Verbandsmagazin Ausgabe 1/2021 - Steuerberaterverband im Lande ...

Die Seite wird erstellt Simone Karl
 
WEITER LESEN
Verbandsmagazin Ausgabe 1/2021 - Steuerberaterverband im Lande ...
Verbandsmagazin
Ausgabe 1/2021
Verbandsmagazin Ausgabe 1/2021 - Steuerberaterverband im Lande ...
agenda-steuerberater.de

Was Steuerberater heute so
im Kopf haben?

LKWs

  Denn Software-Lösungen von Agenda ermöglichen eine einfache Zusammen-
  arbeit mit Ihren Mandanten. So gehen die täglichen Aufgaben ganz leicht von der
  Hand. Und Sie haben vor allem eines im Kopf: den Erfolg Ihrer Mandanten. Zum Beispiel
  den des Logistikunternehmens und wie es die Erweiterung seines Fuhrparks finanziert.
Verbandsmagazin Ausgabe 1/2021 - Steuerberaterverband im Lande ...
Inhalt

VORWORT
                     „Es fehlt die politische Anerkennung“ Mehrbelastung durch
                     Coronakrise – mehr Ungewissheiten durch Bundestagswahl              5

AKTUELLES
                     Auf ein Wort!
                     Bremer Steuerforum ade – Einladung zu TaxAction 2021!               8
                     SmaLeTax – Was ist das?                                            12
                     Erste Kursmodule für Test- und Feedbackphase                       13

NACHRICHTEN
                     Berufsbegleitendes Studium an der FOM Hochschule in Bremen
                     „Steuerrecht“ und „Taxation“: Akademisches Wissen für die Praxis   16
                     Teamkonflikte aus der Ferne lösen                                  18
                     Führungskräfte zweifeln                                            20
                     Die Müdigkeit zulassen                                             22
                     3-Stufen-Modell                                                    25

DSTV-BERICHT
                     Vergiss mich wieder! Datenschutzkonformes Löschen in Kanzleien     26
                     November- und Dezemberhilfe: Anpassungen für Unternehmen
                     mit angeschlossener Gastronomie                                    29
                     Neues Format geht an den Start: DStV-News                          30
                     Neues zum One-Stop-Shop-Verfahren                                  30
                     In Erwartung aktueller Empfehlungen der EU-Kommission zur
                     Berufsreglementierung                                              31
                     FISC-Unterausschuss erörtert steuerliche Reformvorschläge für
                     die Zeit nach der Pandemie                                         32
                     Aktualisierte Arbeitshilfe: Das Elektroauto als Firmenwagen        34
                     Neustarthilfe: Antragstellung nun auch über Prüfende
                     Dritte möglich                                                     35
                     Referat Europarecht – Interessenvertretung in Brüssel und Berlin   36
                     Wurde Ihre Homepage bereits von Hackern übernommen?                38
                     Neue Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern           40

BFH-ENTSCHEIDUNGEN
                     Aktuelle BFH-Enscheidungen                                         43

SEMINARE
                     Die GmbH in der Krise                                              46
                     Tax Compliance Management Systeme bei NPO                          47
                     Umwandlung der GmbH in der Krise                                   48
                     Immobilien-Update                                                  49
                     Photovoltaik und BHKW als lohnende Investitionen                   50
                     Verkehrssteuerrechtliche Organschaft - Umsatzsteuer und
                     Grunderwerbsteuer                                                  51
Verbandsmagazin Ausgabe 1/2021 - Steuerberaterverband im Lande ...
Update Grunderwerbsteuer – Share Deal-Gesetz                    52
                                        Tax Compliance Management                                       53
                                        Erfolgsfaktor Unternehmenskultur
                                        Warum es sich lohnt, Ihre Kanzlei-Kultur aktiv zu gestalten     54
                                        Minijobs – Geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte   57
                                        Update: Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung                58
                                        Die Ferienwohnung im Einkommens- und Umsatzsteuerrecht          59
                                        Besondere Abrechnungsgruppen                                    60

ANZEIGEN
                                        Marktplatz                                                      61

PODIUMS
DISKUSSION
 BUNDESTAGSWAHL

2021
 DATUM
 Donnerstag, 03. September 2021
 UHRZEIT
 17:30 Uhr bis ca. 20:00 Uhr
 ORT
 ecos office center
 Teerhof 59, 28199 Bremen „Bridge Deck”
 THEMEN
 Finanzen, Steuern, Bildung, Rente
Kostenlos für Mitglieder des Steuerberaterverbandes
im Lande Bremen e.V.
Verbandsmagazin Ausgabe 1/2021 - Steuerberaterverband im Lande ...
Ralf Heitkamp
        Vorstandsvorsitzender, StB

„Es fehlt die politische Anerkennung“
Mehrbelastung durch Coronakrise – mehr Ungewissheiten durch Bundestagswahl
Unser Bundesverband hat sich in den letzten Monaten        Einen weiteren Mehraufwand brachte die Begleitung
in Berlin wiederholt stark für unseren Berufsstand ein-    von Kurzarbeitergeld-Prüfungen der Agentur für Arbeit.
gesetzt. Durch zahlreiche Gespräche insbesondere mit
dem Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium         Uns ist klar, dass diese Krise auch an den Finanzämtern
erwirkte der DStV beispielsweise die Fristverlängerung     nicht spurlos vorbeizieht, sondern Mehrbelastungen mit
zur Abgabe von Steuerklärungen und zur Veröffentli-        sich bringt. Oftmals werden in Berlin steuerrechtliche
chung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bun-         Entscheidungen getroffen, deren Umsetzung in den
desanzeiger, was uns im Kanzleialltag ein bisschen Luft    Finanzämtern vor Ort nicht geklärt ist. Hier appelliere ich
verschafft.                                                an ein gegenseitiges Verständnis für die unterschiedli-
                                                           chen Sichtweisen und empfehle jedem Berufskollegen,
Trotz all der bilateralen Gespräche – nicht nur auf Ver-   im Zweifelsfall das persönliche Gespräch zu suchen. Oft-
bands-, sondern auch auf Kammerebene – war nicht           mals lässt sich auf dem kurzen Dienstweg eine pragma-
alles, was im politischen Berlin im Rahmen der Krise zur   tische Lösung finden, um die wir alle in dieser Ausnah-
Unterstützung unserer Mandanten beschlossen wurde,         mesituation bemüht sein sollten. Gleichwohl bitte ich
ein Grund zur Freude in den Bremer Steuerberatungs-        Sie, als Zeichen eines kooperativen Umgangs zwischen
kanzleien. Seit Einführung der Überbrückungshilfe I im     Steuerberatern und Finanzamt, zur zeitnahen Abgabe
Frühjahr 2020 sind wir alle für die Antragstellung mit     von Steuererklärungen, wann immer es möglich ist.
im Boot, um als Kontrollinstrument zwischen Wirtschaft
und Politik zu fungieren. Die Notwendigkeit unserer Mit-   Sie wissen, all diese Aufgaben zur Krisenbewältigung
wirkung bei Anträgen auf Überbrückungshilfen sowie         belasten insbesondere unsere Kanzleimitarbeiter, die
November- und Dezemberhilfen haben uns erhebliche          gleichzeitig die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung
Mehrarbeit beschert, inklusive technischer Probleme        zu erledigen haben. Es war und ist daher nicht zu ver-
auf den verschiedenen Online-Plattformen und per-          stehen, dass unser Berufsstand nicht bundesweit in den
manent neue, ungeklärte Fragen und Haftungsrisiken.        Katalog der „systemrelevanten Berufe“ aufgenommen

                                                               STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.           5
Verbandsmagazin Ausgabe 1/2021 - Steuerberaterverband im Lande ...
wurde. Ich vermisse die politische Anerkennung, was      Anstatt sich im politischen Berlin mit Wahlprogrammen
hier von uns Steuerberaterinnen und Steuerberatern       und Kanzlerfragen zu beschäftigen, sollten alle demo-
und von unseren Mitarbeitenden geleistet wurde, was      kratischen Parteien ihr Augenmerk darauf legen, dass
wir in zahlreichen Schreiben und persönlichen Gesprä-    die Coronakrise nicht zu einer Staatskrise wird, die das
chen auf Landesebene immer wieder zum Ausdruck           Vertrauen der Bürger in politisches Handeln nachhal-
gebracht haben. Geändert hat sich bisher allerdings      tig zerstört. Um den Parteien zur Bundestagswahl eine
nichts, was uns sehr frustriert.                         Kommunikationsplattform zu bieten und den Dialog
                                                         zwischen Bürgern und Politik zu ermöglichen, findet am
Apropos Änderungen: Laut Stellungnahme der ver-          3. September 2021 unsere Podiumsdiskussion im ehe-
schiedenen Parteien soll es nach der Bundestagswahl      maligen Beluga-Gebäude statt. Bisher haben Vertreter
im September einige steuerliche Änderungen geben.        aller geladenen Parteien zugesagt.
Gerade die SPD formuliert in ihrem Wahlprogramm kon-
krete Vorschläge. Ob diese so umgesetzt werden, ist      Abschließend möchte ich mich als Vorsitzender des
ungewiss wie der Blick in die berühmte Glaskugel. Ins-   Steuerberaterverbandes im Lande Bremen e.V. herz-
besondere das Thema „Vermögensteuer“ wird immer          lich für Ihre Initiative und Ihr Engagement zur Bekämp-
wieder zum politischen Wahlkampfthema gemacht –          fung der Coronakrise bedanken! Als Berufskollege weiß
an einer Umsetzung scheitert es jedoch regelmäßig.       ich, dass dieser Dank oftmals im Kanzleialltag unter-
Was vermutlich eher kommen wird, sind die Reform         geht, weshalb es mir wichtig ist zu betonen, dass wir
des Ehegattensplittings und Maßnahmen zur Entlas-        Ihre Rolle in diesen schweren Zeiten wahrnehmen.
tung von Menschen mit niedrigem Einkommen. Alle
bisher verkündeten steuerrechtlichen Neuerungen          Herzliche Grüße
sind jedoch abhängig von den Mehrheitsverhältnissen
nach der Bundestagswahl und dem Umsetzungswillen
der zukünftigen Koalitionspartner.
                                                         Ralf Heitkamp
                                                         Vorstandsvorsitzender, StB

6        STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Verbandsmagazin Ausgabe 1/2021 - Steuerberaterverband im Lande ...
Mitgliederversammlung
     im Club zur Vahr e.V. Bremen
                    Verschoben auf 2022

               09:30 - ca. 12:00 Uhr
               9-Loch-Golfturnier

               12:00 - ca. 13:00 Uhr
               Golf-Schnupperkurs

               14:00 - ca. 18:00 Uhr
               Mitgliederversammlung

               18:30 - ca. 21:00 Uhr
               Spargelessen

               Club zur Vahr e.V. Bremen
               Bürgermeister-Spitta-Allee 34
               28329 Bremen

                                        FREUE
                                       Sie sic
                                               h auf
                                                     N
                                                     2022
Verbandsmagazin Ausgabe 1/2021 - Steuerberaterverband im Lande ...
TaxAction
                                                  WIR STEUERN BEWUSST

         Bremer Steuerforum ade –
         Einladung zu TaxAction 2021!
        Auf ein Wort!
        Michael Tiedt und Stefan Oetje engagieren sich beide als
        stellvertretende Vorsitzende des Steuerberaterverbandes im
        Lande Bremen e.V. Gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe aus
        Verbandsmitgliedern haben sie in den letzten Wochen eine neue
        Veranstaltung mit dem Namen „TaxAction“ entwickelt.

        Lange war es Tradition des Steuerberaterverbandes im Lande Bremen
        e.V., am Anfang eines neuen Jahres das „Bremer Steuerforum“
        durchzuführen. Dazu waren Mitglieder und Geschäftspartner
        eingeladen, sich über ein aktuelles Fachthema zu informieren. Diese
        Veranstaltung hat 2020 zum letzten Mal stattgefunden. In diesem Jahr
        ist sie nicht nur aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen: „Wir
        waren zuletzt unzufrieden mit der Resonanz, darum haben wir jetzt die
        Chance genutzt, das Veranstaltungskonzept umzukrempeln.“

8   STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Verbandsmagazin Ausgabe 1/2021 - Steuerberaterverband im Lande ...
Aktuelles

Sie wollen die Tradition des „Bremer Steuerforums“ nicht fortsetzen und
stattdessen ein neues Veranstaltungsformat etablieren. Was hat Sie zu
der Veränderung motiviert?

MT: Das Bremer Steuerforum war über viele Jahre eine sehr beliebte
Veranstaltung, zu der neben unseren Mitgliedern auch befreundete
Rechtsanwälte, Notare und Vorstände großer Kanzleien und Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaften gekommen sind. Nachdem wir lange
Zeit eine große Resonanz von einigen hundert Teilnehmenden hatten,
war der Zuspruch in den letzten Jahren vergleichsweise niedrig. Somit
war klar, wir benötigen ein neues Format. Darum haben Stefan Oetje
und ich als stellvertretende Vorsitzende einen Arbeitskreis initiiert, der
sich mehrfach mit Vertretern unserer Mitglieder getroffen hat.

                                                                                                                     ed   t
SO: Ja, die Anmeldezahlen waren zuletzt deutlich zurückgegangen.                                         ha   el T i
                                                                                                     Mic
Nicht nur bei uns übrigens. Viele andere Landesverbände haben ihre
Steuerforen deswegen längst ganz eingestellt. Wir wollten das nicht
und haben bereits vor einigen Jahren das Konzept des Bremer Steuer-
forums ein wenig verändert, zum Beispiel mit den neuen Kurzreferaten
von Partnerunternehmen in den Pausen. Doch wir lernten, eine kleine
Änderung bringt keine große Wirkung. Es musste eine komplett neue
Idee her, ein anderer Zeitpunkt und ein anderer Ort. In der Arbeits-
gruppe waren wir uns einig: Die Chance für einen Neustart ist jetzt da.
Und wenn wir es wirklich anders machen, können wir hoffentlich nach-
haltig etwas für unsere Kolleginnen und Kollegen bewegen. Als Bera-
tende erleben wir alle eine herausfordernde Zeit. Was erwartet unsere
Branche in der Zukunft? Auf welche Veränderungen müssen wir uns alle
                                                                                                                       je
einstellen? Darum lautet der Untertitel der Veranstaltung „Wir steuern
                                                                                                           an    Oet
bewusst.“ Damit meinen wir den bewussten Kurs in Richtung Zukunft und
                                                                                                      Stef

Veränderung.

MT: Gemeinsam haben wir den neuen Namen „TaxAction“ erfunden.
Damit wollen wir kommunizieren, dass diese Veranstaltung modern,
interaktiv und, wie Stefan Oetje schon sagte, zukunftsorientiert ange-
legt ist – als jährliche Reihe. Den Zeitpunkt haben wir auf November
verlegt. Da zu Beginn eines Jahres in der Steuerberatung generell viel
Arbeit anliegt, fanden wir, der November sei der ideale neue Zeitpunkt
für eine solche Veranstaltung, die hoffentlich eine große Zahl von Teil-
nehmerinnen und Teilnehmern anspricht.

                                                         STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.         9
Verbandsmagazin Ausgabe 1/2021 - Steuerberaterverband im Lande ...
Was wird bei der neuen Veranstaltung – außer Name        Vorträgen drei „Arenen“. Sie sind als moderierte Podi-
  und Zeitpunkt – anders sein, was ist der größte Unter-   umsdiskussionen zu einzelnen Aspekten des Hauptthe-
  schied?
                                                           mas gedacht. Hier können wir miteinander sprechen,
  SO: Wir haben den inhaltlichen Schwerpunkt sowie
                                                           Fragen und eigene Gedanken vorstellen.
  den Ablauf komplett verändert. Wir wollen jetzt nicht
  mehr ein steuerfachliches Spezialthema mit namhaf-
                                                           Was genau wird in diesem Jahr am TaxAction-Tag pas-
  ten Rednern zum Mittelpunkt machen. Ins Zentrum          sieren?
  der Aufmerksamkeit rücken wir nun auch spannende
                                                           MT: Das Motto und das Programm für TaxAction am
  Randthemen unserer Branche, Themen, über die man
                                                           11. November stehen schon fest. Zum Oberthema
  nachdenken sollte, zu denen man aber nicht extra
                                                           „Innovationtionstreiber – Gesellschaften der Zukunft“
  auf eine Fortbildung fahren würde. Trotzdem braucht
                                                           haben wir uns bereits die Redner für die Vorträge gesi-
  es die Auseinandersetzung damit. Es werden Themen
                                                           chert. Es beginnt am Morgen mit einem Vertreter der
  sein, bei denen wir Steuerberatende uns über frischen
                                                           team neusta GmbH Bremen, einer der größten Inter-
  Input freuen, weil er uns bei der Beratung der Mandan-
                                                           netagenturen Deutschlands mit 1100 Mitarbeitern. Das
  ten weiterbringt.
                                                           neusta-Thema ist „Business Intelligence“ sowie die Nut-
                                                           zung von „Big Data“. Das zeigt unser Mindset, weil wir
  MT: Der größte Unterschied ist das neue Programm.        mit der neuen Veranstaltung heraus wollen aus alten
  Und TaxAction wird immer unter einem übergeord-          Denkstrukturen. Die zwei ausführlichen, in die Tiefe des
  neten Motto stehen. In diesem Jahr schauen wir auf       Steuerrechts gehenden Fachvorträge behandeln dann
  neue Gesellschaftsformen. Wir merken ja alle bei der     Fragen zu Kapital- und Personengesellschaften. Dafür
  Arbeit, dass die heutigen Gesellschaftsformen gerade     konnten wir Dr. Martin Strahl von der Sozietät ckss –
  für junge oder internationale Geschäftsvorhaben nicht    Carlé Korn Stahl Strahl gewinnen. Er ist Fachautor, Her-
  immer passend oder zeitgemäß sind. Es wird interessant   ausgeber und Mitautor eines Kommentars zum EStG und
  sein, genau darüber zu sprechen. Das Programm von        Redakteur des Fachmagazins „Kölner Steuerdialog“.
  TaxAction beginnt allerdings grundsätzlich mit einem
  interessanten,   fachfremden   Vortrag.   Anschließend   SO: Dass Dr. Strahl kommt, freut uns ganz besonders.
  rahmen zwei Expertenvorträge einen Block zum Mitdis-     Denn nicht jeder Kölner lässt sich am 11.11. verpflichten,
  kutieren ein. Für mehr Interaktion und Dialog mit den    in den karnevalsfreien Norden zu reisen. Vielleicht tritt er
  Teilnehmenden öffnen wir zwischen den zwei großen        ja mit einer roten Nase an – wir werden sehen. Zwischen

                                                10:00 Uhr                                            12:30 Uhr
                                                Frühstückspause                                      Mittagspause

09:00 Uhr                 09:15 Uhr                                       10:30 Uhr                                        13:
Begrüßung durch           Vortrag 1                                       Vortrag 2                                        Inn
Vorstand                                                                                                         Arena 1

  10      STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Aktuelles
           seinen beiden Vorträgen finden die anderthalbstündi-           MT: Die Veranstaltung wird übrigens an einem neuen
           gen Arenen statt. Da geht es dann beispielsweise um            Ort sein: im Dorint City-Hotel Bremen (ehemals Swiss­
           Bitcoins, App-Bezahlung, um KI oder neue Lebensmo-             ôtel). Selbstverständlich hat das Hotel bei der Planung
           delle, eben um Themen, die der Tatsache Rechnung               an Hygienekonzepte gedacht, die wir an die dann
           tragen, dass gesellschaftlich und im Zahlungsverkehr           gegebenen Verhältnisse flexibel und sicher anpassen
           viel in Veränderung ist. Vor den Arenen ist natürlich Zeit     werden.
           für das Mittagessen. Zudem findet im Foyer eine Fach-
           messe mit verschiedenen Ausstellern statt. Auch hier ist       Was gefällt Ihnen beiden am neuen Veranstaltungs-
           direkter Austausch gewünscht.                                  konzept besonders?

                                                                          MT: Ich denke, das Event wird mein absolutes Highlight
           MT: Ab 13.30 Uhr werden in den Arenen neben einem              in diesem Jahr – zusammen mit den Bremer Steuerta-
           Vertreter des Steuerberaterverbandes im Lande Bremen           gen auf Spiekeroog. Es wird eine tolle Chance, gemein-
           e.V, Fachleute aus Praxis und Wissenschaft ihre Stand-         sam den Horizont zu erweitern und in die Zukunft zu
           punkte austauschen. Die geplanten Diskussionsthemen            schauen, durchaus bewusst jenseits unseres Kanzleiall-
           lauten: Finanzierungen der Zukunft, KI-Wissenstreiber          tags. Und ich freue mich, dass wir endlich wieder eine
           im Kanzleialltag und New Work – Arbeitsmodelle der             Präsenzveranstaltung planen.
           Zukunft. Hier laden wir ganz konkret zur Interaktion ein,
           das gehört zu unserer neuen Grundidee. Nach dem                SO: Ich bin gespannt, ob das neue Konzept mehr jün-
           zweiten Fachvortrag von Dr. Strahl endet dann die Ver-         gere Kolleginnen und Kollegen anzieht. Ich freue mich
           anstaltung mit unserem offiziellen Schlusswort gegen           auf den Erfahrungsaustausch und darauf, dass wir hier-
           17.15 Uhr.                                                     mit einen Prozess anschieben, durch den wir alle noch
                                                                          mehr für unsere Mandaten nach vorne denken. Denn:
           Die neue Veranstaltung „TaxAction“ findet also am 11.
           November 2021 statt. Ab wann kann man sich anmel-              Uns Steuerberatern geht es gut, wenn es den Mandan-
           den?                                                           ten gut geht. Und ich freue mich, dass wir als Verband

           SO: Unsere Mitglieder werden im Sommer eine offizielle         unseren Mitgliedern wieder etwas Neues bieten.

           Einladung erhalten. Gerne darf man sich bereits jetzt
           den 11. November 2021 im Kalender für die Premiere
           von „TaxAction“ freihalten.

                   15:00
                       15:00
                         Uhr Uhr                                        ab 16:00
                                                                            ab 16:00
                                                                                 Uhr Uhr
                   Kaffeepause
                       Kaffeepause                                      Abbau
                                                                            Abbau
                                                                               Aussteller
                                                                                   Aussteller

13:30
    13:30
      Uhr Uhr                                                                        17:15
                                                                                         17:15
                                                                                           – 17:30
                                                                                               – 17:30
                                                                                                   Uhr Uhr
                                                15:45
                                                    15:45
                                                      Uhr Uhr
Innovations-Arena-Programm
    Innovations-Arena-Programm                                                       Verabschiedung
                                                                                         Verabschiedung
                                                Vortrag
                                                    Vortrag
                                                        3 3
    Arena
       Arena
          2 2             Arena
                             Arena
                                3 3                                                      durch
                                                                                     durch     Vorstand
                                                                                           Vorstand

                                                                              STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.        11
Was ist das?

     „SmaLeTax“ ist seit September 2020 ein Projekt des        derte Lernangebote, die Inhalte exakt gemäß
     Steuerberaterverbandes im Lande Bremen e.V. Das           dem Bedarf vermitteln. Unser Ziel ist also eine vari-
     Projekt ist ein experimentelles Vorhaben zur Ent-         antenreiche Lernplattform, in der Digital-, Präsenz-
     wicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der beruf-   und Mobilangebote im sinnvollen Mix zum Einsatz
     lichen Weiterbildung. Es wird gefördert durch das         kommen. Uns schwebt vor, als zentrale Schnittstelle
     Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)          eine individuelle mobile Lernassistentin anzubieten,
     und ist Bestandteil der „Strategie Künstliche Intelli-    die erkennt, mit welchem Lerntyp sie es zu tun hat.
     genz (KI)“ der Bundesregierung. Ziel des Projektes        Und sie erkennt den individuellen Wissensstand. So
     ist der Aufbau und Testbetrieb einer digitalen Lern-      wird dem User dann genau das passende Angebot
     umgebung für Mitarbeitende von Steuerberatungs-           gemacht.“
     und WP-Gesellschaften, die eine individuelle Wis-
     sensvermittlung angepasst an die Bedürfnisse der          Das SmaLeTax-Team wird seit Dezember ergänzt
     Teilnehmenden ermöglicht.                                 durch einen promovierten Lernpsychologen, der
                                                               den didaktischen Part federführend mitgestaltet.
     StBV-Projektleiter Stefan Licht erklärte dazu in der      Gesucht wird weiterhin eine wissenschaftliche Mit-
     letzten Ausgabe des Verbandsmagazins: „Smart              arbeit als Unterstützung bei der Beschreibung und
     Learning ist komplex. Es geht um maßgeschnei-             Analyse von Lernprozessen.

                                             www.smaletax.de

12      STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Erste Kursmodule für
Test- und Feedbackphase

„Die erste Testphase läuft“, freut sich Stefan Licht,       Stefan Licht berichtet: „Beim Einsatz der ersten SmaLe-
Projektleiter für SmaLeTax beim Steuerberaterver-           Tax-Testmodule steht im Vordergrund, den unmittel-
band im Lande Bremen e.V. Seine Arbeit wird unter-          baren Einsatz und Nutzen der Kurse im Kanzleialltag
stützt von einem 5-köpfigen diversen Team und einer         zu testen. Gleichzeitig gewinnen die Mitarbeiterin-
Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus         nen und Mitarbeiter Kompetenzen, das neue Wissen
drei Kanzleien. Die Teilnehmenden der Arbeitsgruppe         direkt im Arbeitsalltag anzuwenden. So werden z.B.
hatten sich im Februar entschieden, mit dem Thema           die wöchentlichen Teammeetings jetzt virtuell unter
„Nutzung von virtuellen Kommunikationstools fürs Kanz-      Nutzung einer digitalen Aufgabenverwaltung durch-
leimanagement“ als erstem Kursmodul zu starten.             geführt. Aktuell nehmen 14 Personen aus insgesamt
Grundsätzlich standen für den Kickoff zwei Themenbe-        drei Kanzleien an der Testphase teil. Das ist ein Aus-
reiche zur Wahl: Digitale Tools und betriebswirtschaftli-   probieren und wir freuen uns auf die Rückmeldungen,
che Beratung. Zu beiden Gebieten wird es nun digitale       um bedarfsgenau weiter zu agieren.“ Dafür wurde ein
Kurse geben. Den Anfang machte im März das erste            Feedback-Fragebogen fest installiert. Wenn also das
SmaLeTax-Testmodul zu kollaborativen digitalen Werk-        Kursmodul fertig bearbeitet ist, schließen sich nicht
zeugen. Hier sind die Inhalte so aufbereitet, dass diese    nur Testfragen an, sondern auch eine Online-Abfrage
unmittelbar in der Kanzleipraxis ausprobiert und einge-     zu Erfahrungen und Verbesserungsvorschlägen zur
setzt werden können.                                        Anwendung der Lernmodule und deren Integration in
                                                            die Arbeitsprozesse. Gemäß dem Projektplan präsen-
Zur Erinnerung: SmaLeTax ist ein Forschungsprojekt, das     tiert SmaLeTax ab April monatlich weitere Testmodule
an einer digitalen, KI-gestützten Lernplattform für die     mit dem Fokus auf Steuerthemen.
zukünftige Weiterbildung in der Steuerberatung arbei-
tet. Das Projekt wird seit September 2020 vom Bundes-       „Mit den ersten Kursen testen wir uns an das eigent-
ministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Ziel des     liche Ziel der beruflichen Weiterbildung heran. Das
Projektes ist der Aufbau und Testbetrieb einer digita-      Steuerwissen müssen wir für die digitale Lernplattform
len Lernumgebung für Mitarbeitende von Steuerbe-            vollkommen anders als bisher aufbereiten. Und für die
ratungs- und WP-Gesellschaften, die eine individuelle       Entwicklung der KI benötigen wir verschiedene mess-
Wissensvermittlung angepasst an die Bedürfnisse der         bare Lernpfade.“ Derzeit entwickelt das SmaLeTax-
Teilnehmenden ermöglicht.                                   Team eine neue digitale Lerninfrastruktur. „Wir gehen

                                                                STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.        13
davon aus, das in einem Jahr zu schaffen, um dann im         Im Rahmen ihrer INQA-Initiative (Initiative für neue
Folgejahr die dynamischen Reaktionen der KI im Lern-         Qualität der Arbeit – www.inqa.de) fördert das Bun-
prozess mehr und mehr einzubauen.“                           desministerium neben SmaLeTax weitere Projekte, die
                                                             KI in die Arbeitswelt der Zukunft integrieren – zum Bei-
Im Rahmen der Testmodulphase von rund 9 Monaten              spiel im Bereich Pflege. Es gehört zum INQA-Ansatz, das
erweist sich die kleine und diverse Arbeitsgruppe als        Thema KI in unmittelbarer Vernetzung entstehen zu las-
ideal. Hier hilft uns natürlich der Freiraum, den wir auf-   sen – zum einen durch das Miteinander verschiedener
grund der Förderung des Projektes durch das Bundes-          Projekte, zum anderen durch den Grundgedanken:
ministerium für Arbeit und Soziales haben. Die neuen         „KI kann nur erfolgreich eingeführt werden, wenn dies
Module werden zukünftig auch anderen Kanzleien und           im sozialpartnerschaftlichen Zusammenspiel mit den
Berufsgruppen kostenfrei angeboten. Dies wird helfen,        Beschäftigten geschieht und ihr Nutzen für alle Betei-
weitere Erfahrungswerte in die Weiterentwicklung der         ligten transparent ist.“ Darum führt INQA die beteilig-
Plattform einzubringen. „Wir wollen SmaLeTax ja auch         ten Förderprojekte in Experimentierräumen zusammen.
bekannter machen, besonders in Bremen. Die Stadt hat         Hier hat Stefan Licht vor Kurzem andere Projekte ken-
den Anspruch formuliert, ein KI-Leuchtturm zu werden.        nengelernt und zeigt sich begeistert: „Bei dem virtu-
Darum haben wir für mehr Sichtbarkeit begonnen, uns          ellen Treffen erlebten wir einen spannenden Einblick,
mit weiteren innovativen Vorhaben zu vernetzen. Das          was in Sachen KI-Nutzung um uns herum passiert. Ich
unterstützt der Bremer Senat für Wirtschaft, und auch        denke, da können wir zukünftig noch einige Synergien
die Medien haben das Thema gerne aufgegriffen. So            nutzen.“
wird SmaLeTax in einem ausführlichen Artikel auf der
Plattform ‚Bremen innovativ‘ vorgestellt.“

     Stefan Licht hat eine wichtige Botschaft für die Mitglieder des Steuerbera-
     terverbandes im Lande Bremen e.V.:

     „Wirken Sie mit bei der Entwicklung der SmaLeTax! Bringen Sie Ihre Anfor-
     derungen ein und testen Sie erste Lösungen! Jede interessierte Kanzlei ist
     mit ihren Mitarbeitenden herzlich willkommen. Eine Teilnahme bedeutet die
     Bereitschaft für Austausch und Feedback. SmaLeTax ist die Chance, an der
     Zukunft unseres Berufes mitzuwirken!“
     Interessiert? Melden Sie sich bei Stefan Licht unter licht@stbv-bremen.de

14       STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Homeoffice? Kein Thema dank
         unserer Lösung für mobiles Arbeiten!
Arbeitsleben

                                           Homeoffice

        Die Steuerberater-Software für Ihre Kanzlei zu Hause. Jetzt!

                                                                                 9,–
               Software-Komplettlösung   Cloud-Lösungen für Mandanten
                                                                        a b €  3
                                                                            netto!
        Warum warten? Jetzt testen!
        www.stotax-software.de/kanzlei oder
        0800 5225 575 (gebührenfrei)
Berufsbegleitendes Studium an der
FOM Hochschule in Bremen

„Steuerrecht“ und „Taxation“:
Akademisches Wissen für die Praxis
Ein Beitrag der FOM Hochschule

Das FOM Hochschulzentrum in Bremen bietet verschiedene ausbildungs- und berufsbegleitende Studiengänge an – unter
anderem „Steuerrecht“ (LL.B.) und „Taxation“ (LL.M.). Foto: FOM / Tom Schulte

16       STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Nachrichten

Nachwuchskräfte gewinnen, Fach- und Führungskräfte fördern: Mit einem Dualen bzw. berufsbegleitenden Stu-
dium können Steuerkanzleien ihre Auszubildenden und Mitarbeitenden auf neue, anspruchsvolle Aufgaben vor-
bereiten – und sich gleichzeitig als attraktiver Arbeitgeber präsentieren. Ideale Partnerin für die akademische
Qualifikation ist die FOM Hochschule in Bremen: Junge Talente haben hier die Möglichkeit, parallel zur Ausbildung
ein Bachelor-Studium zu absolvieren. Bereits ausgebildete Steuerfachangestellte erweitern mit einem Hochschul-
studium ihr fachliches Know-how.

Die Lehrveranstaltungen finden unter der Woche            Mit dem Master-Studium „Taxation“ den Weg zur Steu-
                                                          erberaterprüfung ebnen
abends und am Wochenende statt, sodass Berufs-
tätige und Auszubildende das Studium zeitlich gut in      Mit dem Master-Studiengang „Taxation“ (LL.M.) haben

ihren (Arbeits-)Alltag integrieren können. „Wir legen     Fach- und Führungskräfte die Chance, sich zu gefrag-

außerdem großen Wert auf den Theorie-Praxis-Trans-        ten Steuerrecht-Experten mit fundierter Beratungskom-

fer: Das in den Vorlesungen erworbene Wissen kön-         petenz zu entwickeln. In den ersten beiden Semestern

nen die Studierenden unmittelbar auf ihre tägliche        eignen sich die Studierenden vertiefendes Fachwissen

Arbeit anwenden – und davon profitiert natürlich auch     in Steuer- und Wirtschaftsrecht an, zusätzlich bauen

die Kanzlei“, so Dr. Marc Förster, Geschäftsleiter des    sie ihre Entscheidungs- und Führungsfähigkeiten aus.

FOM Hochschulzentrums in Bremen.                          Im dritten und vierten Semester steht die gezielte
                                                          Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung im Fokus
Neben Ausbildung und Beruf zum „Bachelor of Laws“         – in Kooperation mit dem Steuerrechts-Institut KNOLL.

Das berufs- bzw. ausbildungsbegleitende Bachelor-         Im fünften Semester fertigen die Studierenden ihre

Studium „Steuerrecht“ (LL.B.), das in Zusammenarbeit      Master-Thesis an und können bei entsprechender

mit verschiedenen Steuerberaterkammern und -ver-          Zulassung die Steuerberaterprüfung ablegen.

bänden der Länder erarbeitet wurde, vermittelt u.a.
umfassende Kenntnisse in den Bereichen Einkommen-         Die beiden Studiengänge „Steuerrecht“ (LL.B.) und

steuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer – und         „Taxation“ (LL.M.) werden am FOM Hochschulzentrum

zwar kombiniert mit Grundlagen der Betriebswirt-          in Bremen im Abend- und Samstags-Studium angebo-

schaftslehre. Auch Jahresabschlüsse, Steuerstrafrecht     ten und starten jeweils zum Wintersemester (Septem-

und Steueroptimierung sind im Lehrplan vorgesehen.        ber) eines jeden Jahres.

Zusätzlich erlangen die Studierenden wichtige Kom-
petenzen für lösungsorientiertes Handeln, für unter-      Weitere Informationen unter: fom-bremen.de

nehmerisches Denken und trainieren ihre analytischen
Fähigkeiten.

                                                               STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.       17
Teamkonflikte aus
der Ferne lösen
Gesund führen.
Zu den Aufgaben einer Führungskraft gehört es, Konflikte im Team zu
erkennen und zu lösen. Mithilfe der sogenannten Naikan-Methode
funktioniert das auch, wenn die Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten.

18      STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Nachrichten

Naikan ist eine japanische Meditationsform, die auf Selbstreflexion setzt. Damit sollen eigene
Handlungsmuster erkannt und hinterfragt werden. Die Methode lässt sich auch gut in Teams
anwenden, um weniger tiefgehende Konflikte zu lösen. Die Führungskraft übernimmt die
Moderation der fünf Schritte:

  1.)
             Selbstreflexion. Jeder Mitarbeiter beantwortet für sich allein im Homeoffice drei
             Fragen und notiert seine Antworten. Die Fragen lauten: Was habe ich von mei-
             nem Team erhalten? Was habe ich meinem Team gegeben? Welche Schwierig-
             keiten habe ich durch mein Verhalten verursacht?

  2.)
             Feedback. Je nach Teamgröße teilt die Führungskraft die Mitarbeiter in Grup-
             pen von bis zu sechs Personen auf. Innerhalb der Gruppe tauschen sich die
             Kollegen über ihre Ergebnisse in einer Videokonferenz aus, gleichen ihre Selbst-
             und Fremdwahrnehmung ab und ergänzen eventuell Punkte. Zeitrahmen: 30
             Minuten.

  3.)
             Erfahrung. Im Anschluss kommen wieder alle Teammitglieder in einer Video-
             konferenz zusammen, um über ihre Erfahrungen mit der Methode zu sprechen.
             Zeitrahmen: Jeder spricht fünf Minuten.

  4.)
             Änderung. Im Anschluss zieht sich jeder noch einmal zurück, um drei Aufgaben
             zu lösen:
             - die positiven Momente mit dem Team wahrnehmen, reflektieren und würdigen,
             - notieren, was sich bei einem selbst verändert hat, und
             - notieren, welche Verhaltensweisen man ändern möchte, zum Beispiel in Zukunft
             besser planen oder bei Unsicherheiten häufiger nachfragen. Zeitaufwand: 20
             Minuten.

  5.)
             Vereinbarung. Im letzten Schritt tragen alle Teammitglieder ihre Antworten vor
             und erklären, was sie künftig ändern möchten, um Konflikte zu vermeiden. Das
             Vortragen der guten Vorsätze in der Gemeinschaft erzeugt Verbindlichkeit. Mit-
             arbeiter fühlen sich so eher verpflichtet, sie umzusetzen.

Quelle: „gesundes unternehmen – Das Arbeitgebermagazin der AOK Bremen/Bremerhaven, Ausgabe 4-2020“

                                          STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.          19
Führungskräfte
     zweifeln

                                                 Studie
                                                 Mitarbeiter in Führungspositionen spielen eine
                                                 wichtige Rolle im Unternehmen. Sie tragen
                                                 nicht nur zum Geschäftserfolg bei, sondern
                                                 sorgen auch für motivierte Belegschaften.
                                                 Das funktioniert allerdings nur, wenn Führungs-
                                                 kräfte sich mit ihrer Rolle identifizieren. Umso
                                                 mehr lassen die Ergebnisse einer repräsentati-
                                                 ven Befragung für den „Führungskräfte-Radar“
                                                 aufhorchen, den die Bertelsmann-Stiftung in
                                                 Zusammenarbeit mit dem Reinhard-Mohn-
                                                 Institut für Unternehmensführung (RMI) an
                                                 der Universität Witten/Herdecke erstellt hat.
                                                 Danach fühlt sich knapp ein Drittel aller Füh-
                                                 rungskräfte in Deutschland (30,1 Prozent) unsi-
                                                 cher und nicht ausreichend unterstützt. Mehr
                                                 als jede fünfte Führungskraft ist überzeugt, den
                                                 eigenen Ansprüchen an eine Führungsperson
                                                 nicht gerecht zu werden. Und gut 25 Prozent
                                                 der Befragten stimmen der Aussage zu, dass
                                                 sie einen höheren Beitrag zu einer Gruppe leis-
                                                 ten, wenn diese von jemand anderem geführt

20   STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
»Führungskräfte
           selbst brauchen motivierende
        und unterstützende Bedingun­gen,
          um wirksam zu führen und eine
        kreative und inno­vative Arbeitsat-
        mosphäre für ihre Teams zu schaf-
             fen sowie Veränderungen
                    um­ zusetzen.«

wird und nicht vom Betreffenden selbst. Sol-
chen Selbstzweifeln lässt sich der Studie zufolge
mit Unterstützung gezielt entgegenwirken. Die
Empfehlungen der Wissenschaftler:
• In Entwicklungsgesprächen Belastungen und
  Zweifel offen ansprechen
• Verunsicherten Führungskräften über die Per-
  sonalabteilung mit Workshops und Coachings
  Unterstützung anbieten
• Das Arbeitsumfeld der Führungskräfte regel-
  mäßig überprüfen: Wo lassen sich Unklar-
  heiten beseitigen? Wo lässt sich Bürokratie
  abbauen?
• Im mittleren Management können die Vorge-
  setzten auf der Ebene darüber Vorbildfunktio-
  nen einnehmen – und daran appellieren, an
  sich selbst zu arbeiten.
• Wer dauerhaft unter der eigenen Rolle als
  Führungskraft leidet, sollte sich aus der Ver-
  antwortung herausnehmen und andere Auf-
  gaben wahrnehmen.

Quelle: „gesundes unternehmen – Das Arbeitgeber-
magazin der AOK Bremen/Bremerhaven,
Ausgabe 4-2020“

                                                    STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.   21
Die Müdigkeit zulassen
Schlafpausen
Wer dauerhaft weniger als sechs Stunden pro Nacht schläft, büßt langfristig seine Leistungs-
fähigkeit ein. Schlafmediziner Professor Ingo Fietze hat ein natürliches Rezept dagegen: dem
Schlafbedürfnis nachgeben, sobald es sich meldet – auch und gerade am Arbeitsplatz.

Herr Professor Fietze, Sie halten viel vom sogenannten
Powernapping. Was genau ist das?

Beim Powernap schläft man 10 bis maximal 20 Minuten.
Danach ist man für einige Stunden fit. Jeder kennt den
Effekt vom sogenannten Sekundenschlaf, dem er mal in
einer langweiligen Veranstaltung erlegen ist. Man nickt
kurz ein und ist danach hellwach. Denn der Schlaf-
druck muss abgebaut werden. Wir müssen es einfach
zulassen, wenn die Müdigkeit kommt, und das ist alle
drei bis vier Stunden der Fall. Wenn ich dann aber noch
eine halbe Stunde brauche, mir einen Raum suche,
einen Wecker stelle oder irgendetwas vorbereite, ist
das Müdigkeitsfenster wieder zu, der richtige Moment
verpasst. Also: sobald die Augen schwer werden, Kopf
auf den Tisch legen und schlafen. Die Position sollte
nicht zu bequem sein, sonst wacht man nicht schnell
genug wieder auf. Macht man es sich gemütlich, wird
ein richtiger Mittagsschlaf daraus, der bis zu eineinhalb
Stunden dauern kann.

Warum haben Schlafpausen bei uns einen so schlech-
ten Ruf?

Das liegt am Namen und am Image – übrigens in ganz
Europa. Kein Firmenchef möchte in der Zeitung lesen,
dass in seinem Unternehmen Büroschlaf eingeführt
wurde. Auch Nickerchen ist so ein blödes Wort. Power-
nap klingt da schon eher sexy. In Asien ist er populärer.
Dort sagt man, jemand nickt tagsüber ein, weil er so
hart gearbeitet und wenig geschlafen hat. Das ist der
richtige Ansatz.

  22       STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Nachrichten

  Kann der Powernap den Nachtschlaf ersetzen?

  Nein, das kann nur der längere Mittagsschlaf. Der Pow-
  ernap hingegen ergänzt fehlenden Nachtschlaf. Man
  kann nämlich durchaus in Etappen schlafen, die größte
  Portion sollten Menschen sich aber nachts holen. Und
  es gilt die Regel: Je mehr Stunden sie nachts schlafen,
  desto seltener brauchen sie tagsüber einen Powernap
  zur Erholung. Man kann den Powernap auch nicht
  erzwingen. Ist man tagsüber müde oder stellt bei sich
  Leistungseinschränkungen fest, sollten Menschen mit
  kurzen Schlafeinheiten reagieren. Führungskräfte tun
  das ja auch, zum Beispiel im Flieger oder im Taxi.

  Was raten Sie Arbeitgebern? Heute weiß man zwar
  vieles über Fitness und Ernährung. Aber zu einem der
  wichtigsten Faktoren für die Produktivität zählen auch
  ausgeschlafene    Mitarbeiter.   Schläft   jemand    über
  Monate hinweg schlecht, spricht man von einer chro-
  nischen Erkrankung, ähnlich dem hohen Blutdruck
  oder Diabetes. Als Erstes sollte daher in Unternehmen
  über das Thema Schlafprobleme offen geredet wer-
  den. Arbeitgeber müssen auch berücksichtigen, dass
  jemand keine gefährlichen Arbeiten ausführen sollte,
  wenn er unausgeschlafen ist. Einfache Maßnahmen für
  den Alltag sind gleitende Arbeitszeiten, die Beschäf-
  tigte je nach Leistungshoch nutzen können. Und ich
  empfehle ernsthaft, Powernapping am Arbeitsplatz
  zuzulassen. Es gibt schon Unternehmen und Institutio-
  nen, die das verstanden haben. Aber leider reden sie
  nicht öffentlich darüber.

  Quelle: „gesundes unternehmen – Das
  Arbeitgebermagazin der AOK Bremen/
  Bremerhaven, Ausgabe 1-2021“

   STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.           23
Das Krankentagegeld der DKV für Steuerberater.

Wer unersetzbar ist,
braucht einen Gesundheits-
schutz, der an alles denkt.
                                              ng mit dem
           Vo rte ile de r Gr uppenversicheru
Jetzt di e                                     e.V. nutzen:
           ra te rver ba nd im Lande Bremen
Steuerbe
                         mtl. Beitrag*
 • ab 36,20 Euro
                         ntie für
 • Annahmegara
       rs ic h e ru n g sfä hige Personen
    ve
        si ch e ru n g  d e r weiterlaufenden
  • Ab
                              häftsbetriebes
    Kosten des Gesc
                          teuerberater
   www.dkv.com/s

*) Für eine(n) 35-jährige(n) Steuerberater/-in nach Tarif KGTS für 3.000 Euro
   Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag. (Stand: 1.2.2021)
Nachrichten

      3-Stufen-Modell
      Mit jeder Stufe erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass sich Mitarbeiter wertgeschätzt fühlen:

1.)
      Die erste Stufe betrifft das reine Wahrnehmen der Anwesenheit und Freundlichkeit, etwa in Form
      des höflichen Begrüßens auf dem Flur: „Guten Tag, Herr Meier“, „Schönen Feierabend, Thomas“,
      „Danke, Marianne“.

2.)
      Auf der zweiten Stufe wird der Mitarbeiter in seiner Funktion angesprochen und ernst genommen.
      Hier wird der Wert seiner Arbeitsleistungen geschätzt und sowohl durch Lob als auch durch Kritik
      zum Ausdruck gebracht. Es geht darum, den Mitarbeiter darin zu bestärken, für das Unterneh-
      men einen wertvollen Beitrag zu leisten. Entsprechende Kommentare könnten sein: „Gute Arbeit“,
      „Danke, dass Sie sich darum gekümmert haben“, „Schön, dass Sie das so schnell erledigt haben“,
      „Ich schätze deine Leistung, aber an dieser Stelle weiß ich, dass du das besser kannst“.

3.)
      Auf der dritten Stufe wird der Mitarbeiter als Mensch hinter der Funktion wahrgenommen und ange-
      sprochen. Die Führungskraft weiß, was dem Mitarbeiter persönlich wichtig ist, wonach er strebt, und
      nimmt darauf Rücksicht, etwa durch Angebote wie: „Damit du deine Familie häufiger sehen kannst,
      bieten wir dir flexible Arbeitszeiten und einen Tag pro Woche im Homeoffice an“, „Wenn Sie diese
      Position hier anstreben, unterstützen wir Sie mit einer Weiterqualifizierung“.

      Quelle: „gesundes unternehmen – Das Arbeitgebermagazin
      der AOK Bremen/Bremerhaven, Ausgabe 4-2020“

                                                          STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.      25
Vergiss mich wieder!
Datenschutzkonformes Löschen in Kanzleien
Ein Bericht von StB Sigune Vahnauer, Neubrandenburg

Die erweiterten Löschpflichten stellen viele Kanzlei-     ten Speicherbegrenzung. Nach Artikel 5 der DSGVO
verantwortliche vor große Probleme. Die Komplexität       ist eine Verarbeitung nur gestattet, solange ein Zweck
moderner IT – Systeme führt häufig dazu, dass die Spei-   dies erforderlich macht. Ein solcher Zweck ist ein Man-
cherorte personenbezogener Daten nur noch schwer          datsverhältnis. Doch wie verhält sich der Steuerbera-
zu eruieren sind. Wo liegen die Daten überhaupt? Wel-     ter, wenn ein Mandatswechsel stattfindet? Neben der
che Löschfristen gelten? Was mache ich mit Daten, die     Herausgabepflicht gemäß § 66 StBerG wird im Abs. 1
keiner gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen,       Satz 2 auch die Aufbewahrungspflicht von zehn Jah-
wie z.B. Bewerberdaten?                                   ren definiert. Diese Verpflichtung erlischt mit der Über-
                                                          gabe der Handakten an den Auftraggeber, spätestens
Neu ist das Thema Löschpflichten nicht. Durch das         jedoch binnen sechs Monat, nachdem der Auftragge-
Wirksamwerden der europäischen Datenschutzgrund-          ber die Aufforderung des Steuerberaters oder Steuer-
verordnung (DSGVO) vor knapp zwei Jahren ist das          bevollmächtigten erhalten hat, die Handakten in Emp-
Löschen jedoch auf ein neues Niveau gebracht wor-         fang zu nehmen.
den. Das fehlende Bewusstsein hat seinen Ursprung
im vorher anzuwendenden Bundesdatenschutzge-              Jedoch zählen zu den Handakten nicht zwingend der
setz (BDSG) und den bislang zu vernachlässigen-           elektronische Schriftverkehr zwischen Steuerberater
den Sanktionen in diesem Bereich. Die damals gern         und Mandanten. Auch interne Arbeitsunterlagen, wie
genutzte „Ausweichmöglichkeit“ der Sperrung statt         Gesprächsvorbereitungen oder Honorarkalkulationen
der Löschung kann nach aktueller Rechtslage jedoch        fallen nicht unter diesen Begriff. Hier ist eine Löschung
nicht mehr angewendet werden. Handlungsempfeh-            nach Zweckentfall gemäß Artikel 17 Abs. 1 lit. a. der
lungen erhalten Sie beispielsweise auf der Webseite       DSGVO vorgeschrieben.
des Deutschen Steuerberaterverbandes (Rubrik Pra-
xistipps). Empfehlenswert ist es, das Löschkonzept mit    Spannend wird das Thema Löschen bei jahrzehntelan-
dem zuständigen Datenschutzbeauftragten zu bespre-        gen Bestandsmandaten. Grundsätzlich sind die Daten
chen. In Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauf-         für die Dauer von zehn Jahren nach Auftragsbeen-
tragten Andre´ Weinert von der Wirtschaftskontor Wei-     digung aufzubewahren. Ein Sicherheitszuschlag von
nert GmbH sind wir folgenden Fragen nachgegangen:         maximal 4 Jahren wegen möglicher Ablaufhemmung
                                                          ist jedoch empfehlenswert und nach aktueller Rechts-
Warum muss ich löschen?                                   lage zulässig. Somit wird aber eine Löschung nach 14

Zuerst einmal gibt es gesetzliche Verpflichtungen.        Jahren der Auftragsbeendigung verpflichtend. Ledig-

Diese zwingen Kanzleien unter anderem zur sogenann-       lich bei einem legitimen Grund, wie z.B. Pensionszusa-

26       STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
DStV-Bericht

gen oder der Absicherung der Verfolgung titulierter         konzerns „Deutsche Wohnen“ aus Berlin aus dem Jahr
Vergütungsansprüche, ist eine längere Speicherung           2019 deutlich. Über ein aktuell verhängtes Bußgeld
zulässig.                                                   in Höhe von 14,5 Millionen Euro streiten sich nunmehr
                                                            Gerichte. Was war passiert? Persönliche Daten von
Hier liegen im Alltag als Beratungsunternehmen im           Mietern und ehemaligen Mietern, etwa Sozial- und
Bereich Datenschutz die größten Herausforderungen.          Krankenversicherungsdaten,       Arbeitsverträge   oder
IT-Systeme waren in der Vergangenheit technisch nicht       Informationen über ihre finanziellen Verhältnisse wur-
ausreichend vorbereitet, Daten in Regelprozessen zu         den über viele Jahre in einem Archiv gesammelt und
löschen. Gleichzeitig besteht häufig die Angst einer        nicht gelöscht.
Prozessstörung oder Inkonsistenz der Daten in den IT-
Systemen. Und tatsächlich können solche Probleme            Was bedeutet eigentlich löschen?

bei nicht sorgfältig vorbereiteten Löschungen eintre-       Löschen im Sinne der DSGVO bedeutet die unwider-
ten. Der technische Fortschritt im Bereich Speicherka-      rufliche Entfernung eines Personenbezugs ohne Rück-
pazitäten tat sein Übriges. Notwendige Speichererwei-       schlussmöglichkeit auf eine natürliche Person. Die
terungen spielen in der Kostenbetrachtung quasi keine       DSGVO spricht in Art. 4 Absatz 2 von „Löschen oder
Rolle mehr. Ergebnis ist häufig eine durchgehende           die Vernichtung“. Demnach sind Löschen und Vernich-
Speicherung personenbezogener Daten „ohne Ende“             tung nach dem Verständnis der DSGVO alternative
und eine Mammutaufgabe für die verantwortlichen             Maßnahmen.
Unternehmenslenker. Eine Ablösung solcher IT-Systeme
ist unabdingbar. Moderne Branchensoftware-Anbieter          Ein fehlender Personenbezug kann somit unter Umstän-
stellen seit einigen Jahren Module und Umsetzungspro-       den auch durch eine Anonymisierung der Daten
zesse für Löschungen zur Verfügung.                         erreicht werden. Begründbar wird dies ebenfalls mit
                                                            dem Erwägungsgrund 26 der DSGVO, der besagt, dass
In den gesetzlichen Verpflichtungen beim Thema              die gesetzlichen Vorgaben keine Anwendung auf ano-
Löschen stehen vor allem die Rechte natürlicher Per-        nymisierte Daten finden.
sonen im Vordergrund. Diese Rechte wurden durch die
Einführung der DSGVO noch einmal deutlich gestärkt.         Somit gelten Daten, deren Personenbezug unwiderruf-
Danach hat jede natürliche Person nach Artikel 17 der       lich entfernt ist, im Sinne der DSGVO als gelöscht. Das
DSGVO das „Recht auf Vergessenwerden“. Das bedeu-           bedeutet im Umkehrschluss, dass eine technische Ver-
tet, dass auch ohne Löschbegehren eines Betroffenen         nichtung der Daten nicht zwingend erforderlich ist.
seine Daten nach Zweckerfüllung und Einhaltung aller
weiteren gesetzlichen Normen, wie z.B. § 147 AO, zwin-      Tipp: Verschlüsselte personenbezogene Daten können
gend zu löschen sind.                                       unter Umständen auch als gelöscht gelten, wenn der
                                                            Schlüssel unwiderruflich vernichtet ist und eine Wieder-
Nicht zuletzt droht ein sehr großes Sanktions- und Haf-     herstellung des Schlüssels nicht möglich ist.
tungsrisiko. Das zeigt vor allem der Fall des Immobilien-

                                                                 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.        27
Doch wie im Steuerrecht auch, gelten im Datenschutz       sibilisierung der Beschäftigten entstehen. Damit einher
umfangreiche Rechenschafts- und Nachweispflichten.        geht neben der Prozessoptimierung das „Platz schaf-
Diese machen eine Dokumentation des rechtskonfor-         fen“ durch Vernichten und das Senken der Kosten im
men Löschens unerlässlich.                                IT-Bereich. Zuallerletzt wird das Erfüllen von Prüfnormen
                                                          für Zertifizierungen und Audits eine entscheidende
Wie kann man dieses Thema systematisch und daten-         Rolle spielen. Als Grundlage dienen die empfohlenen
schutzkonform umsetzen?
                                                          Standards nach der DIN 66398 „Leitlinie zur Entwicklung
Eine sinnvolle Lösung ist die Etablierung eines Lösch-    eines Löschkonzepts mit Ableitung von Löschfristen für
konzeptes. Die Ziele eines solchen Konzeptes sind         personenbezogene Daten“. Sie beinhaltet Vorgaben
neben der gesetzlichen Verpflichtung zum Löschen          zur Entwicklung und Etablierung eines Löschkonzeptes,
vor allem der Schutz der Rechte der Betroffenen nach      gibt Empfehlungen zum Inhalt, Aufbau und den Ver-
dem Grundsatz des „Rechtes auf das Vergessenwer-          antwortlichkeiten und beschreibt die Vorgehenswei-
den“. Ergebnis muss auch sein, dass in der Kanzlei oder   sen, Löschfristen und Löschregeln.
im Unternehmen ein Prozessbewusstsein und eine Sen-

Zur Vereinfachung soll das nachfolgende Schaubild helfen.

   Vorbereitung &                                                Erstellung                      Praktische
                                      Bewertung
 Bestandsaufnahme                                              Löschkonzept                      Umsetzung

•    Lösch-Team bilden          •   nach Speicherdauer     •   Verantwortung (Wer)?       •    Löschung durchführen

•    Datenbestand in Da-        •   Start der Frist        •   Inhalt (Was)?              •    Dokumentation
     tenarten unterteilen
                                •   Löschfristen           •   Löschregeln & techni-      •    Festlegung von Prozes-
•    Speicherorte eruieren
                                •   Ausnahmen/Sonder­
                                                               sche Umsetzung (Wie)?           sen zur regelmäßigen

•    Zweck der Verarbeitung         regeleungen            •   Ergebnis ist eine Lösch-
                                                                                               Aktualisierung und
                                                                                               Prüfung
     zuordnen                                                  Matrix

Aller Anfang ist schwer!                                  Tipp: Bewerbungsunterlagen werden in der Regel an

Lassen Sie sich nicht vom Umfang abschrecken und          die Entscheider in einem Bewerbungsprozess verteilt

sehen Sie ein Löschkonzept als Chance. Beginnen Sie       und liegen häufig „für immer“ im jeweiligen Mailpost-

mit einem Teilprojekt in der Kanzlei, wie z.B. dem Per-   fach. Das ist aber von gewisser Brisanz, da nach aktu-

sonalbereich. Dieser scheint im ersten Moment über-       eller Rechtsprechung Bewerberdaten von Bewerbern,

schaubar. Dabei lernen Sie, wie der Aufbau eines          die nicht genommen werden, ohne Einwilligung des

Löschkonzeptes funktionieren kann. Aber auch hier         Bewerbers spätestens nach drei bis sechs Monaten

werden Sie erste Herausforderungen und Sonderfälle        gelöscht werden müssen. Hier ist der Zweck der Spei-

kennenlernen, wie z.B. den Umgang mit Bewerberda-         cherung nicht mehr gegeben, um die Daten weiter

ten, die ja bekanntermaßen keiner gesetzlichen Auf-       zu speichern. Die Daten dürfen für den genannten

bewahrungsfrist unterliegen, aber durchaus sensible       Zeitraum gespeichert werden, falls ein Bewerber eine

Daten enthalten.                                          Klage z.B. nach dem Gleichstellungsgesetz anstrebt

28        STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
DStV-Bericht
und sich ggf. benachteiligt fühlt. Um eine Vorbereitung    Fazit
auf ein solches Verfahren zu gewährleisten, dürfen die     Dass das datenschutzkonforme Löschen von personen-
Daten zu diesem Zweck so lange gespeichert werden.         bezogenen Daten ein wesentliches Aufgabengebiet
                                                           Ihrer Kanzlei-Compliance ist, sollte jeder Kanzleileitung
In der Praxis hat sich bewährt, dass in einem solchen      bewusst sein. Wenn Sie den Anforderungen an eine
Fall die Daten nur einmal zentral abgelegt werden          moderne Kanzleiorganisation gerecht werden wol-
und in der Mail an die Entscheider nur noch ein Link       len und die Sanktions- und Haftungsrisiken reduzieren
zu diesen Unterlagen gesendet wird. Wenn später die        möchten, werden Sie um das Thema Löschen nicht
Löschung der digitalen Unterlagen nach dem Lösch-          herumkommen. Nutzen Sie einfach dieses Thema, um
konzept durchgeführt wird und jemand trotzdem den          Geschäftsprozesse zu präzisieren, transparente IT-Pro-
Link der Mail anklickt, führt dieser ins „Daten-Nirvana“   zesse zu etablieren und Datenbestände zu konsolidieren.
und Sie haben diese Hürde charmant gemeistert.

November- und Dezemberhilfe: Anpassungen für
Unternehmen mit angeschlossener Gastronomie
Nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll noch in dieser Woche
eine Änderung bei der November- und Dezemberhilfe erfolgen: Für Mischbetriebe mit angeschlossener Gastro-
nomie soll der Zugang zur November- und Dezemberhilfe vereinfacht und der Gaststättenanteil unabhängig von
den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt sein. Dies betrifft etwa Brauereigaststätten, Vino-
theken von Weingütern und Straußwirtschaften.

Bislang können Unternehmen mit angeschlossener             ten gelten, die in Verbindung mit einer anderen Tätig-
Gaststätte im Rahmen der November- und Dezem-              keit auch eine Gaststätte betreiben, wie beispielsweise
berhilfe nur dann einen Antrag stellen, soweit ihr         Cafés in Buchläden. Die bisherige komplizierte Berech-
Umsatz aus dem Nicht-Gaststättenteil maximal 20 %          nung, ob ein Unternehmen mit seiner angeschlosse-
der Gesamtumsätze ausmachte, was vielen Brauerei-          nen Gastronomie mindestens 80 % seiner gesamten
gaststätten und anderen den Weg zur Antragstellung         Umsätze erzielte, wird somit vollständig entfallen.
verbaute.
                                                           Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die           endet am 30.4.2021. Die berufsständischen Organisati-
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hatten bereits           onen haben bereits eine angemessene Fristverlänge-
zum Programmbeginn im vergangenen November                 rung angeregt und befinden sich hierzu im Austausch
darauf hingewiesen, dass die bisherige Regelung zu         mit dem BMWi.
Härten für die betroffenen Unternehmen führen kann.
Während seinerzeit eine Anpassung nicht umsetzbar          Die Informationen im FAQ-Katalog zur November- und
war, haben eine Vielzahl von Einwänden von weiterer        Dezemberhilfe sollen nach Auskunft des Ministeriums
Seite erneut Bewegung in die Thematik gebracht. Die        kurzfristig entsprechend angepasst werden.
neue Regelung soll ebenso für alle anderen Gaststät-

                                                                   STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.     29
Neues Format geht an den Start:
DStV-News
Der DStV hat ein neues, monatlich erscheinendes Informationsmedi-
um. Sie erhalten es digital auf unserer Homepage oder in Druckform
als Beihefter in der Zeitschrift „Die Steuerberatung“.

Kurz, informativ, prägnant – das macht das neue Medium des Deut-
schen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) aus. In dem kompakten
4-Seiter erwarten Sie die monatlichen Highlights der DStV-Aktivitäten.
Er bildet das breite Spektrum des DStV-Engagements ab. Der DStV
bietet ihn auch über seinen Newsletter, StBdirekt und Twitter an. Blei-
ben Sie stets auf dem aktuellen Stand mit den DStV-News!

Neues zum One-Stop-Shop-Verfahren
Aus umsatzsteuerlichen Versandhandelsumsätzen werden zum 1.7. sog. Fernverkäufe. An die Stelle der nationalen
Lieferschwellen tritt eine europaweit einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 €. Unternehmer können ihre
im EU-Ausland steuerpflichtigen Fernverkäufe über den sog. One-Stop-Shop melden. Die Teilnahme an diesem
Verfahren können Unternehmer seit dem 1.4. beim BZSt beantragen.

Am 1.7. ist es so weit: Die derzeitige sog. Versandhan-     Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 € überschritten;
delsregelung wird durch die Fernverkaufsregelung            oder er hat auf deren Anwendung verzichtet. Dies
abgelöst. Damit einhergehend fallen die bislang gel-        dürfte dazu führen, dass mehr Unternehmer als bis-
tenden länderspezifischen Lieferschwellen weg. Diese        lang im Ausland Umsätze versteuern müssen. Um dies
hatten bislang zur Folge, dass sich gerade kleine und       zu erleichtern, können Unternehmer das neue beson-
mittlere Unternehmen bei geringen Auslandsumsätzen          dere Besteuerungsverfahren, den sog. One-Stop-Shop
im Ausland nicht umsatzsteuerlich registrieren mussten.     (OSS), nutzen.

Der Steuerrechtsausschuss des Deutschen Steuerbera-         Teilnahme am OSS-Verfahren

terverbandes e.V. (DStV) befasste sich in seiner Sitzung    Der Ausschuss macht im Zusammenhang mit der
am 19.3.2021 mit der neuen Fernverkaufsregelung und         Anmeldung zur Teilnahme am OSS auf die Presse-
gibt einen Überblick über einige wichtige Punkte:           mitteilung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt)
                                                            aufmerksam: Die Teilnahme am besonderen Besteue-
Geringfügigkeitsschwelle statt nationaler Lieferschwellen   rungsverfahren kann seit dem 1.4.2021 mit Wirkung zum
Bei Fernverkäufen im B2C-Bereich gilt künftig: Der Ort      1.7.2021 elektronisch über das BZStOnline-Portal (BOP)
der Lieferung befindet sich dort, wo sich der Gegen-        beantragt werden. Unternehmer, die bereits den sog.
stand bei Transportende befindet. Voraussetzung ist,        Mini-One-Stop-Shop nutzen, müssen sich nicht erneut
der liefernde Unternehmer hat die EU-einheitliche           registrieren. Für die Sonderregelungen registrierte

30       STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Sie können auch lesen