IHK-Außenwirtschaftsmitteilung - September 2020
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IHK-Außenwirtschaftsmitteilung September 2020 Seite 1 Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Hausadresse: Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen Telefon 07721 922-0 | Fax 07721 922-166 | info@vs.ihk.de | www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de Breischskürzel/Namenskürzel/Monat Jahr
Ihre Ansprechpartner Ihre Ansprechpartner: Zoll | Außenwirtschaft Außenwirtschaft | Zoll Referentin Referent Ingrid Schatter Jörg Hermle Telefon: 07721 922-120 Telefon: 07721 922-123 Fax: 0771 922-9120 Fax: 0771 922-9123 E-Mail: schatter@vs.ihk.de E-Mail: hermle@vs.ihk.de Inhaltsverzeichnis VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER ............................................................. 4 IM BLICKPUNKT ............................................................................................................................................................ 5 Neue EU-Entsenderichtlinie – Was ändert sich bei der Entsendung von Mitarbeitern im Binnenmarkt? ........................................................................................................................................................... 5 21. bis 24. September 2020: Außenwirtschaftsforum Schwarzwald-Baar-Heuberg online ............... 7 IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg benötigt Ihre Hilfe! - Konjunkturabfrage ........................................... 8 Seminare der IHK Akademie Schwarzwald-Baar-Heuberg........................................................................... 8 Warnung des Verfassungsschutzes für Tochtergesellschaften deutscher Firmen in China ................. 9 LÄNDER UND MÄRKTE ............................................................................................................................................. 10 Verhandlungen über US-kenianisches Handelsabkommen beginnen..................................................... 10 Coronakrise löst Run auf verpackte Lebensmittel aus................................................................................ 10 Russland-Geschäft in Corona-Zeiten .............................................................................................................. 10 USTR droht Frankreich mit Strafzöllen ........................................................................................................... 13 Verhandlungsstart Kambodscha-Südkorea Freihandelsabkommen ........................................................ 13 BW INTERNATIONAL................................................................................................................................................. 14 Österreich: Unternehmerreise für den Maschinen- und Anlagenbau..................................................... 14 MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER ..................................................................................................... 15 Österreich: Unternehmerreise für den Maschinen- und Anlagenbau 28. bis 29. Oktober 2020 ..... 15 RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN ........................................................................................ 16 Freihandelsabkommen EU-Vietnam tritt in Kraft ........................................................................................ 16 Änderung des UZK-DA: ....................................................................................................................................... 16 Großbritannien widerruft Sonderregeln zur Umsatzsteuerregistrierung in der Brexit- Übergangsphase ................................................................................................................................................... 17 COMESA will elektronisches Ursprungszeugnis einführen ........................................................................ 18 EU/Russland – Restriktive Maßnahmen: Verlängerung der Sanktionen ................................................ 18 Seite |2
EU und USA einigen sich auf Zollsenkungen ................................................................................................ 18 Kambodscha verliert zollfreien Zugang zum EU-Markt ............................................................................. 18 EU-NACHRICHTEN .................................................................................................................................................... 20 Brexit: Zollaussetzungen / Zollkontingente - Verlängerung von Zollaussetzungen für DE- Verwender China .................................................................................................................................................. 20 Zweite Verhandlungsrunde Handelsabkommen EU-Südafrikanische Staaten ..................................... 20 Informationen um Covid-19.............................................................................................................................. 20 BEWERBUNGEN ......................................................................................................................................................... 21 Stellengesuch: kaufmännischer Projektleiter mit PMP-Qualifikation aus der Automobilindustrie sucht neue Herausforderung ............................................................................................................................. 21 ANLAGEN ................................................................................................................................................................ 21 Seite |3
VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER Veranstaltungskalender: 21. bis 24. September Außenwirtschaftsforum 2020 - online – kostenfrei 21.09.2020 Wie verändert sich die globale Außenwirtschaftslandschaft digital? 22.09.2020 Exportkontrolle in der Theorie und Praxis 23.09.2020 Exportkontrolle in China, Foreign Investment Law, Digitales Marketing in China 24.09.2020 Das Präferenzrecht in den Freihandelsabkommen und seine Herausforderungen 25.9.2020 So geht China- Anleitung zum Aufbau einer Niederlassung in China- wird verschoben auf 2021 01.10.2020 Sprechtag Ungarn virtuell Einzelgespräche mit der Deutsch-Ungarischen Handelskammer (DUIHK) 07.10.2020 Sprechtag Italien virtuell Einzelgespräche und Webinar „Mitarbeiterentsendung“ mit der Deutsch-Italienischen Handelskammer mit Sitz in Mailand 13.10.2020 Absatzchancen in Österreich mit Projekt Unternehmerreise 2021 Seminare der IHK Akademie 16.09.2020 - Betriebliche Zollorganisation (Websession) 29.09.2020 - Einsparungen bei der Einfuhr aus Drittländern (Websession) 21.10.2020 - Einreihung von Waren in den Zolltarif (Websession) 04.11.2020 - ATLAS Ausfuhr und codierte Unterlagen (Websession) Allgemeine Sprech- und Bescheinigungszeiten: Frau Katja Engelhard (Tel. 07721 922-122) und Frau Carmen Kubik (Tel. 07721 922-102) stehen für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen/Bescheinigungen/CARNET ATA sowie für den Formularverkauf für den Publikumsverkehr vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen können die Dokumente auch nachmittags entgegen genommen und am Folgetag wieder abgeholt werden. Seite |4
IM BLICKPUNKT Neue EU-Entsenderichtlinie – Was ändert sich bei der Entsendung von Mitarbeitern im Binnenmarkt? Die neue Entsenderichtlinie soll bis zum 30. Juli 2020 von allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Daraus ergeben sich auch Änderungen für deutsche Unternehmen, die ihre Mitarbeiter für Arbeitseinsätze ins EU-Ausland entsenden. Bereits seit 2016 gelten in fast allen EU-Staaten umfangreiche Melde- und Nachweispflichten bei der Entsendung von Mitarbeitern. So müssen seither selbst kurze Einsätze bei den nationalen Arbeitsbehörden gemeldet werden. Darüber hinaus müssen Arbeitsverträge, Zeiterfassungstabellen und Lohnnachweise bei der Entsendung mitgeführt werden und im Fall einer Kontrolle den nationalen Arbeitsbehörden vorgelegt werden. Dabei gibt es vor allem bei den Meldeverfahren noch große Unterschiede innerhalb der EU-Länder: In Polen erfolgt die Meldung des Arbeitnehmers in der Regel noch klassisch auf postalischem Weg, während die meisten anderen Mitgliedsstaaten elektronische Plattformen eingeführt haben, die das Meldeverfahren erleichtern. Jüngstes Beispiel: die Niederlande, die ihr Online-Meldeportal erst im April 2020 freigeschaltet hat. Viele Mitgliedsstaaten führten darüber hinaus die Pflicht eines lokalen Vertreters ein, der als Ansprechpartner vor Ort für die nationalen Behörden fungieren sollte. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit Ausgangspunkt für die umfangreichen Melde- und Nachweispflichten war eine Durchsetzungsrichtlinie der EU, die die Mitgliedsstaaten dazu befähigte, die praktische Anwendung der Entsendevorschriften, das heißt die Einhaltung der in ihrem Land geltenden Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen von aus anderen Mitgliedsstaaten entsandten Mitarbeitern zu überprüfen. Mit der neuen EU-Entsenderichtlinie, die bis 30. Juli 2020 von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt sein soll, geht die EU bei der Angleichung der Löhne noch einen Schritt weiter gemäß dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Mussten Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zu Arbeitseinsätzen ins Ausland entsandten, bislang lediglich den Mindestlohn des Ziellandes einhalten, werden zukünftig die Tarifverträge der jeweiligen Branchen zugrunde gelegt. Die EU-Richtlinie sieht nämlich vor, dass während des Entsendezeitraums die für die jeweilige Branche gültige Entlohnung, samt all ihrer Bestandteile, wie zum Beispiel bezahlter Mindestjahresurlaub, Überstundenzuschlag und andere eingehalten werden. Maßgeblich ist dabei der Bruttolohn und nicht die einzelnen Lohnbestandteile. Das entsendende deutsche Unternehmen muss also den tatsächlich gezahlten Lohn mit der tarifrechtlich vorgeschriebenen Entlohnung im Aufnahmeland vergleichen und sicherstellen, dass mindestens dieser tatsächlich gezahlt wird. Dabei dürfte die Herausforderung für deutsche Unternehmen nicht darin liegen, den branchenüblichen Lohn einzuhalten – dies dürfte in vielen Fällen ohnehin der Fall sein – sondern das Ermitteln der einzelnen Tarifverträge und der Lohnbestandteile, die während des Entsendezeitraums eingehalten werden müssen. Alle Mitgliedsstaaten sollen zu diesem Zweck eine zentrale Webseite einrichten mit allen notwendigen Informationen, die die entsendenden Unternehmen benötigen, um schnell und unbürokratisch den entsprechenden Tarifvertrag und die darin vorgesehenen Bestandteile zur Entlohnung zu ermitteln. Fehlen diese Informationen, sind sie unvollständig oder schwer zugänglich, muss dies bei den Sanktionen berücksichtigt werden, die Unternehmen bei Missachtung die nationalen Vorschriften drohen. Seite |5
Einige europäische Länder wenden bereits heute allgemeinverbindliche Kollektivverträge auf Entsendungen an. Dies gilt zum Beispiel für Frankreich, Österreich und Italien. Während es in Italien lediglich drei für die Entsendung relevante Kollektivverträge gibt (Industrie, Bau und Logistik), hat Frankreich über 500. Bislang wird die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Kollektivvertrag im Meldevorgang allerdings noch nicht abgefragt. Ob und in welcher Form dies zukünftig der Fall sein wird, hängt von der Umsetzung der Richtlinie im jeweiligen Mitgliedsstaat ab. Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten Eine weitere Ergänzung der bislang geltenden Regelungen betrifft die Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Die reformierte Entsenderichtlinie sieht vor, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten hat, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Entsendung stehen und dies in den nationalen Rechtsvorschriften oder Kollektivverträgen zwingend festgelegt ist. Die Entsendungszulage gilt als Bestandteil der Entlohnung, sofern sie nicht als Kostenerstattung für Verpflegung, Unterkunft oder Reisekosten gezahlt wird. Ist hingegen nicht klar, ob und gegebenenfalls welcher Teil der Entsendezulage als Erstattung von Kosten gezahlt wird, legt die Richtlinie fest, dass in diesem Fall die gesamte Zulage als Kostenersatz anzusehen ist und die Zulage folglich nicht als Bestandteil der Entlohnung verstanden wird. Transparenz gegenüber dem entsandten Mitarbeiter Neu sind auch die Informationspflichten der Unternehmen gegenüber ihren entsandten Mitarbeitern. Diese gehen zurück auf eine Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen, die die Mitgliedsstaaten 2019 verabschiedet haben und die spätestens zum 1. August 2022 in Kraft treten soll. Danach soll der entsandte Mitarbeiter vor der Entsendung über die Dauer der im Ausland ausgeführten Tätigkeit informiert werden, über die Währung in der die Vergütung erfolgt, über die mit der Tätigkeit verbundenen Geld- und Sachleistungen und gegebenenfalls über die Bedingungen für die Rückführung des Mitarbeiters. Ausnahmen: Geschäftsreisen, Erstmontagen und kurze Dienstleistungserbringung Unterschiedlich wurde bislang die Meldepflicht bei Geschäftsreisen behandelt. Einige Länder wie Österreich und Frankreich haben Geschäftsreisen ausdrücklich von den Meldepflichten ausgenommen. In anderen Ländern, wie zum Beispiel in Polen, sind nur die Auslandsaufenthalte meldepflichtig, für die ein Vertrag mit einem polnischen Auftraggeber besteht. Der von der EU-Kommission herausgegebene „Leitfaden zur Entsendung von Mitarbeitern“ unterscheidet klar zwischen Geschäftsreise und Entsendung. Geschäftsreisen, beispielsweise die Teilnahme an Konferenzen oder Messen oder der Besuch eines Kunden oder Geschäftspartners fallen damit nicht unter die Bestimmungen der Entsenderichtlinie. Weiterhin bestehen bleibt die Sozialversicherungsnachweispflicht. Die sogenannte A1-Bescheinigung muss grundsätzlich sowohl bei Geschäftsreisen als auch bei Entsendungen mitgeführt werden. Eine verbindliche Ausnahme gibt es künftig für alle Mitgliedsstaaten bei Einbauarbeiten und Erstmontagen, wenn der Arbeitseinsatz unterhalb von acht Tagen im Jahr liegt. In diesem Fall gelten die Bestimmungen in Bezug auf Entlohnung und bezahlten Mindestjahresurlaub nicht. Einigen Spielraum bei der Auslegung der Richtlinie hingegen haben die Mitgliedsstaaten bei konzerninternen Entsendungen und bei Entsendungen von kurzer Dauer. In beiden Fällen liegt es im Ermessen der Mitgliedsstaaten, auf die nationalen Bestimmungen zur Entlohnung und zum bezahlten Mindestjahresurlaub zu verzichten, wenn der Entsendezeitraum innerhalb eines Jahres weniger als einen Monat beträgt. Seite |6
Änderungen gibt es auch bei der Höchstdauer von Entsendungen Überschreitet eine Entsendung künftig einen Zeitraum von zwölf Monaten (in begründeten Fällen 18 Monate), kommen neben den tarifrechtlichen Regelungen alle verbindlich geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Aufnahmestaates zur Geltung. Ausgenommen davon sind nur Vorschriften zur Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und der betrieblichen Altersversorgung. Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht Die Richtlinie muss bis zum 30. Juli 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Erfahrung bei der Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie lässt darauf schließen, dass nicht alle Mitgliedsstaaten bis zu diesem Zeitpunkt ein entsprechendes Gesetz verabschiedet haben werden. Unterschiede wird es sicher auch bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Bestimmungen geben, wie es bereits derzeit Unterschiede bei den Meldeverfahren und Nachweispflichten gibt. Auch wenn derzeit noch unklar ist, wie die einzelnen Mitgliedsstaaten die Richtlinie umsetzen werden, gelten sicher auch zukünftig bereits bestehende Regelungen bei der Entsendung von Mitarbeitern. So werden auch zukünftig Arbeitseinsätze bei den nationalen Arbeitsbehörden im Vorfeld gemeldet werden müssen und ein Vertreter benannt werden, der als Kontaktperson für die nationalen Behörden fungiert und für die Nachweispflicht notwendigen Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Lohnunterlagen und Zeiterfassung des entsandten Mitarbeiters aufbewahrt. Text Autorin: Heide Schmidt (IHK Rhein Neckar) 21. bis 24. September 2020: Außenwirtschaftsforum Schwarzwald-Baar-Heuberg online An vier Terminen erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer online in kompakter Form Fachwissen und Zusammenhänge zu aktuellen Themen. Ausgewiesene Experten beleuchten den internationalen Handel und informieren über digitale Anwendungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr, über Zoll-, Präferenz- und Außenwirtschaftsrecht. Nach wie vor gilt: Veränderungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr sind die Regel! Dies bestätigt sich wieder im neuesten Freihandelsabkommen der EU mit Vietnam. Es ist seit 1. August 2020 in Kraft und weicht individuell ab von dem mit Südkorea, Kanada oder Japan. Warum? China beabsichtigt 2020, eine exterritorial gültige Exportkontrolle ähnlich dem US-Recht einzuführen. Was bedeutet dieses Gesetz für unseren Handel, unsere Produktion und der in China? Beide Beispiele sind in komplexen innerbetrieblichen Sachverhalten integriert und von außenwirtschaftsrechtlicher Bedeutung. Wie lassen sich solche Prozesse digital erfassen und überhaupt – wie und wo verändert sich die Außenwirtschaftslandschaft gerade digital? Alle vier Veranstaltungen sind kostenfrei, Termine jeweils von 14:00 Uhr bis ca. 15:30 Uhr: Export | Import | Zoll - 21. September 2020 Wie verändert sich die globale Außenwirtschaftslandschaft digital? Keine Angst vor Zoll- und Steuerprüfungen Compliance – Exportkontrolle - 22. September 2020 Exportkontrolle in der Theorie und Anwendung Ablauf einer Außenwirtschaftsprüfung Internationaler Handel - 23. September 2020 Exportkontrolle in China Foreign Investment Law, China Wie funktioniert digitales Marketing in China? Präferenzrecht –24. September 2020 Das Präferenzrecht in den Freihandelsabkommen und seine Herausforderungen Ein- und Ausfuhr: Workshop EzU – Ursprungserklärungen im JP - EU-Präferenzabkommen Seite |7
Das Außenwirtschaftsforum richtet sich an alle Unternehmen, Geschäftsführer, Entscheidungsträger und deren Mitarbeiter, die mit Im- und Export, dem Zoll oder auch mit Compliance und Internationalem Handel sowie Präferenzen zu tun haben. Die Teilnehmer erhalten wie bisher Einblick in komplexe Sachverhalte. Sie können ihre Fragen an Experten, Referenten und an Vertreter des deutschen Zolls stellen. Eine Anmeldung ist erforderlich, IHK-Ansprechpartnerin Ingrid Schatter: Telefon 07721 922-120, nähere Hinweise unter https://www.aussenwirtschaftsforum-sbh.de/ IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg benötigt Ihre Hilfe! - Konjunkturabfrage Die aktuelle weltweite konjunkturelle Entwicklung ist spätestens seit Ausbruch der Corona- Epidemie in aller Munde. Wie sieht es aber in unserer Region Schwarzwald-Baar-Heuberg aus? Nur mit aktuellen, verlässlichen Zahlen kann die IHK einen fundierten Bericht zur Einschätzung der regionalen Wirtschaft geben. Dazu brauchen wir IHRE Unterstützung! Die Konjunktur-Befragung findet dreimal jährlich statt und nimmt ca. 5 Minuten Zeit in Anspruch. Der Datenschutz wird selbstverständlich eingehalten. Alles was Sie tun müssen, um ab sofort in den Adressatenkreis der Umfrageteilnehmer zu gelangen, ist folgendes Formular auszufüllen: https://www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de/unternehmer/standortpolitik/aktuelle- wirtschaftslage/anmeldung-konjunkturumfrage2-4620282#page Als Dankeschön für Ihre Mithilfe senden wir Ihnen dreimal jährlich den aktuellen Konjunkturbericht der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg kostenfrei zu. Für Rückfragen steht Ihnen Anne Spreitzer unter 07721 922 156 oder spreitzer@vs.ihk.de gerne zur Verfügung. Vielen Dank im Voraus für all Ihre Unterstützung! Seminare der IHK Akademie Schwarzwald-Baar-Heuberg Der Zollbeauftragte https://www.ihkakademie-sbh.de/weiterbildung/details/der-zollbeauftragte-eine-allumfassende- aufgabe-online_112889 Zoll für Einsteiger - Grundlagen Zoll und Außenwirtschaft https://www.ihkakademie-sbh.de/weiterbildung/details/zoll-fuer-einsteiger-grundlagen-zoll-und- aussenwirtschaft-vollzeit_113065 Basiswissen Exportkontrolle https://www.ihkakademie-sbh.de/weiterbildung/details/basiswissen-exportkontrolle- vollzeit_112886 Organisation eines effizienten Zollmanagements im Unternehmen https://www.ihkakademie-sbh.de/weiterbildung/details/organisation-eines-effizienten- zollmanagements-im-unternehmen-vollzeit_112911 Betriebliche Zollorganisation - Websession https://www.ihkakademie-sbh.de/weiterbildung/details/betriebliche-zollorganisation-websession- virtueller-unterricht_113741 Export-Start-Seminar https://www.ihkakademie-sbh.de/weiterbildung/details/export-start-seminar-vollzeit_113071 Seite |8
Einsparungen bei der Einfuhr aus Drittländern https://www.ihkakademie-sbh.de/weiterbildung/details/einsparungen-bei-der-einfuhr-aus- drittlaendern-websession-virtueller-unterricht_113743 Warnung des Verfassungsschutzes für Tochtergesellschaften deutscher Firmen in China (AHK China/Verfassungsschutz BfV))„Der Cyberabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sowie dem Bundeskriminalamt (BKA) liegen Erkenntnisse vor, dass deutsche Unternehmen mit Sitz in China möglicherweise der Software GOLDENSPY ausgesetzt waren, wodurch Dritte Zugriff auf die Netzwerke der betroffenen Unternehmen erhalten. Der Kontakt mit der genannten Malware kann während der Installation der offiziellen und obligatorischen steuerlichen Software auftreten, die zum Ausfüllen von Steuererklärungen und Finanztransaktionen in China erforderlich ist (INTELLIGENT TAX - auch GOLDENTAX genannt). Ziel dieser offiziellen Mitteilung ist es, deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften in China zu sensibilisieren und ihnen die notwendigen technischen Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine ungewollte Installation der Schadsoftware festzustellen. Eine detaillierte Schilderung des Sachverhalts finden sie unter folgendem link: https://www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/sicherheitshinweise/sicherheitshinweis-2020-08- 21-moegliche-cyberspionage-mittels-der-schadsoftware-goldenspy Seite |9
LÄNDER UND MÄRKTE Verhandlungen über US-kenianisches Handelsabkommen beginnen (RGIT) Die USA und Kenia haben am 8. Juli offiziell Verhandlungen über ein bilaterales Freihandelsabkommen aufgenommen. In einer Pressemitteilung betonte der US-Handelsbeauftragte (USTR) Robert Lighthizer, dass die beiden Länder ein umfassendes Abkommen mit hohen Standards anstrebten, das als Vorbild für weitere Abkommen in Afrika dienen könnte. Laut Lighthizer würde ein US-kenianisches Abkommen die regionalen Integrationsbemühungen innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) sowie die kontinentale Freihandelszone in Afrika ergänzen. Das angestrebte Abkommen wäre das erste zwischen der USA und einem afrikanischen Land südlich der Sahara. Coronakrise löst Run auf verpackte Lebensmittel aus (GTAI) Covid-19 und die damit einhergehende Wirtschaftskrise hat die US-Nahrungsmittelindustrie erschüttert, insbesondere den Fleischsektor. Lieferketten und Preise geraten unter Druck. Ende Mai 2020 rechneten Beobachter in den USA mit einem Verbrauchsrückgang bei rotem Fleisch und Geflügel im Gesamtjahr von etwa 3 %. Bereits wenige Wochen nach Ausbruch der Krise sind die Marktpreise für Schweine um rund die Hälfte eingebrochen. Da einige Zuchtbetriebe, vor allem Schweinezüchter, kurz vor der Insolvenz stehen, könnten direkte Wettbewerber oder auch Fleischverarbeiter versuchen, sie zu übernehmen. Matthias Schepp, Vorsitzender der Deutsch-Russischen Handelskammer (AHK) Russland-Geschäft in Corona-Zeiten Geschäftschancen gibt es sogar oder gerade auch in Krisen-Zeiten. Die AHK- Mitgliedsunternehmen trauen laut der neuen Geschäftsklima-Umfrage der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) ganz besonders drei Branchen in Russland weiteres Wachstum zu: Der Gesundheitswirtschaft (56,8% aller Befragten), IT & Telekommunikation (55,9%) sowie Land- und Ernährungswirtschaft (49,2%).Welche Geschäftschancen sich durch das erwartete Wachstum dieser Branchen für deutsche Unternehmen im Russland-Geschäft ergeben, erfahren Sie im Interview mit Matthias Schepp, Vorsitzender der Deutsch-Russischen Handelskammer (AHK). Calin Ursachi: Russlands Gesundheitswirtschaft ließ sich lange Zeit gleichsetzen mit Akutmedizin in Krankenhäusern. Stimmt das noch? Wie beurteilen Sie abseits von Corona die aktuellen Geschäftspotentiale in den einzelnen Marktsegmenten (Prophylaxe, ambulante Akutmedizin, stationäre Akutmedizin in Krankenhäusern und Reha)? S e i t e | 10
Matthias Schepp: Privatkliniken kann sich bei weitem nicht jeder leisten, die staatliche Gesundheitsversorgung hat umgekehrt einen schlechten Ruf. Das ist ein Teufelskreis – viele Menschen gehen weder in private noch in öffentliche Kliniken und nehmen medizinische Versorgung nur im Notfall in Anspruch. Im Bereich der Prävention gibt es viel Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen medizinischen Einrichtungen, wobei private Kliniken bessere Chancen haben, Kunden zu gewinnen. Ihre Zielgruppe sind die Besserverdienenden, die im Durchschnitt auch ein größeres Gesundheitsbewusstsein haben. Darüber hinaus ist im öffentlichen Gesundheitssektor die Motivation der Führungskräfte von Behandlungs- und Vorsorgeeinrichtungen und des gesamten medizinischen Personals, die Qualität der Versorgung zu verbessern, geringer als im privaten Sektor. Das Potenzial des Rehabilitationsmarktes ist enorm, da die häufigsten medizinischen Fälle wie Schlaganfall, Krebs, Hirnverletzungen und viele andere eine langfristige Rehabilitation erfordern. Im Gegensatz zu Deutschland ist der Rehabilitationsmarkt in Russland unterentwickelt. Rehabilitationszentren gibt es nur in großen Städten, aber selbst da decken diese oft nicht den Bedarf ab. Zudem mangelt es an erfahrenem medizinischem Personal, technologischer Ausrüstung und Verständnis für Rehabilitation. Diese Nische können private Geldgeber schließen, die bereit sind, zu investieren. Calin Ursachi: Wie teilt sich der Krankenhausmarkt aktuell zwischen staatlichen und privaten Krankenhäusern auf? Und über welche Einkaufsvolumina verfügen beide Segmente? Matthias Schepp: Die staatliche Medizin dominiert. Im Jahr 2019 gab es in Russland etwa staatliche 21.000 Arztpraxen und 5.000 Krankenhäuser, denen 3.100 Privatkliniken gegenüberstanden. Private Arztpraxen und Kliniken allerdings gewinnen Marktanteile und haben sich in den vergangenen fünf Jahren veranderthalbfacht. Viele Menschen sind mit den staatlichen Angeboten nicht zufrieden. Wir rechnen für 2020 mit einem Anstieg der Nachfrage nach privaten, bezahlten medizinischen Leistungen in Russland, insbesondere aufgrund der Quarantäne und der Covid-19-Krise. Was den Umfang der Beschaffung betrifft, so ist dies ein ziemlich komplexes und umstrittenes Thema, da der Unterschied nicht nur zwischen einer privaten oder öffentlichen Einrichtung, sondern auch zwischen Regionen besteht. Darüber hinaus spielt eine Rolle, um welche Beschaffung es sich handelt, sei es für Medikamente, Ausrüstung oder anderer Gegenstände. Zum Beispiel stieg während der Covid-19-Krise das Gesamtvolumen der Arzneimittelkäufe der staatlichen Krankenhäuser um 40% auf über 22 Milliarden Rubel. Auch hier kann die Zunahme des Volumens nicht nur auf eine Erhöhung der Anzahl der Medikamente zurückzuführen sein, sondern auch auf den Kauf von teureren Produkten. Auch Privatkliniken erwarben zusätzliche Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung, um den Corona-Vorschriften zu entsprechen. Calin Ursachi: Russland ist das größte Flächenland der Erde. Da müssen wir fragen: Wie ist der aktuelle Stand der Telemedizin? Welche Wachstumschancen hat sie und welche Chancen sieht die AHK dadurch aktuell für deutsche Unternehmen in diesem Bereich? Matthias Schepp: Telemedizin nimmt in Russland erst jetzt langsam an Fahrt auf, obwohl sie für ein Land mit großen Entfernungen und einer unterentwickelten Infrastruktur von besonderer sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung ist. Erst seit Anfang Januar 2018 ist Telemedizin gesetzlich verankert. Das Coronavirus hat jedoch zu einem deutlichen Anstieg der Nachfrage in diesem Bereich beigetragen. Zahlreiche Unternehmen wie die staatliche Sberbank investieren Millionen in die Entwicklung einer Telemedizin-Struktur. Vor allem in den russischen Regionen hat Telemedizin großes Potential, da es teilweise sehr schwierig ist, außerhalb der Metropolregionen Moskau und St. Petersburg hochspezialisierte Fachärzte zu finden. Calin Ursachi: Stichwort Auftragsvergabe: Wie fällen staatliche und wie private Krankenhäuser ihre Kaufentscheidungen? Gibt es Ausschreibungen staatlicher Krankenhäuser bei denen ein deutscher Bieter eine Chance hat? Wie aussichtsreich ist ein Gemeinschaftsgebot mit russischem Partner? S e i t e | 11
Worauf sollte man bei einer solchen Bietergemeinschaft achten? Oder ist der Königsweg Unterauftragnehmer eines erfolgreichen Bieters zu werden? Matthias Schepp: 2015 hat die russische Regierung eine Reihe von Verordnungen verabschiedet, um das Importieren von Waren für das öffentliche Beschaffungswesen einzuschränken. Diese betreffen vor allem Medikamente, medizinische Geräte und Verbrauchsmaterialien. Der Import ist verboten, wenn mindestens zwei russische Lieferanten eines bestimmten Produkts vorhanden sind. Staatliche Krankenhäuser kaufen über öffentliche Beschaffungswege und müssen diese Importsubstitutionsregeln beachten. Anbieter aus Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) werden bevorzugt. Die Beschränkungen gelten allerdings nur für die staatliche Beschaffungen. Erlaubt ist der Import von Arzneimitteln zu Geschäftszwecken für ausländische Firmen, die über eine Firmenvertretung in Russland verfügen. Somit ist es für deutsche Firmen, die noch nicht bereit sind, eine eigene Vertretung in Russland zu etablieren, essenziell wichtig, einen guten Partner in Russland zu finden. Dabei können wir von der AHK helfen. Calin Ursachi: Die Wachstumspotentiale in der Ernährungs- und Landwirtschaft liegen bei den Schwarzerde-Vorkommen Russlands auf der Hand. Und Stefan macht es als größter „Milchbauer“ Russlands vor, wie es geht. In welchen Marktsegmenten wird Russlands Agrar- und Lebensmittelwirtschaft in den nächsten Jahren vor allem wachsen? Wie können deutsche Anbieter von Produktionstechnik davon profitieren? Matthias Schepp: Stefan Dürr ist inzwischen nicht nur der größte Milchbauer Russlands, sondern ganz Europas. Auch wenn viele russische Agrarunternehmen dieses Jahr auf große Investitionsvorhaben oder Expansionspläne verzichten mussten, bleiben sie mittelfristig optimistisch. Wie in jedem wettbewerbsintensiven Markt wird dabei die Produktivität immer wichtiger. Das schafft gute Perspektiven nicht nur für Hersteller von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, qualitativem Saatgut oder Tierfutter, sondern auch für Anbieter von innovativen Technologien und Produktionsverfahren. Digitale Transformation ist auch hier ein wichtiges Schlagwort. Als besonders rentabel gelten momentan die Segmente Schweine- und Pflanzenzucht, aber auch die Aussichten für die Milchbranche haben sich nicht zuletzt aufgrund eines Rohmilchdefizits erheblich verbessert. Das wohl größte Problem stellt sektorenübergreifend ein akuter Mangel an Fachwissen dar, sodass es sich in Russland in besonderem Maße lohnt, in Fachkraftausbildung zu investieren. Hier könnten sich deutsche Firmen an dem in Russland bestens etablierten Landmaschinenhersteller Claas ein Beispiel nehmen, der in Zusammenarbeit mit der AHK ein duales Ausbildungsprogramm im Fachgebiet Metalltechnik realisiert – dies sowohl in der Berufsschule für Industrietechnik in Tichoretzk als auch unmittelbar in der Lehrwerkstatt in seinem Werk in der Gebietshauptstadt Krasnodar. Calin Ursachi: IT & Telekom. Natürlich beschleunigt Corona weltweit noch einmal die Digitalisierung. Wächst da die russische IT & Telekom mit der Gesamtbranche weltweit einfach mit oder weist sie besondere Wachstumsfaktoren auf? Matthias Schepp: Die Coronavirus-Pandemie brachte für die russische Digitalwirtschaft einen großen Wachstumsschub mit sich. Beispielsweise wuchsen die Umsätze im Bereich e-Commerce exponentiell, das Geschäft mit verschiedenen Lieferdiensten florierte und natürlich gab es auch starkes Wachstum in Bereichen wie e-Learning, Telemedizin und bei Anbietern von Videokonferenz- Systemen. Der russische Staat hat das Potenzial der Digitalwirtschaft als strategisches Wachstumsfeld schon seit Längerem erkannt und vor einigen Jahren z. B. das nationale Projekt „Digitale Wirtschaft” ins Leben gerufen, das dazu beitragen soll, die gesamte russische Gesellschaft bis 2024 grundlegend zu digitalisieren. Während der Coronavirus-Pandemie hat die russische Regierung hier noch einmal nachgelegt und nach einer Besprechung von Präsident Putin mit Vertretern der IT-Industrie am 10. Juni weitreichende Steuersenkungen für russische IT- Unternehmen beschlossen. Dadurch werden beispielsweise russische Softwareentwickler international noch konkurrenzfähiger. Russlands Rolle als führender Standort für Software- Offshoring wird in den nächsten Jahren noch stärker. S e i t e | 12
Calin Ursachi: Ob der Kunde kauft, hängt auch von seinem Geldbeutel ab. Den Wechselkurs nannten 61 Prozent aller befragten Unternehmen in der aktuellen AHK-Geschäftsklimaumfrage als Störfaktor, der ihre Geschäftstätigkeit neben den Anti-Corona-Maßnahmen in Russland am meisten beeinträchtige. Wie wird sich Wettbewerbssituation für Anbieter auf Euro-Basis in den kommenden zwölf Monaten entwickeln? Matthias Schepp: Im Frühjahr erlebte der Rubel eine Talfahrt – nicht wegen Corona, sondern aufgrund eines hitzigen Streits zwischen Russland und Saudi-Arabien um eine weitere Kürzung der Fördermenge für Öl, die den Ölpreis abstürzen ließ. Im April mussten russische Firmen durchschnittlich 82 Rubel für einen Euro hinlegen, gut 10 Rubel mehr als im Vorjahr. Seither hat die russische Währung nur wenig zugelegt, Mitte Juli lag der Wechselkurs bei knapp 81 Rubel. Einige Analysten rechnen mit einer leichten Erholung auf 75 Rubel im dritten Quartal. Der Rubel bleibt auch in Zukunft volatil. Die Kursschwankungen befeuern Protektionismus und die immer offensiver werdende Importsubstitutionspolitik, die deutsche Unternehmen wiederum zur stärkeren Lokalisierung in Russland zwingt. Das hat auch Vorteile: Durch den schwachen Rubel ist es günstiger, in neue Fabriken zu investieren, aus Russland heraus in andere Länder zu exportieren und auf lokale Zulieferer umzusteigen. Herr Schepp, vielen Dank für das Gespräch. Das Interview führte Calin Ursachi, Länderreferent, Kompetenzzentrum Russland, IHK Rhein-Neckar, L 1,2 68161 Mannheim. USTR droht Frankreich mit Strafzöllen (RGIT) Als Vergeltungsmaßnahme auf die französische Digitalsteuer (DST) hat der US- Handelsbeauftragte (USTR) Strafzölle von 25 % auf französische Einfuhren angekündigt. Die Liste umfasst ein Handelsvolumen von 1,3 Milliarden US$ und enthält eine Vielzahl französischer Produkte wie Handtaschen, Seife und Kosmetika. Die US-Administration werde die Zölle zunächst für 180 Tage (bis zum 6. Januar 2021) aussetzen. Die USA werden den Fortschritt der bilateralen und multilateralen Gespräche auf OECD-Ebene beobachten und könnten dementsprechend jederzeit Änderungen vornehmen, heißt es seitens des USTR. Im US-Senat haben Chuck Grassley (R-IA) und Ron Wyden (D-OR), die führenden republikanischen und demokratischen Mitglieder des Finanzausschusses, eingeräumt, dass Strafzölle normalerweise nicht ideal seien. Die Entscheidung der französischen Regierung, einseitig mit der Einführung der aus ihrer Sicht wettbewerbsverzerrenden und diskriminierenden DST fortzufahren, lasse der US-Regierung jedoch keine andere Wahl. US-Interessensvertreter wie die US Chamber of Commerce und der Techverband ITI bekräftigten ihre Kritik an der französischen DST und drängen auf eine multilaterale Lösung. Verhandlungsstart Kambodscha-Südkorea Freihandelsabkommen Seit 2007 ist das ASEAN-Südkorea Freihandelsabkommen in Kraft, das 90 % aller Zölle abgeschafft hat. Am 14. Juli 2020 bestätigten Kambodscha und Südkorea, dass sie in Kürze Verhandlungen zu einem darüberhinausgehenden bilateralen Abkommen starten werden. S e i t e | 13
BW INTERNATIONAL Standortförderung und Internationalisierung als moderne Dienstleistung: Baden-Württemberg ist in unterschiedlichsten Bereichen stark mit dem Ausland verflochten. Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur sind dabei nur beispielhaft zu nennende Sektoren. Aufgabe von Baden- Württemberg International ist es, die Internationalisierung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsstandortes Baden-Württemberg zu begleiten und auszubauen. Das Aufgabenfeld von Baden-Württemberg International umfasst die Anbahnung von internationalen Firmenkooperationen durch Markterschließungsmaßnahmen in den wichtigsten Weltmärkten, das Standortmarketing für den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstandort Baden-Württemberg im In- und Ausland, die Begleitung ausländischer Unternehmensinvestitionen in Baden-Württemberg sowie die Durchführung von Projekten in ausgewählten Zielländern. Wir möchten Sie an dieser Stelle auf aktuelle Landesprojekte, die die IHK-Organisation in Zusammenarbeit mit der bw-i durchführt hinweisen. Das Gesamtprogramm finden Sie im Internet unter: www.bw-i.de Österreich: Unternehmerreise für den Maschinen- und Anlagenbau vom 28. bis 29. Oktober 2020 Österreich ist aufgrund der räumlichen Nähe, der Gleichsprachigkeit sowie einer ähnlichen Wirtschaftsstruktur ein überaus interessanter und kaufkräftiger Markt für baden-württembergische Unternehmen im Bereich Maschinen- und Anlagenbau. Die Maschinenbauindustrie ist in Österreich Wachstumsvorreiter und Innovationstreiber: Österreichs Maschinenbau beschäftigt 79.000 Arbeitnehmer, erlöst 21,5 Milliarden Euro und trägt 14 Prozent zur Industriewertschöpfung bei, weit mehr als im EU-Schnitt. Weitere 14.000 Arbeitsplätze gibt es im Bereich Reparaturen und Instandhaltung von Maschinen. Der Maschinenbau ist ein stabiler, gut zahlender Arbeitgeber, mit einer heterogenen Produktstruktur, einigen Weltmarktführern sowie einer hohen Innovationskraft und eine der produktivsten und wachstumsstärksten Industriebranchen. Auf der Basis der hochwertigen Produktpalette kann sich der Maschinenbau in Österreich von den Konkurrenten mit Kostenvorteilen absetzen und Marktanteilsverluste bei Standardprodukten weitgehend kompensieren. Ein Erfolgsindikator ist der seit Anfang der 90er Jahre fast kontinuierlich gestiegene Exportüberschuss von zuletzt 4,5 Milliarden Euro. Die Maschinenbauer erzeugen Investitionsgüter für fast alle Sektoren der Industrie und des Gewerbes. Ihr Produktportfolio reicht von Pumpen über Baumaschinen, landwirtschaftlichen Maschinen und Aufzügen bis zur Errichtung ganzer Industrieanlagen. Parallel dazu wächst ihr Dienstleistungsangebot, vom Standardservice bis zum laufenden Betrieb der Anlagen. Das Angebot runden einige wenige Konsumgüter, wie Öfen und Personenwaagen, ab. (Quelle: investinaustria.at) Im Rahmen der geförderten Unternehmerreise erhalten Sie daher die Möglichkeit, wichtige Kontakte vor Ort zu knüpfen und ihre Chancen auf dem österreichischen Markt zu evaluieren, initiieren oder gar zu intensivieren. Anmeldeschluss: 27. September 2020 Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.ihk-exportakademie.de/Oesterreich Ihr Ansprechpartner: IHK Region Stuttgart, Ulrike Modery, Tel. 0711 2005-1243, ulrike.modery@stuttgart.ihk.de S e i t e | 14
MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER IHK Auslandsprojekte Die Erschließung neuer und der Ausbau bestehender Auslandsmärkte sind für die stark exportabhängige baden-württembergische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Gerade in schwierigen Zeiten bedarf es besonderen Einsatzes und verlässlicher Partner, um das Auslandsgeschäft auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre zu halten. Je besser und intensiver die Marktkenntnisse sind, desto erfolgreicher verläuft das Auslandsgeschäft. Aus diesem Grund bietet das Land Baden-Württemberg seinen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen zur Außenwirtschaftsförderung an. Die Vermarktung Baden-Württembergs als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort wird von Baden-Württemberg International (bw-i), der Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes, betreut. Die baden-württembergischen IHKs sind seit nunmehr sieben Jahren Gesellschafter bei bw-i. Zur Komplementierung des Landesangebots initiieren und fördern die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg eigene Projekte zur Markterschließung im Ausland. Die IHKs fördern auch 2020 verschiedene Projekte, um baden-württembergische Unternehmen beim Aufbau oder der Intensivierung ihres Auslandsengagements zu unterstützen. Eine Übersicht und die Möglichkeit zur Interessensbekundung finden Sie auf der Homepage: https://www.ihk- exportakademie.de/Unternehmerreisen/. Nachfolgend finden Sie Informationen sowie die Ansprechpartner zu einzelnen Projekten: Österreich: Unternehmerreise für den Maschinen- und Anlagenbau 28. bis 29. Oktober 2020 Österreich ist aufgrund der räumlichen Nähe, der Gleichsprachigkeit sowie einer ähnlichen Wirtschaftsstruktur ein überaus interessanter und kaufkräftiger Markt für baden-württembergische Unternehmen im Bereich Maschinen- und Anlagenbau. Die Maschinenbauindustrie ist in Österreich Wachstumsvorreiter und Innovationstreiber: Österreichs Maschinenbau beschäftigt 79.000 Arbeitnehmer, erlöst 21,5 Milliarden Euro und trägt 14 Prozent zur Industriewertschöpfung bei, weit mehr als im EU-Schnitt. Weitere 14.000 Arbeitsplätze gibt es im Bereich Reparaturen und Instandhaltung von Maschinen. Der Maschinenbau ist ein stabiler, gut zahlender Arbeitgeber, mit einer heterogenen Produktstruktur, einigen Weltmarktführern sowie einer hohen Innovationskraft und eine der produktivsten und wachstumsstärksten Industriebranchen. Auf der Basis der hochwertigen Produktpalette kann sich der Maschinenbau in Österreich von den Konkurrenten mit Kostenvorteilen absetzen und Marktanteilsverluste bei Standardprodukten weitgehend kompensieren. Ein Erfolgsindikator ist der seit Anfang der 90er Jahre fast kontinuierlich gestiegene Exportüberschuss von zuletzt 4,5 Milliarden Euro. Die Maschinenbauer erzeugen Investitionsgüter für fast alle Sektoren der Industrie und des Gewerbes. Ihr Produktportfolio reicht von Pumpen über Baumaschinen, landwirtschaftlichen Maschinen und Aufzügen bis zur Errichtung ganzer Industrieanlagen. Parallel dazu wächst ihr Dienstleistungsangebot, vom Standardservice bis zum laufenden Betrieb der Anlagen. Das Angebot runden einige wenige Konsumgüter, wie Öfen und Personenwaagen, ab. (Quelle: investinaustria.at) Im Rahmen der geförderten Unternehmerreise erhalten Sie daher die Möglichkeit, wichtige Kontakte vor Ort zu knüpfen und ihre Chancen auf dem österreichischen Markt zu evaluieren, initiieren oder gar zu intensivieren. Anmeldeschluss: 27. September 2020 Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.ihk-exportakademie.de/Oesterreich S e i t e | 15
RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN Freihandelsabkommen EU-Vietnam tritt in Kraft Ursprungsnachweise im Rahmen des REX-Systems (GTAI)Das Freihandelsabkommen tritt am 1. August 2020 in Kraft. Das Abkommen wurde im EU- Amtsblatt L 186 in deutscher Fassung veröffentlicht. Die Europäische Kommission veröffentlichte zudem eine Mitteilung an Wirtschaftsbeteiligte, die Zollpräferenzen im Rahmen des Freihandelsabkommens in Anspruch nehmen möchten. Einfuhr nach Vietnam Demnach werden bei der Einfuhr in Vietnam folgende Ursprungsnachweise anerkannt: •Erklärung zum Ursprung eines registrierten Ausführers (REX) •Erklärung zum Ursprung jedes Ausführers für Sendungen mit einem Gesamtwert von bis zu 6000 Euro. Der Wortlaut der Erklärung zum Ursprung muss dem Wortlaut einer Ursprungserklärung gemäß Anhang VI des Protokolls Nr. 1 entsprechen. Einfuhr in die EU Folgende Ursprungsnachweise werden akzeptiert: •Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 gemäß Anhang VII des Protokolls Nr. 1 •Ursprungserklärung jedes Ausführers für Sendungen, deren Gesamtwert in den nationalen Rechtsvorschriften Vietnams festzulegen ist und 6000 Euro nicht übersteigt. Änderung des UZK-DA: (DIHK) Am 26. Juni 2020 wurde eine Änderung der Delegierten Verordnung zum Unionszollkodex (UZK-DA) im Amtsblatt der EU veröffentlicht: Delegierte VO (EU) 2020/877 vom 03.04.2020 zur Änderung der VO (EU) 2015/2446 (UZK-DA). Die Änderungsverordnung tritt zum 16.07.2020 in Kraft. Die Änderungen betreffen u.a. folgende Aspekte: •U.a. folgende Begriffsbestimmungen (Art. 1 UZK-DA) werden geändert bzw. ergänzt: Nr. 15 (Eingangszollstelle), Nr. 46 (Expressgutsendung), Nr. 47 (Expressbeförderer) •Import Control System 2 (ICS.2) / Summarische Eingangsanmeldung: Art. 104, 106, 113a werden teilweise neu gefasst. Die Änderungen betreffen u.a. Vorgaben zur schrittweisen Einführung des neuen ICS.2-Sytems. Die verschiedenen Frachtführertypen werden in drei Phasen an das neue System zur Abgabe der summarischen Eingangsanmeldungen angebunden: Release 1 = Luftverkehr (Beförderung von Waren in Post- oder Expressendungen); Release 2 = Luftverkehr (sonstige Waren); Release 3 = Schienen-, Straßen, - See- und Binnenschifffahrt. Zur schrittweisen Einführung der UZK-IT-Systeme einschließlich ICS.2 siehe das aktuelle UZK-IT- Arbeitsprogramm (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2151 vom 13.12.2019). •Konkludente Ausfuhranmeldung: Ausweitung der Möglichkeit einer konkludenten Ausfuhranmeldung bei Waren bis 1.000 Euro bzw. 1.000 Kg von Postsendungen auf Expresssendungen (Art. 141 UZK-DA) •Datensätze für Einfuhrzollanmeldungen für Sendungen von geringem Wert: S e i t e | 16
Art. 143a schreibt fest, dass Zollanmeldungen für den freien Verkehr für Waren von geringem Wert mit unterschiedlichen Datenkränzen erfolgen können, insbesondere auch mit einem reduzierten Datenkranz. Zudem wird die Nutzung des reduzierten Datenkranz auch für nationale Einfuhrsysteme vorgesehen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der diesbezüglichen Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie (EU) 2017/2455 noch nicht gemäß UZK-IT-Arbeitsprogramm umgestellt wurden. Änderung des UZK-IA: Am 30. Juni 2020 wurde eine Änderung der Durchführungsverordnung zum Unionszollkodex (UZK- DA) im Amtsblatt der EU veröffentlicht: Durchführungs-VO (EU) 2020/893 vom 29.06.2020 zur Änderung der VO (EU) 2015/2447 (UZK-IA). Die Änderungsverordnung tritt zum 20.07.2020 in Kraft. Die Änderungen betreffen u.a. folgende Aspekte: •Frist für Anpassung des Zollwerts fehlerhafter Waren: Art. 132 c UZK-IA über die Begrenzung der Frist auf 1 Jahr wird gestrichen. Damit gilt künftig die allgemeine Frist zur Anpassung des Zollwerts von drei Jahren auch für fehlerhafte Ware. Großbritannien widerruft Sonderregeln zur Umsatzsteuerregistrierung in der Brexit- Übergangsphase Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer informiert, dass eine umsatzsteuerliche Registrierung im Vereinigten Königreich (VK) wieder nur dann beantragt werden kann, wenn steuerpflichtige Umsätze im VK bereits generiert werden oder diese innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Registrierungsantrags bei HMRC mit Sicherheit zu erwarten sind. Umsatzsteuernummern, die durch das vor der Übergangsphase speziell eingeführte Advanced Notification of UK VAT registration Verfahren vergeben wurden, sind nicht mehr verwendbar. Für Unternehmen, die nach Ablauf der Übergangsphase am 1.1.2021 Importe in das VK durchführen, kann der Registrierungsprozess daher bereits ab Oktober 2020 in die Wege geleitet werden, um auf die steuerlichen Änderungen vorbereitet zu sein. Dies betrifft beispielsweise Unternehmen, die derzeit ausschließlich steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von Deutschland in das VK ausführen oder von einer EU-Vereinfachungsregelung Gebrauch machen. Im vergangenen Jahr gab die britische Finanzbehörde HMRC ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, sich für ein spezielles Verfahren, das sogenannte Advanced Notification of UK VAT registration, anzumelden, um eine britische Umsatzsteuernummer für den Fall eines ungeregelten Brexits („no Deal“) zu erhalten. Mit Beginn der Übergangsphase wurden diese vorsorglichen Umsatzsteuernummern von HMRC gelöscht, und die Umsatzsteuerregistrierung folgt wieder den bisherigen Regeln. Nach derzeitigem Stand ist keine erneute Implementierung eines derartigen Sonderverfahrens durch HMRC geplant. Anja Reeves, Leiterin der Steuerabteilung der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer, erläutert: „Zum Ende der Übergangsphase fallen auch diverse vereinfachende Regelungen für Lieferungen innerhalb der EU weg und damit kommt auf Unternehmen, die nach Großbritannien exportieren, nun eine aufwendige Umsatzsteuerregistrierung zu, die einige wesentliche Abweichungen von der gewohnten deutschen Registrierung hat. Wir raten Unternehmen, die Registrierung rechtzeitig vorzunehmen, um einer Unterbrechung der Lieferungen nach dem Ende der Übergangsphase vorzubeugen.“ Weitere Informationen zur Umsatzsteuerregistrierung unter: tax@ahk-london.co.uk. S e i t e | 17
COMESA will elektronisches Ursprungszeugnis einführen (GTAI) 15 der 21 Mitgliedstaaten des Gemeinsamen Marktes für das Östliche und Südliche Afrika testen das COMESA-Ursprungszeugnis eCO (electronic Certificate of Origin) in der Pilotphase. Das elektronische Ursprungszeugnis ist eines der neuesten Instrumente, das im Rahmen der Initiative des COMESA für eine digitale Freihandelszone (DFTA) entwickelt wurde. Die derzeit von den Importeuren für den Präferenzhandel innerhalb der COMESA-Freihandelszone verwendeten papierbasierten und manuell freigegebenen Ursprungszeugnisse sollen durch elektronische Zertifikate ersetzt werden. Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Warenverkehr (auch infolge von restriktiven Maßnahmen wegen der Corona-Pandemie) zu beschleunigen und den intraregionalen Handel zu fördern. Eine technische Arbeitsgruppe prüft, inwieweit die COMESA-Ursprungsregeln einfacher und transparenter gestaltet werden können, um das elektronische System technisch umzusetzen. Das Ursprungszeugnis ist als Nachweis erforderlich, um Zollpräferenzen für Ursprungswaren innerhalb der COMESA-Freihandelszone zu gewähren. Folgende COMESA-Mitgliedstaaten beginnen mit dem Test des eCO-Systems: Ägypten, Äthiopien, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Eswatini, Kenia, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Ruanda, Sambia, Simbabwe, Seychellen, Sudan und Tunesien. EU/Russland – Restriktive Maßnahmen: Verlängerung der Sanktionen Die bestehenden Sanktionen gegenüber Russland werden um weitere sechs Monate bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Die restriktiven Maßnahmen wurden 2014 aufgrund der Lage in der Ukraine eingeführt. Sie betreffen den Finanz-, Energie- sowie Verteidigungssektor sowie Güter mit doppeltem Verwendungszweck. EU und USA einigen sich auf Zollsenkungen (DIHK) Die EU schafft Importzölle auf lebenden und gefrorenen Hummer rückwirkend zum 1. August auf Basis des Prinzips der Meistbegünstigung ab. Im Jahr 2017 exportierten die Vereinigten Staaten Hummer im Wert von mehr als 111 Millionen US-Dollar in die EU. Die Verpflichtung gilt zunächst für fünf Jahre. Im Gegenzug verpflichten sich die Vereinigten Staaten, Zölle für Produkte mit einem jährlichen durchschnittlichen Handelswert von 160 Mio. US-Dollar um 50 Prozent zu senken. Darunter sind Kristallglaswaren, Oberflächenpräparate, Treibladungspulver, Feuerzeuge und Feuerzeugteile. Die Vereinigten Staaten schaffen die Zölle zum ersten August auf Basis des Prinzips der Meistbegünstigung. Kambodscha verliert zollfreien Zugang zum EU-Markt Von der Einschränkung der Zollpräferenzen sind Exportprodukte Kambodschas wie Kleidung und Schuhe im Wert von 1 Mrd. Euro betroffen – etwa ein Fünftel der jährlichen kambodschanischen Ausfuhren in die EU. Grund für die Verordnung vom 12. Februar 2020 sind systematische Menschenrechtsverletzungen. 96 Prozent der Exporte Kambodschas in die EU fallen unter EBA-Präferenzen. Dem Beschluss ist ein S e i t e | 18
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