Neun745drei Wir sind - lrasw-data.de

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Wir sind                                                                                                                        www.schonungen.de

                                     Neun745drei  Amtliches und Aktuelles aus der Großgemeinde Schonungen mit den Gemeindeteilen:
              Abersfeld, Forst, Hausen, Löffelsterz, Mainberg, Marktsteinach, Reichmannshausen, Waldsachsen und den Weilern: Bayerhof, Kaltenhof, Rednershof und Reichelshof

 40. Jahrgang • Nr. 10                                                                                                                                       Freitag, den 12. März 2021

                                                                                               möglich ist. Dazu wurden oft noch Blüh- und Blumenwiesen angesät,
 Stadt Schweinfurt                                                                             die eine wahre Augenweide für die pausierenden Radler sind. Schon
 Widmung von verschiedenen Örtlichkeiten zur Durchführung von                                  vor Jahren errichtete die Gemeinde am Mainberger Flussabschnitt in
 standesamtlichen Trauungen in der Gemeinde Schonungen                                         direkter Nachbarschaft zum Radweg eine Kanuanlegestelle. Dazu lädt
 Der Stadtrat Schweinfurt hat in öffentlicher Sitzung am 23.02.2021 beschlos-                  eine Sitzgruppe, Holzliegen und Sonnensegel zum Verweilen ein.
 sen, den Sitzungssaal des Rathauses Schonungen im 2. Obergeschoss, das                        Nicht erst mit der Ausweisung eines anspruchsvollen und abwechs-
 Besprechungs-/Fraktionszimmer im Erdgeschoss des Rathauses und den Karl-                      lungsreichen Mountainbike-Trails, dem so genannten „Burning Bike“,
 Haus-Saal im Alten Rathaus Schonungen für die Durchführung von Eheschlie-                     dem Lückenschlussprojekt und Ausbau des Radwegs im Bereich
 ßungen im Standesamtsbezirk Schweinfurt zu widmen.
                                                                                               „Schonungens neuer Mitte“ und der Ansiedlung renommierter
 Diese Widmung wird hiermit bekannt gemacht.                                                   Fahrradunternehmen wie „Cube“ hat sich Schonungen als fahrrad-
 Schweinfurt, 02.03.2021                   Sebastian Remelé, Oberbürgermeister                 freundliche Kommune einen Namen gemacht. Das nächste Projekt
                                                                                               steckt schon in den Kinderschuhen: So wird es schon bald mehrere
                                                                                               E-Bike-Ladestationen geben. Eine komplett neue Fahrradinfrastruktur
                                                                                               soll dabei am Bahnhaltepunkt direkt am Mainradweg entstehen, sagt
                                                                                               Bürgermeister Stefan Rottmann. Auch im Bereich Schulzentrum Re-
Neuer Rastplatz am Schonunger Mainradweg                                                       alschule und Schullandheim sind Ladestationen für Räder durch den
                                                                                               Landkreis geplant. Direkt am Main wurde im Bereich des Festplatzes
Bauhof errichtet in Eigenleistung neuen Pavillon und Treffpunkt                                derweil der Fahrradübungsplatz erneuert.
für alle Generationen                                                                          Die wohl größte Errungenschaft ist die nun deutlich verbesserte Ein-
Vorab gab es viel Lob und Anerkennung zu den Bildern des neuge-                                und Ausfahrt der Unterführung an der Steinach zwischen Altort und
bauten Rastplatzes am Maintalradweg in den Sozialen Netzwerken.                                AlbanPark. Mit Steinquadern wurde der Weg am Bach eingefasst und
Tatsächlich kann sich das Pavillon am Ortseingang von Schonungen                               teilweise verbreitert, erklärt Stefan Rottmann. Die Sichtbedingungen
wirklich sehen lassen. In Eigenregie hat der Bauhof den neuen                                  und damit auch die Verkehrssicherheit wurden gesteigert. In einem
Treffpunkt an der Jahnstraße, genauer gesagt an der so genannten                               nächsten Schritt soll in den Bachgärten nun ein attraktiver Erlebnis-
Panzereinfahrt hergestellt.                                                                    und Wasserspielplatz für alle Generationen von Kindern entstehen.
Es sollte ein Treffpunkt für alle Generationen werden, wie es dort auf                         Große Bauzaunbanner kündigen das Vorhaben bereits an.
den Bauzaunbannern geschrieben steht: Gut erreichbar, aber auch
gleichzeitig gut einsehbar. Und so wurde ein ansprechender Platz ge-                           Das Foto zeigt von links Bürgermeister Stefan Rottmann und Bau-
pflastert, ein Pavillon mit Sitzgelegenheiten errichtet, dazu Papierkör-                       hofleiter Philipp Nees vor dem neuen Schonunger Treffpunkt an der
be – sogar an einen Grillplatz wurde gedacht. Dekoriert und eingefasst                         Jahnstraße. (Foto Jule Köblitz)
wurde der Platz mit großen Steinquadern
und An-pflanzungen. Die Idee für einen
solchen Treffpunkt war vor allem auch aus
einer Jugendbefragung entstanden, die
2. Bürgermeister und Jugendbeauftragter
Jürgen Geist angestoßen hatte. Jugendli-
che, Radfahrer, Spaziergänger zeigten sich
gleichermaßen begeistert, auch wenn die
Pandemiebedingungen eine uneinge-
schränkte Nutzung aktuell nicht zulässt.
Schonungen präsentiert sich einmal
mehr vor allem bei den Biketouristen als
fahrradfreundliche Kommune, zeigt sich
Bürgermeister Stefan Rottmann überzeugt.
Schon vor Monaten sorgte die Main-An-
rainer-Gemeinde für Aufsehen: Auf hohen
Stelzen in luftiger Höhe wurden ausge-
musterte Drahtesel liebevoll dekoriert. Die
Kunstwerke dienen heute als Markierung
für beliebte Rast- und Pausenzonen mit
herrlicher Aussicht auf Main, Weinberge
und Schloss und können praktischerweise
zum Festmachen oder Anketten der Räder
genutzt werden. Immer wieder stellt Scho-
nungens Bauhofleiter Philipp Nees unter
Beweis, was mit etwas Kreativität, pfif-
figen Ideen und einem schmalen Budget
                                                                                                                                                                               Schonungen 1
Neun745drei Wir sind - lrasw-data.de
Amtliche Nachrichten                                                         Reisiglosverkauf Breitschlag Waldsachsen
                                                                             Auch in Zeiten von Corona stellt der Gemeindewald für Brennholz-
                                                                             selbstwerber Reisiglose zum Verkauf bereit. Ein Verstrich vor Ort
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses                                       findet nicht statt. Wir bitten Sie sich telefonisch bei Fr. Milena Hammer
                                                                             09721/7570-214 zu melden. Die üblichen Aufarbeitungsregeln sind
Am Donnerstag, 25. März 2021 findet um 16:00 Uhr im Sitzungssaal             einzuhalten und der Motorsägenführerschein ist immer mitzufüh-
(2. OG) des Rathauses in Schonungen voraussichtlich die nächste              ren. Starke Stammteile(3-4m) und Windwurfstämme müssen für
öffentliche Sitzung des Bauausschusses statt. Bauanträge für diese           Vertrags-und Naturschutz Wald im Wald liegen bleiben! Es liegen
Sitzung bitten wir bis spätestens 16. März 2021 bei der Gemeinde             aufgrund der Feuchtigkeit noch Stämme und Polterholz im Hieb. Diese
einzureichen.                                                                dürfen nicht aufgearbeitet werden!

Reisiglosverkauf Eichenbühl Hausen
Auch in Zeiten von Corona stellt der Gemeindewald für Brennholz-
selbstwerber Reisiglose zum Verkauf bereit. Ein Verstrich vor Ort
findet nicht statt. Wir bitten Sie sich telefonisch bei Fr. Milena Hammer
09721/7570-214 zu melden. Die üblichen Aufarbeitungsregeln sind
einzuhalten und der Motorsägenführerschein ist immer mitzuführen.
Starke Stammteile(3-4m) und Windwurfstämme müssen für Ver-
trags-und Naturschutz Wald im Wald liegen bleiben!

                                                                             Fundsachen
                                                                             Im Rathaus der Gemeinde Schonungen (Bürgerbüro, Zimmer 1, Markt-
                                                                             platz 1) sind folgende Gegenstände abgegeben worden:
                                                                                                  1 Smartphone, Schonungen
                                                                             Gerne können Sie auch telefonisch unter der 09721/ 75 70-125 oder
                                                                             -126 nachfragen. Auf unserer Internetseite www.schonungen.de fin-
                                                                             den Sie ebenfalls immer die aktuellen Fundsachen.

                                                                                                                    Gemeindebibliothek
                                                                                                                    Schonungen

  Die Gemeinde Schonungen                                                                                           Ab Dienstag, 09. März 2021
  (ca. 8.000 Einw.)                                                                                                 öffnet die Gemeindebibliothek
  hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle                                                                      wieder unter den geltenden
                                                                                                                    Hygienevorschriften. Sämtliche
                                                                                                                    ausgeliehenen Medien wurden

  stv. Amtsleitung
                                                                                                                    pauschal bis zum 23. März
                                                                                                                    2021 verlängert. Sie müssen

  der Hauptverwaltung (m/w/d)
                                                                                                                    daher nicht gleich in den ersten
                                                                                                                    Öffnungstagen zurückge-
                                                                                                                    bracht werden. Wenn Sie uns
  in Teilzeit zu besetzen.                                                                                          zu unseren Öffnungszeiten
                                                                                                                    besuchen, denken Sie bitte
  Haben Sie Interesse an unserem Stellenangebot?                                                                    daran sich selbst und andere zu
                                                                                                                    schützen (nur mit FFP2 Maske
  Unsere vollständige Stellenausschreibung mit dem Stellen- und                                                     und Abstand!). Leider muss
  Anforderungsprofil finden Sie auf unserer Homepage                                                                zur Zeit aufs Beisammensitzen
                                                                                                                    und miteinander plaudern, in
  www.schonungen.de unter der Rubrik AKTUELLES.                                                                     Büchern oder Zeitschriften zu
                                                                                                                    schmökern oder Kaffee trinken
  Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Schmidt,  09721/75 70 110,                                            auf Grund der Hygienevorschrif-
   gerald.schmidt@schonungen.de, gerne zur Verfügung.                                                              ten verzichtet werden.
                                                                                                                    Wir freuen uns trotz der Ein-
  Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
                                                                                                                    schränkungen sehr, Sie wieder
                                                                                                                    persönlich in der Bibliothek
    Informationen zur Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten durch die Gemeinde Schonungen finden Sie in unseren        sehen zu dürfen.
                                                Datenschutzhinweisen                                                Cornelia Walter
   (https://www.schonungen.de/download/Liste_Informationspflichten_und_Verarbeitungstaetigkeitsverzeichnis.pdf).    und das gesamte Team der
        Alternativ können Sie sich auch an unsere Datenschutzbeauftragte, Frau Feser, Tel.Nr. 09721/7570-113,       Bibliothek
                                       datenschutz@schonungen.de wenden.

2 Schonungen
Neun745drei Wir sind - lrasw-data.de
Wahlhelfer für die Bundestagswahl                                         umgewandelt werden soll.
am Sonntag, den 26.09.2021 gesucht!                                       Schonungen als flächengrößte Kommune des Landkreises hat mit
                                                                          seinen 13 Ortsteilen nicht nur ländliche bzw. dörfliche Strukturen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                             sondern ist auch Stadtrandgemeinde mit teils städtischen Ansätzen
die Gemeinde Schonungen ist immer auf der Suche nach freiwilligen         und Verdichtungen.
Helfern für Wahlen.                                                       Mit der Städte-Mitgliedschaft erhofft sich Schonungen nicht nur eine
                                                                          weitere kompetente Interessenvertretung, sondern auch zusätzliche
Haben Sie Interesse?                                                      Informationen und Unterstützung in den verschiedensten Bereichen.
Dann melden Sie sich bitte im Ordnungsamt, Tel. 09721/75 70-120,          So beispielsweise bei Fragen zu den Kommunalfinanzen, neuen
-128, -125, -126, Fax: 09721/75 70-5120 oder per Email an ordnungs-       Förderprogrammen, der Pandemiebekämpfung, dem Kommunalrecht,
amt@schonungen.de.                                                        oder in Schul- und Kinderbetreuungsangelegenheiten.
                                                                          Der Bayerische Städtetag zählt 294 Mitglieder, neben 54 großen bzw.
Wer kann als Wahlhelfer/in tätig werden?                                  kreisfreien Städten 240 weitere kreisangehörige Städte und Gemein-
Als Wahlhelfer/in kann jeder tätig werden, der wahlberechtigt ist.        den in Bayern. Er tritt als Anwalt der Städte und Gemeinden gegen-
Wahlbewerber, Wahlbewerberinnen, Vertrauenspersonen von Wahl-             über Parlament und Staatsregierung für die Wahrung der kommu-
vorschlägen, Berufsrichter und Berufsrichterinnen sowie Mitglieder        nalen Selbstverwaltung ein und vertritt die Belange der Kommunen
von Wahlausschüssen sind von der ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahl-        gegenüber der Wirtschaft und anderen Interessengruppen.
vorstand ausgeschlossen.

Wie lange dauert die Tätigkeit im Wahlvorstand?
Alle in einem Wahlbezirk eingesetzten Wahlhelfer/innen bilden den
Wahlvorstand und arbeiten im Team. Sie treffen sich morgens in
ihrem Wahllokal, richten es für den Wahltag ein und vereinbaren den
Schichtdienst. Die erste Schicht beginnt um ca. 7.30 Uhr (Öffnung der
Wahllokale ist um 8 Uhr). Zur Auszählung der Stimmen um 18 Uhr
müssen alle wieder versammelt sein.

Welche Aufgaben haben Wahlhelfer/innen?
Folgende Aufgaben erwarten Sie u. a. im Laufe des Wahltages:
- Sie prüfen die Wahlberechtigung
- Sie führen das Wählerverzeichnis
- Sie erläutern den Wahlvorgang
- Sie stellen sicher, dass jeder Wahlberechtigte seine Stimme
    ordnungsgemäß abgeben kann
- Sie füllen die Wahlniederschrift aus
                                                                          Foto St. Rottmann
- Sie ermitteln das Ergebnis
Um 18 Uhr wird es dann spannend. Sie ermitteln gemeinsam im
Wahlvorstand das Ergebnis. Nach der Ergebnisermittlung bringt der/
die Wahlvorsteher/in und der /die Schriftführer/in die Wahlunterlagen     Baustellen im Gemeindegebiet
zu den vorgesehenen Rückgabestellen.
Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt, alle notwendigen         Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen
Informationen erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in digi-        besonders gesichert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen
taler Form und am Wahltag durch die Wahlvorstände.                        Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der
                                                                          Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden. Den Antrag zur
Wird der Einsatz als Wahlhelfer/in bezahlt?                               verkehrsrechtlichen Anordnung finden Sie auf unserer Homepage.
Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich (§ 6 Bundeswahlord-        Bitte beachten Sie das der Antrag mind. 2 Wochen vor Baubeginn im
nung). Wahlhelfer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von         Ordnungsamt der Gemeinde Schonungen einzureichen ist.
derzeit 30,00 Euro. Bei Bedarf kann ein Nachweis über die Tätigkeit als   Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilneh-
Wahlhelfer/in zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgestellt werden.            mer (Verkehrsbereich) und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und
                                                                          Maschinen in der Arbeitsstelle (Arbeitsbereich). Die Beschilderung zur
Informationen für Wahlhelfer vom Bundeswahlleiter                         Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenver-
Weitere Informationen über die Tätigkeit als Wahlhelfer/-in zur Bun-      kehrsbehörden angeordnet.
destagswahl finden Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters unter:
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021.html                Aktuelle Baustellen im Gemeindegebiet
                                                                          Ortsbezeichnung Zeitraum
                                                                          		Grund/Anlass
                                                                          		Beeinträchtigung
Beitritt zum Bayerischen Städtetag beschlossen                            Bachstr. 10-12,   02.06.2020 – 30.06.2021
                                                                          Schonungen        Abrissarbeiten und Neubau
Schonungen möchte Zusammenarbeit mit kommunalen
                                                                          		                teilweise/halbseitige der Sperrung des Fahrbahn u.
Spitzenverbänden intensivieren
                                                                          		                des Fußgängerverkehr, Umleitung erforderlich
Schonungen tritt dem Bayerischen Städtetag bei, so wurde es diese
Woche einstimmig beschlossen. Damit stellt sich die Großgemeinde
                                                                          Hausener		          12.10. – 30.03.2021
noch breiter auf und intensiviert die Arbeit mit den kommunalen
                                                                          Hauptstraße         Wasserleitungs- und Kanalbaumaßnahme
Spitzenverbänden. Schon länger profitiert die Flächengemeinde vom
                                                                          		                  Vollsperrung der Fahrbahn (ab Anfang November
engen Austausch und den Expertisen des Bayerischen Gemeindetags
                                                                          		                  2020) u. Umleitung über Hartstraße u. Anton-
und steht regelmäßig mit deren Referenten in Verbindung, erklärt
                                                                          		                  Weber-Straße, sowie Kellnerweg
Bürgermeister Stefan Rottmann. Gerade bei der Beantragung von För-
dermitteln habe man in der Zusammenarbeit mit den kommunalen
                                                                          Weg v. Schöpfer-    02.11.2020 – 30.04.2021
Spitzenverbänden gute Erfahrungen gemacht.
                                                                          wiese Ri. Kläran-   Kanalbaumaßnahme
Der Städtetag wie auch Gemeindetag sind – mit ihren teils unter-
                                                                          lage, Löffelsterz   Vollsperrung der Fahrbahn
schiedlichen Ausrichtungen und Schwerpunkten – für die knapp 7.800
Einwohner zählende Großgemeinde Schonungen mit ihrer beson-
                                                                          Grundsstraße 7,     03.12.2020 – 31.03.2021
deren Struktur von großem Nutzen, weshalb nun eine Schnupper-
                                                                          Mainberg            Lagerung von Baumaterial
mitgliedschaft beim Bayerischen Städtetag in eine Vollmitgliedschaft
                                                                          		                  Teilweise Sperrung Parkbucht
                                                                                                                                     Schonungen 3
Neun745drei Wir sind - lrasw-data.de
Hartstr. 3, Hausen 11.01. – 31.03.2021                                    §§ 906 und 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches bieten eine Handha-
		Erstellung Wasser-Hausanschluss                                         be für Ansprüche vor dem Zivilgericht. Unnötige und unzumutbare
		                 halbseitige Sperrung der Fahrbahn                      Lärmbelästigungen werden nach § 117 des Ordnungswidrigkeiten-
                                                                          gesetzes geahndet. In akuten Fällen kann die Polizei gerufen
Hennebergstr. 15, 26.01. – 25.03.2021                                     werden.
Mainberg          Wasserrohrbruch und Teerung                             Es gilt deshalb auch jede vermeidbare Lärmbelästigung, unabhängig
		                Vollsperrung der Fahrbahn für 1-3 Tage                  von Verordnungen und Regelungen, unter dem Gesichtspunkt der
                                                                          gegenseitigen Rücksichtnahme zu unterlassen.
Am Feldner 3,      08.02. – 12.03.2021                                    Nach der Geräte -und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV
Löffelsterz        Arbeiten am Gebäude, Dachsanierung                     dürfen in Wohngebieten motorbetriebene Gartengeräte nur werk-
		                 halbseitige Sperrung der Fahrbahn                      tags in der Zeit von 07:00 - 20:00 Uhr betrieben werden. Für beson-
                                                                          ders laute Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenscheider,
Löffelsterzer      25.02. – 12.03.2021                                    Laubsammler und Laubbläser gelten weitere Betriebszeitbeschrän-
Steige, 		         Erneuerung Gehwegplatten v. Verteiler d. Telekom       kungen. Gemeindliche Hausarbeits- und Musiklärmverordnungen
Marktsteinach      Teilweise Sperrung des Gehwegs                         schützen darüber hinaus häufig auch die Mittagsruhe.

Friedrich-Weck-    08. – 17.03.2021                                       Keine Regelung ohne Ausnahme:
Str. 3, Mainberg   Aufstellen eines Containers                            - Die zeitlichen Beschränkungen gelten nicht in Dorfgebieten**,
		                 halbseitige Sperrung der Fahrbahn                         Mischgebieten**, Gewerbegebieten**, hier können besondere
                                                                             Regelungen greifen
Hartstr. 3, Hausen 11.03. – 03.04.2021                                    - Soweit die Gemeinde eine eigene Lärmschutzverordnung erlassen
		                 Arbeiten am Gebäuden, Dachsanierung		                     hat, die strengere zeitliche Beschränkungen enthält, ist diese zu
		                 halbseitige Sperrung der Fahrbahn                         beachten.
                                                                          - Auch wenn die Regelungen der 32. BImSchV in bestimmten
Bucher Str. zw.    01.03. – 09.04.2021                                       Gebieten nicht gelten, sind unabhängig davon jedoch andere
Waldsachsen u.     Arbeiten am Fernkabelnetz                                 Regelungen, wie z. B. die des Feiertagsgesetzes oder § 117 OWiG
Buch 		            Arbeiten im Fahrbahnbankett                               zu beachten. Danach kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR
                                                                             belegt werden, wer „ohne berechtigten Anlass oder in einem
Untere Straße  08. – 31.07.2021                                              unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß
17 - 41, Forst Wasserleitungs- und Kanalbaumaßnahme		                        Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbar-
		             Vollsperrung der Fahrbahn, Umleitung ist 		                   schaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen
		eingerichtet                                                               zu schädigen.“

Forster Hauptstr. 9, 08.03. – 08.04.2021                                  Wann dürfen bestimmte Maschinen und Geräte nicht betrieben
Forst 		             Arbeiten am Gebäude                                  werden?
		                   teilweise Sperrung der Fahrbahn                      Rasenmäher
                                                                          Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen
Gädheimer Str./    10. – 24.03.2021                                       20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der
Bayerhof 		        Verlegung Glasfasernetz                                Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird.
		                 Vollsperrung der Fahrbahn                              Sogenannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem
                                                                          Umweltzeichen dürfen auch nicht länger betrieben werden. Hinsicht-
Kirchberg 3 –      15. – 17.03.2021                                       lich des Lärmschutzes empfiehlt sich jedoch der Einsatz eines
Kreuzung Kirch-    Oberflächenwiederherstellung                           Elektromähers.
berg/Zellingen     Vollsperrung der Fahrbahn
                                                                          Heckenscheren
Forster		           04. – 28.04.2021                                      Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen
Hauptstr. 40, Forst Arbeiten am Gebäude, Aufstellung Kran		               20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden.
		                  halbseitige Sperrung der Fahrbah
                                                                          Tragbare Motorkettensägen
Für Rückfragen zu den Baustellen steht Ihnen das Ordnungsamt der          Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen
Gemeinde Schonungen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter          20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden.
der Telefonnummer 09721/7570-120 oder per E-Mail unter ordnungs-
amt@schonungen.de                                                         Beton- und Mörtelmischer
                                                                          Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen
                                                                          20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden.
Information zum Lärmschutz in Wohngebieten
                                                                          Rasentrimmer/Rasenkantenschneider
Sie ärgern sich über Nachbarschaftslärm oder sind der Meinung, dass       Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen
die Menschen vor Ihrer Wohnung zu laut sind?                              20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden.
Das Lärmempfinden hängt auch von der Information über die
Lärmquelle und von der Einstellung zu ihr ab. Gerade im Bereich des       Vertikutierer
Nachbarschaftslärms entscheiden diese Faktoren häufig darüber, ob         Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen
ein Geräusch überhaupt als Lärm betrachtet wird. Geht Ihnen ein Ge-       20.00 Uhr 7.00 Uhr betrieben werden.
räusch aus der Nachbarschaft auf die Nerven, so sollten Sie sich zuerst
fragen, ob ein getrübtes Nachbarschaftsverhältnis daran schuld ist.       Shredder (sog. Häcksler)
                                                                          Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen
Sprechen Sie gegebenenfalls darüber mit anderen betroffenen               20.00 Uhr und 7.00Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob die
Nachbarn.                                                                 Geräte mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben werden.
Befragen Sie auch, je nach Sachverhalt, einen Fachmann. Kommen Sie
zu dem Schluss, dass es sich um eine unzumutbare Störung Ihrer Ruhe       Freischneider
handelt, so weisen Sie den Lärmverursacher freundlich darauf hin.         • Geräte mit dem EG-Umweltzeichen* dürfen nicht an Sonn- und
Häufig lässt sich der Stein des Anstoßes mit einem Gespräch beseiti-          Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr
gen oder wenigstens ein vernünftiger Kompromiss erreichen.                    betrieben werden.
Andernfalls kann die Einschaltung eines Anwalts angebracht sein. Die      • Geräte ohne EG-Umweltzeichen* dürfen nicht an Sonn- und Feier-
                                                                              tagen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von
4 Schonungen
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15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.                            den. Ein generelles Nachtarbeitsverbot gibt es nicht, jedoch werden
                                                                         zur Nachtzeit höhere Anforderungen an den Lärmschutz gestellt als
Grastrimmer/Graskantenschneider                                          tagsüber. Nur aufgrund technischer Notwendigkeiten oder nächtliche
Hinweis: Diese Geräte dürfen nicht mit Rasentrimmer/Rasenkanten-         ruhestörende Bauarbeiten die überwiegend im öffentlichen Interesse
schneider verwechselt werden!                                            sind, dürfen zur Nachtzeit ausnahmsweise durchgeführt werden.
Beachte: Grastrimmer Graskanten-schneider werden mit Verbren-
nungsmotor betrieben!                                                    Lärm durch spielende Kinder Geräusche,
• Geräte mit dem EG-Umweltzeichen* dürfen nicht an Sonn- und             die von spielenden Kindern ausgehen, sind grundsätzlich als sozial
   Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr         adäquate Lebensäußerungen der Kinder zu tolerieren. Die Immissions-
   betrieben werden.                                                     richtwerte für technische Lärmquellen können daher nicht für Lärm
• Geräte ohne Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feierta-           durch spielende Kinder angewendet werden.
   gen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von
   15.00 Uhr bis17.00 Uhr betrieben werden.                              Haus-, Garten- oder Bauarbeiten an Sonn- und Feiertagen
                                                                         Nach dem Feiertagsgesetz sind an Sonn- und Feiertagen öffentlich
Laubbläser                                                               bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind die Feiertags-ruhe zu beein-
• Geräte mit dem EG-Umwelt-zeichen* dürfen nicht an Sonn- und            trächtigen, nicht zulässig. Dazu zählen u.a. lärmintensive Bau- oder
   Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr         Renovierungsarbeiten im Freien. Arbeiten die innerhalb der Wohnung
   betrieben werden.                                                     stattfinden (z.B. Staubsaugen, Wäsche waschen, kleinere Heimwerker-
• Geräte ohne EG-Umweltzeichen* dürfen nicht an Sonn- und Feier-         tätigkeiten,) und zu keinen Belästigungen der Nachbarschaft führen,
   tagen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von         können aber durchgeführt werden.
   15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.
                                                                         Private Feiern, Partys zur Nachtzeit
Laubsammler                                                              Während der allgemeinen Nachtruhe (22.00 – 06.00 Uhr) ist besondere
• Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und              Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Nachbarschaft zu nehmen. Ein
   Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr         generelles Verbot für Feiern oder geselliges Beisammensitzen nach
   betrieben werden.                                                     22.00 Uhr gibt es allerdings nicht. Jedoch ist der Lärm, der geeignet,
• Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feier-          die Ruhe der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit in erheblicher
   tagen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von         Weise zu stören, während der Nachtzeit zu unterlassen. Auf Laute Mu-
   15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.                             sik ab 22.00 Uhr sollte verzichtet werden. Feiern sollten ab 22.00 Uhr
                                                                         nach drinnen verlegt werden. Bei lang andauernden und erheblichen
Kreissägen                                                               Ruhestörungen (z.B. durch überlaute Musik), kann die Polizei hinzuge-
dürfen nur betrieben werden                                              zogen werden.
Werktags: von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr (Ausnah-
me: Geräte mit EG Umweltzeichen gemäß Verordnung Nr. 1980/2000/          Hundegebell
EG)                                                                      Gelegentliches Hundegebell am Tage ist hinzunehmen. Aber nächt-
• Sonn- und Feiertage: kein Betrieb zulässig                             liche Dauerbeller kann sich der Nachbar verbitten. Es ist heute üblich,
                                                                         Hunde nachts im geschlossenen Raum zu halten.
Baumaschinen,
also Geräte und Maschinen aus dem Anhang zur 32. BImSchV, die auf        Biergärten
Baustellen eingesetzt werden, dürfen nicht an Sonn- und Feierta-         In Bayern gibt es für Biergärten eine Sonderregelung. Die Biergarten-
gen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben         verordnung regelt die zum Schutz der Allgemeinheit und der Nach-
werden.                                                                  barschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche
Ausgenommen ist der Betrieb dieser Geräte und Maschinen auf Bau-         erforderlichen Anforderungen für Biergärten in der Nachbarschaft von
stellen an Bundesfernstraßen und Schienenwegen des Bundes. Eine          Wohnbebauung. Für Biergärten wird als Tageszeit die Zeit von 7.00 bis
vergleichbare Regelung für andere Straßen und nicht bundeseigene         23.00 Uhr festgelegt.
Schienenwege bleibt den Ländern vorbehalten (§ 7Abs. 1 Satz 3 der        Des Weiteren schreibt die Biergartenverordnung folgende Maßnah-
32. BlmSchV). Ausgenommen sind auch der Betrieb der Geräte und           men zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte vor:
Maschinen zur Abwendung einer Gefahr bei Unwetter oder Schneefall        • Musikdarbietungen sind spätestens um 22.00 Uhr zu beenden,
oder zur Abwendung einer sonstigen Gefahr für Mensch, Umwelt oder        • die Verabreichung von Getränken und Speisen ist spätestens um
Sachgüter.                                                                   22.30 Uhr zu beenden und
                                                                         • die Betriebszeit ist so zu beenden, dass der zurechenbare Straßen-
*Derzeit gibt es keine Kriterien für ein EU-Umweltzeichen für diese          verkehr bis 23.00 Uhr abgewickelt ist.
Geräte und Maschinen (Stand: August 2018)
                                                                         Verständnis für Feste
EU-Umweltzeichen, muss auf der Maschine angebracht                       Wenn Sie ein lautes Fest feiern wollen, unterrichten Sie Ihre Nachbarn
sein.                                                                    vorher in freundlicher Weise. Überlegen Sie auch, ob Ihre Musikanlage
                                                                         auf "Anschlag" stehen muss. Eventuell laden Sie sogar den einen oder
** die Einteilung in die verschiedenen Wohn,- Dorf,- Gewer-              anderen dazu ein. Ein informierter oder eingeladener Gast wird mehr
be- oder Mischgebiete ist über den jeweils gültigen Bebauungsplan        Verständnis für Ihr Fest aufbringen, weil er schließlich selbst einmal
für das Gebiet                                                           feiern will. So können Sie Ärger mit der Nachbarschaft vermeiden.
geregelt.

Weitere ausgewählte Fälle zum Thema Lärmschutz                           Rathausbesuch weiterhin nur
Lärmbelästigung durch einen Gewerbebetrieb                               mit Terminvereinbarung und Tragen einer FFP2-Maske möglich
Der zulässige Lärm hängt von der jeweiligen Gebietseinstufung sowie
der Tageszeit ab z. b. gelten in Wohngebieten strengere Lärmgren-        Haben Sie ein Anliegen, dann rufen Sie
zwerte als in Misch- oder Gewerbegebieten. Zur Nachtzeit                 den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in
(22.00 – 06.00 Uhr) darf generell weniger Lärm verursacht werden als     im Rathaus an – die Kontaktdaten finden
tagsüber. Die Richtwerte finden Sie in der Allgemeine Verwaltungs-       Sie im Anschluss.
vorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz                             Am vereinbarten Besuchstermin klingeln
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)                   Sie bitte an der Rathaustür. Anschlie-
                                                                         ßend werden Sie am Eingang abgeholt.
Baustellenlärm                                                           Zu diesem Termin ist zwingend eine
Lärmintensive Bauarbeiten dürfen in der Nachbarschaft von Wohnge-        FFP2-Maske zu tragen und wir bitten Sie, sich die Hände mit dem
bieten i. d. Regel nur tagsüber von 7.00 – 20.00 Uhr durchgeführt wer-
                                                                                                                                      Schonungen 5
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Desinfektionsmittel im Eingangsbereich zu desinfizieren. Zu beachten   gemeindl. Liegenschaften, Hallenbad, Turnhallenbelegung,
ist weiterhin der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Besuchern        Gemeindewald
und zu den Mitarbeitern.                                               Mantel Kurt
                                                                       09721 / 75 70 -213
Telefonische Erreichbarkeit und Zuständigkeiten der einzelnen
Mitarbeiter im Rathaus                                                 Zuschussangelegenheiten, Gewerbesteuer, Kindergärten, Holzverkauf
Aufgrund der Schließung des Rathauses sollen möglichst viele Bür-      Hammer Milena
geranfragen per Telefon abgewickelt werden. In der folgenden Liste     09721 / 75 70 -214
finden Sie die zuständigen Mitarbeiter mit ihren Durchwahlnummern.
                                                                       Grundsteuer, Hundesteuer, Schmutz- und Niederschlagswasser,
Ordnungsamt                                                            Versicherungen
Leiter des Ordnungsamtes, Feuerwehrwesen, StVO                         Ullrich Claudia
Schlegel Sven                                                          09721 / 75 70 -215
09721 / 75 70 -120
                                                                       Gebäudemanager
Passangelegenheiten, Führungszeugnisse, An- und Ummeldungen            Kupfer Karlheinz
Schmitt Eva, Albert Linda                                              09721 / 75 70 -327
09721 / 75 70 -125, -126
                                                                       Gemeindekasse
Sterbefälle, Anmeldung Veranstaltungen                                 Stock Anette, Schuler Gudrun
Keicher Christina                                                      09721 / 75 70 -221, -220
09721 / 75 70 -128
                                                                       Bauhof
Hauptamt                                                               Bauhofleiter
Geschäftsleitung                                                       Nees Philipp
Schmidt Gerald                                                         0151 / 14757295
09721 / 75 70 -110
                                                                       Bauhofbüro
Schulangelegenheiten, Datenschutz, Archiv                              09721 / 58383
Feser Uta
09721 / 75 70 -113                                                     e-mail der Gemeinde Schonungen: gemeinde@schonungen.de

Personalangelegenheiten
Wolker Beate                                                           Verkehrsstatistik;
09721 / 75 70 -115                                                     Geschwindigkeitsmessungen in der Gemeinde Schonungen

Postein- und –ausgang, Telefonzentrale, VHS                            Die Überwachung des fließenden Verkehrs erfolgt in der Gemeinde
Wetz Birgit                                                            Schonungen durch den Zweckverband kommunale Verkehrsüber-
09721 / 75 70 -0, -127                                                 wachung Südostbayern. Die Auswertung der Geschwindigkeitsmes-
                                                                       sungen im Zeitraum Oktober 2020 ergab folgende Ergebnisse:
Vorzimmer 1. Bürgermeister
Köblitz Jule                                                           Messstelle Schonungen, Forster Weg ggü. Hs.-Nr. 15
09721 / 75 70 -101                                                     Zulässige Geschwindigkeit 30 km/h
                                                                       Messzeitpunkt: 			                Mittwoch, den 13.01.2021,
Kultur, Gemeindeblatt, Ferienspaß, Veranstaltungskalender,             				12:55 – 14:46 Uhr
Weihnachtsmarkt                                                        Anzahl Fahrzeuge: 			             56
Herder Sigrid                                                          Höchste gem. Geschwindigkeit:     48 km/h
09721 / 75 70 -112                                                     Verstöße:				8
                                                                       Überschreitung			                 5 bis 10 km/h über zulässiger
EDV                                                                    				Geschwindigkeit
Stock Rainer                                                           				                              3 mit 11 – 15 km/h über
09721 / 75 70 -116                                                     				zulässiger Geschwindigkeit

Bauamt                                                                 Messstelle Schonungen, Schrotberg, Höhe Hs.Nr. 25
Bauamtsleiter                                                          Zulässige Geschwindigkeit 30 km/h
Heurich Sebastian                                                      Messzeitpunkt: 			                Mittwoch, den 13.01.2021,
09721 / 75 70 -310                                                     				11:12 – 12:45 Uhr
                                                                       Anzahl Fahrzeuge: 			             33
Bauanträge                                                             Höchste gem. Geschwindigkeit:     41 km/h
Jaskulla Danuta                                                        Verstöße:				3
09721 / 75 70 -323                                                     Überschreitung:			                3 bis 10 km/h über zulässiger
                                                                       				Geschwindigkeit
Beiträge
Dietz Sina                                                             Messstelle Schonungen, St 2266, Hofheimer Str., Höhe Einm.
09721 / 75 70 -314                                                     Werlingstraße
                                                                       Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h
Assistenz Bauamt                                                       Messzeitpunkt: 			                Mittwoch, den 13.01.2021,
Klöffel Annemarie, Ledermann Sandra                                    				08:45 – 11:01 Uhr
09721 / 75 70 -312, -311                                               Anzahl Fahrzeuge: 			             228
                                                                       Höchste gem. Geschwindigkeit:     - km/h
Kämmerei                                                               Verstöße:				-
Leiter der Kämmerei
Kestel Tim                                                             Messstelle Schonungen, St 2447, Hauptstraße ggü. Hs.Nr. 94
09721 / 75 70 -210                                                     Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h

6 Schonungen
Neun745drei Wir sind - lrasw-data.de
Messzeitpunkt: 			            Freitag, den 22.01.2021,               Messzeitpunkt: 			            Donnerstag, den 07.01.2021,
				09:26 – 10:34 Uhr                                                				10:40 – 12:46 Uhr
Anzahl Fahrzeuge: 			         290                                    Anzahl Fahrzeuge: 			         82
Höchste gem. Geschwindigkeit: 74 km/h                                Höchste gem. Geschwindigkeit: 67 km/h
Verstöße:				6                                                       Verstöße:				4
Überschreitungen:			          2 bis 10 km/h über zulässiger          Überschreitungen:			          3 bis 10 km/h über zulässiger
				Geschwindigkeit                                                  				Geschwindigkeit
				                          2 mit 11-15 km/h über                  				                          1 mit 11-15 km/h über
				zulässiger Geschwindigkeit                                       				zulässiger Geschwindigkeit
				                          1 mit 16-20 km/h über
				zulässiger Geschwindigkeit
				                          1 mit 21-25 km/h über                  Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-
				zulässiger Geschwindigkeit                                       verordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021

Messstelle Schonungen, St 2447, Hauptstraße Hhe Hs.Nr. 94            Auf Grund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1, § 28a des
Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h                                    Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das
Messzeitpunkt: 			                Freitag, den 22.01.2021,           zuletzt durch Art. 4a des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S.
				08:38 – 09:20 Uhr                                                3136) geändert worden ist, in Verbindung mit § 9 Nr. 5 der Delegati-
Anzahl Fahrzeuge: 			             130                                onsverordnung (DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-
Höchste gem. Geschwindigkeit:     69 km/h                            V), die zuletzt durch § 14a der Verordnung vom 2. Februar 2021 (GVBl.
Verstöße:				10                                                      S. 26) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministeri-
Überschreitungen:			              8 bis 10 km/h über zulässiger      um für Gesundheit und Pflege:
				Geschwindigkeit
				                              1 mit 11-15 km/h über                                    Teil 1 Allgemeine Regelungen
				zulässiger Geschwindigkeit                                                   §1 Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung
				                              1 mit 16-20 km/h über              (1) 1Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen
				zulässiger Geschwindigkeit                                       Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den
                                                                     Personenkreis möglichst konstant zu halten. 2Wo immer möglich, ist
Messstelle Abersfeld, SW 25, Abersfelder Hauptstr. Höhe Hs.Nr. 53    ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h                                    3Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht
Messzeitpunkt: 			                  Donnerstag, den 07.01.2021, 		   möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. 4In
				08:49 – 10:30 Uhr                                                geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu
Anzahl Fahrzeuge: 			               26                               achten.
Höchste gem. Geschwindigkeit:       - km/h
Verstöße:				-                                                       (2) 1Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgesehen ist, eine
                                                                     Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht) oder eine medizi-
Messstelle Forst, SW 23, Mainstraße ggü. Einm. Weinbergstraße        nische Gesichtsmaske zu tragen, gilt:
Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h                                    1. Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht
Messzeitpunkt: 			                  Donnerstag, den 07.01.2021, 		        befreit;
				06:46 – 08:35 Uhr                                                2. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen
Anzahl Fahrzeuge: 			               13                                    einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder
Höchste gem. Geschwindigkeit:       - km/h                                aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar
Verstöße:				-                                                            ist, sind von der Trageverpflichtung befreit; die Glaubhaftmachung
                                                                          erfolgt bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine
Messstelle Mainberg, St 2447, Mainleite Höhe Einm. Steinbergstr.          ärztliche Bescheinigung, die die fachlich-medizinische Beurteilung
Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h                                         des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder
Messzeitpunkt: 			                 Freitag, den 22.01.2021,               die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund,
				10:45 – 12:53 Uhr                                                     warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, enthält;
Anzahl Fahrzeuge: 			              504                               3. das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solan-
Höchste gem. Geschwindigkeit:      86 km/h                                ge es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit
Verstöße:				32                                                           Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden
Überschreitungen:			               23 bis 10 km/h über zulässiger         Gründen erforderlich ist.
				Geschwindigkeit                                                  2Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgesehen ist, eine
				                               4 mit 11-15 km/h über             FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem gen-
				zulässiger Geschwindigkeit                                       ormten Standard zu tragen (FFP2-Maskenpflicht), gilt Satz 1 entspre-
				                               3 mit 16-20 km/h über             chend mit der Maßgabe, dass Kinder zwischen dem sechsten und dem
				zulässiger Geschwindigkeit                                       15. Geburtstag nur eine Mund-Nasen- Bedeckung tragen müssen.
				                               1 mit 21-25 km/h über
				zulässiger Geschwindigkeit                                                              §2 Kontaktdatenerfassung
				                               1 mit 31-40 km/h über             1Soweit  nach dieser Verordnung oder aufgrund der in ihr vorgese-
				zulässiger Geschwindigkeit                                       henen Schutz- und Hygienekonzepte zum Zweck der Kontaktpersone-
                                                                     nermittlung im Fall einer festgestellten Infektion mit dem Coronavirus
Messstelle Marktsteinach, St 2266, Marktsteinacher Hauptstr.         SARS-CoV-2 Kontaktdaten erhoben werden, gilt neben § 28a Abs. 4
Höhe Hs.Nr. 21                                                       Satz 2 bis 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Folgendes:
Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h                                    1. zu dokumentieren sind jeweils Namen und Vornamen, eine sichere
Messzeitpunkt: 			                  Donnerstag, den 22.01.2021, 		       Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder An-
				06:53 – 08:20 Uhr                                                    schrift) sowie der Zeitraum des Aufenthaltes;
Anzahl Fahrzeuge: 			               62                               2. werden gegenüber dem zur Erhebung Verpflichteten Kontakt-
Höchste gem. Geschwindigkeit:       - km/h                               daten angegeben, müssen sie wahrheitsgemäß sein.
Verstöße:				-                                                       2Die Erhebung der Kontaktdaten nach Satz 1 kann auch in elektro-

                                                                     nischer Form erfolgen, soweit dabei eine hinreichend präzise Doku-
Messstelle Marktsteinach, St 2266, Marktsteinacher Hauptstr.         mentation der Daten nach Satz 1 Nr. 1 sichergestellt wird. 3Behörden,
Höhe Hs.Nr. 25                                                       Gerichte und öffentliche Stellen, die Aufgaben im öffentlichen
Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h                                    Interesse erfüllen oder in Ausübung öffentlicher Gewalt handeln,

                                                                                                                                   Schonungen 7
Neun745drei Wir sind - lrasw-data.de
können im Rahmen des Zutritts zu den jeweiligen Gebäuden oder                   destabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird.
Räumlichkeiten ebenfalls personenbezogene Daten erheben; Satz 1              2. Zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören,
gilt entsprechend.                                                              ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.
                                                                             3. Für die Besucher gilt FFP2-Maskenpflicht.
           §3 Verfahren bei inzidenzabhängigen Regelungen                    4. Gemeindegesang ist untersagt.
Soweit nach dieser Verordnung die Geltung von Regelungen in Land-            5. Es besteht ein Infektionsschutzkonzept für Gottesdienste oder Zu-
kreisen und kreisfreien Städten an die Voraussetzung geknüpft ist,              sammenkünfte, das die je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus
dass im jeweiligen Landkreis oder in der kreisfreien Stadt die nach             möglichen Infektionsgefahren minimiert; das Infektionsschutzkon-
§ 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem              zept ist auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde
Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben                vorzulegen.
Tagen (7-Tage-Inzidenz) oberhalb oder unterhalb bestimmter Werte             6. Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaf-
liegt, gilt Folgendes:                                                          ten, die den Charakter von Großveranstaltungen erreichen, sind
1. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bestimmt                     untersagt.
    durch Bekanntmachung am 7. März 2021 für alle Landkreise und             7. Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensge-
    kreisfreien Städte die für sie ab dem 8. März 2021 maßgebliche              meinschaften, bei denen Besucherzahlen zu erwarten sind, die
    Inzidenzeinstufung.                                                         zur Auslastung der Kapazitäten führen, ist die Teilnahme nur nach
2. Wird ein Wert der 7-Tage-Inzidenz, an dessen Überschreiten oder              vorheriger Anmeldung zulässig.
    Nicht-Überschreiten Regelungen dieser Verordnung unmittelbar             8. Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaf-
    geknüpft sind, an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten             ten, bei denen mehr als zehn Teilnehmer erwartet werden, sind
    oder – falls dies für die Einstufung maßgeblich ist – nicht mehr            mindestens 48 Stunden im Voraus bei der zuständigen Kreisver-
    überschritten, hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde dies              waltungsbehörde anzuzeigen; dies gilt nicht, wenn das maßgeb-
    unverzüglich amtlich bekanntzumachen.                                       liche Infektionsschutzkonzept der jeweiligen Glaubensgemein-
3. Die für den neuen Inzidenzbereich maßgeblichen Regelungen                    schaft nach Nr. 5 bei der nach § 65 der Zuständigkeitsverordnung
    gelten dann für den betreffenden Landkreis oder die kreisfreie              zuständigen Behörde vorgelegt wurde.
    Stadt ab dem zweiten Tag nach Eintritt der Voraussetzung nach Nr.
    2, frühestens am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung nach                    §7 Versammlungen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes
    Nr. 2; in der Bekanntmachung nach Nr. 2 ist der erste Geltungstag        (1) 1Bei Versammlungen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes unter
    anzugeben.                                                               freiem Himmel muss zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand
                                                                             von 1,5 m gewahrt und jeder Körperkontakt mit anderen Versamm-
                      §4 Kontaktbeschränkung                                 lungsteilnehmern ode rDritten vermieden werden. 2Die nach Art. 24
(1) 1Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat               Abs. 2 des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG) zuständi-
genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur               gen Behörden haben, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, durch
gestattet                                                                    entsprechende Beschränkungen nach Art. 15 BayVersG sicherzustellen,
1. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzi-        dass
     denz von 100 überschritten wird, mit den Angehörigen des eige-          1. die Bestimmungen nach Satz 1 eingehalten werden und
     nen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person; zulässig ist     2. die von der Versammlung ausgehenden Infektionsgefahren auch
     ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige             im Übrigen auf ein infektionsschutzrechtlich vertretbares Maß
     Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär              beschränkt bleiben; davon ist in der Regel auszugehen, wenn die
     oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften,               Versammlung nicht mehr als 200 Teilnehmer hat und ortsfest
     wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst,                      stattfindet.
2. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzi-         3Für die Teilnehmer gilt Maskenpflicht; hiervon ausgenommen sind

     denz zwischen 35 und 100 liegt, mit den Angehörigen des eigenen         die Versammlungsleitung während Durchsagen und Redner während
     Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren              Redebeiträgen sowie Teilnehmer, die während der Versammlung ein
     Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf            Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen. 4Sofern die Anforderungen
     Personen nicht überschritten wird,                                      nach Satz 2 auch durch Beschränkungen nicht sichergestellt werden
3. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-In-          können, ist die Versammlung zu verbieten.
     zidenz von 35 nicht überschritten wird, mit den Angehörigen des
     eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier              (2) Versammlungen nach Art. 8 des Grundgesetzes in geschlossenen
     weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insge-           Räumen sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
     samt zehn Personen nicht überschritten wird.                            1. Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,
2Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren blei-                dass zwischen allen Teilnehmern grundsätzlich ein Mindestab-
ben für die Gesamtzahl außer Betracht. 3Ehegatten, Lebenspartner und              stand von 1,5 m eingehalten und jeder Körperkontakt mit anderen
Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als                Versammlungsteilnehmern oder Dritten vermieden werden kann.
ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.              2. Unter Beachtung der Anforderungen nach Nr. 1 sind höchstens
                                                                                  100 Teilnehmer zugelassen.
(2) Abs. 1 gilt nicht für berufliche und dienstliche Tätigkeiten sowie für   3. Für die Teilnehmer gilt Maskenpflicht; Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 gilt
ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öf-                 entsprechend.
fentlichen Rechts, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen            4. Der Veranstalter hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbei-
zwingend erforderlich ist.                                                        ten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde
                                                                                  vorzulegen.
                        Teil 2 Öffentliches Leben
                     §5 Veranstaltungen, Feiern                                §8 Öffentliche Verkehrsmittel, Schülerbeförderung, Reisebusse
1Vorbehaltlich speziellerer Regelungen in dieser Verordnung sind             1Im öffentlichen Personenfernverkehr und den hierzu gehörenden
Veranstaltungen, Versammlungen, soweit es sich nicht um Versamm-             Einrichtungen besteht für Fahr- und Fluggäste sowie für das Kontroll-
lungen nach § 7 handelt, Ansammlungen sowie öffentliche Festi-               und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahr- und Fluggästen
vitäten landesweit untersagt. 2Feiern auf öffentlichen Plätzen und           kommt, Maskenpflicht. 2Satz 1 gilt entsprechend für den öffentlichen
Anlagen ist untersagt.                                                       Personennahverkehr und die hierzu gehörenden Einrichtungen sowie
                                                                             für die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr mit der
                §6 Gottesdienste, Zusammenkünfte                             Maßgabe, dass für die jeweiligen Fahrgäste FFP2-Maskenpflicht gilt.
                   von Glaubensgemeinschaften                                3Touristische Busreisen sind untersagt.

Öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Mo-
scheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften                          §9 Spezielle Besuchs- und Schutzregelungen
sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig:                               (1) 1Beim Besuch von Patienten oder Bewohnern von
1. In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl              1. Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrich-
    nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Min-                    tungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizi-
8 Schonungen
Neun745drei Wir sind - lrasw-data.de
nische Versorgung erfolgt (Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1        zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern
     Nr. 1 und 3 IfSG),                                                      unter 14 Jahren erlaubt;
2.   vollstationären Einrichtungen der Pflege gemäß § 71 Abs. 2 des       3. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-In-
     Elften Buches Sozialgesetzbuch,                                         zidenz von 50 nicht überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport
3.   Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2           in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in
     Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, in denen Leistungen         Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
     der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden,          2Abs. 2 bleibt unberührt.

4.   ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach Art. 2 Abs. 3 des
     Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes zum Zwecke der außerkli-           (2) Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der
     nischen Intensivpflege, in denen ambulante Pflegedienste gemäß       Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist unter folgenden
     § 23 Abs. 6a IfSG Dienstleistungen erbringen,                        Voraussetzungen zulässig:
5.   Altenheimen und Seniorenresidenzen                                   1. Die Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen.
     gilt für die Besucher Maskenpflicht und das Gebot, nach Möglich-     2. Es erhalten nur solche Personen Zutritt zur Sportstätte, die für den
     keit durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.              Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstat-
     2Die Einrichtung hat ein Schutz- undHygienekonzept auf der                tung erforderlich sind.
     Grundlage eines vom Staatsministerium für Gesundheit und             3. Der Veranstalter hat zur Minimierung des Infektionsrisikos ein
     Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten, zu                 Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und zu beachten, das
     beachten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbe-            auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen ist.
     hörde vorzulegen.
                                                                          (3) 1Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios,
(2) In Einrichtungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 gilt ergänzend     Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel
Folgendes:                                                                und nur für die in Abs. 1 Satz 1genanntenZweckezulässig. 2Abs.2 und §
1. Jeder Bewohner darf von täglich höchstens einer Person besucht         18 bleiben unberührt.
     werden, die über ein schriftliches oder elektronisches negatives
     Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus                               § 11 Freizeiteinrichtungen
     SARS-CoV-2 verfügt und dieses auf Verlangen nachweisen muss;         (1) 1Der Betrieb von Freizeitparks und vergleichbaren ortsfesten Frei-
     die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines        zeiteinrichtungen ist untersagt. 2Freizeitaktivitäten dürfen gewerblich
     POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels       weder unter freiem Himmel noch in geschlossenen Räumen angebo-
     eines PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenom-         ten werden.
     men worden sein; der Test muss die jeweils geltenden Anforde-
     rungen des Robert Koch-Instituts erfüllen.                           (2) 1Spielplätze unter freiem Himmel sind für Kinder nur in Begleitung
2. Für die Besucher gilt innerhalb der Einrichtung FFP2-Masken-           von Erwachsenen geöffnet. 2Die begleitenden Erwachsenen sind
     pflicht.                                                             gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf
3. Für die Beschäftigten gilt FFP2-Maskenpflicht im Rahmen der            ausreichenden Abstand der Kinder zu achten.
     arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, soweit sie in Kontakt mit
     Bewohnern sind.                                                      (3) Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen
4. Das Schutz- und Hygienekonzept nach Abs. 1 Satz 2 muss auch ein        sowie Führungen in Schauhöhlen und Besucherbergwerken sind
     Testkonzept enthalten, das insbesondere die regelmäßige Testung      untersagt.
     der Beschäftigten der Einrichtung auf eine Infektion mit dem Co-
     ronavirus SARS-CoV-2 – auch unter Berücksichtigung des Anteils       (4) Der Betrieb von Seilbahnen, der Fluss- und Seenschifffahrt im Aus-
     der Bewohner und Beschäftigten, die bereits eine Schutzimpfung       flugsverkehr sowie von touristischen Bahnverkehren und Flusskreuz-
     gegen das das Coronavirus SARS-CoV-2 erhalten haben – vorsieht;      fahrten ist untersagt.
     die Einrichtungen sollen die erforderlichen Testungen organisie-
     ren.                                                                 (5) 1Die Öffnung und der Betrieb von Badeanstalten, Hotelschwimm-
5. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die      bädern, Thermen und Wellnesszentren sowie Saunen sind untersagt.
     7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 oder gibt es größere Aus-           2§ 10 Abs. 2 bleibt unberührt.

     bruchsgeschehen, so hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde
     – unter Berücksichtigung des Anteils der Bewohner und Beschäf-       (6) Bordellbetriebe, Prostitutionsstätten, Spielhallen, Spielbanken, Wet-
     tigten, die bereits eine Schutzimpfung gegen das das Coronavirus     tannahmestellen, Clubs, Diskotheken, sonstige Vergnügungsstätten
     SARS-CoV-2 erhalten haben – eine Testung der Beschäftigten           und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.
     dieser Einrichtungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus
     SARS-CoV-2 an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche,                                  Teil 4 Wirtschaftsleben
     in denen die Beschäftigten zum Dienst eingeteilt sind, anzuord-                § 12 Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Märkte
     nen.                                                                 (1) 1In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzi-
                                                                          denz von 100 überschritten wird, ist die Öffnung von Ladengeschäften
(3) 1Ambulante Pflegedienste und teilstationäre Pflegeeinrichtungen       mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerks-
müssen ihre Beschäftigten im Rahmen verfügbarer Testkapazitäten           betriebe untersagt. 2Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel
regelmäßig möglichst an drei verschiedenen Tagen pro Woche in             inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Re-
Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen            formhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
lassen. 2Für ihre Beschäftigten besteht FFP2-Maskenpflicht im Rahmen      Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerk-
der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, soweit sie in Kontakt mit      stätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und
Pflegebedürftigen sind.                                                   Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte,
                                                                          Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von
(4) Die Begleitung Sterbender ist jederzeit zulässig.                     Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und
                                                                          Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare
                       Teil 3 Sport und Freizeit                          Ladengeschäfte sowie der Großhandel. 3Der Verkauf von Waren, die
                              § 10 Sport                                  über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist
(1) 1Die Sportausübung ist wie folgt zulässig:                            untersagt. 4Für nach Satz 2 zulässigerweise geöffnete Betriebe und
1. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzi-     den Großhandel gilt:
     denz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport unter   1. der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,
     Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 erlaubt; die            dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den
     Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt;                              Kunden eingehalten werden kann;
2. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-In-        2. der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,
     zidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist nur kontaktfreier Sport             dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kun-
     unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 sowie             den nicht höher ist als ein Kunde je 10 m2 für die ersten 800 m2 der
                                                                                                                                        Schonungen 9
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