Uhldingen-Mühlhofen Amtsblatt der Gemeinde - eBlättle

Die Seite wird erstellt Peter Mayr
 
WEITER LESEN
Uhldingen-Mühlhofen Amtsblatt der Gemeinde - eBlättle
Freitag, den 14. Januar 2022 - Jahrgang 51                                                                         Ausgabe 01/02

                      Amtsblatt der Gemeinde
                     Uhldingen-Mühlhofen

                                                                                                                               Bild: B. Waurick

 Themen der Woche

ZZ Corona-Verordnung                          ZZ Neues vom Bürgermeister                  ZZ Vogelgrippe

ZZ Corona-Testmöglichkeiten                   ZZ Bericht Gemeinderatssitzung              ZZ Selbstablesung Wasserzähler

ZZ Landratsamt – Impftage Bodenseekreis       ZZ Gestohlene Ortsschilder - Zeugenaufruf   ZZ Stellenausschreibung
Uhldingen-Mühlhofen Amtsblatt der Gemeinde - eBlättle
2 | FREITAG, 14. JANUAR 2022                                                              Mitteilungsblatt der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen

                Notrufe und Bereitschaftsdienste
                   NOTRUFE                                  SELBSTHILFEGRUPPEN                                 TOURIST-INFORMATION
Polizei                               110                                                          Anschrift:                         Ehbachstr. 1
Rettungsdienst und Feuerwehr          112         Siehe eigene                                     Tel:                              07556/92160
Polizei Überlingen             07551/8040         Rubrik im Heft                                   Fax:                            07556/9216-20
Polizei Friedrichshafen:      07541/701-0                                                          E-mail: tourist-info@uhldingen-bodensee.de
Polizeiposten Meersburg       07532/43443                                                                   TRAKTORENMUSEUM,
Wasserschutzpolizei                                        GEMEINDEVERWALTUNG
Überlingen                   07551/949590
                                                                                                      PFAHLBAUMUSEUM, REPTILIENHAUS
Gehörlosen-Fax              07541/80 93 67        RATHAUS UHLDINGEN-MÜHLHOFEN                                     siehe Rubrik Termine
                                                  Aachstraße 4
Abschlepp- und Pannendienst                                                                                WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGS-
rund um die Uhr              0180/1006616         Alle Dienststellen           07556/7 17-0
                                                  Fax                         07556/7 17-15               GESELLSCHAFT BODENSEEKREIS
         Deutsches Rotes Kreuz                  rathaus@uhldingen-muehlhofen.de
  Rufnummer für Rettungsdienst/Krankentransport   www.uhldingen-muehlhofen.de                      Überlingen
                Tel. 07541 19222                                                                   Tel. 07551/9471937, Fax 07551/9471939
                                                  Öffnungszeiten der Gesamtverwaltung
Krankenhäuser                                     Mo bis Mi                          8 - 12 Uhr    Friedrichshafen
Friedrichshafen                       07541/960   Do                      8 - 12 u. 14 - 18 Uhr    Tel. 07541/385880, Fax 07541/3858833
Überlingen                         07551/9477-0   Fr                                 8 - 12 Uhr    e-mail: info@wf-bodenseekreis.de
                                                  Öffnungszeiten des Bürger-
   ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST                 und Informationsbüros        07556/7 17-52
                                                                                                                 ABFALLWIRTSCHAFT
Sammelnummer                            116 117   Mo - Fr                            8 - 12 Uhr    Wertstoffhof Oberuhldingen, Tüfinger Str.
Schlaganfall                                112   Di                                14 - 16 Uhr    Öffnungszeiten:
                                                  Do                                14 - 18 Uhr    Mo, Mi, Fr                                  15 - 17 Uhr
     KINDERÄRZTLICHER NOTDIENST                   sowie nach Vereinbarung                          während der Sommerzeit Mittwoch bis 18.00 Uhr
                    116 117                       Bürgermeister Dominik Männle                     Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr
                                                                                                   Abfallberatung
 ZAHNÄRZTLICHER BEREITSCHAFTDIENST                Telefon:                    07556/717-10
                                                                                                   Landratsamt Bodenseekreis
                                                  email: d.maennle@uhldingen-muehlhofen.de
                0180/5 91 16 20                                                                    Mo bis Fr                       8 - 12 Uhr
                                                  1. Bürgermeisterstellvertreter                   Do                            14 - 17 Uhr
             AUGENARZT + HNO                      Martin Möcking                                   Telefon:                  07541/204-5199
                    116 117                       Daisendorfer Str. 8            07556/93020
                                                  info@sternen-muehlhofen.de                                      STÖRUNGSDIENSTE
            BRILLENNOTDIENST                                                                       Gemeindewasserversorgung
                                                  Integrations- & Flüchtlingsbeauftragte:
                0151/19068704                     Susanne Hofmaier, Tel.:       07556/717-54       während der Dienststunden 07556 / 717-41
                                                                                                   außerhalb der Dienststunden
          APOTHEKENNOTDIENST                      Tagespflegevermittlung                           (nur an Wochenenden)        0176/20172089
                                                  Fr. Langer                   0159/04204243       Fax                          07556 / 50210
14.01.2022 Neue Apotheke Meersburg                Hallenbad                          96 69 89      Strom/EnBW/Störung           0800/3629477
15.01.2022 Apotheke im La-Piazza Überlingen       Notariat Meersburg
16.01.2022 VITA-Apotheke Nußdorf                  Notare Ebert und Häfner     07532/310879-0       Störungsdienst Erdgas
17.01.2022 Hofapotheke Meersburg                                                                   ThügaEnergienetze GmbH
18.01.2022 Pflummern-Apotheke Überlingen          Nachlassgericht Amtsgericht Überlingen
                                                                             07551/93639-400       (Gas)                                0800/7750007
19.01.2022 Kloster-Apotheke Oberuhldingen
20.01.2022 Apotheke Owingen
                                                           SCHULEN/KINDERGÄRTEN                                     BESTATTUNGEN
21.01.2022 Löwen-Apotheke Überlingen
                                                  Schulen                          07556 / 8086    Herbert Dreher, Aachstr. 46            07556 / 8683
                                                  Kindergarten Max & Moritz,                                    REDAKTIONSSCHLUSS
                TAXI-ZENTRALE                     Linzgaustr. 11                 07556 / 5 02 50
                  07532/97 88                     Kinderhaus Sonnenschein,                                        Montag, 12.00 Uhr
                                                  Am Kindergarten 4                07556 / 61 76             Die Redaktion behält sich vor,
              SOZIALE DIENSTE                     Kath. Kindergarten St. Martin, 07556 / 66 90                    Beiträge zu kürzen
Sorgentelefon                            116111   Waldkindergarten                0160/6747908
                                                  Schulsozialarbeit
AIDS-Beratung im Landratsamt                      sh. Rubrik Schulen             07556 / 9 12 16
Friedrichshafen            07541/204-5860         Musikschule Uhldingen-Mühlhofen                                     IMPRESSUM:
Hospizgruppe Salem                07553/6667      In den Auen 13                07556 / 966959
                                                                                                   Herausgeber:
Jugendamt, Allgem. Sozialer Dienst                   BÜCHEREI UHLDINGEN-MÜHLHOFEN                  GEMEINDE UHLDINGEN-MÜHLHOFEN
Astrid Mogg                   07541/204-5627                                                       88690 Uhldingen-Mühlhofen, Rathaus
Jugendbegleitung                                  Öffnungszeiten
Jörg van de Loo               07541/204-5502      MO                                geschlossen    Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
Bürger für Bürger, Unterstützung im Alltag        DI                                  15-19 Uhr    Bürgermeister Dominik Männle
                                07556/929791      MI                        10-12 und15-19 Uhr     Für den Anzeigenteil/ Druck:
                                                  DO                                  15-18 Uhr    Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG
DRK Nachbarschaftshilfe         07556/323         FR                                  15-18 Uhr    Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach
AWO Frauen- und Kinderschutzhaus,                 www.treffpunktbuecherei-um.de                    Telefon: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40
Beschützendes Haus                                info@treffpunktbuecherei-um.de                   E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de
Bodenseekreis               07541 4893626         Telefon 07556 8523 | Überlinger Straße 8         Homepage: www.primo-stockach.de
Uhldingen-Mühlhofen Amtsblatt der Gemeinde - eBlättle
Mitteilungsblatt der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen                                                          FREITAG, 14. JANUAR 2022 | 3

               Rathaus-Informationen

 Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 ich wünsche Ihnen allen ein frohes, glückliches und vor allem gesundes neues Jahr!
 Im Juni 2022 bin ich nun schon zwei Jahre Ihr Bürgermeister. Zwei Jahre mit viel zu wenigen persönlichen Begegnungen, Veranstaltungen,
 Festen. Auch musste ich jetzt schon zum zweiten Mal den Neujahrsempfang absagen. Dies kann man wohl als einen Start unter ungünstigs-
 ten Voraussetzungen bezeichnen. Um mit Ihnen dennoch im Gespräch zu bleiben, möchte ich Sie ab sofort an dieser Stelle (und parallel auf
 unserer Homepage www.uhldingen-muehlhofen.de) etwa einmal im Quartal über abgeschlossene und laufende Projekte sowie über aktuelle
 Entwicklungen in unserer Gemeinde informieren.
 2022 - in diesem Jahr jährt sich der Zusammenschluss der Teilorte Unteruhldingen, Oberuhldingen und Mühlhofen zur Gesamtgemeinde Uhl-
 dingen-Mühlhofen bereits zum 50sten Mal. Ich hoffe, dass wir dies in der Festwoche vom 13. bis 22. Mai auch angemessen feiern können. Die
 Vorbereitungen für die Festwoche laufen schon seit einiger Zeit mithilfe eines Festkomitees aus interessierten Bürgern/Vereinen/Verwaltung
 und Mitgliedern des Gemeinderates. Schon jetzt ein großes Dankeschön für Ihr Engagement!

 Seit meinem Amtsantritt 2020 haben wir trotz massiver Einschränkungen durch die Pandemie so einiges geschafft. Unter anderem wurde die
 Straße „Auf der Höhe“ in Oberuhldingen saniert. Als nächstes steht in der ersten Jahreshälfte die Sanierung der „Hohlgasse“ in Mühlhofen an.
 Auch in Zukunft sollen Straßen in schlechtem Zustand nach und nach saniert werden.

 2021 haben wir einen Grundsatzbeschluss zur Sicherung des Schulstandortes Mühlhofen eingeholt. In einer Denkwerkstatt sollen nun die
 möglichen weiteren Schritte besprochen werden.

 Derzeit wird der letzte Bauabschnitt der Uferneugestaltung in Unteruhldingen - von der Schiffsanlegestelle zum Pfahlbaumuseum bis hin zum
 Kapellenvorplatz - umgesetzt. Nach Durchführung dieser Maßnahme ist die gesamte Uferneugestaltung abgeschlossen.

 Beim Kinderhaus Sonnenschein in Mühlhofen steht bereits der Rohbau und wenn alles weiter im Zeitplan läuft, können das Team und die Kin-
 dergartenkinder nach den Sommerferien 2022 einziehen.

 Im Jahr 2021 hat der Gemeinderat unter anderem die Bebauungspläne „Im Ried III“ in Mühlhofen (Gewerbegebiet), die „Bergstraße“ in Unte-
 ruhldingen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Pfahlbaumuseum“ beschlossen. Die Bebauungspläne „Apfelberg“ und
 „Kanalweg“ in Mühlhofen sowie der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Alte Brennerei“ in Oberuhldingen werden dieses Jahr weitergeführt.
 Auch der Beschluss zur Einführung der Echt Bodensee Card zum Jahr 2022 wurde gefasst.

 In diesem Jahr werden wir unsere baulandpolitischen Richtlinien und die Richtlinien zur Grundstücksvergabe beraten und beschließen. So
 wollen wir auch in Zukunft den Spagat schaffen, dass wir auf der einen Seite sorgsam mit den uns zur Verfügung stehenden Flächen umgehen
 und auf der anderen Seite attraktiven und bezahlbaren Wohnraum anbieten können.

 Um die Gesamtentwicklung unserer Gemeinde im Blick zu behalten, werden wir in den Jahren 2022/2023 ein neues Gemeindeentwicklungs-
 konzept starten. Hier sollen dann alle Aspekte (Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, Mobilität, Soziales, Ortsmitte etc.) berücksichtigt und mit
 Ihnen weiterentwickelt werden.

 Im Januar werden wir nun nach einiger Verzögerung in Mühlhofen die Fläche der Kirchstraße 2 herstellen. Hier wird ein Festplatz für die Bür-
 gerinnen und Bürger mit Aufenthaltsqualität entstehen, welcher auch als Parkplatz genutzt werden kann. Die Fertigstellung ist für April 2022
 geplant, damit das traditionelle Maibaumstellen auf dem neuen Platz stattfinden kann.

 Damit in Zukunft nicht der gesamte Verkehr zu und aus dem Gewerbegebiet Mühlhofen über die Hallendorfer Straße geführt werden muss,
 wird die Planung für die Anbindung des Gewerbegebietes an die Grasbeurer Straße weiter vorangetrieben.

 In der letzten Gemeinderatsitzung im Dezember 2021 wurde die Medientechnik für das Projekt „Digitalisierung der Grundschule“ vergeben.
 Somit kann gewährleistet werden, dass dieses Projekt an unserer Schule bis nach den Sommerferien 2022 abgeschlossen ist.

 Nun aber ganz zum Schluss meines Berichtes noch die aus meiner Sicht beste Nachricht: das Grundstück am Kreisverkehr in Mühlhofen wurde
 nun endlich von einem neuen Bauträger gekauft. Das bedeutet, dass der insolvente Investor nicht mehr an Bord ist und wir mit dem neuen
 Bauträger in die Planungen einsteigen können.

 Dies war nur eine grobe Zusammenfassung der wichtigsten aktuellen Themen. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, stehe ich Ihnen u.a.
 in meinen Bürgersprechstunden sehr gerne zur Verfügung. Die Termine hierzu finden Sie regelmäßig im Mitteilungsblatt.

 Liebe Bürgerinnen und Bürger, Sie sehen also, uns wird es auch in diesem Jahr und darüber hinaus nicht langweilig. Ich freue mich auf eine
 weiterhin sehr gute Zusammenarbeit mit Gemeinderat und Verwaltung und hoffe auf eine baldige Rückkehr zur Normalität.

 Ihr Dominik Männle
 Bürgermeister
Uhldingen-Mühlhofen Amtsblatt der Gemeinde - eBlättle
4 | FREITAG, 14. JANUAR 2022                                                                          Mitteilungsblatt der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen

                                                                                                                                Stand: 12. Januar 2022
                                                                                     Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                             1

   Corona-Regeln ab 12. Januar 2022
   In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:
        » Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
           Aufgrund Ab
        » Warnstufe:  derHospitalisierungsinzidenz
                          stark ansteigenden Omikron-Welle       und250
                                                   von 1,5 oder ab    dem
                                                                        mitdamit  zu erwartenden erneutem
                                                                            COVID-19-Patient*innen            Anstieg der Hospitalisierungen
                                                                                                    belegten Intensivbetten (AIB).
        » Alarmstufe:
             gelten dieAbRegelungen
                          Hospitalisierungsinzidenz vonII3,0
                                       der Alarmstufe        oder ab
                                                          vorerst    390 mit COVID-19-Patient*innen
                                                                  unabhängig                         belegten
                                                                               von den Schwellenwerten     bisIntensivbetten.
                                                                                                               zum 1. Februar 2022 weiter.
        » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
   Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder
   überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
   oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere
   Personen (siehe Ausnahmen).
   Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder
   überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
   oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von
   1 Haushalt + 2 weitere Personen (siehe Ausnahmen).
   Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder
   überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II
   gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen
   gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizi-
   nischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten
   Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und 50 Personen im Freien.

   Inhaltsverzeichnis der Übersicht:
   2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+
   3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen
   4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr
   5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung
   6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
   7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen
   8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten
   9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel
   10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung
   11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten

                                                                                                                                Stand: 12. Januar 2022
                                                                                     Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                             2
   Medizinische Maskenpflicht                         3G, PCR-Testpflicht und 2G                       2G+
   Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen      3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder     Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
   geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und            genesene Personen 3G+PCR: Zutritt nur für        nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die
   in Betriebsstätten, wenn der Abstand               PCR-getestete, geimpfte oder genesene            Impfung oder Infektion länger als 3 Monate
   nicht eingehalten werden kann und                  Personen                                         zurückliegt.
                                                      2G: Zutritt nur für geimpfte oder
   im Nah- und Fernverkehr.
                                                      genesene Personen                       2G                                                   2G+
   Ausnahmen:                                         Ausnahmen:                                      Ausnahmen:
   » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.               » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°           » Genesene/geimpfte Personen, die ihre
   » Personen, die aus gesundheitlichen               » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch     Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
     Gründen keine Maske tragen können                  nicht eingeschult sind.°                      » Vollständig geimpfte Personen oder Genesene
     (ärztlicher Nachweis notwendig).                 » Grundschüler*innen, Schüler*innen               mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforder-
   » In geschlossenen Räumen bei privaten               eines sonderpädagogischen Bildungs-/            liche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max.
      Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie,     Beratungszentrums, einer auf der Grund          3 Monate zurück).
      Kantinen, Mensen und Cafeterien während           schule aufbauenden Schule oder                » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht
      des Essens und Trinkens und beim Sport            einer beruflichen Schule° – gilt nur für        eingeschult sind.°
      treiben.                                          Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre     » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines
   » Im Freien nur dann, wenn der Mindestab             und nicht während der Ferien°°.                 sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungs-
     stand von 1,5 Metern zu anderen Personen         » Personen bis einschließlich 17 Jahre, die       zentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden
     dauerhaft eingehalten werden kann (gilt            nicht mehr zur Schule gehen.°°                  Schule oder einer beruflichen Schule° – gilt nur
     nicht auf Weihnachtsmärkten).                    » Personen, die sich aus medizinischen            für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre
   » Beim 2G-Optionsmodell in der Basisstufe.           Gründen nicht impfen lassen können              und nicht während der Ferien°°.

   Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an             (ärztlicher Nachweis notwendig).°°            » Personen, die sich aus medizinischen
   Schulen ist über die Corona-Verordnung             » Personen, für die es keine allgemeine           Gründen nicht impfen lassen können
   Schule geregelt.                                     Impfempfehlung der Ständigen                    (ärztlicher Nachweis notwendig).°°

   In Innenbereichen mit Maskenpflicht                  Impfkommission (STIKO) gibt.°°                » Personen, für die es keine Empfehlung für eine
   müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-                                                              Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw.
   Maske (oder vergleichbar) tragen. Dies gilt                                                          vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis
   nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gilt                                                     einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten
   weiter die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-                                                                 Schwangerschaftsdrittel.
   verordnung des Bundes.                                                                             °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
   Tipps zum Umgang und Wiederverwenden                                                               °°Negativer Antigen-Test erforderlich
   von FFP2-Masken im privaten Gebrauch
Uhldingen-Mühlhofen Amtsblatt der Gemeinde - eBlättle
Mitteilungsblatt der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen                                                                             FREITAG, 14. JANUAR 2022 | 5

                                                                                                                                 Stand: 12. Januar 2022
                                                                                      Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                          3
    Stufenplan

                                                                                     3G                             2G                                 2G+
      Hygienekonzept          Datenverarbeitung         Maskenpflicht        Nachweislich geimpft,          Nachweislich geimpft               Nachweislich geimpft
                                                                             getestet oder genesen             oder genesen                  oder genesen und getestet

          Lebensbereich                    Basisstufe                     Warnstufe                          Alarmstufe                       Alarmstufe II

       Volks- und Stadtfeste
                                              3G                              3G                                2G                             nicht erlaubt

                                                                                                     max. 50 % der üblichen
                                                                                                      Besucherzahl erlaubt.

                                                                                                                                       Wenn nicht geimpfte/gene-
                                                                                                                                       sene Personen teilnehmen:
                                                                                                                                        1 Haushalt plus 2 weitere
                                                                                                                                        Personen aus 1 Haushalt .
                                                                        1 Haushalt plus 5                1 Haushalt plus 2
                                                                        weitere Personen               weitere Personen aus 1            Personen bis einschl. 13 Jahre
                                                                                                                                         zählen nicht zur Personenzahl
                                                                                                              Haushalt
        Private Zusammen-                                            Geimpfte und Genesene,
                                                                                                                                             hinzu. Paare, die nicht
                                          Ohne weitere                                                                                  zusammen leben, gelten als ein
        künfte und private                                        Personen bis einschl. 17 Jahre        Geimpfte und Genesene,
                                        Regelungen oder                                                                                             Haushalt.
          Veranstaltungen                                          sowie Personen, die sich aus      Personen bis einschl. 13 Jahre
                                        Beschränkung der
      (wie Geburtstage, Hoch-                                      medizinischen Gründen nicht        sowie Personen, die sich aus
                                         Personenanzahl                                                                                  Auschließlich geimpfte/
      zeitsfeiern etc. Gilt auch                                  impfen lassen können, zählen        medizinischen Gründen nicht
        bei Treffen in gastro-                                              nicht dazu.              impfen lassen können, zählen
                                                                                                                                          genesene Personen°:
       nomischen Betrieben)                                                                                    nicht dazu.              Innen: max. 10 Personen
                                                                    Paare, die nicht zusammen                                           Außen: max. 50 Personen
                                                                  leben, zählen als ein Haushalt.      Paare, die nicht zusammen       Kinder/Jugendliche bis einschl. 13
                                                                                                     leben, zählen als ein Haushalt.        Jahre zählen nicht mit.

                                                                                                                                          °und Personen bei denen
                                                                                                                                       Impfung aus med. Gründen nicht
                                                                                                                                          möglich bzw. ohne Impf-
                                                                                                                                           empfehlung der STIKO.

                                                                                                                                 Stand: 12. Januar 2022
                                                                                      Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                          4

          Lebensbereich                    Basisstufe                     Warnstufe                          Alarmstufe                       Alarmstufe II

                                    In geschlossenen Räumen       In geschlossenen Räumen

                                              3G                             3G
            Öffentliche
          Veranstaltungen                                                mit PCR-Test
     (wie Theater, Oper, Konzert,
       Stadtfest, Informations-                                                                                  2G                                2G+
       veranstaltungen, Stadt-
        führungen, Kongresse,          Im Freien bei >5.000
        Sportveranstaltungen,        Personen oder bei Nicht-                                        Maximal 50 % Auslastung                Im Freien und in
      Betriebs- und Vereinsfeiern    einhaltung des Mindest-               Im Freien                   aber nicht mehr als              geschlossenen Räumen
      sowie Veranstaltungen der              abstands                                                25.000 Besucher*innen.                maximal 50 % der
             Breitenkultur)                                                                                                               Kapazität, aber nicht
                                                                                                                                             mehr als 500
                                              3G                              3G                                                           Besucher*innen.

     Öffentliche Verkehrsmittel                                                                3G
Uhldingen-Mühlhofen Amtsblatt der Gemeinde - eBlättle
6 | FREITAG, 14. JANUAR 2022                                                             Mitteilungsblatt der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen

                                                                                                                   Stand: 12. Januar 2022
                                                                        Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                              5

        Lebensbereich                 Basisstufe              Warnstufe                     Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

      Kultureinrichtungen
                                         3G                      3G
      (wie Galerien, Museen,
                                                              mit PCR-Test
           Bibliotheken°,
     Archive°, Gedenkstätten)
                                                                                                2G                           2G+
      °Abholung bestellter             Im Freien               Im Freien
      Medien unbeschränkt                                                            Ausnahme: Archive und          Ausnahme: Archive und
                                      ohne weitere
                                                                                    Landesbibliotheken 3G mit      Landesbibliotheken 3G mit
           möglich                    Regelungen                 3G                         PCR-Test                       PCR-Test

                                                                                          Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen,
                                                                                         die nicht zum eigenen Haushalt gehören, muss
    Religiöse Veranstaltungen
                                                                                                      eingehalten werden.

                                         3G                      3G                             2G                            2G
         Beherbergung                 Erneuter Test           Erneuter Test                Ausnahmen für                 Ausnahmen für
                                       alle 3 Tage             alle 3 Tage                geschäftliche und             geschäftliche und
                                                                                       dienstliche Reisen und        dienstliche Reisen und
                                                                                             Härtefälle.                   Härtefälle.

                                                                                                                   Stand: 12. Januar 2022
                                                                        Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                              6

        Lebensbereich                 Basisstufe              Warnstufe                     Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                         3G                      3G
          Messen und                                          nur PCR-Test                      2G                       nicht erlaubt
         Ausstellungen
                                       Im Freien               Im Freien
                                     ohne weitere
                                     Regelungen                  3G

                                In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                         3G                      3G                             2G
      (Hotel-)Gastronomie,
      Vergnügungsstätten                                      nur PCR-Test
             sowie
     Mensen und Cafeterien
                                                                                                                              2G+
      (Regelung gilt nur für           Im Freien               Im Freien                     Im Freien
        externe Personen)            ohne weitere
                                                                                                                       Sperrstunde von
                                     Regelungen                  3G                             3G                    22:30 Uhr bis 6 Uhr

                                                                                           nur PCR-Test
Mitteilungsblatt der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen                                                               FREITAG, 14. JANUAR 2022 | 7

                                                                                                                       Stand: 12. Januar 2022
                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                   7

           Lebensbereich                   Basisstufe               Warnstufe                   Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                       3G
        Freizeiteinrichtungen                                      nur PCR-Test

           (wie Freizeitparks,
        (Spaß-)Bäder, Thermen,
                                                                                                   2G                            2G+
             Solarien, Zoos,
      Indoor-Spielplätze, Fitness-
         studios, Saunen etc.)              Im Freien               Im Freien            Der Betrieb von Dampf-         Der Betrieb von Dampf-
                                           ohne weitere                                  bädern, Warmlufträumen         bädern, Warmlufträumen
                                                                                                                            und ähnlichem
                                           Regelungen
                                                                       3G                    und ähnlichem
                                                                                              ist untersagt.                 ist untersagt.

             Körpernahe
            kosmetische
                                              3G                       3G                          2G                            2G+
          Dienstleistungen
                                                                                          Ausnahmen für Friseur-         Ausnahmen für Friseur-
                                                                                           betriebe und Barber-           betriebe und Barber-
                                                                                          shops. Hier gilt 3G mit        shops. Hier gilt 3G mit
                                                                                                 PCR-Test                       PCR-Test

                                                                                                                       Stand: 12. Januar 2022
                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                   8

          Lebensbereich                    Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe                    Alarmstufe II

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                       3G
       Touristische Verkehre                                       nur PCR-Test
     (wie Schifffahrten, Skilifte,                                                                  2G                           2G+
     Seilbahnen, Busreisen etc.)
                                            Im Freien               Im Freien
                                          ohne weitere
                                          Regelungen                   3G

                                     In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                              3G                       3G                          2G                            2G+
     Sport in Sportstätten und
           Sportanlagen
                                                                   nur PCR-Test

      keine Maskenpflicht wäh-
                                            Im Freien               Im Freien                    Im Freien                      Im Freien
       rend der Sportausübung
                                          ohne weitere
      keine Datenverarbeitung
        auf frei zugänglichen
                                          Regelungen                   3G                           2G                            2G
               Anlagen
8 | FREITAG, 14. JANUAR 2022                                                                                        Mitteilungsblatt der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen

                                                                                                                                           Stand: 12. Januar 2022
                                                                                                Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                  9

          Lebensbereich                          Basisstufe                         Warnstufe                          Alarmstufe                         Alarmstufe II

                                       In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen
                                                 generell
                                        und im Freien bei >5.000
                                         Personen oder bei Nicht-                       3G
                                         einhaltung des Mindest-
      Sportveranstaltungen
                                                 abstands             mit PCR-Test                                        2G                                 2G+
    im Profi- und Amateursport
      wie Ligaspiele, Tuniere,
                                                                                     Im Freien                 Maximal 50 % Auslastung                  Im Freien und in
         Wettkämpfe etc.
                                                     3G                                                          aber nicht mehr als                geschlossenen Räumen
                                                                                                               25.000 Besucher*innen.                  maximal 50 % der
                                                                                        3G                                                            Kapazität, aber nicht
                                                                                                                                                         mehr als 500
                                                                                                                                                       Zuschauer*innen.

                                                                                                                           3G                                  2G
            Einzelhandel
                                                          Ohne weitere Regelungen
          (auch Flohmärkte)                                                                                    Ausgenommen Grundver-               Ausgenommen Grundver-
                                                                                                               sorgung sowie Abhol- und            sorgung sowie Abhol- und
                                                                                                                    Lieferangebote                      Lieferangebote

    Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen:
    Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte,
    Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden),
    Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reform-
    häuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungs-
    verkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Waschsalons sowie Wochenmärkte.

                                                                                                                                           Stand: 12. Januar 2022
                                                                                                Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                  10

          Lebensbereich                         Basisstufe                          Warnstufe                          Alarmstufe                        Alarmstufe II

                                       In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                    3G                                  3G
    Außerschulische Bildung                                                        nur PCR-Test
     (wie VHS-Kurse, Musik-,
     Kunst- und Jugendkunst-                                                                                                2G                               2G+
             schulen)                             Im Freien                          Im Freien
                                                ohne weitere
                                                Regelungen
                                                                                        3G

             Bildung
          (wie berufliche                       ohne weitere                                                                3G
    Ausbildung, Fahr-, Flug- und                Regelungen
    Bootsschulen, Sprach- und
        Integrationskurse)                                                                                 bei mehrtägigen Veranstaltungen
                                                                                                               erneuter Test alle 3 Tage
Mitteilungsblatt der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen                                                                    FREITAG, 14. JANUAR 2022 | 9

                                                                                                                            Stand: 12. Januar 2022
                                                                                 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                     11

           Lebensbereich                  Basisstufe                  Warnstufe                      Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                    In geschlossenen Räumen

                                             3G
       Diskotheken, Clubs und            nur PCR-Test
         clubähnliche Lokale                                                                                                       nicht erlaubt
         (Ausnahmen für nicht
                                                                            2G                           2G
       impffähige Personen und             Im Freien
      Schüler*innen gelten nicht)        wie öffentliche
                                        Veranstaltungen

                                             3G                             3G                          2G                            2G+
         Prostitutionsstätten

                                                                     nur PCR-Test

    Grundsätzlich gilt:

                   Abstand halten           Hygieneregeln           Medizinische             Corona-Warn-App               Regelmäßig
                                              beachten              Maske tragen                 benutzen                    lüften

                                                                                   Im Rathaus der Gemeinde
                                                                                   Uhldingen-Mühlhofen
 Corona - Testmöglichkeiten                                                        gilt „3G“
 Die Corona Teststelle in Unte-        Regelmäßige Impfstützpunkte                 Online – Terminvergabe für Bürger-
 ruhldingen “Welterbesaal“ am          • Friedrichshafen:                          und Informationsbüro möglich!
 Parkplatz P1 ist geöffnet.              täglich von 10:00 bis 17:00 Uhr,
                                         Messe Haupteingang,                       Im Rathaus der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen gilt für alle Be-
 Die Testzeiten sind derzeit wie         Neue Messe 1                              sucherinnen und Besucher die 3G-Regel nach vorheriger Termin-
 folgt :                                 (mit Terminvergabe: https://              absprache.
 Mo – Fr 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr          bodenseekreis-impfzentrum.
 und 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr             connect.giria.io/)                        Zutritt nur mit FFP2 Maske
 Sa & So von 08:30 bis 12:00 Uhr         freitags bis montags,                     (Online – Terminvergabe für das für Bürger- und Informationsbüro
                                         10:00 bis 17:00 Uhr, Innen-               möglich).
 Eine Online - Anmeldung ist             stadt, Rathaus-Rückseite,
 erforderlich                            Eugen-Bolz-Str. 10                        Der Zutritt ist nur möglich, wenn mindestens eine dieser Vor-
 https://app.no-q.info/mobi-                                                       aussetzungen erfüllt ist:
 le-teststation-unteruhldingen/        • Überlingen:                               • vollständig geimpft
 checkins#/3857/2021-11-16               sonntags bis mittwochs,                     Impfpass, Impfzertifikat oder App (z. B. CovPassApp) in Verbin-
                                         10:00 bis 17:00 Uhr, Sporthalle             dung mit Personalausweis/Pass/Führerschein
 Die nächsten Corona -Testmög-           Obertorstraße 16                          • aktuell getestet
 lichkeiten im Bodenseekreis fin-        dienstags bis freitags,                     PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder Schnelltest durch Test-
 den Sie auf der Homepage des            16:00 bis 20:00 Uhr                         zentrum nicht älter als 24 Stunden (KEIN Test am Eingang des
 Landratsamtes Bodenseekreis:            (mit Terminvergabe:                         Rathaus möglich)
                                         www.helios-gesundheit.de,                 • gültig genesen
 https://www.bodenseekreis.de/           Helios Spital, Härlenweg 1)                 Zertifikat z. B. der hausärztlichen Praxis oder Absonderungsver-
 soziales-gesundheit/gesund-                                                         fügung der Ortspolizeibehörde (Gemeinde) in Verbindung mit
 heit/infektionsschutz/infektions-                                                   Personalausweis/Pass/Führerschein (Die Infektion muss mindes-
 krankheiten/corona-virus/coro-                                                      tens 28 Tage und darf maximal sechs Monate zurückliegen.)
 na-tests/
                                                                                   Online – Terminvergabe für Bürger- und Informationsbüro mög-
                                                                                   lich! Unter www.uhldingen-muehlhofen.de können Sie sich einen
                                                                                   Termin online für das für Bürger- und Informationsbüro buchen!
10 | FREITAG, 14. JANUAR 2022                                                      Mitteilungsblatt der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen

Kontaktdaten des Rathauses
       Liebe Bürgerinnen und Bürger,

       aufgrund der Verbreitung des Corona Virus hat das Rathaus für die Bürgerinnen und Bürger
       geschlossen. Termine können jedoch nach Absprache und unter Einhaltung von „3G“ erfolgen.

       Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten: 07556-

Aufgabe:                                     Tel:         Name:                         Email:
Bürgermeister                                717- 10      Männle, Dominik               d.maennle@uhldingen-muehlhofen.de
Assistenz Bürgermeister                      717- 11      Frank, Gabriele               g.frank@uhldingen-muehlhofen.de
Hauptamtsleiterin                            717- 20      Müller-Schmidts,              g.mueller@uhldingen-muehlhofen.de
                                                          Gudrun
Gemeinderat/Musikschule                      717- 21      Haag, Katharina               k.haag@uhldingen-muehlhofen.de
Personal und Ausbildung                      717- 25      Stephan, Anja                 a.stephan@uhldingen-muehlhofen.de
Kindergarten                                 717- 28      Merli, Eva                    e.merli@uhldingen-muehlhofen.de
SGL Ordnungsverwaltung                       717- 50      Fritz, Philipp                p.fritz@uhldingen-muehlhofen.de
Wahlen                                       717- 51      Kienle, Jutta                 j.kienle@uhldingen-muehlhofen.de
Bürgerinformationsbüro                       717- 52      Puschke, Sandra               s.puschke@uhldingen-muehlhofen.de
Bürgerinformationsbüro                       717- 53      Distel, Tanja                 t.distel@uhldingen-muehlhofen.de
Gewerbeamt                                   717-56       Hipp, Regina                  r.hipp@uhldingen-muehlhofen.de
Standesamt, Friedhofsverwaltung              717-55       Weichert, Claudia             c.weichert@uhldingen-muehlhofen.de
Leitung Finanzverwaltung                     717- 30      Bentele, Gabriele             g.bentele@uhldingen-muehlhofen.de
Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer,            717- 31      Eisele, Monika                m.eisele@uhldingen-muehlhofen.de
Pauschale Kurtaxe,
Wasser/Abwassergebühren
Kurtaxe, Kasse/Mahnwesen                     717- 32      Bollin, Katharina             k.bollin@uhldingen-muehlhofen.de
Kasse                                        717- 33      Götzmann, Pia                 p.goetzmann@uhldingen-
                                                                                        muehlhofen.de
Gewerbesteuer,                               717- 36      Kitt, Johannes-Peter          j.kitt@uhldingen-muehlhofen.de
Fremdenverkehrsbeitrag,
Hundesteuer, Hafenliegeplätze
Bauamtsleiter                                717- 40      Stephan, Fabian               f.stephan@uhldingen-muehlhofen.de
Bauantragsverfahren                          717- 41      Zeller, Irene                 i.zeller@uhldingen-muehlhofen.de
Rechnungsstellung Bauamt                     717- 43      Hengstler, Katja              k.hengstler@uhldingen-muehlhofen.de
Gebäudemanagement                            717-42       Waschipki, Peter              p.waschipki@uhldingen-muehlhofen.de
Gebäudemanagement,                           717-45       Keller, Dana                  d.keller@uhldingen-muehlhofen.de
Schlüsselverwaltung
Leiter Bauhof                                717- 44      Herp, Heiko                   h.herp@uhldingen-muehlhofen.de

 Info zum Mitteilungsblatt                                                                   Auch in Uhldingen-Mühlhofen
                                                                                             Unter der einheitlichen Behördenrufnum-
 Aufgrund der aktuellen Corona-Lage kann es durchaus dazu kommen, dass Austräge-             mer 115 erreichen Sie im Bodenseekreis
 rinnen und Austräger in Quarantäne sind und das Mitteilungsblatt nicht ausgetragen          ohne Vorwahl Ihr Rathaus, das Landratsamt
 werden kann.                                                                                und das Finanzamt.

 Leider können wir dann auf die Schnelle nicht immer Ersatz finden. Wir bitten um Ihr        Montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr
                                                                                             bekommen Sie hier Behördenauskünfte
 Verständnis.
                                                                                             und den richtigen Ansprechpartner.
 Im Vorraum des Rathauses liegen aktuelle Mitteilungsblätter aus, ebenso finden Sie          Aus dem Festnetz zum Ortstarif und kos-
 das aktuelle Mitteilungsblatt wöchentlich auf unserer Homepage auf der Startseite           tenlos bei Flatrate
 online eingestellt.                                                                         (auch bei vielen Mo-
                                                                                             bilfunkanbietern).
                                                                                             www.115.de
Mitteilungsblatt der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen                                                   FREITAG, 14. JANUAR 2022 | 11

 Telefonische Sprechstunde                     Gestohlene Ortseingangstafeln - Zeugenaufruf
 beim Bürgermeister                            Liebe Bürgerinnen und Bürger,                  Oberuhldingen
                                               der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen wur-          • Bahnhofstraße
 Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                                               den in der Nacht vom 03.01.2022 auf den        • Tüfinger Straße
 leider ist derzeit aufgrund der aktuel-
                                               04.01.2022 insgesamt 7 Ortseingangstafeln
 len Corona-Situation keine persönliche
                                               gestohlen. Konkret handelt es sich um fol-     Unteruhldingen
 Sprechstunde möglich. Sie haben aller-
                                               gende Ortseingänge:                            • Meersburger Straße/Unteruhldinger Straße
 dings die Möglichkeit, im Rahmen einer
 telefonischen Bürgersprechstunde Ihre
                                               Mühlhofen                                      Der Polizeiposten Meersburg bittet unter
 Anliegen mit mir zu besprechen.
                                               • Daisendorfer Straße                          Telefon 07532/43443 um sachdienliche
                                               • Weitfeldstraße                               Hinweise.
 Termine:
                                               • Hauptstraße
 Donnerstag 27. Januar 2022 von 16-18 Uhr
                                               • Kanalweg                                     Ihre Gemeindeverwaltung
 Donnerstag 17. Februar 2022 von 16-18 Uhr
 Donnerstag 3. März 2022 von 16-18 Uhr
 Donnerstag 17. März 2022 von 16-18 Uhr

 Ich bitte um vorherige Anmeldung bei
 Frau Frank,Tel.: 07556/71711 oder Email:
 g.frank@uhldingen-muehlhofen.de               Müllabfuhr
 und freue mich auf den Austausch mit
                                               Nächste Leerungen
 Ihnen.
                                               Restmüll                                       Papier
 Ihr Bürgermeister                             2-wöchige Abfuhr                               Mittwoch, 9. Februar
 Dominik Männle                                Ober- und Unteruhldingen
                                               Donnerstag, 20. Januar                         Gelber Sack
                                               Mühlhofen                                      Freitag, 27. Januar
                                               Freitag, 21. Dezember
Fraktionssprechstunden
Die Sprechstunden der einzelnen Frak-                                                         Probleme mit der Müllabfuhr?
tionen finden jeweils jeden dritten Don-       Biotonne                                       Müllabfuhr Bodenseekr. 07541 401093
nerstag im Monat in der Zeit von 18.00 bis     Ober- und Unteruhldingen                       Papierabfuhr ALBA        07541 952860
19.30 Uhr statt.                               Donnerstag, 27. Januar                         Gelber Sack Alba Group    07581 50890
                                               Mühlhofen                                      Abfallberatung         07541 204-5199
Bitte melden Sie sich bei den einzelnen        Freitag, 28. Januar                            Gebührenveranlagung 07541 204-5100
Fraktionssprechern an.

CDU
Erwin Marquart
Telefon 07556 5921                             Selbstablesung der Wasserzähler 2021
erwin.marquart@
uhldingen-muehlhofen.de                        Ende 2021 erhielten alle Gebäudeeigentümer und Hausverwaltungen die Mitteilung zur
www.cdu-um.de                                  Selbstablesung der Wasserzähler zum 31.Dezember 2021. Bitte teilen Sie uns die Zäh-
                                               lerstände schriftlich, per Fax 07556-7178731 oder per E-Mail an m.eisele@uhldingen-
Junge Bürger                                   muehlhofen.de mit.
Hubert Wagner
Telefon 07556 6403                             Wie bereits im letzten Jahr kann der Zählerstand auch über die Internetseite der Gemeinde
hubert.wagner@uhldingen-muehlhofen.de          Uhldingen-Mühlhofen unter folgendem Link gemeldet werden:
                                               www.uhldingen-muehlhofen.de/de/Aktuelles/Wasserzaehlerstand.
Freie Wähler/FDP
Gabriele Busam                                 Sie werden direkt nach Angabe Ihres Buchungszeichens und der Zählernummer auf das
Telefon 07556 966018                           Ableseformular weitergeleitet. Dort können Sie dann Ihre Ablesedaten eingeben. Neu in
gabriele.busam@                                diesem Jahr ist, dass Sie auch direkt per QR-Code, welcher auf dem Ableseformular aufge-
uhldingen-muehlhofen.de                        druckt ist, auf Ihren, zur Ablesung fälligen Wasserzähler, weitergeleitet werden.

Bürger- und Umweltforum                        Bitte beachten Sie bei der Ablesung, dass der Wasserzähler nur volle m³ anzeigt, es
Wolfgang Metzler                               gibt keine Kommastellen.
Telefon 07556 8990
wolfgang.metzler@                              Wir weisen darauf hin, dass Zählerstände, die bis zum 15. Januar 2022 nicht bei der Ge-
uhldingen-muehlhofen.de                        meindeverwaltung gemeldet worden sind, geschätzt werden.

SPD                                            Für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus.
Domenico Ferraro                               Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Telefon 07556 34 99 88 4
domenico.ferraro@                              Ihre Gemeindeverwaltung
uhldingen-muehlhofen.de                        -Finanzverwaltung-
www.spd-uhldingen-muehlhofen.de                Steueramt Tel: 07556-71731
12 | FREITAG, 14. JANUAR 2022                                                                Mitteilungsblatt der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen

             Mitarbeiter/in (m,w,d) Wasserversorgung Gemeindewerke Uhldingen-Mühlhofen
   Bei der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen (ca. 8.500 Einwohner) ist zum nächst möglichen Zeitpunkt die Stelle eines Mitarbeiters/einer Mitar-
   beiterin (m,w,d) im Wasserwerk der Gemeinde zu besetzen:

   Ihre Aufgaben:                                                           • Dienstleistungsorientiertes Auftreten
   • Verlegung, Installation und Unterhaltung von Versorgungsleitun-
     gen und Hausanschlüssen                                                Unser Angebot:
   • Digitale Steuerung und Überwachung des Versorgungsnetzes und           •   Unbefristetes Arbeitsverhältnis auf Grundlage des TVöD
     von Betriebseinrichtungen                                              •   Betriebliche Altersversorgung, 30 Tage Urlaub
   • Feststellung und Behebung von Schäden                                  •   Finanzieller Ausgleich für die Rufbereitschaftszeiten
   • Überwachung technischer Einrichtungen in öffentlichen Gebäu-           •   Leistungsentgelt, Sonderzuwendung
     den                                                                    •   Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
   • Wechselweise Rufbereitschaft am Wochenende zur Sicherung der           •   Gemeinschaftsveranstaltungen
     Wasserversorgung
                                                                            Haben wir Ihr Interesse geweckt?
   Ihr Profil:                                                              Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum
   • Ausbildung als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Anlagen-        14.01.2022 an bewerbung@uhldingen-muehlhofen.de oder
     mechaniker/in für Sanitär- und Heizungstechnik oder eine ver-          schriftlich an Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen, Aachstr. 4, 88690
     gleichbare Ausbildung.                                                 Uhldingen-Mühlhofen.
   • Berufserfahrung und/oder eine Weiterbildung zum Meister/Was-
     sermeister ist von Vorteil.                                            Ihre Fragen beantwortet unser Bauamtsleiter Fabian Stephan, Tel.:
   • Selbständige, zuverlässige und eigenverantwortliche Arbeitsweise       07556/717-40 oder das Personalamt, Tel.: 07556/717-25.

   Wochenmarkt
   Der Wochenmarkt findet immer donnerstags von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr auf dem Marktplatz in Oberuhldingen statt. (Wenn Donnerstag ein Fei-
   ertag ist, findet in der Woche kein Markt statt.) Bitte beachten Sie eigenverantwortlich die derzeit geltenden Hygiene- und Verhaltenshinweise.

                 Aus dem Gemeinderat
Bericht der öffentlichen                                                    sich auch in der Tourist-Information Uhldingen-Mühlhofen wider. Beste-
                                                                            hende personelle Ressourcen werden optimal aufgaben- und gästeori-
Sitzung des Gemeinderates vom 21.12.2021                                    entiert eingesetzt und sind dem Gästeaufkommen und dem Gästever-
TOP 1 Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes „Tourist-Information          halten entsprechend angepasst.
Uhldingen-Mühlhofen“ - Beratung und Beschlussfassung
a) Ergebnis- und Finanzhaushalt                                             Größte Position bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
b) Stellenplan                                                              ist mit einem Planansatz von 79.000 € das Produktsachkonto Printpro-
c) Mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum 2021 – 2025                dukte mit Druckerzeugnissen, herausgegeben von der Tourist-Informati-
Der Wirtschaftsplan 2022 wurde am 17. November 2021 im Betriebsaus-         on. Printprodukte sind für die Vermarktung der touristischen Gemeinde
                                                                            Uhldingen-Mühlhofen und den Vertrieb bestehender touristischer An-
schuss Tourismus vorberaten. Die Betriebsleitung der Tourist-Informati-
                                                                            gebote von großer Bedeutung. Im kommenden Jahr wird das nunmehr
on, Nadia Intelisano stellte den Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes
                                                                            zweijährige Seeferienmagazin - das wichtigste Printprodukt der Tou-
„Tourist-Information Uhldingen-Mühlhofen“ vor und informierte über
                                                                            rist-Information - neu aufgelegt. Auch für die Bewerbung der Echt Bo-
geplante Projekte, Aktivitäten und Änderungen im Bereich Personal. Der
                                                                            densee Card sind Aufwendungen eingeplant.
Betriebsausschuss stimmt dem vorgelegten Wirtschaftsplan zu.
                                                                            Größte Position der sonstigen ordentlichen Aufwendungen ist mit einem
Der Eigenbetrieb Tourist-Information Uhldingen-Mühlhofen erhält für         Planansatz von 43.500 € das Produktsachkonto Marketing. Das Marke-
das Wirtschaftsjahr 2022 von der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen               tingbudget wird für Print- und Onlinemarketing eingesetzt, geplant sind
eine Tourismustransferzahlung in Höhe von 764.000 € für die Erfüllung       auch Messebeteiligungen und Kooperationen sowie ein Imagefilm. Mar-
der von der Gemeinde übernommenen Aufgaben. Die Tourismus-                  keting stellt eine der wichtigsten Aufgaben der Tourist-Information dar
transferzahlung finanziert sich aus Kurtaxeaufkommen und Fremden-           und ist maßgeblich für die positive Tourismusentwicklung verantwort-
verkehrsbeitrag (Bettengeld). Die Tourist-Information generiert selbst      lich.
85.500 € an Erträgen.
                                                                            Der Gesamtveranstaltungsetat ist mit 94.000 € veranschlagt. Das Uhl-
Größte Position sind mit 394.489 € die Personalaufwendungen. Die Tou-       dinger Hafenfest und der Pfahlbau-Marathon, die im kommenden Jahr
rismusbranche ist Dienstleister und damit personalintensiv. Dies spiegelt   wieder im gewohnten Umfang stattfinden sollen, nehmen hier die größ-
Mitteilungsblatt der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen                                                        FREITAG, 14. JANUAR 2022 | 13

ten Positionen ein. Das Produktsachkonto Veranstaltungen allgemein         Veranschlagte Änderung Finanzierungsmittelbestand
beinhaltet sowohl die Organisation und Durchführung bestehender            von                                                         -420.897 €
Veranstaltungskonzepte sowie Neukonzeptionen im Veranstaltungspro-
gramm. Der Veranstaltungsbereich ist ein Hauptaufgabenbereich der          Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf           0€
Tourist-Information und trägt maßgeblich zur Imagestärkung und At-         festgesetzt.
traktivitätssteigerung des Urlaubsortes bei.
                                                                           Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                   200.000 €
Für das Produktsachkonto EDV-Aufwand Gästeservice werden insgesamt         festgesetzt.
38.000 € veranschlagt. Dieses Produktsachkonto beinhaltet alle techni-
schen Aufwendungen und Dienstleistungen für die touristische Website       Im Ergebnishaushalt sind auf der Einnahmenseite als wesentliche Erträ-
der Tourist-Information, die Betreuung und Ausspielung der Beherber-       ge der Frischwasserverkauf und die Auflösung empfangener Ertragszu-
gungsbetriebe auf der Homepage sowie das Gäste-WLAN und das 24h            schüsse veranschlagt.
zugängliche Informationsterminal vor dem Gebäude der Tourist-Infor-
mation. Des Weiteren ist unter anderem die Einrichtung einer touristi-     Der Wasserpreis war ab 1. Januar 2016 bis 2018 auf 1,67 € (netto), ab 1.
schen Webcam im Hafenbereich und die englischsprachige Ausrichtung         Januar 2019 für die Jahre 2019 und 2020 auf 1,71 € (netto) festgesetzt.
der Homepage geplant.                                                      Aufgrund der Kalkulation vom März 2021 wurde der Wasserpreis für die
                                                                           Jahre 2021 und 2022 auf 1,76 € (netto) erhöht.
Einnahmen erzielt die Tourist-Information durch den Verkauf von Waren
und dem Ticketing.                                                         Der Wasserverbrauch ist im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 um 5.639 m³
                                                                           auf 460.577 m³ gestiegen.
Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Einnahmen und Ausgaben wur-
den sorgfältig kalkuliert und die geplanten Projekte werden als strate-    Auf der Ausgabenseite sind als wesentliche Aufwendungen - wie in den
gisch sinnvoll für die positive Tourismusentwicklung der Gemeinde be-      Vorjahren - die Betriebskostenumlage an die BWV, die Personalausgaben,
trachtet.                                                                  der Unterhaltungsaufwand, die Zinsen, die Steuern, die Abschreibungen,
                                                                           die Konzessionsabgabe an die Gemeinde sowie die Kostenerstattung für
Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2025 wird im Er-   die Dienstleistungen der Gemeinde fürs Wasserwerk veranschlagt.
gebnisplan bei den einzelnen Konten dargestellt. Die Investitionen für
den Zeitraum werden einzeln aufgeführt.                                    Folgende Investitionen in Höhe von 549.500 € sind 2022 geplant:
                                                                           • Leakcontrol Birnau/Maurach/Seefelden mit Stromanschluss am HB
Der Gemeinderat stimmte dem Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes
                                                                             Hochstich
Tourist-Information Uhldingen-Mühlhofen, wie vom Betriebsausschuss
                                                                           • Wasserleitungssuchgeräte
Tourismus empfohlen, zu.
                                                                           • Schieberkreuze/Hydranten
                                                                           • Planungskosten Hochbehälter Hochstich Erweiterung/Neubau
Der Gemeinderat stimmte dem Stellenplan wie vorgelegt zu.
                                                                           • Anbindung „Reismühle/Linzgaustraße“, OU, Restfinanzierung
                                                                           • Sanierung Kapellenplatz/Hafenmole UU
Der Gemeinderat stimmte der mittelfristigen Finanzplanung und den In-
                                                                           • Sanierung Teilabschnitt Bergstraße
vestitionen für die Jahre 2021 bis 2025 zu.
                                                                           • Baurate Baugebiet „Kanalweg“, MH
TOP 2 Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes „Gemeindewerke
                                                                           Für die Finanzierung der Investitionen steht neben den Beiträgen der Li-
Uhldingen-Mühlhofen“ - Beratung und Beschlussfassung
                                                                           quiditätsüberschuss aus Vorjahren zur Verfügung.
a) Ergebnis- und Finanzhaushalt
                                                                           Der Gemeinderat stimmte dem Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes
b) Stellenplan
c) Mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum 2021 – 2025               „Gemeindewerke Uhldingen-Mühlhofen“ wie vorgelegt zu.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Uhldin-
gen-Mühlhofen“ 2022 wird festgesetzt                                       Der Gemeinderat stimmte dem Stellenplan wie vorgelegt zu.

1.im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen                               Der Gemeinderat stimmte der mittelfristigen Finanzplanung für den
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                     964.000 €    Zeitraum 2021 bis 2025 wie vorgelegt zu.
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                904.807 €
Veranschlagtes ordentliches Ergebnis von                      59.193 €     TOP 3 Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes „Abwasser Uhldin-
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                      0€     gen-Mühlhofen“ - Beratung und Beschlussfassung
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von                 0€     a) Ergebnis- und Finanzhaushalt
Veranschlagtes Sonderergebnis von                                   0€     b) Mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum 2021 – 2025
Veranschlagtes Gesamtergebnis von                             59.193 €     Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasser Uhldingen-Mühlho-
                                                                           fen“ 2022 wird festgesetzt:
2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen
Gesamtbetrag der Einzahlungen Ergebnishaushalt von             937.000 €   1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen
Gesamtbetrag der Auszahlungen Ergebnishaushalt von             804.807 €   Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                     945.000 €
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes                    Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                945.000 €
von                                                           132.193 €    Veranschlagtes ordentliches Ergebnis von                            0€
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von     20.000 €   Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                      0€
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von    549.500 €   Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von                 0€
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf                       Veranschlagtes Sonderergebnis von                                   0€
aus Investitionstätigkeit von -                               529.500 €    Veranschlagtes Gesamtergebnis von                                   0€
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
von                                                          -397.307 €    2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von         0€    Gesamtbetrag der Einzahlungen Ergebnishaushalt von      780.000 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 23.590 €      Gesamtbetrag der Auszahlungen Ergebnishaushalt von      684.000 €
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf                       Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes
aus Finanzierungstätigkeit von                                -23.590 €    von                                                     96.000 €
14 | FREITAG, 14. JANUAR 2022                                                             Mitteilungsblatt der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von    80.000 €   2. Stellenplan
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von   710.020 €   Der Verwaltungsausschuss hat den Stellenplan 2022 und die Personal-
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus                  ausgaben wie vorgelegt am 1. Dezember 2021 vorberaten und diesen
Investitionstätigkeit von                                   -630.020 €    zugestimmt.
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf        -534.020 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 700.000 €    3. Mittelfristige Finanzplanung
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 172.307 €    Die Mittelfristige Finanzplanung 2021 bis 2025 im Ergebnishaushalt wird
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus                  in den Produktsachkonten einzeln dargestellt und wird mit dem Sach-
Finanzierungstätigkeit von                                   527.693 €    vortrag elektronisch bereitgestellt. Die Personalkosten wurden mit 2,5%
Veranschlagte Änderung Finanzierungsmittelbestand von          -6.327 €   Kostensteigerung jährlich geplant. Die Sachkosten wurden mit 2% Kos-
                                                                          tensteigerung kalkuliert. Die Übersicht der Entwicklung der Liquidität bis
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 700.000 €      2025 wird ebenfalls mitversandt. Die Einzeldarstellung der Planansätze
festgesetzt.                                                              für die Produktsachkonten steht für die Jahre 2021 bis 2025 elektronisch
                                                                          zur Verfügung.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                  250.000 €
festgesetzt.
                                                                          a) Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung für das Haushalts-
                                                                          jahr 2022 wie folgt:
Im Ergebnishaushalt sind als wesentliche Erträge
a) die Abwassergebühren                                      637.000 €
                                                                          Der Haushaltsplan wird festgesetzt
b) der Straßenentwässerungsanteil                            123.000 €
c) die Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen                165.000 €
                                                                          Im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen:
veranschlagt.
                                                                          Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von           19.857.641 €
                                                                          Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von      19.660.466 €
Als wesentliche Aufwendungen sind
                                                                          Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis                  197.175 €
a) die Abschreibungen                                        261.000 €
                                                                          Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von               0€
b) die Betriebskostenumlage an den AZV                       407.000 €
                                                                          Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von          0€
c) die Unterhaltung des Kanalnetzes                           60.000 €
                                                                          Veranschlagtes Sonderergebnis                                0€
d) die Erstattungen an die Gemeinde                          110.000 €
                                                                          Veranschlagtes Gesamtergebnis                         197.175 €
e) die Untersuchung/Reinigung des Kanals                      10.000 €
f ) die Zinsen für Kredite                                    81.490 €
                                                                          Im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen:
veranschlagt.
                                                                          Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd.
                                                                          Verwaltungstätigkeit von                                    19.420.134 €
Ab 1. Januar 2016 bis 2018 wurden Abwassergebühren für das
                                                                          Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Schmutzwasser mit 0,38 €/m³ und für das Niederschlagswasser mit
                                                                          lfd. Verwaltungstätigkeit von                               18.060.966 €
0,22 €/m² erhoben. Diese extrem niedrigen Gebühren sind auf die Aus-
                                                                          Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des
gleichsleistungen der Gebührenausgleichsrückstellungen aus Vorjah-
                                                                          Ergebnishaushaltes                                          1.359.168 €
ren zurückzuführen. Diese sind jedoch nach dem Ergebnis 2018 aufge-
                                                                          Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.317.552 €
zehrt. Für die Jahre 2019 und 2020 wurden die Gebühren auf 0,85 €/m³
                                                                          Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 7.080.120 €
Schmutzwasser und 0,70 €/m² für das Niederschlagswasser festgesetzt.
                                                                          Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
Aus der Gebührenkalkulation 2021 ergab sich eine Gebührenerhöhung
                                                                          aus Investitionstätigkeit von                              -3.762.568 €
beim Schmutzwasser für 2021 auf 1,06 € und 2022 auf 1,10 € sowie beim
Niederschlagswasser eine Verringerung auf 0,44 € für 2021 und 2022.
                                                                          Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
                                                                          von                                                         -2.403.400 €
Folgende Investitionen in Höhe von 710.020 € sind 2022 geplant:
                                                                          Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von         0€
• Sanierung „Kapellenplatz/Mole“ UU
                                                                          Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 40.000 €
• Abwasserpumpwerk „Daisendorfer Straße“ MH
                                                                          Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
• Schmutzwasserkanal BG „Dohle/Kanalweg“ MH
                                                                          Finanzierungstätigkeit von                                     -40.000 €
• Retentionsfläche BG „Dohle/Kanalweg“ MH
                                                                          Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
• Investitionskostenumlage an den AZV „Überlinger See“
                                                                          Saldo des Finanzhaushalts von                              -2.443.400 €
                                                                          dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Der Finanzierungsbedarf 2020 und Vorjahre wurde über ein Trägerdarle-
                                                                          Investitionen (Kreditermächtigung) in Höhe von                       0€
hen von der Gemeinde in Höhe von 925.000 € (2021 aufgenommen) ge-
                                                                          dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
deckt. Die im Jahr 2021 geplanten Investitionen „BG Apfelberg und Leim,
                                                                                                                                               0€
MH“ kamen nicht zur Ausführung. Die eingeplante Kreditaufnahme 2021
                                                                          Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                  2.900.000 €
über 350.000 € wird daher nicht benötigt.
                                                                          festgesetzt.
Der Gemeinderat stimmte dem Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes
„Abwasser Uhldingen-Mühlhofen“ wie vorgelegt zu.                          Die Hebesätze werden festgesetzt
                                                                          für die Grundsteuer
Der Gemeinderat stimmte der mittelfristigen Finanzplanung für den Zeit-   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
raum 2021 bis 2025 wie vorgelegt zu.                                      (Grundsteuer A) auf                                              360 v.H.
                                                                          für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                          340 v.H.
TOP 4 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 - Beratung und Be-          für die Gewerbesteuer auf                                        350 v.H.
schlussfassung                                                            der Steuermessbeträge.
a) Ergebnis- und Finanzhaushalt
b) Stellenplan                                                            Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haus-
c) Mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum 2021 – 2025              haltssatzung. Der Gemeinderat beschloss den Stellenplan 2022.
1. Änderungen zum Haushaltsentwurf
Änderungen zum vorgelegten Haushaltsentwurf wurden keine eingear-         Der Gemeinderat stimmte der mittelfristigen Finanzplanung für den Zeit-
beitet.                                                                   raum 2021 bis 2025 wie vorgelegt zu.
Sie können auch lesen