TageTage Sonnige im - Mitteilungsblatt

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TageTage Sonnige im - Mitteilungsblatt
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               Morgenleitheund
                     Spiegelwald

Mitteilungsblatt
der Stadt Lau
             ter-Bernsbach
                                                   Nr. 7/20
                                    Ausgabe vom 30.07.2020

                               Sonnige
                                 Tage
                                          im
                                   Zuhause-
                                   Sommer
                                     2020
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Seite 2            Mitteilungsblatt                                                   der Stadt Lauter-Bernsbach                           Juli 2020

              Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Stadt Lauter-Bernsbach                                   Wahlbekanntmachung der Stadt Lauter-Bernsbach

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Stadtrat Dietmar Gunder-             1. Am 20.09.2020 findet die Wahl des Bürgermeisters statt. Die
mann, wohnhaft Bockauer Straße 45 in Lauter-Bernsbach, sein                    Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Mandat als Mitglied des Stadtrates der Stadt Lauter-Bernsbach nie-             Der Termin eines zweiten Wahlgangs für die Wahl des Bürger-
dergelegt hat. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 fest-          meisters ist der 11.10.2020.
gestellt, dass ein wichtiger Grund nach § 18 Abs. 1 Sächsische Ge-
meindeordnung zur Mandatsniederlegung vorliegt.                             2. Die Gemeinde ist in folgende 7 Wahlbezirke eingeteilt:
Nach dem vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Wahlergeb-
nis zur Kommunalwahl am 26.05.2019 rückt Herr Thomas Englert,                Wahl-     Abgrenzung des      Bezeichnung                Wahlraum
wohnhaft Im Gewerbegebiet 7 in Lauter-Bernsbach, als Nächst-                 bezirk    Wahlbezirks         des Wahlraums              barriere-
platzierter auf der Liste der CDU in den Stadtrat der Stadt Lauter-          Nr.                                                      frei
Bernsbach nach. Herr Thomas Englert hat die Wahl angenommen.                                               Kinderhaus Mini & Maxi
                                                                             1         Lauter 1                                       Ja
                                                                                                           Straße des Friedens 31
Lauter-Bernsbach, am 30.07.2020                                                                            Neues Rathaus, Lauter
Stadt Lauter-Bernsbach                                                       2         Lauter 2                                       Nein
                                                                                                           Hermann-Uhlig-Platz 1
                                                                                                           Kulturhaus –
                                                                             3         Lauter 3            Tagesgaststätte            Nein
Bürgermeister                                                                                              Hauptstraße 17a
Kunzmann                                                                                                   Pfarrhaus
                                                                             4         Oberpfannenstiel    Oberpfannenstiel           Nein
                                                                                                           Auer Straße 77
Dank an Stadtrat Dietmar Gundermann                                                                        Kegelbahn
                                                                             5         Bernsbach 1         „Grüner Baum“              Ja
Während der letzten Sitzung des Stadtrates mussten die Räte über ei-                                       Lauterer Straße 37
nen Antrag des Stadtrates Dietmar Gundermann entscheiden, aus dem                                          Rathaus Bernsbach
Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach auszuscheiden. Herr Gundermann           6         Bernsbach 2                                    Nein
                                                                                                           Straße der Einheit 5
legte sein Mandat aus gesundheitlichen Gründen nieder. Schweren Her-
                                                                                                           Grundschule
zens stimmten die Räte diesem Antrag zu.                                     7         Bernsbach 3                                    Ja
                                                                                                           Schulstraße 9
Herr Gundermann war seit insgesamt 17 Jahren und 8 Monaten im Eh-
renamt eines Stadtrates tätig, hiervon 6 Jahre ununterbrochen. Die Vor-
sitzenden der Fraktionen der CDU, DIE LINKE sowie der Freien Wähler              In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der
dankten im Namen ihrer Fraktionsmitglieder ebenso wie der Bürgermeis-            Zeit bis zum 30.08.2020 übersandt worden sind, sind der Wahl-
ter Herrn Dietmar Gundermann für seine langjährige, verantwortungsvolle          bezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte
und oft zeitaufwändige Tätigkeit in den zurückliegenden Jahren. Er füllte        wählen kann.
das Ehrenamt eines Stadtrates mit ganzer Kraft und viel Engagement zum           Wenn der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist, befindet sich auf
Wohle unserer Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger aus. Dies wurde in          der Wahlbenachrichtigung unter dem Wahlraum das entsprechen-
den Statements mit Lob, Dank und Anerkennung zum Ausdruck gebracht.              de Symbol für Barrierefreiheit (Rollstuhlpiktogramm). Andernfalls
Wir wünschen Herrn Gundermann für die künftigen Jahre alles Gute, vor            findet sich an dieser Stelle das durchgestrichene Symbol.
allem Gesundheit und persönliches Wohlergehen.
                                                                                 Der/Die Briefwahlvorstand/-stände tritt/treten zur Durchführung
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen                                      der Zulassungsprüfung und anschließenden Ermittlung des Brief-
Wahlvorschläge für die Wahl zum Bürgermeister                                    wahlergebnisses um 15.00 Uhr im Rathaus Lauter (Rathaus-
am 20.09.2020 in der Stadt Lauter-Bernsbach.                                     straße 11), Beratungsraum 1. OG zusammen.

Es wurde folgender Wahlvorschlag zugelassen:                                3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
1.      Freie Wählervereinigung Lauter-Bernsbach e.V. – FWV                    Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters sind von gelber
        Kunzmann, Thomas; Bürgermeister; geb. 1971                             Farbe. Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und
        wohnhaft Industriestraße 25, 08315 Lauter-Bernsbach                    dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt.
Da nur ein Wahlvorschlag zugelassen wurde, kann ohne Bindung an
den Wahlvorschlag jede wählbare Person gewählt werden.                      4. Jeder Wähler hat eine Stimme.
Lauter-Bernsbach, 30.07.2020                                                   Es wurde ein Wahlvorschlag zugelassen. Der Stimmzettel enthält
gez. Schott Vors. Gemeindewahlausschuss                                        den Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach
TageTage Sonnige im - Mitteilungsblatt
Juli 2020         Mitteilungsblatt                                                der Stadt Lauter-Bernsbach                             Seite 3

    § 20 Absatz 2 KomWO bekanntgemachte Anschrift des Bewerbers             dermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahl-
    des zugelassenen Wahlvorschlags sowie eine freie Zeile.                 geschäfts möglich ist.
                                                                            Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich
5. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem            der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu
   Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber               dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton,
   durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kenn-              Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten
   zeichnet. Sofern nur ein oder kein Wahlvorschlag zugelassen              (§ 17 Abs. 2 KomWG).
   worden ist, gibt der Wähler seine Stimme in der Weise ab, dass
   er auf dem Stimmzettel den im Stimmzettel aufgeführten Bewer-            Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen
   ber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise oder           nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidungen
   eine andere wählbare Person durch eindeutige Benennung auf der           ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig (§ 17 Abs. 3 KomWG).
   freien Zeile als gewählt kennzeichnet.
                                                                         Lauter-Bernsbach, 30.07.2019
6. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in        Ronny Schott
   dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerver-             Vors. Gemeindewahlausschuss
   zeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrich-
   tigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei
   ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder       Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf
   Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung wird bei der        Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Er-
   Wahl wegen eines etwaigen zweiten Wahlganges nicht abgege-            teilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bür-
   ben. Beim zweiten Wahlgang soll sie abgegeben werden. Der             germeisters am Sonntag, dem 20.09.2020 in der
   Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlrau-          Stadt Lauter-Bernsbach und den eventuell erfor-
   mes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine       derlichen zweiten Wahlgang am Sonntag, dem
   Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Das Fotografieren und Filmen         11.10.2020
   in der Wahlkabine ist verboten.
                                                                         1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Lauter-
7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimm-                  Bernsbach wird in der Zeit vom 31.08.2020 bis 04.09.2020 wäh-
   abgabe in einem beliebigen Wahlraum des Wahlgebiets oder                 rend der allgemeinen Öffnungszeiten:
   durch Briefwahl wählen. Gilt der Wahlschein für mehrere gleich-              im Rathaus Bernsbach, Straße der Einheit 5
   zeitig durchzuführende Kommunalwahlen kann die persönliche                   Öffnungszeiten: Mo. 09 - 12 Uhr
   Stimmabgabe nur in einem Wahlbezirk des jeweils kleinsten                		                   Di. 09 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
   Wahlgebiets erfolgen.
                                                                                oder im Rathaus Lauter, Rathausstraße 11
8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimm-                 Öffnungszeiten: Mi. 09 – 12 Uhr
   zettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amt-             		                     Do. 09 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
   lichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit                 oder nach telefonischer Vereinbarung unter 03771 7031-26/ -27
   dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag),                 im Einwohnermeldeamt im jeweiligen Rathaus für Wahlberechtig-
   dem Wahlschein mit der unterschriebenen Versicherung an Eides            te zur Einsichtnahme bereitgehalten.
   statt so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen
   Gemeinde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis              Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerver-
   18.00 Uhr eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den           zeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der
   Wahlen nicht berücksichtigt.                                             zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Sofern ein
   Der Wahlbrief kann auch bei der Gemeinde abgegeben werden.               Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten
                                                                            von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen über-
9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur             prüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich
   persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben            eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnis-
   oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist,          ses ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen
   seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer ande-           ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Aus-
   ren Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der           kunftssperre gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes einge-
   Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl      tragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme sind die Einsicht-
   einer anderen Person erlangt.                                            nahme in das Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte und das
   Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer             Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis zulässig,
   Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits-       soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts
   strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch      einzelner bestimmter Personen steht und der Wahlberechtigte
   ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 StGB).                               Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit
                                                                            des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben
10. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Fest-           kann. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden
    stellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Je-         und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
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Seite 4           Mitteilungsblatt                                                der Stadt Lauter-Bernsbach                        Juli 2020

    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.     5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
    Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches          5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig-
    nur von einem Bediensteten der Stadt bedient werden darf.                 ter.
                                                                              5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist             rechtigter,
    oder einen Wahlschein hat. Für einen gegebenenfalls erforderlich        wenn
    werdenden zweiten Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis                a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat,
    benutzt; eine nochmalige Auslegung findet nicht statt.                    rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses bis zum
                                                                              04.09.2020 zu beantragen (§ 4 Abs. 2 und 3 des Kommunal-
2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig             wahlgesetzes),
   oder unvollständig hält, kann innerhalb der unter Punkt 1 ge-              b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der
   nannten Öffnungszeiten, spätestens am 04.09.2020 bis 12.00 Uhr             Frist zur Einsichtnahme am 04.09.2020 entstanden ist oder
   bei der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Einwohnermeldeamt,               c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt wor-
   Zi. 01, Rathausstraße 11, 08315 Lauter-Bernsbach einen Antrag              den ist.
   auf Berichtigung stellen.
                                                                            Für diejenigen Wahlberechtigten, die für die erste Wahl einen
    Der Antrag ist schriftlich an die Stadtverwaltung Lauter-Berns-         Wahlschein erhalten haben, werden von Amts wegen für den
    bach, Rathausstraße 11, 08315 Lauter-Bernsbach oder durch               zweiten Wahlgang wiederum Wahlscheine ausgestellt.
    Erklärung zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten
    Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erfor-      Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage-
    derlichen Beweismittel beizufügen.                                      nen Wahlberechtigten bis zum 18.09.2020 um 16:00 Uhr, und
                                                                            für einen etwaigen zweiten Wahlgang bis zum 09.10.2020 um
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,          16:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Einwoh-
   erhalten bis spätestens zum 30.08.2020 eine Wahlbenachrichti-            nermeldeamt, Zi. 01, Rathausstraße 11, 08315 Lauter-Bernsbach
   gung.                                                                    mündlich aber nicht fernmündlich (telefonisch), sowie schrift-
   Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden            lich an Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Einwohnermeldeamt,
   zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grund-              Rathausstraße 11, 08315 Lauter-Bernsbach oder elektronisch
   sätzlich nicht versandt. Die Benachrichtigungen enthalten auf der        in dokumentierbarer Form beantragt werden. Die Schriftform
   Rückseite einen Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines            gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder
   Wahlscheins.                                                             durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als
                                                                            gewahrt. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten
    Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden           sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er
    zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grund-             im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
    sätzlich nicht versandt. Die Benachrichtigungen enthalten auf der
    Rückseite einen Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines           Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des
    Wahlscheins.                                                            Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkei-
                                                                            ten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag
    In der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk und der Wahl-           des etwaigen zweiten Wahlgangs, bis 15.00 Uhr, bei der Gemein-
    raum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.            de/Stadt unter vorstehender Anschrift gestellt werden.
    Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpik-
    togramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugäng-        Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantrag-
    lichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten           te Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor
    bei der Gemeindebehörde Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach,               dem Wahltag bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs,
    Rathausstraße 11, Zi. 03, 08315 Lauter-Bernsbach zur Einsicht-          12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
    nahme aus.
                                                                            Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
    Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis ein-       können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 angegebenen Gründen
    getragen werden und bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen          den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahl-
    beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer keine         tag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 15:00 Uhr, stellen.
    Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt
    zu sein, muss Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses          Wer den Antrag für einen anderen stellt, außer er ist als Hilfs-
    stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht aus-       person für einen Wahlberechtigten mit Behinderungen tätig, muss
    geübt werden kann.                                                      durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er
                                                                            dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderungen können
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe             sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
   in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt oder durch Briefwahl
   teilnehmen.                                                           6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
                                                                            - (je) einen amtlichen Stimmzettel,
TageTage Sonnige im - Mitteilungsblatt
Juli 2020         Mitteilungsblatt                                               der Stadt Lauter-Bernsbach                           Seite 5

    - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl,               lerverzeichnisses und für die Erteilung eines Wahlscheins ver-
    - einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige          arbeiteten personenbezogenen Daten:
      Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung der Ausgabestelle         8.1
      des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk            a) Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt
      angegeben sind und                                                      oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des
    - ein Merkblatt für die Briefwahl.                                        Wählerverzeichnisses eingelegt, so erfolgt die Verarbeitung der
                                                                              in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen
    Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die                Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Einspruchs auf
    Briefwahlunterlagen ab, ist ihm Gelegenheit zu geben, dass er die         der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der
    Briefwahl an Ort und Stelle ausüben kann.                                 Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 4 des Europawahlge-
                                                                              setzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes und den §§ 14
    Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für                 bis 17b, §§ 20 bis 22 der Europawahlordnung sowie i. V. m.
    einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur                  § 4 des Kommunalwahlgesetzes und § 9 der Kommunalwahl-
    Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schrift-                  ordnung.
    lichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte             b) Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt, so
    Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat             erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang angege-
    sie der Stadt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu              benen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages
    versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person             auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der
    auszuweisen.                                                              Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 4 des Europa-wahlge-
                                                                              setzes, § 17 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und den §§ 24
    Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit           bis 29 der Europawahlordnung sowie i. V. m. § 5 Absatz 1 des
    den Stimmzetteln im Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein                Kommunalwahlgesetzes und den §§ 12 und 13 der Kommunal-
    so rechtzeitig an die angegebene Stelle gesandt werden, dass die          wahlordnung.
    Unterlagen dort spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen            c) Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines Wahl-
    zweiten Wahlgangs bis 18:00 Uhr eingehen.                                 scheins und/oder für die Abholung des Wahl-scheins mit Brief-
    Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht be-              wahlunterlagen ausgestellt, so erfolgt die Verarbeitung der von
    rücksichtigt.                                                             Ihnen und dem Bevollmächtigten in diesem Zusammenhang
                                                                              angegebenen personenbezogenen Daten zur Prüfung der Be-
    Der Wahlbrief wird im Bereich durch die Deutsche Post ohne                vollmächtigung und der Berechtigung des Bevollmächtigten
    besondere Versendungsform innerhalb der Bundesrepublik                    für die Beantragung eines Wahlscheins bzw. den Empfang des
    Deutschland unentgeltlich für den Wähler befördert. Er kann auch          Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auf der Grundlage
    bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.            von Artikel 6 Absatz 1 Buch-stabe c und e der Datenschutz-
                                                                              Grundverordnung i. V. m. mit § 4 des Europawahlgesetzes, § 17
7. Wer durch Briefwahl wählt                                                  Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und § 26 Absatz 3 § 27 Ab-
   - kennzeichnet persönlich den jeweiligen Stimmzettel,                      satz 5 der Europawahlordnung sowie i. V. m. § 5 Absatz 1 des
   - legt ihn in den amtlichen gelben Stimmzettelumschlag und ver-            Kommunalwahlgesetzes und den § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4
     schließt diesen,                                                         und 6 der Kommunalwahl-ordnung.
   - unterzeichnet die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl           d) Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine,
     unter Angabe des Datums der Unterzeichnung,                              § 27 Absatz 6 der Europawahlordnung, § 14 Absatz 8 der Kom-
   - steckt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den                    munalwahlordnung, ein Verzeichnis über für ungültig erklärte
     Wahlschein in den orangefarbigen amtlichen Wahlbriefum-                  Wahlscheine, § 27 Absatz 8 der Europawahlordnung, § 14
     schlag und                                                               Absatz 11 der Kommunalwahlordnung, sowie ein Verzeichnis
   - sendet den Wahlbrief an die aufgedruckte Adresse.                        über die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahl-
                                                                              scheine, § 14 Absatz 4 Satz 5 der Kommunalwahlordnung.
    Bedient sich der Wähler einer Hilfsperson, so hat diese durch       8.2 Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten be-
    Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zu           reitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintragung
    bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Wil-             in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das Wähler-
    len des Wählers gekennzeichnet hat. Die Hilfsperson muss das              verzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins
    16. Lebensjahr vollendet haben.                                           sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des Wahlscheins und
                                                                              der Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten ist ohne die
    Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die             Angaben nicht möglich.
    Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu       8.3 Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen perso-
    entnehmen.                                                                nenbezogenen Daten ist die Gemeinde. Die Kontaktdaten des
                                                                              behördlichen Datenschutzbeauftragten sind: Herr Sascha Goll
8. Informationen zum Datenschutz                                              Stadtverwaltung Aue - Bad Schlema J.-Curie-Straße 13 08301
   Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutzrechtliche                Bad Schlema, Telefon: 03772 / 38 04 – 20; E-Mail: Daten-
   Information der Betroffenen im Sinne von Artikel 13 der Daten-             schutz@kurort-schlema.de
   schutz-Grundverordnung über die für die Berichtigung des Wäh-        8.4 Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung
TageTage Sonnige im - Mitteilungsblatt
Seite 6           Mitteilungsblatt                                                der Stadt Lauter-Bernsbach                         Juli 2020

      ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des Einspruchs          Haushaltssatzung 2020
      gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Versagung des
      Wahlscheins ist Empfänger der personenbezogenen Daten für          Mit Schreiben vom 18. Juni 2020, Az: 092.12/1-20-030.kr-35 hat das
      die Kommunalwahlen das Landratsamt Erzgebirgskreis, Kom-           Landratsamt Erzgebirgskreis die vorgelegte Haushaltssatzung für das
      munalaufsicht, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-          Jahr 2020 nicht beanstandet.
      Buchholz als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Im Verfahren       Die Haushaltssatzung wird hiermit gemäß § 76 Abs. 3 Sächsische
      der Wahlprüfung/Wahlanfechtung können auch die zuständi-           Gemeindeordnung öffentlich bekannt gemacht.
      gen Rechtsaufsichtsbehörden, die Verwaltungsgerichte sowie
      der Sächsische Verfassungsgerichtshof, im Fall von Wahlstraf-      Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegen vom Montag, den
      taten auch die Strafverfolgungsbehörden und andere Gerichte        10. August 2020 bis Freitag, den 14. August 2020 zu folgenden
      Empfänger der personenbezogenen Daten sein.                        Zeiten aus:
8.5   Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnis-
      se der ungültigen Wahlscheine sowie Verzeichnisse über die            Montag            9.00 – 12.00 Uhr
      Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine            Dienstag          9.00 – 12.00 Uhr   13.00 – 18.00 Uhr
      sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu vernich-          Mittwoch          9.00 – 12.00 Uhr
      ten, soweit nicht gemäß § 83 Absatz 2 der Europawahlordnung,          Donnerstag        9.00 – 12.00 Uhr   13.00 – 16.00 Uhr
      § 62 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung                                 Freitag		         9.00 – 12.00 Uhr
      - der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes
         Wahlprüfungsverfahren etwas Anderes anordnet,                   in der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Verwaltungsgebäude II,
      - die Entscheidung über die Gültigkeit der Kommunalwahl            Straße der Einheit 5, 08315 Lauter-Bernsbach, zur Einsichtnahme
         noch angefochten ist oder                                       öffentlich aus.
      - sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer
         Wahlstraftat von Bedeutung sein können.                         Lauter-Bernsbach, 25.06.2020
8.6   Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen        gez. Kunzmann
      folgende Rechte zu:                                                Bürgermeister
      - Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene
         Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
      - Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen per-     Haushaltssatzung der Stadt Lauter-Bernsbach für
         sonenbezogenen Daten (Artikel 16 Daten-schutz-Grundver-         das Haushaltsjahr 2020
         ordnung)
      - Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17           Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
         Datenschutz-Grundverordnung)                                    (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der
      - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezoge-         Stadt Lauter-Bernsbach in seiner Sitzung am 19.03.2020 folgende
         ner Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)              Haushaltssatzung erlassen:
      Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vor-
      schriften, insbesondere durch die Vorschriften über das Recht      §1
      auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den Erhalt          Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfül-
      einer Kopie, § 4 des Europa-wahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des        lung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträ-
      Bundeswahlgesetzes i. V. m. § 20 der Europawahlordnung; § 4        ge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlun-
      Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 2 und        gen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
      3 der Kommunalwahlordnung, durch die Vorschriften über den
      Einspruch und die Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis, §        im Ergebnishaushalt mit dem
      4 des Europawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlge-
      setzes i. V. m. §§ 21 und 22 der Europawahlordnung; § 4 Abs.       Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf           13.215.140,00 €
      3 und 4 der Kommunalwahlordnung i. V .m. § 9 Absatz 1 der          Gesamtbetrag der ordentlichen
      Kommunalwahlwahlordnung und die Löschungsfristen (siehe            Aufwendungen auf                                   13.676.213,00 €
      Punkt 8.5).
8.7   Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden   Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
      personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können Sie       (ordentliches Ergebnis) auf                       - 461.073,00 €
      Ihre Beschwerde an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten
      (Postanschrift: Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Postfach      Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf                0,00 €
      12 00 16, 01001 Dresden; E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de)         Gesamtbetrag der außerordentlichen
      richten.                                                           Aufwendungen auf                                              0,00 €
                                                                         Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und
Lauter-Bernsbach, 30.07.2020                                             Aufwendungen (Sonderergebnis) auf                             0,00 €
Ronny Schott
Leiter Hauptamt                                                          Gesamtergebnis auf                                   - 461.073,00 €
TageTage Sonnige im - Mitteilungsblatt
Juli 2020        Mitteilungsblatt                                              der Stadt Lauter-Bernsbach                            Seite 7

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen                 §3
des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf             0,00 €    Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen                 §4
des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf                    0,00 €    Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung
                                                                     von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf,
Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis   wird auf                                           1.000.000,00 €
mit dem Basiskapital gemäß
§ 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO                            461.073,00 €   festgesetzt.

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis          §5
mit dem Basiskapital gemäß                                           Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
§ 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO                                 0,00 €
                                                                     für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
veranschlagtes Gesamtergebnis auf                          0,00 €    (Grundsteuer A) auf                                       310 Prozent
                                                                     für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                   420 Prozent
im Finanzhaushalt mit dem                                            Gewerbesteuer auf                                         395 Prozent

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender                          Lauter-Bernsbach, den 19.06.2020
Verwaltungstätigkeit auf                          12.748.295,00 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf                          11.974.465,00 €

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender                  Bürgermeister
Verwaltungstätigkeit als Saldo                                       Thomas Kunzmann
der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              773.830,00 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus                                                   Aus dem Stadtrat
Investitionstätigkeit auf                          2.389.100,00 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf                          3.504.500,00 €
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen                              Im öffentlichen Teil der 10. Sitzung des Stadtrates der Stadt Lauter-
aus Investitionstätigkeit auf                      -1.115.400,00 €   Bernsbach am 18.06.2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Finanzierungsmittelüberschuss oder -Fehlbetrag als Saldo             Beschluss SR-2020/044
aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus                Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, den Entwurf des
laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der                     Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für die Stadt Lauter-Berns-
Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus                  bach vom März 2020 zu bestätigen. Die Behörden und sonstigen Trä-
Investitionstätigkeit auf                           - 341.570,00 €   ger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und es ist eine Beteiligung
                                                                     der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslage des Entwurfes vorzuneh-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus                                    men.
Finanzierungstätigkeit auf                                 0,00 €    Ja/Nein/Enthaltungen: 18/0/4
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf                           771.850,00 €    Beschluss SR-2020/045
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus                          Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, die Betriebskos-
Finanzierungstätigkeit auf                         - 771.850,00 €    tenabrechnung für die Kindertagesbetreuung der Stadt Lauter-Berns-
                                                                     bach für das Jahr 2019 gem. § 14 Abs. 2 SächsKitaG zu bestätigen.
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im                      Die Elternbeiträge werden folgendermaßen angepasst:
Haushaltsjahr auf                               -1.113.420,00 €      Elternbeiträge für eine 9 Std. / 6 Std. (Hort) Betreuung:
                                                                     Krippenbetreuung:         190,00 EUR entspricht 15,25 % der
festgesetzt.                                                         		Betriebskosten
                                                                     Kindergartenbetreuung: 105,00 EUR entspricht 20,22 % der
§2                                                                   		Betriebskosten
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wer-   Hortbetreuung:             58,00 EUR entspricht 20,68 % der
den nicht veranschlagt.                                              		Betriebskosten
                                                                     Die Festsetzung der Elternbeiträge gilt ab dem Monat nach der Ge-
                                                                     nehmigung durch das Landratsamt Erzgebirgskreis. Die neuen Eltern-
TageTage Sonnige im - Mitteilungsblatt
Seite 8           Mitteilungsblatt                                               der Stadt Lauter-Bernsbach                         Juli 2020

beiträge könnten somit zum 01.08.2020 gültig werden.                    Beschluss TA-2020/018
Ja/Nein/Enthaltungen/befangen: 11/6/4/1                                 Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach empfiehlt dem
                                                                        Stadtrat die Widmung der zwei Abschnitte Felsstraße zwischen dem
Beschluss SR-2020/046                                                   NK 5304104 (bisheriges Ende der gewidmeten Straße) und dem NK
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach stellt fest, dass die Begrün-   5404177 (Berg) mit einer Gesamtlänge von 312 m. Der Abschnitt ist
dung des Stadtrates Dietmar Gundermann, wohnhaft Bockauer Straße        unterteilt in 96 m Ortsstraße und 216 m öffentlicher Feld- und Wald-
45 in Lauter-Bernsbach, für die Niederlegung seines Mandates als        weg. Das entsprechende Verfahren ist von der Verwaltung durchzu-
Stadtrat einen wichtigen Grund nach § 18 Abs. 1 Sächsischer Ge-         führen.
meindeordnung darstellt.                                                Ja/Nein/Enthaltungen: 11/0/0
Ja/Nein/Enthaltungen: 22/0/0

                                                                        Im öffentlichen Teil der 8. Sitzung des Verwaltungsausschusses
Im öffentlichen Teil der 8. Sitzung des Technischen Ausschusses         der Stadt Lauter-Bernsbach am 01.07.2020 wurde folgender Be-
der Stadt Lauter-Bernsbach am 30.06.2020 wurden folgende Be-            schluss gefasst:
schlüsse gefasst:
                                                                        Beschluss VA-2020/025
Beschluss TA-2020/015                                                   Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt,
Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt,         dem Verbleib zweier Kinder bis einschließlich Februar 2021 bzw. März
zum Antrag auf Baugenehmigung „Errichtung eines Gerätehauses aus        2021 in der Kindertagespflege Sandy Kraus zuzustimmen.
Metall (Schuppen) 3 m x 6 m“ auf dem Flurstück 424 der Gemarkung        Ja/Nein/Enthaltungen: 9/0/0
Bernsbach das gemeindliche Einvernehmen, bei entsprechendem
Nachweis der gesicherten Erschließung, zu erteilen.                     Im nichtöffentlichen wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Ja/Nein/Enthaltungen: 11/0/0
                                                                        Mit Beschluss VA-2020/026 entschied der Verwaltungsausschuss
Beschluss TA-2020/016                                                   über eine Personalangelegenheit und mit Beschluss VA-2020/028
Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt,         über die diesjährigen Ehrungen mit dem Bürgerpreis der Stadt Lauter-
zum Antrag auf Baugenehmigung „Erneuerung Dach, Ausbau Dach-            Bernsbach.
geschoss und Errichtung einer Dachgaube“ auf dem Flurstück 63/1
(Bockauer Straße 30) der Gemarkung Lauter das gemeindliche Ein-         Beschluss VA-2020/027
vernehmen zu erteilen.                                                  Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt,
Ja/Nein/Enthaltungen: 11/0/0                                            dem Stadtrat zu empfehlen, die Betriebskostenabrechnung 2019 für
                                                                        den Jugendtreff im OT Lauter in der vorgelegten Form zu bestätigen
Im nichtöffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse gefasst:           sowie die Auszahlung des Guthabens zu fordern.
                                                                        Ja/Nein/Enthaltungen: 9/0/0
Beschluss TA-2020/017
Der Technische Ausschuss der Stadt Lauter-Bernsbach empfiehlt           Hinweis:
dem Stadtrat die Widmung des 2. Abschnittes Am Birkenhain zwi-          Sachverhalte, Begründungen sowie Anlagen zu den jeweiligen öffent-
schen dem NK 5405114 (Grundstücksgrenze Straßengrundstück               lichen Beschlüssen können in der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach,
- 405/11) und dem NK 5405129 (Grundstücksgrenze Freibad Berns-          VG I – Rathausstraße 11, Zi. 09, eingesehen werden.
bach - 399/4) mit einer Länge von 23 m.
Ja/Nein/Enthaltungen:         11/0/0

             Informationen aus dem Rathaus

Hinweis zur Bürgermeisterwahl

In diesem Jahr ist nahezu alles durch das Corana-Virus oder seine       Wir bitten Sie aber um etwas mehr Geduld als sonst beim Urnen-
Folgen geprägt. Das gilt auch für die Bürgermeisterwahl in Lauter-      gang üblich. Durch die notwendigen Abstände kann es leicht zu
Bernsbach, die eigentlich schon im Juni geplant war. Neuer Termin       Wartezeiten kommen.
ist nun der 20. September. Aber auch so wird es beim Gang ins           Noch bequemer und unsere ausdrückliche Empfehlung ist es, dies-
Wahllokal einige Dinge geben, die anders sind, als zu „normalen“        mal die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. Dafür müssen Sie le-
Wahlen. Desinfektionsspender am Eingang, Abstandsregelungen in          diglich den Antrag, den Sie zusammen mit der Wahlbenachrichti-
den Warteschlangen oder Wahlvorstände mit Mund-Nasen-Bede-              gung erhalten, ausfüllen und in der Stadtverwaltung abgeben. Sie
ckung sollten Sie aber nicht davon abhalten, ihr Wahlrecht in An-       bekommen dann die Unterlagen bequem per Post nachhause.
spruch zu nehmen.                                                       Natürlich sind auch Wahlhelfer wieder herzlich willkommen. Die Ehren-
TageTage Sonnige im - Mitteilungsblatt
Juli 2020         Mitteilungsblatt                                                der Stadt Lauter-Bernsbach                            Seite 9

amtlichen Wahlvorstände der zurückliegenden Urnengänge wurden be-       Elternbeiträge –
reits angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Jeder neue Wahl-      leichte Erhöhung im Krippenbereich
helfer kann sich bei Interesse unter Tel. 03771 7031-18 oder per mail
unter r.schott@lauter-bernsbach.de in der Stadtverwaltung melden.       Die Städte und Gemeinden sind angehalten, jeweils für das vorange-
                                                                        gangene Jahr für alle Kindereinrichtungen im Ort, also für Krippe, Kita
                                                                        und Hort, eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen und daraus den
Örtliche Straßenverkehrsbehörde nun in                                  Kostenanteil abzuleiten, den jeweils die Eltern zu tragen haben. Dar-
Schwarzenberg                                                           aus ergeben sich die sogenannten Elternbeiträge. Diese Abrechnung
                                                                        für das Jahr 2019 wurde kürzlich für unsere Einrichtungen - die Kita
Ab dem 1. August arbeiten die Stadt Lauter-Bernsbach und die Große      „Mini & Maxi“, die Kita „Kinderparadies“ und den Hort an der Grund-
Kreisstadt Schwarzenberg im Bereich des Straßenverkehrsrechtes en-      schule - erarbeitet. Im Ergebnis sind Ausgaben von fast 3,1 Mio. Euro
ger zusammen. Das bedeutet konkret, dass die Stadt Schwarzenberg        ablesbar, die für die Erziehung unserer Kleinsten aufgewendet werden.
auf Grundlage einer Zweckvereinbarung die Aufgabe als örtliche Ver-     Rein rechnerisch kostet somit
kehrsbehörde erfüllt.                                                       ein Krippenplatz            1.013,49 € / Monat
Die Örtliche Verkehrsbehörde hat im Wesentlichen zwei Aufgaben: die         ein Kindergartenplatz       422,29 € / Monat
vorübergehende Anordnung von Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtun-           und ein Hortplatz           228,04 € / Monat
gen und Umleitungen im Zusammenhang mit Straßenbaustellen und die
dauerhafte Anordnung von Verkehrszeichen aller Art an Straßen.          Das Sächsische Kita-Gesetz schreibt den Kommunen nun vor, wel-
Wir bitten insbesondere die Baubetriebe, die regelmäßig Anordnungen     cher Anteil dieser Betriebskosten als Elternanteil für die Betreuung
in der Stadtverwaltung beantragen um Beachtung, dass die Anträge        umgelegt werden muss. Diese Spanne liegt für Krippenplätze bei
ab August in der Stadtverwaltung Schwarzenberg zu stellen sind.         15 % - 23 % der Kosten, bei Kindergartenplätzen bei 15 % - 30 % und
Bitte richten Sie Ihre Anträge auf eine Verkehrsrechtliche Anordnung    bei Hortplätzen bis zu 30 % (hier gibt es keine Untergrenze).
und die ggf. zugehörige Sondernutzungserlaubnis zukünftig an:
     Stadtverwaltung Schwarzenberg                                      Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach hatte nun in seiner Sitzung am
     SG Ordnung, Sicherheit, Straßenverkehr                             18. Juni die Entscheidung zu treffen, wie die Elternbeiträge ab August
     Straße der Einheit 20                                              2020 festzusetzen sind. Während für den Kindergarten- und Hortbe-
     08340 Schwarzenberg                                                reich der bisher gültige Elternbeitrag von 105,00 € bzw. 58,00 € wei-
     Tel. 03774 / 266 305; Fax 03774 / 266 333                          terhin in der entsprechenden Spanne lag, galt es bei den Krippenbei-
     oder per E-Mail unter: ordnungsamt@schwarzenberg.de                trägen zu handeln. Hier entsprach der bisherige Beitrag von 185,00 €/
                                                                        Monat (bei voller Inanspruchnahme = 9 Stunden) nur noch bei 14,8 %
Selbstverständlich werden alle in Lauter-Bernsbach eingehenden An-      statt der vorgeschriebenen mindestens 15 % der Betriebskosten.
träge entsprechend weitergeleitet.
                                                                        Im Rahmen des Beschlusses musste festgelegt werden, wie deutlich
                                                                        die Anhebung der Krippenbeiträge erfolgen sollte. Im Ergebnis einer
 Entsorgungskalender für den Monat August 2020                          langen aber sachlichen Diskussion einigte man sich schließlich dar-
                                                                        auf, die Erhöhung auf das absolut notwendige zu beschränken. Ent-
 OT Bernsbach und Oberpfannenstiel                                      sprechend wurden 190,00 €/Monat, also lediglich 5,00 € mehr als
 Bioabfall:     wöchentlich Montag                                      zuvor, als Elternbeitrag festgesetzt.
 Gelbe Tonne:   am Dienstag, dem 04. und 18.
 Restabfälle:   am Donnerstag, dem 13. und 27.                          Die Stadträte haben sich dabei von dem Gedanken leiten lassen, dass
 Papiertonne:   am Dienstag, dem 11.                                    in Zeiten der wirtschaftlichen Unsicherheit und angesichts der noch
                                                                        nicht vollständig absehbaren Corona-Folgen die zusätzlichen Belas-
 Gelbe Tonne im OT Oberpfannenstiel                                     tungen für die Eltern so gering wie möglich ausfallen sollen. Auch
 am Montag, dem 03., 17. und 31.                                        wenn mit dieser kleinen Erhöhung knapp über den Mindestbeitrag
                                                                        jetzt schon klar ist, dass wohl 2021 erneut eine Anpassung erfolgen
 OT Lauter                                                              muss. In der Vergangenheit waren die Veränderungen der Elternbei-
 Bioabfall:         wöchentlich Montag                                  träge eher darauf angelegt, nachhaltig für einen längeren Zeitraum zu
 Gelbe Tonne:       am Montag, dem 03., 17. und 31.                     wirken.
 Restabfälle:       am Freitag, dem 14. und 28.
 Papiertonne:       am Mittwoch, dem 12.                                Entsprechend gelten ab 01.08.2020 folgende Elternbeiträge in den
                                                                        Einrichtungen sowie bei den Kindertagespflegestellen:
                                                                            Krippenbetreuung:           190,00 € (bei 9 Stunden
 Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt - Samstag                                 			Inanspruchnahme)
                                                                            Kindergartenbetreuung: 105,00 € (=unverändert,
 Ab Juli ist wieder monatlich wechselnd am ersten Samstag im                			                         bei 9 Stunden Inanspruchnahme)
 Monat das Einwohnermeldeamt in einem Ortsteil geöffnet. Im Au-             Hortbetreuung: 		           58,00 € (=unverändert,
 gust (01.08.) ist das Einwohnermeldeamt im OT Bernsbach von                			                         bei 6 Stunden Inanspruchnahme)
 9.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.                                           Wir bitten alle Eltern um Verständnis und Beachtung!
TageTage Sonnige im - Mitteilungsblatt
Seite 10          Mitteilungsblatt                                                der Stadt Lauter-Bernsbach                      Juli 2020

Lauter-Bernsbach hat ein neues Vugelbeermännl

Ulrich Meyer ist das neue Lauterer Vugelbeermännl. Der Bernsbacher
tritt in die Fußstapfen von Siegfried Bergk, der das Ehrenamt voriges
Jahr aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben hatte. Ulrich Meyer
kommt aus der Tourismusbranche, war lange Wirt auf dem Scheiben-
berg. Inzwischen ist er im Ruhestand und möchte die neuen Aufgaben
noch ein bisschen erweitern. Das Vugelbeermännl soll nicht nur Be-
gleiter der Vugelbeerkönigin sein und bei Festen in der Stadt auftre-
ten, sondern auch für touristische Zwecke zur Verfügung stehen, wie
z. B. für thematische Wanderungen und Stadtführungen.

             Herzliche Glückwünsche

 OT Bernsbach und Oberpfannenstiel                                       OT Lauter

 03.08.     Renate Rösner                              80 Jahre          01.08.      Christa Unglaub                          91 Jahre
 04.08.     Eleonore Weidauer                          75 Jahre          02.08.      Helga Leicht                             80 Jahre
 09.08.     Renate Baumann                             80 Jahre          02.08.      Rose Weißflog                            90 Jahre
 09.08.     Joachim Klöden                             80 Jahre          04.08.      Elfriede Georgi                          95 Jahre
 09.08.     Jeanette Ott                               75 Jahre          06.08.      Anne-Katrein Bretschneider               75 Jahre
 10.08.     Renate Höfer                               75 Jahre          08.08.      Peter Buchheister                        75 Jahre
 12.08.     Gisela Rothe                               80 Jahre          09.08.      Roland Georgi                            75 Jahre
 14.08.     Christl Dorschner                          80 Jahre          11.08.      Bernd Bretschneider                      80 Jahre
 16.08.     Sigrid Brandenburg                         80 Jahre          13.08.      Lothar Engelhardt                        75 Jahre
 21.08.     Heinz Opitz                                75 Jahre          19.08.      Klaus Bleyl                              80 Jahre
 27.08.     Harry Salewsky                             85 Jahre          19.08.      Günter Mehnert                           75 Jahre
                                                                         21.08.      Maria Hermann                            98 Jahre
 Ehejubiläum                                                             24.08.      Lothar Hübner                            85 Jahre
                                                                         24.08.      Manfred Neubert                          75 Jahre
 06.08.     Dr. Rainer und Ulla-Katrin Kilian          50 Jahre          26.08.      Renate Altmann                           90 Jahre
 06.08.     Johannes und Sieglinde Riedel              60 Jahre          29.08.      Ursula Blechschmidt                      85 Jahre
 08.08.     Klaus und Helga Päßler                     50 Jahre
                                                                         Ehejubiläum

                                                                         22.08.      Ullrich und Christine Englert            50 Jahre
                                                                         22.08.      Bertram und Dorothea Mauersberger        50 Jahre
                                                                         27.08.      Karl und Christine Förster               60 Jahre

              Tourismus-Zweckverband
              Spiegelwald

Öffentliche Beanntmachung                                               wald beschließt die vorliegende Haushaltssatzung und den Haus-
                                                                        haltsplan des Tourismus-Zweckverbandes Spiegelwald für das Haus-
Beschlüsse der 4. öffentlichen Sitzung der Verbandsversamm-             haltsjahr 2020.
lung des Tourismus-Zweckverbandes Spiegelwald vom 16. Juni
2020                                                                    Beschluss Nr.: VV-2019-2024/7/4
                                                                        Die Verbandsversammlung des Tourismus-Zweckverbandes Spiegel-
Beschluss Nr.: VV-2019-2024/6/4                                         wald beschließt, die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Die Verbandsversammlung des Tourismus-Zweckverbandes Spiegel-           zur Erledigung der Aufgaben der Allgemeinen Verwaltung des Touris-
Juli 2020          Mitteilungsblatt                                                 der Stadt Lauter-Bernsbach                             Seite 11

mus-Zweckverbandes Spiegelwald durch die Stadt Grünhain-Beier-            Wichtige Eckpunkte der weiteren Kooperation, wie z. B. die mögliche
feld rückwirkend zum 31.12.2019 zu bestätigen.                            Organisationsstruktur und die Gestaltung von Marketingaktivitäten im
                                                                          Tourismus, sind ebenfalls beschrieben. Der Entwurf wurde innerhalb
Beschluss Nr.: VV-2019-2024/8/4                                           der Arbeitsgruppe noch einmal diskutiert und punktuell ergänzt bzw.
Die Verbandsversammlung des Tourismus-Zweckverbandes Spiegel-             geändert. Die Änderungen werden nun noch einmal durch BTE in die
wald beschließt, die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages       Tourismuskonzeption eingearbeitet und das Konzept in Kürze fertig-
zur Erledigung der Finanzgeschäfte des Tourismus-Zweckverbandes           gestellt.
Spiegelwald durch die Stadt Lauter-Bernsbach rückwirkend zum
31.12.2019 zu bestätigen.                                                 Voraussichtlich im September sollen die Details des neuen Touris-
                                                                          muskonzeptes in den Stadträten der Kommunen vorgestellt und das
Beschluss Nr.: VV-2019-2024/9/4                                           Konzept verabschiedet werden. Die Fertigstellung des Strategiepa-
Die Verbandsversammlung des Tourismus-Zweckverbandes Spie-                piers war ursprünglich für die erste Jahreshälfte 2020 geplant, ver-
gelwald beschließt die Zweckvereinbarung zur Erledigung von Ver-          zögerte sich jedoch durch die Corona bedingten Einschränkungen.
waltungs- und Finanzaufgaben des Tourismus-Zweckverbandes                 Zahlreiche Partner, wie z. B. Gastgeber, Gastronomen, Anbieter von
durch die Stadt Grünhain-Beierfeld und dessen Finanzierung, Stand:        Freizeiteinrichtungen, Einzelhändler, Vereinsvertreter und auch Stadt-
25.04.2020                                                                räte wurden in der Erarbeitung der Konzeption beteiligt.

Beschluss Nr.: VV-2019-2024/10/4                                          Ergänzende Information:
Die Verbandsversammlung des Tourismus-Zweckverbandes Spie-
gelwald beschließt, den Auftrag für die Leistung „Erwerb, Lie-            Im Januar des letzten Jahres verständigten sich die drei Kommunen
ferung, Aufbau, Installation und Inbetriebnahme von 3 Stck.               Grünhain-Beierfeld, Lauter-Bernsbach und Schwarzenberg auf die
Outdoor-Infoterminals“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fir-         Erstellung eines gemeinsamen Tourismuskonzeptes. In mehreren
ma tis-touristik Systeme GmbH, Rheinstraße 28, 56424 Mo-                  Arbeitsberatungen, Expertengesprächen und Workshops wurden mit
gendorf zum Angebotspreis von 35.696,43 € zu vergeben.                    Partnern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gemeinsame Ziel-
Zusätzlich sind pro Terminal ca. 3.500 € für die Infrastrukturanbin-      stellungen und Strategien für die künftige touristische Kooperation
dung erforderlich.                                                        der drei Kommunen formuliert.

Grünhain-Beierfeld, 18.06.2020                                            Die fachliche Begleitung der Konzepterstellung erfolgt durch das Be-
                                                                          ratungsunternehmen BTE Tourismus-und Regionalberatung aus Ber-
                                                                          lin. Das Tourismuskonzept wird innerhalb eines Projektes aus dem
                                                                          Fördermittelprogramm „Verbesserung der regionalen Wirtschaft“
                                                                          (GRW-lnfra) mit Fördergeldern des Freistaates Sachsen unterstützt.
                                                                          Träger des Projektes ist stellvertretend für alle drei Kommunen der
                                                                          Tourismus-Zweckverband Spiegelwald.

Gemeinsames Tourismuskonzept kurz vor der                                 Auf dem Spiegelwald spielt die Musik
Fertigstellung
                                                                          Im vergangenen Jahr erlebte der Musiksommer auf dem Spiegelwald
Am 16.06.2020 traf sich nach der durch Corona bedingten Pause             seine Premiere. Viele Gäste aus Nah und Fern nahmen die Einladung
erneut die Projektarbeitsgruppe zum Tourismuskonzept für die drei         zum sommerlichen Open-Air Konzert begeistert an.
Kommunen Grünhain-Beierfeld, Lauter-Bernsbach und Schwarzen-              Musikalisch war für jeden etwas dabei. Bei original tschechischer Blas-
berg im Beratungsraum am König-Albert-Turm, um zu dem nun vor-            musik, Jagdhornmelodien oder swingenden Dixieklängen erlebten Be-
liegenden Entwurf des Strategiepapiers zu beraten.                        sucher einen unterhaltsamen Nachmittag in traumhafter Umgebung.

Die Arbeitsgruppe, die sich aus den drei Bürgermeistern der Kommu-        Auch für den Konzertsommer 2020 hatte der Tourismus-Zweckver-
nen und weiteren Vertretern der kommunalen Verwaltungen zusam-            band Spiegelwald viel geplant. Neben einem klangvollen Programm
mensetzt, prüfte dabei, inwieweit im Entwurf die inhaltlichen Zielstel-   verfügt der Konzertplatz am Fuße des König-Albert-Turms über eine
lungen des Konzepts erfüllt sind und welche Handlungsempfehlungen         neue überdachte Bühne. Nach der coronabedingten Zwangspause
und Maßnahmen sich daraus für die künftige touristische Entwicklung       spielt ab Juli auf dem Spiegelwald wieder die Musik. Bis Ende August
der drei Nachbarkommunen ergeben. Herr Dr. Alexander Schuler vom          wird es vier Open-Air-Konzerte geben; der Eintritt ist frei. Für das leib-
mit der Erstellung des Konzeptes beauftragen Beratungsunterneh-           liche Wohl sorgt ab 10 Uhr die Firma MCL Entertainment.
mens BTE Tourismus- und Regionalberatung aus Berlin, stellte den
Konzeptentwurf vor.                                                       09.08.2020, 14 Uhr → Böhmische Blasmusik mit Vinsovanka
                                                                          23.08.2020, 14 Uhr → Böhmische Blasmusik mit Doubravanka
Als wesentlicher Punkt des neuen Tourismuskonzeptes wurde die
noch stärkere Konzentration bei der künftigen touristischen Ange-         Die Durchführung der Veranstaltungen erfolgt unter Einhaltung der
botsgestaltung auf junge Familien mit Kindern erarbeitet.                 geltenden Hygiene- und Abstandregelungen.
Seite 12          Mitteilungsblatt                                               der Stadt Lauter-Bernsbach                       Juli 2020

Kommen Sie auf den Spiegelwald und freuen Sie sich auf Musik zum                     Kindertagesstätte
Zuhören und Mitsingen.
Der Tourismus-Zweckverband Spiegelwald lädt herzlich ein.
                                                                                     „Kinderparadies”

                                                                        Spielgerät wieder instandgesetzt
Humorvolle Karrikaturen
                                                                        Ein herzliches Dankeschön an die Firma Tischlerei Heurich aus
Einfach mal abschalten … - wünschen sich viele Menschen in Zeiten       Bernsbach von den Kindern aus dem Kinderparadies.
der Corona-Krise und in unserer hektischen Zeit. Auf dem Spiegel-       Nach einer Sicherheitsbegehung des Spielgeländes im vergangenen
wald können Sie das mit der neuen Cartoon-Ausstellung des Hobby-        Herbst wurde die große Holzfederwippe aufgrund deutlicher Alte-
Cartoonisten Stephan Buße!                                              rungsspuren außer Betrieb gesetzt. Ein Wippen war seither für die
1950 in Aue geboren und immer noch dort wohnhaft, kennt er das Erz-     Kinder des Kinderparadieses nicht mehr möglich. Mit Unterstützung
gebirge sehr gut. Seine Karikaturen drücken dies auch aus – immer       der Firma Heurich und des Hausmeisters konnte die Wippe einer
mit einem Hauch Humor gesehen. Als Autodidakt nahm er mehrfach          Verjüngungskur unterzogen werden und erstrahlt seit 4 Wochen in
an Werkstattwochen Amateurkarikaturisten der DDR teil. 1974 folg-       neuem Glanz.
ten erste Veröffentlichungen in der Betriebszeitung, weitere bis 1990
in der „Freien Presse“, „Fertigungstechnik und Betrieb“, „Für Dich“,
„Sammler-Express“, „Brandschutz“ und „Der Morgen“. Nach 1991
wurden seine Cartoons in der „Freien Presse“, im „Veilchenecho“ in
der „Angelwoche“ und der „SUPER ILLU“ abgebildet. An verschiede-
nen Ausstellungen nahm Herr Buße bis 2019 teil, sogar einen Preis
bekam er in Ancona/Italien für seine humoristischen Zeichnungen!

Eigene Ausstellungen konnte man bereits in der Erzgebirgssparkasse
Aue, in der „Galerie der anderen Art“ in Aue in der Galerie „Kunst &
Genuss“ in Lauter oder in der Saunalandschaft im ACTINON Aue –
Bad-Schlema oder im Kulturhaus Aue bestaunen. Stephan Buße ist
Mitglied im „Treff-Punkt-Kunst“ Aue.
Vom 15. Juli bis 20. September 2020 ist die Cartoon-Ausstellung im
König-Albert-Turm zu besichtigen.                                       Die Instandsetzung der Wippe war der Startschuss zu dringenden
                                                                        Sanierungs– und Reparaturmaßnahmen aller Spielgeräte im Kin-
                                                                        derparadies. Laut Auskunft der Einrichtungsleitung stammen alle
                                                                        3 Holzgroßspielgeräte aus den mittleren 90er Jahren und müssen
                                                                        nach und nach aufgrund ihres Materialzustandes ersetzt bzw. in-
                                                                        standgesetzt werden. Gemeinsam mit dem neuen Träger (Diakonie
                                                                        Erzgebirge) wurden dazu bereits Überlegungen angestellt.

                                                                        Baumpflanzen im „Kinderparadies“
                                                                        Bereits am 1. April 2020 fand der Trägerwechsel der Kinder-
                                                                        tagesstätte „Kinderparadies“ zum Diakonischen Werk Aue/
                                                                        Schwarzenberg e.V. statt.

                                                                        Corona-bedingt setzte das Diakonische Werk nachträglich am
                                                                        14. Juli 2020 im Garten der Einrichtung einen feierlichen Höhepunkt
                                                                        mit geladenen Gästen.

 Weitere Veranstaltungen in der Spiegelwaldregion
 26.07. Fürstenberger Hüttentag
 07.08. Konzert mit Tino Standhaft und Norman Daßler,
         Peter-Pauls-Kirche Beierfeld
 22.08. Picknick an der Peter-Pauls-Kirche Beierfeld
Juli 2020         Mitteilungsblatt                                               der Stadt Lauter-Bernsbach                        Seite 13

Einen musikalischen Rahmen gestaltete der Bläserchor der Ev.-Luth.      für Menschen mit Behinderung, Kindertagesstätten und Beratungs-
Kirchgemeinde Bernsbach. Pfarrer Lißke sprach über Jesus als            diensten.
Freund der Kinder und stellte die Arbeit der Kita unter Gottes schüt-
zenden Segen. Die Zusammenarbeit zwischen der Kirchgemeinde             Kommuninaktion und Beziehung
Bernsbach und der Kita Kinderparadies soll fortgesetzt werden. Mit
dem Trägerwechsel werden die religionspädagogischen Angebote            Katharina Neukirchner
vertieft und ausgebaut.                                                 Hohe Straße 5
Der Vorstand des Diakonischen Werkes, Rainer Sonntag, stellte die       08301 Bad Schlema
neue Fachbereichsleitung der Kindertagestätten, Claudia Müller,         T 03772 / 373343
vor. Sie hat ihren Dienst im März 2020 begonnen und begleitet den       katharina.neukirchner@diakonie-erzgebirge.de
Trägerwechsel maßgeblich.                                               www.diakonie-asz.de
Elternratsmitglied Hagen Böhm, Vorstand Rainer Sonntag, Bürger-
meister Thomas Kunzmann und Kita-Leiterin Katja Klug (Foto von
links) pflanzten eine Eiche im Außengelände der Einrichtung als zu-
kunftsweisendes Zeichen für einen gemeinsamen Neubeginn.
Eine weitere erfreuliche Nachricht ist, dass das „Kinderparadies“
am EU-Schulprogramm mit finanzieller Unterstützung der Europäi-
schen Union teilnimmt.                                                               Kirchliche Nachrichten
Eine gesunde und ausgewogene Ernährungsweise sind für die Ent-
wicklung und den Lernerfolg von
Kindern unerlässlich. Mit dem EU-Schulprogramm bietet sich die
Chance, Kindern eine kostenlose Extra-Portion Obst, Gemüse und           Die Ev.- Freikirchliche Gemeinde Aue-Lauter
Milch anzubieten und dadurch gesunde Ernährung schmackhaft zu            informiert:
machen.
Durch gemeinsames Essen und Trinken in der Gruppe können neue            Wir laden zu folgenden Veranstaltungen ein:
Erfahrungen gesammelt und die Akzeptanz für die Produkte verbes-
sert werden. Die pädagogische Begleitung des Programmes in den           Gottesdienst: 2.8.; 9.8.; 23.8. und 30.8.2020 in Aue,
Einrichtungen soll daneben das Wissen und die Kompetenzen der                          Ernst-Bauch-Str. 10, Beginn 9.30 Uhr
Kinder im Umgang mit den Produkten erweitern.                            Gemeindefest: 16.8.2020 in Burkhardtsgrün,
https://www.smul.sachsen.de/foerderung/eu-schulprogramm-fu-                            HERR-Berge, Beginn 11.00 Uhr
er-obst-gemuese-und-milch-5522.html
Der Hortleiter Tobias Horn initiierte die Bewerbung beim EU-Schul-       Wir bitten um Voranmeldung zu den Veranstaltungen per E-Mail
programm und stellte eine Verbindung zum Rößler-Hof als Milch-           unter anmeldung@efg-aue-lauter.de
lieferanten her. Bald bekommen die 150 Krippen-und Kindergarten-
kinder zweimal wöchentlich leckere Milch und Milchprodukte direkt
vom Bauernhof.
Die Kita in Bernsbach komplettiert unsere drei bisherigen Kinder-        Evangelisch-methodistische Friedenskirche
tagesstätten: Diakonische Kindertagesstätte „Friedrich Fröbel“ in        Lauter
Breitenbrunn, Diakonische Kindertagesstätte „Zwergenland“ und
Hort in Raschau und Diakonische Kindertagesstätte „Sonneneck“            Wir feiern jeden Sonntag um 10.15 Uhr Gottesdienst in unserer
und Hort in Sosa.                                                        Friedenskirche auf der Kapellenstraße 5. Dazu ist jedermann
Die Kitas bilden einen wichtigen Baustein in der frühkindlichen Bil-     herzlich eingeladen!
dung der Kinder. Ziel ist es, Bildung und Erziehung in der Familie zu    Aktuelle Infos über weitere Gemeindeveranstaltungen gibt es
unterstützen, zu begleiten und zu ergänzen.                              unter www.emk-lauter-bernsbach.de oder bei Pastor Hertig unter
Diakonisches Werk Aue/Schwarzenberg e.V.                                 Tel. 03771/256451.
Das Diakonische Werk Aue/Schwarzenberg e.V. ist ein großer Träger
der Wohlfahrtspflege. Wir arbeiten im Verbund Diakonie Erzgebirge
und sind im ganzen Erzgebirgskreis aktiv.
Wir leisten in unseren diakonischen Einrichtungen vielfältige Diens-     Evangelisch-methodistische Kreuzkapelle
te in Hilfe, Pflege, Beratung und Betreuung. Wir sind da für Men-        Bernsbach
schen in Not und in sozial ungerechten Verhältnissen. Wir wollen,
als fortwährendes Ziel: Vertrauen schaffen, Menschenwürde bewah-         Wir feiern jeden Sonntag um 9.00 Uhr Gottesdienst in unserer
ren und Lebenshilfe vermitteln. Dabei setzen wir auf die Kraft der       Kreuzkapelle auf der Schulstraße 15. Dazu ist jedermann herzlich
Begegnung und der Nächstenliebe. Durch die Angebote Freiwilliges         eingeladen!
Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst und                              Aktuelle Infos über weitere Gemeindeveranstaltungen gibt es
Ausbildung bieten wir engagierten Personen eine attraktive Wir-          unter www.emk-lauter-bernsbach.de oder bei Pastor Hertig unter
kungsstätte. Derzeit beschäftigen wir etwa 850 Mitarbeitende in          Tel. 03771/256451.
Seniorenpflegeheimen, ambulanten Pflegediensten, Einrichtungen
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