Vorlage - zur Beschlussfassung-Drucksache 18/3792 03.06.2021 - Abgeordnetenhaus von Berlin
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Drucksache 18/3792 03.06.2021 18. Wahlperiode Vorlage – zur Beschlussfassung – Änderung des Berliner Flächennutzungsplans (FNP Berlin)
Der Senat von Berlin - StadtWohn I B 12 - Tel.: 90139-5873 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Vorblatt Vorlage - zur Beschlussfassung - über eine Änderung des Berliner Flächennutzungsplans (FNP Berlin) A. Problem Aus der Veränderung örtlicher Rahmenbedingungen und der Weiterentwicklung von teilräumlichen Planungszielen und gesamtstädtischen Nutzungsvorstellungen ergibt sich die Notwendigkeit, den Flächennutzungsplan zu ändern. Indem der FNP ständig auf diese Veränderungen eingeht, erfüllt er seine stadtentwicklungspolitische Funktion als eine wesentliche Grundlage für die Steuerung einer nachhaltigen Stadtentwicklung. B. Lösung Änderungen des Flächennutzungsplans. C. Alternative / Rechtsfolgenabschätzung Keine. Der Flächennutzungsplan entwickelt als vorbereitender Bauleitplan gegenüber Behörden und Trä- gern öffentlicher Belange unmittelbare Bindungswirkung. Die rechtsverbindliche Wirkung gegen- über Dritten wird durch die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden verbindlichen Bauleit- pläne (Bebauungspläne) erfolgen. Diese sind Grundlage für die Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung. D. Auswirkungen auf die Umwelt Im Rahmen der geordneten städtebaulichen Entwicklung wurde eine umwelt- und ressourcenscho- nende Zuordnung von Nutzungen vorgenommen und eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt. E. Auswirkungen auf den Klimaschutz In Folge der Vorlage ist zu erwarten, dass auf nachgeordneten bzw. anderen Planungsebenen und in diesen nachgelagerten behördlichen Genehmigungen Entscheidungen getroffenen werden, die eine Zunahme von Treibhausgasemissionen in folgenden Handlungsfeldern bewirken können:
2 beim Energieverbrauch von Gebäuden und Anlagen, beim Verkehr und in sehr geringem Umfang beim Stadtgrün. F. Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter: Mit der Vorlage wird die Änderung der generalisierten Darstellung der geplanten Nutzung in einem Teilbereich des Flächennutzungsplans vorbereitet. Gleichstellungspolitische Auswirkungen der Vorlage sind nicht gegeben, sie bietet keine Grundlage für verdeckte Benachteiligungen, Beteili- gungsdefizite oder die Verfestigung tradierter Rollen. G. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und / oder Wirtschaftsunternehmen: Keine. H. Gesamtkosten Keine. I. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg Keine. Im Rahmen der Beteiligung der Planungsträger sind die FNP-Änderungen mit den Nachbarge- meinden, -ämtern, -kreisen und -regionen sowie darüber hinaus im Rahmen der Mitwirkung der Berliner Bezirke und Hauptverwaltungen mit der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung abge- stimmt worden. Die regionalplanerische Unterrichtung gemäß Artikel 11 Abs. 4 des Landespla- nungsvertrages ist erfolgt. J. Flächenmäßige Auswirkungen Entsprechend Inhalt der Vorlage. K. Zuständigkeit Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Der Senat von Berlin - StadtWohn I B 12 - Fernruf: 9139-5873 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Vorlage - zur Beschlussfassung - über eine Änderung des Berliner Flächennutzungsplans (FNP Berlin) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Das Abgeordnetenhaus stimmt der vom Senat am 1. Juni 2021 beschlossenen Änderung des Berliner Flächennutzungsplans zu. Beiderseits Koppelweg, östlich Am Brandpfuhl (lfd. Nr. 06/17, Bezirk Neukölln) Anlage: FNP-Änderungsdarstellung mit Begründung und Umweltbericht (Änderungsblatt); Stellungnahmen zu den nicht berücksichtigten Anregungen (Stellungnahmeblatt, nicht Beschlussgegenstand) A. Begründung: Der FNP bildet als integrales gesamtstädtisches Planungsinstrument Berlins eine we- sentliche Grundlage für Nutzungsentscheidungen und Investitionssteuerung. Auf der Ebene des FNP erfolgt die Abwägung aller öffentlichen und privaten Nutzungsansprü- che an den gesamten Stadtraum über örtliche Interessen hinaus. Der FNP schafft damit die räumlichen Voraussetzungen für eine langfristige Daseinsvorsorge der Stadt unabhängig von sich kurzfristig verändernden konjunkturellen Schwankungen. Aus weiterentwickelten teilräumlichen Planungszielen und veränderten Rahmenbedin- gungen resultiert die Notwendigkeit zu Änderungen des FNP in Teilbereichen. Indem der FNP kontinuierlich aktuell gehalten und lokal fortgeschrieben wird, kann er seine stadtplanerische Steuerungsfunktion wahrnehmen. In anderen gesamtstädtisch bedeut- samen Planungen wie z.B. den Stadtentwicklungsplänen und den Planwerken entwi- ckelte Zielvorstellungen werden mit teilräumlichen Planungszielen verknüpft, im Beteili- gungsverfahren zur Diskussion gestellt und so als gesamtstädtische Zielaussagen der Abwägung unterzogen. Die Planungsziele der Änderung des FNP mit Begründung und Umweltbericht sind den Plandarstellungen und den Erläuterungen der Änderungsblätter zu entnehmen, ebenso wie die Beteiligungsschritte der Planungsträger sowie der Öffentlichkeit.
2 Der in der Anlage vorgelegten Änderung des Berliner Flächennutzungsplans beigefügt ist die Information über die Stellungnahmen zu den im Rahmen der öffentlichen Ausle- gung vorgebrachten Anregungen, die nicht berücksichtigt werden konnten (Stellungnah- meblatt/ Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 AG- BauGB); sie ist nicht Beschlussgegenstand. Die Änderungen des FNP werden mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt nach der Zustimmung des Abgeordnetenhauses wirksam. Die Bürgerinnen und Bürger, die sich an der öffentlichen Auslegung beteiligt haben, erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung ihrer Anregungen. B. Rechtsgrundlagen: Für die Zustimmung des Abgeordnetenhauses: § 246 Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBI. I S. 1728); § 11 Abs. 1 in Verbin- dung mit § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG- BauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S.578), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 12.Oktober 2020 (GVBl. S. 807). Für den Inhalt der Änderungen des Flächennutzungsplans: §§ 1, 1a und 5 des Baugesetzbuchs (BauGB). Für das Verfahren zur Aufstellung der Änderungen des Flächennutzungsplans und die Neubekanntmachung: §§ 1 bis 6 des Baugesetzbuchs (BauGB); § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). C. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und / oder Wirtschaftsunternehmen: Keine. Der Flächennutzungsplan entwickelt als vorbereitender Bauleitplan gegenüber Behör- den und Trägern öffentlicher Belange unmittelbare Bindungswirkung. Die rechtsverbind- liche Wirkung gegenüber Dritten wird durch die aus dem Flächennutzungsplan zu entwi- ckelnden verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne) erfolgen. D. Gesamtkosten: Keine. Der Flächennutzungsplan entwickelt als vorbereitender Bauleitplan gegenüber Behör- den und Trägern öffentlicher Belange unmittelbare Bindungswirkung. Die rechtsverbind- liche Wirkung gegenüber Dritten wird durch die aus dem Flächennutzungsplan zu entwi- ckelnden verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne) erfolgen. E. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg: Keine. Im Rahmen der Beteiligung der Planungsträger ist die FNP-Änderung mit Nachbarge- meinden, -ämtern, -kreisen und -regionen sowie darüber hinaus im Rahmen der Mitwir-
3 kung der Berliner Bezirke und Hauptverwaltungen mit der Gemeinsamen Landespla- nungsabteilung abgestimmt worden. Die regionalplanerische Unterrichtung gemäß Arti- kel 11 Abs. 4 des Landesplanungsvertrages ist erfolgt. F. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine. b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine. G. Flächenmäßige Auswirkungen: Entsprechend Inhalt der Vorlage (Anlage). H. Auswirkungen auf die Umwelt: Entsprechend Inhalt der Vorlage (Anlage). Der Flächennutzungsplan hat als vorbereitender Bauleitplan keine unmittelbaren rechtli- chen Auswirkungen gegenüber Dritten. Im Rahmen der geordneten städtebaulichen Entwicklung wurde die umwelt- und ressourcenschonende Zuordnung von Nutzungen vorgenommen. Im Rahmen von Änderungen des Flächennutzungsplans erfolgt eine Umweltprüfung (einschl. Alternativenbetrachtung und Klimacheck), auf deren Basis ein Umweltbericht erstellt wird. Darin sind die wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt incl. klima- schutzrelevanter Aussagen enthalten und es werden Maßnahmen benannt, die sich positiv auf den Klimaschutz auswirken können. Die Prüfung der Erforderlichkeit von Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft ist bei den Einzeländerungen entsprechend den generalisierten Darstel- lungen des FNP erfolgt, wobei keine Veränderungen der im Erläuterungsbericht be- nannten und im FNP als Freifläche dargestellten Kulisse für Ausgleichsmaßnahmen er- forderlich wurden. Auf den nachfolgenden Planungsebenen ist die Eingriffstiefe konkret zu bewerten und im Rahmen der Abwägung über Vermeidung und Ausgleich abschlie- ßend zu entscheiden. Ausgleichsmaßnahmen, die nicht am Ort des Eingriffs umgesetzt werden können, sind vorrangig unter Berücksichtigung der im Erläuterungsbericht be- nannten Räume für Ersatzmaßnahmen bzw. auf den prioritären Flächen der Aus- gleichskonzeption des Landschaftsprogramms zu realisieren. I. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Entsprechend Inhalt der Vorlage (Anlage). In Folge der Vorlage ist zu erwarten, dass auf nachgeordneten bzw. anderen Pla- nungsebenen und in diesen nachgelagerten behördlichen Genehmigungen Entschei- dungen getroffenen werden, die eine Zunahme von Treibhausgasemissionen in fol- genden Handlungsfeldern bewirken können: beim Energieverbrauch von Gebäuden und Anlagen, beim Verkehr und in sehr geringem Umfang beim Stadtgrün.
4 Maßnahmen zur Vermeidung dieser Zunahme, die über die bereits in der Umweltprü- fung und im Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans benannten Maß- nahmen hinausgehen, können erst auf nachfolgenden Planungs- und Genehmigungs- verfahren bzw. durch andere Planungs- und Entscheidungsprozesse (z.B. generelle Be- einflussung der Verkehrsmittel und -träger in Berlin bzw. technische Fortschritte) oder andere Steuerungsinstrumente erreicht werden. Diese Maßnahmen liegen jedoch au- ßerhalb der Steuerungsmöglichkeiten durch diese Abgeordnetenhausvorlage. J. Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter: Mit der Vorlage wird die Änderung der generalisierten Darstellung der geplanten Nut- zung in einem Teilbereich des Flächennutzungsplans vorbereitet. Gleichstellungspoliti- sche Auswirkungen der Vorlage sind nicht gegeben, sie bietet keine Grundlage für ver- deckte Benachteiligungen, Beteiligungsdefizite oder die Verfestigung tradierter Rollen. Berlin, den 1. Juni 2021 Der Senat von Berlin Michael Müller Sebastian Scheel .................................................................. .................................................................. Regierender Bürgermeister Senator für Stadtentwicklung und Wohnen
Flächennutzungsplan - Änderung Anlage zur Senats - / Abghs. - Vorlage Nr.: Blatt 1/15 Standardänderung/ Parallelverfahren* Beiderseits Koppelweg, östl. Am Brandpfuhl Einleitungsbeschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15.09.2017 (Neukölln) Beteiligung Öffentlichkeit/ Behörden (§ 3 und 4 BauGB) Lfd. Nr. 06/17 - frühzeitige Beteiligung . . . . . . . . . . 28.05. - 29.06.2018 - öffentliche Auslegung . . . . . . . . . . 09.11. - 11.12.2020 Senatsbeschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zustimmung Abgeordnetenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bekanntmachung im Amtsblatt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . SenStadtWohn I B 1 (Tel.: 90139 - 5870) Stand: 07.05.2021 Lage im Stadtgebiet Topographische Karte 1:50.000 FNP Berlin (Stand Januar 2021) 1:50.000 Begründung 1.1 Planungsanlass und gesamt- städtische Einordnung Der Änderungsbereich beiderseits des Koppelwegs liegt im Westen des Orts- teils Britz im Bezirk Neukölln. Das un- gefähr 5 ha große Plangebiet ist im Siedlungsbereich nördlich der Mohriner Allee lokalisiert. In der städtebaulich heterogenen Umgebung befinden sich im westlichen Anschluss des Ände- rungsbereichs locker bebaute, grün- geprägte Einfamilienhausgebiete und im Norden u. a. ausgedehnte Kleingar- ten- und Gewerbeflächen (Bereich Gra- destraße). Der Landschaftsbereich um den Roetepfuhl, Siedlungsbereiche ge- ringer baulicher Dichte sowie der Brit- zer Garten schließen sich im Süden an. Östlich angrenzend bestehen gewerb- liche Nutzungen und verläuft die Bahn- trasse der Neukölln-Mittenwalder Ei- senbahn, dahinter befinden sich das ehemalige RIAS-Gelände und der his- torische Britzer Siedlungskern. Die in die FNP-Änderung einbezoge- nen Flächen südlich des Koppelwegs wurden lange Zeit erwerbsgärtnerisch genutzt und befinden sich in Privatei- gentum. Nördlich des Koppelwegs ist das Areal weitgehend in Berliner Lan- FNP-Änderung (wirksam mit Bekanntmachung im Amtsblatt) 1:25.000 desbesitz und wurde gärtnerisch/ land- wirtschaftlich genutzt bzw. ist unbebaut. Diese Änderung wird bei der nächsten Neubekanntmachung des Flächen- nutzungsplans in die Planzeichnung übernommen.
Flächennutzungsplan - Änderung Blatt 2/15 Luftbild Beiderseits Koppelweg, östl. Am Brandpfuhl (Neukölln) Lfd. Nr. 06/17 Stand: 07.05.2021 Mit der FNP-Änderung ist die Schaffung von Entwicklungsperspektiven für eine ver- trägliche Nachnutzung der aufgegebenen Gärtnerei- und Landwirtschaftsflächen im Umfeld des Koppelwegs beabsichtigt. Die FNP-Änderung sichert die planungs- rechtlichen Grundlagen für Wohnbauflächen und Gemeinbedarfseinrichtungen und leistet dadurch einen Beitrag zur Entwicklung eines attraktiven und nachhaltigen Siedlungsbereichs im Ortsteil Britz. Im Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 sind Teilflächen des Änderungsbereiches als mittelfristige Wohnungsneubaupotenziale dargestellt. Aufgrund ihrer stadträumlich attraktiven Lage eignen sich die Flächen besonders für Baustruktur Wohnungsbau und ergänzend auch für Gemeinbedarfseinrichtungen. Über mehrere Buslinien ist der Änderungsbereich in das ÖPNV-Netz eingebunden und schafft da- mit Anbindung an das gesamtstädtische S- und U-Bahnnetz. Das Gebiet ist ausrei- chend mit Nahversorgungsangeboten in der direkten Umgebung ausgestattet. Der Roetepfuhl im Nahbereich sowie der unweit gelegene Britzer Garten bieten ein at- traktives naturräumliches und Erholungspotenzial. Im Parallelverfahren zur FNP-Änderung sichert der Bezirk die geordnete städte- bauliche Entwicklung auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung*. Für die östlich Richtung Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn angrenzende, derzeit ge- werblich genutzte Fläche besteht noch weiterer Klärungsbedarf. Diese Fläche wird daher aus der FNP-Änderung herausgelöst und gesondert weitergeführt. Die übri- gen Planungsziele der FNP-Änderung 06/17 bleiben davon unberührt. 1.2 Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen Ziel der Änderung des FNP ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen StEP Wohnen für die Entwicklung attraktiver Wohnnutzungen am Koppelweg im Einklang mit den umliegenden Wohngebieten und Grünbereichen. Zudem soll für die brachgefalle- nen Flächen nördlich des Koppelwegs eine Entwicklungsperspektive für eine ver- trägliche Nachnutzung als wohnbezogener Infrastrukturstandort (Schule mit Sport- nutzungen, Kindertagesstätte) geschaffen werden. Die Darstellung eines Grünzugs östlich der neu dargestellten Wohnbaufläche verdeutlicht das Ziel der Vernetzung der vorhandenen Grünräume beiderseits der Mohriner Allee. Das bezirkliche Konzept für soziale Infrastruktur (2017) hat den Standort nörd- lich des Koppelwegs als Vorhaltefläche für eine Grundschule sowie Kinder- und Ju- gendfreizeiteinrichtungen definiert. Die dort geplanten Gemeinbedarfseinrichtun- gen (Schule, Sporthalle und Kita) sind Teil der durch den Senat 2017 beschlos- senen Berliner Schulbauoffensive. Auf den aktuell unbebauten Flächen sollen die dringend benötigte Schule einschließlich erforderlicher Sport- und Spielflächen so- wie eine Kindertagesstätte realisiert werden. Dadurch nimmt der Bezirk seine pla- nungsrechtlichen Vorsorgepflichten wahr und baut Defizite in der Schul- und Kita- ausstattung im Ortsteil Britz ab. Da sich die Flächen für den Schulstandort im Ei- gentum des Landes Berlin befinden, sind diese für eine zügige Errichtung eines Schulstandortes prädestiniert. Das bezirkliche Infrastrukturkonzept prognostiziert zusätzlich einen erhöhten Bedarf an Kita-Einrichtungen für den Prognoseraum Britz. Der Standort Koppelweg bietet vor diesem Hintergrund die Möglichkeit, einen multifunktionalen Gemeinbedarfsstandort zu schaffen, der es erlaubt, die Angebote der sozialen Infrastruktur optimal miteinander zu verknüpfen. Die nur noch teilweise erwerbsgärtnerisch genutzten Flächen südlich des Koppel- wegs bis zur Mohriner Allee sind derzeit deutlich untergenutzt und bedürfen ei- nes neuen Nutzungsziels. Die FNP-Änderung dient dem Ziel einer verträglichen Nachnutzung im Einklang mit den umliegenden Wohngebieten und Grünbereichen. Die Lagegunst inmitten eines bestehenden Siedlungsbereichs eignet sich beson- ders für eine bauliche Entwicklung; dem Ziel der Innenentwicklung wird somit ent- sprochen. Zudem dient das Vorhaben dem gesamtstädtischen Ziel des Berliner Se- nats, verstärkt Wohnraum zu schaffen, um dem Bedarf der wachsenden Stadt ge- recht zu werden. Geplant ist die Errichtung eines durchgrünten Wohnquartiers mit unterschiedlichen Haustypen u. a. in Form von Reihen-/ Doppelhäusern und Ge- Ergänzende Planungsunterlagen
Flächennutzungsplan - Änderung Blatt 3/15 Beiderseits Koppelweg, östl. Am Brandpfuhl (Neukölln) Lfd. Nr. 06/17 Stand: 07.05.2021 schosswohnungsbau in Zeilenbauweise. Grundlage des Wohnbauvorhabens ist ein vom Bezirk Neukölln erarbeitetes städtebaulich-hochbauliches Konzept. Der FNP wird im Bereich der Gemeinbedarfsvorhaben (nörd- lich des Koppelwegs) und der Wohnbauvorhaben (zwischen Koppelweg und Mohriner Allee) statt Grünfläche zukünftig Wohnbaufläche mit landschaftlicher Prägung (W3/LP) dar- stellen. Aus darstellungssystematischen Gründen wird der Schul- und Kitastandort als vorrangig örtliche Gemeinbe- darfseinrichtung im FNP nicht gesondert dargestellt. Das bis- her dargestellte Symbol für eine Sportfläche an der Mohri- ner Allee kann entfallen, da entsprechende Nutzungen u. a. in den Infrastrukturstandort nördlich des Koppelwegs inte- griert werden können. Zusätzlich wird ein Grünzug zur Ver- deutlichung der naturräumlichen Verbindungen vom Roete- pfuhl bzw. Britzer Garten (Süden) bis in die grünraumgepräg- ten Friedhofs- und Kleingartenanlagen nördlich des Koppel- wegs dargestellt. Ein Bedarf an zusätzlicher Infrastruktur muss auf den nach- folgenden Planungsebenen ermittelt und ggf. durch erforder- liche Maßnahmen bewältigt werden. Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung (Regelungen zu Infrastruk- turkosten und Anteil an Wohnungen mit Mietpreis- und Bele- gungsbindungen) ist gemäß der Leitlinie anzuwenden. Ausgehend von diesen Zielen und Zwecken wird durch die FNP-Darstellung mit folgenden wesentlichen Aus- wirkungen gerechnet: Durch die Schaffung der sozialen Infrastruktureinrichtungen am Koppelweg wird der im Ortsteil Britz vorhandene Bedarf abgebaut werden können. Die ge- plante Wohnbebauung auf den Teilflächen zwischen Koppel- weg und Mohriner Allee führt langfristig zu einer Entlastung des Wohnungsmarktes vor allem im Südwesten der Stadt. Durch die Schaffung neuer Wohnungen ist u. a. mit einem vermehrten Infrastrukturbedarf und zusätzlicher Verkehrs- nachfrage zu rechnen. Dies muss auf den nachfolgenden Pla- nungsebenen genauer ermittelt und ggf. durch erforderliche Maßnahmen bewältigt werden. Mit der Durchführung der Planung sind voraussichtlich auch Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Diese werden im Rahmen des Umweltberichtes unter Pkt. 2. dargelegt. * Die Änderung (§ 1 Abs. 8 BauGB) erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit den bezirklichen Bebauungsplänen 8-83 und 8-84.
Flächennutzungsplan - Änderung Blatt 4/15 Beiderseits Koppelweg, östl. Am Brandpfuhl (Neukölln) Lfd. Nr. 06/17 Stand: 07.05.2021 Naturhaushalt / Umweltschutz* Biotop und Artenschutz* Landschaftsbild* 2. Umweltbericht Erholung und Freiraumnutzung* 2.1 Rechtsgrundlage Nach § 2a Nr. 2 BauGB sind im Umweltbericht nach Anlage 1 zum BauGB die auf- grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Be- lange des Umweltschutzes darzulegen. Siehe hierzu auch allgemeine Ausführungen zum FNP-Verfahren (Bestandteil der Beteiligungsunterlagen). 2.2 Inhalt und Ziele der FNP-Änderung Mit der FNP-Änderung sollen die gegenwärtig z.T. durch landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe genutzten bzw. ehemals genutzten Flächen beiderseits des Koppelweges künftig als Wohnbaufläche mit landschaftlicher Prägung W3/LP (ein- schließlich sozialer Infrastruktureinrichtungen) dargestellt werden. Um dem Be- darf nach Wohnungsbauflächen nachzukommen, sollen im südlichen Teil des Än- derungsbereichs Wohnnutzungen in Anlehnung an die bereits bestehenden Wohn- quartiere im Umfeld sowie soziale Infrastruktur angrenzend im Norden ermöglicht werden. Neben einer lockeren Bebauung soll auch ein Anteil erholungswirksamer, Gesamtstädtische unversiegelter Flächen und eine Einbindung in die angrenzenden Freiräume ge- Ausgleichskonzeption* schaffen werden (Aufstellung entsprechender Bebauungspläne 8-83 und 8-84). Ausführlichere Aussagen zu Inhalten und Planungszielen der FNP-Änderung sind Teil 1 der Begründung zu entnehmen. 2.3 Ziele des Umweltschutzes für das Plangebiet nach den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen Wesentliche Grundlagen sind auf der Ebene des FNP insbesondere die Aussagen der einschlägigen Fachgesetze, des Landschaftsprogramms (LaPro) und Informatio- nen aus dem Umweltatlas sowie spezifische Fachpläne (z.B. Lärmaktionsplan, Luft- reinhalteplan). Ferner sind übergeordnete umweltbezogene Zielsetzungen des Lan- des Berlin zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung einbezogen. Die Art der Berücksichtigung der Ziele und Umweltbelange wird in Kap. 2.5.1 dargelegt (Prog- nose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung). Im LaPro sind bereits grundlegende Ziele der umweltbezogenen Fachgesetze und 1:50.000 Fachplanungen integriert, beispielsweise aus den gesetzlichen Regelungen zum Natur-, Boden- und Wasserschutz, dem Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima, der * Teilpläne des Landschaftsprogramms Strategie Stadtlandschaft, aus Entwicklungskonzepten der Berliner Forsten, der Ge- einschließl. Artenschutzprogramm wässerpflege oder der Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt, so dass diese (LaPro) nicht immer gesondert aufgeführt werden. Die standardmäßig verwendeten Quel- Stand: 1. Ausgabe 2016
Flächennutzungsplan - Änderung Blatt 5/15 Beiderseits Koppelweg, östl. Am Brandpfuhl (Neukölln) Lfd. Nr. 06/17 Stand: 07.05.2021 len sind in den allgemeinen Ausführungen zum FNP-Verfah- westlich an den Änderungsbereich angrenzenden Wohnbe- ren verzeichnet, fallspezifische Quellen werden im Umweltbe- bauungen handelt es sich zum Teil um Flächen mit hoher Vul- richt direkt genannt. nerabilität bezüglich des Stadtklimas. Zugunsten des Klima- Abiotische Schutzgüter (Boden, Wasser, Klima) schutzes ist neben der Sicherung einer guten Durchlüftung der Stadt und der Minderung des städtischen Wärmeinselef- Für die abiotischen Schutzgüter sind insbesondere die Vor- fekts auch das Ziel der Minimierung von Treibhausgasemissi- gaben des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und onen (insbesondere CO2) bei der Entwicklung neuer Bauflä- des Berliner Bodenschutzgesetzes (Bln BodSchG), der Bo- chen einschließlich ihrer Wärme- und Energieversorgung in denschutzklausel des BauGB, des Wasserhaushaltsgesetzes den Blick zu nehmen. (WHG), des Berliner Wassergesetzes (BWG) und des Bun- des-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) einschließlich sei- Biotische Schutzgüter (Pflanzen, Tiere) ner Verordnungen zu berücksichtigen. Für die Schutzgüter Flora und Fauna sind insbesondere die Der Änderungsbereich ist im Programmplan Naturhaushalt/ Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) be- Umweltschutz des LaPro als Fläche für Kleingärten, Land- achtenspflichtig. Daneben sind die Vorgaben des Berliner wirtschaft und Gartenbau gekennzeichnet. Bei Nutzungsän- Naturschutzgesetzes (NatSchGBln) und des BauGB sowie derung gemäß FNP sieht das LaPro hier die Maßnahmen für ggf. des Bundeswaldgesetzes (BWaldG), des Landeswald- die neue Nutzung vor, hier Siedlungsgebiete. Diese beinhal- gesetzes Berlin (LWaldG), der Bundesartenschutzverord- ten u.a. Erhalt, Vernetzung und Neuschaffung klimawirksamer nung (BArtSchVO) sowie der Baumschutzverordnung Berlin Grün- und Freiflächen und Strukturen wie z.B. Stadtbäume, (BaumSchVO) und weiterer spezifischer Landesverordnungen die Integration kompensatorischer Maßnahmen bei Verdich- zu berücksichtigen. tung sowie die Erhöhung des Anteils naturhaushaltswirksa- Der Teil des Änderungsbereichs südlich des Koppelwegs und mer Flächen. seine Umgebung liegen im Obstbaumsiedlungsbereich, in Nördlich des Koppelweges befinden sich Böden mit mittle- dem im Sinne des Biotop- und Artenschutzes gemäß LaPro rer Schutzwürdigkeit, auf denen laut der Planungshinweise u.a. gebietstypische Vegetationsbestände und artenschutz- zum Bodenschutz (Umweltatlas) Eingriffe sowie der Nettover- relevante Strukturelemente zu erhalten, die Versiegelung bei lust an Fläche und Funktionen (weitestgehend) zu vermeiden Siedlungsverdichtung zu begrenzen sowie ein hoher Grün- oder in angemessener Weise auszugleichen sind. Auf dieser anteil und eine geringe Versiegelung im Übergang zu Land- sowie auf dem überwiegenden Teil der an den Änderungsbe- schaftsräumen zu berücksichtigen sind. Der Bereich nörd- reich grenzenden Flächen handelt es sich um Böden mit be- lich des Koppelweges und die angrenzenden Kleingarten- sonderer Leistungsfähigkeit. Im übrigen Änderungsbereich anlagen liegen nach dem Programmplan Biotop- und Arten- südlich des Koppelwegs sind Böden geringer Schutzwürdig- schutz im städtischen Übergangsbereich mit Mischnutzungen, keit anzutreffen, für die die allgemeinen Anforderungen des in dem es gilt, die durch verschiedene Nutzungen und Struk- Bodenschutzes gelten und Bodenfunktionen zu verbessern turen geprägte biologische Vielfalt zu sichern. Zudem wird für bzw. wiederherzustellen sind, soweit dies mit den Planungs- diese Flächen die Pflege bzw. Entwicklung im Sinne sonstiger zielen vereinbar ist. Eignungsflächen für den Berliner Biotopverbund angestrebt; in der Zielartenverbreitungskarte ist der nördlich des Koppel- Für Freiflächen mit sehr hoher klimatischer Bedeutung und wegs gelegene Teil des Änderungsbereichs als potenzielle Siedlungsbereiche mit klimatisch ungünstiger Situation sind Kernfläche der Knoblauchkröte angegeben. einige Ziele des LaPro, des StEP Klima und der Planungs- hinweiskarte Stadtklima zu berücksichtigen. Dazu zählen der Schutzgebiete oder flächenhafte Naturdenkmale befinden Erhalt klimatisch wirksamer Freiräume sowie deren Entlas- sich nicht im Änderungsbereich oder seiner Umgebung; im tung und Vernetzung, die (dauerhafte) Sicherung und Verbes- näheren Umfeld liegen die Naturdenkmale Roetepfuhl und serung des Luftaustauschs und der Funktionen klimatischer Kienpfuhl. Ausgleichs- und Entlastungsflächen sowie Luftleitbahnen. Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter Weitere wichtige Ziele umfassen die Erhöhung des Vegetati- Für das Schutzgut Landschaftsbild sind insbesondere die onsanteils, die Emissionsminderung und die Vermeidung bzw. Zielvorgaben des BNatSchG und NatSchG Bln sowie die Be- der Ausgleich von Bodenversiegelung. lange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege bei der Sowohl der nördlich des Koppelwegs gelegene Abschnitt des weiteren städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen. Änderungsbereichs als auch die weiter nördlich und süd- Zum Landschaftsbild und zur Erholung enthält zudem das La- lich angrenzenden Freiflächen (Kleingartenanlagen, Grünflä- Pro relevante Zielaussagen. chen) weisen laut Planungshinweiskarte Stadtklima eine sehr Für Obstbaumsiedlungsbereiche sieht der Programmplan hohe Bedeutung für die Klimafunktion und damit die höchste Landschaftsbild u.a. bei Siedlungserweiterungen den Erhalt Schutzwürdigkeit auf. Bauliche Eingriffe sollten demzufolge eines hohen Anteils landschaftstypischer Freiflächen und die äußerst maßvoll und unter Berücksichtigung der Klimafunkti- Entwicklung charakteristischer Grünstrukturen im Übergangs- onen erfolgen (u.a. weiterhin gute Durchströmbarkeit der an- bereich zu Landschaftsräumen vor. Für den städtischen Über- grenzenden Bebauung, Erhöhung der Mikroklimavielfalt). Die gangsbereich mit Mischnutzungen nördlich des Koppelwe- klimaökologische Situation südlich des Koppelwegs wird als ges werden die Quartiersbildung durch die Entwicklung raum- ungünstig bewertet (Planungshinweise Stadtklima). Bei den
Flächennutzungsplan - Änderung Blatt 6/15 Beiderseits Koppelweg, östl. Am Brandpfuhl (Neukölln) Lfd. Nr. 06/17 Stand: 07.05.2021 bildender Strukturen, die Berücksichtigung ortstypischer Ge- 2.4 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzu- staltungselemente und besonderer Siedlungs- und Freiraum- stands zusammenhänge sowie die Beseitigung von Landschaftsbild- Realnutzung beeinträchtigungen als wesentliche Ziele formuliert. Auf Teilen der Flächen ist der Erhalt landschafts- und siedlungsraumtypi- Der Änderungsbereich umfasst ein etwa 5 ha großes Areal scher Grün- und Freiflächen bzw. Vegetationsbestände (süd- am Koppelweg, das überwiegend landwirtschaftlich und gar- lich des Koppelwegs) sowie prägender oder gliedernder Grün- tenbaulich genutzt wird bzw. wurde. Von den Gartenbaubetrie- und Freiflächen als übergeordnete Strukturelemente (nörd- ben zeugen großflächig vorhandene und teilweise nicht mehr lich des Koppelwegs) vorgesehen. Die Alleen an der Mohriner in Nutzung befindliche Gewächshäuser. Das Gesamtgebiet ist Allee sind zu erhalten und zu entwickeln. durch eine heterogene Nutzungsstruktur charakterisiert. Gemäß Programmplan Erholung und Freiraumnutzung des Abiotische Schutzgüter (Klima, Wasser Boden) LaPro sollen auf den Flächen der Kategorie Gartenbau/ Der Änderungsbereich liegt geologisch und morphologisch Baumschule im nördlichen Teil des Änderungsbereiches Er- auf der Teltow-Hochfläche, welche von der „Britzer Rinne“ holungspotenziale erschlossen werden. Weitere wesentli- durchzogen wird. Im nördlichen Teil der Fläche (nördlich des che zielführende Maßnahmen sind die Anlage von Schutz- Koppelweges) sind verschiedene Braunerden mit mittlerer pflanzungen bei angrenzender Wohn- und Erholungsnut- Schutzwürdigkeit und einer besonderen Leistungsfähigkeit zung, Baumpflanzungen auf dazu geeigneten Flächen und anzutreffen, die jedoch aufgrund der Vornutzungen anthropo- die Dach- und Fassadenbegrünung. Der restliche Änderungs- gen überprägt sind. Im restlichen Bereich herrschen Rohbö- bereich ist der Kategorie Grünfläche/Parkanlage zugeordnet. den und flachgründige Bodenschichten (Lockersyroseme, Re- Für diesen Freiraumtyp sind gemäß LaPro als Ziele u.a. die gosole und Pararendzinen) vor, welche sich aus Aufschüttun- Entwicklung mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten unter Ein- gen von Sand, Bau- und Trümmerschutt entwickelt haben. Bö- bindung aller Altersgruppen und barrierefreier Gestaltung for- den sehr hoher Schutzwürdigkeit sind nicht vorhanden. Der muliert. Die Belange der biologischen Vielfalt sowie die histo- Versiegelungsgrad im Änderungsbereich liegt südlich des rische und kulturelle Bedeutung der Grünflächen sind zu be- Koppelwegs bei 60-65%, nördlich des Koppelweges sind es achten. Die umgebende Wohnbebauung ist angesichts des max. 30%. Bodendenkmale sind nicht bekannt. insgesamt guten Angebots im Umfeld hinsichtlich der Frei- Aufgrund der langjährigen erwerbsgartenbaulichen Nutzung raumversorgung der geringsten Dringlichkeitsstufe IV zuge- großer Teile des Plangebiets wurden zur Gefährdungsab- ordnet. schätzung orientierende Bodenuntersuchungen durchgeführt Zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse erge- (vgl. parallele Bebauungsplanverfahren). Im Ergebnis ist fest- ben sich aus dem BImSchG, Rechtsverordnungen und an- zustellen, dass nördlich des Koppelwegs für die Errichtung ei- deren lärmtechnischen Regelwerken (DIN 18005, TA Lärm, nes Schul- und Sportstandortes voraussichtlich in Teilberei- 16. und 18. BImSchV) maßgebliche Orientierungs-, Richt- chen der Austausch des Bodens notwendig ist, da die Belas- und Grenzwerte. Zudem enthält der Lärmaktionsplan Berlin tung teilweise oberhalb der Prüfwerte der BBodSchV für Kin- Schwellenwerte für den Umgang mit Umgebungslärm. Im derspielflächen liegt. Im südlichen Bereich werden die Prüf- Sinne des Schutzes der menschlichen Gesundheit sind ge- werte für eine Wohnnutzung nicht überschritten; hier sind Ge- setzliche Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub, wie fährdungen weder für den Naturhaushalt noch die mensch- es auch der Berliner Luftreinhalteplan anstrebt, einzuhalten. liche Gesundheit im Zusammenhang mit der geplanten Nut- Darüber hinaus sind die Klimaschutzziele des Übereinkom- zung abzuleiten. Auch das Gefährdungspotenzial für den mens von Paris auch auf Landesebene zu berücksichtigen (s. Wasserhaushalt ist ohne Überschreitungen dementsprechend Senatsbeschluss zur Klimanotlage) und bei der Umsetzung als gering einzuschätzen. Südlich des Koppelwegs zeigten entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhaus- die Aufschüttungsböden bei Untersuchungen allerdings ab- gasemissionen vorzusehen. schnittsweise Auffälligkeiten, sie sind teils der Bodenbelas- Die Grünflächen südlich der Mohriner Allee (u.a. Britzer Gar- tungsklasse >Z2 nach LAGA (Bund-/Länderarbeitsgemein- ten, Roetepfuhl) sind gemäß Lärmaktionsplan Teil der 26 In- schaft Abfall) zuzuordnen und vor Nutzungsänderung fachge- nerstädtischen Erholungsflächen (Nr. 19), in denen dem recht zu entsorgen. Lärmschutz besondere Beachtung zuteilwerden soll. Es han- Östlich des Änderungsbereichs befindet sich südlich des Kop- delt sich um Grün- und Erholungsflächen in Wohngebiets- pelwegs eine im Bodenbelastungskataster erfasste Fläche nähe mit fußläufiger Erreichbarkeit, einer Größe von mindes- (BBK 10362+), auf der weiterhin teils kritische LCKW-Konzen- tens 30 ha und einer ruhigen Kernfläche im Vergleich zur Um- trationen für Boden und Grundwassergefährdung bestehen. gebung. Auswaschungen bzw. Verdriftungen, die ggf. zumindest rand- Schutzgutübergreifende Ziele lich auch den Änderungsbereich betreffen könnten, sind nicht auszuschließen und im weiteren Planungsprozess zu berück- Der Änderungsbereich liegt nicht innerhalb eines Suchraums sichtigen (ggf. fachgutachterliche Baubegleitung). der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption (GAK) des La- Pro und gehört nicht zum Freiraumverbund des Landesent- Es befinden sich keine Wasserschutzgebiete innerhalb des wicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP Änderungsbereichs und seiner Umgebung, auch natürliche HR). Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Im näheren Um-
Flächennutzungsplan - Änderung Blatt 7/15 Beiderseits Koppelweg, östl. Am Brandpfuhl (Neukölln) Lfd. Nr. 06/17 Stand: 07.05.2021 feld befindet sich der Roetepfuhl im Süden und der Kienpfuhl für die faunistische und floristische Vielfalt des Gebiets: Ins- im Nordosten, ferner sind künstliche Kleinstgewässer im Ge- besondere im Südwesten liegen kleinflächig Bereiche hö- biet (Folienteich in Gärtnerei nördlich Koppelweg) sowie im herer Strukturvielfalt vor bzw. ebenfalls nördlich des Koppel- unmittelbaren nördlichen Umfeld (Mühlenteich in der KGA wegs, für den bzgl. der Lebensraumvernetzung auch poten- „Unland“) vorhanden. Östlich der Bahnlinie befindet sich der zielle Kernflächen der Knoblauchkröte im LaPro angegeben Kienpfuhl. werden. Für den Luftaustausch bedeutende Luftleit-, Ventilations- oder Im Rahmen der Untersuchungen nördlich des Koppelweges Kaltluftleitbahnen bzw. Kaltluftabflüsse oder Leitbahnkorridore (innerhalb des B-Plangebiets 8-83) wurden 22 geschützte verlaufen gem. Planungshinweiskarte Klima des Umweltat- Brutvogelarten erfasst, darunter auch Höhlen- bzw. Nischen- lasses nicht im Änderungsbereich. Eine kleine Teilfläche süd- brüter. Mit Star und Bluthänfling wurden nach der Roten Liste lich des Koppelweges liegt im Kaltlufteinwirkbereich innerhalb in Deutschland bzw. Berlin gefährdete Arten sowie mit dem von Siedlungsflächen, nördlich des Koppelweges befinden im Gebiet in Baumhöhlen bzw. an Gebäuden brütenden Gar- sich Flächen mit der höchsten klimatischen Schutzwürdigkeit tenrotschwanz bzw. Feld- und Haussperling Arten der Vor- und Grünflächenanteile mit überdurchschnittlich hohem Kalt- warnliste Deutschlands festgestellt. Ihre Brutbestände zei- luftvolumenstrom. Auch der gemäß Biotoptypenkartierung als gen – wie die Bestände von Fitis und Girlitz – in Berlin einen Pionierwald klassifizierte Baumbestand südlich des Koppel- deutlich abnehmenden Trend. Südlich des Koppelwegs (in- wegs erfüllt kleinräumig bioklimatische Ausgleichsfunktionen. nerhalb des B-Plangebietes 8-84) wurden insgesamt 18 Brut- Westlich und südlich des Änderungsbereiches schließen sich vogelarten erfasst, darunter mit Brutnachweis ebenfalls Gar- bebaute Gebiete mit klimarelevanter Funktion an (Versiege- tenrotschwanz und Haussperling sowie mit Brutverdacht Star lungsgrad unter 30%, ausgleichende Freiflächen teils mit ei- und Girlitz. Der Turmfalke wurde im Änderungsbereich und gener Kaltluftentstehung). seinem Umfeld mehrfach als Nahrungsgast gesichtet. Insge- Biotische Schutzgüter (Pflanzen und Tiere) samt ist eine geringe Bedeutung des Änderungsbereichs für die Avifauna anzunehmen; das Artenspektrum setzt sich vor- Bestandserfassungen fanden innerhalb des Änderungsbe- nehmlich aus anspruchslosen, häufigen Vögeln des Sied- reichs im Rahmen der Vorbereitung für die beiden Bebau- lungsraums zusammen. ungspläne 8-83 und 8-84 statt: Für den Abschnitt nördlich des Koppelwegs (Geltungsbereich des B-Plans 8-83) erfolgten im Gleiches gilt für die Fledermausfauna: Der Untersuchungs- Jahr 2017 eine Biotoptypenkartierung und faunistische Erfas- raum zeichnet sich durch eine für Fledermäuse günstige Ver- sungen. Die Flächen werden von anthropogen geprägten Bio- netzung mehrerer Teillebensräume aus, Quartiere und Ver- topen der gärtnerischen Nutzung, Frischweiden und Garten- stecke der Zwergfledermaus werden in der unmittelbaren brachen dominiert, in den Randbereichen befinden sich He- Umgebung erwartet. Nachweise von Fledermäusen konnten cken sowie Vorwaldstrukturen aus Laubgehölzarten im Nord- nördlich des Koppelwegs für die Zwergfledermaus und den osten. Für den Abschnitt südlich des Koppelwegs (Geltungs- Großen Abendsegler erbracht werden, südlich des Koppel- bereich des B-Plans 8-84) erfolgten im Jahr 2018 eine Biotop- wegs wurden im Jahr 2018 neben diesen beiden Arten ferner typen-, Baum- und Strukturkartierung sowie faunistische Er- die Mücken- und punktuell die Breitflügelfledermaus festge- fassungen. Auf dem ehemaligen Erwerbsgärtnerei-Gelände stellt (jeweils Flug- bzw. Jagdnutzung); in Nord-Süd-Richtung haben sich ebenfalls stark ruderal geprägte Biotope in unter- parallel zur Straße Am Brandpfuhl erstreckt sich hier etwa schiedlichen Sukzessionsstadien und teils kleinteiliger Ab- mittig im Gebiet eine Flugstraße mit allgemeiner Bedeutung. folge entwickelt. Hervorzuheben ist für diesen Bereich der Baumhöhlen mit Quartierseignung für Arten wie den Abend- Baumbestand (gemäß Biotoptypenkartierung als Pionierwald segler fehlen nördlich des Koppelwegs, während sich südlich klassifizierte Bereiche, Baumreihen, mehrschichtige Gehölz- drei Bäume mit Eignung befinden. Ferner finden sich hier Ge- bestände und Laubgebüsche). bäude bzw. Gebäudereste mit Quartierseignung (innerhalb des B-Plangebietes 8-84). Konkrete Quartiere wurden jedoch Im Änderungsbereich befinden sich nach jetzigem Kenntnis- im gesamten Änderungsbereich bisher nicht nachgewiesen. stand keine forstrechtlich als Wald einzustufenden Flächen im Sinne des LWaldG, keine gesetzlich geschützten Biotope ge- Da gemäß den Untersuchungen keine geeigneten Altbäume mäß § 30 BNatSchG und keine besonders geschützten oder im Änderungsbereich vorhanden sind, kann ein Vorkommen gefährdeten Pflanzenarten. Nach der Berliner Baumschutz- totholzbewohnender Käferarten (Eremit, Heldbock) ausge- verordnung (BaumSchVO) geschützter Baumbestand ist je- schlossen werden. Grundsätzlich besteht aufgrund von Nacht- doch vorhanden. kerzen-Vorkommen südlich des Koppelwegs Lebensraumpo- tenzial für den Nachtkerzenschwärmer auf den Flächen mit- Die Flächen des Änderungsbereichs liegen außerhalb von tig in diesem Teil des Änderungsbereichs. Ein entsprechender Schutzgebieten und sind für die biologische Vielfalt insge- Nachweis konnte 2018 jedoch nicht erbracht werden. Als be- samt von eher untergeordneter Bedeutung, da es sich um an- sonderer Insektenbefund ist lediglich ein bodenständiges Vor- thropogen überformte Lebensräume mit teils eingeschränk- kommen an Nashornkäfern im Kompostierbereich der Gärtne- tem Wert handelt. Die Qualität für den Naturhaushalt ist je- rei nördlich des Koppelwegs zu nennen. doch kleinflächig differenziert recht unterschiedlich, einzelne Bereiche – wie beispielsweise die Pionierwaldbestände im Das Lebensraumpotenzial für Kleinsäuger wie beispielsweise Südwesten – haben dabei auch höheren Wert. Dasselbe gilt Igel (ebenfalls im Gebiet gesichtet) ist dem der Kleingärten
Flächennutzungsplan - Änderung Blatt 8/15 Beiderseits Koppelweg, östl. Am Brandpfuhl (Neukölln) Lfd. Nr. 06/17 Stand: 07.05.2021 im Umfeld vergleichbar. Für Reptilien wie die Zauneidechse triebe im Umfeld sind ebenfalls lärmrelevant, jedoch in einem ist es hingegen sehr gering, Hinweise oder Nachweise eines innerstädtisch erwartbaren Maß. Es wirken abgesehen vom Vorkommens konnten weder 2017 noch 2018 erbracht wer- erwähnten randlichen Verkehrs- bzw. Betriebslärm und der all- den. Auch für Amphibien bietet das Gebiet keine geeigne- gemeinen städtischen Hintergrundbelastung mit Luftschad- ten vollwertigen Lebensräume mangels natürlicher Gewässer. stoffen sowie den grundsätzlich mit Bodenbelastungen ver- Ein Folienteich im Bereich der Gärtnerei innerhalb des nord- bundenen Risiken keine potenziell gesundheitsbeeinträchti- westlichen Teils des Änderungsbereichs sowie der unmittel- genden Faktoren auf den Änderungsbereich und sein nähe- bar nördlich des Änderungsbereichs gelegene Mühlenteich res Umfeld. Die von der Mohriner Allee ausgehende Lärm- werden zwar von häufig vorkommenden Amphibienarten be- belastung übersteigt in unmittelbarer Nähe zur Straße zwar siedelt (Teichfrösche, Teichmolche) und die dazwischenlie- die zulässigen Schwellenwerte, mit zunehmender Entfernung genden Gehölzbestände als Landlebensraum genutzt, wei- nach Norden nimmt der Straßenverkehrslärm jedoch deutlich tere geeignete Teillebensräume sind jedoch nur sehr einge- ab. Eine signifikant erhöhte verkehrsbedingte Luftbelastung schränkt bzw. nicht im Änderungsbereich zu erwarten. Die entsteht durch die Straße nicht. Für den Koppelweg sowie die Knoblauchkröte (Hinweis im LaPro) wurde nicht nachgewie- Straße Am Brandpfuhl ist aufgrund des gegenwärtig geringen sen. Ein Vorkommen bzw. mindestens Wanderbewegungen Verkehrsaufkommens von noch wesentlich geringeren Immis- der nördlich des Koppelwegs festgestellten Arten auch in an- sionswerten als an der Mohriner Allee auszugehen. dere Bereiche kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. 2.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzu- stands Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter Durch die FNP-Änderung soll die planungsrechtliche Grund- Das Landschaftsbild im Änderungsbereich ist heterogen und lage für die Entwicklung vorrangig von Wohnnutzungen ge- deutlich anthropogen geprägt. Es herrschen erwerbsgärtneri- schaffen werden. Dazu ist die Änderung der Grünflächendar- sche Nutzungen mit entsprechenden Begleitflächen (Verkehr stellung mit landwirtschaftlicher und (erwerbs-)gärtnerischer u.a.) vor, die auf den Flächen der Gartenbaubetriebe zwar ei- Nutzung zu einer Wohnbaufläche mit landschaftlicher Prä- nen hohen Grünanteil aufweisen, jedoch im Eindruck nicht mit gung (W3/LP) und eingeschlossenen sozialen Infrastruktur- Grünflächen zu vergleichen sind (Baumschulcharakter). Das einrichtungen geplant. Die angestrebte offene Wohnbebauung Erscheinungsbild entspricht den typischerweise in städtischen in geringer Dichte ordnet sich dabei in die Umgebungsstruktur Randlagen anzutreffenden durchmischten Strukturen, Teile ein. des Gebiets sind bereits brachgefallen. Eine nach Einstufung als Obstbaumsiedlungsbereich (LaPro) zu erwartende Cha- 2.5.1 Prognose bei Durchführung der Planung rakteristik spiegelt sich lediglich in Form der Gärtnereiflächen Die Durchführung der vorgesehenen FNP-Änderung kann wider. Die hiesigen Grün- und Freiflächen bzw. gärtnerischen sich nach jetzigem Planungsstand wie folgt auf die Umwelt Nutzungen wirken dennoch siedlungsraumtypisch bzw. glie- auswirken: dernd und prägen das Ortsbild. Im Zusammenhang mit dem südlich gelegenen Erholungspark (Britzer Garten) und den Abiotische Schutzgüter (Boden, Wasser, Klima) nördlich bzw. nordöstlich gelegenen Kleingarten- und Fried- Neuversiegelungen wirken sich auf die Bodenfunktionen und hofsflächen sind Teile des Änderungsbereichs zwar als Grün- mittelbar den Wasserhaushalt und somit auf die Leistungsfä- fläche bzw. Parkanlage im LaPro eingetragen, Erholungsfunk- higkeit des Naturhaushalts nachteilig aus – besonders im Be- tionen können die Flächen selbst jedoch gegenwärtig nicht reich schutzwürdiger Böden nördlich des Koppelweges. Darü- erfüllen (allenfalls Verbindungsfunktion über die Straße Am ber hinaus sind lokale Veränderungen des Mikroklimas zu er- Brandpfuhl). warten und Einflüsse auf die Durchlüftungssituation im Gebiet Innerhalb des Änderungsbereichs sind keine Denkmalberei- nicht ohne Weiteres auszuschließen. che, Bau-, Garten- oder Bodendenkmale vorhanden. Mit Umsetzung der geplanten FNP-Änderung wird sich der Es besteht eine erhöhte Lärmbelastung im Bereich der süd- Versiegelungsanteil im Abschnitt nördlich des Koppelweges lich verlaufenden Mohriner Allee. Die auf den Änderungsbe- stark erhöhen, südlich des Koppelwegs wird er sich trotz reich wirkenden Verkehrsgeräusche liegen lediglich unmittel- punktueller Entsiegelungen bei vollständiger Ausnutzung bar an der Mohriner Allee leicht oberhalb relevanter Schwel- des angestrebten Nutzungsmaßes voraussichtlich wieder lenwerte (tagsüber teilweise über 65 dB(A) und nachts über vergleichbar darstellen wie gegenwärtig. Dementspre- 55 dB(A)). Östlich des Änderungsbereichs verläuft von Nord- chend werden sich auch die Bedingungen für die Boden- westen nach Südosten die gegenwärtig nur in sehr geringem und Wasserhaushaltsfunktionen sowie des Mikroklimas an- Umfang genutzte eingleisige Bahntrasse der Neukölln-Mitten- teilig verschlechtern bzw. in etwa gleich bleiben oder punktu- walder Eisenbahn. Nördlich des Gebietes betreibt die BSR an ell leicht verbessern. Der Neuversiegelung von Böden mitt- der Gradestraße einen Recycling- und Betriebshof sowie das lerer Schutzwürdigkeit mit besonderer Leistungsfähigkeit im Abfallbehandlungswerk Süd; hier sind perspektivisch weitere nördlichen Teil des Änderungsbereichs wirkt entgegen, dass Anlagen geplant. Temporär können daher in Abhängigkeit von auf der südlich davon gelegenen Fläche wiederum Böden Witterung und Windverhältnissen Lärm- und Geruchsimmis- mit geringer Schutzwürdigkeit anteilig entsiegelt werden. Zu- sionen im Änderungsbereich auftreten. Einzelne Gewerbebe- dem werden anteilig bestehende Bodenbelastungen beseitigt (s.u.). Bei der Baudurchführung sind grundsätzlich Maßnah-
Flächennutzungsplan - Änderung Blatt 9/15 Beiderseits Koppelweg, östl. Am Brandpfuhl (Neukölln) Lfd. Nr. 06/17 Stand: 07.05.2021 men zum Schutz vor Verunreinigungen des Bodens und des stadtklimatischen Funktionen dieser Fläche ist aufgrund des Grundwassers vorzusehen; dies gilt ebenfalls bei Entsiegelun- erhöhten Versiegelungsgrades voraussichtlich nur teilweise gen in Bereichen mit vermuteten Bodenbelastungen. Durch möglich; positiv tragen dazu der geplante anteilige Erhalt des die Festsetzung einer anteiligen Verwendung wasser- und vorhandenen Gehölzbestandes und die Anlage neuer Grün- luftdurchlässiger Bodenbeläge auf Bebauungsplanebene kön- flächen bei. Bei der Freiraumgestaltung sollten klimaökologi- nen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts weiter verringert sche Zielsetzungen besondere Beachtung erfahren, um Kalt- werden. Es verbleiben in der Gesamtbetrachtung voraussicht- luftleitfunktionen und ein günstiges Bioklima auch zukünftig zu lich dennoch erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutz- sichern. Die gemäß parallelem Bebauungsplan angestrebte gut Boden. Damit sind indirekt ebenfalls Auswirkungen für das aufgelockerte Bebauungsstruktur im südlichen Teil des Ände- Schutzgut Wasser verbunden, welche jedoch voraussichtlich rungsbereichs wird die lokalen Kaltluftvolumenströme voraus- nicht als erheblich einzustufen sein werden. sichtlich nicht erheblich behindern, es erfolgt zudem eine Be- Im Jahr 2017 wurden die bereits vermuteten Bodenbelas- seitigung bestehender lokaler Austauschbarrieren (Gewächs- tungen auf Teilflächen des Änderungsbereichs (B-Plangebiet häuser). Zudem ergibt sich voraussichtlich eine punktuelle 8-83) stichprobenartig untersucht. Im Ergebnis ist festzustel- Entlastung der lokalklimatischen Situation durch Entfernung len, dass für die Errichtung eines Schul- und Sportstandor- bestehender Versiegelungen und neue Vegetationsflächen. tes in Teilbereichen der Austausch der teilweise oberhalb der Allerdings ist mit dem Verlust des Pionierwaldes zumindest lo- Prüfwerte der BBodSchV für Kinderspielflächen belasteten kal ein Verlust der klimatischen Funktionen der Bestände ver- Böden notwendig wäre. Zur Konkretisierung der erforderlichen bunden, welcher vor Ort soweit möglich aufgefangen werden Maßnahmen sind jedoch weitere Untersuchungen nötig. Der sollte. Die örtliche bioklimatische Situation kann durch be- südliche Bereich der westlichen Teilfläche, bei dessen Ober- grünte Randstreifen, Baumpflanzungen auf den unbebauten boden es sich vorwiegend um Auffüllungen handelt, wurde Grundstücksteilen und Maßnahmen wie Dach- und Fassaden- ebenfalls orientierend auf Altlasten untersucht. Im Ergebnis begrünung positiv beeinflusst werden. Aus im Zuge der Wohn- sind auch hier Teilbereiche nicht für sensiblere Nutzungen ge- nutzung und der Nutzung der Gemeinbedarfseinrichtungen eignet (LAGA-Bodenbelastungsklasse >Z2), es ist ein Boden- zu erwartendem stärkerem Kfz-Verkehr und entsprechend ge- austausch mit anschließender fachgerechter Entsorgung er- ringfügig erhöhten Luftschadstoff-Emissionen ergeben sich forderlich. Die bekannten Bodenbelastungen unmittelbar öst- voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen; ggf. ist das lich des Änderungsbereichs sind aufgrund nicht auszuschlie- Erfordernis einer gutachterlichen Prüfung mit den Fachbehör- ßender Auswaschungen bzw. Verdriftungen ebenfalls im wei- den abzustimmen. Ferner sind die Zielsetzungen des Klima- teren Planungsprozess zu berücksichtigen (ggf. fachgutach- schutzes zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen terliche Baubegleitung). bei der Planungskonkretisierung einzubeziehen. Neben den benannten nachteiligen Veränderungen im nörd- Biotische Schutzgüter (Pflanzen und Tiere) lichen Teil werden sich sowohl die anteiligen Entsiegelungen Gegenüber der bisher im FNP dargestellten Zielsetzung ei- und die Schaffung von Freiflächen als auch ggf. Sanierungen ner Grünfläche werden nach Umsetzung der geplanten Ände- der potenziellen Kontaminationen günstig auf die Naturhaus- rung (Entwicklung für Wohnnutzungen) in der Gesamtbetrach- haltsfunktionen im Änderungsbereich auswirken. tung überwiegend ähnliche, siedlungsraumtypische Lebens- Die FNP-Änderung sieht die Entwicklung von Wohnbauflä- raumverhältnisse für Pflanzen und Tieren angenommen, wie chen mit landschaftlicher Prägung (W3/LP) und geringer sie tatsächlich gegenwärtig vorherrschen. Dennoch sind im Dichte auf den bereits baulich beanspruchten sowie landwirt- Einzelnen kleinflächig Vegetationsverluste sowie anteilige Ver- schaftlich und gartenbaulich genutzten Betriebs- und Brach- luste des geschützten Baumbestands zu erwarten, was sich flächen vor, so dass hier von einer Verbesserung der gegen- örtlich negativ auswirken wird; insbesondere im Süden des wärtigen ungünstigen klimatischen Situation ausgegangen Änderungsbereichs ist hier mit deutlicheren Veränderungen werden kann. Allerdings ist ebenfalls zu bedenken, dass der zu rechnen. Neue Verkehrswege und die Erhöhung der Nut- hiesige Pionierwaldbestand im südwestlichen Teil lokale bio- zungsintensität im Änderungsbereich können zudem lineare klimatische Funktionen erfüllt und sich die klimatische Situa- Biotopverbindungen beeinflussen und Barrierewirkungen so- tion bei Verlust verschlechtern würde. Bei der Planungskon- wie Vergrämungseffekte mit sich bringen, weshalb durch Be- kretisierung sind geeignete Maßnahmen zur Unterstützung gleitgrün und vielfältige Grünstrukturen die Lebensraumfunkti- einer guten Durchlüftung und eines angenehmen Stadtkli- onen einschließlich ihrer Verknüpfung im Gebiet sichergestellt mas wie eine angepasste Baukörperstellung, Dach- und Fas- werden sollen. Durch Berücksichtigung der Ausgangsquali- sadenbegrünung sowie die Einbeziehung des angrenzenden täten bei der Baukörperstellung und Verortung von Erschlie- Kaltlufteinwirkbereiches und der umliegenden bebauten Ge- ßungsstraßen sowie der Freiflächengestaltung können Baum- biete mit klimarelevanter Funktion bei der Freiraumvernetzung fällungen und Vegetationsverluste anteilig vermieden und Le- zu berücksichtigen. bensraumfunktionen im Siedlungsbereich erhalten bzw. geför- dert werden. Die Gehölzbestände und Heckenabschnitte, die Nördlich des Koppelweges ist ein Gemeinbedarfsbereich mit das Gebiet nördlich des Koppelweges strukturell bereichern, Schule, Sporteinrichtungen und Kindertagesstätte auf Flä- sollten wenn möglich erhalten und in die Neugestaltung ein- chen mit einer aktuellen Versiegelung von etwa 10-30% und bezogen werden (parallellaufende Bebauungspläne). Durch niedriger Bebauung geplant. Ein Erhalt der bedeutsamen die Behebung bestehender Bodenbelastungen (Aufschüttun-
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