IHK-Außenwirtschaftsmitteilung - Juli-August 2021
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IHK-Außenwirtschaftsmitteilung Juli-August 2021 Seite 1 Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Hausadresse: Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen Telefon 07721 922-0 | Fax 07721 922-166 | info@vs.ihk.de | www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de Breischskürzel/Namenskürzel/Monat Jahr
Ihre Ansprechpartner Ihre Ansprechpartner: Zoll | Außenwirtschaft Außenwirtschaft | Zoll Referentin Referent Ingrid Schatter Jörg Hermle Telefon: 07721 922-120 Telefon: 07721 922-123 Fax: 0771 922-9120 Fax: 0771 922-9123 E-Mail: schatter@vs.ihk.de E-Mail: hermle@vs.ihk.de Inhaltsverzeichnis VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER ............................................................. 3 IM BLICKPUNKT ............................................................................................................................................................ 4 EU-Schweiz: Gegenseitige Anerkennung von Medizinprodukten nicht mehr gültig............................. 4 1. Quartal 2021: Südwest-Exporte 3 Prozent über Vorjahresniveau ......................................................... 4 Ankündigung - Außenwirtschaftsforum am Donnerstag, 7. Oktober 2021 ............................................. 5 LÄNDER UND MÄRKTE ................................................................................................................................................ 6 Argentinien- neues Portal für Projektausschreibungen ................................................................................ 6 Brasilien öffnet Beschaffungsmarkt – auch für deutsche Unternehmen ................................................. 6 BW INTERNATIONAL.................................................................................................................................................... 7 MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER ........................................................................................................ 9 RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN ........................................................................................ 10 Ägypten: Update Advanced Cargo Information / Nafeza / CargoX ......................................................... 10 Ägypten: Ursprungszeugnis ............................................................................................................................... 10 EU-Zollrecht: eLearning-Module und EU-Zertifizierung von Studienlehrgängen zum Unionszollkodex (UZK) ........................................................................................................................................ 10 Brexit: Nichterledigung von Ausfuhrvorgängen im Warenhandel mit dem Vereinigten Königreich .................................................................................................................................................................................. 11 Neue Sanktionen gegen Belarus....................................................................................................................... 11 EU-NACHRICHTEN .................................................................................................................................................... 12 EU und Angola verhandeln Sustainable Investment Facilitation Agreement ....................................... 12 EU und Kenia starten Strategischen Dialog: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen im Fokus ........ 12 LITERATUR ................................................................................................................................................................... 13 Aktuellen Studien der GTAI................................................................................................................................ 13 ANLAGEN ................................................................................................................................................................ 14 Seite | 2
VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER Veranstaltungskalender: Vorschau 2. Halbjahr 2021 27. September 2021 Australien und Neuseeland – Marktchancen auch für regionale Unternehmen (virtuell) 28. September 2021 Absatzchancen Argentinien (virtuell) 04. Oktober 2021 Workshop Absatzchancen Österreich - Projektangebot Kontaktbörse in Wien 07. Oktober 2021 Außenwirtschaftsforum, Donaueschingen- Donauhallen Zur Besonderen Beachtung: - Virtuelle Delegationsreise Digital Health“ und „Innovative Farming“ Kenia und Ruanda Das neue Außenwirtschaftsmagazin „Außenwirtschaft aktuell“ Ausgabe Juli/August 2021 kann im Fachbereich International kostenfrei ab 12. Juli 2021 angefordert werden. IHK-Außenstellen Öffnungszeiten: IHK-Außenstelle Tuttlingen: 16.8. bis einschließlich 03.09.2021 geschlossen. IHK-Außenstelle Rottweil: 26.7. bis einschließlich 27.08.2021 geschlossen. Allgemeine Sprech- und Bescheinigungszeiten: Frau Katja Engelhard (Tel. 07721 922-122) und Frau Carmen Kubik (Tel. 07721 922-102) stehen für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen/Bescheinigungen/CARNET ATA sowie für den Formularverkauf für den Publikumsverkehr vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen können die Dokumente auch nachmittags entgegen genommen und am Folgetag wieder abgeholt werden. Seite | 3
IM BLICKPUNKT EU-Schweiz: Gegenseitige Anerkennung von Medizinprodukten nicht mehr gültig Die gegenseitige Anerkennung für Medizinprodukte zwischen der EU und der Schweiz gelten seit dem 26. Mai nicht mehr. Am 26.05.2021 hat die Schweiz zudem die Verhandlungen zum EU- Schweiz Rahmenabkommen gestoppt Die gegenseitige Anerkennung für Medizinprodukte zwischen der EU und der Schweiz gelten seit dem 26. Mai nicht mehr. Dies hängt mit der am 26.05.2021 in Kraft getretenen neuen EU-Verordnung über Medizinprodukte zusammen. Ohne eine Einigung über das institutionelle Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz ist keine Aktualisierung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung (MRA), einschließlich des Kapitels über Medizinprodukte möglich. Das MRA ist ein Abkommen über den „Zugang zum Binnenmarkt“ und eine „dynamische Angleichung“ an die EU-Vorschriften – zwei Grundsätze, die im Mittelpunkt des institutionellen Rahmenabkommens standen, das seit 2014 verhandelt wurde. Die Gespräche zur Ratifizierung des bereits 2018 fertigverhandelten Rahmenabkommens hatte die Schweiz am 26.05.2021 abgebrochen. Die EU-Kommission hat für betroffene Unternehmen nun eine Mitteilung veröffentlicht. So gelten die bisherigen Handelserleichterungen des MRA für Medizinprodukte, wie die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse der Konformitätsbewertung, der Verzicht auf einen Bevollmächtigten und die Angleichung der technischen Vorschriften, seit dem 26.05.2021 nicht mehr. Die Schweiz exportiert 46 Prozent ihrer Medizinprodukte in die EU und importiert 54 Prozent aus der EU. Die EU führt 10 Prozent der Medizinprodukte aus der Schweiz ein und 5 Prozent der Medizinprodukte in die Schweiz aus. Weitere Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/germany/news/20210527-eu-schweiz_de https://ec.europa.eu/health/sites/default/files/md_dialogue/docs/mdcg_eu-switzerland_mra_en.pdf 1. Quartal 2021: Südwest-Exporte 3 Prozent über Vorjahresniveau Im März 2021 starker Anstieg der Exporte von Kraftwagen und Maschinen (Statistisches Landesamt BW) Im 1. Quartal 2021 ist weiterhin eine Erholungstendenz im baden- württembergischen Exportgeschäft zu beobachten. Die Südwest-Ausfuhren stiegen um 3,0 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal. Wie das Statistische Landesamt nach den vorläufigen Ergebnissen der Außenhandelsstatistik feststellt, wurden von Januar bis März 2021 Waren im Wert von 53 Milliarden (Mrd.) Euro von baden-württembergischen Unternehmen exportiert. Nach einem schwachen Jahresstart in den Monaten Januar und Februar (−8,6 Prozent bzw. −3,0 Prozent), legte die Nachfrage nach baden-württembergischen Produkten im März 2021 mit einem Plus von 20,2 Prozent deutlich gegenüber dem Vorjahresmonat zu und nivelliert damit den coronabedingten Nachfragerückgang im März 2020. Während sich die Südwest-Exporte damit im 1. Quartal 2021 dynamischer als die bundesweiten Ausfuhren entwickelten (332,8 Mrd. Euro bzw. +2,5 Prozent), legten die baden-württembergischen Importe mit 0,2 Prozent (46,9 Mrd. Euro) weniger stark zu als die Einfuhren Deutschlands (282,2 Mrd. Euro bzw. +2,8 Prozent). Im 1. Quartal 2021 gingen die Ausfuhren in die Vereinigten Staaten, dem wichtigsten Abnehmerland baden-württembergischer Waren, um 2,3 Prozent auf 6,6 Mrd. Euro zurück. Hingegen verzeichneten die Ausfuhren in die Volksrepublik China, dem zweitwichtigsten Zielland der Südwest-Exporte, ein kräftiges Plus von 23,6 Prozent (4,8 Mrd. Euro). Auch die Ausfuhren in andere wichtige Zielländer Seite | 4
wie zum Beispiel Frankreich (+5,4 Prozent), Österreich (+5,2 Prozent), Italien (+15,3 Prozent) und Polen (+8,3 Prozent) entwickelten sich positiv. In die Europäische Union (EU-27) wurden 4,0 Prozent mehr Waren „Made in Baden-Württemberg“ exportiert als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die EU-27 bleibt damit mit einem Anteil von 46,6 Prozent an den Gesamtexporten wichtigster Hauptabnehmer baden-württembergischer Waren. Bei den Ausfuhren in das Vereinigte Königreich war im 1. Quartal 2021 wiederholt ein starker Exporteinbruch festzustellen (−18,9 Prozent). Unter den wichtigsten Exportgütern verbuchten die Hersteller von Kraftwagen und Kraftwagenteilen im 1. Quartal 2021 das größte Plus (+13,6 Prozent). Hauptabnehmerländer dieser Branche waren vor allem die Vereinigten Staaten (+23,0 Prozent) und China (+24,9 Prozent). Auch bei den Exporten von Maschinen, die 2,5 Prozent über dem Vorjahreswert lagen, hatte China unter den wichtigsten Abnehmerländern mit einem Plus von 31,1 Prozent die höchste Zuwachsrate. Nachdem im 1. Quartal 2020 der Außenhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen coronabedingt gegenüber dem Vorjahresquartal stark angestiegen war (+27,0 Prozent), verbuchten nun die Hersteller pharmazeutischer Produkte im 1. Quartal 2021 die größten Einbußen. Der Ausfuhrwert betrug von Januar bis März 2021 lediglich 6,2 Mrd. Euro und lag somit 14,2 Prozent unter dem Vorjahreswert. Weitere Informationen mit Grafiken und Tabellen: https://www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2021123 Ankündigung - Außenwirtschaftsforum am Donnerstag, 7. Oktober 2021 Gern kündigen wir Ihnen an, dass wir aktuell in den Donauhallen in Donaueschingen die Veranstaltung für Sie planen - in kompakter und praxisnaher Form mit ausgesuchten Experten aus Unternehmen, Institutionen sowie Zolldienstleister. Im Außenwirtschaftsrecht gibt es dieses Jahr einige Änderungen. Es befindet sich die neue Dual-Use-Verordnung gerade noch in der Übergangszeit. Sie tritt bereits am 9. September in Kraft. Auch neue Angaben in den Intrastatmeldungen werden ab 1. Januar 2022 gefordert. Das 5. Außenwirtschaftsforum Schwarzwald-Baar-Heuberg soll Ihnen erneut profunde Informationen rund um den grenzüberschreitenden Warenverkehr vermitteln. Das Programm mit praxisnahen Themen wird gerade vorbereitet. Wir werden es Ihnen in Präsenz unter den vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen anbieten. Die Teilnehmerzahl ist dieses Jahr deshalb etwas eingeschränkt. Wir laden Sie herzlich ein, am Außenwirtschaftsforum teilzunehmen – merken Sie sich den Termin schon heute vor! „Save the Date“ 5. Außenwirtschaftsforum 2021 am Donnerstag, 7. Oktober. Ansprechparterin bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg ist Ingrid Schatter, Telefon 07721 922 120, E-Mail schatter@vs.ihk.de. Seite | 5
LÄNDER UND MÄRKTE Argentinien- neues Portal für Projektausschreibungen (Generalkonsulat Argentinien, Frankfurt) Das argentinische Außenministerium hat ein neues Portal entwickelt: Es heißt InvestArgentina: https://www.investargentina.org.ar/ Das Ziel der Seite ist es Projekte, die sich in Argentinien befinden, zu zentralisieren und eine Brücke zwischen den Projektträgern und den Investoren zu bauen, die auf der Suche nach realisierbaren Investitionsmöglichkeiten in Argentinien sind. Das Portal zielt darauf ab, die Sichtbarkeit des breiten Spektrums an Projekten und Unternehmungen, die in dem Land verfügbar sind, durch eine Projektdatenbank von multisektoraler und föderaler Natur zu erhöhen. Das bedeutet, dass Sie Projekte von AI bis hin zur Forstwirtschaft finden werden. Der Fachbereich International bietet zu Argentinien ein kostenfreies Webinar über Marktchancen am 27. September 2021 an. Anmeldung über www.ihk-sbh.de, dann Veranstaltungen. Brasilien öffnet Beschaffungsmarkt – auch für deutsche Unternehmen (DIHK) Mit der Verordnung Nr. 107 des brasilianischen Wirtschaftsministeriums können deutsche Unternehmen seit dem 28. Oktober 2020 an öffentlichen Ausschreibungen der brasilianischen Regierung teilnehmen. Auch viele Landes- und Stadtregierungen öffnen ihre Beschaffungsmärkte für ausländische Unternehmen. Deutsche Unternehmen, die an einer Ausschreibung in Brasilien interessiert sind, können sich hierfür im Einheitlichen Lieferantenregistrierungssystem (SICAF - https://www3.comprasnet.gov.br/sicaf- web/index.jsf) registrieren lassen. Um an der Ausschreibung teilzunehmen, kann das Unternehmen statt der brasilianischen Registrierung – der sogenannten Steuernummer für juristische Personen (CNPJ) – seine internationale „D-U-N-S Number" angeben. Weitere Informationen zur kostenlosen Erlangung der „D-U-N-S Nummer“ sind hier verfügbar: https://www.cialdnb.com/duns-brazil/. Der brasilianische Markt für das öffentliche Beschaffungswesen auf den drei Ebenen der Regierung – Bund, Länder und Gemeinden sowie in den drei Gewalten – Exekutive, Legislative und Judikative – wird in Summe auf ca. 220 Mrd. US$ jährlich geschätzt. Gleichzeitig verhandelt Brasilien derzeit über den Beitritt zum Beschaffungsabkommen der Welthandelsorganisation (GPA). Seite | 6
BW INTERNATIONAL Standortförderung und Internationalisierung als moderne Dienstleistung: Baden-Württemberg ist in unterschiedlichsten Bereichen stark mit dem Ausland verflochten. Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur sind dabei nur beispielhaft zu nennende Sektoren. Aufgabe von Baden- Württemberg International ist es, die Internationalisierung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsstandortes Baden-Württemberg zu begleiten und auszubauen. Das Aufgabenfeld von Baden-Württemberg International umfasst die Anbahnung von internationalen Firmenkooperationen durch Markterschließungsmaßnahmen in den wichtigsten Weltmärkten, das Standortmarketing für den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstandort Baden- Württemberg im In- und Ausland, die Begleitung ausländischer Unternehmensinvestitionen in Baden- Württemberg sowie die Durchführung von Projekten in ausgewählten Zielländern. Wir möchten Sie an dieser Stelle auf aktuelle Landesprojekte, die die IHK-Organisation in Zusammenarbeit mit der bw-i durchführt hinweisen. Das Gesamtprogramm finden Sie im Internet unter: www.bw-i.de Baden-Württemberg goes Web Summit 2021 vom 1. bis 4. November 2021 in Lissabon / Portugal Der Web Summit gilt als die größte Tech-Konferenz weltweit. Nach dem letztjährigen Online-Event mit über 100.000 Teilnehmern aus 150 Ländern, soll der Web Summit 2021 wieder in Lissabon, Portugal stattfinden. Es werden CEOs der weltweit größten Unternehmen, einflussreiche Investoren, Start-ups und zahlreiche Journalisten aber auch Hollywoodgrößen, Spitzenpolitiker und Sportler erwartet. Geplant sind Vorträge zu verschiedensten Themen aus der Tech-Welt. Im Rahmen der Landeskampagne Start-up BW bietet Baden-Württemberg International (BW_i) für baden-württembergische Start-ups auch in diesem Jahr wieder eine geförderte Teilnahmemöglichkeit. Weitere Informationen und Bewerbung: www.bw-i.de/e/112 BW goes Slush – The World’s Leading Start-up Event. vom 30. November bis 3. Dezember 2021 in Helsinki / Finnland The comeback you’ve been waiting for. Slush 2021 plant eine Präsenzveranstaltung, die von einem hohen Hygienekonzept begleitet wird. Zum Event werden 8.000 Teilnehmer zugelassen. Finnland mit seiner Hauptstadt Helsinki gehört zu dem internationalen Top-Standort für Start-ups aus der ganzen Welt, der durch das SLUSH Festival nochmals an Strahlkraft gewonnen hat. Eine unglaubliche Entwicklung hat diese Tech- und Gründerveranstaltung durchgemacht. Was 2008 als Treffen von 300 lokalen Jungunternehmern begann, ist zu einer globalen Community sowie zu einem der größten Start-up Veranstaltungen weltweit geworden. Reise mit nach Finnland und … • lerne mit der Slush eine der größten Startup-Konferenzen weltweit kennen • knüpfe dort Kontakte mit internationalen Investoren, Multiplikatoren und anderen Startups • pitche auf der Slush vor einem hochkarätigen Publikum Seite | 7
Not the Californian sun but honest Slush. See you in Helsinki! Baden-württembergische Startups können sich für die Teilnahmeförderung über den Anmeldelink bewerben. Die Präsentation ist Teil der Landeskampagne Start-up BW. Weitere Informationen und Bewerbung: https://www.bw-i.de/e/113 Baden-Württemberg eröffnet Auslandsrepräsentanz in London Deswegen werde das Land in diesem Jahr eine Auslandsrepräsentanz in London eröffnen, kündigte der Ministerpräsident an. „Mit unserem Baden-Württemberg-Büro wollen wir einen sichtbaren Anker vor Ort etablieren. Und damit vor allem einen Beitrag zur Fortführung und Stärkung der Wirtschafts- und Innovationsbeziehungen, zum Standortmarketing und zur Vernetzung von Wissenschaft und Forschung leisten.“ Gerade in diesen Bereichen sei Baden-Württemberg vom Brexit besonders betroffen. Ansatzpunkte für eine zukünftige Zusammenarbeit bieten sich insbesondere bei den Zukunftsthemen Digitalisierung und Innovationsförderung an – etwa bei der Künstlichen Intelligenz, der Transformation der Automobilwirtschaft, der Start-up-Förderung, der Gesundheitswirtschaft oder bei Energie und Klimaschutz. „Die künftige Repräsentanz soll potenziellen Investoren und an Kooperation interessierten Unternehmen als Anlaufstelle zur Verfügung stehen. Unser Ziel ist es auch, innovative Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus beiden Ländern zu vernetzen“, so der Ministerpräsident. Seite | 8
MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER IHK Auslandsprojekte Die Erschließung neuer und der Ausbau bestehender Auslandsmärkte sind für die stark exportabhängige baden-württembergische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Gerade in schwierigen Zeiten bedarf es besonderen Einsatzes und verlässlicher Partner, um das Auslandsgeschäft auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre zu halten. Je besser und intensiver die Marktkenntnisse sind, desto erfolgreicher verläuft das Auslandsgeschäft. Aus diesem Grund bietet das Land Baden-Württemberg seinen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen zur Außenwirtschaftsförderung an. Die Vermarktung Baden-Württembergs als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort wird von Baden-Württemberg International (bw-i), der Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes, betreut. Die baden-württembergischen IHKs sind seit nunmehr sieben Jahren Gesellschafter bei bw-i. Zur Komplementierung des Landesangebots initiieren und fördern die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg eigene Projekte zur Markterschließung im Ausland. Die IHKs fördern auch 2021 verschiedene Projekte, um baden-württembergische Unternehmen beim Aufbau oder der Intensivierung ihres Auslandsengagements zu unterstützen. Eine Übersicht und die Möglichkeit zur Interessensbekundung finden Sie auf der Homepage: https://www.ihk- exportakademie.de/Unternehmerreisen/. Nachfolgend finden Sie Informationen sowie die Ansprechpartner zu einzelnen Projekten: Seite | 9
RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN Ägypten: Update Advanced Cargo Information / Nafeza / CargoX Akzeptanz elektronisch ausgestellter Handelsdokumenten (z.B. eUZ)/ Legalisierung von Handelsdokumenten Im Zusammenhang mit der Einführung des ACI-Systems kam es zuletzt zu missverständlichen Verlautbarungen durch verschiedene ägyptische Behörden hinsichtlich der Akzeptanz von digital erstellten, mithin nicht handschriftlich unterzeichneten Verschiffungsdokumenten und der Notwendigkeit der Dokumenten-Legalisierung durch die ägyptischen Konsulate in Deutschland (bzw. in anderen Drittländern). Laut AHK Ägypten ist der aktuelle Sachstand (17.06.2021): • Die Akzeptanz von digital erstellen Verschiffungsdokumenten ist (noch) nicht gegeben. • Während keine Legalisierungsanforderung für über die Blockchain CargoX hochzuladende Dokumente besteht, so müssen die bei der Zollfreistellung vorzulegenden Originale nach wie vor von der ägyptischen Botschaft / den ägyptischen Generalkonsulaten legalisiert sein. • Die AHK Ägypten steht mit der für die Digitalisierung verantwortlichen Einheit und den zuständigen Ministerien in einem ständigen Austausch. Die zeitnahe Zielsetzung der AHK Ägypten ist es, zunächst auf eine Legalisierungsanforderung vollumfänglich zu verzichten und hiernach auch eine generelle Akzeptanz von digital erstellten Handelsdokumenten zu erreichen. Weitere Informationen: www.ahk.de/aegypten Ägypten: Ursprungszeugnis (DIHK/IHK) Im Rahmen des ACI-Verfahrens lädt der Exporteur via CargoX die sendungsbezogenen Verschiffungsdokumente hoch. Folgende Daten müssen in den vom Exporteur bereitgestellten Verschiffungsdokumenten und damit auch im IHK-Ursprungszeugnis enthalten sein: • Advanced Cargo Identification Number (ACID) der jeweiligen Sendung • Exporter Registration Number (erzeugt im CargoX-Portal) des Exporteurs • Steuernummer des Importeurs Diese drei Datenelemente bitte in Feld 5 (oder in Feld 1) des Ursprungszeugnisses eintragen. Der Stichtag 1. Juli 2021 gilt nach derzeitigem Kenntnisstand für das Verschiffungsdatum, d. h. für alle Sendungen, die ab dem 01.07. verschifft werden. Zusatzanmerkung Am 25. Juni erfolgte über das ägyptische Finanzministerium der Hinweis auf eine Fristverlängerung bis zum 30.9.2021. Ab 1.10.2021 ist die Teilnahme an diesem System verpflichtend. Weitere Informationen erteilt der Fachbereich International. EU-Zollrecht: eLearning-Module und EU-Zertifizierung von Studienlehrgängen zum Unionszollkodex (UZK) Die EU-Kommission DG Taxud bietet auf Ihrer Website „EU-Training“ diverse Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten im EU-Zollrecht (und EU-Steuerrecht) an. Seite | 10
Die Module und eBooks sind dabei in verschiedenen EU-Sprachen (nur z.T. auch auf Deutsch) verfügbar. Seit kurzem bietet die EU diese Inhalte über eine neue Lernplattform namens „CusTax EU Learning Portal“ an. Zum anderen besteht die Möglichkeit, Studiengänge zu Zoll-/Steuerthemen durch die EU- Kommission zertifizieren zu lassen. Als Teilelement des „EU-Kompetenzrahmens für den Zoll (CustCompEU)“ wurden diesbezüglich zwei Europäische Lehrpläne für den öffentlichen und den privaten Sektor sowie zusätzlich sogenannte Referenz-Ausbildungsprogramme entwickelt. Ausbildungsanbieter können sich an diesen Referenz-Programmen orientieren, um eigene Lehrgänge zu entwickeln und eine Zertifizierung durch die EU-Kommission zu beantragen. Zum Beispiel gibt es u.a. zum Vereinfachten Verfahren für den Status „zugelassener Wirtschaftsbeteiligter bzw. Authorised Economc Operator, AEO umfassende Informationen unter dem Link https://ec.europa.eu/taxation_customs/eu-training/general-overview/aeo-elearning- courses_de Brexit: Nichterledigung von Ausfuhrvorgängen im Warenhandel mit dem Vereinigten Königreich (DIHK) Seit der Einführung von Zollförmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der EU-27 und dem Vereinigten Königreich (VK) am 1.1.2021 berichten Unternehmen über eine hohe Zahl offener Ausfuhrvorgänge bei Exporten in das VK, insbesondere bei Lieferungen, die über Frankreich abgefertigt werden. Hintergrund sind u.a. IT-technische Defizite des französischen Smart Border Systems. Der DIHK hat die Generalzolldirektion (GZD) hierzu seit Jahresbeginn regelmäßig informiert und um Unterstützung gebeten. In der ATLAS-Info 0190/21 vom 4.6.2021 informiert die GZD über Details der Ausgangsabfertigung in Frankreich bei Ausgang via Eurotunnel und Fährverkehr mittels dem französischen Smart Border System. Der französische Zoll versucht, die technischen Defizite zu lösen. Zugleich weist die GZD aber auch auf die Einhaltung bestimmter Verfahrensabläufe hin, durch die die Unternehmen ihrerseits eine automatisierte Ausgangsbestätigung sicherstellen können. Weitere Details entnehmen Sie bitte der ATLAS-Info. Der deutsche Zoll akzeptiert bei fehlenden Ausgangsbelegen alternative Nachweise, mit denen der tatsächlich erfolgte Warenausgang belegt und der Ausfuhrvorgang geschlossen werden kann. Der DIHK und andere Verbände setzen sich gegenüber dem Zoll hierbei für eine größtmögliche Flexibilität bei der Anerkennung alternativer Nachweise ein, um Unternehmen und Zollstellen spürbar zu entlasten. So empfiehlt der DIHK in Abstimmung mit dem Deutschen Spediteur- und Logistikverband (DSLV) betroffenen IHK-Unternehmen beispielsweise, als Alternativnachweise die aus dem Umsatzsteuerrecht bekannte „Spediteurbescheinigung“ von ihren Spediteuren anzufordern. DIHK und DSLV setzen sich bei der GZD für die flächendeckende Anerkennung der Spediteurbescheinigung durch alle Zollämter in Deutschland ein. Zusätzlich finden gegenwärtig Gespräche mit der GZD zur Frage möglicher „Sammelerledigungen“ bei offenen Ausfuhrvorgängen statt. Sobald uns hierzu konkretere Informationen seitens des Zolls vorliegen, informieren wir die Unternehmen. Neue Sanktionen gegen Belarus Am 25.6.2021 sind neue Sanktionen der EU gegen Belarus in Kraft getreten. Sie zielen unter anderem auf die Kali- und Düngemittelindustrie sowie Mineralölunternehmen und den Finanzdienstleistungssektor des Landes. Weitere Informationen: www.bafa.de, dann Rubrik Embargoländer Seite | 11
EU-NACHRICHTEN EU und Angola verhandeln Sustainable Investment Facilitation Agreement Am 22.06.2021 haben die EU und die Republik Angola Verhandlungen zum ersten EU-Abkommen zur Förderung nachhaltiger Investitionen aufgenommen. Nachhaltige Investitionsabkommen mit Afrika und der südlichen Nachbarschaft sind Ziele der neuen EU-Handelsstrategie von Februar 2021. Ziele des Abkommens sind: • Förderung von Investitionen durch bessere Transparenz und Vorhersehbarkeit von Investitionsmaßnahmen; • Vereinfachung der Verfahren, Förderung elektronischer Behördendienste und Ausbau des Dialogs zwischen öffentlichem und privatem Sektor; • Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und verantwortungsvoller Investitionen; • Beteiligung an der wirtschaftlichen Diversifizierung Angolas; • Hilfestellung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich bei Auslandsinvestitionen Schwierigkeiten gegenübersehen; • Unterstützung der Bemühungen Angolas, durch eine Verbesserung des Investitionsklimas sowohl für ausländische als auch für lokale Investoren Investitionen anzuziehen und zu halten. Weitere Informationen finden Sie hier: https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2278 EU und Kenia starten Strategischen Dialog: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen im Fokus Die EU und Kenia haben Gespräche zur Stärkung der Wirtschaftspartnerschaft zwischen der EU und der Ostafrikanischen Gemeinschaft aufgenommen. Beide Seiten kamen überein, sich für die bilaterale Umsetzung der Bestimmungen des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) mit der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) in den Bereichen Handel sowie wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit einzusetzen. Die Verhandlungen über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wurden 2014 abgeschlossen, das Abkommen muss jedoch noch von allen Mitgliedern der Ostafrikanischen Gemeinschaft unterzeichnet und ratifiziert werden. Hintergrund: Die EU hat die Verhandlungen über das regionale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit fünf Ländern (Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda) der Ostafrikanischen Gemeinschaft im Oktober 2014 abgeschlossen. Seine Umsetzung steht jedoch noch aus, da es nicht von allen EAC- Staaten unterzeichnet und ratifiziert wurde. Kenia ist das einzige EAC-Land, das das EPA im September 2016 unterzeichnet und anschließend ratifiziert hat. Das Abkommen sieht jedoch vor, dass für sein Inkrafttreten die Unterzeichnung und Ratifizierung durch alle EAC-Staaten erforderlich ist. Der Abschluss und die Ratifizierung des WPA auf Seiten der EU ist bis zur Unterzeichnung und Ratifizierung des WPA durch alle EAC-Mitglieder pausiert worden. Um die Blockade zu lösen, erzielten die EAC-Staaten auf dem Gipfeltreffen vom 27. Februar 2021 eine politische Einigung, die die Umsetzung des WPA zwischen der EU und einzelnen Ländern der EAC ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie hier: https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2279 Seite | 12
LITERATUR Aktuellen Studien der GTAI Freihandelszone –Afrika Studie: Die afrikanische Freihandelszone - Ein Kontinent macht sich bereit | Studie | Afrika, übergreifend | Handel und Vertrieb, übergreifend (gtai.de) China als Wettbewerber Studie: China baut in Afrika | Studie | Afrika | Tiefbau, Infrastrukturbau (gtai.de) Studie gemeinsam mit dem VDMA Studie - Äthiopien: Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie | Studie | Äthiopien | Nahrungsmittel- , Verpackungsmaschinen (gtai.de) Studie zu den Lebensmittelmärkten in Westafrika https://www.gtai.de/gtai-de/trade/wirtschaftsumfeld/studie/westafrika/studie-westafrika- lebensmittelverarbeitung-in-ghana-nigeria--617522 Studie: Nordafrika - Gesundheitswirtschaft in Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien https://www.gtai.de/gtai-de/trade/wirtschaftsumfeld/studie/nordafrika/nordafrika- gesundheitswirtschaft-in-aegypten-algerien-marokko-und-tunesien-648282 Link zu allen Länder–Publikationen „Neue Märkte – Neue Chancen“. Neue Märkte – Neue Chancen (gtai.de) Die Publikationen „Neue Märkte – Neue Chancen - Ländername“ zeigen die wirtschaftlichen Potenziale des entsprechenden Landes sowie sondern auch die Beratungs- und Fördermöglichkeiten auf. Aktuell sind folgende Studien erschienen: Algerien, Kenia, Sambia, Marokko, Mosambik, Namibia Südafrika, Tunesien. Die Publikationen Nigeria und Madagaskar werden in den nächsten Wochen veröffentlicht. Die einzelnen Marktführer bieten einen fundierten Überblick zu den Branchen Energie, Agrarwirtschaft, Rohstoffe und Rohstoffverarbeitung sowie Infrastruktur. Darüber hinaus informieren sie über Investitionsklima, Geschäftspraxis und Einfuhrverfahren. Neben den Angeboten und Kooperationsmöglichkeiten der EZ ist auch eine Liste mit relevanten Ansprechpartnern in Deutschland und dem jeweiligen Land enthalten. Die Broschüren „Neue Märkte – Neue Chancen – Ländername“ , 11 Seiten, können Sie gerne PDF-Dokument nach kurzer Registrierung direkt herunterladen. Africa Business Guide Mit dem Africa Business Guide Africa Business Guide - Wegweiser für Ihren Erfolg in Afrika (africa- business-guide.de) wollen wir einen realistischen Überblick über die Möglichkeiten, aber auch die Herausforderungen geben. Partner des Wirtschaftsnetzwerks Afrika sind mehr als 20 Institutionen - von den AHKs vor Ort über den Afrika-Verein bis hin zum VDMA. Neben den Länderprofilen für die meisten afrikanischen Länder sind besonders spannend die Erfahrungsberichte von Unternehmen: Africa Business Guide - Erfahrungsberichte von Unternehmen (africa-business-guide.de) Bei den Erfahrungsberichten des Africa Business Guide würden wir uns auch über Ihre Beiträge und Anregungen freuen. Kontakt: Martin Kalhöfer, Bereichsleiter Afrika/Nahost, GERMANY TRADE & INVEST, T +49 228 24 993 217, M +49 15117150079, E-Mail: martin.kalhoefer@gtai.de, www.gtai.de Seite | 13
ANLAGEN Impressum Copyright Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Ein Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. Herausgeber Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen Telefon: 07721 922-0 | E-Mail: info@vs.ihk.de www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de Redaktion Ingrid Schatter und Jörg Hermle (Fachbereich International) Stand Oktober 2017 Bildnachweis Titelbilder: de.fotolia.com Hinweis Die Außenwirtschaftsmitteilungen (AWM) wurden unter Verwendung von Unterlagen der IHK Südlicher Oberrhein, der Germany Trade und Invest (gtai), ergänzt durch die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Fachbereich International und mit Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Die Bonität der erwähnten Firmen und Personen wurde nicht überprüft, eine Verantwortung für verlinkte Inhalte übernimmt der Herausgeber nicht. Die Mitteilungen erscheinen einmal monatlich, sowie mit zwei Doppelausgaben. Für unverlangt zugesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Seite | 14
Was geschieht, wenn keine Einigung über das institutionelle Rahmenabkommen erzielt wird? Mai 2021 • Im Laufe der Zeit veralten Abkommen: Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Schweiz ist bereits 50 Jahre alt, und die Bilateralen Verträge I und II wurden vor nunmehr 20 Jahren geschlossen. • Ohne das institutionelle Rahmenabkommen werden keine neuen Abkommen mit der Schweiz geschlossen, und die bestehenden Abkommen können nicht mehr aktualisiert werden. • In Ermangelung einer Modernisierung der bestehenden Abkommen werden die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union im Laufe der Zeit geschwächt. Einige konkrete Folgen: Menschen Freizügigkeit und Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern © iStock Einige Eckdaten • Im Jahr 2020 lebten mehr als 1,4 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz. Rund 400 000 Schweizer Staatsangehörige hatten im selben Jahr ihren Wohnsitz in der EU. • Gemessen an der schweizerischen Gesamtbevölkerung (8,6 Millionen) liegt der Anteil der Schweizer Staatsangehörigen mit Wohnsitz in der EU bei etwa 4,6 %, während der Anteil der in der Schweiz lebenden EU- Bürgerinnen und -Bürger an der Gesamtbevölkerung der EU (448 Millionen) 0,3 % beträgt. • 19 % der in der Schweiz ansässigen Menschen im erwerbsfähigen Alter besitzen die Unionsbürgerschaft. • 37 % der Schweizer Einwohnerinnen und Einwohner ab 15 Jahren haben einen nicht-schweizerischen Hintergrund, in der überwiegenden Mehrheit besteht der Migrationsbezug zu einem EU-Land. • In der Schweiz arbeiten rund 344 000 ausländische Grenzgänger. Sie tragen wesentlich zur hohen Wirtschaftsleistung in der Genferseeregion, in der Nordschweiz und in der Region Tessin bei. Zwei Drittel der Grenzpendler arbeiten im Dienstleistungssektor. • Im Jahr 2020 kamen 37,4 % der in der Schweiz tätigen Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland (oder haben einen ausländischen Abschluss), davon arbeiten 34,5 % in privaten Praxen und 40,5 % in Krankenhäusern. Die meisten ausländischen medizinischen Fachkräfte stammen aus Deutschland (52,6 %), gefolgt von Italien (9,1 %), Frankreich (7,1 %) und Österreich (6 %). • Diese Tendenzen nehmen zu: Schweizer Haushalte und Unternehmen sind im Dienstleistungsbereich in zunehmendem Maße auf aus Nachbarländern entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen. Rund zwei Drittel der Entsendungen entfallen auf das verarbeitende Gewerbe und den Bausektor. • Im Gastronomiesektor besteht die größte Abhängigkeit von nicht-schweizerischen Arbeitskräften. Rund 45 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Wirtschaftszweig besitzen nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit. Zu den anderen Sektoren mit einer bemerkenswert großen Gruppe nicht-schweizerischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zählen das Baugewerbe (35 %), das verarbeitende Gewerbe (30 %) sowie die Informations- und Kommunikationsbranche (30 %).
Keine Möglichkeit, gemeinsam gegen Sozialdumping vorzugehen • Die Schweiz wird nicht die Möglichkeit haben, sich vollumfänglich an den Tätigkeiten der neu eingerichteten Europäischen Arbeitsbehörde zu beteiligen, etwa durch die Teilnahme schweizerischer Durchsetzungsstellen an gemeinsamen Kontrollen. Begrenzte Möglichkeiten zur Sanktionierung von Betrügern • Derzeit hat die Schweiz keinen Zugang zum Binnenmarkt-Informationssystem für die Verwaltungszusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten. Dieses System erleichtert die Umsetzung und Anwendung der EU-Entsendevorschriften erheblich und trägt dazu bei, dass Geldbußen in grenzüberschreitenden Situationen wirksam durchgesetzt werden. Verlust des Zugangs zu EURES-Dienstleistungen • EURES ist ein europäisches Kooperationsnetz von Arbeitsvermittlungen, das die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erleichtern soll. Über das EURES-Portal haben Unternehmen und Arbeitnehmer/Arbeitsuchende aus der EU und den EFTA-Ländern Zugang zu mehr als 3 Millionen Stellenangeboten und 800 000 Lebensläufen motivierter Arbeitsuchender. Handel Einige Eckdaten • Die EU ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Fast 50 % der Schweizer Wareneinfuhren (rund 126 Mrd. EUR) kommen aus der EU, und etwa 42 % ihrer Warenausfuhren (rund 114 Mrd. EUR) gehen in die EU. • Die Schweiz ist – nach China, den USA und dem Vereinigten Königreich – der viertwichtigste Handelspartner der EU. Die EU wickelt rund 7 % ihrer Ausfuhren und 6 % ihrer Einfuhren mit der Schweiz ab. • Das Handelsvolumen der Schweiz mit ihren Nachbarregionen in Österreich, Deutschland, Frankreich und Italien (rund 80 Mrd. EUR jährlich) übersteigt ihr Handelsvolumen mit den BRICS-Ländern (Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika) (rund 63 Mrd. EUR jährlich). • Das Handelsvolumen der Schweiz mit den französischen Regionen Grand Est/Bourgogne-Franche-Comté/ Auvergne-Rhône-Alpes übersteigt ihr Handelsvolumen mit Japan. • Das Handelsvolumen der Schweiz mit den italienischen Regionen Aostatal/Piemont/Lombardei/Trentino- Südtirol übersteigt ihr Handelsvolumen mit Japan. • Das Handelsvolumen der Schweiz mit Baden-Württemberg und Bayern übersteigt ihr Handelsvolumen mit China. • Von allen EU- und EFTA-Ländern profitiert verschiedenen Studien zufolge die Schweiz pro Kopf am meisten vom Binnenmarkt.1 • Die Gewinne der Schweiz durch ihre bilateralen Beziehungen zur EU belaufen sich jährlich auf 20 bis 30 Mrd. Schweizer Franken (18-27 Mrd. EUR).2 • Laut einer Studie des Schweizer Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) von 2015 würde das BIP der Schweiz bei einem Wegfall der „Bilateralen“ im Zeitraum 2018-2035 um 460 Mrd. bis 630 Mrd. Schweizer Franken (425-580 Mrd. EUR) schrumpfen.3 1 https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/EZ_Study_SingleMarket.pdf 2 https://www.economiesuisse.ch/fr/dossier-politique/la-valeur-de-laccord-institutionnel 3 https://www.seco.admin.ch/seco/fr/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/Wirtschaftsbeziehungen_mit_der_EU/wirtschaftliche-bedeutung-der- bilateralen-i/volkswirtschaftliche-auswirkungen-eines-wegfalls-der-bilateralen.html
Handel mit Medizinprodukten Einige wesentliche Zahlen und Fakten • Die Schweiz ist durch das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung, das die Anerkennung von Konformitätsbescheinigungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz auf der Grundlage gleichwertiger Regelungen vorsieht, eng in den Binnenmarkt der Europäischen Union für Medizinprodukte eingebunden. Dies erleichtert den nahtlosen Handel mit wesentlichen Medizinprodukten zwischen den Parteien, einschließlich technologischer und innovativer Lösungen für die Gesundheitsversorgung und Patienten. • Die Schweiz exportiert 46 % ihrer Medizinprodukte in die EU und importiert 54 % aus der EU (dagegen führt die EU 10 % der Medizinprodukte aus der Schweiz ein und nur 5 % der Medizinprodukte in die Schweiz aus). Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zählt zu den fünf Abkommen, die unter das institutionelle Rahmenabkommen fallen. H andelshemmnisse könnten zu einem Chancenverlust im Sektor für Medizinprodukte führen • Der neue EU-Rechtsrahmen für Medizinprodukte wurde 2017 angenommen und gilt ab dem 26. Mai 2021. Infolgedessen muss das betreffende Kapitel des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung entsprechend aktualisiert werden. • Ohne Einigung über das institutionelle Rahmenabkommen kann keine vollständige Aktualisierung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung in Betracht gezogen werden. • Wenngleich die Europäische Union nicht davon ausgeht, dass es große Störungen im Gesundheitssektor während der aktuellen Coronavirus-Pandemie geben wird, hat die EU der Schweiz vorsorglich vorgeschlagen, eine begrenzte Änderung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung in Erwägung zu ziehen, damit für bestehende schweizerische Konformitätsbescheinigungen ein Übergangszeitraum bis (höchstens) 2024 eingeräumt wird, während dessen auch bestehende in der EU ausgestellte Bescheinigungen gültig bleiben. • Neue Schweizer Produkte mit mittlerem und hohem Risiko müssten von in der EU niedergelassenen Zertifizierungsstellen zugelassen werden. • Den schweizerischen Behörden wäre es zudem nicht mehr möglich, sich direkt an der Arbeit der Gremien zu beteiligen, die über die gemeinsame Umsetzung von Rechtsvorschriften im Bereich der Produkt- und Patientensicherheit entscheiden. • Die Verhandlungen laufen noch, um möglichst nahe der Frist (26. Mai) eine Einigung zu erzielen und den Übergang für einschlägige bestehende Medizinprodukte zu erleichtern. Handel mit landwirtschaftlichen Produkten Einige wesentliche Fakten Da das Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vor längerer Zeit geschlossen und seit einigen Jahren für bestimmte Erzeugnisse aus Drittländern, die durch das EU-Gebiet in die Schweiz eingeführt werden (z. B. Obst und Gemüse), nicht regelmäßig aktualisiert wurde, wurden einige neue Bestimmungen im Zusammenhang mit diesen Erzeugnissen nicht in das Abkommen aufgenommen. Diese neuen Bestimmungen sehen insbesondere Kontrollen solcher Erzeugnisse an der Grenze des ersten Mitgliedstaats vor, in den sie eingeführt werden. Da die betreffenden Bestimmungen noch nicht im Abkommen enthalten sind, führt der erste Mitgliedstaat beim Transit solcher Erzeugnisse durch sein Hoheitsgebiet in die Schweiz keine einschlägigen Kontrollen an der Grenze durch. Infolgedessen muss die Schweiz diese Kontrollen durchführen, was mit organisatorischem Aufwand und Kosten verbunden ist. Darüber hinaus sind die im Abkommen genannten Dokumente nicht mehr gültig, und es wurden bislang keine neuen Garantien für bestimmte Erzeugnisse, z. B. Tomaten, eingeführt, was Risiken für den Handel mit sich bringt, da Begleitdokumente vom Bestimmungsland möglicherweise nicht rechtlich anerkannt werden.
Zusätzliche Schwierigkeiten bei Lebensmitteleinfuhren • Ohne die Ausweitung des Geltungsbereichs des Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf die gesamte Lebensmittelkette wird es in Bereichen wie der Lebensmittelkennzeichnung keine Harmonisierung geben, was die Exporttätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen aus der Schweiz in die EU-Mitgliedstaaten – und umgekehrt – hemmt. • Wird das Abkommen nicht im Sinne einer weiteren Liberalisierung aktualisiert, hat die Schweiz nicht mehr die Möglichkeit, einen besseren Marktzugang für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse auszuhandeln, insbesondere für Fleisch und Milchprodukte, für die der Zugang heute begrenzt ist. Gesundheit Keine Beteiligung an EU-Mechanismen/-Agenturen • Ein Abkommen über öffentliche Gesundheit ist ohne den Abschluss des institutionellen Rahmenabkommens nicht denkbar. Ohne ein solches Abkommen kann sich die Schweiz nicht an Folgendem beteiligen: - Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, das wissenschaftliche Unterstützung, Expertise von Sachverständigen, Variantenanalysen und die Bewertungen der Lage in der EU/im EWR bereitstellt; - gemeinsame Beschaffungen beim Kauf von Schutzausrüstung, Therapeutika, Diagnostika usw.; - Netz für elektronische Gesundheitsdienste, das beispielsweise technische Spezifikationen für die Interoperabilität von Kontaktnachverfolgungs-Apps für COVID-19 bereitstellt (keine Teilnahme an den technischen Arbeiten möglich); - Programm EU4Health, über das viele der Vorbereitungs- und Reaktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 finanziert werden; - künftige Europäische Behörde für Krisenvorsorge und -reaktion (HERA), die die rasche Verfügbarkeit, den schnellen Zugang und den Einsatz von Gegenmaßnahmen ermöglichen wird; - Europäische Referenznetzwerke für seltene Krankheiten, die die Koordinierung und den Austausch bei der Behandlung von Patienten ermöglichen. Energiebinnenmarkt Einige wesentliche Fakten: • Die Schweiz ist fast die Hälfte des Jahres (im Winter) auf Stromeinfuhren aus Nachbarländern angewiesen. • Die Zusammenarbeit mit der Schweiz im Elektrizitätsbereich ist umso wichtiger geworden, da die Schweiz beschlossen hat, ihre Stromerzeugung zu dekarbonisieren und somit mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu erzeugen. Die variable Energieerzeugung erfordert eine Aggregierung, die größere Regionen umfasst, um Überschüsse verkaufen und bei Bedarf Strom von Nachbarn beziehen zu können. Gefahr des Verlusts der privilegierten Anbindung an das EU-Stromnetz • Stimmt die Schweiz den einschlägigen gemeinsamen Vorschriften nicht zu, hätte sie keinen Zugang mehr zu EU- Stromhandelsplattformen und Kooperationsplattformen für Netzbetreiber oder Regulierungsbehörden und würde schrittweise ihre privilegierte Anbindung an das Stromnetz der EU verlieren. • Eine weniger enge Anbindung und ein Rückgang der Zusammenarbeit wären mit Effizienzeinbußen für das schweizerische Energiesystem verbunden.
Luftverkehr Schwierigkeiten für Luftfahrtunternehmen • Ohne institutionelles Rahmenabkommen wird der weitere Zugang der Schweizer Luftfahrtunternehmen zum EU-Binnenmarkt erschwert. • Neue Abkommen sollten insbesondere gewährleisten, dass Luftfahrtunternehmen beider Seiten Kabotage gestattet wird (sodass z. B. Schweizer Luftfahrtunternehmen innerhalb Frankreichs und deutsche Luftfahrtunternehmen innerhalb der Schweiz Luftbeförderungen vornehmen dürfen) und im „Dreieckverkehr“ verkehren dürfen (Flüge zwischen der EU, den EWR-/EFTA-Staaten und der Schweiz). Derzeit kann nach wie vor kein schweizerisches Luftfahrtunternehmen Flüge zwischen Paris und Oslo oder Reykjavik durchführen. Schlussfolgerung: Die engen Verflechtungen und die vertiefte Beziehung zwischen unseren Volkswirtschaften und Gesellschaften sind für beide Seiten von Vorteil. Gelingt es nicht, eine Einigung über das institutionelle Rahmenabkommen zu erzielen, so hätte dies negative Folgen für beide Parteien. Der EU-Binnenmarkt wird jedoch weiterhin der größte Binnenmarkt der Welt bleiben. © Europäische Union 2021. Die Weiterverwendung dieses Dokuments ist mit Nennung der Quelle und Angabe etwaiger Änderungen erlaubt (Lizenz „Creative Com- mons Attribution 4.0 International“). Für jede Verwendung oder Wiedergabe von Elementen, die nicht Eigentum der EU sind, muss gege- benenfalls direkt bei den jeweiligen Rechteinhabern eine Genehmigung eingeholt werden. Alle Abbildungen © Europäische Union, © iStock, icons © Flaticon – Alle Rechte vorbehalten. Print ISBN 978-92-76-37806-8 doi:10.2775/359864 NA-03-21-215-DE-C PDF ISBN 978-92-76-37802-0 doi:10.2775/900396 NA-03-21-215-DE-N
BW_INTERACTIV@EASTAFRICA Virtuelle Delegationsreise für Wirtschaft und Wissenschaft: Digital Health und Innovative Farming in Kenia und Ruanda Zeitraum: 27.09. – 01.10.2021 Gehen Sie mit uns gemeinsam auf virtuelle Reise nach Kenia und Ruanda und informieren Sie sich über Ihre Chancen und Möglichkeiten im Bereich Digital Health und Innovative Farming, ohne dass Sie Baden-Württemberg verlassen müssen. Das Potenzial für geschäftliche und wissenschaftliche Aktivitäten in Afrika ist enorm! Digitalisierung gehört zu den Eckpunkten der Entwicklungsstrategien von Kenia und Ruanda. Gerade die Bereiche Gesundheit und Landwirtschaft stehen im Fokus. Sie bieten großes Potenzial für innovative und digitale Technologien sowie Forschungsvorhaben um Herausforderungen wie Ernährungssicherheit sowie allgemeine Gesundheitsversorgung zu meistern. Lernen Sie mit uns die vielseitigen Perspektiven kennen und treffen Sie mit exklusiven Gesprächspartnern zusammen. Was erwartet Sie in unserem virtuellen Format? • Experten-Briefing • Einzelgespräche nach Ihren individuellen Vorgaben • Round-Table-Gespräche mit deutschen, kenianischen und ruandischen Fachexperten • Firmen- und Forschungsprojektbesuche sowie direkte Kontakte zu Entscheidungsträgern • Austausch mit Afrikakenner*innen • Virtuelles Get-together mit afrikanischen Spezialitäten • Auf Wunsch und bei ausreichendem Interesse auf baden- württembergischer Seite eine Pitchveranstaltung vor kenianischem/ruandischem Fachpublikum in der Veranstaltungswoche oder im Nachgang • Moderne Event Plattform Eine Kurzmarktanalyse zum Thema Digitalisierung in Ostafrika – Digital Health und Innovative Farming steht Ihnen auf unserer Eventseite zur Verfügung. Interesse? Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bw-i.de/e/50 Anmeldeschluss: 02.08.2021 Ihre Ansprechpartnerinnen: Baden-Württemberg International Anja Kümmel – Wirtschaft Leiterin Länderbereich Afrika
Abteilung Außenwirtschaft und Standortmarketing E-Mail: anja.kuemmel@bw-i.de Tel: +49 711-22787-935 Sarah Musch – Wissenschaft Leiterin Länderbereich Afrika Abteilung Wissenschaft, Forschung und Kunst E-Mail: sarah.musch@bw-i.de Tel: +49 711-22787-30
Neue Märkte – Neue Chancen Ein Wegweiser für deutsche Unternehmen Südafrika Herausgegeben von:
Herausgeber: Simbabwe Deutsche Gesellschaft Deutsche Industrie- und Germany Trade & Invest (GTAI) für Internationale Handelskammer (AHK) für das Gesellschaft für Windhoek Botsuana Mosambik Zusammenarbeit (GIZ) GmbH südliche Afrika Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 47 Oxford Road, Forest Town Villemombler Straße 76 Gaborone Polokwane 53113 Bonn 2193 Johannesburg 53123 Bonn T +49 228 44 60-0 Südafrika T +49 228 24 99 30 Pretoria Mbombela T +27 11 48 62 775 Dag-Hammarskjöld-Weg 1–5 Hauptsitz der Gesellschaft Namibia Mbabane Maputo Johannesburg 65760 Eschborn E info@germanchamber.co.za Friedrichstraße 60 Eswatini T +49 6196 79-0 www.suedafrika.ahk.de 10117 Berlin Vaal E info@giz.de E info@gtai.de www.giz.de www.gtai.de Upington Oranje Bloemfontein Maseru Kartenmaterial: Rechtlicher Hinweis: 7 Chadolfski/Shutterstock Lesotho Die kartografischen Darstellungen Alle Rechte vorbehalten. 8 ~UserGI15667539/iStock.com Durban dienen nur dem informativen Nachdruck – auch teilweise – 9 ~UserGI15667539/iStock.com Südafrika Zweck und beinhalten keine nur mit vorheriger ausdrücklicher 10 NicolasMcComber/iStock.com Südafrika völkerrechtliche Anerkennung Genehmigung. Trotz größt 11 SL_Photography/iStock.com von Grenzen und Gebieten. möglicher Sorgfalt keine Haftung 12 Ute Grabowsky/photothek.net Die Herausgeber übernehmen für den Inhalt. Gestaltung und Satz: Saldanha keinerlei Gewähr für die Aktualität, East London Bildnachweise (v.v.n.h.): www.schumacher-visuell.de Kapstadt Korrektheit oder Vollständigkeit 1 kamira777/Shutterstock Mossel Bay des bereitgestellten Karten Februar 2021 Port Elizabeth materials. Jegliche Haftung für 2 TopPhotoImages/iStock.com Schäden, die direkt oder indirekt 3 Subodh Agnihotri/iStock.com aus der Benutzung entstehen, 4 Katharina13/iStock.com wird ausgeschlossen. 5 Sproetniek/iStock.com 6 Thomas Koehler/photothek.net 0 100 200 Km Umgesetzt von Im Auftrag des Republik Südafrika Währung: Rand (R) Amtssprachen: insgesamt 11 Zeitzone: UTC+2 Mit freundlicher Unterstützung von Hauptstadt: Pretoria BIP/Kopf: 4.736 US$ Fläche: 1.219.090 km² Bevölkerungswachstum: 1,3 % Bevölkerungszahl: 58,8 Mio. Bevölkerungsdichte: 48,3 Personen/km2
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