NACHRICHTEN - Stadt Zwenkau
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ZWENKAUER AMTSBLATT DER STADT MIT DEN ORTSTEILEN GROßDALZIG, KLEINDALZIG, LÖBSCHÜTZ, RÜSSEN-KLEINSTORKWITZ, TELLSCHÜTZ, ZITZSCHEN NACHRICHTEN Ausgabe Nr. 6 · 24. Woche · Freitag, 14. Juni 2019 Dank an die Wahlhelfer Ich möchte mich als Bürgermeister auch im Namen meiner Mitarbeiterinnen des Wahlamtes recht herzlich bei allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, welche am Wahltag tätig waren, bedanken. Ein Dankeschön geht auch an alle, die die Räumlichkeiten für die Wahllokale zur Verfügung gestellt haben. Durch all Ihr Engagement war ein reibungsloser Wahlverlauf möglich. Bürgermeister Wahlamt Holger Schulz Tanja Felker Nur noch 57 Tage bis zum Stadt- und Vereinsfest!!
Seite 2 Amtsblatt der Stadt Zwenkau Nr. 6/24 vom 14.06.2019 Sprech- und Öffnungszeiten Wichtige Telefonnummern Stadtverwaltung Zwenkau Polizei110 Hausanschrift: Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, Feuerwehr und Rettungsdienst 112 04442 Zwenkau DRK zentrale Einwahlnummer 490 Postanschrift: PF 11 54, 04440 Zwenkau DRK Fahrdienst (49-133), Tagespflege 623506 Telefon: 034203 509-0 DRK Pflegedienst 441817 Telefax: 034203 52089 Alloheim Senioren-Residenz 4310 Internet: www.zwenkau.de Pflegedienst Heike Oehlert 62495 E-Mail: stadtverwaltung@stadt-zwenkau.de Kita „Anne Frank“ 52244 Bürgermeister: Holger Schulz Kita „Pulvermühle“ 52081 Sekretariat des Kita „Maria Franz“ 52877 Bürgermeisters: Martina Frenzel Haus C, Tel.: 509-48 Kita „Pirateninsel“ 629871 Amtsleiterin Ev.-Luth. Kindertagesstätte Zwenkau 52271 Bauamt: Steffi Gebauer Haus C, Tel.: 509-31 Ev.-Luth. Kita Großdalzig 51471 Amtsleiterin Kita „Bunte Schmetterlinge“ Rüssen-Kl. 52245 Kämmerei: Antje Bendrien Haus C, Tel.: 509-11 Grundschule Zwenkau 52069 Amtsleiter Regenbogenhort Zwenkau 44362 Hauptamt: Dirk Schewitzer Haus B, Tel.: 509-21 Lebenswelt Grundschule 442150 Pass-/Melde- Lebenswelt Schulhort 442151 behörde: Haus B, Tel.: 509-23 Freies Gymnasium Zwenkau 4339900 Standesamt: Kathrin Kutzner Haus B, Tel.: 509-20 Störungsdienst Wasser 0341 9692100 Sprechzeiten Stadtverwaltung Zwenkau Störungsdienst Gas 0180 22009 Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Störungsdienst Strom 0180 2305070 Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr Störungsdienst Stadtbeleuchtung 50933 Termine außerhalb der Sprechzeiten können telefo- Waldbad Zwenkau 52149 nisch mit den Ämtern vereinbart werden. Termine mit Stadthalle Zwenkau 53657 dem Bürgermeister erhalten Sie im Sekretariat. LK Leipzig LRA Abfallberatung 034299 706080 LK Leipzig LRA zentrale Einwahlnummern 03433 241-0 Information Zwenkau Haus A, Tel.: 509-0/-92/-99 bzw. 03437 984-0 Montag, Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.30 Uhr AZV Abwasserzweckverband Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr „Weiße-Elster“ Haus A, Tel.: 509-81/-82/-83 Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr Bereitschaftsdienst Havarie: 52047 Freitag 8.00 - 13.30 Uhr Störungsdienst Abwasser 0173 3806930 Stadtbibliothek Zwenkau Haus A, Tel.: 509-91 Sprechzeiten: wie Stadtverwaltung Dienstag 9.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Polizeiposten Zwenkau Haus A, Tel.: 034203 5000 Donnerstag 9.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 9.00 - 14.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr Stadtchronik Zwenkau Haus A, Tel. 509-72 Bei nicht besetztem Polizeiposten: Polizeirevier Borna, Dienstag 15.00 - 17.00 Uhr Grimmaer Str. 1a, 04552 Borna, Tel.: 03433 244-0 Notdienste, Ärzte und Apotheken Zahnärztlicher Notfalldienst Achtung: Nach dem Redaktionsschluss der Amtsblattausgabe werden die Notfalldienste kurzfristig geändert, deshalb können die diensthaben- den Zahnärzte nicht mehr veröffentlicht werden. Sie finden die Notfalldienste tagesaktuell in den lokalen Printmedien wie der LVZ oder unter www.zahnaerzte-in-sachsen.de -> Patienten -> Notfalldienst. Bitte wählen Sie dann ihre Gemeinde, um die in Ihrer Nähe zum Notfalldienst eingeteilte Praxis anzuzeigen. Notfalldiensteinteilung nach Gemeinde — Buchstabe Z (Zwenkau, Stadt) Apotheken-Notfalldienst Juni/Juli 2019 Böhlen-Borna-Groitzsch-Kitzscher-Markkleeberg-Neukieritzsch-Pegau Rötha-Zwenkau Die Dienstbereitschaft beginnt 18.00 Uhr und endet 8.00 Uhr am Folgetag. 10.07. Stadt-Apotheke, Brauhausstraße 5, 04552 Borna 03433 204049 // 11.07. Löwen-Apotheke, Markt 14, 04552 Borna 03433 27330 // 12.07. Apotheke im Kaufland, Am Wilhelmschacht 34, 04552 Borna 03433 204882 // 15.07. Apotheke am Krankenhaus, Rudolf- Virchow-Str. 4, 04552 Borna 03433 27430 // 16.06. Galenus-Apotheke, Röthaer Str. 5, 04564 Böhlen 034206 5900 // 23.06. Ahorn- Apotheke, Lpz. Str. 2, 04564 Böhlen 034206 77088 // 30.06. Die Engel Apotheke, Glück-Auf-Weg 2a, 04567 Kitzscher 03433 741216 // 14.06., 07.07. Linden-Apotheke, Markt 3, 04575 Neukieritzsch 034342 51381 // 17.06., 14.07. Stadt-Apotheke, Schillerstr. 31, 04565 Regis Breitingen 034343 51353 // 18.06. Stadt-Apotheke, Lessingstr. 2, 04571 Rötha 034206 54107 // 19.06. Apotheke am Markt, Markt 7, 04571 Rötha 034206 78834 // 20.06. Apotheke am Markt, Markt 12, 04539 Groitzsch 034296 43708 // 21.06. Arkaden-Apotheke, Breitstr. 16, 04539 Groitzsch 034296 41750 // 24.06. Löwen-Apotheke, Breitstr. 51, 04523 Pegau 034296 9750 // 25.06. Kirchplatz- Apotheke, Kirchplatz 18 - 19, 04523 Pegau Tel. 034296 397744 // 26.06. Laurentius-Apotheke, Leipziger Str. 2, 04442 Zwenkau Tel. 034203 622230 // 15.06., 27.06. Markt-Apotheke, Weinhold-Arkade 4, 04442 Zwenkau Tel. 034203 54400 // 22.06., 28.06. Ahorn-Apotheke, Koburger Straße 50, 04416 Markkleeberg Tel. 0341 92647764 // 29.06., 01.07. Pelikan-Apotheke, Hauptstraße 62, 04416 Markkleeberg Tel. 0341 3582458 // 02.07., 06.07. Rathaus-Apotheke, Rathausstr. 35, 04416 Markkleeberg 0341 3588788 // 03.07., 13.07. Römer-Apotheke, Sonnesiedlung 2 a, 04416 Markkleeberg 0341 3580415 // 04.07. Torhaus-Apotheke, Arndtstraße 2, 04416 Markkleeberg, 0341 3379590 // 05.07. Apotheke am Marktkauf, Städtelner Straße 54, 04416 Markkleeberg 0341 3582418 // 08.07. Apotheke am Park, Hauptstraße 8, 04416 Markkleeberg Tel. 0341 3582303 // 09.07. Apotheke im Globus, Nordstr. 1, 04416 Markkleeberg 034297 48533 // Hinweis: Am Samstag beginnt der Notdienst nach Plan um 18 Uhr! Samstag von 12 – 18 Uhr sind generell folgende Apotheken dienstbereit: Apotheke im Kaufland, Am Wilhelmschacht 34, 04552 Borna 03433 204882 Apotheke am Marktkauf, Städtelner Str. 54, 04416 Markkleeberg 0341 3582418 Apotheke im Globus, Nordstr. 1, 04416 Markkleeberg 034297 48533 Die Samstagregelung gilt nicht für Feiertage in Sachsen! An Sonn- und Feiertagen ist die betreffende Apotheke von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages dienstbereit.
Nr. 6/24 vom 14.06.2019 Amtsblatt der Stadt Zwenkau Seite 3 Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnah- Amtliche Bekanntmachungen me abgegeben haben über das Ergebnis der Abwägung zu be- nachrichtigen. Stadtratssitzung vom 23.05.2019 Beschluss-Nr.: 19 046 Beschluss-Nr.: 19 047 Der Stadtrat beschließt aufgrund § 10 BauGB den Bebauungs- Der Stadtrat bestätigt das fortgeschriebene Städtebauliche Ent- plan Nr. 36 „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus wicklungskonzept nach § 171 b BauGB für das Stadtumbaugebiet Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“, Stadt Zwenkau in der „Östliche Innenstadt“ in Zwenkau, Berichtsstand Februar 2019, Fassung vom 08.04.2019, bestehend aus der Planzeichnung (Teil als Grundlage für die Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), Begründung und Umwelt- im Stadtumbaugebiet „Östliche Innenstadt“. bericht einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Sat- zung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Beschluss-Nr.: 19 041 Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss und den Ort, an dem der Bebauungsplan für jedermann zur Einsicht bereit- Der Stadtrat beschließt den Erwerb von Flurstücken bzw. Teilflä- gehalten wird, ortsüblich bekanntzumachen. chen von Flurstücke. Die Bekanntmachung erfolgt erst nach Billigung des städtebauli- Gesamtgröße: ca. 55.377 m² chen Vertrages zwischen der Stadt Zwenkau und dem Vorhaben- Kaufpreis: ca. 721.400,00 EUR (vorbehaltlich ausstehender träger durch den Stadtrat der Stadt Zwenkau. Vermessung) zzgl. Nebenkosten wie Notar-, Ein- Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ist gemäß § 4 Abs. 3 tragungs-, Grunderwerbs- und Vermessungskosten SächsGemO dem Landratsamt Landkreis Leipzig anzuzeigen. Verkäufer: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwal- tungsgesellschaft mbH Beschluss-Nr.: 19 050 Walter-Köhn-Straße 2 in 04356 Leipzig Der Stadtrat nimmt gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haus- haltsjahr 2018 die überplanmäßigen außerordentlichen Aufwen- Beschluss-Nr.: 19 042 dungen im Zusammenhang mit dem Bombenfund am 26.11.2018 Der Stadtrat beschließt die im Abwägungsprotokoll angeführten in Höhe von 21.416,23 EUR zur Kenntnis. Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden, Die Kosten, deren wirtschaftliche Verursachung bereits eingetreten Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öf- ist, werden gemäß § 18 SächsKomHVO durch die Gesamtde- fentlichkeit (32 Seiten gemäß Anlage) zum vorhabenbezogenen ckung aller Erträge/Aufwendungen und Einzahlungen/Auszah- Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Zwenkau „Pegauer Straße 118“. lungen gedeckt. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnah- me abgegeben haben über das Ergebnis der Abwägung zu be- Beschluss-Nr.: 19 051 nachrichtigen. Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Leistungen zur Maßnah- me Neubau Kita Wiesengrund, Gewerk 04 Ausstattung an die Beschluss-Nr.: 19 048 Firma: Der Stadtrat beschließt aufgrund § 10 BauGB den vorhabenbe- Wehrfritz GmbH zogenen Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Zwenkau „Pegauer August-Grosch-Straße 28-38 in 96476 Bad Rodach Straße 118“ in der Fassung vom 24.04.2019, bestehend aus der in Höhe von: 83.141,90 EUR. Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushalts- Die Begründung wird gebilligt. Der Vorhaben- und Erschließungs- jahr 2019 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nach- plan wird Bestandteil des Bebauungsplans. träge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss und den bestätigen. Ort, an dem der Bebauungsplan für jedermann zur Einsicht be- reitgehalten wird, ortsüblich bekanntzumachen. Der Satzungsbe- Beschluss- Nr.: 19 052 schluss zum Bebauungsplan ist gemäß § 4 Abs. 3 SächsGemO Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Leistungen zur Maßnah- dem Landratsamt Landkreis Leipzig anzuzeigen. me Nutzungsänderung der alten Dorfschule Großdalzig und Er- richtung eines Feuerwehrgerätehauses als Anbau, Gewerk 03 Beschluss-Nr.: 19 043 Innentüren an die Firma: Der Stadtrat beschließt die im Abwägungsprotokoll angeführten Holz-Glasbaugesellschaft mbH Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden, Seumestraße 124 in 04249 Leipzig Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öf- in Höhe von: 11.108,07 EUR. fentlichkeit zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Mittel aus dem Haushalts- Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe, OT Rüssen- jahr 2019 durch Beauftragung in Anspruch zu nehmen und Nach- Kleinstorkwitz“. träge insgesamt bis zur Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel zu Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnah- bestätigen. me abgegeben haben über das Ergebnis der Abwägung zu be- nachrichtigen. Beschluss-Nr.: 19 053 Der Stadtrat beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einver- Beschluss-Nr.: 19 044 nehmens zum Bauvorhaben: Bauvoranfrage – Betriebsgebäude 2 Der Stadtrat beschließt die Wirksamkeit des Flächennutzungs- mit Wohnung für Betriebsinhaber, Flurstück 294/83, Gemarkung planes der Stadt Zwenkau 4. Änderung in der Fassung vom Imnitz, Zum Wasserwerk 08.04.2019. Im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung wurde über 1 Steuer- angelegenheit beraten und beschlossen. Beschluss-Nr.: 19 045 Der Stadtrat beschließt die im Abwägungsprotokoll angeführten Die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom Abwägungen zu den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden, 23.05.2019 kann im Sekretariat des Bürgermeisters eingesehen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öf- werden. fentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 36 „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstork- Holger Schulz witz“, Stadt Zwenkau. Bürgermeister
Seite 4 Amtsblatt der Stadt Zwenkau Nr. 6/24 vom 14.06.2019 Satzung über Vorhabenbezogenen Nach §4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formschriften der SächsGemO zu Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als Zwenkau „Pegauer Straße 118“ von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Ver- 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, bindung mit § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- hat der Stadtrat der Stadt Zwenkau in seiner Sitzung am 23.05.2019 nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt mit Beschluss – Nr. 19 048 folgende Satzung beschlossen. worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach §52 Abs.2 SächsGe- §1 mO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, Allgemeines 4. vor Ablauf der in §4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist 1. Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat mit Beschluss Nr. 19 a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet 005 in seiner Sitzung am 24.01.2019 beschlossen den vor- hat oder habenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Zwen- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge- kau „Pegauer Straße 118“ im beschleunigten Verfahren genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- nach § 13 a BauGB aufzustellen. verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41 geltend gemacht worden ist. der Stadt Zwenkau „Pegauer Straße 118“ wurde öffentlich ausgelegt. Die während der öffentlichen Auslegung des Ent- Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wurfs vom 11.12.2018 im Zeitraum vom 25.02.2019 bis ein- worden, so kann auch nach Ablauf der in §4 Abs.1 SächsGemO schließlich 29.03.2019 vorgebrachten Hinweise von Bürgern, genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemein- den hat der Stadtrat mit folgenden Ergebnissen geprüft: Bekanntmachung der Stadt Zwenkau 1.1 Die Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Zwenkau „Pegauer Straße 118“ war Satzung über den vorhabenbezogenen gemäß Beschluss Nr. 19 042 der Stadtratssitzung vom Bebauungsplan Nr. 41der Stadt Zwenkau 23.05.2019 konfliktfrei. 1.2. Das Abwägungsergebnis wurde in die Planfassung des Ent- „Pegauer Straße 118“ wurfs mit Stand 24.04.2019 und in den Vorhaben- und Er- Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat in seiner Sitzung am schließungsplan mit Stand 18.04.2019 eingearbeitet. 23.05.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 1.3 Den Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TÖB), Nach- der Stadt Zwenkau „Pegauer Straße 118“ gemäß § 10 des Bau- bargemeinden und betroffenen Bürgern wird das Abwä- gesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen und die Begrün- gungsergebnis mitgeteilt. dung gebilligt (Beschluss-Nr. 19 048). Der Satzungsbeschluss des 1.4 Der Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Zwenkau und Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetz- dem Vorhabenträger wird vor Bekanntmachung der Satzung buches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. No- abgeschlossen. vember 2017 (BGBl. I S. 3634) bekannt gegeben. 2. Auf Grund §10 BauGB beschließt der Stadtrat den Ent- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Zwen- wurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41 der kau „Pegauer Straße 118“ wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Stadt Zwenkau „Pegauer Straße 118“ vom 24.04.2019 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit der Bekannt- als Satzung. Der Vorhaben- und Erschließungsplan vom machung im Amtsblatt der Stadt Zwenkau tritt der Bebauungsplan 18.04.2019 ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebau- in Kraft. ungsplanes Nr. 41. Das Plangebiet umfasst die Fläche des Grundstücks „Pestalozzi- 3. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan straße 118“ auf dem Flurstück 142/c mit einer Fläche von rd. Nr. 41 der Stadt Zwenkau „Pegauer Straße 118“ vom April 2.550 m2 im Süden der Stadt Zwenkau. Das Plangebiet wird 2019 wird gebilligt. durch die folgenden Flurstücke der Gemarkung Imnitz begrenzt: • im Norden: Flurstück 13, 15/1, 18/a, und 19 §2 • im Osten: Flurstück 141 Räumlicher Geltungsbereich • im Süden: Flurstück 142/13 Für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Be- • im Westen: Flurstück 231/4 (Pegauer Straße). bauungsplans Nr. 41 der Stadt Zwenkau „Pegauer Straße 118“ → ist der Lageplan des zeichnerischen Teils vom 24.04.2019 maß- Jedermann kann den Bebauungsplan mit seiner Begründung im gebend. Er ist Bestandteil der Satzung. Rathaus der Stadt Zwenkau – Bauamt, Haus C, 2. OG, Bürger- meister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau, zu den Dienststunden §3 einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Der Bebauungs- Inhalt des Bebauungsplanes plan wird mit der Begründung ergänzend in das Internet einge- Der Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41 der stellt. Die Unterlagen können jederzeit unter www.zwenkau.de Stadt Zwenkau „Pegauer Straße 118“ ergibt sich aus dem zeich- eingesehen werden. nerischen und textlichen Teil in der Fassung vom 24.04.2019. Rechtsbehelf: §4 Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab- In-Kraft-Treten wägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird Die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 der hingewiesen. Stadt Zwenkau „Pegauer Straße 118“ tritt mit der ortsüblichen Unbeachtlich werden demnach: öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). (1) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschrif- Zwenkau, den 28.05.2019 ten, (2) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Ver- Holger Schulz letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans Bürgermeister und des Flächennutzungsplans und
Nr. 6/24 vom 14.06.2019 Amtsblatt der Stadt Zwenkau Seite 5 (3) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwä- der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend gungsvorgangs oder ein Fehler nach § 214 Abs. 2a machen. wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Zwenkau unter Zwenkau, den 29.05.2019 Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes gel- tend gemacht worden sind. Holger Schulz Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und Bürgermeister 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen Entschä- digungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Öffentliche Bekanntmachung Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Die Stadt Zwenkau macht gemäß § 76 Absatz 3 der SächsGe- Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile einge- mO die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 gemäß treten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Beschluss Nr. 19028 und die Haushaltssatzung für das Haushalts- Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Abs. 4 der jahr 2020 gemäß Beschluss Nr. 19029 der Stadtratssitzung vom Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) Satzun- 25.04.2019 bekannt. Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des gen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Beschlusses zur Haushaltssatzung 2019 und des Beschlusses zur zustande gekommen sind, ein Jahr nach Ihrer Bekanntmachung Haushaltssatzung 2020 mit dem Doppelhaushaltsplan erfolgte als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. durch die Rechtsaufsichtsbehörde am 20.05.2019. Dies gilt nicht, wenn Die Haushaltssatzungen 2019 und 2020 mit dem Doppelhaus- 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, haltsplan liegen 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- vom 17.06. bis 25.06.2019 nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt im Rathaus, Haus C, Erdgeschoss, Zimmer 102 aus. worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Es kann zu folgenden Zeiten kostenlos Einsicht genommen wer- Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, den: 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 genannten Frist Montag und Mittwoch 9.00 - 12.00; 14.00 - 15.30 Uhr a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet Dienstag 9.00 - 12.00; 14.00 - 18.00 Uhr hat oder Donnerstag 9.00 - 12.00; 14.00 - 17.00 Uhr b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften Freitag 9.00 - 12.00 Uhr gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich Zwenkau, den 23.05.2019 geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 der Holger Schulz SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf Bürgermeister Haushaltssatzung der Stadt Zwenkau für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat in der Sitzung am 25.04.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem – Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 16.645.000 EUR – Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 17.223.430 EUR – Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -578.430 EUR – Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 130.320 EUR – Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 56.860 EUR – Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 73.460 EUR – Gesamtergebnis auf -504.970 EUR – Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR – Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR – Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf 966.855 EUR – Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf 0 EUR – veranschlagtes Gesamtergebnis auf 461.885 EUR im Finanzhaushalt mit dem – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 15.604.835 EUR – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 15.155.230 EUR – Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbe- träge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 449.605 EUR – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.161.380 EUR – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.800.230 EUR
Seite 6 Amtsblatt der Stadt Zwenkau Nr. 6/24 vom 14.06.2019 – Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.361.150 EUR – Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzah- lungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.810.755 EUR – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 393.660 EUR – Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -393.660 EUR – Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf 3.417.095 EUR festgesetzt. §2 §5 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investi- Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: tionen und Investitionsfördermaßnahmen wird für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 320 v.H. auf 0 EUR (Grundsteuer A) auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 425 v.H. festgesetzt. Gewerbesteuer auf 410 v.H. §3 §6 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Einge- Der Stellenplan wird neu festgesetzt. hen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszah- lungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belas- Zwenkau, den 26.04.2019 ten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 1.882.345 EUR festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt. Holger Schulz Bürgermeister Haushaltssatzung der Stadt Zwenkau für das Haushaltsjahr 2020 Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat in der Sitzung am 25.04.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: imErgebnishaushalt mit dem – Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 16.917.810 EUR – Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 17.545.390 EUR – Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -627.580 EUR – Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR – Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR – Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0 EUR – Gesamtergebnis auf -627.580 EUR – Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR – Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR – Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf 947.265 EUR – Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf 0 EUR – veranschlagtes Gesamtergebnis auf 319.685 EUR imFinanzhaushalt mit dem – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 15.824.240 EUR – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 15.353.780 EUR – Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 470.460 EUR – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.155.520 EUR – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.182.495 EUR
Nr. 6/24 vom 14.06.2019 Amtsblatt der Stadt Zwenkau Seite 7 – Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -26.975 EUR – Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder - fehl- betrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 443.485 EUR – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 314.900 EUR – Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -314.900 EUR – Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf 128.585 EUR festgesetzt. §2 §5 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investi- Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: tionen und Investitionsfördermaßnahmen wird für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auf 0 EUR (Grundsteuer A) auf 320 v.H. festgesetzt. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 425 v.H. Gewerbesteuer auf 410 v.H. §3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Einge- Zwenkau, den 26.04.2019 hen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszah- lungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belas- ten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 0 EUR festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 2.000.000 EUR Holger Schulz festgesetzt. Bürgermeister Zwenkauer Nachrichten - Amtsblatt der Stadt Zwenkau - Herausgeber: Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG Herzberg, IMPRESSUM An den Steinenden 10, 04916 Herzberg, Tel.: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister Holger Schulz, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, Tel.: (034203) 5090 - Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Karina Ritter und Unterzeichner des Artikels, Tel.: (034203) 50928 - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG Herzberg, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan www.wittich.de/agb/herzberg - Erscheint kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet - zusätzliche Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, ins besondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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Seite 12 Amtsblatt der Stadt Zwenkau Nr. 6/24 vom 14.06.2019
Nr. 6/24 vom 14.06.2019 Amtsblatt der Stadt Zwenkau Seite 13 Wahlergebnis der Kreistagswahl der Stadt Zwenkau Wahlkreis 2 CDU Schulz, Harry Holger 3485 Wellmann, Uwe 85 Wagner, Alexander Heinz 662 Hauswald, Alexander 219 Teschner, Frank 311 Meier, Eckhard 70 CDU Gesamt 4832 DIE LINKE Gangloff, Maria 638 Petters, Peter 103 Colditz, Werner Bernd 278 Krutzsch, Beate 58 Gleiche, Erhard 26 Die Linke Gesamt 1103 SPD Berndt, Dietmar 173 Redepenning, Harald 846 Haym, Ditmar 31 Rechner, Thomas 49 SPD Gesamt 1099 UWV Dallmann, Karl-Heinz 147 Bernhardt, Steffen 89 Oehlert, Heike 550 Penz, Uwe 326 Rösch, Dr. med. Adalbert 934 Scharf, Thomas 471 Weihmann, Werner 332 UWV Gesamt 2849 FDP Metzlaff, Heiko 445 Seidel, Bernd 93 Petzsch, Jörg 126 FDP Gesamt 664 GRÜNE Apitz, Diane 466 Peukert, Dr. Eric 231 Bovet, Ansgar 93 GRÜNE Gesamt 790 AfD Krebs, Hans-Jürgen 674 Jahr, Falk 868 Klemmer, Torsten 343 Hänisch, Harald 171 Neumeier-Findeisen, Uwe 152 Weitzmann, Ingo 122 AfD Gesamt 2330 Gesamt 13667
Seite 14 Amtsblatt der Stadt Zwenkau Nr. 6/24 vom 14.06.2019 Stadt Zwenkau Wahlamt Bürgermeister-Ahnert-Platz 1 04442 Zwenkau wahlamt@stadt-zwenkau.de Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer/in für die Landtagswahlen am 1. September 2019 Name*, Vorname* Geburtsdatum* (TT.MM.JJ) Straße* Hausnummer* PLZ* Wohnort* Telefonnummer* E-Mail* Ich möchte gern in folgendem Wahllokal eingesetzt werden: Objekt Wahllokal-Nr. DRK Schulstraße 001 Grundschule 002 Kindertagesstätte „Pirateninsel“ 003 Kindertagesstätte PMW 004 Großdalzig 005 Zitzschen 006 Löbschütz 007 Rüssen-Kleinstorkwitz 008 Hinweis: Sollte Ihr „Wunsch“-Wahllokal nicht mehr zur Verfügung stehen, werden wir versuchen, Sie in einem anderen Wahllokal in Ihrer Wohnortnähe einzusetzen. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich gemäß § 4 Europawahlgesetz i.V.m. § 9 Bundeswahlgesetz und § 11 Kommunalwahlgesetz und gemäß § 8 Sächsiches Wahlgesetz i.V.m. der Landeswahlordnung weder in einem anderen Wahlorgan tätig, noch selbst Bewerber, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson eines Bewerbers bin. Meine übermittelten oder sonst erhobenen Daten darf die Gemeinde auch zum Zweck der Berufung für künftige Wahlen speichern, sofern ich dieser Speicherung nicht widersprochen habe. Ihren Widerspruch können Sie an o. g. Anschrift senden. Auf das Widerspruchsrecht wurde ich hiermit hingewiesen. * Hiermit erkläre ich, alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben und mich bei Verhinderung unverzüglich zu melden. _________________________ __________________________ Ort, Datum Unterschrift * Bitte alle Felder ausfüllen (Pflichtfelder) Bitte ankreuzen
Nr. 6/24 vom 14.06.2019 Amtsblatt der Stadt Zwenkau Seite 15 Stellenausschreibung – Achtung, Schließtage beachten Bauamtsleiter/ in Die Stadtbibliothek Zwenkau Datum: 31.05.2019 ist bis zum 28.06.2019 geschlossen. Bei der Stadt Zwenkau (ca. 9.300 Einwohner) ist Das Standesamt hat am zum nächstmöglichen Termin die Stelle des/der 18.06.2019, ab 10:30 Uhr Amtsleiter/Amtsleiterin und vom 24.06. - 03.07.2019 geschlossen. - Bau/Planung/Stadtentwicklung - neu zu besetzen. In dieser direkt dem Bürgermeister unterstellten Führungsposi- Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 tion soll der Prozess der Entwicklung der Stadt Zwenkau und SächsKitaG der Stadt Zwenkau des Zwenkauer Sees in Verbindung mit den besonderen Anfor- für das Jahr 2018 derungen der Stadtentwicklungsplanung verantwortlich mitge- staltet werden. 1. Kindertageseinrichtungen Zu den Aufgaben gehören insbesondere: 1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz - die Federführung bei der Erarbeitung der Städtebaulichen und Monat (Jahresdurchschnitt) Planungen - die Leitung und Koordinierung der Bereiche Bauverwal- Krippe 9 h Kindergarten Hort 6 h tung/Planung/Hochbau/Tiefbau/Stadtentwicklung/Stadt- in € 9h in € entwässerung/Vergabe/Gebäudemanagement/Betriebs- in € management der städtischen Einrichtungen erforderliche 774,40 343,48 185,48 - die Weiterentwicklung einer bürger- und kundenorientierten Personalkosten Aufbau- und Ablauforganisation in den angeführten Bereichen erforderliche 279,71 124,07 67,00 - die Mitwirkung bei der Einführung und Umsetzung geeig- Sachkosten neter betriebswirtschaftlicher Steuerungselemente erforderliche 1.054,11 467,55 252,48 - Aufstellung, Bewirtschaftung und Überwachung der Haus- Personal- und haltsplanung für den Amtsbereich Sachkosten Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Perso- Das umfassende Aufgabenspektrum bietet Ihnen inhaltlich wie nal- und Sachkosten (z.B. 6 h Betreuung im Kindergarten = 2/3 der persönlich die Chance, sich mit zielführenden Ideen und Ge- erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h). danken an zentraler Stelle unserer Verwaltung einzubringen. 1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz Hinsichtlich Ihres persönlichen Anforderungsprofils verfügen und Monat (Jahresdurchschnitt) Sie über: - einen Hoch-/Fachschulabschluss in einem relevanten Fachge- Krippe Kindergarten Hort 6 h biet (Diplomingenieur/Ingenieur Bauwesen/Stadtplanung) 9h 9h in € - Führungs- und Organisationserfahrung in einer Kommunal- in € in € verwaltung Landes- 189,44 189,44 126,29 - Praktische Erfahrungen in den aufgeführten Aufgabenbe- zuschuss reichen Elternbeitrag 191,79 121,99 67,54 - Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen bei (ungekürzt) der internen und externen Vertretung des Amtsbereiches Gemeinde (inkl. 672,88 156,12 58,65 - Betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen Eigenanteil - ein hohes Maß an Eigeninitiative, Flexibilität und Belast- freier Träger, barkeit Ergänzungs- - die Fähigkeit zu kooperativer und leistungsorientierter Mit- pauschale arbeiterführung Bund*) - Bereitschaft zur vertrauensvollen und loyalen Zusammenar- beit mit der Verwaltungsspitze 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Die Vergütung dieser Stelle erfolgt gemäß TVÖD. Bewerbungen von Frauen und Schwerbehinderten sind aus- Aufwendungen drücklich erwünscht. in € Sollten Sie interessiert sein, so senden Sie bitte Ihre aussage- kräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Abschreibungen 7.342,76 Lebenslauf, Lichtbild, Kopie Führerschein, Zeugnisabschriften, Zinsen 0,00 Urkunden, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten Miete 5.872,61 und Referenzen sowie Mitteilung über den Termin einer mögli- Gesamt 13.215,37 chen Arbeitsaufnahme) bis zum 21.06.2019 an die Stadt Zwenkau 1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) Herrn Bürgermeister Holger Schulz Bürgermeister-Ahnert-Platz 1 Krippe Kindergarten Hort 6 h 04442 Zwenkau 9h 9h in € Ergänzende Auskünfte erhalten Sie durch den Bürgermeister in € in € unter: 034203 50948. Gesamtauf- 35,97 15,95 8,62 wendungen Holger Schulz je Platz Bürgermeister und Monat
Seite 16 Amtsblatt der Stadt Zwenkau Nr. 6/24 vom 14.06.2019 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 Die Begünstigten erhalten einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent SächsKitaG der förderfähigen Ausgaben. Die Antragsunterlagen stehen über das Förderportal des Freistaates Sachsen zur Verfügung (http:// 2.1. laufende Geldleistung für die Kindertagespflege www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm). je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) Es sollen bevorzugt Anträge für Vorhaben gestellt werden, deren Ausführung in den Jahren 2019 und 2021 geplant ist. Sie sind Kindertagespflege spätestens bis zu dem genannten Stichtag bei Sachsenforst (Obe- 9h re Forstbehörde – Außenstelle Bautzen) einzureichen. Die Antrag- in € steller können sofort nach Eingang des Antrags bei der Oberen Erstattung angemessener Kosten 485,00 Forstbehörde mit der Maßnahme beginnen – allerdings auf eige- für den Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 nes Risiko. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Nr. 1 SGB VIII) und Erste Ansprechpartner für alle Fragen der Waldbewirtschaftung Betrag zur Anerkennung der För- und zur forstlichen Förderung sind die örtlich zuständigen Revier- derleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB förster im Privat- und Körperschaftswald des Staatsbetriebes Sach- VIII) senforst, Forstbezirk Leipzig wie auch die Sachbearbeiterin Forst- durchschnittliche Erstattungsbe- 49,83 förderung im Forstbezirk Leipzig. Die Kontaktadressen erhalten träge für Beiträge zur Unfallver- Sie unter www.sachsenforst.de/foerstersuche oder im Forstbezirk sicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB Leipzig, telefonisch unter 0341 860800 bzw. per E-Mail unter VIII), Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 poststelle.sbs-leipzig@smul.sachsen.de Nr. 3 SGB VIII) sowie zur Kranken- Vor Einreichen des Förderantrags ist eine Beratung zur geplanten und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. Maßnahme mit dem jeweiligen Revierförster unbedingt zu emp- 2 Nr. 4 SGB VIII) fehlen. Informationen zur Forstförderung und zu den übrigen An- = laufende Geldleistung 534,83 geboten von Sachsenforst für Waldbesitzer finden Sie auch unter freiwillige Angabe: 0,00 www.sachsenforst.de. weitere Kosten für die Kinderta- Nach wie vor bestehen für private und kommunale Waldbesitzer gespflege (z. B. für Ersatzbetreuung, auch Fördermöglichkeiten zur Beseitigung von Borkenkäferschä- Ersatzbeschaffung, Fortbildung, Fachbe- den. Die förderfähigen Maßnahmen reichen von der Aufarbeitung ratung durch freie Träger) von Restholz auf Schadflächen über die Holzbehandlung mit In- = Kosten für die Kindertagespfle- 534,83 sektiziden bis zum Holztransport auf Lagerplätze außerhalb des ge insgesamt Waldes. Weiterführende Fragen zum Förderverfahren können auch an die 2.2. Deckung der laufenden Geldleistung bzw. – sofern Bewilligungsbehörde gestellt werden. relevant – der Kosten Kindertagespflege insgesamt je Staatsbetrieb Sachsenforst, Obere Forstbehörde – Außenstel- Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) le Bautzen, Paul-Neck-Str. 127 in 02625 Bautzen (Tel.: 03591 2160, E-Mail: poststelle.sbs-glbautzen@smul.sachsen.de). Kindertagespflege 9h gez. Andreas Padberg in € Leiter des Forstbezirkes Leipzig Landeszuschuss 189,44 Elternbeitrag (ungekürzt) 191,79 LAG Südraum Leipzig Gemeinde (inkl. Ergänzungspau- 153,60 erschließt neues schale Bund*) Förderinstrument für * Ergänzungspauschale nach Artikel 6 des Gesetzes zur Stärkung Vereine und Kommunen – Start ist der der kommunalen Investititionskraft vom 16. Dezember 2015 im 13.06.2019 Umfang von 6,56 Euro monatlich je 9-h-Kind und 4,37 Euro je 6-h-Kind. Das neue Förderinstrument „Regionalbudget“ soll für die Jahre 2019 und 2020 vor allem Vereine und Kommunen unterstüt- Zwenkau, 28.05.2019 zen. In einem „schlanken Antrag“ an die LAG Südraum können mit 80 Prozent Förderungen von 1.000 bis zu 16.000 EUR bean- Holger Schulz tragt werden. Bürgermeister Dafür bewirbt sich der Südraum Leipzig aktuell um 200.000 EUR. ________________________________________________________ Aus diesem Budget sollen entsprechend der Entscheidung der Region Maßnahmen der Dorfentwicklung gefördert werden, wie z.B. die Gestaltung von dörflichen Plätzen (u.a. durch Pavillons, Bänke, Erwerb von Trockentoiletten und mobilen WC-Anlagen, Er- Amtliche Bekanntmachung werb von Spielgeräten) oder auch die Erhaltung und der Ausbau des Staatsbetriebes Sachsenforst - dorfgemäßer Gemeinschafts-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen (u.a. durch Spielgeräte für den Freibereich wie Klettergerüste, Ta- erneuter Aufruf für die forstliche feln, Sandkästen, technische Ausstattung oder auch Musikinstrumen- Förderung in Sachsen te, Sportgeräte usw.). Zuwendungsempfangende können Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen sein. Am 13.06.2019 erfolgt Stürme, Trockenheit und Borkenkäfer haben Sachsens Wälder hierzu unter www.suedraumleipzig.de ein Aufruf. Anschließend stark geschädigt. Sind kahle und verlichtete Waldflächen entstan- sind die Antragsunterlagen bis zum 02.07.2019 beim Regionalma- den, steht die Wiederbegründung von Wald an. Betroffene priva- nagement der LEADER-Region Südraum Leipzig einzureichen. te und kommunale Waldbesitzer können ab sofort Förderanträge nach Teil 1 der Richtlinie Wald und Forstwirtschaft stellen. Der Das Regionalmanagement steht zur Beratung der Antragstellen- Antragsstichtag ist der 31. Juli 2019. Gefördert werden Waldum- den (vorrangig am Dienstag) zur Verfügung. bauvorhaben zur Schaffung standortgerechter und stabiler Wald- Frau Dr. Bergfeld/Frau Prof. Groß/Frau Friedrich, bestände, Maßnahmen der Verjüngung natürlicher Waldgesell- Tel. 0341 9124927; mail@iwr-leipzig.com schaften in Schutzgebieten sowie Projekte zur Ausarbeitung von Frau Landmann, Tel. 034296 900 444, Waldbewirtschaftungsplänen. kontakt@planungsbuero-landmann.de
Nr. 6/24 vom 14.06.2019 Amtsblatt der Stadt Zwenkau Seite 17 Ämtermitteilungen Bauamt Information Bauamt zum Neubau der Kita „Wiesengrund“ Für die Erteilung einer Baugenehmigung für das Bauvorhaben Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus ist Ende Neubau Kita Wiesengrund in Modulbauweise, war eine vorha- 3. Quartal 2019 vorgesehen. bensbezogene Bauartgenehmigung durch das Landesamt für Bautechnik notwendig. Dies zog ein längeres, aufwendiges Prüf- Bauamt verfahren nach sich. Die Stadt Zwenkau hat nun Ende April die Baugenehmigung für den Neubau der Kindertagesstätte Wiesen- grund im Pulvermühlenweg 44 vom Landratsamt Landkreis Leipzig erhalten und konnte mit den Gründungsarbeiten beginnen. Die Anlieferung und Montage der Module begann am 03.06.2019. Nach Montage der Module beginnen die Fassadenarbeiten sowie der Innenausbau und anschließend die Gestaltung der Außenan- lagen. Der Neubau Kita Wiesengrund wird mit einer ca. 52 %igen Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben aus Mitteln des Bundessondervermögens „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017- 2020“ (Bundesmitte) und einer 10 %igen Förderung aus der Co‑Fi- nanzierung des Landkreises Leipzig (Landkreismittel) sowie einer Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 72.492,61 € aus dem Programm VwV InvestKraft „Brücken in die Zukunft“ gefördert. Haupt- und Ordnungsamt Hilfe bei Lärmproblemen Als belästigend wird in der Regel der Lärm Anderer wahrgenom- der Mittagsruhe ist allerdings keine absolute Stille vorgeschrieben. men. Dabei kann auch jeder selbst durch entsprechende Verhal- In Wohnungen müssen Geräusche auf Zimmerlautstärke von tensweisen einen aktiven Beitrag gegen die Verlärmung unserer anderen Bewohnern hingenommen werden und im Freien kann Umwelt und somit zum Ruheschutz seiner unfreiwilligen „Zuhörer“ man dennoch zumutbare Arbeiten verrichten. leisten. Denn was uns an Anderen stört, stört vielfach Andere auch Ausgenommen von den üblichen Ruhezeiten sind Ar- an uns. beiten wie Bautätigkeiten an Straßen und Gebäuden oder land- Bohren zur Mittagszeit, Staubsaugen kurz vor 13 Uhr, Rasenmä- wirtschaftliche Arbeiten, die ansonsten nicht ohne weiteres durch- hen am Sonntag – beinahe jeder, der in Wohngebieten oder ei- führbar wären, genauso wie in Betrieben mit technischen nem Mehrparteienhaus wohnt, wird sich schon einmal über eine Anlagen oder in Gewerbegebieten. Gleichzeitig gibt es Lärmbelästigung aufgeregt haben. Vielleicht hat auch jeder schon immer Ausnahmeregelungen, wenn z. B. der Einsatz einer lauten einmal kurz dagegen verstoßen. Maschine für die Abwendung einer Gefahr nötig ist. Gegenseitige Rücksichtnahme erleichtert vieles. Daher sollten lär- Natürlich gibt es auch kleine und große Feste und Veranstaltungen mintensive, vor allem motorbetriebene Arbeiten nur an Werktagen sportlicher, kultureller oder einfach nur geselliger Art. Es wäre ja zwischen 07:00 und 20:00 Uhr verrichtet werden. Am Samstag auch schlimm, wenn man nie feiern und seine Freizeit lebensfroh sollte man in der Nachbarschaft eine Nachtruhe ab 22:00 Uhr genießen könnte. Dabei sollte alles in Maßen und für alle erträg- einhalten. Der Sonntag gilt genauso wie Feiertage als strikter Ru- lich sein. hetag, welches ganztägig zu beachten ist. Laute Geräusche sind In kleinem Rahmen bei Feiern in der Wohnung oder auch im Gar- deshalb zu unterlassen. ten kann eine vorherige Information der Nachbarn sicher Ärger Üblicherweise an Werktagen, also auch am Samstag, gilt eine vermeiden helfen. Und andererseits, beachten Sie, Gelassenheit Mittagsruhe von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr. hilft Nerven schonen! Denken Sie als Lärmbetroffener daran, bei Innerhalb dieser Zeitspanne sollen keine vermeidbaren, lauten kurzzeitigen Lärmereignissen zu versuchen, die Ruhe zu bewah- Tätigkeiten ausgeführt werden. Hierzu gehören das Abspielen ren. lauter Musik, das Spielen von Instrumenten oder Tätigkeiten wie Bitte denken Sie daran, jeder von uns entscheidet durch sein indi- das Bohren, Hämmern, Rasen mähen oder Laubbläser nutzen. In viduelles Verhalten mit über Krach oder Ruhe! Checkliste Ruhezeiten für in Wohngebieten genutzte Geräte Maschinen und Geräte werktags von werktags von werktags von werktags von sonn- und feier- 20 Uhr bis 7 Uhr 7 Uhr bis 9 Uhr 13 Uhr bis 15 Uhr 17 Uhr bis 7 Uhr tags ganztätig Baustellenkreissägemaschine X X Beton- und Mörtelmischer X X Bohrgerät X X Fahrzeugkühlaggregat X X Förder- und Spritzmaschinen für Beton und Mörtel X X
Seite 18 Amtsblatt der Stadt Zwenkau Nr. 6/24 vom 14.06.2019 Maschinen und Geräte werktags von werktags von werktags von werktags von sonn- und feier- 20 Uhr bis 7 Uhr 7 Uhr bis 9 Uhr 13 Uhr bis 15 Uhr 17 Uhr bis 7 Uhr tags ganztätig Förderband X X Freischneider X X X X X Fugenschneider X X Grabenfräse X X Grader (< 500 Kilowatt) X X Gras- oder Rasentrimmer/ X Gras-kantenschneider mit Verbrennungsmotor) X X X X Rasentrimmer/Rasenkanten- schneider (ohne Verbrennungsmotoren) X X Heckenschere X X Hochdruckwasser- strahlmaschine X X Hydraulikhammer X X Kehrmaschine X X kombiniertes Hochdruckspül- und Saugfahrzeug X X Kompressor (
Nr. 6/24 vom 14.06.2019 Amtsblatt der Stadt Zwenkau Seite 19 Die Ausnahmegenehmigung kann auf Antrag unter bestimmten Bekanntmachung von Fundsachen Voraussetzungen erteilt werden. Auf die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung besteht kein Rechtsanspruch. Vielmehr Fundbuch Fundgegen- Tag der Meldefrist hat das Haupt- und Ordnungsamt nach pflichtgemäßem Ermessen Nr. stand Ablieferung zu entscheiden. 2019/13 Autoschlüssel 29.04.2019 29.10.2019 Um den Regelungen des Sprengstoffgesetzes und dessen Verord- 2019/14 Schlüsselbund 07.05.2019 07.11.2019 nungen sowie den Belangen von Lärm-, Umwelt- und Naturschutz 2019/15 Tasche mit Sachen 10.05.2019 10.11.2019 hinreichend Rechnung zu tragen, wird von der Stadt Zwenkau 2019/16 Schlüsselbund 14.05.2019 14.11.2019 nicht jedes jährlich wiederkehrende Ereignis als begründeter An- 2019/17 Schlüssel 28.05.2019 28.11.2019 lass anerkannt. Vielmehr kann von einem begründeten Anlass nur ausgegangen werden, wenn es sich um ein Ereignis von Die Eigentumsansprüche können beim Fundbüro der Stadt Zwen- großer Seltenheit und/oder von herausgehobener und kau an der Information zu den Sprechzeiten oder unter der Tel.-Nr. außergewöhnlicher Bedeutung handelt. 034203 509-0 geltend gemacht werden. Geburtstage, Hochzeiten, Firmenjubiläen, Jugendweihen und der- Nach Ablauf der Meldefristen wird über die Fundgegenstände gleichen sind keine Gelegenheit, zu welchen ein begründeter An- anderweitig verfügt. lass von entsprechender Bedeutung vorliegt. Ebenso müssen von einer Ausnahmegenehmigung Anlässe ausgenommen werden, die gehäuft auftreten, wie z.B. Schulanfänge, Jugendweihen, Kommu- Schiedsstelle nion, Konfirmation sowie Schulabschlussfeiern. In diesen Fällen Die nächste Sprechstunde der Schiedsstelle der Stadt Zwenkau führt eine Vielzahl von Feuerwerken zu unzumutbarer Lärmbelästi- und der Ortsteile findet am Dienstag, dem 02.07.2019 gung und nicht hinnehmbaren Umweltbelastungen und damit zur von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus – Haus B, Belästigung der Allgemeinheit. 2. Etage, Zimmer 201 statt. Den Interessen des Einzelnen mit einem Feuerwerk einen Höhe- Telefon-Nr.: Schiedsstelle: 034203 509–76 punkt zu einer privaten Feier zu setzen, steht das Interesse der E-Mail: schiedsstelle-zwenkau@gmx.de Allgemeinheit vor vermeidbaren Lärmbelästigungen, dem Natur- schutz und dem Schutz von Umweltbelastungen gegenüber. Auf E. Willutzki Grund eines bundesgesetzlich geregelten Störungsverbotes für Friedensrichterin streng geschützte Tiere und Europäische Vogelarten ist beispiels- weise das Abbrennen von Feuerwerken im Abstand von einem Kilometer von besetzten Neststandorten des Weißstorchs generell untersagt. Standesamt In Einzelfallprüfungen wird vom Haupt- und Ordnungsamt das persönliche Interesse des Einzelnen, ein Feuerwerk zu zünden, gegen das Interesse des Gemeinwohls abgewogen. Nach erfolg- reicher Prüfung ergeht ein Bescheid, mit welchem das Abbrennen Wir gratulieren zur Geburt eines Feuerwerks entsprechend des Ergebnisses der Einzelfallprü- fung genehmigt oder versagt wird. Für die Genehmigung oder von Ablehnung werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 30,00 bis Thea Elaia Hübner, geb. am 19.05.2019 200,00 Euro zzgl. Auslagen je Antrag erhoben. den Eltern Tina Hübner und Falk Butz sowie Werden Kleinfeuerwerke in der Zeit vom 02.01. bis zum 30.12. Geschwistern Aileen und Pierre eines Jahres ohne die entsprechende Ausnahmegenehmigung ab- gebrannt, wird der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt. Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens kann eine solche mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Sofern Sie sich als Anwohner durch ein Feuerwerk in Ihrer Nacht- ruhe gestört oder durch gehäufte auftretende Feuerwerke oder Feuerwerke an Sonn- und Feiertagen belästigt fühlen, haben Sie die Möglichkeit schriftlich Anzeige gegen den Veranstalter des Feuerwerks zu erstatten. Insoweit wird um Angabe gebeten, an Wir gratulieren recht herzlich welchem Tag, zu welcher Uhrzeit an welchem Ort und von wem (Name, Anschrift) das Feuerwerk abgebrannt worden ist. An- zur Eheschließung derenfalls ist eine Bearbeitung Ihrer Anzeige nicht möglich. Die Vanessa Geisler geb. Ebermann Anzeigen können bei der Stadtverwaltung Zwenkau, Haupt- und und Ordnungsamt, erstattet werden, welches das weitere Verfahren Pierre Geisler veranlasst. geheiratet am 23.05.2019 Kontakt: Nadine Ritter geb. Pfuhl Stadtverwaltung Zwenkau und Bürgermeister-Ahnert-Platz 1 Stefan Ritter 04442 Zwenkau geheiratet am 31.05.2019 E-Mail: ordnungsamt@stadt-zwenkau.de Dirk Schewitzer Amtsleiter Haupt- und Ordnungsamt Die nächste Ausgabe erscheint am: Freitag, dem 12. Juli 2019 Information über Sperrung Annahmeschluss für redaktionelle Der Großdeubener Weg ab Höhe Goethestraße bleibt noch Beiträge und Anzeigen: bis voraussichtlich 12. Juli 2019 gesperrt. Montag, der 1. Juli 2019, 12.00 Uhr
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