Kammerversammlung am 23.November 2019 - Landesärztekammer
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www.laekb.de Brandenburgisches Ärzteblatt 1| 2020 Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 30. Jahrgang | Januar 2020 Kammerversammlung am 23.November 2019 Seite 5 Foto: Elmar Esser Vergütung der ärztlichen Ärzteball 2020 Leichenschau neu geregelt Seite 11 Seite 14 Kasuistik: Die vergessene Hausarztforum in Neuruppin Harnleiterschiene Seite 17 Seite 22
Jetzt online verfügbar: Ärzte Selbsthilfe Alkohol • 2-Minuten Schnelltest zur Einschätzung des eigenen Alkoholkonsums • Online-Programm zur Reduktion des Alkoholkonsums www.aerzteselbsthilfealkohol.de Ein Angebot der Landesärztekammer Brandenburg und der salus kliniken Hilfe für suchtgefährdete Kolleginnen und Kollegen Die Vertrauenspersonen der Landesärztekammer Brandenburg beraten und begleiten kollegial, auf Wunsch auch anonym. Bitte bei E-Mails in der Betreffzeile „Hilfsprogramm“ angeben. Reto Cina, 16835 Lindow, Tel.: 033933 88110, cina@salus-lindow.de Weitere Informationen Dr. med. Jürgen Hein, 17291 Prenzlau, Tel.: 03984 808604, jue.hein@web.de unter „Arzt und Gesund- PD Dr. med. Maria-Christiane Jockers-Scherübl, 16761 Hennigsdorf, Tel.: 03302 5454211, jockers@oberhavel-kliniken.de heit“ auf www.laekb.de Dr. med. Timo Krüger, 16761 Hennigsdorf, Tel.: 03302 5454211, timo.krueger@oberhavel-kliniken.de Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Johannes Lindenmeyer, 16835 Lindow, Tel.: 033933 88110, lindenmeyer@salus-lindow.de PD Dr. med. Gudrun Richter, 10243 Berlin/ 16278 Angermünde, Tel.: 0170 3136629, gu.richter@gmx.de Dipl.-Med. Manfred Schimann, 03046 Cottbus, mschimann@web.de Prof. Dr. med. Ulrich Schwantes, 16766 Kremmen, Tel.: 033055 22488, ulrich.schwantes@praxis-schwante.de Impressum Redaktion Das Brandenburgische Ärzteblatt erscheint Landesärztekammer Brandenburg monatlich Inhaber und Verleger Elmar Esser (Doppelnummer Juli/August). Landesärztekammer Brandenburg Pappelallee 5, 14469 Potsdam Bezugsgebühr (ab Ausgabe 4/2010): Präsident: Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz Telefon: 0331 505605-525 jährlich € 35,00; ermäßigter Preis für Studenten Pappelallee 5, 14469 Potsdam Telefax: 0331 505605-538 € 17,50. Einzelpreis € 3,35. Telefon: 0331 505605-520 E-Mail: aerzteblatt@laekb.de Bestellungen bitte an die Druckerei Schiemenz Telefax: 0331 505605-769 GmbH, Byhlener Straße 3, 03044 Cottbus. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt Repro, Satz, Druck, Herstellung, Herausgeber sechs Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für Verlagswesen Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz die Mitglieder der Brandenburgischen Ärztekam- Druckerei Schiemenz GmbH mer ist der Bezugspreis mit dem Mitgliedsbeitrag Byhlener Straße 3, 03044 Cottbus abgegolten. Zuschriften redaktioneller Art bitten wir, nur an Telefon 0355 877070 den Herausgeber zu richten. Für mit Autoren Telefax 0355 87707-128 namen gekennzeichnete Beiträge wissenschaft- Hinweise für die Autoren licher und standespolitischer Art sowie Artikel, Wenn Sie Ihre Texte im Word erfassen, achten Vertrieb die die Kennzeichnung „Pressemitteilung von …“ Sie bitte darauf, die Texte im txt- oder doc-For- Deutsche Post AG enthalten, wird keine Verantwortung übernom- mat für DOS abzuspeichern. Bitte legen Sie men. Die darin geäußerten Ansichten decken sich einen Ausdruck des Artikels dazu. Texte können nicht immer mit denen des Herausgebers. Sie die- Anzeigenverwaltung Sie mit entsprechender Betreffzeile per E-Mail nen dem freien Meinungsaustausch innerhalb der Verlagsbüro Kneiseler (aerzteblatt@laekb.de) übermitteln. Verwenden Ärzteschaft. Die Zeitschrift und alle in ihr enthal- Uhlandstraße 161, 10719 Berlin Sie Bilder für Ihren Artikel, bitte die Vorlagen tenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Telefon 030 88682873 separat zusenden und im Text vermerken, wo das Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmi- Telefax 030 88682874 Bild stehen soll. Am besten sind Fotos geeignet gung statthaft. Rücksendung nicht verlangter E-Mail: g.kneiseler@t-online.de (Aufsichtsvorlagen). Manuskripte erfolgt nur, wenn ein vorbereiteter Zur Zeit gilt Preisliste Nr. 30, gültig ab 01.01.2020 Umschlag mit Rückporto beiliegt. Mit der Annah- me von Originalbeiträgen zur Veröffentlichung erwirbt der Herausgeber das uneingeschränkte Verfügungsrecht. Änderungen redaktioneller Art bleiben vorbehalten.
Brandenburgisches Ärzteblatt Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg | 30. Jahrgang | Januar 2020 1 | 2020 KAMMERINFORMATIONEN / GESUNDHEITSPOLITIK Kammerversammlung am 23.November 2019 .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Delegierte zum 123. Deutschen Ärztetag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Gebührenordnung für Ärzte: Vergütung der ärztlichen Leichenschau neu geregelt .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Ehrennadel der Landesärztekammer Brandenburg: Dr. med. Ullrich Fleck ausgezeichnet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Marburger Bund: Mehr Medizinstudienplätze für die ärztliche Versorgung der Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Fehler bei Versandadressen – Erratum .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 30 Jahre Landesärztekammer Brandenburg: Seite 5 Feiern Sie mit beim Ärzteball 2020 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 KKRBB: Großes Interesse an 2. Gemeinsamer Qualitätskonferenz .. . . . . . . . . . . . 16 ARZT UND RECHT Von Fall zu Fall .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Steuertipp .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 FORTBILDUNG Fortbildungsangebote für Ärzte und MFA/MTRA .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 „Evidenzbasierte Medizin und Strategien für die Praxis“ Willkommen und Abschied in Neuruppin – das „Hausarztforum“ .. . . . . . . . . . . 22 Seite 12 Akademie für ärztliche Fortbildung 2020 – SAVE THE DATE .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 AKTUELL Facharztvorbereitungskurs – 20. Facharztvorbereitungskurs Orthopädie/ Unfallchirurgie – Land Brandenburg in Frankfurt (Oder) .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 6. Potsdamer Wundsymposium – Die Wunde im Fokus von hochkarätigen Referenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Ausschreibung: Bewerbung für Hufeland-Preis ab jetzt möglich .. . . . . . . . . . . . . . 27 Hausärzteverband Brandenburg – Thementag Niederlassung Hausarzt mit der AG Werkzeugkasten .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Tarifverhandlungen für Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Informationskarte Verfügungen – Neues Angebot von BZgA und Seite 26 Deutschem Hausärzteverband zur Patientenverfügung .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Fachtagung der DVfR – Förderung von Vorschulkindern mit chronischen Krankheiten und Behinderungen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 PERSONALIA Wir gratulieren zum Geburtstag im Januar .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 REZENSIERT Dr. Simon Grübel: Ein Leben im „Paradiesland” .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 WEITERE RUBRIKEN Editorial .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Kurse und Fortbildungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Nachfolger gesucht? Praxis gefunden! – KVBB lädt am 14. März 2020 zum Infotag für Existenzgründer und Praxisabgeber .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2020 | 3
EDITORIAL Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein spannendes, ja herausforderndes Schon jetzt möchte ich Sie darüber Jahr liegt hinter uns. Es gab viele Ge- informieren, dass wir zwei erfolgreiche setze aus dem Hause Spahn und einige Formate auch 2020 wieder anbieten davon haben uns in Teilen nicht gerade werden. Neben der Veranstaltung für erfreut. Das gilt für das Terminservice- junge Ärztinnen und Ärzte ist dies un- und Versorgungsgesetz ebenso wie für sere beliebte Seniorenakademie. Am das Digitale-Versorgungsgesetz. 29. August wird es im großen Saal der Landesärztekammer in Potsdam Gerade beim DGV liegen Licht und wieder spannende Vorträge sowie die Schatten dicht beieinander. Das Ge- Möglichkeit zum Wiedersehen ehema- setz wurde trotz Bedenken des Bun- liger Kolleginnen und Kollegen geben. desrates am Ende vom Bundestag Vom 25. bis 27. Juni ist die Landes- regelrecht durchgewunken. Es ist gut, ärztekammer Brandenburg schließlich dass die Forschung in Deutschland nun Gastgeber für die Vorstandsklausur der Dipl.-Med. endlich über bessere Versorgungsda- Bundesärztekammer. Dann kommen Frank Ullrich Schulz, ten verfügen soll. Denn da lagen wir alle Präsidentinnen und Präsidenten Präsident der Landesärzte kammer Brandenburg im internationalen Vergleich doch der Ärztekammern in unser Bundes- Foto: Elmar Esser deutlich zurück. Warum dann aber land, um über gesundheitspolitische der Schutz der äußerst sensiblen Pa- und innerärztliche Themen zu beraten. tientendaten nicht direkt mit geregelt über die Neuregelung der Vergütung Gerne möchte ich Sie zu guter Letzt werden konnte, kann ich persönlich der ärztlichen Leichenschau lesen, die noch auf zwei weitere Termine auf- nicht verstehen. Immerhin soll das nun – endlich – am 1. Januar 2020 in merksam machen. Nach dem großen dafür zuständige DVG 2 im Januar im Kraft tritt. Wir sehen dies als Erfolg – Erfolg im Jahr 2019 werden wir am Entwurf vorliegen. Ihre Position hierzu der Bundesärztekammer und der Lan- 9. Mai 2020 wieder einen Ärzteball sowie zur Zulassung und Finanzierung desärztekammer Brandenburg. ausrichten, zu dem Sie sich schon jetzt von Gesundheits-Apps hat die Kam- anmelden können. Nähere Informatio- merversammlung am 23. November in Ein wenig hoffe ich allerdings schon, nen sowie ein Anmeldeformular finden einer Resolution artikuliert, die Sie auf dass die Bundespolitik die Geschwin- Sie auf Seite 15 dieses Heftes. Ganz be- Seite 6 finden. digkeit ihrer Gesetzesmaschine etwas sonders freue ich mich zudem auf den zurückfährt. Denn in Brandenburg 4. September 2020. Denn dann findet Ähnliches gilt für das Masernschutz- haben wir ja immerhin eine neue Re- die Festveranstaltung zum 30. Ge- gesetz. Es ist zu begrüßen, dass der gierung, der erstmals eines unserer burtstag unserer Landesärztekammer Bundestag nun die Pflicht zur Masern Kammermitglieder als Ministerin für statt. Lassen Sie sich überraschen, wen impfung beschlossen hat. Er folg- Soziales, Gesundheit, Integration und wir als Festredner gewinnen werden! te damit einer Resolution unserer Verbraucherschutz angehören wird. Kammerversammlung, in der wir die Wir werden viele Gespräche mit Mi- Sehr herzlich möchte ich nun Ihnen Impfpflicht gefordert hatten. Kein Ver- nisterin Ursula Nonnenmacher führen, und Ihren Lieben auch im Namen des ständnis habe ich aber für die kurz vor denen ich mit großem Interesse entge- gesamten Kammervorstands ein rund- knapp ins Gesetz eingefügte Regelung, gen sehe. um positives und natürlich gesundes nach der jetzt auch Apotheker gegen Jahr 2020 wünschen. Erfolg wünsche Grippe impfen sollen. Damit wird die Viel Zeit und Augenmaß wird auch ich zudem unserer Kammerarbeit. Und Axt an die seit mehr als 750 Jahren die neue Weiterbildungsordnung er- hier erlaube ich mir eine kleine Anleihe erfolgreiche Trennung von Apothe- fordern, über die der Kammervorstand bei Erich Kästner. Denn dieser wusste ker- und Arztberuf gelegt. In Branden- bereits diskutiert und die in der Früh- schon: „Es gibt nichts Gutes. Außer burg wollen das übrigens weder die jahrsitzung der Kammerversammlung man tut es.“ Das wird auch 2020 wie- Ärzte noch die Apotheker. Sie finden vorgelegt werden wird. Schon jetzt wis- der Grundlage für die Arbeit des Kam- in dieser Ausgabe im Bericht über un- sen wir, dass nicht nur unsere Ärzte in mervorstands sein. sere Kammerversammlung auf Seite 7 Weiterbildung und deren Weiterbilder, eine gemeinsame Resolution, die die sondern auch die Medien gespannt da- In diesem Sinne verbleibe ich mit den höchsten Beschlussgremien der beiden rauf warten. In diesem Zusammenhang besten kollegialen Grüßen Körperschaften dazu verabschiedet ha- möchte ich darauf hinweisen, dass wir ben. Ich bin sehr froh, dass wir auch in planen, auch Fortbildungsangebote zu dieser wichtigen Frage eng zusammen- digitalisieren. Darüber werden wir zu ■ Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz stehen. Ebenfalls in dieser Ausgabe gegebener Zeit im Brandenburgischen Präsident der Landesärztekammer Brandenburg können Sie auf Seite 11 einen Artikel Ärzteblatt berichten. 4 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2020
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK KAMMERVERSAMMLUNG AM 23.NOVEMBER 2019 Kammer meldet sich zu Wort Die Ablehnung von Grippeimp- fungen durch Apotheken sowie die Forderung, digitale Möglich- keiten mit Augenmaß zu nutzen waren die Inhalte von zwei Re- solutionen, die die Kammerver- sammlung der Landesärztekam- mer Brandenburg am 23. Novem- ber in Potsdam verabschiedete. Darüber hinaus diskutierten die Delegierten über die Bereit- schaftsdienstordnung, Qualitäts- sicherung im Krankenhaus, eine Änderung der Berufsordnung und Kammervorstand und Geschäftsführer auf den Haushaltsentwurf der Kam- dem Podium mer für das Jahr 2020. Fotos: Elmar Esser Brandenburger Wahlkampf bei wei- sein. Dies sei nicht akzeptabel, so tem keine Hauptrolle gespielt habe. Schulz. „Wir werden uns bei der neuen Hier habe viel Übereinstimmung in Gesundheitsministerin dafür einsetzen, den Wahlprogrammen der verschiede- dass die Landesärztekammer Branden- nen Parteien geherrscht. Unterschiede burg stimmberechtigtes Mitglied wird.“ habe es nur in der Gewichtung und in wenigen Details gegeben. Die neue Der Kammerpräsident informierte die Regierung habe sich vorgenommen, Delegierten darüber, dass nach dem den öffentlichen Gesundheitsdienst Willen der neuen Regierung alle Kran- auszubauen und die dünne Perso- kenhausstandorte im Land erhalten naldecke zu stärken. Angesichts der bleiben sollen. In der Koalitionsver- Tatsache, dass Fachärzte im ÖGD im einbarung sei festgelegt, mindestens Schnitt 1.000 bis 1.500 Euro weniger 110 Millionen Euro pro Jahr für die Kli- verdienten als Oberärzte in der Klinik niken zur Verfügung zu stellen. Ein Flä- müsse eine Anhebung der Besoldung chenland wie Brandenburg brauche die erfolgen. „Gute Arbeit muss auch Krankenhäuser, um eine wohnortnahe dementsprechend honoriert werden“, Versorgung sicher zu stellen. Dipl.-Med. so Schulz. Frank-Ullrich Schulz Ein Gesetz folgt Im Lagebericht von Kammerpräsident Integrierte Versorgungs- dem anderen Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz ging es planung in Brandenburg aber zunächst um die Landespolitik. Spätestens seit der Amtsübernahme Denn kurz vor der Kammerversamm- Ein weiteres Ziel der Koalition sei eine durch Jens Spahn habe es keinen La- lung wurde der Koalitionsvertrag un- integrierte Versorgungsplanung, die gebericht gegeben, der sich nicht mit terschrieben und damit die Grundlage ambulante und stationäre Angebote mindestens einem Gesetz aus dem für die bundesweit erste Kenia-Koa- einbezieht. Hierzu soll das entspre- Bundesgesundheitsministerium befas- lition aus SPD, CDU und Bündnis 90/ chende seit März 2014 bestehende sen musste, erklärte Schulz. Mit dem Die Grünen gelegt. Und auf noch eine Gemeinsame Landesgremium nach Digitale-Versorgungs-Gesetz (DGV) Premiere konnte Schulz hinweisen. Mit§ 90a SGB V gestärkt werden. Dieses habe der Minister den Patienten eine der Ärztin Ursula Nonnenmacher von sogenannte 90a-Gremium existiert in bessere Versorgung und den Ärzten Die Grünen hat Brandenburg erstmals Brandenburg seit März 2014. Es sei weniger Arbeit versprochen. Gerade ein Mitglied der Landesärztekammer nun vorgesehen, die Pflegeverbände das DGV habe aber zu erheblichen als Gesundheitsministerin. Ihr bot mit Stimmrecht aufzunehmen, erklärte Auseinandersetzungen geführt. Aus- Schulz eine konstruktive Zusammen- Schulz. Die Landesärztekammer Bran- löser sei ein Passus gewesen, der die arbeit an. denburg als Vertreter von fast 15.000 Weitergabe von Patientendaten ohne Ärzten soll dagegen anders als in zahl- vorherige Zustimmung der Versicher- Dabei stellte der Kammerpräsident reichen anderen Bundesländern wei- ten für Forschungszwecke regelt. Die klar, dass die Gesundheitspolitik im terhin kein stimmberechtigtes Mitglied Krankenkassen sollen die Daten an Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2020 | 5
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK die Wirksamkeit ihrer App nachweisen und einen Preis mit dem GKV-Spitzen- verband vereinbaren. Diese Regelung gelte nur für gesetzlich Versicherte. Die Bundesärztekammer habe kritisiert, dass bei diesem Zulassungsverfahren weder Patienten noch Ärzte einbezo- gen würden. Genau diese seien aber die Kernzielgruppe für die Apps. Zu- dem fehlten klare Regelungen zum Datenschutz sowie eine Erprobung in definierten Modellregionen, die den Entwicklern verlässliche und dauerhaf- te Rahmenbedingungen böten. Immer- hin gehe es auch darum, dass die di- Aufmerksam verfolgen die Delegierten den Lage- gitalen Anwendungen keinen Schaden bericht des Präsidenten. anrichten. ihren Spitzenverband leiten, der diese der Patienten in die digitale Gesund- Dieser Kritik schloss sich auch die dann pseudonymisiert an ein neues heitsversorgung zu stärken. Kammerversammlung an. Ohne Ge- Forschungsdatenzentrum weiterreicht. genstimmen beschlossen die Delegier- Dort stünden sie dann Behörden, Schutz von Patientendaten ten eine Resolution, mit der sie zusätz- Forschungseinrichtungen oder Uni- hat oberste Priorität lich dafür votierten, dass die Zulassung versitätskliniken zur Verfügung. Eine für derartige Apps künftig beim Ge- Möglichkeit für Patienten, der Weiter- Kritisch wertete der Kammerpräsident meinsamen Bundesausschuss angesie- gabe ihrer Daten zu widersprechen, auch das neu geplante Zulassungs- delt werden soll, an dem sowohl Pati- sei in dem Gesetz nicht vorgesehen, verfahren für Gesundheits-Apps wie enten als auch Ärzte beteiligt sind. Nur erläuterte Schulz. „Das sorgt für Kritik, digitale Diabetiker-Tagebücher oder so könne sichergestellt werden, dass zumal schon für die Versendung eines Anwendungen für Bluthochdruckpa- auch digitale Angebote in ein thera- einfachen Newsletters oft eine aktive tienten. Künftig sollen Patienten die peutisches Gesamtkonzept integriert Einwilligung des Nutzers gefordert Kosten dafür nicht mehr selbst tragen, werden. (siehe Kasten unten). wird.“ Minister Jens Spahn habe zwar sondern von der gesetzlichen Kranken- die Anwendung der Regelungen nach kasse erstattet bekommen. Konkret Ärztliche Kommunikation Datenschutzgrundverordnung im Ge- solle das Verfahren so laufen: nach ei- soll digital erfolgen sundheitswesen in Aussicht gestellt, an ner Kontrolle durch das Bundesinstitut anderer Stelle aber gesagt, dass Daten- für Arzneimittel und Medizinprodukte Die Schlagworte „heilberufliches schutz „nur was für Gesunde“ sei. Zu- auf Datensicherheit, Datenschutz und Netzwerk“ oder Telematik-Infrastruk- dem sei fraglich, ob eine gesetzlich ver- Funktionalität sollen die Kassen die Ap- tur stünden für den politischen Plan, ordnete Datenabschöpfung durch die plikationen für ein Jahr finanzieren. In dass künftig die gesamte Kommuni- Hintertür geeignet sei, das Vertrauen diesem Zeitraum müssen die Hersteller kation im Gesundheitswesen – wo Resolution der Landesärztekammer Brandenburg Digitale Möglichkeiten mit Augenmaß nutzen Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg begrüßt die im Digitale- Versorgungs-Gesetz (DVG) geschaf- fene Regelung, dass Abrechnungsdaten der Krankenkassen künftig anonymisiert zu Forschungszwecken ausgewertet wer- den dürfen. Es ist gut, dass die medizinische und pharmazeutische Forschung endlich mehr valide Daten erhält. Hier lag Deutschland lange hinter anderen Staaten zurück. Unverständlich ist aber, dass die dafür dringend notwendigen Regelungen zum Datenschutz erst in einem späteren Gesetz verabschiedet werden sollen. Kritisch bewertet die Kammerversammlung auch, dass das Gesetz es den Krankenkassen nicht untersagt, ihrerseits individuelle Gesundheitsprofile von Versicherten zu erstellen und für eigene Zwecke zu nutzen. Der Schutz individueller Gesundheitsdaten muss ungeteilte und oberste Priorität haben. Auf ein kritisches Echo der Delegierten stößt auch die ebenfalls mit dem DGV geschaffene Möglichkeit, dass Ärzte künftig Gesundheits-Apps verordnen sollen, die dann von den Krankenkassen finanziert werden sollen. Die Kammerversammlung kritisiert in Übereinstimmung mit dem Bundesrat das im Gesetz vorgesehene Zulassungsverfahren. Nachdem eine App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft wurde, soll sie ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Erst in diesem Jahr müssen die Hersteller dem BfArM nachweisen, dass ihr Produkt die Versorgung der Patienten tatsächlich verbessert. Die Delegier- ten fordern, den Nachweis der Verbesserung von Patientenversorgung zur Zulassungsvoraussetzung für Apps zu machen. Zudem müssen nach Überzeugung der Kammerversammlung Patienten und Ärzte als Kernzielgruppe für Gesundheits- Apps am Zulassungsverfahren beteiligt werden. Das geeignete Gremium dafür ist aus Sicht der Delegierten der GBA. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch digitale Angebote in ein therapeutisches Gesamtkonzept integriert werden. 6 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2020
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK auch immer möglich – digital erfolgen hat. Zudem sollten die Patientinnen BMG seien bei den niedergelassenen solle, erläuterte Schulz weitere Teile und Patienten ihre elektronische Pa- Ärzten rund ein Drittel bereits jetzt von des DVG. Neben elektronischer Pati- tientenakte bald auch selbst flächen Honorarkürzungen bedroht. entenakte, elektronischem Rezept und deckend einsehen können. elektronischem Arztbrief gehöre dazu Impfpflicht für Masern auch die elektronische AU-Bescheini- Apotheken würden bis Ende Septem- beschlossen gung, für die der Patient künftig nur ber 2020 und Krankenhäuser bis zum noch ein Passwort bekomme, das er 1. Januar 2021 verpflichtet, sich an die Positiv bewertete der Kammerprä- seinem Arbeitgeber zukommen lasse. Telematik-Infrastruktur anschließen zu sident, dass der Deutsche Bundestag Dieser könne damit – und nur damit – lassen. Für Ärzte, die sich weiterhin eine Woche vor der Kammerversamm- den AU-Status seines Mitarbeiters von nicht an die Telematik Infrastruktur lung im Masernschutzgesetz die Impf- einem sicheren Server abrufen. angeschlossen hätten, würde der Ho- plicht für Masern beschlossen hat. Das norarabzug von bislang 1 % ab dem hatte unter anderem die Kammer- Zunächst verspreche dies ohne Frage 1. März 2020 auf 2,5 % erhöht. versammlung im April gefordert. Der eine Vielzahl von Synergien und na- Gesetzentwurf sehe nun vor, dass türlich weniger Aufwand durch den Dieses System stieß laut Schulz un- alle Kinder ab dem vollendeten ersten Wegfall von bislang noch notwendi- ter anderem im Bundesrat auf Kritik. Lebensjahr beim Eintritt in die Schule gen Doppelt- und Dreifacheingaben In einer ersten Stellungnahme hätten oder den Kindergarten die von der in den unterschiedlichen Sektoren des die Länder die verschärfte Kürzung der Ständigen Impfkommission empfoh- Gesundheitssystems. Allerdings müsse ärztlichen Vergütung abgelehnt. Sie lenen Masern-Impfungen vorweisen beispielsweise die AU-Bescheinigung begründeten das unter anderem damit, müssen. Auch bei der Betreuung durch nach wie vor auch in Papierform er- dass hiervon vor allem niedergelassene eine Tagesmutter müsse in der Regel stellt werden. Ärzte in ländlichen, vom Breitbandaus- ein Nachweis über die Masernimpfung bau noch nicht vollständig erfassten erfolgen. Bei der elektronischen Patientenakte Regionen betroffen seien. Erst wenn könnten mit Zustimmung des Patienten entsprechende Anschlüsse garantiert Gleiches gelte für Personen, die nach über die Telematik die von Kollegen wären, könne man über Sanktionen 1970 geboren wurden und in Gemein- erhobenen Laborwerte bzw. bereits reden. Der Bundesrat habe in diesem schaftseinrichtungen oder medizini- durchgeführte radiologische Aufnah- Zusammenhang von einem positiven schen Einrichtungen tätig sind. Hierzu men oder Befunde eingesehen wer- Signal in Richtung Ärzteschaft gespro- gehörten Erzieher, Lehrer, Tagepflege- den. Dokumentierte Arzneimittelhis- chen. Ein Verzicht auf Sanktionen müs- personen und medizinisches Personal. torien erlaubten zudem den Blick auf se auch für Kliniken gelten, die eine Zusätzlich müssten auch Asylbewerber Verordnungen von Drittärzten und be- eventuelle Verspätung beim Anschluss und Flüchtlinge den Impfschutz vier antworteten die Frage, welche Rezepte an die Telematik-Infrastruktur nicht Wochen nach Aufnahme in eine Ge- der Patient in der Apotheke eingelöst selbst zu verantworten hätten. Laut meinschaftsunterkunft nachweisen. Gemeinsame Resolution der Landesärztekammer Brandenburg und der Landesapothekerkammer Brandenburg Trennung von ärztlicher und apothekerlicher Tätigkeit im Sinne des Patientenschutzes erhalten! Mit dem Masernschutzgesetz plant die Bundesregierung die Einführung von Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken. Bereits mit Bekanntwerden der ersten politischen Initiativen hierzu im vergangenen Jahr hatten die Landes- ärztekammer Brandenburg und die Landesapothekerkammer Brandenburg ihre Ablehnung zum Ausdruck gebracht. Beide Delegiertenversammlungen – das jeweils höchste Gremium der beiden Berufsstände – bekräftigen diese Ablehnung. Impfen ist eine originär ärztliche Tätigkeit und stellt eine komplexe Aufgabe dar, die nicht im Rahmen einer einmaligen Schulung erlernt werden kann. Im Sinne des Patientenschutzes müssen Impfungen daher da stattfinden, wo eine ärztliche Überwachung und notfalls auch Behandlung gewährleistet ist. Auf der anderen Seite ist die Beratung zu Arzneimitteln bei der Abgabe – unabhängig von Verordnung oder Selbstmedikation – Aufgabe der Apotheker. Aufgrund der Kenntnis der gesamten Medikation eines Patienten und des Wirkmechanismus der Arzneimittel ist er prädestiniert, im Sinne der Arznei- mitteltherapiesicherheit die Therapie des Arztes zu unterstützen. Die fachlichen Kompetenzen von Arzt und Apotheker sind anzuerkennen und zu respektieren. Es liegt nicht im Interesse des jeweiligen Berufsstandes, die Profession des jeweils anderen auszuüben. Es gibt keine Notwendigkeit, die etablierten und funktionierenden Strukturen aufzubrechen und einer nicht erstrebenswerten Aufgabe des Systems der Trennung von ärztlicher und apothekerlicher Tätigkeit unnötigen Vorschub zu leisten. Davon ist die interprofessionelle Zusammenarbeit in keiner Weise berührt. Die Landesärztekammer Brandenburg und die Landesapothekerkammer Brandenburg lehnen aus diesen Gründen derartige gesetzgeberische Vorhaben, die einen Eingriff in den Kompe-tenzbereich der ärztlichen sowie apothekerlichen Profession darstellen und den Erhalt dieser Trennung infrage stellen, weiterhin entschieden ab. Potsdam, 23. November 2019 Potsdam, 27. November 2019 Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz Jens Dobbert Präsident Präsident Landesärztekammer Brandenburg Landesapothekerkammer Brandenburg Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2020 | 7
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK Substitution könne Patienten gefähr- den und führe im Schadensfall zur Fra- ge, wer die juristischen Konsequenzen trage. Bei der Anhörung im Gesundheitsaus- schuss des Deutschen Bundestages sei- en die gegensätzlichen Meinungen der Sachverständigen der Ärzteschaft und der Rettungsdienste aufeinanderge- troffen. Diese Anhörung und die lau- fende Debatte hätten letztlich dazu ge- führt, dass Union und SPD am 21. Ok- tober 2019 einvernehmlich ihren Ände- rungsantrag zurückgezogen haben. Es Geschäftsführer Ass. jur. würden nun zunächst Fachgespräche Herbert Krahforst, mit Vertretern des Bundesministeriums Präsident Dipl.-Med. für Gesundheit, der Regierungsfraktio- Frank-Ullrich Schulz und Vizepräsident nen sowie Ärzteverbänden, Rettungs- Dr. Hanjo Pohle (v.r.) sanitätern und Juristen geführt. Bei Missachtung könnten empfindliche Strafen auf Eltern und Einrichtungen zukommen. Resolution gegen Grippeimpfungen durch Apotheken Auf harsche Kritik des Kammerprä- sidenten stieß dagegen eine mit dem gleichen Gesetz verabschiedete Re- gelung, wonach Apothekerinnen und Apothekern in Zukunft im Rahmen von regionalen Modellvorhaben Erwach- sene gegen Grippe impfen dürfen sol- len. Eine Schulung der Apotheker solle Vor der Kammerver- sammlung gab es noch vorab durch Ärzte erfolgen. Das BMG Zeit für Gespräche. verspreche sich davon eine höhere Durchimpfungsrate. Die Vorstände der Landesärztekammer Brandenburg und Ausbildung die Notfallsanitäter dazu Fernbehandlung der Landesapothekerkammer Bran- befähigen solle, eigenverantwortlich erlaubt – aber nicht die denburg lehnten dies jedoch weiterhin medizinische Maßnahmen der Erstver- ausschließliche entschieden ab. Eine entsprechende sorgung bei Patientinnen und Patien- gemeinsame Resolution beider Kam- ten im Notfalleinsatz durchzuführen. Der Kammerpräsident informierte mern wurde von den Delegierten ein- Dabei sollten sie auch invasive Maß- die Delegierten schließlich darüber, stimmig verabschiedet. Am 27.11.2019 nahmen anwenden können. Nachdem dass KBV und GKV-Spitzenverband stimmte ihr auch die Delegiertenver- der Bundesrat einen entsprechenden zur Förderung der Videosprechstun- sammlung der Landesapothekerkam- Beschluss gefasst habe, hätten wenig de mehrere neue Regelungen zum mer Brandenburg zu (siehe Kasten auf später die Koalitionsfraktionen CDU/ 1. Oktober vereinbart haben. So kön- Seite 7). CSU und SPD im Deutschen Bundestag ne eine Abrechnung der normalen einen eigenen Vorschlag zur Änderung Versichertenpauschale auch bei ei- Vorerst dieses Gesetzes vorgelegt. Union und ner Konsultation per Video erfolgen, keine Änderung des SPD hätten darin abgelehnt, Sanitä- wenn der Patient zuvor noch nicht bei tern weiterreichende Kompetenzen dem Arzt in Behandlung war. Dies sei Notfallsanitätergesetzes zwecks selbstständiger Ausübung von berufsrechtlich auch in Brandenburg Auf Initiative der Bundesländer Rhein- Heilkunde zu übertragen. Auch meh- möglich. Lediglich die ausschließli- land-Pfalz und Bayern wollte der Bun- rere Verbände, darunter die Deutsche che Fernbehandlung ohne jeglichen desrat eine Änderung des Notfallsa- Gesellschaft für Orthopädie und Un- persönlichen Patientenkontakt sei in nitätergesetzes erreichen, berichtete fallchirurgie, hätten eine Aufweichung Brandenburg berufsrechtlich nicht Schulz. Ziel sei es gewesen, dass die des Arztvorbehalts abgelehnt. Eine erlaubt – mit der Ausnahme von 8 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2020
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK Abteilungen erste Ergebnisse vor. Da- bei habe es vor allem Probleme im Bereich der Geburtshilfe gegeben. Die Einleitung einer qualitätsorientierten Weiterentwicklung der Krankenhaus- planung sei zwar eine grundsätzlich richtige Weichenstellung gewesen, sie könne aber Korrekturen von Fehlent- wicklungen nur unterstützen und sei weder Ersatz für Weiterentwicklung des DRG-Systems, für adäquate In- vestitionskostenfinanzierung noch für sektorenübergreifende Strukturpolitik. Derzeit würden die Kriterien überar- beitet, da man aus den aktuellen In- dikatoren der Qualitätssicherung man noch keine krankenhausplanerischen Konsequenzen ableiten könne. Dr. med. Kammerhaushalt Regina Klakow-Franck einstimmig genehmigt Bereitschaftsdienst- und Notfällen. Die möglich sein, die Bewertung der Klini- Kammer sei zu diesem Thema aktuell ken bis auf die Abteilungsebene herun- Vizepräsident Dr. med. Hanjo Pohle mit der KVBB in Abstimmung und wer- ter zu brechen. stellte den Entwurf des nunmehr de ihren Mitgliedern entsprechendes 30. Haushaltsplanes der Landesärzte- Informationsmaterial zur Verfügung Der GBA, so Klakow-Franck, habe den kammer vor. Die Kammer habe in den stellen. Die Anfragen, die die Landes- Ländern zwar empfohlen, die PlanQI nahezu 30 Jahren ihres Bestehens eine ärztekammer bisher von Ärzten hierzu zum Bestandteil ihrer Krankenhaus- nachhaltige Entwicklung genommen, erreicht hätten, hätten sich überwie- planung zu machen, dies könne aber erklärte er. Dies zeige sich nicht nur an gend auf die bisher bereits erlaubte durch Landesrecht ganz oder teilweise der Zahl der Mitglieder, die allein von Fernbehandlung bezogen. Kaum ein geändert werden. Zudem könnten die 2006 bis 2019 von 10.622 auf 14.660 Arzt habe bislang seine Patienten ohne Länder weitere Qualitätsanforderungen angewachsen seien. Im gleichen Zeit- jeglichen persönlichen Kontakt behan- zum Gegenstand ihrer Krankenhaus- raum stieg die Zahl der beitragspflich- deln wollen. planung machen. Im Gesamtergebnis tigen Ärzte von 8.221 auf 10.850. seien den Ländern „mehr Gestaltungs- Seit ihrem Bestehen wurden vor der Auswirkungen der spielräume“ gegeben worden. Kammer zudem auch 10.765 Wei- Qualitätssicherung auf die terbildungsprüfungen abgelegt. Das Insgesamt seien deutschlandweit entspreche rund 1,4 Prüfungen pro Krankenhausplanung 1.063 Krankenhausstandorte unter- Arbeitstag. Das habe natürlich auch Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., sucht worden, davon 32 in Branden- eine Ausweitung der Geschäftsstel- die stellvertretende Leiterin des Insti- burg. Dr. med. Regina Klakow-Franck le erfordert, erklärte Pohle. Dennoch tuts für Qualitätssicherung und Trans- stellte hierzu anhand gynäkologischer sei der Kammerhaushalt nur moderat parenz im Gesundheitswesen (IQTIG), informierte die Kammerversammlung über die planungsrelevanten Quali- tätsindikatoren (Plan QI), die auf dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) beruhen. Durch sie sollen sowohl die Sicherstellung als auch die Planung der Krankenhausversorgung verzahnt wer- den. Inzwischen seien die Plan QI für 2017 und 2018 erstellt und durch den gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) veröffentlicht worden. Dahinter stehe der Gedanke, die Versorgungsqualität als neuen finanzierungsrelevanten Pla- nungsaspekt neben Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit einzuführen. Neu sei, dass der GBA mit den PlanQI für die Krankenhausplanung instru- mentalisiert werde. Zudem sei es nun Dr. med. Hanjo Pohle Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2020 | 9
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK Berufsordnung, die sich zum einen eine Inanspruchnahme privatärztlicher auf den § 9 (Schweigepflicht) sowie Verrechnungsstellen weiterhin einer den § 12 (Honorar- und Vergütungs- Einwilligung der Patienten bedarf. Die absprachen) bezogen. Anlass war ein Änderungen der Berufsordnung der Beschluss des 121. Deutschen Ärzte- Landesärztekammer Brandenburg wur- tages in Erfurt sowie eine Änderung den ebenfalls einstimmig beschlossen. der Musterberufsordnung durch die Bundesärztekammer, die nach der Än- Vorerst nur noch derung des 203 StGB durch den Bun- Bereitschaftsdienstordnung desgesetzgeber auf eine Klarstellung der KV auch in der ärztlichen Berufsordnung abzielte. Zudem waren die Berufsord- Mehr Diskussionsbedarf sah die nungsgremien der Auffassung, dass Kammerversammlung bei der Dr. med. Renate Schuster angehoben worden. Dies sahen auch die Delegierten so und stimmten ein- stimmig für die Annahme des Haus- haltsplanes für 2020 mit einer Gesamt- höhe von 7.773.500,00 Euro. Änderungen der Berufs- ordnung beschlossen Mittels TED kann die Kammerversamm- Nach Vortrag von Dr. med. Renate lung auch elektronisch abstimmen – namentlich Schuster beschloss die Kammerver- und geheim. sammlung zudem Änderungen der 8. LEGISLATURPERIODE 2016 – 2020 Delegierte zum 123. Deutschen Ärztetag vom 19. bis 22. Mai 2020 in Mainz Wahlproporz Fraktion Anzahl Personen Marburger Bund 3 Hartmannbund 1 Bündnis Brandenburg/Freier Arztberuf 2 Hausärzte Brandenburg 2 Gewählte Delegierte Ersatzdelegierte Dr. med. Steffen König Dr. med. Mina Stoyanova Dr. med. Jürgen Fischer Ulrich Schwille Dr. med. Udo Wolter Dr. med. Karin Harre Dr. med. Hanjo Pohle Dr. med. Volkmar Skerra Stephan Grundmann Dr. med. Karl-Jürn von Stünzner-Karbe Dr. med. Katharina Weinert Dr. med. Stefan Roßbach-Kurschat 10 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2020
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK Bereitschaftsdienstordnung. Die KVBB Bereitschaftsdienstordnung von Kam- der alten Bereitschaftsdienstordnung hat zwischenzeitlich eine eigene Lö- mer und KVBB mehr. […] Die Rechts- auf. Die KVBB erklärte sich dazu bereit, sung in Form einer ausschließlichen aufsicht hat im jüngsten Diskurs beider ihre neue Bereitschaftsdienstordnung KV-Bereitschaftsdienstordnung be- Körperschaften über eine Gemeinsame auf der nächsten Kammerversamm- schlossen. Kammerpräsident Schulz Bereitschaftsdienstordnung zu vermit- lung vorzustellen. Unabhängig davon betonte, dass ihm in den langen teln versucht. Bedauerlicherweise kam stimmten die Delegierten abschließend Verhandlungen die Fortsetzung des es dennoch nicht zu einer Einigung. mit 28 zu 25 Stimmen bei 22 Enthal- Gemeinsamen Modells einer Bereit- Gleichwohl bleibt aus unserer Sicht tungen einem Antrag zu, der den Vor- schaftsdienstordnung stets ein wich- eine Verständigung beider Körper- stand beauftragte, an das Ministerium tiges persönliches Anliegen gewesen schaften weiterhin erstrebenswert.“ heranzutreten, damit es in dieser An- sei. Nachdem dieses nun aber de facto gelegenheit vermittelt. nicht mehr bestehe, müsse aus Grün- Schulz machte klar: „Wir stehen den der Rechtsklarheit die alte ge- in jedem Fall weiterhin für eine Zu- meinsame Bereitschaftsdienstordnung sammenarbeit auf dem Gebiet des ■ Elmar Esser formal aufgehoben werden, erklärte Bereitschaftsdienstes in Form einer Schulz unter Bezug auf ein Schreiben gemeinsamen Lösung zur Verfügung des Ministeriums. und werden uns weiterhin dafür ein- setzen.“ Dies wurde auch vor allem von Die Rechtsaufsicht hatte schriftlich Delegierten aus den Reihen des Mar- mitgeteilt: „Wir halten die Aufhebung burger Bundes durch Dr. Jürgen Fischer der Gemeinsamen Bereitschaftsdien- (MB) vehement gefordert. In geheimer stordnung aus Gründen der Rechts- Abstimmung sprachen sich die Dele- klarheit für erforderlich, denn de gierten (55 Ja-, 6 Neinstimmen und facto existiert keine Gemeinsame 14 Enthaltungen) für die Aufhebung GEBÜHRENORDNUNG FÜR ÄRZTE Vergütung der ärztlichen Leichenschau neu geregelt Auf Betreiben der Bundesärz- Forderungen des Deutschen Ärzte Das in der Verordnung vorgesehene In- tekammer wird die Vergütung tages erfüllt. strument der geringeren Vergütung bei der ärztlichen Leichenschau zum kürzerer Leistungszeit führt hingegen 1. Januar 2020 neu geregelt. Eine Schönheitsfehler hat die Verordnung zum Ungleichgewicht, da eine längere entsprechende Verordnung des dennoch. So sieht die Ärzteschaft die Leistungszeit nicht mehr angemessen Bundesgesundheitsministeriums in der Änderungsverordnung enthal- ausgeglichen wird. Dieser Argumenta- wurde jetzt im Bundesgesetzblatt tenen zeitlichen Mindestvorgaben für tion ist der Verordnungsgeber jedoch veröffentlicht. Darin ist der Ver- die Leichenschau kritisch. Die volle nicht gefolgt. ordnungsgeber langjährigen For- Höhe ist berechnungsfähig sofern die derungen der Ärzteschaft gefolgt. eingehende Leichenschau mindestens Insgesamt ist die Neuregelung der 40 Minuten, die vorläufige mindes- Leichenschau jedoch als eine deutliche Für eine eingehende Leichenschau tens 20 Minuten in Anspruch nimmt. Verbesserung zu werten. Sie wird dazu nach landesrechtlichen Bestimmungen Dauert die eingehende Leichenschau beitragen, die andauernden Gebühren können ab 1. Januar 2020 165,77 Euro 20 bis 40 Minuten, die vorläufige 10 rechtsstreitigkeiten und den Unmut (2.844 Punkte) berechnet werden, bis 20 Minuten sind lediglich 60 % der von Ärzten über die unangemessenen eine vorläufige Leichenschau wird mit Gebühr berechnungsfähig. Vergütungen zu reduzieren. 110,51 Euro vergütet. Neben einge- hender oder vorläufiger Leichenschau Die Bundesärztekammer hatte in die- Bei Fragen zur neuen Abrechnung der sind zukünftig die Zuschläge F bis H sem Zusammenhang mehrfach darauf Leichenschau stehen Ihnen die Mitar- („Unzeitenzuschläge“) berechnungs- hingewiesen, dass die in der Kalkula beiter der Rechtsabteilung der LÄKB zu fähig, bei Entfernungen von mehr als tion hinterlegten Zeiten Durchschnitts- Verfügung (Tel. 0331 505605560). Auf 25 Kilometern tritt anstelle des Wege- werte darstellen. Bei dieser mittelwert- der Website der LÄKB werden dem- geldes die Reiseentschädigung nach bezogenen Mischkalkulation ergibt nächst auch Informationen zu den am § 9 GOÄ. Bei einer Leiche mit unbe- sich bei kürzerer Leistungszeit eine hö- häufigsten auftretenden Einzelfragen kannter Identität oder bei besonderen here Deckung und bei Erbringung über veröffentlicht. Todesumständen ist ein Erschwerniszu- eine längere Dauer als kalkulatorisch schlag in Höhe von 27,63 Euro vorge- berechnet eine Unterdeckung. Dieser sehen. Damit wurden die wesentlichen Effekt gleicht sich in der Summe aus. ■ BÄK/EB Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2020 | 11
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK EHRENNADEL DER LANDESÄRZTEKAMMER BRANDENBURG Dr. med. Ullrich Fleck ausgezeichnet Im Rahmen der Kammerver- sammlung am 23.11.2019 verlieh Präsident Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz im Namen des Vorstandes Dr. med. Ullrich Fleck die Ehrenna- del der Landesärztekammer Bran- denburg. Damit wurde sein lang- jähriges Engagement für die Ärzte- schaft in Brandenburg gewürdigt. Ullrich Fleck wurde am 10. August 1954 als zweites Kind eines Hoch- schullehrers und einer Lehrerin in Halle an der Saale geboren. Nach un- beschwerter Kindheit und Abschluss seiner 12-jährigen Schulzeit konnte er nach Ableistung einer dreijährigen Armeezeit Humanmedizin an der Mar- tin-Luther-Universität Halle-Wittenberg studieren. Nach Ablegung des Diplom- verfahrens erhielt er 1982 die Appro- bation. Es folgte zunächst ein kurzer Abstecher in die 2. Medizinische Klinik von Professor Seige, dem schloss sich ein mehr als einjähriger Forschungsau- fenthalt in der Biochemie an der Mar- tin-Luther-Universität anschloss. Ullrich Fleck begann 1984 die Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie bei Profes- sor Reichmann und Professor Gläser. Im April 1986 verlieh ihm der wis- Dr. med. Ullrich Fleck senschaftliche Rat der MLU den aka- und der Präsident demischen Grad eines Dr. med. und der LÄKB Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz im gleichen Jahr wechselte Ullrich Foto: Elmar Esser Fleck mit seinem chirurgischen Leh- rer Professor Walter Nowak nach Er- furt an die Medizinische Hochschule. der Allgemein- und Viszeralchirurgie Kammerversammlung und engagierte Hier vollendete er seine chirurgische zu entwickeln. Im Jahr 2002 übernahm sich maßgeblich im Weiterbildungsaus- Weiterbildung und wurde 1987 zum er den Vorsitz im Landesverband der schuss als auch Prüfungsausschuss. Facharzt und 1989 zum Oberarzt er- Deutschen Chirurgen Brandenburgs nannt. Die politische Wende 1989, die und bekleidete das Amt des Schrift- Die Landesärztekammer Brandenburg Aberkennung des universitären Status führers im Präsidium des Bundes der ist Dr. Ullrich Fleck aufrichtig zu Dank der Medizinischen Hochschule Erfurt Deutschen Chirurgen bis 2018. Auch und Anerkennung für seinen langjähri- und der frühe Tod seines chirurgischen in der Region engagierte er sich in ver- gen Einsatz zum Wohle der Ärzteschaft Lehrers im November 1992 beendeten schiedenen gesellschaftlichen Orga- in unserem Bundesland, verpflichtet. die wissenschaftliche Kariere. Am 1. Ja-nisationen, wie dem DRK, der LAGO, nuar 1996 übernahm er die Leitung der dem Tumorzentrum Potsdam, und der Aus diesem Grund hat der Vorstand Chirurgischen Abteilung am damaligen Palliative Care-Akademie. Er war in vie- der Ärztekammer entschieden, ihm die Kreiskrankenhaus in Luckenwalde. len medizinisch-wissenschaftlichen Ge- Ehrennadel der Landesärztekammer sellschaften der Chirurgie und Gastro Brandenburg, zu verleihen. Über die Jahre gelang es Ullrich Fleck enterologie Mitglied. mit seinem Abteilungs- als auch Kran- ■ Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz kenhausteam von Ärzten und Schwes- Ullrich Fleck ist seit 2004 über die Präsident der Landesärztekammer Brandenburg tern eine hochspezialisierte Abteilung Liste des Hartmannbundes in unserer 12 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2020
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK MARBURGER BUND Mehr Medizinstudienplätze für die ärztliche Versorgung der Zukunft „Wir haben zu wenig medizini- etwa so viele Medizinstudienplätze schen Nachwuchs, um für die Zu- zur Verfügung stehen wie 1990 in der kunft gewappnet zu sein. Wer den alten Bundesrepublik. Seitdem aber Ersatzbedarf ignoriert, der durch seien fünf medizinische Fakultäten in die Babyboomer-Ruhestandswel- den neuen Ländern hinzugekommen. le der nächsten Jahre auf uns zu- De facto hätten die Bundesländer über kommt, verkennt schlichtweg die Jahrzehnte Studienkapazitäten immer Realität“, kommentiert Dr. Sus- weiter abgebaut. Erst in den vergange- anne Johna, 1. Vorsitzende des nen zwei Jahren sei in einigen Ländern Marburger Bundes, jüngste Erklä- ein Umdenken erfolgt. rungen des Medizinischen Fakul- tätentages (MFT), der sich gegen „Wer regionalen Engpässen in der einen weiteren Ausbau von Studi- ärztlichen Versorgung wirksam begeg- enplätzen ausgesprochen hat. nen will, muss vor allem die Rahmen- bedingungen verbessern. Attraktive Der MFT weise zu Recht darauf hin, Arbeitsbedingungen, eine gute Infra- Dr. med. Susanne Johna dass vor allem jüngere Ärztinnen und struktur und gezielte Unterstützung Foto: Marburger Bund Ärzte mehr Wert auf gute Arbeitsbe- der Niederlassung im ländlichen Raum von ihrer Einkommenssituation offen- dingungen und familienfreundliche Ar- sind geeignete Maßnahmen, um auf stehen“, bekräftigte Botzlar. beitszeiten legten. Das sei im Sinne der Dauer dem Ärztemangel auf dem Land Patientensicherheit auch durchaus zu entgegenzuwirken“, erklärte Johna. Erst im Mai dieses Jahres hatte der begrüßen. „Ausgeruhte Ärztinnen und 122. Deutsche Ärztetag in Münster Ärzte machen weniger Fehler“, so Joh- Den Hinweis des MFT, dass es auch Bund und Länder aufgefordert, die Zahl na. Der wachsende Anteil von Teilzeit- nicht staatliche, privatwirtschaftlich der Medizinstudienplätze deutlich zu beschäftigten unter den Ärztinnen und angebotene Studienplätze gebe, kri- erhöhen. Die Versorgung der immer Ärzten sei auch als Zeichen einer pri- tisierte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsit- älter werdenden Bevölkerung brauche vaten Flucht aus Arbeitsüberlastung zu zender des Marburger Bundes. „Die Fi- dringend mehr Ärztinnen und Ärzte. Die deuten. „Wer nur die Köpfe zählt und nanzierung von Bildung gehört zu den Bundesländer sollten finanzielle Mittel im Mangel lediglich ein Verteilungs- wesentlichen Säulen unseres Gemein- für eine Erhöhung der Zahl der Studi- problem sieht, verschließt die Augen wesens. Es muss unser aller Anspruch enplätze in der Humanmedizin um bun- vor den tatsächlichen Verhältnissen“, sein, dass medizinischer Nachwuchs desweit mindestens zehn Prozent be- betonte Johna. an staatlichen Universitäten ausge- reitstellen, forderte das Ärzteparlament. bildet wird, die einem gemeinsamen Die neue Bundesvorsitzende des MB Ausbildungsstandard verpflichtet sind wies auch darauf hin, dass derzeit und allen Studierenden unabhängig ■ M.B. FEHLER BEI VERSANDADRESSEN Erratum Aufgrund technischer Probleme korrekt. Dies gilt auch für den der Dru- in der Druckerei fehlten in der ckerei zur Verfügung gestellten Daten- Dezemberausgabe des Branden- satz. Wir bitten diesen Fehler, den wir burgischen Ärzteblattes in den weder korrigieren konnten noch zu Versandanschriften an unsere verantworten haben, zu entschuldigen. Mitglieder mitunter der akademi- sche Titel. ■ LÄKB Die Meldedaten der Landes ärztekammer sind selbstverständlich Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2020 | 13
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK 30 JAHRE LANDESÄRZTEKAMMER BRANDENBURG Feiern Sie mit beim Ärzteball 2020 Fotos: LÄKB Eine tolle Stimmung, gute Musik, viel Zeit zum Schwofen und auch für zahlreiche spannende Gesprä- che mit netten Kolleginnen und Kollegen: Das waren einige der Gründe, die den Ärzteball 2019 zu einer rundum gelungenen Veran- staltung gemacht haben. Und die wiederholt man natürlich beson- ders gerne, wenn es auch etwas Besonderes zum Feiern gibt. Im Jahr 2020 kann die Landesärzte- kammer Brandenburg auf eine dreißig- jährige Geschichte zurückblicken. In dieser Zeit haben wir gemeinsam viel Positives geschafft. Das ist, so meinen wir, doch ein wirklich guter Grund für eine weitere wunderschöne Ballnacht. unterhaltsamen Rahmenprogramm. Wenn auch Sie dabei sein möchten, Die Landesärztekammer lädt hierzu Denn Langeweile soll schließlich bei können Sie für Ihre Anmeldung einfach am 9. Mai 2020 in das nahe bei der keinem unserer Gäste aufkommen. Ge- das auf der nächsten Seite stehende Kammer gelegene Dorint-Hotel Pots- naueres werden wir hier im Branden- Teilnahmeformular nutzen. Wir sehen dam ein. Für die passende Begleitmusik burgischen Ärzteblatt später verraten. uns am 9. Mai 2020! sorgt wieder die österreichische Band „Cremisa“, die auch schon in diesem Wir würden uns jedenfalls schon jetzt Jahr die Ballgäste überzeugt hat. sehr freuen, wenn möglichst viele Ärz- ■ Ihr Vorstand der Landesärztekammer tinnen und Ärzte gemeinsam mit ihren Brandenburg Das Organisationsteam arbeitet zu- Partnern und uns einen wunderschö- dem bereits an einem bunten und nen Abend verbringen würden. 14 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2020
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK Teilnahme – Ärzteball am 9. Mai 2020 – Anmeldeschluss 14. April 2020 – Fax: 0331 505605769 oder Mail: aerzteball@laekb.de oder Telefonisch: 0331 505605760 Ich nehme am Ärzteball am 9. Mai 2020 in Potsdam: ❏ ohne Begleitung teil. ❏ in Begleitung von Personen teil Name/Vorname: Anschrift (ggf.Praxis): Datum (Unterschrift) Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 119 € pro Person bis zum 16.04.2020 auf folgendes Konto: Landesärztekammer Brandenburg IBAN: DE20 3006 0601 0003 0484 11 Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG Verwendungszweck: Ärzteball und Name des Teilnehmers/der Teilnehmer Gesonderte Eintrittskarten werden Ihnen nicht zugesandt. Der Einlass erfolgt nach Gästeliste und eingegangenem Eintrittspreis. Es steht ein begrenztes Kontingent an Übernachtungsmöglichkeiten im Hotel Dorint Potsdam zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Buchung selbst unter 0331 2740 vor und geben Sie bei Ihrer Reservierung „Ärzteball der Landesärztekammer Brandenburg“ an. Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2020 | 15
KAMMERINFORMATIONEN/GESUNDHEITSPOLITIK KLINISCHES KREBSREGISTER FÜR BRANDENBURG UND BERLIN: Großes Interesse an 2. Gemeinsamer Qualitätskonferenz Spannende Vorträge und viele gute Gespräche am Rande bot die 2. Gemein- same Qualitätskonferenz des KKRBB Foto: Elmar Esser Auf lebhaftes Interesse stieß die insbesondere der Geschäftsführerin Patienten begrüßen 2. Gemeinsame Qualitätskonfe- des KKRBB, Dr. Anett Tillack, sowie Krebsregister renz des Klinischen Krebsregis- Dr. Hanjo Pohle, dem Vizepräsidenten ters für Brandenburg und Berlin der Landesärztekammer Brandenburg Erstmals war mit Hans-Jörg Schatz (KKRBB), die unter dem Titel „Qua- die alleiniger Gesellschafter dieser ge- auch ein Patientenvertreter als Redner lität der onkologischen Versor- meinnützigen GmbH ist. An die Teil- zur Qualitätskonferenz gekommen, um gung anhand von Registerdaten“ nehmer der Veranstaltung richtete der die Ärztinnen und Ärzte im Auditorium am 4. Dezember stattfand. Vertreter der Senatsverwaltung den über die Probleme und Erwartungen Appell, ihrer Meldepflicht nachzukom- der krebskranken Menschen zu infor- Rund 100 Teilnehmerinnen und Teil- men. „Das ist die Basis für qualitativ mieren. Er wünschte sich unter ande- nehmer konnte Dr. Hanjo Pohle in der hochwertigen Output.“ rem mehr Referenten, die dazu bereit Berliner Urania begrüßen. Der Vize sind, in den Selbsthilfegruppen über präsident der Landesärztekammer Rückmeldung entscheidet aktuelle Innovationen in der Therapie Brandenburg zeigte sich erfreut über über den Erfolg zu informieren. Schatz regte zudem die große Teilnahme der Kolleginnen an, dass auch die Patienten Informa- der gesamten Idee und Kollegen. Sie waren gekommen, tionen aus dem Krebsregister erhalten um sich dort aus erster Hand über die Ähnlich äußerte sich auch der Berliner können. aktuellen Zahlen des Krebsregisters Kammerpräsident Dr. Günther Jonitz. informieren zu lassen. „Ihre Rückmeldung entscheidet über Im zweiten Teil der gemeinsamen den Erfolg der gesamten Idee“, erklär- Qualitätskonferenz referierten Vertreter Schon die Organisationsform des te er. Nur dadurch könne sichergestellt der diversen Arbeitsgruppen des KKRBB KKRBB ist eine Besonderheit. In sei- werden, dass die Ärztinnen und Ärzte über die Ergebnisse der Analysen Zur nen Begrüßungsworten wies Dirk über Daten aus dem real existierenden Versorgungsqualität ausgewählter Tu- Rothenpieler von der Berliner Senats- Alltag zum Nutzen der Patienten und moren anhand der Registerdaten. verwaltung für Gesundheit, Pflege und der Therapie lernen könnten. Gleichstellung darauf hin, dass es das Es war eine informative und spannen- bundesweit einzige Krebsregister ist, Dr. Anett Tillack informierte über die de Veranstaltung für alle Beteiligten, das von zwei Ländern gemeinsam ge- Entwicklung des KKRBB, das aktuell die wohl auch im nächsten Jahr wieder tragen wird. Rothenpieler zeigte sich 83 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stattfinden wird. Einen ausführlichen überzeugt von der Idee und der Ent- hat. Ihnen allen ist es ein besonderes Bericht über die 2. Gemeinsame Qua- wicklung, die diese gemeinsame Ein- Anliegen, dass die von Ihnen erfassten litätskonferenz des Klinischen Krebs- richtung in ihrer Geschichte genommen Daten im Versorgungsalltag nutzbar registers für Berlin und Brandenburg hat. Der Staatsvertrag werde regelmä- sind und relevante Aussagen für die wird das Brandenburgische Ärzteblatt ßig optimiert und die Geschäfts- sowie Versorgung von Tumorpatientinnen in einer seiner nächsten Ausgaben ver- die Registerstellen seien ausgebaut und Patienten ermöglichen. Dr. Maren öffentlichen. und personell verstärkt worden. Für Pflüger stellte anschließend den Bericht die geleistete Arbeit galt sein Dank der Landesauswertungsstelle vor. ■ Elmar Esser 16 | Brandenburgisches Ärzteblatt 1 • 2020
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