NACHRICHTEN - Stadt Zwenkau

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NACHRICHTEN - Stadt Zwenkau
ZWENKAUER
                                              AMTSBLATT DER STADT MIT DEN ORTSTEILEN
                                              GROßDALZIG, KLEINDALZIG, LÖBSCHÜTZ,
                                              RÜSSEN-KLEINSTORKWITZ, TELLSCHÜTZ, ZITZSCHEN

   NACHRICHTEN
   Ausgabe Nr. 6 · 24. Woche · Freitag, 14. Juni 2019

                     Dank an die Wahlhelfer
                     Ich möchte mich als Bürgermeister auch im Namen meiner Mitarbeiterinnen des
                     Wahlamtes recht herzlich bei allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern,
                     welche am Wahltag tätig waren, bedanken.
                     Ein Dankeschön geht auch an alle, die die Räumlichkeiten für die Wahllokale zur
                     Verfügung gestellt haben. Durch all Ihr Engagement war ein reibungsloser Wahlverlauf
                     möglich.

                     Bürgermeister                            Wahlamt
                     Holger Schulz                            Tanja Felker

                                                                             Nur noch 57 Tage
                                                                              bis zum Stadt-
                                                                             und Vereinsfest!!
NACHRICHTEN - Stadt Zwenkau
Seite 2                                              Amtsblatt der Stadt Zwenkau                           Nr. 6/24 vom 14.06.2019

 Sprech- und Öffnungszeiten                                              Wichtige Telefonnummern
Stadtverwaltung Zwenkau                                                Polizei110
Hausanschrift:   Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,                         Feuerwehr und Rettungsdienst                                 112
                 04442 Zwenkau                                         DRK zentrale Einwahlnummer                                  490
Postanschrift:   PF 11 54, 04440 Zwenkau                               DRK Fahrdienst (49-133), Tagespflege                     623506
Telefon:         034203 509-0                                          DRK Pflegedienst                                         441817
Telefax:         034203 52089                                          Alloheim Senioren-Residenz                                 4310
Internet:        www.zwenkau.de                                        Pflegedienst Heike Oehlert                                62495
E-Mail:          stadtverwaltung@stadt-zwenkau.de                      Kita „Anne Frank“                                         52244
Bürgermeister:   Holger Schulz                                         Kita „Pulvermühle“                                        52081
Sekretariat des                                                        Kita „Maria Franz“                                        52877
Bürgermeisters:  Martina Frenzel       Haus C, Tel.: 509-48            Kita „Pirateninsel“                                      629871
Amtsleiterin                                                           Ev.-Luth. Kindertagesstätte Zwenkau                       52271
Bauamt:          Steffi Gebauer        Haus C, Tel.: 509-31            Ev.-Luth. Kita Großdalzig                                 51471
Amtsleiterin                                                           Kita „Bunte Schmetterlinge“ Rüssen-Kl.                    52245
Kämmerei:        Antje Bendrien        Haus C, Tel.: 509-11            Grundschule Zwenkau                                       52069
Amtsleiter                                                             Regenbogenhort Zwenkau                                    44362
Hauptamt:        Dirk Schewitzer       Haus B, Tel.: 509-21            Lebenswelt Grundschule                                   442150
Pass-/Melde-                                                           Lebenswelt Schulhort                                     442151
behörde:			                            Haus B, Tel.: 509-23            Freies Gymnasium Zwenkau                               4339900
Standesamt:      Kathrin Kutzner       Haus B, Tel.: 509-20            Störungsdienst Wasser                             0341 9692100
Sprechzeiten Stadtverwaltung Zwenkau                                   Störungsdienst Gas                                  0180 22009
Dienstag         9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr                   Störungsdienst Strom                              0180 2305070
Donnerstag       9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr                   Störungsdienst Stadtbeleuchtung                           50933
Termine außerhalb der Sprechzeiten können telefo-                      Waldbad Zwenkau                                           52149
nisch mit den Ämtern vereinbart werden. Termine mit                    Stadthalle Zwenkau                                        53657
dem Bürgermeister erhalten Sie im Sekretariat.                         LK Leipzig LRA Abfallberatung                   034299 706080
                                                                       LK Leipzig LRA zentrale Einwahlnummern              03433 241-0
Information Zwenkau      Haus A, Tel.: 509-0/-92/-99                                                                 bzw. 03437 984-0
Montag, Mittwoch     8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.30 Uhr               AZV Abwasserzweckverband
Dienstag             8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr               „Weiße-Elster“                     Haus A, Tel.: 509-81/-82/-83
Donnerstag           8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr               Bereitschaftsdienst Havarie:                              52047
Freitag              8.00 - 13.30 Uhr                                  Störungsdienst Abwasser                           0173 3806930
Stadtbibliothek Zwenkau Haus A, Tel.: 509-91                           Sprechzeiten: wie Stadtverwaltung
Dienstag             9.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr               Polizeiposten Zwenkau               Haus A, Tel.: 034203 5000
Donnerstag           9.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr               Dienstag                                        14.00 - 18.00 Uhr
Freitag              9.00 - 14.00 Uhr                                  Donnerstag                                      09.00 - 12.00 Uhr
Stadtchronik Zwenkau 		  Haus A, Tel. 509-72                           Bei nicht besetztem Polizeiposten: Polizeirevier Borna,
Dienstag             15.00 - 17.00 Uhr                                 Grimmaer Str. 1a, 04552 Borna, Tel.: 03433 244-0

 Notdienste, Ärzte und Apotheken
Zahnärztlicher Notfalldienst
Achtung: Nach dem Redaktionsschluss der Amtsblattausgabe werden die Notfalldienste kurzfristig geändert, deshalb können die diensthaben-
den Zahnärzte nicht mehr veröffentlicht werden. Sie finden die Notfalldienste tagesaktuell in den lokalen Printmedien wie der LVZ oder unter
www.zahnaerzte-in-sachsen.de -> Patienten -> Notfalldienst.
Bitte wählen Sie dann ihre Gemeinde, um die in Ihrer Nähe zum Notfalldienst eingeteilte Praxis anzuzeigen.
Notfalldiensteinteilung nach Gemeinde — Buchstabe Z (Zwenkau, Stadt)
Apotheken-Notfalldienst Juni/Juli 2019
Böhlen-Borna-Groitzsch-Kitzscher-Markkleeberg-Neukieritzsch-Pegau Rötha-Zwenkau
Die Dienstbereitschaft beginnt 18.00 Uhr und endet 8.00 Uhr am Folgetag.
10.07. Stadt-Apotheke, Brauhausstraße 5, 04552 Borna 03433 204049 // 11.07. Löwen-Apotheke, Markt 14, 04552 Borna 03433 27330
// 12.07. Apotheke im Kaufland, Am Wilhelmschacht 34, 04552 Borna 03433 204882 // 15.07. Apotheke am Krankenhaus, Rudolf-
Virchow-Str. 4, 04552 Borna 03433 27430 // 16.06. Galenus-Apotheke, Röthaer Str. 5, 04564 Böhlen 034206 5900 // 23.06. Ahorn-
Apotheke, Lpz. Str. 2, 04564 Böhlen 034206 77088 // 30.06. Die Engel Apotheke, Glück-Auf-Weg 2a, 04567 Kitzscher 03433 741216 //
14.06., 07.07. Linden-Apotheke, Markt 3, 04575 Neukieritzsch 034342 51381 // 17.06., 14.07. Stadt-Apotheke, Schillerstr. 31, 04565
Regis Breitingen 034343 51353 // 18.06. Stadt-Apotheke, Lessingstr. 2, 04571 Rötha 034206 54107 // 19.06. Apotheke am Markt, Markt
7, 04571 Rötha 034206 78834 // 20.06. Apotheke am Markt, Markt 12, 04539 Groitzsch 034296 43708 // 21.06. Arkaden-Apotheke,
Breitstr. 16, 04539 Groitzsch 034296 41750 // 24.06. Löwen-Apotheke, Breitstr. 51, 04523 Pegau 034296 9750 // 25.06. Kirchplatz-
Apotheke, Kirchplatz 18 - 19, 04523 Pegau Tel. 034296 397744 // 26.06. Laurentius-Apotheke, Leipziger Str. 2, 04442 Zwenkau Tel.
034203 622230 // 15.06., 27.06. Markt-Apotheke, Weinhold-Arkade 4, 04442 Zwenkau Tel. 034203 54400 //
22.06., 28.06. Ahorn-Apotheke, Koburger Straße 50, 04416 Markkleeberg Tel. 0341 92647764 // 29.06., 01.07. Pelikan-Apotheke,
Hauptstraße 62, 04416 Markkleeberg Tel. 0341 3582458 // 02.07., 06.07. Rathaus-Apotheke, Rathausstr. 35, 04416 Markkleeberg 0341
3588788 // 03.07., 13.07. Römer-Apotheke, Sonnesiedlung 2 a, 04416 Markkleeberg 0341 3580415 // 04.07. Torhaus-Apotheke,
Arndtstraße 2, 04416 Markkleeberg, 0341 3379590 // 05.07. Apotheke am Marktkauf, Städtelner Straße 54, 04416 Markkleeberg 0341
3582418 // 08.07. Apotheke am Park, Hauptstraße 8, 04416 Markkleeberg Tel. 0341 3582303 // 09.07. Apotheke im Globus, Nordstr.
1, 04416 Markkleeberg 034297 48533 //
Hinweis: Am Samstag beginnt der Notdienst nach Plan um 18 Uhr!
Samstag von 12 – 18 Uhr sind generell folgende Apotheken dienstbereit:
Apotheke im Kaufland, Am Wilhelmschacht 34, 04552 Borna 03433 204882
Apotheke am Marktkauf, Städtelner Str. 54, 04416 Markkleeberg 0341 3582418
Apotheke im Globus, Nordstr. 1, 04416 Markkleeberg 034297 48533
Die Samstagregelung gilt nicht für Feiertage in Sachsen!
An Sonn- und Feiertagen ist die betreffende Apotheke von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages dienstbereit.
NACHRICHTEN - Stadt Zwenkau
Nr. 6/24 vom 14.06.2019                           Amtsblatt der Stadt Zwenkau                                                  Seite 3

                                                                    Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnah-
 Amtliche Bekanntmachungen                                          me abgegeben haben über das Ergebnis der Abwägung zu be-
                                                                    nachrichtigen.
Stadtratssitzung vom 23.05.2019                                     Beschluss-Nr.: 19 046
Beschluss-Nr.: 19 047                                               Der Stadtrat beschließt aufgrund § 10 BauGB den Bebauungs-
Der Stadtrat bestätigt das fortgeschriebene Städtebauliche Ent-     plan Nr. 36 „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus
wicklungskonzept nach § 171 b BauGB für das Stadtumbaugebiet        Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“, Stadt Zwenkau in der
„Östliche Innenstadt“ in Zwenkau, Berichtsstand Februar 2019,       Fassung vom 08.04.2019, bestehend aus der Planzeichnung (Teil
als Grundlage für die Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen          A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), Begründung und Umwelt-
im Stadtumbaugebiet „Östliche Innenstadt“.                          bericht einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Sat-
                                                                    zung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Beschluss-Nr.: 19 041                                               Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss und den
                                                                    Ort, an dem der Bebauungsplan für jedermann zur Einsicht bereit-
Der Stadtrat beschließt den Erwerb von Flurstücken bzw. Teilflä-
                                                                    gehalten wird, ortsüblich bekanntzumachen.
chen von Flurstücke.
                                                                    Die Bekanntmachung erfolgt erst nach Billigung des städtebauli-
Gesamtgröße: ca. 55.377 m²                                          chen Vertrages zwischen der Stadt Zwenkau und dem Vorhaben-
Kaufpreis:      ca. 721.400,00 EUR (vorbehaltlich ausstehender      träger durch den Stadtrat der Stadt Zwenkau.
                Vermessung) zzgl. Nebenkosten wie Notar-, Ein-      Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ist gemäß § 4 Abs. 3
                tragungs-, Grunderwerbs- und Vermessungskosten      SächsGemO dem Landratsamt Landkreis Leipzig anzuzeigen.
Verkäufer:      Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwal-
                tungsgesellschaft mbH                               Beschluss-Nr.: 19 050
                Walter-Köhn-Straße 2 in 04356 Leipzig               Der Stadtrat nimmt gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haus-
                                                                    haltsjahr 2018 die überplanmäßigen außerordentlichen Aufwen-
Beschluss-Nr.: 19 042                                               dungen im Zusammenhang mit dem Bombenfund am 26.11.2018
Der Stadtrat beschließt die im Abwägungsprotokoll angeführten       in Höhe von 21.416,23 EUR zur Kenntnis.
Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden,         Die Kosten, deren wirtschaftliche Verursachung bereits eingetreten
Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öf-       ist, werden gemäß § 18 SächsKomHVO durch die Gesamtde-
fentlichkeit (32 Seiten gemäß Anlage) zum vorhabenbezogenen         ckung aller Erträge/Aufwendungen und Einzahlungen/Auszah-
Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Zwenkau „Pegauer Straße 118“.        lungen gedeckt.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnah-
me abgegeben haben über das Ergebnis der Abwägung zu be-            Beschluss-Nr.: 19 051
nachrichtigen.                                                      Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Leistungen zur Maßnah-
                                                                    me Neubau Kita Wiesengrund, Gewerk 04 Ausstattung an die
Beschluss-Nr.: 19 048                                               Firma:
Der Stadtrat beschließt aufgrund § 10 BauGB den vorhabenbe-         Wehrfritz GmbH
zogenen Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Zwenkau „Pegauer             August-Grosch-Straße 28-38 in 96476 Bad Rodach
Straße 118“ in der Fassung vom 24.04.2019, bestehend aus der
                                                                    in Höhe von:                 83.141,90 EUR.
Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B)
einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung.         Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushalts-
Die Begründung wird gebilligt. Der Vorhaben- und Erschließungs-     jahr 2019 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nach-
plan wird Bestandteil des Bebauungsplans.                           träge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss und den       bestätigen.
Ort, an dem der Bebauungsplan für jedermann zur Einsicht be-
reitgehalten wird, ortsüblich bekanntzumachen. Der Satzungsbe-      Beschluss- Nr.: 19 052
schluss zum Bebauungsplan ist gemäß § 4 Abs. 3 SächsGemO            Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Leistungen zur Maßnah-
dem Landratsamt Landkreis Leipzig anzuzeigen.                       me Nutzungsänderung der alten Dorfschule Großdalzig und Er-
                                                                    richtung eines Feuerwehrgerätehauses als Anbau, Gewerk 03
Beschluss-Nr.: 19 043                                               Innentüren an die Firma:
Der Stadtrat beschließt die im Abwägungsprotokoll angeführten       Holz-Glasbaugesellschaft mbH
Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden,         Seumestraße 124 in 04249 Leipzig
Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öf-       in Höhe von:                 11.108,07 EUR.
fentlichkeit zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt    Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushalts-
Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe, OT Rüssen-             jahr 2019 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nach-
Kleinstorkwitz“.                                                    träge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnah-   bestätigen.
me abgegeben haben über das Ergebnis der Abwägung zu be-
nachrichtigen.                                                      Beschluss-Nr.: 19 053
                                                                    Der Stadtrat beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einver-
Beschluss-Nr.: 19 044                                               nehmens zum Bauvorhaben: Bauvoranfrage – Betriebsgebäude 2
Der Stadtrat beschließt die Wirksamkeit des Flächennutzungs-        mit Wohnung für Betriebsinhaber, Flurstück 294/83, Gemarkung
planes der Stadt Zwenkau 4. Änderung in der Fassung vom             Imnitz, Zum Wasserwerk
08.04.2019.                                                         Im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung wurde über 1 Steuer-
                                                                    angelegenheit beraten und beschlossen.
Beschluss-Nr.: 19 045
Der Stadtrat beschließt die im Abwägungsprotokoll angeführten       Die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom
Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden,         23.05.2019 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen
Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öf-       werden.
fentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 36 „Sondergebiet Tourismus
und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstork-         Holger Schulz
witz“, Stadt Zwenkau.                                               Bürgermeister
NACHRICHTEN - Stadt Zwenkau
Seite 4                                            Amtsblatt der Stadt Zwenkau                          Nr. 6/24 vom 14.06.2019

Satzung über Vorhabenbezogenen                                       Nach §4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
                                                                     Verletzung von Verfahrens- und Formschriften der SächsGemO zu
Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt                                       Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als
Zwenkau „Pegauer Straße 118“                                         von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
                                                                     Dies gilt nicht, wenn
Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Ver-        1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
bindung mit § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)          2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-
hat der Stadtrat der Stadt Zwenkau in seiner Sitzung am 23.05.2019        nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
mit Beschluss – Nr. 19 048 folgende Satzung beschlossen.                  worden sind,
                                                                     3. der Bürgermeister dem Beschluss nach §52 Abs.2 SächsGe-
§1                                                                        mO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
Allgemeines                                                          4. vor Ablauf der in §4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten
                                                                          Frist
1.   Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat mit Beschluss Nr. 19
                                                                          a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
     005 in seiner Sitzung am 24.01.2019 beschlossen den vor-
                                                                                hat oder
     habenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Zwen-
                                                                          b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge-
     kau „Pegauer Straße 118“ im beschleunigten Verfahren
                                                                                genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach-
     nach § 13 a BauGB aufzustellen.
                                                                                verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
     Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41
                                                                                geltend gemacht worden ist.
     der Stadt Zwenkau „Pegauer Straße 118“ wurde öffentlich
     ausgelegt. Die während der öffentlichen Auslegung des Ent-      Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht
     wurfs vom 11.12.2018 im Zeitraum vom 25.02.2019 bis ein-        worden, so kann auch nach Ablauf der in §4 Abs.1 SächsGemO
     schließlich 29.03.2019 vorgebrachten Hinweise von Bürgern,      genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
     Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemein-
     den hat der Stadtrat mit folgenden Ergebnissen geprüft:         Bekanntmachung der Stadt Zwenkau
1.1 Die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
     Nr. 41 der Stadt Zwenkau „Pegauer Straße 118“ war               Satzung über den vorhabenbezogenen
     gemäß Beschluss Nr. 19 042 der Stadtratssitzung vom
                                                                     Bebauungsplan Nr. 41der Stadt Zwenkau
     23.05.2019 konfliktfrei.
1.2. Das Abwägungsergebnis wurde in die Planfassung des Ent-         „Pegauer Straße 118“
     wurfs mit Stand 24.04.2019 und in den Vorhaben- und Er-         Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat in seiner Sitzung am
     schließungsplan mit Stand 18.04.2019 eingearbeitet.             23.05.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41
1.3 Den Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TÖB), Nach-          der Stadt Zwenkau „Pegauer Straße 118“ gemäß § 10 des Bau-
     bargemeinden und betroffenen Bürgern wird das Abwä-             gesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen und die Begrün-
     gungsergebnis mitgeteilt.                                       dung gebilligt (Beschluss-Nr. 19 048). Der Satzungsbeschluss des
1.4 Der Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Zwenkau und          Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetz-
     dem Vorhabenträger wird vor Bekanntmachung der Satzung          buches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. No-
     abgeschlossen.                                                  vember 2017 (BGBl. I S. 3634) bekannt gegeben.
2.   Auf Grund §10 BauGB beschließt der Stadtrat den Ent-            Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Zwen-
     wurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41 der            kau „Pegauer Straße 118“ wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1
     Stadt Zwenkau „Pegauer Straße 118“ vom 24.04.2019               BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit der Bekannt-
     als Satzung. Der Vorhaben- und Erschließungsplan vom            machung im Amtsblatt der Stadt Zwenkau tritt der Bebauungsplan
     18.04.2019 ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebau-         in Kraft.
     ungsplanes Nr. 41.                                              Das Plangebiet umfasst die Fläche des Grundstücks „Pestalozzi-
3.   Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan              straße 118“ auf dem Flurstück 142/c mit einer Fläche von rd.
     Nr. 41 der Stadt Zwenkau „Pegauer Straße 118“ vom April         2.550 m2 im Süden der Stadt Zwenkau. Das Plangebiet wird
     2019 wird gebilligt.                                            durch die folgenden Flurstücke der Gemarkung Imnitz begrenzt:
                                                                     • im Norden:        Flurstück 13, 15/1, 18/a, und 19
§2                                                                   • im Osten:         Flurstück 141
Räumlicher Geltungsbereich                                           • im Süden:         Flurstück 142/13
Für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Be-         • im Westen:        Flurstück 231/4 (Pegauer Straße).
bauungsplans Nr. 41 der Stadt Zwenkau „Pegauer Straße 118“           →
ist der Lageplan des zeichnerischen Teils vom 24.04.2019 maß-        Jedermann kann den Bebauungsplan mit seiner Begründung im
gebend. Er ist Bestandteil der Satzung.                              Rathaus der Stadt Zwenkau – Bauamt, Haus C, 2. OG, Bürger-
                                                                     meister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau, zu den Dienststunden
§3                                                                   einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Der Bebauungs-
Inhalt des Bebauungsplanes                                           plan wird mit der Begründung ergänzend in das Internet einge-
Der Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41 der           stellt. Die Unterlagen können jederzeit unter www.zwenkau.de
Stadt Zwenkau „Pegauer Straße 118“ ergibt sich aus dem zeich-        eingesehen werden.
nerischen und textlichen Teil in der Fassung vom 24.04.2019.         Rechtsbehelf:
§4                                                                   Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung
                                                                     von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab-
In-Kraft-Treten
                                                                     wägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird
Die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 der           hingewiesen.
Stadt Zwenkau „Pegauer Straße 118“ tritt mit der ortsüblichen        Unbeachtlich werden demnach:
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).            (1) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche
                                                                     Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrif-
Zwenkau, den 28.05.2019                                              ten,
                                                                     (2) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Ver-
Holger Schulz
                                                                     letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans
Bürgermeister
                                                                     und des Flächen­nutzungsplans und
NACHRICHTEN - Stadt Zwenkau
Nr. 6/24 vom 14.06.2019                             Amtsblatt der Stadt Zwenkau                                                 Seite 5

(3) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwä-             der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend
gungsvorgangs oder ein Fehler nach § 214 Abs. 2a                      machen.
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des
Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Zwenkau unter          Zwenkau, den 29.05.2019
Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes gel-
tend gemacht worden sind.                                             Holger Schulz
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und         Bürgermeister
2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen Entschä-
digungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene         Öffentliche Bekanntmachung
Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach         Die Stadt Zwenkau macht gemäß § 76 Absatz 3 der SächsGe-
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile einge-       mO die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 gemäß
treten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.         Beschluss Nr. 19028 und die Haushaltssatzung für das Haushalts-
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Abs. 4 der           jahr 2020 gemäß Beschluss Nr. 19029 der Stadtratssitzung vom
Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) Satzun-           25.04.2019 bekannt. Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des
gen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften        Beschlusses zur Haushaltssatzung 2019 und des Beschlusses zur
zustande gekommen sind, ein Jahr nach Ihrer Bekanntmachung            Haushaltssatzung 2020 mit dem Doppelhaushaltsplan erfolgte
als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.                    durch die Rechtsaufsichtsbehörde am 20.05.2019.
Dies gilt nicht, wenn                                                 Die Haushaltssatzungen 2019 und 2020 mit dem Doppelhaus-
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,    haltsplan liegen
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-                       vom 17.06. bis 25.06.2019
     nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt           im Rathaus, Haus C, Erdgeschoss, Zimmer 102 aus.
     worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen             Es kann zu folgenden Zeiten kostenlos Einsicht genommen wer-
     Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,                            den:
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 genannten Frist                   Montag und Mittwoch      9.00   -   12.00; 14.00 - 15.30 Uhr
     a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet             Dienstag                 9.00   -   12.00; 14.00 - 18.00 Uhr
          hat oder                                                       Donnerstag               9.00   -   12.00; 14.00 - 17.00 Uhr
     b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften             Freitag                  9.00   -   12.00 Uhr
          gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach-
          verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich   Zwenkau, den 23.05.2019
          geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 der           Holger Schulz
SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf            Bürgermeister

Haushaltssatzung der Stadt Zwenkau für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat in der Sitzung am 25.04.2019
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und
entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem
–      Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                                                                       16.645.000   EUR
–      Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf                                                                  17.223.430   EUR
–      Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf                                  -578.430   EUR
–      Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf                                                                     130.320   EUR
–      Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                                 56.860   EUR
–      Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf                                      73.460   EUR
–      Gesamtergebnis auf                                                                                                -504.970   EUR
–      Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren
       auf                                                                                                                       0 EUR
–      Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf                              0 EUR
–      Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß
       § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf                                                                                   966.855 EUR
–      Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72
       Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf                                                                                              0 EUR
–      veranschlagtes Gesamtergebnis auf                                                                                  461.885 EUR

im Finanzhaushalt mit dem
–       Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           15.604.835 EUR
–       Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           15.155.230 EUR
–       Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbe-
        träge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                    449.605 EUR
–       Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                     5.161.380 EUR
–       Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                     1.800.230 EUR
NACHRICHTEN - Stadt Zwenkau
Seite 6                                            Amtsblatt der Stadt Zwenkau                           Nr. 6/24 vom 14.06.2019

–         Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                          3.361.150 EUR
–         Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss
          oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzah-
          lungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                          3.810.755   EUR
–         Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                           0   EUR
–         Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                     393.660   EUR
–         Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                          -393.660   EUR
–         Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf                                              3.417.095   EUR
festgesetzt.

§2                                                                   §5
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investi-       Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
tionen und Investitionsfördermaßnahmen wird                          für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe          320 v.H.
auf                                                    0 EUR         (Grundsteuer A) auf
                                                                     für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                   425 v.H.
festgesetzt.                                                         Gewerbesteuer auf                                         410 v.H.
§3                                                                   §6
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Einge-          Der Stellenplan wird neu festgesetzt.
hen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszah-
lungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belas-      Zwenkau, den 26.04.2019
ten (Verpflichtungsermächtigungen), wird
auf                                              1.882.345 EUR
festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung
von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird
auf                                              2.000.000 EUR
festgesetzt.                                                         Holger Schulz
                                                                     Bürgermeister

Haushaltssatzung der Stadt Zwenkau für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat in der Sitzung am 25.04.2019
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und
entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

imErgebnishaushalt mit dem
–  Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                                                                            16.917.810   EUR
–  Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf                                                                       17.545.390   EUR
–  Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf                                       -627.580   EUR
–  Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf                                                                                0   EUR
–  Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                                           0   EUR
–  Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf                                                0   EUR
–  Gesamtergebnis auf                                                                                                     -627.580   EUR
–  Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf                           0   EUR
–  Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf                                  0   EUR
–  Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72
   Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf                                                                                            947.265 EUR
– Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3
   Satz 3 SächsGemO auf                                                                                                         0 EUR
– veranschlagtes Gesamtergebnis auf                                                                                       319.685 EUR

imFinanzhaushalt mit dem
–  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                 15.824.240 EUR
–  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                 15.353.780 EUR
–  Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge
   der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                470.460 EUR
– Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                            3.155.520 EUR
– Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                            3.182.495 EUR
NACHRICHTEN - Stadt Zwenkau
Nr. 6/24 vom 14.06.2019                                                Amtsblatt der Stadt Zwenkau                                                                       Seite 7

–   Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                                                        -26.975 EUR
–   Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder - fehl-
    betrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und
    Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                                                                                  443.485      EUR
– Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                                                                        0      EUR
– Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                                                                  314.900      EUR
– Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                                                       -314.900      EUR
– Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf                                                                                             128.585      EUR
festgesetzt.

§2                                                                                           §5
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investi-                               Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
tionen und Investitionsfördermaßnahmen wird                                                  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
auf                                                    0 EUR                                 (Grundsteuer A) auf                                                        320 v.H.
festgesetzt.                                                                                 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                    425 v.H.
                                                                                             Gewerbesteuer auf                                                          410 v.H.
§3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Einge-                                  Zwenkau, den 26.04.2019
hen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszah-
lungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belas-
ten (Verpflichtungsermächtigungen), wird
auf                                                       0 EUR
festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung
von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird
auf                                              2.000.000 EUR                               Holger Schulz
festgesetzt.                                                                                 Bürgermeister

                                                                 Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt Zwenkau

            - Herausgeber:
              Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau

            - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG Herzberg,
IMPRESSUM

              An den Steinenden 10, 04916 Herzberg,
              Tel.: (03535) 489-0
              Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

            - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister Holger Schulz, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, Tel.: (034203) 5090

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              Karina Ritter und Unterzeichner des Artikels, Tel.: (034203) 50928

            - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
              LINUS WITTICH Medien KG Herzberg, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan
              www.wittich.de/agb/herzberg
            - Erscheint kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet - zusätzliche Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.
            Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere all­gemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigen­preis­liste. Für nicht gelieferte
            Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereig­nisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzel­exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, ins­
            beson­dere auf Schaden­ersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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Seite 8   Amtsblatt der Stadt Zwenkau   Nr. 6/24 vom 14.06.2019
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Seite 12   Amtsblatt der Stadt Zwenkau   Nr. 6/24 vom 14.06.2019
Nr. 6/24 vom 14.06.2019                 Amtsblatt der Stadt Zwenkau   Seite 13

                  Wahlergebnis der Kreistagswahl der Stadt Zwenkau
                                    Wahlkreis 2

CDU         Schulz, Harry Holger               3485
            Wellmann, Uwe                        85
            Wagner, Alexander Heinz             662
            Hauswald, Alexander                 219
            Teschner, Frank                     311
            Meier, Eckhard                       70
                           CDU Gesamt                        4832

DIE LINKE   Gangloff, Maria                      638
            Petters, Peter                       103
            Colditz, Werner Bernd                278
            Krutzsch, Beate                       58
            Gleiche, Erhard                       26
                           Die Linke Gesamt                  1103

SPD         Berndt, Dietmar                      173
            Redepenning, Harald                  846
            Haym, Ditmar                          31
            Rechner, Thomas                       49
                         SPD Gesamt                          1099

UWV         Dallmann, Karl-Heinz                 147
            Bernhardt, Steffen                    89
            Oehlert, Heike                       550
            Penz, Uwe                            326
            Rösch, Dr. med. Adalbert             934
            Scharf, Thomas                       471
            Weihmann, Werner                     332
                          UWV Gesamt                         2849

FDP         Metzlaff, Heiko                      445
            Seidel, Bernd                         93
            Petzsch, Jörg                        126
                          FDP Gesamt                           664

GRÜNE       Apitz, Diane                         466
            Peukert, Dr. Eric                    231
            Bovet, Ansgar                         93
                           GRÜNE Gesamt                        790

AfD         Krebs, Hans-Jürgen                   674
            Jahr, Falk                           868
            Klemmer, Torsten                     343
            Hänisch, Harald                      171
            Neumeier-Findeisen, Uwe              152
            Weitzmann, Ingo                      122
                          AfD Gesamt                         2330

                          Gesamt              13667
Seite 14                                          Amtsblatt der Stadt Zwenkau                     Nr. 6/24 vom 14.06.2019

 Stadt Zwenkau
 Wahlamt
 Bürgermeister-Ahnert-Platz 1
 04442 Zwenkau
 wahlamt@stadt-zwenkau.de

                             Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer/in für die
                                Landtagswahlen am 1. September 2019

 Name*, Vorname*

 Geburtsdatum* (TT.MM.JJ)

 Straße* Hausnummer*

 PLZ* Wohnort*

 Telefonnummer*

 E-Mail*

 Ich möchte gern in folgendem Wahllokal eingesetzt werden:

       Objekt                                       Wahllokal-Nr.

       DRK Schulstraße                              001

       Grundschule                                  002

       Kindertagesstätte „Pirateninsel“             003

       Kindertagesstätte PMW                        004

       Großdalzig                                   005

       Zitzschen                                    006

       Löbschütz                                    007

       Rüssen-Kleinstorkwitz                        008

 Hinweis: Sollte Ihr „Wunsch“-Wahllokal nicht mehr zur Verfügung stehen, werden wir versuchen,
 Sie in einem anderen Wahllokal in Ihrer Wohnortnähe einzusetzen.
 Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich gemäß § 4 Europawahlgesetz i.V.m. § 9 Bundeswahlgesetz und § 11
 Kommunalwahlgesetz und gemäß § 8 Sächsiches Wahlgesetz i.V.m. der Landeswahlordnung weder in einem anderen
 Wahlorgan tätig, noch selbst Bewerber, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson eines Bewerbers bin.
 Meine übermittelten oder sonst erhobenen Daten darf die Gemeinde auch zum Zweck der Berufung für künftige Wahlen
 speichern, sofern ich dieser Speicherung nicht widersprochen habe. Ihren Widerspruch können Sie an o. g. Anschrift
 senden. Auf das Widerspruchsrecht wurde ich hiermit hingewiesen.

    * Hiermit erkläre ich, alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben und mich
      bei Verhinderung unverzüglich zu melden.

 _________________________                                          __________________________
 Ort, Datum                                                         Unterschrift

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Nr. 6/24 vom 14.06.2019                             Amtsblatt der Stadt Zwenkau                                            Seite 15

 Stellenausschreibung –
                                                                       Achtung, Schließtage beachten
 Bauamtsleiter/ in
                                                                       Die Stadtbibliothek Zwenkau
 Datum: 31.05.2019                                                     ist bis zum 28.06.2019 geschlossen.
 Bei der Stadt Zwenkau (ca. 9.300 Einwohner) ist                       Das Standesamt hat am
 zum nächstmöglichen Termin die Stelle des/der                         18.06.2019, ab 10:30 Uhr
 Amtsleiter/Amtsleiterin                                               und vom 24.06. - 03.07.2019 geschlossen.
 - Bau/Planung/Stadtentwicklung -
 neu zu besetzen.
 In dieser direkt dem Bürgermeister unterstellten Führungsposi-     Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2
 tion soll der Prozess der Entwicklung der Stadt Zwenkau und        SächsKitaG der Stadt Zwenkau
 des Zwenkauer Sees in Verbindung mit den besonderen Anfor-         für das Jahr 2018
 derungen der Stadtentwicklungsplanung verantwortlich mitge-
 staltet werden.
                                                                    1. Kindertageseinrichtungen
 Zu den Aufgaben gehören insbesondere:                              1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz
 - die Federführung bei der Erarbeitung der Städtebaulichen         und Monat (Jahresdurchschnitt)
     Planungen
 - die Leitung und Koordinierung der Bereiche Bauverwal-                                Krippe 9 h Kindergarten Hort 6 h
     tung/Planung/Hochbau/Tiefbau/Stadtentwicklung/Stadt-                                   in €       9h         in €
     entwässerung/Vergabe/Gebäudemanagement/Betriebs-                                                  in €
     management der städtischen Einrichtungen                       erforderliche            774,40       343,48  185,48
 - die Weiterentwicklung einer bürger- und kundenorientierten       Personalkosten
     Aufbau- und Ablauforganisation in den angeführten Bereichen    erforderliche              279,71           124,07        67,00
 - die Mitwirkung bei der Einführung und Umsetzung geeig-           Sachkosten
     neter betriebswirtschaftlicher Steuerungselemente              erforderliche            1.054,11           467,55      252,48
 - Aufstellung, Bewirtschaftung und Überwachung der Haus-           Personal- und
     haltsplanung für den Amtsbereich                               Sachkosten
                                                                    Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Perso-
 Das umfassende Aufgabenspektrum bietet Ihnen inhaltlich wie        nal- und Sachkosten (z.B. 6 h Betreuung im Kindergarten = 2/3 der
 persönlich die Chance, sich mit zielführenden Ideen und Ge-        erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).
 danken an zentraler Stelle unserer Verwaltung einzubringen.
                                                                    1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz
 Hinsichtlich Ihres persönlichen Anforderungsprofils verfügen       und Monat (Jahresdurchschnitt)
 Sie über:
 - einen Hoch-/Fachschulabschluss in einem relevanten Fachge-                             Krippe       Kindergarten Hort 6 h
     biet (Diplomingenieur/Ingenieur Bauwesen/Stadtplanung)                                9h              9h         in €
 - Führungs- und Organisationserfahrung in einer Kommunal-                                 in €            in €
     verwaltung                                                     Landes-                189,44              189,44 126,29
 - Praktische Erfahrungen in den aufgeführten Aufgabenbe-           zuschuss
     reichen                                                        Elternbeitrag           191,79              121,99        67,54
 - Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen bei               (ungekürzt)
     der internen und externen Vertretung des Amtsbereiches         Gemeinde (inkl.         672,88              156,12        58,65
 - Betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen               Eigenanteil
 - ein hohes Maß an Eigeninitiative, Flexibilität und Belast-       freier   Träger,
     barkeit                                                        Ergänzungs-
 - die Fähigkeit zu kooperativer und leistungsorientierter Mit-     pauschale
     arbeiterführung                                                Bund*)
 - Bereitschaft zur vertrauensvollen und loyalen Zusammenar-
     beit mit der Verwaltungsspitze                                 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete
                                                                    1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
 Die Vergütung dieser Stelle erfolgt gemäß TVÖD.
 Bewerbungen von Frauen und Schwerbehinderten sind aus-
                                                                                                       Aufwendungen
 drücklich erwünscht.
                                                                                                            in €
 Sollten Sie interessiert sein, so senden Sie bitte Ihre aussage-
 kräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer     Abschreibungen                                        7.342,76
 Lebenslauf, Lichtbild, Kopie Führerschein, Zeugnisabschriften,     Zinsen                                                    0,00
 Urkunden, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten          Miete                                                 5.872,61
 und Referenzen sowie Mitteilung über den Termin einer mögli-       Gesamt                                               13.215,37
 chen Arbeitsaufnahme) bis zum 21.06.2019 an die
            Stadt Zwenkau                                           1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
            Herrn Bürgermeister Holger Schulz
            Bürgermeister-Ahnert-Platz 1                                                 Krippe       Kindergarten   Hort 6 h
            04442 Zwenkau                                                                 9h              9h           in €
 Ergänzende Auskünfte erhalten Sie durch den Bürgermeister                                in €            in €
 unter: 034203 50948.                                               Gesamtauf-              35,97              15,95      8,62
                                                                    wendungen
 Holger Schulz                                                      je Platz
 Bürgermeister                                                      und Monat
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2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3                                Die Begünstigten erhalten einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent
SächsKitaG                                                          der förderfähigen Ausgaben. Die Antragsunterlagen stehen über
                                                                    das Förderportal des Freistaates Sachsen zur Verfügung (http://
2.1. laufende Geldleistung für die Kindertagespflege                www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm).
je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)                             Es sollen bevorzugt Anträge für Vorhaben gestellt werden, deren
                                                                    Ausführung in den Jahren 2019 und 2021 geplant ist. Sie sind
                                        Kindertagespflege           spätestens bis zu dem genannten Stichtag bei Sachsenforst (Obe-
                                               9h                   re Forstbehörde – Außenstelle Bautzen) einzureichen. Die Antrag-
                                               in €                 steller können sofort nach Eingang des Antrags bei der Oberen
Erstattung angemessener Kosten                      485,00          Forstbehörde mit der Maßnahme beginnen – allerdings auf eige-
für den Sachaufwand (§ 23 Abs. 2                                    nes Risiko. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Nr. 1 SGB VIII) und                                                 Erste Ansprechpartner für alle Fragen der Waldbewirtschaftung
Betrag zur Anerkennung der För-                                     und zur forstlichen Förderung sind die örtlich zuständigen Revier-
derleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB                                  förster im Privat- und Körperschaftswald des Staatsbetriebes Sach-
VIII)                                                               senforst, Forstbezirk Leipzig wie auch die Sachbearbeiterin Forst-
durchschnittliche Erstattungsbe-                     49,83          förderung im Forstbezirk Leipzig. Die Kontaktadressen erhalten
träge für Beiträge zur Unfallver-                                   Sie unter www.sachsenforst.de/foerstersuche oder im Forstbezirk
sicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB                                    Leipzig, telefonisch unter 0341 860800 bzw. per E-Mail unter
VIII), Alterssicherung (§ 23 Abs. 2                                 poststelle.sbs-leipzig@smul.sachsen.de
Nr. 3 SGB VIII) sowie zur Kranken-                                  Vor Einreichen des Förderantrags ist eine Beratung zur geplanten
und Pflegeversicherung (§ 23 Abs.                                   Maßnahme mit dem jeweiligen Revierförster unbedingt zu emp-
2 Nr. 4 SGB VIII)                                                   fehlen. Informationen zur Forstförderung und zu den übrigen An-
= laufende Geldleistung                             534,83          geboten von Sachsenforst für Waldbesitzer finden Sie auch unter
freiwillige Angabe:                                   0,00          www.sachsenforst.de.
weitere Kosten für die Kinderta-                                    Nach wie vor bestehen für private und kommunale Waldbesitzer
gespflege (z. B. für Ersatzbetreuung,                               auch Fördermöglichkeiten zur Beseitigung von Borkenkäferschä-
Ersatzbeschaffung, Fortbildung, Fachbe-                             den. Die förderfähigen Maßnahmen reichen von der Aufarbeitung
ratung durch freie Träger)                                          von Restholz auf Schadflächen über die Holzbehandlung mit In-
= Kosten für die Kindertagespfle-                   534,83          sektiziden bis zum Holztransport auf Lagerplätze außerhalb des
ge insgesamt                                                        Waldes.
                                                                    Weiterführende Fragen zum Förderverfahren können auch an die
2.2. Deckung der laufenden Geldleistung bzw. – sofern               Bewilligungsbehörde gestellt werden.
relevant – der Kosten Kindertagespflege insgesamt je                Staatsbetrieb Sachsenforst, Obere Forstbehörde – Außenstel-
Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)                                le Bautzen, Paul-Neck-Str. 127 in 02625 Bautzen (Tel.: 03591
                                                                    2160, E-Mail: poststelle.sbs-glbautzen@smul.sachsen.de).
                               Kindertagespflege
                                      9h                            gez. Andreas Padberg
                                      in €                          Leiter des Forstbezirkes Leipzig
Landeszuschuss                             189,44
Elternbeitrag (ungekürzt)                  191,79                   LAG Südraum Leipzig
Gemeinde (inkl. Ergänzungspau-             153,60                   erschließt neues
schale Bund*)
                                                                    Förderinstrument für
* Ergänzungspauschale nach Artikel 6 des Gesetzes zur Stärkung      Vereine und Kommunen – Start ist der
der kommunalen Investititionskraft vom 16. Dezember 2015 im         13.06.2019
Umfang von 6,56 Euro monatlich je 9-h-Kind und 4,37 Euro je
6-h-Kind.                                                           Das neue Förderinstrument „Regionalbudget“ soll für die Jahre
                                                                    2019 und 2020 vor allem Vereine und Kommunen unterstüt-
Zwenkau, 28.05.2019                                                 zen. In einem „schlanken Antrag“ an die LAG Südraum können
                                                                    mit 80 Prozent Förderungen von 1.000 bis zu 16.000 EUR bean-
Holger Schulz                                                       tragt werden.
Bürgermeister                                                       Dafür bewirbt sich der Südraum Leipzig aktuell um 200.000 EUR.
________________________________________________________            Aus diesem Budget sollen entsprechend der Entscheidung der
                                                                    Region Maßnahmen der Dorfentwicklung gefördert werden, wie
                                                                    z.B. die Gestaltung von dörflichen Plätzen (u.a. durch Pavillons,
                                                                    Bänke, Erwerb von Trockentoiletten und mobilen WC-Anlagen, Er-
Amtliche Bekanntmachung                                             werb von Spielgeräten) oder auch die Erhaltung und der Ausbau
des Staatsbetriebes Sachsenforst -                                  dorfgemäßer Gemeinschafts-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen
                                                                    (u.a. durch Spielgeräte für den Freibereich wie Klettergerüste, Ta-
erneuter Aufruf für die forstliche                                  feln, Sandkästen, technische Ausstattung oder auch Musikinstrumen-
Förderung in Sachsen                                                te, Sportgeräte usw.). Zuwendungsempfangende können Vereine,
                                                                    Kirchgemeinden und Kommunen sein. Am 13.06.2019 erfolgt
Stürme, Trockenheit und Borkenkäfer haben Sachsens Wälder
                                                                    hierzu unter www.suedraumleipzig.de ein Aufruf. Anschließend
stark geschädigt. Sind kahle und verlichtete Waldflächen entstan-
                                                                    sind die Antragsunterlagen bis zum 02.07.2019 beim Regionalma-
den, steht die Wiederbegründung von Wald an. Betroffene priva-
                                                                    nagement der LEADER-Region Südraum Leipzig einzureichen.
te und kommunale Waldbesitzer können ab sofort Förderanträge
nach Teil 1 der Richtlinie Wald und Forstwirtschaft stellen. Der    Das Regionalmanagement steht zur Beratung der Antragstellen-
Antragsstichtag ist der 31. Juli 2019. Gefördert werden Waldum-     den (vorrangig am Dienstag) zur Verfügung.
bauvorhaben zur Schaffung standortgerechter und stabiler Wald-      Frau Dr. Bergfeld/Frau Prof. Groß/Frau Friedrich,
bestände, Maßnahmen der Verjüngung natürlicher Waldgesell-          Tel. 0341 9124927; mail@iwr-leipzig.com
schaften in Schutzgebieten sowie Projekte zur Ausarbeitung von      Frau Landmann, Tel. 034296 900 444,
Waldbewirtschaftungsplänen.                                         kontakt@planungsbuero-landmann.de
Nr. 6/24 vom 14.06.2019                            Amtsblatt der Stadt Zwenkau                                                 Seite 17

 Ämtermitteilungen

 Bauamt

Information Bauamt zum Neubau
der Kita „Wiesengrund“
Für die Erteilung einer Baugenehmigung für das Bauvorhaben           Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus ist Ende
Neubau Kita Wiesengrund in Modulbauweise, war eine vorha-            3. Quartal 2019 vorgesehen.
bensbezogene Bauartgenehmigung durch das Landesamt für
Bautechnik notwendig. Dies zog ein längeres, aufwendiges Prüf-       Bauamt
verfahren nach sich. Die Stadt Zwenkau hat nun Ende April die
Baugenehmigung für den Neubau der Kindertagesstätte Wiesen-
grund im Pulvermühlenweg 44 vom Landratsamt Landkreis Leipzig
erhalten und konnte mit den Gründungsarbeiten beginnen. Die
Anlieferung und Montage der Module begann am 03.06.2019.
Nach Montage der Module beginnen die Fassadenarbeiten sowie
der Innenausbau und anschließend die Gestaltung der Außenan-
lagen.
Der Neubau Kita Wiesengrund wird mit einer ca. 52 %igen
Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben aus Mitteln des
Bundessondervermögens „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-
2020“ (Bundesmitte) und einer 10 %igen Förderung aus der Co‑Fi-
nanzierung des Landkreises Leipzig (Landkreismittel) sowie einer
Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe
von 72.492,61 € aus dem Programm VwV InvestKraft „Brücken in
die Zukunft“ gefördert.

 Haupt- und Ordnungsamt

Hilfe bei Lärmproblemen
Als belästigend wird in der Regel der Lärm Anderer wahrgenom-        der Mittagsruhe ist allerdings keine absolute Stille vorgeschrieben.
men. Dabei kann auch jeder selbst durch entsprechende Verhal-        In Wohnungen müssen Geräusche auf Zimmerlautstärke von
tensweisen einen aktiven Beitrag gegen die Verlärmung unserer        anderen Bewohnern hingenommen werden und im Freien kann
Umwelt und somit zum Ruheschutz seiner unfreiwilligen „Zuhörer“      man dennoch zumutbare Arbeiten verrichten.
leisten. Denn was uns an Anderen stört, stört vielfach Andere auch   Ausgenommen von den üblichen Ruhezeiten sind Ar-
an uns.                                                              beiten wie Bautätigkeiten an Straßen und Gebäuden oder land-
Bohren zur Mittagszeit, Staubsaugen kurz vor 13 Uhr, Rasenmä-        wirtschaftliche Arbeiten, die ansonsten nicht ohne weiteres durch-
hen am Sonntag – beinahe jeder, der in Wohngebieten oder ei-         führbar wären, genauso wie in Betrieben mit technischen
nem Mehrparteienhaus wohnt, wird sich schon einmal über eine         Anlagen oder in Gewerbegebieten. Gleichzeitig gibt es
Lärmbelästigung aufgeregt haben. Vielleicht hat auch jeder schon     immer Ausnahmeregelungen, wenn z. B. der Einsatz einer lauten
einmal kurz dagegen verstoßen.                                       Maschine für die Abwendung einer Gefahr nötig ist.
Gegenseitige Rücksichtnahme erleichtert vieles. Daher sollten lär-   Natürlich gibt es auch kleine und große Feste und Veranstaltungen
mintensive, vor allem motorbetriebene Arbeiten nur an Werktagen      sportlicher, kultureller oder einfach nur geselliger Art. Es wäre ja
zwischen 07:00 und 20:00 Uhr verrichtet werden. Am Samstag           auch schlimm, wenn man nie feiern und seine Freizeit lebensfroh
sollte man in der Nachbarschaft eine Nachtruhe ab 22:00 Uhr          genießen könnte. Dabei sollte alles in Maßen und für alle erträg-
einhalten. Der Sonntag gilt genauso wie Feiertage als strikter Ru-   lich sein.
hetag, welches ganztägig zu beachten ist. Laute Geräusche sind       In kleinem Rahmen bei Feiern in der Wohnung oder auch im Gar-
deshalb zu unterlassen.                                              ten kann eine vorherige Information der Nachbarn sicher Ärger
Üblicherweise an Werktagen, also auch am Samstag, gilt eine          vermeiden helfen. Und andererseits, beachten Sie, Gelassenheit
Mittagsruhe von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr.                             hilft Nerven schonen! Denken Sie als Lärmbetroffener daran, bei
Innerhalb dieser Zeitspanne sollen keine vermeidbaren, lauten        kurzzeitigen Lärmereignissen zu versuchen, die Ruhe zu bewah-
Tätigkeiten ausgeführt werden. Hierzu gehören das Abspielen          ren.
lauter Musik, das Spielen von Instrumenten oder Tätigkeiten wie      Bitte denken Sie daran, jeder von uns entscheidet durch sein indi-
das Bohren, Hämmern, Rasen mähen oder Laubbläser nutzen. In          viduelles Verhalten mit über Krach oder Ruhe!

Checkliste Ruhezeiten für in Wohngebieten genutzte Geräte

Maschinen und Geräte        werktags von     werktags von werktags von         werktags von     sonn- und feier-
                            20 Uhr bis 7 Uhr 7 Uhr bis 9 Uhr 13 Uhr bis 15 Uhr 17 Uhr bis 7 Uhr tags ganztätig
Baustellenkreissägemaschine        X                                                                   X
Beton- und Mörtelmischer           X                                                                   X
Bohrgerät                          X                                                                   X
Fahrzeugkühlaggregat               X                                                                   X
Förder- und Spritzmaschinen
für Beton und Mörtel               X                                                                   X
Seite 18                                            Amtsblatt der Stadt Zwenkau                         Nr. 6/24 vom 14.06.2019

Maschinen und Geräte              werktags von     werktags von werktags von         werktags von     sonn- und feier-
                                  20 Uhr bis 7 Uhr 7 Uhr bis 9 Uhr 13 Uhr bis 15 Uhr 17 Uhr bis 7 Uhr tags ganztätig
Förderband                               X                                                                   X
Freischneider                            X                X                X                X                X
Fugenschneider                           X                                                                   X
Grabenfräse                              X                                                                   X
Grader (< 500 Kilowatt)                  X                                                                   X
Gras- oder Rasentrimmer/                                                                                     X
Gras-kantenschneider
mit Verbrennungsmotor)                   X                   X                    X                    X
Rasentrimmer/Rasenkanten-
schneider
(ohne Verbrennungsmotoren)               X                                                                                  X
Heckenschere                             X                                                                                  X
Hochdruckwasser-
strahlmaschine                           X                                                                                  X
Hydraulikhammer                          X                                                                                  X
Kehrmaschine                             X                                                                                  X
kombiniertes Hochdruckspül-
und Saugfahrzeug                         X                                                                                  X
Kompressor (
Nr. 6/24 vom 14.06.2019                           Amtsblatt der Stadt Zwenkau                                               Seite 19

Die Ausnahmegenehmigung kann auf Antrag unter bestimmten            Bekanntmachung von Fundsachen
Voraussetzungen erteilt werden. Auf die Erteilung einer solchen
Ausnahmegenehmigung besteht kein Rechtsanspruch. Vielmehr           Fundbuch        Fundgegen-           Tag der        Meldefrist
hat das Haupt- und Ordnungsamt nach pflichtgemäßem Ermessen         Nr.             stand                Ablieferung
zu entscheiden.                                                     2019/13         Autoschlüssel        29.04.2019     29.10.2019
Um den Regelungen des Sprengstoffgesetzes und dessen Verord-        2019/14         Schlüsselbund        07.05.2019     07.11.2019
nungen sowie den Belangen von Lärm-, Umwelt- und Naturschutz        2019/15         Tasche mit Sachen    10.05.2019     10.11.2019
hinreichend Rechnung zu tragen, wird von der Stadt Zwenkau          2019/16         Schlüsselbund        14.05.2019     14.11.2019
nicht jedes jährlich wiederkehrende Ereignis als begründeter An-    2019/17         Schlüssel            28.05.2019     28.11.2019
lass anerkannt. Vielmehr kann von einem begründeten Anlass
nur ausgegangen werden, wenn es sich um ein Ereignis von            Die Eigentumsansprüche können beim Fundbüro der Stadt Zwen-
großer Seltenheit und/oder von herausgehobener und                  kau an der Information zu den Sprechzeiten oder unter der Tel.-Nr.
außergewöhnlicher Bedeutung handelt.                                034203 509-0 geltend gemacht werden.
Geburtstage, Hochzeiten, Firmenjubiläen, Jugendweihen und der-      Nach Ablauf der Meldefristen wird über die Fundgegenstände
gleichen sind keine Gelegenheit, zu welchen ein begründeter An-     anderweitig verfügt.
lass von entsprechender Bedeutung vorliegt. Ebenso müssen von
einer Ausnahmegenehmigung Anlässe ausgenommen werden, die
gehäuft auftreten, wie z.B. Schulanfänge, Jugendweihen, Kommu-       Schiedsstelle
nion, Konfirmation sowie Schulabschlussfeiern. In diesen Fällen      Die nächste Sprechstunde der Schiedsstelle der Stadt Zwenkau
führt eine Vielzahl von Feuerwerken zu unzumutbarer Lärmbelästi-     und der Ortsteile findet am Dienstag, dem 02.07.2019
gung und nicht hinnehmbaren Umweltbelastungen und damit zur          von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus – Haus B,
Belästigung der Allgemeinheit.                                       2. Etage, Zimmer 201 statt.
Den Interessen des Einzelnen mit einem Feuerwerk einen Höhe-         Telefon-Nr.: Schiedsstelle: 034203 509–76
punkt zu einer privaten Feier zu setzen, steht das Interesse der     E-Mail: schiedsstelle-zwenkau@gmx.de
Allgemeinheit vor vermeidbaren Lärmbelästigungen, dem Natur-
schutz und dem Schutz von Umweltbelastungen gegenüber. Auf           E. Willutzki
Grund eines bundesgesetzlich geregelten Störungsverbotes für         Friedensrichterin
streng geschützte Tiere und Europäische Vogelarten ist beispiels-
weise das Abbrennen von Feuerwerken im Abstand von einem
Kilometer von besetzten Neststandorten des Weißstorchs generell
untersagt.                                                           Standesamt
In Einzelfallprüfungen wird vom Haupt- und Ordnungsamt das
persönliche Interesse des Einzelnen, ein Feuerwerk zu zünden,
gegen das Interesse des Gemeinwohls abgewogen. Nach erfolg-
reicher Prüfung ergeht ein Bescheid, mit welchem das Abbrennen                           Wir gratulieren zur Geburt
eines Feuerwerks entsprechend des Ergebnisses der Einzelfallprü-
fung genehmigt oder versagt wird. Für die Genehmigung oder                               von
Ablehnung werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 30,00 bis                               Thea Elaia Hübner, geb. am 19.05.2019
200,00 Euro zzgl. Auslagen je Antrag erhoben.                                            den Eltern Tina Hübner und Falk Butz sowie
Werden Kleinfeuerwerke in der Zeit vom 02.01. bis zum 30.12.                             Geschwistern Aileen und Pierre
eines Jahres ohne die entsprechende Ausnahmegenehmigung ab-
gebrannt, wird der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt.
Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens kann eine solche mit einer
Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Sofern Sie sich als Anwohner durch ein Feuerwerk in Ihrer Nacht-
ruhe gestört oder durch gehäufte auftretende Feuerwerke oder
Feuerwerke an Sonn- und Feiertagen belästigt fühlen, haben Sie
die Möglichkeit schriftlich Anzeige gegen den Veranstalter des
Feuerwerks zu erstatten. Insoweit wird um Angabe gebeten, an         Wir gratulieren recht herzlich
welchem Tag, zu welcher Uhrzeit an welchem Ort und von wem
(Name, Anschrift) das Feuerwerk abgebrannt worden ist. An-
                                                                     zur Eheschließung
derenfalls ist eine Bearbeitung Ihrer Anzeige nicht möglich. Die     Vanessa Geisler geb. Ebermann
Anzeigen können bei der Stadtverwaltung Zwenkau, Haupt- und          und
Ordnungsamt, erstattet werden, welches das weitere Verfahren         Pierre Geisler
veranlasst.                                                          geheiratet am 23.05.2019

Kontakt:                                                             Nadine Ritter geb. Pfuhl
Stadtverwaltung Zwenkau                                              und
Bürgermeister-Ahnert-Platz 1                                         Stefan Ritter
04442 Zwenkau                                                        geheiratet am 31.05.2019
E-Mail: ordnungsamt@stadt-zwenkau.de

Dirk Schewitzer
Amtsleiter
Haupt- und Ordnungsamt                                                 Die nächste Ausgabe erscheint am:
                                                                       Freitag, dem 12. Juli 2019

 Information über Sperrung                                             Annahmeschluss für redaktionelle
 Der Großdeubener Weg ab Höhe Goethestraße bleibt noch                 Beiträge und Anzeigen:
 bis voraussichtlich 12. Juli 2019 gesperrt.                           Montag, der 1. Juli 2019, 12.00 Uhr
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