PRESSESPIEGEL - ScanCon Group
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1 PRESSESPIEGEL IMMOBILIENMARKT BERLIN - Ausgabe 17/2021 I 6.Jahrgang v. 01. - 15.September 2021 I Wissenswertes zum Berliner Immobilienmarkt - 01.09.2021 Grunderwerbsteuer, Neubau, Mietpreisbremse - Womit Mieter und Eigentümer nach der Wahl rechnen müssen Braucht Deutschland eine bundesweite Mietpreisbremse? Wie muss der Wohnungsbau künftig gefördert werden? Und: Wie geht es mit den energetischen Sanierungen weiter? Die Antworten und Lösungsvorschläge auf diese Fragen fallen je nach Partei sehr unterschiedlich aus. Ein Überblick zur Bundestagswahl 2021. Sorgenfreies Wohnen ist keine Selbstverständlichkeit mehr: Steigende Mieten, explodierende Immobilien- und Grundstückspreise sowie eine Verdrängung einkommensschwacher Schichten und der deutschen Mittelschicht durch Luxussanierungen sind inzwischen an der Tagesordnung. Die Wohnungsnot ist die neue soziale Frage unserer Zeit. Gleichzeitig wird auch der Klimaschutz im Gebäudesektor immer wichtiger – und damit verändert sich die Art und Weise, wie wir künftig wohnen werden. Was planen die Parteien also in der Wohnungspolitik für die Bundestagswahl 2021? Partei-Pläne zur Grunderwerbsteuer: Gerade für junge Familien scheitert der Traum von den eigenen vier Wänden nicht selten an den hohen Kaufnebenkosten. Diese werden beim Erwerb neben dem eigentlichen Verkaufspreis fällig und schlagen schnell mit mehr als 10 Prozent des Kaufpreises zu Buche. Den größten Posten macht dabei die Grunderwerbsteuer aus. Sie wird von den Bundesländern erhoben und fällt sehr unterschiedlich aus: In Thüringen und Nordrhein-Westfalen liegt sie bei 6,5 Prozent des Kaufpreises, in Bayern und Sachsen liegt der Satz mit 3,5 Prozent am niedrigsten. In Zeiten stetig steigender Immobilienpreise hatten einige Experten in der Vergangenheit immer wieder gefordert, die Abgabe deutlich zu senken, um Anreiz für mehr Eigentumsbildung zu schaffen. Der Forderung wollen CDU/CSU mit einem Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenen plus 100.000 Euro pro Kind nachkommen. Genutzt werden kann dieser Steuervorteil beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohnraums. Auch die FDP spricht in ihrem Parteiprogramm von einem Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer „für natürliche Personen“: Er soll bei 500.000 Euro liegen und anders als bei der Union wiederauffüllbar sein, „damit er bei einem Verkauf für einen neuen Erwerb wieder zur Verfügung steht“. Die AfD will die Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Immobilien zur Eigennutzung sogar ganz abschaffen und dafür die Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 20 Prozent für Nicht-Deutsche mit Sitz im Ausland anheben. Die Grünen wollen die Last ebenfalls neu verteilen. Ihre Devise lautet: Grunderwerbsteuer für große Wohnungsunternehmen erhöhen, für private Käufer senken. Linke und SPD wollen hingegen die sogenannten „Share Deals“ abschaffen, über die Investoren Steuern sparen können. Der Verkäufer gründet dazu eine Gesellschaft, in die er die Immobilie einbringt. Der Käufer erwirbt dann Anteile an der Gesellschaft (Share-Deal). Rechtlich kauft er also keine Immobilie, sondern Unternehmensanteile. Vermögenssteuer auf Immobilien – das steht in den Wahlprogrammen: Die Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer. Sie muss also selbst dann gezahlt werden, wenn aus dem Vermögen kein Gewinn gezogen wird – abzüglich der Schulden. Die Abgabe könnte auch Immobilienbesitzer treffen, die selbst in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus leben. Hat der Steuerzahler keine Barmittel oder Einnahmen in der Höhe der Steuer, muss er im WWW.SCANCONGROUP.EU
2 Zweifel verkaufen oder eine Hypothek aufnehmen. Zu den Befürwortern der Vermögenssteuer zählen die SPD, Grüne und Linke: Die SPD spricht sich für die Einführung einer Vermögensteuer auf sehr hohe Vermögen aus, ein Prozent davon möchte sie einziehen. Wie hoch dieses Vermögen konkret sein muss, erläutert sie dabei nicht. Deutlicher werden hingegen die Grünen: Sie fordern die Steuer für Vermögen ab zwei Millionen Euro und wollen dann wie die SPD 1 Prozent davon an den Fiskus abführen. Noch weiter gehen die Linken: Die Partei hat sich dafür ausgesprochen, Vermögen (abzüglich Schulden) oberhalb von 1 Million Euro mit 1 Prozent jährlich zu besteuern. Bis zu einem Nettovermögen von 50 Millionen steigt der Satz auf 5 Prozent an. Die Unionsparteien und die FDP lehnen eine Vermögensteuer hingegen ab. Im Programm von CDU/CSU heißt es dazu, die Steuer „wäre eine Wohlstandsbremse“. Auch die AfD hat sich gegen die Vermögenssteuer ausgesprochen, zusätzlich will sie auch die Erbschaftssteuer abschaffen. Klimaschutz bei Gebäuden – das streben die Parteien an: Gebäude verursachen in Deutschland etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen. Damit soll aber bis 2050 Schluss sein. Bis dahin strebt die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebereich an. Dafür ist aber eine deutliche Steigerung der aktuellen Sanierungsrate im Gebäudebestand notwendig. Die SPD hat sich zum Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2030 fünf Millionen Häuser über innovative Heiz- und Energiesysteme versorgt werden sollen. Gleichzeitig will die Partei um Spitzenkandidat Olaf Scholz gesetzlich regeln, dass Vermieter den CO2-Preis tragen. Staatlich fördern will sie Investitionen in Wärmenetze und Quartierskonzepte. Wenig überraschend wird das Thema Klima, Energie und Gebäude von den Grünen in ihrem Wahlprogramm umfassend behandelt. Sie haben unter anderem eine umfassende Klima-Sanierungsoffensive anvisiert. Die Kosten, die dabei entstehen, sollen nicht mehr hauptsächlich von Mietern getragen, sondern zwischen Vermietern, Mietern und dem Staat aufgeteilt werden. Dabei soll die maximal mögliche Kostenumlage für Mieter bei diesem Drittelmodell von heute 8 Prozent jährlich auf 1,5 Prozent der Kosten sinken. Zudem will die Partei die KfW-Förderprogramme weiterentwickeln, auch in Bezug auf die Verwendung nachhaltiger Baustoffe. CDU/CSU wollen den Einsatz von Holz und Recyclingmaterial fördern sowie die Steuerförderung der Gebäudesanierung ausweiten. Die Linke hat sich ebenfalls zum Ziel gesetzt, energetische Sanierungen zu fördern und die Quote zu verdreifachen. Die Modernisierungsumlage wollen sie im Zuge dessen abschaffen. Sie diene der Mietsteigerung – nicht dem Klimaschutz, heißt es. Jeder Neubau soll einen Passivhaus- Standard erfüllen. Die FDP macht hingegen keine konkreten Versprechungen beim Thema „Klimaschutz von Gebäuden“. Allerdings will die Partei die Energiewende „stärker innovativ, technologieoffen, international und als Gesamtsystem denken“. Dabei würde es nicht nur um Strom, sondern etwa auch um Wärme und Kälte für Gebäude gehen. Die AfD lehnt im Gegensatz zu den anderen Parteien einen Klimaschutzplan grundsätzlich ab und will die Energieeinsparverordnung streichen. Diese Lösungen gibt es zum Neubau von Wohnraum: Bezahlbarer Wohnraum ist zu einem der wichtigsten Themen in der deutschen Politik geworden. Da dieser in einigen Städten kaum noch zu finden ist, braucht es vor allem eins: mehr Bauaktivitäten. CDU/CSU wollen daher Baugenehmigungsverfahren beschleunigen: Kommunen sollen über eine Novelle des Baulandmobilisierungsgesetzes neues Bauland flexibler ausweisen können. Außerdem sollen verlängerte Abschreibungsmöglichkeiten und Investitionsanreize dafür sorgen, dass bis 2025 mehr als 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen. Die SPD hat sich auf die Fahne geschrieben, besonders den sozialen Wohnungsbau ankurbeln zu wollen und dafür auch öffentliche und private Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Bauwirtschaft und Gewerkschaften an einen Tisch zu bringen. Spekulation mit Wohnraum, Grund und Boden will die SPD eindämmen. Die Bodenpolitik soll künftig am Gemeinwohl orientiert sein. Dazu sei das Vorkaufsrecht bei Grundstücken für Kommunen zu fairen Preisen wichtig, damit Spekulationen mit Grund und Boden gestoppt werden könnten. Die Grünen wollen ebenfalls deutlich mehr Geld ausgeben für den sozialen Wohnungsbau. Mit einer Wohngemeinnützigkeit wollen die Grünen bis 2031 für eine Million zusätzliche Mietwohnungen mit dauerhafter Sozialbindung sorgen. Zudem will die Partei Kommunen WWW.SCANCONGROUP.EU
3 ermöglichen, mehr sozialen Wohnungsbau in Bebauungsplänen festsetzen zu können. Die Linke will jährlich 15 Milliarden Euro in den Wohnungsbau investieren und fordert mindestens 250.000 zusätzliche Sozialwohnungen pro Jahr. Langfristig will die Partei eine gemeinnützige Wohnungswirtschaft aufbauen: Wohnungen in öffentliches Eigentum umwandeln, sozialen Wohnungsbau fördern und die Immobilienwirtschaft gemeinnützig machen. Um Investitionen in den Wohnungsbau zu fördern, plant die FDP hingegen die lineare Abschreibung beim Wohnungsbau von 2 auf 3 Prozent zu erhöhen. Baugenehmigungsverfahren sollen zusätzlich beschleunigt werden, indem etwa auch die Anträge digital eingereicht werden können. Der Wohnungsneubau soll, wenn es nach der AfD geht, vereinfacht werden durch ein einheitliches Baurecht und weniger Standards und Vorgaben. Mietpreisbremse, das wollen die Parteien: Die Mietpreisbremse soll Mieter vor überhöhten Mieten schützen und den Anstieg der Mieten dämpfen. Sie ist ein Bundesgesetz und die Miete darf demnach höchstens 10 Prozent über dem Mietspiegel beziehungsweise der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Verstößt ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse, kann der Mieter den Aufpreis zurückfordern. Das Gesetz ist allerdings umstritten: Während es einigen Parteien nicht weit genug geht und sie eine Ausweitung der Mieterrechte (beziehungsweise eines Mietendeckels wie einst in Berlin) fordern, wollen andere die Mietpreisbremse komplett abschaffen. CDU/CSU lehnen einen Mietendeckel strikt ab. Das heißt, eine Mietobergrenze, einen Mietenstopp oder gar eine Mietsenkung auf Landesebene soll es mit den Unionsparteien nicht geben. Die SPD will die Mietpreisbremse entfristen und Schlupflöcher schließen. Das Instrument des qualifizierten Mietspiegels soll dafür bundesweit nach einheitlichen Kriterien ausgestaltet und in seiner Bedeutung gestärkt werden. In angespannten Wohnlagen sollen Mieten für eine bestimmte Zeit nur im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden können. Auch die Grünen wollen die Mietpreisbremse entfristen und nachschärfen. Zusätzlich soll ein Bundesgesetz Mietobergrenzen im Bestand ermöglichen. Die Linke geht noch einen Schritt weiter und will den Mietendeckel im gesamten Bundesgebiet möglich machen. Das Ziel: Explosion der Mieten nicht nur bremsen, sondern beenden und rückgängig machen. Besonders hohe Mieten müssten abgesenkt werden. Die FDP schlägt hingegen eine konträre Richtung ein. Die Liberalen wollen die Mietpreisbremse abschaffen und einen bundesweiten Mietendeckel verhindern. Dem Weg der FDP schließt sich auch die AfD an. Einkommensschwache Haushalte will die Partei durch Wohngeld unterstützen. 01.09.2021 Mit dem bundesweiten Mietendeckel dreht die Linke die Zeit um 40 Jahre zurück Eine Berliner Mieter-Initiative kämpft für ein radikales Ziel: Sie will Deutschlands größte Wohnkonzerne enteignen. Weil Wohnen ein Grundrecht sei, aber immer teurer wird. Es fehlen noch rund 50.000 Unterschriften. Der Endspurt fällt mitten im Wahlkampf. Das Scheitern des Berliner Mietendeckels stoppt die Linkspartei nicht: Im Wahlkampf stellt sie ein Konzept für eine solche Regelung auf Bundesebene vor. Diese würde Deutschland in drei Kategorien unterteilen. Und neben Mietsenkungen wohl auch ungewollte Effekte haben. Der Zeitpunkt der Vorstellung ist kein Zufall: Weniger als einen Monat vor der Bundestagswahl hat die Linke einen bundesweiten Mietendeckel vorgestellt. Derzeit verharrt die Partei bei sieben Prozent. Aus Sicht der Parteistrategen liegt das vor allem daran, dass nicht zu den Wählern durchdringt, welche politischen Veränderungen gemeinsam mit SPD und Grünen möglich wären. Mit der Vorstellung der Konzeptstudie, die gemeinsam mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Auftrag gegeben wurde, legen die Genossen allerdings einen Vorschlag auf dem Tisch, zu dem sich Grüne und SPD werden verhalten müssen. Zumal das Thema Wohnen viele Menschen umtreibt. Das Scheitern des Berliner Mietendeckels im vergangenen April hat die Linke keineswegs von ihrem Vorhaben abgebracht, massiv in den Wohnungsmarkt einzugreifen. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verweist in seiner Begründung auf die bundespolitische Regelungskompetenz“, sagte die wohnungspolitische Sprecherin Caren Lay bei der Vorstellung. „Wir sehen das als einen klaren Auftrag, eine gesetzliche Grundlage für einen bundesweiten Mietendeckel zu schaffen.“ Dieser müsse in seiner Ausgestaltung „regional sehr unterschiedlich und differenziert WWW.SCANCONGROUP.EU
4 sein“. Wie das gehen soll, beschreiben der Stadtsoziologie Andrej Holm und Benjamin Raabe, Fachanwalt für Mietrecht, auf 140 Seiten. Mit ihrem Mietendeckel-Vorschlag würde das deutsche Mietrecht in zwei entscheidenden Punkten auf eine neue Grundlage gestellt. Der eine Teil betrifft die Berechnungsweise der Mietspiegel; der zweite Teil die Anwendungsgebiete für eine neue Regulierung. Erstmals würde das deutsche Mietrecht in verschiedenen Städten unterschiedlich angewandt. Linke plant mit drei Marktkategorien! Bisher gelten die Mietregeln pauschal in ganz Deutschland, in Garmisch-Partenkirchen genauso wie in Berlin-Kreuzberg. Die Länder können lediglich Gebiete zu „angespannten Wohnungsmärkten“ erklären und dort die Mietpreisbremse anwenden sowie niedrigere Kappungsgrenzen durchsetzen. Das System hat sich aber als äußerst fehleranfällig erwiesen. Die Länder müssen immer wieder per Verordnung die betreffenden Gebiete festlegen, wenn sie strengere Regeln durchsetzen möchten. Dabei kam es in den vergangenen Jahren zu Fehlern und Ungenauigkeiten. Das hatte zur Folge, dass häufig die Mietpreisbremse plötzlich ungültig war und aus der Sicht von Hunderttausenden Mietern nichts gebracht hat. „Ein Vergleich der Mietsteigerungen der Marktmieten in den Städten mit und ohne Mietpreisbremse (jeweils in den drei Jahren vor und nach der Einführung der Mietpreisbremse) zeigt, dass die Mieten seit 2015 in den Mietpreisbremsen-Städten noch schneller gestiegen sind als in den Jahren vor der Einführung“, heißt es in der Studie. In dem Gutachten werden nun drei Marktkategorien vorgeschlagen: „Ausgeglichene“ sowie „angespannte“ Wohnungsmärkte und Wohnungsnotgebiete. Von den 42 untersuchten Städten zählen für die Studienautoren etwa Dortmund, Bochum und Chemnitz zu den „ausgeglichenen“ Märkten: Hier würde die bisherige Kappungsgrenze von 20 Prozent gelten, Neuvertragsmieten dürften 20 Prozent über dem Preisspiegel liegen. Zu „angespannten“ Märkten werden unter anderem Düsseldorf, Leipzig und Münster gezählt. Hier sollen Vermieter die Miete in laufenden Verträgen nur im Rahmen der Inflationsrate und bis 15 Prozent oberhalb des Preisspiegels erhöhen dürfen. Bei Neuvermietung liegt der Deckel zehn Prozent oberhalb des Preisspiegels. Städte mit Wohnungsnotlage indes wären beispielsweise Berlin, Frankfurt/Main, Köln, aber auch Osnabrück. Hier wären keine Mieterhöhungen in laufenden Vertragsverhältnissen möglich. Bei Neuabschlüssen dürfte es keinen Aufschlag geben – also auch nicht bis zehn Prozent oberhalb der Vergleichsmiete so wie jetzt beim Mietendeckel. Es sei zu erwarten, dass ein solcher Mietendeckel am Bundesverfassungsgericht verhandelt werden würde, sagte Studienautor Raabe. „Natürlich können wir nicht sagen, wir sind uns sicher, dass es in Karlsruhe hält.“ Aber er halte die Wahrscheinlichkeit für groß. Die Mietregeln anhand der lokalen Marktlage sollen das Gesetz verfassungssicher machen. Denn die Richter in Karlsruhe müssten prüfen, ob der linke bundesweite Mietendeckel der Wirtschaftslage gemäß „angemessen“ wäre. Rückkehr zum Modell von 1982 vorgesehen! Der zweite große Änderungspunkt dreht die Zeit zurück in die Bundesrepublik im Jahr 1982. Damals flossen sämtliche Mieten in die Berechnung der Mietspiegel mit ein – auch solche aus langjährigen Mietverhältnissen. Das hatte eine stark dämpfende Wirkung. Heute werden im Mietspiegel nur Vertragsabschlüsse aus den jeweils vergangenen sechs Jahren berücksichtigt. Schnell steigende Marktmieten ziehen damit auch die Mietspiegel immer schneller nach oben – es entsteht ein sich selbst verstärkender Effekt. Die Studienautoren Holm und Raabe schlagen nun vor, zum alten Modell zurückzukehren. In ihrem Papier sprechen sie von einer „echten Durchschnittsmiete“. Das hätte eine Folgewirkung, die Immobilienwirtschaft und Vermieterverbände hart treffen würde: Die Mieten in vergleichsweise teuren Verträgen, die in den vergangenen Jahren abgeschlossen wurden, müssten wohl abgesenkt werden. Es wäre ein Berliner Mietendeckel 2.0. Zumal in Städten mit Wohnungsnotlagen die höchste zulässige Miete auch nicht wie in anderen Regionen bei maximal 20 Prozent über der Durchschnittsmiete läge – hier würde eine „leistbare Miete“ als Referenz gelten. Diese errechne sich aus dem mittleren Haushaltseinkommen und der mittleren Wohnfläche in einer Gemeinde, erklärten die Autoren. Es gehe schließlich darum, dass mehr Menschen weniger als ein Drittel ihres Nettohaushaltseinkommens für ihre Miete ausgäben. Michael Voigtländer, Immobilienexperte beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln, WWW.SCANCONGROUP.EU
5 warnt vor unerwünschten Nebenwirkungen. „Wie in Berlin wird es einen deutlichen Einbruch der Wohnungsangebote geben.“ In Onlineportalen ging die Zahl der inserierten Wohnungen drastisch zurück. „In Berlin wurde letztlich abgewartet“, so Voigtländer. Viele Vermieter – das ist inzwischen bekannt – spekulierten darauf, dass der Mietendeckel in Karlsruhe gekippt werden würde. Andere vermieteten unter dem Radar, über private Netzwerke. Das ist wohl der kurzen Geschichte des Berliner Deckels zuzuschreiben. Berliner Mietendeckel gekippt – viele müssen nachzahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel gekippt. Er ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Vermieter dürfen das Geld für die dadurch gesenkten Mieten nun nachträglich einfordern. Doch das macht nicht jeder. Träte der von der Linken konzipierte bundesweite Deckel in Kraft, würde Voigtländer auf lange Sicht einen Effekt erwarten, der wohl von der Partei kaum beabsichtigt sein dürfte: „Bei einem Bundesgesetz ist zu erwarten, dass schneller an Selbstnutzer verkauft wird – sofern dies möglich ist.“ Den weitreichendsten Effekt sähe er in Sachen Instandsetzung und Modernisierung. Dies lege eine Befragung in Berlin nahe: Knapp 60 Prozent der Vermieter gaben demnach an, dass die Bereitschaft zu großen Investitionen stark vermindert sei. „Energetische Modernisierungen oder Umbau zu altengerechten Wohnungen wird so kaum möglich sein.“ Dass der nun vorgestellte Mietendeckel das Problem des Wohnungsmangels nicht lösen würde, hat auch die Linke erkannt. „Selbstverständlich ist ein bundesweiter Mietendeckel nur ein Element“, sagte Linke-Politikerin Lay. Es brauche darüber hinaus Wohnungsbauprogramme sowie einen Neustart im sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau. Bezahlbare Mieten sind bei dieser Bundestagswahl ein besonders brisantes Thema. Doch selbst im Falle eines – unwahrscheinlichen – Linksbündnisses, wäre es fraglich, ob SPD und Grüne das Konzept so mittragen würden. Bei den Sozialdemokraten gab es direkt nach dem Mietendeckel-Urteil Sympathien für ein bundesweites Modell. Doch die juristische Berlin Niederlage scheint sie abgeschreckt zu haben. Im SPD- Wahlprogramm ist von einem „zeitlich befristeten Mietenmoratorium“ in „angespannten Wohnlagen“ die Rede. Lediglich ein Steigerungsstopp – nicht aber eine Absenkung – ist also vorgesehen. Die Grünen formulieren nur allgemein, dass ein bundesweites Regulierungsinstrument gebraucht werde, um „Mietobergrenzen im Bestand“ zu ermöglichen. 01.09.2021 Finanzierer verzeichnen wachsendes Neugeschäft Die Stimmung unter den deutschen Immobilienfinanzierern ist im dritten Quartal 2021 erneut angestiegen und erreicht nun 1,61 Zähler (+2,63 Punkte). Damit hat sich der Wert fünf Quartale in Folge verbessert. Getrieben wird die Verbesserung unter anderem vom Neugeschäft. Fast zwei Drittel WWW.SCANCONGROUP.EU
6 der Befragten – 61,3 Prozent (+18pp) – geben an, dass das Neugeschäft wächst. Zur Verbesserung des Wertes trägt auch bei, dass nur noch wenige Marktteilnehmer (12,9 Prozent; -9,7 pp) die Finanzierungsbedingungen als restriktiv einschätzt. Weiterhin wirkt sich positiv aus, dass der Anteil kleiner Finanzierungen – unterhalb von 10 Mio. Euro – auf 22,6 Prozent (-7,4 pp) abnimmt. Prof. Dr. Steffen Sebastian, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung an der IREBS und wissenschaftlicher Berater des BF.Quartalsbarometers, kommentiert: „Der erneute, leichte Anstieg des BF.Quartalsbarometers ist vor dem Hintergrund des massiven Einbruchs im März 2020 zu sehen. Seitdem erholt sich die Stimmung langsam Schritt für Schritt. Im Vergleich zum noch vom Lockdown geprägten ersten Halbjahr 2021 sind sowohl Sentiment als auch Marktaktivität mittlerweile deutlich gestiegen. Es wird wieder mehr finanziert und das Neugeschäft springt an. Auch das bestehende Kreditbuch macht keine allzu großen Probleme. Das zeigt sich nicht zuletzt darin, dass die befürchtete NPL-Welle ausgeblieben ist.“ Manuel Köppel, CFO der BF.direkt AG, schränkt ein: „Es ist dennoch unübersehbar, dass die Auswirkungen der Pandemie auf den Finanzierungsmarkt noch prägen. Sie zeigen sich vor allem in einem nach wie vor selektiven Vorgehen der Finanzierer und in einer großen Zurückhaltung bei den Nutzungsarten Hotel und Non-Food-Einzelhandel.“ Margen weiterhin auf hohem Niveau! Für die Finanzierer ist die Entwicklung der Margen auf den ersten Blick sehr erfreulich. Diese sind während der Pandemie um rund 40 Basispunkte gestiegen und verharren im Q3 2021 auf diesem hohen Niveau. Bei der Bestandsfinanzierung betragen die Margen aktuell 158,4 (+0,9 bp), bei Projektentwicklungen 237 Basispunkte (-2 bp). Manuel Köppel dazu: „Wir beobachten vor allem bei der Finanzierung von Projektentwicklungen viel Bewegung. Auf der Suche nach Rendite fließt viel Kapital, auch aus dem Nichtbankensektor, in dieses Finanzierungssegment. Ob die Stabilität der Margen längerfristig gehalten werden kann, bleibt also zu beobachten.“ Während sich Loan-to-Values (LTV) und Loan-to-Costs (LTC) in den vergangenen Quartalen uneinheitlich bewegten, sanken beide Werte im dritten Quartal 2021 leicht. Der LTV bei Finanzierungen von Bestandsobjekten fiel auf 67,1 Prozent (-0,5 pp), der LTC von Projektentwicklungsfinanzierungen auf 71,3 Prozent (-1,8 pp). Green Loans gewinnen stark an Bedeutung. Im Rahmen der Zusatzfrage wurden die Finanzierungsexperten zu Green Loans befragt. Alle Teilnehmer sind der Meinung, dass diese Form der Kreditvergabe stark an Bedeutung gewinnen wird bzw. schon heute eine große Wichtigkeit besitzt. Einige Teilnehmer attestieren den Green Loans sogar eine überragende Bedeutung. Als Hauptgründe dafür werden der öffentliche Druck durch den Klimawandel und vor allem politische Regelungen auf EU-Ebene genannt. Green Loans werden teilweise von Kunden bereits aktiv nachgefragt, insbesondere von institutionellen Investoren. Prof. Dr. Steffen Sebastian dazu: „Die Finanzierer können sich dem Megatrend ESG nicht entziehen. Ein Teil der Befragten geht davon aus, dass nicht-grüne Objekte mittel- bis langfristig gar nicht mehr finanziert werden. Des Weiteren wird Transaktionsfähigkeit von Immobilien immer mehr von ihrem „grünen“ Status abhängen. Die Finanzierer reagieren darauf. Ein Teil bietet bereits grüne Finanzierungen an, viele Institute bereiten derzeit vergleichbare Produkte vor.“ Die BF.direkt AG, Spezialist für die Finanzierung von Immobilienprojekten, veröffentlicht vierteljährlich das BF.Quartalsbarometer, das durch die bulwiengesa AG erarbeitet wird. Der Index gibt die Stimmung und das Geschäftsklima der Immobilienfinanzierer in Deutschland umfassend wieder. Der Quartalsbarometerwert wird aus verschiedenen Einzelwerten errechnet. Zur Methodik: Zur Ermittlung des BF.Quartalsbarometers wurden insgesamt rund 100 Experten befragt, die größtenteils direkt mit der Vergabe von Krediten an Immobilienunternehmen betraut sind. Das Panel besteht aus Vertretern unterschiedlicher Banken und anderen Finanzierern. Der Wert des BF.Quartalsbarometers setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen des Fragebogens zusammen. Zu den analysierten Komponenten gehören die Einschätzung zur Veränderung der Finanzierungsbedingungen, der Entwicklung des Neugeschäfts, der Höhe der gewährten Kredittranchen, der Risikobereitschaft der Finanzierung nach Assetklassen, der Höhe der LTV-/LTC- Werte, der Entwicklung der Margen, der Bedeutung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten und der Entwicklung der Liquiditätskosten. WWW.SCANCONGROUP.EU
7 01.09.2021 FREO erwirkt Baugenehmigung für Entwicklungsgrundstück in Berlin-Mitte Die FREO Group (FREO), ein europaweit agierender Investmentmanager und Projektentwickler, hat die Baugenehmigung für sein Entwicklungsgrundstück in der Seydelstraße 14 in Berlin-Mitte erhalten. Freo hatte die Liegenschaft im Rahmen einer Off-Market-Transkation im August 2020 erworben und den Bauantrag im Februar 2021 eingereicht. Die Bauarbeiten für das ca. 1.100 Quadratmeter große Areal sollen im Herbst dieses Jahres beginnen. Auf dem Grundstück ist ein siebengeschossiger Büroneubau mit Dachterrasse geplant, der nach Fertigstellung über ca. 2.800 Quadratmeter BGF, 14 PKW-Stellplätzen und 40 Fahrradstellplätzen in der Tiefgarage verfügen soll. Mit Tchoban Voss Architekten ist eines der führenden Architektenbüros mit dem Entwurf des Gebäudes beauftragt worden. Zudem wird eine DGNB-Platin-Zertifizierung angestrebt. Matthias Luecker, CEO der FREO Group, kommentiert: „Nachdem wir das Potenzial des Standorts hinsichtlich des Baus eines hochwertigen und nachhaltigen Bürogebäudes optimiert haben, freuen wir uns sehr, jetzt die nächsten Schritte auf dem Weg zur Umsetzung des Projekts zu gehen. Trotz der Herausforderungen durch die Pandemie, die immer noch auf allen Märkten spürbar sind, halten wir Berlin weiterhin für einen der attraktivsten Investmentstandorte, der neben der Hauptstadtfunktion auch zukünftig für führende globale Unternehmen sowie einige der interessantesten europäischen Start-ups hohe Bedeutung haben wird.“ Der geplante Neubau befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Spittelmarkt und der gleichnamigen U-Bahn-Station der Linie U2 sowie zur Axel-Springer-Zentrale in einem gemischtgenutzten Gebiet. Der Gendarmenmarkt, das Humboldtforum mit dem Neubau des Berliner Schlosses und die Museumsinsel befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Projekt. 01.09.2021 Deka kauft 90.000 m² Logistikfläche bei Berlin Deka Immobilien hat das Logistikzentrum An der Anhalter Bahn 6 im Güterverkehrszentrum Großbeeren bei Berlin erworben. Dieses wurde zwischen 2015 und 2017 errichtet und umfasst rd. 91.500 m² vermietbare Fläche sowie 1.000 Parkplätze. Die Anlage ist vollständig an den britischen Online-Modehändler Asos vermietet. Verkäufer ist Invesco Real Estate, das den Komplex 2018 vom Entwickler Alcaro erworben hatte. Deka realisiert den Ankauf für den Offenen Immobilienfonds "Deka- ImmobilienMetropolen". 01.09.2021 Vonovia-Chef kämpferisch zum Enteignungs-Volksentscheid in Berlin "Selbst wenn das Votum entsprechend ausfällt, sind die Wohnungen ja noch nicht automatisch enteignet" Der Vorstandschef des Immobilienkonzerns Vonovia, Rolf Buch, gibt sich kurz vor dem WWW.SCANCONGROUP.EU
8 Volksentscheid in Berlin über eine mögliche Enteignung kämpferisch. "Selbst wenn das Votum entsprechend ausfällt, sind die Wohnungen ja noch nicht automatisch enteignet", sagt Buch der Wochenzeitung DIE ZEIT und ZEIT ONLINE. Dann beginne erst einmal ein Gesetzgebungsverfahren. "Der Volksentscheid ist eher als Weckruf zu verstehen, etwas grundsätzlich zu ändern", sagt er. Die Argumente der Initiative hinter der Enteignungskampagne weist Buch zurück. Sie mache Stimmung und ignoriere, dass der gesetzliche Mieterschutz auch in Berlin gelte. "Das Risiko, die Wohnung, in der man lebt, zu verlieren, ist objektiv kaum gegeben. Und dass die Mieten bei bestehenden Verträgen steigen, ist eher ein gefühltes Problem", sagt der Manager. Zugleich beruhigte er alle Vonovia-Kunden: "Unsere Mieter brauchen keine Angst zu haben." Am 26. September entscheiden die Berlinerinnen und Berliner über die Forderung der Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen", alle Wohnungsbestände von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zu vergesellschaften. Davon wäre Vonovia gleich doppelt betroffen, weil es seinen bisherigen Konkurrenten Deutsche Wohnen derzeit übernehmen will. Zweimal ist Vonovia bereits mit diesem Vorhaben gescheitert, zuletzt im Juli. Einen Rücktritt im Fall einer erneuten Niederlage schloss Vorstandschef Buch aus: "Das steht nicht zur Diskussion." 01.09.2021 BGH Urteil - Wohnen in Teileigentumseinheit kann zulässig sein In Teileigentumseinheiten ist Wohnen normalerweise nicht erlaubt – manchmal aber doch! Das Wohnen in einer Teileigentumseinheit kann jedenfalls dann zulässig ein, wenn die Einheit räumlich abgrenzbar ist, keine einschränkende Zweckbestimmung hat und alle übrigen Einheiten in der Anlage dem Wohnen dienen. Hintergrund: Teileigentümer ersetzt Scheune durch Wohnhaus. Eine Wohnungseigentumsanlage bestand bei der Teilung im Jahr 1973 aus einem Gebäude mit acht Wohneinheiten sowie einer fensterlosen Scheune. Diese war als Teileigentumseinheit gebucht und ist in der Teilungserklärung als „Lagerraum“ bezeichnet. Laut Teilungserklärung sollten beide Gebäude hinsichtlich Nutzung, Kostenverteilung, Instandhaltung und Instandsetzung getrennt behandelt werden. Der Teileigentümer der Scheune sollte zu beliebigen baulichen Veränderungen berechtigt sein. Im Jahr 2013 riss der Teileigentümer die Scheune ab und errichtete an deren Stelle ein Einfamilienhaus. Auf Antrag des Teileigentümers änderte das Grundbuchamt danach die Buchungsart des Sondereigentums von Teileigentum in Wohnungseigentum. Die Wohnungs- eigentümergemeinschaft verlangt nun von dem Teileigentümer, die Nutzung des neu errichteten Gebäudes als Wohnraum zu unterlassen. Vor Amts- und Landgericht hatte die Klage Erfolg. Das Landgericht meinte, die Bezeichnung als Teileigentum widerspreche einer Wohnnutzung. Eine solche sei auch nicht ausnahmsweise zulässig, weil eine Nutzung zu Wohnzwecken bei typisierender Betrachtung mehr störe als die in der Teilungserklärung genannte Nutzung als Lager. Entscheidung: Zweckwidrige Nutzung im Einzelfall zulässig! Der BGH hält die Nutzung als Wohnung anders als das Landgericht für zulässig und weist die Klage ab. Sondereigentümer kann nicht allein Teil- in Wohnungseigentum umwandeln! Nach wie vor handelt es sich bei der betreffenden Einheit um Teileigentum. Hieran hat die erklärte Nutzungsänderung nichts geändert, denn ein Sondereigentümer kann ohne Mitwirkung der übrigen Eigentümer sein Teileigentum nicht in Wohnungseigentum umwandeln. Ein Änderungsvorbehalt, der dies ermöglichen würde, ist in der Gemeinschaftsordnung nicht vorhanden. Zweckwidrige Nutzung kann ausnahmsweise zulässig sein! Im Ausgangspunkt liegt eine zweckwidrige Nutzung vor. Eine als Teileigentum ausgewiesene Einheit darf grundsätzlich nicht zu Wohnzwecken genutzt werden; umgekehrt darf eine als Wohnungseigentum ausgewiesene Einheit grundsätzlich nicht zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden. Die Wohnnutzung der Teileigentumseinheit ist aber ausnahmsweise deshalb zulässig, weil sie nicht mehr stört als die zulässige Nutzung des Teileigentums. Ausgangspunkt bei der Prüfung, ob die tatsächliche Nutzung bei typisierender Betrachtung mehr stört als die in der Gemeinschaftsordnung vorgesehene, ist, welche Nutzung der Einheit nach der Gemeinschaftsordnung zulässig ist. Hier ist die Einheit in der Teilungserklärung zwar als „Lager“ bezeichnet, eine solche Bezeichnung gibt im Zweifel aber keine WWW.SCANCONGROUP.EU
9 Einschränkung der zulässigen Nutzung vor. Gegen eine Einschränkung spricht auch die Befugnis des Teileigentümers zu beliebigen baulichen Veränderungen. Somit ist in der Einheit jede Nutzung möglich, die in einer Teileigentumseinheit zulässigerweise ausgeübt werden kann. Bei der Vergleichsbetrachtung, ob die Nutzung der Einheit als Wohnung mehr stört als die nach der Teilungserklärung vorgesehene, ist daher nicht nur von einem Lagerraum auszugehen. Vielmehr sind alle gewerblichen Nutzungen einzubeziehen, zu denen sich die Einheit eignet und nach der Teilungserklärung ausgebaut werden darf. Wohnnutzung stört nicht grundsätzlich mehr! Eine Wohnnutzung ist im Vergleich zu einer gewerblichen Nutzung bei typisierender Betrachtung nicht regelmäßig als störender anzusehen, sondern es kommt auf die Verhältnisse in der konkreten Anlage an. Befindet sich eine Teileigentumseinheit in einem nur beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienenden Gebäude, stört eine Wohnnutzung typischerweise mehr als die vorgesehene Nutzung. (Hierzu siehe BGH: Wohnen im Geschäftshaus ist unzulässig) Wenn eine Anlage aber – wie hier – sonst nur aus Wohnungen besteht, kann es sich anders verhalten. Eine Wohnnutzung ist nicht von vornherein die intensivste Form, eine Sondereigentumseinheit zu gebrauchen. So muss die Nutzung einer Teileigentumseinheit nicht auf die üblichen Geschäfts- oder Bürozeiten beschränkt sein, wie etwa bei einer Gaststätte, einem Sportstudio, einem SB-Waschsalon oder einem Co-Working-Space. Auch werden Publikumsverkehr und Geruchs- und Lärmimmissionen bei einigen zulässigen Nutzungen nicht geringer sein als bei einer Wohnnutzung. Eine Wohnnutzung wäre im Vergleich mit solch zulässigen Nutzungen und den hiermit üblicherweise verbundenen Beeinträchtigungen für die übrigen Wohnungseigentümer bei typisierender Betrachtungsweise nicht als störender anzusehen, wenn man die gewöhnlicherweise zu erwartenden Lärm- und Geruchsimmissionen, die Besucherfrequenz und die Nutzungszeiten berücksichtigt. Eine Wohnnutzung würde auch nicht zu höheren Kosten für die Gemeinschaft führen, weil die Gebäude laut Teilungserklärung insoweit getrennt behandelt werden sollen. Und schließlich können Unzuträglichkeiten aus einer gemischten Nutzung der Anlage nicht auftreten, weil es sich bei allen anderen Einheiten bereits um Wohnungen handelt. Danach ist die Nutzung einer Teileigentumseinheit zu Wohnzwecken bei typisierender Betrachtungsweise jedenfalls dann nicht störender als die vorgesehene Nutzung und deshalb zulässig, wenn es wie hier an einer einschränkenden Zweckbestimmung für das Teileigentum fehlt, die Teileigentumseinheit in einem separaten Gebäude (mit getrennter Kostenregelung) gelegen ist und auch die übrigen Sondereigentumseinheiten ausschließlich der Wohnnutzung dienen. (BGH, Urteil V ZR 284/19) 01.09.2021 DWS veräußert vollvermietete Gewerbeimmobilie südlich von Berlin Die DWS hat eine in Großbeeren, Am Lilograben 11, südlich von Berlin, gelegene Gewerbeimmobilie aus einem ihrer institutionellen Immobilienfonds an LaSalle Investment Management veräußert. Über den Verkaufspreis wurde Stillschweigen vereinbart. Das im Jahr 2013 von der DWS für einen ihrer Immobilienfonds für institutionelle Investoren angekaufte Objekt mit insgesamt rund 40.000 Quadratmetern Nutzfläche war in zwei Bauabschnitten in den Jahren 2013/2014 fertiggestellt worden und war zunächst als reine Logistikimmobilie ausgewiesen. Nach erfolgter Vermietung von zunächst rund 15.000 Quadratmetern im September 2020 hatte der Mieter, ein großer europäischer Automobilzulieferer, nach erfolgter Genehmigung von Bau- und Nutzungsänderungen im Frühjahr 2021 zwei weitere Hallen sowie zusätzliche Büroflächen über zusammen rund 25.000 Quadratmeter angemietet. Die Immobilie kann somit auch zur Produktion genutzt werden. Der Mietvertrag des gesamten Objektes läuft noch bis zum Jahr 2030. Die im Güterverkehrszentrum Großbeeren gelegene Immobilie verfügt über einen guten Anschluss an den ÖPNV, an die B101 nach Berlin sowie an das Autobahnkreuz Ludwigsfelde-Ost des Berliner Rings, die A10. Der Logistikstandort Großbeeren ist traditionell ein Logistik-Hotspot südlich von Berlin; es ist das umschlagsstärkste und somit ein sehr nachgefragtes Güterverkehrszentrum im Großraum Berlin und ist insbesondere für die WWW.SCANCONGROUP.EU
10 Versorgung der Metropolregion und für die Last-Mile-Zustellung nachgefragt. Ebenso fungiert der Standort als Bindeglied zwischen Deutschland und Osteuropa. 01.09.2021 Mietsenkungen im Kosmosviertel in Altglienicke Fast 600 Mietparteien im Berliner Kosmosviertel zahlen künftig weniger Miete, weil eine Modernisierungsumlage falsch abgerechnet wurde. Nach zwei Gerichtsentscheidungen hat die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft die betroffenen Mieterinnen und Mieter jetzt darüber informiert. Außerdem wird den Mietern die bisher zu viel bezahlte Modernisierungsumlage zurückerstattet. "Stadt und Land" hatte das Plattenbauviertel 2019 zurückgekauft und muss nun für den Schaden aufkommen, den der Vorbesitzer verursacht hat. Dies geht aus dem Kaufvertrag hervor, den rbb24 Recherche einsehen konnte. Warum "Stadt und Land" einen Vertrag unterzeichnete, der den Vorbesitzer von der Haftung freistellt, wollte das Unternehmen aus Gründen der vereinbarten Vertraulichkeit nicht beantworten. Die Initiative "Mieterprotest Kosmosviertel" kritisiert, dass die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft sehenden Auges ein hohes Risiko eingegangen sei. Denn lange vor dem Ankauf der Wohnungen im Jahr 2019 sei bekannt gewesen, dass es Probleme mit der Modernisierungsumlage gab. Auch der rbb hatte 2018 mehrfach darüber berichtet. 02.09.2021 Bima mietet 18.000 m² bei Becken und Haspa in Berlin Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) hat rd. 18.000 m² Büro- und Archivfläche sowie 60 Pkw-Stellplätze Am Borsigturm 130 in Berlin-Tegel gemietet. Nach Abschluss von Umbaumaßnahmen soll dort das Bundesarchiv einziehen. Der Mietvertrag läuft rd. 17 Jahre; als Makler war Avison Young tätig. Eigentümer des rd. 47.400 m² großen Grundstücks sind die Hamburger Entwickler Becken und Haspa PeB. Der Ankauf erfolgte im Dezember 2019. Verkäufer war Motorola Solutions Germany. Das nun voll vermietete Verwaltungs- und Produktionsgebäude befindet sich auf einem 25.400 m² großen Grundstücksteil. Zur weiteren Entwicklung des bislang unbebauten 22.000 m² großen Grundstücksteils erarbeite man mit dem Bezirk Reinickendorf zurzeit die planrechtlichen Grundlagen, teilen Becken und Haspa PeB mit. 02.09.2021 Pankow - Kulturbrauerei: BVV beschließt Sicherung, TLG bestreitet Verkaufsprozess Neues von der Kulturbrauerei: Die Bezirksverordneten beschlossen am Mittwoch nun offiziell, dass ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, um den „Kulturstandort“ zu sichern. Anlass ist wie berichtet der drohende Verkauf des Areals durch die Eigentümerin TLG Immobilien an einen Investor. Die Bezirkspolitik fürchtet, dass dadurch die Umwandlung in einen reinen Bürokomplex einsetzt. Die TLG selbst hält sich dazu weiterhin bedeckt. Auf eine Tagesspiegel-Anfrage hatte sie vor kurzem noch erklärt, sich nicht zu „potenziellen Transaktionen, die noch nicht zustande gekommen sind“, äußern zu wollen. Nun erklärte das Unternehmen: „Wir befinden uns derzeit nicht in einem Verkaufsprozess für die Kulturbrauerei.“ Man stehe „in gutem Austausch mit dem Bezirk, der Wirtschaftsförderung, der Denkmalpflege und den Mietern sowie dem Senat, auch im Hinblick auf eine zukünftige Fortführung des Nutzungsmixes in der Kulturbrauerei“. Nach übereinstimmenden Informationen mehrerer Quellen bietet die TLG gleichwohl weiterhin ein größeres Immobilienpaket inklusive der Kulturbrauerei zum Verkauf an. Ob das nun als „Verkaufsprozess“ zählt oder nicht, davon will man sich in der Lokalpolitik nicht benebeln lassen. Das Bezirksamt soll stattdessen „unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan fassen, mit dem die in mehreren Verträgen fixierte kulturelle Nutzung festgeschrieben wird und sich für den Eintrag dieser Nutzung in das Grundbuch einzusetzen“. Außerdem soll der Bezirk sich beim Land Berlin weiterhin dafür einsetzen, den Ankauf des Areals zu prüfen. Dies jedoch nur als letzte Option, da mit einem Preis von mehr als 150 Millionen Euro zu rechnen ist. WWW.SCANCONGROUP.EU
11 02.09.2021 CENTRUM kauft Grundstück in der Berliner Gutenbergstraße An der nördlichen Grenze des Berliner Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf konnte sich die CENTRUM Gruppe das Grundstück Gutenbergstraße 6 sichern. Die Liegenschaft mit einer Fläche von rd. 3.100 Quadratmeter befindet sich in dem der sogenannten Spreestadt Charlottenburg, einem Stadtquartier für Dienstleistung, Gewerbe und Wohnen auf dem ehemaligen Industrie- und Gewerbegelände vis-à-vis des Stadtbezirks Mitte. Mit dem Grundstücksankauf komplettiert das Unternehmen die Planungen für die Gutenbergstraße 8-10, wo der Bau von Bürogebäuden und frei finanziertem sowie gefördertem Wohnraum vorgesehen ist. Die gute Charlottenburger Lage in einem Dreieck zwischen TU Berlin, Mercedes Benz-Niederlassung und KPM Königliche Porzellanmanufaktur ist ein attraktiver Standort gleichermaßen für Arbeiten, Wohnen und Leben. Modern, nachhaltig, mobil! Es ist vorgesehen, dass sämtliche auf dem Areal entstehenden Gebäude nach den DGNB-Standards in Platin oder Gold zertifiziert werden. Weitere Elemente des Nachhaltigkeitskonzepts sind Photovoltaikanlagen und extensive Dachbegrünungen auf den Bürogebäuden sowie Elektromobilität. Zudem wir der Erhalt einer großen, auf dem Grundstück Gutenbergstraße 6 stehenden Buche von der CENTRUM gesichert. Hinzu kommt, dass nach Beendigung der Bauarbeiten der dann sanierte und gesicherte Uferstreifen zur öffentlichen Nutzung an den Bezirk gegeben wird. 02.09.2021 The Grounds startet Vertrieb für Reihenhäuser in Dallgow-Döberitz Die The Grounds Real Estate Development AG hat mit dem Vertrieb einer 1997 errichteten Reihenhaussiedlung „Am Reitplatz“ in Dallgow-Döberitz begonnen. Insgesamt stehen dort 28 großzügige Reihenhäuser zur Auswahl. Die Häuser sind größtenteils vermietet und können sowohl als Kapitalanlage als auch zur Selbstnutzung erworben werden. Die Häuser überzeugen mit lichtdurchfluteten Räumen, attraktiven Grundrissen und einem vielfältigen Flächenangebot. In den Reihenendhäusern stehen jeweils rund 143 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung, in den Reihenmittelhäusern sind es rund 135 Quadratmeter. Neben den Wohnräumen im Erdgeschoss und im Obergeschoss verfügen die Häuser über ein Kellergeschoss mit Hobbyraum und großzügigem Stauraum sowie über ein als Speicher ausgebautes Dachgeschoss. Die unmittelbare Nachbarschaft wird durch repräsentative Gutshöfe, Wald, Wiesen und Pferdekoppeln sowie eine Kita und einen öffentlichen Spielplatz geprägt und ist damit für Familien mit Kindern besonders attraktiv. „Dallgow- Döberitz grenzt westlich an Berlin und verbindet damit in bester Stadtrandlage die Vorteile einer großen Metropole mit jenen des Wohnens auf dem Land“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstand von The Grounds. „Zudem ist der Ort ein charakteristisches Beispiel für die wachsende Attraktivität vieler Umlandgemeinden, die angesichts des angespannten Berliner Wohnungsmarktes auch von Berlinerinnen und Berlinern immer häufiger für einen Umzug infrage kommen.“ Der im Grünen gelegene Ort mit etwa 10.000 Einwohnern verfügt über eine komfortable Verkehrsanbindung an die Hauptstadt, eine moderne Infrastruktur und bietet zudem einen hohen Freizeitwert mit vielen Sport- und Freizeitangeboten sowie Ausflugsmöglichkeiten. 02.09.2021 Becken und HASPA PeB vermieten Berliner Bürogebäude an die BImA Becken, Spezialist für die Entwicklung und Realisierung sowie das langjährige Asset- und Investment- Management von Gewerbe- und Wohnimmobilien und HASPA PeB, Experte für individuelle Finanzierungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen, haben ihr Berliner Objekt Am Borsigturm 130 langfristig für rund 17 Jahre an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vermietet. Als zentrales Immobilienunternehmen des Bundes stellt sie die ca. 18.000 Quadratmeter umfassenden Büro- und Archivflächen sowie die 60 zugehörigen PKW-Stellplätze nach Fertigstellung der erforderlichen Umbauten dem Bundesarchiv für die Unterbringung von Personal und Unterlagen der Abteilung für personenbezogene Auskünfte zum Ersten und Zweiten Weltkrieg zur Verfügung. Gemeinsam mit der HASPA PeB hat Becken im Dezember 2019 das rund 47.400 Quadratmeter WWW.SCANCONGROUP.EU
12 große Grundstück in der Straße Am Borsigturm 130 im Berliner Ortsteil Tegel erworben. Verkäufer ist die Motorola Solutions Germany GmbH. Olaf Drossert, Geschäftsführer der Becken Estates, sagt: „Wir freuen uns, dass wir den künftigen Mieter und Nutzer bereits kurz nach der Übernahme des Objektes sowohl von den hohen Ausstattungsmerkmalen als auch hinsichtlich der Lagequalitäten überzeugen konnten. Damit ist das Objekt vollständig vermietet.“ Harald Hempen, Geschäftsführer der HASPA PeB, fügt hinzu: „HASPA PeB und Becken verbindet eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir waren von Beginn an vom Potenzial des Areals überzeugt, was uns im Vermietungserfolg bestätigt.“ Etwa 25.400 Quadratmeter des Areals sind mit einem Verwaltungs- und einem Produktionsgebäude bebaut und bieten rund 18.800 Quadratmeter Nutzfläche. Becken und HASPA PeB erarbeiten mit dem Berliner Bezirk Reinickendorf die planrechtlichen Grundlagen zur weiteren Entwicklung des bislang unbebauten 22.000 Quadratmeter großen Grundstücksteils. „Das Grundstück überzeugt durch seine sehr gute Verkehrsinfrastruktur und die attraktive Anbindung an den lebendigen Stadtteil Tegel. Dieser ist ein beliebter Ortsteil zum Wohnen und ein begehrter Wirtschaftsstandort. Global tätige Unternehmen sind hier ansässig“, sagt Dominik Tenhumberg, Geschäftsführer der Becken Development GmbH. Die Umgebung um den Borsigturm wird seit Mitte der 1990er-Jahre nach einem städtebaulichen Konzept von Claudio Vasconi neu entwickelt. Seitdem entstanden ein Hotel, mehrere Bürogebäude und ein Gründerzentrum. Hauptattraktion des ehemaligen Borsig-Areals sind die im Jahre 1999 zu einer Einkaufspassage umgebauten alten Werkshallen. Als Makler war Avison Young aus Berlin tätig. 02.09.2021 Scotch & Soda eröffnet einen neuen Store in der Mall of Berlin Die niederländische Fashion-Marke Scotch & Soda eröffnet am Donnerstag, den 2. September 2021 einen ca. 215 qm großen Store im Erdgeschoss der Mall of Berlin in Berlin-Mitte. Scotch & Soda ist ein Label, das sich auf Herren-, Damen- und Kinderkleidung sowie Denim, Schuhe, Accessoires und WWW.SCANCONGROUP.EU
13 Düfte spezialisiert. Die Designs sind bekannt für ihren progressiven Stil und überraschende Details. Heute findet man Scotch & Soda Kollektionen weltweit in 233 unabhängigen Stores in Europa, Nordamerika, Asien, dem Nahen Osten, Afrika und Australien, sowie in 7.000 Shops in den größten Städten der Welt wie New York, London und Paris. Das Label feiert den freien Geist Amsterdams. Grenzenlos optimistisch und von der liberalen Einstellung seiner Heimatstadt inspiriert, setzt sich das Unternehmen für Individualität, Authentizität und die Kraft der Selbstentfaltung ein, um Einzigartiges zu schaffen – eine Haltung, die sich in den Designs widerspiegelt. In direkter Nähe zu weltbekannten Sehenswürdigkeiten wie Brandenburger Tor, Reichstag und Holocaust-Mahnmal bietet die Mall of Berlin einen einzigartig urbanen Mix aus Shopping, Gastronomie, Hotel, Entertainment, Büro und Wohnen. Das Shopping- und Erlebniscenter, das 2014 auf dem ehemaligen Areal des Großkaufhauses Wertheim eröffnet wurde, umfasst insgesamt ca. 76.000 Quadratmeter Retailfläche, ca. 12.000 Quadratmeter Hotelfläche und ca. 30.000 Quadratmeter Wohnfläche. Mit über 300 Shops, einem der größten Food-Courts Deutschlands sowie einem umfangreichen Veranstaltungsprogramm lockt die Mall of Berlin jedes Jahr rund 22 Millionen Besucher aus dem In- und Ausland an. 02.09.2021 Berlin: Amtsmissbrauch und Untreue von Grünen Bezirksbaustadtrat Schmidt Ein vom renommierten Strafrechtler Professor Dr. Gerson Trüg (Universität Freiburg) erstelltes unabhängiges Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Florian Schmidt, Bezirksstadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, im Zuge der Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Genossenschaft „Diese eG“ sein Amt missbraucht hat. Der Bezirksstadtrat hat zudem einen Vermögensverlust in Höhe von mindestens 270.000 Euro für den Bezirk verursacht. Das Gutachten war vom Verein zur Förderung von Wohneigentum in Berlin e. V. (VWB) in Auftrag gegeben worden. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hatte zwischen Mai und August 2019 für sechs Mietshäuser das Vorkaufsrecht zugunsten der damals gerade erst gegründeten „Diese eG“ ausgeübt. Florian Schmidt hatte sie praktisch im Alleingang und unter Missachtung zahlreicher Regeln umgesetzt. In diesem Zusammenhang hatte schon der Rechnungshof dem Baustadtrat pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen. Die finanzielle Grundlage der „Diese eG“ wurde demnach nicht ausreichend geprüft und rechtliche Vorgaben seien missachtet worden. Dem Land Berlin sind dadurch zeitweise Haftungsrisiken in Höhe von 27 Millionen Euro entstanden. „Professor Dr. Gerson Trüg zeigt, dass es unzulässig ist, wenn Bezirke das Vorkaufsrecht ausüben, ohne das überhaupt klar ist, ob die Finanzierung auf einer hinreichend soliden Grundlage steht“, sagt Jacopo Mingazzini, Vorstandsvorsitzender des Vereins VWB. „Trotz nachweislichem Amtsmissbrauch und Verstößen gegen geltendes Recht verteidigt die Regierungskoalition in Berlin nach wie vor Bezirksstadtrat Florian Schmidt. Dies ist vollkommen inakzeptabel, ebenso, dass offenbar keinerlei Ermittlungen stattgefunden haben‘‘, ergänzt Mingazzini. Professor Dr. Gerson Trüg hat für sein Gutachten die Strafanzeigen, die Erkenntnisse des Rechnungshofs und die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses geprüft und seine Einschätzung zur strafrechtlichen Relevanz der Handlungen gegeben. Wörtlich heißt es im Gutachten: „Demnach ist sowohl im Lichte der Risikogeschäfte als auch der Haushaltsuntreue von einer Untreuestrafbarkeit des Bezirksstadtrats Herrn Florian Schmidt auszugehen. Damit hat Bezirksstadtrat Herr Florian Schmidt auch einen Vermögensverlust großen Ausmaßes im Sinne des §§ 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2, 266 Abs. 2 StGB herbeigeführt. Daneben hat Herr Bezirksstadtrat Florian Schmidt auch seine Stellung als Amtsträger missbraucht im Sinne des §§ 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 4, 266 Abs. 2 StGB. Als Missbrauch bezeichnet man ein vorsätzlich rechtswidriges Handeln. Dies gilt jedenfalls für den vorliegenden Fall, in welchem zur Umsetzung eigener politischer Ziele Untreuehandlungen begangen wurden, die außerhalb des Bereichs des rechtlichen Dürfens lagen und damit zusätzlich einen Missbrauch der Befugnisse voraussetzen. Das Gutachten widerlegt auch sehr deutlich die Ergebnisse eines von der rot-rot- grünen Regierungskoalition eingesetzten Untersuchungsausschusses zur „Diese eG“. Der Untersuchungsausschuss hatte kürzlich seinen Abschlussbericht vorgelegt. In ihm stellt die WWW.SCANCONGROUP.EU
14 Regierungskoalition fest, dass kein großer Schaden im Rahmen der Vorkaufsgeschäfte entstanden sei und keine strafrechtlich relevanten Handlungen ersichtlich seien. Das Gutachten bestätigt jedoch die Ermittlungen des Rechnungshofs. Der Rechnungshof hatte ermittelt, dass ein Schaden in Höhe von bisher mindestens 270.000 Euro für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg angefallen sei. Selbst dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses ist zu entnehmen, dass der Schaden nur deshalb nicht weitaus größer ausgefallen ist, weil die Politik geltende Regeln zu Haushalt, Subventionen und Förderung gebeugt und mit Rückwirkung verändert hat. „Der Fall „Diese eG“ zeigt, dass in Berlin bei der Ausübung von Vorkaufsrechten aus politischen Motiven verbindliche Regeln untergraben wurden. Bei den Vorkommnissen spricht vieles dafür, dass die politisch Verantwortlichen vor allem den Bezirksstadtrat und die Regierungskoalition retten wollten“, so Mingazzini. 02.09.2021 PwC-Analyse: Vermietung von Wohnraum verliert an Attraktivität PwC-Analyse: Verstärkte Entkopplung der Miet- und Kaufpreise in Berlin als Resultat der Mietregulierung/ Mietendeckel bewirkte Absenkung des Mietniveaus - vor allem in guten bis sehr guten Wohnlagen/ einkommensschwache Wohnlagen profitierten weniger/ deutlich weniger Vermietungsangebote in Berlin. In jüngster Vergangenheit wurde versucht, den Mietpreisanstieg mit umfassenden staatlichen Regulierungen einzudämmen. In Berlin mündeten die Regulierungsbemühungen schließlich im Anfang 2020 in Kraft getretenen - und gut ein Jahr später vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten - Mietendeckel. Die Studie "Mietendeckel & Co. - Wirtschaftliche Auswirkungen von Mietregulierungen auf den Immobilienmarkt" der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland untersucht regulatorische Eingriffe, mit einem Schwerpunkt auf Berlin. "Neben der beabsichtigten Absenkung des Mietniveaus, wurden komplexe und langfristige wirtschaftliche Auswirkungen von regulatorischen Maßnahmen nicht ausreichend antizipiert und reflektiert", erklärt Harald Heim, Partner bei PwC Deutschland, die Kernergebnisse der Studie. Der Mietendeckel hat das Berliner Mietniveau abgesenkt. Jedoch profitieren von den Mietabsenkungen vorrangig überdurchschnittliche Einkommensschichten bzw. bessere Wohnlagen. Zugleich ging die Zahl der zur Vermietung angebotenen Wohnungen um fast 60 Prozent zurück, was den Wettbewerb für Wohnungssuchende erheblich verschärfte, insbesondere für Zuziehende und Familien mit wachsendem Wohnraumbedarf. Die PwC-Analyse unterscheidet direkte (z. B. Absenkung der Mietpreise nach Berliner Ortsteilen) sowie indirekte Auswirkungen (z. B. reduziertes Angebot, Miet- und Kaufpreise im Berliner Umland oder unterlassene energetische Modernisierung). Deutlich erschwerte Wohnungssuche in Berlin! Der Mietendeckel hat in Berlin das Mietniveau nach Angaben von ImmoScout24 um durchschnittlich 8 Prozent abgesenkt. Besonders deutlich zeichnete sich die Absenkung in einkommensstärkeren Stadtteilen ab. Einkommensschwächere Gegenden hingegen profitierten davon weniger. Dr. Harald Heim sagt: "Der Mietendeckel hat das sinnvolle sozialpolitische Ziel - bezahlbare Mieten vor allem für Einkommensschwächere - im Ergebnis verfehlt." Die Folge: Das Mietangebot an Bestandswohnungen (Baujahr vor 2014) ist zwischen September 2019 und September 2020 um fast 60 Prozent zurückgegangen, das Gesamtangebot an Mietwohnungen um 41,5 Prozent - verglichen mit einem Anstieg in den Top-6-Städten von durchschnittliche 35,3 Prozent. Mit durchschnittlich 140 Interessent:innen pro Inserat lag Berlin in 2020 deutlich über den anderen deutschen Großstädten. Auf Platz 2 folgte Köln mit 63 Interessent:innen pro Inserat. Entkoppelung von Kauf- und Mietpreisen machen Vermietungen oft unattraktiv! Gemäß des Monatsberichts der Bundesbank zum Februar 2021 liegt das Preisniveau für Wohnimmobilien 15-30% über dem durch demografische und wirtschaftliche Fundamentalfaktoren gerechtfertigten Niveau, u.a. durch die Differenz zwischen den Steigerungsraten für Miet- und Kaufpreise in Deutschland (in 2020 ca. 2% vs. 7%). Mit der Reduzierung der Mieten sowie Begrenzung des Mietwachstums durch den Berliner Mietendeckel und Kaufpreistreiber wie einem anhaltenden Nettozuzug, wurde diese Entwicklung in Berlin verstärkt. Als Resultat ist der Ankauf und die Vermietung von Wohnimmobilien oft wirtschaftlich nicht mehr tragbar WWW.SCANCONGROUP.EU
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