Neue Ortsschilder montiert - Gemeinde Waldbronn
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Neue Ortsschilder montiert Foto: Gemeinde Waldbronn Der Präsident des Heilbäderverbandes Fritz Link (2.v.l), Bürgermeister Franz Masino, CDU-MdL Christine Neumann-Martin und Vertreter aus dem Gemeinderat legten bei der „Montage“ der neuen Ortseingangstafel mit Prädikatsbezeichnung selbst Hand an. 05. März 2020 I Nr. 10
2 AMTSBLATT Nummer 10 Donnerstag, 05. März 2020 Ab sofort schwarz auf gelb: Das Prädikat der Gemeinde ist jetzt auch auf den Ortsschildern präsent Seit 1993 ist Waldbronn ein „Staatlich anerkannter Ort mit Heilquellenkurbetrieb“. Dank einer Gesetzesinitiative des Heilbäderverbandes Baden-Württemberg e.V. darf nun auch auf den Ortstafeln der Heilbäder und Kurorte auf dieses Prädikat hingewiesen werden. Zur Montage des ersten „neuen“ Waldbronn-Schildes war der Präsident des Heilbäderverbands Baden Württem- berg, Fritz Link, am vergangenen Freitag nach Waldbronn gereist. Er verwies auf die zentrale – auch wirtschaftliche - Bedeutung des Prädikats und die Vorteile, die dieses Alleinstellungsmerkmal nicht nur den Gästen, sondern auch den Einwohnern verschafft. Bürgermeister Franz Masino freute sich im Beisein der CDU-Landtagsabgeord- neten Christine Neumann-Martin und einiger Gemeinderä- te, dass nun das hochwertige „Qualitätszeichen“ bereits an den Ortseingängen sichtbar ist. Diese Auszeichnung hebe Waldbronn von anderen Gemeinden deutlich ab, so Haben bei der Montage der Bilder „geholfen“ (v. l.): Hil- Masino. degard Schottmüller (Vorsitzende des Kurbeirates), MdL Das Prädikat „Ort mit Heilquellekurbetrieb“ wurde 1993 Christine Neumann-Martin, Präsident Fritz Link, Bürger- den beiden Ortsteilen Reichenbach und Busenbach ver- meister Franz Masino und Bürgermeisterstellvertreter liehen, die Zusatzbezeichnung kann deshalb nicht auf Joachim Lauterbach. Foto: Gemeinde Waldbronn allen Ortseingangstafeln Waldbronns geführt werden. Kulturstiftung übergibt Spenden für das Backhäusle und den Lesetreff Gisela von Renteln von der Kulturstiftung übergab Spenden an Bürgermeister Franz Masino und Ruth Csernalabics vom Lesetreff. Fotos: Gemeinde Waldbronn Es ist immer ein Grund zum Freuen, wenn Gisela von Ren- 1992 anlässlich der 700-Jahrfeiern errichtet worden. Der teln in Waldbronn vorbeischaut: So auch vergangene Wo- ehemalige Etzenroter Bäckermeister Erhard Schück hat da- che, als die Geschäftsführerin der „Kulturstiftung Sparkasse mals begonnen, regelmäßig in Gruppen Brot zu backen. Eine Karlsruhe-Ettlingen“ in der Stuttgarter Straße zwei Spenden lieb gewordene Tradition, die leider irgendwann aufgegeben übergab. werden musste. Bis schließlich die Heimatstuben begannen, Zum einen durfte Bürgermeister Franz Masino eine Spende einmal im Jahr ihre Flammkuchen im Backhäusle zu backen. über 1170 Euro entgegennehmen. Die in die Jahre gekom- Doch Bürgermeister Franz Masino ist „an einer Lösung dran, menen Feuersteine vom Backhäusle an der Volkshochschule um die Tradition des gemeinsamen Brotbackens wieder auf- mussten durch feuerfeste Schamottsteine ausgetauscht und leben zu lassen“. in Schamotterde neu verlegt werden. Dies freute nicht nur Den zweiten Spendenscheck übergab Gisela von Renteln im Bürgermeister Masino, sondern auch Norbert Meyer von Beisein vieler eifriger Leseratten an Ruth Csernalabics, der den Heimatstuben, die einmal im Jahr beim VHS-Hoffest Vorsitzenden des Trägervereins Kinder- und Jugendbücherei den Ofen anfeuern und Flammkuchen backen; diese werden Waldbronn. Diese durfte zu ihrer großen Freude Bücher von übrigens in diesem Jahr mit den neuen Steinen noch viel über 500 Euro anschaffen. Und zwar Bücher rund um die leckerer. Beide bedankten sich bei der Kulturstiftung für die Themen Klima, Nachhaltigkeit, Energie, Müllvermeidung und Spende. Seit Jahren, so Bürgermeister Franz Masino, un- artgerechte Tierhaltung. Am liebsten hätten die Kinder die terstütze die Stiftung immer wieder hiesige Vereine, Schulen Bücher schon gleich ausgeliehen, doch diese müssen erst und eben auch die Gemeinde. Das Backhäusle ist übrigens noch eingebunden und eingepflegt werden.
Nummer 10 Donnerstag, 05. März 2020 AMTSBLATT 3 Ausbau der Josef-Löffler-Straße ist fertig Der Ausbau der Josef-Löffler-Straße ist so gut wie fer- tig: Laut Technischem Amt erfolgt die Abnahme der Straße durch die Gemeinde und das zuständige Ingenieurbüro diese Woche. Ein paar „Randarbeiten“ müssen in den kommenden Tagen noch gemacht werden. Neben einer kompletten Oberflächenbegradigung, einschließ- lich der Schrägbordsteine, wurden die Kanalisation und die Leitungen saniert. Neue Straßenleuchten und Poller wurden ebenfalls aufgestellt. Die Josef-Löffler-Straße ist wieder befahrbar. Foto: Gemeinde Waldbronn Effizientes Straßenerhaltungsmanagement: Waldbronn wirft einen „smarten“ Blick auf seine Straßen Die Schlagloch-Saison liche Intelligenz von vialytics zum Einsatz: ein Algorithmus nach den Wintermonaten wertet die aufgenommenen Bilddaten automatisch auf Risse, steht wieder einmal vor Schlaglöcher und jede andere Art von Schäden aus, die vor der Tür. Mit den ersten allem jetzt über den Winter entstanden sind. Sonnenstrahlen kommen Die ausgewerteten Daten stellt vialytics der Kommune in auch die Straßenschä- Form eines Geoinformationssystems zur Verfügung. Das den, die sich über den Bauamt kann dann diesem Geoinformationssystem alle Infor- Winter, auf Grund der mationen entnehmen, die wichtig für die anschließende Sa- Wetterverhältnisse ge- nierungsplanung sind. Erleichtert wird die Sanierungsplanung bildet haben, ans Ta- durch eine Bewertung der Straßenzustände. Sie bekommen Die Straßen Waldbronns werden geslicht. Seit Juli 2019 Noten von 1 bis 5. Darüber hinaus kann die Kommune auf komplett abfotografiert. übernimmt die künstliche die Bilder zugreifen. Dadurch wird vor allem ein nachhaltige- Foto: vialytics Intelligenz von dem Stutt- res und effizienteres Straßenerhaltungsmanagement möglich garter Unternehmen via- gemacht. lytics die Schlaglochsuche auf den Straßen von Waldbronn. Klingt kompliziert, das Prinzip dahinter ist aber relativ simpel. Axel Dahlhauser vom Technischen Amt ist von dem neu- An die Windschutzscheibe kommunaler Fahrzeuge wird ein en System begeistert: „Erstmals können wir als Kommune Smartphone installiert. Das nimmt (zweimal im Jahr) beim selbstständig und ohne großen Aufwand den Straßenzustand Befahren der Straßen automatisch alle vier Meter ein Bild selbstständig erfassen und erhalten zweimal jährlich, Infor- der Straßenoberfläche auf. Die Gemeinde muss dazu keine mationen darüber, wie, wann und wo sich unsere Straßen neuen Fahrzeuge anschaffen. Die erforderlichen Daten kann verschlechtern. Die verschiedenen Filteroptionen und die ge- die Gemeinde mit ihren Einsatzfahrzeugen, beispielsweise naue Fotodokumentation dient uns als Entscheidungshilfe des Bauamts, bei ihren täglichen Fahrten selbst liefern. und unterstützt uns dabei, die optimalen Sanierungsmaß- Wenn alle Straßen befahren sind und das komplette Stra- nahmen abzuleiten und so die Lebensdauer unserer Straßen ßennetz „abfotografiert“ worden ist, dann kommt die künst- zu verlängern.“ Absage Lions-Basar „Aus Verantwortung für die Gesundheit“ hat sich der Lions-Club 19. LIONS - Waldbronn entschieden, den für kommenden Samstag, 7. März, geplanten 19. Lions-Basar im Waldbronner Kurhaus abzusagen. In einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung der Verantwort- lichen am Sonntag, dem 01.03.2020, ist diese Entscheidung Gebrauchtes, Nostalgisches, getroffen worden. Witziges – einfach Schönes! EIT DH N T ESU Lions-Club und Lions-Hilfe bedauern die kurzfristige Absage und Samstag F7. ÜR DMärz IE G AG N G bitten um Verständnis hierfür. S RTU RAN 9 - 16 Uhr TWO GE V E Der 19. Lions-Basar soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt AUS AB werden. Über den Ersatztermin wird rechtzeitig informiert werden. KURHAUS WALDBRONN G: E KLEIDUNG TUN MODE-ACCESSOIRES AHM NIPPES/DEKORATIVES Damen-, Herren-, ACH NN Hüte, Gürtel, Schals, Tafelsilber, Porzellan, gutes ENA Kinder-Oberbekleidung Taschen, Schmuck ... Geschirr, Kurioses ... Ganz wichtig: AR BÜCHER/TONTRÄGER E WSPIELZEUG KUNST Es entfallen auch die Warenannahmen, die für Mittwoch und KEIN Bücher, DVDs, CDs, Spiele, Holzspielwaren, Bilder, Kunstdrucke, Platten Modellautos ... gerahmte Plakate, Donnerstag, den 04. und 05.03.2020 angesetzt sind. Skulpturen ... Abgabe gut erhaltener Sachen am Mittwoch, 4. März 14 - 19 Uhr Die Spender werden gebeten, die Waren für einen späteren Ter- und Donnerstag, 5. März 13 - 16 Uhr Kurhaus Waldbronn Terrasseneingang links vom Parkplatz! min aufzubewahren, da der Lions-Club keine Möglichkeiten der Die Basar-Erlöse werden als Spendenmittel für soziale Hilfsprojekte in der Region verwandt. VERANSTALTER: LIONS HILFE WALDBRONN e.V. Zwischenlagerung hat. www.lc-waldbronn.de / hotline 01573 1533 980
4 AMTSBLATT Nummer 10 Donnerstag, 05. März 2020 Hospizstiftung Landkreis und Stadt Karlsruhe Verabschiedung von Frau Liselotte Lossau Eine Ära geht zu Ende Die Vorstandsvorsitzende der Hospizstiftung Landkreis und Hintergrund: Stadt Karlsruhe, Liselotte Lossau, scheidet Ende Februar Liselotte Lossau ist Grün- nach ihrer fast zwanzigjährigen Vorstandstätigkeit aus dem dungsmitglied der Hospiz- Amt. Aus diesem Anlass wurde Liselotte Lossau am 17.02.20 stiftung Landkreis und Stadt feierlich von vielen Wegbegleitern, Hospizdiensten und Freun- Karlsruhe die 2001 als Hos- den der Hospizbewegung gebührend verabschiedet. pizstiftung Karlsbad-Wald- Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden des Stiftungs- bronn errichtet wurde und rats, Prof. Dr. Hans-Christoph Scharpf, beschrieb Klaus Kai- damals die Förderung des ser in seiner Festrede die enorme Erfolgsgeschichte der Hospizes „Sonnenlicht“ in Stiftung, die ohne Frau Lossaus „Weitblick und sozialem Auerbach und den Aufbau Engagement“ nicht möglich gewesen wäre. eines ambulanten Hospiz- In weiteren Grußworten sprach Johannes Arnold, Oberbür- dienstes zum Ziele hatte. germeister von Ettlingen davon, wie wichtig und mutig es Familie Lossau war einer sei, sich in der heutigen schnelllebigen Zeit auf etwas fest- der Hauptstifter und Frau zulegen und dankte Liselotte Lossau für ihren jahrelangen Lossau bestimmte maß- Einsatz: „Wir brauchen mehr Menschen wie Sie, geehrte geblich die Satzung der Frau Lossau, Sie machen die Gesellschaft täglich ein biss- Stiftung. Seit dem liegen chen besser.“. Prof. Dr. Dieter Daub, der Vorsitzende des knapp 20 Jahre erfolgreiche Fördervereins Hospiz Landkreis und Stadt Karlsruhe, betonte Vorstandsarbeit hinter ihr, und dankte für die Initiative Lossaus für eine engere Zusam- davon 10 Jahre als Vorsit- Foto: Hospiz Stiftung menarbeit der Stiftung mit dem Förderverein. zende. Feierlich ernannte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Das Ergebnis spricht für sich: Die Stiftung hat dank vieler Heinz Wimmer, Frau Lossau zur Ehrenvorsitzenden der Stif- Zustiftungen nun ein Stiftungskapital von über 1 Million Euro tung, überreichte die Urkunde und ein vergoldetes Gink- erreicht und konnte so in der gesamten Zeit rund 240000 goblatt als Anstecknadel. Blumensträuße und Einzelrosen Euro, davon 20500 € im letzten Jahr ausschütten. Zugute folgten von Stiftung, Förderverein und den vielen einzelnen kommt das Geld dem Hospiz Arista, den Hospizdiensten im Hospizdiensten im Land. Land und dem Kinderhospiz in Karlsruhe. Frau Lossau bedankte sich sichtlich bewegt bei allen Anwe- Als Nachfolgerin wird Frau Helma Hofmeister-Jakubeit mit senden und auch bei allen anderen Wegbegleitern, ohne die großer Erfahrung in der Hospizarbeit und mit der Leitung ihre Arbeit nicht so erfolgreich gewesen wäre. Musikalisch des Hospiz- und Palliativzentrums Arista, den Vorsitz antre- wurde die Veranstaltung von Vanessa Glaudan am Saxophon ten und die Geschicke der Stiftung mit dem Motto „Jetzt begleitet. und in Zukunft“ lenken. Amtlicher Teil Öffentliche Sitzung des Beirates für Umwelt (GBl. S 202) hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft am 27.02.2020 folgende und Agenda 21 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, Satzung beschlossen: hiermit lade ich Sie zur öffentlichen Sitzung des Beirates § 1 Name und Sitz für Umwelt und Agenda 21 am Mittwoch, 11. März 2020 um 18:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses ein. Die Jagdgenossenschaft führt den Namen „Jagdgenossen- schaft Waldbronn“ und hat ihren Sitz in Waldbronn. Herzliche Grüße § 2 Mitgliedschaft Franz Masino Bürgermeister 1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Tagesordnung gelegenen Grundstücke. 1. Krähen in der Stuttgarter Straße, 2. Die Mitgliedschaft der Jagdgenossenschaft endet mit Information zum Artenschutz dem Verlust des Grundstückseigentums. 3. Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen die Jagd 2. Vorstellung Projekt "Blühender Naturpark", ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden Beitrag zum Artenschutz, darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord § 3 Aufgaben 3. E-Mobilität in Waldbronn, Aktueller Sachstand Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zuste- hende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen 4. Steingärten / Schotterflächen: zu verwalten, zu nutzen, auf den Zielen des JWMG (§ 2) Negative Auswirkungen auf die Umwelt angepasste Abschusspläne und Zielvereinbarungen über den 5. Sonstiges Abschuss von Rehwild im Jagdrevier hinzuwirken sowie für den Ersatz des den Jagdgenossen etwa entstehenden Wild- ________________________________________________________ schadens zu sorgen. § 4 Organe Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagem- entgesetz vom 25. November 2014 (Gbl. S. 550) sowie § 1 Organe der Jagdgenossenschaft sind: der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und 1. Die Versammlung der Jagdgenossen (§ 5) Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wild- 2. Der Jagdvorstand (§ 9) als Verwalter der Jagdgenossen- tiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 2. April 2015 schaft.
Nummer 10 Donnerstag, 05. März 2020 AMTSBLATT 5 § 5 Versammlung der Jagdgenossen § 10 Aufgaben des Jagdvorstands 1. Die Versammlung der Jagdgenossen wird vom Jagdvor- 1. Der Jagdvorstand hat die Interessen der Jagdgenossen- stand gemäß den gesetzlichen Fristen einberufen. Sie schaft im Rahmen des § 3 wahrzunehmen. Er ist an die ist einzuberufen, wenn dies mindestens ein Zehntel der Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen gebun- Mitglieder, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren den, soweit sich diese im Rahmen der Gesetze halten. Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks vertre- ten, verlangt. 2. Der Jagdvorstand ist befugt, in eigener Zuständigkeit dringende Angelegenheiten zu erledigen und unauf- 2. Die Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Jagd- schiebbare Geschäfte zu vollziehen. vorstand einzuberufen, wenn Entscheidungen im Rahmen des § 8 getroffen werden müssen. 3. Der Jagdvorstand hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: 3. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen ist vom Jagdvorstand mindestens 2 Wochen zuvor ortsüb- a) Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdge- lich bekannt zu geben. nossenschaft 4. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich. b) Durchführung der Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossenschaft, § 6 Stimmrecht und Beschlussfassung der Jagdgenossen c) Führung des Haushalts-, Kassen und Rechnungswesens, 1. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagd- einschließlich der Bestellung eines Kassen- und Rech- genosse hat eine Stimme. nungsprüfers 2. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr d) Führung des Schriftwechsels und Beurkundung von Be- Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die schlüssen nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. e) Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen bzw. orts- 3. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, ausgenommen bei üblichen Bekanntgaben Wahlen, bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden f) Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, geglie- und vertretenen Mitglieder, als auch der Mehrheit der bei dert in Jagdbögen, unter Beachtung von § 8 Buchstabe der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. f) dieser Satzung 4. Bei Wahlen bedarf ein Beschluss nur der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder der Jagdgenos- g) Abschluss einer Zielvereinbarung über den Abschuss von senschaft. Rehwild im Pachtgebiet., 5. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen h) Entscheidung über das Einvernehmen zum Abschussplan, mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. i) Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung zu Anträgen 6. Jeder anwesende Jagdgenosse oder Bevollmächtigte auf Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen nach Nr. 5 kann höchstens 10 abwesende Jagdgenossen j) Abrundung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks vertreten. k) Beitritt oder Zusammenschluss zu Hegegemeinschaften § 7 Sitzungsniederschrift 1. Über die Versammlung der Jagdgenossen ist eine Nie- § 11 Verzeichnis der Mitglieder der Jagdgenossenschaft derschrift aufzunehmen, die den wesentlichen Gang der (Jagdkataster) Verhandlung, den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und 1. Der Jagdvorstand hat ein Verzeichnis aller Mitglieder der das jeweilige Abstimmungsergebnis, nach Stimmen und Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen), unter Angabe der Grundflächen, bei Wahlen nur nach Stimmen, enthält. jeweiligen Grundflächenanteile am gemeinschaftlichen Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter, der vom Jagdbezirk (Jagdkataster), zu erstellen. Jagdvorstand bestimmt wird und, falls ein Schriftführer bestellt ist, auch von diesem zu unterzeichnen. 2. Das Verzeichnis ist jeweils mindestens vor der Einberu- fung einer neuen Jagdgenossenschaftsversammlung fort- 2. Zuständig für die Bestellung eines Schriftführers ist eben- zuschreiben. falls der Jagdvorstand. § 8 Aufgaben der Versammlung der Jagdgenossen § 12 Verfahren bei der Jagdrechtnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere über: Die jagdliche Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks erfolgt entweder durch Verpachtung oder durch angestellte a) Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft (Übertragung auf oder sonst beauftragte Jägerinnen und Jäger gemäß § 16 den Gemeinderat oder Wahl eines Jagdvorstands), Abs. 1 JWMG. Verpachtet wird durch freihändige Vergabe b) Art und Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, und Verlängerung laufender Pachtverträge. c) Zusammenlegung oder Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, § 13 Abschussplanung d) die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung, Soweit die Festsetzung eines Abschussplanes erforderlich e) Zustimmung zur Eingliederung eines an den gemein- ist, legt der Jagdvorstand den von den Jagdausübungs- schaftlichen Jagdbezirk angrenzenden Eigenjagdbezirk berechtigten für das kommende Jagdjahr (§ 17) oder für nach § 10 Abs. 4 JWMG, die kommenden zwei oder drei Jagdjahre aufgestellten Ab- f) Zustimmung zur Verpachtung des gemeinschaftlichen schussplan auf die Dauer von einer Woche zur kostenlosen Jagdbezirks an neue Pächter i.S.v. § 15 Abs. 4 Satz 4 Einsichtnahme für Mitglieder der Jagdgenossenschaft aus. JWMG und § 2 Abs. 3 DVO JWMG, falls eine solche Er wird beim Bürgermeisteramt Waldbronn ausgelegt und Zustimmung gesetzlich erforderlich ist, kann dort während der Sprechzeiten eingesehen werden. Ort g) Änderungen der Satzung, und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche h) Erhebung einer Umlage. vorher ortsüblich bekannt gegeben. Die Jagdgenossen kön- nen gegen den Abschussplan innerhalb der Auslegungsfrist § 9 Jagdvorstand Einwendungen erheben. Der Jagdvorstand wird die Einwen- 1. Die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wurde nach § dungen, einschließlich eventueller Änderungsvorschläge, im 15 Abs. 7 JWMG für die Dauer der gesetzlichen Min- Abschussplan vermerken. destpachtzeit dem Gemeinderat übertragen. Der Jagd- vorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und § 14 Anteil an Nutzungen und Lasten außergerichtlich. Die Höhe der Beteiligung der Jagdgenossen an den Nutzun- 2. Der Gemeinderat als Jagdvorstand kann entsprechend gen und Aufwendungen der Jagdgenossenschaft richtet sich den Vorschriften der Gemeindeordnung den Bürgermeis- nach dem Verhältnis ihrer jagdlich nutzbaren Grundstücke ter und Dritte mit der Erledigung von Aufgaben aus sei- zur gesamten Jagdnutzungsfläche des gemeinschaftlichen nem Zuständigkeitsbereich beauftragen. Jagdbezirks. (weiter auf Seite 10)
6 AMTSBLATT Nummer 10 Donnerstag, 05. März 2020 Vom Handyfasten und anderen Ideen Was bedeutet die Fastenzeit, damals und heute? Liebe Kinder den Kopf und die Seele leicht Hallo Mamas, Papas, und frei zu machen. Für die Omas und Opas Christen ist die Fastenzeit eine Vorbereitungszeit auf das Oster- Menschen fasten weil sie schlan- fest. Sie beginnt nach dem bun- Redaktion ker werden wollen oder weil es ten Karnevalstreiben an Ascher- Tanja Feller der Arzt verordnet hat. Das ist mittwoch und endet einen Tag Marktplatz 7 aber nicht ganz die Idee der vor Ostern, dem Karsamstag. 76337 Waldbronn Fastenzeit. Eher geht es darum, Doch was bedeutet fasten? kinderseite@waldbronn.de Die meisten Religionen ken- Fasten bedeutet also einerseits, nen Fastenzeiten. Muslime dass jemand ganz oder teilweise fasten beispielsweise im Monat auf Nahrung verzichtet. Anderer- Ramadan von Sonnenauf- bis seits ist mit Fasten auch gemeint, Sonnenuntergang. Das heißt, dass man zur Ruhe kommt und das dass sie erst essen, wenn es eigene Leben überdenkt: vom dunkel wird. Bedeutet Fasten- Lärm zur Stille, vom Streit zur zeit für Christen somit, dass sie Versöhnung, vom Übermaß zu erst wieder an Ostern etwas mehr Bescheidenheit. essen dürfen? Nein! Da die Fastenzeit 40 Tage lang dauert, Vielleicht gelingt Euch das auch wäre das doch sehr ungesund. ein wenig und Ihr habt spontan eine gute Idee, wie Ihr in der Zeit bis Ostern etwas zur Ruhe kom- Familienmusical ab 5 Jahren am Sonntag, 22. März men könntet. Auf was könntet Ihr um 15 Uhr in der Stadthalle Ettlingen in der Fastenzeit verzichten? Auf Gummibärchen, die Lieblingssen- dung, das Handy oder zumindest Je 2 Freikarten haben gewonnen: WhatsApp? Wie wäre es alternativ Liv Lisette Scheipers mit 40 Tagen ohne „schwätzen im Noah mit Emilia Kraft Schulunterricht“? Zu schwierig? Bianca Kroll Man kann es zunächst auch damit Während der Fastenzeit sind versuchen, niemanden zu ärgern. Die Karten sind an der Theaterkasse der Stadthalle Wurst- und Fleischwaren tabu! Ettlingen für Euch hinterlegt. Viel Spaß im Musical! Warum dauert die Fastenzeit Früher war es tatsächlich so, genau 40 Tage? In der Bibel wird dass gläubige Christen in der erzählt, wie Jesus 40 Tage in der mone alles andere als christlich, Fastenwitz Fastenzeit nur eine Mahlzeit Wüste gefastet hat, um sich darauf oder? der Woche am Tag aßen und dabei gänz- vorzubereiten, den Menschen von Wenn Fasten gut tut, lich auf Wurst, Fleisch und Gott zu erzählen. Um ihm nach- Viel Erfolg beim dann faste ich, indem Süßes verzichteten. zuempfinden, fasten Christen in Fasten wünscht Euch, ich auf Menschen unserer Zeit während sie sich auf Euer Feuerwaldi verzichte, die mir nicht Heute ist man weniger streng. das Osterfest vorbereiten. gut tun. So gelten nur noch der Ascher- mittwoch und der Karfreitag Genau genommen sind es von als Fastentage. An diesen Aschermittwoch bis Ostersonntag mehr als 40 Tage. Doch Sonntage 40 Tage Fastenkalender Tagen essen viele Christen Fisch, da Fleisch verboten ist. zählen nicht zu den Fastentagen Wieso nicht einen Fastenkalender basteln, der ähnlich und werden daher nicht mitge- wie der Adventskalender funktioniert. Ihr benötigt 40 Könnt Ihr Euch vorstellen, 40 rechnet. Solltet Ihr Euch beispiels- Zettelchen, auf denen Ihr für jeden Tag Gebote, wie zum Tage ohne Süßigkeiten auszu- weise den „Fastenvorsatz“ keine Beispiel „lächeln“, „helfen“, „teilen“ und Verbote wie kommen? Die gute Nachricht: Süßigkeiten essen – gesetzt haben, „lügen“, „schimpfen“ oder „streiten“ notiert. So habt Ihr Kinder mussten zu keiner Zeit dürft Ihr die Sonntage als kleine für jeden Tag einen eigenen „Fastenvorsatz“. fasten. Doch wenn Ihr möchtet, Inseln betrachten, an denen Ihr könnt Ihr das mit den Süßig- Euch ruhig mal einen kleinen Scho- Spielerischer wird das Ganze, wenn Ihr eine Strichliste keiten einmal ausprobieren. koriegel gönnen dürft. Schließlich für Verstöße einführt. So könnt Ihr an Ostern den Mami, Papi und der Zahnarzt ist schlechte Laune auf Grund „Fastenkönig“ ermitteln – wer am wenigsten Striche hat. freuen sich bestimmt! fehlender Schokoladen-Glückshor-
Nummer 10 Donnerstag, 05. März 2020 AMTSBLATT 7 Ein Besuch in unse- rer Totes Meer Totes-Meer- Salzgrotte in der Albtherme lohnt zu jeder Jahreszeit. Sanfte Licht Licht- und Klangeffekte, beque- me Liegen und eine ruhige Atmosphäre sorgen für tiefe erholsame Entspannung sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern. Wohltuend sind wiederholte Aufenthalte besonders bei Allergien wie zum Beispiel Heuschnupfen. Für Familien gibt es be- Kurverwaltungsgesellschaft mbH Besucherzeiten. Infos unter 07243-5657-0. sondere Besucherzeiten Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, Telefon 07243-56570
8 AMTSBLATT Nummer 10 Donnerstag, 05. März 2020 Diese Ausgabe erscheint auch online Störungsdienste Gemeindeverwaltung Waldbronn Wasser: Tel. 0171 6517824 Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, Tel. 609-0, Fax: 609-89 Während der Öffnungszeiten Pforte Rathaus (siehe rechts) gemeinde@waldbronn.de, www.waldbronn.de zusätzlich Tel. 609-0 Erdgas: Störungsmeldestelle Erdgas-Südwest GmbH Sprechzeiten Verwaltung Tel. 01802 056-229 Montag, Mittwoch, Freitag 9:00 - 12:00 Uhr Strom: Netze BW Störungsnummer Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Tel. 0800 3629477 Kabelfernsehen: Unitymedia Sprechzeiten BM Masino Tel. 0711/54888150 oder 01806 888150 Montag, 09.03. 10:00 - 12:00 Uhr Meldung defekter Straßenbeleuchtung Tel. 609-302 Donnerstag, 12.03. 16:00 - 18:00 Uhr Notrufe (tel. Voranmeldung erwünscht, Tel. 609-101) Feuerwehr + Rettungsleitstelle 112 Öffnungszeiten Bürgerbüro, Tel. 609-111 Polizei 110 Montag - Mittwoch 7:00 - 12:00 Uhr Polizeirevier Ettlingen 3200-312 Donnerstag 7:00 - 18:00 Uhr Polizeiposten Albtal 67779 Freitag 7:00 - 12:00 Uhr Standort Defillibrator am Rathausmarkt: Öffnungszeiten Pforte, Tel. 609-0 Vorraum Volksbank Ettlingen, Marktplatz 1 Montag - Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr Krankentransporte 19222 13:15 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr Ärztlicher Notdienst Das Fundbüro befindet sich an der Pforte im Rathaus. An den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Restmüll und Wertstoffe Kostenfreie Rufnr. 116117 Mo.-Fr. 9-19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprech- Restmüll stunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, ganz Waldbronn 12.03.2020 nur für gesetzlich Versicherte unter 0711/96589700 oder 1,1-cbm-Container 06.03.2020 docdirekt.de Grüne Tonne ganz Waldbronn (inkl. 1,1-cbm-Container) 19.03.2020 Öffnungszeiten Notdienstpraxis Ettlingen, Am Stadtbahnhof 8, Tel. 116117 Schadstoffsammlung Mo. - Fr., 19 - 21 Uhr, Sa./So./Feiertag 10 - 14 Uhr und (Orte und Zeiten siehe Abfallkalender) 16 - 20 Uhr Rei.: Di, 17.03.2020 An Wochentagen, außerhalb der Sprechstunden, beachten 9.20-10.20 Uhr, Parkplatz Kurhaus Sie bitte die entsprechenden Hinweise auf dem Anrufbe- Bus.: Mi, 18.03.2020 antworter Ihres Hausarztes! 10.30-11.30 Uhr, Parkplatz Tennishalle Etz.: Di, 17.03.2020 Zahnärztlicher Notfalldienst 10.35-11.05 Uhr, Jahnstr./Esternaystr. Zusatztour Ettlingen: Sa, 21.03.2020 Samstag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr sowie an Feier- 14-16 Uhr, Parkplatz Albgauhalle, Middelkerkerstr. tagen unter 0621/38000812 erreichbar. Papiersammlung Augenärztlicher Notfalldienst Etzenrot 25.04.2020 Sperrmüll/Elektronik - Schrott auf telefonische Anfrage Patienten, die außerhalb der Sprechstundenzeiten eine au- beim Abfallwirtschaftsbetrieb 0800 2982030 genärztliche Behandlung benötigen, können zu den nach- Wertstoffe folgenden Dienstzeiten unter der zentralen Rufnummer Bauhof, Daimlerstr. Sa., 9.00 - 16.00 Uhr 01805/19292-122 den Dienst habenden Arzt erreichen: MO, DI, DO und FR: 19-8 Uhr / MI: 13-8 Uhr / Grüngutplätze Im Ermlisgrund und Wiesenfesthalle SA, SO und Feiertag: 8-8 Uhr Di. + Fr. 9.00 - 17.00 Uhr Sa. 10.00 - 16.00 Uhr Notdienste der Apotheken Dienstbereit von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des folgenden Ta- ges www.aponet.de oder www.lak-bw.notdienst-portal.de. Impressum Herausgeber: Gemeinde Waldbronn, Druck und Verlag: NUSSBAUM Vom Festnetz kostenfreie Nr. 0800 0022833 oder ggf. die Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 von allen Mobilnetzen erreichbare Nr. 22833 (gebühren- Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048, pflichtig). www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Franz Masino, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, für „Was sonst noch inte- ressiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: Tel. 07243 5053-0, E-Mail: ettlingen@nussbaum-medien.de Das Amtsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich am Donnerstag (an Feier- tagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Ver- triebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
Nummer 10 Donnerstag, 05. März 2020 AMTSBLATT 9 BürgerApp für Waldbronn Veranstaltungstipps www.waldbronn.de Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen, ab sofort gibt es für unsere Gemeinde auch eine Bürge- rApp von Nussbaum Medien. Fr 06.03.20 Eistreff - 'Vote your Mottoparty' Die App bietet einen Überblick über das Geschehen in 18 - 22 Uhr Veranstaltungsort: Eistreff Waldbronn Waldbronn, die Möglichkeit, die Inhalte des Amtsblattes Veranstalter: Kurverwaltung Waldbronn auch mobil zu lesen, die neuesten Informationen zu Ver- Fr 06.03.20 Mitgliederversammlung einen und lokalem Gewerbe und einen aktuellen Veran- 19:30 Uhr Veranstaltungsort: Clubhaus TSV Etzenrot staltungskalender der Region. Veranstalter: TSV Etzenrot Über die Rubrik „Mitteilungsblatt“ lassen sich die Artikel Fr 06.03.20 Lachkoma - HERKULESKEULE des Amtsblatt Waldbronn und weiterer Mitteilungsblätter 20:00 Uhr Veranstaltungsort: Kulturtreff Waldbronn online abrufen, als einzelne Artikel oder als komplet- Veranstalter: Kulturring Waldbronn tes PDF. Während der Einführungsphase ist dies für alle Sa 07.03.20 Generalversammlung Nutzer möglich. Danach bleiben bestimmte Inhalte und Veranstaltungsort: Vereinsheim "Adler" Rubriken den Abonnenten des Amtsblatt Waldbronn vor- Gesangverein Busenbach behalten. Mit dem Start der App in weiteren Kommunen Veranstalter: Obst- und Gartenbauverein kommen stetig neue Mitteilungsblätter hinzu, die in der Busenbach BürgerApp gelesen werden können. Sa 07.03.20 Generalversammlung In der Rubrik Veranstaltungen hält Sie ein aktueller Veran- Veranstaltungsort: Proberaum staltungskalender immer auf dem Laufenden über Kultur, Musikverein "Lyra" Reichenbach Musik, örtliche Feste und andere Events. Mit dem Start Veranstalter: Musikverein Lyra Reichenbach der App in weiteren Kommunen sind auch hier weitere Veranstaltungen verfügbar. Sa 07.03.20 Führung über den Rutengängerlehrpfad In der Rubrik „Vereine & Co.“ finden Sie aktuelle Infor- um 15 Uhr Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Dauer Veranstaltungsort: Kurpark Waldbronn mationen zu Vereinen und Institutionen. Über die aktu- ca. 2,5 Std. Der Treffpunkt ist am Aufgang zur Straßen- ellen Mitteilungsblatt-Artikel sind Sie mittendrin im regen bahnhaltestelle Kurpark. Vereinsleben von Waldbronn. Über die Suchfunktion ist Veranstalter: Rutengänger Verband BW e.V. es möglich, direkt nach Vereinen und Institutionen zu su- chen, die für Sie von persönlichem Interesse sind. Sa 07.03.20 Eistreff - 'Best of Partys' Über die Rubrik „Un- 18 - 22 Uhr Veranstaltungsort: Eistreff Waldbronn ternehmen“ finden Sie Veranstalter: Kurverwaltung Waldbronn schnell und einfach den So 08.03.20 Eistreff - Closing Party Spezialisten, den Sie für 18 - 22 Uhr Veranstaltungsort: Eistreff Waldbronn Ihr Vorhaben brauchen, Veranstalter: Kurverwaltung Waldbronn ob Arzt oder Apotheke, Mi 11.03.20 Sitzung des Beirates für Umwelt Gastronomie oder Werk- 18.00 Uhr und Agenda 21 statt – im Fokus stehen Veranstaltungsort: Bürgersaal, die lokalen Unternehmen. Rathaus Waldbronn Ein Blick in die Zukunft Veranstalter: Gemeinde Waldbronn Die Entwicklung der Bür- Mi 11.03.20 Mitgliederversammlung 2020 gerApp ist noch lange 19:00 Uhr Veranstaltungsort: Wanderheim nicht fertig, es wird wei- Schwarzwaldverein Waldbronn ter an der Optimierung Veranstalter: malt'n'more e.V. gearbeitet. Gemeindewerke Waldbronn Turnusmäßiger Wechsel von Wasserzählern nach dem Eichgesetz Die Bediensteten der Gemeindewerke Waldbronn haben mit dem turnusmäßigen Wechsel der Was- serzähler begonnen. Betroffen sind alle Hauptwas- serzähler mit dem Eichjahr 2014. Die Arbeiten werden das ganze Jahr über ausgeführt. Die Bediensteten haben einen Ausweis der Ge- Besuchen Sie uns auch meindewerke. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Wasserzähler frei im Internet: zugänglich sind, damit ein reibungsloser Wechsel stattfinden kann. Ihre Gemeindewerke Waldbronn Für Rückfragen: Tel. Tel. 07243/609-333 609-211 www.waldbronn.de Fax 609-8211 E-Mail: s.brinkmann@waldbronn.de Änderungen der Eigentumsverhältnisse bitten wir umgehend mitzuteilen. Um eine ordnungsgemä- ße Abrechnung erstellen zu können, brauchen wir den Übergabezeitpunkt und den Zählerstand der Hauptwasseruhr.
10 AMTSBLATT Nummer 10 Donnerstag, 05. März 2020 § 15 Verwendung des Reinertrags Satzung über die Stellplatzverpflichtung 1. Die Versammlung der Jagdgenossen hat beschlossen, von Wohnungen (Stellplatzsatzung) dass der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Gemeinde Waldbronn zur Verfügung gestellt wird. Öffentliche Bekanntmachung des 2. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft, das diesem Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag verlangen. Der Anspruch Öffentlichkeit gemäß § 74 Abs. 6 LBO erlischt, wenn er bis zum Ablauf eines Monats nach Baden-Württemberg i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB Bekanntmachung der Beschlussfassung nicht schriftlich Der Gemeinderat der Gemeinde Waldbronn hat in seiner oder mündlich zum Protokoll beim Beauftragten der Sitzung am 19.02.2020 beschlossen, das Verfahren zur Auf- Jagdgenossenschaft geltend gemacht wird. stellung einer Satzung über die Stellplatzverpflichtung von 3. Für die Bearbeitung eines form- und fristgerecht ge- Wohnungen einzuleiten. Der Beschluss wird hiermit öffentlich stellten Antrags nach Nr. 2 wird eine Gebühr in Höhe bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB). von 50,- Euro pro Auszahlungsantrag erhoben und mit Außerdem wurde der Entwurf der „Satzung über die Stell- dem Anteil am Reinertrag verrechnet. Für die Erhebung platzverpflichtung von Wohnungen (Stellplatzsatzung)“ vom der Gebühr gelten die Vorschriften der Verwaltungsge- Februar 2020 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit bührensatzung der Gemeinde Waldbronn entsprechend. und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die Zurückweisung nicht form- und fristgerecht gestellter beschlossen (gemäß § 74 Abs. 6 LBO Baden-Württemberg Auszahlungsanträge erfolgt gebührenfrei. i. V. m. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB). 4. Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Reinertrag Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) sieht als 50,- Euro, so wird die Auszahlung erst fällig, wenn vor, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnun- der Betrag durch Zuwachs (Aufsummierung) mindestens gen für jede Wohneinheit pauschal ein geeigneter Stellplatz 50,- Euro erreicht hat; unberührt hiervon bleiben die für Kfz herzustellen ist. Sie fordert zudem die Herstellung Fälle, in denen der Jagdgenosse aus der Jagdgenossen- von Fahrradabstellplätzen entsprechend dem regelmäßig zu schaft ausscheidet. erwartenden Bedarf der Anlage selbst. Die allgemeine Re- gelung orientiert sich dabei nicht an den konkreten örtlichen § 16 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Verhältnissen und Bedarfen. Die Landesbauordnung eröffnet Kassen- und Rechnungsprüfung aber die Möglichkeit, aus Gründen des Verkehrs, aus städ- 1. Ein besonderer Haushaltsplan für die Jagdgenossen- tebaulichen Gründen oder aus Gründen der sparsamen Flä- schaft wird nicht aufgestellt chennutzung eine kommunale Stellplatzsatzung zu beschlie- ßen. Hierdurch können auch äußere Rahmenbedingungen 2. Die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft und Besonderheiten gezielt berücksichtigt werden. sind, voneinander getrennt (Bruttoprinzip), unter Angabe von Tag (Datum) und Grund der Zahlung sowie des Da in Waldbronn örtliche Bereiche mit Regelungsbedarf be- Zahlungspflichtigen und Grund der Zahlung sowie des stehen, ist die Stellplatzsituation in der Ortslage vom Büro Modus Consult untersucht worden. Die Untersuchung loka- Zahlungspflichtigen bzw. Empfangsberechtigten in einem lisiert konkrete Bereiche mit einer angespannten Parkplatz- Kassenbuch aufzuführen. Für jedes Wirtschaftsjahr (§ 17) situation und städtebauliche Einflüsse, für die Regelungsbe- ist ein neues Kassenbuch anzulegen. Die Kassenbücher darf durch Stellplatzsatzung besteht und nicht bereits durch sind jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres mit der Aus- örtliche Bauvorschrift zu einem Bebauungsplan eine speziel- weisung des Reinertrags abzuschließen. Die abgeschlos- lere Regelung getroffen ist. In diesem Zusammenhang wird senen Kassenbücher sind anschließend nach Ablauf von auch die Entlastungsmöglichkeit durch Fahrradabstellplätze 3 Wirtschaftsjahren in angemessenen Zeitabständen, in berücksichtigt. der Regel jedoch spätestens nach 3 Jahren, in einer Kassenbestandsaufnahme zu ermitteln, ob der Kasse- Räumlicher Geltungsbereich: nistbestand mit dem Kassensollbestand übereinstimmt, Die Satzung gilt für einen ca. 230,9 ha großen räumlichen der Zahlungsverkehr, die Kassengeschäfte und die Buch- Geltungsbereich, der die Ortsteile Busenbach, Reichenbach führung ordnungsgemäß erledigt werden, insbesondere und Etzenrot umfasst. die Einnahmen und Ausgaben rechtzeitig und vollständig Die genaue, maßgebliche zeichnerische Abgrenzung des eingezogen oder geleistet werden und dem Grunde und Geltungsbereiches mit seinen Teilgeltungsbereichen ergibt der Höhe nach den Rechtsvorschriften und Verträgen sich aus dem nachfolgenden Lageplan: entsprechen. § 17 Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr (Jagdjahr) läuft vom 1. April bis 31. März. § 18 Bekanntmachungen 1. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen- schaft (§ 5) und die Auslegung des Abschussplans (§ 13) werden im Amtsblatt der Gemeinde Waldbronn bekannt gegeben. 2. Im Übrigen werden die öffentlichen Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft im Amtsblatt der Gemeinde Waldbronn veröffentlicht. § 19 Wirksamkeit der Satzung; öffentliche Bekanntmachung 1. Die Satzung der Jagdgenossenschaft Waldbronn bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Gemeinderats und der Genehmigung durch die untere Jagdbehörde. 2. Die Satzung bedarf der öffentlichen Bekanntmachung ge- mäß den Bestimmungen des § 18. Sie tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Beteiligung: Waldbronn, den 27.02.2020 Die Öffentlichkeit wird hiermit am Verfahren in Form einer gez. Offenlage gemäß § 74 Abs. 6 LBO i. V. m. § 3 Abs. 2 Bürgermeister Franz Masino (Jagdvorstand) BauGB beteiligt.
Nummer 10 Donnerstag, 05. März 2020 AMTSBLATT 11 Der Entwurf der Stellplatzsatzung liegt mit Begründung und Stellplatzuntersuchung im Foyer (Erdgeschoss) des Rathau- ses Waldbronn, Marktplatz 7, in der Zeit von Freitag, 13.03.2020 bis einschließlich Mittwoch, 14.04.2020 Die Gemeinde Waldbronn (13.000 Einwohner) sucht zum während der üblichen Dienststunden (Montag, Mittwoch und nächstmöglichen Zeitpunkt einen Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich zur Einsicht aus. Zusätzlich werden Mitarbeiter (m/w/d) im Gemeindlichen die entsprechenden Entwurfsunterlagen zur Stellplatzsatzung Vollzugsdienst in Vollzeit während des oben genannten Zeitraumes auch auf der Internet- Das Aufgabengebiet umfasst seite der Gemeinde Waldbronn (https://www.waldbronn.de/ • Überwachung des ruhenden Verkehrs de/Rathaus/Bauen-Wohnen/Bebauungsplaene/Offenlagen) • Vollzug von Gemeindesatzungen im PDF-Format zur Einsicht bereitgehalten. Innerhalb dieser • Schutz öffentlicher Grünanlagen und Kinderspielplätze Frist wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich über die allge- • Aufgaben im Feldschutz meinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir- kungen der Planung zu informieren und zu diesem Entwurf Wir erwarten Stellung zu nehmen; bei der Gemeindeverwaltung Wald- • Ein freundliches Auftreten bronn, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn. Da das Ergebnis der • Flexibilität, Zuverlässigkeit und Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe Verantwortungsbewusstsein der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. • Belastbarkeit und Fähigkeit zum selbständigen Handeln • Bereitschaft, auch außerhalb der üblichen Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Ausle- Arbeitszeiten Dienst zu leisten gungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss- • Bereitschaft die entsprechenden Qualifizierungen und fassung über die Stellplatzsatzung unberücksichtigt bleiben Fortbildungen zu absolvieren können. • Führerschein der Klasse B Waldbronn, den 26.02.2020 Wir bieten Franz Masino, Bürgermeister • eine Beschäftigung nach dem TVöD in der Entgeltgruppe E 6 • eine unbefristete, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit • ein engagiertes, eingespieltes, kooperatives und qualifiziertes Team • ein angenehmes Arbeitsumfeld Die Gemeinde Waldbronn (13.000 Einwohner) sucht zum • ein Dienstfahrzeug sowie ein Dienst-Pedelec nächstmöglichen Zeitpunkt einen Ihre Bewerbungsunterlagen KFZ-/Landmaschinenmechaniker (m/w/d) senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis spätes- tens 27.03.2020 an die Gemeinde Waldbronn, Personal- in Vollzeit amt, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, oder per Email an Das Aufgabengebiet umfasst s.liebke@waldbronn.de. • Unterhaltung, Pflege und Wartung der gemeindlichen Für telefonische Anfragen steht Ihnen Herr Lamprecht technischen Arbeitsgeräte und Fahrzeuge unter der Tel.Nr. 07243/609-154 gerne zur Verfügung. • Prüfung und Sicherstellung der Verfügbarkeit von Hilfs- Informationen über die Gemeinde erhalten Sie im Internet stoffen, Ersatzteilen etc. unter www.waldbronn.de • Mitarbeit bei der Neuanschaffung von Maschinen, Ge- räten und Fahrzeugen • Überwachung von wiederkehrenden Prüfungen für den Bereich des Fuhrparks • Mitarbeit bei der Durchführung des Winterdienstes Rechnungsamt • Mitarbeit im Bauhof oder der Gärtnerei Wir erwarten Haushaltsplan 2020 der Gemeinde und • einen Mitarbeiter (w/m/d) mit einer abgeschlossenen Wirtschaftsplan 2020 Ausbildung als KFZ- oder Landmaschinenmechaniker für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ • Führerschein der Klassen C/CE • Technisches Verständnis Die vom Gemeinderat der Gemeinde Waldbronn am • Handwerkliches Geschick 18.12.2019 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr • Einsatzfreude, Flexibilität, Belastbarkeit und Fähigkeit 2020 sowie der Feststellungsbeschluss des Wirtschaftsplans zum selbständigen Handeln des Eigenbetriebs der Gemeinde Waldbronn für das Wirt- • Serviceorientierung, Team- und Kooperationsfähigkeit schaftsjahr 2020 werden nachstehend bekannt gemacht. Wir bieten Das Landratsamt Karlsruhe hat mit Schreiben vom 25.02.2020 • eine Beschäftigung nach dem TVöD in der Entgelt- die Gesetzmäßigkeit bestätigt. gruppe E 6 Gleichzeitig hat es den Gesamtbetrag der vorgesehenen • eine unbefristete, vielseitige und verantwortungsvolle Kreditaufnahmen im Rahmen der Haushaltssatzung in Höhe Tätigkeit von 4.985.300 € genehmigt. • ein engagiertes, eingespieltes, kooperatives und quali- Die Genehmigung des Höchstbetrages der Kassenkredite fiziertes Team wird mit der Auflage erteilt, dass ein Betrag von 6.000.000 € • ein angenehmes Arbeitsumfeld ausschließlich bei der Inanspruchnahme der Gemeinde aus Ihre Bewerbungsunterlagen der Gewährträgerschaft gegenüber dem KVBW überschritten senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis spätes- werden darf. tens 27.03.2020 an die Gemeinde Waldbronn, Personal- amt, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, oder per Email an Im Rahmen des Wirtschaftsplans 2020 des Eigenbetriebs s.liebke@waldbronn.de. Wasserversorgung hat das Landratsamt die vorgesehene Für telefonische Anfragen steht Ihnen der Bauhofleiter Kreditaufnahme von 107.300 € und die Aufnahme von Kas- Jürgen Steppe (Telefon:0171/4729686) oder der Gärtner- senkrediten bis zum Höchstbetrag von 500.000 € genehmigt. eileiter Samuel Schöpfle (Telefon: 0171/9566467) gerne Der Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan 2020 liegen in zur Verfügung. der Zeit vom 6. März bis einschließlich 16. März 2020 zur Informationen über die Gemeinde erhalten Sie im Internet Einsichtnahme beim Bürgermeisteramt Waldbronn, Markt- unter www.waldbronn.de platz 7, im Foyer (Erdgeschoss) des Rathauses, während der üblichen Dienststunden, öffentlich aus.
12 AMTSBLATT Nummer 10 Donnerstag, 05. März 2020 HAUSHALTSSATZUNG maßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt der Gemeinde Waldbronn für das Haushaltsjahr 2020 auf 1.275.000,00 EUR Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- § 4 Kassenkredite temberg i. d. F. vom 24.07.2000 (GBI. Der Höchstbetrag der Kassenkredite S. 582), zuletzt geändert am 06.03.2018 (GBI. S. 65, 73), hat wird festgesetzt auf 15.000.000,00 EUR der Gemeinderat am 18.12.2019 folgende Haushaltssatzung § 5 Sperrvermerke für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen: Der Gemeinderat hat Sperrvermerke § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt in Höhe von 200.000,00 EUR Der Haushaltsplan wird festgesetzt beschlossen. Die betroffenen Produkte/Sachkonten bzw. Investitionsmaßnahmen sind aus Anlage 1 dieser Satzung 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR ersichtlich. 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Waldbronn, den 18.12.2019 Erträge von 26.961.000,00 Masino Thomann 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 30.614.000,00 Bürgermeister Gemeindekämmerer 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergeb- nis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von - 3.653.000,00 FESTSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSPLANES 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen DES EIGENBETRIEBES Erträge von - WASSERVERSORGUNG 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen der Gemeinde Waldbronn Aufwendungen von - für das Wirtschaftsjahr 2020 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2019 auf- (Saldo aus 1.4 und 1.5) von - grund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis i. d. F. vom 08.01.1992 (GBI. S. 21), der §§ 1 bis 5 der (Summe aus 1.3 und 1.6) von - 3.653.000,00 Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 (GBI. S. 776), i. V. mit den §§ 79, 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung i. d. F. 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR vom 24.07.2000 (GBI. S. 582), den Wirtschaftsplan des Ei- 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus genbetriebes der Gemeinde Waldbronn für das Wirtschafts- laufender Verwaltungstätigkeit von 26.779.200,00 jahr 2020 wie folgt festgestellt: 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus § 1 Wirtschaftsplan laufender Verwaltungstätigkeit von - 33.121.600,00 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf im Erfolgsplan in EURO des Ergebnishaushalts in den Erträgen auf 1.430.000,00 (Saldo aus 2.1 und 2.2) von - 6.342.400,00 in den Aufwendungen auf 1.497.000,00 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 13.840.500,00 auf einen Jahresverlust von 67.000,00 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen im Vermögensplan in den Einnahmen aus Investitionstätigkeit von - 11.878.000,00 und Ausgaben auf 1.168.000,00 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittel- § 2 Kreditermächtigung überschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit Der Gesamtbetrag der für den Eigenbetrieb (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 1.962.500,00 im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 107.300,00 EUR 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss /-bedarf § 3 Umschuldung (Saldo aus 2.3 und 2.6) von - 4.379.900,00 Nachrichtlich: 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen Es wird zudem ein bestehendes Darlehen aus Finanzierungstätigkeit von 4.985.300,00 umgeschuldet in Höhe von 307.000,00 EUR 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen § 4 Kassenkredite aus Finanzierungstätigkeit von - 605.400,00 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittel- festgesetzt auf 500.000,00 EUR überschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit Waldbronn, den 18.12.2019 (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 4.379.900,00 Masino Thomann 2.11 Veranschlagte Änderung des Bürgermeister Gemeindekämmerer Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von - Öffentliche Bekanntmachung zur Feuerwehrkostenersatzsatzung § 2 Kreditermächtigung Der Gemeinderat der Gemeinde Waldbronn hat in der Ge- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für meinderatsitzung am 19.02.2020 nachstehende Feuerwehr- Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen (Krediter- kostenersatzsatzung beschlossen, die hiermit öffentlich be- mächtigung) wird festgesetzt kannt gemacht wird: auf 4.985.300,00 EUR Satzung davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf - EUR zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Waldbronn § 3 Verpflichtungsermächtigungen - Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) - Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl S. 581, 698) Auszahlungen für Investitionen und lnvestitionsförderungs- zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21. Mai
Nummer 10 Donnerstag, 05. März 2020 AMTSBLATT 13 2019 (GBl. S. 161, 186) in Verbindung mit §§ 34 Absatz 4 ln den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und Absatz 5 Satz 2 des Feuerwehrgesetzes (FwG) Baden- und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg Württemberg in der Fassung vom 2. März 2010 zuletzt (PolG) entsprechend. geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz ver- (GBl. S. 161, 185) hat der Gemeinderat der Gemeinde Wald- langt. Kostenersatzpflichtig ist bronn am 29.Januar 2020 folgende Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuer- 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich wehr Waldbronn - Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten -beschlossen: entsprechend, §1 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leis- Geltungsbereich tung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leis- tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, tungen der Freiwilligen Feuerwehr Waldbronn (im folgen- 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht den Feuerwehr genannt). wurde, (2) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben un- 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeug- berührt. halter, wenn der Einsatz durch den Betrieb vom Kraft- fahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder §2 Wasserkraftfahrzeug ein verursacht wurde. Aufgaben der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr hat (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notstän- liegt. den Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Ge- meinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schüt- §4 zen und Überlandhilfe 2. Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedroh- Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feuerwehr lichen Lagen technische Hilfe zu leisten. zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34 Absätze 4 bis 8 FwG i.V.m. § 5 der Satzung gelten entsprechend. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, ei- nen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das §5 zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Höhe des Kostenersatzes Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Ab- bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist sätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder beigefügten Verzeichnis. verhindert werden kann. (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durchschnittssätze festgelegt. (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauf- (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feu- tragt werden erwehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für pauschalen Stundensätze der Verordnung des Innenmi- Menschen, Tiere und Schiffe und nisteriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils gel- der Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der tenden Fassung. Brandsicherheitswache. (4) Die Einsatzdauer beginnt §3 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung Kostenersatzpflicht (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstel- (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unent- lung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwen- geltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt digen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. ist. Kostenersatz wird verlangt: 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehr- 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Scha- gerätehaus und endet nach der Wiederherstellung den vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, der Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder ein- von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, satzfähig gemacht werden. Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde, 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerech- -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- net. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten oder Industriebetrieb anfallen, auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefähr- (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für denden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwe- 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden cke entstand, Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereig- leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete nisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahr- Kosten, lässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm Absatz 1 Satz 2 Nr.3, einer Brandmeldeanlage oder einer anderen techni- 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige schen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung beson- wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, derer Lösch- und Einsatzmittel und die Reparatur oder 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen den Ersatz besonderer Ausrüstungen entstandenen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraft- Kosten und Auslagen. fahrzeug installiertes System zum Absetzen eines au- §6 tomatischen Notrufs oder zur automatischen Übertra- Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld gung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereig- (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendi- nis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag. gung der Inanspruchnahme der Feuerwehr.
Sie können auch lesen