Sommer 2018: Wasserversorgung im Griff ? - Gemeindeblatt - Gemeinde Schmerikon

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Sommer 2018: Wasserversorgung im Griff ? - Gemeindeblatt - Gemeinde Schmerikon
Gemeindeblatt

 Ausgabe 4, August 2018 | www.schmerikon.ch

Sommer 2018:
Wasserversorgung im Griff ?
Das Jahr 2018 bescherte allen einen aussergewöhnlichen                    Wertvolles Trinkwasser für Anwendungen
Sommer. Die anhaltende Hitze und Trockenheit führte in der                mit geringeren Anforderungen
                                                                          Die Wasserversorgung Schmerikon erfüllt eine le-
Landwirtschaft zu Ausfällen. Auch die öffentlichen und pri-
                                                                          benswichtige Aufgabe. Sie versorgt die Einwohne-
vaten Grünflächen und Pflanzenbestände werden Schäden                     rinnen und Einwohner von Schmerikon mit ein-
zeigen. Die Wasserversorgungen mussten den Beweis antre-                  wandfreiem Trinkwasser. Gleichzeitig gewährleis-
ten, dass ihre Infrastrukturen und Konzepte den extremen                  tet sie mit dem Hydrantennetz den erforderlichen
Anforderungen gewachsen sind. Sie sind es weitestgehend.                  Feuerschutz. Das bereitgestellte Wasser wird le-
Die Perspektiven fordern jedoch eine kritische Überprüfung.               diglich zu geringen Anteilen entsprechend der Be-
                                                                          zeichnung «Trinkwasser» als Lebensmittel ver-
                      Der Frühling und Sommer 2018 waren ausserge-        wendet. Spezifische Daten für Schmerikon, ausser
                      wöhnlich, wenn man sie mit bisherigen statisti-     dem Gesamtverbrauch von rund 1'000 m3 pro Tag,
                      schen Daten vergleicht. Mit dem Blick zurück ist    liegen nicht vor. Sie dürften jedoch nicht wesent-
                      der Begriff eines Jahrhundertereignisses ange-      lich von schweizerischen Kennzahlen abweichen.
                      bracht. Mit an Gewissheit grenzender Wahr-          Demnach dürfte auch in Schmerikon der mittlere
                      scheinlichkeit dürften solche klimatischen Bedin-   Verbrauch eines privaten Haushaltes in etwa
                      gungen in Zukunft weit häufiger als nur alle hun-   160–180 Liter je Einwohner und Tag betragen. Im
                      dert Jahre eintreten. Die von uns Menschen          Haushalt wird das wertvolle Gut lediglich zur
                      erzeugte Klimaerwärmung ist eine Realität. Aus-     Hälfte für Verrichtungen gebraucht, die tatsäch-
                      wirkungen werden, wie in diesem Jahr, Perioden      lich Lebensmittelqualität erfordern; wie kochen,
                      hoher Temperaturen und langanhaltender Tro-         trinken und Körperhygiene. Ein hoher Anteil wird
                      ckenheit sein. Jedoch auch das Gegenteil wird       für die Toilettenspülung und zum Waschen ver-
                      häufiger auftreten. Die mit den höheren Tempe-      wendet.
                      raturen einhergehende höhere Energie- und Was-
                      sermenge in der Atmosphäre wird zwangsläufig        Herkunft des Wassers
                      auch zu einer Häufung von Unwettern mit starken     Im groben Durchschnitt der letzten Jahre bezieht
                      Winden und Niederschlägen führen.                   die Wasserversorgung täglich 500 m3 von Eschen-
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formalen Randbedingungen sollte die Wasserver-
                                                                               sorgung in der Lage sein, die Einwohnerinnen
                                                                               und Einwohner von Schmerikon auch in Ausnah-
                                                                               mesituationen ausreichend mit Wasser zu ver-
                                                                               sorgen. Wie verhielt es sich nun damit diesen
                                                                               Sommer?

                                                                               Wasserbereitstellung im Juli 2018 …
                                                                               Aufgrund der grossen Trockenheit stieg im Juli der
                                                                               Wasserbezug auf bis zu 1'300 m3 pro Tag, somit
                                                                               30% über dem Tagesdurchschnitt. Die Nachfrage
                                                                               zum Giessen von öffentlichen Rasenflächen,
                                                                               Sportanlagen und landwirtschaftlichen Produkti-
                                                                               onsflächen war gross. Auch durch die Haushalte
                                                                               bestand ein grosser Bedarf zur Bewässerung der
                                                                               Gärten und zum Befüllen von Pools. Die Bereitstel-
                                                                               lung des Wassers gestaltete sich herausfordernd,
                                                                               da Eschenbach beinahe vollständig ausfiel. Der Er-
                                                                               trag der Quellen ging in einem solchen Ausmass
                                                                               zurück, dass Eschenbach selber Grundwasser
                                                                               pumpen und Wasser von Dritten beziehen musste
                              bach (Quellwasser), 100 m3 von Rapperswil-Jona   und somit den Vertrag nicht erfüllen konnte. Die-
                              (Quellwasser und Seewasser in Verbindung mit     ser Ausfall wurde zu Beginn mit der Ausschöpfung
                              dem Verbund Goldingen-Meilen und damit zum       der maximal zulässigen Pumpmenge im eigenen
                              Seewasserwerk Meilen-Herrliberg) und 400 m3      Pumpwerk (1'200 m3 pro Tag) und unter Bezug der
                              aus dem eigenen Pumpwerk Kleine Allmeind         minimalen Mengen (100 m3 pro Tag) aus Rappers-
                              (Grundwasser).                                   wil-Jona kompensiert.
                                 Mit Eschenbach ist eine minimale Jahres-
                              menge von 100'000 m3 sowie mindestens 72 m3      … und ab August 2018
                              pro Tag vereinbart. Mit Rapperswil-Jona wiede-   Unter dem Eindruck des weit in den August zu er-
                              rum ist ein Mindestbezug von 100 m3 und ein      wartenden heissen und niederschlagsfreien Wet-
                              Maximalbezug von 500 m3 pro Tag vereinbart.      ters und des abnehmenden Grundwasserspiegels
                              Beim eigenen Pumpwerk ist eine Wasserkonzes-     in der Kleinen Allmeind änderte die Wasserversor-
                              sion des Kantons zu beachten, die ein Maximal-   gung Ende Juli ihr Vorgehen. Die andauernde Aus-
                              bezug von 1'200 m3 pro Tag erlaubt. Mit diesen   schöpfung der maximalen Pumpleistung liess je-
                                                                               weils tagsüber das Niveau des Grundwasserspie-
                                                                               gels in die Nähe des tiefstmöglichen Punktes
                                                                               sinken. Zur Schonung des Grundwasservorkom-
                                                                               mens wurde daher die Pumpenleistung gedrosselt
                                                                               und der Bezug von Rapperswil-Jona wurde auf das
                                                                               vertragliche Maximum (500 m3 pro Tag) erhöht.
                                                                                  Gleichzeitig wurde ein Appell an die Bevölke-
                                                                               rung erlassen, ihren Verbrauch auf das Notwen-
                                                                               digste zu beschränken. Sie wurde gebeten, das
                                                                               Waschen von Autos, das Befüllen von Pools und
                                                                               das Bewässern der Rasenflächen zu unterlassen
                                                                               und die Bewässerung von Bäumen und Beeten
                                                                               auf ein Minimum zu beschränken sowie den Ein-
    Impressum
                                                                               satz von Anlagen und Arbeiten mit grossem Was-
    Herausgeberin
    Gemeinde Schmerikon                                                        serverbrauch einzuschränken. Die Wasserabgabe
    Redaktion                                                                  direkt von Hydranten (z.B. für den FC Schmeri-
    Claudio De Cambio                                                          kon) wurde eingestellt und der Bezug ohne aus-
    Gestaltung und Druck                                                       drückliche Einwilligung verboten. Die öffentli-
    ERNi Druck und Media AG
    www.ernidruck.ch
                                                                               chen Brunnen waren bereits Anfang Juli abge-
                                                                               stellt worden.

2    Gemeindeblatt
Sommer 2018: Wasserversorgung im Griff ? - Gemeindeblatt - Gemeinde Schmerikon
Gemeindehaus-Splitter
   Das Massnahmenpaket zeigte Wirkung. Der            Liebe Schmerknerinnen und Schmerkner
Verbrauch ging im August zurück auf den Durch-
schnittswert von 1'000 m3 pro Tag. Der Grund-                          Ein heisser und ausserordentlich trockener Som-
wasserspiegel in der Kleinen Allmeind erholte                          mer liegt hinter uns. Die Wasserversorgung war
sich leicht und stabilisierte sich auf tiefem Ni-                       gefordert. Siehe hierzu das nebenstehende Edi-
                                                                        torial. Mit unseren Fachleuten teile ich die Mei-
veau. Entwarnung kann jedoch zum Zeitpunkt
                                                                        nung, dass sich die technischen und konzepti-
der Niederschrift (Mitte August) nicht gegeben
                                                                         onellen Vorkehrungen bewährt haben, auch
werden. Die in der zweiten Augustwoche erfolg-
                                                                         wenn nicht alle Bedürfnisse gedeckt werden
ten Niederschläge konnten nicht annähernd das                            konnten und eine Aufforderung, sich im Kon-
seit Monaten kumulierte Defizit kompensieren.                             sum einzuschränken, erlassen werden musste.
Die trockenen Böden sind nicht in der Lage, plötz-                        Eine Dimensionierung auf uneingeschränkten
lichen Niederschlag aufzunehmen, so dass dieser       Verbrauch auch im Ausnahmezustand ist nicht zweckmässig
weitestgehend oberflächlich abfliesst. Es ist nicht   und unwirtschaftlich. Wenn Bauern und Winzer Produktions-
voraussagbar, wie lange weitere substanzielle         einbussen in Kauf nehmen müssen, ist es vertretbar, Zurückhal-
Niederschläge ausbleiben. Unbekannt ist vor al-       tung bei der Befüllung des privaten Pools oder beim Bewässern
lem, wie viele Monate, wenn nicht Jahre es dau-       des Gartens einzufordern. Fahrlässigkeit hingegen wäre gege-
ern wird, bis die Grundwasservorkommen wieder         ben, wenn im Anschluss nun ohne Manöverkritik zur Tagesord-
aufgefüllt sind.                                      nung übergegangen würde.
                                                         Nun ist es doch zur Beschwerde zur Plangenehmigung des
                                                      BAV zum Doppelspurausbau der SBB beim Bundesverwaltungs-
 Wasserbezug aus Oberflächengewässern
                                                      gericht gekommen. Die Begründung hierzu finden sie ausführ-
 bei Trockenheit                                      lich dargelegt im Editorial des letzten Gemeindeblattes. Anders
 Das kantonale Gesetz über die Gewässernut-           als es die Zürichsee Zeitung in der Ausgabe vom 16. August 2018
 zung lässt das Abschöpfen von Wasser für den         glauben machen will, die schreibt, «Félix Brunschwiler (partei-
 Gemeingebrauch zu. Dieser wird mit einer ma-         los) macht seine Drohung wahr: Der Schmerkner Gemeindeprä-
 ximalen Bezugsmenge von 50 Minutenliter de-          sident reicht Beschwerde … ein.» ist dies ein einstimmiger Be-
 finiert. Darüberhinausgehende Bezüge sind be-        schluss des Gemeinderates. Ich verstehe mich als Teamplayer
 willigungspflichtig. Bewilligungsinstanz ist das     und sehe mich als Ratsvorsitzender streng nach den gesetzli-
 Amt für Wasser und Energie. In diesem Trocken-       chen Rahmenbedingungen. Mir steht zu, die Ratssitzung zu lei-
 sommer wurde einzig der Bezug aus den gro-           ten und den Rat und die Gemeinde nach aussen zu vertreten.
 ssen Gewässern, wie beispielsweise Linth und         Am 9. Juli 2018 hat der Rat in corpore mit den Regierungsräten
                                                      Mächler und Damann in dieser Sache verhandelt. Hierbei durf-
 Obersee und lediglich für Gemüsekulturen be-
                                                      ten sich auch die Regierungsmitglieder davon überzeugen, dass
 willigt. Die Entnahme mit landwirtschaftlichen
                                                      der Widerstand gegen die Auswirkungen des Doppelspuraus-
 Druckfässern zur Bewässerung von Grün- oder
                                                      baus vom Rat getragen wird und keineswegs alleine eine «causa
 Futterflächen wurde nicht gestattet.                 Brunschwiler» ist.
                                                      Mit ausklingenden, jedoch immer noch sommerlichen Grüssen
Ausnahmesituation gemeistert …                        aus dem Gemeindehaus.
Es darf festgehalten werden, dass 2018 eine Aus-
nahmesituation vorliegt. Die Trockenperiode die-
ses Frühlings und Sommers wird statistisch als ein
Jahrhundertereignis betrachtet. Dies ist der Ex-                       Félix Brunschwiler | Gemeindepräsident
tremfall, für den unsere Infrastruktur und unsere
Konzepte ausgelegt sein müssen. Und wir dürfen
mit Befriedigung feststellen, dass sie den Anfor-                    Inhalt
derungen standhalten. Insbesondere der Bau des                       Aus dem Gemeinderat                                 5
Reservoirs Bürgital und der Anschluss und die ver-                   Aus dem Abwasserverband Obersee                     9
                                                                     Waldzertifizierung                                10
tragliche Anbindung an die Wasserversorgung
                                                                     Aus dem Baudepartement des Kantons St.Gallen       11
Rapperswil-Jona 2008–2010 hat sich bewährt.                          Aus der Region Zürichsee-Linth                     13
Selbstredend ist, dass man in einer solchen Aus-                     Aus der Evangelischen Kirchgemeinde
nahmesituation an die Bevölkerung appelliert, so-                    Uznach und Umgebung                              14
lidarisch den Verbrauch einzuschränken. Es han-                      Erteilte Baubewilligungen                         17
                                                                     Handänderungen                                   18
delt sich hierbei um Handlungsanweisungen und
                                                                     Allgemeines und Wissenswertes                    20
nicht um Gebote oder Verbote. Sollten solche er-
                                                                     Aus der Kinder- und Jugendarbeit                 22
forderlich werden, müssten sie durch den Gemein-                     Aus der Schule                                   23
derat erlassen werden und der Bevölkerung mit                        Jubilare/Hochzeit                                28
Flyer in jeden Haushalt mitgeteilt werden.                           Veranstaltungen Juli & August 2018                31

                                                                                                  Gemeindeblatt         3
Sommer 2018: Wasserversorgung im Griff ? - Gemeindeblatt - Gemeinde Schmerikon
… und nun befriedigtes Zurücklehnen?                ZürichseeLinth, dem Gemeindeverbund der zehn
                    Wie eingangs ausgeführt, ein Jahrhundertereignis    Gemeinden des Wahlbezirks See-Gaster, hat be-
                    ist dieser Sommer wohl nur in der rückwärtigen      reits in der August Sitzung beschlossen, die Über-
                    Betrachtung. Vorausschauend sind daher kritisch     prüfung der regionalen Wasserversorgungspla-
                    die Infrastruktur und die Konzepte unter der An-    nung unverzüglich in Angriff zu nehmen.
                    nahme einer Häufung dieser Ereignisse zu be-           Den Einwohnerinnen und Einwohner ist ein
                    trachten. Da Schmerikon auf Wassereinkauf ange-     Dank auszusprechen für die weitestgehende und
                    wiesen ist und ein Pumpwerk sein eigen nennt,       verständnisvolle Befolgung des Aufrufs, den
                    das aus einem Grundwasservorkommen schöpft,         Wasserverbrauch einzuschränken.
                    welches es mit Uznach teilt, ist jede Planung nur
                    im Verbund mit allen umliegenden Gemeinden          Félix Brunschwiler,
                    möglich. Die Mitgliederversammlung der Region       Präsident der Wasserversorgung

                                        Mein Beitrag:
                                        «Ich kaufe nur so viele Klei-                         energieagentur
                                        der, wie ich auch tragen kann.                                    st.gallen

                                        Damit behalte ich im
                                        Schrank den Überblick.»
                                                                                              Mehr Tipps:
                                                                                              www.energieagentur-sg.ch

4   Gemeindeblatt
Sommer 2018: Wasserversorgung im Griff ? - Gemeindeblatt - Gemeinde Schmerikon
Aus dem
Gemeinderat

       Doppelspur Uznach–Schmerikon                            plante Umfahrung, die Beteiligung der Parteien
                                                               daran etc. sich abzusprechen.
       Kein Beschwerdeverzicht. Gesprächsbereit-                  Der Gemeinderat teilt die Haltung des BAV
       schaft ungebrochen.                                     nicht, dass der Bahnübergang Allmeindstrasse
       Mit Datum vom 14. Juni 2018 erteilte das Bundes-        die eisenbahnrechtlichen Anforderungen erfüllt,
       amt für Verkehr (BAV) die Plangenehmigung be-           da zwischen dem Doppelspurausbau, bzw. dem
       treffend STEP AS 25 Ausbauten Obersee, dessen           darauf zu fahrenden Fahrplan und der zukünfti-
       Kernstück der Ausbau der Schienenverbindung             gen Erschwernis für den strassengebundenen
       zwischen Uznach und Schmerikon auf Doppel-              Verkehr im Dorf ein Kausalzusammenhang be-
       spur ist. Unter Berücksichtigung der Gerichts-          steht. Gleichwohl ist es die Zielsetzung des Ge-
       ferien vom 15. Juli bis 15. August lief die Beschwer-   meinderats, diesen Dissens nicht via weitere
       defrist bis zum 16. August 2018. Die Genehmi-           rechtliche Schritte zu beseitigen.
       gung erwächst zu diesem Zeitpunkt in                       Bis zum Ablauf der Beschwerdefrist strebte
       Rechtskraft, sofern keine Beschwerden beim              der Gemeinderat Schmerikon an, über die Erfül-
       Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden.            lung dieser Auflage mit Kanton und SBB Verhand-
       Im Grundsatz ist festzustellen, dass das BAV das        lungen zu führen und hat um entsprechende Ge-
       Plangenehmigungsgesuch unter Auflagen und               spräche ersucht. Diesem Ersuchen wurde sehr
       Vorbehalten genehmigt hat. Kanton, SBB und              kurzfristig entsprochen. An einem Gespräch am
       Gemeinde stehen nun vor der Herausforderung,            Montag, den 9. Juli 2018, in Anwesenheit der Re-
       diesen Beschluss zu bewerten und die eigenen            gierungsräte Bruno Damann (Volkswirtschafts-
       Schlussfolgerungen zu ziehen. Grundsätzlich             departement) und Marc Mächler (Baudeparte-
       hatte die Gemeinde an der Einspracheverhand-            ment), Vertretern der kantonalen Fachbehörden
       lung ihre Einsprache auf zwei wesentliche Punkte        und der SBB sowie des in corpore vertretenen Ge-
       reduziert:                                              meinderats Schmerikon wurden Ansätze zu einer
       a) die Forderung nach einer Lösung der Proble-          Einigung ausgelotet.
          matik ausgehend vom Bahnübergang All-                   Im Abschluss der Gespräche musste der Ge-
          meindstrasse                                         meinderat Schmerikon feststellen, dass weder
       b) die Forderung nach einem perrongleichen              Kanton noch SBB eine Rechtsgrundlage und
          Umstieg in Rapperswil – Jona                         Veranlassung sehen, auf weitergehende Ver-
                                                               handlungen einzutreten. Dabei hatte doch die
       Das BAV hat sich als unzuständig betreffend             Plangenehmigungsbehörde BAV selber die An-
       Fahrplan erklärt. Gleichwohl konnten bzgl. Punkt        sicht vertreten, dass der Kanton als Strassen-
       b) grosse Fortschritte erzielt werden. Der Ge-          eigentümer und sachkundige Behörde sich sub-
       meinderat dankt dem AöV, welches mit Nach-              stanziell an einer Lösung für flankierende Mass-
       druck und Erfolg von der SBB, SOB und Thurbo            nahmen und einer Umfahrung zu beteiligen
       eine befriedigende Lösung eingefordert hat.             habe.
          Betreffend die Forderung zum Bahnübergang               Der Gemeinderat hat im Interesse der Region
       Allmeindstrasse stellt das BAV fest, dass dieser        und des Kantons wiederholt die Notwendigkeit
       den eisenbahnrechtlichen Bestimmungen ent-              des Doppelspurausbaus betont und zeigt auch
       spricht. Gleichwohl anerkennt das BAV im Ein-           Verständnis für den Wegfall des VAE-Halts. In-
       klang mit dem kantonalen Tiefbauamt, dass die           dessen ist er gleichsam verpflichtet für die Anlie-
       erhöhten Schliessungszeiten zu unzulässigem             gen der Bevölkerung des Seedorfs einzustehen.
       Rückstau auf der Kantonsstrasse führen. Infolge         Es sind alle Schmerknerinnen und Schmerkner
       dieser Beurteilung wird die Einsprache gutgehei-        betroffen, ob als Bahn-Benützer mit einem
       ssen und verfügt, die SBB habe mit dem Kanton           schlechteren Angebot auf der Schiene oder als
       St. Gallen und der Gemeinde Schmerikon die              Strassenbenutzer mit eigenem Fahrzeug oder im
       kurz- und mittelfristig für einen gehörigen Be-         öffentlichen Bus durch vermehrte Stausituatio-
       trieb des Bahnübergangs Allmeindstrasse not-            nen auf der Ortsdurchfahrt. Diese Überlegungen
       wendigen flankierenden Massnahmen festzule-             haben den Gemeinderat veranlasst, entgegen
       gen. Weiter hätten die drei Parteien über die ge-       der Erwartungen von SBB und Kanton, den er-

                                                                                          Gemeindeblatt         5
Sommer 2018: Wasserversorgung im Griff ? - Gemeindeblatt - Gemeinde Schmerikon
Aus dem Gemeinderat

                           warteten Beschwerdeverzicht nicht zu unter-           nen referendumspflichtigen Erlass als Grundlage
                           zeichnen.                                             definiert. Bisher wurden für Werkleitungen – mit
                              Der Gemeinderat bedauert es sehr, dass diese       Ausnahme bei den Stromleitungen der EW
                           Situation zu weiteren Verzögerungen in diesem         Schmerikon AG – keine Nutzungsabgaben nach
                           wichtigen Infrastrukturprojekt führt. Er fühlt sich   Strassengesetz verlangt. Die früher von der EW
                           jedoch nicht alleine in der Verantwortung hier-       Schmerikon AG abgelieferte Gewinnausschüt-
                           für. Er setzt weiterhin auf eine Verhandlungslö-      tung wurde im Jahr 2013 durch eine Zählergebühr
                           sung und ist überzeugt, diese ohne richterlichen      abgelöst.
                           Entscheid zu erreichen. Ob die Lösung noch vor           Im Sinne der Gleichbehandlung ist von allen
                           dem 16. August 2018 vorliegt, ist eher unwahr-        Werken für den gesteigerten Gemeingebrauch
                           scheinlich. Er wird daher aller Voraussicht nach      nach Strassengesetz eine Abgabe zu erheben.
                           Beschwerde bei Bundesverwaltungsgericht ein-          Diese Abgaben dienen als Investition für die Wer-
                           reichen. (Nachtrag: die Beschwerde wurde frist-       terhaltung der Strassen.
                           gerecht eingereicht.)                                    Die Nutzungsabgabe für Wasser-, Abwasser-,
                                                                                 Strom- und Gasleitungen wird daher mit einem
                           Erhebung öffentlicher Abgaben                         Reglement geregelt. Die Abgabe bemisst sich
                           Die Verwaltungsrekurskommission des Kantons           nach den Zählern der Konsumenten der jeweiligen
                           St. Gallen wie auch das Bundesgericht hat in          Werke. Mit den Abgaben werden die Beanspru-
                           konstanter Rechtsprechung bei der Erhebung öf-        chung des Strassenkörpers und die damit einher-
                           fentlicher Abgaben als Mindestanforderung ei-         gehende Nutzungseinschränkung, die Bewilli-
                                                                                 gungsgebühren und der Verwaltungsaufwand
                                                                                 für Absprachen und Koordination abgegolten.
    Fakultatives Referendum                                                      Die Abgabe ist nicht für Instandstellungsarbeiten
                                                                                 bei Grabarbeiten; dafür gibt es die sogenannten
    Fakultatives Referendum nach Art. 23 Gemeindegesetz (sGS 151.2) und          Aufbruchskosten, die im Einzelfall verrechnet
    Art. 13ff Gemeindeordnung                                                    werden. Das Reglement wird nun währen 40 Tagen
                                                                                 dem fakultativen Referendum unterstellt.
    Gegenstand:
    Reglement über die Nutzungsabgaben für die Verlegung von Leitungen
    und Kabel in Gemeindestrassen vom 15. August 2017                            Anpassung des Strassenplans
                                                                                 Mit dem Erlass des Strassenplanes wurde zwi-
    Referendumsfrist:                                                            schen der gedeckten Holzbrücke und der Mün-
    3. September bis 12. Oktober 2018 (40 Tage)                                  dung auf dem rechten und dem linken Aabach-
                                                                                 Damm je ein Gemeindeweg 2. Klasse ausgeschie-
    Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage:                                  den. Hiervon ist der Aabachdamm rechtsseitig
    Gemeindeverwaltung Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon,             als gekiester Weg tatsächlich vorhanden und
    Gemeindekanzlei, 3. Obergeschoss                                             wird sehr hoch frequentiert, da er im westlichen
                                                                                 Bereich die einzige Erschliessung des beliebten
    Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:                    Aabach-Deltas darstellt. Demgegenüber ist der
    Gemeinde Schmerikon: 230 gültige Unterschriften                              Aabachdamm linksseitig als Weg lediglich auf
                                                                                 einer Distanz von 140 m von (und inkl.) der
    Ein allfälliges Referendumsbegehen ist vor Ablauf der Referendums-           Betonbrücke bis zur abfallenden Verbindung
    frist einzureichen an:                                                       hinunter zur Aabachstrasse beim Schützenhaus
    Gemeinderat Schmerikon, Hauptstrasse 16, 8716 Schmerikon                     der Sportschützen Schmerikon als gekiester
                                                                                 Weg ausgebildet und auf dieser Strecke eben-
    Weitere Hinweise zum Reglement sind auf www.schmerikon.ch zu                 falls als Verbindung zu den Sportanlagen stark
    finden.                                                                      frequentiert. Die übrigen rund 900 m des Wegs
                                                                                 auf der Dammkrone sind nicht als Weg aus-
    Schmerikon, im August 2018                    Gemeinderat Schmerikon         gebildet. Sie sind partiell, wenn überhaupt,
                                                                                 lediglich als Trampelpfad durch das Gras wahr-

6    Gemeindeblatt
Sommer 2018: Wasserversorgung im Griff ? - Gemeindeblatt - Gemeinde Schmerikon
nehmbar. Bisher wird diese Fläche als Wiese ex-       Neophytenbekämpfung gemäss Strategie (insbe-
tensiv bewirtschaftet (erster Schnitt frühestens      sondere Zuständigkeiten und Schwerpunktmat-
15. Juni).                                            rix) vornehmen zu können. Ziel 2 der kantonalen
   Mit Ausnahme der vorgenannten Erschlie-            Neophytenstrategie sieht vor, dass jede Ge-
ssung der Sportanlagen für den Langsamverkehr         meinde eine Ansprechperson für das Neophyten-
auf dem sehr beschränkten Abschnitt, erfüllt der      management ernennt.
Weg keine Funktion. Westlich der Betonbrücke             Die Politische Gemeinde Schmerikon ist ihrer
ist ohnehin mit Rücksicht auf das angrenzende         Verantwortung zur gezielten Bekämpfung der
Naturschutzgebiet nahezu das halbe Jahr ein Be-       Neophyten auf dem Gemeindegebiet in den ver-
tretungsverbot erlassen. Die Aabach Vorländer         gangenen Jahren nachgekommen. Das Ergebnis
werden landwirtschaftlich genutzt und die un-         der konsequenten Eliminierung von Neophyten
mittelbar angrenzenden Flächen südlich davon          zeigt Früchte. Gleichwohl sind die Anstrengun-
eignen sich ebenfalls als landwirtschaftliche         gen nicht zu reduzieren, sondern in Abstimmung
Nutzflächen. Im Hinblick auf deren Neuvermes-         mit der kantonalen Strategie weiter zu führen.
sung und Neuausscheidung, die klassierte Wege         Die Umsetzung erfolgt seit Jahren unter Feder-
ausschliessen, hat der Gemeinderat die Entlas-        führung der Naturschutzkommission unter aktiver
sung als klassierter Weg beschlossen. Damit wird      Mitwirkung der Schule (jährlicher Naturschutz-
eine landwirtschaftliche Nutzung mit entspre-         tag), der Jagdgesellschaft, durch Einsätze von
chender Entschädigung durch Direktzahlungen           Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie durch
erlaubt. Durch landwirtschaftliche Direktzahlun-      Beauftragung von Einsätzen des WTL. Die Koor-
gen wird der Unterhalt des Aabachs durch Bun-         dination oblag lange Jahre Mario Zanoli. In den
desgelder mitfinanziert und eine zielgerichtete       vergangenen Jahren übernahm Ruth Wespe diese
Bewirtschaftung gewährleistet. Die öffentliche        Arbeit. Sie wurde daher vom Gemeinderat zur An-
Auflage des notwendigen Teilstrassenplans er-         sprechperson bestimmt. Mit der Umweltfachfrau
folgt demnächst.                                      Ruth Wespe verfügt die Gemeinde Schmerikon
                                                      über eine fachlich qualifizierte und als Ortsver-
                                                      waltungsrätin mit dem Ressort Landwirtschaft /
Naturschutz                                           Naturschutz sowie als Naturschutzbeauftragte
Ansprechperson für Neophytenmanagement                der politischen Gemeinde mit der Neophytenbe-
lm Jahr 2017 hat eine Arbeitsgruppe bestehend         kämpfung bestens vertraute Fachperson.
aus Vertretern der VSGP, Pro Natura und kanto-
naler Fachstellen eine Neophytenstrategie für         Umsetzung Pflegekonzept
den Kanton St. Gallen erarbeitet. Die Strategie ist   Zwischen dem Aabach und dem rechtsseitigen
den Gemeinden zur Umsetzung übergeben wor-            Hintergraben zum Linthkanal ist eine Rietfläche
den. Das Jahr 2018 gilt als Übergangsphase, in der    von rund 30 ha als Flachmoor von nationaler Be-
erste Schritte eingeleitet werden, um ab 2019 die     deutung (Objekt Nr. 195) unter Schutz gestellt.

                                                                                Gemeindeblatt        7
Sommer 2018: Wasserversorgung im Griff ? - Gemeindeblatt - Gemeinde Schmerikon
Aus dem Gemeinderat

                    Das Flachmoor beherbergt zahlreiche seltene          Nach der bestehenden gesetzlichen Grundlage
                    Pflanzen- und Tierarten. Der rechtliche Schutz       im Kanton St. Gallen ist die politische Gemeinde
                    dieses Objektes wird mit der kommunalen              für die Umsetzung der zum Schutz erforderlichen
                    Schutzverordnung (SV) vollzogen. Instrumente         Massnahmen zuständig. Der Kanton wiederum
                    des Naturschutzvollzugs sind Schutzverordnung,       verfügt über finanzielle Mittel, um bei Schutz-
                    Pflegeplan und Verträge nach dem Gesetz über         objekten von nationaler und kantonaler Bedeu-
                    die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL).        tung die Massnahmen massgeblich zu finanzie-
                    Die SV regelt nur ganz grundsätzliche Aspekte        ren.
                    des Naturschutzvollzugs. Die detaillierte Rege-         Basierend auf dieser Ausgangslage hat der Ge-
                    lung von Pflege- und Unterhaltsmassnahmen er-        meinderat beschlossen, Ruth Wespe im Auf-
                    folgt über einen Pflegeplan bzw. ein Pflegekon-      tragsverhältnis mit der Umsetzung des Pflege-
                    zept und GAöL-Verträge (= Naturschutzvertrag).       konzeptes zu beauftragen. Die entstehenden
                    Pflegekonzepte zeigen auf, welche Ziele aus Sicht    Kosten werden zu 90% durch das Amt für Natur,
                    des Arten- und Lebensraumschutzes in einem be-       Jagd und Fischerei des Kantons St. Gallen über-
                    stimmten Schutzgebiet prioritär zu behandeln         nommen.
                    sind und mit welchen Bewirtschaftungs- und
                    Pflegemassnahmen sie erreicht werden können.
                    Es ist wichtig, dass die verschiedenen Instru-       Im Weiteren hat der Gemeinderat
                    mente im Naturschutzvollzug gut aufeinander          – Kenntnis genommen vom erfolgreichen Lehr-
                    abgestimmt sind (auch im Kontext mit allfälligen       abschluss von Nico Federspiel;
                    Pachtverträgen). Gemäss Direktzahlungsverord-        – der neu aufgesetzten Leistungsvereinbarung
                    nung (DZV) können Bewirtschaftungsbeiträge in          für die Schulsozialarbeit zugestimmt;
                    Schutzgebieten nur ausgerichtet werden, wenn         – die notwendigen Bewilligungen für die Durch-
                    entsprechende Naturschutzverträge abgeschlos-          führung der Chilbi am 21. Oktober und an den
                    sen wurden.                                            Vorabenden erteilt;
                       Das Amt für Natur Jagd und Fischerei hat im       – die Investitionsabrechnung über die alters- und
                    vergangenen Jahr eine Studie in Auftrag gege-          behindertengerechte Gestaltung des Friedhofs
                    ben, die Aufschluss über die geeignete Pflege des      genehmigt;
                    Schutzobjekts gibt. Dazu wurde ein entsprechen-      – der Jungwacht / Mägs Schmerikon die Bewilli-
                    des Pflegekonzept erarbeitet. Dieses zeigt für         gung für die Sperrung des Dorfplatzes für den
                    verschiedene Teilräume (Bewirtschaftungsein-           Jubla-Tag am 8. September 2018 erteilt;
                    heiten) auf, welche Arten prioritär gefördert wer-   – Kenntnis genommen von der Genehmigung
                    den sollen und welche Massnahmen dafür not-            der Aufhebung des Überbauungsplans und des
                    wendig sind. Im Vordergrund steht die Bekämp-          Gestaltungsplans Sand – Kleine Allmeind (Er-
                    fung des Schilfes. Dabei gibt es Massnahmen, die       lasse vom 17. Dezember 1976 und 18. Juni 1992);
                    von jedem Bewirtschafter übernommen werden           – die Investitionsabrechnung über die Sanierung
                    können (z.B. Frühschnitt), wie auch Massnah-           der Haupt- und Hydrantenleitung Döltsch –
                    men, die allenfalls speziell vergeben werden           Goldberg genehmigt;
                    müssen (z.B. Hochmahd).                              – den Auftrag für die Kiesentnahme am Aabach-
                       Für die Umsetzung des Pflegekonzepts sind ei-       delta der Bauunernehmung Trümpi AG, Uz-
                    nerseits die bestehenden Verträge mit den Be-          nach, erteilt;
                    wirtschaftern auf ihre Kompatibilität mit den
                    neuen Erkenntnissen zu überprüfen. Für Tätigkei-
                    ten, die den üblichen Aufwand der Pächter über-
                    steigt, sind andere Umsetzungen durch gezielte
                    Beauftragung Dritter vorzusehen. Insgesamt ist
                    jedoch festzustellen, dass ein Biodiversitäts-Hot-
                    spot, als welches das Schmerikoner Riet betrach-
                    tet wird, einer stetigen und fachgerechten Füh-
                    rung Bedarf.

8   Gemeindeblatt
Sommer 2018: Wasserversorgung im Griff ? - Gemeindeblatt - Gemeinde Schmerikon
Aus dem
Abwasserverband Obersee

           Abwasserfachstelle                                   Obersee seit anfangs April 2018 eine eigene Fach-
           Grundstücksentwässerung                              stelle Abwasser mit Sitz in Schmerikon.
           Die Gemeinden Uznach, Schmerikon, Kaltbrunn,            Diese Fachstelle betreut die Verbandsgemein-
           Gommiswald und Tuggen bilden gemeinsam den           den in den Bereichen Baubewilligungsverfahren
           Abwasserverband Obersee (AVO). Dieser betreibt       und Kontrollwesen der Grundstücksentwässe-
           in der Schmerkner Grossen Allmeind, unmittelbar      rung. Zudem erbringt sie in diesem Zusammen-
           neben der Grynau, seit 1974 eine zentrale Abwas-     hang Dienstleistungen zum baulichen und be-
           serreinigungsanlage (ARA) für die Verbandsge-        trieblichen Unterhalt von privaten Entwässe-
           meinden. Mit einem weitläufigen Verbandska-          rungsanlagen im Gemeindegebiet. Die anfal
           nalnetz von rund 22 km sind insgesamt 22’000         lenden Kosten im Baubewilligungsverfahren und
           Einwohner angeschlossen.                             Baukontrollen der Grundstücksentwässerung
              Den Gemeinden obliegt gemäss der Gewäs-           werden verursachergetreu weiterverrechnet.
           serschutzgesetzgebung die Aufsicht über sämt-        Bei Fragen im Bereich Abwasser und Grund-
           liche Abwasseranlagen auf dem Gemeindege-            stücksentwässerung erreichen Sie die Leitung der
           biet. Sie hat sicherzustellen, dass alle öffentli-   Fachstelle Abwasser wie folgt:
           chen und privaten Leitungen einwandfrei
           funktionieren. Ein funktionstüchtiges Kanalisati-    Leiter Fachstelle Abwasser:
           onsnetz gewährleistet die Hygiene im Entwässe-       Michael Zimmerli
           rungsgebiet sowie die Effizienz der Abwasserrei-     Adresse:
           nigungsanlage.                                       Abwasserverband Obersee, Postfach 1,
              Um die Funktionstüchtigkeit der Abwasseran-       8716 Schmerikon
           lagen sicherzustellen und das Kanalisationsnetz      Telefon: 055 285 85 45
           zu unterhalten, betreibt der Abwasserverband         E-Mail: michael.zimmerli@avobersee.ch

    Information
    Herbstrevision 2018
    Wir haben infolge Revisionsarbeiten von Montag, 1. Oktober 2018
          bis und mit Sonntag, 14. Oktober 2018 geschlossen.

             Wir freuen uns, Sie ab Montag, 15. Oktober 2018
                   wieder bei uns begrüssen zu dürfen!

                        Besten Dank für Ihr Verständnis.

                                                                                          Gemeindeblatt        9
Sommer 2018: Wasserversorgung im Griff ? - Gemeindeblatt - Gemeinde Schmerikon
Waldzertifizierung

                          Aufhebung der FSC-Zertifizierung im               gesamte St. Galler Wald FSC-zertifiziert. Nen-
                          Kleinprivatwald                                   nenswerte Einschränkungen beim Holzverkauf
                          Ab Oktober 2018 werden die Privatwaldflächen in   sind keine zu erwarten. Auf der Webseite www.
                          der Gemeinde aus der FSC-Waldzertifizierung       waldsg.ch finden Sie unter dem Bereich Waldzer-
                          entlassen. Dies haben die Mitglieder des Wald-    tifizierung / Fragen zur Zertifizierung, alle wich-
                          wirtschaftsverbandes St. Gallen & Liechtenstein   tigen Antworten zum Thema Waldzertifizierung.
                          an der letzten GV vom November 2017 beschlos-     Weitere Fragen können an die Geschäftsstelle
                          sen. Die eingebrochene Nachfrage nach FSC-Holz    von Wald St. Gallen & Liechtenstein unter der Te-
                          sowie die steigenden Kosten und Anforderungen     lefonnummer 071 375 60 90 oder per Email
                          haben zu diesem Schritt geführt. Bisher war der   mail@waldsg.ch gestellt werden.

     Amtliche Pilzkontrolle 2018 in Uznach
     der Gemeinden Benken, Gommiswald, Kaltbrunn, Schänis,
     Schmerikon und Uznach

     Die amtliche Pilzkontrolle findet ab Samstag, 11. August 2018, im Werkhof der Ge-
     meinde Uznach, Zürcherstrasse 29, statt.

     Die Kontrollzeiten wurden wie folgt festgelegt:

     Mittwoch, Samstag und Sonntag,
     jeweils von 18.00 - 19.00 Uhr

     Die amtliche Pilzkontrolle übernimmt, wie auch schon in den letzten Jahren, der in
     Uznach wohnhafte Willy Kuster. Er ist Pilzkontrolleur mit eidgenössischer Fachprü-
     fung.

     Die Pilze sind sauber und nach Arten getrennt vorzuweisen. Wegen des raschen Ver-
     derbs sollen Pilze nicht in Plastiksäcken, sondern in Körben gesammelt, über Nacht
     ausgebreitet und kühl aufbewahrt werden. Bitte tragen Sie zum Pilzschutz bei, indem
     Sie keine unbekannten Pilzarten pflücken und von den essbaren Pilzen nur so viele
     sammeln, wie Sie tatsächlich zu einer Mahlzeit benötigen.

     Die Pilzkontrolle ist für Einwohner der beteiligten Gemeinden unentgeltlich. Pilzsamm-
     ler, die nicht in den eingangs erwähnten Gemeinden wohnhaft sind, bezahlen für jede
     Pilzkontrolle einen Unkostenbeitrag von Fr. 10.--.

     Die amtliche Pilzkontrolle wird bis Mittwoch, 31. Oktober 2018, vorgenommen.

     Am Samstag und Sonntag, 15. und 16. September 2018 findet die Pilzkontrolle in
     der Rotfarb statt (Pilzausstellung).

     In der Vor- und Nachsaison ist die Pilzkontrolle über Tel. 055 280 14 67 zu erreichen.

10    Gemeindeblatt
Aus dem
Baudepartement des Kantons St. Gallen

        Umweltschäden verhindern

        Hauseigentümer sollen Öltank prüfen
        lassen
        Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind
        verpflichtet, ihre Tankanlage regelmässig kontrol-
        lieren zu lassen. Nimmt die Umwelt wegen einer
        fehlenden Kontrolle Schaden, haftet der Eigentü-
        mer. Eine professionelle Tankkontrolle erhöht die
        Sicherheit und erhält den Wert der Anlage. Das
        zahlt sich für das Portemonnaie und die Umwelt
        aus.
           Bis zur Anpassung des eidgenössischen Ge-
        wässerschutzgesetzes im Jahr 2007 erhielten

Eichenberger                                                 Tankanlagenbesitzer von der Gemeinde oder
                                                             dem Kanton eine Aufforderung, ihren Tank kont-
                                                             rollieren zu lassen. Zwar fordern einzelne Behör-
      Gartenbau &                                            den als freiwillige Dienstleistung die Hausbesit-

          Gartenpflege                                       zerinnen und Hausbesitzer immer noch auf, ihre
                                                             Tankanlage kontrollieren zu lassen. Die Verant-
                                                             wortung für die Kontrolle liegt jedoch vollständig
                                                             beim Eigentümer. So darf eine Anlage keine Ge-
                                                             fahr für den Boden oder die Gewässer darstellen.
                       8737 Gommiswald                       Nur eine regelmässige Kontrolle durch Fachper-
                       055 280 32 12                         sonen gewährleistet eine sichere Lagerung des

                       www.eichi.ch                          Heizöls.
                                                                Tankanlagen, die sich in besonders gefährde-
                                                             ten Gewässerschutzbereichen befinden, sind
                                                             grundsätzlich bewilligungspflichtig. Die übrigen
                                                             Tankanlagen sind meldepflichtig. Bei bewilli-
                                                             gungspflichtigen Tankanlagen schreibt das Ge-
                                                             wässerschutzgesetz zwingend vor, diese alle
                                                             zehn Jahre von einer Fachperson kontrollieren
                                                             und warten zu lassen. Wer die Kontrollen unter-
                                                             lässt, handelt grobfahrlässig und riskiert bei ei-
                                                             nem Schadenfall, dass die Versicherung ihre Leis-
                                                             tungen kürzt oder verweigert.
                                                                Auch bei den meldepflichtigen Tankanlagen
                                                             sollen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer
                                                             periodische Sichtkontrollen durch Fachpersonen
                                                             durchführen lassen. Auch Kunststofftanks haben
                                                             eine begrenzte Lebensdauer. Die Kontrolle sollten
                                                             qualifizierte Fachunternehmen durchführen, die
                                                             dem Verband CITEC Suisse der Tankbranche an-
                                                             gehören.

                                                                                       Gemeindeblatt         11
Dein Einsatz zählt

            Für unsere kameradschaftliche Helfer-Gruppe in Schmerikon suchen wir einen / eine

            Mahlzeitenverträger / in
            Stundenweise am Tag Deiner Wahl, zwischen Montag und Sonntag oder als Aushilfe

            Der Mahlzeitendienst beinhaltet das Überbringen von frisch zubereiteten
            Mahlzeiten bei betagten, kranken oder behinderten Menschen.
            Der Zeitaufwand beträgt pro Einsatz rund 1 ½ Stunden. (ca. 10.30 bis 12 Uhr)
            Für eine kleine Entschädigung und die Versicherung während den Fahrten mit dem
            eigenen Auto ist gesorgt.
            Wir freuen uns auf Deinen Anruf und erklären Dir gerne weitere Details.

            Spitex-Verein Eschenbach-Schmerikon
            Rapperswilerstrasse 12
            8733 Eschenbach
            Spitexleiterin: Astrid Gonçalves
            Tel.055 286 26 86 oder info@spitexeschenbach.ch

              Dein Einsatz zählt

             Der Spitex-Verein Eschenbach-Schmerikon ist ein zukunftsorientierter Dienstleistungsbetrieb
             und stellt die ambulante Gesundheitsversorgung für rund 12'000 Einwohner sicher.

             Wir suchen per 1. November 2018 oder nach Vereinbarung eine

             Fallführende Dipl. Pflegefachperson HF / FH 80%
             Ihre Aufgaben:
             Als Fallführende Pflegefachperson sind Sie verantwortlich für die pflegerische Koordination, die
             Planung, sowie für die Evaluation des Pflegeprozesses der Ihnen zugeteilten KlientInnen.
             Sie führen Bedarfsabklärungen durch, leisten Behandlungs- und Grundpflege. Sie arbeiten
             interdisziplinär und beraten pflegende Angehörige.

             Über weitere Einzelheiten informiert Sie gerne unsere Spitexleitung Astrid Gonçalves.
             Oder schauen Sie doch auf unsere Webseite: www.spitex-egss.ch/Aktuell-Offene-Stellen
             Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.

             Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an:
             Spitex-Verein Eschenbach-Schmerikon
             Frau Sylvia Lindegger / Personaladministration
             Rapperswilerstrasse 12                                   E-Mail: s.lindegger@spitex-egss.ch
             8733 Eschenbach SG                                       Telefon: 055 286 26 86

12   Gemeindeblatt
Aus der
Region ZürichseeLinth

                               Den Verkehr ganzheitlich betrachten                  Öffentliche Informationsveranstaltung mit
                                                                                    Podium
                               Die Region ZürichseeLinth als Verband der politi-    Am Mittwoch, 19. September, lädt der Verband
                               schen Gemeinden setzt sich für eine nachhaltige      Region ZürichseeLinth die Bevölkerung zu einer
                               Regionalentwicklung ein. Ein besonderes Augen-       Bestandesaufnahme ein. In der Aula des Ober-
                               merk gilt der gemeinde- und regionsübergreifen-      stufenzentrums Uznach findet um 19 Uhr eine öf-
                               den Verkehrsplanung. Am Mittwoch, 19. Septem-        fentliche Informationsveranstaltung mit an-
                               ber 2018, findet in Uznach eine öffentliche Infor-   schliessendem Podiumsgespräch statt. Durch
                               mationsveranstaltung mit anschliessendem             den Abend führt die ehemalige Radio-Moderato-
                               Podiumsgespräch statt.                               rin Ladina Spiess (SRF1).
                                                                                       Die Gemeindepräsidentin von Benken, Heidi
                               Die Region Zürichsee-Linth hat in den vergange-      Romer, leitet im Verband Region ZürichseeLinth
                               nen Jahren einen Wachstumsschub erlebt. Der          die Arbeitsgruppe Mobilität. Sie informiert über
                               Siedlungsdruck aus dem Grossraum Zürich hat          die gemeindeübergreifende Verkehrsplanung der
                               zugenommen. Mit dem Wachstum hat sich auch           letzten rund zehn Jahre. Patrick Ruggli, Leiter des
                               das Mobilitätsverhalten verändert. Die werktä-       Amtes für öffentlichen Verkehr im Kanton St. Gal-
                               tige Bevölkerung legt im Auto oder mit öffentli-     len orientiert über die bisherigen Ausbauschritte
                               chen Verkehrsmitteln teilweise weite Arbeits-        im Bus- und Schienennetz und über aktuelle Mass-
                               wege zurück. Man erholt sich abseits des Trubels     nahmen. Kantonsingenieur Marcel John geht auf
                               in der Natur und nutzt noch am gleichen Tag die      den aktuellen Projektierungsstand der Regiona-
                               vielfältigen Freizeitangebote in der Stadt.          len Verbindungsstrasse A53-Gaster ein, während
                                  Diese Entwicklung hat ihren Preis. Auf den        Carsten Hagedorn, Professor für Verkehrsplanung
                               Strassen und im öffentlichen Verkehr sind heute      HSR, Rapperswil über den Status Quo im Lang-
                               viel mehr Menschen unterwegs als früher. Die         samverkehr informiert. Im zweiten Teil der Veran-
                               Verkehrsüberlastung ist eine Herausforderung,        staltung stellen sich die Referenten den Fragen von
                               nicht nur für die direkt betroffenen Gemeinden,      Moderatorin Ladina Spiess sowie des Publikums.
                               sondern für die ganze Region. Der Verband Re-
                               gion ZürichseeLinth hat die Zeichen der Zeit er-     Über aktuelle Projekte informieren
                               kannt und sich in den vergangenen Jahren mit ei-     Markus Schwizer ist Gemeindepräsident von
                               ner ganzheitlichen Regionalplanung befasst. Aus      Kaltbrunn und Präsident des Verbands Region
                               dieser Zusammenarbeit resultierte unter ande-        ZürichseeLinth. «Mit der Veranstaltung wollen
                               rem ein gemeinsames Verkehrskonzept, das den         wir die Bevölkerung für die Herausforderungen
                               Regionalverkehr ganzheitlich betrachtet. Die         im Regionalverkehr sensibilisieren und über aktu-
                               wichtigsten Ziele für den motorisierten Individu-    elle Projekte informieren» erklärt er. «Die Einwoh-
                               alverkehr, den öffentlichen Verkehr und den          nerinnen und Einwohner sollen ein Gefühl dafür
                               Langsamverkehr wurden 2014 in den Regional-          erhalten, wie motorisierter Individualverkehr, öf-
                               plan Region ZürichseeLinth übernommen, der für       fentlicher Verkehr und Langsamverkehr zusam-
                               die kantonale Planung sowie die Ortsplanungen        menspielen und was es braucht, damit der Ver-
                               wegweisend ist.                                      kehr auch zu den Spitzenzeiten rollt».

Stockender Strassenver-
kehr und voll besetzte
Züge: Der Verkehr stellt die
Gemeinden in der Region
Zürichsee-Linth vor grosse
Herausforderungen.
(Bild zvg)

                                                                                                              Gemeindeblatt          13
Aus der
Evangelischen Kirchgemeinde
Uznach und Umgebung
                            Die Psychologische Erste Hilfe                         ist jeder Einsatz eine neue Herausforderung. Su-
                            des Kantons St. Gallen                                 pervision und stetige Weiterbildung ist wichtig,
                            «Die Angehörigen, ArbeitskollegInnen und die           denn es ist eine belastende, aber auch sehr dank-
                            Augenzeugen wurden von einem Care Team be-             bare und befriedigende Arbeit.
                            treut», heisst es oftmals im Kurzbericht der Poli-     Frieda Hirschi, Pfarrerin
                            zei nach einem schweren Unfall auf der Strasse,
                            einem Verbrechen, einer grossen Feuersbrunst
                            oder einem gravierenden Arbeitsunfall.                 Anlässe
                               Das Care Team, das sind wir, die Mitglieder der     Informationsanlass: Israelreise 2019
                            PEH, Psychologische Erste Hilfe des Kantons St.        Samstag, 1. September 2018, 16.00 Uhr Kirchge-
                            Gallen. Die PEH ist in vier Regionen eingeteilt, an    meindehaus Uznach
                            die psychiatrischen Dienste des Kantons gekop-            Pfarrer Andreas Geister informiert über die ge-
                            pelt und wird von Anfang an von den Kirchen            plante Gemeindereise nach Israel vom 25. Feb-
Frieda Hirschi. Pfarrerin   mitgetragen. Unsere Region geht von Arvenbühl          ruar 2019 bis 5. März 2019. Dabei werden die Rei-
                            bis Rapperswil.                                        seroute, die Flugzeiten und die Hotels vorgestellt,
                               Wenn wir im Pikettplan eingeteilt sind, dann        sowie die Sicherheitslage erörtert. Die Reise ist
                            wissen wir, dass wir Tag und Nacht bereit sein         ökumenisch offen. Alle Interessierten sind will-
                            müssen, so schnell wie möglich an den Unfallort,       kommen.
                            in die Fabrikhalle, zu einem Polizeiposten oder zu     Weitere Auskünfte und Flyer sind bei Pfr. Andreas
                            jemandem nach Hause zu gelangen. Ich be-               Geister (andreas.geister@evang-uznach.ch) er-
                            komme die Meldung, was wo passiert ist, eine           hältlich.
                            kurze Beschreibung des Unglückhergangs und
                            wie viele Menschen zu betreuen sind. Meistens
                            gehe ich alleine, ich kann aber jederzeit Unter-
                            stützung anfordern.
                               Vor Ort erwartet mich der diensthabende Ein-
                            satzleiter der Polizei oder der Rettung. Ich be-
                            komme noch die letzten Informationen, und
                            weiss, das sind jetzt völlig verzweifelte, ge-
                            schockte Menschen, für die ich jetzt die nächsten
                            Stunden da sein werde. Oft ist es schwierig eine
                            Beziehung herzustellen, aber Einfühlung und ak-
                            tives Zuhören ermöglichen, dass sie über das Er-
                            fahrene reden können und die überstürzenden
                            Gedanken sich etwas ordnen lassen. Wenn der
                            erste Schock etwas abgeklungen ist, ist es wich-
                            tig, die nächsten Schritte, was jetzt zu tun ist und
                            was auf sie zukommt, aufzuzeigen. Hilfestellun-
                            gen aller Art werden besprochen oder eingelei-
                            tet. Nach einigen Stunden hat sich die Situation
                            soweit beruhigt, dass ich die Betroffenen allein
                            lassen kann, mit der Absicherung in den nächs-
                            ten Tagen jederzeit erreichbar zu sein.                Ökumenischer Gottesdienst zum Bettag
                            In den Ausbildungstagen für Neumitglieder ler-         Uznach
                            nen die Mitarbeitenden mit diesen Situationen          Sonntag, 16. September 2018, 10.30 Uhr, Katholi-
                            umzugehen. Sie lernen, die Schockzustände zu           sche Stadtkirche Uznach
                            erkennen, in die die Menschen geraten können,             Wir freuen uns sehr, dass wir alle zwei Jahre
                            wenn sie von einem Ereignis wie von einem Blitz        den ökumenischen Gottesdienst zum Bettag mit
                            aus heiterem Himmel überfallen werden und              Erntedankfeier gemeinsam in der Stadtkirche Uz-
                            welche Vorgehensweisen sinnvoll sind. Trotzdem         nach feiern dürfen. Die Bäuerinnen und Land-

14   Gemeindeblatt
frauen werden die Kirche gewiss wieder mit den      Seiten». An diesem Nachmittag werden wir Er-
Gaben der Ernte von Feld und Garten prächtig        fahrungen austauschen und Impulse hören, wie
schmücken und mit deren vielen Farben und Ge-       wir auch im Alter zufrieden und glücklich sein
rüchen die Sinne der Mitfeiernden erfreuen. Mu-     können. «Wir strecken unser Gesicht der Herbst-
sikalisch begleitet das Nachwuchs-Jodlerchörli      sonne entgegen und geniessen ihre Strahlen».
March den Gottesdienst, welcher von Pfarrerin       Alle sind zu diesem offenen Anlass herzlich ein-
Susanne Hug-Maag und Pfarrer Michael Pfiffner       geladen. Das Seniorenteam freut sich Sie begrü-
gestaltet wird. Oftmals erscheinen an diesem        ssen zu dürfen.
Sonntag einige ganz festlich in der Tracht, darü-
ber freuen wir uns ganz besonders! Im Anschluss     Generationenzmittag und Spielnachmittag
an den Gottesdienst lädt die Trachtengruppe         Mittwoch, 26. September 2018, 12.00 Uhr, Gene-
zum Apéro ins Begegnungszentrum ein.                rationenhaus, Eschenbach
                                                       Den Generationenzmittag beginnen wir mit
SlowUp mit der ReformierBar in Schmerikon           dem Mittagsgebet im Raum der Stille. Geniessen
Sonntag, 23. September 2018, ab 9.30 Uhr            Sie im Anschluss ein feines Essen inklusive Ge-
   Die Evangelische Kirchgemeinde Uznach und        tränk für günstige CHF 12.00, Kinder von 7–12 Jah-
Umgebung ist am diesjährigen SlowUp mit der         ren CHF 7.00. Anmeldung für das Essen bis spä-
ReformierBar ebenfalls vertreten. Die Besucher      testens Sonntagabend vorher an Monika Kuyper-
erwartet ein abwechslungsreiches Verpflegungs-      Krauer.
angebot. Gerne bereiten wir eine Gazpacho mit          Am Nachmittag ist das Bistro zum Verweilen
Brot, kühle Getränke sowie das Reformationsbier     offen. Gerne laden wir Familien mit Kindern im
und Kaffee mit Kuchen für Sie vor. Wir freuen uns   Vor- und Primarschulalter ein, den Nachmittag
auf viele Besucher bei der ReformierBar!            im Spielzimmer und dem Bastel-Atelier zu ver-
                                                    bringen. In dieser Zeit werden die Kinder betreut.

                                                    Biblischer Maltag
                                                    Montag, 1. Oktober 2018, 9.00 – 16.00 Uhr, Kirch-
                                                    gemeindehaus Uznach
                                                       Pfarrer Andreas Geister führt uns ins Thema
Wie alt werden gelingen kann                        «Herbstfarben» ein. Holde Wössner ist eine be-
Montag, 24. September 2018, 14.15 Uhr, Generati-    kannte Künstlerin, die auch Malunterricht gibt.
onenhaus, Eschenbach                                Sie wird uns verschiedene Maltechniken zeigen.
   «Ist der Herbst nicht eine wunderbare Jahres-    Sie brauchen keine Vorkenntnisse. Bringen Sie
zeit? Trotz Nebel und Sturm?» findet Pfarrer An-    vorhandene Farben, Pinsel und Malpapier mit
dreas Geister und meint dabei auch den Herbst       oder erwerben Sie diese vor Ort. Anmeldung und
des Lebens. «Ich merke, dass ich langsam alt        weitere Informationen bis 25. September 2018
werde und finde, das hat durchaus seine schönen     bei Pfarrerr Andreas Geister.

                                                                              Gemeindeblatt         15
WINTERKONZERT – SAMSTAG, 12. JANUAR 2019
           Für unser Winterkonzert suchen wir Verstärkung – hast Du Lust und Zeit, über die
           Herbst- und Wintermonate mit uns zu proben? Oder suchst Du eine Gelegenheit, Dein
           Instrument wieder hervor zunehmen und unverbindlich auf ein Konzert zu üben?

                        Dann bist du bei uns genau richtig!
                                     Probenstart
                                     Nach der Sommerpause geht’s am Dienstag, 14. August 2018,
                                     wieder los. Wir proben dienstags, 20.00 – 22.00 Uhr, in der Aula
                                     Schulhaus Sand in Schmerikon.

                                     Projekt-Dirigent
                                     Mit Robert Buza konnten wir einen versierten und engagierten
                                     Dirigenten mit ungarischen Wurzeln gewinnen.

                                     Schmerkner Musig
                                     Egal ob jung oder alt, Wiedereinsteiger, Musikschüler oder
                                     "Alter Fuchs" - bei uns sind alle herzlich willkommen.

           Interessiert? Wir freuen uns, Dich bald kennen zu lernen!

           Martin Dietiker gibt Dir gerne Auskunft: 079 647 58 80 oder muko@mgschmerikon.ch

                                                      www.mgschmerikon.ch

16   Gemeindeblatt
Erteilte
Baubewilligungen

        Hegi-Kuster Caroline, Wellenstrasse 7, 8645          Badertscher Andreas, Im Hummel 7, 8716
        Jona, für den Einbau eines Cheminée-Ofens im         Schmerikon, für den Bau einer Stützmauer, GS-
        Mehrfamilienhaus, GS-Nr. 876, Speerstrasse 8         Nr. 1017, Im Hummel 7

        Helbling Christoph und Maya, Spitze 8, 8716          Marty Daniel, Rebhaldenstrasse 1, 8716 Schmeri-
        Schmerikon, für die Errichtung und den Betrieb       kon, für die Sanierung der Gasheizung im Wohn-
        einer aussen aufgestellten Luft-Wasser Wärme-        haus, GS-Nr. 1189, Rebhaldenstrasse 1
        pumpenanlage, GS-Nr. 714, Spitze 8
                                                             EW Schmerikon AG, Hauptstrasse 81, 8716
        EG Geschwister Kuster, c/o Kuster Andreas,           Schmerikon, für den Einbau der Gasheizung im
        Speerstrasse 10, 8716 Schmerikon, für den Einbau     Gebäude, GS-Nr. 597, Hauptstrasse 81
        eines Cheminée-Ofens im Mehrfamilienhaus,
        GS-Nr. 876, Speerstrasse 8                           Martone Gennaro und Antonietta, Rebhalden-
                                                             strasse 7, 8716 Schmerikon, für die Verglasung
        vom Baur Martin und Supaporn, Kirchgasse 25,         des Balkons am Mehrfamilienhaus, GS-Nr. 1187,
        8716 Schmerikon, für den Umbau des bestehen-         Rebhaldenstrasse 7
        den Wohnhauses und den Einbau eines Sauna-
        ofens im Gartenhaus, GS-Nr. 10, Kirchgasse 25        Arnold-Imper Martin und Anita, Seeblickstrasse
                                                             6, 8716 Schmerikon, für die aussen aufgestellte
        Pfeiffer Alex und Judith, Lanzenmoosstrasse 12,      Luft-Wasser Wärmepumpe, GS-Nr. 1003, See-
        8716 Schmerikon, für den Einbau der aussen auf-      blickstrasse 6
        gestellten Luft-Wasser Wärmepumpe, GS-Nr.
        1155, Lanzenmoosstrasse 12                           Marinella Immobilien AG, Zürcherstrasse 12,
                                                             8716 Schmerikon, für den Einbau eines Chemi-
        Blaser Christoph, Eschenbacherstrasse 105, 8630      nées im Mehrfamilienhaus, GS-Nr. 1144/1147,
        Rüti, für die Sanierung der Fassade Nord sowie ei-   Breitestrasse 9
        nes Teils der Westfassade, GS-Nr. 253, Alte Uzna-
        bergstrasse 3                                        Hauser Monika und Stefan, Allmeindstrasse 40,
                                                             8716 Schmerikon, für den Einbau der Gasheizung
        Erdgas Obersee-Linth Transport AG, Buechstra-        im Mehrfamilienhaus, GS-Nr. 640, Allmeind-
        sse 32, 8645 Jona, für die Erdgas HD5 Bar Trans-     strasse 40
        portleitung, GS-Nr. 903, 904, 905 und 847
                                                             Güntensperger Roland, Aastrasse 15, 8853 La-
        Stiegler Patrizia und Vonlaufen Andreas, Alte        chen, für die Dachsanierung am bestehenden
        Eschenbacherstrasse 13, 8716 Schmerikon, für den     Wohnhaus, GS-Nr. 999, Breitestrasse 19
        Austausch der Gasheizung im Mehrfamilienhaus,
        GS-Nr. 859, Alte Eschenbacherstrasse 13              Stiftung St. Josef, Oberseestrasse 14, 8716
                                                             Schmerikon, für den Abbruch des Gebäudes und
        Bürgisser Paul, Obergasse 19, 8716 Schmerikon,       den Neubau der Alterswohnungen, GS-Nr. 1235,
        für den Einbau der Luft-Wasser Wärmepumpe im         Obstwachsstrasse 14
        Wohnhaus, GS-Nr. 553, Obergasse 19
                                                             Haab Walter und Brigitte, Rosengartenstrasse
        WMP Baurealisation AG, Aathalstrasse 84a,            32, 8716 Schmerikon, für den Einbau der Gasfeu-
        8610 Uster, für die Heizungssanierung im Wohn-       erung, GS-Nr. 1072, Rosengartenstrasse 32
        haus, GS-Nr. 156, Sennhüttenstrasse 17

        Kälin Karin und Beda, Haldenstrasse 8, 8716
        Schmerikon, für das multifunktionelle Terrassen-
        dach am Einfamilienhaus, GS-Nr. 1196, Halden-
        strasse 8

                                                                                     Gemeindeblatt        17
Handänderungen
vom 01.01.2018 – 30.06.2018

                        Nr. = Grundstücknummer                                  Im Hummel 3, Einfamilienhaus, 387 m2 Gebäude,
                        ME = Miteigentum                                        Gartenanlage, EV 26.04.1984, 05.10.2005
                        GE = Gesamteigentum
                        StWE-WQ = Stockwerkeigentums-Wertquote                  Abwasserverband Obersee, in Schmerikon SG,
                        EV = Erwerbsdatum des Veräusserers                      an Ortsgemeinde Schmerikon, in Schmerikon SG,
                                                                                283 m2 Acker, Wiese ab Nr. 847 zu Nr. 905, Grosse
                        Martone Gennaro, in Schmerikon SG, an Mar-              Allmeind, EV 06.05.1971, 11.01.1973, 30.03.2011
                        tone Rossano, in Schmerikon SG, Nr. 229, Mürt-
                        schenstrasse 9, Wohnhaus, 403 m2 Gebäude, Gar-          Ortsgemeinde Schmerikon, in Schmerikon SG,
                        tenanlage, EV 16.11.1979                                an Abwasserverband Obersee, in Schmerikon SG,
                                                                                411 m2 Acker, Wiese ab Nr. 905 zu Nr. 847, Grosse
                        Kuster Franz und Verena, in Schmerikon SG, (ME          Allmeind, EV 14.08.1956, 21.01.1980
                        zu 1/2 ) an Haab Stephanie und Florian, in Stäfa ZH,
                        (ME zu 1/2 ), Nr. 1044, Einfamilienhaus, Garten-        Ortsgemeinde Schmerikon, in Schmerikon SG,
                        laube, 1’049 m2 Gebäude, Gartenanlage, EV               an Wespe Bau AG, in Schmerikon SG, Nr. 1304,
                        25.06.1986, 05.12.2017                                  Härti, 2’496 m2 übrige befestigte Flächen (Werk-
                                                                                halle mit Wohnungen im Baurecht), EV 14.08.1956,
                        Zigerlig Urs, in Schmerikon SG, an Tanner Kehl-         17.12.1974
                        leisten AG, in Schmerikon SG, Nr. 1011, Hanfteil-
                        strasse 7, Schreinerei, 2’126 m2 Gebäude, Plätze,       Züger Horst, in Schmerikon SG, an Roos Roman
                        Gartenanlage, EV 03.05.1996, 14.07.2003                 und Bächtiger Marion, in Wagen SG, (ME zu 1/2 ),
                                                                                Nr. 604, Alte Uznabergstr. 15c, Zweifamilienhaus,
                        Frei Ulrich und Lilian, in Schmerikon SG, (GE), an      Gartenhaus, 752 m2 Gebäude, Gartenanlage, EV
                        Stampf Gastro GmbH, in Rapperswil-Jona SG, Nr.          16.12.1968
                        1039, Im Seeblick 6, Reiheneckhaus, 269 m2 Ge-
                        bäude, Gartenanlage, EV 23.04.1987                      Pfiffner Hans, in Schmerikon SG, an Pfiffner Kurt
                                                                                und Hanspeter, in Schmerikon SG, (ME zu 1/2 ), Nr.
                        Steinauer Erna, in Jona SG, an Vardakis Nikostra-       115, Kreuzgasse 6, Einfamilienhaus, Garage, 200
                        tos-Dimitrios und Zoumbaki Dionysia, in Jona SG,        m2 Gebäude, Gartenanlage, EV 16.05.1969
                        (GE), Nr. S2256, Rosengartenstrasse 30, 4 1/2 -Zim-
                        mer-Wohnung B5 im 2. OG, StWE-WQ 73/1000                Musto Maria Teresa, in Schmerikon SG, an De
                        und 2/10 ME-Anteil an Nr. 1070, Rosengartenstra-        Boni Jessica, in Schmerikon SG, Nr. 672, Buch-
                        sse, 455 m2 Parkplatz, Wiese, EV 26.06.2003,            stockstrasse 4, Einfamilienhaus, 634 m2 Gebäude,
                        26.10.2015                                              Gartenanlage, EV 02.07.2008

                        Einfache Gesellschaft: 1. Architekturbüro Büh-          Erbengemeinschaft Kuster Franz, in Wagen SG,
                        ler AG, 2. Wespe Bau AG, beide in Schmerikon            an Ortsgemeinde Schmerikon, in Schmerikon SG,
                        SG, (GE), an Früh-von Kalckstein Rita, in Schmeri-      Nr. 1300, Bergli, Scheune, 2’448 m2 Gebäude,
                        kon SG, Nr. S2773, Sonnenhalde 11, 4 1/2 -Zimmer-       Wiese, EV 21.12.1971, 15.04.2005
                        Terrassenwohnung mit Keller im EG und Doppel-
                        garage im UG, StWE-Quote 350/1000, EV                   Morant Anna Louise, in St. Gallen, an
                        27.08.2015                                              d’Aujourd’hui Villagran Marianne, in Schmerikon
                                                                                SG, Nr. 730, Oberseeweg 8, Einfamilienhaus, 1’017
                        Pfiffner Brigitta, in Schmerikon SG, an Pfiffner        m2 Gebäude, Gartenanlage, EV 04.04.2018
                        Steven, in Schmerikon SG, 1/2 ME-Anteil an Nr. 820,
                        Kreuzgasse 8, Einfamilienhaus, 81 m2 Gebäude,           Medricky Georg und Jitka, in Schmerikon SG,
                        Plätze, EV 21.03.1989                                   (ME zu 1/2 ), an Renner Daniel und Luzia, in Bäch SZ,
                                                                                (GE), Nr. 1244, Haldenstrasse 19, Einfamilienhaus,
                        Hefti Fritz, in Schmerikon SG, an Baggenstos Ro-        754 m2 Gebäude, Gartenanlage, EV 31.08.2006
                        ger und Patricia, in Jona SG, (ME zu 1/2 ), Nr. 1022,

18   Gemeindeblatt
Erbengemeinschaft Güntensperger August, in          Rüegg Anton, in Schmerikon SG, an Rüegg Da-
Dübendorf ZH, an Güntensperger Roland, in La-       vid, in Jona SG, Nr. 906, Lanzenmoossstrasse 36,
chen SZ, Nr. 908, Breitestrasse 19, Einfamilien-    Einfamilienhaus, 894 m2 Gebäude, Gartenanlage,
haus, Garage, 751 m2 Gebäude, Gartenanlage, EV      EV 24.05.2012
21.12.2016
                                                    Erbengemeinschaft Kuster Agnes, in Schmeri-
Erbengemeinschaft Kühne Karl, in Rapperswil         kon, an Kuster Andreas, in Schmerikon SG und
SG, an Künzler Peter, in Jona SG, Nr. S2378, Alte   Heuberger Anita, in St. Moritz GR, (GE), Nr. 867,
Eschenbacherstr. 14, 3 1/2 -Zimmer-Terrassenhaus    Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, 1’213 m2
mit Hallenbad im Attikageschoss, WQ 405/1000,       Gebäude, Gartenanlage, EV 27.09.2017
EV 26.07.2016

   Kinder im Blick - ein Kurs für Eltern in Trennung

   Wenn Eltern sich trennen, verändert sich vieles, auch für die Kinder. Sie brauchen in dieser
   Zeit besonders viel Zuwendung, um den Übergang in den neuen Lebensabschnitt gut zu
   bewältigen. Das ist für die meisten Eltern nicht leicht. Finanzielle Probleme, Konflikte mit
   dem anderen Elternteil und mehr Stress fordern Kraft, Zeit und Nerven, häufig auf Kosten
   der Kinder, aber genauso oft auf Kosten des eigenen Wohlbefindens.

   Der KiB Kurs behandelt drei grundlegende Fragen:

      !   Wie kann ich die Beziehung zu meinem Kind positiv gestalten und seine Entwicklung
          fördern?
      !   Was kann ich tun, um Stress zu vermeiden und abzubauen?
      !   Wie kann ich den Kontakt zum anderen Elternteil im Sinne meines Kindes gestalten?

   Der KiB Kurs wird ab Oktober 2018 angeboten vom:

          Regionalen Beratungszentrum Rapperswil-Jona
          Alte Jonastrasse 24
          8640 Rapperswil

          Regionalen Beratungszentrum Uznach
          Unterer Stadtgraben 6
          8730 Uznach

   Weitere Informationen finden Sie unter www.kinderimblick.ch oder Tel.-Nr. 055 225 76 60

                                                                             Gemeindeblatt        19
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