Schulblatt 2017 | Juni - Edudoc

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Schulblatt 2017 | Juni - Edudoc
Kanton St.Gallen

Schulblatt 2017 | Juni

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Bildungsdepartement
Schulblatt 2017 | Juni - Edudoc
Empfehlungen
    2017/2018
                            Primar
            Der Kleine und das Biest [4+] ab 20. September
                    FlussPferde [5+] ab September
             Der Räuber Hotzenplotz [5+] ab 18. November
                      Wolf sein [5+] ab 10. Januar

                          Oberstufe
                 Die Räuber [15+] ab 22. September
                 Schlafes Bruder [15+] ab 27. Januar
                   Räuberhände [14+] ab Februar
                 Der Zaubertrank [15+] ab 2. Februar
                     Adams Äpfel [15+] ab 7. April

                         jungspund
                    Theaterfestival für ein junges
                   Publikum [4-104] ab 21. Februar

                      Schulkonzerte
              Peter und der Wolf [6-12] am 3. November
              Der Nussknacker [6-16] am 21. Dezember
                 Schwanensee [6-16] am 8. Februar

      Unter theatersg.ch ➝ Mitmachen finden Sie weitere Infos.
Dort sind ab 22. August auch die Termine 2017/2018 für Schulen online.
                 Wir freuen uns auf Sie und Ihre Klasse!
In der Stadt Wil sind 2‘600 Schülerinnen und Schüler schul-
pflichtig. Dynamische Schulen mit engagierten Schulleitungen
und Lehrpersonen sowie Schulsozialarbeit und Tagesstrukturen
zeichnen den Schulalltag an unseren Schulen aus.

Das Departementssekretariat ist Dreh- und Angelpunkt für die
Volksschulen in der Stadt Wil. Wir suchen auf den 1. April 2018
oder nach Vereinbarung eine/n

Departementssekretär/in (100%)
Als Departementssekretär/in sind Sie zusammen mit der
zuständigen Stadträtin mitverantwortlich für die Führung des
Departementes Bildung und Sport.

Die Hauptaufgaben umfassen:
   Fachliche und personelle Führung der Schulverwaltung
   Verantwortung für Human Resources, Finanzen, Informatik
    und Kommunikation innerhalb des Departements
   Koordinieren und Sicherstellen von Absprachen bei
    departementsübergreifenden Geschäften
   Mitwirkung in der Entwicklung und Umsetzung von politi-
    schen Strategien und Entscheiden in den Bereichen
    Bildung und Sport
   Leiten von Projekten und Arbeitsgruppen
   Bearbeiten von Sachgeschäften für Stadtparlament, Stadt-
    rat und Schulrat
   Vor- und Nachbereitung sowie Teilnahme an den
    Sitzungen des Schulrates

Für diese Stelle bringen Sie idealerweise mit:
   Hochschulabschluss, beispielsweise in Wirtschafts- oder
    Staatswissenschaften oder fundierte Ausbildung im
    Verwaltungsmanagement
   Mehrjährige Erfahrung im Schulwesen oder in der
    Verwaltung
   Freude, Flair, Empathie und ausgeprägte Kompetenz in
    der Kommunikation mit verschiedenen Anspruchsgruppen
   Erfahrung und Professionalität im Leiten von anspruchs-
    vollen Prozessen und Projekten
   Vernetztes Denken, Belastbarkeit und stilsichere
    sprachliche Ausdrucksweise

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Stadträtin Jutta Röösli,
Departementsvorsteherin Bildung und Sport, per Telefon 071
913 53 83 oder per E-Mail (jutta.roeoesli@stadtwil.ch). Ihre
Bewerbungsunterlagen mit Foto senden Sie bitte bis am 7. Juli
2017 per E-Mail an personaldienst@stadtwil.ch.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt

Informationen
Aktuelles aus dem Erziehungsrat                                                     416
Anmeldeverfahren für die Mittelschule (WMS/FMS/IMS)
und die Berufsmaturitätsschule                                                      418
Pensionierungen auf Ende des Schuljahres 2016/17                                    419

Erlasse und Weisungen – Mittelschule
Nachtrag zum Promotionsreglement der Fachmittelschule                               428
Promotionsreglement der Informatikmittelschule                                     435
Berufsmaturitätsprüfungsreglement der Informatikmittelschule                       439

Volksschule
Lernlupe und Lernpass – die weiterentwickelten ­Online-Instrumente
für die individuelle Förderung                                                      446
Kongress Begabungs- und Begabtenförderung                                           454
Gesund bleiben im Beruf – ­­Gesundheitsstrategien entwickeln                        455
Themenheft «Radikalisierung & Extremismus» und Fachtagung
«radikalisiert & extrem oder doch nur rebellisch?»                                  456
Kantonales Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen St.Gallen und Schulnetz21         457
Film ab für BNE!                                                                    458

Weiterbildung Schule
Intensivweiterbildung im Auftrag der EDK-Ost l­äuft M
                                                    ­ itte 2018 aus                 460
Kompakt: Überblick zum Lehrplan Volksschule und zu den Rahmenbedingungen            461

Lehrmittelverlag
Neue Lehrmittel im Sortiment                                                        462
magistra swch.ch – swissdidac                                                      465

414   Schulblatt 6/2017                                                 Inhaltsverzeichnis
Regionale Didaktische Zentren
Neuste Informationen aus den Zentren                                                                                         466
RDZ Gossau                                                                                                                   466
RDZ Rapperswil-Jona                                                                                                          468
RDZ Rorschach                                                                                                                470
RDZ Sargans                                                                                                                  472
RDZ Wattwil                                                                                                                  473

Berufsbildung
Inszenario® – Lebensschauplätze ausleuchten und a
                                                ­ ufstellen. Klartext!                                                       477

Hochschule
Tagung: Spiel – Kind – Musik (3 bis 9 Jahre)                                                                                 478
CAS Fördern in Sprache und Mathematik – w
                                        ­ enige Plätze frei                                                                  480
Weiterbildung Klassenführung                                                                                                 482
Weiterbildung Theaterpädagogik                                                                                               484
«Stark im Stress» – Training für Lehrerinnen und Lehrer                                                                      486
Massgeschneiderte Projektevaluation –
Schulprojekte im Schulalltag systematisch überprüfen                                                                         488

Sport
Neue Schulsportprüfung Oberstufe                                                                                             489

Veranstaltungen
KKgK, Hauptversammlung                                                                                                       490

Verschiedenes491

Stellen für Lehrerinnen und Lehrer
Öffentliche Volksschulen                                                                                                     498
Weitere öffentliche Schulträger                                                                                              504
Private Sonderschulen                                                                                                        505
Privatschulen                                                                                                                507
Ausserkantonale Schulen                                                                                                      508

→ Impressum
Herausgeber und Redaktion: Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen, Davidstrasse 31, 9001 St. Gallen (info.schulblatt@sg.ch,
T 058 229 43 83, www.schule.sg.ch). Das Amtliche Schulblatt erscheint monatlich am 15., die Monate Juli und August als Doppelnum-
mer im August. Redaktionsschluss für Textbeiträge ist jeweils am 25. des Vormonats und für die Stellen­ausschreibungen am 4. des
Ausgabemonats. Inseraten- und Abonnementsverwaltung, Druck und Spedition: Cavelti AG, medien. digital und gedruckt,
Wilerstrasse 73, 9200 Gossau (cag@cavelti.ch, T 071 388 81 81, F 071 388 81 82). Annahmeschluss für Inserate jeweils am Ende
des Vormonats. Auflage: 4600 Ex. Abonnementspreise: Fr. 40.– für ein Jahr, Fr. 24.– für ein halbes Jahr, zuzüglich MwSt. Preis pro
Stellenausschreibung: in der Stellenbörse Fr. 55.–, zuzüglich MwSt. Die zusätzliche Aufnahme im Schulblatt unter der Rubrik «Stellen
für Lehrerinnen und Lehrer» ist kostenlos.
154. Jahrgang

Inhaltsverzeichnis                                                                                      Schulblatt 6/2017 415
Informationen
Aktuelles aus dem Erziehungsrat

Volksschule                                       Nachfolge-Lehrmittel für «logisch1–6»
Einführung und Umsetzung Lehrplan                 Der Erziehungsrat hat im Juni 2014 entschie-
Volksschule                                       den, auf eine Überarbeitung der Lehrmittel-
Der Erziehungsrat hat sich über die letzten       reihe «logisch» zu verzichten und auch keine
Umsetzungsarbeiten zum Lehrplan Volks-            Neukonzeption für ein weiteres Lehrmittel-
schule informieren lassen. Zwei Informations-     projekt in Auftrag zu geben. Anschliessend
broschüren des Amtes für Volksschule zuhan-       wurden Möglichkeiten für die Kooperation
den der Lehrpersonen sowie Eltern werden          mit anderen Verlagen abgeklärt, verschiede-
in Kürze fertiggestellt und bis Ende Juni den     ne Entwicklungs- und Überarbeitungsprojek-
Schulen ausgeliefert. Damit verfügen diese        te geprüft und Einschätzungen von bestehen-
über alle notwendigen organisatorischen In-       den Lehrmitteln vorgenommen. Insbesondere
formationen für den Unterricht gemäss neu-        konnte auch das ab dem Jahr 2018 zur Ver-
em Lehrplan Volksschule im kommenden              fügung stehende Lehrmittel «mathwelt 1+2»
Schuljahr. Über den Abschluss der kantona-        aus dem Schulverlag plus, ausgerichtet auf das
len Elemente der Einführung (Informations-        Lernen in Niveaus und in altersdurchmischten
veranstaltungen und Basisthementage) wird         Klassen, mitgeprüft werden.
der Erziehungsrat in einem Schlussbericht an      Als Nachfolge für die Lehrmittelreihe «lo-
einer nächsten Sitzung informiert. Darin wird     gisch1–6» für die 1. bis 6. Primarklasse hat der
auch die Zusammenarbeit mit der Pädagogi-         Erziehungsrat an seiner Sitzung vom 10. Mai
schen Hochschule St.Gallen reflektiert. Wie       2017 die Lehrmittel «mathwelt 1+2» aus dem
der Erziehungsrat bereits an seiner Sitzung       Schulverlag plus, «Zahlenbuch 1–6» von Klett
vom 16. Februar 2017 festgehalten hat, bereitet   und Balmer und «Mathematik 1–6» aus dem
das Amt für Volksschule die dritte Projektpha-    Lehrmittelverlag Zürich ab Schuljahr 2018/19
se für die Jahre 2017–2020 operativ vor. Dar-     als alternativ-obligatorisch bezeichnet. Die
über wird dem Erziehungsrat bis 2020 regel-       Festlegung des Abgabemodus der drei Lehr-
mässig Bericht erstattet.                         mittel und die Information der Schulen über-
                                                  nimmt das Amt für Volksschule. Eine konkrete
                                                  Mitteilung mit Hinweisen auf die Konzeption
                                                  der Lehrmittel und der Beschreibung der Ein-
                                                  führung erfolgt im Schuljahr 2017/18.

416   Schulblatt 6/2017                                                                Informationen
Für die Übergangsjahre stehen den Schulen
die Umsetzungshilfen «logisch update» als Er-
gänzung zum Lehrmittel «logisch» zur Ver-
fügung. Diese reichern das Lehrmittel mit
Unterrichtsideen und Hinweisen an, sodass
sämtliche Bereiche des Lehrplans im Fach-
bereich Mathematik umgesetzt werden kön-
nen. Es gibt je ein Heft für die 1./2. Klasse,
3./4. Klasse und 5./6. Klasse. Die Dokumen-
te stehen zur Einsicht als Download zur Ver-
fügung.
→→   Link
Informationen Lehrmittel AVS: www.schule.sg.ch ›
Volksschule › Unterricht › Lehrmittel

Informationen                                     Schulblatt 6/2017 417
Informationen
Anmeldeverfahren für die Mittelschule (WMS/FMS/IMS)
und die Berufsmaturitätsschule

Mit der Einführung der neuen Schulverwal-           Damit ist die elektronische Anmeldung
tungssoftware (Nesa) für die Mittel- und die        abgeschlossen.
Berufsfachschulen wurde das Anmeldeverfah- 5. Die Anmeldebestätigung inklusive unaus-
ren für die Aufnahmeprüfungen grundlegend           gefülltem Bericht ist nun der Klassenlehr-
geändert. Die Anmeldung erfolgt weitgehend          person zu übergeben, welche für das Aus-
elektronisch via Internet. Der Login-Link mit-      füllen des Berichtsteils verantwortlich ist.
samt detaillierter Anleitung findet sich auf der 6. Im Elterngespräch wird der Bericht der
Seite des Kanti-Navigators www.kanti-sg.ch          Oberstufe erläutert und anschliessend so-
oder der Homepage des Amtes für Berufsbil-          wohl von den Eltern als auch von der
dung www.berufsbildung.sg.ch.                       Klassenlehrperson unterzeichnet.
                                                 7. Abschliessend wird die Anmeldung bis
Folgende Schritte sind erforderlich:                spätestens 5. September 2017 durch die
1. Die Eltern registrieren die Kandidatin           Eltern oder die Oberstufenschule der be-
   oder den Kandidaten mittels der Sozial-          vorzugten Mittelschule oder Berufsfach-
   versicherungsnummer (diese Nummer                schule zugesandt. Die Eltern erhalten von
   findet sich zum Beispiel auf dem Kran-           der Mittelschule oder der Berufsfachschu-
   kenkassenausweis). Anschliessend erhal-          le alle notwendigen Informationen zur
   ten die Eltern die Login-Daten per E ­ -Mail.    Aufnahmeprüfung sowie die Rechnung
2. Nach dem Login werden die Grunddaten             für die Anmeldegebühr.
   der Kandidatin oder des Kandidaten er-
                                                 →→ Anmeldeschluss
   fasst.
                                                 Dienstag, 5. September 2017
3. Nachdem alle Grunddaten erfasst sind,
   werden die bevorzugte                         →→ Kontakt
   a. Mittelschule und die gewünschte Vertie- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das ent-
      fung (Schwerpunktfach, Berufsfeld) an- sprechende Sekretariat der Mittelschule oder der
      gegeben;                                   Berufsfachschule.
   b. Berufsfachschule und die gewünschte
                                                 →→ Links
      BM-Ausrichtung angegeben.
                                                 www.kanti-sg.ch
4. Nun wird die Anmeldebestätigung ausge-
                                                 www.berufsbildung.sg.ch
   druckt. Zur Anmeldebestätigung mit al-
   len Angaben wird auch der dreiseitige
   (noch unausgefüllte) Bericht der Oberstu-
   fe/Vorschule automatisch ausgedruckt.

418   Schulblatt 6/2017                                                              Informationen
Informationen
Pensionierungen auf Ende des Schuljahres 2016/17

Am Ende des Schuljahres 2016/17 (31. Juli 2017) treten 198 Lehrerinnen und
Lehrer sowie Personen mit anderen Funktionen an einer Volksschule, Sonder-
schule, Berufsfachschule, Beratungsstelle sowie an einer Mittelschule in den
Ruhestand.

Wir danken den Austretenden für ihr Engagement zugunsten der Schuljugend und wünschen
ihnen für den neuen Lebensabschnitt noch viele schöne und erfüllende Jahre bei guter Ge-
sundheit.

Volksschule

Name             Vorname            Schulhaus              Funktion
Altstätten
Dürr             Elisabeth          SH Bild                Primarlehrerin
Dürr             Ernst              SH Bild                Primarlehrer
Glass            Monika             OZ Wiesental           Reallehrerin
Hasler           Isabelle           OZ Feld                Fächergruppenlehrerin (HA/HW)
Hirschi          Ruedi              OZ Wiesental           Fachlehrer
Hirschi          Gaby               SH Klaus               Primarlehrerin
Keller           Claudia            OZ Wiesental           Fachlehrerin
Längle           Martin             SH Schöntal            Schulleiter
Steiner          Silvia             OZ Feld                Fachlehrerin
von Wissel       Angela             SH Institut            Fachlehrerin
Berg SG
Sgier            Giosch Antoni      PS Brühl               Primarlehrer
Züllig           Berta              PS Brühl               Fächergruppenlehrerin (HA/HW)
Berneck
Kurer-Maag       Verena             KG Wisli 2             Kindergartenlehrerin

Informationen                                                            Schulblatt 6/2017 419
Volksschule

Name                        Vorname        Schulhaus              Funktion
Buchs
Frei                        Ruth           PS Buchserbach         Primarlehrerin
Masciari                    Brigitte       SH Kappeli             Deutsch-/Nachhilfelehrerin
Neukom                      Sabina         KG Altendorf           Kindergartenlehrerin
Seitz                       Alexa          PS Räfis               Therapeutin
Stucky                      Annemarie      SH Hanfland            Schulische Heilpädagogin
Wähner                      Marianne       SH Hanfland            Schulische Heilpädagogin
Bütschwil-Ganterschwil-Lütisburg
Schmid                      Erwin          OS BuGaLu              Reallehrer
Ebnat-Kappel
Störi                       Erika          OZ Wier/SH Schafbüchel Fächergruppenlehrerin (HA/HW)
Eggersriet-Grub SG
Bayer                       Regina         SH Grub                Primarlehrerin ISF
Graber                      Irène          SH Grub                Primarlehrerin/Therapeutin
Vetsch                      Marie-Louise   SH Grub                Primarlehrerin
Eschenbach
Hubatka                     Elsbeth        PS St.Gallenkappel     Primarlehrerin
Hug                         Alice          PS Goldingen           Schulische Heilpädagogin
Flawil
Hofer                       Daniel         OZ Feld                Fächergruppenlehrer (HA/HW)
Petrik                      Jung-Sook      SH Enzenbühl           Fächergruppenlehrerin (HA/HW)
Rinaldi                     Harald         OZ Feld                Reallehrer
Storchenegger               Regula         OZ Feld                Fächergruppenlehrerin (HA/HW)
Gaiserwald
Gröbli                      Barbara        SH Ebnet               Primarlehrerin
Goldach
Erni                        Elisabeth      OZ Goldach             Fächergruppenlehrerin (HA/HW)
Gämperle                    Joe            OZ Goldach             Oberstufenlehrer
Gubser                      Vreny          SH Bachfeld            Fächergruppenlehrerin (HA/HW)
Schönenberger               Helen          SH Bachfeld            Therapeutin
Wachter                     Rudolf                                Musiklehrer
Gossau
Kreuzer                     Rosa           PS Büel                Therapeutin
Kühne                       Ursula         PS Büel                Primarleherin
Manser                      Hildegard      SH Haldenbüehl         Therapeutin

420     Schulblatt 6/2017                                                                Informationen
Volksschule

Name              Vorname    Schulhaus                 Funktion
Meister           Stefanie   Notkerschulhaus           Fachlehrerin
Nufer             Regula     KG Bischofzellerstrasse   Kindergartenlehrerin
Gams
Masciari          Brigitte   Hof                       Deutsch-/Nachhilfelehrerin
Dürr              Michael    Höfli                     Primarlehrer
Grabs
Barman            Marianne   SH Berg                   Primarlehrerin
Eberhard          Ursula     OS Kirchbünt              Fachlehrerin
Schmassmann       Cristina   SH Unterdorf              Primarlehrerin
Heerbrugg
Hürlimann         Martin     SH am Bach                Sekundarlehrer
Jonschwil-Schwarzenbach
Müller            Yvonne     PS Sunnerain              Kindergartenlehrerin
Kaltbrunn
Baumgartner       Martin                               Musiklehrer
Steiner           Gertrud    SH Hälti                  Deutsch-/Nachhilfelehrerin
Kirchberg
Burkhalter        Esther     SH Eichbüel               Primarlehrerin
Steiner           Paul       OS Bazenheid              Reallehrer
Wäckerlin         Markus     OS Lerchenfeld            Reallehrer
Mels
Meli              Max        OS Feldacker              Oberstufenlehrer
Hofer             Irène      PS Kleinfeld              Primarlehrerin
Müller            Agnes      PS Kleinfeld              Fächergruppenlehrerin (HA/HW)
Messerli Hosner   Elsbeth                              Therapeutin
Mörschwil
Kurer             Ruth                                 Musiklehrerin
Mosnang
Fräfel            Sylvie     PS Mosnang                Primarlehrerin
Naef              Roland     PS Mosnang                Primarlehrer
Raths-Metzger     Maya       PS Mosnang                Fächergruppenlehrerin (HA/HW)
Zingg             Bernhard   PS Dreien                 Primarlehrer

Informationen                                                        Schulblatt 6/2017 421
Volksschule

Name                         Vorname       Schulhaus             Funktion
Neckertal
Keller                       Sylvia        SH Oberhelfenschwil   Fachlehrerin
Suhner                       Markus        OS Oberes Neckertal   Schulischer Heilpädagoge/
                                                                 Musiklehrer
Nesslau
Grünenfelder                 Kurt          OZ Büelen             Reallehrer
Seidl                        Hannelore     OZ Büelen             Fachlehrerin
Weber                        Andreas       PS Büelen             Primarlehrer
Oberbüren
Kummer                       Silvia        PS Oberbüren          Primarlehrerin
Oberriet
Ammann                       Alfons        OZ Oberriet           Oberstufenlehrer
Hasler                       Othmar        OZ Montlingen         Fachlehrer
Köppel-Rohner                Dominik       PS Kriessern          Primarlehrer
Wolgensinger                 Niklaus       OZ Montlingen         Oberstufenlehrer
Oberuzwil
Lehmann                      Annelies      PS Breite             Primarlehrerin
Possa                        Jean-Marc     PS Breite             Schulischer Heilpädagoge
Wäger                        Eugen         OZ Schützengarten     Reallehrer
Pfäfers
Bamert                       Jürg          OZ Bündte             Sekundarlehrer
Quarten
Cathomas                     Antoinette    SH Murg               Primarlehrerin
Rapperswil-Jona
Baumann                      Klaus         PS Schachen           Primarlehrer
Beer Schuler                 Elisabeth                           Musiklehrerin
Benedetti                    Irma          PS Hanfländer         Schulische Heilpädagogin
Florin                       Barbara       OS Weiden             Fächergruppenlehrerin (HA/HW)
Hart                         Marion        PS Schachen           Primarlehrerin
Hosang                       Esther        PS Paradies-Lenggis   Fächergruppenlehrerin (HA/HW)
Kohler                       Kerstin       PS Hanfländer         Primarlehrerin
Schönenberger                Paul          OS Rain               Oberstufenlehrer
Völkin                       Karl          OS Bollwies           Fachlehrer
Wiget                        Heidi         OS Bollwies           Oberstufenlehrerin
Zürcher                      Anna-Regula                         Musiklehrerin

422      Schulblatt 6/2017                                                            Informationen
Volksschule

Name              Vorname      Schulhaus               Funktion
Rheineck
Häni              Christiane   PS Neumüli              Fächergruppenlehrerin (HA/HW)
Pegram            Thomas                               Musiklehrer
Rorschach
Krömler           Elisabeth    OS Burghalde            Oberstufenlehrerin
Zürcher           Margrit      SH Mariaberg            Primarlehrerin
Sargans
Jud               Ursula       OZ Sargans              Fächergruppenlehrerin (HA/HW)
Messerli Hosner   Elsbeth      SH Böglifeld            Therapeutin
St.Gallen
Affolter          Ruth         SH Spelterini           Primarlehrerin
Batt              Jürg         PS Oberzil-Krontal      Primarlehrer
Blattner          Ursula       OS Blumenau             Fächergruppenlehrerin (HA/HW)
Bodenmann         Jörg         SH Buchental            Reallehrer
Cincelli          Stefan       OS Blumenau             Sekundarlehrer
Egloff            Hanspeter                            Therapeut
Egloff            Esther       OZ Zil                  Sekundarlehrerin
Erismann          Anita        PS Heimat-Buchwald      Primarlehrerin
Gerster           Alfred       SH Engelwies            Primarlehrer
Haller            Anna         SH Engelwies            Primarlehrerin
Hanak             Therese      PS St.Leonhard-         Primarlehrerin
                               Tschudiwies
Huber             Susanne      PS Rotmonten-Gerhalde   Fächergruppenlehrerin (HA/HW)
Huber             Bernhard                             Musiklehrer
Hürlimann-Giger   Ursula       OZ Schönau              Sekundarlehrerin
Näf               Margrith     KG Heimat               Kindergartenlehrerin
Prete Chika       Sonja        PS Oberzil-Krontal      Kindergartenlehrerin
Resegatti         Cécile       PS Kreuzbühl            Primarlehrerin ISF
Rimle             Brigitta                             Musiklehrerin
Rütti             Gertrud      SH Bürgli               Fächergruppenlehrerin (HA/HW)
Salomon           Daniel       SH Grossacker           Primarlehrer
Spadini           Ruth         SH Bürgli               Reallehrerin
Spadini           Sergio       SH Bürgli               Schulleiter

Informationen                                                        Schulblatt 6/2017 423
Volksschule

Name                        Vorname     Schulhaus              Funktion
St.Gallen
Stieger                     Jolanda     PS Oberzil-Krontal     Primarlehrerin
Weber                       Edith       PS Halden              Primarlehrerin
Zaugg                       Brigitte                           Therapeutin
St.Margrethen
Lüchinger                   Franz       OZ Johannes Brassel    Fachlehrer
Zimmermann                  Inge        OZ Johannes Brassel    Schulleiterin
Schänis
Ackermann                   Emma        OZ Hof 1               Fächergruppenlehrerin (HA/HW)
Lokhorst                    Gabriella                          Musiklehrerin
Zuber                       Lilli       SH Oberdorf            Therapeutin
Sevelen
Bokstaller                  Mario       OZ Galstramm           Reallehrer
Dür                         Edith       SH Gadretsch           Fächergruppenlehrerin (HA/HW)
Wolgensiger                 Werner      SH Gadretsch           Primarlehrer
Thal
Bärlocher                   Corinne     SH Altenrhein          Primarlehrerin
Ebert                       Heidi       SH Altenrhein          Primarlehrerin
Eichler                     Mafalda     OZ Thal                Fächergruppenlehrerin (HA/HW)
Uzwil
Deplazes                    Alex        PS Neuhof              Schulischer Heilpädagoge
Honegger                    Katharina   KG Bankstrasse         Kindergartenlehrerin
Keller                      Heidi       PS Herrenhof           Primarlehrerin
Stengel                     Paul        PS Kirchstrasse        Schulleiter
Wartau
Roth                        Bruno       PS Oberschan-Bühl      Primarlehrer
Wattwil-Krinau
Birnbaum                    Regina      SH Grüenau             Schulische Heilpädagogin
Dobler                      Loredana    Kindergarten Grüenau   Kindergartenlehrerin
Widnau
Pegram                      Thomas                             Musiklehrer

424     Schulblatt 6/2017                                                             Informationen
Volksschule

Name               Vorname     Schulhaus                Funktion
Wil
Bischofberger      Irma        PS Allee                 Primarlehrerin
Eicher             Claudia                              Musiklehrerin
Gartmann           Marianne    OS Sonnenhof             Fachlehrerin
Gauch              Elisabeth                            Musiklehrerin
Grögli             Edith       PS Matt                  Kindergartenlehrerin
Hegelbach          Irma        PS Tonhalle/Klosterweg   Primarlehrerin
Maurer             Thomas      PS Allee                 Primarlehrer
Müller             Christine   OS Sonnenhof/            Oberstufenlehrerin
                               OS Lindenhof
Walcher            René        PS Matt                  Schulischer Heilpädagoge
Wick               Susi        PS Lindenof              Primarlehrerin
Zahner             Mark        OS Sonnenhof             Oberstufenlehrer
Wittenbach
Chopard            René        SH Dorf                  Primarlehrer
Lutz               Josef       OZ Grünau                Oberstufenlehrer
Menzi              Elisabeth   SH Kronbühl              Primarlehrerin
Rehm               Hansruedi   OZ Grünau                Oberstufenlehrer
Walz               Gabi        SH Steig                 Therapeutin
Zuckenriet
Kappeler           Hedi        OS Sproochbrugg          Fachlehrerin
Zuzwil
Baumann            Gabriela    SH Wiesengrund           Primarlehrerin

Sonderschulen

Name             Vorname                                Funktion
Heilpädagogische Tagesschule Seidenbaum
Candrian         Beatrix                                Kindergartenlehrerin
Heilpädagogisches Zentrum Johanneum
Zwingli          Marianne                               Sonderschullehrerin
Sprachheilschule St.Gallen
Meili            Isabelle                               Therapeutin
Steuble          Adolf                                  Sonderschullehrer
Stiftung Kronbühl
Stumpf           Johanna                                Sonderschullehrerin

Informationen                                                         Schulblatt 6/2017 425
Berufsfachschulen

Name                   Vorname      Funktion/Fächer
GBS St.Gallen
Bachmann               Martin       Lehrperson für Deutsch, Geschichte und Politik
                                    in der Berufsmaturität
Bachmann               Mathilde     Lehrperson für Deutsch in der Berufsmaturität
Bock                   Peter        Lehrperson für Deutsch und Sozialwissenschaften
                                    in der Berufsmaturtität
Brauchli               Rolf         Berufsfachschullehrer ­Berufskunde
Rothenfluh             Esther       Lehrperson für Englisch in der Berufsmaturität
Schmid                 Heinrich     Berufsfachschullehrer für Berufskunde
Spirig                 Silvia       Lehrperson für Brückenangebote
Sulser                 Walter       Berufsfachschullehrer ­Berufskunde
KBZ St.Gallen
Bolli                  Heinz        Berufsfachschullehrer für Informatik, Leiter Infrastruk­turplanung
Rosset                 Monique      Berufsfachschullehrerin für Sprachen
Salis                  Jürg         Berufsfachschullehrer für Wirtschaft, Mediator
Sulser                 Denise       Berufsfachschullehrerin für Sprachen
BZGS St.Gallen
Ammann Bauer           Verena       Berufsfachschullehrerin für Allgemeinbildung
BZR Rorschach-Rheintal
Moser                  Andreas      Berufsfachschullehrer für Berufskunde
Neustettler            Heidi        Berufsfachschullehrerin für Berufskunde
BWZ Rapperswil-Jona
Thrier                 Pius         Berufsfachschullehrer für Deutsch, Französisch
BZ Wil-Uzwil
Kunz                   Beat         Berufsfachschullehrer für Französisch

Berufs- und Laufbahnberatung
Name                   Vorname      Funktion
Beratungsstelle Rheintal
Baumgartner            Felice       Stellenleiterin (per Ende Oktober 2016)
Widmer                 Hans-Ruedi   Berufs- und Laufbahnberater (per Ende Februar 2017)
Beratungsstelle Toggenburg
Zoller                 Christian    Berufs- und Laufbahnberater

426      Schulblatt 6/2017                                                                     Informationen
Mittelschulen

Name             Vorname      Funktion/Fächer
Kantonsschule am Burggraben St.Gallen
Frei             Heinrich     Mittelschullehrer für Mathematik
Nierhoff         Kirsten      Mittelschullehrerin für Englisch
Rudolf           Markus       Mittelschullehrer für Latein und Englisch
Schriber         Dionys       Mittelschullehrer für Trompete
Vogelsanger      Alfred       Mittelschullehrer für Mathematik
Völkle           Hans Peter   Mittelschullehrer für Schlagzeug, Percussion, Mallets
Weiss            Max          Mittelschullehrer für Gitarre
Kantonsschule am Brühl St.Gallen
Pede             Giovanni     Mittelschullehrer für Musik
Kantonsschule Heerbrugg
Pozivil          Martin       Mittelschullehrer für Chemie und Physik
Suhner           Heinz        Mittelschullehrer für Klarinette
Vögele           Meinrad      Mittelschullehrer für Deutsch und Geschichte
Kantonsschule Sargans
Toldo            Pepe         Mittelschullehrer für Gitarre
Rosenast         Susan        Mittelschullehrerin für ­Französisch und Englisch
Kantonsschule Wattwil
Eugster-Ulmer    Monica       Mittelschullehrerin für Latein und Deutsch
Furusawa         Eiko         Mittelschullehrerin für Violine
Kantonsschule Wil
Riederer         Agnes        Mittelschullehrerin für Gesang
Sieber           Beatrix      Mittelschullehrerin für Violine

Informationen                                                                    Schulblatt 6/2017 427
Erlasse und Weisungen
Mittelschule

Nachtrag zum Promotionsreglement der Fachmittelschule

vom 10. Mai 20171

Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen
erlässt:

I.

Der Erlass «Promotionsreglement der Fachmittelschule vom 20. Juni 2007»1 wird wie folgt
geändert:
Art. 1 Zeitpunkt
1
  Die Promotion erfolgt im:
a) ersten Schuljahr nach dem ersten und zweiten Semester auf Grund der Leistungen
    im Semester;
b) zweiten Schuljahr nach dem ersten Semester auf Grund der Leistungen
    im Semester;
c) zweiten Schuljahr nach dem zweiten Semester auf Grund der Leistungen
    im Schuljahr.
Art. 13 Wechsel
1
  Das Berufsfeld kann bis Ende des zweiten Semesters einmal gewechselt werden.
2
  Die Rektorin oder der Rektor kann in Ausnahmefällen einen späteren Wechsel des Berufs-
felds bewilligen.
3
  Promotionsentscheide bleiben gültig.

1
     Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. Juni 2017, SchBl 2017, Nr. 6; in Vollzug ab 1. August 2017.
2
     SchBl 2007, Nr. 7-8.

428     Schulblatt 6/2017                                                                                        Erlasse und Weisungen
Art. 14 Konferenz
1
  Der Promotionskonferenz gehören an:
a) die Rektorin oder der Rektor mit Vorsitz. Der Vorsitz kann einem Mitglied
    der Rektoratskommission übertragen werden;
b) die Lehrpersonen der Klasse.
2
  Die Promotionskonferenz ist zuständig, soweit dieser Erlass nichts anderes bestimmt.
3
  Beschlüsse werden durch einfaches Mehr der anwesenden Lehrpersonen, welche die Schülerin
oder den Schüler unterrichtet haben, gefasst. Wer den Vorsitz hat, stimmt mit. Bei Stimmen-
gleichheit ist der Antrag angenommen, für den die Person mit dem Vorsitz stimmt.

II.

[keine Änderung anderer Erlasse]

III.

[keine Aufhebung anderer Erlasse]

IV.

Dieser Erlass wird ab 1. August 2017 für Klassen angewendet, die ab Schuljahr 2017/18 ­gebildet
werden.

Im Namen des Erziehungsrates

Der Präsident:
Stefan Kölliker,
Regierungsrat

Der Geschäftsführer:
Jürg Raschle,
Generalsekretär

Erlasse und Weisungen                                                      Schulblatt 6/2017 429
Anhang: 1. Alle Berufsfelder: Erstes und zweites Semester
1.1.        Deutsch
1.2.        Französisch
1.3.        Englisch
1.4.        Mathematik
1.5.        Biologie
1.6.        Physik
1.7.        Geografie
1.8.        Geschichte
1.9.        Wirtschaft/Recht
1.10.       Musik3
1.11.       Gestalten
1.12.       Sport
1.13.       Welt/Leben/Religion oder Philosophie/Ethik

2. Berufsfeld Pädagogik

3. und 4. Semester                                    5. und 6. Semester
1.1.        Deutsch                                   1.1.        Deutsch
1.2.        Französisch                               1.2.        Französisch
1.3.        Englisch                                  1.3.        Englisch
1.4.        Mathematik                                1.4.        Mathematik
1.5.        Biologie                                  1.5.        Geschichte
1.6.        Chemie                                    1.6.        Psychologie
1.7.        Physik                                    1.7.        Sport/Rhythmik
1.8.        Ökologie                                  1.8.        Welt/Leben/Religion oder Philosophie/Ethik
1.9.        Geschichte                                1.9.        Biologie
1.10.       Wirtschaft/Recht                          1.10.       Chemie
1.11.       Musik4                                    1.11.       Physik
1.12.       Gestalten                                 1.12.       Ökologie
1.13.       Sport                                     1.13.       Wirtschaft/Recht
1.14.       Politik des Berufsfeldes                  1.14.       Musik5
                                                      1.15.       Gestalten

3
    Im Berufsfeld Musik und Pädagogik werden im Fach «Musik» die Fächer «Musiktheorie» und «Instrumentalunterricht» in der
    Gewichtung 2 ⁄3 und 1⁄3 miteinander verrechnet.
4
    Im Fach «Musik» werden die Fächer «Musiktheorie» und «Instrumentalunterricht» in der Gewichtung 2 ⁄3 und 1⁄3 miteinander
    ­verrechnet.
5
    Im Fach «Musik» werden die Fächer «Musiktheorie» und «Instrumentalunterricht» in der Gewichtung 2 ⁄3 und 1⁄3 miteinander
    ­verrechnet.

430     Schulblatt 6/2017                                                                                   Erlasse und Weisungen
3. Berufsfeld Soziales

3. und 4. Semester                                       5. und 6. Semester
1.1.         Deutsch                                     1.1.        Deutsch
1.2.         Französisch                                 1.2.        Französisch
1.3.         Englisch                                    1.3.        Englisch
1.4.         Mathematik                                  1.4.        Mathematik
1.5.         Biologie                                    1.5.        Geschichte
1.6.         Chemie                                      1.6.        Psychologie
1.7.         Physik                                      1.7.        Sport/Rhythmik
1.8.         Ökologie                                    1.8.        Welt/Leben/Religion oder Philosophie/Ethik
1.9.         Geschichte                                  1.9.        Biologie
1.10.        Wirtschaft/Recht                            1.10.       Chemie
1.11.        Musik                                       1.11.       Ökologie
1.12.        Gestalten                                   1.12.       Wirtschaft/Recht
1.13.        Sport                                       1.13.       Berufsfeldunterricht6
1.14.        Berufsfeldunterricht      7

4. Berufsfeld Musik

3. und 4. Semester                                       5. und 6. Semester
1.1.         Deutsch                                    1.1.         Deutsch
1.2.         Französisch                                1.2.         Französisch
1.3.         Englisch                                   1.3.         Englisch
1.4.         Mathematik                                 1.4.         Mathematik
1.5.         Biologie                                   1.5.         Geschichte
1.6.         Chemie                                     1.6.         Psychologie
1.7.         Physik                                     1.7.         Sport/Rhythmik
1.8.         Ökologie                                   1.8.         Welt/Leben/Religion oder Philosophie/Ethik
1.9.         Geschichte                                 1.9.         Physik
1.10.        Wirtschaft/Recht                           1.10.        Berufsfeldunterricht 18
1.11.        Musik9                                     1.11.        Berufsfeldunterricht 210

6
      Das Fach «Berufsfeldunterricht» zählt doppelt. Beinhaltet «Politik des Berufsfeldes» sowie «Erziehen und Begleiten»,
     «­ Kommunikation und Sozialpsychologie» sowie «Mensch und Entwicklung».
7
     Beinhaltet «Politik des Berufsfeldes» sowie «Erziehen und Begleiten», «Kommunikation und Sozialpsychologie» sowie
     «Mensch und Entwicklung».
8
     Beinhaltet «Allgemeine Musiklehre», «Hörbildung und Wahrnehmung» sowie «Erweiterte Grundlagen Musik».
9
     Im Fach «Musik» werden die Fächer «Musiktheorie» und «Instrumentalunterricht» in der Gewichtung 2 ⁄3 und 1⁄3 miteinander
     verrechnet.
10
     Beinhaltet «Gesangs- und Sprechstimme», «Komponieren und Arrangieren», «Einsatz digitaler Medien»,
     «Auftritte und Vorspieltraining» sowie «Spezialisierung Musik».

Erlasse und Weisungen                                                                                        Schulblatt 6/2017 431
4. Berufsfeld Musik

3. und 4. Semester                                      5. und 6. Semester
1.12.       Gestalten                                   1.12.       Berufsfeldunterricht 311
1.13.       Sport                                       1.13.       Instrumentalunterricht
1.14.       Berufsfeldunterricht      12
                                                        1.14.       Kunstgeschichte

5. Berufsfeld Gestalten

3. und 4. Semester                                      5. und 6. Semester
1.1.        Deutsch                                     1.1.        Deutsch
1.2.        Französisch                                 1.2.        Französisch
1.3.        Englisch                                    1.3.        Englisch
1.4.        Mathematik                                  1.4.        Mathematik
1.5.        Biologie                                    1.5.        Geschichte
1.6.        Chemie                                      1.6.        Psychologie
1.7.        Physik                                      1.7.        Sport/Rhythmik
1.8.        Ökologie                                    1.8.        Welt/Leben/Religion oder Philosophie/Ethik
1.9.        Geschichte                                  1.9.        Ökologie
1.10.       Wirtschaft/Recht                            1.10.       zweidimensionales Gestalten
1.11.       Musik                                       1.11.       dreidimensionales Gestalten
1.12.       Gestalten13                                 1.12.       digitales Gestalten
1.13.       digitales Gestalten                         1.13.       Kunstgeschichte
1.14.       Sport

6. Berufsfeld Gesundheit

3. und 4. Semester                                       5. und 6. Semester
1.1.          Deutsch                                    1.1.        Deutsch
1.2.          Französisch                                1.2.        Französisch
1.3.          Englisch                                   1.3.        Englisch
1.4.          Mathematik                                 1.4.        Mathematik14
1.5.          Biologie                                   1.5.        Geschichte
1.6.         Chemie                                      1.6.        Psychologie
1.7.          Physik                                     1.7.        Sport/Rhythmik

11
     Beinhaltet im 5. Semester «Ensemble- und Klassenmusizieren» sowie «Semesterprojekt».
12
     Beinhaltet im 3. Semester «Ensemble- und Klassenmusizieren» sowie «Semesterprojekt», im 4. Semester «Allgemeine Musiklehre»,
     «Hörbildung und Wahrnehmen» sowie «Erweiterte Grundlagen Musik».
13
     Beinhaltet Grundlagenfach «Gestalten» (Gewichtung 2 ⁄3) und «zweidimensionales Gestalten» (1⁄3).
14
     Das Fach «Zusätzliche Mathematik» wird mit dem Grundlagenfach «Mathematik» verrechnet.

432     Schulblatt 6/2017                                                                                Erlasse und Weisungen
6. Berufsfeld Gesundheit

3. und 4. Semester                                       5. und 6. Semester
1.8.          Ökologie                                   1.8.        Welt/Leben/Religion oder Philosophie/Ethik
1.9.          Geschichte                                 1.9.        Biologie
1.10.         Wirtschaft/Recht                           1.10.       Chemie
 1.11.        Musik                                      1.11.       Physik
 1.12.        Gestalten                                  1.12.       Ökologie
 1.13.        Sport                                      1.13.       Berufsfeldunterricht15
1.14.         Politik des Berufsfeldes

7. Berufsfeld Kommunikation und Information

3. und 4. Semester                                       5. und 6. Semester
1.1.        Deutsch                                      1.1.        Deutsch
1.2.          Französisch                                1.2.        Französisch
1.3.          Englisch                                   1.3.        Englisch
1.4.          Mathematik                                 1.4.        Mathematik
1.5.          Biologie                                   1.5.        Geschichte
1.6.         Chemie                                      1.6.        Psychologie
1.7.          Physik                                     1.7.        Sport/Rhythmik
1.8.          Ökologie                                   1.8.        Welt/Leben/Religion oder Philosophie/Ethik
1.9.         Geschichte                                  1.9.        Ökologie
1.10.         Wirtschaft/Recht                           1.10.       Kommunikation allgemein
1.11.         Musik                                      1.11.       Medienkunde und Recht
1.12.        Gestalten                                   1.12.       Berufsfeldunterricht Deutsch16
1.13.         Sport                                      1.13.       Kommunikation in anderen Kulturen
1.14.         Berufsfeldunterricht     17
                                                         1.14.       Digitale Kommunikation18

15
     Das Fach «Berufsfeldunterricht» zählt doppelt. Beinhaltet «Körperpflege und Schlaf», «Sicherheit und Prävention»,
     «Herz-, Kreislauf und Atmung», «Ernährung und Ausscheidung», «Kommunikation und Aufgabenbereich» sowie
     «Persönliche und berufliche Entwicklung».
16
     Beinhaltet «Berufsfeldunterricht Deutsch» (Gewichtung 3⁄4) und «Schreibwerkstatt» (Gewichtung 1⁄4).
17
     Beinhaltet «Politik des Berufsfeldes» (Gewichtung 1⁄2), «Schreibwerkstatt» (Gewichtung 1⁄4) und «Zeichnungswerkstatt»
     (Gewichtung 1⁄4).
18
     Beinhaltet «Digitale Kommunikation» (Gewichtung 3⁄4) und «Zeichnungswerkstatt» (Gewichtung 1⁄4).

Erlasse und Weisungen                                                                                       Schulblatt 6/2017 433
Erlasse und Weisungen
Mittelschule

Promotionsreglement der Informatikmittelschule

vom 10. Mai 20171

Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen und das Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen

erlassen

in Ausführung von Art. 35 des Mittelschulgesetzes vom 12. Juni 19802 und dem Reglement
über die Berufsmaturität vom 11. Oktober 2016

als Reglement:

I.           Geltungsbereich

Art. 1 Ausbildungsgänge
1
  Dieser Erlass gilt für die Ausbildungsgänge der Informatikmittelschulen an kantonalen Mit-
telschulen und an kantonalen Berufsfachschulen (IMS-W und IMS-T).

II.          Promotion

Art. 2 Zeitpunkt
1
  Die Promotion erfolgt nach dem ersten bis fünften Semester je in das folgende Semester.
Art. 3 Fächer
1
  Massgebend sind die Noten in den Promotionsfächern nach Anhang dieses Erlasses.

1
      Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. Juni 2017, SchBl 2017, Nr. 6; in Vollzug ab 1. August 2017.
2
      sGS 215.1.

Erlasse und Weisungen                                                                                            Schulblatt 6/2017 435
Art. 4 Definitive Promotion
1
  Definitiv promoviert wird, wer in den Promotionsfächern:
a) wenigstens einen Notendurchschnitt von 4.0 erreicht;
b) höchstens zwei Noten unter 4.0 ausweist und
c) höchstens zwei Notenpunkte unter 4.0 ausweist.
Art. 5 Provisorische Promotion
1
  Provisorisch promoviert wird, wer am Ende des ersten bis vierten Semesters:
a) die Bedingungen nach Art. 4 dieses Erlasses nicht erfüllt;
b) in einem Promotionsfach aus Gründen, die nicht bei der Schule liegen,
    nicht ausreichende Grundlagen zur Bewertung der Leistung aufweist.
2
    Vorbehalten bleibt Art. 13 dieses Erlasses.
Art. 6 Nichtpromotion
1
  Nicht promoviert wird, wer:
a) zum zweiten Mal provisorisch promoviert würde;
b) am Ende des fünften Semesters:
    1. die Voraussetzungen nach Art. 4 dieses Erlasses nicht erfüllt;
     2. in einem Promotionsfach aus Gründen, die nicht bei der Schule liegen, nicht aus­
    reichende Grundlagen zur Bewertung der Leistung aufweist.
2
    Wer nicht promoviert wird, wiederholt das vorangehende Unterrichtsjahr.
Art. 7 Vermerk
1
  Der Promotionsentscheid wird im Zeugnis vermerkt.
Art. 8 Ausschluss
1
  Ausgeschlossen wird, wer einmal nicht promoviert3 wurde und die Bedingungen nach Art. 4
dieses Erlasses nicht erfüllt.
Art. 9 Besondere Fälle a) freiwillige Repetition
1
  Die freiwillige Repetition gilt als Nichtpromotion.
2
  Dies gilt nicht, wenn:
a) sie das erste Mal erfolgt;
b) die Klassenkonferenz sie empfiehlt;
c) die Schülerin oder der Schüler definitiv promoviert ist.
3
    Die Voraussetzungen nach Abs. 2 dieser Bestimmung müssen miteinander erfüllt sein.
Art. 10 b) Repetition nach der Schlussprüfung
1
  Wer die Berufsmaturitätsprüfung nicht bestanden hat, repetiert für die Wiederholungsprü-
fung das fünfte und sechste Semester ungeachtet der Vorschriften dieses Erlasses.
Art. 11 c) Urlaub
1
  Die Rektorin oder der Rektor regelt die Promotion nach längerem Urlaub.

3
     Vgl. Art. 6 dieses Erlasses.

436     Schulblatt 6/2017                                                     Erlasse und Weisungen
Art. 12 Verlängerung der Probezeit oder der provisorischen Promotion
1
  Die Promotionskonferenz bzw. die Berufsmaturitätskommission kann die Probezeit oder ein
Provisorium verlängern oder anstelle einer Nichtpromotion eine provisorische Promotion an-
ordnen, wenn die Leistungsfähigkeit der Schülerin oder des Schülers durch unverschuldete
besondere Umstände wesentlich beeinträchtigt war.
2
 Wer am Ende des verlängerten Provisoriums die Bedingungen für die definitive Promotion
nicht erfüllt, wird nicht promoviert.

III.      Definitive Aufnahme nach der Probezeit an der Mittelschule

Art. 13 Bedingungen und Fächer
1
  Wer nach der Probezeit die Bedingungen nach Art. 4 dieses Erlasses in den Fächernnach An-
hang zu diesem Erlass:
a) erfüllt, wird definitiv aufgenommen;
b) nicht erfüllt, wird abgewiesen.

IV.       Zuständigkeit und Verfahren

Art. 14 Zuständigkeit
1
  Die Promotionskonferenz bzw. die Berufsmaturitätskommission ist für P
                                                                      ­ romotionsbeschlüsse
zuständig, soweit dieses Reglement nichts anderes bestimmt.
2
 Beschlüsse werden durch ein einfaches Mehr der Anwesenden gefasst. Wer den Vorsitz hat,
stimmt mit. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag angenommen, für den die Person mit dem
Vorsitz stimmt.
Art. 15 Zusammensetzung a) Promotionskonferenz
1
  Der Promotionskonferenz gehören an:
a) die Rektorin oder der Rektor mit Vorsitz. Der Vorsitz kann einem Mitglied der
    Rektoratskommission übertragen werden;
b) die Lehrpersonen der Klasse.
Art. 16 b) Berufsmaturitätskommission
1
  Die Berufsfachschulkommission bestellt die Berufsmaturitätskommission.
2
 Der Berufsmaturitätskommission gehören an:
a) die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter Berufsmaturität;
b) die Rektorin oder der Rektor.

Erlasse und Weisungen                                                   Schulblatt 6/2017 437
V.          Inkrafttreten

Art. 17 Vollzug
1
  Dieser Erlass wird ab 1. August 2017 angewendet.

Im Namen des Erziehungsrates

Der Präsident:
Stefan Kölliker,
Regierungsrat

Der Geschäftsführer:
Jürg Raschle,
Generalsekretär

Bildungsdepartement
des Kantons St.Gallen

Der Vorsteher:
Stefan Kölliker,
Regierungsrat

Anhang: Promotionsfächer nach Art. 3 Abs. 1
      IMS-T                                      IMS-W
1.    Deutsch                                 1. Deutsch
2. Französisch                                2. Französisch
3. Englisch                                   3. Englisch4
4.    Mathematik Grundlagen                   4. Mathematik
5. Mathematik Schwerpunkt                     5. Finanz- und Rechnungswesen
6. Naturwissenschaften                        6. Wirtschaft und Recht
7.    Wirtschaft und Recht                    7. Geschichte und Politik
8. Geschichte und Politik                     8. Technik und Umwelt
9. Informatik                                 9. Informatik
                                             10. Naturwissenschaften

4
     Inkl. Technisches Englisch.

438     Schulblatt 6/2017                                                 Erlasse und Weisungen
Erlasse und Weisungen
Mittelschule

Berufsmaturitätsprüfungsreglement der Informatikmittelschule

vom 10. Mai 20171

Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen und das Bildungsdepartment des Kantons St.Gallen

erlassen

in Ausführung von Art. 35 des Mittelschulgesetzes vom 12. Juni 19802 und dem Reglement
über die Berufsmaturität vom 11. Oktober 2016

als Reglement:
Art. 1 Grundsatz
1
  Die Berufsmaturitätsprüfung findet in zwei Teilen statt. Diese bestehen aus:
a) der ersten Teilprüfung im Typ Technik am Ende des dritten und vierten,
    im Typ Wirtschaft am Ende des fünften Semesters;
b) der zweiten Teilprüfung am Ende des sechsten Semesters.
2
 Die Schulen arbeiten bei der Erstellung der Prüfungen zusammen und beziehen in geeigne-
ter Weise weiterführende Schulen mit ein.
Art. 2 Zulassung
1
  Zur zweiten Teilprüfung zugelassen wird, wer:
a) die letzten vier Semester der Informatikmittelschule regulär besucht hat;
b) die erste Teilprüfung, den Sprachaufenthalt und das Kurzpraktikum absolviert hat.

1
    Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. Juni 2017, SchBl 2017, Nr. 6; in Vollzug ab 1. August 2017.
2
    sGS 215.1.

Erlasse und Weisungen                                                                                          Schulblatt 6/2017 439
Art. 3 Prüfungsleitung
1
  Die Prüfung wird unter Leitung der Rektorin oder des Rektors durch die Fachlehrpersonen
der obersten Klassen abgenommen. Die Rektorin oder der Rektor sorgt für ein gleichmässi-
ges Prüfungsniveau.
2
 Als Expertinnen und Experten wirken mit:
a) Mittelschule:
   1. Mitglieder des Erziehungsrates;
   2. vom Erziehungsrat gewählte Expertinnen und Experten;
b) in der Berufsfachschule, die von der Berufsfachschulkommission gewählten Expertinnen
   und Experten.
3
 Liegen besondere Umstände vor, kann die Rektorin oder der Rektor:
a) eine andere Fachlehrperson als Vertretung der Fachlehrperson der obersten Klasse
    bezeichnen;
b) ein Mitglied der Schulleitung, das nicht an der Notengebung beteiligt ist, als Vertretung
    der Expertin oder des Experten bezeichnen.
Art. 4 Berufsmaturitätsfächer
1
  Für das Bestehen der Berufsmaturität sind die Leistungen in folgenden Fächern massgebend:
1. Deutsch;
2. Französisch;
3. Englisch;
4. Wirtschaft und Recht;
5. Geschichte und Politik;
6. interdisziplinäres Arbeiten;
2
 Mittelschule:
7. Mathematik;
8. Finanz- und Rechnungswesen;
9. Technik und Umwelt;
3
 Berufsfachschule:
10. Mathematik Grundlagen;
11. Mathematik Schwerpunkt;
12. Naturwissenschaften.
Art. 5 Zeitpunkt
1
  Französisch und Mathematik bzw. Mathematik Grundlagen werden in der ersten Teilprüfung,
Deutsch, Englisch, Finanz- und Rechnungswesen, Mathematik Schwerpunkt, Naturwissen-
schaften sowie Wirtschaft und Recht in der zweiten Teilprüfung geprüft.
Art. 6 Prüfungsfächer a) schriftlich und mündlich
1
  Schriftlich und mündlich geprüft wird in den folgenden Fächern:
a) Deutsch;
b) Französisch;
c) Englisch.

440   Schulblatt 6/2017                                                     Erlasse und Weisungen
Art. 7 b) schriftlich
1
  Schriftlich geprüft wird in folgenden Fächern:
a) Mittelschule:
    1. Mathematik;
    2. Finanz- und Rechnungswesen;
    3. Wirtschaft und Recht;
b) Berufsfachschule:
    1. Mathematik Grundlagen;
    2. Mathematik Schwerpunktfach;
    3. Naturwissenschaften.
Art. 8 Schriftliche Prüfung
1
  Die schriftlichen Prüfungen werden durch die Fachlehrperson abgenommen und durch diese
oder eine andere von der Rektorin oder vom Rektor bezeichnete Person überwacht. Die Rek-
torin oder der Rektor bestimmt nach Rücksprache mit der Fachlehrperson die zugelassenen
Hilfsmittel.
2
 Die Dauer der Prüfung richtet sich nach den Vorgaben des Rahmenlehrplans für die Berufs-
maturität vom 18. Dezember 2012.
3
    Die Fachlehrperson korrigiert und bewertet die Arbeiten.
Art. 9 Mündliche Prüfung a) Abnahme
1
  Die mündlichen Prüfungen dauern an der Mittelschule 15 und an der Berufsfachschule 20 Mi-
nuten. Sie werden von der Fachlehrperson abgenommen.
2
 Bei der mündlichen Prüfung ist eine Expertin oder ein Experte gemäss Art. 3 Abs. 2 dieses
Erlasses anwesend. Die Expertin oder der Experte greift in geeigneter Form ein, wenn die
Schülerin oder der Schüler bei einem Thema versagt, die Lehrperson jedoch das Thema nicht
wechselt, oder wenn die Prüfungszeit nicht eingehalten wird.
3
    Art. 3 Abs. 3 dieses Erlasses bleibt vorbehalten.
Art. 10 b) Noten
1
  Nach der mündlichen Prüfung setzen die Expertin oder der Experte und die Fachlehrperson
die Note fest. Bei Meinungsverschiedenheit entscheidet die Expertin oder der Experte.
2
    Sie halten die Note und den Prüfungsverlauf fest.
Art. 11 Unredlichkeit
1
  Die Rektorin oder der Rektor kann Schülerinnen und Schüler, die sich unerlaubter Hilfsmit-
tel bedienen oder einer anderen Unredlichkeit schuldig machen, von der Prüfung wegweisen,
ihnen das Berufsmaturitätszeugnis verweigern und verfügen, dass sie erst nach einem Jahr
wieder zur Prüfung zugelassen werden.
2
    Die Prüfung gilt als nicht bestanden.
3
    Vor der Prüfung wird auf diese Bestimmung hingewiesen.

Erlasse und Weisungen                                                   Schulblatt 6/2017 441
Art. 12 Prüfungsversäumnis
1
  Bei Prüfungsversäumnis hat Anspruch auf Nachprüfung, wer:
a) ein ärztliches Zeugnis vorweist und
b) die Schulleitung vor der Prüfung über die Abwesenheit informiert.
2
 Sind die Voraussetzungen von Abs. 1 dieser Bestimmung nicht erfüllt, kann die nächstjähri-
ge Prüfung absolviert werden.
Art. 13 Notenskala
1
  Die Prüfungsleistungen werden mit Noten von 6 bis 1 bewertet.
2
    Die Noten 6 bis 4 bezeichnen genügende, die Noten unter 4 ungenügende Leistungen.
3
 In schriftlichen Prüfungen können Zehntelsnoten, in mündlichen Prüfungen halbe Noten
erteilt werden.
Art. 14 Noten a) Einzelnote und Prüfungsnote
1
  Die Einzelnote ist die Note aus der schriftlichen oder mündlichen Prüfung.
2
 Die Prüfungsnote ist in Fächern, in denen:
a) schriftlich und mündlich geprüft wird, das Mittel der beiden Einzelnoten;
b) nur schriftlich oder nur mündlich geprüft wird, die Einzelnote.
Art. 15 b) Erfahrungsnote
1
  Die Erfahrungsnote ist das Mittel aller Zeugnisnoten.
Art. 16 c) Fachnote
1
  Die Fachnote ist in den Fächern, in denen:
a) eine Prüfung stattfindet, das Mittel aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote;
b) keine Prüfung stattfindet, die Erfahrungsnote.
2
    Die Fachnote wird auf eine halbe Note gerundet.
3
 Im interdisziplinären Arbeiten ergibt sich die Fachnote je zur Hälfte aus der Note für die in-
terdisziplinäre Projektarbeit und der Erfahrungsnote. Die Note für die interdisziplinäre Pro-
jektarbeit ergibt sich aus der Bewertung des Erarbeitungsprozesses, des Produkts und der Prä-
sentation.
Art. 17 d) Gesamtnote
1
  Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimale gerundete Mittel aller Fachnoten.

442    Schulblatt 6/2017                                                    Erlasse und Weisungen
Art. 18 Prüfungserfolg
1
  Das Berufsmaturitätszeugnis wird erteilt, wenn:
a) die Gesamtnote wenigstens 4.0 beträgt;
b) höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind;
c) die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert 2.0 nicht
    übersteigt;
d) die Voraussetzungen für die Erlangung des Eidgenössischen Fähigkeitsausweises3 erfüllt
    sind.
Art. 19 Prüfungskonferenz a) Zusammensetzung und Stimmberechtigung
1
  Die Prüfungskonferenz besteht aus:
a) der Rektorin oder dem Rektor sowie der zuständigen Prorektorin oder dem zuständigen
    Prorektor bzw. der zuständigen Abteilungsleiterin oder dem zuständigen Abteilungs­
    leiter;
b) der Klassenlehrperson;
c) den Lehrpersonen der Berufsmaturitätsfächer;
d) den weiteren Expertinnen und den Experten, die an den mündlichen Prüfungen teilge-
    nommen haben;
1. Mittelschule:
e) zwei vom Erziehungsrat aus seiner Mitte bestimmten Mitgliedern als Präsidentin oder
   Präsident und als Vizepräsidentin oder Vizepräsident;
f) übrigen Mitgliedern des Erziehungsrates, die an den Prüfungen als Expertinnen und Ex-
   perten teilgenommen haben;
2. Berufsfachschule:
g) die Mitglieder der Berufsfachschulkommission, welche den Vorsitz bestimmt.
2
    Sie stellt nach der Prüfung die Prüfungsergebnisse fest.
3
 Stimmberechtigt sind die Mitglieder nach Abs. 1 Bst. a bis c, e und f dieser Bestimmung sowie
jene Mitglieder des Erziehungsrates, Lehrpersonen und weiteren Expertinnen und Experten,
die an der Prüfung der Schülerin oder des Schülers teilgenommen haben.
Art. 20 b) Würdigung der Persönlichkeit
1
  Die Prüfungskonferenz kann die Prüfung in Würdigung der Persönlichkeit der Schülerin oder
des Schülers durch Notenverbesserung für bestanden erklären.
2
 Sie kann dabei höchstens eine Einzelprüfungs- oder Fachnote verbessern. Die Notenver-
besserung darf nicht mehr als einen halben Notenpunkt ausmachen und kann bei einer Prü-
fungsnote der zweiten Teilprüfung oder bei einer Erfahrungsnote des letzten Semesters vor-
genommen werden.

3
     Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung der Informatiker/Informatikerin EFZ, SR 412.101.220.10.

Erlasse und Weisungen                                                                                   Schulblatt 6/2017 443
Art. 21 Letztes Zeugnis
1
  Das letzte Zeugnis wird ausgehändigt, nachdem die Prüfungskonferenz das Prüfungsergeb-
nis festgestellt hat.
Art. 22 Prüfungswiederholung a) Allgemein
1
  Wer nicht bestanden hat, kann die Berufsmaturitätsprüfung einmal wiederholen. Die Schü-
lerin oder der Schüler wiederholt das dritte Unterrichtsjahr. Die Erfahrungs- und Prüfungs-
noten in Fächern, die nicht wiederholt werden, bleiben gültig.
2
 Ist ausschliesslich die Bestehensnorm nach Art. 18 Bst. d dieses Erlasses nicht erfüllt, bestimmt
die Rektorin oder der Rektor die zu wiederholenden Semester und Prüfungsteile.
Art. 23 b) Interdisziplinäres Arbeiten
1
  Bei ungenügender Note im interdisziplinären Arbeiten gelten für die Wiederholung folgen-
de Regeln:
a) Eine ungenügende interdisziplinäre Projektarbeit ist zu überarbeiten.
b) Ist die Erfahrungsnote ungenügend, erfolgt eine mündliche Prüfung zum interdisziplinä-
    ren Arbeiten.
c) Eine genügende bisherige Erfahrungsnote bleibt gültig.
Art. 24 Berufsmaturitätsausweis a) Allgemein
1
  Der Berufsmaturitätsausweis enthält:
a) Die Hauptaufschrift: «Schweizerische Eidgenossenschaft»;
b) den Namen der Schule, die ihn ausstellt;
c) den Namen, den Vornamen, den Heimatort (für ausländische Staatsangehörige: Staatsan-
    gehörigkeit und Geburtsort) und das Geburtsdatum der Inhaberin oder des Inhabers;
d) die Unterschriften der Vorsteherin oder des Vorstehers des Bildungsdepartementes.
Art. 25 b) Noten
1
  Im Notenausweis zum eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis werden Noten für folgende
Fächer eingetragen:
a) die Fachnoten nach Art. 16 für die Berufsmaturitätsfächer nach Art. 4 dieses Erlasses;
b) die Gesamtnote nach Art. 17 dieses Erlasses;
c) das Thema der interdisziplinären Projektarbeit;
d) Sport;
e) auf Gesuch die übrigen Fächer, wenn der obligatorische oder fakultative Unterricht bis
    zum Schluss besucht und benotet worden ist.
2
 Die in Abs. 1 Bst. d und e dieser Bestimmung aufgeführten Fächer haben auf die Erteilung
des Berufsmaturitätsausweises keinen Einfluss.
3
  Im Notenausweis zum eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis werden zudem aufgeführt:
a) die Ausrichtung der Berufsmaturität gemäss dem Rahmenlehrplan für die Berufsmaturi-
    tät vom 18. Dezember 2012;
b) der geschützte Titel laut dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis4.
4
  Der Notenausweis wird von der Rektorin oder vom Rektor unterschrieben.

4
    Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung der Informatiker/Informatikerin EFZ, SR 412.101.220.10.

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Art. 26 Vollzug
1
  Dieser Erlass wird ab 1. August 2017 angewendet.

Im Namen des Erziehungsrates

Der Präsident:
Stefan Kölliker,
Regierungsrat

Der Geschäftsführer:
Jürg Raschle,
Generalsekretär

Bildungsdepartement
des Kantons St.Gallen

Der Vorsteher:
Stefan Kölliker,
Regierungsrat

Erlasse und Weisungen                               Schulblatt 6/2017 445
Volksschule
 Lernlupe und Lernpass – die weiterentwickelten
­Online-Instrumente für die individuelle Förderung

Im Schuljahr 2017/18 stehen allen Lehrpersonen ab der 3. Primarklasse Lern-
lupe und Lernpass kostenlos für die Erprobung zur Verfügung. Die auf der
Grundlage des Lehrplans 21 entwickelten Lernfördersysteme für den 2. und
3. Zyklus sollen als Betaversionen in der Praxis eingesetzt werden. Die Projekt-
leitung erhofft sich von den Lehrpersonen wertvolle Inputs für die Weiterent-
wicklung der beiden Instrumente. In der Übergangsphase der beiden Schuljah-
re 2017/18 und 2018/19 gibt es noch keine übergeordneten kantonalen V ­ orgaben.

Orientierung und Förderung mit                     Ohne zeitliche Vorgabe bearbeiten die Schüle-
System                                             rinnen und Schüler in ihrem Tempo die Auf-
Während des Entwicklungsprozesses äusser-          gaben. Eine Unterbrechung des Tests ist aber
ten die Lehrpersonen immer wieder ihre Wün-        jederzeit möglich und die Bearbeitung kann zu
sche, wenn sie während einer Erprobungs-           einem anderen Zeitpunkt fortgesetzt werden.
phase erste Tools im Schulalltag testeten. Jetzt   Das Resultat des Orientierungstests löst den
prägen ihre Inputs das Kernstück des Lernför-      nächsten Prozessschritt aus. Das System stellt
dersystems: Die Schülerinnen und Schüler be-       das individuelle Aufgabenset zusammen. Je
arbeiten Aufgabensets, die ihnen das System        nach Ergebnis bekommen die Schülerinnen
aufgrund ihrer Fähigkeiten zusammenstellt.         und Schüler Aufgaben auf drei verschiedenen
Für diesen individuellen Lern- und Vertie-         Anforderungsniveaus. Die Grundeinstellung
fungsprozess bildet ein Orientierungstest die      der Anzahl Aufgaben kann die Lehrperson
Ausgangslage. Dieser Test ist adaptiv. Nach        jederzeit ändern, genauso wird sie durch das
jeder gelösten Aufgabe wird die Schwierig-         System informiert, wie erfolgreich die Lernen-
keit der nächsten neu berechnet. Wird eine         den die Aufgaben bearbeiten und bekommt
Aufgabe richtig gelöst, wird eine schwierigere     Empfehlungen für die Bearbeitung der weite-
vorgelegt, bei einer falsch gelösten Aufgabe be-   ren Aufgabensets und Orientierungstests.
kommen die Lernenden eine Aufgabe mit tie-         Dieses neue Kernstück des Lernfördersystems
ferem Schwierigkeitsgrad. Sobald dem System        ist eine erste Basisversion. In den nächsten
genügend Informationen vorliegen, schliesst        Jahren werden die Vergrösserung des Aufga-
es den Test ab.                                    benpools und der Ausbau auf die Kompetenz-
                                                   niveaus vorangetrieben.

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Die Lehrperson bestimmt die                       Nutzt die Lehrperson die Planungstools des
Häufigkeit des Einsatzes                          Lernfördersystems, entschliesst sie sich auch
Die Lehrperson kann alle Funktionalitäten         für einen häufigeren Einsatz der elektroni-
des Systems nach ihrem Bedarf nutzen. Sie         schen Medien. Das Lernjournal unterstützt
bestimmt, wann und wie oft die Schülerinnen       den Prozess des eigenständigen Lernens, es
und Schüler einen Orientierungstest machen.       können Dokumente hochgeladen und ausge-
Vielleicht möchte sie nur für einen Teil der      tauscht werden. Auch hier bestimmt die Lehr-
Klasse wissen, auf welchem Kompetenzniveau        person die Häufigkeit des Einsatzes – nicht zu-
in Zahl und Variable aufgebaut werden kann,       letzt deswegen, weil auch die IT-Infrastruktur
einem neu zugezogenen Schüler generiert sie       vorhanden sein muss.
Logins für alle Orientierungstests, damit ihr
die Ergebnisse für ein Standortgespräch mit       Die Standortbestimmung für den
den Eltern zur Verfügung stehen. Diese Ori-       sozialen Vergleich
entierungstests zeigen den individuellen Lern-    Der normierte Aufgabenpool wird einerseits
fortschritt in den mit Lernlupe und Lernpass      für die Orientierungstests und andererseits für
überprüfbaren Kompetenzbereichen. Sie kön-        die Standortbestimmungen genutzt. Im Ver-
nen jahrgangsunabhängig aufzeigen, auf wel-       gleich zum Orientierungstest, eingesetzt für
chen Kompetenzen die individuelle Förderung       den individuellen Lernfortschritt, erlaubt die
aufbauen kann. Durch die Wiederholung der         Standortbestimmung einen sozialen Vergleich
Tests wird der Lernfortschritt ausgewiesen, ei-   innerhalb der Jahrgangsstufe. Mit Stellwerk 8
ne hilfreiche Information für Standortgesprä-     und Stellwerk 9 steht der Oberstufe dieser so-
che mit den am Lernprozess Beteiligten.           ziale Vergleich seit ein paar Jahren zur Verfü-
Jederzeit kann die Lehrperson auf den Auf-        gung. Da in allen Stufen des zweiten und drit-
gabenpool zugreifen und für die Klasse, eine      ten Zyklus die Normierungen durchgeführt
Gruppe oder auch einzelne Schülerinnen und        wurden, können diese Standortbestimmungen
Schüler Aufgabensets auf der Grundlage des        jährlich einmal von der 3. Primarklasse bis zur
Lehrplans zusammenstellen. Dabei stehen ihr       3. Oberstufe eingesetzt werden.
eine Schnellauswahl sowie eine manuelle Aus-      Während mit den Orientierungstests das Au-
wahl zur Verfügung. Aufgaben können ausge-        genmerk auf den Kompetenzbereich gerichtet
wechselt, die Aufgabenzahl reduziert oder er-     ist, wird mit der Standortbestimmung auch ein
höht und der Schwierigkeitsgrad der Aufgaben      Gesamtwert im Fachbereich ausgewiesen. Die
neu angepasst werden.                             Stufenorientierung des Lehrplans und damit
                                                  auch des normierten Aufgabenpools ermög-

Volksschule                                                                 Schulblatt 6/2017 447
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