Geschäftsbericht des Landesjagdverbandes für das Jahr 2018/2019

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Geschäftsbericht des Landesjagdverbandes für das Jahr 2018/2019
Geschäftsbericht des
     Landesjagdverbandes für das
           Jahr 2018/2019

VORWORT
Im Folgenden geben wir allen Jägerinnen und Jägern in unserem Verband einen
Überblick über Themen und Ereignisse, die den LJV zwischen März 2018 und Ende
Februar 2019 bewegt haben oder weiterhin bewegen.
Eine Kurzfassung ist in der Mitgliederzeitschrift „Der Jäger in Baden-Württemberg“
Ausgabe April 2019 veröffentlicht. Der Geschäftsbericht wird zusammen mit den
kompletten Haushaltsunterlagen zudem auf unserer Homepage (interner Teil) ver-
öffentlicht und ist damit allen Mitgliedern zugänglich. Beim Landesjägertag stellt
Landesjägermeister Dr. Friedmann in der Delegiertenversammlung das Geschäfts-
jahr und seine Ereignisse ausführlich dar und gibt Gelegenheit zur Aussprache.
Über vieles, was im Geschäftsbericht zusammengefasst ist, wurde in unserer mo-
natlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift „Der Jäger in Baden-Württemberg“ aus-
führlich und aktuell informiert. Mitglieder können alle Ausgaben der letzten Jahre
im internen Teil unserer Homepage jederzeit aufrufen. Jederzeit aktuelle Informa-
tionen bieten unserer Homepage und unser Facebook-Auftritt, ebenso aktuelle
Rundmails an alle Funktionsträger in den Mitgliedsvereinen.

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Auch wenn es im Jahr 2018/2019 jagdpolitisch eher ruhig zuging, gab es genügend
Themen und Herausforderungen, die Präsidium, Geschäftsstelle, Obleute, die Mit-
gliedsvereine und ihre Mitglieder beschäftigt haben, wobei die Arbeit des Verban-
des mitunter durch „Hausgemachtes“ manchmal über Gebühr belastet wurde.

Unsere Verbandsarbeit lebt vor allem durch das Engagement vieler Jägerinnen und
Jäger in den Mitgliedsvereinen, die sich dort ehrenamtlich für Wild, Jagd und Jäger
einsetzen und durch ihre Tätigkeit unsere gemeinsame Sache vorwärtsbringen.
Ihnen allen ein herzliches Waidmannsdank! Wir brauchen diese Unterstützung, um
unser Motto „Auftrag und Leidenschaft“ weiterhin glaubhaft leben und nach außen
tragen zu können.

Wer den Geschäftsbericht und die Haushaltsunterlagen liest – das tun hoffentlich
viele - hat vielleicht Fragen, Anregungen oder will etwas kritisieren. Lassen Sie uns
das wissen, lebendige Verbandsarbeit lebt vom konstruktiv-kritischen Dialog mit
seinen Mitgliedern. Pluralität und Meinungsvielfalt sind uns wichtig, ebenso ein de-
mokratisches Selbstverständnis. Dazu gehört z.B., dass bei kontrovers diskutier-
ten Themen demokratisch getroffene Mehrheitsentscheidungen Gültigkeit haben
und nicht ständig hinterfragt werden. Dazu gehört auch, sich über kontroverse
Themen sachlich und ohne persönlichen Angriff auseinanderzusetzen und Ver-
bandsangelegenheiten intern und nicht öffentlich zu diskutieren. Nur ein starker
und geschlossener Verband kann nach außen überzeugend auftreten und wird po-
litisch ernst genommen!

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GESCHÄFTSFÜHRUNG
Personal
Im Team des Landesjagdverbandes gab es im Berichtsjahr einige Änderungen:
Im Medienreferat wurde Frau Menauer von 1.5.2018 bis Anfang 2019 von Isabelle
Nyari unterstützt. Kay Lucie Ostertag, die bisher geringfügig beschäftigt war, ist
seit 1.1.2019 als Werksstudentin tätig.
Im Oktober 2018 konnte der LJV Samuel Golter als neuen Mitarbeiter für den Be-
reich „Wildbretvermarktung“ einstellen. Seine auf zwei Jahre befristete Stelle wird
vom Land finanziert.
Eine weitere vom Land finanzierte und auf zwei Jahre befristete Stelle zur Imple-
mentierung und Umsetzung eines „Wildtierportals“ (z.B. elektronische Strecken-
meldungen) und der Förderung des Wildtiermonitorings in der Jägerschaft wurde
Mitte März besetzt. Der Mitarbeiter nimmt am 15. April 2019 seine Tätigkeit auf.
Im Bereich „Allianz für Niederwild“ wird René Greiner durch Jana Staudenmaier
(geringfügige Beschäftigung) unterstützt.

Organisationsgutachten, Geschäftsordnung und neue Geschäfts-
verteilung
Der Landesjagdverband hat im Februar 2018 die Erarbeitung eines Organisations-
gutachtens an die Beratungsagentur für Verbandsmanagement (B'VM in Auftrag
gegeben. B´VM ist auf Verbände, Stiftungen und Nonprofit-Organisationen spezi-
alisiert.
Ziele und Umsetzung des Gutachtens:
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   Umfassende Analyse der Ist-Situation, u.a. Struktur und Aufbau des LJV im
       haupt- und ehrenamtlichen Bereich, Aufgabenverteilung, Effizienz und Ef-
       fektivität, Führungsabläufe, Beurteilung der Arbeit der LJV-Geschäftsstelle
       von außen, Wirtschaftlichkeit und Ausrichtung des Zweckbetriebs, Wettbe-
       werbsanalyse im Hinblick auf andere Organisationen aus Jagd und Natur-
       schutz.
      Aufarbeitung der Ergebnisse: Besonderheiten und Risiken, Darstellung von
       Stärken und Schwächen insgesamt und bei einzelnen Prozessen (Finanzen
       und Controlling, Führung, Leistungen des LJV, Verwaltung)
      Ableitung von Handlungsfeldern und Prioritäten für die Weiterentwicklung
       des LJV

Erarbeitung einer Geschäftsordnung gemäß § 18 Nr. 2 der LJV-Satzung:
Der Entwurf dieser Geschäftsordnung wurde von einer Arbeitsgruppe aus LJV-Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern unter Moderation von B´VM erarbeitet und vom
LJV-Präsidium im Herbst 2018 verabschiedet. In der Geschäftsordnung als perso-
nenunabhängige Verwaltungsstruktur für die LJV-Geschäftsstelle wurden die Tä-
tigkeitsbereiche in fünf Bereiche eingeteilt. In einem weiteren Arbeitsschritt wurde
die Geschäftsordnung mit Leben gefüllt, d.h. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
den fünf Bereichen zugeordnet. Für jeden Bereich gibt es nun eine Bereichsleitung,
die als "mittlere" Ebene fungiert, die Arbeit des Bereichs steuert und damit Ge-
schäftsführung und Verbandsvorstand entlastet.
Die Bereiche, die dort tätigen Personen und ihre Aufgabengebiete wurden ausführ-
lich im „Jäger von Baden-Württemberg“ Heft 3 vorgestellt. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des LJV und ihre Tätigkeitsbereiche werden auch auf der LJV-
Homepage vorgestellt.

Die Neuordnung ist seit 1.1.2019 in Kraft, kann aber in Teilen erst nach einer
Übergangsfrist (z.B. Lernort Natur) im Lauf des Jahres umgesetzt werden. Die
weitere Umsetzung des Gutachtens - insbesondere die Prozesssteuerung und die
Arbeit nach außen - soll bis zum Jahr 2022 abgeschlossen sein.

Präsidium
Das Präsidium des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e.V. tagte im Be-
richtszeitraum vier Mal, eine Sitzung war eine zweitägige Klausurtagung an der
Landesjagdschule Dornsberg. Das geschäftsführende Präsidium tagte 3 Mal.
Die im Geschäftsbericht dargestellten Themen waren auch Gegenstand der Erör-
terungen in den beiden Verbandsgremien. Themenschwerpunkte: Neubestellung
von Prüfungskommissionen, Änderung der Nachsuchegrundsätze, Brauchbarkeits-
prüfung und Zulassung von Hunden, Datenschutzgrundverordnung, Wolf, ASP,
Rotwildkonzeption, Wildtierbericht, Neuorganisation der Mitgliederverwaltung und
Internetauftritt, Organisation der LJV-Geschäftsstelle. Insgesamt nahmen im Jahr
2018 verbandsinterne Themen einen breiteren Raum ein als in den vergangenen
Jahren.

Landesjägertag 2018:
      Podiumsgespräch als neues Format
       Beim Landesjägertag am 20. 4. 2018 hat der LJV erstmals ein neues Kon-
       zept für den öffentlichen Teil umgesetzt. Anstelle der zahlreichen Gruß-

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worte durch Politiker, Behörden- und Verbändevertreter gab es ein Podi-
       umsgespräch mit Vertretern aller Landtagsfraktionen zu jagdpolitisch aktu-
       ellen Themen. Die von Prof. Dr. Ulrich Schraml (FVA) moderierte Diskus-
       sion fand bei den Delegierten so viel Anklang, dass der LJV auch im Jahr
       2019 weitgehend auf Grußworte zugunsten eines Podiumsgesprächs ver-
       zichten wird.
      Verabschiedung eines Positionspapiers zur ASP
       Im Vorfeld des LJT hatte der LJV den Entwurf eines Positionspapiers zur
       Afrikanischen Schweinepest den Kreisvereinen zur Diskussion und Abstim-
       mung zugeleitet. Zahlreiche Mitglieder, Kreisvereine und Hegeringe haben
       die Möglichkeit zur Stellungnahme genutzt.
       Eingegangene Anregungen und Bedenken wurden soweit als möglich be-
       rücksichtigt. Das Papier wurde beim LJT mit großer Mehrheit verabschie-
       det. Es wurde dem MLR und den politischen Verantwortlichen zugänglich
       gemacht.

Finanzen

LJV: Jahresabschluss 2018, Haushaltsplan 2019
Die umfangreichen Unterlagen zum Jahresabschluss des Landesjagdverbandes,
der Fallenprüfstelle, der Jägerprüfung und der Verwendung der Jagdabgabe sowie
ein detaillierter Haushaltsplan für das Jahr 2019 wurde den Delegierten des LJV
mit der Einladung zum LJT zugestellt. Interessierte Mitglieder, die nicht Delegierte
sind, können die Unterlagen auf der Homepage des LJV im Mitgliederbereich ein-
sehen. Sie werden dort vor dem Landesjägertag eingestellt.

Jagdabgabe
Die Jagdabgabe, die jeder Jagdscheininhaber beim Lösen des Jagdscheins zu ent-
richten hat, wird vom Land verwaltet. Gemäß § 28 JWMG entscheidet über die
Vergabe das Ministerium Ländlicher Raum nach Anhörung des LJV als Vereinigung
der Jäger, die mehr als 25 der Jagdscheininhaber umfasst. Zuwendungen aus der
Jagdabgabe erhalten im Wesentlichen anteilig der LJV (der Mittel an die Mitglieds-
vereine weitergibt), Schießstandbetreiber und Forschungseinrichtungen (Wildfor-
schungsstelle, Forstliche Versuchsanstalt, Universität Freiburg, Forsthochschule
Rottenburg). Durch die seit einigen Jahren ständig wachsende Zahl von Jagdschei-
ninhabern steigt auch das Mittelaufkommen der Jagdabgabe. Insbesondere für die
Ertüchtigung von Schießstätten zur Verwendung von bleifreier Munition und der
Beseitigung von z.T. erheblichen Sicherheitsmängeln der Anlagen konnte ein Son-
derfonds eingerichtet werden, aus dem die Schießstandbetreiber Zuschüsse erhal-
ten. Beim LJV werden die Mittel der Jagdabgabe für die Projekte Aus- und Fortbil-
dung, Öffentlichkeitsarbeit, Hundewesen sowie Biotope und eigene Projekte ver-
wendet. Ein Teil der Mittel fließt als Zuschüsse an die Kreisvereine.

Mitgliederzahl - Mitgliederentwicklung
Zum Stichtag 1.1.2019 hatten die Jägervereinigungen im Landesjagdverband
31.713 ordentliche Mitglieder (589 mehr als im Vorjahr, 1.153 mehr als in 2017).
Erfreulich ist, dass ein Mitgliederzuwachs fast bei allen Kreisvereinen in allen Be-
zirken zu verzeichnen war.
Die stärksten Mitgliederzuwächse hatten im Bezirk Stuttgart Heilbronn, Ludwigs-
burg und Böblingen, im Bezirk KA Heidelberg, Calw und Rastatt, im Bezirk Freiburg

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Lörrach, Waldshut und Konstanz und im Bezirk Tübingen Ravensburg, Tübingen
und Hechingen. Mitgliederstärkste KJV und diejenige mit dem stärksten Zuwachs
im Land 2018 ist die KJV Ravensburg.
Nach wie vor geht die Mitgliederentwicklung nach oben, trotzdem wächst die Zahl
der Mitglieder nicht im selben Maß wie die der Jagdscheininhaber im Land (derzeit
rund 45.000). Das Auseinanderklaffen von Jagdscheininhabern und Verbandsmit-
gliedern ist ein bundesweites Phänomen, auch auf Bundesebene nimmt die Zahl
der Jagdscheininhaber seit Jahren zu, die Zahl der DJV-Mitglieder zwar ebenfalls,
es klafft aber immer eine Lücke.
Wir betrachten es deshalb nach wie vor als wichtige Verbandsaufgabe, dass unsere
Mitgliedsvereine und wir Mitglieder an den Verband binden und neue Mitglieder
gewinnen.
Bei Kursteilnehmern von Vorbereitungslehrgängen für die Jägerprüfung im Land
ist das vom DJV aufgelegte Jungjäger-Paket in Form eines Jagdrucksacks mit nütz-
lichen Materialien, die den Einstieg ins Jägerleben erleichtern, nach unserer Erfah-
rung ein gutes Mittel, Mitglieder zu werben.

Jagdpolitik
Landesjägermeister Dr. Friedmann, seine Stellvertreter und Mitglieder des LJV-
Präsidiums führten Gespräche mit Fachministern, besuchten Veranstaltungen der
Parteien und sprachen mit Vertreterinnen und Vertretern der im Landtag vertrete-
nen Parteien.
Ende November 2018 fand wieder ein Wild-Mittagessen mit Parlamentariern
statt. Themenschwerpunkt dort war die ASP und die Beachtung des Muttertier-
schutzes bei der Schwarzwildbejagung. 2019 wird der LJV erstmals einen parla-
mentarischen Abend veranstalten.
In den beiden Sitzungen des Landesbeirates für Jagd- und Wildtiermanage-
ment standen 2018 Informationen zum Wildtierbericht und der Förderungen der
Schwarzwildbejagung durch das Land im Vordergrund.
Im Landestierschutzbeirat, beratendes Gremium des Landes für Tierschutzfra-
gen, wird der LJV durch KJM Prof. Dr. Walter Jäger (Tübingen) vertreten. Die Jäger
haben zusammen mit der Fischerei und den Geflügelzüchtern einen gemeinsamen
Sitz. An jagdlich relevanten Themen beschäftigte sich der Landestierschutzbeirat,
der zweimal jährlich tagt, mit der Jagdhundeausbildung und Prüfung hinter der
lebenden Ente, der Durchführung von Drückjagden auf Schwarzwild ab Februar
und dem Umgang mit verwilderten Katzen. Der Landestierschutzbeirat Der Lan-
destierschutzbeirat bittet das MLR, sich mit dem Innenministerium in Verbindung
zu setzen und darzulegen, dass der polizei- und ordnungsrechtliche Ansatz einer
kommunalen Katzenkastrationspflicht ein Anliegen der öffentlichen Sicherheit sein
kann und somit ein sinnvoller Lösungsweg darstellt, das Elend freilebender Katzen
einzudämmen. Dies ist auch im Sinne der Jägerschaft.
Im Vorfeld einer Sitzung des Landestierschutzbeirats führten LJV und Jagdkynolo-
gische Vereinigung BW ein ausführliches Gespräch mit der Landestierschutzbeauf-
tragten und deren Stellvertreterin. Anlass dafür war eine unsachgemäße Bericht-
erstattung über die Arbeit hinter der lebenden Ente in einer großen Tageszeitung.

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BEREICH JAGD

Wildkrankheiten – Afrikanische Schweinepest
Die ASP war ein beherrschendes Thema des Jahres 2018, insbesondere nachdem
im Herbst 2018 in der Nähe zur deutschen Grenze in Belgien ASP-infiziertes
Schwarzwild gefunden wurde. Die ASP breitet sich in Belgien in westliche Richtung
in Richtung französische Grenze, es werden immer wieder infizierte Wildschweine
gefunden. In Belgien wurden zwei Personen festgenommen, die im Verdacht ste-
hen, den Ausbruch der Seuche nicht rechtzeitig gemeldet zu haben bzw. an ihrer
Verbreitung aktiv beteiligt gewesen zu sein.
In Tschechien ist es offensichtlich durch massives Eingreifen gelungen, die Seuche
weitgehend einzudämmen, sie gilt dort derzeit als erloschen. Die Maßnahmen wur-
den begünstigt durch die ebene Topografie des Befallsgebiets. In Belgien ist die
Landschaft wesentlich stärker reliefiert und dadurch die Seuchenbekämpfung er-
schwert.

Förderung der Schwarzwildbejagung als Präventionsmaßnahme durch
das Land (Verwaltungsvorschrift InfraWild)
Nachdem das Land Maßnahmen zur Förderung der Schwarzwildbejagung ange-
kündigt hatte, hat der LJV bei seinen Mitgliedern Vorschläge abgefragt, wie Jäger
bzw. Reviere (finanziell) unterstützt werden können und wie die Wildbretver-
marktung vorangebracht werden kann. Dem MLR wurden umfangreiche Maßnah-
menvorschläge vorgelegt.
Nach einem Entwurf des MLR für eine Verwaltungsvorschrift (VwVInfraWild) sol-
len gefördert werden:
    Einsatz von Helfern und Hunden bei (revierübergreifenden) Bewegungsjag-
       den,
    jagdliche Einrichtungen für Bewegungsjagden,
    Einrichtungen zum hygienischen Transport, Kühlung und Verarbeiten von
       Wild,
    Beratung von Revieren, Schulungsveranstaltungen.
Die für Herbst 2018 angekündigte Veröffentlichung von Fördermaßnahmen verzö-
gerte sich aufgrund umfangreicher Abstimmungsprozesse innerhalb des MLR und
mit anderen Ministerien erheblich.
Anfang Dezember – die Drückjagdsaison war schon voll im Gang – wurde die För-
derung von Helfer und Hunden auf die Schiene gesetzt: Jagdausübungsberechtigte
und Hundeführer konnten nach Registrierung über ein Online-Portal des MLR För-
deranträge einreichen. Insgesamt machten davon rund 1.600 Nutzer Gebrauch.
Die Auszahlung erfolgt nach Inkrafttreten der VwV (bei Redaktionsschluss des Ge-
schäftsberichts noch nicht erfolgt!). Vereinzelt wurden auch schon Anträge für die
Förderung der Wildbretvermarktung positiv bescheidet. Die Förderung wird es in
erweiterter Form auch in der kommenden Drückjagdsaison geben.

Hundewesen

Nachsuchegespanne
Die 167 anerkannten Nachsuchegespanne haben mit ihren Hunden im letzten
Jagdjahr 9.353 (Vorjahr 7.836) Einsätze durchgeführt, davon waren 4.578 (Vor-
jahr 3.560) Suchen erfolgreich. Mit 6.227 (Vorjahr 4.435) Nachsuchen entfiel der

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größte Anteil auf Schwarzwild, gefolgt von Rehwild mit 2.563 (Vorjahr 2.794) Su-
chen. Damit spiegelt die Nachsuchestatistik die enorm gestiegene Schwarzwild-
strecke (78.000 vs. 46.000 im Jagdjahr 2016/2017) wider.
Ende September 2018 wurde die Neufassung der Grundsätze für Nachsucheführer
vom Ministerium verabschiedet.
Im Vorfeld gab es mancherorts umfangreiche Diskussionen bzgl. des Datenschut-
zes bei den verpflichtenden Angaben im Nachsuchebericht.
Seit der Beleihung des LJV mit der Organisation des Nachsuchewesens im Jahr
2016 ist es erforderlich, dass die Nachsucheführer bei mindestens 30 Nachsuchen
das Revier (ohne die Nennung von Zeugen) angeben, in dem die Nachsuche durch-
geführt wird. In der Neufassung der Grundsätze wird ergänzend zum Revier noch
die Angabe der Gemeinde gefordert. Diese Angaben dienen der Qualitätssicherung
der Nachsuchegespanne und verstoßen nicht gegen die Datenschutzgrundverord-
nung. Der LJV konnte eine vom MLR geforderte, aus Datenschutzgründen aber
fragwürdige obligatorische Meldung von personenbezogenen Daten derjenigen, die
die Nachsuchegespanne anfordern, verhindern.

Brauchbarkeitsprüfungen 2018
Bei 127 Brauchbarkeitsprüfungen wurden insgesamt 703 Jagdhunde geprüft, von
denen 618 (88%) erfolgreich waren. Erfasst wird die Anzahl der teilnehmenden
Jagdhunde an jedem Prüfungsmodul und jedes Prüfungsmodul (1.1, 1.2, etc.) wird
als einzelne Prüfung gezählt. Nachdem viele Jagdhunde am selben Prüfungstag die
Module 1.1 und 1.2 absolvieren, ist die tatsächliche Anzahl an geprüften Jagdhun-
den geringer.
Der größte Anteil der Jagdhunde wurde im Modul „Brauchbarkeit für Nachsuchen
im Schalenwildrevier“ geprüft, gefolgt von der Erweiterung „Feld und Wald“.
Die Durchführung der Brauchbarkeitsprüfungskurse wurde wie in den Vorjahren
aus Mitteln der Jagdabgabe gefördert.

Im Zuge der geänderten Zulassungsvoraussetzungen der neuen BrPrO mussten
auch die Versicherungsbedingungen der Drückjagdhundeunfallversicherung ange-
passt werden. Neu in den Versicherungsumfang aufgenommen wurde der Tod bzw.
die Nottötung infolge einer Infektion mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit.

Für Diskussionen im Zusammenhang mit der BrPrO und dem Versicherungsschutz
sorgte die Definition des Begriffs „Jagdhund“ im Hinblick auf die Zulassung be-
stimmter Hunde. Insbesondere ging es um die sog. „Heideterrier“ (div. Airdaile-
Terrier-Kreuzungen).
Allein die Eigenschaft, dass der Hund jagt, macht ihn noch nicht automatisch zum
Jagdhund, denn Schäferhunde, Wolfshunde, Windhunde, Bullterrier und viele an-
dere Rassen jagen in vielen Fällen auch.
Grundgedanke der Position des LJV ist, dass Tierschutz nicht teilbar ist und damit
nicht nur das Wild, sondern auch die zur Jagd eingesetzten Hunde umfasst.
Im Falle von Stöberhunden zählen dazu spur- bzw. fährtenlautes Jagen, Finderwille
und ein vernünftiges Maß an Wildschärfe ohne Selbstgefährdung.
Hunde, die nur in der Meute, mit Selbstgefährdung oder stumm jagen oder ein
gesteigertes Aggressionsverhalten zeigen, erfüllen nicht die Ansprüche an eine
tierschutzgerechte Jagdausübung
Das LJV-Präsidium hat bei seiner Sitzung im April 2018 deshalb folgende Definition
eines Jagdhundes beschlossen:
„Ein Jagdhund ist ein Hund, der einer anerkannten Jagdhunderasse angehört; fer-
ner, wenn beide Elterntiere einer anerkannten Jagdhunderasse angehören bzw.
eine Kreuzung daraus sind. Eine Jagdhunderasse wird als solche anerkannt, wenn
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sie den Zulassungskriterien a), b), c), d) und f) der Brauchbarkeitsprüfungsord-
nung des LJV B.-W. vom 01.04.2017 entspricht.“
Nicht zur Brauchbarkeitsprüfung zugelassen (auch nicht über die Ausnahmerege-
lung!) sind danach nicht anerkannte Hunde ohne jagdliche Arbeitsprüfungen bzw.
deren Kreuzungen, wie z.B. Rhodesian Ridgeback, Pudel, Podenco, Airedaleterrier,
Heideterrier, usw.
In Zweifelsfällen hat der Hundeführer gegenüber dem Landesjagdverband Baden-
Württemberg vor der Anmeldung zur Brauchbarkeitsprüfung durch Bestätigung
des VDH den Nachweis zu erbringen, dass sein Hund einer Jagdhunderasse mit
jagdlicher Arbeitsprüfung angehört.
Die Förderrichtlinien des MLR zur Förderung des Stöberhundeeinsatzes bei Drück-
jagden zur ASP-Prävention (InfraWild) sehen folgende Regelung vor: „Die einge-
setzten Stöberhunde müssen geeignet sein. Je Hundeführer sind bis zu 4 eigene
Stöberhunde je Tag abrechenbar. Stöberhunde sollen fährten- und spurlaut sein.
Die Eignung bestätigen sowohl die Hundeführerin oder der Hundeführer als auch
die Jagdleiterin oder der Jagdleitermit ihren Unterschriften. Eine Prüfung ist nicht
Voraussetzung für die Förderung, es werden jedoch Stöberprüfungen entspre-
chend der Brauchbarkeitsprüfung des LJV Baden-Württemberg oder vergleichbare
Prüfungen empfohlen.

Schwarzwildgewöhnungsgatter Louisgarde
Die Nachfrage nach Übungseinheiten für Jagdhunde im Schwarzildgewöhnungs-
gatter ist nach wie vor sehr hoch. Allerdings konnten im Jahr 2018 wegen der
starken Hitzewelle im Sommer und Herbst die Zahlen der Vorjahre nicht erreicht
werden. Die Anmeldungen zur Saison 2019 laufen bereits.

Weitere Gatterstandorte
Der LJV konnte die Bereitstellung einer Waldfläche in der Rheinebene zur Nutzung
als Übungsgatter durch das Land erreichen. Das Genehmigungsverfahren ist in
Gang gesetzt. Es verzögert sich durch ein notwendiges artenschutzrechtliches Gut-
achten zur Wildkatze, zu Amphibien, Haselmaus und Höhlenbäumen. Im geplanten
Gattergelände. Das Land Baden-Württemberg hat für 2019 die Bereitstellung von
Fördermitteln in Aussicht gestellt.

In Oberschwaben wurden dem LJV Flächen zur Errichtung eines weiteren Gatters
angeboten. Eine Sondierung über die Eignung der Flächen läuft.

Fallenprüfstelle – Förderung von Hegegemeinschaften
Der LJV wurde vom Land für die Registrierung und Prüfung von Fallen beliehen.
Im Jahr 2018 wurden 299 Fallen neu registriert (2017: 265).
Dies macht deutlich, dass die Fangjagd weiterhin eine wichtige Jagd Art bei der
Bejagung von Haarraubwild ist.
Anträge auf den Einsatz von Totfangfallen gab es bisher keine im Land, deshalb
musste der LJV auch bisher nicht als Fallenprüfstelle tätig werden.
Die in Baden-Württemberg zulässigen Lebendfallen sind im JWMG und in der
Durchführungsverordnung geregelt. Danach kommen v.a. Kasten- und Rohrfallen
mit vorgeschriebenen Maßen zum Einsatz. Die Jagdbehörden können auf Antrag
weitere Lebendfallen zulassen. Hier gibt es seit 2018 vermehrt Anfragen und z.T.
behördliche Zulassungen wegen der Zulässigkeit von sog. Kofferfallen. Sie sind in
anderen Bundesländern z.T. zugelassen und auch in Baden-Württemberg haben
einzelne untere Jagdbehörden den Einsatz genehmigt. Der LJV wird deshalb mit
dem MLR über diesen Fallentyp und den tierschutzgerechten Einsatz sprechen.
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Mitglieder anerkannter Hegegemeinschaften (Niederwild- und Auerwildhege) kön-
nen einen Zuschuss für den Erwerb von Fallen und Fangmeldern beim LJV bean-
tragen. Dafür werden Mittel aus der Jagdabgabe eingesetzt. Bei der Vergabe gilt
das Windhundprinzip.
Die Aktion wurde auch im Jahr 2018 stark nachgefragt, so dass die zur Verfügung
gestellten Mittel rasch verbraucht waren.
Die Förderung wird auch im Jahr 2019 fortgeführt.
Bei der Vergabe gilt nach wie vor das Windhundprinzip. Zu beachten ist außerdem,
dass nur Fallen und Fangmelder bezuschusst werden können, die nach der offizi-
ellen Bekanntgabe der Aktion erworben wurden, eine rückwirkende Förderung ist
nicht möglich.

Vermarktung von Wild und Wildprodukten

Wildbretvermarktung
Im Rahmen der ASP-Prävention wurde vom MLR, in Kooperation mit der Wildfor-
schungsstelle Aulendorf und dem LJV, eine neue Stelle zur Förderung der Wild-
bretvermarktung geschaffen. Diese Stelle wird vom Land Baden-Württemberg fi-
nanziert. Die Schwarzwildbestände sollen unter anderem zur Seuchenprävention
reduziert werden. In vielen Gebieten führt dies durch höhere Strecken zu Absatz-
problemen des erlegten Schwarzwildes. Einige Wildhändler reagierten bereits mit
verhaltener Annahme von Schwarzwild und sehr niedrigen Ankaufspreisen. Dem
soll mit unterschiedlichen Ansätzen entgegengewirkt werden.
     Betreuung der zwei Pilotprojekte BESH und WildWerk: Es laufen zwei Pilot-
       projekte, die dem besseren Absatz der Jagdstrecken dienen sollen. Die Be-
       treuung dieser Projekte ist Teil der Aufgaben dieser Stelle. Als Bindeglied
       und Vermittler zwischen Jäger und den Projekten ist Samuel Golter der di-
       rekte Ansprechpartner. Unglücklicherweise waren die Strecken bei Weitem
       nicht so gut wie erwartet, wodurch es zu Versorgungsschwierigkeiten kam.
       Die abgerufenen Mengen konnten nicht bedient werden. Was die kommende
       Saison bringt, wird sich zeigen.
     Seminar- und Kursangebote, Grill-und Zerwirkseminare: Um die Privatver-
       marktung des eigenen Wildbrets in der Jägerschaft zu fördern, ist ein hygi-
       enischer und fachgerechter Umgang mit dem Wild Voraussetzung. Dies soll
       bei weiterbildenden Seminaren und Kursen übermittelt werden. Fortbil-
       dungsangebote auf der Landesjagdschule und in der Fläche werden sehr gut
       angenommen und sind meist ausgebucht. Wild-Grill-Seminare zeigen dem
       Jäger, wie einfach es ist das eigene Wild auf dem Grill zuzubereiten. So
       können auch die Maiböcke und Sommersauen gut verwendet und vermark-
       tet werden.
     Vorträge bei den Kreisvereinen und Hegeringen zum Thema Wildbretver-
       marktung (Stand 06.04.2019: 13 Abendveranstaltungen): Rechtliche Be-
       dingungen in der Selbstvermarktung des eigenen Wildes werfen oft Fragen
       auf. Auf diese wird bei Vorträgen in Kreisvereinen und Hegeringen detailliert
       eingegangen. Auch die Preisfindung und weitere interessante Tipps rund um
       die Wildkammer werden behandelt.
     Netzwerk Anbieter und Käufer: Regionale Anfragen und Angebote in der Jä-
       gerschaft sollen über eine einfache Datenbank vernetzt werden. Hierzu wird
       über den internen Mitgliederbereich der Homepage des LJV eine Lösung ent-
       wickelt.

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   Bildung Wildbretkompetenzteam WildRebellen, bestehend aus jagenden
       Metzgermeistern, Köchen und Grillprofis: Wildbret ist ein alltagstaugliches,
       gesundes und leicht zuzubereitendes Lebensmittel aus der Region. Diese
       Botschaft soll dem Verbraucher vermittelt werden. Um speziell jüngere Men-
       schen anzusprechen wurden die WildRebellen gegründet. Durch junges, fri-
       sches Auftreten auf Messen und sonstigen Events soll so das Image von
       Wildbret und Jagd aufpoliert werden. Auch in den sozialen Netzwerken wird
       interessantes Wissen rund um die Jagd und das Wildbret kommuniziert. Ein
       erster Messeauftritt findet Ende April auf der Messe Stuttgart statt (BBQ
       South-West, 25.-28. April 2019).
      Qualitätszeichen Wild des Landes Baden-Württemberg: Der Verbraucher hat
       großes Interesse an Wildbret, hat aber oft keinen direkten Kontakt zum Jä-
       ger des Vertrauens. Der Wunsch nach garantierter Qualität und Herkunft
       wird geäußert. Durch die Schaffung eines Qualitäts- und Herkunftszeichens
       WILD durch das MLR soll diese Erwartung des Verbrauchers befriedigt wer-
       den.

Fellwechsel GmbH
Die 2016 von DJV und LJV Baden-Württemberg gegründete Fellwechsel GmbH
bereitet Bälge von Raubwild, Nutria und Bisam aus nachhaltiger heimischer Jagd
auf und verarbeitet sie. Die Herkunft von jedem Fell wird durch einen entspre-
chenden Nachweis gewährleistet. Die Bälge werden in Deutschland chromfrei ge-
gerbt. Im DJV –Präsidium ist LJM Dr. Friedmann für die Fellwechsel GmbH zu-
ständig.
Viele Jägervereinigungen, Hegeringe und Einzelpersonen – nicht nur in Baden-
Württemberg- haben inzwischen Sammelstellen eingerichtet und bei Fellwechsel
registrieren lassen, in denen erlegtes Wild bis zur Abholung durch Fellwechsel
tiefgekühlt wird. Anfangs gab es mit der Abholung der Tiere einige Probleme,
u.a. weil Sammelstellen nicht angemeldet waren.
Inzwischen wird die Abholung wird über ein Logistiksystem optimiert.
Zusätzlich zur Abbalgstation in Rastatt will die Fellwechsel ein zweites Standbein
durch einen Standort in Schleswig-Holstein schaffen. Das Genehmigungsverfah-
ren dafür läuft.
Die Fellwechsel GmbH kooperiert mit namhaften Bekleidungsherstellern, die DJV-
Service GmbH bietet hochwertige Produkte aus Pelz an. Es ist möglich, eigene
Felle gerben oder zu Muff oder Nierenwärmern verarbeiten zu lassen. Dieses An-
gebot wird gerne genutzt. Die Fellwechsel GmbH ist auf allen Jagdmessen prä-
sent und konnte im Jahr 2018 ihre Bekanntheit weiter steigern. Die Initiative der
Jäger zur nachhaltigen Fellnutzung stößt in den Medien auf großes Interesse, die
Berichterstattung ist i.d.R. wohlwollend positiv. Im Frühjahr 2019 wird es perso-
nelle und organisatorische Änderungen geben, weil Fred Daniels, der die Fell-
wechsel mit aufgebaut hat, aus persönlichen Gründen das Unternehmen verlässt.
Die Abbalgstation in Rastatt wird derzeit durch eine Praktikantin betreut. Die Ge-
samtkoordination obliegt weiterhin Fellwechsel - Geschäftsführer Andreas Lepp-
mann.

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Rechtliche Angelegenheiten

Landesrecht:

Änderung DVO JWMG:
Im Februar 2018 waren zur Förderung des Schwarzwildbejagung als Prävention
gegen die ASP-Gefahr die Jagdruhezeit im März und im April für ein Jahr aufgeho-
ben worden, die Kirrung wurde erleichtert, zugelassen wurden künstliche, nicht
auf Waffen montierte Lichtquellen. Die Nutzung von Nachtzieltechnik wurde unter
bestimmten Voraussetzungen zugelassen (behördliche Beauftragung). Insbeson-
dere die Nachtzieltechnik führte zu kontroversen innerverbandlichen Diskussionen:
Während die einen auf eine völlige Freigabe der Technik hofften - und vom LJV
entsprechende politische Signale erwarteten - waren andere strikt gegen den Ein-
satz der Nachtzieltechnik - eine für den LJV schwierige Situation. Nach intensiven
Diskussionen im Präsidium gab der LJV seine frühere Ablehnung des Einsatzes von
Nachtzieltechnik auf und stellte eine Nutzung anheim, wenn dafür die nötige be-
hördliche Genehmigung vorliegt. Diese Haltung des LJV übernahm auch der Deut-
sche Jagdverband. Nachdem sich eine rasche Änderung des WaffG in Sachen Nut-
zung der Nachtzieltechnik als politisch nicht durchsetzbar erwies, kam das MLR der
Jägerschaft durch die nun geltende Regelung (Einsatz nach Beauftragung in be-
stimmten Bereichen) entgegen.
Nachdem im Sommer 2018 die ASP unerwartet in Belgien an der Grenze zu Lu-
xemburg und Frankreich auftrat sah sich das MLR veranlasst, die Ausnahmerege-
lungen für die Jagdruhezeit, die Erweiterung der Kirrmöglichkeiten und den Tech-
nikeinsatz im Februar 2019, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Das MLR folgte
leider nicht der Forderung des LJV, die Erleichterungen der Schwarzwildbejagung
für einen längeren Zeitraum in Kraft zu setzen.

Geplante Änderung des JWMG (Wildschadensverfahren, Wildschadenser-
satz)
Im Rahmen des Runden Tisches Schwarzwild befasste sich die AG Landwirtschaft
(LJV, Bauernverbände, Gemeindetag, Verband der Jagdgenossenschaften und Ei-
genjagdbesitzer, Verband Familienbetriebe Land und Forst, Wildforschungsstelle,
Ministerium Ländlicher Raum) mit Änderungen der Regelungen zum Wildschadens-
verfahren und zum Wildschadensersatz im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz.
In der AG waren für den LJV Justiziar Sören Kurz, HGF Dr. Jauch und GF Bürner
tätig.
Mit der Anpassung des Wildschadensverfahrens soll eine Forderung der Bauern-
verbände umgesetzt werden. Hintergrund für Änderungen des Wildschadensersat-
zes sind Aussagen im Koalitionsvertrag und Forderungen des LJV. Beim Wildscha-
densverfahren geht es darum, die Stellung der Wildschadensschätzer zu stärken,
ohne die Gemeinden allzu sehr mit Wildschadensfragen zu belasten, um die Ver-
meidung der Inanspruchnahme von Wildschadensschätzern bei Bagatellschäden
und um die faire Verteilung von Verfahrenskosten. Bisher werden Wildschadens-
schätzer i.d.R. vom Landwirt beigezogen, dadurch wird die Schätzung zum Partei-
gutachten, die dann ggf. vom JAB nicht akzeptiert wird. Die Verbände haben sich
darauf verständigt, dass künftig Wildschadensschätzer auf Anforderung eines Ver-
fahrensbeteiligten von der Gemeinde beauftragt werden soll, den Schaden zu
schätzen und eine gütliche Einigung herbeizuführen.

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Ein Problem in der Vergangenheit waren sog. Bagatellschäden, also Wildschäden,
bei denen letztendlich der Aufwand für die Schätzung höher war als der tatsächli-
che Schaden. Diesem Umstand soll mit einer gesetzlichen Regelung Rechnung ge-
tragen werden.
Bei Wildschadensersatz ging es dem LJV darum, im JWMG Leitplanken für Wild-
schadensersatzsysteme festzuschreiben. Dies soll nicht in Form einer landesweiten
Wildschadenskasse erfolgen, sondern soll auf regionaler oder lokaler Ebene über
vertragliche Vereinbarungen erfolgen.
Dem LJV war es auch wichtig, dass nicht nur Grundeigentümer, sondern auch Be-
wirtschafter bei der Verhütung von Wildschäden mit in die Verantwortung genom-
men werden müssen. Einen vollständigen oder teilweisen Wildschadensersatz soll
es nur noch geben, wenn Bewirtschafter bestimmte Obliegenheiten erfüllen, die
80/20-Regelung soll erhalten bleiben.
Neben den oben skizzierten Regelungen soll es auch Änderungen im Bereich der
Jagdgenossenschaften (§ 15 JWMG und § 2 DVO) geben: Festlegung einer Wahl-
periode für den Jagdvorstand bei Jagdgenossenschaften, Beschränkung der Amts-
zeit des Notjagdvorstands durch Wahl eines Jagdvorstands oder Übertragung der
Verwaltung auf den Gemeinderat; Streichung der Einberufungspflicht für Jagdge-
nossenschaftsversammlung bei Eintritt eines neuen Pächters in bestehenden
Pachtvertrag.
Der LJV ist in den Verhandlungen mit den anderen Gruppierungen bestrebt, ein
praktikables, faires Verfahren zu verankern und Regelungen zum Wildschadenser-
satz festzuschreiben, die auch andere Verfahrensbeteiligte in die Pflicht nehmen.
Wir sind zum gegenwärtigen Stand der Verhandlungen zuversichtlich, dass wir
diese Ziele erreichen können. Das MLR sieht vor, dass die Neuregelungen nach
Verabschiedung durch das Kabinett verabschiedet möglichst rasch im Rahmen ei-
nes Artikelgesetzes das parlamentarische Verfahren durchläuft.

Empfehlungen zur Jagdverpachtung
Nachdem der LJV im letzten Jahr die Informationsbroschüre "Wir geben der
Jagdpacht ein Gesicht" herausgegeben hat, wurde in Kooperation mit der Hoch-
schule für Verwaltung und Finanzen ein mit dem Gemeindetag abgestimmter Leit-
faden zur Jagdnutzung in den Kommunen veröffentlicht. Er richtet sich gleicher-
maßen an Kommunen, die mit der Verpachtung involviert sind, als auch an einer
Jagdpacht interessierte Jägerinnen und Jäger.

Landeswaldgesetz Baden-Württemberg
Das Bundeskartellamt führte über Jahre einen wettbewerbsrechtlichen Streit ge-
gen das Land wegen der Praxis der gemeinsamen Holzvermarktung des Landes
und anderen Waldbesitzern in der Einheitsforstverwaltung. Das Land gewann zwar
in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof. Trotzdem wurden die Beendigung
der Einheitsforstverwaltung und eine geänderte Struktur der Forstverwaltung
durch das geänderte Bundeswaldgesetz, das EU-Beihilferecht und das Wettbe-
werbsrecht erforderlich.
Das Land gliedert deshalb den Staatswald und seine Bewirtschaftung in eine An-
stalt des öffentlichen Rechts aus der Gesamtforstverwaltung aus. Die Forstverwal-
tung selbst berät weiterhin die Waldbesitzenden neutral und kostenfrei und wird
auf Basis von Gestehungskosten den privaten und körperschaftlichen Waldbesit-
zenden Angebote der forstlichen Betreuung eröffnen. Der Anstalt ForstBW steht
auch die Nutzung des Jagdrechts nach den Bestimmungen des Jagd- und Wildtier-
managementgesetzes auf den landeseigenen Flächen. Der staatliche Bildungsauf-

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trag zur Waldpädagogik bleibt im Landeswaldgesetz gleichberechtigt im Aufgaben-
spektrum sowohl der Forstbehörden erhalten als auch der Anstalt ForstBW zuge-
wiesen.
Die Forstreform bringt eine tiefgreifende Änderung der Verwaltungsstruktur und
der Aufgabenverteilung mit sich. Das Land beabsichtigt, dass die Forstreform zum
1.1.2020 in Kraft tritt. Der LJV erwartet, dass auch nach der Forstreform der Wald
nicht nur als Produktionsstätte gesehen wird, sondern auch den Belangen von Wild
und Natur die notwendige Beachtung beigemessen wird.

Bundesrecht:

Waffenrecht: Urteil Schalldämpfer – Änderung WaffG
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Nov. 2018 zum Bedürfnis von Jägern
für Schalldämpfer hatte für erhebliche Verunsicherung bei Jägern und Waffenbe-
hörden gesorgt.
Dem soll nun in der laufenden Änderung des WaffG Rechnung getragen werden.
Das Waffengesetz wird in erster Linie zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie
geändert. Es soll aber auch geregelt werden, dass Jäger künftig ein waffenrechtli-
ches Bedürfnis für die Nutzung von Schalldämpfern für die Jagd anerkannt bekom-
men. Mit einer Änderung des Waffengesetzes könnte die sehr unterschiedliche Pra-
xis in den Bundesländern auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden. Das Ge-
setzgebungsverfahren steht allerdings noch ganz am Anfang. Derzeit laufen die
Anhörungen, bevor dann die Bundesregierung den Entwurf ins parlamentarische
Verfahren gibt. Nach Einschätzung des DJV ist nicht vor Ende des Jahres 2019 mit
einem Abschluss zu rechnen. Der DJV hält es für wünschenswert, dass die Neure-
gelung spätestens im Oktober und damit zur kommenden Drückjagdsaison in Kraft
tritt.
Bis zum Inkrafttreten der Änderung ist laut Innenministerium Baden-Württemberg
(IM) in Baden-Württemberg der Erlass des IM vom 8.2.2016 bis auf weiteres gültig
und anzuwenden. Danach können Jägerinnen und Jäger das Bedürfnis für die Ein-
tragung eines Schalldämpfers auch ohne separate Gesundheitsprüfung geltend
machen und nach Voreintrag den Schalldämpfer erwerben und von der zuständi-
gen unteren Waffenbehörde eintragen lassen. Eine entsprechende gemeinsame
Klarstellung von MLR/IM ist inzwischen an die nachgeordneten Behörden ergan-
gen.

Bundesjagdgesetz
Im Bundesjagdgesetz gab es im Jahr 2018 zwei Änderungen:
1. In § 28a setzt EU-Recht bezüglich des Eindämmens von invasiven Arten (z.B.
Waschbär) um (Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das
Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten -
ABl. L 317 vom 4.11.2014, S.35) für die in § 40e BNatSchG Absatz 2 Halbsatz 1
genannten Arten).
Die zuständige Jagdbehörde kann Jagdausübungsberechtigten in ihren Revieren
die Durchführung von Management- oder Beseitigungsmaßnahmen, die nach § 40e
Absatz 2 Halbsatz 1 Bundesnaturschutzgesetz festgelegt worden sind ganz oder
teilweise übertragen oder die Mitwirkung an der Durchführung der Maßnahmen
auferlegen, soweit die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der Jagdaus-
übung mit zulässigen jagdlichen Methoden und Mitteln möglich, zumutbar und
wirksam ist.

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Im Übrigen ist der Jagdausübungsberechtigte zur Durchführung von Management-
maßnahmen nach § 40e Bundesnaturschutzgesetz nicht verpflichtet.
Soweit die Durchführung von Managementmaßnahmen nicht vom JAB übernom-
men wird, oder soweit dieser die ihm übertragenen Maßnahmen oder die Mitwir-
kung daran nicht ordnungsgemäß ausführt, trifft die nach Landesrecht zuständige
Jagdbehörde nach Anhörung des Jagdausübungsberechtigten die notwendigen An-
ordnungen; sie kann die Durchführung der Maßnahmen übernehmen oder einen
Dritten beauftragen. Maßnahmen unter Einsatz jagdlicher Mittel haben im Einver-
nehmen mit dem Jagdausübungsberechtigten zu erfolgen; sein Jagdrecht bleibt
unberührt.
Das bedeutet: Die Mitwirkung an den Maßnahmen ist freiwillig. Wenn der JAB Maß-
nahmen nicht durchführen will oder kann, kann die zuständige Behörde Dritte be-
auftragen. Dabei ist der JAB immer eingebunden, sein Jagdrecht bleibt unberührt.
Der Entwurf der Änderung sah vor, dass Eingriffe ausschließlich durch Dritte ohne
Beteiligung der JAB stattfinden sollten. Es ist dem Tätigwerden des Deutschen
Jagdverbandes zu verdanken, dass eine Regelung getroffen wurde, die die Rechte
der JAB berücksichtigt.
2. Im Zuge der Änderung des Tiergesundheitsgesetzes wurde § 22 Abs. 4 Satz 2
des BJagdG dahingehend geändert, dass es zur Bekämpfung von Tierseuchen
möglich ist, vom Elterntierschutz in bestimmten Fällen abzuweichen.

Bundeswildschutzverordnung
Die Anpassung der BWildSchV an geltendes EU-Recht machte eine Änderung er-
forderlich.
In der Neufassung der VO wurden wesentliche Punkte der Stellungnahme des
Deutschen Jagdverbandes, die mit den Landesjagdverbänden abgestimmt war,
übernommen.

Bundesnaturschutzgesetz
Zur Umsetzung von EU-Recht wurde ein neuer § 40 a aufgenommen. Es geht bei
der Regelung darum, die Einbringung oder Ausbreitung von invasiven Arten zu
verhindern oder zu minimieren.
Dabei ist es dem Deutschen Jagdverband gelungen, dass die Belange der Jagd
mitberücksichtigt werden:
„Soweit Maßnahmen nach Satz 1 Nummer 2 in der freien Natur invasive und ent-
weder dem Jagdrecht unterliegende oder andere Arten betreffen, bei denen die
Maßnahmen im Rahmen des Jagdschutzes durchgeführt werden können, werden
sie im Einvernehmen mit den nach Landesrecht für Jagd zuständigen Behörden
unbeschadet des fortbestehenden Jagdrechts nach den §§ 1, 2 und 23 des Bun-
desjagdgesetzes festgelegt. Maßnahmen mit jagdlichen Mitteln sind im Einverneh-
men mit den Jagdausübungsberechtigten, Maßnahmen ohne Einsatz jagdlicher
Mittel mit Rücksicht auf deren berechtigte Interessen durchzuführen.“

Tiergesundheitsgesetz und der Schweinepestverordnung
In Vorbereitung des Ausbruchs der ASP in Deutschland wurden die beiden o.g.
Rechtsgrundlagen im Jahr 2018 geändert. Die Neuregelungen betreffen im Seu-
chenfall auch die Jagd und die Wildbretvermarktung, in dem sie die Rechte der
Jagenden beschränken.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat sich aber erfolgreich dafür eingesetzt, dass
auch Revierinhaber eine Entschädigung beanspruchen können, wenn die Jagd
durch behördliche Maßnahmen im Seuchenfall eingeschränkt oder verboten wird.
Über die Neuregelungen und deren Auswirkungen für Jagdausübung und Jäger
wurde im „Jäger von Baden-Württemberg, Heft 2/2019 ausführlich berichtet.
                                                                             14
Datenschutzgrundverordnung
Am 25. Mai 2018 trat die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Ihr Ziel
ist die Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten. Dazu zählen alle
Informationen die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person
(Betroffene) beziehen (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-
Mail-Adresse, Kontonummer, Mitgliedsnummer, ehrenamtliche Funktion). Die DS-
GVO gilt dabei für jede Form von Datenverarbeitung, also auch die ohne Computer.
Auch ein einfacher, alphabetisch sortierter Karteikasten mit Mitgliederdaten ist re-
levant.
Beim LJV hat das Präsidium Peter Lutz, KJM von Ravensburg und BJM im Bezirk
Tübingen als Datenschutzbeauftragter des Verbandes bestellt.
Der Datenschutzbeauftragte hat beim LJV die notwendigen Verfahren und Prozesse
eingeleitet und gesteuert und die Kreisvereine zusammen mit der Geschäftsstelle
über essenziell notwendige Schritte für die Umsetzung der Vorgaben informiert,
beraten und unterstützt:
Mit dem Umzug der Internet-Seiten zu einem neuen Provider wurden bereits not-
wendige Zertifikate für die Internet-Seiten installiert. Die Datenschutzhinweise auf
den Internet-Seiten wurden an die neuen Anforderungen angepasst und zentral
von der LJV Geschäftsstelle eingerichtet.
Im internen Bereich der LJV-Homepage wurden den Mitgliedern weitere Informa-
tionen und Muster-Formulare zur Verfügung gestellt.
Mit der Aktualisierung der Mitgliederverwaltung über D´ORG bzw. D´ORGnet, die
der LJV in Auftrag gegeben und gesteuert hat, wurde den neuen Datenschutzvor-
schriften Rechnung getragen.
Die Neuregelungen sorgten anfangs für einen erheblichen Mehraufwand. Sie waren
aber auch Anlass dafür, eingefahrene Verfahrensweisen und Prozesse neu zu über-
denken und zu vereinfachen.
Die Aufregung, die es nach Inkrafttreten über die neuen Vorschriften gab, hat sich
weitgehend gelegt. Dennoch ist es wichtig, die Vorgaben des Datenschutzrechtes
zu erfüllen, weil Verstöße sanktioniert sind und nicht ausgeschlossen ist, dass Mit-
glieder kritische Anfragen beim Datenschutzbeauftragten des Landes stellen, die
i.d.R. aufwändige Verfahren nach sich ziehen.
Der LJV wurde bereits kurz vor Inkrafttreten der DSGVO mit einer Anfrage beim
Datenschutzbeauftragten wegen der Einhaltung des Datenschutzes bei der Mel-
dung der Nachsuchegespanne konfrontiert. Die Beantwortung der Anfrage nahmen
den LJV-Datenschutzbeauftragten und die Geschäftsstelle in erheblichem Umfang
in Anspruch. Ergebnis: Es gab keine Beanstandungen!

Verpackungsgesetz
Im November 2018 wurde die Jägerschaft durch eine Meldung aufgeschreckt, dass
das zum 1.1.2019 in Kraft tretende Verpackungsgesetz auch alle Jägerinnen und
Jäger betreffe, die Wild portioniert und in Folie verpackt abgeben. Der DJV hat
anhand eines Rechtsgutachtens klären lassen, dass die Betroffenheit der Jäger-
schaft nicht gegeben ist, wenn die Abgabe von Wild nicht gewerbsmäßig erfolgt.
Betroffen von der gesetzlichen Regelung ist die LJV-Jagd-Service GmbH, die ge-
werbsmäßig Waren verpackt und verschickt. Sie musste sich deshalb bei einem
Dualen System lizenzieren und im Portal des Verpackungsgesetzes registrieren
lassen.

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Jagdhornblasen

Landesbläsertreffen in Heidenheim
Über 700 Jagdhornbläser mit 44 Bläsergruppen und 13 Kleinformationen haben
am 1. Juli 2018 in Heidenheim am Landesbläsertreffen teilgenommen, das im zwei-
jährigen Turnus stattfindet. Vor der herrlichen Kulisse des Schlosses Hellenstein
und des daneben liegenden Naturtheaters konnte Landesobmann Walter Loew bei
Kaiserwetter stolz auf die gelungene Veranstaltung sein. Sie war auch dank des
großen Engagements von Kreisjägermeister Jürgen Bohnert, Bläserobmann Fritz
Prinz und vielen anderen Beteiligten ein großer Erfolg. Am Vorabend blieben der
gut besuchte ökumenische Gottesdienst in der Pauluskirche und der Grüne Abend
im Lokschuppen in bester Erinnerung.

Obleutetreffen
Beim jährlichen Treffen der Bläserobleute In Stuttgart Mahdental hat Landesob-
mann Walter Löw "Richtlinien für das Jagdhornblasen in Baden-Württemberg" vor-
gestellt. Sie dienen zur Orientierung bei der bläserischen Arbeit in den Kreisverei-
nen.

Schießwesen

Bundesverband Schießstätten (BVS)
Eine Organisatorische Änderung ist beim Bundesverband Schießstätten zu ver-
zeichnen. Dirk Schulte-Frohlinde hat im Januar 2019 den Vorsitz des Verbandes
übernommen und damit den langjährigen Präsidenten Herbert Keusgen abgelöst.
Der langjährige Geschäftsführer des BVS, Joachim Streitberger (ehem. Bezirksjä-
germeister Freiburg) hat im Juni 2018 sein Amt übergeben.
Es ist erfreulich, dass mit Bezirksjägermeister Jochen Sokolowski ein Vertreter des
LJV als Beisitzer in den Vorstand gewählt wurde.
Am 30. März 2019 fand ein Seminar für Schießstandbetreiber in Stuttgart-Mahden-
tal (Einzugsbereich Süddeutschland) mit guter Beteiligung statt.

Schießstätten
Die Umsetzung zur Ertüchtigung der Schießstände zur Verwendung bleifreier Ku-
gelmunition sowie zu allgemeinen Sicherheitsmängeln ging auch im Berichtsjahr
weiter. Zu Grunde liegt die Begutachtung von 34 jagdlich genutzten Schießständen
durch die deutsche Versuchs- und Forschungsanstalt für Jagd- und Sportwaffen
(DEVA). Die Umsetzung erfolgt unter der Verantwortung der Schießstandbetreiber
in Abstimmung mit den örtlichen Schießstandsachverständigen. Für die Umsetzung
der Maßnahmen wurde ein Sonderfonds aus Mitteln der Jagdabgabe gebildet.
Für Neubau, Erweiterung, Umbau, Modernisierung und Instandsetzung von
Schießanlagen außerhalb der o.g. Maßnahmen werden nach Maßgabe der Förder-
richtlinien des Landes jährlich Euro 200.000 aus Mitteln der Jagdabgabe bereitge-
stellt. Je nach Ausstattung der Schießstätten (Disziplinen, Einzugsbereich) können
Betreiber 30 bzw. 50% der anfallenden Kosten als Zuschuss geltend machen. Die
Zuschusshöhen sind nach oben gedeckelt. Maßnahmen unter 5.000 Euro werden
nicht bezuschusst. Jährlich nehmen 5-6 Schießstandbetreiber diese Zuschüsse in
Anspruch. Bei der Vergabe gilt das Windhundprinzip, ggf. erteilt die Bewilligungs-
behörde in Abstimmung mit dem LJV die Genehmigung zum vorzeitigen Beginn
einer Maßnahme (üblicherweise darf erst begonnen werden, wenn ein Zuschuss
mit schriftlichem Bescheid bewilligt wurde).

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Wettkämpfe und Meisterschaften
Auf die Nennung der Platzierungen wird an dieser Stelle verzichtet. Darüber wurde
ausführlich im „Jäger von Baden-Württemberg“ berichtet, außerdem können die
Ergebnisse auf der Homepage des LJV - -Fachbereich Schießwesen – nachgelesen
werden.

Bundesmeisterschaften im Jagdlichen Schießen in Bremgarten
Unter der hervorragenden organisatorischen Leitung der Jägervereinigung Frei-
burg, namentlich Kreisjägermeisterin Elisabeth Keil und Horst Welsch , aber auch
allen Mithelfenden aus Freiburg und vom DJV waren die 64. Bundesmeisterschaf-
ten im jagdlichen Schießen ein voller Erfolg, v.a. für die Baden-Württembergische
Schützenmannschaft.
Sie erkämpfte den bisher größten Erfolg ihrer Geschichte mit fünfmal Gold, acht-
mal Silber und einmal Bronze. Besonders zu erwähnen sind der erste Platz der
Damenklasse und der Altersklasse; sowie zwei erste Plätze von Roland Beckhaus
in der Seniorenklasse Kombination und Flinte,
Das von Landeschießobmann Ralf Lesser entwickelte Training (Leistungspro-
gramm) zur gezielten Vorbereitung auf den Wettbewerb zeigte vollen Erfolg. Ihm
gebührt der ausdrückliche Dank für das hervorragende Abschneiden unserer
Schützen.

Landesmeisterschaften im jagdlichen Schießen
Über 130 Schützen haben sich am 7./8.Juli 2018 auf dem Schießstand Hartheim-
Bremgarten gemessen. Im Anschluss an die hervorragend organisierte Veranstal-
tung konnten Landesobmann Ralf Lesser und Bezirksjägermeister Jochen Soko-
lowski neben anderen Siegern auch dem 84 Jahre alten Sepp Loistl zum elften
Platz in der Seniorenwertung gratulieren.

Preis des Landesjagdverbandes:
An dem Wettbewerb am 29.09.2018 auf dem Dornsberg nahmen 97 Schützen
teil und erzielten zum Teil sehr gute Ergebnisse.

Lehrgänge zum LJV-Schießlehrer
Unter Leitung von Landesschießobmann Ralf Lesser, Eva Wizemann und Ralf
Hirsch hat der Landesjagdverband mehrere Schulungen für eine einheitliche Aus-
bildung für Jungjäger In Theorie und Praxisblöcken angeboten. Die organisatori-
sche Vorbereitung oblag der Akademie für Jagd, Wild und Natur. Wegen des gro-
ßen Interesses und die hervorragende Resonanz sollen die Schulungen 2019 wei-
tergeführt werden und bei der Jungjäger-Ausbildung starke Berücksichtigung fin-
den.

Ausbildungsplan "Schießausbildung in Baden-Württemberg
Eine Fachkommission unter Leitung von LOM Lesser hat im Auftrag des LJV ein
umfangreiches, praxisorientiertes Handbuch zur jagdlichen Schießausbildung her-
ausgegeben. Es zeichnet sich durch praxisnahe Darstellung der einzelnen Diszip-
linen und vielen anschaulichen Bildern aus. Es ergänzt die Ausbildungslehrgänge
und ist Bestandteil der umfangreichen Unterlagen für eine qualitativ hochwertige
Ausbildung und Prüfung in Baden-Württemberg.

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Bereich Aus- und Fortbildung

Jägerprüfung, Jägerprüfungsordnung, Fortbildungen,

Der Aufwärtstrend bei den Prüflingszahlen der letzten Jahre hat 2018 einen erneu-
ten Höhepunkt erreicht: Bei den fünf Prüfungsterminen mit insgesamt 62 Prüfun-
gen wurden landesweit 2852 (2017: 2678) Jagdscheinanwärter geprüft.
Dank der engagierten Prüfungskommissionen konnte der LJV diese große Nach-
frage an Prüfungen auch in diesem Jahr erfüllen.

Seit der Beleihung des LJV mit der Durchführung der Jägerprüfung im Jahr 2006
wurden somit insgesamt 21.979 Jungjäger geprüft. Die Jägerprüfung in B.-W. ist
damit ein Erfolgsmodell, das auch über die Landesgrenzen hinaus Anerkennung
findet.

Seit dem 20. Februar 2018 ist eine neue Jägerprüfungsordnung in Kraft. Wich-
tigste Neuerung ist dabei der kompetenzorientierte und bundesweit einmalige Aus-
bildungsplan. Dieser gibt Ausbildern, Prüfern und Prüflingen klare Vorgaben zu den
Ausbildungsinhalten und der Prüfungsrelevanz der Themen. Die Behandlung der
einzelnen Sachverhalte in den Ausbildungs- und Prüfungsfächern trägt den zeitli-
chen Vorgaben der Gesamtausbildungszeit in der JPrO (mindestens 130 Stunden)
Rechnung. Es werden Empfehlungen für eine Mindeststundenzahl von Themen ge-
nannt.
Die Inhalte der Ausbildung und Prüfung wurden erheblich „abgespeckt“, es geht
v.a. um die Vermittlung und Prüfung heute besonders relevanter Sachverhalte
(z.B. häufige Wildarten, gebräuchliche Waffen, Handhabung und Aufbewahrung,
wichtige Wildkrankheiten und Wildbrethygiene).

Neben der Prüfungsorganisation wurden im Frühjahr 2018 landesweit 13 Fortbil-
dungsveranstaltungen zur neuen Jägerprüfungsordnung für Ausbilder und
Prüfer angeboten. Dabei wurden über 450 Teilnehmer mit dem neuen Ausbildungs-
plan vertraut gemacht. Wie bereits bei den Fortbildungen in den vergangenen Jah-
ren wurde dabei die Zusammenarbeit von Ausbildern und Prüfern sehr positiv be-
wertet.

Neubestellung von Jägerprüfungskommissionen für die Jahre 2019 –
2022
Bei der Jägerprüfung zeichnete sich in den letzten Jahren ab, dass das Alter der
Prüflinge und das der Prüfenden immer mehr auseinanderklafft und vermehrt
Frauen die Jägerprüfung machen, aber in den Prüfungskommissionen Frauen un-
terrepräsentiert sind. Zudem konzentrierte sich das Prüfungsgeschehen auf
Schwerpunktstandorte.
Erklärte Ziele bei der Neuverpflichtung waren deshalb eine Verjüngung der Kom-
missionen und eine Erhöhung des Frauenanteils.
Im Vorfeld der Neubestellung der Mitglieder der Jägerprüfungskommissionen für
die Jahre 2019 – 2022 kam es zu z.T. heftig geführten Auseinandersetzungen über
die Einführung einer Altersgrenze für Prüfer. Diese gipfelten in einer von einer KJV
angestoßenen Landtagsanfrage der SPD-Fraktion und der Behandlung des Themas
in einigen Landtagsfraktionen. Das MLR als Aufsichtsbehörde für die Jägerprüfung
betonte in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage die Rechtmäßigkeit der
Einführung der Altersgrenze, die Kritiker mit Hinweis auf eine Altersdiskriminierung

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