IHK-Außenwirtschaftsmitteilung - Juli-August 2021

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IHK-Außenwirtschaftsmitteilung - Juli-August 2021
IHK-Außenwirtschaftsmitteilung
  Juli-August 2021

Seite 1

Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg
Hausadresse: Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen
Telefon 07721 922-0 | Fax 07721 922-166 | info@vs.ihk.de | www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de
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IHK-Außenwirtschaftsmitteilung - Juli-August 2021
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  Ihre Ansprechpartner:

  Zoll | Außenwirtschaft                                                        Außenwirtschaft | Zoll
  Referentin                                                                    Referent

  Ingrid Schatter                                                               Jörg Hermle
  Telefon: 07721 922-120                                                        Telefon: 07721 922-123
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  E-Mail: schatter@vs.ihk.de                                                    E-Mail: hermle@vs.ihk.de

Inhaltsverzeichnis
VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER ............................................................. 3
IM BLICKPUNKT ............................................................................................................................................................ 4
    EU-Schweiz: Gegenseitige Anerkennung von Medizinprodukten nicht mehr gültig............................. 4
    1. Quartal 2021: Südwest-Exporte 3 Prozent über Vorjahresniveau ......................................................... 4
    Ankündigung - Außenwirtschaftsforum am Donnerstag, 7. Oktober 2021 ............................................. 5
LÄNDER UND MÄRKTE ................................................................................................................................................ 6
    Argentinien- neues Portal für Projektausschreibungen ................................................................................ 6
    Brasilien öffnet Beschaffungsmarkt – auch für deutsche Unternehmen ................................................. 6
BW INTERNATIONAL.................................................................................................................................................... 7
MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER ........................................................................................................ 9
RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN ........................................................................................ 10
    Ägypten: Update Advanced Cargo Information / Nafeza / CargoX ......................................................... 10
    Ägypten: Ursprungszeugnis ............................................................................................................................... 10
    EU-Zollrecht: eLearning-Module und EU-Zertifizierung von Studienlehrgängen zum
    Unionszollkodex (UZK) ........................................................................................................................................ 10
    Brexit: Nichterledigung von Ausfuhrvorgängen im Warenhandel mit dem Vereinigten Königreich
    .................................................................................................................................................................................. 11
    Neue Sanktionen gegen Belarus....................................................................................................................... 11
EU-NACHRICHTEN .................................................................................................................................................... 12
    EU und Angola verhandeln Sustainable Investment Facilitation Agreement ....................................... 12
    EU und Kenia starten Strategischen Dialog: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen im Fokus ........ 12
LITERATUR ................................................................................................................................................................... 13
    Aktuellen Studien der GTAI................................................................................................................................ 13
    ANLAGEN ................................................................................................................................................................ 14

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VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER
Veranstaltungskalender:

Vorschau 2. Halbjahr 2021

27. September 2021 Australien und Neuseeland – Marktchancen auch für regionale Unternehmen (virtuell)

28. September 2021 Absatzchancen Argentinien (virtuell)

04. Oktober 2021 Workshop Absatzchancen Österreich - Projektangebot Kontaktbörse in Wien

07. Oktober 2021 Außenwirtschaftsforum, Donaueschingen- Donauhallen

Zur Besonderen Beachtung:

- Virtuelle Delegationsreise Digital Health“ und „Innovative Farming“ Kenia und Ruanda

Das neue Außenwirtschaftsmagazin „Außenwirtschaft aktuell“ Ausgabe Juli/August 2021 kann im Fachbereich
International kostenfrei ab 12. Juli 2021 angefordert werden.

IHK-Außenstellen Öffnungszeiten:

IHK-Außenstelle Tuttlingen: 16.8. bis einschließlich 03.09.2021 geschlossen.

IHK-Außenstelle Rottweil: 26.7. bis einschließlich 27.08.2021 geschlossen.

Allgemeine Sprech- und Bescheinigungszeiten:

Frau Katja Engelhard (Tel. 07721 922-122) und Frau Carmen Kubik (Tel. 07721 922-102) stehen für die Ausstellung von
Ursprungszeugnissen/Bescheinigungen/CARNET ATA sowie für den Formularverkauf für den Publikumsverkehr vormittags
von 8.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen können die Dokumente auch nachmittags entgegen genommen
und am Folgetag wieder abgeholt werden.

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IM BLICKPUNKT

EU-Schweiz: Gegenseitige Anerkennung von Medizinprodukten nicht mehr gültig

Die gegenseitige Anerkennung für Medizinprodukte zwischen der EU und der Schweiz gelten seit
dem 26. Mai nicht mehr. Am 26.05.2021 hat die Schweiz zudem die Verhandlungen zum EU-
Schweiz Rahmenabkommen gestoppt

Die gegenseitige Anerkennung für Medizinprodukte zwischen der EU und der Schweiz gelten seit dem
26. Mai nicht mehr. Dies hängt mit der am 26.05.2021 in Kraft getretenen neuen EU-Verordnung über
Medizinprodukte zusammen. Ohne eine Einigung über das institutionelle Rahmenabkommen zwischen
der EU und der Schweiz ist keine Aktualisierung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung
(MRA), einschließlich des Kapitels über Medizinprodukte möglich. Das MRA ist ein Abkommen über
den „Zugang zum Binnenmarkt“ und eine „dynamische Angleichung“ an die EU-Vorschriften – zwei
Grundsätze, die im Mittelpunkt des institutionellen Rahmenabkommens standen, das seit 2014
verhandelt wurde. Die Gespräche zur Ratifizierung des bereits 2018 fertigverhandelten
Rahmenabkommens hatte die Schweiz am 26.05.2021 abgebrochen. Die EU-Kommission hat für
betroffene Unternehmen nun eine Mitteilung veröffentlicht. So gelten die bisherigen
Handelserleichterungen des MRA für Medizinprodukte, wie die gegenseitige Anerkennung der
Ergebnisse der Konformitätsbewertung, der Verzicht auf einen Bevollmächtigten und die Angleichung
der technischen Vorschriften, seit dem 26.05.2021 nicht mehr.
Die Schweiz exportiert 46 Prozent ihrer Medizinprodukte in die EU und importiert 54 Prozent aus der
EU. Die EU führt 10 Prozent der Medizinprodukte aus der Schweiz ein und 5 Prozent der
Medizinprodukte in die Schweiz aus.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://ec.europa.eu/germany/news/20210527-eu-schweiz_de
https://ec.europa.eu/health/sites/default/files/md_dialogue/docs/mdcg_eu-switzerland_mra_en.pdf

1. Quartal 2021: Südwest-Exporte 3 Prozent über Vorjahresniveau

Im März 2021 starker Anstieg der Exporte von Kraftwagen und Maschinen

(Statistisches Landesamt BW) Im 1. Quartal 2021 ist weiterhin eine Erholungstendenz im baden-
württembergischen Exportgeschäft zu beobachten. Die Südwest-Ausfuhren stiegen um 3,0 Prozent
gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal. Wie das Statistische Landesamt nach den
vorläufigen Ergebnissen der Außenhandelsstatistik feststellt, wurden von Januar bis März 2021
Waren im Wert von 53 Milliarden (Mrd.) Euro von baden-württembergischen Unternehmen
exportiert. Nach einem schwachen Jahresstart in den Monaten Januar und Februar (−8,6 Prozent
bzw. −3,0 Prozent), legte die Nachfrage nach baden-württembergischen Produkten im März 2021
mit einem Plus von 20,2 Prozent deutlich gegenüber dem Vorjahresmonat zu und nivelliert damit
den coronabedingten Nachfragerückgang im März 2020. Während sich die Südwest-Exporte damit
im 1. Quartal 2021 dynamischer als die bundesweiten Ausfuhren entwickelten (332,8 Mrd. Euro
bzw. +2,5 Prozent), legten die baden-württembergischen Importe mit 0,2 Prozent (46,9 Mrd. Euro)
weniger stark zu als die Einfuhren Deutschlands (282,2 Mrd. Euro bzw. +2,8 Prozent).

Im 1. Quartal 2021 gingen die Ausfuhren in die Vereinigten Staaten, dem wichtigsten Abnehmerland
baden-württembergischer Waren, um 2,3 Prozent auf 6,6 Mrd. Euro zurück. Hingegen verzeichneten
die Ausfuhren in die Volksrepublik China, dem zweitwichtigsten Zielland der Südwest-Exporte, ein
kräftiges Plus von 23,6 Prozent (4,8 Mrd. Euro). Auch die Ausfuhren in andere wichtige Zielländer

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wie zum Beispiel Frankreich (+5,4 Prozent), Österreich (+5,2 Prozent), Italien (+15,3 Prozent) und
Polen (+8,3 Prozent) entwickelten sich positiv. In die Europäische Union (EU-27) wurden 4,0 Prozent
mehr Waren „Made in Baden-Württemberg“ exportiert als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Die EU-27 bleibt damit mit einem Anteil von 46,6 Prozent an den Gesamtexporten wichtigster
Hauptabnehmer baden-württembergischer Waren. Bei den Ausfuhren in das Vereinigte Königreich
war im 1. Quartal 2021 wiederholt ein starker Exporteinbruch festzustellen (−18,9 Prozent).

Unter den wichtigsten Exportgütern verbuchten die Hersteller von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
im 1. Quartal 2021 das größte Plus (+13,6 Prozent). Hauptabnehmerländer dieser Branche waren vor
allem die Vereinigten Staaten (+23,0 Prozent) und China (+24,9 Prozent). Auch bei den Exporten von
Maschinen, die 2,5 Prozent über dem Vorjahreswert lagen, hatte China unter den wichtigsten
Abnehmerländern mit einem Plus von 31,1 Prozent die höchste Zuwachsrate. Nachdem im 1. Quartal
2020 der Außenhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen coronabedingt gegenüber dem
Vorjahresquartal stark angestiegen war (+27,0 Prozent), verbuchten nun die Hersteller
pharmazeutischer Produkte im 1. Quartal 2021 die größten Einbußen. Der Ausfuhrwert betrug von
Januar bis März 2021 lediglich 6,2 Mrd. Euro und lag somit 14,2 Prozent unter dem Vorjahreswert.

Weitere Informationen mit Grafiken und Tabellen:
https://www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2021123

Ankündigung - Außenwirtschaftsforum am Donnerstag, 7. Oktober 2021

Gern kündigen wir Ihnen an, dass wir aktuell in den Donauhallen in Donaueschingen die
Veranstaltung für Sie planen - in kompakter und praxisnaher Form mit ausgesuchten Experten aus
Unternehmen, Institutionen sowie Zolldienstleister. Im Außenwirtschaftsrecht gibt es dieses Jahr
einige Änderungen. Es befindet sich die neue Dual-Use-Verordnung gerade noch in der
Übergangszeit. Sie tritt bereits am 9. September in Kraft. Auch neue Angaben in den
Intrastatmeldungen werden ab 1. Januar 2022 gefordert. Das 5. Außenwirtschaftsforum
Schwarzwald-Baar-Heuberg soll Ihnen erneut profunde Informationen rund um den
grenzüberschreitenden Warenverkehr vermitteln. Das Programm mit praxisnahen Themen wird
gerade vorbereitet. Wir werden es Ihnen in Präsenz unter den vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen
anbieten. Die Teilnehmerzahl ist dieses Jahr deshalb etwas eingeschränkt.
Wir laden Sie herzlich ein, am Außenwirtschaftsforum teilzunehmen – merken Sie sich den Termin
schon heute vor! „Save the Date“ 5. Außenwirtschaftsforum 2021 am Donnerstag, 7. Oktober.
Ansprechparterin bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg ist Ingrid Schatter, Telefon 07721 922
120, E-Mail schatter@vs.ihk.de.

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LÄNDER UND MÄRKTE

Argentinien- neues Portal für Projektausschreibungen

(Generalkonsulat Argentinien, Frankfurt) Das argentinische Außenministerium hat ein neues Portal
entwickelt: Es heißt InvestArgentina: https://www.investargentina.org.ar/

Das Ziel der Seite ist es Projekte, die sich in Argentinien befinden, zu zentralisieren und eine Brücke
zwischen den Projektträgern und den Investoren zu bauen, die auf der Suche nach realisierbaren
Investitionsmöglichkeiten in Argentinien sind.

Das Portal zielt darauf ab, die Sichtbarkeit des breiten Spektrums an Projekten und
Unternehmungen, die in dem Land verfügbar sind, durch eine Projektdatenbank von multisektoraler
und föderaler Natur zu erhöhen. Das bedeutet, dass Sie Projekte von AI bis hin zur Forstwirtschaft
finden werden.

Der Fachbereich International bietet zu Argentinien ein kostenfreies Webinar über Marktchancen
am 27. September 2021 an. Anmeldung über www.ihk-sbh.de, dann Veranstaltungen.

Brasilien öffnet Beschaffungsmarkt – auch für deutsche Unternehmen

(DIHK) Mit der Verordnung Nr. 107 des brasilianischen Wirtschaftsministeriums können deutsche
Unternehmen seit dem 28. Oktober 2020 an öffentlichen Ausschreibungen der brasilianischen
Regierung teilnehmen. Auch viele Landes- und Stadtregierungen öffnen ihre Beschaffungsmärkte
für ausländische Unternehmen.
Deutsche Unternehmen, die an einer Ausschreibung in Brasilien interessiert sind, können sich hierfür
im Einheitlichen Lieferantenregistrierungssystem (SICAF - https://www3.comprasnet.gov.br/sicaf-
web/index.jsf) registrieren lassen. Um an der Ausschreibung teilzunehmen, kann das Unternehmen
statt der brasilianischen Registrierung – der sogenannten Steuernummer für juristische Personen
(CNPJ) – seine internationale „D-U-N-S Number" angeben. Weitere Informationen zur kostenlosen
Erlangung der „D-U-N-S Nummer“ sind hier verfügbar: https://www.cialdnb.com/duns-brazil/.
Der brasilianische Markt für das öffentliche Beschaffungswesen auf den drei Ebenen der Regierung
– Bund, Länder und Gemeinden sowie in den drei Gewalten – Exekutive, Legislative und Judikative –
wird in Summe auf ca. 220 Mrd. US$ jährlich geschätzt. Gleichzeitig verhandelt Brasilien derzeit
über den Beitritt zum Beschaffungsabkommen der Welthandelsorganisation (GPA).

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BW INTERNATIONAL

Standortförderung und Internationalisierung als moderne Dienstleistung: Baden-Württemberg ist in
unterschiedlichsten Bereichen stark mit dem Ausland verflochten. Wirtschaft, Wissenschaft,
Forschung, Kunst und Kultur sind dabei nur beispielhaft zu nennende Sektoren. Aufgabe von Baden-
Württemberg International ist es, die Internationalisierung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und
Forschungsstandortes Baden-Württemberg zu begleiten und auszubauen.
Das Aufgabenfeld von Baden-Württemberg International umfasst die Anbahnung von internationalen
Firmenkooperationen durch Markterschließungsmaßnahmen in den wichtigsten Weltmärkten, das
Standortmarketing für den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstandort Baden-
Württemberg im In- und Ausland, die Begleitung ausländischer Unternehmensinvestitionen in Baden-
Württemberg sowie die Durchführung von Projekten in ausgewählten Zielländern.
Wir möchten Sie an dieser Stelle auf aktuelle Landesprojekte, die die IHK-Organisation in
Zusammenarbeit mit der bw-i durchführt hinweisen. Das Gesamtprogramm finden Sie im Internet
unter: www.bw-i.de

Baden-Württemberg goes Web Summit 2021
vom 1. bis 4. November 2021 in Lissabon / Portugal

Der Web Summit gilt als die größte Tech-Konferenz weltweit. Nach dem letztjährigen Online-Event
mit über 100.000 Teilnehmern aus 150 Ländern, soll der Web Summit 2021 wieder in Lissabon,
Portugal stattfinden. Es werden CEOs der weltweit größten Unternehmen, einflussreiche Investoren,
Start-ups und zahlreiche Journalisten aber auch Hollywoodgrößen, Spitzenpolitiker und Sportler
erwartet. Geplant sind Vorträge zu verschiedensten Themen aus der Tech-Welt.

Im Rahmen der Landeskampagne Start-up BW bietet Baden-Württemberg International (BW_i) für
baden-württembergische Start-ups auch in diesem Jahr wieder eine geförderte
Teilnahmemöglichkeit.

Weitere Informationen und Bewerbung: www.bw-i.de/e/112

BW goes Slush – The World’s Leading Start-up Event.
vom 30. November bis 3. Dezember 2021 in Helsinki / Finnland

The comeback you’ve been waiting for.

Slush 2021 plant eine Präsenzveranstaltung, die von einem hohen Hygienekonzept begleitet wird.
Zum Event werden 8.000 Teilnehmer zugelassen.

Finnland mit seiner Hauptstadt Helsinki gehört zu dem internationalen Top-Standort für Start-ups
aus der ganzen Welt, der durch das SLUSH Festival nochmals an Strahlkraft gewonnen hat. Eine
unglaubliche Entwicklung hat diese Tech- und Gründerveranstaltung durchgemacht. Was 2008 als
Treffen von 300 lokalen Jungunternehmern begann, ist zu einer globalen Community sowie zu
einem der größten Start-up Veranstaltungen weltweit geworden.

Reise mit nach Finnland und …
• lerne mit der Slush eine der größten Startup-Konferenzen weltweit kennen
• knüpfe dort Kontakte mit internationalen Investoren, Multiplikatoren und anderen Startups
• pitche auf der Slush vor einem hochkarätigen Publikum

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Not the Californian sun but honest Slush. See you in Helsinki!

Baden-württembergische Startups können sich für die Teilnahmeförderung über den Anmeldelink
bewerben. Die Präsentation ist Teil der Landeskampagne Start-up BW.

Weitere Informationen und Bewerbung: https://www.bw-i.de/e/113

Baden-Württemberg eröffnet Auslandsrepräsentanz in London

Deswegen werde das Land in diesem Jahr eine Auslandsrepräsentanz in London eröffnen, kündigte
der Ministerpräsident an. „Mit unserem Baden-Württemberg-Büro wollen wir einen sichtbaren
Anker vor Ort etablieren. Und damit vor allem einen Beitrag zur Fortführung und Stärkung der
Wirtschafts- und Innovationsbeziehungen, zum Standortmarketing und zur Vernetzung von
Wissenschaft und Forschung leisten.“ Gerade in diesen Bereichen sei Baden-Württemberg vom
Brexit besonders betroffen. Ansatzpunkte für eine zukünftige Zusammenarbeit bieten sich
insbesondere bei den Zukunftsthemen Digitalisierung und Innovationsförderung an – etwa bei der
Künstlichen Intelligenz, der Transformation der Automobilwirtschaft, der Start-up-Förderung, der
Gesundheitswirtschaft oder bei Energie und Klimaschutz. „Die künftige Repräsentanz soll
potenziellen Investoren und an Kooperation interessierten Unternehmen als Anlaufstelle zur
Verfügung stehen. Unser Ziel ist es auch, innovative Unternehmen, Hochschulen und
Forschungseinrichtungen aus beiden Ländern zu vernetzen“, so der Ministerpräsident.

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MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER

IHK Auslandsprojekte
Die Erschließung neuer und der Ausbau bestehender Auslandsmärkte sind für die stark
exportabhängige baden-württembergische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Gerade in
schwierigen Zeiten bedarf es besonderen Einsatzes und verlässlicher Partner, um das Auslandsgeschäft
auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre zu halten. Je besser und intensiver die Marktkenntnisse
sind, desto erfolgreicher verläuft das Auslandsgeschäft.
Aus diesem Grund bietet das Land Baden-Württemberg seinen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen
zur Außenwirtschaftsförderung an. Die Vermarktung Baden-Württembergs als Wirtschafts- und
Wissenschaftsstandort     wird    von     Baden-Württemberg     International   (bw-i),  der
Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes, betreut. Die baden-württembergischen IHKs sind seit
nunmehr sieben Jahren Gesellschafter bei bw-i.
Zur Komplementierung des Landesangebots initiieren und fördern die Industrie- und Handelskammern
in Baden-Württemberg eigene Projekte zur Markterschließung im Ausland. Die IHKs fördern auch
2021 verschiedene Projekte, um baden-württembergische Unternehmen beim Aufbau oder der
Intensivierung ihres Auslandsengagements zu unterstützen. Eine Übersicht und die Möglichkeit zur
Interessensbekundung       finden    Sie      auf      der      Homepage:        https://www.ihk-
exportakademie.de/Unternehmerreisen/.
Nachfolgend finden Sie Informationen sowie die Ansprechpartner zu einzelnen Projekten:

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RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN

    Ägypten: Update Advanced Cargo Information / Nafeza / CargoX

    Akzeptanz elektronisch ausgestellter Handelsdokumenten (z.B. eUZ)/ Legalisierung von
    Handelsdokumenten Im Zusammenhang mit der Einführung des ACI-Systems kam es zuletzt zu
    missverständlichen Verlautbarungen durch verschiedene ägyptische Behörden hinsichtlich der
    Akzeptanz von digital erstellten, mithin nicht handschriftlich unterzeichneten
    Verschiffungsdokumenten und der Notwendigkeit der Dokumenten-Legalisierung durch die
    ägyptischen Konsulate in Deutschland (bzw. in anderen Drittländern).
    Laut AHK Ägypten ist der aktuelle Sachstand (17.06.2021):

•   Die Akzeptanz von digital erstellen Verschiffungsdokumenten ist (noch) nicht gegeben.
•   Während keine Legalisierungsanforderung für über die Blockchain CargoX hochzuladende
    Dokumente besteht, so müssen die bei der Zollfreistellung vorzulegenden Originale nach wie vor von
    der ägyptischen Botschaft / den ägyptischen Generalkonsulaten legalisiert sein.
•   Die AHK Ägypten steht mit der für die Digitalisierung verantwortlichen Einheit und den zuständigen
    Ministerien in einem ständigen Austausch. Die zeitnahe Zielsetzung der AHK Ägypten ist es,
    zunächst auf eine Legalisierungsanforderung vollumfänglich zu verzichten und hiernach auch eine
    generelle Akzeptanz von digital erstellten Handelsdokumenten zu erreichen.

    Weitere Informationen: www.ahk.de/aegypten

    Ägypten: Ursprungszeugnis

    (DIHK/IHK) Im Rahmen des ACI-Verfahrens lädt der Exporteur via CargoX die sendungsbezogenen
    Verschiffungsdokumente hoch. Folgende Daten müssen in den vom Exporteur bereitgestellten
    Verschiffungsdokumenten und damit auch im IHK-Ursprungszeugnis enthalten sein:

        •   Advanced Cargo Identification Number (ACID) der jeweiligen Sendung
        •   Exporter Registration Number (erzeugt im CargoX-Portal) des Exporteurs
        •   Steuernummer des Importeurs

    Diese drei Datenelemente bitte in Feld 5 (oder in Feld 1) des Ursprungszeugnisses eintragen.

    Der Stichtag 1. Juli 2021 gilt nach derzeitigem Kenntnisstand für das Verschiffungsdatum, d. h. für
    alle Sendungen, die ab dem 01.07. verschifft werden.

    Zusatzanmerkung

    Am 25. Juni erfolgte über das ägyptische Finanzministerium der Hinweis auf eine Fristverlängerung
    bis zum 30.9.2021. Ab 1.10.2021 ist die Teilnahme an diesem System verpflichtend.

    Weitere Informationen erteilt der Fachbereich International.

    EU-Zollrecht: eLearning-Module und EU-Zertifizierung von Studienlehrgängen zum
    Unionszollkodex (UZK)

    Die EU-Kommission DG Taxud bietet auf Ihrer Website „EU-Training“ diverse Informationen zu
    Weiterbildungsmöglichkeiten im EU-Zollrecht (und EU-Steuerrecht) an.

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Die Module und eBooks sind dabei in verschiedenen EU-Sprachen (nur z.T. auch auf Deutsch)
verfügbar. Seit kurzem bietet die EU diese Inhalte über eine neue Lernplattform namens „CusTax EU
Learning Portal“ an.
Zum anderen besteht die Möglichkeit, Studiengänge zu Zoll-/Steuerthemen durch die EU-
Kommission zertifizieren zu lassen. Als Teilelement des „EU-Kompetenzrahmens für den Zoll
(CustCompEU)“ wurden diesbezüglich zwei Europäische Lehrpläne für den öffentlichen und den
privaten Sektor sowie zusätzlich sogenannte Referenz-Ausbildungsprogramme entwickelt.
Ausbildungsanbieter können sich an diesen Referenz-Programmen orientieren, um eigene Lehrgänge
zu entwickeln und eine Zertifizierung durch die EU-Kommission zu beantragen.
Zum Beispiel gibt es u.a. zum Vereinfachten Verfahren für den Status „zugelassener
Wirtschaftsbeteiligter bzw. Authorised Economc Operator, AEO umfassende Informationen unter
dem Link https://ec.europa.eu/taxation_customs/eu-training/general-overview/aeo-elearning-
courses_de

Brexit: Nichterledigung von Ausfuhrvorgängen im Warenhandel mit dem Vereinigten
Königreich

(DIHK) Seit der Einführung von Zollförmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der EU-27 und dem
Vereinigten Königreich (VK) am 1.1.2021 berichten Unternehmen über eine hohe Zahl offener
Ausfuhrvorgänge bei Exporten in das VK, insbesondere bei Lieferungen, die über Frankreich
abgefertigt werden. Hintergrund sind u.a. IT-technische Defizite des französischen Smart Border
Systems.
Der DIHK hat die Generalzolldirektion (GZD) hierzu seit Jahresbeginn regelmäßig informiert und um
Unterstützung gebeten. In der ATLAS-Info 0190/21 vom 4.6.2021 informiert die GZD über Details
der Ausgangsabfertigung in Frankreich bei Ausgang via Eurotunnel und Fährverkehr mittels dem
französischen Smart Border System. Der französische Zoll versucht, die technischen Defizite zu
lösen. Zugleich weist die GZD aber auch auf die Einhaltung bestimmter Verfahrensabläufe hin, durch
die die Unternehmen ihrerseits eine automatisierte Ausgangsbestätigung sicherstellen können.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der ATLAS-Info.
Der deutsche Zoll akzeptiert bei fehlenden Ausgangsbelegen alternative Nachweise, mit denen der
tatsächlich erfolgte Warenausgang belegt und der Ausfuhrvorgang geschlossen werden kann. Der
DIHK und andere Verbände setzen sich gegenüber dem Zoll hierbei für eine größtmögliche
Flexibilität bei der Anerkennung alternativer Nachweise ein, um Unternehmen und Zollstellen
spürbar zu entlasten. So empfiehlt der DIHK in Abstimmung mit dem Deutschen Spediteur- und
Logistikverband (DSLV) betroffenen IHK-Unternehmen beispielsweise, als Alternativnachweise die
aus dem Umsatzsteuerrecht bekannte „Spediteurbescheinigung“ von ihren Spediteuren anzufordern.
DIHK und DSLV setzen sich bei der GZD für die flächendeckende Anerkennung der
Spediteurbescheinigung durch alle Zollämter in Deutschland ein. Zusätzlich finden gegenwärtig
Gespräche mit der GZD zur Frage möglicher „Sammelerledigungen“ bei offenen Ausfuhrvorgängen
statt. Sobald uns hierzu konkretere Informationen seitens des Zolls vorliegen, informieren wir die
Unternehmen.

Neue Sanktionen gegen Belarus

Am 25.6.2021 sind neue Sanktionen der EU gegen Belarus in Kraft getreten. Sie zielen unter
anderem auf die Kali- und Düngemittelindustrie sowie Mineralölunternehmen und den
Finanzdienstleistungssektor des Landes.

Weitere Informationen: www.bafa.de, dann Rubrik Embargoländer

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EU-NACHRICHTEN

    EU und Angola verhandeln Sustainable Investment Facilitation Agreement

    Am 22.06.2021 haben die EU und die Republik Angola Verhandlungen zum ersten EU-Abkommen
    zur Förderung nachhaltiger Investitionen aufgenommen. Nachhaltige Investitionsabkommen mit
    Afrika und der südlichen Nachbarschaft sind Ziele der neuen EU-Handelsstrategie von Februar 2021.

    Ziele des Abkommens sind:

•   Förderung von Investitionen durch bessere Transparenz und Vorhersehbarkeit von
    Investitionsmaßnahmen;
•   Vereinfachung der Verfahren, Förderung elektronischer Behördendienste und Ausbau des Dialogs
    zwischen öffentlichem und privatem Sektor;
•   Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und verantwortungsvoller Investitionen;
•   Beteiligung an der wirtschaftlichen Diversifizierung Angolas;
•   Hilfestellung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich bei Auslandsinvestitionen
    Schwierigkeiten gegenübersehen;
•   Unterstützung der Bemühungen Angolas, durch eine Verbesserung des Investitionsklimas sowohl für
    ausländische als auch für lokale Investoren Investitionen anzuziehen und zu halten.

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2278

    EU und Kenia starten Strategischen Dialog: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen im
    Fokus

    Die EU und Kenia haben Gespräche zur Stärkung der Wirtschaftspartnerschaft zwischen der EU und
    der Ostafrikanischen Gemeinschaft aufgenommen. Beide Seiten kamen überein, sich für die
    bilaterale Umsetzung der Bestimmungen des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) mit der
    Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) in den Bereichen Handel sowie wirtschaftliche und
    entwicklungspolitische Zusammenarbeit einzusetzen. Die Verhandlungen über das
    Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wurden 2014 abgeschlossen, das Abkommen muss jedoch
    noch von allen Mitgliedern der Ostafrikanischen Gemeinschaft unterzeichnet und ratifiziert werden.

    Hintergrund:

    Die EU hat die Verhandlungen über das regionale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit fünf
    Ländern (Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda) der Ostafrikanischen Gemeinschaft im
    Oktober 2014 abgeschlossen. Seine Umsetzung steht jedoch noch aus, da es nicht von allen EAC-
    Staaten unterzeichnet und ratifiziert wurde. Kenia ist das einzige EAC-Land, das das EPA im
    September 2016 unterzeichnet und anschließend ratifiziert hat. Das Abkommen sieht jedoch vor,
    dass für sein Inkrafttreten die Unterzeichnung und Ratifizierung durch alle EAC-Staaten erforderlich
    ist. Der Abschluss und die Ratifizierung des WPA auf Seiten der EU ist bis zur Unterzeichnung und
    Ratifizierung des WPA durch alle EAC-Mitglieder pausiert worden. Um die Blockade zu lösen,
    erzielten die EAC-Staaten auf dem Gipfeltreffen vom 27. Februar 2021 eine politische Einigung, die
    die Umsetzung des WPA zwischen der EU und einzelnen Ländern der EAC ermöglicht.

    Weitere Informationen finden Sie hier: https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2279

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LITERATUR

Aktuellen Studien der GTAI

Freihandelszone –Afrika
Studie: Die afrikanische Freihandelszone - Ein Kontinent macht sich bereit | Studie | Afrika,
übergreifend | Handel und Vertrieb, übergreifend (gtai.de)

China als Wettbewerber
Studie: China baut in Afrika | Studie | Afrika | Tiefbau, Infrastrukturbau (gtai.de)

Studie gemeinsam mit dem VDMA
Studie - Äthiopien: Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie | Studie | Äthiopien | Nahrungsmittel- ,
Verpackungsmaschinen (gtai.de)

Studie zu den Lebensmittelmärkten in Westafrika
https://www.gtai.de/gtai-de/trade/wirtschaftsumfeld/studie/westafrika/studie-westafrika-
lebensmittelverarbeitung-in-ghana-nigeria--617522

Studie: Nordafrika - Gesundheitswirtschaft in Ägypten, Algerien, Marokko und Tunesien
https://www.gtai.de/gtai-de/trade/wirtschaftsumfeld/studie/nordafrika/nordafrika-
gesundheitswirtschaft-in-aegypten-algerien-marokko-und-tunesien-648282

Link zu allen Länder–Publikationen „Neue Märkte – Neue Chancen“.
Neue Märkte – Neue Chancen (gtai.de)
Die Publikationen „Neue Märkte – Neue Chancen - Ländername“ zeigen die wirtschaftlichen
Potenziale des entsprechenden Landes sowie sondern auch die Beratungs- und Fördermöglichkeiten
auf. Aktuell sind folgende Studien erschienen: Algerien, Kenia, Sambia, Marokko, Mosambik,
Namibia Südafrika, Tunesien. Die Publikationen Nigeria und Madagaskar werden in den nächsten
Wochen veröffentlicht. Die einzelnen Marktführer bieten einen fundierten Überblick zu den
Branchen Energie, Agrarwirtschaft, Rohstoffe und Rohstoffverarbeitung sowie Infrastruktur. Darüber
hinaus informieren sie über Investitionsklima, Geschäftspraxis und Einfuhrverfahren. Neben den
Angeboten und Kooperationsmöglichkeiten der EZ ist auch eine Liste mit relevanten
Ansprechpartnern in Deutschland und dem jeweiligen Land enthalten. Die Broschüren „Neue
Märkte – Neue Chancen – Ländername“ , 11 Seiten, können Sie gerne PDF-Dokument nach kurzer
Registrierung direkt herunterladen.

Africa Business Guide
Mit dem Africa Business Guide Africa Business Guide - Wegweiser für Ihren Erfolg in Afrika (africa-
business-guide.de) wollen wir einen realistischen Überblick über die Möglichkeiten, aber auch die
Herausforderungen geben. Partner des Wirtschaftsnetzwerks Afrika sind mehr als 20 Institutionen -
von den AHKs vor Ort über den Afrika-Verein bis hin zum VDMA. Neben den Länderprofilen für die
meisten afrikanischen Länder sind besonders spannend die Erfahrungsberichte von Unternehmen:
Africa Business Guide - Erfahrungsberichte von Unternehmen (africa-business-guide.de) Bei den
Erfahrungsberichten des Africa Business Guide würden wir uns auch über Ihre Beiträge und
Anregungen freuen.

Kontakt: Martin Kalhöfer, Bereichsleiter Afrika/Nahost, GERMANY TRADE & INVEST, T +49 228 24
993 217, M +49 15117150079, E-Mail: martin.kalhoefer@gtai.de, www.gtai.de

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ANLAGEN

Impressum

 Copyright      Alle Rechte liegen beim Herausgeber.
                Ein Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit ausdrücklicher,
                schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet.

 Herausgeber    Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg
                Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen
                Telefon: 07721 922-0 | E-Mail: info@vs.ihk.de
                www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de

 Redaktion      Ingrid Schatter und Jörg Hermle (Fachbereich International)

 Stand          Oktober 2017

 Bildnachweis   Titelbilder: de.fotolia.com

 Hinweis        Die Außenwirtschaftsmitteilungen (AWM) wurden unter Verwendung von
                Unterlagen der IHK Südlicher Oberrhein, der Germany Trade und Invest (gtai),
                ergänzt durch die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Fachbereich International
                und mit Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Eine Gewähr für die
                Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Die Bonität der erwähnten
                Firmen und Personen wurde nicht überprüft, eine Verantwortung für verlinkte
                Inhalte übernimmt der Herausgeber nicht.

                Die Mitteilungen erscheinen einmal monatlich, sowie mit zwei Doppelausgaben.
                Für unverlangt zugesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen.

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Was geschieht, wenn
                                 keine Einigung über
                                 das institutionelle
                                 Rahmenabkommen
                                 erzielt wird?

                                                                                                                Mai 2021

•     Im Laufe der Zeit veralten Abkommen: Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Schweiz ist bereits
      50 Jahre alt, und die Bilateralen Verträge I und II wurden vor nunmehr 20 Jahren geschlossen.
•     Ohne das institutionelle Rahmenabkommen werden keine neuen Abkommen mit der Schweiz geschlossen,
      und die bestehenden Abkommen können nicht mehr aktualisiert werden.
•     In Ermangelung einer Modernisierung der bestehenden Abkommen werden die Beziehungen zwischen der
      Schweiz und der Europäischen Union im Laufe der Zeit geschwächt.

Einige konkrete Folgen:

Menschen
Freizügigkeit und Mobilität von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern

                                                                                                                           © iStock
Einige Eckdaten
    • Im Jahr 2020 lebten mehr als 1,4 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger in der
      Schweiz. Rund 400 000 Schweizer Staatsangehörige hatten im selben Jahr ihren Wohnsitz
      in der EU.
    • Gemessen an der schweizerischen Gesamtbevölkerung (8,6 Millionen) liegt der Anteil der Schweizer
      Staatsangehörigen mit Wohnsitz in der EU bei etwa 4,6 %, während der Anteil der in der Schweiz lebenden EU-
      Bürgerinnen und -Bürger an der Gesamtbevölkerung der EU (448 Millionen) 0,3 % beträgt.
    • 19 % der in der Schweiz ansässigen Menschen im erwerbsfähigen Alter besitzen die Unionsbürgerschaft.
    • 37 % der Schweizer Einwohnerinnen und Einwohner ab 15 Jahren haben einen nicht-schweizerischen Hintergrund, in
      der überwiegenden Mehrheit besteht der Migrationsbezug zu einem EU-Land.
    • In der Schweiz arbeiten rund 344 000 ausländische Grenzgänger. Sie tragen wesentlich zur hohen Wirtschaftsleistung
      in der Genferseeregion, in der Nordschweiz und in der Region Tessin bei. Zwei Drittel der Grenzpendler arbeiten
      im Dienstleistungssektor.
    • Im Jahr 2020 kamen 37,4 % der in der Schweiz tätigen Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland (oder haben einen
      ausländischen Abschluss), davon arbeiten 34,5 % in privaten Praxen und 40,5 % in Krankenhäusern. Die meisten
      ausländischen medizinischen Fachkräfte stammen aus Deutschland (52,6 %), gefolgt von Italien (9,1 %),
      Frankreich (7,1 %) und Österreich (6 %).
    • Diese Tendenzen nehmen zu: Schweizer Haushalte und Unternehmen sind im Dienstleistungsbereich in
      zunehmendem Maße auf aus Nachbarländern entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen.
      Rund zwei Drittel der Entsendungen entfallen auf das verarbeitende Gewerbe und den Bausektor.
    • Im Gastronomiesektor besteht die größte Abhängigkeit von nicht-schweizerischen Arbeitskräften. Rund
      45 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Wirtschaftszweig besitzen nicht die schweizerische
      Staatsangehörigkeit. Zu den anderen Sektoren mit einer bemerkenswert großen Gruppe nicht-schweizerischer
      Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zählen das Baugewerbe (35 %), das verarbeitende Gewerbe (30 %) sowie die
      Informations- und Kommunikationsbranche (30 %).
Keine Möglichkeit, gemeinsam gegen Sozialdumping vorzugehen
        • Die Schweiz wird nicht die Möglichkeit haben, sich vollumfänglich an den Tätigkeiten
            der neu eingerichteten Europäischen Arbeitsbehörde zu beteiligen, etwa durch
            die Teilnahme schweizerischer Durchsetzungsstellen an gemeinsamen Kontrollen.

            Begrenzte Möglichkeiten zur Sanktionierung von Betrügern
        • Derzeit hat die Schweiz keinen Zugang zum Binnenmarkt-Informationssystem
            für die Verwaltungszusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten. Dieses
            System erleichtert die Umsetzung und Anwendung der EU-Entsendevorschriften
            erheblich und trägt dazu bei, dass Geldbußen in grenzüberschreitenden
            Situationen wirksam durchgesetzt werden.

            Verlust des Zugangs zu EURES-Dienstleistungen
        • EURES ist ein europäisches Kooperationsnetz von Arbeitsvermittlungen, das die Freizügigkeit der
            Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erleichtern soll. Über das EURES-Portal haben Unternehmen und
            Arbeitnehmer/Arbeitsuchende aus der EU und den EFTA-Ländern Zugang zu mehr als 3 Millionen Stellenangeboten
            und 800 000 Lebensläufen motivierter Arbeitsuchender.

                                                                     Handel

                                                                     Einige Eckdaten
                                                                       • Die EU ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Fast 50 % der
                                                                           Schweizer Wareneinfuhren (rund 126 Mrd. EUR) kommen aus der EU,
                                                                           und etwa 42 % ihrer Warenausfuhren (rund 114 Mrd. EUR) gehen in die
                                                                           EU.

                                                                       • Die Schweiz ist – nach China, den USA und dem Vereinigten Königreich
                                                                           – der viertwichtigste Handelspartner der EU. Die EU wickelt rund 7 %
                                                                           ihrer Ausfuhren und 6 % ihrer Einfuhren mit der Schweiz ab.

            • Das Handelsvolumen der Schweiz mit ihren Nachbarregionen in Österreich, Deutschland, Frankreich
                und Italien (rund 80 Mrd. EUR jährlich) übersteigt ihr Handelsvolumen mit den BRICS-Ländern (Brasilien,
                Russland, Indien, China, Südafrika) (rund 63 Mrd. EUR jährlich).
            • Das Handelsvolumen der Schweiz mit den französischen Regionen Grand Est/Bourgogne-Franche-Comté/
                Auvergne-Rhône-Alpes übersteigt ihr Handelsvolumen mit Japan.
            • Das Handelsvolumen der Schweiz mit den italienischen Regionen Aostatal/Piemont/Lombardei/Trentino-
                Südtirol übersteigt ihr Handelsvolumen mit Japan.
            • Das Handelsvolumen der Schweiz mit Baden-Württemberg und Bayern übersteigt ihr Handelsvolumen mit
                China.

       • Von allen EU- und EFTA-Ländern profitiert verschiedenen Studien zufolge die Schweiz pro Kopf am meisten
            vom Binnenmarkt.1

       • Die Gewinne der Schweiz durch ihre bilateralen Beziehungen zur EU belaufen sich jährlich auf 20 bis 30 Mrd.
            Schweizer Franken (18-27 Mrd. EUR).2

       • Laut einer Studie des Schweizer Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) von 2015 würde das BIP der
            Schweiz bei einem Wegfall der „Bilateralen“ im Zeitraum 2018-2035 um 460 Mrd. bis 630 Mrd. Schweizer Franken
            (425-580 Mrd. EUR) schrumpfen.3

1
    https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/EZ_Study_SingleMarket.pdf
2
    https://www.economiesuisse.ch/fr/dossier-politique/la-valeur-de-laccord-institutionnel
3
    https://www.seco.admin.ch/seco/fr/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/Wirtschaftsbeziehungen_mit_der_EU/wirtschaftliche-bedeutung-der-
bilateralen-i/volkswirtschaftliche-auswirkungen-eines-wegfalls-der-bilateralen.html
Handel mit Medizinprodukten

Einige wesentliche Zahlen und Fakten
 • Die Schweiz ist durch das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung, das die Anerkennung von
   Konformitätsbescheinigungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz auf der Grundlage gleichwertiger
   Regelungen vorsieht, eng in den Binnenmarkt der Europäischen Union für Medizinprodukte eingebunden. Dies
   erleichtert den nahtlosen Handel mit wesentlichen Medizinprodukten zwischen den Parteien, einschließlich
   technologischer und innovativer Lösungen für die Gesundheitsversorgung und Patienten.

 • Die Schweiz exportiert 46 % ihrer Medizinprodukte in die EU und importiert 54 % aus der EU (dagegen führt
   die EU 10 % der Medizinprodukte aus der Schweiz ein und nur 5 % der Medizinprodukte in die Schweiz aus).
   Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zählt zu den fünf Abkommen, die unter das institutionelle
   Rahmenabkommen fallen.

   H
    andelshemmnisse könnten zu einem Chancenverlust im Sektor
   für Medizinprodukte führen
 • Der neue EU-Rechtsrahmen für Medizinprodukte wurde 2017 angenommen
   und gilt ab dem 26. Mai 2021. Infolgedessen muss das betreffende Kapitel des
   Abkommens über die gegenseitige Anerkennung entsprechend aktualisiert
   werden.

 • Ohne Einigung über das institutionelle Rahmenabkommen kann keine
   vollständige Aktualisierung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung
   in Betracht gezogen werden.

 • Wenngleich die Europäische Union nicht davon ausgeht, dass es große Störungen
   im Gesundheitssektor während der aktuellen Coronavirus-Pandemie geben wird, hat die
   EU der Schweiz vorsorglich vorgeschlagen, eine begrenzte Änderung des Abkommens über die gegenseitige
   Anerkennung in Erwägung zu ziehen, damit für bestehende schweizerische Konformitätsbescheinigungen ein
   Übergangszeitraum bis (höchstens) 2024 eingeräumt wird, während dessen auch bestehende in der EU ausgestellte
   Bescheinigungen gültig bleiben.

 • Neue Schweizer Produkte mit mittlerem und hohem Risiko müssten von in der EU niedergelassenen
   Zertifizierungsstellen zugelassen werden.

 • Den schweizerischen Behörden wäre es zudem nicht mehr möglich, sich direkt an der Arbeit der Gremien
   zu beteiligen, die über die gemeinsame Umsetzung von Rechtsvorschriften im Bereich der Produkt- und
   Patientensicherheit entscheiden.

 • Die Verhandlungen laufen noch, um möglichst nahe der Frist (26. Mai) eine Einigung zu erzielen und den Übergang
   für einschlägige bestehende Medizinprodukte zu erleichtern.

Handel mit landwirtschaftlichen Produkten

Einige wesentliche Fakten
Da das Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vor
längerer Zeit geschlossen und seit einigen Jahren für bestimmte Erzeugnisse aus
Drittländern, die durch das EU-Gebiet in die Schweiz eingeführt werden (z. B. Obst
und Gemüse), nicht regelmäßig aktualisiert wurde, wurden einige neue Bestimmungen
im Zusammenhang mit diesen Erzeugnissen nicht in das Abkommen aufgenommen.
Diese neuen Bestimmungen sehen insbesondere Kontrollen solcher Erzeugnisse an der
Grenze des ersten Mitgliedstaats vor, in den sie eingeführt werden. Da die betreffenden
Bestimmungen noch nicht im Abkommen enthalten sind, führt der erste Mitgliedstaat beim
Transit solcher Erzeugnisse durch sein Hoheitsgebiet in die Schweiz keine einschlägigen Kontrollen an der
Grenze durch. Infolgedessen muss die Schweiz diese Kontrollen durchführen, was mit organisatorischem Aufwand
und Kosten verbunden ist. Darüber hinaus sind die im Abkommen genannten Dokumente nicht mehr gültig, und
es wurden bislang keine neuen Garantien für bestimmte Erzeugnisse, z. B. Tomaten, eingeführt, was Risiken für den
Handel mit sich bringt, da Begleitdokumente vom Bestimmungsland möglicherweise nicht rechtlich anerkannt werden.
Zusätzliche Schwierigkeiten bei Lebensmitteleinfuhren
• Ohne die Ausweitung des Geltungsbereichs des Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen
  Erzeugnissen auf die gesamte Lebensmittelkette wird es in Bereichen wie der Lebensmittelkennzeichnung
  keine Harmonisierung geben, was die Exporttätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen aus der Schweiz in die
  EU-Mitgliedstaaten – und umgekehrt – hemmt.
• Wird das Abkommen nicht im Sinne einer weiteren Liberalisierung aktualisiert, hat die Schweiz nicht mehr
  die Möglichkeit, einen besseren Marktzugang für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse auszuhandeln,
  insbesondere für Fleisch und Milchprodukte, für die der Zugang heute begrenzt ist.

Gesundheit
  Keine Beteiligung an EU-Mechanismen/-Agenturen
• Ein Abkommen über öffentliche Gesundheit ist ohne den Abschluss des
  institutionellen Rahmenabkommens nicht denkbar. Ohne ein solches
  Abkommen kann sich die Schweiz nicht an Folgendem beteiligen:
   - Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle
     von Krankheiten, das wissenschaftliche Unterstützung, Expertise
     von Sachverständigen, Variantenanalysen und die Bewertungen der
     Lage in der EU/im EWR bereitstellt;
   - gemeinsame Beschaffungen beim Kauf von Schutzausrüstung, Therapeutika, Diagnostika usw.;
   - Netz für elektronische Gesundheitsdienste, das beispielsweise technische Spezifikationen für die
     Interoperabilität von Kontaktnachverfolgungs-Apps für COVID-19 bereitstellt (keine Teilnahme an den
     technischen Arbeiten möglich);
   - Programm EU4Health, über das viele der Vorbereitungs- und Reaktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit
     COVID-19 finanziert werden;
   - künftige Europäische Behörde für Krisenvorsorge und -reaktion (HERA), die die rasche Verfügbarkeit, den
     schnellen Zugang und den Einsatz von Gegenmaßnahmen ermöglichen wird;
   - Europäische Referenznetzwerke für seltene Krankheiten, die die Koordinierung und den Austausch bei der
     Behandlung von Patienten ermöglichen.

                              Energiebinnenmarkt

                              Einige wesentliche Fakten:
                               • Die Schweiz ist fast die Hälfte des Jahres (im Winter) auf Stromeinfuhren
                                 aus Nachbarländern angewiesen.
                               • Die Zusammenarbeit mit der Schweiz im Elektrizitätsbereich ist
                                 umso wichtiger geworden, da die Schweiz beschlossen hat, ihre
                                 Stromerzeugung zu dekarbonisieren und somit mehr Strom aus
                                 erneuerbaren Energiequellen zu erzeugen. Die variable Energieerzeugung
                                 erfordert eine Aggregierung, die größere Regionen umfasst, um Überschüsse
                                 verkaufen und bei Bedarf Strom von Nachbarn beziehen zu können.

  Gefahr des Verlusts der privilegierten Anbindung an das EU-Stromnetz
• Stimmt die Schweiz den einschlägigen gemeinsamen Vorschriften nicht zu, hätte sie keinen Zugang mehr zu EU-
  Stromhandelsplattformen und Kooperationsplattformen für Netzbetreiber oder Regulierungsbehörden und würde
  schrittweise ihre privilegierte Anbindung an das Stromnetz der EU verlieren.
• Eine weniger enge Anbindung und ein Rückgang der Zusammenarbeit wären mit Effizienzeinbußen für das
  schweizerische Energiesystem verbunden.
Luftverkehr
  Schwierigkeiten für Luftfahrtunternehmen

• Ohne institutionelles Rahmenabkommen wird der weitere Zugang der
  Schweizer Luftfahrtunternehmen zum EU-Binnenmarkt erschwert.
• Neue Abkommen sollten insbesondere gewährleisten, dass
  Luftfahrtunternehmen beider Seiten Kabotage gestattet wird (sodass z.
  B. Schweizer Luftfahrtunternehmen innerhalb Frankreichs und deutsche
  Luftfahrtunternehmen innerhalb der Schweiz Luftbeförderungen vornehmen dürfen) und im „Dreieckverkehr“
  verkehren dürfen (Flüge zwischen der EU, den EWR-/EFTA-Staaten und der Schweiz).

  Derzeit kann nach wie vor kein schweizerisches Luftfahrtunternehmen Flüge zwischen Paris und Oslo oder
  Reykjavik durchführen.

Schlussfolgerung: Die engen Verflechtungen und die vertiefte Beziehung zwischen
unseren Volkswirtschaften und Gesellschaften sind für beide Seiten von Vorteil.
Gelingt es nicht, eine Einigung über das institutionelle Rahmenabkommen zu
erzielen, so hätte dies negative Folgen für beide Parteien. Der EU-Binnenmarkt
wird jedoch weiterhin der größte Binnenmarkt der Welt bleiben.

 © Europäische Union 2021.
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Virtuelle Delegationsreise für Wirtschaft und Wissenschaft:
Digital Health und Innovative Farming in Kenia und Ruanda

Zeitraum:
27.09. – 01.10.2021

Gehen Sie mit uns gemeinsam auf virtuelle Reise nach Kenia und Ruanda und
informieren Sie sich über Ihre Chancen und Möglichkeiten im Bereich Digital Health
und Innovative Farming, ohne dass Sie Baden-Württemberg verlassen müssen. Das
Potenzial für geschäftliche und wissenschaftliche Aktivitäten in Afrika ist enorm!

Digitalisierung gehört zu den Eckpunkten der Entwicklungsstrategien von Kenia und
Ruanda. Gerade die Bereiche Gesundheit und Landwirtschaft stehen im Fokus. Sie
bieten großes Potenzial für innovative und digitale Technologien sowie
Forschungsvorhaben um Herausforderungen wie Ernährungssicherheit sowie
allgemeine Gesundheitsversorgung zu meistern. Lernen Sie mit uns die vielseitigen
Perspektiven kennen und treffen Sie mit exklusiven Gesprächspartnern zusammen.

Was erwartet Sie in unserem virtuellen Format?
  • Experten-Briefing
  • Einzelgespräche nach Ihren individuellen Vorgaben
  • Round-Table-Gespräche mit deutschen, kenianischen und ruandischen
      Fachexperten
  • Firmen- und Forschungsprojektbesuche sowie direkte Kontakte zu
      Entscheidungsträgern
  • Austausch mit Afrikakenner*innen
  • Virtuelles Get-together mit afrikanischen Spezialitäten
  • Auf Wunsch und bei ausreichendem Interesse auf                   baden-
      württembergischer        Seite       eine   Pitchveranstaltung    vor
      kenianischem/ruandischem Fachpublikum in der Veranstaltungswoche oder
      im Nachgang
  • Moderne Event Plattform

Eine Kurzmarktanalyse zum Thema Digitalisierung in Ostafrika – Digital Health
und Innovative Farming steht Ihnen auf unserer Eventseite zur Verfügung.

Interesse? Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bw-i.de/e/50

Anmeldeschluss: 02.08.2021

Ihre Ansprechpartnerinnen:
Baden-Württemberg International
Anja Kümmel – Wirtschaft
Leiterin Länderbereich Afrika
Abteilung Außenwirtschaft und Standortmarketing
E-Mail: anja.kuemmel@bw-i.de
Tel: +49 711-22787-935

Sarah Musch – Wissenschaft
Leiterin Länderbereich Afrika
Abteilung Wissenschaft, Forschung und Kunst
E-Mail: sarah.musch@bw-i.de
Tel: +49 711-22787-30
Neue Märkte – Neue Chancen
                Ein Wegweiser für deutsche Unternehmen

                     Südafrika

Herausgegeben von:
Herausgeber:                                                                                                                                                                                     Simbabwe
            Deutsche Gesellschaft                  Deutsche Industrie- und              Germany Trade & Invest (GTAI)
            für Internationale                     Handelskammer (AHK) für das          Gesellschaft für
                                                                                                                                Windhoek                            Botsuana                                                      Mosambik
            Zusammenarbeit (GIZ) GmbH              südliche Afrika                      Außenwirtschaft und
                                                                                        Standortmarketing mbH
            Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36          47 Oxford Road, Forest Town          Villemombler Straße 76                                                          Gaborone                     Polokwane
            53113 Bonn                             2193 Johannesburg                    53123 Bonn
            T +49 228 44 60-0                      Südafrika                            T +49 228 24 99 30                                                                                        Pretoria
                                                                                                                                                                                                            Mbombela
                                                   T +27 11 48 62 775
            Dag-Hammarskjöld-Weg 1–5                                                    Hauptsitz der Gesellschaft             Namibia                                                                     Mbabane                  Maputo
                                                                                                                                                                                    Johannesburg
            65760 Eschborn                         E info@germanchamber.co.za           Friedrichstraße 60                                                                                                             Eswatini
            T +49 6196 79-0                        www.suedafrika.ahk.de                10117 Berlin
                                                                                                                                                                                              Vaal
            E info@giz.de                                                               E info@gtai.de
            www.giz.de                                                                  www.gtai.de                                              Upington

                                                                                                                                                   Oranje                      Bloemfontein      Maseru
            Kartenmaterial:                        Rechtlicher Hinweis:                 7 Chadolfski/Shutterstock
                                                                                                                                                                                               Lesotho
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            dienen nur dem informativen            Nachdruck – auch teilweise –         9 ~UserGI15667539/iStock.com                                          Südafrika
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Südafrika

            völker­rechtliche Anerkennung          Genehmigung. Trotz größt­­           11 SL_Photography/iStock.com
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                                                   Bildnachweise (v.v.n.h.):            www.schumacher-visuell.de                      Kapstadt
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                                                   1 kamira777/Shutterstock                                                                            Mossel Bay
            des bereitgestellten Karten­                                                Februar 2021                                                                             Port Elizabeth
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                                                                                                                           0    100   200   Km

            Umgesetzt von                          Im Auftrag des

                                                                                                                         Republik Südafrika                                     Währung: Rand (R)
                                                                                                                         Amtssprachen: insgesamt 11                             Zeitzone: UTC+2
            Mit freundlicher Unterstützung von                                                                           Hauptstadt: Pretoria                                   BIP/Kopf: 4.736 US$
                                                                                                                         Fläche: 1.219.090 km²                                  Bevölkerungswachstum: 1,3 %
                                                                                                                         Bevölkerungszahl: 58,8 Mio.                            Bevölkerungsdichte: 48,3 Personen/km2
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