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               PRESSESPIEGEL   IMMOBILIENMARKT BERLIN

  - Ausgabe 17/2021 I 6.Jahrgang v. 01. - 15.September 2021 I Wissenswertes zum Berliner Immobilienmarkt -

01.09.2021 Grunderwerbsteuer, Neubau, Mietpreisbremse - Womit Mieter und Eigentümer
nach der Wahl rechnen müssen
Braucht Deutschland eine bundesweite Mietpreisbremse? Wie muss der Wohnungsbau künftig
gefördert werden? Und: Wie geht es mit den energetischen Sanierungen weiter? Die Antworten und
Lösungsvorschläge auf diese Fragen fallen je nach Partei sehr unterschiedlich aus. Ein Überblick zur
Bundestagswahl 2021. Sorgenfreies Wohnen ist keine Selbstverständlichkeit mehr: Steigende
Mieten, explodierende Immobilien- und Grundstückspreise sowie eine Verdrängung
einkommensschwacher Schichten und der deutschen Mittelschicht durch Luxussanierungen sind
inzwischen an der Tagesordnung. Die Wohnungsnot ist die neue soziale Frage unserer Zeit.
Gleichzeitig wird auch der Klimaschutz im Gebäudesektor immer wichtiger – und damit verändert sich
die Art und Weise, wie wir künftig wohnen werden. Was planen die Parteien also in der
Wohnungspolitik für die Bundestagswahl 2021? Partei-Pläne zur Grunderwerbsteuer: Gerade für
junge Familien scheitert der Traum von den eigenen vier Wänden nicht selten an den hohen
Kaufnebenkosten. Diese werden beim Erwerb neben dem eigentlichen Verkaufspreis fällig und
schlagen schnell mit mehr als 10 Prozent des Kaufpreises zu Buche. Den größten Posten macht
dabei die Grunderwerbsteuer aus. Sie wird von den Bundesländern erhoben und fällt sehr
unterschiedlich aus: In Thüringen und Nordrhein-Westfalen liegt sie bei 6,5 Prozent des Kaufpreises,
in Bayern und Sachsen liegt der Satz mit 3,5 Prozent am niedrigsten. In Zeiten stetig steigender
Immobilienpreise hatten einige Experten in der Vergangenheit immer wieder gefordert, die Abgabe
deutlich zu senken, um Anreiz für mehr Eigentumsbildung zu schaffen. Der Forderung wollen
CDU/CSU mit einem Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenen plus
100.000 Euro pro Kind nachkommen. Genutzt werden kann dieser Steuervorteil beim erstmaligen
Erwerb selbstgenutzten Wohnraums. Auch die FDP spricht in ihrem Parteiprogramm von einem
Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer „für natürliche Personen“: Er soll bei 500.000 Euro liegen und
anders als bei der Union wiederauffüllbar sein, „damit er bei einem Verkauf für einen neuen Erwerb
wieder zur Verfügung steht“. Die AfD will die Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Immobilien zur
Eigennutzung sogar ganz abschaffen und dafür die Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 20 Prozent
für Nicht-Deutsche mit Sitz im Ausland anheben. Die Grünen wollen die Last ebenfalls neu verteilen.
Ihre Devise lautet: Grunderwerbsteuer für große Wohnungsunternehmen erhöhen, für private Käufer
senken. Linke und SPD wollen hingegen die sogenannten „Share Deals“ abschaffen, über die
Investoren Steuern sparen können. Der Verkäufer gründet dazu eine Gesellschaft, in die er die
Immobilie einbringt. Der Käufer erwirbt dann Anteile an der Gesellschaft (Share-Deal). Rechtlich kauft
er also keine Immobilie, sondern Unternehmensanteile. Vermögenssteuer auf Immobilien – das
steht in den Wahlprogrammen: Die Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer. Sie muss also selbst
dann gezahlt werden, wenn aus dem Vermögen kein Gewinn gezogen wird – abzüglich der Schulden.
Die Abgabe könnte auch Immobilienbesitzer treffen, die selbst in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus
leben. Hat der Steuerzahler keine Barmittel oder Einnahmen in der Höhe der Steuer, muss er im

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Zweifel verkaufen oder eine Hypothek aufnehmen. Zu den Befürwortern der Vermögenssteuer zählen
die SPD, Grüne und Linke: Die SPD spricht sich für die Einführung einer Vermögensteuer auf sehr
hohe Vermögen aus, ein Prozent davon möchte sie einziehen. Wie hoch dieses Vermögen konkret
sein muss, erläutert sie dabei nicht. Deutlicher werden hingegen die Grünen: Sie fordern die Steuer
für Vermögen ab zwei Millionen Euro und wollen dann wie die SPD 1 Prozent davon an den Fiskus
abführen. Noch weiter gehen die Linken: Die Partei hat sich dafür ausgesprochen, Vermögen
(abzüglich Schulden) oberhalb von 1 Million Euro mit 1 Prozent jährlich zu besteuern. Bis zu einem
Nettovermögen von 50 Millionen steigt der Satz auf 5 Prozent an. Die Unionsparteien und die FDP
lehnen eine Vermögensteuer hingegen ab. Im Programm von CDU/CSU heißt es dazu, die Steuer
„wäre eine Wohlstandsbremse“. Auch die AfD hat sich gegen die Vermögenssteuer ausgesprochen,
zusätzlich will sie auch die Erbschaftssteuer abschaffen. Klimaschutz bei Gebäuden – das streben
die Parteien an: Gebäude verursachen in Deutschland etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs
und etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen. Damit soll aber bis 2050 Schluss sein. Bis dahin strebt
die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebereich an. Dafür ist aber eine deutliche
Steigerung der aktuellen Sanierungsrate im Gebäudebestand notwendig. Die SPD hat sich zum Ziel
gesetzt, dass bis zum Jahr 2030 fünf Millionen Häuser über innovative Heiz- und Energiesysteme
versorgt werden sollen. Gleichzeitig will die Partei um Spitzenkandidat Olaf Scholz gesetzlich regeln,
dass Vermieter den CO2-Preis tragen. Staatlich fördern will sie Investitionen in Wärmenetze und
Quartierskonzepte. Wenig überraschend wird das Thema Klima, Energie und Gebäude von den
Grünen in ihrem Wahlprogramm umfassend behandelt. Sie haben unter anderem eine umfassende
Klima-Sanierungsoffensive anvisiert. Die Kosten, die dabei entstehen, sollen nicht mehr
hauptsächlich von Mietern getragen, sondern zwischen Vermietern, Mietern und dem Staat aufgeteilt
werden. Dabei soll die maximal mögliche Kostenumlage für Mieter bei diesem Drittelmodell von heute
8 Prozent jährlich auf 1,5 Prozent der Kosten sinken. Zudem will die Partei die KfW-Förderprogramme
weiterentwickeln, auch in Bezug auf die Verwendung nachhaltiger Baustoffe. CDU/CSU wollen den
Einsatz von Holz und Recyclingmaterial fördern sowie die Steuerförderung der Gebäudesanierung
ausweiten. Die Linke hat sich ebenfalls zum Ziel gesetzt, energetische Sanierungen zu fördern und
die Quote zu verdreifachen. Die Modernisierungsumlage wollen sie im Zuge dessen abschaffen. Sie
diene der Mietsteigerung – nicht dem Klimaschutz, heißt es. Jeder Neubau soll einen Passivhaus-
Standard erfüllen. Die FDP macht hingegen keine konkreten Versprechungen beim Thema
„Klimaschutz von Gebäuden“. Allerdings will die Partei die Energiewende „stärker innovativ,
technologieoffen, international und als Gesamtsystem denken“. Dabei würde es nicht nur um Strom,
sondern etwa auch um Wärme und Kälte für Gebäude gehen. Die AfD lehnt im Gegensatz zu den
anderen Parteien einen Klimaschutzplan grundsätzlich ab und will die Energieeinsparverordnung
streichen. Diese Lösungen gibt es zum Neubau von Wohnraum: Bezahlbarer Wohnraum ist zu
einem der wichtigsten Themen in der deutschen Politik geworden. Da dieser in einigen Städten kaum
noch zu finden ist, braucht es vor allem eins: mehr Bauaktivitäten. CDU/CSU wollen daher
Baugenehmigungsverfahren beschleunigen: Kommunen sollen über eine Novelle des
Baulandmobilisierungsgesetzes neues Bauland flexibler ausweisen können. Außerdem sollen
verlängerte Abschreibungsmöglichkeiten und Investitionsanreize dafür sorgen, dass bis 2025 mehr
als 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen. Die SPD hat sich auf die Fahne geschrieben,
besonders den sozialen Wohnungsbau ankurbeln zu wollen und dafür auch öffentliche und private
Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Bauwirtschaft und Gewerkschaften an einen Tisch zu
bringen. Spekulation mit Wohnraum, Grund und Boden will die SPD eindämmen. Die Bodenpolitik
soll künftig am Gemeinwohl orientiert sein. Dazu sei das Vorkaufsrecht bei Grundstücken für
Kommunen zu fairen Preisen wichtig, damit Spekulationen mit Grund und Boden gestoppt werden
könnten. Die Grünen wollen ebenfalls deutlich mehr Geld ausgeben für den sozialen Wohnungsbau.
Mit einer Wohngemeinnützigkeit wollen die Grünen bis 2031 für eine Million zusätzliche
Mietwohnungen mit dauerhafter Sozialbindung sorgen. Zudem will die Partei Kommunen

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ermöglichen, mehr sozialen Wohnungsbau in Bebauungsplänen festsetzen zu können. Die Linke will
jährlich 15 Milliarden Euro in den Wohnungsbau investieren und fordert mindestens 250.000
zusätzliche Sozialwohnungen pro Jahr. Langfristig will die Partei eine gemeinnützige
Wohnungswirtschaft aufbauen: Wohnungen in öffentliches Eigentum umwandeln, sozialen
Wohnungsbau fördern und die Immobilienwirtschaft gemeinnützig machen. Um Investitionen in den
Wohnungsbau zu fördern, plant die FDP hingegen die lineare Abschreibung beim Wohnungsbau von
2 auf 3 Prozent zu erhöhen. Baugenehmigungsverfahren sollen zusätzlich beschleunigt werden,
indem etwa auch die Anträge digital eingereicht werden können. Der Wohnungsneubau soll, wenn es
nach der AfD geht, vereinfacht werden durch ein einheitliches Baurecht und weniger Standards und
Vorgaben. Mietpreisbremse, das wollen die Parteien: Die Mietpreisbremse soll Mieter vor
überhöhten Mieten schützen und den Anstieg der Mieten dämpfen. Sie ist ein Bundesgesetz und die
Miete darf demnach höchstens 10 Prozent über dem Mietspiegel beziehungsweise der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegen. Verstößt ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse, kann der Mieter den
Aufpreis zurückfordern. Das Gesetz ist allerdings umstritten: Während es einigen Parteien nicht weit
genug geht und sie eine Ausweitung der Mieterrechte (beziehungsweise eines Mietendeckels wie
einst in Berlin) fordern, wollen andere die Mietpreisbremse komplett abschaffen. CDU/CSU lehnen
einen Mietendeckel strikt ab. Das heißt, eine Mietobergrenze, einen Mietenstopp oder gar eine
Mietsenkung auf Landesebene soll es mit den Unionsparteien nicht geben. Die SPD will die
Mietpreisbremse entfristen und Schlupflöcher schließen. Das Instrument des qualifizierten
Mietspiegels soll dafür bundesweit nach einheitlichen Kriterien ausgestaltet und in seiner Bedeutung
gestärkt werden. In angespannten Wohnlagen sollen Mieten für eine bestimmte Zeit nur im Rahmen
der Inflationsrate erhöht werden können. Auch die Grünen wollen die Mietpreisbremse entfristen und
nachschärfen. Zusätzlich soll ein Bundesgesetz Mietobergrenzen im Bestand ermöglichen. Die Linke
geht noch einen Schritt weiter und will den Mietendeckel im gesamten Bundesgebiet möglich machen.
Das Ziel: Explosion der Mieten nicht nur bremsen, sondern beenden und rückgängig machen.
Besonders hohe Mieten müssten abgesenkt werden. Die FDP schlägt hingegen eine konträre
Richtung ein. Die Liberalen wollen die Mietpreisbremse abschaffen und einen bundesweiten
Mietendeckel verhindern. Dem Weg der FDP schließt sich auch die AfD an. Einkommensschwache
Haushalte will die Partei durch Wohngeld unterstützen.

01.09.2021 Mit dem bundesweiten Mietendeckel dreht die Linke die Zeit um 40 Jahre zurück
Eine Berliner Mieter-Initiative kämpft für ein radikales Ziel: Sie will Deutschlands größte
Wohnkonzerne enteignen. Weil Wohnen ein Grundrecht sei, aber immer teurer wird. Es fehlen noch
rund 50.000 Unterschriften. Der Endspurt fällt mitten im Wahlkampf. Das Scheitern des Berliner
Mietendeckels stoppt die Linkspartei nicht: Im Wahlkampf stellt sie ein Konzept für eine solche
Regelung auf Bundesebene vor. Diese würde Deutschland in drei Kategorien unterteilen. Und neben
Mietsenkungen wohl auch ungewollte Effekte haben. Der Zeitpunkt der Vorstellung ist kein Zufall:
Weniger als einen Monat vor der Bundestagswahl hat die Linke einen bundesweiten Mietendeckel
vorgestellt. Derzeit verharrt die Partei bei sieben Prozent. Aus Sicht der Parteistrategen liegt das vor
allem daran, dass nicht zu den Wählern durchdringt, welche politischen Veränderungen gemeinsam
mit SPD und Grünen möglich wären. Mit der Vorstellung der Konzeptstudie, die gemeinsam mit der
Rosa-Luxemburg-Stiftung in Auftrag gegeben wurde, legen die Genossen allerdings einen Vorschlag
auf dem Tisch, zu dem sich Grüne und SPD werden verhalten müssen. Zumal das Thema Wohnen
viele Menschen umtreibt. Das Scheitern des Berliner Mietendeckels im vergangenen April hat die
Linke keineswegs von ihrem Vorhaben abgebracht, massiv in den Wohnungsmarkt einzugreifen.
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verweist in seiner Begründung auf die bundespolitische
Regelungskompetenz“, sagte die wohnungspolitische Sprecherin Caren Lay bei der Vorstellung. „Wir
sehen das als einen klaren Auftrag, eine gesetzliche Grundlage für einen bundesweiten Mietendeckel
zu schaffen.“ Dieser müsse in seiner Ausgestaltung „regional sehr unterschiedlich und differenziert

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sein“. Wie das gehen soll, beschreiben der Stadtsoziologie Andrej Holm und Benjamin Raabe,
Fachanwalt für Mietrecht, auf 140 Seiten. Mit ihrem Mietendeckel-Vorschlag würde das deutsche
Mietrecht in zwei entscheidenden Punkten auf eine neue Grundlage gestellt. Der eine Teil betrifft die
Berechnungsweise der Mietspiegel; der zweite Teil die Anwendungsgebiete für eine neue
Regulierung. Erstmals würde das deutsche Mietrecht in verschiedenen Städten unterschiedlich
angewandt. Linke plant mit drei Marktkategorien! Bisher gelten die Mietregeln pauschal in ganz
Deutschland, in Garmisch-Partenkirchen genauso wie in Berlin-Kreuzberg. Die Länder können
lediglich Gebiete zu „angespannten Wohnungsmärkten“ erklären und dort die Mietpreisbremse
anwenden sowie niedrigere Kappungsgrenzen durchsetzen. Das System hat sich aber als äußerst
fehleranfällig erwiesen. Die Länder müssen immer wieder per Verordnung die betreffenden Gebiete
festlegen, wenn sie strengere Regeln durchsetzen möchten. Dabei kam es in den vergangenen
Jahren zu Fehlern und Ungenauigkeiten. Das hatte zur Folge, dass häufig die Mietpreisbremse
plötzlich ungültig war und aus der Sicht von Hunderttausenden Mietern nichts gebracht hat. „Ein
Vergleich der Mietsteigerungen der Marktmieten in den Städten mit und ohne Mietpreisbremse
(jeweils in den drei Jahren vor und nach der Einführung der Mietpreisbremse) zeigt, dass die Mieten
seit 2015 in den Mietpreisbremsen-Städten noch schneller gestiegen sind als in den Jahren vor der
Einführung“, heißt es in der Studie. In dem Gutachten werden nun drei Marktkategorien
vorgeschlagen: „Ausgeglichene“ sowie „angespannte“ Wohnungsmärkte und Wohnungsnotgebiete.
Von den 42 untersuchten Städten zählen für die Studienautoren etwa Dortmund, Bochum und
Chemnitz zu den „ausgeglichenen“ Märkten: Hier würde die bisherige Kappungsgrenze von 20
Prozent gelten, Neuvertragsmieten dürften 20 Prozent über dem Preisspiegel liegen. Zu
„angespannten“ Märkten werden unter anderem Düsseldorf, Leipzig und Münster gezählt. Hier sollen
Vermieter die Miete in laufenden Verträgen nur im Rahmen der Inflationsrate und bis 15 Prozent
oberhalb des Preisspiegels erhöhen dürfen. Bei Neuvermietung liegt der Deckel zehn Prozent
oberhalb des Preisspiegels. Städte mit Wohnungsnotlage indes wären beispielsweise Berlin,
Frankfurt/Main, Köln, aber auch Osnabrück. Hier wären keine Mieterhöhungen in laufenden
Vertragsverhältnissen möglich. Bei Neuabschlüssen dürfte es keinen Aufschlag geben – also auch
nicht bis zehn Prozent oberhalb der Vergleichsmiete so wie jetzt beim Mietendeckel. Es sei zu
erwarten, dass ein solcher Mietendeckel am Bundesverfassungsgericht verhandelt werden würde,
sagte Studienautor Raabe. „Natürlich können wir nicht sagen, wir sind uns sicher, dass es in
Karlsruhe hält.“ Aber er halte die Wahrscheinlichkeit für groß. Die Mietregeln anhand der lokalen
Marktlage sollen das Gesetz verfassungssicher machen. Denn die Richter in Karlsruhe müssten
prüfen, ob der linke bundesweite Mietendeckel der Wirtschaftslage gemäß „angemessen“ wäre.
Rückkehr zum Modell von 1982 vorgesehen! Der zweite große Änderungspunkt dreht die Zeit zurück
in die Bundesrepublik im Jahr 1982. Damals flossen sämtliche Mieten in die Berechnung der
Mietspiegel mit ein – auch solche aus langjährigen Mietverhältnissen. Das hatte eine stark dämpfende
Wirkung. Heute werden im Mietspiegel nur Vertragsabschlüsse aus den jeweils vergangenen sechs
Jahren berücksichtigt. Schnell steigende Marktmieten ziehen damit auch die Mietspiegel immer
schneller nach oben – es entsteht ein sich selbst verstärkender Effekt. Die Studienautoren Holm und
Raabe schlagen nun vor, zum alten Modell zurückzukehren. In ihrem Papier sprechen sie von einer
„echten Durchschnittsmiete“. Das hätte eine Folgewirkung, die Immobilienwirtschaft und
Vermieterverbände hart treffen würde: Die Mieten in vergleichsweise teuren Verträgen, die in den
vergangenen Jahren abgeschlossen wurden, müssten wohl abgesenkt werden. Es wäre ein Berliner
Mietendeckel 2.0. Zumal in Städten mit Wohnungsnotlagen die höchste zulässige Miete auch nicht
wie in anderen Regionen bei maximal 20 Prozent über der Durchschnittsmiete läge – hier würde eine
„leistbare Miete“ als Referenz gelten. Diese errechne sich aus dem mittleren Haushaltseinkommen
und der mittleren Wohnfläche in einer Gemeinde, erklärten die Autoren. Es gehe schließlich darum,
dass mehr Menschen weniger als ein Drittel ihres Nettohaushaltseinkommens für ihre Miete
ausgäben. Michael Voigtländer, Immobilienexperte beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln,

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warnt vor unerwünschten Nebenwirkungen. „Wie in Berlin wird es einen deutlichen Einbruch der
Wohnungsangebote geben.“ In Onlineportalen ging die Zahl der inserierten Wohnungen drastisch
zurück. „In Berlin wurde letztlich abgewartet“, so Voigtländer. Viele Vermieter – das ist inzwischen
bekannt – spekulierten darauf, dass der Mietendeckel in Karlsruhe gekippt werden würde. Andere
vermieteten unter dem Radar, über private Netzwerke. Das ist wohl der kurzen Geschichte des
Berliner Deckels zuzuschreiben. Berliner Mietendeckel gekippt – viele müssen nachzahlen. Das
Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel gekippt. Er ist nicht mit dem Grundgesetz
vereinbar. Die Vermieter dürfen das Geld für die dadurch gesenkten Mieten nun nachträglich
einfordern. Doch das macht nicht jeder. Träte der von der Linken konzipierte bundesweite Deckel in
Kraft, würde Voigtländer auf lange Sicht einen Effekt erwarten, der wohl von der Partei kaum
beabsichtigt sein dürfte: „Bei einem Bundesgesetz ist zu erwarten, dass schneller an Selbstnutzer
verkauft wird – sofern dies möglich ist.“ Den weitreichendsten Effekt sähe er in Sachen
Instandsetzung und Modernisierung. Dies lege eine Befragung in Berlin nahe: Knapp 60 Prozent der
Vermieter gaben demnach an, dass die Bereitschaft zu großen Investitionen stark vermindert sei.
„Energetische Modernisierungen oder Umbau zu altengerechten Wohnungen wird so kaum möglich
sein.“ Dass der nun vorgestellte Mietendeckel das Problem des Wohnungsmangels nicht lösen
würde, hat auch die Linke erkannt. „Selbstverständlich ist ein bundesweiter Mietendeckel nur ein
Element“, sagte Linke-Politikerin Lay. Es brauche darüber hinaus Wohnungsbauprogramme sowie
einen Neustart im sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau. Bezahlbare Mieten sind bei dieser
Bundestagswahl ein besonders brisantes Thema. Doch selbst im Falle eines – unwahrscheinlichen –
Linksbündnisses, wäre es fraglich, ob SPD und Grüne das Konzept so mittragen würden. Bei den
Sozialdemokraten gab es direkt nach dem Mietendeckel-Urteil Sympathien für ein bundesweites
Modell. Doch die juristische Berlin Niederlage scheint sie abgeschreckt zu haben. Im SPD-
Wahlprogramm ist von einem „zeitlich befristeten Mietenmoratorium“ in „angespannten Wohnlagen“
die Rede. Lediglich ein Steigerungsstopp – nicht aber eine Absenkung – ist also vorgesehen. Die
Grünen formulieren nur allgemein, dass ein bundesweites Regulierungsinstrument gebraucht werde,
um „Mietobergrenzen im Bestand“ zu ermöglichen.

01.09.2021 Finanzierer verzeichnen wachsendes Neugeschäft
Die Stimmung unter den deutschen Immobilienfinanzierern ist im dritten Quartal 2021 erneut
angestiegen und erreicht nun 1,61 Zähler (+2,63 Punkte). Damit hat sich der Wert fünf Quartale in
Folge verbessert. Getrieben wird die Verbesserung unter anderem vom Neugeschäft. Fast zwei Drittel

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der Befragten – 61,3 Prozent (+18pp) – geben an, dass das Neugeschäft wächst. Zur Verbesserung
des Wertes trägt auch bei, dass nur noch wenige Marktteilnehmer (12,9 Prozent; -9,7 pp) die
Finanzierungsbedingungen als restriktiv einschätzt. Weiterhin wirkt sich positiv aus, dass der Anteil
kleiner Finanzierungen – unterhalb von 10 Mio. Euro – auf 22,6 Prozent (-7,4 pp) abnimmt. Prof. Dr.
Steffen Sebastian, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung an der IREBS und
wissenschaftlicher Berater des BF.Quartalsbarometers, kommentiert: „Der erneute, leichte Anstieg
des BF.Quartalsbarometers ist vor dem Hintergrund des massiven Einbruchs im März 2020 zu sehen.
Seitdem erholt sich die Stimmung langsam Schritt für Schritt. Im Vergleich zum noch vom Lockdown
geprägten ersten Halbjahr 2021 sind sowohl Sentiment als auch Marktaktivität mittlerweile deutlich
gestiegen. Es wird wieder mehr finanziert und das Neugeschäft springt an. Auch das bestehende
Kreditbuch macht keine allzu großen Probleme. Das zeigt sich nicht zuletzt darin, dass die befürchtete
NPL-Welle ausgeblieben ist.“ Manuel Köppel, CFO der BF.direkt AG, schränkt ein: „Es ist dennoch
unübersehbar, dass die Auswirkungen der Pandemie auf den Finanzierungsmarkt noch prägen. Sie
zeigen sich vor allem in einem nach wie vor selektiven Vorgehen der Finanzierer und in einer großen
Zurückhaltung bei den Nutzungsarten Hotel und Non-Food-Einzelhandel.“ Margen weiterhin auf
hohem Niveau! Für die Finanzierer ist die Entwicklung der Margen auf den ersten Blick sehr erfreulich.
Diese sind während der Pandemie um rund 40 Basispunkte gestiegen und verharren im Q3 2021 auf
diesem hohen Niveau. Bei der Bestandsfinanzierung betragen die Margen aktuell 158,4 (+0,9 bp),
bei Projektentwicklungen 237 Basispunkte (-2 bp). Manuel Köppel dazu: „Wir beobachten vor allem
bei der Finanzierung von Projektentwicklungen viel Bewegung. Auf der Suche nach Rendite fließt viel
Kapital, auch aus dem Nichtbankensektor, in dieses Finanzierungssegment. Ob die Stabilität der
Margen längerfristig gehalten werden kann, bleibt also zu beobachten.“ Während sich Loan-to-Values
(LTV) und Loan-to-Costs (LTC) in den vergangenen Quartalen uneinheitlich bewegten, sanken beide
Werte im dritten Quartal 2021 leicht. Der LTV bei Finanzierungen von Bestandsobjekten fiel auf 67,1
Prozent (-0,5 pp), der LTC von Projektentwicklungsfinanzierungen auf 71,3 Prozent (-1,8 pp). Green
Loans gewinnen stark an Bedeutung. Im Rahmen der Zusatzfrage wurden die Finanzierungsexperten
zu Green Loans befragt. Alle Teilnehmer sind der Meinung, dass diese Form der Kreditvergabe stark
an Bedeutung gewinnen wird bzw. schon heute eine große Wichtigkeit besitzt. Einige Teilnehmer
attestieren den Green Loans sogar eine überragende Bedeutung. Als Hauptgründe dafür werden der
öffentliche Druck durch den Klimawandel und vor allem politische Regelungen auf EU-Ebene
genannt. Green Loans werden teilweise von Kunden bereits aktiv nachgefragt, insbesondere von
institutionellen Investoren. Prof. Dr. Steffen Sebastian dazu: „Die Finanzierer können sich dem
Megatrend ESG nicht entziehen. Ein Teil der Befragten geht davon aus, dass nicht-grüne Objekte
mittel- bis langfristig gar nicht mehr finanziert werden. Des Weiteren wird Transaktionsfähigkeit von
Immobilien immer mehr von ihrem „grünen“ Status abhängen. Die Finanzierer reagieren darauf. Ein
Teil bietet bereits grüne Finanzierungen an, viele Institute bereiten derzeit vergleichbare Produkte
vor.“ Die BF.direkt AG, Spezialist für die Finanzierung von Immobilienprojekten, veröffentlicht
vierteljährlich das BF.Quartalsbarometer, das durch die bulwiengesa AG erarbeitet wird. Der Index
gibt die Stimmung und das Geschäftsklima der Immobilienfinanzierer in Deutschland umfassend
wieder. Der Quartalsbarometerwert wird aus verschiedenen Einzelwerten errechnet. Zur Methodik:
Zur Ermittlung des BF.Quartalsbarometers wurden insgesamt rund 100 Experten befragt, die
größtenteils direkt mit der Vergabe von Krediten an Immobilienunternehmen betraut sind. Das Panel
besteht aus Vertretern unterschiedlicher Banken und anderen Finanzierern. Der Wert des
BF.Quartalsbarometers setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen des Fragebogens zusammen. Zu
den analysierten Komponenten gehören die Einschätzung zur Veränderung der
Finanzierungsbedingungen, der Entwicklung des Neugeschäfts, der Höhe der gewährten
Kredittranchen, der Risikobereitschaft der Finanzierung nach Assetklassen, der Höhe der LTV-/LTC-
Werte, der Entwicklung der Margen, der Bedeutung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten und der
Entwicklung der Liquiditätskosten.

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01.09.2021 FREO erwirkt Baugenehmigung für Entwicklungsgrundstück in Berlin-Mitte

Die FREO Group (FREO), ein europaweit agierender Investmentmanager und Projektentwickler, hat
die Baugenehmigung für sein Entwicklungsgrundstück in der Seydelstraße 14 in Berlin-Mitte erhalten.
Freo hatte die Liegenschaft im Rahmen einer Off-Market-Transkation im August 2020 erworben und
den Bauantrag im Februar 2021 eingereicht. Die Bauarbeiten für das ca. 1.100 Quadratmeter große
Areal sollen im Herbst dieses Jahres beginnen. Auf dem Grundstück ist ein siebengeschossiger
Büroneubau mit Dachterrasse geplant, der nach Fertigstellung über ca. 2.800 Quadratmeter BGF, 14
PKW-Stellplätzen und 40 Fahrradstellplätzen in der Tiefgarage verfügen soll. Mit Tchoban Voss
Architekten ist eines der führenden Architektenbüros mit dem Entwurf des Gebäudes beauftragt
worden. Zudem wird eine DGNB-Platin-Zertifizierung angestrebt. Matthias Luecker, CEO der FREO
Group, kommentiert: „Nachdem wir das Potenzial des Standorts hinsichtlich des Baus eines
hochwertigen und nachhaltigen Bürogebäudes optimiert haben, freuen wir uns sehr, jetzt die
nächsten Schritte auf dem Weg zur Umsetzung des Projekts zu gehen. Trotz der Herausforderungen
durch die Pandemie, die immer noch auf allen Märkten spürbar sind, halten wir Berlin weiterhin für
einen der attraktivsten Investmentstandorte, der neben der Hauptstadtfunktion auch zukünftig für
führende globale Unternehmen sowie einige der interessantesten europäischen Start-ups hohe
Bedeutung haben wird.“ Der geplante Neubau befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum
Spittelmarkt und der gleichnamigen U-Bahn-Station der Linie U2 sowie zur Axel-Springer-Zentrale in
einem gemischtgenutzten Gebiet. Der Gendarmenmarkt, das Humboldtforum mit dem Neubau des
Berliner Schlosses und die Museumsinsel befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Projekt.

01.09.2021 Deka kauft 90.000 m² Logistikfläche bei Berlin
Deka Immobilien hat das Logistikzentrum An der Anhalter Bahn 6 im Güterverkehrszentrum
Großbeeren bei Berlin erworben. Dieses wurde zwischen 2015 und 2017 errichtet und umfasst rd.
91.500 m² vermietbare Fläche sowie 1.000 Parkplätze. Die Anlage ist vollständig an den britischen
Online-Modehändler Asos vermietet. Verkäufer ist Invesco Real Estate, das den Komplex 2018 vom
Entwickler Alcaro erworben hatte. Deka realisiert den Ankauf für den Offenen Immobilienfonds "Deka-
ImmobilienMetropolen".

01.09.2021 Vonovia-Chef kämpferisch zum Enteignungs-Volksentscheid in Berlin
 "Selbst wenn das Votum entsprechend ausfällt, sind die Wohnungen ja noch nicht automatisch
enteignet" Der Vorstandschef des Immobilienkonzerns Vonovia, Rolf Buch, gibt sich kurz vor dem

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Volksentscheid in Berlin über eine mögliche Enteignung kämpferisch. "Selbst wenn das Votum
entsprechend ausfällt, sind die Wohnungen ja noch nicht automatisch enteignet", sagt Buch der
Wochenzeitung DIE ZEIT und ZEIT ONLINE. Dann beginne erst einmal ein Gesetzgebungsverfahren.
"Der Volksentscheid ist eher als Weckruf zu verstehen, etwas grundsätzlich zu ändern", sagt er. Die
Argumente der Initiative hinter der Enteignungskampagne weist Buch zurück. Sie mache Stimmung
und ignoriere, dass der gesetzliche Mieterschutz auch in Berlin gelte. "Das Risiko, die Wohnung, in
der man lebt, zu verlieren, ist objektiv kaum gegeben. Und dass die Mieten bei bestehenden
Verträgen steigen, ist eher ein gefühltes Problem", sagt der Manager. Zugleich beruhigte er alle
Vonovia-Kunden: "Unsere Mieter brauchen keine Angst zu haben." Am 26. September entscheiden
die Berlinerinnen und Berliner über die Forderung der Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen",
alle Wohnungsbestände von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zu
vergesellschaften. Davon wäre Vonovia gleich doppelt betroffen, weil es seinen bisherigen
Konkurrenten Deutsche Wohnen derzeit übernehmen will. Zweimal ist Vonovia bereits mit diesem
Vorhaben gescheitert, zuletzt im Juli. Einen Rücktritt im Fall einer erneuten Niederlage schloss
Vorstandschef Buch aus: "Das steht nicht zur Diskussion."

01.09.2021 BGH Urteil - Wohnen in Teileigentumseinheit kann zulässig sein
In Teileigentumseinheiten ist Wohnen normalerweise nicht erlaubt – manchmal aber doch! Das
Wohnen in einer Teileigentumseinheit kann jedenfalls dann zulässig ein, wenn die Einheit räumlich
abgrenzbar ist, keine einschränkende Zweckbestimmung hat und alle übrigen Einheiten in der Anlage
dem Wohnen dienen. Hintergrund: Teileigentümer ersetzt Scheune durch Wohnhaus. Eine
Wohnungseigentumsanlage bestand bei der Teilung im Jahr 1973 aus einem Gebäude mit acht
Wohneinheiten sowie einer fensterlosen Scheune. Diese war als Teileigentumseinheit gebucht und
ist in der Teilungserklärung als „Lagerraum“ bezeichnet. Laut Teilungserklärung sollten beide
Gebäude hinsichtlich Nutzung, Kostenverteilung, Instandhaltung und Instandsetzung getrennt
behandelt werden. Der Teileigentümer der Scheune sollte zu beliebigen baulichen Veränderungen
berechtigt sein. Im Jahr 2013 riss der Teileigentümer die Scheune ab und errichtete an deren Stelle
ein Einfamilienhaus. Auf Antrag des Teileigentümers änderte das Grundbuchamt danach die
Buchungsart des Sondereigentums von Teileigentum in Wohnungseigentum. Die Wohnungs-
eigentümergemeinschaft verlangt nun von dem Teileigentümer, die Nutzung des neu errichteten
Gebäudes als Wohnraum zu unterlassen. Vor Amts- und Landgericht hatte die Klage Erfolg. Das
Landgericht meinte, die Bezeichnung als Teileigentum widerspreche einer Wohnnutzung. Eine solche
sei auch nicht ausnahmsweise zulässig, weil eine Nutzung zu Wohnzwecken bei typisierender
Betrachtung mehr störe als die in der Teilungserklärung genannte Nutzung als Lager. Entscheidung:
Zweckwidrige Nutzung im Einzelfall zulässig! Der BGH hält die Nutzung als Wohnung anders als das
Landgericht für zulässig und weist die Klage ab. Sondereigentümer kann nicht allein Teil- in
Wohnungseigentum umwandeln! Nach wie vor handelt es sich bei der betreffenden Einheit um
Teileigentum. Hieran hat die erklärte Nutzungsänderung nichts geändert, denn ein Sondereigentümer
kann ohne Mitwirkung der übrigen Eigentümer sein Teileigentum nicht in Wohnungseigentum
umwandeln. Ein Änderungsvorbehalt, der dies ermöglichen würde, ist in der Gemeinschaftsordnung
nicht vorhanden. Zweckwidrige Nutzung kann ausnahmsweise zulässig sein! Im Ausgangspunkt
liegt eine zweckwidrige Nutzung vor. Eine als Teileigentum ausgewiesene Einheit darf grundsätzlich
nicht zu Wohnzwecken genutzt werden; umgekehrt darf eine als Wohnungseigentum ausgewiesene
Einheit grundsätzlich nicht zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden. Die Wohnnutzung der
Teileigentumseinheit ist aber ausnahmsweise deshalb zulässig, weil sie nicht mehr stört als die
zulässige Nutzung des Teileigentums. Ausgangspunkt bei der Prüfung, ob die tatsächliche Nutzung
bei typisierender Betrachtung mehr stört als die in der Gemeinschaftsordnung vorgesehene, ist,
welche Nutzung der Einheit nach der Gemeinschaftsordnung zulässig ist. Hier ist die Einheit in der
Teilungserklärung zwar als „Lager“ bezeichnet, eine solche Bezeichnung gibt im Zweifel aber keine

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Einschränkung der zulässigen Nutzung vor. Gegen eine Einschränkung spricht auch die Befugnis
des Teileigentümers zu beliebigen baulichen Veränderungen. Somit ist in der Einheit jede Nutzung
möglich, die in einer Teileigentumseinheit zulässigerweise ausgeübt werden kann. Bei der
Vergleichsbetrachtung, ob die Nutzung der Einheit als Wohnung mehr stört als die nach der
Teilungserklärung vorgesehene, ist daher nicht nur von einem Lagerraum auszugehen. Vielmehr sind
alle gewerblichen Nutzungen einzubeziehen, zu denen sich die Einheit eignet und nach der
Teilungserklärung ausgebaut werden darf. Wohnnutzung stört nicht grundsätzlich mehr! Eine
Wohnnutzung ist im Vergleich zu einer gewerblichen Nutzung bei typisierender Betrachtung nicht
regelmäßig als störender anzusehen, sondern es kommt auf die Verhältnisse in der konkreten Anlage
an. Befindet sich eine Teileigentumseinheit in einem nur beruflichen oder gewerblichen Zwecken
dienenden Gebäude, stört eine Wohnnutzung typischerweise mehr als die vorgesehene Nutzung.
(Hierzu siehe BGH: Wohnen im Geschäftshaus ist unzulässig) Wenn eine Anlage aber – wie hier –
sonst nur aus Wohnungen besteht, kann es sich anders verhalten. Eine Wohnnutzung ist nicht von
vornherein die intensivste Form, eine Sondereigentumseinheit zu gebrauchen. So muss die Nutzung
einer Teileigentumseinheit nicht auf die üblichen Geschäfts- oder Bürozeiten beschränkt sein, wie
etwa bei einer Gaststätte, einem Sportstudio, einem SB-Waschsalon oder einem Co-Working-Space.
Auch werden Publikumsverkehr und Geruchs- und Lärmimmissionen bei einigen zulässigen
Nutzungen nicht geringer sein als bei einer Wohnnutzung. Eine Wohnnutzung wäre im Vergleich mit
solch zulässigen Nutzungen und den hiermit üblicherweise verbundenen Beeinträchtigungen für die
übrigen Wohnungseigentümer bei typisierender Betrachtungsweise nicht als störender anzusehen,
wenn man die gewöhnlicherweise zu erwartenden Lärm- und Geruchsimmissionen, die
Besucherfrequenz und die Nutzungszeiten berücksichtigt. Eine Wohnnutzung würde auch nicht zu
höheren Kosten für die Gemeinschaft führen, weil die Gebäude laut Teilungserklärung insoweit
getrennt behandelt werden sollen. Und schließlich können Unzuträglichkeiten aus einer gemischten
Nutzung der Anlage nicht auftreten, weil es sich bei allen anderen Einheiten bereits um Wohnungen
handelt. Danach ist die Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken bei typisierender
Betrachtungsweise jedenfalls dann nicht störender als die vorgesehene Nutzung und deshalb
zulässig, wenn es wie hier an einer einschränkenden Zweckbestimmung für das Teileigentum fehlt,
die Teileigentumseinheit in einem separaten Gebäude (mit getrennter Kostenregelung) gelegen ist
und auch die übrigen Sondereigentumseinheiten ausschließlich der Wohnnutzung dienen. (BGH,
Urteil V ZR 284/19)

01.09.2021 DWS veräußert vollvermietete Gewerbeimmobilie südlich von Berlin
Die DWS hat eine in Großbeeren, Am Lilograben 11, südlich von Berlin, gelegene Gewerbeimmobilie
aus einem ihrer institutionellen Immobilienfonds an LaSalle Investment Management veräußert. Über
den Verkaufspreis wurde Stillschweigen vereinbart. Das im Jahr 2013 von der DWS für einen ihrer
Immobilienfonds für institutionelle Investoren angekaufte Objekt mit insgesamt rund 40.000
Quadratmetern Nutzfläche war in zwei Bauabschnitten in den Jahren 2013/2014 fertiggestellt worden
und war zunächst als reine Logistikimmobilie ausgewiesen. Nach erfolgter Vermietung von zunächst
rund 15.000 Quadratmetern im September 2020 hatte der Mieter, ein großer europäischer
Automobilzulieferer, nach erfolgter Genehmigung von Bau- und Nutzungsänderungen im Frühjahr
2021 zwei weitere Hallen sowie zusätzliche Büroflächen über zusammen rund 25.000 Quadratmeter
angemietet. Die Immobilie kann somit auch zur Produktion genutzt werden. Der Mietvertrag des
gesamten Objektes läuft noch bis zum Jahr 2030. Die im Güterverkehrszentrum Großbeeren
gelegene Immobilie verfügt über einen guten Anschluss an den ÖPNV, an die B101 nach Berlin sowie
an das Autobahnkreuz Ludwigsfelde-Ost des Berliner Rings, die A10. Der Logistikstandort
Großbeeren ist traditionell ein Logistik-Hotspot südlich von Berlin; es ist das umschlagsstärkste und
somit ein sehr nachgefragtes Güterverkehrszentrum im Großraum Berlin und ist insbesondere für die

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Versorgung der Metropolregion und für die Last-Mile-Zustellung nachgefragt. Ebenso fungiert der
Standort als Bindeglied zwischen Deutschland und Osteuropa.

01.09.2021 Mietsenkungen im Kosmosviertel in Altglienicke
Fast 600 Mietparteien im Berliner Kosmosviertel zahlen künftig weniger Miete, weil eine
Modernisierungsumlage falsch abgerechnet wurde. Nach zwei Gerichtsentscheidungen hat die
landeseigene Wohnungsbaugesellschaft die betroffenen Mieterinnen und Mieter jetzt darüber
informiert. Außerdem wird den Mietern die bisher zu viel bezahlte Modernisierungsumlage
zurückerstattet. "Stadt und Land" hatte das Plattenbauviertel 2019 zurückgekauft und muss nun für
den Schaden aufkommen, den der Vorbesitzer verursacht hat. Dies geht aus dem Kaufvertrag hervor,
den rbb24 Recherche einsehen konnte. Warum "Stadt und Land" einen Vertrag unterzeichnete, der
den Vorbesitzer von der Haftung freistellt, wollte das Unternehmen aus Gründen der vereinbarten
Vertraulichkeit nicht beantworten. Die Initiative "Mieterprotest Kosmosviertel" kritisiert, dass die
landeseigene Wohnungsbaugesellschaft sehenden Auges ein hohes Risiko eingegangen sei. Denn
lange vor dem Ankauf der Wohnungen im Jahr 2019 sei bekannt gewesen, dass es Probleme mit der
Modernisierungsumlage gab. Auch der rbb hatte 2018 mehrfach darüber berichtet.

02.09.2021 Bima mietet 18.000 m² bei Becken und Haspa in Berlin
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) hat rd. 18.000 m² Büro- und Archivfläche sowie 60
Pkw-Stellplätze Am Borsigturm 130 in Berlin-Tegel gemietet. Nach Abschluss von
Umbaumaßnahmen soll dort das Bundesarchiv einziehen. Der Mietvertrag läuft rd. 17 Jahre; als
Makler war Avison Young tätig. Eigentümer des rd. 47.400 m² großen Grundstücks sind die
Hamburger Entwickler Becken und Haspa PeB. Der Ankauf erfolgte im Dezember 2019. Verkäufer
war Motorola Solutions Germany. Das nun voll vermietete Verwaltungs- und Produktionsgebäude
befindet sich auf einem 25.400 m² großen Grundstücksteil. Zur weiteren Entwicklung des bislang
unbebauten 22.000 m² großen Grundstücksteils erarbeite man mit dem Bezirk Reinickendorf zurzeit
die planrechtlichen Grundlagen, teilen Becken und Haspa PeB mit.

02.09.2021 Pankow - Kulturbrauerei: BVV beschließt Sicherung, TLG bestreitet
Verkaufsprozess
Neues von der Kulturbrauerei: Die Bezirksverordneten beschlossen am Mittwoch nun offiziell, dass
ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, um den „Kulturstandort“ zu sichern. Anlass ist wie
berichtet der drohende Verkauf des Areals durch die Eigentümerin TLG Immobilien an einen Investor.
Die Bezirkspolitik fürchtet, dass dadurch die Umwandlung in einen reinen Bürokomplex einsetzt. Die
TLG selbst hält sich dazu weiterhin bedeckt. Auf eine Tagesspiegel-Anfrage hatte sie vor kurzem
noch erklärt, sich nicht zu „potenziellen Transaktionen, die noch nicht zustande gekommen sind“,
äußern zu wollen. Nun erklärte das Unternehmen: „Wir befinden uns derzeit nicht in einem
Verkaufsprozess für die Kulturbrauerei.“ Man stehe „in gutem Austausch mit dem Bezirk, der
Wirtschaftsförderung, der Denkmalpflege und den Mietern sowie dem Senat, auch im Hinblick auf
eine zukünftige Fortführung des Nutzungsmixes in der Kulturbrauerei“. Nach übereinstimmenden
Informationen mehrerer Quellen bietet die TLG gleichwohl weiterhin ein größeres Immobilienpaket
inklusive der Kulturbrauerei zum Verkauf an. Ob das nun als „Verkaufsprozess“ zählt oder nicht,
davon will man sich in der Lokalpolitik nicht benebeln lassen. Das Bezirksamt soll stattdessen
„unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan fassen, mit dem die in mehreren
Verträgen fixierte kulturelle Nutzung festgeschrieben wird und sich für den Eintrag dieser Nutzung in
das Grundbuch einzusetzen“. Außerdem soll der Bezirk sich beim Land Berlin weiterhin dafür
einsetzen, den Ankauf des Areals zu prüfen. Dies jedoch nur als letzte Option, da mit einem Preis
von mehr als 150 Millionen Euro zu rechnen ist.

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02.09.2021 CENTRUM kauft Grundstück in der Berliner Gutenbergstraße
An der nördlichen Grenze des Berliner Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf konnte sich die
CENTRUM Gruppe das Grundstück Gutenbergstraße 6 sichern. Die Liegenschaft mit einer Fläche
von rd. 3.100 Quadratmeter befindet sich in dem der sogenannten Spreestadt Charlottenburg, einem
Stadtquartier für Dienstleistung, Gewerbe und Wohnen auf dem ehemaligen Industrie- und
Gewerbegelände vis-à-vis des Stadtbezirks Mitte. Mit dem Grundstücksankauf komplettiert das
Unternehmen die Planungen für die Gutenbergstraße 8-10, wo der Bau von Bürogebäuden und frei
finanziertem sowie gefördertem Wohnraum vorgesehen ist. Die gute Charlottenburger Lage in einem
Dreieck zwischen TU Berlin, Mercedes Benz-Niederlassung und KPM Königliche
Porzellanmanufaktur ist ein attraktiver Standort gleichermaßen für Arbeiten, Wohnen und Leben.
Modern, nachhaltig, mobil! Es ist vorgesehen, dass sämtliche auf dem Areal entstehenden Gebäude
nach den DGNB-Standards in Platin oder Gold zertifiziert werden. Weitere Elemente des
Nachhaltigkeitskonzepts sind Photovoltaikanlagen und extensive Dachbegrünungen auf den
Bürogebäuden sowie Elektromobilität. Zudem wir der Erhalt einer großen, auf dem Grundstück
Gutenbergstraße 6 stehenden Buche von der CENTRUM gesichert. Hinzu kommt, dass nach
Beendigung der Bauarbeiten der dann sanierte und gesicherte Uferstreifen zur öffentlichen Nutzung
an den Bezirk gegeben wird.

02.09.2021 The Grounds startet Vertrieb für Reihenhäuser in Dallgow-Döberitz
Die The Grounds Real Estate Development AG hat mit dem Vertrieb einer 1997 errichteten
Reihenhaussiedlung „Am Reitplatz“ in Dallgow-Döberitz begonnen. Insgesamt stehen dort 28
großzügige Reihenhäuser zur Auswahl. Die Häuser sind größtenteils vermietet und können sowohl
als Kapitalanlage als auch zur Selbstnutzung erworben werden. Die Häuser überzeugen mit
lichtdurchfluteten Räumen, attraktiven Grundrissen und einem vielfältigen Flächenangebot. In den
Reihenendhäusern stehen jeweils rund 143 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung, in den
Reihenmittelhäusern sind es rund 135 Quadratmeter. Neben den Wohnräumen im Erdgeschoss und
im Obergeschoss verfügen die Häuser über ein Kellergeschoss mit Hobbyraum und großzügigem
Stauraum sowie über ein als Speicher ausgebautes Dachgeschoss. Die unmittelbare Nachbarschaft
wird durch repräsentative Gutshöfe, Wald, Wiesen und Pferdekoppeln sowie eine Kita und einen
öffentlichen Spielplatz geprägt und ist damit für Familien mit Kindern besonders attraktiv. „Dallgow-
Döberitz grenzt westlich an Berlin und verbindet damit in bester Stadtrandlage die Vorteile einer
großen Metropole mit jenen des Wohnens auf dem Land“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The
Grounds. „Zudem ist der Ort ein charakteristisches Beispiel für die wachsende Attraktivität vieler
Umlandgemeinden, die angesichts des angespannten Berliner Wohnungsmarktes auch von
Berlinerinnen und Berlinern immer häufiger für einen Umzug infrage kommen.“ Der im Grünen
gelegene Ort mit etwa 10.000 Einwohnern verfügt über eine komfortable Verkehrsanbindung an die
Hauptstadt, eine moderne Infrastruktur und bietet zudem einen hohen Freizeitwert mit vielen Sport-
und Freizeitangeboten sowie Ausflugsmöglichkeiten.

02.09.2021 Becken und HASPA PeB vermieten Berliner Bürogebäude an die BImA
Becken, Spezialist für die Entwicklung und Realisierung sowie das langjährige Asset- und Investment-
Management von Gewerbe- und Wohnimmobilien und HASPA PeB, Experte für individuelle
Finanzierungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen, haben ihr Berliner Objekt Am Borsigturm 130
langfristig für rund 17 Jahre an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vermietet. Als
zentrales Immobilienunternehmen des Bundes stellt sie die ca. 18.000 Quadratmeter umfassenden
Büro- und Archivflächen sowie die 60 zugehörigen PKW-Stellplätze nach Fertigstellung der
erforderlichen Umbauten dem Bundesarchiv für die Unterbringung von Personal und Unterlagen der
Abteilung für personenbezogene Auskünfte zum Ersten und Zweiten Weltkrieg zur Verfügung.
Gemeinsam mit der HASPA PeB hat Becken im Dezember 2019 das rund 47.400 Quadratmeter

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große Grundstück in der Straße Am Borsigturm 130 im Berliner Ortsteil Tegel erworben. Verkäufer
ist die Motorola Solutions Germany GmbH. Olaf Drossert, Geschäftsführer der Becken Estates, sagt:
„Wir freuen uns, dass wir den künftigen Mieter und Nutzer bereits kurz nach der Übernahme des
Objektes sowohl von den hohen Ausstattungsmerkmalen als auch hinsichtlich der Lagequalitäten
überzeugen konnten. Damit ist das Objekt vollständig vermietet.“ Harald Hempen, Geschäftsführer
der HASPA PeB, fügt hinzu: „HASPA PeB und Becken verbindet eine langjährige und vertrauensvolle
Zusammenarbeit. Wir waren von Beginn an vom Potenzial des Areals überzeugt, was uns im
Vermietungserfolg bestätigt.“ Etwa 25.400 Quadratmeter des Areals sind mit einem Verwaltungs- und
einem Produktionsgebäude bebaut und bieten rund 18.800 Quadratmeter Nutzfläche. Becken und
HASPA PeB erarbeiten mit dem Berliner Bezirk Reinickendorf die planrechtlichen Grundlagen zur
weiteren Entwicklung des bislang unbebauten 22.000 Quadratmeter großen Grundstücksteils. „Das
Grundstück überzeugt durch seine sehr gute Verkehrsinfrastruktur und die attraktive Anbindung an
den lebendigen Stadtteil Tegel. Dieser ist ein beliebter Ortsteil zum Wohnen und ein begehrter
Wirtschaftsstandort. Global tätige Unternehmen sind hier ansässig“, sagt Dominik Tenhumberg,
Geschäftsführer der Becken Development GmbH. Die Umgebung um den Borsigturm wird seit Mitte
der 1990er-Jahre nach einem städtebaulichen Konzept von Claudio Vasconi neu entwickelt. Seitdem
entstanden ein Hotel, mehrere Bürogebäude und ein Gründerzentrum. Hauptattraktion des
ehemaligen Borsig-Areals sind die im Jahre 1999 zu einer Einkaufspassage umgebauten alten
Werkshallen. Als Makler war Avison Young aus Berlin tätig.

02.09.2021 Scotch & Soda eröffnet einen neuen Store in der Mall of Berlin
Die niederländische Fashion-Marke Scotch & Soda eröffnet am Donnerstag, den 2. September 2021
einen ca. 215 qm großen Store im Erdgeschoss der Mall of Berlin in Berlin-Mitte. Scotch & Soda ist
ein Label, das sich auf Herren-, Damen- und Kinderkleidung sowie Denim, Schuhe, Accessoires und

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Düfte spezialisiert. Die Designs sind bekannt für ihren progressiven Stil und überraschende Details.
Heute findet man Scotch & Soda Kollektionen weltweit in 233 unabhängigen Stores in Europa,
Nordamerika, Asien, dem Nahen Osten, Afrika und Australien, sowie in 7.000 Shops in den größten
Städten der Welt wie New York, London und Paris. Das Label feiert den freien Geist Amsterdams.
Grenzenlos optimistisch und von der liberalen Einstellung seiner Heimatstadt inspiriert, setzt sich das
Unternehmen für Individualität, Authentizität und die Kraft der Selbstentfaltung ein, um Einzigartiges
zu schaffen – eine Haltung, die sich in den Designs widerspiegelt. In direkter Nähe zu weltbekannten
Sehenswürdigkeiten wie Brandenburger Tor, Reichstag und Holocaust-Mahnmal bietet die Mall of
Berlin einen einzigartig urbanen Mix aus Shopping, Gastronomie, Hotel, Entertainment, Büro und
Wohnen. Das Shopping- und Erlebniscenter, das 2014 auf dem ehemaligen Areal des
Großkaufhauses Wertheim eröffnet wurde, umfasst insgesamt ca. 76.000 Quadratmeter Retailfläche,
ca. 12.000 Quadratmeter Hotelfläche und ca. 30.000 Quadratmeter Wohnfläche. Mit über 300 Shops,
einem der größten Food-Courts Deutschlands sowie einem umfangreichen Veranstaltungsprogramm
lockt die Mall of Berlin jedes Jahr rund 22 Millionen Besucher aus dem In- und Ausland an.

02.09.2021 Berlin: Amtsmissbrauch und Untreue von Grünen Bezirksbaustadtrat Schmidt
Ein vom renommierten Strafrechtler Professor Dr. Gerson Trüg (Universität Freiburg) erstelltes
unabhängiges Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Florian Schmidt, Bezirksstadtrat von
Friedrichshain-Kreuzberg, im Zuge der Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Genossenschaft
„Diese eG“ sein Amt missbraucht hat. Der Bezirksstadtrat hat zudem einen Vermögensverlust in Höhe
von mindestens 270.000 Euro für den Bezirk verursacht. Das Gutachten war vom Verein zur
Förderung von Wohneigentum in Berlin e. V. (VWB) in Auftrag gegeben worden. Das Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg hatte zwischen Mai und August 2019 für sechs Mietshäuser das
Vorkaufsrecht zugunsten der damals gerade erst gegründeten „Diese eG“ ausgeübt. Florian Schmidt
hatte sie praktisch im Alleingang und unter Missachtung zahlreicher Regeln umgesetzt. In diesem
Zusammenhang hatte schon der Rechnungshof dem Baustadtrat pflichtwidriges Verhalten
vorgeworfen. Die finanzielle Grundlage der „Diese eG“ wurde demnach nicht ausreichend geprüft und
rechtliche Vorgaben seien missachtet worden. Dem Land Berlin sind dadurch zeitweise
Haftungsrisiken in Höhe von 27 Millionen Euro entstanden. „Professor Dr. Gerson Trüg zeigt, dass
es unzulässig ist, wenn Bezirke das Vorkaufsrecht ausüben, ohne das überhaupt klar ist, ob die
Finanzierung auf einer hinreichend soliden Grundlage steht“, sagt Jacopo Mingazzini,
Vorstandsvorsitzender des Vereins VWB. „Trotz nachweislichem Amtsmissbrauch und Verstößen
gegen geltendes Recht verteidigt die Regierungskoalition in Berlin nach wie vor Bezirksstadtrat
Florian Schmidt. Dies ist vollkommen inakzeptabel, ebenso, dass offenbar keinerlei Ermittlungen
stattgefunden haben‘‘, ergänzt Mingazzini. Professor Dr. Gerson Trüg hat für sein Gutachten die
Strafanzeigen,     die   Erkenntnisse    des    Rechnungshofs         und     die  Ergebnisse       des
Untersuchungsausschusses geprüft und seine Einschätzung zur strafrechtlichen Relevanz der
Handlungen gegeben. Wörtlich heißt es im Gutachten: „Demnach ist sowohl im Lichte der
Risikogeschäfte als auch der Haushaltsuntreue von einer Untreuestrafbarkeit des Bezirksstadtrats
Herrn Florian Schmidt auszugehen. Damit hat Bezirksstadtrat Herr Florian Schmidt auch einen
Vermögensverlust großen Ausmaßes im Sinne des §§ 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2, 266 Abs. 2 StGB
herbeigeführt. Daneben hat Herr Bezirksstadtrat Florian Schmidt auch seine Stellung als Amtsträger
missbraucht im Sinne des §§ 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 4, 266 Abs. 2 StGB. Als Missbrauch bezeichnet
man ein vorsätzlich rechtswidriges Handeln. Dies gilt jedenfalls für den vorliegenden Fall, in welchem
zur Umsetzung eigener politischer Ziele Untreuehandlungen begangen wurden, die außerhalb des
Bereichs des rechtlichen Dürfens lagen und damit zusätzlich einen Missbrauch der Befugnisse
voraussetzen. Das Gutachten widerlegt auch sehr deutlich die Ergebnisse eines von der rot-rot-
grünen Regierungskoalition eingesetzten Untersuchungsausschusses zur „Diese eG“. Der
Untersuchungsausschuss hatte kürzlich seinen Abschlussbericht vorgelegt. In ihm stellt die

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Regierungskoalition fest, dass kein großer Schaden im Rahmen der Vorkaufsgeschäfte entstanden
sei und keine strafrechtlich relevanten Handlungen ersichtlich seien. Das Gutachten bestätigt jedoch
die Ermittlungen des Rechnungshofs. Der Rechnungshof hatte ermittelt, dass ein Schaden in Höhe
von bisher mindestens 270.000 Euro für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg angefallen sei. Selbst
dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses ist zu entnehmen, dass der Schaden nur
deshalb nicht weitaus größer ausgefallen ist, weil die Politik geltende Regeln zu Haushalt,
Subventionen und Förderung gebeugt und mit Rückwirkung verändert hat. „Der Fall „Diese eG“ zeigt,
dass in Berlin bei der Ausübung von Vorkaufsrechten aus politischen Motiven verbindliche Regeln
untergraben wurden. Bei den Vorkommnissen spricht vieles dafür, dass die politisch Verantwortlichen
vor allem den Bezirksstadtrat und die Regierungskoalition retten wollten“, so Mingazzini.

02.09.2021 PwC-Analyse: Vermietung von Wohnraum verliert an Attraktivität
PwC-Analyse: Verstärkte Entkopplung der Miet- und Kaufpreise in Berlin als Resultat der
Mietregulierung/ Mietendeckel bewirkte Absenkung des Mietniveaus - vor allem in guten bis sehr
guten Wohnlagen/ einkommensschwache Wohnlagen profitierten weniger/ deutlich weniger
Vermietungsangebote in Berlin. In jüngster Vergangenheit wurde versucht, den Mietpreisanstieg mit
umfassenden        staatlichen  Regulierungen        einzudämmen.      In    Berlin  mündeten     die
Regulierungsbemühungen schließlich im Anfang 2020 in Kraft getretenen - und gut ein Jahr später
vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten - Mietendeckel. Die Studie "Mietendeckel & Co.
- Wirtschaftliche Auswirkungen von Mietregulierungen auf den Immobilienmarkt" der
Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland untersucht regulatorische
Eingriffe, mit einem Schwerpunkt auf Berlin. "Neben der beabsichtigten Absenkung des Mietniveaus,
wurden komplexe und langfristige wirtschaftliche Auswirkungen von regulatorischen Maßnahmen
nicht ausreichend antizipiert und reflektiert", erklärt Harald Heim, Partner bei PwC Deutschland, die
Kernergebnisse der Studie. Der Mietendeckel hat das Berliner Mietniveau abgesenkt. Jedoch
profitieren von den Mietabsenkungen vorrangig überdurchschnittliche Einkommensschichten
bzw. bessere Wohnlagen. Zugleich ging die Zahl der zur Vermietung angebotenen Wohnungen um
fast 60 Prozent zurück, was den Wettbewerb für Wohnungssuchende erheblich verschärfte,
insbesondere für Zuziehende und Familien mit wachsendem Wohnraumbedarf. Die PwC-Analyse
unterscheidet direkte (z. B. Absenkung der Mietpreise nach Berliner Ortsteilen) sowie indirekte
Auswirkungen (z. B. reduziertes Angebot, Miet- und Kaufpreise im Berliner Umland oder unterlassene
energetische Modernisierung). Deutlich erschwerte Wohnungssuche in Berlin! Der Mietendeckel
hat in Berlin das Mietniveau nach Angaben von ImmoScout24 um durchschnittlich 8 Prozent
abgesenkt. Besonders deutlich zeichnete sich die Absenkung in einkommensstärkeren Stadtteilen
ab. Einkommensschwächere Gegenden hingegen profitierten davon weniger. Dr. Harald Heim sagt:
"Der Mietendeckel hat das sinnvolle sozialpolitische Ziel - bezahlbare Mieten vor allem für
Einkommensschwächere - im Ergebnis verfehlt." Die Folge: Das Mietangebot an
Bestandswohnungen (Baujahr vor 2014) ist zwischen September 2019 und September 2020 um fast
60 Prozent zurückgegangen, das Gesamtangebot an Mietwohnungen um 41,5 Prozent - verglichen
mit einem Anstieg in den Top-6-Städten von durchschnittliche 35,3 Prozent. Mit durchschnittlich 140
Interessent:innen pro Inserat lag Berlin in 2020 deutlich über den anderen deutschen Großstädten.
Auf Platz 2 folgte Köln mit 63 Interessent:innen pro Inserat. Entkoppelung von Kauf- und
Mietpreisen machen Vermietungen oft unattraktiv! Gemäß des Monatsberichts der Bundesbank
zum Februar 2021 liegt das Preisniveau für Wohnimmobilien 15-30% über dem durch demografische
und wirtschaftliche Fundamentalfaktoren gerechtfertigten Niveau, u.a. durch die Differenz zwischen
den Steigerungsraten für Miet- und Kaufpreise in Deutschland (in 2020 ca. 2% vs. 7%). Mit der
Reduzierung der Mieten sowie Begrenzung des Mietwachstums durch den Berliner Mietendeckel und
Kaufpreistreiber wie einem anhaltenden Nettozuzug, wurde diese Entwicklung in Berlin verstärkt. Als
Resultat ist der Ankauf und die Vermietung von Wohnimmobilien oft wirtschaftlich nicht mehr tragbar

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