr unterschiedliche Pra- xis in den Bundesländern auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden. Das Ge- setzgebungsverfahren steht allerdings noch ganz am Anfang. Derzeit laufen die Anhörungen, bevor dann die Bundesregierung den Entwurf ins parlamentarische Verfahren gibt. Nach Einschätzung des DJV ist nicht vor Ende des Jahres 2019 mit einem Abschluss zu rechnen. Der DJV hält es für wünschenswert, dass die Neure- gelung spätestens im Oktober und damit zur kommenden Drückjagdsaison in Kraft tritt. Bis zum Inkrafttreten der Änderung ist laut Innenministerium Baden-Württemberg (IM) in Baden-Württemberg der Erlass des IM vom 8.2.2016 bis auf weiteres gültig und anzuwenden. Danach können Jägerinnen und Jäger das Bedürfnis für die Ein- tragung eines Schalldämpfers auch ohne separate Gesundheitsprüfung geltend machen und nach Voreintrag den Schalldämpfer erwerben und von der zuständi- gen unteren Waffenbehörde eintragen lassen. Eine entsprechende gemeinsame Klarstellung von MLR/IM ist inzwischen an die nachgeordneten Behörden ergan- gen. Bundesjagdgesetz Im Bundesjagdgesetz gab es im Jahr 2018 zwei Änderungen: 1. In § 28a setzt EU-Recht bezüglich des Eindämmens von invasiven Arten (z.B. Waschbär) um (Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten - ABl. L 317 vom 4.11.2014, S.35) für die in § 40e BNatSchG Absatz 2 Halbsatz 1 genannten Arten). Die zuständige Jagdbehörde kann Jagdausübungsberechtigten in ihren Revieren die Durchführung von Management- oder Beseitigungsmaßnahmen, die nach § 40e Absatz 2 Halbsatz 1 Bundesnaturschutzgesetz festgelegt worden sind ganz oder teilweise übertragen oder die Mitwirkung an der Durchführung der Maßnahmen auferlegen, soweit die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der Jagdaus- übung mit zulässigen jagdlichen Methoden und Mitteln möglich, zumutbar und wirksam ist. 13
Im Übrigen ist der Jagdausübungsberechtigte zur Durchführung von Management- maßnahmen nach § 40e Bundesnaturschutzgesetz nicht verpflichtet. Soweit die Durchführung von Managementmaßnahmen nicht vom JAB übernom- men wird, oder soweit dieser die ihm übertragenen Maßnahmen oder die Mitwir- kung daran nicht ordnungsgemäß ausführt, trifft die nach Landesrecht zuständige Jagdbehörde nach Anhörung des Jagdausübungsberechtigten die notwendigen An- ordnungen; sie kann die Durchführung der Maßnahmen übernehmen oder einen Dritten beauftragen. Maßnahmen unter Einsatz jagdlicher Mittel haben im Einver- nehmen mit dem Jagdausübungsberechtigten zu erfolgen; sein Jagdrecht bleibt unberührt. Das bedeutet: Die Mitwirkung an den Maßnahmen ist freiwillig. Wenn der JAB Maß- nahmen nicht durchführen will oder kann, kann die zuständige Behörde Dritte be- auftragen. Dabei ist der JAB immer eingebunden, sein Jagdrecht bleibt unberührt. Der Entwurf der Änderung sah vor, dass Eingriffe ausschließlich durch Dritte ohne Beteiligung der JAB stattfinden sollten. Es ist dem Tätigwerden des Deutschen Jagdverbandes zu verdanken, dass eine Regelung getroffen wurde, die die Rechte der JAB berücksichtigt. 2. Im Zuge der Änderung des Tiergesundheitsgesetzes wurde § 22 Abs. 4 Satz 2 des BJagdG dahingehend geändert, dass es zur Bekämpfung von Tierseuchen möglich ist, vom Elterntierschutz in bestimmten Fällen abzuweichen. Bundeswildschutzverordnung Die Anpassung der BWildSchV an geltendes EU-Recht machte eine Änderung er- forderlich. In der Neufassung der VO wurden wesentliche Punkte der Stellungnahme des Deutschen Jagdverbandes, die mit den Landesjagdverbänden abgestimmt war, übernommen. Bundesnaturschutzgesetz Zur Umsetzung von EU-Recht wurde ein neuer § 40 a aufgenommen. Es geht bei der Regelung darum, die Einbringung oder Ausbreitung von invasiven Arten zu verhindern oder zu minimieren. Dabei ist es dem Deutschen Jagdverband gelungen, dass die Belange der Jagd mitberücksichtigt werden: „Soweit Maßnahmen nach Satz 1 Nummer 2 in der freien Natur invasive und ent- weder dem Jagdrecht unterliegende oder andere Arten betreffen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen des Jagdschutzes durchgeführt werden können, werden sie im Einvernehmen mit den nach Landesrecht für Jagd zuständigen Behörden unbeschadet des fortbestehenden Jagdrechts nach den §§ 1, 2 und 23 des Bun- desjagdgesetzes festgelegt. Maßnahmen mit jagdlichen Mitteln sind im Einverneh- men mit den Jagdausübungsberechtigten, Maßnahmen ohne Einsatz jagdlicher Mittel mit Rücksicht auf deren berechtigte Interessen durchzuführen.“ Tiergesundheitsgesetz und der Schweinepestverordnung In Vorbereitung des Ausbruchs der ASP in Deutschland wurden die beiden o.g. Rechtsgrundlagen im Jahr 2018 geändert. Die Neuregelungen betreffen im Seu- chenfall auch die Jagd und die Wildbretvermarktung, in dem sie die Rechte der Jagenden beschränken. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat sich aber erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch Revierinhaber eine Entschädigung beanspruchen können, wenn die Jagd durch behördliche Maßnahmen im Seuchenfall eingeschränkt oder verboten wird. Über die Neuregelungen und deren Auswirkungen für Jagdausübung und Jäger wurde im „Jäger von Baden-Württemberg, Heft 2/2019 ausführlich berichtet. 14
Datenschutzgrundverordnung Am 25. Mai 2018 trat die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Ihr Ziel ist die Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten. Dazu zählen alle Informationen die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (Betroffene) beziehen (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E- Mail-Adresse, Kontonummer, Mitgliedsnummer, ehrenamtliche Funktion). Die DS- GVO gilt dabei für jede Form von Datenverarbeitung, also auch die ohne Computer. Auch ein einfacher, alphabetisch sortierter Karteikasten mit Mitgliederdaten ist re- levant. Beim LJV hat das Präsidium Peter Lutz, KJM von Ravensburg und BJM im Bezirk Tübingen als Datenschutzbeauftragter des Verbandes bestellt. Der Datenschutzbeauftragte hat beim LJV die notwendigen Verfahren und Prozesse eingeleitet und gesteuert und die Kreisvereine zusammen mit der Geschäftsstelle über essenziell notwendige Schritte für die Umsetzung der Vorgaben informiert, beraten und unterstützt: Mit dem Umzug der Internet-Seiten zu einem neuen Provider wurden bereits not- wendige Zertifikate für die Internet-Seiten installiert. Die Datenschutzhinweise auf den Internet-Seiten wurden an die neuen Anforderungen angepasst und zentral von der LJV Geschäftsstelle eingerichtet. Im internen Bereich der LJV-Homepage wurden den Mitgliedern weitere Informa- tionen und Muster-Formulare zur Verfügung gestellt. Mit der Aktualisierung der Mitgliederverwaltung über D´ORG bzw. D´ORGnet, die der LJV in Auftrag gegeben und gesteuert hat, wurde den neuen Datenschutzvor- schriften Rechnung getragen. Die Neuregelungen sorgten anfangs für einen erheblichen Mehraufwand. Sie waren aber auch Anlass dafür, eingefahrene Verfahrensweisen und Prozesse neu zu über- denken und zu vereinfachen. Die Aufregung, die es nach Inkrafttreten über die neuen Vorschriften gab, hat sich weitgehend gelegt. Dennoch ist es wichtig, die Vorgaben des Datenschutzrechtes zu erfüllen, weil Verstöße sanktioniert sind und nicht ausgeschlossen ist, dass Mit- glieder kritische Anfragen beim Datenschutzbeauftragten des Landes stellen, die i.d.R. aufwändige Verfahren nach sich ziehen. Der LJV wurde bereits kurz vor Inkrafttreten der DSGVO mit einer Anfrage beim Datenschutzbeauftragten wegen der Einhaltung des Datenschutzes bei der Mel- dung der Nachsuchegespanne konfrontiert. Die Beantwortung der Anfrage nahmen den LJV-Datenschutzbeauftragten und die Geschäftsstelle in erheblichem Umfang in Anspruch. Ergebnis: Es gab keine Beanstandungen! Verpackungsgesetz Im November 2018 wurde die Jägerschaft durch eine Meldung aufgeschreckt, dass das zum 1.1.2019 in Kraft tretende Verpackungsgesetz auch alle Jägerinnen und Jäger betreffe, die Wild portioniert und in Folie verpackt abgeben. Der DJV hat anhand eines Rechtsgutachtens klären lassen, dass die Betroffenheit der Jäger- schaft nicht gegeben ist, wenn die Abgabe von Wild nicht gewerbsmäßig erfolgt. Betroffen von der gesetzlichen Regelung ist die LJV-Jagd-Service GmbH, die ge- werbsmäßig Waren verpackt und verschickt. Sie musste sich deshalb bei einem Dualen System lizenzieren und im Portal des Verpackungsgesetzes registrieren lassen. 15
Jagdhornblasen Landesbläsertreffen in Heidenheim Über 700 Jagdhornbläser mit 44 Bläsergruppen und 13 Kleinformationen haben am 1. Juli 2018 in Heidenheim am Landesbläsertreffen teilgenommen, das im zwei- jährigen Turnus stattfindet. Vor der herrlichen Kulisse des Schlosses Hellenstein und des daneben liegenden Naturtheaters konnte Landesobmann Walter Loew bei Kaiserwetter stolz auf die gelungene Veranstaltung sein. Sie war auch dank des großen Engagements von Kreisjägermeister Jürgen Bohnert, Bläserobmann Fritz Prinz und vielen anderen Beteiligten ein großer Erfolg. Am Vorabend blieben der gut besuchte ökumenische Gottesdienst in der Pauluskirche und der Grüne Abend im Lokschuppen in bester Erinnerung. Obleutetreffen Beim jährlichen Treffen der Bläserobleute In Stuttgart Mahdental hat Landesob- mann Walter Löw "Richtlinien für das Jagdhornblasen in Baden-Württemberg" vor- gestellt. Sie dienen zur Orientierung bei der bläserischen Arbeit in den Kreisverei- nen. Schießwesen Bundesverband Schießstätten (BVS) Eine Organisatorische Änderung ist beim Bundesverband Schießstätten zu ver- zeichnen. Dirk Schulte-Frohlinde hat im Januar 2019 den Vorsitz des Verbandes übernommen und damit den langjährigen Präsidenten Herbert Keusgen abgelöst. Der langjährige Geschäftsführer des BVS, Joachim Streitberger (ehem. Bezirksjä- germeister Freiburg) hat im Juni 2018 sein Amt übergeben. Es ist erfreulich, dass mit Bezirksjägermeister Jochen Sokolowski ein Vertreter des LJV als Beisitzer in den Vorstand gewählt wurde. Am 30. März 2019 fand ein Seminar für Schießstandbetreiber in Stuttgart-Mahden- tal (Einzugsbereich Süddeutschland) mit guter Beteiligung statt. Schießstätten Die Umsetzung zur Ertüchtigung der Schießstände zur Verwendung bleifreier Ku- gelmunition sowie zu allgemeinen Sicherheitsmängeln ging auch im Berichtsjahr weiter. Zu Grunde liegt die Begutachtung von 34 jagdlich genutzten Schießständen durch die deutsche Versuchs- und Forschungsanstalt für Jagd- und Sportwaffen (DEVA). Die Umsetzung erfolgt unter der Verantwortung der Schießstandbetreiber in Abstimmung mit den örtlichen Schießstandsachverständigen. Für die Umsetzung der Maßnahmen wurde ein Sonderfonds aus Mitteln der Jagdabgabe gebildet. Für Neubau, Erweiterung, Umbau, Modernisierung und Instandsetzung von Schießanlagen außerhalb der o.g. Maßnahmen werden nach Maßgabe der Förder- richtlinien des Landes jährlich Euro 200.000 aus Mitteln der Jagdabgabe bereitge- stellt. Je nach Ausstattung der Schießstätten (Disziplinen, Einzugsbereich) können Betreiber 30 bzw. 50% der anfallenden Kosten als Zuschuss geltend machen. Die Zuschusshöhen sind nach oben gedeckelt. Maßnahmen unter 5.000 Euro werden nicht bezuschusst. Jährlich nehmen 5-6 Schießstandbetreiber diese Zuschüsse in Anspruch. Bei der Vergabe gilt das Windhundprinzip, ggf. erteilt die Bewilligungs- behörde in Abstimmung mit dem LJV die Genehmigung zum vorzeitigen Beginn einer Maßnahme (üblicherweise darf erst begonnen werden, wenn ein Zuschuss mit schriftlichem Bescheid bewilligt wurde). 16
Wettkämpfe und Meisterschaften Auf die Nennung der Platzierungen wird an dieser Stelle verzichtet. Darüber wurde ausführlich im „Jäger von Baden-Württemberg“ berichtet, außerdem können die Ergebnisse auf der Homepage des LJV - -Fachbereich Schießwesen – nachgelesen werden. Bundesmeisterschaften im Jagdlichen Schießen in Bremgarten Unter der hervorragenden organisatorischen Leitung der Jägervereinigung Frei- burg, namentlich Kreisjägermeisterin Elisabeth Keil und Horst Welsch , aber auch allen Mithelfenden aus Freiburg und vom DJV waren die 64. Bundesmeisterschaf- ten im jagdlichen Schießen ein voller Erfolg, v.a. für die Baden-Württembergische Schützenmannschaft. Sie erkämpfte den bisher größten Erfolg ihrer Geschichte mit fünfmal Gold, acht- mal Silber und einmal Bronze. Besonders zu erwähnen sind der erste Platz der Damenklasse und der Altersklasse; sowie zwei erste Plätze von Roland Beckhaus in der Seniorenklasse Kombination und Flinte, Das von Landeschießobmann Ralf Lesser entwickelte Training (Leistungspro- gramm) zur gezielten Vorbereitung auf den Wettbewerb zeigte vollen Erfolg. Ihm gebührt der ausdrückliche Dank für das hervorragende Abschneiden unserer Schützen. Landesmeisterschaften im jagdlichen Schießen Über 130 Schützen haben sich am 7./8.Juli 2018 auf dem Schießstand Hartheim- Bremgarten gemessen. Im Anschluss an die hervorragend organisierte Veranstal- tung konnten Landesobmann Ralf Lesser und Bezirksjägermeister Jochen Soko- lowski neben anderen Siegern auch dem 84 Jahre alten Sepp Loistl zum elften Platz in der Seniorenwertung gratulieren. Preis des Landesjagdverbandes: An dem Wettbewerb am 29.09.2018 auf dem Dornsberg nahmen 97 Schützen teil und erzielten zum Teil sehr gute Ergebnisse. Lehrgänge zum LJV-Schießlehrer Unter Leitung von Landesschießobmann Ralf Lesser, Eva Wizemann und Ralf Hirsch hat der Landesjagdverband mehrere Schulungen für eine einheitliche Aus- bildung für Jungjäger In Theorie und Praxisblöcken angeboten. Die organisatori- sche Vorbereitung oblag der Akademie für Jagd, Wild und Natur. Wegen des gro- ßen Interesses und die hervorragende Resonanz sollen die Schulungen 2019 wei- tergeführt werden und bei der Jungjäger-Ausbildung starke Berücksichtigung fin- den. Ausbildungsplan "Schießausbildung in Baden-Württemberg Eine Fachkommission unter Leitung von LOM Lesser hat im Auftrag des LJV ein umfangreiches, praxisorientiertes Handbuch zur jagdlichen Schießausbildung her- ausgegeben. Es zeichnet sich durch praxisnahe Darstellung der einzelnen Diszip- linen und vielen anschaulichen Bildern aus. Es ergänzt die Ausbildungslehrgänge und ist Bestandteil der umfangreichen Unterlagen für eine qualitativ hochwertige Ausbildung und Prüfung in Baden-Württemberg. 17
Bereich Aus- und Fortbildung Jägerprüfung, Jägerprüfungsordnung, Fortbildungen, Der Aufwärtstrend bei den Prüflingszahlen der letzten Jahre hat 2018 einen erneu- ten Höhepunkt erreicht: Bei den fünf Prüfungsterminen mit insgesamt 62 Prüfun- gen wurden landesweit 2852 (2017: 2678) Jagdscheinanwärter geprüft. Dank der engagierten Prüfungskommissionen konnte der LJV diese große Nach- frage an Prüfungen auch in diesem Jahr erfüllen. Seit der Beleihung des LJV mit der Durchführung der Jägerprüfung im Jahr 2006 wurden somit insgesamt 21.979 Jungjäger geprüft. Die Jägerprüfung in B.-W. ist damit ein Erfolgsmodell, das auch über die Landesgrenzen hinaus Anerkennung findet. Seit dem 20. Februar 2018 ist eine neue Jägerprüfungsordnung in Kraft. Wich- tigste Neuerung ist dabei der kompetenzorientierte und bundesweit einmalige Aus- bildungsplan. Dieser gibt Ausbildern, Prüfern und Prüflingen klare Vorgaben zu den Ausbildungsinhalten und der Prüfungsrelevanz der Themen. Die Behandlung der einzelnen Sachverhalte in den Ausbildungs- und Prüfungsfächern trägt den zeitli- chen Vorgaben der Gesamtausbildungszeit in der JPrO (mindestens 130 Stunden) Rechnung. Es werden Empfehlungen für eine Mindeststundenzahl von Themen ge- nannt. Die Inhalte der Ausbildung und Prüfung wurden erheblich „abgespeckt“, es geht v.a. um die Vermittlung und Prüfung heute besonders relevanter Sachverhalte (z.B. häufige Wildarten, gebräuchliche Waffen, Handhabung und Aufbewahrung, wichtige Wildkrankheiten und Wildbrethygiene). Neben der Prüfungsorganisation wurden im Frühjahr 2018 landesweit 13 Fortbil- dungsveranstaltungen zur neuen Jägerprüfungsordnung für Ausbilder und Prüfer angeboten. Dabei wurden über 450 Teilnehmer mit dem neuen Ausbildungs- plan vertraut gemacht. Wie bereits bei den Fortbildungen in den vergangenen Jah- ren wurde dabei die Zusammenarbeit von Ausbildern und Prüfern sehr positiv be- wertet. Neubestellung von Jägerprüfungskommissionen für die Jahre 2019 – 2022 Bei der Jägerprüfung zeichnete sich in den letzten Jahren ab, dass das Alter der Prüflinge und das der Prüfenden immer mehr auseinanderklafft und vermehrt Frauen die Jägerprüfung machen, aber in den Prüfungskommissionen Frauen un- terrepräsentiert sind. Zudem konzentrierte sich das Prüfungsgeschehen auf Schwerpunktstandorte. Erklärte Ziele bei der Neuverpflichtung waren deshalb eine Verjüngung der Kom- missionen und eine Erhöhung des Frauenanteils. Im Vorfeld der Neubestellung der Mitglieder der Jägerprüfungskommissionen für die Jahre 2019 – 2022 kam es zu z.T. heftig geführten Auseinandersetzungen über die Einführung einer Altersgrenze für Prüfer. Diese gipfelten in einer von einer KJV angestoßenen Landtagsanfrage der SPD-Fraktion und der Behandlung des Themas in einigen Landtagsfraktionen. Das MLR als Aufsichtsbehörde für die Jägerprüfung betonte in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage die Rechtmäßigkeit der Einführung der Altersgrenze, die Kritiker mit Hinweis auf eine Altersdiskriminierung 18
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