GEMEINDE UND STADT GSTB - RLP.DE
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Umbruch 08-2015 24.08.2015 11:43 Uhr Seite 1 N 21779 E Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz Gemeinde GStB und Stadt Kommunale Gleichstellungsbeauftragte 8/2015
Umbruch 08-2015 24.08.2015 11:44 Uhr Seite 227 Gemeinde Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und Stadt GStB Herausgeber: Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz Bericht des Vorsitzenden 228 Deutschhausplatz 1 55116 Mainz Postfach 2125 Aufsätze 55011 Mainz Schwerpunktthema: Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Telefon: 0 6131/23 98-100 – Demografischer Wandel – Gleichstellungsarbeit als Mehrwert 230 Telefax: 0 6131/23 98-139 – Zwei Jahrzehnte Gleichstellung im Kommunalrecht 232 E-Mail: info@gstbrp.de – Aktive Gleichstellung vor Ort – vielschichtig und herausfordernd 233 Internet: www.gstb-rlp.de – Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Gleichstellungs- beauftragte 234 Schriftleitung: Winfried Manns, – Trotz schwieriger Rahmenbedingungen erfolgreich 235 Dr. Stefan Schaefer – Kommunalpolitik braucht Frauen 236 Deutschhausplatz 1 – Im Wortlaut: Die Dienstanweisung 237 55116 Mainz Telefon: 0 6131/23 98-100 Meldungen: – Aktuell: Bewährte Handreichung überarbeitet 231 Redaktion: – Aktuell: LGG-Novelle und wie es weitergeht 236 Matthias Röcke – Paritätsbericht zu Kommunalwahlen 2014 237 Auf dem Strengel 12 53489 Sinzig Telefon: 0 26 42/98 0776 Bericht aus Mainz Telefax: 0 26 42/98 0775 – Datenübermittlung bei Aufnahme von Asylbegehrenden 238 E-Mail: roeckegus@web.de – DStGB: Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik 238 – Verdienstkreuz für Franz-Josef Lauer 238 Gestaltung, Layout, Anzeigen: – „Technologiemix“ bei Breitbandversorgung 239 Verlag, W. Gauweiler – Änderung im BAFA-Merkblatt zum Energieaudit 239 Fotos: A. Wolfgang GStB-Kommentar 240 GStB intern gemeindeverlag h. gauweiler – Villa Belgrano: Infotag der Nachwuchskräfte 242 Hauptstraße 167 – Brückenpreis für ein positives Miteinander 242 69117 Heidelberg Telefon: 0 62 21/2 45 57 Eigenbetriebe und Unternehmen Telefax: 0 62 21/2 8719 – Trinkwasserverbrauch 243 E-Mail: gauweiler.verlag@t-online.de – TTIP und Daseinsvorsorge 243 Hergestellt auf chlorfreiem Papier Kommunale Umweltarbeit Anzeigenpreisliste: Nr 001 – Hochwasser und bauliche Entwicklung 244 ISSN 0936-9511 – Mantelverordnung Grundwasser 244 – Kommunale Elektromobilität 244 Preisliste abgedruckt in Heft 12/96 – Im Film: Gebäudeschutz bei Hochwasser 244 Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit schrift- licher Zustimmung des Herausgebers. Für unver- Rechtsprechung langt eingesandte Manuskripte und Bilder überneh- – Kein Anspruch auf Schutz vor Niederschlagswasser 245 men Verlag und Herausgeber keine Haftung, Namentlich oder mit Initialen gekennzeichnete Artikel geben nicht in jedem Fall die Meinung des Kulturleben in Gemeinden und Städten Herausgebers und der Redaktion wieder. – Räuber überall – beim Kulturfestival für Kinder und Jugendliche 246 Kündigung des Abonnements nur zum Schönes Rheinland-Pfalz 247 30. 11. eines Jahres Gemeindewald Preise: – Erlegung von Hirschen außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke 248 Einzelheft E 14,02 (+ 7% MwSt, inkl. Versand) – Generelle Untersagung der Rebhuhnjagd unzulässig 248 Abonnement E 49,- (+ 7% MwSt, inkl. Versand) – Wirtschaftswege: Änderung eines Flurbereinigungplans 249 – Baden-Württemberg: Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes 249 Gemeinden und Städte stellen sich vor – Verbandsgemeinde Herxheim 250 Beilagenhinweis: Beilage des GStB zu Heft 8/2015 Europa „Einladung zur Mitgliederversammlung“ – Sommerpause in Brüssel – eine Zwischenbilanz 252 Zahlen, Fakten, Daten Titelbild: – Bürgermeisterwahlen 253 Der sog. Limeswagen wurde für Werbezwecke – Höchstwerte bei Stromerzeugung aus Klärgas 253 gebaut (mit ihm Werbung für Feierlichkeiten auf Gemeindeebene). Dornholzhausen hat seit der – Knapp sieben Prozent mehr für Sozialhilfe 253 Anerkennung als Weltkulturerbe umfangreiche Visualisierungsmaßnahmen durchgeführt. Foto: Bruno L. Klamm, Mannheim 8/2015 227
Umbruch 08-2015 24.08.2015 11:44 Uhr Seite 228 Bericht des Vorsitzenden 8/2015 Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz GStB Liebe Leserinnen und Leser, „Der globale Marsch“ führt in unsere Dörfer und Städte. Nie sind uns die Probleme der Welt so nahe gekommen wie heute – ja direkt in die unmittel- bare Nachbarschaft. Krieg, Not und Vertreibung führen Menschen aus allen Regionen der Erde unmittelbar bis ins entlegenste Dorf unseres Landes. Sie führen uns vor Augen, in welch einem Wohlstand wir leben dürfen und wie attraktiv unser Land für viele Menschen ist. Dies müssen wir uns zunächst einmal dankbar vor Augen halten, wenn wir über die Probleme und Herausforderungen reden, die der „globale Marsch“ für uns mit sich bringt. Die damit in Zusammenhang entstehenden Probleme zu lösen, ist eine große Herausforderung für alle politischen Ebenen und lässt sich nicht allein mit einer „netten Willkommenskultur“ vor Ort bewältigen – weder durch ehrenamtliches Engagement noch durch engagierte Kommunal- verwaltungen alleine. Neben schnellen und möglichst unbürokratischen Lösungen ist gerade mit Blick auf die ungebrochen wachsenden Flüchtlings- ströme ein nachhaltiges Konzept von Bund und Ländern erforderlich. Wir müssen uns personell, organisatorisch und finanziell neu aufstellen. Fast 800.000 Menschen werden den offiziellen Prognosen zur Folge in diesem Jahr in Deutschland politisches Asyl beantragen – bis zu 38.000 davon in Rheinland-Pfalz; dies überschreitet deutlich die Größe einer Stadt wie Ingelheim. Wohnraum, insbesondere in den Ballungszentren, wird knapp; Notunterkünfte werden eingerichtet, was die Probleme bei weitem nicht löst. 6/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei Gut die Hälfte der Menschen hat keine Chance, dass ihnen politisches Asyl gewährt wird. Um die Kommunen vor Ort finanziell und personell nicht zu überfordern und den vorhandenen Wohnraum effektiv nutzen zu können, ist die wichtigste Maßnahme die Beschleunigung der Verfahren und Entschei- dungen über die Anträge aus sichereren Herkunftsländern schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Eine Verteilung auf die Kommunen sollte erst erfolgen, wenn über den Asylantrag positiv beschieden wurde. Weiter brauchen wir in den Kommunen dringend Unterstützung bei der kurzfristigen Beschaffung neuen Wohnraums. Dabei ist auch darüber Gemeinde und Stadt zu diskutieren, nicht sicherheitsrelevante Baustandards zu reduzieren. Wenn dann auch noch die Voraussetzungen für eine rasche Arbeitsauf- nahme für Bleibeberechtigte geschaffen werden, sind wichtige Schritte zur Bewältigung der Integration auf lokaler Ebene geleistet. 228
Umbruch 08-2015 24.08.2015 11:44 Uhr Seite 229 Trotzdem kommen wir nicht umhin, grundsätzlich zu diskutieren, wie wir, eine alternde und schrumpfende Bevölkerung, dauerhaft mit den Problemen und Chancen des „globalen Marsches“ umgehen wollen; dabei geht es nicht um „Moralisieren“, sondern um langfristige Perspektiven für unser Land. Den „globalen Marsch“ über das Recht für politisch oder religiös Verfolgte lenken zu wollen, ist schlicht falsch und nicht möglich. Wir brauchen dringend „Einwanderungsregeln“, die der heutigen globalen Situation und den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen unseres Landes in dieser so globalisierten Welt gerecht werden; sonst sind die Konflikte vor Ort vorprogrammiert. Dies hilft weder uns noch den potenziellen Zuwanderern. Liebe Leserinnen und Leser, die hohe Zahl von Flüchtlingen, die derzeit vor Ort ankommen, werden zu einem immer größeren Kraftakt für unsere Verwaltungen. Ich möchte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unseren Verwaltun- gen für ihren großen Einsatz für die bei uns ankommenden Flüchtlinge danken. Oft wird, ganz kurzfristig, die Ankunft der Flüchtlinge angekündigt. Die Ankommenden sprechen meist kein Deutsch, auch kaum Englisch. Dann dafür zu sorgen, dass passender Wohnraum genutzt werden kann, Hilfe bei traumatisierten Flüchtlingen geleistet wird, den Neuankömmlingen gesagt wird, wo Schule und Kindergarten sind, wo eingekauft werden kann usw. …. Kurzum, ihnen beim Start in ihrer neuen Umgebung zu helfen – dass verdient Anerkennung und Dank. Danken möchte ich auch den vielen Menschen, die sich ehrenamtlich kümmern und uns durch ihr unmittelbares menschliches Engagement für die Flüchtlinge unterstützen. Sie lösen damit kein globales politisches Problem, aber sie leisten lokal auf der zwischenmenschlichen Ebene Hilfe – dafür Danke. Herzlichst Ihr Aloysius Söhngen 6/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei Gemeinde und Stadt Aloysius Söhngen, Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, Bürgermeister der Verbands- gemeinde Prüm 229
Umbruch 08-2015 24.08.2015 11:44 Uhr Seite 230 Aufsätze Schwerpunktthema: Kommunale Gleichstellungsbeauftragte munaler Strukturen und der kom- munalen Dienstleistungsangebote bei. So sind es vielerorts die Gleichstel- lungsbeauftragten, die beispielsweise GStB – die Synchronisierung der Öff- nungszeiten von Kinderbetreu- ungseinrichtungen und Schulen thematisieren und Lösungen, wie Demografischer Wandel – Gleich- beispielsweise eine Ferienbetreu- ung, erarbeiten, stellungsarbeit als Mehrwert – mit Betrieben und Schulen zu- sammenarbeiten, um Mädchen für Frauenstaatssekretärin Margit Gottstein betrachtet den demografi- zukunftsorientierte Berufe zu ge- schen Wandel unter dem besonderen Blickwinkel der Geschlechter- winnen, gleichstellung. Sie zeigt auf, wo die Geschlechterperspektive in ein- – für Wiedereinsteigerinnen eine zelnen Handlungsfeldern einen echten Mehrwert bringt und wie Vielzahl von wohnortnahen Work- kommunale Gleichstellungsarbeit im Sinne einer Win-win-Situation shops und Informationsveranstal- genutzt werden kann. Gleichzeitig geht sie auf die notwendigen tungen anbieten, Rahmenbedingungen für eine zielgerichtete und effektive Arbeit der – in den Bündnissen für Familie im kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ein. Dialog mit den Betrieben sind, wenn es um Kinderbetreuung oder Die Zukunft der Städte und Land- Frauen als qualifizierte Fachkräfte eine familienfreundliche Personal- kreise ist ein Thema, mit dem sich für den Arbeitsmarkt gewonnen wer- politik geht, die Kommunen und die Landesre- den. – sich für eine frauengerechte Stadt- gierung bereits intensiv beschäfti- und Verkehrsplanung einsetzen, gen. Der demografische Wandel ist Im Wettbewerb um die besten – mit ihren Bildungsangeboten für dabei eine zentrale Frage. Die Lan- Arbeitskräfte können die Betriebe politisch interessierte Frauen und desregierung Rheinland-Pfalz ge- und die öffentliche Verwaltung ihre aktive Kommunalpolitikerinnen da- staltet ihn seit Jahren gemeinsam Chancen deutlich verbessern, wenn zu beitragen, dass der Lebensalltag mit ihren Partnerinnen und Part- die Rahmenbedingungen für die Ver- von Frauen in kommunalpoliti- nern. Den Kommunen kommt dabei einbarkeit von Berufs- und Famili- sche Entscheidungen einfließt. eine besondere Bedeutung zu, denn enleben stimmen. Dazu gehören ein In all diesen und vielen weiteren die wesentlichen Voraussetzungen Arbeitsplatz mit flexibler Arbeitsor- Bereichen fungieren die Gleichstel- für ein gutes Leben werden vor Ort ganisation und familiengerechten lungsbeauftragten als wichtige Bin- geschaffen. Arbeitszeiten, gute Wiedereinstiegs- deglieder zwischen Bürgerinnen und konzepte und entsprechende Auf- Bürgern, Vereinen, Verbänden, Ein- Gleichstellungspolitische stiegs- und Karrierechancen. richtungen, Betrieben und der Ver- Herausforderungen waltung. Der demografische Wandel stellt Zudem achten Frauen auf eine unsere Gemeinden und Städte vor bedarfsgerechte Infrastruktur, wenn Gleichstellungsarbeit braucht immer größer werdende Herausfor- es um die Entscheidung geht, wo ei- gute Rahmenbedingungen derungen. Schon jetzt verlassen im- ne Familie sich niederlässt. Dabei Wie wirksam Gleichstellungsbeauf- mer mehr junge Leute besonders spielen Schulen, Kinderbetreuungs- tragte ihre Arbeit gestalten können, die ländlichen Regionen. Gleichzei- einrichtungen, Einkaufs- und Frei- hängt zunächst davon ab, über wel- tig ist die Geburtenrate niedrig und zeitmöglichkeiten sowie die ärztli- che berufliche Qualifikation und Er- 8/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei es steigt der Anteil der älteren Men- che Versorgung und Pflegeeinrich- fahrung sie verfügen. Auch spielt es schen an der Bevölkerung. tungen eine Rolle. eine Rolle, wie viel Zeit man ihnen für die Erledigung der Gleichstel- Auch wenn einige Städte sin- Gleichstellungsarbeit als lungsaufgaben einräumt und über kende Bevölkerungszahlen heute Mehrwert welche Sach- und Finanzmittel sie noch durch Zuwanderung ausglei- Die Kommunen stehen alle mitten verfügen. Nur dann ist es ihnen chen können, bedeutet diese demo- in diesen Themen, jede Stadt oder möglich, mit Informations- und Sen- grafische Entwicklung für die öf- Gemeinde mit einer ganz eigenen sibilisierungsmaßnahmen zur Ge- fentlichen und privaten Arbeitgeber Entwicklung und Dynamik. An vie- schlechtergleichstellung wichtige Im- auf lange Sicht einen deutlichen len Stellen tragen bereits heute die pulse zu setzen. Unverzichtbar ist Gemeinde und Stadt Rückgang an qualifizierten Arbeits- kommunalen Frauen- und Gleich- auch die Unterstützung durch die kräften. Und da das Arbeitskräfte- stellungsbeauftragten mit ihrer Kom- Verwaltungsspitze und die Mandats- potenzial bei den Männern weitest- petenz und ihrer Erfahrung erfolg- trägerinnen und Mandatsträger in gehend ausgeschöpft ist, müssen mehr reich zur Qualitätsverbesserung kom- den Räten. 230
Umbruch 08-2015 24.08.2015 11:44 Uhr Seite 231 Viele Kommunen haben die ist. Doch sollte man nicht am falschen Bedeutung von Gleichstellungspoli- Ende sparen. Die Bundesregierung Aktuell: tik als kommunales Handlungsfeld weist in ihrem Ersten Gleichstel- erkannt und greifen gerne auf das lungsbericht darauf hin, dass die Kos- Bewährte Fachwissen der kommunalen Gleich- ten der Nicht-Gleichstellung die der stellungsbeauftragten zurück. Gleichstellung bei weitem überstei- Handreichung gen, und auch der Deutsche Städte- In anderen Kommunen wird es tag misst der Gleichstellung in Zeiten überarbeitet den Amtsinhaberinnen durch schwin- finanzieller Knappheit eine große dende Ressourcen erschwert oder Bedeutung bei. Das rheinland-pfälzische Frauen- gar unmöglich gemacht, gleichstel- ministerium veröffentlicht seine lungspolitische Akzente zu setzen Dass eine Balance möglich ist „Empfehlungen für die Arbeit der und Maßnahmen der Verwaltung und Einsparungen nicht notwendi- kommunalen Gleichstellungsbe- gleichstellungspolitisch erfolgreich zu gerweise zu Lasten der Gleichstel- auftragten in verbandsfreien Ge- begleiten. lung gehen müssen, zeigen viele po- meinden und Verbandsgemein- sitive Beispiele in den Kommunen. den“ im Oktober 2015 in mittler- Umfrage zu den Arbeits- Deshalb setze ich darauf, dass die weile vierter Auflage. Die Bro- bedingungen Kommunen den Wert und das Po- schüre wurde in einer Arbeits- Einen Einblick in die teils schwieri- tenzial ihrer Gleichstellungsbeauf- gruppe gemeinsam mit kommu- gen Arbeitsbedingungen gewährt eine tragten erkennen und im Zusam- nalen Gleichstellungsbeauftrag- Umfrage der Landesarbeitsgemein- menhang mit den Herausforderun- ten aus drei Landkreisen und schaft der kommunalen Frauen- und gen des demografischen Wandels drei Verbandsgemeinden inhalt- Gleichstellungsbeauftragten aus dem noch besser nutzen. lich überarbeitet und grafisch neu Jahr 2012. Die Gleichstellungsbe- gestaltet. Dabei orientieren sich auftragten der Landkreise Bad Dürk- Ich habe eingangs deutlich ge- die ausgewählten Themenberei- heim und Mainz-Bingen, Gaby Haas macht, dass frauen- und familienför- che an den Bedürfnissen der Pra- und Manuela Hansel, befragten dernde Maßnahmen für die Kom- xis und geben hilfreiche Anre- landesweit ihre ehrenamtlichen so- munen und die örtliche Wirtschaft gungen und Vorschläge für die wie nebenamtlichen Kolleginnen. 63 einen wichtigen Wettbewerbsvorteil konkrete Arbeit. Vor allem kom- Gleichstellungsbeauftragte aus Ver- darstellen können. Das gilt im Rin- munale Gleichstellungsbeauftrag- bandsgemeinden und verbandsfrei- gen um qualifizierte Mitarbeiter te, die neu in diesem Amt sind, en Gemeinden beteiligten sich dar- und Mitarbeiterinnen und es gilt erhalten so eine erste wichtige an. Auch wenn uns deren Rück- auch hinsichtlich der Attraktivität Orientierung. Aber auch kommu- meldungen keinen umfassenden einer Kommune für Neubürgerin- nale Entscheidungsträger und Ent- Überblick über die Gesamtheit der nen und Neubürger. scheidungsträgerinnen aus Ver- Gleichstellungsbeauftragten geben waltung und Politik können die können, so sind für mich bereits die- Wenn die Gleichstellungsbe- Broschüre nutzen, um einen Ein- se gewonnenen Ergebnisse alarmie- auftragten in Entscheidungsprozes- blick in das breite Spektrum der rend: Fast die Hälfte der befragten se ausreichend eingebunden wer- kommunalen Gleichstellungsar- Gleichstellungsbeauftragten gaben den, können sie dazu beitragen, beit zu bekommen. an, über kein eigenes Büro zu verfü- kommunale Strukturen im Hinblick Zum Inhalt: gen. Rund ein Drittel besitzt keinen auf den demografischen Wandel • Wichtige organisatorische Rah- dienstlichen Telefon- oder Compu- aufzuwerten. Und nur wenn sie von menbedingungen teranschluss bzw. keine eigene Email- Seiten der Verwaltung die notwen- • Mögliche gleichstellungspoliti- adresse. Ebenfalls ein Drittel kann dige Unterstützung und Anerken- sche Themenschwerpunkte und nicht über einen eigenen Etat verfü- nung erfahren, können sie die Ge- Aufgaben im internen und ex- gen, um öffentlichkeitswirksame Maß- schlechtergleichstellung auch tat- ternen Bereich nahmen zu planen und umzusetzen. sächlich voranbringen, zum Wohle • Aktionsbeispiel, wie man mit Hinzu kommt, dass in mehr als der der Bürgerinnen und Bürger, zum der Gleichstellungsarbeit be- Hälfte der rückgemeldeten Fälle Wohle der heimischen Wirtschaft ginnen kann keine Dienstanweisung vorlag und und zum Wohle unseres gesell- • Tipps für eine erfolgreiche Öf- 8/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei einem Drittel – trotz bestehender schaftlichen Miteinanders. fentlichkeitsarbeit gesetzlicher Verpflichtung – keine • Hinweise zum Thema Sprech- Aufwandsentschädigung gezahlt wur- stunde de. • Mögliche Kooperationspartne- rinnen und -partner Eine gute Balance finden • Gesetzlichen Grundlagen Ich appelliere angesichts dieser Er- • Adressen, Links und Daten- gebnisse an die kommunalen Ent- quellen. scheidungsträger und Entscheidungs- Im Oktober 2015 wird die Bro- trägerinnen, ihre gleichstellungspo- schüre an die Verbandsgemeinden Gemeinde und Stadt Margit Gottstein, litischen Strukturen zu überprüfen. Staatssekretärin im und verbandsfreien Gemeinden Mir ist durchaus bewusst, dass die Ministerium für versendet. Zusätzliche Exemplare Integration, Familie, Lage der Kommunen angesichts lee- Kinder, Jugend und können über poststelle@mifkjf. rer Kassen schwieriger geworden Frauen rlp.de angefordert werden. 231
Umbruch 08-2015 24.08.2015 11:44 Uhr Seite 232 nis zu verschaffen und wo nötig mit Zwei Jahrzehnte Gleichstellung geeigneten Maßnahmen zu reagie- ren. im Kommunalrecht Dabei ist zu berücksichtigen, Am 12. Juni 1994 traten in Rheinland-Pfalz kommunalrechtliche Re- dass der Landesgesetzgeber den ver- gelungen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen bandsfreien Gemeinden und den und Männern in Kraft. Verbandsgemeinden für die Art und Weise der Aufgabenerfüllung einen I. Gleichstellung und kommuna- kreisangehörige Städte, verbands- deutlichen Gestaltungsspielraum be- le Selbstverwaltung freie Gemeinden sowie Verbandsge- lassen hat, den die Aufsichtsbehör- Der Landesgesetzgeber hat den Ver- meinden aufgliedern, die sich so- den zu respektieren haben. Alle in- fassungsauftrag, die Durchsetzung wohl in ihrer Größe als auch in ihrer formellen und förmlichen Maßnah- der Gleichberechtigung von Frauen Aufgabenstellung deutlich vonein- men der Aufsichtsbehörden müssen und Männern in Staat und Gesell- ander unterscheiden. zudem beachten, dass eine wirksame schaft zu fördern (Artikel 3 Abs. 2 Gleichstellungsarbeit auf die Ak- Satz 2 des Grundgesetzes [GG] und Vor diesem Hintergrund ent- zeptanz der vor Ort politisch Ver- Artikel 17 Abs. 3 Satz 2 der Landes- hält das Kommunalrecht folgende antwortlichen angewiesen ist. verfassung [LV]), in § 2 Abs. 6 der Regelungen: Hinzu kommt, dass diese Kom- Gemeindeordnung (GemO) und § 2 • Für alle Kommunen – also auch munen oft große Schwierigkeiten Abs. 9 der Landkreisordnung (LKO) die Ortsgemeinden – wird klarge- bei der Gewinnung von Gleichstel- konkretisiert. Kommunale Gleich- stellt, dass die Verwirklichung des lungsbeauftragten haben. Vor allem stellungsarbeit gehört begrifflich wie Verfassungsauftrags zu ihren Auf- wenn ehrenamtliche Gleichstellungs- systematisch zur allgemeinen Auf- gaben gehört. beauftragte oder Mitarbeiterinnen gabenbeschreibung der Kommunen • In verbandsfreien Gemeinden und der Verwaltung aus dieser Funktion und ist eine Querschnittsaufgabe. in Verbandsgemeinden sind Gleich- ausscheiden, muss der Verwaltungs- Sie geht über die Bestimmungen des stellungsstellen einzurichten oder leitung und dem Vertretungsorgan Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) vergleichbare Maßnahmen zu tref- ein angemessener Zeitraum verblei- hinaus, das nur dienststellenintern fen. ben, über die Art und Weise der wirkt. • In kreisfreien Städten und Land- künftigen Aufgabenwahrnehmung zu kreisen sind Gleichstellungsstel- entscheiden und entsprechende Maß- Bei der Ausgestaltung der kom- len einzurichten und hauptamt- nahmen zu ergreifen. munalrechtlichen Bestimmungen lich zu besetzen. musste der Landesgesetzgeber be- Daraus ergibt sich, dass die ver- Nach der Geschäftsverteilung sonders zweierlei beachten: bandsfreien Gemeinden und Ver- der Landesregierung und den Be- bandsgemeinden einen breiten Ge- stimmungen über die Staatsaufsicht Zunächst galt es, das schon in staltungsspielraum haben: Sie kön- obliegt die Fachpolitik der Frauen- der Bundes- wie auch der Landes- nen eine Gleichstellungsstelle ein- förderung und der Gleichstellung verfassung angelegte Spannungsver- richten und haupt- oder ehrenamt- von Frauen und Männern dem Mi- hältnis zwischen einerseits der Ver- lich besetzen oder als „vergleichba- nisterium für Integration, Familie, pflichtung zur Förderung der Gleich- re Maßnahme“ eine Mitarbeiterin Kinder, Jugend und Frauen (MIF- berechtigung und andererseits der der Verwaltung – zusätzlich zu ihren KJF), während das Ministerium des kommunalen Selbstverwaltungsga- sonstigen Aufgaben – mit dieser Innern, für Sport und Infrastruktur rantie (Artikel 28 Abs. 2 GG und Aufgabe betrauen oder eine ehren- (ISIM) oberste Rechtsaufsichtsbe- Art. 49 Abs. 3 LV) auszugleichen. amtliche Gleichstellungsbeauftragte hörde über die kommunalen Ge- Denn jede Vorgabe über kommunale bestellen oder diese Aufgabe einem bietskörperschaften ist. Sofern dem Gleichstellungsarbeit berührt zwangs- Ausschuss zuweisen. Ob eine Maß- MIFKJF Verstöße gegen die Gleich- läufig die Organisationshoheit der nahme in ihrer Wirkung „vergleich- stellungsbestimmungen bekannt wer- Kommunen. In diesem Fall gilt das bar“ ist, unterliegt der kommunal- den, informiert es das ISIM hier- verfassungsrechtliche Gebot der prak- aufsichtlichen Kontrolle. über. Dieses beauftragt die ihm tischen Konkordanz. Danach sollen nachgeordnete Behörde, der die un- 8/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei die miteinander konkurrierenden II. Gleichstellung und mittelbare Aufsicht über die betref- verfassungsrechtlichen Vorgaben so Kommunalaufsicht fende Kommune obliegt (Aufsichts- zum Ausgleich gebracht werden, Aufgrund festgestellter Umsetzungs- und Dienstleistungsdirektion oder dass beide zur bestmöglichen Wirk- defizite – vor allem im Bereich der Kreisverwaltung) mit einer entspre- samkeit gelangen können. verbandsfreien Gemeinden sowie chenden Prüfung. Sollten förmliche Zum anderen müssen die kom- der Verbandsgemeinden – wurden kommunalaufsichtliche Maßnahmen munalrechtlichen Vorgaben auf das und werden die dort politisch Ver- erforderlich sein, werden sie zwi- Kommunalsystem unseres Bundes- antwortlichen zur Erfüllung der schen dem ISIM, der nachgeord- lands abgestimmt sein. Sie haben zu Rechtspflicht aus § 2 Abs. 6 Satz 2 neten Aufsichtsbehörde und dem berücksichtigen, dass die Ortsge- GemO nachdrücklich angehalten. MIFKJF abgestimmt. Gemeinde und Stadt meinden ehrenamtlich geführt wer- Ferner sind die betreffenden Auf- den und dass sich die Kommunen sichtsbehörden aufgefordert, sich über Hubert Stubenrauch, mit hauptamtlicher Verwaltung in den Stand der Umsetzung der kom- Ministerium des Innern, für Sport Landkreise, kreisfreie Städte, große munalrechtlichen Bestimmung Kennt- und Infrastruktur 232
Umbruch 08-2015 24.08.2015 11:44 Uhr Seite 233 stützen. Z.B. schafft die Administra- Aktive Gleichstellung vor Ort – tion die IT-Voraussetzungen, funk- tioniert der Hausmeister den Sit- vielschichtig und herausfordernd zungssaal zum Seminarraum um, und das Vorzimmer des Bürgermeis- Hier beschreibt die ehrenamtliche kommunale Gleichstellungsbe- ters nimmt sich dem Versenden der auftragte der Verbandsgemeinde Bodenheim ihren Arbeitsalltag und Pressemitteilung an oder stellt den wie die Kommune sie dabei unterstützt. Kontakt zu den Ratsfrauen her. Auch die frühzeitige Beteiligung an Der Rahmen muss stimmen muss eine Gleichstellungsbeauftrag- den Vorlagen zur Bauleitplanung er- Die Hauptsatzung der Verbandsge- te für ihr Dasein und die Umsetzung folgt von den jeweiligen Fachabtei- meinde Bodenheim konkretisiert von Angeboten immer aufs Neue lungen automatisch, genauso wie die die gesetzlichen Bestimmungen der kämpfen. Dann lässt sich der Gleich- Einladungen zu allen Sitzungen der Gemeindeordnung. Darin werden stellungsauftrag, der im Grundgesetz Räte und Ausschüsse, damit Stel- die Wahlzeit, die Ehrenamtlichkeit und in der Gemeindeordnung ver- lung zu Vorhaben und Maßnahmen des Auftrags der kommunalen Gleich- ankert ist, nicht realisieren. der Verbandsgemeindeverwaltung, stellungsbeauftragten und die mo- soweit frauenspezifische Angelegen- natliche Aufwandsentschädigung ge- Das Themenspektrum ist groß heiten berührt sind, genommen wer- regelt. Zudem schafft die Hauptsat- Die Dienstanweisung setzt den Rah- den kann. In der Zusammenarbeit zung die Grundlage für eine Dienst- men, in welchem Umfang Gleich- mit der Verwaltung spielt auch die anweisung. Neben der organisatori- stellungsarbeit voran gebracht wer- jährliche Abfrage der benötigten schen Einordnung der Beauftragten den kann und ist der rote Faden in Haushaltsmittel durch den entspre- in die Verwaltungseinheit umfasst einer großen Themenfülle. chenden Fachbereich eine Rolle. die Dienstanweisung im Speziellen Die vielzähligen Aufgabenfel- Außerhalb der Verwaltung sind die die möglichen Tätigkeitsfelder. Das der erstrecken sich von der Mitwir- regelmäßigen Arbeitstreffen mit den kann besonders für neu gewählte kung in Arbeitskreisen zu frauenre- Kolleginnen des Landkreises ein fes- Gleichstellungsbeauftragte hilfreich levanten Themen, der Zusammen- ter Bestandteil. Hier entsteht Aus- sein, gerade wenn die Strukturen arbeit mit örtlichen und überörtli- tausch, wie Gleichstellungsarbeit in der öffentlichen Verwaltung noch chen Frauengruppen, umfassen The- der jeweiligen Kommune erlebt wird. nicht richtig vertraut sind. Neben men wie den Bereich „Gewalt ge- Es werden Themenreihen gemein- Satzung und Dienstanweisung sind gen Mädchen und Frauen“, „Frauen sam initiiert und die mögliche Um- auch die Planung, Verhandlung und im Erwerbsleben“, aber auch die setzung, unter Einbeziehung der Frau- Durchsetzung der im Haushalt ein- Bauleitplanung im Rahmen der Ge- engruppen vor Ort, besprochen. Da- gerichteten Kostenstelle unverzicht- meindeentwicklung, um nur einige durch entstehenden wichtige Syner- bar, denn sie fixiert das finanzielle Bereiche zu nennen. gieeffekte für eine erfolgreiche Ar- Jahresbudget für die Gleichstel- Wichtig ist, sich die Aufgaben beit. lungsarbeit. Ebenso erforderlich ist bewusst zu machen, um dann Schwer- ein eigenes Büro im Verwaltungsge- punkte zu setzen. Meist entwickeln Die Arbeit bringt persönlichen bäude, um sich als Teil der Verwal- sich diese erst im Laufe der Zeit, Gewinn tung zu verstehen und auch wahrge- entstehend aus der Praxis. Der Schwer- Es ist die Vielschichtigkeit der Ar- nommen zu werden. Das Büro muss punkt meiner Arbeit ist, Frauen die beit, die Mitwirkung an der Gesell- mit den üblichen, zeitgemäßen Me- Möglichkeit zu geben, sich weiter zu schaftsgestaltung, die immer neue dien und verschließbaren Schrän- bilden, sich weiter zu entwickeln Herausforderungen mit sich bringt, ken ausgestattet sein zur sicheren und sich über verschiedene Themen, und die Begegnungen mit unter- Aufbewahrung von Unterlagen. Er- passend zur jeweiligen Lebenssitua- schiedlichen Menschen, gleich in fahrungsgemäß wird die Kommuni- tion, zu informieren. welchem Kontext. Außerdem schät- kation hauptsächlich per Telefon ze ich das Leben von Kreativität im oder Mail geführt. Aber gleichzeitig Zusammenarbeit schafft sonst eher strukturierten Verwal- bietet das eigene Büro auch einen Synergie tungsleben an diesem Ehrenamt geschützten Rahmen für Beratungs- Die Organisationseinheiten im Haus sehr. Es gehört aber auch Idealis- gespräche mit ratsuchenden Bürge- haben nach der Dienstanweisung mus dazu, wenn nach „Feierabend“ 8/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei rinnen und Bürgern. Stimmen all die Gleichstellungsbeauftragte in al- ab und an noch lange kein „Feier- diese Rahmenbedingungen nicht, len fachlichen Belangen zu unter- abend“ ist. Gemeinde und Stadt Ariane Schmitt, Gleichstellungs- beauftragte der Verbandsgemeinde Bodenheim 233
Umbruch 08-2015 24.08.2015 11:44 Uhr Seite 234 und Städtebund Rheinland-Pfalz her- Aufwandsentschädigung ausgegebenen Momentaufnahme fest- gesetzt worden sind. Die in dieser für ehrenamtliche Momentaufnahme6 gezeigte Höhe der Aufwandsentschädigung an Gleich- Gleichstellungsbeauftragte stellungsbeauftragte ist nach den in der Antwort auf die Große Anfrage Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung der Landtagsfraktion von BÜND- von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden, Städte, NIS 90/DIE GRÜNEN zwischen- Verbandsgemeinden und Landkreise. In verbandsfreien Gemeinden zeitlich überholt und auch in keiner und Städten wird durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen Weise geeignet, dem Engagement oder durch vergleichbare Maßnahmen sichergestellt, dass die Ver- der ehrenamtlich tätigen Gleichstel- wirklichung dieses Auftrags bei der gemeindlichen Aufgabenwahr- lungsbeauftragten gerecht zu wer- nehmung erfolgt. In kreisfreien Städten und Landkreisen sind Gleich- den. Das OVG Rheinland-Pfalz hat stellungsstellen einzurichten und hauptamtlich zu besetzen1. in seinem Urteil vom 7. Juni 20117 dazu den deutlichen Hinweis gege- 1. Ausgangslage monatlichen Aufwandsentschädi- ben, dass vor allem auch die Träger Mit Ausnahme der 12 kreisfreien gung erfolgt zwingend in der Haupt- öffentlicher Verwaltung hinsichtlich Städte und der 24 Landkreise ent- satzung (§ 18 Abs. 4 Satz 3 GemO, der derzeit geltenden Rahmenbe- scheiden die übrigen kommunalen § 2 KomAEVO). dingungen für das Ehrenamt … ge- Gebietskörperschaften im Rahmen fordert seien zu beurteilen, ob diese ihrer Organisations- und Personal- 3.1 Steuerrechtliche Aspekte „noch als zeitgemäß angesehen wer- hoheit, ob sie Gleichstellungsstellen Die den ehrenamtlichen Gleichstel- den“ können, „weil ehrenamtliches einrichten oder Gleichstellungsbe- lungsbeauftragten der Gemeinden Engagement zunehmend nicht mehr auftragte bestellen und ob die Mit- und Verbandsgemeinden gemäß § 3 selbstverständlich ist“. Dieser Ap- arbeitenden der Gleichstellungsstel- Abs. 2 KomAEVO gezahlten Auf- pell richtet sich auch an die kommu- len oder die Gleichstellungsbeauf- wandsentschädigungen sind im Grund- nalen Vertretungsorgane, die ihre tragten ehren- oder hauptamtlich satz durch § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG einmal getroffene Entscheidung zur tätig sind. Für eine hauptamtliche steuerbegünstigt. Diese Vorschrift Höhe der Aufwandsentschädigung Tätigkeit im öffentlichen Dienst ge- stellt insbesondere die aus kommu- an kommunale Gleichstellungsbeauf- nügt eine Teilzeitbeschäftigung je- nalen öffentlichen Kassen an öffent- tragte nach nun über 20 Jahren Er- denfalls dann, wenn die Hälfte der liche Dienste leistende Personen ge- fahrungen grundlegend überdenken regelmäßigen Arbeitszeit einer Voll- zahlten Aufwandsentschädigungen und im Ergebnis die Aufwandsent- zeitkraft nicht unterschritten wird2. steuerfrei. Die Steuerbefreiung greift schädigung zumindest an den steu- nicht, soweit es sich um eine Ent- erfrei möglichen Betrag von 200 E/ 2. Kommunales Ehrenamt schädigung für Verdienstausfall oder Monat anpassen sollten. Das Ehrenamt der Gleichstellungs- Zeitverlust handelt oder sie den eh- beauftragten gehört zu den kommu- renamtsbedingten Aufwand über- nalen Ehrenämtern der Kommuna- steigt. len Aufwandsentschädigungsverord- nung (KomAEVO), vgl. § 1 Abs. 1 Aufgrund der Vereinfachungs- 1 Vgl. § 2 Abs. 6 GemO, § 2 Abs. 9 LKO. Für den Nr. 6 KomAEVO), jedoch nicht zu regelung in R 3.12 Abs. 3 Satz 3 der Bezirksverband der Pfalz sieht die BezO eine solche Aufgabenzuweisung nicht vor. den so genannten kommunal-politi- Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) bleibt schen Ehrenämtern im Sinne des eine pauschale Aufwandsentschädi- 2 BAG, Urteil vom 23.11.2000 - 2 AZR 617/99 -, juris § 18 Abs. 1 Halbsatz 2 GemO. Dar- gung aber i. H. v. 200 E monatlich aus folgt, dass zur Übernahme die- steuerfrei, ohne dass es einer nähe- 3 bei rund 10.000 Einwohner/innen. ses Ehrenamtes dem Grunde nach ren Prüfung bedarf, inwieweit es 4 bei rund 40.000 Einwohner/innen. eine Verpflichtung besteht (vgl. § 18 sich teilweise auch um eine Zeitauf- 5 LT Drs. 14/4886. Abs. 1 Halbsatz 1 GemO). wandsentschädigung handelt. 6 GStB N 0185/1996. 7 2 A 10333/11.OVG – GStB N 0120/2011. 3. Aufwandsentschädigung 3.2 Orientierungswerte zur 8/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei Der ehrenamtlichen Gleichstellungs- Festsetzung der Aufwands- beauftragen ist für die Abgeltung entschädigung der mit der Wahrnehmung des Eh- Die Höhe der den Gleichstellungs- renamtes verbundenen notwendi- beauftragten gewährten monatli- gen baren Auslagen und sonstigen chen Aufwandsentschädigungen liegt persönlichen Aufwendungen eine nach eigenen Erhebungen zwischen monatliche Aufwandsentschädigung 100 E3 und 600 E4 monatlich. Die zur zu gewähren (§ 3 Abs. 2 KomAE- Beantwortung der Großen Anfrage VO). Aus § 3 Abs. 2 KomAEVO er- der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/ gibt sich eine Rechtspflicht an den DIE GRÜNEN5 erhobenen Werte Gemeinde und Stadt Gemeinderat, Stadtrat oder Ver- zeigen, dass die Höhe der Aufwands- bandsgemeinderat, die Höhe der entschädigung kommunaler Gleich- Burkhard Höhlein, Gemeinde- und Aufwandsentschädigung zu bestim- stellungsbeauftragten auf der Grund- Städtebund men. Die Bestimmung der Höhe der lage der seinerzeit vom Gemeinde- Rheinland-Pfalz 234
Umbruch 08-2015 24.08.2015 11:44 Uhr Seite 235 tionen wie der Girls’ Day, die Kam- Trotz schwieriger Rahmen- pagnen „Mehr Frauen in die Kom- munalpolitik“ oder zur Altersver- bedingungen erfolgreich sorgung über die Gleichstellungs- beauftragte werden vor Ort bewor- Gute Teamarbeit sichert einen facettenreichen Blick auf Problem- ben. Was für Veranstaltungen gilt, stellungen, erzeugt Synergien und stärkt die Gleichstellungsarbeit gilt gleichermaßen für Publikatio- vor Ort. Die Vielfalt der Lebens- und Berufserfahrungen der Gleich- nen, seien es gemeinsame Veranstal- stellungsbeauftragten ist in der konkreten Arbeit überaus hilfreich. tungsflyer oder Infobroschüren. Regelmäßige Treffen sind Hilfestellungen, dienen dem Informations- Die Treffen zeigen aber auch, austausch und verhindern die Wiederholung von Fehlern. dass sich der Erfolg einer Veranstal- tung in verschiedenen Verbands- Das Team Die Zusammenarbeit gemeinden deutlich unterscheiden Die kommunale Gleichstellungsar- Bei den monatlichen Treffen wer- kann. beit im Landkreis Neuwied wird von den Inhalte und Termine abgespro- einem bunt gemischten Team aus chen, die Verschiedenheit der Team- Die lokalen Netzwerke sieben ehren- bzw. nebenamtlichen mitglieder garantiert verschiedene, Das Engagement der Gleichstel- und zwei hauptamtlichen Gleich- manchmal auch konträre Sichtwei- lungsbeauftragten in den Verbands- stellungsbeauftragten getragen. Neun sen und begünstigt die Arbeitstei- gemeinden ermöglicht es, die loka- Gleichstellungsbeauftragte heißt: lung. Die „Geschäftsführung“ liegt len Frauennetzwerke besser zusam- Neun verschiedene Berufe, neun bei der hauptamtlichen Gleichstel- menzuführen und zu nutzen. Denn verschiedene Schwerpunkte, neun lungsbeauftragten des Landkreises, selbst in einer so kleinen kommuna- verschiedene Lebens- und Berufser- die Veranstaltungen finden vor Ort len Gebietskörperschaft wie einem fahrungen. Die Altersspanne reicht in der Stadt Neuwied und den Ver- Landkreis sind die Bedingungen von 30 bis 60, die Berufspalette von bandsgemeinden statt. und Netzwerke der Frauen in den Dipl.-Ing. in der Stadtplanung über Einmal besprochen können so, jeweiligen Verbandsgemeinden sehr ehemalige KiTa-Leiterin, Wieder- also gerade auch in der Fläche, viel- unterschiedlich. Frauenverbände und einsteigerin bis hin zur Stationsleite- fältige Veranstaltungen für die Bür- -organisationen sind nicht überall rin in der Kinderklinik, von lang- gerinnen angeboten werden. Kreis- gleich stark. Dies gilt für die politi- jähriger kommunalpolitischer Er- weit bieten die Gleichstellungsbe- schen Frauenverbände ebenso wie fahrung bis hin zur kommunalpoliti- auftragten, meist in Zusammenar- für die kirchlichen oder autonomen. schen Abstinenz. beit mit der Agentur für Arbeit Neu- Eine bunte Mischung, die bei wied, Beratungstage für Berufsrück- Das Ergebnis etwas Koordination unglaubliche kehrerinnen in den einzelnen Ver- Ein klassisches Beispiel sind die Ak- Synergien und Produktivität entfal- bandsgemeinden an. Infoveranstal- tionen im Rahmen des rheinland- tet. Das erweist sich auch als not- tungen zur Verhinderung von Al- pfälzischen Interventionsprojektes wendig, denn die Arbeitsbedingun- tersarmut, Chancen und Risiken von gegen Gewalt in engen sozialen Be- gen in den einzelnen Verbandsge- Mini- und Midijobs, zur Existenz- ziehungen (RIGG). Auf Landes- meinden sind nicht immer ideal: gründung oder zu Bewerbungsver- oder Kreisebene beschlossene Ak- leere Kassen, wenig personelle Res- fahren werden in den Mitteilungs- tionen können in ihrer Vielfalt nur sourcen und häufig geringe politi- blättern der Verbandsgemeinden be- durch die Kolleginnen in den Ver- sche Unterstützung bis hin zur Fra- worben, Pressetexte ebenso wie Re- bandsgemeinden in die Fläche ge- ge, ob Gleichstellungsarbeit heute ferenten und Referentinnen unter- langen. Ein einmal entwickelter überhaupt noch notwendig ist. einander ausgetauscht. Zentrale Ak- Fahrplan für die Öffentlichkeitsar- beit findet vor Ort Anwendung. Wenn die jeweiligen vorhandenen Ressourcen genutzt werden, sind verschiedene Infostände gemeinsam mit der Polizei, Beratungsstellen, Ju- gendamt und Frauenverbänden mit Faltblättern, Give-aways, Fragebö- 8/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei gen etc. möglich. Gemeinde und Stadt Doris Eyl-Müller, Gleichstellungsbeauf- Im Team wirken neben- und hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zusammen – Grundlage tragte des Landkreises erfolgreicher Arbeit. Foto: Wolfgang Trischler Neuwied 235
Umbruch 08-2015 24.08.2015 11:44 Uhr Seite 236 Kommunalpolitik braucht Frauen Aktuell: LGG- Eine junge Frau entscheidet sich, kommunalpolitisch aktiv zu wer- Novelle den. Was sie dazu bewog und wie ihr Weg dorthin war, erzählt die 28-jährige Isabel Mackensen hier. und wie es Frau Mackensen, wie kamen Sie ei- Wie erleben Sie die Arbeit im Ver- weitergeht gentlich zur Kommunalpolitik? bandsgemeinderat? Mittlerweile bin ich stellvertretende Nach der Sommerpause wird sich Meine Familie ist sehr politikinter- Fraktionsvorsitzende und die Frak- das Kabinett mit dem nunmehr essiert und politisch engagiert. Ich tion steht hinter mir, das ist sehr überarbeiteten Referentenentwurf selbst habe mich dadurch schon früh- hilfreich. Denn eigentlich haben es zum Landesgleichstellungsgesetz zeitig mit bundespolitischen Fragen Politneulinge schwer gegenüber den (LGG) befassen. Nachdem diese beschäftigt. Vertieft wurde das noch „alten Hasen“ und werden nicht im März 2015 im Ministerrat im durch mein Studium der Politikwis- gleich ernst genommen. Aus meiner Grundsatz gebilligt worden war, senschaft. Als ich mich dann aktiv Sicht versachlichen mehr Frauen in wurden im Zuge der Anhörung vor Ort engagierte, stellte ich fest, den Gremien die Diskussion. Sie auch die kommunalen Spitzen- wie wichtig Kommunalpolitik ist und trauen sich, Fragen zu stellen, wol- verbände beteiligt. Deren Stel- wie viel man bewirken kann. len Sachverhalte verstehen und neh- lungnahme wie auch die Anmer- men ihre Rolle ernst. Sie treffen ge- kungen und Änderungsvorschläge Anfang 2012 nahm ich an dem meinsame Entscheidungen nach anderer externer Stellen und Ver- kommunalpolitischen Mentoring- dem Motto „Dialog und Konsens“. bände wurde vom Ministerium für Programm des Mainzer Frauenminis- Ich finde, durch die Beteiligung von Integration, Familie, Kinder, Ju- teriums teil und wurde gleichzeitig Frauen kommen bessere Entschei- gend und Frauen geprüft, bewer- ziemlich schnell zur Vorsitzenden dungen für die Bürgerinnen und tet und in Teilen berücksichtigt. des SPD-Gemeindeverbandes Dei- Bürger zustande und habe das Ge- Voraussichtlich im September desheim gewählt. Die Partei hat mir fühl, vor Ort etwas bewegen zu kön- soll die erste Lesung im Landtag viel Vertrauen geschenkt und ich ha- nen. stattfinden, bei der die Grundzü- be mich dann für die Kommunal- ge des Gesetzentwurfs debattiert wahlen 2014 aufstellen lassen. Ge- Was möchten Sie Frauen mit auf den werden. Dann folgt regelmäßig wählt wurde ich auf Platz zwei. Weg geben, die sich für eine politi- eine Überweisung an den zustän- sche Arbeit interessieren? digen Fachausschuss. Sind inhalt- Welchen Nutzen hat Ihnen die Teil- Es lohnt sich zu engagieren. Grund- lich mehrere Ausschüsse zustän- nahme am Mentoring-Projekt ge- voraussetzung für ein erfolgreiches dig, wird der Gesetzentwurf an bracht? Wirken sind aber immer Mitstreite- diese zur Beratung überwiesen, Ich habe viele andere politisch akti- rinnen und Mitstreiter. wobei jedoch ein federführender ve Frauen kennen gelernt und konn- Ausschuss bestimmt wird – im te mich so gut vernetzen. Partei- Vielen Dank für das Gespräch! Falle des LGG wird dies vor- übergreifend konnte ich viele Ge- aussichtlich der Ausschuss für meinsamkeiten im politischen Ver- Das Gespräch führte Gaby Haas, Gleichstellung und Frauenförde- halten feststellen – Frauen machen Gleichstellungsbeauftragte des Land- rung sein. Politik einfach anders als Männer. kreises Bad Dürkheim In den Ausschüssen kommt es zu Detailberatungen durch die jeweiligen Expertinnen und Ex- perten der Fraktionen und gege- benenfalls zu einer Anhörung von externen Fachleuten. Dann wird der federführende Ausschuss einen Bericht abgeben. Darin wird dafür plädiert, den Gesetzentwurf un- 8/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei verändert bzw. in der vom Aus- schuss geänderten Fassung anzu- nehmen oder aber abzulehnen. In der zweiten Lesung des Parlamentes wird der Gesetzent- wurf auf der Grundlage des Aus- schussberichts erneut beraten. Auch jetzt können noch Än- derungsvorschläge berücksichtigt werden. Nach der Abstimmung Gemeinde und Stadt des Plenums über eventuelle Änderungsanträge stimmt das Parlament über das Gesetz ab. Die junge Kommunalpolitikerin Isabel Mackensen im Gespräch. 236
Umbruch 08-2015 24.08.2015 11:44 Uhr Seite 237 Im Wortlaut: Die Dienstanweisung Paritäts- Dienstanweisung über die Aufgaben und Kompetenzen der ehren-/ nebenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in verbandsfreien Ge- bericht zu meinden/Städten und Verbandsgemeinden gem. § 2 Abs. 6 GemO. Kommunal- 1. Organisatorische Einordnung Die Gleichstellungsbeauftragte ist me noch berücksichtigt werden kann. 2.2 Aufgaben und Kompetenzen wahlen 2014 der Bürgermeisterin/dem Bürger- im Bereich der kommunalen Der Erste Paritätsbericht der meister unmittelbar unterstellt. Gremien Landesregierung wurde – wie 2. Allgemeiner Zuständigkeits- Die Gleichstellungsbeauftragte hat durch das Kommunalwahlgesetz bereich das Recht, an den Sitzungen der kom- festgelegt – ein Jahr nach den Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt munalen Gremien teilzunehmen. Kommunalwahlen 2014 auf Basis im öffentlichen Wirkungskreis der 2.3 Aufgaben und Kompetenzen der Zahlen des Statistischen Lan- Verbandsgemeinde und verbands- außerhalb der Verwaltung desamtes dem Landtag vorgelegt. freien Gemeinden darauf hin, Dis- Die Gleichstellungsbeauftragte wählt kriminierungen von Frauen abzu- die Schwerpunkte ihrer Arbeit. Un- Durch die neu eingeführte bauen und das verfassungsrecht- ter anderem sind dies: Paritätsstatistik werden erstmals liche Gebot der Gleichberechtigung • Förderung des Bewusstseinwan- nicht nur die Wahlergebnisse, son- von Frauen und Männern sowie die dels in der Gesellschaft zur Durch- dern auch die Aufstellungsver- übrigen zur Herstellung der Gleich- setzung der Gleichberechtigung fahren der Parteien und Wähler- berechtigung dienenden Gesetze zu von Frauen und Männern; gruppen im Vorfeld der Wahlen verwirklichen. • Zusammenarbeit mit Frauengrup- geschlechterdifferenziert ausge- 2.1 Aufgaben und Kompetenzen pen, -verbänden und -initiativen wertet. innerhalb der Verwaltung sowie Unterstützung der Selbst- Im Rahmen ihres allgemeinen Zu- hilfeorganisationen von Frauen Dabei wird deutlich, dass ständigkeitsbereichs hat die Gleich- und Mädchen; Frauen, die an den Aufstellungs- stellungsbeauftragte insbesondere • Zusammenarbeit mit gesellschaft- versammlungen teilnehmen und folgende verwaltungsinternen Be- lich relevanten Gruppen; als Bewerberinnen in einem Wahl- fugnisse: • Erfahrungsaustausch und Zusam- vorschlag benannt werden wol- 2.1.1 Kompetenzen innerhalb der menarbeit mit anderen kommuna- len, von den wahlberechtigen Verwaltung len Gleichstellungsstellen, Gleich- Mitgliedern der Parteien und Die Gleichstellungsbeauftragte hat stellungs- bzw. Frauenbeauftrag- Wählergruppen als Kandidatin- das Recht, Stellung zu nehmen zu ten sowie den für die Gleichstel- nen für die Kommunalwahlen Vorhaben und Maßnahmen der Ver- lung von Frauen und Männern zu- auch gewählt werden. Trotzdem waltung, soweit frauenspezifische Fra- ständigen Stellen der Landkreise betrug der Frauenanteil in den gestellungen und Angelegenheiten und des Landes; Aufstellungsversammlungen lan- berührt sind. Sie ist frühzeitig bei • Ansprechpartnerin für die Ein- desweit nur 26,3%. der Erarbeitung von Vorlagen und wohnerinnen und Einwohner; Planungsvorhaben zu beteiligen. • Kontakte mit sonstigen Einrich- Bei den Kommunalwahlen 2.1.2 Zusammenarbeit der tungen, die für ihren Arbeitsbe- 2014 wurden gegenüber der Wahl Gleichstellungsbeauf- reich relevant sind; 2009 landesweit nur 1,9% mehr tragten mit den übrigen • Initiierung und Förderung von Frauen gewählt. Damit erhöht Organisationseinheiten Maßnahmen, z.B. im Bereich „Ge- sich der Anteil der Mandatsträ- Die Gleichstellungsbeauftragte regt walt gegen Frauen und Mäd- gerinnen von insgesamt 16,8 auf Maßnahmen zur Gleichstellung von chen“, im Erwerbsleben, in der 18,7%. Er liegt aktuell im Lan- Frauen und Männern an und unter- Bauleitplanung, Gemeinde desdurchschnitt bei den Verhält- stützt die weiteren Organisations- • Entwicklung und anderes; niswahlen bei 21,3% und den einheiten bei der Wahrnehmung ih- • Unterrichtung der Öffentlichkeit Mehrheitswahlen bei 14,4%. Die- rer Aufgaben. durch Informationsveranstaltun- 8/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei se Entwicklung ist zwar positiv, Die weiteren Organisationsein- gen, Herausgabe von Informati- aber immer noch unbefriedigend. heiten sind verpflichtet, die Gleich- onsmaterial, Ausstellungen und stellungsbeauftragte in allen fachli- Pressearbeit über Ziele und Er- Im Ersten Paritätsbericht chen Belangen zu unterstützen. gebnisse ihrer Arbeit. wird daher empfohlen, die Grün- 2.1.3 Beteiligung der Gleichstel- Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann de für den niedrigen Frauenanteil lungsbeauftragten bei Vor- die Gleichstellungsbeauftragte an in den Aufstellungsversammlun- lagen für den Rat und des- Fortbildungen teilnehmen. gen der Parteien und Wähler- sen Ausschüsse 2.4 Öffentlichkeitsarbeit gruppen zu untersuchen. Auch Der Gleichstellungsbeauftragten sind Die Öffentlichkeits- und Pressear- sollte geprüft werden, ob es beim alle Einladungen zu Rats- und Aus- beit der Gleichstellungsbeauftragten Gemeinde und Stadt Wählerverhalten in der Auswahl schusssitzungen rechtzeitig zuzulei- wird verwaltungsseitig unterstützt. der aufgestellten Bewerberinnen ten. Die vollständigen Vorlagen sind Die Gleichstellungsbeauftragte ver- oder Bewerber Präferenzen für so rechtzeitig zur Verfügung zu stel- antwortet diese gegenüber der Bür- ein Geschlecht gibt. len, dass eine etwaige Stellungnah- germeisterin/dem Bürgermeister. 237
Umbruch 08-2015 24.08.2015 11:44 Uhr Seite 238 Bericht aus Mainz ist auf Vorschlag von Ministerpräsi- Datenüber- dentin Malu Dreyer von Bundes- präsident Dr. h. c. Joachim Gauck mittlung bei mit Urkunden im März verliehen Aufnahme von GStB worden. „Diese Verdienste zeigen, dass es in unserer schnelllebigen Welt Menschen gibt, die ihre Zeit Asylbegehrenden und ihre Kraft für die Gemeinschaft und für andere einsetzen“, sagte In- Der GStB hatte das Ministerium für den. Gleichzeitig ist eine nachhaltige nenstaatssekretär Günter Kern bei Integration, Familie, Kinder, Jugend Planung notwendig, da die Flücht- der Übergabe in Mainz. und Frauen (MIFKJF) um Klärung lingszahlen auch in den nächsten Franz-Josef Lauer engagierte der datenschutzrechtlichen Frage- Jahren weiter sehr hoch sein wer- sich sowohl politisch als auch ehren- stellungen bei der Übermittlung von den“, so Landsberg. Unverzichtbar amtlich für das Gemeinwesen. Seit Daten Asylsuchender an die auf- sei zudem ein Aktionsprogramm 1987 ist Franz-Josef Lauer der Vor- nehmende Kommune gebeten. Das mit den Balkan-Staaten, damit der sitzende der DLRG Ortsgruppe MIFKJF hat dazu mit Schreiben Zustrom von Wirtschaftsflüchtigen Rheinböllen. Unter seiner Leitung vom 14.07.2015 dargelegt, dass im deutlich reduziert und somit Kapa- betreibt der Verein eine sehr erfolg- Rahmen der Verteilung und Unter- zitäten für die wirklich Verfolgen reiche Ausbildung im Wettkampf- bringung der Asylbegehrenden kei- frei bleiben. Notwendig seien insbe- und im Rettungsschwimmen und ne Bedenken gegen die Datenüber- sondere mehr Sachlichkeit in der konnte schon Meisterschaften auf mittlung von Vor- und Familienna- Debatte und ein gemeinsames Han- Landes- und Bundesebene erringen. men, Anschrift und Herkunftsland deln von Bund, Ländern und Kom- Nach der Wiedervereinigung an die Bürgermeisterinnen und Bür- munen, führte Landsberg aus. Dazu gründete Lauer eine Partnerschaft germeister der beteiligten Ortsge- gehöre auch ein solides Finanzie- mit der Thüringischen Gemeinde meinden bestehen. rungskonzept, mit dem Bund und Tiefenort und leistete so Unterstüt- Hilfsorganisationen und Eh- Länder diese Herausforderung fi- zung beim Aufbau eines demokrati- renamtliche können die Kontaktda- nanziell meistern können. schen Gemeinwesens, indem er zahl- ten von Asylsuchenden nur mit de- reiche Weiterbildungsveranstaltungen ren Einwilligung erhalten. Hinsicht- vor Ort organisierte. Von 1995 bis lich der Übermittlung von Gesund- Verdienstkreuz 2001 war Franz-Josef Lauer Grün- heitsdaten gelten besondere daten- dungsmitglied und Vorsitzender des schutzrechtliche Regelungen. für Franz-Josef Kulturvereins Region Rheinböllen e.V. „Insgesamt blicken wir auf ein Lauer Engagement, das seinesgleichen sucht: DStGB: Neuaus- Fünf Vereine, zwei Partnerschaften, Der langjährige Bürgermeister der eine Stiftung, eine Gewerkschaft, ei- richtung der Verbandsgemeinde Rheinböllen, ne Feuerwehr und 26 Jahre Dienst- Franz-Josef Lauer (im Bild links), zeit als Bürgermeister der Ver- Flüchtlingspolitk hat das Verdienstkreuz am Bande der bandsgemeinde Rheinböllen. Insge- Bundesrepublik Deutschland über- samt macht das fast 50 Jahre ehren- Der ungebrochen wachsende Flücht- reicht bekommen. Die Auszeichnung amtliches Engagieren“. lingsstrom macht aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeinde- bundes eine völlige Neuausrichtung 8/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei der Flüchtlingspolitik in Deutsch- land erforderlich. Dabei gelte es, wirklich nachhaltige Konzepte zu entwickeln, die auch für die Jahre 2016 und 2017 tragfähig seien, sagte der Hauptgeschäftsführer des kom- munalen Spitzenverbandes, Dr. Gerd Landsberg. „Wir brauchen schnellstens ein flächendeckendes Bauprogramm, um Gemeinde und Stadt vor dem Winter die notwendigen Un- terkünfte zu schaffen. Gegebenen- falls müssen bürokratische Vorga- ben des Baurechts ausgesetzt wer- 238
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