Verbandsmagazin Ausgabe 1/2021 - Steuerberaterverband im Lande ...
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agenda-steuerberater.de Was Steuerberater heute so im Kopf haben? LKWs Denn Software-Lösungen von Agenda ermöglichen eine einfache Zusammen- arbeit mit Ihren Mandanten. So gehen die täglichen Aufgaben ganz leicht von der Hand. Und Sie haben vor allem eines im Kopf: den Erfolg Ihrer Mandanten. Zum Beispiel den des Logistikunternehmens und wie es die Erweiterung seines Fuhrparks finanziert.
Inhalt VORWORT „Es fehlt die politische Anerkennung“ Mehrbelastung durch Coronakrise – mehr Ungewissheiten durch Bundestagswahl 5 AKTUELLES Auf ein Wort! Bremer Steuerforum ade – Einladung zu TaxAction 2021! 8 SmaLeTax – Was ist das? 12 Erste Kursmodule für Test- und Feedbackphase 13 NACHRICHTEN Berufsbegleitendes Studium an der FOM Hochschule in Bremen „Steuerrecht“ und „Taxation“: Akademisches Wissen für die Praxis 16 Teamkonflikte aus der Ferne lösen 18 Führungskräfte zweifeln 20 Die Müdigkeit zulassen 22 3-Stufen-Modell 25 DSTV-BERICHT Vergiss mich wieder! Datenschutzkonformes Löschen in Kanzleien 26 November- und Dezemberhilfe: Anpassungen für Unternehmen mit angeschlossener Gastronomie 29 Neues Format geht an den Start: DStV-News 30 Neues zum One-Stop-Shop-Verfahren 30 In Erwartung aktueller Empfehlungen der EU-Kommission zur Berufsreglementierung 31 FISC-Unterausschuss erörtert steuerliche Reformvorschläge für die Zeit nach der Pandemie 32 Aktualisierte Arbeitshilfe: Das Elektroauto als Firmenwagen 34 Neustarthilfe: Antragstellung nun auch über Prüfende Dritte möglich 35 Referat Europarecht – Interessenvertretung in Brüssel und Berlin 36 Wurde Ihre Homepage bereits von Hackern übernommen? 38 Neue Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern 40 BFH-ENTSCHEIDUNGEN Aktuelle BFH-Enscheidungen 43 SEMINARE Die GmbH in der Krise 46 Tax Compliance Management Systeme bei NPO 47 Umwandlung der GmbH in der Krise 48 Immobilien-Update 49 Photovoltaik und BHKW als lohnende Investitionen 50 Verkehrssteuerrechtliche Organschaft - Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer 51
Update Grunderwerbsteuer – Share Deal-Gesetz 52 Tax Compliance Management 53 Erfolgsfaktor Unternehmenskultur Warum es sich lohnt, Ihre Kanzlei-Kultur aktiv zu gestalten 54 Minijobs – Geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte 57 Update: Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung 58 Die Ferienwohnung im Einkommens- und Umsatzsteuerrecht 59 Besondere Abrechnungsgruppen 60 ANZEIGEN Marktplatz 61 PODIUMS DISKUSSION BUNDESTAGSWAHL 2021 DATUM Donnerstag, 03. September 2021 UHRZEIT 17:30 Uhr bis ca. 20:00 Uhr ORT ecos office center Teerhof 59, 28199 Bremen „Bridge Deck” THEMEN Finanzen, Steuern, Bildung, Rente Kostenlos für Mitglieder des Steuerberaterverbandes im Lande Bremen e.V.
Ralf Heitkamp Vorstandsvorsitzender, StB „Es fehlt die politische Anerkennung“ Mehrbelastung durch Coronakrise – mehr Ungewissheiten durch Bundestagswahl Unser Bundesverband hat sich in den letzten Monaten Einen weiteren Mehraufwand brachte die Begleitung in Berlin wiederholt stark für unseren Berufsstand ein- von Kurzarbeitergeld-Prüfungen der Agentur für Arbeit. gesetzt. Durch zahlreiche Gespräche insbesondere mit dem Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium Uns ist klar, dass diese Krise auch an den Finanzämtern erwirkte der DStV beispielsweise die Fristverlängerung nicht spurlos vorbeizieht, sondern Mehrbelastungen mit zur Abgabe von Steuerklärungen und zur Veröffentli- sich bringt. Oftmals werden in Berlin steuerrechtliche chung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bun- Entscheidungen getroffen, deren Umsetzung in den desanzeiger, was uns im Kanzleialltag ein bisschen Luft Finanzämtern vor Ort nicht geklärt ist. Hier appelliere ich verschafft. an ein gegenseitiges Verständnis für die unterschiedli- chen Sichtweisen und empfehle jedem Berufskollegen, Trotz all der bilateralen Gespräche – nicht nur auf Ver- im Zweifelsfall das persönliche Gespräch zu suchen. Oft- bands-, sondern auch auf Kammerebene – war nicht mals lässt sich auf dem kurzen Dienstweg eine pragma- alles, was im politischen Berlin im Rahmen der Krise zur tische Lösung finden, um die wir alle in dieser Ausnah- Unterstützung unserer Mandanten beschlossen wurde, mesituation bemüht sein sollten. Gleichwohl bitte ich ein Grund zur Freude in den Bremer Steuerberatungs- Sie, als Zeichen eines kooperativen Umgangs zwischen kanzleien. Seit Einführung der Überbrückungshilfe I im Steuerberatern und Finanzamt, zur zeitnahen Abgabe Frühjahr 2020 sind wir alle für die Antragstellung mit von Steuererklärungen, wann immer es möglich ist. im Boot, um als Kontrollinstrument zwischen Wirtschaft und Politik zu fungieren. Die Notwendigkeit unserer Mit- Sie wissen, all diese Aufgaben zur Krisenbewältigung wirkung bei Anträgen auf Überbrückungshilfen sowie belasten insbesondere unsere Kanzleimitarbeiter, die November- und Dezemberhilfen haben uns erhebliche gleichzeitig die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung Mehrarbeit beschert, inklusive technischer Probleme zu erledigen haben. Es war und ist daher nicht zu ver- auf den verschiedenen Online-Plattformen und per- stehen, dass unser Berufsstand nicht bundesweit in den manent neue, ungeklärte Fragen und Haftungsrisiken. Katalog der „systemrelevanten Berufe“ aufgenommen STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 5
wurde. Ich vermisse die politische Anerkennung, was Anstatt sich im politischen Berlin mit Wahlprogrammen hier von uns Steuerberaterinnen und Steuerberatern und Kanzlerfragen zu beschäftigen, sollten alle demo- und von unseren Mitarbeitenden geleistet wurde, was kratischen Parteien ihr Augenmerk darauf legen, dass wir in zahlreichen Schreiben und persönlichen Gesprä- die Coronakrise nicht zu einer Staatskrise wird, die das chen auf Landesebene immer wieder zum Ausdruck Vertrauen der Bürger in politisches Handeln nachhal- gebracht haben. Geändert hat sich bisher allerdings tig zerstört. Um den Parteien zur Bundestagswahl eine nichts, was uns sehr frustriert. Kommunikationsplattform zu bieten und den Dialog zwischen Bürgern und Politik zu ermöglichen, findet am Apropos Änderungen: Laut Stellungnahme der ver- 3. September 2021 unsere Podiumsdiskussion im ehe- schiedenen Parteien soll es nach der Bundestagswahl maligen Beluga-Gebäude statt. Bisher haben Vertreter im September einige steuerliche Änderungen geben. aller geladenen Parteien zugesagt. Gerade die SPD formuliert in ihrem Wahlprogramm kon- krete Vorschläge. Ob diese so umgesetzt werden, ist Abschließend möchte ich mich als Vorsitzender des ungewiss wie der Blick in die berühmte Glaskugel. Ins- Steuerberaterverbandes im Lande Bremen e.V. herz- besondere das Thema „Vermögensteuer“ wird immer lich für Ihre Initiative und Ihr Engagement zur Bekämp- wieder zum politischen Wahlkampfthema gemacht – fung der Coronakrise bedanken! Als Berufskollege weiß an einer Umsetzung scheitert es jedoch regelmäßig. ich, dass dieser Dank oftmals im Kanzleialltag unter- Was vermutlich eher kommen wird, sind die Reform geht, weshalb es mir wichtig ist zu betonen, dass wir des Ehegattensplittings und Maßnahmen zur Entlas- Ihre Rolle in diesen schweren Zeiten wahrnehmen. tung von Menschen mit niedrigem Einkommen. Alle bisher verkündeten steuerrechtlichen Neuerungen Herzliche Grüße sind jedoch abhängig von den Mehrheitsverhältnissen nach der Bundestagswahl und dem Umsetzungswillen der zukünftigen Koalitionspartner. Ralf Heitkamp Vorstandsvorsitzender, StB 6 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Mitgliederversammlung im Club zur Vahr e.V. Bremen Verschoben auf 2022 09:30 - ca. 12:00 Uhr 9-Loch-Golfturnier 12:00 - ca. 13:00 Uhr Golf-Schnupperkurs 14:00 - ca. 18:00 Uhr Mitgliederversammlung 18:30 - ca. 21:00 Uhr Spargelessen Club zur Vahr e.V. Bremen Bürgermeister-Spitta-Allee 34 28329 Bremen FREUE Sie sic h auf N 2022
TaxAction WIR STEUERN BEWUSST Bremer Steuerforum ade – Einladung zu TaxAction 2021! Auf ein Wort! Michael Tiedt und Stefan Oetje engagieren sich beide als stellvertretende Vorsitzende des Steuerberaterverbandes im Lande Bremen e.V. Gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe aus Verbandsmitgliedern haben sie in den letzten Wochen eine neue Veranstaltung mit dem Namen „TaxAction“ entwickelt. Lange war es Tradition des Steuerberaterverbandes im Lande Bremen e.V., am Anfang eines neuen Jahres das „Bremer Steuerforum“ durchzuführen. Dazu waren Mitglieder und Geschäftspartner eingeladen, sich über ein aktuelles Fachthema zu informieren. Diese Veranstaltung hat 2020 zum letzten Mal stattgefunden. In diesem Jahr ist sie nicht nur aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen: „Wir waren zuletzt unzufrieden mit der Resonanz, darum haben wir jetzt die Chance genutzt, das Veranstaltungskonzept umzukrempeln.“ 8 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Aktuelles Sie wollen die Tradition des „Bremer Steuerforums“ nicht fortsetzen und stattdessen ein neues Veranstaltungsformat etablieren. Was hat Sie zu der Veränderung motiviert? MT: Das Bremer Steuerforum war über viele Jahre eine sehr beliebte Veranstaltung, zu der neben unseren Mitgliedern auch befreundete Rechtsanwälte, Notare und Vorstände großer Kanzleien und Wirt- schaftsprüfungsgesellschaften gekommen sind. Nachdem wir lange Zeit eine große Resonanz von einigen hundert Teilnehmenden hatten, war der Zuspruch in den letzten Jahren vergleichsweise niedrig. Somit war klar, wir benötigen ein neues Format. Darum haben Stefan Oetje und ich als stellvertretende Vorsitzende einen Arbeitskreis initiiert, der sich mehrfach mit Vertretern unserer Mitglieder getroffen hat. ed t SO: Ja, die Anmeldezahlen waren zuletzt deutlich zurückgegangen. ha el T i Mic Nicht nur bei uns übrigens. Viele andere Landesverbände haben ihre Steuerforen deswegen längst ganz eingestellt. Wir wollten das nicht und haben bereits vor einigen Jahren das Konzept des Bremer Steuer- forums ein wenig verändert, zum Beispiel mit den neuen Kurzreferaten von Partnerunternehmen in den Pausen. Doch wir lernten, eine kleine Änderung bringt keine große Wirkung. Es musste eine komplett neue Idee her, ein anderer Zeitpunkt und ein anderer Ort. In der Arbeits- gruppe waren wir uns einig: Die Chance für einen Neustart ist jetzt da. Und wenn wir es wirklich anders machen, können wir hoffentlich nach- haltig etwas für unsere Kolleginnen und Kollegen bewegen. Als Bera- tende erleben wir alle eine herausfordernde Zeit. Was erwartet unsere Branche in der Zukunft? Auf welche Veränderungen müssen wir uns alle je einstellen? Darum lautet der Untertitel der Veranstaltung „Wir steuern an Oet bewusst.“ Damit meinen wir den bewussten Kurs in Richtung Zukunft und Stef Veränderung. MT: Gemeinsam haben wir den neuen Namen „TaxAction“ erfunden. Damit wollen wir kommunizieren, dass diese Veranstaltung modern, interaktiv und, wie Stefan Oetje schon sagte, zukunftsorientiert ange- legt ist – als jährliche Reihe. Den Zeitpunkt haben wir auf November verlegt. Da zu Beginn eines Jahres in der Steuerberatung generell viel Arbeit anliegt, fanden wir, der November sei der ideale neue Zeitpunkt für eine solche Veranstaltung, die hoffentlich eine große Zahl von Teil- nehmerinnen und Teilnehmern anspricht. STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 9
Was wird bei der neuen Veranstaltung – außer Name Vorträgen drei „Arenen“. Sie sind als moderierte Podi- und Zeitpunkt – anders sein, was ist der größte Unter- umsdiskussionen zu einzelnen Aspekten des Hauptthe- schied? mas gedacht. Hier können wir miteinander sprechen, SO: Wir haben den inhaltlichen Schwerpunkt sowie Fragen und eigene Gedanken vorstellen. den Ablauf komplett verändert. Wir wollen jetzt nicht mehr ein steuerfachliches Spezialthema mit namhaf- Was genau wird in diesem Jahr am TaxAction-Tag pas- ten Rednern zum Mittelpunkt machen. Ins Zentrum sieren? der Aufmerksamkeit rücken wir nun auch spannende MT: Das Motto und das Programm für TaxAction am Randthemen unserer Branche, Themen, über die man 11. November stehen schon fest. Zum Oberthema nachdenken sollte, zu denen man aber nicht extra „Innovationtionstreiber – Gesellschaften der Zukunft“ auf eine Fortbildung fahren würde. Trotzdem braucht haben wir uns bereits die Redner für die Vorträge gesi- es die Auseinandersetzung damit. Es werden Themen chert. Es beginnt am Morgen mit einem Vertreter der sein, bei denen wir Steuerberatende uns über frischen team neusta GmbH Bremen, einer der größten Inter- Input freuen, weil er uns bei der Beratung der Mandan- netagenturen Deutschlands mit 1100 Mitarbeitern. Das ten weiterbringt. neusta-Thema ist „Business Intelligence“ sowie die Nut- zung von „Big Data“. Das zeigt unser Mindset, weil wir MT: Der größte Unterschied ist das neue Programm. mit der neuen Veranstaltung heraus wollen aus alten Und TaxAction wird immer unter einem übergeord- Denkstrukturen. Die zwei ausführlichen, in die Tiefe des neten Motto stehen. In diesem Jahr schauen wir auf Steuerrechts gehenden Fachvorträge behandeln dann neue Gesellschaftsformen. Wir merken ja alle bei der Fragen zu Kapital- und Personengesellschaften. Dafür Arbeit, dass die heutigen Gesellschaftsformen gerade konnten wir Dr. Martin Strahl von der Sozietät ckss – für junge oder internationale Geschäftsvorhaben nicht Carlé Korn Stahl Strahl gewinnen. Er ist Fachautor, Her- immer passend oder zeitgemäß sind. Es wird interessant ausgeber und Mitautor eines Kommentars zum EStG und sein, genau darüber zu sprechen. Das Programm von Redakteur des Fachmagazins „Kölner Steuerdialog“. TaxAction beginnt allerdings grundsätzlich mit einem interessanten, fachfremden Vortrag. Anschließend SO: Dass Dr. Strahl kommt, freut uns ganz besonders. rahmen zwei Expertenvorträge einen Block zum Mitdis- Denn nicht jeder Kölner lässt sich am 11.11. verpflichten, kutieren ein. Für mehr Interaktion und Dialog mit den in den karnevalsfreien Norden zu reisen. Vielleicht tritt er Teilnehmenden öffnen wir zwischen den zwei großen ja mit einer roten Nase an – wir werden sehen. Zwischen 10:00 Uhr 12:30 Uhr Frühstückspause Mittagspause 09:00 Uhr 09:15 Uhr 10:30 Uhr 13: Begrüßung durch Vortrag 1 Vortrag 2 Inn Vorstand Arena 1 10 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Aktuelles seinen beiden Vorträgen finden die anderthalbstündi- MT: Die Veranstaltung wird übrigens an einem neuen gen Arenen statt. Da geht es dann beispielsweise um Ort sein: im Dorint City-Hotel Bremen (ehemals Swiss Bitcoins, App-Bezahlung, um KI oder neue Lebensmo- ôtel). Selbstverständlich hat das Hotel bei der Planung delle, eben um Themen, die der Tatsache Rechnung an Hygienekonzepte gedacht, die wir an die dann tragen, dass gesellschaftlich und im Zahlungsverkehr gegebenen Verhältnisse flexibel und sicher anpassen viel in Veränderung ist. Vor den Arenen ist natürlich Zeit werden. für das Mittagessen. Zudem findet im Foyer eine Fach- messe mit verschiedenen Ausstellern statt. Auch hier ist Was gefällt Ihnen beiden am neuen Veranstaltungs- direkter Austausch gewünscht. konzept besonders? MT: Ich denke, das Event wird mein absolutes Highlight MT: Ab 13.30 Uhr werden in den Arenen neben einem in diesem Jahr – zusammen mit den Bremer Steuerta- Vertreter des Steuerberaterverbandes im Lande Bremen gen auf Spiekeroog. Es wird eine tolle Chance, gemein- e.V, Fachleute aus Praxis und Wissenschaft ihre Stand- sam den Horizont zu erweitern und in die Zukunft zu punkte austauschen. Die geplanten Diskussionsthemen schauen, durchaus bewusst jenseits unseres Kanzleiall- lauten: Finanzierungen der Zukunft, KI-Wissenstreiber tags. Und ich freue mich, dass wir endlich wieder eine im Kanzleialltag und New Work – Arbeitsmodelle der Präsenzveranstaltung planen. Zukunft. Hier laden wir ganz konkret zur Interaktion ein, das gehört zu unserer neuen Grundidee. Nach dem SO: Ich bin gespannt, ob das neue Konzept mehr jün- zweiten Fachvortrag von Dr. Strahl endet dann die Ver- gere Kolleginnen und Kollegen anzieht. Ich freue mich anstaltung mit unserem offiziellen Schlusswort gegen auf den Erfahrungsaustausch und darauf, dass wir hier- 17.15 Uhr. mit einen Prozess anschieben, durch den wir alle noch mehr für unsere Mandaten nach vorne denken. Denn: Die neue Veranstaltung „TaxAction“ findet also am 11. November 2021 statt. Ab wann kann man sich anmel- Uns Steuerberatern geht es gut, wenn es den Mandan- den? ten gut geht. Und ich freue mich, dass wir als Verband SO: Unsere Mitglieder werden im Sommer eine offizielle unseren Mitgliedern wieder etwas Neues bieten. Einladung erhalten. Gerne darf man sich bereits jetzt den 11. November 2021 im Kalender für die Premiere von „TaxAction“ freihalten. 15:00 15:00 Uhr Uhr ab 16:00 ab 16:00 Uhr Uhr Kaffeepause Kaffeepause Abbau Abbau Aussteller Aussteller 13:30 13:30 Uhr Uhr 17:15 17:15 – 17:30 – 17:30 Uhr Uhr 15:45 15:45 Uhr Uhr Innovations-Arena-Programm Innovations-Arena-Programm Verabschiedung Verabschiedung Vortrag Vortrag 3 3 Arena Arena 2 2 Arena Arena 3 3 durch durch Vorstand Vorstand STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 11
Was ist das? „SmaLeTax“ ist seit September 2020 ein Projekt des derte Lernangebote, die Inhalte exakt gemäß Steuerberaterverbandes im Lande Bremen e.V. Das dem Bedarf vermitteln. Unser Ziel ist also eine vari- Projekt ist ein experimentelles Vorhaben zur Ent- antenreiche Lernplattform, in der Digital-, Präsenz- wicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der beruf- und Mobilangebote im sinnvollen Mix zum Einsatz lichen Weiterbildung. Es wird gefördert durch das kommen. Uns schwebt vor, als zentrale Schnittstelle Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine individuelle mobile Lernassistentin anzubieten, und ist Bestandteil der „Strategie Künstliche Intelli- die erkennt, mit welchem Lerntyp sie es zu tun hat. genz (KI)“ der Bundesregierung. Ziel des Projektes Und sie erkennt den individuellen Wissensstand. So ist der Aufbau und Testbetrieb einer digitalen Lern- wird dem User dann genau das passende Angebot umgebung für Mitarbeitende von Steuerberatungs- gemacht.“ und WP-Gesellschaften, die eine individuelle Wis- sensvermittlung angepasst an die Bedürfnisse der Das SmaLeTax-Team wird seit Dezember ergänzt Teilnehmenden ermöglicht. durch einen promovierten Lernpsychologen, der den didaktischen Part federführend mitgestaltet. StBV-Projektleiter Stefan Licht erklärte dazu in der Gesucht wird weiterhin eine wissenschaftliche Mit- letzten Ausgabe des Verbandsmagazins: „Smart arbeit als Unterstützung bei der Beschreibung und Learning ist komplex. Es geht um maßgeschnei- Analyse von Lernprozessen. www.smaletax.de 12 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Erste Kursmodule für Test- und Feedbackphase „Die erste Testphase läuft“, freut sich Stefan Licht, Stefan Licht berichtet: „Beim Einsatz der ersten SmaLe- Projektleiter für SmaLeTax beim Steuerberaterver- Tax-Testmodule steht im Vordergrund, den unmittel- band im Lande Bremen e.V. Seine Arbeit wird unter- baren Einsatz und Nutzen der Kurse im Kanzleialltag stützt von einem 5-köpfigen diversen Team und einer zu testen. Gleichzeitig gewinnen die Mitarbeiterin- Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus nen und Mitarbeiter Kompetenzen, das neue Wissen drei Kanzleien. Die Teilnehmenden der Arbeitsgruppe direkt im Arbeitsalltag anzuwenden. So werden z.B. hatten sich im Februar entschieden, mit dem Thema die wöchentlichen Teammeetings jetzt virtuell unter „Nutzung von virtuellen Kommunikationstools fürs Kanz- Nutzung einer digitalen Aufgabenverwaltung durch- leimanagement“ als erstem Kursmodul zu starten. geführt. Aktuell nehmen 14 Personen aus insgesamt Grundsätzlich standen für den Kickoff zwei Themenbe- drei Kanzleien an der Testphase teil. Das ist ein Aus- reiche zur Wahl: Digitale Tools und betriebswirtschaftli- probieren und wir freuen uns auf die Rückmeldungen, che Beratung. Zu beiden Gebieten wird es nun digitale um bedarfsgenau weiter zu agieren.“ Dafür wurde ein Kurse geben. Den Anfang machte im März das erste Feedback-Fragebogen fest installiert. Wenn also das SmaLeTax-Testmodul zu kollaborativen digitalen Werk- Kursmodul fertig bearbeitet ist, schließen sich nicht zeugen. Hier sind die Inhalte so aufbereitet, dass diese nur Testfragen an, sondern auch eine Online-Abfrage unmittelbar in der Kanzleipraxis ausprobiert und einge- zu Erfahrungen und Verbesserungsvorschlägen zur setzt werden können. Anwendung der Lernmodule und deren Integration in die Arbeitsprozesse. Gemäß dem Projektplan präsen- Zur Erinnerung: SmaLeTax ist ein Forschungsprojekt, das tiert SmaLeTax ab April monatlich weitere Testmodule an einer digitalen, KI-gestützten Lernplattform für die mit dem Fokus auf Steuerthemen. zukünftige Weiterbildung in der Steuerberatung arbei- tet. Das Projekt wird seit September 2020 vom Bundes- „Mit den ersten Kursen testen wir uns an das eigent- ministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Ziel des liche Ziel der beruflichen Weiterbildung heran. Das Projektes ist der Aufbau und Testbetrieb einer digita- Steuerwissen müssen wir für die digitale Lernplattform len Lernumgebung für Mitarbeitende von Steuerbe- vollkommen anders als bisher aufbereiten. Und für die ratungs- und WP-Gesellschaften, die eine individuelle Entwicklung der KI benötigen wir verschiedene mess- Wissensvermittlung angepasst an die Bedürfnisse der bare Lernpfade.“ Derzeit entwickelt das SmaLeTax- Teilnehmenden ermöglicht. Team eine neue digitale Lerninfrastruktur. „Wir gehen STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 13
davon aus, das in einem Jahr zu schaffen, um dann im Im Rahmen ihrer INQA-Initiative (Initiative für neue Folgejahr die dynamischen Reaktionen der KI im Lern- Qualität der Arbeit – www.inqa.de) fördert das Bun- prozess mehr und mehr einzubauen.“ desministerium neben SmaLeTax weitere Projekte, die KI in die Arbeitswelt der Zukunft integrieren – zum Bei- Im Rahmen der Testmodulphase von rund 9 Monaten spiel im Bereich Pflege. Es gehört zum INQA-Ansatz, das erweist sich die kleine und diverse Arbeitsgruppe als Thema KI in unmittelbarer Vernetzung entstehen zu las- ideal. Hier hilft uns natürlich der Freiraum, den wir auf- sen – zum einen durch das Miteinander verschiedener grund der Förderung des Projektes durch das Bundes- Projekte, zum anderen durch den Grundgedanken: ministerium für Arbeit und Soziales haben. Die neuen „KI kann nur erfolgreich eingeführt werden, wenn dies Module werden zukünftig auch anderen Kanzleien und im sozialpartnerschaftlichen Zusammenspiel mit den Berufsgruppen kostenfrei angeboten. Dies wird helfen, Beschäftigten geschieht und ihr Nutzen für alle Betei- weitere Erfahrungswerte in die Weiterentwicklung der ligten transparent ist.“ Darum führt INQA die beteilig- Plattform einzubringen. „Wir wollen SmaLeTax ja auch ten Förderprojekte in Experimentierräumen zusammen. bekannter machen, besonders in Bremen. Die Stadt hat Hier hat Stefan Licht vor Kurzem andere Projekte ken- den Anspruch formuliert, ein KI-Leuchtturm zu werden. nengelernt und zeigt sich begeistert: „Bei dem virtu- Darum haben wir für mehr Sichtbarkeit begonnen, uns ellen Treffen erlebten wir einen spannenden Einblick, mit weiteren innovativen Vorhaben zu vernetzen. Das was in Sachen KI-Nutzung um uns herum passiert. Ich unterstützt der Bremer Senat für Wirtschaft, und auch denke, da können wir zukünftig noch einige Synergien die Medien haben das Thema gerne aufgegriffen. So nutzen.“ wird SmaLeTax in einem ausführlichen Artikel auf der Plattform ‚Bremen innovativ‘ vorgestellt.“ Stefan Licht hat eine wichtige Botschaft für die Mitglieder des Steuerbera- terverbandes im Lande Bremen e.V.: „Wirken Sie mit bei der Entwicklung der SmaLeTax! Bringen Sie Ihre Anfor- derungen ein und testen Sie erste Lösungen! Jede interessierte Kanzlei ist mit ihren Mitarbeitenden herzlich willkommen. Eine Teilnahme bedeutet die Bereitschaft für Austausch und Feedback. SmaLeTax ist die Chance, an der Zukunft unseres Berufes mitzuwirken!“ Interessiert? Melden Sie sich bei Stefan Licht unter licht@stbv-bremen.de 14 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
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Berufsbegleitendes Studium an der FOM Hochschule in Bremen „Steuerrecht“ und „Taxation“: Akademisches Wissen für die Praxis Ein Beitrag der FOM Hochschule Das FOM Hochschulzentrum in Bremen bietet verschiedene ausbildungs- und berufsbegleitende Studiengänge an – unter anderem „Steuerrecht“ (LL.B.) und „Taxation“ (LL.M.). Foto: FOM / Tom Schulte 16 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Nachrichten Nachwuchskräfte gewinnen, Fach- und Führungskräfte fördern: Mit einem Dualen bzw. berufsbegleitenden Stu- dium können Steuerkanzleien ihre Auszubildenden und Mitarbeitenden auf neue, anspruchsvolle Aufgaben vor- bereiten – und sich gleichzeitig als attraktiver Arbeitgeber präsentieren. Ideale Partnerin für die akademische Qualifikation ist die FOM Hochschule in Bremen: Junge Talente haben hier die Möglichkeit, parallel zur Ausbildung ein Bachelor-Studium zu absolvieren. Bereits ausgebildete Steuerfachangestellte erweitern mit einem Hochschul- studium ihr fachliches Know-how. Die Lehrveranstaltungen finden unter der Woche Mit dem Master-Studium „Taxation“ den Weg zur Steu- erberaterprüfung ebnen abends und am Wochenende statt, sodass Berufs- tätige und Auszubildende das Studium zeitlich gut in Mit dem Master-Studiengang „Taxation“ (LL.M.) haben ihren (Arbeits-)Alltag integrieren können. „Wir legen Fach- und Führungskräfte die Chance, sich zu gefrag- außerdem großen Wert auf den Theorie-Praxis-Trans- ten Steuerrecht-Experten mit fundierter Beratungskom- fer: Das in den Vorlesungen erworbene Wissen kön- petenz zu entwickeln. In den ersten beiden Semestern nen die Studierenden unmittelbar auf ihre tägliche eignen sich die Studierenden vertiefendes Fachwissen Arbeit anwenden – und davon profitiert natürlich auch in Steuer- und Wirtschaftsrecht an, zusätzlich bauen die Kanzlei“, so Dr. Marc Förster, Geschäftsleiter des sie ihre Entscheidungs- und Führungsfähigkeiten aus. FOM Hochschulzentrums in Bremen. Im dritten und vierten Semester steht die gezielte Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung im Fokus Neben Ausbildung und Beruf zum „Bachelor of Laws“ – in Kooperation mit dem Steuerrechts-Institut KNOLL. Das berufs- bzw. ausbildungsbegleitende Bachelor- Im fünften Semester fertigen die Studierenden ihre Studium „Steuerrecht“ (LL.B.), das in Zusammenarbeit Master-Thesis an und können bei entsprechender mit verschiedenen Steuerberaterkammern und -ver- Zulassung die Steuerberaterprüfung ablegen. bänden der Länder erarbeitet wurde, vermittelt u.a. umfassende Kenntnisse in den Bereichen Einkommen- Die beiden Studiengänge „Steuerrecht“ (LL.B.) und steuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer – und „Taxation“ (LL.M.) werden am FOM Hochschulzentrum zwar kombiniert mit Grundlagen der Betriebswirt- in Bremen im Abend- und Samstags-Studium angebo- schaftslehre. Auch Jahresabschlüsse, Steuerstrafrecht ten und starten jeweils zum Wintersemester (Septem- und Steueroptimierung sind im Lehrplan vorgesehen. ber) eines jeden Jahres. Zusätzlich erlangen die Studierenden wichtige Kom- petenzen für lösungsorientiertes Handeln, für unter- Weitere Informationen unter: fom-bremen.de nehmerisches Denken und trainieren ihre analytischen Fähigkeiten. STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 17
Teamkonflikte aus der Ferne lösen Gesund führen. Zu den Aufgaben einer Führungskraft gehört es, Konflikte im Team zu erkennen und zu lösen. Mithilfe der sogenannten Naikan-Methode funktioniert das auch, wenn die Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten. 18 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Nachrichten Naikan ist eine japanische Meditationsform, die auf Selbstreflexion setzt. Damit sollen eigene Handlungsmuster erkannt und hinterfragt werden. Die Methode lässt sich auch gut in Teams anwenden, um weniger tiefgehende Konflikte zu lösen. Die Führungskraft übernimmt die Moderation der fünf Schritte: 1.) Selbstreflexion. Jeder Mitarbeiter beantwortet für sich allein im Homeoffice drei Fragen und notiert seine Antworten. Die Fragen lauten: Was habe ich von mei- nem Team erhalten? Was habe ich meinem Team gegeben? Welche Schwierig- keiten habe ich durch mein Verhalten verursacht? 2.) Feedback. Je nach Teamgröße teilt die Führungskraft die Mitarbeiter in Grup- pen von bis zu sechs Personen auf. Innerhalb der Gruppe tauschen sich die Kollegen über ihre Ergebnisse in einer Videokonferenz aus, gleichen ihre Selbst- und Fremdwahrnehmung ab und ergänzen eventuell Punkte. Zeitrahmen: 30 Minuten. 3.) Erfahrung. Im Anschluss kommen wieder alle Teammitglieder in einer Video- konferenz zusammen, um über ihre Erfahrungen mit der Methode zu sprechen. Zeitrahmen: Jeder spricht fünf Minuten. 4.) Änderung. Im Anschluss zieht sich jeder noch einmal zurück, um drei Aufgaben zu lösen: - die positiven Momente mit dem Team wahrnehmen, reflektieren und würdigen, - notieren, was sich bei einem selbst verändert hat, und - notieren, welche Verhaltensweisen man ändern möchte, zum Beispiel in Zukunft besser planen oder bei Unsicherheiten häufiger nachfragen. Zeitaufwand: 20 Minuten. 5.) Vereinbarung. Im letzten Schritt tragen alle Teammitglieder ihre Antworten vor und erklären, was sie künftig ändern möchten, um Konflikte zu vermeiden. Das Vortragen der guten Vorsätze in der Gemeinschaft erzeugt Verbindlichkeit. Mit- arbeiter fühlen sich so eher verpflichtet, sie umzusetzen. Quelle: „gesundes unternehmen – Das Arbeitgebermagazin der AOK Bremen/Bremerhaven, Ausgabe 4-2020“ STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 19
Führungskräfte zweifeln Studie Mitarbeiter in Führungspositionen spielen eine wichtige Rolle im Unternehmen. Sie tragen nicht nur zum Geschäftserfolg bei, sondern sorgen auch für motivierte Belegschaften. Das funktioniert allerdings nur, wenn Führungs- kräfte sich mit ihrer Rolle identifizieren. Umso mehr lassen die Ergebnisse einer repräsentati- ven Befragung für den „Führungskräfte-Radar“ aufhorchen, den die Bertelsmann-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Reinhard-Mohn- Institut für Unternehmensführung (RMI) an der Universität Witten/Herdecke erstellt hat. Danach fühlt sich knapp ein Drittel aller Füh- rungskräfte in Deutschland (30,1 Prozent) unsi- cher und nicht ausreichend unterstützt. Mehr als jede fünfte Führungskraft ist überzeugt, den eigenen Ansprüchen an eine Führungsperson nicht gerecht zu werden. Und gut 25 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu, dass sie einen höheren Beitrag zu einer Gruppe leis- ten, wenn diese von jemand anderem geführt 20 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
»Führungskräfte selbst brauchen motivierende und unterstützende Bedingungen, um wirksam zu führen und eine kreative und innovative Arbeitsat- mosphäre für ihre Teams zu schaf- fen sowie Veränderungen um zusetzen.« wird und nicht vom Betreffenden selbst. Sol- chen Selbstzweifeln lässt sich der Studie zufolge mit Unterstützung gezielt entgegenwirken. Die Empfehlungen der Wissenschaftler: • In Entwicklungsgesprächen Belastungen und Zweifel offen ansprechen • Verunsicherten Führungskräften über die Per- sonalabteilung mit Workshops und Coachings Unterstützung anbieten • Das Arbeitsumfeld der Führungskräfte regel- mäßig überprüfen: Wo lassen sich Unklar- heiten beseitigen? Wo lässt sich Bürokratie abbauen? • Im mittleren Management können die Vorge- setzten auf der Ebene darüber Vorbildfunktio- nen einnehmen – und daran appellieren, an sich selbst zu arbeiten. • Wer dauerhaft unter der eigenen Rolle als Führungskraft leidet, sollte sich aus der Ver- antwortung herausnehmen und andere Auf- gaben wahrnehmen. Quelle: „gesundes unternehmen – Das Arbeitgeber- magazin der AOK Bremen/Bremerhaven, Ausgabe 4-2020“ STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 21
Die Müdigkeit zulassen Schlafpausen Wer dauerhaft weniger als sechs Stunden pro Nacht schläft, büßt langfristig seine Leistungs- fähigkeit ein. Schlafmediziner Professor Ingo Fietze hat ein natürliches Rezept dagegen: dem Schlafbedürfnis nachgeben, sobald es sich meldet – auch und gerade am Arbeitsplatz. Herr Professor Fietze, Sie halten viel vom sogenannten Powernapping. Was genau ist das? Beim Powernap schläft man 10 bis maximal 20 Minuten. Danach ist man für einige Stunden fit. Jeder kennt den Effekt vom sogenannten Sekundenschlaf, dem er mal in einer langweiligen Veranstaltung erlegen ist. Man nickt kurz ein und ist danach hellwach. Denn der Schlaf- druck muss abgebaut werden. Wir müssen es einfach zulassen, wenn die Müdigkeit kommt, und das ist alle drei bis vier Stunden der Fall. Wenn ich dann aber noch eine halbe Stunde brauche, mir einen Raum suche, einen Wecker stelle oder irgendetwas vorbereite, ist das Müdigkeitsfenster wieder zu, der richtige Moment verpasst. Also: sobald die Augen schwer werden, Kopf auf den Tisch legen und schlafen. Die Position sollte nicht zu bequem sein, sonst wacht man nicht schnell genug wieder auf. Macht man es sich gemütlich, wird ein richtiger Mittagsschlaf daraus, der bis zu eineinhalb Stunden dauern kann. Warum haben Schlafpausen bei uns einen so schlech- ten Ruf? Das liegt am Namen und am Image – übrigens in ganz Europa. Kein Firmenchef möchte in der Zeitung lesen, dass in seinem Unternehmen Büroschlaf eingeführt wurde. Auch Nickerchen ist so ein blödes Wort. Power- nap klingt da schon eher sexy. In Asien ist er populärer. Dort sagt man, jemand nickt tagsüber ein, weil er so hart gearbeitet und wenig geschlafen hat. Das ist der richtige Ansatz. 22 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Nachrichten Kann der Powernap den Nachtschlaf ersetzen? Nein, das kann nur der längere Mittagsschlaf. Der Pow- ernap hingegen ergänzt fehlenden Nachtschlaf. Man kann nämlich durchaus in Etappen schlafen, die größte Portion sollten Menschen sich aber nachts holen. Und es gilt die Regel: Je mehr Stunden sie nachts schlafen, desto seltener brauchen sie tagsüber einen Powernap zur Erholung. Man kann den Powernap auch nicht erzwingen. Ist man tagsüber müde oder stellt bei sich Leistungseinschränkungen fest, sollten Menschen mit kurzen Schlafeinheiten reagieren. Führungskräfte tun das ja auch, zum Beispiel im Flieger oder im Taxi. Was raten Sie Arbeitgebern? Heute weiß man zwar vieles über Fitness und Ernährung. Aber zu einem der wichtigsten Faktoren für die Produktivität zählen auch ausgeschlafene Mitarbeiter. Schläft jemand über Monate hinweg schlecht, spricht man von einer chro- nischen Erkrankung, ähnlich dem hohen Blutdruck oder Diabetes. Als Erstes sollte daher in Unternehmen über das Thema Schlafprobleme offen geredet wer- den. Arbeitgeber müssen auch berücksichtigen, dass jemand keine gefährlichen Arbeiten ausführen sollte, wenn er unausgeschlafen ist. Einfache Maßnahmen für den Alltag sind gleitende Arbeitszeiten, die Beschäf- tigte je nach Leistungshoch nutzen können. Und ich empfehle ernsthaft, Powernapping am Arbeitsplatz zuzulassen. Es gibt schon Unternehmen und Institutio- nen, die das verstanden haben. Aber leider reden sie nicht öffentlich darüber. Quelle: „gesundes unternehmen – Das Arbeitgebermagazin der AOK Bremen/ Bremerhaven, Ausgabe 1-2021“ STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 23
Das Krankentagegeld der DKV für Steuerberater. Wer unersetzbar ist, braucht einen Gesundheits- schutz, der an alles denkt. ng mit dem Vo rte ile de r Gr uppenversicheru Jetzt di e e.V. nutzen: ra te rver ba nd im Lande Bremen Steuerbe mtl. Beitrag* • ab 36,20 Euro ntie für • Annahmegara rs ic h e ru n g sfä hige Personen ve si ch e ru n g d e r weiterlaufenden • Ab häftsbetriebes Kosten des Gesc teuerberater www.dkv.com/s *) Für eine(n) 35-jährige(n) Steuerberater/-in nach Tarif KGTS für 3.000 Euro Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag. (Stand: 1.2.2021)
Nachrichten 3-Stufen-Modell Mit jeder Stufe erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass sich Mitarbeiter wertgeschätzt fühlen: 1.) Die erste Stufe betrifft das reine Wahrnehmen der Anwesenheit und Freundlichkeit, etwa in Form des höflichen Begrüßens auf dem Flur: „Guten Tag, Herr Meier“, „Schönen Feierabend, Thomas“, „Danke, Marianne“. 2.) Auf der zweiten Stufe wird der Mitarbeiter in seiner Funktion angesprochen und ernst genommen. Hier wird der Wert seiner Arbeitsleistungen geschätzt und sowohl durch Lob als auch durch Kritik zum Ausdruck gebracht. Es geht darum, den Mitarbeiter darin zu bestärken, für das Unterneh- men einen wertvollen Beitrag zu leisten. Entsprechende Kommentare könnten sein: „Gute Arbeit“, „Danke, dass Sie sich darum gekümmert haben“, „Schön, dass Sie das so schnell erledigt haben“, „Ich schätze deine Leistung, aber an dieser Stelle weiß ich, dass du das besser kannst“. 3.) Auf der dritten Stufe wird der Mitarbeiter als Mensch hinter der Funktion wahrgenommen und ange- sprochen. Die Führungskraft weiß, was dem Mitarbeiter persönlich wichtig ist, wonach er strebt, und nimmt darauf Rücksicht, etwa durch Angebote wie: „Damit du deine Familie häufiger sehen kannst, bieten wir dir flexible Arbeitszeiten und einen Tag pro Woche im Homeoffice an“, „Wenn Sie diese Position hier anstreben, unterstützen wir Sie mit einer Weiterqualifizierung“. Quelle: „gesundes unternehmen – Das Arbeitgebermagazin der AOK Bremen/Bremerhaven, Ausgabe 4-2020“ STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 25
Vergiss mich wieder! Datenschutzkonformes Löschen in Kanzleien Ein Bericht von StB Sigune Vahnauer, Neubrandenburg Die erweiterten Löschpflichten stellen viele Kanzlei- ten Speicherbegrenzung. Nach Artikel 5 der DSGVO verantwortliche vor große Probleme. Die Komplexität ist eine Verarbeitung nur gestattet, solange ein Zweck moderner IT – Systeme führt häufig dazu, dass die Spei- dies erforderlich macht. Ein solcher Zweck ist ein Man- cherorte personenbezogener Daten nur noch schwer datsverhältnis. Doch wie verhält sich der Steuerbera- zu eruieren sind. Wo liegen die Daten überhaupt? Wel- ter, wenn ein Mandatswechsel stattfindet? Neben der che Löschfristen gelten? Was mache ich mit Daten, die Herausgabepflicht gemäß § 66 StBerG wird im Abs. 1 keiner gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen, Satz 2 auch die Aufbewahrungspflicht von zehn Jah- wie z.B. Bewerberdaten? ren definiert. Diese Verpflichtung erlischt mit der Über- gabe der Handakten an den Auftraggeber, spätestens Neu ist das Thema Löschpflichten nicht. Durch das jedoch binnen sechs Monat, nachdem der Auftragge- Wirksamwerden der europäischen Datenschutzgrund- ber die Aufforderung des Steuerberaters oder Steuer- verordnung (DSGVO) vor knapp zwei Jahren ist das bevollmächtigten erhalten hat, die Handakten in Emp- Löschen jedoch auf ein neues Niveau gebracht wor- fang zu nehmen. den. Das fehlende Bewusstsein hat seinen Ursprung im vorher anzuwendenden Bundesdatenschutzge- Jedoch zählen zu den Handakten nicht zwingend der setz (BDSG) und den bislang zu vernachlässigen- elektronische Schriftverkehr zwischen Steuerberater den Sanktionen in diesem Bereich. Die damals gern und Mandanten. Auch interne Arbeitsunterlagen, wie genutzte „Ausweichmöglichkeit“ der Sperrung statt Gesprächsvorbereitungen oder Honorarkalkulationen der Löschung kann nach aktueller Rechtslage jedoch fallen nicht unter diesen Begriff. Hier ist eine Löschung nicht mehr angewendet werden. Handlungsempfeh- nach Zweckentfall gemäß Artikel 17 Abs. 1 lit. a. der lungen erhalten Sie beispielsweise auf der Webseite DSGVO vorgeschrieben. des Deutschen Steuerberaterverbandes (Rubrik Pra- xistipps). Empfehlenswert ist es, das Löschkonzept mit Spannend wird das Thema Löschen bei jahrzehntelan- dem zuständigen Datenschutzbeauftragten zu bespre- gen Bestandsmandaten. Grundsätzlich sind die Daten chen. In Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauf- für die Dauer von zehn Jahren nach Auftragsbeen- tragten Andre´ Weinert von der Wirtschaftskontor Wei- digung aufzubewahren. Ein Sicherheitszuschlag von nert GmbH sind wir folgenden Fragen nachgegangen: maximal 4 Jahren wegen möglicher Ablaufhemmung ist jedoch empfehlenswert und nach aktueller Rechts- Warum muss ich löschen? lage zulässig. Somit wird aber eine Löschung nach 14 Zuerst einmal gibt es gesetzliche Verpflichtungen. Jahren der Auftragsbeendigung verpflichtend. Ledig- Diese zwingen Kanzleien unter anderem zur sogenann- lich bei einem legitimen Grund, wie z.B. Pensionszusa- 26 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
DStV-Bericht gen oder der Absicherung der Verfolgung titulierter konzerns „Deutsche Wohnen“ aus Berlin aus dem Jahr Vergütungsansprüche, ist eine längere Speicherung 2019 deutlich. Über ein aktuell verhängtes Bußgeld zulässig. in Höhe von 14,5 Millionen Euro streiten sich nunmehr Gerichte. Was war passiert? Persönliche Daten von Hier liegen im Alltag als Beratungsunternehmen im Mietern und ehemaligen Mietern, etwa Sozial- und Bereich Datenschutz die größten Herausforderungen. Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder IT-Systeme waren in der Vergangenheit technisch nicht Informationen über ihre finanziellen Verhältnisse wur- ausreichend vorbereitet, Daten in Regelprozessen zu den über viele Jahre in einem Archiv gesammelt und löschen. Gleichzeitig besteht häufig die Angst einer nicht gelöscht. Prozessstörung oder Inkonsistenz der Daten in den IT- Systemen. Und tatsächlich können solche Probleme Was bedeutet eigentlich löschen? bei nicht sorgfältig vorbereiteten Löschungen eintre- Löschen im Sinne der DSGVO bedeutet die unwider- ten. Der technische Fortschritt im Bereich Speicherka- rufliche Entfernung eines Personenbezugs ohne Rück- pazitäten tat sein Übriges. Notwendige Speichererwei- schlussmöglichkeit auf eine natürliche Person. Die terungen spielen in der Kostenbetrachtung quasi keine DSGVO spricht in Art. 4 Absatz 2 von „Löschen oder Rolle mehr. Ergebnis ist häufig eine durchgehende die Vernichtung“. Demnach sind Löschen und Vernich- Speicherung personenbezogener Daten „ohne Ende“ tung nach dem Verständnis der DSGVO alternative und eine Mammutaufgabe für die verantwortlichen Maßnahmen. Unternehmenslenker. Eine Ablösung solcher IT-Systeme ist unabdingbar. Moderne Branchensoftware-Anbieter Ein fehlender Personenbezug kann somit unter Umstän- stellen seit einigen Jahren Module und Umsetzungspro- den auch durch eine Anonymisierung der Daten zesse für Löschungen zur Verfügung. erreicht werden. Begründbar wird dies ebenfalls mit dem Erwägungsgrund 26 der DSGVO, der besagt, dass In den gesetzlichen Verpflichtungen beim Thema die gesetzlichen Vorgaben keine Anwendung auf ano- Löschen stehen vor allem die Rechte natürlicher Per- nymisierte Daten finden. sonen im Vordergrund. Diese Rechte wurden durch die Einführung der DSGVO noch einmal deutlich gestärkt. Somit gelten Daten, deren Personenbezug unwiderruf- Danach hat jede natürliche Person nach Artikel 17 der lich entfernt ist, im Sinne der DSGVO als gelöscht. Das DSGVO das „Recht auf Vergessenwerden“. Das bedeu- bedeutet im Umkehrschluss, dass eine technische Ver- tet, dass auch ohne Löschbegehren eines Betroffenen nichtung der Daten nicht zwingend erforderlich ist. seine Daten nach Zweckerfüllung und Einhaltung aller weiteren gesetzlichen Normen, wie z.B. § 147 AO, zwin- Tipp: Verschlüsselte personenbezogene Daten können gend zu löschen sind. unter Umständen auch als gelöscht gelten, wenn der Schlüssel unwiderruflich vernichtet ist und eine Wieder- Nicht zuletzt droht ein sehr großes Sanktions- und Haf- herstellung des Schlüssels nicht möglich ist. tungsrisiko. Das zeigt vor allem der Fall des Immobilien- STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 27
Doch wie im Steuerrecht auch, gelten im Datenschutz sibilisierung der Beschäftigten entstehen. Damit einher umfangreiche Rechenschafts- und Nachweispflichten. geht neben der Prozessoptimierung das „Platz schaf- Diese machen eine Dokumentation des rechtskonfor- fen“ durch Vernichten und das Senken der Kosten im men Löschens unerlässlich. IT-Bereich. Zuallerletzt wird das Erfüllen von Prüfnormen für Zertifizierungen und Audits eine entscheidende Wie kann man dieses Thema systematisch und daten- Rolle spielen. Als Grundlage dienen die empfohlenen schutzkonform umsetzen? Standards nach der DIN 66398 „Leitlinie zur Entwicklung Eine sinnvolle Lösung ist die Etablierung eines Lösch- eines Löschkonzepts mit Ableitung von Löschfristen für konzeptes. Die Ziele eines solchen Konzeptes sind personenbezogene Daten“. Sie beinhaltet Vorgaben neben der gesetzlichen Verpflichtung zum Löschen zur Entwicklung und Etablierung eines Löschkonzeptes, vor allem der Schutz der Rechte der Betroffenen nach gibt Empfehlungen zum Inhalt, Aufbau und den Ver- dem Grundsatz des „Rechtes auf das Vergessenwer- antwortlichkeiten und beschreibt die Vorgehenswei- den“. Ergebnis muss auch sein, dass in der Kanzlei oder sen, Löschfristen und Löschregeln. im Unternehmen ein Prozessbewusstsein und eine Sen- Zur Vereinfachung soll das nachfolgende Schaubild helfen. Vorbereitung & Erstellung Praktische Bewertung Bestandsaufnahme Löschkonzept Umsetzung • Lösch-Team bilden • nach Speicherdauer • Verantwortung (Wer)? • Löschung durchführen • Datenbestand in Da- • Start der Frist • Inhalt (Was)? • Dokumentation tenarten unterteilen • Löschfristen • Löschregeln & techni- • Festlegung von Prozes- • Speicherorte eruieren • Ausnahmen/Sonder sche Umsetzung (Wie)? sen zur regelmäßigen • Zweck der Verarbeitung regeleungen • Ergebnis ist eine Lösch- Aktualisierung und Prüfung zuordnen Matrix Aller Anfang ist schwer! Tipp: Bewerbungsunterlagen werden in der Regel an Lassen Sie sich nicht vom Umfang abschrecken und die Entscheider in einem Bewerbungsprozess verteilt sehen Sie ein Löschkonzept als Chance. Beginnen Sie und liegen häufig „für immer“ im jeweiligen Mailpost- mit einem Teilprojekt in der Kanzlei, wie z.B. dem Per- fach. Das ist aber von gewisser Brisanz, da nach aktu- sonalbereich. Dieser scheint im ersten Moment über- eller Rechtsprechung Bewerberdaten von Bewerbern, schaubar. Dabei lernen Sie, wie der Aufbau eines die nicht genommen werden, ohne Einwilligung des Löschkonzeptes funktionieren kann. Aber auch hier Bewerbers spätestens nach drei bis sechs Monaten werden Sie erste Herausforderungen und Sonderfälle gelöscht werden müssen. Hier ist der Zweck der Spei- kennenlernen, wie z.B. den Umgang mit Bewerberda- cherung nicht mehr gegeben, um die Daten weiter ten, die ja bekanntermaßen keiner gesetzlichen Auf- zu speichern. Die Daten dürfen für den genannten bewahrungsfrist unterliegen, aber durchaus sensible Zeitraum gespeichert werden, falls ein Bewerber eine Daten enthalten. Klage z.B. nach dem Gleichstellungsgesetz anstrebt 28 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
DStV-Bericht und sich ggf. benachteiligt fühlt. Um eine Vorbereitung Fazit auf ein solches Verfahren zu gewährleisten, dürfen die Dass das datenschutzkonforme Löschen von personen- Daten zu diesem Zweck so lange gespeichert werden. bezogenen Daten ein wesentliches Aufgabengebiet Ihrer Kanzlei-Compliance ist, sollte jeder Kanzleileitung In der Praxis hat sich bewährt, dass in einem solchen bewusst sein. Wenn Sie den Anforderungen an eine Fall die Daten nur einmal zentral abgelegt werden moderne Kanzleiorganisation gerecht werden wol- und in der Mail an die Entscheider nur noch ein Link len und die Sanktions- und Haftungsrisiken reduzieren zu diesen Unterlagen gesendet wird. Wenn später die möchten, werden Sie um das Thema Löschen nicht Löschung der digitalen Unterlagen nach dem Lösch- herumkommen. Nutzen Sie einfach dieses Thema, um konzept durchgeführt wird und jemand trotzdem den Geschäftsprozesse zu präzisieren, transparente IT-Pro- Link der Mail anklickt, führt dieser ins „Daten-Nirvana“ zesse zu etablieren und Datenbestände zu konsolidieren. und Sie haben diese Hürde charmant gemeistert. November- und Dezemberhilfe: Anpassungen für Unternehmen mit angeschlossener Gastronomie Nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll noch in dieser Woche eine Änderung bei der November- und Dezemberhilfe erfolgen: Für Mischbetriebe mit angeschlossener Gastro- nomie soll der Zugang zur November- und Dezemberhilfe vereinfacht und der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt sein. Dies betrifft etwa Brauereigaststätten, Vino- theken von Weingütern und Straußwirtschaften. Bislang können Unternehmen mit angeschlossener ten gelten, die in Verbindung mit einer anderen Tätig- Gaststätte im Rahmen der November- und Dezem- keit auch eine Gaststätte betreiben, wie beispielsweise berhilfe nur dann einen Antrag stellen, soweit ihr Cafés in Buchläden. Die bisherige komplizierte Berech- Umsatz aus dem Nicht-Gaststättenteil maximal 20 % nung, ob ein Unternehmen mit seiner angeschlosse- der Gesamtumsätze ausmachte, was vielen Brauerei- nen Gastronomie mindestens 80 % seiner gesamten gaststätten und anderen den Weg zur Antragstellung Umsätze erzielte, wird somit vollständig entfallen. verbaute. Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die endet am 30.4.2021. Die berufsständischen Organisati- Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hatten bereits onen haben bereits eine angemessene Fristverlänge- zum Programmbeginn im vergangenen November rung angeregt und befinden sich hierzu im Austausch darauf hingewiesen, dass die bisherige Regelung zu mit dem BMWi. Härten für die betroffenen Unternehmen führen kann. Während seinerzeit eine Anpassung nicht umsetzbar Die Informationen im FAQ-Katalog zur November- und war, haben eine Vielzahl von Einwänden von weiterer Dezemberhilfe sollen nach Auskunft des Ministeriums Seite erneut Bewegung in die Thematik gebracht. Die kurzfristig entsprechend angepasst werden. neue Regelung soll ebenso für alle anderen Gaststät- STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 29
Neues Format geht an den Start: DStV-News Der DStV hat ein neues, monatlich erscheinendes Informationsmedi- um. Sie erhalten es digital auf unserer Homepage oder in Druckform als Beihefter in der Zeitschrift „Die Steuerberatung“. Kurz, informativ, prägnant – das macht das neue Medium des Deut- schen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) aus. In dem kompakten 4-Seiter erwarten Sie die monatlichen Highlights der DStV-Aktivitäten. Er bildet das breite Spektrum des DStV-Engagements ab. Der DStV bietet ihn auch über seinen Newsletter, StBdirekt und Twitter an. Blei- ben Sie stets auf dem aktuellen Stand mit den DStV-News! Neues zum One-Stop-Shop-Verfahren Aus umsatzsteuerlichen Versandhandelsumsätzen werden zum 1.7. sog. Fernverkäufe. An die Stelle der nationalen Lieferschwellen tritt eine europaweit einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 €. Unternehmer können ihre im EU-Ausland steuerpflichtigen Fernverkäufe über den sog. One-Stop-Shop melden. Die Teilnahme an diesem Verfahren können Unternehmer seit dem 1.4. beim BZSt beantragen. Am 1.7. ist es so weit: Die derzeitige sog. Versandhan- Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 € überschritten; delsregelung wird durch die Fernverkaufsregelung oder er hat auf deren Anwendung verzichtet. Dies abgelöst. Damit einhergehend fallen die bislang gel- dürfte dazu führen, dass mehr Unternehmer als bis- tenden länderspezifischen Lieferschwellen weg. Diese lang im Ausland Umsätze versteuern müssen. Um dies hatten bislang zur Folge, dass sich gerade kleine und zu erleichtern, können Unternehmer das neue beson- mittlere Unternehmen bei geringen Auslandsumsätzen dere Besteuerungsverfahren, den sog. One-Stop-Shop im Ausland nicht umsatzsteuerlich registrieren mussten. (OSS), nutzen. Der Steuerrechtsausschuss des Deutschen Steuerbera- Teilnahme am OSS-Verfahren terverbandes e.V. (DStV) befasste sich in seiner Sitzung Der Ausschuss macht im Zusammenhang mit der am 19.3.2021 mit der neuen Fernverkaufsregelung und Anmeldung zur Teilnahme am OSS auf die Presse- gibt einen Überblick über einige wichtige Punkte: mitteilung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) aufmerksam: Die Teilnahme am besonderen Besteue- Geringfügigkeitsschwelle statt nationaler Lieferschwellen rungsverfahren kann seit dem 1.4.2021 mit Wirkung zum Bei Fernverkäufen im B2C-Bereich gilt künftig: Der Ort 1.7.2021 elektronisch über das BZStOnline-Portal (BOP) der Lieferung befindet sich dort, wo sich der Gegen- beantragt werden. Unternehmer, die bereits den sog. stand bei Transportende befindet. Voraussetzung ist, Mini-One-Stop-Shop nutzen, müssen sich nicht erneut der liefernde Unternehmer hat die EU-einheitliche registrieren. Für die Sonderregelungen registrierte 30 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
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