RS 10/2021 MARISK NOVELLE 2021 - WESENTLICHE NEUERUNGEN UND PRÄZISIERUNGEN IM THEMENBEREICH AUSLAGERUNGEN UND IHRE AUSWIRKUNGEN AUF ...
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RS 10/2021 MaRisk Novelle 2021 Wesentliche Neuerungen und Präzisierungen im Themenbereich Auslagerungen und ihre Auswirkungen auf IT-Auslagerungen August 2021
BaFin RS 10/2021 - Wesentliche Neuerungen („N“) und Präzisierungen („P“) betreffen den gesamten Auslagerungszyklus (1/2) Erleichterungen für Governance & Gruppen und Auslagerungsregister Zulässigkeit Finanzverbünde Obligatorische Einrichtung der Funktion Möglichkeit der Einrichtung eines Verpflichtung zur Führung eines aktuellen eines Auslagerungsbeauftragten mit zentralen Auslagerungsmanagements auf Auslagerungsregisters mit Informationen unmittelbarer Unterstellung der Gruppen- bzw. Verbundebene unter über alle Auslagerungsvereinbarungen. Geschäftsleitung, ggf. auch Ansiedlung in bestimmten Voraussetzungen. (N) Inhaltliche Mindestanforderungen richten einer Einheit. Abgestufte Anforderungen sich nach Tz. 54/55 EBA Leitlinien zu zentrales für weniger komplexe Institute. (N) Auslagerungen (EBA/GL 2019/02). (N) Auslagerungs- Keine Existenz der Institute als „empty Inanspruchnahme von Erleichterungen bei Erfassung aller wesentlichen und management auf shells“. (P) verbundinternen Auslagerungen (z.B. unwesentlichen Vereinbarungen, Gruppen- Befugnis zur Leistungserbringung des risikomindernde Berücksichtigung eines einschließlich der Vereinbarungen /Verbundebene Auslagerungsunternehmens nach dem einheitlichen Risikomanagements sowie innerhalb einer Gruppe oder eines Sitzland u.a. Erlaubnis, Zulassung, der Durchgriffsrechte bei der Erstellung Verbundes. (N) unter bestimmten Registrierung. (N) und Anpassung der Risikoanalyse).(P) Bedingungen zulässig Berücksichtigung der zentralen Phasen Erweiterung der Möglichkeiten der Eigenverantwortliche Definition von des Lebenszyklus von Auslagerungen in vollständigen Auslagerung des Kriterien zur Festlegung der Wesentlichkeit den Organisationsrichtlinien von Risikocontrollings, der Compliance und der von teilweisen Weiterverlagerungen auf Auslagerungen.(N) internen Revision auf Schwesterinstitute Basis von Risikoanalysen (P) und innerhalb einer Institutsgruppe bei ergebnisabhängige Aufnahme in das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. (N) Auslagerungsregister. (N) RS 10/2021 MaRisk Novelle 2021 (IT-) Auslagerungsmanagement August 2021 PwC 2
BaFin RS 10/2021 - Wesentliche Neuerungen („N“) und Präzisierungen („P“) betreffen den gesamten Auslagerungszyklus (2/2) Risikoanalyse Vertragsgestaltung Überwachung Erforderliche Berücksichtigung der Erweiterte Vertragsinhalte u.a. Standort, Laufende Überwachung und regelmäßige Ergebnisse der Risikoanalyse in der Ort der Durchführung der Dienstleistung, Qualitätsbeurteilung der Auslagerungs- und Risikosteuerung.(P) von deutschem Recht abweichendes Leistungserbringung des Dienstleisters anwendbares Recht, bei wesentlichen Auslagerungen anhand Versicherungsnachweis, vorzuhaltender Kriterien (z.B. KPI, KRI). stärkere Beendigungsunterstützung.(N) (N) Verzahnung zwischen Erweiterte Auszählung (N) der relevanten Berücksichtigung von Informations- und Obligatorische Dokumentation der identifizierten Aspekte bei der Ermittlung von Risiken Prüfrechten für alle Auslagerungen sowie laufenden Steuerung und Überwachung inkl. möglicher Risikokonzentrationen Zugangsrechten zu den relevanten von wesentlichen Auslagerungen inkl. Risiken und (u.a. Bedeutung des auszulagernden Gebäuden des Auslagerungs- Weiterverlagerungen..(P) abgeleiteten Prozesses, politische Risiken (N), unternehmens. (N) Steuerungs- Weiterverlagerungen).(P) maßnahmen Ergänzung der Risikoanalysen durch Anforderungen für die Umsetzung und Berücksichtigung von Weiterverlagerungen notwendig Szenarioanalysen unter Berücksichtigung Überprüfung von Notfallkonzepten.(N) inkl. Weiterverlagerungsketten bei der von möglichen Abstufungen bei Überwachung von Auslagerungen. (P) kleineren/weniger komplexen Instituten.(N) RS 10/2021 MaRisk Novelle 2021 (IT-) Auslagerungsmanagement August 2021 PwC 3
Handlungsempfehlungen MaRisk Novelle 2021 Zügige Herstellung der Überprüfung der Aufsichtskonformität von Risikoanalysemethodik in Bezug Auslagerungsverträgen auf neue relevante Aspekte Aufsichtskonforme Verträge sind das Die Risikoanalyse inkl. der aus den Fundament einer aufsichtskonformen Ergebnissen abzuleitenden Dienstleistersteuerung. Steuerungsmaßnahmen ist eines der Vertragsanpassungen benötigen wichtigsten Steuerungselemente und ausreichenden Zeitvorlauf. sollte miteinander verzahnt sein. Umsetzungsfrist ist 31.12.2021 Steuerung Auslagerungs Auslagerungs Governance Vertrag und -prozess -register Überwachung Überprüfung Zielbild Überprüfung des bisherigen Implementierung Auslagerungsmanagement Auslagerungsprozesses Auslagerungsregister (TOM) Änderungen im Auslagerungsprozess Die Erstellung eines aktuellen Die MaRisk Novelle 2021 eröffnet resultieren überwiegend aus der EBA Auslagerungsregisters mit Informationen neue Möglichkeiten, z.B. ein zentrales GL Outsourcing 2019 und können im über alle Auslagerungsvereinbarungen Auslagerungsmanagement auf Einzelfall den gesamten inkl. als wesentlich und unwesentlich Gruppen- bzw. Verbundebene Auslagerungszyklus betreffen (z.B. eingestufter Weiterverlagerungen (ganz einzurichten oder die zentrale Strategie, Aufbau- und oder teilweise) ist obligatorisch. Steuerung von Auslagerungen. Die Ablauforganisation, Umsetzungsfrist ist 31.12.2021. Bestimmung eines zentralen Klassifizierungsverfahren, Auslagerungsbeauftragten ist Risikoanalyse, notwendig. Wesentlichkeitseinstufung, Ausstiegsstrategie). RS 10/2021 MaRisk Novelle 2021 (IT-) Auslagerungsmanagement August 2021 PwC 4
Ansprechpartner IT-Auslagerungen Region Nord Region Mitte Jakob Böhmer Christian Konradt Manager Manager Tel.: +49 511 5357 5108 Tel.: +49 69 9585 2232 jakob.boehmer@pwc.com Konradt.christian@pwc.com Region West Karsten Wilop Philipp Schulz Partner Senior Manager Tel.: +49 211 981-1931 Tel.: +49 211 981 2296 karsten.wilop@pwc.com philipp.schulz@pwc.com Region Süd Christine Wicker Felix van Hoffs Manager Senior Manager Tel.: +49 711 25034 5131 Tel.: +49 89 5790 6204 Christine.Wicker@pwc.com felix.van.hoffs@pwc.com RS 10/2021 MaRisk Novelle 2021 (IT-) Auslagerungsmanagement August 2021 PwC 5
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