N - Jetzt sind WIR dran! - AG MAV - AGMAV Württemberg

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N - Jetzt sind WIR dran! - AG MAV - AGMAV Württemberg
N       AG
                       MAV
                       Arbeitsgemeinschaft
                       der Mitarbeitervertretungen
                       im Diakonischen Werk Württemberg

                   Nr. 119
                   Mai 2020

           W I R d ra n !
Jetzt sind

                       Mitteilungen für die
                       Arbeitsgemeinschaft
                       der Mitarbeitervertretungen
                       im Diakonischen Werk Württemberg
N - Jetzt sind WIR dran! - AG MAV - AGMAV Württemberg
AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020                                                                     3

                         Meine / Unsere Meinung
                                                      spielte, haben wir bereits seit vielen Jahren eine
                                                      Regelung in unserer AVR. Derzeit verhandeln wir
                                                      in der Arbeitsrechtlichen Kommission eine geän-
                                                      derte Regelung zur Kurzarbeit. Die AGMAV fordert
                                                      die Übernahme des TV-Covid aus dem Öffentli-
                                                      chen Dienst, der eine 90% bzw. 95%ige Aufsto-
                                                      ckung des Kurzarbeitergeldes beinhaltet. Die Dia-
                                                      koniearbeitgeber lehnen eine Aufstockung bisher
                                                      rigoros ab. Sie plädieren dafür, Verhandlungen zu
                                                      einer Aufstockung auf die betriebliche Ebene zu
                                                      verlagern. Für eine MAV die erheblich unter Druck
Liebe Kolleginnen und Kollegen,                       steht, ist es auf betrieblicher Ebene denkbar
wir gratulieren allen neu- und wiedergewählten        schwierig eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes
MAV-Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich zu         zu verhandeln, um die Gehaltseinbußen einiger-
ihrer Wahl. Noch nie fanden MAV-Wahlen unter          maßen auszugleichen. Wir haben deshalb allen
solch denkwürdigen Bedingungen statt. Zum Zeit-       betroffenen MAVen geraten, mit dem Abschluss
punkt des coronabedingten Shutdowns waren in          von Dienstvereinbarungen zur Kurzarbeit abzuwar-
den meisten Einrichtungen die Vorbereitungen zu       ten, bis die Arbeitsrechtliche Kommission eine Re-
den Wahlen in vollem Gang. Im letzten Augenblick      gelung beschlossen hat.
hat das Diakonische Werk die MAV-Wahlen in            Auch die Arbeitszeit der Beschäftigten weckt in der
Form von Briefwahlen ermöglicht. Nun könnte           Corona-Krise bei einigen Einrichtungsleitungen
man sagen, die Mitarbeitenden haben doch gera-        Begehrlichkeiten. So wird vielerorts der Abbau von
de andere Sorgen als eine neue MAV zu wählen,         Überstunden oder der Aufbau von Minusstunden,
aber eine funktionierende MAV ist in diesen Zeiten    bis hin zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeit,
wichtiger denn je. Fast alle Entscheidungen in Ver-   die der Bundestag mit einer Covid-19-
bindung mit der Corona Krise z.B. zur Arbeitszeit     Arbeitszeitverordnung befristet möglich gemacht
oder zum Gesundheitsschutz unterliegen der Mit-       hat, gefordert. Diese Forderungen sind nicht im
bestimmung der MAV.                                   Interesse des Gesundheitsschutzes unserer Kolle-
Unsere neu gewählten Kolleginnen und Kollegen         ginnen und Kollegen und sie unterliegen der Mit-
finden sich auf einmal in MAV-Videokonferenzen        bestimmung der MAV. Auch hier zeigt sich, wie
oder mit Sicherheitsabstand in großen Sälen wie-      wichtig die MAV nicht nur, aber vor allem in diesen
der und sollen bei all den wichtigen Fragen mitre-    Zeiten ist.
den. Dabei wäre unter normalen Bedingungen            Auch wir als Redaktionsteam der AGMAV konnten
jetzt erst mal die Zeit, sich untereinander kennen-   uns nicht wie gewohnt treffen, um die Themen
zulernen und zu finden.                               und Artikel dieser Ausgabe der Mitteilungen ge-
Nicht alle MAVen sind in den Gremien gut einge-       meinsam zu diskutieren und zu entwickeln, son-
bunden und reden mit, sie müssen um ihre Mitbe-       dern mussten auf alternative Formen (siehe Foto)
stimmung kämpfen. Andere sind in allen wichtigen      umstellen. Diese können aber keinesfalls den per-
Gremien und Beratungen beteiligt, z.B. um Hygie-      sönlichen Austausch ersetzen.
ne- oder Gesundheitsschutzkonzepte zu entwi-          Und so freuen wir uns auf den Austausch mit euch,
ckeln und wissen kaum noch wo ihnen der Kopf          sobald Regional- und Vollversammlungen, Bera-
steht vor lauter Arbeit.                              tungstage und Fortbildungen, in Form von persön-
Plötzlich werden MAVen mit dem Wunsch ihrer           licher Anwesenheit, wieder möglich sind.
Arbeitgeber konfrontiert, eine Dienstvereinbarung     Bis dahin versuchen wir auf anderen Wegen, z.B.
zur Kurzarbeit zu vereinbaren. Die Zustimmung der     mit unseren Newslettern in Kontakt zu bleiben.
MAV ist hier zwingend vorgeschrieben. Obwohl          Wir wünschen euch viel Kraft und Durchhaltever-
Kurzarbeit in der Diakonie bisher kaum eine Rolle     mögen in diesen besonderen Zeiten.
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    Ein herzliches Willkommen allen neuen MAVen und in der AGMAV

Herzlich Willkommen allen neu gewählten MAV-          und der kirchliche Gesetzgeber geht davon aus,
Kolleginnen und MAV-Kollegen und einen herzli-        dass es in allen kirchlichen Einrichtungen Mitarbei-
chen Glückwunsch auch allen Kolleginnen und Kol-      tervertretungen gibt. Das Diakonische Werk hat
legen, die wieder in die MAV gewählt wurden!          dies nachvollzogen und die Bildung von Mitarbei-
                                                      tervertretungen bei den Mitgliedspflichten aufge-
                                                      nommen. Alle Mitgliedseinrichtungen im Diakoni-
                                                      schen Werk – ihr gehört dazu – sind per Satzung
                                                      verpflichtet, in ihren Einrichtungen dafür zu sor-
                                                      gen, dass MAVen gewählt werden.
                                                      So seid ihr als MAV ein gesetzlich gewolltes und
                                                      verpflichtend vorgegebenes Gremium und braucht
                                                      euch deshalb nicht zu verstecken oder gar mit ge-
                                                      ringem Selbstbewusstsein in die neue Amtsperio-
                                                      de starten.
                                                      Für einen guten Start in die neue Amtsperiode
                                                      braucht es Einiges, z.B. das richtige Rollenver-
                                                      ständnis, erfahrene Kolleginnen und Kollegen in
Ihr habt für die Wahl zur MAV kandidiert und mit      der MAV, „Handwerkszeug“ wie Wissen und Aus-
eurer Kandidatur dazu bereit erklärt, euch für die    stattung und einiges mehr.
Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter       Für unser Rollenverständnis ist es wichtig, dass wir
einzusetzen. Wir wissen, dass die Arbeit der          uns als MAV nicht als die besseren Leitungsleute
MAVen nicht überall selbstverständlich und aner-      verstehen. Als Interessenvertretung der Mitarbei-
kannt ist. Dienststellenleitungen befürchten oft,     terinnen und Mitarbeiter stehen wir immer auf
dass sie mit Beteiligung der MAV nicht mehr das       der Seite unserer Kolleginnen und Kollegen. Dabei
machen können, was sie wollen. Sie erkennen da-       geht es nicht nur um deren persönliche Belange,
bei nicht, dass der Ausgleich von unterschiedlichen   MAV-Arbeit bedeutet auch den Blick über den Tel-
Interessen – also die inhaltliche Auseinanderset-     lerrand. Es gibt eigentlich kaum ein Thema in unse-
zung mit der MAV – zu einem besseren Ergebnis         ren Einrichtungen, das nicht auch für die MAV von
führen kann, weil so verschiedene Blickwinkel zu-     Belang ist und so sind wir bei fast allen Themen
sammenkommen. Wo diese Auseinandersetzung             und Entwicklungen mitberatend und mitbestim-
und diese Kultur fehlen, werden Chancen vertan.       mend als Interessenvertretung dabei.
Die ganze Spanne erleben wir derzeit im betriebli-
                                                      Meist finden sich in den neu gewählten MAVen
chen Umgang mit der Corona-Krise. Teilweise sind
                                                      erfahrene und neue Kolleginnen und Kollegen wie-
MAVen in den Einrichtungen in den Krisenstäben
                                                      der. Das ist gut so, die Erfahrung der „Alten Ha-
vertreten und ihre Anregungen werden aufgenom-
                                                      sen“ und der „frische Wind“ der Neuen, beides ist
men und umgesetzt. Das ist richtig so, weil alle
                                                      wichtig. Manchmal gibt es jedoch nach den Wah-
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, zur Ordnung
                                                      len auch Gremien, in denen alle zum ersten Mal in
im Betrieb oder zur Festlegung von Arbeitszeiten
                                                      der MAV sind. So oder so, als neu gewähltes Gre-
der Mitbestimmung der MAV unterliegen. Zum
                                                      mium solltet ihr euch Zeit nehmen euch zu finden
Teil werden MAVen aber am Krisenmanagement
                                                      und genügend Zeit, um euch in Ruhe über die
gar nicht beteiligt, bis hin zu Versuchen, MAVen
                                                      künftige MAV-Arbeit Gedanken zu machen. Dazu
verbotenerweise zur Aufhebung von kollektiv-
                                                      gehören auch ganz praktische Dinge, wie z.B. die
rechtlichen bis hin zu individualrechtlichen Vorga-
                                                      Klärung der Arbeitsverteilung innerhalb der MAV.
ben zu benutzen.
                                                      Eine MAV-Klausur, möglichst zu Beginn der neuen
Dabei sind Mitarbeitervertretungen in den Diako-      Amtsperiode, ist dafür sehr hilfreich und wichtig.
nieeinrichtungen genauso selbstverständlich wie
                                                      Neu in der MAV zu sein bedeutet auch viel Neuem
Geschäftsführungen, Vorstände oder sonstige Lei-
                                                      zu begegnen. Zu dem gesunden Selbstbewusstsein
tungskräfte. Als Diakonie sind wir Teil der Kirche
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AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020                                                                     5

und dem richtigen Rollenverständnis gehört des-      Es gibt viele Möglichkeiten, wie ihr euch in der AG-
halb auch das erforderliche „Handwerkszeug“.         MAV engagieren könnt. So habt ihr die Möglich-
Spätestens da kommt die AGMAV ins Spiel! Nach        keit, selbst zum Vorstand der AGMAV zu kandidie-
den Neuwahlen sind viele neue Kolleginnen und        ren, euch in einem der Arbeitskreise der AGMAV
Kollegen in den MAVen und wir bieten deshalb im      einzubringen, oder bei Regional- und Vollver-
Wahljahr eine große Zahl an Einführungssemina-       sammlungen mit zu diskutieren und so zur Mei-
ren an. Bei den Einführungsseminaren der AGMAV       nungs- und Positionsbildung beizutragen. Wichtige
ist es uns am wichtigsten, euch dieses               strategische Entscheidungen werden in den Regio-
„Handwerkszeug“ mitzugeben. Darüber hinaus           nal- und Vollversammlungen diskutiert und Be-
werden bei den Seminaren auch das Selbstver-         schlüsse dazu gefasst. So kam beispielsweise durch
ständnis als Interessenvertretung und die politi-    die AGMAV-Vollversammlung der einstimmige
sche Dimension der MAV-Arbeit thematisiert. Bei      Beschluss zu unserer Tarifstrategie zustande. Die
den Fortbildungen entstehen zudem wertvolle          gemeinsame Meinungs- und Positionsbildung
Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen anderer         macht uns als AGMAV zu einer starken Interessen-
MAVen, dies trägt zu Zusammenhalt und Netz-          vertretung und zu einer starken Solidargemein-
werkbildung bei.                                     schaft.
Um allen MAVen einen guten Start in die neue         Nun hoffe ich, dass ich euch mit diesem Beitrag zu
Amtsperiode zu ermöglichen bieten wir Unterstüt-     Beginn der Wahlperiode so richtig Lust auf MAV-
zung an. Insbesondere unterstützen wir durch         Arbeit und auf die Mitarbeit in der AGMAV ma-
Fortbildungen und durch Beratung der MAVen. In       chen konnte.
dieser Ausgabe der AGMAV-Mitteilungen haben          Auf gute Zusammenarbeit in der AGMAV und mit
wir noch weitere Informationen zu guten (Start-)     herzlichen Grüßen
Bedingungen für die MAV-Arbeit.
Die AGMAV ist der Zusammenschluss aller Mitar-
beitervertretungen der Diakonie in Württemberg.
Ihr alle seid Teil der AGMAV!                        AGMAV-Vorsitzender

                           Gute Startbedingungen
Nach Bestandskraft der Wahl wird vom Wahlvor-        same Sitzung mit der Dienststellenleitung (DL) fol-
stand die konstituierende Sitzung der MAV einbe-     gen, um Fragen der Organisation der MAV Arbeit
rufen. In dieser wird der oder die Vorsitzende ge-   wie Freistellung und Dienstbefreiung, die notwen-
wählt.                                               dige Ausstattung aber auch die gute Kooperation
Am 1. Mai beginnt dann die Amtszeit und die Ar-      zwischen MAV und Dienststellenleitung zu klären.
beit als Gremium MAV. Zu Beginn wird die Reihen-     Von diesen beiden Startetappen und ihrem Gelin-
folge der Stellvertretungen der/s Vorsitzenden       gen hängt viel ab, sowohl für das gesunde Innenle-
festgelegt.                                          ben der MAV, als auch für die Zusammenarbeit
Die Grundlage für eine möglichst gute „innere“       mit der Dienststellenleitung.
Zusammenarbeit ist, sich gleich am Anfang genü-
gend Zeit zu nehmen. Die vier bevorstehenden
                                                     Notwendige Arbeitsmittel
Jahre gemeinsamer Arbeit erfordern, dass sich die
                                                     („Handwerkszeug“)
MAV-Mitglieder erst einmal in aller Ruhe begeg-
nen, und kennenlernen können.                        Zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer laufen-
                                                     den Aufgaben braucht die MAV:
Die MAV sollte möglichst früh in Klausur gehen,
um die Zusammenarbeit, deren „Spielregeln“, die      Einen Raum,
Aufgaben innerhalb der MAV und deren Vertei-         in dem sie arbeiten und ungestört ihre Sitzungen
lung auf die MAV-Mitglieder zu besprechen. Die-      abhalten kann. Sinnvollerweise natürlich ein eige-
ser MAV-Klausur sollte bald danach eine gemein-      nes MAV Büro. In sehr kleinen Einrichtungen, min-
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destens die zeitweise Nutzung eines Raums, mit         Jedes MAV-Mitglied benötigt eine aktuelle Fassung
verschließbarem Schrank zur sicheren Aufbewah-         der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) und ein Mitar-
rung der MAV-Unterlagen.                               beitervertretungsgesetz (MVG.Wü.)
Büroausstattung:                                       Zur Fachliteratur zählen aktuelle Kommentare
vom Mobiliar über Schreibmaterialien bis hin zu        zum MVG-EKD. Hier reichen, je nach Größe der
Aktenordern u.ä.                                       MAV ein bis zwei Exemplare im MAV Büro. Fach-
                                                       zeitschriften zum Arbeitsrecht können im Umlauf
Technische Ausstattung:                                in der MAV weitergegeben werden.
Für die (Kommunikations-) Technik gilt gemäß § 30      Je nach Größe der MAV bzw. nach Arbeitsaufwand
MVG.Wü die „dienststellenübliche technische Aus-       steht der MAV auch Büropersonal zu
stattung“ diese muss auch der MAV zur Verfügung        (stundenweise, tageweise oder in Vollzeit)
stehen.
Dazu gehören, ein eigener Telefonanschluss und         Übernahme der bisherigen MAV-Unterlagen
ein Telefon mit Anrufbeantworter. In allen Einrich-    Falls die alte und die neue MAV nicht personen-
tungen ist inzwischen die Arbeit mit EDV üblich.       gleich ist, müssen die ausgeschiedenen MAV-
Somit steht auch der MAV diese technische Aus-         Mitglieder ihre MAV-Unterlagen an die neu in die
stattung zu. Dazu gehört ein PC nebst Monitor und      MAV eingetretenen Mitglieder übergeben. Über-
Drucker. Für ein Kopiergerät genügt normaler-          geben werden, Arbeitsmaterialien wie Bücher und
weise die Mitbenutzung.                                Gesetzestexte, sowie die Unterlagen von noch
                                                       offenen Verfahren, die von der MAV weiterbear-
Internet, Intranet, E-Mail
                                                       beitet werden müssen. Persönliche Notizen o.ä.
sind heute in fast allen Einrichtungen selbstver-      sind zu vernichten.
ständlich, so auch für die MAV. Die MAV und die
JAV benötigen eigene E-Mail Adressen (auf die          Wie oft sollen MAV-Sitzungen stattfinden?
natürlich auch nur die jeweiligen Gremiumsmit-         Grundsätzlich muss immer dann eine MAV-Sitzung
glieder einen Zugriff haben).                          anberaumt werden, wenn die Dienststellenleitung
                                                       eine nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz
Literatur und Arbeitshilfen:
                                                       (MVG.Wü) beteiligungspflichtige Maßnahme
Die MAV Mitglieder brauchen die aktuellen arbeits      (Beispiele: Einstellung, Eingruppierung, Arbeits-
-und sozialrechtlichen Gesetzestexte, die Unfall-      zeitänderung) beabsichtigt und dazu die Zustim-
verhütungsvorschriften und die anwendbaren Ta-         mung der MAV beantragt. Darüber hinaus braucht
rifverträge.                                           jede MAV regelmäßige Sitzungstermine, um die
                                                       MAV-Arbeit sachgerecht zu planen, Themen zu
                                                       beraten, Anträge an die Dienststellenleitung aus-
Zur notwendigen Literatur gehören
                                                       zuarbeiten und Beschwerden, Anfragen oder Anre-
      MVG.Wü
                                                       gungen von Mitarbeitenden zu erörtern. Wir emp-
      AVR-Wü oder AVR-DD
                                                       fehlen einen regelmäßigen Sitzungsturnus festzu-
      Praxiskommentar MVG-EKD (vergleichend)
                                                       legen (z.B. jeden Montag oder im vierzehntägigen
       (Kellner Verlag)
                                                       Turnus), so können die Termine langfristig einge-
      Arbeitsrechtsgesetze (Beck-Texte)
                                                       plant werden. Dies ist nicht nur hilfreich für die
      Arbeits- und Sozialordnung (Michael Kitt-
                                                       MAV-Mitglieder, auch ihre Vorgesetzten profitie-
       ner, Bund-Verlag)
      Basiskommentar zum TVöD (Bund-Verlag)
       oder bei ver.di für Mitglieder
      GEW - Jahrbuch für MAVen mit Schulen
      Arbeitsrecht im Betrieb - Zeitschrift für Be-
       triebsratsmitglieder (AiB Verlag)
      Arbeitsrecht & Kirche – Zeitschrift für Mit-
       arbeitervertretungen (Kellner Verlag)
Dies ist die Minimalausstattung! In den MVG-
Schulungen erhalten die Teilnehmer*innen um-
fangreichere Informationen zur Literaturliste.
N - Jetzt sind WIR dran! - AG MAV - AGMAV Württemberg
AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020                                                                           7

ren, weil sie die MAV-Sitzungen bei der Dienstpla-      beitskreis stärken.
nung berücksichtigen können. Auch der Dienststel-       Auch die Mitarbeit in den anderen Arbeitskreisen
lenleitung kommt es zugute, wenn sie zu festen          der AGMAV kann und sollte überlegt und aufge-
vorher bekannten Terminen mit einer beschlussfä-        teilt werden. Habt ihr Lehrkräfte, eine Hauswirt-
higen MAV rechnen kann. Lasst euch bei der Fest-        schaft, gehört ihr zur Altenpflege, Jugendhilfe oder
legung eures „Sitzungsplans“ nicht durch die Vor-       gilt bei euch das BTHG? Mehr zu den Arbeitskrei-
stellung beirren, in einem Monat werde ja voraus-       sen findet ihr auf den Seiten 14 ff.
sichtlich „wenig los sein“, der dafür geplante Sit-
zungstermin sei also von vornherein entbehrlich.        Legt fest, wer aus eurer MAV
Es ist viel einfacher einen geplanten Termin abzu-           sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz
sagen, als kurzfristig einen neuen Termin zu fin-             kümmert und im Arbeitssicherheitsaus-
den.                                                          schuss (ASA) der Einrichtung mitarbeitet
Zeit für MAV Arbeit                                          sich für die Begleitung zu den Gesprächen
Einer der wesentlichen Faktoren für eine gelingen-            zur betrieblichen Eingliederung (BEM) quali-
de MAV-Arbeit ist genügend Zeit für die MAV-                  fiziert
Arbeit zu haben. Die MAV-Mitglieder haben An-                für die „Öffentlichkeitsarbeit“ der MAV als
spruch auf die „zur ordnungsgemäßen Durchfüh-                 „Kernteam“ sorgt z.B. durch MAV-
rung ihrer Aufgaben“ erforderliche Zeit. Die MAV              Mitteilungen am Schwarzen Brett, im Intra-
Mitglieder erhalten dafür Dienstbefreiung. Wichtig            net, in Form von Flyern, Zeitschriften u.a.
ist, gleich zu Anfang mit der Dienststellenleitung zu        eure MAV als Delegierte/r bei den AGMAV
klären, wie die Dienstbefreiung für die einzelnen             Regional- und Vollversammlungen vertreten
MAV-Mitglieder jeweils umgesetzt wird.                        wird.
- Wer vertritt das MAV-Mitglied am Arbeitsplatz
bzw. wie ist der Arbeitsablauf im Arbeitsbereich             sich um das Thema Fortbildungen kümmert
bei Abwesenheit des MAV-Mitglieds geregelt, da-               und z.B. Kolleginnen und Kollegen in den
mit das MAV-Mitglied von anderen Aufgaben ent-                verschiedenen Berufsgruppen und Arbeits-
lastet wird?                                                  bereichen auf geeignete Fortbildungsange-
- Wie wird der durch die MAV- Arbeit bedingte                 bote hinweist.
Mehrarbeit ausgeglichen, wenn die Aufgaben der          Dies sind lediglich Beispiele, die ihr entsprechend
Mitarbeitervertretung nicht innerhalb der Arbeits-      den besonderen Erfordernissen und Gegebenhei-
zeit erledigt werden können.                            ten eurer MAV natürlich noch ergänzen müsst.
Aufgabenverteilung in der MAV                           Hilfestellung und Beratung durch die AGMAV
Die MAV hat ihre gesetzlichen Aufgaben grund-           Wir als AGMAV unterstützen die Mitarbeiterver-
sätzlich gemeinsam zu erfüllen. Die oder der Vor-       tretungen bei der Durchführung ihrer Aufgaben
sitzende trifft nicht alleine die Entscheidungen        und der Wahrnehmung ihrer Rechte. Wir informie-
sondern die MAV als Gremium. Er oder sie vertritt       ren euch über Änderungen und neue Regelungen
die MAV nach außen und teilt die Beschlüsse der         im Arbeitsrecht, z.B. mittels regelmäßiger
(gesamten) MAV der Dienststellenleitung mit. Die        Newsletter. Wir beraten zu aktuellen Themen, z.B.
in der MAV anfallende Arbeit sollte so aufgeteilt       bei Beratungstagen und den Round-Tables. Bei
werden, dass jedem Mitglied bestimmte Schwer-           arbeitsrechtlichen Fragen aus eurer laufenden
punkte und Funktionen zugeordnet werden. Die            MAV-Arbeit beraten euch die Juristinnen der AG-
MAV- Mitglieder haben so die Möglichkeit sich zur       MAV auf Anfrage telefonisch, schriftlich und – falls
„Expertin/Experte“ für einzelne Themen zu qualifi-      notwendig – auch im persönlichen Gespräch. Sie
zieren und so zur Erfüllung der gemeinsamen Auf-        sind erreichbar über die Telefonnummern
gaben beizutragen.                                      0711 1656 266.
Zu wählen ist ein MAV Mitglied zur Wahrnehmung          Weitere Informationen gibt es auf der AGMAV
für die Aufgaben nach § 35 (Abs.3 Buchst. e)            Webseite: www.agmav-wuerttemberg.de
MVG.Wü. Er/sie setzt sich vorrangig für die The-        Die weiteren Aufgaben der AGMAV werdet ihr in
men der Gleichstellung ein. Unterstützung kann          den Regional- und Vollversammlung sowie den
er/sie durch die Teilnahme im Arbeitskreis erhal-       Fortbildungen kennenlernen.
ten und auch durch seine/ihre Mitarbeit den Ar-
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                  Die interne Ordnung der MAV
Die Mitarbeitervertretung hat die Möglichkeit              die Festlegung regelmäßiger Sitzungen,
durch den Erlass einer Geschäftsordnung die nähe-          Regelungen über Leitung und Durchführung
ren Einzelheiten ihrer Geschäftsführung zu regeln           der Abstimmung (offen oder geheim, Rei-
(§ 29 MVG.Wü).                                              henfolge der Abstimmung),
Inhalt der Geschäftsordnung können nur Bestim-             Interne Aufgabenverteilung der Mitarbeiter-
mungen über die interne Geschäftsführung – ins-             vertretung,
besondere die Sitzungen – der Mitarbeitervertre-
                                                           Regelungen über Bildung und Zuständigkeit
tung sein. Die MAV muss dabei die Vorschriften
                                                            von Ausschüssen innerhalb der Mitarbeiter-
des MVG.Wü beachten und kann von diesen nicht
                                                            vertretung,
abweichen oder sie eingrenzen.
                                                           Ergänzende Regelungen der Schweigepflicht
In Krisensituationen – wie aktuell in der Corona-
                                                            (insbesondere welche internen Vorgänge
Krise – gibt es viele Unsicherheiten, inwieweit die
                                                            der Mitarbeitervertretung der Verschwie-
Regelungen und Beteiligungsrechte des Mitarbei-
                                                            genheit unterliegen sollen).
tervertretungsgesetzes weiter gelten. Die Fachleu-
te sind sich hier einig: Die Beteiligungsrechte der   festgelegt werden.
MAV gelten – so wie sie im MVG.Wü beschrieben         Die Geschäftsordnung wird schriftlich verfasst und
sind – uneingeschränkt weiter. Gleiches gilt auch     erfordert einen Beschluss der MAV.
für alles was die Geschäftsführung der MAV be-
                                                      Gerade nach den Neuwahlen empfehlen wir den
trifft und ggf. in der Geschäftsordnung festgelegt
                                                      Abschluss einer Geschäftsordnung. Die weiteren
ist.
                                                      notwendigen Kenntnisse dazu gibt es in der Fort-
In der Geschäftsordnung können vorrangig Rege-        bildung MVG - II. Die hier erfolgten Ausführungen
lungen über die Einzelheiten von Mitarbeiterver-      sind nur exemplarisch.
tretungssitzungen, wie z.B.

    Fortbildungsanspruch nicht nur für neue MAV-Mitglieder

Vor allem für neu gewählte MAV-Mitglieder ge-         der MAV, die Erforderlichkeit der Fortbildungen für
hört der Besuch von Einführungsfortbildungen          ihre MAV-Mitglieder zu prüfen.
zum notwendigen Handwerkszeug für die kom-            Der Begriff der Erforderlichkeit gibt der MAV einen
mende MAV-Arbeit. Nach der Novellierung des           Beurteilungsspielraum:
MVG-Württemberg haben alle MAV-Mitglieder
den gleichen Fortbildungsanspruch, unabhängig              Fortbildungen, die Grundwissen vermitteln,
davon, wie lange sie schon MAV Arbeit machen.               sind für alle MAV-Mitglieder erforderlich
So haben nun auch „alte Hasen“ Anspruch auf 4              Für Fortbildungen mit Spezialwissen muss es
Wochen MAV-Fortbildung.                                     einen konkreten Anlass geben; das ausge-
Dieser Anspruch findet sich im Mitarbeitervertre-           wählte MAV-Mitglied muss mit der entspre-
tungsgesetz in § 19 Abs. 3. Mit Tagungen und                chenden Materie befasst sein oder in abseh-
Lehrgängen nach § 19 Abs. 3 MVG.Wü sind Veran-              barer Zeit befasst werden.
staltungen gemeint, die der Arbeit der MAV för-       Den Mitgliedern ist für die Teilnahme an den Fort-
derlich sind. Eine sinnvolle Tätigkeit der MAV-       bildungsveranstaltungen die dafür notwendige
Mitglieder erfordert neben der Vermittlung reinen     Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge oder
Fachwissens auch die inhaltliche und methodische      des Erholungsurlaubs bis zur Dauer von vier Wo-
Schulung bis hin zur Vermittlung effektiver Ge-       chen während einer Amtszeit zu gewähren, d.h.
sprächs- und Verhandlungsführung.                     die Dienstbefreiung ermöglicht die Teilnahme an
Der Freistellungsanspruch richtet sich nach den       den Fortbildungsveranstaltungen. Es wird die tat-
konkreten Umständen des Einzelfalls. Es obliegt       sächliche zeitliche Inanspruchnahme berücksich-
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AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020                                                                           9

tigt, höchstens aber die bis zur täglichen Arbeits-     mit dem Hinweis darauf verweigern, dass generell
zeit einer/s vollbeschäftigten Mitarbeiter/in. Auch     Personalknappheit herrscht. Es ist Sache der
für teilzeitbeschäftigte MAV-Mitglieder gilt die tat-   Dienststellenleitung für eine ausreichende Perso-
sächliche zeitliche Inanspruchnahme, unabhängig         nalreserve zu sorgen, so dass die Entsendung der
ihres sonstigen Beschäftigungsumfangs.                  MAV-Mitglieder möglich ist.
Die MAV ist bei der Auswahl der                                              Die Dienststellenleitung kann
Fortbildungsveranstalter frei. In                                            die Teilnahme einer Fortbil-
Betracht kommen z.B. Veran-                                                  dung auch nicht verweigern,
staltungen der AGMAV aber                                                    weil sie diese für nicht erfor-
auch Veranstaltungen der Ge-                                                 derlich hält. Sollte die Dienst-
werkschaften oder gewerk-                                                    stellenleitung die Teilnahme
schaftsnaher Bildungsträger.                                                 für nicht erforderlich halten,
Die MAV hat die Teilnahme und                                                muss sie zur Klärung das Kir-
zeitliche Lage der Tagungen und                                              chengericht anrufen.
Lehrgänge rechtzeitig der                                                    Sollte die Dienststellenleitung
Dienststellenleitung anzuzeigen.                                             die Teilnahme zu Unrecht
Dies setzt eine entsprechende                                                verweigern, steht der MAV
Beschlussfassung der MAV vo-                                                 oder dem betreffenden MAV-
raus. Die Entscheidung über die                                              Mitglied kein Selbstbeurlau-
Teilnahme obliegt nicht dem                                                  bungsrecht zu. In diesem Fall
einzelnen MAV-Mitglied oder                                                  muss die MAV ebenfalls das
dem/der Vorsitzenden und                                                     Kirchengericht anrufen.
schon gar nicht der Dienststel-                                               Es empfiehlt sich der Dienst-
lenleitung, sondern wird immer                                                stellenleitung den Entsen-
von der MAV als Gremium be-                                                   dungsbeschluss der MAV
schlossen. Der Beschluss muss auf ein konkretes         rechtzeitig mitzuteilen, denn auch das Kirchenge-
MAV-Mitglied und auf eine nach Zeitpunkt und Ort        richt kann über einen entsprechenden Antrag nur
bestimmte Schulung gefasst werden.                      entscheiden, wenn der Antrag noch vor der Fort-
Zur notwendigen Unterrichtung der Dienststellen-        bildungsveranstaltung gestellt wurde.
leitung gehört auch die Angabe des Themas der           Die Kosten für die Teilnahme an der Schulung trägt
Schulung. Die Dienststellenleitung kann über die        die Dienststelle. Die MAV muss bei der Auswahl
Inhalte der Schulung nähere Informationen verlan-       der Kurse Kostengesichtspunkte berücksichtigen.
gen. Die AGMAV stellt bei der Anmeldung zur Fort-       Bei zwei inhaltlich gleichwertigen Seminaren muss
bildung stets ein Exemplar für die Dienststellenlei-    sie das kostengünstigere in Anspruch nehmen,
tung zur Verfügung aus dem die Inhalte der Fort-        allerdings steht auch hier der MAV ein Beurtei-
bildung hervorgehen.                                    lungsspielraum zu. Wenn die MAV eine Schulung
Hat die MAV bei der Festlegung der zeitlichen Lage      für qualitativ hochwertiger hält oder die Schulung
der Teilnahme an einer Schulung die dienstlichen        zu einem günstigeren Zeitpunkt stattfindet, kann
Notwendigkeiten nicht berücksichtigt, kann die          sie dennoch die teurere Schulung beschließen.
Dienststellenleitung die Arbeitsbefreiung versa-        Allen MAV-Mitgliedern steht grundsätzlich ein in-
gen. Die MAV muss bei der Entsendung dienstliche        dividueller vierwöchiger Fortbildungsanspruch
Belange berücksichtigen z.B. wenn die Fortbildung       während der Amtszeit zu. Durch Dienstvereinba-
während der Haupturlaubszeit stattfinden soll           rung kann eine andere Aufteilung des sich aus den
oder während eines besonders hohen Kranken-             Individualansprüchen ergebenden Gesamt-
stands oder während besonderer vorübergehen-            Fortbildungsanspruch der MAV vorgenommen
der Umstände in der Dienststelle und die Teilnah-       werden. Dadurch könnte z.B. für neue MAV-
me des MAV-Mitglieds zum geplanten Zeitpunkt            Mitglieder der Fortbildungsanspruch erhöht wer-
zu besonderen Schwierigkeiten führen würde. Die         den. Der Gesamt-Fortbildungsanspruch der MAV
MAV kann jedoch nur Umstände berücksichtigen,           lässt sich dadurch jedoch weder insgesamt erhö-
die sie zum Zeitpunkt der Beschlussfassung kennt.       hen noch verringern.
Die Dienststellenleitung kann die Teilnahme nicht
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                            Die JAV bestimmt mit!
Mit der Reform unseres Mitarbeitervertretungsge-     JAV die entsprechenden Informationen zur Vorbe-
setzes in Württemberg hat sich seit Januar 2020      reitung braucht, wenn sie ihr Mitspracherecht ak-
auch für die Jugend- und Auszubildendenvertre-       tiv gestalten will.
tungen vieles geändert bzw. verbessert. Das be-
                                                     Die Einladung und die dazugehörigen Informatio-
ginnt bereits bei den Wahlen. Mit den allgemeinen
                                                     nen sollte die JAV dabei so früh wie möglich erhal-
MAV-Wahlen wurden im Frühjahr in allen Einrich-
                                                     ten. Nur dann wird die JAV in die Lage versetzt,
tungen, in denen mehr als fünf Mitarbeitende,
                                                     sich auf die Sitzungen der MAV vorzubereiten und
zum Zwecke ihrer Ausbildung beschäftigt sind,
                                                     die Angelegenheit im JAV-Gremium abzustimmen,
JAVen gewählt. Bisher konnten maximal drei JAV-
                                                     damit das entsandte Mitglied in der MAV Sitzung
Mitglieder gewählt werden unabhängig davon, wie
                                                     auch die Meinung ihres oder seines gesamten Gre-
viele Auszubildende in der Einrichtung beschäftigt
                                                     miums vertreten kann.
sind. Jetzt wurden erstmals in großen Einrichtun-
gen mit mehr als 50 Azubis fünf Mitglieder in die    Die JAV bestimmt mit.
JAV gewählt. Für diese JAV-Gremien bedeutet dies     Die JAV hat jetzt endlich auch ein Mitbestim-
eine erhebliche Entlastung, weil die Aufgaben auf    mungsrecht bei Angelegenheiten, die ihre Wähler-
mehrere Schultern verteilt werden können.            schaft besonders betreffen. „Sie hat Stimmrecht
Viel wichtiger als die Gremiengröße ist die Erwei-   bei Beschlüssen, die überwiegend die Belange Ju-
terung der Rechte von JAVen. Endlich haben sie       gendlicher und Auszubildender berühren.“
jetzt ein Recht auf ständige Teilnahme an den        Ist sich die MAV in ihrer Haltung einig, wird die
MAV-Sitzungen und ein
Stimmrecht bei MAV-
Beschlüssen, die überwiegend
ihre Wählergruppen betreffen.
Die JAV ist zu jeder MAV-
Sitzung einzuladen.
Entgegen der bisherigen For-
mulierung im MVG.Wü, wel-
che lediglich vorsah, die JAV
von der Mitarbeitervertretung
in Angelegenheiten der Ju-
gendlichen und Auszubilden-
den zur Beratung hinzuzuzie-
hen, ist nunmehr geregelt,
dass ein JAV-Mitglied an allen
Sitzungen der MAV teilneh-
men kann. „Die Jugend- und
Auszubildendenvertretung hat Michael Hüter - www.Jugend-und-Bildung.de
das Recht, an den Sitzungen
der Mitarbeitervertretung mit einem Mitglied mit
                                                    Stimme des oder der JAV Vertreter*in die Be-
beratender Stimme teilzunehmen.“ Daraus ergibt
                                                    schlüsse kaum beeinflussen. Trotzdem ist es ein
sich für die MAV-Vorsitzenden die Aufgabe, die
                                                    wichtiges Gut, nicht nur mitreden zu dürfen, son-
JAV rechtzeitig, mit Tagesordnung und den not-
                                                    dern bei Abstimmungen auch die Hand zu heben.
wendigen Informationen zu den Sitzungen einzula-
                                                    Das Stimmrecht unterstreicht die Notwendigkeit,
den. Ein explizites Informationsrecht der JAV, wie
                                                    die JAV ordentlich zu den MAV Sitzungen einzula-
im BetrVG geregelt, wird im MVG leider nicht be-
                                                    den.
schrieben. Es ist aber selbstverständlich, dass die
AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020                                                                       11

Auch die Dienststellenleitungen müssen sich mit        chenjuristen die Verbesserung der Rechte der
der JAV auseinandersetzen.                             JAVen selbst auf die Fahne geschrieben haben. Es
Mindestens einmal im Jahr sollen sich die Dienst-      war der Arbeitskreis JAV der AGMAV Württem-
stellenleitung und die Jugend- und Auszubilden-        berg, der die EKD sowohl 2013 als auch 2019 dazu
denvertretung zu gemeinsamen Besprechungen             aufgefordert hat, bei den Reformen des MVGs
treffen. Damit hat die JAV das Recht und die Mög-      auch die Rechte und Möglichkeiten der JAVen in
lichkeit, die Belange und Interessen der von ihr zu    den Blick zu nehmen. Diese sind im Betriebsverfas-
vertretenen Mitarbeitendengruppe gegenüber der         sungsgesetz wesentlich besser und detaillierter
Dienststellenleitung selbst vorzutragen und zu be-     geregelt. Der Arbeitskreis hat mehrere Schreiben
sprechen und nicht wie bisher nur über die MAV.        nach Hannover geschickt, mit der Forderung der
Dienststellenleitung und Jugend- und Auszubilden-      Angleichung des § 49 MVG an den dritten Teil des
denvertretung können aber ohne Beteiligung der         BetrVG zur Jugend- und Auszubildendenvertre-
MAV kaum etwas entscheiden. Das Mitbestim-             tung.
mungs- oder Mitberatungsrecht nach MVG bleibt          Natürlich wurden (noch) nicht alle Forderungen
bei der MAV. Wirkungsvolle Vereinbarungen oder         übernommen.
gar Dienstvereinbarungen können nur zwischen           Da ist noch Luft nach oben. Wichtigste Forderung
Dienststellenleitung und MAV geschlossen wer-          ist und bleibt die Streichung der ACK-Klausel.
den. Dennoch ist es gut, dass sich die Leitung nun     Schon in zwei Jahren ist die nächste JAV-Wahl, bei
direkt mit den Anliegen der JAV auseinandersetzen      der hoffentlich ohne die Wählbarkeitsvorausset-
muss.                                                  zung gewählt werden kann. Nach der Reform ist
Alle Beschlüsse fasst die MAV                          vor der Reform und der AK JAV wird weiterhin an
                                                       der Forderung „gleiche Rechte wie im Betriebsver-
Weiterhin müssen alle Beschlüsse von der MAV           fassungsrecht“ festhalten.
gefasst werden. Zum Beispiel die Teilnahme der
JAV an einer Fortbildungsmaßnahme muss in der          Dazu gehören beispielsweise:
MAV beschlossen und der Dienststellenleitung                Regelungen zur Geschäftsführung der JAV.
mitgeteilt werden, damit Kostenübernahme und
                                                            Das Recht der JAV, Beschlüsse der MAV aus-
Freistellung gewährt wird.
                                                             zusetzen, um eine Verständigung zu errei-
Keine eigene Jugend- und Auszubildendenver-                  chen.
sammlung
                                                            Ein Teilnahmerecht aller JAV Mitglieder an
Nach wie vor fehlt im MVG das Recht der JAVen                der MAV-Sitzung, wenn Themen besprochen
eigene Versammlungen abzuhalten. Natürlich hat               werden, die überwiegend Jugendliche oder
auch die JAV die Aufgabe, die von ihr vertretenen            Auszubildende betreffen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ihre Aktivi-
täten zu informieren. An schwarzen Brettern, über           Das Recht der JAV eine Versammlung der
Rundbriefe, per Mail und in persönlichen Gesprä-             Jugendlichen und Auszubildenden einzube-
chen. Um jedoch in eine gemeinsame Diskussion                rufen.
zu kommen und sich ein Meinungsbild aller einho-            Ein verbindlicher Weiterbeschäftigungs-
len zu können, braucht auch die JAV die Möglich-             anspruch auf ein unbefristetes Vollzeitar-
keit, Versammlungen abzuhalten.                              beits-verhältnis der JAV Mitglieder ver-
Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat die JAV            gleichbar wie im Betr.VG.
das Recht, eigene Jugend- und Auszubildendenver-
sammlung einzuberufen. Da dieses Recht im MVG
bisher fehlt, ist die JAV weiterhin darauf angewie-
sen, dass die MAV nach § 31 Abs. 6 MVG.Wü eine
Teilversammlung für die besondere Personengrup-        Besser wär:
pe der Jugendlichen und Auszubildenden einbe-          Gleich das Original!
ruft, so dass die JAV in einer Versammlung selbst
agieren kann.
Übrigens: Diese längst überfälligen Reformen des
§ 49 MVG gab es nicht einfach so, weil sich die Kir-
12                                                                      AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020

                  Gesamtmitarbeitervertretung im
              Dienststellenverbund nach § 6a MVG.Wü.
Bis zur jüngsten Novellierung des MVG.Wü war          samt-MAV innerhalb einer rechtlich selbständigen
eine „einheitliche und beherrschende Leitung“ die     Einrichtung.
Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtmitar-
                                                      Im Ergebnis kann es deshalb innerhalb eines
beitervertretung im Dienststellenverbund.
                                                      Dienststellenverbundes sowohl örtliche Mitarbei-
In den vergangenen Jahren sind größere diakoni-       tervertretungen einer rechtlich selbständigen Ein-
sche Einrichtungen, insbesondere sog. Komplex-        richtung gem. § 3 Abs.2 MVG.Wü (Dienststellen)
einrichtungen, zunehmend dazu übergegangen,           geben, als auch innerhalb jeder der beteiligten
ihre verschiedenen Tätigkeitsfelder in selbständige   rechtlich selbständigen Einrichtung eine Gesamt-
(Tochter-)Unternehmen (z.B. gGmbH) aufzuglie-         MAV und schließlich die Gesamt-MAV im Dienst-
dern. Bislang war die Bildung einer Gesamtmitar-      stellenverbund.
beitervertretung im Dienststellenverbund in sog.
Holdingstrukturen möglich.                            Aufgaben der Gesamt-MAV im Dienststellen-
Nach der Novellierung zum 01.01.2020 eröffnet         verbund
das MVG.Württemberg auch die Bildung einer Ge-        Die Aufgaben der Gesamt-MAV im Dienststellen-
samtmitarbeitervertretung im Dienststellenver-        verbund entsprechen denen der Gesamt-MAV
bund, wenn die verschiedenen Unternehmen in           nach § 6 MVG.Wü. Die Gesamt-MAV im Dienststel-
einer Gleichordnungsstruktur und nicht in einer       lenverbund ist zuständig, wenn eine Angelegen-
Über- und Unterordnungsstruktur organisierst          heit Mitarbeitende aus mehreren Einrichtungen
sind.                                                 des Dienststellenverbundes betrifft.
Auf Grundlage einer Dienstvereinbarung ist es nun     Betrifft eine Angelegenheit zwar mehrere Dienst-
möglich „auch in anderen Bedarfsfällen“, z.B. auch    stellen im Sinne des § 3 Abs.2 nicht aber mehrere
für parallel nebeneinander bestehende Einrichtun-     rechtlich selbständige Einrichtungen, so ist auf der
gen eine Gesamtmitarbeitervertretung im Dienst-       Ebene der rechtlich selbständigen Einrichtung ge-
stellenverbund zu bilden.                             bildete Gesamt-MAV zu beteiligen. Soweit die Ge-
Nach Einschätzung der AGMAV werden hierdurch          samt-MAV im Dienststellenverbund zuständig ist,
im Bereich der Diakonie auch die Gesamtmitarbei-      ist eine Zuständigkeit anderer Mitarbeitervertre-
tervertretungen im Dienststellenverbund zuneh-        tungen ausgeschlossen.
mend an Bedeutung gewinnen.                           In allen Fällen empfiehlt sich im Rahmen der ge-
Für die Gesamt-MAV im Dienststellenverbund gel-       meinsamen Willensbildung ein Austausch mit den
ten die gleichen Regelungen wie für die Bildung       beteiligten Mitarbeitervertretungen.
einer Gesamt-MAV nach § 6 MVG.Wü. Ob eine
Gesamt-MAV im Dienststellenver-
bund gebildet wird, entscheiden
die einzelnen MAVen. Gesamt-
MAVen können nicht darüber ent-
scheiden, ob eine Gesamt-MAV
im Dienststellenverbund gebildet
wird, die Befugnis steht nur den
einzelnen MAVen zu. Ausschlag-
gebend für die Bildung einer Ge-
samt-MAV im Dienststellenver-
bund ist daher allein der mehr-
heitliche Wille der MAVen.
Die Gesamt-MAV im Dienststel-
lenverbund ersetzt nicht die Ge-
AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020                                                                         13

                   Kandidatinnen und Kandidaten
            für die Arbeit im AGMAV-Vorstand gesucht!
Landauf landab spricht man von der AGMAV und            mitzuarbeiten, mit zu kämpfen und gelegentlich
meint eigentlich den AGMAV-Vorstand.                    auch, sich aufzureiben. Es macht Sinn, für unsere
Denn genau genommen bilden alle MAVen in                Interessen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Württemberg zusammen die AGMAV— die Ar-                 einzutreten und gemeinsam dafür Sorge zu tragen,
beitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen.          dass die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen
                                                        der Diakonie verbessert werden.
Um aber die vielen Aufgaben, insbesondere die im
Mitarbeitervertretungsgesetz festgeschriebenen          Der Vorstand bietet: Viel Arbeit, viele Sitzungen,
zu bewältigen, wählen die Delegierten aller             aber auch viele Beteiligungsmöglichkeiten für die
MAVen nach der allgemeinen Neuwahl den AG-              Gestaltung unserer Arbeitsbedingungen.
MAV-Vorstand.                                           Deshalb suchen wir Mitarbeitervertreter*innen,
Der Vorstand besteht aus 15 gewählten Personen,         die engagiert ihre Fachlichkeit und ihr Wissen in
er kann gemäß § 54c Abs. 3 MVG.Wü ein weiteres          die Arbeit des AGMAV-Vorstands einbringen.
Mitglied in den AGMAV-Vorstand wählen.                  Wir suchen Kolleginnen und Kollegen welche die
Von den 15 zu wählenden Vorstandsmitgliedern            Vielfalt der Arbeitsplätze in der Diakonie abbilden.
werden 8 in den Regionen (Regionalver-                  Keine Voraussetzung für die Arbeit im AGMAV-
sammlungen) gewählt. Die dort jeweils gewählten         Vorstand ist eine langjährige Erfahrung in der
Vorsitzenden und 1. Stellvertretungen gehören           MAV. Wichtig sind vielmehr der Wille sich einzu-
danach dem Vorstand an. Die weiteren 7 Mitglie-         bringen, Kampfgeist und eine gute Portion Mut.
der werden durch die Vollversammlung gewählt.           Wir wollen auch weiterhin darauf achten, dass im
Die Aufgaben der AGMAV und des AGMAV Vor-               AGMAV-Vorstand Frauen und Männer in gleicher
standes sind im MVG.Wü und in der AGMAV-                Zahl vertreten sind.
Ordnung beschrieben. Wir organisieren Beratun-          Kolleginnen und Kollegen, sucht und findet Kandi-
gen und Fortbildungen und unterstützen die              dat*innen und schlagt diese für die Wahlen zum
MAVen bei ihren Aufgaben als betriebliche Inte-         AGMAV Vorstand vor!
ressenvertretungen.
                                                        Die Vorschläge für die Wahlen sowohl in der Regi-
Zudem besetzen wir 6 der 24 Sitze der Arbeits-          on, als auch in der Vollversammlung müssen bis
rechtlichen Kommission Württemberg und arbei-           21 Tage vor der jeweiligen Wahlversammlung In
ten damit an der Arbeitsrechtssetzung mit.              der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Eine vielseitige Aufgabe also, die auf die zukünfti-
gen AGMAV Vorstandsmitglieder zukommt.                  Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist bis
                                                        heute nicht absehbar, ob die für 16.06.2020 ge-
Die Arbeit in der MAV wird gewissermaßen auf            planten Regionalversammlungen sowie die für den
anderer, überregionaler Ebene fortgesetzt. Dafür        23. 07.2020 vorgesehene Vollversammlung über-
brauchen wir engagierte Menschen aus allen Be-          haupt bzw. in der geplanten Form stattfinden kön-
rufsgruppen, die bereit sind, für die Verbindlich-      nen. Es kann durchaus sein, dass wir die Versamm-
keit des Arbeitsrechts zu kämpfen und die sich da-      lungen aufgrund einer entsprechenden Verord-
für einsetzen die Mitbestimmungsrechte der              nung des Landes Baden-Württemberg kurzfristig
MAVen zu stärken.                                       absagen müssen und dass damit auch die Wahlen
Es wäre nicht richtig, die Belastung, vor allem die     zum AGMAV-Vorstand nicht stattfinden können.
zeitliche, zu verharmlosen. Jedoch gibt es für alle     Diesbezüglich sind wir im Gespräch mit dem Evan-
Vorstandsmitglieder eine Grundfreistellung in Hö-       gelischen Oberkirchenrat und wir gehen derzeit
he von 15 % der Vollarbeitszeit und je nach Aufga-      davon aus, bis zum 18.05.2020 eine Lösung für
benstellung weitere Freistellungsanteile.               diese Ausnahmesituation seitens der Landeskirche
Es gibt Zeiten, da reicht ein Zeitausgleich nicht, um   zu bekommen.
die Belastung auszugleichen.                            Die Einladungen zu den Regionalversammlungen
Und trotzdem macht es Sinn im AGMAV-Vorstand            und Formblätter zur Wahl wurden bereits an eure
                                                        Einrichtungen versandt.
14                                                                         AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020

               w/m/d – der Arbeitskreis mit dem Stern

Liebe Kolleg*innen,                                   haben. Es ist wichtig, diesbezüglich die Wahrneh-
herzlichen Glückwunsch zu eurer erfolgreichen         mung aller zu schärfen und zu überlegen, welche
Wahl und alles Gute und viel Glück allen, die die     Änderungen es ermöglichen, Führung und Familie
Wahl noch vor sich haben.                             zu vereinbaren.
Ihr hattet, mit dem Mitarbeitervertretungsgesetz      Das Thema Gleichstellung hat viele Facetten –
(MVG) als Arbeitsgrundlage, die konstituierende       nicht zuletzt auch die Frage der Entlohnung der
Sitzung und sicher auch schon die ersten regulären    Arbeit. Tätigkeiten mit gleichwertigen Ausbildun-
MAV-Sitzungen. Die verschiedenen Funktionen im        gen müssen gleichwertig bezahlt werden. Es darf
Gremium sind gewählt und benannt. So ist nach §       nicht ausschlaggebend sein, ob die Kolleg*in nach
23 Absatz 3 MVG „ein Mitglied zur Wahrnehmung         der Ausbildung in der Hauswirtschaft, der Haus-
der Aufgaben nach § 35 Abs 3 Buchst. e MVG“ be-       technik, der Metallindustrie, im medizinischen Be-
stellt. Jetzt kommt w/m/d (weiblich/männlich/         reich oder im Sozialbereich tätig ist. Die Be-
divers) zum Zug. Diese Person achtet, natürlich mit   schäftigten in der sozialen Arbeit tragen in einem
den Kolleg*innen der MAV, darauf, dass in der Ein-    hohen Maß zum volkswirtschaftlichen Nutzen un-
richtung „die Gleichstellung und die Gemeinschaft     serer Gesellschaft bei. Deshalb benötigen wir gute
von Frauen und Männern … und Maßnahmen zur            Arbeitsbedingungen in diesen Arbeitsfeldern und
Erreichung dieser Ziele …“ angeregt und umgesetzt     gute Bezahlung.
werden. (Die Gleichstellung umfasst selbstredend      Es gibt viel zu tun – ein Dankeschön und warme
weiblich, männlich und divers, auch wenn im MVG       Worte reichen nicht. Wir müssen alle gemeinsam
von Frauen und Männern die Rede ist.)                 die eben genannten Themen verfolgen und deren
Für alle diese benannten Kolleg*innen in der MAV      Umsetzung vorantreiben.
gibt es bei der AGMAV den Arbeitskreis Gleichstel-    WIR stellen uns dieser Herausforderung und freu-
lung. Der Arbeitskreis trifft sich 3mal im Jahr und   en uns, wenn IHR im Arbeitskreis dabei seid.
wir laden die Benannten herzlich ein, daran teilzu-   Sabine Handl-Bauer
nehmen. Bitte meldet eure Namen, eure Einrich-
tung und die dienstliche Mail-Adresse an die Ge-
schäftsstelle der AGMAV, Frau Bianca Leibbrand
                                                      Materialien für die Beauftragten zum
(leibbrand.b@diakonie-wuerttemberg.de,                Thema Gleichstellung
Tel. 0711 1656 266), dann erhaltet ihr die Einla-     gibt es unter Service Arbeitshilfen unter
dungen.                                               www.agmav-wuerttemberg.de
Im Arbeitskreis beschäftigen wir uns in spannen-
den Diskussionen und Brainstorming-Runden mit
folgenden Themen:
Gendergerechte Sprache – die Sprache, die wir
sprechen, bildet unsere Wirklichkeit ab. Da wir
nicht nur ein Geschlecht, das männliche, haben,
sondern weiblich/männlich/divers, hat unsere
Sprache und unser Umgang damit diese Wirklich-
keit abzubilden. Wir regen Vorgehensweisen an,
die dieses umsetzen, zum Beispiel zu Beginn von
Sitzungen, Arbeitsrunden und Versammlungen
darauf hinzuweisen, dass von allen eine genderge-
rechte Sprache gesprochen wird. Hier gilt das
Motto: Steter Tropfen höhlt den Stein!
Arbeits- und Betriebsstrukturen verhindern oft,
dass alle Kolleg*innen mit entsprechender Qualifi-
kation denselben Zugang zu Führungspositionen
AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020                                                                       15

              Arbeitskreis der Systemrelevanten

Die aktuelle Krise stellt uns Beschäftigte in der Dia-   Unser Motto: Wissen ist Macht. Aus diesem Grund
konie vor eine große, nie dagewesene Herausfor-          sind Upgrades zu den sozial- und pflegepolitischen
derung. Die Zusammenarbeit mit Risikogruppen,            Themen enorm wichtig. Im Arbeitskreis informie-
mangelnde Schutzausrüstung, das Thema Kurzar-            ren wir über die aktuellsten Entwicklungen aus
beit, Unsicherheit vor eventuellen Folgen einer          diesen Bereichen. Unter dem Punkt Mitbestim-
COVID-19 Infektion und die allgemeine psychische         mung zeigen wir anhand von Praxisbeispielen auf,
Belastung geht an uns allen nicht spurlos vorüber        wie man das Recht der Mitbestimmung vor Ort
und fordert einen hohen Tribut.                          umsetzen kann. Außerdem bietet der Arbeitskreis
In den vergangenen Wochen sind aufgrund der              einen Rahmen für Austausch und Diskussionen.
Pandemie ganz besonders soziale Berufsgruppen            Diese zeigen uns jedes Mal, dass wir nicht allein
in den Fokus der Öffentlichkeit und der Politik ge-      sind mit unseren Problemen, wie wir zusammen
rückt. Momentan sorgt der Bereich Altenpflege für        Mittel und Wege finden die Probleme anzupacken
viel Gesprächsstoff. Einiges ist im Umbruch. Die         und gegen weitere Verschlechterungen vorzuge-
Entwicklungen im Moment nicht abschätzbar. Fest          hen.
steht jedoch, es tut sich was. Deshalb ist es wich-      An alle Kolleginnen und Kollegen, denen ihre Ar-
tig, dass wir uns gerade jetzt einmischen und mit-       beitsbedingungen nicht gleichgültig sind und die
mischen, an laufenden Aktionen beteiligen und            sich engagieren wollen, herzliche Einladung zu un-
unsere Erfahrungen teilen.                               serem Arbeitskreis Altenhilfe.
Viel liegt in unserer Hand. Wenn wir uns organisie-      Weitere Informationen und die anstehenden Ter-
ren, wenn wir zusammenstehen, wenn wir uns in            mine findet ihr auf der AGMAV-Homepage. Bei
den MAVen, in der AGMAV und in der Gewerk-               Fragen könnt Ihr Euch gerne auch per E-Mail an
schaft engagieren, dann können wir viel bewegen!         Martin.Nestele@bruderhausdiakonie.de oder
Für den Bereich der Altenhilfe hat die AGMAV mit         Miriam.Fischer@agmav-wuerttemberg.de
dem Arbeitskreis Altenhilfe ein Forum für Mitar-         wenden.
beitendenvertretungen aus der ambulanten und             Je mehr Aktive wir sind, desto lauter werden wir
stationären Altenhilfe geschaffen.                       sein. Nur so können wir erreichen, dass die politi-
Dieser wird seit mittlerweile vier Jahren von Mar-       schen Versprechungen nicht nur leere Worte sind!
tin Nestele und mir begleitet.                           Miriam Fischer
16                                                                        AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020

     Minister Lucha - Von allen guten Geistern verlassen?
Anhörung zur Pflegekammer mitten in der                 Kretschmann geschrieben. Dort wird zu Recht kon-
Corona-Krise                                            statiert: „Es entsteht der Anschein, als würde der
Die Frage zur Pflegekammer ist höchst umstritten.       Gesetzgeber für dieses Gesetzesvorhaben mit be-
Wir von der AGMAV haben uns klar positioniert:          sonders einschneidenden Folgen für die berufliche
Wir brauchen keine Pflegekammer, weil sie nur           Pflegenden eine Situation ausnutzen, in der sich
zusätzliche Pflichten (wie z.B. zwingende Mitglied-     die beruflich Pflegenden ausschließlich darum
schaft und Beitragspflicht) für Mitarbeitende           kümmern müssen, Patient*innen zu retten und
bringt, aber keine Aufwertung oder gar Entlastung.      Bewohner*innen zu schützen. Dabei erleben sie,
Bekanntlich will die Grün-Schwarze Landesregie-         wie eine Vorschrift nach der anderen zum Schutz
rung die Pflegekammer errichten. Und nun —              ihrer eigenen Gesundheit nach der anderen ausge-
mitten in der Coronakrise — soll dazu eine Anhö-        setzt wird und der Staat bisher nicht in der Lage
rung zu einem Gesetzgebungsverfahren stattfin-          war, ausreichend Schutzausrüstungen zu be-
den. Mitten in der Corona-Virus-Pandemie, in Zei-       schaffen.“
ten einer allgemeinen Kontaktsperre, in der die         Ich denke wir können uns dem Appell von ver.di
beruflich Pflegenden im Land in den nächsten Wo-        an die Landesregierung nur anschließen:
chen, wahrscheinlich sogar Monaten, von allen           „Wir fordern Sie dringend auf, sofort für die Zeit
Berufsgruppen am stärksten beansprucht werden,          der Pandemie das Gesetzgebungsverfahren zur
soll z.B. die Gewerkschaft ver.di im Rahmen einer       Errichtung einer Pflegekammer auszusetzen“.
Anhörung Stellung nehmen zu einem Gesetz mit
                                                        Am 31. März 2020 hat das Kabinett den Gesetz-
weitreichenden Auswirkungen auf die Berufsaus-
                                                        entwurf zur Errichtung einer Pflegekammer in Ba-
übung der Kolleginnen und Kollegen!
                                                        den-Württemberg verabschiedet und zur Anhö-
„Was um Gottes Willen hat sich Minister Lucha           rung freigegeben.
dabei gedacht?“, denkt da manche/r. Soll gar die        Bürgerinnen und Bürger können das Gesetz bis
Situation ausgenutzt werden, um das Gesetz              zum 12. Juni 2020, 17 Uhr, auf dem Beteiligungs-
schnell durchzudrücken? Im Wissen, dass es jetzt        portal Baden-Württemberg
eh keine großen Treffen oder gar Versammlungen          www.beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/
seitens der Mitarbeitenden geben kann? Niemand          de/mitmachen/lp-16/landespflegekammer/
im Gesundheitswesen hat derzeit auch nur ein
                                                        Beteiligt euch zahlreich und äußert eure Meinung
Quäntchen Zeit übrig, einen Gesetzentwurf zu ei-
                                                        zur Errichtung einer Pflegekammer!
nem solch wichtigen Thema zu prüfen und zu dis-
kutieren. Wir sind mit Gesundheitsschutz- und Ar-       Die Kommentierungen sind öffentlich und nach-
beitsschutzvorgaben gut beschäftigt. Die Gewerk-        vollziehbar.
schaft ver.di hat einen Brief an Ministerpräsident

                 Personalnot in der Altenpflege
                                    Die Sozialdemokratin Heike Baehrens kennen wir in der Diakonie als
                                    Geschäftsführerin des Diakonischen Werkes Württembergs. Sie war
                                    von 1996 - 2013 zuständig für die sozialpolitischen Arbeitsfelder Ge-
                                    sundheit, Alter, Pflege; Kinder, Jugend und Familie; Behindertenhilfe
                                    und Psychiatrie sowie Freiwilliges Engagement und Stellvertreterin
                                    des Vorstandsvorsitzenden Herrn OKR Kaufmann.
                                    2013 zog die langjährige Stuttgarter Gemeinderätin über die SPD
                                    Landesliste für den Landkreis Göppingen in den Bundestag ein.
                                    Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons
AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020                                                                     17

   SPD: 15,40 Euro als Pflegestundenlohn viel zu wenig
Quelle: Stuttgarter Zeitung (Online und Print),
Matthias Schiermeyer 16./17. Februar 2020
Die Pflegebeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion,
Heike Baehrens, lehnt den Beschluss der Pflege-
kommission für die Fachkräfte ab.

Ein Mindestlohn in der geplanten Höhe
sei nicht akzeptabel.
Bessere Resultate sollen die Tarifver-
handlungen bringen.
                                                       Baehrens zufolge hätte sich die Kommission darauf
Die Freude über den Ende Januar ausgehandelten         beschränken können, den Mindestlohn für die
Pflegemindestlohn weicht der Ernüchterung. Denn        Pflegehilfskräfte bis 2022 auf 12,55 Euro pro Stun-
nicht alle Experten begrüßen die Ergebnisse der        de „angemessen“ zu erhöhen. Sie hätte aber
Pflegekommission, die erstmals Mindestentgelte         „nicht im Vorgriff auf ein vermeintliches Scheitern
abhängig von der Qualifikation gestaffelt hat.         der Tarifverhandlungen schon einen Mindestlohn
Offene Kritik kommt vor allem von der Pflegebe-        für Pflegefachkräfte aushandeln sollen“. Beteiligt
auftragten der SPD-Bundestagsfraktion, Heike           an dem paritätisch besetzten Gremium war die
Baehrens. Dass es von Juli 2021 an erstmals einen      Diakonie, die 180 000 Menschen in ihren Einrich-
bundeseinheitlichen Mindestlohn für dreijährig         tungen beschäftigt. Sie lobt den „vernünftigen
ausgebildete Fachkräfte geben soll, hält sie für ein   Kompromiss“ im Sinne der Pflegekräfte. Noch lau-
„falsches Signal“. Die Kommission hatte festgelegt,    ter jubelt der Arbeitgeberverband der privaten
dass der Wert von zunächst 15 Euro pro Stunde          Anbieter (BPA), der etwa ein Drittel des Pflege-
auf 15,40 Euro im April 2022 steigen soll, was bei     marktes abdeckt. „Das Ergebnis macht deutlich,
einer 40-Stunden-Woche ein Grundentgelt von            dass nun ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag
2678 Euro bedeutet. „Die Fachkräfte brauchen das       nicht mehr nötig ist“, frohlockt der BPA, der diesen
Zeichen, dass es künftig eine ordentliche Bezah-       Tarifvertrag verhindern will. „Niemand sollte sich
lung geben wird“, sagte die Göppinger Abgeordne-       mehr auf dünnes Eis begeben und den verfas-
te unserer (Anm.d.Red.: der Stuttgarter) Zeitung.      sungsrechtlich mehr als bedenklichen Weg der
Das geplante Niveau liege aber unterhalb der           Allgemeinverbindlichkeit gehen“ – dass Arbeitsmi-
durchschnittlichen Tariflöhne – „das ist nicht ak-     nister Hubertus Heil (SPD) „immer noch einer
zeptabel“.                                             Kleingewerkschaft in der Altenpflege und einem
                                                       Miniarbeitgeberverband hinterherhechelt“, sei
Mindestlohn ist problematisch                          nach dem Durchbruch nicht mehr zu erklären. Heil
Schon der Begriff Mindestlohn sei „für eine exami-     will das erhoffte Tarifwerk auf die gesamte Alten-
nierte Pflegekraft von der Symbolik her hochprob-      pflege erstrecken.
lematisch“. Die großen Probleme bei der Personal-      Gewerkschaften und Arbeitgeber ver-
gewinnung hingen auch mit den bundesweit ab-
weichenden Gehaltsniveaus zusammen. Es gebe            handeln
Differenzen von bis zu 800 Euro im Monat bei glei-     Ausgehandelt wird der Tarifvertrag von Verdi und
cher Qualifikation und Arbeit. Während Fachkräfte      der neuen Bundesvereinigung der Arbeitgeber in
im Südwesten auf gut 3000 Euro kommen, erhal-          der Pflegebranche (BVAP), der sich die Awo, der
ten sie in Sachsen-Anhalt an die 2200 Euro. Der        ASB und der Paritätische Gesamtverband ange-
Pflegeberuf brauche eine Wertschätzung, die die        schlossen haben – während das DRK seiner ersten
Qualifikation der Mitarbeiter verdiene, betont         Bereitschaft und internen Befürwortern zum Trotz
Baehrens. Diese „kann nur in einem ordentlichen        außen vor bleibt. Auch die wichtigen konfessionel-
Tarifvertrag für die Pflege zum Ausdruck kommen,       len Träger Caritas und Diakonie enthalten sich,
an dem sich alle orientieren müssen“.                  richten sich bei der Bezahlung aber immerhin nach
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