JOHANNES GUTMANN: "Vom Spinner zum Winner" - WKO
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MODE & FREIZEIT [intern] TEXTIL | LEDERWAREN | SCHUHE | SPORT Mitgliederinformation des Landesgremiums Niederösterreich des Handels mit Mode und Freizeitartikeln Foto: Kraus JOHANNES GUTMANN: "Vom Spinner zum Winner" 4|17 MODEINFO F/S 2018: KMU FORSCHUNG AUSTRIA: FAIRNESS FÜR DEN HANDEL: "Minimalist meets Konjunkturentwicklung Erste Schritte zur Maximalist" im ersten Halbjahr 2017 Steuergerechtigkeit
MODE & FREIZEIT » Editorial « [intern] NINA STIFT Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln Foto: Stift Moden Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten T 02742/851–19350, F 02742/851–19359 BRÜSSEL UND WIEN leiten E mode.freizeit@wknoe.at, W http://wko.at/noe/mode-freizeit erste Schritte zur Steuergerechtigkeit ein Im Bereich der Steuergerechtigkeit haben jetzt im Wahlkampf fast alle Foto: C. Boeger Foto: Stift Moden Parteien das Herz für die kleinen Unternehmer entdeckt und bekennen Obfrau und Berufszweigvorsitzende Textil: sich unisono zur Steuergerechtigkeit. Und tatsächlich haben sowohl un- Nina Stift sere Regierung in Wien als auch die EU in Brüssel erste Schritte zur Steu- ergerechtigkeit zwischen großen und kleinen Betrieben im Handel einge- leitet. Obfraustellvertreter und Berufszweigvorsitzender Lederwaren: Unser besonderer Dank gilt dabei der Bundessparte Handel in der WKÖ Klaus Percig (siehe Interview mit Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel auf Seite 8 und 9), die in den letzten Tagen in einer Presseinforma- tion erneut auf die aktuelle Situation hingewiesen und mit Nachdruck po- Berufszweigvorsitzender Schuhe: litische Forderungen gestellt hat. Christian Schindlegger Denn auch die Politik hat sichtlich erkannt, dass man dem steigenden Kaufkraftabfluss zum ausländischen Online-Handel nicht mehr einfach Foto: z.V.g. zuschauen kann, sondern setzt in Österreich und auf europäischer Ebe- Berufszweigvorsitzender Sport: Mag. Michael Nendwich ne erste Maßnahmen, den inländischen Handel in steuerlicher Hinsicht gleichzustellen und Wettbewerbsungleichheiten abzuschaffen. Es sind gerade einige internationale Konzerne, die den steuerrechtlich Obfraustellvertreter: teilweise nahezu rechtsfreien Raum des Worldwide Web nützen, um ihre KommR Dkfm. Ernst H. Aichinger Gewinne zu maximieren, indem sie ihre Erträge nicht im Land der Wert- Geschäftsführer: schöpfung versteuern, wie das jedem von uns selbstverständlich ist. Die Versuche, in Steueroasen sesshaft zu werden und dort günstig zu versteu- Fotos: WKNÖ Mag. Michael Bergauer Foto: Kraus ern, sind in den letzten Jahren förmlich explodiert, auch für Großbetrie- Assistentin: Hermine Dietrich be des stationären Handels. Endlich hat das auch die Politik erkannt und versucht, Gegenmaßnahmen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unse- Bundesgremium des Handels mit Mode und Freizeitarti- rer Betriebe und für die Sicherung von hunderttausenden Arbeitsplätzen keln, Sparte Handel, Wirtschaftskammer Österreich einzufordern. Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien T 05 90 900-3370, F 05 90 900-118181 Aber auch die Arbeitnehmer in diesem Land sind aufgefordert, ihren ent- E mode.freizeit@wko.at, W www.modeundfreizeit.at sprechenden Beitrag zu leisten. Vor wenigen Tagen habe ich in der U-Bahn Landesberufsschule Textilhandel in Wien ein Gespräch belauscht, wo zwei Männer, denen man auf Grund 2604 Theresienfeld, Grazer Straße 22-26 ihrer Uniform ansehen konnte, im Auftrag der Stadt Wien tätig zu sein, T 02622/71 2 83, F 02622/71 2 83-22, E direktion@lbs-th.ac.at sich gegenseitig erzählt haben, wie man es anstellen muss, um unter der Landesberufsschule Schuhhandel Mindestbemessungsgrundlage bei der Lohnsteuer zu bleiben. „Ja keine 3943 Schrems, Dr.-Theodor-Körner-Platz 1 Überstunden machen“, sagte der eine, „weil sonst zahlst Steuer“. „Das T 02853/760 16, 02853/772 89, F 02853/760 16-85 kann man im Internet kontrollieren, da gibt es einen eigenen Rechner E office@lbsschrems.at dazu“, meinte der andere. Landesberufsschule Sportartikelhandel Schneeberggasse 26, 2700 Wiener Neustadt Sorry, für mich als engagierte Unternehmerin ist es genauso indiskutabel, T 02622/282 98, F 02622/282 98-14, E office@lbswn.ac.at dass Arbeitnehmer ihr Lebensziel nur in Steuervermeidung sehen. Wer (ab 1.9.2017 Theresienfeld) mehr arbeitet, bekommt auch mehr und muss dafür dann natürlich auch Werbegemeinschaft Lederwarenwirtschaft Steuern bezahlen. Aber es kann nicht sein, dass manche Mitbürger alles Bundesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln vom Staat wollen: Kinderbeihilfe und freien Schulzugang für ihre Kinder, Wiedner Hauptstr. 63, 1045 Wien, W www.modeundfreizeit.at alle Gratisleistungen aus der Sozialversicherung und natürlich auch noch ÖTZ – Österreichische Textilzeitung, W www.manstein.at eine anständige Pension im Alter. Und wenn diese Pension – was im vor- VSSÖ – Verband der Sportartikelerzeuger und Sport- liegenden Fall der beiden Herren in der U-Bahn naheliegend ist – nicht ausrüster Österreichs, W www.vsso.at allzu üppig ausfällt, warten dann ja noch diverse Befreiungen und eine Schuh- u. Lederwarenrevue, W www.schuhrevue.at Schuhhandel Österreich, W www.schuhwerbung.at Aufbesserung auf die Mindestpension. Firmen A-Z Wir kleinen und mittleren Unternehmer allein werden weder für die Steu- Das WKO.at Firmen A-Z ist das einzige vollständige und ak- ervermeidungspolitik mancher Großkonzerne noch für die der Arbeitneh- tuelle Online-Firmenverzeichnis Österreichs. Alle Mitglieder mer aufkommen können, der Wirtschaftskammern Österreichs werden aufgrund ihrer meint Ihre Gewerbeberechtigung(en) automatisch mit ihren Basisdaten Nina Stift (Firmenname und -anschrift) im WKO.at Firmen A-Z erfasst und sind dort für alle Interessierten zu finden. Alle weiteren Informationen (Firmenlogo, spezielle Produkte und Dienstleistungen, Ansprechpartner, E-mail- und Home- page-Adressen etc.) können direkt von den Unternehmerin- nen und Unternehmern ergänzt und gepflegt werden.
Foto: Kraus JOHANNES GUTMANN: „Vom Spinner zum Winner“ Das Landesgremium Handel mit Mode- und Freizeitartikeln organisierte einen Vortrag unter dem Motto „Top-Unternehmer im Porträt“: Johannes Gutmann/Sonnentor Das Landesgremium des Handels mit Mode- und Freizeitartikeln veranstaltete am 6. Juni im WIFI St. Pölten einen Fachvortrag mit Johannes Gutmann, Gründer und Inhaber der Firma Sonnentor. Schon der Vortragstitel „Vom Spinner zum Winner“ machte Lust auf mehr, und Johannes Gutmann schaffte es, sei- ne Zuhörer zu begeistern und jene Tugenden zu vermitteln, die für erfolgreiches Unternehmertum Vor- aussetzung sind. Wenn ein Top-Unternehmer aufs Podium kommt, erwartet man sich meist einen treiben - wurde 1988 eher belächelt. smarten Anzugträger mit Vorzeigestudium und internationalen Business-Refe- Also zog der 23-jährige als Ein- renzen. Eine runde Brille, ein Sonnen-T-Shirt und eine alte, abgespeckte Leder- mann-Unternehmen – heute würde hose, das sind hingegen die Markenzeichen von Johannes Gutmann, der in kein man Start-up-Unternehmen sagen - Klischee passt. Er ist also weder ein biederer Betriebswirt noch ein Guru, der mit seinen Kräutern von Bauernmarkt handgestrickte Wollpullover und Birkenstock trägt. Er ist aber ganz sicher ein zu Bauernmarkt, und wurde bald zum sympathischer und erfolgreicher Geschäftsmann, der mit seiner natürlichen Art „bunten Hund”. Bald fuhr er auf die und einem strahlenden Lächeln die Sonne scheinen lässt. Die Sonne trägt Gut- ersten „Biomessen“ nach Deutsch- mann aber nicht nur im Herzen, sondern auch im Logo seines Unternehmens und land, deren Aussteller und Kunden er ist als Sonnen-T-Shirt-Träger auch gleich sein bester Testimonial. damals noch eine kleine Gruppe von Umfassend erzählte der mittlerweile renommierte Franchisegeber Interessan- „Freaks“ waren. tes aus seiner Autobiographie. Alles begann 1988 mit einer Idee, weil er den Gut- Stets setzte der Spitzenunternehmer mannschen Hof nicht übernehmen wollte. Seine Idee war vielmehr, neue Wege auf traditionelle Wurzeln und Bewähr- einzuschlagen, die nicht nur ihm, sondern auch der Region zugutekommen wür- tes, jede Kräutermischung wird auch den: Produkte aus dem Waldviertel fürs Waldviertel. heute von Waldviertlern per Hand ge- Er fürchtete um die örtlichen Bauern, die ums wirtschaftliche Überleben kämpf- füllt und die Sonne im Logo kennt je- ten und die herrlichen Kräuter, die auf den Feldern wuchsen und ausgerupft so- der in ähnlicher Form noch aus alten wie weggeworfen wurden, taten ihm leid. Daraus entstand eine Idee, die weder mit Kinderbüchern. Und das ist auch gut offenen Armen noch mit Begeisterung aufgenommen wurde. Die „Schnapsidee” - so, denn Menschen kaufen in erster regionale Bio-Produkte zusammen unter dem Dach der lachenden Sonne zu ver- Linie aus einer Emotion heraus. 3 MODE & FREIZEIT [intern] 4 | 17
» Top-Unternehmer « Johannes Gutmann, der Mann mit dem Sonnen-T-Shirt, ist Gründer und Gesicht von Sonnentor. Vom Bauchladen-Verkäufer bis zum weltweit tätigen Kräuter-Guru hat Johannes Gutmann mit der Marke Sonnentor neue Maßstäbe gesetzt und sein Unternehmen vom Waldviertel aus aufgebaut und mit Anbauprojekten in Tschechien, Rumänien, Albanien und Nicaragua international aufgestellt. Der Rest ist heute schon Geschichte. Inzwischen zählt SONNENTOR zu den erfolgreichsten österreichischen Unternehmen und der Trend zu Wellness- und Gesundheitsprodukten ist noch immer am Wachsen. Johannes Gutmann bringt seit Anbeginn stets neue, frische und vor allem kreative Geschäftsideen in das Unternehmen ein. Sonnentor ist seit seiner Gründung auch extrem stark gewachsen. Dazu haben ein Franchisesystem und weltweite Vertriebspartner beigetragen. Zusammenfassend kann man sagen: Die Landwirtschaft steht am Beginn un- serer Entwicklung, unserer Kultur. Heute leben wir in einem globalen Wettbe- werb, aber auch dort nehmen unbeugsame Pioniere wie Johannes Gutmann eine wichtige Vorreiterrolle ein. Die Erfolgsgeschichte des Unternehmens Sonnentor beweist eindrücklich, dass es sich auszahlt, an seine eigene Vision zu glauben und sie unternehmerisch umzusetzen. Z U R P ERS O N : Johannes Gutmann (52) ist Gründer und Chef der Sonnentor Kräuter- handels GmbH. Der Bauernsohn begann im Alter von 23 Jahren, biolo- gische Kräuter auf Bauernmärkten zu vertreiben. Anfangs belächelt, Alle Fotos: Kraus formte Gutmann ein international tätiges Unternehmen. ZUM UNTERNEH M EN : Der niederösterreichische Bio-Pionier SONNENTOR ist im Geschäfts- jahr 2016/2017 wieder um ein Vielfaches gewachsen. Das Umsatzplus liegt mit 40,2 Millionen E bei rund 12 %. Zur "Damit zeigen wir einmal mehr: Ökologie, Ökonomie und So- Freude von Johannes Gutmann konnten dadurch auch 42 ziales sind kein Widerspruch. Ich freue mich sehr über die ak- neue Arbeitsplätze geschaffen werden. tuellen Erfolge. Wir sind von Anfang an konstant gewachsen Wichtigstes Standbein des wirtschaftlichen Erfolgs von – jetzt geht es darum, gesund zu bleiben und weiterhin erfolg- SONNENTOR ist dabei der Export. 2016 gingen 66 % der Produkte in den Export und wurden im vergangen Jahr in die reich zu wirtschaften. Der SONNENTOR Familie soll es gut ganze Welt verkauft. Für diesen Erfolg und das damit verbun- gehen und sie soll stabil bleiben, das hat oberste Priorität!" dene große Engagement wurde das Unternehmen vor kurzem Johannes Guttmann mit Silber beim Österreichischen Exportpreis ausgezeichnet. 4 MODE & FREIZEIT [intern] 4 | 17
MODEINFO FRÜHJAHR/SOMMER 2018: „Minimalist meets Maximalist” „Die Digitalisierung ist in aller Munde, an der Digitalisierung geht kein Weg vorbei“, eröffnete Trendexper- tin Marga Indra-Heide die Modeinfo-Veranstaltung für Einkäufer für die kommende Frühjahrs-/Sommer- saison 2018. Die Digitalisierung bietet viele neue Chancen, aber sie stellt uns alle auch vor große Heraus- forderungen und sie verändert selbstverständlich auch unsere Branche. Aber: Die Mode muss stimmen! Diese digitale Steuerung kann zwar mehr Sicherheit schaffen, aber keine Sinnlich- keit erzeugen. Hier muss der Einzelhandel einhaken, denn Emotionen werden auf der Fläche immer wichtiger. Was nützt es denn, wenn Ihr Unternehmen perfekt di- gital aufgestellt ist, aber die falschen Produkte im nicht stimmigen Ambiente an- bietet? Daher muss die Mode spannender und auffälliger werden. Sie muss auch der vorherrschenden politischen Unsicherheit und der Angst vor Terror Lebens- freude entgegensetzen, Lebensfreude zum Ausdruck bringen. Mehr Extravaganz ist angesagt und das Spiel mit den Kontrasten und Extremen wird weitergehen. „Gucci-Mania“ ist im breiten Markt angekommen und die Mode liebt auch im nächsten Sommer das Überladene, das Dekorative, das Verrückte und steigert sich in noch wildere Material-, Farb-und Musterkombinationen. Dagegen steht, dass es andererseits „ultra-normal“ zugeht mit großer sportiver Begeisterung und viel Komfort. Farben machen Mut, Farben sind Bekenntnis! Nachdem in den vergangenen Saisonen die Mode vor allem unter dem Einfluss der Foto: Kraus fantasievollen, schimmernden und glänzenden Materialien stand, rücken nun die Farben wieder verstärkt in den Fokus. Colour is back! Landesgremialobfrau Nina Stift eröffnete am 22. Juni in der WKNÖ den Trendvortrag für Und so startet F/S 18 mit einem optimistischen, inspirierenden Farbbild in den Farb- Unternehmer und Einkäufer für Frühjahr/ gruppen Artificial, Original und Magical samt dazugehörigen Schuhen, Taschen und Sommer 2018 mit der Trendexpertin Marga Accessoires. Indra-Heide, die dem niederösterreichischen Modehandel wichtige Impulse für die Order- runde mit ihrem Wissen über Farben, For- 5 MODE & FREIZEIT [intern] 4 | 17 men und Silhouetten gab.
» Indra Heide « ARTIFICIAL umfasst in der Farb- range von weiß bis schwarz helle Töne, wie acid (gelb), alu, athmo- sphere (hellblau), candy und nude- Töne wie fibre und laser. O R IG INAL steht für Naturfar- ben von weiß über nude und dough („Teig“), helles grau und haselnuss sowie khaki als immer wiederkeh- renden Dauerbrenner. M AG ICAL treibt es mit Fanta- sy-Farben bunter und ist vor allem für Drucke wichtig: Dschungel, Tropic und Erotic wer- den mit blau-, pink und rot-Tönen vermittelt. Die Trendthemen: C L E AN SOFTNE SS Das Thema Clean Softness gibt sich auf den ersten Blick minimalistisch, steckt aber voller Raffinesse und cleaner Zukunftsvisionen. Dieser Look wirkt relativ ruhig, schnörkel- los, abgeräumt und pur mit klassi- schem Bezug. Das Thema ist urban und es steht der Umgang mit groß- zügigem Volumen im Vordergrund. Nach langer modischer Slim-Phase wird nun ein gewaltiger Schritt nach vorn unternommen, mit zahlreichen oversized Hemden, Blusen, Mänteln und Jacken. Anzug und Blazer feiern in neuer Weite und Länge ein Comeback. Grundsätzlich wird die neue Weite durch üppige Schulterpartien und/oder betonte Ärmellösungen (z.B. mit Volants, Trompetenärmel) unterstrichen. Um dieses Volumen zu bändigen, wird häufig gerne die Taille betont, und zwar mittels Gürtel oder raffinierten Farbspielen. Die 80er Jahre lassen grüßen. Hinzu kommen Raffungen, Falttechniken, Plissees, asymmetrische Details, Wickeleffekte und Drapie- rungen. Wichtig sind Hosenanzüge in neuen Farben, wobei „nude“ in diesem Thema zum neuen schwarz wird. Klare Schnitte bei den Schuhen: Im modischen Blickpunkt steht das Thema „Laceless“, also Slipper und Loafer-Varianten. Ganz schlicht oder mit elastischen Bandagen, Trensen, Metallschmuck, Perlen oder Ketten. Die neuen Pumps zeigen raffinierte De- kolletés; Pumps mit Blockabsätzen sind zu Kleidern wichtig. S PORT POW E R Das Thema Sport Power begeistert alle von jung bis alt, egal ob Damen, Herren oder Kinder und setzt das schon bekannte „Athleisure“-The- ma (Mix aus Athletic & Leisure) fort. Es ist somit ein idealer, relativ un- komplizierter Unisex-Look nach dem Motto: Fashion meets Wellness & Comfort, Sport is Life. Be active! Die Oberteile wie Jacken, Blousons und Sweatshirts werden immer weiter, größer bzw. länger oder kürzer, denn das Spiel mit Extremen - weit zu eng, kurz zu lang etc. - wird auch hier gerne durchgeführt. Brüche sind wichtig! 6 MODE & FREIZEIT [intern] 4 | 17
» Indra Heide « Weiß, lichte Grautöne und Schwarz bilden weiterhin die Basis. Kräftige, starke Farben setzen Akzente (auch Neonfarben). Am besten in klarer dominanter Vorherrschaft. Stichwort Uni oder Colourblocking. Streifen, Slogans und Wordings (wichtig: am Rü- cken) bleiben trendy. „Sneakermania“ geht bei den Schuhen weiter und es ist kein Ende in Sicht. Im Gegenteil – die Palette wächst und wächst. Kein Wunder, denn es gibt noch so viel Raum für Innovation von den Sohlen über die Innenausstattungen bis zu den Materialien und Dekorationen am Schaft. Nicht zu vergessen: Die neuen Hightech Trekking Sandalen und Pantoletten mit viel Komfort. C YBE R ROMANCE & MA GIC J UN GLE Mit Cyber Romance und Magic Jung- le wird Mode im Übermaß und voller Emotionen präsentiert. Hier sind der Fantasie und den Inspirationen keine Grenzen gesetzt. Es beginnt sehr romantisch: femi- nin bzw. mädchenhaft, inspiriert z.B. von Dancing & Ballett. Dazu gehö- ren Spitze und Tüll, Stickereien, lan- ge Bänder. Ein Beispiel: der Tüllrock über der Leggings zur Bikerjacke. Artifizielles – sprich Künstliches – ist erlaubt, ja gefordert. Das betrifft die Materialien: es schimmert und funkelt, High Tech plus Vintage oder Plastik - genauso wie die Farben – von süßen Pastells bis zu schrillen Neonakzenten und Schwarz als Kontrast. Prints sind wichtig, Jeans immer dekorativ. Der Übergang zur magischen Exotik ist fließend. Während im romantischen Bereich das Farbbild eher zart und pastellig übersetzt wird, wird es nun dunkler, geheimnisvoller, grüner – wie im tropischen Dschungel. Eine Explosion von Flora und Fauna. Nicht nur Blumen und Pflanzen, sondern auch die Früchte und Tierwelt stehen als auffälli- ges Print-und Applikationsthema zur Verfügung – naturell bis digital verfremdet. Ein Thema wie geschaffen für hochsommerliche Kleider in kurz oder lang, Tuniken, Kimonos und Kaftane, Longshirts oder ver- kürzte Tops, freche Shorts, weite, fließende Hosen, ausgefranste oder bestickte Jeans, Overalls und wallende Röcke. Die Schuhe dazu sind ebenfalls hoch- Alle Fotos: David Bohmann Photography sommerlich und weisen üppige De- korationen auf, bei Taschen und Schuhen sind Dekorationen, Prints und Motive wichtig. HAKA Die HAKA bleibt – egal ob bei Anzü- gen wie in den oberen Bildern oder beim Thema Athleisure/Sport Power (unten) – immer in Slim-Formaten. Vorherrschend sind blau (oft mit rot und weiß kombiniert) und grau-The- men, wobei auch wieder simple Shirts zu Anzügen und Sakkos ge- tragen werden. Dazu passen klassi- sche Schnürer, zu Blousons nimmt man Leinenschuhe. Im sportiveren Bereich ist vor allem grau angesagt, die Hosen sind schmal, die Sneakers dazu vornehmend weiß. Foto links: Gremialgeschäftsfüh- rer Mag. Michael Bergauer und Gremialobfrau Nina Stift veran- stalteten rechtzeitig vor Beginn der Ordersaison die besten Ein- kaufs- und Modetipps mit Trendex- pertin Marga Indra-Heide. Foto rechts: Marga Indra-Heide verriet ihren ZuhörerInnen noch einen persönlichen Tipp: „Ich lege mein Geld so an, dass ich es se- hen kann – IN MEINEM KLEIDER- SCHRANK!“ Foto: Kraus 7 MODE & FREIZEIT [intern] 4 | 17
Nutzungsberechtigte: WKO Bildcredit: Chris Lamphear/Getty Images FAIRNESS FÜR DEN HEIMISCHEN HANDEL: Erste Schritte zur Steuergerechtigkeit eingeleitet Die Politik hat auf nationaler Ebene als auch in der EU dem Kaufkraftabfluss ins Ausland durch den Online-Handel bisher weitgehend zugeschaut, einige Kammervertreter – darunter der Wiener Gremial- obmann Herbert Gänsdorfer – waren einsame Rufer im internationalen Finanzdschungel. Jetzt ist end- lich Bewegung in diese Sache gekommen und eine OECD-Vereinbarung zum Kampf gegen Steuertricks globaler Konzerne (BEPS) unterzeichnet worden. Auch die Sparte Handel der Wirt- MFI: „Der Trend, Geschäfte online zu tätigen – und das vor allem bei ausländischen Versandgiganten à la Amazon & Co. – hat ein enormes Ausmaß erreicht, wie neue schaftskammer Österreich hat Daten der KMU Forschung Austria im Auftrag des Handelsverbands belegen. Was neue Ideen zur Besteuerung von kann man diesem Trend sinnvoll entgegenhalten?“ Onlinehandelsgiganten entwi- Thalbauer: „Diese Entwicklung schadet nicht nur den heimischen Handelsbe- trieben. Sie setzt Arbeitsplätze und Wachstum aufs Spiel. Und sie bringt die öf- ckelt und wird mit dem Bundes- fentliche Hand um Einnahmen, die dann an anderer Stelle wieder mühsam zu- ministerium für Finanzen Kon- sammengekratzt werden müssen - im schlimmsten Fall durch neue Belastun- gen für die Wirtschaft. Die Politik darf dem steigenden Kaufkraftabfluss zum On- takt aufnehmen. MODE & FREI- line-Handel im Ausland nicht einfach zuschauen, sondern muss dagegenhalten: ZEIT INTERN (MFI) bat Mag. Iris in Österreich wie auf europäischer Ebene und in steuerlicher Hinsicht wie durch Thalbauer, die Geschäftsfüh- eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Betriebe.“ rerin der Bundessparte Handel MFI: „Jammern allein ändert aber doch nichts. Wie greifen Sie den Händlern unter die Arme, damit sie fit fürs Geschäft im Internet werden?“ der WKÖ, zum nachfolgenden Thalbauer: „Die WKÖ-Bundessparte Handel selbst hat schon vor Jahren auf die Interview: beunruhigende Entwicklung reagiert und Gegenmaßnahmen gesetzt. Wir greifen den Händlern mit einer Vielzahl an Services unter die Arme, damit sie fit fürs Ge- schäft im Internet werden – etwa im Ausbildungsbereich mit konkreten Angeboten in puncto Digitalisierung. Oder indem wir die Betriebe mit umfassender Beratung und Information auf die Herausforderungen und Chancen im Online-Handel vor- bereiten. Nach 2013 und 2014 ist die Handelssparte derzeit zum dritten Mal mit ei- ner Roadshow („Handel goes WWW“) durch die Bundesländer gezogen, um Händ- ler für den E-Commerce zu begeistern.“ 8 MODE & FREIZEIT [intern] 4 | 17
» Fairness Handel « MFI: „Haben es beim Online-Shoppen nicht auch die KonsumentInnen in der Hand, eine Entscheidung für österreichische Online-Anbieter zu treffen?“ Thalbauer: „Natürlich kommt auch den Konsu- mentInnen eine große Verantwortung zu. Wer in Ös- terreich kauft – ob im stationären Handel oder on- line –, der schützt letztlich seinen eigenen Arbeits- platz oder die Jobs seiner Kinder, Freunde und Ver- wandten. Das allein ist schon ein gutes Gefühl. Zu- dem erspart man sich im Notfall einen Haufen Pro- bleme. Dann etwa, wenn ein kaputtes Gerät zu repa- rieren ist oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden müssen. Da ist es ein Riesenunter- schied, ob man einfach zum Händler ums Eck gehen Copyright: Wilke kann oder erst mühsam Ansprechpartner im Aus- land oder rechtliche Details erkunden muss.“ MFI: „Vor kurzem haben Österreich und 67 weitere Länder eine OECD-Vereinbarung zum Kampf gegen Unsere Interviewpartnerin, Mag. Iris Thalbauer, ist Geschäftsführerin der Sparte Steuertricks globaler Konzerne (BEPS) unterzeichnet. Handel der Wirtschaftskammer Österreich. Ein erster Erfolg für mehr Steuergerechtigkeit?“ Thalbauer: „Die Bundessparte Handel sieht darin einen ersten Zwischenschritt men im internationalen Gleichklang. gegen Steuervermeidung. Vor allem bezogen auf den Versandhandel ist die Han- Wichtig ist mir, dass am Ende nicht delssparte kritisch und hat eine neue Idee zur Besteuerung von Online-Handels- wieder Scheinlösungen herauskom- giganten entwickelt. men und jene zur Kasse gebeten wer- Am Beispiel von Amazon sieht man, warum die neue Regel für Österreich beim den, die man eigentlich vor unfairen Versandhandel nur auf den ersten Blick positiv ist. Zwar wird durch das BEPS-Ab- Benachteiligungen schützen muss, kommen gegen Steuervermeidung und Gewinnverschiebung (unter anderem) der nämlich den österreichischen Handel, Begriff der Betriebsstätte modifiziert, wodurch sogenannte Hilfsstätten von Ver- der faire Wettbewerbsbedingungen sandhändlern wie Amazon zu steuerpflichtigen Betriebsstätten werden. Die Han- und Chancengleichheit verlangt.“ delssparte begrüßt auch, dass die internationalen Versandhandelsgiganten künf- MFI: „Finanzminister Schelling hat an- tig die Ertragssteuer am Sitz der Lager entrichten müssen. gekündigt, dass beim Versandkauf aus Aber: Ausländische Internethändler haben in Österreich gar keine Auslieferungs- dem EU-Ausland schon ab dem ersten lager. Der österreichische Staat lukriert also keine Mehreinnahmen und österrei- Euro Umsatzsteuer anfallen soll. Ist das chische Unternehmen, die im benachbarten Ausland Auslieferungslager haben, wichtig für den Handel?“ unterliegen einem höheren Risiko, im Nachbarland steuerpflichtig zu werden.“ Thalbauer: „Diese Initiative ist so- MFI: „Können Sie dafür eine Lösung anbieten?“ gar sehr wichtig und ein weiterer Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit. Thalbauer: „Eine Lösung aus Sicht des Handels wäre zum Beispiel, einen Be- Denn derzeit fällt bei solchen Käufen steuerungsanknüpfungspunkt in Österreich durch die Online-Präsenz zu schaf- aus Drittstaaten ja erst ab einem Wa- fen. Konkret könnte nach Überschreitung einer bestimmten Umsatzschwelle renwert von 22 € Umsatzsteuer an. oder einer bestimmten Anzahl an online abgeschlossenen Verträgen ein Besteu- Gleichzeitig kann diese Maßnahme erungsrecht in Österreich begründet werden. Hier werden wir als Bundessparte bessere Kontrollen eröffnen und Miss- Handel auf eine praxisnahe Lösung im Finanzministerium drängen.“ brauch minimieren.“ MFI: „In diesem Zusammenhang taucht der Begriff der „digitalen Betriebsstätte“ MFI: „Die Bundessparte Handel hat auf. Können Sie das unseren LeserInnen näher erklären?“ zum Thema Online-Kauf im Ausland so- Thalbauer: „Die Bundessparte Handel unterstützt Initiativen zur Fortentwicklung des gar einen eigenen Film gedreht. Was Betriebsstättenbegriffs in Richtung „digitale Betriebsstätte“. Dadurch soll es mög- soll damit bewirkt werden?“ lich sein, die Gewinne aus den derzeit gängigen Geschäftsmodellen der „GAFAs Thalbauer: „Die Botschaft des neu- dieser Welt“ (GAFA steht für: Google Apple Facebook Amazon) in dem Land steu- en Films „(Online)Shoppen in Öster- erlich zu erfassen, in dem die Umsätze erzielt werden. reich – was liegt näher?“ der Bundes- Auch die Optionen der OECD – neben der Anknüpfung an eine digitale Betriebs- sparte Handel, der online unter stätte sind das eine Quellenbesteuerung auf digitale Transaktionen oder die h t t p : / / w k o . t v / p l a y. a s p x ? c = 7 4 2 4 Schaffung einer neuartigen Verbrauchersteuer – werden von der Bundessparte abgerufen werden kann, soll über die im Hinblick auf Sinnhaftigkeit und Machbarkeit derzeit im Detail geprüft. Problematik des Online-Kaufs bei aus- ländischen Anbietern, z B. in steuerli- MFI: „Sind diese Maßnahmen ein erster Schritt, um Steuerungerechtigkeiten zu cher und volkswirtschaftlicher Hin- Lasten des heimischen Handels hintanzuhalten?“ sicht, aber auch bei der Gewährleis- Thalbauer: „Die Politik ist ganz dringend gefordert, im steuerlichen Bereich tung, informieren und zu einem Be- Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des heimischen Handels abzustellen. Da- wusstseinswandel bei den Konsument- bei ist anzuerkennen, dass es sowohl innerhalb der OECD als auch in der EU Ide- Innen beitragen. Als interessierte und en gibt, um den derzeit legalen Gewinnverschiebungen von Giganten wie Amazon engagierte HändlerInnen sollten sie oder Apple den Kehraus zu machen. Am wirkungsvollsten sind natürlich Maßnah- einen Blick auf diesen Film werfen.“ 9 MODE & FREIZEIT [intern] 4 | 17
» Aktuelle Informationen « Offizielles für Sie zusammengefasst ARBEITS- UND SOZIALRECHT: valls von zwei auf drei Jahre für Arbeitsstätten mit 1 bis 10 AN, sofern nur Büro- Aktuelle Änderungen bzw. arbeitsplätze oder damit vergleichbare Arbeitsplätze eingerichtet sind, Änderungen per 1.7.2017 » Allgemeines Rauchverbot für Arbeitsstätten; Möglichkeit für AG (keine Pflicht!), Raucher-Räume einzurichten (§ 30 ASchG), ARBEITSRECHT » Entfall der Meldepflichten bei zulässiger Wochenend- und Feiertagsarbeit bei Bau- Die Abteilung für Arbeits- und Sozial- arbeiten im öffentlichen Interesse und bei Messen (§§ 12 Abs 3 und 17 Abs 7 ARG) recht der Wirtschaftskammer Wien hat » Wegfall der erweiterten Ruhepausen (§ 11 Abs 6 AZG) die aktuellen Änderungen zum Arbeits- » Vorzeitiger Mutterschutz: Facharztbestätigung genügt (bisher war zusätzlich ein und Sozialrecht, die teilweise mit 1.7. in Zeugnis eines Arbeitsinspektionsarztes oder eines Amtsarztes notwendig, § 3 Abs Kraft getreten sind, zusammengefasst. 3 MSchG; (Inkrafttreten mit 1.1.2018) Hier die für die modischen Branchen » Entfall der Antrags- und Bescheidpflicht für Beschäftigung von Schwangeren, die wichtigsten Bestimmungen: ausschließlich am Wochenende arbeiten (§ 7 Abs 2 Z. 4 MSchG) Wiedereingliederungsteilzeit Gewerbeordnung – Anwendung von Kollektivverträgen (KV) Ab 1.7.2017 haben Arbeitnehmer (AN) Die Anwendung des KV richtet sich nach der Zugehörigkeit zum Fachverband und nach einem mindestens 6-wöchigen diese wiederum nach der Gewerbeberechtigung. Gehört ein Betrieb nur einem Krankenstand die Möglichkeit, frei- Fachverband an, muss er grundsätzlich auch nur dessen KV anwenden. Unter be- willig mit ihrem Arbeitgeber (AG) eine stimmten (seltenen) Voraussetzungen ist in Zukunft der KV eines anderen Fach- befristete Teilzeit abzuschließen und verbands anzuwenden: schrittweise wieder in den Beruf zu- » Eine Tätigkeit wird aufgrund eines sonstigen Rechts gemäß § 32 Abs 1a GewO rückzukehren. Die bisherige Normal- ausgeübt. arbeitszeit wird um mindestens 25 Prozent und höchstens 50 Prozent » Die Tätigkeit wird in einem eigenen Betrieb oder einer organisatorisch und fach- für die Dauer von grundsätzlich sechs lich abgegrenzten Betriebsabteilung (§ 9 Abs 2 ArbVG) ausgeübt. UND: Monaten (einmalige Verlängerungs- »O hne die Anwendung eines weiteren KV wäre auf diese Tätigkeit kein KV anwendbar. möglichkeit um bis zu drei Monate) re- Beispiel: Ein Fitnessstudio (= Freizeitbetrieb, KV-frei) betreibt im Rahmen des Ne- duziert. benrechts in einem eigenen Betrieb ein freies Gastgewerbe. Für den dortigen AN In einer Wiedereingliederungsverein- gilt nun der KV Gastgewerbe. barung vereinbaren AN und AG die konkrete Ausgestaltung dieser Teil- Kündigungsschutz: Ältere Arbeitnehmer zeit. Der AN erhält vom AG das aliquo- Ältere AN haben einen erhöhten Kündigungsschutz. Bisher konnten sich AN, die ab te Entgelt und aliquote Lohnneben- 50 Jahren eingestellt wurden, in den ersten 2 Dienstjahren nicht auf diesen erhöh- kosten und zusätzlich von der Kran- ten Kündigungsschutz berufen. Diese Frist wird nun gestrichen, sodass für Neuein- kenversicherung ein Wiedereinglie- stellungen unbefristet nicht der erhöhte Kündigungsschutz für Ältere gilt, sondern derungsgeld. Das Modell schafft eine nur mehr der normale Kündigungsschutz. Die Neuerung gilt für Dienstverhältnisse, win-win-win Situation, da es den AN die ab 1.7.2017 begründet werden. Das ist ein Anreiz, ältere Mitarbeiter einzustellen. schrittweise wieder zur vollen Leis- tungsfähigkeit heranführt, für AG Beschäftigungsbonus für zusätzliche Arbeitsverhältnisse wichtige Fachkräfte sichert und die Zusätzliche Dienstverhältnisse werden ab 1.7.2017 massiv gefördert. Die Fördervor- Sozialsysteme entlastet. aussetzungen sind allerdings komplex: Die Wiedereingliederungsteilzeit wird » Der Antrag auf Förderung ist bei der austria wirtschaftsservice (aws) zu stellen sozialrechtlich v.a. im ASVG, arbeits- und neben dem Betriebsinhaber auch vom Wirtschaftsprüfer/Steuerberater zu un- rechtlich im AVRAG (§ 13a) umgesetzt. terfertigen. Deregulierung Arbeitnehmerschutz- » Es werden bis zu 50 Prozent der vom DG zu tragenden Lohnnebenkosten für maxi- gesetz (Arbeitszeitgesetz / Arbeits- mal 3 Jahre gefördert. ruhegesetz / Mutterschutzgesetz) » Zusätzlich ist ein Arbeitsplatz dann, wenn der Beschäftigtenstand im Jahresver- Geplantes Inkrafttreten mit 1.8.2017 gleich (5 Stichtage, der höchste Wert zählt) erhöht wird. Verschiebungen von Be- schäftigten im Konzern oder Aus- und Umgründungen von Unternehmen, um in Die Novelle bringt eine Reihe techni- den Genuss der Förderung zu kommen, sollen weitgehend eingeschränkt werden. scher und bürokratischer Erleichterun- Der AN darf in den letzten 6 Monaten nicht im Konzernverbund in einem Arbeits- gen, aber keine materiellen Änderun- verhältnis oder als Leih-AN tätig gewesen sein. Der Wirtschaftsprüfer/Steuerbe- gen: rater muss diesbezügliche Bestätigungen ausstellen. » Entfall der Aufzeichnungspflicht für » Der zusätzlich beschäftigte AN muss: Beinahe-Unfälle, - in den letzten 3 Monaten zumindest einmal beim AMS arbeitslos gemel- » Regelung, dass auch die Arbeitsplatz- det gewesen sein und entweder ö Staatsbürger, EWR-Bürger im Besitz einer erstevaluierungen in die Präventions- EU-Anmeldebescheinigung oder Drittstaatsangehöriger mit geeigneten Auf- zeit einrechenbar sind (diese werden enthaltstitel (etwa Rot-Weiß-Rot-Karte plus) sein oder in der Regel von der AUVA vorgenom- - in den letzten 12 Monaten zumindest 4 Monate an einer Ausbildung einer men), österreichischen Bildungseinrichtung teilgenommen haben („Bildungsab- » Verlängerung des Begehungsinter- gänger“) oder 10 MODE & FREIZEIT [intern] 4 | 17
» Aktuelle Informationen « - in den letzten 12 Monaten in Ö mindestens 4 Monate (voll- oder teilversi- Versicherungszuordnung beantra- chert, Geringfügigkeit reicht) erwerbstätig („Jobwechsler“) gewesen sein. gen. Die Entscheidung ist für späte- » Das zusätzlich geschaffene förderfähige Arbeitsverhältnis muss mindestens re Prüfungen bindend, solange sich 38,5 Wochenstunden umfassen und mindestens 4 Monate dauern. der maßgebliche Sachverhalt nicht ändert und keine falschen Angaben » Gefördert werden jene Lohnnebenkosten, die nach der Antragstellung über gemacht wurden. die Dauer von 3 Jahren nachweislich gezahlt werden. Obergrenze ist die AS- VG-Höchstbeitragsgrundlage. » Im Falle einer Umwandlung sind die an die SVA bereits gezahlten Beiträ- » Abrechnungsstichtag und Auszahlung: Innerhalb von 3 Monaten nach Ende ge an die GKK zu überweisen und des ersten Abrechnungszeitraums (1 Jahr nach Beginn des ersten förderba- auf die geschuldeten Beiträge des ren Dienstverhältnisses) ist ein Sachbericht und ein zahlenmäßiger Nachweis Dienstgebers anzurechnen. Die Bei- der gezahlten Dienstgeberbeiträge vorzulegen. Die Förderung wird nach einer tragsschuld des neuen DG verrin- Überprüfung der Fördervoraussetzungen binnen 3 Monaten ausgezahlt. Diese gert sich dadurch. Vorgangsweise wiederholt sich in den beiden Folgejahren. » Ausschluss von Doppelförderungen: Eine Kombination mehrerer Förderungen (etwa AMS-Eingliederungsbeihilfe und Beschäftigungsbonus für dieselbe Per- Frühinterventionsmaßnahmen, son) ist ausgeschlossen. Grundsatz Rehabilitation vor Pension Mit den Sozialversicherungs-Ände- Die Fördervoraussetzungen sind komplex. FAQ unter rungsgesetzen 2016 und 2017 hat die https://www.beschaeftigungsbonus.at/ Bundesregierung Vorschläge der So- zialpartner umgesetzt, damit der Entfall der Aushangpflicht von Arbeitnehmerschutz-Gesetzen Grundsatz „Rehabilitation und Reinte- Ab 1. Juli 2017 entfallen die Pflichten des Arbeitgebers, Gesetze und Verordnun- gration in den Arbeitsmarkt vor Pen- gen zum Arbeitnehmerschutz im Betrieb aufzulegen. Dies ist Teil des Deregulie- sion“, der in der Praxis kaum funktio- rungspakets der Regierung, mit dem Unternehmen durch die Vereinfachung von niert, endlich wirksam wird: Verwaltungsvorgängen entlastet werden. 200.000 Unternehmen, also alle, die Ar- » Einführung von „Early Intervention“: beitnehmer beschäftigen, profitieren davon. Krankenkassen laden Versicherte, 10 Millionen Ersparnis die mindestens 28 Tage im Kran- „Die Reduzierung des Verwaltungsaufwands bringt Kosteneinsparungen für un- kenstand sind, zu einem Informati- sere Betriebe. 10 Millionen € sparen unsere Unternehmer durch den Entfall der onsgespräch über Unterstützungs- Aushangpflicht von Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Das ist ein guter Anfang. leistungen ein. Weitere Schritte in Sachen Bürokratieabbau müssen folgen“, erklärte dazu Maria » bessere Verknüpfung von medizini- Smodics-Neumann, Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschafts- schen und beruflichen Rehabilitati- kammer Wien. onsmaßnahmen; Die Bestimmungen zur Aushangpflicht sind im Digitalisierungszeitalter längst über- » Schaffung einer neuen „medizi- holt. Mit dem Entfall wird eine langjährige Forderung der Wirtschaft umgesetzt. nisch-beruflich orientierten Reha- 560.000 Ordner voll mit Vorschriften weniger bilitation“ (MBOR): Medizinische Re- Über 50 Gesetze und Verordnungen sind, je nach Betriebsart, bis dato aufzulegen. habilitationsmaßnahmen sollen sich Auch bei elektronischer Abspeicherung muss der Unternehmer kontrollieren, ob an der Arbeitswelt orientieren. Die sich Vorschriften geändert haben, und diese dann ausdrucken und auflegen. In Rehabilitation soll nach den indivi- gedruckter Form sind das über 700 Seiten. Österreichs Unternehmer sparen so- duellen Bedürfnissen, v.a. der be- mit ab 1. Juli 560.000 Ordner, randvoll gepackt mit Vorschriften. ruflichen Tätigkeit des Versicherten ausgerichtet sein. SOZIALRECHT » Präventive Rehabilitation: Auch Ver- sicherte ohne Berufsschutz, die je- Rechtssicherheit für Selbständige (SV-ZG) doch einmal eine Qualifikation er- Mehrere Neuerungen schaffen mit 1. Juli 2017 mehr Rechtssicherheit für Selbst- worben haben, haben bei (drohen- ständige: der) Invalidität einen Rechtsan- spruch auf berufliche Rehabilitati- » Die SVA ist künftig in das Zuordnungsverfahren eingebunden: Im Verfahren onsmaßnahmen. zur Klärung der Versicherungszuordnung bestehen wechselseitige Verständi- gungspflichten zwischen GKK und SVA. Das Verfahren wird in 3 Fällen eingelei- Die Maßnahmen traten (z.T. rückwir- tet, nämlich im Rahmen einer GPLA-Prüfung, aufgrund der Vorabprüfung und kend) mit 1.1.2017 in Kraft. der freiwilligen Überprüfung auf Antrag des Versicherten oder seines Auftrag- gebers. » Bei der Neuanmeldung von Neuen Selbständigen und bestimmten freien Ge- Verschiebung der Einführung der werben, die zwischen GKK und SVA einvernehmlich bestimmt werden, wird an- monatlichen Beitragsgrundlagen- hand eines Fragebogens geprüft, ob eine selbständige oder unselbständige Tä- meldung (mBGM) auf 1.1.2019 tigkeit vorliegt (Vorabprüfung). Die Einführung der monatlichen Bei- » Wird im Rahmen einer GPLA ein Sachverhalt festgestellt, der zu einer rückwir- tragsgrundlagenmeldung an die Ge- kenden Umqualifizierung eines Selbständigen führen könnte, so muss die SVA bietskrankenkassen ist mit einer be- ohne Aufschub verständigt werden. Weitere Ermittlungen sind von der GKK und deutenden Systemumstellung in der SVA durchzuführen. Lohnverrechnung für Dienstgeber und » Weiters kann der Selbständige oder sein Auftraggeber die Überprüfung der Sozialversicherungsträger verbunden. 11 MODE & FREIZEIT [intern] 4 | 17
» Aktuelle Informationen « Es konnte nun erreicht werden, dass KARTELLRECHT: der Einführungstermin vom 1.1.2018, wie bisher gesetzlich vorgesehen, auf Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb informiert: Kartellrechts- den 1.1.2019 verschoben wird (§ 689 novelle 2017 in Kraft getreten Abs 1 Z 2 ASVG nF). Wie bereits vom Schutzverband berichtet, war die EU - Kartellschadenersatzricht- Gesetzlich ist weiters vorgesehen, linie (RL 2014/104/EU) von den Mitgliedstaaten binnen zwei Jahren umzusetzen, und dass im Kalenderjahr 2018 ein Testbe- zwar mit dem Ziel, die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach „Wett- trieb mit den Lohnsoftwareherstellern bewerbsrechtsverletzungen“ (Kartellrechtsverstößen) zu erleichtern. Auf diese Wei- sowie ein organisierter Produktions- se soll ergänzend zur behördlichen Verfolgung von Wettbewerbsbeschränkungen testbetrieb mit Dienstgebern durchzu- das „private enforcement“ (die Ahndung von Kartellrechtsverstößen durch Geschä- führen ist. Die Änderung wurde bereits digte auf Basis zivilrechtlicher Klagen) gestärkt werden. im Nationalrat beschlossen. Die Novelle (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2017 – KaWeRÄG ZOLLRECHT: 2017, BGBl. I Nr. 56/2017) bringt eine grundlegende Neufassung der bestehenden Vereinfachung bei Langzeit-Liefe- Schadenersatz-Regelung im Kartellgesetz (KartG). Die Bestimmungen gelten nicht nur für Kartelle (wettbewerbsbeschränkende Absprachen) sondern auch für den rantenerklärung Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Ausgehend von begrifflichen De- Wir möchten Sie informieren, dass finitionen, die von der EU-Richtlinie vorgegeben waren, wurde der entsprechende eine Forderung der Wirtschaftskam- Abschnitt des KartG durch wesentliche materiellrechtliche und prozessuale Sonder- mer Österreich im Zollrecht umge- regelungen ergänzt. setzt wurde. Der Artikel 62 der Durch- So beträgt die Verjährungsfrist für einschlägige Ersatzansprüche fünf Jahre (anstatt führungsverordnung zum Zollkodex drei Jahre wie für allgemeine Schadenersatzansprüche), der Ersatz des Schadens der Union ließ nur die Ausstellung umfasst jedenfalls auch den entgangenen Gewinn und es gilt grundsätzlich die (wi- von Langzeit-Lieferantenerklärungen derlegliche) Vermutung, dass ein Kartell zwischen Wettbewerbern einen Schaden (LLE) mit einer Gültigkeit ab dem Tag verursacht. Gesetzlich festgeschrieben ist auch die solidarische Haftung jedes der der Unterzeichnung zu. am Kartellrechtsverstoß beteiligten Unternehmer, von der allerdings (genauer defi- Mit der Durchführungsverordnung nierte) kleine oder mittlere Unternehmen ausgenommen sind. der Kommission vom 8.6.2017 wurde Entsprechend den komplexen prozessualen Fragen, die sich bezüglich der Offen- eine Berichtigung sowie Änderung der legung von Beweismitteln in solchen „follow on“-Schadenersatzprozessen stellen, Durchführungsverordnung 2015/2447 sind die einschlägigen Regelungen besonders umfassend und detailreich. mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen festgelegt. Als Bei- Auch andere wichtige Punkte, wie die Hemmung der Verjährung des Ersatzan- spiel sei hier die Möglichkeit erwähnt, spruchs während der Dauer des wettbewerbsbehördlichen Verfahrens, wurden ge- eine einzige Langzeit-Lieferanten- nau geregelt. Die neuen Schadenersatzregelungen sind auf den Ersatz von Schä- erklärung sowohl für Waren, die am den anzuwenden, die nach dem 26. Dezember 2016 (bis zu diesem Datum hätte die Tag der Unterzeichnung der LLE be- EU-Richtlinie umgesetzt sein müssen) entstanden sind. reits geliefert wurden, als auch für Neben diesen richtlinienbedingten Ergänzungen gibt es noch weitere Änderungen im Waren, die nach diesem Datum gelie- KartG: fert werden, auszustellen. Die LLE gilt für Sendungen, die max. vor 12 Mona- So wird künftig (ab 1. November 2017) bei der Anmeldepflicht für Unterneh- ten erfolgten und darf eine Gesamt- menszusammenschlüsse auch auf den Wert der Gegenleistung für den Zusam- geltungsdauer von 24 Monaten nicht menschluss abgestellt (mehr als 200 Millionen €), wenn das zu erwerbende Un- überschreiten. Nähere Informationen ternehmen „in erheblichem Umfang im Inland tätig“ ist. Grund dafür ist, dass sowie die geltende Fassung des Arti- sonst manche kritische Unternehmensübernahmen – etwa im digitalen bzw. IT- kels 62 der Durchführungsverordnung Bereich, aber auch bei Verkehrsunternehmen – wegen relativ geringer Umsät- finden Sie unter https://www.wko.at/ ze des gekauften Unternehmens keiner Fusionskontrolle unterworfen wären, ob- service/aussenwirtschaft/Vereinfa- wohl bei diesen Transaktionen Milliardenbeträge für Technologien oder Daten ge- chung-bei-langzeit-lieferantenerklae- zahlt werden bzw. auch marktbeherrschende Stellungen entstehen könnten. rung.html Verfahrensrechtlich neu ist (unter anderem), dass das Kartellgericht nicht nur stattgebende sondern auch ab- oder zurückwei- sende, rechtskräftige Entscheidungen zu veröf- ZUM THEMA SCHUTZVERBAND: fentlichen hat (auch über Anträge auf Erlassung SCHUTZVERBAND GEGEN UNLAUTEREN WETTBEWERB IM einstweiliger Verfügungen) und zudem bei Settle- WIRTSCHAFTSKAMMERGESETZ VERANKERT ment-Vereinbarungen keine verkürzten, begrün- Der Schutzverband ist mit der letzten Novelle in den § 72 Abs 6 WKG dungslosen Entscheidungen mehr zulässig sind. und die Standard- und Musterverordnung nach dem DSG aufgenom- Da häufig kritisiert wurde, dass kartellgericht- men worden. Diese gesetzliche Verankerung des Schutzverbandes liche Entscheidungen oft von Sachverständi- im Rahmen der Wirtschaftskammerorganisation ist nicht nur eine gen-Gutachten geprägt seien, die praktisch nicht wichtige datenschutzrechtliche Grundlage bzw. Absicherung in der überprüft werden könnten, ist ab jetzt ein Rekurs Zusammenarbeit mit den über 600 Fachorganisationen als Mitglie- gegen eine Entscheidung auch dann möglich, der, sondern auch eine Anerkennung des Einsatzes bei der gemein- wenn sich „aus den Akten erhebliche Bedenken samen Verhinderung von unbefugter Gewerbeausübung in Zusam- gegen die Richtigkeit der der Entscheidung des menarbeit mit den Fachorganisationen und Pfuscherbekämpfungs- Kartellgerichts zugrunde gelegten entscheiden- stellen aller Wirtschaftskammern Österreichs. den Tatsachen ergeben“. 12 MODE & FREIZEIT [intern] 4 | 17
» Aktuelle Informationen « Die Änderungen im Wettbewerbsgesetz (WettbG) Unter "MFI-Insider" betreffen im Wesentlichen die Anpassung der Kron- zeugen-Regelung an die EU-Schadenersatz-Richt- KOMMENTAR schreibt ein engagierter Vertreter der Wirtschaft seine pointierten Gedan- linie und die Regelung der Voraussetzungen für die ken über dringend nötige Offenlegung von Beweismitteln durch die Bundes- Von Schnäppchen und Veränderungen in unse- rer Branche, dieser Stadt wettbewerbsbehörde (BWB) in Schadenersatzver- Mondpreisen und diesem Land. Die fahren. Kolumne bleibt daher Weiters wurde klargestellt, dass die BWB berech- Eine ganze Sendung war vor kurzem in ausnahmsweise ohne Ö1 dem Thema „Schnäppchen“ gewidmet. Namensnennung. tigt ist, im Rahmen einer Hausdurchsuchung auf Dort kamen Wissenschafter, Praktiker wie sämtliche geschäftlichen Unterlagen zuzugreifen, Spartenobmann Dr. Trefelik, und viele KonsumentInnen zu Wort. auf die „im oder vom Unternehmen aus zugegriffen Conclusio Ihres MFI-Insiders: Kaum jemand weiß noch, was eine werden kann, unabhängig davon, in welcher Form Ware wirklich wert ist, denn gekauft wird heutzutage keine Ware diese vorliegen“. Nach den Gesetzeserläuterungen mehr, gekauft werden Rabatte. Und je höher der Rabatt ist, desto sollen damit insbesondere auch Daten erfasst wer- heftiger wird zugeschlagen! den können, die auf externen Servern oder in Clouds gespeichert wurden. Schon vor Jahren hat der Wiener Modehandel in einer Studie die Schließlich wurde die Bestimmung über „Kaufmän- Tendenz zu Mondpreisen untersucht. KonsumentInnen kann man nisches Wohlverhalten“ im Nahversorgungsgesetz diesen Umstand auch heute noch schwer erklären, aber vor mehr (NVG) ergänzt und auch das Fordern von „beson- als zehn Jahren wussten sich auch die Händler nichts damit an- deren Ausstattungen, Rücknahmeverpflichtungen zufangen. Heute ist das gelebte Praxis und der Handel steht voll oder Haftungsübernahmen“ für unzulässig erklärt. im Mondpreisalter. Die Händler, die ehrlich kalkulieren und einen marktgerechten Preis für eine Ware verlangen, geraten dabei ins Hintertreffen. Erfolgreicher sind die, die zunächst einmal irgendei- KREATIVWIRTSCHAFTSGESCHICHTE 2017 nen fiktiven höheren Preis festlegen – eben einen Mondpreis – und Der Wettbewerb für dich und deine Kunden! dann ordentlich Rabatte einräumen. Das ist zwar an und für sich Die Kreativwirtschaft Austria der WKÖ sucht die verboten, aber nur sehr schwer zu beweisen. beste Geschichte, die Kreativschaffende mit ihren Diese Tatsache führt dazu, dass auch erfahrene KonsumentInnen Kunden aus der Wirtschaft gemeinsam geschrieben absolut kein Gespür mehr haben, was eine Ware kostet oder noch und so Mehrwert und Umsatz geschaffen haben. vielmehr dafür, was eine Ware tatsächlich wert ist. Ein Beispiel aus Einreichen dürfen Kreativschaffende und ihre Kun- dem Lebensmittelhandel: Ein bestimmtes Produkt, das ich ständig den. Als Preis winkt die professionelle Verfilmung kaufe, wird bei der 25 %-Aktion mit € 6,99 ausgepreist – im Son- ihrer gemeinsamen Erfolgsgeschichte. derangebot kostet es die übrige Zeit aber nur € 3,99. Es wäre in- Erzähl uns deine Geschichte! teressant zu wissen, bei welcher Aktion mehr verkauft wird. Ich Uns interessiert vor allem wie aus 1 und 1 im kre- behaupte, die meisten KonsumentInnen halten das %-Angebot für ativen Prozess zwischen Auftraggebenden und Auf- günstiger, kein Wunder übrigens, denn wer beherrscht in unse- tragnehmenden, mehr als nur 2 geworden ist. Wie rem Land nach Absolvierung der Pflichtschule noch die Prozent- Sie auf die Lösung gekommen oder über das Pro- rechnung! blem gestolpert sind. Wie Sie es geschafft haben, Und selbst auf die Gefahr hin, dass ich mir jetzt widerspreche: Na- Ihre Kundinnen und Kunden bei der Digitalisierung türlich ist es ein Schnäppchen, wenn man eine Ware, die zuvor mit zu unterstützen? Haben Sie einzelne Prozesse digi- einem ehrlichen Marktpreis ausgezeichnet war, irgendwann oder talisiert, eine Social Media Strategie entwickelt oder irgendwo mit einem Abschlag günstiger erhält. Eine Konsumentin durch Gamification Ihren Kunden zu mehr Umsatz beantwortete im Gegensatz dazu im Radiointerview aber die Fra- verholfen? Kurz: Wie Sie zusammen die beste Kre- ge, was für sie ein Schnäppchen sei, damit, dass sie einen gerade ativwirtschaftsgeschichte 2017 geschrieben haben. getätigten Kauf von Kinder-Bikinis um 3 und 5 € als Schnäppchen bezeichnete. Sorry, für mich als Insider der europäischen Han- Reichen Sie ihre Geschichte jetzt ein unter delslandschaft ist das kein Schnäppchen, sondern ein eher mickri- kreativwirtschaft.at/kreativwirtschafts- ges Sonderangebot, mit dem man seinen Kindern, der Umwelt und geschichte2017 auch den Menschen, die solche Ware fernab von unserem Land DE AD LI N E Z U R EIN R EIC H UN G : billigst produzieren müssen, keinen guten Dienst erweist, 13 . Okto b e r 2 0 17 meint Ihr MFI-Insider 13
Ausgabe 01 Juni 2017 wkothema Datenschutz-Grundverordnung (DsGVO) Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Geltung. Sie ist europaweit gültig und wird sich auch auf alle österreichischen Unternehmen auswirken. Die wichtigsten Veränderungen hier im Überblick: Fakten: WAs AUF Die » Die neue DSGVO der EU regelt künftig den Umgang mit personenbezogenen Daten. Es wird darin u.a. vorgegeben, unter welchen Voraussetzungen Ihr Unternehmen diese Daten (z.B. Daten Ihrer Kunden) verarbeiten darf. » Merken Sie sich das Datum 25. Mai 2018 vor! Dann tritt die DSGVO in Geltung. Bis dahin muss Ihr Unternehmen entspre- UNteRNehMeN ZUkOMMt chende Anpassungen vornehmen. » Tun Sie das nicht, drohen merklich höhere Strafen als bisher: Bis zu 20 Millionen € oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes Ihres Unternehmens sind im Extremfall möglich. » Die DSGVO gilt für alle EU-Mitgliedstaaten. Alle Unternehmen sind von den umfangreichen Neuerungen betroffen – von DieEin-Personen-Unternehmen Datenschutz-Grund- bis zum Großbetrieb. » Die DSGVO enthält zahlreiche Öffnungsklauseln und lässt den nationalen Gesetzgebern Spielräume. In Österreich wurde verordnung (DsGVO) tritt daher am 29. Juni 2017 das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 vom Nationalrat beschlossen. Dieses tritt am 25. Mai am 25. 2018 Mai 2018 in Gel- in Kraft. tung. sie ist europaweit Auch wenn durch die neue EU-Verordnung viel Arbeit auf die Unternehmen zukommt, so gibt es auch entscheidende Vorteile: » Kgültig und wirdÜbersicht lare Datensätze: sich auch und Kontrolle über die gespeicherten Daten im eigenen Unternehmen sind ein klarer Vor- auf alle österreichischen teil. Sehen Sie die neuen gesetzlichen Grundlagen als Chancen, ihren Datenbestand aufzuräumen und neu zu struktu- rieren. Unternehmen auswirken. » Wettbewerbsvorteil: Wer als Unternehmen transparent arbeitet und Daten gewissenhaft behandelt, schafft Vertrauen Die wichtigsten Verände- thema Datenschutz und kann damit im Wettbewerb punkten. rungen im Überblick. » Guter Service: Gibt das Unternehmen auf Nachfrage rechtskonforme Auskunft, fördert das den Kundenkontakt und sorgt in Folge für eine gute Reputation und ein positives Unternehmensimage. CheCkliste: So machen Sie Ihr Unternehmen datenschutzfit! Mit»der»Beantwortung»dieser»Fragen,»stellen»Sie»sicher,»dass»Ihr»Unternehmen» die»erforderlichen»Schritte»setzt»und»die»Vorgaben»der»DSGVO»erfüllt: »» Welche»personenbezogenen»Daten»(z.B.»Name,»Geburtsdatum)» »» Wie»erfülle»ich»die»Dokumentationspflicht»(Verzeichnis»der» verarbeitet»mein»Unternehmen? V»erarbeitungstätigkeiten)? »» Verarbeitet»mein»Unternehmen»sensible»Daten»(Gesundheits- »» Welche»Vorkehrungen»gegen»Datenschutzverletzungen»existieren» daten,»Infos»über»ethnische»Herkunft,»politische»Meinung»etc.)? bereits»in»meinem»Unternehmen? »» Welche»Datenanwendungen»gibt»es»bereits»in»meinem»Betrieb? »» Besteht»ein»hohes»Risiko»für»die»Rechte»und»Freiheiten»von»» »» Was»sind»die»Zwecke»der»Datenverarbeitungen? Betroffenen»und»muss»deshalb»eine»Datenschutz-Folgen- »» Was»ist»die»Rechtsgrundlage»der»Datenverarbeitungen? abschätzung»erstellen»werden? »» Bietet»mein»Unternehmen»Kindern»Dienste»der»Informations- »» Brauche»ich»einen»Datenschutzbeauftragten? gesellschaft»an?» Betrifft alle Unternehmen Mehr Verantwortung »» Gibt»es»Datenverkehr»mit»dem»EU-Ausland? Aufzeichnungspflichten Folgenabschätzung Um optimal vorbereitet zu sein, sind Von EPU bis zu großen Kon- Auf rechtskonformen Um- »» Erfolgt»ein»so»genanntes»Profiling»(z.B.»eine»automationsgestützte» Unternehmen müssen außerdem diese Verpflichtung für bestimmte ein entscheidend: schritte zernunternehmen sind alle gang mit personenbezoge- Analyse»der»Kreditwürdigkeit»von»Kunden)?» Verarbeitungsverzeichnis Betriebe, eine Datenschutz- »» Legen»Sie»die»Umsetzungsmaßnahmen»fest,»die»sich»aufgrund» Betriebe betroffen. nen Daten im Geschäfts- »» Werden»Auftragsverarbeiter»herangezogen? führen. der»Checkliste»ergeben. Folgenabschätzung durch- alltag muss besonderes »» Welche»Datensicherheitsmaßnahmen»sind»schon»vorhanden»(z.B.» zuführen. »» Bestimmen»Sie»jemanden»im»Unternehmen,»der»für»Datenschutz» Pseudonymisierung,»Verschlüsselung)? Augenmerk gelegt werden. und»die»Umsetzung»der»DSGVO-Maßnahmen»zuständig»ist.» »» Erstellen»Sie»einen»Zeit-»und»Budgetplan. Die oben abgebildete Checkliste und viele weitere wichtige Information zur Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter: https://news.wko.at/news/oesterreich/WKO-Folder-DSGVO_300617-Screen-Final_2.pdf 14 Diese Services bieten wir Ihnen außerdem: MODE & FREIZEIT [intern] 4 | 17
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