GEMEINDE UND STADT GSTB - RLP.DE

 
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GEMEINDE UND STADT GSTB - RLP.DE
Umbruch 08-2015   24.08.2015   11:43 Uhr   Seite 1

      N 21779 E                                             Gemeinde- und
                                                            Städtebund
                                                            Rheinland-Pfalz

       Gemeinde                                      GStB
       und
       Stadt

      Kommunale Gleichstellungsbeauftragte                     8/2015
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                                                     GStB
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Umbruch 08-2015     24.08.2015        11:44 Uhr    Seite 227

      Gemeinde                                                                                                               Gemeinde- und
                                                                                                                             Städtebund
                                                                                                                             Rheinland-Pfalz

      und
      Stadt                                                                                               GStB
      Herausgeber:
      Gemeinde- und Städtebund
      Rheinland-Pfalz
                                                               Bericht des Vorsitzenden                                                 228
      Deutschhausplatz 1
      55116 Mainz
      Postfach 2125                                            Aufsätze
      55011 Mainz                                              Schwerpunktthema: Kommunale Gleichstellungsbeauftragte
      Telefon: 0 6131/23 98-100                                –     Demografischer Wandel – Gleichstellungsarbeit als Mehrwert         230
      Telefax: 0 6131/23 98-139                                –     Zwei Jahrzehnte Gleichstellung im Kommunalrecht                    232
      E-Mail: info@gstbrp.de                                   –     Aktive Gleichstellung vor Ort – vielschichtig und herausfordernd   233
      Internet: www.gstb-rlp.de                                –     Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Gleichstellungs-
                                                                     beauftragte                                                        234
      Schriftleitung:
      Winfried Manns,
                                                               –     Trotz schwieriger Rahmenbedingungen erfolgreich                    235
      Dr. Stefan Schaefer                                      –     Kommunalpolitik braucht Frauen                                     236
      Deutschhausplatz 1                                       –     Im Wortlaut: Die Dienstanweisung                                   237
      55116 Mainz
      Telefon: 0 6131/23 98-100                                Meldungen:
                                                               –    Aktuell: Bewährte Handreichung überarbeitet                         231
      Redaktion:                                               –    Aktuell: LGG-Novelle und wie es weitergeht                          236
      Matthias Röcke                                           –    Paritätsbericht zu Kommunalwahlen 2014                              237
      Auf dem Strengel 12
      53489 Sinzig
      Telefon: 0 26 42/98 0776                                 Bericht aus Mainz
      Telefax: 0 26 42/98 0775                                 –     Datenübermittlung bei Aufnahme von Asylbegehrenden                 238
      E-Mail: roeckegus@web.de                                 –     DStGB: Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik                       238
                                                               –     Verdienstkreuz für Franz-Josef Lauer                               238
      Gestaltung, Layout, Anzeigen:                            –     „Technologiemix“ bei Breitbandversorgung                           239
      Verlag, W. Gauweiler                                     –     Änderung im BAFA-Merkblatt zum Energieaudit                        239
      Fotos: A. Wolfgang
                                                               GStB-Kommentar                                                           240

                                                               GStB intern
      gemeindeverlag h. gauweiler                              –     Villa Belgrano: Infotag der Nachwuchskräfte                        242
      Hauptstraße 167                                          –     Brückenpreis für ein positives Miteinander                         242
      69117 Heidelberg
      Telefon: 0 62 21/2 45 57                                 Eigenbetriebe und Unternehmen
      Telefax: 0 62 21/2 8719                                  –     Trinkwasserverbrauch                                               243
      E-Mail: gauweiler.verlag@t-online.de                     –     TTIP und Daseinsvorsorge                                           243
      Hergestellt auf chlorfreiem Papier
                                                               Kommunale Umweltarbeit
      Anzeigenpreisliste: Nr 001                               –   Hochwasser und bauliche Entwicklung                                  244
      ISSN 0936-9511                                           –   Mantelverordnung Grundwasser                                         244
                                                               –   Kommunale Elektromobilität                                           244
      Preisliste abgedruckt in Heft 12/96                      –   Im Film: Gebäudeschutz bei Hochwasser                                244
      Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit schrift-
      licher Zustimmung des Herausgebers. Für unver-           Rechtsprechung
      langt eingesandte Manuskripte und Bilder überneh-
                                                               –     Kein Anspruch auf Schutz vor Niederschlagswasser                   245
      men Verlag und Herausgeber keine Haftung,
      Namentlich oder mit Initialen gekennzeichnete
      Artikel geben nicht in jedem Fall die Meinung des        Kulturleben in Gemeinden und Städten
      Herausgebers und der Redaktion wieder.                   –     Räuber überall – beim Kulturfestival für Kinder und Jugendliche    246
      Kündigung des Abonnements nur zum                        Schönes Rheinland-Pfalz                                                  247
      30. 11. eines Jahres
                                                               Gemeindewald
      Preise:                                                  –    Erlegung von Hirschen außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke         248
      Einzelheft E 14,02 (+ 7% MwSt, inkl. Versand)            –    Generelle Untersagung der Rebhuhnjagd unzulässig                    248
      Abonnement E 49,- (+ 7% MwSt, inkl. Versand)             –    Wirtschaftswege: Änderung eines Flurbereinigungplans                249
                                                               –    Baden-Württemberg: Untersagungsverfügung des
                                                                    Bundeskartellamtes                                                  249

                                                               Gemeinden und Städte stellen sich vor
                                                               –    Verbandsgemeinde Herxheim                                           250
      Beilagenhinweis:
      Beilage des GStB zu Heft 8/2015                          Europa
      „Einladung zur Mitgliederversammlung“                    –    Sommerpause in Brüssel – eine Zwischenbilanz                        252

                                                               Zahlen, Fakten, Daten
      Titelbild:                                               –     Bürgermeisterwahlen                                                253
      Der sog. Limeswagen wurde für Werbezwecke
                                                               –     Höchstwerte bei Stromerzeugung aus Klärgas                         253
      gebaut (mit ihm Werbung für Feierlichkeiten auf
      Gemeindeebene). Dornholzhausen hat seit der              –     Knapp sieben Prozent mehr für Sozialhilfe                          253
      Anerkennung als Weltkulturerbe umfangreiche
      Visualisierungsmaßnahmen durchgeführt.
                      Foto: Bruno L. Klamm, Mannheim                                                                            8/2015
                                                                                                                                              227
GEMEINDE UND STADT GSTB - RLP.DE
Umbruch 08-2015   24.08.2015   11:44 Uhr   Seite 228

    Bericht des Vorsitzenden 8/2015                                                             Gemeinde- und
                                                                                                Städtebund
                                                                                                Rheinland-Pfalz

                                                                                  GStB

    Liebe Leserinnen und Leser,

                                      „Der globale Marsch“ führt in unsere Dörfer und Städte. Nie sind uns die
                                      Probleme der Welt so nahe gekommen wie heute – ja direkt in die unmittel-
                                      bare Nachbarschaft.

                                      Krieg, Not und Vertreibung führen Menschen aus allen Regionen der Erde
                                      unmittelbar bis ins entlegenste Dorf unseres Landes. Sie führen uns vor
                                      Augen, in welch einem Wohlstand wir leben dürfen und wie attraktiv unser
                                      Land für viele Menschen ist. Dies müssen wir uns zunächst einmal dankbar
                                      vor Augen halten, wenn wir über die Probleme und Herausforderungen
                                      reden, die der „globale Marsch“ für uns mit sich bringt.

                                      Die damit in Zusammenhang entstehenden Probleme zu lösen, ist eine
                                      große Herausforderung für alle politischen Ebenen und lässt sich nicht
                                      allein mit einer „netten Willkommenskultur“ vor Ort bewältigen – weder
                                      durch ehrenamtliches Engagement noch durch engagierte Kommunal-
                                      verwaltungen alleine. Neben schnellen und möglichst unbürokratischen
                                      Lösungen ist gerade mit Blick auf die ungebrochen wachsenden Flüchtlings-
                                      ströme ein nachhaltiges Konzept von Bund und Ländern erforderlich.
                                      Wir müssen uns personell, organisatorisch und finanziell neu aufstellen.

                                      Fast 800.000 Menschen werden den offiziellen Prognosen zur Folge in
                                      diesem Jahr in Deutschland politisches Asyl beantragen – bis zu 38.000
                                      davon in Rheinland-Pfalz; dies überschreitet deutlich die Größe einer
                                      Stadt wie Ingelheim. Wohnraum, insbesondere in den Ballungszentren,
                                      wird knapp; Notunterkünfte werden eingerichtet, was die Probleme bei
                                      weitem nicht löst.
                                                                                                                  6/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei

                                      Gut die Hälfte der Menschen hat keine Chance, dass ihnen politisches Asyl
                                      gewährt wird. Um die Kommunen vor Ort finanziell und personell nicht zu
                                      überfordern und den vorhandenen Wohnraum effektiv nutzen zu können, ist
                                      die wichtigste Maßnahme die Beschleunigung der Verfahren und Entschei-
                                      dungen über die Anträge aus sichereren Herkunftsländern schon in
                                      den Erstaufnahmeeinrichtungen. Eine Verteilung auf die Kommunen sollte
                                      erst erfolgen, wenn über den Asylantrag positiv beschieden wurde.

                                      Weiter brauchen wir in den Kommunen dringend Unterstützung bei der
                                      kurzfristigen Beschaffung neuen Wohnraums. Dabei ist auch darüber
                                                                                                                  Gemeinde und Stadt

                                      zu diskutieren, nicht sicherheitsrelevante Baustandards zu reduzieren.
                                      Wenn dann auch noch die Voraussetzungen für eine rasche Arbeitsauf-
                                      nahme für Bleibeberechtigte geschaffen werden, sind wichtige Schritte
                                      zur Bewältigung der Integration auf lokaler Ebene geleistet.
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                                                                     Trotzdem kommen wir nicht umhin, grundsätzlich zu diskutieren, wie wir,
                                                                     eine alternde und schrumpfende Bevölkerung, dauerhaft mit den Problemen
                                                                     und Chancen des „globalen Marsches“ umgehen wollen; dabei geht es
                                                                     nicht um „Moralisieren“, sondern um langfristige Perspektiven für unser
                                                                     Land. Den „globalen Marsch“ über das Recht für politisch oder religiös
                                                                     Verfolgte lenken zu wollen, ist schlicht falsch und nicht möglich.

                                                                     Wir brauchen dringend „Einwanderungsregeln“, die der heutigen globalen
                                                                     Situation und den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen
                                                                     unseres Landes in dieser so globalisierten Welt gerecht werden; sonst
                                                                     sind die Konflikte vor Ort vorprogrammiert. Dies hilft weder uns noch den
                                                                     potenziellen Zuwanderern.

                                                                     Liebe Leserinnen und Leser,
                                                                     die hohe Zahl von Flüchtlingen, die derzeit vor Ort ankommen, werden
                                                                     zu einem immer größeren Kraftakt für unsere Verwaltungen.

                                                                     Ich möchte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unseren Verwaltun-
                                                                     gen für ihren großen Einsatz für die bei uns ankommenden Flüchtlinge
                                                                     danken. Oft wird, ganz kurzfristig, die Ankunft der Flüchtlinge angekündigt.
                                                                     Die Ankommenden sprechen meist kein Deutsch, auch kaum Englisch.
                                                                     Dann dafür zu sorgen, dass passender Wohnraum genutzt werden kann,
                                                                     Hilfe bei traumatisierten Flüchtlingen geleistet wird, den Neuankömmlingen
                                                                     gesagt wird, wo Schule und Kindergarten sind, wo eingekauft werden kann
                                                                     usw. …. Kurzum, ihnen beim Start in ihrer neuen Umgebung zu helfen –
                                                                     dass verdient Anerkennung und Dank.

                                                                     Danken möchte ich auch den vielen Menschen, die sich ehrenamtlich
                                                                     kümmern und uns durch ihr unmittelbares menschliches Engagement für
                                                                     die Flüchtlinge unterstützen. Sie lösen damit kein globales politisches
                                                                     Problem, aber sie leisten lokal auf der zwischenmenschlichen Ebene Hilfe –
                                                                     dafür Danke.

                                                                     Herzlichst

                                                                     Ihr

                                                                     Aloysius Söhngen
     6/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei
     Gemeinde und Stadt

                                                                     Aloysius Söhngen,
                                                                     Vorsitzender des Gemeinde- und
                                                                     Städtebundes Rheinland-Pfalz,
                                                                     Bürgermeister der Verbands-
                                                                     gemeinde Prüm

                                                                                                                                               229
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    Aufsätze
    Schwerpunktthema:
    Kommunale Gleichstellungsbeauftragte

                                                                                    munaler Strukturen und der kom-
                                                                                    munalen Dienstleistungsangebote bei.
                                                                                    So sind es vielerorts die Gleichstel-
                                                                                    lungsbeauftragten, die beispielsweise
                                                        GStB                        – die Synchronisierung der Öff-
                                                                                       nungszeiten von Kinderbetreu-
                                                                                       ungseinrichtungen und Schulen
                                                                                       thematisieren und Lösungen, wie
     Demografischer Wandel – Gleich-                                                   beispielsweise eine Ferienbetreu-
                                                                                       ung, erarbeiten,
       stellungsarbeit als Mehrwert                                                 – mit Betrieben und Schulen zu-
                                                                                       sammenarbeiten, um Mädchen für
    Frauenstaatssekretärin Margit Gottstein betrachtet den demografi-                  zukunftsorientierte Berufe zu ge-
    schen Wandel unter dem besonderen Blickwinkel der Geschlechter-                    winnen,
    gleichstellung. Sie zeigt auf, wo die Geschlechterperspektive in ein-           – für Wiedereinsteigerinnen eine
    zelnen Handlungsfeldern einen echten Mehrwert bringt und wie                       Vielzahl von wohnortnahen Work-
    kommunale Gleichstellungsarbeit im Sinne einer Win-win-Situation                   shops und Informationsveranstal-
    genutzt werden kann. Gleichzeitig geht sie auf die notwendigen                     tungen anbieten,
    Rahmenbedingungen für eine zielgerichtete und effektive Arbeit der              – in den Bündnissen für Familie im
    kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ein.                                        Dialog mit den Betrieben sind,
                                                                                       wenn es um Kinderbetreuung oder
    Die Zukunft der Städte und Land-        Frauen als qualifizierte Fachkräfte        eine familienfreundliche Personal-
    kreise ist ein Thema, mit dem sich      für den Arbeitsmarkt gewonnen wer-         politik geht,
    die Kommunen und die Landesre-          den.                                    – sich für eine frauengerechte Stadt-
    gierung bereits intensiv beschäfti-                                                und Verkehrsplanung einsetzen,
    gen. Der demografische Wandel ist             Im Wettbewerb um die besten       – mit ihren Bildungsangeboten für
    dabei eine zentrale Frage. Die Lan-     Arbeitskräfte können die Betriebe          politisch interessierte Frauen und
    desregierung Rheinland-Pfalz ge-        und die öffentliche Verwaltung ihre        aktive Kommunalpolitikerinnen da-
    staltet ihn seit Jahren gemeinsam       Chancen deutlich verbessern, wenn          zu beitragen, dass der Lebensalltag
    mit ihren Partnerinnen und Part-        die Rahmenbedingungen für die Ver-         von Frauen in kommunalpoliti-
    nern. Den Kommunen kommt dabei          einbarkeit von Berufs- und Famili-         sche Entscheidungen einfließt.
    eine besondere Bedeutung zu, denn       enleben stimmen. Dazu gehören ein       In all diesen und vielen weiteren
    die wesentlichen Voraussetzungen        Arbeitsplatz mit flexibler Arbeitsor-   Bereichen fungieren die Gleichstel-
    für ein gutes Leben werden vor Ort      ganisation und familiengerechten        lungsbeauftragten als wichtige Bin-
    geschaffen.                             Arbeitszeiten, gute Wiedereinstiegs-    deglieder zwischen Bürgerinnen und
                                            konzepte und entsprechende Auf-         Bürgern, Vereinen, Verbänden, Ein-
    Gleichstellungspolitische               stiegs- und Karrierechancen.            richtungen, Betrieben und der Ver-
    Herausforderungen                                                               waltung.
    Der demografische Wandel stellt               Zudem achten Frauen auf eine
    unsere Gemeinden und Städte vor         bedarfsgerechte Infrastruktur, wenn     Gleichstellungsarbeit braucht
    immer größer werdende Herausfor-        es um die Entscheidung geht, wo ei-     gute Rahmenbedingungen
    derungen. Schon jetzt verlassen im-     ne Familie sich niederlässt. Dabei      Wie wirksam Gleichstellungsbeauf-
    mer mehr junge Leute besonders          spielen Schulen, Kinderbetreuungs-      tragte ihre Arbeit gestalten können,
    die ländlichen Regionen. Gleichzei-     einrichtungen, Einkaufs- und Frei-      hängt zunächst davon ab, über wel-
    tig ist die Geburtenrate niedrig und    zeitmöglichkeiten sowie die ärztli-     che berufliche Qualifikation und Er-
                                                                                                                             8/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei

    es steigt der Anteil der älteren Men-   che Versorgung und Pflegeeinrich-       fahrung sie verfügen. Auch spielt es
    schen an der Bevölkerung.               tungen eine Rolle.                      eine Rolle, wie viel Zeit man ihnen
                                                                                    für die Erledigung der Gleichstel-
          Auch wenn einige Städte sin-      Gleichstellungsarbeit als               lungsaufgaben einräumt und über
    kende Bevölkerungszahlen heute          Mehrwert                                welche Sach- und Finanzmittel sie
    noch durch Zuwanderung ausglei-         Die Kommunen stehen alle mitten         verfügen. Nur dann ist es ihnen
    chen können, bedeutet diese demo-       in diesen Themen, jede Stadt oder       möglich, mit Informations- und Sen-
    grafische Entwicklung für die öf-       Gemeinde mit einer ganz eigenen         sibilisierungsmaßnahmen zur Ge-
    fentlichen und privaten Arbeitgeber     Entwicklung und Dynamik. An vie-        schlechtergleichstellung wichtige Im-
    auf lange Sicht einen deutlichen        len Stellen tragen bereits heute die    pulse zu setzen. Unverzichtbar ist
                                                                                                                             Gemeinde und Stadt

    Rückgang an qualifizierten Arbeits-     kommunalen Frauen- und Gleich-          auch die Unterstützung durch die
    kräften. Und da das Arbeitskräfte-      stellungsbeauftragten mit ihrer Kom-    Verwaltungsspitze und die Mandats-
    potenzial bei den Männern weitest-      petenz und ihrer Erfahrung erfolg-      trägerinnen und Mandatsträger in
    gehend ausgeschöpft ist, müssen mehr    reich zur Qualitätsverbesserung kom-    den Räten.
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GEMEINDE UND STADT GSTB - RLP.DE
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                                                  Viele Kommunen haben die            ist. Doch sollte man nicht am falschen
                                            Bedeutung von Gleichstellungspoli-        Ende sparen. Die Bundesregierung              Aktuell:
                                            tik als kommunales Handlungsfeld          weist in ihrem Ersten Gleichstel-
                                            erkannt und greifen gerne auf das         lungsbericht darauf hin, dass die Kos-       Bewährte
                                            Fachwissen der kommunalen Gleich-         ten der Nicht-Gleichstellung die der
                                            stellungsbeauftragten zurück.             Gleichstellung bei weitem überstei-         Handreichung
                                                                                      gen, und auch der Deutsche Städte-
                                                  In anderen Kommunen wird es         tag misst der Gleichstellung in Zeiten      überarbeitet
                                            den Amtsinhaberinnen durch schwin-        finanzieller Knappheit eine große
                                            dende Ressourcen erschwert oder           Bedeutung bei.                             Das rheinland-pfälzische Frauen-
                                            gar unmöglich gemacht, gleichstel-                                                   ministerium veröffentlicht seine
                                            lungspolitische Akzente zu setzen               Dass eine Balance möglich ist        „Empfehlungen für die Arbeit der
                                            und Maßnahmen der Verwaltung              und Einsparungen nicht notwendi-           kommunalen Gleichstellungsbe-
                                            gleichstellungspolitisch erfolgreich zu   gerweise zu Lasten der Gleichstel-         auftragten in verbandsfreien Ge-
                                            begleiten.                                lung gehen müssen, zeigen viele po-        meinden und Verbandsgemein-
                                                                                      sitive Beispiele in den Kommunen.          den“ im Oktober 2015 in mittler-
                                            Umfrage zu den Arbeits-                   Deshalb setze ich darauf, dass die         weile vierter Auflage. Die Bro-
                                            bedingungen                               Kommunen den Wert und das Po-              schüre wurde in einer Arbeits-
                                            Einen Einblick in die teils schwieri-     tenzial ihrer Gleichstellungsbeauf-        gruppe gemeinsam mit kommu-
                                            gen Arbeitsbedingungen gewährt eine       tragten erkennen und im Zusam-             nalen Gleichstellungsbeauftrag-
                                            Umfrage der Landesarbeitsgemein-          menhang mit den Herausforderun-            ten aus drei Landkreisen und
                                            schaft der kommunalen Frauen- und         gen des demografischen Wandels             drei Verbandsgemeinden inhalt-
                                            Gleichstellungsbeauftragten aus dem       noch besser nutzen.                        lich überarbeitet und grafisch neu
                                            Jahr 2012. Die Gleichstellungsbe-                                                    gestaltet. Dabei orientieren sich
                                            auftragten der Landkreise Bad Dürk-            Ich habe eingangs deutlich ge-        die ausgewählten Themenberei-
                                            heim und Mainz-Bingen, Gaby Haas          macht, dass frauen- und familienför-       che an den Bedürfnissen der Pra-
                                            und Manuela Hansel, befragten             dernde Maßnahmen für die Kom-              xis und geben hilfreiche Anre-
                                            landesweit ihre ehrenamtlichen so-        munen und die örtliche Wirtschaft          gungen und Vorschläge für die
                                            wie nebenamtlichen Kolleginnen. 63        einen wichtigen Wettbewerbsvorteil         konkrete Arbeit. Vor allem kom-
                                            Gleichstellungsbeauftragte aus Ver-       darstellen können. Das gilt im Rin-        munale Gleichstellungsbeauftrag-
                                            bandsgemeinden und verbandsfrei-          gen um qualifizierte Mitarbeiter           te, die neu in diesem Amt sind,
                                            en Gemeinden beteiligten sich dar-        und Mitarbeiterinnen und es gilt           erhalten so eine erste wichtige
                                            an. Auch wenn uns deren Rück-             auch hinsichtlich der Attraktivität        Orientierung. Aber auch kommu-
                                            meldungen keinen umfassenden              einer Kommune für Neubürgerin-             nale Entscheidungsträger und Ent-
                                            Überblick über die Gesamtheit der         nen und Neubürger.                         scheidungsträgerinnen aus Ver-
                                            Gleichstellungsbeauftragten geben                                                    waltung und Politik können die
                                            können, so sind für mich bereits die-          Wenn die Gleichstellungsbe-           Broschüre nutzen, um einen Ein-
                                            se gewonnenen Ergebnisse alarmie-         auftragten in Entscheidungsprozes-         blick in das breite Spektrum der
                                            rend: Fast die Hälfte der befragten       se ausreichend eingebunden wer-            kommunalen Gleichstellungsar-
                                            Gleichstellungsbeauftragten gaben         den, können sie dazu beitragen,            beit zu bekommen.
                                            an, über kein eigenes Büro zu verfü-      kommunale Strukturen im Hinblick           Zum Inhalt:
                                            gen. Rund ein Drittel besitzt keinen      auf den demografischen Wandel              • Wichtige organisatorische Rah-
                                            dienstlichen Telefon- oder Compu-         aufzuwerten. Und nur wenn sie von             menbedingungen
                                            teranschluss bzw. keine eigene Email-     Seiten der Verwaltung die notwen-          • Mögliche gleichstellungspoliti-
                                            adresse. Ebenfalls ein Drittel kann       dige Unterstützung und Anerken-               sche Themenschwerpunkte und
                                            nicht über einen eigenen Etat verfü-      nung erfahren, können sie die Ge-             Aufgaben im internen und ex-
                                            gen, um öffentlichkeitswirksame Maß-      schlechtergleichstellung auch tat-            ternen Bereich
                                            nahmen zu planen und umzusetzen.          sächlich voranbringen, zum Wohle           • Aktionsbeispiel, wie man mit
                                            Hinzu kommt, dass in mehr als der         der Bürgerinnen und Bürger, zum               der Gleichstellungsarbeit be-
                                            Hälfte der rückgemeldeten Fälle           Wohle der heimischen Wirtschaft               ginnen kann
                                            keine Dienstanweisung vorlag und          und zum Wohle unseres gesell-              • Tipps für eine erfolgreiche Öf-
     8/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei

                                            einem Drittel – trotz bestehender         schaftlichen Miteinanders.                    fentlichkeitsarbeit
                                            gesetzlicher Verpflichtung – keine                                                   • Hinweise zum Thema Sprech-
                                            Aufwandsentschädigung gezahlt wur-                                                      stunde
                                            de.                                                                                  • Mögliche Kooperationspartne-
                                                                                                                                    rinnen und -partner
                                            Eine gute Balance finden                                                             • Gesetzlichen Grundlagen
                                            Ich appelliere angesichts dieser Er-                                                 • Adressen, Links und Daten-
                                            gebnisse an die kommunalen Ent-                                                         quellen.
                                            scheidungsträger und Entscheidungs-                                                  Im Oktober 2015 wird die Bro-
                                            trägerinnen, ihre gleichstellungspo-                                                 schüre an die Verbandsgemeinden
     Gemeinde und Stadt

                                                                                                         Margit Gottstein,
                                            litischen Strukturen zu überprüfen.                          Staatssekretärin im     und verbandsfreien Gemeinden
                                            Mir ist durchaus bewusst, dass die                           Ministerium für         versendet. Zusätzliche Exemplare
                                                                                                         Integration, Familie,
                                            Lage der Kommunen angesichts lee-                            Kinder, Jugend und
                                                                                                                                 können über poststelle@mifkjf.
                                            rer Kassen schwieriger geworden                              Frauen                  rlp.de angefordert werden.

                                                                                                                                                                231
GEMEINDE UND STADT GSTB - RLP.DE
Umbruch 08-2015   24.08.2015   11:44 Uhr     Seite 232

                                                                                      nis zu verschaffen und wo nötig mit
          Zwei Jahrzehnte Gleichstellung                                              geeigneten Maßnahmen zu reagie-
                                                                                      ren.
                im Kommunalrecht
                                                                                            Dabei ist zu berücksichtigen,
    Am 12. Juni 1994 traten in Rheinland-Pfalz kommunalrechtliche Re-                 dass der Landesgesetzgeber den ver-
    gelungen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen                     bandsfreien Gemeinden und den
    und Männern in Kraft.                                                             Verbandsgemeinden für die Art und
                                                                                      Weise der Aufgabenerfüllung einen
    I. Gleichstellung und kommuna-           kreisangehörige Städte, verbands-        deutlichen Gestaltungsspielraum be-
       le Selbstverwaltung                   freie Gemeinden sowie Verbandsge-        lassen hat, den die Aufsichtsbehör-
    Der Landesgesetzgeber hat den Ver-       meinden aufgliedern, die sich so-        den zu respektieren haben. Alle in-
    fassungsauftrag, die Durchsetzung        wohl in ihrer Größe als auch in ihrer    formellen und förmlichen Maßnah-
    der Gleichberechtigung von Frauen        Aufgabenstellung deutlich vonein-        men der Aufsichtsbehörden müssen
    und Männern in Staat und Gesell-         ander unterscheiden.                     zudem beachten, dass eine wirksame
    schaft zu fördern (Artikel 3 Abs. 2                                               Gleichstellungsarbeit auf die Ak-
    Satz 2 des Grundgesetzes [GG] und               Vor diesem Hintergrund ent-       zeptanz der vor Ort politisch Ver-
    Artikel 17 Abs. 3 Satz 2 der Landes-     hält das Kommunalrecht folgende          antwortlichen angewiesen ist.
    verfassung [LV]), in § 2 Abs. 6 der      Regelungen:                                    Hinzu kommt, dass diese Kom-
    Gemeindeordnung (GemO) und § 2           • Für alle Kommunen – also auch          munen oft große Schwierigkeiten
    Abs. 9 der Landkreisordnung (LKO)           die Ortsgemeinden – wird klarge-      bei der Gewinnung von Gleichstel-
    konkretisiert. Kommunale Gleich-            stellt, dass die Verwirklichung des   lungsbeauftragten haben. Vor allem
    stellungsarbeit gehört begrifflich wie      Verfassungsauftrags zu ihren Auf-     wenn ehrenamtliche Gleichstellungs-
    systematisch zur allgemeinen Auf-           gaben gehört.                         beauftragte oder Mitarbeiterinnen
    gabenbeschreibung der Kommunen           • In verbandsfreien Gemeinden und        der Verwaltung aus dieser Funktion
    und ist eine Querschnittsaufgabe.           in Verbandsgemeinden sind Gleich-     ausscheiden, muss der Verwaltungs-
    Sie geht über die Bestimmungen des          stellungsstellen einzurichten oder    leitung und dem Vertretungsorgan
    Landesgleichstellungsgesetzes (LGG)         vergleichbare Maßnahmen zu tref-      ein angemessener Zeitraum verblei-
    hinaus, das nur dienststellenintern         fen.                                  ben, über die Art und Weise der
    wirkt.                                   • In kreisfreien Städten und Land-       künftigen Aufgabenwahrnehmung zu
                                                kreisen sind Gleichstellungsstel-     entscheiden und entsprechende Maß-
        Bei der Ausgestaltung der kom-          len einzurichten und hauptamt-        nahmen zu ergreifen.
    munalrechtlichen Bestimmungen               lich zu besetzen.
    musste der Landesgesetzgeber be-         Daraus ergibt sich, dass die ver-              Nach der Geschäftsverteilung
    sonders zweierlei beachten:              bandsfreien Gemeinden und Ver-           der Landesregierung und den Be-
                                             bandsgemeinden einen breiten Ge-         stimmungen über die Staatsaufsicht
          Zunächst galt es, das schon in     staltungsspielraum haben: Sie kön-       obliegt die Fachpolitik der Frauen-
    der Bundes- wie auch der Landes-         nen eine Gleichstellungsstelle ein-      förderung und der Gleichstellung
    verfassung angelegte Spannungsver-       richten und haupt- oder ehrenamt-        von Frauen und Männern dem Mi-
    hältnis zwischen einerseits der Ver-     lich besetzen oder als „vergleichba-     nisterium für Integration, Familie,
    pflichtung zur Förderung der Gleich-     re Maßnahme“ eine Mitarbeiterin          Kinder, Jugend und Frauen (MIF-
    berechtigung und andererseits der        der Verwaltung – zusätzlich zu ihren     KJF), während das Ministerium des
    kommunalen Selbstverwaltungsga-          sonstigen Aufgaben – mit dieser          Innern, für Sport und Infrastruktur
    rantie (Artikel 28 Abs. 2 GG und         Aufgabe betrauen oder eine ehren-        (ISIM) oberste Rechtsaufsichtsbe-
    Art. 49 Abs. 3 LV) auszugleichen.        amtliche Gleichstellungsbeauftragte      hörde über die kommunalen Ge-
    Denn jede Vorgabe über kommunale         bestellen oder diese Aufgabe einem       bietskörperschaften ist. Sofern dem
    Gleichstellungsarbeit berührt zwangs-    Ausschuss zuweisen. Ob eine Maß-         MIFKJF Verstöße gegen die Gleich-
    läufig die Organisationshoheit der       nahme in ihrer Wirkung „vergleich-       stellungsbestimmungen bekannt wer-
    Kommunen. In diesem Fall gilt das        bar“ ist, unterliegt der kommunal-       den, informiert es das ISIM hier-
    verfassungsrechtliche Gebot der prak-    aufsichtlichen Kontrolle.                über. Dieses beauftragt die ihm
    tischen Konkordanz. Danach sollen                                                 nachgeordnete Behörde, der die un-
                                                                                                                             8/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei

    die miteinander konkurrierenden          II. Gleichstellung und                   mittelbare Aufsicht über die betref-
    verfassungsrechtlichen Vorgaben so           Kommunalaufsicht                     fende Kommune obliegt (Aufsichts-
    zum Ausgleich gebracht werden,           Aufgrund festgestellter Umsetzungs-      und Dienstleistungsdirektion oder
    dass beide zur bestmöglichen Wirk-       defizite – vor allem im Bereich der      Kreisverwaltung) mit einer entspre-
    samkeit gelangen können.                 verbandsfreien Gemeinden sowie           chenden Prüfung. Sollten förmliche
          Zum anderen müssen die kom-        der Verbandsgemeinden – wurden           kommunalaufsichtliche Maßnahmen
    munalrechtlichen Vorgaben auf das        und werden die dort politisch Ver-       erforderlich sein, werden sie zwi-
    Kommunalsystem unseres Bundes-           antwortlichen zur Erfüllung der          schen dem ISIM, der nachgeord-
    lands abgestimmt sein. Sie haben zu      Rechtspflicht aus § 2 Abs. 6 Satz 2      neten Aufsichtsbehörde und dem
    berücksichtigen, dass die Ortsge-        GemO nachdrücklich angehalten.           MIFKJF abgestimmt.
                                                                                                                             Gemeinde und Stadt

    meinden ehrenamtlich geführt wer-        Ferner sind die betreffenden Auf-
    den und dass sich die Kommunen           sichtsbehörden aufgefordert, sich über   Hubert Stubenrauch,
    mit hauptamtlicher Verwaltung in         den Stand der Umsetzung der kom-         Ministerium des Innern, für Sport
    Landkreise, kreisfreie Städte, große     munalrechtlichen Bestimmung Kennt-       und Infrastruktur
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GEMEINDE UND STADT GSTB - RLP.DE
Umbruch 08-2015                                     24.08.2015   11:44 Uhr   Seite 233

                                                                                                                             stützen. Z.B. schafft die Administra-
                                               Aktive Gleichstellung vor Ort –                                               tion die IT-Voraussetzungen, funk-
                                                                                                                             tioniert der Hausmeister den Sit-
                                              vielschichtig und herausfordernd                                               zungssaal zum Seminarraum um,
                                                                                                                             und das Vorzimmer des Bürgermeis-
                                            Hier beschreibt die ehrenamtliche kommunale Gleichstellungsbe-                   ters nimmt sich dem Versenden der
                                            auftragte der Verbandsgemeinde Bodenheim ihren Arbeitsalltag und                 Pressemitteilung an oder stellt den
                                            wie die Kommune sie dabei unterstützt.                                           Kontakt zu den Ratsfrauen her.
                                                                                                                             Auch die frühzeitige Beteiligung an
                                            Der Rahmen muss stimmen                 muss eine Gleichstellungsbeauftrag-      den Vorlagen zur Bauleitplanung er-
                                            Die Hauptsatzung der Verbandsge-        te für ihr Dasein und die Umsetzung      folgt von den jeweiligen Fachabtei-
                                            meinde Bodenheim konkretisiert          von Angeboten immer aufs Neue            lungen automatisch, genauso wie die
                                            die gesetzlichen Bestimmungen der       kämpfen. Dann lässt sich der Gleich-     Einladungen zu allen Sitzungen der
                                            Gemeindeordnung. Darin werden           stellungsauftrag, der im Grundgesetz     Räte und Ausschüsse, damit Stel-
                                            die Wahlzeit, die Ehrenamtlichkeit      und in der Gemeindeordnung ver-          lung zu Vorhaben und Maßnahmen
                                            des Auftrags der kommunalen Gleich-     ankert ist, nicht realisieren.           der Verbandsgemeindeverwaltung,
                                            stellungsbeauftragten und die mo-                                                soweit frauenspezifische Angelegen-
                                            natliche Aufwandsentschädigung ge-      Das Themenspektrum ist groß              heiten berührt sind, genommen wer-
                                            regelt. Zudem schafft die Hauptsat-     Die Dienstanweisung setzt den Rah-       den kann. In der Zusammenarbeit
                                            zung die Grundlage für eine Dienst-     men, in welchem Umfang Gleich-           mit der Verwaltung spielt auch die
                                            anweisung. Neben der organisatori-      stellungsarbeit voran gebracht wer-      jährliche Abfrage der benötigten
                                            schen Einordnung der Beauftragten       den kann und ist der rote Faden in       Haushaltsmittel durch den entspre-
                                            in die Verwaltungseinheit umfasst       einer großen Themenfülle.                chenden Fachbereich eine Rolle.
                                            die Dienstanweisung im Speziellen             Die vielzähligen Aufgabenfel-      Außerhalb der Verwaltung sind die
                                            die möglichen Tätigkeitsfelder. Das     der erstrecken sich von der Mitwir-      regelmäßigen Arbeitstreffen mit den
                                            kann besonders für neu gewählte         kung in Arbeitskreisen zu frauenre-      Kolleginnen des Landkreises ein fes-
                                            Gleichstellungsbeauftragte hilfreich    levanten Themen, der Zusammen-           ter Bestandteil. Hier entsteht Aus-
                                            sein, gerade wenn die Strukturen        arbeit mit örtlichen und überörtli-      tausch, wie Gleichstellungsarbeit in
                                            der öffentlichen Verwaltung noch        chen Frauengruppen, umfassen The-        der jeweiligen Kommune erlebt wird.
                                            nicht richtig vertraut sind. Neben      men wie den Bereich „Gewalt ge-          Es werden Themenreihen gemein-
                                            Satzung und Dienstanweisung sind        gen Mädchen und Frauen“, „Frauen         sam initiiert und die mögliche Um-
                                            auch die Planung, Verhandlung und       im Erwerbsleben“, aber auch die          setzung, unter Einbeziehung der Frau-
                                            Durchsetzung der im Haushalt ein-       Bauleitplanung im Rahmen der Ge-         engruppen vor Ort, besprochen. Da-
                                            gerichteten Kostenstelle unverzicht-    meindeentwicklung, um nur einige         durch entstehenden wichtige Syner-
                                            bar, denn sie fixiert das finanzielle   Bereiche zu nennen.                      gieeffekte für eine erfolgreiche Ar-
                                            Jahresbudget für die Gleichstel-              Wichtig ist, sich die Aufgaben     beit.
                                            lungsarbeit. Ebenso erforderlich ist    bewusst zu machen, um dann Schwer-
                                            ein eigenes Büro im Verwaltungsge-      punkte zu setzen. Meist entwickeln       Die Arbeit bringt persönlichen
                                            bäude, um sich als Teil der Verwal-     sich diese erst im Laufe der Zeit,       Gewinn
                                            tung zu verstehen und auch wahrge-      entstehend aus der Praxis. Der Schwer-   Es ist die Vielschichtigkeit der Ar-
                                            nommen zu werden. Das Büro muss         punkt meiner Arbeit ist, Frauen die      beit, die Mitwirkung an der Gesell-
                                            mit den üblichen, zeitgemäßen Me-       Möglichkeit zu geben, sich weiter zu     schaftsgestaltung, die immer neue
                                            dien und verschließbaren Schrän-        bilden, sich weiter zu entwickeln        Herausforderungen mit sich bringt,
                                            ken ausgestattet sein zur sicheren      und sich über verschiedene Themen,       und die Begegnungen mit unter-
                                            Aufbewahrung von Unterlagen. Er-        passend zur jeweiligen Lebenssitua-      schiedlichen Menschen, gleich in
                                            fahrungsgemäß wird die Kommuni-         tion, zu informieren.                    welchem Kontext. Außerdem schät-
                                            kation hauptsächlich per Telefon                                                 ze ich das Leben von Kreativität im
                                            oder Mail geführt. Aber gleichzeitig    Zusammenarbeit schafft                   sonst eher strukturierten Verwal-
                                            bietet das eigene Büro auch einen       Synergie                                 tungsleben an diesem Ehrenamt
                                            geschützten Rahmen für Beratungs-       Die Organisationseinheiten im Haus       sehr. Es gehört aber auch Idealis-
                                            gespräche mit ratsuchenden Bürge-       haben nach der Dienstanweisung           mus dazu, wenn nach „Feierabend“
     8/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei

                                            rinnen und Bürgern. Stimmen all         die Gleichstellungsbeauftragte in al-    ab und an noch lange kein „Feier-
                                            diese Rahmenbedingungen nicht,          len fachlichen Belangen zu unter-        abend“ ist.
     Gemeinde und Stadt

                                                                                                                                               Ariane Schmitt,
                                                                                                                                               Gleichstellungs-
                                                                                                                                               beauftragte der
                                                                                                                                               Verbandsgemeinde
                                                                                                                                               Bodenheim

                                                                                                                                                                  233
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             Aufwandsentschädigung                                                   ausgegebenen Momentaufnahme fest-
                                                                                     gesetzt worden sind. Die in dieser
                 für ehrenamtliche                                                   Momentaufnahme6 gezeigte Höhe
                                                                                     der Aufwandsentschädigung an Gleich-
            Gleichstellungsbeauftragte                                               stellungsbeauftragte ist nach den in
                                                                                     der Antwort auf die Große Anfrage
    Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung                der Landtagsfraktion von BÜND-
    von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden, Städte,                   NIS 90/DIE GRÜNEN zwischen-
    Verbandsgemeinden und Landkreise. In verbandsfreien Gemeinden                    zeitlich überholt und auch in keiner
    und Städten wird durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen                Weise geeignet, dem Engagement
    oder durch vergleichbare Maßnahmen sichergestellt, dass die Ver-                 der ehrenamtlich tätigen Gleichstel-
    wirklichung dieses Auftrags bei der gemeindlichen Aufgabenwahr-                  lungsbeauftragten gerecht zu wer-
    nehmung erfolgt. In kreisfreien Städten und Landkreisen sind Gleich-             den. Das OVG Rheinland-Pfalz hat
    stellungsstellen einzurichten und hauptamtlich zu besetzen1.                     in seinem Urteil vom 7. Juni 20117
                                                                                     dazu den deutlichen Hinweis gege-
    1. Ausgangslage                         monatlichen Aufwandsentschädi-           ben, dass vor allem auch die Träger
    Mit Ausnahme der 12 kreisfreien         gung erfolgt zwingend in der Haupt-      öffentlicher Verwaltung hinsichtlich
    Städte und der 24 Landkreise ent-       satzung (§ 18 Abs. 4 Satz 3 GemO,        der derzeit geltenden Rahmenbe-
    scheiden die übrigen kommunalen         § 2 KomAEVO).                            dingungen für das Ehrenamt … ge-
    Gebietskörperschaften im Rahmen                                                  fordert seien zu beurteilen, ob diese
    ihrer Organisations- und Personal-      3.1 Steuerrechtliche Aspekte             „noch als zeitgemäß angesehen wer-
    hoheit, ob sie Gleichstellungsstellen   Die den ehrenamtlichen Gleichstel-       den“ können, „weil ehrenamtliches
    einrichten oder Gleichstellungsbe-      lungsbeauftragten der Gemeinden          Engagement zunehmend nicht mehr
    auftragte bestellen und ob die Mit-     und Verbandsgemeinden gemäß § 3          selbstverständlich ist“. Dieser Ap-
    arbeitenden der Gleichstellungsstel-    Abs. 2 KomAEVO gezahlten Auf-            pell richtet sich auch an die kommu-
    len oder die Gleichstellungsbeauf-      wandsentschädigungen sind im Grund-      nalen Vertretungsorgane, die ihre
    tragten ehren- oder hauptamtlich        satz durch § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG        einmal getroffene Entscheidung zur
    tätig sind. Für eine hauptamtliche      steuerbegünstigt. Diese Vorschrift       Höhe der Aufwandsentschädigung
    Tätigkeit im öffentlichen Dienst ge-    stellt insbesondere die aus kommu-       an kommunale Gleichstellungsbeauf-
    nügt eine Teilzeitbeschäftigung je-     nalen öffentlichen Kassen an öffent-     tragte nach nun über 20 Jahren Er-
    denfalls dann, wenn die Hälfte der      liche Dienste leistende Personen ge-     fahrungen grundlegend überdenken
    regelmäßigen Arbeitszeit einer Voll-    zahlten Aufwandsentschädigungen          und im Ergebnis die Aufwandsent-
    zeitkraft nicht unterschritten wird2.   steuerfrei. Die Steuerbefreiung greift   schädigung zumindest an den steu-
                                            nicht, soweit es sich um eine Ent-       erfrei möglichen Betrag von 200 E/
    2. Kommunales Ehrenamt                  schädigung für Verdienstausfall oder     Monat anpassen sollten.
    Das Ehrenamt der Gleichstellungs-       Zeitverlust handelt oder sie den eh-
    beauftragten gehört zu den kommu-       renamtsbedingten Aufwand über-
    nalen Ehrenämtern der Kommuna-          steigt.
    len Aufwandsentschädigungsverord-
    nung (KomAEVO), vgl. § 1 Abs. 1               Aufgrund der Vereinfachungs-       1 Vgl. § 2 Abs. 6 GemO, § 2 Abs. 9 LKO. Für den
    Nr. 6 KomAEVO), jedoch nicht zu         regelung in R 3.12 Abs. 3 Satz 3 der       Bezirksverband der Pfalz sieht die BezO eine
                                                                                       solche Aufgabenzuweisung nicht vor.
    den so genannten kommunal-politi-       Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) bleibt
    schen Ehrenämtern im Sinne des          eine pauschale Aufwandsentschädi-        2 BAG, Urteil vom 23.11.2000 - 2 AZR 617/99 -,
                                                                                       juris
    § 18 Abs. 1 Halbsatz 2 GemO. Dar-       gung aber i. H. v. 200 E monatlich
    aus folgt, dass zur Übernahme die-      steuerfrei, ohne dass es einer nähe-     3 bei rund 10.000 Einwohner/innen.
    ses Ehrenamtes dem Grunde nach          ren Prüfung bedarf, inwieweit es         4 bei rund 40.000 Einwohner/innen.
    eine Verpflichtung besteht (vgl. § 18   sich teilweise auch um eine Zeitauf-     5 LT Drs. 14/4886.
    Abs. 1 Halbsatz 1 GemO).                wandsentschädigung handelt.              6 GStB N 0185/1996.
                                                                                     7 2 A 10333/11.OVG – GStB N 0120/2011.
    3. Aufwandsentschädigung                3.2 Orientierungswerte zur
                                                                                                                                       8/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei

    Der ehrenamtlichen Gleichstellungs-           Festsetzung der Aufwands-
    beauftragen ist für die Abgeltung             entschädigung
    der mit der Wahrnehmung des Eh-         Die Höhe der den Gleichstellungs-
    renamtes verbundenen notwendi-          beauftragten gewährten monatli-
    gen baren Auslagen und sonstigen        chen Aufwandsentschädigungen liegt
    persönlichen Aufwendungen eine          nach eigenen Erhebungen zwischen
    monatliche Aufwandsentschädigung        100 E3 und 600 E4 monatlich. Die zur
    zu gewähren (§ 3 Abs. 2 KomAE-          Beantwortung der Großen Anfrage
    VO). Aus § 3 Abs. 2 KomAEVO er-         der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/
    gibt sich eine Rechtspflicht an den     DIE GRÜNEN5 erhobenen Werte
                                                                                                                                       Gemeinde und Stadt

    Gemeinderat, Stadtrat oder Ver-         zeigen, dass die Höhe der Aufwands-
    bandsgemeinderat, die Höhe der          entschädigung kommunaler Gleich-                                 Burkhard Höhlein,
                                                                                                             Gemeinde- und
    Aufwandsentschädigung zu bestim-        stellungsbeauftragten auf der Grund-                             Städtebund
    men. Die Bestimmung der Höhe der        lage der seinerzeit vom Gemeinde-                                Rheinland-Pfalz

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Umbruch 08-2015                                       24.08.2015     11:44 Uhr     Seite 235

                                                                                                                                          tionen wie der Girls’ Day, die Kam-
                                                      Trotz schwieriger Rahmen-                                                           pagnen „Mehr Frauen in die Kom-
                                                                                                                                          munalpolitik“ oder zur Altersver-
                                                       bedingungen erfolgreich                                                            sorgung über die Gleichstellungs-
                                                                                                                                          beauftragte werden vor Ort bewor-
                                            Gute Teamarbeit sichert einen facettenreichen Blick auf Problem-                              ben. Was für Veranstaltungen gilt,
                                            stellungen, erzeugt Synergien und stärkt die Gleichstellungsarbeit                            gilt gleichermaßen für Publikatio-
                                            vor Ort. Die Vielfalt der Lebens- und Berufserfahrungen der Gleich-                           nen, seien es gemeinsame Veranstal-
                                            stellungsbeauftragten ist in der konkreten Arbeit überaus hilfreich.                          tungsflyer oder Infobroschüren.
                                            Regelmäßige Treffen sind Hilfestellungen, dienen dem Informations-                                  Die Treffen zeigen aber auch,
                                            austausch und verhindern die Wiederholung von Fehlern.                                        dass sich der Erfolg einer Veranstal-
                                                                                                                                          tung in verschiedenen Verbands-
                                            Das Team                                      Die Zusammenarbeit                              gemeinden deutlich unterscheiden
                                            Die kommunale Gleichstellungsar-              Bei den monatlichen Treffen wer-                kann.
                                            beit im Landkreis Neuwied wird von            den Inhalte und Termine abgespro-
                                            einem bunt gemischten Team aus                chen, die Verschiedenheit der Team-             Die lokalen Netzwerke
                                            sieben ehren- bzw. nebenamtlichen             mitglieder garantiert verschiedene,             Das Engagement der Gleichstel-
                                            und zwei hauptamtlichen Gleich-               manchmal auch konträre Sichtwei-                lungsbeauftragten in den Verbands-
                                            stellungsbeauftragten getragen. Neun          sen und begünstigt die Arbeitstei-              gemeinden ermöglicht es, die loka-
                                            Gleichstellungsbeauftragte heißt:             lung. Die „Geschäftsführung“ liegt              len Frauennetzwerke besser zusam-
                                            Neun verschiedene Berufe, neun                bei der hauptamtlichen Gleichstel-              menzuführen und zu nutzen. Denn
                                            verschiedene Schwerpunkte, neun               lungsbeauftragten des Landkreises,              selbst in einer so kleinen kommuna-
                                            verschiedene Lebens- und Berufser-            die Veranstaltungen finden vor Ort              len Gebietskörperschaft wie einem
                                            fahrungen. Die Altersspanne reicht            in der Stadt Neuwied und den Ver-               Landkreis sind die Bedingungen
                                            von 30 bis 60, die Berufspalette von          bandsgemeinden statt.                           und Netzwerke der Frauen in den
                                            Dipl.-Ing. in der Stadtplanung über                 Einmal besprochen können so,              jeweiligen Verbandsgemeinden sehr
                                            ehemalige KiTa-Leiterin, Wieder-              also gerade auch in der Fläche, viel-           unterschiedlich. Frauenverbände und
                                            einsteigerin bis hin zur Stationsleite-       fältige Veranstaltungen für die Bür-            -organisationen sind nicht überall
                                            rin in der Kinderklinik, von lang-            gerinnen angeboten werden. Kreis-               gleich stark. Dies gilt für die politi-
                                            jähriger kommunalpolitischer Er-              weit bieten die Gleichstellungsbe-              schen Frauenverbände ebenso wie
                                            fahrung bis hin zur kommunalpoliti-           auftragten, meist in Zusammenar-                für die kirchlichen oder autonomen.
                                            schen Abstinenz.                              beit mit der Agentur für Arbeit Neu-
                                                  Eine bunte Mischung, die bei            wied, Beratungstage für Berufsrück-             Das Ergebnis
                                            etwas Koordination unglaubliche               kehrerinnen in den einzelnen Ver-               Ein klassisches Beispiel sind die Ak-
                                            Synergien und Produktivität entfal-           bandsgemeinden an. Infoveranstal-               tionen im Rahmen des rheinland-
                                            tet. Das erweist sich auch als not-           tungen zur Verhinderung von Al-                 pfälzischen Interventionsprojektes
                                            wendig, denn die Arbeitsbedingun-             tersarmut, Chancen und Risiken von              gegen Gewalt in engen sozialen Be-
                                            gen in den einzelnen Verbandsge-              Mini- und Midijobs, zur Existenz-               ziehungen (RIGG). Auf Landes-
                                            meinden sind nicht immer ideal:               gründung oder zu Bewerbungsver-                 oder Kreisebene beschlossene Ak-
                                            leere Kassen, wenig personelle Res-           fahren werden in den Mitteilungs-               tionen können in ihrer Vielfalt nur
                                            sourcen und häufig geringe politi-            blättern der Verbandsgemeinden be-              durch die Kolleginnen in den Ver-
                                            sche Unterstützung bis hin zur Fra-           worben, Pressetexte ebenso wie Re-              bandsgemeinden in die Fläche ge-
                                            ge, ob Gleichstellungsarbeit heute            ferenten und Referentinnen unter-               langen. Ein einmal entwickelter
                                            überhaupt noch notwendig ist.                 einander ausgetauscht. Zentrale Ak-             Fahrplan für die Öffentlichkeitsar-
                                                                                                                                          beit findet vor Ort Anwendung.
                                                                                                                                          Wenn die jeweiligen vorhandenen
                                                                                                                                          Ressourcen genutzt werden, sind
                                                                                                                                          verschiedene Infostände gemeinsam
                                                                                                                                          mit der Polizei, Beratungsstellen, Ju-
                                                                                                                                          gendamt und Frauenverbänden mit
                                                                                                                                          Faltblättern, Give-aways, Fragebö-
     8/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei

                                                                                                                                          gen etc. möglich.
     Gemeinde und Stadt

                                                                                                                                                             Doris Eyl-Müller,
                                                                                                                                                             Gleichstellungsbeauf-
                                            Im Team wirken neben- und hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zusammen – Grundlage                          tragte des Landkreises
                                            erfolgreicher Arbeit.                                              Foto: Wolfgang Trischler                      Neuwied

                                                                                                                                                                                235
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      Kommunalpolitik braucht Frauen                                                        Aktuell: LGG-
    Eine junge Frau entscheidet sich, kommunalpolitisch aktiv zu wer-                         Novelle
    den. Was sie dazu bewog und wie ihr Weg dorthin war, erzählt die
    28-jährige Isabel Mackensen hier.                                                        und wie es
    Frau Mackensen, wie kamen Sie ei-             Wie erleben Sie die Arbeit im Ver-         weitergeht
    gentlich zur Kommunalpolitik?                 bandsgemeinderat?
                                                  Mittlerweile bin ich stellvertretende   Nach der Sommerpause wird sich
    Meine Familie ist sehr politikinter-          Fraktionsvorsitzende und die Frak-      das Kabinett mit dem nunmehr
    essiert und politisch engagiert. Ich          tion steht hinter mir, das ist sehr     überarbeiteten Referentenentwurf
    selbst habe mich dadurch schon früh-          hilfreich. Denn eigentlich haben es     zum Landesgleichstellungsgesetz
    zeitig mit bundespolitischen Fragen           Politneulinge schwer gegenüber den      (LGG) befassen. Nachdem diese
    beschäftigt. Vertieft wurde das noch          „alten Hasen“ und werden nicht          im März 2015 im Ministerrat im
    durch mein Studium der Politikwis-            gleich ernst genommen. Aus meiner       Grundsatz gebilligt worden war,
    senschaft. Als ich mich dann aktiv            Sicht versachlichen mehr Frauen in      wurden im Zuge der Anhörung
    vor Ort engagierte, stellte ich fest,         den Gremien die Diskussion. Sie         auch die kommunalen Spitzen-
    wie wichtig Kommunalpolitik ist und           trauen sich, Fragen zu stellen, wol-    verbände beteiligt. Deren Stel-
    wie viel man bewirken kann.                   len Sachverhalte verstehen und neh-     lungnahme wie auch die Anmer-
                                                  men ihre Rolle ernst. Sie treffen ge-   kungen und Änderungsvorschläge
          Anfang 2012 nahm ich an dem             meinsame Entscheidungen nach            anderer externer Stellen und Ver-
    kommunalpolitischen Mentoring-                dem Motto „Dialog und Konsens“.         bände wurde vom Ministerium für
    Programm des Mainzer Frauenminis-             Ich finde, durch die Beteiligung von    Integration, Familie, Kinder, Ju-
    teriums teil und wurde gleichzeitig           Frauen kommen bessere Entschei-         gend und Frauen geprüft, bewer-
    ziemlich schnell zur Vorsitzenden             dungen für die Bürgerinnen und          tet und in Teilen berücksichtigt.
    des SPD-Gemeindeverbandes Dei-                Bürger zustande und habe das Ge-             Voraussichtlich im September
    desheim gewählt. Die Partei hat mir           fühl, vor Ort etwas bewegen zu kön-     soll die erste Lesung im Landtag
    viel Vertrauen geschenkt und ich ha-          nen.                                    stattfinden, bei der die Grundzü-
    be mich dann für die Kommunal-                                                        ge des Gesetzentwurfs debattiert
    wahlen 2014 aufstellen lassen. Ge-            Was möchten Sie Frauen mit auf den      werden. Dann folgt regelmäßig
    wählt wurde ich auf Platz zwei.               Weg geben, die sich für eine politi-    eine Überweisung an den zustän-
                                                  sche Arbeit interessieren?              digen Fachausschuss. Sind inhalt-
    Welchen Nutzen hat Ihnen die Teil-            Es lohnt sich zu engagieren. Grund-     lich mehrere Ausschüsse zustän-
    nahme am Mentoring-Projekt ge-                voraussetzung für ein erfolgreiches     dig, wird der Gesetzentwurf an
    bracht?                                       Wirken sind aber immer Mitstreite-      diese zur Beratung überwiesen,
    Ich habe viele andere politisch akti-         rinnen und Mitstreiter.                 wobei jedoch ein federführender
    ve Frauen kennen gelernt und konn-                                                    Ausschuss bestimmt wird – im
    te mich so gut vernetzen. Partei-             Vielen Dank für das Gespräch!           Falle des LGG wird dies vor-
    übergreifend konnte ich viele Ge-                                                     aussichtlich der Ausschuss für
    meinsamkeiten im politischen Ver-             Das Gespräch führte Gaby Haas,          Gleichstellung und Frauenförde-
    halten feststellen – Frauen machen            Gleichstellungsbeauftragte des Land-    rung sein.
    Politik einfach anders als Männer.            kreises Bad Dürkheim                         In den Ausschüssen kommt
                                                                                          es zu Detailberatungen durch die
                                                                                          jeweiligen Expertinnen und Ex-
                                                                                          perten der Fraktionen und gege-
                                                                                          benenfalls zu einer Anhörung von
                                                                                          externen Fachleuten. Dann wird
                                                                                          der federführende Ausschuss einen
                                                                                          Bericht abgeben. Darin wird dafür
                                                                                          plädiert, den Gesetzentwurf un-
                                                                                                                              8/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei

                                                                                          verändert bzw. in der vom Aus-
                                                                                          schuss geänderten Fassung anzu-
                                                                                          nehmen oder aber abzulehnen.
                                                                                               In der zweiten Lesung des
                                                                                          Parlamentes wird der Gesetzent-
                                                                                          wurf auf der Grundlage des Aus-
                                                                                          schussberichts erneut beraten.
                                                                                          Auch jetzt können noch Än-
                                                                                          derungsvorschläge berücksichtigt
                                                                                          werden. Nach der Abstimmung
                                                                                                                              Gemeinde und Stadt

                                                                                          des Plenums über eventuelle
                                                                                          Änderungsanträge stimmt das
                                                                                          Parlament über das Gesetz ab.
    Die junge Kommunalpolitikerin Isabel Mackensen im Gespräch.

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                                            Im Wortlaut: Die Dienstanweisung                                                      Paritäts-
                                            Dienstanweisung über die Aufgaben und Kompetenzen der ehren-/
                                            nebenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in verbandsfreien Ge-
                                                                                                                                 bericht zu
                                            meinden/Städten und Verbandsgemeinden gem. § 2 Abs. 6 GemO.
                                                                                                                                Kommunal-
                                            1. Organisatorische Einordnung
                                            Die Gleichstellungsbeauftragte ist
                                                                                     me noch berücksichtigt werden kann.
                                                                                     2.2 Aufgaben und Kompetenzen
                                                                                                                                wahlen 2014
                                            der Bürgermeisterin/dem Bürger-               im Bereich der kommunalen
                                                                                                                             Der Erste Paritätsbericht der
                                            meister unmittelbar unterstellt.              Gremien
                                                                                                                             Landesregierung wurde – wie
                                            2. Allgemeiner Zuständigkeits-           Die Gleichstellungsbeauftragte hat
                                                                                                                             durch das Kommunalwahlgesetz
                                                bereich                              das Recht, an den Sitzungen der kom-
                                                                                                                             festgelegt – ein Jahr nach den
                                            Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt     munalen Gremien teilzunehmen.
                                                                                                                             Kommunalwahlen 2014 auf Basis
                                            im öffentlichen Wirkungskreis der        2.3 Aufgaben und Kompetenzen
                                                                                                                             der Zahlen des Statistischen Lan-
                                            Verbandsgemeinde und verbands-                außerhalb der Verwaltung
                                                                                                                             desamtes dem Landtag vorgelegt.
                                            freien Gemeinden darauf hin, Dis-        Die Gleichstellungsbeauftragte wählt
                                            kriminierungen von Frauen abzu-          die Schwerpunkte ihrer Arbeit. Un-
                                                                                                                                 Durch die neu eingeführte
                                            bauen und das verfassungsrecht-          ter anderem sind dies:
                                                                                                                             Paritätsstatistik werden erstmals
                                            liche Gebot der Gleichberechtigung       • Förderung des Bewusstseinwan-
                                                                                                                             nicht nur die Wahlergebnisse, son-
                                            von Frauen und Männern sowie die           dels in der Gesellschaft zur Durch-
                                                                                                                             dern auch die Aufstellungsver-
                                            übrigen zur Herstellung der Gleich-        setzung der Gleichberechtigung
                                                                                                                             fahren der Parteien und Wähler-
                                            berechtigung dienenden Gesetze zu          von Frauen und Männern;
                                                                                                                             gruppen im Vorfeld der Wahlen
                                            verwirklichen.                           • Zusammenarbeit mit Frauengrup-
                                                                                                                             geschlechterdifferenziert ausge-
                                            2.1 Aufgaben und Kompetenzen               pen, -verbänden und -initiativen
                                                                                                                             wertet.
                                                 innerhalb der Verwaltung              sowie Unterstützung der Selbst-
                                            Im Rahmen ihres allgemeinen Zu-            hilfeorganisationen von Frauen
                                                                                                                                  Dabei wird deutlich, dass
                                            ständigkeitsbereichs hat die Gleich-       und Mädchen;
                                                                                                                             Frauen, die an den Aufstellungs-
                                            stellungsbeauftragte insbesondere        • Zusammenarbeit mit gesellschaft-
                                                                                                                             versammlungen teilnehmen und
                                            folgende verwaltungsinternen Be-           lich relevanten Gruppen;
                                                                                                                             als Bewerberinnen in einem Wahl-
                                            fugnisse:                                • Erfahrungsaustausch und Zusam-
                                                                                                                             vorschlag benannt werden wol-
                                            2.1.1 Kompetenzen innerhalb der            menarbeit mit anderen kommuna-
                                                                                                                             len, von den wahlberechtigen
                                                   Verwaltung                          len Gleichstellungsstellen, Gleich-
                                                                                                                             Mitgliedern der Parteien und
                                            Die Gleichstellungsbeauftragte hat         stellungs- bzw. Frauenbeauftrag-
                                                                                                                             Wählergruppen als Kandidatin-
                                            das Recht, Stellung zu nehmen zu           ten sowie den für die Gleichstel-
                                                                                                                             nen für die Kommunalwahlen
                                            Vorhaben und Maßnahmen der Ver-            lung von Frauen und Männern zu-
                                                                                                                             auch gewählt werden. Trotzdem
                                            waltung, soweit frauenspezifische Fra-     ständigen Stellen der Landkreise
                                                                                                                             betrug der Frauenanteil in den
                                            gestellungen und Angelegenheiten           und des Landes;
                                                                                                                             Aufstellungsversammlungen lan-
                                            berührt sind. Sie ist frühzeitig bei     • Ansprechpartnerin für die Ein-
                                                                                                                             desweit nur 26,3%.
                                            der Erarbeitung von Vorlagen und           wohnerinnen und Einwohner;
                                            Planungsvorhaben zu beteiligen.          • Kontakte mit sonstigen Einrich-
                                                                                                                                 Bei den Kommunalwahlen
                                            2.1.2 Zusammenarbeit der                   tungen, die für ihren Arbeitsbe-
                                                                                                                             2014 wurden gegenüber der Wahl
                                                   Gleichstellungsbeauf-               reich relevant sind;
                                                                                                                             2009 landesweit nur 1,9% mehr
                                                   tragten mit den übrigen           • Initiierung und Förderung von
                                                                                                                             Frauen gewählt. Damit erhöht
                                                   Organisationseinheiten              Maßnahmen, z.B. im Bereich „Ge-
                                                                                                                             sich der Anteil der Mandatsträ-
                                            Die Gleichstellungsbeauftragte regt        walt gegen Frauen und Mäd-
                                                                                                                             gerinnen von insgesamt 16,8 auf
                                            Maßnahmen zur Gleichstellung von           chen“, im Erwerbsleben, in der
                                                                                                                             18,7%. Er liegt aktuell im Lan-
                                            Frauen und Männern an und unter-           Bauleitplanung, Gemeinde
                                                                                                                             desdurchschnitt bei den Verhält-
                                            stützt die weiteren Organisations-       • Entwicklung und anderes;
                                                                                                                             niswahlen bei 21,3% und den
                                            einheiten bei der Wahrnehmung ih-        • Unterrichtung der Öffentlichkeit
                                                                                                                             Mehrheitswahlen bei 14,4%. Die-
                                            rer Aufgaben.                              durch Informationsveranstaltun-
     8/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei

                                                                                                                             se Entwicklung ist zwar positiv,
                                                  Die weiteren Organisationsein-       gen, Herausgabe von Informati-
                                                                                                                             aber immer noch unbefriedigend.
                                            heiten sind verpflichtet, die Gleich-      onsmaterial, Ausstellungen und
                                            stellungsbeauftragte in allen fachli-      Pressearbeit über Ziele und Er-
                                                                                                                                  Im Ersten Paritätsbericht
                                            chen Belangen zu unterstützen.             gebnisse ihrer Arbeit.
                                                                                                                             wird daher empfohlen, die Grün-
                                            2.1.3 Beteiligung der Gleichstel-        Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann
                                                                                                                             de für den niedrigen Frauenanteil
                                                   lungsbeauftragten bei Vor-        die Gleichstellungsbeauftragte an
                                                                                                                             in den Aufstellungsversammlun-
                                                   lagen für den Rat und des-        Fortbildungen teilnehmen.
                                                                                                                             gen der Parteien und Wähler-
                                                   sen Ausschüsse                    2.4 Öffentlichkeitsarbeit
                                                                                                                             gruppen zu untersuchen. Auch
                                            Der Gleichstellungsbeauftragten sind     Die Öffentlichkeits- und Pressear-
                                                                                                                             sollte geprüft werden, ob es beim
                                            alle Einladungen zu Rats- und Aus-       beit der Gleichstellungsbeauftragten
     Gemeinde und Stadt

                                                                                                                             Wählerverhalten in der Auswahl
                                            schusssitzungen rechtzeitig zuzulei-     wird verwaltungsseitig unterstützt.
                                                                                                                             der aufgestellten Bewerberinnen
                                            ten. Die vollständigen Vorlagen sind     Die Gleichstellungsbeauftragte ver-
                                                                                                                             oder Bewerber Präferenzen für
                                            so rechtzeitig zur Verfügung zu stel-    antwortet diese gegenüber der Bür-
                                                                                                                             ein Geschlecht gibt.
                                            len, dass eine etwaige Stellungnah-      germeisterin/dem Bürgermeister.
                                                                                                                                                            237
Umbruch 08-2015   24.08.2015   11:44 Uhr   Seite 238

    Bericht aus Mainz

                                                                                    ist auf Vorschlag von Ministerpräsi-
      Datenüber-                                                                    dentin Malu Dreyer von Bundes-
                                                                                    präsident Dr. h. c. Joachim Gauck
      mittlung bei                                                                  mit Urkunden im März verliehen

     Aufnahme von                                      GStB                         worden. „Diese Verdienste zeigen,
                                                                                    dass es in unserer schnelllebigen
                                                                                    Welt Menschen gibt, die ihre Zeit
    Asylbegehrenden                                                                 und ihre Kraft für die Gemeinschaft
                                                                                    und für andere einsetzen“, sagte In-
    Der GStB hatte das Ministerium für     den. Gleichzeitig ist eine nachhaltige   nenstaatssekretär Günter Kern bei
    Integration, Familie, Kinder, Jugend   Planung notwendig, da die Flücht-        der Übergabe in Mainz.
    und Frauen (MIFKJF) um Klärung         lingszahlen auch in den nächsten               Franz-Josef Lauer engagierte
    der datenschutzrechtlichen Frage-      Jahren weiter sehr hoch sein wer-        sich sowohl politisch als auch ehren-
    stellungen bei der Übermittlung von    den“, so Landsberg. Unverzichtbar        amtlich für das Gemeinwesen. Seit
    Daten Asylsuchender an die auf-        sei zudem ein Aktionsprogramm            1987 ist Franz-Josef Lauer der Vor-
    nehmende Kommune gebeten. Das          mit den Balkan-Staaten, damit der        sitzende der DLRG Ortsgruppe
    MIFKJF hat dazu mit Schreiben          Zustrom von Wirtschaftsflüchtigen        Rheinböllen. Unter seiner Leitung
    vom 14.07.2015 dargelegt, dass im      deutlich reduziert und somit Kapa-       betreibt der Verein eine sehr erfolg-
    Rahmen der Verteilung und Unter-       zitäten für die wirklich Verfolgen       reiche Ausbildung im Wettkampf-
    bringung der Asylbegehrenden kei-      frei bleiben. Notwendig seien insbe-     und im Rettungsschwimmen und
    ne Bedenken gegen die Datenüber-       sondere mehr Sachlichkeit in der         konnte schon Meisterschaften auf
    mittlung von Vor- und Familienna-      Debatte und ein gemeinsames Han-         Landes- und Bundesebene erringen.
    men, Anschrift und Herkunftsland       deln von Bund, Ländern und Kom-                Nach der Wiedervereinigung
    an die Bürgermeisterinnen und Bür-     munen, führte Landsberg aus. Dazu        gründete Lauer eine Partnerschaft
    germeister der beteiligten Ortsge-     gehöre auch ein solides Finanzie-        mit der Thüringischen Gemeinde
    meinden bestehen.                      rungskonzept, mit dem Bund und           Tiefenort und leistete so Unterstüt-
          Hilfsorganisationen und Eh-      Länder diese Herausforderung fi-         zung beim Aufbau eines demokrati-
    renamtliche können die Kontaktda-      nanziell meistern können.                schen Gemeinwesens, indem er zahl-
    ten von Asylsuchenden nur mit de-                                               reiche Weiterbildungsveranstaltungen
    ren Einwilligung erhalten. Hinsicht-                                            vor Ort organisierte. Von 1995 bis
    lich der Übermittlung von Gesund-        Verdienstkreuz                         2001 war Franz-Josef Lauer Grün-
    heitsdaten gelten besondere daten-                                              dungsmitglied und Vorsitzender des
    schutzrechtliche Regelungen.             für Franz-Josef                        Kulturvereins Region Rheinböllen
                                                                                    e.V. „Insgesamt blicken wir auf ein
                                                  Lauer                             Engagement, das seinesgleichen sucht:
    DStGB: Neuaus-                                                                  Fünf Vereine, zwei Partnerschaften,
                                           Der langjährige Bürgermeister der        eine Stiftung, eine Gewerkschaft, ei-
      richtung der                         Verbandsgemeinde Rheinböllen,            ne Feuerwehr und 26 Jahre Dienst-
                                           Franz-Josef Lauer (im Bild links),       zeit als Bürgermeister der Ver-
    Flüchtlingspolitk                      hat das Verdienstkreuz am Bande der      bandsgemeinde Rheinböllen. Insge-
                                           Bundesrepublik Deutschland über-         samt macht das fast 50 Jahre ehren-
    Der ungebrochen wachsende Flücht-      reicht bekommen. Die Auszeichnung        amtliches Engagieren“.
    lingsstrom macht aus Sicht des
    Deutschen Städte- und Gemeinde-
    bundes eine völlige Neuausrichtung
                                                                                                                            8/2015 – umweltfreundlich: chlorfrei

    der Flüchtlingspolitik in Deutsch-
    land erforderlich. Dabei gelte es,
    wirklich nachhaltige Konzepte zu
    entwickeln, die auch für die Jahre
    2016 und 2017 tragfähig seien, sagte
    der Hauptgeschäftsführer des kom-
    munalen Spitzenverbandes, Dr. Gerd
    Landsberg.
          „Wir brauchen schnellstens ein
    flächendeckendes Bauprogramm, um
                                                                                                                            Gemeinde und Stadt

    vor dem Winter die notwendigen Un-
    terkünfte zu schaffen. Gegebenen-
    falls müssen bürokratische Vorga-
    ben des Baurechts ausgesetzt wer-

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