VG-MITTEILUNGEN Ilmmünster - und die Mitgliedsgemeinden - Gemeinde Ilmmünster
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VG-MITTEILUNGEN
Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft
und die Mitgliedsgemeinden
Ilmmünster
und
Hettenshausen
Nr. 8/2019 (37. Jg.) 7. August 2019
„Ameisenstraße“ Maltechnik: Gouche auf Papier
von Frau Susanne AugstburgerWichtige Rufnummern Aktuelles
VG Ilmmünster NACHRUF
Freisinger Str. 3, 85304 Ilmmünster
Am 5. Juni 2019 verstarb
..............................................Tel.: 08441/8073-0
.......................................Telefax: 08441/8073-29 Herr Georg Preitsameter
Beiträge für VG-Blatt:
im Alter von 90 Jahren.
................E-Mail: VG-Mitteilungen@Ilmmuenster.de
Der Verstorbene war von 1966 – 1972 Mitglied
Parteiverkehr:
des Gemeinderates Ilmmünster.
Mo., Di., Mi. und Fr. .....................8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag................................14.00 – 18.00 Uhr Wir danken dem Verstorbenen für seine
verdienstvolle Mitarbeit zum Wohle der Gemeinde.
E-Mail: Verwaltungsgemeinschaft@ilmmuenster.de
Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
Internetauftritt:
www.ilmmünster.de und www.hettenshausen.de Anton Steinberger
1. Bürgermeister
Grundschule Ilmmünster
Freisinger Str. 8, 85304 Ilmmünster
.................................................Tel.: 08441/2436
.......................................Telefax: 08441/8710930 NACHRUF
Kindergarten Hettenshausen „Ilmtalmäuse“ Am 27. Juli 2019 verstarb
Leiterin: Frau Thalmeier...........Tel.: 08441/7970977 Herr Johann Danner
Gemeindekindergarten Ilmmünster im Alter von 88 Jahren.
Leiterin: Frau Rockermeier...........Tel.: 08441/84169
Der Verstorbene stand von 1992 – 2015 als Feldgeschworener
Kinderkrippe „Pusteblume“ im Dienste der Gemeinde Ilmmünster. Außerdem war er von
Leiterin: Frau Elke Glaubitz ......Tel.: 08441/4980802 1991 –2013 Mitarbeiter im Recyclinghof Ilmmünster.
Herr Danner hat sich stets durch treue Pflichterfüllung und
Pfarrämter: große Hilfsbereitschaft ausgezeichnet.
Kath. Pfarramt Ilmmünster ............Tel.: 08441/2201 Die Gemeinde Ilmmünster dankt dem Verstorbenen für
..........................................Telefax: 08441/76459 seine langjährige verdienstvolle Mitarbeit und wird ihm
ein ehrendes Gedenken bewahren.
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Pfaffenhofen
.............................................Tel.:08441/7973113 Anton Steinberger
1. Bürgermeister
Bücherei Ilmmünster
E-Mail: Buecherei.Ilmmuenster@kabelmail.de
Internetauftritt: http://ilmmuenster.buchabfrage.de
Ausstellungseröffnung „Vogel des Jahres“
..............................................Tel.: 08441/860232
Vor Beginn der Gemeinderatssitzung am 2. Juli wurde die Aus-
Notrufe stellung „Vogel des Jahres“ im Rathaus Ilmmünster offiziell er-
öffnet. Bürgermeister Anton Steinberger begrüßte dazu neben
Wasserwart: Martin Pallauf .....Tel.: 0175/4140083 den Mitgliedern des Gemeinderates die beiden Vertreter des
Notruf: ..................................Tel.: 0171/7402313 Landesbundes für Vogelschutz Herrn Prof. Hans Leppelsack und
Herrn Ludwig Friedl. Der Vogel des Jahres ist im Jahr 2019 die
Integrierte Leitstelle Ingolstadt...................112
Feldlerche. Prof. Hans Leppelsack erläuterte anhand der Schau-
(Rettungsdienst, Feuerwehr) tafeln die derzeit schwierigen Lebensbedingungen für den auf
Polizei-Notruf ..............................................110 der Roten-Liste stehenden Charaktervogel.
Polizeiinspektion Pfaffenhofen a.d.Ilm
...............................................Tel.: 08441/80950
Ingolstädter Str. 47, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Öffnungszeiten Wertstoffhöfe
Hettenshausen
Sommerzeit: Winterzeit:
Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 16:00 - 19:00 Uhr Fr.: 15:00 - 18:00 Uhr
Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr
Ilmmünster
Sommerzeit: Winterzeit:
Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 Uhr Die Mitglieder des Gemeinderats Ilmmünster mit Ludwig Friedl
Fr.: 16:00 - 19:00 Uhr Fr.: 15:00 - 18:00 Uhr (2.v.l.) und Prof. Leppelsack (4.v.l.) bei der Ausstellungseröff-
Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr nung.
2Meldeamtliche Nachrichten
GEMEINDE ILMMÜNSTER
Geburten: 2
Eheschließungen: 2
Sterbefälle: 2
Geburten: Emma Wurm
GEMEINDE HETTENSHAUSEN
Geburten: 2
Eheschließungen: 2
Sterbefälle: 3
Geburten: Penelope Kozar, Diana Salvermoser
Am 16.07.2019 feierte Herr Hans Kaminski aus Ilmmünster sei-
Fundsachen: – Damen-Sonnenbrille nen 80. Geburtstag. Erster Bürgermeister Anton Steinberger
– Haustürschlüssel überbrachte die Glückwünsche der Gemeinde und überreichte
– Schlüsselmäppchen schwarz ihm einen Geschenkkorb.
mit drei Schlüssel
Wir gratulieren
Frau Maria und Herr Josef Steger aus Hettenshausen-Jahnhöhe
Am 2. Juli feierte Frau Maria Bollner aus Ilmmünster ihren 85. feierten am 16. Juli ihre Diamantene Hochzeit. Erster Bürger-
Geburtstag. Bürgermeister Anton Steinberger gratulierte im Na- meister Hans Wojta überbrachte die Glückwünsche der Ge-
men der Gemeinde und überreichte einen Geschenkkorb. meinde und überreichte ihnen einen Geschenkkorb.
Am 3. Juli feierte das Ehepaar Rosa und Josef Eckert ihre Dia-
mantene Hochzeit (60 Jahre verheiratet). Neben Bürgermeister
Anton Steinberger waren auch der stellv. Landrat Josef Finken- Am 20.07.2019 feierte Frau Resi Grauvogl ihren 80. Geburtstag.
zeller für den Landkreis und Pfarrer Georg Martin für die Pfarr- Bürgermeister Anton Steinberger gratulierte im Namen der Ge-
gemeinde unter den Gratulanten. meinde und überreichte ihr einen Geschenkkorb.
3Informationen
Sprechtage für die Versicherten
und Rentner der Deutschen Renten-
versicherung
im Seniorenbüro Sankt Josef, Hofberg 7, 85276 Pfaffenhofen
a.d.Ilm finden am 08., 22. und 29. Oktober 2019 sowie am
12., und 26. November 2019 Sprechtage statt.
Die Beratungen erfolgen jeweils in der Zeit von 9:00 bis
12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr und sind kostenlos.
Die Termine für die Sprechtage werden über die kostenfreie
Telefonnummer 0800 6789 100 vergeben.
Am 21. Juli feierte Frau Maria Steinberger ihren 90. Geburtstag
im Kreise ihrer Familie und Freunde. Unter den zahlreichen Gra-
tulanten waren auch Pfarrer Georg Martin und Bürgermeister Bitte beachten!!!!!!!!!
Anton Steinberger.
Pflichtumtausch vor dem 19. Januar 2013
ausgestellter Führerscheine
GEMEINDE ILMMÜNSTER
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998
08.08.2019 Frau Franziska Wiesinger zum 87. Geburtstag ausgestellt worden sind (Papierführerscheine)
12.08.2019 Frau Magdalena Schillinger zum 79. Geburtstag
Geburtsjahr des Tag, bis zu dem der Führerschein
17.08.2019 Frau Helga Werner zum 77. Geburtstag Fahrerlaubnisinhabers umgetauscht sein muss
21.08.2019 Herrn Michael Knorr zum 82. Geburtstag
Vor 1953 19. Januar 2033
23.08.2019 Herrn Hubert Birner zum 82. Geburtstag
1953 bis 1958 19. Januar 2022
24.08.2019 Frau Anna Aigner zum 75. Geburtstag
1959 bis 1964 19. Januar 2023
26.08.2019 Frau Ruth Gohl zum 83. Geburtstag
28.08.2019 Herrn Franz Breitsameter zum 71. Geburtstag 1965 bis 1970 19. Januar 2024
29.08.2019 Herrn Werner Haberhauer zum 77. Geburtstag 1971 oder später 19. Januar 2025
GEMEINDE HETTENSHAUSEN Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden
sind (Kartenführerscheine ohne Befristung Nr. 4b)
08.08.2019 Herrn Michael Loibl zum 77. Geburtstag
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein
22.08.2019 Frau Margret Fottner zum 74. Geburtstag
umgetauscht sein muss
23.08.2019 Frau Rosemarie Schäfer zum 78. Geburtstag
1999 bis 2001 19. Januar 2026
25.08.2019 Herrn Ludwig Zimmermann zum 85. Geburtstag
26.08.2019 Herrn Ignatz Grüntaler zum 93. Geburtstag 2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
Herzliche Glückwünsche 2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033
Hinweis zum Datenschutz:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Veröffentlichung
der Geburtstagsjubilare ab dem 70. Lebensjahr nur noch
Die Kreisverkehrswacht Pfaffenhofen ehrt
mit ihrer Zustimmung möglich. alljährlich Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die sich über
Das Einwohnermeldeamt wird in diesem Zusammenhang Jahre hinweg rücksichtsvoll und sicherheitsbewusst im Stra-
alle betroffenen Jubilare anschreiben. ßenverkehr bewährt haben.
Ist eine Veröffentlichung erwünscht, senden Sie bitte das
Anfrageschreiben zwei Monate vor Ihrem Jubiläum unter- Voraussetzung für die Ehrung ist, dass man mindestens
schrieben an uns zurück. 20 Jahre unfallfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat.
Sofern keine Rücksendung erfolgt, kann eine Veröffentli- Damit die Ehrung möglichst vielen Verkehrsteilnehmern ver-
chung leider nicht stattfinden. liehen werden kann, bittet die Verkehrswacht um Teilnahme.
Bei Fragen wenden Sie sich an Herrn Stegner unter der Tel.
Nr. 08441-807314. Antragsformulare können bei der VG Ilmmünster unter der
Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster, Freisinger E-Mail-Adresse: Bauamt@ilmmuenster.de oder unter der
Str. 3, 85304 Ilmmünster Telefon-Nummer 08441 8073-23 angefordert werden.
4Einwohnerzahl des Landkreises Aktiv in der Natur
Radfahrern stehen im Landkreisgebiet Radwege wie die Ilm-
wieder leicht gestiegen
oder Paartaltour zur Verfügung. Wer anstatt auf dem Drahtesel
Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm verzeichnet weiterhin einen die Region lieber zu Fuß erkunden möchte, kann auf den Kapel-
Einwohnerzuwachs. Wie aus der neuesten Bevölkerungstabelle lenwanderwegen rund um Hohenwart das wunderschöne Paartal
des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung entdecken oder sich auf den Spuren des Jakobsweges bewegen.
hervorgeht, lebten zum Stichtag 31.12.2018 im Landkreis Urlaubern mit „höheren Zielen“ sei der Waldkletterpark Ober-
127.151 Einwohner. Es handelt sich dabei um die Einwohner- bayern in Jetzendorf ans Herz gelegt und wenn es zu heiß wird,
zahlen, die auf Basis Zensus 2011 fortgeschrieben wurden. Ge- bieten der „Wake & Groove“ Wassersportpark auf dem Lorenzisee
genüber dem Bevölkerungsstand vom 31.12.2017 (126.244) bei Geisenfeld oder die zahlreichen Bade- und Kiesweiher eine
bedeutet dies einen Anstieg um 907 Personen bzw. rund 0,72 willkommene Erfrischung.
% innerhalb eines Jahres. Nach absoluten Einwohnerzahlen gibt Die kostenlosen Printprodukte des Kommunalunternehmens
es im Markt Wolnzach den stärksten Zuwachs mit einem Plus Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen (KUS) erleichtern
von 153 Einwohnern, gefolgt von der Stadt Pfaffenhofen (136) die Ausflugsplanung. Ob Radlkarte, Gastronomieführer oder Aus-
und der Gemeinde Baar-Ebenhausen (114). flugsziel-Broschüre – das Informationsmaterial kann beim KUS
angefordert (Tel. 08441 40074-40, info@kus-pfaffenhofen.de)
Gemeinde Einwohner Einwohner Verände- oder online heruntergeladen werden: www.kus-pfaffenhofen.de.
(31.12.2017) (31.12.2018) rung
Hettenshausen 2.157 2.158 +1 Gaststättenmodernisierungsprogramm
Ilmmünster 2.190 2.267 +77 des Wirtschaftsministeriums geht in die
zweite Runde – Antragsstellung
ab 6. August wieder möglich
Unterhaltsame Ferien Wirtshäuser gehören zu Bayern wie die Kirche zum Dorf. Doch
immer wieder schließen Gasthäuser im Freistaat. Mehr als 3.000
im Landkreis Pfaffenhofen
Schankwirtschaften waren es laut aktuellen Zahlen des Bayeri-
Mit den Sommerferien stehen die längsten Ferien des Jahres schen Gaststättenverbandes in den vergangenen zwanzig Jahren.
bevor. Um unter der Vielzahl an Veranstaltungen das Passende In rund 500 Gemeinden gibt es mittlerweile kein eigenes Wirts-
zu finden, hat das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung haus mehr. Gleichzeitig aber boomt der Tourismus im Freistaat.
Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) einige Tipps zusammen- Über 99 Millionen Übernachtungen konnten im vergangenen Jahr
gestellt. verzeichnet werden. Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist Wirt-
schaftskraft und Jobmotor, bis zu 600.000 Menschen arbeiten –
Brauchtum: insbesondere in den ländlichen Regionen – im Tourismusbereich.
Vom 23. bis 26. August lädt in Oberstimm und vom 6. bis 17. Die Branche erwirtschaftet einen Mehrwert, ist Arbeitgeber, Aus-
September in Pfaffenhofen zu einem Besuch ein. bilder und gleichzeitig das „Aushängeschild“ für Gäste und Besu-
Das 71. Hallertauer Volksfest in Wolnzach zieht vom 9. bis 19. cher. Immer mehr Wirte stehen vor der Entscheidung, ob sie
August in Wolnzach Gäste aus Nah und Fern an. Nicht verpassen notwendige Investitionen in ihren Betrieb tätigen sollen. Unter-
sollte man die Wahl der neuen Hopfenkönigin. Der Hallertauer stützung verspricht das Bayerische Staatsministerium für Wirt-
Lokalbahnverein ermöglicht allen Zugliebhabern eine besondere schaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) mit dem „Gast-
Anreise: am 11. August finden in der Zeit von 10 bis 20 Uhr his- stättenmodernisierungsprogramm“. Das Förderprogramm soll die
torische Schienenbusfahrten mit dem „Wolnzach-Express“ statt. Finanzkraft der Gaststätten bei Modernisierungsmaßnahmen stär-
Der Sonderzug pendelt stündlich zwischen Rohrbach und Woln- ken und zu einer lebendigen Wirtshauskultur in allen Teilen Bay-
zach. Weitere Informationen unter www.hallertauerlokalbahn.de. erns beitragen. Die für den bayerischen Tourismus symbolische
Anlässlich des 1150-zigsten Geburtstages der Gemeinde Rohr- Wirtshauskultur soll hierdurch möglichst flächendeckend auch in
bach wird der bekannte Jahrtagsvolkstanz des Vereines Bayern, der Zukunft erhalten bleiben. Bewerben können sich sowohl Wirte,
Brauchtum und Volksmusik heuer am Mittwoch, 14. August, in als auch Verpächter, die ein für jedermann zugängliches Gast-
der Turmberghalle in Rohrbach gefeiert. Es spielt die Wolnzacher
Tanzlmusi um Tanzmeister Christian Hofrichter. Einen Tag später
lädt Bayerns längster Eintages-Markt in Jetzendorf Gelegenheit
zum Schlendern und Staunen ein. Über 200 Aussteller und Fie-
ranten präsentieren Waren und sorgen für das leibliche Wohl.
Kultur
Der Pfaffenhofener Kultursommer bietet noch bis Mitte August
ein abwechslungsreiches Programm. Das Motto des diesjährigen
„Tag des offenen Denkmals“ am Sonntag, 8. September, lautet
„Modern(e): Umbrüche in Kunst und Architektur“. Interessierte
erhalten an diesem Tag Zutritt zu sonst verschlossenen oder
Wir machen Urlaub
nur teilweise geöffneten Stätten. Im Landkreis Pfaffenhofen kön- vom 12.08. bis 04.09.
nen das sanierte Balthasar-Kraft-Haus in Pfaffenhofen, das
Schloss Jetzendorf, das ehemalige Pfarrhaus im Ortsteil Menning Ab 05.09.2019 sind wir wieder für Sie da!!
der Stadt Vohburg, die Katholische Filialkirche Mariä Verkündi-
gung (Marktkirche) in Hohenwart sowie das Kelten- und Römer-
museum in Manching besichtigt werden. Weitere Informationen Am Freitag, den 09.08. u. Samstag, den 10.08.2019
sind unter www.tag-des-offenen-denkmals.de erhältlich.
gibt’s 15% Rabatt auf Fleisch- und Wurstwaren!
Familie
Weitere Konzerte gibt es am 3., 10. und 17. August. Karten sind
Unsere Öffnungszeiten für Sie:
unter karten@basilikamusik.de erhältlich. Mo.: 6.30 Uhr bis 12.00 Uhr · Di. bis Fr.: 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstags: 6.00 Uhr bis 12.00 Uhr
5stättengewerbe in Bayern betreiben. Weitere Voraussetzung: die gefahren liegt grundsätzlich beim Grundstückseigentümer. Die
Wirtshäuser befinden sich in Orten oder Städten mit weniger als Aufgabe der Kommunen sind die Aufklärung und Beratung der
100.000 Einwohnern. Gefördert werden unter anderem Umbau- Bevölkerung und Grundbesitzer sowie die Entscheidung über
und Erweiterungsmaßnahmen, sowie General- und Teilsanierun- erforderliche Maßnahmen im Rahmen der öffentlichen Sicherheit
gen, welche mindestens 20.000 Euro kosten. Der Zuschuss des und Ordnung. Die Untere Naturschutzbehörde (Biotop- und Ar-
Freistaates kann bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Aus- tenschutz), der Kreisbauhof, das Gesundheitsamt wie auch das
gaben betragen. Eine elektronische Antragstellung ist ab dem 6. Gewerbeaufsichtsamt – allesamt Einrichtungen im Landratsamt
August 2019, 10.00 Uhr möglich. Nachdem der Andrang bei – unterstützen die Kommunen. Fällt ein Befall in den Zuständig-
der ersten Bewerbungsphase sehr groß war, empfiehlt es sich, keitsbereich der Landwirtschaft oder des Forstes ist das Amt für
alle erforderlichen Unterlagen und Angaben bereit zu halten. De- Landwirtschaft und Forsten ein Ansprechpartner. Bekämpfungs-
taillierte Informationen zum Förderprogramm, den geltenden maßnahmen sollten dann erfolgen, wenn alle Möglichkeiten der
Richtlinien sowie Kontakte zu den Ansprechpartnern im Ministe- Verhaltensprävention, wie z. B. durch Aufklärung oder Warnhin-
rium finden Betriebe im Landkreis Pfaffenhofen auf der Webseite weise durch Aufstellen von Schildern ausgeschöpft sind. Bei der
des Kommunalunternehmens Strukturentwicklung Landkreis Pfaf- Bekämpfung ist immer die Methode mit dem geringsten Eingriff
fenhofen a.d.Ilm (KUS): www.kus-pfaffenhofen.de. für Mensch und Natur sowie dem größten und nachhaltigsten
Erfolg hinsichtlich der Schutzziele anzuwenden. Andreas Kastner:
„Die Entfernung der Raupen samt deren Nestern ist wegen der
Eichenprozessionsspinner Gesundheitsgefährdung nur durch Fachleute zu empfehlen, zu-
mal eventuell verbleibende Reste einer unsachgemäßen Entfer-
Aufklärung und Koordination sehr wichtig
nung schädigen können.“
(Beitrag und Bilder vom Landratsamt gesendet)
Neue Bodenrichtwertliste
für den Landkreis Pfaffenhofen
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des
Landkreises Pfaffenhofen hat in seiner letzten Sitzung die neue
Bodenrichtwertliste beschlossen. Bodenrichtwerte sind durch-
schnittliche Lagewerte für den Quadratmeter unbebauter
Grundstücksflächen, die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und
Wertverhältnisse haben. Sie beziehen sich auf erschließungs-
beitragsfreies, baureifes Land. Grundlage für die Ermittlung für
Bodenrichtwerte ist die in der Geschäftsstelle des Gutachter-
ausschusses geführte Kaufpreissammlung. Sie stellt keine Prog-
nose dar, sondern gibt das Kaufverhalten der zurückliegenden
zwei Jahre wieder. Die Bodenrichtwertliste wird gemäß Bauge-
setzbuch (BauGB) alle zwei Jahre aktualisiert. Für die Städte
Pfaffenhofen, Geisenfeld und Vohburg, für die Märkte Hohenwart
und Manching sowie neu für den Markt Reichertshofen wurden
Zonenkarten weiter differenziert. Das bedeutet, dass die Richt-
werte für einzelne Ortsbereiche ausgewiesen werden. Dement-
sprechend wurden auch wieder Bodenrichtwerte für die land-
und forstwirtschaftlichen Flächen ermittelt. „Grundsätzlich lässt
sich ein Anstieg der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland
sowie für gemischte Bauflächen feststellen. Die Entwicklung der
Bodenrichtwerte fällt in den einzelnen Gemeinden und Ortsteilen
sehr unterschiedlich aus. Die Bodenrichtwerte für baureife ge-
werbliche Flächen sind mehrheitlich gestiegen. Auch bei den
landwirtschaftlichen Flächen ist grundsätzlich ein Anstieg fest-
Der Eichenprozessionsspinner (EPS) hat sich in den letzten Jah-
ren auch im Landkreis Pfaffenhofen stark an den Eichen ausge-
breitet. Seine Raupen und deren Häutungsreste (Gespinste)
stellen zunehmend ein Gesundheitsproblem für die Bevölkerung
dar. „Der Kontakt mit den Raupen und deren Gespinsten ist un-
bedingt zu vermeiden“, so Kreisfachberater Andreas Kastner
von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt. Der Le-
bensraum des wärmeliebenden Nachtschmetterlings sind Eichen
und Eichenwaldgesellschaften. Viele dieser Eichenbestände ha-
ben eine sehr hohe ökologische Wertigkeit. Dennoch können
Bekämpfungsaktionen sinnvoll und notwendig sein. Andreas
Kastner: „In Bereichen, wo ein unmittelbarer Zusammenhang
zu Siedlungen und öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Kinder- Bei der Vorstellung der neuen Bodenrichtwertliste: v.l.n.r.:
gärten, Schulen und Altenheimen gegeben ist und damit höhere Edmund Ferstl (stv. Vorsitzender des Gutachterausschusses),
Gefahren für die Gesundheit zu erwarten sind, muss gehandelt Abteilungsleiterin Karola Mayer, Landrat Martin Wolf, Kreisbau-
werden.“ Die Zuständigkeiten sind beim Eichenprozessionsspin- meister Gunther-F.-L. Hasse (Vorsitzender des Gutachteraus-
ner verteilt und es gibt keine zentrale Stelle für die Meldung von schusses) und Anita Eisenmann (Geschäftsstelle Gutachteraus-
Fällen. Die Verantwortung für die Vermeidung von Gesundheits- schuss) Foto: Ostler
6zustellen“, so der Vorsitzende des Gutachterausschusses
Gunther-F.-L. Hasse. Die neue Bodenrichtwertliste zum Bewer-
tungsstichtag 31.12.2018 mit einem weiter verbesserten, an-
schaulichen und farbigen Kartenwerk kann für einen Betrag von
Hochwertige Qualität
150 € in gedruckter und gebundener Form erworben werden.
Nähere Informationen zur Bodenrichtwertliste erhalten Sie im
zum fairen Preis
Landratsamt Pfaffenhofen in der Geschäftsstelle des Gutachter-
ausschusses bei Anita Eisenmann (Tel. 08441 27177, E-Mail: Reparatur in eigener
gutachterausschuss@landratsamt-paf.de).
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Lieferung und Montage von
Riesenbärenklau oder Herkulesstaude
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(Bild und Text vom Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm erhalten)
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werden. Sie sind in geschlossenen Behältern anzuliefern. Unter-
schiedliche Stoffe dürfen auf keinen Fall vermischt werden.
In haushaltsüblicher Menge können zur Problemabfallsammelstelle
Stoffe wie Gifte, Chemikalien, Lösungs- und Pflanzenschutzmittel,
Holzschutz- und Abbeizmittel, nicht vollständig entleerte Spray-
dosen sowie flüssige Farb-, Lack- und Kleberreste und auch Hand-
feuerlöscher (gefüllt und mit intakter Sicherung) gebracht werden.
Folgende Stoffe werden an der Problemabfallsammelstelle nicht
Diese bis zu 3 Meter hohe Pflanze ist mittlerweile auch in unseren
angenommen:
Gemeindegebieten zu finden und kommt auch in Ortsnähe und
Altöl über 5 Liter (bitte über private Entsorgungsunternehmen
an Wassergräben vor. Hier ist Handlungsbedarf gegeben, denn
entsorgen)
die Pflanze ist phototoxisch, das heißt, wenn man mit dem Pflan-
Batterien: können beim Handel bzw. an den Verkaufsstellen zu-
zensaft in Berührung kommt, kann dies zu ernsthaften Verbren-
rückgegeben werden. Trockenbatterien, Akkus und Starterbatte-
nungen führen.
rien werden weiterhin an den Wertstoffhöfen angenommen.
Kleine Bestände sind durch Ausgraben der Pflanze gut bekämpfbar,
Normale Wandfarben (Dispersionsfarben) sowie eingetrocknete
sodass sie nicht zur Blüte kommen kann und sich ihr Samen nicht
Farb-, Lack- und Kleberreste (eingetrocknete Farben und Lacke
verbreiten kann. Dazu ist allerdings eine vollständige Schutzbe-
über die Restabfalltonne entsorgen)
kleidung (Handschuhe, Schutzanzug, Schutzbrille und gegebe-
Medikamente (Entsorgung über die Restabfalltonne)
nenfalls Atemschutz) notwendig. Blüht die Pflanze bereits wird
Leere Blech- und Kunststoffbehälter von Pflanzenschutzmitteln,
empfohlen schnellstmöglich den Stängel mit den Blütendolden
Mineralölen und Chemikalien: Entsorgung nach Möglichkeit über
heraus zu schneiden (Achtung: ebenfalls nur mit Schutzkleidung!)
den Handel, ansonsten über die Restabfalltonnen. Vollständig
und später dann die Pflanze auszugraben. Nachhaltig hilft nur das
entleerte Blechbehälter können über die Dosencontainer in den
Ausgraben bzw. Abstechen der Wurzel 15 cm unter der Oberfläche.
Wertstoffhöfen entsorgt werden.
Ansonsten treibt die Pflanze immer wieder aus. Wurzelteile oder
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt
Samen dürfen NICHT auf den Kompost oder in die Grüngutsam-
zur Problemabfallsammlung und unter www.pamira.de.
melstelle gelangen sondern müssen vernichtet werden zum Bei-
Im Umgang mit Problemabfällen bittet der AWP um Beachtung
spiel über die Restmülltonne. In den Folgejahren sollte frühzeitig
folgender Hinweise:
kontrolliert werden ob die Pflanze nachwächst oder sich ausgesamt
Es ist, soweit möglich, auf die Verwendung von „Problemstoffen“
hat, kleine Stauden können leichter ausgegraben werden.
im Haushalt und Hobbybereich generell zu verzichten. Häufig
Bitte beachten Sie, dass Allergiker nicht mit der Entfernung betraut
stehen umweltverträgliche Alternativen zur Verfügung.
werden sollten, denn es besteht immer die Möglichkeit mit Sporen,
Um den Schaden für Mensch und Umwelt möglichst gering zu
Brennhaaren, Pflanzensaft oder Pollen in Kontakt zu kommen.
halten, sollen vorhandene Problemabfälle unbedingt getrennt ge-
sammelt und die angebotenen Sammeltermine genutzt werden.
„Wer den Sammeltermin in seiner Gemeinde verpasst, kann seine
AWP informiert: Sammeltermine Problemabfälle auch bei Sammlungen in anderen Landkreisge-
für Problemabfall im 2. Halbjahr meinden abgeben“, so Godehard Reichhold. Weiterhin können
Problemabfälle auch über private Entsorgungsunternehmen ent-
Ein Prozent der Haushaltsabfälle sind „Problemabfälle“. Eine ver-
sorgt werden.
schwindend geringe Menge – könnte man meinen. „Doch gerade
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
diese Abfälle sind es, die bei der Restabfallentsorgung in der
des Abfallwirtschaftsbetriebes am Servicetelefon unter 08441
Müllverwertungsanlage Ingolstadt und bei der Abwasseraufbe-
7879-50 gerne zur Verfügung.
reitung in der örtlichen Kläranlage gefährlich werden können“, so
Abfallberater Godehard Reichhold vom Abfallwirtschaftsbetrieb
Problemabfallsammeltermine für das 2. Halbjahr 2019:
Pfaffenhofen (AWP). Es sei daher besonders wichtig, derartige
Abfälle aus dem Hausmüll herauszufiltern und gesondert zu ent- Gemeinde Sammeltermin Sammelort
sorgen. Hettenshausen Mo 14. 10. 11:30 – 14:30 Uhr Wertstoffhof
Gefährliche Abfälle können zu den festgesetzten Terminen (siehe
Ilmmünster Do 14. 11. 16:00 – 18:30 Uhr Wertstoffhof
Tabelle) über die halbjährliche Problemabfallsammlung entsorgt
7AWP informiert: Kostenlose Rücknahme wie Bienen gefördert werden können. „Heimische Gehölze un-
serer Kulturlandschaft“ beschreibt die wichtigsten Arten der hei-
von Pflanzenschutzverpackungen
mischen Gehölze sowie die Verbreitung, Standortansprüche,
Auch dieses Jahr werden flächendeckend in ganz Deutschland Aussehen und ökologische Bedeutung. „Hecken, Feldgehölze
Pflanzenschutzverpackungen des Agro-Bereiches im Rahmen und Feldraine in unserer Landschaft“ umfasst breitgefächerte
des Entsorgungskonzepts PAMIRA zurückgenommen. Wie der Informationen rund ums Thema, beispielsweise die Unterschei-
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mit- dung der verschiedenen Typen, Entstehung und Nutzung und
teilt, haben Landwirte, Gartenbaubetriebe aber auch Privathaus- Funktionen. „Pflege von Hecken und Feldgehölzen“ ergänzt in
halte im Landkreis Pfaffenhofen am 7. und 8. August sowie am einer eigenen Broschüre ebendieses Thema.
26. und 27. September die Möglichkeit, leere Pflanzenschutz-
und Flüssigdüngerverpackungen an den Sammelstellen (s. un-
ten) abzugeben. „Zurückgenommen werden gespülte, das heißt Zusatzversorgungskasse für Arbeit-
außen und innen saubere Pflanzenschutzpackmittel, sortiert nach
nehmer in der Land- und Forstwirtschaft
Kunststoff, Weißblech, Aluminium sowie Beutel bzw. Säcke, sog.
flexible Gebinde“, so Abfallberater Godehard Reichhold. Flaschen Anträge bis 30. September stellen
und Kanister werden nur ohne Deckel und trocken angenommen.
Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land-
Die Verschlüsse können an der Sammelstelle gesondert abge-
und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichs-
geben werden. Die Verpackungen müssen ein deutsches Origi-
leistung bei der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer
naletikett tragen. Unerheblich dabei ist, an welchem Ort oder in
in der Land- und Forstwirtschaft beantragen.
welchem Bundesland die Produkte gekauft wurden. Ungespülte
Verpackungen bzw. Verpackungen mit Restinhalten werden aber Anspruch hierauf hat, wer eine Rente aus der gesetzlichen
in jedem Fall zurückgewiesen. Rentenversicherung bezieht, am 1. Juli 2010 das 50. Le-
bensjahr vollendet hat und für die letzten 25 Jahre vor Ren-
Godehard Reichhold: „Wir bitten alle Landwirte sowie Bürgerin-
tenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäfti-
nen und Bürger, Reste von Pflanzenschutzmitteln nicht einfach
gungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der
über die Kanalisation zu entsorgen. Behälter mit Restinhalten,
Land- und Forstwirtschaft nachweist.
die nicht mehr benötigt werden, können bei den Problemabfall-
sammlungen abgegeben werden.“ Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen außer-
dem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs
Die Sammelaktionen sollen weiterhin regelmäßig, einmal jähr-
Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb
lich, durchgeführt werden. Alle betroffenen Betriebe und Haus-
rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehe-
haltungen werden gebeten, von dieser kostenlosen Entsorgungs-
malige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die ta-
möglichkeit Gebrauch zu machen. „Denn nur bei einem
rifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben,
entsprechenden Rücklauf an leeren Pflanzenschutzgebinden loh-
können einen Antrag auf die Ausgleichsleistung stellen.
nen sich derartige Sammelaktionen und können auch in Zukunft
aufrechterhalten werden“, so der Abfallberater. Nähere Infor- Die maximale Leistungshöhe beträgt zurzeit monatlich 80
mationen erteilen die nachfolgend aufgeführten Unternehmen Euro für Verheiratete und 48,00 Euro für Ledige.
sowie der AWP unter Tel. 08441 7879-50. Anträge auf eine Ausgleichsleistung sind bis zum 30. Sep-
Die Sammlungen finden am Mittwoch, 7. und Donnerstag, 8. tember 2019 zu stellen. Dies ist aber nur dann maßgebend,
August von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr bei wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor
der Firma BayWa AG Agrar, Bruckbach 2 in Wolnzach (Tel. 08442 dem 1. Juli 2019 bezogen hat. Wird der Antrag später ge-
95900-0) und am Donnerstag, 26. und Freitag, 27. September stellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli
jeweils von 8:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr beim 2019 verloren.
Agrarhandel Moser, Woelkestr. 7 in Schweitenkirchen (Tel. 08444 Rückfragen können gerichtet werden an: Zusatzver-
92980) statt. sorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und
Die Firma Moser in Schweitenkirchen bietet für Landwirte am Forstwirtschaft, Druseltalstraße 51, 34131 Kassel,
26. und 27. September zudem die Möglichkeit, besenreine Agrar- Telefon: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49,
folien (PE-Folien, wie z.B. Silo- und Spargelfolien) gegen Gebühr E-Mail-Adresse: info@zla.de, Internet: www.zla.de
abzugeben. Die Gebühr wird nach Gewicht erhoben.
Neue Broschüren über Bienen,
Heckenpflege und heimische Gehölze
Die Artenvielfalt zu erhalten ist eine der großen Herausforde- Impressum:
rungen unserer Zeit. Nicht zuletzt seit dem Volksbegehren An-
fang dieses Jahres ist die Thematik in der öffentlichen Diskus- Die „VG-Mitteilungen Ilmmünster und Hettenshausen“ er-
sion. Es gibt eine Reihe von Empfehlungen und Handreichungen, scheinen monatlich. Herausgeber und Redaktion: Verwal-
wie wir unsere heimische Flora und Fauna erhalten können. Die tungsgemeinschaft Ilmmünster (Vorsitzender Hans Wojta),
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hat neue Broschüren Freisinger Str. 3, 85304 Ilmmünster, Tel. (0 84 41) 80 73-0.
zu den Themen „Bienen in der Kulturlandschaft“, „Pflege von
Für die Inhalte der Beiträge von Vereinen, kirchlichen und
Hecken und Feldgehölzen“, „Hecken, Feldgehölze und Feldraine
caritativen Institutionen, insbesondere auch für die Einhal-
in unserer Landschaft“, „Heimische Gehölze unserer Kulturland-
tung der Urheberrechte bzw. der Rechte am eigenen Bild,
schaft“ und „Artenreiches Grünland“ herausgegeben. Diese ste-
sind die Vereine und Institutionen selbst verantwortlich.
hen für interessierte Bürgerinnen und Bürger am Landratsamt
Pfaffenhofen an der Servicestelle zur Mitnahme bereit oder kön- Verlag und Anzeigenverwaltung: Verlag Bayerische Anzeigen-
nen online auf https://www.lfl.bayern.de/publikationen/041348/ blätter GmbH, Stauffenbergstr. 2a, 85051 Ingolstadt.
heruntergeladen werden. „Artenreiches Grünland“ beschäftigt
Zur Zeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 8 (Gemeindeblätter) vom
sich mit der ergebnisorientierten Grünlandnutzung und dem Er-
1. 1. 2002. Auflage: ca. 1.900 Expl. monatlich.
halt artenreicher Grünlandbestände und bietet eine große Ar-
ten- und Bestimmungsliste für Grünpflanzen. „Bienen in der Druck: Druckerei Humbach & Nemazal, Ingolstädter Str. 102,
Kulturlandschaft“ bietet breitgefächerte Informationen über die 85276 Pfaffenhofen.
verschiedenen Lebensräume der Wildbienen und praktische Tipps
8Kinderkrippe „Pusteblume“
Zum Entspannen ist der neu gestaltete Ruheraum der Krippe
ein wunderbarer Rückzugsort.
Die letzten Wochen des Krippenjahres sind immer etwas Beson-
deres.
Die „großen“ Krippenkinder werden allmählich auf den bevor-
stehenden Wechsel in den Kindergarten vorbereitet. So durften
diese auch in diesem Jahr wieder sowohl den Kindergarten in
Ilmmünster als auch den Kindergarten in Hettenshausen besu-
chen; was für alle ein besonderes Erlebnis war.
Die schönen Sommertage ge-
nießen natürlich auch die Kin-
der in der Kinderkrippe Puste-
blume gerne beim Spielen
draußen im Garten, hierbei
findet das Element Wasser im-
mer großen Anklang. Beson-
ders farbenfroh geschmückt
war die Terrasse, als jedes Die Projektwoche fand in zwei Gruppen
Kind einen Blumentopf gestal- statt, während die größeren Krippenkin-
tete und eine Blume mit- der den Wald entdeckten und erlebten,
brachte. Die kleinen Gärtner gab es für die kleineren Kinder während
kümmerten sich anschließend der Projektwoche verschiedenste Ange-
gemeinsam um ihre Pflanzen. bote in der Kinderkrippe.
9Weitere Informationen
Gemeinde Hettenshausen Wer mehr über Verfügbarkeit, Geschwindigkeiten und Tarife der
Telekom erfahren will, kann sich im Internet oder beim Kunden-
service der Telekom informieren:
Schnelles Internet für Hettenshausen
– Ausbaupläne: www.telekom.de/schneller
– Neukunden: 0800 330 3000 (kostenlos)
– Telekom-Kunden: 0800 330 100 (kostenlos)
Deutsche Telekom AG
Corporate Communications
[Dr. Markus Jodl]
Tel.: 0228 181 – 4949
E-Mail: medien@telekom.de
Weitere Informationen für Medienvertreter:
www.telekom.com/medien und www.telekom.com/fotos
http://twitter.com/deutschetelekom
Aus der Sitzung des Gemeinderates
vom 24.06.2019
55. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am
27.05.2019
– Deutsche Telekom erhält Zuschlag für Netz-Ausbau
– Mehr Tempo im Internet: bis zu 1.000 Mbit/s Die Niederschrift wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der
Einladung zur Sitzung in Ablichtung zugesandt.
– 56 Haushalte können ab Mitte 2023 schnelles Internet nutzen
Beschluss:
Die Deutsche Telekom hat die öffentliche Ausschreibung für den
Die Niederschrift über die Sitzung am 27.05.2019 wird in der
Internet-Ausbau in Hettenshausen gewonnen. Weitere 56 Haus-
vorliegenden Fassung genehmigt.
halte können dann Breitband-Anschlüsse mit Geschwindigkeiten
von bis zu 1.000 Mbit/s (Megabit pro Sekunde) nutzen. Die Te-
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
lekom wird dazu rund 30 Kilometer Glasfaser verlegen. Das
neue Netz wird ab Mitte 2023 so leistungsstark sein, dass Tele-
fonieren, Surfen im Internet und Fernsehen gleichzeitig möglich
56. Durchführung eines Dorferneuerungsverfahrens zum
sind. Die Gemeinde Hettenshausen und die Telekom haben dazu
Bau eines Dorfheims und Gestaltung der Ortsmitte;
heute einen Vertrag unterschrieben.
Information durch das Amt für Ländliche Entwicklung
„Wir haben mit der Telekom einen starken Partner an unserer
Seite. So ermöglichen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern in Die Gemeinde Hettenshausen möchte das Stroblanwesen als
Kürze den begehrten Zugang zum schnellen Internet“, sagt Dorfheim neu bauen. Im Rahmen des Städtebauförderungspro-
Hans Wojta, 1. Bürgermeister. „Für Arbeitnehmer mit Home-Of- gramms werden nur Sanierungen von Gebäuden gefördert. Für
fice, Selbstständige und unsere Unternehmen bringt höheres einen Neubau besteht lediglich eine Bewerbung im Programm
Tempo enorme Vorteile. Schnelles Internet ist ein wichtiger „Integration im Quartier“, wobei eine Förderung des Vorhabens
Standortvorteil, der sich auch positiv auf den Wert einer Immo- nicht gewährleistet ist. Die Gemeinde konkurriert in diesem Ver-
bilie auswirkt.“ fahren mit Städten und Gemeinden aus ganz Oberbayern.
„Wir danken der Gemeinde Hettenshausen für das entgegenge- Eine alternative Möglichkeit das Projekt „Dorfheim“ zu realisieren
brachte Vertrauen und werden das Projekt zügig umsetzen“, stellt die Dorferneuerung dar. Die Gemeinde Hettenshausen hat
sagt Wolfgang Bittl, Telekom Technik. Stefan Hanke vom Infra- sich bereits im Jahr 1993 um die Aufnahme in dieses Programm
strukturvertrieb der Telekom Deutschland ergänzt: „Wir versor- beworben, was jedoch gescheitert ist. Frau Monika Hirl vom
gen Hettenshausen mit der neuesten Internet-Technik und ma- Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern (ALE), München,
chen die Gemeinde damit zukunftssicher.“ nimmt an der Sitzung teil und erläutert das Förderverfahren im
Die Telekom steigt nun in die Feinplanung für den Ausbau ein. Rahmen einer Dorferneuerung. Diese Dorferneuerung kann in
Gleichzeitig wird eine Firma für die Tiefbaumaßnahmen ausge- ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen durch-
sucht, Material bestellt und Baugenehmigungen eingeholt. So- geführt werden. Gefördert werden u. a. öffentliche und bürger-
bald alle Kabel verlegt und Netzverteiler aufgestellt sind, erfolgt schaftliche Einrichtungen für die Dorfgemeinschaft, der Dorf-
der Anschluss ans Netz der Telekom. kultur und der Grundversorgung. Die Förderung von max. 62 %
ist abhängig von der Finanzkraft der Gemeinde. Derzeit würde
Mehr Breitband für Deutschland (MBfD) die Gemeinde Hettenshausen 57 % Förderung der förderfähigen
Die Deutsche Telekom investiert wie kein anderes Unternehmen Maßnahmen erhalten, wobei der Förderbetrag für Baukosten ei-
in den Ausbau von schnellen Internetanschlüssen. Dafür gibt nes Gebäudes auf 300.000 € gedeckelt ist. Um in die Förderung
sie bis zu vier Milliarden Euro im Jahr aus. Wo die Telekom den aufgenommen zu werden, muss der Gemeinderat den Antrag
Ausbau nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann, spricht sie auf Aufnahme in das Bayerische Dorferneuerungsprogramm mit
mit den Kommunen über Kooperationsmöglichkeiten und bündelt Benennung der Maßnahmen stellen. Frau Hirl weist darauf hin,
diese im Programm „Mehr Breitband für Deutschland“. Seit 2008 dass sich der Gemeinderat entweder für eine Maßnahmenförde-
wurden über 5.000 Kooperationsverträge im ganzen Bundesge- rung über die Städtebauförderung oder über die Dorferneuerung
biet geschlossen. Knapp zwei Millionen Haushalte erhielten auf entscheiden muss. Abschließend beantwortet sie verschiedene
diese Weise schnelles Internet – zusätzlich zum Eigenausbau Fragen. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen wohlwollend
der Telekom. Das Unternehmen hat dafür über 24.000 Kilometer zur Kenntnis. Übereinstimmend wird von den Gemeinderatsmit-
Glasfaser verlegt und mehr als 14.000 Multifunktionsgehäuse gliedern festgelegt, dass die Aufnahme in das Dorferneuerungs-
aufgestellt, das sind die grauen Verteilerkästen am Straßen- programm des Amts für Ländliche Entwicklung Oberbayern (ALE)
rand. weiterverfolgt werden soll.
1057. Vollzug des BauGB; Bebauungsplan Nr. 25 „Schloss- gewählte Anordnung auf die topographischen Gegebenheiten
berg“ des vorhandenen Südhangs abgestimmt. Eine Anordnung der
Gebäude senkrecht zum Hang würde zu gravierenden Nachteilen
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26.10.2015 die Auf-
hinsichtlich Bebaubarkeit und Erschließung der Grundstücke füh-
stellung der Einbeziehungssatzung Nr. 2 „Wohngebiet am
ren. Ebenso kann mit der gewählten Ausrichtung der Gebäude
Schlossberg“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am
der optimalen Nutzung erneuerbaren Energien in Form von So-
16.02.2016 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Öffent-
lar- oder Photovoltaik-Anlagen Rechnung getragen werden. Auch
lichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Entwurf der
sollte durch die West-Ost-Ausrichtung gerade auch für die ge-
Satzung Nr. 2 in der Fassung vom 22.02.2016 hat in der Zeit
planten Doppelhäuser eine vergleichbare Wohnqualität beider
vom 07.03.2016 bis 06.04.2016 stattgefunden.
Haushälften erzielt werden.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27.06.2016 beschlos-
b. Seitenverhältnis der Baukörper:
sen, das Verfahren als Bebauungsplanverfahren fortzusetzen.
Von einer expliziten Festsetzung von Seitenverhältnissen wurde
In seiner Sitzung am 12.09.2016 hat der Gemeinderat die ein-
abgesehen, da sich rechteckige Baukörper bereits aus den fest-
gegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Träger- und Be-
gesetzten Firstrichtungen ergeben werden. Dies ist gerade bei
hördenbeteiligung des Bebauungsplans Nr. 25 „Wohngebiet am
den mit Doppelhausbebauung vorgesehenen Parzellen auch ohne
Schlossberg“ behandelt und auf dieser Grundlage
weitere Festsetzung gegeben. Auch ist durch die eng gesteckten
die öffentliche Auslegung angeordnet.
Baugrenzen gerade im nord-westlichen Planungsgebiet ein Sei-
Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom
tenverhältnis von 1:1,4 de facto nicht zu erreichen.
05.02.2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentli-
c. Dachform:
cher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten, in der Zeit vom
Die Dachform wurde ortstypisch als Satteldach festgesetzt. Le-
23.02.2018 bis 10.04.2018 ihre Stellungnahmen abzugeben.
diglich das zentral stehende Gebäude am Kreuzungspunkt der
Die öffentliche Auslegung erfolgte im gleichen Zeitraum.
inneren Erschließung soll hierzu einen Kontrapunkt bieten und
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 21.01.2019 mit
ist aufgrund seiner, durch die Baugrenze limitierte, quadratische
den eingegangenen Stellungnahmen befasst und beschlossen,
Grundform sinnvoller Weise mit Zeltdach vorgesehen.
den Bebauungsplan als einfachen Bebauungsplan Nr. 25
d. Dachneigung:
„Schlossberg“ weiterzuführen. Der Entwurf des Bebauungsplans
Die Dachneigung wurde bewusst auf 20° bis 25° reduziert, um
in der Fassung vom 21.01.2019 wurde nach § 4a Abs. 3 erneut
eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen zu ermöglichen. Bei
öffentlich in der Zeit vom 06.02.2019 bis 08.03.2019 ausgelegt.
steileren Dachneigungen ist – auch bei Anordnung eines Knie-
Die Bekanntmachung erfolgte am 30.01.2019. Die Behörden
stocks – nur eine eingeschränkte Nutzbarkeit des Dachgeschos-
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit E-Mail
ses möglich, was bei Häusern mit geringen Abmessungen zu
vom 07.02.2019 gebeten, ihre Stellungnahmen bis 08.03.2019
Einbußen in der Wohnfläche führt.
abzugeben.
e. Dachdeckung:
Diese Stellungnahmen liegen nun vor. Wie in der Stellungnahme des Landratsamts bereits angeführt,
kommen graue und schwarze Dachdeckungen bereits jetzt ver-
a) Behandlung der Stellungnahmen Bebauungsplan einzelt in der Umgebung vor. Da das gesamte Plangebiet ein-
Nr. 25 „Schlossberg“ heitlich mit grauen oder anthrazitfarbenen Dachziegeln ausge-
führt werden soll, ergibt sich auch im Hinblick auf den
Alle Stellungnahmen mit und ohne Anregungen und Bedenken
Gesamteindruck des Ortsteils keine Störung des Landschaftsbil-
wurden bereits im Zuge der Sitzungsladung den Gemeinderäten
des. Vielmehr wird das Plangebiet als Einheit wahrgenommen.
in Kopie zugesandt.
[…]“
1. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Bauleitplanung,
Zu Punkt 2.
vom 28.02.2019
Zu Aufrechterhalten Stellungnahme
Zu Punkt 1.
Der Verweis auf die Stellungnahme der Fachstelle vom
Zu Aufrechterhalten Stellungnahme
23.03.2018 wird zur Kenntnis genommen. Die Abwägung vom
Der Verweis auf die Stellungnahme der Fachstelle vom
21.01.2019 wird aufrechterhalten. Der Bebauungsplan wird nicht
23.03.2018 wird zur Kenntnis genommen. Die Abwägung vom
geändert.
12.09.2016 sowie die vom 21.01.2019 werden aufrechterhalten.
Der Bebauungsplan wird nicht geändert.
„Zu Eingrünung Nordseite und Abstände der Bepflanzungen
Abwägung 2. Auslegung vom 21.01.2019
Die Grünfläche zur Ortsrandeingrünung am nördlichen Rand des
„Zu Festsetzung Einfriedungen
Planungsgebietes ist mit einer Breite von 6,0 m geplant. In
Der Anregung, keine Stabgitterzäune zuzulassen, sondern Holz-
dieser Fläche ist die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern
zäune festzusetzen, wird nicht gefolgt. In den Festsetzungen
zeichnerisch festgesetzt, wobei die gesetzlich geforderten Grenz-
wurden bereits Einschränkungen hinsichtlich der möglichen Aus-
abstände der geplanten Gehölze (mit Wuchshöhe >2m) mit
führungen getroffen. So sind nur sockellose Maschendraht-,
mindestens 4,0 m bereits berücksichtigt sind. Unter Abwägung
Drahtgitterzäune oder Zäune mit senkrechter Holzlattung mit
mit den übrigen Belangen (schonender Umgang mit Grund und
einer Bodenfreiheit von mind. 15 cm zulässig. Zudem ist Ihre
Boden, Rücksichtnahme auf die Belange der Landwirtschaft etc.)
Höhe auf maximal 1,10 m beschränkt und grelle und leuchtende
wird die geplante Eingrünung als ausreichend angesehen und
Farben ausgeschlossen. Weitere Restriktionen hinsichtlich Ma-
der Anregung zur Verbreiterung der Grünfläche nicht gefolgt.
terialauswahl bedeuten einen unverhältnismäßig hohen Eingriff
Die Planung wird nicht geändert.
in die Gestaltungsfreiheit der künftigen Eigentümer. Die Planung
Zu Widerspruch Beschluss und Festsetzung
wird nicht geändert.
Der Beschluss vom 12.09.2018 wird berücksichtigt. Die Fest-
Zu Aufrechterhalten Stellungnahme
setzung C.10.3 wird entsprechend gefasst.“
Der Verweis auf die Stellungnahme der Fachstelle vom
23.03.2016 wird zur Kenntnis genommen. Die Abwägung vom
12.09.2016 wird aufrechterhalten. Die Planung wird nicht geän- Zu Punkt 3.
dert. Der Anregung, die bereits erstellten Gelände- bzw. Gebäude-
Abwägung 1. Auslegung vom 12.09.2016: schnitte in der Planung wieder entsprechend als Festsetzung
a. Gebäudestellung aufzunehmen, wird nicht gefolgt. Durch die Festsetzung der Hö-
Der in den Vorbesprechungen diskutierte Vorentwurf mit Orien-
tierung an der Gebäude-stellung der ehemaligen Hofstelle konnte
in der Planung nicht weiterverfolgt werden, da diese mit anderen Das Gemeindeblatt informiert
Planungsgrundsätzen nicht vereinbar gewesen sind. So ist die
11henlage in Meter über Normhöhennull, der Anzahl der Vollge- 6. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Verkehr ÖPNV,
schosse und insbesondere der maximal zulässigen Wandhöhe vom 15.02.2019
ist eine eindeutige Regelung der maximal zulässigen Höhe der
Abwägung:
Gebäude gegeben. Der Bebauungsplan wird nicht geändert.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie entspricht
der Stellungnahme vom 20.03.2018. Es wird auf die Abwägung
Beschluss:
vom 21.01.2019 verwiesen. Diese wird aufrechterhalten:
Der Gemeinderat beschließt die vorstehende Abwägung. Eine
Änderung der Planung ist nicht veranlasst. Abwägung 2. Auslegung vom 21.01.2019
Zu Sichtflächen (Entsprechend Auszug Abwägung vom 12.09.2016
Abstimmungsergebnis: 14 : 1 zur Stellungnahme Kreiseigener Tiefbau vom 17.03.2016):
„‘Freizuhaltende Sichtdreiecke können im vorgeschlagenen Um-
fang nicht hergestellt werden, da sich deren Umgriff auf Flächen
2. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Untere Natur-
beziehen würde, die sich nicht im Geltungsbereich des Bebau-
schutzbehörde, vom 01.03.2019
ungsplans befinden bzw. aufgrund der Linienführung der Kreis-
Abwägung: straße nicht hergestellt werden. Darüber hinaus werden Sicht-
Zu Punkt 1: dreiecke gemäß Art. 26 BayStrWG nur für höhengleiche
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die genannte Ver- Kreuzungen mit dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbah-
meidungsmaßnahme („Gehölzfällungen nur im Zeitraum zwi- nen und außerhalb geschlossener Ortslage gefordert.‘
schen 01.10. und 28./29.02.“) ist bereits gesetzlich in § 39 Abs. Zu klein dimensionierter Wendekreis der südöstlichen Erschlie-
5 Bundesnaturschutzgesetz vorgeschrieben. Eine Ergänzung des ßungsstraße:
Bebauungsplans auch um einen entsprechenden Hinweis ist da- Die genannte Erschließungsstraße dient lediglich zur Erschließung
her nicht erforderlich. Der Bebauungsplan wird nicht geändert. von zwei Doppelhaushälften mit dem damit verbundenen gerin-
gen Quell- und Zielverkehr. Die erforderlichen Stellplätze werden
Zu Punkt 2 und Punkt 3: auf den Grundstücken nachgewiesen. Ein Wenden von Pkw ist
Die Hinweise zur notariellen Sicherung der Ausgleichsfläche und demnach auf der Erschließungsstraße möglich (z.B. „Wenden in
zur Meldung an das Ökoflächenkataster werden zur Kenntnis drei Zügen“; Breite der Erschließungsstraße im Bereich der
genommen. Die Grunddienstbarkeit zugunsten des Freistaats Grundstückszufahrten ca. 8 m), so dass das rückwärts Einfahren
Bayern wurde zwischenzeitlich notariell vollzogen. in die Kreisstraße nicht notwendig ist. Eine Wendeanlage für den
Verkehr zu den beiden Parzellen ist nicht erforderlich.“
Beschluss:
Ergänzende Abwägung zur Stellungnahme vom 15.02.2019:
Der Gemeinderat beschließt die vorstehende Abwägung.
Ein Rückwärtsausfahren in die Kreisstraße durch Müllfahrzeuge
ist nicht erforderlich, da die Mülltonnen auf einer dafür festge-
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
setzten Fläche für Mülltonnen an der Kreisstraße abzustellen
sind. Lieferverkehr und/oder Bauverkehr ist nicht über das nor-
3. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Untere Immissi- male Maß hinaus zu erwarten und auf die Bauzeit begrenzt. Zu-
onsschutzbehörde, vom 22.02.2019 dem schreibt § 9 der Straßenverkehrsordnung Sorgfaltspflichten
für das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsausfahren vor. Sollte
Beschluss:
demnach ein Kfz rückwärts auf die Kreisstraße ausfahren müs-
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung
sen, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Einweiser emp-
der Empfehlungen des Bodengutachtens vom 15.06.2015 ist
fohlen. Das Anhalten und das Parken auf einer innerörtlichen
Aufgabe der Vorhabenträgerin, der das Bodengutachten vom
Straße ist unter bestimmten Voraussetzungen (Restbreite Fahr-
15.06.2015 bekannt ist.
bahn, kein Halte- oder Parkverbot, Abstände zu Kreuzungen
und Einmündungen) grundsätzlich erlaubt. Der Bebauungsplan
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
wird nicht geändert.
4. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Untere Boden- Beschluss:
schutzbehörde, vom 14.02.2019 Der Gemeinderat beschließt die vorstehende Abwägung. Eine
Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 7. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Gesundheitsamt,
vom 27.02.2019
5. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Untere Denkmal- Beschluss:
schutzbehörde, vom 11.02.2019 Der Gemeinderat nimmt das Einverständnis zur Kenntnis.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie entspricht Abstimmungsergebnis: 15 : 0
der Stellungnahme vom 13.03.2018. Es wird deshalb auf die
Abwägung vom 21.01.2019 verwiesen: 8. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kommunale An-
Abwägung 2. Auslegung vom 21.01.2019 gelegenheiten vom 19.02.2019
„Das BLfD wurde, wie vom Landratsamt gefordert, bereits im
bisherigen Verfahren beteiligt. Es wurde allerdings keine Stel- Beschluss:
lungnahme abgegeben. Das BLfD wird auch in weiteren Verfah- Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.
ren beteiligt werden. Auf die Meldepflicht bei zutage kommenden
Bodendenkmälern gem. Art. 8 Abs. 1 und 2 BayDSchG wird in Abstimmungsergebnis: 15 : 0
dem Hinweis E.) 3. hingewiesen.“
9. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kommunale An-
Beschluss: gelegenheiten vom 21.02.2019
Der Gemeinderat beschließt die vorstehende Abwägung. Eine Beschluss:
Änderung der Planung ist nicht veranlasst. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 Abstimmungsergebnis: 15 : 0
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