St. Egidien im Winter - GEMEINDESPIEGEL
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GEMEINDESPIEGEL ST. EGIDIEN Amts- und Informationsblatt der Gemeinde St. Egidien mit Kuhschnappel und Lobsdorf Jahrgang 2017 Montag, den 13. Februar 2017 Nummer 1 St. Egidien im Winter Foto: L. Reinhold
Öffentliche Bekanntmachungen Büro Bürgermeister Beschlüsse der 25. Gemeinderatssitzung am 15.12.2016 GR 137/16 – Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigen- 3. Die in dem Beschluss GR 56/15 vom 18.06.2015 unter Ziffer 4 Satz 1 betriebes Immobilienwirtschaft St. Egidien für die Einreichung der dort bezeichneten Klagen gegen den Landkreis Der erzielte Jahresüberschuss in Höhe von 106.002,99 N wird auf neue Zwickau und die in dem Beschluss GR 63/16 vom 26.05.2016 unter Rechnung vorgetragen. Die Betriebsleitung wird entlastet. Ziffer 2 für die Einrichtung von Aufsichtsbeschwerden bezüglich der dort benannten Entscheidungen des Landratsamtes bei der Landesdirektion Abstimmungsergebnis: 13 Stimmen, keine Nein-Stimmen, keine Enthaltung Sachsen oder bei dem Sächsischen Staatsministerium des Innern wird bis zum 30.06.2017 verlängert. GR 138/16 – Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigen- Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, keine Enthaltung betriebes Immobilienwirtschaft St. Egidien 1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft St. Egi- dien zum 31.12.2015 wird folgendermaßen festgestellt: GR 143/16 – Rechtsmittel gegen Beschlüsse der Verbandsversamm- lung des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ Bilanzsumme: 14.810.160,85 N 1. Gegen die Beschlüsse davon entfallen auf der Aktivseite auf a) Nr. 11-2016 betreffend die Beauftragung der Firma BRZ Infrastruktur- - das Anlagevermögen 13.271.788,31 N management und -consulting GmbH mit der Betreibung der An- - das Umlaufvermögen 1.538.372,54 N schlussbahn im Gewerbegebiet „Am Auersberg“ für das Jahr 2017, davon entfallen auf der Passivseite auf b) Nr. 12-2016 betreffend die Erteilung des gemeindlichen Einverneh- - das Eigenkapital 9.786.560,69 N mens nach § 36 BauGB für den Bauantrag der Knauf Insulation - den Gewinnvortrag 494.567,27 N GmbH zur Revitalisierung und Umbauten im Bereich der Produkti- - die Rückstellungen 121.728,81 N onslinie 1, dem Ersatzneubau eines Filtergebäudes und der Errich- - die Verbindlichkeiten 4.267.012,01 N tung von zwei ortsfesten Behältern für wassergefährdende Stoffe, c) Nr. 13-2016 betreffend die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2. Der erzielte Jahresüberschuss in Höhe von 140.292,07 N=wird auf neue der Industriegesellschaft St. Egidien mbH i.L. für das Jahr 2014, die Rechnung vorgetragen. Verwendung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 202.903,39 N=und die Entlastung von Herrn Wolfgang Sedner und Herrn Wolfgang Pieschke als 3. Die Betriebsleitung wird entlastet. Vertreter des Liquidators der Industriegesellschaft St. Egidien mbH i.L., d) Nr. 15-2016 betreffend die Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung Finanzamt Hohenstein-Ernstthal nach §§ 27 Abs. 22 Satz 3 UStG, wonach der Zweckverband Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ den § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für GR 140/16 – Annahme von Spenden sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführte Der Gemeinderat stimmt der Annahme von Geld- und Sachspenden zur Leistungen weiterhin anwendet und Förderung gemeindlicher Einrichtungen im Umfang von 112,29 N=zu. e) Nr. 17-2016 betreffend die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ für das Haushaltsjahr 2016 Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ vom 14.12.2016 ist Einspruch gemäß § 47 Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 Satz 2 SächsKomZG bzw. gemäß § 8 Abs. 8 Satz 2 GR 141/16 – Neueinreichung des Aufstufungsantrages vom 30.08.2007 der Verbandssatzung zu erheben. Die Neueinreichung des Aufstufungsantrages vom 30.08.2007 betreffend die Aufstufung der Gemeindestraße „Lichtensteiner Straße“ zur Kreisstra- 2. Die Vertreter der Gemeinde St. Egidien in der Verbandsversammlung ße gemäß dem Schreiben an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ werden vom 29.11.2016 wird gebilligt. angewiesen, erneut gegen die unter Ziffer 1 aufgeführten Beschluss- gegenstände zu votieren. Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, 2 Enthaltungen GR 142/16 – Rückübertragung von Aufgaben des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ GR 144/16 – Sitzungstermine im Jahr 2017 1. Da sich die Verhältnisse, die der Übertragung weiterer Aufgaben der 1. Am 26.01.2017, 23.02.2017, 30.03.2017, 27.04.2017, 24.05.2017, Gemeinde St. Egidien an den Verband gemäß dem Beschluss 18/04/94 29.06.2017, 27.07.2017, 31.08.2017, 28.09.2017, 26.10.2017, 30.11.2017 vom 24.11.1994 in Form der Einbeziehung einzelner Grundstücke aus und 14.12.2017 finden die regelmäßigen Sitzungen des Gemeinderates dem Areal des vormaligen VEB Nickelhütte St. Egidien in das Verbands- statt, es sei denn, es liegen keine Verhandlungsgegenstände vor. gebiet zugrunde lagen, so wesentlich geändert haben, dass der Ge- meinde St. Egidien ein Festhalten an der Übertragung dieser weiteren 2. Am 12.01.2017, 09.02.2017, 16.03.2017, 13.04.2017, 11.05.2017, 15.06.2017, Aufgaben nicht weiter zugemutet werden kann, ist entsprechend dem 13.07.2017, 17.08.2017, 14.09.2017, 12.10.2017 und 16.11.2017 finden Beschluss GR 63/16 vom 26.05.2016 deren Rückübertragung bei dem die regelmäßigen Sitzungen des Ratsausschusses statt, es sei denn, es Verband zu beantragen. Über die Beantragung der Rückübertragung liegen keine Verhandlungsgegenstände vor. darüber hinausgehender Aufgaben entscheidet der Gemeinderat ge- sondert. 3. Den Ort der Sitzungen legt der Bürgermeister unter Berücksichtigung des Beschlusses GR 56/14 vom 10.07.2014 fest. 2. Der Verband ist aufzufordern, die Wahrnehmung von Aufgaben im Ge- biet der Gemeinde St. Egidien, die ihm von der Gemeinde St. Egidien Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung nicht übertragen worden sind, insbesondere - die Betreibung von Gleisanlagen, - die Betreibung von Wasserversorgungsanlagen, GR 147/16 – Beteiligung der Stadt Lichtenstein an Steuereinnahmen - die Betreibung von Abwasseranlagen, der Gemeinde St. Egidien - die Betreibung und Stilllegung von Deponien und 1. Eine Beteiligung der Stadt Lichtenstein an Steuereinnahmen der Ge- - die Auflösung und organschaftliche Vertretung von Kapitalgesellschaften meinde St. Egidien aus Betriebsstätten und Grundbesitz von steuer- durch sich selbst oder durch Erfüllungsgehilfen zu unterlassen. pflichtigen Gewerbebetrieben und sonstigen Personen im Areal des vor- Seite 2 Gemeindespiegel St. Egidien 1/2017
Öffentliche Bekanntmachungen maligen VEB Nickelhütte St. Egidien, die im Hinblick darauf, dass die Nutzung zugeführt worden waren, von dem Beschluss 18/04/94 vom betreffenden Grundstücke der Industriegesellschaft St. Egidien mbH i.L. 24.11.1994 nicht mit umfasst sind, findet nicht statt. durch Verkäufe der Treuhand beispielsweise gemäß - dem Kaufvertrag zwischen der Industriegesellschaft St. Egidien mbH i.L. 2. Eine Beteiligung der Stadt Lichtenstein an Steuereinnahmen der Ge- und der Deutschen Heraklith AG (später Deutsche Heraklith GmbH, meinde St. Egidien von versorgungsnetzbetreibenden Energieunterneh- Knauf Insulation Operation GmbH bzw. Knauf Insulation GmbH) vom men findet nicht statt, es sei denn die Steuereinnahmen resultieren aus 11.10.1991, einer konkreten, von dem Beschluss 18/04/94 vom 24.11.1994 mit um- - dem Kaufvertrag zwischen der Industriegesellschaft St. Egidien mbH i.L. fassten Betriebsstätte. und der Hans Riehle KG (sowie deren Tochtergesellschaft, die ORIS Fahrzeugteile GmbH (später Bosal-Oris GmbH bzw. BOSAL Automo- 3. Die von der Stadt Lichtenstein mit Schreiben vom 14.12.2016 vorge- tive Carrier and Protection Systems GmbH) vom 30.04.1992 und legte „Abrechnung Grundsteuer, Gewerbesteuer und GewSt-Zinsen - dem Kaufvertrag zwischen der Industriegesellschaft St. Egidien mbH i.L. einschließlich Säumniszuschläge für das Gewerbegebiet ‚Am Auers- und der KBL Fotoabhol- und Kurierdienst GmbH (sowie ab 1993 deren berg‘ und ‚Achat‘ gemäß § 16 der Satzung über den Zweckverband später ausgegliederte Tochtergesellschaft, die KBS Fotoabhol- und Gewerbegebiete ‚Am Auersberg/Achat‘ ist entsprechend zu korrigieren. Kurierdienst GmbH) vom 22.09.1992 bereits vor der Ausweitung des Verbandsgebietes gewerblich reaktiviert Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung und mit Unterstützung der Gemeinde St. Egidien einer gewerblichen Beschlüsse der 26. Gemeinderatssitzung am 26.01.2017 GR 1/17 – gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn 2. Der Widerspruch vom 23.11.2016 gegen den Mahnbescheid des Amts- Uwe Richter betreffend die Erweiterung eines Wohnhauses auf dem gerichtes Aschersleben vom 08.11.2016 betreffend eine Forderung der Grundstück Lungwitzer Straße 100 Westsächsischen Abwasserentsorgungs- und Dienstleistungsgesell- Das bauplanungsrechtliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 schaft mbH in Höhe von 3.242,02 N=wird gebilligt. BauGB und die bauordnungsrechtliche Zustimmung gemäß § 69 Abs. 1 Satz 1 SächsBO werden erteilt. 3. Der Widerspruch vom 16.01.2017 gegen den Mahnbescheid des Amts- gerichtes Aschersleben vom 27.12.2016 betreffend eine Forderung der Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung Westsächsischen Abwasserentsorgungs- und Dienstleistungsgesell- schaft mbH in Höhe von 67.879,04 N=wird gebilligt. GR 2/17 – gemeindliches Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag von 4. Die geltend gemachten Ansprüche sind im zivilgerichtlichen Verfahren Frau Cornelia Reiß betreffend die Errichtung von zwei Einfamilien- zurückzuweisen. häusern auf dem Flurstück 215/23 der Gemarkung St. Egidien Die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit je zwei Vollgeschossen Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung mit Satteldach auf dem Flurstück 215/23 der Gemarkung St. Egidien ist bauplanungsrechtlich nicht zulässig, weil sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise nicht in die Eigenart der GR 7/17 – Rechtsmittel gegen den Bescheid des Landratsamtes Zwi- näheren Umgebung einfügt. ckau vom 02.12.2016 betreffend eine auflagenfreie Baugenehmigung Der Widerspruch gemäß § 69 VwGO vom 03.01.2017 gegen den Be- Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung scheid des Landratsamtes Zwickau vom 02.12.2016 über die in Bezug auf die Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden ausreichenden Löschwasserversorgung auflagenfreien Baugenehmigung GR 3/17 – Erwerb von Fahrzeugen für den Bauhof der Gemeinde St. Egidien für das Vorhaben „Erweiterung der Lagerflächen für Paletten und Contai- 1. Der Erwerb des bislang gemieteten Fahrzeugs „Multicar M 26“ zum ner“ wird gebilligt. Preis von 3.153,50 N=unter Anrechnung der gezahlten Mieten gemäß der Rechnung vom 23.12.2016 wird gebilligt. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung 2. Der Erwerb des bislang gemieteten Fahrzeugs „Branson 5025CH“ zum Preis von 6.500,01 N=unter Anrechnung der gezahlten Mieten gemäß GR 8/17 – Rechtsmittel gegen den Bescheid des Landratsamtes Zwi- der Rechnung vom 23.12.2016 wird gebilligt. ckau vom 19.12.2016 betreffend die Genehmigung eines Höchstbe- trages der Kassenkredite des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung Auersberg/Achat“ von 2.500.000 N Der Widerspruch gemäß § 69 VwGO vom 12.01.2017 gegen den Bescheid des Landratsamtes Zwickau vom 19.12.2016 betreffend die Genehmigung GR 4/17 – Annahme von Spenden eines Höchstbetrages der Kassenkredite des Zweckverbandes Gewerbe- Der Gemeinderat stimmt der Annahme von im Januar 2017 eingegange- gebiete „Am Auersberg/Achat“ von 2.500.000 N=wird gebilligt. Die Inan- ner Geld- und Sachspenden zur Förderung gemeindlicher Einrichtungen spruchnahme von Kassenkrediten zur Finanzierung der im Haushaltsplan im Umfang von 950,00 N=zu. des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ für das Jahr 2016 festgesetzten „Transferauszahlung“ an die Stadt Lichtenstein in Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung Höhe von 1.341.774 N=wird auf‘s Schärfste gerügt. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung GR 5/17 – Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit. GR 9/17 – Normenkontrollantrag betreffend die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ für das Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung Jahr 2016 vom 19.12.2016 Der Bürgermeister wird ermächtigt, Normenkontrollklage gemäß § 47 VwGO betreffend die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbe- GR 6/17 – Führung von Rechtsstreitigkeiten mit der Westsächischen gebiete „Am Auersberg/Achat“ für das Jahr 2016 vom 19.12.2016 zu erhe- Abwasserentsorgungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH ben. Dabei ist insbesondere die Inanspruchnahme von Kassenkrediten zur 1. Der Widerspruch vom 23.11.2016 gegen den Mahnbescheid des Amts- Finanzierung der im Haushaltsplan festgesetzten „Transferauszahlung“ an gerichtes Aschersleben vom 08.11.2016 betreffend eine Forderung der die Stadt Lichtenstein in Höhe von 1.341.774 N=zu rügen. Westsächsischen Abwasserentsorgungs- und Dienstleistungsgesell- schaft mbH in Höhe von 1.506,98 N=wird gebilligt. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimme, keine Enthaltung 1/2017 Gemeindespiegel St. Egidien Seite 3
Öffentliche Bekanntmachungen Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit Aufgrund der §§ 4 und 21 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652) geändert worden ist, des § 63 Absatz 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), das zuletzt durch das Gesetz vom 10. August 2015 (SächsGVBl. S. 466) geändert worden ist, der §§ 13 und 14 der Sächsischen Feuerwehrverordnung vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 291), die zu- letzt durch die Verordnung vom 20. August 2012 (SächsGVBl. S. 458) geändert worden ist, des § 2 Absatz 2 der Aufwandsentschädigungs-Verordnung vom 15. Februar 1996 (SächsGVBl. S. 84), die zuletzt durch die Verordnung vom 26. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 670) geändert worden ist sowie der §§ 5 bis 9 des Sächsischen Reisekostengesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Gemeinde St. Egidien in seiner Sitzung am 26. Januar 2017 folgende Satzung beschlossen: §1 geändert worden ist, ein ehrenamtlicher Bürgermeister in einer Gemeinde Entschädigung für Feuerwehrangehörige mit der Einwohnerzahl der Ortschaft erhält. (1) Ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr St. Egidien ha- ben Anspruch auf angemessene Aufwandsentschädigung. Diese beträgt §4 pauschal 5,00 N je Teilnahme an Einsätzen und anderen Leistungen ge- Entschädigung für sonstige freiwillige Tätigkeiten mäß § 69 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungs- (1) Ehrenamtlich Tätige haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen dienst und Katastrophenschutz vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, Auslagen und ihres Verdienstausfalls. Notwendige Auslagen und Ver- 647), das zuletzt durch das Gesetz vom 10. August 2015 (SächsGVBl. dienstausfall müssen durch Belege nachgewiesen sein. Entsteht kein Ver- S. 466) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung und Aus- dienstausfall, wird für den Zeitaufwand eine Entschädigung gewährt. bildungseinheiten. Entschädigungsfähige Ausbildungseinheiten im Sinne von Satz 2 sind planmäßige, in einem Dienstplan aufgeführte und vom (2) Für ehrenamtliche Tätigkeit im Heimatmuseum und in der Gemeinde- Bürgermeister vorher als solche bestätigte Dienste. bücherei wird Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der jährlichen Haushaltssatzung gewährt. Für ehrenamtliche Tätigkeit bei Wahlen und in (2) Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr St. Egidien haben An- sonstigen Fällen wird Aufwandsentschädigung jeweils auf der Grundlage spruch auf monatliche Entschädigung in folgender Höhe: eines gesonderten Gemeinderatsbeschlusses gewährt. 1. Gemeindewehrleiter 70,00 N §5 2. Stellvertreter des Gemeindewehrleiters 35,00 N Reisekostenersatz 3. Gerätewarte 35,00 N Bei Verrichtungen im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit 4. Jugendfeuerwehrwarte 35,00 N außerhalb des Gemeindegebietes erhalten ehrenamtlich Tätige neben der Entschädigung nach dieser Satzung einen Reisekostenersatz für Absatz 1 bleibt unberührt. die entstandenen notwendigen Auslagen für Fahrtkosten, Wegstrecken- entschädigung und Übernachtungskosten nach den Bestimmungen des (3) Langjährig aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr St. Egidien Sächsischen Reisekostengesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. wird durch die Gemeinde St. Egidien eine einmalige Zuwendung in folgen- S. 866, 876), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Dezem- der Höhe gewährt: ber 2013 (SächsGVBl. S. 970) geändert worden ist, in der jeweils gültigen Fassung. Die Erstattung ist entsprechend §§ 5, 6 und 9 SächsRKG be- 1. für 10-jährigen aktiven Dienst 128,00 N grenzt. 2. für 20-jährigen aktiven Dienst 256,00 N 3. für 30-jährigen aktiven Dienst 385,00 N §6 4. für 40-jährigen aktiven Dienst 511,00 N Organisationsregelungen (1) Der Bürgermeister wird ermächtigt, durch Organisationsregelung fest- §2 zulegen: Entschädigung für die Mitwirkung in Gremien Gemeinderäte, Ortschaftsräte und sonstige Mitglieder der Ausschüsse 1. den Zeitpunkt und die Zahlungsweise für Auszahlungen nach dieser und Beiräte des Gemeinderats und Ortschaftsrats erhalten für die Aus- Satzung, soweit keine Rechtsvorschriften bestehen, übung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt als 2. das Verfahren zum Nachweis von Auslagen und Verdienstausfall ge- Sitzungsgeld je Sitzung mäß § 4 Absatz 1 Satz 2, 3. das Verfahren und die Höhe zur Entschädigung des Zeitaufwandes ge- 1. bei Gemeinderäten in Höhe von 20,50 N mäß § 4 Absatz 1 Satz 3. 2. bei Ortschaftsräten in Höhe von 20,50 N (2) Die Organisationsregelungen nach Absatz 1 Nr. 3 ergehen im Beneh- Bei mehreren, unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen desselben men mit den stellvertretenden Bürgermeistern. Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. Sitzungsgeld erhalten nur die Gemeinderäte, die als stimmberechtigtes Mitglied an einer Ausschuss- §7 sitzung teilnehmen, im Verhinderungsfall der Stellvertreter. Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Satzung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Be- §3 kanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädi- Entschädigung für Amtsträger gung von ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr St. Egi- (1) Der erste ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters erhält an- dien vom 21. Dezember 2001 (Gemeindespiegel St. Egidien, Jg. 2002 stelle der in § 2 genannten Aufwandsentschädigung eine solche in Höhe Nr. 3, S. 3), die zuletzt durch Satzung vom 1. Oktober 2010 (Gemeinde- von monatlich 100,00 N. Die weiteren ehrenamtlichen Stellvertreter des spiegel St. Egidien, Jg. 2010 Nr. 5, S. 11) geändert worden ist, außer Kraft. Bürgermeisters erhalten für den Fall der Vertretung eine Entschädigung nach § 4. (2) § 1 Absatz 1 und §§ 2 bis 4 treten mit Wirkung zum 21. Juni 2016 in Kraft. (2) Für eine länger andauernde, nicht vorhersehbare Vertretung des Bür- germeisters erhält ein ehrenamtlicher Stellvertreter des Bürgermeisters neben dem Grundbetrag der Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 eine St. Egidien, den 6. Februar 2017 Entschädigung nach § 4. (3) Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher beträgt Uwe Redlich 30 % der Aufwandsentschädigung, die nach § 2 Absatz 1 der Aufwands- Bürgermeister entschädigungs-Verordnung vom 15. Februar 1996 (SächsGVBl. S. 84), die zuletzt durch die Verordnung vom 26. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 670) Seite 4 Gemeindespiegel St. Egidien 1/2017
Öffentliche Bekanntmachungen Hinweis Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Be- kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetz- widrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I Rechtsbehelfsbelehrung S. 965) wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Gegen die durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung Kalenderjahr 2017 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben haben, durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ge- Diese öffentliche Bekanntmachung gilt auch für die Grundsteuern, die meindeverwaltung St. Egidien, Glauchauer Straße 35, 09356 St. Egidien im Anmeldeverfahren erhoben werden. Auf die Abgabe von erneuten oder bei der Stadtverwaltung Lichtenstein, Badergasse 17, 09350 Lichten- Steueranmeldungen für die Grundsteuer wird verzichtet, soweit in den stein, einzulegen. Besteuerungsgrundlagen seit der letzten Anmeldung keine Änderungen eingetreten sind. Auf die Verpflichtung, jede Änderung bezüglich der Wohnfläche oder der Ausstattung, die sich auf die Grundsteuer aus- St. Egidien, 9. Januar 2017 wirkt, der Gemeinde zu melden, wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen. Die Grundsteuer 2017 ist in gleicher Höhe und zu den angegebenen Fällig- keitsterminen entsprechend des zuletzt bekannt gegebenen Jahresbe- Uwe Redlich scheides zu entrichten. Bürgermeister Eintretende Änderungen in der Steuerhöhe und der Zurechnung der Grundstücke werden den einzelnen Steuerschuldnern oder deren Vertre- ter jeweils durch Änderungsbescheide mitgeteilt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Entrichtung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2017 Gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer Eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Steuer- in der Gemeinde St. Egidien vom 16.08.2001 ist die Hundesteuer für das schuldnern oder deren Vertreter jeweils durch Änderungsbescheide mit- Jahr 2017 bereits am 1. Januar für das ganze Kalenderjahr fällig. geteilt. Nach § 12 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer kann dem Schuldner der Hundesteuer ein Bescheid erteilt werden, der bis auf St. Egidien, 9. Januar 2017 Widerruf mehrere Jahre gilt. Von dieser Möglichkeit haben wir in der Ver- gangenheit Gebrauch gemacht und Ihnen einen Bescheid mit Wirkung für die Folgejahre erteilt. Die Hundesteuer 2017 ist in Höhe des Jahresbetrages entsprechend des Uwe Redlich zuletzt bekannt gegebenen Bescheides zu entrichten. Bürgermeister 1/2017 Gemeindespiegel St. Egidien Seite 5
Öffentliche Bekanntmachungen Stadt Lichtenstein 1) Bekanntmachung über die Genehmigung und das Inkrafttreten des modellhaften gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Städteverbundes „Sachsenring“ sowie der Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft „Rund um den Auersberg“ Hier: Teilbereich für das Territorium der Verwaltungsgemeinschaft „Rund um den Auersberg“ mit der Stadt Lichtenstein sowie den Gemeinden Bernsdorf und St. Egidien Der gemeinsame Flächennutzungsplan des Städteverbundes „Sachsen- Nach § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden ring“, welchem die Städte Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz und Lich- 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung tenstein mit der Verwaltungsgemeinschaft „Rund um den Auersberg“ der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, angehören, wird nach Genehmigung hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Bauge- 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Ver- setzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungspla- (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom nes und 20. Oktober 2015 (BGBl. I. S. 1722) bekannt gemacht. 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs- vorganges Der vom Stadtrat der Stadt Lichtenstein in der Sitzung am 13.12.2012 und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Rund um den Auersberg“ unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung in der Sitzung am 21.06.2016 sowie der vom Stadtrat der Stadt Hohen- des Flächennutzungsplanes gegenüber der Stadt Lichtenstein (erfüllende stein-Ernstthal in der Sitzung am 18.12.2012, der vom Stadtrat der Stadt Gemeinde) unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhal- Oberlungwitz in der Sitzung am 18.12.2012 festgestellte gemeinsame tes geltend gemacht worden sind. Flächennutzungsplan des Städteverbundes „Sachsenring“ im Maßstab Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beacht- 1 : 10.000 i.d.F. vom November 2012 mit Begründung, Umweltbericht lich sind. und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB, wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde, Landkreis Zwickau, Land- Lichtenstein, den 03.01.2017 ratsamt, vom 13.12.2016, AZ: 1400-621.31.00118 – unter Ausnahme der gewerblichen Bauflächen Nr. 17, 18, 23, 24 und 25 – genehmigt. Thomas Nordheim Mit der Veröffentlichung wird der gemeinsame Flächennutzungsplan wirk- Bürgermeister der erfüllenden Gemeinde Stadt Lichtenstein und sam. Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft „Rund um den Auersberg“ Für die Verwaltungsgemeinschaft „Rund um den Auersberg“ kann jeder- mann den Planteil des gemeinsamen Flächennutzungsplanes im Maßstab 1 : 10.000 i.d.F. vom November 2012 mit Begründung, Umweltbericht und Bekanntmachungsordnung zusammenfassender Erklärung i.d.F. vom 13.12.2012 und 21.06.2016 Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 5 der Gemeindeordnung des Frei- in der Stadtverwaltung Lichtenstein, Badergasse 17, Fachbereich Bauwesen, staates Sachsen (SächsGemO) gelten Flächennutzungspläne, die unter 7. Obergeschoss (Zimmer 703) während der Öffnungszeiten: Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu- Montag geschlossen stande gekommen. Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18.00 Uhr Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr Dies gilt gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 SächsGemO nicht, wenn Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18.00 Uhr Freitag 9:00 – 12:00 Uhr 1. die Ausfertigung des Flächennutzungsplanes nicht oder fehlerhaft er- folgt ist, in der Gemeindeverwaltung Bernsdorf, Hauptstraße 170, Sekretariat während 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder der Öffnungszeiten: die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO we- Montag 9:00 – 11:30 Uhr gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat und Dienstag 9:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18.00 Uhr 4. vor Ablauf der Jahresfrist Mittwoch geschlossen a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Donnerstag 9:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15.00 Uhr b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Freitag 9:00 – 11:30 Uhr Stadt Lichtenstein unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. in der Gemeindeverwaltung St. Egidien, Glauchauer Straße 35, Sekretariat während der Öffnungszeiten: Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Montag 9:00 – 11:30 Uhr Verletzung geltend machen. Dienstag 9:00 – 11:30 Uhr und 14:00 – 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen Lichtenstein, den 03.01.2017 Donnerstag 9:00 – 11:30 Uhr und 14:00 – 18.00 Uhr Freitag 9:00 – 11:30 Uhr Thomas Nordheim Bürgermeister der erfüllenden Gemeinde Stadt Lichtenstein und einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft „Rund um den Auersberg“ 1) erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft „Rund um den Auersberg“ Seite 6 Gemeindespiegel St. Egidien 1/2017
Service-Informationen Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Entsorgungstermine 13. Februar – 9. April 2017 Bürgerbüro und Einwohnermeldeamt St. Egidien Kuhschnappel Lobsdorf Montag und Freitag 9.00 – 11.30 Uhr Restmülltonne Dienstag 9.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen 23.02.2017 23.02.2017 23.02.2017 Donnerstag 9.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr 09.03.2017 09.03.2017 09.03.2017 23.03.2017 23.03.2017 23.03.2017 Ansprechpartnerin Bürgerbüro 06.04.2017 06.04.2017 06.04.2017 Frau Nicolai Tel. 037204/76012 Papiertonne Anträge bzw. Formulare für Wohngeld, 14.02.2017 14.02.2017 14.02.2017 für Gebührenbefreiung Rundfunkbeitrag, 28.02.2017 28.02.2017 28.02.2017 für Schwerbehindertenausweis, 14.03.2017 14.03.2017 14.03.2017 für Einkommenssteuererklärung, 28.03.2017 28.03.2017 28.03.2017 für das Bildungspaket des Bundes und Gelbe Tonne für die Übernahme der Elternbeiträge 16.02.2017 16.02.2017 22.02.2017 sind im Bürgerbüro, im Erdgeschoss des Rathauses, erhältlich. 02.03.2017 02.03.2017 08.03.2017 16.03.2017 16.03.2017 22.03.2017 Öffnungszeiten Immobilienwirtschaft St. Egidien 30.03.2017 30.03.2017 05.04.2017 Mo/Di/Mi 9.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Karten für die kostenlose Sperrmüllentsorgung (1x im Jahr pro Do 9.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Haushalt bzw. Gewerbe) liegen im Rathaus aus und sind im Fr 9.00 – 11.30 Uhr Abfallkalender 2017 abgedruckt. Immobilienwirtschaft im Rathaus der Gemeinde St. Egidien Tel. 037204/76014 Achtung Arbeiten am Stromnetz Heimatmuseum Das Heimatmuseum ist ab März an jedem ersten Mittwoch, 22. Februar 2017 von ca. 8.00 - 9.00 Uhr und 12.30 - 13.30 Uhr Wochenende des Monats wieder geöffnet. Samstag, 04.03. und Sonntag, 05.03.2017 sowie St. Egidien | August-Bebel Straße 17 – 47 ungerade Zahlen, Garagen, Samstag, 01.04. und Sonntag, 02.04.2017 2x Anschlusssäule Telekom, Bahnhofstraße 1 – 15, 2 – 36, Lungwitzer Straße 69, Schulstraße 26, 31 – 49 ungerade Zahlen jeweils von 14 – 18 Uhr Sonderführungen können mit der Gemeindeverwaltung St. Egidien Donnerstag, 23. Februar 2017 Tel. 037204 7600 oder per e-mail rathaus@st-egidien.de verein- von ca. 12.00 - 13.00 Uhr und 14.30 - 15.30 Uhr bart werden. St. Egidien | Am Eichenwald Tankstelle, Waschanlage, Imbiss, Lichten- steiner Straße 15, 16, 18, 20, 20a, Gärten, Gartenanlage, Anschluss- Das Mineralien- und Lagerstättenkabinett – säule Ampel, Platanenstraße 2, 3, Anschlusssäule Behördenfunk, Achatstraße 1 in St. Egidien ist Rümpfstraße 14, Gärten an jedem 1. Samstag des Monats, also am Samstag, dem 04.03.2017 An diesen Tagen erfolgen betriebsnotwendige Arbeiten an unseren Netz- und am Samstag, dem 01.04.2017 anlagen. Für diesen Zeitraum steht eine Netzersatzanlage (Notstrom- von 14 – 16 Uhr geöffnet. aggregat) zur Aufrechterhaltung Ihrer Stromversorgung zur Verfügung. Dennoch kann es zu kurzzeitigen Stromunterbrechungen kommen. Außerhalb der Öffnungszeiten kann ggf. über frank@loecse.de Für alle Eigenerzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaikanlagen, BHKW etc.) gilt auf Grund des Einsatzes einer Netzersatzanlage (Notstromag- ein Termin vereinbart werden. gregat) eine uneingeschränkte o. g. Unterbrechungszeit. Weitere Informationen über: www.mineralienkabinett.org Wir empfehlen für die Dauer der Arbeiten empfindliche elektrische Ge- Ansprechpartner: Herr Löcse räte (z.B. EDV-Anlagen, TV- und SAT-Anlagen, Heizungssteuerungen, Telefone, usw.) die durch eine Unterbrechung in ihrer Funktion beein- trächtigt werden können, vorsorglich vom Netz zu trennen oder auszu- Regionaler Zweckverband Wasserversorgung schalten. Auch während der Zeit der Unterbrechung sind die Anlagen als unter Bereich Lugau-Glauchau Spannung stehend zu betrachten. Bereitschaftsdienst Trinkwasser Havarietelefon 24h: 03763/405 405 Die Arbeiten erfolgen entsprechend § 17 Niederspannungsanschluss- Internet: www.rzv-glauchau.de verordnung (NVA). Wir bitten um Ihr Verständnis. WAD GmbH • Havarie- und Bereitschaftsdienst Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH 6. Februar 2017 Bei Havarien und Unregelmäßigkeiten am unterirdischen öffent- lichen oder privaten Abwasserkanalnetz bitten wir, unseren 24-Stunden-Bereitschaftsdienst (auch an Sonn- und Feiertagen) Kostenlose Info-Hotline: 0800 2 305070 unter der Telefonnummer 0172 3578636 zu benachrichtigen. 1/2017 Gemeindespiegel St. Egidien Seite 7
Service-Informationen 4. PROJEKTAUFRUF 2016 Zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie in der Region „Schönburger Land“ Die LEADER-Region „Schönburger Land“ ruft in Ihrem 4. Pro- vom 16.06.2015 jektaufruf 2016 nachfolgende Ziele und Maßnahmen entspre- chend des zur Verfügung stehenden Budgets auf: www.region-schoenburgerland.de 04-2016-1.1 Budget: Für den 4. Projektaufruf 2016 stehen zur Verfügung: Ziel 1.1 – Reduzierung Flächenverbrauch/Flächeninwertsetzung 04-2016-1.1: 100.000 N / 04-2016-2.1: 500.000 N / mit der aufgerufenen Maßnahme: 04-2016-4.2: 500.000 N 1.1.1 Rückbau Brachen und technische Infrastruktur Antragsteller: 04-2016-2.1 Antragberechtigte Vorhabenträger gemäß Aktionsplan: 1.1.1 Kommunen, Unternehmen, Private Ziel 2.1 – Ausbau der regionalen Wirtschaft und Branchen- 2.1.3/2.1.4 Unternehmen struktur 4.2.1/4.2.2 Kommunen, Unternehmen, Private, mit den aufgerufenen Maßnahmen: Vereine, Sonstige 2.1.3 Wieder- und Umnutzung ländlicher Bausubstanz für ge- werbliche Zwecke Zu beachtende Angaben und Daten: 2.1.4 Erhalt und Entwicklung von gewerblich genutzten Gebäu- Jeweilige Nr. des Aufrufs: 04-2016-1.1 / 04-2016-2.1 / den und deren Betriebs- und Erschließungsflächen 04-2016-4.2 Datum des Aufrufs: 20.12.2016 04-2016-4.2 Datum Abgabefrist: 05.05.2017 (Posteingang) Abgabe bei: LEADER-Region „Schönburger Land“ Ziel 4.2 – Sicherung von Einrichtungen zur Daseinsvorsorge, – Geschäftsstelle der Soziokultur und des Breitensports Pachtergasse 14, 08396 Waldenburg mit den aufgerufenen Maßnahmen: Vorhabenauswahl: Sitzung des Koordinierungskreises am 4.2.1 Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausbau von Einrich- 21.06.2017 tungen der Daseinsvorsorge und Soziokultur/sozialen Be- treuung Beratende Regionalmanagementstellen: 4.2.2 Maßnahmen zur Sicherung des Breitensports (Sport- und Freizeiteinrichtungen) Herr Böhm, Pachtergasse 14, 08396 Waldenburg E-Mail: info@region-schoenburgerland.de Antragsformulare: Dr. Kersten Kruse, Schönherrstr. 8, 09113 Chemnitz Die Teilnahme erfolgt schriftlich mit dem Projektantrag, welcher Tel. 0371-49529777 auf der Internetseite der Region „Schönburger Land“ zum Down- Fax. 0371-49529778 load veröffentlicht ist: E-Mail: kruse@dr-kruse-plan.de www.region-schoenburgerland.de Hinweis: Mit der Antragsabgabe erklären sich die Vorhabenträger einver- Zur Einreichung Ihres Vorhabens füllen Sie bitte das Projektan- standen, dass im Falle eines positiven Votums der Region vorha- tragsformular aus und fügen die geforderten Unterlagen, Erklä- benbezogene Daten (Name des Vorhabenträgers, Bezeichnung rungen und Nachweise an. des Vorhabens und ggf. Standort) veröffentlicht werden. Die weiteren im Aufruf bereitgestellten Unterlagen dienen Ihrer Anzeige Information zur detaillierten Darstellung Ihres Vorhabens, damit dieses im Rahmen der Bewertung gemäß Kohärenz- und Ran- kingkriterien der Region eine ausreichende Anzahl von Punkten erreicht. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfüllen, werden abgelehnt. Bitte nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten des Regional- managements! Grundlagen: – Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR) http://www.smul.sachsen.de/foederung/3531.htm – Richtlinie LEADER/ 2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm – LEADER-Entwicklungsstrategie der Region „Schönburger Land“ Seite 8 Gemeindespiegel St. Egidien 1/2017
Service-Informationen DRK Kreisverband Infoblätter liegen in unserer Geschäftsstelle aus – gern auch per- Hohenstein-Er. e. V. sönliche oder telefonische Beratung – keine Rollstühle – Rollato- ren und Gehhilfen kein Problem! Ein guter Partner in Ihrer Region Kontakt: Badegasse 1, 09337 Hohenstein-Er. Kurberatung – Vorsorge für Mütter/Väter und ihre Kinder Telefon: 03723/42001 Neue Wege zur Gesundheit – wir helfen Ihnen! Telefax: 03723/42868 Durch unsere langjährige Erfahrung, wissen wir, was Ihnen eine E-mail: verwaltung@drk-hohenstein-er.de Mutter/Vater-Kind-Kur wirklich für Ihre Gesundheit bringt. Internet: www.drk-hohenstein-er.de Erste Hilfe Ausbildung Öffnungszeiten unserer Kreisgeschäftsstelle 27.04.2017 8.00 – 15.00 Uhr in Hohenstein-Ernstthal Mo, Mi, Do 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr 29.04.2017 8.00 – 15.00 Uhr in Hohenstein-Ernstthal Di 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr 13.05.2017 8.00 – 15.00 Uhr in Hohenstein-Ernstthal Fr 8.00 – 12.00 Uhr 16.05.2017 8.00 – 15.00 Uhr in Hohenstein-Ernstthal 29.05.2017 8.00 – 15.00 Uhr in Hohenstein-Ernstthal Kleiderkammer in Hohenstein-Er., Herrmannstraße 42 10.06.2017 8.00 – 15.00 Uhr in Hohenstein-Ernstthal Modisch und Aktuell – für jeden interessierten Bürger 21.06.2017 8.00 – 15.00 Uhr in Hohenstein-Ernstthal Mo 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr 24.06.2017 8.00 – 15.00 Uhr in Hohenstein-Ernstthal Di 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr Do 9.00 – 13.00 Uhr Wassergymnastik Durch Ihren Erwerb in unserer DRK Kleiderkammer unterstüt- Sport ist wichtig, denn war rastet, der rostet. zen Sie unsere Arbeit! Unter dem Motto „Bewegung ist das Schwungrad des Lebens“ führen wir im Rahmen der „Gesundheitstherapie“ bereits seit Spendenannahmestelle in Hohenstein-Er., Badegasse 1 14 Jahren, Wassergymnastikkurse durch. Mo 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns an! Wir haben fortlau- Di 13.00 – 17.00 Uhr fende Kurse! Fragen Sie in Ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Do 9.00 – 12.00 Uhr Kosten des Kurses übernehmen! Wir freuen uns über Ihre Spendenbereitschaft und bedanken uns. Benötigt werden zur Zeit: - funktionstüchtige Kinderfahrräder, Dreiräder, Laufräder, Roller, Rollschuhe, Inliner, Puppenwagen Deutsches Rotes Kreuz - Damen- und Herrenschuhe für den Frühling und den Sommer führt wieder - dringend Kinderbekleidung von Größe 128 bis 164 Kleidersammlung durch - dringend Kinderschuhe in allen Größen - für den Haushalt: Handtücher, Badetücher, Geschirrtücher, Der DRK-Kreisverband Hohenstein-Ernstthal e. V. führt am Bettwäsche, Bettlaken - für das Bett: saubere Kopfkissen, Zudecken, Wolldecken Sonnabend, dem 25. März 2017 die traditionelle Altkleider-Frühjahrsammlung durch. Die Spielgeräte unterliegen einer Sichtprüfung durch unsere Mit- arbeiter und können nur angenommen werden, wenn sie voll Es werden gesammelt: Tragbare Bekleidung, Wäsche, funktionstüchtig sind. Strickwaren, Hüte, Heimtextilien, Federbetten, Stätte für Begegnungen paarweise gebündelte Schuhe 04.04.2017, 14.30 – 16.30 Uhr Nicht gesammelt Teppiche, Auslegeware, „Uns gehört die Stunde – eine Stunde glücklich sein“ werden: Lumpen, Konfektionsschnipsel, - Musikalisches Unterhaltungsprogramm mit Liedern, Gedichten Papier und andere Abfälle und Melodien, die das Herz berühren - Gäste sind die Musiker Herr Puhlfürst und Herr Gimpel von Bitte legen Sie die Altkleider am Sammeltag bis 8.30 Uhr wetter- den „Batzendorfern“ fest verpackt in DRK-Sammelsäcken oder in jedem anderen ge- eigneten Plastiksack sichtbar am Straßenrand ab. Betreute Ausflüge Da gleichzeitig in allen Orten des DRK-Kreisverbandes Ho- Für die umfassende Betreuung während Ihres Ausfluges henstein-Ernstthal e. V. die Kleidersammlung stattfindet, ist an sorgt Ihr qualifiziertes Rot-Kreuz-Team. diesem Tag in der Zeit von 8.00 Uhr bis zum Sammlungsen- 23.05.2017 Sächsische Schweiz pur de gegen 12.00 Uhr, die Kreisgeschäftsstelle in Hohenstein- 20.06.2017 Erzgebirge & Vogtland „querbeet“ Ernstthal besetzt und unter der Telefonnummer 03723/42001 25.07.2017 Wasserparadies Neuseenland & für Rückfragen und Hinweise erreichbar. Schifffahrt Zwenkauer See Wir bitten alle Bürger, diese Spendenaktion zu Gunsten hilfe- 22.08.2017 Auf zur Moritzburger Kutschpartie & Meißen bedürftiger Menschen tatkräftig zu unterstützen. 19.09.2017 Hallenser, Halloren und Hallunken Dietmar Fröhlich Bei Interesse am Ausflug – schnelle Anmeldung nötig – Abfahrt Kreisgeschäftsführer erfolgt vor der DRK Geschäftsstelle – Abholung zubuchbar – An- DRK-Kreisverband Hohenstein-Er. kunft erfolgt in unmittelbarer Wohnortnähe! 1/2017 Gemeindespiegel St. Egidien Seite 9
Geburtstage Wir gratulieren unseren älteren Mitbürgern ganz herzlich und wünschen weiterhin recht viel Gesundheit! St. Egidien OT Lobsdorf Frau Hildegard Hein am 14.02. zum 85. Geburtstag Herr Karl-Heinz Kostelnik am 28.02. zum 70. Geburtstag Herr Bernd Schulze am 07.03. zum 70. Geburtstag Frau Gisela Schnorrbusch am 03.03. zum 70. Geburtstag Herr Jürgen Franz am 11.03. zum 70. Geburtstag Frau Inge Kämpf am 15.03. zum 85. Geburtstag Frau Heidi Nikodym am 12.03. zum 70. Geburtstag Herr Gottfried Englicht am 16.03. zum 80. Geburtstag Frau Helga Friedrich am 17.03. zum 70. Geburtstag Frau Annemarie Paul am 18.03. zum 85. Geburtstag Frau Gerlinde Langer am 21.03. zum 80. Geburtstag Die größte Kulturleistung eines Volkes Herr Wolfgang Standfest am 23.03. zum 80. Geburtstag Frau Rita Löffler am 27.03. zum 75. Geburtstag sind ihre geachteten alten Menschen. Aus Japan OT Kuhschnappel Frau Elvira Dobers am 23.03. zum 70. Geburtstag Anzeigen Seite 10 Gemeindespiegel St. Egidien 1/2017
Aus den Schulen und Kindereinrichtungen Jugend trainiert für Olympia Am 08.11. und 22.11.2016 fanden am Käthe-Kollwitz-Gymnasium Die Achatschule St. Egidien war an beiden Tagen vertreten. Eine in Zwickau die Gebietsentscheide unserer Region im Tischtennis Mannschaft war in der Wettkampfgruppe III und eine in der Wett- statt. kampfgruppe IV gemeldet. Für uns als Mittelschule ist es immer sehr schwer, gegen die Gym- nasien des Kreises zu bestehen, denn manche Schulen haben eine Sportorientierung oder arbeiten eng mit Sportvereinen zu- sammen. In St. Egidien besteht im Tischtennissport eine Kooperation zwi- schen SSV St. Egidien und der Achatschule, diese trägt langsam Früchte. In den letzten zwei Jahren konnten nur jeweils 2 Sätze gewonnen werden, in der WK III waren es diesmal schon 5. In der Gruppe der Jüngsten konnte Colin Spitzner den ersten Sieg im Spiel ge- gen Reichenbach feiern. Danach wurde es noch besser. Im Spiel um Platz 5 gegen das Humboldt-Gymnasium Werdau gewannen seine drei Mitstreiter Marek Köhler, Jan Nürnberger und Colin Scherer jeweils ihr Einzelspiel. Marek Köhler und Colin Spitzner entschieden auch das Doppelspiel für sich. Auf diesen Erfolg hoffen wir im Schulsport und beim SSV in St. Egidien weiter aufbauen zu können. Karl-Heinz Adler Tag der offenen Tür an der Achatschule Jedes Jahr im Januar veranstaltet die Achatschule einen Tag der offenen Tür. Da haben zukünftige Schüler und deren Eltern, aber auch alle Gäste, die die Schule besuchen, die Gelegenheit, sich umzuschauen. Das ist immer ein besonderer Tag für alle Besucher, aber auch für die, die diesen Tag gestalten – die Schüler der Achatschule. Und diese bereiten so ein Fest schon sehr lange im Voraus vor und das mit viel Aufwand und Begeisterung. Unterstützt werden sie von ihren Lehrern und auch von den Eltern. Dafür verdienen sie alle ein großes Dankeschön. So werden in den Wochen vor dem großen Tag Plakate angefer- tigt, die im Schulhaus ausgestellt, zeigen, was die Kinder lernen. Die Sportlehrer üben mit den Schülern ein Programm ein, in dem am Boden und auf dem Barren oder Schwebebalken gezeigt wird, wie sportlich, aber auch mutig, die Kinder sind. Da ist der eine oder andere im Vorfeld schon mächtig aufgeregt, Schüler der 5. oder 6. Klasse gar nicht so einfach. Mit viel Freude dass auch alles klappt und beim Publikum ankommt. wird sich natürlich dann für erhaltenes Trinkgeld bedankt. Klar, Die Tanzgruppe der Schule führt ein Programm vor, der Musikleh- denn das kommt in die Klassenkasse und somit den Schülern zu- rer hat Lieder eingeübt, die im Foyer zum Besten gegeben werden gute. und in den verschiedenen Klassenzimmern zeigen Schüler, was alles im Schulalltag stattfindet. Am 21. Januar, dem diesjährigen Tag der offenen Tür, war alles, Highlight ist auf jeden Fall der mehrsprachige Schulhausrund- was die Schüler vorbereitet und den Gästen präsentiert haben, gang, bei dem die Schüler in verschiedenen Sprachen ihre Schule perfekt und darüber freuten sich nicht nur sie, sondern auch alle vorstellen. Gäste. Aber auch die kulinarische Versorgung der Gäste ist für die Kinder eine Möglichkeit, sich und ihre Schule von der besten Seite zu zei- Und im nächsten Jahr wird wieder mit viel Elan so ein besonderer gen. Da werden liebevoll Kuchen- und Brötchenbasar aufgebaut Tag vorbereitet. und alle bemühen sich, möglichst „fachgerecht“ Tortenstücke auf den Teller oder volle Kaffeetassen an den Tisch zu bringen. Für K. Lawatsch 1/2017 Gemeindespiegel St. Egidien Seite 11
Aus den Schulen und Kindereinrichtungen Die weiße Welt ein Märchenland für Kinder Das neue Jahr hat begonnen und wir (die Teams der Kinderwelt St. Egidien) möchten diese Ausgabe des Gemeindespiegels nut- zen, um allen die ihn lesen, ein wundervolles, erlebnisreiches, schönes 2017 zu wünschen. Endlich hat sich auch St. Egidien in ein verschneites Märchen- land verwandelt! Voller Freude sind die Kinder der Kinderwelt mit Schlitten und Popsrutschern losgezogen. Auf dem Rodelberg an der Schulstraße und auf dem Kellerberg haben die Kinder ihre Rodeltalente unter Beweis gestellt. Auch bei den Erziehern kamen Talente ans Licht. Doch neben dem Rodeln haben wir gemeinsam auch fantasievolle Schneefiguren erbaut. Dabei sind nicht nur die üblichen Schnee- männer entstanden, nein, auch Schnecken, Schneeballschutz- An dieser Stelle ein großes DANKESCHÖN an das Autohaus Mo- mauern und Monsterschiffe. tor Lichtenstein GmbH, die uns spontan eine Spende zukommen In den Gärten haben die Kinder sich selbst einen kleinen Rodel- ließen um viele Popsrutscher und Schneeschippen für die Einrich- berg gebaut und waren sehr stolz, dass er seinen Zweck erfüllte. tung zu kaufen. Natürlich fanden auch lustige und aufregende Schneeballschlach- Es ist schön solche verlässlichen Partner an ten unter den „Großen“ statt. seiner Seite zu wissen. Nach dem Toben haben wir uns drinnen aufgewärmt und ausge- ruht. Trotz der eisigen Temperaturen von zwischenzeitlich -10 °C Die Teams der Kinderwelt haben wir den Schnee in vollen Zügen ausgekostet! Wir freuen uns, diese Zeit mit euch gemeinsam erleben zu dürfen! Die Praktikanten Impressum Herausgeber: Gemeindeverwaltung St. Egidien Jessi, Denisa und Jenny Tel. 037204 7600 verantwortlich für Herr Uwe Redlich, den amtlichen Teil: Bürgermeister verantwortlich für Bürgerverein St. Egidien e. V., den nichtamtlichen Teil: Team Mediengestaltung ıSchön ist alles, was Himmel und Erde verantwortlich für die Beiträge: die jeweiligen Verfasser verbindet: der Regenbogen, Auflage: 2000 Anzeigen: über Kontur Design die Sternschnuppe, der Tau, Druck: Mugler Masterpack Tel. 03723 416070 info@kontur-design.com GmbH die Schneeflocken und das Lächeln Wüstenbrand Redaktionsschluss für die nächste Aus- gabe des „Gemeindespiegel St. Egidien“ eines Kindes.„ Layout: Kontur Design ist der 20.03.2017 Hohenstein-Ernstthal erscheint am 10.04.2017 Verfasser unbekannt Beiträge für die nächste Ausgabe per E-Mail an presse@st-egidien.de oder in Schriftform an die Gemeindeverwaltung St. Egidien Seite 12 Gemeindespiegel St. Egidien 1/2017
Für unsere jungen Leser Anzeigen … und hier die LÖSUNG DES WEIHNACHTSRÄTSELS Die Wichtel leisten 123 480 Arbeitsstunden. Von den Einsendern hat das Los drei Gewinner ermittelt. Der Rätselhase gratuliert: SELINA WOHLFAHRT, 8 Jahre aus Lobsdorf STEVEN KLÖTZER, 9 Jahre und COLIN KLÖTZER, 11 Jahre aus Kuhschnappel Als Preis erhält jeder einen Büchergutschein. Viel Spaß beim Lesen wünscht Euer Rätselhase Liebe Rätselfreunde, lest euch das neue Rätsel gut durch und werft die Lösung bis zum 20. März 2017 mit Name, Alter und Anschrift in die Gemeindespiegel-Box in der Bergschule oder in den Briefkasten am Rathaus. Auf drei richtige Einsendungen wartet wieder ein Büchergut- schein. Euer Rätselhase Wer kennt mich? Ich habe einen Rücken und Blätter. Aber ich bin keine Pflanze und kein Tier. Ich kann sehr alt werden. Ich kann viele, aber auch wenig Blät- ter haben. Ein letzter Hinweis noch: Wenn ich für kleine Kinder bestimmt bin, habe ich eher wenig Blätter. Weißt du jetzt, was oder wer ich bin? Antwort: Es ist ….............................. Vorname Name Alter Adresse 1/2017 Gemeindespiegel St. Egidien Seite 13
Vereinsmitteilungen Hinweise zur Vermeidung der Ausbreitung der RHD-Seuche bei Kaninchen Sehr geehrte Kaninchenhalter und -züchter Wir wünschen allen Kaninchenhaltern bzw Züchtern für das kom- mende Jahr eine verlustfreie Zucht. Sollten noch Fragen offen ge- Die Tillinger Rassekaninchenzüchter möchten Ihnen die bisheri- blieben sein, bitten wir das mit Ihrem Tierarzt zu klären. gen Erkenntnisse zu den im vergangenen Jahr eingetretenen Ka- ninchenverlusten durch die RHD-(China)-Seuche übermitteln. Gut Zucht Der oder die Verursacher der Erkrankung mit Todesfolge sind Anzeige bisher nicht abschließend geklärt. Auch die Übertragungsmög- lichkeiten können vielfältig sein: durch Insekten, Schadnager, Personen und andere Tiere. Die Kaninchen können am Maul und oder Nase eitrigen/blutigen Ausfluss haben. Die infizierten Tiere sterben nach der Infizierung in sehr kurzer Zeit (von einem Tag auf den anderen). Die Entsorgung verendeter Tiere sollte über die Tierkörperbeseitigung erfolgen oder bei einzelnen Tieren durch Vergraben auf dem eigenen Grundstück, mindestens 50 cm tief. Nachfolgend einige Hinweise, um möglichst den Ernstfall zu ver- meiden. 100 %-igen Schutz gibt es nicht IMPFU NG DE R T I E R E Abstimmung mit einem Tierarzt, Impfrythmus: Vor Zuchtbeginn al- ler im Bestand befindlichen Tiere. Jungtiere im Alter von ca. 6 Wo- chen, Nachimpfung nach ca. 3 Wochen. Impfschutz des gesamten Bestandes nach ca. 6 Monaten auffrischen. D ESINF E KT I O N Stallanlage und der zur Betreuung und Reinigung benötigten Ge- rätschaften desinfizieren (Rücksprache mit Tierarzt, welches Mit- tel). Das Mittel sollte den Hinweis „viruzid“ enthalten. FÜ TTE RUNG Es gibt keine Hinweise, dass bestimmte Futtermittel nicht verab- reicht werden sollten. Eine Ausnahme: es sollte kein Grünfutter von Flächen, auf denen Wildkaninchen oder Feldhasen leben, verfüttert werden. Täglich frisches Wasser geben, die Trinkgefäße sollten regelmä- ßig ordentlich gereinigt werden, in den Sommermonaten den Tur- nus kürzer wählen. ZU KÄUF E Möglichst nur aus Beständen, die regelmäßig und über mehrere Jahre geimpft haben. Rekonstruktion des Rabbit Hemorrhagic Disease Virus (RHDV)-Kapsids. Quelle: Wikipedia Seite 14 Gemeindespiegel St. Egidien 1/2017
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