Lichtblick der Schöne Bescherung !
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der 53. Jahrgang 4 | 2020 Heft Nr. 385 lichtblick Unzensierte Gefangenenzeitung seit 1968 Schöne Bescherung ! Berliner Bürger dürfen nicht wählen, weil sich Justizsenator Dr. Dirk Behrendt nicht darum gekümmert hat !
INHALT Ausgabe Nr. 385 4 | 2020 EXIL 4 22 Schaut genau hin ! 10 17 26 4 Topthema 18 Strafvollzug 26 Strafvollzug Exil – JVA Heidering Offener Brief Abzocke Elektro-Franck Redaktion B. Wesenberg-Schlosser Andreas Bach 10 Strafvollzug 20 Gastautorin 29 Service Gesellenprüfung Der Vollzugsplan Kalender 2021 Elias Romaniuk RAin Viktoria Reeb Redaktion 14 Strafvollzug 22 Strafvollzug 33 Strafvollzug Verfassungsbeschwerde Crash-Kurs JVA Moabit Andreas Bach Andreas Bach Andreas Bach 17 Strafvollzug 24 Recht 34 Strafvollzug Hygiene & Corona Aktuell Wucher-Gerdes Andreas Bach Elias Romaniuk Andreas Bach Redaktionsschluss für die Ausgabe 1|2021 ist de 2 www.lichtblick-zeitung.org
Editorial der lichtblick 2021 Liebe Leserschaft, ein weiteres Jahr geht zu Ende ! Email: gefangenenzeitung-lichtblick@jva-tegel.de Gefangenenzeitung der lichtblick Seidelstr. 39 · D · 13507 Berlin Internet: www.lichtblick-zeitung.org Telefon: (030) 90 147 2329 Fax: (030) 90 147 2117 Janu ar Febr u ar März Apri l Mai Jun i 1 Fr Neujahr 1. 1 Mo 5. 1 Mo Rosenmontag 9. 1 Do Eigentlich wollten wir das Jahr ruhig zu Ende gehen lassen, 1 Sa 1. Mai 1 Di 2 3 Sa So 2 3 Di Mi 2 3 Di Mi Aschermittwoch 2 3 Fr Sa Karfreitag doch wieder einmal kommt es ganz anders. Kann die JVA Hei- 2 3 So Mo 18. 2 3 Mi Do 4 Mo 1. 4 Do 4 Do 4 So Ostersonntag dering uneingeschränkt weiterbestehen? Umso mehr stellt sich 4 Di 4 Fr diese Frage, nachdem das Wahlrecht der dortigen Inhaftierten 5 Di 5 Fr 5 Fr 5 Mo Ostermontag 14. 5 Mi 5 Sa 6 Mi 6 Sa 6 Sa 6 Di 6 Do 6 So 7 8 Do Fr 7 8 So Mo 6. 7 8 So Mo Int. Frauentag 10. 7 8 Mi Do eingeschränkt ist. Wir berichten ausführlich über die Zusam- 7 8 Fr Sa 7 8 Mo Di 23. 9 Sa 9 Di 9 Di 9 Fr menhänge des dortigen Wahlkrimis. Ein lesenswerter Bericht 9 So 9 Mi für alle Wähler. 10 So 10 Mi 10 Mi 10 Sa 10 Mo 19. 10 Do 11 Mo 2. 11 Do 11 Do 11 So 11 Di 11 Fr 12 13 14 Di Mi Do 29 12 13 14 Fr Sa So 12 13 14 Fr Sa So 12 13 14 Mo Di Mi 15. 12 13 Mi Do Christi Himmelfahrt Ein neuer Skandal in der JVA Tegel. Eine Stiftung nach bür- 14 Fr 12 13 14 Sa So Mo 24. gerlichem Recht greift öffentliche Gelder ab, ohne sich an die 15 Fr 15 Mo 7. 15 Mo 11. 15 Do 15 Sa 15 Di 16 Sa 16 Di 16 Di 16 Fr 16 So 16 Mi 17 18 So Mo 3. 17 18 Mi Do 17 18 Mi Do 17 18 Sa So Regeln zu halten. Die Geschichte ist kaum zu glauben, hat sich 17 18 Mo Di 20. 17 18 Do Fr 19 Di 19 Fr 19 Fr 19 Mo aber genauso wie berichtet zugetragen. Etwa ein Fall für den 16. 19 Mi 19 Sa Staatsanwalt? Wir sind gespannt auf den weiteren Ausgang. 20 Mi 20 Sa 20 Sa 20 Di 20 Do 20 So 21 Do 21 So 21 So 21 Mi 21 Fr 21 Mo 25. 22 Fr 22 Mo 8. 22 Mo 12. 22 Do 22 Sa 22 Di 23 Sa 23 Di 23 Di 23 Fr 23 So Pfingstsonntag 23 Mi 24 So 24 Mi 24 Mi 24 Sa Unser neuer Redakteur erlebt auf seiner Fahrt aus der JVA 24 Mo Pfingstmontag 21. 24 Do Bützow nach Berlin hautnah einen schweren Unfall. Ein kurzer 25 Mo 4. 25 Do 25 Do 25 So 25 Di 25 Fr 26 Di 26 Fr 26 Fr 26 Mo 17. 26 Mi 26 Sa 27 28 Mi Do 27 28 Sa So 27 28 Sa So Sommerzeit 27 28 Di Mi Augenzeugenbericht, über den Zustand der Gefängnisbusse in 27 28 Do Fr 27 28 So Mo 26. 29 Fr 29 Mo 13. 29 Do Mecklenburg Vorpommern. 29 Sa 29 Di 40 30 Sa 30 Di 30 Fr 30 So 30 Mi 31 So 31 Mi 31 Mo 22. Sprechzentrum 90 147 - 1560 Mo. - Di. Mi., Do. + Fr. 12.15 - 19.15 Uhr geschlossen Haus 38 / Wäscheannahme 90 147 - 1534 Mo. - Mi. 13.00 - 14.45 Uhr Fr. 9.00 - 10.00 Uhr Die nicht enden wollende Geschichte zum Berliner Elektrode- Überweisungen an Gefangene über die Zahlstelle der JVA Tegel IBAN: DE 07 1001 0010 0011 5281 00 JVA Tegel Frei-Abo 90 147 - 0 611 21 89 Spenden an den lichtblick SbH Sonderkonto der lichtblick saster. Eine neue Fachfirma für den Berliner Strafvollzug ist Nur jedes 1. und 3. vollständige Wochenende im Monat ! Briefamt / Paketabgabe Mo. - Do. 8.00 - 14.00 Uhr BIC (Swift): PBNKDEFFXXX SBH-Service 86 47 13 - 0 IBAN: DE 67 1007 0848 0170 4667 00 Sa. - So. 9.00 - 16.00 Uhr 90 147 - 1530 Fr. 8.00 - 10.00 Uhr Bitte immer die Buch-Nr. mit angeben ! Freie Hilfe 443 624 40 BIC (Swift): DEUTDEDB110 gefunden, jedoch mit Mondpreisen für einfache Überprüfungs- arbeiten. Wie lange soll das Ganze noch weitergehen? Wir be- richten detailliert und geben Tipps, wie man sein Geld zurück- 38 Strafvollzug bekommen kann. Lohnbetrug in M-V Andreas Bach Unsere gern gesehene Gastautorin Viktoria Reeb berichtet über den Vollzugplan im Allgemeinen. Ein Thema für alle In- haftierten, verfasst mit viel Sachverstand und gut zu lesen. Wir wünschen viel Spaß dabei. 40 Gastautorin Und natürlich darf auch das wichtigste Thema des Jahres nicht Klageschrift Berliner SV fehlen. Corona und Hygiene. Den Inhaftierten stehen Schutz- RAin B. Wesenberg-Schlosserg masken und Desinfektionsmittel uneingeschränkt zu. Bitte be- antragt diese zahlreich. Man merkt dem Bericht unserer Gastautorin, Frau Rechtsan- wältin Wesenburg-Schlosserg, sofort an, hier geht es um mehr. 53 Kleinanzeigen Engagiert und mit ganzem Ernst werden die tatsächlichen Zu- Fisch sucht Fahrrad stände in der Sicherungsverwahrung angeprangert. Es kann so LeserInnen einfach nicht weitergehen. Ein klares Statement und wärmstens zu empfehlen. Wir wünschen einen ruhigen Jahresabschluß und bleibt hoffent- lich gesund, bis zum nächsten Jahr wünscht Euch 58 Impressum Knacki´s Telefonbuch Redaktion Elias Romaniuk (V.i.S.d.P.) er 15.02.2021 für die Redaktionsgemeinschaft "der lichtblick" 3 www.lichtblick-zeitung.org
Topthema > Exil - JVA Heidering | Redaktion der lichtblick 4 | 2020 JVA Heidering – Verfassungswidriger Vollzug im Exil in Brandenburg ? ! Böse Zungen könnten behaupten, dass unliebsame Wähler gezielt aus dem Weg geräumt werden sollen. Wie erklärt sich sonst, dass ein Justizsenator und Richter ver- fassungsmäßige Rechte von Inhaftierten missachtet. Das für Politiker typische Bestreiten durch Nichtwissen funktioniert hier nicht, da Justizsenator Dr. Dirk Behrendt bereits persönlich im Rahmen eines Interviews im Januar 2019 von der Redaktionsgemeinschaft über diesen Missstand informiert wurde. Der Redaktion sind zahlreiche Leserbriefe zugeleitet worden, recht in Berlin mit ein und muss uneingeschränkt gewähr- die dem Vollzug der JVA Heidering – einer Justizvollzugsan- leistet werden (vgl. Feest / Lesting / Lindemann StVollzG stalt Berlins auf dem Staatsgebiet des Landes Brandenburg Kommentar 7. Aufl. 2017 Teil II § 4 LandesR Rn.25). Dies – entstammen. Den dortigen Inhaftierten werden grundrecht- wird bereits aus dem Wortlaut des § 3 Abs.5 S.1 StVollzG liche Bestimmungen vorenthalten, verweigert oder gänzlich Bln. – „Der Bezug der Gefangenen zum gesellschaftlichen versagt. Dies erfolgt nach Angaben der dortigen Inhaftierten Leben ist zu wahren und zu fördern“ - gesetzlich bestimmt. erst, seit dem diese in Großbeeren untergebracht sind. Den Gemäß § 4 Abs. 4 S.1 StVollzG Bln unterliegen die Gefange- dortigen Berliner Inhaftierten wird das Grundrecht, an den nen nur den in diesem Gesetz vorgesehenen Beschränkungen Bezirks- und Abgeordnetenhauswahlen teilzunehmen, nicht ihrer Freiheit. In der Ausübung seines Wahlrechts darf der In- nur verweigert, man hat es ihnen mit der Verlegung in die haftierte weder beschränkt, noch behindert werden. JVA Heidering aberkannt. Dass die gesetzlichen wie auch grundrechtlichen Bestim- Für die Gefangenen in der JVA Heidering ist seit 2016 ge- mungen und Aufgaben des Berliner Vollzugs nicht in der JVA setzlich bestimmt, dass für Sie das Strafvollzugsgesetz Berlin Heidering greifen sollen, ist daher sehr fraglich. Inhaftierte (StVollzG Bln) gilt. Eine solche Geltungskraft gesetzlicher im Heidering sind damit zwangsausgewiesene Berliner, die Bestimmungen schließt gemäß Art. 38 Abs.2 GG ein Wahl- durch die Berliner Justiz in eine für sie unzuständige Voll- ANZEIGE 030/ 91 55 66 74 Die Anwälte für Deine Zukunft www.advokat36.de Hermannstrasse 229; 12049 Berlin 4 www.lichtblick-zeitung.org
der lichtblick 4 | 2020 Topthema > Exil - JVA Heidering | Redaktion zugsanstalt deportiert wer- Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung und den Betrieb der Justizvollzugsanstalt Heidering den, in der Sie als Berliner vom 25. August 2011 auf Brandenburger Lan- (GVBI.1/11 ‚[Nr._34]) Das Land Berlin und das Land Brandenburg schließen folgenden Vertrag: desgebiet zwangsverwal- Abb. 1 tet und ihnen Grundrechte Artikel 1 sowie grundrechtsgleiche Errichtung, anzuwendendes Landesrecht Rechte aberkannt werden. (1) Das Land Berlin errichtet und betreibt in der Gemeinde Großbeeren, Landkreis Teltow Fläming, die Justizvollzugsanstalt Heidering (im Folgenden: Anstalt) als Anstalt nach Berliner Landesrecht für Gefangene des Landes Berlin. Für die Anstalt gilt das Vollzugsrecht des Landes Berlin, soweit nicht Bundesrecht Bei der Grundrechtsverlet- Anwendung findet. Die Anstalt unterliegt der Aufsicht des Landes Berlin, die von der Senatsverwaltung für Justiz wahrgenommen wird. zung handelt es sich somit (2) Die Bediensteten der Anstalt stehen in einem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis zum Land Berlin, für das ausschließlich die im Land Berlin geltenden Vorschriften um einen schwerwiegen- gelten. den Nachteil, den der Ber- (3) Sonstige behördliche Zuständigkeiten nach dem Recht des Landes Brandenburg bleiben unberührt. liner Inhaftierte erleidet Artikel 2 (vgl. BVerfG vom 15.Ap- Gerichtliche Zuständigkeit ril 2019 – 2 BvQ 22 / 19), Zuständig sind die Strafvollstreckungskammer und die Jugendkammer bei dem Landgericht, das nach dem Landesrecht Berlins für den Sitz der jeweiligen denn das Wahlrecht ist ein Aufsichtsbehörde örtlich zuständig ist (§ 78a Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes, § 92 Absatz 2 Satz 3 des Jugendgerichtsgesetzes). Die Vollstreckungsleitung obliegt dem Jugendrichter oder der Jugendrichterin des Amtsgerichts, das nach dem Landesrecht Berlins örtlich zuständig ist (§ 85 demokratischer Akt. Absatz 3 des Jugendgerichtsgesetzes). Artikel 3 Das Land Berlin hat mit Kosten der politischen Entschei- dung, eine Justizvollzugs- (1) Die mit der Errichtung und dem Betrieb der Anstalt verbundenen Kosten trägt das Land Berlin. anstalt in Brandenburg zu (2) Aufwendungen, die dem Land Brandenburg durch den Betrieb der Anstalt entstehen, werden vom Land Berlin erstattet, soweit keine Gebühren nach dem errichten, die weitreichen- Gebührenrecht des Landes Brandenburg erhoben werden. Das Nähere kann durch eine Verwaltungsvereinbarung geregelt werden. Eine Erstattung in Form von Aufwendungspauschalen ist zulässig. den Folgen für die betrof- fenen Berliner Inhaftierten Artikel 4 Laufzeit nicht berücksichtigt. Bis zum Zeitpunkt der Eröff- Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann nur einvernehmlich geändert werden. nung der JVA Heidering Artikel 5 durch den Berliner Senat Inkrafttreten im Jahre 2013 konnten Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt zum Ersten des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt. alle Berliner Inhaftierten, Berlin, den 25. August 2011 die ihre Haft in Berlin zu verbüßen hatten, unein- Für das Land Berlin, in Vertretung des Regierenden Bürgermeisters Die Senatorin für Justiz geschränkt ihr Wahlrecht Gisela von der Aue zum Berliner Abgeordne- tenhaus ausüben. In der Für das Land Brandenburg, der Ministerpräsident vertreten durch den Minister der Justiz Regel muss jeder Berliner Dr. Volkmar Shöneburg Bewohner, der zu einer Haftstrafe ohne Bewäh- rung verurteilt wird, seine Strafe in einer Berliner Justizvollzugsanstalt absitzen, das Ausübung dieses Wahlrechts nur an dem Ort Sinn macht, an gilt auch, wenn die Straftat in einem anderen Bundesland be- dem der betroffene Straftäter vor seiner Inhaftierung seinen gangen wurde. Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist Lebensmittelpunkt hatte. Es macht überhaupt keinen Sinn, der Umstand, dass z.B. der Berliner Straftäter seinen Lebens- dass ein in Berlin lebender Wähler an den Landtagswahlen mittelpunkt vor Begehung der Straftat eben in Berlin hatte. eines anderen Bundeslandes teilnehmen sollte. Zum einen hat Das bedeutet, dass seine familiäres Umfeld, seine bisherige er zumeist gar keinen persönlichen Bezug zu dem Bundes- Beschäftigung, seine gesamten sozialen Bindungen wie El- land, auch kennt er sicherlich die Personen nicht, die sich in tern, Kinder und Partner sich in der Regel in Berlin befinden. dem anderen Bundesland zur Wahl stellen. Dieser Umstand gilt auch im Besonderen für die Möglichkeit, das politische Geschehen in dem Bundesland, in dem er sei- Mit der Errichtung der JVA Heidering hat Berlin eben die nen Lebensmittelpunkt hat, durch die Teilnahme am Wahlge- Folgen für die Teilnahme an den Berliner Abgeordnetenhaus- schehen zu beeinflussen. Unser demokratisches Wertesystem wahlen für Berliner Inhaftierte in keinster Weise berücksich- lebt natürlich von der Möglichkeit der Bürger, an den Wahlen tigt. Natürlich wurde ein Staatsvertrag (Abb. 1) zwischen ihres Bundeslandes teilzunehmen. Dieses Wahlrecht ist ge- den beiden betroffenen Bundesländern Berlin und Branden- radezu essentiell für eine Demokratie. Und gerade dieses so burg geschlossen, doch dieser regelt eben nur den Bereich wichtige Wahlrecht wird dem Straftäter bei seiner Verurtei- des Vollzugs. Dort ist unmissverständlich geregelt, dass das lung eben auch nicht genommen, natürlich darf er sein Recht Land Berlin die JVA Heidering als Anstalt nach Berliner Lan- der politischen Einflussnahme auch als Inhaftierter unein- desrecht für Gefangene betreibt. In der JVA Heidering gilt geschränkt ausüben. Auch müsste jedem klar sein, dass eine das Vollzugsrecht des Landes Berlin, auch unterliegt die JVA 5 www.lichtblick-zeitung.org
Topthema > Exil - JVA Heidering | Redaktion der lichtblick 4 | 2020 Heidering der Aufsicht des Landes Berlin, aber ebenso folgt Brandenburger Landtag zu wählen. Dieses gilt somit auch aus dem geschlossenen Staatsvertrag, dass in allen anderen für Berliner, die gar keinen Bezug zu Brandenburg haben, Bereichen das Recht des Landes Brandenburg und Bundes- die gar kein Interesse an den politischen Gegebenheiten des deutsches Recht gelten. Landes Brandenburg haben. Mit dem Verlust ihres Berliner Wahlrechts verlieren die betroffenen Berliner natürlich auch Ein Berliner Straftäter, der seinen Lebensmittelpunkt in die Möglichkeit der politischen Einflussnahme auf die Ge- Berlin hat, der möglicherweise seit Jahren an den Berliner setzgebung und damit auf das sie direkt betreffende Berliner Wahlen zum Abgeordnetenhaus teilnimmt, der sich vielleicht Strafvollzuggesetz. sogar politisch engagiert, wird nach seiner Verurteilung nach Heidering verlegt. Natürlich ändert sich zunächst erst ein- Man kann konstatieren, dass die Verlegung von Deutschen mal nichts durch die Verlegung nach Brandenburg. Es gilt Straftätern, die ihren bisherigen tatsächlichen Aufenthaltsort das Berliner Vollzugsrecht, er hat die gleichen Rechte wie in Berlin hatten, damit sind z.B. bisher wohnungslose Ber- ein Berliner Inhaftierter, da er zwar in Brandenburg unter- liner gemeint, oder ihren bisherigen in Berlin im Melderegis- gebracht ist, aber in einer Haftanstalt, die dem Berliner Voll- ter verzeichneten Wohnsitz aufgrund ihrer Inhaftierung auf- zugsrecht unterliegt. Doch es gibt einen wesentlichen Unter- geben mussten, in die JVA Heidering rechtswidrig ist. Und schied zwischen einem Inhaftierten, der auf Berliner Gebiet das trifft auf die Mehrzahl der Betroffenen zu, es handelt sich inhaftiert ist und einem, der in einer Berliner Haftanstalt auf keinesfalls um reine Einzelfälle. Brandenburger Gebiet inhaftiert wurde, er kann sein bisheri- ges Wahlrecht zum Berliner Abgeordnetenhaus mit der Un- Über diesen Sachverhalt haben wir als Redaktion sowohl den terbringung in der JVA Heidering nicht mehr ausüben. damaligen Berliner Justizsenator Heilmann, wie auch den jet- zigen Senator Dr. Behrendt explizit hingewiesen. Die Reak- Laut Berliner Landeswahlgesetz (Abb. 2), sind alle volljähri- tionen der für diesen Missstand zuständigen Politiker waren gen Deutschen für die Wahl zum Abgeordnetenhaus zugelas- bis heute gleich null. sen, die ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten unun- terbrochen in Berlin haben. Und eben diese Voraussetzungen Jetzt könnte man als Leser vermuten, vielleicht liegt diese erfüllen die betroffenen Deutschen Inhaftierten in der JVA vollständige Ausblendung der Problematik durch Herrn Heil- Heidering nicht. In § 27 Absatz 4 des Bundesmeldegesetzes mann (CDU) und Herrn Dr. Behrendt (Grüne) nicht nur an ihrem generell fehlenden Interesse an den Problemen der Berliner Inhaftierten, sondern vielleicht gehen sie sogar soweit und hoffen, dass reiche inhaftierte Wäh- ler eher CDU und Grüne wählen, während arme eher andere Parteien weiter rechts und links. Das dieses Klischee in Teilen der Politik verbreitet ist, ist kaum zu leugnen. Damit hätten sie ihre betuchte Klientel Abb. 2 behalten und im selben Zuge die Wähler der weiter links und rechts gelegenen Parteien nach Branden- burg abgeschoben. Ein Teufel ist, wer hier Böses denkt ! Vor diesem Hintergrund wäre eine Verfassungsbeschwerde zumindest erheblicher Sprengstoff, da der Senat und die Ber- ist zwar geregelt, dass Meldepflichten durch den Vollzug ei- liner Verwaltung fremdbestimmt über das Wahlrecht und vor ner richterlichen Entscheidung über die Freiheitsentziehung allem über den Wohnort des Inhaftierten in einem anderen nicht begründet werden, dieses gilt jedoch nur für Personen, Bundesland entscheiden, in dem dieser als Berliner Gefange- die trotz ihrer Inhaftierung über einen tatsächlichen Wohnsitz ner zu wählen und zu wohnen hat. Es kann nach grundrechtli- in Berlin während ihrer gesamten Haftdauer verfügen. Und cher Betrachtung aus Art.2 Abs.1 i.V.m Art. 38 GG und Art.3 diese Voraussetzung erfüllen die allermeisten Inhaftierten Abs.1 GG, sowie den Auslegungen des Art.2 Abs.1 i.V.m eben nicht. Kaum ein Inhaftierter ist in der Lage, während Art.1 Abs.1 GG, vor dem Bewusstsein, dass der Inhaftierte seiner möglicherweise langjährigen Strafdauer seinen Ber- aufgrund der Anwendung des StVollzG Bln sich angeblich liner Wohnsitz weiter zu finanzieren. im Berliner Vollzug befindet, nicht zur Aufgabe des Berliner Senats gehören, dass Inhaftierte der Berliner Justiz das Bran- Das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus ist damit für Berliner, denburger Parlament wählen sollen. Die JVA Heidering ist die durch die Justizverwaltung in der Berliner JVA Heidering somit ein Gebiet in dem die Inhaftierten des Landes Berlin auf Brandenburg Gebiet untergebracht werden davon abhän- jegliche Rechte verlieren, zu deren Gewährung der Berliner gig, ob sie reich genug sind, während ihrer gesamten Haft- Senat verpflichtet ist. Somit wird dem Berliner Senat vorge- dauer einen tatsächlichen Wohnsitz in Berlin zu finanzieren. worfen, vorsätzlich eine grundrechtsverletzende und rechts- Ist man dazu nicht in der Lage, ist man leider gezwungen, den widrige Unterbringung auf dem Brandenburger Landesgebiet 6 www.lichtblick-zeitung.org
der lichtblick 4 | 2020 Topthema > Exil - JVA Heidering | Redaktion zu vollziehen, in dem Berliner Inhaftierte nur noch rechtlos in die JVA Heidering eingewiesen wird, denn die StVollstrO verwaltet werden. richtet sich immer nach dem letzten Wohn- und Aufenthalts- ort des Inhaftierten, der bekanntlich Berlin war. Der Gefange- Diese Feststellung begründet sich aus dem vorliegenden ne kann aber erst nach Großbeeren verlegt werden, wenn die- Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Bran- ses durch ein Diagnoseverfahren der EWA und im Vollzugs- denburg zur Einrichtung und den Betrieb der JVA Heidering plan des Landes Berlin konkretisiert wird. Der Inhaftierte vom 25. August 2011. wird im Zuge dessen weder rechtlich belehrt, noch wird ihm mitgeteilt, dass er mit der Verlegung in die JVA Heidering Aus dem Staatsvertrag geht eindeutig (Art.1 Abs.1) hervor, alle seine Landesrechte verliert aus dem Landeswahlgesetz dass in der JVA Heidering Berliner Landesrecht gilt. Dieses (Abb. 5) in Verbindung mit der Landeswahlordnung (LWO, Landesrecht verbietet somit einen Bezug des Inhaftierten zum Abb. 6), denn die kann er nur wahrnehmen, wenn er tatsäch- Land Brandenburg. Nach dem Landesrecht Berlin, darf der lich Berliner ist. Dieses ist aber hinsichtlich der Vorgaben des Inhaftierte nicht von den Abgeordnetenhauswahlen ausge- Bundesmeldegesetzes dann eben nicht mehr der Fall und der schlossen werden, denn das Wahlrecht ist materielles Recht. Berliner Bürger wird zum Brandenburger Bürger und darf nur Auch die Hompage der Senatsverwaltung der Justiz führt noch in Brandenburg wählen. eine besondere Vollzugsklausel für die JVA Heidering auf, da sich diese auf Brandenburger Gebiet befindet. In dieser heißt Das die Berliner Justiz einen Inhaftierten, der auch seinen es, dass die JVA Heidering eine Berliner Vollzugsantalt ist, Wohnsitz über Jahre oder Jahrzehnte in Berlin hatte, nun- in der dass Landesrecht Berlins umgesetzt wird (Satz 1 zu mehr ohne seinen Willen im Land Brandenburg anmeldet, Art.1 Abs.1 des Staatsvertrages), dazu gehören auch Landes- kann rechtswidriger nicht sein. Wird ein Gefangener gegen wahlgesetz und die Landeswahlordnung (LWO, Abb. 3). Der seinen Willen in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt, so Inhaftierte hat also alle Rechte, die Ihm als Berliner Bürger greift dies in sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG ein, da die zustehen und dies schließt sein Wahlrecht faktisch mit ein. Verlegung für ihn mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen Landesrecht bedeutet Handlungsrecht und gemäß des Staats- verbunden sein kann. Verlegungen, die nicht ihrerseits durch vertrages ist dieses Handlungsrecht gesetzlich bestimmt. Resozialisierungsgründe bestimmt sind, bedürfen daher einer ausführlichen Begründung. Es ist in jedem Fall gründlich zu prüfen, wie sich die geplante Verlegung auf die Reso- zialisierungsmöglichkeiten des Strafgefangenen auswir- ken soll.(BVerfG Beschl. v. 30.6.2015 - 2 BvR 1857 / 14 u. 2 BvR 2810 / 14.) Durch eine Verlegung dürfen auch Abb. 3 keine Rechtsverluste entstehen (vgl. OLG Karlsruhe v. 07.10.2015 - 2 Ws 328 / 15 u. 2 Ws 329 / 15, Feest / Lesting / Lindemann StVollzG Kom- mentar, Teil II § 16 LandesR, Rn. 11). Das ist somit ein totaler Rechtsbruch, den die Berliner Justiz begeht. Ihr sollte bekannt sein, dass die Anwen- dungen von Bundesrechten in ihrer rechtlichen Kombi- nationen so erheblich auf die Rechte des Inhaftierten in der JVA Heidering eingreifen, dass eine Unterbringung im Großbeerener Deportationslager nicht nur grundrechtsein- Erst in Satz 2 zu Art.1 Abs.1 des Staatsvertrages wird der greifend ist, sondern auch noch unzulässig. Bezug zum Vollzug noch deutlicher. Hier heißt es; "Für die Anstalt gilt das Vollzugsrecht des Landes Berlin, soweit nicht Soviel Rechtsverlust in einer HAFTANSTALT, die angeblich Bundesrecht Anwendung findet". zum Rechtsgebiet des Landes Berlin gehört, muss die Ge- setzgebung und das Grundrecht erst einmal verkraften. Jedem Aufgrund der Tatsache, dass die Justizbehörde Berlin, in An- Verfassungsrechtler dürfte diese Problematik sicherlich ein wendung eines Bundesgesetzes (§§ 17, 19, 22 BMG) den In- großes Kopfschütteln bereiten. haftierten im Rahmen der Meldepflicht auf dem Staatsgebiet des Landes Brandenburg anmeldet, werden ihm dadurch alle Wenn die JVA Heidering jedoch weiter Bestand haben soll, so Landesrechte genommen, die ihm jedoch als Inhaftierter laut dürfte sich die Frage stellen, welches Recht ausgeübt werden Staatsvertrag zugesichert worden sind, u.a. sein Wahlrecht in muss ? Der Inhaftierte ist zu mindestens formell und rechtlich Berlin. Wie bekannt, hebt Bundesrecht Landesrecht auf, und nach dem Bundesrecht kein Berliner mehr. Seine rechtliche dieses wird nun in der Gesamtschau zum Staatsvertrag mit Stellung ist gemäß des Bundesmeldegesetzes (BMG) dann dem Betrieb der JVA Heidering zum erheblichen Problem. auf Brandenburg übergegangen, denn ein in Brandenburg gemeldeter Inhaftierte kann niemals die Landesrechte eines Es ist bereits hinsichtlich der §§ 24 und 26 Strafvollstre- Berliners ausüben. Eine Zweistaatenlösung oder ein Straf- ckungsordnung (StVollstrO) ein Problem, dass der Inhaftierte vollzugsgesetz Berlin / Brandenburg gibt es nicht. Welches 7 www.lichtblick-zeitung.org
Topthema > Exil - JVA Heidering | Redaktion der lichtblick 4 | 2020 Recht gilt nun für den Inhaftierten tatsächlich im Vollzug Vollzug auf Brandenburger Gebiet rechtmäßig ist, auf dem der JVA Heidering ? Etwa Bundesrecht, wie im Staatsvertrag die Anwendung des Berliner Landesrechts versprochen wird ? niedergelegt ? Die einzigen Personen, die tatsächlich in der JVA Heidering nach Berliner Landesrecht ihre Rechte wahr- Diese grundlegenden Fragen würde man in einem Rechtsgut- nehmen können, sind ausschließlich die Bediensteten, die aus achten sicherlich eindeutig beantworten, was bisher jedoch Berlin stammen und dort ihren Dienst verrichten. Praktisch nicht erstellt wurde. Weder durch den Senat, noch durch ge- bedeutet das, der Berliner Bedienstete wacht über Inhaftierte, eignete Fachdienste, Rechtsanwälte oder andere Stellen. Die- die ihre Rechte nur noch in Brandenburg wahrnehmen kön- ses sollte jedoch nach derzeitiger Rechtslage zwingend erfol- nen, weil es das Bundesmeldegesetz verbietet, dass tatsäch- gen, denn der Inhaftierte in der JVA Heidering ist kein Bürger lich Berliner Recht umgesetzt wird. ohne Rechte und die Haftanstalt kein rechtsleerer Raum. Es kann daher nicht Aufgabe der Justiz sein, Grund- und Lan- Wenn im Übrigen nach der StVollstrO die JVA Heidering desrechte anzugreifen, diese zu beschneiden oder gänzlich zu zum Berliner Vollzug zählt, dann widerspricht dieses der versagen. Ein Schreiben aus der JVA Heidering, welches der StrVollstrO, wenn dem Inhaftierten dann sein Berliner Wahl- Redaktion vorliegt, bekräftigt diese Grundrechtsverletzung. recht entzogen wird. Hierbei ist im Briefkopf enthalten: Der Berliner Senat muss sich die Frage gefallen lassen, im "JVA Heidering (Berlin)" (Abb. 4) Rahmen welcher Rechtsgrundlage er überhaupt die Inhaftierten in Großbeeren unterbringt, wenn die Unterbringung bereits an einfachen gesetzli- chen Vorgaben scheitert. Hätte der Berliner Senat ein Grundstück in Rumänien, würden die Berliner dann das Rumänische Regierungshaus wählen ? Abb. 4 Der Berliner Senat hat sich mit dem Bau der JVA Heidering keineswegs mit den rechtlichen Auswirkungen für die Inhaftierten auseinander- gesetzt. Auch mit den Vertragsmodalitäten des Staatsvertrages und den gesetzlichen Neuregelun- gen (BMG, StVollzG Bln u.a) nach der Vertrags- fassung hat sich die Justizverwaltung nicht näher befasst, obwohl diese uneingeschränkt beachtet werden müssten. Es kann sogar angezweifelt wer- den, dass verfassungsrechtliche und gesetzliche Vorgaben vor dem Bau der JVA Heidering geprüft worden sind. Rechtsgutachten oder andere Unter- lagen, in denen diese Fragen grundlegend vorab geprüft worden sind, liegen weder vor, noch hat der Senat ein Gesetz beschlossen, das die Rechts- stellung des Inhaftierten in der JVA Heidering sicherstellt. Ein rechtlich veralteter Staatsvertrag reicht nicht aus. Trotz allem wird der Berliner Inhaftierte im Land Bran- Es ist somit festgestellt, dass in dieser Berliner Einrichtung denburg in der JVA Heidering untergebracht ! das Berliner Recht und die Berliner Verwaltung zur Geltung kommen. Dass jedoch die JVA Heidering in das Wahlrecht Wo ist die Rechtsgrundlage, die es ermöglicht Grund- eingreifen will, ist schon ein starkes Stück, denn hierzu ist rechte einzuschränken ? nur der Wahlausschuss befähigt. Des weiteren wird durch die Mitarbeiterin, die diesen Schriftsatz verfasste, dazu aufge- Der Rechtsausschuss sollte sich diesem Thema intensiv wid- rufen, eine Straf- und Ordnungswidrigkeit zu begehen und men, denn es gibt viel zu viele offene Rechtsfragen zu klären. somit gegen Bundesgesetze zu verstoßen, damit der Inhaf- Die Redaktion kann darauf eine deutliche Antwort geben: tierte sein Wahlrecht tatsächlich ausüben kann. Sie fordert im Die JVA Heidering ist ein 120 Mio Euro teurer Knast, ohne letzten Satz die pünktliche Fremdanmeldung im Land Ber- rechtlichen Bestand oder Grundlage im Sinne des Berliner lin, denn diese könne sein Wahlrecht durchaus ermöglichen. Strafvollzuges, in der grundrechtliche Bestimmungen außer Mehr kann man von einem dienstbeflissenen und gesetze- Kraft gesetzt werden. Wobei es doch makaber klingt, wenn streuen Beamten nicht erwarten. erst sieben Jahre nach der Eröffnung der JVA Heidering die- se grundlegenden Fragen überhaupt erst aufkommen, ob der Einen Musterantrag findet Ihr auf Seite 9 oben links. 8 www.lichtblick-zeitung.org
der lichtblick 4 | 2020 Topthema > Exil - JVA Heidering | Redaktion Für alle Inhaftierten, die einen "Musterantrag" stellen wollen, haben wir diesen wie unten abgebildet, bereits ausgefüllt. Ihr müsst ledig- lich die Daten der Musterperson durch eure eigenen Daten ersetzen. ▼▼▼▼▼ ▼▼▼▼▼▼▼ ▼▼▼ Abb. 6 Buchtipp der Redaktion: "Wahlrecht und Strafe" von RA Dr. Jan Oelbermann Die Wahl aus dem Justizvollzug und die Aberkennung des Wahlrechts durch Strafgerichte. ISBN: 978-3-8329-6861-8 Auch über Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden erhältich. (Universitätsschriften) Zum Schluß möchten wir unserer Leserschaft auch nicht die Das Werk widmet sich erstmals umfassend dem Wahlrecht Anwort (Abb. 5 und 6, gekürzt) auf unsere Anfrage bei der von Gefangenen in verfassungsrechtlicher, strafrechtlicher, Landeswahlleitung Berlin vorenthalten. strafvollzugsrechtlicher und rechtsvergleichender Hinsicht.■ Abb. 5 9 www.lichtblick-zeitung.org
Strafvollzug > Gesellenprüfung | E. Romaniuk der lichtblick 4 | 2020 Beifang der Resozialisierung Weil es eine weit verbreitete Meinung ist, dass Menschen häufig nur wegen ihrer miserablen Zukunftsperspektiven, aufgrund nicht abgeschlossener Schulbildung und damit einhergehend natürlich auch ohne Berufsausbildung kriminell werden, ist es die Aufgabe des Vollzuges, die Bereitschaft zur Mitarbeit beim Inhaftierten zu wecken, um eine Verbesserung seiner Lebensumstände durch schulische und berufliche Qualifikation zu erreichen. Darin liegt die Hauptaufgabe der Vollzugsbehörde für eine erfolgreiche Resozialisierung, es scheint dafür mehr als einen Weg zu geben, um die Statistik auf erfolgreich zu polen. Die Haftzeit ist für verurteilte Menschen oftmals eine Bildungsträger fungiert. Daneben gibt es die Universal- verlorene Zeit. Das bisherige Leben endet abrupt mit Stiftung Helmut Ziegner aus Berlin, die bereits seit 1956 der Inhaftierung. Gingen die Inhaftierten vor ihrer zunächst drei produktive Anlernwerkstätten in der JVA Tegel Haft einer Beschäftigung nach, kann diese während der errichtete und ab 1975 dann erste Ausbildungswerkstätten Haftdauer natürlich nicht weitergeführt werden. Gerade mit beruflichen Abschlußmöglichkeiten vor den zuständigen bei langjährigen Haftstrafen fällt vielen Menschen eine Kammern wie der IHK und HWK betrieb. Ziel der Rückkehr ins Berufsleben nach der Haftentlassung schwer. Maßnahmen war und ist es, den Strafgefangenen die Genauso gibt es unter den Inhaftierten eine sehr hohe Möglichkeit zu bieten, über die bloße Anlerntätigkeit hinaus Anzahl von Menschen, die vor ihrer Inhaftierung keinerlei eine berufliche Qualifizierung zu erlangen, um nach der berufliche Perspektive hatten, die Zahl Inhaftierter ohne Haftentlassung bessere Chancen auf einen qualifizierten jegliche Berufsausbildung ist sehr hoch. Bei der Vielzahl Arbeitsplatz zu haben. ausländischer Inhaftierten fehlen vielen Betroffenen zudem auch jegliche Kenntnisse der deutschen Sprache. Aber Aktuell bietet die Universal-Stiftung Helmut Ziegner in der gerade eine qualifizierte Berufsausbildung und die Kenntnis JVA Tegel die qualifizierte Ausbildung zum Elektroniker, der deutschen Sprache sind essentielle Bestandteile einer zum Maler und Lackierer, zum Gebäudereiniger, erfolgreichen Resozialisierung. Ohne eine berufliche zum Koch und zum Kfz-Mechatroniker an. Daneben Perspektive ist ein straffreies Leben nach Verbüßung der werden von der Universal-Stiftung Helmut Ziegner Haftstrafe nahezu ausgeschlossen. noch modulare Qualifizierungen in den Bereichen europäischer Computerführerschein (ECDL-Schulung), Die JVA Tegel bietet daher ein umfangreiches Spektrum Maler und Lackierer, Kfz-Technik, Elektrotechnik und an Ausbildungsmöglichkeiten und schulischen Angeboten Gebäudereinigung angeboten. Dabei handelt es sich um an. Den Inhaftierten in der JVA Tegel werden aktuell Fortbildungsmaßnahmen mit Teilnehmerbescheinigung. Ausbildungen in den anerkannten Ausbildungsberufen Alles in allem ein sehr umfangreiches Leistungsangebot, zum Elektroniker, Maler und Lackierer, Gebäudereiniger, welches die Universal-Stiftung Helmut Ziegner in Tegel Koch, Kfz-Mechatroniker, Bäcker, Holzmechaniker anbietet. Mit Stand November 2020 befinden sich insgesamt und Hochbaufacharbeiter angeboten. Das schulische 48 Inhaftierte in einer Ausbildungmaßnahme bzw. Bildungsangebot beinhaltet Deutsch als Zweitsprache, modularen Qualifizierung in der JVA Tegel, die durch die Grundbildungskurse, Kurse zur Berufsbildungsreife, Universal-Stiftung Helmut Ziegner als Ausbildungsträger Kurse zum Mittleren Schulabschluss sowie Fernabitur durchgeführt werden. und Fernstudium. Es ist jedoch für eine erfolgreiche Resozialisierung der Inhaftierten ebenso unabdinglich, Natürlich werden die Kosten der Bildungsmaßnahmen dass die Qualität der Bildungsmaßnahme hoch ist und die durch die Senatsverwaltung für Justiz und zum größten betroffenen Gefangenen motiviert sind, das Bildungsangebot Teil durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen. Man anzunehmen und erfolgreich zu absolvieren. Wir kennen mag es kaum glauben, aber der Bildungsträger, wie etwa jedoch die Fälle, in denen z.B. das Erlernen der deutschen die Universal-Stiftung Helmut Ziegner in der JVA Tegel, Sprache gänzlich erfolglos bleibt. Die Gründe dafür sind erhält zwischen 20000,00 Euro und bis zu 50000,00 Euro vielfältig und liegen zum Einen bestimmt an der schwierigen für einen einzelnen Auszubildenden von der Bundesagentur Persönlichkeitsstruktur vieler Inhaftierter begründet, aber für Arbeit. Man kann sich leicht ausrechnen, um welche genauso ist die Qualität der einzelnen Bildungsangebote Summen es sich etwa bei aktuell 30 Auszubildenden in durchwachsen. der JVA Tegel handelt. Bei solchen hohen öffentlichen Zuschüssen kann man daher erwarten, dass die Qualität der Dazu muss man wissen, dass nicht die JVA Tegel das Ausbildung erstklassig ausfällt. Und jetzt erreicht uns ein gesamte Bildungsangebot in Eigenregie anbietet. Lediglich ganz besonderer Fall aus der JVA Tegel. der Lehrbauhof, die Lehrbäckerei und die Tischlerei bieten Ausbildungsplätze an, bei denen die JVA Tegel direkt als An einem Tag im August 2018 unterschrieb ein langjähriger 10 www.lichtblick-zeitung.org
der lichtblick 4 | 2020 Strafvollzug > Gesellenprüfung | E. Romaniuk Häftling der JVA Tegel einen Umschulungsvertrag wiederum müsste die Zeugniskarte zumindest für das 1. mit der Universal-Stiftung Helmut Ziegner über eine Halbjahr des 2. Ausbildungsjahres Eintragungen enthalten, außerbetriebliche Umschulung zum Gebäudereiniger. Das alles äußerst dubiös für den Auszubildenden. Ein Besuch Umschulungsverhältnis hatte eine Dauer von 24 Monaten und der Berufsschule von 16 Monaten laut Abgangszeugnis, laut sollte im Juli 2020 enden. Die wöchentliche Umschulungszeit Zeugniskarte jedoch von nur 2 Halbjahren. betrug rund 35 Stunden. Auch war in dem Vertrag ein Besuch der Berufsschule im Oberstufenzentrum Max-Taut Am Ende interessierte den Inhaftierten dieser zumindest vereinbart. Für den betroffenen Inhaftierten eine tolle Sache, zweifelhafte Berufsschulbesuch auch nicht weiter, denn die Möglichkeit einen anerkannten Ausbildungsberuf zu er wurde als Auszubildender abgelöst. Spätestens ab dem erlernen, endlich etwas Handfestes, das ihm nach einer Februar 2020 arbeitete er in einem anderen Arbeitsbetrieb möglichen Haftentlassung den Einstieg ins Berufsleben der JVA Tegel, wieder eine der so häufigen Geschichten in erleichtern sollte. Der Umschulungsvertrag wurde zwei Tage der JVA Tegel, bei der Inhaftierte z.B. nach dem Besuch der nach der Unterzeichnung durch die Handwerkskammer Berlin Schule vielfach weiterhin kein Wort Deutsch sprechen oder eingetragen. Das der Umschulungsvertrag jedoch bereits drei ihre Qualifizierungsmaßnahme einfach vorzeitig beenden. Tage vor Unterzeichnung bei der Gebäudereiniger Innung Berlin eingetragen wurde, wunderte den Inhaftierten zwar Leider hat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz ein wenig, aber gut, die Universal-Stiftung Helmut Ziegner, und Antidiskriminierung auf unsere Anfrage, wie hoch die die Handwerkskammer Berlin und die Gebäudereiniger staatlichen Zuschüsse sind, die an den Träger für die einzelnen Innung Berlin kann man als äußerst seriös bezeichnen, somit Maßnahmen im Zuge der Ausbildung von Inhaftierten hatte alles bestimmt seine Richtigkeit. ausgereicht werden, bis heute nicht geantwortet. Man kann aber davon ausgehen, dass die Universal-Stiftung Helmut Etwas verwundert war der Inhaftierte jedoch, nachdem Ziegner erhebliche Zuschüsse im fünfstelligen Bereich er seine Zeugniskarte des Oberstufenzentrums der Max- für die außerbetriebliche Umschulung dieses konkreten Taut Schule erhielt. Laut dieser Zeugniskarte besuchte er Inhaftierten als Umschulungsträger erhalten hat. In diesem die Berufsschule nur das 1. Schuljahr, ein Besuch im 2. Fall eigentlich rausgeschmissenes Geld, da der Betroffene Ausbildungsjahr fand nicht statt. Der Redaktion liegt diese seine Umschulung zum Gebäudereiniger ja augenscheinlich Zeugniskarte vor. Unterschrieben ist diese zum Einen durch nicht beendet hat und seit Februar 2020 in einem anderen den Klassenlehrer und zum Anderen durch den Ausbilder Betrieb beschäftigt ist. der Universal-Stiftung Helmut Ziegner. An einen Besuch der Berufsschule von zwei ganzen Schuljahren hat der Doch da haben wir die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Inhaftierte auch keine Erinnerung mehr, aber vielleicht In diesem Fall mit der Universal-Stiftung Helmut täuscht er sich auch nur einfach. Was wiederum erklären Ziegner. Natürlich hat der seit Februar 2020 in einem könnte, warum die Max-Taut Schule einen Besuch der anderen Anstaltsbetrieb beschäftigte Inhaftierte seine Berufsschule im Zeitraum von August 2018 bis Dezember Gesellenprüfung zum Gebäudereiniger im Juni 2020 2019 in ihrem Abgangszeugnis bescheinigt. Aber dann erfolgreich bestanden. Im Juni 2020 gab es sowohl von der Handwerkskammer Berlin ein Prüfungszeugnis wie auch von Abb. 1a der Gebäudereiniger Innung Berlin eine Prüfungsbeschei- nigung und einen Gesellenbrief (Abb. 3, Seite 14). Eigentlich ist es ausgeschlossen, dass ein Inhaftierter der JVA Tegel, der seine Umschulungsmaßnahme abgebrochen hat und seit dem Februar 2020 in einem anderen Anstaltsbetrieb arbeitet, im Juni 2020 seine Gesellenprüfung ab- legen kann und diese tatsächlich auch noch besteht. Es fängt schon mit der Vorlage verschiedener Unterlagen für die Zulassung zur Abschlussprüfung an. Ohne eine ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Ausbildungskarte (Abb. 1a, Seite 11 und 1b, Seite 12) sowie einer 11 www.lichtblick-zeitung.org
Strafvollzug > Gesellenprüfung | E. Romaniuk der lichtblick 4 | 2020 "Meisterstück". Unser Geselle in spe hat natürlich keine Aussicht, die Gesellenprüfung zu bestehen, obwohl er zur Gesellenprüfung zugelassen Abb. 1b wurde. Er hat schlicht keine Ahnung über die Tätigkeit als Gebäudereiniger, seine Berufs- schulausbildung ist äußerst lückenhaft, von der Umschu- lungsmaßnahme wurde er längst abgelöst, er konzentriert sich auf seinen neuen Job in der Anstalt, es ist für ihn schlicht unmöglich, die Gesellenprüfung zu bestehen. Und jetzt kommt die Universal-Stiftung Helmut Ziegner ins Spiel. Aus dem Umfeld eben dieser Stiftung erhält er nachweislich den Lösungsbogen zu den Fragen des Prüfungsbereichs 1 (Reini- Kopie der Zeugniskarte der Berufsschule (Abb. 2, Seite 12) gung, Pflege, Konservierung). Konkret zu den Fragen 1 ist eine Zulassung zur Gesellenprüfung nicht möglich. Auch bis 45 jeweils die Lösungen in Form des anzukreuzenden muss eine Kopie der Zwischenprüfung vorliegen, ansonsten Lösungsbuchstabens, und zu den Fragen 1 bis 27b die gibt es höchstens eine Nichtzulassung zur Abschlussprüfung. richtigen Antworten in Schriftform. Über den Antworten zu Im April 2020 wurde der betroffene Inhaftierte darüber den Fragen 1 bis 27b ist angemerkt: „Fachkunde Sommer schriftlich durch ein Schreiben der Gebäudereiniger Innung 17“. Nachweislich wurden ihm auch die Antworten zum Berlin ausführlich informiert. Sämtliche Unterlagen müssen Prüfungsbereich 2 (Hygiene, Sanitär und Gesundheit) bis spätestens zum 6. Mai 2020 vorliegen, ansonsten ist eine übergeben. Konkret die schriftlichen Antworten zu den Gesellenprüfung im Sommer 2020 ausgeschlossen. Fragen 1 bis 13. Die richtigen Antworten zu den Fragen 14 bis 16 fehlten. Weiterhin wurde das jeweils anzukreuzende Jetzt gab es ein wirkliches Problem. Die Ausbildungskarte Lösungsfeld der Fragen 1 bis 25 übergeben sowie die des Lehrlings war komplett leer, sie enthielt keinerlei schriftlichen Antworten zu den Aufgaben 1 bis 4. Und Eintragungen, die Zeugniskarte der Berufsschule Max-Taut natürlich hat er die richtigen Antworten vor seiner war ebenfalls nur zur Hälfte ausgefüllt. Es gab keinerlei Gesellenprüfung erhalten. Eintragungen über das 2. Ausbildungsjahr. Unterlagen zu einer Zwischenprüfung waren auch nicht zu finden. Somit konnte ein Arbeiter eines anderen Anstaltsbetriebes Eigentlich nachvollziehbar bei einer Ablösung von der Ausbildungsstelle und einer Tätigkeit in einem anderen Abb. 2 Anstaltsbetrieb. Und jetzt eine Zustandsbe- schreibung par exellence zu den Vorgehensweisen innerhalb der Tegeler Gefängnismauern. Der als Helfer beschäftigte Gefangene wurde dennoch zur Gesellenprüfung zugelassen. Eigentlich ein Skandal, doch in der JVA Tegel vielleicht auch nicht, wenn man die Tegeler Zustände genauer kennt. Doch was jetzt folgt ist selbst für Tegeler Verhältnisse ein 12 www.lichtblick-zeitung.org
der lichtblick 4 | 2020 Strafvollzug > Gesellenprüfung | E. Romaniuk Fähigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Umschulungszieles notwen- Abb. 3 dig sind, in erwachsen gerechter Weise vermittelt werden. Dabei sind bei der Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf die Ausbildungsverordnung, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüf- ungsanforderungen, zugrunde zu legen. Diesen konkreten Fall können wir durch Auswertung sämtlicher Unterlagen und der Aussage des betroffenen Inhaftierten lückenlos belegen. Doch es handelt sich keinesfalls um einen Einzelfall. Wie oft hört man von erfolgreich abgeschlossenen Umschulungen in der JVA Tegel, obwohl der Auszubildende noch nicht einmal über Grundkenntnisse der Deutschen Sprache verfügt. Man muss sich auch die Frage stellen, ob hinter diesem Gebaren womöglich ein System steckt. Die Universal- Stiftung Helmut Ziegner bietet seit nunmehr fast 50 Jahren ihre Dienste in der JVA Tegel an. Man kann sich leicht ausrechnen, welche Summen jährlich an die Universal-Stiftung Helmut Ziegner für Umschulungsmaßnahmen und modulare Qualifizierungen fließen. Man kann auch sicherlich behaupten, daß ein Controlling der erhaltenen Mittel nicht erfolgt, alles andere würde uns wundern. Die Haftsituation für Gefangene ist sicherlich nicht einfach, eine qualifizierte Berufsausbildung während der Haftzeit bietet hier einen sehr wichtigen Baustein zur Resozialisierung der Gefangenen. Doch muss allen Beteiligten klar sein, dass eine geschenkte im Juni 2020 seine Gesellenprüfung erfolgreich ablegen. Umschulung genau das Gegenteil bei den Betroffenen bewirkt. Ein voller Erfolg, nicht nur für die Resozialisierung des Durch die hier beschriebenen Zustände lernt der Inhaftierte Inhaftierten. Er verfügt jetzt über einen anerkannten geradezu das Gegenteil zudem, was für ein straffreies Ausbildungsberuf als Gebäudereiniger und kann entspre- Leben nach der Haftentlassung eigentlich notwendig wäre. chende Arbeitsangebote annehmen. Sondern sicherlich Es liegt daher im Interesse aller Verantwortlichen, die hier auch für die Universal-Stiftung Helmut Ziegner, die beschriebenen Missstände aufzuklären und Abhilfe zu für die erfolgreiche Umschulungsmaßnahme in Form schaffen. Es kann nicht sein, dass derart hohe Geldflüsse in von Zuwendungen der Agentur für Arbeit und der einer Stiftung nach bürgerlichem Recht verschwinden, ohne Senatsjustizverwaltung fürstlich entlohnt wurde. Ein dass die zuständige Aufsichtsbehörde davon Kenntnis erhält. Gewinn für alle beteiligten Seiten. Nur eben nicht Aber wenn wundert das noch in Berlin. Die zuständige Auf- für einen möglichen zukünftigen Arbeitgeber, der in sichtsbehörde ist die Stiftungsaufsicht der Senatsver- Wahrheit einem unqualifizierten Gebäudereiniger eine waltung für Justiz. Also alles wie gehabt oder doch ein Fall Arbeitsstelle gibt, obwohl dieser einen Gesellenbrief vorle- für den Staatsanwalt ? Allerdings untersteht der auch eben gen kann. Auch bezahlen die Agentur für Arbeit und die jener Aufsichtsbehörde. Senatsjustizverwaltung für eine Leistung, die so nie erbracht worden ist. Anm. der Red.: Bei den Abbildungen haben wir bewusst, Alles in allem vielleicht doch kein guter Zustand ! zum Schutz des Auszubildenden, darauf verzichtet, den Namen, die Noten oder andere persönliche Daten zu nennen. Dabei ist im Umschulungs- und Ausbildungsvertrag klar Wir versichern alle Dokumente im Original gesichtet und geregelt, dass der Träger der Umschulungsmaßnahme kopiert zu haben, um diese notfalls vorlegen zu können ■ verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass alle Fertigkeiten, 13 www.lichtblick-zeitung.org
Strafvollzug > Verfassungsbeschwerde | Andreas Bach der lichtblick 4 | 2020 Verfassungsbeschwerde – Der Weg zur Grundrechtsdurchsetzung Die Verfassungsbeschwerde ist ein außerordentlicher Rechts- Grundrecht genommen oder dieses erheblich verletzt wurde. behelf. Sie ist kein (weiteres) Rechtsmittel, wie sie in den Fachgerichtsbarkeiten z.B. mit der Berufung oder Revision Die Verfassungsbeschwerde ist daher nur zulässig bei Vorlie- zur Verfügung stehen. Vielmehr kann sie erst nach Erschöp- gen einer Beschwerdebefugnisses. Ihr müsst also behaupten fung des Rechtswegs und nur gegen Eingriffe der öffentli- und dies mit einer gewissen Plausibilität auch begründen kön- chen Gewalt in Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte nen, durch die öffentliche Gewalt in euren Grundrechten oder eingelegt werden. Ihr kommt auch kein Suspensiveffekt zu. grundrechtsgleichen Rechten i.S.d. § 90 Abs. 1 BVerfGG er- Sie hemmt den Eintritt der formellen und materiellen Rechts- heblich verletzt zu sein. Diese Behauptung muss mit anderen kraft nicht, die mit ihr angegriffene Gerichtsentscheidung Worten - und dieses Erfordernis geht über den Wortlaut des bleibt “vollstreckbar." Vor allem aber ist die Verfassungsbe- § 90 Abs. 1 BVerfGG hinaus - ausreichend substantiiert sein. schwerde ein subsidiärer Rechtsbehelf. Die entsprechende Hierzu gehört also eine grundlegende Darstellung des Grund- Subsidiaritätsregelung des § 90 Abs. 2 BVerfGG findet ihre rechtseingriffes. Aus Eurem Tatsachenvortrag muss sich er- Rechtfertigung in der verfassungsrechtlichen Kompetenz- geben, dass die Grundrechtsverletzung zumindest möglich ordnung angesichts der Aufgabenverteilung zwischen dem erscheint. In § 90 Abs.1 BVerfGG heißt es: „Jedermann kann BVerfG und der Fachgerichtsbarkeit sowie der Grundrechts- mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem verantwortung der Fachgerichte (BVerfG 49, 252, 258; 55, seiner Grundrechte oder einem seiner in Art.20 Abs.4, Art.33, 244, 247). Aus Gründen der Rechtssicherheit sollen vor allem 38, 101, 103 und 104 des Grundgesetzes enthaltenen Rechte rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte - sie bilden den verletzt zu sein, die Verfassungsbeschwerde zum Bundesver- Hauptgegenstand von Verfassungsbeschwerden - nur aus- fassungsgericht einreichen.“ nahmsweise in Frage gestellt werden. Ohne die Subsidiari- ätsregelung wäre zudem die Funktionsfähigkeit des ohnehin Das Bundesverfassungsgericht hat hierbei deutlich betont, völlig überlasteten BVerfG gefährdet. dass ein „Jedermann-Prinzip“ vorliegt. Dieses bedeutet je- doch nicht, dass ihr die Verfassungsbeschwerde auch selbst Die Verfassungsbeschwerde kommt daher nicht in Betracht, verfassen müsst. Das BVerfGG enthält keine ausdrückliche wenn der Rechtsweg noch nicht erschöpft ist. Die Fachge- Regelung über die „Parteifähigkeit, Beteiligtenfähigkeit, An- richte sind grundsätzlich selbst verpflichtet, Grundrechte zu tragsfähigkeit oder Beschwerdefähigkeit“. Ob ihr diese selbst beachten und Grundrechtsverstöße zu beseitigen. Wenn eine verfasst oder verfassen lassen wollt, spielt dabei keine Rolle, anderweitige Möglichkeit besteht, die Grundrechtsverletzung sie muss nur darauf ausgerichtet sein, dass es um eure und nur auszuräumen oder ohne Inanspruchnahme des BVerfG im um eure Grundrechtsverletzung geht. Das Tätigwerden liegt praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen, dann muss der somit allein in der Hand des Beschwerdeführers. Allerdings Beschwerdeführer entsprechend vorgehen, um eine Korrek- dürft ihr eure Verfassungsbeschwerden auch von Dritten ver- tur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu errei- fassen lassen sofern dies notwendig ist und ihr nicht gegen das chen. Erst wenn keine realistische und zumutbare Alternative Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßt, denn eine Rechtsbera- mehr besteht, kann als ultima ratio das BVerfG zur Beseiti- tung muss immer mit einem Gegenleistungsprinzip begrün- gung oder Verhinderung der Grundrechtsverletzung angeru- det sein (BVerfG vom 24.10.2006 – 2 BvR 30/06-,juris). Ein fen werden. Die Bedeutung der Verfassungsbeschwerde wird Indiz solcher Rechtsberatungen ist immer die Entgeltlichkeit allerdings dadurch etwas erhöht, dass der Rechtsschutz - ins- der Tätigkeit (BGH NJW 86, 1051f.), was einige Vollzugsbe- besondere der Instanzenzug - in den letzten Jahren bei zahl- hörden oftmals vergessen einzubeziehen. Allerdings ist auch reichen Gerichtsbarkeiten eingeschränkt worden ist. der Vorfall bekannt, dass eine Haftanstalt im Nordosten der Republik dazu ausholte, eine Verfassungsbeschwerde als ge- Wer sich also an das Bundesverfassungsgericht wenden möch- fährliches Instrument für den Vollzug zu bezeichnen und zu te, um seine Vollzugsangelegenheiten zu klären, in denen er in deren Beseitigung aufzurufen, was wie folgt zitiert wird: den unteren Gerichten unterlegen ist, weil es ihm um ein ge- setzliches Unterliegen gehe, wird kaum Erfolg haben. Der Be- „Eine schwerwiegende Störung der Ordnung liegt vor in schwerdeführer muss hierbei intensiviert betrachten, dass ihm einem besonders gravierenden Fall der Beeinträchtigung im Rechtszug oder durch die Justizbehörde ein wesentliches des geordneten und menschenwürdigen Zusammenlebens 14 www.lichtblick-zeitung.org
der lichtblick 4 | 2020 Strafvollzug > Verfassungsbeschwerde | Andreas Bach in der Institution. Dabei reichen geringere Behinderungen „Erstrebt ein Gefangener diese Maßnahmen (Locke- des Ablaufs nicht aus, vielmehr muss die Ordnungsgefahr rungen), so wird er durch deren Versagung in seinem durch von solchem Gewicht sein, dass ohne ihre Beseitigung das Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG grund- Funktionieren des Anstaltsbetriebs insgesamt elementar ge- rechtlich geschützten Resozialisierungsinteresse berührt stört würde.“ (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -‚ juris, Rn. 32, und vom Bezüglich der Stellung von Verfassungsbeschwerden ein paar 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -‚ juris, Rn. 17). Gerade grundlegende Anmerkungen: Gemäß § 23 Abs.1 S.1 BVerf- bei Gefangenen, die die Voraussetzungen für weitergehende GG ist die Verfassungsbeschwerde schriftlich einzureichen, Lockerungen noch nicht 31 erfüllen, dienen Ausführungen was sich bereits aus § 90 Abs.1 BVerfGG (Jedermann-Prin- dem Erhalt der Lebensfähigkeit (vgl. BVerfGK 17, 459 zip) begründet. Sie ist gemäß §§ 23 Abs.1 S.2, 92 BVerfGG ; 19, 306 ; 20, 307 ). Bei langjährig In- sorgfältig zu begründen und unterliegt bestimmten Former- haftierten kann es daher, selbst wenn noch keine konkrete fordernissen (BVerfGE 2, 139, 141). Hierbei ergeben sich er- Entlassungsperspektive besteht, jedenfalls geboten sein, höhte Anforderungen an die Begründungspflicht, diese erge- zumindest Lockerungen in Gestalt von Ausführungen da- ben sich aus der Annahmeregel des § 93a BVerfGG in der die durch zu ermöglichen, dass die Justizvollzugsanstalt einer ordnungsgemäße Begründung zwingende Zulässigkeitsvo- von ihr angenommenen Flucht- oder Missbrauchsgefahr raussetzung ist. Entspricht die Verfassungsbeschwerde nicht durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen entgegenwirkt den Begründungserfordernissen, so ist sie nicht zur Entschei- (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Se- dung anzunehmen oder zu verwerfen (BVerfG, Beschl. vom nats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -‚ juris, Rn. 24.01.2012 – 1 BvR 1299/05; BVerfG vom 12.10.2011 – 2 3, und vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -‚ juris, Rn. 32). BvR 633/11 u.a). Desweitern sind Verfahren vor dem BVerfG Aufgrund dieser Bedeutung darf sich eine Justizvollzugs- kostenfrei (§ 34 Abs.1 BVerfGG). Ein Missbrauch der Be- anstalt, wenn sie vollzugslockernde Maßnahmen versagt, schwerde nach § 41 Abs.2 GG liegt in: Bagatellgegenstände nicht auf bloße pauschale Wertungen oder auf den Hinweis (BVerfG vom 01.12.1999 – 1 BvR 1559/99), Mutwilligkeit einer abstrakten Flucht- oder Missbrauchsgefahr (hier im (BVerfG vom 14.09.1994 – 2 BvR 1626/94), Substanzlosig- Sinne des § 9 Abs. 1 JVoIIzGB BW III) beschränken. Sie keit (BVerfG NJW 1995, 1418), Offensichtliche Unzulässig- hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere keit oder Unbegründetheit (BVerfG, Beschl. vom 16.02. und Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Pro- 03.03.2009 – 2 BvR 161/09, 2 BvR 239/09) – u.a, vor. Eine gnose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person Verfassungsbeschwerde kann gemäß § 299 StPO und dem des Gefangenen zu konkretisieren. Ob dies geschehen ist, daraus folgenden Gesetzeslaut auch nicht beim Urkundsbe- hat die Strafvollstreckungskammer zu überprüfen (vgl. amten, bzw. Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichtes BVerfGE 70, 297 ; dazu auch BVerfG, Beschluss der eingelegt werden (Brennen RPfleger 58, 228). 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -‚ juris, Rn. 32 m.w.N.)“. Solltet Ihr für Eure Verfassungsbeschwerde einen Anwalt beauftragen wollen, der sodann Prozesskostenhilfe (PKH) Bei Verfahrensgrundrechten ist unter anderem Art.19 Abs.4 beantragt, so gilt als Rechtsgrundlage der Vergütung § 37 (Rechtschutzgarantie) und Art 103 Abs.1 (rechtliches Gehör) Abs.2 RVG (in der ab 01.07.2019 geltenden Neufassung). GG in Verbindung mit Art.20 Abs.3 GG maßgebend. Art. 19 Insbesondere ist nach der gesetzlichen Regelung des § 14 Abs. 4 GG (BVerfG StraFo 2006, 20) bzw. Art. 2 Abs. 1 GG RVG die Höhe des Gegenstandswertes maßgeblich (BVerfG i.V.m dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Rechtschutzga- NJW 2010, 1191). Er beträgt seit dem 01.07.2013 mindestens rantie (vgl. BVerfGE 88, 118, 123; 94, 166, 226; st.Rspr.) 5000,-€. Somit wird jeder Anwalt gemäß § 9 RVG immer ei- hat - ungeachtet deren unterschiedlichen Strukturen" - zum nen Vorschuss verlangen. Daher ist es angebracht, seine Ver- Inhalt: fassungsbeschwerden mit seinen Grundrechtsverletzungen selbst zu schreiben. – Dass überhaupt ein Rechtsweg zu den Gerichten zur Verfügung steht. In Haft kommen Grundrechtsrechtsverletzungen nicht sel- ten vor. Insbesondere werden deshalb oft die Grundrechte – Der mit dem Zugang zu den Gerichten eröffnete Rechts- aus Art.1 Abs.1, (Menschenwürde), Art.2 Abs.1 (freie Ent- schutz muss auch tatsächlich, effektiv und möglichst lü- faltung der Persönlichkeit) Art.2 Abs.1 i.V.m Art.1 Abs.1 ckenlos sein (BVerfG 93, 1, 13). Dies gilt nicht nur für den (Allgemeines Persönlichkeitsrecht, hier u.a grundrechtlich ersten Zugang zum Gericht sondern für die Ausgestaltung und verfassungsrechtlich geschützte Resozialisierung), Art.2 des gesamten Verfahrens. Sie umfasst eine grundsätzlich ord- Abs.2 (Freiheit der Person, Art.3 Abs.1 (Gleichbehandlungs- nungsgemäße tatsächliche wie rechtliche Prüfung des Streit- grundsatz, Willkürverbot), Art.5 (Meinungs-, Informations- gegenstandes sowie eine verbindliche Entscheidung durch ,Pressefreiheit – z.B werden Briefe angehalten, wie u.a in den Richter. (BVerfG NJW 2010, 2864) der JVA Bützow bei mehreren Briefen des lichtblick), Art.6 Abs.1 GG (Schutz von Ehe und Familie) verletzt. Hier ein – Der Rechtsschutz muss weiter zeitgerecht sein, d.h. eine kurzes Beispiel aus der Beschlussformel des BVerfG vom das Verfahren abschließende Entscheidung muss - so explizit 15.Mai 2018 im Rahmen der Versagung von Lockerungen Art. 6 Abs. 1 EMRK - innerhalb angemessener Zeit ergehen (2 BvR 287/17): (BVerfG, Beschl. vom 14.12.2010 – 1 BvR 404/10). Dies gilt 15 www.lichtblick-zeitung.org
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