Neues Löschgruppenfahrzeug für Ilfelder Ortsfeuerwehr

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Neues Löschgruppenfahrzeug für Ilfelder Ortsfeuerwehr
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
AMTSBLATT                           FÜR DIE GEMEINDE HARZTOR • AMTSBLATT der
           der Gemeinde Harztor - HARZTOR INFORMATIONEN
                                                                              Gemeinde
                                                                          Nr. 09            Harztor
                                                                                 • 25. September 2019

                                                                                                                    ORTSCHAFTEN
                                                                                                                    DER GEMEINDE HARZTOR:
                                                                                                                    • HARZUNGEN
                                                                                                                    • HERRMANNSACKER
                                                                                                                    • ILFELD
                                                                                                                    • NEUSTADT
                                                                                                                    • NIEDERSACHSWERFEN

26. Jahrgang • Nr. 09                                        www.harztor.de                                            25. September 2019

                Neues Löschgruppenfahrzeug
                  für Ilfelder Ortsfeuerwehr
Die Ortsfeuerwehr Ilfeld-Wieg-
ersdorf hat am Samstag (14. Sep-
tember) ein neues Löschgruppen-
fahrzeug in Dienst genommen.
Das moderne Fahrzeug ersetzt
das 26 Jahre alte Auto, das der
TÜV im vergangenen Jahr still-
gelegt hatte. „Es war an der Zeit,
dass wir dieses Fahrzeug end-
lich in Einsatz nehmen können.
Das Löschgruppenfahrzeug ist
das Auto, das wir als Wehr für un-
sere Arbeit am häufigsten benö-
tigen“, sagte Ortsbrandmeister
Tino Schneider. 305.000 Euro hat
das neue Fahrzeug gekostet. Den
Großteil hat die Gemeinde Harz-
tor finanziert, rund 90.000 Euro
Fördermittel flossen vom Land
Thüringen.
Das Fahrzeug bietet Platz für
neun Wehrleute, die wichtige
Atemschutztechnik und hat einen
1600 Liter großen Wassertank so-
wie Allradantrieb. „Es ist damit      Freuen sich über das neue Löschgruppenfahrzeug: Wehrleiter André Bornemann, Michael Wickner,
bestens ausgestattet, um auch bei     Ortsbrandmeister Tino Schneider (vorn v.l.n.r.) sowie Matthias Lamm und Mark Holzberger (hin-
Waldbränden eingesetzt zu wer-        ten). Foto: Feuerwehr
den“, erklärte Schneider. Zum
Einsatzgebiet der Wehr gehört im-    Löschbecken beschafft, das bei      nem Tanklöschfahrzeug und dem         feld kam, war es schon in Berlin
merhin eines der größten Waldge-     der Feuerwehr-Ortsgruppe in So-     neuen Löschgruppenfahrzeug.           im Einsatz.
biete Thüringens. Die Gefahr vor     phienhof stationiert werden soll.   Auch das Drehleiter-Fahrzeug der
Waldbränden ist in den vergan-       Derzeit kann die Einsatzgruppe      Gemeinde Harztor ist in Ilfeld sta-   Am Samstag wurde außerdem die
genen zwei Jahren ob der großen      Ilfeld/Wiegersdorf auf 25 aktive    tioniert.                             Firma Dachdeckerei Uwe Borne-
Zahl an trockenen Bäumen deut-       Mitglieder zurückgreifen, davon     Das alte Löschgruppenfahrzeug         mann als Unterstützer der Feuer-
lich gestiegen. In diesem Zuge       drei Frauen und 22 Männer. Aus-     war Baujahr 1992 und bereits als      wehr ausgezeichnet.
hat die Gemeinde Harztor bereits     gestattet ist die Wehr mit einem    gebrauchtes Fahrzeug gekauft                       Gemeinde Harztor
ein mobiles 5000 Liter fassendes     Mannschaftstransportwagen, ei-      worden. Bevor das Auto nach Il-

                                                                                                                                        Seite 1
Neues Löschgruppenfahrzeug für Ilfelder Ortsfeuerwehr
AMTSBLATT der Gemeinde Harztor - HARZTOR INFORMATIONEN                                                    Nr. 09 • 25. September 2019   AMTSBLATT der Gemeinde Harztor - HARZTOR INFORMATIONEN                                                               Nr. 09 • 25. September 2019

                                                                 AMTLICHER TEIL                                                                                                                    AMTLICHER TEIL
                                                                                                                                        Gemeinde Harztor                                                             Öffentliche Sicherheit auf Straßen und in öffentlichen Anlagen
                                                                                                                                                                                                                                             § 3 Verunreinigungen
   Gemeinde        Harztor
                                                                                                                                              Ordnungsbehördliche Verordnung                                       (1) Es ist verboten:
                                                                                                                                        über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zel-                a) öffentliche Gebäude oder sonstige öffentliche bauliche Anla-
   Landkreis         Nordhausen I                                                                                                       ten, Alkoholgenuss, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von                   gen und Einrichtungen wie Denkmäler, Einfriedungen, Tore,
                                                                                                                                        Eisflächen, Ski und Rodel auf öffentlichen Verkehrsflächen, zweckwid-                 Brücken, Bänke, Verteilerschränke, Brunnen, Bäume, Blu-
                                                                                                                                        rige Benutzung von Abfallbehältern, Wertstoffcontainern und Sperr-                    menkübel, Papierkörbe, Abfallbehälter, Streumaterialbehäl-
   Wahlkreis         3                                                                                                                  müll, Leitungen, Schneeüberhang und Eiszapfen, Beeinträchtigung an                    ter, Wartehallen, Hinweistafeln des öffentlichen Nahverkehrs,
                                                                                                                                        Einrichtungen für öffentliche Zwecke, Befahren und Parken auf öffent-                 öffentliche Absperrungen oder ähnliche Einrichtungen zu be-
                                                                                                                                        lichen Anlagen, fliegende Verkaufsanlagen, wildes Plakatieren, An-                    schädigen, zu beschmutzen, zu entfernen, mit Plakaten zu be-
                                                                                                                                        pflanzungen, ruhestörenden Lärm, mangelnde Hausnummerierung,                          kleben, zu bemalen, zu beschreiben, zu besprühen oder zu

                                   Bekanntmachung                                                                                       fehlende Briefkästen, Tierhaltung, Hunde, verwilderte Tauben, offene
                                                                                                                                        Feuer im Freien, Grillfeuer in der Gemeinde Harztor

                                                                                                                                        Aufgrund der §§ 2, 27, 27 a, 39, 44, 45, 46, 50 und 51 des Thüringer Ge-
                                                                                                                                                                                                                              beschmieren.
                                                                                                                                                                                                                        b) auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller
                                                                                                                                                                                                                              Art zu waschen oder abzuspritzen sowie Reparatur- oder Pfle-
                                                                                                                                                                                                                              gearbeiten durchzuführen, bei denen umwelt- oder grund-
                           über die Auslegung des Wählerverzeichnisses                                                                  setzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Thü-                    wasserschädigende Stoffe austreten können.
                                                                                                                                        rOBG) vom 18. Juni 1993 (GVBl. S. 323), zuletzt geändert durch Gesetz           c) Abwasser, mit Ausnahme des aus dem Bereich von bebauten
                                und die Erteilung von Wahlscheinen                                                                      vom 6. Juni 2018 (GVBl. S. 229, 254), der §§ 3 und 29 der Thüringer                   und befestigten Flächen abfließenden Niederschlagswassers,
                     für die Wahl zum                       7. Thüringer Landtag am                   27.10.2019                        Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung                         sowie Flüssigkeiten, die kein Abwasser sind (wie z.B. verun-
                                                                                                                                        vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des               reinigende, besonders ölige, teerige, brennbare, explosive,
                                                                                                                                        Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) erlässt die Gemeinde Harztor                säure- oder laugenhaltige oder andere umwelt- oder grund-
   1. Das Wählerverzeichnis zur Thüringer Landtagswahl für die Gemeinde – die Wahlbezirke der Gemeinde                                  als Ordnungsbehörde folgende Verordnung:                                              wasserschädigende Flüssigkeiten) in die Gosse einzuleiten,
                                                                                                                                                                                                                              einzubringen oder dieser zuzuleiten. Das trifft auch für Baus-
                                                                         Harztor                                                                              § 1 Geltungsbereich                                             toffe, insbesondere Zement, Mörtel, Beton sowie ähnliche Ma-
                                      20. bis 16. Tag vor der Wahl                                                                      Diese Ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der                  terialien zu.
                                                                                                                                        Gemeinde Harztor einschließlich ihrer Ortschaften.                              d) auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen, außer in den öffent-
          liegt in der Zeit                                               während der Dienststunden                                                                                                                           lichen Toilettenanlagen (§ 2 Absatz 2 Buchstabe c), seine Not-
          vom                             07.10. bis 11.10.2019                                                                                               § 2 Begriffsbestimmungen                                        durft zu verrichten.
                         Datum                                                                                                          (1) Straßen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne Rücksicht auf die            e) Straßen oder öffentliche Anlagen durch das Wegwerfen, Lie-
          und am         11.10.2019                          von 09.00                  bis 12.00         Uhr                               Eigentumsverhältnisse oder eine öffentlich-rechtliche Widmung -                   genlassen, Vergraben, Wegschütten oder Verbrennen von Ab-
          Ort der Auslegung                                                                                             barrierefrei        alle befestigten und unbefestigten, dem öffentlichen Verkehr oder                 fällen unbedeutender Art wie zum Beispiel Zigarettenschach-
          Gemeindeverwaltung Harztor – Meldestelle – Zimmer 109, (Nebengebäude)                                         ja                  einzelnen Arten des öffentlichen Verkehrs dienenden Flächen,                      teln, Pappbecher, Pappteller, Papierstücke, Taschentücher,
          Ilgerstr. 23, OT Ilfeld, 99768 Harztor                                                                                            einschließlich der Plätze und Fußgängerzonen.                                     Obst- und Lebensmittelreste, Zeitungen, Illustrierte, Plastik-
                                                                                                                                            Zu den Straßen gehören:                                                           flaschen, Zigarettenkippen, Kaugummis usw. zu verunreini-
          zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.                                      a) der Straßenkörper, einschl. der Geh - und Radwege, Brücken,                    gen.
          Wahlberechtigte können verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist ihr                                         Tunnel, Treppen, Durchgänge, Böschungen, Stützmauern,            (2) Wer Waren zum sofortigen Verzehr verkauft, muss eine ausrei-
          Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird.                                                                                                  Gänge, Gräben, Entwässerungsanlagen, Park-, Trenn- und                chende Anzahl von Abfallbehältern aufstellen und diese rechtzei-
          Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.                                                Seitenstreifen, Dämme, Rand- und Sicherheitsstreifen                  tig entleeren. Außerdem muss er im Umkreis von 50 m um die
                                                                                                                                            b) der Luftraum über dem Straßenkörper;                                     Verkaufsstelle alle Rückstände der von ihm verkauften Waren be-
                                                                                                                                            c) das Zubehör, wie z.B. Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtun-               seitigen. Die Abfälle sind dem Landkreis Nordhausen als öffent-
   2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist,                                          gen und -anlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leichtig-         lich-rechtlichem Versorgungsträger nach Maßgabe der abfallwirt-
                                 16. Tag vor der Wahl                                                                                             keit des Straßenverkehrs oder dem Schutz der Anlieger die-            schaftlichen Satzungen des Landkreises zu überlassen.
          spätestens am               11.10.2019
                                           bis                 Uhr, bei der                                                                       nen und die Bepflanzung.                                         (3) Wer Werbematerial (Zeitschriften, Prospekte, Flugblätter oder
                                                12.00                                                                                   (2) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne Rück-            sonstiges Informationsmaterial) verteilt, ist verpflichtet, eine da-
             Gemeindeverwaltung Harztor – Meldestelle – Zimmer 109, Ilgerstr. 23, OT Ilfeld, 99768 Harztor                                  sicht auf die Eigentumsverhältnisse - die der Allgemeinheit im ge-          mit zusammenhängende Verunreinigung auf Straßen und in öf-
                                                                                                                                            samten Gemeindegebiet zugänglichen                                          fentlichen Anlagen sofort zu beseitigen und insbesondere sein von
          Einspruch einlegen.                                                                                                               a) öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen                                  Passanten in einem Umkreis von 100 m um die Stelle der Vertei-
          Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.                                           b) alle der Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Flächen und               lung weggeworfenes Werbematerial wieder einzusammeln. Das
                                                                                                                                            c) die öffentlichen Toilettenanlagen                                        Ablegen von Werbematerial auf Straßen und öffentlichen Anlagen
   3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens               21. Tag vor der Wahl        (3) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne von Absatz 2                ist untersagt.
      zum                                                                                                       06.10.2019                  Buchst. 2 a) sind gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung
                                                                                                                                            der Bevölkerung dienen. Hierzu gehören:                                                         § 4 Wildes Zelten
                                                                                                                                            a) Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze;                                Innerhalb der bebauten Ortslage (§§ 30 und 34 des Baugesetzbuches)
          eine Wahlbenachrichtigung.                                                                                                        b) Kinderspielplätze;                                                  ist das Zelten oder Übernachten auf Straßen oder in öffentlichen Anla-
          Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das                         c) Gewässer und deren Ufer, sofern sie nicht durch andere ge-          gen untersagt.
          Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.                                setzliche Regelungen geschützt sind.
          Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen                         (4) Plakate und Anschläge im Sinne dieser Verordnung sind alle nicht                                  § 5 Alkoholgenuss
          Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.                                          baurechtlicher Genehmigungspflicht unterliegenden, örtlich ge-         Das Lagern oder dauerhafte Verweilen auf Straßen und in öffentlichen
                                                                                                                                            bundenen und örtlich veränderbaren Einrichtungen, Gegenstände          Anlagen außerhalb von Freischankanlagen oder Einrichtungen wie
   4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis                                                                               und Sachen, die der Ankündigung, Anpreisung oder als Hinweis           Grillplätzen und Ähnlichem, welches ausschließlich oder überwiegend
          Nummer und Name                                                                                                                   auf Gewerbe, Beruf, Politik, Kultur und Sport dienen. Keine Plaka-     zum Zwecke des Alkoholgenusses dient und dessen Auswirkungen ge-
                                                                     3 – Nordhausen I                                                       te und Anschläge sind übliche Namens- und Firmenschilder am            eignet sind, Dritte erheblich zu belästigen, ist nicht gestattet.
              durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises                                                             Wohnort oder am Ort der Leistung.
                                                                                                                                        (5) Grundstückseigentümer im Sinne dieser Verordnung sind auch                                   § 6 Wasser und Eisglätte
                                                                                                                                            Erbbauberechtigte und dinglich Nutzungsberechtigte im Sinne            Wasser darf nur in die Gosse geschüttet werden, wenn es ungehindert
              oder                                                                                                                          des Artikel 233 § 4 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetz-         abfließen kann; bei Frostwetter jedoch nur, wenn hierdurch keine Glät-
                                                                                                                                            buch. Soweit die Eigentums- oder Berechtigungslage ungeklärt ist,      te entsteht.
               durch Briefwahl                                                                                                              gilt der Besitzer des Grundstücks als Eigentümer im Sinne dieser
          teilnehmen.                                                                                                                       ordnungsbehördlichen Verordnung. Mehrere Eigentümer haften                          § 7 Betreten und Befahren von Eisflächen
                                                                                                                                            gesamtschuldnerisch.                                                   Eisflächen aller fließenden und stehenden Gewässer dürfen nur betre-
                                                                                                                                                                                                                   ten oder befahren werden, wenn sie durch die Gemeinde dafür freige-

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Neues Löschgruppenfahrzeug für Ilfelder Ortsfeuerwehr
AMTSBLATT der Gemeinde Harztor - HARZTOR INFORMATIONEN                                                             Nr. 09 • 25. September 2019     AMTSBLATT der Gemeinde Harztor - HARZTOR INFORMATIONEN                                                               Nr. 09 • 25. September 2019

                                                          AMTLICHER TEIL                                                                                                                                      AMTLICHER TEIL
geben worden sind. Über die Freigabe wird mittels Hinweisschild am                 stellen oder anzubringen.                                       (5) Bei der Errichtung von Neubauten werden die festgesetzten Haus-            messen gesichert sein.
Gewässer informiert.                                                      (3) Nach Abschluß von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden              nummern dem Grund-stückseigentümer und dem Bauherren                  (5) Durch Kot von Hunden dürfen Straßen und öffentliche Anlagen
                                                                              sind die Werbeträger von den Verantwortlichen innerhalb einer             durch die Gemeinde Harztor mitgeteilt. Bestehen für bereits be-           nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung oder Hal-
       § 8 Ski und Rodel auf öffentlichen Verkehrsflächen                     Woche zu entfernen.                                                       baute Grundstücke keine Hausnummern, können sie nachträg-                 tung Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunrei-
(1) Es ist verboten, auf Straßen, insbesondere auf Fahrbahnen zu ro-                                                                                    lich festgesetzt werden. Bei einer Hausnummernänderung wird               nigungen verpflichtet. Der Betreffende hat zweckmäßige Mittel
    deln oder Ski zu fahren.                                                                      § 16 Anpflanzungen                                    der betroffene Grundstückseigentümer recht-zeitig über die neue           mitzuführen, um mög-lichen anfallenden Hundekot sofort aufneh-
(2) Dieses Verbot gilt ebenfalls, wenn Rodel- oder Skiabfahrtsbahnen      Anpflanzungen, einschließlich Wurzelwerk, insbesondere Zweige von             Hausnummer in Kenntnis gesetzt.                                           men und entfernen zu können. Für die Entsorgung des Hunde-
    auf Straßen münden oder diese kreuzen oder die Möglichkeit des        Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrs-         (6) Aus Gründen der Übersichtlichkeit kann es erforderlich sein, dass          kots gelten die abfallrechtlichen Bestimmungen. Bei Aufforderung
    Einmündens oder Kreuzens besteht.                                     raum hineinwachsen, dürfen die Anlagen der Straßen-beleuchtung so-            ganze Straßen neu- und umnummeriert werden.                               der Ordnungs-kräfte hat die betreffende Aufsichtsperson Entspre-
                                                                          wie der Ver- und Entsorgung nicht beeinträchtigen. Bäume, Sträucher      (7) Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde                chendes vorzuweisen. Die Straßen-reinigungspflicht der Grund-
        § 9 Zweckwidrige Benutzung von Abfallbehältern,                   und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen,               Harztor festgesetzten Haus-nummer zu versehen. Er ist verpflich-          stücksanlieger wird dadurch nicht berührt.
                  Wertstoffcontainern, Sperrmüll                          sind von den jeweiligen Grundstückseigentümern bzw. Berechtigten so           tet, die Hausnummer zu beschaffen, anzubringen sowie instand
(1) Abfallbehälter (Papierkörbe) an Straßen und in öffentlichen Anla-     zu beschneiden, dass Beeinträchtigungen des Verkehrsraumes, der An-           zu halten und hat alle mit der Beschaffung, dem Anbringen und                      § 22 Bekämpfung verwilderter Tauben
    gen dürfen nur zur Aufnahme kleiner Mengen von Abfällen unbe-         lagen der Straßenbeleuchtung, der Verkehrszeichen und Verkehrsleit-           Instandhalten ver-bundenen Kosten zu tragen. Das gilt auch im         (1) Verwilderte Tauben dürfen nicht gefüttert werden.
    deutender Art (z.B. Zigarettenschachteln, Pappbecher und -teller,     einrichtungen sowie der Ver- und Ent-sorgung nicht auftreten.                 Falle der Änderung einer Hausnummer. Als Hausnummern sind             (2) Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Wohn-
    Obstreste, kleine Mengen Papier) benutzt werden. Jede zweckwid-       Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe                arabische Ziffern zu verwenden. Die Hausnummer muss von der               räumen oder anderen Räumen haben geeignete Maßnahmen zur
    rige Benutzung, insbesondere das Einbringen von Hausmüll oder         von mindestens 2,50 Metern, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe             Straße aus deutlich lesbar sein. Die festgesetzte Hausnummer ist          Beseitigung der Nistplätze verwilderter Tauben oder zur Erschwe-
    sperrigen Gegenständen, ist verboten.                                 von mindestens 4,50 Metern freigehalten werden. Bei Straßen ohne              in unmittelbarer Nähe des Haupt-einganges anzubringen. Liegt              rung des Nistens von verwilderten Tauben zu ergreifen.
(2) Abfallbehälter sowie Wertstoffcontainer dürfen nicht durchsucht,      Gehweg und über den Gehwegen ist neben der Fahrbahn zusätzlich ein            der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist die Haus-num-
    Gegenstände daraus nicht entnommen oder verstreut werden.             Seitenstreifen von 0,50 Metern bis zu einer Höhe von mindestens 4,50          mer an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des                             § 23 Offene Feuer im Freien
    Dasselbe gilt auch für Sperrmüll, soweit die Gegenstände zum Ab-      Metern freizuhalten.                                                          Grundstückes in Nähe des Haupteinganges anzubringen.                  (1) Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- und ähnlichen of-
    holen bereitgestellt sind. Sperrmüll ist ferner gefahrlos und so am                                                                            (8) Bei einer Änderung der Hausnummer kann zur besseren Orientie-              fenen Brauchtumsfeuern im Freien ist grundsätzlich nicht erlaubt.
    Straßenrand abzustellen, daß Schachtdeckel und Abdeckungen                                  § 17 Ruhestörender Lärm                                 rung die alte Hausnummer für die Dauer von zwei Jahren am Haus            In begründeten Einzelfällen können diese zur Pflege des Brauch-
    von Versorgungsanlagen usw. nicht verdeckt oder in ihrer Sicht-       (1) Jeder hat sich auch außerhalb der Sonntags- und Feiertagsruhe             bzw. Grundstück belassen werden. Während dieser Zeit ist sie in           tums und der Geselligkeit auf Antrag im Sinne des § 25 dieser Ver-
    barkeit und Funktion beeinträchtigt werden. Im Übrigen gelten             sowie der Ruhezeiten nach Absatz 2 so zu verhalten, dass andere           Rot so durchzustreichen, dass sie noch lesbar ist. Nach Ablauf die-       ordnung jedoch genehmigt werden. Die Genehmigung ist spätes-
    für Wertstoffcontainer (Glas) und für die Bereitstellung von Sperr-       nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar, durch Geräu-              ses Zeitraums ist die alte Hausnummer zu entfernen.                       tens eine Woche vor dem Abbrennen des Feuers schriftlich bei der
    müll und Wertstoffen zur Abholung die Bestimmungen der abfall-            sche gefährdet oder belästigt werden.                                (9) Für das Anbringen der Hausnummer gilt eine Frist von acht Wo-              Gemeinde zu beantragen.
    wirtschaftlichen Satzungen des Landkreises Nordhausen.                (2) Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von 20.00 bis 22.00 Uhr           chen nach Zugang der Fest-setzung. Bei Neubauten ist die Haus-        (2) Unbeschadet von Absatz 1 ist es gestattet, ein Feuer in einem Feu-
                                                                              (Abendruhe).                                                              nummer spätestens vor dem Bezug bzw. der Inbetrieb-nahme des              erkorb bzw. in einer Feuerschale abzubrennen. Hierbei darf der
                           § 10 Leitungen                                     Für den Schutz der Nachtruhe (22.00 bis 07.00 Uhr) gilt § 7 der 4.        Gebäudes anzubringen.                                                     maximale Durchmesser und die maximale Höhe des Feuerkorbes
Straßen und öffentliche Anlagen dürfen mit Leitungen, Antennen und            Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz.                      (10) Die dem Grundstückseigentümer nach dieser Verordnung ob-                  bzw. der Feuerschale 120 cm nicht überschreiten.
ähnlichen Gegenständen nicht überspannt werden. Berechtigungen auf        (3) Für Geräte und Maschinen i. S. der Geräte- und Maschinenlärm-             liegenden Verpflichtungen treffen in gleicher Weise den Inha-         (3) Für Feuer gem. Absatz 1 und 2 gelten folgende Anforderungen:
Grund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen bleiben unberührt.           verordnung (32. BImSchV v. 29. August 2002, BGBl. I S. 3478 in            ber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikel 233 §            a) Die Feuer dürfen nur auf dem eigenen Grundstück oder mit
                                                                              der jeweils gültigen Fassung) gelten die dortigen Regelungen.             4 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch und den Er-                    schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers bzw. des Verfügungs-
         § 11 Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden                    (4) Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dür-               bbauberechtigten. Soweit die Eigentums- oder Berechtigungslage                 befugten auf dessen Grund und Boden abgebrannt werden.
Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, durch die Verkehrsteil-             fen nur in solcher Lautstärke betrieben bzw. gespielt werden, dass        ungeklärt ist, gilt der Besitzer des Grundstücks als Eigentümer                Die Erlaubnis des Eigentümers ist jederzeit auf Verlangen
nehmer auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen gefährdet werden              unbeteiligte Personen nicht gestört werden.                               im Sinne dieser Verordnung. Mehrere Eigentümer haften gesamt-                  vorzuzeigen.
können, müssen unverzüglich durch den Eigentümer oder andere Be-          (5) Für die Ruhezeiten an Sonntagen, gesetzlichen und religiö-                schuldnerisch                                                             b) Als Brennmaterial darf nur trockenes und unbehandeltes
rechtigte beseitigt werden.                                                   sen Feiertagen gilt das Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz                                                                                            Holz verwendet werden.
                                                                              (ThürFGtG) vom 29. April 2016 (GVBl. Seite 169) in der jeweils                                 § 19 Briefkästen                                     c) Es sind ausreichend Löschmittel bereitzuhalten.
§ 12 Beeinträchtigungen an Einrichtungen für öffentliche Zwecke               gültigen Fassung.                                                    Jeder Wohnungs- bzw. Hauseigentümer hat an seinem Gebäude oder                 d) Das Feuer ist bis zum vollständigen Erlöschen der Glut von ei-
Schieber, Armaturen, Revisions- und Kanalschächte und ähnliche Ein-                                                                                Grundstück einen für Dritte frei erreichbaren Briefkasten anzubringen.              ner volljährigen Person zu beaufsichtigen bzw. bevor die Feu-
richtungen für die Wasserver- und Abwasserentsorgung, Löschwasse-                                 § 18 Hausnummern                                 Durch den Wohnungsinhaber (Nutzer) ist der Briefkasten mit allen Fa-                erstätte endgültig verlassen wird zu löschen.
rentnahmestellen, Schaltschränke, Transformations- und Reglerstati-       (1) Für jedes zur selbstständigen Nutzung bestimmte Gebäude wird         miliennamen der in der Wohnung/dem Haus wohnenden Personen zu                  e) Offene Feuer im Freien müssen mindestens
onen sowie Einrichtungen wie Vermessungspunkte, Schilder für die              von der Gemeinde Harztor nach dieser Verordnung eine eigene          beschriften.                                                                        1. von Gebäuden aus brennbaren Stoffen 15 m, vom Dachvor-
Straßenbezeichnungen, Hinweisschilder auf Wasser-, Post-, Gas- und            amtliche Hausnummer festgelegt. Befinden sich mehrere zur selb-                                                                                          sprung ab gemessen,
Stromleitungen sowie Entwässerungsanlagen dürfen nicht beschädigt,            ständigen Nutzung bestimmte Gebäude auf einem Grundstück, so                                   § 20 Tierhaltung                                          2. von leicht entzündbaren Stoffen 100 m und
geändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder für ihre Zwecke un-          erhält jedes eine eigene Hausnummer. Die auf einem gemeinsa-         (1) Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht               3. von sonstigen brennbaren Stoffen 15 m entfernt sein.
brauchbar gemacht werden. Insbesondere ist es verboten, Hydranten             men Grundstück gelegenen und zur ge-meinsamen Nutzung be-                gefährdet oder belästigt wird und die Gesetzlichkeiten des Tier-       (4) Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigun-
für die Löschwasserentnahme oder gekennzeichnete Unterflurhydran-             stimmten Baulichkeiten sind unter einer Hausnummer zu erfas-             schutzes eingehalten werden.                                               gen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit eintreten.
ten durch parkende KFZ zu verdecken.                                          sen. Das gleiche gilt für die einem Wohn- oder Geschäftsgebäude      (2) Das Füttern verwilderter Haustiere, insbesondere herrenloser               Feuer aller Art sind unverzüglich bei starker Rauchentwicklung
                                                                              zugeordneten Wirtschaftsgebäude, Garagengebäude und anderen              streunender Katzen, ist nicht gestattet.                                   oder starken Funkenflug zu löschen.
        § 13 Fahr- und Parkverbot auf öffentlichen Anlagen                    Bauwerke auf dem Grundstück.                                         (3) Durch Kot von Pferden dürfen Straßen und öffentliche Anlagen           (5) Ab der Waldbrandgefahrenstufe 3 ist das Anlegen eines offenen
Es ist verboten, öffentliche Anlagen mit Kraftfahrzeugen zu befahren                                                                                   nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung oder Hal-           Feuers verboten.
oder auf ihnen zu parken.                                                 (2) Die Zuordnung einer Hausnummer zur Straße und ihre Einord-               tung Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunrei-         (6) Andere Bestimmungen (wie z.B. das Abfallbeseitigungs- und Na-
                                                                              nung in die Nummernfolge der Straße richten sich grundsätzlich           nigungen verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht der Grund-             turschutzrecht, landesrechtliche Vorschriften, wie das Waldgesetz
                 § 14 „Fliegende Verkaufsanlagen“                             nach der Lage des Hauptzuganges zum Gebäude bzw. Grundstück.             stücksanlieger wird dadurch nicht berührt.                                 und die Verordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfäl-
Das Aufstellen von „fliegenden Verkaufsanlagen“ in öffentlichen Anla-         Eckgrundstücke erhalten die Hausnummer von der Straße, an der                                                                                       len), nach denen offene Feuer im Freien gestattet oder verboten
gen gem. § 2 Absatz 2 ist nicht gestattet.                                    sich der Haupteingang befindet.                                                                   § 21 Hunde                                        sind, bleiben unberührt.
                                                                                                                                                   (1) Innerhalb der bebauten Ortslage sind alle Hunde in der Öffentlich-
                      § 15 Wildes Plakatieren                             (3) Die Hausnummer besteht aus maximal 2 Ziffern. Zusätzliche                keit nur angeleint zu führen. Der Hundeführer muss jederzeit kör-                                   § 24 Grillfeuer
(1) Plakate und andere Werbeanschläge dürfen in der Öffentlichkeit            Buchstaben zur Hausnummer werden nur in Ausnahmefällen ver-              perlich und geistig in der Lage sein, den Hund sicher zu führen.       In öffentlichen Anlagen im Sinne dieser Verordnung ist das Grillen un-
    nur dort angebracht werden, wo dies ausdrücklich zugelassen ist.          geben, wenn keine freie Hausnummer zur Verfügung steht und           (2) Es ist untersagt, Hunde auf Straßen außerhalb der bebauten Orts-       tersagt. Hiervon nicht berührt ist das Betreiben von Grillgeräten in pri-
(2) In öffentlichen Anlagen ist es nicht gestattet,                           eine Umnummerierung der ganzen Straße nicht zu vertreten ist.            lage und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umherlaufen zu        vaten und gemeinschaftlich genutzten Garten- und Freizeitanlagen so-
                                                                              Doppelhausnummern, z. B. 1-3 sind nicht zulässig.                        lassen. Es ist weiterhin untersagt, Hunde auf Kinderspielplätzen       wie auf öffentlichen Grillplätzen.
    a)    Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfeh-                                                                                    mitzuführen und in öffentlichen Brunnen oder Planschbecken ba-
          lungen oder sonstige Werbeschriften zu verteilen, abzuwer-      (4) Amtliche Hausnummern können auch folgende Objekte erhalten:              den zu lassen.                                                                                   § 25 Ausnahmen
          fen oder mit anderen Werbemitteln zu werben;                        Kirchen, historische Gebäude, Sportanlagen, zur Dauernutzung         (3) Die Hundesteuermarke ist mitzuführen und auf Verlangen der zu-         Auf schriftlichen Antrag kann die Gemeinde Harztor Ausnahmen von
    b)    Waren oder Leistungen durch Ausschellen oder Ausrufen an-           bestimmte Kioske oder Be-helfsheime, Kleingartenanlagen zu der           ständigen Ordnungsbehörde vorzuzeigen.                                 den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen.
          zubieten;                                                           anliegenden Straße.                                                  (4) Ein eingefriedetes Besitztum, auf dem ein Hund gehalten wird,
    c)    Werbestände, Werbetafeln oder ähnliche Werbeträger aufzu-                                                                                    muss gegen ein unbe-absichtigtes Entweichen des Hundes ange-                                 § 26 Zwangsmaßnahmen

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Neues Löschgruppenfahrzeug für Ilfelder Ortsfeuerwehr
AMTSBLATT der Gemeinde Harztor - HARZTOR INFORMATIONEN                                                                 Nr. 09 • 25. September 2019      AMTSBLATT der Gemeinde Harztor - HARZTOR INFORMATIONEN                                                             Nr. 09 • 25. September 2019

                                                             AMTLICHER TEIL                                                                                                                                        AMTLICHER TEIL
(1) Wer für Zuwiderhandlungen der Bestimmungen als Ordnungs-                           gung beeinträchtigt oder den Verkehrsraum über Gehwe-            (3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung                   § 29 Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften
    pflichtiger im Sinne von §§ 10 und 11 Thüringer Gesetz über die                    gen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m und über           der Ordnungswidrigkeit im Sinne von Absatz 1 ist die Gemeinde         (1) Diese Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am 01.01.2020 in
    Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbe-                          Fahrbahnen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m             Harztor (§ 51 Absatz 2 Nr. 3 OBG).                                        Kraft.
    hördengesetz – OBG) verantwortlich ist, hat den ordnungsgemä-                      freihält;                                                                                                                                  (2) Gleichzeitig treten die Ordnungsbehördliche Verordnung der Ge-
    ßen Zustand unverzüglich wieder herzustellen.                                24.   § 17 Absatz 2 während der Abend- und Nachtruhe Tätigkeiten                                 § 27 a Datenschutz                                  meinde Harztor vom 29.11.2012, die Ordnungsbehördliche Verord-
(2) Die Vollstreckung der nach dieser Verordnung ergangenen Verfü-                     ausübt, die die Ruhe Unbeteiligter stören;                       Für die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten im Vollzug            nung der Gemeinde Neustadt vom 10.12.2012, die Ordnungsbe-
    gungen erfolgt nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und                25.   § 17 Absatz 4 Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte oder Mu-         dieser Satzung gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die              hördliche Verordnung der Gemeinde Harzungen vom 28.11.2012
    Vollstreckungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung.                              sikinstrumente in einer Lautstärke, die unbeteiligte Personen    datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Thüringen in              sowie die Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Herr-
                                                                                       stört, betreibt oder spielt;                                     der jeweils gültigen Fassung.                                                 mannsacker vom 28.11.2012 außer Kraft.
                     § 27 Ordnungswidrigkeiten                                   26.   § 18 Absatz 7 sein Grundstück nicht mit der von der Gemein-
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 50 des Thüringer Ordnungsbe-                         de Harztor festgesetzten Hausnummer - von der Straße aus                               § 28 Geltungsdauer                                  Harztor, den 12.09.2019
    hördengesetzes handelt nach dieser Bestimmung, wer vorsätzlich                     deutlich lesbar und in arabischen Ziffern - versieht oder die-   Diese Verordnung gilt bis auf Widerruf, jedoch längstens bis zum          Gemeinde Harztor
    oder fahrlässig entgegen                                                           se Hausnummer nicht instand hält oder im Falle einer neu-        31.12.2029.                                                               gez. Klante
    1. § 3 Absatz 1 Buchstabe a) öffentliche Gebäude oder sonsti-                      en Numerierung der Pflicht zur Änderung der Hausnummer                                                                                     Bürgermeister
         ge öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen beschä-                     nicht nachkommt;
         digt, beschmutzt, entfernt, mit Plakaten beklebt, bemalt, be-           27.   § 18 Absatz 9 die Hausnummer nicht innerhalb der Frist von
         schreibt, besprüht oder beschmiert;                                           8 Wochen nach Festsetzung anbringt, bei Neubauten nicht
    2. § 3 Absatz 1 Buchstabe b) auf Straßen oder in öffentlichen                      spätestens vor dem Bezug bzw. bei Inbetriebnahme des Ge-
                                                                                                                                                             Gemeinde
                                                                                                                                                                                Harztor
         Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art wäscht oder abspritzt oder
         Reparatur- und Pflegearbeiten durchführt, bei denen umwelt-             28.
                                                                                       bäudes;
                                                                                       § 19 an seinem Gebäude oder Grundstück keinen für einen
                                                                                                                                                             Landkreis
                                                                                                                                                                                Nordhausen I
         oder grundwasserschädigende Stoffe austreten können;                          Dritten zugänglichen Briefkasten anbringt oder nicht mit den
                                                                                                                                                             Wahlkreis
                                                                                                                                                                                3
    3. § 3 Absatz 1 Buchstabe c) Abwässer oder Baustoffe in die Gos-                   Familiennamen der dort wohnenden Personen beschriftet;

                                                                                                                                                                                         Wahlbekanntmachung
         se einleitet, einbringt oder dieser zuleitet;                           29.   § 20 Absatz 1 durch die Tierhaltung die Allgemeinheit gefähr-
    4. § 3 Absatz 1 Buchstabe d) auf Straßen oder in öffentlichen An-                  det oder belästigt;
         lagen, außer in § 2 Absatz 2 Buchstabe c) beschriebenen An-             30.   § 20 Absatz 2 verwilderte Haustiere, insbesondere herrenlo-
         lagen seine Notdurft verrichtet,                                              se streunende Katzen füttert;                                                                    1. Am                  27. Oktober 2019                             findet die
    5. § 3 Absatz 1 Buchstabe e) Straßen oder öffentliche Anlagen                31.   § 20 Absatz 3 Verunreinigungen durch Pferdekot nicht sofort
         durch das Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten                     beseitigt;                                                                                           Wahl zum 7. Thüringer Landtag
         oder Verbrennen von Abfällen unbedeutender Art verunrei-                32.   § 21 Absatz 1 Satz 1 Hunde nicht an der Leine führt;                                                   statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
         nigt;                                                                   33.   § 21 Absatz 1 Satz 2 als Hundeführer körperlich oder geistig
    6. § 3 Absatz 2 eine ausreichende Anzahl von Abfallbehältern                       nicht in der Lage ist, den Hund sicher zu führen;
         nicht aufstellt oder nicht rechtzeitig entleert oder die Beseiti-       34.   § 21 Absatz 2 Hunde außerhalb der bebauten Ortslage auf
         gung der Rückstände im Umkreis von 50 m nicht vornimmt.                       Straßen und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umher-
    7. § 3 Absatz 3 Verunreinigungen nicht beseitigt oder Werbe-                       laufen läßt, auf Kinderspielplätzen mitführt oder in öffentli-        2.    Die Gemeinde           bildet einen Wahlbezirk              x ist in folgende       8            Wahlbezirke eingeteilt:
                                                                                                                                                                                                                                                           (Zahl)
         material im Umkreis von 100 m nicht wieder einsammelt                         chen Brunnen oder Planschbecken baden lässt;
         oder Werbematerial auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen             35.   § 21 Absatz 3 die Hundesteuermarke nicht mitführt oder                Wahl-                                                                       Lage des Wahlraums,
         ablegt.                                                                       nicht vorzeigt;                                                                          Abgrenzung des Wahlbezirks                                                                        barrierefrei
                                                                                                                                                             bezirk                                                                    (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)
    8. § 4 auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen zeltet oder über-            36.   § 21 Absatz 4 einen Hund auf einem eingefriedeten Besitz-
         nachtet;                                                                      tum hält, welches nicht angemessen gegen unbeabsichtigtes             01          OT Niedersachswerfen – Seniorentreff              Kirchplatz 2                                               Ja
    9. § 5 auf Straßen und in öffentlichen Anlagen, außerhalb von                      Entweichen des Hundes gesichert ist;
         Freischankanlagen oder Einrichtungen wie Grillplätzen zum               37.   § 21 Absatz 5 Satz 2 Verunreinigungen durch Hundekot nicht
                                                                                                                                                             02          OT Niedersachswerfen – Grundschule                Schulstr. 3 b                                              Ja
         ausschließlichen oder überwiegenden Zwecke des Alkoholge-                     sofort beseitigt;                                                     03          OT Ilfeld – Pflegeheim „Sonnenhof“                Obertor 7 a                                                Ja
         nusses lagert oder dauerhaft verweilt und dadurch Dritte er-            38.   § 21 Absatz 5 Satz 3 beim Ausführen des Hundes auf Straßen
         heblich belästigen kann,                                                      und öffentlichen Anlagen keine zweckmäßigen Mittel mit-               04          OT Ilfeld – Kindertagesstätte                     Kleine Gasse 10                                            Ja
    10. § 6 Wasser in die Gosse schüttet, das nicht ungehindert ablie-                 führt, um evtl. anfallenden Hundekot sofort aufnehmen und             05          OT Harzungen - Dorfgemeinschaftshaus              Dorfstr. 10 a                                              Ja
         ßen kann, oder Wasser bei Frostwetter in die Gosse schüttet;                  entfernen zu können;
    11. § 7 nicht freigegebene Eisflächen betritt oder befährt;                  39.   § 22 Absatz 1 verwilderte Tauben füttert;                             06          OT Herrmannsacker -                               Hauptstr. 4                                                Ja
    12. § 8 Absatz 1 auf Straßen rodelt oder Ski fährt;                          40.   § 22 Absatz 2 keine geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung                          Dorfgemeinschaftshaus
    13. § 8 Absatz 2 auf solchen Flächen fährt oder rodelt, welche auf                 der Nistplätze verwilderter Tauben oder zur Erschwerung des           07          OT Neustadt – Neustadt-Information                Stolberger Str. 3                                          Ja
         Straßen münden oder diese kreuzen bzw. bei denen die Mög-                     Nistens von verwilderten Tauben ergreift;
         lichkeit des Einmündens bzw. Kreuzens besteht;                          41.   § 23 Absatz 1 offene Feuer im Freien ohne Genehmigung an-             08          OT Neustadt – Wohnheim Osterode                   Osteröder Hauptstr. 36                                    Nein
    14. § 9 Abfallbehälter, Wertstoffcontainer oder Sperrmüll zweck-                   legt und unterhält;
         widrig benutzt;
    15. § 10 Straßen und öffentliche Anlagen mit Leitungen, Anten-               42. § 23 Absatz 3 Buchstabe d) zugelassene Feuer nicht durch                      In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit
                                                                                                                                                                                Datum                                  Datum
         nen und ähnlichen Gegenständen überspannt;                                   eine volljährige Person beaufsichtigt oder vor Verlassen der
    16. § 11 Schneeüberhang und Eiszapfen nicht unverzüglich be-                      Feuerstelle nicht ablöscht;                                                  vom       23.09.2019                 bis 06.10.2019
         seitigt;                                                                43. § 23 Absatz 3 Buchstabe e) offene Feuer anlegt, die                           übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu
    17. § 12 Einrichtungen für öffentliche Zwecke beschädigt, ändert,            1. von Gebäuden aus brennbaren Stoffen nicht mindestens 15 m,                     wählen hat.
         verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder unbrauchbar macht;                    vom Dachvorsprung ab gemessen, entfernt sind;
    18. § 13 öffentliche Anlagen mit Kraftfahrzeugen befährt oder                2. von leicht entzündbaren Stoffen nicht mindestens 100 m ent-                    Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses
         auf ihnen parkt;                                                             fernt sind;
    19. § 14 fliegende Verkaufsanlagen in öffentlichen Anlagen auf-              3. von sonstigen brennbaren Stoffen nicht mindestens 15 m ent-                                18.00             der Gemeindeverwaltung (Sitzungszimmer), Ilgerstr. 23, 99768 Harztor
                                                                                                                                                                   um                   Uhr in
         stellt;                                                                      fernt sind;
    20. § 15 Absatz 1 Plakate oder andere Werbeanschläge an Stellen              44. § 23 Absatz 4 die Allgemeinheit mit starkem Rauch oder Fun-                   zusammen.
         in der Öffentlichkeit anbringt, wo dieses nicht ausdrücklich                 kenflug gefährdet oder belästigt;                                 3.    Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbe-          Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstim-
         zugelassen ist;                                                         45. § 23 Absatz 5 ab einer ausgerufenen Waldbrandgefahrenstu-                zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.         me.
                                                                                                                                                             3.    Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er
    21. § 15 Absatz 2 Werbung betreibt, Waren oder Leistungen an-                     fe 3 ein offenes Feuer anlegt;                                          Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Perso-            Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
         bietet oder Werbeträger aufstellt oder anbringt;                        46. § 24 in öffentlichen Anlagen grillt;                                          eingetragen ist.
                                                                                                                                                              nalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.                      a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zu-
    22. § 15 Absatz 3 Werbeträger nicht fristgemäß entfernt;                 (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gem. § 51 Abs. 1 OBG mit einer                        Die Wähler haben die
                                                                                                                                                              Die Wahlbenachrichtigung  sollWahlbenachrichtigung       und ihren Personalausweis
                                                                                                                                                                                            bei der Wahl abgegeben werden.                            oder Reisepass zur
                                                                                                                                                                                                                                         gelassenen Wahlkreisvorschläge       Wahl
                                                                                                                                                                                                                                                                          unter  Angabe der Partei, so-
    23. § 16 durch Anpflanzungen, einschließlich Wurzelwerk, die                 Geldbuße bis zu 5.000,- € (in Worten: fünftausend Euro) geahndet                  mitzubringen.
                                                                                                                                                              Gewählt  wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält              fern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei
         Anlagen der Straßenbeleuchtung oder der Ver- und Entsor-                werden.                                                                           Die Wahlbenachrichtigung
                                                                                                                                                              bei Betreten                       soll bei der
                                                                                                                                                                           des Wahlraums den Stimmzettel      Wahl abgegeben werden. anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und
                                                                                                                                                                                                           ausgehändigt.
                                                                                                                                                                   Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums den Stimmzettel
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                                                                                                                                                                   Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.
Neues Löschgruppenfahrzeug für Ilfelder Ortsfeuerwehr
AMTSBLATT der Gemeinde Harztor - HARZTOR INFORMATIONEN                                                                      Nr. 09 • 25. September 2019   AMTSBLATT der Gemeinde Harztor - HARZTOR INFORMATIONEN                                                            Nr. 09 • 25. September 2019

                                                            AMTLICHER TEIL                                                                                                                                       ALLGEMEINER TEIL
           rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die
          Kennzeichnung,
                                                                            5.    Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
                                                                                  Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
                                                                                                                                                                                                                                                Haus- und Straßensammlung
     b)   für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Partei-              a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses                                                                                                     der Kriegsgräberfürsorge
          en, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser,                   Wahlkreises                                                                                                                                Die diesjährige Spendensammlung des Volksbund Deutsche Kriegsgrä-
          und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelas-             oder                                                                                                                                             berfürsorge e.V. - Landesverband Thüringen - wird im Zeitraum vom
          senen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung ei-              b) durch Briefwahl teilnehmen.                                                                                                                   28. Oktober bis 17. November 2019 (Volkstrauertag)
          nen Kreis für die Kennzeichnung.                                        Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde ei-                                                                                  in den Städten und Gemeinden Thüringens stattfinden. Die Sammlung
                                                                                  nen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag                                                                                   ist genehmigt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit AZ.:
     Der Wähler gibt                                                              sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen                                                                                    200.12-2152-10/19 TH vom 23.11.2018.
     seine Wahlkreisstimme in der Weise ab,                                       Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzette-                                                                                     Der Volksbund bittet die Städte und Kommunen sowie Bürger*innen
     dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen              lumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig                                                                                    in Thüringen, aber auch Soldaten und Reservisten der Bundeswehr um
     Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich              der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,                                                                                     Unterstützung.
     macht, welchem Bewerber sie gelten soll,                                     dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der                                                                                   Im Gegenzug bieten wir:
     und seine Landesstimme in der Weise,                                         Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben wer-                                                                                    • den Städten, Kommunen und Kirchen in Thüringen im Rahmen
     dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen             den.                                                                                                                                                  der Kriegsgräberfürsorge zur Durchsetzung des Gräbergesetzes
     Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich        6.    Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur                                                                                          als Berater, Unterstützer und Bindeglied zum Thüringer Landes-
     macht, welcher Landesliste sie gelten soll.                                  persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgeset-                                                                                        verwaltungsamt zur Seite zu stehen,
     Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahl-                zes).                                                                                                                                            • den Schulen und anderen Bildungsträgern friedenspädagogische
     raumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet                     Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer                                                                                          Projekte mit historischem und lokalem Bezug,
     und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht               Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits-                                                                               • Jugendlichen im Rahmen unserer Workcamps europaweite Ange-
     erkennbar ist.                                                               strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch                                                                                   bote des freiwilligen Engagements zur „Versöhnung über den Grä-
4.   Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung                  ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).                                                                                             bern“,
     erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im                                                                                                                                                                 • Angehörigen Hilfe bei der Suche nach den Gräbern von Gefallenen
     Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne     Harztor, den 25.09.2019                                                                                                                                     und Vermissten.
     Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.                        gez. Klante, Bürgermeister                                                                                                                             Wir bitten die Bürger*innen, aber auch Vereine und Schulklassen uns
                                                                                                                                                                                                                                   zu unterstützen und als Sammler für diesen gemeinnützigen und frie-
                                                                                                                                                                                                                                   densfördernden Zweck aktiv zu werden.
                                                         ALLGEMEINER TEIL                                                                                                                                                          Wenden Sie sich hierzu bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Ver-
                                                                                                                                                                                                                                   waltungsbehörde. Dort liegen die entsprechenden Sammlungsunterla-

       Konzept für Ilfelder                                                        Baumfällarbeiten auf                                                                                                                            gen bereit.

     Lindenallee vorgestellt                                                       dem Ilfelder Burgberg
                                                                                                                                                                                                                                                                    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
                                                                                                                                                                                                                                                                                           Henrik Hug

Die Ilfelder Lindenallee soll        der Wochenendausflügler ähn-           Die Gemeinde Harztor hat Baumfällarbeiten für den derzeit gesperr-                                                                                     Die genehmigte Sammlungserlaubnis für die Zeit vom 28.10. –
grundhaft ausgebaut werden.          lich hoch. Festgestellt wurde im       ten Ilfelder Burgberg ausgeschrieben. In einem ersten Schritt soll die                                                                                 17.11.2019 des Freistaates Thüringen, Landesverwaltungsamt Weimar,
Winfried Ludolph vom Nordthü-        Zuge der Analyse auch, dass die        Zufahrt zu den Grundstücken wieder hergestellt werden. „Den gesam-                                                                                     liegt der Gemeinde Harztor vor.
ringer Straßenbauamt in Leinefel-    30er-Zonen in Ilfeld kaum beach-       ten Burgberg können wir derzeit nicht berücksichtigen“, sagte der stell-
de stellte im jüngsten Gemeinde-     tet werden. „Im Schnitt fahren         vertretende Bürgermeister Günther Steikert im jüngsten Gemeinderat.
rat die bisherigen Planungen vor.    die Fahrzeuge zwischen 45 und          Langfristig sei aber geplant, den Burgberg zeitnah wieder zu öffnen.
Demnach soll die B4-Ortsdurch-       50 Stundenkilometern“, nannte          Die Gemeinde musste im Juli das Areal sperren, weil viele Bäume, ins-
fahrt von Höhe Niedernhausener
Straße bis zur Hauptkreuzung
im Ort komplett saniert werden.
                                     Ludolph Messergebnisse. Krei-
                                     sel und Verkehrsinsel sollen des-
                                     halb eine verkehrsberuhigende
                                                                            besondere Buchen, durch die Trockenheit abgestorben sind und jetzt
                                                                            eine Gefahr für Spaziergänger darstellen.                                                                      Das Schadstoffmobil kommt
„Der Verkehrsraum wird auf ei-
ner Länge von etwa 600 bis 800
                                     Wirkung haben. An beiden Stel-
                                     len sind die Fahrzeuge gezwun-             Zügige Bauarbeiten                                                        Im Zeitraum vom 14.10.2019 bis 28.10.2019 tourt wieder das Schadstoff-
                                                                                                                                                          mobil durch den Landkreis Nordhausen. Dort können Schadstoffklein-
                                                                                                                                                                                                                                   den Restabfallbehälter geklopft. Der leere trockene Behälter ist sodann
                                                                                                                                                                                                                                   über den Gelben Sack zu entsorgen (Deckel vom Behälter entfernen).

                                                                             in der Northeimer Straße
Metern für alle Verkehrsteilneh-     gen, langsamer zu fahren.                                                                                            mengen bis 100 kg (maximale Behältergröße 30 Liter) aus privaten         Noch flüssige, lösungsmittelfreie Wand- und Fassadenfarbe lässt man
mer neu geordnet“, erläuterte Lu-                                                                                                                         Haushalten kostenlos abgegeben werden. Schadstoffe aus Betrieben,        am besten austrocknen, indem der Deckel entfernt wird. Schneller geht
dolph.                               Mit dem Straßenausbau sollen                                                                                         Einrichtungen oder Schulen können nach vorheriger Anmeldung beim         die Aushärtung, wenn die Farbe bspw. mit Sägespäne oder Sand einge-
                                     auch die Nebenanlagen links            Die Bauarbeiten in der Northeimer Straße werden wohlmöglich eher              Landratsamt Nordhausen, Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie,         dickt wird.
Der Ortseingang aus Richtung         und rechts der Straße neu geord-       beendet sein als geplant. „Bis Weihnachten könnte die Baumaßnah-              gegen spätere Rechnung, am Schadstoffmobil angeliefert werden (For-      Für welche weiteren Stoffe (z. B. Altmedikamente, Leuchtstoffröhren,
Niedersachswerfen soll außer-        net und alle Versorgungsleitun-        me vorfristig fertig gestellt werden, wenn nichts dazwischen kommt“,          mular unter www.abfall-nordhausen.de - Schadstoffmobil).                 PU-Schaumdosen) es andere Entsorgungsmöglichkeiten gibt und mög-
dem eine neue Ansicht erhalten.      gen neu verlegt werden. Ludolph        berichtete Winfried Ludolph vom Nordthüringer Straßenbauamt im                Abgegeben werden können u. a. alle Stoffe mit Gefahrstoffzeichen.        lichst nicht am Schadstoffmobil abgegeben werden sollen, erfahren Sie
Geplant ist dort ein Radwegean-      sprach von einer komplexen Bau-        jüngsten Gemeinderat. Ursprünglich war eine Bauzeit bis Sommer                Dies sind z. B. flüssige Farb- und Lackreste, Lösungsmittel, Laugen      unter www.abfall-nordhausen.de oder telefonisch bei der Abfallbera-
schluss von der Schreiberwiese in    maßnahme. Weitere Herausforde-         kommenden Jahres vorgesehen. Gemeinde Harztor                                 und Säuren, quecksilberhaltige Abfälle, Haushaltsreiniger, Rostentfer-   tung des Landkreises Nordhausen unter 03631/9143120.
Richtung Ortszentrum. Neben ei-      rung: Eine Vollsperrung sei hier                                                                                     ner, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Öle und Fette, sowie Schädlings-
ner Verkehrsinsel als Querungs-
hilfe für Fußgänger und Radler
                                     nicht möglich, da die B4 einzige
                                     Zufahrt in und aus dem Harz sei.              Neuen Seniorenbeirat                                                   bekämpfungsmittel.                                                       Wichtig ist, die Schadstoffe in ihren ursprünglichen Gefäßen zu belas-
                                                                                                                                                                                                                                   sen und diese nicht zu vermischen, da dies gefährliche Reaktionen ver-

                                                                                         gewählt
sollen letztere zwei sichere Rad-    Frühestmöglicher      Baubeginn                                                                                      Bitte beachten:                                                          ursachen kann. Wegen möglicher Rückfragen sollten die Schadstoffe
streifen in und aus Richtung Orts-   könnte laut Ludolph 2022/23 ein.                                                                                     Bereits eingetrocknete, lösungsmittelfreie Wand- und Fassadenfarbe ist   nur persönlich am Schadstoffmobil abgegeben werden. Das unbeauf-
zentrum erhalten. Die Hauptkreu-     „Dazu müssen aber alle an einem                                                                                      nicht am Schadstoffmobil abzugeben. Diese wird aus dem Farbeimer in      sichtigte Abstellen von Schadstoffen an den Sammelstellen ist verboten.
zung im Ort soll nach jetzigen       Strang ziehen“, so der Verkehr-        Die Gemeinde Harztor hat einen neuen Seniorenbeirat: Zehn Kandida-
Plänen zu einem Kreisverkehr         splaner.                               ten stellen sich zur Verfügung, alle zehn wurden im jüngsten Gemein-          Tag		Datum		Uhrzeit		Ortsteil			Stellplatz
ausgebaut werden.                                                           derat gewählt. Im Seniorenbeirat arbeiten mit: Waltraud Schwolow,             Mittwoch		 23.10.2019 10:40 – 11:25 Ilfeld			           Parkplatz bei der Neanderklinik (Neanderplatz)
                                     Detailliert will Ludolph die Aus-      Kerstin Schmidt, Martina Röder, Kathleen Mönnich, Monika Stietzel,            Mittwoch		 23.10.2019 11:45 – 12:05 Ilfeld			           Hohnsteiner Straße 1a (Parkplatz EDEKA)
Im Vorfeld hatte eine Verträg-       baupläne in einer Anwohnerver-         Maritta Römer, Ilona Baudrexl, Sylvia Schmidt, Regina Kramer und              Mittwoch		 23.10.2019 14:15 – 14:45 Niedersachswerfen		 Hoheitsstraße/Sandplatz (Parkfläche)
lichkeitsanalyse ergeben, dass       sammlung vorstellen. Diese soll        Christina Zyrus. Das Gremium unterstützt den Gemeinderat und die              Mittwoch		 23.10.2019 15:05 – 15:35 Niedersachswerfen		 Goethestraße (Standplatz Glascontainer)
im Schnitt zwischen 4000 und         im Herbst in Ilfeld stattfinden. Ei-   Verwaltung in Seniorenfragen.                                                 Freitag		  25.10.2019 09:00 – 09:30 Harzungen		         Dorfstraße (vor dem Dorfgemeinschaftshaus)
5000 Fahrzeuge täglich durch Il-     nen genauen Termin will die Ge-                                                                                      Freitag		  25.10.2019 09:50 – 10:10 Osterode			         Osteröder Hauptstraße/Klostergasse (Parkplatz)
feld rollen. Auch an den Wochen-     meinde noch mit dem Straßen-                                                                                         Freitag		  25.10.2019 10:30 – 11:00 Neustadt			         Rüdigsdorfer Weg (Parkplatz)
enden ist die Verkehrsdichte ob      bauamt abstimmen.                           o n l i n e : w w w . h a r z t o r. d e                                 Freitag		  25.10.2019 17:15 – 17:35 Herrmannsacker 		   Vogtland (Buswendeschleife)

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Neues Löschgruppenfahrzeug für Ilfelder Ortsfeuerwehr
AMTSBLATT der Gemeinde Harztor - HARZTOR INFORMATIONEN                                                                                  Nr. 09 • 25. September 2019      AMTSBLATT der Gemeinde Harztor - HARZTOR INFORMATIONEN                                                                                                                                                               Nr. 09 • 25. September 2019

                                                                                ALLGEMEINER TEIL                                                                                                                                                                                ALLGEMEINER TEIL

                       Gute Besucherzahlen in den Harztor-Bädern                                                                                                                                                                                                                                                      HARZKLUB
Die Badesaison war in den drei Harztor-Bädern besucherstark, kommt                            son“, sagte Schwimmmeister Jens Blumenthal. An die 30.000 Gäste aus                 FAMILIEN                                                                                                                            ILFELD - WIEGERSDORF E. V.
aber nicht an das Rekordjahr 2018 ran. „Insgesamt war es nach 2018
das zweitbeste und ein sehr gutes Jahr“, zog Roland Gerlach, verant-
                                                                                              dem Jahr 2018 kam diese Saison aber nicht ran. Der besucherstärkste
                                                                                              Monat war in Niedersachswerfen der Juni. Die meisten Gäste wurden
                                                                                                                                                                                  EREIGNISSE                                                                                                                          IM NATURPARK SÜDHARZ
wortlicher Mitarbeiter im Neustädter Waldbad, ein positives Resümee
für Neustadt. 16.100 Menschen waren in Neustadt baden.
                                                                                              an dem Mittwoch vor Ferienbeginn gezählt: 1500 Besucher.
                                                                                              An einer Lösung für die kommende Saison arbeitet man in Nieder-                     Bei frohen und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      DER HARZ GEHT NICHT OHNE UNS
                                                                                              sachswerfen für das Kinderbecken. Dort ist seit längerem ein Sonnen-                ernsten Anlässen
In Ilfeld wurden knapp über 12.000 Badegäste gezählt. Schwimmmeis-                            segel geplant. „Das lässt sich technisch aber nicht so einfach umsetzen,                                                                          10.10.2019                        10:00 Uhr                                   Ilfeld – Bielsteine – Ilfeld                              Gerda Pojtinger
                                                                                                                                                                                  empfehlen sich
ter Tino Schneider spricht von einem guten Jahr, vor allem im Juni und                        wie wir dachten, weil rund um das Becken in der Erde Leitungen für                                                                                Donnerstag                        Blumenpavillon                              ca. 4 km                                                  036331/46235
im August haben viele Gäste in der Einrichtung ihre freie Zeit verbracht.                     die Filtertechnik laufen“, sagt Ortschefin Katrin Schönemann. Sie steht             deshalb                                                       .................................................................................................................................................................................................
In das Ilfelder Waldbad wurde einiges investiert: Im Einsatz war diesen                       dazu in Kontakt mit Firmen.                                                         Familienanzeigen                                              20.10.2019                        10:00 Uhr                                   Wanderung mit Achim                                       Achim Jauer
Sommer erstmals die neue Chloranlage. In den kommenden Wochen                                 Bewährt habe sich auch der einwöchige Einsatz von Security. Danach                  in unserer Zeitung.                                           Sonntag                           Wanderpark-                                 ca. 3 Std., 6 km, Rucksack-                               036331/390541
wird dann eine neue Filteranlage eingebaut. „Das Wasser im Becken                             sei Ruhe eingekehrt, resümierten Ortschefin und Schwimmmeister.                                                                                                                     parkplatz                                   verpflegung, Einkehr-                                     0175/4803818
wird damit einmal am Tag komplett umgewälzt“, erklärte Tino Schnei-                           Die Gemeinde hatte sich zu diesem Einsatz entschieden, nachdem es                                                                                                                   Schanze – B4                                möglichkeit
der. Außerdem soll vom Otto-Stollen eine neue Trinkwasserleitung zum                          vermehrt zu Diebstählen und auch zu einem Autoeinbruch gekommen                                                                                   .................................................................................................................................................................................................
Schwimmbad gebaut werden. Das Gesundheitsamt hat das Wasser be-                               war. Darüber hinaus gab es eine Auseinandersetzung zwischen Jugend-                                                                               20.10.2019                        09:00 Uhr                                   Durch das Bankenvier-                                     Andreas Volkmann
probt und als geeignet eingestuft, um das Becken damit zu füllen.                             lichen.                                                                                                                                           Sonntag                           Blumenpavillon                              tel von Friedrichsbrunn                                   036331/42178
Im Freibad in Niedersachswerfen kühlten sich in dieser Saison knapp                                             Die Badesaison endet in Harztor am 15. September.                                                                               		                                                                            Schirmbuche-Karpfen-                                      0174/8201017
18.000 Badegäste ab. „Für uns war es eine durchschnittlich gute Sai-                          				                                                  Gemeinde Harztor                                                                            		                                                                            Teich-Adlereiche-Berg- u.
                                                                                                                                                                                                                                                		                                                                            Tälerweg-Köhlerhütten-
                                                                                                                                                                                                                                                		                                                                            Weg-Schirmbuche, 10 km,
     VERANSTALTUNGEN                                                                                                                                                                                                                            		                                                                            Rucksackverpflegung, Ein-

                                                                     1. Südharzer Apfeltag
    im Oktober in Harztor                                                                                                                                                         Wir beraten Sie gern!                                         		                                                                            Kehrmöglichkeit, 3 Stem-
                                                                                                                                                                                  Tel.: (0 36 31) 6116 - 0                                      		                                                                            pel HWN
 06.10.2019
 11:00 Uhr
 Sprechstunde Dr. Wald
 Naturparkverwaltung,
 Burgstr. 34a                                                                 Samstag, 12.10.2019
 OT NST
 Wanderführerin –                                                               von 10 bis 17 Uhr                                                                         JUBILÄEN
 Doris Berberich
 ..............................................................		         in der Hofmosterei Harzungen                                                                    03.10. zum 60. Hochzeitstag
 11.10.2019                                                                                                                                                               Herr Leibeling, Wolfgang und Frau Leibeling, Eva
 ab 14.30 Uhr                                                                                                                                                             Harztor OT Ilfeld
 Apfelfest am Hospiz                                                                                                                                                      .............................................................................................................................
 in Neustadt                                                           10:30 Fachvortrag Herr Rintisch                                                                    30.10. zum 65. Hochzeitstag
 ..............................................................        (Pomologe und Baumschulinhaber) über Streuobstwiesen und                                           Herr John, Richard und Frau John, Erna
 12.10.2019                                                                                                                                                               Harztor OT Niedersachswerfen
 1. Südharzer Apfeltag                                                 Kleingärten in Zeiten des Klimawandels (u.a. Standortansprüche,                                    .............................................................................................................................
 Hofmosterei Ibe,                                                      Sortenwahl, Krankheiten, Bewässerung, Neupflanzungen)                                              10.10. zum 50. Hochzeitstag
 OT Harzungen                                                                                                                                                             Herr Espe, Hans-Jürgen und Frau Espe, Ingrid
 ..............................................................                                                                                                           Harztor OT Niedersachswerfen
 20.10.2019                                                                 parallel dazu Apfelpressen zum Mitmachen für Kinder                                           .............................................................................................................................
 ab 10.00 Uhr                                                                                                                                                             10.10. zum 50. Hochzeitstag
 Benefiz-Wanderung                                                                                                                                                        Herr Urban, Leopold und Frau Urban, Ingrid
 für das Hospiz
 Parkplatz am Wieseplatz
                                                                       14:00 Sortenbestimmung Ihrer Äpfel                                                                 Harztor OT Niedersachswerfen

 in Neustadt                                                                (3 Äpfel pro Baum mitbringen, KEINE Blätter oder Zweige)

                                                                       außerdem: Hofrundgang in der Mosterei mit Baumschule, Imker
         FAMILIEN                                                      aus der Region stellen aus, hausgemachter Apfelkuchen und frisch
                                                                       gepresster Apfelsaft (Bitte Trinkgefäß mitbringen!)
         EREIGNISSE
         Bei frohen und
         ernsten Anlässen
         empfehlen sich
         deshalb
         Familienanzeigen
         in unserer Zeitung.

                                                                    Weitere Informationen:
         Wir beraten Sie gern!                                      info@hofmosterei-harzungen.de
         Tel.: (0 36 31) 6116 - 0                                   036331 47220                                                                                             o n l i n e : w w w . h a r z t o r. d e

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Neues Löschgruppenfahrzeug für Ilfelder Ortsfeuerwehr Neues Löschgruppenfahrzeug für Ilfelder Ortsfeuerwehr Neues Löschgruppenfahrzeug für Ilfelder Ortsfeuerwehr Neues Löschgruppenfahrzeug für Ilfelder Ortsfeuerwehr
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