Kanton Basel-Landschaft Quartierplanung Neu Arlesheim NORD Quartierplanbericht - gemäss 39 RBG (BL) und 47 RPV (Bund)

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Kanton Basel-Landschaft Quartierplanung Neu Arlesheim NORD Quartierplanbericht - gemäss 39 RBG (BL) und 47 RPV (Bund)
Kanton Basel-Landschaft

Quartierplanung Neu Arlesheim NORD
Quartierplanbericht
gemäss § 39 RBG (BL) und § 47 RPV (Bund)

Stand Verfahren: Beschlussfassung für Gemeindeversammlung

Stand 1. Juli 2021

Heinrichstrasse 267
8005 Zürich
Kanton Basel-Landschaft Quartierplanung Neu Arlesheim NORD Quartierplanbericht - gemäss 39 RBG (BL) und 47 RPV (Bund)
Inhalt

         INHALT

         1       Ausgangslage .......................................................................................................................................... 2
                 1.1      Verortung................................................................................................................................................................................ 2
                 1.2      Einführung .............................................................................................................................................................................. 3
                 1.3      Begründung Quartierplanung: Zone mit Quartierplanpflicht ........................................................................................ 4
                 1.4      Ziele der Quartierplanung Neu Arlesheim NORD ............................................................................................................ 4

         2       Organisation und Ablauf der Planung ................................................................................................. 6
                 2.1      Planungsablauf ..................................................................................................................................................................... 6
                 2.2      Projektorganisation .............................................................................................................................................................. 7
                 2.3      Weitere Planungsschritte .................................................................................................................................................... 8

         3       Erläuterungen zum Bebauungskonzept............................................................................................ 10
                 3.1      Prozess Testplanung | Masterplanung | Quartierplanung .......................................................................................... 10
                 3.2      Testplanung ......................................................................................................................................................................... 10
                 3.3      Masterplanung .................................................................................................................................................................... 14
                 3.4      Überarbeitung Masterplan Perimeter Neu Arlesheim NORD ..................................................................................... 18
                 3.5      Vorprojekte Bebauungskonzept ...................................................................................................................................... 20
                 3.6      Vorprojekte Nutzungskonzept ......................................................................................................................................... 25
                 3.7      Vorprojekte Nachhaltigkeitskonzepte............................................................................................................................. 31
                 3.8      Umgebung............................................................................................................................................................................ 36

         4       Quartierplanung ..................................................................................................................................... 39
                 4.1      Bestandteile der Quartierplanung .................................................................................................................................... 39
                 4.2      Inhalte der Quartierplanung .............................................................................................................................................. 40

         5       Planerische Rahmenbedingungen ..................................................................................................... 55
                 5.1      Raumplanerische Vorgaben ............................................................................................................................................. 55
                 5.2      Verkehr und Infrastrukturen.............................................................................................................................................. 59
                 5.3      Umweltschutz ..................................................................................................................................................................... 63
                 5.4      Kulturgüter und Naturwerte .............................................................................................................................................. 67
                 5.5      Sicherheit.............................................................................................................................................................................. 68

         6       Auswirkung und Regelungsberdarf durch die Quartierplanung ................................................... 70
                 6.1      Auswirkungen auf rechtskräftige Planungen ................................................................................................................ 70
                 6.2      Kostenfolge zu Lasten der Gemeinde ............................................................................................................................ 70
                 6.3      Privatrechtlicher Regelungsbedarf .................................................................................................................................. 71

         7       Planungsverfahren ................................................................................................................................ 72
                 7.1      Verfahrensbeteiligte ........................................................................................................................................................... 72
                 7.2      Kantonale Vorprüfung........................................................................................................................................................ 72
                 7.3      Öffentliches Mitwirkungsverfahren ................................................................................................................................. 73
                 7.4      Beschlussfassung .............................................................................................................................................................. 74
                 7.5      Auflageverfahren ................................................................................................................................................................ 74

         8       Genehmigungsantrag ........................................................................................................................... 75
         9       Anhänge und Grundlagen .................................................................................................................... 76
                 9.1      Grundlagenverzeichnis ...................................................................................................................................................... 76
                 9.2      Grundlagenberichte ............................................................................................................................................................ 76
                 9.3      Plananhänge ........................................................................................................................................................................ 77
                 9.4      Gutachten | Nachweise | Konzepte ................................................................................................................................. 78
                 9.5      Mitwirkungsbericht | Bericht zur Kantonalen Vorprüfung .......................................................................................... 79
                 9.6      Beschlüsse | Kommunikation mit Gemeinde und Kanton .......................................................................................... 80

Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021                                                                                                                                      1
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Ausgangslage

 1       AUSGANGSLAGE

         1.1      Verortung

                  Der Quartierplanperimeter Neu Arlesheim NORD liegt zwischen der Bahnlinie Basel – Delé-
                  mont bzw. Olten – Porrentruy im Osten und der Birs im Westen, in unmittelbarer Nähe des
                  Bahnhofs Dornach-Arlesheim. Der Ortskern von Arlesheim befindet sich nordöstlich, im Sü-
                  den liegt Dornach, das mit Arlesheim zusammengewachsen ist. Arlesheim liegt im Kanton
                  Basel-Landschaft, Dornach gehört zum Kanton Solothurn.

                  Abbildung 1: Flugaufnahme Birstal Richtung Norden: Im Vordergrund Aesch. Der durchgehende Siedlungsstreifen von Aesch bis Basel
                  ist gut zu erkennen (Quelle: Google Maps, abgerufen am 24. April 2017).

                  Abbildung 2: Aufnahme Perimeter der Test- und Masterplanung Richtung Norden. Im Norden: die drei Parzellen der Quartierplanung
                  Neu Arlesheim NORD (Quelle: Google Earth, abgerufen am 06. April 2020)

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Ausgangslage

                  Abbildung 3: Bearbeitungsperimeter ZQP Neu Arlesheim der Test- und Masterplanung und Quartierplanperimeter Neu Arlesheim NORD
                  (Quelle Grundlagenkarte: AV-Daten GIS BL / Pläne Quartierplanung Bahnhof Nord)

                  Der Perimeter wird im Westen von der kantonalen Birseckstrasse, im Norden von der Bahn-
                  hofstrasse, im Osten von der Einzel- und Mehrfamilienhäuser-Bebauung am Steinweg und
                  im Süden vom Quartierplanperimeter Neu Arlesheim SUED begrenzt. Auf der gegenüberlie-
                  genden Seite der Bahnhofstrasse liegt der Quartierplan «Bahnhof Nord», der den Quartier-
                  plan «Bahnhofsgebiet» fortführt. Im Nordwesten liegt mit dem Quartierplan «Matte» ein Ge-
                  biet mit einer Mischnutzung (Industrie und Wohnen). Der südliche Teil des übergeordneten
                  städtebaulichen Betrachtungsperimeters liegt hauptsächlich in den Wohn- und Geschäfts-
                  zonen WG3 und WG4.

         1.2      Einführung

                  In den letzten Jahrzehnten hat sich das Birstal zwischen Aesch und dem Dreispitzareal zu
                  einer zusammenhängenden Siedlung entwickelt. Seit der Jahrtausendwende wächst der
                  ökonomische Druck auf nicht entwickelte Siedlungs- und Erholungsräume in einem Mass,
                  der zu einer starken, wenn auch teilweise unkontrollierten Urbanisierung führt. Um diesem
                  Druck planerisch bewusst begegnen zu können und eine für die Landschaft qualitätsvolle
                  und nachhaltige Entwicklung zu erreichen, sind auf der Basis von öffentlichen und privaten
                  Initiativen zahlreiche Studien und Leitbilder erarbeitet und festgesetzt worden. Dazu gehört
                  auch das Gebiet rund um den Bahnhof Dornach-Arlesheim. Zusammen mit Dornach soll mit
                  dem Verkehrsknoten Bahnhof Dornach-Arlesheim, ein zweites regionales Siedlungszentrum
                  (neben dem Ortskern von Arlesheim) geschaffen werden.

                  Das zum Bahnhof nahegelegene Areal des Test- und Masterplanungsgebiets widerspricht
                  mit der heutigen Gewerbenutzung und den Nutzungsziffern den verabschiedeten Leitbildern
                  des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Arlesheim. Aufgrund dessen wurde das
                  Areal im Rahmen der Ortsplanungsrevision1 in eine Zone mit Quartierplanpflicht umgezont.
                  Im Hochhausbericht Basel-Landschaft (Schlussbericht vom 25. Februar 2014)2 liegt das

                  1Die   Ortsplanungsrevision ist vom Regierungsrat am 04.07.2017 genehmigt worden.
                  2Schlussbericht   Hochhauskonzept Basel-Landschaft, metron, 25.02.2014

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Ausgangslage

                  Areal ausserdem im Eignungsraum für Hochhäuser und gilt als Entwicklungsschwerpunkt –
                  gemäss dem durch die Steuergruppe RPLG 2016 verabschiedeten „«Raumkonzept Birsstadt
                  2035»3.

                  Im Rahmen der Sondernutzungsplanung «Neu Arlesheim» wurde als Basis für den Quartier-
                  plan Neu Arlesheim NORD ein Masterplan über alle Liegenschaften des Areals erarbeitet. Mit
                  der Genehmigung des Masterplans durch den Gemeinderat am 19.03.2019 ist dieser behör-
                  denverbindlich. Als Voraussetzung für die Erarbeitung des Masterplans fand auf Basis eines
                  Studienauftrags (SIA 143) eine Testplanung mit drei Teams aus ArchitektInnen, Verkehrs-
                  planerInnen und LandschaftsarchitektInnen statt, welche die städtebaulichen Möglichkeiten
                  auslotete.

                  Aufgrund dessen ist eine übergeordnete Betrachtung des Perimeters unbedingt notwendig.
                  Der Quartierplan Neu Arlesheim NORD ist Teilgebiet einer städtebaulichen Analyse, die Ant-
                  worten für ein Gebiet und ein Quartier gesucht hat, nicht für einzelne Parzellen. Das Verständ-
                  nis dieser Antworten bildet die Basis für das Verständnis des Teilgebiets und wird im Kapitel
                  3 Erläuterung des Bebauungskonzepts dieses Berichts genauer beleuchtet.

         1.3      Begründung Quartierplanung: Zone mit Quartierplanpflicht

                  Die Liegenschaften befinden sich innerhalb eines Perimeters, der im Rahmen der Ortspla-
                  nungsrevision4 2016 in eine Zone mit Quartierplanpflicht (ZQP) umgezont wurde.

                  Mit der Genehmigung des Zonenplans Siedlung durch den Regierungsrat gilt für die ZQP Neu
                  Arlesheim Folgendes5:

                  •      Das Gebiet soll der Wohn- und Geschäftsnutzung dienen.

                  •      Aufgrund der Lage, Grösse und der guten Erschliessung eignet sich das Gebiet für eine
                         verdichtete Bauweise.

                  •      Die Bebauung soll einen urbanen Charakter aufweisen und die städtebaulichen Qualitä-
                         ten des Umfelds erhöhen.

                  •      Die Quartierplanung hat die Etappierbarkeit einer Entwicklung des gesamten Areals auf-
                         zuzeigen, so dass auch bei mehreren über einen längeren Zeitraum gestaffelten Entwick-
                         lungsschritten eine qualitativ hochstehende, harmonische Gesamtsituation sicherge-
                         stellt wird, sowohl in den Entwicklungsphasen als auch im Endausbau.

                  Um eine städtebauliche Qualität und Identität über die ganze Zone sicherstellen zu können
                  und diese bei der geforderten Etappierbarkeit auch steuern zu können, wurde im Rahmen
                  der Sondernutzungsplanung «Neu Arlesheim» als Basis für Quartierpläne ein Masterplan
                  über die gesamte Zone mit Quartierplanungspflicht «Neu Arlesheim» erarbeitet. Der Master-
                  plan basiert auf einem qualitätssichernden Varianzverfahren (Testplanung).

         1.4      Ziele der Quartierplanung Neu Arlesheim NORD

                  Mit der Quartierplanung werden im Wesentlichen die folgenden Ziele verfolgt:

                  3 Raumkonzept    Birsstadt 2035, metron, van de wetering, 17.02.2016
                  4   Die Ortsplanungsrevision ist vom Regierungsrat am 04.07.2017 genehmigt worden.
                  5§   11.9 Zonenreglement: Zone mit Quartierplanpflicht: «Neu Arlesheim»

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Kanton Basel-Landschaft Quartierplanung Neu Arlesheim NORD Quartierplanbericht - gemäss 39 RBG (BL) und 47 RPV (Bund)
Ausgangslage

                  •   Realisierung einer quartierverträglichen, ortsbaulich zusammenhängenden Bebauung,

                  •   eine ortsbauliche, architektonische und soziale Verdichtung und Aufwertung des Pla-
                      nungsperimeters,

                  •   Schaffung qualitätsvoller Aussenraumflächen und Landschaftselemente,

                  •   Schaffung einer öffentlichen Durchwegung,

                  •   Berücksichtigung der Umwelt sowie der Bedürfnisse der Bevölkerung und der Nachbar-
                      schaft,

                  •   die Förderung der Biodiversität und eine naturnahe Umgebungsgestaltung im Sinne des
                      ökologischen Ausgleichs,

                  •   Einbezug der übergeordneten Zielsetzung über die Stärkung der Bahnhofstrasse,

                  •   ein massvoller und geordneter Umgang mit dem Verkehr,

                  •   eine haushälterische Nutzung des Bodens,

                  •   Minimierung der Betriebsenergie, der grauen Energie, sowie der Treibhausgasemissio-
                      nen,

                  •   Sicherstellung einer nachhaltigen Bauweise.

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Kanton Basel-Landschaft Quartierplanung Neu Arlesheim NORD Quartierplanbericht - gemäss 39 RBG (BL) und 47 RPV (Bund)
Organisation und Ablauf der Planung

2        ORGANISATION UND ABLAUF DER PLANUNG

         2.1      Planungsablauf

         2.1.1. Vorlauf | Vorbereitung der Quartierplanung

                  Grafik 1: Planungsablauf Vorbereitung/Vorlauf Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | ©Blauhut AG 2020

         2.1.2. Ablauf der Quartierplanung

                   24.09.2019                          Eröffnung Verfahren durch den Gemeinderat
                   08.04.2020                          Baukommission (BK)
                   15.04.2020                          Natur-, Umwelt- und Energiekommission (NUEK)
                   05.05.2020                          Freigabe für die Arealbaukommission durch den Gemeinderat
                   18.05.2020                          Rückmeldung aus der BK
                   18.05.2020                          Rückmeldung aus der NUEK
                   29.05.2020                          Abgabe Arealbaukommission (ABK)
                   18.06.2020                          Arealbaukommission (ABK)
                   bis 09.07.2020                      Rückmeldung Arealbaukommission
                   bis 13.08.2020                      Einarbeitung der Rückmeldungen ABK
                   19.08.2020            Baukommission (BK)
                                         Freigabe durch Gemeinderat für die Mitwirkung und die kanto-
                   25.08.2020
                                         nale Vorprüfung
                                         Kantonale Vorprüfung (Mobilitätskonzept wird am 30.09.2020
                   14.09.2020-16.12.2020
                                         eingereicht)

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Kanton Basel-Landschaft Quartierplanung Neu Arlesheim NORD Quartierplanbericht - gemäss 39 RBG (BL) und 47 RPV (Bund)
Organisation und Ablauf der Planung

                   16.09.2020                          Orientierungsveranstaltung
                   16.09.2020-23.10.2020 Mitwirkungsverfahren
                   10.11.2020                          Rückmeldungen aus dem Mitwirkungsverfahren
                   10.11.2020-21.04.2021 Aufarbeitung Mitwirkung innerhalb der Arbeitsgruppe
                   16.12.2020-20.05.2021 Bereinigung der Inhalte Vorprüfung Kanton
                   16.12.2020-10.06.2021 Finale Bereinigung QP, QPR, Planungsbericht
                                         Koordinationssitzungen zu den Inhalten der kantonalen Vorprü-
                   19.01.2021-20.05.2021
                                         fung
                   18.05.2021            Genehmigung Mitwirkungsbericht durch den Gemeinderat
                   25.05.2021-11.06.2021 Auflage der Mitwirkungsberichte
                                         Genehmigung der kantonalen Vorprüfung durch den Gemeinde-
                   29.06.2021
                                         rat
                   29.06.2021            Gemeinderatssitzung: Beschlussfassung und Freigabe für GV
                   22.09.2021                          Gemeindeversammlung (GV)
                   Sep 2021                            Referendumsfrist, 10 Tage
                   Sep 2021                            Öffentliche Planauflage
                   Okt 2021                            Ev. Einsprache-Verhandlungen
                   Jan 2022                            Genehmigung durch den Regierungsrat

                  Tabelle 1: Planungsablauf Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | ©Blauhut AG 2021

         2.2      Projektorganisation

                  Grafik 2: Projektorganisation Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | ©Blauhut AG 2021

Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021                            7
Kanton Basel-Landschaft Quartierplanung Neu Arlesheim NORD Quartierplanbericht - gemäss 39 RBG (BL) und 47 RPV (Bund)
Organisation und Ablauf der Planung

         2.3      Weitere Planungsschritte

                  Der Gemeinderat hat am 24.09.2019, aufgrund der von ihr begleiteten Planungsverfahren
                  (Testplanung mit drei Teams, Überarbeitung, Masterplan, Überarbeitung Masterplan), das
                  Quartierplanverfahren Neu Arlesheim NORD mittels Gemeinderatsbeschluss6 eröffnet. Die
                  Rückfragen7 bezüglich des Beschlusses von Seite der Blauhut AG sind im Rahmen des
                  Schreibens des Gemeinderates vom 18.05.20208 beantwortet worden.

                  Am 08.04.2020 konnte der Entwurf des Quartierplans und des Quartierplanreglements der
                  Baukommission (BK) der Gemeinde vorgestellt werden. Am 15.04.2020 wurden weitere Fra-
                  gen mit einem Teil der Kommission besprochen und geklärt. Das Protokoll9 der beiden Sit-
                  zungen liegt den Verfassenden des Quartierplanberichts seit dem 18.05.2020 vor. Die Rück-
                  meldungen sind in allen Punkten mit den GrundeigentümerInnen besprochen und im Plan
                  sowie im Reglement eingearbeitet werden.

                  Am 15.04.2020 wurde der Entwurf des Quartierplans und des Quartierplanreglements der
                  Natur-, Umwelt- und Energiekommission (NUEK) der Gemeinde vorgelegt. Das Protokoll10
                  der Sitzungen liegt ebenfalls seit dem 18.05.2020 vor. Die Rückmeldungen wurden zur
                  Kenntnis genommen und sind teilweise im Plan sowie im Reglement eingearbeitet.

                  Mit der Empfehlung der Baukommission (BK) und der Natur-, Umwelt- und Energiekommis-
                  sion (NUEK) hat der Gemeinderat den Quartierplanentwurf Neu Arlesheim NORD zu Händen
                  der Arealbaukommission am 05.05.2020 freigegeben. Auch dies ist dem Schreiben der Ge-
                  meinde (Beschluss 1) vom 18.05.2020 zu entnehmen.

                  Der Quartierplan Neu Arlesheim NORD wurde der Arealbaukommission am 18.06.2020 vor-
                  gestellt. Die Rückmeldungen aus der Arealbaukommission konzentrieren sich auf städte-
                  bauliche Themen bzgl. der Bahnhofstrasse und qualitative Sicherungen in Bezug auf den
                  Aussenraum und den Verkehr. Insbesondere wurde empfohlen, dass für die Reduktion der
                  Stammparkplätze bereits im Rahmen der Quartierplanung ein Mobilitätskonzept erarbeitet
                  und vorgelegt werden soll. Die GrundeigentümerInnen haben am 28.07.2020 beschlossen,
                  auf Grundlage des Nutzungs- und Mobilitätskonzepts des Quartierplans, ein Mobilitätskon-
                  zept durch Rudolf Keller & Partner auszuarbeiten. Das Nutzungs- und Mobilitätskonzept wird
                  Ende September 2020 erwartet. Den Empfehlungen der Arealbaukommission konnten mit
                  Ergänzungen im Reglement und im vorliegenden Bericht Rechnung getragen werden. Die
                  Rückmeldung sowie die Stellungnahmen und deren Umsetzung sind im Anhang 8 zusam-
                  mengefasst.

                  Die Baukommission hat an der Sitzung vom 19.08.2020 über die Ergänzungen und Korrek-
                  turen beraten und empfiehlt den Quartierplan mit dem aktuellen Stand zur Mitwirkung und
                  zur kantonalen Vorprüfung freizugeben.

                  Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 25.08.2020 den Quartierplan zur Mitwirkung und
                  zur kantonalen Vorprüfung freigegeben.

                  6siehe   dazu Anhang 5: Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 24. September 2019
                  7siehe   dazu Anhang 6: Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 24. September 2019 | Rückfragen vom 09. Oktober 2020
                  8siehe   dazu Anhang 7: Schreiben der Gemeinde vom 18.Mai 2020
                  9siehe   dazu Anhang 7: Schreiben der Gemeinde vom 18. Mai 2020
                  10   siehe dazu Anhang 7: Schreiben der Gemeinde vom 18. Mai 2020

Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021                                                             8
Kanton Basel-Landschaft Quartierplanung Neu Arlesheim NORD Quartierplanbericht - gemäss 39 RBG (BL) und 47 RPV (Bund)
Organisation und Ablauf der Planung

                  Die Unterlagen für das öffentliche Mitwirkungsverfahren zur Quartierplanung Neu Arlesheim
                  NORD wurden vom Dienstag, 15.09.2020 bis Freitag, 23.10.2020 auf der Gemeindeverwal-
                  tung zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt.

                  Die Bevölkerung wurde durch die Publikation im Wochenblatt Nr. 37 vom 10. September
                  2020 und im Amtsblatt Nr. 38 vom 17.09.2020, sowie auf der Gemeindehomepage auf die
                  öffentliche Mitwirkung aufmerksam gemacht.

                  Am Mittwoch, dem 16.09.2020 fand zudem eine Orientierungsveranstaltung für die Bevölke-
                  rung statt.

                  Der Gemeinderat hat den Mitwirkungsbericht am 18.06.2021 verabschiedet11. Der Mitwir-
                  kungsbericht ist vom 25. Mai bis zum 11.06.2021 auf der Gemeindehomepage aufgeschal-
                  tet. Die Bevölkerung wurde über die öffentliche Auflage im Wochenblatt Nr. 20 vom 20.05.
                  2021 informiert.

                  Die Quartierplanung wurde dem Kanton Basel-Landschaft für die Prüfung am 14.09.2020
                  vorgelegt.

                  Die Rückmeldung des Kantons ist am 16.12.2020 eingetroffen.

                  Aufgrund der Ergebnisse der kantonalen Vorprüfung wurde die Quartierplanung in Abspra-
                  che mit Gemeinde und Kanton fachlich und inhaltlich bereinigt. Der Bericht zur kantonalen
                  Vorprüfung liegt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor.

                  Der vorliegende Bericht wurde der Gemeinde am 10.06.2021 zur Terminierung des Ge-
                  schäfts für die Gemeindeversammlung vom 22.09.2021 übergeben.

                  Eine Bereinigung hat erneut stattgefunden und der Bericht liegt zur Beschlussfassung vor.

                  (Weitere Schritte sind pendent.)

                  11siehe   dazu Anhang 12: Beschlussfassung Mitwirkungsberichte – QP Neu-Arlesheim vom 20. Mai 2021

Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021                                          9
Erläuterungen zum Bebauungskonzept

3        ERLÄUTERUNGEN ZUM BEBAUUNGSKONZEPT

                  Die Basis für die Quartierplanung Neu Arlesheim NORD bilden die Verfahrensschritte aus dem
                  Kapitel 2.1.1. Vorlauf | Vorbereitung der Quartierplanung.

         3.1      Prozess Testplanung | Masterplanung | Quartierplanung

                  In der Testplanungsphase waren angesichts der Auseinandersetzung mit den räumlichen
                  Voraussetzungen, den lokalen Rahmenbedingungen und den übergeordneten Leitbildern
                  Möglichkeiten aufzuzeigen, wie das Untersuchungsgebiet Neu Arlesheim städtebaulich zu
                  entwickeln ist. Das daraus entwickelte Planungsinstrument dient in Form des Masterplans
                  als Grundlage für die Quartierplanung bzw. Teilquartierplanungen, es klärt Fragen des Städ-
                  tebaus, des Frei- und Grünraums, der Nutzung, des Verkehrs, der Nachhaltigkeit und der Ent-
                  wicklungsprozesse (Etappierung). Der Masterplan, als Synthese der Resultate aus der Test-
                  planung, zeigt den Weg für nachhaltige und zukünftige Entwicklungen im ehemaligen Ge-
                  werbegebiet Neu Arlesheim behördenverbindlich auf.

                  Angesichts dessen beschreibt dieses Kapitel die wichtigsten Resultate der Testplanung, de-
                  ren Synthese in der Masterplanung, sowie die Übersetzung des behördenverbindlichen Mas-
                  terplans in den Quartierplan.

         3.2      Testplanung

                  Die Testplanung wurde nach den Grundsätzen eines einstufigen Studienauftrags ohne
                  Folgeauftrag gemäss SIA 143 durchgeführt. Zur Teilnahme wurden drei Planerteams mit
                  Kompetenzen in den Bereichen Architektur, Städtebau, Verkehr und Landschaftsarchitektur
                  eingeladen. Im rund 7 Monate dauernden Prozess entwickelten diese interdisziplinär zusam-
                  mengesetzten Teams Ideen und Vorschläge, die gemeinsam mit dem Beurteilungsgremium
                  diskutiert und anschliessend durch dieses gewürdigt und bewertet wurden.

         3.2.1. 5 Ziele der Testplanung

                   1. Städtebau / Dichte Qualitative Durchgrünung mit hoher Nutzqualität
                                                    Neue Identität des Quartiers
                                                    Beispielhafte Umsetzung des Raumkonzept Birsstadt
                                                    BGFH oberirdisch: mind. 1.2, max. 1.8
                   2. Freiraum /
                      Grünraum                      Qualitative Durchgrünung mit hoher Nutzungsqualität
                                                    Grössere Grünfläche anstelle Restgrün mit kollektiver Nutzung
                                                    Standortgerechte Bepflanzung und kronenbildende Bäume
                   3. Verkehr /
                      Erschliessung                 Stärkung Langsamverkehr
                                                    Öffentliche Durchwegung
                                                    Bessere Anbindung an die Mobilitätsdrehscheibe Bahnhof
                                                    Aufwertung Strassenräume (Birseckstrasse und Bahnhofstrasse)
                                                    MIV an der Peripherie in Tiefgaragen führen
                   4. Nutzungskonzept               Vitalisierung des öffentlichen Raums

Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021                                       10
Erläuterungen zum Bebauungskonzept

                                                    Erdgeschosse an der Bahnhof- und Birseckstrasse für Gewerbe /
                                                    Läden nutzen
                                                    Wohnen gemäss Wohnraumstrategie der Gemeinde
                   5. Energie /
                      Nachhaltigkeit                Kultureller Beitrag durch städtebauliche Qualität
                                                    Lebenszyklusbetrachtung
                                                    Energetische und ökologische Ziele sollen SNBS 2.0 entsprechen

                  Tabelle 2: 5 Ziele der Testplanung Neu Arlesheim

         3.2.2. Beteiligte an der Testplanung

                  Die drei Planerteams

                  Bestehend jeweils aus: Architekten | Landschaftsarchitekten | Verkehrsplaner

                  Team 1:         Burckhardt + Partner AG
                                  Stauffer Rösch Landschaftsarchitekten AG
                                  Rudolf Keller & Partner AG
                  Team 2:         Salewski & Kretz Architekten GmbH
                                  Beglinger + Bryan Landschaftsarchitektur GmbH
                                  IBV Hüsler AG
                  Team 3:         Christ & Gantenbein AG
                                  Müller Illien Landschaftsarchitekten GmbH
                                  Aegerter & Bosshardt AG
                  Das Beurteilungsgremium

                  Fachleute                  Daniel Kündig                      Dipl. Architekt ETH SIA BSA | Vorsitz Beurteilungsgremium

                                             Marc Angélil                       Dr. sc. techn. Dipl. Arch. ETH SIA BSA | Städtebau Architektur

                                             Anne Kaestle                       Dipl.-Ing. Arch. SIA BDA | Städtebau Architektur

                                             Marco Frigerio                     Dipl. Arch. ETH | Kantonsarchitekt BL | Städtebau Architektur

                                             Iris Salathé-Rentzel               Eidg. dipl. Landschaftsarchitektin HTL | Landschaftsarchitektur

                                             René Häner                         Leiter Raumplanung | Bau und Umwelt (RBU) Gemeinde Arlesheim

                  Sachverständige            Daniel Wyss                        Landschaftsarchitekt, Ressort Hochbau und Planung

                                                                                Vertreter Gemeinde

                                             Maya Austin-Salathé                Grundeigentümerin Neu Arlesheim

                                             Roger Hausammann                   MSc Bauingenieur ETH, Grundeigentümer Neu Arlesheim

                                             Marc René Studer                   Grundeigentümer Neu Arlesheim

                                             Petra Graber-Brunella              Grundeigentümerin Neu Arlesheim

                  Experten                   Dieter Breer                       Dipl. Energieingenieur HTL/NDS

                  (nicht stimmberechtigt)                                       Dipl. Wirtschaftsing. FH/NDS, Nachhaltigkeit

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Erläuterungen zum Bebauungskonzept

         3.2.3. Resultat der Testplanung

                  Abbildung 4 | 5: Modellbilder vom Bahnhof und vom Kreisel her betrachtet | Projekt Christ & Gantenbein AG

                  Die Vorgehensweise von Christ & Gantenbein ist am vielversprechendsten für die Weiterent-
                  wicklung von Neu Arlesheim. Die konzeptuelle Herangehensweise mit den acht Regeln und
                  den daraus entwickelten Ideen für den Städtebau bietet eine robuste Vorlage zur Erarbeitung
                  weiterer Schritte im Planungsprozess. Die Regeln beantworten die drängendsten Fragen be-
                  züglich des Städtebaus, des Aussenraums, der Erschliessung und der Nutzung. Insbeson-
                  dere ermöglichen sie die individuelle Entwicklung der Parzellen, indem sie flexibel auf Verän-
                  derungen innerhalb der vielfältigen Grundeigentümerschaft des Planungsperimeters einge-
                  hen.

                  Im Beurteilungsgremium wurden zwei Massnahmen besprochen, um den vielversprechen-
                  den Ansatz von Christ & Gantenbein zu optimieren. Einerseits die Präzisierung der formulier-
                  ten Prinzipien und anderseits die städtebauliche Überarbeitung der Orte mit besonderer Be-
                  deutung.

         3.2.4. Präzisierung der Prinzipien und städtebauliche Überarbeitung

                  Präzisierung der Prinzipien

                  Die Prinzipien, die Christ & Gantenbein erarbeitet haben, wurden durch das Beurteilungsgre-
                  mium präzisiert. Auf diese Präzisierung wird im Rahmen des Kapitels 3.3.2. Regelwerk der
                  Masterplanung als Übersetzung der Prinzipien aus der Testplanung eingegangen.

                  Städtebauliche Überarbeitung

                  Das Beurteilungsgremium hat für folgende wichtige Orte eine städtebauliche Überarbeitung
                  bzw. einen neuen Entwurf verlangt:

                  •   Die Bebauung am Kreisel an der Ecke Bahnhofstrasse - Birseckstrasse soll eine Haltung
                      gegenüber der Torsituation der Bahnhofstrasse einnehmen und einen Umgang mit dem
                      Kreisel finden.

Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021                                                 12
Erläuterungen zum Bebauungskonzept

                  •   Die südwestliche Spitze des Perimeters an der Kreuzung Birseckstrasse - Steinweg soll
                      vom Steinweg bis zur Birseckstrasse ein Baufeld aufspannen. Das Baufeld eignet sich in
                      der weiteren Planung als Wettbewerbsperimeter.

                  •   Die Bebauung des Perimeterinneren soll durch einen weiteren Baukörper Richtung Spitze
                      verankert werden. Das Volumen und die Lage des Gebäudes ist Gegenstand der Überar-
                      beitung.

                  •   Die Zugänge in das grüne Kreuz sollen eine klarere Fassung erhalten. Ungewollte Platz-
                      situationen an den Zugängen können durch die Verengung dieser vermieden werden.

                  •   Das Hofgebäude in der Mitte soll um ein Geschoss reduziert oder zu Gunsten des Ab-
                      standes zu den Bauten an der Birseckstrasse gegen Süden verschoben werden.

                  •   Eine Staffelung der Höhen zwischen Kreiselbebauung, Bahnhofstrassenbebauung und
                      dem Hofgebäude verbessert die Hierarchisierung und ist zu prüfen. Insbesondere soll die
                      Höhe des «Eckhauses» überprüft werden.

                  Abbildung 6 | 7: Situationsplan Testplanung vor der Überarbeitung und nach der Überarbeitung | ©Christ & Gantenbein

                  Abbildung 8 | 9: Modellbilder Testplanung von Christ & Gantenbein vor der Überarbeitung und nach der Überarbeitung

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Erläuterungen zum Bebauungskonzept

         3.2.5. Etappierung

                  Abbildungen 10 | 11 | 12: Modellbilder Ausgangslage heute und Überarbeitung der Testplanung von Christ & Gantenbein verschiedener
                  Etappen

         3.3      Masterplanung

                  Das folgende Kapitel basiert auf dem Planungsbericht der Masterplanung Neu Arlesheim
                  vom Februar 2019, der am 19.03.2019 durch den Gemeinderat genehmigt wurde und auf
                  kommunaler Ebene als Leitinstrument für die weiteren Quartierpläne dient.

                  Der Planungsbericht der Masterplanung Neu Arlesheim ist die Grundlage um für alle Quar-
                  tierpläne im Bearbeitungsgebiet Neu Arlesheim parzellenübergreifend die wichtigsten Struk-
                  turelemente Städtebau, Frei- und Aussenraum, Nutzung, Erschliessung qualitätssichernd zu
                  beschreiben. Speziell die im Quartierplan Neu Arlesheim NORD betreffenden Stellen werden
                  im Folgenden ausgewiesen.

         3.3.1. Der Masterplan als Übersetzung der Testplanung

                  Die Testplanung hat gezeigt, dass im heterogenen Perimeter eine Bebauung möglich ist, die
                  sowohl in der ersten Etappe wie auch im Endzustand städtebaulich überzeugt. Um dies zu
                  sichern, hat das Beurteilungsgremium anhand der Testplanung insbesondere folgende Qua-
                  litäten als ausschlaggebend zur Überführung in den Masterplan identifiziert:

                  •   Erhalt des «Dreigespanns» der Gebäude am Kreisel, welche eine Zentralität bildet, die sich
                      an der Bahnhofstrasse fortsetzt und gleichzeitig im Zwischenraum eine Platzsituation
                      mit urbanem Charakter schafft.

                                  //Dies betrifft die Perimeter-Teile A und B der Quartierplanung Neu Arlesheim
                                  NORD.
                                  Der Erhalt des «Dreigespanns» wird über die Baubereich a1 und b1 in Zusam-
                                  menspiel mit dem Gegenüber am Kreisel gewährleistet.

                  •   Erhalt der zwei Gebäude an der südwestlichen Perimeterspitze. Die Zweiteilung erlaubt
                      die Verlängerung der qualitätsvollen Bebauung am Steinweg und hat das Potential den
                      städtebaulich prominenten Ort an der Perimeterspitze mit einem höheren Kopfbau abzu-
                      schliessen.

                  •   Erhalt der Schrägstellung des Hofgebäudes, der in der Mitte einen spannungsvollen Aus-
                      senraum schafft. Das alleinstehende zweite Gebäude in der grünen Mitte verankert den
                      Städtebau zusätzlich.

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Erläuterungen zum Bebauungskonzept

                                    //Dies betrifft den Perimeter-Teil B, respektive den Baubereich b2 der Quartierpla-
                                    nung Neu Arlesheim NORD und wird über den Quartierplan gesichert.

                  •      Erhalt der grünen Mitte, die durch Quartierwege erschlossen ist. Sie strukturiert den Frei-
                         raum in private und öffentliche Flächen.

                                    //Dies betrifft den Perimeter-Teil B der Quartierplanung Neu Arlesheim NORD und
                                    wird im Quartierplan gesichert.

                  •      Erhalt der Bebauungstiefen und Geometrien, die Wohnungstypologien zulassen, die
                         durch ihre Vielfalt und ihre Qualität überzeugen.

                                    //Dies betrifft alle Perimeter-Teile der Quartierplanung Neu Arlesheim NORD. Die
                                    Baubereiche wurden der Testplanung entnommen und in den Masterplan über-
                                    setzt. Für den vorliegenden Quartierplan wurden sie minimal angepasst, jedoch
                                    sind weder die Bebauungstiefen noch die Geometrien betroffen. Die Anpassun-
                                    gen wurden aufgrund der Erkenntnisse aus den Vorprojekten vorgenommen.

                  •      Erhalt und Anpassung der Arrondierung, welche die nachbarrechtliche Ausgangslage ent-
                         spannt.

                                    //Dies betrifft alle Perimeter-Teile der Quartierplanung Neu Arlesheim NORD.

                                    Im Kapitel 4.2.1. Geltungsbereich und Inhalt | Geltungsbereich werden die für die
                                    Umsetzung der Quartierplanung notwendigen Arrondierungen innerhalb des Pe-
                                    rimeters dargelegt.

                                    Die Arrondierungen sind Teil des Quartierplanvertrages und finden im Kapitel 6.3
                                    privatrechtlicher Regelungsbedarf Erwähnung.

                  •      Erhalt und Anpassung der Dichte – die gut verträglich für den Ort – mit der Zielsetzung
                         der Gemeinde für ein dichteres Bahnhofsquartier übereinstimmt. Die Chance auf eine Re-
                         alisierung wird dadurch optimiert.

                                    //Dies betrifft alle Perimeter-Teile der Quartierplanung Neu Arlesheim NORD. Die
                                    mittels der Testplanung ermittelte Dichte wird für alle Perimeter-Teile beibehal-
                                    ten. Siehe dazu Kapitel 4.2.4. Art und Mass der Nutzung.

                  •      Erhalt und Anpassung des Regelwerks, dass auf der Testplanung basiert.

                                    //Dies wird im folgenden Kapitel 3.3.2. Regelwerk der Masterplanung behandelt.

         3.3.2. Regelwerk der Masterplanung als Übersetzung der Prinzipien aus der Testplanung12

                  1. Die grüne Mitte als gemeinschaftlicher Hofraum

                         Die vorgefundene grüne Mitte wird zum charakteristischen Merkmal des Gevierts. Der
                         Hof dient den Bewohnern als Treff- und Aufenthaltsraum. Die Wegbeziehungen sollen
                         öffentlich nutzbar sein, sie stehen Fussgänger, Velofahrer, Besucher und Dienstleistungs-
                         erbringer (z.B. Post) offen. Die Grosszügigkeit des kollektiven Aussenraumes

                  12   siehe dazu Grundlagen-Beilage 2: Planungsbericht der Masterplanung Neu Arlesheim | Kapitel 5.1. Regelwerk der Masterplanung,

                  Seite 12

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Erläuterungen zum Bebauungskonzept

                      kompensiert die hohe Dichte. Hochstämmige Bäume prägen den Charakter des Hofs und
                      strukturieren den Raum in unterschiedliche Bereiche.

                                  //Dies betrifft den Perimeter-Teil B der Quartierplanung Neu Arlesheim NORD. Der
                                  Stand der Umsetzung ist dem Quartierplan (Situationsplan | Schnittplan), sowie
                                  dem Kapitel 4.2.5 Gestaltung und Nutzung des Aussenraums zu entnehmen.

                  2. Die Bahnhofstrasse wird zur Geschäftsstrasse

                      Zentrale Lage mit hoher Öffentlichkeit; das Erdgeschoss zur Bahnhofstrasse ist publi-
                      kumsorientiert zu nutzen (Gewerbe, Verkauf, Soziale Einrichtungen). Die Mischnutzung
                      belebt zusammen mit dem gegenüberliegenden höheren Haus auf der Parzelle 1135 die
                      Bahnhofstrasse bis zum Kreisel. Durch die Abdrehung des neuen Hauses am Kreisel ent-
                      steht an der Bahnhofstrasse ein einladender Zugang zur grünen Mitte.

                                  //Die Baubereiche des Quartierplans basieren auf dem Masterplan. Somit wurde
                                  die Abdrehung des Gebäudes an der Ecke Birseck- und Bahnhofstrasse unverän-
                                  dert in den Quartierplan übernommen.

                  3. Die Birseckstrasse als urbane Achse

                      Die Birseckstrasse wird strassenbegleitend verdichtet und bekommt zusammen mit dem
                      Eckhaus auf Parzelle 1135 einen urbanen Charakter mit einer Abfolge von aneinanderge-
                      bauten grösseren Häusern in Analogie zum Bruggweg. Die vorhandene kantonal festge-
                      legte Strassenbaulinie wird respektiert.

                                  //Dem Quartierplan (Situationsplan | Schnittplan) ist zu entnehmen, dass der auf-
                                  gespannte Baubereich die kantonale Strassenbaulinie respektiert.

                  4. Individuelle Häuser am Steinweg

                      Der Charakter der heutigen Bebauungsstruktur soll erhalten bleiben. Das Zusammen-
                      bauen zwischen den Parzellen ist nicht gestattet. Die Häuser stehen an der Strasse.

                  5. Die Eigentumsverhältnisse werden grundsätzlich respektiert

                      Der Abtausch des Landes gleicht sich anteilsmässig aus und darf kein Eigentümer be-
                      nachteiligen bzw. bevorteilen. Der Grenzabstand Gebäude – Parzelle orientiert sich an
                      der Bebauungsstruktur, ein minimaler Gebäudeabstand von 7.5 m ist erforderlich.

                                  //Die im Quartierplan Neu Arlesheim NORD vorgesehenen Arrondierungen sind
                                  im Kapitel 4.2.1 Geltungsbereich und Inhalt ersichtlich. Der Plananhang 7 Arron-
                                  dierungen stellt die notwendigen Flächenabtausche plangrafisch dar. Der 1:1 Ab-
                                  tausch ist in der Quartierplanung Neu Arlesheim NORD gewährleistet.

                                  Der minimale Abstand von 7.5 m zwischen den Baubereichen wird eingehalten.
                                  Da die Baubereiche nicht zwingend den Fussabdruck der geplanten Bauten ab-
                                  bilden, wird sichergestellt, dass der Mindestabstand von 7.50 m nicht unterschrit-
                                  ten wird.

                  6. Hohe Dichte mit städtebaulich unterschiedlich geprägten Orten

                      Die Ausnützungsziffer beträgt an der Bahnhofstrasse 1.8, im übrigen Planungsgebiet 1.4
                      und 1.6. Bei Zusammenbau an ausgezeichneten Stellen an der Birseckstrasse kann die

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Erläuterungen zum Bebauungskonzept

                      Dichte bis auf 1.54 erhöht werden. Ausgangslage für das maximale oberflächliche Bau-
                      volumen bildet die Maximalhöhe ab Fusspunkt.

                                  //Die Ausnutzungsziffern (AZ) auf den jeweiligen Perimeter-Teilen entsprechen
                                  denen aus der Test- und Masterplanung. Die jeweiligen AZ der Baubereiche sind
                                  dem Kapitel 4.2.4. Art und Mass der Nutzung.

                                  Die Quartierplanung definiert die maximale Ausnutzung über die maximale Brut-
                                  togeschossflächen für Hauptbauten (BGFH) gemäss Ziffer 6.2 Art und Mass der
                                  Nutzung | Nutzungsmass im Quartierplanreglement.

                  7. Höhenentwicklung bis 25 m ab Fusspunkt, am Steinweg bis 22 m

                      Unterschiedliche Bebauungstypen und unterschiedliche Höhen charakterisieren das Ge-
                      biet. Die Obergrenze für Bebauungen beträgt 25 m Gesamthöhe (OK Dach) ab Fusspunkt.
                      Ermöglicht wird eine reduzierte Überbauung von Boden und damit qualitätsvolle Aussen-
                      räume. Mit Ausnahme der Eckparzelle 1139 und der Parzelle 1147 beträgt die Maximal-
                      höhe an der Birseckstrasse 18 m. Entlang des Steinwegs gelingt durch die maximale
                      Höhe von 18 m ein ökonomischer Umgang mit dem Boden und die Schaffung von quali-
                      tätsvollen Gärten. An der Bahnhofstrasse ist die Maximalhöhe auf 25 m festgelegt. An
                      der südwestlichen Spitze ist eine Bebauung bis zu 21 m möglich.

                                  //Die maximalen Gebäudehöhen sind im Quartierplan (Situationsplan | Schnitt-
                                  plan) ersichtlich. Sie wurden der Masterplanung entnommen.

                  8. Parkierung unter Häuser

                      Der Hofraum ist möglichst wenig unterbaut. Die Tiefgarage darf den Fussabdruck der
                      Bebauung überschreiten, jedoch nur so weit, dass die Qualität des Grünraums nicht da-
                      runter leidet. Die unterirdische Parkierung soll mittels zwei Zu- und Wegfahrten direkt von
                      der Bahnhofstrasse her und von der Birseckstrasse (Parzelle 1147) erschlossen werden.
                      Die Anzahl der Parkplätze soll mittels eines Mobilitätskonzeptes beurteilt werden.

                                  //Auf eine Darstellung des unterirdischen Baubereichs wurde im Situationsplan
                                  des Quartierplans (Situationsplan | Schnittplan) verzichtet. Ausgewiesen sind die
                                  Flächen, welche nicht unterbaut werden dürfen.

                                  Die Fläche, die unterirdisch unterbaut werden kann, wurde dem Masterplan ent-
                                  nommen. Weitere Erläuterungen dazu sind dem Kapitel 4.2.6. Erschliessung und
                                  Parkierung zu entnehmen.

                                  Die Zu- und Wegfahrt für die unterirdische Parkierung ist ebenfalls dem Quartier-
                                  plan (Situationsplan | Schnittplan) zu entnehmen. Sie liegt im Perimeter-Teil A
                                  entlang der Bahnhofstrasse.

                                  Die Vorprojekte haben gezeigt, dass eine Reduktion auf eine einzelne Zu- und Ab-
                                  fahrt sinnvoll ist. Dies wurde durch die kantonale Vorprüfung bestätigt.

                                  Das Thema des Mobilitätskonzepts wird im Kapitel 4.2.6. Erschliessung und Par-
                                  kierung behandelt.

                  9. Mischnutzung ist erwünscht

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Erläuterungen zum Bebauungskonzept

                         Grundsätzlich ist eine Mischnutzung erwünscht, jedoch soll kein Gewerbeanteil zwingend
                         vorgegeben werden.

                                    //Die Erläuterungen zu den möglichen Nutzungsarten innerhalb des Quartierplan-
                                    perimeters Neu Arlesheim NORD können dem Kapitel 4.2.4. Art und Mass der Nut-
                                    zung entnommen werden.

                  10. Arlesheim soll nachhaltig sein

                         Erneuerbare Energien sind zu fördern. Ein Wärmeverbund durch Grundwassernutzung ist
                         vertretbar, falls die geologische Untersuchung eine Grundwassernutzung zulässt und so-
                         fern dies ökonomisch tragbar und technisch möglich ist.

                                    //Dem Quartierplan (Situationsplan | Schnittplan) ist der mögliche Ort für die
                                    Grundwasserrückspeisung im Perimeter-Teil A zu entnehmen. Die Prüfung der
                                    Möglichkeit eines Wärmeverbundes durch Grundwassernutzung wird ange-
                                    strebt. Dies bildet einen Schnittpunkt zum Quartierplan Neu Arlesheim SUED und
                                    müsste im Quartierplanvertrag geregelt werden.

         3.3.3. Die Masterplan Pläne als Übersetzung der Testplanung

                  Arrondierungsplan                                    siehe Plananhang 1

                  Baufeldplan                                          siehe Plananhang 2

                  Frei- und Grünraumplan                               siehe Plananhang 3

                  Erschliessungsplan                       siehe Plananhang 4

                  Nutzungsplan                                         siehe Plananhang 5

         3.4      Überarbeitung Masterplan Perimeter Neu Arlesheim NORD

         3.4.1. Anlass zur Überarbeitung

                  •      Veränderung der Absichten und der Verhältnisse der Eigentümerschaft der Parzellen
                         1142 und 1143.

                         Dadurch hätte beispielsweise die vorgesehene Durchwegung nicht in der ersten Etappe
                         realisiert und umgesetzt werden können.

                  •      Der Grundeigentümerwechsel der Parzelle 1142 ermöglicht die Erweiterung des Quartier-
                         planperimeters NORD und eine in Bezug auf das übergeordnete Fusswegnetz sinnvollere
                         Platzierung des Weges.

                  •      Diese ermöglicht nicht nur die Umsetzung in der ersten Etappe, sondern auch eine ver-
                         besserte Wegführung innerhalb des Areals, sowie eine Steigerung der Freiraumqualität.

                  •      Zwischen den Parzellen 1142 und 3651 hat man sich auf einen neuen Grenzverlauf geei-
                         nigt. Dies unter Berücksichtigung von Punkt 5 Die Eigentumsverhältnisse werden grund-
                         sätzlich respektiert13 des Regelwerks der Masterplanung.

                  13   siehe dazu Grundlagen-Beilage 2: Planungsbericht der Masterplanung Neu Arlesheim | Kapitel 5.1. Regelwerk der Masterplanung,

                  Seite 12

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Erläuterungen zum Bebauungskonzept

                  Die Darstellung dieser Überarbeitung ist dem Plananhang 6 zu entnehmen.

Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021               19
Erläuterungen zum Bebauungskonzept

         3.5      Vorprojekte Bebauungskonzept

                  Abbildung 13: Situationsplan Vorprojekte Quartierplan Neu Arlesheim NORD | ©UC’NA Architekten ETH SIA BSA 2020

                  Aufgrund der ausserordentlichen Konstellation dieser Quartierplanung (Quartierplanpflicht,
                  drei Eigentümer) werden die Bauten in den drei unterschiedlichen Perimeter-Teilen von drei
                  verschiedenen Planerteams bearbeitet, die sich in Bezug auf die Zielsetzungen, den Aussen-
                  raum und den architektonischen Ausdruck untereinander absprechen und verständigen, um
                  qualitätsvolle, eigenständige Projekte zu entwickeln, mit dem Ziel einen realen Mehrwert für
                  den Ort zu schaffen.

         3.5.1. Bebauung am Kreisel und entlang der Bahnhofstrasse

                  Der Strassenraum der Bahnhofstrasse wird zukünftig vom gutfrequentierten Bahnhof Dor-
                  nach-Arlesheim bis zum Kreisel Birseckstrasse in seiner städtebaulichen Lesbarkeit ge-
                  stärkt. Die Baubereiche sind so angelegt, dass die künftige Bebauung den Strassenraum un-
                  terstützt und durch ein publikumswirksames Erdgeschoss belebt wird.

                  Am Kreisel der Birseckstrasse und Bahnhofstrasse im Perimeter-Teil A ist ein achtgeschos-
                  siger, 25 m hoher Punktbau geplant, der gemeinsam mit dem auf der gegenüber liegenden
                  Strassenseite entstandenen Neubau das Tor zum neuen Quartier bildet. Die Ausdrehung des
                  Baus aus der Strassengeometrie erlaubt, neben der Einreihung in die Bahnhof- wie auch in
                  die Birseckstrasse, zusätzlich eine Fassade zum Kreisel hin auszubilden. Damit wird die
                  städtebauliche Situation am Kreisel aufgewertet, zum Quartier eine öffnende Wirkung erzielt
                  und eine einladende Geste geschaffen. Zudem bereichert die, von der Strasse abgewandte
                  Südfassade, den übergeordneten Gartenraum im Quartierinnern mit einer vertikalen, ge-
                  schossübergreifend begrünten Terrassenlandschaft.

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Erläuterungen zum Bebauungskonzept

                  Die geplante gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss, sowie die Adressbildung an der Bahn-
                  hofstrasse unterstützen den urbanen Charakter. Die Laden- und Gewerberäume befinden
                  sich direkt am Trottoir, welches in der Mitte verbreitert wird. Um die Verbreiterung zu maxi-
                  mieren, und dadurch eine geschützte Zwischenzone zu kreieren, wird das Erdgeschoss auf
                  dieser Seite als gedeckte Galerie zurückversetzt. Diese ist als Begegnungsort zu verstehen,
                  z.B. für ein Kaffee, oder einen Blumenladen, sowie zur Erschliessung der Laden- und Gewer-
                  beräume. Architektonisch betont wird die Stellung, die Nutzung sowie der Bezug zur Umge-
                  bung des Perimeter-Teils A durch die allseitige Ausrichtung der stehenden Öffnungen mit
                  variantenreichem Rhythmus und eine umlaufende und durchgängige Materialisierung in
                  lehmfarbigem Material.

                  Abbildung 14: Vorprojekte Quartierplan Neu Arlesheim NORD Ansicht Bahnhofstrasse | ©UC’NA Architekten ETH SIA BSA 2020
                  | Staehelin, Gisin + Partner AG | Hänggi Architekten GmbH

                  Zur Stärkung der Bahnhofstrasse als Geschäftsstrasse wird östlich des Neubaus am Kreisel
                  im Perimeter-Teil B ein strassenbegleitendes, in Stein materialisiertes Haus mit ebenfalls
                  publikumsorientiertem Erdgeschoss geschaffen. Die Adressbildung mit den Eingängen zum
                  Treppenhaus und den Gewerberäumen erfolgt über die Bahnhofstrasse. Das 25 m hohe Ge-
                  bäude wird in seinem urbanen Charakter durch die geplante Baumallee unterstützt, bildet
                  mit den Bauten am Kreisel Birseckstrasse den Eingang zum Bahnhofsquartier und betont
                  die Zentrumswirkung durch einen vorgelagerten mehrstämmigen Baum. Zudem formulieren
                  die Gebäude den Übergang von der Strasse zum Quartierinnern.

                  Als Ensemble mit dem Baubereich a1 und dem längsgerichteten Hofgebäude schafft das
                  Gebäude an der Bahnhofstrasse einen funktional aufgeladenen Zwischenraum mit Platzcha-
                  rakter. Dieser schafft für den Perimeter-Teil A sowohl die Adressbildung für die Wohnungen
                  wie auch den Zugang zum privaten Garten mit Spielplatz für die BewohnerInnen. Ergänzt
                  durch eine dichte Bepflanzung zur Birseckstrasse und den Baukörper wird dieser zurückge-
                  zogene Erholungsraum vom Strassenlärm abgeschirmt. Weiter befindet sich hier die Ein-
                  fahrt der Einstellhalle, welche als Treppenlandschaft und Begegnungsort gestaltet ist, sowie
                  Veloabstellplätze im Aussenraum und Entsorgungs- und Kompostierungsmöglichkeiten.
                  Mittels kleiner Nischen, Aufweitungen und geschickter Überwindung von Niveauunterschie-
                  den verbindet der Zwischenraum zudem die Bahnhofstrasse spannungsvoll mit dem kol-
                  lektiven Hofraum des Quartiers. Damit wird die angestrebte Durchlässigkeit im Geviert er-
                  höht und das Wegnetz bereichert.

         3.5.2. Bebauung der Mitte

                  Im Perimeter-Teil B befinden sich zwei übergeordnete Freiräume und drei, aufgrund ihrer
                  unterschiedlichen Lagen, Grössen und Stellungen für das Quartier Neu Arlesheim wesentli-
                  che Bauten. Die Gebäude ermöglichen eine differenzierte und präzise Ausbildung und

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Erläuterungen zum Bebauungskonzept

                  Zuordnung der Aussenräume, unterstützen die Ensemblewirkung mit den anderen Bauten in
                  den benachbarten Perimeter-Bereichen des angrenzenden Quartierplans Neu Arlesheim Süd
                  und den bestehenden Häusern. Zudem schaffen die Freiräume und das Wegnetz wichtige
                  Funktionsbezüge für das Zusammenleben des Quartiers und dessen Anbindung an die um-
                  liegenden Nachbarschaften, wie beispielsweise der Zentrumsentwicklung am Bahnhof Dor-
                  nach-Arlesheim oder zur Fabrikmatte.

                  Abbildung 15: Blick in den Hofraum Richtung Bahnhofstrasse, links im Bild der öffentlich nutzbare Weg, der das Quartier verbindet |
                  ©UC’NA Architekten ETH SIA BSA 2020

                  Der trapezförmige Hofraum im Innern des Gevierts steht dem Quartier als Treff- und Aufent-
                  haltsort zur Verfügung. Die mehrheitlich chaussierte Oberfläche und die grosskronigen
                  Bäume unterstützen den offenen und kollektiven Charakter. In Längsrichtung wird der gross-
                  zügige Freiraum durch das lange Hofhaus und das wegbegleitende und raumhaltige Hecken-
                  element aufgespannt. Durch die wenigen, robusten und deswegen wirkungsvollen Raum-
                  und Landschaftselemente wird ein vielseitig aneigenbarer Aussenraum geschaffen, der bei-
                  spielsweise im Alltag als geschützter Kinderspielort oder einem jährlich stattfindenden Quar-
                  tierfest dient. Damit erfüllt der Hofraum eine quartierverbindende Aufgabe.

                  Getrennt durch das Hofgebäude entsteht auf der Westseite des Perimeter-Teils B ein mar-
                  kanter Gartenraum. Im Kontrast zum belebten Hofraum bildet der Garten den Rückzugsort
                  für die daran angrenzenden Gebäude. Im Charakter durchgrünt, versickerungsfähig und ru-
                  hig schafft er eine mikroklimatische Oase, die in ihrer Grösse durch die Zusammenfassung
                  und Aufhebung von einzelnen, privaten Vorgärten eine quartierprägende Wirkung erhält.
                  Durch die Ausgestaltung der Gartenanlage mit Wegverbindungen, Nischen in Hecken und
                  Stauden, Baumgruppen und Gemeinschaftsbeeten wird ein ökologisch wertvolles Grünrau-
                  mangebot geschaffen.

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Erläuterungen zum Bebauungskonzept

                  Abbildung 16: Blick aus dem westlich vom Hofraum liegenden privaten Garten auf das Langhaus | ©UC’NA Architekten ETH SIA BSA
                  2020

                  Das lange Hofgebäude ist in seiner volumetrischen Ausgestaltung und in der städtebauli-
                  chen Stellung an die Schreinerei Brühweiler angelehnt und bildet einen wichtigen Anhalts-
                  punkt für die Lesbarkeit des Quartierursprungs. Das Langhaus übersetzt den Charakter des
                  ehemaligen Gewerbeareals und spinnt den Gedanken des holzverarbeitenden Betriebs als
                  Holzwohnhaus weiter. Die Längsausdehnung des 18m hohen Baus definiert die beiden über-
                  geordneten zusammenhängenden Grün- und Freiräume auf dem Baufeld und stärkt diese in
                  ihren andersartigen Charakteren. Das Langhaus nutzt die quartierordnende Funktion und die
                  zweiseitige Orientierung, um ein qualitätsvolles Wohnraumangebot zu schaffen.

                  Abbildung 17: Vorprojekte Quartierplan Neu Arlesheim NORD, Blick in den Gartenraum und Schnitt durch die Perimeter-Teile A und C
                  | ©UC’NA Architekten ETH SIA BSA 2020 | Staehelin, Gisin + Partner AG | Hänggi Architekten GmbH

                  In der Tiefe des Areals liegt das Haus im Süden des Perimeter-Teils B. Es schafft sowohl den
                  Übergang zum Perimeter-Teil C, zum Quartierplan Neu Arlesheim Süd wie auch zu den Bau-
                  ten am Steinweg. Atmosphärisch handelt es sich mit einer Höhe von 18 m um ein stattliches
                  Haus im Garten. Durch die prominente Lage im Schnittpunkt der Wegverbindung von der
                  Bahnhofstrasse wie auch der Birseckstrasse verankert das Haus im Garten das Perimeter-
                  innere im Quartier und verbindet das Innenleben mit den Quartierrändern. Es leistet zudem
                  einen Beitrag zur Ensemblewirkung des Langhauses mit dem Perimeter-Teil C.

                  Der Perimeter-Teil C liegt direkt an der Birseckstrasse. Die geplante Baute zieht sich jedoch
                  bewusst aus dem Strassenraum zurück und orientiert sich ins Quartierinnere. Die Adressbil-
                  dung findet sich entlang der neuen Durchwegung, bzw. am neu geschaffenen Quartierplatz.

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