Kirchen info - Zusammenstehen Für gute Arbeit und gute Versorgung - ver.di - Gesundheit & Soziales
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Inhalt
Vom Wandel der Arbeit und ihrer kollektiven Gestaltbarkeit 3
Diakonie Niedersachsen: »Ganz normale Tarifverhandlungen auf Augenhöhe« 4
Caritas-Stiftung Liebenau in Baden-Württemberg:
Beschäftigte organisieren sich für Tarifvertrag 5
Diakonie Württemberg:
»Unerhört« – gelungene Aktion der Tarifkommission Diakonie 6
Diakonie Bayern: Und weiter geht’s auf dem Weg zum Tarifvertrag 7
Diakonie Hessen:
Aktionen wegen abgesagter Verhandlungen für die Altenpflege 8
Kirchlicher Sonderweg: Erfolgreich – für Arbeitgeber 10
Diakonie Deutschland:
Lohnspaltung für Beschäftigte und mehr Flexibilität für Arbeitgeber 10
Diakoniewerk Kropp in Schleswig-Holstein:
»Allein mit guten Argumenten kommen wir nicht weiter« 14
Diakonie Mitteldeutschland: Keine Entlastung, etwas Lohnerhöhung 15
Diakonie Mitteldeutschland: Das Pippi-Langstrumpf-Syndrom 16
ver.di-Streitschriften:
Zu Mitbestimmung und Tarifverträgen in kirchlichen Betrieben 18
Diakonie Hessen: Lohnunterschiede im Hinterzimmer weiter zementiert 20
JAV-Wahlen unterstützen: Mitbestimmung in der Ausbildung stärken 21
Konzern-MAV bei Agaplesion gegründet: »Wir wollen mitgestalten« 24
Leitfaden für Mitarbeitervertretungen – mit aktuellem MVG.EKD 26
Fotos: ver.di
Verbindliche Einigungsstelle nach MVG.EKD: Ab 2020 am Start 27
Seminarangebote für Mitarbeitervertretungen 28
Neues Vernetzungsforum: »MAV-aktiv« 28
Ihr fragt – ver.di antwortet 29
Unsere Ansprechpartner/innen in den Bundesländern 29
Quo vadis Altenpflege? 30
Pflegekammer Rheinland-Pfalz beschließt Berufsordnung:
»Arbeitgeber mit in die Pflicht nehmen« 31
Fachtagung Behindertenhilfe: Große Resonanz und viele Fragen 32
Reform des Kinder- u. Jugendhilferechts:
Gesetzentwurf des SGB VIII soll kommen 34
ver.di auf dem 37. Evangelischen Kirchentag 35
Impressum:
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesverwaltung
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
Verantwortlich: Sylvia Bühler
Briefe an die Redaktion:
ver.di Bundesverwaltung, Ressort 9, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Email: mario.gembus@verdi.de
Redaktionsteam: Uta von Schrenk, Herbert Deppisch, Daniel Behruzi, Mario
Gembus, Berno Schuckart-Witsch, Daniel Wenk
Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 3. April 2020
Layout: fgl-werketage, Andreas Hesse · Druck: Druckservice Vera Boepple
2 W-3521-06-1019Vom Wandel der Arbeit
und ihrer kollektiven Gestaltbarkeit
Liebe Leserin, lieber Leser,
Ende Oktober lud die Diakonie zur »Innovationskonfe- Beteiligung und Engagement von Beschäftigten ste-
renz« nach Kassel. Vertreter*innen aus Wissenschaft, hen auch im Fokus zweier Streitschriften, die ver.di ver-
Politik und Einrichtungen diskutierten über innovative öffentlicht hat. Mitbestimmung und Tarifverträge sind
Lösungen und zukunftsfähige Ideen. Nicht mit dabei: seit 100 Jahren etablierte Rechte von
die Beschäftigten der Diakonie, niemand der immerhin Arbeitnehmer*innen in Deutschland, auch in kirch-
fast 600.000. Gleiches gilt für die Ankündigung der lichen Betrieben. Die beiden Schriften werfen einen kri-
Diakonie, die bisherige Loyalitätsrichtlinie zu einer tischen Blick auf deren Ausgestaltung durch die Kirchen
Profilrichtlinie weiterzuentwickeln. Theolog*innen, und laden zur Diskussion ein, inwieweit die kirchlichen
Jurist*innen, Diakonie, Fach- und Landesverbände Regeln für über 1,2 Millionen Beschäftigte in einer sich
sowie Unternehmen bilden dafür eine Kommission. wandelnden Arbeitswelt noch zeitgemäß sind.
Vertreter*innen der Beschäftigten sind bislang nicht Unsere Kolleg*innen im Gesundheits- und Sozialwe-
vorgesehen. In beiden Fällen geben sich der Arbeitge- sen werden durch einen hohen Arbeitsethos angetrie-
ber Kirche und ihre Diakonie progressiv, gehen mit den ben – und das ist toll. Denn natürlich wollen wir alle,
eigenen Beschäftigten jedoch gewohnt paternalistisch dass engagierte Menschen zum Beispiel unsere Kinder,
um. Gespräche über die künftige Gestaltung der Arbeit unsere Eltern im Alter oder uns selbst gut versorgen
und deren Rahmenbedingungen finden ohne die maß- oder beraten. Doch oft behindert dieses Ethos die eige-
geblich Betroffenen statt. ne Interessenvertretung: »Ich kann doch nicht meine
Auch bei den 2019 auf kirchlichem Weg getrof- Klienten oder Patienten im Stich lassen.« Umso wich-
fenen Regelungen über Löhne und Arbeitsbedingungen tiger ist der Perspektivwechsel: Nur mit guten Arbeits-
stehen die Bedürfnisse der Beschäftigten nicht an erster bedingungen können Beschäftigte des Gesundheits-
Stelle. Statt bessere Bedingungen zu schaffen, werden und Sozialwesens andere Menschen gut versorgen und
Arbeitszeiten flexibilisiert und verlängert. Eine irrwitzige dabei selbst gesund bleiben. Das zu erreichen, geht
Entwicklung in einer Zeit, in der Fachkräfte händerin- nicht allein, sondern nur gemeinsam. Mit ver.di.
gend gesucht werden und die Belastung der Beschäf- Eure Kirchen.info-Redaktion
tigten dringend reduziert werden muss.
Anders laufen die Dinge mit Tarifvertrag. Solche
Angriffe auf die Arbeitszeit konnten zum Beispiel die
Beschäftigten der Diakonie Niedersachsen in ihrer Tarif-
runde verhindern. Ermöglicht haben dies das Engage-
ment und die Aktionen vieler ver.di-Kolleg*innen. Da-
durch haben sie auch eine zusätzliche Pflegezulage
erreicht, ähnlich wie im öffentlichen Dienst. Und zwar
auch für die Altenpflege.
Wo Arbeitsrechtliche Kommissionen die Löhne und
Arbeitsbedingungen in der Diakonie festlegen, geschah
hingegen auch in diesem Jahr, was im Sinne der Arbeit-
geber ist: Die Löhne wurden zwar erhöht, doch die
Schere zwischen unteren und oberen Lohngruppen
erheblich vergrößert. Zum Teil wurden Beschäftigten-
gruppen ungleich behandelt. Die Arbeitszeit wurde mit
neuen Bereitschaftszeiten flexibilisiert und Forderungen
nach Entlastung wurden schlicht ignoriert, zum Beispiel
in Mitteldeutschland. Im Norden und anderswo gibt
es etliche diakonische Arbeitgeber, die sich überhaupt
nicht an kirchliche Spielregeln halten und Arbeitsbedin-
gungen per Arbeitsvertrag festlegen, wie es ihnen ge-
fällt. Es ist nicht neu: Setzen sich Beschäftigte kollektiv
für ihre Interessen ein, setzen sie der Willkür ihrer Ar-
beitgeber Grenzen.
Kirchen.info Nr. 34 · November 2019 3Diakonie Niedersachsen:
»Ganz normale Tarifverhandlungen
auf Augenhöhe«
Tobias Warjes ist Mit dem Tarifabschluss wird eine neue Pflegezulage
Heilerziehungspfle- zwischen 85 und 120 Euro im Monat eingeführt. Ist
ger und Vorsitzender auch das ein Mittel gegen den Mangel an Arbeits-
der Arbeitsgemein- kräften?
schaft der Mitarbei- Ja, natürlich. Mit dem Pflegepersonalstärkungsge-
tervertretungen in setz hat die Regierung dafür gesorgt, dass Tariferhö-
den Diakonischen hungen in der Krankenhauspflege vollständig refinan-
Werken Niedersach- ziert werden. Hier Verbesserungen zu erreichen, ist
sens (ag mav). daher nicht so schwer. Wir haben aber darauf bestan-
Er ist seit deren den, dass die Zulage auch in der Altenhilfe gezahlt
Gründung 2010 wird. Das haben wir erreicht. Hinzu kommt, dass wir
Mitglied der ver.di- die Altenpflegetabelle, die gegenüber der allgemeinen
Tarifkommission für Entgelttabelle um etwa drei Prozent abgesenkt war,
die niedersächsische schrittweise auf dieses Niveau anheben. Das ist ein
Diakonie. echter Erfolg.
ver.di hat für die Diakonie Niedersachsen einen neuen Wie habt Ihr die Arbeitgeber dazu bewegt, das zu ak-
Tarifvertrag durchgesetzt, der den rund 37.000 Be- zeptieren?
schäftigten bis Juni 2021 Lohnerhöhungen von insge- Das hat auch mit der generalistischen Ausbildung
samt 7,2 Prozent beschert. Wie bewertest Du die Ver- im neuen Pflegeberufegesetz zu tun. Es ist zu befürch-
einbarung? ten, dass die Leute von der Alten- in die Krankenpflege
Ich kann diesen Abschluss gut vor meinen Kolle- abwandern oder sich gleich gegen die Altenpflege ent-
ginnen und Kollegen vertreten. Für 2019 steht eine Drei scheiden, wenn die Bedingungen dort schlechter sind.
vor dem Komma, das wollten die Arbeitgeber eigent- Darauf haben wir bei den Verhandlungen hingewiesen
lich verhindern. Noch wichtiger finde ich, dass wir zum und zugleich deutlich gemacht, dass es nicht gerecht-
ersten Mal eine soziale Komponente durchgesetzt fertigt ist, Beschäftigten in der Altenpflege bei gleicher
haben: In den ersten beiden Erhöhungsrunden steigen Qualifikation weniger zu zahlen als ihren Kolleginnen
die Entgelte um jeweils mindestens 70 Euro. Das führt und Kollegen in den Krankenhäusern.
dazu, dass die Schere zwischen unteren und oberen
Entgeltgruppen nicht noch stärker auseinandergeht. Und dieses Argument hat gezogen?
Na ja, die Arbeitgeber haben die deutliche Erhö-
Warum ist Dir das so wichtig? hung in der Altenhilfe eher zähneknirschend akzeptiert.
Schon eine Fachkraft mit einer vollen Stelle hat Dazu haben auch die vielen Aktionen beigetragen, die
nicht allzu viel Rente zu erwarten. Den Kolleginnen und die Kolleginnen in den Einrichtungen auf die Beine ge-
Kollegen in den unteren Entgeltgruppen – die dazu oft- stellt haben. Das waren zwar oft eher kleine Proteste,
mals Teilzeit arbeiten – droht massenhaft Altersarmut. aber es haben sich sehr viele Belegschaften gerade in
Das ist nicht sozial. Klar: Die Arbeitgeber hätten lieber den Pflegeheimen daran beteiligt. Das hat die Diakonie-
die Fachkräfte bevorteilt, weil sie auf dem Arbeitsmarkt Spitze durchaus wahrgenommen.
schwer zu bekommen sind. Nur für sie etwas zu tun, ist
aber sehr kurzsichtig. Denn wenn es so weitergeht, be- Warum war die Aktionsbereitschaft in dieser Tarifrunde
kommen die Einrichtungen auch bei Nicht-Fachkräften so groß?
ein Problem. Vor dem Tarifabschluss lagen die Stunden- Die Arbeitgeber selbst haben dazu beigetragen. In
löhne in diesem Bereich bei 12,41 Euro. In vielen ande- der ersten Verhandlungsrunde legten sie kein Angebot
ren Branchen verdient man mehr – und hat keine vor. Und in der zweiten Runde verlangten sie plötzlich
Schicht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Es besteht die Ge- eine massive Flexibilisierung und Verlängerung der Ar-
fahr, dass die Leute abwandern und ihrem Beruf den beitszeiten. Das hat dazu geführt, dass sich die Kolle-
Rücken kehren. ginnen mehr als sonst für diese Tarifauseinanderset-
zung interessiert haben und auch bereit waren, sich zu
engagieren. Daraufhin haben die Verhandlungsführer
4 Kirchen .info Nr. 34 · November 2019der Diakonie ihre Forderungen schnell wieder vom cheninterner Lohnfindung durch die Teilnahme an Ar-
Tisch genommen. Zu dem schließlich gefundenen Kom- beitsrechtlichen Kommissionen am Leben zu halten.
promiss gehört übrigens auch die Tarifierung der Aus-
zubildenden in der Heilerziehungspflege, die für mich Dies war bereits die dritte Entgeltverhandlung seit Be-
persönlich besonders wichtig ist. Schon in den letzten stehen des Diakonie-Tarifvertrags in Niedersachsen.
beiden Tarifrunden haben wir gefordert, dass ange- Sind Tarifverhandlungen inzwischen zur Normalität ge-
hende Heilerziehungspfleger einen Anspruch auf tarif- worden?
liche Vergütung haben – so, wie es in der Pflege und Es sind auf jeden Fall ernsthafte Verhandlungen, die
anderswo selbstverständlich ist. Das haben wir jetzt ganz anders laufen als auf dem »Dritten Weg«. Auf Ar-
durchgesetzt. Die Diakonie Niedersachsen hat damit beitgeberseite sitzen allerdings noch ein paar Leute, die
einen der wenigen Tarifverträge überhaupt, der auch aus der Tradition des »Dritten Wegs« kommen, was
für Auszubildende in der Heilerziehungspflege gilt. man manchmal merkt. Was ich überhaupt nicht für
zeitgemäß halte, ist, dass der Kirchenaustritt ein Kündi-
Gab es bei den Verhandlungen sonst noch Besonder- gungsgrund sein kann. Das ist schon deshalb absurd,
heiten? weil die Konfessionszugehörigkeit bei Einstellungen
Ja, ver.di hat erstmals offiziell gemeinsam mit der kein entscheidendes Kriterium mehr ist. Wir werden
Ärzteorganisation Marburger Bund verhandelt. Das war weiter darauf drängen, dass diese Regelung beseitigt
sehr hilfreich und hat uns alle stärker gemacht. Ich wird. Ansonsten aber sind wir in der Tat auf dem Weg,
finde, das sollte im Marburger Bund Schule machen. ganz normale Tarifverhandlungen auf Augenhöhe zu
Gemeinsam auf Augenhöhe über Tarifverträge zu ver- führen. Wie man sieht: Das geht auch in Kirche und Di-
handeln ist viel sinnvoller, als den »Dritten Weg« kir- akonie.
Caritas-Stiftung Liebenau in Baden-Württemberg:
Beschäftigte organisieren sich für Tarifvertrag
In der Liebenau Leben im Alter gGmbH tut sich was. haben wir gezeigt, wie groß der Abstand zum Tarifver-
Seit Jahren werden die rund 750 Beschäftigten des trag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. zu den
Tochterunternehmens der Stiftung Liebenau, die dem Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas inzwischen
Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart ange- ist – das hat gewirkt.« So liegt beispielsweise das Tabel-
hört, schlechter bezahlt als ihre Kolleginnen und Kolle- lenentgelt einer Pflegekraft im Dauernachtdienst mit
gen in anderen Bereichen der Caritas und im öffent- einer halben Stelle und 16 Beschäftigungsjahren um
lichen Dienst. Grund ist ein sogenannter bischöflicher 236 Euro unter dem TVöD. Eine Wohnbereichsleitung
Dispens, der es den 18 Pflegeeinrichtungen lange Zeit in Vollzeit verdient im siebten Beschäftigungsjahr mo-
erlaubte, von den Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas natlich fast 1.000 Euro weniger. Auch bei der Jahres-
abzuweichen. Diese Ausnahmeregelung ist ausgelau- sonderzahlung und beim Freizeitausgleich für Arbeit zu
fen, weshalb das Unternehmen auf ver.di zugegangen ungünstigen Zeiten sind die Beschäftigten der Liebenau
ist, um Verhandlungen über einen Tarifvertrag aufzu- Leben im Alter gGmbH benachteiligt. Hinzu kommt,
nehmen. »Natürlich stehen wir für Tarifverhand- dass das Unternehmen statt der Beiträge von acht Pro-
lungen«, stellte die ver.di-Landesfachbereichsleiterin zent, die es laut AVR in die Zusatzversorgungskasse
Irene Gölz seinerzeit im Interview mit dem Kirchen.info einzahlen müsste, seinen Angestellten lediglich drei
klar. »Aber diese können nur auf Augenhöhe stattfin- Prozent für eine private Altersvorsorge auszahlt. »Wenn
den, wenn die Beschäftigten bereit sind, sich dafür ein- man alle Bestandteile der Entlohnung hochrechnet,
zusetzen und sich zu organisieren.« Dieser Appell kommt man auf schätzungsweise eine Million Euro pro
zeigte Wirkung: Noch Anfang 2019 waren lediglich vier Jahr, die den Beschäftigten der Liebenau Leben im Alter
Betriebsratsmitglieder – in Bezug auf die betriebliche gGmbH vorenthalten wird«, rechnete Baumann vor.
Mitbestimmung sind die Einrichtungen bereits weltlich Für ver.di ist klar: Ziel der anstehenden Tarifver-
organisiert – Mitglied bei ver.di. Jetzt sind mehr als 200 handlungen muss die Angleichung an den TVöD sein,
Beschäftigte gewerkschaftlich organisiert. dem auch die AVR der Caritas entspricht. Doch es gibt
»Wir haben sehr viele Gespräche geführt und deut- bereits Komplikationen: Die Dienstgeberseite in der Ar-
lich gemacht, dass sich an der ungleichen Bezahlung beitsrechtlichen Kommission (ARK) der Caritas hat dem
nur etwas ändern wird, wenn sich die Leute engagie- Unternehmen Gespräche über eine stufenweise Über-
ren«, berichtete Yvonne Baumann vom ver.di-Landes- führung in die kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien an-
bezirk Baden-Württemberg. »Mit konkreten Zahlen geboten. Der Liebenau-Vorstand hat den für Dezember
Kirchen.info Nr. 34 · November 2019 5geplanten Verhandlungsbeginn daraufhin auf das näch- ßerhalb des kirchlichen Arbeitsrechts gestellt«. Darauf-
ste Jahr verschoben. hin hätten sich die Beschäftigten dafür entschieden, mit
Einer Überführung in die Arbeitsvertragsrichtlinien ver.di selbstbestimmt einen Tarifvertrag zu erreichen.
müsste auch die Dienstnehmerseite in der ARK zustim- Von der Arbeitsrechtlichen Kommission wünsche man
men. »Wir fordern die Kolleginnen und Kollegen in der sich dabei weiterhin Unterstützung.
ARK auf, das abzulehnen und den Weg zu einem Tarif- Nur bei Tarifverhandlungen könnten die organisier-
vertrag bei der Liebenau nicht zu torpedieren«, appel- ten Beschäftigten selbst festlegen, welche Forderungen
lierte Baumann. »Vor einem Jahr hat die Stiftung Liebe- sie aufstellen, wer sie vertritt und welches Ergebnis sie
nau die Angleichung an die AVR noch vehement akzeptieren, erläuterte Baumann. »Der Weg zum Tarif-
abgelehnt. Jetzt will sie das doch wieder, allerdings stu- vertrag wird von den ver.di-Mitgliedern bestimmt«,
fenweise gestreckt über fünf Jahre. Wer garantiert stellte die Gewerkschafterin klar. Voraussichtlich An-
denn, dass es sich der Vorstand in dieser Zeit nicht fang November wählen die ver.di-Mitglieder die Tarif-
noch einmal anders überlegt?« kommission. In etwa der Hälfte der Einrichtungen
Die Delegierten der ver.di-Mitglieder aus den 18 haben die Teams bereits Delegierte bestimmt, die wäh-
Einrichtungen unterstützten diese Haltung bei einem rend der Verhandlungen die Rückkopplung in die Be-
Treffen am 22. Oktober einmütig. In einer einstimmig triebe sicherstellen und die Meinung der Basis einbrin-
beschlossenen Resolution erklärten sie selbstbewusst: gen sollen. »Solche demokratischen Mechanismen und
»Gemeinsam werden wir uns auf den Weg machen, Verhandlungen auf Augenhöhe gibt es nur mit Tarifver-
um durch einen Tarifvertrag unsere Arbeitsbedin- trag«, betonte Baumann. »Dafür machen wir uns ge-
gungen und vor allem Lohngestaltung mitzubestim- meinsam mit den aktiven Kolleginnen und Kollegen
men.« Das Unternehmen habe durch eine Änderung weiter stark.«
seiner Satzung »Fakten geschaffen und uns damit au- Daniel Behruzi
Diakonie Württemberg:
»Unerhört« – gelungene Aktion
der Tarifkommission Diakonie
Foto: Rüdiger Bäumel
Besser zuhören: Diakonie-Beschäftigte fordern mehr Rechte ein
6 Kirchen .info Nr. 34 · November 2019Unter dem Stichwort »UNERHÖRT« führt die Diakonie die diakonischen Arbeitgeber Deiner Meinung nach zu-
Deutschland eine Kampagne durch, mit der sie für eine hören und entsprechend handeln – in Deiner Einrich-
offene Gesellschaft wirbt: »Viele Menschen haben tung und überhaupt?« Die Karten wurden von Mitglie-
heute das Gefühl, nicht gehört zu werden. Sie fühlen dern der Mitarbeitervertretung (MAV) oder der ver.di-
sich an den Rand gedrängt in einer immer unübersicht- Betriebsgruppe in den Diakonieeinrichtungen verteilt,
licheren Welt, in der das Tempo steigt und Gerechtig- die Rückmeldungen wurden für die Aktion zur Eröff-
keit auf der Strecke zu bleiben droht. ...« nung der Woche der Diakonie ausgewertet. ver.di-
Anknüpfend an diese begrüßenswerte Kampagne Kolleg*innen haben dem Vorstandsvorsitzenden des
hat die Tarifkommission der Diakonie Württemberg Diakonischen Werks Württemberg, Oberkirchenrat Die-
eine kleine aber feine Aktion zur Eröffnung der Woche ter Kaufmann, eine Riesen-Unerhört-Postkarte mit For-
der Diakonie organisiert. Der Gedanke dabei: »Auch derungen der Beschäftigten übergeben.
viele Diakonie-Mitarbeitende haben zuweilen das Ge- Insbesondere die Dringlichkeit der Abschaffung der
fühl, von ihrem Arbeitgeber nicht oder nicht angemes- ACK-Klausel vor den nächsten MAV-Wahlen konnte so
sen gehört zu werden. Daher unsere ver.di-Aktion »Un- deutlich gemacht werden. Fazit: eine gelungene Akti-
erhört! Diese Mitarbeitenden.« Beschäftigte konnten on. Danke an alle, die sich an der Aktion beteiligt
auf Karten schreiben, was ihrer Meinung nach geän- haben und weiter beteiligen werden. Lasst uns die An-
dert oder verbessert gehört. Auf der Rückseite der liegen unserer Kolleginnen und Kollegen aufnehmen
Karte steht: »Mit ihrer Kampagne »unerhört« will die und die Arbeitsbedingungen gemeinsam zum Besseren
Diakonie zuhören. Wir nehmen sie beim Wort und do- wenden.
kumentieren die Stimmen der Beschäftigten: Wo sollten Uli Maier
Diakonie Bayern:
Und weiter geht’s auf dem Weg
zum Tarifvertrag
Das Kirchen.info hat in seiner Maiausgabe über die fe und Bedürfnisse ihrer Klient*innen oder
wichtigsten Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung in Bewohner*innen zu konzentrieren. Wie gelingt aber
der Diakonie Würzburg berichtet. Die Betriebsgruppe der Perspektivwechsel, dem Anspruch an die Qualität
hatte die Umfrage gestartet, um konkrete Ansatz- der eigenen Arbeit gute Bedingungen für sich selbst
punkte für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen voranzustellen? Nach dem Motto: »Wenn ich gute Ar-
herauszufinden. beitsbedingungen habe, kann ich auch dauerhaft gute
Ende September fand nun ein Vernetzungstreffen Arbeit leisten.« Ärger und Unmut über die Arbeitsbe-
der bayerischen Tarifprojekte in der ver.di-Bildungsstät- dingungen sollten nicht in Frust und Resignation mün-
te in Saalfeld statt. Es ging darum, über die bisherigen den, sondern die Grundlage für gemeinsame Aktivi-
Aktivitäten in Würzburg und Landshut zu berichten, täten und Aktionen werden, die die konkrete
den aktuellen Stand der Projekte zu bewerten und Ver- Verbesserung der Arbeitsbedingungen zum Ziel haben
abredungen für die nächsten Monate zu treffen. – weg von dem individuellen Problembewusstsein hin
Zu den Themen, die in den Tarifprojekten immer zu einem kollektiven Problemlösungsbewusstsein.
wieder vorkommen, gehört auch die Frage: Was ist Für die Diakonie in Würzburg und Landshut gilt,
Aufgabe und Rolle von Mitgliedern der Mitarbeiterver- dass die Gewerkschaft ver.di längst ein Bestandteil des
tretung (MAV) und um was kümmern sich die ver.di- betrieblichen Alltags ist. Schwarze Bretter der Gewerk-
Mitglieder? Ergebnis: Das Mitarbeitervertretungsgesetz schaft und Aktionen der Betriebsgruppe gehören eben-
sieht für beide Rollen und Funktionen eine formale so dazu wie Begehungen durch hauptamtliche
Trennung vor. Doch ist es erlaubt und sogar von Vorteil, Gewerkschafter*innen oder ihre Teilnahme an Mitar-
als MAV-Mitglied auch Mitglied in der Gewerkschaft zu beiterversammlungen. Das wird weitergehen. Zu den
sein. Zu klären ist jedoch, wie betriebliche Problemla- nächsten Schritten gehören: Teilnahme am Aktionstag
gen der Kolleg*innen nicht ausschließlich im »Stellver- Altenpflege (Buß- und Bettag 20. November), Teambe-
treterprinzip« durch die MAV angegangen und gelöst suche der ver.di-Betriebsgruppe in der Jugendhilfe,
werden. Sondern wie gelingt es, die Kolleg*innen im Konzentration auf die individuelle Ansprache der
Betrieb anzusprechen und gemeinsam mit ihnen Ansät- Kolleg*innen. Ein weiteres Vernetzungstreffen ist be-
ze für Veränderungen zu finden. Alle Kolleg*innen reits für 2020 verabredet.
üben ihren Beruf mit einem hohen Arbeitsethos aus, Herbert Deppisch
und sind es dabei zumeist gewöhnt, sich auf die Bedar-
Kirchen.info Nr. 34 · November 2019 7Wenn Arbeitgeber sich sträuben: Diakonie-Beschäftigte aus Hessen bestehen auf Verhandlungen Foto: ver.di
Diakonie Hessen:
Aktionen wegen abgesagter Verhandlungen
für die Altenpflege
Die Altenhilfe muss aufgewertet werden, dafür müssen vereinbart wurden. Es kam bei den Beschäftigten gar
die Löhne angehoben und die Arbeitsbedingungen drin- nicht gut an, dass die Verhandlungen dann kurzerhand
gend verbessert werden. Darüber bestand auch in von den Arbeitgebern abgesagt worden sind. Zwar gibt
Hessen zwischen ver.di und einigen diakonischen Ar- es für den Herbst noch Verhandlungstermine, doch wer
beitgebern Einigkeit. Sogar soweit, dass im August Tarif- als Arbeitgeber auch in Zukunft noch engagierte Be-
verhandlungen beginnen sollten, um das zu erreichen. schäftigte im Betrieb halten und finden will, sollte auch
Ein Meilenstein, sowohl für die Altenhilfe, als auch unter heute schon verlässlich handeln.
dem Dach der Diakonie in Hessen. Umso enttäu-
schender war die kurzfristige Absage der Arbeitgeber Beschäftigte setzen Zeichen
für die Beschäftigten in der diakonischen Altenhilfe. Aufgrund der Verhandlungsabsage sind in mehreren
Einrichtungen Kolleginnen und Kollegen aktiv gewor-
Was lange währt den und haben ihren Arbeitgebern signalisiert, dass
Mehr als zwei Jahre liegen hinter den ver.di-Kolle- sie sich nicht länger hinhalten lassen wollen. Auch die
ginnen und Kollegen in Hessen, in denen viele Ge- ver.di-Tarifkommission hat in den sozialen Medien sicht-
spräche mit einzelnen Arbeitgebern in der diakonischen bar gemacht, dass die Arbeitgeber ihre Beschäftigten
Altenhilfe geführt wurden. Mit Erfolg: Im Juni 2019 hat am Verhandlungstag haben hängen lassen. Über die
sich offiziell der Dienstgeberverband Diakonische Alten- Unruhe durch die Aktionen war die Arbeitgeberseite
hilfe Hessen gegründet, in dem sich eine Reihe von Ar- nicht erfreut. Doch so ist Gewerkschaft: Das Ziel sind
beitgebern zusammengeschlossen haben und dem sich Verhandlungen über bessere Löhne und Arbeitsbedin-
weitere anschließen können. Damit wurde endlich der gungen. Wenn die Arbeitgeber sich sträuben, werden
Weg zur Aufnahme von Tarifverhandlungen mit ver.di die organisierten Beschäftigten aktiv – für ihre eigenen
frei. Die Bereitschaft zu Verhandlungen war lange zuvor Interessen. Das ist sicherlich für den einen oder ande-
bei den Akteuren bereits vorhanden, weshalb im Früh- ren Arbeitgeber neu, der vom so genannten »Dritten
jahr 2019 bereits Termine für August und den Herbst Weg« kommt.
8 Kirchen .info Nr. 34 · November 2019Foto: ver.di
Foto: ver.di
Aktiv: Beschäftigte des Stiftsheim Kassel Engagiert: Beschäftigte der Inneren Mission Hessen
Klare Ziele jeweiligen Arbeitsvertrag in Bezug genommen werden.
Die ver.di-Tarifkommission ist gut vorbereitet und hält Weichen die Arbeitgeber also im Arbeitsvertrag von
an ihren Forderungen fest. Dazu gehören die Beendi- den AVR zu Ungunsten der Beschäftigten ab, so ist das
gung einseitiger Notlagenregelungen, die Abkehr von trotz des Nachteils zulässig. Gilt ein Tarifvertrag, ist ein
der 40-Stunden-Woche und Tariflöhne auf dem Niveau Abweichen nicht zulässig und Ansprüche sind einklag-
des öffentlichen Dienstes. Hinzu kommt, dass nur ein bar.
Tarifvertrag eine verbindliche Wirkung entfaltet und auf Hinweis der Redaktion: Am 22. Oktober sind die
diese Weise für Sicherheit sorgt. Ansprüche aus den Tarifverhandlungen gestartet, weitere Termine sind
bisher gültigen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) sind für geplant.
Beschäftigte nämlich nur vorhanden, soweit sie auch im
Foto: Anderas Traupe
Solidarisch: »Die Tarifkommission Diakonie Württemberg grüßt Euch. Euer Kampf ist unser Kampf!«
Kirchen.info Nr. 34 · November 2019 9Kirchlicher Sonderweg:
Erfolgreich – für Arbeitgeber
Die Kirchen feiern in diesem Jahr 100 Jahre kirch- Arbeitszeit in Kauf. Hinzu kommt, dass eine
lichen Sonderstatus in der Weimarer Reichsverfas- Zwangsschlichtung – die verbindlich und abschlie-
sung und 70 Jahre kirchliche Nebenrechtsordnung ßend über Arbeitsbedingungen zu entscheiden
im Arbeitsrecht. Anhand von Entwicklungen in- hat – sich schlicht mit Forderungen der Beschäf-
nerhalb des zurückliegenden Jahres wirft das tigten erst gar nicht auseinandersetzt. Als würde
Kirchen.info einen Blick darauf, wie wirksam der das nicht reichen, zeigt eine Gliedkirche gegenü-
kirchenrechtliche Weg für Lohn- und Arbeitsbe- ber widerspenstigen Arbeitnehmervertreter*in-
dingungen in vier ausgewählten Bereichen war. nen, wer am längeren Hebel sitzt, wenn es um die
Von diesen Regelungen sind mehr als 220.000 von Art und Weise der Mitarbeit in der Arbeitsrecht-
insgesamt rund 500.000 diakonischen Beschäf- lichen Kommission geht.
tigten betroffen, auf die Arbeitsvertragsrichtlinien
Anwendung finden sollen. Eines ist festzustellen: Die Beiträge auf den folgenden Seiten zeichnen
Arbeitgeber weichen von ihren eigenen kirch- ein nicht neues, sondern eher vertrautes Bild eines
lichen Regeln ab, zahlen Löhne und regeln einzel- für Beschäftigte schadhaften kirchlichen Sonder-
vertraglich Arbeitsbedingungen, wie es ihnen ge- wegs, Lohn- und Arbeitsbedingungen zu regeln.
fällt. Dort, wo in Arbeitsrechtlichen Kommissionen Es sind Belege dafür, wie die strukturelle Verhand-
darüber verhandelt wird, nehmen Arbeitnehmer- lungsschwäche der Arbeitnehmerseite in den
vertreter*innen die Spaltung von unteren und Kommissionen durch die Arbeitgeber ausgenutzt
oberen Lohngruppen oder zwischen Beschäf- wird oder kirchliche Arbeitgeber teilweise prak-
tigtengruppen sowie die Flexibilisierung der tisch tun können, was sie wollen.
Diakonie Deutschland:
Lohnspaltung für Beschäftigte und
mehr Flexibilität für Arbeitgeber
Im Juli 2019 hat die Arbeitsrechtliche Kommission der getragen, indem die unteren gegenüber den oberen
Diakonie Deutschland (ARK.DD) die Lohn- und Arbeits- Entgeltgruppen schlechter gestellt werden. Im Einzel-
bedingungen in einigen Bereichen neu geregelt. Die nen sollen die Löhne wie folgt erhöht werden:
neuen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR.DD) beinhalten
Lohnsteigerungen, die Einführung einer dritten Erfah- Zum 1.7.2019 Zum 1.7.2020
rungsstufe in der Entgelttabelle, differenzierte Anpas- Entgeltgruppen 1 bis 6 plus 2,5 Prozent plus 2,2 Prozent
sungen der Schichtzulagen, die Erhöhung des An- Entgeltgruppen 7 bis 13 plus 3,5 Prozent plus 3,2 Prozent
spruchs auf Erholungsurlaub und Änderungen beim Zu- zzgl. 2,5 Prozent für
satzurlaub sowie zur Arbeitszeit. Wie sind die Entgelt- langjährig Beschäftigte
steigerungen und die neuen Vertretungszuschläge zu durch die Einführung
bewerten? einer dritten
Erfahrungsstufe
Bemerkenswert unsolidarische Lohngestaltung
Die ARK.DD bleibt mit der Lohngestaltung ihrer Linie Damit benachteiligt die ARK.DD ausgerechnet diejeni-
treu, einzelne Beschäftigtengruppen zu benachteiligen gen, die ohnehin wenig verdienen. Das ist bemerkens-
und die Beschäftigten gegeneinander auszuspielen. Be- wert unsolidarisch und steht in deutlichem Widerspruch
reits in den Jahren 2012 und 2017 sind Lohnerhö- zu den öffentlichen Verlautbarungen von Kirche und
hungen in einigen Hilfefeldern jeweils erst Monate Diakonie gegen (Alters-)Armut. Was eine solche Un-
nach den Erhöhungen in anderen Bereichen in Kraft gleichbehandlung für das Betriebsklima bedeutet, kann
getreten – zum Beispiel in der Altenhilfe. 2019 wird man sich vorstellen. Hinzu kommt, dass diese Erhö-
diese Spaltungspolitik in die Einrichtungen selbst hinein hungen (wie auch andere Anpassungen) nicht überall
10 Kirchen .info Nr. 34 · November 2019sofort wirksam werden. Für Brandenburg, Bremen, Me- für Fachkräfte. So wird die Lohnspreizung zwischen
cklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Nieder- Hilfs- sowie Assistenzkräften und Fachkräften enorm
sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gelten sie erst verschärft.
jeweils ab Oktober 2019 bzw. 2020. Hat das womöglich etwas damit zu tun, dass Hilfs-
kräfte an den Entscheidungen in der ARK nicht beteiligt
Auswirkungen – Beispiel Altenpflegehilfe sind? Es ist schon bemerkenswert, dass der Tarifab-
Durch die monatliche Lohnsteigerung von 2,5 Prozent schluss für die Ärztinnen und Ärzte zwischen Marbur-
2019 bekommt zum Beispiel eine Altenpflegehelferin ger Bund und kommunalen Arbeitgebern zeit- und wir-
752,16 Euro mehr im Jahr. Bekäme sie wie die oberen kungsgleich scheinbar ohne Weiteres übernommen
Entgeltgruppen ebenfalls 3,5 Prozent mehr Geld, wären werden soll. Klientelpolitik statt Solidarität und Wert-
es 1.053,04 Euro im Jahr – eine Differenz von 300,88 schätzung für alle Beschäftigten.
Euro.* Und diese Summe bezieht sich lediglich auf das
Tabellenentgelt. Hinzu kommen Zuschläge für Schicht- *Grundlage der Berechnung: Altenpflegehelferin,
und Feiertagsarbeit, deren Höhe sich prozentual am EG 4, Basisstufe, Anlage 1, AVR.DD,
Stundenentgelt bemisst. Die Folge: Die vorenthaltene Stand 01.07.2019 im Zeitraum Juli 2019 bis Juni 2020
Lohnerhöhung wirkt sich auf das tatsächliche Einkom-
men der Altenpflegehelferin noch spürbarer aus. Beschäftigte müssen Personalnot ausgleichen
Dass ausgerechnet ab der Entgeltgruppe 7 eine hö- Täglich springen Beschäftigte ein, obwohl sie frei hät-
here lineare Steigerung beschlossen wurde, ist kein Zu- ten. Die Dienstpläne scheinen oft eher Orientierung zu
fall, sondern durchschaubares Kalkül der Arbeitgeber in sein als eine verlässliche Planung – der Personalmangel
der ARK. Ab dieser Entgeltgruppe werden regelmäßig ist allgegenwärtig. Die ARK.DD hat dies zum Anlass ge-
Fachkräfte eingruppiert, zum Beispiel examinierte nommen, eine neue Regelung zu schaffen, die ab April
Altenpfleger*innen oder Gesundheits- und 2020 wirksam wird: den so genannten Vertretungszu-
Krankenpfleger*innen – Fachkräfte, die unabhängig schlag. Dahinter verbergen sich Zuschlagsregelungen,
von der Trägerart derzeit händeringend gesucht wer- die drei Fälle vergüten, in denen Arbeitgeber den Be-
den. Hier versucht die ARK, den Anschluss an die Lohn- schäftigten gegen ein geringes Bruttoentgelt Gesund-
entwicklung in den einschlägigen, von ver.di verhandel- heit und Freizeit »abkaufen« können. In einem Fall (for-
ten Tarifverträgen zu erhalten, wie dem Tarifvertrag für mal) freiwillig, in zwei Fällen verpflichtend.
den öffentlichen Dienst (TVöD), dem Länder-Tarifver-
trag (TV-L) oder dem Tarifvertrag für die Diakonie Nie- Zuschlag 1 Zuschlag 2 Zuschlag 3
dersachsen (TV DN). Regelung Beschäftigte halten sich bis zu zwei freiwillige und
ver.di meint es mit der Aufwertung der Gesund- Stunden bereit, um am selben Tag kurzfristige Übernahme
heits- und Sozialberufe ernst und hat in vielen Fällen gegebenenfalls den Dienst eines anderen von Diensten an Tagen,
zusätzlich zu linearen Entgeltsteigerungen Mindestbe- zu übernehmen (Vertretungsbereitschaft); die im Dienstplan
träge oder Pflegezulagen vereinbart. Die ARK.DD hin- der Arbeitgeber kann bis zu drei Dienste mit Frei geplant
gegen spaltet mit ihrer ungerechten Lohnpolitik die Be- pro Monat anordnen; Ausweitung im sind; auf Anfrage
schäftigten, die Seite an Seite mit Patienten*innen, Einvernehmen mit Beschäftigtem oder per des Arbeitgebers;
Bewohner*innen oder Klient*innen arbeiten. Und die Dienstvereinbarung möglich »kurzfristig« =
Arbeitnehmerseite der ARK lässt es geschehen – das ist wenn Anfrage des
unsolidarisch. Auch die Beschäftigten in den Entgelt- Voraussetzungen: Anordnung vom Arbeitgebers bis zu
gruppen 1 bis 6 leisten wichtige und harte Arbeit. Sie Arbeitgeber liegt vor und der Ort ist 48 Stunden vor dem
haben ebenso Wertschätzung verdient wie ihre Kolle- genannt, wo sich der/die Beschäftigte zu übernehmendem
ginnen und Kollegen in den Gruppen 7 bis 13. Hier bereitzuhalten hat Dienst stattfindet
eine Differenzierung bei den Lohnsteigerungen vorzu-
Vergütung 30 Euro für die Zeit 45 Euro bei Abruf 60 Euro
nehmen, ist zutiefst ungerecht und vertieft die soziale
(brutto) der Bereitschaft
Spaltung.
Noch drastischer werden die Auswirkungen durch Ab- Per Dienstvereinbarung kann die Art der Durchführung näher
die Einführung einer neuen dritten Erfahrungsstufe ab weichungen geregelt werden; Abweichungen von Zuschlägen nur zugunsten der
Juli 2020. Es ist nachvollziehbar, dass die ARK eine Beschäftigten
strukturelle Schwäche der AVR damit ausmerzen will,
um die Lohnbedingungen attraktiv für Fachkräfte mit Die Arbeitgeberseite der ARK.DD behauptet, die Rege-
längerer Beschäftigungszeit zu halten. Es ist auch be- lung führe zu mehr Dienstplansicherheit. Das ist fast
grüßenswert, Kolleg*innen mit viel Erfahrung und schon zynisch, ist die Grundlage doch eine Dienstver-
Treue zum Betrieb im Entgeltsystem strukturell ein hö- pflichtung zu einer Rufbereitschaft, die dem Arbeitge-
heres Einkommen zu ermöglichen. Das wäre jedoch für ber ein neues Maß an Flexibilität ermöglicht. Im Rund-
alle Entgeltgruppen angemessen, nicht ausschließlich schreiben der ARK.DD heißt es, dass die Zuschlagsrege-
Kirchen.info Nr. 34 · November 2019 11lung dazu dient, »durchschnittliche Kranken- und Ur- tischer Sicht ist eine Verkürzung der Arbeitszeiten nötig
laubsquoten und andere Abwesenheiten operativ dis- – nicht deren Verlängerung. Entsprechend wird in ver.di
ponieren zu können«. Die Formulierung zeigt, wie derzeit darüber diskutiert, in welcher Form Arbeitszeit-
selbstverständlich die unzureichende Personalbesetzung verkürzung in der nächsten Tarifrunde bei Bund und
für die Mitglieder der ARK geworden zu sein scheint. Kommunen zum Thema gemacht werden kann. Die
Dass Beschäftigte auch einmal erkranken, dürfte jedem ARK der Diakonie Deutschland läuft in die völlig falsche
Arbeitgeber bekannt sein. Auch dass sie im Urlaub ab- Richtung.
wesend sind, ist nicht neu. Weder das eine noch das
andere ist überraschend, sondern vielmehr eine Frage Zweifelhafte Wirksamkeit
der (langfristigen!) Stellenplanung und Personalpolitik Die Diakonie sowie die Arbeitgeber unter ihrem Dach –
durch den Arbeitgeber. Es ist dreist, die Verantwortung allen voran der Verband diakonischer Dienstgeber
dafür zwangsweise auf die Beschäftigten zu verlagern. Deutschlands (VdDD) – behaupten, dass die AVR.DD
Die diakonischen Arbeitgeber schaffen sich mit der für rund 150.000 Beschäftigte gelten würden. Es muss
neuen Vertretungsregelung ein flexibles Standardpla- leider offenbleiben, inwieweit die beschlossenen Rege-
nungsinstrument zur Abdeckung aller Dienste. Das lungen in Gänze für diese Anzahl Beschäftigter tatsäch-
kann für sie in der Summe finanziell günstiger sein, als lich wirken. Denn eine solche behauptete Flächenwir-
neue Kolleginnen und Kollegen einzustellen. So verrin- kung ist nicht belegbar. Denn Arbeitsvertragsrichtlinien
gert sich der Druck zu Neueinstellungen, der Mangel – alle AVR, nicht ausschließlich die AVR.DD – gelten für
wird zementiert. Beschäftigte lediglich dann, wenn ihre Anwendung im
Die ARK.DD – so scheinbar auch die Arbeitnehmer- einzelnen Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Anders als
seite darin – nimmt die personelle Mangelverwaltung in Tarifverträge gelten AVR nicht unmittelbar und zwin-
diakonischen Einrichtungen hin und findet als einzige gend. Es fehlt demnach eine echte kollektive Wirkung.
Antwort darauf die Flexibilisierung der Arbeitszeit von Daher ist leider offen, ob wirklich alle rund 150.000 Be-
tausenden Beschäftigten. Statt planbare Erholung und schäftigten zum Beispiel von den Entgeltsteigerungen
Freizeit, Zeit für die Familie und die Gesunderhaltung in gleicher Höhe – oder überhaupt – profitieren, ob sie
erhalten die Betroffenen Bruttobeträge, die weder etwa künftig 30 Tage Erholungsurlaub beanspruchen
ihrem Einsatz gerecht werden noch für die Arbeitgeber oder erhöhte Schichtzuschläge geltend machen kön-
teuer genug sind, um darauf verzichten zu müssen. nen. Um das festzustellen, müsste jeder einzelne Ar-
Diese sogenannte Vertretungsregelung dient einzig beitsvertrag geprüft werden. Die Diakonie hört es nicht
dem Arbeitgeber. gern, doch es gibt sie: die Arbeitgeber, die auf Kosten
der Beschäftigten von den AVR abweichen, wie es
Individuelle Arbeitszeitverlängerung ihnen gefällt. Die aktuelle Rechtsprechung belegt dies.
Der Beschluss der ARK.DD vom Juli 2019 sieht noch
weitere Änderungen vor, zum Beispiel für die Zu-
schlagsregelungen und die Regelungen über Zusatzur-
laub für Nachtarbeit. Auf eine detaillierte Betrachtung
wird an dieser Stelle verzichtet. Hervorzuheben ist je-
doch die Entwicklung zur Anpassung der Arbeitszeit
von Ost an West. In zwei Schritten wird die wöchent-
liche Arbeitszeit im Osten von 40 Stunden auf 39,5
Stunden 2020 und 39 Stunden 2021 reduziert. Ein
scheinbar gutes Signal, doch handelt es sich um ein
Placebo, denn im Osten werden nicht die AVR.DD, son-
dern gliedkirchliche AVR angewendet. Wie in den ein-
schlägigen Tarifverträgen wurde nun auch der An-
spruch auf Erholungsurlaub ab 2020 einheitlich für alle
Beschäftigten 30 Tage nachvollzogen. Demgegenüber
steht die Einführung einer sogenannten Wahlarbeits-
zeit, bei der Beschäftigte ab 2020 per Ergänzung zum
Arbeitsvertrag ihre Arbeitszeit auf bis zu 42 Wochen-
stunden erhöhen können. Das Entgelt wird dement-
sprechend angepasst und zusätzlich wird ein pau-
schaler Zuschlag von 5,70 Euro je geleisteter Stunde ge-
zahlt. Das ist das Gegenteil dessen, was wir brauchen.
Angesichts der zunehmenden Arbeitsbelastung und
hoher Krankenstände, aber auch aus gesellschaftspoli-
12 Kirchen .info Nr. 34 · November 2019Bundeskonferenz
Buko der Arbeitsgemeinschaften
und Gesamtausschüsse der
agmav + ga Mitarbeitervertretungen
im diakonischen Bereich
Buko – Heinrich-Wimmer-Straße 4, 34131 Kassel
Geschäftsstelle:
Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie
Heinrich-Wimmer-Straße 4
34131 Kassel
Deutschland (ARK.DD) spaltet die Belegschaft und
Tel.: 0561 9307-1993
Fax: 0561 9307-1994
beschließt hanebüchene Arbeitszeitregelung
email: kontakt@buko-diakonie.de
Die ARK.DD hat beschlossen, dass die Entgelte der Be- mehr zur Verfügung. Der finanzielle Ausgleich für den
schäftigten steigen sollen. Allerdings nicht für alle verlorenen Tag beträgt 30 Euro. Hier haben die Arbeit-
gleich: Während in anderen Bereichen für die unteren Kassel
geber ihr Ziel der weiteren im Oktober
Flexibilisierung 2019
der Arbeits-
Lohngruppen mehr gefordert und zum Teil vereinbart zeit voll erreicht.
Bu
wird – wie es zum Beispiel dem TVöD und dem TV DN
mit Mindestbeträgen gelungen ist –, erhalten Beschäf-
tigte unterhalb der EG 7 in der AVR.DD eine um min-
Buko
Dieser Beschluss ist dazu geeignet, die Gesundheit der
Kolleginnen und Kollegen weiter zu beeinträchtigen,
d
u
destens zwei Prozent geringere Lohnerhöhung. Kolle- weil sie verpflichtet werden, dem Arbeitgeber noch
Arbeitsrechtliche
ginnen und Kollegen imKommission
Osten, in Niedersachsen,
agmav
der Diakonie Deutschland
+ ga (ARK.DD)
mehr und unberechenbar spaltet die
zur Verfügung zu stehen. Die
Belegschaft und beschließt
Bremen und Schleswig-Holstein hanebüchene
erhalten die Lohnstei- Arbeitszeitregelung
für die Regeneration erforderliche Disposition über die
gerung drei Monate später. Freizeit wird unerträglich eingeschränkt.
Die ARK.DD hat beschlossen, dass die Entgelte der Beschäftigten steigen sollen. Allerdings
nicht für alledass
Das bedeutet, gleich: Während
die Schere inden
zwischen anderen
unteren Bereichen
Dieser für die unteren
Beschluss,
Die Bundeskonferenz ist Lohngruppen
befürchtet, dass diese mehr
dazu geeignet, die Gesundheit der Kollegin
Regelung
gefordert und zum Teil vereinbart
Lohngruppen und den Lohngruppen EG 7 bis EG 13wird – wie es z. B. dem
beeinträchtigen, TVöD
dazu führen wird, dass und
weil dem TV DN mitwerden,
sie verpflichtet
betroffene Beschäftigte Min-
diako- dem Arbeitgeber n
destbeträgen
überproportional gelungen ist wird.
weiter geöffnet –, erhalten Beschäftigte
Damit wollen bar unterhalb
zur
nische Verfügungderverlassen
Einrichtungen EG
zu 7stehen.
inwerden
der Die
AVR.DD
und für eine
die
fordert Regeneration erforder
alle
um mindestens
die diakonischen zwei Prozent
Arbeitgeber geringere um
sich im Wettbewerb Lohnerhöhung.
Freizeit Kolleginnen
wird unerträglich
Mitarbeitervertretungen und
auf, Kollegen
eingeschränkt.
solchen im Osten,
Vertretungsbereit-
in Niedersachsen,
Fachkräfte Bremenauf
Vorteile verschaffen, und
demSchleswig-Holstein
Rücken derer, erhalten
schaften die Lohnsteigerung drei Monate
nicht zuzustimmen!
später.
die bisher schon wenig verdienen. Das war ein immer- Die Bundeskonferenz befürchtet, dass diese Regelung dazu füh
währendes Anliegen der Arbeitgeber. Richtig wäre Beschäftigte diakonische
Es zeigt sich einmal mehr, dass dasEinrichtungen verlassen werden und fo
Modell des »Dritten
Das bedeutet, dass die Schere zwischen
stattdessen, gemeinsam mit den anderen Verbänden den unteren
tungen Lohngruppen
Weges« auf, solchen
nur den und den Lohngruppen
Vertretungsbereitschaften
Arbeitgebern dient. In Tarifvertragver- nicht zuzustimm
EG 7 bis
an der EG 13
dringend überproportional
notwendigen Aufwertungweiter geöffnethandlungen
der Sozial- wird. Damit wollen
bestimmen diedie diakonischen über
Arbeitnehmer*innen Ar-
beitgeber sichmitzuarbeiten.
und Pflegearbeit im Wettbewerb Dieser um Fachkräfte
unsoziale Be- Vorteile
Esdiezeigt verschaffen,
sich einmal
Tarifforderungen mit,auf
mehr,dem
werden Rücken
dass
über das
den derer, des Dritten Weges n
Modell
jeweiligen
die bisher schon wenig verdienen. Das war
schluss wird jetzt auch noch von der „Arbeitnehmersei- ein immerwährendes
InStand Anliegen
Tarifvertragsverhandlungen der
der Verhandlungen informiert und Arbeitgeber.
bestimmen
entscheiden die Arbeitnehmer*inn
Richtig wäre
te“ als Erfolg stattdessen, gemeinsam mit den anderen
verkauft. gen
übermit, Verbänden
werdendes
die Annahme überandender jeweiligen
dringend notwen-
Verhandlungsergebnisses Stand
mit. der Verhandlungen i
digen Aufwertung der Sozial- und Pflegearbeit über mitzuarbeiten.
die Annahme Dieser
desunsoziale Beschluss
Verhandlungsergebnisses mit.
wird jetzt auch noch von der „Arbeitnehmerseite“
Die Vollversammlung der Bundeskonferenz verur-
als Erfolg verkauft.
In der ARK.DD hat die „Basis“, die Mitarbeiter und Mit-
teilt diesen Skandal auf das Schärfste! Inarbeiterinnen,
der ARK.DD hatzudie
nichts „Basis“,
melden, die Mitarbeiter
Informationen können und Mitarbeiterinn
Die Vollversammlung der Bundeskonferenz formationen
verurteilt diesen
können Skandal
sie sich auf das
nach den Verhandlungen auf der In
sie sich nach den Verhandlungen auf der Internetseite
Schärfste!
holen. Die Bundeskonferenz fordert die Arbeitnehmer-
Einschränkung der Freizeitplanung Die Bundeskonferenz
vertreter in der ARK.DD auf:fordert die Arbeitnehmervertreter in der A
Einschränkung der Freizeitplanung
Ab April 2020 soll es eine so genannte Vertretungspau- Macht denWeg
Macht den Wegfrei
frei
fürfür
fairefaire Tarifvertragsverhandlungen!
Tarifvertrags-
Ab April 2020 soll es eine so genannte Vertretungspauschale geben. Das bedeutet:
schale geben. Das bedeutet: Die Beschäftigten müssen verhandlungen!
Die Beschäftigten müssen sich bis zu zwei Stunden bereithalten, um ggf. die Arbeit aufzu-
sich bis zu zwei Stunden bereithalten, um ggf. die Ar-
nehmen. Die Dauer der Arbeit liegt aber nicht Für innerhalb dieser zwei Stunden, sondern kann
beit aufzunehmen. Die Dauer der Arbeit liegt aber Für die Sprechergruppe
die Sprechergruppe
irgendwann an diesem Tag beginnen. Diese Maßnahme darf dreimal pro Monat angeordnet
nicht innerhalb dieser zwei Stunden, sondern kann ir-
werden. Diese Tage stehen für eine verlässliche Freizeitplanung nicht mehr zur Verfügung.
gendwann an diesem Tag beginnen. Diese Maßnahme
Der finanzielle Ausgleich für den verlorenen Tag beträgt 30 EUR. Hier haben die Arbeitge-
darf dreimal pro Monat angeordnet werden. Diese
ber ihr Ziel der weiteren Flexibilisierung der Arbeitszeit voll erreicht.
Tage stehen für eine verlässliche Freizeitplanung nicht Siegfried Löhlau
Siegfried Löhlau
1
SprecherInnen
Kirchen.info Nr. 34 · November 2019 13
Siegfried Löhlau Lothar Germer Manfred Quentel Sonja Brösamle Hans-W Appel
07271 947-112 05382 9552921 0172 3795283 01511 5182094 06251 107274
s.loehlau@ l.germer@ m.quentel@ s.broesamle@ h.appel@
buko-diakonie.de buko-diakonie.de buko-diakonie.de buko-diakonie.de buko-diakonie.deDiakoniewerk Kropp in Schleswig-Holstein:
»Allein mit guten Argumenten
kommen wir nicht weiter«
Wie rechtfertigt der Kropp-Vorstand diese Benachteili-
gung?
Es wird gesagt, man könne sich eine bessere Bezah-
Annette Horns ist lung nicht leisten. Denn dann würden die Eigenanteile
Vorsitzende der der Bewohnerinnen und Bewohner steigen. Da die
Mitarbeitervertretung kommerziellen Anbieter in der Region noch schlechter
und Sprecherin der entlohnen, könne Kropp im Wettbewerb nicht mehr
ver.di-Betriebsgruppe mithalten.
in der St. Georg
Diakonische Altenhilfe Sind diese Argumente stichhaltig?
Dithmarschen gGmbH Ich meine, umgekehrt wird ein Schuh daraus: Schon
an der Westküste jetzt können wir manchmal keine weiteren Bewohner
Schleswig-Holsteins. aufnehmen, weil Pflegekräfte fehlen. Die niedrigen
Löhne sind ein entscheidender Wettbewerbsnachteil. In
Die ver.di-Aktiven im Unternehmensverbund Diakonie- Zukunft wird es immer mehr darauf ankommen, genü-
werk Kropp im Norden Schleswig-Holsteins haben eine gend qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen. Allein auf
Postkarten-Aktion gestartet, um den Vorstand zu Tarif- kurzfristige Einsparungen zu setzen, ist keine gute Stra-
verhandlungen mit der Gewerkschaft zu bewegen. Was tegie und gefährdet langfristig die Einrichtungen. Zumal
sind die Hintergründe? es schon traurig ist, wenn sich diakonische Einrich-
Wir wehren uns dagegen, dass die Löhne und Ar- tungen an der privaten Billigkonkurrenz orientieren
beitsbedingungen seit vielen Jahren einseitig vom Ar- statt sich für gute Standards einzusetzen. Das passt
beitgeber festgelegt werden. Seit 2016 orientiert sich nicht mit dem zusammen, was die Kirche sonst so ver-
die Bezahlung zwar an den Entgelttabellen der Arbeits- tritt.
vertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR-DD),
aber das Grundgehalt wurde um 15 Prozent abgesenkt. Aber ist es nicht ein Problem, wenn die Eigenanteile
Auch andere Regelungen gelten zum Teil nicht, zum durch Lohnerhöhungen steigen?
Beispiel der Zusatzurlaub bei Nachtarbeit, Erholungsur- Doch, sicher. Und dieses muss politisch gelöst wer-
laub oder Krankengeldzuschuss. Mit dieser Rosinenpi- den – kurzfristig durch eine Deckelung der Eigenanteile,
ckerei muss Schluss sein. Die Kolleginnen und Kollegen so dass nicht allein die pflegebedürftigen Menschen
sehen nicht ein, warum sie für dieselbe Arbeit schlech- und ihre Angehörigen für die notwendigen Kostenstei-
ter bezahlt werden als andere. gerungen aufkommen müssen. Es ist aber auch in
ihrem Interesse, dass die Beschäftigten angemessen be-
zahlt werden. Denn gute Pflege ist nur mit anständigen
Löhnen und guten Arbeitsbedingungen möglich. Übri-
gens haben wir mit der Auslastung im Moment über-
haupt kein Problem. Es gibt eher zu wenige Plätze in
den Pflegeeinrichtungen, daher würden auch steigende
Eigenbeiträge nicht sofort dazu führen, dass keiner
mehr zu uns kommt.
Wie kommt es, dass Ihr die Forderung nach einem
Tarifvertrag gerade jetzt angeht?
Ein Anlass war die Entscheidung des Kirchenge-
richtshofs vom September vergangenen Jahres. Dieses
erklärte in Bezug auf das Altenhilfe-Zentrum Sankt
Martin in Eckernförde, das ebenfalls zum Unterneh-
mensverbund gehört, der »Erste Weg« einseitiger
Lohnfestsetzung sei mit dem kirchlichen Arbeitsrecht
nicht vereinbar. Wir haben in der Gesamt-Mitarbeiter-
14 Kirchen .info Nr. 34 · November 2019vertretung des Diakoniewerks Kropp daraufhin gemein- Ganz genau. Wir wollen mit den Kolleginnen und
sam mit unserem Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czi- Kollegen ins Gespräch kommen und aufzeigen, dass es
chon und ver.di überlegt, was wir tun können. Die auf sie selbst ankommt. Und wir wollen dem Vorstand
Gründung eines Betriebsrats würde an den Gehältern mit möglichst vielen Postkarten klar machen, dass es so
nichts ändern. Deshalb haben wir gesagt: Wir brauchen nicht weitergeht. Ganz bewusst haben wir uns an die
Tarifverträge. Diakonie-Kampagne »UNERHÖRT!« angelehnt. Diese
Kampagne soll »wachrütteln und zugleich aufzeigen,
Wie wollt Ihr das erreichen? dass die Diakonie zuhört«. Wir wollen, dass die Diako-
Klar ist: Das schaffen wir nur, wenn sich die Kolle- nie auch ihren eigenen Beschäftigten zuhört.
ginnen und Kollegen bewegen. Sie zu motivieren, ist
aber sehr schwer. Viele meinen, wir als Mitarbeiterver- Ist das Ziel eines Tarifvertrags realistisch?
tretung sollten die Probleme lösen. Das können wir Warum nicht? Selbst im Unternehmensverbund gibt
aber nicht. Wir brauchen die Gewerkschaft, und die es mit der Hesterberg & Stadtfeld gGmbH eine Einrich-
Leute sollten sich in ver.di organisieren. Denn allein mit tung, in der der Kirchliche Tarifvertrag Diakonie (KTD)
guten Argumenten kommen wir beim Vorstand nicht gilt. Dort sind rund 70 Prozent der Kolleginnen und
weiter. Kollegen in ver.di organisiert. Nach der Übernahme hat
sich das Diakoniewerk Kropp nicht getraut, aus dem
Und die Postkarten-Aktion dient dazu, die Beschäf- Tarifvertrag auszusteigen. Das zeigt: Es geht – wenn
tigten darauf anzusprechen? sich die Beschäftigten zusammentun und Druck ma-
chen.
Was beim Unternehmensverbund Diakoniewerk Kropp allen Einrichtungen, die diese noch anwenden«, sein.
passiert, ist kein Einzelfall. Laut einem Bericht des Lan- Der Vorstand der Diakonie Schleswig-Holstein, Heiko
desbischofs wenden 20 Prozent der diakonischen Ein- Naß, begegnete diesem Ansinnen sogleich mit unver-
richtungen im Norden weder kirchliche Arbeitsvertrags- hohlener Ignoranz: »Einrichtungen entscheiden sich nur
richtlinien noch Tarifverträge an. Die Arbeitsbedin- dann für den Ersten Weg, wenn sie sich auf Grund wirt-
gungen und die Bezahlung werden hier einseitig durch schaftlicher Rahmenbedingungen dazu gezwungen
die Arbeitgeber bestimmt. Eine Konferenz von rund 150 sehen«, ließ der Diakonie-Funktionär wissen. Ach so, die
Mitarbeitervertreter*innen aus der Nordkirche und Einrichtungen kürzen die Gehälter »nur« wegen der
ihren Diakonischen Werken (Hamburg, Schleswig-Hol- Konkurrenzsituation – und setzen ihre Wettbewerber
stein und Mecklenburg-Vorpommern) kritisierte diese und deren Belegschaften damit wiederum selbst unter
Praxis am 8. Oktober 2019 in Rostock scharf. Man erwar- Druck. Deutlicher kann man die »Wünsch-dir-was-Men-
te von den Verantwortlichen in Kirche und Diakonie talität« mancher Diakonie-Manager wohl nicht auf den
»einen konstruktiven Dialog«. Dessen erstes Ziel müsse Punkt bringen. Entziehen können sich die Beschäftigten
»die Abschaffung der rechtswidrigen einseitigen Ar- dieser Willkür nur, indem sie sich gewerkschaftlich orga-
beitsrechtsetzung durch den Arbeitgeber (`1. Weg´) in nisieren und reguläre Tarifverhandlungen durchsetzen.
Diakonie Mitteldeutschland:
Keine Entlastung, etwas Lohnerhöhung
Nachdem sich die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) Mitteldeutschland bleibt abgehängt
der Diakonie in Mitteldeutschland nach mehr als einem Für 2019 werden die Löhne und Gehälter erhöht. Klingt
Jahr nicht einigen konnte, hat im April die Zwangs- gut. Doch der Haken daran: Das galt erst ab dem 1.
schlichtung entschieden. Das Ergebnis bedeutet für die Juli, für die ersten sechs Monate dieses Jahres gab es
knapp 30.000 Beschäftigten etwas mehr Geld. Doch überhaupt nichts. So bleibt in 2019 real nur die Hälfte
von der bundesweiten Entgeltentwicklung bleiben sie des Erhöhungsbetrages. Die Angleichung der Wochen-
abgekoppelt. Und: Entlastung gibt es nicht. Die Anträge arbeitszeit auf 39 Stunden wurde ebenso abgelehnt
der Arbeitnehmerseite zur Verbesserung der Arbeitsbe- wie die Einführung einer zweiten Erfahrungsstufe.
dingungen wurden in der Schlichtung einfach ignoriert. Damit bleibt die Benachteiligung der Beschäftigten in
Das belegt: Eine effektive Interessenvertretung der Mitteldeutschland gegenüber ihren Kolleginnen und
Beschäftigten auf dem kircheninternen so genannten Kollegen in der Diakonie Deutschland auf Jahre hinaus
»Dritten Weg« ist nicht möglich. bestehen.
Kirchen.info Nr. 34 · November 2019 15Sie können auch lesen