Neun745drei Wir sind - lrasw-data.de
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Wir sind www.schonungen.de Neun745drei Amtliches und Aktuelles aus der Großgemeinde Schonungen mit den Gemeindeteilen: Abersfeld, Forst, Hausen, Löffelsterz, Mainberg, Marktsteinach, Reichmannshausen, Waldsachsen und den Weilern: Bayerhof, Kaltenhof, Rednershof und Reichelshof 40. Jahrgang • Nr. 10 Freitag, den 12. März 2021 möglich ist. Dazu wurden oft noch Blüh- und Blumenwiesen angesät, Stadt Schweinfurt die eine wahre Augenweide für die pausierenden Radler sind. Schon Widmung von verschiedenen Örtlichkeiten zur Durchführung von vor Jahren errichtete die Gemeinde am Mainberger Flussabschnitt in standesamtlichen Trauungen in der Gemeinde Schonungen direkter Nachbarschaft zum Radweg eine Kanuanlegestelle. Dazu lädt Der Stadtrat Schweinfurt hat in öffentlicher Sitzung am 23.02.2021 beschlos- eine Sitzgruppe, Holzliegen und Sonnensegel zum Verweilen ein. sen, den Sitzungssaal des Rathauses Schonungen im 2. Obergeschoss, das Nicht erst mit der Ausweisung eines anspruchsvollen und abwechs- Besprechungs-/Fraktionszimmer im Erdgeschoss des Rathauses und den Karl- lungsreichen Mountainbike-Trails, dem so genannten „Burning Bike“, Haus-Saal im Alten Rathaus Schonungen für die Durchführung von Eheschlie- dem Lückenschlussprojekt und Ausbau des Radwegs im Bereich ßungen im Standesamtsbezirk Schweinfurt zu widmen. „Schonungens neuer Mitte“ und der Ansiedlung renommierter Diese Widmung wird hiermit bekannt gemacht. Fahrradunternehmen wie „Cube“ hat sich Schonungen als fahrrad- Schweinfurt, 02.03.2021 Sebastian Remelé, Oberbürgermeister freundliche Kommune einen Namen gemacht. Das nächste Projekt steckt schon in den Kinderschuhen: So wird es schon bald mehrere E-Bike-Ladestationen geben. Eine komplett neue Fahrradinfrastruktur soll dabei am Bahnhaltepunkt direkt am Mainradweg entstehen, sagt Bürgermeister Stefan Rottmann. Auch im Bereich Schulzentrum Re- Neuer Rastplatz am Schonunger Mainradweg alschule und Schullandheim sind Ladestationen für Räder durch den Landkreis geplant. Direkt am Main wurde im Bereich des Festplatzes Bauhof errichtet in Eigenleistung neuen Pavillon und Treffpunkt derweil der Fahrradübungsplatz erneuert. für alle Generationen Die wohl größte Errungenschaft ist die nun deutlich verbesserte Ein- Vorab gab es viel Lob und Anerkennung zu den Bildern des neuge- und Ausfahrt der Unterführung an der Steinach zwischen Altort und bauten Rastplatzes am Maintalradweg in den Sozialen Netzwerken. AlbanPark. Mit Steinquadern wurde der Weg am Bach eingefasst und Tatsächlich kann sich das Pavillon am Ortseingang von Schonungen teilweise verbreitert, erklärt Stefan Rottmann. Die Sichtbedingungen wirklich sehen lassen. In Eigenregie hat der Bauhof den neuen und damit auch die Verkehrssicherheit wurden gesteigert. In einem Treffpunkt an der Jahnstraße, genauer gesagt an der so genannten nächsten Schritt soll in den Bachgärten nun ein attraktiver Erlebnis- Panzereinfahrt hergestellt. und Wasserspielplatz für alle Generationen von Kindern entstehen. Es sollte ein Treffpunkt für alle Generationen werden, wie es dort auf Große Bauzaunbanner kündigen das Vorhaben bereits an. den Bauzaunbannern geschrieben steht: Gut erreichbar, aber auch gleichzeitig gut einsehbar. Und so wurde ein ansprechender Platz ge- Das Foto zeigt von links Bürgermeister Stefan Rottmann und Bau- pflastert, ein Pavillon mit Sitzgelegenheiten errichtet, dazu Papierkör- hofleiter Philipp Nees vor dem neuen Schonunger Treffpunkt an der be – sogar an einen Grillplatz wurde gedacht. Dekoriert und eingefasst Jahnstraße. (Foto Jule Köblitz) wurde der Platz mit großen Steinquadern und An-pflanzungen. Die Idee für einen solchen Treffpunkt war vor allem auch aus einer Jugendbefragung entstanden, die 2. Bürgermeister und Jugendbeauftragter Jürgen Geist angestoßen hatte. Jugendli- che, Radfahrer, Spaziergänger zeigten sich gleichermaßen begeistert, auch wenn die Pandemiebedingungen eine uneinge- schränkte Nutzung aktuell nicht zulässt. Schonungen präsentiert sich einmal mehr vor allem bei den Biketouristen als fahrradfreundliche Kommune, zeigt sich Bürgermeister Stefan Rottmann überzeugt. Schon vor Monaten sorgte die Main-An- rainer-Gemeinde für Aufsehen: Auf hohen Stelzen in luftiger Höhe wurden ausge- musterte Drahtesel liebevoll dekoriert. Die Kunstwerke dienen heute als Markierung für beliebte Rast- und Pausenzonen mit herrlicher Aussicht auf Main, Weinberge und Schloss und können praktischerweise zum Festmachen oder Anketten der Räder genutzt werden. Immer wieder stellt Scho- nungens Bauhofleiter Philipp Nees unter Beweis, was mit etwas Kreativität, pfif- figen Ideen und einem schmalen Budget Schonungen 1
Amtliche Nachrichten Reisiglosverkauf Breitschlag Waldsachsen Auch in Zeiten von Corona stellt der Gemeindewald für Brennholz- selbstwerber Reisiglose zum Verkauf bereit. Ein Verstrich vor Ort Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet nicht statt. Wir bitten Sie sich telefonisch bei Fr. Milena Hammer 09721/7570-214 zu melden. Die üblichen Aufarbeitungsregeln sind Am Donnerstag, 25. März 2021 findet um 16:00 Uhr im Sitzungssaal einzuhalten und der Motorsägenführerschein ist immer mitzufüh- (2. OG) des Rathauses in Schonungen voraussichtlich die nächste ren. Starke Stammteile(3-4m) und Windwurfstämme müssen für öffentliche Sitzung des Bauausschusses statt. Bauanträge für diese Vertrags-und Naturschutz Wald im Wald liegen bleiben! Es liegen Sitzung bitten wir bis spätestens 16. März 2021 bei der Gemeinde aufgrund der Feuchtigkeit noch Stämme und Polterholz im Hieb. Diese einzureichen. dürfen nicht aufgearbeitet werden! Reisiglosverkauf Eichenbühl Hausen Auch in Zeiten von Corona stellt der Gemeindewald für Brennholz- selbstwerber Reisiglose zum Verkauf bereit. Ein Verstrich vor Ort findet nicht statt. Wir bitten Sie sich telefonisch bei Fr. Milena Hammer 09721/7570-214 zu melden. Die üblichen Aufarbeitungsregeln sind einzuhalten und der Motorsägenführerschein ist immer mitzuführen. Starke Stammteile(3-4m) und Windwurfstämme müssen für Ver- trags-und Naturschutz Wald im Wald liegen bleiben! Fundsachen Im Rathaus der Gemeinde Schonungen (Bürgerbüro, Zimmer 1, Markt- platz 1) sind folgende Gegenstände abgegeben worden: 1 Smartphone, Schonungen Gerne können Sie auch telefonisch unter der 09721/ 75 70-125 oder -126 nachfragen. Auf unserer Internetseite www.schonungen.de fin- den Sie ebenfalls immer die aktuellen Fundsachen. Gemeindebibliothek Schonungen Die Gemeinde Schonungen Ab Dienstag, 09. März 2021 (ca. 8.000 Einw.) öffnet die Gemeindebibliothek hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle wieder unter den geltenden Hygienevorschriften. Sämtliche ausgeliehenen Medien wurden stv. Amtsleitung pauschal bis zum 23. März 2021 verlängert. Sie müssen der Hauptverwaltung (m/w/d) daher nicht gleich in den ersten Öffnungstagen zurückge- bracht werden. Wenn Sie uns in Teilzeit zu besetzen. zu unseren Öffnungszeiten besuchen, denken Sie bitte Haben Sie Interesse an unserem Stellenangebot? daran sich selbst und andere zu schützen (nur mit FFP2 Maske Unsere vollständige Stellenausschreibung mit dem Stellen- und und Abstand!). Leider muss Anforderungsprofil finden Sie auf unserer Homepage zur Zeit aufs Beisammensitzen und miteinander plaudern, in www.schonungen.de unter der Rubrik AKTUELLES. Büchern oder Zeitschriften zu schmökern oder Kaffee trinken Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Schmidt, 09721/75 70 110, auf Grund der Hygienevorschrif- gerald.schmidt@schonungen.de, gerne zur Verfügung. ten verzichtet werden. Wir freuen uns trotz der Ein- Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. schränkungen sehr, Sie wieder persönlich in der Bibliothek Informationen zur Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten durch die Gemeinde Schonungen finden Sie in unseren sehen zu dürfen. Datenschutzhinweisen Cornelia Walter (https://www.schonungen.de/download/Liste_Informationspflichten_und_Verarbeitungstaetigkeitsverzeichnis.pdf). und das gesamte Team der Alternativ können Sie sich auch an unsere Datenschutzbeauftragte, Frau Feser, Tel.Nr. 09721/7570-113, Bibliothek datenschutz@schonungen.de wenden. 2 Schonungen
Wahlhelfer für die Bundestagswahl umgewandelt werden soll. am Sonntag, den 26.09.2021 gesucht! Schonungen als flächengrößte Kommune des Landkreises hat mit seinen 13 Ortsteilen nicht nur ländliche bzw. dörfliche Strukturen Liebe Bürgerinnen und Bürger, sondern ist auch Stadtrandgemeinde mit teils städtischen Ansätzen die Gemeinde Schonungen ist immer auf der Suche nach freiwilligen und Verdichtungen. Helfern für Wahlen. Mit der Städte-Mitgliedschaft erhofft sich Schonungen nicht nur eine weitere kompetente Interessenvertretung, sondern auch zusätzliche Haben Sie Interesse? Informationen und Unterstützung in den verschiedensten Bereichen. Dann melden Sie sich bitte im Ordnungsamt, Tel. 09721/75 70-120, So beispielsweise bei Fragen zu den Kommunalfinanzen, neuen -128, -125, -126, Fax: 09721/75 70-5120 oder per Email an ordnungs- Förderprogrammen, der Pandemiebekämpfung, dem Kommunalrecht, amt@schonungen.de. oder in Schul- und Kinderbetreuungsangelegenheiten. Der Bayerische Städtetag zählt 294 Mitglieder, neben 54 großen bzw. Wer kann als Wahlhelfer/in tätig werden? kreisfreien Städten 240 weitere kreisangehörige Städte und Gemein- Als Wahlhelfer/in kann jeder tätig werden, der wahlberechtigt ist. den in Bayern. Er tritt als Anwalt der Städte und Gemeinden gegen- Wahlbewerber, Wahlbewerberinnen, Vertrauenspersonen von Wahl- über Parlament und Staatsregierung für die Wahrung der kommu- vorschlägen, Berufsrichter und Berufsrichterinnen sowie Mitglieder nalen Selbstverwaltung ein und vertritt die Belange der Kommunen von Wahlausschüssen sind von der ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahl- gegenüber der Wirtschaft und anderen Interessengruppen. vorstand ausgeschlossen. Wie lange dauert die Tätigkeit im Wahlvorstand? Alle in einem Wahlbezirk eingesetzten Wahlhelfer/innen bilden den Wahlvorstand und arbeiten im Team. Sie treffen sich morgens in ihrem Wahllokal, richten es für den Wahltag ein und vereinbaren den Schichtdienst. Die erste Schicht beginnt um ca. 7.30 Uhr (Öffnung der Wahllokale ist um 8 Uhr). Zur Auszählung der Stimmen um 18 Uhr müssen alle wieder versammelt sein. Welche Aufgaben haben Wahlhelfer/innen? Folgende Aufgaben erwarten Sie u. a. im Laufe des Wahltages: - Sie prüfen die Wahlberechtigung - Sie führen das Wählerverzeichnis - Sie erläutern den Wahlvorgang - Sie stellen sicher, dass jeder Wahlberechtigte seine Stimme ordnungsgemäß abgeben kann - Sie füllen die Wahlniederschrift aus Foto St. Rottmann - Sie ermitteln das Ergebnis Um 18 Uhr wird es dann spannend. Sie ermitteln gemeinsam im Wahlvorstand das Ergebnis. Nach der Ergebnisermittlung bringt der/ die Wahlvorsteher/in und der /die Schriftführer/in die Wahlunterlagen Baustellen im Gemeindegebiet zu den vorgesehenen Rückgabestellen. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt, alle notwendigen Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen Informationen erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in digi- besonders gesichert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen taler Form und am Wahltag durch die Wahlvorstände. Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden. Den Antrag zur Wird der Einsatz als Wahlhelfer/in bezahlt? verkehrsrechtlichen Anordnung finden Sie auf unserer Homepage. Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich (§ 6 Bundeswahlord- Bitte beachten Sie das der Antrag mind. 2 Wochen vor Baubeginn im nung). Wahlhelfer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von Ordnungsamt der Gemeinde Schonungen einzureichen ist. derzeit 30,00 Euro. Bei Bedarf kann ein Nachweis über die Tätigkeit als Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilneh- Wahlhelfer/in zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgestellt werden. mer (Verkehrsbereich) und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und Maschinen in der Arbeitsstelle (Arbeitsbereich). Die Beschilderung zur Informationen für Wahlhelfer vom Bundeswahlleiter Sicherung solcher Baustellen wird regelmäßig von den Straßenver- Weitere Informationen über die Tätigkeit als Wahlhelfer/-in zur Bun- kehrsbehörden angeordnet. destagswahl finden Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters unter: https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021.html Aktuelle Baustellen im Gemeindegebiet Ortsbezeichnung Zeitraum Grund/Anlass Beeinträchtigung Beitritt zum Bayerischen Städtetag beschlossen Bachstr. 10-12, 02.06.2020 – 30.06.2021 Schonungen Abrissarbeiten und Neubau Schonungen möchte Zusammenarbeit mit kommunalen teilweise/halbseitige der Sperrung des Fahrbahn u. Spitzenverbänden intensivieren des Fußgängerverkehr, Umleitung erforderlich Schonungen tritt dem Bayerischen Städtetag bei, so wurde es diese Woche einstimmig beschlossen. Damit stellt sich die Großgemeinde Hausener 12.10. – 30.03.2021 noch breiter auf und intensiviert die Arbeit mit den kommunalen Hauptstraße Wasserleitungs- und Kanalbaumaßnahme Spitzenverbänden. Schon länger profitiert die Flächengemeinde vom Vollsperrung der Fahrbahn (ab Anfang November engen Austausch und den Expertisen des Bayerischen Gemeindetags 2020) u. Umleitung über Hartstraße u. Anton- und steht regelmäßig mit deren Referenten in Verbindung, erklärt Weber-Straße, sowie Kellnerweg Bürgermeister Stefan Rottmann. Gerade bei der Beantragung von För- dermitteln habe man in der Zusammenarbeit mit den kommunalen Weg v. Schöpfer- 02.11.2020 – 30.04.2021 Spitzenverbänden gute Erfahrungen gemacht. wiese Ri. Kläran- Kanalbaumaßnahme Der Städtetag wie auch Gemeindetag sind – mit ihren teils unter- lage, Löffelsterz Vollsperrung der Fahrbahn schiedlichen Ausrichtungen und Schwerpunkten – für die knapp 7.800 Einwohner zählende Großgemeinde Schonungen mit ihrer beson- Grundsstraße 7, 03.12.2020 – 31.03.2021 deren Struktur von großem Nutzen, weshalb nun eine Schnupper- Mainberg Lagerung von Baumaterial mitgliedschaft beim Bayerischen Städtetag in eine Vollmitgliedschaft Teilweise Sperrung Parkbucht Schonungen 3
Hartstr. 3, Hausen 11.01. – 31.03.2021 §§ 906 und 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches bieten eine Handha- Erstellung Wasser-Hausanschluss be für Ansprüche vor dem Zivilgericht. Unnötige und unzumutbare halbseitige Sperrung der Fahrbahn Lärmbelästigungen werden nach § 117 des Ordnungswidrigkeiten- gesetzes geahndet. In akuten Fällen kann die Polizei gerufen Hennebergstr. 15, 26.01. – 25.03.2021 werden. Mainberg Wasserrohrbruch und Teerung Es gilt deshalb auch jede vermeidbare Lärmbelästigung, unabhängig Vollsperrung der Fahrbahn für 1-3 Tage von Verordnungen und Regelungen, unter dem Gesichtspunkt der gegenseitigen Rücksichtnahme zu unterlassen. Am Feldner 3, 08.02. – 12.03.2021 Nach der Geräte -und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV Löffelsterz Arbeiten am Gebäude, Dachsanierung dürfen in Wohngebieten motorbetriebene Gartengeräte nur werk- halbseitige Sperrung der Fahrbahn tags in der Zeit von 07:00 - 20:00 Uhr betrieben werden. Für beson- ders laute Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenscheider, Löffelsterzer 25.02. – 12.03.2021 Laubsammler und Laubbläser gelten weitere Betriebszeitbeschrän- Steige, Erneuerung Gehwegplatten v. Verteiler d. Telekom kungen. Gemeindliche Hausarbeits- und Musiklärmverordnungen Marktsteinach Teilweise Sperrung des Gehwegs schützen darüber hinaus häufig auch die Mittagsruhe. Friedrich-Weck- 08. – 17.03.2021 Keine Regelung ohne Ausnahme: Str. 3, Mainberg Aufstellen eines Containers - Die zeitlichen Beschränkungen gelten nicht in Dorfgebieten**, halbseitige Sperrung der Fahrbahn Mischgebieten**, Gewerbegebieten**, hier können besondere Regelungen greifen Hartstr. 3, Hausen 11.03. – 03.04.2021 - Soweit die Gemeinde eine eigene Lärmschutzverordnung erlassen Arbeiten am Gebäuden, Dachsanierung hat, die strengere zeitliche Beschränkungen enthält, ist diese zu halbseitige Sperrung der Fahrbahn beachten. - Auch wenn die Regelungen der 32. BImSchV in bestimmten Bucher Str. zw. 01.03. – 09.04.2021 Gebieten nicht gelten, sind unabhängig davon jedoch andere Waldsachsen u. Arbeiten am Fernkabelnetz Regelungen, wie z. B. die des Feiertagsgesetzes oder § 117 OWiG Buch Arbeiten im Fahrbahnbankett zu beachten. Danach kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR belegt werden, wer „ohne berechtigten Anlass oder in einem Untere Straße 08. – 31.07.2021 unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß 17 - 41, Forst Wasserleitungs- und Kanalbaumaßnahme Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbar- Vollsperrung der Fahrbahn, Umleitung ist schaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen eingerichtet zu schädigen.“ Forster Hauptstr. 9, 08.03. – 08.04.2021 Wann dürfen bestimmte Maschinen und Geräte nicht betrieben Forst Arbeiten am Gebäude werden? teilweise Sperrung der Fahrbahn Rasenmäher Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen Gädheimer Str./ 10. – 24.03.2021 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Bayerhof Verlegung Glasfasernetz Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird. Vollsperrung der Fahrbahn Sogenannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen auch nicht länger betrieben werden. Hinsicht- Kirchberg 3 – 15. – 17.03.2021 lich des Lärmschutzes empfiehlt sich jedoch der Einsatz eines Kreuzung Kirch- Oberflächenwiederherstellung Elektromähers. berg/Zellingen Vollsperrung der Fahrbahn Heckenscheren Forster 04. – 28.04.2021 Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen Hauptstr. 40, Forst Arbeiten am Gebäude, Aufstellung Kran 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. halbseitige Sperrung der Fahrbah Tragbare Motorkettensägen Für Rückfragen zu den Baustellen steht Ihnen das Ordnungsamt der Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen Gemeinde Schonungen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. der Telefonnummer 09721/7570-120 oder per E-Mail unter ordnungs- amt@schonungen.de Beton- und Mörtelmischer Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Information zum Lärmschutz in Wohngebieten Rasentrimmer/Rasenkantenschneider Sie ärgern sich über Nachbarschaftslärm oder sind der Meinung, dass Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen die Menschen vor Ihrer Wohnung zu laut sind? 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Das Lärmempfinden hängt auch von der Information über die Lärmquelle und von der Einstellung zu ihr ab. Gerade im Bereich des Vertikutierer Nachbarschaftslärms entscheiden diese Faktoren häufig darüber, ob Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen ein Geräusch überhaupt als Lärm betrachtet wird. Geht Ihnen ein Ge- 20.00 Uhr 7.00 Uhr betrieben werden. räusch aus der Nachbarschaft auf die Nerven, so sollten Sie sich zuerst fragen, ob ein getrübtes Nachbarschaftsverhältnis daran schuld ist. Shredder (sog. Häcksler) Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen Sprechen Sie gegebenenfalls darüber mit anderen betroffenen 20.00 Uhr und 7.00Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob die Nachbarn. Geräte mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben werden. Befragen Sie auch, je nach Sachverhalt, einen Fachmann. Kommen Sie zu dem Schluss, dass es sich um eine unzumutbare Störung Ihrer Ruhe Freischneider handelt, so weisen Sie den Lärmverursacher freundlich darauf hin. • Geräte mit dem EG-Umweltzeichen* dürfen nicht an Sonn- und Häufig lässt sich der Stein des Anstoßes mit einem Gespräch beseiti- Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr gen oder wenigstens ein vernünftiger Kompromiss erreichen. betrieben werden. Andernfalls kann die Einschaltung eines Anwalts angebracht sein. Die • Geräte ohne EG-Umweltzeichen* dürfen nicht an Sonn- und Feier- tagen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 4 Schonungen
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. den. Ein generelles Nachtarbeitsverbot gibt es nicht, jedoch werden zur Nachtzeit höhere Anforderungen an den Lärmschutz gestellt als Grastrimmer/Graskantenschneider tagsüber. Nur aufgrund technischer Notwendigkeiten oder nächtliche Hinweis: Diese Geräte dürfen nicht mit Rasentrimmer/Rasenkanten- ruhestörende Bauarbeiten die überwiegend im öffentlichen Interesse schneider verwechselt werden! sind, dürfen zur Nachtzeit ausnahmsweise durchgeführt werden. Beachte: Grastrimmer Graskanten-schneider werden mit Verbren- nungsmotor betrieben! Lärm durch spielende Kinder Geräusche, • Geräte mit dem EG-Umweltzeichen* dürfen nicht an Sonn- und die von spielenden Kindern ausgehen, sind grundsätzlich als sozial Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr adäquate Lebensäußerungen der Kinder zu tolerieren. Die Immissions- betrieben werden. richtwerte für technische Lärmquellen können daher nicht für Lärm • Geräte ohne Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feierta- durch spielende Kinder angewendet werden. gen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis17.00 Uhr betrieben werden. Haus-, Garten- oder Bauarbeiten an Sonn- und Feiertagen Nach dem Feiertagsgesetz sind an Sonn- und Feiertagen öffentlich Laubbläser bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind die Feiertags-ruhe zu beein- • Geräte mit dem EG-Umwelt-zeichen* dürfen nicht an Sonn- und trächtigen, nicht zulässig. Dazu zählen u.a. lärmintensive Bau- oder Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr Renovierungsarbeiten im Freien. Arbeiten die innerhalb der Wohnung betrieben werden. stattfinden (z.B. Staubsaugen, Wäsche waschen, kleinere Heimwerker- • Geräte ohne EG-Umweltzeichen* dürfen nicht an Sonn- und Feier- tätigkeiten,) und zu keinen Belästigungen der Nachbarschaft führen, tagen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von können aber durchgeführt werden. 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Private Feiern, Partys zur Nachtzeit Laubsammler Während der allgemeinen Nachtruhe (22.00 – 06.00 Uhr) ist besondere • Geräte mit dem EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Nachbarschaft zu nehmen. Ein Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr generelles Verbot für Feiern oder geselliges Beisammensitzen nach betrieben werden. 22.00 Uhr gibt es allerdings nicht. Jedoch ist der Lärm, der geeignet, • Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feier- die Ruhe der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit in erheblicher tagen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von Weise zu stören, während der Nachtzeit zu unterlassen. Auf Laute Mu- 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. sik ab 22.00 Uhr sollte verzichtet werden. Feiern sollten ab 22.00 Uhr nach drinnen verlegt werden. Bei lang andauernden und erheblichen Kreissägen Ruhestörungen (z.B. durch überlaute Musik), kann die Polizei hinzuge- dürfen nur betrieben werden zogen werden. Werktags: von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr (Ausnah- me: Geräte mit EG Umweltzeichen gemäß Verordnung Nr. 1980/2000/ Hundegebell EG) Gelegentliches Hundegebell am Tage ist hinzunehmen. Aber nächt- • Sonn- und Feiertage: kein Betrieb zulässig liche Dauerbeller kann sich der Nachbar verbitten. Es ist heute üblich, Hunde nachts im geschlossenen Raum zu halten. Baumaschinen, also Geräte und Maschinen aus dem Anhang zur 32. BImSchV, die auf Biergärten Baustellen eingesetzt werden, dürfen nicht an Sonn- und Feierta- In Bayern gibt es für Biergärten eine Sonderregelung. Die Biergarten- gen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben verordnung regelt die zum Schutz der Allgemeinheit und der Nach- werden. barschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche Ausgenommen ist der Betrieb dieser Geräte und Maschinen auf Bau- erforderlichen Anforderungen für Biergärten in der Nachbarschaft von stellen an Bundesfernstraßen und Schienenwegen des Bundes. Eine Wohnbebauung. Für Biergärten wird als Tageszeit die Zeit von 7.00 bis vergleichbare Regelung für andere Straßen und nicht bundeseigene 23.00 Uhr festgelegt. Schienenwege bleibt den Ländern vorbehalten (§ 7Abs. 1 Satz 3 der Des Weiteren schreibt die Biergartenverordnung folgende Maßnah- 32. BlmSchV). Ausgenommen sind auch der Betrieb der Geräte und men zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte vor: Maschinen zur Abwendung einer Gefahr bei Unwetter oder Schneefall • Musikdarbietungen sind spätestens um 22.00 Uhr zu beenden, oder zur Abwendung einer sonstigen Gefahr für Mensch, Umwelt oder • die Verabreichung von Getränken und Speisen ist spätestens um Sachgüter. 22.30 Uhr zu beenden und • die Betriebszeit ist so zu beenden, dass der zurechenbare Straßen- *Derzeit gibt es keine Kriterien für ein EU-Umweltzeichen für diese verkehr bis 23.00 Uhr abgewickelt ist. Geräte und Maschinen (Stand: August 2018) Verständnis für Feste EU-Umweltzeichen, muss auf der Maschine angebracht Wenn Sie ein lautes Fest feiern wollen, unterrichten Sie Ihre Nachbarn sein. vorher in freundlicher Weise. Überlegen Sie auch, ob Ihre Musikanlage auf "Anschlag" stehen muss. Eventuell laden Sie sogar den einen oder ** die Einteilung in die verschiedenen Wohn,- Dorf,- Gewer- anderen dazu ein. Ein informierter oder eingeladener Gast wird mehr be- oder Mischgebiete ist über den jeweils gültigen Bebauungsplan Verständnis für Ihr Fest aufbringen, weil er schließlich selbst einmal für das Gebiet feiern will. So können Sie Ärger mit der Nachbarschaft vermeiden. geregelt. Weitere ausgewählte Fälle zum Thema Lärmschutz Rathausbesuch weiterhin nur Lärmbelästigung durch einen Gewerbebetrieb mit Terminvereinbarung und Tragen einer FFP2-Maske möglich Der zulässige Lärm hängt von der jeweiligen Gebietseinstufung sowie der Tageszeit ab z. b. gelten in Wohngebieten strengere Lärmgren- Haben Sie ein Anliegen, dann rufen Sie zwerte als in Misch- oder Gewerbegebieten. Zur Nachtzeit den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in (22.00 – 06.00 Uhr) darf generell weniger Lärm verursacht werden als im Rathaus an – die Kontaktdaten finden tagsüber. Die Richtwerte finden Sie in der Allgemeine Verwaltungs- Sie im Anschluss. vorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Am vereinbarten Besuchstermin klingeln (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) Sie bitte an der Rathaustür. Anschlie- ßend werden Sie am Eingang abgeholt. Baustellenlärm Zu diesem Termin ist zwingend eine Lärmintensive Bauarbeiten dürfen in der Nachbarschaft von Wohnge- FFP2-Maske zu tragen und wir bitten Sie, sich die Hände mit dem bieten i. d. Regel nur tagsüber von 7.00 – 20.00 Uhr durchgeführt wer- Schonungen 5
Desinfektionsmittel im Eingangsbereich zu desinfizieren. Zu beachten gemeindl. Liegenschaften, Hallenbad, Turnhallenbelegung, ist weiterhin der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Besuchern Gemeindewald und zu den Mitarbeitern. Mantel Kurt 09721 / 75 70 -213 Telefonische Erreichbarkeit und Zuständigkeiten der einzelnen Mitarbeiter im Rathaus Zuschussangelegenheiten, Gewerbesteuer, Kindergärten, Holzverkauf Aufgrund der Schließung des Rathauses sollen möglichst viele Bür- Hammer Milena geranfragen per Telefon abgewickelt werden. In der folgenden Liste 09721 / 75 70 -214 finden Sie die zuständigen Mitarbeiter mit ihren Durchwahlnummern. Grundsteuer, Hundesteuer, Schmutz- und Niederschlagswasser, Ordnungsamt Versicherungen Leiter des Ordnungsamtes, Feuerwehrwesen, StVO Ullrich Claudia Schlegel Sven 09721 / 75 70 -215 09721 / 75 70 -120 Gebäudemanager Passangelegenheiten, Führungszeugnisse, An- und Ummeldungen Kupfer Karlheinz Schmitt Eva, Albert Linda 09721 / 75 70 -327 09721 / 75 70 -125, -126 Gemeindekasse Sterbefälle, Anmeldung Veranstaltungen Stock Anette, Schuler Gudrun Keicher Christina 09721 / 75 70 -221, -220 09721 / 75 70 -128 Bauhof Hauptamt Bauhofleiter Geschäftsleitung Nees Philipp Schmidt Gerald 0151 / 14757295 09721 / 75 70 -110 Bauhofbüro Schulangelegenheiten, Datenschutz, Archiv 09721 / 58383 Feser Uta 09721 / 75 70 -113 e-mail der Gemeinde Schonungen: gemeinde@schonungen.de Personalangelegenheiten Wolker Beate Verkehrsstatistik; 09721 / 75 70 -115 Geschwindigkeitsmessungen in der Gemeinde Schonungen Postein- und –ausgang, Telefonzentrale, VHS Die Überwachung des fließenden Verkehrs erfolgt in der Gemeinde Wetz Birgit Schonungen durch den Zweckverband kommunale Verkehrsüber- 09721 / 75 70 -0, -127 wachung Südostbayern. Die Auswertung der Geschwindigkeitsmes- sungen im Zeitraum Oktober 2020 ergab folgende Ergebnisse: Vorzimmer 1. Bürgermeister Köblitz Jule Messstelle Schonungen, Forster Weg ggü. Hs.-Nr. 15 09721 / 75 70 -101 Zulässige Geschwindigkeit 30 km/h Messzeitpunkt: Mittwoch, den 13.01.2021, Kultur, Gemeindeblatt, Ferienspaß, Veranstaltungskalender, 12:55 – 14:46 Uhr Weihnachtsmarkt Anzahl Fahrzeuge: 56 Herder Sigrid Höchste gem. Geschwindigkeit: 48 km/h 09721 / 75 70 -112 Verstöße: 8 Überschreitung 5 bis 10 km/h über zulässiger EDV Geschwindigkeit Stock Rainer 3 mit 11 – 15 km/h über 09721 / 75 70 -116 zulässiger Geschwindigkeit Bauamt Messstelle Schonungen, Schrotberg, Höhe Hs.Nr. 25 Bauamtsleiter Zulässige Geschwindigkeit 30 km/h Heurich Sebastian Messzeitpunkt: Mittwoch, den 13.01.2021, 09721 / 75 70 -310 11:12 – 12:45 Uhr Anzahl Fahrzeuge: 33 Bauanträge Höchste gem. Geschwindigkeit: 41 km/h Jaskulla Danuta Verstöße: 3 09721 / 75 70 -323 Überschreitung: 3 bis 10 km/h über zulässiger Geschwindigkeit Beiträge Dietz Sina Messstelle Schonungen, St 2266, Hofheimer Str., Höhe Einm. 09721 / 75 70 -314 Werlingstraße Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h Assistenz Bauamt Messzeitpunkt: Mittwoch, den 13.01.2021, Klöffel Annemarie, Ledermann Sandra 08:45 – 11:01 Uhr 09721 / 75 70 -312, -311 Anzahl Fahrzeuge: 228 Höchste gem. Geschwindigkeit: - km/h Kämmerei Verstöße: - Leiter der Kämmerei Kestel Tim Messstelle Schonungen, St 2447, Hauptstraße ggü. Hs.Nr. 94 09721 / 75 70 -210 Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h 6 Schonungen
Messzeitpunkt: Freitag, den 22.01.2021, Messzeitpunkt: Donnerstag, den 07.01.2021, 09:26 – 10:34 Uhr 10:40 – 12:46 Uhr Anzahl Fahrzeuge: 290 Anzahl Fahrzeuge: 82 Höchste gem. Geschwindigkeit: 74 km/h Höchste gem. Geschwindigkeit: 67 km/h Verstöße: 6 Verstöße: 4 Überschreitungen: 2 bis 10 km/h über zulässiger Überschreitungen: 3 bis 10 km/h über zulässiger Geschwindigkeit Geschwindigkeit 2 mit 11-15 km/h über 1 mit 11-15 km/h über zulässiger Geschwindigkeit zulässiger Geschwindigkeit 1 mit 16-20 km/h über zulässiger Geschwindigkeit 1 mit 21-25 km/h über Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen- zulässiger Geschwindigkeit verordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021 Messstelle Schonungen, St 2447, Hauptstraße Hhe Hs.Nr. 94 Auf Grund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1, § 28a des Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das Messzeitpunkt: Freitag, den 22.01.2021, zuletzt durch Art. 4a des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 08:38 – 09:20 Uhr 3136) geändert worden ist, in Verbindung mit § 9 Nr. 5 der Delegati- Anzahl Fahrzeuge: 130 onsverordnung (DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2- Höchste gem. Geschwindigkeit: 69 km/h V), die zuletzt durch § 14a der Verordnung vom 2. Februar 2021 (GVBl. Verstöße: 10 S. 26) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministeri- Überschreitungen: 8 bis 10 km/h über zulässiger um für Gesundheit und Pflege: Geschwindigkeit 1 mit 11-15 km/h über Teil 1 Allgemeine Regelungen zulässiger Geschwindigkeit §1 Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung 1 mit 16-20 km/h über (1) 1Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen zulässiger Geschwindigkeit Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. 2Wo immer möglich, ist Messstelle Abersfeld, SW 25, Abersfelder Hauptstr. Höhe Hs.Nr. 53 ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h 3Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht Messzeitpunkt: Donnerstag, den 07.01.2021, möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. 4In 08:49 – 10:30 Uhr geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu Anzahl Fahrzeuge: 26 achten. Höchste gem. Geschwindigkeit: - km/h Verstöße: - (2) 1Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgesehen ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht) oder eine medizi- Messstelle Forst, SW 23, Mainstraße ggü. Einm. Weinbergstraße nische Gesichtsmaske zu tragen, gilt: Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h 1. Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht Messzeitpunkt: Donnerstag, den 07.01.2021, befreit; 06:46 – 08:35 Uhr 2. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen Anzahl Fahrzeuge: 13 einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder Höchste gem. Geschwindigkeit: - km/h aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar Verstöße: - ist, sind von der Trageverpflichtung befreit; die Glaubhaftmachung erfolgt bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine Messstelle Mainberg, St 2447, Mainleite Höhe Einm. Steinbergstr. ärztliche Bescheinigung, die die fachlich-medizinische Beurteilung Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder Messzeitpunkt: Freitag, den 22.01.2021, die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund, 10:45 – 12:53 Uhr warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, enthält; Anzahl Fahrzeuge: 504 3. das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solan- Höchste gem. Geschwindigkeit: 86 km/h ge es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Verstöße: 32 Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Überschreitungen: 23 bis 10 km/h über zulässiger Gründen erforderlich ist. Geschwindigkeit 2Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgesehen ist, eine 4 mit 11-15 km/h über FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem gen- zulässiger Geschwindigkeit ormten Standard zu tragen (FFP2-Maskenpflicht), gilt Satz 1 entspre- 3 mit 16-20 km/h über chend mit der Maßgabe, dass Kinder zwischen dem sechsten und dem zulässiger Geschwindigkeit 15. Geburtstag nur eine Mund-Nasen- Bedeckung tragen müssen. 1 mit 21-25 km/h über zulässiger Geschwindigkeit §2 Kontaktdatenerfassung 1 mit 31-40 km/h über 1Soweit nach dieser Verordnung oder aufgrund der in ihr vorgese- zulässiger Geschwindigkeit henen Schutz- und Hygienekonzepte zum Zweck der Kontaktpersone- nermittlung im Fall einer festgestellten Infektion mit dem Coronavirus Messstelle Marktsteinach, St 2266, Marktsteinacher Hauptstr. SARS-CoV-2 Kontaktdaten erhoben werden, gilt neben § 28a Abs. 4 Höhe Hs.Nr. 21 Satz 2 bis 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Folgendes: Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h 1. zu dokumentieren sind jeweils Namen und Vornamen, eine sichere Messzeitpunkt: Donnerstag, den 22.01.2021, Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder An- 06:53 – 08:20 Uhr schrift) sowie der Zeitraum des Aufenthaltes; Anzahl Fahrzeuge: 62 2. werden gegenüber dem zur Erhebung Verpflichteten Kontakt- Höchste gem. Geschwindigkeit: - km/h daten angegeben, müssen sie wahrheitsgemäß sein. Verstöße: - 2Die Erhebung der Kontaktdaten nach Satz 1 kann auch in elektro- nischer Form erfolgen, soweit dabei eine hinreichend präzise Doku- Messstelle Marktsteinach, St 2266, Marktsteinacher Hauptstr. mentation der Daten nach Satz 1 Nr. 1 sichergestellt wird. 3Behörden, Höhe Hs.Nr. 25 Gerichte und öffentliche Stellen, die Aufgaben im öffentlichen Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h Interesse erfüllen oder in Ausübung öffentlicher Gewalt handeln, Schonungen 7
können im Rahmen des Zutritts zu den jeweiligen Gebäuden oder destabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird. Räumlichkeiten ebenfalls personenbezogene Daten erheben; Satz 1 2. Zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, gilt entsprechend. ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. 3. Für die Besucher gilt FFP2-Maskenpflicht. §3 Verfahren bei inzidenzabhängigen Regelungen 4. Gemeindegesang ist untersagt. Soweit nach dieser Verordnung die Geltung von Regelungen in Land- 5. Es besteht ein Infektionsschutzkonzept für Gottesdienste oder Zu- kreisen und kreisfreien Städten an die Voraussetzung geknüpft ist, sammenkünfte, das die je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus dass im jeweiligen Landkreis oder in der kreisfreien Stadt die nach möglichen Infektionsgefahren minimiert; das Infektionsschutzkon- § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem zept ist auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben vorzulegen. Tagen (7-Tage-Inzidenz) oberhalb oder unterhalb bestimmter Werte 6. Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaf- liegt, gilt Folgendes: ten, die den Charakter von Großveranstaltungen erreichen, sind 1. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bestimmt untersagt. durch Bekanntmachung am 7. März 2021 für alle Landkreise und 7. Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensge- kreisfreien Städte die für sie ab dem 8. März 2021 maßgebliche meinschaften, bei denen Besucherzahlen zu erwarten sind, die Inzidenzeinstufung. zur Auslastung der Kapazitäten führen, ist die Teilnahme nur nach 2. Wird ein Wert der 7-Tage-Inzidenz, an dessen Überschreiten oder vorheriger Anmeldung zulässig. Nicht-Überschreiten Regelungen dieser Verordnung unmittelbar 8. Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaf- geknüpft sind, an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten ten, bei denen mehr als zehn Teilnehmer erwartet werden, sind oder – falls dies für die Einstufung maßgeblich ist – nicht mehr mindestens 48 Stunden im Voraus bei der zuständigen Kreisver- überschritten, hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde dies waltungsbehörde anzuzeigen; dies gilt nicht, wenn das maßgeb- unverzüglich amtlich bekanntzumachen. liche Infektionsschutzkonzept der jeweiligen Glaubensgemein- 3. Die für den neuen Inzidenzbereich maßgeblichen Regelungen schaft nach Nr. 5 bei der nach § 65 der Zuständigkeitsverordnung gelten dann für den betreffenden Landkreis oder die kreisfreie zuständigen Behörde vorgelegt wurde. Stadt ab dem zweiten Tag nach Eintritt der Voraussetzung nach Nr. 2, frühestens am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung nach §7 Versammlungen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes Nr. 2; in der Bekanntmachung nach Nr. 2 ist der erste Geltungstag (1) 1Bei Versammlungen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes unter anzugeben. freiem Himmel muss zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt und jeder Körperkontakt mit anderen Versamm- §4 Kontaktbeschränkung lungsteilnehmern ode rDritten vermieden werden. 2Die nach Art. 24 (1) 1Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat Abs. 2 des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG) zuständi- genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gen Behörden haben, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, durch gestattet entsprechende Beschränkungen nach Art. 15 BayVersG sicherzustellen, 1. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzi- dass denz von 100 überschritten wird, mit den Angehörigen des eige- 1. die Bestimmungen nach Satz 1 eingehalten werden und nen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person; zulässig ist 2. die von der Versammlung ausgehenden Infektionsgefahren auch ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige im Übrigen auf ein infektionsschutzrechtlich vertretbares Maß Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär beschränkt bleiben; davon ist in der Regel auszugehen, wenn die oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, Versammlung nicht mehr als 200 Teilnehmer hat und ortsfest wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst, stattfindet. 2. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzi- 3Für die Teilnehmer gilt Maskenpflicht; hiervon ausgenommen sind denz zwischen 35 und 100 liegt, mit den Angehörigen des eigenen die Versammlungsleitung während Durchsagen und Redner während Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Redebeiträgen sowie Teilnehmer, die während der Versammlung ein Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen. 4Sofern die Anforderungen Personen nicht überschritten wird, nach Satz 2 auch durch Beschränkungen nicht sichergestellt werden 3. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-In- können, ist die Versammlung zu verbieten. zidenz von 35 nicht überschritten wird, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier (2) Versammlungen nach Art. 8 des Grundgesetzes in geschlossenen weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insge- Räumen sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: samt zehn Personen nicht überschritten wird. 1. Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, 2Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren blei- dass zwischen allen Teilnehmern grundsätzlich ein Mindestab- ben für die Gesamtzahl außer Betracht. 3Ehegatten, Lebenspartner und stand von 1,5 m eingehalten und jeder Körperkontakt mit anderen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als Versammlungsteilnehmern oder Dritten vermieden werden kann. ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. 2. Unter Beachtung der Anforderungen nach Nr. 1 sind höchstens 100 Teilnehmer zugelassen. (2) Abs. 1 gilt nicht für berufliche und dienstliche Tätigkeiten sowie für 3. Für die Teilnehmer gilt Maskenpflicht; Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 gilt ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öf- entsprechend. fentlichen Rechts, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen 4. Der Veranstalter hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbei- zwingend erforderlich ist. ten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Teil 2 Öffentliches Leben §5 Veranstaltungen, Feiern §8 Öffentliche Verkehrsmittel, Schülerbeförderung, Reisebusse 1Vorbehaltlich speziellerer Regelungen in dieser Verordnung sind 1Im öffentlichen Personenfernverkehr und den hierzu gehörenden Veranstaltungen, Versammlungen, soweit es sich nicht um Versamm- Einrichtungen besteht für Fahr- und Fluggäste sowie für das Kontroll- lungen nach § 7 handelt, Ansammlungen sowie öffentliche Festi- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahr- und Fluggästen vitäten landesweit untersagt. 2Feiern auf öffentlichen Plätzen und kommt, Maskenpflicht. 2Satz 1 gilt entsprechend für den öffentlichen Anlagen ist untersagt. Personennahverkehr und die hierzu gehörenden Einrichtungen sowie für die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr mit der §6 Gottesdienste, Zusammenkünfte Maßgabe, dass für die jeweiligen Fahrgäste FFP2-Maskenpflicht gilt. von Glaubensgemeinschaften 3Touristische Busreisen sind untersagt. Öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Mo- scheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften §9 Spezielle Besuchs- und Schutzregelungen sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: (1) 1Beim Besuch von Patienten oder Bewohnern von 1. In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl 1. Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrich- nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Min- tungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizi- 8 Schonungen
nische Versorgung erfolgt (Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern Nr. 1 und 3 IfSG), unter 14 Jahren erlaubt; 2. vollstationären Einrichtungen der Pflege gemäß § 71 Abs. 2 des 3. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-In- Elften Buches Sozialgesetzbuch, zidenz von 50 nicht überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport 3. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, in denen Leistungen Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden, 2Abs. 2 bleibt unberührt. 4. ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach Art. 2 Abs. 3 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes zum Zwecke der außerkli- (2) Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der nischen Intensivpflege, in denen ambulante Pflegedienste gemäß Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist unter folgenden § 23 Abs. 6a IfSG Dienstleistungen erbringen, Voraussetzungen zulässig: 5. Altenheimen und Seniorenresidenzen 1. Die Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen. gilt für die Besucher Maskenpflicht und das Gebot, nach Möglich- 2. Es erhalten nur solche Personen Zutritt zur Sportstätte, die für den keit durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstat- 2Die Einrichtung hat ein Schutz- undHygienekonzept auf der tung erforderlich sind. Grundlage eines vom Staatsministerium für Gesundheit und 3. Der Veranstalter hat zur Minimierung des Infektionsrisikos ein Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten, zu Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und zu beachten, das beachten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbe- auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen ist. hörde vorzulegen. (3) 1Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, (2) In Einrichtungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 gilt ergänzend Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel Folgendes: und nur für die in Abs. 1 Satz 1genanntenZweckezulässig. 2Abs.2 und § 1. Jeder Bewohner darf von täglich höchstens einer Person besucht 18 bleiben unberührt. werden, die über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus § 11 Freizeiteinrichtungen SARS-CoV-2 verfügt und dieses auf Verlangen nachweisen muss; (1) 1Der Betrieb von Freizeitparks und vergleichbaren ortsfesten Frei- die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines zeiteinrichtungen ist untersagt. 2Freizeitaktivitäten dürfen gewerblich POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels weder unter freiem Himmel noch in geschlossenen Räumen angebo- eines PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenom- ten werden. men worden sein; der Test muss die jeweils geltenden Anforde- rungen des Robert Koch-Instituts erfüllen. (2) 1Spielplätze unter freiem Himmel sind für Kinder nur in Begleitung 2. Für die Besucher gilt innerhalb der Einrichtung FFP2-Masken- von Erwachsenen geöffnet. 2Die begleitenden Erwachsenen sind pflicht. gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf 3. Für die Beschäftigten gilt FFP2-Maskenpflicht im Rahmen der ausreichenden Abstand der Kinder zu achten. arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, soweit sie in Kontakt mit Bewohnern sind. (3) Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen 4. Das Schutz- und Hygienekonzept nach Abs. 1 Satz 2 muss auch ein sowie Führungen in Schauhöhlen und Besucherbergwerken sind Testkonzept enthalten, das insbesondere die regelmäßige Testung untersagt. der Beschäftigten der Einrichtung auf eine Infektion mit dem Co- ronavirus SARS-CoV-2 – auch unter Berücksichtigung des Anteils (4) Der Betrieb von Seilbahnen, der Fluss- und Seenschifffahrt im Aus- der Bewohner und Beschäftigten, die bereits eine Schutzimpfung flugsverkehr sowie von touristischen Bahnverkehren und Flusskreuz- gegen das das Coronavirus SARS-CoV-2 erhalten haben – vorsieht; fahrten ist untersagt. die Einrichtungen sollen die erforderlichen Testungen organisie- ren. (5) 1Die Öffnung und der Betrieb von Badeanstalten, Hotelschwimm- 5. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die bädern, Thermen und Wellnesszentren sowie Saunen sind untersagt. 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 oder gibt es größere Aus- 2§ 10 Abs. 2 bleibt unberührt. bruchsgeschehen, so hat die zuständige Kreisverwaltungsbehörde – unter Berücksichtigung des Anteils der Bewohner und Beschäf- (6) Bordellbetriebe, Prostitutionsstätten, Spielhallen, Spielbanken, Wet- tigten, die bereits eine Schutzimpfung gegen das das Coronavirus tannahmestellen, Clubs, Diskotheken, sonstige Vergnügungsstätten SARS-CoV-2 erhalten haben – eine Testung der Beschäftigten und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. dieser Einrichtungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche, Teil 4 Wirtschaftsleben in denen die Beschäftigten zum Dienst eingeteilt sind, anzuord- § 12 Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Märkte nen. (1) 1In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzi- denz von 100 überschritten wird, ist die Öffnung von Ladengeschäften (3) 1Ambulante Pflegedienste und teilstationäre Pflegeeinrichtungen mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerks- müssen ihre Beschäftigten im Rahmen verfügbarer Testkapazitäten betriebe untersagt. 2Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel regelmäßig möglichst an drei verschiedenen Tagen pro Woche in inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Re- Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen formhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, lassen. 2Für ihre Beschäftigten besteht FFP2-Maskenpflicht im Rahmen Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerk- der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, soweit sie in Kontakt mit stätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Pflegebedürftigen sind. Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von (4) Die Begleitung Sterbender ist jederzeit zulässig. Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Teil 3 Sport und Freizeit Ladengeschäfte sowie der Großhandel. 3Der Verkauf von Waren, die § 10 Sport über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist (1) 1Die Sportausübung ist wie folgt zulässig: untersagt. 4Für nach Satz 2 zulässigerweise geöffnete Betriebe und 1. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzi- den Großhandel gilt: denz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport unter 1. der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 erlaubt; die dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt; Kunden eingehalten werden kann; 2. in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-In- 2. der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, zidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist nur kontaktfreier Sport dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kun- unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 sowie den nicht höher ist als ein Kunde je 10 m2 für die ersten 800 m2 der Schonungen 9
Sie können auch lesen