DWS Advisors Emerging Markets Equities - Passive - Verkaufsprospekt und Verwaltungsreglement 10. März 2021

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DWS Investment S.A.

DWS Advisors Emerging Markets
Equities – Passive
Verkaufsprospekt und Verwaltungsreglement
10. März 2021
Die DWS Investment S.A. verwaltet zurzeit folgende Investmentvermögen nach Teil I des Gesetzes
vom 17. Dezember 2010 über ­Organismen für gemeinsame Anlagen (Stand 10.3.2021):
Investmentfonds in der Form eines Fonds Commun de Placement (FCP)
AL DWS GlobalAktiv+                     DWS ESG Multi Asset Income Kontrolliert   DWS Vermögensmandat*
ARERO – Der Weltfonds                   DWS Eurorenta                             DWS Vorsorge*
ARERO – Der Weltfonds - Nachhaltig      DWS Floating Rate Notes                   DWS Vorsorge Geldmarkt
DB Advisors Strategy Fund               DWS Garant 80 FPI                         DWS World Protect 90
DJE Gestion Patrimonial 2026            DWS Global Value                          DWS Zeitwert Protect
DWS Advisors Emerging Markets           DWS India                                 Global Emerging Markets Balance Portfolio
Equities – Passive                      DWS Multi Asset PIR Fund                  Multi Opportunities
DWS Concept ARTS Balanced               DWS Multi Opportunities                   Multi Style – Mars
DWS Concept ARTS Conservative           DWS Osteuropa                             Südwestbank Vermögensmandat*
DWS Concept ARTS Dynamic                DWS Portfolio*                            Vermögensfondsmandat flexibel
DWS Concept DJE Alpha Renten Global     DWS Russia                                (80% teilgeschützt)
DWS Concept DJE Responsible Invest      DWS Strategic Balance                     Zurich*
DWS ESG Euro Bonds (Long)               DWS Strategic Defensive                   Zurich Vorsorge Premium II
DWS ESG Euro Bonds (Medium)             DWS Top Balance
DWS ESG Euro Money Market Fund          DWS Top Dynamic
DWS ESG European Equities               DWS Türkei
DWS ESG Multi Asset Dynamic             DWS USD Floating Rate Notes               * Umbrella-FCP

Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)
DB Advisors SICAV                       DWS Concept                               DWS Invest
db Advisory Multibrands                 DWS Fixed Maturity                        DWS Invest II
db PBC                                  DWS FlexPension                           DWS Strategic
db PrivatMandat Comfort                 DWS Funds                                 Xtrackers
DB PWM                                  DWS Garant                                Xtrackers II
DB Vermögensfondsmandat                 DWS Institutional
Hinweise für Anleger in der Schweiz

Der Vertrieb von Anteilen dieser kollektive / kollektiven Kapitalanlage / Kapitalanlagen (die „Anteile“) in der Schweiz
richtet sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger, wie sie im Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom
23. Juni 2006 („KAG“) in seiner jeweils gültigen Fassung und in der umsetzenden Verordnung („KKV“) definiert sind.
Entsprechend ist / sind und wird / werden diese kollektive / kollektiven Kapitalanlage / Kapitalanlagen nicht bei der
Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA registriert. Dieses Dokument und / oder jegliche andere Unterlagen, die
sich auf die Anteile beziehen, dürfen in der Schweiz einzig qualifizierten Anlegern zur Verfügung gestellt werden.

Die durch die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zum Vertrieb an nicht-qualifizierte Anleger zugelassenen
kollektiven Kapitalanlagen sind auf www.finma.ch ersichtlich. Die Schweizer Version der Verkaufsprospekte der zum
Vertrieb an nicht-qualifizierte Anleger zugelassenen kollektiven Kapitalanlagen finden Sie auf www.dws.ch.

1. Vertreter in der Schweiz
DWS CH AG
Hardstrasse 201
8005 Zürich, Schweiz

2. Zahlstelle in der Schweiz
Deutsche Bank (Suisse) SA
Place des Bergues 3
1201 Genf, Schweiz

3. Bezugsort der massgeblichen Dokumente
Der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, „Wesentliche Anlegerinformationen“ sowie ­Jahres- und Halbjahres­
berichte (sofern vorhanden) können beim Vertreter in der Schweiz kostenlos bezogen werden.

4. Zahlung von Retrozessionen und Rabatten
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft sowie deren Beauftragte können Retrozessionen zur
Entschädigung der Vertriebstätigkeit von Fondsanteilen in der Schweiz oder von der Schweiz aus bezahlen. Mit dieser
Entschädigung können insbesondere folgende Dienstleistungen abgegolten werden:
–– Vertriebstätigkeit;
–– Kundenpflege.

Retrozessionen gelten nicht als Rabatte, auch wenn sie ganz oder teilweise letztendlich an die Anleger weitergeleitet
werden.

Die Empfänger der Retrozessionen gewährleisten eine transparente Offenlegung und informieren den Anleger von
sich aus kostenlos über die Höhe der Entschädigungen, die sie für den Vertrieb erhalten könnten.

Auf Anfrage legen die Empfänger der Retrozessionen die effektiv erhaltenen Beträge, welche sie für den Vertrieb der
kollektiven Kapitalanlagen dieser Anleger erhalten, offen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft und deren Beauftragte können im Vertrieb in der
Schweiz oder von der Schweiz aus Rabatte auf Verlangen direkt an Anleger bezahlen. Rabatte dienen dazu, die auf
die betreffenden Anleger entfallenden Gebühren oder Kosten zu reduzieren. Rabatte sind zulässig, sofern sie
–– aus Gebühren der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft bezahlt werden und somit das
    Fondsvermögen nicht zusätzlich belasten;
–– aufgrund von objektiven Kriterien gewährt werden;
–– sämtlichen Anlegern, welche die objektiven Kriterien erfüllen und Rabatte verlangen, unter gleichen zeitlichen
    Voraussetzungen im gleichen Umfang gewährt werden.
Die objektiven Kriterien zur Gewährung von Rabatten durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungs­
gesellschaft sind:
–– das vom Anleger gezeichnete Volumen bzw. das von ihm gehaltene Gesamtvolumen in der kollektiven Kapital­
    anlage oder gegebenenfalls in der Produktepalette des Promoters;
–– die Höhe der vom Anleger generierten Gebühren;
–– das vom Anleger praktizierte Anlageverhalten (z.B. erwartete Anlagedauer);
–– die Unterstützungsbereitschaft des Anlegers in der Lancierungsphase einer kollektiven Kapitalanlage.

Auf Anfrage des Anlegers legt die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft die entsprechende
Höhe der Rabatte kostenlos offen.

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die in der Schweiz und von der Schweiz aus vertriebenen Anteile ist am Sitz des Vertreters Erfüllungsort und
Gerichtsstand begründet.
Inhalt

A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil                                                            3
Allgemeine Regelungen                                                                             3
Verwaltungsgesellschaft                                                                           3
Verwahrstelle                                                                                     3
Risikohinweise                                                                                    5
Anlagegrundsätze                                                                                  9
Risikomanagement                                                                                 13
Potenzielle Interessenkonflikte                                                                  13
Geldwäscheprävention und Datenschutz                                                             15
Rechtsstellung der Anleger                                                                       16
Anteile                                                                                          16
Kosten                                                                                           18
Fondsauflösung / Änderung des Verwaltungsreglements                                              20
Steuern                                                                                          20
Verkaufsbeschränkungen                                                                           20
Anlegerprofile                                                                                   22
Wertentwicklung                                                                                  22

B. Verkaufsprospekt – Besonderer Teil                                                            23
DWS Advisors Emerging Markets Equities – Passive                                                 23

C. Verwaltungsreglement                                                                          26

Hinweise
Anteile des Fonds DWS Advisors Emerging Markets Equities – Passive werden ausschließlich institu­
tionellen Anlegern entsprechend Artikel 174 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen
für gemeinsame Anlagen („Gesetz von 2010“) ausgegeben, wie u.a. Management- und Versicherungs­
unternehmen, Dachfondsmanager sowie Professionelle des Finanzsektors, wie von Zeit zu Zeit von
der Luxemburger Aufsichtsbehörde definiert, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, jedoch
aufgrund vereinbarter Vermögensverwaltungsaufträge für fremde Vermögen, welche in Fondsanteilen
angelegt werden können, handeln.

Die Verwaltungsgesellschaft behält sich das Recht vor, Anteile von Anlegern zum Rücknahmepreis
zurückkaufen zu können, sofern ein Anleger diese Voraussetzung nicht erfüllt.

                                                                                                  1
Rechtliche Struktur:
FCP nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen.

Hinweise
Das in diesem Verkaufsprospekt ­beschriebene          ruar 2008“), durch die die Richtlinie 2007/16/EG2    Die DWS Investment S.A. haftet nicht, wenn und
rechtlich unselbstständige Investmentvermögen         („Richtlinie 2007/16/EG“) in Luxemburger Recht       soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben
ist ein Luxemburger Investmentfonds (fonds            umgesetzt wurde.                                     werden, die von vorliegendem Verkaufsprospekt
commun de placement) gemäß Teil I des Luxem-          Bezüglich der in der Richtlinie 2007/16/EG bzw. in   bzw. Verwaltungsreglement abweichen.
burger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über            der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar
Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz            2008 enthaltenen Bestimmungen liefern die Leit-      1
                                                                                                             Ersetzt durch das Gesetz von 2010.
von 2010“) und erfüllt die Vorschriften der Richt-    linien des „Committee of European Securities         2
                                                                                                             Richtlinie 2007/16/EG der Kommission vom 19. März
linie 2014/91/EU (zur Änderung der Richtlinie        Regulators“ (CESR – Ausschuss der Europäischen           2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG des
2009/65/EG („OGAW-Richtlinie“)), der Dele-            Wertpapierregulierungsbehörden) im Dokument             Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungs-
gierten Verordnung (EU) 2016/438 der Kommis­          „CESR’s guidelines concerning eligible assets           vorschriften betreffend bestimmte Organismen für ge-
sion vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der          for investment by UCITS“ in der jeweils gültigen        meinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick
OGAW-Richtlinie in Bezug auf die Pflichten der        Fassung eine Reihe zusätzlicher Erläuterungen,          auf die Erläuterung gewisser Definitionen.
Verwahrstellen („OGAW-Verordnung“) sowie die          die in Bezug auf die Finanzinstrumente, die für
                                                                                                           3
                                                                                                              vgl. CSSF-Rundschreiben 08/339 in der jeweils gültigen
                                                                                                               Fassung: CESR’s guidelines concerning eligible assets
Vorschriften der Großherzoglichen Verordnung          unter die OGAW-Richtlinie fallenden OGAW in
                                                                                                               for investment by UCITS – March 2007,
vom 8. Februar 2008 über bestimmte Definitio­nen      Frage kommen, zu beachten sind.3
                                                                                                               Ref.: CESR/07-044; CESR’s guidelines concerning
des geänderten Gesetzes vom 20. Dezember             Es ist nicht gestattet, von Verkaufsprospekt              ­eligible assets for investment by UCITS – The classi­
2002 über Organismen für gemeinsame Anla-            oder Verwaltungsreglement abweichende                      fication of hedge fund indices as financial indices –
gen1 („Großherzogliche Verordnung vom 8. Feb-        ­Auskünfte oder Erklärungen abzugeben.                     July 2007, Ref.: CESR/07-434.

2
A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil

Allgemeine Regelungen                               Das Fondsmanagement umfasst dabei die                 Im Hinblick auf die Funktion als Register- und
                                                    tägliche Umsetzung der Anlagepolitik und die          Transferstelle hat die DWS Investment S.A. eine
Diesem Verkaufsprospekt ist das Verwaltungs­        unmittelbare Anlageentscheidung. Der benannte         Sub-Transfer Agent Vereinbarung mit der State
reglement des Fonds beigefügt. Verkaufspros­        Fondsmanager kann Fondsmanagementleistun­             Street Bank International GmbH geschlossen.
pekt und Verwaltungsreglement bilden eine           gen unter seiner Aufsicht, Kontrolle und Verant­      Im Rahmen dieser Vereinbarung übernimmt die
sinngemäße Einheit und ergänzen sich deshalb.       wortung und auf eigene Kosten vollständig oder        State Street Bank International GmbH insbeson­
                                                    teilweise delegieren.                                 dere die Aufgaben der Verwaltung der Global­
Verkaufsprospekt, Wesentliche Anlegerinforma­                                                             urkunde, die bei der Clearstream Banking AG,
tionen und Verwaltungsreglement sowie Halb­         Der Fondsmanager kann darüber hinaus auf              Frankfurt/Main, hinterlegt wird.
jahres- und Jahresberichte sind kostenlos bei der   eigene Kosten, Kontrolle und Verantwortung
Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen         Anlageberater hinzuziehen. Die Anlageberatung         (iii) Vertrieb
erhältlich. Sonstige wichtige Informationen         umfasst dabei insbesondere die Analyse und
werden den Anteilinhabern in geeigneter Form        Empfehlung von Anlageinstrumenten hinsichtlich        Die DWS Investment S.A. fungiert als Haupt­
von der Verwaltungsgesellschaft mitgeteilt.         der Anlagen des Fonds. Der Fondsmanager ist           vertriebsgesellschaft.
                                                    nicht an Anlageempfehlungen des Anlageberaters
Mitteilungen an die Anteilinhaber können auf        gebunden. Eventuell vom Fondsmanager benann­          Die DWS Investment S.A. kann mit Kreditinstitu­
der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft       te Anlageberater werden im Besonderen Teil des        ten, Professionellen des Finanzsektors („PSF“)
www.dws.com eingesehen werden. Sofern in            Verkaufsprospekts aufgeführt. Benannte Anlage­        und/oder nach ausländischem Recht vergleich­baren
einem Vertriebsland vorgesehen, werden Mit­         berater verfügen über die gegebenenfalls not­         Unternehmen, die zur Identifizierung der Anteil­
teilungen zudem in einer Zeitung bzw. einem         wendigen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen.          inhaber verpflichtet sind, Nominee-Vereinbarungen
anderen gesetzlich bestimmten Publikations­                                                               abschließen. Diese Nominee-Verein­barungen
medium veröffentlicht. In Fällen, für welche es     (ii) Administration, Register- und Transferstelle    berechtigen die Institute, Anteile zu vertreiben und
in Luxemburg gesetzlich vorgeschrieben ist,                                                               selber als Nominee in das Anteilregister eingetra­
werden Publikationen weiterhin in mindestens        Die Verwaltungsgesellschaft hat einen Sub-Admi­       gen zu werden. Die Namen der Nominees können
einer Luxemburger Tageszeitung sowie gegebe­        nistrationsvertrag mit der State Street Bank Inter­   jederzeit bei der DWS Investment S.A. erfragt
nenfalls im Recueil Electronique des Sociétés et    national GmbH, handelnd durch die State Street        ­werden. Der Nominee nimmt Kauf-, Verkaufs- und
Associations (RESA) des Handels- und Firmen­        Bank International GmbH, Zweigniederlassung            Umtauschaufträge der von ihm betreuten Anleger
registers veröffentlicht.                           Luxemburg, geschlossen. Im Rahmen dieses               entgegen und veranlasst die erforderlichen Ände­
                                                    Sub-Administrationsvertrages übernimmt die             rungen im Anteilregister. Insoweit ist der Nominee
                                                    State Street Bank International GmbH, Zweignie­        insbesondere verpflichtet, eventuell gesonderte
Verwaltungsgesellschaft                             derlassung Luxemburg, wesentliche Funktionen           Erwerbsvoraussetzungen zu beachten. Soweit
                                                    der Zentralverwaltung, nämlich die Fondsbuch­          nicht zwingende gesetzliche oder praktische
Der Fonds wird von der DWS Investment S.A.,         haltung sowie die Nettoinventarwertberechnung.         Gründe entgegenstehen, kann ein Anleger, der
Luxemburg („Verwaltungsgesellschaft“), verwal­                                                             durch einen Nominee Anteile erworben hat, jeder­
tet, welche die Bedingungen des Kapitels 15 des     Der Sub-Administrationsvertrag wurde auf unbe­         zeit durch Erklärung gegenüber der DWS Invest­
Gesetzes von 2010 und somit die Bestimmungen        stimmte Zeit geschlossen und kann im Grunde            ment S.A. bzw. des Transfer Agenten verlangen,
der OGAW-Richtlinie erfüllt.                        von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von      selber als Anteilinhaber im Register eingetragen zu
                                                    mindestens neunzig (90) Kalendertagen schriftlich      werden, wenn sämtliche Legitimationserforder­
Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 15. April      gekündigt werden. Der Sub-Administrations­             nisse erfüllt sind.
1987 gegründet, die Veröffentlichung im Mémo­       vertrag kann unter bestimmten Umständen auch
rial C erfolgte am 4. Mai 1987. Das gezeichnete     kurzfristiger gekündigt werden, beispielsweise        Besonderer Hinweis
und eingezahlte Kapital beträgt 30.677.400 Euro.    wenn eine Partei einen erheblichen Verstoß gegen
Die Tätigkeit der Verwaltung von Investmentfonds    eine wesentliche Klausel des Sub-Administrations­     Die Verwaltungsgesellschaft weist die Investoren
schließt die Aufgaben ein, die in Anhang II des     vertrags begeht. Der Sub-Administrationsvertrag       auf die Tatsache hin, dass jeglicher Investor seine
Gesetzes von 2010 genannt sind, deren Auf­          kann von der Verwaltungsgesellschaft mit sofor­       Investorenrechte in ihrer Gesamtheit unmittelbar
zählung nicht abschließend ist.                     tiger Wirkung gekündigt werden, wenn dies nach        gegen den Fonds nur dann geltend machen
                                                    Ansicht der Verwaltungsgesellschaft im Interesse      kann, wenn der Investor selbst und mit seinem
Die Verwaltungsgesellschaft kann in Übereinstim­    der Anleger ist.                                      eigenen Namen die Fondsanteile gezeichnet hat.
mung mit den Vorschriften des Luxemburger                                                                 In den Fällen, wo ein Investor über eine
Gesetzes von 2010 und der Verordnung 10-04 der      Der Sub-Administrationsvertrag enthält Bestim­        Zwischen­stelle in einen Fonds investiert hat,
Commission de Surveillance du Secteur Finan­        mungen, die den Sub-Administrator unter be­           welche die Investition in seinem Namen, aber im
cier („CSSF“) und gegebenenfalls hierzu erlasse­    stimmten Umständen von der Haftung befreien           Auftrag des Investors unternimmt, können nicht
ner Rundschreiben eine oder mehrere Aufgaben        und eine Entschädigung des Sub-Administrators         unbedingt alle Investorenrechte unmittelbar
unter ihrer Aufsicht und Kontrolle an Dritte        vorsehen. Die Haftung des Sub-Administrators          durch den Investor gegen den Fonds geltend
delegieren.                                         gegenüber der Verwaltungsgesellschaft und dem         gemacht werden. Den Investoren wird geraten,
                                                    Fonds wird jedoch nicht durch eine Delegation         sich über ihre Rechte zu informieren.
(i) Anlageverwaltung                                von Funktionen durch den Sub-Administrator
                                                    beeinträchtigt.
Für den Fonds hat die Verwaltungsgesellschaft                                                             Verwahrstelle
unter eigener Verantwortung und Kontrolle sowie     Die DWS Investment S.A. nimmt die weiteren
auf eigene Kosten einen Fondsmanagementver­         Aufgaben der zentralen Verwaltung wahr, insbe­        Die Verwaltungsgesellschaft hat die State Street
trag mit der DWS Investment GmbH, Frankfurt         sondere die nachträgliche Überwachung von             Bank International GmbH, handelnd durch die
am Main, geschlossen. Die DWS Investment            Anlagegrenzen und -restriktionen sowie die Funk­      State Street Bank International GmbH, Zweig­
GmbH ist eine Kapitalanlagegesellschaft nach        tion als Domiziliarstelle und als Register- und       niederlassung Luxemburg, gemäß dem Verwahr­
deutschem Recht. Der Vertrag kann von jeder der     Transferstelle.                                       stellenvertrag zur Verwahrstelle im Sinne des
vertragsschließenden Parteien unter Einhaltung                                                            Gesetzes von 2010 bestellt.
einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

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Die State Street Bank International GmbH ist       Die Verwahrstelle haftet nicht, wenn sie nach­       Alle Anteilklassen des Fonds werden, im Ein-
eine nach deutschem Recht errichtete Gesell-       weisen kann, dass der Verlust eines verwahrten       klang mit dem Anlageziel des Fonds, zusammen
schaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der    Finanzinstruments auf äußere Ereignisse, die         angelegt, allerdings können sie sich insbesonde-
Brienner Str. 59, 80333 München, Deutschland,      nach vernünftigem Ermessen nicht kontrolliert        re im Hinblick auf ihre Gebührenstruktur, die
und die unter der Nummer HRB 42872 beim            werden können und deren Konsequenzen trotz           Vorschriften für den Mindestanlagebetrag bei
Registergericht München eingetragen ist. Es        aller angemessenen Anstrengungen gemäß der           Erstzeichnung und bei Folgezeichnungen, die
handelt sich dabei um ein von der Europäischen     OGAW-Richtlinie nicht hätten vermieden werden        Währung, die Ausschüttungspolitik, die von den
Zentralbank (EZB), der Bundesanstalt für Finanz-   können, zurückzuführen ist.                          Anlegern zu erfüllenden Voraussetzungen oder
dienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deut-                                                           sonstige besondere Merkmale wie Absicherun-
schen Bundesbank beaufsichtigtes Kreditinstitut.   Beim Verlust von verwahrten Finanzinstrumenten       gen unterscheiden, wie jeweils von der Verwal-
                                                   können die Anteilinhaber Haftungsansprüche           tungsgesellschaft bestimmt wird.
Die State Street Bank International GmbH,          gegenüber der Verwahrstelle unmittelbar oder
Zweigniederlassung Luxemburg, ist durch die        mittelbar über die Verwaltungsgesellschaft           Der Nettoinventarwert je Anteil wird für jede
CSSF in Luxemburg als Verwahrstelle zugelassen     geltend machen, soweit dies nicht zur Verdopp-       ausgegebene Anteilklasse des Fonds einzeln
und ist auf Verwahrstellen-, Fondsverwaltungs-     lung von Regressansprüchen oder zur Ungleich-        berechnet. Der Fonds führt für die einzelnen
und ähnliche Dienstleistungen spezialisiert. Die   behandlung der Anteilinhaber führt.                  Anteilklassen kein gesondertes Portfolio.
State Street Bank International GmbH, Zweig­
niederlassung Luxemburg, ist unter der Nummer      Die Verwahrstelle haftet gegenüber dem Fonds         Die Verwaltungsgesellschaft behält sich das
B 148 186 im luxemburgischen Handels- und          für sämtliche sonstige Verluste, die der Fonds       Recht vor, Anlegern in bestimmten Rechtsord-
Firmenregister eingetragen. Die State Street       infolge einer fahrlässigen oder vorsätzlichen        nungen nur eine bzw. nur bestimmte Anteilklas-
Bank International GmbH gehört zur State Street    Nichterfüllung der Verpflichtungen der Verwahr-      sen zum Kauf anzubieten, um den dort jeweils
Unternehmensgruppe, deren oberste Mutter­          stelle aus der OGAW-Richtlinie erleidet.             geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Usancen
gesellschaft die in den USA börsennotierte State                                                        oder Geschäftspraktiken zu entsprechen. Die
Street Corporation ist.                            Die Verwahrstelle haftet nicht für indirekte Schä-   Verwaltungsgesellschaft behält sich weiterhin
                                                   den oder Folgeschäden oder spezielle Schäden         das Recht vor, Grundsätze zu beschließen, die für
Aufgaben der Verwahrstelle                         oder Verluste, die durch die oder in Verbindung      bestimmte Anlegerkategorien bzw. Transaktionen
Das Verhältnis zwischen der Verwaltungsgesell-     mit der Erfüllung oder Nichterfüllung der Auf­       im Hinblick auf den Erwerb bestimmter Anteil-
schaft und der Verwahrstelle wird durch die        gaben und Pflichten durch die Verwahrstelle          klassen gelten.
Bedingungen des Verwahrstellenvertrags gere-       ent­stehen.
gelt. Im Rahmen des Verwahrstellenvertrags                                                              Für den Fonds werden gegenwärtig die Anteil-
wurde die Verwahrstelle mit folgenden Haupt­       Übertragung                                          klassen ID (EUR) und ID (USD) angeboten. Die
aufgaben betraut:                                  Die Verwahrstelle hat die weitestgehende Voll-       Anteilklassen lauten auf Euro (EUR) und US-
                                                   macht, ihre Verwahrfunktionen ganz oder teilwei-     Dollar (USD). Anleger in Anteile der USD-Anteil-
–– sicherzustellen, dass der Verkauf, die Aus­     se zu übertragen, jedoch wird ihre Haftung nicht     klassen sollten beachten, dass der Anteilwert der
   gabe, die Rücknahme und die Aufhebung der       dadurch berührt, dass sie die von ihr zu verwah-     einzelnen USD-Klassen in der Fondswährung
   Anteile gemäß dem geltenden Gesetz und          renden Vermögenswerte ganz oder teilweise            EUR berechnet und dann zum Wechselkurs
   dem Verwaltungsreglement erfolgen;              einem Dritten anvertraut hat. Die Haftung der        zwischen US-Dollar und Euro zum Zeitpunkt der
–– sicherzustellen, dass der Wert der Anteile      Verwahrstelle bleibt von der Übertragung ihrer       Berechnung des Anteilwertes in Euro ausge-
   gemäß dem geltenden Gesetz und dem              Verwahrfunktionen im Rahmen des Verwahr­             drückt wird.
   Verwaltungsreglement ermittelt wird;            stellenvertrages unberührt.
–– die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft                                                            Wechselkursschwankungen werden vom Fonds
   auszuführen, soweit diese nicht gegen das       Die Verwahrstelle hat die Verwahrpflichten           nicht systematisch abgesichert und können die
   geltende Gesetz und das Verwaltungs­            gemäß Artikel 22 Absatz 5 Buchstabe a) der           Wertentwicklung der Anteile der Euro- und
   reglement verstoßen;                            OGAW-Richtlinie an die State Street Bank and         US-Dollar Anteilklassen unabhängig von der
–– sicherzustellen, dass bei Geschäften mit        Trust Company mit Sitz in One Lincoln Street,        Wertentwicklung der Anlagen des Fonds
   Bezug auf die Vermögenswerte des Fonds          Boston, Massachusetts 02111, USA, übertragen,        ­beeinflussen.
   die Gegenleistung innerhalb der üblichen        die von ihr als globaler Unterverwahrer bestellt
   Fristen erbracht wird;                          wurde. Als globaler Unterverwahrer hat die State     Anteilklassen in einer anderen
–– sicherzustellen, dass der Ertrag des Fonds      Street Bank and Trust Company lokale Unterver-       Währung als der Basiswährung –
   gemäß dem geltenden Gesetz und dem              wahrstellen innerhalb ihres weltweiten Verwahr-      mögliche Währungseinflüsse:
   Verwaltungsreglement verwendet wird;            stellennetzwerks (Global Custody Network)            Sofern dem Anleger Anteilklassen in einer ande-
–– die Barmittel und Barmittelströme des Fonds     bestellt.                                            ren Währung als der Basiswährung angeboten
   zu überwachen;                                                                                       werden (wie z.B. ein Fonds in Euro, der eine
–– das Fondsvermögen zu verwahren, ein-            Informationen über die Verwahrfunktionen, die        Anteilklasse in US-Dollar anbietet), wird darauf
   schließlich zu verwahrender Finanzinstrumen-    übertragen wurden, und die Identifikation der        hingewiesen, dass mögliche Währungseinflüsse
   te, der Überprüfung des Eigentums und der       jeweiligen Beauftragten und Unterbeauftragten        auf den Anteilwert nicht systematisch abgesichert
   Aufbewahrung von Aufzeichnungen mit             sind am Geschäftssitz der Verwaltungsgesell-         werden. Diese Währungseinflüsse entstehen
   Bezug auf andere Vermögenswerte.                schaft oder auf der folgenden Internetseite          aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei den
                                                   verfügbar: http://www.statestreet.com/about/         notwendigen Verarbeitungs- und Buchungsschrit-
Haftung der Verwahrstelle                          office-locations/luxembourg/subcustodians.html.      ten für Aufträge in einer Nicht-Basiswährung, die
Bei einem Verlust eines verwahrten Finanzinstru-                                                        zu Wechselkursschwankungen führen kann. Dies
ments, der gemäß der OGAW-Richtlinie und           Anteilklassen                                        gilt insbesondere für Rücknahmeaufträge. Die
insbesondere gemäß Artikel 18 der OGAW-            Dem Anleger können nach freiem Ermessen der          möglichen Einflüsse auf den Anteilwert können
Verordnung festgestellt wird, gibt die Verwahr-    Verwaltungsgesellschaft eine oder mehrere            positiv oder negativ sein und sind nicht auf die
stelle unverzüglich Finanzinstrumente gleicher     Anteilklassen angeboten werden.                      betroffene Anteilklasse, die auf eine andere
Art an die im Namen des Fonds handelnde                                                                 Währung als die Basiswährung lautet, beschränkt,
Verwaltungsgesellschaft zurück oder erstattet                                                           d.h. sie können sich auf den jeweiligen Fonds und
unverzüglich den entsprechenden Betrag.                                                                 alle darin enthaltenen Anteilklassen auswirken.

4
Beschreibung der Zusätze                              Vermögenswerte bestimmt wird. Der Wert der            Änderung der steuerlichen
Derzeit bietet der Fonds im Allgemeinen Anteil­       Anteile kann dementsprechend gegenüber                Rahmenbedingungen,
klassen mit verschiedenen Merkmalen an, die an        dem Einstandspreis steigen oder fallen.               steuerliches Risiko
den nachstehend beschriebenen Zusätzen zu                                                                   Die steuerlichen Ausführungen in diesem Ver­
erkennen sind:                                        Es kann daher keine Zusicherung gegeben               kaufsprospekt gehen von der derzeit bekannten
                                                      werden, dass die Ziele der Anlagepolitik              Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutsch­
Anlegerart                                            erreicht werden.                                      land unbeschränkt einkommensteuerpflichtige
Der Zusatz „I“ gibt an, für welche Anlegerart die                                                           oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige
Anteilklassen bestimmt sind. Anteile der Anteil­      Marktrisiko                                           Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür
klassen mit dem Zusatz „I“ werden ausschließ­         Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanz­       übernommen werden, dass sich die steuerliche
lich institutionellen Anlegern im Sinne von Artikel   produkten hängt insbesondere von der Entwick­         Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtspre­
174 Absatz 2 des Gesetzes von 2010 angeboten.         lung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der       chung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht
Die Verwaltungsgesellschaft behält sich das           allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den         ändert.
Recht vor, Anteile von Anlegern zum Rücknahme­        wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedin­
preis zurückkaufen zu können, sofern ein Anleger      gungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst          Eine Änderung fehlerhaft festgestellter Besteue­
diese Voraussetzung nicht erfüllt.                    wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbe­       rungsgrundlagen des Fonds für frühere Ge­
                                                      sondere an einer Börse können auch irrationale        schäftsjahre (z.B. aufgrund von steuer­lichen
Verwendung der Erträge                                Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und                Außenprüfungen) kann bei einer für Anleger
Bei Anteilklassen mit dem Zusatz „C“ erfolgt          Gerüchte einwirken.                                   steuerlich grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur
eine Wiederanlage der Erträge (thesaurierende                                                               Folge haben, dass der Anleger die Steuerlast aus
Anteile). Anteilklassen mit dem Zusatz „D“            Marktrisiko im Zusammenhang mit                       der Korrektur für frühere Geschäftsjahre zu
weisen auf eine Ausschüttung der Erträge hin          Nachhaltigkeitsrisiken                                tragen hat, obwohl er unter Umständen im
(ausschüttende Anteile).                              Auswirkungen auf den Marktpreis können auch           betreffenden Geschäftsjahr zum Zeitpunkt, in
                                                      Risiken aus dem Bereich Umwelt, Soziales oder         dem ein materieller Fehler eingetreten ist, nicht
Mindestanlagesumme                                    Unternehmensführung haben. So können Markt­           in dem Fonds investiert war. Um­gekehrt kann für
Für den Erwerb von Anteilen der Anteilklasse          kurse sich verändern, wenn Unternehmen nicht          den Anleger der Fall eintreten, dass ihm eine
ID (EUR) gilt ein Mindestinvestitionsniveau von       nachhaltig handeln und keine Investitionen in         steuerlich grundsätzlich vorteilhafte Korrektur für
EUR 3.000.000,–, für die Anteilklasse ID (USD)        nachhaltige Veränderungen vornehmen. Ebenso           frühere Geschäftsjahre, in denen er an dem
ein Mindestinvestitionsvolumen von                    können strategische Ausrichtungen von Unter­          Fonds beteiligt war, nicht mehr zugute kommt,
USD 4.000.000,–. Es bleibt der Verwaltungs­           nehmen, die Nachhaltigkeit nicht berücksichtigen      weil er seine Anteile vor Ablauf eines betreffen­
gesellschaft vorbehalten, nach eigenem Ermes­         sich negativ auf den Kurs auswirken. Das Repu­        den Geschäftsjahres, in dem ein materieller
sen von dieser Vorschrift abzuweichen. Folgeein­      tationsrisiko, das aus nicht-nachhaltigem Handeln     Fehler eingetreten ist, zurückgegeben oder
zahlungen können in beliebiger Höhe erfolgen.         von Unternehmen entsteht, kann sich ebenfalls         veräußert hat.
                                                      negativ auswirken. Nicht zuletzt können auch
                                                      physische Schäden durch den Klimawandel oder          Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten
Risikohinweise                                        Maßnahmen zur Umstellung auf eine kohlen­             früherer Geschäftsjahre dazu führen, dass steu­
                                                      stoffarme Wirtschaft negative Auswirkungen            erpflichtige Erträge bzw. steuerliche Vorteile in
Eine Anlage in die Anteile ist mit Risiken verbun­    auf den Marktpreis haben.                             einem anderen als eigentlich zutreffenden Veran­
den. Die Risiken können u.a. Aktien- und Renten­                                                            lagungszeitraum steuerlich erfasst werden und
marktrisiken, Zins-, Kredit-, Adressenausfall-,       Bonitätsrisiko                                        sich dies beim einzelnen Anleger negativ aus­
Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie            Die Bonität (Zahlungsfähigkeit und -willigkeit) des   wirkt.
Wechselkurs-, Volatilitätsrisiken oder politische     Ausstellers eines vom Fonds direkt oder indirekt
Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein.           gehaltenen Wertpapiers oder Geldmarktinstru­          Steuerliche Risiken durch
Jedes dieser Risiken kann auch zusammen mit           ments kann nachträglich sinken. Dies führt in der     Wertabsicherungsgeschäfte für
anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser          Regel zu Kursrückgängen des jeweiligen Papiers,       wesentlich beteiligte Anleger
Risiken wird nachstehend kurz eingegangen.            die über die allgemeinen Marktschwankungen            Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass
Potenzielle Anleger sollten über Erfahrung mit        hinausgehen.                                          Kapitalertragsteuer auf deutsche Dividenden und
Anlagen in Instrumente, die im Rahmen der                                                                   Erträge aus inländischen eigenkapitalähnlichen
vorgesehenen Anlagepolitik eingesetzt werden,         Länder- oder Transferrisiko                           Genussrechten, die der Anleger originär erzielt,
verfügen. Auch sollten sich Anleger über die mit      Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein aus­           ganz oder teilweise nicht anrechenbar bzw.
einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken       ländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit          erstattungsfähig ist. Die Kapitalertragsteuer wird
im Klaren sein und erst dann eine Anlageent­          aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereit­    voll angerechnet bzw. erstattet, wenn (i) der
scheidung treffen, wenn sie sich von ihren            schaft seines Sitzlandes Leistungen nicht frist­      Anleger deutsche Aktien und deutsche eigenka­
Rechts-, Steuer- und Finanz­beratern, Wirtschafts­    gerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So       pitalähnliche ­Genussrechte innerhalb eines
prüfern oder sonstigen Beratern umfassend über        können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds An­          Zeitraums von 45 Tagen vor und nach dem
(i) die Eignung einer Anlage in die Anteile unter     spruch hat, ausbleiben, oder in einer Währung         Fälligkeitszeitpunkt der Kapitalerträge (insgesamt
Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- bzw.      erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkun­        91 Tage) ununterbrochen 45 Tage hält und (ii) in
Steuersituation und sonstiger Umstände, (ii) die      gen nicht mehr konvertierbar ist.                     diesen 45 Tagen ununterbrochen das Risiko aus
im vorliegenden Verkaufsprospekt enthaltenen                                                                einem sinkenden Wert der Anteile oder Genuss­
Informationen und (iii) die Anlagepolitik des         Abwicklungsrisiko                                     rechte Risiken von mindestens 70% trägt
Fonds haben beraten lassen.                           Insbesondere bei der Investition in nicht notierte    („45-Tage-Regelung“). Weiterhin darf für die
                                                      Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwick­      Anrechnung der Kapitalertragsteuer keine Ver­
Es ist zu beachten, dass Anlagen eines Fonds          lung durch ein Transfersystem aufgrund einer          pflichtung zur unmittelbaren oder mittelbaren
neben den Chancen auf Kurssteigerungen                verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen           Vergütung der Kapitalerträge an eine andere
auch Risiken enthalten. Die Anteile des Fonds         Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß          Person (z.B. durch Swaps, Wertpapierleihgeschäf­
sind Wertpapiere, deren Wert durch die Kurs-          ausgeführt wird.                                      te, Pensionsgeschäfte) bestehen. Daher können
schwankungen der in ihm enthaltenen                                                                         Kurssicherungs- oder Termingeschäfte schädlich
                                                                                                            sein, die das Risiko aus deutschen Aktien oder

                                                                                                                                                             5
deutschen eigenkapitalähnlichen Genussrechten       Rechtliche und politische Risiken                      sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger
unmittelbar oder mittelbar absichern. Kurssiche-    Für den Fonds dürfen Investitionen in Rechtsord-       können dann möglicher­weise weniger erfolgreich
rungsgeschäfte über Wert- und Preisindices          nungen getätigt werden, bei denen Luxemburger          agieren.
gelten dabei als mittelbare Absicherung. Soweit     Recht keine Anwendung findet bzw. im Fall von
der Fonds als nahestehende Person des Anle-         Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand außerhalb       Änderung der Anlagepolitik
gers anzusehen ist und Absicherungsgeschäfte        Luxemburgs belegen ist. Hieraus resultierende          Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb
tätigt, können diese dazu führen, dass diese dem    Rechte und Pflichten der Verwaltungsgesellschaft       des für das Fondsvermögen zulässigen Anlage­
Anleger zugerechnet werden und der Anleger die      für Rechnung des Fonds können von denen in             spektrums kann sich das mit dem Fondsvermö-
45-­Tage-Regelung deshalb nicht einhält.            Luxemburg zum Nachteil des Fonds bzw. des              gen verbundene Risiko inhaltlich verändern.
                                                    Anlegers abweichen.
Im Falle des Nichteinbehalts von Kapitalertrag-                                                            Änderung des
steuer auf entsprechende Erträge, die der Anle-     Politische oder rechtliche Entwicklungen, ein-         Verwaltungsreglements;
ger originär erzielt, können Absicherungsgeschäf-   schließlich der Änderungen von rechtlichen             Auflösung oder Verschmelzung
te des Fonds dazu führen, dass diese dem            Rahmenbedingungen in diesen Rechtsordnun-              Die Verwaltungsgesellschaft behält sich im
Anleger zugerechnet werden und der Anleger die      gen, können von der Verwaltungsgesellschaft            Verwaltungsreglement für den Fonds das Recht
Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abzuführen     nicht oder zu spät erkannt werden oder zu              vor, das Verwaltungsreglement zu ändern. Ferner
hat.                                                Beschränkungen hinsichtlich erwerbbarer oder           ist es ihr gemäß den Bestimmungen des Ver­
                                                    bereits erworbener Vermögensgegenstände                waltungsreglements möglich, den Fonds ganz
Währungsrisiko                                      führen. Diese Folgen können auch entstehen,            aufzulösen, oder es mit einem anderen Fonds-
Sofern Vermögenswerte des Fonds in anderen          wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen            vermögen zu verschmelzen. Für den Anleger
Währungen als der Fondswährung angelegt sind,       für die Verwaltungsgesellschaft und/oder die           besteht daher das Risiko, dass er die von ihm
erhält der Fonds die Erträge, Rückzahlungen und     Verwaltung des Fonds in Luxemburg ändern.              geplante Haltedauer nicht realisieren kann.
Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen
Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegen-       Operationelles Risiko                                  Kreditrisiko
über der Fondswährung, so reduziert sich der        Für den Fonds kann ein Verlustrisiko bestehen,         Anleihen oder Schuldtitel bergen ein Kreditrisiko in
Wert des Fondsvermögens.                            das sich beispielsweise aus unzureichenden             Bezug auf den Emittenten, für das das Bonitäts­
                                                    internen Prozessen sowie aus menschlichem              rating des Emittenten als Messgröße dienen kann.
Verwahrrisiko                                       oder Systemversagen bei der Verwaltungsgesell-         Anleihen oder Schuldtitel, die von Emittenten mit
Das Verwahrrisiko beschreibt das Risiko, das aus    schaft oder externen Dritten ergeben kann. Diese       einem schlechteren Rating begeben werden,
der grundsätzlichen Möglichkeit resultiert, dass    Risiken können die Wertentwicklung des Fonds           werden in der Regel als Wertpapiere mit einem
die in Verwahrung befindlichen Anlagen im Falle     beeinträchtigen und sich damit auch nachteilig         höheren Kreditrisiko und mit einer höheren Aus-
der Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder    auf den Anteilwert und auf das vom Anleger             fallwahrscheinlichkeit des Emittenten angesehen
missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder      investierte Kapital auswirken.                         als solche Papiere, die von Emittenten mit einem
eines Unterverwahrers teilweise oder vollständig                                                           besseren Rating begeben werden. Gerät ein
dem Zugriff des Fonds zu dessen Schaden             Risiken durch kriminelle Handlungen,                   Emittent von Anleihen bzw. Schuldtiteln in finan­
entzogen werden könnten.                            Missstände, Naturkatastrophen,                         zielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten, so
                                                    fehlende Beachtung von                                 kann sich dies auf den Wert der Anleihen bzw.
Unternehmensspezifisches Risiko                     Nachhaltigkeit                                         Schuldtitel (dieser kann bis auf Null sinken) und
Die Kursentwicklung der vom Fonds direkt oder       Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen           die auf diese Anleihen bzw. Schuldtitel geleisteten
indirekt gehaltenen Wertpapiere und Geldmarkt­      kriminellen Handlungen werden. Er kann Verluste        Zahlungen auswirken (diese können bis auf Null
instrumente ist auch von unternehmensspezifi-       durch Fehler von Mitarbeitern der Verwaltungsge-       sinken). Ferner sind einige Anleihen oder Schuld­
schen Faktoren abhängig, beispielsweise von der     sellschaft oder externer Dritter erleiden oder durch   titel in der Finanzstruktur eines Emittenten als
betriebswirtschaftlichen Situation des Ausstel-     äußere Ereignisse wie z.B. Naturkatastrophen           nachrangig eingestuft. Bei finanziellen Schwierig-
lers. Verschlechtern sich die unternehmensspezi-    oder Pandemien geschädigt werden. Diese Ereig-         keiten kann es daher zu schweren Verlusten
fischen Faktoren, kann der Kurswert des jewei­      nisse können aufgrund fehlender Beachtung von          kommen. Zugleich ist die Wahrscheinlichkeit, dass
ligen Papiers deutlich und dauerhaft sinken,        Nachhaltigkeit hervorgerufen oder verstärkt            der Emittent diese Verpflichtungen erfüllt, geringer
ungeachtet einer auch ggf. sonst allgemein          werden. Die Verwaltungsgesellschaft ist bestrebt,      als bei anderen Anleihen oder Schuldtiteln. Dies
positiven Börsenentwicklung.                        operationelle Risiken und mögliche damit verbun-       wiederum zieht eine hohe Preisvolatilität dieser
                                                    dene finanzielle Auswirkungen, die den Wert der        Instrumente nach sich.
Konzentrationsrisiko                                Vermögenswerte eines Fonds beeinträchtigen
Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass      könnten, so gering wie vernünftigerweise möglich       Adressenausfallrisiko
eine Konzentration der Anlage in bestimmte          zu halten, und hat hierzu Prozesse und Verfahren       Neben den allgemeinen Tendenzen der Kapital-
Vermögensgegenstände oder Märkte erfolgt.           zur Identifizierung, Steuerung und Minderung           märkte wirken sich auch die besonderen Entwick-
Dann ist das Fondsvermögen von der Entwick-         solcher Risiken eingerichtet.                          lungen der jeweiligen Emittenten auf den Kurs
lung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte                                                               einer Anlage aus. Auch bei sorgfältigster Auswahl
besonders stark abhängig.                           Inflationsrisiko                                       der Wertpapiere kann beispielsweise nicht aus­
                                                    Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für      geschlossen werden, dass Verluste durch Ver­
Zinsänderungsrisiko                                 alle Vermögensgegenstände.                             mögensverfall von Emittenten eintreten.
Anleger sollten sich bewusst sein, dass eine
Anlage in Anteile mit Zinsrisiken einhergehen       Schlüsselpersonenrisiko                                Risiken im Zusammenhang
kann, die im Falle von Schwankungen der Zins-       Fondsvermögen, deren Anlageergebnis in einem           mit Derivategeschäften
sätze in der jeweils für die Wertpapiere oder den   bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt, haben       Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Ab-
Fonds maßgeblichen Währung auftreten können.        diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden          schluss von Terminkontrakten oder Swaps (ein-
                                                    Personen und damit den richtigen Entscheidungen        schließlich Total Return Swaps) sind mit folgen-
                                                    ihres Managements zu verdanken. Die personelle         den Risiken verbunden:
                                                    Zusammensetzung des Fonds­managements kann

6
–– Kursänderungen des Basiswertes können             Nach einem Trigger Event hängt die Wiederaufho­     c) Risiko der Kuponänderung
   den Wert eines Optionsrechtes oder                lung des eingesetzten Kapitals im Wesentlichen         (Kupon-Neufestsetzungsrisiko)
   Terminkon­trakts bis hin zur Wertlosigkeit        von der Ausgestaltung der CoCos ab. CoCos
   vermindern. Dies kann sich negativ auf den        können ihren ganz oder teilweise abgeschriebe­      Wenn am festgelegten Kündigungstermin der
   Wert des Fondsvermögens auswirken. Durch          nen Nominalbetrag unter Verwendung einer der        CoCo nicht durch den CoCo-Emittenten gekün­
   Wert­änderungen des einem Swap oder Total         folgenden drei Methoden wieder heraufschrei­        digt wird, kann der Emittent die Emissionsbedin­
   Return Swap zugrunde liegenden Vermögens­         ben: Wandlung in Aktien, temporäre Abschrei­        gungen neu definieren. Zum Kündigungstermin
   wertes kann das Fondsvermögen ebenfalls           bung oder dauerhafte Abschreibung. Bei der          kann eine Änderung der Kuponhöhe erfolgen,
   Verluste erleiden.                                temporären Abschreibung ist die Abschreibung        falls der Emittent nicht kündigt.
–– Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss        unter Berücksichtigung von gewissen regulatori­
   eines Gegengeschäftes (Glattstellung) ist mit     schen Einschränkungen in vollem Umfang diskre­      d)	Risiko aufgrund aufsichtsrechtlichen Vorgaben
   Kosten verbunden, welche den Wert des             tionär. Jegliche Zahlungen des Kupons nach dem          (Risiko einer Umkehrung der Kapitalstruktur)
   Fondsvermögens mindern können.                    Trigger Event beziehen sich auf dem reduzierten
–– Durch die Hebelwirkung von Optionen, Swaps,       Nennwert. Ein CoCo-Investor kann also unter         In CRD IV wurden einige Mindestvoraussetzun­
   Terminkontrakten und anderen Derivaten kann       Umständen Verluste vor den Aktien-Anlegern und      gen für das Eigenkapital von Banken festgelegt.
   der Wert des Fondsvermögens stärker beein­        sonstigen Schuldtitelinhabern – in Bezug auf        Dabei unterscheidet sich die Höhe der erforder­
   flusst werden, als dies beim unmittelbaren        denselben Emittenten – erleiden.                    lichen Kapitalpuffer von Land zu Land entspre­
   Erwerb der Basiswerte der Fall ist.                                                                   chend dem jeweils für den Emittenten anwend­
–– Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass      Die Ausgestaltung der Bedingungen von CoCos         baren gültigen Aufsichtsrecht.
   die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die     kann – entsprechend den in der EU-Eigenkapital­
   Preise der Basiswerte nicht wie erwartet          richtlinie IV/Eigenkapitalverordnung (CRD IV/CRR)   Die unterschiedlichen nationalen Vorgaben haben
   entwickeln, sodass die vom Fondsvermögen          festgelegten Mindestanforderungen – komplex         auf Fondsebene zur Folge, dass die Umwandlung
   gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf     und je nach Emittent bzw. je nach Anleihe unter­    infolge des diskretionären Triggers oder die
   von Optionen besteht die Gefahr, dass das         schiedlich sein.                                    Aussetzung der Kuponzahlungen je nach dem auf
   Fondsvermögen zur Abnahme von Vermö­                                                                  den Emittenten anwendbaren Aufsichtsrecht
   genswerten zu einem höheren als dem               Die Anlage in CoCos ist mit einigen zusätzlichen    entsprechend ausgelöst werden kann und für
   aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von      Risiken verbunden, wie z.B.:                        den CoCo-Anleger bzw. den Anleger ein weiterer
   Vermögenswerten zu einem niedrigeren als                                                              Unsicherheitsfaktor abhängig von den nationalen
   dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. Das        a) Risiko des Unterschreitens des                   Gegebenheiten und der alleinigen Einschätzung
   Fondsvermögen erleidet dann einen Verlust in         vorgegebenen Triggers (Trigger Level Risiko)     der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde
   Höhe der Preisdifferenz minus der eingenom­                                                           ­besteht.
   menen Optionsprämie.                              Die Wahrscheinlichkeit und das Risiko einer
–– Auch bei Terminkontrakten besteht das             Wandlung bzw. einer Abschreibung werden             Ferner kann die Auffassung der jeweils zuständi­
   Risiko, dass das Fondsvermögen infolge            durch den Abstand des Triggers zu der im Mo­        gen Aufsichtsbehörde sowie die für die Auffas­
   einer unerwarteten Entwicklung des Markt­         ment herrschenden regulatorisch erforderlichen      sung im Einzelfall relevanten Kriterien nicht im
   preises bei Fälligkeit Verluste erleidet.         Kapitalquote des CoCo-Emittenten bestimmt.          Voraus abschließend eingeschätzt werden.

Risiko im Zusammenhang mit dem                       Der mechanische Trigger beträgt mindestens          e) Risiko der Ausübung der Kündigung
Erwerb von Investmentfondsanteilen                   5,125% der regulatorischen Kapitalquote oder           bzw. Verhinderung der Kündigung durch
Bei einer Anlage in Anteilen an Zielfonds ist zu     höher wie im Emissionsprospekt des jeweiligen          die zuständige Aufsichtsbehörde
berücksichtigen, dass die Fondsmanager der           CoCos festgelegt.                                      (Prolongationsrisiko)
einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig
handeln und daher mehrere Zielfonds gleiche          Insbesondere im Falle eines hohen Triggers          CoCos sind langfristige Schuldverschreibungen
oder einander entgegengesetzte Anlagestrate­         können CoCo-Anleger eingesetztes Kapital            mit unbefristeter Laufzeit und mit einem Kündi­
gien verfolgen können. Hierdurch können beste­       verlieren, beispielsweise bei einer Abschreibung    gungsrecht des Emittenten zu bestimmten im
hende Risiken kumulieren, eventuelle Chancen         des Nennwertes oder Umwandlung in Eigen­            Emissionsprospekt definierten Ausübungstermi­
können sich gegeneinander aufheben.                  kapital (Aktien).                                   nen. Die Ausübung des Kündigungsrechtes ist
                                                                                                         eine Ermessensentscheidung des Emittenten,
Risiken bei Anlagen in                               Auf Fondsebene bedeutet dies, dass das tatsäch­     welche jedoch der Zustimmung der zuständigen
Contingent Convertibles                              liche Risiko des Unterschreitens eines Triggers     Aufsichtsbehörde bedarf. Die Aufsichtsbehörde
Contingent Convertibles („CoCos”) zählen zu          schwierig im Voraus einzuschätzen ist, da bei­      wird eine Entscheidung im Einklang mit dem
den hybriden Kapitalinstrumenten. Aus Sicht des      spielsweise die Eigenkapitalquote des Emitten­      anwendbaren Aufsichtsrecht treffen.
Emittenten tragen sie als Kapitalpuffer zur Erfül­   ten nur vierteljährlich veröffentlicht wird und
lung gewisser regulatorischer Eigenkapitalanfor­     somit die tatsächliche Entfernung des Triggers      Der CoCo-Anleger kann den CoCo nur auf einem
derungen bei. Entsprechend den Emissions­            zur regulatorischen Kapitalquote nur zu dem         Sekundärmarkt weiterverkaufen, was mit ent­
bedingungen werden CoCos entweder in Aktien          Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt ist.         sprechenden Markt- und Liquiditätsrisiken ver­
gewandelt oder der Anlagebetrag wird bei Eintre­                                                         bunden ist.
ten bestimmter auslösender Momente („Trigger         b) Risiko der Aussetzung der Kuponzahlung
Events”) in Verbindung mit regulatorischen              (Kupon-Kündigungsrisiko)                         f)   Eigenkapital- und Nachrangigkeitsrisiko
Kapitalgrenzen abgeschrieben. Das Wandelereig­                                                                (Risiko einer Umkehrung der Kapitalstruktur)
nis kann auch unabhängig von den Trigger Events      Der Emittent oder die Aufsichtsbehörde kann
und der Kontrolle des Emittenten durch die           jederzeit die Kuponzahlungen aussetzen. Dabei       Bei einer Umwandlung in Aktien werden CoCo-
Aufsichtsbehörden ausgelöst werden, wenn             werden entgangene Kuponzahlungen nicht bei          Anleger bei Eintritt des Triggers zu Aktionären.
diese die langfristige Lebensfähigkeit des Emit­     Wiederaufnahme der Kuponzahlungen nach­             Im Falle einer Insolvenz können Aktionäre erst
tenten oder mit ihm verbundener Unternehmen          geholt. Es besteht für den CoCo-Anleger das         nachrangig und abhängig von den restlichen
im Sinne der Unternehmensfortführung in Frage        Risiko, nicht alle zum Erwerbszeitpunkt erwarte­    verfügbaren Mitteln bedient werden. Daher kann
stellen (Wandlungs-/Abschreibungsrisiko).            ten Kuponzahlungen zu erhalten.                     es im Falle einer Umwandlung des CoCo zu
                                                                                                         einem vollständigen Kapitalverlust kommen.

                                                                                                                                                             7
g) Risiko einer Branchenkonzentration                 Bei Abschluss von außerbörslichen OTC-Geschäf-        der finanziellen Eigenschaften des Kontrahenten
                                                      ten („Over-the-Counter“) kann der Fonds Risiken       sowie das Fehlen eines regulierten Marktes für
Aufgrund der speziellen Struktur von CoCos kann       in Bezug auf die Bonität seiner Kontrahenten und      den Abschluss von Einigungen, können das
durch die ungleichmäßige Verteilung der Risiken       deren Fähigkeit, die Bedingungen dieser Verträge      Verlustpotenzial des Fonds erhöhen.
im Hinblick auf Finanzwerte das Risiko einer          zu erfüllen, ausgesetzt sein. So kann der Fonds
Branchenkonzentration entstehen. CoCos sind           beispielsweise Termin-, Options- und Swap-            Risiko im Zusammenhang mit dem
aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Teil der       Geschäfte tätigen oder andere derivative Techni-      Einsatz von Wertpapierleihe- und
Kapitalstruktur von Finanzinstituten.                 ken, wie z.B. Total Return Swaps, einsetzen, bei      Pensionsgeschäften
                                                      denen der Fonds jeweils dem Risiko unterliegt,        Fällt der Kontrahent eines Wertpapierleihe- oder
h) Liquiditätsrisiko                                  dass der Kontrahent seine Verpflichtungen aus         Pensionsgeschäfts aus, kann der Fonds einen
                                                      dem jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt.                Verlust in der Weise erleiden, dass die Erträge
CoCos bringen in einer angespannten Marktsitu-                                                              aus dem Verkauf der vom Fonds im Zusammen-
ation ein Liquiditätsrisiko mit sich. Die Ursache     Im Falle des Konkurses oder der Insolvenz eines       hang mit dem Wertpapierleihe- oder Pensions­
hierfür sind der spezielle Anlegerkreis und das im    Kontrahenten kann der Fonds durch Verzug bei          geschäft gehaltenen Sicherheiten geringer als die
Vergleich zu gewöhnlichen Anleihen geringere          der Liquidation der Positionen signifikante Verlus-   überlassenen Wertpapiere sind. Außerdem kann
Gesamtvolumen am Markt.                               te erleiden, dazu gehört der Wertverlust der          der Fonds durch den Konkurs oder entsprechend
                                                      Investitionen, während der Fonds seine Rechte         ähnliche Verfahren gegen den Kontrahenten des
i)   Ertragsbewertungsrisiko                          einklagt. Es besteht ebenso die Möglichkeit,          Wertpapierleihe- oder Pensionsgeschäfts oder
                                                      dass der Einsatz der vereinbarten Techniken z.B.      jeglicher anderer Art der Nichterfüllung der
Aufgrund der flexiblen Kündbarkeit von CoCos ist      durch Konkurs, Illegalität oder Gesetzesänderun-      Rückgabe der Wertpapiere, Verluste erleiden, z.B.
nicht klar, welches Datum für die Berechnung          gen im Vergleich mit denen, die zum Zeitpunkt         Zinsverlust oder Verlust des jeweiligen Wertpa-
des Ertrags herangezogen werden soll. An jedem        des Abschlusses der Vereinbarungen in Kraft           pieres sowie Verzugs- und Vollstreckungskosten
Kündigungsdatum besteht das Risiko, dass die          waren, beendet wird.                                  in Bezug auf das Wertpapierleihe- oder Pensions-
Fälligkeit der Anleihe verschoben wird und die                                                              geschäft. Es ist davon auszugehen, dass der
Ertragsberechnung an das neue Datum ange-             Fonds können unter anderem Transaktionen auf          Einsatz von Erwerb mit Rückkaufoption oder
passt werden muss, was zu einer veränderten           OTC- und Interdealer-Märkten eingehen. Die            einer umgekehrten Rückkaufvereinbarung und
Rendite führen kann.                                  Teilnehmer an diesen Märkten unterliegen              Wertpapierleihevereinbarung keinen wesent­
                                                      typischerweise keiner Finanzaufsicht so wie die       lichen Einfluss auf die Performance des Fonds
j)   Unbekanntes Risiko                               Teilnehmer regulierter Märkte. Ein Fonds, der in      hat. Der Einsatz kann aber einen signifikanten
                                                      Swaps, Total Return Swaps, Derivate, synthe­          Effekt, entweder positiv oder negativ, auf den
Aufgrund des innovativen Charakters der CoCos         tische Ins­trumente oder andere OTC-Trans­            Nettoinventarwert des Fonds haben.
und des stark veränderlichen Regelungsumfelds         aktionen auf diesen Märkten investiert, trägt das
für Finanzinstitute können Risiken entstehen, die     Kreditrisiko des Kontrahenten und unterliegt auch     Risiken im Zusammenhang mit dem
sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorher-        dessen Ausfallrisiko. Diese Risiken können sich       Empfang von Sicherheiten
sehen lassen.                                         wesentlich von denen bei Transaktionen auf            Der Fonds erhält für Derivategeschäfte, Wert­
                                                      regulierten Märkten unterscheiden, denn letztere      papier-Darlehens- und Pensionsgeschäfte Sicher-
Weitere Informationen können Sie der Mitteilung       werden durch ­Garantien, täglicher Mark-to-­          heiten. Derivate, verliehene Wertpapiere oder in
der Europäischen Wertpapier- und Marktauf-            market-Bewertung, täglichem Settlement und            Pension gegebene Wertpapiere können im Wert
sichtsbehörde (ESMA/2014/944) vom 31. Juli            entsprechender Segregierung sowie Mindest­            steigen. Die gestellten Sicherheiten könnten dann
2014 hinsichtlich potenzieller Risiken bei Investi­   kapitalanforderungen abgesichert. Transaktionen,      nicht mehr ausreichen, um den Lieferungs- bzw.
tionen in Contingent Convertible-Instrumente          die direkt zwischen zwei Kontrahenten abge-           Rückübertragungsanspruch des Fonds gegenüber
entnehmen.                                            schlossen werden, profitieren grundsätzlich nicht     dem Kontrahenten in voller Höhe abzudecken.
                                                      von diesem Schutz.
Liquiditätsrisiko                                                                                           Der Fonds kann Barsicherheiten auf Sperrkonten,
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimm-       Der Fonds unterliegt zudem dem Risiko, dass           in Staatsanleihen hoher Qualität oder in Geld-
tes Wertpapier schwer verkäuflich ist. Grundsätz-     der Kontrahent die Transaktion nicht wie verein-      marktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur anlegen.
lich sollen für einen Fonds nur solche Wertpapie-     bart ausführt, aufgrund einer Unstimmigkeit bzgl.     Das Kreditinstitut, bei dem Bankguthaben ver-
re erworben werden, die jederzeit wieder              der Vertragsbedingungen (unerheblich ob gut-          wahrt werden, kann jedoch ausfallen. Staatsan­
veräußert werden können. Gleichwohl können            gläubig oder nicht) oder aufgrund eines Kredit-       leihen und Geldmarktfonds können sich negativ
sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten         oder Liquiditätsproblems. Dies kann zu Verlusten      entwickeln. Bei Beendigung des Geschäfts könn-
Phasen oder in bestimmten Börsensegmenten             bei dem jeweiligen Fonds führen. Dieses Kontra-       ten die angelegten Sicherheiten nicht mehr in
Schwierigkeiten ergeben, diese zum gewünsch-          hentenrisiko steigt bei Verträgen mit längerem        voller Höhe verfügbar sein, obwohl sie von dem
ten Zeitpunkt zu veräußern. Zudem besteht die         Fälligkeitszeitraum, da Vorkommnisse die Eini-        Fonds in der ursprünglich gewährten Höhe wieder
Gefahr, dass Wertpapiere, die in einem eher           gung verhindern können, oder wenn der Fonds           zurückgewährt werden müssen. Der Fonds kann
engen Marktsegment gehandelt werden, einer            seine Transaktionen auf einen einzigen Kontra-        dann verpflichtet sein, die Sicher­heiten auf den
erheblichen Preisvolatilität unterliegen.             henten oder eine kleine Gruppe von Kontrahen-         gewährten Betrag aufzustocken und somit den
                                                      ten ausgerichtet hat.                                 durch die Anlage erlittenen Verlust auszugleichen.
Kontrahentenrisiko
Für den Fonds können sich im Rahmen einer             Beim Ausfall der Gegenseite kann der Fonds            Risiken im Zusammenhang mit der
Vertragsbindung mit einer anderen Partei (soge-       während der Vornahme von Ersatztransaktionen          Verwaltung von Sicherheiten
nannte Gegenpartei oder Kontrahent) Risiken           Gegenstand von gegenläufigen Marktbewegun-            Die Verwaltung dieser Sicherheiten erfordert den
ergeben. Dabei besteht das Risiko, dass der           gen werden. Der Fonds kann mit jedwedem               Einsatz von Systemen und die Definition be-
Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus dem        Kontrahenten eine Transaktion abschließen. Er         stimmter Prozesse. Aus dem Versagen dieser
Vertrag nicht mehr nachkommen kann. Diese             kann auch unbeschränkt viele Transaktionen nur        Prozesse sowie aus menschlichem oder System-
Risiken können die Wertentwicklung des Fonds          mit einem Kontrahenten abschließen. Die Mög-          versagen bei der Verwaltungsgesellschaft oder
beeinträchtigen und sich damit auch nachteilig        lichkeit des Fonds mit jedwedem Kontrahenten          externen Dritten im Zusammenhang mit der
auf den Anteilwert und das vom Anleger inves-         Transaktionen abzuschließen, das Fehlen von           Verwaltung der Sicherheiten kann sich das Risiko
tierte Kapital auswirken.                             aussagekräftiger und unabhängiger Evaluation          ergeben, dass die Sicherheiten an Wert verlieren

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