Sommer 2018: Wasserversorgung im Griff ? - Gemeindeblatt - Gemeinde Schmerikon
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Gemeindeblatt Ausgabe 4, August 2018 | www.schmerikon.ch Sommer 2018: Wasserversorgung im Griff ? Das Jahr 2018 bescherte allen einen aussergewöhnlichen Wertvolles Trinkwasser für Anwendungen Sommer. Die anhaltende Hitze und Trockenheit führte in der mit geringeren Anforderungen Die Wasserversorgung Schmerikon erfüllt eine le- Landwirtschaft zu Ausfällen. Auch die öffentlichen und pri- benswichtige Aufgabe. Sie versorgt die Einwohne- vaten Grünflächen und Pflanzenbestände werden Schäden rinnen und Einwohner von Schmerikon mit ein- zeigen. Die Wasserversorgungen mussten den Beweis antre- wandfreiem Trinkwasser. Gleichzeitig gewährleis- ten, dass ihre Infrastrukturen und Konzepte den extremen tet sie mit dem Hydrantennetz den erforderlichen Anforderungen gewachsen sind. Sie sind es weitestgehend. Feuerschutz. Das bereitgestellte Wasser wird le- Die Perspektiven fordern jedoch eine kritische Überprüfung. diglich zu geringen Anteilen entsprechend der Be- zeichnung «Trinkwasser» als Lebensmittel ver- Der Frühling und Sommer 2018 waren ausserge- wendet. Spezifische Daten für Schmerikon, ausser wöhnlich, wenn man sie mit bisherigen statisti- dem Gesamtverbrauch von rund 1'000 m3 pro Tag, schen Daten vergleicht. Mit dem Blick zurück ist liegen nicht vor. Sie dürften jedoch nicht wesent- der Begriff eines Jahrhundertereignisses ange- lich von schweizerischen Kennzahlen abweichen. bracht. Mit an Gewissheit grenzender Wahr- Demnach dürfte auch in Schmerikon der mittlere scheinlichkeit dürften solche klimatischen Bedin- Verbrauch eines privaten Haushaltes in etwa gungen in Zukunft weit häufiger als nur alle hun- 160–180 Liter je Einwohner und Tag betragen. Im dert Jahre eintreten. Die von uns Menschen Haushalt wird das wertvolle Gut lediglich zur erzeugte Klimaerwärmung ist eine Realität. Aus- Hälfte für Verrichtungen gebraucht, die tatsäch- wirkungen werden, wie in diesem Jahr, Perioden lich Lebensmittelqualität erfordern; wie kochen, hoher Temperaturen und langanhaltender Tro- trinken und Körperhygiene. Ein hoher Anteil wird ckenheit sein. Jedoch auch das Gegenteil wird für die Toilettenspülung und zum Waschen ver- häufiger auftreten. Die mit den höheren Tempe- wendet. raturen einhergehende höhere Energie- und Was- sermenge in der Atmosphäre wird zwangsläufig Herkunft des Wassers auch zu einer Häufung von Unwettern mit starken Im groben Durchschnitt der letzten Jahre bezieht Winden und Niederschlägen führen. die Wasserversorgung täglich 500 m3 von Eschen-
formalen Randbedingungen sollte die Wasserver- sorgung in der Lage sein, die Einwohnerinnen und Einwohner von Schmerikon auch in Ausnah- mesituationen ausreichend mit Wasser zu ver- sorgen. Wie verhielt es sich nun damit diesen Sommer? Wasserbereitstellung im Juli 2018 … Aufgrund der grossen Trockenheit stieg im Juli der Wasserbezug auf bis zu 1'300 m3 pro Tag, somit 30% über dem Tagesdurchschnitt. Die Nachfrage zum Giessen von öffentlichen Rasenflächen, Sportanlagen und landwirtschaftlichen Produkti- onsflächen war gross. Auch durch die Haushalte bestand ein grosser Bedarf zur Bewässerung der Gärten und zum Befüllen von Pools. Die Bereitstel- lung des Wassers gestaltete sich herausfordernd, da Eschenbach beinahe vollständig ausfiel. Der Er- trag der Quellen ging in einem solchen Ausmass zurück, dass Eschenbach selber Grundwasser pumpen und Wasser von Dritten beziehen musste bach (Quellwasser), 100 m3 von Rapperswil-Jona und somit den Vertrag nicht erfüllen konnte. Die- (Quellwasser und Seewasser in Verbindung mit ser Ausfall wurde zu Beginn mit der Ausschöpfung dem Verbund Goldingen-Meilen und damit zum der maximal zulässigen Pumpmenge im eigenen Seewasserwerk Meilen-Herrliberg) und 400 m3 Pumpwerk (1'200 m3 pro Tag) und unter Bezug der aus dem eigenen Pumpwerk Kleine Allmeind minimalen Mengen (100 m3 pro Tag) aus Rappers- (Grundwasser). wil-Jona kompensiert. Mit Eschenbach ist eine minimale Jahres- menge von 100'000 m3 sowie mindestens 72 m3 … und ab August 2018 pro Tag vereinbart. Mit Rapperswil-Jona wiede- Unter dem Eindruck des weit in den August zu er- rum ist ein Mindestbezug von 100 m3 und ein wartenden heissen und niederschlagsfreien Wet- Maximalbezug von 500 m3 pro Tag vereinbart. ters und des abnehmenden Grundwasserspiegels Beim eigenen Pumpwerk ist eine Wasserkonzes- in der Kleinen Allmeind änderte die Wasserversor- sion des Kantons zu beachten, die ein Maximal- gung Ende Juli ihr Vorgehen. Die andauernde Aus- bezug von 1'200 m3 pro Tag erlaubt. Mit diesen schöpfung der maximalen Pumpleistung liess je- weils tagsüber das Niveau des Grundwasserspie- gels in die Nähe des tiefstmöglichen Punktes sinken. Zur Schonung des Grundwasservorkom- mens wurde daher die Pumpenleistung gedrosselt und der Bezug von Rapperswil-Jona wurde auf das vertragliche Maximum (500 m3 pro Tag) erhöht. Gleichzeitig wurde ein Appell an die Bevölke- rung erlassen, ihren Verbrauch auf das Notwen- digste zu beschränken. Sie wurde gebeten, das Waschen von Autos, das Befüllen von Pools und das Bewässern der Rasenflächen zu unterlassen und die Bewässerung von Bäumen und Beeten auf ein Minimum zu beschränken sowie den Ein- Impressum satz von Anlagen und Arbeiten mit grossem Was- Herausgeberin Gemeinde Schmerikon serverbrauch einzuschränken. Die Wasserabgabe Redaktion direkt von Hydranten (z.B. für den FC Schmeri- Claudio De Cambio kon) wurde eingestellt und der Bezug ohne aus- Gestaltung und Druck drückliche Einwilligung verboten. Die öffentli- ERNi Druck und Media AG www.ernidruck.ch chen Brunnen waren bereits Anfang Juli abge- stellt worden. 2 Gemeindeblatt
Gemeindehaus-Splitter Das Massnahmenpaket zeigte Wirkung. Der Liebe Schmerknerinnen und Schmerkner Verbrauch ging im August zurück auf den Durch- schnittswert von 1'000 m3 pro Tag. Der Grund- Ein heisser und ausserordentlich trockener Som- wasserspiegel in der Kleinen Allmeind erholte mer liegt hinter uns. Die Wasserversorgung war sich leicht und stabilisierte sich auf tiefem Ni- gefordert. Siehe hierzu das nebenstehende Edi- torial. Mit unseren Fachleuten teile ich die Mei- veau. Entwarnung kann jedoch zum Zeitpunkt nung, dass sich die technischen und konzepti- der Niederschrift (Mitte August) nicht gegeben onellen Vorkehrungen bewährt haben, auch werden. Die in der zweiten Augustwoche erfolg- wenn nicht alle Bedürfnisse gedeckt werden ten Niederschläge konnten nicht annähernd das konnten und eine Aufforderung, sich im Kon- seit Monaten kumulierte Defizit kompensieren. sum einzuschränken, erlassen werden musste. Die trockenen Böden sind nicht in der Lage, plötz- Eine Dimensionierung auf uneingeschränkten lichen Niederschlag aufzunehmen, so dass dieser Verbrauch auch im Ausnahmezustand ist nicht zweckmässig weitestgehend oberflächlich abfliesst. Es ist nicht und unwirtschaftlich. Wenn Bauern und Winzer Produktions- voraussagbar, wie lange weitere substanzielle einbussen in Kauf nehmen müssen, ist es vertretbar, Zurückhal- Niederschläge ausbleiben. Unbekannt ist vor al- tung bei der Befüllung des privaten Pools oder beim Bewässern lem, wie viele Monate, wenn nicht Jahre es dau- des Gartens einzufordern. Fahrlässigkeit hingegen wäre gege- ern wird, bis die Grundwasservorkommen wieder ben, wenn im Anschluss nun ohne Manöverkritik zur Tagesord- aufgefüllt sind. nung übergegangen würde. Nun ist es doch zur Beschwerde zur Plangenehmigung des BAV zum Doppelspurausbau der SBB beim Bundesverwaltungs- Wasserbezug aus Oberflächengewässern gericht gekommen. Die Begründung hierzu finden sie ausführ- bei Trockenheit lich dargelegt im Editorial des letzten Gemeindeblattes. Anders Das kantonale Gesetz über die Gewässernut- als es die Zürichsee Zeitung in der Ausgabe vom 16. August 2018 zung lässt das Abschöpfen von Wasser für den glauben machen will, die schreibt, «Félix Brunschwiler (partei- Gemeingebrauch zu. Dieser wird mit einer ma- los) macht seine Drohung wahr: Der Schmerkner Gemeindeprä- ximalen Bezugsmenge von 50 Minutenliter de- sident reicht Beschwerde … ein.» ist dies ein einstimmiger Be- finiert. Darüberhinausgehende Bezüge sind be- schluss des Gemeinderates. Ich verstehe mich als Teamplayer willigungspflichtig. Bewilligungsinstanz ist das und sehe mich als Ratsvorsitzender streng nach den gesetzli- Amt für Wasser und Energie. In diesem Trocken- chen Rahmenbedingungen. Mir steht zu, die Ratssitzung zu lei- sommer wurde einzig der Bezug aus den gro- ten und den Rat und die Gemeinde nach aussen zu vertreten. ssen Gewässern, wie beispielsweise Linth und Am 9. Juli 2018 hat der Rat in corpore mit den Regierungsräten Mächler und Damann in dieser Sache verhandelt. Hierbei durf- Obersee und lediglich für Gemüsekulturen be- ten sich auch die Regierungsmitglieder davon überzeugen, dass willigt. Die Entnahme mit landwirtschaftlichen der Widerstand gegen die Auswirkungen des Doppelspuraus- Druckfässern zur Bewässerung von Grün- oder baus vom Rat getragen wird und keineswegs alleine eine «causa Futterflächen wurde nicht gestattet. Brunschwiler» ist. Mit ausklingenden, jedoch immer noch sommerlichen Grüssen Ausnahmesituation gemeistert … aus dem Gemeindehaus. Es darf festgehalten werden, dass 2018 eine Aus- nahmesituation vorliegt. Die Trockenperiode die- ses Frühlings und Sommers wird statistisch als ein Jahrhundertereignis betrachtet. Dies ist der Ex- Félix Brunschwiler | Gemeindepräsident tremfall, für den unsere Infrastruktur und unsere Konzepte ausgelegt sein müssen. Und wir dürfen mit Befriedigung feststellen, dass sie den Anfor- Inhalt derungen standhalten. Insbesondere der Bau des Aus dem Gemeinderat 5 Reservoirs Bürgital und der Anschluss und die ver- Aus dem Abwasserverband Obersee 9 Waldzertifizierung 10 tragliche Anbindung an die Wasserversorgung Aus dem Baudepartement des Kantons St.Gallen 11 Rapperswil-Jona 2008–2010 hat sich bewährt. Aus der Region Zürichsee-Linth 13 Selbstredend ist, dass man in einer solchen Aus- Aus der Evangelischen Kirchgemeinde nahmesituation an die Bevölkerung appelliert, so- Uznach und Umgebung 14 lidarisch den Verbrauch einzuschränken. Es han- Erteilte Baubewilligungen 17 Handänderungen 18 delt sich hierbei um Handlungsanweisungen und Allgemeines und Wissenswertes 20 nicht um Gebote oder Verbote. Sollten solche er- Aus der Kinder- und Jugendarbeit 22 forderlich werden, müssten sie durch den Gemein- Aus der Schule 23 derat erlassen werden und der Bevölkerung mit Jubilare/Hochzeit 28 Flyer in jeden Haushalt mitgeteilt werden. Veranstaltungen Juli & August 2018 31 Gemeindeblatt 3
… und nun befriedigtes Zurücklehnen? ZürichseeLinth, dem Gemeindeverbund der zehn Wie eingangs ausgeführt, ein Jahrhundertereignis Gemeinden des Wahlbezirks See-Gaster, hat be- ist dieser Sommer wohl nur in der rückwärtigen reits in der August Sitzung beschlossen, die Über- Betrachtung. Vorausschauend sind daher kritisch prüfung der regionalen Wasserversorgungspla- die Infrastruktur und die Konzepte unter der An- nung unverzüglich in Angriff zu nehmen. nahme einer Häufung dieser Ereignisse zu be- Den Einwohnerinnen und Einwohner ist ein trachten. Da Schmerikon auf Wassereinkauf ange- Dank auszusprechen für die weitestgehende und wiesen ist und ein Pumpwerk sein eigen nennt, verständnisvolle Befolgung des Aufrufs, den das aus einem Grundwasservorkommen schöpft, Wasserverbrauch einzuschränken. welches es mit Uznach teilt, ist jede Planung nur im Verbund mit allen umliegenden Gemeinden Félix Brunschwiler, möglich. Die Mitgliederversammlung der Region Präsident der Wasserversorgung Mein Beitrag: «Ich kaufe nur so viele Klei- energieagentur der, wie ich auch tragen kann. st.gallen Damit behalte ich im Schrank den Überblick.» Mehr Tipps: www.energieagentur-sg.ch 4 Gemeindeblatt
Aus dem Gemeinderat Doppelspur Uznach–Schmerikon plante Umfahrung, die Beteiligung der Parteien daran etc. sich abzusprechen. Kein Beschwerdeverzicht. Gesprächsbereit- Der Gemeinderat teilt die Haltung des BAV schaft ungebrochen. nicht, dass der Bahnübergang Allmeindstrasse Mit Datum vom 14. Juni 2018 erteilte das Bundes- die eisenbahnrechtlichen Anforderungen erfüllt, amt für Verkehr (BAV) die Plangenehmigung be- da zwischen dem Doppelspurausbau, bzw. dem treffend STEP AS 25 Ausbauten Obersee, dessen darauf zu fahrenden Fahrplan und der zukünfti- Kernstück der Ausbau der Schienenverbindung gen Erschwernis für den strassengebundenen zwischen Uznach und Schmerikon auf Doppel- Verkehr im Dorf ein Kausalzusammenhang be- spur ist. Unter Berücksichtigung der Gerichts- steht. Gleichwohl ist es die Zielsetzung des Ge- ferien vom 15. Juli bis 15. August lief die Beschwer- meinderats, diesen Dissens nicht via weitere defrist bis zum 16. August 2018. Die Genehmi- rechtliche Schritte zu beseitigen. gung erwächst zu diesem Zeitpunkt in Bis zum Ablauf der Beschwerdefrist strebte Rechtskraft, sofern keine Beschwerden beim der Gemeinderat Schmerikon an, über die Erfül- Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden. lung dieser Auflage mit Kanton und SBB Verhand- Im Grundsatz ist festzustellen, dass das BAV das lungen zu führen und hat um entsprechende Ge- Plangenehmigungsgesuch unter Auflagen und spräche ersucht. Diesem Ersuchen wurde sehr Vorbehalten genehmigt hat. Kanton, SBB und kurzfristig entsprochen. An einem Gespräch am Gemeinde stehen nun vor der Herausforderung, Montag, den 9. Juli 2018, in Anwesenheit der Re- diesen Beschluss zu bewerten und die eigenen gierungsräte Bruno Damann (Volkswirtschafts- Schlussfolgerungen zu ziehen. Grundsätzlich departement) und Marc Mächler (Baudeparte- hatte die Gemeinde an der Einspracheverhand- ment), Vertretern der kantonalen Fachbehörden lung ihre Einsprache auf zwei wesentliche Punkte und der SBB sowie des in corpore vertretenen Ge- reduziert: meinderats Schmerikon wurden Ansätze zu einer a) die Forderung nach einer Lösung der Proble- Einigung ausgelotet. matik ausgehend vom Bahnübergang All- Im Abschluss der Gespräche musste der Ge- meindstrasse meinderat Schmerikon feststellen, dass weder b) die Forderung nach einem perrongleichen Kanton noch SBB eine Rechtsgrundlage und Umstieg in Rapperswil – Jona Veranlassung sehen, auf weitergehende Ver- handlungen einzutreten. Dabei hatte doch die Das BAV hat sich als unzuständig betreffend Plangenehmigungsbehörde BAV selber die An- Fahrplan erklärt. Gleichwohl konnten bzgl. Punkt sicht vertreten, dass der Kanton als Strassen- b) grosse Fortschritte erzielt werden. Der Ge- eigentümer und sachkundige Behörde sich sub- meinderat dankt dem AöV, welches mit Nach- stanziell an einer Lösung für flankierende Mass- druck und Erfolg von der SBB, SOB und Thurbo nahmen und einer Umfahrung zu beteiligen eine befriedigende Lösung eingefordert hat. habe. Betreffend die Forderung zum Bahnübergang Der Gemeinderat hat im Interesse der Region Allmeindstrasse stellt das BAV fest, dass dieser und des Kantons wiederholt die Notwendigkeit den eisenbahnrechtlichen Bestimmungen ent- des Doppelspurausbaus betont und zeigt auch spricht. Gleichwohl anerkennt das BAV im Ein- Verständnis für den Wegfall des VAE-Halts. In- klang mit dem kantonalen Tiefbauamt, dass die dessen ist er gleichsam verpflichtet für die Anlie- erhöhten Schliessungszeiten zu unzulässigem gen der Bevölkerung des Seedorfs einzustehen. Rückstau auf der Kantonsstrasse führen. Infolge Es sind alle Schmerknerinnen und Schmerkner dieser Beurteilung wird die Einsprache gutgehei- betroffen, ob als Bahn-Benützer mit einem ssen und verfügt, die SBB habe mit dem Kanton schlechteren Angebot auf der Schiene oder als St. Gallen und der Gemeinde Schmerikon die Strassenbenutzer mit eigenem Fahrzeug oder im kurz- und mittelfristig für einen gehörigen Be- öffentlichen Bus durch vermehrte Stausituatio- trieb des Bahnübergangs Allmeindstrasse not- nen auf der Ortsdurchfahrt. Diese Überlegungen wendigen flankierenden Massnahmen festzule- haben den Gemeinderat veranlasst, entgegen gen. Weiter hätten die drei Parteien über die ge- der Erwartungen von SBB und Kanton, den er- Gemeindeblatt 5
Aus dem Gemeinderat warteten Beschwerdeverzicht nicht zu unter- nen referendumspflichtigen Erlass als Grundlage zeichnen. definiert. Bisher wurden für Werkleitungen – mit Der Gemeinderat bedauert es sehr, dass diese Ausnahme bei den Stromleitungen der EW Situation zu weiteren Verzögerungen in diesem Schmerikon AG – keine Nutzungsabgaben nach wichtigen Infrastrukturprojekt führt. Er fühlt sich Strassengesetz verlangt. Die früher von der EW jedoch nicht alleine in der Verantwortung hier- Schmerikon AG abgelieferte Gewinnausschüt- für. Er setzt weiterhin auf eine Verhandlungslö- tung wurde im Jahr 2013 durch eine Zählergebühr sung und ist überzeugt, diese ohne richterlichen abgelöst. Entscheid zu erreichen. Ob die Lösung noch vor Im Sinne der Gleichbehandlung ist von allen dem 16. August 2018 vorliegt, ist eher unwahr- Werken für den gesteigerten Gemeingebrauch scheinlich. Er wird daher aller Voraussicht nach nach Strassengesetz eine Abgabe zu erheben. Beschwerde bei Bundesverwaltungsgericht ein- Diese Abgaben dienen als Investition für die Wer- reichen. (Nachtrag: die Beschwerde wurde frist- terhaltung der Strassen. gerecht eingereicht.) Die Nutzungsabgabe für Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasleitungen wird daher mit einem Erhebung öffentlicher Abgaben Reglement geregelt. Die Abgabe bemisst sich Die Verwaltungsrekurskommission des Kantons nach den Zählern der Konsumenten der jeweiligen St. Gallen wie auch das Bundesgericht hat in Werke. Mit den Abgaben werden die Beanspru- konstanter Rechtsprechung bei der Erhebung öf- chung des Strassenkörpers und die damit einher- fentlicher Abgaben als Mindestanforderung ei- gehende Nutzungseinschränkung, die Bewilli- gungsgebühren und der Verwaltungsaufwand für Absprachen und Koordination abgegolten. Fakultatives Referendum Die Abgabe ist nicht für Instandstellungsarbeiten bei Grabarbeiten; dafür gibt es die sogenannten Fakultatives Referendum nach Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2) und Aufbruchskosten, die im Einzelfall verrechnet Art. 13ff Gemeindeordnung werden. Das Reglement wird nun währen 40 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt. Gegenstand: Reglement über die Nutzungsabgaben für die Verlegung von Leitungen und Kabel in Gemeindestrassen vom 15. August 2017 Anpassung des Strassenplans Mit dem Erlass des Strassenplanes wurde zwi- Referendumsfrist: schen der gedeckten Holzbrücke und der Mün- 3. September bis 12. Oktober 2018 (40 Tage) dung auf dem rechten und dem linken Aabach- Damm je ein Gemeindeweg 2. Klasse ausgeschie- Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage: den. Hiervon ist der Aabachdamm rechtsseitig Gemeindeverwaltung Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon, als gekiester Weg tatsächlich vorhanden und Gemeindekanzlei, 3. Obergeschoss wird sehr hoch frequentiert, da er im westlichen Bereich die einzige Erschliessung des beliebten Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: Aabach-Deltas darstellt. Demgegenüber ist der Gemeinde Schmerikon: 230 gültige Unterschriften Aabachdamm linksseitig als Weg lediglich auf einer Distanz von 140 m von (und inkl.) der Ein allfälliges Referendumsbegehen ist vor Ablauf der Referendums- Betonbrücke bis zur abfallenden Verbindung frist einzureichen an: hinunter zur Aabachstrasse beim Schützenhaus Gemeinderat Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon der Sportschützen Schmerikon als gekiester Weg ausgebildet und auf dieser Strecke eben- Weitere Hinweise zum Reglement sind auf www.schmerikon.ch zu falls als Verbindung zu den Sportanlagen stark finden. frequentiert. Die übrigen rund 900 m des Wegs auf der Dammkrone sind nicht als Weg aus- Schmerikon, im August 2018 Gemeinderat Schmerikon gebildet. Sie sind partiell, wenn überhaupt, lediglich als Trampelpfad durch das Gras wahr- 6 Gemeindeblatt
nehmbar. Bisher wird diese Fläche als Wiese ex- Neophytenbekämpfung gemäss Strategie (insbe- tensiv bewirtschaftet (erster Schnitt frühestens sondere Zuständigkeiten und Schwerpunktmat- 15. Juni). rix) vornehmen zu können. Ziel 2 der kantonalen Mit Ausnahme der vorgenannten Erschlie- Neophytenstrategie sieht vor, dass jede Ge- ssung der Sportanlagen für den Langsamverkehr meinde eine Ansprechperson für das Neophyten- auf dem sehr beschränkten Abschnitt, erfüllt der management ernennt. Weg keine Funktion. Westlich der Betonbrücke Die Politische Gemeinde Schmerikon ist ihrer ist ohnehin mit Rücksicht auf das angrenzende Verantwortung zur gezielten Bekämpfung der Naturschutzgebiet nahezu das halbe Jahr ein Be- Neophyten auf dem Gemeindegebiet in den ver- tretungsverbot erlassen. Die Aabach Vorländer gangenen Jahren nachgekommen. Das Ergebnis werden landwirtschaftlich genutzt und die un- der konsequenten Eliminierung von Neophyten mittelbar angrenzenden Flächen südlich davon zeigt Früchte. Gleichwohl sind die Anstrengun- eignen sich ebenfalls als landwirtschaftliche gen nicht zu reduzieren, sondern in Abstimmung Nutzflächen. Im Hinblick auf deren Neuvermes- mit der kantonalen Strategie weiter zu führen. sung und Neuausscheidung, die klassierte Wege Die Umsetzung erfolgt seit Jahren unter Feder- ausschliessen, hat der Gemeinderat die Entlas- führung der Naturschutzkommission unter aktiver sung als klassierter Weg beschlossen. Damit wird Mitwirkung der Schule (jährlicher Naturschutz- eine landwirtschaftliche Nutzung mit entspre- tag), der Jagdgesellschaft, durch Einsätze von chender Entschädigung durch Direktzahlungen Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie durch erlaubt. Durch landwirtschaftliche Direktzahlun- Beauftragung von Einsätzen des WTL. Die Koor- gen wird der Unterhalt des Aabachs durch Bun- dination oblag lange Jahre Mario Zanoli. In den desgelder mitfinanziert und eine zielgerichtete vergangenen Jahren übernahm Ruth Wespe diese Bewirtschaftung gewährleistet. Die öffentliche Arbeit. Sie wurde daher vom Gemeinderat zur An- Auflage des notwendigen Teilstrassenplans er- sprechperson bestimmt. Mit der Umweltfachfrau folgt demnächst. Ruth Wespe verfügt die Gemeinde Schmerikon über eine fachlich qualifizierte und als Ortsver- waltungsrätin mit dem Ressort Landwirtschaft / Naturschutz Naturschutz sowie als Naturschutzbeauftragte Ansprechperson für Neophytenmanagement der politischen Gemeinde mit der Neophytenbe- lm Jahr 2017 hat eine Arbeitsgruppe bestehend kämpfung bestens vertraute Fachperson. aus Vertretern der VSGP, Pro Natura und kanto- naler Fachstellen eine Neophytenstrategie für Umsetzung Pflegekonzept den Kanton St. Gallen erarbeitet. Die Strategie ist Zwischen dem Aabach und dem rechtsseitigen den Gemeinden zur Umsetzung übergeben wor- Hintergraben zum Linthkanal ist eine Rietfläche den. Das Jahr 2018 gilt als Übergangsphase, in der von rund 30 ha als Flachmoor von nationaler Be- erste Schritte eingeleitet werden, um ab 2019 die deutung (Objekt Nr. 195) unter Schutz gestellt. Gemeindeblatt 7
Aus dem Gemeinderat Das Flachmoor beherbergt zahlreiche seltene Nach der bestehenden gesetzlichen Grundlage Pflanzen- und Tierarten. Der rechtliche Schutz im Kanton St. Gallen ist die politische Gemeinde dieses Objektes wird mit der kommunalen für die Umsetzung der zum Schutz erforderlichen Schutzverordnung (SV) vollzogen. Instrumente Massnahmen zuständig. Der Kanton wiederum des Naturschutzvollzugs sind Schutzverordnung, verfügt über finanzielle Mittel, um bei Schutz- Pflegeplan und Verträge nach dem Gesetz über objekten von nationaler und kantonaler Bedeu- die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL). tung die Massnahmen massgeblich zu finanzie- Die SV regelt nur ganz grundsätzliche Aspekte ren. des Naturschutzvollzugs. Die detaillierte Rege- Basierend auf dieser Ausgangslage hat der Ge- lung von Pflege- und Unterhaltsmassnahmen er- meinderat beschlossen, Ruth Wespe im Auf- folgt über einen Pflegeplan bzw. ein Pflegekon- tragsverhältnis mit der Umsetzung des Pflege- zept und GAöL-Verträge (= Naturschutzvertrag). konzeptes zu beauftragen. Die entstehenden Pflegekonzepte zeigen auf, welche Ziele aus Sicht Kosten werden zu 90% durch das Amt für Natur, des Arten- und Lebensraumschutzes in einem be- Jagd und Fischerei des Kantons St. Gallen über- stimmten Schutzgebiet prioritär zu behandeln nommen. sind und mit welchen Bewirtschaftungs- und Pflegemassnahmen sie erreicht werden können. Es ist wichtig, dass die verschiedenen Instru- Im Weiteren hat der Gemeinderat mente im Naturschutzvollzug gut aufeinander – Kenntnis genommen vom erfolgreichen Lehr- abgestimmt sind (auch im Kontext mit allfälligen abschluss von Nico Federspiel; Pachtverträgen). Gemäss Direktzahlungsverord- – der neu aufgesetzten Leistungsvereinbarung nung (DZV) können Bewirtschaftungsbeiträge in für die Schulsozialarbeit zugestimmt; Schutzgebieten nur ausgerichtet werden, wenn – die notwendigen Bewilligungen für die Durch- entsprechende Naturschutzverträge abgeschlos- führung der Chilbi am 21. Oktober und an den sen wurden. Vorabenden erteilt; Das Amt für Natur Jagd und Fischerei hat im – die Investitionsabrechnung über die alters- und vergangenen Jahr eine Studie in Auftrag gege- behindertengerechte Gestaltung des Friedhofs ben, die Aufschluss über die geeignete Pflege des genehmigt; Schutzobjekts gibt. Dazu wurde ein entsprechen- – der Jungwacht / Mägs Schmerikon die Bewilli- des Pflegekonzept erarbeitet. Dieses zeigt für gung für die Sperrung des Dorfplatzes für den verschiedene Teilräume (Bewirtschaftungsein- Jubla-Tag am 8. September 2018 erteilt; heiten) auf, welche Arten prioritär gefördert wer- – Kenntnis genommen von der Genehmigung den sollen und welche Massnahmen dafür not- der Aufhebung des Überbauungsplans und des wendig sind. Im Vordergrund steht die Bekämp- Gestaltungsplans Sand – Kleine Allmeind (Er- fung des Schilfes. Dabei gibt es Massnahmen, die lasse vom 17. Dezember 1976 und 18. Juni 1992); von jedem Bewirtschafter übernommen werden – die Investitionsabrechnung über die Sanierung können (z.B. Frühschnitt), wie auch Massnah- der Haupt- und Hydrantenleitung Döltsch – men, die allenfalls speziell vergeben werden Goldberg genehmigt; müssen (z.B. Hochmahd). – den Auftrag für die Kiesentnahme am Aabach- Für die Umsetzung des Pflegekonzepts sind ei- delta der Bauunernehmung Trümpi AG, Uz- nerseits die bestehenden Verträge mit den Be- nach, erteilt; wirtschaftern auf ihre Kompatibilität mit den neuen Erkenntnissen zu überprüfen. Für Tätigkei- ten, die den üblichen Aufwand der Pächter über- steigt, sind andere Umsetzungen durch gezielte Beauftragung Dritter vorzusehen. Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass ein Biodiversitäts-Hot- spot, als welches das Schmerikoner Riet betrach- tet wird, einer stetigen und fachgerechten Füh- rung Bedarf. 8 Gemeindeblatt
Aus dem Abwasserverband Obersee Abwasserfachstelle Obersee seit anfangs April 2018 eine eigene Fach- Grundstücksentwässerung stelle Abwasser mit Sitz in Schmerikon. Die Gemeinden Uznach, Schmerikon, Kaltbrunn, Diese Fachstelle betreut die Verbandsgemein- Gommiswald und Tuggen bilden gemeinsam den den in den Bereichen Baubewilligungsverfahren Abwasserverband Obersee (AVO). Dieser betreibt und Kontrollwesen der Grundstücksentwässe- in der Schmerkner Grossen Allmeind, unmittelbar rung. Zudem erbringt sie in diesem Zusammen- neben der Grynau, seit 1974 eine zentrale Abwas- hang Dienstleistungen zum baulichen und be- serreinigungsanlage (ARA) für die Verbandsge- trieblichen Unterhalt von privaten Entwässe- meinden. Mit einem weitläufigen Verbandska- rungsanlagen im Gemeindegebiet. Die anfal nalnetz von rund 22 km sind insgesamt 22’000 lenden Kosten im Baubewilligungsverfahren und Einwohner angeschlossen. Baukontrollen der Grundstücksentwässerung Den Gemeinden obliegt gemäss der Gewäs- werden verursachergetreu weiterverrechnet. serschutzgesetzgebung die Aufsicht über sämt- Bei Fragen im Bereich Abwasser und Grund- liche Abwasseranlagen auf dem Gemeindege- stücksentwässerung erreichen Sie die Leitung der biet. Sie hat sicherzustellen, dass alle öffentli- Fachstelle Abwasser wie folgt: chen und privaten Leitungen einwandfrei funktionieren. Ein funktionstüchtiges Kanalisati- Leiter Fachstelle Abwasser: onsnetz gewährleistet die Hygiene im Entwässe- Michael Zimmerli rungsgebiet sowie die Effizienz der Abwasserrei- Adresse: nigungsanlage. Abwasserverband Obersee, Postfach 1, Um die Funktionstüchtigkeit der Abwasseran- 8716 Schmerikon lagen sicherzustellen und das Kanalisationsnetz Telefon: 055 285 85 45 zu unterhalten, betreibt der Abwasserverband E-Mail: michael.zimmerli@avobersee.ch Information Herbstrevision 2018 Wir haben infolge Revisionsarbeiten von Montag, 1. Oktober 2018 bis und mit Sonntag, 14. Oktober 2018 geschlossen. Wir freuen uns, Sie ab Montag, 15. Oktober 2018 wieder bei uns begrüssen zu dürfen! Besten Dank für Ihr Verständnis. Gemeindeblatt 9
Waldzertifizierung Aufhebung der FSC-Zertifizierung im gesamte St. Galler Wald FSC-zertifiziert. Nen- Kleinprivatwald nenswerte Einschränkungen beim Holzverkauf Ab Oktober 2018 werden die Privatwaldflächen in sind keine zu erwarten. Auf der Webseite www. der Gemeinde aus der FSC-Waldzertifizierung waldsg.ch finden Sie unter dem Bereich Waldzer- entlassen. Dies haben die Mitglieder des Wald- tifizierung / Fragen zur Zertifizierung, alle wich- wirtschaftsverbandes St. Gallen & Liechtenstein tigen Antworten zum Thema Waldzertifizierung. an der letzten GV vom November 2017 beschlos- Weitere Fragen können an die Geschäftsstelle sen. Die eingebrochene Nachfrage nach FSC-Holz von Wald St. Gallen & Liechtenstein unter der Te- sowie die steigenden Kosten und Anforderungen lefonnummer 071 375 60 90 oder per Email haben zu diesem Schritt geführt. Bisher war der mail@waldsg.ch gestellt werden. Amtliche Pilzkontrolle 2018 in Uznach der Gemeinden Benken, Gommiswald, Kaltbrunn, Schänis, Schmerikon und Uznach Die amtliche Pilzkontrolle findet ab Samstag, 11. August 2018, im Werkhof der Ge- meinde Uznach, Zürcherstrasse 29, statt. Die Kontrollzeiten wurden wie folgt festgelegt: Mittwoch, Samstag und Sonntag, jeweils von 18.00 - 19.00 Uhr Die amtliche Pilzkontrolle übernimmt, wie auch schon in den letzten Jahren, der in Uznach wohnhafte Willy Kuster. Er ist Pilzkontrolleur mit eidgenössischer Fachprü- fung. Die Pilze sind sauber und nach Arten getrennt vorzuweisen. Wegen des raschen Ver- derbs sollen Pilze nicht in Plastiksäcken, sondern in Körben gesammelt, über Nacht ausgebreitet und kühl aufbewahrt werden. Bitte tragen Sie zum Pilzschutz bei, indem Sie keine unbekannten Pilzarten pflücken und von den essbaren Pilzen nur so viele sammeln, wie Sie tatsächlich zu einer Mahlzeit benötigen. Die Pilzkontrolle ist für Einwohner der beteiligten Gemeinden unentgeltlich. Pilzsamm- ler, die nicht in den eingangs erwähnten Gemeinden wohnhaft sind, bezahlen für jede Pilzkontrolle einen Unkostenbeitrag von Fr. 10.--. Die amtliche Pilzkontrolle wird bis Mittwoch, 31. Oktober 2018, vorgenommen. Am Samstag und Sonntag, 15. und 16. September 2018 findet die Pilzkontrolle in der Rotfarb statt (Pilzausstellung). In der Vor- und Nachsaison ist die Pilzkontrolle über Tel. 055 280 14 67 zu erreichen. 10 Gemeindeblatt
Aus dem Baudepartement des Kantons St. Gallen Umweltschäden verhindern Hauseigentümer sollen Öltank prüfen lassen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind verpflichtet, ihre Tankanlage regelmässig kontrol- lieren zu lassen. Nimmt die Umwelt wegen einer fehlenden Kontrolle Schaden, haftet der Eigentü- mer. Eine professionelle Tankkontrolle erhöht die Sicherheit und erhält den Wert der Anlage. Das zahlt sich für das Portemonnaie und die Umwelt aus. Bis zur Anpassung des eidgenössischen Ge- wässerschutzgesetzes im Jahr 2007 erhielten Eichenberger Tankanlagenbesitzer von der Gemeinde oder dem Kanton eine Aufforderung, ihren Tank kont- rollieren zu lassen. Zwar fordern einzelne Behör- Gartenbau & den als freiwillige Dienstleistung die Hausbesit- Gartenpflege zerinnen und Hausbesitzer immer noch auf, ihre Tankanlage kontrollieren zu lassen. Die Verant- wortung für die Kontrolle liegt jedoch vollständig beim Eigentümer. So darf eine Anlage keine Ge- fahr für den Boden oder die Gewässer darstellen. 8737 Gommiswald Nur eine regelmässige Kontrolle durch Fachper- 055 280 32 12 sonen gewährleistet eine sichere Lagerung des www.eichi.ch Heizöls. Tankanlagen, die sich in besonders gefährde- ten Gewässerschutzbereichen befinden, sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Die übrigen Tankanlagen sind meldepflichtig. Bei bewilli- gungspflichtigen Tankanlagen schreibt das Ge- wässerschutzgesetz zwingend vor, diese alle zehn Jahre von einer Fachperson kontrollieren und warten zu lassen. Wer die Kontrollen unter- lässt, handelt grobfahrlässig und riskiert bei ei- nem Schadenfall, dass die Versicherung ihre Leis- tungen kürzt oder verweigert. Auch bei den meldepflichtigen Tankanlagen sollen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer periodische Sichtkontrollen durch Fachpersonen durchführen lassen. Auch Kunststofftanks haben eine begrenzte Lebensdauer. Die Kontrolle sollten qualifizierte Fachunternehmen durchführen, die dem Verband CITEC Suisse der Tankbranche an- gehören. Gemeindeblatt 11
Dein Einsatz zählt Für unsere kameradschaftliche Helfer-Gruppe in Schmerikon suchen wir einen / eine Mahlzeitenverträger / in Stundenweise am Tag Deiner Wahl, zwischen Montag und Sonntag oder als Aushilfe Der Mahlzeitendienst beinhaltet das Überbringen von frisch zubereiteten Mahlzeiten bei betagten, kranken oder behinderten Menschen. Der Zeitaufwand beträgt pro Einsatz rund 1 ½ Stunden. (ca. 10.30 bis 12 Uhr) Für eine kleine Entschädigung und die Versicherung während den Fahrten mit dem eigenen Auto ist gesorgt. Wir freuen uns auf Deinen Anruf und erklären Dir gerne weitere Details. Spitex-Verein Eschenbach-Schmerikon Rapperswilerstrasse 12 8733 Eschenbach Spitexleiterin: Astrid Gonçalves Tel.055 286 26 86 oder info@spitexeschenbach.ch Dein Einsatz zählt Der Spitex-Verein Eschenbach-Schmerikon ist ein zukunftsorientierter Dienstleistungsbetrieb und stellt die ambulante Gesundheitsversorgung für rund 12'000 Einwohner sicher. Wir suchen per 1. November 2018 oder nach Vereinbarung eine Fallführende Dipl. Pflegefachperson HF / FH 80% Ihre Aufgaben: Als Fallführende Pflegefachperson sind Sie verantwortlich für die pflegerische Koordination, die Planung, sowie für die Evaluation des Pflegeprozesses der Ihnen zugeteilten KlientInnen. Sie führen Bedarfsabklärungen durch, leisten Behandlungs- und Grundpflege. Sie arbeiten interdisziplinär und beraten pflegende Angehörige. Über weitere Einzelheiten informiert Sie gerne unsere Spitexleitung Astrid Gonçalves. Oder schauen Sie doch auf unsere Webseite: www.spitex-egss.ch/Aktuell-Offene-Stellen Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen. Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an: Spitex-Verein Eschenbach-Schmerikon Frau Sylvia Lindegger / Personaladministration Rapperswilerstrasse 12 E-Mail: s.lindegger@spitex-egss.ch 8733 Eschenbach SG Telefon: 055 286 26 86 12 Gemeindeblatt
Aus der Region ZürichseeLinth Den Verkehr ganzheitlich betrachten Öffentliche Informationsveranstaltung mit Podium Die Region ZürichseeLinth als Verband der politi- Am Mittwoch, 19. September, lädt der Verband schen Gemeinden setzt sich für eine nachhaltige Region ZürichseeLinth die Bevölkerung zu einer Regionalentwicklung ein. Ein besonderes Augen- Bestandesaufnahme ein. In der Aula des Ober- merk gilt der gemeinde- und regionsübergreifen- stufenzentrums Uznach findet um 19 Uhr eine öf- den Verkehrsplanung. Am Mittwoch, 19. Septem- fentliche Informationsveranstaltung mit an- ber 2018, findet in Uznach eine öffentliche Infor- schliessendem Podiumsgespräch statt. Durch mationsveranstaltung mit anschliessendem den Abend führt die ehemalige Radio-Moderato- Podiumsgespräch statt. rin Ladina Spiess (SRF1). Die Gemeindepräsidentin von Benken, Heidi Die Region Zürichsee-Linth hat in den vergange- Romer, leitet im Verband Region ZürichseeLinth nen Jahren einen Wachstumsschub erlebt. Der die Arbeitsgruppe Mobilität. Sie informiert über Siedlungsdruck aus dem Grossraum Zürich hat die gemeindeübergreifende Verkehrsplanung der zugenommen. Mit dem Wachstum hat sich auch letzten rund zehn Jahre. Patrick Ruggli, Leiter des das Mobilitätsverhalten verändert. Die werktä- Amtes für öffentlichen Verkehr im Kanton St. Gal- tige Bevölkerung legt im Auto oder mit öffentli- len orientiert über die bisherigen Ausbauschritte chen Verkehrsmitteln teilweise weite Arbeits- im Bus- und Schienennetz und über aktuelle Mass- wege zurück. Man erholt sich abseits des Trubels nahmen. Kantonsingenieur Marcel John geht auf in der Natur und nutzt noch am gleichen Tag die den aktuellen Projektierungsstand der Regiona- vielfältigen Freizeitangebote in der Stadt. len Verbindungsstrasse A53-Gaster ein, während Diese Entwicklung hat ihren Preis. Auf den Carsten Hagedorn, Professor für Verkehrsplanung Strassen und im öffentlichen Verkehr sind heute HSR, Rapperswil über den Status Quo im Lang- viel mehr Menschen unterwegs als früher. Die samverkehr informiert. Im zweiten Teil der Veran- Verkehrsüberlastung ist eine Herausforderung, staltung stellen sich die Referenten den Fragen von nicht nur für die direkt betroffenen Gemeinden, Moderatorin Ladina Spiess sowie des Publikums. sondern für die ganze Region. Der Verband Re- gion ZürichseeLinth hat die Zeichen der Zeit er- Über aktuelle Projekte informieren kannt und sich in den vergangenen Jahren mit ei- Markus Schwizer ist Gemeindepräsident von ner ganzheitlichen Regionalplanung befasst. Aus Kaltbrunn und Präsident des Verbands Region dieser Zusammenarbeit resultierte unter ande- ZürichseeLinth. «Mit der Veranstaltung wollen rem ein gemeinsames Verkehrskonzept, das den wir die Bevölkerung für die Herausforderungen Regionalverkehr ganzheitlich betrachtet. Die im Regionalverkehr sensibilisieren und über aktu- wichtigsten Ziele für den motorisierten Individu- elle Projekte informieren» erklärt er. «Die Einwoh- alverkehr, den öffentlichen Verkehr und den nerinnen und Einwohner sollen ein Gefühl dafür Langsamverkehr wurden 2014 in den Regional- erhalten, wie motorisierter Individualverkehr, öf- plan Region ZürichseeLinth übernommen, der für fentlicher Verkehr und Langsamverkehr zusam- die kantonale Planung sowie die Ortsplanungen menspielen und was es braucht, damit der Ver- wegweisend ist. kehr auch zu den Spitzenzeiten rollt». Stockender Strassenver- kehr und voll besetzte Züge: Der Verkehr stellt die Gemeinden in der Region Zürichsee-Linth vor grosse Herausforderungen. (Bild zvg) Gemeindeblatt 13
Aus der Evangelischen Kirchgemeinde Uznach und Umgebung Die Psychologische Erste Hilfe ist jeder Einsatz eine neue Herausforderung. Su- des Kantons St. Gallen pervision und stetige Weiterbildung ist wichtig, «Die Angehörigen, ArbeitskollegInnen und die denn es ist eine belastende, aber auch sehr dank- Augenzeugen wurden von einem Care Team be- bare und befriedigende Arbeit. treut», heisst es oftmals im Kurzbericht der Poli- Frieda Hirschi, Pfarrerin zei nach einem schweren Unfall auf der Strasse, einem Verbrechen, einer grossen Feuersbrunst oder einem gravierenden Arbeitsunfall. Anlässe Das Care Team, das sind wir, die Mitglieder der Informationsanlass: Israelreise 2019 PEH, Psychologische Erste Hilfe des Kantons St. Samstag, 1. September 2018, 16.00 Uhr Kirchge- Gallen. Die PEH ist in vier Regionen eingeteilt, an meindehaus Uznach die psychiatrischen Dienste des Kantons gekop- Pfarrer Andreas Geister informiert über die ge- pelt und wird von Anfang an von den Kirchen plante Gemeindereise nach Israel vom 25. Feb- Frieda Hirschi. Pfarrerin mitgetragen. Unsere Region geht von Arvenbühl ruar 2019 bis 5. März 2019. Dabei werden die Rei- bis Rapperswil. seroute, die Flugzeiten und die Hotels vorgestellt, Wenn wir im Pikettplan eingeteilt sind, dann sowie die Sicherheitslage erörtert. Die Reise ist wissen wir, dass wir Tag und Nacht bereit sein ökumenisch offen. Alle Interessierten sind will- müssen, so schnell wie möglich an den Unfallort, kommen. in die Fabrikhalle, zu einem Polizeiposten oder zu Weitere Auskünfte und Flyer sind bei Pfr. Andreas jemandem nach Hause zu gelangen. Ich be- Geister (andreas.geister@evang-uznach.ch) er- komme die Meldung, was wo passiert ist, eine hältlich. kurze Beschreibung des Unglückhergangs und wie viele Menschen zu betreuen sind. Meistens gehe ich alleine, ich kann aber jederzeit Unter- stützung anfordern. Vor Ort erwartet mich der diensthabende Ein- satzleiter der Polizei oder der Rettung. Ich be- komme noch die letzten Informationen, und weiss, das sind jetzt völlig verzweifelte, ge- schockte Menschen, für die ich jetzt die nächsten Stunden da sein werde. Oft ist es schwierig eine Beziehung herzustellen, aber Einfühlung und ak- tives Zuhören ermöglichen, dass sie über das Er- fahrene reden können und die überstürzenden Gedanken sich etwas ordnen lassen. Wenn der erste Schock etwas abgeklungen ist, ist es wich- tig, die nächsten Schritte, was jetzt zu tun ist und was auf sie zukommt, aufzuzeigen. Hilfestellun- gen aller Art werden besprochen oder eingelei- tet. Nach einigen Stunden hat sich die Situation soweit beruhigt, dass ich die Betroffenen allein lassen kann, mit der Absicherung in den nächs- ten Tagen jederzeit erreichbar zu sein. Ökumenischer Gottesdienst zum Bettag In den Ausbildungstagen für Neumitglieder ler- Uznach nen die Mitarbeitenden mit diesen Situationen Sonntag, 16. September 2018, 10.30 Uhr, Katholi- umzugehen. Sie lernen, die Schockzustände zu sche Stadtkirche Uznach erkennen, in die die Menschen geraten können, Wir freuen uns sehr, dass wir alle zwei Jahre wenn sie von einem Ereignis wie von einem Blitz den ökumenischen Gottesdienst zum Bettag mit aus heiterem Himmel überfallen werden und Erntedankfeier gemeinsam in der Stadtkirche Uz- welche Vorgehensweisen sinnvoll sind. Trotzdem nach feiern dürfen. Die Bäuerinnen und Land- 14 Gemeindeblatt
frauen werden die Kirche gewiss wieder mit den Seiten». An diesem Nachmittag werden wir Er- Gaben der Ernte von Feld und Garten prächtig fahrungen austauschen und Impulse hören, wie schmücken und mit deren vielen Farben und Ge- wir auch im Alter zufrieden und glücklich sein rüchen die Sinne der Mitfeiernden erfreuen. Mu- können. «Wir strecken unser Gesicht der Herbst- sikalisch begleitet das Nachwuchs-Jodlerchörli sonne entgegen und geniessen ihre Strahlen». March den Gottesdienst, welcher von Pfarrerin Alle sind zu diesem offenen Anlass herzlich ein- Susanne Hug-Maag und Pfarrer Michael Pfiffner geladen. Das Seniorenteam freut sich Sie begrü- gestaltet wird. Oftmals erscheinen an diesem ssen zu dürfen. Sonntag einige ganz festlich in der Tracht, darü- ber freuen wir uns ganz besonders! Im Anschluss Generationenzmittag und Spielnachmittag an den Gottesdienst lädt die Trachtengruppe Mittwoch, 26. September 2018, 12.00 Uhr, Gene- zum Apéro ins Begegnungszentrum ein. rationenhaus, Eschenbach Den Generationenzmittag beginnen wir mit SlowUp mit der ReformierBar in Schmerikon dem Mittagsgebet im Raum der Stille. Geniessen Sonntag, 23. September 2018, ab 9.30 Uhr Sie im Anschluss ein feines Essen inklusive Ge- Die Evangelische Kirchgemeinde Uznach und tränk für günstige CHF 12.00, Kinder von 7–12 Jah- Umgebung ist am diesjährigen SlowUp mit der ren CHF 7.00. Anmeldung für das Essen bis spä- ReformierBar ebenfalls vertreten. Die Besucher testens Sonntagabend vorher an Monika Kuyper- erwartet ein abwechslungsreiches Verpflegungs- Krauer. angebot. Gerne bereiten wir eine Gazpacho mit Am Nachmittag ist das Bistro zum Verweilen Brot, kühle Getränke sowie das Reformationsbier offen. Gerne laden wir Familien mit Kindern im und Kaffee mit Kuchen für Sie vor. Wir freuen uns Vor- und Primarschulalter ein, den Nachmittag auf viele Besucher bei der ReformierBar! im Spielzimmer und dem Bastel-Atelier zu ver- bringen. In dieser Zeit werden die Kinder betreut. Biblischer Maltag Montag, 1. Oktober 2018, 9.00 – 16.00 Uhr, Kirch- gemeindehaus Uznach Pfarrer Andreas Geister führt uns ins Thema Wie alt werden gelingen kann «Herbstfarben» ein. Holde Wössner ist eine be- Montag, 24. September 2018, 14.15 Uhr, Generati- kannte Künstlerin, die auch Malunterricht gibt. onenhaus, Eschenbach Sie wird uns verschiedene Maltechniken zeigen. «Ist der Herbst nicht eine wunderbare Jahres- Sie brauchen keine Vorkenntnisse. Bringen Sie zeit? Trotz Nebel und Sturm?» findet Pfarrer An- vorhandene Farben, Pinsel und Malpapier mit dreas Geister und meint dabei auch den Herbst oder erwerben Sie diese vor Ort. Anmeldung und des Lebens. «Ich merke, dass ich langsam alt weitere Informationen bis 25. September 2018 werde und finde, das hat durchaus seine schönen bei Pfarrerr Andreas Geister. Gemeindeblatt 15
WINTERKONZERT – SAMSTAG, 12. JANUAR 2019 Für unser Winterkonzert suchen wir Verstärkung – hast Du Lust und Zeit, über die Herbst- und Wintermonate mit uns zu proben? Oder suchst Du eine Gelegenheit, Dein Instrument wieder hervor zunehmen und unverbindlich auf ein Konzert zu üben? Dann bist du bei uns genau richtig! Probenstart Nach der Sommerpause geht’s am Dienstag, 14. August 2018, wieder los. Wir proben dienstags, 20.00 – 22.00 Uhr, in der Aula Schulhaus Sand in Schmerikon. Projekt-Dirigent Mit Robert Buza konnten wir einen versierten und engagierten Dirigenten mit ungarischen Wurzeln gewinnen. Schmerkner Musig Egal ob jung oder alt, Wiedereinsteiger, Musikschüler oder "Alter Fuchs" - bei uns sind alle herzlich willkommen. Interessiert? Wir freuen uns, Dich bald kennen zu lernen! Martin Dietiker gibt Dir gerne Auskunft: 079 647 58 80 oder muko@mgschmerikon.ch www.mgschmerikon.ch 16 Gemeindeblatt
Erteilte Baubewilligungen Hegi-Kuster Caroline, Wellenstrasse 7, 8645 Badertscher Andreas, Im Hummel 7, 8716 Jona, für den Einbau eines Cheminée-Ofens im Schmerikon, für den Bau einer Stützmauer, GS- Mehrfamilienhaus, GS-Nr. 876, Speerstrasse 8 Nr. 1017, Im Hummel 7 Helbling Christoph und Maya, Spitze 8, 8716 Marty Daniel, Rebhaldenstrasse 1, 8716 Schmeri- Schmerikon, für die Errichtung und den Betrieb kon, für die Sanierung der Gasheizung im Wohn- einer aussen aufgestellten Luft-Wasser Wärme- haus, GS-Nr. 1189, Rebhaldenstrasse 1 pumpenanlage, GS-Nr. 714, Spitze 8 EW Schmerikon AG, Hauptstrasse 81, 8716 EG Geschwister Kuster, c/o Kuster Andreas, Schmerikon, für den Einbau der Gasheizung im Speerstrasse 10, 8716 Schmerikon, für den Einbau Gebäude, GS-Nr. 597, Hauptstrasse 81 eines Cheminée-Ofens im Mehrfamilienhaus, GS-Nr. 876, Speerstrasse 8 Martone Gennaro und Antonietta, Rebhalden- strasse 7, 8716 Schmerikon, für die Verglasung vom Baur Martin und Supaporn, Kirchgasse 25, des Balkons am Mehrfamilienhaus, GS-Nr. 1187, 8716 Schmerikon, für den Umbau des bestehen- Rebhaldenstrasse 7 den Wohnhauses und den Einbau eines Sauna- ofens im Gartenhaus, GS-Nr. 10, Kirchgasse 25 Arnold-Imper Martin und Anita, Seeblickstrasse 6, 8716 Schmerikon, für die aussen aufgestellte Pfeiffer Alex und Judith, Lanzenmoosstrasse 12, Luft-Wasser Wärmepumpe, GS-Nr. 1003, See- 8716 Schmerikon, für den Einbau der aussen auf- blickstrasse 6 gestellten Luft-Wasser Wärmepumpe, GS-Nr. 1155, Lanzenmoosstrasse 12 Marinella Immobilien AG, Zürcherstrasse 12, 8716 Schmerikon, für den Einbau eines Chemi- Blaser Christoph, Eschenbacherstrasse 105, 8630 nées im Mehrfamilienhaus, GS-Nr. 1144/1147, Rüti, für die Sanierung der Fassade Nord sowie ei- Breitestrasse 9 nes Teils der Westfassade, GS-Nr. 253, Alte Uzna- bergstrasse 3 Hauser Monika und Stefan, Allmeindstrasse 40, 8716 Schmerikon, für den Einbau der Gasheizung Erdgas Obersee-Linth Transport AG, Buechstra- im Mehrfamilienhaus, GS-Nr. 640, Allmeind- sse 32, 8645 Jona, für die Erdgas HD5 Bar Trans- strasse 40 portleitung, GS-Nr. 903, 904, 905 und 847 Güntensperger Roland, Aastrasse 15, 8853 La- Stiegler Patrizia und Vonlaufen Andreas, Alte chen, für die Dachsanierung am bestehenden Eschenbacherstrasse 13, 8716 Schmerikon, für den Wohnhaus, GS-Nr. 999, Breitestrasse 19 Austausch der Gasheizung im Mehrfamilienhaus, GS-Nr. 859, Alte Eschenbacherstrasse 13 Stiftung St. Josef, Oberseestrasse 14, 8716 Schmerikon, für den Abbruch des Gebäudes und Bürgisser Paul, Obergasse 19, 8716 Schmerikon, den Neubau der Alterswohnungen, GS-Nr. 1235, für den Einbau der Luft-Wasser Wärmepumpe im Obstwachsstrasse 14 Wohnhaus, GS-Nr. 553, Obergasse 19 Haab Walter und Brigitte, Rosengartenstrasse WMP Baurealisation AG, Aathalstrasse 84a, 32, 8716 Schmerikon, für den Einbau der Gasfeu- 8610 Uster, für die Heizungssanierung im Wohn- erung, GS-Nr. 1072, Rosengartenstrasse 32 haus, GS-Nr. 156, Sennhüttenstrasse 17 Kälin Karin und Beda, Haldenstrasse 8, 8716 Schmerikon, für das multifunktionelle Terrassen- dach am Einfamilienhaus, GS-Nr. 1196, Halden- strasse 8 Gemeindeblatt 17
Handänderungen vom 01.01.2018 – 30.06.2018 Nr. = Grundstücknummer Im Hummel 3, Einfamilienhaus, 387 m2 Gebäude, ME = Miteigentum Gartenanlage, EV 26.04.1984, 05.10.2005 GE = Gesamteigentum StWE-WQ = Stockwerkeigentums-Wertquote Abwasserverband Obersee, in Schmerikon SG, EV = Erwerbsdatum des Veräusserers an Ortsgemeinde Schmerikon, in Schmerikon SG, 283 m2 Acker, Wiese ab Nr. 847 zu Nr. 905, Grosse Martone Gennaro, in Schmerikon SG, an Mar- Allmeind, EV 06.05.1971, 11.01.1973, 30.03.2011 tone Rossano, in Schmerikon SG, Nr. 229, Mürt- schenstrasse 9, Wohnhaus, 403 m2 Gebäude, Gar- Ortsgemeinde Schmerikon, in Schmerikon SG, tenanlage, EV 16.11.1979 an Abwasserverband Obersee, in Schmerikon SG, 411 m2 Acker, Wiese ab Nr. 905 zu Nr. 847, Grosse Kuster Franz und Verena, in Schmerikon SG, (ME Allmeind, EV 14.08.1956, 21.01.1980 zu 1/2 ) an Haab Stephanie und Florian, in Stäfa ZH, (ME zu 1/2 ), Nr. 1044, Einfamilienhaus, Garten- Ortsgemeinde Schmerikon, in Schmerikon SG, laube, 1’049 m2 Gebäude, Gartenanlage, EV an Wespe Bau AG, in Schmerikon SG, Nr. 1304, 25.06.1986, 05.12.2017 Härti, 2’496 m2 übrige befestigte Flächen (Werk- halle mit Wohnungen im Baurecht), EV 14.08.1956, Zigerlig Urs, in Schmerikon SG, an Tanner Kehl- 17.12.1974 leisten AG, in Schmerikon SG, Nr. 1011, Hanfteil- strasse 7, Schreinerei, 2’126 m2 Gebäude, Plätze, Züger Horst, in Schmerikon SG, an Roos Roman Gartenanlage, EV 03.05.1996, 14.07.2003 und Bächtiger Marion, in Wagen SG, (ME zu 1/2 ), Nr. 604, Alte Uznabergstr. 15c, Zweifamilienhaus, Frei Ulrich und Lilian, in Schmerikon SG, (GE), an Gartenhaus, 752 m2 Gebäude, Gartenanlage, EV Stampf Gastro GmbH, in Rapperswil-Jona SG, Nr. 16.12.1968 1039, Im Seeblick 6, Reiheneckhaus, 269 m2 Ge- bäude, Gartenanlage, EV 23.04.1987 Pfiffner Hans, in Schmerikon SG, an Pfiffner Kurt und Hanspeter, in Schmerikon SG, (ME zu 1/2 ), Nr. Steinauer Erna, in Jona SG, an Vardakis Nikostra- 115, Kreuzgasse 6, Einfamilienhaus, Garage, 200 tos-Dimitrios und Zoumbaki Dionysia, in Jona SG, m2 Gebäude, Gartenanlage, EV 16.05.1969 (GE), Nr. S2256, Rosengartenstrasse 30, 4 1/2 -Zim- mer-Wohnung B5 im 2. OG, StWE-WQ 73/1000 Musto Maria Teresa, in Schmerikon SG, an De und 2/10 ME-Anteil an Nr. 1070, Rosengartenstra- Boni Jessica, in Schmerikon SG, Nr. 672, Buch- sse, 455 m2 Parkplatz, Wiese, EV 26.06.2003, stockstrasse 4, Einfamilienhaus, 634 m2 Gebäude, 26.10.2015 Gartenanlage, EV 02.07.2008 Einfache Gesellschaft: 1. Architekturbüro Büh- Erbengemeinschaft Kuster Franz, in Wagen SG, ler AG, 2. Wespe Bau AG, beide in Schmerikon an Ortsgemeinde Schmerikon, in Schmerikon SG, SG, (GE), an Früh-von Kalckstein Rita, in Schmeri- Nr. 1300, Bergli, Scheune, 2’448 m2 Gebäude, kon SG, Nr. S2773, Sonnenhalde 11, 4 1/2 -Zimmer- Wiese, EV 21.12.1971, 15.04.2005 Terrassenwohnung mit Keller im EG und Doppel- garage im UG, StWE-Quote 350/1000, EV Morant Anna Louise, in St. Gallen, an 27.08.2015 d’Aujourd’hui Villagran Marianne, in Schmerikon SG, Nr. 730, Oberseeweg 8, Einfamilienhaus, 1’017 Pfiffner Brigitta, in Schmerikon SG, an Pfiffner m2 Gebäude, Gartenanlage, EV 04.04.2018 Steven, in Schmerikon SG, 1/2 ME-Anteil an Nr. 820, Kreuzgasse 8, Einfamilienhaus, 81 m2 Gebäude, Medricky Georg und Jitka, in Schmerikon SG, Plätze, EV 21.03.1989 (ME zu 1/2 ), an Renner Daniel und Luzia, in Bäch SZ, (GE), Nr. 1244, Haldenstrasse 19, Einfamilienhaus, Hefti Fritz, in Schmerikon SG, an Baggenstos Ro- 754 m2 Gebäude, Gartenanlage, EV 31.08.2006 ger und Patricia, in Jona SG, (ME zu 1/2 ), Nr. 1022, 18 Gemeindeblatt
Erbengemeinschaft Güntensperger August, in Rüegg Anton, in Schmerikon SG, an Rüegg Da- Dübendorf ZH, an Güntensperger Roland, in La- vid, in Jona SG, Nr. 906, Lanzenmoossstrasse 36, chen SZ, Nr. 908, Breitestrasse 19, Einfamilien- Einfamilienhaus, 894 m2 Gebäude, Gartenanlage, haus, Garage, 751 m2 Gebäude, Gartenanlage, EV EV 24.05.2012 21.12.2016 Erbengemeinschaft Kuster Agnes, in Schmeri- Erbengemeinschaft Kühne Karl, in Rapperswil kon, an Kuster Andreas, in Schmerikon SG und SG, an Künzler Peter, in Jona SG, Nr. S2378, Alte Heuberger Anita, in St. Moritz GR, (GE), Nr. 867, Eschenbacherstr. 14, 3 1/2 -Zimmer-Terrassenhaus Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, 1’213 m2 mit Hallenbad im Attikageschoss, WQ 405/1000, Gebäude, Gartenanlage, EV 27.09.2017 EV 26.07.2016 Kinder im Blick - ein Kurs für Eltern in Trennung Wenn Eltern sich trennen, verändert sich vieles, auch für die Kinder. Sie brauchen in dieser Zeit besonders viel Zuwendung, um den Übergang in den neuen Lebensabschnitt gut zu bewältigen. Das ist für die meisten Eltern nicht leicht. Finanzielle Probleme, Konflikte mit dem anderen Elternteil und mehr Stress fordern Kraft, Zeit und Nerven, häufig auf Kosten der Kinder, aber genauso oft auf Kosten des eigenen Wohlbefindens. Der KiB Kurs behandelt drei grundlegende Fragen: ! Wie kann ich die Beziehung zu meinem Kind positiv gestalten und seine Entwicklung fördern? ! Was kann ich tun, um Stress zu vermeiden und abzubauen? ! Wie kann ich den Kontakt zum anderen Elternteil im Sinne meines Kindes gestalten? Der KiB Kurs wird ab Oktober 2018 angeboten vom: Regionalen Beratungszentrum Rapperswil-Jona Alte Jonastrasse 24 8640 Rapperswil Regionalen Beratungszentrum Uznach Unterer Stadtgraben 6 8730 Uznach Weitere Informationen finden Sie unter www.kinderimblick.ch oder Tel.-Nr. 055 225 76 60 Gemeindeblatt 19
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