Vom Almosen zur Rente - knappschaft-bahn-see mit neuer führung neue regeln für kurzfristige beschäftigungen auskunfts- und beratungsdienst der ...

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Vom Almosen zur Rente - knappschaft-bahn-see mit neuer führung neue regeln für kurzfristige beschäftigungen auskunfts- und beratungsdienst der ...
125. Jahrgang · Juli I August 2015

           Vom Almosen
             zur Rente
                 knappschaft-bahn-see mit neuer führung
                 neue regeln für kurzfristige beschäftigungen
                 auskunfts- und beratungsdienst der rentenversicherung

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Vom Almosen zur Rente - knappschaft-bahn-see mit neuer führung neue regeln für kurzfristige beschäftigungen auskunfts- und beratungsdienst der ...
blickpunkt
                       Knappschaft-Bahn-See mit neuer Führung
                       Vertreterversammlung trifft Entscheidungen
                     3 für die Zukunft
                          Die kurzfristige Beschäftigung – Nicht nur länger,
                     4 sondern auch unbefristet möglich

                                               fokus knappschaft-bahn-see
                                                     Auskunfts- und Beratungsdienst der Rentenversicherung
                                                     Struktur und Aufgaben bei der Deutschen Rentenversiche-
                                                   9 rung Knappschaft-Bahn-See
                                                    Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale
                                                 16 10.000. Nutzer registriert
                                                    Datenübersicht nach § 286 SGB V
                                                 16 und § 96 SGB XI

               berichte und informationen
                18 Vom Almosen zur Rente
                          50. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung
                 28 Knappschaft-Bahn-See
                    Rezension
                    Die Beitreibung von Rückständen in der Sozialversicherung
                 29 (Vollstreckungsverfahren, Insolvenzrecht)
                 30 Personalnachrichten
                          Versichertensprecher für die Renten-Zusatzversicherung der
                 31 Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
                 31 Impressum

               Titelbild:
               Arbeiterinvaliden. So betitelt ist das Foto von
               Fritz Mielert aus Dortmund, das 1928 in dem Buch
               „Der Gigant an der Ruhr“ (M.P. Block Hg.) ver­
               öffentlicht wurde.
               Foto: Copyright 1928 by Albertus-Verlag GmbH Berlin

               Amtliches Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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blickpunkt

 Bettina am Orde                           Dr. Georg Greve                       Peter Grothues                         Heinz-Günter Held

              Knappschaft-Bahn-See mit neuer Führung
              Vertreterversammlung trifft Entscheidungen für die Zukunft

                                 Die Expertin für Krankenversicherung Bettina am Orde wird zukünftig die Deutsche Rentenversiche-
                          rung Knappschaft-Bahn-See (KBS) führen. Mit Wirkung zum 1. November 2015 wurde sie von der Vertreter-
                          versammlung zur Ersten Direktorin gewählt. Sie wird die erste Frau und die erste Sozialwissenschaftlerin
                          auf dieser Position sein. Bettina am Orde wurde 1962 in Essen geboren. Sie studierte an der Bochumer Ruhr-
                          Universität. Ihre beruflichen Stationen führten sie über den AOK-Bundesverband, den Deutschen Gewerk-
                          schaftsbund, den IKK-Bundesverband und das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
                          2012 zur KBS. Seitdem ist sie für den Bereich der Krankenversicherung und auch für die Rechtsabteilung
                          zuständig.

                          Sie tritt die Nachfolge von Dr. Georg   von Renten- und Krankenversicherung       damaligen Bundesknappschaft. In der
                          Greve (66) an. Der im mecklenburgi­     in den neuen Bundesländern. In seine      Haushaltsabteilung wurde er Dezernent
                          schen Güstrow geborene Essener sollte   Zeit als Direktor (ab 1997) und Erster    und 1999 Abteilungsleiter und damit
                          nach dem Willen seiner Eltern Medizin   Direktor (ab 1998) fielen zahlreiche      zuständig für einen Haushalt von heute
                          studieren. Denn beide waren Ärzte.      Entscheidungen, die den Erhalt und        rund 46,2 Milliarden Euro. Zudem baute
                          Doch er entschied sich für Mathematik   Ausbau des Sozialversicherungsträgers     er das Finanzcontrolling-System des
                          und Betriebswirtschaft und kam als      möglich machten: Die Weiterentwick­       gesamten Unternehmens auf.
                          Entwickler für Datenverarbeitung über   lung im Krankenhausbereich, die
                          das Unternehmen Krupp und den Land­     Gründung der Minijob-Zentrale (2003),     Weiterhin, und nach dem Willen der
                          schaftsverband Rheinland 1986 zur da­   die Fusion mit der Seekasse und der       Vertreterversammlung ein Jahr länger
                          maligen Bundesknappschaft. Geplant      Bahnversicherungsanstalt (2005),          als bis zur regulären Pensionsgrenze,
                          waren einige, wenige Jahre, es wurden   die Öffnung der knappschaftlichen         gehört Peter Grothues (63) aus Castrop-
                          fast dreißig. In denen die damalige     Krankenversicherung für alle gesetzlich   Rauxel der Führungsspitze der KBS
                          Bundesknappschaft sich von Grund auf    Versicher­ten (2007) und die Fusion der   an. Grothues, der das Unternehmen
                          veränderte und zur KBS wurde. Weg       Knappschaft mit der Seekrankenkasse       seit seiner Ausbildung zum Verwal­
                          vom berufsständischen Sozialversi­      (2008).                                   tungsangestellten bei der damaligen
                          cherungsträger des Bergbaus, hin zu                                               Ruhrknappschaft kennt, zeichnet seit
                          einem zukunftsorientierten Verbund­     Neu im dreiköpfigen Direktorium           Mai 2013 verantwortlich für die Bereiche
                          system für alle. Als Abteilungsleiter   wird Heinz-Günter Held (59) sein. Der     Rentenversicherung, Rehabilitation,
                          für Organisation und EDV organisierte   Dortmunder kam nach einem Studium         Personal und die Minijob-Zentrale.
                          Greve 1990/91 maßgeblich den Aufbau     der Wirtschaftswissenschaften 1982 zur    WB

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Vom Almosen zur Rente - knappschaft-bahn-see mit neuer führung neue regeln für kurzfristige beschäftigungen auskunfts- und beratungsdienst der ...
blickpunkt

                Thomas Methler
                Die kurzfristige Beschäftigung – Nicht nur länger, sondern auch
                unbefristet möglich
                                   In einem aktuellen Urteil hat das Bundessozialgericht (BSG) klarere Spielregeln für das Vorliegen
                            einer kurzfristigen Beschäftigung formuliert. Diese besondere Form der geringfügigen Beschäftigung kann
                            jetzt auch über eine Rahmenvereinbarung mehrere Jahre hinweg bestehen. Bisher wurde eine kurzfristige
                            Beschäftigung für längstens zwölf Monate angenommen. Bei genauer Betrachtung wird aber schnell deut-
                            lich, dass die Möglichkeit der unbefristeten kurzfristigen Beschäftigung nur bei einem ganz außergewöhn-
                            lichen und praxisfernen Beschäftigungsmodell gilt.

                            Die kurzfristige Beschäftigung             Abgrenzung von der geringfügig             schreitet, wird zum Beispiel gelegent­
                            Kurze Vorstellung                          entlohnten Beschäftigung                   lich und nicht regelmäßig ausgeübt.
                            Die kurzfristige Beschäftigung ist die     Die andere, und auch in ganz anderen       Sie kann aber sowohl als kurzfristige
                            klassische Form der Aushilfsbeschäf­       Größenordnungen genutzte Art der           als auch als geringfügig entlohnte
                            tigung. Zugegebenermaßen sind die          geringfügigen Beschäftigung, ist die       Beschäftigung behandelt werden.
                            Möglichkeiten, diese Beschäftigungs­       geringfügig entlohnte Beschäftigung        Eine geringfügig entlohnte und eine
                            form zu nutzen, begrenzt. Liegen die       (sogenannter 450-Euro-Minijob).            kurzfristige Beschäftigung schließen
                            Voraussetzungen für eine kurzfristige      Vergleicht man die Zahlen, wird die        sich nach Auffassung der Spitzenor­
                            Beschäftigung jedoch vor, ist sie be­      unterschiedliche Bedeutung beider          ganisationen der Sozialversicherung
                            sonders attraktiv, weil Arbeitgeber und    Beschäftigungsformen deutlich. Laut        somit nicht zwangsläufig gegensei­
                            Arbeitnehmer keine Sozialversiche­         statistischer Erhebung der Minijob-        tig aus. Die Entscheidung, welche
                            rungsbeiträge zahlen müssen.               Zentrale übten 6.614.145 Arbeitnehmer      Beschäftigungsform gemeldet wird,
                                                                       Ende März 2015 einen 450-Euro-Mini­        obliegt letztendlich dem Arbeitgeber
                            Eine kurzfristige Beschäftigung liegt      job aus, aber nur 273.289 Arbeitnehmer     bei Beginn der Beschäftigung.
                            vor, wenn sie im Laufe eines Kalender­     einen kurzfristigen Minijob.
                            jahres auf nicht mehr als drei Monate      Ein Grund dafür ist sicher, dass es beim
                            oder 70 Arbeitstage befristet ist. Diese   450-Euro-Minijob, im Gegensatz zum         BSG-Urteil vom 7. Mai 2014
                            Zeitgrenzen sind für die Übergangszeit     kurzfristigen Minijob, keine zeitlichen    (B 12 R 5/12 R)
                            vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember        Beschränkungen gibt. Damit bietet          Verhandelter Sachverhalt
                            2018 gültig. Ab 1. Januar 2019 gelten      der 450-Euro-Minijob eine höhere           Die klagende GmbH betreibt seit
                            wieder die alten (bis zum 31. Dezember     Flexibilität. Und darin liegt auch der     vielen Jahren ein Reinigungsunter­
                            2014 maßgebenden) Zeitgrenzen von          wesentliche Unterschied zwischen           nehmen mit mehreren Filialen, in
                            zwei Monaten beziehungsweise 50            beiden Beschäftigungsarten.                dem in den Jahren 2003 bis 2005 rund
                            Arbeitstagen.                                                                         90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
                                                                       Während die geringfügig entlohnte          unter anderem wiederholt und jeweils
                            Wie vorher auch, unterscheiden sich        Beschäftigung grundsätzlich auf            zeitlich begrenzt beschäftigt wurden.
                            die beiden Zeitgrenzen dadurch, dass       Dauer beziehungsweise regelmäßige          Ein Arbeitnehmer sollte in einer Filiale
                            die Drei-Monats-Regelung bei einer         Wiederkehr angelegt ist, sieht die         bei unerwarteten Arbeitskraftausfällen
                            Arbeitswoche von mindestens fünf           kurzfristige Beschäftigung hingegen        oder unerwartetem Personalbedarf
                            Tagen und die 70-Arbeitstage-Regelung      als Grundvoraussetzung einen befris­       tätig sein, der durch saisonale Schwan­
                            bei einer Arbeitswoche unter fünf          teten Arbeitseinsatz vor. Die beiden       kungen aufgrund besonderer Angebote
                            Tagen anzuwenden ist. Bei der Zusam­       Beschäftigungsarten unterscheiden          bedingt war. Eine andere Arbeitneh­
                            menrechnung mehrerer Beschäfti­            sich somit in erster Linie dadurch, dass   merin wurde für Dekorationsarbeiten
                            gungszeiträume sind anstelle der drei      eine geringfügig entlohnte Beschäf­        eingesetzt, wenn die Geschäftsführerin
                            Monate 90 Kalendertage maßgebend,          tigung regelmäßig und eine kurzfris­       der Klägerin diesen Arbeiten aufgrund
                            wenn es sich nicht um volle Monate         tige Beschäftigung nur gelegentlich        saisonaler oder personeller Engpässe
                            handelt. Zudem gelten einheitlich          ausgeübt wird. Eine auf längstens drei     nicht allein nachkommen konnte.
                            70 Arbeitstage, wenn die Aushilfe in       Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb       Den Beschäftigungen lag jeweils kein
                            einem der zusammenzurechnenden             eines Kalenderjahres befristete Be­        (schriftlicher) Rahmenvertrag zugrun­
                            Beschäftigungszeiträume an weniger         schäftigung mit einem Arbeitsentgelt,
                            als fünf Tagen in der Woche gearbeitet     welches die Arbeitsentgeltgrenze von
                            hat.                                       450 Euro im Monat (gegebenenfalls bei
                                                                       Teilmonaten auch anteilig) nicht über­

             4 I Kompass 7-8 2015

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Vom Almosen zur Rente - knappschaft-bahn-see mit neuer führung neue regeln für kurzfristige beschäftigungen auskunfts- und beratungsdienst der ...
de. Die Beteiligten gingen aber über­      Urteil die wesentlichen Unterschiede       	Arbeitszeit
                          einstimmend davon aus, dass die für        zwischen regelmäßigen und gelegent­        	Dauer des jährlichen Erholungs­
                          Zeitgeringfügigkeit geltende 50-Tage-      lichen Beschäftigungen und somit             urlaubs
                          Grenze bezogen auf das jeweilige           für das Vorliegen oder Nichtvorliegen      	Kündigungsfristen
                          Kalenderjahr keinesfalls überschritten     kurzfristiger Beschäftigungen auf­         	Hinweis auf geltende Tarifverträge,
                          werden sollte. Im Bedarfsfall fragte       gezeigt beziehungsweise deutlicher           Betriebs- oder Dienstvereinbarun­
                          die Klägerin bei den Aushilfen an, ob      herausgestellt, als es in früheren           gen.
                          diese bei ihr einspringen könnten;         Urteilen des BSG geschehen ist. Die
                          beim jeweils ersten Kontakt in einem       Abgrenzung einer regelmäßigen von          Nach § 8 Absatz 2 Nummer 6 Beitrags­
                          Kalenderjahr fragte die Klägerin zudem     einer gelegentlichen Beschäftigung         verfahrensverordnung (BVV) muss der
                          danach, ob (weiterhin) die generelle       wird damit verständlicher.                 Arbeitgeber die Niederschrift nach § 2
                          Bereitschaft bestehe, im genannten                                                    NachwG zu den Entgeltunterlagen für
                          maximalen Zeitrahmen tätig zu sein,        Nach dem Urteil können nun auch            die Sozialversicherung nehmen. Soviel
                          falls sich ein Engagement ergebe. Eine     unbefristete Beschäftigungen, die          zur Theorie. Zudem gilt die Nachweis­
                          Abrufbereitschaft bestand nicht. Ein       gelegentlich ausgeübt werden, die          pflicht nach § 1 des NachwG nicht für
                          Einsatz als „Springer“ war bewusst         Voraussetzungen einer kurzfristigen        Arbeitnehmer, die nur zur vorüberge­
                          nicht beabsichtigt. Die Klägerin erhielt   Beschäftigung erfüllen. Dies wurde von     henden Aushilfe von höchstens einem
                          je nach Situation der angefragten          den Spitzenorganisationen der Sozial­      Monat eingestellt werden.
                          Aushilfen Zu- oder Absagen bezie­          versicherung bisher anders bewertet,
                          hungsweise im Fall der Abwesenheit         weil die ältere BSG-Rechtsprechung         Eine Rahmenvereinbarung begründet
                          überhaupt keine Nachricht. Die Aushil­     keinen Anlass dazu gegeben hat, eine       noch keine Verpflichtung zur Arbeits­
                          fen erhielten im streitigen Zeitraum in    andere Rechtsauffassung zu vertreten.      leistung1. Sie ist kein Arbeitsvertrag
                          mehreren Monaten Arbeitsentgelt von                                                   und legt lediglich die Bedingungen für
                          mehr als 400 Euro.                         Bewertung mündlicher Absprachen            zukünftige Arbeitseinsätze fest. Ein Ar­
                                                                     zwischen Arbeitgeber und Arbeit-           beitsverhältnis kann also nur dann vor­
                          Die Beschäftigungseinsätze wurden          nehmer                                     liegen, wenn durch Vertragsabschluss
                          von der Klägerin im Rahmen einer           Mündliche Vereinbarungen zwischen          bereits die Arbeitspflicht begründet
                          kurzfristigen Beschäftigung nach           Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind          wird2. Dies ist bei einer Rahmenver­
                          § 8 Absatz 1 Nummer 2 Viertes Buch         zulässig. Existiert jedoch kein schrift­   einbarung regelmäßig nicht der Fall.
                          Sozialgesetzbuch (SGB IV) gemeldet.        licher Arbeitsvertrag, ist der Arbeitge­   Vielmehr kommt erst im Bedarfsfall ein
                          Im Rahmen einer Betriebsprüfung            ber verpflichtet, dem Arbeitnehmer         Arbeitsverhältnis zustande. Außerhalb
                          stellte die Deutsche Rentenversiche­       spätestens einen Monat nach Beginn         der konkreten Arbeitseinsätze besteht
                          rung Baden-Württemberg (Beklagte)          des Arbeitsverhältnisses einen schrift­    keine Dienstleistungspflicht. Daher ist
                          später fest, dass es sich um regelmä­      lichen Nachweis über die wesentlichen      die Tagesaushilfe bei der Arbeitsanfra­
                          ßige beziehungsweise regelmäßig            Arbeitsbedingungen auszustellen            ge durch den Unternehmer nicht zur
                          wiederkehrende Beschäftigungen             (§ 2 Nachweisgesetz (NachwG)). Der         Annahme des Beschäftigungsangebots
                          gehandelt hat und forderte Beiträge        Nachweis muss folgende Angaben             verpflichtet.
                          (und Umlagen) für mehrere Jahre nach.      enthalten:
                                                                                                                Sofern also kein durchgehendes
                          Kernaussage des Urteils                    	Name und Anschrift der Vertrags­         Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitge­
                          Vorweg genommen sei erwähnt, dass            parteien                                 ber und Arbeitnehmer von länger als
                          sich das Urteil allein auf Aussagen des    	Beginn (und bei befristeten Arbeits­     einem Monat besteht, sind Dokumen­
                          Arbeitgebers (Klägerin) und der Arbeit­      verhältnissen auch die voraussichtli­    tationspflichten zur Ausgestaltung
                          nehmer (Beigeladene) stützt. Sämt­           che Dauer) des Arbeitsverhältnisses      des Arbeitsverhältnisses auch nicht
                          liche Absprachen zwischen beiden           	Arbeitsort                               verpflichtend.
                          Parteien wurden mündlich getroffen,        	Art der Tätigkeit
                          schriftliche Vereinbarungen existieren     	Zusammensetzung, Höhe und Fällig­        Gelegentliche Beschäftigung
                          nicht.                                       keit des Arbeitsentgelts (einschließ­    Im Urteil des BSG vom 7. Mai 2014
                                                                       lich Zuschläge, Zulagen, Prämien,        (B 12 R 5/12 R) wurden folgende Kern­
                          Das BSG hat unter Würdigung seiner           Sonderzahlungen sowie andere
                          ständigen Rechtsprechung in diesem           Bestandteile des Arbeitsentgelts)

                                                                                                                                   7-8 2015 Kompass I 5

Kompass_7_8_2015.indd 5                                                                                                                                 23.07.15 13:48
Vom Almosen zur Rente - knappschaft-bahn-see mit neuer führung neue regeln für kurzfristige beschäftigungen auskunfts- und beratungsdienst der ...
blickpunkt

                            aussagen zur Begründung einer gele­          vielmehr auch erfüllt sein, wenn der     vorliegt, sind die Voraussetzungen für
                            gentlichen Beschäftigung gemacht:            Beschäftigte zu den sich wiederho­       eine kurzfristige Beschäftigung gege­
                                                                         lenden Arbeitseinsätzen auf Abruf        ben. Für diese Prüfung der Zeitgrenzen
                            	Die Beteiligten haben lediglich            bereitsteht, ohne verpflichtet zu        sind alle vom 1. Januar bis 31. Dezember
                              beim ersten Kontakt im jeweiligen          sein, jeder Aufforderung zur Arbeits­    mit Personengruppe 110 beziehungs­
                              Kalenderjahr eine (mündliche) Rah­         leistung Folge zu leisten.               weise 210 (kurzfristige Beschäftigung)
                              menvereinbarung über die grund­          	Die Regelmäßigkeit ergibt sich           gemeldeten Beschäftigungszeiten zu
                              sätzliche Bereitschaft zu Arbeits­         bereits daraus, dass die Arbeit nicht    berücksichtigen.
                              leistungen getroffen.                      unvorhersehbar in wechselnder Häu­
                            	Diese Arbeitsleistungen waren von          figkeit und zu verschiedenen Zeiten      Sofern im unmittelbaren Anschluss
                              vornherein nicht vorhersehbar und          übernommen wird.                         an eine auf längstens zwölf Monate
                              sollten auch keinem Muster oder ei­      	Auf Grund einer Rahmenvereinba­          befristete Rahmenvereinbarung eine
                              nem bestimmten Rhythmus folgen.            rung kann eine auf Dauer angelegte       erneute Rahmenvereinbarung bei
                            	Nach jedem Arbeitseinsatz war              Rechtsbeziehung mit einander in          demselben Arbeitgeber folgt, ist ab
                              unklar, ob es überhaupt zu weiteren        kurzem Abstand folgenden Beschäf­        diesem Zeitpunkt grundsätzlich eine
                              Arbeitseinsätzen kommen würde.             tigungen angenommen werden.              regelmäßige (und nicht mehr kurz­
                            	Der Geschäftsbetrieb der Klägerin                                                   fristige) Beschäftigung anzunehmen.
                              war nicht systematisch und struktu­                                                 Dies gilt nicht, wenn eine gelegentli­
                              rell darauf angelegt, auf die Arbeits­   Umsetzung in drei Fallgruppen              che Beschäftigung mit sich wiederho­
                              kraft der Aushilfen im Sinne eines       Aus der gesetzlichen Definition des        lenden Arbeitseinsätzen über meh­
                              Arbeitskraftpools zurückzugreifen.       § 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV und           rere Jahre hinweg vorliegt (vergleiche
                              Vielmehr versuchte die Klägerin          unter Berücksichtigung der höchstrich­     Gelegentliche Beschäftigung länger
                              den anfallenden Vertretungsbedarf        terlichen Rechtsprechung können sich       als zwölf Monate) oder zwischen
                              zunächst mit eigenen Kräften auf­        heute drei Fallgruppen im Zusammen­        beiden Rahmenvereinbarungen eine
                              zufangen und auf die Inanspruch­         hang mit der Prüfung des Vorliegens        Unterbrechung von mindestens zwei
                              nahme der Aushilfen – auch wegen         einer kurzfristigen Beschäftigung          Monaten liegt. Auch eine sich unmit­
                              der dadurch entstehenden höheren         ergeben:                                   telbar anschließende Beschäftigung
                              Kosten – zu verzichten.                                                             aufgrund einer Rahmenvereinbarung
                            	Die nachträgliche Betrachtung der        	die (klassische) befristete Beschäfti­   bei einem anderen Arbeitgeber wäre
                              Beschäftigungen bestätigt die prak­        gung bis längstens zwölf Monate,         grundsätzlich zulässig beziehungs­
                              tische Umsetzung der entsprechen­        	die (bereits bekannte) regelmäßi­        weise gelegentlich und kurzfristig.
                              den Absicht der Beteiligten, weil die      ge Beschäftigung länger als zwölf
                              Arbeitseinsätze von ihrer zeitlichen       Monate und                               Werden Arbeitnehmer wiederholt
                              Lage in unterschiedlichen Mona­          	die (unter Berücksichtigung des          von ein und demselben Arbeitgeber
                              ten, zu unterschiedlichen Anlässen         BSG-Urteils aus 2014 neue) gelegent­     beschäftigt, ohne dass eine regelmäßi­
                              sowie von der Anzahl der jeweiligen        liche Beschäftigung länger als zwölf     ge Beschäftigung besteht (vergleiche
                              Arbeitstage her ohne erkennbares           Monate.                                  Regelmäßige Beschäftigung länger als
                              Schema erfolgten.                                                                   zwölf Monate), liegt eine kurzfristige
                                                                       Diese differenzierte Betrachtung wurde     Beschäftigung so lange vor, als im lau­
                            Regelmäßige Beschäftigung                  letztendlich auch in der aktuellen Fas­    fenden Kalenderjahr die Zeitgrenze von
                            In der Vergangenheit wurden vom BSG        sung der Geringfügigkeits-Richtlinien      90 Kalendertagen (alle Zeiträume mit
                            in verschiedenen Urteilen folgende         (GeringfRL) der Spitzenorganisationen      mindestens Fünf-Tage-Woche) oder 70
                            Kernaussagen zur Begründung einer          der Sozialversicherung vom 12. Novem­      Arbeitstagen (mindestens ein Zeitraum
                            regelmäßigen Beschäftigung gemacht:        ber 2014 berücksichtigt.                   weniger als Fünf-Tage-Woche) nicht
                                                                                                                  überschritten wird.
                            	Die Beschäftigung ist bei vor­           Befristete Beschäftigung bis
                              ausschauender Betrachtung von            längstens zwölf Monate                     Beispiel 1:
                              vornherein auf ständige Wiederho­        Eine befristete Beschäftigung bis          Ein Arbeitgeber stellt eine Hausfrau
                              lung gerichtet und soll über mehrere     zu einer Dauer von längstens zwölf         jeweils für folgende Zeiträume
                              Jahre hinweg ausgeübt werden.            Monaten ist immer gelegentlich und         befristet ein:
                            	Es kommt nicht darauf an, ob die         nicht regelmäßig. Sofern also im lau­
                              jeweiligen Arbeitseinsätze im Rah­       fenden Kalenderjahr und im Laufe der       a) 1.1. bis 31.1.     (Fünf-Tage-Woche)
                              men eines Dauerarbeitsverhältnisses      Beschäftigung die Zeitgrenzen von drei     b) 1.5. bis 31.5.     (Fünf-Tage-Woche)
                              von vornherein feststehen oder von       Monaten beziehungsweise 70 Arbeits­        c) 1.8. bis 31.8.     (Fünf-Tage-Woche)
                              Mal zu Mal vereinbart werden. Das        tagen nicht überschritten werden und       d) 1.11. bis 30.11.   (Fünf-Tage-Woche)
                              Merkmal der Regelmäßigkeit kann          keine berufsmäßige Beschäftigung

             6 I Kompass 7­8
                         7-8 2015

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Vom Almosen zur Rente - knappschaft-bahn-see mit neuer führung neue regeln für kurzfristige beschäftigungen auskunfts- und beratungsdienst der ...
Während der Beschäftigungszeiträume          einer Rahmenvereinbarung eine auf          vor, wenn folgende Voraussetzungen
                          a, b und c liegt jeweils eine kurzfristige   Dauer angelegte Rechtsbeziehung mit        erfüllt sind6:
                          Beschäftigung vor, weil die Zeitdauer        einander in kurzem Abstand folgen­
                          von drei Monaten innerhalb eines Ka­         den Beschäftigungen angenommen              	Es besteht keine Abrufbereitschaft:
                          lenderjahres nicht überschritten wird.       werden kann4. Für das Vorliegen einer      	Arbeit auf Abruf erfüllt den Tatbe­
                          Im Zeitraum d liegt keine kurzfristige       regelmäßigen Beschäftigung kommt              stand einer regelmäßigen Beschäfti­
                          Beschäftigung mehr vor, weil unter Be­       es dabei nicht darauf an, ob die jewei­       gung.
                          rücksichtigung der Vorbeschäftigungs­        ligen Arbeitseinsätze im Rahmen eines
                          zeiten a bis c die zulässige Zeitdauer       Dauerarbeitsverhältnisses von vorn­         	Die Arbeitseinsätze sind unvorher­
                          von drei Monaten überschritten wurde.        herein feststehen oder von Mal zu Mal         sehbar und folgen auch keinem
                          Sofern bereits bei Aufnahme der              vereinbart werden. Das Merkmal der            bestimmten Muster oder Rhythmus:
                          ersten Beschäftigung a die gesamten          Regelmäßigkeit kann vielmehr auch          	Die Arbeitseinsätze erfolgen in
                          folgenden Beschäftigungszeiten               erfüllt sein, wenn der Beschäftigte           unterschiedlichen Monaten, zu un­
                          b bis d feststehen, handelt es sich von      zu den sich wiederholenden Arbeits­           terschiedlichen Anlässen sowie von
                          Anfang an nicht um eine kurzfristige         einsätzen auf Abruf bereitsteht, ohne         der Anzahl der jeweiligen Arbeits­
                          Beschäftigung.                               verpflichtet zu sein, jeder Aufforderung      tage ohne erkennbares Schema.
                                                                       zur Arbeitsleistung Folge zu leisten5.
                          Beispiel 2:                                                                              	Der Betrieb des Arbeitgebers ist
                          Ein Arbeitgeber vereinbart mit einer         Beispiel 3 (41b der GeringfRL):               nicht systematisch und strukturell
                          Hausfrau eine auf längstens zwölf            Eine Hausfrau arbeitet als Bankkauf­          auf den Einsatz solcher Arbeitskräfte
                          Monate befristete Beschäftigung              frau unbefristet bei einem Geldinstitut       ausgelegt:
                          mit maximal 70 Arbeitstagen. Die             jeweils an den letzten fünf Arbeitsta­     	Der Arbeitgeber muss zur Sicherstel­
                          Arbeitseinsätze sollen jeweils an den        gen im Kalendermonat gegen ein mo­            lung des Betriebsablaufs nicht regel­
                          Wochenenden beziehungsweise bei              natliches Arbeitsentgelt von 750 Euro.        mäßig auf Aushilfskräfte im Sinne
                          Bedarf stattfinden.                                                                        eines Arbeitskraftpools zurückgrei­
                                                                       Die Tatsache, dass die Bankkauffrau           fen. Auftragsspitzen werden somit
                          Die Beschäftigung ist kurzfristig, so­       aufgrund der vorhersehbaren Einsätze          grundsätzlich vom Stammpersonal
                          fern keine anrechenbaren Vorbeschäf­         über einen Zeitraum von mehreren              erledigt.
                          tigungszeiten im Kalenderjahr der            Jahren eine regelmäßige Beschäfti­
                          Beschäftigungsaufnahme vorliegen.            gung ausübt, schließt das Vorliegen        Beispiel 4 (41a der GeringfRL):
                          Sofern die Beschäftigung am 1. Januar        einer kurzfristigen Beschäftigung aus.     Ein Rentner erklärt gegenüber einem
                          beginnt, können sich keine Vorbe­            Dabei ist unerheblich, dass die für die    Gastronomiebetrieb die grundsätz­
                          schäftigungszeiten ergeben.                  Kurzfristigkeit einer Beschäftigung        liche Bereitschaft, bei unerwarteten
                                                                       maßgebende Zeitdauer von 70 Arbeits­       Personalausfällen und unerwartetem
                                                                       tagen im Laufe eines Jahres nicht über­    Personalbedarf als Aushilfskellner ein­
                          Regelmäßige Beschäftigung länger             schritten wird. Die Bankkauffrau ist       zuspringen. Eine vertragliche Abspra­
                          als zwölf Monate                             versicherungspflichtig in der Kranken-,    che über die Anzahl der Arbeitseinsät­
                          Eine regelmäßige Beschäftigung liegt         Renten-, Arbeitslosen- und Pflegever­      ze oder eine Rufbereitschaft wird nicht
                          vor, wenn die Beschäftigung bei ihrem        sicherung, weil das Arbeitsentgelt 450     getroffen.
                          Beginn vorausschauend betrachtet auf         Euro übersteigt und damit auch keine
                          ständige Wiederholung gerichtet ist          geringfügig entlohnte Beschäftigung        Die Beschäftigung wird aufgrund der
                          und über mehrere Jahre hinweg (Zeit­         vorliegt.                                  nicht vorhersehbaren Arbeitseinsätze
                          räume bis zu zwölf Monaten können                                                       gelegentlich ausgeübt. Der Rentner
                          noch gelegentlich und kurzfristig sein)                                                 ist kurzfristig beschäftigt und somit
                          ausgeübt werden soll. Es besteht also        Gelegentliche Beschäftigung länger         versicherungsfrei in der Kranken-,
                          eine hinreichende Vorhersehbarkeit           als zwölf Monate                           Renten- und Arbeitslosenversicherung
                          von Dauer und Zeitpunkt der einzelnen        Grundvoraussetzung für die Annahme         sowie nicht versicherungspflichtig
                          Arbeitseinsätze. In diesem Fall handelt      einer kurzfristigen Beschäftigung, die     in der Pflegeversicherung, solange
                          es sich nicht um eine kurzfristige           länger als zwölf Monate dauert, ist die    die Zeitdauer von 70 Arbeitstagen im
                          Beschäftigung.                               Begrenzung der Arbeitseinsätze auf         Laufe eines Kalenderjahres nicht über­
                                                                       maximal 70 Arbeitstage pro Kalen­          schritten wird.
                          Die Regelmäßigkeit ergibt sich bereits       derjahr. Unter dieser Voraussetzung
                          daraus, dass die Arbeit nicht unvor­         liegt eine gelegentliche kurzfristige      Fallvarianten siehe Abb. 1.
                          hersehbar in wechselnder Häufigkeit          Beschäftigung bei einer Rahmenver­
                          und zu verschiedenen Zeiten über­            einbarung mit sich wiederholenden
                          nommen wird3 oder dass auf Grund             Arbeitseinsätzen über mehrere Jahre

                                                                                                                                      7-8 2015 Kompass I 7

Kompass_7_8_2015.indd 7                                                                                                                                 23.07.15 13:48
Vom Almosen zur Rente - knappschaft-bahn-see mit neuer führung neue regeln für kurzfristige beschäftigungen auskunfts- und beratungsdienst der ...
blickpunkt

                            Bewertung des BSG-Urteils                          beginn Gewollte aus sozialversiche­                 Die Voraussetzung, dass der Betrieb
                            Das Urteil des BSG aus dem Jahr 2014               rungsrechtlicher Sicht nachträglich zu              des Arbeitgebers nicht systema­
                            macht zwar unbefristete kurzfristige               bewerten. Die tatsächlichen Absichten               tisch und strukturell auf den Einsatz
                            Beschäftigungen über mehrere Jahre                 des Arbeitgebers beziehungsweise                    von Aushilfskräften ausgelegt sein
                            hinweg möglich, ihm dürfte aber keine              seine Absprachen mit dem Arbeitneh­                 darf, wird in vielen Fällen auch ein
                            wesentliche Bedeutung für die Praxis               mer beim erstmaligen Kontakt werden                 K.O.-Kriterium sein. Hier genügt es
                            zukommen. Die geforderten Voraus­                  realistisch betrachtet so sicherlich                schon, wenn Auftragsspitzen, die sich
                            setzungen beziehungsweise Vorgaben,                niemals in Erfahrung zu bringen sein.               beispielsweise auch durch saisonale
                            die eine unbefristete Rahmenverein­                Die kurzfristige Beschäftigung bietet               Mehrarbeit ergeben können, mangels
                            barung erlauben, entsprechen nicht                 aber auch ohne diese (neue) Regelung                (ausreichend vorhandenen) Stamm­
                            der gelebten Realität. Arbeitgeber                 bereits genügend Möglichkeiten der                  personal immer durch Aushilfskräfte
                            und Arbeitnehmer treffen in der                    flexiblen Nutzung. Letztendlich spricht             aufgefangen werden.
                            Regel verbindliche Absprachen zu den               nichts gegen sich wiederholende
                            einzelnen Arbeitseinsätzen, die auch               einzelne Arbeitseinsätze bei demselben
                            der Planungssicherheit beider Parteien             Arbeitgeber bis zu drei Monaten bezie­              Thomas Methler
                            dient oder vereinbaren Arbeitseinsätze             hungsweise 70 Arbeitstagen innerhalb                KBS/Minijob-Zentrale
                            auf Abruf. In diesem Zusammenhang                  eines Kalenderjahres, vorausgesetzt sie             Dezernat VII.1/Grundsatz Versicherungs-,
                            muss auch erwähnt werden, dass                     werden jeweils (längstens bis zu zwölf              Beitrags- und Melderecht
                            mündlichen Absprachen zwischen                     Monaten) befristet. Schriftliche Rah­               Hollestraße 7a-c
                            Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwar                  menvereinbarungen und/oder konkrete                 45127 Essen
                            zulässig sind, sich aber nicht wirklich            Arbeitsverträge zwischen Arbeitgeber
                            dazu eignen, das zu Beschäftigungs­                und Aushilfe schaffen Sicherheit.

                                      Abb. 1: Fallvarianten
                                                                                                          Die Beschäftigung wird                     Die Beschäftigung
                                                                                                                 ausgeübt                                 ist also
                                                                Maximal        Voraussetzungen
                   Beschäftigungs-         Arbeitstage                                                                                                              nicht
                                                             70 Arbeitstage     des BSG-Urteils       regelmäßig         gelegentlich        kurzfristig
                      zeiträume           pro Woche < 5                                                                                                           kurzfristig
                                                            pro Kalenderjahr    2014 liegen vor
                     1.1. – 31.3.                                                                                             X                  X
                     1.1. – 31.12.              X                  X                                                          X                  X
                     1.1. – 31.12.              X                  X                                                          X                  X
                     und erneut
                     1.1. – 31.12.              X                  X                                      X                                                              X
                     bei demselben
                     Arbeitgeber
                     1.1. – 31.12.              X                  X                                                          X                  X
                     und erneut
                     1.3. – 31.12.              X                  X                                                          X                  X
                     bei demselben
                     Arbeitgeber
                     1.1. – 31.12.              X                  X                                                          X                  X
                     und erneut
                     1.1. – 31.12.              X                  X                                                          X                  X
                     bei anderem
                     Arbeitgeber
                     1.1. – 31.12.              X                  X                                                          X                  X
                     und erneut
                     1.1. – 31.12.              X                  X                   X                                      X                  X
                     bei demselben
                     Arbeitgeber
                  1.1. bis auf weiteres         X                  X                                      X                                                              X
                  1.1. bis auf weiteres         X                  X                   X                                      X                  X

                            FUSSNOTEN
                            1
                                vergleiche Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 31. Juli 2002 – 7 AZR 181/01
                            2
                                vergleiche § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
                            3
                                vergleiche Urteil des BSG vom 1. Februar 1979 – 12 RK 7/77 –, USK 7929
                            4
                                vergleiche Urteil des BSG vom 28. April 1982 – 12 KR 1/80 –, USK 8261
                            5
                                vergleiche Urteile des BSG vom 11. Mai 1993 – 12 RK 23/91 -, USK 9353 und vom 23. Mai 1995 – 12 RK 60/93 –, USK 9530
                            6
                              	vergleiche Urteile des BSG vom 23. Juni 1971 – 3 RK 24/71 –, USK 7195, vom 25. November 1976 – 12/3 RJ 1/75, USK 76178, und
                                vom 7. Mai 2014 – B 12 R 5/12 R

             8 I Kompass 7-8 2015

  Kompass_7_8_2015.indd 8                                                                                                                                                       23.07.15 13:48
Vom Almosen zur Rente - knappschaft-bahn-see mit neuer führung neue regeln für kurzfristige beschäftigungen auskunfts- und beratungsdienst der ...
fokus knappschaft-bahn-see

              Stephanie Schultze
              Auskunfts- und Beratungsdienst der Rentenversicherung
              Struktur und Aufgaben bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

                                 Die Sicherstellung eines möglichst flächendeckenden Serviceangebots im Rahmen der Aufklärung,
                          Auskunft und Beratung ist eine gemeinschaftliche Aufgabe aller Rentenversicherungsträger (§§ 13 bis 16
                          Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)). Hieraus ergibt sich eine Verpflichtung der Deutschen Rentenversiche-
                          rung, ihre Kunden (Versicherte, Rentner und Arbeitgeber) über Rechte und Pflichten sowie Gestaltungsmög-
                          lichkeiten zu beraten beziehungsweise zu informieren.

                          Dem Auskunfts- und Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung kommt also eine besondere
                          Bedeutung zu, weil er vielfach den ersten persönlichen Kontakt zum Kunden in Einzelgesprächen, auf
                          Betriebssprechtagen sowie Messen oder bei Vorträgen herstellt. Er ist folglich ein Aushängeschild der
                          Deutschen Rentenversicherung. Eine Grundvoraussetzung um dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist eine
                                                                            1
                          umfassende Beratungskompetenz der Mitarbeiter .

                          Nachfolgend werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen und deren Umsetzung sowie die wichtigsten
                          Arbeitsergebnisse für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) an den Standorten
                          sowie an Sprechtagsorten skizziert.

                          Vom Rahmenkonzept zum                    Um nach dieser Umstrukturierung            lichkeiten der Rentenversicherung.
                          Grundsätzepapier                         einen flächendeckenden und service­        Sprechtage sind organisatorisch einer
                          Nach dem Gesetz zur Organisations­       orientierten Auskunfts- und Beratungs­     Beratungsstelle zugeordnete Einheiten.
                          reform in der gesetzlichen Rentenver­    dienst mit einem hohen Qualitäts­          Sie sind in der Regel durch einen einzel­
                          sicherung (RVOrgG) vom 9. Dezember       standard zu realisieren, haben sich die    nen Berater besetzt und an mindestens
                          2004 unterhalten die Regionalträger      Träger der Deutschen Rentenversiche­       zwölf Beratungstagen jährlich geöffnet.
                          ein Dienststellennetz der Auskunft und   rung im Rahmen einer verbindlichen
                          Beratung für die Deutsche Rentenversi­   Entscheidung am 16. August 20122 auf       Um das Dienststellennetz träger­
                          cherung (§ 131 Sechstes Buch Sozialge­   die Grundsätze für die serviceorientier­   übergreifend möglichst effizient zu
                          setzbuch (SGB VI)).                      te Auskunft und Beratung verständigt.      gestalten, wird die „notwendige“
                                                                                                              Anzahl einschließlich der Auswahl der
                          Dieses Gesetz war der Ausgangspunkt      In diesen Grundsätzen wurden Stan­         jeweiligen Standorte sowohl unter
                          für die Abstimmung eines Rahmenkon­      dards zum bedarfsgerechten und wirt­       wirtschaftlichen Aspekten als auch un­
                          zeptes der Deutschen Rentenversiche­     schaftlichen Betrieb von Dienststellen,    ter Berücksichtigung der Kundeninte­
                          rung für die Auskunft und Beratung, da   der Schnittstellen zur Rentensachbear­     ressen und regionalen Besonderheiten
                          bis zu diesem Zeitpunkt alle Renten­     beitung, zu der Zusammenarbeit zum         mittels einer jährlichen Bestandsana­
                          versicherungsträger eigenständige        Beispiel mit Gemeindeverwaltungen,         lyse bestimmt.
                          Strukturen im Bereich Auskunft und       Versicherungsämtern, Versichertenäl­
                          Beratung unterhielten. Auf Grund­        testen und -beratern, für den Bereich      Für die Bundesträger ist die Gesetzes­
                          lage des Rahmenkonzeptes vom 16.         der Datenverarbeitung sowie auch           begründung zum § 131 SGB VI von we­
                          Mai 2006 wurde bis Herbst 2011 der       Instrumente für die Qualitätssicherung     sentlicher Bedeutung. Hiernach können
                          Übergang der Auskunfts- und Bera­        vereinbart.                                die Bundesträger an ihren jeweiligen
                          tungsstellen der Deutschen Rentenver­                                               Standorten (Hauptverwaltung und
                          sicherung Bund auf die Regionalträger                                               vergleichbare Verwaltungsstandorte)
                          abgeschlossen sowie die Integration      Struktur des Dienststellennetzes           die ihnen obliegenden Auskunfts- und
                          der bei den Bundesträgern (Bund und      Zunächst wurden Auskunfts- und             Beratungspflichten nach den §§ 13 bis
                          KBS) verbleibenden Auskunfts- und        Beratungsstellen und Sprechtage            16 SGB I erfüllen. Dies betrifft bei der
                          Beratungsstellen geregelt (vergleiche    definiert. Danach sind Auskunfts- und      Deutschen Rentenversicherung Bund
                          Artikel 83 § 3 Absatz 4 RVOrgG).         Beratungsstellen arbeitstäglich durch­     die Orte Berlin, Gera, Stralsund und
                                                                   gängig geöffnete Service-Einheiten mit     Brandenburg/Havel und bei der KBS
                                                                   mehr als einem Mitarbeiter in Räum­        die Orte Bochum, Berlin, Bergheim,

                                                                                                                                  7-8 2015 Kompass I 9

Kompass_7_8_2015.indd 9                                                                                                                              23.07.15 13:48
Vom Almosen zur Rente - knappschaft-bahn-see mit neuer führung neue regeln für kurzfristige beschäftigungen auskunfts- und beratungsdienst der ...
fokus knappschaft-bahn-see

                                         Chemnitz, Cottbus, Frankfurt/Main,         ren, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit    	Interne und externe Vortragstätigkeit
                                         Hamburg, Hannover, Kassel, Moers,          sowie durch die von den Auskunfts-        	Durchführung von Betriebssprech­
                                         München, Münster, Rosenheim und            und Beratungsstellen begleiteten            tagen
                                         Saarbrücken.3                              Vortragsveranstaltungen beispielswei­     	Aufklärung und Beratung auf Messen
                                                                                    se für Interessenverbände, Arbeitgeber    	Auskunftserteilung und aktivierende
                                         Für die KBS ist laut Anlage 4 des Grund­   oder Schüler sowie zunehmend durch          Ansprache zur zusätzlichen Alters­
                                         sätzepapiers zudem folgende Beson­         die auf den Internetseiten bereitge­        vorsorge im Rahmen der Wegweiser­
                                         derheit zu beachten: An den außerhalb      stellten Informationen und Kontakt­         funktion (§ 15 Absatz 4 SGB I)
                                         der genannten vierzehn Standorten          angebote.                                 	Regionale/lokale Öffentlichkeitsar­
                                         bestehenden knappschaftlichen Aus­                                                     beit zu Fachfragen
                                         kunfts- und Beratungseinrichtungen         Beratungsspektrum                         	Fachliche Unterstützung der Versi­
                                         nimmt die KBS neben ihren Aufgaben         Konkret umgesetzt werden diese drei         chertenältesten und Versicherten­
                                         im Bereich der knappschaftlichen           Aufgaben im persönlichen, schriftli­        berater
                                         Krankenversicherung auch Auskunfts-        chen (hierunter fällt auch die Kommu­     	Betreuung der Gemeindeverwaltun­
                                         und Beratungsaufgaben für Versicherte      nikation via E-Mail) oder telefonischen     gen und Versicherungsämter, unter
                                         wahr, die bei der KBS rentenversichert     Kundenkontakt im Wesentlichen in vier       anderem durch Aus- und Fortbil­
                                         sind.                                      Arbeitsbereichen: der Terminvereinba­       dungsseminare, Hospitationen und
                                                                                    rung, dem Empfang einer Dienststelle,       regionale Veranstaltungen
                                                                                    der persönlichen Beratung sowie dem       	Wahrnehmung der Aufgaben der
                                         Aufgaben aus dem                           Servicetelefon.                             Servicestellen für Rehabilitation, so­
                                         Sozialgesetzbuch I                                                                     weit diese jeweils von dem Renten­
                                         Die wesentlichen Aufgaben des              In allen Bereichen ist das Selbstver­       versicherungsträger übernommen
                                         Auskunfts- und Beratungsdienstes           ständnis der Deutschen Rentenver­           worden sind
                                         erstrecken sich über die Beratung          sicherung für den Auskunfts- und          	Durchführung internationaler Bera­
                                         nach § 14 SGB I, die Auskunft nach § 15    Beratungsdienst voranzustellen: Jeder       tungstage im In- und Ausland.
                                         SGB I – einschließlich einer Wegwei­       Kunde ist unabhängig davon bei
                                         serfunktion im Bereich der geförderten     welchem Rentenversicherungsträger er      Gemeinsame Technik
                                         zusätzlichen Altersvorsorge – sowie die    versichert ist, stets umfassend zu be­    Die vielfältigen Aufgaben können effi­
                                         Information/Aufklärung nach § 13 SGB I.    raten. Anträge sind mit hoher Qualität    zient nur mit entsprechender IT-Unter­
                                                                                    vollständig aufzunehmen, um Rück­         stützung bewältigt werden. Bis zum
                                         Beratung                                   fragen zu vermeiden und eine schnelle     endgültigen Einsatz eines gemeinsa­
                                         Im Rahmen einer Beratung sollen die        Weitergabe an die bearbeitende Stelle     men Programmsystems innerhalb der
                                         Kunden in die Lage versetzt werden,        zu realisieren. Der Auskunfts- und        Deutschen Rentenversicherung wurden
                                         ihre Leistungsansprüche und sonstige       Beratungsdienst stellt insoweit eine      für alle Träger gemeinsame Standards
                                         Gestaltungsmöglichkeiten zu erkennen       wichtige Schnittstelle zur Sachbearbei­   vereinbart.
                                         und zu verwirklichen. Sie umfasst alle     tung dar.
                                         versicherungs- und rentenrechtlichen                                                 Diese umfassen zum Beispiel den trä­
                                         Fragen.                                    Das Leistungsspektrum ist breit gefä­     gerübergreifenden Zugriff auf die für
                                                                                    chert und wurde im Grundsätzepapier       die Versicherten gespeicherten Daten
                                         Auskunft                                   wie folgt zusammengefasst:4               und die Möglichkeit Rentenauskünfte
                                         Eine Auskunft umfasst dagegen alle                                                   zu erstellen. Die technischen Rahmen­
                                         sozialen Angelegenheiten nach dem          	Umfassende und erschöpfende             bedingungen für den Sachbearbei­
                                         Sozialgesetzbuch und bezieht sich in­        Auskunft und Beratung (persönlich,      terdialog (rv-Dialog) werden hierzu
                                         haltlich auf die Benennung der zustän­       telefonisch, per Chat oder E-Mail)      kontinuierlich weiterentwickelt.
                                         digen Sozialleistungsträger sowie auf        in allen Fragen der gesetzlichen
                                         alle Sach- und Rechtsfragen, die für den     Rentenversicherung – einschließlich     Für die Terminvergabe und Besucher­
                                         Auskunftssuchenden von Bedeutung             Leistungen zur Teilhabe und Grund­      steuerung wurde als gemeinsame
                                         sein können.                                 sicherung – (§§ 14, 15 SGB I)           elektronische Oberfläche im Bereich
                                                                                    	Qualifizierte Aufnahme von Anträ­       der eServices die Anwendung „eTermin“
                                         Aufklärung                                   gen, zum Beispiel auf Kontenklärung     entwickelt. Diese ermöglicht Termine
                                         Die Auskunft und Beratung wird               und von Leistungsanträgen, zum          zu erfassen, zu dokumentieren und zu
                                         ergänzt durch die Verpflichtung der          Beispiel Rente, Krankenversicherung     archivieren.
                                         Rentenversicherungsträger, die Bevöl­        der Rentner (KVdR), Beitragserstat­
                                         kerung allgemein über ihre Rechte und        tungen, Leistungen zur Teilhabe,        Über die Anwendung „eAntrag“ wird
                                         Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch          einschließlich Prüfung auf Vollstän­    die Antragsaufnahme im Auskunfts-
                                         aufzuklären. Dies erfolgt über Broschü­      digkeit und Klärung offener Fragen      und Beratungsdienst elektronisch

                             10 I Kompass 7-8 2015

       Kompass_7_8_2015.indd 10                                                                                                                                     23.07.15 13:48
unterstützt. Dabei werden die bundes­     und aktuell bundesweit einheitlich zur   Mütterrente) und die erleichterten Zu­
                           einheitlichen Vordrucke für die Berater   Verfügung zu stellen.                    gangsbedingungen für die Inanspruch­
                           in elektronischer Form zur Verfügung                                               nahme der Altersrente für besonders
                           gestellt. Außerdem können diese bei       Die folgenden für die Auskunft und       langjährige Versicherte nachgefragt.
                           Bedarf für die Aushändigung an die        Beratung fünf wesentlichen Qualitäts­
                           Kunden lokal ausgedruckt werden.          standards und Maßnahmen zur Qua­         Persönliche Beratungen
                           Mittels eAntrag ist ein elektronischer    litätssicherung sind in einer eigenen    In 2014 wurden insgesamt 209.671
                           Versand der Unterlagen an den zustän­     Anlage des Grundsätzepapiers wie folgt   persönliche Beratungen – einschließ­
                           digen Träger und auch unmittelbar an      aufgeführt:5                             lich sogenannter Kurzberatungen
                           die Rentensachbearbeitung sicherge­                                                (zum Beispiel Einreichen von Unterla­
                           stellt.                                   	Bereitstellung beratungsrelevanter     gen, Be­stätigung von Unterschriften,
                                                                       Fachinformationen durch eine Wis­      Ausstellung von Rentnerausweisen
                                                                       sensdatenbank (Beraterdatenbank)       oder Lebensbescheinigungen usw.) –
                           Qualitätsstandards und                    	Entwicklung eines eigenen Unter­       durchgeführt.6 Dies entspricht einem
                           Qualitätssicherung                          weisungs- und Qualifizierungs­         Zuwachs von 12 Prozent gegenüber
                           Das große Beratungsspektrum sowie           konzeptes                              dem Vorjahr.
                           die Komplexität des Sozialrechts und      	Sicherstellung fachlicher Weiter­
                           die damit einhergehenden Gestal­            bildung und Betreuung im Bereich       Telefonische Beratung
                           tungsmöglichkeiten bedingen beson­          Auskunft und Beratung                  (ohne Servicetelefon)
                           dere qualitative Anforderungen an die     	Entwicklung eines Kommunikations­      Die Bedeutung der telefonischen Be­
                           Auskunft und Beratung. Der Bereich          leitfadens                             ratung innerhalb der Beratungsstellen
                           ist von vielfältigen unterschiedlichen    	Stetige Optimierung und Entwick­       hat in den letzten Jahren vor dem Hin­
                           Situationen (zum Beispiel Einzel-,          lung von Konzepten zur Qualitäts­      tergrund des kostenfreien Beratungs­
                           Gruppengespräche, Betriebssprechtage,       sicherung                              angebotes des Servicetelefons stetig
                           Telefonaktionen, Vorträge, Schulungen                                              abgenommen. 2014 hingegen ist die
                           oder Messen) gekennzeichnet. Zur                                                   Anzahl der telefonischen Beratungen
                           Sicherstellung einer hohen Qualität im    Ergebnisse des Auskunfts- und            bundesweit mit 13.925 telefonischen
                           Interesse des Kunden ist deshalb eine     Beratungsdienstes bei der KBS            Beratungen in den Auskunfts- und
                           entsprechende fachliche und persönli­     Nachdem die grundsätzliche Struk­        Beratungsstellen wieder etwas ge­
                           che Kompetenz der Berater erforderlich.   tur und die Standards der Auskunft       stiegen. Diese Entwicklung gegen den
                                                                     und Beratung innerhalb der gesam­        bisherigen Trend ist vermutlich darauf
                           Alle im Rahmen der Auskunft und Be­       ten Deutschen Rentenversicherung         zurückzuführen, dass Auskunftssu­
                           ratung erbrachten Leistungen werden       skizziert wurden, werden nachfolgend     chende angesichts der – aufgrund der
                           für alle Träger in einem einheitlichen    die Ergebnisse und Aktivitäten des       gesetzlichen Neuregelungen – bundes­
                           Berichtswesen erfasst und dargestellt.    Auskunfts- und Beratungsbereiches        weit stark nachgefragten und zeitweise
                                                                     der KBS dargestellt.                     schlecht erreichbaren kostenfreien
                           Darüber hinaus werden die Ergebnisse                                               Servicenummern vermehrt auf diesem
                           von Kundenbefragungen regelmäßig          Den Ergebnissen liegen die an den        Weg versucht haben, die gewünschten
                           ausgewertet und verglichen, um die        vierzehn Standorten und den von dort     Informationen zu erhalten.
                           Qualität des Service- und Beratungs­      betreuten Sprechtagen in den Dienst­
                           angebots stetig zu verbessern und         stellen der knappschaftlichen Kranken­   Schriftliche Beratung
                           die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Die    versicherung geleisteten Beratungen      (Schwerpunkt: E-Mails)
                           Tätigkeiten des Auskunfts- und Bera­      zugrunde.                                Insbesondere der Trend zur elektroni­
                           tungsbereichs werden zudem als eine                                                schen Kontaktaufnahme hat auch im
                           eigene Produktgruppe im Benchmar­         Der Schwerpunkt wird hier auf das        Jahr 2014 erwartungsgemäß weiter
                           king der Rentenversicherungsträger        Jahr 2014 gelegt, welches aufgrund       angehalten. Der Anteil der schriftli­
                           abgebildet.                               der Auswirkungen des Gesetzes über       chen Beratungen ist in 2014 um fast
                                                                     Leistungsverbesserungen in der           ein Drittel im Vergleich zum Vorjahr
                           Im Sinne der Erhaltung und stetigen       gesetzlichen Rentenversicherung (RV-     gestiegen. Dieser Anstieg ist vor allem
                           Verbesserung von Qualität und Service     Leistungsverbesserungsgesetz) in allen   auf die weiterhin gestiegene Zahl von
                           im Bereich Auskunft und Beratung          Aufgabenbereichen von einem hohen        E-Mail-Anfragen zurückzuführen.
                           haben die Rentenversicherungsträger       Informationsbedarf der Versicherten
                           außerdem eigene Standards defi­           und Rentner geprägt war. Dabei wurden    Seit Einführung der zentralen Mail-
                           niert, um das im Beratungsgeschäft        insbesondere die verbesserte Bewer­      In-Datenbank der Rentenversicherung
                           benötigte Fachwissen stets umfassend      tung der Kindererziehungszeiten für      der KBS im Jahr 2002 ist die Zahl der
                                                                     vor 1992 geborene Kinder (sogenannte     unter rentenversicherung@kbs.de ein­

                                                                                                                                7-8 2015 Kompass I 11

Kompass_7_8_2015.indd 11                                                                                                                              23.07.15 13:48
fokus knappschaft-bahn-see

                                         gehenden Anfragen ausnahmslos von          gemeinsamen allgemeinen Service­                  mitteilungen weit verbreitet ist und
                                         Jahr zu Jahr gestiegen. Die Gesamtzahl     telefon, dem Servicetelefon für Hör­              zusätzlich ein hoher Informations­
                                         der zum überwiegenden Teil im Bereich      geschädigte und dem Firmenservice.                bedarf aufgrund des Reformgesetzes
                                         der Hauptverwaltung beantworteten          Darüber hinaus betreibt sie ein eigenes           bestand, konnten in 2014 von allen
                                         und koordinierten Mail-Anfragen hat        Servicetelefon, mit dem eine direkte              Trägern erstmals nur rund 30 Prozent
                                         sich im Vergleich zum Vorjahr noch ein­    Erreichbarkeit für die eigenen Kunden             aller Anrufe (530.970) tatsächlich
                                         mal um 17 Prozent auf nunmehr über         geschaffen wird.                                  entgegengenommen werden. Der sich
                                         18.000 erhöht (vergleiche Abb. 1).                                                           daraus ergebende Handlungsbedarf
                                                                                    Gemeinsame Servicenummer aller                    zur Erhöhung der Erreichbarkeit wird
                                         In der Beratungsstatistik wird aller­      Träger (0800 1000 480 0)                          zurzeit in den Gremien der Deutschen
                                         dings gemäß der aktuell von den Ren­       Der Fachausschuss für Organisation                Rentenversicherung erörtert.
                                         tenversicherungsträgern abgestimm­         hat sich im Herbst 2005 für das Kon­
                                         ten Legende zu dieser Statistik nur ein    zept eines gemeinsamen Servicetele­               Die KBS hat in den Jahren 2009 bis 2014
                                         Teil der Mail-Antworten erfasst.           fons ausgesprochen8. Alle Träger (mit             zwischen 16.868 und 29.051 Gespräche
                                                                                    Ausnahme der Deutschen Rentenversi­               pro Jahr geführt.
                                         Eine statistische Erfassung von E-Mails    cherung Baden-Württemberg, Hessen
                                         ist in der Beratungsstatistik der Deut­    und Saarland) beteiligen sich derzeit an          Servicetelefon für Hörgeschädigte
                                         schen Rentenversicherung danach nur        diesem Angebot. Über einen Telefon­               Auch gehörlose und hörgeschädigte
                                         dann zulässig, wenn ein Mitarbeiter        provider werden die bei dieser Nummer             Menschen können kostenfrei mit
                                         des Auskunfts- und Beratungsdienstes       eingehenden Anrufe an die jeweils                 der Deutschen Rentenversicherung
                                         über einen Sach- beziehungsweise           freien Telefonagenten der Träger ver­             kommunizieren. Betreut wird die­
                                         Rechtsstand im Sinne der §§ 14 und 15      teilt. Die KBS hat für die gemeinsame             ses Servicetelefon derzeit durch die
                                         SGB I inhaltlich berät. Damit wird der     Servicenummer einen Anrufanteil von               Deutsche Rentenversicherung Bund,
                                         zeitliche Aufwand zur Beantwortung         5 Prozent der Anrufe (analog der                  Baden-Württemberg, Bayern-Süd, Mit­
                                         von E-Mails, zum Beispiel zu Öffnungs­     Zuständigkeit für den Versicherten­               teldeutschland, Rheinland, Schwaben
                                         zeiten, Terminvergabe oder Informa­        bestand).                                         und Knappschaft-Bahn-See. Um das
                                         tionen zu Sprechtagsorten sowie die                                                          Angebot nutzen zu können, muss vom
                                         Weiterleitung an Fachabteilungen (hier     Die Anzahl der Anrufversuche steigt               Kunden zunächst die Software des
                                         allein 11.700 E-Mails) an dieser Stelle    kontinuierlich an. Allein im Jahr                 Partner-Dolmetscherdienstes installiert
                                         nicht dokumentiert.                        2014 betrug der Anstieg 38 Prozent                werden. Im Anschluss kann eine Video-
                                                                                    von knapp 1,3 auf fast 1,8 Millionen              oder Schriftverbindung zwischen dem
                                         Die offensichtlich unterschiedliche Er­    Anrufversuche. Da die gemeinsame                  Dolmetscher der Deutschen Rentenver­
                                         fassung von E-Mails bei den einzelnen      Servicenummer durch die Veröffent­                sicherung und dem Dienst aufgebaut
                                         Rentenversicherungsträgern wurde           lichung in Broschüren, im Internet, in            werden, um Fragen rund um Rente,
                                         seitens der KBS in die organisatorisch-    Massendruckprodukten und Presse­                  Reha oder Altersvorsorge zu bespre­
                                         technische Arbeitsgruppe Auskunft                                                            chen.
                                         und Beratung 7 eingebracht, um eine
                                         neue Legende und einheitliche Erfas­                Abb. 1: Anzahl bearbeiteter E-Mail-Anfragen
                                         sung bei allen Trägern zu erreichen.
                                                                                                20.000
                                                                                                18.000
                                         Servicetelefone der Deutschen                          16.000
                                         Rentenversicherung                                     14.000
                                         „Der heiße Draht zur Rentenversiche­                   12.000
                                         rung“, so lautet der Hinweis im Internet               10.000
                                         für dieses Angebot des Auskunfts- und                   8.000
                                         Beratungsdienstes. Mittels kostenfreier                 6.000
                                         0800-Rufnummern sind die Träger der                     4.000
                                         Rentenversicherung durch gemeinsame                     2.000
                                         und trägereigene Servicetelefone tele­                      0
                                         fonisch viele Stunden am Tag erreich­                              2010             2011              2012           2013                   2014
                                         bar. Seit Einführung nimmt diese Form            Beantwortet      4.753             5.842             6.345         6.288                   6.456
                                         der Kontaktaufnahme stetig zu.                  Weitergeleitet    6.384             6.884             8.068         9.236                  11.701
                                                                                            Gesamt         11.137            12.726           14.413         15.524                 18.157
                                         Die KBS beteiligt sich an drei träger­
                                                                                                                                                                     Quelle: E-Mail-Statistik der KBS
                                         übergreifenden Servicetelefonen: dem

                             12 I Kompass 7-8 2015

       Kompass_7_8_2015.indd 12                                                                                                                                                     23.07.15 13:48
Servicetelefon der KBS                      Beide Zugangskanäle werden für die                                  Erstmals wurden in 2014 bundesweit
                               (0800 1000 480 80)                          KBS durch den Auskunfts- und Bera­                                  fast 400 externe und 48 interne Ver­
                               Neben dem gemeinsamen Servicetele­          tungsdienst betreut.                                                anstaltungen von Referentinnen und
                               fon können die Träger der Deutschen                                                                             Referenten der Auskunfts- und Bera­
                               Rentenversicherung ein eigenes Service­                                                                         tungsstellen der KBS durchgeführt.
                               telefon für ihre Kun­den be­treiben. Dies   Termintelefone
                               wird mit einer Appendixnummer (= An­        Neben den Servicetelefonen der Deut­                                Infoprogramm
                               hangnummer) realisiert. Für die KBS         schen Rentenversicherung betreibt die                               Für die Deutsche Rentenversicherung
                               hat das eigene Servicetelefon insbe­        KBS elf regionale Termintelefone. Mit                               wurde ein internes Vortragsprogramm
                               sondere wegen der Besonderheiten der        der Anwendung „eTermin“ werden freie                                (sogenanntes Infoprogramm) entwi­
                               knappschaftlichen Rentenversicherung,       Termine für die Kunden trägerübergrei­                              ckelt, welches alle wichtigen Ren­
                               der Seemannskasse und im Bereich der        fend sichtbar und eine strukturierte                                tenthemen (unter anderem Konten­
                               Bahn (zum Beispiel Renten-Zusatzver­        Terminvergabe für eine ideale Besu­                                 klärung, Erwerbsminderungsrenten,
                               sicherung) eine elementare Bedeutung.       chersteuerung realisierbar.                                         Altersrenten, Hinterbliebenenrenten,
                               Betreut wird dieses Angebot im Schwer­                                                                          Altersvorsorge, Besteuerung von Ren­
                               punkt durch das Team Servicetelefon         Die Zuwächse bei den persönlichen                                   ten sowie Rentenseminare) thema­
                               der Hauptverwaltung. Ein Anteil von         Beratungen in 2014 – in Folge des RV-                               tisch bündelt. Diese internen Vorträge
                               rund 25 Prozent der Gespräche wird          Leistungsverbesserungsgesetzes – spie­                              werden in eigenen Räumlichkeiten der
                               durch die regelmäßige Unterstützung         geln sich auch an den Termintelefonen                               Deutschen Rentenversicherung insbe­
                               weiterer Dienststellen getragen, um         wieder. Die Zahl der geführten Gesprä­                              sondere für interessierte Einzelkunden
                               eine gute Erreichbarkeit für die Kunden     che ist 2014 um mehr als 15 Prozent auf                             angeboten.
                               zu realisieren.                             161.255 gestiegen (würde als Vergleich
                                                                           das Jahr 2008 herangezogen, beträgt                                 Die KBS richtet regelmäßig interne
                               Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt     der Zuwachs sogar 50 Prozent).                                      Vorträge in Bochum, Moers und Siegen
                               die Abb. 2; so wurden in 2014 allein                                                                            aus. Die Bewerbung erfolgt mittels An­
                               146.328 Anrufe entgegengenommen.                                                                                zeigen in der lokalen Presse, Internet,
                                                                           Weitere Aufgaben                                                    Flyern und Plakaten.
                                                                            Neben der persönlichen, telefonischen
                               Gemeinsamer Firmenservice                    oder auch schriftlichen Beratung wer-                              2014 wurden bei 48 internen Veranstal­
                               (0800 1000 453)                             ­den vom Auskunfts- und Beratungs­                                  tungen 696 Teilnehmer erreicht.
                               Das neue Serviceangebot des gemein­          dienst der KBS ferner interne und
                               samen Firmenservices9 ist am 23. März        externe Vortrags- und Schulungsver­                                Externe Vorträge
                               2015 gestartet und stellt ein Bindeglied     anstaltungen (zum Beispiel Versiche­                               (Sonderveranstaltungen)
                               zwischen Deutscher Rentenversiche­           rungsämter oder Versichertenberater/-                              Auch Betriebe, Schulen, Verbände
                               rung und Arbeitgeber dar. Mittels            älteste) begleitet.                                                und Vereine äußern regelmäßig den
                               einer kostenfreien Servicenummer
                               (0800 1000 453) sowie einer gemein­
                               samen E-Mailadresse (firmenservice@                    Abb. 2: Anzahl der Anrufe am (eigenen) Servicetelefon der KBS
                               deutsche-rentenversicherung.de)
                               wurden einheitliche Zugangswege zum
                               arbeitgeberspezifischen Beratungs­                                250.000
                               angebot der Deutschen Rentenversi­
                               cherung geschaffen. Das Angebot des                               200.000
                               gemeinsamen Firmenservice erstreckt
                               sich auf die drei Module                                          150.000
                                	Gesunde Mitarbeiter,
                                	Rente und Altersvorsorge/Demo­                                 100.000
                                  grafie und
                                	Beiträge und Meldungen zur Sozial­                               50.000
                                  versicherung.
                                                                                                           0
                                                                                                                       2011                     2012                    2013                     2014
6                              Das jährliche Anruf- und Mailvolumen                         Geführte                 121.211                  148.603                 137.992                  146.328
1                              wird für alle sechzehn Träger ent­                           Gespräche
                               sprechend der Versichertenquote (55                       Anrufversuche               196.147                  242.162                 238.687                  243.778
7
                               Prozent Regionalträger – 40 Prozent
                                                                              Quelle: Datenbank „Beratungsleistungen der Deutschen Rentenversicherung“, Kategorie 5. Statistik - Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
                               Bund – 5 Prozent KBS) verteilt.

                                                                                                                                                                             7-8 2015 Kompass I 13

    Kompass_7_8_2015.indd 13                                                                                                                                                                                  23.07.15 13:48
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