Ab sofort: Neue Zufahrt zum Wertstoffhof - Gemeinde Waldbronn
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Ab sofort: Neue Zufahrt zum Wertstoffhof Die Mitarbeiter vom Bauhof haben den Wertstoffhof neu angelegt und struktu- riert. Die Zufahrt erfolgt ab sofort - von der Badener - und Siemensstraße kom- mend - nur noch über die Daimlerstraße. Bitte beachten Sie, dass sich der Auto- Wartebereich auf dem rechten Fahrstrei- fen (von der Siemensstraße kommend) befindet. Hier muss gewartet werden, bis die Zufahrt frei ist. Bitte denken Sie dar- an, im Wartebereich den Motor abzustel- len. Nach Abladen der Wertstoffe erfolgt die Ausfahrt wieder über die Daimler- straße, in Fahrtrichtung rechts (Richtung Friedhof). Bitte warten Sie geduldig, bis Sie an der Reihe sind. Aufgrund der derzeitigen Si- tuation kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte folgen Sie den Anweisungen der Gemeinde-Mitarbeiter. Vielen Dank! Der Wertstoffhof ist freitags von 14 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr Fotos: Gemeinde Waldbronn geöffnet. 21. Januar 2021 I Nr. 3
2 AMTSBLATT Nummer 3 Donnerstag, 21. Januar 2021 Lions Club sammelt für öffentliche Kleiderstange in Karlsruhe Mit einem vollgepackten Sprinter voller Kleiderspenden fuhren Ulrich Herz und Franz Csernalabics (Bild) nach Karlsruhe. Die Kleiderspenden übergaben sie an Mitarbeiterinnen des Stadtjugendausschusses. Fotos: Ulrich Herz Anfang Dezember hat der Lions Club Waldbronn zur Kleider- stellt. Sie ist am Portal der Stadtkirche zugänglich und es spende für die öffentliche Kleiderstange an der Stadtkirche besteht für Bedürftige und Obdachlose die Möglichkeit, rund in Karlsruhe aufgerufen. um die Uhr wärmende Kleidung etc. mitzunehmen. Warme Kleidung ist bei den aktuellen Temperaturen not- Das Angebot an warmen Sachen wurde sehr gut angenom- wendig, aber nicht alle Menschen können sie sich leisten. men und bereits nach Kurzem ist bereits alles von bedürfti- Besonders in Zeiten der Pandemie ist es daher wichtig, dass gen Bürgern abgeholt worden, wie Annette Ganter von der sich Bedürftige und Obdachlose ausreichend mit angemes- Antidiskriminierungsstelle der Stadt Karlsruhe Anfang Januar sener Kleidung und Decken versorgen können. bestätigt hat. Es sei vielen unterschiedlichen Menschen da- Aufgrund des Sammelaufrufes vom Lions Club Waldbronn mit geholfen worden, die wiederum ihren Dank zum Aus- wurden viele neuwertige Kleider, Decken, Schuhe, Pullover druck gebracht haben. Dies möchte Annette Ganter gerne zu einer Sammelstelle in Waldbronn gebracht und gespendet. auch an den Lions Club Waldbronn zurückgeben, der mit Die Ware wurde von Irene Csernalabics kontrolliert, verpackt einer besonders großen Sachspende unterstützt hat. und dann am 21. Dezember 2020 in einem bis zur Decke Da die kalten Temperaturen gerade auch in Karlsruhe für voll beladenen Sprinter von Franz Csernalabics zusammen Frost und manchmal sogar Schnee sorgen, können immer mit Dr. Ulrich Herz nach Karlsruhe zur Stadtkirche gebracht noch gerne warme Kleidung, Schuhe und Accessoires rund und vom Stadtjugendausschuss entgegengenommen. um die Uhr direkt an die Kleiderstange an der Stadtkirche Nach und nach wurde daraufhin die dringend benötigte Karlsruhe gebracht werden. Ware an der öffentlichen Kleiderstange zur Verfügung ge- (Text Lions Club Waldbronn) Soziale Senioren vom TSV Reichenbach spenden an verschiedene Einrichtungen Auch an den Sozialen Senioren des TSV Reichenbach ist türe, mit einem kleinen Weihnachtsgeschenk erfreut. Einen verständlicherweise die Corona-Pandemie nicht spurlos vor- Spendenscheck erhielt die Caritas-Tagespflege am Markt- übergegangen, denn viele der freitäglichen Stammtische, ein platz, und wie in jedem Jahr wurde auch das Indienprojekt Ausflug und die alljährliche Weihnachtsfeier mussten leider der Bäckerei Nußbaumer mit einer Spende bedacht, wobei abgesagt werden. Umso größer war dann aber der Stolz sich die Sozialen Senioren bei Richard Nußbaumer für die und die Überraschung, dass man nun am Jahresende den- beständige Unterstützung der TSV-Rentner bedankten. Einen noch eine erkleckliche Summe für soziale Zwecke übergeben Scheck in Höhe von 3500 Euro durfte Berthold Horsch, der konnte, die sich über das Jahr hinweg im Sparschwein des Vorsitzende der Sozialen Senioren, an Martin Steigert, den TSV – Rentnerstammtisches angesammelt hatte. Über 4500 Euro waren es am Jahresende, die die Sozia- Jugendleiter des TSV Reichenbach, überreichen, der sich len Senioren an die betreffenden Institutionen überreichen sehr überrascht über die Höhe des Spendenbetrags zeigte. konnten. Bürgermeister Franz Masino lobte in einer Gruß- Die TSV-Jugend könne gerade in dieser schwierigen Zeit botschaft das Engagement der rührigen Rentner, das im das Geld für ihre umfangreiche Arbeit sehr gut gebrauchen, weiteren Umkreis seinesgleichen suche. So hatte man vor betonte der Jugendleiter, wobei er der Hoffnung Ausdruck den Weihnachtstagen schon einige Waldbronner Kranke und verlieh, dass die jungen Sportler hoffentlich bald wieder ih- Bedürftige besucht und sie, wenn auch nur an der Haus- rem Hobby nachgehen können. (Text TSV Reichenbach) Berthold Horsch (2.v.l.), Vorsitzender der Sozialen Senioren, übergibt an Richard Nussbaumer und Martin Steigert jeweils einen großzügigen Spendenscheck. Fotos: Privat
Nummer 3 Donnerstag, 21. Januar 2021 AMTSBLATT 3 Beim Biomüll keine Biobeutel aus dem Handel verwenden Die Gemeindegärtnerei bittet erneut darum, beim Biomüll keine Bio- beutel aus dem Handel zu verwenden. Diese sind nicht zugelassen und haben ein anderes Abbauverhalten. Nach wie vor müssen die Mitarbeiter der Gemeindegärtnerei beim Bioabfall die gekauften Biotü- ten und auch herkömmliche Plastikeinkaufstüten aus dem Müll heraus sortieren. Die Biotonnen sind an den Grüngutplätzen im Ermlisgrund und an der Wiesenfesthalle frei zugänglich. An beiden Plätzen sind in den kleinen beschrifteten Mülltonnen auch Papiertüten zur Mitnahme vorhanden. Dort gibt es auch Plastiktüten, die erlaubt sind. Bitte beachten Sie: Nur diese sind zugelassen. Biotüten oder herkömmliche Plastiktüten aus dem Handel sind nicht zugelassen. Brauchen Sie noch einen Bioeimer? Kein Problem: Manche Haushalte benötigen für das Bringsystem noch einen Bioeimer. Diese werden derzeit im Grüngutplatz Ermlis- grund samstags von 10 bis 10.30 Uhr ausgegeben. Bitte bringen Sie hierzu aus hygienischen Gründen Ihren eigenen Stift mit, damit Sie Bitte verwenden Sie für den Biomüll nur die das entsprechende Formular für den Abfallwirtschaftsbetrieb ausfüllen Abfalltüten vom Abfallwirtschaftsbetrieb. Tü- können. Dieses wird benötigt, damit der Bioeimer dem entsprechen- ten bekommen Sie an den Grüngutplätzen. den Haushalt zugeordnet werden kann. Foto: Gemeinde Waldbronn Kommunale Impfzentren in Heidelsheim und Sulzfeld nehmen am 22. Januar eingeschränkten Betrieb auf Am Anfang drei Öffnungstage pro Woche „Diese Situation ist sicher nicht befriedigend“, sagt Landrat Terminvereinbarung ab 19. Januar ab 08.00 Uhr möglich Dr. Christoph Schnaudigel, der vorrechnet, dass es bei den angekündigt gelieferten Impfstoffmengen bis März dauert, um Kreis Karlsruhe. Am Freitag, den 22. Januar, gehen im allein die Pflegeheime durchzuimpfen, „aber es kann nun mal ganzen Land die kommunalen Impfzentren (KIZ) in Betrieb, nur verimpft werden, was vorhanden ist.“ Schuldzuweisungen darunter auch die beiden Einrichtungen im Landkreis Karls- in welche Richtung auch immer hält er für unangebracht, ruhe im früheren Praktiker-Baumarkt in Bruchsal-Heidelsheim wichtig sei, dass die berechtigten Personen strukturiert Imp- und in der E.G.O.-Halle in Sulzfeld. Anfangs werden sie an fungen angeboten bekommen und jede verfügbare Impfdose drei Tagen geöffnet sein: freitags ab 13.00 Uhr und sonntags auch tatsächlich verimpft wird. sowie mittwochs jeweils ab 09.00 Uhr. Ganz wichtig: Geimpft werden kann nur der, der zuvor einen Impftermin vereinbart Dass Termine ausschließlich digital über das Internet, oder hat! Das ist ausschließlich online über www.impfterminser- – wer keinen Onlinezugang hat – im persönlichen Gespräch vice.de oder über die bundesweite Sonderrufnummer 116117 über die Rufnummer 116117 vergeben werden, hat den möglich. Ab 19. Januar können ab 08.00 Uhr Termine ge- Hintergrund, dass alle Impfzentren bundesweit standardisiert bucht werden. sind und überall die gleichen Systeme zum Einsatz kommen. Anders wäre ein reibungsloser Ablauf gar nicht zu bewälti- Impfberechtigt sind zunächst nur Personen, die besonders gen. Eine alternative Terminvergabe z. B. durch das Gesund- hoch gefährdet sind an COVID-19 schwer zu erkranken oder heitsamt oder direkt im Impfzentrum ist nicht möglich. Auch sich mit SARS-CoV-2 anzustecken. Dazu zählen alle Men- schen über 80 und alle Bewohner von Pflegeeinrichtungen wenn es schwerfalle, bleibe momentan nichts anderes übrig, sowie auch Mitarbeiter, die in Pflegeheimen, Intensiv- und als sich geduldig online oder telefonisch um einen Termin zu Covidstationen von Krankenhäusern, Rettungsdiensten und bemühen, sich weiterhin an die Hygiene- und Abstandsrege- vergleichbaren Bereichen wie z.B. Dialysezentren, ambulante lungen zu halten und persönliche Kontakte so weit wie mög- Pflegedienste, COVID-Abstrichstellen oder Corona-Schwer- lich zu beschränken. Sobald mehr Impfstoff geliefert wird, punktpraxen arbeiten. werde sich die Situation bessern, so der Landrat, der darauf hinweist, dass die kommunalen Impfzentren auf 750 Imp- „Es wird am Anfang nicht möglich sein, allen Terminwünschen fungen pro Tag, die zentralen Impfzentren sogar auf 1.500 zu entsprechen“, dämpft Landrat Dr. Christoph Schnaudigel Impfungen pro Tag im Mehrschichtbetrieb ausgelegt sind. Erwartungen auf einen schnellen Impftermin. Zu gering sind „Wir können das jederzeit aktivieren“, versichert der Landrat, die gelieferten Mengen in der Anfangszeit: So bekommt jedes ebenso wie ein weiteres mobiles Impfteam pro kommunalem Kreisimpfzentrum im Rhythmus von 14 Tagen 975 Impfdosen. Impfzentrum. Voraussetzung dafür ist, dass diese Mengen Von diesem Kontingent müssen aber sowohl die mobilen auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Impfteams „bedient“ werden, von denen am Anfang je eines pro KIZ stationiert ist und die vor Ort in die Pflegeheime Ein weiteres kommunales Impfzentrum hat die Stadt Karls- fahren, als auch die Berechtigten in den Krankenhäusern und ruhe in der Schwarzwaldhalle eingerichtet. Auch dort ist es anderen besonders schutzbedürftigen Bereichen. Für beide möglich, Impftermine zu bekommen, ebenso im zentralen Gruppen sind jeweils 30% des Impfstoffs vorgesehen. Der Impfzentrum in der Messe Karlsruhe in Rheinstetten sowie größere Teil von 40% geht in das Impfzentrum, was bedeutet, generell an allen Impfzentren. dass für die Allgemeinheit pro Woche um die 200 Impftermine Alle Informationen sind auch auf der Homepage des Land- angeboten werden können. Es ist davon auszugehen, dass ratsamtes bzw. auf dem gemeinsamen mit der Stadt Karls- die Termine jeweils in kürzester Zeit vergeben sind. ruhe betriebenen Corona-Portal abrufbar.
Stand: 08.01.2021 4 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021 NE Ausgangsbeschränkungen Kontaktbeschränkungen U Arbeiten Private Treffen im öffentlichen oder privaten Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Z.B.: die gesundheitliche Fürsorge gegenüber plus höchstens eine weitere Person, die nicht ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. zum eigenen Haushalt gehört. Bei Nacht (20 Uhr bis 5 Uhr): • Home Office, sofern möglich. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung wichtiger Ausbildungszwecke. und Geschäftsbetriebes. dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. • Inanspruchnahme medizinischer und • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, veterinärmedizinischer Leistungen. sofern nicht online auch in Präsenz + • Begleitung unterstützungsbedürftiger durchführbar. Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen Personen und Minderjähriger, Sorge- und • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der zusammen in einer festen, familiär oder Umgangsrecht. Mindestabstand von 1,5 Metern zu den nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- • Begleitung Sterbender und Personen in akut Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann gemeinschaften betreut werden. lebensbedrohlichen Zuständen. (auch im Freien). • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. • An den Betrieb angepasste Hygiene- Gassi gehen oder füttern. auflagen. NE • Besuch von religiösen Veranstaltungen. Bildung & Betreuung U • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der AMTSBLATT • Kitas bleiben geschlossen. Wenn die öffentlichen Ordnung. Reisen Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Appell: Verzichten Sie auf private Reisen ab dem 18. Januar möglich. des Grundgesetzes. sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. NE U • Kein Präsenzunterricht an Grundschulen. • Wahlkampfaktivitäten, wie Verteilung von Flyern, Verstärkte Kontrollen und Zugangs- Versorgung der Schüler*innen mit Lern- Plakatierungen oder Informationsstände nach material durch die Lehrer*innen. Wenn die beschränkungen an tagestouristischen behördlicher Genehmigung möglich. Hotspots durch die örtlichen Behörden. Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung ab dem 18. Januar möglich. Bei Tag (5 Uhr bis 20 Uhr) zusätzlich: • Kein Präsenzunterricht, sondern Fernunterricht • Besuch der Notbetreuung in Schulen und Kitas. Nicht gestattet: an allen weiterführenden Schulen. • Sport und Bewegung an der frischen Luft Touristische Busreisen • Sonderregelung für Abschlussklassen sind ausschließlich alleine, mit Angehörigen des Touristische Übernachtungsangebote möglich und werden individuell festgelegt. eigenen Haushalts oder mit einer weiteren, (auch Campingplätze) • Notbetreuungen werden eingerichtet. nicht im selben Haushalt lebenden Person. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas • Erledigung von Einkäufen. Weiterhin möglich: vor Ort. • Wahrnehmung von Dienstleistungen. Geschäftsreisen • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen • Behördengänge Reisen und Übernachten in besonderen schließen für den Publikumsverkehr, • Blutspendetermine Härtefällen Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Online- unterricht möglich. (Ausnahme für berufliche Ausbildungszwecke und Katastrophenschutz) Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Donnerstag, 21. Januar 2021 Nummer 3
Stand: 08.01.2021 Nummer 3 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021 Einzelhandel Gastronomie Der Einzelhandel schließt bis zum 31. Januar. Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den Besonderheiten: • Ausnahme für Speisen zur Abholung Donnerstag, 21. Januar 2021 täglichen Bedarf bleiben geöffnet: • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe (bis 20 Uhr) oder Lieferung. können Lieferdienste anbieten. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Babyfachmärkte • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe NEU Getränken im öffentlichen Raum. Bäckereien und Konditoreien können Abholangebote (Click & Collect) NE Banken anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für Kantinen schließen überall dort, wo es die U Drogerien die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene- Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Getränkemärkte konzepte vor Ort müssen eingehalten und Mitnehmen sind erlaubt. Großhandel Warteschlangen vermieden werden. Hörgeräteakustiker • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin Veranstaltungen sowie Ersatzteilverkauf arbeiten. Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Lebensmittelmärkte • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle öffentlichen Raum. AMTSBLATT Metzgereien Waren verkaufen, wenn die Produkte für Ausnahmen: Optiker den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen. • Gerichtsverhandlungen. Orthopädieschuhtechniker Sollte das Sortiment der verbotenen • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Poststellen und Paketshops, aber ohne Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit Ordnung dienen. den Verkauf von weiteren Waren einer räumlichen Abtrennung lediglich die • Betriebsversammlungen. Reformhäuser Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. Reinigung und Waschsalons • Eheschließungen. Reise- und Kundenzentren für den Regelung für offene Geschäfte: • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge öffentlichen Verkehr • Geschäfte mit weniger als 10 m² dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). Sanitätshäuser Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in. • Nominierungs- und Wahlkampfveranstaltungen, Tafeln • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e sowie dazugehörige Unterschriften- Tankstellen Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche. sammlungen. Telefonshops für Reparatur, Austausch • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: und Störungsbehebung ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für Tierbedarf- und Futtermärkte den Lebensmitteleinzelhandel). Gesundheit & Soziales Wochenmärkte • Maskenpflicht vor den Geschäften und • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Zeitschriften- und Zeitungskioske auf den Parkplätzen. Pflegeheimen, Senioren- und • Gesteuerter Zutritt. Behinderteneinrichtungen. Eine vollständige Liste finden Sie auf • Warteschlangen vermeiden. • Keine Isolation der Betroffenen. » Baden-Württemberg.de • Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen und Besucher*innen. • Regelmäßige, verpflichtende Tests des Pflegepersonals von Alten- und Pflegeheimen. 5 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de
Stand: 08.01.2021 6 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021 Dienstleistungen Kultur- und Freizeitgestaltung Sport Geschlossen: Kultur- und Freizeiteinrichtungen Sport und Bewegung tagsüber alleine, mit den Friseurbetriebe/Barbershops bleiben geschlossen. Angehörigen des eigenen Haushalts und einer Hundesalons und ähnliche Einrichtungen weiteren nicht zum Haushalt gehördenen Geschlossen: Person im öffentlichen Raum sowie auf Kosmetikstudios Ateliers (Publikumsverkehr) öffentlichen oder privaten weitläufigen Sport- Kosmetische Fußpflegesalons anlagen oder -stätten im Freien erlaubt. Ausflugsschiffe Massage- und Wellnessbetriebe Bibliotheken und Archive (Abholangebote Nagelstudios im wissenschaftlichen Bereich möglich) Alle weiteren öffentlichen und privaten Piercingstudios Sportstätten sind für den Publikumsverkehr Camping- und Wohnmobilstellplätze Prostitutionsgewerbe geschlossen: Diskotheken und Clubs Sonnenstudios Fitnessstudios aller Art Freizeitparks und Indoorspielplätze Tattoostudios Schwimm- und Spaßbäder Kinos und Autokinos Skilifte und Gondeln Kletterparks (drinnen und draußen) Geöffnet sind medizinisch notwendige Tanz- und Balettschulen Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in Konzerte und Kulturhäuser Thermen und Saunen den Bereichen: Krabbelgruppen AMTSBLATT Vereinssportstätten Ergotherapie Messen Wettkampf-, Mannschafts- und Fußpflege/Podologie Museen und Ausstellungen Logopädie Kontaktsportstätten Opern Physiotherapie Yogastudios Spielbanken- und hallen Rehasport Theater Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Tierparks Einrichtungen geöffnet werden. Volksfeste o.ä. Religionsausübung Wettannahmestellen Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Gottesdienste und Beerdigungen unter Zirkusse Golfplätze Hygieneauflagen. Zoologische und botanische Gärten Hundesportplätze • Einhalten der AHA-Regeln über die Reitanlagen gesamte Dauer. Geöffnet: Tennisplätze • Kein Gemeindegesang. Spielplätze im Freien Modellflugplätze Wandern und Spazieren Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Abstand Hygiene Alltagsmaske Corona-App regelmäßig halten praktizieren tragen nutzen lüften Donnerstag, 21. Januar 2021 Nummer 3 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de
Nummer 3 Donnerstag, 21. Januar 2021 AMTSBLATT 7 Gute Nachrichten zum Neuen Jahr Einkaufsgutscheine wurden an glückliche Gewinner überreicht Mit einer Höhe von 14,65 Anzahl der Weihnachtslichter Waldbronner Metern ziert der in der Re- richtig erraten hat, konnte Selbständige e.V. gion einzigartige Zunftbaum beim Zunftbaumgewinnspiel Eichhörnchenweg 1 den Kreisel am Waldbronner der Waldbronner Selbstän- 76337 Waldbronn Rathausmarkt. Wer dies digen Einkaufsgutscheine Redaktion Tanja Feller wusste und zudem noch die gewinnen. redaktion.feller@gmx.de Von wegen erraten! Zwei Waldbronner Mädels haben gut recherchiert und in Mathe aufgepasst, so dass sie sich ihre Gutscheine wahrlich verdient haben. „Ich habe mit meiner Mutter zusammen zunächst die Lichter im unteren Ring gezählt. Dann haben wir geschaut, wie viele Ringe es sind und haben hochgerechnet“, berichtet Valentina Wieland. Tausend Lichter lautete die richtige Antwort auf Frage eins. Die Höhe des Baumes hat ihre Schwester Hannah im Internet gefunden: „Wie hoch der Zunftbaum ist, stand auf einer alten Amtsblatt Seite, da hatten wir echt Glück“. Mit ihrem Gutschein will sich Hannah Wieland Bücher bei. LiteraDur kaufen. Valentina denkt über ein großes Eis von der Gelateria Michelino nach. Carmen Lehnen hat die Höhe des Zunftbaums gegoogelt und lag bei den Lichtern um nur 10 Stück daneben. Auch Carmen Lehnen hat dem Glück etwas nachgehol- fen, indem sie die Höhe des Zunftbaums im Internet gegoogelt hat. Bei der Zahl der Lichter habe sie die 25 Reihen gezählt und dann geschätzt. „Ich war überrascht, dass es so viele waren und überhaupt fand ich es eine schöne Aktion, am Rathausmarkt so einen Lichterbaum zu haben“, lobt Carmen Lehnen die Idee der Waldbron- ner Selbständigen. Schließlich hilft ihr Mann seit Jahren beim FCB, der den schönen Weihnachtsbaum am Fried- hof schmückt. Den Gutschein wird sie wahrscheinlich bei Sandra Rabsteyn einlösen, von der sie sich seit über 20 Hannah und Valentina Wieland haben beide Fragen richtig Jahren die Haare schneiden lässt. „Mein Mann würde beantwortet und freuen sich über ihre Einkaufsgutscheine. gerne gemeinsam ins Lindenbräu gehen“, mal sehen. „Wir für Waldbronn“ - Waldbronner Selbständige spenden 2.000 Euro für den Jugendtreff Waldbronn Viele Waldbronner Selbständige sind dem Aufruf des Vereins WS e.V. gefolgt, eine freiwillige Weihnachtsspende zugunsten des Jugendtreffs zu tätigen. Insgesamt seien dadurch 2.055 Euro an Spendengeldern zusammengekom- men, berichtet der Leiter des Jugendtreffs: „Die Spende und vor allem auch der Betrag ist eine schöne Anerkennung unserer Arbeit“, so Detlef Schäfer. Er sei sehr erfreut, dass sich Waldbronner Selbständige für Jugendliche hier am Ort einsetzen, gerade in Zeiten wie diesen: „Nur weil wir das Land herunterfahren, sind die Probleme der Jugend- lichen ja nicht weg“. Gerade wenn Kontakte zu Gleichal- trigen fehlten, entstünden viele Konflikte in der Familie. Daher sei die Jugendhilfe vermehrt gefragt und sein Team versuche in Gesprächen zu vermitteln. „Vielen Dank den Waldbronner Selbständige zeigen Herz und unterstützen Waldbronner Selbständigen mit Herz!“ die wertvolle Arbeit der Mitarbeiter des Jugendtreffs.
8 AMTSBLATT Nummer 3 Donnerstag, 21. Januar 2021 Ausgangspunkt aller Terrainkurwege ist der Waldpark. Ausgangspunkt ist der Waldpark, der Weg der Gelassenheit führt mit einem eigenen Logo zu den einzelnen Stationen. Leicht und unterhaltsam sprechen die Tafel entlang des Ter- Terrainkurweg 1 - Geh offline rainkurwegs unsere Alltagsthemen an, (überraschende) Aktivi- täten und Innehalten wechseln sich ab. Der neue Weg der Gelassenheit „Geh offline“ ist ein Weg zur Erholung und Entschleunigung, für Einheimische ebenso wie für Gäste. Die Tour eignet sich für Menschen jeder Generation und ist auch bei schlechter Gerade jetzt hat die winterliche Zeit ihre besonderen Reize Witterung in der Regel gut zu gehen. und Stimmungen. Testen Sie doch mal den neuen Terrain- kurweg 1 oder besser gesagt: Gehen Sie doch mal offline Die Terrainkurwege mit „Geh´offline“ und der Geotour sind auf dem neuen Weg der Gelassenheit. Rundwege, die in beide Richtungen gewandert werden kön- nen. Bitte beachten, dass die Wege teilweise naturbelassen Strecke ca.3.1 km, Steigung bis 12 Prozent, ca. 50 Hö- sind und besonders bei Regen oder Schnee festes Schuhwerk henmeter zu empfehlen ist. Kurz aber fein ist unser Terrainkurweg 1: Ein klei- ner Wanderschuh– ent- sprechend Schwierigkeits- grad blau unterlegt– ist das Symbol für den leichtesten der drei Terrainkurwege in Waldbronn. Abgesehen davon hat der ortsnahe Weg einiges zu bieten: „Geh offline“! Mit sechst unterschiedlichen Stationen werden auf dem kurzen Rundweg ganz besondere Impulse gesetzt. Auf diesem Waldweg lautet die Devise, den Blick auf das Einfache zu richten und kleine, häufig übersehene Details am Weges- rand wahrzunehmen. Hier liegt der Fokus auf durchatmen, Achtsamkeit und mit dem bewussten Erleben der Natur die Kurverwaltungsgesellschaft mbH, Sinne schärfen. Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, Telefon 07243 07243-56570 07243-56570
Nummer 3 Donnerstag, 21. Januar 2021 AMTSBLATT 9 Amtlicher Teil Das Ordnungsamt informiert: Hundekot auf der öffentlichen Fläche Sehr geehrte Hundehalterinnen und Hundehalter, viele von Ihnen beseitigen vorbildlich den Kot ihrer Hunde Öffentliche Sitzung Gemeinderat und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, der öffentlichen Flächen unserer Gemeinde. Leider ver- hiermit lade ich Sie zu der öffentlichen Sitzung am Mitt- halten sich aber nicht alle Hundehalter so vorbildlich. So woch, den 27.01.2021 um 17:00 Uhr in den Großen Saal im häufen sich in letzter Zeit die „Funde“ an Hundekot auf Kurhaus, Etzenroter Straße 2 ein. den öffentlichen Flächen. Sitzungsunterlagen sind soweit möglich im Internet unter Bitte verhalten auch Sie sich zukünftig wie die vorbildli- www.waldbronn.de „Rathaus/Gemeinderat/Rats- und Bürger- chen Hundehalter und entsorgen Sie den Kot Ihrer Hunde informationssystem“ veröffentlicht. ordnungsgemäß. Herzliche Grüße Die Gemeinde unterstützt Sie dabei und hat hierzu ent- Franz Masino lang vieler Gassi-Strecken in Waldbronn sogenannte Bel- Bürgermeister lo-Stationen aufgestellt: 5-mal im Kurpark Tagesordnung: 1-mal in der Neufeldstr. Öffentlicher Teil 2-mal in der Merkurstr. auf der Grünanlage 1. Bekanntgaben der Verwaltung 1-mal in der Busenbacher Str. im Bereich der Madonna 2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sit- 1-mal in der Grünwettersbacher Str. hinter dem Wegkreuz zungen 1-mal in der Zwerstr. im Bereich der Albert-Schweitzer- 3. Fragestunde für Bürger und Einwohner Schule 4. Betrauung der Kurverwaltungsgesellschaft mbH Wald- 1-mal im Neubrunnenschlag in der Nähe des Weinhaus bronn mit der Erbringung von Dienstleistungen von allge- Steppe meinem wirtschaftlichem Interesse 1-mal in der Hellenstr. Im Bereich der Kapelle 5. Beteiligungsbericht 2019 1-mal in der Friedhofstr. Ecke Bachstr. 6. Bündelausschreibung Erdgas für die Jahre 2022 - 2024 1-mal in der Daimlerstr. beim Friedhof Reichenbach und weitere Bündelausschreibungen ab 2025 1-mal in der Jahnstr. Höhe Sportplatz 7. Festlegen des Verfahrens zur Haushaltskonsolidierung 1-mal in der Jahnstr. beim Wasserhochbehälter 2021 1-mal am Ende der Spielberger Str. 8. Neukalkulation der Benutzungsgebühren und der Unkos- 1-mal in der Esternaystr. bei der Wiesenfesthalle tenpauschale für die Benutzung von Unterkünften für Ob- 1-mal auf dem Feldweg oberhalb des Weisdornwegs dachlose sowie anerkannte oder rechtskräftig abgelehnte 1-mal auf dem Panoramaweg Asylsuchende 1-mal in der Karlsruher St. beim Spielplatz 9. Neufassung der Satzung über die Benutzung von Ob- 1-mal in der Tulpenstr. in der Sackgasse zur Albert- dachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Schweitzer-Schule 10. Erlass von Elternbeiträgen aufgrund der Schließung der 1-mal in der Talstr. am Ende zum Reh/Waldrand Kindertageseinrichtungen im Januar 2021 1-mal beim Wasserhochbehälter Ortseingang Reichenbach 11. Änderung der Hauptsatzung - Videositzungen des Ge- 1-mal auf der Höhe des Bauhofs meinderats 1-mal entlang des Rück IIs parallel zur Stuttgarter Str. 12. Fragen und Anregungen des Gemeinderates Hier können Sie Tüten kostenlos entnehmen, um den 13. Sonstiges Hundekot zu entsorgen. Bitte nutzen Sie dieses Angebot und entsorgen Sie volle Tüten in den hierfür vorgesehe- nen, zahlreichen Behältnissen. Sie helfen dadurch mit, Öffentliche Sitzung Jugendgemeinderat dass die öffentlichen Flächen sauber bleiben und alle ((- gerade unsere kleinen Mitbürger -)) diese Flächen ge- Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, fahrlos nutzen können. hiermit lade ich Sie zu der öffentlichen Sitzung am Don- nerstag, den 28.01.2021 um 18:30 Uhr in den Großen Saal im In der Gemeinde Waldbronn hat der Halter oder Führer eines Kurhaus, Etzenroter Straße 2 ein. Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen und Wegen, in Grün-und Erholungs- Herzliche Grüße anlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort Franz Masino abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Bürgermeister Bitte beachten Sie auch, dass Sie oder Ihr Hund land- Tagesordnung: wirtschaftlich genutzte Flächen in der Nutzzeit (März bis Öffentliche Sitzung Oktober) nicht betreten dürfen (Landesnaturschutzgesetz 1. Verabschiedung der ausscheidenden Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg). Bitte entfernen Sie beim Betreten 2. Wahlen der Ämter abgelegten Kot unverzüglich. Sie gefährden dadurch sonst 3. Verpflichtung der neu gewählten Jugendgemeinderäte das Weidevieh und die landwirtschaftlich genutzten Böden. 4. Jahresrückblick/Jahresausblick Nachweisliche Verstöße werden geahndet. 5. Sonstiges Ausgleichsmaßnahmen Baugebiet Rück II Die Gemeinde Waldbronn informiert über die geplante Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für das neue Baugebiet „Erweiterung Ortszentrum – Rück II“ im Frühjahr 2021. Folgende gemeindeeigene Grundstücke sind betroffen: Flst.Nr.: 1646, 1650/1, 1671, und 1712 (Gemarkung Reichenbach) Flst.Nr.: 482, 496, 627/1, 681/1, 692, 760, 773, 854, 856 und 872 (Gemarkung Etzenrot) Teilweise werden Streuobstbäume oder Hecken gepflanzt, vorhandene Wiesen extensiviert und Ackerflächen in Wiesen umgewandelt. Falls Sie eine oder mehrere dieser Flächen für die Gemeinde bewirtschaften, bitten wir Sie sich mit der Gemeindeverwal- tung Herrn Reiser/Liegenschaftsamt, Tel.: 609-280 oder Frau Strack/Umweltamt, Tel.: 609-330 in Verbindung zu setzen, um die Maßnahmen abzustimmen.
10 AMTSBLATT Nummer 3 Donnerstag, 21. Januar 2021 Diese Ausgabe erscheint auch online Störungsdienste Gemeindeverwaltung Waldbronn Wasser: Tel. 0171 6517824 Gemeindeverwaltung Waldbronn Während der Öffnungszeiten Pforte Rathaus (siehe rechts) Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, Tel. 609-0, Fax: 609-89 zusätzlich Tel. 609-0 gemeinde@waldbronn.de, www.waldbronn.de Erdgas: Störungsmeldestelle Erdgas-Südwest GmbH Sprechzeiten Verwaltung Tel. 01802 056-229 Nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Strom: Netze BW Störungsnummer Sprechzeiten BM Masino Tel. 0800 3629477 Tel. Voranmeldung erwünscht, Tel. 609-101. Kabelfernsehen: Unitymedia Öffnungszeiten Bürgerbüro, Tel. 609-111 Tel. 0711/54888150 oder 01806 888150 Montag - Mittwoch 7.00 - 12.00 Uhr Meldung defekter Straßenbeleuchtung Tel. 609-281 Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr Freitag 7.00 - 12.00 Uhr Notrufe Pforte, Tel. 609-0 Das Fundbüro befindet sich an der Pforte im Rathaus. Feuerwehr + Rettungsleitstelle 112 Polizei 110 Restmüll und Wertstoffe Polizeirevier Ettlingen 3200-312 Polizeiposten Albtal 67779 Restmüll und Wertstoffe Standort Defillibrator am Rathausmarkt: Vorraum Volksbank Ettlingen, Marktplatz 1 Restmüll ganz Waldbronn 28.01. Krankentransporte 19222 1,1-cbm-Container 23.01. Grüne Tonne Ärztlicher Notdienst ganz Waldbronn (inkl. 1,1-cbm-Container) 22.01. Biotonne An den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der ganz Waldbronn (inkl.1,1-cbm-Container) 29.01. Sprechstundenzeiten: Kostenfreie Rufnr. 116117 Schadstoffsammlung Mo.-Fr. 9-19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprech- Reichenbach 12.03.2021 Parkplatz Kurhaus stunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, Busenbach 13.03.2021 Parkplatz Tennishalle nur für gesetzlich Versicherte unter 0711/96589700 oder Etzenrot 12.03.2021 Jahnstr./Esternaystr. docdirekt.de Zusatztour Ettlingen Parkplatz Albgauhalle, 20.02.2021 Middelkerkerstr. Öffnungszeiten Notdienstpraxis Ettlingen, Am Stadtbahnhof 8, Tel. 116117 Papiersammlung Mo. - Fr., 19 - 21 Uhr, Sa./So./Feiertag 10 - 14 Uhr und Etzenrot 06.02.2021 (von 9-15 Uhr) 16 - 20 Uhr (nur Selbstanlieferung an der Wiesenfesthalle möglich) An Wochentagen, außerhalb der Sprechstunden, beachten Sperrmüll/Elektronik - Schrott auf telefonische Anfrage Sie bitte die entsprechenden Hinweise auf dem Anrufbe- beim Abfallwirtschaftsbetrieb 0800 2982030 antworter Ihres Hausarztes! oder der Gemeinde Waldbronn 609-330 Zahnärztlicher Notfalldienst Wertstoffe Bauhof Daimlerstr. (Bitte Zufahrt über Daimler Straße be- Samstag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr sowie an Feier- achten!) tagen unter 0621/38000812 erreichbar. Fr. 14.00 - 18.00 Uhr Sa. 09.00 - 16.00 Uhr Notdienste der Apotheken Grüngutplätze Im Ermlisgrund und Wiesenfesthalle Dienstbereit von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des folgenden Ta- Durchgehend geöffnet, außer Sonntag. ges www.aponet.de oder www.lak-bw.notdienst-portal.de. Vom Festnetz kostenfreie Nr. 0800 0022833 oder ggf. die von allen Mobilnetzen erreichbare Nr. 22833 (gebühren- IMPRESSUM Verantwortlich für den amtlichen pflichtig). Teil, alle sonstigen Verlaut- Herausgeber: barungen und Mitteilungen: Gemeinde Waldbronn Bürgermeister Franz Masino, Druck und Verlag: Nussbaum Medi- 76337 Waldbronn, Marktplatz 7, en Weil der Stadt GmbH & Co. KG, oder sein Vertreter im Amt. 71263 Weil der Stadt, Verantwortlich für „Was sonst Merklinger Str. 20, noch interessiert“ und den Telefon 07033 525-0, Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, www.nussbaum-medien.de Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot INFORMATIONEN Tel.: 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de Vertrieb (Abonnement und Internet: www.gsvertrieb.de Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, Anzeigenverkauf: 71263 Weil der Stadt, Tel. 07243 5053-0, ettlingen@nussbaum-medien.de
Nummer 3 Donnerstag, 21. Januar 2021 AMTSBLATT 11 Öffentliche Bekanntmachung 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen techni- Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am schen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur 19.02.2020 nachfolgende Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung (FwKS) beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gegeben des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wird: wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, Satzung 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraft- der Freiwilligen Feuerwehr Waldbronn fahrzeug installiertes System zum Absetzen eines au- - Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) - tomatischen Notrufs oder zur automatischen Übertra- gung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereig- (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl S. 581, nis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag. 698) zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 186) in Verbindung mit §§ 34 ln den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 Absatz 4 und Absatz 5 Satz 2 des Feuerwehrgesetzes (FwG) und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg Baden-Württemberg in der Fassung vom 2. März 2010 zu- (PolG) entsprechend. letzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21. Mai (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz ver- 2019 (GBl. S. 161, 185) hat der Gemeinderat der Gemeinde langt. Kostenersatzpflichtig ist Waldbronn am 19. Februar 2020 folgende Satzung zur Re- 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten Feuerwehr Waldbronn - Feuerwehr- Kostenersatz-Satzung entsprechend, (FwKS) - beschlossen: 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leis- tung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die §1 tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, Geltungsbereich 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leis- wurde, tungen der Freiwilligen Feuerwehr Waldbronn (im folgen- 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeug- den Feuerwehr genannt). halter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraft- (2) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unbe- fahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder rührt. Wasserkraftfahrzeug verursacht wurde. §2 (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies Aufgaben der Feuerwehr eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. (1) Die Feuerwehr hat §4 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notstän- Überlandhilfe den Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Ge- Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feuerwehr meinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schüt- zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34 Absätze 4 bis zen und 8 FwG i.V.m. § 5 der Satzung gelten entsprechend. 2. Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedroh- lichen Lagen technische Hilfe zu leisten. §5 Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, ei- Höhe des Kostenersatzes nen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absät- Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen ze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht beigefügten Verzeichnis. bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur Durchschnittssätze festgelegt. durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feu- verhindert werden kann. erwehrfahrzeuge gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen Stundensätze der Verordnung des Innenmi- (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauf- nisteriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz für tragt werden Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils gelten- 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen den Fassung. für Menschen, Tiere und Schiffe und (4) Die Einsatzdauer beginnt 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung der Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstel- Brandsicherheitswache. lung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwen- §3 digen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. Kostenersatzpflicht 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehr- (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unent- gerätehaus und endet nach der Wiederherstellung geltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt der Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, ist. Kostenersatz wird verlangt: Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Scha- daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder ein- den vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, satzfähig gemacht werden. 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Be- (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. trieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schie- Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf nen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufge- wurde, rundet. 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden oder Industriebetrieb anfallen, Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefähr- Kosten, denden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwe- 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § cke entstand, 3 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3, 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Scha- 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige densereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht hat, durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung beson-
12 AMTSBLATT Nummer 3 Donnerstag, 21. Januar 2021 derer Lösch- und Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen Das Bürgerbüro informiert: §6 Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld Wir bitten um Beachtung! (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendi- gung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. Neue Datenschutzverordnung (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverord- (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid ge- nung für meldepflichtige Personen nannten Zeitpunkt fällig. Vorbemerkung §7 Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, Inkrafttreten sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft. Die Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldege- Satzung vom 31. Januar 2018 tritt außer Kraft. setz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Waldbronn, den 15.01.2021 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und kei- gez. Franz Masino ne neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von Bürgermeister zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melde- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- registers erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb ei- kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden. nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegen- über der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach- 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. • Bürgerbüro Waldbronn Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit • Marktplatz 7 der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der • 76337 Waldbronn Satzung verletzt worden sind. • 07243 / 609 111 • buergerbuero@waldbronn.de Anlage zu § 5 Abs. 1 der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) Kostenersatzverzeichnis 2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz: • Hubert Röder 1. Personalkosten • datenschutz@waldbronn.de a) Feuerwehrangehörige (pro Person, je Stunde) 26,00 Euro 3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung perso- b) Brandsicherheitswache (pro Person, je Stunde) 10,00 Euro nenbezogener Daten 2. Fahrzeugkosten Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personen- a) genormte Fahrzeuge bezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich Für die genormten Fahrzeuge gelten die Pauschalsätze der wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu kön- für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) vom 18.03.2016 (GBl. nen. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbe- S. 253). zogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte 1. Einsatzleitwagen ELW 1 (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) (pro Fahrzeug, je Stunde) 34,00 Euro den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öf- 2. Mannschaftstransportwagen MTW bis fentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung (pro Fahrzeug, je Stunde) 20,00 Euro von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 3. Kommandowagen KDOW 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen re- (pro Fahrzeug, je Stunde) 16,00 Euro gelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 4. Mittleres Löschfahrzeug (u.a. LF 8/6) 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere (pro Fahrzeug, je Stunde) 83,00 Euro öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich- 5. Löschgruppenfahrzeug LF 10 (u.a. LF rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, 16/12) (pro Fahrzeug, je Stunde) 120,00 Euro auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der 6. Löschgruppenfahrzeug LF 20 Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die (pro Fahrzeug, je Stunde) 170,00 Euro jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Da- 7. Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF tenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden 20 (pro Fahrzeug, je Stunde) 184,00 Euro Daten benannt werden. 8. Tanklöschfahrzeug TLF 2000 (pro Fahrzeug, je Stunde) 95,00 Euro 4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen 9. Tanklöschfahrzeug TLF 3000 Daten (pro Fahrzeug, je Stunde) 120,00 Euro a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im 10. Gerätewagen Transport GW-T mit einer Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich- zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdiensten kg bis 9.000 kg (pro Fahrzeug, je Stunde) 25,00 Euro aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten 11. Drehleiterfahrzeug DLAK 23/12 innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, (pro Fahrzeug, je Stunde) 264,00 Euro soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zu- ständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforder- Die oben genannten Sätze gelten auch für Feuerwehrfahr- lich ist. zeuge, die mit den dort Genannten in ihrem taktischen b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Einsatzwert, ihrer zulässigen Gesamtmasse und ihrer techni- Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne schen Beladung vergleichbar sind. personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass 3. Sonstige Kosten die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert wer- werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen ge- den kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichne- mäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden ter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu 6 der Satzung verwiesen. einer Gruppe (z. B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und
Nummer 3 Donnerstag, 21. Januar 2021 AMTSBLATT 13 über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, den oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann. ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt. lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der perso- c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahl- nenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf vorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Rich- Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene tigkeitsprüfung. Meldedaten erhalten. e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitun- d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- gen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffent- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in liches Interesse besteht, das die Interessen der betrof- unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten. fenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentli- chung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO). abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwoh- Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem ner von der Meldebehörde erhalten. Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Melde- f) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen An- schein entnommen werden. spruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung ge- meldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse 7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei die betroffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. der Meldebehörde angemeldet hat. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 g) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, Europäischen Union und des Europäischen Wirtschafts- gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde. raums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemein- 8. Beschwerderecht schaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätig- Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei keiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbe- der Aufsichtsbehörde (der Landesbeauftragte für den Daten- reich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, schutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Kö- soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der nigstraße 10a, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711/6155410, E-Mail: Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraus- personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. setzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundver- ordnung übernehmen. BMG Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Partei- 5. Dauer der Speicherung Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meld- en, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen ebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für seit 1 . November 2015 geltenden Fassung darf die Mel- Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von debehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Mo- der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für naten sogenannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Fa- Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens miliennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrif- und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsda- ten sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. tums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für oder zu vernichten. bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermitt- lung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Bürger- 6. Betroffenenrechte büro eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbeson- Widerruf. dere folgende Rechte: a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO). Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS- GVO). Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von In- DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezo- formationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bun- gener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Ab- desamt für das Personalmanagement der Bundeswehr auf- satz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine grund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Lö- Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. schung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Arti- kel 18 DS-GVO. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten Der Widerspruch kann bei m Bürgerbüro eingelegt werden. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt wer- Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Sie können auch lesen