IHK-Außenwirtschaftsmitteilung - September 2020

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IHK-Außenwirtschaftsmitteilung - September 2020
IHK-Außenwirtschaftsmitteilung
September 2020

Seite 1

Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg
Hausadresse: Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen
Telefon 07721 922-0 | Fax 07721 922-166 | info@vs.ihk.de | www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de
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IHK-Außenwirtschaftsmitteilung - September 2020
Ihre Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner:

Zoll | Außenwirtschaft                                                   Außenwirtschaft | Zoll
Referentin                                                               Referent

Ingrid Schatter                                                          Jörg Hermle
Telefon: 07721 922-120                                                   Telefon: 07721 922-123
Fax:     0771 922-9120                                                   Fax:     0771 922-9123
E-Mail: schatter@vs.ihk.de                                               E-Mail: hermle@vs.ihk.de

Inhaltsverzeichnis
VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER ............................................................. 4
IM BLICKPUNKT ............................................................................................................................................................ 5
    Neue EU-Entsenderichtlinie – Was ändert sich bei der Entsendung von Mitarbeitern im
    Binnenmarkt? ........................................................................................................................................................... 5
    21. bis 24. September 2020: Außenwirtschaftsforum Schwarzwald-Baar-Heuberg online ............... 7
    IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg benötigt Ihre Hilfe! - Konjunkturabfrage ........................................... 8
    Seminare der IHK Akademie Schwarzwald-Baar-Heuberg........................................................................... 8
    Warnung des Verfassungsschutzes für Tochtergesellschaften deutscher Firmen in China ................. 9
LÄNDER UND MÄRKTE ............................................................................................................................................. 10
    Verhandlungen über US-kenianisches Handelsabkommen beginnen..................................................... 10
    Coronakrise löst Run auf verpackte Lebensmittel aus................................................................................ 10
    Russland-Geschäft in Corona-Zeiten .............................................................................................................. 10
    USTR droht Frankreich mit Strafzöllen ........................................................................................................... 13
    Verhandlungsstart Kambodscha-Südkorea Freihandelsabkommen ........................................................ 13
BW INTERNATIONAL................................................................................................................................................. 14
    Österreich: Unternehmerreise für den Maschinen- und Anlagenbau..................................................... 14
MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER ..................................................................................................... 15
    Österreich: Unternehmerreise für den Maschinen- und Anlagenbau 28. bis 29. Oktober 2020 ..... 15
RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN ........................................................................................ 16
    Freihandelsabkommen EU-Vietnam tritt in Kraft ........................................................................................ 16
    Änderung des UZK-DA: ....................................................................................................................................... 16
    Großbritannien widerruft Sonderregeln zur Umsatzsteuerregistrierung in der Brexit-
    Übergangsphase ................................................................................................................................................... 17
    COMESA will elektronisches Ursprungszeugnis einführen ........................................................................ 18
    EU/Russland – Restriktive Maßnahmen: Verlängerung der Sanktionen ................................................ 18

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EU und USA einigen sich auf Zollsenkungen ................................................................................................ 18
    Kambodscha verliert zollfreien Zugang zum EU-Markt ............................................................................. 18
EU-NACHRICHTEN .................................................................................................................................................... 20
    Brexit: Zollaussetzungen / Zollkontingente - Verlängerung von Zollaussetzungen für DE-
    Verwender China .................................................................................................................................................. 20
    Zweite Verhandlungsrunde Handelsabkommen EU-Südafrikanische Staaten ..................................... 20
    Informationen um Covid-19.............................................................................................................................. 20
BEWERBUNGEN ......................................................................................................................................................... 21
    Stellengesuch: kaufmännischer Projektleiter mit PMP-Qualifikation aus der Automobilindustrie
    sucht neue Herausforderung ............................................................................................................................. 21
    ANLAGEN ................................................................................................................................................................ 21

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VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER
Veranstaltungskalender:

21. bis 24. September Außenwirtschaftsforum 2020 - online – kostenfrei

21.09.2020          Wie verändert sich die globale Außenwirtschaftslandschaft digital?

22.09.2020          Exportkontrolle in der Theorie und Praxis

23.09.2020          Exportkontrolle in China, Foreign Investment Law, Digitales Marketing in China

24.09.2020          Das Präferenzrecht in den Freihandelsabkommen und seine Herausforderungen

25.9.2020 So geht China- Anleitung zum Aufbau einer Niederlassung in China- wird verschoben auf 2021

01.10.2020 Sprechtag Ungarn virtuell Einzelgespräche mit der Deutsch-Ungarischen Handelskammer (DUIHK)

07.10.2020 Sprechtag Italien virtuell Einzelgespräche und Webinar „Mitarbeiterentsendung“ mit der

             Deutsch-Italienischen Handelskammer mit Sitz in Mailand

13.10.2020 Absatzchancen in Österreich mit Projekt Unternehmerreise 2021

Seminare der IHK Akademie

16.09.2020 - Betriebliche Zollorganisation (Websession)

29.09.2020 - Einsparungen bei der Einfuhr aus Drittländern (Websession)

21.10.2020 - Einreihung von Waren in den Zolltarif (Websession)

04.11.2020 - ATLAS Ausfuhr und codierte Unterlagen (Websession)

Allgemeine Sprech- und Bescheinigungszeiten:

Frau Katja Engelhard (Tel. 07721 922-122) und Frau Carmen Kubik (Tel. 07721 922-102) stehen für die Ausstellung von
Ursprungszeugnissen/Bescheinigungen/CARNET ATA sowie für den Formularverkauf für den Publikumsverkehr vormittags
von 8.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen können die Dokumente auch nachmittags entgegen genommen
und am Folgetag wieder abgeholt werden.

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IM BLICKPUNKT

Neue EU-Entsenderichtlinie – Was ändert sich bei der Entsendung von Mitarbeitern im
Binnenmarkt?

Die neue Entsenderichtlinie soll bis zum 30. Juli 2020 von allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales
Recht umgesetzt werden. Daraus ergeben sich auch Änderungen für deutsche Unternehmen, die ihre
Mitarbeiter für Arbeitseinsätze ins EU-Ausland entsenden.

Bereits seit 2016 gelten in fast allen EU-Staaten umfangreiche Melde- und Nachweispflichten bei
der Entsendung von Mitarbeitern. So müssen seither selbst kurze Einsätze bei den nationalen
Arbeitsbehörden gemeldet werden. Darüber hinaus müssen Arbeitsverträge, Zeiterfassungstabellen
und Lohnnachweise bei der Entsendung mitgeführt werden und im Fall einer Kontrolle den
nationalen Arbeitsbehörden vorgelegt werden.
Dabei gibt es vor allem bei den Meldeverfahren noch große Unterschiede innerhalb der EU-Länder:
In Polen erfolgt die Meldung des Arbeitnehmers in der Regel noch klassisch auf postalischem Weg,
während die meisten anderen Mitgliedsstaaten elektronische Plattformen eingeführt haben, die das
Meldeverfahren erleichtern. Jüngstes Beispiel: die Niederlande, die ihr Online-Meldeportal erst im
April 2020 freigeschaltet hat. Viele Mitgliedsstaaten führten darüber hinaus die Pflicht eines lokalen
Vertreters ein, der als Ansprechpartner vor Ort für die nationalen Behörden fungieren sollte.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Ausgangspunkt für die umfangreichen Melde- und Nachweispflichten war eine
Durchsetzungsrichtlinie der EU, die die Mitgliedsstaaten dazu befähigte, die praktische Anwendung
der Entsendevorschriften, das heißt die Einhaltung der in ihrem Land geltenden Mindestlöhne und
Arbeitsbedingungen von aus anderen Mitgliedsstaaten entsandten Mitarbeitern zu überprüfen.

Mit der neuen EU-Entsenderichtlinie, die bis 30. Juli 2020 von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt
sein soll, geht die EU bei der Angleichung der Löhne noch einen Schritt weiter gemäß dem
Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“.

Mussten Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zu Arbeitseinsätzen ins Ausland entsandten, bislang
lediglich den Mindestlohn des Ziellandes einhalten, werden zukünftig die Tarifverträge der
jeweiligen Branchen zugrunde gelegt. Die EU-Richtlinie sieht nämlich vor, dass während des
Entsendezeitraums die für die jeweilige Branche gültige Entlohnung, samt all ihrer Bestandteile, wie
zum Beispiel bezahlter Mindestjahresurlaub, Überstundenzuschlag und andere eingehalten werden.
Maßgeblich ist dabei der Bruttolohn und nicht die einzelnen Lohnbestandteile. Das entsendende
deutsche Unternehmen muss also den tatsächlich gezahlten Lohn mit der tarifrechtlich
vorgeschriebenen Entlohnung im Aufnahmeland vergleichen und sicherstellen, dass mindestens
dieser tatsächlich gezahlt wird.

Dabei dürfte die Herausforderung für deutsche Unternehmen nicht darin liegen, den
branchenüblichen Lohn einzuhalten – dies dürfte in vielen Fällen ohnehin der Fall sein – sondern
das Ermitteln der einzelnen Tarifverträge und der Lohnbestandteile, die während des
Entsendezeitraums eingehalten werden müssen.

Alle Mitgliedsstaaten sollen zu diesem Zweck eine zentrale Webseite einrichten mit allen
notwendigen Informationen, die die entsendenden Unternehmen benötigen, um schnell und
unbürokratisch den entsprechenden Tarifvertrag und die darin vorgesehenen Bestandteile zur
Entlohnung zu ermitteln. Fehlen diese Informationen, sind sie unvollständig oder schwer zugänglich,
muss dies bei den Sanktionen berücksichtigt werden, die Unternehmen bei Missachtung die
nationalen Vorschriften drohen.

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Einige europäische Länder wenden bereits heute allgemeinverbindliche Kollektivverträge auf
Entsendungen an. Dies gilt zum Beispiel für Frankreich, Österreich und Italien. Während es in Italien
lediglich drei für die Entsendung relevante Kollektivverträge gibt (Industrie, Bau und Logistik), hat
Frankreich über 500. Bislang wird die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Kollektivvertrag im
Meldevorgang allerdings noch nicht abgefragt. Ob und in welcher Form dies zukünftig der Fall sein
wird, hängt von der Umsetzung der Richtlinie im jeweiligen Mitgliedsstaat ab.

Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten

Eine weitere Ergänzung der bislang geltenden Regelungen betrifft die Reise-, Unterkunfts- und
Verpflegungskosten. Die reformierte Entsenderichtlinie sieht vor, dass der Arbeitnehmer Anspruch
auf Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten hat, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang
mit der Entsendung stehen und dies in den nationalen Rechtsvorschriften oder Kollektivverträgen
zwingend festgelegt ist. Die Entsendungszulage gilt als Bestandteil der Entlohnung, sofern sie nicht
als Kostenerstattung für Verpflegung, Unterkunft oder Reisekosten gezahlt wird.

Ist hingegen nicht klar, ob und gegebenenfalls welcher Teil der Entsendezulage als Erstattung von
Kosten gezahlt wird, legt die Richtlinie fest, dass in diesem Fall die gesamte Zulage als Kostenersatz
anzusehen ist und die Zulage folglich nicht als Bestandteil der Entlohnung verstanden wird.

Transparenz gegenüber dem entsandten Mitarbeiter

Neu sind auch die Informationspflichten der Unternehmen gegenüber ihren entsandten
Mitarbeitern. Diese gehen zurück auf eine Richtlinie über transparente und vorhersehbare
Arbeitsbedingungen, die die Mitgliedsstaaten 2019 verabschiedet haben und die spätestens zum 1.
August 2022 in Kraft treten soll. Danach soll der entsandte Mitarbeiter vor der Entsendung über die
Dauer der im Ausland ausgeführten Tätigkeit informiert werden, über die Währung in der die
Vergütung erfolgt, über die mit der Tätigkeit verbundenen Geld- und Sachleistungen und
gegebenenfalls über die Bedingungen für die Rückführung des Mitarbeiters.

Ausnahmen: Geschäftsreisen, Erstmontagen und kurze Dienstleistungserbringung

Unterschiedlich wurde bislang die Meldepflicht bei Geschäftsreisen behandelt. Einige Länder wie
Österreich und Frankreich haben Geschäftsreisen ausdrücklich von den Meldepflichten
ausgenommen. In anderen Ländern, wie zum Beispiel in Polen, sind nur die Auslandsaufenthalte
meldepflichtig, für die ein Vertrag mit einem polnischen Auftraggeber besteht.

Der von der EU-Kommission herausgegebene „Leitfaden zur Entsendung von Mitarbeitern“
unterscheidet klar zwischen Geschäftsreise und Entsendung. Geschäftsreisen, beispielsweise die
Teilnahme an Konferenzen oder Messen oder der Besuch eines Kunden oder Geschäftspartners fallen
damit nicht unter die Bestimmungen der Entsenderichtlinie. Weiterhin bestehen bleibt die
Sozialversicherungsnachweispflicht. Die sogenannte A1-Bescheinigung muss grundsätzlich sowohl
bei Geschäftsreisen als auch bei Entsendungen mitgeführt werden.

Eine verbindliche Ausnahme gibt es künftig für alle Mitgliedsstaaten bei Einbauarbeiten und
Erstmontagen, wenn der Arbeitseinsatz unterhalb von acht Tagen im Jahr liegt. In diesem Fall gelten
die Bestimmungen in Bezug auf Entlohnung und bezahlten Mindestjahresurlaub nicht.

Einigen Spielraum bei der Auslegung der Richtlinie hingegen haben die Mitgliedsstaaten bei
konzerninternen Entsendungen und bei Entsendungen von kurzer Dauer. In beiden Fällen liegt es im
Ermessen der Mitgliedsstaaten, auf die nationalen Bestimmungen zur Entlohnung und zum
bezahlten Mindestjahresurlaub zu verzichten, wenn der Entsendezeitraum innerhalb eines Jahres
weniger als einen Monat beträgt.

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Änderungen gibt es auch bei der Höchstdauer von Entsendungen Überschreitet eine Entsendung
künftig einen Zeitraum von zwölf Monaten (in begründeten Fällen 18 Monate), kommen neben den
tarifrechtlichen Regelungen alle verbindlich geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des
Aufnahmestaates zur Geltung. Ausgenommen davon sind nur Vorschriften zur Begründung und
Beendigung von Arbeitsverhältnissen und der betrieblichen Altersversorgung.

Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht
Die Richtlinie muss bis zum 30. Juli 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Erfahrung bei
der Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie lässt darauf schließen, dass nicht alle Mitgliedsstaaten
bis zu diesem Zeitpunkt ein entsprechendes Gesetz verabschiedet haben werden. Unterschiede wird
es sicher auch bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Bestimmungen geben, wie es bereits derzeit
Unterschiede bei den Meldeverfahren und Nachweispflichten gibt.
Auch wenn derzeit noch unklar ist, wie die einzelnen Mitgliedsstaaten die Richtlinie umsetzen
werden, gelten sicher auch zukünftig bereits bestehende Regelungen bei der Entsendung von
Mitarbeitern. So werden auch zukünftig Arbeitseinsätze bei den nationalen Arbeitsbehörden im
Vorfeld gemeldet werden müssen und ein Vertreter benannt werden, der als Kontaktperson für die
nationalen Behörden fungiert und für die Nachweispflicht notwendigen Unterlagen wie
Arbeitsvertrag, Lohnunterlagen und Zeiterfassung des entsandten Mitarbeiters aufbewahrt. Text

Autorin: Heide Schmidt (IHK Rhein Neckar)

21. bis 24. September 2020: Außenwirtschaftsforum Schwarzwald-Baar-Heuberg online

An vier Terminen erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer online in kompakter Form Fachwissen
und Zusammenhänge zu aktuellen Themen. Ausgewiesene Experten beleuchten den internationalen
Handel und informieren über digitale Anwendungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr, über
Zoll-, Präferenz- und Außenwirtschaftsrecht. Nach wie vor gilt: Veränderungen im
grenzüberschreitenden Warenverkehr sind die Regel! Dies bestätigt sich wieder im neuesten
Freihandelsabkommen der EU mit Vietnam. Es ist seit 1. August 2020 in Kraft und weicht individuell
ab von dem mit Südkorea, Kanada oder Japan. Warum?
China beabsichtigt 2020, eine exterritorial gültige Exportkontrolle ähnlich dem US-Recht
einzuführen. Was bedeutet dieses Gesetz für unseren Handel, unsere Produktion und der in China?
Beide Beispiele sind in komplexen innerbetrieblichen Sachverhalten integriert und von
außenwirtschaftsrechtlicher Bedeutung. Wie lassen sich solche Prozesse digital erfassen und
überhaupt – wie und wo verändert sich die Außenwirtschaftslandschaft gerade digital?

Alle vier Veranstaltungen sind kostenfrei, Termine jeweils von 14:00 Uhr bis ca. 15:30 Uhr:

Export | Import | Zoll - 21. September 2020
Wie verändert sich die globale Außenwirtschaftslandschaft digital?
Keine Angst vor Zoll- und Steuerprüfungen

Compliance – Exportkontrolle - 22. September 2020
Exportkontrolle in der Theorie und Anwendung
Ablauf einer Außenwirtschaftsprüfung

Internationaler Handel - 23. September 2020
Exportkontrolle in China
Foreign Investment Law, China
Wie funktioniert digitales Marketing in China?

Präferenzrecht –24. September 2020
Das Präferenzrecht in den Freihandelsabkommen und seine Herausforderungen
Ein- und Ausfuhr: Workshop EzU – Ursprungserklärungen im JP - EU-Präferenzabkommen

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IHK-Außenwirtschaftsmitteilung - September 2020
Das Außenwirtschaftsforum richtet sich an alle Unternehmen, Geschäftsführer, Entscheidungsträger
und deren Mitarbeiter, die mit Im- und Export, dem Zoll oder auch mit Compliance und
Internationalem Handel sowie Präferenzen zu tun haben. Die Teilnehmer erhalten wie bisher
Einblick in komplexe Sachverhalte. Sie können ihre Fragen an Experten, Referenten und an Vertreter
des deutschen Zolls stellen.

Eine Anmeldung ist erforderlich, IHK-Ansprechpartnerin Ingrid Schatter: Telefon 07721 922-120,
nähere Hinweise unter https://www.aussenwirtschaftsforum-sbh.de/

IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg benötigt Ihre Hilfe! - Konjunkturabfrage

Die aktuelle weltweite konjunkturelle Entwicklung ist spätestens seit Ausbruch der Corona-
Epidemie in aller Munde. Wie sieht es aber in unserer Region Schwarzwald-Baar-Heuberg aus?
Nur mit aktuellen, verlässlichen Zahlen kann die IHK einen fundierten Bericht zur Einschätzung
der regionalen Wirtschaft geben. Dazu brauchen wir IHRE Unterstützung!

Die Konjunktur-Befragung findet dreimal jährlich statt und nimmt ca. 5 Minuten Zeit in Anspruch.
Der Datenschutz wird selbstverständlich eingehalten. Alles was Sie tun müssen, um ab sofort in
den Adressatenkreis der Umfrageteilnehmer zu gelangen, ist folgendes Formular auszufüllen:
https://www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de/unternehmer/standortpolitik/aktuelle-
wirtschaftslage/anmeldung-konjunkturumfrage2-4620282#page

Als Dankeschön für Ihre Mithilfe senden wir Ihnen dreimal jährlich den aktuellen
Konjunkturbericht der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg kostenfrei zu.

Für Rückfragen steht Ihnen Anne Spreitzer unter 07721 922 156 oder spreitzer@vs.ihk.de gerne
zur Verfügung.

Vielen Dank im Voraus für all Ihre Unterstützung!

Seminare der IHK Akademie Schwarzwald-Baar-Heuberg

Der Zollbeauftragte
https://www.ihkakademie-sbh.de/weiterbildung/details/der-zollbeauftragte-eine-allumfassende-
aufgabe-online_112889

Zoll für Einsteiger - Grundlagen Zoll und Außenwirtschaft
https://www.ihkakademie-sbh.de/weiterbildung/details/zoll-fuer-einsteiger-grundlagen-zoll-und-
aussenwirtschaft-vollzeit_113065

Basiswissen Exportkontrolle
https://www.ihkakademie-sbh.de/weiterbildung/details/basiswissen-exportkontrolle-
vollzeit_112886

Organisation eines effizienten Zollmanagements im Unternehmen
https://www.ihkakademie-sbh.de/weiterbildung/details/organisation-eines-effizienten-
zollmanagements-im-unternehmen-vollzeit_112911

Betriebliche Zollorganisation - Websession
https://www.ihkakademie-sbh.de/weiterbildung/details/betriebliche-zollorganisation-websession-
virtueller-unterricht_113741

Export-Start-Seminar
https://www.ihkakademie-sbh.de/weiterbildung/details/export-start-seminar-vollzeit_113071

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Einsparungen bei der Einfuhr aus Drittländern
https://www.ihkakademie-sbh.de/weiterbildung/details/einsparungen-bei-der-einfuhr-aus-
drittlaendern-websession-virtueller-unterricht_113743

Warnung des Verfassungsschutzes für Tochtergesellschaften deutscher Firmen in China

(AHK China/Verfassungsschutz BfV))„Der Cyberabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)
sowie dem Bundeskriminalamt (BKA) liegen Erkenntnisse vor, dass deutsche Unternehmen mit Sitz
in China möglicherweise der Software GOLDENSPY ausgesetzt waren, wodurch Dritte Zugriff auf die
Netzwerke der betroffenen Unternehmen erhalten. Der Kontakt mit der genannten Malware kann
während der Installation der offiziellen und obligatorischen steuerlichen Software auftreten, die
zum Ausfüllen von Steuererklärungen und Finanztransaktionen in China erforderlich ist
(INTELLIGENT TAX - auch GOLDENTAX genannt).

Ziel dieser offiziellen Mitteilung ist es, deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften in China zu
sensibilisieren und ihnen die notwendigen technischen Informationen zur Verfügung zu stellen, um
eine ungewollte Installation der Schadsoftware festzustellen.

Eine detaillierte Schilderung des Sachverhalts finden sie unter folgendem link:
https://www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/sicherheitshinweise/sicherheitshinweis-2020-08-
21-moegliche-cyberspionage-mittels-der-schadsoftware-goldenspy

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LÄNDER UND MÄRKTE

Verhandlungen über US-kenianisches Handelsabkommen beginnen

(RGIT) Die USA und Kenia haben am 8. Juli offiziell Verhandlungen über ein bilaterales
Freihandelsabkommen aufgenommen. In einer Pressemitteilung betonte der US-Handelsbeauftragte
(USTR) Robert Lighthizer, dass die beiden Länder ein umfassendes Abkommen mit hohen Standards
anstrebten, das als Vorbild für weitere Abkommen in Afrika dienen könnte. Laut Lighthizer würde
ein US-kenianisches Abkommen die regionalen Integrationsbemühungen innerhalb der
Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) sowie die kontinentale Freihandelszone in Afrika ergänzen.
Das angestrebte Abkommen wäre das erste zwischen der USA und einem afrikanischen Land südlich
der Sahara.

Coronakrise löst Run auf verpackte Lebensmittel aus

(GTAI) Covid-19 und die damit einhergehende Wirtschaftskrise hat die US-Nahrungsmittelindustrie
erschüttert, insbesondere den Fleischsektor. Lieferketten und Preise geraten unter Druck.
Ende Mai 2020 rechneten Beobachter in den USA mit einem Verbrauchsrückgang bei rotem Fleisch
und Geflügel im Gesamtjahr von etwa 3 %. Bereits wenige Wochen nach Ausbruch der Krise sind die
Marktpreise für Schweine um rund die Hälfte eingebrochen. Da einige Zuchtbetriebe, vor allem
Schweinezüchter, kurz vor der Insolvenz stehen, könnten direkte Wettbewerber oder auch
Fleischverarbeiter versuchen, sie zu übernehmen.

Matthias Schepp, Vorsitzender der Deutsch-Russischen Handelskammer (AHK)

Russland-Geschäft in Corona-Zeiten

Geschäftschancen gibt es sogar oder gerade auch in Krisen-Zeiten. Die AHK-
Mitgliedsunternehmen trauen laut der neuen Geschäftsklima-Umfrage der Deutsch-Russischen
Auslandshandelskammer (AHK) ganz besonders drei Branchen in Russland weiteres Wachstum
zu: Der Gesundheitswirtschaft (56,8% aller Befragten), IT & Telekommunikation (55,9%) sowie
Land- und Ernährungswirtschaft (49,2%).Welche Geschäftschancen sich durch das erwartete
Wachstum dieser Branchen für deutsche Unternehmen im Russland-Geschäft ergeben, erfahren
Sie im Interview mit Matthias Schepp, Vorsitzender der Deutsch-Russischen Handelskammer
(AHK).

Calin Ursachi: Russlands Gesundheitswirtschaft ließ sich lange Zeit gleichsetzen mit Akutmedizin in
Krankenhäusern. Stimmt das noch? Wie beurteilen Sie abseits von Corona die aktuellen
Geschäftspotentiale in den einzelnen Marktsegmenten (Prophylaxe, ambulante Akutmedizin,
stationäre Akutmedizin in Krankenhäusern und Reha)?

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Matthias Schepp: Privatkliniken kann sich bei weitem nicht jeder leisten, die staatliche
Gesundheitsversorgung hat umgekehrt einen schlechten Ruf. Das ist ein Teufelskreis – viele
Menschen gehen weder in private noch in öffentliche Kliniken und nehmen medizinische
Versorgung nur im Notfall in Anspruch.

Im Bereich der Prävention gibt es viel Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen medizinischen
Einrichtungen, wobei private Kliniken bessere Chancen haben, Kunden zu gewinnen. Ihre Zielgruppe
sind die Besserverdienenden, die im Durchschnitt auch ein größeres Gesundheitsbewusstsein haben.

Darüber hinaus ist im öffentlichen Gesundheitssektor die Motivation der Führungskräfte von
Behandlungs- und Vorsorgeeinrichtungen und des gesamten medizinischen Personals, die Qualität
der Versorgung zu verbessern, geringer als im privaten Sektor. Das Potenzial des
Rehabilitationsmarktes ist enorm, da die häufigsten medizinischen Fälle wie Schlaganfall, Krebs,
Hirnverletzungen und viele andere eine langfristige Rehabilitation erfordern. Im Gegensatz zu
Deutschland ist der Rehabilitationsmarkt in Russland unterentwickelt. Rehabilitationszentren gibt es
nur in großen Städten, aber selbst da decken diese oft nicht den Bedarf ab. Zudem mangelt es an
erfahrenem medizinischem Personal, technologischer Ausrüstung und Verständnis für Rehabilitation.
Diese Nische können private Geldgeber schließen, die bereit sind, zu investieren.

Calin Ursachi: Wie teilt sich der Krankenhausmarkt aktuell zwischen staatlichen und privaten
Krankenhäusern auf? Und über welche Einkaufsvolumina verfügen beide Segmente?

Matthias Schepp: Die staatliche Medizin dominiert. Im Jahr 2019 gab es in Russland etwa
staatliche 21.000 Arztpraxen und 5.000 Krankenhäuser, denen 3.100 Privatkliniken
gegenüberstanden. Private Arztpraxen und Kliniken allerdings gewinnen Marktanteile und haben
sich in den vergangenen fünf Jahren veranderthalbfacht. Viele Menschen sind mit den staatlichen
Angeboten nicht zufrieden. Wir rechnen für 2020 mit einem Anstieg der Nachfrage nach privaten,
bezahlten medizinischen Leistungen in Russland, insbesondere aufgrund der Quarantäne und der
Covid-19-Krise. Was den Umfang der Beschaffung betrifft, so ist dies ein ziemlich komplexes und
umstrittenes Thema, da der Unterschied nicht nur zwischen einer privaten oder öffentlichen
Einrichtung, sondern auch zwischen Regionen besteht. Darüber hinaus spielt eine Rolle, um welche
Beschaffung es sich handelt, sei es für Medikamente, Ausrüstung oder anderer Gegenstände. Zum
Beispiel stieg während der Covid-19-Krise das Gesamtvolumen der Arzneimittelkäufe der staatlichen
Krankenhäuser um 40% auf über 22 Milliarden Rubel. Auch hier kann die Zunahme des Volumens
nicht nur auf eine Erhöhung der Anzahl der Medikamente zurückzuführen sein, sondern auch auf
den Kauf von teureren Produkten. Auch Privatkliniken erwarben zusätzliche Ausrüstung und
persönliche Schutzausrüstung, um den Corona-Vorschriften zu entsprechen.

Calin Ursachi: Russland ist das größte Flächenland der Erde. Da müssen wir fragen: Wie ist der
aktuelle Stand der Telemedizin? Welche Wachstumschancen hat sie und welche Chancen sieht die
AHK dadurch aktuell für deutsche Unternehmen in diesem Bereich?

Matthias Schepp: Telemedizin nimmt in Russland erst jetzt langsam an Fahrt auf, obwohl sie für ein
Land mit großen Entfernungen und einer unterentwickelten Infrastruktur von besonderer sozialer
und wirtschaftlicher Bedeutung ist. Erst seit Anfang Januar 2018 ist Telemedizin gesetzlich
verankert. Das Coronavirus hat jedoch zu einem deutlichen Anstieg der Nachfrage in diesem Bereich
beigetragen. Zahlreiche Unternehmen wie die staatliche Sberbank investieren Millionen in die
Entwicklung einer Telemedizin-Struktur. Vor allem in den russischen Regionen hat Telemedizin
großes Potential, da es teilweise sehr schwierig ist, außerhalb der Metropolregionen Moskau und St.
Petersburg hochspezialisierte Fachärzte zu finden.

Calin Ursachi: Stichwort Auftragsvergabe: Wie fällen staatliche und wie private Krankenhäuser ihre
Kaufentscheidungen? Gibt es Ausschreibungen staatlicher Krankenhäuser bei denen ein deutscher
Bieter eine Chance hat? Wie aussichtsreich ist ein Gemeinschaftsgebot mit russischem Partner?

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Worauf sollte man bei einer solchen Bietergemeinschaft achten? Oder ist der Königsweg
Unterauftragnehmer eines erfolgreichen Bieters zu werden?

Matthias Schepp: 2015 hat die russische Regierung eine Reihe von Verordnungen verabschiedet,
um das Importieren von Waren für das öffentliche Beschaffungswesen einzuschränken. Diese
betreffen vor allem Medikamente, medizinische Geräte und Verbrauchsmaterialien. Der Import ist
verboten, wenn mindestens zwei russische Lieferanten eines bestimmten Produkts vorhanden sind.
Staatliche Krankenhäuser kaufen über öffentliche Beschaffungswege und müssen diese
Importsubstitutionsregeln beachten. Anbieter aus Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU)
werden bevorzugt. Die Beschränkungen gelten allerdings nur für die staatliche Beschaffungen.
Erlaubt ist der Import von Arzneimitteln zu Geschäftszwecken für ausländische Firmen, die über eine
Firmenvertretung in Russland verfügen. Somit ist es für deutsche Firmen, die noch nicht bereit sind,
eine eigene Vertretung in Russland zu etablieren, essenziell wichtig, einen guten Partner in Russland
zu finden. Dabei können wir von der AHK helfen.

Calin Ursachi: Die Wachstumspotentiale in der Ernährungs- und Landwirtschaft liegen bei den
Schwarzerde-Vorkommen Russlands auf der Hand. Und Stefan macht es als größter „Milchbauer“
Russlands vor, wie es geht. In welchen Marktsegmenten wird Russlands Agrar- und
Lebensmittelwirtschaft in den nächsten Jahren vor allem wachsen? Wie können deutsche Anbieter
von Produktionstechnik davon profitieren?

Matthias Schepp: Stefan Dürr ist inzwischen nicht nur der größte Milchbauer Russlands, sondern
ganz Europas. Auch wenn viele russische Agrarunternehmen dieses Jahr auf große
Investitionsvorhaben oder Expansionspläne verzichten mussten, bleiben sie mittelfristig
optimistisch. Wie in jedem wettbewerbsintensiven Markt wird dabei die Produktivität immer
wichtiger. Das schafft gute Perspektiven nicht nur für Hersteller von Dünge- und
Pflanzenschutzmitteln, qualitativem Saatgut oder Tierfutter, sondern auch für Anbieter von
innovativen Technologien und Produktionsverfahren. Digitale Transformation ist auch hier ein
wichtiges Schlagwort. Als besonders rentabel gelten momentan die Segmente Schweine- und
Pflanzenzucht, aber auch die Aussichten für die Milchbranche haben sich nicht zuletzt aufgrund
eines Rohmilchdefizits erheblich verbessert. Das wohl größte Problem stellt sektorenübergreifend
ein akuter Mangel an Fachwissen dar, sodass es sich in Russland in besonderem Maße lohnt, in
Fachkraftausbildung zu investieren. Hier könnten sich deutsche Firmen an dem in Russland bestens
etablierten Landmaschinenhersteller Claas ein Beispiel nehmen, der in Zusammenarbeit mit der AHK
ein duales Ausbildungsprogramm im Fachgebiet Metalltechnik realisiert – dies sowohl in der
Berufsschule für Industrietechnik in Tichoretzk als auch unmittelbar in der Lehrwerkstatt in seinem
Werk in der Gebietshauptstadt Krasnodar.

Calin Ursachi: IT & Telekom. Natürlich beschleunigt Corona weltweit noch einmal die
Digitalisierung. Wächst da die russische IT & Telekom mit der Gesamtbranche weltweit einfach mit
oder weist sie besondere Wachstumsfaktoren auf?

Matthias Schepp: Die Coronavirus-Pandemie brachte für die russische Digitalwirtschaft einen
großen Wachstumsschub mit sich. Beispielsweise wuchsen die Umsätze im Bereich e-Commerce
exponentiell, das Geschäft mit verschiedenen Lieferdiensten florierte und natürlich gab es auch
starkes Wachstum in Bereichen wie e-Learning, Telemedizin und bei Anbietern von Videokonferenz-
Systemen. Der russische Staat hat das Potenzial der Digitalwirtschaft als strategisches
Wachstumsfeld schon seit Längerem erkannt und vor einigen Jahren z. B. das nationale Projekt
„Digitale Wirtschaft” ins Leben gerufen, das dazu beitragen soll, die gesamte russische Gesellschaft
bis 2024 grundlegend zu digitalisieren. Während der Coronavirus-Pandemie hat die russische
Regierung hier noch einmal nachgelegt und nach einer Besprechung von Präsident Putin mit
Vertretern der IT-Industrie am 10. Juni weitreichende Steuersenkungen für russische IT-
Unternehmen beschlossen. Dadurch werden beispielsweise russische Softwareentwickler
international noch konkurrenzfähiger. Russlands Rolle als führender Standort für Software-
Offshoring wird in den nächsten Jahren noch stärker.

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Calin Ursachi: Ob der Kunde kauft, hängt auch von seinem Geldbeutel ab. Den Wechselkurs nannten
61 Prozent aller befragten Unternehmen in der aktuellen AHK-Geschäftsklimaumfrage als
Störfaktor, der ihre Geschäftstätigkeit neben den Anti-Corona-Maßnahmen in Russland am meisten
beeinträchtige. Wie wird sich Wettbewerbssituation für Anbieter auf Euro-Basis in den kommenden
zwölf Monaten entwickeln?

Matthias Schepp: Im Frühjahr erlebte der Rubel eine Talfahrt – nicht wegen Corona, sondern
aufgrund eines hitzigen Streits zwischen Russland und Saudi-Arabien um eine weitere Kürzung der
Fördermenge für Öl, die den Ölpreis abstürzen ließ. Im April mussten russische Firmen
durchschnittlich 82 Rubel für einen Euro hinlegen, gut 10 Rubel mehr als im Vorjahr. Seither hat die
russische Währung nur wenig zugelegt, Mitte Juli lag der Wechselkurs bei knapp 81 Rubel. Einige
Analysten rechnen mit einer leichten Erholung auf 75 Rubel im dritten Quartal. Der Rubel bleibt
auch in Zukunft volatil. Die Kursschwankungen befeuern Protektionismus und die immer offensiver
werdende Importsubstitutionspolitik, die deutsche Unternehmen wiederum zur stärkeren
Lokalisierung in Russland zwingt. Das hat auch Vorteile: Durch den schwachen Rubel ist es
günstiger, in neue Fabriken zu investieren, aus Russland heraus in andere Länder zu exportieren und
auf lokale Zulieferer umzusteigen.

Herr Schepp, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Calin Ursachi, Länderreferent, Kompetenzzentrum Russland, IHK Rhein-Neckar,
L 1,2 68161 Mannheim.

USTR droht Frankreich mit Strafzöllen

(RGIT) Als Vergeltungsmaßnahme auf die französische Digitalsteuer (DST) hat der US-
Handelsbeauftragte (USTR) Strafzölle von 25 % auf französische Einfuhren angekündigt. Die Liste
umfasst ein Handelsvolumen von 1,3 Milliarden US$ und enthält eine Vielzahl französischer
Produkte wie Handtaschen, Seife und Kosmetika. Die US-Administration werde die Zölle zunächst
für 180 Tage (bis zum 6. Januar 2021) aussetzen. Die USA werden den Fortschritt der bilateralen
und multilateralen Gespräche auf OECD-Ebene beobachten und könnten dementsprechend jederzeit
Änderungen vornehmen, heißt es seitens des USTR. Im US-Senat haben Chuck Grassley (R-IA) und
Ron Wyden (D-OR), die führenden republikanischen und demokratischen Mitglieder des
Finanzausschusses, eingeräumt, dass Strafzölle normalerweise nicht ideal seien. Die Entscheidung
der französischen Regierung, einseitig mit der Einführung der aus ihrer Sicht
wettbewerbsverzerrenden und diskriminierenden DST fortzufahren, lasse der US-Regierung jedoch
keine andere Wahl. US-Interessensvertreter wie die US Chamber of Commerce und der Techverband
ITI bekräftigten ihre Kritik an der französischen DST und drängen auf eine multilaterale Lösung.

Verhandlungsstart Kambodscha-Südkorea Freihandelsabkommen

Seit 2007 ist das ASEAN-Südkorea Freihandelsabkommen in Kraft, das 90 % aller Zölle abgeschafft
hat. Am 14. Juli 2020 bestätigten Kambodscha und Südkorea, dass sie in Kürze Verhandlungen zu
einem darüberhinausgehenden bilateralen Abkommen starten werden.

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BW INTERNATIONAL

Standortförderung und Internationalisierung als moderne Dienstleistung: Baden-Württemberg ist in
unterschiedlichsten Bereichen stark mit dem Ausland verflochten. Wirtschaft, Wissenschaft,
Forschung, Kunst und Kultur sind dabei nur beispielhaft zu nennende Sektoren. Aufgabe von Baden-
Württemberg International ist es, die Internationalisierung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und
Forschungsstandortes Baden-Württemberg zu begleiten und auszubauen.
Das Aufgabenfeld von Baden-Württemberg International umfasst die Anbahnung von
internationalen Firmenkooperationen durch Markterschließungsmaßnahmen in den wichtigsten
Weltmärkten, das Standortmarketing für den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Forschungs- und
Hochschulstandort Baden-Württemberg im In- und Ausland, die Begleitung ausländischer
Unternehmensinvestitionen in Baden-Württemberg sowie die Durchführung von Projekten in
ausgewählten Zielländern.
Wir möchten Sie an dieser Stelle auf aktuelle Landesprojekte, die die IHK-Organisation in
Zusammenarbeit mit der bw-i durchführt hinweisen. Das Gesamtprogramm finden Sie im Internet
unter: www.bw-i.de

Österreich: Unternehmerreise für den Maschinen- und Anlagenbau

vom 28. bis 29. Oktober 2020
Österreich ist aufgrund der räumlichen Nähe, der Gleichsprachigkeit sowie einer ähnlichen
Wirtschaftsstruktur ein überaus interessanter und kaufkräftiger Markt für baden-württembergische
Unternehmen im Bereich Maschinen- und Anlagenbau.
Die Maschinenbauindustrie ist in Österreich Wachstumsvorreiter und Innovationstreiber: Österreichs
Maschinenbau beschäftigt 79.000 Arbeitnehmer, erlöst 21,5 Milliarden Euro und trägt 14 Prozent
zur Industriewertschöpfung bei, weit mehr als im EU-Schnitt. Weitere 14.000 Arbeitsplätze gibt es
im Bereich Reparaturen und Instandhaltung von Maschinen. Der Maschinenbau ist ein stabiler, gut
zahlender Arbeitgeber, mit einer heterogenen Produktstruktur, einigen Weltmarktführern sowie
einer hohen Innovationskraft und eine der produktivsten und wachstumsstärksten
Industriebranchen. Auf der Basis der hochwertigen Produktpalette kann sich der Maschinenbau in
Österreich von den Konkurrenten mit Kostenvorteilen absetzen und Marktanteilsverluste bei
Standardprodukten weitgehend kompensieren. Ein Erfolgsindikator ist der seit Anfang der 90er Jahre
fast kontinuierlich gestiegene Exportüberschuss von zuletzt 4,5 Milliarden Euro. Die
Maschinenbauer erzeugen Investitionsgüter für fast alle Sektoren der Industrie und des Gewerbes.
Ihr Produktportfolio reicht von Pumpen über Baumaschinen, landwirtschaftlichen Maschinen und
Aufzügen bis zur Errichtung ganzer Industrieanlagen. Parallel dazu wächst ihr
Dienstleistungsangebot, vom Standardservice bis zum laufenden Betrieb der Anlagen. Das Angebot
runden einige wenige Konsumgüter, wie Öfen und Personenwaagen, ab. (Quelle: investinaustria.at)
Im Rahmen der geförderten Unternehmerreise erhalten Sie daher die Möglichkeit, wichtige Kontakte
vor Ort zu knüpfen und ihre Chancen auf dem österreichischen Markt zu evaluieren, initiieren oder
gar zu intensivieren.
Anmeldeschluss: 27. September 2020
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.ihk-exportakademie.de/Oesterreich
Ihr Ansprechpartner: IHK Region          Stuttgart,   Ulrike   Modery,   Tel.   0711   2005-1243,
ulrike.modery@stuttgart.ihk.de

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MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER

IHK Auslandsprojekte
Die Erschließung neuer und der Ausbau bestehender Auslandsmärkte sind für die stark
exportabhängige baden-württembergische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Gerade in
schwierigen Zeiten bedarf es besonderen Einsatzes und verlässlicher Partner, um das
Auslandsgeschäft auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre zu halten. Je besser und intensiver
die Marktkenntnisse sind, desto erfolgreicher verläuft das Auslandsgeschäft.
Aus diesem Grund bietet das Land Baden-Württemberg seinen Unternehmen zahlreiche
Maßnahmen zur Außenwirtschaftsförderung an. Die Vermarktung Baden-Württembergs als
Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort wird von Baden-Württemberg International (bw-i), der
Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes, betreut. Die baden-württembergischen IHKs sind seit
nunmehr sieben Jahren Gesellschafter bei bw-i.
Zur Komplementierung des Landesangebots initiieren und fördern die Industrie- und
Handelskammern in Baden-Württemberg eigene Projekte zur Markterschließung im Ausland. Die
IHKs fördern auch 2020 verschiedene Projekte, um baden-württembergische Unternehmen beim
Aufbau oder der Intensivierung ihres Auslandsengagements zu unterstützen. Eine Übersicht und die
Möglichkeit zur Interessensbekundung finden Sie auf der Homepage: https://www.ihk-
exportakademie.de/Unternehmerreisen/.
Nachfolgend finden Sie Informationen sowie die Ansprechpartner zu einzelnen Projekten:

Österreich: Unternehmerreise für den Maschinen- und Anlagenbau 28. bis 29. Oktober
2020

Österreich ist aufgrund der räumlichen Nähe, der Gleichsprachigkeit sowie einer ähnlichen
Wirtschaftsstruktur ein überaus interessanter und kaufkräftiger Markt für baden-württembergische
Unternehmen im Bereich Maschinen- und Anlagenbau.
Die Maschinenbauindustrie ist in Österreich Wachstumsvorreiter und Innovationstreiber: Österreichs
Maschinenbau beschäftigt 79.000 Arbeitnehmer, erlöst 21,5 Milliarden Euro und trägt 14 Prozent
zur Industriewertschöpfung bei, weit mehr als im EU-Schnitt. Weitere 14.000 Arbeitsplätze gibt es
im Bereich Reparaturen und Instandhaltung von Maschinen. Der Maschinenbau ist ein stabiler, gut
zahlender Arbeitgeber, mit einer heterogenen Produktstruktur, einigen Weltmarktführern sowie
einer hohen Innovationskraft und eine der produktivsten und wachstumsstärksten
Industriebranchen. Auf der Basis der hochwertigen Produktpalette kann sich der Maschinenbau in
Österreich von den Konkurrenten mit Kostenvorteilen absetzen und Marktanteilsverluste bei
Standardprodukten weitgehend kompensieren. Ein Erfolgsindikator ist der seit Anfang der 90er Jahre
fast kontinuierlich gestiegene Exportüberschuss von zuletzt 4,5 Milliarden Euro. Die
Maschinenbauer erzeugen Investitionsgüter für fast alle Sektoren der Industrie und des Gewerbes.
Ihr Produktportfolio reicht von Pumpen über Baumaschinen, landwirtschaftlichen Maschinen und
Aufzügen bis zur Errichtung ganzer Industrieanlagen. Parallel dazu wächst ihr
Dienstleistungsangebot, vom Standardservice bis zum laufenden Betrieb der Anlagen. Das Angebot
runden einige wenige Konsumgüter, wie Öfen und Personenwaagen, ab. (Quelle: investinaustria.at)
Im Rahmen der geförderten Unternehmerreise erhalten Sie daher die Möglichkeit, wichtige Kontakte
vor Ort zu knüpfen und ihre Chancen auf dem österreichischen Markt zu evaluieren, initiieren oder
gar zu intensivieren.
Anmeldeschluss: 27. September 2020
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.ihk-exportakademie.de/Oesterreich

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RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN

Freihandelsabkommen EU-Vietnam tritt in Kraft

Ursprungsnachweise im Rahmen des REX-Systems

(GTAI)Das Freihandelsabkommen tritt am 1. August 2020 in Kraft. Das Abkommen wurde im EU-
Amtsblatt L 186 in deutscher Fassung veröffentlicht. Die Europäische Kommission veröffentlichte
zudem eine Mitteilung an Wirtschaftsbeteiligte, die Zollpräferenzen im Rahmen des
Freihandelsabkommens in Anspruch nehmen möchten.

Einfuhr nach Vietnam

Demnach werden bei der Einfuhr in Vietnam folgende Ursprungsnachweise anerkannt:
•Erklärung zum Ursprung eines registrierten Ausführers (REX)
•Erklärung zum Ursprung jedes Ausführers für Sendungen mit einem Gesamtwert von bis zu 6000
Euro.

Der Wortlaut der Erklärung zum Ursprung muss dem Wortlaut einer Ursprungserklärung gemäß
Anhang VI des Protokolls Nr. 1 entsprechen.

Einfuhr in die EU

Folgende Ursprungsnachweise werden akzeptiert:
•Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 gemäß Anhang VII des Protokolls Nr. 1
•Ursprungserklärung jedes Ausführers für Sendungen, deren Gesamtwert in den nationalen
Rechtsvorschriften Vietnams festzulegen ist und 6000 Euro nicht übersteigt.

Änderung des UZK-DA:

(DIHK) Am 26. Juni 2020 wurde eine Änderung der Delegierten Verordnung zum Unionszollkodex
(UZK-DA) im Amtsblatt der EU veröffentlicht: Delegierte VO (EU) 2020/877 vom 03.04.2020 zur
Änderung der VO (EU) 2015/2446 (UZK-DA). Die Änderungsverordnung tritt zum 16.07.2020 in
Kraft.

Die Änderungen betreffen u.a. folgende Aspekte:
•U.a. folgende Begriffsbestimmungen (Art. 1 UZK-DA) werden geändert bzw. ergänzt:
Nr. 15 (Eingangszollstelle), Nr. 46 (Expressgutsendung), Nr. 47 (Expressbeförderer)

•Import Control System 2 (ICS.2) / Summarische Eingangsanmeldung:
Art. 104, 106, 113a werden teilweise neu gefasst. Die Änderungen betreffen u.a. Vorgaben zur
schrittweisen Einführung des neuen ICS.2-Sytems. Die verschiedenen Frachtführertypen werden in
drei Phasen an das neue System zur Abgabe der summarischen Eingangsanmeldungen angebunden:
Release 1 = Luftverkehr (Beförderung von Waren in Post- oder Expressendungen); Release 2 =
Luftverkehr (sonstige Waren); Release 3 = Schienen-, Straßen, - See- und Binnenschifffahrt. Zur
schrittweisen Einführung der UZK-IT-Systeme einschließlich ICS.2 siehe das aktuelle UZK-IT-
Arbeitsprogramm (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2151 vom 13.12.2019).

•Konkludente Ausfuhranmeldung:
Ausweitung der Möglichkeit einer konkludenten Ausfuhranmeldung bei Waren bis 1.000 Euro bzw.
1.000 Kg von Postsendungen auf Expresssendungen (Art. 141 UZK-DA)

•Datensätze für Einfuhrzollanmeldungen für Sendungen von geringem Wert:

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Art. 143a schreibt fest, dass Zollanmeldungen für den freien Verkehr für Waren von geringem Wert
mit unterschiedlichen Datenkränzen erfolgen können, insbesondere auch mit einem reduzierten
Datenkranz. Zudem wird die Nutzung des reduzierten Datenkranz auch für nationale Einfuhrsysteme
vorgesehen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der diesbezüglichen Bestimmungen der
Mehrwertsteuerrichtlinie (EU) 2017/2455 noch nicht gemäß UZK-IT-Arbeitsprogramm umgestellt
wurden.

Änderung des UZK-IA:

Am 30. Juni 2020 wurde eine Änderung der Durchführungsverordnung zum Unionszollkodex (UZK-
DA) im Amtsblatt der EU veröffentlicht: Durchführungs-VO (EU) 2020/893 vom 29.06.2020 zur
Änderung der VO (EU) 2015/2447 (UZK-IA). Die Änderungsverordnung tritt zum 20.07.2020 in Kraft.

Die Änderungen betreffen u.a. folgende Aspekte:
•Frist für Anpassung des Zollwerts fehlerhafter Waren:
Art. 132 c UZK-IA über die Begrenzung der Frist auf 1 Jahr wird gestrichen. Damit gilt künftig die
allgemeine Frist zur Anpassung des Zollwerts von drei Jahren auch für fehlerhafte Ware.

Großbritannien widerruft Sonderregeln zur Umsatzsteuerregistrierung in der Brexit-
Übergangsphase

Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer informiert, dass eine umsatzsteuerliche
Registrierung im Vereinigten Königreich (VK) wieder nur dann beantragt werden kann, wenn
steuerpflichtige Umsätze im VK bereits generiert werden oder diese innerhalb von drei Monaten
nach Eingang des Registrierungsantrags bei HMRC mit Sicherheit zu erwarten sind.
Umsatzsteuernummern, die durch das vor der Übergangsphase speziell eingeführte Advanced
Notification of UK VAT registration Verfahren vergeben wurden, sind nicht mehr verwendbar.

Für Unternehmen, die nach Ablauf der Übergangsphase am 1.1.2021 Importe in das VK durchführen,
kann der Registrierungsprozess daher bereits ab Oktober 2020 in die Wege geleitet werden, um auf
die steuerlichen Änderungen vorbereitet zu sein. Dies betrifft beispielsweise Unternehmen, die
derzeit ausschließlich steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von Deutschland in das VK
ausführen oder von einer EU-Vereinfachungsregelung Gebrauch machen.

Im vergangenen Jahr gab die britische Finanzbehörde HMRC ausländischen Unternehmen die
Möglichkeit, sich für ein spezielles Verfahren, das sogenannte Advanced Notification of UK VAT
registration, anzumelden, um eine britische Umsatzsteuernummer für den Fall eines ungeregelten
Brexits („no Deal“) zu erhalten. Mit Beginn der Übergangsphase wurden diese vorsorglichen
Umsatzsteuernummern von HMRC gelöscht, und die Umsatzsteuerregistrierung folgt wieder den
bisherigen Regeln. Nach derzeitigem Stand ist keine erneute Implementierung eines derartigen
Sonderverfahrens durch HMRC geplant.

Anja Reeves, Leiterin der Steuerabteilung der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer,
erläutert: „Zum Ende der Übergangsphase fallen auch diverse vereinfachende Regelungen für
Lieferungen innerhalb der EU weg und damit kommt auf Unternehmen, die nach Großbritannien
exportieren, nun eine aufwendige Umsatzsteuerregistrierung zu, die einige wesentliche
Abweichungen von der gewohnten deutschen Registrierung hat. Wir raten Unternehmen, die
Registrierung rechtzeitig vorzunehmen, um einer Unterbrechung der Lieferungen nach dem Ende der
Übergangsphase vorzubeugen.“

Weitere Informationen zur Umsatzsteuerregistrierung unter: tax@ahk-london.co.uk.

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COMESA will elektronisches Ursprungszeugnis einführen

(GTAI) 15 der 21 Mitgliedstaaten des Gemeinsamen Marktes für das Östliche und Südliche Afrika
testen das COMESA-Ursprungszeugnis eCO (electronic Certificate of Origin) in der Pilotphase.

Das elektronische Ursprungszeugnis ist eines der neuesten Instrumente, das im Rahmen der
Initiative des COMESA für eine digitale Freihandelszone (DFTA) entwickelt wurde. Die derzeit von
den Importeuren für den Präferenzhandel innerhalb der COMESA-Freihandelszone verwendeten
papierbasierten und manuell freigegebenen Ursprungszeugnisse sollen durch elektronische
Zertifikate ersetzt werden. Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Warenverkehr (auch infolge von
restriktiven Maßnahmen wegen der Corona-Pandemie) zu beschleunigen und den intraregionalen
Handel zu fördern.

Eine technische Arbeitsgruppe prüft, inwieweit die COMESA-Ursprungsregeln einfacher und
transparenter gestaltet werden können, um das elektronische System technisch umzusetzen. Das
Ursprungszeugnis ist als Nachweis erforderlich, um Zollpräferenzen für Ursprungswaren innerhalb
der COMESA-Freihandelszone zu gewähren.

Folgende COMESA-Mitgliedstaaten beginnen mit dem Test des eCO-Systems: Ägypten, Äthiopien,
Burundi, Demokratische Republik Kongo, Eswatini, Kenia, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Ruanda,
Sambia, Simbabwe, Seychellen, Sudan und Tunesien.

EU/Russland – Restriktive Maßnahmen: Verlängerung der Sanktionen

Die bestehenden Sanktionen gegenüber Russland werden um weitere sechs Monate bis zum 31.
Januar 2021 verlängert.

Die restriktiven Maßnahmen wurden 2014 aufgrund der Lage in der Ukraine eingeführt. Sie
betreffen den Finanz-, Energie- sowie Verteidigungssektor sowie Güter mit doppeltem
Verwendungszweck.

EU und USA einigen sich auf Zollsenkungen

(DIHK) Die EU schafft Importzölle auf lebenden und gefrorenen Hummer rückwirkend zum 1. August
auf Basis des Prinzips der Meistbegünstigung ab. Im Jahr 2017 exportierten die Vereinigten Staaten
Hummer im Wert von mehr als 111 Millionen US-Dollar in die EU. Die Verpflichtung gilt zunächst
für fünf Jahre.

Im Gegenzug verpflichten sich die Vereinigten Staaten, Zölle für Produkte mit einem jährlichen
durchschnittlichen Handelswert von 160 Mio. US-Dollar um 50 Prozent zu senken. Darunter sind
Kristallglaswaren, Oberflächenpräparate, Treibladungspulver, Feuerzeuge und Feuerzeugteile. Die
Vereinigten Staaten schaffen die Zölle zum ersten August auf Basis des Prinzips der
Meistbegünstigung.

Kambodscha verliert zollfreien Zugang zum EU-Markt

Von der Einschränkung der Zollpräferenzen sind Exportprodukte Kambodschas wie Kleidung und
Schuhe im Wert von 1 Mrd. Euro betroffen – etwa ein Fünftel der jährlichen kambodschanischen
Ausfuhren in die EU.

Grund für die Verordnung vom 12. Februar 2020 sind systematische Menschenrechtsverletzungen.
96 Prozent der Exporte Kambodschas in die EU fallen unter EBA-Präferenzen. Dem Beschluss ist ein

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