Verkaufsprospekt Lupus Alpha Return - Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen mit Anteilklassen Ausgabe Januar 2022
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Verkaufsprospekt Lupus Alpha Return Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen mit Anteilklassen Ausgabe Januar 2022
Verkaufsprospekt Lupus Alpha Return Firmenspiegel Kapitalverwaltungsgesellschaft Verwahrstelle Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH Kreissparkasse Köln Stolkgasse 25-45, 50667 Köln, Neumarkt 18-24, 50667 Köln Telefon (02 21) 390 95-0 Eigenmittel: Telefax (02 21) 390 95-400 Eigenkapital nach CRR: 2.467,3 Mio. Euro E-Mail: info@monega.de (Stand: 31.12.2020) Internet: www.monega.de gezeichnetes und eingezahltes Kapital: EURO 5,2 Mio. haftendes Eigenkapital: EURO 5,2 Mio. Fondsmanager (Stand 31.12.2020) Lupus alpha Asset Management AG gegründet: 11.12.1999 Speicherstraße 49-51, 60327 Frankfurt am Main Wirtschaftsprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Tersteegenstr. 19-23, 40474 Düsseldorf Aufsichtsrat Bernd Zens, Vorsitzender Mitglied des Vorstandes der DEVK Versicherungen Sonstige Angaben Manfred Stevermann, stv. Vorsitzender Lupus Alpha Return I Vorsitzender des Vorstandes der Sparda-Bank West eG WKN: A0MS72 Prof. Dr. Jochen Axer ISIN: DE000A0MS726 Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Detlef Bierbaum Lupus Alpha Return R Bankier i.R. WKN: A0MS73 Dr. Anton Buchhart (unabhängiges Aufsichtsrats-Mitglied) ISIN: DE000A0MS734 Hauptabteilungsleiter Kapitalanlagen der Barmenia Versicherungen Joachim Gallus Zuständige Aufsichtsbehörde Hauptabteilungsleiter Kapitalanlagen der DEVK Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Versicherungen Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main Ulrich Gericke Managing Director der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Carola Schroeder (unabhängiges Aufsichtsrats-Mitglied) Veröffentlichungen Mitglied des Vorstandes der Barmenia Versicherungen Neben den gesetzlichen Veröffentlichungen sind die Fondspreise, Dietmar Scheel aktuelle Verkaufsprospekte, Jahresberichte und Halbjahresberichte Mitglied des Vorstandes der DEVK Versicherungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) im Internet unter www.monega.de einsehbar. Geschäftsführung Bernhard Fünger Christian Finke Gesellschafter DEVK Rückversicherungs- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Köln MoBet Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln Sparda-Bank West e.G., Düsseldorf 1
Lupus Alpha Return Inhalt Inhaltsverzeichnis Hinweis zum Verkaufsprospekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Verkaufbeschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Anlagebeschränkungen für US-Personen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Durchsetzung von Rechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Das Sondervermögen (der Fonds) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Anlagebedingungen und deren Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Verwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Firma, Rechtsform und Sitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Geschäftsführung und Aufsichtsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Identität der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Aufgaben der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Unterverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Haftung der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Zusätzliche Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Fondsmanager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Risikohinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Risiken einer Fondsanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Schwankung des Fondsanteilwerts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Beschränkung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung) . . . 11 Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Nachhaltigkeitsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Wertveränderungsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Kapitalmarktrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Kursänderungsrisiko von Aktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Zinsänderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Risiko von negativen Habenzinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Inflationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Währungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Konzentrationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiken aus dem Anlagespektrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds und Risiken im Zusammenhang mit vermehrten Zeichnungen oder Rückgaben (Liquiditätsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiko durch Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 2
Inhalt Lupus Alpha Return Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Risiko durch zentrale Kontrahenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände, Naturkatastrophen oder andere äußere Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Länder- oder Transferrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Rechtliche und politische Risiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Schlüsselpersonenrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Verwahrrisiko. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Erläuterung des Risikoprofils des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Erhöhte Volatilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Profil des typischen Anlegers. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Anlageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Anlageziel und -strategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Investmentprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Wertpapiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Geldmarktinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . 21 Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit besonderer Deckungsmasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Kombination von Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Investmentanteile und deren Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Information der Anleger bei der Beschränkung oder Aussetzung der Rücknahme von Zielfondsanteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Derivate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Optionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Swaptions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Credit Default Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Total Return Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 OTC-Derivatgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Wertpapier-Darlehensgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Pensionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Sicherheitenstrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Arten der zulässigen Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Umfang der Besicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Anlage von Barsicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Sicherheiten im Zusammenhang mit Wertpapier-Darlehensgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Hebelwirkung (Leverage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 An einer Börse zugelassene/an einem organisierten Markt gehandelte Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Optionsrechte und Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Bankguthaben, Festgelder, Anteile an Investmentvermögen und Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Teilinvestmentvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 3
Lupus Alpha Return Inhalt Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Ausgabe von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Beschränkung der Rücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Liquiditätsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Börsen und Märkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Ausgabe- und Rücknahmepreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmepreises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Ausgabeaufschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Verwaltungs- und sonstige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Vergütungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Transaktionskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Sonstige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Angabe einer Gesamtkostenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Vergütungspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Wertentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Ertragsverwendung und Geschäftsjahr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Verfahren bei Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Übertragung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Auslagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Wirtschaftsprüfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Dienstleister. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstigen Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Allgemeine Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Besondere Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Anteilklassen im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Wertentwicklung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Anlage Unterverwahrung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 4
Verkaufsprospekt Lupus Alpha Return Hinweis zum Verkaufsprospekt Zudem sind die hier genannten Informationen und Anteile des Sondervermögens nicht für den Vertrieb in Kanada bestimmt. Die Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen Anteile dürfen von keiner Gesellschaft in Kanada angeboten oder Lupus Alpha Return erfolgt auf Basis des Verkaufsprospekts, verkauft werden. der wesentlichen Anlegerinformationen und der Allgemei nen Anlagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen Die Verbreitung dieses Verkaufsprospekts und das Angebot der Anlagebedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkun- Allgemeinen Anlagebedingungen und die Besonderen Anlage gen unterworfen sein. bedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. Anlagebeschränkungen für USPersonen Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem Lupus Alpha Return Interessierten sowie jedem Anleger des Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH und/oder der Lupus Fonds zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbe Alpha Return sind und werden nicht gemäß dem US-Gesetz über richt sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröf Kapitalanlagegesellschaften von 1940 (United States Investment fentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Ver Company Act) in seiner gültigen Fassung registriert. Die Anteile fügung zu stellen. Daneben sind dem am Erwerb eines Anteils des Fonds sind und werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz an dem Lupus Alpha Return Interessierten die wesentlichen von 1933 (United States Securities Act) in seiner gültigen Fas- Anlegerinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kosten sung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der los zur Verfügung zu stellen. Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des Lupus Alpha Return dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Er US-Person oder auf deren Rechnung angeboten oder verkauft klärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf und werden. An dem Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf. Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Er darlegen, dass sie keine US-Personen sind und Anteile weder im klärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Personen wei- wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt terveräußern. US-Personen sind Personen, die Staatsangehörige ausschließlich auf Risiko des Käufers. der USA sind oder dort ihren Wohnsitz haben und/oder dort steu- erpflichtig sind. US-Personen können auch Personen- oder Ka- Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letz pitalgesellschaften sein, die gemäß den Gesetzen der USA bzw. ten Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahres eines US-Bundesstaats, Territoriums oder einer US-Besitzung bericht veröffentlichten Halbjahresbericht. gegründet werden. In Fällen, in denen die Gesellschaft Kenntnis davon erlangt, dass Verkaufsbeschränkung ein Anteilinhaber eine US-Person ist oder Anteile für Rechnung einer US-Person hält, kann die Gesellschaft die unverzügliche Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermögens dürfen nur in Rückgabe der Anteile an die Gesellschaft zum letzten festgestell- Ländern zum Kauf angeboten werden, in denen ein solches Ange- ten Anteilwert verlangen. bot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der Ge- sellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten eine Erlaubnis Anleger, die als „Restricted Person“ im Sinne der US-Regelung zum öffentlichen Vertrieb seitens der örtlichen Aufsichtsbehörden No. 2790 der „National Association of Security Dealers“ (NASD erlangt wurde, handelt es sich bei diesem Verkaufsprospekt nicht 2790) anzusehen sind, haben ihre Anlagen in dem Sondervermö- um ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Investmentanteilen; gen der Gesellschaft unverzüglich anzuzeigen. der Verkaufsprospekt darf dann nicht zum Zwecke eines solchen öffentlichen Angebots angewendet werden. 5
Lupus Alpha Return Verkaufsprospekt Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertrags Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat sich zur Teilnah- beziehung me an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle verpflichtet. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Lupus Alpha Return gehaltenen Vermögensgegenstände Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für In- nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht vestmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH nimmt an Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deut- Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. scher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH wird Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deut- lauten: scher Sprache führen. Büro der Ombudsstelle des BVI Durchsetzung von Rechten Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Das Rechtsverhältnis zwischen der Monega Kapitalanlagegesell- Unter den Linden 42 schaft mbH und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Bezie- 10117 Berlin hungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Monega Telefon: (030) 64490460 Kapitalanlagegesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Telefax: (030) 644904629 Anlegers gegen die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH aus EMail: info@ombudsstelleinvestmentfonds.de dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher sind (siehe die www.ombudsstelleinvestmentfonds.de folgende Def inition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Die Europäische Kommission hat unter www.ec.europa.eu/con- Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen sumers/odr eine europäische Online-Streitbeilegungsplattform richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über eingerichtet. Verbraucher können diese für die außergerichtliche die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der In- Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder solvenzordnung. Da die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH Online-Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung in- Gesellschaft lautet info@monega.de. ländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Lupus Alpha Die Adresse der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH lautet: Return zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer Stolkgasse 25-45, 50667 Köln gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuge- rechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten oder, soweit ein sol- Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeile- ches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streit- gungsverfahren unberührt. beilegung anstrengen. 6
Verkaufsprospekt Lupus Alpha Return Grundlagen Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, Das Sondervermögen (der Fonds) die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjah- Das Sondervermögen Lupus Alpha Return (nachfolgend „Fonds“) resberichte sind kostenlos bei der Gesellschaft sowie im Internet ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl unter www.monega.de erhältlich. von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nach- Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikoma- folgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Investment- nagements des Fonds, die Risikomanagementmethoden und die vermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wich- Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung tigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind auf Wunsch der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Or- des Anlegers in schriftlicher Form bei der Gesellschaft erhältlich. ganismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend Neben privaten Anlegern sind auch institutionelle Anleger wie „KAGB“). Er wird von der Monega Kapitalanlagegesellschaft Banken und Versicherungen häufig in Investmentvermögen in- mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. Der Lupus Alpha vestiert. Diese Investoren benötigen zur Erfüllung ihrer auf- Return wurde am 10. Oktober 2007 für unbestimmte Dauer auf- sichtsrechtlichen Pflichten Informationen, die über die gesetzlich gelegt. geforderten Mindestinformationen hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise Reports wie VAG-Reporting, Solvency- oder Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen MaRisk-Reportings sowie umfangreiche Portfolioinformationen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem die z.B. täglich als csv-Dateien versandt werden. Informationen Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelas- dieser Art fragen institutionelle Anleger bei den Kapitalverwal- senen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen tungsgesellschaften der Investmentvermögen ab. in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlage strategie Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Anleger bietet im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der die Gesellschaft an, ihren privaten Anlegern diese Informationen bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit in gleichem Maße zukommen lassen. Hierzu können Anleger der und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Gesellschaft per E-Mail an info@monega.de zusammen mit ihren Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögens- Personendaten (Kundenstatus: privat oder institutionell, Vor- und gegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) den In- und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich formationswunsch mitteilen. Die Gesellschaft wird nach Prüfung, aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem In- ob ein berechtigtes Interesse an diesen weiteren Informationen vestmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebe- besteht, der Interessent also Anleger im Fonds ist, dem Anleger dingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und eine Übersicht über ggf. vorhandene weitere Informationen zum der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen Fonds übermitteln, woraus dieser dann auswählen kann. Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebe- dingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedin- Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern weitere Informatio- gungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren nen zum Fonds zur Verfügung stellt, haben die Anleger die Mög- Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- lichkeit, diese auf Nachfrage von der Gesellschaft ebenfalls zu sicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur In- erhalten. Die Gesellschaft informiert auf ihrer Website, auf wel- solvenzmasse der Gesellschaft. chem Wege zusätzliche Informationen zum Fonds erhältlich sind, so dass diese dann allen Anlegern auf Nachfrage zeitgleich zur Verfügung gestellt werden können. 7
Lupus Alpha Return Verkaufsprospekt Anlagebedingungen und deren Änderungen und Anlagevermittlung sowie zur grenzüberschreitenden Verwal- Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufs- tung von EU-AIF und EU-OGAW (Erlaubnis vom 13.12.2016). prospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die Anlagebedingungen Die Gesellschaft wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstlei- können von der Gesellschaft geändert werden. Änderungen der stungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt und unterliegt den Bestim- Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. mungen des KAGB. Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet, Geschäftsführung und Aufsichtsrat ihre Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammenset- der Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile zung des Aufsichtsrates und den Gesellschafterkreis finden Sie an Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen zu Beginn des Verkaufsprospekts. kostenlos umzutauschen, sofern derartige Investmentvermögen von der Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen aus ihrem Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel Konzern verwaltet werden. Nähere Angaben über die Höhe des gezeichneten und eingezahl- ten Kapitals finden Sie zu Beginn des Verkaufsprospekts. Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und darüber hinaus unter www.monega.de bekannt gemacht. Betreffen Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die nicht der dem Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternative Invest- des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger mentvermögen (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche Fahrläs- außerdem über ihre depotführenden Stellen durch ein Medium sigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abge- informiert, auf welchem Informationen für eine den Zwecken deckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Prozent der Informationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar des Werts der Portfolios der verwalteten AIF, wobei dieser Betrag und unverändert wiedergegeben werden, etwa in Papierform oder jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von elektronischer Form (sogenannter dauerhafter Datenträger). Diese dem angegebenen haftenden Eigenkapital umfasst. Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten Ände- rungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Zusammen- hang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie Verwahrstelle weitere Informationen erlangt werden können. Identität der Verwahrstelle Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekannt- Für den Fonds hat die Kreissparkasse Köln mit Sitz in 50667 machung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den Vergü- Köln, Neumarkt 18-24, das Amt der Verwahrstelle übernommen. tungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens vier Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. Wochen nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit Ihre Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kreditgeschäft Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. sowie das Wertpapiergeschäft. Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühestens vier Wochen nach Bekanntmachung in Kraft. Aufgaben der Verwahrstelle Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwah- rung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Verwaltungsgesellschaft Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft Firma, Rechtsform und Sitz die Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesellschaft Eigentum an Die Gesellschaft ist eine am 11. Dezember 1999 gegründete Kapi- diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob talverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen entspre- der Gesellschaft lautet Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH. chen. In Bezug auf zum Sondervermögen gehörende Geldmittel Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köln. stellt die Verwahrstelle sicher, dass diese auf gesonderten Geld- konten bei der Verwahrstelle selbst oder einem anderen Kredit- Die Gesellschaft verfügt derzeit über eine Erlaubnis als OGAW- institut angelegt werden. Die Anlage in Bankguthaben bei einem Kapitalverwaltungsgesellschaft (Erlaubnis vom 05.01.2011) und anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche Bankgut- AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Erlaubnis vom 18.12.2014) haben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Sie darf In- Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage vestmentvermögen nach der OGAW-Richtlinie, Gemischte In- bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vorschriften vestmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen und offene des KAGB vereinbar ist. inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (Spezi- alfonds) verwalten. Weiterhin darf sie geschlossene inländische Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben: Publikums-AIF, geschlossene inländische Spezial-AIF und allge- • Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds, meine offene inländische Spezialfonds einschließlich Hedgefonds • Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile verwalten (Erlaubnis vom 03.09.2020). Zudem verfügt sie über sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB eine Erlaubnis zur Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen, 8
Verkaufsprospekt Lupus Alpha Return • Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung Die Verwahrstelle hat angemessene und wirksame interne Re- der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb gelwerke eingeführt, um eigene potentielle Interessenkonflikte der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, entweder vollständig zu vermeiden bzw. in den Fällen, in denen • Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vor- dies nicht möglich ist, eine potentielle Schädigung der Anleger- schriften des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver- interessen auszuschließen. Die Einhaltung dieser Regelwerke wird wendet werden, durch eine unabhängige Compliance Funktion überwacht. Zudem • Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft überprüft die Verwahrstelle im Falle der Auslagerung der Port- für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung folioverwaltung durch die Gesellschaft, dass der mit der Portfolio- zur Kreditaufnahme, soweit es sich nicht um kurzfristige verwaltung beauftragte Manager nicht auch als Unterverwahrer Überziehungen handelt, die allein durch verzögerte Gutschrif- der Verwahrstelle tätig ist oder wird. ten von Zahlungseingängen zustande kommen. Haftung der Verwahrstelle Interessenkonflikte Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstän- Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Übernahme der de verantwortlich, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von Verwahrstellenfunktion für den Fonds ergeben: einer anderen Stelle verwahrt werden. Im Falle des Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegen- Die Gesellschaft kann die Verwahrstelle mit weiteren Aufgaben, über dem Fonds und dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist wie zum Beispiel der Ausführung von Wertpapiergeschäften oder auf Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle der Devisenkonvertierung, beauftragen. Der Konflikt entsteht aus zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö- der daraus bestehenden Doppelfunktion der Verwahrstelle. gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätz- lich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des Der Umgang der Gesellschaft mit Interessenkonflikten ist im Ab- KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. schnitt „Interessenkonflikte“ dargestellt. Zusätzliche Informationen Unterverwahrung Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Infor- Die Verwahrstelle kann Verwahraufgaben auf ein anderes Unter- mationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren nehmen („Unterverwahrer“) auslagern. Die folgenden Informa- Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessen- tionen hat die Gesellschaft von der Verwahrstelle mitgeteilt be- konflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle kommen. Die Gesellschaft hat die Informationen auf Plausibilität oder der Unterverwahrer. Ebenfalls auf Verlangen übermittelt die geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der Information durch die Gesellschaft den Anlegern Informationen zu den Gründen, aus Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollstän- denen sie sich für die Verwahrstelle entschieden hat. digkeit im Einzelnen nicht überprüfen. Die Kreissparkasse Köln als Verwahrstelle hat folgende Verwahr- Fondsmanager aufgaben übertragen: Das Portfoliomanagement des Fonds wurde an die Lupus alpha Die Verwahrung der Vermögensgegenstände ist in den Ländern, Asset Management AG, Frankfurt am Main, ausgelagert. Die die in der „Anlage Unterverwahrung“ aufgeführt werden auf Lupus alpha Asset Management AG ist ein von der Bundesanstalt Clearstream Banking und die sich daran anschließenden Unter- für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß § 32 Abs. 1 bzw. Zentralverwahrer übertragen worden. Die „Anlage Unterver- KWG für die Zwecke der Finanzportfolioverwaltung zugelas- wahrung“ ist dem Verkaufsprospekt beigefügt. senes Unternehmen, das der Aufsicht der BaFin unterliegt und im Bereich Vermögensverwaltung, Vermögensberatung und Fonds- Die Inanspruchnahme des/der exakten Unterverwahrer/s kann aus management tätig ist. der „Anlage Unterverwahrung“ in Verbindung mit den zulässigen Märkten gemäß der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedin- Der Manager beobachtet und analysiert die Entwicklung der Ver- gungen sowie den Ausführungen im Verkaufsprospekt entnommen mögensgegenstände des Sondervermögens und trifft alleinverant- werden. wortlich die Entscheidung über die Anlage des Fondsvermögens. Für seine Tätigkeit erhält der Manager aus der Verwaltungsver- Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Unterverwah- gütung der Gesellschaft eine Vergütung. Lupus alpha Asset Ma- rung ergeben: nagement AG ist auch für das Management anderer Fonds verant- wortlich, deren Verwaltung und Management nicht Aufgabe der Die Kreissparkasse Köln ist kein mit der Gesellschaft oder mit Gesellschaft ist. Die Lupus alpha Asset Management AG ist kein den in der Anlage genannten Unterverwahrern verbundenes Un- verbundenes Unternehmen der Gesellschaft. Der Gesellschaft ternehmen. fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Ver- wahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwands- Interessenkonflikte in der Beziehung der Verwahrstelle zu den erstattungen zu. einzelnen Unterverwahren konnten nicht festgestellt werden. 9
Lupus Alpha Return Verkaufsprospekt Risikohinweise Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmigung Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds der BaFin ändern. Dadurch können auch Rechte des Anlegers be- sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit troffen sein. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informa Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie tionen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung kann die dem Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesell- berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken schaft kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich und kann für sich genommen oder zusammen mit anderen Umstän vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Ände- den die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehal rung der Anlagebedingungen und deren Genehmigung durch die tenen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen und sich BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbundene damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken. Risiko verändern. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeit Beschränkung der Anteilrücknahme punkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile für insgesamt Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Antei bis zu 15 aufeinander folgende Arbeitstage beschränken, wenn die lerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds Rückgabeverlangen der Anleger an einem Abrechnungsstichtag investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der einen zuvor festgelegten Schwellenwert überschreiten, ab dem die Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise Rückgabeverlangen aufgrund der Liquiditätssituation des Sonder- oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse kön vermögens nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger nen nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die ausgeführt werden können. Wird der Schwellenwert erreicht oder angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das überschritten, entscheidet die Gesellschaft in pflichtgemäßem Er- vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. messen, ob sie an diesem Abrechnungsstichtag die Rücknahme beschränkt. Entschließt sie sich zur Rücknahmebeschränkung, Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Verkaufs kann sie diese auf Grundlage einer täglichen Ermessensentschei- prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die dung für bis zu 14 aufeinanderfolgende Arbeitstage fortsetzen. Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Ri Hat die Gesellschaft entschieden, die Rücknahme zu beschrän- siken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit ken, wird sie Anteile zu dem am Abrechnungsstichtag geltenden nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Rücknahmepreis lediglich anteilig zurücknehmen; im Übrigen Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über entfällt die Rücknahmepflicht. Dies bedeutet, dass jedes Rück- die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß nahmeverlangen nur anteilig auf Basis einer von der Gesellschaft oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken. ermittelten Quote ausgeführt wird. Der nicht ausgeführte Teil der Order wird auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, Risiken einer Fondsanlage sondern verfällt. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage seine Order zur Anteilrückgabe nur anteilig ausgeführt wird und in einen OGAW typischerweise verbunden sind. Diese Risiken die noch offen Restorder erneut platzieren muss. können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer Aussetzung der Anteilrücknahme der Fondsanlage auswirken. Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig aus- setzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Schwankung des Fondsanteilwerts Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds, erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile. diesem Sinne können z.B. sein: wirtschaftliche oder politische Der Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Marktwerte Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang aller Vermögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich der sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschrän- Summe der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der kungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwerts Fondsanteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds gehaltenen beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die Ge- Vermögensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des sellschaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich ist. oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fonds- Der Anleger kann seine Anteile während dieses Zeitraums nicht anteilwert. zurückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken; z.B. wenn die Gesellschaft gezwun- Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche gen ist, Vermögensgegenstände während der Aussetzung der An- Aspekte teilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger liegen, individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Einer Aussetzung künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbe- kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile sondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen direkt eine Auflösung des Sondervermögens folgen, z.B. wenn Situation – sollte sich der Anleger an seinen persönlichen Steuer- die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, um den Fonds berater wenden. dann aufzulösen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass 10
Verkaufsprospekt Lupus Alpha Return er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann und dass zudem, insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer ihm wesentliche Teile des investierten Kapitals für unbestimmte Anlage reduzieren oder sogar aufzehren. Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen. Nachhaltigkeitsrisiken Auflösung des Fonds Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Fonds zu des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung der 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Ver- geht nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf die Ver- ordnung“) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen wahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tat- er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei sächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Fonds die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation andere Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet werden. Wenn eines Unternehmens und damit auf den Wert der Investition des die Fondsanteile nach Beendigung des Liquidationsverfahrens aus Fonds haben könnten. Diese Effekte können sich auf die Vermö- dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der Anleger mit gens-, Finanz- und Ertragslage des Fonds sowie auf die Reputa- Ertragssteuern belastet werden. tion der Gesellschaft auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein an- zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Beispielhaft sind deres offenes Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung) die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Risikoarten Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Adressenausfallrisiko und opera- Fonds auf einen anderen OGAW übertragen. Der Anleger kann tionelles Risiko zu nennen. seine Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) oder behalten mit der Folge, dass er Anleger des übernehmenden OGAW wird, (iii) Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Markt oder gegen Anteile an einem offenen Publikums-Investmentver- risiko) mögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der Anlage die Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ein in einzelne Vermögensgegenstände durch den Fonds einhergehen. solches Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrund- Diese Risiken können die Wertentwicklung des Fonds bzw. der sätzen verwaltet. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände beeinträchtigen und sämtliche Vermögensgegenstände eines anderen offenen Publi- sich damit nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger kums-Investmentvermögen auf den Fonds überträgt. Der Anleger investierte Kapital auswirken. muss daher im Rahmen der Übertragung vorzeitig eine erneute Investitionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe der Anteile Wertveränderungsrisiken können Ertragssteuern anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rechnung in Anteile an einem Investmentvermögen mit vergleichbaren An- des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So können Wertverluste lagegrundsätzen kann der Anleger mit Steuern belastet werden, auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände ge- etwa, wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher ist als der Wert genüber dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Terminpreise der alten Anteile zum Zeitpunkt der Anschaffung. sich unterschiedlich entwickeln. Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungs- Kapitalmarktrisiko gesellschaft Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere Kapitalverwal- hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, tungsgesellschaft übertragen. Der Fonds bleibt dadurch zwar un- die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie verändert, wie auch die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den aber im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er die neue jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursent- Kapitalverwaltungsgesellschaft für ebenso geeignet hält wie die wicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale bisherige. Wenn er in den Fonds unter neuer Verwaltung nicht Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. investiert bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückgeben. Schwankungen der Kurs- und Marktwerte können auch auf Ver- Hierbei können Ertragssteuern anfallen. änderungen der Zinssätze, Wechselkurse oder der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sein. Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen gewünsch- Kursänderungsrisiko von Aktien ten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Fonds kann fallen Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen und zu Verlusten beim Anleger führen. Es bestehen keine Garantien und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen. Diese Kurs- oder Zusicherungen der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer schwankungen werden insbesondere durch die Entwicklung der bestimmten Mindestzahlung bei Rückgabe oder eines bestimmten Gewinne des emittierenden Unternehmens sowie die Entwick- Anlageerfolgs des Fonds. Anleger könnten somit einen niedrigeren lungen der Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung als den ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Ein bei beeinflusst. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in das jeweilige Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag bzw. ein bei Unternehmen kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. Veräußerung von Anteilen entrichteter Rücknahmeabschlag kann Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, deren Aktien erst über 11
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