VERBANDSNACHRICHTEN AUSGABE 2 | 2020 - Steuerberaterverband ...
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VERBANDSNACHRICHTEN AU S G A B E 2 | 2 0 2 0 VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK Ab August 2020 starten wir wieder mit Präsenzseminaren, S. 9 BERUFSAUSÜBUNG Verhaltensempfehlungen im Falle einer Durchsuchung der Steuerfahndung, S. 19 BERUFSRECHT Novellierung der Steuerberater- vergütungsverordnung, S. 56 Das Magazin des Steuerberaterverbandes Hamburg
Das Krankentagegeld der DKV für Steuerberater. Wer unersetzbar ist, braucht einen Gesundheits- schutz, der an alles denkt. it dem eil e ile de r nvversicherung m Gruppen Jetzt di e Vor Vo t rte g e.V. nutzen: rrg Steuerberra errvverband Hambu atte ag * o mtl. Beitrra • ab 36,20 Eurro ür antie ffü • Annahmegarra e rsic he ru n g sf ä hige Personen v ve enden b sich e ru n g d e r weiterlauffe • A st en d e s G esc h äftsbetriebes Ko teuerbera te ter rate www.dkv.com/s *) Für eine(n) 35-jährige(n) Steuerberater/-in nach Tarif KGTS für 3.000 Euro Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag. (Stand: 1.5.2020)
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG INHALTSVERZEICHNIS AUS DEM HAMBURGER VERBAND BERUFSRECHT Vorwort zur Corona-Krise 4 Novellierung der Steuerberatervergütungsverordnung 56 Absage Bezirksgruppenveranstaltungen bis 30. September 5 Gehen Sie am 3. Oktober 2020 an den Start der STEUERRECHT 25. EuroEyes Cyclassics im Team „Steuerberaterverband HH“ 5 Bewertungsmethoden für Zwecke der Ermittlung der 14. Steuerberater Golf Cup von Westerland 6 Absetzung für Abnutzung 58 Vom Vorstand und der Geschäftsführung wahrgenommene Gefahrgut Bargeld – Die Kasse im Fokus der Termine in der Zeit vom 28.03. bis 19.06.2020 7 Finanzverwaltung Folge 6 66 Neuzugänge von Mitgliedern in der Zeit vom 15.03. bis 15.06.2020 7 Umsatzsteuer: Neue Leasingverträge unter die Lupe nehmen! 69 Verstorbene Mitglieder 8 Die für eine Betriebsveranstaltung übernommene Lohnsteuer kann nicht mit 25 % pauschaliert werden, VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK wenn sich die Feier nur an Führungskräfte richtet 70 Es geht wieder los! BMF: Steuerbefreiung für Beförderungsleistungen im Ab August 2020 starten wir wieder mit Präsenzseminaren 9 Rahmen der grenzüberschreitenden Güterbeförderung 72 Webinar-Reihe „Aktuelles Steuerrecht“ für Steuerpraktiker/innen 10 Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern 73 Start des Azubi-Kurs zur Vorbereitung auf die Externe Datenschutzbeauftragte sind gewerbliche Abschlussprüfung im April 2021 11 Unternehmer 74 TeleTax Online-Fortbildung der Steuerberaterverbände 12 Erbschaft- und Schenkungsteuer: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom biologischen Vater 75 VOM DSTV Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls sind als Corona-Ticker: Informationen für Steuerberater und Werbungskosten abziehbar 77 ihre Mandanten 14 Kurzzeitige Vermietung im Veräußerungsjahr begründet keine Corona-Krise – neue Videos auf dem DStV-YouTube-Kanal 14 Steuerpflicht des Verkaufs der selbstgenutzten Wohnung 78 Weiterveräußerung von Tickets für das Finale der BERUFSAUSÜBUNG UEFA Champions League steuerpflichtig 79 Kanzleicontrolling macht Spaß 15 Verhaltensempfehlungen im Falle einer Durchsuchung ARBEITS- UND SOZIALVERSICHERUNGRECHT der Steuerfahndung beim Mandanten oder beim Berater 19 Aushilfen: vorübergehend höhere Zeitgrenzen 80 Pflicht zur Einwilligung in Zusammenveranlagung auch für getrennte Ehegatten 25 LITERATURHINWEISE 82 Die Fortbestehensprognose bei handelsrechtlicher Überschuldung der Kapitalgesellschaft 26 FAQ – Strafrechtliche Probleme beim Steuermandat 32 IMPRESSUM 8 Die Corona-Krise und das Strafrecht 40 Mitarbeiterführung ist Chefsache! 46 BEILAGENHINWEIS Die BWA modern präsentiert 50 Einladung zum 43. Deutschen Steuerberatertag DATEV Upload Mail 54 Aktuelles Steuerrecht von C.H.Beck VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020 3
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND VORWORT ZUR CORONA-KRISE Von Liebe Kolleginnen und Kollegen, von Präsenzseminaren mussten wir allerdings vor Andreas Schneier dem Hintergrund der coronabedingten Verordnun- die Fertigstellung der zweiten Ausgabe der Ver- gen und unserer eigenen Risikobewertungen absa- bandsnachrichten in diesem Jahr, steht – wie der- gen. Es ist uns jedoch gelungen, die Präsenzveran- zeit fast alles – im Zeichen der Corona-Pandemie. staltungen durch unsere neuen Webinare, zumin- dest zu einem guten Teil, zu ersetzen. Unser Webi- Während wir bis Anfang März noch von einer erns- narangebot finden Sie unter: www.steuerberater- ten aber durchaus beherrschbaren Entwicklung für verband-hamburg.de das Gemeinwesen ausgegangen sind, war diese Ein- schätzung bereits Mitte März überholt. Alle Semina- Wir hoffen, dass wir unsere Präsenzseminare wie- re, gesellschaftlichen Veranstaltungen, Sitzungen der im August 2020 aufnehmen können. Darüber und Termine des Verbandes haben wir ab dem 16. informieren wir Sie per E-Mail und über unsere März abgesagt. Der laufende Betrieb in der Verbands- Homepage. geschäftsstelle musste – wie auch in den Kanzleien – an das Krisenszenario angepasst werden. Eine gute Nachricht für alle Steuerberaterinnen und Steuerberater ist, dass die Anpassung der Die Corona-Pandemie stellt den Verband und auch Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab den Berufsstand vor ganz neue Herausforderun- Juli 2020 einige Verbesserungen für den Berufs- gen. Was gestern noch wichtig war, rückt heute auf stand enthält. Unter anderem sind die Werte in der Prioritätenliste nach unten. Themen wie Kurz- den Tabellen, die auch die Vergütung für Bera- arbeitergeld, Anträge auf Steuererleichterungen tungs- oder Buchführungstätigkeiten festlegen, um und Corona-Hilfen oder die kurzfristige Einrichtung 12 Prozent erhöht werden. Weiterhin ist nun aus- von Heimarbeitsplätzen sind in den letzten Wochen drücklich geregelt, dass eine elektronische Rech- für die steuerberatenden Berufe prägend gewesen. nungsstellung möglich ist. Die Anpassungen tra- Jetzt kommt auch noch die Umsatzsteuerabsen- gen dazu bei, den erheblichen Anstieg der Kosten kung hinzu. Für Unternehmen sind wir Steuerbe- in den Kanzleien zumindest etwas abzufedern. rater – besonders im Krisenfall – für praxisgerech- te Hilfestellungen die ersten Ansprechpartner. Ich wünsche Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Ihren Mandanten, dass Sie die neuen Herausforderun- Als Ihr Verband halten wir Sie über die aktuellen Ent- gen bewältigen können und die Corona-Krise mög- wicklungen und Neuerungen mit unseren Newslet- lichst unbeschadet überstehen. tern auf dem Laufenden. Viele wichtige Informatio- nen und Hinweise zur Betreuung von Mandanten fin- den Sie auch auf der Homepage des Verbandes. Mit herzlichen kollegialen Grüßen Darüber hinaus bieten wir Ihnen weiterhin ein um- Andreas Schneier fangreiches Fortbildungsangebot an. Eine Vielzahl – Präsident – 4 VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND ABSAGE BEZIRKSGRUPPENVERANSTALTUNGEN BIS 30. SEPTEMBER Unter Einhaltung der bekannten Abstands- und tember 2020 abzusagen. Das bedauern wir sehr, Hygienevorschriften ist die Durchführung von Be- da wir die Bezirksgruppenversammlungen mit zirksgruppenveranstaltungen aktuell leider nicht dem damit verbundenen persönlichen kollegialen möglich. Die gebuchten Räume sind zu klein. Sie Austausch als sehr wichtige Verbandsleistung an- können – unter Wahrung der vorgeschriebenen sehen. Mindestabstände – nicht für die auf den Ver- sammlungen jeweils üblichen Teilnehmerzahlen Wir hoffen, dass wir unsere Bezirksgruppenver- genutzt werden. Ein Ausweichen auf andere grö- sammlungen ab Oktober wieder mit unseren Kol- ßere Räume ist leider nicht möglich. leginnen und Kollegen durchführen können. Die- ses werden wir im September unter Beachtung Der Vorstand hat daher beschlossen, sämtliche der dann aktuellen Bestimmungen prüfen und Bezirksgruppenversammlungen bis zum 30. Sep- dann alle Mitglieder informieren. GEHEN SIE AM 3. OKTOBER 2020 AN DEN START DER 25. EUROEYES CYCLASSICS IM TEAM „STEUERBERATERVERBAND HH“ Bereits zum siebten Mal schickt der Verband sein Team „Steuerberaterverband HH“ an den Start Wenn Sie für unser Team an den Start gehen der EuroEyes Cyclassics. In diesem Jahr bieten möchten, melden Sie sich bitte nicht beim Ver- wir Ihnen die 60-km-Strecke an. anstalter sondern direkt in unserer Geschäfts- stelle bei Der Steuerberaterverband hat erneut ein Startplatz- Anja Vollrath kontingent in den günstigsten Preisstufen reserviert. unter Telefon 040 413447-32 Als Mitglied haben Sie oder Ihre Mitarbeiter die oder unter Möglichkeit, sich einen der verfügbaren Startplätze vollrath@steuerberaterverband-hamburg.de zu sichern. Die Startgebühr beträgt 59,90 € pro an. Platz für die 60-km-Distanz. Die zusätzlich anfallen- de Servicegebühr trägt der Verband für Sie. DIESE ANKÜNDIGUNG IST UNTER VORBEHALT, DA ES NOCH NICHT SICHER IST, OB DIE CYCLASSICS STATTFINDEN DÜRFEN. VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020 5
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND 14. STEUERBERATER GOLF CUP VON WESTERLAND Der Golfclub Budersand ist in 2020 zum besten Golfclub Deutschlands gewählt worden. Spielberechtigt für dieses Turnier sind alle Mitglie- der der Steuerberaterverbände, deren Angehöri- ge und Freunde. Die Spielform, Siegerehrung sowie gemeinsames Essen können Corona-bedingt erst entsprechend den dann geltenden Vorschriften kurzfristig fest- gelegt werden. Wir spielen wieder für den guten Zweck zugunsten der SyltKlinik (Rehaklinik für krebskranke Kinder) in Wenningstedt. Spendenkonto: Nord-Ostsee Sparkasse IBAN: DE32 2175 0000 0030 0141 61 © GC Budersand Sylt (www.gc-budersand.de) BIC: NOLADE21NOS Stichwort: „Steuerberater Golf Cup Sylt“. Auch ohne unser traditionelles Steuerrechtliches Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! Seminar von Westerland laden wir Sie dieses Jahr (Meldeschluss 28. August 2020) ganz herzlich zum 14. Steuerberater Golf Cup von Westerland ein. Weitere Informationen und Anmeldungen bitte an: Wir spielen am Claudia Greibke Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin Sonntag, den 6. September 2020 im Arndtstr. 16, 22085 Hamburg Golf Club Budersand Telefon: 040 80797980, Fax 040 80797988 Fernsicht 1, 25997 Hörnum (Sylt) claudia.greibke@wp-greibke.de 6 VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND VOM VORSTAND UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG WAHRGENOMMENE TERMINE IN DER ZEIT VOM 28.03.2020 BIS 15.06.2020 11.06. 19.06. Vorstandssitzung (Vorstand, Thomas Volkmann) Deutscher Steuerberaterverband e.V. und Deutsches Steuerberaterinstitut e.V., Mitgliederversammlung, Frankfurt am Main (Andreas Schneier, Thomas Volkmann) NEUZUGÄNGE VON MITGLIEDERN IN DER ZEIT VOM 15.03.2020 BIS 15.06.2020 Döring + Bastian schuette Treuhand KG Steuerberater Steuerberatungsgesellschaft vereidigter Buchprüfer Jungfernstieg 38 Bahrenfelder Straße 242 20354 Hamburg 22765 Hamburg Tobien, Tobias Hans Drebber, Florian Steuerberater Dipl.-Kfm. Woermannstieg 2 Schrankenweg 5 22335 Hamburg 22143 Hamburg Wichmann, Miriam Drebber, Hans-Jürgen Steuerberaterin Dipl.-Kfm., Steuerberater WP RB Roter Hahn 30 Schrankenweg 5 22159 Hamburg 22143 Hamburg Wicht, Ann-Katrin Gütschow, Jan Steuerberaterin M.I.Tax, Steuerberater Walddörferstraße 191 Lesserstr. 36 22047 Hamburg 22049 Hamburg VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020 7
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – AUS DEM HAMBURGER VERBAND VERSTORBENE MITGLIEDER Es verstarben unsere Mitglieder Frank Döring * 23.09.1963 † 20.05.2020 Bert Frick * 13.07.1939 † 18.02.2020 Willi Müller * 24.04.1939 † 13.06.2020 Klaus D. Neske * 28.08.1941 † 20.05.2020 Wir werden den Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. IMPRESSUM Präsidium Herausgeber StB Andreas Schneier, Präsident Steuerberaterverband Hamburg e. V. StB/RA Volker Höpfl, Vizepräsident, Schatzmeister Am Sandtorkai 64 a, 20457 Hamburg StBin/WPin Dipl.-Kffr. Claudia Greibke Telefon: 040 413447-0, Telefax: 040 41344759 StB/WP Dipl.-Kfm. Christian Ladehoff info@steuerberaterverband-hamburg.de www.steuerberaterverband-hamburg.de Weitere Vorstandsmitglieder Verantwortlich für den Inhalt: StB Ralf Cordes StBin/WPin Dipl.-Kffr. Claudia Greibke StBin Daniela Ebert StB Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Stefan Ihde Alle Angaben ohne Gewähr StBin Dipl.-Kfm. Andrea Möller Layout und Druck: Wertdruck, 22145 Hamburg StB Dipl.-Kfm. Holger Niemitz Ausgabe 2|2020, Juni 2020 StBin Marina Wiedenroth Fotos: stock.adobe.com 8 VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK ES GEHT WIEDER LOS! AB AUGUST 2020 STARTEN WIR WIEDER MIT PRÄSENZSEMINAREN Unter Einhaltung der bekannten Abstands- und Unsere Webinare werden wir auch zukünftig Hygienevorschriften ist die Durchführung von anbieten. Hierzu haben wir viele positive Rück- Präsenzseminaren wieder möglich. Die großen Ver- meldungen erhalten. Auch wenn wir ab August anstaltungsräume in den von uns regelmäßig ge- den Präsenzbetrieb langsam wieder hochfahren buchten Hamburger Hotels können unter Einhal- werden, haben uns die Erfahrungen der letzten tung der aktuellen Abstandsvorschriften mit 44 bis Wochen gezeigt: Die Nachfrage nach Online- 72 Teilnehmern besetzt werden. Diese uns in den angeboten ist da, auch unabhängig von der Pan- vergangenen Tagen mitgeteilten deutlich verringer- demie. ten Belegungszahlen bedeuten für den Verband al- lerdings, dass vieles neu geplant werden muss. Aus diesem Grund wird der Steuerberaterverband Daher können wir Ihnen an dieser Stelle noch nicht Hamburg in Zukunft weiterhin auf ein Onlineange- die gewohnte Seminarübersicht geben. Wir wer- bot setzen. Gemeinsam mit den Präsenzveran- den alle Verbandsmitglieder im Laufe der nächs- staltungen bieten wir unseren Mitgliedern ein in ten Wochen per E-Mail zu unseren ab August be- sich geschlossenes, abgestimmtes Konzept. So ginnenden Präsenzveranstaltungen einladen. nutzen wir die Vorteile beider Veranstaltungsfor- men, öffnen uns neuen Mitgliedern und Teilneh- Wir würden uns sehr freuen, wenn wir unsere Mit- mern und machen den Steuerberaterverband glieder und deren Mitarbeiter wieder vor Ort auf Hamburg als Dienstleister noch attraktiver. einem Seminar begrüßen können. VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020 9
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK WEBINAR-REIHE „AKTUELLES STEUERRECHT“ FÜR STEUERPRAKTIKER/INNEN Der Steuerberaterverband Hamburg führt seit erhalten Sie von uns vor jeder Veranstaltung per Mai 2020 eine neue Webinar-Reihe für Steuer- E-Mail. praktiker/innen mit dem Referenten Dipl.-Finanz- wirt Markus Perschon, Steuerberater, durch. Sie können in das Abonnement jederzeit ein- steigen. Das Abonnement läuft solange wei- Die Webinar-Reihe informiert Sie nahezu monat- ter, bis Sie es kündigen. Dieses ist jederzeit lich für 90 Minuten über die aktuellen, praxisre- mit einer Frist von zwei Wochen zum Monats- levanten steuerlichen Rechtsentwicklungen. ende möglich. Dabei sollen praktische Gestaltungshinweise für die Umsetzung in der täglichen Arbeit in den Vor- Teilnehmergebühr pro Termin: dergrund gestellt werden. Schwerpunkte sind Mitglieder und deren Mitarbeiter: dabei steuerrechtliche Fragen zu den Überschus- 65,00 € zzgl. ges. USt seinkünften, zur Umsatzsteuer und zum Verfah- Nichtmitglieder und deren Mitarbeiter: rensrecht. Aber auch in der Unternehmensbe- 97,50 € zzgl. ges. USt steuerung werden die für die Praxis wichtigen Themen behandelt. Dies gilt sowohl für die Be- Für jeden Termin erhalten Sie eine gesonderte steuerung von Kleinunternehmern, von Freiberuf- Rechnung. lern als auch für bilanzierende Unternehmer. Ein ausführliches Skript bereitet die Themen an- Für die LIVE-Webinare sind bisher folgende Termine schaulich und praxisnah auf. geplant (jeweils von 09:30 – 11:00 Uhr): Eine Gliederung mit den Inhalten des LIVE-Webi- 21.08.2020 nars, das Skript und eine aktuelle Präsentation 25.09.2020 23.10.2020 23.11.2020 29.01.2021 26.02.2021 19.03.2021 30.04.2021 Anfang nächsten Jahres geben wir Ihnen die wei- teren Termine für 2021 bekannt. Hier können Sie sich anmelden: www.steuerberaterverband-hamburg.de/index.php/ seminare/seminarkalender Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! 10 VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK START DES AZUBI-KURSES ZUR VORBEREITUNG AUF DIE ABSCHLUSSPRÜFUNG IM APRIL 2021 Wir starten wieder! Am 22. September 2020 beginnt der Azubi-Kurs zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung im April 2021. In diesem Kurs werden an 18 Abenden prüfungs- relevante Themen der Steuerlehre, des Rech- nungswesens, des Umsatzsteuerrechts und der Abgabenordnung wiederholt, vertieft und geübt. Die Teilnehmer erhalten zu den Themen Skripte mit Erläuterungen und Übungsaufgaben mit schriftlichen Lösungshinweisen. Besonderer Wert wird auf die Klausurtechnik gelegt, damit die Teil- nehmer Sicherheit im Umgang mit den bevorste- henden Prüfungsaufgaben gewinnen. Zusätzlich werden 7 Probeklausuren geschrieben. Der Unterricht findet in der Grone Schule mit Die Teilnehmer erhalten dadurch die Möglichkeit, einem Mindestabstand von 1,5 m statt. den gesamten prüfungsrelevanten Stoff zu wie- derholen und zu üben. Die korrigierten Klausuren Aufgrund der Hygieneregeln in den Klassenräu- werden ausführlich besprochen und mit schriftli- men ist die Teilnehmerzahl begrenzt. chen Lösungshinweisen versehen. Haben Sie Interesse, rufen Sie uns an: Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung wer- Anja Vollrath 040 413447-32 oder informieren den die wichtigsten Änderungen des Steuer- Sie sich unter: rechts besprochen und mündliche Vorträge geübt www.steuerberaterverband-hamburg.de/index.php/ (Prüfungssimulation). seminare/lehrgaenge-fuer-auszubildende VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020 11
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – VERANSTALTUNGEN IM ÜBERBLICK TELETAX: ONLINE-FORTBILDUNG DER STEUERBERATERVERBÄNDE Das Gemeinschaftsunternehmen der Steuerbera- Tax GmbH. DATEV unterstützt diese Überlegun- terverbände bietet multimediale Fortbildung für gen und hat sich deshalb zum 31.12.2019 als den steuerberatenden Berufsstand an. Gesellschafter aus der TeleTax GmbH zurückge- zogen. Die TeleTax GmbH, die Online-Fortbildungstoch- ter des Deutschen Steuerberaterverbandes Seit 2020 bietet die TeleTax GmbH nunmehr als (DStV) und der DATEV, hat sich seit ihrer Grün- Gemeinschaftsunternehmen der Steuerberater- dung 2001 als fortschrittlicher Online-Fortbilder verbände multimediale Fortbildung für den steu- für die Steuerberatungspraxis einen Namen ge- erberatenden Beruf an. Neben steuerrechtlichen macht und sich im Berufsstand mit ihrer zeitlich Themen finden Steuerberater und Mitarbeiter im und örtlich unabhängigen Fortbildung gut posi- Fortbildungsportfolio der TeleTax ein breites An- tioniert. gebot an steuerrechtlichen, arbeits- und sozial- versicherungsrechtlichen sowie betriebswirt- Für den DStV als Berufsstandsorganisation und schaftlichen Themen. Die Online-Fortbildung der seine an TeleTax beteiligten regionalen Mitglieds- TeleTax bietet Kanzleien aller Größen zeitlich und verbände gewinnen die Online-Seminare bei der örtlich unabhängig Fortbildung zu allen relevan- Betreuung ihrer Mitglieder immer mehr an Bedeu- ten Kanzleithemen, die selbstbestimmt bearbei- tung. Deshalb bestand der Wunsch nach einem tet werden können. Einen Überblick zum Angebot größeren Einfluss auf Strategie, Produktgestal- und die Möglichkeit der Buchung besteht auf der tung, Steuerung und Marktbearbeitung der Tele- Seite www.teletax.de. 12 VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020
Unsere Spezialisierung – Ihr Mehrwert ... Ihr Fachversicherungsmakler ... ist Ihre maßgefertigte für die rechts- und wirtschafts- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. beratenden Berufe Ihre Ansprechpartner in Hamburg: Als unabhängige Spezialisten verfügen wir über lang- jährige und umfangreiche Erfahrung in der Gestaltung Michael Sabourin Ihres individuellen Versicherungsschutzes: m.sabourin @ vlub.de Frank Dahle f.dahle @ vlub.de • Exklusive Sonderkonditionen für Verbandsmitglieder • Prämienreduzierung dank exponierter Marktstellung möglich 70/-"6''92(#0-; • Prämienfreie Mitversicherung von Mitarbeitern :IVWMGLIVYRKWQEOPIV+QF, • Günstige und flexibel gestaltete Excedentendeckungen/ Objektexcedenten Schauenburgerstraße 37 ür die rtner f erung 20095 Hamburg r t r a gs p a fli c ht versich enve ftp .V. Telefon 040.3009265-0 Rahm c h a den-Ha H a m burg e genss andes Telefax 040.3009265-29 Vermö b e ra terverb euer www.vlub.de des St Ihre Berufshaftung: Fragen Sie den Marktführer! 5 ® 4 ³3 Frechen/Köln | Hamburg | München | Wien – ohne Zusatzkosten. Verband Österreichischer Versicherungs- Makler
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – DSTV CORONA-TICKER: INFORMATIONEN FÜR STEUERBERATER UND IHRE MANDANTEN Die Bundesregierung hat Maßnahmenpakete be- schlossen, die die Auswirkungen des Coronavirus abfedern sollen. Der DStV hat eine Übersicht mit allen wesentlichen Informationen für Steuerbera- ter und ihre Mandanten herausgegeben, die stän- dig aktualisiert wird. Diese finden Sie auf der +++ Corona-Ticker +++ Seite des DStV (www.dstv.de) und über den fol- genden Link: Der DStV gibt einen Überblick, welche Regelun- https://www.dstv.de/interessenvertretung/steuern/ gen und Erleichterungen Steuerberater und ihre steuern-aktuell/tb-031-20-de-corona-stb-infos-liste Mandanten im Hinblick auf die Corona-Lage kennen sollten. Die Ausbreitung des Coronavirus Bitte beachten Sie, dass die Übersichten ledig- beeinflusst das tägliche Leben. Nicht nur gesund- lich der Orientierung dienen und keinen Anspruch heitlich; auch wirtschaftlich. auf Vollständigkeit erheben. CORONA-KRISE – NEUE VIDEOS AUF DEM DSTV-YOUTUBE-KANAL Steuerberater und ihre Mitarbeiter sind in der die wichtigsten Maßnahmen und Regelungen zu Corona-Krise wichtige Berater für hilfebedürftige gewinnen. Die Module können auch als Grund- Unternehmen. Der DStV unterstützt Sie bei der lage für Gespräche mit dem Mandanten dienen, Bewältigung dieser zusätzlichen Aufgabe. Seit mit ihnen geteilt werden und dabei helfen, zum dem 27. März 2020 gibt es den DStV-YouTube- Teil komplizierte Sachverhalte verständlich zu Kanal (powered by TeleTax). Hier finden Sie erklären. kompakte, aktuelle Videos, die bei der Bewälti- gung der Krise helfen können. Ganz einfach per Mausklick erreichbar und kostenfrei. Die einzel- nen Module vermitteln kurz und auf den Punkt Informationen und helfen, einen Überblick über 14 VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG KANZLEICONTROLLING MACHT SPAß Mit Pivottables und Pivotcharts aus der Der Weg Von Dipl.-Sozw., Dipl.-Ök. Armin Heßler, DATEV Tristesse ausbrechen Wirtschaftsprüfer, Das Auswertungssystem bildet die Grundlage. Steuerberater, Mit den Eigenorganisationsprogrammen der DATEV Die manuell erfassten sowie die von den ver- werden laufend Daten gesammelt. Werden die Zei- schiedenen DATEV-Programmen erzeugten Daten Frankfurt, ten von den Mitarbeitern ordentlich erfasst, lässt werden dort bereitgestellt. Dadurch sind die Vizepräsident für sich ein aussagefähiges Contolling organisieren. Daten stets aktuell. Um sie mit Excel weiterverar- Berufsaus- und Fortbildung, Fachlicher Leiter Dafür stellt DATEV das Auswertungssystem zur Ver- beiten zu können, müssen sie exportiert werden. der Steuerakademie fügung. Allerdings kommen dort sowohl Komfort War dies in früheren Versionen nach einem be- Hessen wie auch eine zeitgemäße Erscheinung zu kurz. stimmten Zeitplan automatisch möglich, gibt es diesen Komfort heute nicht mehr. Daher müssen Im Zusammenspiel mit MS Excel können die die entsprechenden ausgewählten Auswertungen Stärken des Auswertungssystems mit einer mo- jedes Mal neu gestartet werden, was allerdings dernen und performanten Oberfläche kombiniert nur wenige Mouseklicks verursacht. werden. Für den schnellen Überblick können verschiedene Auswertungen als sogenanntes Es ist nur eine einmalige Beschäftigung mit dem Dashboard organisiert werden. Auswertungssystem notwendig. Danach reichen Abbildung 1: So könnte ein Dashboard aussehen VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020 15
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG ein oder bei komplexeren Auswertungsstrukturen Dateisystem und nicht an DATEV-Vorgaben ge- zwei, drei oder vier Klicks aus, um die Daten be- bunden, kann also an beliebiger Stelle angelegt reitzustellen. werden. Das Grundproblem ist, dass DATEV standardmä- ßig nur Listen anbietet, die nicht nur sehr unüber- sichtlich sind, sondern auch nur sehr einge- schränkt weiterverarbeitungsfähig sind. Außer- dem passen oft die angebotenen Standardaus- wertungen nicht zu den Erwartungen des Auswer- ters. Es gibt jedoch eine gut versteckte Möglich- Abbildung 2: Datenblatt für Excel-Auswertungen keit, Daten nicht als Liste, sondern als daten- anlegen bankfähige Excel-Datei auszugeben. Die Daten- sätze werden sauber in Feldern und Zeilen dar- Damit die Auswertung später schnell gefunden gestellt. DATEV nennt diese Auswertungsform wird, empfiehlt es sich, diese als Favoriten zu Datenblatt. kennzeichnen. Die Auswertung muss immer dann ausgeführt werden, bevor das Controlling durch- geführt werden soll. Der Reihe nach Im ersten Schritt muss eine passende Auswer- Weiterverarbeitung mit EXCEL tung ausgewählt werden. Als Beispiel soll die Aus- wertungsgruppe Mitarbeiterumsatz dienen. In be- Excel stellt sämtliche Werkzeuge zur Verfügung, schränktem Umfang kann eine solche Auswer- um aus der DATEV-Rohmasse ansprechende und tung angepasst werden, indem zusätzliche Felder relevante Auswertungen zu erzeugen. einbezogen werden. Dazu muss jedoch vorher die Originalauswertung kopiert werden. Nur die Pivot-Funktion Kopie kann bearbeitet werden. Die wichtigsten Werkzeuge sind Pivot-Tabellen und Pivot-Charts. Dabei handelt es sich um drei- Nun muss für die Auswertung die Option Daten- bzw. vierdimensionale Auswertungen. Die verfüg- blatt gewählt werden. Danach ist ein passender baren Daten lassen sich damit beliebig struktu- Name zu vergeben und ggf. eine Beschreibung rieren. Sie können gefiltert und sortiert werden hinzufügen. Als Exportformat muss zwingend und es lassen sich per einfachem Klick Teilergeb- Excel-Arbeitsmappe festgelegt werden. Danach nisse (Datenschnitte) erzeugen. Es gibt keine ist der Zielort der zu erzeugenden Excel-Arbeits- Auswertung aus DATEV, die nicht schneller, bes- mappe anzugeben, z. B. \Eigenorganisation\ ser, schöner und flexibler mit EXCEL erstellt wer- Kanzleicontrolling. Der Zielort ist im Windows- den kann. 16 VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG Die Bedienung der Pivotfunktionen ist relativ ein- legt, bedarf es in Zukunft keine weiteren Arbeits- fach, wenn man das Prinzip von Pivot verstanden schritte. hat. Die benötigten Datenfelder können per Drag- und Drop in die jeweiligen Kategorien gezogen Beispiel für eine Auswertung werden. Nachfolgend ist eine fortgeschrittene Auswertung beispielhaft dargestellt. Eigene Auswertungsdatei anlegen Wichtig ist, dass die Auswertungen in einer eige- Diese Auswertung enthält drei Besonderheiten: nen Datei erstellt werden und nicht in dem von DATEV bereitgestelltem Datenblatt. Dieses wird • Berechnete Werte, also Werte, die aus ver- nach jeder Ausführung, die ja stets vor dem ei- schiedenen Datenfeldern berechnet wurden, gentlichen Controlling zu erfolgen hat, ohne Vor- • eine Top 10 Auswertung, also zum Beispiel die warnung überschrieben. Damit wäre auch die in- 10 Mandanten mit den größten Überschüssen vestierte Arbeit verloren. Die Auswertungsdatei und kann die benötigten Daten mittels Verknüpfun- • Zeitschienen, die Monats- oder Jahresverglei- gen oder mit der Excel – Query – Funktion dyna- che zulassen, dabei wird die Top 10-Reihenfol- misch aus dem Datenblatt ziehen. Einmal ange- ge dynamisch angepasst. ANZEIGE KLICK & WEG DIE 360° DIGITALISIERUNGSLÖSUNG FÜR UNTERNEHMEN UND STEUERBERATER Verabschieden Sie sich Verabschieden sich von von langwierigen langwierigen Prozessen Prozessen in der Buchhaltung! Buc hhaltung! Das KLICK & WEG WEG Prinzip Prinzip löst löst analoge analoge Arbeitsschritte A durch rbeitsschritte dur vielfältige ch vielfältig innovative e inno Erfassungs- vative Erf assungs- und Weitergabeprozesse W eitergabeprozesse a ab b und digitalisiert digitalisier t die Buchhaltung Buchhaltung mit Geräten, Ger äten, die Sie und Ihre Ihre Mandanten schonschon jetzt nutzen. nutzen. Förster Förster IT ist exklusiver exklusiver DIGI-BEL-Partner DIGI-BEL-Partner für Schleswig-Holstein Sc Hamburg. hleswig-Holstein und Hamb urg. Förster Förster IT-Dienstleistungen IT T-Dienstleistung -Dienstlei en GmbH • Stoverweg Stoverweg 27, 24536 Neumünster Neumünster Tel.: Tel.: 04321 8777-0 • Fax: Fax: 04321 8777-999 • E-Mail: info@foerster-it.de info@foerster-it.de Internet: Internet: www.foerster-it.de www.foerster-it.de
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG Abbildung 3: Top 10 Auswertung mit Zeitschienen Die Überschüsse wurden ermittelt, indem von Was kostet der Spaß? den Umsätzen der kumulierte interne durch- Kosten für Hard- und Software gibt es keine, weil schnittliche Stundensatz abgezogen wird. die benötigten Programme in jeder Kanzlei, die DATEV Eigenorganisation classic oder comfort Nahezu unendliche Möglichkeiten nutzt, bereits installiert sind. Wer allerdings noch Es wird kaum eine betrieblich sinnvolle Kennziffer keine Erfahrungen mit Excel-Pivottabellen/ geben, die sich mit dem Paar DATEV EO/Excel -charts und mit DATEV Auswertungen hat, wird nicht ermitteln lässt. Natürlich ist es sinnvoll, die einige Zeit investieren müssen. Wer über beide Kennziffern zu definieren und zu beschränken. Erfahrungen verfügt, wird trotzdem ausreichend Auch sollte das Prinzip: „shit in – shit out“, be- Zeit benötigen, bis die erwünschten Ergebnisse achtet werden. Aus schlecht gepflegten Daten auch sichtbar werden. Danach ist das Controlling kann man keine guten Auswertungen zaubern. allerdings nur noch Minutensache. Das gilt insbesondere für die Grundkonfiguration der Eigenorganisationsprogramme und für die Es macht jedoch Spaß, sich damit zu beschäfti- Zeiterfassung. gen und interessante Erkenntnisse über seine Kanzlei zu gewinnen und diese regelmäßig, z. B. Die DATEV-Daten können zusätzlich mit Werten au- wöchentlich zu aktualisieren. Aus den Verbands- ßerhalb der DATEV-Welt kombiniert werden. So nachrichten 1/2020 des könnte eine Liste mit Zielumsätzen pro Mitarbei- Am Ende wird der Mehraufwand durch die Besei- Steuerberaterverbandes ter mit den DATEV-Istumsätzen verknüpft werden, tigung der erkannten Schwachstellen belohnt. Schleswig-Holstein e.V. um daraus eine Abweichungsanalyse zu erstellen. 18 VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG VERHALTENSEMPFEHLUNGEN IM FALLE EINER DURCHSUCHUNG DER STEUERFAHNDUNG BEIM MANDANTEN ODER BEIM BERATER Verhaltensempfehlungen im Falle einer Durchsuchung der Steuerfahndung beim Mandanten A. Vor einer Durchsuchung 1. Erscheint eine Durchsuchung nicht unwahr- scheinlich, sollten Sie unverzüglich die Mög- lichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige prüfen lassen. 2. Insbesondere in Unternehmen sollten regel- mäßig die richtigen Verhaltensweisen vor allem das Recht zu Schweigen im Falle einer Durchsuchung mit den Mitarbeitern bespro- chen und tatsächlich eingeübt werden. diesbezüglich versprochen werden. Rechnen 3. Erstellen Sie frühzeitig eine Checkliste für das Sie in dieser Stresssituation durchaus auch Verhalten im Falle von Durchsuchungen und mit freundlichen Beamten! Unterschätzen Sie stellen Sie sicher, dass diese aktuell und griff- nicht die Taktik der erfahrenen Ermittler! bereit bei allen maßgeblichen Stellen und Keine aus Ihrer Sicht noch so einleuchtende Funktionsträgern vorliegt. Einlassung zum Tatvorwurf wird die Durchsu- chung abkürzen oder das Verfahren schnel- B. Während einer Durchsuchung ler beenden, das Gegenteil ist regelmäßig der Fall! Beschuldigte als auch Zeugen dürfen da- 1. Bewahren Sie Ruhe! Versuchen Sie keineswegs rauf bestehen, vor einer Aussage mit einem Unterlagen oder Daten zu verstecken oder zu Rechtsbeistand gesprochen zu haben. vernichten (Haftgrund!) oder gar Widerstand zu leisten. Sie müssen die Durchsuchung und Be- 3. Lassen Sie sich die Dienstausweise der schlagnahme dulden. Sie sind aber nicht ver- durchsuchenden Beamten zeigen und notie- pflichtet darüber hinaus etwas aktiv zu tun. Bei ren Sie sich deren Namen, Dienstbezeichnun- geschlossenen Behältnissen sollte eine Öffnung gen, Dienststelle und Telefonnummer. An- auf Anforderung erwogen werden, da andernfalls schließend sollte sofort ein verantwortlicher das Behältnis mit Gewalt geöffnet werden darf. Ansprechpartner bestimmt werden, der zen- tral die Kommunikation mit den Beamten 2. Schweigen Sie! Machen Sie keinerlei Anga- führt und auf sich konzentriert. Dies erleich- ben, egal welche angeblichen Vorteile Ihnen tert die Koordination und beschleunigt den VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020 19
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG Ablauf. Bestehen aufgrund der fälschungsan- 6. Sie können darauf bestehen, dass während fälligen Dienstausweise Zweifel an der Identi- der Durchsuchung ein Gemeindebeamter tät des Beamten, fragen Sie beim Finanzamt oder zwei Mitglieder der Gemeinde als Zeu- nach oder ziehen Sie die Polizei hinzu. gen anwesend sind, wenn der Durchsuchung selbst kein Staatsanwalt oder Richter bei- 4. Ihnen steht nach § 137 StPO in jeder Lage der wohnt. Ob dies immer tunlich ist oder gera- rechtliche Beistand eines Verteidigers zu! Sie de nicht thematisiert werden sollte, muss je- dürfen Ihren Strafverteidiger oder Steuerbera- weils im Einzelfall entschieden werden. Jour- ter anrufen! Tun Sie dies unverzüglich. Setzen nalisten und Schaulustigen darf der Zutritt Sie den Leiter der Durchsuchungsmaßnahme hingegen jederzeit verweigert werden. davon in Kenntnis, dass Sie Ihren Strafverteidi- ger oder Steuerberater anrufen. Dieser oder ein 7. Geben Sie keine Unterlagen/Daten freiwillig anderer Beamter kann gerne die Nummer wäh- heraus, sondern widersprechen Sie verbal len und sicherstellen, dass auch tatsächlich der und lassen Sie diese stets förmlich beschlag- Berater angerufen wird. Darüber hinaus hat der nahmen. Beamte aber kein Recht darauf mitzuhören. Alles weitere erklärt Ihnen Ihr Berater und führt 8. Unterlagen dürfen nur von der BuStra oder im Zweifel schon direkt ein erstes Gespräch mit Staatsanwaltschaft gesichtet werden, Polizis- dem Fahndungsbeamten. Aus Verteidigersicht ten und Steuerfahnder dürfen dies nicht gilt: Je früher der Einfluss auf Ermittlungsmaß- aufgrund eigener Entscheidung vornehmen. Im nahmen genommen werden kann, desto grö- Zweifel ist auf einer Versiegelung zu bestehen. ßer ist der Handlungsspielraum. Zudem sollten die Beamten gebeten werden, zunächst das 9. Fertigen Sie von allen wichtigen Unterlagen Eintreffen des Verteidigers abzuwarten. Kopien, insb. von solchen, die für die Buch- haltung/Abschlüsse/Steuererklärungen not- 5. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbe- wendig sind. Dieses Recht ergibt sich aus schluss, die Beschlagnahmeanordnung und dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßig- die ggf. ebenfalls vorhandene schriftliche Mit- keitsgrundsatz. teilung über die Einleitung eines Ermittlungs- verfahrens gegen Sie aushändigen und über- 10. Lassen Sie sich einen Durchschlag des mitteln Sie diese unverzüglich an Ihren Steu- Durchsuchungsprotokolls und des Beschlag- erberater und/oder Rechtsanwalt z. B. per nahmenachweises aushändigen, in dem alle Telefax. In welcher Rolle werden Sie durch- beschlagnahmten Gegenstände/Datenträger sucht? Nach § 102 StPO als Beschuldigter genau aufgeführt sein müssen. Bestehen Sie oder § 103 StPO als unbeteiligter Dritter? Wie im Zweifel auf der Ergänzung/Konkretisie- lautet der Tatvorwurf? Wonach wird an wel- rung des Verzeichnisses und auf der Versie- chem Ort durchsucht (Beweismittel)? gelung der Unterlagen/Daten. 20 VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG 11. Unterzeichnen Sie nichts, ohne mit Ihrem ßig auf die Möglichkeit der Durchsuchung auf- Verteidiger gesprochen zu haben. merksam machen und mit jenen das richtige Verhalten in einem solchen Falle besprechen. C. Nach einer Durchsuchung Auch das Thema Untersuchungshaft sollte nicht unerwähnt bleiben, ebenso wie die Bereitstel- 1. Falls absehbar, sollten Sie mit Ihrem Vertei- lung von Geldern für eventuelle Kautionen und diger erwägen Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kosten des Strafverteidigers. Auch wenn es sich Kunden, Lieferanten und/oder Geschäfts- gerade nicht um eine Durchsuchungssituation partner frühzeitig davon in Kenntnis setzen, handelt, sollten Sie, sofern Sie über Mandanten dass die Fahndung auch bei jenen ermitteln in NRW verfügen, zudem die Figur des „Flanken- könnte. Überraschungsbesuche der Fahn- schutzfahnders“ und den richtigen Umgang mit dung könnten Sie den Geschäftskontakt kos- diesen Beamten nicht unerwähnt lassen. ten. Hüten Sie sich jedoch vor Zeugenbeein- flussung! (Haftgrund Verdunkelungsgefahr!) 2. Eine mögliche Durchsuchung beim Mandanten erfolgt häufig zeitgleich mit der Durchsuchung 2. Vermeiden Sie jede hektische Reaktion wie beim steuerlichen Berater. Darauf müssen Sie z. B. eine plötzliche Reise ins Ausland oder und Ihre Mitarbeiter gut vorbereitet sein! das Leerräumen von Bankkonten, dies könn- te als Haftgrund angesehen werden und zu- 3. Sie sind im Zweifel für Ihren Mandanten der sätzlich zur Untersuchungshaft führen. erste Ansprechpartner im Falle einer Durch- suchung bei ihm. Insbesondere sollten Sie für 3. Richten Sie sich auf ein längeres Verfahren ein; diesen Fall Telefonnummern von auf das mehrere Jahre sind absolut üblich. Jeder An- Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwäl- flug von Eile zur schnelleren Beendigung des ten griffbereit haben, damit Sie für sich und Verfahrens schwächt Ihre Position und bewirkt auf Nachfrage Ihres Mandanten für diesen regelmäßig das genaue Gegenteil. Zudem sind einen spezialisierten Strafverteidiger unver- schnelle Lösungen regelmäßig teure Lösungen. züglich kontaktieren können. 4. Erscheint eine Durchsuchung beim Mandan- Verhaltensempfehlungen im Falle einer ten nicht unwahrscheinlich, sollten Sie unver- Durchsuchung der Steuerfahndung beim züglich die Möglichkeit einer strafbefreienden Berater Selbstanzeige prüfen, ggf. besteht noch Zeit diese wirksam einzureichen. A. Vor einer Durchsuchung 5. Insbesondere in Steuerberatungskanzleien 1. Selbst ohne unmittelbaren Anlass sollten Sie müssen regelmäßig die richtigen Verhaltens- (insbesondere) Ihre Risiko-Mandanten regelmä- weisen im Falle einer Durchsuchung mit den VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020 21
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG Mitarbeitern besprochen und tatsächlich ein- 3. Lassen Sie sich die Dienstausweise der geübt werden. durchsuchenden Beamten zeigen und notie- ren Sie sich deren Namen, Dienstbezeichnun- 6. Erstellen Sie frühzeitig eine Checkliste für das gen, Dienststelle und Telefonnummer. An- Verhalten im Falle von Durchsuchungen und schließend sollte sofort ein verantwortlicher stellen Sie sicher, dass diese aktuell und griff- Ansprechpartner bestimmt werden, der zen- bereit bei allen maßgeblichen Stellen und tral die Kommunikation mit den Beamten Funktionsträgern Ihrer Kanzlei vorliegt. führt und auf sich konzentriert. Dies erleich- tert die Koordination und beschleunigt den B. Während einer Durchsuchung Ablauf. Bestehen aufgrund der fälschungsan- fälligen Dienstausweise Zweifel an der Identi- 1. Bewahren Sie Ruhe! Versuchen Sie keineswegs tät des Beamten, fragen Sie beim Finanzamt Unterlagen oder Daten zu verstecken oder zu nach oder ziehen Sie die Polizei hinzu. vernichten oder gar Widerstand zu leisten. Sie müssen die Durchsuchung und Beschlagnah- 4. Ihnen steht nach § 137 StPO in jeder Lage der me dulden, soweit die jeweilige Anordnung rechtliche Beistand eines Verteidigers zu! Sie reicht (Ort der Durchsuchung, Straftat, Steuer- dürfen Ihren eigenen Anwalt anrufen! Tun Sie art, VAZ, Beschuldigter, etc.). Bei geschlosse- dies unverzüglich. Setzen Sie den Leiter der nen Behältnissen sollte eine Öffnung auf Anfor- Durchsuchungsmaßnahme davon in Kenntnis, derung erwogen werden, da andernfalls das Be- dass Sie Ihren Anwalt anrufen. Dieser oder ein hältnis mit Gewalt geöffnet werden darf. anderer Beamter kann gerne die Nummer wäh- len und sicherstellen, dass auch tatsächlich 2. Schweigen Sie! Sowohl als Beschuldigter, als der Anwalt angerufen wird. Alles weitere er- auch als Dritter/Zeuge dürfen und sollten Sie klärt Ihnen Ihr Anwalt und führt im Zweifel ausnahmslos schweigen! Rechnen Sie in dieser schon direkt ein erstes Gespräch mit dem Stresssituation mit durchaus auch freundlichen Fahndungsbeamten. Aus Verteidigersicht gilt: Beamten! Unterschätzen Sie nicht die Taktik Je früher der Einfluss auf Ermittlungsmaßnah- der erfahrenen Ermittler! Das Zeugnis-/Aussa- men genommen werden kann, desto größer ist geverweigerungsrecht als Beschuldigter der Handlungsspielraum. Anschließend sollten und/oder als Berufsträger und Berufshelfer gilt die Beamten gebeten werden, zunächst das auch und gerade während der Durchsuchung Eintreffen des Verteidigers abzuwarten. für Sie und alle Ihre Mitarbeiter. Keine aus Ihrer Sicht noch so einleuchtende Einlassung zum 5. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbe- Tatvorwurf wird die Durchsuchung abkürzen schluss, die Beschlagnahmeanordnung und oder das Verfahren schneller beenden, das Ge- die ggf. ebenfalls vorhandene schriftliche Mit- genteil ist regelmäßig der Fall! Auch muss unbe- teilung über die Einleitung eines Ermittlungs- dingt das Mandatsgeheimnis beachtet werden. verfahrens gegen Sie persönlich aushändigen 22 VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG und übermitteln Sie diese unverzüglich an verletzten damit auch strafbewehrte Privat- Ihren Rechtsanwalt z. B. per Telefax. In wel- geheimnisse des Mandanten, da Ihr Mandat cher Rolle werden Sie durchsucht? Nach Sie i. d. R. völlig zu Recht nicht von Ihrer Ver- § 102 StPO als Beschuldigter oder § 103 schwiegenheitsverpflichtung entbunden hat! StPO als unbeteiligter Dritter? Wie lautet der Tatvorwurf? Wonach wird an welchem Ort 9. Unterlagen dürfen nur von der BuStra oder durchsucht (Beweismittel)? Staatsanwaltschaft gesichtet werden, Polizis- ten und Steuerfahnder dürfen dies nicht 6. Externe Durchsuchungszeugen sollten wegen aufgrund eigener Entscheidung vornehmen. des stets zu wahrenden Mandatsgeheimnis- Im Zweifel ist auf einer Versiegelung zu be- ses nicht unbedingt hinzugezogen werden, stehen. stattdessen sollten Ihre Mitarbeiter entspre- chend geschult sein. 10. Fertigen Sie von allen wichtigen Unterlagen Kopien, insbesondere von solchen, die für die 7. Sie sind nicht verpflichtet aktiv zu helfen. Sie Buchhaltung/Abschlüsse/Steuererklärungen sollten aber gleichwohl zum Schutz aller notwendig sind. Dieses Recht ergibt sich aus anderen Mandanten anbieten, die in der Be- dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßig- schlagnahmeanordnung genannten Unterla- keitsgrundsatz. gen und Daten des beschuldigten Mandanten bereitzustellen, soweit diese nicht beschlag- 11. Lassen Sie sich einen Durchschlag des nahmefrei sind. Sie vermeiden dadurch eine Durchsuchungsprotokolls und des Beschlag- Durchsuchung der gesamten Kanzlei, die Sie nahmenachweises aushändigen, in dem alle je nach Zufallsfunden Regressforderungen beschlagnahmten Gegenstände/Datenträger der betroffenen anderen Mandanten ausset- genau aufgeführt sein müssen. Bestehen Sie zen kann. Insoweit sollte die Kanzleiorganisa- im Zweifel auf der Ergänzung/Konkretisie- tion das schnelle Auffinden der relevanten rung des Verzeichnisses und auf der Versie- Unterlagen und Daten gewährleisten. gelung der Unterlagen/Daten. 8. Geben Sie aber unter keinen Umständen Un- 12. Unterzeichnen Sie nichts ohne mit Ihrem terlagen/Daten freiwillig heraus, auch nicht und/oder dem Verteidiger Ihres Mandanten solche, die Sie zur Vermeidung der Durch- gesprochen zu haben. suchung der gesamten Kanzlei bereitgestellt haben! Ihre Handakte ist zudem beschlagnah- C. Nach der Durchsuchung mefrei (§ 97 StPO)! Lassen Sie alle Unter- lagen/Daten stets und ausnahmslos förmlich 1. Sie als Berater und Ihr Mandant müssen un- beschlagnahmen, Sie verstoßen andernfalls verzüglich aus der Schusslinie der Finanzver- im Zweifel gegen das Mandatsgeheimnis und waltung und Strafverfolgungsbehörden ma- VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020 23
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG növriert werden. Dies wird regelmäßig er- 3. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit dem reicht durch das Einschalten von Steuerstraf- Verteidiger des Mandanten auf und stimmen verteidigern für jeden Beschuldigten und von Sie mit diesem das weitere Vorgehen ab. Ab Zeugenbeiständen für alle relevanten Zeugen. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bzw. ab Beginn der Durchsuchung sind alle Hand- 2. Bei der Auswahl der Verteidiger und Zeugen- lungen ggü. Finanzbehörden auch und gera- beistände muss unbedingt darauf geachtet de Strafverteidigung des Mandanten! werden, dass jene sowohl das Steuerrecht, als auch das (Steuer-)Strafrecht genau ken- 4. Richten Sie sich und Ihren Mandanten auf ein nen und zudem über Erfahrung im Umgang längeres Verfahren ein; mehrere Jahre sind mit Veranlagung, Vollstreckung, Steuerfahn- absolut üblich. Jeder Anflug von Eile zur dung und BuStra verfügen. Aus genau diesem schnelleren Beendigung des Verfahrens Grunde – und weil er wie der Steuerberater schwächt Ihre oder des Mandanten Position den Beschuldigten im Zweifel seit Jahren mit und bewirkt regelmäßig das genaue Aus den Verbands- Rechtsrat begleitet – ist der Haus-/Unterneh- Gegenteil. nachrichten 1/2020 des mensanwalt des Mandaten oder des Steuer- Steuerberaterverbandes beraters nicht nötigenfalls die erste Wahl in Schleswig-Holstein e.V. diesem Zusammenhang. 24 VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG PFLICHT ZUR EINWILLIGUNG IN ZUSAMMENVERANLAGUNG AUCH FÜR GETRENNTE EHEGATTEN Ein Ehepartner ist auch nach der Trennung dem an- beide Ehepartner die Verpflichtung, die finanziel- deren gegenüber verpflichtet, in eine von diesem len Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zu- vermindern, soweit dies ohne eine Verletzung der sammenveranlagung zur Einkommensteuer einzu- eigenen Interessen möglich sei. Ein Ehepartner willigen, wenn dadurch dessen Steuerschuld ver- sei daher dem anderen gegenüber verpflichtet, in ringert wird und der auf Zustimmung in Anspruch eine Zusammenveranlagung zur Einkommensteu- genommene Ehepartner keiner zusätzlichen steu- er einzuwilligen, wenn dadurch die Steuerschuld erlichen Belastung ausgesetzt ist. Denn Ehepartner des anderen verringert werde und der auf Zustim- sind einander grundsätzlich verpflichtet, die finan- mung in Anspruch genommene Ehepartner kei- ziellen Lasten des anderen nach Möglichkeit zu ver- ner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausge- mindern, soweit dies ohne eine Verletzung eigener setzt werde. Das gelte auch bei getrenntlebenden Interessen möglich ist. Hingegen kann ein Ehepart- Ehepartnern, wenn noch eine Zusammenveranla- ner nicht wegen des Scheiterns der Ehe von dem gung für die Zeit des Zusammenlebens verlangt anderen den Betrag ersetzt verlangen, den er nach werde. Hingegen könne ein Ehepartner grund- der im Vergleich zur getrennten Veranlagung un- sätzlich nicht wegen des Scheiterns der Ehe von günstigeren Lohnsteuerklasse V zuvor mehr gezahlt dem anderen den Mehrbetrag ersetzt verlangen, hat. Das hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesge- den er zuvor nach der im Vergleich zur Besteue- richts Koblenz entschieden (Beschluss vom rung bei getrennter Veranlagung ungünstigeren 12.6.2019, Az. 13 UF 617/18) und die erstinstanz- Lohnsteuerklasse V mehr gezahlt hat. Denn der liche Entscheidung des Amtsgerichts – Familienge- ehelichen Lebensgemeinschaft liege die Auffas- richt – Lahnstein insoweit abgeändert. sung zugrunde, mit dem Einkommen der Ehepart- ner gemeinsam zu wirtschaften und finanzielle Das Familiengericht hatte eine Verpflichtung, der Mehrbelastungen auszugleichen. Es bedürfe des- gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen zumindest halb einer besonderen Vereinbarung, wenn sich für den Fall verneint, wenn dem auf Zustimmung in ein Ehepartner die Rückforderung der mit der Anspruch genommenen Ehepartner im Gegenzug Wahl der Steuerklasse V verbundenen steuerli- ein Ausgleichsanspruch entstünde, weil sein Ein- chen Mehrbelastung für den Fall der Trennung kommen durch die gemeinsame Veranlagung nach vorbehalten will. Eine solche Vereinbarung sei in einer Lohnsteuerklasse besteuert würde, die sich dem entschiedenen Fall nicht ersichtlich gewe- im Vergleich zur Besteuerung bei getrennter Veran- sen. Deshalb habe die Zustimmung zur Zusam- lagung ungünstiger auswirkt (sogenannter dolo agit- menveranlagung nicht von einem Ausgleich der OLG Koblenz, Einwand: Arglistig handelt, wer etwas verlangt, das im Falle der gemeinsamen Veranlagung bestehen Pressemitteilung vom er augenblicklich zurückgeben muss). bleibenden steuerlichen Mehrbelastung abhängig 14.1.2020 zum Be- gemacht werden können. Dieser Argumentation ist der Senat entgegenge- schluss vom 12.6.2019, treten. Aus dem Wesen der Ehe ergebe sich für Die Entscheidung ist rechtskräftig. Az. 13 UF 617/18 VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020 25
STEUERBERATERVERBAND HAMBURG – BERUFSAUSÜBUNG DIE FORTBESTEHENSPROGNOSE BEI HANDELSRECHTLICHER ÜBERSCHULDUNG DER KAPITALGESELLSCHAFT/TEIL 1 Von Begriffliche Unschärfe: Fortbestehensprog- handelsbilanzieller Überschuldung sowie gleich- Thomas Uppenbrink und Steffen Körner, nose vs. Fortführungsprognose zeitig dem Geschäftsführer der Kapitalgesell- Thomas Uppenbrink & schaft als Bestätigung dafür, dass er nicht insol- Collegen GmbH, Aus gegebenem Anlass möchten wir den nachfol- venzantragspflichtig i. S. d. § 15a InsO ist. Daraus Hagen genden Ausführungen zur Fortbestehensprogno- erhellt, dass dabei die Unternehmensentwicklung se deren ausdrückliche Abgrenzung von anderen – da es ja um Zahlungsfähigkeit geht – primär auf im Sanierungskontext angewandten Instrumen- der Ebene der Liquidität zu betrachten ist. Daraus ten, insbesondere der Fortführungsprognose, vo- folgt weiterhin, dass insolvenzrechtlich relevante ranstellen. Denn in der täglichen Praxis der Sa- Kategorien wie z. B. Rangrücktritte auf dieser nierungsberatung hat sich herausgestellt, dass – Ebene überhaupt nicht vorkommen, weil sie kei- selbst im Kreis der Sanierungsexperten – noch nerlei liquiditätswirksamen Einfluss haben. immer begriffliche Unschärfen auftreten, die zu Missverständnissen oder sogar Fehlern führen können, die unter Umständen aufgrund der zeit- Fortbestehensprognose ist primär lichen Entwicklung nicht mehr korrigierbar sind Verständigung zwischen Steuerberater und die nebenbei auch erheblichen Einfluss auf und Mandant die möglicherweise entstehenden Kosten der Sa- nierung haben. So wird, wenn von einer Über- Die Fortbestehensprognose ist primär eine Ver- schuldungsprüfung die Rede ist, immer wieder ständigung zwischen Mandant, Steuerberater und von der Fortführungsprognose gesprochen und ggf. Sanierungsberater und wird nicht zur Verwen- umgekehrt. Mittlerweile haben sich jedoch die dung gegenüber Dritten, wie z. B. Banken, Kredit- Begrifflichkeiten im Sprachgebrauch verfestigt, versicherern usw., erstellt. Sie ist also als Instru- die auf eine klare Trennung beider Prognose- ment der Bonitätsbeurteilung oder Kreditwürdig- Instrumente und die an sie gestellten Anforderun- keitsprüfung weder gedacht noch geeignet. gen und Verwendungszwecke abzielen, auch wenn die äußerliche Ähnlichkeit der dafür ver- wendeten Termini dies nicht gerade erleichtert. Positive Fortführungsprognose stellt umfassend die Krisensituation dar Positive Fortbestehensprognose als Die positive Fortführungsprognose dagegen stellt Ausweis der Zahlungsfähigkeit – regelmäßig in Anlehnung an den IDW S-6 aus- gefertigt – eine umfassende Beurteilung der wirt- Die positive Fortbestehensprognose dient dem schaftlichen Situation des Unternehmens in der Steuerberater als Ausweis der Zahlungsfähigkeit Krise dar. Dies schließt i.d.R. die wesentlichen im eines Mandanten und damit als seine Rechtferti- genannten IDW aufgeführten Elemente ein, wie gung für die Aufstellung des Jahresabschlusses z. B. Analyse der Krisenursachen, Feststellung unter dem Gesichtspunkt der Fortführung trotz des Krisenstadiums, Krisenbewältigungsstrate- 26 VERBANDSNACHRICHTEN 2|2020
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