VG-MITTEILUNGEN Ilmmünster - und die Mitgliedsgemeinden - Gemeinde Ilmmünster

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VG-MITTEILUNGEN Ilmmünster - und die Mitgliedsgemeinden - Gemeinde Ilmmünster
VG-MITTEILUNGEN
               Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft
                          und die Mitgliedsgemeinden

                               Ilmmünster
                                   und
                              Hettenshausen
Nr. 8/2019 (37. Jg.)                                                   7. August 2019

                       „Ameisenstraße“ Maltechnik: Gouche auf Papier
                              von Frau Susanne Augstburger
VG-MITTEILUNGEN Ilmmünster - und die Mitgliedsgemeinden - Gemeinde Ilmmünster
Wichtige Rufnummern                                                                 Aktuelles

VG Ilmmünster                                                                                 NACHRUF
Freisinger Str. 3, 85304 Ilmmünster
                                                                                       Am 5. Juni 2019 verstarb
..............................................Tel.: 08441/8073-0
 .......................................Telefax: 08441/8073-29                 Herr Georg Preitsameter
Beiträge für VG-Blatt:
                                                                                        im Alter von 90 Jahren.
................E-Mail: VG-Mitteilungen@Ilmmuenster.de
                                                                            Der Verstorbene war von 1966 – 1972 Mitglied
Parteiverkehr:
                                                                                   des Gemeinderates Ilmmünster.
Mo., Di., Mi. und Fr. .....................8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag................................14.00 – 18.00 Uhr                    Wir danken dem Verstorbenen für seine
                                                                          verdienstvolle Mitarbeit zum Wohle der Gemeinde.
E-Mail: Verwaltungsgemeinschaft@ilmmuenster.de
                                                                       Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
Internetauftritt:
www.ilmmünster.de und www.hettenshausen.de                                                Anton Steinberger
                                                                                           1. Bürgermeister
Grundschule Ilmmünster
Freisinger Str. 8, 85304 Ilmmünster
.................................................Tel.: 08441/2436
.......................................Telefax: 08441/8710930                                 NACHRUF

Kindergarten Hettenshausen „Ilmtalmäuse“                                               Am 27. Juli 2019 verstarb
Leiterin: Frau Thalmeier...........Tel.: 08441/7970977                             Herr Johann Danner
Gemeindekindergarten Ilmmünster                                                         im Alter von 88 Jahren.
Leiterin: Frau Rockermeier...........Tel.: 08441/84169
                                                                      Der Verstorbene stand von 1992 – 2015 als Feldgeschworener
Kinderkrippe „Pusteblume“                                              im Dienste der Gemeinde Ilmmünster. Außerdem war er von
Leiterin: Frau Elke Glaubitz ......Tel.: 08441/4980802                    1991 –2013 Mitarbeiter im Recyclinghof Ilmmünster.
                                                                        Herr Danner hat sich stets durch treue Pflichterfüllung und
Pfarrämter:                                                                       große Hilfsbereitschaft ausgezeichnet.
Kath. Pfarramt Ilmmünster ............Tel.: 08441/2201                   Die Gemeinde Ilmmünster dankt dem Verstorbenen für
 ..........................................Telefax: 08441/76459          seine langjährige verdienstvolle Mitarbeit und wird ihm
                                                                                   ein ehrendes Gedenken bewahren.
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Pfaffenhofen
.............................................Tel.:08441/7973113                           Anton Steinberger
                                                                                           1. Bürgermeister
Bücherei Ilmmünster
E-Mail: Buecherei.Ilmmuenster@kabelmail.de
Internetauftritt: http://ilmmuenster.buchabfrage.de
                                                                    Ausstellungseröffnung „Vogel des Jahres“
..............................................Tel.: 08441/860232
                                                                    Vor Beginn der Gemeinderatssitzung am 2. Juli wurde die Aus-
Notrufe                                                             stellung „Vogel des Jahres“ im Rathaus Ilmmünster offiziell er-
                                                                    öffnet. Bürgermeister Anton Steinberger begrüßte dazu neben
Wasserwart: Martin Pallauf .....Tel.: 0175/4140083                  den Mitgliedern des Gemeinderates die beiden Vertreter des
Notruf: ..................................Tel.: 0171/7402313        Landesbundes für Vogelschutz Herrn Prof. Hans Leppelsack und
                                                                    Herrn Ludwig Friedl. Der Vogel des Jahres ist im Jahr 2019 die
Integrierte Leitstelle Ingolstadt...................112
                                                                    Feldlerche. Prof. Hans Leppelsack erläuterte anhand der Schau-
(Rettungsdienst, Feuerwehr)                                         tafeln die derzeit schwierigen Lebensbedingungen für den auf
Polizei-Notruf ..............................................110    der Roten-Liste stehenden Charaktervogel.

Polizeiinspektion Pfaffenhofen a.d.Ilm
 ...............................................Tel.: 08441/80950
Ingolstädter Str. 47, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Öffnungszeiten Wertstoffhöfe
Hettenshausen
Sommerzeit:                       Winterzeit:
Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr       Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 16:00 - 19:00 Uhr            Fr.: 15:00 - 18:00 Uhr
Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr            Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr
Ilmmünster
Sommerzeit:                       Winterzeit:
Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr       Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 Uhr       Die Mitglieder des Gemeinderats Ilmmünster mit Ludwig Friedl
Fr.: 16:00 - 19:00 Uhr            Fr.: 15:00 - 18:00 Uhr            (2.v.l.) und Prof. Leppelsack (4.v.l.) bei der Ausstellungseröff-
Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr            Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr            nung.

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Meldeamtliche Nachrichten
GEMEINDE ILMMÜNSTER
Geburten:                2
Eheschließungen:         2
Sterbefälle:             2
Geburten:                Emma Wurm

GEMEINDE HETTENSHAUSEN
Geburten:                2
Eheschließungen:         2
Sterbefälle:             3
Geburten:                Penelope Kozar, Diana Salvermoser

                                                                   Am 16.07.2019 feierte Herr Hans Kaminski aus Ilmmünster sei-
  Fundsachen:      – Damen-Sonnenbrille                            nen 80. Geburtstag. Erster Bürgermeister Anton Steinberger
                   – Haustürschlüssel                              überbrachte die Glückwünsche der Gemeinde und überreichte
                   – Schlüsselmäppchen schwarz                     ihm einen Geschenkkorb.
                     mit drei Schlüssel

               Wir gratulieren

                                                                   Frau Maria und Herr Josef Steger aus Hettenshausen-Jahnhöhe
Am 2. Juli feierte Frau Maria Bollner aus Ilmmünster ihren 85.     feierten am 16. Juli ihre Diamantene Hochzeit. Erster Bürger-
Geburtstag. Bürgermeister Anton Steinberger gratulierte im Na-     meister Hans Wojta überbrachte die Glückwünsche der Ge-
men der Gemeinde und überreichte einen Geschenkkorb.               meinde und überreichte ihnen einen Geschenkkorb.

Am 3. Juli feierte das Ehepaar Rosa und Josef Eckert ihre Dia-
mantene Hochzeit (60 Jahre verheiratet). Neben Bürgermeister
Anton Steinberger waren auch der stellv. Landrat Josef Finken-     Am 20.07.2019 feierte Frau Resi Grauvogl ihren 80. Geburtstag.
zeller für den Landkreis und Pfarrer Georg Martin für die Pfarr-   Bürgermeister Anton Steinberger gratulierte im Namen der Ge-
gemeinde unter den Gratulanten.                                    meinde und überreichte ihr einen Geschenkkorb.

                                                                                                                              3
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Informationen

                                                                    Sprechtage für die Versicherten
                                                                    und Rentner der Deutschen Renten-
                                                                    versicherung
                                                                    im Seniorenbüro Sankt Josef, Hofberg 7, 85276 Pfaffenhofen
                                                                    a.d.Ilm finden am 08., 22. und 29. Oktober 2019 sowie am
                                                                    12., und 26. November 2019 Sprechtage statt.

                                                                    Die Beratungen erfolgen jeweils in der Zeit von 9:00 bis
                                                                    12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr und sind kostenlos.
                                                                    Die Termine für die Sprechtage werden über die kostenfreie
                                                                    Telefonnummer 0800 6789 100 vergeben.

Am 21. Juli feierte Frau Maria Steinberger ihren 90. Geburtstag
im Kreise ihrer Familie und Freunde. Unter den zahlreichen Gra-
tulanten waren auch Pfarrer Georg Martin und Bürgermeister        Bitte beachten!!!!!!!!!
Anton Steinberger.
                                                                  Pflichtumtausch vor dem 19. Januar 2013
                                                                  ausgestellter Führerscheine
GEMEINDE ILMMÜNSTER
                                                                  Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998
08.08.2019 Frau Franziska Wiesinger       zum 87. Geburtstag      ausgestellt worden sind (Papierführerscheine)
12.08.2019 Frau Magdalena Schillinger     zum 79. Geburtstag
                                                                  Geburtsjahr des               Tag, bis zu dem der Führerschein
17.08.2019 Frau Helga Werner              zum 77. Geburtstag      Fahrerlaubnisinhabers         umgetauscht sein muss
21.08.2019 Herrn Michael Knorr            zum 82. Geburtstag
                                                                  Vor 1953                      19. Januar 2033
23.08.2019 Herrn Hubert Birner            zum 82. Geburtstag
                                                                  1953 bis 1958                 19. Januar 2022
24.08.2019 Frau Anna Aigner               zum 75. Geburtstag
                                                                  1959 bis 1964                 19. Januar 2023
26.08.2019 Frau Ruth Gohl                 zum 83. Geburtstag
28.08.2019 Herrn Franz Breitsameter       zum 71. Geburtstag      1965 bis 1970                 19. Januar 2024
29.08.2019 Herrn Werner Haberhauer        zum 77. Geburtstag      1971 oder später              19. Januar 2025

GEMEINDE HETTENSHAUSEN                                            Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden
                                                                  sind (Kartenführerscheine ohne Befristung Nr. 4b)
08.08.2019 Herrn Michael Loibl            zum 77. Geburtstag
                                                                  Ausstellungsjahr              Tag, bis zu dem der Führerschein
22.08.2019 Frau Margret Fottner           zum 74. Geburtstag
                                                                                                umgetauscht sein muss
23.08.2019 Frau Rosemarie Schäfer         zum 78. Geburtstag
                                                                  1999 bis 2001                 19. Januar 2026
25.08.2019 Herrn Ludwig Zimmermann        zum 85. Geburtstag
26.08.2019 Herrn Ignatz Grüntaler         zum 93. Geburtstag      2002 bis 2004                 19. Januar 2027
                                                                  2005 bis 2007                 19. Januar 2028
                                                                  2008                          19. Januar 2029
                                                                  2009                          19. Januar 2030

      Herzliche Glückwünsche                                      2010                          19. Januar 2031
                                                                  2011                          19. Januar 2032
                                                                  2012 bis 18. Januar 2013      19. Januar 2033

  Hinweis zum Datenschutz:
  Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Veröffentlichung
  der Geburtstagsjubilare ab dem 70. Lebensjahr nur noch
                                                                    Die Kreisverkehrswacht Pfaffenhofen ehrt
  mit ihrer Zustimmung möglich.                                     alljährlich Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die sich über
  Das Einwohnermeldeamt wird in diesem Zusammenhang                 Jahre hinweg rücksichtsvoll und sicherheitsbewusst im Stra-
  alle betroffenen Jubilare anschreiben.                            ßenverkehr bewährt haben.
  Ist eine Veröffentlichung erwünscht, senden Sie bitte das
  Anfrageschreiben zwei Monate vor Ihrem Jubiläum unter-            Voraussetzung für die Ehrung ist, dass man mindestens
  schrieben an uns zurück.                                          20 Jahre unfallfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat.
  Sofern keine Rücksendung erfolgt, kann eine Veröffentli-          Damit die Ehrung möglichst vielen Verkehrsteilnehmern ver-
  chung leider nicht stattfinden.                                   liehen werden kann, bittet die Verkehrswacht um Teilnahme.
  Bei Fragen wenden Sie sich an Herrn Stegner unter der Tel.
  Nr. 08441-807314.                                                 Antragsformulare können bei der VG Ilmmünster unter der
  Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster, Freisinger                    E-Mail-Adresse: Bauamt@ilmmuenster.de oder unter der
  Str. 3, 85304 Ilmmünster                                          Telefon-Nummer 08441 8073-23 angefordert werden.

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VG-MITTEILUNGEN Ilmmünster - und die Mitgliedsgemeinden - Gemeinde Ilmmünster
Einwohnerzahl des Landkreises                                      Aktiv in der Natur
                                                                   Radfahrern stehen im Landkreisgebiet Radwege wie die Ilm-
wieder leicht gestiegen
                                                                   oder Paartaltour zur Verfügung. Wer anstatt auf dem Drahtesel
Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm verzeichnet weiterhin einen     die Region lieber zu Fuß erkunden möchte, kann auf den Kapel-
Einwohnerzuwachs. Wie aus der neuesten Bevölkerungstabelle         lenwanderwegen rund um Hohenwart das wunderschöne Paartal
des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung     entdecken oder sich auf den Spuren des Jakobsweges bewegen.
hervorgeht, lebten zum Stichtag 31.12.2018 im Landkreis            Urlaubern mit „höheren Zielen“ sei der Waldkletterpark Ober-
127.151 Einwohner. Es handelt sich dabei um die Einwohner-         bayern in Jetzendorf ans Herz gelegt und wenn es zu heiß wird,
zahlen, die auf Basis Zensus 2011 fortgeschrieben wurden. Ge-      bieten der „Wake & Groove“ Wassersportpark auf dem Lorenzisee
genüber dem Bevölkerungsstand vom 31.12.2017 (126.244)             bei Geisenfeld oder die zahlreichen Bade- und Kiesweiher eine
bedeutet dies einen Anstieg um 907 Personen bzw. rund 0,72         willkommene Erfrischung.
% innerhalb eines Jahres. Nach absoluten Einwohnerzahlen gibt      Die kostenlosen Printprodukte des Kommunalunternehmens
es im Markt Wolnzach den stärksten Zuwachs mit einem Plus          Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen (KUS) erleichtern
von 153 Einwohnern, gefolgt von der Stadt Pfaffenhofen (136)       die Ausflugsplanung. Ob Radlkarte, Gastronomieführer oder Aus-
und der Gemeinde Baar-Ebenhausen (114).                            flugsziel-Broschüre – das Informationsmaterial kann beim KUS
                                                                   angefordert (Tel. 08441 40074-40, info@kus-pfaffenhofen.de)
Gemeinde          Einwohner        Einwohner        Verände-       oder online heruntergeladen werden: www.kus-pfaffenhofen.de.
                  (31.12.2017)     (31.12.2018)     rung

Hettenshausen     2.157            2.158            +1             Gaststättenmodernisierungsprogramm
Ilmmünster        2.190            2.267            +77            des Wirtschaftsministeriums geht in die
                                                                   zweite Runde – Antragsstellung
                                                                   ab 6. August wieder möglich
Unterhaltsame Ferien                                               Wirtshäuser gehören zu Bayern wie die Kirche zum Dorf. Doch
                                                                   immer wieder schließen Gasthäuser im Freistaat. Mehr als 3.000
im Landkreis Pfaffenhofen
                                                                   Schankwirtschaften waren es laut aktuellen Zahlen des Bayeri-
Mit den Sommerferien stehen die längsten Ferien des Jahres         schen Gaststättenverbandes in den vergangenen zwanzig Jahren.
bevor. Um unter der Vielzahl an Veranstaltungen das Passende       In rund 500 Gemeinden gibt es mittlerweile kein eigenes Wirts-
zu finden, hat das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung         haus mehr. Gleichzeitig aber boomt der Tourismus im Freistaat.
Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) einige Tipps zusammen-        Über 99 Millionen Übernachtungen konnten im vergangenen Jahr
gestellt.                                                          verzeichnet werden. Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist Wirt-
                                                                   schaftskraft und Jobmotor, bis zu 600.000 Menschen arbeiten –
Brauchtum:                                                         insbesondere in den ländlichen Regionen – im Tourismusbereich.
Vom 23. bis 26. August lädt in Oberstimm und vom 6. bis 17.        Die Branche erwirtschaftet einen Mehrwert, ist Arbeitgeber, Aus-
September in Pfaffenhofen zu einem Besuch ein.                     bilder und gleichzeitig das „Aushängeschild“ für Gäste und Besu-
Das 71. Hallertauer Volksfest in Wolnzach zieht vom 9. bis 19.     cher. Immer mehr Wirte stehen vor der Entscheidung, ob sie
August in Wolnzach Gäste aus Nah und Fern an. Nicht verpassen      notwendige Investitionen in ihren Betrieb tätigen sollen. Unter-
sollte man die Wahl der neuen Hopfenkönigin. Der Hallertauer       stützung verspricht das Bayerische Staatsministerium für Wirt-
Lokalbahnverein ermöglicht allen Zugliebhabern eine besondere      schaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) mit dem „Gast-
Anreise: am 11. August finden in der Zeit von 10 bis 20 Uhr his-   stättenmodernisierungsprogramm“. Das Förderprogramm soll die
torische Schienenbusfahrten mit dem „Wolnzach-Express“ statt.      Finanzkraft der Gaststätten bei Modernisierungsmaßnahmen stär-
Der Sonderzug pendelt stündlich zwischen Rohrbach und Woln-        ken und zu einer lebendigen Wirtshauskultur in allen Teilen Bay-
zach. Weitere Informationen unter www.hallertauerlokalbahn.de.     erns beitragen. Die für den bayerischen Tourismus symbolische
Anlässlich des 1150-zigsten Geburtstages der Gemeinde Rohr-        Wirtshauskultur soll hierdurch möglichst flächendeckend auch in
bach wird der bekannte Jahrtagsvolkstanz des Vereines Bayern,      der Zukunft erhalten bleiben. Bewerben können sich sowohl Wirte,
Brauchtum und Volksmusik heuer am Mittwoch, 14. August, in         als auch Verpächter, die ein für jedermann zugängliches Gast-
der Turmberghalle in Rohrbach gefeiert. Es spielt die Wolnzacher
Tanzlmusi um Tanzmeister Christian Hofrichter. Einen Tag später
lädt Bayerns längster Eintages-Markt in Jetzendorf Gelegenheit
zum Schlendern und Staunen ein. Über 200 Aussteller und Fie-
ranten präsentieren Waren und sorgen für das leibliche Wohl.

Kultur
Der Pfaffenhofener Kultursommer bietet noch bis Mitte August
ein abwechslungsreiches Programm. Das Motto des diesjährigen
„Tag des offenen Denkmals“ am Sonntag, 8. September, lautet
„Modern(e): Umbrüche in Kunst und Architektur“. Interessierte
erhalten an diesem Tag Zutritt zu sonst verschlossenen oder
                                                                                   Wir machen Urlaub
nur teilweise geöffneten Stätten. Im Landkreis Pfaffenhofen kön-                 vom 12.08. bis 04.09.
nen das sanierte Balthasar-Kraft-Haus in Pfaffenhofen, das
Schloss Jetzendorf, das ehemalige Pfarrhaus im Ortsteil Menning        Ab 05.09.2019 sind wir wieder für Sie da!!
der Stadt Vohburg, die Katholische Filialkirche Mariä Verkündi-
gung (Marktkirche) in Hohenwart sowie das Kelten- und Römer-
museum in Manching besichtigt werden. Weitere Informationen         Am Freitag, den 09.08. u. Samstag, den 10.08.2019
sind unter www.tag-des-offenen-denkmals.de erhältlich.
                                                                     gibt’s 15% Rabatt auf Fleisch- und Wurstwaren!
Familie
Weitere Konzerte gibt es am 3., 10. und 17. August. Karten sind
                                                                                       Unsere Öffnungszeiten für Sie:
unter karten@basilikamusik.de erhältlich.                              Mo.: 6.30 Uhr bis 12.00 Uhr · Di. bis Fr.: 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr
                                                                                     Samstags: 6.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                                                                                           5
VG-MITTEILUNGEN Ilmmünster - und die Mitgliedsgemeinden - Gemeinde Ilmmünster
stättengewerbe in Bayern betreiben. Weitere Voraussetzung: die       gefahren liegt grundsätzlich beim Grundstückseigentümer. Die
Wirtshäuser befinden sich in Orten oder Städten mit weniger als      Aufgabe der Kommunen sind die Aufklärung und Beratung der
100.000 Einwohnern. Gefördert werden unter anderem Umbau-            Bevölkerung und Grundbesitzer sowie die Entscheidung über
und Erweiterungsmaßnahmen, sowie General- und Teilsanierun-          erforderliche Maßnahmen im Rahmen der öffentlichen Sicherheit
gen, welche mindestens 20.000 Euro kosten. Der Zuschuss des          und Ordnung. Die Untere Naturschutzbehörde (Biotop- und Ar-
Freistaates kann bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Aus-        tenschutz), der Kreisbauhof, das Gesundheitsamt wie auch das
gaben betragen. Eine elektronische Antragstellung ist ab dem 6.      Gewerbeaufsichtsamt – allesamt Einrichtungen im Landratsamt
August 2019, 10.00 Uhr möglich. Nachdem der Andrang bei              – unterstützen die Kommunen. Fällt ein Befall in den Zuständig-
der ersten Bewerbungsphase sehr groß war, empfiehlt es sich,         keitsbereich der Landwirtschaft oder des Forstes ist das Amt für
alle erforderlichen Unterlagen und Angaben bereit zu halten. De-     Landwirtschaft und Forsten ein Ansprechpartner. Bekämpfungs-
taillierte Informationen zum Förderprogramm, den geltenden           maßnahmen sollten dann erfolgen, wenn alle Möglichkeiten der
Richtlinien sowie Kontakte zu den Ansprechpartnern im Ministe-       Verhaltensprävention, wie z. B. durch Aufklärung oder Warnhin-
rium finden Betriebe im Landkreis Pfaffenhofen auf der Webseite      weise durch Aufstellen von Schildern ausgeschöpft sind. Bei der
des Kommunalunternehmens Strukturentwicklung Landkreis Pfaf-         Bekämpfung ist immer die Methode mit dem geringsten Eingriff
fenhofen a.d.Ilm (KUS): www.kus-pfaffenhofen.de.                     für Mensch und Natur sowie dem größten und nachhaltigsten
                                                                     Erfolg hinsichtlich der Schutzziele anzuwenden. Andreas Kastner:
                                                                     „Die Entfernung der Raupen samt deren Nestern ist wegen der
Eichenprozessionsspinner                                             Gesundheitsgefährdung nur durch Fachleute zu empfehlen, zu-
                                                                     mal eventuell verbleibende Reste einer unsachgemäßen Entfer-
Aufklärung und Koordination sehr wichtig
                                                                     nung schädigen können.“
(Beitrag und Bilder vom Landratsamt gesendet)

                                                                     Neue Bodenrichtwertliste
                                                                     für den Landkreis Pfaffenhofen
                                                                     Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des
                                                                     Landkreises Pfaffenhofen hat in seiner letzten Sitzung die neue
                                                                     Bodenrichtwertliste beschlossen. Bodenrichtwerte sind durch-
                                                                     schnittliche Lagewerte für den Quadratmeter unbebauter
                                                                     Grundstücksflächen, die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und
                                                                     Wertverhältnisse haben. Sie beziehen sich auf erschließungs-
                                                                     beitragsfreies, baureifes Land. Grundlage für die Ermittlung für
                                                                     Bodenrichtwerte ist die in der Geschäftsstelle des Gutachter-
                                                                     ausschusses geführte Kaufpreissammlung. Sie stellt keine Prog-
                                                                     nose dar, sondern gibt das Kaufverhalten der zurückliegenden
                                                                     zwei Jahre wieder. Die Bodenrichtwertliste wird gemäß Bauge-
                                                                     setzbuch (BauGB) alle zwei Jahre aktualisiert. Für die Städte
                                                                     Pfaffenhofen, Geisenfeld und Vohburg, für die Märkte Hohenwart
                                                                     und Manching sowie neu für den Markt Reichertshofen wurden
                                                                     Zonenkarten weiter differenziert. Das bedeutet, dass die Richt-
                                                                     werte für einzelne Ortsbereiche ausgewiesen werden. Dement-
                                                                     sprechend wurden auch wieder Bodenrichtwerte für die land-
                                                                     und forstwirtschaftlichen Flächen ermittelt. „Grundsätzlich lässt
                                                                     sich ein Anstieg der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland
                                                                     sowie für gemischte Bauflächen feststellen. Die Entwicklung der
                                                                     Bodenrichtwerte fällt in den einzelnen Gemeinden und Ortsteilen
                                                                     sehr unterschiedlich aus. Die Bodenrichtwerte für baureife ge-
                                                                     werbliche Flächen sind mehrheitlich gestiegen. Auch bei den
                                                                     landwirtschaftlichen Flächen ist grundsätzlich ein Anstieg fest-

Der Eichenprozessionsspinner (EPS) hat sich in den letzten Jah-
ren auch im Landkreis Pfaffenhofen stark an den Eichen ausge-
breitet. Seine Raupen und deren Häutungsreste (Gespinste)
stellen zunehmend ein Gesundheitsproblem für die Bevölkerung
dar. „Der Kontakt mit den Raupen und deren Gespinsten ist un-
bedingt zu vermeiden“, so Kreisfachberater Andreas Kastner
von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt. Der Le-
bensraum des wärmeliebenden Nachtschmetterlings sind Eichen
und Eichenwaldgesellschaften. Viele dieser Eichenbestände ha-
ben eine sehr hohe ökologische Wertigkeit. Dennoch können
Bekämpfungsaktionen sinnvoll und notwendig sein. Andreas
Kastner: „In Bereichen, wo ein unmittelbarer Zusammenhang
zu Siedlungen und öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Kinder-      Bei der Vorstellung der neuen Bodenrichtwertliste: v.l.n.r.:
gärten, Schulen und Altenheimen gegeben ist und damit höhere         Edmund Ferstl (stv. Vorsitzender des Gutachterausschusses),
Gefahren für die Gesundheit zu erwarten sind, muss gehandelt         Abteilungsleiterin Karola Mayer, Landrat Martin Wolf, Kreisbau-
werden.“ Die Zuständigkeiten sind beim Eichenprozessionsspin-        meister Gunther-F.-L. Hasse (Vorsitzender des Gutachteraus-
ner verteilt und es gibt keine zentrale Stelle für die Meldung von   schusses) und Anita Eisenmann (Geschäftsstelle Gutachteraus-
Fällen. Die Verantwortung für die Vermeidung von Gesundheits-        schuss)                                            Foto: Ostler

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VG-MITTEILUNGEN Ilmmünster - und die Mitgliedsgemeinden - Gemeinde Ilmmünster
zustellen“, so der Vorsitzende des Gutachterausschusses
Gunther-F.-L. Hasse. Die neue Bodenrichtwertliste zum Bewer-
tungsstichtag 31.12.2018 mit einem weiter verbesserten, an-
schaulichen und farbigen Kartenwerk kann für einen Betrag von
                                                                           Hochwertige Qualität
150 € in gedruckter und gebundener Form erworben werden.
Nähere Informationen zur Bodenrichtwertliste erhalten Sie im
                                                                           zum fairen Preis
Landratsamt Pfaffenhofen in der Geschäftsstelle des Gutachter-
ausschusses bei Anita Eisenmann (Tel. 08441 27177, E-Mail:                 Reparatur in eigener
gutachterausschuss@landratsamt-paf.de).
                                                                           Meisterwerkstatt
                                                                           Lieferung und Montage von
Riesenbärenklau oder Herkulesstaude
                                                                           TV-Geräten und Sat-Anlagen
(Bild und Text vom Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm erhalten)

                                                                                      Mühlweg 1 · 85276 Reisgang
                                                                              Tel. (0 84 41) 20 16 · www.iq-elektro-rist.de

                                                                       werden. Sie sind in geschlossenen Behältern anzuliefern. Unter-
                                                                       schiedliche Stoffe dürfen auf keinen Fall vermischt werden.
                                                                       In haushaltsüblicher Menge können zur Problemabfallsammelstelle
                                                                       Stoffe wie Gifte, Chemikalien, Lösungs- und Pflanzenschutzmittel,
                                                                       Holzschutz- und Abbeizmittel, nicht vollständig entleerte Spray-
                                                                       dosen sowie flüssige Farb-, Lack- und Kleberreste und auch Hand-
                                                                       feuerlöscher (gefüllt und mit intakter Sicherung) gebracht werden.
                                                                       Folgende Stoffe werden an der Problemabfallsammelstelle nicht
Diese bis zu 3 Meter hohe Pflanze ist mittlerweile auch in unseren
                                                                       angenommen:
Gemeindegebieten zu finden und kommt auch in Ortsnähe und
                                                                       Altöl über 5 Liter (bitte über private Entsorgungsunternehmen
an Wassergräben vor. Hier ist Handlungsbedarf gegeben, denn
                                                                       entsorgen)
die Pflanze ist phototoxisch, das heißt, wenn man mit dem Pflan-
                                                                       Batterien: können beim Handel bzw. an den Verkaufsstellen zu-
zensaft in Berührung kommt, kann dies zu ernsthaften Verbren-
                                                                       rückgegeben werden. Trockenbatterien, Akkus und Starterbatte-
nungen führen.
                                                                       rien werden weiterhin an den Wertstoffhöfen angenommen.
Kleine Bestände sind durch Ausgraben der Pflanze gut bekämpfbar,
                                                                       Normale Wandfarben (Dispersionsfarben) sowie eingetrocknete
sodass sie nicht zur Blüte kommen kann und sich ihr Samen nicht
                                                                       Farb-, Lack- und Kleberreste (eingetrocknete Farben und Lacke
verbreiten kann. Dazu ist allerdings eine vollständige Schutzbe-
                                                                       über die Restabfalltonne entsorgen)
kleidung (Handschuhe, Schutzanzug, Schutzbrille und gegebe-
                                                                       Medikamente (Entsorgung über die Restabfalltonne)
nenfalls Atemschutz) notwendig. Blüht die Pflanze bereits wird
                                                                       Leere Blech- und Kunststoffbehälter von Pflanzenschutzmitteln,
empfohlen schnellstmöglich den Stängel mit den Blütendolden
                                                                       Mineralölen und Chemikalien: Entsorgung nach Möglichkeit über
heraus zu schneiden (Achtung: ebenfalls nur mit Schutzkleidung!)
                                                                       den Handel, ansonsten über die Restabfalltonnen. Vollständig
und später dann die Pflanze auszugraben. Nachhaltig hilft nur das
                                                                       entleerte Blechbehälter können über die Dosencontainer in den
Ausgraben bzw. Abstechen der Wurzel 15 cm unter der Oberfläche.
                                                                       Wertstoffhöfen entsorgt werden.
Ansonsten treibt die Pflanze immer wieder aus. Wurzelteile oder
                                                                       Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt
Samen dürfen NICHT auf den Kompost oder in die Grüngutsam-
                                                                       zur Problemabfallsammlung und unter www.pamira.de.
melstelle gelangen sondern müssen vernichtet werden zum Bei-
                                                                       Im Umgang mit Problemabfällen bittet der AWP um Beachtung
spiel über die Restmülltonne. In den Folgejahren sollte frühzeitig
                                                                       folgender Hinweise:
kontrolliert werden ob die Pflanze nachwächst oder sich ausgesamt
                                                                       Es ist, soweit möglich, auf die Verwendung von „Problemstoffen“
hat, kleine Stauden können leichter ausgegraben werden.
                                                                       im Haushalt und Hobbybereich generell zu verzichten. Häufig
Bitte beachten Sie, dass Allergiker nicht mit der Entfernung betraut
                                                                       stehen umweltverträgliche Alternativen zur Verfügung.
werden sollten, denn es besteht immer die Möglichkeit mit Sporen,
                                                                       Um den Schaden für Mensch und Umwelt möglichst gering zu
Brennhaaren, Pflanzensaft oder Pollen in Kontakt zu kommen.
                                                                       halten, sollen vorhandene Problemabfälle unbedingt getrennt ge-
                                                                       sammelt und die angebotenen Sammeltermine genutzt werden.
                                                                       „Wer den Sammeltermin in seiner Gemeinde verpasst, kann seine
AWP informiert: Sammeltermine                                          Problemabfälle auch bei Sammlungen in anderen Landkreisge-
für Problemabfall im 2. Halbjahr                                       meinden abgeben“, so Godehard Reichhold. Weiterhin können
                                                                       Problemabfälle auch über private Entsorgungsunternehmen ent-
Ein Prozent der Haushaltsabfälle sind „Problemabfälle“. Eine ver-
                                                                       sorgt werden.
schwindend geringe Menge – könnte man meinen. „Doch gerade
                                                                       Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
diese Abfälle sind es, die bei der Restabfallentsorgung in der
                                                                       des Abfallwirtschaftsbetriebes am Servicetelefon unter 08441
Müllverwertungsanlage Ingolstadt und bei der Abwasseraufbe-
                                                                       7879-50 gerne zur Verfügung.
reitung in der örtlichen Kläranlage gefährlich werden können“, so
Abfallberater Godehard Reichhold vom Abfallwirtschaftsbetrieb
                                                                       Problemabfallsammeltermine für das 2. Halbjahr 2019:
Pfaffenhofen (AWP). Es sei daher besonders wichtig, derartige
Abfälle aus dem Hausmüll herauszufiltern und gesondert zu ent-         Gemeinde           Sammeltermin                     Sammelort
sorgen.                                                                Hettenshausen      Mo 14. 10. 11:30 – 14:30 Uhr     Wertstoffhof
Gefährliche Abfälle können zu den festgesetzten Terminen (siehe
                                                                       Ilmmünster         Do 14. 11. 16:00 – 18:30 Uhr     Wertstoffhof
Tabelle) über die halbjährliche Problemabfallsammlung entsorgt

                                                                                                                                      7
VG-MITTEILUNGEN Ilmmünster - und die Mitgliedsgemeinden - Gemeinde Ilmmünster
AWP informiert: Kostenlose Rücknahme                                wie Bienen gefördert werden können. „Heimische Gehölze un-
                                                                    serer Kulturlandschaft“ beschreibt die wichtigsten Arten der hei-
von Pflanzenschutzverpackungen
                                                                    mischen Gehölze sowie die Verbreitung, Standortansprüche,
Auch dieses Jahr werden flächendeckend in ganz Deutschland          Aussehen und ökologische Bedeutung. „Hecken, Feldgehölze
Pflanzenschutzverpackungen des Agro-Bereiches im Rahmen             und Feldraine in unserer Landschaft“ umfasst breitgefächerte
des Entsorgungskonzepts PAMIRA zurückgenommen. Wie der              Informationen rund ums Thema, beispielsweise die Unterschei-
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mit-    dung der verschiedenen Typen, Entstehung und Nutzung und
teilt, haben Landwirte, Gartenbaubetriebe aber auch Privathaus-     Funktionen. „Pflege von Hecken und Feldgehölzen“ ergänzt in
halte im Landkreis Pfaffenhofen am 7. und 8. August sowie am        einer eigenen Broschüre ebendieses Thema.
26. und 27. September die Möglichkeit, leere Pflanzenschutz-
und Flüssigdüngerverpackungen an den Sammelstellen (s. un-
ten) abzugeben. „Zurückgenommen werden gespülte, das heißt            Zusatzversorgungskasse für Arbeit-
außen und innen saubere Pflanzenschutzpackmittel, sortiert nach
                                                                      nehmer in der Land- und Forstwirtschaft
Kunststoff, Weißblech, Aluminium sowie Beutel bzw. Säcke, sog.
flexible Gebinde“, so Abfallberater Godehard Reichhold. Flaschen      Anträge bis 30. September stellen
und Kanister werden nur ohne Deckel und trocken angenommen.
                                                                      Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land-
Die Verschlüsse können an der Sammelstelle gesondert abge-
                                                                      und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichs-
geben werden. Die Verpackungen müssen ein deutsches Origi-
                                                                      leistung bei der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer
naletikett tragen. Unerheblich dabei ist, an welchem Ort oder in
                                                                      in der Land- und Forstwirtschaft beantragen.
welchem Bundesland die Produkte gekauft wurden. Ungespülte
Verpackungen bzw. Verpackungen mit Restinhalten werden aber           Anspruch hierauf hat, wer eine Rente aus der gesetzlichen
in jedem Fall zurückgewiesen.                                         Rentenversicherung bezieht, am 1. Juli 2010 das 50. Le-
                                                                      bensjahr vollendet hat und für die letzten 25 Jahre vor Ren-
Godehard Reichhold: „Wir bitten alle Landwirte sowie Bürgerin-
                                                                      tenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäfti-
nen und Bürger, Reste von Pflanzenschutzmitteln nicht einfach
                                                                      gungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der
über die Kanalisation zu entsorgen. Behälter mit Restinhalten,
                                                                      Land- und Forstwirtschaft nachweist.
die nicht mehr benötigt werden, können bei den Problemabfall-
sammlungen abgegeben werden.“                                         Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen außer-
                                                                      dem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs
Die Sammelaktionen sollen weiterhin regelmäßig, einmal jähr-
                                                                      Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb
lich, durchgeführt werden. Alle betroffenen Betriebe und Haus-
                                                                      rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehe-
haltungen werden gebeten, von dieser kostenlosen Entsorgungs-
                                                                      malige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die ta-
möglichkeit Gebrauch zu machen. „Denn nur bei einem
                                                                      rifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben,
entsprechenden Rücklauf an leeren Pflanzenschutzgebinden loh-
                                                                      können einen Antrag auf die Ausgleichsleistung stellen.
nen sich derartige Sammelaktionen und können auch in Zukunft
aufrechterhalten werden“, so der Abfallberater. Nähere Infor-         Die maximale Leistungshöhe beträgt zurzeit monatlich 80
mationen erteilen die nachfolgend aufgeführten Unternehmen            Euro für Verheiratete und 48,00 Euro für Ledige.
sowie der AWP unter Tel. 08441 7879-50.                               Anträge auf eine Ausgleichsleistung sind bis zum 30. Sep-
Die Sammlungen finden am Mittwoch, 7. und Donnerstag, 8.              tember 2019 zu stellen. Dies ist aber nur dann maßgebend,
August von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr bei         wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor
der Firma BayWa AG Agrar, Bruckbach 2 in Wolnzach (Tel. 08442         dem 1. Juli 2019 bezogen hat. Wird der Antrag später ge-
95900-0) und am Donnerstag, 26. und Freitag, 27. September            stellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli
jeweils von 8:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr beim           2019 verloren.
Agrarhandel Moser, Woelkestr. 7 in Schweitenkirchen (Tel. 08444       Rückfragen können gerichtet werden an: Zusatzver-
92980) statt.                                                         sorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und
Die Firma Moser in Schweitenkirchen bietet für Landwirte am           Forstwirtschaft, Druseltalstraße 51, 34131 Kassel,
26. und 27. September zudem die Möglichkeit, besenreine Agrar-        Telefon: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49,
folien (PE-Folien, wie z.B. Silo- und Spargelfolien) gegen Gebühr     E-Mail-Adresse: info@zla.de, Internet: www.zla.de
abzugeben. Die Gebühr wird nach Gewicht erhoben.

Neue Broschüren über Bienen,
Heckenpflege und heimische Gehölze
Die Artenvielfalt zu erhalten ist eine der großen Herausforde-        Impressum:
rungen unserer Zeit. Nicht zuletzt seit dem Volksbegehren An-
fang dieses Jahres ist die Thematik in der öffentlichen Diskus-       Die „VG-Mitteilungen Ilmmünster und Hettenshausen“ er-
sion. Es gibt eine Reihe von Empfehlungen und Handreichungen,         scheinen monatlich. Herausgeber und Redaktion: Verwal-
wie wir unsere heimische Flora und Fauna erhalten können. Die         tungsgemeinschaft Ilmmünster (Vorsitzender Hans Wojta),
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hat neue Broschüren       Freisinger Str. 3, 85304 Ilmmünster, Tel. (0 84 41) 80 73-0.
zu den Themen „Bienen in der Kulturlandschaft“, „Pflege von
                                                                      Für die Inhalte der Beiträge von Vereinen, kirchlichen und
Hecken und Feldgehölzen“, „Hecken, Feldgehölze und Feldraine
                                                                      caritativen Institutionen, insbesondere auch für die Einhal-
in unserer Landschaft“, „Heimische Gehölze unserer Kulturland-
                                                                      tung der Urheberrechte bzw. der Rechte am eigenen Bild,
schaft“ und „Artenreiches Grünland“ herausgegeben. Diese ste-
                                                                      sind die Vereine und Institutionen selbst verantwortlich.
hen für interessierte Bürgerinnen und Bürger am Landratsamt
Pfaffenhofen an der Servicestelle zur Mitnahme bereit oder kön-       Verlag und Anzeigenverwaltung: Verlag Bayerische Anzeigen-
nen online auf https://www.lfl.bayern.de/publikationen/041348/        blätter GmbH, Stauffenbergstr. 2a, 85051 Ingolstadt.
heruntergeladen werden. „Artenreiches Grünland“ beschäftigt
                                                                      Zur Zeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 8 (Gemeindeblätter) vom
sich mit der ergebnisorientierten Grünlandnutzung und dem Er-
                                                                      1. 1. 2002. Auflage: ca. 1.900 Expl. monatlich.
halt artenreicher Grünlandbestände und bietet eine große Ar-
ten- und Bestimmungsliste für Grünpflanzen. „Bienen in der            Druck: Druckerei Humbach & Nemazal, Ingolstädter Str. 102,
Kulturlandschaft“ bietet breitgefächerte Informationen über die       85276 Pfaffenhofen.
verschiedenen Lebensräume der Wildbienen und praktische Tipps

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VG-MITTEILUNGEN Ilmmünster - und die Mitgliedsgemeinden - Gemeinde Ilmmünster
Kinderkrippe „Pusteblume“

                                 Zum Entspannen ist der neu gestaltete Ruheraum der Krippe
                                 ein wunderbarer Rückzugsort.
                                 Die letzten Wochen des Krippenjahres sind immer etwas Beson-
                                 deres.

                                 Die „großen“ Krippenkinder werden allmählich auf den bevor-
                                 stehenden Wechsel in den Kindergarten vorbereitet. So durften
                                 diese auch in diesem Jahr wieder sowohl den Kindergarten in
                                 Ilmmünster als auch den Kindergarten in Hettenshausen besu-
                                 chen; was für alle ein besonderes Erlebnis war.

Die schönen Sommertage ge-
nießen natürlich auch die Kin-
der in der Kinderkrippe Puste-
blume gerne beim Spielen
draußen im Garten, hierbei
findet das Element Wasser im-
mer großen Anklang. Beson-
ders farbenfroh geschmückt
war die Terrasse, als jedes      Die Projektwoche fand in zwei Gruppen
Kind einen Blumentopf gestal-    statt, während die größeren Krippenkin-
tete und eine Blume mit-         der den Wald entdeckten und erlebten,
brachte. Die kleinen Gärtner     gab es für die kleineren Kinder während
kümmerten sich anschließend      der Projektwoche verschiedenste Ange-
gemeinsam um ihre Pflanzen.      bote in der Kinderkrippe.

                                                                                           9
Weitere Informationen
     Gemeinde Hettenshausen                                           Wer mehr über Verfügbarkeit, Geschwindigkeiten und Tarife der
                                                                      Telekom erfahren will, kann sich im Internet oder beim Kunden-
                                                                      service der Telekom informieren:
Schnelles Internet für Hettenshausen
                                                                      – Ausbaupläne: www.telekom.de/schneller
                                                                      – Neukunden: 0800 330 3000 (kostenlos)
                                                                      – Telekom-Kunden: 0800 330 100 (kostenlos)

                                                                      Deutsche Telekom AG
                                                                      Corporate Communications
                                                                      [Dr. Markus Jodl]
                                                                      Tel.: 0228 181 – 4949
                                                                      E-Mail: medien@telekom.de

                                                                      Weitere Informationen für Medienvertreter:
                                                                      www.telekom.com/medien und www.telekom.com/fotos
                                                                      http://twitter.com/deutschetelekom

                                                                      Aus der Sitzung des Gemeinderates
                                                                      vom 24.06.2019
                                                                      55. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am
                                                                          27.05.2019
– Deutsche Telekom erhält Zuschlag für Netz-Ausbau
– Mehr Tempo im Internet: bis zu 1.000 Mbit/s                         Die Niederschrift wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der
                                                                      Einladung zur Sitzung in Ablichtung zugesandt.
– 56 Haushalte können ab Mitte 2023 schnelles Internet nutzen
                                                                      Beschluss:
Die Deutsche Telekom hat die öffentliche Ausschreibung für den
                                                                      Die Niederschrift über die Sitzung am 27.05.2019 wird in der
Internet-Ausbau in Hettenshausen gewonnen. Weitere 56 Haus-
                                                                      vorliegenden Fassung genehmigt.
halte können dann Breitband-Anschlüsse mit Geschwindigkeiten
von bis zu 1.000 Mbit/s (Megabit pro Sekunde) nutzen. Die Te-
                                                                      Abstimmungsergebnis: 14 : 0
lekom wird dazu rund 30 Kilometer Glasfaser verlegen. Das
neue Netz wird ab Mitte 2023 so leistungsstark sein, dass Tele-
fonieren, Surfen im Internet und Fernsehen gleichzeitig möglich
                                                                      56. Durchführung eines Dorferneuerungsverfahrens zum
sind. Die Gemeinde Hettenshausen und die Telekom haben dazu
                                                                          Bau eines Dorfheims und Gestaltung der Ortsmitte;
heute einen Vertrag unterschrieben.
                                                                          Information durch das Amt für Ländliche Entwicklung
„Wir haben mit der Telekom einen starken Partner an unserer
Seite. So ermöglichen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern in          Die Gemeinde Hettenshausen möchte das Stroblanwesen als
Kürze den begehrten Zugang zum schnellen Internet“, sagt              Dorfheim neu bauen. Im Rahmen des Städtebauförderungspro-
Hans Wojta, 1. Bürgermeister. „Für Arbeitnehmer mit Home-Of-          gramms werden nur Sanierungen von Gebäuden gefördert. Für
fice, Selbstständige und unsere Unternehmen bringt höheres            einen Neubau besteht lediglich eine Bewerbung im Programm
Tempo enorme Vorteile. Schnelles Internet ist ein wichtiger           „Integration im Quartier“, wobei eine Förderung des Vorhabens
Standortvorteil, der sich auch positiv auf den Wert einer Immo-       nicht gewährleistet ist. Die Gemeinde konkurriert in diesem Ver-
bilie auswirkt.“                                                      fahren mit Städten und Gemeinden aus ganz Oberbayern.
„Wir danken der Gemeinde Hettenshausen für das entgegenge-            Eine alternative Möglichkeit das Projekt „Dorfheim“ zu realisieren
brachte Vertrauen und werden das Projekt zügig umsetzen“,             stellt die Dorferneuerung dar. Die Gemeinde Hettenshausen hat
sagt Wolfgang Bittl, Telekom Technik. Stefan Hanke vom Infra-         sich bereits im Jahr 1993 um die Aufnahme in dieses Programm
strukturvertrieb der Telekom Deutschland ergänzt: „Wir versor-        beworben, was jedoch gescheitert ist. Frau Monika Hirl vom
gen Hettenshausen mit der neuesten Internet-Technik und ma-           Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern (ALE), München,
chen die Gemeinde damit zukunftssicher.“                              nimmt an der Sitzung teil und erläutert das Förderverfahren im
Die Telekom steigt nun in die Feinplanung für den Ausbau ein.         Rahmen einer Dorferneuerung. Diese Dorferneuerung kann in
Gleichzeitig wird eine Firma für die Tiefbaumaßnahmen ausge-          ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen durch-
sucht, Material bestellt und Baugenehmigungen eingeholt. So-          geführt werden. Gefördert werden u. a. öffentliche und bürger-
bald alle Kabel verlegt und Netzverteiler aufgestellt sind, erfolgt   schaftliche Einrichtungen für die Dorfgemeinschaft, der Dorf-
der Anschluss ans Netz der Telekom.                                   kultur und der Grundversorgung. Die Förderung von max. 62 %
                                                                      ist abhängig von der Finanzkraft der Gemeinde. Derzeit würde
Mehr Breitband für Deutschland (MBfD)                                 die Gemeinde Hettenshausen 57 % Förderung der förderfähigen
Die Deutsche Telekom investiert wie kein anderes Unternehmen          Maßnahmen erhalten, wobei der Förderbetrag für Baukosten ei-
in den Ausbau von schnellen Internetanschlüssen. Dafür gibt           nes Gebäudes auf 300.000 € gedeckelt ist. Um in die Förderung
sie bis zu vier Milliarden Euro im Jahr aus. Wo die Telekom den       aufgenommen zu werden, muss der Gemeinderat den Antrag
Ausbau nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann, spricht sie        auf Aufnahme in das Bayerische Dorferneuerungsprogramm mit
mit den Kommunen über Kooperationsmöglichkeiten und bündelt           Benennung der Maßnahmen stellen. Frau Hirl weist darauf hin,
diese im Programm „Mehr Breitband für Deutschland“. Seit 2008         dass sich der Gemeinderat entweder für eine Maßnahmenförde-
wurden über 5.000 Kooperationsverträge im ganzen Bundesge-            rung über die Städtebauförderung oder über die Dorferneuerung
biet geschlossen. Knapp zwei Millionen Haushalte erhielten auf        entscheiden muss. Abschließend beantwortet sie verschiedene
diese Weise schnelles Internet – zusätzlich zum Eigenausbau           Fragen. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen wohlwollend
der Telekom. Das Unternehmen hat dafür über 24.000 Kilometer          zur Kenntnis. Übereinstimmend wird von den Gemeinderatsmit-
Glasfaser verlegt und mehr als 14.000 Multifunktionsgehäuse           gliedern festgelegt, dass die Aufnahme in das Dorferneuerungs-
aufgestellt, das sind die grauen Verteilerkästen am Straßen-          programm des Amts für Ländliche Entwicklung Oberbayern (ALE)
rand.                                                                 weiterverfolgt werden soll.

10
57. Vollzug des BauGB; Bebauungsplan Nr. 25 „Schloss-              gewählte Anordnung auf die topographischen Gegebenheiten
    berg“                                                          des vorhandenen Südhangs abgestimmt. Eine Anordnung der
                                                                   Gebäude senkrecht zum Hang würde zu gravierenden Nachteilen
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26.10.2015 die Auf-
                                                                   hinsichtlich Bebaubarkeit und Erschließung der Grundstücke füh-
stellung der Einbeziehungssatzung Nr. 2 „Wohngebiet am
                                                                   ren. Ebenso kann mit der gewählten Ausrichtung der Gebäude
Schlossberg“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am
                                                                   der optimalen Nutzung erneuerbaren Energien in Form von So-
16.02.2016 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Öffent-
                                                                   lar- oder Photovoltaik-Anlagen Rechnung getragen werden. Auch
lichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Entwurf der
                                                                   sollte durch die West-Ost-Ausrichtung gerade auch für die ge-
Satzung Nr. 2 in der Fassung vom 22.02.2016 hat in der Zeit
                                                                   planten Doppelhäuser eine vergleichbare Wohnqualität beider
vom 07.03.2016 bis 06.04.2016 stattgefunden.
                                                                   Haushälften erzielt werden.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27.06.2016 beschlos-
                                                                   b. Seitenverhältnis der Baukörper:
sen, das Verfahren als Bebauungsplanverfahren fortzusetzen.
                                                                   Von einer expliziten Festsetzung von Seitenverhältnissen wurde
In seiner Sitzung am 12.09.2016 hat der Gemeinderat die ein-
                                                                   abgesehen, da sich rechteckige Baukörper bereits aus den fest-
gegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Träger- und Be-
                                                                   gesetzten Firstrichtungen ergeben werden. Dies ist gerade bei
hördenbeteiligung des Bebauungsplans Nr. 25 „Wohngebiet am
                                                                   den mit Doppelhausbebauung vorgesehenen Parzellen auch ohne
Schlossberg“ behandelt und auf dieser Grundlage
                                                                   weitere Festsetzung gegeben. Auch ist durch die eng gesteckten
die öffentliche Auslegung angeordnet.
                                                                   Baugrenzen gerade im nord-westlichen Planungsgebiet ein Sei-
Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom
                                                                   tenverhältnis von 1:1,4 de facto nicht zu erreichen.
05.02.2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentli-
                                                                   c. Dachform:
cher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten, in der Zeit vom
                                                                   Die Dachform wurde ortstypisch als Satteldach festgesetzt. Le-
23.02.2018 bis 10.04.2018 ihre Stellungnahmen abzugeben.
                                                                   diglich das zentral stehende Gebäude am Kreuzungspunkt der
Die öffentliche Auslegung erfolgte im gleichen Zeitraum.
                                                                   inneren Erschließung soll hierzu einen Kontrapunkt bieten und
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 21.01.2019 mit
                                                                   ist aufgrund seiner, durch die Baugrenze limitierte, quadratische
den eingegangenen Stellungnahmen befasst und beschlossen,
                                                                   Grundform sinnvoller Weise mit Zeltdach vorgesehen.
den Bebauungsplan als einfachen Bebauungsplan Nr. 25
                                                                   d. Dachneigung:
„Schlossberg“ weiterzuführen. Der Entwurf des Bebauungsplans
                                                                   Die Dachneigung wurde bewusst auf 20° bis 25° reduziert, um
in der Fassung vom 21.01.2019 wurde nach § 4a Abs. 3 erneut
                                                                   eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen zu ermöglichen. Bei
öffentlich in der Zeit vom 06.02.2019 bis 08.03.2019 ausgelegt.
                                                                   steileren Dachneigungen ist – auch bei Anordnung eines Knie-
Die Bekanntmachung erfolgte am 30.01.2019. Die Behörden
                                                                   stocks – nur eine eingeschränkte Nutzbarkeit des Dachgeschos-
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit E-Mail
                                                                   ses möglich, was bei Häusern mit geringen Abmessungen zu
vom 07.02.2019 gebeten, ihre Stellungnahmen bis 08.03.2019
                                                                   Einbußen in der Wohnfläche führt.
abzugeben.
                                                                   e. Dachdeckung:
Diese Stellungnahmen liegen nun vor.                               Wie in der Stellungnahme des Landratsamts bereits angeführt,
                                                                   kommen graue und schwarze Dachdeckungen bereits jetzt ver-
a) Behandlung der Stellungnahmen Bebauungsplan                     einzelt in der Umgebung vor. Da das gesamte Plangebiet ein-
   Nr. 25 „Schlossberg“                                            heitlich mit grauen oder anthrazitfarbenen Dachziegeln ausge-
                                                                   führt werden soll, ergibt sich auch im Hinblick auf den
Alle Stellungnahmen mit und ohne Anregungen und Bedenken
                                                                   Gesamteindruck des Ortsteils keine Störung des Landschaftsbil-
wurden bereits im Zuge der Sitzungsladung den Gemeinderäten
                                                                   des. Vielmehr wird das Plangebiet als Einheit wahrgenommen.
in Kopie zugesandt.
                                                                   […]“
1. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Bauleitplanung,
                                                                   Zu Punkt 2.
   vom 28.02.2019
                                                                   Zu Aufrechterhalten Stellungnahme
Zu Punkt 1.
                                                                   Der Verweis auf die Stellungnahme der Fachstelle vom
Zu Aufrechterhalten Stellungnahme
                                                                   23.03.2018 wird zur Kenntnis genommen. Die Abwägung vom
Der Verweis auf die Stellungnahme der Fachstelle vom
                                                                   21.01.2019 wird aufrechterhalten. Der Bebauungsplan wird nicht
23.03.2018 wird zur Kenntnis genommen. Die Abwägung vom
                                                                   geändert.
12.09.2016 sowie die vom 21.01.2019 werden aufrechterhalten.
Der Bebauungsplan wird nicht geändert.
                                                                   „Zu Eingrünung Nordseite und Abstände der Bepflanzungen
Abwägung 2. Auslegung vom 21.01.2019
                                                                   Die Grünfläche zur Ortsrandeingrünung am nördlichen Rand des
„Zu Festsetzung Einfriedungen
                                                                   Planungsgebietes ist mit einer Breite von 6,0 m geplant. In
Der Anregung, keine Stabgitterzäune zuzulassen, sondern Holz-
                                                                   dieser Fläche ist die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern
zäune festzusetzen, wird nicht gefolgt. In den Festsetzungen
                                                                   zeichnerisch festgesetzt, wobei die gesetzlich geforderten Grenz-
wurden bereits Einschränkungen hinsichtlich der möglichen Aus-
                                                                   abstände der geplanten Gehölze (mit Wuchshöhe >2m) mit
führungen getroffen. So sind nur sockellose Maschendraht-,
                                                                   mindestens 4,0 m bereits berücksichtigt sind. Unter Abwägung
Drahtgitterzäune oder Zäune mit senkrechter Holzlattung mit
                                                                   mit den übrigen Belangen (schonender Umgang mit Grund und
einer Bodenfreiheit von mind. 15 cm zulässig. Zudem ist Ihre
                                                                   Boden, Rücksichtnahme auf die Belange der Landwirtschaft etc.)
Höhe auf maximal 1,10 m beschränkt und grelle und leuchtende
                                                                   wird die geplante Eingrünung als ausreichend angesehen und
Farben ausgeschlossen. Weitere Restriktionen hinsichtlich Ma-
                                                                   der Anregung zur Verbreiterung der Grünfläche nicht gefolgt.
terialauswahl bedeuten einen unverhältnismäßig hohen Eingriff
                                                                   Die Planung wird nicht geändert.
in die Gestaltungsfreiheit der künftigen Eigentümer. Die Planung
                                                                   Zu Widerspruch Beschluss und Festsetzung
wird nicht geändert.
                                                                   Der Beschluss vom 12.09.2018 wird berücksichtigt. Die Fest-
Zu Aufrechterhalten Stellungnahme
                                                                   setzung C.10.3 wird entsprechend gefasst.“
Der Verweis auf die Stellungnahme der Fachstelle vom
23.03.2016 wird zur Kenntnis genommen. Die Abwägung vom
12.09.2016 wird aufrechterhalten. Die Planung wird nicht geän-     Zu Punkt 3.
dert.                                                              Der Anregung, die bereits erstellten Gelände- bzw. Gebäude-
Abwägung 1. Auslegung vom 12.09.2016:                              schnitte in der Planung wieder entsprechend als Festsetzung
a. Gebäudestellung                                                 aufzunehmen, wird nicht gefolgt. Durch die Festsetzung der Hö-
Der in den Vorbesprechungen diskutierte Vorentwurf mit Orien-
tierung an der Gebäude-stellung der ehemaligen Hofstelle konnte
in der Planung nicht weiterverfolgt werden, da diese mit anderen       Das Gemeindeblatt informiert
Planungsgrundsätzen nicht vereinbar gewesen sind. So ist die

                                                                                                                               11
henlage in Meter über Normhöhennull, der Anzahl der Vollge-         6. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Verkehr ÖPNV,
schosse und insbesondere der maximal zulässigen Wandhöhe               vom 15.02.2019
ist eine eindeutige Regelung der maximal zulässigen Höhe der
                                                                    Abwägung:
Gebäude gegeben. Der Bebauungsplan wird nicht geändert.
                                                                    Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie entspricht
                                                                    der Stellungnahme vom 20.03.2018. Es wird auf die Abwägung
Beschluss:
                                                                    vom 21.01.2019 verwiesen. Diese wird aufrechterhalten:
Der Gemeinderat beschließt die vorstehende Abwägung. Eine
Änderung der Planung ist nicht veranlasst.                          Abwägung 2. Auslegung vom 21.01.2019
                                                                    Zu Sichtflächen (Entsprechend Auszug Abwägung vom 12.09.2016
Abstimmungsergebnis: 14 : 1                                         zur Stellungnahme Kreiseigener Tiefbau vom 17.03.2016):
                                                                    „‘Freizuhaltende Sichtdreiecke können im vorgeschlagenen Um-
                                                                    fang nicht hergestellt werden, da sich deren Umgriff auf Flächen
2. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Untere Natur-
                                                                    beziehen würde, die sich nicht im Geltungsbereich des Bebau-
   schutzbehörde, vom 01.03.2019
                                                                    ungsplans befinden bzw. aufgrund der Linienführung der Kreis-
Abwägung:                                                           straße nicht hergestellt werden. Darüber hinaus werden Sicht-
Zu Punkt 1:                                                         dreiecke gemäß Art. 26 BayStrWG nur für höhengleiche
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die genannte Ver-           Kreuzungen mit dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbah-
meidungsmaßnahme („Gehölzfällungen nur im Zeitraum zwi-             nen und außerhalb geschlossener Ortslage gefordert.‘
schen 01.10. und 28./29.02.“) ist bereits gesetzlich in § 39 Abs.   Zu klein dimensionierter Wendekreis der südöstlichen Erschlie-
5 Bundesnaturschutzgesetz vorgeschrieben. Eine Ergänzung des        ßungsstraße:
Bebauungsplans auch um einen entsprechenden Hinweis ist da-         Die genannte Erschließungsstraße dient lediglich zur Erschließung
her nicht erforderlich. Der Bebauungsplan wird nicht geändert.      von zwei Doppelhaushälften mit dem damit verbundenen gerin-
                                                                    gen Quell- und Zielverkehr. Die erforderlichen Stellplätze werden
Zu Punkt 2 und Punkt 3:                                             auf den Grundstücken nachgewiesen. Ein Wenden von Pkw ist
Die Hinweise zur notariellen Sicherung der Ausgleichsfläche und     demnach auf der Erschließungsstraße möglich (z.B. „Wenden in
zur Meldung an das Ökoflächenkataster werden zur Kenntnis           drei Zügen“; Breite der Erschließungsstraße im Bereich der
genommen. Die Grunddienstbarkeit zugunsten des Freistaats           Grundstückszufahrten ca. 8 m), so dass das rückwärts Einfahren
Bayern wurde zwischenzeitlich notariell vollzogen.                  in die Kreisstraße nicht notwendig ist. Eine Wendeanlage für den
                                                                    Verkehr zu den beiden Parzellen ist nicht erforderlich.“
Beschluss:
                                                                    Ergänzende Abwägung zur Stellungnahme vom 15.02.2019:
Der Gemeinderat beschließt die vorstehende Abwägung.
                                                                    Ein Rückwärtsausfahren in die Kreisstraße durch Müllfahrzeuge
                                                                    ist nicht erforderlich, da die Mülltonnen auf einer dafür festge-
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
                                                                    setzten Fläche für Mülltonnen an der Kreisstraße abzustellen
                                                                    sind. Lieferverkehr und/oder Bauverkehr ist nicht über das nor-
3. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Untere Immissi-              male Maß hinaus zu erwarten und auf die Bauzeit begrenzt. Zu-
   onsschutzbehörde, vom 22.02.2019                                 dem schreibt § 9 der Straßenverkehrsordnung Sorgfaltspflichten
                                                                    für das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsausfahren vor. Sollte
Beschluss:
                                                                    demnach ein Kfz rückwärts auf die Kreisstraße ausfahren müs-
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung
                                                                    sen, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Einweiser emp-
der Empfehlungen des Bodengutachtens vom 15.06.2015 ist
                                                                    fohlen. Das Anhalten und das Parken auf einer innerörtlichen
Aufgabe der Vorhabenträgerin, der das Bodengutachten vom
                                                                    Straße ist unter bestimmten Voraussetzungen (Restbreite Fahr-
15.06.2015 bekannt ist.
                                                                    bahn, kein Halte- oder Parkverbot, Abstände zu Kreuzungen
                                                                    und Einmündungen) grundsätzlich erlaubt. Der Bebauungsplan
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
                                                                    wird nicht geändert.

4. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Untere Boden-                Beschluss:
   schutzbehörde, vom 14.02.2019                                    Der Gemeinderat beschließt die vorstehende Abwägung. Eine
                                                                    Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.                       Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Abstimmungsergebnis: 15 : 0                                         7. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Gesundheitsamt,
                                                                       vom 27.02.2019
5. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Untere Denkmal-              Beschluss:
   schutzbehörde, vom 11.02.2019                                    Der Gemeinderat nimmt das Einverständnis zur Kenntnis.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie entspricht        Abstimmungsergebnis: 15 : 0
der Stellungnahme vom 13.03.2018. Es wird deshalb auf die
Abwägung vom 21.01.2019 verwiesen:                                  8. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kommunale An-
Abwägung 2. Auslegung vom 21.01.2019                                   gelegenheiten vom 19.02.2019
„Das BLfD wurde, wie vom Landratsamt gefordert, bereits im
bisherigen Verfahren beteiligt. Es wurde allerdings keine Stel-     Beschluss:
lungnahme abgegeben. Das BLfD wird auch in weiteren Verfah-         Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.
ren beteiligt werden. Auf die Meldepflicht bei zutage kommenden
Bodendenkmälern gem. Art. 8 Abs. 1 und 2 BayDSchG wird in           Abstimmungsergebnis: 15 : 0
dem Hinweis E.) 3. hingewiesen.“
                                                                    9. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kommunale An-
Beschluss:                                                             gelegenheiten vom 21.02.2019
Der Gemeinderat beschließt die vorstehende Abwägung. Eine           Beschluss:
Änderung der Planung ist nicht veranlasst.                          Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0                                         Abstimmungsergebnis: 15 : 0

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