Jahrgang - Nr. 26 - erscheint wöchentlich Freitag, 26. Juni 2020
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2 Freitag, 26. Juni 2020 Aulendorf Aktuell Impressum: „aulendorf aktuell“ Herausgeber: Stadtverwaltung Aulendorf, Hauptstraße 35, Schloss, Fax: 07525/934-103, Internet: www.aulendorf.de Verantwortlich im Sinne des Presserechts: BM Burth, Rathaus, Schloss, Tel. 07525/934-100, Abonnement: € 19,50 (jährlich), Auflage: 1.850 Exemplare, Anzeigenpreise: 1-sp./45 mm, s/w = € 0,45 / farbig = € 0,65 Kündigung: jeweils zum Rechnungsjahr: 1. April Verantwortlich für den Anzeigenteil: Druckerei Marquart GmbH, Saulgauer Straße 3, 88326 Aulendorf, Tel. 07525/522 Anzeigenannahme, Abonnenten Druck u. Verlag: Druckerei Marquart GmbH, Fax 07525/547, aulendorf-aktuell@druckerei-marquart.de Redaktions- & Anzeigenschluss Öffnungszeiten: Verschiedene Sprechstunden Montag, 29. Juni 2020, 11.00 Uhr Rathaus Aulendorf: Tel. 93-40 und soziale Dienste Redaktionelle Beiträge an aulendorf-aktuell Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Energieberatung im Rathaus @aulendorf.de, Telefon 07525/934-107 Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr Anmeldung notwendig: Ingrid Roth, Anzeigen bitte direkt an die Druckerei! durchgehende Öffnungszeiten Bürgerbüro: Bauamt, Tel. 07525/934146 aulendorf-aktuell@druckerei-marquart.de Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr Rentenberatung Redaktionelle Textbeiträge bitte in Textfor- Schloss-Erlebnis-Parcours: DRV Ravensburg, Eisenbahnstraße 37, mat (z.B. word) senden und Bilder als se- Mi. – Fr. 8.00 – 12.00 & Do. 13.00 – 18.00 Uhr, Ravensburg, Tel. 0751/88080 paraten Anhang (z.B. jpg-Datei) anhängen. Wochenende/Feiertage 10.00 – 18.00 Uhr Rentenantragstellung im Rathaus Bitte beachten Sie, dass zu spät einge- Bürgermuseum im alten Kino: Anmeldung notwendig: hende Beiträge nicht mehr berücksichtigt Sonntag 14.00 – 17.00 Uhr Tel. 07525/934-136 oder -139 werden können. Ortschaft Blönried: Tel. 0151/52513272 Stadtseniorenrat hartmut.holder@aulendorf.de Ansprechpartner: Herr Kemper, Öffentliche Sitzungen Donnerstag 17.30 – 18.30 Uhr Tel. 07525/912512 (ssr.aulendorf@outlook.de) Ortschaft Tannhausen: Tel. 545 städt. Behindertenbeauftragter Montag, 29. Juni 2020 Franz Erwin Kemper GR, Stadthalle Fax 912351, margit.zinser-auer@aulendorf.de behindertenbeauftragter@aulendorf.de Mittwoch 18.30 – 19.30 Uhr Mittwoch, 1. Juli 2020 Die Zieglerschen Behindertenhilfe VA, Ratssaal Ortschaft Zollenreute: Tel. 912268 Ambulante Dienste, Tel. 07525/939910 zollenreute@online.de Mittwoch, 29. Juli 2020 ambulante.dienste-aul@zieglersche.de Dienstag 18.00 – 19.00 Uhr AUT, Ratssaal Ergänzende unabhängige Teilhabebera- Betriebshof (Auf der Steige 62): tung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Montag – Donnerstag 7.00 – 12.00 Uhr und Beratung für Menschen mit Teilhabe- Apothekennotdienst an den 13.00 – 16.30 Uhr, Freitag 7.00 – 12.00 Uhr einschränkung, Tel. 0751/99923970 Wochenenden/Feiertagen Wertstoffhof Heydt (Hasengärtlestraße): Rheuma-Liga AG Aulendorf Di. – Fr. 13.30 – 16.30, Sa. 9.30 – 12.30 Uhr Sprechzeiten: Jeden 1. Montag im Monat Samstag, 27. Juni 2020 (Sa. 08.30 Uhr bis So. 08.30 Uhr) Müllentsorgung – Informationen zu Rest-, von 18 – 19 Uhr im Parksanatorium, Schloss-Apotheke, Aulendorf, Biomüll und Papiertonne, Grüngut und Therapiezentrum, medizinische Hauptstr. 53, Tel. 07525/92310 Sperrmüllabfuhr: Bäderabteilung, Zi-Nr. 4.102, Tel. 931583. Sonntag, 28. Juni 2020 Abfallwirtschaftsamt im Landratsamtes Ra- Sozialpsychiatrischer Dienst der Arkade e.V. (So. 08.30 Uhr bis Mo. 08.30 Uhr) vensburg, www.landkreis-ravensburg.de Ravensburg, Gartenstraße 3, Barbara Knoll, Apotheke Selbherr, Bad Saulgau, Notariat: www.notar.de Sozialarbeiterin. Dienstags von 10.30 bis Werderstr. 6, Tel. 07581/8799 Grundbuchamt: Amtsgericht Ravensburg, 12 Uhr im Rathaus, Ebene 7, Besprechungs- Gartenstraße 100, Ravensburg zimmer, Tel. Ameldung: 0751/3665522 Alle Apotheken-Notdienste in Ihrer Nähe Pflegestützpunkt des LRA RV erfahren Sie unter Tel. 0800/0022833 oder VHS: Hauptstraße 35, Tel. 9239340 Montag – Freitag 9.00 – 12.00 Uhr Robert-Koch-Str. 52, Bad Waldsee unter www.lak-bw.notdienst-portal.de Tel. 07524/9748-3317 Montag/Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr (pflegestuetzpunkt@rv.de) Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Alarmierung bei Notfällen Kath. öffentl. Bücherei (Pfarrhausgässle 3): Nachbarschaftshilfe Katholische: Polizei Aulendorf/Altshausen 07584/92170 Sonntag 10.00 – 10.30 Uhr; Susanne Butscher, Tel. 07525/60204 nach 20.00 Uhr 0751/8036666 Mittwoch, 14.00 – 17.00 Uhr; Evangelische: Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 Donnerstag, 17.00 – 18.30 Uhr Annete Ege-Schwellinger, Tel. 07525/9129539 Notruf (Überfall, Verkehrsunfall) 110 Christa Magauer, Tel. 07525/913485 Krankentransport, Erste Hilfe, Feuer, Rettungsdienst 112 Offene Jugendarbeit Essen auf Rädern Wasserversorgung Stadt während Sozialstation Gute Beth, Bad Waldsee Franziska Wiest, Tel. 0151/29231750 Tel. 07524/7578 und außerhalb der Dienststunden 911185 Florian Rudolph, Tel. 0151/29231751 Wasserversorgung für Blönried, Dornahof Altshausen, Tel. 07584/925-320 AKA, Klaus Poppenmaier, Deutsches Rotes Kreuz Tannhausen und Zollenreute während der Dienststunden 07524/400240 Hauptstraße 32, Aulendorf Kreisverband Ravensburg e.V. nach Dienstschluss: Bereitsch. 0171/4209386 Kinder- und Jugendtreff Ulmer Straße 95, 88212 Ravensburg Deutsche Telekom 0800/3301000 www.jugendtreffaulendorf.de Hausnotruf & Mobilruf: Tel. 0751-56061-0 EnBW/Strom 0800/3629477 Instagram: ojaaulendorf Der DRK Menüservice: Tel. 0751-56061-0 Thüga Energienetze GmbH 0800/7750001 Bahnhofsmission Todesfälle 934105 Montag bis Freitag 9 – 17 Uhr, Tel. 7510 nach Dienstschluss: 8437 Hofgarten-Treff Tagesmüttervermittlung Ort der Begegnung, Beteiligung, Begleitung, Bad Waldsee, Tel. 07524/40116812 WOcHENMARKT Beratung, Betreuung, Bildung und Bewegung Schussenrieder Straße 1, Helferkreis Asyl www.helferkreis-asyl-aulendorf.de Jeden Donnerstag in Aulendorf # Tel. 07525/9214965 info@helferkreis-asyl-aulendorf.de erscheint monatlich
Aulendorf Aktuell Freitag, 26. Juni 2020 3 1. Abwägung der eingegangenen Öffnung der Kindertageseinrich- Öffentliche Stellungnahmen aus der Anhörung tungen und Kindertagespflege- Bekanntmachung der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit stellen unter Pandemiebedin- Wegebaugerätegemeinschaft Albrand 2. Satzungsbeschluss 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan gungen ab Montag, 29.06.2020 Jahresabschluss 2019 „Fa. Heydt“ und die örtlichen Bau- Mit Schreiben vom 16.06.2020 teilt das Mi- Die Verbandsversammlung der Wegebauge- vorschriften hierzu nisterium für Kultus, Jugend und Sport BW rätegemeinschaft Albrand hat in der öffentli- 1. Abwägung der eingegangenen mit, dass seit einigen Wochen die Kinderta- chen Sitzung vom 17. Juni 2020 den aufge- Stellungnahmen aus der Beteiligung geseinrichtungen wieder bis zu 50 Prozent stellten Jahresabschluss 2019 einstimmig der Behörden und sonstigen Träger der Kinder gleichzeitig betreuen können. wie folgt beschlossen: öffentlicher Belange sowie der Auch die Kindertagespflege wurde geöffnet. öffentlichen Auslegung. Nun kann endlich der nächste Schritt folgen, 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2. Zustimmung zum Planentwurf die Rückkehr zum vollständigen Betreu- Euro 3. Beschlussfassung über die erneute ungsangebot -dies ist sehr erfreulich! 1.1 Bilanzsumme 2.761.836,84 öffentliche Auslegung und die An- Im Ministerschreiben heißt es weiter: 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf hörung Träger öffentlicher Belange. „Der Ministerrat hat die erforderlichen Ände- – das Anlagevermögen 1.713.433,00 9 Bebauungsplan rungen der Corona-Verordnung beschlos- – das Umlaufvermögen 1.048.403,84 „Bahnbrücke Rugetsweiler“ sen, die Grundlage für die vollständige Öff- 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf 1. Abwägung der eingegangenen Stel- nung und für eine Rückkehr zu einem – das Eigenkapital 2.442.169,48 lungnahmen aus der Beteiligung von Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen – die Rückstellungen 0,00 Öffentlichkeit und der Behörden und ab 29. Juni 2020 sind. Dies gelte ausdrück- – die Verbindlichkeiten 166.148,25 lich unabhängig davon, was im Vorfeld von sonstigen Träger öffentlicher Belange 1.2 den Jahresgewinn 153.519,11 anderer Seite (möglicherweise einschrän- 2. Satzungsbeschluss 1.2.1 Summe der Erträge 2.649.785,39 kend) kommuniziert wurde. 10 Bebauungsplan „Allewindenstraße- 1.2.2 Summe der Aufwendungen Ministerin Eisenmann bedankt sich im Hasengärtlestraße – 2. Änderung“ – 2.496.266,28 Schreiben bei den Beschäftigten der Kinder- Aufstellungsbeschluss 2. Behandlung des Jahresgewinnes 11 Überdachung des bestehenden Container- tageseinrichtungen und der Kindertages- 2.1 Der Jahresgewinn von 153.519,11 Euro stellplatzes – Vergabe der PV-Anlage pflege für das große Engagement und die ist im Jahr 2020 in die allgemeine Rücklage 12 Änderung der Betriebssatzung Flexibilität um den Betreuungsauftrag auch einzustellen. Eigenbetrieb Stadtwerke Aulendorf unter wechselnden Bedingungen (Notbe- 3. Öffentliche Auslegung 13 Jahresabschluss 2019 treuung, Kontakthalten mit Kindern und El- Der Jahresabschluss 2019 mit Bilanz zum 31. Schloss Aulendorf GmbH tern, Wiederaufnahme des reduzierten Re- Dez. 2019 und Gewinn- und Verlust-rechnung 14 Jahresabschluss 2019 gelbetriebes) umzusetzen. für das Wirtschaftsjahr 2019 einschl. Lagebe- Schloss Aulendorf GmbH – Die vollständige Öffnung der Kindertages- richt liegt gemäß § 16 EigBG an 7 Tagen, und Entlastung des Aufsichtsrates einrichtungen und der Kindertagespflege ist zwar in der Zeit von Montag, den 06. Juli 2020 15 Feststellung des Jahresabschlusses der dringend nötig: Für Kinder in den Kinderta- bis einschl. Dienstag, den 14. Juli 2020 am VGA – Vermietungs- und Grundstücks- geseinrichtungen sind die sozialen Kontakte Verwaltungssitz im Rathaus Altheim, Büro gesellschaft mbH zum 31.12.2019 mit Gleichaltrigen auch mit Blick auf die see- Wegebaugerätegemeinschaft Albrand, zu den 16 Jahresabschluss VGA – Vermietungs- lische Gesundheit von großer Bedeutung. allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. und Grundstücksgesellschaft mbH zum Für Eltern ist die Vereinbarkeit von Familie 31.12.2019 – Entlastung Aufsichtsrat und Beruf damit wieder leichter möglich. Altheim, den 18. Juni 2020 Grundlage für diese Entscheidung sind die 17 Annahme und Verwendung von Spenden gez. Rude, Verbandsvorsitzender Erkenntnisse nationaler und internationaler 18 Verschiedenes 19 Anfragen gem. § 4 Geschäftsordnung Studien, insbesondere der Untersuchung der Universitätskliniken in Baden-Württem- berg im Auftrag der Landesregierung, die Stadt informiert Sitzung des unter Federführung des Uniklinikums Hei- delberg durchgeführt wurde. Aus den Befun- Sitzung des Gemeinderates Verwaltungsausschusses den lässt sich ebenso wie aus anderen inter- nationalen Studien ableiten, dass eine am Montag, 29.06.2020, 18:00 Uhr am Mittwoch, 01.07.2020, 18:00 Uhr umfassende Öffnung der Kindertagesein- in der Stadthalle Aulendorf im Ratssaal richtungen und der Kindertagespflege auch Tagesordnung Tagesordnung medizinisch vertretbar ist. 1 Begrüßung, Feststellung der Beschluss- 1 Begrüßung, Feststellung der Beschluss- Damit kann in dieser Altersgruppe von Ab- fähigkeit, Tagesordnung fähigkeit, Tagesordnung, Protokoll standsgeboten untereinander abgesehen 2 Bekanntgaben, Mitteilungen, 2 Beauftragung einer werden, so dass ein Regelbetrieb unter Pan- Bekanntgabe nichtöffentl. Organisationsuntersuchung demiebedingungen möglich ist. Den Rah- gefasster Beschlüsse, Protokoll 3 Globalberechnung für die Abwasserbe- men dazu beschreibt unser Konzept zur Öff- 3 Einwohnerfragestunde seitigung und die Wasserversorgung – nung. Um den Schutz der Gesundheit aller 4 Fortschreibung Lärmaktionsplan Beauftragung der Fortschreibung Beteiligten zu gewährleisten, bitte ich Sie, Stufe III der Stadt Aulendorf 4 Stadtpark und Hofgartenpark die Hinweise im beigefügten Konzeptpapier 5 Sanierungsgebiet „Stadtkern III“ – 1. Detaillierte Vorstellung Planungen zu beachten. Beschluss über den Beginn der im Bereich Hofgartenpark Die jeweilige Situation vor Ort ist maßgeblich vorbereitenden Untersuchung gemäß 2. Entscheidung über den für den zeitlichen Rahmen, in dem die Be- § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch Fortbestand der Minigolfanlage treuung stattfinden kann. Angestrebt wird 6 Überprüfung der Ortsabrundungen und des Bouleplatzes eine Betreuungszeit, wie sie in der Betriebs- in den Ortsteilen – Vorstellung der 3. Beauftragung einer Feinplanung erlaubnis vorgegeben ist.“ Entwurfsplanung 5 Erneuerung Wanderwege (Konzeption Die wesentlichen Eckpunkte des Konzeptes 7 Aufhebung eines Teilbereiches des Wege, Neubeschilderung, neue Karte) – zur Öffnung der KiTas und Kindertagespfle- Bebaungsplanes „Gewerbe- und Indus- Beschluss über Umsetzung ge in Baden-Württemberg – Rückkehr zu ei- triepark Sandäcker III, Baubschnitt I“ 6 Verschiedenes nem Regelbetrieb unter Pandemiebedingun- und die örtlichen Bauvorschirften hierzu. 7 Anfragen gen – sind:
4 Freitag, 26. Juni 2020 Aulendorf Aktuell 1. Oberste Priorität hat weiterhin der Ge- tag, 29.06.2020 umsetzen können, hängt Kinderferien- sundheitsschutz – daher müssen die Regeln neben den räumlichen Gegebenheiten auch zur Öffnung unbedingt eingehalten werden, vom vorhandenen Personal ab. Beispiels- spaß 2020 – da sich sonst das Risiko einer Infektion er- weise Ausfall wegen Zugehörigkeit zu Risi- Anmeldestart höht mit der Folge, dass die Gruppe oder kogruppe – das Robert-Koch-Institut hat Einrichtung/Kindertagespflegestellen wieder seine Informationen an aktuelle wissen- am 02.07.2020 geschlossen werden muss. schaftliche Erkenntnisse angepasst. Daher In dieser Woche wurden die Programmhefte Daher können nur gesunde Kinder – ohne ist jeweils eine personenbezogene ärztliche/ zum diesjährigen Kinderferienspaß in den Anzeichen von Krankheitssymptomen – be- arbeitsmedizinische Risikobewertung erfor- Schulen und Kindergärten verteilt bzw. aus- treut werden. Dies gilt auch für das Personal, derlich. gelegt. Außerdem ist es im Rathaus an der die Eltern oder andere Personen, die das Wichtig ist uns als Stadtverwaltung darauf Infotheke, im offenen Kinder- und Jugend- Kind zur Betreuung bringen, sowie für sämt- hinzuweisen, dass alle Einwohner, trotz treff erhältlich und auch online abrufbar un- lich Mitglieder des Haushaltes. oder gerade wegen der Lockerungen in ter: www.aulendorf.de/stadt-aulendorf/aktu- 2. Einhaltung des Hygienekonzeptes mit den verschiedenen Bereichen, darauf elles. spielerischer und altersgerechter Unterwei- achten den Mindestabstand, die Masken- Bitte beachten Sie, dass alle Anmeldungen sung der Kinder in die Grundregeln der Hy- pflicht und die allgemeinen Hygieneregeln (auch für die wochenweise Ferienzeitbetreu- giene wie Händewaschen und achtsames einzuhalten – Denn das unsichtbare Coro- ung) nur persönlich vom 2. Juli bis 16. Juli Hygieneverhalten im Umgang miteinander. na-Virus ist mit den Lockerungen keines- 2020 auf dem Rathaus bei Sieglinde Koch, 3. Der Bildungs-, Betreuungs- und Erzie- wegs verschwunden! Hauptamt Zimmer 605, Ebene 6 möglich sind. Dies ist hungsauftrag gilt weiterhin. wegen der begrenzten Teilnehmerzahlen nö- 4. Abstandregeln zwischen den Kindern tig. Außerdem müssen die Unkosten-Beiträ- können nicht oder nur bedingt eingehalten ge für die Tagesprogramme, die im Zeitraum werden. Daher werden diese ersetzt durch Rückschnitt von vom 17.08. – 11.09.2020 stattfinden, direkt eine möglichst stabile und konstante Zu- Hecken und Bäumen bei Anmeldung in bar bezahlt werden. sammensetzung der Gruppen mit den jewei- Die Stadt Aulendorf bedankt sich herzlich ligen pädagogischen Fach- und Zusatzkräf- Die Ortschaftsverwaltung Tannhausen bittet bei den Vereinen, Betrieben, und sonstigen ten. Möglichst Trennung der Gruppen im alle Grundstückseigentümer Äste, Hecken Institutionen, die dieses Programm ermög- Gebäude und im Außenbereich. und Bäume, die ins Straßen- und Wegeprofil licht haben und ihre Zeit investieren, um für Für Erwachsenen gilt das Abstandsgebot hineinragen, zurückzuschneiden. Die frei zu die Kinder schöne Wochen zu gestalten. von mind. 1,5 m. haltenden Lichträume betragen 4.50 m über Wir freuen uns auf viele Teilnehmer und wün- 5. Die Notbetreuung entfällt. Ein Rechtan- der gesamten Fahrbahn und 2.50 m über schen viel Spaß beim Ferienspaß. spruch auf Betreuung nach SGB VIII besteht Fußwegen. An Straßeneinmündungen und Hauptamt weiterhin nicht. Kreuzungen müssen Hecken und Sträucher 6. Eine Abweichung vom Mindestpersonal- auf ein Maß von höchstens 80 cm geschnit- schlüssel ist möglich, sofern die Aufsichts- ten werden. Im Moment ist nur ein minimaler Der Zweckverband Volkshochschule pflicht uneingeschränkt gewährleistet ist. Rückschnitt gestattet, so dass der Straßen- Oberschwaben sucht zum nächstmögli- Ebenso kann von der Gruppengröße im Ein- raum nicht eingeschränkt ist. chen Zeitpunkt zelfall mit Genehmigung des KVJS abgewi- Außerdem weisen wir darauf hin, dass das chen werden. Im Übrigen gilt die Betriebser- Abholzen von Hecken, lebender Zäune und einen Mitarbeiter (m/w/d) laubnis. Bäume aus Gründen des Natzurschutzes für die Geschäftsstelle Aulendorf Ob und wie die verschiedenen Träger und nur in der Zeit von 1. Oktober bis Ende Feb- Einrichtungen die Öffnung bereits ab Mon- ruar gestattet ist. Ortsverwaltung Tannhausen mit einem Beschäftigungsumfang von ca. 20 %. Dorfstadel Zollenreute Ihr wesentlicher Aufgabenbereich: Sie sind innerhalb der Geschäftsstelle für Am vergangenen Donnerstag war es endlich Die Arbeiten für den Dorfstadel haben An- die Organisation der Kurse und Angebote soweit. Frau Laura Ditze, Stellvertretende fang Mai begonnen und sollen bis Ende des der Zweckverbandsgemeinde Bad Buchau Geschäftsführerin der „LEADER“-Ge- Jahres abgeschlossen sein. Die Kostenrech- verantwortlich. Dabei sollen die Angebote schäftsstelle Altshausen konnte Bürger- nung liegt derzeit bei 650.000 €. Die Stadt auf die Gemeinde zugeschnitten und die meister Burth und Ortsvorsteher Wülfrath Aulendorf erhält aus der „LEADER“-Förde- Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren die vorläufige Erläuterungstafel für den Dorf- rung einen Zuschuss in Höhe von 200.000 €. im Sozialraum ausgebaut werden. Zu den stadel überreichen. Stadt Aulendorf Aufgaben gehören insbesondere die Kurs- und Raumplanung und Koordinierungsauf- gaben – wie z. B. die Vor-Ort-Betreuung von Kursleiter/innen bei Kursbeginn. Eine Änderung der endgültigen Abgren- zung des Zuständigkeits- und Aufgaben- gebiets bleibt vorbehalten. Eine Beschäftigung ist auch als geringfügi- ges Beschäftigungsverhältnis („Minijob“) denkbar. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung bis zum 10.07.2020 mit den üblichen Unterla- gen an die Volkshochschule Oberschwa- ben/Stadt Aulendorf, Silke Johler, Haupt- straße 35, 88326 Aulendorf (per E-Mail an silke.johler@aulendorf.de). Für Fragen steht Ihnen Frau Johler (07525 934 126) oder die Leitung der Geschäfts- stelle Frau Holly (07525 923 934 50) gerne zur Verfügung.
6 Freitag, 26. Juni 2020 Aulendorf Aktuell Corona-Warn-App Corona-Warn-App“, sagte Minister Hauk. nen, Straßenbahnen, Busse, Taxen, Passa- Damit die App-gestützte Erkennung von In- gierflugzeuge, Fähren, Fahrgastschiffe und Peter Hauk MdL: „Deutschland setzt kon- fektionsketten funktioniert, wird auf folgen- Seilbahnen), an Bahn- und Bussteigen, im sequent auf Freiwilligkeit und höchste Da- der Internetseite beschrieben, wie die App Wartebereich der Anlegestellen von Fahr- tensparsamkeit, das ist wichtig für die Ak- von jedem genutzt werden kann: gastschiffen und in Bahnhofs- und Flugha- zeptanz der Verbraucher“ https://www.bundesregierung.de/breg- fengebäuden, Die Corona-Warn-App ist eine wertvolle de/themen/corona-warn-app/corona-warn- 2. in Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, digitale Hilfe bei der Nachverfolgung von app-faq-1758392 Tattoo- und Piercingstudios und in medizini- Infektionsketten/Hauk verweist auf origi- schen und nicht medizinischen Fußpflege- nale ‚Corona-Warn-App‘ einrichtungen, „Für die Eindämmung der Pandemie emp- 3. in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen fehle ich jedem Verbraucher, sich die origina- Verordnung der Landesregie- sonstiger humanmedizinischer Heilberufe le Corona-Warn-App herunterzuladen und rung über infektionsschützende und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zu nutzen. Im Unterschied zu Apps aus sowie in Einrichtungen des öffentlichen Ge- Nachbarländern haben Datenschutz und Maßnahmen gegen die Ausbrei- sundheitsdienstes, Datensicherheit bei uns höchste Priorität. tung des Virus SARS-CoV-2 (Co- 4. in Einkaufszentren und Ladengeschäften Bei der deutschen Corona-Warn-App wer- rona-Verordnung – CoronaVO) und den keine persönlichen Daten auf zentralen 5. von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Servern gespeichert und somit auch die For- Vom 23. Juni 2020 Freizeitparks, Vergnügungsstätten, Beher- derungen des Verbraucherschutzes einge- Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ 28 bergungsbetrieben und im Gaststättenge- halten. Jetzt ist jeder gefordert, sich und an- bis 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werbe bei direktem Kundenkontakt. dere zu schützen – die neue App leistet vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zu- (2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer einen wichtigen Beitrag“, sagte der baden- letzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht württembergische Verbraucherminister Pe- Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden 1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten ter Hauk MdL am Dienstag (16. Juni) in ist, wird verordnet: Lebensjahr, Stuttgart. Hauk begrüße es zudem, dass der 2. für Personen, denen das Tragen einer Entwicklungsprozess der App transparent Teil 1 – Allgemeine Regelungen Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitli- nachvollzogen werden kann. Die deutsche Abschnitt 1: Ziele chen oder sonstigen Gründen nicht möglich Corona-Warn-App steht seit heute (16. Juni) § 1 Ziele oder nicht zumutbar ist, zum freiwilligen Einsatz für jeden mit einem (1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung 3. für Beschäftigte, sofern sich an deren Ein- Smartphone zur Verfügung. der Pandemie des Virus SARS-CoV-2 (Coro- satzort keine Kundinnen und Kunden oder Wer sich die deutsche Corona-Warn-App navirus) zum Gesundheitsschutz der Bürge- Besucherinnen und Besucher aufhalten, aus den App-Stores von Google und Apple rinnen und Bürger. Zu diesem Zweck sollen 4. in Praxen und Einrichtungen nach Absatz herunterlädt und installiert, kann dazu beitra- Infektionsgefahren wirksam und zielgerich- 1 Nummer 2 und 3, sofern die Behandlung, gen, Infektionsketten frühzeitiger zu erken- tet reduziert, Infektionswege nachvollziehbar Dienstleistung oder Therapie dies erfordert, nen, aufzuklären und zu unterbrechen. Das gemacht und die Aufrechterhaltung der me- 5. bei der Inanspruchnahme von gastrono- wird dadurch realisiert, dass man schnellst- dizinischen Versorgungskapazitäten ge- mischen Dienstleistungen im öffentlichen möglich auf dem Smartphone informiert währleistet werden. oder touristischen Personenverkehr nach wird, wenn man länger Kontakt zu einer Per- (2) Zur Verfolgung dieser Ziele werden in die- Absatz 1 Nummer 1 oder in Einkaufszentren son mit positivem Covid-19-Befund hatte, ser Verordnung Ge- und Verbote aufgestellt, oder Ladengeschäften nach Absatz 1 Num- die ebenfalls das Smartphone nutzt und das die Freiheiten des Einzelnen einschränken. mer 4 oder Testergebnis freiwillig in der App erfasst hat. Die Umsetzung dieser Regelungen erfolgt 6. wenn ein anderweitiger mindestens Wenn sich der per Smartphone informierte einerseits in Eigenverantwortung der Bürge- gleichwertiger Schutz für andere Personen App-Nutzer dann ebenfalls testen lässt und rinnen und Bürger und andererseits durch gegeben ist. sich bei positivem Test an die Vorgaben hält, hoheitliches Handeln der zuständigen Be- kann er dazu beitragen, einer neuen Infekti- Abschnitt 3: Besondere Anforderungen hörden. onswelle vorzubeugen. „Ich hoffe, dass § 4 Hygieneanforderungen Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen (1) Soweit durch Regelungen in dieser Ver- möglichst viele Verbraucher die App nutzen. Sie kann bei breiter Akzeptanz in der Bevöl- § 2 Allgemeine Abstandsregel ordnung oder aufgrund dieser Verordnung kerung die Eindämmung der Virus-Pande- (1) Soweit keine geeigneten physischen In- über die allgemeinen Pflichten aus §§ 2 und mie auf wertvolle Weise unterstützen. Bisher fektionsschutzvorrichtungen vorhanden 3 hinaus Hygieneanforderungen einzuhalten bemühen sich die Gesundheitsämter mit sind, wird die Einhaltung eines Mindestab- sind, haben die Verantwortlichen mindes- großem personellen Aufwand, Infektionsket- stands zu anderen Personen von 1,5 Metern tens folgende Pflichten zu erfüllen: ten aufzuklären und nachzuverfolgen, damit empfohlen. 1. die Begrenzung der Personenzahl auf sich das Virus nicht weiter ausbreiten kann. (2) Im öffentlichen Raum muss ein Mindest- Grundlage der räumlichen Kapazitäten und Grundlegende Schutzmaßnahmen wie Ab- abstand zu anderen Personen von 1,5 Me- die Regelung von Personenströmen und stand halten, Mund-Nasenschutz tragen tern eingehalten werden, sofern nicht die Warteschlangen, damit eine Umsetzung der und Händewaschen müssen natürlich wei- Einhaltung des Mindestabstands im Einzel- Abstandsregel nach § 2 ermöglicht wird, terhin eingehalten werden“, so der Minister. fall unzumutbar, dessen Unterschreitung aus 2. die regelmäßige und ausreichende Lüf- Hauk forderte, dass bei den anstehenden besonderen Gründen erforderlich oder tung von Innenräumen, die dem Aufenthalt Grenzöffnungen in die klassischen Urlaubs- durch Schutzmaßnahmen ein ausreichender von Personen dienen, sowie die regelmäßige länder die Corona-Apps aus verschiedenen Infektionsschutz gewährleistet ist. Ebenfalls Wartung von Lüftungsanlagen, Ländern kompatibel sind. „Bedingt durch ausgenommen sind Ansammlungen, die 3. die regelmäßige Reinigung von Oberflä- den hohen Zeitdruck war es auf EU-Ebene nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig sind. chen und Gegenständen, die häufig von Per- bisher nicht möglich, sich bei der App-Ent- (3) Die Abstandsregel gilt nicht für Schulen, sonen berührt werden, wicklung um einen gemeinsamen Ansatz zu Kindertagesstätten und die weiteren in § 16 4. die Reinigung oder Desinfektion von Ge- bemühen. Das kann sich vor allem dann Absatz 1 genannten Einrichtungen. genständen, die bestimmungsgemäß in den nachteilig auswirken, wenn sich in Urlaubs- § 3 Mund-Nasen-Bedeckung Mund genommen werden, nachdem diese regionen Personen mit unterschiedlichen (1) Eine nicht-medizinische Alltagsmaske von einer Person benutzt wurden, Apps aus verschiedenen Ländern auf en- oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bede- 5. die regelmäßige Reinigung der Barfuß- gem Raum aufhalten. Da müssen wir unbe- ckung muss getragen werden und Sanitärbereiche, dingt zu einer gemeinsamen Lösung kom- 1. bei der Nutzung des öffentlichen und des 6. das Vorhalten von Handwaschmittel in men auf der Grundlage der deutschen touristischen Personenverkehrs (Eisenbah- ausreichender Menge sowie von nicht wie-
Aulendorf Aktuell Freitag, 26. Juni 2020 7 derverwendbaren Papierhandtüchern, alter- 1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavi- sind oder nativ Handdesinfektionsmittel oder andere rus infizierten Person stehen oder standen, 3. dem eigenen Haushalt angehören, gleichwertige hygienische Handtrockenvor- wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 einschließlich deren Ehegatten, Lebenspart- richtungen, Tage vergangen sind, oder nerinnen oder Lebenspartner oder Partne- 7. den Austausch ausgegebener Textilien, 2. die typische Symptome einer Infektion mit rinnen oder Partner. nachdem diese von einer Person benutzt dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und (3) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt ferner wurden, Geschmacksstörungen, Fieber, Husten so- nicht für Ansammlungen, die der Aufrechter- 8. eine rechtzeitige und verständliche Infor- wie Halsschmerzen, aufweisen. haltung des Arbeits-, Dienst- oder Ge- mation über Zutritts- und Teilnahmeverbote, (2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht, sofern schäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge Abstandsregelungen und Hygienevorgaben, dessen Einhaltung im Einzelfall unzumutbar dienen. Reinigungsmöglichkeiten für die Hände, oder ein Zutritt oder eine Teilnahme aus be- § 10 Veranstaltungen eine bestehende Möglichkeit bargeldlosen sonderen Gründen erforderlich und durch (1) Wer eine Veranstaltung abhält, hat die Hy- Bezahlens sowie einen Hinweis auf gründli- Schutzmaßnahmen die Infektionsgefahr für gieneanforderungen nach § 4 einzuhalten, ches Händewaschen in den Sanitäranlagen. Dritte soweit wie möglich minimiert ist. ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, § 8 Arbeitsschutz zuvor zu erstellen und eine Datenerhebung wenn und soweit nach den konkreten Um- (1) Soweit durch Regelungen in dieser Ver- nach § 6 durchzuführen. Es gilt ein Zutritts- ständen des Einzelfalles, insbesondere den ordnung oder aufgrund dieser Verordnung und Teilnahmeverbot nach § 7. Beim Abhal- örtlichen Gegebenheiten oder der Art des An- über die allgemeinen Pflichten aus §§ 2 und ten der Veranstaltung sind die Arbeits- gebots, eine Einhaltung der Hygieneanforde- 3 hinaus Arbeitsschutzanforderungen einzu- schutzanforderungen nach § 8 einzuhalten. rungen nicht erforderlich oder unzumutbar ist. halten sind, hat die Arbeitgeberin oder der (2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Ver- § 5 Hygienekonzepte Arbeitgeber mindestens folgende Pflichten anstaltungen, deren Durchführung bereits (1) Soweit durch Regelungen in dieser Ver- zu erfüllen: nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig ist. Ab- ordnung oder aufgrund dieser Verordnung ein 1 die Infektionsgefährdung von Beschäftig- weichend von Absatz 1 muss bei privaten Hygienekonzept zu erstellen ist, haben die ten ist unter Berücksichtigung der Bedin- Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teil- Verantwortlichen dabei nach den konkreten gungen am Arbeitsplatz zu minimieren, nehmenden kein Hygienekonzept nach § 5 Umständen des Einzelfalls die Anforderungen 2. Beschäftigte sind umfassend zu informie- erstellt werden. des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. ren und zu unterweisen, insbesondere mit (3) Untersagt sind Im Hygienekonzept ist insbesondere darzu- Hinweis auf die durch die Corona-Pandemie 1. Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmen- stellen, wie die Hygienevorgaben nach § 4 bedingten Änderungen der Arbeitsabläufe den bis einschließlich 31. Juli 2020 und umgesetzt werden sollen. und Vorgaben, 2. Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmen- (2) Auf Verlangen der zuständigen Behörde 3. die persönliche Hygiene von Beschäftig- den bis einschließlich 31. Oktober 2020. haben die Verantwortlichen das Hygienekon- ten ist durch die Möglichkeit zur Handdesin- Die zulässige Teilnehmerzahl erhöht sich bis zept vorzulegen und über die Umsetzung fektion oder zum Händewaschen am Ar- einschließlich 31. Juli 2020 auf 250 Perso- Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus gehende beitsplatz sicherzustellen; eingesetzte nen, wenn zusätzlich Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen Utensilien sind regelmäßig zu desinfizieren, 1. den Teilnehmenden für die gesamte Dauer nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben un- 4. den Beschäftigten sind in ausreichender der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewie- berührt. Anzahl Mund-Nasen-Bedeckungen bereit- sen werden und § 6 Datenerhebung zustellen, 2. die Veranstaltung einem im Vorhinein fest- (1) Soweit durch Regelungen in dieser Ver- 5. Beschäftigte, bei denen aufgrund ärztli- gelegten Programm folgt. ordnung oder aufgrund dieser Verordnung cher Bescheinigung die Behandlung einer Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl blei- Kontaktdaten zu erheben sind, dürfen von Erkrankung mit COVID-19 aufgrund persön- ben Beschäftigte und sonstige Mitwirkende den zur Datenerhebung Verpflichteten von licher Voraussetzungen nicht oder nur einge- an der Veranstaltung außer Betracht. Besucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen schränkt möglich ist oder ein erhöhtes Risi- (4) Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung und Nutzern oder Teilnehmerinnen und Teil- ko für einen schweren Verlauf einer auf Veranstaltungen, die der Aufrechterhal- nehmern Vor- und Nachname, Anschrift, Da- Erkrankung mit COVID-19 vorliegt, dürfen tung der öffentlichen Sicherheit und Ord- tum und Zeitraum der Anwesenheit und, so- nicht für Tätigkeiten mit vermehrtem Perso- nung, der Rechtspflege oder der Daseinsfür- weit vorhanden, Telefonnummer oder nenkontakt und nicht für Tätigkeiten einge- sorge oder -vorsorge zu dienen bestimmt E-Mail-Adresse erhoben und gespeichert setzt werden, bei denen der Abstand von 1,5 sind, insbesondere auf Veranstaltungen und werden. Dies gilt nicht, wenn und soweit Da- Metern nicht eingehalten werden kann. Sitzungen der Organe, Organteile und sons- ten bereits vorliegen. (2) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber tigen Gremien der Legislative, Judikative (2) Die Daten sind für einen Zeitraum von vier darf Informationen nach Absatz 1 Nummer 5 und Exekutive sowie Einrichtungen der Wochen aufzubewahren und sodann zu lö- nur für den Zweck der Entscheidung über Selbstverwaltung einschließlich von Erörte- schen. Es ist zu gewährleisten, dass unbe- den konkreten Arbeitseinsatz von Beschäf- rungsterminen und mündlichen Verhandlun- fugte Dritte keine Kenntnis von den Daten er- tigten erheben, speichern und verwenden, gen im Zuge von Planfeststellungsverfahren. langen. wenn dieser ihm mitteilen, dass sie zu der (5) Untersagt sind Tanzveranstaltungen mit (3) Die Daten sind auf Verlangen der zustän- dort genannten Gruppe gehören; Beschäf- Ausnahme von Tanzaufführungen sowie digen Behörde zu übermitteln, sofern dies tigte sind zu einer solchen Mitteilung nicht Tanzunterricht und –proben. zur Nachverfolgung von möglichen Infekti- verpflichtet. Die Arbeitgeberin oder der Ar- (6) Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift onswegen erforderlich ist. Eine anderweitige beitgeber hat diese Information zu löschen, ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und ge- Verwendung ist unzulässig. sobald sie für diesen Zweck nicht mehr er- plantes Ereignis mit einer definierten Zielset- (4) Die zur Datenerhebung Verpflichteten ha- forderlich ist, spätestens aber eine Woche, zung oder Absicht in der Verantwortung ei- ben Personen, die die Erhebung ihrer Kon- nachdem diese Verordnung außer Kraft tritt. ner Veranstalterin oder eines Veranstalters, taktdaten verweigern, von dem Besuch oder Abschnitt 4: Ansammlungen, einer Person, Organisation oder Institution, der Nutzung der Einrichtung oder der Teil- Veranstaltungen und Versammlungen an dem eine Gruppe von Menschen gezielt nahme an der Veranstaltung auszuschließen. § 9 Ansammlungen teilnimmt. § 7 Zutritts- und Teilnahmeverbot (1) Ansammlungen von mehr als 20 Perso- § 11 Versammlungen nach (1) Soweit durch Regelungen in dieser Ver- nen sind untersagt. Artikel 8 des Grundgesetzes ordnung oder aufgrund dieser Verordnung (2) Ausgenommen von der Untersagung (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Zu- für Ansteckungsverdächtige ein Zutrittsver- nach Absatz 1 sind Ansammlungen, wenn sammenkünfte, die der Wahrnehmung des bot zu bestimmten Örtlichkeiten oder ein die teilnehmenden Personen ausschließlich Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nach Teilnahmeverbot an bestimmten Aktivitäten 1. in gerader Linie verwandt sind, Artikel 8 des Grundgesetzes zu dienen be- gilt, erfasst dies Personen, 2. Geschwister und deren Nachkommen stimmt sind, zulässig.
8 Freitag, 26. Juni 2020 Aulendorf Aktuell (2) Die Versammlungsleitung hat auf die Ein- 6. sonstige Bildungseinrichtungen und -an- schließlich des Präsidiums Bildung der haltung der Abstandsregel nach § 2 hinzu- gebote jeglicher Art einschließlich der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg wirken. Die zuständigen Behörden können Durchführung von Prüfungen, soweit nicht in können vom Innenministerium und für die weitere Auflagen, beispielsweise zur Einhal- § 16 Absatz 1 aufgeführt, Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen tung der Hygieneanforderungen nach § 4, 7. öffentliche und private Sportanlagen und vom Justizministerium die für den Ausbil- festlegen. Sportstätten einschließlich Fitnessstudios dungs-, Studien- und Fortbildungsbetrieb (3) Versammlungen können verboten wer- und Yogastudios sowie Tanzschulen und und die Vorbereitung und Durchführung von den, sofern der Schutz vor Infektionen an- ähnliche Einrichtungen, Prüfungen sowie für das Einstellungsverfah- derweitig, insbesondere durch Auflagen, 8. Einzelhandelsbetriebe, mit Ausnahme der ren erforderlichen Ausnahmen von den Be- nicht erreicht werden kann. Anforderungen des § 6, schränkungen dieser Verordnung zugelas- § 12 Veranstaltungen von Religions- und 9. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, sen werden. Weltanschauungsgemeinschaften sowie Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios sowie (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Veranstaltungen bei Todesfällen medizinische und nicht medizinische Fuß- Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord- (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Veran- pflegeeinrichtungen, nung für den Betrieb von staltungen von Kirchen sowie Religions- und 10. das Gastgewerbe einschließlich gastge- 1. Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabili- Glaubensgemeinschaften zulässig. Wer eine werblicher Einrichtungen und Leistungen im tationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen religiöse Veranstaltung abhält, hat die Hygie- Sinne des § 25 Gaststättengesetz, und Tageskliniken, neanforderungen nach § 4 einzuhalten sowie 11. Vergnügungsstätten einschließlich Spiel- 2. Einrichtungen für Menschen mit Pflege- ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 hallen, Spielbanken und Wettvermittlungs- und Unterstützungsbedarf oder mit Behin- zuvor zu erstellen. Es gilt ein Zutritts- und Teil- stellen, derungen, nahmeverbot nach § 7. Sätze 1 bis 3 finden 12. Beherbergungsbetriebe, 3. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, auf Veranstaltungen von Weltanschauungs- 13. Messen und 4. ambulant betreuten Wohnprojekten der gemeinschaften entsprechende Anwendung. 14. Freizeitparks. Wohnungslosenhilfe sowie von einem An- (2) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Bestat- Beim Betreiben oder Anbieten dieser Ein- bieter verantworteten ambulant betreuten tungen, Urnenbeisetzungen und Totengebe- richtungen, Angebote und Aktivitäten gilt ein Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, te zulässig. Wer eine solche Veranstaltung Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7. Da- Teilhabe- und Pflegegesetz, abhält, hat die Hygieneanforderungen nach rüber hinaus sind die Arbeitsschutzanforde- 5. Betreuungs- und Unterstützungsangebo- § 4 einzuhalten. Es gilt ein Zutritts- und Teil- rungen nach § 8 einzuhalten; dies gilt nicht ten im Vor- und Umfeld von Pflege, nahmeverbot nach § 7. im Falle des Satzes 1 Nummern 3 und 6. 6. Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit (3) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Sätze 1 bis 3 gelten auch, wenn im Rahmen sowie Jugendsozialarbeit, Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord- der Einrichtung, des Angebots oder der Ak- 7. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheits- nung weitere Vorgaben zum Infektions- tivität eine nach § 10 erlaubte Veranstaltung fachberufe und Fachschulen für Sozialwe- schutz und sonstige ausführende Regelun- durchgeführt wird. sen in seiner Ressortzuständigkeit, gen für Veranstaltungen nach den Absätzen Teil 2 – Besondere Regelungen 8. Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten 1 und 2 zu erlassen. der Pflege- und Gesundheitsfachberufe sowie § 15 Grundsatz 9. Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst Abschnitt 5: Betriebsverbote und allge- Die aufgrund der §§ 16 und 17 und des § 12 zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coro- meine Infektionsschutzvorgaben für Absatz 3 erlassenen Rechtsverordnungen navirus Bedingungen und Anforderungen, bestimmte Einrichtungen und Betriebe gehen sämtlichen Regelungen von Teil 1 vor, insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen. § 13 Betriebsverbote sofern dort abweichende Regelungen ge- (4) Das Innenministerium wird gemäß § 32 Es wird untersagt der Betrieb von troffen werden. Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord- 1. Clubs und Diskotheken und § 16 Verordnungsermächtigungen nung zum Schutz vor einer Infektion mit dem 2. Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnli- (1) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Coronavirus chen Einrichtungen sowie jede sonstige Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord- 1. für den Betrieb von Landeserstaufnahme- Ausübung des Prostitutionsgewerbes im nung für den Betrieb von Schulen in seiner einrichtungen Bedingungen und Anforde- Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituierten- Ressortzuständigkeit, Betreuungsangebote rungen, insbesondere auch Hygienevorga- schutzgesetzes. der verlässlichen Grundschule und der flexi- ben, und § 14 Geltung der allgemeinen Infektions- blen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie 2. die Absonderung von Personen, die in schutzvorgaben für bestimmte Horte an der Schule, Kindertageseinrichtun- eine Landeserstaufnahmeeinrichtung neu Einrichtungen und Betriebe gen, Grundschulförderklassen, Schulkinder- oder nach längerer Abwesenheit aufgenom- Wer die nachfolgend genannten Einrichtun- gärten und Kindertagespflegestellen zum men werden, gen, Angebote und Aktivitäten betreibt oder Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavi- festzulegen. anbietet, hat die Hygieneanforderungen nach rus Bedingungen und Anforderungen, insbe- (5) Das Kultusministerium und das Sozialmi- § 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach sondere Hygienevorgaben, festzulegen. nisterium werden gemäß § 32 Satz 2 IfSG er- Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen und eine (2) Das Wissenschaftsministerium wird ge- mächtigt, durch gemeinsame Rechtsverord- Datenerhebung nach § 6 durchzuführen: mäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch nung für den Betrieb von 1. Hochschulen, Akademien nach dem Aka- Rechtsverordnung für den Betrieb von 1. öffentlichen und privaten Sportanlagen demiengesetz, Landesbibliotheken, Archive 1. Hochschulen, Akademien nach dem Aka- und Sportstätten einschließlich Fitnessstu- und Studierendenwerke, demiengesetz, Landesbibliotheken und Ar- dios und Yogastudios und der Durchführung 2. Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Ki- chiven, sportlicher Wettkämpfe sowie Tanzschulen nos, 2. Studierendenwerken und und ähnlichen Einrichtungen, 3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugend- 3. Kunst- und Kultureinrichtungen, soweit 2. Bädern einschließlich Saunen und Bade- kunstschulen, nicht in Absatz 5 aufgeführt, sowie Kinos seen mit kontrolliertem Zugang sowie 4. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheits- zum Schutz vor einer Infektion mit dem Co- 3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugend- fachberufe, Fachschulen für Sozialwesen, ronavirus Bedingungen und Anforderungen, kunstschulen Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst insbesondere Hygienevorgaben, festzule- sowie für entsprechende Angebote nach § und Weiterbildungs- und Fortbildungsstät- gen. Satz 1 Nummer 1 findet keine Anwen- 14 Satz 1 Nummer 6 in der Ressortzustän- ten der Pflege- und Gesundheitsfachberufe dung auf die Hochschule für Polizei Baden- digkeit des Kultusministeriums zum Schutz im Zuständigkeitsbereich des Sozialministe- Württemberg einschließlich des Präsidiums vor einer Infektion mit dem Coronavirus Be- riums, Bildung der Hochschule für Polizei Baden- dingungen und Anforderungen, insbesonde- 5. Fahrschulen einschließlich der Abnahme Württemberg sowie die Hochschule für re Hygienevorgaben, festzulegen. der theoretischen und praktischen Prüfun- Rechtspflege Schwetzingen. Für die Hoch- (6) Das Verkehrsministerium und das Sozial- gen, schule für Polizei Baden-Württemberg ein- ministerium werden gemäß § 32 Satz 2 IfSG
Aulendorf Aktuell Freitag, 26. Juni 2020 9 ermächtigt, durch gemeinsame Rechtsver- Teil 3 – Datenverarbeitung, gen von den durch diese Verordnung oder ordnung für Ordnungswidrigkeiten aufgrund dieser Verordnung aufgestellten 1. den öffentlichen und touristischen Perso- § 18 Verarbeitung Vorgaben zulassen. nenverkehr im Sinne des § 3 Absatz 1 Num- personenbezogener Daten § 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten mer 1 einschließlich gastgewerblicher Leis- Das Sozialministerium und das Innenminis- (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in tungen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 2 terium werden gemäß § 32 Satz 2 IfSG er- Kraft. Gleichzeitig tritt die Corona-Verord- Gaststättengesetz und mächtigt, durch gemeinsame Rechtsverord- nung vom 9. Mai 2020 (GBl. S. 266), die zu- 2. die praktische Fahrausbildung und –prü- nung nähere Einzelheiten zur Verarbeitung letzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. fung sowie die praktischen Ausbildungsin- personenbezogener Daten zwischen Ge- Juni 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Ver- halte der Aus- und Weiterbildung der amtlich sundheitsbehörden, Ortspolizeibehörden kündungsgesetzes und abrufbar unter anerkannten Sachverständigen und Prüferin- und dem Polizeivollzugsdienst zu regeln, so- http://www.baden-wuerttemberg.de/corona- nen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr weit dies aus Gründen des Infektionsschut- verordnung) geändert worden ist, außer zum Schutz vor einer Infektion mit dem Co- zes erforderlich ist Kraft. ronavirus Bedingungen und Anforderungen, 1. zum Schutz der Beamtinnen und Beam- (2) Abweichend von Absatz 1 treten die §§ insbesondere Hygienevorgaben, festzule- ten des Polizeivollzugsdienstes sowie der 16 bis 18 sowie § 12 Absatz 3 am Tag nach gen. Beschäftigten der Ortspolizeibehörden vor der Verkündung in Kraft. (7) Das Wirtschaftsministerium und das So- Ansteckung bei Einsätzen, (3) § 10 Absätze 3, 4 und 6 treten am 31. Ok- zialministerium werden gemäß § 32 Satz 2 2. zur Anordnung, Durchführung, Überwa- tober 2020 außer Kraft. Im Übrigen tritt diese IfSG ermächtigt, durch gemeinsame chung und zum Vollzug von Maßnahmen Verordnung am 31. August 2020 außer Kraft. Rechtsverordnung für nach dem Infektionsschutzgesetz, 1. den Einzelhandel, 3. zur Verfolgung von Straftaten und Ord- Stuttgart, den 23. Juni 2020 2. das Beherbergungsgewerbe, nungswidrigkeiten nach dem Infektions- Die Regierung des Landes Baden-Württem- 3. das Gastgewerbe einschließlich gastge- schutzgesetz und auf seiner Grundlage er- berg: Kretschmann, Strobl, Sitzmann, Dr. Ei- werblicher Einrichtungen im Sinne des § 25 gangener Rechtsverordnungen und senmann, Bauer, Untersteller, Dr. Hoffmeis- Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Gaststätten- 4. zur Prüfung der Haft- oder Unterbrin- ter-Kraut, Lucha, Hauk, Wolf, Hermann gesetz, gungsfähigkeit sowie der Erforderlichkeit ei- 4. Messen und Spezialmärkte, ner isolierten Unterbringung in Gewahrsam- 5. das Handwerk, seinrichtungen und Justizvollzugsanstalten. Bericht der Gemeinderats- 6. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, § 19 Ordnungswidrigkeiten Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios, medizi- sitzung vom 20.04.2020 Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz nische und nicht medizinische Fußpflegeein- 1a Nummer 24 IfSG handelt, wer vorsätzlich Bekanntgaben, Mitteilungen, richtungen, oder fahrlässig Bekanntgabe nichtöffentl. 7. Vergnügungsstätten und 1. entgegen § 2 Absatz 2 zu anderen Perso- gefasster Beschlüsse, Protokoll 8. Freizeitparks nen den Mindestabstand von 1,5 Metern Schulbauförderungsprogramm zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coro- nicht einhält, Herr Gundel teilt mit, dass die Stadt seit navirus Bedingungen und Anforderungen, 2. entgegen § 3 Absatz 1 keine Mund-Na- 2017 einen Antrag im Schulbauförderungs- insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen. sen-Bedeckung trägt, programm gestellt hat. Der Antrag wurde (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 3. entgegen § 9 Absatz 1 an einer Ansamm- bisher nicht berücksichtigt, deshalb wurde Satz 2 IfSG ermächtigt, im Einvernehmen lung von mehr als zwanzig Personen teil- er nun wiederum in das aktuelle Jahr vorge- mit dem jeweils zuständigen Ministerium nimmt, tragen. durch Rechtsverordnung für sonstige Ein- 4. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, § 12 Ab- Zuwendungsbescheid Städtebauförderung richtungen, Betriebe, Angebote und Aktivitä- satz 1 Satz 2 oder § 12 Absatz 2 Satz 2 eine Herr Gundel teilt weiter mit, dass ein Antrag ten, die nicht in dieser Vorschrift sowie in § Veranstaltung abhält, für eine Förderung aus dem Städtebaupro- 12 gesondert geregelt sind, zum Schutz vor 5. einem Zutritts- oder Teilnahmeverbot gramm für den Neubau des Kindergartens einer Infektion mit dem Coronavirus Bedin- nach § 10 Absatz 1 Satz 2, § 12 Absatz 1 gestellt wurde. Die Grundlage für diesen war gungen und Anforderungen, insbesondere Satz 3, § 12 Absatz 2 Satz 3 oder § 14 Satz die bisherige Kostenschätzung von rund 7,4 Hygienevorgaben, festzulegen. 2 zuwiderhandelt, Mio. Euro. Hier hätte die Stadt eine Förderung § 17 Ein- und Rückreisende 6. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 in Höhe von 1,2 Mio. Euro erhalten. Bei einer Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz Satz 3 Arbeitsschutzanforderungen nicht Kostenreduzierung des Neubaus sinkt die 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung einhält, Förderung natürlich entsprechend ebenfalls. Regelungen für Ein- und Rückreisende zur 7. entgegen § 10 Absatz 3 Satz 1 oder Ab- satz 5 eine Veranstaltung abhält, LEADER-Förderung Bekämpfung des Coronavirus zu erlassen, 8. entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1 nicht auf Schloss-Erlebnis-Parcours insbesondere die Einhaltung der Abstandsregel nach § 2 Frau Johler teilt mit, dass zwischenzeitlich 1. die Absonderung von Personen, die aus hinwirkt, der Bescheid bezüglich der LEADER-Förde- einem Staat außerhalb der Bundesrepublik 9. entgegen § 13 Nummer 1 einen Club oder rung einging. Es wurden Fördermittel in Höhe Deutschland einreisen, in geeigneter Weise eine Diskothek oder entgegen § 13 Nummer von rund 86 T€ ausbezahlt. Die maximal zu- gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 IfSG, 2 eine Prostitutionsstätte, ein Bordell oder gesagte Förderung lag bei 89.400 Euro. 2. die Pflicht von Personen nach Nummer 1 gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG, sich bei eine ähnliche Einrichtung betreibt oder das Einwendung Protokoll den für sie zuständigen Behörden zu melden Prostitutionsgewerbe ausübt oder Bahnbrücke Rugetsweiler und auf das Vorliegen der Voraussetzungen 10. entgegen § 14 Satz 1 Einrichtungen, An- Frau Johler teilt mit, dass die CDU-Fraktion für die Absonderung hinzuweisen, gebote oder Aktivitäten betreibt oder anbie- zwei Einwendungen gegen das Protokoll vom tet. 23.09.2019 hatte. Diese sind als Tischvorlage 3. die Beobachtung von Personen nach Nummer 1 gemäß § 29 IfSG und Teil 4 - Schlussvorschriften verteilt und liegen der Niederschrift bei. 4. berufliche Tätigkeitsverbote für Personen § 20 Weitergehende Maßnahmen, Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das nach Nummer 1 gemäß § 31 IfSG ein- Abweichungen Protokoll dahingehend zu ändern (siehe An- schließlich solcher, die sich gegen Personen (1) Das Recht der zuständigen Behörden, lage zum Protokoll). richten, die ihren Wohnsitz außerhalb von weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Bekanntgabe nichtöffentlich Baden-Württemberg haben, Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser gefasster Beschlüsse sowie Ausnahmen hiervon und Auflagen ein- Verordnung unberührt. Es gibt aus der letzten Sitzung keine Be- schließlich weiterer Anordnungen hierzu ge- (2) Die zuständigen Behörden können aus schlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung be- mäß § 28 Absatz 1 IfSG vorzuschreiben. wichtigem Grund im Einzelfall Abweichun- kannt zu geben.
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