SYMPOSIUM Netzwerke stärken! - DOKUMENTATION 19. September 2020 - Kärntner Kulturstiftung
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SYMPOSIUM für Kulturschaffende und Kunstvermittler*innen Netzwerke stärken! DOKUMENTATION 19. September 2020 Thermenresort Warmbaderhof 9504 Villach www.kulturstiftung.at
Impressum Herausgeber, Medieninhaber: Kärntner Kulturstiftung KKS | Liesersteggasse 14, 9800 Spittal an der Drau vertreten durch: Mag.a Dr.in h.c. Monika Kircher, Mag.a Ina Maria Lerchbaumer, Dr. Adolf Rausch Für den Inhalt verantwortlich: Kärntner Kulturstiftung KKS Die inhaltliche Verantwortung der einzelnen Beiträge liegt bei den jeweiligen Autor*innen. Bildnachweis: Alle Fotos © KKS / Elisabeth Rosegger Gestaltung: Telos werbung & pr, Mag. Wolfgang Stefaner | 9161 Maria Rain Herstellung: druck.at Druck- und Handelsgesellschaft mbH | 2544 Leobersdorf © 2020
INHALT Symposium »Netzwerke stärken!« 2 IMPRESSUM 3 INHALT 4 PROGRAMM 5 VORWORT 6 IMPRESSIONEN 7 BEGRÜSSUNG 9 IMPRESSIONEN 10 IMPULSREFERATE Univ. Prof.in Mag.a art. Barbara Putz-Plecko 16 Vizerektorin Universität für angewandte Kunst, Wien Katharina Schindler 24 Schindler Attorneys, Wien Mag.a Edith Ludwig 32 Schindler Attorneys, Wien Mag.a Elisabeth Pacher Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Creative Europe Desk, Wien 35 IMPRESSIONEN 36 ERSTER OPEN CALL DER KÄRNTNER KULTURSTIFTUNG 38 ANGEBOT 39 UNTERSTÜTZER*INNEN DER KÄRNTNER KULTURSTIFTUNG 3
PROGRAMM Symposium »Netzwerke stärken!« 19. September 2. Symposium der Kärntner Kulturstiftung KKS 2020 »Netzwerke stärken!« 10.00 bis 15.00 Uhr Thermenresort Warmbaderhof | 9504 Villach 9.30 Uhr Get together 10.00 Uhr Begrüßung durch die Stiftungsvorstände Mag.a Dr.in h.c. Monika Kircher Mag.a Ina Maria Lerchbaumer Dr. Adolf Rausch 10.15 Uhr 1. Impulsreferat Kunst als Resonanz - Vom aufmerksamen und offenen Wahrnehmen, mutigen Fragen, forschenden Handeln, ungefragten Reden, vom Teilen und vom Bedürfnis, ein Gegenüber zu haben Univ. Prof.in Mag.a art. Barbara Putz-Plecko | Vizerektorin Universität für angewandte Kunst, Wien 11.00 Uhr Pause zum Lüften 11.15 Uhr 2. Impulsreferat Kunst im Netz – Das Urheberrecht im digitalen Zeitalter Katharina Schindler | Schindler Attorneys, Wien 12.15 Uhr Pause zum Lüften 12.30 Uhr 3. Impulsreferat Kunst in der Krise – Beihilfen und Förderungen für Künstler*innen Mag.a Edith Ludwig | Schindler Attorneys, Wien 13.15 Uhr Pause zum Lüften 13.30 Uhr 4. Impulsreferat Europa fördert Kultur – ein Wegweiser zur EU-Kulturförderung Mag.a Elisabeth Pacher | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Creative Europe Desk Austria, Wien Moderation Erik Rippmann MBA Zwischen den Vorträgen besteht die Möglichkeit zu Diskussion und Vernetzung. Aufgrund der Vorkehrungen zur Vermeidung der Ausbreitung der Covid-19 Pandemie ist die Anzahl der Teilnehmer*innen beschränkt. 4
VORWORT Symposium »Netzwerke stärken!« D ie Kärntner Kulturstiftung versteht sich sehr wesentlich als Plattform und Kulturbotschafterin und möchte so die geistige und kulturelle Zukunft und somit die Identität unseres Landes positiv mitgestalten. Es ist ihr ein besonderes Anliegen, zukunfts- weisende Impulse im Kunst- und Kulturbereich zu setzen. Weiters möchte sie kunst- und kulturaffine Persönlichkeiten und Organisationen zusammenführen. Eine Möglichkeit, diese Ziele zu erreichen, bilden Fachsymposien. Das 2. Symposium der Kärntner Kulturstiftung fand am 19. September 2020 im Warmbaderhof in Villach statt. Der Titel „Netzwerke stärken!“ versprach die Möglichkeit, untereinander in Kommunikation zu treten, aber auch nationale und internationale Netz werke kennenzulernen und sich gegebenenfalls zunutze zu machen. Die hochkarätigen Referentinnen strichen allesamt und jede auf ihre Weise die Bedeutung der Vernetzung im Kunst- und Kulturbereich hervor. Barbara Putz-Plecko, Elisabeth Pacher, Katharina Schindler und Edith Ludwig sei auf diesem Weg herzlich für ihre Bereitschaft, ihre kompetenten fachlichen Kenntnisse zur Verfügung zu stellen, gedankt. Unser Dank gilt auch Erik Rippmann für die professionelle Moderation. Ein besonderer Dank gebührt dem Team des Warmbaderhofes und der Gastgeberin Leonore Lukeschitsch, denen es trotz der Einschränkungen — bedingt durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie — gelungen ist, eine Atmosphäre des Wohlbefin- dens und der Sicherheit zu schaffen. Der Stiftungsvorstand Mag.a Dr.in h.c. Monika Kircher Mag.a Ina Maria Lerchbaumer Dr. Adolf Rausch 5
BEGRÜSSUNG Mag.a Ina Maria Lerchbaumer M ein Name ist Ina Maria Lerchbaumer und ich darf Sie in meinem und im Namen meiner Vorstandskolleg*innen Monika Kircher und Adolf Rausch zum 2. Symposium der Kärntner Kulturstiftung sehr herzlich begrüßen. Herzlichen Dank an Dr.in Leonore Lukeschisch, dass sie uns hierher in den Warmbaderhof eingeladen hat, herzlichen Dank auch an unsere Refe- rentinnen und unseren Moderator, dass sie sich unentgeltlich in den Dienst der Sache stellen. Gerade in den letzten Monaten ist es deutlich geworden, dass man das reichhaltige Angebot von Kunst und Kultur in unserem Land nicht als selbstverständlich ansehen darf. Die von der Regierung erlassenen Covid-Beschränkungen, die zögerliche Unterstützung durch die öffentliche Hand und die damit verbundenen existenziellen Probleme von Künstlern und Kulturschaffenden machten deutlich, dass man für etwas das man schätzt, auch aktiv eintreten muss. In diesem Fall, dass man diejenigen, die uns Jahr und Tag mit zahlreichen, hochwertigen Angeboten im Kulturbereich verwöhnen, auch in ungewissen Zeiten unterstützen muss, um so sicherzustellen, dass sie weiterhin ihrer Berufung nach gehen können und wir alle unser Lebensmittel Kultur auch in Zukunft konsumieren dürfen. Kurzfristig haben wir uns im Vorstand daher entschlossen, ein Solidaritätsticket Kunst & Kultur zu schaffen. Ein Ticket ohne realen Kulturgenuss, aber ein Zeichen der Solidarität mit den Kulturschaffenden des Landes. Es erfolgte ein medialer Aufruf an Kärntner Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine, etc., einen Beitrag auf das Solidaritätskonto der KKS zu spenden. Wir im Vorstand haben es dann übernommen, Anträge – trotz genauer Prüfung der Einreichungen – rasch und unbürokratisch zu bearbeiten. Von den 72 Anträgen, konnten wir 63 positiv beantworten. Insgesamt haben wir in dieser Zeit einen Betrag von € 65.000,-- aus dem Solidaritätsfonds ausbezahlt. Den herausragenden literarischen Talenten Kärntens in Zeiten wie diesen eine Unterstützung zukommen zu lassen, war die Idee hinter dem zweiten Corona-Projekt der KKS. KORONAR: Literarische Nachrichten aus der Herzgegend, eine Hörbuch Doppel-CD mit Texten von achtzehn Kärntner Literatinnen und Literaten, gelesen von sechs Kärntner Schauspiele- rinnen und Schauspielern, musikalisch begleitet von zwei Kärntner Musikern. Dieses, das erste Werk unserer geplanten Hörbuchreihe kärnten:literarisch, wurde vom langjährigen Leiter des Musil Instituts, Prof. Klaus Amann kuratiert und vom Klagenfurter Tonstudio Frei aufgenommen. Um auch der Kärntner Musikwelt eine Anerkennung zu gewähren, unterstützten wir die Produktion von RECORDINGS OF NOW - kärnten:musikalisch, eine Doppel-CD, produziert vom Verein Innenhofkultur. Auch dabei wurde 75 Kärntner Musikern verschiedenster Genres eine kleine Hilfestellung in finanziell schwierigen Tagen geboten. 7
BEGRÜSSUNG Mag.a Ina Maria Lerchbaumer Wo die CDs erhältlich sind, erfahren sie über die Website www.kulturstiftung.at. Nutzen Sie die Gelegenheit, Kärntner Literatur und Musik zu genießen und zu verschenken. Donnerstag, der 10. September 2020 war für uns im Vorstand und im Kuratorium der KKS ein besonderer Tag. Ebenfalls aufgrund der Corona-Pandemie um ein halbes Jahr verzögert, durften wir endlich den ersten Open Call der Kärntner Kulturstiftung ankündigen und ausschreiben. Durch die außergewöhnlichen Entwicklungen der letzten Monate befindet sich unsere Gesellschaft im Umbruch. Diesem Thema hat unser Kuratorium auch unseren ersten Call gewidmet. Das Ziel dieses Open Calls ist die Förderung von Kulturprojekten, die Kärnten als Kulturland positionieren, aber auch weit über die Grenzen Kärntens hinaus Strahlkraft entwickeln. Wir erwarten Projekte, die spartenübergreifende Kooperationen bieten, nachhaltig, gesellschaftlich relevant und innovativ sind. Die Ausschreibungssumme des ersten Calls umfasst den Betrag von Euro 200.000,-- Gefördert werden 2 bis 3 der eingereichten Projekte. Welche Projekte dies sein werden, entscheiden wir auf Basis der Vorschläge unseres Kuratoriums unter dem Vorsitz von Martin Traxl. In der Mappe auf Ihrem Platz bzw. unter www.kulturstiftung.at finden Sie alles Wissens werte über diesen ersten Open Call der KKS. Für Fragen stehen wir drei Vorstände sehr gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie auch unser Sekretariat unter office@kulturstiftung.at. Unsere Mäzene, Förderer, Sponsoren, wir Vorstands- und Kuratoriumsmitglieder freuen uns auf jeden Fall sehr auf eine Vielzahl von spannenden Projektideen. Soweit zur unmittelbaren Vergangenheit und zur aufregenden Zukunft. Heute lautet aber unser Thema „Vernetzen“. Die KKS versteht sich als Plattform, als Kulturbotschafterin und wir möchten die geistige und kulturelle Zukunft und Identität unseres Landes positiv mit gestalten. Ein Tool dafür ist die Abhaltung von Symposien zu bestimmten Themenkreisen. Bei unserem ersten Symposium war es unser Ziel, die Kärntner Kulturszene in ihrer Gesamt- heit aber auch in ihrer Diversität genauer kennenzulernen. Vertretern der unterschiedlichen Fachbereiche eine Stimme zu geben und, dass Sie uns, wir Sie und Sie sich alle untereinander kennenlernen und austauschen können. Aus den Vorträgen und Gesprächen haben wir gelernt, dass der Austausch wesentlich ist und darum wollen wir auch mit unserem heutigen Symposium die „Netzwerke stärken!“. Wir hoffen, mit der Themenwahl Ihr Interesse geweckt zu haben und Ihnen praktische Hilfestellungen zu bieten. Selbstverständlich werden Sie auch dieses Mal wieder eine umfassende Dokumentation über dieses Symposium zugestellt bekommen. Unsere Vortragenden sind heute ausschließlich hochqualifizierte Damen. Kultur ist offen- sichtlich stark weiblich geprägt! Ich übergebe jetzt erst einmal an unseren Quotenmann, unseren Moderator Jan Erik Rippmann. 8
Univ. Prof. Mag.a art. Barbara Putz-Plecko Vizerektorin Universität für angewandte Kunst, Wien Barbara Putz-Plecko Fachliche Schwerpunkte Einer ihrer langfristigen Arbeitsschwerpunkte fokussiert kontextuelle, transdisziplinäre und transkulturelle künstlerische Praxen sowie das Potenzial künstlerischer Strategien in Communities und Systemen. Sie ist Initiatorin verschiedenster internationaler Kooperationen und aktiv in verschiedenen Funktionen in diversen Projekten, derzeit verstärkt in Ländern des globalen Südens. Kurzbiographie Barbara Putz-Plecko (1956 in Klagenfurt geboren) ist Künstlerin und Kunstvermittlerin sowie Vizerektorin für Forschung und Diversität an der Universität für angewandte Kunst Wien. Sie studierte ab 1974 an der Akademie der bildenden Künste Wien (Malerei, Kunstpädagogik), gleichzeitig an der Universität Wien Philosophie. Ein Jahr darauf wechselte sie von der Akademie an die Hochschule für angewandte Kunst Wien. 1979 schloss sie beide Studien ab. Von 1986 bis 1992 betrieb sie Forschung und Lehre im Bereich Museumswissenschaften und Kunstvermittlung. 1986/87 baute sie gemeinsam mit Dietmar Larcher, Gottfried Fliedl und Heiderose Hildebrand den Hochschullehrgang für Vermittlungsarbeit in Museen am IFF der Universität Klagenfurt auf. Ab 1989 studierte sie Kunst und Therapie an der Akademie der bildenden Künste Wien. 1991 nahm sie eine Forschungs- und Lehrtätigkeit am International Institute for Art and Environment, Luxemburg an und baute die Cooperation Austria auf – eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe für künstlerische Arbeit im sozialen Raum und beteiligte sich an EU-Projekten zur Erschließung neuer künstlerischer Arbeitsfelder. Von 1993 bis 1997 ging sie einer Lehrtätigkeit als Assistentin an der Akademie der Bildenden Künste München nach. Seit 1997 leitet Barbara Putz-Plecko an der Angewandten die Abteilung Textil – freie, ange wandte und experimentelle künstlerische Gestaltung. Im Jahr 2000 übernahm sie die Leitung des Instituts für Kunstwissenschaften, Kunstpädagogik und Kunstvermittlung. Seit 2005 leitet sie auch die Abteilung Kunst und kommunikative Praxis. Als Vizerektorin war sie von 2007 bis 2011 für Ausstellungs- und Veranstaltungswesen zuständig. Von 2011 bis 2019 war sie Vizerektorin für künstlerische und wissenschaftliche Forschung sowie Qualitätsentwicklung. 10
Kunst als Resonanz Symposium »Netzwerke stärken!« Kunst als Resonanz — Vom aufmerksamen und offenen Wahrnehmen, mutigen Fragen, forschenden Handeln, ungefragten Reden und vom Bedürfnis, ein Gegenüber zu haben I ch bedanke mich sehr herzlich für die Einla- dung, im Rahmen des Symposiums einige Gedanken zu Kunst und Gesellschaft mit Ihnen • dass aber trotzdem nicht wenige Künst- ler*innen – gewissermaßen „vertrauter“ mit unsicheren Umständen als viele Menschen teilen zu dürfen. Da ich in der Vorbereitung in gut geregelten Arbeitsverhältnissen – meines Beitrags mehrfach auf ein Interview, neue Handlungsmöglichkeiten auszuloten das in der Brücke im Juni dieses Jahres er- begannen, alternative Arbeitsweisen entwi- schienen ist, angesprochen wurde, möchte ckelten und produktiv blieben (siehe z.B. ich jetzt an seinen Inhalten anknüpfen. Wiener Festwochen, Digitale Gesten – Eröffnungsrede von Kay Sara (indigene Künstlerin, Amazonas) und Das Interview – ein Gespräch mit dem Schrift Gespräch von Milo Rau (Regisseur, Schweiz), Tania steller und Kulturjournalisten Michael Cerha Bruguera (bildende Künstlerin, Kuba); https://www. – fand zur Zeit der ersten Covid Welle und festwochen.at/programm/produktionen). eines ausklingenden Lockdown in diesem Frühling statt, als allgemeine Einschränkungen Nun halte ich es für eine problematische Ro- und anhaltende Ungewissheit die Verunsiche- mantisierung bzw. für ein Klischee, Künst- rung und Ängste (nicht zuletzt in Hinblick auf ler*innen als „Lebenskünstler*innen“ zu labeln soziale, arbeitsbezogene, wirtschaftliche und und Ressourcenknappheit und Armut als för- politische, auf individuelle und gesellschaftli- dernde Bedingung für ein gute künstlerische che Konsequenzen) stark ansteigen ließen. Arbeit zu feiern (siehe dazu z.B. das Bild »Der arme Der Verlust von strukturellen Verlässlichkeiten Poet« von Carl Spitzweg von 1839; es gehört nach einer und Routinen im Alltag, erzwungene Reduk- Umfrage zu den beliebtesten Bildern der Deutschen) - tion, notwendige Um- bzw. Neuordnung, Un- wenngleich tendenziell stimmt, was Michael gewissheit und Überforderung schürten bzw. Cerha in dem schon zitierten Brücke-Artikel verstärkten bei vielen Menschen sowohl kon- schreibt: krete wie diffuse Zukunftsängste, die sich sehr unterschiedlich ausdrückten und aus- „Die Laufbahnen von Kunstschaffenden begin- wirkten. nen oft chronisch mit einer Phase der Brotlo- sigkeit. Es gibt keine Garantie dafür, dass man In diesen Wochen war aber auch deutlich wahr- noch am Leben ist, wenn diese Phase endet. zunehmen - und dies bestätigte sich für mich in Wer sollte so eine Garantie auch gewähren? vielen, auch internationalen Kontakten: Es gibt ja umgekehrt auch keine Garantie dafür, dass ein bestimmtes Kunstwerk der • dass einerseits gerade Künstler*innen ver- Gesellschaft einen bestimmten Nutzen bringt, schiedenster Sparten alle Auftritt- und Ein- ja, dass es auch nur irgendwen interessiert. kommensmöglichkeiten verloren, also mit Falls doch, erreichen die Erzeugnisse von einer möglicherweise existenzbedrohlichen Künstlerinnen und Künstlern so etwas wie Entwicklung konfrontiert waren, (es zeigte einen Marktwert, der ihnen zumindest bis auf sich also einmal mehr als deutlich, wie sensi- weiteres das Auskommen sichert.“ bel die Einkommenssituation von Kunst- schaffenden ist), 11
Kunst als Resonanz Symposium »Netzwerke stärken!« Nur ganz wenigen Künstler*innen gelingt es zu Lebzeiten, derart gut von ihrer Arbeit zu leben, und dann ist noch immer die Frage, um welchen Preis, mit welchen Konsequenzen? Was bedeutet ein derartig kommerzgetriebe- nes Konzept für den Künstler / die Künstlerin selbst? Und welche Arbeiten entstehen unter diesen Bedingungen? (Siehe dazu den Dokumentarfilm von Nathaniel Kahn »The Price of Everything« von 2018.) Ich möchte aber zurückkehren zu meiner Beobachtung von Künstler*innen im vergan- genen Frühling: wie Künstler*innen (vor allem bildende Künstler*innen), sofern sie nicht wirklich Aber nicht selten profitieren Künstler*innen mit Armut zu kämpfen hatten (zumal die staatli- erst sehr spät und vielleicht gar nicht selbst che finanzielle Unterstützung zu lange auf sich warten von der Steigerung dieses Wertes. Und des- ließ oder gar nicht kam), ihre Arbeit – auch unter halb fragt Michael Cerha in seinem Artikel, ob schwierigen Bedingungen – aufrechterhalten, es denn so gesehen eigentlich nicht „anstößig bzw. neue Praxisformen und Kommunikati- wäre, dass in einer Gesellschaft um Millionen ons- und Präsentationsformate entwickelt Euro Werke von Menschen gehandelt werden, haben. die man vorher ungerührt zugrunde gehen ließ.“ (Die Brücke Nr.18, Juni/Juli 2020; S.18). Ich halte für relevant, genauer zu verstehen: Auf welche Fähigkeiten konnten sie in dieser Dieses Bild mag man als etwas überzeichnet Situation zurückgreifen? empfinden, aber ich denke Sie verstehen, was Veränderte sich ihre Praxis? tendenziell damit gemeint ist. Wenn ja: wie? Und haben sie sich damit ungewollt als role Die Dynamiken des gegenwärtig extrem model neoliberaler Konzepte bestätigt, die überhitzten Kunstmarktes sind tatsächlich Künstler*innen als junge Entrepreneure fei- hart und unerbittlich. Dieser inszeniert Kunst ern (und dabei verschweigen, dass viele dennoch in in einer konsumorientierten Gesellschaft als gewissermaßen prekären Verhältnissen leben): flexi- ein riesiges Spektakel, bei dem es neben Auf- bel, risikofreudig, sich ständig neu erfindend, merksamkeit vor allem um das ganz große fähig, sich selbst in zunehmend deregulierten Geld geht.... Verhältnissen noch immer eigenverantwort- Es gibt einzelne Künstler, die genau mit die- lich zu organisieren. sen Dynamiken spielen, sie überlisten, sie für sich nutzen können (wie zum Beispiel Jeff Koons Was nun eine freie künstlerische Praxis, ein oder Damien Hirst, wenn Sie vielleicht seine Ausstellung ökonomisches Überleben jedenfalls erfordert, »Treasures from the Wreck of the Unbelievable« 2017 im ist die Fähigkeit, selbständig adäquate Struk- Palazzo Grassi und in den Punta della Dogana in Venedig turen aufbauen bzw. diese Strukturen immer gesehen haben). wieder so verändern zu können, dass sie dem Künstler / der Künstlerin in seinem / ihrem selbstbeauftragten Tun Fundament, Halt, Rhythmus und Entwicklungsraum bieten. 12
Kunst als Resonanz Symposium »Netzwerke stärken!« Der Alltag erfordert immer wieder von neu- um Struktur- und Systemkrisen zu bewälti- em Selbstmotivation, Disziplin und Kreativität gen, und neue gesellschaftliche und ökonomi- – insofern gilt es, die eigenen Strukturen so sche Modelle zu schaffen. Business as usual, anzulegen, dass sie diese Erfordernisse un- verhärtete Strukturen und damit verbundene terstützen. Wertesysteme funktionieren nicht mehr. (Nicht zuletzt sind Atelierbesuche auch deshalb beson- Das heißt: Wir müssen lernen. Aber eben ders inspirierend, weil Ateliers diese Selbstorganisation nicht nur das. Wir müssen auch verlernen. und produktive Dynamik als räumliches Environment an- schaulich machen – siehe zum Beispiel das »Paradies« Um Visionen für die Zukunft zu entwickeln, von Cornelius Kolig.) müssen wir wohl anders auf die Welt schau- en, als wir es in unseren Bildungssystemen Und die künstlerische Praxis braucht unbe- erlernt haben. Wir brauchen eine Schärfung dingt die Bereitschaft, sich auf Ungewisses unserer Wahrnehmung, einen Wechsel zwi- und Unbekanntes einzulassen: Künstlerische schen Perspektiven. Prozesse sind an sich immer suchende und Wir müssen über die Dinge und über die Ver- untersuchende Bewegungen. Sie sind immer hältnisse um uns herum - im Kleinen wie im Wegfindungen - Denkbewegungen und Hand- Großen, im Alltäglichen wie im Besonderen - lungen zugleich. nicht nur neu nachdenken, sondern auch die richtigen Konsequenzen aus den Erkenntnis- Wenn es also um Umordnung, um Neuorien- sen ziehen. tierung geht, wenn transformative und visio- näre Kräfte gebraucht werden, bringen Kunst hat als experimenteller und potenzieller Künstler*innen in der Regel gute Vorausset- Raum in diesem Sinne viel zu bieten: zungen mit: zum Beispiel die Fähigkeit, zwi- Sie schafft komplexe Modelle, die analog schen Perspektiven zu wechseln, Traditionen funktionieren zum Verständnis und Erlebnis zu hinterfragen, mit Routinen und Tabus zu von Wirklichkeit. Ihr Material sind nicht nur brechen, Gegensätzlichkeiten zu prozessuali- Dinge, sondern auch Wahrnehmungen, Wis- sieren und im Spannungsfeld von Chaos und sensformen, Strukturen, Prozesse und Stra- Ordnung, Fantasie und Realität, Improvisati- tegien. on und Perfektion kreativ zu handeln. Uns auf sie einzulassen verlangt oftmals, uns in offene Denkräume hineinzubewegen, ja Aus meiner Arbeit im akademischen Feld auch: mit unseren Denkgewohnheiten zu bre- kann ich aus Erfahrung sagen: chen, um ein anderes Verhältnis zum Wissen, Um neue Formen und Konzepte von Hand- zur Zeit und zum Anderen herzustellen. lungsfähigkeit zu entwickeln, bedarf es des Kreuzens der üblichen Muster, der Öffnung Kunst ist mehr, als sie im Spiegel unserer Me- der Disziplinen, der Fähigkeit zur Kommuni- dien und als gesellschaftlich verhandeltes kation und Kooperation, des Aufbrechens Thema augenblicklich erscheint: einerseits als von Dychotomien, von binären Logiken. Aktie und als Instrument zur Distinktion, Es braucht ungewöhnliche Verbindungen und bzw. andererseits als Projektionsfeld und als ein netzwerkartiges, transversales Denkens. Speicher für das „Andere“ – für Abgerücktes, Außergewöhnliches, Entgrenztes – und ist Eigentlich erkennen wir gesamtgesellschaft- damit gleichermaßen anziehend und faszinie- lich gerade jetzt ganz deutlich : rend, wie verwirrend und bedrohlich. Wir müssen unser Denken und Handeln über- prüfen und eingefahrenen Bahnen verlassen, 13
Kunst als Resonanz Symposium »Netzwerke stärken!« mit oder gegen dominante Denkweisen, mit oder gegen Formate und Praktiken, die als abgesichert gelten. In der Tat ist Provokation (vom lateinischen „provocare“, das etwas „anregen“, „er- regen“, „herausfordern“, „etwas von jemandem oder von etwas erwarten“ bedeutet) nicht nur eine Eigen- schaft, die in jeglicher künstlerischen Praxis kodiert wird, sondern ein dynamischer Pro- zess sinnlicher und affektiver Stimulation, der direkt an ihrer Quelle liegt. Kunst erzählt, wie Menschen die Welt als be- rührbar, beweglich und formbar erfahren können, was Künstler*innen begreifen und wie sie begreifen, und von Freiheit und Spiel- räumen abseits fragloser gesellschaftlicher Künstler*innen sagten und sagen dazu: Anpassung. “Was Kunst kann, ist Sehnsucht zu wecken Wenn Michel Foucault 1986 meinte, es gäbe nach einem anderen Zustand der Welt. Und im Leben Augenblicke, da die Frage, ob man diese Sehnsucht ist revolutionär.“ anders denken kann, als man denkt und an- (Heiner Müller 2007) ders wahrnehmen kann, als man sieht, zum Weiterschauen und Weiterdenken unent- „Die Aufgabe der Kunst sei Türen zu öffnen, wo behrlich sei, dann frage ich: sie keiner sieht.“ (Peter Weibel 2007) Wann, wenn nicht jetzt?! „Kunst ist eine Aufforderung zu hinterfragen; Das enorme Ausmaß und Tempo globaler Ver- sie ist in einer Gesellschaft der Ort für Zweifel, änderungen und die Komplexität der Anfor- für das Bedürfnis zu verstehen und das Be- derungen und Problemstellungen verlangen dürfnis, die Realität zu ändern... ein zugleich umfassendes wie differenziertes Kunst ist ein Raum der Verletzbarkeit, in dem Problembewusstsein. das Gesellschaftliche dekonstruiert wird, um Dieses wiederum erfordert eine konsequente das Menschliche zu errichten.“ Befragung und Dekonstruktion dominanter (Tania Bruguera 2020). Perspektiven, Narrative und systemischer Logiken (also eben nicht die ungefragte Anpassung). Oft sind provokative Prozesse – wie ein Expe- Es bedarf der Herstellung von neuen Verbin- rimentieren, Auflösen von Grenzen, Brechen dungen und Synergien und neuer Formen von Regeln und Abfolgen – impulsgebend für von Kooperation. ein künstlerisches Erforschen. Folgt man Analysen des amerikanischen In diesem Sinne haben Künstler*innen stän- Kulturphilosophen und Soziologen Richard dig Entscheidungen zu treffen: Sennet, wird letztendlich die Fähigkeit zur Jeder Künstler / jede Künstlerin bewegt sich Zusammenarbeit über unsere Zukunft ent- - in unterschiedlichem Maße – im Einklang scheiden. oder im Widerspruch zu aktuellen Werte, die Allerdings, wie können Menschen mitein- die Gesellschaft als wegweisend setzt. ander kooperieren und miteinander leben, Jeder Künstler / jede Künstlerin bewegt sich wenn sich ihre Erfahrung von Welt und Welt- 14
Kunst als Resonanz Symposium »Netzwerke stärken!« beziehung, ihr Selbstverständnis und ihre Es braucht, in die Zukunft gesehen, ange- existenzielle Basis angesichts so ungleicher sichts der absehbaren Veränderung der Ar- Lebensbedingungen derartig grundlegend beitswelt und der gesellschaftlichen Entwick- unterscheiden? lungen, eine Neubewertung von Kunst, Kultur Und was bedeutet es, diese Ungleichheit und Bildung. nicht einfach als gegeben hinzunehmen? Wie können wir gemeinsam handeln, etwas Und es braucht unterschiedlichste Environ- verändern, radikal neu denken? ments und Prozesse der gegenseitigen Wahr- Das sind Fragen und Themen, die mich in den nehmung, Orte der Begegnung und des Expe- letzten Jahren zutiefst beschäftigt haben: riments, Orte der Diskussion, auch Orte der Die künstlerische Praxis als Kommunikation, Verhandlung - an denen Denkprozesse in als Resonanz, Antwortbeziehung und dyna- Gang gesetzt werden können und die Diffe- misches Geschehen, als potenzieller Raum. renz und Nichtübereinstimmung zulassen. Es hat mich zutiefst beeindruckt, mit afrika- Und es braucht neue Partnerschaften und nischen Kolleg*innen zum Beispiel in Ghana Vernetzungen, neue Horizonte und Platz und Mali oder mit Kolleg*innen in Lateiname- für Utopien. rika zu kooperieren und zu erleben, wie sie ihre künstlerische Arbeit als gesellschaftliche Verantwortung definieren und angesichts fehlender staatlicher Strukturen, als Künst- ler*innen im Rahmen ihrer Möglichkeiten al- ternative Lebens- und Arbeitsformen in ihrem Umfeld aufbauen (siehe dazu: https://artxlagos.com/artist-talk-aboubakar-fofana-on- usable-pasts-re-invention/). Es scheint mir selbstverständlich, die Poten- ziale der Kunst als unverzichtbaren gesell- schaftlichen Wert zu sehen: Kunst als Ferment der Gesellschaft, als Medium zur Stärkung von Persönlichkeit und Sozialität, als Medium der freien Erkenntnis, aber auch Generator für Überraschendes, Vieldeutiges, Abweichendes, für produktives Spiel und Innovation. Aber um diese Potenziale besser zur Entfal- tung zu bringen und ihnen einen angemesse- nen Entwicklungsraum zu schaffen, braucht es eine Revision der vorhandenen Strukturen. Es braucht eine engagierte und aktive Kultur- und Bildungspolitik, die diese Potenziale er- kennt und angemessen pflegt und fördert. 15
Katharina Schindler Schindler Attorneys, Wien Katharina Schindler Fachliche Schwerpunkte Gesellschaftsrecht M&A Transaktionen Private Clients Kunstrecht Katharina Schindler berät Finanzinvestoren, Unternehmen, sowie Privatpersonen und Familiy Offices bei M&A Transaktionen sowie im Gesellschaftsrecht. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im (internationalen) Umgründungsrecht. Im Bereich Private Clients berät sie vor allem im Zusammenhang mit Fragen der Unternehmensnachfolge und des Kunstrechts. Kurzbiographie Universität Passau (2006) Rechtsanwältin in Deutschland seit 2009 Rechtsanwältin in Österreich seit 2011 Fellner Wratzfeld (2009 – 2011) Wolf Theiss (2011 – 2014) Schindler Attorneys seit 2014 16
Kunst im Netz – Das Urheberrecht im digitalen Zeitalter Symposium »Netzwerke stärken!« Kunst im Netz – Das Urheberrecht im digitalen Zeitalter S ehr geehrte Vorstandsmitglieder, sehr geehrte Damen und Herren, Das Urheberrecht schützt sogenannte „Werke“ aller Kunstgattungen. Daneben werden z.B. einfache Lichtbilder, aber auch Tonaufnah- ich bedanke mich herzlich für Ihre Einladung. men mit sogenannten Leistungsschutzrech- Ich darf heute eine kurze Einführung in das ten bedacht. Urheberrecht geben. In diesem Zusammen- hang werden wir uns auch gemeinsam anse- Das Urheberrecht gewährt deren Urheber, hen, wie das Urheberrecht mit neuen Heraus- also in unserem Fall dem Künstler, an seinem forderungen umgeht, mit denen es durch die Werk grundsätzlich zwei Arten von Rechten, digitalen Medien konfrontiert ist. die man in verwertbare Nutzungsrechte und ideelle Rechte gliedern kann: Beginnen wir mit einem kurzen Video-Clip von den Red Hot Chili Peppers („Can’t stop“, ab- Oft geht es einfach ums Geld, also was und rufbar auf dem offiziellen Youtube-Kanal der Band unter: wie bekomme ich etwas dafür, wenn zum Bei- https://www.youtube.com/watch?v=BfOdWSiyWoc). spiel mein Foto für Werbung vervielfältigt Die Meisten von Ihnen werden das Video und verwendet, mein Kunstwerk in einem und/oder die Skulpturen, die darin zu sehen Katalog gedruckt, mein Lied im Radio gespielt sind, wiedererkannt haben. oder im Fernsehen gesendet oder meine Die Band stellt hier von Erwin Wurm inspi- Videos oder sonstigen Werke auf Youtube rierte und mit ihm gemeinsam umgesetzte veröffentlicht und/oder gezeigt werden. Wir One-Minute-Sculptures dar. Auch anhand die- bewegen uns insoweit im Bereich der soge- se Videos wollen wir uns heute mit folgenden nannten Verwertungsrechte, die das Gesetz Fragen beschäftigen: im Einzelnen aufzählt. Darunter fallen zum Was dürfen Nutzer, Künstler und Urheber auf Beispiel das Verbreitungsrecht, das Verviel- Online-Plattformen wie Youtube hochladen? fältigungsrecht, das Senderecht und das Welche Zustimmungen brauchen Sie dafür Recht der öffentlichen Zurverfügungstellung. eventuell? Welche Rechte erteilen Sie den Manche dieser Verwertungsrechte werden in Plattformen mit dem Hochladen bzw mit der der Praxis oftmals an die sogenannten Ver- Zustimmung zu deren AGB? Dürfen Sie auf wertungsgesellschaften (wie die AKM, Bild- Online-Plattformen veröffentlichte Inhalte recht oder die Literar Mechana) zur Wahr- bearbeiten? Wer haftet für die Wiedergabe nehmung abgetreten. solcher Inhalte auf solchen Plattformen, der Uploader und/oder die Online-Plattform? Aus dem Urheberrecht entspringt auch das sogenannte Urheberpersönlichkeitsrecht. Was bedeutet das? Man geht davon aus, dass zwi- 1. Grundlagen schen Künstler und seinem Werk ein ideelles Band besteht. Wenn jemand dieses Band Unternehmen wir eingangs einen kurzen Aus- zwischen Ihnen als Schöpfer und Ihrem Werk flug in die Grundlagen des Urheberrechts. verletzt, indem beispielsweise das Werk oder Was ist das Urheberrecht? seine darin liegende Bedeutung entstellt wer- Wofür ist es da und wer wird geschützt? den, können Sie sich dagegen wehren. 17
Kunst im Netz – Das Urheberrecht im digitalen Zeitalter Symposium »Netzwerke stärken!« sind per Gesetz Werke der Literatur, der Ton- kunst, der bildenden Künste und der Film- kunst. Das hört sich jetzt sehr eingeschränkt an, deckt aber alle denkbaren Werkkatego- rien ab, sodass alles Mögliche darunter fällt: Zum Beispiel subsumiert man darunter auch Computerprogramme, Vorträge und Reden, Karten und selbstverständlich auch Lichtbild- werke. 2. Was ist ein Kunstwerk? Die Frage, die sich aber unzweifelhaft an- schließt, ist: Was ist ein Kunstwerk? Ein klassisches Beispiel hierfür ist die un- Darüber kann man ja bekanntermaßen treff- befugte Verwendung von Werken zu Wahl- lich streiten und der Gesetzgeber hat sich da- kampfzwecken. Beispielsweise wollte Donald her auch für einen objektiven Werkbegriff Trump den Song „Love Train“ der O’Jays für entschieden. Das bedeutet der Werkbegriff seinen Wahlkampf nutzen und den Refrain im Urheberrecht ist unabhängig von einem in „Trump Train“ umwandeln. Dies haben sich kunsttheoretischen oder publikumsorientier- die O’Jays verbeten. Das Beispiel unterliegt ten Verständnis, das heißt völlig egal ob natürlich US-Recht und damit nicht unserer etwas vom Publikum oder Richtern als Jurisdiktion, aber es macht doch sehr an- schön oder hässlich empfunden wird, ob es schaulich,was unter dem Urheberpersönlich- in Museen ausgestellt, ob es von Kunstsach- keitsrecht gemeint ist. verständigen als Kunst angesehen wird oder ob es der Künstler selbst überhaupt als Kunst Hier besteht auch ein enger Zusammenhang verstanden haben will. Der Urheberrechts- zum sogenannten Bearbeitungsrecht. Grund- schutz wird allen geistigen Schöpfungen zu- sätzlich bedarf die Nutzung der Bearbeitung teil, die im weitesten Sinne als Kunst inter- der Zustimmung des Urhebers, es sei denn, pretierbar sind und ein Mindestmaß an die Bearbeitung führt zu einer Neuschöp- Gestaltung aufweisen, die sie von anderen fung, bei der das neu geschaffene Werk das Produkten unterscheidet. Kurz gesagt, es bearbeitete Werk vollkommen in den Hinter- muss niemanden gefallen, damit es Kunst grund treten lässt. Das ist immer eine Sache sein darf. des Einzelfalls, denken sie z.B. an die Über- malungen von Arnulf Rainer. Bearbeitungen In diesem Sinne definiert das Gesetz ein Werk können aber auch zulässig sein, wenn dies zu „als eigentümliche geistige Schöpfung“. Zwecken der Parodie, der Pastiche oder der Schöpfung bedeutet, dass das Werk irgend- Karikatur erforderlich ist. Gerade im Zusam- wie für die Außenwelt als Form sichtbaren menhang mit Youtube und dem dort abruf- Ausdrucks des Schöpfers sinnlich wahrnehm- baren, oft von Nutzern geschaffenen Videos bar wird. („User Generated Content“) ist dies relevant. Eine körperliche Manifestation ist dafür aber Welche Werke schützt das Urheberrecht? nicht zwangsläufig erforderlich. Auch der Sein Schutz umfasst Werke der Kunst, das „fleeting glimpse“, beispielsweise die Aufnahme 18
Kunst im Netz – Das Urheberrecht im digitalen Zeitalter Symposium »Netzwerke stärken!« einer Ballettänzerin beim Grand Jete, aber als Uni-Ferkelei bezeichnet, ist dagegen zwei- auch nur ihre getanzte Figur, kann ausrei- felsohne ein urheberrechtlich geschütztes chend sein. Nicht geschützt aber sind Ideen, Werk. Wir erinnern uns, egal ob etwas von Gedanken oder die künstlerische Form als den Zeitgenossen als schön oder hässlich solche. „Geistig“ setzt von Menschen Ge- oder als Kunst empfunden wird, Urheber- schaffenes voraus. Und „eigentümlich“ be- rechtsschutz genießt es, wenn es ein Min- deutet, dass das Werk in irgendeiner Art und destmaß an Gestaltung aufweist und irgend- Weise individuell, originell und von anderen wie als Kunst interpretierbar ist. unterscheidbar sein muss. Allerweltserzeug- Kunst muss nicht gefallen, damit es Kunst nisse genießen also nicht den Schutz des Ur- sein darf. Auch Marina Abramovics Perfor- heberrechts. mances müssen niemanden gefallen, um Kunst sein zu dürfen. Ein paar Beispiele: Vielleicht haben einige von Ihnen mitverfolgt Kasimir Malewitschs „Schwarzes Quadrat“ wie ein eigens dafür geschaffener Algorith- bringt 1915 die Malerei sozusagen auf den mus ein Bild namens „The Next Rembrandt“ Nullpunkt. Auch wenn das Bild allem wider- produziert hat. Das Bild wurde immerhin für spricht, was man zum damaligen Zeitpunkt 432.500 Dollar bei Christie’s versteigert. unter Malerei verstand, und selbst laut Mal- Aber die Urheberschaft am Bild wäre nach ewitsch kein Bild, sondern „eher die Erfah- unserem Verständnis nicht geschützt. rung der reinen Gegenstandslosigkeit“ ist, Allerdings schon die Urheberschaft am Algo- stellt es natürlich ein Werk im Sinne des Ur- rithmus. heberrechts dar. Bei Marcel Duchamps „Fountain“ dagegen 3. Zur Urheberschaft kann man den Schutz des Urheberrechts an- zweifeln. Die kunsthistorische Bedeutung Wer ist Urheber eines Werkes? Nach dem Ge- dieses Gegenstands ist immens und völlig un- setz ist Urheber eines Werkes, wer es ge- strittig erklären es heutige Kunstsachver- schaffen hat. Das Gesetz folgt also dem so- ständige zum Kunstwerk. Aber dennoch han- genannten Schöpferprinzip. Das ist in den delt es sich tatsächlich nur um ein meisten Fällen klar. Daraus folgt, dass das Standardmodell eines weißen Urinals. nur natürliche Personen sein können, nicht etwa Gesellschaften wie etwa GmbHs oder Die „Brillo Boxen“, ursprünglich von James Aktiengesellschaften. Aber auch Minderjähri- Harvey entworfen, wurden von Andy Warhol ge und als vorübergehend oder längerfristig detailgetreu nachgebaut und in der Stable als unzurechnungsfähig geltende Personen. Gallery in New York ausgestellt. Das von Ein schönes Beispiel hierfür sind die Guggin- Harvey entworfene Design der Boxen ge- ger Art Brut Künstler wie etwa August Walla. nießt zweifelsohne Urheberrechtsschutz. Bei dem von Warhol geschaffenen Kunstwerk Ein anderes Thema, das in diesem Zusam- kann man trefflich darüber streiten. menhang immer wieder auftaucht ist die Frage der Miturheberschaft oder der Teilur- Die von inter alia Otto Muehl, Peter Weibel, heberschaft. Also was passiert, wenn mehre- Oswald Wiener und Valie Export gestaltete re Künstler gemeinsam ein Werk schaffen Aktion „Kunst und Revolution“ in der Univer- oder das Gesamtkunstwerk aus mehreren sität Wien, von den Boulevardmedien auch Schöpfungsakten besteht? 19
Kunst im Netz – Das Urheberrecht im digitalen Zeitalter Symposium »Netzwerke stärken!« Unser kontinentaleuropäischen Recht ist aus- gehend von der französischen Revolution von dem Gedanken des Künstlers als Genius ge- prägt - also auch hier finden wir wieder den Gedanken des ideellen Bandes zwischen Schöpfer und seinem Werk – und dieses ist eben nicht übertragbar. Faktisch kann aber mit „Buy Out“-Verträgen anderen der Rang des exklusiv und umfassend absolut berech- tigten Nutzers eingeräumt werden. Wie macht man das? Indem man das Werk- nutzungsrecht zur ausschließlichen Verwen- dung auf einen anderen überträgt und auch auf bestimmte Urheberpersönlichkeitsrechte Miturheberschaft bedeutet, dass das Ge- verzichtet. Dennoch gilt: Niemand kann in die samtwerk eine untrennbare Einheit bildet. Haut eines Autors schlüpfen. Beispiel: John Lennon und Paul McCartney komponieren gemeinsam einen Song. In die- Das Urheberrecht kann zwar nicht unter Le- sem Fall gelten beide Künstler als Urheber benden, sehr wohl aber auf den Todesfall des Gesamtwerks. Teilurheberschaft bedeu- übertragen werden. Das heißt Sie können in tet, dass die Werkteile selbständig nebenein- ihrem Testament einen Erben für die Urhe- ander bestehen können. berrechte an Ihren Werken vorsehen, der dann nach in ihrem Tod die Position als Ur- Beispiel: Richard Strauß vertont einen bereits heber eintritt. bestehenden Text von Hugo von Hofmanns- thal und das Ergebnis ist der Rosenkavalier. Ich möchte noch kurz etwas genauer auf die Im Fall der Teilurheberschaft gilt der jeweilige Werknutzungsrechte eingehen. Im allgemei- Künstler nur als Urheber seines (Teil-)Werkes. nen Sprachgebrauch werden diese üblicher- weise als Lizenz bezeichnet. Das Gesetz spricht hierzulande von Werknutzungsrech- 4. Übertragbarkeit und Nutzungen Dritter ten und Werknutzungsbewilligungen. Das Werknutzungsrecht meint das aus- Eine Frage, die oft gestellt wird, ist, ob das schließliche Recht zur Nutzung eines Werkes. Urheberrecht auf eine andere Person über- Werknutzungsbewilligungen sind dagegen tragen werden kann. Das Urheberrecht per nicht ausschließlich. In beiden Fällen aber se ist nach unserer Rechtsordnung, die ein kann der räumliche, zeitliche und sachliche ewiges Band des Künstlers zu seiner Schöp- Inhalt der Zulässigkeit der Werknutzung zwi- fung unterstellt, unter Lebenden nicht über- schen den Parteien weitgehend beliebig ver- tragbar. einbart werden. Anders im angloamerikanischen Recht. Dort liegt das Augenmerk stärker auf dem kom- merziellen Gedanken der leichten Übertrag- barkeit und Verwertung des Urheberrechts. 20
Kunst im Netz – Das Urheberrecht im digitalen Zeitalter Symposium »Netzwerke stärken!« 5. Hier gezeigte Bilder als Zitate und zum Ihre Skulpturen, Ihre Fotografien präsentiert, Zweck der Illustration um es später bei einer Upload-Plattform, die ja unbestritten – gerade in diesen Zeiten – einen Wie steht das jetzt mit den Bildern, die ich guten Vertriebsweg darstellen kann, hochzu- Ihnen vorher im Rahmen der Frage „was ist laden. Aber bevor Sie es hochladen, stellen ein Werk?“ gezeigt habe. Diese Beispiele Sie sich bitte folgende Frage: Darf ich das? habe ich mir ehrlich gesagt, gestern Abend aus dem Internet heruntergeladen, ohne dass Um diese Frage zu beantworten, müssen Sie ich mir vorher entsprechende Werknutzungs- zunächst klären, welchen Inhalt hat Ihr Video bewilligungen eingeholt habe. Darf ich diese denn überhaupt. Wenn wir jetzt auf die An- Bilder heute einfach zeigen? Oder begehe ich fangssequenz des Vortrags, die Red Hot Chili gerade selbst eine Urheberrechtsverletzung? Peppers und die darin dargestellten one minu- Nein, das tue ich nicht - Stichwort: Freie tes sculptures zurückkommen: Welchen In- Werknutzung. halt enthält dieses Video? Da wäre zunächst die Musik, das ist also die Das Gesetz definiert eine Reihe von Fällen, in Komposition, die Partitur, wenn man so will. denen die Nutzung ohne Zustimmung des Dann ist da der Text des Songs, weiters die Urhebers erlaubt ist. Das Gesetz zählt diese Tonspur, die wir als Aufnahme des Songs Fälle allerdings abschließend auf. Was wir an- hören, und das Video, also der Film zur audio- ders als in den USA nicht kennen, ist eine visuellen Aufbereitung des Songs, und generelle Zulässigkeit eines fair Use. Das ang- schließlich sehen wir in dem Video auch die loamerikanische Konzept des fair use beruht auf Erwin Wurm basierenden Skulpturen. auf case law und jeder Fall bedarf einer ge- Die nächste Frage, die Sie sich stellen müs- sonderten Abwägung. Lassen Sie sich also sen, ist: Ist das alles von Ihnen? hier bitte nicht von irgendwelchen Hinweisen, Also, sind wirklich sämtliche Bauteile dieses die im Zusammenhang mit Online-Plattfor- Video von Ihnen selbst geschaffen? Denken men im Netz kursieren, verwirren. Eine zent- Sie an Filmsequenzen, Musik, Bezüge auf rale Ausnahme für die Nutzung von der Ein- Kunstwerke etc etc. willigungspflicht des Urhebers ist das zulässige Zitat. Es erfordert im Wesentlichen, dass das Daran schließt sich die Frage an: Haben Sie Werk in diesem Kontext einer Belegfunktion den fremden Inhalt nur übernommen oder dienen muss. In diesem Vortrag haben die auch bearbeitet? Bildzitate beispielsweise der Auseinanderset- Falls, eine Bearbeitung vorliegt, müssen Sie zung mit dem Werkbegriff gedient und ich sich fragen, ob dadurch eventuell das Urhe- habe die Quelle der Bilder, die ich zu diesem berpersönlichkeitsrecht eines anderen Künst- Vortragszweck gezeigt habe, offengelegt und lers verletzt sein könnte? mich auf das für das Zitat Erforderliche be- schränkt. „Amazing Grace“ von Aretha Franklin für den Trailer eines Films mit pornographischem In- halt geht halt nicht. Falls Sie „nur“ Inhalte an- 6. Upload-Plattformen derer Künstler verwertet haben, müssen Sie sich fragen: Habe ich die Zustimmung ande- Jetzt kommen wir endlich zu unserem eigent- rer Künstler zur Nutzung ihrer Werke? lichen Thema, nämlich die Rolle des Urheber- Brauche ich diese? Sie sollten sich auch fra- rechts für Upload-Plattformen. Sie erstellen gen, ob Sie die Rechte, die Sie jetzt geltend ein Video, das Ihre Kunstwerke, Ihre Musik, machen wollen, nicht anderen eingeräumt 21
Kunst im Netz – Das Urheberrecht im digitalen Zeitalter Symposium »Netzwerke stärken!« haben. Einige von Ihnen werden vermutlich eines Inhalts auf einer Plattform unstreitig Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sein. eine Verwertung darstellt. Ihn zu verfolgen Prüfen Sie auch, ob Sie Ihre Rechte bereits ist mitunter schwierig. exklusiv einer Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung übertragen haben. Die interessantere und derzeit sehr umstritte- ne Frage aber ist, ob auch die Plattform haftet. Sie sehen also, dass das Hochladen von Inhal- Der Gesetzgeber hat 2003 mit dem § 18a ten auf Upload-Plattformen eine Reihe von UrhG das Verwertungsrecht der öffentlichen Fragen aufwirft, die selbst für Juristen oft- Zurverfügungstellung eingefügt. Der Gesetz- mals schwierig zu beantworten sind. änderung lag eine Richtlinie der Europäischen Union zugrunde, die eben genau die Nutzung Aber bevor Sie Inhalte auf einer Plattform up- von Werken im Internet regeln sollte. loaden können, müssen Sie noch einen ande- ren Schritt machen: Sie müssen den Nut- Nehmen jetzt aber die Plattformen selbst zungsbedingungen der Plattform zustimmen. eine öffentliche Zurverfügungsstellung vor? Die meisten von uns – mich eingeschlossen – Was meinen Sie? Und was denken Sie, sagen machen dies in der Regel ohne diese gelesen die Plattformen dazu? Richtig, die sagen na- zu haben. Als Urheber eines Werkes, das Sie türlich nein. Diese behaupten eben nur Host- im Netz veröffentlichen wollen, lohnt es sich Provider und nicht Con-tent Provider zu sein. aber, sich das buchstäblich Kleingedruckte Die Plattformen argumentieren also mit den etwas genauer anzusehen. Denn mit dem Inhalten nichts zu tun zu haben, sondern nur „Click“ auf den Ich-stimme-zu-Button geben die Plattformen zur Verfügung zu stellen. Sie folgende Erklärungen ab: Und jetzt frage ich Sie als Künstler und Krea- Erstens erklären Sie gegenüber der Platt- tive? Was meinen denn Sie dazu? Was ist form, dass Sie sämtliche Rechte, das Werk denn der springende Punkt bei der Sache? und den hochgeladenen Content insgesamt Wer profitiert denn am meisten? Die Plattfor- betreffend, innehaben und dementsprechend men scheffeln Milliardenbeträge, da sie natür- kein geistiges Eigentum Dritter verletzen. lich im großen Stil an den Werbeeinnahmen Zweitens erteilen Sie der Plattform eine partizipieren. Aber mit einer Haftung wollen Werknutzungsbewilligung für sämtliche In- sie nichts zu tun haben bzw entgehen den halte, die Sie eingestellt haben. Kreativen riesige Summen Lizenzgebühren, Fragen Sie sich: Habe ich alle diese Rechte da ihre Werke ohne Bezahlung im Netz ge- überhaupt, um solche Bewilligungen erteilen zeigt werden. Um diese Thematik wird folg- zu können? Und last but not least erteilen Sie lich seit vielen Jahren heftig gestritten, auch auch jedem anderen Nutzer der Plattform unter Juristen, wobei sich hier die Meinungen eine Bewilligung, Ihre Inhalte, sprich Ihre meistens danach richten, wen sie vertreten, Werke, nutzen zu können. die Upload-Plattformen oder die Kreativen. Was passiert, wenn auf einer der Plattformen Der Streit wurde jetzt durch eine neue Urhe- Urheberrechte verletzt werden? Wenn Sie berrechtsrichtlinie der EU entschieden, die in also beispielsweise ein Video hochladen, dass Österreich bis Juni 2021 in nationales Recht Inhalte eines anderen Künstlers enthält. Oder umgesetzt sein sollte. Abgesehen davon hat jemand anders ein Werk von Ihnen verwen- die Richtlinie natürlich schon jetzt eine gewis- det und Sie dazu keine Bewilligung erteilt ha- se Ausstrahlungswirkung, da allen Beteilig- ben. Wer haftet dann? Der oftmals anonyme ten jetzt klar ist, wo die Reise hingeht, näm- Uploader haftet jedenfalls, da das Einstellen lich in Richtung der Kreativen. Denn in der 22
Kunst im Netz – Das Urheberrecht im digitalen Zeitalter Symposium »Netzwerke stärken!« Richtlinie ist jetzt ganz klar festgelegt, dass Richtlinie ausgenommen sind und zudem für Upload-Dienstanbieter einen Akt der öffentli- Parodien, Zitate und User-Generated Content chen Zurverfügungstellung vornehmen und Ausnahmen vorgesehen sind. Eines ist aber die Haftungsfreistellung für Host Provider klar: Upload-Plattformen werden sich in der nur sehr eingeschränkt gilt. Zukunft viel stärker als bisher um Lizenzver- einbarungen mit den Rechteinhabern bemü- Erwartungsgemäß stieß die Richtlinie auch hen müssen, sonst sind sie selbst dran. auf viel Gegenwind. Die Netz Community sieht durch die Richtlinie die Freiheit des Ich persönlich aber denke, das war eine wich- world wide web in Gefahr. Vor allem deshalb, tige und längst erforderliche Entscheidung weil laut deren Darstellung die Plattformen zugunsten der Kreativen, die durch die Coro- die mit der Richtlinie verbundenen Auflagen na-Krise ohnehin in einer besonders schwieri- nur erfüllen können, wenn sie sogenannte gen Situation sind. Upload-Filter einsetzen. Anzumerken ist, dass der Begriff der Upload-Filter in der Ich bedanke mich herzlich für die Aufmerk- Richtlinie nicht einmal vorkommt und gerade samkeit. Start Ups von vielen Verpflichtungen der PAUSE 23
Mag.a Edith Ludwig Schindler Attorneys, Wien Edith Ludwig Fachliche Schwerpunkte Edith Ludwig berät Unternehmen, sowie Privatpersonen und Familiy Offices, insbesondere in steuerlichen Sonderfragen im Zusammenhang mit Stiftungen, Kapitaleinkünften und Immobilienvermögen, Mitarbeiterbeteiligungsmodellen und Umsatzsteuer. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Unterstützung bei Betriebsprüfungen und Steuerverfahren vor den Finanzgerichten. Kurzbiografie University of Illinois, USA, Business Administration (1991 – 1992) WU Wien, Betriebswirtschaftslehre (Mag. rer. soc. oec.) (1994) Steuerberaterin seit 1998 Schindler Attorneys seit 2018 Ludwig & Schmied-Blab Steuerberatungs OEG (2004 – 2006) KPMG Austria GmbH (1995 – 2004) Exinger GmbH (1994 – 1995) 24
Kunst in der Krise – Beihilfen und Förderungen für Künstler*innen Symposium »Netzwerke stärken!« Kunst in der Krise – Beihilfen und Förderungen für Künstler*innen Allgemeines zur Sozialversicherung von Künstler*innen Sozialversicherungspflicht angestellte Künstler*innen (Dienstnehmer*innen) • persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit zu einem Dienstgeber (Arbeitsort, Arbeitszeit, arbeitsbezogenes Verhalten, persönliche Arbeitspflicht) • geschuldet wird eine Dienstleistung • ASVG: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz selbständige Künstler*innen (Freischaffend) • „Neue Selbständige“ iSd § 2 Abs 1 Z 4 GSVG • geschuldet wird ein Werk • Pflichtversicherung umfasst Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung • GSVG: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz: PV und KV • Allgemeine Unfallversicherungsanstalt: UV • Selbständigenvorsorge • Arbeitslosenversicherungsschutz für Selbständige Künstler*innen (iSd KSVF) • Im Bereich der bildenden Kunst, der darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Filmkunst oder in einer der zeitgenössischen Ausformungen der Bereiche der Kunst • im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit • Werke der Kunst • Künstlerkommission Pflichtversicherung als „Neue Selbständige“ • Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit • nicht in einer anderen Pflichtversicherung erfasst • Übersteigen der Versicherungsgrenzen: EUR 5.527,92 pa (entspricht dem 12-fachen der Geringfügigkeitsgrenze von dz EUR 460,66) Höchstbemessungsgrundlage: EUR 29.942,90 pa • Anmeldung online • Überschreitungserklärung: nur für KV und UV • Servicezentren für Kunstschaffende in der SVS 25
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