Schulblatt 2017 | Juni - Edudoc
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Empfehlungen 2017/2018 Primar Der Kleine und das Biest [4+] ab 20. September FlussPferde [5+] ab September Der Räuber Hotzenplotz [5+] ab 18. November Wolf sein [5+] ab 10. Januar Oberstufe Die Räuber [15+] ab 22. September Schlafes Bruder [15+] ab 27. Januar Räuberhände [14+] ab Februar Der Zaubertrank [15+] ab 2. Februar Adams Äpfel [15+] ab 7. April jungspund Theaterfestival für ein junges Publikum [4-104] ab 21. Februar Schulkonzerte Peter und der Wolf [6-12] am 3. November Der Nussknacker [6-16] am 21. Dezember Schwanensee [6-16] am 8. Februar Unter theatersg.ch ➝ Mitmachen finden Sie weitere Infos. Dort sind ab 22. August auch die Termine 2017/2018 für Schulen online. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Klasse!
In der Stadt Wil sind 2‘600 Schülerinnen und Schüler schul- pflichtig. Dynamische Schulen mit engagierten Schulleitungen und Lehrpersonen sowie Schulsozialarbeit und Tagesstrukturen zeichnen den Schulalltag an unseren Schulen aus. Das Departementssekretariat ist Dreh- und Angelpunkt für die Volksschulen in der Stadt Wil. Wir suchen auf den 1. April 2018 oder nach Vereinbarung eine/n Departementssekretär/in (100%) Als Departementssekretär/in sind Sie zusammen mit der zuständigen Stadträtin mitverantwortlich für die Führung des Departementes Bildung und Sport. Die Hauptaufgaben umfassen: Fachliche und personelle Führung der Schulverwaltung Verantwortung für Human Resources, Finanzen, Informatik und Kommunikation innerhalb des Departements Koordinieren und Sicherstellen von Absprachen bei departementsübergreifenden Geschäften Mitwirkung in der Entwicklung und Umsetzung von politi- schen Strategien und Entscheiden in den Bereichen Bildung und Sport Leiten von Projekten und Arbeitsgruppen Bearbeiten von Sachgeschäften für Stadtparlament, Stadt- rat und Schulrat Vor- und Nachbereitung sowie Teilnahme an den Sitzungen des Schulrates Für diese Stelle bringen Sie idealerweise mit: Hochschulabschluss, beispielsweise in Wirtschafts- oder Staatswissenschaften oder fundierte Ausbildung im Verwaltungsmanagement Mehrjährige Erfahrung im Schulwesen oder in der Verwaltung Freude, Flair, Empathie und ausgeprägte Kompetenz in der Kommunikation mit verschiedenen Anspruchsgruppen Erfahrung und Professionalität im Leiten von anspruchs- vollen Prozessen und Projekten Vernetztes Denken, Belastbarkeit und stilsichere sprachliche Ausdrucksweise Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Stadträtin Jutta Röösli, Departementsvorsteherin Bildung und Sport, per Telefon 071 913 53 83 oder per E-Mail (jutta.roeoesli@stadtwil.ch). Ihre Bewerbungsunterlagen mit Foto senden Sie bitte bis am 7. Juli 2017 per E-Mail an personaldienst@stadtwil.ch.
Inhaltsverzeichnis Aus dem Inhalt Informationen Aktuelles aus dem Erziehungsrat 416 Anmeldeverfahren für die Mittelschule (WMS/FMS/IMS) und die Berufsmaturitätsschule 418 Pensionierungen auf Ende des Schuljahres 2016/17 419 Erlasse und Weisungen – Mittelschule Nachtrag zum Promotionsreglement der Fachmittelschule 428 Promotionsreglement der Informatikmittelschule 435 Berufsmaturitätsprüfungsreglement der Informatikmittelschule 439 Volksschule Lernlupe und Lernpass – die weiterentwickelten Online-Instrumente für die individuelle Förderung 446 Kongress Begabungs- und Begabtenförderung 454 Gesund bleiben im Beruf – Gesundheitsstrategien entwickeln 455 Themenheft «Radikalisierung & Extremismus» und Fachtagung «radikalisiert & extrem oder doch nur rebellisch?» 456 Kantonales Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen St.Gallen und Schulnetz21 457 Film ab für BNE! 458 Weiterbildung Schule Intensivweiterbildung im Auftrag der EDK-Ost läuft M itte 2018 aus 460 Kompakt: Überblick zum Lehrplan Volksschule und zu den Rahmenbedingungen 461 Lehrmittelverlag Neue Lehrmittel im Sortiment 462 magistra swch.ch – swissdidac 465 414 Schulblatt 6/2017 Inhaltsverzeichnis
Regionale Didaktische Zentren Neuste Informationen aus den Zentren 466 RDZ Gossau 466 RDZ Rapperswil-Jona 468 RDZ Rorschach 470 RDZ Sargans 472 RDZ Wattwil 473 Berufsbildung Inszenario® – Lebensschauplätze ausleuchten und a ufstellen. Klartext! 477 Hochschule Tagung: Spiel – Kind – Musik (3 bis 9 Jahre) 478 CAS Fördern in Sprache und Mathematik – w enige Plätze frei 480 Weiterbildung Klassenführung 482 Weiterbildung Theaterpädagogik 484 «Stark im Stress» – Training für Lehrerinnen und Lehrer 486 Massgeschneiderte Projektevaluation – Schulprojekte im Schulalltag systematisch überprüfen 488 Sport Neue Schulsportprüfung Oberstufe 489 Veranstaltungen KKgK, Hauptversammlung 490 Verschiedenes491 Stellen für Lehrerinnen und Lehrer Öffentliche Volksschulen 498 Weitere öffentliche Schulträger 504 Private Sonderschulen 505 Privatschulen 507 Ausserkantonale Schulen 508 → Impressum Herausgeber und Redaktion: Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen, Davidstrasse 31, 9001 St. Gallen (info.schulblatt@sg.ch, T 058 229 43 83, www.schule.sg.ch). Das Amtliche Schulblatt erscheint monatlich am 15., die Monate Juli und August als Doppelnum- mer im August. Redaktionsschluss für Textbeiträge ist jeweils am 25. des Vormonats und für die Stellenausschreibungen am 4. des Ausgabemonats. Inseraten- und Abonnementsverwaltung, Druck und Spedition: Cavelti AG, medien. digital und gedruckt, Wilerstrasse 73, 9200 Gossau (cag@cavelti.ch, T 071 388 81 81, F 071 388 81 82). Annahmeschluss für Inserate jeweils am Ende des Vormonats. Auflage: 4600 Ex. Abonnementspreise: Fr. 40.– für ein Jahr, Fr. 24.– für ein halbes Jahr, zuzüglich MwSt. Preis pro Stellenausschreibung: in der Stellenbörse Fr. 55.–, zuzüglich MwSt. Die zusätzliche Aufnahme im Schulblatt unter der Rubrik «Stellen für Lehrerinnen und Lehrer» ist kostenlos. 154. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Schulblatt 6/2017 415
Informationen Aktuelles aus dem Erziehungsrat Volksschule Nachfolge-Lehrmittel für «logisch1–6» Einführung und Umsetzung Lehrplan Der Erziehungsrat hat im Juni 2014 entschie- Volksschule den, auf eine Überarbeitung der Lehrmittel- Der Erziehungsrat hat sich über die letzten reihe «logisch» zu verzichten und auch keine Umsetzungsarbeiten zum Lehrplan Volks- Neukonzeption für ein weiteres Lehrmittel- schule informieren lassen. Zwei Informations- projekt in Auftrag zu geben. Anschliessend broschüren des Amtes für Volksschule zuhan- wurden Möglichkeiten für die Kooperation den der Lehrpersonen sowie Eltern werden mit anderen Verlagen abgeklärt, verschiede- in Kürze fertiggestellt und bis Ende Juni den ne Entwicklungs- und Überarbeitungsprojek- Schulen ausgeliefert. Damit verfügen diese te geprüft und Einschätzungen von bestehen- über alle notwendigen organisatorischen In- den Lehrmitteln vorgenommen. Insbesondere formationen für den Unterricht gemäss neu- konnte auch das ab dem Jahr 2018 zur Ver- em Lehrplan Volksschule im kommenden fügung stehende Lehrmittel «mathwelt 1+2» Schuljahr. Über den Abschluss der kantona- aus dem Schulverlag plus, ausgerichtet auf das len Elemente der Einführung (Informations- Lernen in Niveaus und in altersdurchmischten veranstaltungen und Basisthementage) wird Klassen, mitgeprüft werden. der Erziehungsrat in einem Schlussbericht an Als Nachfolge für die Lehrmittelreihe «lo- einer nächsten Sitzung informiert. Darin wird gisch1–6» für die 1. bis 6. Primarklasse hat der auch die Zusammenarbeit mit der Pädagogi- Erziehungsrat an seiner Sitzung vom 10. Mai schen Hochschule St.Gallen reflektiert. Wie 2017 die Lehrmittel «mathwelt 1+2» aus dem der Erziehungsrat bereits an seiner Sitzung Schulverlag plus, «Zahlenbuch 1–6» von Klett vom 16. Februar 2017 festgehalten hat, bereitet und Balmer und «Mathematik 1–6» aus dem das Amt für Volksschule die dritte Projektpha- Lehrmittelverlag Zürich ab Schuljahr 2018/19 se für die Jahre 2017–2020 operativ vor. Dar- als alternativ-obligatorisch bezeichnet. Die über wird dem Erziehungsrat bis 2020 regel- Festlegung des Abgabemodus der drei Lehr- mässig Bericht erstattet. mittel und die Information der Schulen über- nimmt das Amt für Volksschule. Eine konkrete Mitteilung mit Hinweisen auf die Konzeption der Lehrmittel und der Beschreibung der Ein- führung erfolgt im Schuljahr 2017/18. 416 Schulblatt 6/2017 Informationen
Für die Übergangsjahre stehen den Schulen die Umsetzungshilfen «logisch update» als Er- gänzung zum Lehrmittel «logisch» zur Ver- fügung. Diese reichern das Lehrmittel mit Unterrichtsideen und Hinweisen an, sodass sämtliche Bereiche des Lehrplans im Fach- bereich Mathematik umgesetzt werden kön- nen. Es gibt je ein Heft für die 1./2. Klasse, 3./4. Klasse und 5./6. Klasse. Die Dokumen- te stehen zur Einsicht als Download zur Ver- fügung. →→ Link Informationen Lehrmittel AVS: www.schule.sg.ch › Volksschule › Unterricht › Lehrmittel Informationen Schulblatt 6/2017 417
Informationen Anmeldeverfahren für die Mittelschule (WMS/FMS/IMS) und die Berufsmaturitätsschule Mit der Einführung der neuen Schulverwal- Damit ist die elektronische Anmeldung tungssoftware (Nesa) für die Mittel- und die abgeschlossen. Berufsfachschulen wurde das Anmeldeverfah- 5. Die Anmeldebestätigung inklusive unaus- ren für die Aufnahmeprüfungen grundlegend gefülltem Bericht ist nun der Klassenlehr- geändert. Die Anmeldung erfolgt weitgehend person zu übergeben, welche für das Aus- elektronisch via Internet. Der Login-Link mit- füllen des Berichtsteils verantwortlich ist. samt detaillierter Anleitung findet sich auf der 6. Im Elterngespräch wird der Bericht der Seite des Kanti-Navigators www.kanti-sg.ch Oberstufe erläutert und anschliessend so- oder der Homepage des Amtes für Berufsbil- wohl von den Eltern als auch von der dung www.berufsbildung.sg.ch. Klassenlehrperson unterzeichnet. 7. Abschliessend wird die Anmeldung bis Folgende Schritte sind erforderlich: spätestens 5. September 2017 durch die 1. Die Eltern registrieren die Kandidatin Eltern oder die Oberstufenschule der be- oder den Kandidaten mittels der Sozial- vorzugten Mittelschule oder Berufsfach- versicherungsnummer (diese Nummer schule zugesandt. Die Eltern erhalten von findet sich zum Beispiel auf dem Kran- der Mittelschule oder der Berufsfachschu- kenkassenausweis). Anschliessend erhal- le alle notwendigen Informationen zur ten die Eltern die Login-Daten per E -Mail. Aufnahmeprüfung sowie die Rechnung 2. Nach dem Login werden die Grunddaten für die Anmeldegebühr. der Kandidatin oder des Kandidaten er- →→ Anmeldeschluss fasst. Dienstag, 5. September 2017 3. Nachdem alle Grunddaten erfasst sind, werden die bevorzugte →→ Kontakt a. Mittelschule und die gewünschte Vertie- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das ent- fung (Schwerpunktfach, Berufsfeld) an- sprechende Sekretariat der Mittelschule oder der gegeben; Berufsfachschule. b. Berufsfachschule und die gewünschte →→ Links BM-Ausrichtung angegeben. www.kanti-sg.ch 4. Nun wird die Anmeldebestätigung ausge- www.berufsbildung.sg.ch druckt. Zur Anmeldebestätigung mit al- len Angaben wird auch der dreiseitige (noch unausgefüllte) Bericht der Oberstu- fe/Vorschule automatisch ausgedruckt. 418 Schulblatt 6/2017 Informationen
Informationen Pensionierungen auf Ende des Schuljahres 2016/17 Am Ende des Schuljahres 2016/17 (31. Juli 2017) treten 198 Lehrerinnen und Lehrer sowie Personen mit anderen Funktionen an einer Volksschule, Sonder- schule, Berufsfachschule, Beratungsstelle sowie an einer Mittelschule in den Ruhestand. Wir danken den Austretenden für ihr Engagement zugunsten der Schuljugend und wünschen ihnen für den neuen Lebensabschnitt noch viele schöne und erfüllende Jahre bei guter Ge- sundheit. Volksschule Name Vorname Schulhaus Funktion Altstätten Dürr Elisabeth SH Bild Primarlehrerin Dürr Ernst SH Bild Primarlehrer Glass Monika OZ Wiesental Reallehrerin Hasler Isabelle OZ Feld Fächergruppenlehrerin (HA/HW) Hirschi Ruedi OZ Wiesental Fachlehrer Hirschi Gaby SH Klaus Primarlehrerin Keller Claudia OZ Wiesental Fachlehrerin Längle Martin SH Schöntal Schulleiter Steiner Silvia OZ Feld Fachlehrerin von Wissel Angela SH Institut Fachlehrerin Berg SG Sgier Giosch Antoni PS Brühl Primarlehrer Züllig Berta PS Brühl Fächergruppenlehrerin (HA/HW) Berneck Kurer-Maag Verena KG Wisli 2 Kindergartenlehrerin Informationen Schulblatt 6/2017 419
Volksschule Name Vorname Schulhaus Funktion Buchs Frei Ruth PS Buchserbach Primarlehrerin Masciari Brigitte SH Kappeli Deutsch-/Nachhilfelehrerin Neukom Sabina KG Altendorf Kindergartenlehrerin Seitz Alexa PS Räfis Therapeutin Stucky Annemarie SH Hanfland Schulische Heilpädagogin Wähner Marianne SH Hanfland Schulische Heilpädagogin Bütschwil-Ganterschwil-Lütisburg Schmid Erwin OS BuGaLu Reallehrer Ebnat-Kappel Störi Erika OZ Wier/SH Schafbüchel Fächergruppenlehrerin (HA/HW) Eggersriet-Grub SG Bayer Regina SH Grub Primarlehrerin ISF Graber Irène SH Grub Primarlehrerin/Therapeutin Vetsch Marie-Louise SH Grub Primarlehrerin Eschenbach Hubatka Elsbeth PS St.Gallenkappel Primarlehrerin Hug Alice PS Goldingen Schulische Heilpädagogin Flawil Hofer Daniel OZ Feld Fächergruppenlehrer (HA/HW) Petrik Jung-Sook SH Enzenbühl Fächergruppenlehrerin (HA/HW) Rinaldi Harald OZ Feld Reallehrer Storchenegger Regula OZ Feld Fächergruppenlehrerin (HA/HW) Gaiserwald Gröbli Barbara SH Ebnet Primarlehrerin Goldach Erni Elisabeth OZ Goldach Fächergruppenlehrerin (HA/HW) Gämperle Joe OZ Goldach Oberstufenlehrer Gubser Vreny SH Bachfeld Fächergruppenlehrerin (HA/HW) Schönenberger Helen SH Bachfeld Therapeutin Wachter Rudolf Musiklehrer Gossau Kreuzer Rosa PS Büel Therapeutin Kühne Ursula PS Büel Primarleherin Manser Hildegard SH Haldenbüehl Therapeutin 420 Schulblatt 6/2017 Informationen
Volksschule Name Vorname Schulhaus Funktion Meister Stefanie Notkerschulhaus Fachlehrerin Nufer Regula KG Bischofzellerstrasse Kindergartenlehrerin Gams Masciari Brigitte Hof Deutsch-/Nachhilfelehrerin Dürr Michael Höfli Primarlehrer Grabs Barman Marianne SH Berg Primarlehrerin Eberhard Ursula OS Kirchbünt Fachlehrerin Schmassmann Cristina SH Unterdorf Primarlehrerin Heerbrugg Hürlimann Martin SH am Bach Sekundarlehrer Jonschwil-Schwarzenbach Müller Yvonne PS Sunnerain Kindergartenlehrerin Kaltbrunn Baumgartner Martin Musiklehrer Steiner Gertrud SH Hälti Deutsch-/Nachhilfelehrerin Kirchberg Burkhalter Esther SH Eichbüel Primarlehrerin Steiner Paul OS Bazenheid Reallehrer Wäckerlin Markus OS Lerchenfeld Reallehrer Mels Meli Max OS Feldacker Oberstufenlehrer Hofer Irène PS Kleinfeld Primarlehrerin Müller Agnes PS Kleinfeld Fächergruppenlehrerin (HA/HW) Messerli Hosner Elsbeth Therapeutin Mörschwil Kurer Ruth Musiklehrerin Mosnang Fräfel Sylvie PS Mosnang Primarlehrerin Naef Roland PS Mosnang Primarlehrer Raths-Metzger Maya PS Mosnang Fächergruppenlehrerin (HA/HW) Zingg Bernhard PS Dreien Primarlehrer Informationen Schulblatt 6/2017 421
Volksschule Name Vorname Schulhaus Funktion Neckertal Keller Sylvia SH Oberhelfenschwil Fachlehrerin Suhner Markus OS Oberes Neckertal Schulischer Heilpädagoge/ Musiklehrer Nesslau Grünenfelder Kurt OZ Büelen Reallehrer Seidl Hannelore OZ Büelen Fachlehrerin Weber Andreas PS Büelen Primarlehrer Oberbüren Kummer Silvia PS Oberbüren Primarlehrerin Oberriet Ammann Alfons OZ Oberriet Oberstufenlehrer Hasler Othmar OZ Montlingen Fachlehrer Köppel-Rohner Dominik PS Kriessern Primarlehrer Wolgensinger Niklaus OZ Montlingen Oberstufenlehrer Oberuzwil Lehmann Annelies PS Breite Primarlehrerin Possa Jean-Marc PS Breite Schulischer Heilpädagoge Wäger Eugen OZ Schützengarten Reallehrer Pfäfers Bamert Jürg OZ Bündte Sekundarlehrer Quarten Cathomas Antoinette SH Murg Primarlehrerin Rapperswil-Jona Baumann Klaus PS Schachen Primarlehrer Beer Schuler Elisabeth Musiklehrerin Benedetti Irma PS Hanfländer Schulische Heilpädagogin Florin Barbara OS Weiden Fächergruppenlehrerin (HA/HW) Hart Marion PS Schachen Primarlehrerin Hosang Esther PS Paradies-Lenggis Fächergruppenlehrerin (HA/HW) Kohler Kerstin PS Hanfländer Primarlehrerin Schönenberger Paul OS Rain Oberstufenlehrer Völkin Karl OS Bollwies Fachlehrer Wiget Heidi OS Bollwies Oberstufenlehrerin Zürcher Anna-Regula Musiklehrerin 422 Schulblatt 6/2017 Informationen
Volksschule Name Vorname Schulhaus Funktion Rheineck Häni Christiane PS Neumüli Fächergruppenlehrerin (HA/HW) Pegram Thomas Musiklehrer Rorschach Krömler Elisabeth OS Burghalde Oberstufenlehrerin Zürcher Margrit SH Mariaberg Primarlehrerin Sargans Jud Ursula OZ Sargans Fächergruppenlehrerin (HA/HW) Messerli Hosner Elsbeth SH Böglifeld Therapeutin St.Gallen Affolter Ruth SH Spelterini Primarlehrerin Batt Jürg PS Oberzil-Krontal Primarlehrer Blattner Ursula OS Blumenau Fächergruppenlehrerin (HA/HW) Bodenmann Jörg SH Buchental Reallehrer Cincelli Stefan OS Blumenau Sekundarlehrer Egloff Hanspeter Therapeut Egloff Esther OZ Zil Sekundarlehrerin Erismann Anita PS Heimat-Buchwald Primarlehrerin Gerster Alfred SH Engelwies Primarlehrer Haller Anna SH Engelwies Primarlehrerin Hanak Therese PS St.Leonhard- Primarlehrerin Tschudiwies Huber Susanne PS Rotmonten-Gerhalde Fächergruppenlehrerin (HA/HW) Huber Bernhard Musiklehrer Hürlimann-Giger Ursula OZ Schönau Sekundarlehrerin Näf Margrith KG Heimat Kindergartenlehrerin Prete Chika Sonja PS Oberzil-Krontal Kindergartenlehrerin Resegatti Cécile PS Kreuzbühl Primarlehrerin ISF Rimle Brigitta Musiklehrerin Rütti Gertrud SH Bürgli Fächergruppenlehrerin (HA/HW) Salomon Daniel SH Grossacker Primarlehrer Spadini Ruth SH Bürgli Reallehrerin Spadini Sergio SH Bürgli Schulleiter Informationen Schulblatt 6/2017 423
Volksschule Name Vorname Schulhaus Funktion St.Gallen Stieger Jolanda PS Oberzil-Krontal Primarlehrerin Weber Edith PS Halden Primarlehrerin Zaugg Brigitte Therapeutin St.Margrethen Lüchinger Franz OZ Johannes Brassel Fachlehrer Zimmermann Inge OZ Johannes Brassel Schulleiterin Schänis Ackermann Emma OZ Hof 1 Fächergruppenlehrerin (HA/HW) Lokhorst Gabriella Musiklehrerin Zuber Lilli SH Oberdorf Therapeutin Sevelen Bokstaller Mario OZ Galstramm Reallehrer Dür Edith SH Gadretsch Fächergruppenlehrerin (HA/HW) Wolgensiger Werner SH Gadretsch Primarlehrer Thal Bärlocher Corinne SH Altenrhein Primarlehrerin Ebert Heidi SH Altenrhein Primarlehrerin Eichler Mafalda OZ Thal Fächergruppenlehrerin (HA/HW) Uzwil Deplazes Alex PS Neuhof Schulischer Heilpädagoge Honegger Katharina KG Bankstrasse Kindergartenlehrerin Keller Heidi PS Herrenhof Primarlehrerin Stengel Paul PS Kirchstrasse Schulleiter Wartau Roth Bruno PS Oberschan-Bühl Primarlehrer Wattwil-Krinau Birnbaum Regina SH Grüenau Schulische Heilpädagogin Dobler Loredana Kindergarten Grüenau Kindergartenlehrerin Widnau Pegram Thomas Musiklehrer 424 Schulblatt 6/2017 Informationen
Volksschule Name Vorname Schulhaus Funktion Wil Bischofberger Irma PS Allee Primarlehrerin Eicher Claudia Musiklehrerin Gartmann Marianne OS Sonnenhof Fachlehrerin Gauch Elisabeth Musiklehrerin Grögli Edith PS Matt Kindergartenlehrerin Hegelbach Irma PS Tonhalle/Klosterweg Primarlehrerin Maurer Thomas PS Allee Primarlehrer Müller Christine OS Sonnenhof/ Oberstufenlehrerin OS Lindenhof Walcher René PS Matt Schulischer Heilpädagoge Wick Susi PS Lindenof Primarlehrerin Zahner Mark OS Sonnenhof Oberstufenlehrer Wittenbach Chopard René SH Dorf Primarlehrer Lutz Josef OZ Grünau Oberstufenlehrer Menzi Elisabeth SH Kronbühl Primarlehrerin Rehm Hansruedi OZ Grünau Oberstufenlehrer Walz Gabi SH Steig Therapeutin Zuckenriet Kappeler Hedi OS Sproochbrugg Fachlehrerin Zuzwil Baumann Gabriela SH Wiesengrund Primarlehrerin Sonderschulen Name Vorname Funktion Heilpädagogische Tagesschule Seidenbaum Candrian Beatrix Kindergartenlehrerin Heilpädagogisches Zentrum Johanneum Zwingli Marianne Sonderschullehrerin Sprachheilschule St.Gallen Meili Isabelle Therapeutin Steuble Adolf Sonderschullehrer Stiftung Kronbühl Stumpf Johanna Sonderschullehrerin Informationen Schulblatt 6/2017 425
Berufsfachschulen Name Vorname Funktion/Fächer GBS St.Gallen Bachmann Martin Lehrperson für Deutsch, Geschichte und Politik in der Berufsmaturität Bachmann Mathilde Lehrperson für Deutsch in der Berufsmaturität Bock Peter Lehrperson für Deutsch und Sozialwissenschaften in der Berufsmaturtität Brauchli Rolf Berufsfachschullehrer Berufskunde Rothenfluh Esther Lehrperson für Englisch in der Berufsmaturität Schmid Heinrich Berufsfachschullehrer für Berufskunde Spirig Silvia Lehrperson für Brückenangebote Sulser Walter Berufsfachschullehrer Berufskunde KBZ St.Gallen Bolli Heinz Berufsfachschullehrer für Informatik, Leiter Infrastrukturplanung Rosset Monique Berufsfachschullehrerin für Sprachen Salis Jürg Berufsfachschullehrer für Wirtschaft, Mediator Sulser Denise Berufsfachschullehrerin für Sprachen BZGS St.Gallen Ammann Bauer Verena Berufsfachschullehrerin für Allgemeinbildung BZR Rorschach-Rheintal Moser Andreas Berufsfachschullehrer für Berufskunde Neustettler Heidi Berufsfachschullehrerin für Berufskunde BWZ Rapperswil-Jona Thrier Pius Berufsfachschullehrer für Deutsch, Französisch BZ Wil-Uzwil Kunz Beat Berufsfachschullehrer für Französisch Berufs- und Laufbahnberatung Name Vorname Funktion Beratungsstelle Rheintal Baumgartner Felice Stellenleiterin (per Ende Oktober 2016) Widmer Hans-Ruedi Berufs- und Laufbahnberater (per Ende Februar 2017) Beratungsstelle Toggenburg Zoller Christian Berufs- und Laufbahnberater 426 Schulblatt 6/2017 Informationen
Mittelschulen Name Vorname Funktion/Fächer Kantonsschule am Burggraben St.Gallen Frei Heinrich Mittelschullehrer für Mathematik Nierhoff Kirsten Mittelschullehrerin für Englisch Rudolf Markus Mittelschullehrer für Latein und Englisch Schriber Dionys Mittelschullehrer für Trompete Vogelsanger Alfred Mittelschullehrer für Mathematik Völkle Hans Peter Mittelschullehrer für Schlagzeug, Percussion, Mallets Weiss Max Mittelschullehrer für Gitarre Kantonsschule am Brühl St.Gallen Pede Giovanni Mittelschullehrer für Musik Kantonsschule Heerbrugg Pozivil Martin Mittelschullehrer für Chemie und Physik Suhner Heinz Mittelschullehrer für Klarinette Vögele Meinrad Mittelschullehrer für Deutsch und Geschichte Kantonsschule Sargans Toldo Pepe Mittelschullehrer für Gitarre Rosenast Susan Mittelschullehrerin für Französisch und Englisch Kantonsschule Wattwil Eugster-Ulmer Monica Mittelschullehrerin für Latein und Deutsch Furusawa Eiko Mittelschullehrerin für Violine Kantonsschule Wil Riederer Agnes Mittelschullehrerin für Gesang Sieber Beatrix Mittelschullehrerin für Violine Informationen Schulblatt 6/2017 427
Erlasse und Weisungen Mittelschule Nachtrag zum Promotionsreglement der Fachmittelschule vom 10. Mai 20171 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt: I. Der Erlass «Promotionsreglement der Fachmittelschule vom 20. Juni 2007»1 wird wie folgt geändert: Art. 1 Zeitpunkt 1 Die Promotion erfolgt im: a) ersten Schuljahr nach dem ersten und zweiten Semester auf Grund der Leistungen im Semester; b) zweiten Schuljahr nach dem ersten Semester auf Grund der Leistungen im Semester; c) zweiten Schuljahr nach dem zweiten Semester auf Grund der Leistungen im Schuljahr. Art. 13 Wechsel 1 Das Berufsfeld kann bis Ende des zweiten Semesters einmal gewechselt werden. 2 Die Rektorin oder der Rektor kann in Ausnahmefällen einen späteren Wechsel des Berufs- felds bewilligen. 3 Promotionsentscheide bleiben gültig. 1 Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. Juni 2017, SchBl 2017, Nr. 6; in Vollzug ab 1. August 2017. 2 SchBl 2007, Nr. 7-8. 428 Schulblatt 6/2017 Erlasse und Weisungen
Art. 14 Konferenz 1 Der Promotionskonferenz gehören an: a) die Rektorin oder der Rektor mit Vorsitz. Der Vorsitz kann einem Mitglied der Rektoratskommission übertragen werden; b) die Lehrpersonen der Klasse. 2 Die Promotionskonferenz ist zuständig, soweit dieser Erlass nichts anderes bestimmt. 3 Beschlüsse werden durch einfaches Mehr der anwesenden Lehrpersonen, welche die Schülerin oder den Schüler unterrichtet haben, gefasst. Wer den Vorsitz hat, stimmt mit. Bei Stimmen- gleichheit ist der Antrag angenommen, für den die Person mit dem Vorsitz stimmt. II. [keine Änderung anderer Erlasse] III. [keine Aufhebung anderer Erlasse] IV. Dieser Erlass wird ab 1. August 2017 für Klassen angewendet, die ab Schuljahr 2017/18 gebildet werden. Im Namen des Erziehungsrates Der Präsident: Stefan Kölliker, Regierungsrat Der Geschäftsführer: Jürg Raschle, Generalsekretär Erlasse und Weisungen Schulblatt 6/2017 429
Anhang: 1. Alle Berufsfelder: Erstes und zweites Semester 1.1. Deutsch 1.2. Französisch 1.3. Englisch 1.4. Mathematik 1.5. Biologie 1.6. Physik 1.7. Geografie 1.8. Geschichte 1.9. Wirtschaft/Recht 1.10. Musik3 1.11. Gestalten 1.12. Sport 1.13. Welt/Leben/Religion oder Philosophie/Ethik 2. Berufsfeld Pädagogik 3. und 4. Semester 5. und 6. Semester 1.1. Deutsch 1.1. Deutsch 1.2. Französisch 1.2. Französisch 1.3. Englisch 1.3. Englisch 1.4. Mathematik 1.4. Mathematik 1.5. Biologie 1.5. Geschichte 1.6. Chemie 1.6. Psychologie 1.7. Physik 1.7. Sport/Rhythmik 1.8. Ökologie 1.8. Welt/Leben/Religion oder Philosophie/Ethik 1.9. Geschichte 1.9. Biologie 1.10. Wirtschaft/Recht 1.10. Chemie 1.11. Musik4 1.11. Physik 1.12. Gestalten 1.12. Ökologie 1.13. Sport 1.13. Wirtschaft/Recht 1.14. Politik des Berufsfeldes 1.14. Musik5 1.15. Gestalten 3 Im Berufsfeld Musik und Pädagogik werden im Fach «Musik» die Fächer «Musiktheorie» und «Instrumentalunterricht» in der Gewichtung 2 ⁄3 und 1⁄3 miteinander verrechnet. 4 Im Fach «Musik» werden die Fächer «Musiktheorie» und «Instrumentalunterricht» in der Gewichtung 2 ⁄3 und 1⁄3 miteinander verrechnet. 5 Im Fach «Musik» werden die Fächer «Musiktheorie» und «Instrumentalunterricht» in der Gewichtung 2 ⁄3 und 1⁄3 miteinander verrechnet. 430 Schulblatt 6/2017 Erlasse und Weisungen
3. Berufsfeld Soziales 3. und 4. Semester 5. und 6. Semester 1.1. Deutsch 1.1. Deutsch 1.2. Französisch 1.2. Französisch 1.3. Englisch 1.3. Englisch 1.4. Mathematik 1.4. Mathematik 1.5. Biologie 1.5. Geschichte 1.6. Chemie 1.6. Psychologie 1.7. Physik 1.7. Sport/Rhythmik 1.8. Ökologie 1.8. Welt/Leben/Religion oder Philosophie/Ethik 1.9. Geschichte 1.9. Biologie 1.10. Wirtschaft/Recht 1.10. Chemie 1.11. Musik 1.11. Ökologie 1.12. Gestalten 1.12. Wirtschaft/Recht 1.13. Sport 1.13. Berufsfeldunterricht6 1.14. Berufsfeldunterricht 7 4. Berufsfeld Musik 3. und 4. Semester 5. und 6. Semester 1.1. Deutsch 1.1. Deutsch 1.2. Französisch 1.2. Französisch 1.3. Englisch 1.3. Englisch 1.4. Mathematik 1.4. Mathematik 1.5. Biologie 1.5. Geschichte 1.6. Chemie 1.6. Psychologie 1.7. Physik 1.7. Sport/Rhythmik 1.8. Ökologie 1.8. Welt/Leben/Religion oder Philosophie/Ethik 1.9. Geschichte 1.9. Physik 1.10. Wirtschaft/Recht 1.10. Berufsfeldunterricht 18 1.11. Musik9 1.11. Berufsfeldunterricht 210 6 Das Fach «Berufsfeldunterricht» zählt doppelt. Beinhaltet «Politik des Berufsfeldes» sowie «Erziehen und Begleiten», « Kommunikation und Sozialpsychologie» sowie «Mensch und Entwicklung». 7 Beinhaltet «Politik des Berufsfeldes» sowie «Erziehen und Begleiten», «Kommunikation und Sozialpsychologie» sowie «Mensch und Entwicklung». 8 Beinhaltet «Allgemeine Musiklehre», «Hörbildung und Wahrnehmung» sowie «Erweiterte Grundlagen Musik». 9 Im Fach «Musik» werden die Fächer «Musiktheorie» und «Instrumentalunterricht» in der Gewichtung 2 ⁄3 und 1⁄3 miteinander verrechnet. 10 Beinhaltet «Gesangs- und Sprechstimme», «Komponieren und Arrangieren», «Einsatz digitaler Medien», «Auftritte und Vorspieltraining» sowie «Spezialisierung Musik». Erlasse und Weisungen Schulblatt 6/2017 431
4. Berufsfeld Musik 3. und 4. Semester 5. und 6. Semester 1.12. Gestalten 1.12. Berufsfeldunterricht 311 1.13. Sport 1.13. Instrumentalunterricht 1.14. Berufsfeldunterricht 12 1.14. Kunstgeschichte 5. Berufsfeld Gestalten 3. und 4. Semester 5. und 6. Semester 1.1. Deutsch 1.1. Deutsch 1.2. Französisch 1.2. Französisch 1.3. Englisch 1.3. Englisch 1.4. Mathematik 1.4. Mathematik 1.5. Biologie 1.5. Geschichte 1.6. Chemie 1.6. Psychologie 1.7. Physik 1.7. Sport/Rhythmik 1.8. Ökologie 1.8. Welt/Leben/Religion oder Philosophie/Ethik 1.9. Geschichte 1.9. Ökologie 1.10. Wirtschaft/Recht 1.10. zweidimensionales Gestalten 1.11. Musik 1.11. dreidimensionales Gestalten 1.12. Gestalten13 1.12. digitales Gestalten 1.13. digitales Gestalten 1.13. Kunstgeschichte 1.14. Sport 6. Berufsfeld Gesundheit 3. und 4. Semester 5. und 6. Semester 1.1. Deutsch 1.1. Deutsch 1.2. Französisch 1.2. Französisch 1.3. Englisch 1.3. Englisch 1.4. Mathematik 1.4. Mathematik14 1.5. Biologie 1.5. Geschichte 1.6. Chemie 1.6. Psychologie 1.7. Physik 1.7. Sport/Rhythmik 11 Beinhaltet im 5. Semester «Ensemble- und Klassenmusizieren» sowie «Semesterprojekt». 12 Beinhaltet im 3. Semester «Ensemble- und Klassenmusizieren» sowie «Semesterprojekt», im 4. Semester «Allgemeine Musiklehre», «Hörbildung und Wahrnehmen» sowie «Erweiterte Grundlagen Musik». 13 Beinhaltet Grundlagenfach «Gestalten» (Gewichtung 2 ⁄3) und «zweidimensionales Gestalten» (1⁄3). 14 Das Fach «Zusätzliche Mathematik» wird mit dem Grundlagenfach «Mathematik» verrechnet. 432 Schulblatt 6/2017 Erlasse und Weisungen
6. Berufsfeld Gesundheit 3. und 4. Semester 5. und 6. Semester 1.8. Ökologie 1.8. Welt/Leben/Religion oder Philosophie/Ethik 1.9. Geschichte 1.9. Biologie 1.10. Wirtschaft/Recht 1.10. Chemie 1.11. Musik 1.11. Physik 1.12. Gestalten 1.12. Ökologie 1.13. Sport 1.13. Berufsfeldunterricht15 1.14. Politik des Berufsfeldes 7. Berufsfeld Kommunikation und Information 3. und 4. Semester 5. und 6. Semester 1.1. Deutsch 1.1. Deutsch 1.2. Französisch 1.2. Französisch 1.3. Englisch 1.3. Englisch 1.4. Mathematik 1.4. Mathematik 1.5. Biologie 1.5. Geschichte 1.6. Chemie 1.6. Psychologie 1.7. Physik 1.7. Sport/Rhythmik 1.8. Ökologie 1.8. Welt/Leben/Religion oder Philosophie/Ethik 1.9. Geschichte 1.9. Ökologie 1.10. Wirtschaft/Recht 1.10. Kommunikation allgemein 1.11. Musik 1.11. Medienkunde und Recht 1.12. Gestalten 1.12. Berufsfeldunterricht Deutsch16 1.13. Sport 1.13. Kommunikation in anderen Kulturen 1.14. Berufsfeldunterricht 17 1.14. Digitale Kommunikation18 15 Das Fach «Berufsfeldunterricht» zählt doppelt. Beinhaltet «Körperpflege und Schlaf», «Sicherheit und Prävention», «Herz-, Kreislauf und Atmung», «Ernährung und Ausscheidung», «Kommunikation und Aufgabenbereich» sowie «Persönliche und berufliche Entwicklung». 16 Beinhaltet «Berufsfeldunterricht Deutsch» (Gewichtung 3⁄4) und «Schreibwerkstatt» (Gewichtung 1⁄4). 17 Beinhaltet «Politik des Berufsfeldes» (Gewichtung 1⁄2), «Schreibwerkstatt» (Gewichtung 1⁄4) und «Zeichnungswerkstatt» (Gewichtung 1⁄4). 18 Beinhaltet «Digitale Kommunikation» (Gewichtung 3⁄4) und «Zeichnungswerkstatt» (Gewichtung 1⁄4). Erlasse und Weisungen Schulblatt 6/2017 433
Erlasse und Weisungen Mittelschule Promotionsreglement der Informatikmittelschule vom 10. Mai 20171 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen und das Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen erlassen in Ausführung von Art. 35 des Mittelschulgesetzes vom 12. Juni 19802 und dem Reglement über die Berufsmaturität vom 11. Oktober 2016 als Reglement: I. Geltungsbereich Art. 1 Ausbildungsgänge 1 Dieser Erlass gilt für die Ausbildungsgänge der Informatikmittelschulen an kantonalen Mit- telschulen und an kantonalen Berufsfachschulen (IMS-W und IMS-T). II. Promotion Art. 2 Zeitpunkt 1 Die Promotion erfolgt nach dem ersten bis fünften Semester je in das folgende Semester. Art. 3 Fächer 1 Massgebend sind die Noten in den Promotionsfächern nach Anhang dieses Erlasses. 1 Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. Juni 2017, SchBl 2017, Nr. 6; in Vollzug ab 1. August 2017. 2 sGS 215.1. Erlasse und Weisungen Schulblatt 6/2017 435
Art. 4 Definitive Promotion 1 Definitiv promoviert wird, wer in den Promotionsfächern: a) wenigstens einen Notendurchschnitt von 4.0 erreicht; b) höchstens zwei Noten unter 4.0 ausweist und c) höchstens zwei Notenpunkte unter 4.0 ausweist. Art. 5 Provisorische Promotion 1 Provisorisch promoviert wird, wer am Ende des ersten bis vierten Semesters: a) die Bedingungen nach Art. 4 dieses Erlasses nicht erfüllt; b) in einem Promotionsfach aus Gründen, die nicht bei der Schule liegen, nicht ausreichende Grundlagen zur Bewertung der Leistung aufweist. 2 Vorbehalten bleibt Art. 13 dieses Erlasses. Art. 6 Nichtpromotion 1 Nicht promoviert wird, wer: a) zum zweiten Mal provisorisch promoviert würde; b) am Ende des fünften Semesters: 1. die Voraussetzungen nach Art. 4 dieses Erlasses nicht erfüllt; 2. in einem Promotionsfach aus Gründen, die nicht bei der Schule liegen, nicht aus reichende Grundlagen zur Bewertung der Leistung aufweist. 2 Wer nicht promoviert wird, wiederholt das vorangehende Unterrichtsjahr. Art. 7 Vermerk 1 Der Promotionsentscheid wird im Zeugnis vermerkt. Art. 8 Ausschluss 1 Ausgeschlossen wird, wer einmal nicht promoviert3 wurde und die Bedingungen nach Art. 4 dieses Erlasses nicht erfüllt. Art. 9 Besondere Fälle a) freiwillige Repetition 1 Die freiwillige Repetition gilt als Nichtpromotion. 2 Dies gilt nicht, wenn: a) sie das erste Mal erfolgt; b) die Klassenkonferenz sie empfiehlt; c) die Schülerin oder der Schüler definitiv promoviert ist. 3 Die Voraussetzungen nach Abs. 2 dieser Bestimmung müssen miteinander erfüllt sein. Art. 10 b) Repetition nach der Schlussprüfung 1 Wer die Berufsmaturitätsprüfung nicht bestanden hat, repetiert für die Wiederholungsprü- fung das fünfte und sechste Semester ungeachtet der Vorschriften dieses Erlasses. Art. 11 c) Urlaub 1 Die Rektorin oder der Rektor regelt die Promotion nach längerem Urlaub. 3 Vgl. Art. 6 dieses Erlasses. 436 Schulblatt 6/2017 Erlasse und Weisungen
Art. 12 Verlängerung der Probezeit oder der provisorischen Promotion 1 Die Promotionskonferenz bzw. die Berufsmaturitätskommission kann die Probezeit oder ein Provisorium verlängern oder anstelle einer Nichtpromotion eine provisorische Promotion an- ordnen, wenn die Leistungsfähigkeit der Schülerin oder des Schülers durch unverschuldete besondere Umstände wesentlich beeinträchtigt war. 2 Wer am Ende des verlängerten Provisoriums die Bedingungen für die definitive Promotion nicht erfüllt, wird nicht promoviert. III. Definitive Aufnahme nach der Probezeit an der Mittelschule Art. 13 Bedingungen und Fächer 1 Wer nach der Probezeit die Bedingungen nach Art. 4 dieses Erlasses in den Fächernnach An- hang zu diesem Erlass: a) erfüllt, wird definitiv aufgenommen; b) nicht erfüllt, wird abgewiesen. IV. Zuständigkeit und Verfahren Art. 14 Zuständigkeit 1 Die Promotionskonferenz bzw. die Berufsmaturitätskommission ist für P romotionsbeschlüsse zuständig, soweit dieses Reglement nichts anderes bestimmt. 2 Beschlüsse werden durch ein einfaches Mehr der Anwesenden gefasst. Wer den Vorsitz hat, stimmt mit. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag angenommen, für den die Person mit dem Vorsitz stimmt. Art. 15 Zusammensetzung a) Promotionskonferenz 1 Der Promotionskonferenz gehören an: a) die Rektorin oder der Rektor mit Vorsitz. Der Vorsitz kann einem Mitglied der Rektoratskommission übertragen werden; b) die Lehrpersonen der Klasse. Art. 16 b) Berufsmaturitätskommission 1 Die Berufsfachschulkommission bestellt die Berufsmaturitätskommission. 2 Der Berufsmaturitätskommission gehören an: a) die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter Berufsmaturität; b) die Rektorin oder der Rektor. Erlasse und Weisungen Schulblatt 6/2017 437
V. Inkrafttreten Art. 17 Vollzug 1 Dieser Erlass wird ab 1. August 2017 angewendet. Im Namen des Erziehungsrates Der Präsident: Stefan Kölliker, Regierungsrat Der Geschäftsführer: Jürg Raschle, Generalsekretär Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen Der Vorsteher: Stefan Kölliker, Regierungsrat Anhang: Promotionsfächer nach Art. 3 Abs. 1 IMS-T IMS-W 1. Deutsch 1. Deutsch 2. Französisch 2. Französisch 3. Englisch 3. Englisch4 4. Mathematik Grundlagen 4. Mathematik 5. Mathematik Schwerpunkt 5. Finanz- und Rechnungswesen 6. Naturwissenschaften 6. Wirtschaft und Recht 7. Wirtschaft und Recht 7. Geschichte und Politik 8. Geschichte und Politik 8. Technik und Umwelt 9. Informatik 9. Informatik 10. Naturwissenschaften 4 Inkl. Technisches Englisch. 438 Schulblatt 6/2017 Erlasse und Weisungen
Erlasse und Weisungen Mittelschule Berufsmaturitätsprüfungsreglement der Informatikmittelschule vom 10. Mai 20171 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen und das Bildungsdepartment des Kantons St.Gallen erlassen in Ausführung von Art. 35 des Mittelschulgesetzes vom 12. Juni 19802 und dem Reglement über die Berufsmaturität vom 11. Oktober 2016 als Reglement: Art. 1 Grundsatz 1 Die Berufsmaturitätsprüfung findet in zwei Teilen statt. Diese bestehen aus: a) der ersten Teilprüfung im Typ Technik am Ende des dritten und vierten, im Typ Wirtschaft am Ende des fünften Semesters; b) der zweiten Teilprüfung am Ende des sechsten Semesters. 2 Die Schulen arbeiten bei der Erstellung der Prüfungen zusammen und beziehen in geeigne- ter Weise weiterführende Schulen mit ein. Art. 2 Zulassung 1 Zur zweiten Teilprüfung zugelassen wird, wer: a) die letzten vier Semester der Informatikmittelschule regulär besucht hat; b) die erste Teilprüfung, den Sprachaufenthalt und das Kurzpraktikum absolviert hat. 1 Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. Juni 2017, SchBl 2017, Nr. 6; in Vollzug ab 1. August 2017. 2 sGS 215.1. Erlasse und Weisungen Schulblatt 6/2017 439
Art. 3 Prüfungsleitung 1 Die Prüfung wird unter Leitung der Rektorin oder des Rektors durch die Fachlehrpersonen der obersten Klassen abgenommen. Die Rektorin oder der Rektor sorgt für ein gleichmässi- ges Prüfungsniveau. 2 Als Expertinnen und Experten wirken mit: a) Mittelschule: 1. Mitglieder des Erziehungsrates; 2. vom Erziehungsrat gewählte Expertinnen und Experten; b) in der Berufsfachschule, die von der Berufsfachschulkommission gewählten Expertinnen und Experten. 3 Liegen besondere Umstände vor, kann die Rektorin oder der Rektor: a) eine andere Fachlehrperson als Vertretung der Fachlehrperson der obersten Klasse bezeichnen; b) ein Mitglied der Schulleitung, das nicht an der Notengebung beteiligt ist, als Vertretung der Expertin oder des Experten bezeichnen. Art. 4 Berufsmaturitätsfächer 1 Für das Bestehen der Berufsmaturität sind die Leistungen in folgenden Fächern massgebend: 1. Deutsch; 2. Französisch; 3. Englisch; 4. Wirtschaft und Recht; 5. Geschichte und Politik; 6. interdisziplinäres Arbeiten; 2 Mittelschule: 7. Mathematik; 8. Finanz- und Rechnungswesen; 9. Technik und Umwelt; 3 Berufsfachschule: 10. Mathematik Grundlagen; 11. Mathematik Schwerpunkt; 12. Naturwissenschaften. Art. 5 Zeitpunkt 1 Französisch und Mathematik bzw. Mathematik Grundlagen werden in der ersten Teilprüfung, Deutsch, Englisch, Finanz- und Rechnungswesen, Mathematik Schwerpunkt, Naturwissen- schaften sowie Wirtschaft und Recht in der zweiten Teilprüfung geprüft. Art. 6 Prüfungsfächer a) schriftlich und mündlich 1 Schriftlich und mündlich geprüft wird in den folgenden Fächern: a) Deutsch; b) Französisch; c) Englisch. 440 Schulblatt 6/2017 Erlasse und Weisungen
Art. 7 b) schriftlich 1 Schriftlich geprüft wird in folgenden Fächern: a) Mittelschule: 1. Mathematik; 2. Finanz- und Rechnungswesen; 3. Wirtschaft und Recht; b) Berufsfachschule: 1. Mathematik Grundlagen; 2. Mathematik Schwerpunktfach; 3. Naturwissenschaften. Art. 8 Schriftliche Prüfung 1 Die schriftlichen Prüfungen werden durch die Fachlehrperson abgenommen und durch diese oder eine andere von der Rektorin oder vom Rektor bezeichnete Person überwacht. Die Rek- torin oder der Rektor bestimmt nach Rücksprache mit der Fachlehrperson die zugelassenen Hilfsmittel. 2 Die Dauer der Prüfung richtet sich nach den Vorgaben des Rahmenlehrplans für die Berufs- maturität vom 18. Dezember 2012. 3 Die Fachlehrperson korrigiert und bewertet die Arbeiten. Art. 9 Mündliche Prüfung a) Abnahme 1 Die mündlichen Prüfungen dauern an der Mittelschule 15 und an der Berufsfachschule 20 Mi- nuten. Sie werden von der Fachlehrperson abgenommen. 2 Bei der mündlichen Prüfung ist eine Expertin oder ein Experte gemäss Art. 3 Abs. 2 dieses Erlasses anwesend. Die Expertin oder der Experte greift in geeigneter Form ein, wenn die Schülerin oder der Schüler bei einem Thema versagt, die Lehrperson jedoch das Thema nicht wechselt, oder wenn die Prüfungszeit nicht eingehalten wird. 3 Art. 3 Abs. 3 dieses Erlasses bleibt vorbehalten. Art. 10 b) Noten 1 Nach der mündlichen Prüfung setzen die Expertin oder der Experte und die Fachlehrperson die Note fest. Bei Meinungsverschiedenheit entscheidet die Expertin oder der Experte. 2 Sie halten die Note und den Prüfungsverlauf fest. Art. 11 Unredlichkeit 1 Die Rektorin oder der Rektor kann Schülerinnen und Schüler, die sich unerlaubter Hilfsmit- tel bedienen oder einer anderen Unredlichkeit schuldig machen, von der Prüfung wegweisen, ihnen das Berufsmaturitätszeugnis verweigern und verfügen, dass sie erst nach einem Jahr wieder zur Prüfung zugelassen werden. 2 Die Prüfung gilt als nicht bestanden. 3 Vor der Prüfung wird auf diese Bestimmung hingewiesen. Erlasse und Weisungen Schulblatt 6/2017 441
Art. 12 Prüfungsversäumnis 1 Bei Prüfungsversäumnis hat Anspruch auf Nachprüfung, wer: a) ein ärztliches Zeugnis vorweist und b) die Schulleitung vor der Prüfung über die Abwesenheit informiert. 2 Sind die Voraussetzungen von Abs. 1 dieser Bestimmung nicht erfüllt, kann die nächstjähri- ge Prüfung absolviert werden. Art. 13 Notenskala 1 Die Prüfungsleistungen werden mit Noten von 6 bis 1 bewertet. 2 Die Noten 6 bis 4 bezeichnen genügende, die Noten unter 4 ungenügende Leistungen. 3 In schriftlichen Prüfungen können Zehntelsnoten, in mündlichen Prüfungen halbe Noten erteilt werden. Art. 14 Noten a) Einzelnote und Prüfungsnote 1 Die Einzelnote ist die Note aus der schriftlichen oder mündlichen Prüfung. 2 Die Prüfungsnote ist in Fächern, in denen: a) schriftlich und mündlich geprüft wird, das Mittel der beiden Einzelnoten; b) nur schriftlich oder nur mündlich geprüft wird, die Einzelnote. Art. 15 b) Erfahrungsnote 1 Die Erfahrungsnote ist das Mittel aller Zeugnisnoten. Art. 16 c) Fachnote 1 Die Fachnote ist in den Fächern, in denen: a) eine Prüfung stattfindet, das Mittel aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote; b) keine Prüfung stattfindet, die Erfahrungsnote. 2 Die Fachnote wird auf eine halbe Note gerundet. 3 Im interdisziplinären Arbeiten ergibt sich die Fachnote je zur Hälfte aus der Note für die in- terdisziplinäre Projektarbeit und der Erfahrungsnote. Die Note für die interdisziplinäre Pro- jektarbeit ergibt sich aus der Bewertung des Erarbeitungsprozesses, des Produkts und der Prä- sentation. Art. 17 d) Gesamtnote 1 Die Gesamtnote ist das auf eine Dezimale gerundete Mittel aller Fachnoten. 442 Schulblatt 6/2017 Erlasse und Weisungen
Art. 18 Prüfungserfolg 1 Das Berufsmaturitätszeugnis wird erteilt, wenn: a) die Gesamtnote wenigstens 4.0 beträgt; b) höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind; c) die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert 2.0 nicht übersteigt; d) die Voraussetzungen für die Erlangung des Eidgenössischen Fähigkeitsausweises3 erfüllt sind. Art. 19 Prüfungskonferenz a) Zusammensetzung und Stimmberechtigung 1 Die Prüfungskonferenz besteht aus: a) der Rektorin oder dem Rektor sowie der zuständigen Prorektorin oder dem zuständigen Prorektor bzw. der zuständigen Abteilungsleiterin oder dem zuständigen Abteilungs leiter; b) der Klassenlehrperson; c) den Lehrpersonen der Berufsmaturitätsfächer; d) den weiteren Expertinnen und den Experten, die an den mündlichen Prüfungen teilge- nommen haben; 1. Mittelschule: e) zwei vom Erziehungsrat aus seiner Mitte bestimmten Mitgliedern als Präsidentin oder Präsident und als Vizepräsidentin oder Vizepräsident; f) übrigen Mitgliedern des Erziehungsrates, die an den Prüfungen als Expertinnen und Ex- perten teilgenommen haben; 2. Berufsfachschule: g) die Mitglieder der Berufsfachschulkommission, welche den Vorsitz bestimmt. 2 Sie stellt nach der Prüfung die Prüfungsergebnisse fest. 3 Stimmberechtigt sind die Mitglieder nach Abs. 1 Bst. a bis c, e und f dieser Bestimmung sowie jene Mitglieder des Erziehungsrates, Lehrpersonen und weiteren Expertinnen und Experten, die an der Prüfung der Schülerin oder des Schülers teilgenommen haben. Art. 20 b) Würdigung der Persönlichkeit 1 Die Prüfungskonferenz kann die Prüfung in Würdigung der Persönlichkeit der Schülerin oder des Schülers durch Notenverbesserung für bestanden erklären. 2 Sie kann dabei höchstens eine Einzelprüfungs- oder Fachnote verbessern. Die Notenver- besserung darf nicht mehr als einen halben Notenpunkt ausmachen und kann bei einer Prü- fungsnote der zweiten Teilprüfung oder bei einer Erfahrungsnote des letzten Semesters vor- genommen werden. 3 Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung der Informatiker/Informatikerin EFZ, SR 412.101.220.10. Erlasse und Weisungen Schulblatt 6/2017 443
Art. 21 Letztes Zeugnis 1 Das letzte Zeugnis wird ausgehändigt, nachdem die Prüfungskonferenz das Prüfungsergeb- nis festgestellt hat. Art. 22 Prüfungswiederholung a) Allgemein 1 Wer nicht bestanden hat, kann die Berufsmaturitätsprüfung einmal wiederholen. Die Schü- lerin oder der Schüler wiederholt das dritte Unterrichtsjahr. Die Erfahrungs- und Prüfungs- noten in Fächern, die nicht wiederholt werden, bleiben gültig. 2 Ist ausschliesslich die Bestehensnorm nach Art. 18 Bst. d dieses Erlasses nicht erfüllt, bestimmt die Rektorin oder der Rektor die zu wiederholenden Semester und Prüfungsteile. Art. 23 b) Interdisziplinäres Arbeiten 1 Bei ungenügender Note im interdisziplinären Arbeiten gelten für die Wiederholung folgen- de Regeln: a) Eine ungenügende interdisziplinäre Projektarbeit ist zu überarbeiten. b) Ist die Erfahrungsnote ungenügend, erfolgt eine mündliche Prüfung zum interdisziplinä- ren Arbeiten. c) Eine genügende bisherige Erfahrungsnote bleibt gültig. Art. 24 Berufsmaturitätsausweis a) Allgemein 1 Der Berufsmaturitätsausweis enthält: a) Die Hauptaufschrift: «Schweizerische Eidgenossenschaft»; b) den Namen der Schule, die ihn ausstellt; c) den Namen, den Vornamen, den Heimatort (für ausländische Staatsangehörige: Staatsan- gehörigkeit und Geburtsort) und das Geburtsdatum der Inhaberin oder des Inhabers; d) die Unterschriften der Vorsteherin oder des Vorstehers des Bildungsdepartementes. Art. 25 b) Noten 1 Im Notenausweis zum eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis werden Noten für folgende Fächer eingetragen: a) die Fachnoten nach Art. 16 für die Berufsmaturitätsfächer nach Art. 4 dieses Erlasses; b) die Gesamtnote nach Art. 17 dieses Erlasses; c) das Thema der interdisziplinären Projektarbeit; d) Sport; e) auf Gesuch die übrigen Fächer, wenn der obligatorische oder fakultative Unterricht bis zum Schluss besucht und benotet worden ist. 2 Die in Abs. 1 Bst. d und e dieser Bestimmung aufgeführten Fächer haben auf die Erteilung des Berufsmaturitätsausweises keinen Einfluss. 3 Im Notenausweis zum eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis werden zudem aufgeführt: a) die Ausrichtung der Berufsmaturität gemäss dem Rahmenlehrplan für die Berufsmaturi- tät vom 18. Dezember 2012; b) der geschützte Titel laut dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis4. 4 Der Notenausweis wird von der Rektorin oder vom Rektor unterschrieben. 4 Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung der Informatiker/Informatikerin EFZ, SR 412.101.220.10. 444 Schulblatt 6/2017 Erlasse und Weisungen
Art. 26 Vollzug 1 Dieser Erlass wird ab 1. August 2017 angewendet. Im Namen des Erziehungsrates Der Präsident: Stefan Kölliker, Regierungsrat Der Geschäftsführer: Jürg Raschle, Generalsekretär Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen Der Vorsteher: Stefan Kölliker, Regierungsrat Erlasse und Weisungen Schulblatt 6/2017 445
Volksschule Lernlupe und Lernpass – die weiterentwickelten Online-Instrumente für die individuelle Förderung Im Schuljahr 2017/18 stehen allen Lehrpersonen ab der 3. Primarklasse Lern- lupe und Lernpass kostenlos für die Erprobung zur Verfügung. Die auf der Grundlage des Lehrplans 21 entwickelten Lernfördersysteme für den 2. und 3. Zyklus sollen als Betaversionen in der Praxis eingesetzt werden. Die Projekt- leitung erhofft sich von den Lehrpersonen wertvolle Inputs für die Weiterent- wicklung der beiden Instrumente. In der Übergangsphase der beiden Schuljah- re 2017/18 und 2018/19 gibt es noch keine übergeordneten kantonalen V orgaben. Orientierung und Förderung mit Ohne zeitliche Vorgabe bearbeiten die Schüle- System rinnen und Schüler in ihrem Tempo die Auf- Während des Entwicklungsprozesses äusser- gaben. Eine Unterbrechung des Tests ist aber ten die Lehrpersonen immer wieder ihre Wün- jederzeit möglich und die Bearbeitung kann zu sche, wenn sie während einer Erprobungs- einem anderen Zeitpunkt fortgesetzt werden. phase erste Tools im Schulalltag testeten. Jetzt Das Resultat des Orientierungstests löst den prägen ihre Inputs das Kernstück des Lernför- nächsten Prozessschritt aus. Das System stellt dersystems: Die Schülerinnen und Schüler be- das individuelle Aufgabenset zusammen. Je arbeiten Aufgabensets, die ihnen das System nach Ergebnis bekommen die Schülerinnen aufgrund ihrer Fähigkeiten zusammenstellt. und Schüler Aufgaben auf drei verschiedenen Für diesen individuellen Lern- und Vertie- Anforderungsniveaus. Die Grundeinstellung fungsprozess bildet ein Orientierungstest die der Anzahl Aufgaben kann die Lehrperson Ausgangslage. Dieser Test ist adaptiv. Nach jederzeit ändern, genauso wird sie durch das jeder gelösten Aufgabe wird die Schwierig- System informiert, wie erfolgreich die Lernen- keit der nächsten neu berechnet. Wird eine den die Aufgaben bearbeiten und bekommt Aufgabe richtig gelöst, wird eine schwierigere Empfehlungen für die Bearbeitung der weite- vorgelegt, bei einer falsch gelösten Aufgabe be- ren Aufgabensets und Orientierungstests. kommen die Lernenden eine Aufgabe mit tie- Dieses neue Kernstück des Lernfördersystems ferem Schwierigkeitsgrad. Sobald dem System ist eine erste Basisversion. In den nächsten genügend Informationen vorliegen, schliesst Jahren werden die Vergrösserung des Aufga- es den Test ab. benpools und der Ausbau auf die Kompetenz- niveaus vorangetrieben. 446 Schulblatt 6/2017 Volksschule
Die Lehrperson bestimmt die Nutzt die Lehrperson die Planungstools des Häufigkeit des Einsatzes Lernfördersystems, entschliesst sie sich auch Die Lehrperson kann alle Funktionalitäten für einen häufigeren Einsatz der elektroni- des Systems nach ihrem Bedarf nutzen. Sie schen Medien. Das Lernjournal unterstützt bestimmt, wann und wie oft die Schülerinnen den Prozess des eigenständigen Lernens, es und Schüler einen Orientierungstest machen. können Dokumente hochgeladen und ausge- Vielleicht möchte sie nur für einen Teil der tauscht werden. Auch hier bestimmt die Lehr- Klasse wissen, auf welchem Kompetenzniveau person die Häufigkeit des Einsatzes – nicht zu- in Zahl und Variable aufgebaut werden kann, letzt deswegen, weil auch die IT-Infrastruktur einem neu zugezogenen Schüler generiert sie vorhanden sein muss. Logins für alle Orientierungstests, damit ihr die Ergebnisse für ein Standortgespräch mit Die Standortbestimmung für den den Eltern zur Verfügung stehen. Diese Ori- sozialen Vergleich entierungstests zeigen den individuellen Lern- Der normierte Aufgabenpool wird einerseits fortschritt in den mit Lernlupe und Lernpass für die Orientierungstests und andererseits für überprüfbaren Kompetenzbereichen. Sie kön- die Standortbestimmungen genutzt. Im Ver- nen jahrgangsunabhängig aufzeigen, auf wel- gleich zum Orientierungstest, eingesetzt für chen Kompetenzen die individuelle Förderung den individuellen Lernfortschritt, erlaubt die aufbauen kann. Durch die Wiederholung der Standortbestimmung einen sozialen Vergleich Tests wird der Lernfortschritt ausgewiesen, ei- innerhalb der Jahrgangsstufe. Mit Stellwerk 8 ne hilfreiche Information für Standortgesprä- und Stellwerk 9 steht der Oberstufe dieser so- che mit den am Lernprozess Beteiligten. ziale Vergleich seit ein paar Jahren zur Verfü- Jederzeit kann die Lehrperson auf den Auf- gung. Da in allen Stufen des zweiten und drit- gabenpool zugreifen und für die Klasse, eine ten Zyklus die Normierungen durchgeführt Gruppe oder auch einzelne Schülerinnen und wurden, können diese Standortbestimmungen Schüler Aufgabensets auf der Grundlage des jährlich einmal von der 3. Primarklasse bis zur Lehrplans zusammenstellen. Dabei stehen ihr 3. Oberstufe eingesetzt werden. eine Schnellauswahl sowie eine manuelle Aus- Während mit den Orientierungstests das Au- wahl zur Verfügung. Aufgaben können ausge- genmerk auf den Kompetenzbereich gerichtet wechselt, die Aufgabenzahl reduziert oder er- ist, wird mit der Standortbestimmung auch ein höht und der Schwierigkeitsgrad der Aufgaben Gesamtwert im Fachbereich ausgewiesen. Die neu angepasst werden. Stufenorientierung des Lehrplans und damit auch des normierten Aufgabenpools ermög- Volksschule Schulblatt 6/2017 447
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