UMWELTNACHRICHTEN September | 2020 - IHK Koblenz
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Herausgeber Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz und Saarland Ansprechpartner IHK Koblenz: Volker Schwarzmeier, Tel. 0261 106-268, Fax -552268, schwarzmeier@koblenz.ihk.de Anne Glück, Tel. 0261 106-286, Fax -552286, glueck@koblenz.ihk.de IHK Pfalz Kathrin Mikalauskas, Tel. 0621 5904-2112, Fax -222112, kathrin.mikalauskas@pfalz.ihk24.de Dr. Marius Melzer, Tel. 0621 5904-2110, Fax -222110, marius.melzer@pfalz.ihk24.de IHK Rheinhessen: Martin Krause, Tel. 06721 9141-15, Fax -7915, martin.krause@rheinhessen.ihk24.de Dr. Ingrid Vollmer, Tel. 06721 9141-14, Fax -7914, ingrid.vollmer@rheinhessen.ihk24.de IHK Saarland: Christian Wegner, Tel. 0681 9520-425, Fax -489, christian.wegner@saarland.ihk.de Dr. Uwe Rentmeister, Tel. 0681 9520-430, Fax -489, uwe.rentmeister@saarland.ihk.de IHK Trier: Kevin Gläser, Tel. 0651 9777-530, Fax -505, glaeser@trier.ihk.de Christian Kien, Tel. 0651 9777-540, Fax -505, kien@trier.ihk.de Diese Publikation enthält Links zu fremden Webseiten. Wir weisen darauf hin, dass die Seiten zum Zeitpunkt der Linksetzung frei von illegalen Inhalten waren. Auf Inhalte und Gestaltung der verlinkten Seiten haben wir keinen Einfluss. Wir machen uns die Inhalte aller verlinkten Seiten nicht zu eigen und können für deren inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit keine Gewähr übernehmen. Wir distanzieren uns zudem ausdrücklich von Inhalten aller verlinkten Seiten, die nicht mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmen, Gesetze verletzen oder den guten Geschmack beleidigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unseren Seiten aufgeführten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen diese Links führen. Bildnachweise: Erde: © Thorsten Freyer www.pixelio.de Wasser: © Peter Wetzel www.pixelio.de Blatt: © Ingo Anstötz www.pixelio.de Windrad: © Hilke Pantel www.pixelio.de Umweltnachrichten, Ausgabe 3, September 20202
POLITIK UND RECHT.....................................................................................................5 RHEINLAND-PFALZ ..........................................................................................................................................5 Landesförderprogramm Solarspeicher ..........................................................................................................5 Hochwasservorhersagedienst am Rhein wird neu aufgestellt ......................................................................5 Waldzustandserhebung zeigt Auswirkungen von Luftschadstoffen und Klimawandel auf den Wald ...........6 Hohe Wassertemperaturen gefährden Sauberkeit von Flüssen und können zu Fischsterben führen .........7 Höfken: „Corona als Chance für Zukunftsinvestitionen in die Energiewende nutzen“ ..................................8 Neues Themenheft zum Klimawandel in Rheinland-Pfalz ............................................................................8 40 Jahre Störfall-Verordnung ........................................................................................................................9 BUND ........................................................................................................................................................... 11 EEG-Novelle aus Sicht der Unternehmen enttäuschend ........................................................................... 11 Klimaschutzbericht 2019 veröffentlicht ....................................................................................................... 11 Zentrale Stelle Verpackungsregister veröffentlicht neuen Mindeststandard .............................................. 12 DIHK veröffentlicht Faktenpapier Wasserstoff............................................................................................ 12 Kohleausstieg in Sack und Tüten ............................................................................................................... 12 Windzubau an Land auch in diesem Jahr schwach ................................................................................... 13 KWK-Ausschreibung: Zuschlagswerte deutlich gestiegen ......................................................................... 13 Kanzlerin und Länderchefs einigen sich auf Beschluss zur Energiewende ............................................... 13 Wind: Ausschreibungsflaute hält an ........................................................................................................... 15 Geologiedatengesetz in Kraft getreten ....................................................................................................... 15 Änderung der Abwasserverordnung in Kraft .............................................................................................. 15 Kabinett stimmt für Einwegkunststoffverbotsverordnung ........................................................................... 15 Kabinett beschließt drittes Deutsches Ressourceneffizienzprogramm ...................................................... 16 Bundeskompensationsverordnung in Kraft getreten .................................................................................. 16 Umweltbundesamt veröffentlicht Liste deutscher Industrieanlagen nach IED ........................................... 16 DIHK veröffentlicht Merkblatt zum KWKG .................................................................................................. 16 Aufkommen aus CO2-Bepreisung: 40 Mrd. Euro (2021-2024) ................................................................... 16 EUROPÄISCHE UNION.................................................................................................................................... 18 EU-Kommission kündigt “One in, one out-Prinzip“ an ................................................................................ 18 EU-Kommission stellt Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne vor......................................... 18 Strompreiskompensation: EU-Kommission beschließt neue Regeln ......................................................... 19 Green Deal der EU: DIHK veröffentlicht Stellungnahme ............................................................................ 20 Corona-Krise: Begrenzung der EEG-Umlage für Unternehmen in Schwierigkeiten möglich ..................... 21 Ratspräsidentschaft: Deutschland will EU-Klimapolitik vorantreiben ......................................................... 21 CO2-Grenzausgleich: Deutschland fordert Prüfung von Alternativen ......................................................... 22 NEC-Richtlinie: EU-Kommission legt kritischen ersten Umsetzungsbericht vor ........................................ 23 Chemikalienpolitik: Aktuelle Hinweise der ECHA ....................................................................................... 23 EU-Lieferkettengesetz: Entwurf im kommenden Jahr zu erwarten ............................................................ 24 Guidelines zur EU-Einwegplastikrichtlinie verspäten sich .......................................................................... 24 EU-Vertragsverletzungsverfahren 2019: Umweltbereich Spitzenreiter ...................................................... 24 DIHK-Analyse zur Verschärfung der europäischen Klimaziele veröffentlicht ............................................. 25 Energie- und Stromsteuerentlastungen für Unternehmen in Schwierigkeiten möglich .............................. 25 Europäische Kommission verabschiedet Wasserstoffstrategie.................................................................. 26 FÖRDERPROGRAMME/PREISE ................................................................................. 28 KURZ NOTIERT ............................................................................................................ 30 VERANSTALTUNGSKALENDER ................................................................................ 34 RECYCLINGBÖRSE ..................................................................................................... 36 Umweltnachrichten, Ausgabe 3, September 20203
Liebe Leserinnen und Leser, die Bundesnetzagentur befragt derzeit Industrieunternehmen zur Spannungsqualität. Mit der Energiewende geht eine vollständige Umstellung der Stromerzeugungsstruktur einher. Zugleich müssen die Stromnetze wei- terentwickelt und ausgebaut werden. Immer wieder wird kritisiert, dass die Energiewende zu Einschränkungen der Versorgungsqualität führt, also Versorgungszuverlässigkeit, Spannungsqualität und Servicequalität des Netzes leiden. Dabei wird regelmäßig auch auf die fortschreitende Digitalisierung von Produktion und Dienst- leistungen in den Unternehmen und die damit verbundenen höheren Anforderungen an die Elek-trizitätsver- sorgung verwiesen. Beschwerden gibt es beispielsweise über Spannungseinbrüche und -schwankungen, die zu Schäden an Pro- duktionsanlagen und Qualitätseinbußen der hergestellten Produkte führen können. Das ist auch regelmäßig das Ergebnis der Befragungen zum Energiewende-Barometer der IHK-Organisation. Der Bundesnetzagentur liegen allerdings bislang keine systematisch auswertbaren Daten zur Spannungsqua- lität bei der Abnahme durch Industrieunternehmen vor. Um sich ein besseres Bild über die Probleme bei An- forderungen an die Spannungsqualität machen zu können, führt die Bundesnetzagentur derzeit eine freiwillige Befragung von Industrieunternehmen durch. Im Sinne eines aussagekräftigen Gesamtbildes bittet die Bun- desnetzagentur, dass sich auch solche Unternehmen beteiligen, die bislang keine oder nur geringe Auffällig- keiten der Spannungsqualität registriert haben oder diese aufgrund fehlender technischer Ausrüstungen nicht registrieren konnten. Der Fragenkatalog sowie weitere Informationen sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter diesem Link veröffentlicht. Die Befragung läuft bis zum 31. Oktober 2020. Für Rückfragen steht das zuständige Referat der Bundesnetzagentur unter spannungsqualitaet@bnetza.de zur Verfügung. Ihre Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz und Saarland Umweltnachrichten, Ausgabe 3, September 20204
POLITIK UND RECHT RHEINLAND-PFALZ Landesförderprogramm Solarspeicher Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat das Solar-Speicher-Programm aufgestockt und auf Unter- nehmen und Vereine erweitert. „Wir verfolgen konsequent den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Nutzung der Dachflächen für So- larenergie. Denn Solarenergie ist klimafreundlich und preisgünstig – aber nicht rund um die Uhr verfügbar. Durch einen Batteriespeicher steht Hausbesitzern und Kommunen der selbst erzeugte Strom auch nachts zur Verfügung oder wenn die Sonne mal nicht scheint. Das sehr erfolgreich laufende Solar-Speicher-Programm wird deshalb erweitert, damit auch Unternehmen und Vereine davon profitieren und wir die Energiewende weiter voranbringen können“, sagt Energieministerin Ulrike Höfken anlässlich der Erweiterung des Solar-Spei- cher-Programms. Die Kombination der Förderung von Solar-Speichern unter der Voraussetzung der Installa- tion einer neuen PV-Anlage sei ein Erfolgsmodell, das zugleich die Investition in Produktions- wie auch Spei- cherkapazität anstößt, aber ebenso die konjunkturelle Entwicklung in Rheinland-Pfalz anreizt. Höfken weiter: „Ich freue mich sehr, dass bereits 2.574 Anträge bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz ein- gegangen sind. Die Nachfrage ist weiterhin ungebrochen hoch, deshalb wird jetzt nicht nur die Fördersumme für Privathaushalte um 840.000 Euro auf insgesamt rund 2,5 Mio. Euro aufgestockt, sondern auch der Kreis der Zuwendungsempfänger auf Unternehmen, Anstalten öffentlichen Rechts, Vereine und karitative Einrich- tungen ausgeweitet. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro kWh Speicherkapazität, der auf 10.000 Euro begrenzt ist.“ Als weitere Konsequenz auf die vielen Anträge sei laut Höfken die Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns mit aufgenommen worden, damit möglichst schnell die Umsetzung angegan- gen und damit der dezentrale Ausbau der Energiewende weiter vorangetrieben werde. „Immerhin können fast 7.000 Tonnen CO2 mit dem durch das Programm geförderten Zubau von Solarflächen pro Jahr eingespart werden, das ist ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität“, freut sich die Ministerin abschließend. Mit dem Solar-Speicher-Programm des Landes werden Privathaushalte, Unternehmen, Schulen und andere kommunale Gebäude dabei unterstützt, Solar-Speicher in Zusammenhang mit neuen Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Gefördert wird die Investition in einen festinstallierten Batteriespeicher, der in Verbindung mit einer neuen, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage errichtet wird. Mehr Infos und die entsprechenden Anträge finden Sie unter www.energieagentur.rlp.de/service-info/foerder- informationen/solar-speicher-programm/ Quelle: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Hochwasservorhersagedienst am Rhein wird neu aufgestellt Die Umweltministerinnen Priska Hinz, Ursula Heinen-Esser und Ulrike Höfken haben eine neue Vereinbarung zur Zusammenarbeit der drei Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz unterzeichnet. Die Umweltministerinnen von Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben heute eine neue Ver- einbarung abgeschlossen, die die Zusammenarbeit der drei Länder für den Hochwassermeldedienst am Rhein regelt. Für den Rheinabschnitt von der Neckarmündung bis zur niederländischen Grenze nach Emmerich er- folgt zukünftig die Berechnung und die Veröffentlichung der Vorhersagen für die Rheinpegel durch die Hoch- wasservorhersagezentrale des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz. Die Berechnungsmodelle und Infor- mationswege werden zwischen den Ländern abgestimmt und gemeinsam finanziert. Die neue Vereinbarung wurde notwendig, weil die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes angekündigt hat, sich aus der bisherigen Zusammenarbeit mit den Ländern zum Hochwassermeldedienst zu- rückzuziehen. In diesem Zusammenhang werden die Hochwasservorhersagen der Rheinzuflüsse Lahn und Sieg jetzt ausschließlich von den Hochwasservorhersagediensten der Länder Hessen und Nordrhein-Westfa- len berechnet und dem Hochwasservorhersagedienst des Landes Rheinland-Pfalz für die Rheinvorhersage zur Verfügung gestellt. Umweltnachrichten, Ausgabe 3, September 20205
Die extremen Ereignisse an Elbe und Donau der vergangenen Jahre und zuletzt das Hochwasser an Rhein, Mosel und vielen Nebenflüssen im Februar und März dieses Jahres haben gezeigt, dass Hochwasser die Anwohnerinnen und Anwohner an Flüssen um Hab und Gut bringen kann, eine frühzeitige Warnung aber existenzbedrohende Schäden verringern kann. Die drei Länder werden einen fehler- und ausfallsicheren Betrieb der Pegel- und Niederschlagsmessstellen sicherstellen und die personellen und organisatorischen Vorbereitungen treffen, damit die Meldezentren je- derzeit ihren Dienst verrichten können. Gerade weil Hochwasser sehr schnell und fast zu jeder Zeit auftreten kann, ist eine 24 Stunden funktionierende Hochwasservorhersage notwendig. Hintergrundinformation: Der Hochwassermeldedienst für den Rhein wird bei Überschreitung pegelspezifischer Meldehöhen mit einem Hochwasserbericht aktiviert. Die aktuellen Wasserstände an den Pegeln werden mindestens stündlich, die Vorhersagen bis zu achtmal täglich aktualisiert. Die Informationen werden an einen festen Verteiler (u.a. aus Katastrophenschutz, Ministerien, Umweltämtern, Kommunen) gesendet und können auf den Internetseiten der drei Länder (www.hochwasser.rlp.de, https://www.hochwasser-hessen.de/, https://www.lanuv.nrw.de/um- welt/wasser/hochwasserschutz/hochwasser-meldedienst-nrw) oder über das länderübergreifende Hochwas- serportal www.hochwasserzentralen.de abgerufen werden. Die Meldungen werden zudem über die App „Meine Pegel“ und unterschiedliche Warn-Apps wie z.B. hessenWARN, KatWarn oder NINA verbreitet. Beim letzten größeren Rhein-Hochwasser im Januar 2018 wurden innerhalb von knapp zwei Wochen über 80 Millionen Zugriffe auf die Hochwasserinformationen registriert. Quelle: MUEEF Waldzustandserhebung zeigt Auswirkungen von Luftschadstoffen und Klimawandel auf den Wald Wie geht es dem Wald in Rheinland-Pfalz? Diese Frage beantwortet jährlich der Waldzustandsbericht. Das Ergebnis der beiden vergangenen Jahre war erschreckend und zeigt, wie die Klimakrise den Wäldern schadet. Seit Beginn der Waldzustandserhebung vor rund 35 Jahren waren noch nie zuvor so viele Bäume krank oder abgestorben. Auch dieses Jahr erwarten die Forstleute und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) keine Besserung. Der Niederschlag in den zurückliegenden Wintermonaten reichte nicht aus, um die Sommertrockenheit aus den beiden letzten Jahren auszugleichen. Deshalb waren auch dieses Frühjahr, zu Beginn der Vegetationsperiode, die Böden vielerorts ausgetrocknet. Nachdem die FAWF in der Vorwoche rund 25 Forstleute entsprechend schulte, werden diese in den kommen- den drei Wochen rund 4.000 Bäume landesweit sowie im Saarland unter die Lupe nehmen. „Wer durch unsere Wälder geht, sieht die braunen Blätter und roten Nadeln abgestorbener Bäume. Es ist wichtig, dass die Forst- leute diese Waldschäden systematisch erfassen, um daraus abzuleiten, wie sie den Wald unterstützen kön- nen, etwa welche Baumarten künftig geeignet sind“, so Umwelt- und Forststaatssekretär Griese. Die Forstleute erfassen bei der Waldzustandserhebung Dürreschäden, Fraßschäden von Insekten sowie Pilz- befall. Auch ob die Baumkrone eher dicht oder licht ist und eventuelle Verfärbungen von Blättern und Nadeln spielen eine Rolle. Daran erkennt man beispielsweise, wie sich Luftschadstoffe auswirken. Die Forstleute un- tersuchen dabei stets die gleichen Bäume. So können sie feststellen, ob sich der Zustand des Waldes von Jahr zu Jahr verändert. „Die Waldzustandserhebung ist eines der umfangreichsten und langfristigsten Umweltmonitoring-Programme und zeigt uns sehr deutlich, wie sich die Erderhitzung und die Belastung durch Abgase auf den Wald auswirkt“, so Griese. Er weist darauf hin, dass die erhobenen Daten mehr seien als bloße Zahlen. Sie würden auf die Verletzlichkeit des Ökosystems Wald hinweisen, auf das jede und jeder von uns angewiesen sei. „In Rheinland-Pfalz hätten wir rund 51.000 Arbeitsplätze weniger und rund ein Viertel mehr CO 2 in der Luft, wenn es den Wald nicht geben würde. Daher müssen wir alles tun, um ihn zu erhalten“, so der Umweltstaats- sekretär und weiter: „Das bedeutet: Jede und jeder von uns muss dazu beitragen, dass Klima zu schützen und beispielsweise auf erneuerbare statt auf fossile Energien setzen. Und wir brauchen kompetentes Forstperso- nal, das den Wald mit klimaangepassten Waldbaustrategien unterstützt. Dafür möchte ich allen Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern von Landesforsten RLP und der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft danken.“ Quelle: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Umweltnachrichten, Ausgabe 3, September 20206
Hohe Wassertemperaturen gefährden Sauberkeit von Flüssen und können zu Fischsterben führen Mit den steigenden Lufttemperaturen nehmen auch die Gewässertemperaturen weiter zu. Dies kann das öko- logische Gleichgewicht von Gewässern empfindlich stören. Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken sagt: „Der Klimawandel betrifft zahlreiche Bereiche unseres täglichen Lebens. Hohe Wassertempera- turen gefährden die Lebewesen in unseren Gewässern. Diese sind jedoch wichtig für uns alle. Denn viele von ihnen sorgen dafür, dass unser Wasser sauber bleibt, dazu gehören insbesondere die Muscheln. Auch bei Fischen führen höhere Wassertemperaturen zu Verhaltensänderungen und erhöhten Anfälligkeiten gegenüber Krankheiten. Sind die Temperaturen in den Gewässern zu hoch, müssen betroffene Unternehmen Maßnah- men ergreifen, um den Kühlwasserbedarf aus den Gewässern zu reduzieren. Daher hat das Umweltministe- rium landesweit die erste Warnstufe ausgerufen.“ Durch die hohen Wassertemperaturen ist die Sauerstoffaufnahmemöglichkeit der Gewässer deutlich reduziert. Dazu kommt: Durch die hohe Sonnenintensität nimmt das Algenwachstum zu. Infolge der erhöhten Tempera- turen wird so die biologische Umsetzung der in den Gewässern vorhandenen Stoffe beschleunigt. Dadurch kommt es zu einer erhöhten Sauerstoffzehrung. Es besteht somit die Gefahr von Sauerstoffmangel, der zu einer Schädigung der aquatischen Lebenswelt bis hin zu Fischsterben führen kann. Seit Donnerstag, 30.07.2020 hat der Rhein in Mainz eine Tagesmitteltemperatur von 25 °C und damit die Handlungsstufe 1 „Phase verstärkter Beobachtung“ des aktualisierten Handlungskonzeptes überschritten. Die Mosel hat an der Messstation Palzem am Sonntag die 25 °C Marke erreicht. An den übrigen Rheinpegeln sowie an Saar, Nahe und Lahn liegen die Tagesmitteltemperaturen noch darunter. Die in dieser Woche vorhergesagten weiter steigenden Lufttemperaturen, könnten bis Sonntag dazu führen, dass die Rheinwassertemperatur in Mainz die Marke von 27 °C und damit die 2. Handlungsstufe des Konzep- tes erreicht. Die ergiebigen Niederschläge in Baden-Württemberg und Bayern können die Erwärmung jedoch noch reduzieren. In der ersten Handlungsstufe werden nun von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen alle bedeutenden rheinland-pfälzischen Wärmeeinleiter angeschrieben und aufgefordert, vorsorgliche Maßnahmen zu ergreifen. Solche Maßnahmen sind beispielsweise: Messung der Gewässertemperatur vor und nach der Einleitung von Kühlwasser sowie eine Prüfung, ob innerhalb des Betriebes andere Kühlmöglichkeiten genutzt werden kön- nen. In der zweiten, dritten und vierten Handlungsstufe verschärfen sich die Maßnahmen bis hin zu Produktions- einstellungen. In den vergangenen beiden Jahren wurde die Stufe 2 (2019) und 3 (2018) ausgerufen, wonach einige Firmen für einige Wochen vor allem ihre Produktionen mit hohem Kühlwasserbedarf stark einschränken und sämtliche alternativen Rückkühlmöglichkeiten nutzen mussten. Die höchste Stufe, Stufe vier, wird ausge- rufen, wenn die Gewässertemperatur im Rhein 29 °C überschreitet. Dies ist in Rheinland-Pfalz bislang noch nicht passiert. Hintergrund: Das Landesamt für Umwelt übermittelt täglich aktuelle Messwerte über Temperatur, Sauerstoffkonzentration und Abfluss von verschiedenen Messstationen. Der Beobachtung hoher Gewässertemperaturen, die zudem noch verbunden sein können mit geringen Ab- flüssen, kommt im Rahmen des Klimawandels eine zunehmende Bedeutung zu. Sie können neben weiteren Faktoren wie insbesondere der Dauer der Hitzeperiode, dem Sauerstoffgehalt oder der Nährstoffbelastung maßgeblichen Einfluss auf die Lebensbedingungen der Gewässerbiozönose haben. Das Handlungskonzept zielt darauf ab, in verschiedenen Stufen – von Stufe eins bis vier – mit zunehmend kritischen Gewässersituationen rechtzeitig die notwendigen Handlungsvorgaben zu setzen und hierbei nach sorgfältiger Abwägung das zur Verfügung stehende ordnungsrechtliche Eingriffsinstrumentarium zu nutzen. Daneben zielt das Handlungskonzept auch darauf ab, die aufgrund des Klimawandels zunehmend betroffenen Wassernutzer, wie beispielsweise Schifffahrt, Energiegewinnung, Industrie, Landwirtschaft sowie die Öffent- lichkeit zu informieren. Quelle: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Umweltnachrichten, Ausgabe 3, September 20207
Höfken: „Corona als Chance für Zukunftsinvestitionen in die Energiewende nutzen“ „Das Konjunkturprogramm zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Krise muss effizient und zielgerichtet ge- nutzt werden, um jetzt die erforderlichen Zukunftsinvestitionen für ein vollständig regeneratives Energiever- sorgungssystem und für eine treibhausgasneutrale Wirtschaft anzustoßen“, eröffnete Energieministerin Ulrike Höfken den 23. Energietag der Transferstelle Bingen und wird konkret: „Mit dem rheinland-pfälzischen Haus- halt für die kommenden Jahre wird das Corona-Konjunkturpaket mit weiteren 50 Millionen Euro für Erneuer- bare Energien, Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung sowie eine moderne Energieinfrastruktur auf Landesebene flankiert.“ So seien fast 14 Millionen für die Solar-Offensive gedacht, darin enthalten die Aus- weitung des erfolgreichen Solar-Speicher-Programms für Privathaushalt, Kommunen, Verbände und Unter- nehmen. Höfken weiter: „Unsere Energieversorgung befindet sich in einem grundlegenden Wandel. Erneuerbare Ener- gien übernehmen in zunehmendem Maße die Verantwortung für ein sicheres und kostengünstiges Energie- versorgungssystem.“ Rheinland-Pfalz habe sich auf seinem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 das ambitio- nierte energiepolitische Ziel gesetzt, aber auch der Bund müsse seine Hausaufgaben machen. „Die immer noch bestehenden Hemmnisse, etwa beim Ausbau der Solarenergie, Windenergie und Bioenergie, müssen zeitnah beseitigt werden. Es braucht jetzt starke positive Signale in den Markt, dass die Erneuerbaren tragende Säule der Energieversorgung sind. Dazu gehört die längst überfällige EEG-Novelle mit erleichterten Geneh- migungsverfahren, eine Regionalisierungskomponente für die benachteiligten südlichen Flächenländer und vor allem die Beseitigung der EEG-Umlage bei Speichern und Anlagen außerhalb der EEG-Vergütung. Der jetzt vorliegende Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums bleibt allerdings weit hinter den not- wendigen Reformen zurück.“ Des Weiteren sei es laut Höfken unerlässlich, die Erneuerbaren Energien weiter dynamisch auszubauen und nicht nur im Strom-, sondern sektorenübergreifend auch im Wärme- und Mobilitätsbereich Innovationen um- zusetzen. Insbesondere seien Investitionen in Grünen Wasserstoff aus regenerativen Quellen sowohl bei einer energetischen als auch bei einer stofflichen Anwendung, beispielsweise in der Industrie, notwendig. Die Corona-Pandemie habe Auswirkungen für die wirtschaftliche Situation weltweit und damit auch Konse- quenzen für Umwelt- und Klimaschutz in Rheinland-Pfalz. Der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien im Rahmen einer erfolgreichen Energiewende stelle so Höfken eine wesentliche Voraussetzung für den langfris- tigen Erhalt des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz und damit verbunden einer Vielzahl hochqualifizierter Arbeitsplätze dar. Auch deshalb sei der Energietag als wertvolle Plattform für die engagierte und intensive Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Akteuren der Energiewende und des Klimaschutzes, wie etwa der Transferstelle Bingen, Unternehmen und Kommunen unabdingbar. „Die Wirtschaft und damit auch Klein- und Mittelständige Unternehmen, aber insbesondere die energieintensiven Industrieunternehmen set- zen in zunehmendem Maße auf den Einsatz von regenerativen Energien, um ihre Energieversorgung langfris- tig planbar, sicher und bezahlbar zu gestalten“, sagte Höfken abschließend. Quelle: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Neues Themenheft zum Klimawandel in Rheinland-Pfalz Das neue Themenheft „Klimawandel – Entwicklungen in der Zukunft“ zeigt auf, wie sich das Klima im Land bis zum Ende des 21. Jahrhunderts verändern wird. Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum für Klimawandel- folgen hat das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz ein Themenheft erstellt. Die dafür notwendigen Auswertungen hat das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen in Trippstadt ge- meinsam mit dem Landesamt für Umwelt durchgeführt und anschließend zwei Szenarien näher betrachtet. „Diese machen deutlich: Die Dramatik des Klimawandels hängt letztendlich von unserer Entscheidung ab, ob wir ‚starken Klimaschutz‘ oder ‚keinen Klimaschutz‘ umsetzen. Wir haben damit unsere Zukunft selbst in der Hand“, führte Umweltministerin Ulrike Höfken an. Verglichen mit dem vorindustriellen Niveau ist die Jahres- mitteltemperatur in Rheinland-Pfalz bereits von 8,1 Grad auf heute 9,7 Grad angestiegen. Werden keine wei- teren Anstrengungen beim Klimaschutz unternommen, ist bis Ende des Jahrhunderts ein Anstieg von bis zu 4,5 Grad möglich. Damit verbunden wäre eine deutliche Zunahme an Hitzewellen mit Temperaturen mit mehr als 30 Grad. Im Extremfall könnte die heutige Zahl von im Mittel einer Hitzewelle pro Jahr auf fünf Ende des Jahrhunderts anwachsen. „Die Konsequenz: Natur, Wald und Landwirtschaft wären massiv geschädigt, der Aufenthalt im Freien wäre tagsüber nicht mehr möglich, in unseren Wohnungen und Häusern würden flächen- deckend teure Klimaanlagen und Kühlung notwendig, die wiederum Energie verbrauchen“, erläuterte die Mi- nisterin. Umweltnachrichten, Ausgabe 3, September 20208
Welche Auswirkungen der Klimawandel auch auf den Wasserhaushalt hat, verdeutlichen die Messprogramme des Landesamtes für Umwelt (LfU). „Wasser ist kostbar und wird durch den Klimawandel immer kostbarer: Die Grundwasserneubildung, Hauptquelle für unser Trinkwasser, ist in den vergangenen 16 Jahren um etwa 25 Prozent zurückgegangen. Ein niedriger Grundwasserspiegel ist daher auch eine Auswirkung des Klima- wandels in Rheinland-Pfalz“, so Sabine Riewenherm, Präsidentin des Landesamtes für Umwelt. „Unter den sommerlichen Hitzeperioden leiden auch unsere Gewässer: So verzeichnen die Messdaten des LfU eine gestiegene Wassertemperatur in den Flüssen, wie dem Rhein", sagte Riewenherm. Dies bedeutet purer Stress für Gewässerorganismen, wie Muscheln und Fische, da der dringend benötigte Sauerstoffgehalt bei steigenden Temperaturen deutlich abnimmt. „In Rheinland-Pfalz setzen wir alles daran, die schlimmsten Folgen der Klimakrise abzuschwächen. Dafür arbeiten wir mit allen relevanten Schlüsselakteuren im Land zusammen und haben uns mit unserem Klima- schutzgesetz gesetzlich für ein klimaneutrales Rheinland-Pfalz bis 2050 verpflichtet“, sagte Höfken. Rhein- land-Pfalz hat es durch die Energiewende geschafft, den Import von Strom von zwei Dritteln auf ein Drittel des Verbrauchs zu reduzieren. „Wir sind dank der Energie aus Wind, Sonne, Biomasse und Wasser zum Strom- erzeugungsland geworden. Diesen Erfolg wollen wir weiter ausbauen. Klar ist: Wir müssen schneller werden, die Modernisierung der Energieinfrastruktur beschleunigen und in innovative Projekte wie CO 2-neutralen Was- serstoff investieren. Dafür stellen wir so viele Mittel für die Energiewende und den Klimaschutz bereit, wie nie zuvor“, unterstrich Höfken. Beim wirtschaftlichen Wiederaufbau nach der Corona-Krise müsse in die erneuer- bare Zukunft investiert und damit die konjunkturelle Entwicklung sichergestellt sowie Wertschöpfung in den Regionen und Arbeitsplätze generiert werden, so die Ministerin weiter. In Zahlen heißt das: „Beim Corona- bedingten zweiten Nachtragshaushalt haben wir uns für 50 Millionen Euro zusätzlich für Klimaschutz und Energiewende eingesetzt. Zudem stocken wir im Jahr 2021 die Mittel für Klimaschutz und den Ausbau der Erneuerbaren Energien um rund elf Millionen auf insgesamt mehr als 29 Millionen Euro auf.“ Das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen wird als Anlaufstelle und Serviceeinrichtung mehr denn je ge- braucht: Es stellt wissenschaftlich fundierte Informationen über den Klimawandel im Land bereit und kommu- niziert das Risiko der zunehmenden Erderhitzung. Dabei wachse gerade der Beratungs- und Unterstützungs- bedarf in den Kreisen und Kommunen. „Nur mit dem Engagement aller Akteure und zusätzlichen Mitteln kann es uns gelingen, das zukunftssichernde Szenario zur Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs zu er- reichen und so unsere Lebensgrundlagen zu erhalten“, betonte Höfken abschließend. Das neue Themenheft „Klimawandel – Entwicklungen in der Zukunft“ ist hier online abrufbar. Quelle: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 40 Jahre Störfall-Verordnung In diesem Jahr wird die Störfall-Verordnung 40 Jahre alt. Sie hat zum Ziel, schwere Unfälle mit Gefahrstoffen zu verhindern sowie mögliche Unfallfolgen zu begrenzen. Betriebe, in denen gefährliche Stoffe oberhalb einer bestimmten Mengenschwelle vorhanden sind, wie beispielsweise Chemieanlagen, große Tanklager oder Raf- finerien, fallen darunter. Auf europäischer Ebene war sie Vorbild für die europäischen Seveso-Richtlinien. Anstoß für den Erlass der ersten Störfall-Verordnung, die am 1. September 1980 in Kraft trat, waren weltweit aufsehenerregende Großschadensereignisse wie 1921 und 1948 in Ludwigshafen, 1974 im englischen Flixborough und 1976 im norditalienischen Seveso mit vielen Toten oder schweren gesundheitlichen und öko- logischen Folgen. Zuständig für die Überwachung und damit die Einhaltung der Störfall-Verordnung ist in Rheinland-Pfalz die Gewerbeaufsicht, die bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd angesiedelt ist. Zu den Aufgaben der Behörde gehören u.a. die Prüfung von Sicherheitsberichten, die Überwachung vor Ort und die Unterstützung des Katastrophenschutzes. In Rheinland-Pfalz gibt es etwa 140 Störfallbetriebe. Der bekannteste unter ihnen ist die BASF SE in Ludwigs- hafen mit dem größten zusammenhängenden Chemieareal Europas. Umweltnachrichten, Ausgabe 3, September 20209
Aufgrund der Störfall-Verordnung ist die Anlagensicherheit in Deutschland auf einem sehr hohen Niveau, was sich auch in einem positiven Trend der Ereignisse wiederspiegelt. Damit das so bleibt, aber auch weil die Zulassungsbedingungen, der Prüfumfang und die Komplexität der Anlagen zugenommen haben, bekommt das Team der Anlagensicherheit in der SGD Süd im Jubiläumsjahr der Störfall-Verordnung eine personelle Verstärkung. Quelle: Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Umweltnachrichten, Ausgabe 3, September 202010
BUND EEG-Novelle aus Sicht der Unternehmen enttäuschend Den Regierungsentwurf für die EEG-Novelle bewertet der DIHK als Enttäuschung für die Unternehmen. Mit dem Gesetz werde zusätzliche Bürokratie aufgebaut und so das Mitmachen der Betriebe an der Energiewende zusätzlich erschwert. Gleichzeitig sei "ein Konzept zum Ausstieg aus der Förderung nur schemenhaft zu er- kennen". Zudem blieben viele Rechtsunsicherheiten bestehen. Neue Hürden für kleinere Photovoltaik-Anlagen In seiner Stellungnahme wendet sich der DIHK unter anderem gegen eine Erschwerung gemischter Ge- schäftsmodelle, in denen Betriebe die Eigenversorgung und den Stromverkauf kombinieren. So konfrontiere etwa die Einführung der Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen ab 500Kilowatt investitionswillige Un- ternehmen mit neuen Hürden. Es sei daher davon auszugehen, dass solche Anlagen künftig kleiner dimensi- oniert oder sogar gar nicht realisiert würden. "Einmal mehr ist der Mittelstand Verlierer der Energiewende", moniert der DIHK. Ein weiterer Kritikpunkt: Die weiterhin bestehende Rechtsunsicherheit bei der Abgrenzung sogenannter Dritt- strommengen auf dem Betriebsgelände sei für Tausende Unternehmen ein großes Problem. Dabei würden die bestehenden Schätzmöglichkeiten trotz positiver Wirkung für das EEG-Konto nicht über 2020 hinaus ver- längert. Lichtblick Besondere Ausgleichsregelung Einen Lichtblick sieht der DIHK in den Verbesserungen bei der Besonderen Ausgleichsregelung. Auch wenn man sich hier mehr Mut gewünscht hätte: Ein Absenken der entsprechenden Schwellenwerte verhindere, dass die steuerfinanzierte Senkung der EEG-Umlage für viele Unternehmen eine Verringerung der Stromkostenin- tensität und damit paradoxerweise einen Anstieg der Stromkosten bedeuten würde. Ebenfalls positiv ist aus Sicht der Wirtschaft, dass im Falle negativer Strompreise die Förderung für Neuanla- gen eingestellt werden soll. Dies werde die Marktintegration erneuerbarer Energien weiter vorantreiben. Bürokratie abbauen, Marktchancen für Erneuerbare Energien verbessern Zu den Vorschlägen, die der DIHK in seiner Stellungnahme unterbreitet, zählt auch eine Aufhebung der Per- sonenidentität beim Selbstverbrauch von erneuerbaren Energien. Denn: "Dies würde massiv von Bürokratie entlasten und die Rechtssicherheit erhöhen." Zudem betont der DIHK die große Bedeutung, die ein Herkunfts- nachweis für die Marktperspektiven erneuerbarer Energien haben würde. Quelle: DIHK Klimaschutzbericht 2019 veröffentlicht Das Bundeskabinett hat den Klimaschutzbericht 2019 beschlossen. Die Bewertung erfolgt letztmalig entlang des 2014 beschlossenen Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 zur Erreichung des Reduktionsziels von minus 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990. Den Schätzungen zufolge sind die CO2-Emissionen 2019 gegenüber dem Vorjahr sehr deutlich um 6,3 Prozent gesunken. Die Gesamtminderung seit 1990 lag damit bei 35,7 Pro- zent. Nachdem die Erreichung des 2020-Ziels lange Zeit wenig realistisch war, erscheint sie nun wahrscheinlich. Für 2020 ist noch einmal eine deutliche Minderung zu erwarten. Zum einen führt der wirtschaftliche Einbruch in Folge der Corona-Pandemie zu deutlichen Emissionsminderungen. Diese Minderung beinhaltet aber für sich genommen keine strukturelle Änderung der Energieerzeugung und -nutzung und ist damit nicht nachhal- tig. Zum anderen gab es im ersten Halbjahr eine sehr hohe Einspeisung Erneuerbarer Energien. Nach den Schätzungen im Klimaschutzbericht hat Deutschland im Jahr 2019 rund 35,7 Prozent weniger Treib- hausgase ausgestoßen als 1990. 2018 lag die Minderung bei rund 32 Prozent, 2017 bei 27,5 Prozent. Die Gesamtemissionen 2019 sanken gegenüber 2018 um fast 54 Millionen Tonnen CO 2-Äquivalente (minus 6,3 Prozent) auf rund 805 Millionen Tonnen. Bewertet wird im Klimaschutzbericht 2019 die Umsetzung der rund 110 Maßnahmen des 2014 beschlossenen Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 hinsichtlich ihrer voraussichtlichen CO 2-Einsparungen bis Ende 2020. Umweltnachrichten, Ausgabe 3, September 202011
Nach Einschätzung der Bundesregierung leisten sie insgesamt einen Beitrag zur Verkleinerung der Zielerrei- chungslücke. Dabei blieben die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie allerdings unberücksichtigt. Einen deutlich höheren Beitrag als in den letzten Klimaschutzberichten erwartet, leistet vor allem der EU-Emissions- handel. Der nächste Klimaschutzbericht wird bereits auf die Zielerreichung im Jahr 2030 ausgerichtet sein und den mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen. Der Klimaschutzbericht 2019 ist unter folgendem Link auf der Internetseite des Bundesumweltministerium veröffentlicht. (Quelle: DIHK) Zentrale Stelle Verpackungsregister veröffentlicht neuen Mindeststandard Mit der neuen Fassung soll durch detaillierte Beschreibung des Prüfverfahrens die Anwendung erleichtert werden. Die neue Version soll zudem dynamischer ausgerichtet sein und nun auch technische Innovationen abbilden, indem eine dreistufige Systematik zur Überprüfung der jeweils bestehenden Recyclinginfrastruktur eingeführt wurde. Nach § 21 VerpackG sind die Beteiligungsentgelte der Verpackungshersteller danach zu bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt. Der Mindeststandard soll der einheitlichen Bemessung der Kriterien die- nen. Den neuen Mindeststandard finden Sie hier. (Quelle: DIHK) DIHK veröffentlicht Faktenpapier Wasserstoff Ob als Raketentreibstoff, Prozessgas in der Kraftstoffherstellung oder als Grundelement in Düngemitteln - Wasserstoff hat bereits heute viele Einsatzbereiche. Im Energiesystem stellt Wasserstoff bisher dennoch eine eher untergeordnete Rolle dar. Das soll sich mit der Nationalen Wasserstoffstrategie ändern. Der DIHK möchte mit diesem Faktenpapier mehr Licht in die Diskussion um Wasserstoff(-Technologien) bringen. In dem Faktenpapier beschreibt der DIHK die Kosten, Einsatzmöglichkeiten, Herstellungsarten sowie Chan- cen, aber auch Hemmnisse, beim Einsatz und der Herstellung von Wasserstoff. Außerdem wird ein Blick auf die Strategien anderer Länder geworfen, nachdem die Bundesregierung am 11. Juni die Nationale Wasser- stoffstrategie veröffentlicht hat. Kohleausstieg in Sack und Tüten Am 3. Juli haben Bundestag und Bundesrat dem Gesetzespaket aus Kohleausstiegsgesetz und Strukturstär- kungsgesetz zugestimmt und damit den Weg freigemacht, um das Kapitel Kohleverstromung bis spätestens 2038 zu beenden. Gegenüber der Fassung, die das Bundeskabinett verabschiedet hat, hat sich noch einiges getan. Überraschend wurde bereits das Ziel von 65 Prozent erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch festgeschrieben und nicht auf die anstehende Novelle des EEG gewartet. So wurde die Passage zur Kompensation des Strompreisanstiegs etwas konkreter gefasst. Die bisherige "Kann"-Formulierung beim Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zu den Übertragungsnetzentgelten wurde durch ein "Soll" ersetzt. Gleiches gilt für das Entlastungsinstrument für die energieintensive Industrie. Die Ausschreibungen für die Stilllegung von Steinkohleanlagen werden bis 2027 verlängert. Damit werden alle Stilllegungsmengen bis 2030 ausgeschrieben. Das heißt, zwischen 2027 und 2030 erfolgt keine gesetzliche Reduktion, sofern die Ausschreibungen nicht unterzeichnet sind. Die Höchstwerte in den Ausschreibungen werden ab 2024 teils deutlich nach oben angepasst. Die Rahmenbedingungen für "junge" Steinkohleanlagen, die seit 2010 ans Netz gegangen sind, werden in den Jahren 2022, 2026 und 2029 überprüft. Dabei berücksichtigt die Bundesregierung die dann vorliegende Wett- bewerbssituation und die Möglichkeit zur Erwirtschaftung von Deckungsbeiträgen, die Einnahmen aus beste- henden Stromliefer- und Leistungsvorhalteverträgen sowie die Möglichkeit zu Umrüstungen, etwa anhand des Kohleersatzbonus nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder anhand vergleichbarer Förderprogramme für den Einsatz von Biomasse und Wasserstoff. Unzumutbare Härten für diese Anlagen sollen vermieden werden. Ggf. werden diese Anlagen dann doch noch entschädigt. Bei den Braunkohlekraftwerken wurde klargestellt, dass sie auch vor dem verhandelten Stilllegungsdatum abgeschaltet werden können. Auch können sie - soweit das vorgesehen ist - auch früher in die Sicherheitsbe- reitschaft wechseln. Letzteres verlängert aber nicht die Dauer, die die Anlage in der Sicherheitsbereitschaft Umweltnachrichten, Ausgabe 3, September 202012
verbleibt. 2026 wird im Rahmen des Überprüfungszeitpunkts auch unter die Lupe genommen, ob eine Über- führung von Braunkohleanlagen ab 2029 in die Sicherheitsbereitschaft notwendig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die Anlage bis zum 31.12.2029 stillgelegt werden. Auch beim KWKG wurde nochmals nachgearbeitet: So wird der Förderdeckel von 1,5 auf 1,8 Mrd. Euro an- gehoben. Zudem sollen ab 2023 auch die Fördersätze für Anlagen über 2 MW um 0,5 Cent/kWh angehoben werden, sofern das BMWi dies als notwendig erachtet und die EU-Kommission ihr Einverständnis gibt. Bei den kleineren Anlagen bis 50 kW wird die Förderhöhe verdoppelt aber die Zahl der Stunden, die die Förderung ausbezahlt wird, halbiert, so dass unter dem Strich die Fördersumme gleichbleibt. Für Industrie-Kohle-KWK-Anlagen enthält das Paket keine Förderung. Allerdings wurde ein Förderprogramm für treibhausgasneutrale Erzeugung und Nutzung von Wärme eingeführt. Details dazu sind aber noch unklar. Mit 1 Mrd. Euro ist aber einiges Geld im Topf. Bis Ende des Jahres soll die entsprechende Förderrichtlinie stehen. (Quelle: DIHK) Windzubau an Land auch in diesem Jahr schwach War der Zubau von Windrädern an Land bereits im vergangenen Jahr großes energiepolitisches Aufre- gerthema, kommt er auch 2020 kaum voran. Die Branche rechnet mit einer brutto neu installierten Anlagen- leistung von rund 1.300 MW. Im vergangenen Jahr waren es knapp über 1.000. Auch die Zahl der Genehmi- gungen bleibt im Hinblick auf die Ziele der Bundesregierung niedrig: Dieses Jahr sollen 2.200 MW eine Ge- nehmigung erhalten. Damit wird der Zubau auch im kommenden Jahr unter der derzeitigen Zielmarke des EEG von 2.800 MW bleiben. Mit der anstehenden EEG-Novelle wird diese erhöht werden, um das Ziel von 65 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 zu erreichen. Absehbar ist, dass die Zubauziele mit der Zeit steigen sollen, um die momentane Flaute abzubilden. Vom 18 Punkte Programm von Minister Altmaier sind zwei Punkte angegangen worden: Neben der Länder- öffnungsklausel, die demnächst verabschiedet wird, ist die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Wind- turbinen umgesetzt worden. Wann und ob weitere Punkte folgen, ist unklar. Ursprünglich sollte die Agenda rasch umgesetzt werden. (Quelle: DIHK) KWK-Ausschreibung: Zuschlagswerte deutlich gestiegen Auf die Zahler der KWK-Umlage kommen höhere Kosten zu. Das ist das Ergebnis der letzten Ausschreibungs- runde. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 6,22 Cent/kWh und damit so hoch wie noch nie. Gegenüber der vorherigen Runde war das ein Anstieg von etwa 1 Cent. Dies teilte die Bundesnetz- agentur mit. Das Volumen von 75 MW konnte knapp nicht ausgeschöpft werden, was eine Erklärung dafür ist, warum der Zuschlagswert deutlich angezogen hat. Ein Bieter hatte sogar den Höchstwert von 7 Cent/kWh geboten und ebenfalls einen Zuschlag erhalten. Mit 6,22 Cent liegt die Förderung sogar höher als für KWK-Anlagen zwi- schen 50 und 100 kW. Bei der innovativen KWK-Ausschreibung (iKWK) gab es hingegen eine Überzeichnung: 13 Gebote mit 43,8 MW wurden eingereicht, 26,2 MW erhielten schließlich einen Zuschlag. Der durchschnittliche mengengewich- tete Zuschlagswert lag bei 10,22 Cent/kWh und damit auf dem Niveau der vorherigen Runde. Interessanter Fakt am Rande: Das maximale Zuschlagsvolumen lag bei 29,5 MW. Es konnte aber nicht vergeben werden, da die Bundesnetzagentur das letzte, teilweise im Ausschreibungsvolumen liegende, Gebot ablehnen musste, weil es zum größeren Teil die ausgeschriebene Menge überstieg. (Quelle: DIHK) Kanzlerin und Länderchefs einigen sich auf Beschluss zur Energiewende Neben viel Prosa sind auch einige interessante Aspekte dabei. So rückt die Bundesregierung etwas von ihrer Position ab, dass der Stromverbrauch konstant bleibt. Sie finden das Papier hier. Die Debatte um eine deutsche Stromautarkie wird vorerst beendet, da sich Deutschland bis 2050 soweit wie möglich mit Strom aus erneuerbaren Energien selbst versorgen soll. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass der europäische Strombinnenmarkt nicht erwähnt wird. Umweltnachrichten, Ausgabe 3, September 202013
Die Bundesregierung rückt vorsichtig davon ab, dass der Stromverbrauch bis 2030 ungefähr konstant bleiben soll. Insbesondere nach 2030 soll der Strombedarf deutlich steigen. Daher wird die Bundesregierung die Ent- wicklung des Strombedarfs monitoren. Dies soll in Verbindung mit Prognosen in Entscheidungen zum Ausbau erneuerbarer Energien sowie der Strom- und Gasnetze einfließen. Auf Grundlage der Strombedarfsprognosen soll rechtzeitig ein Ziel- und Mengengerüst für 2035/2040 für den Ausbau erneuerbarer Energien vorgelegt werden. Im Bereich der Energieeffizienz wird die Bundesregierung prüfen, ob es zur Sicherstellung der Zielerreichung weiterer Maßnahmen über die Effizienzstrategie 2050 hinaus bedarf. Bei den erneuerbaren Energien soll eine bessere Regionalisierung des Zubaus erfolgen und das Repowering erleichtert werden. Bund und Länder werden zeitnah den von den Koalitionsfraktionen angestrebten Koordinierungsmechanismus konkretisieren, um den Umsetzungsstand des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Hinblick auf die Errei- chung des bundesweiten 65%-Ziels im Jahr 2030 zu monitoren. Überraschung bei der Eigenversorgung: Hier will die Bundesregierung zumindest prüfen, ob und wie auch Eigenstromproduktion so ermöglicht werden kann, dass diese einerseits wirtschaftlich und andererseits ohne Auswirkungen auf den Strompreis betrieben werden kann. Beim weiteren Ausbau von EE-Anlagen und Stromnetzen sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren be- schleunigt werden, z. B. durch eine Instanzenverkürzung. Bund und Länder sehen eine Fortentwicklung des Monitorings der Versorgungssicherheit vor. Danach umfasst das Monitoring der Versorgungssicherheit künftig unter objektiven und belastbaren Kennziffern auch eine ver- tiefte Analyse mit Bezug auf die Netze und berücksichtigt kritische historische Wetter- und Lastjahre, unge- plante Kraftwerksausfälle sowie zeitliche und technische Restriktionen beim Kraftwerkszubau. Die Bundesre- gierung wird das Monitoring der Versorgungssicherheit im Sinne eines Frühwarnsystems und einer zentralen Entscheidungsgrundlage im Rahmen eines Dialogprozesses mit den Betroffenen, der Wissenschaft und den Nachbarländern weiter verbessern. Der Bund wird die Länder in das neue Monitoring einbinden und dabei auch prüfen, ob das bestehende Marktdesign ausreichend ist, auch zukünftig die Versorgungssicherheit in ganz Deutschland zu gewährleisten. Die Bundesregierung prüft zudem neue und innovative Ausschreibungs- instrumente, um die Systemverantwortung der erneuerbaren Energien zu erhöhen - z. B. durch die Kombina- tion von Gaskraftwerken mit erneuerbaren Energien - und so zusätzliche gesicherte Leistung in das beste- hende Marktsystem zu integrieren und die Versorgungssicherheit hinter dem Netzengpass zu erhöhen. Außerdem werden die zum Carbon-Leakage-Schutz vorgesehenen Maßnahmen bei der nationalen CO 2-Be- preisung in Abstimmung mit den Ländern zügig umgesetzt und industrie- und mittelstandfreundlich ausgestal- tet, um den betroffenen Unternehmen schnell Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu gewähren. Bei der Verabschiedung weiterer energie- und klimapolitischer Maßnahmen wollen Bund und Länder die Aus- wirkungen auf Strompreisbestandteile berücksichtigen und sicherstellen, dass das Ziel der Strompreissenkung nicht gefährdet wird. Der Bund wird auch die Angemessenheit der staatlich induzierten Preisbestandteile mit Blick auf die Anforderungen der Energiewende prüfen, über die Ergebnisse der Prüfung informieren und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorlegen. Gegenüber der EU-Kommission wird sich der Bund zudem für eine Verstetigung und Fortentwicklung der ETS-Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen einsetzen. Beim Thema Wasserstoff soll im Rahmen der Förderung darauf geachtet werden, dass alle Regionen Deutschlands von den neuen Wertschöpfungspotenzialen der Wasserstoffwirtschaft profitieren. Zudem sollen die regulatorischen Grundlagen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur zügig umgesetzt werden. (Quelle: DIHK) Umweltnachrichten, Ausgabe 3, September 202014
Wind: Ausschreibungsflaute hält an Die unendliche Geschichte wird um ein Kapitel fortgeschrieben: Die Ausschreibungen für Windanlagen waren einmal mehr unterzeichnet. Erfreulich bleibt hingegen das Wettbewerbsniveau bei der Photovoltaik. Dort wa- ren die Ausschreibungen rund viereinhalbfach überzeichnet. Bei der Windenergie konnten von den ausgeschriebenen 825 MW lediglich 468 MW vergeben werden. Wie in den letzten Runden auch lag der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert mit 6,14 Cent/kWh knapp unter dem Höchstwert. 21 Zuschläge gingen nach Schleswig-Holstein und 16 nach NRW. Bei der PV gab es Gebote im Umfang von 447 MW bei einer ausgeschriebenen Menge von 96 MW. 21 Gebote erhielten einen Zuschlag. Trotz des großen Wettbewerbs ist der mengengewichtete durchschnittliche Zu- schlagswert von 5,18 auf 5,27 Cent/kWh leicht angestiegen. Die Spanne der Zuschläge liegt zwischen 4,9 und 5,4 Cent/kWh. (Quelle: DIHK) Geologiedatengesetz in Kraft getreten Mit dem Geologiedatengesetz werden Anzeige- und Übermittlungspflichten für Unternehmen erweitert, die geologische Untersuchungen durchführen. Betroffen sind etwa Schürfungen, Grabungen oder Bohrungen für die Untersuchung von Baugrundstücken oder zur Erdwärmenutzung. Aber auch Analysen für die Altlastener- kundung und -sanierung. Mit den neuen Regelungen haben Unternehmen diese Untersuchungen zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen und die gewonnen Daten in der Regel den geologischen Diensten zu übermitteln. Für die Baubranche bedeutet dies eine große Belastung. Baugrunduntersuchungen werden in Deutschland millionenfach im Jahr durchgeführt. Hinzu kommen tausende Unternehmen im Bereich der Geodäsie, Ver- messungstechnik, Kartographie oder dem Boden- und Grundwasserschutz. Bei ihnen kann der Einsatz von Geräten wie Handbohrern, Sonden und sonstiger Vermessungstechnik künftig nicht mehr so flexibel gehand- habt werden. Außerdem müssen Veränderungen auf Baustellen, die erneute Untersuchungen mit sich bringen können, zwei Wochen oder bis zur Erlaubnis der Behörde zum vorzeitigen Beginn warten. Allerdings konnte im Gesetzgebungsverfahren erreicht werden, dass die geologischen Dienste der Länder Ausnahmen festlegen können. Konkret können hierdurch kleinere Untersuchungen bis zu 10 Meter Tiefe von einzelnen Pflichten ausgenommen werden. (Quelle: DIHK) Änderung der Abwasserverordnung in Kraft Die 10. Novelle zur Änderung der Abwasserverordnung ist in Kraft getreten. Die Anhänge 13 (Herstellung von Holzspanplatten, Holzfaserplatten oder Holzfasermatten), 22 (Chemische Industrie), 39 (Nichteisenmetaller- zeugung) wurden dabei grundlegend überarbeitet. In Anhang 19 F (Zellstofferzeugung) wird eine Altanlagen- regelung rückwirkend für Anlagen wiedereingeführt, die vor dem 1. August 2001 in Betrieb waren. Für alle unter die Verordnung fallenden Anlagenbetreiber werden im § 6 Abs. 6 Regelungen zur Mittelwertbil- dung von Messungen nach Teil H der Anhänge getroffen. Danach müssen Anlagenbetreiber, die mehr als die im Teil H ihres Anhangs vorgeschriebene Mindestanzahl an Messungen durchführen, einen Mittelwert bilden und dabei alle Messwerte heranziehen. Die Berechnung für Jahres- oder Monatsmittelwerte wird detailliert vorgegeben. (Quelle: DIHK) Kabinett stimmt für Einwegkunststoffverbotsverordnung „To-Go“ Verpackungen im Fokus Die Bundesregierung hat das Verbot von Einwegkunststoffartikeln beschlossen. Ab 3. Juli 2021 dürfen zahl- reiche dieser Artikel dann nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Mit der Verordnung sollen Bestimmun- gen der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie umgesetzt werden. Die Einwegkunststoffverbots-Verordnung setzt konkret Artikel 5 der Richtlinie eins zu eins in nationales Recht um. Unter die Bestimmung fallen etwa Plastikbesteck, Plastik-Wattestäbchen, Strohalme oder Einwegbecher aus Styropor. Der Abverkauf dieser Produkte nächsten Sommer soll dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Umweltnachrichten, Ausgabe 3, September 202015
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