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Zwischen Morgenleitheund Spiegelwald Mitteilungsblatt der Stadt Lau ter-Bernsbach Nr. 7/20 Ausgabe vom 30.07.2020 Sonnige Tage im Zuhause- Sommer 2020
Seite 2 Mitteilungsblatt der Stadt Lauter-Bernsbach Juli 2020 Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Stadt Lauter-Bernsbach Wahlbekanntmachung der Stadt Lauter-Bernsbach Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Stadtrat Dietmar Gunder- 1. Am 20.09.2020 findet die Wahl des Bürgermeisters statt. Die mann, wohnhaft Bockauer Straße 45 in Lauter-Bernsbach, sein Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Mandat als Mitglied des Stadtrates der Stadt Lauter-Bernsbach nie- Der Termin eines zweiten Wahlgangs für die Wahl des Bürger- dergelegt hat. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 fest- meisters ist der 11.10.2020. gestellt, dass ein wichtiger Grund nach § 18 Abs. 1 Sächsische Ge- meindeordnung zur Mandatsniederlegung vorliegt. 2. Die Gemeinde ist in folgende 7 Wahlbezirke eingeteilt: Nach dem vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Wahlergeb- nis zur Kommunalwahl am 26.05.2019 rückt Herr Thomas Englert, Wahl- Abgrenzung des Bezeichnung Wahlraum wohnhaft Im Gewerbegebiet 7 in Lauter-Bernsbach, als Nächst- bezirk Wahlbezirks des Wahlraums barriere- platzierter auf der Liste der CDU in den Stadtrat der Stadt Lauter- Nr. frei Bernsbach nach. Herr Thomas Englert hat die Wahl angenommen. Kinderhaus Mini & Maxi 1 Lauter 1 Ja Straße des Friedens 31 Lauter-Bernsbach, am 30.07.2020 Neues Rathaus, Lauter Stadt Lauter-Bernsbach 2 Lauter 2 Nein Hermann-Uhlig-Platz 1 Kulturhaus – 3 Lauter 3 Tagesgaststätte Nein Bürgermeister Hauptstraße 17a Kunzmann Pfarrhaus 4 Oberpfannenstiel Oberpfannenstiel Nein Auer Straße 77 Dank an Stadtrat Dietmar Gundermann Kegelbahn 5 Bernsbach 1 „Grüner Baum“ Ja Während der letzten Sitzung des Stadtrates mussten die Räte über ei- Lauterer Straße 37 nen Antrag des Stadtrates Dietmar Gundermann entscheiden, aus dem Rathaus Bernsbach Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach auszuscheiden. Herr Gundermann 6 Bernsbach 2 Nein Straße der Einheit 5 legte sein Mandat aus gesundheitlichen Gründen nieder. Schweren Her- Grundschule zens stimmten die Räte diesem Antrag zu. 7 Bernsbach 3 Ja Schulstraße 9 Herr Gundermann war seit insgesamt 17 Jahren und 8 Monaten im Eh- renamt eines Stadtrates tätig, hiervon 6 Jahre ununterbrochen. Die Vor- sitzenden der Fraktionen der CDU, DIE LINKE sowie der Freien Wähler In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der dankten im Namen ihrer Fraktionsmitglieder ebenso wie der Bürgermeis- Zeit bis zum 30.08.2020 übersandt worden sind, sind der Wahl- ter Herrn Dietmar Gundermann für seine langjährige, verantwortungsvolle bezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte und oft zeitaufwändige Tätigkeit in den zurückliegenden Jahren. Er füllte wählen kann. das Ehrenamt eines Stadtrates mit ganzer Kraft und viel Engagement zum Wenn der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist, befindet sich auf Wohle unserer Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger aus. Dies wurde in der Wahlbenachrichtigung unter dem Wahlraum das entsprechen- den Statements mit Lob, Dank und Anerkennung zum Ausdruck gebracht. de Symbol für Barrierefreiheit (Rollstuhlpiktogramm). Andernfalls Wir wünschen Herrn Gundermann für die künftigen Jahre alles Gute, vor findet sich an dieser Stelle das durchgestrichene Symbol. allem Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Der/Die Briefwahlvorstand/-stände tritt/treten zur Durchführung Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen der Zulassungsprüfung und anschließenden Ermittlung des Brief- Wahlvorschläge für die Wahl zum Bürgermeister wahlergebnisses um 15.00 Uhr im Rathaus Lauter (Rathaus- am 20.09.2020 in der Stadt Lauter-Bernsbach. straße 11), Beratungsraum 1. OG zusammen. Es wurde folgender Wahlvorschlag zugelassen: 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. 1. Freie Wählervereinigung Lauter-Bernsbach e.V. – FWV Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters sind von gelber Kunzmann, Thomas; Bürgermeister; geb. 1971 Farbe. Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und wohnhaft Industriestraße 25, 08315 Lauter-Bernsbach dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt. Da nur ein Wahlvorschlag zugelassen wurde, kann ohne Bindung an den Wahlvorschlag jede wählbare Person gewählt werden. 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Lauter-Bernsbach, 30.07.2020 Es wurde ein Wahlvorschlag zugelassen. Der Stimmzettel enthält gez. Schott Vors. Gemeindewahlausschuss den Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach
Juli 2020 Mitteilungsblatt der Stadt Lauter-Bernsbach Seite 3 § 20 Absatz 2 KomWO bekanntgemachte Anschrift des Bewerbers dermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahl- des zugelassenen Wahlvorschlags sowie eine freie Zeile. geschäfts möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich 5. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kenn- Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten zeichnet. Sofern nur ein oder kein Wahlvorschlag zugelassen (§ 17 Abs. 2 KomWG). worden ist, gibt der Wähler seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den im Stimmzettel aufgeführten Bewer- Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen ber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise oder nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidungen eine andere wählbare Person durch eindeutige Benennung auf der ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig (§ 17 Abs. 3 KomWG). freien Zeile als gewählt kennzeichnet. Lauter-Bernsbach, 30.07.2019 6. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in Ronny Schott dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerver- Vors. Gemeindewahlausschuss zeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrich- tigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Er- Wahl wegen eines etwaigen zweiten Wahlganges nicht abgege- teilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bür- ben. Beim zweiten Wahlgang soll sie abgegeben werden. Der germeisters am Sonntag, dem 20.09.2020 in der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlrau- Stadt Lauter-Bernsbach und den eventuell erfor- mes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine derlichen zweiten Wahlgang am Sonntag, dem Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Das Fotografieren und Filmen 11.10.2020 in der Wahlkabine ist verboten. 1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Lauter- 7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimm- Bernsbach wird in der Zeit vom 31.08.2020 bis 04.09.2020 wäh- abgabe in einem beliebigen Wahlraum des Wahlgebiets oder rend der allgemeinen Öffnungszeiten: durch Briefwahl wählen. Gilt der Wahlschein für mehrere gleich- im Rathaus Bernsbach, Straße der Einheit 5 zeitig durchzuführende Kommunalwahlen kann die persönliche Öffnungszeiten: Mo. 09 - 12 Uhr Stimmabgabe nur in einem Wahlbezirk des jeweils kleinsten Di. 09 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr Wahlgebiets erfolgen. oder im Rathaus Lauter, Rathausstraße 11 8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimm- Öffnungszeiten: Mi. 09 – 12 Uhr zettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amt- Do. 09 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr lichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit oder nach telefonischer Vereinbarung unter 03771 7031-26/ -27 dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag), im Einwohnermeldeamt im jeweiligen Rathaus für Wahlberechtig- dem Wahlschein mit der unterschriebenen Versicherung an Eides te zur Einsichtnahme bereitgehalten. statt so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerver- 18.00 Uhr eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den zeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Wahlen nicht berücksichtigt. zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Sofern ein Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeinde abgegeben werden. Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen über- 9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur prüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnis- oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, ses ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer ande- ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Aus- ren Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der kunftssperre gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes einge- Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl tragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme sind die Einsicht- einer anderen Person erlangt. nahme in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte und das Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis zulässig, Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits- soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch einzelner bestimmter Personen steht und der Wahlberechtigte ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 StGB). Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben 10. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Fest- kann. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden stellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Je- und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Seite 4 Mitteilungsblatt der Stadt Lauter-Bernsbach Juli 2020 Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig- nur von einem Bediensteten der Stadt bedient werden darf. ter. 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist rechtigter, oder einen Wahlschein hat. Für einen gegebenenfalls erforderlich wenn werdenden zweiten Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, benutzt; eine nochmalige Auslegung findet nicht statt. rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses bis zum 04.09.2020 zu beantragen (§ 4 Abs. 2 und 3 des Kommunal- 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig wahlgesetzes), oder unvollständig hält, kann innerhalb der unter Punkt 1 ge- b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der nannten Öffnungszeiten, spätestens am 04.09.2020 bis 12.00 Uhr Frist zur Einsichtnahme am 04.09.2020 entstanden ist oder bei der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Einwohnermeldeamt, c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt wor- Zi. 01, Rathausstraße 11, 08315 Lauter-Bernsbach einen Antrag den ist. auf Berichtigung stellen. Für diejenigen Wahlberechtigten, die für die erste Wahl einen Der Antrag ist schriftlich an die Stadtverwaltung Lauter-Berns- Wahlschein erhalten haben, werden von Amts wegen für den bach, Rathausstraße 11, 08315 Lauter-Bernsbach oder durch zweiten Wahlgang wiederum Wahlscheine ausgestellt. Erklärung zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erfor- Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage- derlichen Beweismittel beizufügen. nen Wahlberechtigten bis zum 18.09.2020 um 16:00 Uhr, und für einen etwaigen zweiten Wahlgang bis zum 09.10.2020 um 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, 16:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Einwoh- erhalten bis spätestens zum 30.08.2020 eine Wahlbenachrichti- nermeldeamt, Zi. 01, Rathausstraße 11, 08315 Lauter-Bernsbach gung. mündlich aber nicht fernmündlich (telefonisch), sowie schrift- Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden lich an Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Einwohnermeldeamt, zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grund- Rathausstraße 11, 08315 Lauter-Bernsbach oder elektronisch sätzlich nicht versandt. Die Benachrichtigungen enthalten auf der in dokumentierbarer Form beantragt werden. Die Schriftform Rückseite einen Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder Wahlscheins. durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grund- im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. sätzlich nicht versandt. Die Benachrichtigungen enthalten auf der Rückseite einen Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlscheins. Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkei- ten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag In der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk und der Wahl- des etwaigen zweiten Wahlgangs, bis 15.00 Uhr, bei der Gemein- raum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. de/Stadt unter vorstehender Anschrift gestellt werden. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpik- togramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugäng- Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantrag- lichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten te Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor bei der Gemeindebehörde Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, dem Wahltag bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, Rathausstraße 11, Zi. 03, 08315 Lauter-Bernsbach zur Einsicht- 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. nahme aus. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis ein- können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 angegebenen Gründen getragen werden und bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahl- beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer keine tag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 15:00 Uhr, stellen. Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses Wer den Antrag für einen anderen stellt, außer er ist als Hilfs- stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht aus- person für einen Wahlberechtigten mit Behinderungen tätig, muss geübt werden kann. durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderungen können 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - (je) einen amtlichen Stimmzettel,
Juli 2020 Mitteilungsblatt der Stadt Lauter-Bernsbach Seite 5 - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl, lerverzeichnisses und für die Erteilung eines Wahlscheins ver- - einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige arbeiteten personenbezogenen Daten: Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung der Ausgabestelle 8.1 des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk a) Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt angegeben sind und oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des - ein Merkblatt für die Briefwahl. Wählerverzeichnisses eingelegt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Einspruchs auf Briefwahlunterlagen ab, ist ihm Gelegenheit zu geben, dass er die der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Briefwahl an Ort und Stelle ausüben kann. Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 4 des Europawahlge- setzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes und den §§ 14 Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für bis 17b, §§ 20 bis 22 der Europawahlordnung sowie i. V. m. einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur § 4 des Kommunalwahlgesetzes und § 9 der Kommunalwahl- Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schrift- ordnung. lichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte b) Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt, so Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang angege- sie der Stadt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu benen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der auszuweisen. Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 4 des Europa-wahlge- setzes, § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und den §§ 24 Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit bis 29 der Europawahlordnung sowie i. V. m. § 5 Absatz 1 des den Stimmzetteln im Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein Kommunalwahlgesetzes und den §§ 12 und 13 der Kommunal- so rechtzeitig an die angegebene Stelle gesandt werden, dass die wahlordnung. Unterlagen dort spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen c) Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines Wahl- zweiten Wahlgangs bis 18:00 Uhr eingehen. scheins und/oder für die Abholung des Wahl-scheins mit Brief- Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht be- wahlunterlagen ausgestellt, so erfolgt die Verarbeitung der von rücksichtigt. Ihnen und dem Bevollmächtigten in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen Daten zur Prüfung der Be- Der Wahlbrief wird im Bereich durch die Deutsche Post ohne vollmächtigung und der Berechtigung des Bevollmächtigten besondere Versendungsform innerhalb der Bundesrepublik für die Beantragung eines Wahlscheins bzw. den Empfang des Deutschland unentgeltlich für den Wähler befördert. Er kann auch Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auf der Grundlage bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. von Artikel 6 Absatz 1 Buch-stabe c und e der Datenschutz- Grundverordnung i. V. m. mit § 4 des Europawahlgesetzes, § 17 7. Wer durch Briefwahl wählt Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und § 26 Absatz 3 § 27 Ab- - kennzeichnet persönlich den jeweiligen Stimmzettel, satz 5 der Europawahlordnung sowie i. V. m. § 5 Absatz 1 des - legt ihn in den amtlichen gelben Stimmzettelumschlag und ver- Kommunalwahlgesetzes und den § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4 schließt diesen, und 6 der Kommunalwahl-ordnung. - unterzeichnet die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl d) Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, unter Angabe des Datums der Unterzeichnung, § 27 Absatz 6 der Europawahlordnung, § 14 Absatz 8 der Kom- - steckt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den munalwahlordnung, ein Verzeichnis über für ungültig erklärte Wahlschein in den orangefarbigen amtlichen Wahlbriefum- Wahlscheine, § 27 Absatz 8 der Europawahlordnung, § 14 schlag und Absatz 11 der Kommunalwahlordnung, sowie ein Verzeichnis - sendet den Wahlbrief an die aufgedruckte Adresse. über die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahl- scheine, § 14 Absatz 4 Satz 5 der Kommunalwahlordnung. Bedient sich der Wähler einer Hilfsperson, so hat diese durch 8.2 Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten be- Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zu reitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintragung bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Wil- in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das Wähler- len des Wählers gekennzeichnet hat. Die Hilfsperson muss das verzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins 16. Lebensjahr vollendet haben. sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten ist ohne die Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Angaben nicht möglich. Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu 8.3 Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen perso- entnehmen. nenbezogenen Daten ist die Gemeinde. Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind: Herr Sascha Goll 8. Informationen zum Datenschutz Stadtverwaltung Aue - Bad Schlema J.-Curie-Straße 13 08301 Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutzrechtliche Bad Schlema, Telefon: 03772 / 38 04 – 20; E-Mail: Daten- Information der Betroffenen im Sinne von Artikel 13 der Daten- schutz@kurort-schlema.de schutz-Grundverordnung über die für die Berichtigung des Wäh- 8.4 Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung
Seite 6 Mitteilungsblatt der Stadt Lauter-Bernsbach Juli 2020 ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des Einspruchs Haushaltssatzung 2020 gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Versagung des Wahlscheins ist Empfänger der personenbezogenen Daten für Mit Schreiben vom 18. Juni 2020, Az: 092.12/1-20-030.kr-35 hat das die Kommunalwahlen das Landratsamt Erzgebirgskreis, Kom- Landratsamt Erzgebirgskreis die vorgelegte Haushaltssatzung für das munalaufsicht, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg- Jahr 2020 nicht beanstandet. Buchholz als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Im Verfahren Die Haushaltssatzung wird hiermit gemäß § 76 Abs. 3 Sächsische der Wahlprüfung/Wahlanfechtung können auch die zuständi- Gemeindeordnung öffentlich bekannt gemacht. gen Rechtsaufsichtsbehörden, die Verwaltungsgerichte sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof, im Fall von Wahlstraf- Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegen vom Montag, den taten auch die Strafverfolgungsbehörden und andere Gerichte 10. August 2020 bis Freitag, den 14. August 2020 zu folgenden Empfänger der personenbezogenen Daten sein. Zeiten aus: 8.5 Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnis- se der ungültigen Wahlscheine sowie Verzeichnisse über die Montag 9.00 – 12.00 Uhr Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu vernich- Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr ten, soweit nicht gemäß § 83 Absatz 2 der Europawahlordnung, Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr § 62 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung Freitag 9.00 – 12.00 Uhr - der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas Anderes anordnet, in der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Verwaltungsgebäude II, - die Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahl Straße der Einheit 5, 08315 Lauter-Bernsbach, zur Einsichtnahme noch angefochten ist oder öffentlich aus. - sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können. Lauter-Bernsbach, 25.06.2020 8.6 Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen gez. Kunzmann folgende Rechte zu: Bürgermeister - Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung) - Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen per- Haushaltssatzung der Stadt Lauter-Bernsbach für sonenbezogenen Daten (Artikel 16 Daten-schutz-Grundver- das Haushaltsjahr 2020 ordnung) - Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen Datenschutz-Grundverordnung) (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezoge- Stadt Lauter-Bernsbach in seiner Sitzung am 19.03.2020 folgende ner Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung) Haushaltssatzung erlassen: Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vor- schriften, insbesondere durch die Vorschriften über das Recht §1 auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den Erhalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfül- einer Kopie, § 4 des Europa-wahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des lung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträ- Bundeswahlgesetzes i. V. m. § 20 der Europawahlordnung; § 4 ge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlun- Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 2 und gen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: 3 der Kommunalwahlordnung, durch die Vorschriften über den Einspruch und die Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis, § im Ergebnishaushalt mit dem 4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlge- setzes i. V. m. §§ 21 und 22 der Europawahlordnung; § 4 Abs. Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 13.215.140,00 € 3 und 4 der Kommunalwahlordnung i. V .m. § 9 Absatz 1 der Gesamtbetrag der ordentlichen Kommunalwahlwahlordnung und die Löschungsfristen (siehe Aufwendungen auf 13.676.213,00 € Punkt 8.5). 8.7 Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie (ordentliches Ergebnis) auf - 461.073,00 € Ihre Beschwerde an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten (Postanschrift: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 € 12 00 16, 01001 Dresden; E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de) Gesamtbetrag der außerordentlichen richten. Aufwendungen auf 0,00 € Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Lauter-Bernsbach, 30.07.2020 Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0,00 € Ronny Schott Leiter Hauptamt Gesamtergebnis auf - 461.073,00 €
Juli 2020 Mitteilungsblatt der Stadt Lauter-Bernsbach Seite 7 Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen §3 des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 € Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen §4 des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 € Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis wird auf 1.000.000,00 € mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO 461.073,00 € festgesetzt. Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis §5 mit dem Basiskapital gemäß Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO 0,00 € für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe veranschlagtes Gesamtergebnis auf 0,00 € (Grundsteuer A) auf 310 Prozent für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 Prozent im Finanzhaushalt mit dem Gewerbesteuer auf 395 Prozent Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Lauter-Bernsbach, den 19.06.2020 Verwaltungstätigkeit auf 12.748.295,00 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 11.974.465,00 € Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Bürgermeister Verwaltungstätigkeit als Saldo Thomas Kunzmann der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 773.830,00 € Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Aus dem Stadtrat Investitionstätigkeit auf 2.389.100,00 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.504.500,00 € Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen Im öffentlichen Teil der 10. Sitzung des Stadtrates der Stadt Lauter- aus Investitionstätigkeit auf -1.115.400,00 € Bernsbach am 18.06.2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Finanzierungsmittelüberschuss oder -Fehlbetrag als Saldo Beschluss SR-2020/044 aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, den Entwurf des laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für die Stadt Lauter-Berns- Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus bach vom März 2020 zu bestätigen. Die Behörden und sonstigen Trä- Investitionstätigkeit auf - 341.570,00 € ger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und es ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslage des Entwurfes vorzuneh- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus men. Finanzierungstätigkeit auf 0,00 € Ja/Nein/Enthaltungen: 18/0/4 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 771.850,00 € Beschluss SR-2020/045 Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, die Betriebskos- Finanzierungstätigkeit auf - 771.850,00 € tenabrechnung für die Kindertagesbetreuung der Stadt Lauter-Berns- bach für das Jahr 2019 gem. § 14 Abs. 2 SächsKitaG zu bestätigen. Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Die Elternbeiträge werden folgendermaßen angepasst: Haushaltsjahr auf -1.113.420,00 € Elternbeiträge für eine 9 Std. / 6 Std. (Hort) Betreuung: Krippenbetreuung: 190,00 EUR entspricht 15,25 % der festgesetzt. Betriebskosten Kindergartenbetreuung: 105,00 EUR entspricht 20,22 % der §2 Betriebskosten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wer- Hortbetreuung: 58,00 EUR entspricht 20,68 % der den nicht veranschlagt. Betriebskosten Die Festsetzung der Elternbeiträge gilt ab dem Monat nach der Ge- nehmigung durch das Landratsamt Erzgebirgskreis. Die neuen Eltern-
Seite 8 Mitteilungsblatt der Stadt Lauter-Bernsbach Juli 2020 beiträge könnten somit zum 01.08.2020 gültig werden. Beschluss TA-2020/018 Ja/Nein/Enthaltungen/befangen: 11/6/4/1 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach empfiehlt dem Stadtrat die Widmung der zwei Abschnitte Felsstraße zwischen dem Beschluss SR-2020/046 NK 5304104 (bisheriges Ende der gewidmeten Straße) und dem NK Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach stellt fest, dass die Begrün- 5404177 (Berg) mit einer Gesamtlänge von 312 m. Der Abschnitt ist dung des Stadtrates Dietmar Gundermann, wohnhaft Bockauer Straße unterteilt in 96 m Ortsstraße und 216 m öffentlicher Feld- und Wald- 45 in Lauter-Bernsbach, für die Niederlegung seines Mandates als weg. Das entsprechende Verfahren ist von der Verwaltung durchzu- Stadtrat einen wichtigen Grund nach § 18 Abs. 1 Sächsischer Ge- führen. meindeordnung darstellt. Ja/Nein/Enthaltungen: 11/0/0 Ja/Nein/Enthaltungen: 22/0/0 Im öffentlichen Teil der 8. Sitzung des Verwaltungsausschusses Im öffentlichen Teil der 8. Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lauter-Bernsbach am 01.07.2020 wurde folgender Be- der Stadt Lauter-Bernsbach am 30.06.2020 wurden folgende Be- schluss gefasst: schlüsse gefasst: Beschluss VA-2020/025 Beschluss TA-2020/015 Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, dem Verbleib zweier Kinder bis einschließlich Februar 2021 bzw. März zum Antrag auf Baugenehmigung „Errichtung eines Gerätehauses aus 2021 in der Kindertagespflege Sandy Kraus zuzustimmen. Metall (Schuppen) 3 m x 6 m“ auf dem Flurstück 424 der Gemarkung Ja/Nein/Enthaltungen: 9/0/0 Bernsbach das gemeindliche Einvernehmen, bei entsprechendem Nachweis der gesicherten Erschließung, zu erteilen. Im nichtöffentlichen wurden folgende Beschlüsse gefasst: Ja/Nein/Enthaltungen: 11/0/0 Mit Beschluss VA-2020/026 entschied der Verwaltungsausschuss Beschluss TA-2020/016 über eine Personalangelegenheit und mit Beschluss VA-2020/028 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, über die diesjährigen Ehrungen mit dem Bürgerpreis der Stadt Lauter- zum Antrag auf Baugenehmigung „Erneuerung Dach, Ausbau Dach- Bernsbach. geschoss und Errichtung einer Dachgaube“ auf dem Flurstück 63/1 (Bockauer Straße 30) der Gemarkung Lauter das gemeindliche Ein- Beschluss VA-2020/027 vernehmen zu erteilen. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, Ja/Nein/Enthaltungen: 11/0/0 dem Stadtrat zu empfehlen, die Betriebskostenabrechnung 2019 für den Jugendtreff im OT Lauter in der vorgelegten Form zu bestätigen Im nichtöffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse gefasst: sowie die Auszahlung des Guthabens zu fordern. Ja/Nein/Enthaltungen: 9/0/0 Beschluss TA-2020/017 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach empfiehlt Hinweis: dem Stadtrat die Widmung des 2. Abschnittes Am Birkenhain zwi- Sachverhalte, Begründungen sowie Anlagen zu den jeweiligen öffent- schen dem NK 5405114 (Grundstücksgrenze Straßengrundstück lichen Beschlüssen können in der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, - 405/11) und dem NK 5405129 (Grundstücksgrenze Freibad Berns- VG I – Rathausstraße 11, Zi. 09, eingesehen werden. bach - 399/4) mit einer Länge von 23 m. Ja/Nein/Enthaltungen: 11/0/0 Informationen aus dem Rathaus Hinweis zur Bürgermeisterwahl In diesem Jahr ist nahezu alles durch das Corana-Virus oder seine Wir bitten Sie aber um etwas mehr Geduld als sonst beim Urnen- Folgen geprägt. Das gilt auch für die Bürgermeisterwahl in Lauter- gang üblich. Durch die notwendigen Abstände kann es leicht zu Bernsbach, die eigentlich schon im Juni geplant war. Neuer Termin Wartezeiten kommen. ist nun der 20. September. Aber auch so wird es beim Gang ins Noch bequemer und unsere ausdrückliche Empfehlung ist es, dies- Wahllokal einige Dinge geben, die anders sind, als zu „normalen“ mal die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. Dafür müssen Sie le- Wahlen. Desinfektionsspender am Eingang, Abstandsregelungen in diglich den Antrag, den Sie zusammen mit der Wahlbenachrichti- den Warteschlangen oder Wahlvorstände mit Mund-Nasen-Bede- gung erhalten, ausfüllen und in der Stadtverwaltung abgeben. Sie ckung sollten Sie aber nicht davon abhalten, ihr Wahlrecht in An- bekommen dann die Unterlagen bequem per Post nachhause. spruch zu nehmen. Natürlich sind auch Wahlhelfer wieder herzlich willkommen. Die Ehren-
Juli 2020 Mitteilungsblatt der Stadt Lauter-Bernsbach Seite 9 amtlichen Wahlvorstände der zurückliegenden Urnengänge wurden be- Elternbeiträge – reits angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Jeder neue Wahl- leichte Erhöhung im Krippenbereich helfer kann sich bei Interesse unter Tel. 03771 7031-18 oder per mail unter r.schott@lauter-bernsbach.de in der Stadtverwaltung melden. Die Städte und Gemeinden sind angehalten, jeweils für das vorange- gangene Jahr für alle Kindereinrichtungen im Ort, also für Krippe, Kita und Hort, eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen und daraus den Örtliche Straßenverkehrsbehörde nun in Kostenanteil abzuleiten, den jeweils die Eltern zu tragen haben. Dar- Schwarzenberg aus ergeben sich die sogenannten Elternbeiträge. Diese Abrechnung für das Jahr 2019 wurde kürzlich für unsere Einrichtungen - die Kita Ab dem 1. August arbeiten die Stadt Lauter-Bernsbach und die Große „Mini & Maxi“, die Kita „Kinderparadies“ und den Hort an der Grund- Kreisstadt Schwarzenberg im Bereich des Straßenverkehrsrechtes en- schule - erarbeitet. Im Ergebnis sind Ausgaben von fast 3,1 Mio. Euro ger zusammen. Das bedeutet konkret, dass die Stadt Schwarzenberg ablesbar, die für die Erziehung unserer Kleinsten aufgewendet werden. auf Grundlage einer Zweckvereinbarung die Aufgabe als örtliche Ver- Rein rechnerisch kostet somit kehrsbehörde erfüllt. ein Krippenplatz 1.013,49 € / Monat Die Örtliche Verkehrsbehörde hat im Wesentlichen zwei Aufgaben: die ein Kindergartenplatz 422,29 € / Monat vorübergehende Anordnung von Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtun- und ein Hortplatz 228,04 € / Monat gen und Umleitungen im Zusammenhang mit Straßenbaustellen und die dauerhafte Anordnung von Verkehrszeichen aller Art an Straßen. Das Sächsische Kita-Gesetz schreibt den Kommunen nun vor, wel- Wir bitten insbesondere die Baubetriebe, die regelmäßig Anordnungen cher Anteil dieser Betriebskosten als Elternanteil für die Betreuung in der Stadtverwaltung beantragen um Beachtung, dass die Anträge umgelegt werden muss. Diese Spanne liegt für Krippenplätze bei ab August in der Stadtverwaltung Schwarzenberg zu stellen sind. 15 % - 23 % der Kosten, bei Kindergartenplätzen bei 15 % - 30 % und Bitte richten Sie Ihre Anträge auf eine Verkehrsrechtliche Anordnung bei Hortplätzen bis zu 30 % (hier gibt es keine Untergrenze). und die ggf. zugehörige Sondernutzungserlaubnis zukünftig an: Stadtverwaltung Schwarzenberg Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach hatte nun in seiner Sitzung am SG Ordnung, Sicherheit, Straßenverkehr 18. Juni die Entscheidung zu treffen, wie die Elternbeiträge ab August Straße der Einheit 20 2020 festzusetzen sind. Während für den Kindergarten- und Hortbe- 08340 Schwarzenberg reich der bisher gültige Elternbeitrag von 105,00 € bzw. 58,00 € wei- Tel. 03774 / 266 305; Fax 03774 / 266 333 terhin in der entsprechenden Spanne lag, galt es bei den Krippenbei- oder per E-Mail unter: ordnungsamt@schwarzenberg.de trägen zu handeln. Hier entsprach der bisherige Beitrag von 185,00 €/ Monat (bei voller Inanspruchnahme = 9 Stunden) nur noch bei 14,8 % Selbstverständlich werden alle in Lauter-Bernsbach eingehenden An- statt der vorgeschriebenen mindestens 15 % der Betriebskosten. träge entsprechend weitergeleitet. Im Rahmen des Beschlusses musste festgelegt werden, wie deutlich die Anhebung der Krippenbeiträge erfolgen sollte. Im Ergebnis einer Entsorgungskalender für den Monat August 2020 langen aber sachlichen Diskussion einigte man sich schließlich dar- auf, die Erhöhung auf das absolut notwendige zu beschränken. Ent- OT Bernsbach und Oberpfannenstiel sprechend wurden 190,00 €/Monat, also lediglich 5,00 € mehr als Bioabfall: wöchentlich Montag zuvor, als Elternbeitrag festgesetzt. Gelbe Tonne: am Dienstag, dem 04. und 18. Restabfälle: am Donnerstag, dem 13. und 27. Die Stadträte haben sich dabei von dem Gedanken leiten lassen, dass Papiertonne: am Dienstag, dem 11. in Zeiten der wirtschaftlichen Unsicherheit und angesichts der noch nicht vollständig absehbaren Corona-Folgen die zusätzlichen Belas- Gelbe Tonne im OT Oberpfannenstiel tungen für die Eltern so gering wie möglich ausfallen sollen. Auch am Montag, dem 03., 17. und 31. wenn mit dieser kleinen Erhöhung knapp über den Mindestbeitrag jetzt schon klar ist, dass wohl 2021 erneut eine Anpassung erfolgen OT Lauter muss. In der Vergangenheit waren die Veränderungen der Elternbei- Bioabfall: wöchentlich Montag träge eher darauf angelegt, nachhaltig für einen längeren Zeitraum zu Gelbe Tonne: am Montag, dem 03., 17. und 31. wirken. Restabfälle: am Freitag, dem 14. und 28. Papiertonne: am Mittwoch, dem 12. Entsprechend gelten ab 01.08.2020 folgende Elternbeiträge in den Einrichtungen sowie bei den Kindertagespflegestellen: Krippenbetreuung: 190,00 € (bei 9 Stunden Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt - Samstag Inanspruchnahme) Kindergartenbetreuung: 105,00 € (=unverändert, Ab Juli ist wieder monatlich wechselnd am ersten Samstag im bei 9 Stunden Inanspruchnahme) Monat das Einwohnermeldeamt in einem Ortsteil geöffnet. Im Au- Hortbetreuung: 58,00 € (=unverändert, gust (01.08.) ist das Einwohnermeldeamt im OT Bernsbach von bei 6 Stunden Inanspruchnahme) 9.00 bis 11.00 Uhr geöffnet. Wir bitten alle Eltern um Verständnis und Beachtung!
Seite 10 Mitteilungsblatt der Stadt Lauter-Bernsbach Juli 2020 Lauter-Bernsbach hat ein neues Vugelbeermännl Ulrich Meyer ist das neue Lauterer Vugelbeermännl. Der Bernsbacher tritt in die Fußstapfen von Siegfried Bergk, der das Ehrenamt voriges Jahr aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben hatte. Ulrich Meyer kommt aus der Tourismusbranche, war lange Wirt auf dem Scheiben- berg. Inzwischen ist er im Ruhestand und möchte die neuen Aufgaben noch ein bisschen erweitern. Das Vugelbeermännl soll nicht nur Be- gleiter der Vugelbeerkönigin sein und bei Festen in der Stadt auftre- ten, sondern auch für touristische Zwecke zur Verfügung stehen, wie z. B. für thematische Wanderungen und Stadtführungen. Herzliche Glückwünsche OT Bernsbach und Oberpfannenstiel OT Lauter 03.08. Renate Rösner 80 Jahre 01.08. Christa Unglaub 91 Jahre 04.08. Eleonore Weidauer 75 Jahre 02.08. Helga Leicht 80 Jahre 09.08. Renate Baumann 80 Jahre 02.08. Rose Weißflog 90 Jahre 09.08. Joachim Klöden 80 Jahre 04.08. Elfriede Georgi 95 Jahre 09.08. Jeanette Ott 75 Jahre 06.08. Anne-Katrein Bretschneider 75 Jahre 10.08. Renate Höfer 75 Jahre 08.08. Peter Buchheister 75 Jahre 12.08. Gisela Rothe 80 Jahre 09.08. Roland Georgi 75 Jahre 14.08. Christl Dorschner 80 Jahre 11.08. Bernd Bretschneider 80 Jahre 16.08. Sigrid Brandenburg 80 Jahre 13.08. Lothar Engelhardt 75 Jahre 21.08. Heinz Opitz 75 Jahre 19.08. Klaus Bleyl 80 Jahre 27.08. Harry Salewsky 85 Jahre 19.08. Günter Mehnert 75 Jahre 21.08. Maria Hermann 98 Jahre Ehejubiläum 24.08. Lothar Hübner 85 Jahre 24.08. Manfred Neubert 75 Jahre 06.08. Dr. Rainer und Ulla-Katrin Kilian 50 Jahre 26.08. Renate Altmann 90 Jahre 06.08. Johannes und Sieglinde Riedel 60 Jahre 29.08. Ursula Blechschmidt 85 Jahre 08.08. Klaus und Helga Päßler 50 Jahre Ehejubiläum 22.08. Ullrich und Christine Englert 50 Jahre 22.08. Bertram und Dorothea Mauersberger 50 Jahre 27.08. Karl und Christine Förster 60 Jahre Tourismus-Zweckverband Spiegelwald Öffentliche Beanntmachung wald beschließt die vorliegende Haushaltssatzung und den Haus- haltsplan des Tourismus-Zweckverbandes Spiegelwald für das Haus- Beschlüsse der 4. öffentlichen Sitzung der Verbandsversamm- haltsjahr 2020. lung des Tourismus-Zweckverbandes Spiegelwald vom 16. Juni 2020 Beschluss Nr.: VV-2019-2024/7/4 Die Verbandsversammlung des Tourismus-Zweckverbandes Spiegel- Beschluss Nr.: VV-2019-2024/6/4 wald beschließt, die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages Die Verbandsversammlung des Tourismus-Zweckverbandes Spiegel- zur Erledigung der Aufgaben der Allgemeinen Verwaltung des Touris-
Juli 2020 Mitteilungsblatt der Stadt Lauter-Bernsbach Seite 11 mus-Zweckverbandes Spiegelwald durch die Stadt Grünhain-Beier- Wichtige Eckpunkte der weiteren Kooperation, wie z. B. die mögliche feld rückwirkend zum 31.12.2019 zu bestätigen. Organisationsstruktur und die Gestaltung von Marketingaktivitäten im Tourismus, sind ebenfalls beschrieben. Der Entwurf wurde innerhalb Beschluss Nr.: VV-2019-2024/8/4 der Arbeitsgruppe noch einmal diskutiert und punktuell ergänzt bzw. Die Verbandsversammlung des Tourismus-Zweckverbandes Spiegel- geändert. Die Änderungen werden nun noch einmal durch BTE in die wald beschließt, die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages Tourismuskonzeption eingearbeitet und das Konzept in Kürze fertig- zur Erledigung der Finanzgeschäfte des Tourismus-Zweckverbandes gestellt. Spiegelwald durch die Stadt Lauter-Bernsbach rückwirkend zum 31.12.2019 zu bestätigen. Voraussichtlich im September sollen die Details des neuen Touris- muskonzeptes in den Stadträten der Kommunen vorgestellt und das Beschluss Nr.: VV-2019-2024/9/4 Konzept verabschiedet werden. Die Fertigstellung des Strategiepa- Die Verbandsversammlung des Tourismus-Zweckverbandes Spie- piers war ursprünglich für die erste Jahreshälfte 2020 geplant, ver- gelwald beschließt die Zweckvereinbarung zur Erledigung von Ver- zögerte sich jedoch durch die Corona bedingten Einschränkungen. waltungs- und Finanzaufgaben des Tourismus-Zweckverbandes Zahlreiche Partner, wie z. B. Gastgeber, Gastronomen, Anbieter von durch die Stadt Grünhain-Beierfeld und dessen Finanzierung, Stand: Freizeiteinrichtungen, Einzelhändler, Vereinsvertreter und auch Stadt- 25.04.2020 räte wurden in der Erarbeitung der Konzeption beteiligt. Beschluss Nr.: VV-2019-2024/10/4 Ergänzende Information: Die Verbandsversammlung des Tourismus-Zweckverbandes Spie- gelwald beschließt, den Auftrag für die Leistung „Erwerb, Lie- Im Januar des letzten Jahres verständigten sich die drei Kommunen ferung, Aufbau, Installation und Inbetriebnahme von 3 Stck. Grünhain-Beierfeld, Lauter-Bernsbach und Schwarzenberg auf die Outdoor-Infoterminals“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fir- Erstellung eines gemeinsamen Tourismuskonzeptes. In mehreren ma tis-touristik Systeme GmbH, Rheinstraße 28, 56424 Mo- Arbeitsberatungen, Expertengesprächen und Workshops wurden mit gendorf zum Angebotspreis von 35.696,43 € zu vergeben. Partnern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gemeinsame Ziel- Zusätzlich sind pro Terminal ca. 3.500 € für die Infrastrukturanbin- stellungen und Strategien für die künftige touristische Kooperation dung erforderlich. der drei Kommunen formuliert. Grünhain-Beierfeld, 18.06.2020 Die fachliche Begleitung der Konzepterstellung erfolgt durch das Be- ratungsunternehmen BTE Tourismus-und Regionalberatung aus Ber- lin. Das Tourismuskonzept wird innerhalb eines Projektes aus dem Fördermittelprogramm „Verbesserung der regionalen Wirtschaft“ (GRW-lnfra) mit Fördergeldern des Freistaates Sachsen unterstützt. Träger des Projektes ist stellvertretend für alle drei Kommunen der Tourismus-Zweckverband Spiegelwald. Gemeinsames Tourismuskonzept kurz vor der Auf dem Spiegelwald spielt die Musik Fertigstellung Im vergangenen Jahr erlebte der Musiksommer auf dem Spiegelwald Am 16.06.2020 traf sich nach der durch Corona bedingten Pause seine Premiere. Viele Gäste aus Nah und Fern nahmen die Einladung erneut die Projektarbeitsgruppe zum Tourismuskonzept für die drei zum sommerlichen Open-Air Konzert begeistert an. Kommunen Grünhain-Beierfeld, Lauter-Bernsbach und Schwarzen- Musikalisch war für jeden etwas dabei. Bei original tschechischer Blas- berg im Beratungsraum am König-Albert-Turm, um zu dem nun vor- musik, Jagdhornmelodien oder swingenden Dixieklängen erlebten Be- liegenden Entwurf des Strategiepapiers zu beraten. sucher einen unterhaltsamen Nachmittag in traumhafter Umgebung. Die Arbeitsgruppe, die sich aus den drei Bürgermeistern der Kommu- Auch für den Konzertsommer 2020 hatte der Tourismus-Zweckver- nen und weiteren Vertretern der kommunalen Verwaltungen zusam- band Spiegelwald viel geplant. Neben einem klangvollen Programm mensetzt, prüfte dabei, inwieweit im Entwurf die inhaltlichen Zielstel- verfügt der Konzertplatz am Fuße des König-Albert-Turms über eine lungen des Konzepts erfüllt sind und welche Handlungsempfehlungen neue überdachte Bühne. Nach der coronabedingten Zwangspause und Maßnahmen sich daraus für die künftige touristische Entwicklung spielt ab Juli auf dem Spiegelwald wieder die Musik. Bis Ende August der drei Nachbarkommunen ergeben. Herr Dr. Alexander Schuler vom wird es vier Open-Air-Konzerte geben; der Eintritt ist frei. Für das leib- mit der Erstellung des Konzeptes beauftragen Beratungsunterneh- liche Wohl sorgt ab 10 Uhr die Firma MCL Entertainment. mens BTE Tourismus- und Regionalberatung aus Berlin, stellte den Konzeptentwurf vor. 09.08.2020, 14 Uhr → Böhmische Blasmusik mit Vinsovanka 23.08.2020, 14 Uhr → Böhmische Blasmusik mit Doubravanka Als wesentlicher Punkt des neuen Tourismuskonzeptes wurde die noch stärkere Konzentration bei der künftigen touristischen Ange- Die Durchführung der Veranstaltungen erfolgt unter Einhaltung der botsgestaltung auf junge Familien mit Kindern erarbeitet. geltenden Hygiene- und Abstandregelungen.
Seite 12 Mitteilungsblatt der Stadt Lauter-Bernsbach Juli 2020 Kommen Sie auf den Spiegelwald und freuen Sie sich auf Musik zum Kindertagesstätte Zuhören und Mitsingen. Der Tourismus-Zweckverband Spiegelwald lädt herzlich ein. „Kinderparadies” Spielgerät wieder instandgesetzt Humorvolle Karrikaturen Ein herzliches Dankeschön an die Firma Tischlerei Heurich aus Einfach mal abschalten … - wünschen sich viele Menschen in Zeiten Bernsbach von den Kindern aus dem Kinderparadies. der Corona-Krise und in unserer hektischen Zeit. Auf dem Spiegel- Nach einer Sicherheitsbegehung des Spielgeländes im vergangenen wald können Sie das mit der neuen Cartoon-Ausstellung des Hobby- Herbst wurde die große Holzfederwippe aufgrund deutlicher Alte- Cartoonisten Stephan Buße! rungsspuren außer Betrieb gesetzt. Ein Wippen war seither für die 1950 in Aue geboren und immer noch dort wohnhaft, kennt er das Erz- Kinder des Kinderparadieses nicht mehr möglich. Mit Unterstützung gebirge sehr gut. Seine Karikaturen drücken dies auch aus – immer der Firma Heurich und des Hausmeisters konnte die Wippe einer mit einem Hauch Humor gesehen. Als Autodidakt nahm er mehrfach Verjüngungskur unterzogen werden und erstrahlt seit 4 Wochen in an Werkstattwochen Amateurkarikaturisten der DDR teil. 1974 folg- neuem Glanz. ten erste Veröffentlichungen in der Betriebszeitung, weitere bis 1990 in der „Freien Presse“, „Fertigungstechnik und Betrieb“, „Für Dich“, „Sammler-Express“, „Brandschutz“ und „Der Morgen“. Nach 1991 wurden seine Cartoons in der „Freien Presse“, im „Veilchenecho“ in der „Angelwoche“ und der „SUPER ILLU“ abgebildet. An verschiede- nen Ausstellungen nahm Herr Buße bis 2019 teil, sogar einen Preis bekam er in Ancona/Italien für seine humoristischen Zeichnungen! Eigene Ausstellungen konnte man bereits in der Erzgebirgssparkasse Aue, in der „Galerie der anderen Art“ in Aue in der Galerie „Kunst & Genuss“ in Lauter oder in der Saunalandschaft im ACTINON Aue – Bad-Schlema oder im Kulturhaus Aue bestaunen. Stephan Buße ist Mitglied im „Treff-Punkt-Kunst“ Aue. Vom 15. Juli bis 20. September 2020 ist die Cartoon-Ausstellung im König-Albert-Turm zu besichtigen. Die Instandsetzung der Wippe war der Startschuss zu dringenden Sanierungs– und Reparaturmaßnahmen aller Spielgeräte im Kin- derparadies. Laut Auskunft der Einrichtungsleitung stammen alle 3 Holzgroßspielgeräte aus den mittleren 90er Jahren und müssen nach und nach aufgrund ihres Materialzustandes ersetzt bzw. in- standgesetzt werden. Gemeinsam mit dem neuen Träger (Diakonie Erzgebirge) wurden dazu bereits Überlegungen angestellt. Baumpflanzen im „Kinderparadies“ Bereits am 1. April 2020 fand der Trägerwechsel der Kinder- tagesstätte „Kinderparadies“ zum Diakonischen Werk Aue/ Schwarzenberg e.V. statt. Corona-bedingt setzte das Diakonische Werk nachträglich am 14. Juli 2020 im Garten der Einrichtung einen feierlichen Höhepunkt mit geladenen Gästen. Weitere Veranstaltungen in der Spiegelwaldregion 26.07. Fürstenberger Hüttentag 07.08. Konzert mit Tino Standhaft und Norman Daßler, Peter-Pauls-Kirche Beierfeld 22.08. Picknick an der Peter-Pauls-Kirche Beierfeld
Juli 2020 Mitteilungsblatt der Stadt Lauter-Bernsbach Seite 13 Einen musikalischen Rahmen gestaltete der Bläserchor der Ev.-Luth. für Menschen mit Behinderung, Kindertagesstätten und Beratungs- Kirchgemeinde Bernsbach. Pfarrer Lißke sprach über Jesus als diensten. Freund der Kinder und stellte die Arbeit der Kita unter Gottes schüt- zenden Segen. Die Zusammenarbeit zwischen der Kirchgemeinde Kommuninaktion und Beziehung Bernsbach und der Kita Kinderparadies soll fortgesetzt werden. Mit dem Trägerwechsel werden die religionspädagogischen Angebote Katharina Neukirchner vertieft und ausgebaut. Hohe Straße 5 Der Vorstand des Diakonischen Werkes, Rainer Sonntag, stellte die 08301 Bad Schlema neue Fachbereichsleitung der Kindertagestätten, Claudia Müller, T 03772 / 373343 vor. Sie hat ihren Dienst im März 2020 begonnen und begleitet den katharina.neukirchner@diakonie-erzgebirge.de Trägerwechsel maßgeblich. www.diakonie-asz.de Elternratsmitglied Hagen Böhm, Vorstand Rainer Sonntag, Bürger- meister Thomas Kunzmann und Kita-Leiterin Katja Klug (Foto von links) pflanzten eine Eiche im Außengelände der Einrichtung als zu- kunftsweisendes Zeichen für einen gemeinsamen Neubeginn. Eine weitere erfreuliche Nachricht ist, dass das „Kinderparadies“ am EU-Schulprogramm mit finanzieller Unterstützung der Europäi- schen Union teilnimmt. Kirchliche Nachrichten Eine gesunde und ausgewogene Ernährungsweise sind für die Ent- wicklung und den Lernerfolg von Kindern unerlässlich. Mit dem EU-Schulprogramm bietet sich die Chance, Kindern eine kostenlose Extra-Portion Obst, Gemüse und Die Ev.- Freikirchliche Gemeinde Aue-Lauter Milch anzubieten und dadurch gesunde Ernährung schmackhaft zu informiert: machen. Durch gemeinsames Essen und Trinken in der Gruppe können neue Wir laden zu folgenden Veranstaltungen ein: Erfahrungen gesammelt und die Akzeptanz für die Produkte verbes- sert werden. Die pädagogische Begleitung des Programmes in den Gottesdienst: 2.8.; 9.8.; 23.8. und 30.8.2020 in Aue, Einrichtungen soll daneben das Wissen und die Kompetenzen der Ernst-Bauch-Str. 10, Beginn 9.30 Uhr Kinder im Umgang mit den Produkten erweitern. Gemeindefest: 16.8.2020 in Burkhardtsgrün, https://www.smul.sachsen.de/foerderung/eu-schulprogramm-fu- HERR-Berge, Beginn 11.00 Uhr er-obst-gemuese-und-milch-5522.html Der Hortleiter Tobias Horn initiierte die Bewerbung beim EU-Schul- Wir bitten um Voranmeldung zu den Veranstaltungen per E-Mail programm und stellte eine Verbindung zum Rößler-Hof als Milch- unter anmeldung@efg-aue-lauter.de lieferanten her. Bald bekommen die 150 Krippen-und Kindergarten- kinder zweimal wöchentlich leckere Milch und Milchprodukte direkt vom Bauernhof. Die Kita in Bernsbach komplettiert unsere drei bisherigen Kinder- Evangelisch-methodistische Friedenskirche tagesstätten: Diakonische Kindertagesstätte „Friedrich Fröbel“ in Lauter Breitenbrunn, Diakonische Kindertagesstätte „Zwergenland“ und Hort in Raschau und Diakonische Kindertagesstätte „Sonneneck“ Wir feiern jeden Sonntag um 10.15 Uhr Gottesdienst in unserer und Hort in Sosa. Friedenskirche auf der Kapellenstraße 5. Dazu ist jedermann Die Kitas bilden einen wichtigen Baustein in der frühkindlichen Bil- herzlich eingeladen! dung der Kinder. Ziel ist es, Bildung und Erziehung in der Familie zu Aktuelle Infos über weitere Gemeindeveranstaltungen gibt es unterstützen, zu begleiten und zu ergänzen. unter www.emk-lauter-bernsbach.de oder bei Pastor Hertig unter Diakonisches Werk Aue/Schwarzenberg e.V. Tel. 03771/256451. Das Diakonische Werk Aue/Schwarzenberg e.V. ist ein großer Träger der Wohlfahrtspflege. Wir arbeiten im Verbund Diakonie Erzgebirge und sind im ganzen Erzgebirgskreis aktiv. Wir leisten in unseren diakonischen Einrichtungen vielfältige Diens- Evangelisch-methodistische Kreuzkapelle te in Hilfe, Pflege, Beratung und Betreuung. Wir sind da für Men- Bernsbach schen in Not und in sozial ungerechten Verhältnissen. Wir wollen, als fortwährendes Ziel: Vertrauen schaffen, Menschenwürde bewah- Wir feiern jeden Sonntag um 9.00 Uhr Gottesdienst in unserer ren und Lebenshilfe vermitteln. Dabei setzen wir auf die Kraft der Kreuzkapelle auf der Schulstraße 15. Dazu ist jedermann herzlich Begegnung und der Nächstenliebe. Durch die Angebote Freiwilliges eingeladen! Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst und Aktuelle Infos über weitere Gemeindeveranstaltungen gibt es Ausbildung bieten wir engagierten Personen eine attraktive Wir- unter www.emk-lauter-bernsbach.de oder bei Pastor Hertig unter kungsstätte. Derzeit beschäftigen wir etwa 850 Mitarbeitende in Tel. 03771/256451. Seniorenpflegeheimen, ambulanten Pflegediensten, Einrichtungen
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