VG-MITTEILUNGEN Ilmmünster - und die Mitgliedsgemeinden - Gemeinde Ilmmünster
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
VG-MITTEILUNGEN Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft und die Mitgliedsgemeinden Ilmmünster und Hettenshausen Nr. 8/2019 (37. Jg.) 7. August 2019 „Ameisenstraße“ Maltechnik: Gouche auf Papier von Frau Susanne Augstburger
Wichtige Rufnummern Aktuelles VG Ilmmünster NACHRUF Freisinger Str. 3, 85304 Ilmmünster Am 5. Juni 2019 verstarb ..............................................Tel.: 08441/8073-0 .......................................Telefax: 08441/8073-29 Herr Georg Preitsameter Beiträge für VG-Blatt: im Alter von 90 Jahren. ................E-Mail: VG-Mitteilungen@Ilmmuenster.de Der Verstorbene war von 1966 – 1972 Mitglied Parteiverkehr: des Gemeinderates Ilmmünster. Mo., Di., Mi. und Fr. .....................8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag................................14.00 – 18.00 Uhr Wir danken dem Verstorbenen für seine verdienstvolle Mitarbeit zum Wohle der Gemeinde. E-Mail: Verwaltungsgemeinschaft@ilmmuenster.de Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Internetauftritt: www.ilmmünster.de und www.hettenshausen.de Anton Steinberger 1. Bürgermeister Grundschule Ilmmünster Freisinger Str. 8, 85304 Ilmmünster .................................................Tel.: 08441/2436 .......................................Telefax: 08441/8710930 NACHRUF Kindergarten Hettenshausen „Ilmtalmäuse“ Am 27. Juli 2019 verstarb Leiterin: Frau Thalmeier...........Tel.: 08441/7970977 Herr Johann Danner Gemeindekindergarten Ilmmünster im Alter von 88 Jahren. Leiterin: Frau Rockermeier...........Tel.: 08441/84169 Der Verstorbene stand von 1992 – 2015 als Feldgeschworener Kinderkrippe „Pusteblume“ im Dienste der Gemeinde Ilmmünster. Außerdem war er von Leiterin: Frau Elke Glaubitz ......Tel.: 08441/4980802 1991 –2013 Mitarbeiter im Recyclinghof Ilmmünster. Herr Danner hat sich stets durch treue Pflichterfüllung und Pfarrämter: große Hilfsbereitschaft ausgezeichnet. Kath. Pfarramt Ilmmünster ............Tel.: 08441/2201 Die Gemeinde Ilmmünster dankt dem Verstorbenen für ..........................................Telefax: 08441/76459 seine langjährige verdienstvolle Mitarbeit und wird ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Evang.-Luth. Kirchengemeinde Pfaffenhofen .............................................Tel.:08441/7973113 Anton Steinberger 1. Bürgermeister Bücherei Ilmmünster E-Mail: Buecherei.Ilmmuenster@kabelmail.de Internetauftritt: http://ilmmuenster.buchabfrage.de Ausstellungseröffnung „Vogel des Jahres“ ..............................................Tel.: 08441/860232 Vor Beginn der Gemeinderatssitzung am 2. Juli wurde die Aus- Notrufe stellung „Vogel des Jahres“ im Rathaus Ilmmünster offiziell er- öffnet. Bürgermeister Anton Steinberger begrüßte dazu neben Wasserwart: Martin Pallauf .....Tel.: 0175/4140083 den Mitgliedern des Gemeinderates die beiden Vertreter des Notruf: ..................................Tel.: 0171/7402313 Landesbundes für Vogelschutz Herrn Prof. Hans Leppelsack und Herrn Ludwig Friedl. Der Vogel des Jahres ist im Jahr 2019 die Integrierte Leitstelle Ingolstadt...................112 Feldlerche. Prof. Hans Leppelsack erläuterte anhand der Schau- (Rettungsdienst, Feuerwehr) tafeln die derzeit schwierigen Lebensbedingungen für den auf Polizei-Notruf ..............................................110 der Roten-Liste stehenden Charaktervogel. Polizeiinspektion Pfaffenhofen a.d.Ilm ...............................................Tel.: 08441/80950 Ingolstädter Str. 47, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm Öffnungszeiten Wertstoffhöfe Hettenshausen Sommerzeit: Winterzeit: Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 Uhr Fr.: 16:00 - 19:00 Uhr Fr.: 15:00 - 18:00 Uhr Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr Ilmmünster Sommerzeit: Winterzeit: Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 Uhr Die Mitglieder des Gemeinderats Ilmmünster mit Ludwig Friedl Fr.: 16:00 - 19:00 Uhr Fr.: 15:00 - 18:00 Uhr (2.v.l.) und Prof. Leppelsack (4.v.l.) bei der Ausstellungseröff- Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr nung. 2
Meldeamtliche Nachrichten GEMEINDE ILMMÜNSTER Geburten: 2 Eheschließungen: 2 Sterbefälle: 2 Geburten: Emma Wurm GEMEINDE HETTENSHAUSEN Geburten: 2 Eheschließungen: 2 Sterbefälle: 3 Geburten: Penelope Kozar, Diana Salvermoser Am 16.07.2019 feierte Herr Hans Kaminski aus Ilmmünster sei- Fundsachen: – Damen-Sonnenbrille nen 80. Geburtstag. Erster Bürgermeister Anton Steinberger – Haustürschlüssel überbrachte die Glückwünsche der Gemeinde und überreichte – Schlüsselmäppchen schwarz ihm einen Geschenkkorb. mit drei Schlüssel Wir gratulieren Frau Maria und Herr Josef Steger aus Hettenshausen-Jahnhöhe Am 2. Juli feierte Frau Maria Bollner aus Ilmmünster ihren 85. feierten am 16. Juli ihre Diamantene Hochzeit. Erster Bürger- Geburtstag. Bürgermeister Anton Steinberger gratulierte im Na- meister Hans Wojta überbrachte die Glückwünsche der Ge- men der Gemeinde und überreichte einen Geschenkkorb. meinde und überreichte ihnen einen Geschenkkorb. Am 3. Juli feierte das Ehepaar Rosa und Josef Eckert ihre Dia- mantene Hochzeit (60 Jahre verheiratet). Neben Bürgermeister Anton Steinberger waren auch der stellv. Landrat Josef Finken- Am 20.07.2019 feierte Frau Resi Grauvogl ihren 80. Geburtstag. zeller für den Landkreis und Pfarrer Georg Martin für die Pfarr- Bürgermeister Anton Steinberger gratulierte im Namen der Ge- gemeinde unter den Gratulanten. meinde und überreichte ihr einen Geschenkkorb. 3
Informationen Sprechtage für die Versicherten und Rentner der Deutschen Renten- versicherung im Seniorenbüro Sankt Josef, Hofberg 7, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm finden am 08., 22. und 29. Oktober 2019 sowie am 12., und 26. November 2019 Sprechtage statt. Die Beratungen erfolgen jeweils in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr und sind kostenlos. Die Termine für die Sprechtage werden über die kostenfreie Telefonnummer 0800 6789 100 vergeben. Am 21. Juli feierte Frau Maria Steinberger ihren 90. Geburtstag im Kreise ihrer Familie und Freunde. Unter den zahlreichen Gra- tulanten waren auch Pfarrer Georg Martin und Bürgermeister Bitte beachten!!!!!!!!! Anton Steinberger. Pflichtumtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine GEMEINDE ILMMÜNSTER Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 08.08.2019 Frau Franziska Wiesinger zum 87. Geburtstag ausgestellt worden sind (Papierführerscheine) 12.08.2019 Frau Magdalena Schillinger zum 79. Geburtstag Geburtsjahr des Tag, bis zu dem der Führerschein 17.08.2019 Frau Helga Werner zum 77. Geburtstag Fahrerlaubnisinhabers umgetauscht sein muss 21.08.2019 Herrn Michael Knorr zum 82. Geburtstag Vor 1953 19. Januar 2033 23.08.2019 Herrn Hubert Birner zum 82. Geburtstag 1953 bis 1958 19. Januar 2022 24.08.2019 Frau Anna Aigner zum 75. Geburtstag 1959 bis 1964 19. Januar 2023 26.08.2019 Frau Ruth Gohl zum 83. Geburtstag 28.08.2019 Herrn Franz Breitsameter zum 71. Geburtstag 1965 bis 1970 19. Januar 2024 29.08.2019 Herrn Werner Haberhauer zum 77. Geburtstag 1971 oder später 19. Januar 2025 GEMEINDE HETTENSHAUSEN Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine ohne Befristung Nr. 4b) 08.08.2019 Herrn Michael Loibl zum 77. Geburtstag Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein 22.08.2019 Frau Margret Fottner zum 74. Geburtstag umgetauscht sein muss 23.08.2019 Frau Rosemarie Schäfer zum 78. Geburtstag 1999 bis 2001 19. Januar 2026 25.08.2019 Herrn Ludwig Zimmermann zum 85. Geburtstag 26.08.2019 Herrn Ignatz Grüntaler zum 93. Geburtstag 2002 bis 2004 19. Januar 2027 2005 bis 2007 19. Januar 2028 2008 19. Januar 2029 2009 19. Januar 2030 Herzliche Glückwünsche 2010 19. Januar 2031 2011 19. Januar 2032 2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033 Hinweis zum Datenschutz: Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Veröffentlichung der Geburtstagsjubilare ab dem 70. Lebensjahr nur noch Die Kreisverkehrswacht Pfaffenhofen ehrt mit ihrer Zustimmung möglich. alljährlich Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die sich über Das Einwohnermeldeamt wird in diesem Zusammenhang Jahre hinweg rücksichtsvoll und sicherheitsbewusst im Stra- alle betroffenen Jubilare anschreiben. ßenverkehr bewährt haben. Ist eine Veröffentlichung erwünscht, senden Sie bitte das Anfrageschreiben zwei Monate vor Ihrem Jubiläum unter- Voraussetzung für die Ehrung ist, dass man mindestens schrieben an uns zurück. 20 Jahre unfallfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat. Sofern keine Rücksendung erfolgt, kann eine Veröffentli- Damit die Ehrung möglichst vielen Verkehrsteilnehmern ver- chung leider nicht stattfinden. liehen werden kann, bittet die Verkehrswacht um Teilnahme. Bei Fragen wenden Sie sich an Herrn Stegner unter der Tel. Nr. 08441-807314. Antragsformulare können bei der VG Ilmmünster unter der Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster, Freisinger E-Mail-Adresse: Bauamt@ilmmuenster.de oder unter der Str. 3, 85304 Ilmmünster Telefon-Nummer 08441 8073-23 angefordert werden. 4
Einwohnerzahl des Landkreises Aktiv in der Natur Radfahrern stehen im Landkreisgebiet Radwege wie die Ilm- wieder leicht gestiegen oder Paartaltour zur Verfügung. Wer anstatt auf dem Drahtesel Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm verzeichnet weiterhin einen die Region lieber zu Fuß erkunden möchte, kann auf den Kapel- Einwohnerzuwachs. Wie aus der neuesten Bevölkerungstabelle lenwanderwegen rund um Hohenwart das wunderschöne Paartal des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung entdecken oder sich auf den Spuren des Jakobsweges bewegen. hervorgeht, lebten zum Stichtag 31.12.2018 im Landkreis Urlaubern mit „höheren Zielen“ sei der Waldkletterpark Ober- 127.151 Einwohner. Es handelt sich dabei um die Einwohner- bayern in Jetzendorf ans Herz gelegt und wenn es zu heiß wird, zahlen, die auf Basis Zensus 2011 fortgeschrieben wurden. Ge- bieten der „Wake & Groove“ Wassersportpark auf dem Lorenzisee genüber dem Bevölkerungsstand vom 31.12.2017 (126.244) bei Geisenfeld oder die zahlreichen Bade- und Kiesweiher eine bedeutet dies einen Anstieg um 907 Personen bzw. rund 0,72 willkommene Erfrischung. % innerhalb eines Jahres. Nach absoluten Einwohnerzahlen gibt Die kostenlosen Printprodukte des Kommunalunternehmens es im Markt Wolnzach den stärksten Zuwachs mit einem Plus Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen (KUS) erleichtern von 153 Einwohnern, gefolgt von der Stadt Pfaffenhofen (136) die Ausflugsplanung. Ob Radlkarte, Gastronomieführer oder Aus- und der Gemeinde Baar-Ebenhausen (114). flugsziel-Broschüre – das Informationsmaterial kann beim KUS angefordert (Tel. 08441 40074-40, info@kus-pfaffenhofen.de) Gemeinde Einwohner Einwohner Verände- oder online heruntergeladen werden: www.kus-pfaffenhofen.de. (31.12.2017) (31.12.2018) rung Hettenshausen 2.157 2.158 +1 Gaststättenmodernisierungsprogramm Ilmmünster 2.190 2.267 +77 des Wirtschaftsministeriums geht in die zweite Runde – Antragsstellung ab 6. August wieder möglich Unterhaltsame Ferien Wirtshäuser gehören zu Bayern wie die Kirche zum Dorf. Doch immer wieder schließen Gasthäuser im Freistaat. Mehr als 3.000 im Landkreis Pfaffenhofen Schankwirtschaften waren es laut aktuellen Zahlen des Bayeri- Mit den Sommerferien stehen die längsten Ferien des Jahres schen Gaststättenverbandes in den vergangenen zwanzig Jahren. bevor. Um unter der Vielzahl an Veranstaltungen das Passende In rund 500 Gemeinden gibt es mittlerweile kein eigenes Wirts- zu finden, hat das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung haus mehr. Gleichzeitig aber boomt der Tourismus im Freistaat. Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) einige Tipps zusammen- Über 99 Millionen Übernachtungen konnten im vergangenen Jahr gestellt. verzeichnet werden. Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist Wirt- schaftskraft und Jobmotor, bis zu 600.000 Menschen arbeiten – Brauchtum: insbesondere in den ländlichen Regionen – im Tourismusbereich. Vom 23. bis 26. August lädt in Oberstimm und vom 6. bis 17. Die Branche erwirtschaftet einen Mehrwert, ist Arbeitgeber, Aus- September in Pfaffenhofen zu einem Besuch ein. bilder und gleichzeitig das „Aushängeschild“ für Gäste und Besu- Das 71. Hallertauer Volksfest in Wolnzach zieht vom 9. bis 19. cher. Immer mehr Wirte stehen vor der Entscheidung, ob sie August in Wolnzach Gäste aus Nah und Fern an. Nicht verpassen notwendige Investitionen in ihren Betrieb tätigen sollen. Unter- sollte man die Wahl der neuen Hopfenkönigin. Der Hallertauer stützung verspricht das Bayerische Staatsministerium für Wirt- Lokalbahnverein ermöglicht allen Zugliebhabern eine besondere schaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) mit dem „Gast- Anreise: am 11. August finden in der Zeit von 10 bis 20 Uhr his- stättenmodernisierungsprogramm“. Das Förderprogramm soll die torische Schienenbusfahrten mit dem „Wolnzach-Express“ statt. Finanzkraft der Gaststätten bei Modernisierungsmaßnahmen stär- Der Sonderzug pendelt stündlich zwischen Rohrbach und Woln- ken und zu einer lebendigen Wirtshauskultur in allen Teilen Bay- zach. Weitere Informationen unter www.hallertauerlokalbahn.de. erns beitragen. Die für den bayerischen Tourismus symbolische Anlässlich des 1150-zigsten Geburtstages der Gemeinde Rohr- Wirtshauskultur soll hierdurch möglichst flächendeckend auch in bach wird der bekannte Jahrtagsvolkstanz des Vereines Bayern, der Zukunft erhalten bleiben. Bewerben können sich sowohl Wirte, Brauchtum und Volksmusik heuer am Mittwoch, 14. August, in als auch Verpächter, die ein für jedermann zugängliches Gast- der Turmberghalle in Rohrbach gefeiert. Es spielt die Wolnzacher Tanzlmusi um Tanzmeister Christian Hofrichter. Einen Tag später lädt Bayerns längster Eintages-Markt in Jetzendorf Gelegenheit zum Schlendern und Staunen ein. Über 200 Aussteller und Fie- ranten präsentieren Waren und sorgen für das leibliche Wohl. Kultur Der Pfaffenhofener Kultursommer bietet noch bis Mitte August ein abwechslungsreiches Programm. Das Motto des diesjährigen „Tag des offenen Denkmals“ am Sonntag, 8. September, lautet „Modern(e): Umbrüche in Kunst und Architektur“. Interessierte erhalten an diesem Tag Zutritt zu sonst verschlossenen oder Wir machen Urlaub nur teilweise geöffneten Stätten. Im Landkreis Pfaffenhofen kön- vom 12.08. bis 04.09. nen das sanierte Balthasar-Kraft-Haus in Pfaffenhofen, das Schloss Jetzendorf, das ehemalige Pfarrhaus im Ortsteil Menning Ab 05.09.2019 sind wir wieder für Sie da!! der Stadt Vohburg, die Katholische Filialkirche Mariä Verkündi- gung (Marktkirche) in Hohenwart sowie das Kelten- und Römer- museum in Manching besichtigt werden. Weitere Informationen Am Freitag, den 09.08. u. Samstag, den 10.08.2019 sind unter www.tag-des-offenen-denkmals.de erhältlich. gibt’s 15% Rabatt auf Fleisch- und Wurstwaren! Familie Weitere Konzerte gibt es am 3., 10. und 17. August. Karten sind Unsere Öffnungszeiten für Sie: unter karten@basilikamusik.de erhältlich. Mo.: 6.30 Uhr bis 12.00 Uhr · Di. bis Fr.: 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr Samstags: 6.00 Uhr bis 12.00 Uhr 5
stättengewerbe in Bayern betreiben. Weitere Voraussetzung: die gefahren liegt grundsätzlich beim Grundstückseigentümer. Die Wirtshäuser befinden sich in Orten oder Städten mit weniger als Aufgabe der Kommunen sind die Aufklärung und Beratung der 100.000 Einwohnern. Gefördert werden unter anderem Umbau- Bevölkerung und Grundbesitzer sowie die Entscheidung über und Erweiterungsmaßnahmen, sowie General- und Teilsanierun- erforderliche Maßnahmen im Rahmen der öffentlichen Sicherheit gen, welche mindestens 20.000 Euro kosten. Der Zuschuss des und Ordnung. Die Untere Naturschutzbehörde (Biotop- und Ar- Freistaates kann bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Aus- tenschutz), der Kreisbauhof, das Gesundheitsamt wie auch das gaben betragen. Eine elektronische Antragstellung ist ab dem 6. Gewerbeaufsichtsamt – allesamt Einrichtungen im Landratsamt August 2019, 10.00 Uhr möglich. Nachdem der Andrang bei – unterstützen die Kommunen. Fällt ein Befall in den Zuständig- der ersten Bewerbungsphase sehr groß war, empfiehlt es sich, keitsbereich der Landwirtschaft oder des Forstes ist das Amt für alle erforderlichen Unterlagen und Angaben bereit zu halten. De- Landwirtschaft und Forsten ein Ansprechpartner. Bekämpfungs- taillierte Informationen zum Förderprogramm, den geltenden maßnahmen sollten dann erfolgen, wenn alle Möglichkeiten der Richtlinien sowie Kontakte zu den Ansprechpartnern im Ministe- Verhaltensprävention, wie z. B. durch Aufklärung oder Warnhin- rium finden Betriebe im Landkreis Pfaffenhofen auf der Webseite weise durch Aufstellen von Schildern ausgeschöpft sind. Bei der des Kommunalunternehmens Strukturentwicklung Landkreis Pfaf- Bekämpfung ist immer die Methode mit dem geringsten Eingriff fenhofen a.d.Ilm (KUS): www.kus-pfaffenhofen.de. für Mensch und Natur sowie dem größten und nachhaltigsten Erfolg hinsichtlich der Schutzziele anzuwenden. Andreas Kastner: „Die Entfernung der Raupen samt deren Nestern ist wegen der Eichenprozessionsspinner Gesundheitsgefährdung nur durch Fachleute zu empfehlen, zu- mal eventuell verbleibende Reste einer unsachgemäßen Entfer- Aufklärung und Koordination sehr wichtig nung schädigen können.“ (Beitrag und Bilder vom Landratsamt gesendet) Neue Bodenrichtwertliste für den Landkreis Pfaffenhofen Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Pfaffenhofen hat in seiner letzten Sitzung die neue Bodenrichtwertliste beschlossen. Bodenrichtwerte sind durch- schnittliche Lagewerte für den Quadratmeter unbebauter Grundstücksflächen, die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse haben. Sie beziehen sich auf erschließungs- beitragsfreies, baureifes Land. Grundlage für die Ermittlung für Bodenrichtwerte ist die in der Geschäftsstelle des Gutachter- ausschusses geführte Kaufpreissammlung. Sie stellt keine Prog- nose dar, sondern gibt das Kaufverhalten der zurückliegenden zwei Jahre wieder. Die Bodenrichtwertliste wird gemäß Bauge- setzbuch (BauGB) alle zwei Jahre aktualisiert. Für die Städte Pfaffenhofen, Geisenfeld und Vohburg, für die Märkte Hohenwart und Manching sowie neu für den Markt Reichertshofen wurden Zonenkarten weiter differenziert. Das bedeutet, dass die Richt- werte für einzelne Ortsbereiche ausgewiesen werden. Dement- sprechend wurden auch wieder Bodenrichtwerte für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen ermittelt. „Grundsätzlich lässt sich ein Anstieg der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland sowie für gemischte Bauflächen feststellen. Die Entwicklung der Bodenrichtwerte fällt in den einzelnen Gemeinden und Ortsteilen sehr unterschiedlich aus. Die Bodenrichtwerte für baureife ge- werbliche Flächen sind mehrheitlich gestiegen. Auch bei den landwirtschaftlichen Flächen ist grundsätzlich ein Anstieg fest- Der Eichenprozessionsspinner (EPS) hat sich in den letzten Jah- ren auch im Landkreis Pfaffenhofen stark an den Eichen ausge- breitet. Seine Raupen und deren Häutungsreste (Gespinste) stellen zunehmend ein Gesundheitsproblem für die Bevölkerung dar. „Der Kontakt mit den Raupen und deren Gespinsten ist un- bedingt zu vermeiden“, so Kreisfachberater Andreas Kastner von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt. Der Le- bensraum des wärmeliebenden Nachtschmetterlings sind Eichen und Eichenwaldgesellschaften. Viele dieser Eichenbestände ha- ben eine sehr hohe ökologische Wertigkeit. Dennoch können Bekämpfungsaktionen sinnvoll und notwendig sein. Andreas Kastner: „In Bereichen, wo ein unmittelbarer Zusammenhang zu Siedlungen und öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Kinder- Bei der Vorstellung der neuen Bodenrichtwertliste: v.l.n.r.: gärten, Schulen und Altenheimen gegeben ist und damit höhere Edmund Ferstl (stv. Vorsitzender des Gutachterausschusses), Gefahren für die Gesundheit zu erwarten sind, muss gehandelt Abteilungsleiterin Karola Mayer, Landrat Martin Wolf, Kreisbau- werden.“ Die Zuständigkeiten sind beim Eichenprozessionsspin- meister Gunther-F.-L. Hasse (Vorsitzender des Gutachteraus- ner verteilt und es gibt keine zentrale Stelle für die Meldung von schusses) und Anita Eisenmann (Geschäftsstelle Gutachteraus- Fällen. Die Verantwortung für die Vermeidung von Gesundheits- schuss) Foto: Ostler 6
zustellen“, so der Vorsitzende des Gutachterausschusses Gunther-F.-L. Hasse. Die neue Bodenrichtwertliste zum Bewer- tungsstichtag 31.12.2018 mit einem weiter verbesserten, an- schaulichen und farbigen Kartenwerk kann für einen Betrag von Hochwertige Qualität 150 € in gedruckter und gebundener Form erworben werden. Nähere Informationen zur Bodenrichtwertliste erhalten Sie im zum fairen Preis Landratsamt Pfaffenhofen in der Geschäftsstelle des Gutachter- ausschusses bei Anita Eisenmann (Tel. 08441 27177, E-Mail: Reparatur in eigener gutachterausschuss@landratsamt-paf.de). Meisterwerkstatt Lieferung und Montage von Riesenbärenklau oder Herkulesstaude TV-Geräten und Sat-Anlagen (Bild und Text vom Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm erhalten) Mühlweg 1 · 85276 Reisgang Tel. (0 84 41) 20 16 · www.iq-elektro-rist.de werden. Sie sind in geschlossenen Behältern anzuliefern. Unter- schiedliche Stoffe dürfen auf keinen Fall vermischt werden. In haushaltsüblicher Menge können zur Problemabfallsammelstelle Stoffe wie Gifte, Chemikalien, Lösungs- und Pflanzenschutzmittel, Holzschutz- und Abbeizmittel, nicht vollständig entleerte Spray- dosen sowie flüssige Farb-, Lack- und Kleberreste und auch Hand- feuerlöscher (gefüllt und mit intakter Sicherung) gebracht werden. Folgende Stoffe werden an der Problemabfallsammelstelle nicht Diese bis zu 3 Meter hohe Pflanze ist mittlerweile auch in unseren angenommen: Gemeindegebieten zu finden und kommt auch in Ortsnähe und Altöl über 5 Liter (bitte über private Entsorgungsunternehmen an Wassergräben vor. Hier ist Handlungsbedarf gegeben, denn entsorgen) die Pflanze ist phototoxisch, das heißt, wenn man mit dem Pflan- Batterien: können beim Handel bzw. an den Verkaufsstellen zu- zensaft in Berührung kommt, kann dies zu ernsthaften Verbren- rückgegeben werden. Trockenbatterien, Akkus und Starterbatte- nungen führen. rien werden weiterhin an den Wertstoffhöfen angenommen. Kleine Bestände sind durch Ausgraben der Pflanze gut bekämpfbar, Normale Wandfarben (Dispersionsfarben) sowie eingetrocknete sodass sie nicht zur Blüte kommen kann und sich ihr Samen nicht Farb-, Lack- und Kleberreste (eingetrocknete Farben und Lacke verbreiten kann. Dazu ist allerdings eine vollständige Schutzbe- über die Restabfalltonne entsorgen) kleidung (Handschuhe, Schutzanzug, Schutzbrille und gegebe- Medikamente (Entsorgung über die Restabfalltonne) nenfalls Atemschutz) notwendig. Blüht die Pflanze bereits wird Leere Blech- und Kunststoffbehälter von Pflanzenschutzmitteln, empfohlen schnellstmöglich den Stängel mit den Blütendolden Mineralölen und Chemikalien: Entsorgung nach Möglichkeit über heraus zu schneiden (Achtung: ebenfalls nur mit Schutzkleidung!) den Handel, ansonsten über die Restabfalltonnen. Vollständig und später dann die Pflanze auszugraben. Nachhaltig hilft nur das entleerte Blechbehälter können über die Dosencontainer in den Ausgraben bzw. Abstechen der Wurzel 15 cm unter der Oberfläche. Wertstoffhöfen entsorgt werden. Ansonsten treibt die Pflanze immer wieder aus. Wurzelteile oder Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Samen dürfen NICHT auf den Kompost oder in die Grüngutsam- zur Problemabfallsammlung und unter www.pamira.de. melstelle gelangen sondern müssen vernichtet werden zum Bei- Im Umgang mit Problemabfällen bittet der AWP um Beachtung spiel über die Restmülltonne. In den Folgejahren sollte frühzeitig folgender Hinweise: kontrolliert werden ob die Pflanze nachwächst oder sich ausgesamt Es ist, soweit möglich, auf die Verwendung von „Problemstoffen“ hat, kleine Stauden können leichter ausgegraben werden. im Haushalt und Hobbybereich generell zu verzichten. Häufig Bitte beachten Sie, dass Allergiker nicht mit der Entfernung betraut stehen umweltverträgliche Alternativen zur Verfügung. werden sollten, denn es besteht immer die Möglichkeit mit Sporen, Um den Schaden für Mensch und Umwelt möglichst gering zu Brennhaaren, Pflanzensaft oder Pollen in Kontakt zu kommen. halten, sollen vorhandene Problemabfälle unbedingt getrennt ge- sammelt und die angebotenen Sammeltermine genutzt werden. „Wer den Sammeltermin in seiner Gemeinde verpasst, kann seine AWP informiert: Sammeltermine Problemabfälle auch bei Sammlungen in anderen Landkreisge- für Problemabfall im 2. Halbjahr meinden abgeben“, so Godehard Reichhold. Weiterhin können Problemabfälle auch über private Entsorgungsunternehmen ent- Ein Prozent der Haushaltsabfälle sind „Problemabfälle“. Eine ver- sorgt werden. schwindend geringe Menge – könnte man meinen. „Doch gerade Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Abfälle sind es, die bei der Restabfallentsorgung in der des Abfallwirtschaftsbetriebes am Servicetelefon unter 08441 Müllverwertungsanlage Ingolstadt und bei der Abwasseraufbe- 7879-50 gerne zur Verfügung. reitung in der örtlichen Kläranlage gefährlich werden können“, so Abfallberater Godehard Reichhold vom Abfallwirtschaftsbetrieb Problemabfallsammeltermine für das 2. Halbjahr 2019: Pfaffenhofen (AWP). Es sei daher besonders wichtig, derartige Abfälle aus dem Hausmüll herauszufiltern und gesondert zu ent- Gemeinde Sammeltermin Sammelort sorgen. Hettenshausen Mo 14. 10. 11:30 – 14:30 Uhr Wertstoffhof Gefährliche Abfälle können zu den festgesetzten Terminen (siehe Ilmmünster Do 14. 11. 16:00 – 18:30 Uhr Wertstoffhof Tabelle) über die halbjährliche Problemabfallsammlung entsorgt 7
AWP informiert: Kostenlose Rücknahme wie Bienen gefördert werden können. „Heimische Gehölze un- serer Kulturlandschaft“ beschreibt die wichtigsten Arten der hei- von Pflanzenschutzverpackungen mischen Gehölze sowie die Verbreitung, Standortansprüche, Auch dieses Jahr werden flächendeckend in ganz Deutschland Aussehen und ökologische Bedeutung. „Hecken, Feldgehölze Pflanzenschutzverpackungen des Agro-Bereiches im Rahmen und Feldraine in unserer Landschaft“ umfasst breitgefächerte des Entsorgungskonzepts PAMIRA zurückgenommen. Wie der Informationen rund ums Thema, beispielsweise die Unterschei- Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mit- dung der verschiedenen Typen, Entstehung und Nutzung und teilt, haben Landwirte, Gartenbaubetriebe aber auch Privathaus- Funktionen. „Pflege von Hecken und Feldgehölzen“ ergänzt in halte im Landkreis Pfaffenhofen am 7. und 8. August sowie am einer eigenen Broschüre ebendieses Thema. 26. und 27. September die Möglichkeit, leere Pflanzenschutz- und Flüssigdüngerverpackungen an den Sammelstellen (s. un- ten) abzugeben. „Zurückgenommen werden gespülte, das heißt Zusatzversorgungskasse für Arbeit- außen und innen saubere Pflanzenschutzpackmittel, sortiert nach nehmer in der Land- und Forstwirtschaft Kunststoff, Weißblech, Aluminium sowie Beutel bzw. Säcke, sog. flexible Gebinde“, so Abfallberater Godehard Reichhold. Flaschen Anträge bis 30. September stellen und Kanister werden nur ohne Deckel und trocken angenommen. Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- Die Verschlüsse können an der Sammelstelle gesondert abge- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichs- geben werden. Die Verpackungen müssen ein deutsches Origi- leistung bei der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer naletikett tragen. Unerheblich dabei ist, an welchem Ort oder in in der Land- und Forstwirtschaft beantragen. welchem Bundesland die Produkte gekauft wurden. Ungespülte Verpackungen bzw. Verpackungen mit Restinhalten werden aber Anspruch hierauf hat, wer eine Rente aus der gesetzlichen in jedem Fall zurückgewiesen. Rentenversicherung bezieht, am 1. Juli 2010 das 50. Le- bensjahr vollendet hat und für die letzten 25 Jahre vor Ren- Godehard Reichhold: „Wir bitten alle Landwirte sowie Bürgerin- tenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäfti- nen und Bürger, Reste von Pflanzenschutzmitteln nicht einfach gungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der über die Kanalisation zu entsorgen. Behälter mit Restinhalten, Land- und Forstwirtschaft nachweist. die nicht mehr benötigt werden, können bei den Problemabfall- sammlungen abgegeben werden.“ Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen außer- dem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Die Sammelaktionen sollen weiterhin regelmäßig, einmal jähr- Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb lich, durchgeführt werden. Alle betroffenen Betriebe und Haus- rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehe- haltungen werden gebeten, von dieser kostenlosen Entsorgungs- malige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die ta- möglichkeit Gebrauch zu machen. „Denn nur bei einem rifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, entsprechenden Rücklauf an leeren Pflanzenschutzgebinden loh- können einen Antrag auf die Ausgleichsleistung stellen. nen sich derartige Sammelaktionen und können auch in Zukunft aufrechterhalten werden“, so der Abfallberater. Nähere Infor- Die maximale Leistungshöhe beträgt zurzeit monatlich 80 mationen erteilen die nachfolgend aufgeführten Unternehmen Euro für Verheiratete und 48,00 Euro für Ledige. sowie der AWP unter Tel. 08441 7879-50. Anträge auf eine Ausgleichsleistung sind bis zum 30. Sep- Die Sammlungen finden am Mittwoch, 7. und Donnerstag, 8. tember 2019 zu stellen. Dies ist aber nur dann maßgebend, August von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr bei wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor der Firma BayWa AG Agrar, Bruckbach 2 in Wolnzach (Tel. 08442 dem 1. Juli 2019 bezogen hat. Wird der Antrag später ge- 95900-0) und am Donnerstag, 26. und Freitag, 27. September stellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli jeweils von 8:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr beim 2019 verloren. Agrarhandel Moser, Woelkestr. 7 in Schweitenkirchen (Tel. 08444 Rückfragen können gerichtet werden an: Zusatzver- 92980) statt. sorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Die Firma Moser in Schweitenkirchen bietet für Landwirte am Forstwirtschaft, Druseltalstraße 51, 34131 Kassel, 26. und 27. September zudem die Möglichkeit, besenreine Agrar- Telefon: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, folien (PE-Folien, wie z.B. Silo- und Spargelfolien) gegen Gebühr E-Mail-Adresse: info@zla.de, Internet: www.zla.de abzugeben. Die Gebühr wird nach Gewicht erhoben. Neue Broschüren über Bienen, Heckenpflege und heimische Gehölze Die Artenvielfalt zu erhalten ist eine der großen Herausforde- Impressum: rungen unserer Zeit. Nicht zuletzt seit dem Volksbegehren An- fang dieses Jahres ist die Thematik in der öffentlichen Diskus- Die „VG-Mitteilungen Ilmmünster und Hettenshausen“ er- sion. Es gibt eine Reihe von Empfehlungen und Handreichungen, scheinen monatlich. Herausgeber und Redaktion: Verwal- wie wir unsere heimische Flora und Fauna erhalten können. Die tungsgemeinschaft Ilmmünster (Vorsitzender Hans Wojta), Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hat neue Broschüren Freisinger Str. 3, 85304 Ilmmünster, Tel. (0 84 41) 80 73-0. zu den Themen „Bienen in der Kulturlandschaft“, „Pflege von Für die Inhalte der Beiträge von Vereinen, kirchlichen und Hecken und Feldgehölzen“, „Hecken, Feldgehölze und Feldraine caritativen Institutionen, insbesondere auch für die Einhal- in unserer Landschaft“, „Heimische Gehölze unserer Kulturland- tung der Urheberrechte bzw. der Rechte am eigenen Bild, schaft“ und „Artenreiches Grünland“ herausgegeben. Diese ste- sind die Vereine und Institutionen selbst verantwortlich. hen für interessierte Bürgerinnen und Bürger am Landratsamt Pfaffenhofen an der Servicestelle zur Mitnahme bereit oder kön- Verlag und Anzeigenverwaltung: Verlag Bayerische Anzeigen- nen online auf https://www.lfl.bayern.de/publikationen/041348/ blätter GmbH, Stauffenbergstr. 2a, 85051 Ingolstadt. heruntergeladen werden. „Artenreiches Grünland“ beschäftigt Zur Zeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 8 (Gemeindeblätter) vom sich mit der ergebnisorientierten Grünlandnutzung und dem Er- 1. 1. 2002. Auflage: ca. 1.900 Expl. monatlich. halt artenreicher Grünlandbestände und bietet eine große Ar- ten- und Bestimmungsliste für Grünpflanzen. „Bienen in der Druck: Druckerei Humbach & Nemazal, Ingolstädter Str. 102, Kulturlandschaft“ bietet breitgefächerte Informationen über die 85276 Pfaffenhofen. verschiedenen Lebensräume der Wildbienen und praktische Tipps 8
Kinderkrippe „Pusteblume“ Zum Entspannen ist der neu gestaltete Ruheraum der Krippe ein wunderbarer Rückzugsort. Die letzten Wochen des Krippenjahres sind immer etwas Beson- deres. Die „großen“ Krippenkinder werden allmählich auf den bevor- stehenden Wechsel in den Kindergarten vorbereitet. So durften diese auch in diesem Jahr wieder sowohl den Kindergarten in Ilmmünster als auch den Kindergarten in Hettenshausen besu- chen; was für alle ein besonderes Erlebnis war. Die schönen Sommertage ge- nießen natürlich auch die Kin- der in der Kinderkrippe Puste- blume gerne beim Spielen draußen im Garten, hierbei findet das Element Wasser im- mer großen Anklang. Beson- ders farbenfroh geschmückt war die Terrasse, als jedes Die Projektwoche fand in zwei Gruppen Kind einen Blumentopf gestal- statt, während die größeren Krippenkin- tete und eine Blume mit- der den Wald entdeckten und erlebten, brachte. Die kleinen Gärtner gab es für die kleineren Kinder während kümmerten sich anschließend der Projektwoche verschiedenste Ange- gemeinsam um ihre Pflanzen. bote in der Kinderkrippe. 9
Weitere Informationen Gemeinde Hettenshausen Wer mehr über Verfügbarkeit, Geschwindigkeiten und Tarife der Telekom erfahren will, kann sich im Internet oder beim Kunden- service der Telekom informieren: Schnelles Internet für Hettenshausen – Ausbaupläne: www.telekom.de/schneller – Neukunden: 0800 330 3000 (kostenlos) – Telekom-Kunden: 0800 330 100 (kostenlos) Deutsche Telekom AG Corporate Communications [Dr. Markus Jodl] Tel.: 0228 181 – 4949 E-Mail: medien@telekom.de Weitere Informationen für Medienvertreter: www.telekom.com/medien und www.telekom.com/fotos http://twitter.com/deutschetelekom Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24.06.2019 55. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 27.05.2019 – Deutsche Telekom erhält Zuschlag für Netz-Ausbau – Mehr Tempo im Internet: bis zu 1.000 Mbit/s Die Niederschrift wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung in Ablichtung zugesandt. – 56 Haushalte können ab Mitte 2023 schnelles Internet nutzen Beschluss: Die Deutsche Telekom hat die öffentliche Ausschreibung für den Die Niederschrift über die Sitzung am 27.05.2019 wird in der Internet-Ausbau in Hettenshausen gewonnen. Weitere 56 Haus- vorliegenden Fassung genehmigt. halte können dann Breitband-Anschlüsse mit Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 Mbit/s (Megabit pro Sekunde) nutzen. Die Te- Abstimmungsergebnis: 14 : 0 lekom wird dazu rund 30 Kilometer Glasfaser verlegen. Das neue Netz wird ab Mitte 2023 so leistungsstark sein, dass Tele- fonieren, Surfen im Internet und Fernsehen gleichzeitig möglich 56. Durchführung eines Dorferneuerungsverfahrens zum sind. Die Gemeinde Hettenshausen und die Telekom haben dazu Bau eines Dorfheims und Gestaltung der Ortsmitte; heute einen Vertrag unterschrieben. Information durch das Amt für Ländliche Entwicklung „Wir haben mit der Telekom einen starken Partner an unserer Seite. So ermöglichen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern in Die Gemeinde Hettenshausen möchte das Stroblanwesen als Kürze den begehrten Zugang zum schnellen Internet“, sagt Dorfheim neu bauen. Im Rahmen des Städtebauförderungspro- Hans Wojta, 1. Bürgermeister. „Für Arbeitnehmer mit Home-Of- gramms werden nur Sanierungen von Gebäuden gefördert. Für fice, Selbstständige und unsere Unternehmen bringt höheres einen Neubau besteht lediglich eine Bewerbung im Programm Tempo enorme Vorteile. Schnelles Internet ist ein wichtiger „Integration im Quartier“, wobei eine Förderung des Vorhabens Standortvorteil, der sich auch positiv auf den Wert einer Immo- nicht gewährleistet ist. Die Gemeinde konkurriert in diesem Ver- bilie auswirkt.“ fahren mit Städten und Gemeinden aus ganz Oberbayern. „Wir danken der Gemeinde Hettenshausen für das entgegenge- Eine alternative Möglichkeit das Projekt „Dorfheim“ zu realisieren brachte Vertrauen und werden das Projekt zügig umsetzen“, stellt die Dorferneuerung dar. Die Gemeinde Hettenshausen hat sagt Wolfgang Bittl, Telekom Technik. Stefan Hanke vom Infra- sich bereits im Jahr 1993 um die Aufnahme in dieses Programm strukturvertrieb der Telekom Deutschland ergänzt: „Wir versor- beworben, was jedoch gescheitert ist. Frau Monika Hirl vom gen Hettenshausen mit der neuesten Internet-Technik und ma- Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern (ALE), München, chen die Gemeinde damit zukunftssicher.“ nimmt an der Sitzung teil und erläutert das Förderverfahren im Die Telekom steigt nun in die Feinplanung für den Ausbau ein. Rahmen einer Dorferneuerung. Diese Dorferneuerung kann in Gleichzeitig wird eine Firma für die Tiefbaumaßnahmen ausge- ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen durch- sucht, Material bestellt und Baugenehmigungen eingeholt. So- geführt werden. Gefördert werden u. a. öffentliche und bürger- bald alle Kabel verlegt und Netzverteiler aufgestellt sind, erfolgt schaftliche Einrichtungen für die Dorfgemeinschaft, der Dorf- der Anschluss ans Netz der Telekom. kultur und der Grundversorgung. Die Förderung von max. 62 % ist abhängig von der Finanzkraft der Gemeinde. Derzeit würde Mehr Breitband für Deutschland (MBfD) die Gemeinde Hettenshausen 57 % Förderung der förderfähigen Die Deutsche Telekom investiert wie kein anderes Unternehmen Maßnahmen erhalten, wobei der Förderbetrag für Baukosten ei- in den Ausbau von schnellen Internetanschlüssen. Dafür gibt nes Gebäudes auf 300.000 € gedeckelt ist. Um in die Förderung sie bis zu vier Milliarden Euro im Jahr aus. Wo die Telekom den aufgenommen zu werden, muss der Gemeinderat den Antrag Ausbau nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann, spricht sie auf Aufnahme in das Bayerische Dorferneuerungsprogramm mit mit den Kommunen über Kooperationsmöglichkeiten und bündelt Benennung der Maßnahmen stellen. Frau Hirl weist darauf hin, diese im Programm „Mehr Breitband für Deutschland“. Seit 2008 dass sich der Gemeinderat entweder für eine Maßnahmenförde- wurden über 5.000 Kooperationsverträge im ganzen Bundesge- rung über die Städtebauförderung oder über die Dorferneuerung biet geschlossen. Knapp zwei Millionen Haushalte erhielten auf entscheiden muss. Abschließend beantwortet sie verschiedene diese Weise schnelles Internet – zusätzlich zum Eigenausbau Fragen. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen wohlwollend der Telekom. Das Unternehmen hat dafür über 24.000 Kilometer zur Kenntnis. Übereinstimmend wird von den Gemeinderatsmit- Glasfaser verlegt und mehr als 14.000 Multifunktionsgehäuse gliedern festgelegt, dass die Aufnahme in das Dorferneuerungs- aufgestellt, das sind die grauen Verteilerkästen am Straßen- programm des Amts für Ländliche Entwicklung Oberbayern (ALE) rand. weiterverfolgt werden soll. 10
57. Vollzug des BauGB; Bebauungsplan Nr. 25 „Schloss- gewählte Anordnung auf die topographischen Gegebenheiten berg“ des vorhandenen Südhangs abgestimmt. Eine Anordnung der Gebäude senkrecht zum Hang würde zu gravierenden Nachteilen Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26.10.2015 die Auf- hinsichtlich Bebaubarkeit und Erschließung der Grundstücke füh- stellung der Einbeziehungssatzung Nr. 2 „Wohngebiet am ren. Ebenso kann mit der gewählten Ausrichtung der Gebäude Schlossberg“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am der optimalen Nutzung erneuerbaren Energien in Form von So- 16.02.2016 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Öffent- lar- oder Photovoltaik-Anlagen Rechnung getragen werden. Auch lichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Entwurf der sollte durch die West-Ost-Ausrichtung gerade auch für die ge- Satzung Nr. 2 in der Fassung vom 22.02.2016 hat in der Zeit planten Doppelhäuser eine vergleichbare Wohnqualität beider vom 07.03.2016 bis 06.04.2016 stattgefunden. Haushälften erzielt werden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27.06.2016 beschlos- b. Seitenverhältnis der Baukörper: sen, das Verfahren als Bebauungsplanverfahren fortzusetzen. Von einer expliziten Festsetzung von Seitenverhältnissen wurde In seiner Sitzung am 12.09.2016 hat der Gemeinderat die ein- abgesehen, da sich rechteckige Baukörper bereits aus den fest- gegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Träger- und Be- gesetzten Firstrichtungen ergeben werden. Dies ist gerade bei hördenbeteiligung des Bebauungsplans Nr. 25 „Wohngebiet am den mit Doppelhausbebauung vorgesehenen Parzellen auch ohne Schlossberg“ behandelt und auf dieser Grundlage weitere Festsetzung gegeben. Auch ist durch die eng gesteckten die öffentliche Auslegung angeordnet. Baugrenzen gerade im nord-westlichen Planungsgebiet ein Sei- Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom tenverhältnis von 1:1,4 de facto nicht zu erreichen. 05.02.2018 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentli- c. Dachform: cher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten, in der Zeit vom Die Dachform wurde ortstypisch als Satteldach festgesetzt. Le- 23.02.2018 bis 10.04.2018 ihre Stellungnahmen abzugeben. diglich das zentral stehende Gebäude am Kreuzungspunkt der Die öffentliche Auslegung erfolgte im gleichen Zeitraum. inneren Erschließung soll hierzu einen Kontrapunkt bieten und Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 21.01.2019 mit ist aufgrund seiner, durch die Baugrenze limitierte, quadratische den eingegangenen Stellungnahmen befasst und beschlossen, Grundform sinnvoller Weise mit Zeltdach vorgesehen. den Bebauungsplan als einfachen Bebauungsplan Nr. 25 d. Dachneigung: „Schlossberg“ weiterzuführen. Der Entwurf des Bebauungsplans Die Dachneigung wurde bewusst auf 20° bis 25° reduziert, um in der Fassung vom 21.01.2019 wurde nach § 4a Abs. 3 erneut eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen zu ermöglichen. Bei öffentlich in der Zeit vom 06.02.2019 bis 08.03.2019 ausgelegt. steileren Dachneigungen ist – auch bei Anordnung eines Knie- Die Bekanntmachung erfolgte am 30.01.2019. Die Behörden stocks – nur eine eingeschränkte Nutzbarkeit des Dachgeschos- und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit E-Mail ses möglich, was bei Häusern mit geringen Abmessungen zu vom 07.02.2019 gebeten, ihre Stellungnahmen bis 08.03.2019 Einbußen in der Wohnfläche führt. abzugeben. e. Dachdeckung: Diese Stellungnahmen liegen nun vor. Wie in der Stellungnahme des Landratsamts bereits angeführt, kommen graue und schwarze Dachdeckungen bereits jetzt ver- a) Behandlung der Stellungnahmen Bebauungsplan einzelt in der Umgebung vor. Da das gesamte Plangebiet ein- Nr. 25 „Schlossberg“ heitlich mit grauen oder anthrazitfarbenen Dachziegeln ausge- führt werden soll, ergibt sich auch im Hinblick auf den Alle Stellungnahmen mit und ohne Anregungen und Bedenken Gesamteindruck des Ortsteils keine Störung des Landschaftsbil- wurden bereits im Zuge der Sitzungsladung den Gemeinderäten des. Vielmehr wird das Plangebiet als Einheit wahrgenommen. in Kopie zugesandt. […]“ 1. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Bauleitplanung, Zu Punkt 2. vom 28.02.2019 Zu Aufrechterhalten Stellungnahme Zu Punkt 1. Der Verweis auf die Stellungnahme der Fachstelle vom Zu Aufrechterhalten Stellungnahme 23.03.2018 wird zur Kenntnis genommen. Die Abwägung vom Der Verweis auf die Stellungnahme der Fachstelle vom 21.01.2019 wird aufrechterhalten. Der Bebauungsplan wird nicht 23.03.2018 wird zur Kenntnis genommen. Die Abwägung vom geändert. 12.09.2016 sowie die vom 21.01.2019 werden aufrechterhalten. Der Bebauungsplan wird nicht geändert. „Zu Eingrünung Nordseite und Abstände der Bepflanzungen Abwägung 2. Auslegung vom 21.01.2019 Die Grünfläche zur Ortsrandeingrünung am nördlichen Rand des „Zu Festsetzung Einfriedungen Planungsgebietes ist mit einer Breite von 6,0 m geplant. In Der Anregung, keine Stabgitterzäune zuzulassen, sondern Holz- dieser Fläche ist die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern zäune festzusetzen, wird nicht gefolgt. In den Festsetzungen zeichnerisch festgesetzt, wobei die gesetzlich geforderten Grenz- wurden bereits Einschränkungen hinsichtlich der möglichen Aus- abstände der geplanten Gehölze (mit Wuchshöhe >2m) mit führungen getroffen. So sind nur sockellose Maschendraht-, mindestens 4,0 m bereits berücksichtigt sind. Unter Abwägung Drahtgitterzäune oder Zäune mit senkrechter Holzlattung mit mit den übrigen Belangen (schonender Umgang mit Grund und einer Bodenfreiheit von mind. 15 cm zulässig. Zudem ist Ihre Boden, Rücksichtnahme auf die Belange der Landwirtschaft etc.) Höhe auf maximal 1,10 m beschränkt und grelle und leuchtende wird die geplante Eingrünung als ausreichend angesehen und Farben ausgeschlossen. Weitere Restriktionen hinsichtlich Ma- der Anregung zur Verbreiterung der Grünfläche nicht gefolgt. terialauswahl bedeuten einen unverhältnismäßig hohen Eingriff Die Planung wird nicht geändert. in die Gestaltungsfreiheit der künftigen Eigentümer. Die Planung Zu Widerspruch Beschluss und Festsetzung wird nicht geändert. Der Beschluss vom 12.09.2018 wird berücksichtigt. Die Fest- Zu Aufrechterhalten Stellungnahme setzung C.10.3 wird entsprechend gefasst.“ Der Verweis auf die Stellungnahme der Fachstelle vom 23.03.2016 wird zur Kenntnis genommen. Die Abwägung vom 12.09.2016 wird aufrechterhalten. Die Planung wird nicht geän- Zu Punkt 3. dert. Der Anregung, die bereits erstellten Gelände- bzw. Gebäude- Abwägung 1. Auslegung vom 12.09.2016: schnitte in der Planung wieder entsprechend als Festsetzung a. Gebäudestellung aufzunehmen, wird nicht gefolgt. Durch die Festsetzung der Hö- Der in den Vorbesprechungen diskutierte Vorentwurf mit Orien- tierung an der Gebäude-stellung der ehemaligen Hofstelle konnte in der Planung nicht weiterverfolgt werden, da diese mit anderen Das Gemeindeblatt informiert Planungsgrundsätzen nicht vereinbar gewesen sind. So ist die 11
henlage in Meter über Normhöhennull, der Anzahl der Vollge- 6. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Verkehr ÖPNV, schosse und insbesondere der maximal zulässigen Wandhöhe vom 15.02.2019 ist eine eindeutige Regelung der maximal zulässigen Höhe der Abwägung: Gebäude gegeben. Der Bebauungsplan wird nicht geändert. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie entspricht der Stellungnahme vom 20.03.2018. Es wird auf die Abwägung Beschluss: vom 21.01.2019 verwiesen. Diese wird aufrechterhalten: Der Gemeinderat beschließt die vorstehende Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst. Abwägung 2. Auslegung vom 21.01.2019 Zu Sichtflächen (Entsprechend Auszug Abwägung vom 12.09.2016 Abstimmungsergebnis: 14 : 1 zur Stellungnahme Kreiseigener Tiefbau vom 17.03.2016): „‘Freizuhaltende Sichtdreiecke können im vorgeschlagenen Um- fang nicht hergestellt werden, da sich deren Umgriff auf Flächen 2. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Untere Natur- beziehen würde, die sich nicht im Geltungsbereich des Bebau- schutzbehörde, vom 01.03.2019 ungsplans befinden bzw. aufgrund der Linienführung der Kreis- Abwägung: straße nicht hergestellt werden. Darüber hinaus werden Sicht- Zu Punkt 1: dreiecke gemäß Art. 26 BayStrWG nur für höhengleiche Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die genannte Ver- Kreuzungen mit dem öffentlichen Verkehr dienenden Eisenbah- meidungsmaßnahme („Gehölzfällungen nur im Zeitraum zwi- nen und außerhalb geschlossener Ortslage gefordert.‘ schen 01.10. und 28./29.02.“) ist bereits gesetzlich in § 39 Abs. Zu klein dimensionierter Wendekreis der südöstlichen Erschlie- 5 Bundesnaturschutzgesetz vorgeschrieben. Eine Ergänzung des ßungsstraße: Bebauungsplans auch um einen entsprechenden Hinweis ist da- Die genannte Erschließungsstraße dient lediglich zur Erschließung her nicht erforderlich. Der Bebauungsplan wird nicht geändert. von zwei Doppelhaushälften mit dem damit verbundenen gerin- gen Quell- und Zielverkehr. Die erforderlichen Stellplätze werden Zu Punkt 2 und Punkt 3: auf den Grundstücken nachgewiesen. Ein Wenden von Pkw ist Die Hinweise zur notariellen Sicherung der Ausgleichsfläche und demnach auf der Erschließungsstraße möglich (z.B. „Wenden in zur Meldung an das Ökoflächenkataster werden zur Kenntnis drei Zügen“; Breite der Erschließungsstraße im Bereich der genommen. Die Grunddienstbarkeit zugunsten des Freistaats Grundstückszufahrten ca. 8 m), so dass das rückwärts Einfahren Bayern wurde zwischenzeitlich notariell vollzogen. in die Kreisstraße nicht notwendig ist. Eine Wendeanlage für den Verkehr zu den beiden Parzellen ist nicht erforderlich.“ Beschluss: Ergänzende Abwägung zur Stellungnahme vom 15.02.2019: Der Gemeinderat beschließt die vorstehende Abwägung. Ein Rückwärtsausfahren in die Kreisstraße durch Müllfahrzeuge ist nicht erforderlich, da die Mülltonnen auf einer dafür festge- Abstimmungsergebnis: 15 : 0 setzten Fläche für Mülltonnen an der Kreisstraße abzustellen sind. Lieferverkehr und/oder Bauverkehr ist nicht über das nor- 3. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Untere Immissi- male Maß hinaus zu erwarten und auf die Bauzeit begrenzt. Zu- onsschutzbehörde, vom 22.02.2019 dem schreibt § 9 der Straßenverkehrsordnung Sorgfaltspflichten für das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsausfahren vor. Sollte Beschluss: demnach ein Kfz rückwärts auf die Kreisstraße ausfahren müs- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung sen, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Einweiser emp- der Empfehlungen des Bodengutachtens vom 15.06.2015 ist fohlen. Das Anhalten und das Parken auf einer innerörtlichen Aufgabe der Vorhabenträgerin, der das Bodengutachten vom Straße ist unter bestimmten Voraussetzungen (Restbreite Fahr- 15.06.2015 bekannt ist. bahn, kein Halte- oder Parkverbot, Abstände zu Kreuzungen und Einmündungen) grundsätzlich erlaubt. Der Bebauungsplan Abstimmungsergebnis: 15 : 0 wird nicht geändert. 4. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Untere Boden- Beschluss: schutzbehörde, vom 14.02.2019 Der Gemeinderat beschließt die vorstehende Abwägung. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst. Beschlussvorschlag: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: 15 : 0 Abstimmungsergebnis: 15 : 0 7. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Gesundheitsamt, vom 27.02.2019 5. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Untere Denkmal- Beschluss: schutzbehörde, vom 11.02.2019 Der Gemeinderat nimmt das Einverständnis zur Kenntnis. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie entspricht Abstimmungsergebnis: 15 : 0 der Stellungnahme vom 13.03.2018. Es wird deshalb auf die Abwägung vom 21.01.2019 verwiesen: 8. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kommunale An- Abwägung 2. Auslegung vom 21.01.2019 gelegenheiten vom 19.02.2019 „Das BLfD wurde, wie vom Landratsamt gefordert, bereits im bisherigen Verfahren beteiligt. Es wurde allerdings keine Stel- Beschluss: lungnahme abgegeben. Das BLfD wird auch in weiteren Verfah- Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis. ren beteiligt werden. Auf die Meldepflicht bei zutage kommenden Bodendenkmälern gem. Art. 8 Abs. 1 und 2 BayDSchG wird in Abstimmungsergebnis: 15 : 0 dem Hinweis E.) 3. hingewiesen.“ 9. Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Kommunale An- Beschluss: gelegenheiten vom 21.02.2019 Der Gemeinderat beschließt die vorstehende Abwägung. Eine Beschluss: Änderung der Planung ist nicht veranlasst. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: 15 : 0 Abstimmungsergebnis: 15 : 0 12
Sie können auch lesen