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N AG MAV Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg Nr. 119 Mai 2020 W I R d ra n ! Jetzt sind Mitteilungen für die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk Württemberg
AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020 3 Meine / Unsere Meinung spielte, haben wir bereits seit vielen Jahren eine Regelung in unserer AVR. Derzeit verhandeln wir in der Arbeitsrechtlichen Kommission eine geän- derte Regelung zur Kurzarbeit. Die AGMAV fordert die Übernahme des TV-Covid aus dem Öffentli- chen Dienst, der eine 90% bzw. 95%ige Aufsto- ckung des Kurzarbeitergeldes beinhaltet. Die Dia- koniearbeitgeber lehnen eine Aufstockung bisher rigoros ab. Sie plädieren dafür, Verhandlungen zu einer Aufstockung auf die betriebliche Ebene zu verlagern. Für eine MAV die erheblich unter Druck Liebe Kolleginnen und Kollegen, steht, ist es auf betrieblicher Ebene denkbar wir gratulieren allen neu- und wiedergewählten schwierig eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes MAV-Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich zu zu verhandeln, um die Gehaltseinbußen einiger- ihrer Wahl. Noch nie fanden MAV-Wahlen unter maßen auszugleichen. Wir haben deshalb allen solch denkwürdigen Bedingungen statt. Zum Zeit- betroffenen MAVen geraten, mit dem Abschluss punkt des coronabedingten Shutdowns waren in von Dienstvereinbarungen zur Kurzarbeit abzuwar- den meisten Einrichtungen die Vorbereitungen zu ten, bis die Arbeitsrechtliche Kommission eine Re- den Wahlen in vollem Gang. Im letzten Augenblick gelung beschlossen hat. hat das Diakonische Werk die MAV-Wahlen in Auch die Arbeitszeit der Beschäftigten weckt in der Form von Briefwahlen ermöglicht. Nun könnte Corona-Krise bei einigen Einrichtungsleitungen man sagen, die Mitarbeitenden haben doch gera- Begehrlichkeiten. So wird vielerorts der Abbau von de andere Sorgen als eine neue MAV zu wählen, Überstunden oder der Aufbau von Minusstunden, aber eine funktionierende MAV ist in diesen Zeiten bis hin zur Verlängerung der täglichen Arbeitszeit, wichtiger denn je. Fast alle Entscheidungen in Ver- die der Bundestag mit einer Covid-19- bindung mit der Corona Krise z.B. zur Arbeitszeit Arbeitszeitverordnung befristet möglich gemacht oder zum Gesundheitsschutz unterliegen der Mit- hat, gefordert. Diese Forderungen sind nicht im bestimmung der MAV. Interesse des Gesundheitsschutzes unserer Kolle- Unsere neu gewählten Kolleginnen und Kollegen ginnen und Kollegen und sie unterliegen der Mit- finden sich auf einmal in MAV-Videokonferenzen bestimmung der MAV. Auch hier zeigt sich, wie oder mit Sicherheitsabstand in großen Sälen wie- wichtig die MAV nicht nur, aber vor allem in diesen der und sollen bei all den wichtigen Fragen mitre- Zeiten ist. den. Dabei wäre unter normalen Bedingungen Auch wir als Redaktionsteam der AGMAV konnten jetzt erst mal die Zeit, sich untereinander kennen- uns nicht wie gewohnt treffen, um die Themen zulernen und zu finden. und Artikel dieser Ausgabe der Mitteilungen ge- Nicht alle MAVen sind in den Gremien gut einge- meinsam zu diskutieren und zu entwickeln, son- bunden und reden mit, sie müssen um ihre Mitbe- dern mussten auf alternative Formen (siehe Foto) stimmung kämpfen. Andere sind in allen wichtigen umstellen. Diese können aber keinesfalls den per- Gremien und Beratungen beteiligt, z.B. um Hygie- sönlichen Austausch ersetzen. ne- oder Gesundheitsschutzkonzepte zu entwi- Und so freuen wir uns auf den Austausch mit euch, ckeln und wissen kaum noch wo ihnen der Kopf sobald Regional- und Vollversammlungen, Bera- steht vor lauter Arbeit. tungstage und Fortbildungen, in Form von persön- Plötzlich werden MAVen mit dem Wunsch ihrer licher Anwesenheit, wieder möglich sind. Arbeitgeber konfrontiert, eine Dienstvereinbarung Bis dahin versuchen wir auf anderen Wegen, z.B. zur Kurzarbeit zu vereinbaren. Die Zustimmung der mit unseren Newslettern in Kontakt zu bleiben. MAV ist hier zwingend vorgeschrieben. Obwohl Wir wünschen euch viel Kraft und Durchhaltever- Kurzarbeit in der Diakonie bisher kaum eine Rolle mögen in diesen besonderen Zeiten.
4 AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020 Ein herzliches Willkommen allen neuen MAVen und in der AGMAV Herzlich Willkommen allen neu gewählten MAV- und der kirchliche Gesetzgeber geht davon aus, Kolleginnen und MAV-Kollegen und einen herzli- dass es in allen kirchlichen Einrichtungen Mitarbei- chen Glückwunsch auch allen Kolleginnen und Kol- tervertretungen gibt. Das Diakonische Werk hat legen, die wieder in die MAV gewählt wurden! dies nachvollzogen und die Bildung von Mitarbei- tervertretungen bei den Mitgliedspflichten aufge- nommen. Alle Mitgliedseinrichtungen im Diakoni- schen Werk – ihr gehört dazu – sind per Satzung verpflichtet, in ihren Einrichtungen dafür zu sor- gen, dass MAVen gewählt werden. So seid ihr als MAV ein gesetzlich gewolltes und verpflichtend vorgegebenes Gremium und braucht euch deshalb nicht zu verstecken oder gar mit ge- ringem Selbstbewusstsein in die neue Amtsperio- de starten. Für einen guten Start in die neue Amtsperiode braucht es Einiges, z.B. das richtige Rollenver- ständnis, erfahrene Kolleginnen und Kollegen in Ihr habt für die Wahl zur MAV kandidiert und mit der MAV, „Handwerkszeug“ wie Wissen und Aus- eurer Kandidatur dazu bereit erklärt, euch für die stattung und einiges mehr. Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Für unser Rollenverständnis ist es wichtig, dass wir einzusetzen. Wir wissen, dass die Arbeit der uns als MAV nicht als die besseren Leitungsleute MAVen nicht überall selbstverständlich und aner- verstehen. Als Interessenvertretung der Mitarbei- kannt ist. Dienststellenleitungen befürchten oft, terinnen und Mitarbeiter stehen wir immer auf dass sie mit Beteiligung der MAV nicht mehr das der Seite unserer Kolleginnen und Kollegen. Dabei machen können, was sie wollen. Sie erkennen da- geht es nicht nur um deren persönliche Belange, bei nicht, dass der Ausgleich von unterschiedlichen MAV-Arbeit bedeutet auch den Blick über den Tel- Interessen – also die inhaltliche Auseinanderset- lerrand. Es gibt eigentlich kaum ein Thema in unse- zung mit der MAV – zu einem besseren Ergebnis ren Einrichtungen, das nicht auch für die MAV von führen kann, weil so verschiedene Blickwinkel zu- Belang ist und so sind wir bei fast allen Themen sammenkommen. Wo diese Auseinandersetzung und Entwicklungen mitberatend und mitbestim- und diese Kultur fehlen, werden Chancen vertan. mend als Interessenvertretung dabei. Die ganze Spanne erleben wir derzeit im betriebli- Meist finden sich in den neu gewählten MAVen chen Umgang mit der Corona-Krise. Teilweise sind erfahrene und neue Kolleginnen und Kollegen wie- MAVen in den Einrichtungen in den Krisenstäben der. Das ist gut so, die Erfahrung der „Alten Ha- vertreten und ihre Anregungen werden aufgenom- sen“ und der „frische Wind“ der Neuen, beides ist men und umgesetzt. Das ist richtig so, weil alle wichtig. Manchmal gibt es jedoch nach den Wah- Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, zur Ordnung len auch Gremien, in denen alle zum ersten Mal in im Betrieb oder zur Festlegung von Arbeitszeiten der MAV sind. So oder so, als neu gewähltes Gre- der Mitbestimmung der MAV unterliegen. Zum mium solltet ihr euch Zeit nehmen euch zu finden Teil werden MAVen aber am Krisenmanagement und genügend Zeit, um euch in Ruhe über die gar nicht beteiligt, bis hin zu Versuchen, MAVen künftige MAV-Arbeit Gedanken zu machen. Dazu verbotenerweise zur Aufhebung von kollektiv- gehören auch ganz praktische Dinge, wie z.B. die rechtlichen bis hin zu individualrechtlichen Vorga- Klärung der Arbeitsverteilung innerhalb der MAV. ben zu benutzen. Eine MAV-Klausur, möglichst zu Beginn der neuen Dabei sind Mitarbeitervertretungen in den Diako- Amtsperiode, ist dafür sehr hilfreich und wichtig. nieeinrichtungen genauso selbstverständlich wie Neu in der MAV zu sein bedeutet auch viel Neuem Geschäftsführungen, Vorstände oder sonstige Lei- zu begegnen. Zu dem gesunden Selbstbewusstsein tungskräfte. Als Diakonie sind wir Teil der Kirche
AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020 5 und dem richtigen Rollenverständnis gehört des- Es gibt viele Möglichkeiten, wie ihr euch in der AG- halb auch das erforderliche „Handwerkszeug“. MAV engagieren könnt. So habt ihr die Möglich- Spätestens da kommt die AGMAV ins Spiel! Nach keit, selbst zum Vorstand der AGMAV zu kandidie- den Neuwahlen sind viele neue Kolleginnen und ren, euch in einem der Arbeitskreise der AGMAV Kollegen in den MAVen und wir bieten deshalb im einzubringen, oder bei Regional- und Vollver- Wahljahr eine große Zahl an Einführungssemina- sammlungen mit zu diskutieren und so zur Mei- ren an. Bei den Einführungsseminaren der AGMAV nungs- und Positionsbildung beizutragen. Wichtige ist es uns am wichtigsten, euch dieses strategische Entscheidungen werden in den Regio- „Handwerkszeug“ mitzugeben. Darüber hinaus nal- und Vollversammlungen diskutiert und Be- werden bei den Seminaren auch das Selbstver- schlüsse dazu gefasst. So kam beispielsweise durch ständnis als Interessenvertretung und die politi- die AGMAV-Vollversammlung der einstimmige sche Dimension der MAV-Arbeit thematisiert. Bei Beschluss zu unserer Tarifstrategie zustande. Die den Fortbildungen entstehen zudem wertvolle gemeinsame Meinungs- und Positionsbildung Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen anderer macht uns als AGMAV zu einer starken Interessen- MAVen, dies trägt zu Zusammenhalt und Netz- vertretung und zu einer starken Solidargemein- werkbildung bei. schaft. Um allen MAVen einen guten Start in die neue Nun hoffe ich, dass ich euch mit diesem Beitrag zu Amtsperiode zu ermöglichen bieten wir Unterstüt- Beginn der Wahlperiode so richtig Lust auf MAV- zung an. Insbesondere unterstützen wir durch Arbeit und auf die Mitarbeit in der AGMAV ma- Fortbildungen und durch Beratung der MAVen. In chen konnte. dieser Ausgabe der AGMAV-Mitteilungen haben Auf gute Zusammenarbeit in der AGMAV und mit wir noch weitere Informationen zu guten (Start-) herzlichen Grüßen Bedingungen für die MAV-Arbeit. Die AGMAV ist der Zusammenschluss aller Mitar- beitervertretungen der Diakonie in Württemberg. Ihr alle seid Teil der AGMAV! AGMAV-Vorsitzender Gute Startbedingungen Nach Bestandskraft der Wahl wird vom Wahlvor- same Sitzung mit der Dienststellenleitung (DL) fol- stand die konstituierende Sitzung der MAV einbe- gen, um Fragen der Organisation der MAV Arbeit rufen. In dieser wird der oder die Vorsitzende ge- wie Freistellung und Dienstbefreiung, die notwen- wählt. dige Ausstattung aber auch die gute Kooperation Am 1. Mai beginnt dann die Amtszeit und die Ar- zwischen MAV und Dienststellenleitung zu klären. beit als Gremium MAV. Zu Beginn wird die Reihen- Von diesen beiden Startetappen und ihrem Gelin- folge der Stellvertretungen der/s Vorsitzenden gen hängt viel ab, sowohl für das gesunde Innenle- festgelegt. ben der MAV, als auch für die Zusammenarbeit Die Grundlage für eine möglichst gute „innere“ mit der Dienststellenleitung. Zusammenarbeit ist, sich gleich am Anfang genü- gend Zeit zu nehmen. Die vier bevorstehenden Notwendige Arbeitsmittel Jahre gemeinsamer Arbeit erfordern, dass sich die („Handwerkszeug“) MAV-Mitglieder erst einmal in aller Ruhe begeg- nen, und kennenlernen können. Zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer laufen- den Aufgaben braucht die MAV: Die MAV sollte möglichst früh in Klausur gehen, um die Zusammenarbeit, deren „Spielregeln“, die Einen Raum, Aufgaben innerhalb der MAV und deren Vertei- in dem sie arbeiten und ungestört ihre Sitzungen lung auf die MAV-Mitglieder zu besprechen. Die- abhalten kann. Sinnvollerweise natürlich ein eige- ser MAV-Klausur sollte bald danach eine gemein- nes MAV Büro. In sehr kleinen Einrichtungen, min-
6 AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020 destens die zeitweise Nutzung eines Raums, mit Jedes MAV-Mitglied benötigt eine aktuelle Fassung verschließbarem Schrank zur sicheren Aufbewah- der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) und ein Mitar- rung der MAV-Unterlagen. beitervertretungsgesetz (MVG.Wü.) Büroausstattung: Zur Fachliteratur zählen aktuelle Kommentare vom Mobiliar über Schreibmaterialien bis hin zu zum MVG-EKD. Hier reichen, je nach Größe der Aktenordern u.ä. MAV ein bis zwei Exemplare im MAV Büro. Fach- zeitschriften zum Arbeitsrecht können im Umlauf Technische Ausstattung: in der MAV weitergegeben werden. Für die (Kommunikations-) Technik gilt gemäß § 30 Je nach Größe der MAV bzw. nach Arbeitsaufwand MVG.Wü die „dienststellenübliche technische Aus- steht der MAV auch Büropersonal zu stattung“ diese muss auch der MAV zur Verfügung (stundenweise, tageweise oder in Vollzeit) stehen. Dazu gehören, ein eigener Telefonanschluss und Übernahme der bisherigen MAV-Unterlagen ein Telefon mit Anrufbeantworter. In allen Einrich- Falls die alte und die neue MAV nicht personen- tungen ist inzwischen die Arbeit mit EDV üblich. gleich ist, müssen die ausgeschiedenen MAV- Somit steht auch der MAV diese technische Aus- Mitglieder ihre MAV-Unterlagen an die neu in die stattung zu. Dazu gehört ein PC nebst Monitor und MAV eingetretenen Mitglieder übergeben. Über- Drucker. Für ein Kopiergerät genügt normaler- geben werden, Arbeitsmaterialien wie Bücher und weise die Mitbenutzung. Gesetzestexte, sowie die Unterlagen von noch offenen Verfahren, die von der MAV weiterbear- Internet, Intranet, E-Mail beitet werden müssen. Persönliche Notizen o.ä. sind heute in fast allen Einrichtungen selbstver- sind zu vernichten. ständlich, so auch für die MAV. Die MAV und die JAV benötigen eigene E-Mail Adressen (auf die Wie oft sollen MAV-Sitzungen stattfinden? natürlich auch nur die jeweiligen Gremiumsmit- Grundsätzlich muss immer dann eine MAV-Sitzung glieder einen Zugriff haben). anberaumt werden, wenn die Dienststellenleitung eine nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz Literatur und Arbeitshilfen: (MVG.Wü) beteiligungspflichtige Maßnahme Die MAV Mitglieder brauchen die aktuellen arbeits (Beispiele: Einstellung, Eingruppierung, Arbeits- -und sozialrechtlichen Gesetzestexte, die Unfall- zeitänderung) beabsichtigt und dazu die Zustim- verhütungsvorschriften und die anwendbaren Ta- mung der MAV beantragt. Darüber hinaus braucht rifverträge. jede MAV regelmäßige Sitzungstermine, um die MAV-Arbeit sachgerecht zu planen, Themen zu beraten, Anträge an die Dienststellenleitung aus- Zur notwendigen Literatur gehören zuarbeiten und Beschwerden, Anfragen oder Anre- MVG.Wü gungen von Mitarbeitenden zu erörtern. Wir emp- AVR-Wü oder AVR-DD fehlen einen regelmäßigen Sitzungsturnus festzu- Praxiskommentar MVG-EKD (vergleichend) legen (z.B. jeden Montag oder im vierzehntägigen (Kellner Verlag) Turnus), so können die Termine langfristig einge- Arbeitsrechtsgesetze (Beck-Texte) plant werden. Dies ist nicht nur hilfreich für die Arbeits- und Sozialordnung (Michael Kitt- MAV-Mitglieder, auch ihre Vorgesetzten profitie- ner, Bund-Verlag) Basiskommentar zum TVöD (Bund-Verlag) oder bei ver.di für Mitglieder GEW - Jahrbuch für MAVen mit Schulen Arbeitsrecht im Betrieb - Zeitschrift für Be- triebsratsmitglieder (AiB Verlag) Arbeitsrecht & Kirche – Zeitschrift für Mit- arbeitervertretungen (Kellner Verlag) Dies ist die Minimalausstattung! In den MVG- Schulungen erhalten die Teilnehmer*innen um- fangreichere Informationen zur Literaturliste.
AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020 7 ren, weil sie die MAV-Sitzungen bei der Dienstpla- beitskreis stärken. nung berücksichtigen können. Auch der Dienststel- Auch die Mitarbeit in den anderen Arbeitskreisen lenleitung kommt es zugute, wenn sie zu festen der AGMAV kann und sollte überlegt und aufge- vorher bekannten Terminen mit einer beschlussfä- teilt werden. Habt ihr Lehrkräfte, eine Hauswirt- higen MAV rechnen kann. Lasst euch bei der Fest- schaft, gehört ihr zur Altenpflege, Jugendhilfe oder legung eures „Sitzungsplans“ nicht durch die Vor- gilt bei euch das BTHG? Mehr zu den Arbeitskrei- stellung beirren, in einem Monat werde ja voraus- sen findet ihr auf den Seiten 14 ff. sichtlich „wenig los sein“, der dafür geplante Sit- zungstermin sei also von vornherein entbehrlich. Legt fest, wer aus eurer MAV Es ist viel einfacher einen geplanten Termin abzu- sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz sagen, als kurzfristig einen neuen Termin zu fin- kümmert und im Arbeitssicherheitsaus- den. schuss (ASA) der Einrichtung mitarbeitet Zeit für MAV Arbeit sich für die Begleitung zu den Gesprächen Einer der wesentlichen Faktoren für eine gelingen- zur betrieblichen Eingliederung (BEM) quali- de MAV-Arbeit ist genügend Zeit für die MAV- fiziert Arbeit zu haben. Die MAV-Mitglieder haben An- für die „Öffentlichkeitsarbeit“ der MAV als spruch auf die „zur ordnungsgemäßen Durchfüh- „Kernteam“ sorgt z.B. durch MAV- rung ihrer Aufgaben“ erforderliche Zeit. Die MAV Mitteilungen am Schwarzen Brett, im Intra- Mitglieder erhalten dafür Dienstbefreiung. Wichtig net, in Form von Flyern, Zeitschriften u.a. ist, gleich zu Anfang mit der Dienststellenleitung zu eure MAV als Delegierte/r bei den AGMAV klären, wie die Dienstbefreiung für die einzelnen Regional- und Vollversammlungen vertreten MAV-Mitglieder jeweils umgesetzt wird. wird. - Wer vertritt das MAV-Mitglied am Arbeitsplatz bzw. wie ist der Arbeitsablauf im Arbeitsbereich sich um das Thema Fortbildungen kümmert bei Abwesenheit des MAV-Mitglieds geregelt, da- und z.B. Kolleginnen und Kollegen in den mit das MAV-Mitglied von anderen Aufgaben ent- verschiedenen Berufsgruppen und Arbeits- lastet wird? bereichen auf geeignete Fortbildungsange- - Wie wird der durch die MAV- Arbeit bedingte bote hinweist. Mehrarbeit ausgeglichen, wenn die Aufgaben der Dies sind lediglich Beispiele, die ihr entsprechend Mitarbeitervertretung nicht innerhalb der Arbeits- den besonderen Erfordernissen und Gegebenhei- zeit erledigt werden können. ten eurer MAV natürlich noch ergänzen müsst. Aufgabenverteilung in der MAV Hilfestellung und Beratung durch die AGMAV Die MAV hat ihre gesetzlichen Aufgaben grund- Wir als AGMAV unterstützen die Mitarbeiterver- sätzlich gemeinsam zu erfüllen. Die oder der Vor- tretungen bei der Durchführung ihrer Aufgaben sitzende trifft nicht alleine die Entscheidungen und der Wahrnehmung ihrer Rechte. Wir informie- sondern die MAV als Gremium. Er oder sie vertritt ren euch über Änderungen und neue Regelungen die MAV nach außen und teilt die Beschlüsse der im Arbeitsrecht, z.B. mittels regelmäßiger (gesamten) MAV der Dienststellenleitung mit. Die Newsletter. Wir beraten zu aktuellen Themen, z.B. in der MAV anfallende Arbeit sollte so aufgeteilt bei Beratungstagen und den Round-Tables. Bei werden, dass jedem Mitglied bestimmte Schwer- arbeitsrechtlichen Fragen aus eurer laufenden punkte und Funktionen zugeordnet werden. Die MAV-Arbeit beraten euch die Juristinnen der AG- MAV- Mitglieder haben so die Möglichkeit sich zur MAV auf Anfrage telefonisch, schriftlich und – falls „Expertin/Experte“ für einzelne Themen zu qualifi- notwendig – auch im persönlichen Gespräch. Sie zieren und so zur Erfüllung der gemeinsamen Auf- sind erreichbar über die Telefonnummern gaben beizutragen. 0711 1656 266. Zu wählen ist ein MAV Mitglied zur Wahrnehmung Weitere Informationen gibt es auf der AGMAV für die Aufgaben nach § 35 (Abs.3 Buchst. e) Webseite: www.agmav-wuerttemberg.de MVG.Wü. Er/sie setzt sich vorrangig für die The- Die weiteren Aufgaben der AGMAV werdet ihr in men der Gleichstellung ein. Unterstützung kann den Regional- und Vollversammlung sowie den er/sie durch die Teilnahme im Arbeitskreis erhal- Fortbildungen kennenlernen. ten und auch durch seine/ihre Mitarbeit den Ar-
8 AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020 Die interne Ordnung der MAV Die Mitarbeitervertretung hat die Möglichkeit die Festlegung regelmäßiger Sitzungen, durch den Erlass einer Geschäftsordnung die nähe- Regelungen über Leitung und Durchführung ren Einzelheiten ihrer Geschäftsführung zu regeln der Abstimmung (offen oder geheim, Rei- (§ 29 MVG.Wü). henfolge der Abstimmung), Inhalt der Geschäftsordnung können nur Bestim- Interne Aufgabenverteilung der Mitarbeiter- mungen über die interne Geschäftsführung – ins- vertretung, besondere die Sitzungen – der Mitarbeitervertre- Regelungen über Bildung und Zuständigkeit tung sein. Die MAV muss dabei die Vorschriften von Ausschüssen innerhalb der Mitarbeiter- des MVG.Wü beachten und kann von diesen nicht vertretung, abweichen oder sie eingrenzen. Ergänzende Regelungen der Schweigepflicht In Krisensituationen – wie aktuell in der Corona- (insbesondere welche internen Vorgänge Krise – gibt es viele Unsicherheiten, inwieweit die der Mitarbeitervertretung der Verschwie- Regelungen und Beteiligungsrechte des Mitarbei- genheit unterliegen sollen). tervertretungsgesetzes weiter gelten. Die Fachleu- te sind sich hier einig: Die Beteiligungsrechte der festgelegt werden. MAV gelten – so wie sie im MVG.Wü beschrieben Die Geschäftsordnung wird schriftlich verfasst und sind – uneingeschränkt weiter. Gleiches gilt auch erfordert einen Beschluss der MAV. für alles was die Geschäftsführung der MAV be- Gerade nach den Neuwahlen empfehlen wir den trifft und ggf. in der Geschäftsordnung festgelegt Abschluss einer Geschäftsordnung. Die weiteren ist. notwendigen Kenntnisse dazu gibt es in der Fort- In der Geschäftsordnung können vorrangig Rege- bildung MVG - II. Die hier erfolgten Ausführungen lungen über die Einzelheiten von Mitarbeiterver- sind nur exemplarisch. tretungssitzungen, wie z.B. Fortbildungsanspruch nicht nur für neue MAV-Mitglieder Vor allem für neu gewählte MAV-Mitglieder ge- der MAV, die Erforderlichkeit der Fortbildungen für hört der Besuch von Einführungsfortbildungen ihre MAV-Mitglieder zu prüfen. zum notwendigen Handwerkszeug für die kom- Der Begriff der Erforderlichkeit gibt der MAV einen mende MAV-Arbeit. Nach der Novellierung des Beurteilungsspielraum: MVG-Württemberg haben alle MAV-Mitglieder den gleichen Fortbildungsanspruch, unabhängig Fortbildungen, die Grundwissen vermitteln, davon, wie lange sie schon MAV Arbeit machen. sind für alle MAV-Mitglieder erforderlich So haben nun auch „alte Hasen“ Anspruch auf 4 Für Fortbildungen mit Spezialwissen muss es Wochen MAV-Fortbildung. einen konkreten Anlass geben; das ausge- Dieser Anspruch findet sich im Mitarbeitervertre- wählte MAV-Mitglied muss mit der entspre- tungsgesetz in § 19 Abs. 3. Mit Tagungen und chenden Materie befasst sein oder in abseh- Lehrgängen nach § 19 Abs. 3 MVG.Wü sind Veran- barer Zeit befasst werden. staltungen gemeint, die der Arbeit der MAV för- Den Mitgliedern ist für die Teilnahme an den Fort- derlich sind. Eine sinnvolle Tätigkeit der MAV- bildungsveranstaltungen die dafür notwendige Mitglieder erfordert neben der Vermittlung reinen Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge oder Fachwissens auch die inhaltliche und methodische des Erholungsurlaubs bis zur Dauer von vier Wo- Schulung bis hin zur Vermittlung effektiver Ge- chen während einer Amtszeit zu gewähren, d.h. sprächs- und Verhandlungsführung. die Dienstbefreiung ermöglicht die Teilnahme an Der Freistellungsanspruch richtet sich nach den den Fortbildungsveranstaltungen. Es wird die tat- konkreten Umständen des Einzelfalls. Es obliegt sächliche zeitliche Inanspruchnahme berücksich-
AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020 9 tigt, höchstens aber die bis zur täglichen Arbeits- mit dem Hinweis darauf verweigern, dass generell zeit einer/s vollbeschäftigten Mitarbeiter/in. Auch Personalknappheit herrscht. Es ist Sache der für teilzeitbeschäftigte MAV-Mitglieder gilt die tat- Dienststellenleitung für eine ausreichende Perso- sächliche zeitliche Inanspruchnahme, unabhängig nalreserve zu sorgen, so dass die Entsendung der ihres sonstigen Beschäftigungsumfangs. MAV-Mitglieder möglich ist. Die MAV ist bei der Auswahl der Die Dienststellenleitung kann Fortbildungsveranstalter frei. In die Teilnahme einer Fortbil- Betracht kommen z.B. Veran- dung auch nicht verweigern, staltungen der AGMAV aber weil sie diese für nicht erfor- auch Veranstaltungen der Ge- derlich hält. Sollte die Dienst- werkschaften oder gewerk- stellenleitung die Teilnahme schaftsnaher Bildungsträger. für nicht erforderlich halten, Die MAV hat die Teilnahme und muss sie zur Klärung das Kir- zeitliche Lage der Tagungen und chengericht anrufen. Lehrgänge rechtzeitig der Sollte die Dienststellenleitung Dienststellenleitung anzuzeigen. die Teilnahme zu Unrecht Dies setzt eine entsprechende verweigern, steht der MAV Beschlussfassung der MAV vo- oder dem betreffenden MAV- raus. Die Entscheidung über die Mitglied kein Selbstbeurlau- Teilnahme obliegt nicht dem bungsrecht zu. In diesem Fall einzelnen MAV-Mitglied oder muss die MAV ebenfalls das dem/der Vorsitzenden und Kirchengericht anrufen. schon gar nicht der Dienststel- Es empfiehlt sich der Dienst- lenleitung, sondern wird immer stellenleitung den Entsen- von der MAV als Gremium be- dungsbeschluss der MAV schlossen. Der Beschluss muss auf ein konkretes rechtzeitig mitzuteilen, denn auch das Kirchenge- MAV-Mitglied und auf eine nach Zeitpunkt und Ort richt kann über einen entsprechenden Antrag nur bestimmte Schulung gefasst werden. entscheiden, wenn der Antrag noch vor der Fort- Zur notwendigen Unterrichtung der Dienststellen- bildungsveranstaltung gestellt wurde. leitung gehört auch die Angabe des Themas der Die Kosten für die Teilnahme an der Schulung trägt Schulung. Die Dienststellenleitung kann über die die Dienststelle. Die MAV muss bei der Auswahl Inhalte der Schulung nähere Informationen verlan- der Kurse Kostengesichtspunkte berücksichtigen. gen. Die AGMAV stellt bei der Anmeldung zur Fort- Bei zwei inhaltlich gleichwertigen Seminaren muss bildung stets ein Exemplar für die Dienststellenlei- sie das kostengünstigere in Anspruch nehmen, tung zur Verfügung aus dem die Inhalte der Fort- allerdings steht auch hier der MAV ein Beurtei- bildung hervorgehen. lungsspielraum zu. Wenn die MAV eine Schulung Hat die MAV bei der Festlegung der zeitlichen Lage für qualitativ hochwertiger hält oder die Schulung der Teilnahme an einer Schulung die dienstlichen zu einem günstigeren Zeitpunkt stattfindet, kann Notwendigkeiten nicht berücksichtigt, kann die sie dennoch die teurere Schulung beschließen. Dienststellenleitung die Arbeitsbefreiung versa- Allen MAV-Mitgliedern steht grundsätzlich ein in- gen. Die MAV muss bei der Entsendung dienstliche dividueller vierwöchiger Fortbildungsanspruch Belange berücksichtigen z.B. wenn die Fortbildung während der Amtszeit zu. Durch Dienstvereinba- während der Haupturlaubszeit stattfinden soll rung kann eine andere Aufteilung des sich aus den oder während eines besonders hohen Kranken- Individualansprüchen ergebenden Gesamt- stands oder während besonderer vorübergehen- Fortbildungsanspruch der MAV vorgenommen der Umstände in der Dienststelle und die Teilnah- werden. Dadurch könnte z.B. für neue MAV- me des MAV-Mitglieds zum geplanten Zeitpunkt Mitglieder der Fortbildungsanspruch erhöht wer- zu besonderen Schwierigkeiten führen würde. Die den. Der Gesamt-Fortbildungsanspruch der MAV MAV kann jedoch nur Umstände berücksichtigen, lässt sich dadurch jedoch weder insgesamt erhö- die sie zum Zeitpunkt der Beschlussfassung kennt. hen noch verringern. Die Dienststellenleitung kann die Teilnahme nicht
10 AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020 Die JAV bestimmt mit! Mit der Reform unseres Mitarbeitervertretungsge- JAV die entsprechenden Informationen zur Vorbe- setzes in Württemberg hat sich seit Januar 2020 reitung braucht, wenn sie ihr Mitspracherecht ak- auch für die Jugend- und Auszubildendenvertre- tiv gestalten will. tungen vieles geändert bzw. verbessert. Das be- Die Einladung und die dazugehörigen Informatio- ginnt bereits bei den Wahlen. Mit den allgemeinen nen sollte die JAV dabei so früh wie möglich erhal- MAV-Wahlen wurden im Frühjahr in allen Einrich- ten. Nur dann wird die JAV in die Lage versetzt, tungen, in denen mehr als fünf Mitarbeitende, sich auf die Sitzungen der MAV vorzubereiten und zum Zwecke ihrer Ausbildung beschäftigt sind, die Angelegenheit im JAV-Gremium abzustimmen, JAVen gewählt. Bisher konnten maximal drei JAV- damit das entsandte Mitglied in der MAV Sitzung Mitglieder gewählt werden unabhängig davon, wie auch die Meinung ihres oder seines gesamten Gre- viele Auszubildende in der Einrichtung beschäftigt miums vertreten kann. sind. Jetzt wurden erstmals in großen Einrichtun- gen mit mehr als 50 Azubis fünf Mitglieder in die Die JAV bestimmt mit. JAV gewählt. Für diese JAV-Gremien bedeutet dies Die JAV hat jetzt endlich auch ein Mitbestim- eine erhebliche Entlastung, weil die Aufgaben auf mungsrecht bei Angelegenheiten, die ihre Wähler- mehrere Schultern verteilt werden können. schaft besonders betreffen. „Sie hat Stimmrecht Viel wichtiger als die Gremiengröße ist die Erwei- bei Beschlüssen, die überwiegend die Belange Ju- terung der Rechte von JAVen. Endlich haben sie gendlicher und Auszubildender berühren.“ jetzt ein Recht auf ständige Teilnahme an den Ist sich die MAV in ihrer Haltung einig, wird die MAV-Sitzungen und ein Stimmrecht bei MAV- Beschlüssen, die überwiegend ihre Wählergruppen betreffen. Die JAV ist zu jeder MAV- Sitzung einzuladen. Entgegen der bisherigen For- mulierung im MVG.Wü, wel- che lediglich vorsah, die JAV von der Mitarbeitervertretung in Angelegenheiten der Ju- gendlichen und Auszubilden- den zur Beratung hinzuzuzie- hen, ist nunmehr geregelt, dass ein JAV-Mitglied an allen Sitzungen der MAV teilneh- men kann. „Die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat Michael Hüter - www.Jugend-und-Bildung.de das Recht, an den Sitzungen der Mitarbeitervertretung mit einem Mitglied mit Stimme des oder der JAV Vertreter*in die Be- beratender Stimme teilzunehmen.“ Daraus ergibt schlüsse kaum beeinflussen. Trotzdem ist es ein sich für die MAV-Vorsitzenden die Aufgabe, die wichtiges Gut, nicht nur mitreden zu dürfen, son- JAV rechtzeitig, mit Tagesordnung und den not- dern bei Abstimmungen auch die Hand zu heben. wendigen Informationen zu den Sitzungen einzula- Das Stimmrecht unterstreicht die Notwendigkeit, den. Ein explizites Informationsrecht der JAV, wie die JAV ordentlich zu den MAV Sitzungen einzula- im BetrVG geregelt, wird im MVG leider nicht be- den. schrieben. Es ist aber selbstverständlich, dass die
AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020 11 Auch die Dienststellenleitungen müssen sich mit chenjuristen die Verbesserung der Rechte der der JAV auseinandersetzen. JAVen selbst auf die Fahne geschrieben haben. Es Mindestens einmal im Jahr sollen sich die Dienst- war der Arbeitskreis JAV der AGMAV Württem- stellenleitung und die Jugend- und Auszubilden- berg, der die EKD sowohl 2013 als auch 2019 dazu denvertretung zu gemeinsamen Besprechungen aufgefordert hat, bei den Reformen des MVGs treffen. Damit hat die JAV das Recht und die Mög- auch die Rechte und Möglichkeiten der JAVen in lichkeit, die Belange und Interessen der von ihr zu den Blick zu nehmen. Diese sind im Betriebsverfas- vertretenen Mitarbeitendengruppe gegenüber der sungsgesetz wesentlich besser und detaillierter Dienststellenleitung selbst vorzutragen und zu be- geregelt. Der Arbeitskreis hat mehrere Schreiben sprechen und nicht wie bisher nur über die MAV. nach Hannover geschickt, mit der Forderung der Dienststellenleitung und Jugend- und Auszubilden- Angleichung des § 49 MVG an den dritten Teil des denvertretung können aber ohne Beteiligung der BetrVG zur Jugend- und Auszubildendenvertre- MAV kaum etwas entscheiden. Das Mitbestim- tung. mungs- oder Mitberatungsrecht nach MVG bleibt Natürlich wurden (noch) nicht alle Forderungen bei der MAV. Wirkungsvolle Vereinbarungen oder übernommen. gar Dienstvereinbarungen können nur zwischen Da ist noch Luft nach oben. Wichtigste Forderung Dienststellenleitung und MAV geschlossen wer- ist und bleibt die Streichung der ACK-Klausel. den. Dennoch ist es gut, dass sich die Leitung nun Schon in zwei Jahren ist die nächste JAV-Wahl, bei direkt mit den Anliegen der JAV auseinandersetzen der hoffentlich ohne die Wählbarkeitsvorausset- muss. zung gewählt werden kann. Nach der Reform ist Alle Beschlüsse fasst die MAV vor der Reform und der AK JAV wird weiterhin an der Forderung „gleiche Rechte wie im Betriebsver- Weiterhin müssen alle Beschlüsse von der MAV fassungsrecht“ festhalten. gefasst werden. Zum Beispiel die Teilnahme der JAV an einer Fortbildungsmaßnahme muss in der Dazu gehören beispielsweise: MAV beschlossen und der Dienststellenleitung Regelungen zur Geschäftsführung der JAV. mitgeteilt werden, damit Kostenübernahme und Das Recht der JAV, Beschlüsse der MAV aus- Freistellung gewährt wird. zusetzen, um eine Verständigung zu errei- Keine eigene Jugend- und Auszubildendenver- chen. sammlung Ein Teilnahmerecht aller JAV Mitglieder an Nach wie vor fehlt im MVG das Recht der JAVen der MAV-Sitzung, wenn Themen besprochen eigene Versammlungen abzuhalten. Natürlich hat werden, die überwiegend Jugendliche oder auch die JAV die Aufgabe, die von ihr vertretenen Auszubildende betreffen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ihre Aktivi- täten zu informieren. An schwarzen Brettern, über Das Recht der JAV eine Versammlung der Rundbriefe, per Mail und in persönlichen Gesprä- Jugendlichen und Auszubildenden einzube- chen. Um jedoch in eine gemeinsame Diskussion rufen. zu kommen und sich ein Meinungsbild aller einho- Ein verbindlicher Weiterbeschäftigungs- len zu können, braucht auch die JAV die Möglich- anspruch auf ein unbefristetes Vollzeitar- keit, Versammlungen abzuhalten. beits-verhältnis der JAV Mitglieder ver- Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat die JAV gleichbar wie im Betr.VG. das Recht, eigene Jugend- und Auszubildendenver- sammlung einzuberufen. Da dieses Recht im MVG bisher fehlt, ist die JAV weiterhin darauf angewie- sen, dass die MAV nach § 31 Abs. 6 MVG.Wü eine Teilversammlung für die besondere Personengrup- Besser wär: pe der Jugendlichen und Auszubildenden einbe- Gleich das Original! ruft, so dass die JAV in einer Versammlung selbst agieren kann. Übrigens: Diese längst überfälligen Reformen des § 49 MVG gab es nicht einfach so, weil sich die Kir-
12 AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020 Gesamtmitarbeitervertretung im Dienststellenverbund nach § 6a MVG.Wü. Bis zur jüngsten Novellierung des MVG.Wü war samt-MAV innerhalb einer rechtlich selbständigen eine „einheitliche und beherrschende Leitung“ die Einrichtung. Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtmitar- Im Ergebnis kann es deshalb innerhalb eines beitervertretung im Dienststellenverbund. Dienststellenverbundes sowohl örtliche Mitarbei- In den vergangenen Jahren sind größere diakoni- tervertretungen einer rechtlich selbständigen Ein- sche Einrichtungen, insbesondere sog. Komplex- richtung gem. § 3 Abs.2 MVG.Wü (Dienststellen) einrichtungen, zunehmend dazu übergegangen, geben, als auch innerhalb jeder der beteiligten ihre verschiedenen Tätigkeitsfelder in selbständige rechtlich selbständigen Einrichtung eine Gesamt- (Tochter-)Unternehmen (z.B. gGmbH) aufzuglie- MAV und schließlich die Gesamt-MAV im Dienst- dern. Bislang war die Bildung einer Gesamtmitar- stellenverbund. beitervertretung im Dienststellenverbund in sog. Holdingstrukturen möglich. Aufgaben der Gesamt-MAV im Dienststellen- Nach der Novellierung zum 01.01.2020 eröffnet verbund das MVG.Württemberg auch die Bildung einer Ge- Die Aufgaben der Gesamt-MAV im Dienststellen- samtmitarbeitervertretung im Dienststellenver- verbund entsprechen denen der Gesamt-MAV bund, wenn die verschiedenen Unternehmen in nach § 6 MVG.Wü. Die Gesamt-MAV im Dienststel- einer Gleichordnungsstruktur und nicht in einer lenverbund ist zuständig, wenn eine Angelegen- Über- und Unterordnungsstruktur organisierst heit Mitarbeitende aus mehreren Einrichtungen sind. des Dienststellenverbundes betrifft. Auf Grundlage einer Dienstvereinbarung ist es nun Betrifft eine Angelegenheit zwar mehrere Dienst- möglich „auch in anderen Bedarfsfällen“, z.B. auch stellen im Sinne des § 3 Abs.2 nicht aber mehrere für parallel nebeneinander bestehende Einrichtun- rechtlich selbständige Einrichtungen, so ist auf der gen eine Gesamtmitarbeitervertretung im Dienst- Ebene der rechtlich selbständigen Einrichtung ge- stellenverbund zu bilden. bildete Gesamt-MAV zu beteiligen. Soweit die Ge- Nach Einschätzung der AGMAV werden hierdurch samt-MAV im Dienststellenverbund zuständig ist, im Bereich der Diakonie auch die Gesamtmitarbei- ist eine Zuständigkeit anderer Mitarbeitervertre- tervertretungen im Dienststellenverbund zuneh- tungen ausgeschlossen. mend an Bedeutung gewinnen. In allen Fällen empfiehlt sich im Rahmen der ge- Für die Gesamt-MAV im Dienststellenverbund gel- meinsamen Willensbildung ein Austausch mit den ten die gleichen Regelungen wie für die Bildung beteiligten Mitarbeitervertretungen. einer Gesamt-MAV nach § 6 MVG.Wü. Ob eine Gesamt-MAV im Dienststellenver- bund gebildet wird, entscheiden die einzelnen MAVen. Gesamt- MAVen können nicht darüber ent- scheiden, ob eine Gesamt-MAV im Dienststellenverbund gebildet wird, die Befugnis steht nur den einzelnen MAVen zu. Ausschlag- gebend für die Bildung einer Ge- samt-MAV im Dienststellenver- bund ist daher allein der mehr- heitliche Wille der MAVen. Die Gesamt-MAV im Dienststel- lenverbund ersetzt nicht die Ge-
AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020 13 Kandidatinnen und Kandidaten für die Arbeit im AGMAV-Vorstand gesucht! Landauf landab spricht man von der AGMAV und mitzuarbeiten, mit zu kämpfen und gelegentlich meint eigentlich den AGMAV-Vorstand. auch, sich aufzureiben. Es macht Sinn, für unsere Denn genau genommen bilden alle MAVen in Interessen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Württemberg zusammen die AGMAV— die Ar- einzutreten und gemeinsam dafür Sorge zu tragen, beitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen. dass die Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen der Diakonie verbessert werden. Um aber die vielen Aufgaben, insbesondere die im Mitarbeitervertretungsgesetz festgeschriebenen Der Vorstand bietet: Viel Arbeit, viele Sitzungen, zu bewältigen, wählen die Delegierten aller aber auch viele Beteiligungsmöglichkeiten für die MAVen nach der allgemeinen Neuwahl den AG- Gestaltung unserer Arbeitsbedingungen. MAV-Vorstand. Deshalb suchen wir Mitarbeitervertreter*innen, Der Vorstand besteht aus 15 gewählten Personen, die engagiert ihre Fachlichkeit und ihr Wissen in er kann gemäß § 54c Abs. 3 MVG.Wü ein weiteres die Arbeit des AGMAV-Vorstands einbringen. Mitglied in den AGMAV-Vorstand wählen. Wir suchen Kolleginnen und Kollegen welche die Von den 15 zu wählenden Vorstandsmitgliedern Vielfalt der Arbeitsplätze in der Diakonie abbilden. werden 8 in den Regionen (Regionalver- Keine Voraussetzung für die Arbeit im AGMAV- sammlungen) gewählt. Die dort jeweils gewählten Vorstand ist eine langjährige Erfahrung in der Vorsitzenden und 1. Stellvertretungen gehören MAV. Wichtig sind vielmehr der Wille sich einzu- danach dem Vorstand an. Die weiteren 7 Mitglie- bringen, Kampfgeist und eine gute Portion Mut. der werden durch die Vollversammlung gewählt. Wir wollen auch weiterhin darauf achten, dass im Die Aufgaben der AGMAV und des AGMAV Vor- AGMAV-Vorstand Frauen und Männer in gleicher standes sind im MVG.Wü und in der AGMAV- Zahl vertreten sind. Ordnung beschrieben. Wir organisieren Beratun- Kolleginnen und Kollegen, sucht und findet Kandi- gen und Fortbildungen und unterstützen die dat*innen und schlagt diese für die Wahlen zum MAVen bei ihren Aufgaben als betriebliche Inte- AGMAV Vorstand vor! ressenvertretungen. Die Vorschläge für die Wahlen sowohl in der Regi- Zudem besetzen wir 6 der 24 Sitze der Arbeits- on, als auch in der Vollversammlung müssen bis rechtlichen Kommission Württemberg und arbei- 21 Tage vor der jeweiligen Wahlversammlung In ten damit an der Arbeitsrechtssetzung mit. der Geschäftsstelle eingegangen sein. Eine vielseitige Aufgabe also, die auf die zukünfti- gen AGMAV Vorstandsmitglieder zukommt. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist bis heute nicht absehbar, ob die für 16.06.2020 ge- Die Arbeit in der MAV wird gewissermaßen auf planten Regionalversammlungen sowie die für den anderer, überregionaler Ebene fortgesetzt. Dafür 23. 07.2020 vorgesehene Vollversammlung über- brauchen wir engagierte Menschen aus allen Be- haupt bzw. in der geplanten Form stattfinden kön- rufsgruppen, die bereit sind, für die Verbindlich- nen. Es kann durchaus sein, dass wir die Versamm- keit des Arbeitsrechts zu kämpfen und die sich da- lungen aufgrund einer entsprechenden Verord- für einsetzen die Mitbestimmungsrechte der nung des Landes Baden-Württemberg kurzfristig MAVen zu stärken. absagen müssen und dass damit auch die Wahlen Es wäre nicht richtig, die Belastung, vor allem die zum AGMAV-Vorstand nicht stattfinden können. zeitliche, zu verharmlosen. Jedoch gibt es für alle Diesbezüglich sind wir im Gespräch mit dem Evan- Vorstandsmitglieder eine Grundfreistellung in Hö- gelischen Oberkirchenrat und wir gehen derzeit he von 15 % der Vollarbeitszeit und je nach Aufga- davon aus, bis zum 18.05.2020 eine Lösung für benstellung weitere Freistellungsanteile. diese Ausnahmesituation seitens der Landeskirche Es gibt Zeiten, da reicht ein Zeitausgleich nicht, um zu bekommen. die Belastung auszugleichen. Die Einladungen zu den Regionalversammlungen Und trotzdem macht es Sinn im AGMAV-Vorstand und Formblätter zur Wahl wurden bereits an eure Einrichtungen versandt.
14 AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020 w/m/d – der Arbeitskreis mit dem Stern Liebe Kolleg*innen, haben. Es ist wichtig, diesbezüglich die Wahrneh- herzlichen Glückwunsch zu eurer erfolgreichen mung aller zu schärfen und zu überlegen, welche Wahl und alles Gute und viel Glück allen, die die Änderungen es ermöglichen, Führung und Familie Wahl noch vor sich haben. zu vereinbaren. Ihr hattet, mit dem Mitarbeitervertretungsgesetz Das Thema Gleichstellung hat viele Facetten – (MVG) als Arbeitsgrundlage, die konstituierende nicht zuletzt auch die Frage der Entlohnung der Sitzung und sicher auch schon die ersten regulären Arbeit. Tätigkeiten mit gleichwertigen Ausbildun- MAV-Sitzungen. Die verschiedenen Funktionen im gen müssen gleichwertig bezahlt werden. Es darf Gremium sind gewählt und benannt. So ist nach § nicht ausschlaggebend sein, ob die Kolleg*in nach 23 Absatz 3 MVG „ein Mitglied zur Wahrnehmung der Ausbildung in der Hauswirtschaft, der Haus- der Aufgaben nach § 35 Abs 3 Buchst. e MVG“ be- technik, der Metallindustrie, im medizinischen Be- stellt. Jetzt kommt w/m/d (weiblich/männlich/ reich oder im Sozialbereich tätig ist. Die Be- divers) zum Zug. Diese Person achtet, natürlich mit schäftigten in der sozialen Arbeit tragen in einem den Kolleg*innen der MAV, darauf, dass in der Ein- hohen Maß zum volkswirtschaftlichen Nutzen un- richtung „die Gleichstellung und die Gemeinschaft serer Gesellschaft bei. Deshalb benötigen wir gute von Frauen und Männern … und Maßnahmen zur Arbeitsbedingungen in diesen Arbeitsfeldern und Erreichung dieser Ziele …“ angeregt und umgesetzt gute Bezahlung. werden. (Die Gleichstellung umfasst selbstredend Es gibt viel zu tun – ein Dankeschön und warme weiblich, männlich und divers, auch wenn im MVG Worte reichen nicht. Wir müssen alle gemeinsam von Frauen und Männern die Rede ist.) die eben genannten Themen verfolgen und deren Für alle diese benannten Kolleg*innen in der MAV Umsetzung vorantreiben. gibt es bei der AGMAV den Arbeitskreis Gleichstel- WIR stellen uns dieser Herausforderung und freu- lung. Der Arbeitskreis trifft sich 3mal im Jahr und en uns, wenn IHR im Arbeitskreis dabei seid. wir laden die Benannten herzlich ein, daran teilzu- Sabine Handl-Bauer nehmen. Bitte meldet eure Namen, eure Einrich- tung und die dienstliche Mail-Adresse an die Ge- schäftsstelle der AGMAV, Frau Bianca Leibbrand Materialien für die Beauftragten zum (leibbrand.b@diakonie-wuerttemberg.de, Thema Gleichstellung Tel. 0711 1656 266), dann erhaltet ihr die Einla- gibt es unter Service Arbeitshilfen unter dungen. www.agmav-wuerttemberg.de Im Arbeitskreis beschäftigen wir uns in spannen- den Diskussionen und Brainstorming-Runden mit folgenden Themen: Gendergerechte Sprache – die Sprache, die wir sprechen, bildet unsere Wirklichkeit ab. Da wir nicht nur ein Geschlecht, das männliche, haben, sondern weiblich/männlich/divers, hat unsere Sprache und unser Umgang damit diese Wirklich- keit abzubilden. Wir regen Vorgehensweisen an, die dieses umsetzen, zum Beispiel zu Beginn von Sitzungen, Arbeitsrunden und Versammlungen darauf hinzuweisen, dass von allen eine genderge- rechte Sprache gesprochen wird. Hier gilt das Motto: Steter Tropfen höhlt den Stein! Arbeits- und Betriebsstrukturen verhindern oft, dass alle Kolleg*innen mit entsprechender Qualifi- kation denselben Zugang zu Führungspositionen
AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020 15 Arbeitskreis der Systemrelevanten Die aktuelle Krise stellt uns Beschäftigte in der Dia- Unser Motto: Wissen ist Macht. Aus diesem Grund konie vor eine große, nie dagewesene Herausfor- sind Upgrades zu den sozial- und pflegepolitischen derung. Die Zusammenarbeit mit Risikogruppen, Themen enorm wichtig. Im Arbeitskreis informie- mangelnde Schutzausrüstung, das Thema Kurzar- ren wir über die aktuellsten Entwicklungen aus beit, Unsicherheit vor eventuellen Folgen einer diesen Bereichen. Unter dem Punkt Mitbestim- COVID-19 Infektion und die allgemeine psychische mung zeigen wir anhand von Praxisbeispielen auf, Belastung geht an uns allen nicht spurlos vorüber wie man das Recht der Mitbestimmung vor Ort und fordert einen hohen Tribut. umsetzen kann. Außerdem bietet der Arbeitskreis In den vergangenen Wochen sind aufgrund der einen Rahmen für Austausch und Diskussionen. Pandemie ganz besonders soziale Berufsgruppen Diese zeigen uns jedes Mal, dass wir nicht allein in den Fokus der Öffentlichkeit und der Politik ge- sind mit unseren Problemen, wie wir zusammen rückt. Momentan sorgt der Bereich Altenpflege für Mittel und Wege finden die Probleme anzupacken viel Gesprächsstoff. Einiges ist im Umbruch. Die und gegen weitere Verschlechterungen vorzuge- Entwicklungen im Moment nicht abschätzbar. Fest hen. steht jedoch, es tut sich was. Deshalb ist es wich- An alle Kolleginnen und Kollegen, denen ihre Ar- tig, dass wir uns gerade jetzt einmischen und mit- beitsbedingungen nicht gleichgültig sind und die mischen, an laufenden Aktionen beteiligen und sich engagieren wollen, herzliche Einladung zu un- unsere Erfahrungen teilen. serem Arbeitskreis Altenhilfe. Viel liegt in unserer Hand. Wenn wir uns organisie- Weitere Informationen und die anstehenden Ter- ren, wenn wir zusammenstehen, wenn wir uns in mine findet ihr auf der AGMAV-Homepage. Bei den MAVen, in der AGMAV und in der Gewerk- Fragen könnt Ihr Euch gerne auch per E-Mail an schaft engagieren, dann können wir viel bewegen! Martin.Nestele@bruderhausdiakonie.de oder Für den Bereich der Altenhilfe hat die AGMAV mit Miriam.Fischer@agmav-wuerttemberg.de dem Arbeitskreis Altenhilfe ein Forum für Mitar- wenden. beitendenvertretungen aus der ambulanten und Je mehr Aktive wir sind, desto lauter werden wir stationären Altenhilfe geschaffen. sein. Nur so können wir erreichen, dass die politi- Dieser wird seit mittlerweile vier Jahren von Mar- schen Versprechungen nicht nur leere Worte sind! tin Nestele und mir begleitet. Miriam Fischer
16 AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020 Minister Lucha - Von allen guten Geistern verlassen? Anhörung zur Pflegekammer mitten in der Kretschmann geschrieben. Dort wird zu Recht kon- Corona-Krise statiert: „Es entsteht der Anschein, als würde der Die Frage zur Pflegekammer ist höchst umstritten. Gesetzgeber für dieses Gesetzesvorhaben mit be- Wir von der AGMAV haben uns klar positioniert: sonders einschneidenden Folgen für die berufliche Wir brauchen keine Pflegekammer, weil sie nur Pflegenden eine Situation ausnutzen, in der sich zusätzliche Pflichten (wie z.B. zwingende Mitglied- die beruflich Pflegenden ausschließlich darum schaft und Beitragspflicht) für Mitarbeitende kümmern müssen, Patient*innen zu retten und bringt, aber keine Aufwertung oder gar Entlastung. Bewohner*innen zu schützen. Dabei erleben sie, Bekanntlich will die Grün-Schwarze Landesregie- wie eine Vorschrift nach der anderen zum Schutz rung die Pflegekammer errichten. Und nun — ihrer eigenen Gesundheit nach der anderen ausge- mitten in der Coronakrise — soll dazu eine Anhö- setzt wird und der Staat bisher nicht in der Lage rung zu einem Gesetzgebungsverfahren stattfin- war, ausreichend Schutzausrüstungen zu be- den. Mitten in der Corona-Virus-Pandemie, in Zei- schaffen.“ ten einer allgemeinen Kontaktsperre, in der die Ich denke wir können uns dem Appell von ver.di beruflich Pflegenden im Land in den nächsten Wo- an die Landesregierung nur anschließen: chen, wahrscheinlich sogar Monaten, von allen „Wir fordern Sie dringend auf, sofort für die Zeit Berufsgruppen am stärksten beansprucht werden, der Pandemie das Gesetzgebungsverfahren zur soll z.B. die Gewerkschaft ver.di im Rahmen einer Errichtung einer Pflegekammer auszusetzen“. Anhörung Stellung nehmen zu einem Gesetz mit Am 31. März 2020 hat das Kabinett den Gesetz- weitreichenden Auswirkungen auf die Berufsaus- entwurf zur Errichtung einer Pflegekammer in Ba- übung der Kolleginnen und Kollegen! den-Württemberg verabschiedet und zur Anhö- „Was um Gottes Willen hat sich Minister Lucha rung freigegeben. dabei gedacht?“, denkt da manche/r. Soll gar die Bürgerinnen und Bürger können das Gesetz bis Situation ausgenutzt werden, um das Gesetz zum 12. Juni 2020, 17 Uhr, auf dem Beteiligungs- schnell durchzudrücken? Im Wissen, dass es jetzt portal Baden-Württemberg eh keine großen Treffen oder gar Versammlungen www.beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/ seitens der Mitarbeitenden geben kann? Niemand de/mitmachen/lp-16/landespflegekammer/ im Gesundheitswesen hat derzeit auch nur ein Beteiligt euch zahlreich und äußert eure Meinung Quäntchen Zeit übrig, einen Gesetzentwurf zu ei- zur Errichtung einer Pflegekammer! nem solch wichtigen Thema zu prüfen und zu dis- kutieren. Wir sind mit Gesundheitsschutz- und Ar- Die Kommentierungen sind öffentlich und nach- beitsschutzvorgaben gut beschäftigt. Die Gewerk- vollziehbar. schaft ver.di hat einen Brief an Ministerpräsident Personalnot in der Altenpflege Die Sozialdemokratin Heike Baehrens kennen wir in der Diakonie als Geschäftsführerin des Diakonischen Werkes Württembergs. Sie war von 1996 - 2013 zuständig für die sozialpolitischen Arbeitsfelder Ge- sundheit, Alter, Pflege; Kinder, Jugend und Familie; Behindertenhilfe und Psychiatrie sowie Freiwilliges Engagement und Stellvertreterin des Vorstandsvorsitzenden Herrn OKR Kaufmann. 2013 zog die langjährige Stuttgarter Gemeinderätin über die SPD Landesliste für den Landkreis Göppingen in den Bundestag ein. Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons
AGMAV Mitteilungen Nr. 119 Mai 2020 17 SPD: 15,40 Euro als Pflegestundenlohn viel zu wenig Quelle: Stuttgarter Zeitung (Online und Print), Matthias Schiermeyer 16./17. Februar 2020 Die Pflegebeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Heike Baehrens, lehnt den Beschluss der Pflege- kommission für die Fachkräfte ab. Ein Mindestlohn in der geplanten Höhe sei nicht akzeptabel. Bessere Resultate sollen die Tarifver- handlungen bringen. Baehrens zufolge hätte sich die Kommission darauf Die Freude über den Ende Januar ausgehandelten beschränken können, den Mindestlohn für die Pflegemindestlohn weicht der Ernüchterung. Denn Pflegehilfskräfte bis 2022 auf 12,55 Euro pro Stun- nicht alle Experten begrüßen die Ergebnisse der de „angemessen“ zu erhöhen. Sie hätte aber Pflegekommission, die erstmals Mindestentgelte „nicht im Vorgriff auf ein vermeintliches Scheitern abhängig von der Qualifikation gestaffelt hat. der Tarifverhandlungen schon einen Mindestlohn Offene Kritik kommt vor allem von der Pflegebe- für Pflegefachkräfte aushandeln sollen“. Beteiligt auftragten der SPD-Bundestagsfraktion, Heike an dem paritätisch besetzten Gremium war die Baehrens. Dass es von Juli 2021 an erstmals einen Diakonie, die 180 000 Menschen in ihren Einrich- bundeseinheitlichen Mindestlohn für dreijährig tungen beschäftigt. Sie lobt den „vernünftigen ausgebildete Fachkräfte geben soll, hält sie für ein Kompromiss“ im Sinne der Pflegekräfte. Noch lau- „falsches Signal“. Die Kommission hatte festgelegt, ter jubelt der Arbeitgeberverband der privaten dass der Wert von zunächst 15 Euro pro Stunde Anbieter (BPA), der etwa ein Drittel des Pflege- auf 15,40 Euro im April 2022 steigen soll, was bei marktes abdeckt. „Das Ergebnis macht deutlich, einer 40-Stunden-Woche ein Grundentgelt von dass nun ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag 2678 Euro bedeutet. „Die Fachkräfte brauchen das nicht mehr nötig ist“, frohlockt der BPA, der diesen Zeichen, dass es künftig eine ordentliche Bezah- Tarifvertrag verhindern will. „Niemand sollte sich lung geben wird“, sagte die Göppinger Abgeordne- mehr auf dünnes Eis begeben und den verfas- te unserer (Anm.d.Red.: der Stuttgarter) Zeitung. sungsrechtlich mehr als bedenklichen Weg der Das geplante Niveau liege aber unterhalb der Allgemeinverbindlichkeit gehen“ – dass Arbeitsmi- durchschnittlichen Tariflöhne – „das ist nicht ak- nister Hubertus Heil (SPD) „immer noch einer zeptabel“. Kleingewerkschaft in der Altenpflege und einem Miniarbeitgeberverband hinterherhechelt“, sei Mindestlohn ist problematisch nach dem Durchbruch nicht mehr zu erklären. Heil Schon der Begriff Mindestlohn sei „für eine exami- will das erhoffte Tarifwerk auf die gesamte Alten- nierte Pflegekraft von der Symbolik her hochprob- pflege erstrecken. lematisch“. Die großen Probleme bei der Personal- Gewerkschaften und Arbeitgeber ver- gewinnung hingen auch mit den bundesweit ab- weichenden Gehaltsniveaus zusammen. Es gebe handeln Differenzen von bis zu 800 Euro im Monat bei glei- Ausgehandelt wird der Tarifvertrag von Verdi und cher Qualifikation und Arbeit. Während Fachkräfte der neuen Bundesvereinigung der Arbeitgeber in im Südwesten auf gut 3000 Euro kommen, erhal- der Pflegebranche (BVAP), der sich die Awo, der ten sie in Sachsen-Anhalt an die 2200 Euro. Der ASB und der Paritätische Gesamtverband ange- Pflegeberuf brauche eine Wertschätzung, die die schlossen haben – während das DRK seiner ersten Qualifikation der Mitarbeiter verdiene, betont Bereitschaft und internen Befürwortern zum Trotz Baehrens. Diese „kann nur in einem ordentlichen außen vor bleibt. Auch die wichtigen konfessionel- Tarifvertrag für die Pflege zum Ausdruck kommen, len Träger Caritas und Diakonie enthalten sich, an dem sich alle orientieren müssen“. richten sich bei der Bezahlung aber immerhin nach
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