Kanton Basel-Landschaft Quartierplanung Neu Arlesheim NORD Quartierplanbericht - gemäss 39 RBG (BL) und 47 RPV (Bund)
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Kanton Basel-Landschaft Quartierplanung Neu Arlesheim NORD Quartierplanbericht gemäss § 39 RBG (BL) und § 47 RPV (Bund) Stand Verfahren: Beschlussfassung für Gemeindeversammlung Stand 1. Juli 2021 Heinrichstrasse 267 8005 Zürich
Inhalt INHALT 1 Ausgangslage .......................................................................................................................................... 2 1.1 Verortung................................................................................................................................................................................ 2 1.2 Einführung .............................................................................................................................................................................. 3 1.3 Begründung Quartierplanung: Zone mit Quartierplanpflicht ........................................................................................ 4 1.4 Ziele der Quartierplanung Neu Arlesheim NORD ............................................................................................................ 4 2 Organisation und Ablauf der Planung ................................................................................................. 6 2.1 Planungsablauf ..................................................................................................................................................................... 6 2.2 Projektorganisation .............................................................................................................................................................. 7 2.3 Weitere Planungsschritte .................................................................................................................................................... 8 3 Erläuterungen zum Bebauungskonzept............................................................................................ 10 3.1 Prozess Testplanung | Masterplanung | Quartierplanung .......................................................................................... 10 3.2 Testplanung ......................................................................................................................................................................... 10 3.3 Masterplanung .................................................................................................................................................................... 14 3.4 Überarbeitung Masterplan Perimeter Neu Arlesheim NORD ..................................................................................... 18 3.5 Vorprojekte Bebauungskonzept ...................................................................................................................................... 20 3.6 Vorprojekte Nutzungskonzept ......................................................................................................................................... 25 3.7 Vorprojekte Nachhaltigkeitskonzepte............................................................................................................................. 31 3.8 Umgebung............................................................................................................................................................................ 36 4 Quartierplanung ..................................................................................................................................... 39 4.1 Bestandteile der Quartierplanung .................................................................................................................................... 39 4.2 Inhalte der Quartierplanung .............................................................................................................................................. 40 5 Planerische Rahmenbedingungen ..................................................................................................... 55 5.1 Raumplanerische Vorgaben ............................................................................................................................................. 55 5.2 Verkehr und Infrastrukturen.............................................................................................................................................. 59 5.3 Umweltschutz ..................................................................................................................................................................... 63 5.4 Kulturgüter und Naturwerte .............................................................................................................................................. 67 5.5 Sicherheit.............................................................................................................................................................................. 68 6 Auswirkung und Regelungsberdarf durch die Quartierplanung ................................................... 70 6.1 Auswirkungen auf rechtskräftige Planungen ................................................................................................................ 70 6.2 Kostenfolge zu Lasten der Gemeinde ............................................................................................................................ 70 6.3 Privatrechtlicher Regelungsbedarf .................................................................................................................................. 71 7 Planungsverfahren ................................................................................................................................ 72 7.1 Verfahrensbeteiligte ........................................................................................................................................................... 72 7.2 Kantonale Vorprüfung........................................................................................................................................................ 72 7.3 Öffentliches Mitwirkungsverfahren ................................................................................................................................. 73 7.4 Beschlussfassung .............................................................................................................................................................. 74 7.5 Auflageverfahren ................................................................................................................................................................ 74 8 Genehmigungsantrag ........................................................................................................................... 75 9 Anhänge und Grundlagen .................................................................................................................... 76 9.1 Grundlagenverzeichnis ...................................................................................................................................................... 76 9.2 Grundlagenberichte ............................................................................................................................................................ 76 9.3 Plananhänge ........................................................................................................................................................................ 77 9.4 Gutachten | Nachweise | Konzepte ................................................................................................................................. 78 9.5 Mitwirkungsbericht | Bericht zur Kantonalen Vorprüfung .......................................................................................... 79 9.6 Beschlüsse | Kommunikation mit Gemeinde und Kanton .......................................................................................... 80 Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 1
Ausgangslage 1 AUSGANGSLAGE 1.1 Verortung Der Quartierplanperimeter Neu Arlesheim NORD liegt zwischen der Bahnlinie Basel – Delé- mont bzw. Olten – Porrentruy im Osten und der Birs im Westen, in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Dornach-Arlesheim. Der Ortskern von Arlesheim befindet sich nordöstlich, im Sü- den liegt Dornach, das mit Arlesheim zusammengewachsen ist. Arlesheim liegt im Kanton Basel-Landschaft, Dornach gehört zum Kanton Solothurn. Abbildung 1: Flugaufnahme Birstal Richtung Norden: Im Vordergrund Aesch. Der durchgehende Siedlungsstreifen von Aesch bis Basel ist gut zu erkennen (Quelle: Google Maps, abgerufen am 24. April 2017). Abbildung 2: Aufnahme Perimeter der Test- und Masterplanung Richtung Norden. Im Norden: die drei Parzellen der Quartierplanung Neu Arlesheim NORD (Quelle: Google Earth, abgerufen am 06. April 2020) Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 2
Ausgangslage Abbildung 3: Bearbeitungsperimeter ZQP Neu Arlesheim der Test- und Masterplanung und Quartierplanperimeter Neu Arlesheim NORD (Quelle Grundlagenkarte: AV-Daten GIS BL / Pläne Quartierplanung Bahnhof Nord) Der Perimeter wird im Westen von der kantonalen Birseckstrasse, im Norden von der Bahn- hofstrasse, im Osten von der Einzel- und Mehrfamilienhäuser-Bebauung am Steinweg und im Süden vom Quartierplanperimeter Neu Arlesheim SUED begrenzt. Auf der gegenüberlie- genden Seite der Bahnhofstrasse liegt der Quartierplan «Bahnhof Nord», der den Quartier- plan «Bahnhofsgebiet» fortführt. Im Nordwesten liegt mit dem Quartierplan «Matte» ein Ge- biet mit einer Mischnutzung (Industrie und Wohnen). Der südliche Teil des übergeordneten städtebaulichen Betrachtungsperimeters liegt hauptsächlich in den Wohn- und Geschäfts- zonen WG3 und WG4. 1.2 Einführung In den letzten Jahrzehnten hat sich das Birstal zwischen Aesch und dem Dreispitzareal zu einer zusammenhängenden Siedlung entwickelt. Seit der Jahrtausendwende wächst der ökonomische Druck auf nicht entwickelte Siedlungs- und Erholungsräume in einem Mass, der zu einer starken, wenn auch teilweise unkontrollierten Urbanisierung führt. Um diesem Druck planerisch bewusst begegnen zu können und eine für die Landschaft qualitätsvolle und nachhaltige Entwicklung zu erreichen, sind auf der Basis von öffentlichen und privaten Initiativen zahlreiche Studien und Leitbilder erarbeitet und festgesetzt worden. Dazu gehört auch das Gebiet rund um den Bahnhof Dornach-Arlesheim. Zusammen mit Dornach soll mit dem Verkehrsknoten Bahnhof Dornach-Arlesheim, ein zweites regionales Siedlungszentrum (neben dem Ortskern von Arlesheim) geschaffen werden. Das zum Bahnhof nahegelegene Areal des Test- und Masterplanungsgebiets widerspricht mit der heutigen Gewerbenutzung und den Nutzungsziffern den verabschiedeten Leitbildern des Kantons Basel-Landschaft und der Gemeinde Arlesheim. Aufgrund dessen wurde das Areal im Rahmen der Ortsplanungsrevision1 in eine Zone mit Quartierplanpflicht umgezont. Im Hochhausbericht Basel-Landschaft (Schlussbericht vom 25. Februar 2014)2 liegt das 1Die Ortsplanungsrevision ist vom Regierungsrat am 04.07.2017 genehmigt worden. 2Schlussbericht Hochhauskonzept Basel-Landschaft, metron, 25.02.2014 Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 3
Ausgangslage Areal ausserdem im Eignungsraum für Hochhäuser und gilt als Entwicklungsschwerpunkt – gemäss dem durch die Steuergruppe RPLG 2016 verabschiedeten „«Raumkonzept Birsstadt 2035»3. Im Rahmen der Sondernutzungsplanung «Neu Arlesheim» wurde als Basis für den Quartier- plan Neu Arlesheim NORD ein Masterplan über alle Liegenschaften des Areals erarbeitet. Mit der Genehmigung des Masterplans durch den Gemeinderat am 19.03.2019 ist dieser behör- denverbindlich. Als Voraussetzung für die Erarbeitung des Masterplans fand auf Basis eines Studienauftrags (SIA 143) eine Testplanung mit drei Teams aus ArchitektInnen, Verkehrs- planerInnen und LandschaftsarchitektInnen statt, welche die städtebaulichen Möglichkeiten auslotete. Aufgrund dessen ist eine übergeordnete Betrachtung des Perimeters unbedingt notwendig. Der Quartierplan Neu Arlesheim NORD ist Teilgebiet einer städtebaulichen Analyse, die Ant- worten für ein Gebiet und ein Quartier gesucht hat, nicht für einzelne Parzellen. Das Verständ- nis dieser Antworten bildet die Basis für das Verständnis des Teilgebiets und wird im Kapitel 3 Erläuterung des Bebauungskonzepts dieses Berichts genauer beleuchtet. 1.3 Begründung Quartierplanung: Zone mit Quartierplanpflicht Die Liegenschaften befinden sich innerhalb eines Perimeters, der im Rahmen der Ortspla- nungsrevision4 2016 in eine Zone mit Quartierplanpflicht (ZQP) umgezont wurde. Mit der Genehmigung des Zonenplans Siedlung durch den Regierungsrat gilt für die ZQP Neu Arlesheim Folgendes5: • Das Gebiet soll der Wohn- und Geschäftsnutzung dienen. • Aufgrund der Lage, Grösse und der guten Erschliessung eignet sich das Gebiet für eine verdichtete Bauweise. • Die Bebauung soll einen urbanen Charakter aufweisen und die städtebaulichen Qualitä- ten des Umfelds erhöhen. • Die Quartierplanung hat die Etappierbarkeit einer Entwicklung des gesamten Areals auf- zuzeigen, so dass auch bei mehreren über einen längeren Zeitraum gestaffelten Entwick- lungsschritten eine qualitativ hochstehende, harmonische Gesamtsituation sicherge- stellt wird, sowohl in den Entwicklungsphasen als auch im Endausbau. Um eine städtebauliche Qualität und Identität über die ganze Zone sicherstellen zu können und diese bei der geforderten Etappierbarkeit auch steuern zu können, wurde im Rahmen der Sondernutzungsplanung «Neu Arlesheim» als Basis für Quartierpläne ein Masterplan über die gesamte Zone mit Quartierplanungspflicht «Neu Arlesheim» erarbeitet. Der Master- plan basiert auf einem qualitätssichernden Varianzverfahren (Testplanung). 1.4 Ziele der Quartierplanung Neu Arlesheim NORD Mit der Quartierplanung werden im Wesentlichen die folgenden Ziele verfolgt: 3 Raumkonzept Birsstadt 2035, metron, van de wetering, 17.02.2016 4 Die Ortsplanungsrevision ist vom Regierungsrat am 04.07.2017 genehmigt worden. 5§ 11.9 Zonenreglement: Zone mit Quartierplanpflicht: «Neu Arlesheim» Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 4
Ausgangslage • Realisierung einer quartierverträglichen, ortsbaulich zusammenhängenden Bebauung, • eine ortsbauliche, architektonische und soziale Verdichtung und Aufwertung des Pla- nungsperimeters, • Schaffung qualitätsvoller Aussenraumflächen und Landschaftselemente, • Schaffung einer öffentlichen Durchwegung, • Berücksichtigung der Umwelt sowie der Bedürfnisse der Bevölkerung und der Nachbar- schaft, • die Förderung der Biodiversität und eine naturnahe Umgebungsgestaltung im Sinne des ökologischen Ausgleichs, • Einbezug der übergeordneten Zielsetzung über die Stärkung der Bahnhofstrasse, • ein massvoller und geordneter Umgang mit dem Verkehr, • eine haushälterische Nutzung des Bodens, • Minimierung der Betriebsenergie, der grauen Energie, sowie der Treibhausgasemissio- nen, • Sicherstellung einer nachhaltigen Bauweise. Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 5
Organisation und Ablauf der Planung 2 ORGANISATION UND ABLAUF DER PLANUNG 2.1 Planungsablauf 2.1.1. Vorlauf | Vorbereitung der Quartierplanung Grafik 1: Planungsablauf Vorbereitung/Vorlauf Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | ©Blauhut AG 2020 2.1.2. Ablauf der Quartierplanung 24.09.2019 Eröffnung Verfahren durch den Gemeinderat 08.04.2020 Baukommission (BK) 15.04.2020 Natur-, Umwelt- und Energiekommission (NUEK) 05.05.2020 Freigabe für die Arealbaukommission durch den Gemeinderat 18.05.2020 Rückmeldung aus der BK 18.05.2020 Rückmeldung aus der NUEK 29.05.2020 Abgabe Arealbaukommission (ABK) 18.06.2020 Arealbaukommission (ABK) bis 09.07.2020 Rückmeldung Arealbaukommission bis 13.08.2020 Einarbeitung der Rückmeldungen ABK 19.08.2020 Baukommission (BK) Freigabe durch Gemeinderat für die Mitwirkung und die kanto- 25.08.2020 nale Vorprüfung Kantonale Vorprüfung (Mobilitätskonzept wird am 30.09.2020 14.09.2020-16.12.2020 eingereicht) Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 6
Organisation und Ablauf der Planung 16.09.2020 Orientierungsveranstaltung 16.09.2020-23.10.2020 Mitwirkungsverfahren 10.11.2020 Rückmeldungen aus dem Mitwirkungsverfahren 10.11.2020-21.04.2021 Aufarbeitung Mitwirkung innerhalb der Arbeitsgruppe 16.12.2020-20.05.2021 Bereinigung der Inhalte Vorprüfung Kanton 16.12.2020-10.06.2021 Finale Bereinigung QP, QPR, Planungsbericht Koordinationssitzungen zu den Inhalten der kantonalen Vorprü- 19.01.2021-20.05.2021 fung 18.05.2021 Genehmigung Mitwirkungsbericht durch den Gemeinderat 25.05.2021-11.06.2021 Auflage der Mitwirkungsberichte Genehmigung der kantonalen Vorprüfung durch den Gemeinde- 29.06.2021 rat 29.06.2021 Gemeinderatssitzung: Beschlussfassung und Freigabe für GV 22.09.2021 Gemeindeversammlung (GV) Sep 2021 Referendumsfrist, 10 Tage Sep 2021 Öffentliche Planauflage Okt 2021 Ev. Einsprache-Verhandlungen Jan 2022 Genehmigung durch den Regierungsrat Tabelle 1: Planungsablauf Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | ©Blauhut AG 2021 2.2 Projektorganisation Grafik 2: Projektorganisation Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | ©Blauhut AG 2021 Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 7
Organisation und Ablauf der Planung 2.3 Weitere Planungsschritte Der Gemeinderat hat am 24.09.2019, aufgrund der von ihr begleiteten Planungsverfahren (Testplanung mit drei Teams, Überarbeitung, Masterplan, Überarbeitung Masterplan), das Quartierplanverfahren Neu Arlesheim NORD mittels Gemeinderatsbeschluss6 eröffnet. Die Rückfragen7 bezüglich des Beschlusses von Seite der Blauhut AG sind im Rahmen des Schreibens des Gemeinderates vom 18.05.20208 beantwortet worden. Am 08.04.2020 konnte der Entwurf des Quartierplans und des Quartierplanreglements der Baukommission (BK) der Gemeinde vorgestellt werden. Am 15.04.2020 wurden weitere Fra- gen mit einem Teil der Kommission besprochen und geklärt. Das Protokoll9 der beiden Sit- zungen liegt den Verfassenden des Quartierplanberichts seit dem 18.05.2020 vor. Die Rück- meldungen sind in allen Punkten mit den GrundeigentümerInnen besprochen und im Plan sowie im Reglement eingearbeitet werden. Am 15.04.2020 wurde der Entwurf des Quartierplans und des Quartierplanreglements der Natur-, Umwelt- und Energiekommission (NUEK) der Gemeinde vorgelegt. Das Protokoll10 der Sitzungen liegt ebenfalls seit dem 18.05.2020 vor. Die Rückmeldungen wurden zur Kenntnis genommen und sind teilweise im Plan sowie im Reglement eingearbeitet. Mit der Empfehlung der Baukommission (BK) und der Natur-, Umwelt- und Energiekommis- sion (NUEK) hat der Gemeinderat den Quartierplanentwurf Neu Arlesheim NORD zu Händen der Arealbaukommission am 05.05.2020 freigegeben. Auch dies ist dem Schreiben der Ge- meinde (Beschluss 1) vom 18.05.2020 zu entnehmen. Der Quartierplan Neu Arlesheim NORD wurde der Arealbaukommission am 18.06.2020 vor- gestellt. Die Rückmeldungen aus der Arealbaukommission konzentrieren sich auf städte- bauliche Themen bzgl. der Bahnhofstrasse und qualitative Sicherungen in Bezug auf den Aussenraum und den Verkehr. Insbesondere wurde empfohlen, dass für die Reduktion der Stammparkplätze bereits im Rahmen der Quartierplanung ein Mobilitätskonzept erarbeitet und vorgelegt werden soll. Die GrundeigentümerInnen haben am 28.07.2020 beschlossen, auf Grundlage des Nutzungs- und Mobilitätskonzepts des Quartierplans, ein Mobilitätskon- zept durch Rudolf Keller & Partner auszuarbeiten. Das Nutzungs- und Mobilitätskonzept wird Ende September 2020 erwartet. Den Empfehlungen der Arealbaukommission konnten mit Ergänzungen im Reglement und im vorliegenden Bericht Rechnung getragen werden. Die Rückmeldung sowie die Stellungnahmen und deren Umsetzung sind im Anhang 8 zusam- mengefasst. Die Baukommission hat an der Sitzung vom 19.08.2020 über die Ergänzungen und Korrek- turen beraten und empfiehlt den Quartierplan mit dem aktuellen Stand zur Mitwirkung und zur kantonalen Vorprüfung freizugeben. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 25.08.2020 den Quartierplan zur Mitwirkung und zur kantonalen Vorprüfung freigegeben. 6siehe dazu Anhang 5: Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 24. September 2019 7siehe dazu Anhang 6: Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 24. September 2019 | Rückfragen vom 09. Oktober 2020 8siehe dazu Anhang 7: Schreiben der Gemeinde vom 18.Mai 2020 9siehe dazu Anhang 7: Schreiben der Gemeinde vom 18. Mai 2020 10 siehe dazu Anhang 7: Schreiben der Gemeinde vom 18. Mai 2020 Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 8
Organisation und Ablauf der Planung Die Unterlagen für das öffentliche Mitwirkungsverfahren zur Quartierplanung Neu Arlesheim NORD wurden vom Dienstag, 15.09.2020 bis Freitag, 23.10.2020 auf der Gemeindeverwal- tung zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Die Bevölkerung wurde durch die Publikation im Wochenblatt Nr. 37 vom 10. September 2020 und im Amtsblatt Nr. 38 vom 17.09.2020, sowie auf der Gemeindehomepage auf die öffentliche Mitwirkung aufmerksam gemacht. Am Mittwoch, dem 16.09.2020 fand zudem eine Orientierungsveranstaltung für die Bevölke- rung statt. Der Gemeinderat hat den Mitwirkungsbericht am 18.06.2021 verabschiedet11. Der Mitwir- kungsbericht ist vom 25. Mai bis zum 11.06.2021 auf der Gemeindehomepage aufgeschal- tet. Die Bevölkerung wurde über die öffentliche Auflage im Wochenblatt Nr. 20 vom 20.05. 2021 informiert. Die Quartierplanung wurde dem Kanton Basel-Landschaft für die Prüfung am 14.09.2020 vorgelegt. Die Rückmeldung des Kantons ist am 16.12.2020 eingetroffen. Aufgrund der Ergebnisse der kantonalen Vorprüfung wurde die Quartierplanung in Abspra- che mit Gemeinde und Kanton fachlich und inhaltlich bereinigt. Der Bericht zur kantonalen Vorprüfung liegt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor. Der vorliegende Bericht wurde der Gemeinde am 10.06.2021 zur Terminierung des Ge- schäfts für die Gemeindeversammlung vom 22.09.2021 übergeben. Eine Bereinigung hat erneut stattgefunden und der Bericht liegt zur Beschlussfassung vor. (Weitere Schritte sind pendent.) 11siehe dazu Anhang 12: Beschlussfassung Mitwirkungsberichte – QP Neu-Arlesheim vom 20. Mai 2021 Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 9
Erläuterungen zum Bebauungskonzept 3 ERLÄUTERUNGEN ZUM BEBAUUNGSKONZEPT Die Basis für die Quartierplanung Neu Arlesheim NORD bilden die Verfahrensschritte aus dem Kapitel 2.1.1. Vorlauf | Vorbereitung der Quartierplanung. 3.1 Prozess Testplanung | Masterplanung | Quartierplanung In der Testplanungsphase waren angesichts der Auseinandersetzung mit den räumlichen Voraussetzungen, den lokalen Rahmenbedingungen und den übergeordneten Leitbildern Möglichkeiten aufzuzeigen, wie das Untersuchungsgebiet Neu Arlesheim städtebaulich zu entwickeln ist. Das daraus entwickelte Planungsinstrument dient in Form des Masterplans als Grundlage für die Quartierplanung bzw. Teilquartierplanungen, es klärt Fragen des Städ- tebaus, des Frei- und Grünraums, der Nutzung, des Verkehrs, der Nachhaltigkeit und der Ent- wicklungsprozesse (Etappierung). Der Masterplan, als Synthese der Resultate aus der Test- planung, zeigt den Weg für nachhaltige und zukünftige Entwicklungen im ehemaligen Ge- werbegebiet Neu Arlesheim behördenverbindlich auf. Angesichts dessen beschreibt dieses Kapitel die wichtigsten Resultate der Testplanung, de- ren Synthese in der Masterplanung, sowie die Übersetzung des behördenverbindlichen Mas- terplans in den Quartierplan. 3.2 Testplanung Die Testplanung wurde nach den Grundsätzen eines einstufigen Studienauftrags ohne Folgeauftrag gemäss SIA 143 durchgeführt. Zur Teilnahme wurden drei Planerteams mit Kompetenzen in den Bereichen Architektur, Städtebau, Verkehr und Landschaftsarchitektur eingeladen. Im rund 7 Monate dauernden Prozess entwickelten diese interdisziplinär zusam- mengesetzten Teams Ideen und Vorschläge, die gemeinsam mit dem Beurteilungsgremium diskutiert und anschliessend durch dieses gewürdigt und bewertet wurden. 3.2.1. 5 Ziele der Testplanung 1. Städtebau / Dichte Qualitative Durchgrünung mit hoher Nutzqualität Neue Identität des Quartiers Beispielhafte Umsetzung des Raumkonzept Birsstadt BGFH oberirdisch: mind. 1.2, max. 1.8 2. Freiraum / Grünraum Qualitative Durchgrünung mit hoher Nutzungsqualität Grössere Grünfläche anstelle Restgrün mit kollektiver Nutzung Standortgerechte Bepflanzung und kronenbildende Bäume 3. Verkehr / Erschliessung Stärkung Langsamverkehr Öffentliche Durchwegung Bessere Anbindung an die Mobilitätsdrehscheibe Bahnhof Aufwertung Strassenräume (Birseckstrasse und Bahnhofstrasse) MIV an der Peripherie in Tiefgaragen führen 4. Nutzungskonzept Vitalisierung des öffentlichen Raums Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 10
Erläuterungen zum Bebauungskonzept Erdgeschosse an der Bahnhof- und Birseckstrasse für Gewerbe / Läden nutzen Wohnen gemäss Wohnraumstrategie der Gemeinde 5. Energie / Nachhaltigkeit Kultureller Beitrag durch städtebauliche Qualität Lebenszyklusbetrachtung Energetische und ökologische Ziele sollen SNBS 2.0 entsprechen Tabelle 2: 5 Ziele der Testplanung Neu Arlesheim 3.2.2. Beteiligte an der Testplanung Die drei Planerteams Bestehend jeweils aus: Architekten | Landschaftsarchitekten | Verkehrsplaner Team 1: Burckhardt + Partner AG Stauffer Rösch Landschaftsarchitekten AG Rudolf Keller & Partner AG Team 2: Salewski & Kretz Architekten GmbH Beglinger + Bryan Landschaftsarchitektur GmbH IBV Hüsler AG Team 3: Christ & Gantenbein AG Müller Illien Landschaftsarchitekten GmbH Aegerter & Bosshardt AG Das Beurteilungsgremium Fachleute Daniel Kündig Dipl. Architekt ETH SIA BSA | Vorsitz Beurteilungsgremium Marc Angélil Dr. sc. techn. Dipl. Arch. ETH SIA BSA | Städtebau Architektur Anne Kaestle Dipl.-Ing. Arch. SIA BDA | Städtebau Architektur Marco Frigerio Dipl. Arch. ETH | Kantonsarchitekt BL | Städtebau Architektur Iris Salathé-Rentzel Eidg. dipl. Landschaftsarchitektin HTL | Landschaftsarchitektur René Häner Leiter Raumplanung | Bau und Umwelt (RBU) Gemeinde Arlesheim Sachverständige Daniel Wyss Landschaftsarchitekt, Ressort Hochbau und Planung Vertreter Gemeinde Maya Austin-Salathé Grundeigentümerin Neu Arlesheim Roger Hausammann MSc Bauingenieur ETH, Grundeigentümer Neu Arlesheim Marc René Studer Grundeigentümer Neu Arlesheim Petra Graber-Brunella Grundeigentümerin Neu Arlesheim Experten Dieter Breer Dipl. Energieingenieur HTL/NDS (nicht stimmberechtigt) Dipl. Wirtschaftsing. FH/NDS, Nachhaltigkeit Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 11
Erläuterungen zum Bebauungskonzept 3.2.3. Resultat der Testplanung Abbildung 4 | 5: Modellbilder vom Bahnhof und vom Kreisel her betrachtet | Projekt Christ & Gantenbein AG Die Vorgehensweise von Christ & Gantenbein ist am vielversprechendsten für die Weiterent- wicklung von Neu Arlesheim. Die konzeptuelle Herangehensweise mit den acht Regeln und den daraus entwickelten Ideen für den Städtebau bietet eine robuste Vorlage zur Erarbeitung weiterer Schritte im Planungsprozess. Die Regeln beantworten die drängendsten Fragen be- züglich des Städtebaus, des Aussenraums, der Erschliessung und der Nutzung. Insbeson- dere ermöglichen sie die individuelle Entwicklung der Parzellen, indem sie flexibel auf Verän- derungen innerhalb der vielfältigen Grundeigentümerschaft des Planungsperimeters einge- hen. Im Beurteilungsgremium wurden zwei Massnahmen besprochen, um den vielversprechen- den Ansatz von Christ & Gantenbein zu optimieren. Einerseits die Präzisierung der formulier- ten Prinzipien und anderseits die städtebauliche Überarbeitung der Orte mit besonderer Be- deutung. 3.2.4. Präzisierung der Prinzipien und städtebauliche Überarbeitung Präzisierung der Prinzipien Die Prinzipien, die Christ & Gantenbein erarbeitet haben, wurden durch das Beurteilungsgre- mium präzisiert. Auf diese Präzisierung wird im Rahmen des Kapitels 3.3.2. Regelwerk der Masterplanung als Übersetzung der Prinzipien aus der Testplanung eingegangen. Städtebauliche Überarbeitung Das Beurteilungsgremium hat für folgende wichtige Orte eine städtebauliche Überarbeitung bzw. einen neuen Entwurf verlangt: • Die Bebauung am Kreisel an der Ecke Bahnhofstrasse - Birseckstrasse soll eine Haltung gegenüber der Torsituation der Bahnhofstrasse einnehmen und einen Umgang mit dem Kreisel finden. Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 12
Erläuterungen zum Bebauungskonzept • Die südwestliche Spitze des Perimeters an der Kreuzung Birseckstrasse - Steinweg soll vom Steinweg bis zur Birseckstrasse ein Baufeld aufspannen. Das Baufeld eignet sich in der weiteren Planung als Wettbewerbsperimeter. • Die Bebauung des Perimeterinneren soll durch einen weiteren Baukörper Richtung Spitze verankert werden. Das Volumen und die Lage des Gebäudes ist Gegenstand der Überar- beitung. • Die Zugänge in das grüne Kreuz sollen eine klarere Fassung erhalten. Ungewollte Platz- situationen an den Zugängen können durch die Verengung dieser vermieden werden. • Das Hofgebäude in der Mitte soll um ein Geschoss reduziert oder zu Gunsten des Ab- standes zu den Bauten an der Birseckstrasse gegen Süden verschoben werden. • Eine Staffelung der Höhen zwischen Kreiselbebauung, Bahnhofstrassenbebauung und dem Hofgebäude verbessert die Hierarchisierung und ist zu prüfen. Insbesondere soll die Höhe des «Eckhauses» überprüft werden. Abbildung 6 | 7: Situationsplan Testplanung vor der Überarbeitung und nach der Überarbeitung | ©Christ & Gantenbein Abbildung 8 | 9: Modellbilder Testplanung von Christ & Gantenbein vor der Überarbeitung und nach der Überarbeitung Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 13
Erläuterungen zum Bebauungskonzept 3.2.5. Etappierung Abbildungen 10 | 11 | 12: Modellbilder Ausgangslage heute und Überarbeitung der Testplanung von Christ & Gantenbein verschiedener Etappen 3.3 Masterplanung Das folgende Kapitel basiert auf dem Planungsbericht der Masterplanung Neu Arlesheim vom Februar 2019, der am 19.03.2019 durch den Gemeinderat genehmigt wurde und auf kommunaler Ebene als Leitinstrument für die weiteren Quartierpläne dient. Der Planungsbericht der Masterplanung Neu Arlesheim ist die Grundlage um für alle Quar- tierpläne im Bearbeitungsgebiet Neu Arlesheim parzellenübergreifend die wichtigsten Struk- turelemente Städtebau, Frei- und Aussenraum, Nutzung, Erschliessung qualitätssichernd zu beschreiben. Speziell die im Quartierplan Neu Arlesheim NORD betreffenden Stellen werden im Folgenden ausgewiesen. 3.3.1. Der Masterplan als Übersetzung der Testplanung Die Testplanung hat gezeigt, dass im heterogenen Perimeter eine Bebauung möglich ist, die sowohl in der ersten Etappe wie auch im Endzustand städtebaulich überzeugt. Um dies zu sichern, hat das Beurteilungsgremium anhand der Testplanung insbesondere folgende Qua- litäten als ausschlaggebend zur Überführung in den Masterplan identifiziert: • Erhalt des «Dreigespanns» der Gebäude am Kreisel, welche eine Zentralität bildet, die sich an der Bahnhofstrasse fortsetzt und gleichzeitig im Zwischenraum eine Platzsituation mit urbanem Charakter schafft. //Dies betrifft die Perimeter-Teile A und B der Quartierplanung Neu Arlesheim NORD. Der Erhalt des «Dreigespanns» wird über die Baubereich a1 und b1 in Zusam- menspiel mit dem Gegenüber am Kreisel gewährleistet. • Erhalt der zwei Gebäude an der südwestlichen Perimeterspitze. Die Zweiteilung erlaubt die Verlängerung der qualitätsvollen Bebauung am Steinweg und hat das Potential den städtebaulich prominenten Ort an der Perimeterspitze mit einem höheren Kopfbau abzu- schliessen. • Erhalt der Schrägstellung des Hofgebäudes, der in der Mitte einen spannungsvollen Aus- senraum schafft. Das alleinstehende zweite Gebäude in der grünen Mitte verankert den Städtebau zusätzlich. Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 14
Erläuterungen zum Bebauungskonzept //Dies betrifft den Perimeter-Teil B, respektive den Baubereich b2 der Quartierpla- nung Neu Arlesheim NORD und wird über den Quartierplan gesichert. • Erhalt der grünen Mitte, die durch Quartierwege erschlossen ist. Sie strukturiert den Frei- raum in private und öffentliche Flächen. //Dies betrifft den Perimeter-Teil B der Quartierplanung Neu Arlesheim NORD und wird im Quartierplan gesichert. • Erhalt der Bebauungstiefen und Geometrien, die Wohnungstypologien zulassen, die durch ihre Vielfalt und ihre Qualität überzeugen. //Dies betrifft alle Perimeter-Teile der Quartierplanung Neu Arlesheim NORD. Die Baubereiche wurden der Testplanung entnommen und in den Masterplan über- setzt. Für den vorliegenden Quartierplan wurden sie minimal angepasst, jedoch sind weder die Bebauungstiefen noch die Geometrien betroffen. Die Anpassun- gen wurden aufgrund der Erkenntnisse aus den Vorprojekten vorgenommen. • Erhalt und Anpassung der Arrondierung, welche die nachbarrechtliche Ausgangslage ent- spannt. //Dies betrifft alle Perimeter-Teile der Quartierplanung Neu Arlesheim NORD. Im Kapitel 4.2.1. Geltungsbereich und Inhalt | Geltungsbereich werden die für die Umsetzung der Quartierplanung notwendigen Arrondierungen innerhalb des Pe- rimeters dargelegt. Die Arrondierungen sind Teil des Quartierplanvertrages und finden im Kapitel 6.3 privatrechtlicher Regelungsbedarf Erwähnung. • Erhalt und Anpassung der Dichte – die gut verträglich für den Ort – mit der Zielsetzung der Gemeinde für ein dichteres Bahnhofsquartier übereinstimmt. Die Chance auf eine Re- alisierung wird dadurch optimiert. //Dies betrifft alle Perimeter-Teile der Quartierplanung Neu Arlesheim NORD. Die mittels der Testplanung ermittelte Dichte wird für alle Perimeter-Teile beibehal- ten. Siehe dazu Kapitel 4.2.4. Art und Mass der Nutzung. • Erhalt und Anpassung des Regelwerks, dass auf der Testplanung basiert. //Dies wird im folgenden Kapitel 3.3.2. Regelwerk der Masterplanung behandelt. 3.3.2. Regelwerk der Masterplanung als Übersetzung der Prinzipien aus der Testplanung12 1. Die grüne Mitte als gemeinschaftlicher Hofraum Die vorgefundene grüne Mitte wird zum charakteristischen Merkmal des Gevierts. Der Hof dient den Bewohnern als Treff- und Aufenthaltsraum. Die Wegbeziehungen sollen öffentlich nutzbar sein, sie stehen Fussgänger, Velofahrer, Besucher und Dienstleistungs- erbringer (z.B. Post) offen. Die Grosszügigkeit des kollektiven Aussenraumes 12 siehe dazu Grundlagen-Beilage 2: Planungsbericht der Masterplanung Neu Arlesheim | Kapitel 5.1. Regelwerk der Masterplanung, Seite 12 Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 15
Erläuterungen zum Bebauungskonzept kompensiert die hohe Dichte. Hochstämmige Bäume prägen den Charakter des Hofs und strukturieren den Raum in unterschiedliche Bereiche. //Dies betrifft den Perimeter-Teil B der Quartierplanung Neu Arlesheim NORD. Der Stand der Umsetzung ist dem Quartierplan (Situationsplan | Schnittplan), sowie dem Kapitel 4.2.5 Gestaltung und Nutzung des Aussenraums zu entnehmen. 2. Die Bahnhofstrasse wird zur Geschäftsstrasse Zentrale Lage mit hoher Öffentlichkeit; das Erdgeschoss zur Bahnhofstrasse ist publi- kumsorientiert zu nutzen (Gewerbe, Verkauf, Soziale Einrichtungen). Die Mischnutzung belebt zusammen mit dem gegenüberliegenden höheren Haus auf der Parzelle 1135 die Bahnhofstrasse bis zum Kreisel. Durch die Abdrehung des neuen Hauses am Kreisel ent- steht an der Bahnhofstrasse ein einladender Zugang zur grünen Mitte. //Die Baubereiche des Quartierplans basieren auf dem Masterplan. Somit wurde die Abdrehung des Gebäudes an der Ecke Birseck- und Bahnhofstrasse unverän- dert in den Quartierplan übernommen. 3. Die Birseckstrasse als urbane Achse Die Birseckstrasse wird strassenbegleitend verdichtet und bekommt zusammen mit dem Eckhaus auf Parzelle 1135 einen urbanen Charakter mit einer Abfolge von aneinanderge- bauten grösseren Häusern in Analogie zum Bruggweg. Die vorhandene kantonal festge- legte Strassenbaulinie wird respektiert. //Dem Quartierplan (Situationsplan | Schnittplan) ist zu entnehmen, dass der auf- gespannte Baubereich die kantonale Strassenbaulinie respektiert. 4. Individuelle Häuser am Steinweg Der Charakter der heutigen Bebauungsstruktur soll erhalten bleiben. Das Zusammen- bauen zwischen den Parzellen ist nicht gestattet. Die Häuser stehen an der Strasse. 5. Die Eigentumsverhältnisse werden grundsätzlich respektiert Der Abtausch des Landes gleicht sich anteilsmässig aus und darf kein Eigentümer be- nachteiligen bzw. bevorteilen. Der Grenzabstand Gebäude – Parzelle orientiert sich an der Bebauungsstruktur, ein minimaler Gebäudeabstand von 7.5 m ist erforderlich. //Die im Quartierplan Neu Arlesheim NORD vorgesehenen Arrondierungen sind im Kapitel 4.2.1 Geltungsbereich und Inhalt ersichtlich. Der Plananhang 7 Arron- dierungen stellt die notwendigen Flächenabtausche plangrafisch dar. Der 1:1 Ab- tausch ist in der Quartierplanung Neu Arlesheim NORD gewährleistet. Der minimale Abstand von 7.5 m zwischen den Baubereichen wird eingehalten. Da die Baubereiche nicht zwingend den Fussabdruck der geplanten Bauten ab- bilden, wird sichergestellt, dass der Mindestabstand von 7.50 m nicht unterschrit- ten wird. 6. Hohe Dichte mit städtebaulich unterschiedlich geprägten Orten Die Ausnützungsziffer beträgt an der Bahnhofstrasse 1.8, im übrigen Planungsgebiet 1.4 und 1.6. Bei Zusammenbau an ausgezeichneten Stellen an der Birseckstrasse kann die Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 16
Erläuterungen zum Bebauungskonzept Dichte bis auf 1.54 erhöht werden. Ausgangslage für das maximale oberflächliche Bau- volumen bildet die Maximalhöhe ab Fusspunkt. //Die Ausnutzungsziffern (AZ) auf den jeweiligen Perimeter-Teilen entsprechen denen aus der Test- und Masterplanung. Die jeweiligen AZ der Baubereiche sind dem Kapitel 4.2.4. Art und Mass der Nutzung. Die Quartierplanung definiert die maximale Ausnutzung über die maximale Brut- togeschossflächen für Hauptbauten (BGFH) gemäss Ziffer 6.2 Art und Mass der Nutzung | Nutzungsmass im Quartierplanreglement. 7. Höhenentwicklung bis 25 m ab Fusspunkt, am Steinweg bis 22 m Unterschiedliche Bebauungstypen und unterschiedliche Höhen charakterisieren das Ge- biet. Die Obergrenze für Bebauungen beträgt 25 m Gesamthöhe (OK Dach) ab Fusspunkt. Ermöglicht wird eine reduzierte Überbauung von Boden und damit qualitätsvolle Aussen- räume. Mit Ausnahme der Eckparzelle 1139 und der Parzelle 1147 beträgt die Maximal- höhe an der Birseckstrasse 18 m. Entlang des Steinwegs gelingt durch die maximale Höhe von 18 m ein ökonomischer Umgang mit dem Boden und die Schaffung von quali- tätsvollen Gärten. An der Bahnhofstrasse ist die Maximalhöhe auf 25 m festgelegt. An der südwestlichen Spitze ist eine Bebauung bis zu 21 m möglich. //Die maximalen Gebäudehöhen sind im Quartierplan (Situationsplan | Schnitt- plan) ersichtlich. Sie wurden der Masterplanung entnommen. 8. Parkierung unter Häuser Der Hofraum ist möglichst wenig unterbaut. Die Tiefgarage darf den Fussabdruck der Bebauung überschreiten, jedoch nur so weit, dass die Qualität des Grünraums nicht da- runter leidet. Die unterirdische Parkierung soll mittels zwei Zu- und Wegfahrten direkt von der Bahnhofstrasse her und von der Birseckstrasse (Parzelle 1147) erschlossen werden. Die Anzahl der Parkplätze soll mittels eines Mobilitätskonzeptes beurteilt werden. //Auf eine Darstellung des unterirdischen Baubereichs wurde im Situationsplan des Quartierplans (Situationsplan | Schnittplan) verzichtet. Ausgewiesen sind die Flächen, welche nicht unterbaut werden dürfen. Die Fläche, die unterirdisch unterbaut werden kann, wurde dem Masterplan ent- nommen. Weitere Erläuterungen dazu sind dem Kapitel 4.2.6. Erschliessung und Parkierung zu entnehmen. Die Zu- und Wegfahrt für die unterirdische Parkierung ist ebenfalls dem Quartier- plan (Situationsplan | Schnittplan) zu entnehmen. Sie liegt im Perimeter-Teil A entlang der Bahnhofstrasse. Die Vorprojekte haben gezeigt, dass eine Reduktion auf eine einzelne Zu- und Ab- fahrt sinnvoll ist. Dies wurde durch die kantonale Vorprüfung bestätigt. Das Thema des Mobilitätskonzepts wird im Kapitel 4.2.6. Erschliessung und Par- kierung behandelt. 9. Mischnutzung ist erwünscht Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 17
Erläuterungen zum Bebauungskonzept Grundsätzlich ist eine Mischnutzung erwünscht, jedoch soll kein Gewerbeanteil zwingend vorgegeben werden. //Die Erläuterungen zu den möglichen Nutzungsarten innerhalb des Quartierplan- perimeters Neu Arlesheim NORD können dem Kapitel 4.2.4. Art und Mass der Nut- zung entnommen werden. 10. Arlesheim soll nachhaltig sein Erneuerbare Energien sind zu fördern. Ein Wärmeverbund durch Grundwassernutzung ist vertretbar, falls die geologische Untersuchung eine Grundwassernutzung zulässt und so- fern dies ökonomisch tragbar und technisch möglich ist. //Dem Quartierplan (Situationsplan | Schnittplan) ist der mögliche Ort für die Grundwasserrückspeisung im Perimeter-Teil A zu entnehmen. Die Prüfung der Möglichkeit eines Wärmeverbundes durch Grundwassernutzung wird ange- strebt. Dies bildet einen Schnittpunkt zum Quartierplan Neu Arlesheim SUED und müsste im Quartierplanvertrag geregelt werden. 3.3.3. Die Masterplan Pläne als Übersetzung der Testplanung Arrondierungsplan siehe Plananhang 1 Baufeldplan siehe Plananhang 2 Frei- und Grünraumplan siehe Plananhang 3 Erschliessungsplan siehe Plananhang 4 Nutzungsplan siehe Plananhang 5 3.4 Überarbeitung Masterplan Perimeter Neu Arlesheim NORD 3.4.1. Anlass zur Überarbeitung • Veränderung der Absichten und der Verhältnisse der Eigentümerschaft der Parzellen 1142 und 1143. Dadurch hätte beispielsweise die vorgesehene Durchwegung nicht in der ersten Etappe realisiert und umgesetzt werden können. • Der Grundeigentümerwechsel der Parzelle 1142 ermöglicht die Erweiterung des Quartier- planperimeters NORD und eine in Bezug auf das übergeordnete Fusswegnetz sinnvollere Platzierung des Weges. • Diese ermöglicht nicht nur die Umsetzung in der ersten Etappe, sondern auch eine ver- besserte Wegführung innerhalb des Areals, sowie eine Steigerung der Freiraumqualität. • Zwischen den Parzellen 1142 und 3651 hat man sich auf einen neuen Grenzverlauf geei- nigt. Dies unter Berücksichtigung von Punkt 5 Die Eigentumsverhältnisse werden grund- sätzlich respektiert13 des Regelwerks der Masterplanung. 13 siehe dazu Grundlagen-Beilage 2: Planungsbericht der Masterplanung Neu Arlesheim | Kapitel 5.1. Regelwerk der Masterplanung, Seite 12 Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 18
Erläuterungen zum Bebauungskonzept Die Darstellung dieser Überarbeitung ist dem Plananhang 6 zu entnehmen. Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 19
Erläuterungen zum Bebauungskonzept 3.5 Vorprojekte Bebauungskonzept Abbildung 13: Situationsplan Vorprojekte Quartierplan Neu Arlesheim NORD | ©UC’NA Architekten ETH SIA BSA 2020 Aufgrund der ausserordentlichen Konstellation dieser Quartierplanung (Quartierplanpflicht, drei Eigentümer) werden die Bauten in den drei unterschiedlichen Perimeter-Teilen von drei verschiedenen Planerteams bearbeitet, die sich in Bezug auf die Zielsetzungen, den Aussen- raum und den architektonischen Ausdruck untereinander absprechen und verständigen, um qualitätsvolle, eigenständige Projekte zu entwickeln, mit dem Ziel einen realen Mehrwert für den Ort zu schaffen. 3.5.1. Bebauung am Kreisel und entlang der Bahnhofstrasse Der Strassenraum der Bahnhofstrasse wird zukünftig vom gutfrequentierten Bahnhof Dor- nach-Arlesheim bis zum Kreisel Birseckstrasse in seiner städtebaulichen Lesbarkeit ge- stärkt. Die Baubereiche sind so angelegt, dass die künftige Bebauung den Strassenraum un- terstützt und durch ein publikumswirksames Erdgeschoss belebt wird. Am Kreisel der Birseckstrasse und Bahnhofstrasse im Perimeter-Teil A ist ein achtgeschos- siger, 25 m hoher Punktbau geplant, der gemeinsam mit dem auf der gegenüber liegenden Strassenseite entstandenen Neubau das Tor zum neuen Quartier bildet. Die Ausdrehung des Baus aus der Strassengeometrie erlaubt, neben der Einreihung in die Bahnhof- wie auch in die Birseckstrasse, zusätzlich eine Fassade zum Kreisel hin auszubilden. Damit wird die städtebauliche Situation am Kreisel aufgewertet, zum Quartier eine öffnende Wirkung erzielt und eine einladende Geste geschaffen. Zudem bereichert die, von der Strasse abgewandte Südfassade, den übergeordneten Gartenraum im Quartierinnern mit einer vertikalen, ge- schossübergreifend begrünten Terrassenlandschaft. Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 20
Erläuterungen zum Bebauungskonzept Die geplante gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss, sowie die Adressbildung an der Bahn- hofstrasse unterstützen den urbanen Charakter. Die Laden- und Gewerberäume befinden sich direkt am Trottoir, welches in der Mitte verbreitert wird. Um die Verbreiterung zu maxi- mieren, und dadurch eine geschützte Zwischenzone zu kreieren, wird das Erdgeschoss auf dieser Seite als gedeckte Galerie zurückversetzt. Diese ist als Begegnungsort zu verstehen, z.B. für ein Kaffee, oder einen Blumenladen, sowie zur Erschliessung der Laden- und Gewer- beräume. Architektonisch betont wird die Stellung, die Nutzung sowie der Bezug zur Umge- bung des Perimeter-Teils A durch die allseitige Ausrichtung der stehenden Öffnungen mit variantenreichem Rhythmus und eine umlaufende und durchgängige Materialisierung in lehmfarbigem Material. Abbildung 14: Vorprojekte Quartierplan Neu Arlesheim NORD Ansicht Bahnhofstrasse | ©UC’NA Architekten ETH SIA BSA 2020 | Staehelin, Gisin + Partner AG | Hänggi Architekten GmbH Zur Stärkung der Bahnhofstrasse als Geschäftsstrasse wird östlich des Neubaus am Kreisel im Perimeter-Teil B ein strassenbegleitendes, in Stein materialisiertes Haus mit ebenfalls publikumsorientiertem Erdgeschoss geschaffen. Die Adressbildung mit den Eingängen zum Treppenhaus und den Gewerberäumen erfolgt über die Bahnhofstrasse. Das 25 m hohe Ge- bäude wird in seinem urbanen Charakter durch die geplante Baumallee unterstützt, bildet mit den Bauten am Kreisel Birseckstrasse den Eingang zum Bahnhofsquartier und betont die Zentrumswirkung durch einen vorgelagerten mehrstämmigen Baum. Zudem formulieren die Gebäude den Übergang von der Strasse zum Quartierinnern. Als Ensemble mit dem Baubereich a1 und dem längsgerichteten Hofgebäude schafft das Gebäude an der Bahnhofstrasse einen funktional aufgeladenen Zwischenraum mit Platzcha- rakter. Dieser schafft für den Perimeter-Teil A sowohl die Adressbildung für die Wohnungen wie auch den Zugang zum privaten Garten mit Spielplatz für die BewohnerInnen. Ergänzt durch eine dichte Bepflanzung zur Birseckstrasse und den Baukörper wird dieser zurückge- zogene Erholungsraum vom Strassenlärm abgeschirmt. Weiter befindet sich hier die Ein- fahrt der Einstellhalle, welche als Treppenlandschaft und Begegnungsort gestaltet ist, sowie Veloabstellplätze im Aussenraum und Entsorgungs- und Kompostierungsmöglichkeiten. Mittels kleiner Nischen, Aufweitungen und geschickter Überwindung von Niveauunterschie- den verbindet der Zwischenraum zudem die Bahnhofstrasse spannungsvoll mit dem kol- lektiven Hofraum des Quartiers. Damit wird die angestrebte Durchlässigkeit im Geviert er- höht und das Wegnetz bereichert. 3.5.2. Bebauung der Mitte Im Perimeter-Teil B befinden sich zwei übergeordnete Freiräume und drei, aufgrund ihrer unterschiedlichen Lagen, Grössen und Stellungen für das Quartier Neu Arlesheim wesentli- che Bauten. Die Gebäude ermöglichen eine differenzierte und präzise Ausbildung und Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 21
Erläuterungen zum Bebauungskonzept Zuordnung der Aussenräume, unterstützen die Ensemblewirkung mit den anderen Bauten in den benachbarten Perimeter-Bereichen des angrenzenden Quartierplans Neu Arlesheim Süd und den bestehenden Häusern. Zudem schaffen die Freiräume und das Wegnetz wichtige Funktionsbezüge für das Zusammenleben des Quartiers und dessen Anbindung an die um- liegenden Nachbarschaften, wie beispielsweise der Zentrumsentwicklung am Bahnhof Dor- nach-Arlesheim oder zur Fabrikmatte. Abbildung 15: Blick in den Hofraum Richtung Bahnhofstrasse, links im Bild der öffentlich nutzbare Weg, der das Quartier verbindet | ©UC’NA Architekten ETH SIA BSA 2020 Der trapezförmige Hofraum im Innern des Gevierts steht dem Quartier als Treff- und Aufent- haltsort zur Verfügung. Die mehrheitlich chaussierte Oberfläche und die grosskronigen Bäume unterstützen den offenen und kollektiven Charakter. In Längsrichtung wird der gross- zügige Freiraum durch das lange Hofhaus und das wegbegleitende und raumhaltige Hecken- element aufgespannt. Durch die wenigen, robusten und deswegen wirkungsvollen Raum- und Landschaftselemente wird ein vielseitig aneigenbarer Aussenraum geschaffen, der bei- spielsweise im Alltag als geschützter Kinderspielort oder einem jährlich stattfindenden Quar- tierfest dient. Damit erfüllt der Hofraum eine quartierverbindende Aufgabe. Getrennt durch das Hofgebäude entsteht auf der Westseite des Perimeter-Teils B ein mar- kanter Gartenraum. Im Kontrast zum belebten Hofraum bildet der Garten den Rückzugsort für die daran angrenzenden Gebäude. Im Charakter durchgrünt, versickerungsfähig und ru- hig schafft er eine mikroklimatische Oase, die in ihrer Grösse durch die Zusammenfassung und Aufhebung von einzelnen, privaten Vorgärten eine quartierprägende Wirkung erhält. Durch die Ausgestaltung der Gartenanlage mit Wegverbindungen, Nischen in Hecken und Stauden, Baumgruppen und Gemeinschaftsbeeten wird ein ökologisch wertvolles Grünrau- mangebot geschaffen. Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 22
Erläuterungen zum Bebauungskonzept Abbildung 16: Blick aus dem westlich vom Hofraum liegenden privaten Garten auf das Langhaus | ©UC’NA Architekten ETH SIA BSA 2020 Das lange Hofgebäude ist in seiner volumetrischen Ausgestaltung und in der städtebauli- chen Stellung an die Schreinerei Brühweiler angelehnt und bildet einen wichtigen Anhalts- punkt für die Lesbarkeit des Quartierursprungs. Das Langhaus übersetzt den Charakter des ehemaligen Gewerbeareals und spinnt den Gedanken des holzverarbeitenden Betriebs als Holzwohnhaus weiter. Die Längsausdehnung des 18m hohen Baus definiert die beiden über- geordneten zusammenhängenden Grün- und Freiräume auf dem Baufeld und stärkt diese in ihren andersartigen Charakteren. Das Langhaus nutzt die quartierordnende Funktion und die zweiseitige Orientierung, um ein qualitätsvolles Wohnraumangebot zu schaffen. Abbildung 17: Vorprojekte Quartierplan Neu Arlesheim NORD, Blick in den Gartenraum und Schnitt durch die Perimeter-Teile A und C | ©UC’NA Architekten ETH SIA BSA 2020 | Staehelin, Gisin + Partner AG | Hänggi Architekten GmbH In der Tiefe des Areals liegt das Haus im Süden des Perimeter-Teils B. Es schafft sowohl den Übergang zum Perimeter-Teil C, zum Quartierplan Neu Arlesheim Süd wie auch zu den Bau- ten am Steinweg. Atmosphärisch handelt es sich mit einer Höhe von 18 m um ein stattliches Haus im Garten. Durch die prominente Lage im Schnittpunkt der Wegverbindung von der Bahnhofstrasse wie auch der Birseckstrasse verankert das Haus im Garten das Perimeter- innere im Quartier und verbindet das Innenleben mit den Quartierrändern. Es leistet zudem einen Beitrag zur Ensemblewirkung des Langhauses mit dem Perimeter-Teil C. Der Perimeter-Teil C liegt direkt an der Birseckstrasse. Die geplante Baute zieht sich jedoch bewusst aus dem Strassenraum zurück und orientiert sich ins Quartierinnere. Die Adressbil- dung findet sich entlang der neuen Durchwegung, bzw. am neu geschaffenen Quartierplatz. Quartierplanung Neu Arlesheim NORD | Quartierplanbericht | Stand 1. Juli 2021 23
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