Vorsitzübergabe in der FSG/Klub der Exekutive im Fachausschuss Wien
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Österreichische Post AG, SP17Z041082 S, Verein zur Förderung des Klub der Exekutive, Herrengasse 7, 1010 Wien H 1,45 Ausgabe 175/22 - Dezember das magazin für die exekutive Vorsitzübergabe in der FSG/Klub der Exekutive im Fachausschuss Wien S. 10 Freud und Leid ........................................ 4 Foto: fotografie.at/Holger Höttl Gehaltsabschluss für 2023 .................. 15 4. Wiener Polizei Wies‘n 2022 .............. 24
AK RATGEBER Lebensnah, verständlich geschrieben und mit vielen praktischen Beispielen! - ü ren sch K Bro ie sA rS Da et fü k pa Alle aktuellen AK Publikationen stehen zum Download für Sie bereit: wien.arbeiterkammer.at/polizei
I N H A LT Inhalt AUS MEINER SICHT ... KLUB DER EXEKUTIVE Freud und Leid................................... 4 Klub der Exekutive........................... 22 ZENTRAL AUSSCHUSS MELDUNGEN Walter Strallhofer Tel. 01/31310-961706 Bundes-Bedienstetenschutz -............. 6 Angebote des Klubs der Exekutive... 23 Herausgeber Arbeitsplatz-Evaluierung.................... 6 4. Wiener Polizei Wies‘n 2022......... 24 Aus- und Fortbildung/Reisemanage- „Unser Bürgermeister nimmt das Der Fisch fängt am Kopf ment bei Dienstreisen........................ 7 Thema ‚Sicheheit‘ mehr als ernst.“... 28 zu stinken an … Antrag Planstellenvergabeverfahren... 7 FSG/Klub der Exekutive Herbstfest im Die Personalnot beschäftigt das BMI, besonders Geplante LVT..................................... 7 SPK Meidling................................... 30 die Landespolizeidirektion Wien. Es ist schwer URGENZ – Kriminaldienstreform......... 7 Polizei International......................... 32 Nachwuchs zu finden, viele Kolleg:innen treten 1 Jahr „SRK“ - was wurde daraus?.... 8 Ein seltsamer Vergleich..................... 34 ihren verdienten Ruhestand an, aber leider er- klären auch eine große Anzahl ihren freiwilligen Mitarbeiter*innenbefragung Unbekannte GEHEIMNISSE............... 36 Austritt. Woran liegt das? Über desolate Dienst- 2022/2023........................................ 8 Gemauerte Zeugen und ihre stellen und viele Übersunden haben wir in den Antrag auf vollständige Auszahlung beredte Sprache............................... 36 letzten Ausgaben berichtet. Aber auch die Qua- der Bekleidungspauschale.................. 8 „Poli“geschichten“ ......................... 36 lität mancher Führungskräfte und deren Füh- „Nautische Wetterschutzbekleidung“... 9 rungsstil erleichtert vielen die Entscheidung, ih- Ehrung und Ruhestandsversetzung.. 37 ren geliebten Beruf aufzugeben. Freunderlwirt- Antrag auf Bewertungsverbesserung schaft im eigenen engeren Umfeld, fehlende an der Polizeibasis.............................. 9 soziale Kompetenz, eigene Vorteile über die Ballistisches Gilet mit Stichschutz....... 9 VORHANG Führungsaufgaben zu stellen, sind die Haupt- gründe. Dessen nicht genug, gibt es noch Spe- Wir bitten vor den Vorhang!............ 38 zialfälle. Unbegründete Kontrollen zu Uhrzeiten FACH tief in der Nacht, bei denen Kolleg:innen schi- AUSSCHUSS kaniert werden, die sich teilweise unfreiwillig SPORT schon 24 Stunden im Dienst befinden. Diffa- mierung von Personalvertreter:innen, aus Angst Vorsitzübergabe in der FSG/Klub der vor deren Intelligenz und der eigenen Inkompe- Exekutive im Fachausschuss Wien.... 10 Kleinfeldmeisterschaft 2022 der LPD tenz, sodass sich diese „freiwillig“ überlegen, ih- Wien............................................... 48 ren Arbeitsplatz in der Abteilung zu wechseln. Nationales Turnier in Kitzbühel „Sprengen“ ganzer Dienststellen, weil mit den POLIZEI mit internationaler Beteiligung am Mitarbeiter:innen umgegangen wird, als wären GEWERKSCHAFT 22.10.2022..................................... 48 sie Freiwild, es wird „Bossing“ betrieben, weil die Chefin den Mitarbeiter heiraten und mit ihm Kinder bekommen will. Wie gesagt, wir wissen, 2. Dienstrechtsnovelle 2022 – Begut- wo es manchmal zu stinken beginnt… achtungsverfahren........................... 14 SERVICE Gehaltserhöhung ab 1.1.2023......... 15 Pensionsberechnung........................ 50 FRAUEN Pensionsrecht................................... 18 Walter Strallhofer Redaktionsschluss: 30. November 2022 IMPRESSUM Herausgeber Verein zur Förderung des Klub der Exekutive, 1010 Wien, Herrengasse 7 Redaktion und Anzeigenrepräsentanz Walter Strallhofer 1010 Wien, Herrengasse 7, Tel.: (01) 531-26/3737 Fotos DOKU-Gruppe der LPD Wien, Gestaltung, Satz und Layout eon.at, 1090 Wien, Roßauer Lände 33/21, Tel.: (01) 319 62 20-0, Fax: DW - 8 Druck Aumayer Druck & Verlag GesmbH & Co KG, 5222 Munderfing. Die Mei- nung der Verfasser der Artikel muss nicht mit jener des Herausgebers übereinstimmen. Auszüge nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion gestattet. http://www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.polizeigewerkschaft-fsg.at 3 www.fsg4you.at
AUS MEINER SICHT ... Hermann Greylinger Tel. 531-26/3772 Freud und Leid D ie Gehaltsverhandlungen sind rechtzeitig abge- schlossen worden, die Erhö- FSG/Klub der Exekutive in der Polizeigewerkschaft Rechnung getragen. In der jüngsten Ver- die bei Drucklegung dieser Zei- tung im Parlament beschlossen wird, wir werden über die end- Jahren als auch zu den durch die Aktualität bedingten Anträgen keine zufriedenstellenden Erledi- hung der Gehälter und Zula- gangenheit bedeuten Pande- gültige Fassung informieren. gungen gibt. Es ist Fakt, dass da- gen liegt klar über der Inflati- mie, Terror, verstärkte Migra- Was mit Einsatz möglich wäre, durch zu vielen von euch Nach- onsrate, wir können zufrieden tion/Flüchtlingswesen und die hat die BM für Landesverteidi- teile erwachsen sind und noch sein. Gar nicht zufrieden kön- Ausflüsse des Krieges in der gung, Klaudia Tanner, im Früh- erwachsen werden. Ihr tragt ei- nen wir aber seitens der Exe- Ukraine, gemeinsam mit dem jahr demonstriert. Weil man ih- ne besondere Verantwortung für kutive mit den Inhalten der 2. „normalen“ Dienstbetrieb, ei- ren Wünschen für das Bundes- unser Land, ihr seid verpflichtet, Dienstrechtsnovelle 2022 sein. ne zusätzliche Herausforde- heer nicht gefolgt ist, hat sie die bei Bedarf die Gefahr auch auf- Wieder wurde die Chance ver- rung und Belastung für euch Frühjahrsnovelle ganz einfach zusuchen, diesem Umstand muss tan, die Attraktivität des Be- Polizist:innen. So sehen Mit- platzen lassen. Jetzt stellt sich endlich Rechnung getragen wer- rufsbildes für mögliche Neu- glieder der Bundesregierung natürlich die Frage nach dem den. Gerade in wirtschaftlich und einsteiger und/oder die Mit- den sozialen Frieden gefährdet Einsatz des Herrn Innenmini- sozialpolitisch herausfordernden arbeiterzufriedenheit beim und warnen vor Auseinander- sters für „seine“ Polizei. Ja, es Zeiten seid ihr ein wichtiger Sta- bestehenden Personal entspre- setzungen auf der Straße. Wer hat in diesem Zusammenhang bilitätsfaktor. Nur dann, wenn wir chend zu steigern. Der Dienst- hier wieder den Kopf hinhal- leider keinen gegeben! Der Res- für attraktive Arbeitsbedingun- geber ist sichtlich nicht bereit, ten wird müssen, braucht wohl sortchef übt sich lieber in „Lö- gen sorgen, werden wir in einer eure berechtigten Anliegen, nicht extra erwähnt zu werden. wengebrüll nach der Straßen- Phase des demografischen Wan- die seitens der Personalvertre- Um hier eine wirkungsvolle Ab- schlacht in Linz, welches sich dels auch genügend hoch quali- tung und der Gewerkschaft an sicherung für euch sicherzu- als hohle Parole zur Beschwich- fizierte junge Kolleg:innen gewin- ihn wiederholt herangetragen stellen, sowohl dienst- als auch tigung entpuppt“ (Dr. Klaus nen können. Es ist dringend an worden sind, in eurem Sinne besoldungsrechtlich, wurden Woltron, Krone, 13.11.22), der Zeit, dass von Seiten der Politik einer Lösung zuzuführen. Bei seit April 2020 etliche Anträ- freut sich mit medialer Beglei- Aktivitäten gesetzt werden. Was näherer Betrachtung der Um- ge eingebracht, die einer drin- tung darüber, dass sich nun wir jetzt brauchen ist eine Moder- stände steigert sich der Unmut genden Umsetzung bedürfen. auf den Rechnungen des hei- nisierung und Attraktivierung des noch viel mehr. Als Beispiele seien die Erwei- mischen Handels Notrufnum- Dienstrechts, damit die Exekuti- terung der Ausnahmen beim mern befinden und wagt sich ve auf dem Arbeitsmarkt konkur- Werte Kolleginnen Ruhen von pauschalierten Ne- mit seiner Boykottdrohung ge- renzfähig wird. In diesem Sinne und Kollegen! bengebühren, die Aufwertung gen die Schengenerweiterung wünsche ich euch und euren Lie- von Arbeitsplätzen, die Auf- auf das politische Parkett in Eu- ben trotz aller widrigen Umstände Im Zusammenhang mit der der- hebung der Steuerpflicht bei ropa, wird dabei aber gleich am ein frohes Weihnachtsfest, einen zeitigen Situation zum Thema der Rückerstattung von Stor- nächsten Tag vom Herrn BK zu- guten Rutsch und nur das Beste „Personalaufnahme und stei- nokosten, Verbesserungen rückgepfiffen. Man wäre ver- für das Jahr 2023! gendem Drop out“ ist natür- bei der Schwerarbeitsverord- sucht zu sagen, „Schuster, bleib Mit lich auch eine Diskussion darü- nung, insbesondere die Aner- bei deinen Leisten“, das passt gewerkschaftlichen Grüßen, ber entstanden, ob die Attrak- kennung von Zeiten nach Ka- aber auch nicht (siehe oben). tivität des Berufsbildes für den renzurlauben, besserer Schutz Polizeiberuf noch gegeben ist. nach Dienstunfällen während Geschätzte Kolleginnen Der einhellige Tenor ist der, dass des provisorischen Dienstver- und Kollegen! dem nicht mehr so ist, man hat hältnisses, die Erhöhung der es versäumt, seitens des Dienst- Gebührensätze in der RGV und Für ein besseres Leben mit ge- Hermann Greylinger, gebers rechtzeitig gegenzu- die Erhöhung des Dienstgeber- sicherter Versorgung braucht Fraktionsvorsitzender FSG/ steuern und auf die heutigen beitrages bei der Bundespen- es weit mehr als Applaus und Bundespolizei Herausforderungen zu reagie- sionskassa genannt. Nichts da- Held:innen-Status. Es ist leider Tat- Vors.-Stv. Zentralausschuss und ren. Diesem Umstand hat die von findet sich in der Novelle, sache, dass es sowohl zu den seit Polizeigewerkschaft 4 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
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ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL ZENTRALAUSSCHUSS aktuell Hermann Greylinger Tel. 01/53-126/3772 Martin Noschiel Tel. 0664/3230277 Walter Haspl Tel. 01/53-126/3455 Bundes-Bedienstetenschutz - Arbeitsplatz-Evaluierung bzgl. der psychischen Belastungen am Arbeits- platz 2019 V om Bundesministerium für Inneres wurde in den Lan- despolizeidirektionen eine Mit- • Belastungen durch Arbeits umgebung flusses bei der Zuteilung von Arbeiten - Vorschlägen der Beschäf- tigten durch Vorgesetzte und Leitung der Organisa- arbeiterbefragung zum Thema • An meinem Ar- Dienstanwei- tion. „Evaluierung der psychischen beitsplatz gibt sungen sind Die Attraktivität des Berufs- Belastungen am Arbeitsplatz“ es ungünstige zu lange und bildes zu steigern und eine da- durchgeführt. Mittels Kurzfra- Umgebungs- auch die An- mit verbundene Wettbewerbs- gebogen wurden unter ande- bedingungen zahl ist zu fähigkeit am Arbeitsplatz zu ren folgenden Themen abge- wie Lärm, Kli- hoch. Es gibt erreichen, ist ja auch im Sinne fragt: ma, Staub auch zu viele des Dienstgebers. Aus dem und auch die Dokumenta- Schreiben des BMI kann ent- • “Arbeitsaufgaben und Tätig- Räume bzw. tionssysteme nommen werden, dass bei keiten, Raumausstat- für Verständi- „ROT“ gekennzeichneten Be- • Sozial- und Organisationskli- tung ist ungenü- gungspflich- reichen (die Dienststellen sind ma, gend ten bei Einsätzen (Tagesbe- ja bekannt) sofortiger Hand- • Arbeitsumgebung, • Quantitative Arbeitsbela- richt, EDD, Aktenvermerke lungsbedarf gegeben ist. Die • Arbeitsabläufe und stung etc.). FSG/Klub der Exekutive stell- • Arbeitsorganisation.“ • Meine Arbeit verlangt zu • Informationen und Mitspra- te daher den Antrag, dass der viele Tätigkeiten mit häu- che Dienstgeber den Zentralaus- Im Zuge der Auswertung die- figerem Zeitdruck bei zu we- - Zu wenig Information über schuss darüber informieren ser Befragung traten nicht zu- nig Personal wichtige Dinge und Vor- möge, inwieweit schon Maß- friedenstellende Antworten zu • Handlungsspielraum gänge in der Organisation nahmen ergriffen worden sind, Tage: - Die Möglichkeit des Ein- bzw. Berücksichtigung von wenn nein, warum nicht. 6 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL Aus- und Fortbildung/Reisemanagement bei Dienstreisen V on der FSG / Klub der Exe- kutive im Zentralausschuss wurde der Antrag auf direkte cke der Attraktivierung des Dienstes und des Auftretens als moderner Arbeitgeber in fungen sowie die Erhebung der Rahmenbedingungen für mögliche Änderungen zuge- und Fortbildungen/Seminaren im Inland beziehen soll, für die das BMI Besteller und Organi- Verrechnung der Nächtigungs- Anlehnung an die Privatwirt- sagt. Es besteht Einigung da- sator ist. und Verpflegungskosten durch schaft gestellt. Nun wurden rüber, dass sich die direkte Ver- die Dienstbehörde zum Zwe- von der Dienstgeberseite Prü- rechnung zunächst auf Aus- Antrag Planstellenvergabeverfahren - Raschere Vergabemodalitäten V on der FSG / Klub der Exekutive im Zentralaus- schuss wurde der Antrag ge- darauf hingewiesen, dass bei im Vorlageverfahren befind- liche Planstellenverleihungs- werbern nicht zuzumuten, be- hindern den Arbeitsablauf der betroffenen Dienststellen und gehensweise auch das wei- tere Besetzungsverfahren in den einzelnen LPD und treffen stellt, dass Planstellenvergabe- verfahren die Einhaltung des stellen auch einen finanziellen auch die obgenannten Grün- akte, welche aus Gründen der PVG zu beachten ist. Verlust für die einzelnen Kolle- de auf diese Bewerber zu. Es Zuständigkeit dem BMI zuge- ginnen und Kollegen dar, wel- wurde ein Beratungsgespräch leitet bzw. im Vorlageverfah- Begründung che letztendlich um wesent- gem. § 10/4 B-PVG beantragt. ren dem BMI zugeleitet wur- liche Zeit später mit der jewei- den, rasch und zeitnahe dem Sich - über alle Maßen - in die ligen Planstelle betraut wer- ZA zur Entscheidung zuge- Länge ziehende Planstellen- den. führt werden. Weiters wurde verleihungsverfahren sind Be- Weiters erschwert diese Vor- Geplante LVT – Reform - Einbindung des Zentralausschusses V on der FSG / Klub der Exe- kutive im Zentralausschuss wurde folgender Antrag ge- miert werden, bzw. massiv mit Planstellen und Aufgabenbe- reichen aufgestockt werden Zentralausschuss UNVERZÜG- LICH einzubinden. Wir werden berichten! stellt: sollen. In den letzten Wochen Seit geraumer Zeit werden fanden laut ho. Informationen Anfragen gestellt, inwieweit Gespräche im BMI statt, wes- es den Tatsachen einspricht, halb der Dienstgeber aufgefor- dass in den LPD die LVT refor- dert wurde, das Kollegialorgan URGENZ – Kriminaldienstreform - Einbindung des Zentralausschusses B ereits in der ZA – Sitzung im April 2022 wurde der Beschluss gefasst, betreffend B/PVG durchzuführen! Hoch- rangige Führungskräfte ziehen durchs Land und verkünden diesbezüglich eingebunden sei!! Das ist nicht der Fall!! Der Dienstgeber wurde erneut auf- erneut ein Beratungsgespräch gem. § 10/4 B-PVG eingefor- dert! die Kriminaldienstreform mit bei verschiedensten Gelegen- gefordert, das Kollegialorgan dem ho. Gremium ein Bera- heiten lauthals, dass die Per- Zentralausschuss UNVERZÜG- tungsgespräch gem. § 10/4 sonalvertretung schon längst LICH einzubinden. Es wurde www.polizeigewerkschaft-fsg.at 7 www.fsg4you.at
ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL 1 Jahr „SRK“ - was wurde daraus? Neue Polizei-Sondereinheit für acht Bundesländer (SRK – „Schnelle Reaktionskräfte“) S eit einem Jahr ist die Son- dereinheit „SRK“ in acht Bundesländern am Beispiel der ratungsgespräch führen, ob es sinnvoll ist, in allen Bundeslän- dern flächendeckend die SRK schon im Vorfeld wussten! Im urbanen Bereich ist die SRK in der Art der Bereitschaftseinheit satzkräfte für die „Schnel- le Interventionsgruppe“ (SIG) schwierig gestaltet, da die An- WEGA in Wien in Betrieb. Zur einzuführen. Die FSG/ Klub der (BE) durchaus eine Bereiche- forderungen sehr hoch sind. Erinnerung – der Herr Bun- Exekutive führte in allen Bun- rung, aber in den ländlichen Zusammenfassend kann ge- desminister hat diese Sonde- desländern eine Befragung der Bereichen werden die Kräfte sagt werden: Im urbanen Be- reinheit OHNE Zustimmung betroffenen Kollegen:innen für verschiedenste Tätigkeiten reich macht die SRK durchaus der Personalvertretung ins Le- durch, aber auch bei jenen, wo herangezogen, die sie durch- Sinn, der flächendeckende Ein- ben gerufen! Die FSG/Klub der das Personal dafür rekrutiert aus auf den Polizeidienststel- satz ist stark zu überdenken. Exekutive wollte nach Antrag- wurde. Auch das BMI führte len auch durchführen hätten stellung im Zentralausschuss eine „Evaluierung“ durch, die können. Auch zeigt sich, dass mit dem Dienstgeber ein Be- eindeutig bestätigte, was wir sich die Rekrutierung der Ein- Mitarbeiter*innenbefragung 2022/2023 I n der Zeit von 3. bis 24. No- vember 2022 fand die neu- este Mitarbeiter:innen-Befra- 3. Zusammenarbeit 4. Onboarding 5. Abschließendes Resümee Aber wichtig ist auch, dass da- durch Missstände in eurem Ar- beitsumfeld aufgezeigt wer- Ideen und Anregungen mit- teilen. In Zeiten von Work-Life Balance wird mit Spannung er- gung des BMI statt. Der Zeit- Wir hoffen, dass die Rücklauf- den. Nach Vorliegen des Er- wartet, wie die Umfrage zum aufwand zur Teilnahme betrug quote hoch ist und eine ho- gebnisses werden wir darauf Beispiel beim Thema Dienst- in etwa 15 Minuten und der he Zahl der Teilnehmer:innen achten, dass diese Missstän- zeitmodell ausgeht. Wich- Fragebogen war in 5 Kapitel dem Dienstgeber einen re- de rasch und zur Zufriedenheit tig war uns auch die Abfrage unterteilt: präsentativen Einblick zu den der Mitarbeiter:innen behoben der Zufriedenheit mit den Füh- 1. Arbeitsaufgaben Zuständen in der Polizei gibt. werden. In Vertiefungsfragen rungskräften. Wir werden vom 2. Rahmenbedingungen Was gut ist, soll gut sein! konnten die Teilnehmer:innen Ergebnis berichten. Antrag auf vollständige Auszahlung der Bekleidungspauschale D em Antrag vom 25.8.2022 hinsicht- lich der vollständigen Aus- chung erfolgt mit 31.3.2022. Der die do. Organisationsein- heiten betreffende monatli- rechnet.“ Rückwirkende Auszahlungen wie die ggstdl. beantragte zahlung der Bekleidungs- che Betrag wird vom Beklei- sind weder in der Massavor- pauschale wird nicht ent- dungswirtschaftsfonds über- schrift noch in der PUV vor- sprochen. Die geltende mittelt. Die Schutzfunkti- gesehen, weshalb eine sol- Vorgangsweise hinsichtlich onen werden aufgelassen. che auch nicht zulässig ist. der Auszahlung der Beklei- In diesem Zusammenhang ist dungspauschale beruht auf Bargeldauszahlungen auch festzuhalten, dass die dem Erlass vom 25.3.2022, und ist nachstehend aus- vom Bekleidungswirtschafts- GZ:2022-0.103.2022 (Neu- zugsweise angeführt: Für das Jahr 2022 sind aus fonds verwendete EDV-An- verlautbarung der Polizeiu- Auszug: technischen Gründen die wendung im Hinblick auf die niformvorschrift für die Or- Auszahlungen nur nach den vorstehenden Ausführungen gane des öffentlichen Sicher- Bekleidungspauschale bisherigen Sätzen möglich. eine solche Auszahlung nicht heitsdienstes). Dieser Erlass Mit Umstellung auf eine zulässt. erging u.a. auch an den Zen- Die Bekleidungspauscha- neue Software bis zum Jah- tralausschuss für die Bedien- le wird ab dem Jahr 2022 reswechsel 2022/2023 wer- steten des öffentlichen Si- auf 420 Euro pro Massateil- den die Beträge vom neuen cherheitswesens beim BMI nehmer erhöht. Die Aufbu- Bekleidungspauschale be- 8 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL Wiedereinführung „nautische Wetterschutzbekleidung“ B is ca. 2006 gab es die Be- kleidungssorte nautische Wetterschutzbekleidung als vorgesehen. Bezüglich der Wie- dereinführung einer nautischen Wetterschutzbekleidung/Öl- den Anträgen angeführten Kri- terien und Einbindung/Rück- sprache mit den Bedienste- Etatgegenstand. Als nautische zeug gab es Anträge seitens der ten der Wasserpolizeien in den Wetterschutzbekleidung/Re- PV, der LPD Burgenland sowie Bundesländern, insbesonde- genbekleidung (Ölzeug) ist ei- der LPD Wien. Überdies wurde re die Wasserpolizei Wien) und ne Funktionsbekleidung zu der Bedarf seitens des dem Referat IV/A/3/b bekannt- verstehen, die extrem wasser- Ref. II/BPD/7/c gemeldet, da gegeben. Vom Referat IV/A/3/b fest sowie winddicht ist und ei- im Zuge der jährlichen Aus- erfolgte in der Folge die Be- nen Wärmeschutz darstellt. Sie und Fortbildung der Wasser- schaffung von 250 Garnituren dient zum Schutz vor Regen, polizei im Jahr 2021 eine Wet- der Wetterschutzbekleidung Kälte und Wind an Bord der of- terschutzbekleidung durch die des Hersteller Lyngsoe, Modell fenen Polizeiboote und hat das Teilnehmer der LPD gefordert Working Rainwear Hi-Vis (BBG Kriterium einer ganzjährigen wurde. – Abruf). Die neue Uniform- Verwendbarkeit. Über dieser Die Anforderungskriterien wur- sorte wurde im Juni 2022 an die Bekleidung ist das Tragen des den durch das Referat II/BPD/7/c LPD geliefert. Rettungskragens möglich und definiert (basierend auf den in Antrag auf Bewertungsverbesserung an der Polizeibasis und in den Fachab teilungen der LPD Z um gegenständlichen An- trag des Zentralausschus- ses für die Bediensteten des Mit Schreiben der vormaligen Abteilung II/1 vom 09.02.2022, Zl. 2022-0-68.309, wurden je- zu dem Vorhaben zum gegen- wärtigen Zeitpunkt noch keine endgültige Aussage getroffen Anm.d.Red.: Diese Beantwor- tung wurde so nicht zur Kennt- nis genommen, ein Beratungs- öffentlichen Sicherheitswe- ne Komponenten, die für die werden, weshalb bisher auch gespräch eingefordert und der sens beim Bundesministerium Erarbeitung einer Bewertungs- noch keine Gespräche mit dem Einladung des Herrn BM zur für Inneres erging seitens des grundlage wesentlich sind, mit- BMKÖS stattgefunden haben. Festveranstaltung anlässlich „5 BMI nach Einbindung der Ab- geteilt. Aufgrund der laufenden Eine Arbeitsgruppe „Schaffung Jahre Gemeinsam-Sicher“ nicht teilung II/BPD/3 folgende Mit- Projekte/Reformen, wie etwa neuer Bewertungsstrukturen“ Folge geleistet! teilung: der Kriminaldienstreform, kann ist derzeit nicht tätig. Ballistisches Gilet mit Stichschutz - Auf- hebung der Trageweise mit dem Funkti- onsleibchen blau – kurzarm Die vorübergehend erteilte dem Funktionshemd und der das BG-ST mit der Überziehhülle der Verfügbarkeit derselben im Genehmigung zur Tragewei- Funktionsbluse langarm und als Oberbekleidung direkt über Web-Shop des Bekleidungs- se des BG-ST mit der Über- kurzarm wurde mit den Erläs- dem Funktionsleibchen (blau, wirtschaftsfonds verlieren die ziehhülle (blau) als Oberbeklei- sen GZ: BMI-OA1390/0003- Kurzarm) getragen werden o.a. Erlässe ihre Gültigkeit. Das dung direkt über dem Funkti- II/10/c/2019 vom 15.10.2019 darf. Aufgrund der nunmehr Schreiben ist den betroffenen onsleibchen (blau, kurzarm) und GZ: 2022-0.379.869 vom vollständigen Auslieferung des/ Bediensteten nachweislich zur wird aufgehoben. Bis zur voll- 21.06.2020 verfügt, dass bei der Funktionshemdes/-blu- Kenntnis zu bringen. ständigen Ausstattung mit sommerlichen Temperaturen se an die Bedarfsträger bzw. www.polizeigewerkschaft-fsg.at 9 www.fsg4you.at
FA C H A U S S C H U S S A K T U E L L FACHAUSSCHUSS aktuell Stefan Kroyer Tel. 01/31310-961705 Harald Segall Tel. 01/31310-961700 Boris Jany Walter Strallhofer Tel. 01/31310-961704 Tel. 01/31310-961706 Markus Riedl Tel. 01/31310-961703 Vorsitzübergabe in der FSG/Klub der Exekutive im Fachausschuss Wien M it Anfang Dezem- ber wurde der Wech- sel des Vorsitzes bei der FSG/ der langjährige Vorsitzen- de Harald Segall legte sei- ne Vorsitzendenfunktion zu- tig ist. Kollege Stefan Kroyer zieht als Vorsitzender-Stell- vertreter nach, Koll. Boris Ja- der FSG/Klub der Exekutive im FA-Wien persönlich vor- zustellen. Klub der Exekutive im Fach- rück und behält das Mandat ny führt seine Tätigkeit als ausschuss Wien vollzogen. im Fachausschuss. Den Vor- Mitarbeiter fort und Markus Der Vorsitzende-Stellvertre- sitz übernimmt Walter Strall- Riedl kommt neu ins Team ter Josef Sbrizzai verabschie- hofer, der seit 2013 als Mit- dazu. Dies nehmen wir zum dete sich in den Ruhestand, arbeiter im Fachausschuss tä- Anlass, um das neue Team 10 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
FA C H A U S S C H U S S A K T U E L L Walter Strallhofer Fraktions-Vorsitzender Verheiratet, stolzer Vater eines Sohnes und eines Stiefsohnes. Geboren in Graz wuchs ich in einer kleinen Gemeinde gemeinsam mit meinen Eltern, meinem Bruder und der großen Schwester in der Nähe meiner Geburtsstadt auf und konnte das Landleben bis zu meinem 15. Lebensjahr dort genießen. Anschlie- ßend zog ich zu meiner Mutter nach Graz, maturierte und versuchte mich als Jusstudent, allerdings wurde ich von den Erfahrungen des Lebens und mehre- ren Jobs in der Privatwirtschaft zu sehr abgelenkt, um das Studium erfolgreich zu beenden. Eine Bewerbung, auch auf Anraten meines Vaters, brachte mich zur Polizei, jedoch aufgrund eines Aufnahmestopps nicht in meiner Heimat, sondern in Wien. Immer schon für neues im Leben offen, wurde der Haupt- wohnsitz kurzerhand dafür nach Wien verlegt, die Polizeischule in der „Ma- rokko“ absolviert und Dienst in der Polizeiinspektion in der Hufelandgasse an- getreten. Dort kam ich schon früh in Berührung mit den Agenden der Perso- nalvertretung und erkannte, wie wichtig deren Tätigkeit ist. Zuerst wurde in der Fraktion nur mitgearbeitet und 2005 der Vorsitz im Dienststellenausschuss übernommen. Seither begleitet mich dieser Arbeitsbereich, zu Beginn noch ne- ben meiner Arbeit als Kriminalsachbearbeiter in der Hufelandgasse, ab dem Jahr 2013 folgte ich dem Ruf, als Mitarbeiter im Fachausschuss Wien, mitzuar- beiten. Diese Tätigkeit als Betreuer der Stadtpolizeikommanden 12, 13, 15, 16, 19 und 23 sowie des Bildungszentrums Wien, als Schulungsreferent der Poli- zeigewerkschaft, im Vorstand des Unterstützungsinstituts, Mitglied im Kurato- rium des Wohlfahrtsfonds der Bundespolizei sowie Wohnungsreferenden erfül- len derzeit fast zur Gänze meinen Arbeitstag. Mein Slogan „Gemeinsam für die Kolleginnen und Kollegen“ motiviert mich bis zum heutigen Tag. Mit der Über- nahme des Vorsitzes der FSG/Klub der Exekutive im Fachausschuss Wien er- wächst nicht nur eine große Verantwortung, sondern kann diese Funktion als weitere Unterstützungsmöglichkeit für die Kolleginnen und Kollegen nützen. Die Betreuung der oben angeführten Abteilungen und des Bildungszentrums Wien und aller anderen Abteilungen als Vorsitzender sind ebenfalls einige mei- ner Aufgaben. Nicht vergessen zu erwähnen möchte ich den wichtigen Schritt des langjährigen Vorsitzenden und somit meines Vorgängers Harald Segall. Er wechselt freiwillig in die zweite Reihe. Mit diesem Schritt gibt er dem Team im Fachausschuss Wien und mir die notwendige und wichtige Zeit bis zur Perso- nalvertretungswahl 2024 und steht uns weiterhin mit seinem über Jahre ange- häuften und umfassenden Wissen zur Seite. Rechtzeitig, um ein Team zu for- mieren, welches weiterhin die Kolleginnen und Kollegen so umfassend unter- stützen kann wie bisher. Neben den vorhandenen Tätigkeiten sowie der sicht- baren Vertretung der FSG/Klub der Exekutive im Fachausschuss Wien nach außen sehe ich meine Aufgabe als Kontaktperson zur Landespolizeidirektion Wien, zur Gemeinde Wien, zur Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und vielen an- deren Vertretungen, um die größtmögliche Unterstützung für alle Wiener Kolle- ginnen und Kollegen zu ermöglichen. Stefan Kroyer Stv. Fraktions-Vorsitzender Am 1.9.1988 trat ich in den Polizeidienst ein, absolvierte meine Grundausbil- dung in der Marokkanerkaserne und wurde mit September 1990 in die da- malige Sicherheitswacheabteilung Meidling ausgemustert. Von September 1990 bis Anfang Jänner 1994 versah ich meinen Dienst im Wachzimmer Hu- felandgasse. Im Jahr 1994 absolvierte ich den Grundausbildungslehrgang für Kriminalbeamte und wurde danach der Kriminalbeamtenabteilung Meidling zugewiesen. Aufgrund der Reform wechselte ich im Mai 2003 in das heutige Landeskriminalamt, Außenstelle Mitte, EB 09 – Suchtmittelkriminalität. Der- zeit bin ich in der Außenstelle Mitte im EB 09 mit der Planstelle eines Grup- penführers betraut. Im Laufe meiner Dienstzeit hatte ich auch Kontakt mit www.polizeigewerkschaft-fsg.at 11 www.fsg4you.at
FA C H A U S S C H U S S A K T U E L L der Personalvertretung und Gewerkschaft. Ich wurde schließlich angespro- chen, ob ich nicht für die Personalvertretung tätig sein möchte. Da mir die Anliegen und Bedürfnisse der Kolleg:innen schon immer wichtig waren, be- gann ich mich in der Personalvertretung und Gewerkschaft zu engagieren. In meiner jahrelangen PV-Tätigkeit war ich Mitglied und Vorsitzender im Dienststellenwahlausschuss, Schriftführer im Fachwahlausschuss, Mitglied und Vorsitzender- Stellvertreter im Dienststellenausschuss. Seit 2014 bin ich Mitglied und derzeit Schriftführer-Stellvertreter im Fachausschuss Wien so- wie Vorsitzender im Dienststellenausschuss LKA Ast- Mitte. Meine primären Aufgabengebiete im Fachausschuss Wien sind Angelegenheiten und Be- treuung des Kriminaldienstes sowie des Dienst-, Besoldungs- und Pensions- rechtes. Natürlich stehe ich aber auch in allen anderen Bereichen mit Rat und Tat gerne zur Verfügung. Harald Segall Mitglied des FA Wien Ich wurde am 11. Jänner 1960 in Wien geboren. Im Jahr 1975 trat ich in die erste Praktikantenklasse der Bundessicherheitswache Wien ein. Nach dreijäh- riger Ausbildung wurde ich der damaligen Sicherheitswacheabteilung Leo- poldstadt dienstzugeteilt. Ab 1992 wurde ich in der Wiener Polizeischule ge- werkschaftlich tätig und wurde Mitglied im Dienststellenausschuss der Schul- abteilung. Weiters wurde ich 1994 in den Fachausschuss berufen und zugleich dienstfreigestellter Personalvertreter. Von 1995 bis 2005 war ich Vorsitzender- Stellvertreter im Fachausschuss, wurde Mitglied der Bundesleitung der Poli- zeigewerkschaft und war Vorsitzender des Geschäftskomitees des Unterstüt- zungsinstitutes Wien. Im Jahr 2006 übernahm ich den Vorsitz in der FSG/Klub der Exekutive und im Fachausschusses Wien, fungierte ab 2019 als dessen Vor- sitzender- Stellvertreter. Schon vor einiger Zeit habe ich beschlossen, die Über- gabe dieses Gremiums rechtzeitig vorzubereiten und übergebe nun diese Rol- le an meinen Nachfolger Walter Strallhofer. Ich bleibe dem Fachausschuss aber weiterhin als Mandatar erhalten und stehe mit meiner Erfahrung für euch zur Verfügung. Im Speziellen betreue ich die Abteilungen Wega, Cobra Wien, SPK20, 21 und 22 sowie die PDHE. Boris Jany Mitarbeiter des FA Wien Ich befinde mich seit 1993 im Polizeidienst, bin seit 1995 in der Personal- vertretung bzw. Gewerkschaft tätig und bin so zusagen als junger Beam- ter in die Personalvertretung hineingewachsen. Ausgemustert wurde ich da- mals in die Josefstadt und blieb der Josefstadt, PI Hernalser Gürtel, bis zu meiner Freistellung für den Fachausschuss Wien treu. Im Jahr 2017 wurde ich als Mitarbeiter in den Fachausschuss Wien berufen, in dem ich zuerst für zwei Tage in der Woche meine Aufgaben erfüllte und zwei Jahre später zu 100 Prozent zur Verfügung stehe. Meine Aufgaben im Fachausschuss Wien sind umfangreich. Besondere Aufgaben sind die Versorgungsfahrten mit dem „roten Bus“ und die Organisation rund um die Polizei-Versorgungstelle am Donauinselfest. Die Abteilungen, die ich betreue, sind das SPK 8, 10 und 11, die Bereitschaftseinheit sowie den Dienststellenausschusses LPD. Die wich- tigste Aufgabe ist jedoch, für die Anliegen der Kolleginnen und Kollegen da zu sein und für die Probleme immer ein offenes Ohr zu haben. Mein persön- liches Credo die Personalvertretung betreffend lautet – nur gemeinsam sind wir stark. Dieses Motto versuche ich jeden Tag zu leben und auch in meine Arbeit als Personalvertreter und Gewerkschafter einfließen zu lassen. 12 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
FA C H A U S S C H U S S A K T U E L L Markus Riedl Mitarbeiter des FA Wien Ich bin 2005 in den Polizeidienst eingetreten. Meine Ausbildung absolvierte ich nicht in Wien, sondern im Bildungszentrum Eisenstadt. Die damals üb- liche zusammengelegte Praxis durchlief ich auf der Polizeiinspektion (PI) Fi- akerplatz. Nach Beendigung der Grundausbildung wurde ich dem Stadtpoli- zeikommando Innere Stadt zugeteilt und versehe seitdem meinen Dienst auf der PI Brandstätte. Zunächst 10 Jahre lang als eingeteilter-, nach Ableistung des E2a-Kurses, als dienstführender Beamter. Meine Laufbahn als E2a brach- te mich bis hin zum 2.Stv.PI Kommandanten. Schon zu meiner Anfangszeit, als frisch ausgemusterter Polizist, wurde ich angesprochen, ob ich in der Per- sonalvertretung mitarbeiten möchte. Da ich bereits vor der Polizeilaufbahn in diesem Betätigungsfeld Erfahrung sammeln konnte und es mir ein Anliegen ist, Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen, war es für mich der nächste lo- gische Schritt. Als Wahlhelfer 2009 wurde ich erstmalig freigestellt, damals kam es zum ersten Kontakt mit dem Fachausschuss Wien. Dieser intensivierte sich stetig. Vor fünf Jahren übernahm ich den FSG-Vorsitz im Dienststellen- ausschuss Innere Stadt. Mein großes Glück war, dass ich zwei starke Förderer (Koll. Litschauer und Köfeler) hatte, welche mich umfassend auf diesen Weg vorbereiteten. Mit 1.12.2022 unterstütze ich die FSG/Klub der Exekutive im Fachausschuss Wien als Mitarbeiter. Mit allen Kräften werde ich versuchen, das Team zu unterstützen, wo ich nur kann. Ich möchte als Ansprechpartner für jegliche Anfragen fungieren. Meine derzeitigen Aufgaben umfassen die Betreuung der Abteilungen SPK 1, 3, und 5, der Landesverkehrsabteilung so- wie der Logistikabteilungen, die Unterstützung der Kollegen in Wohnungsan- gelegenheiten sowie sämtliche Tätigkeiten, die den Bürobetrieb im Fachaus- schuss betreffen. Natürlich übe ich weiterhin mein Mandat im Dienststellen- ausschuss Innere Stadt aus. Mein Rückhalt sind meine Frau und meine Tochter. Sie relativieren alle Probleme. die ich bereit bin. mit Euch zu lösen. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit Wir als Team der FSG/Klub der Exekutive im Fachaus- schuss Wien freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen und bieten Unter- stützung in allen Angelegen- heiten an. Ebenfalls freuen wir uns auf ein gutes Einver- ständnis mit dem Dienstge- ber und Kooperation auf Au- genhöhe. www.polizeigewerkschaft-fsg.at 13 www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL POLIZEIGEWERKSCHAFT aktuell Tatjana Sandriester & 01/31310/33 123 Hermann Greylinger Tel. 01/53126/3772 2. Dienstrechtsnovelle 2022 – Harald Segall Begutachtungsverfahren & 01/31310/961700 D er Gesetz- (Dienst)geber war sichtlich an einer ein- gehenden Begutachtung und zum Ziel gesetzt, Quer- und/ bzw. Berufsumsteiger für ei- nen Eintritt bei der Exekutive damit verbundenen ausführ- zu gewinnen, dieses Ziel wird lichen inhaltlichen Stellung- so nicht zu erreichen sein. Hier nahmen nicht interessiert. braucht es die Anrechnung Nicht anders lässt sich der für von Vordienstzeiten (siehe Ver- die Begutachtung anberaum- waltungspraktikanten), nur so te Zeitraum erklären (4 Werk- kann auch in finanzieller Hin- tage!). Im Vorfeld hat der zu- sicht die Attraktivität des Be- ständige Vizekanzler medial rufsbildes gesteigert werden. anklingen lassen, dass bei die- Positive Zustimmung finden ser Novelle ein Schwerpunkt die Schaffung der Rechtsklar- Dietmar Quantschnig auf den Bereich „Exekutive“ heit betreffend Jubiläumszu- & 0664/1924088 gelegt werden soll, er hat von wendungen, die Gleichstellung einem „Attraktivierungspa- von Teilzeitbeschäftigen mit wird halt „einfließen“, beim ket“ gesprochen. Bei genauer Vollzeitbeschäftigten hinsicht- „Jobrad“ werden die im Ab- Betrachtung finden sich gute lich der Abgeltung von Mehr- satz 2 angeführten Punkte da- Ansätze, mehr leider nicht, das dienstleistungen, die Zusam- zu führen, dass die Möglich- Paket mutierte zum „Sackerl“! menführung/Anhebung der keiten und das Interesse enden Es wurde jedenfalls positiv zur Funktionszulagen in der Ver- wollend sein werden. Kenntnis genommen, dass die wGr E2a (Funktionsgruppen 3 Anfangsgehälter erhöht wer- und 4, Funktionsstufe 4) sowie Anm.d.Red.: Die Beschluss- den, damit sie im Vergleich die Änderungen bei den §§ fassung im Parlament über- zur Privatwirtschaft „zumin- 50b, 76, 145b BDG, § 7/Abs. schneidet sich mit dem Redak- dest nicht unattraktiv erschei- 2 RGV und § 9/3, lit i PVG. Die tionsschluss. Über die endgül- nen“ (Zitat aus dem Begut- „grüne Handschrift“ zeigt sich tigen Änderungen werden wir achtungsakt)). Das mag wohl bei den beabsichtigten Ände- separat berichten! für Neueinsteiger (Schulab- rungen im § 45a BDG (Mitar- Walter Deisenberger gänger) in die Berufswelt gel- beitergespräch) und im § 20e & 059133/55/2100 ten. Man hat sich aber auch GehG („Jobrad“). Ersteres 14 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL Gehaltserhöhung ab 1.1.2023 9,41% bis 7,15% - mindestens 170 Euro, Vergütungen und Zulagen 7,32% E-Schema Exekutivdienst E-Schema Exekutivdienst § 72§ GehG 72 GehG Funktionszulage § 74§ GehG Funktionszulage 74 GehG Wachdienstzulage § 81 GehG Wachdienstzulage § 81 GehGVergütung § Vergütun + + ab 01.01.2023 ab 01.01.2023 + + ab 01.01.2023 ab 01.01.2023 + + ab 01.01.2023 ab 01.01.2023 ab 01.0 in der Verwendungsgruppe in der Verwendungsgruppe Funktionsstufe Funktionsstufe Verw. -Verw. Gruppe - Gruppe Verw. -Verw. Grupp- in der in der der der in der in der E 2c E 2c 95,2 95,2 E 2c E Funktions- 1 1 2 2 3 3 4 4 Gehalts- Gehalts- E1 E 1 E2aE 2 a E2bE 2 b E2cE 2 c Verwendungs-Funktions- Verwendungs- E2b/E2a E2b/E2a 111,4111,4 E2b E2b/E2a stufe stufe gruppegruppe BDA bis BDA 16 bis 16 BDA 17-28 BDA 17-28 BDA 29-38 BDA 29-38 BDA ab 39 BDA ab 39 gruppegruppe EUROEURO EUROEURO E1 E1 127,7127,7 E1 E 1 1 - - - - 2.103,4 1.992,3 2.103,4 1.992,3 1 1 80,5 80,5 94,1 94,1107,6107,6121,3121,3 2 2 - - 2.307,5 2.134,9 2.307,5 2.134,9 2.016,1 2.016,1 2 2 94,1 94,1121,3121,3147,2147,2201,7201,7 Martin Noschiel § 17 §a 17 Journaldienstzulage Journaldienstzulage a Geh 3 2.627,3 2.332,2 2.332,2 2.194,2 2.194,2 2.040,6 2.040,6 3 3 229,0229,0323,1323,1469,2469,2938,4938,4 & 0664/3230277 E2b E2b (bis 6 J.(bis E2b DZ) 6 J. DZ)E2b (ab 6 J. (ab DZ) 6 J. 3 2.627,3 Anfall Anfall und E2c und E2a 4 4 295,7295,7402,3402,3643,7643,7 1.273,9 1.273,9 und E2c und E2a 4 2.681,2 2.379,1 2.253,5 2.070,9 WT, 1-6 Std. 16,29 20,52 4 2.681,2 2.379,1 2.253,5 2.070,9 5 323,1 429,7 696,9 1.367,9 WT, 1-6 Std. 16,29 20,52 5 323,1 429,7 696,9 1.367,9 WT, ab 6 Std. 12,97 16,90 5 2.789,4 2.461,0 2.291,8 2.100,0 E 1E 1 5 2.789,4 2.461,0 2.291,8 2.100,0 6 402,3 537,2 938,4 1.582,0 WT, ab 6 Std. 12,97 16,90 6 402,3 537,2 938,4 1.582,0 So./FT, 1-6 Std. 21,42 27,46 6 2.897,6 2.540,7 2.332,2 2.133,6 7 469,2 604,0 1.005,3 1.742,9 So./FT, 1-6 Std. 21,42 27,46 6 2.897,6 2.540,7 2.332,2 2.133,6 7 469,2 604,0 1.005,3 1.742,9 So./FT, ab 6 Std. 17,50 22,63 8 945,8 1.261,3 1.891,5 2.647,9 So./FT, ab 6 Std. 17,50 22,63 7 3.005,5 2.587,9 2.370,2 2.165,0 7 3.005,5 2.587,9 2.370,2 2.165,0 8 945,8 1.261,3 1.891,5 2.647,9 9 1.008,8 1.387,8 2.080,9 3.151,8 8 3.111,2 2.633,4 2.410,6 2.180,8 9 1.008,8 1.387,8 2.080,9 3.151,8 8 3.111,2 2.633,4 2.410,6 2.180,8 Nebengebühren 10 1.198,2 1.512,8 2.269,0 3.908,2 Nebengebühren 9 3.280,8 2.681,2 2.452,1 - 10 1.198,2 1.512,8 2.269,0 3.908,2 Referenzbetrag gem. § 3 Abs 4 GehG. 9 3.280,8 2.681,2 2.452,1 - 11 1.512,8 1.765,2 2.521,6 4.285,6 Referenzbetrag gem. § 3 Abs 4 GehG. 10 3.510,3 2.729,2 2.521,7 - 11 1.512,8 1.765,2 2.521,6 4.285,6 Gefahrenzulage Polizei 6 10 3.510,3 2.729,2 2.521,7 - 1 80,5 94,1 107,6 121,3 Gefahrenzulage Polizei 66% 1 80,5 94,1 107,6 121,3 Gefahrenzulage Polizei 5 11 3.683,7 2.783,1 2.625,8 - 2 94,1 121,3 147,2 174,6 Gefahrenzulage Polizei 50% 11 3.683,7 2.783,1 2.625,8 - Gefahrenzulage Polizei 4 2 94,1 121,3 147,2 174,6 Gefahrenzulage Polizei 12 3.826,1 2.897,6 2.729,2 - 3 134,9 201,7 268,7 469,2 Gefahrenzulage je ÜSt 40% 12 3.826,1 2.897,6 2.729,2 - 3 134,9 201,7 268,7 469,2 Gefahrenzulage je ÜSt 13 3.996,7 3.026,3 2.800,3 - 4 201,7 268,7 335,5 537,2 Wochenend/Nachtdienstzulage 13 3.996,7 3.026,3 2.800,3 - E 2a 4 201,7 268,7 335,5 537,2 Wochenend/Nachtdienstzulage Sonn- und Feiertagszulage 5 268,7 335,5 537,2 818,3 14 4.140,6 3.118,5 2.877,5 - E 2a Sonn-Zeitgutschriften und Feiertagszulage 5 268,7 335,5 537,2 818,3 - Äquivalent 14 4.140,6 3.118,5 2.877,5 - 6 335,5 402,3 671,0 871,7 15 4.257,2 3.214,2 2.985,8 - 6 335,5402,3402,3537,2671,0804,6871,7 Zeitgutschriften - Äquivalent Nachtdienstgeld 7 1.073,2 15 4.257,2 3.214,2 2.985,8 - Nachtdienstgeld E2b-Zlg. ab Gehst. 8/Monat 16 4.376,4 3.312,6 3.094,0 - 7 402,3 537,2 804,6 1.073,2 16 4.376,4 3.312,6 3.094,0 - E2b-Zlg. ab Gehst. E2b-Zlg. 8/Monat ab Gehst. 12/Monat 17 4.495,6 3.409,6 3.200,9 - Fixgehalt § 74a GehG E2b-Zlg. RGVab Gehst. 12/Monat §39/2 17 18 4.495,6 4.693,4 3.409,6 3.489,6 3.200,9 3.285,6 - - FixgehaltVGr. § 74a E1 GehG Stufe 1 Stufe 1 RGV §39/2 Aufwandsentschädigung 18 4.693,4 3.489,6 3.285,6 - VGr. E1 FGr. 12 Stufe10.336,5 1 Stufe10.950,7 1 19 4.829,6 3.551,2 3.346,0 - Aufwandsentschädigung Bekleidungspauschale FGr. 12 10.336,5 10.950,7 Bekleidungsbeitrag Bekleidungspauschale 10 19 daz 4.829,6 208,0 3.551,276,7 3.346,076,7 - - Polizeischüler Bekleidungsbeitrag Bekleidungsbeitrag 100% 7 daz Daz 208,0415,9 76,7122,7 76,7121,3 - - Polizeischüler Anfangsgehalt PolizeischülerInnen 2.103,40 Bekleidungsbeitrag Bekleidungsbeitrag 70% 3 Daz 415,9 122,7 121,3 - Anfangsgehalt PolizeischülerInnen 2.103,40 Bekleidungsbeitrag 30% Wachdienstzulage § 81 GehG Vergütung § 83 GehG(12 x) + ab 01.01.2023 ab 01.01.2023 Verw. - Gruppe Verw. - Gruppe Walter Strallhofer E 2c 95,2 E 2c 133,6 & 01/31310-961706 E2b/E2a 111,4 E2b/E2a 133,6 E1 127,7 E1 133,6 WER SORGT FÜR Journaldienstzulage § 17 a GehG GERECHTIGKEIT? E2b (bis 6 J. DZ) E2b (ab 6 J. DZ) Anfall E1 und E2c und E2a WT, 1-6 Std. 16,29 20,52 27,46 WT, ab 6 Std. 12,97 16,90 22,63 So./FT, 1-6 Std. 21,42 27,46 36,82 So./FT, ab 6 Std. 17,50 22,63 29,88 Nebengebühren Referenzbetrag gem. § 3 Abs 4 GehG. 3.018,27 Gefahrenzulage Polizei 66% 364,00 Gefahrenzulage Polizei 50% 275,57 Gefahrenzulage Polizei 40% 220,33 Gefahrenzulage je ÜSt 3,018 FRAG UNS. Wochenend/Nachtdienstzulage 2,000 Sonn- und Feiertagszulage 4,527 Zeitgutschriften - Äquivalent 22,27 Die AK App mit dem Lexikon des Arbeitsrechts, Nachtdienstgeld 3,09 mit Bankenrechner, Brutto-Netto-Rechner, E2b-Zlg. ab Gehst. 8/Monat 35,00 Zeitspeicher, Urlaubsplaner, AK-Cartoons und mehr. E2b-Zlg. ab Gehst. 12/Monat 43,00 Kostenlos erhältlich im App Store und Google Play. RGV §39/2 45,80 Aufwandsentschädigung 21,10 Bekleidungspauschale 420,00 Bekleidungsbeitrag 100% 420,00 w.ak.at/app GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Bekleidungsbeitrag 70% 294,00 Markus Köppel Bekleidungsbeitrag 30% 126,00 & 0664/8113572 www.polizeigewerkschaft-fsg.at 15 www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL Allgemeiner Verwaltungsdienst § 28 GehG ab 01.01.2023 + In der Verwendungsgruppe Gehalts- Ve stufe A1 A1 Bach A2 A3 A4 A5 A6 A7 Allgemeiner Verwaltungsdienst EURO § 28 GehG Funktionsz 1 2.918,3 2.658,1 2.287,2 ab 01.01.2023 2.076,6 2.039,5 2.005,8 1.971,0 + 1.936,4 a In der Verwendungsgruppe in der der 2 Gehalts- 3.022,8 2.740,4 2.340,0 2.120,2 2.071,9 2.034,0 1.994,6 1.953,1 Verwendungs- Funktions- 3 stufe3.180,1A 1 A 1 B a ch 2.827,4 A2 2.392,7 A3 2.162,8 A4 2.104,5 A5 2.064,0 A6 A7 2.017,1 1.971,0 gruppe gruppe EURO 1 4 3.404,8 2.950,3 2.445,3 2.205,4 2.137,0 2.092,2 2.040,6 1.987,9 1 2.918,3 2.658,1 2.287,2 2.076,6 2.039,5 2.005,8 1.971,0 1.936,4 2 5 2 3.630,7 3.022,8 3.151,7 2.740,4 2.498,1 2.340,0 2.249,2 2.071,9 2.169,62.034,0 2.120,2 2.122,4 1.994,6 2.064,0 1.953,1 2.006,9 3 6 3 3.857,9 3.180,1 3.407,3 2.827,4 2.552,2 2.392,7 2.290,7 2.104,5 2.201,82.064,0 2.162,8 2.151,5 2.017,1 2.086,5 1.971,0 A 1 2.025,0 4 7 4 4.084,0 3.404,8 3.542,5 2.950,3 2.698,5 2.445,3 2.341,2 2.205,4 2.137,0 2.233,4 2.092,2 2.184,0 2.040,6 2.110,2 1.987,9 2.041,7 5 5 3.630,7 3.151,7 2.498,1 2.249,2 8 4.311,2 3.751,1 2.872,9 2.397,1 2.169,6 2.267,02.122,4 2.064,0 2.214,4 2.006,9 2.133,6 2.059,7 6 6 3.857,9 3.407,3 2.552,2 2.290,7 2.201,8 2.151,5 2.086,5 2.025,0 9 4.539,7 3.958,9 3.044,9 2.454,3 2.299,5 2.244,6 2.157,1 2.077,6 1 7 4.084,0 3.542,5 2.698,5 2.341,2 2.233,4 2.184,0 2.110,2 2.041,7 10 2 8 4.768,3 4.311,2 4.168,9 3.751,1 3.219,3 2.872,9 2.511,4 2.267,0 2.335,42.214,4 2.397,1 2.277,2 2.133,6 2.180,8 2.059,7 2.095,6 3 11 9 4.995,5 4.539,7 4.383,8 3.958,9 3.390,0 3.044,9 2.569,3 2.299,5 2.369,22.244,6 2.454,3 2.307,5 2.157,1 2.205,4 2.077,6 2.113,5 4 10 4.768,3 4.168,9 3.219,3 2.511,4 12 5.222,8 4.592,7 3.578,1 2.638,4 2.335,4 2.405,02.277,2 2.180,8 2.340,0 2.095,6 2.230,0 A 2 2.133,6 11 4.995,5 4.383,8 3.390,0 2.569,3 2.369,2 2.307,5 2.205,4 2.113,5 5 13 5.451,3 4.783,0 3.767,4 2.714,4 2.439,7 2.373,6 2.254,9 2.151,5 6 12 5.222,8 4.592,7 3.578,1 2.638,4 2.405,0 2.340,0 2.230,0 2.133,6 14 13 5.678,6 5.451,3 4.974,7 4.783,0 3.904,7 3.767,4 2.796,8 2.439,7 2.475,72.373,6 2.714,4 2.411,7 2.254,9 2.278,2 2.151,5 2.170,7 7 15 14 5.930,4 5.678,6 5.163,8 4.974,7 4.025,1 3.904,7 2.889,0 2.475,7 2.532,72.411,7 2.796,8 2.472,2 2.278,2 2.302,9 2.170,7 2.190,8 8 16 15 6.166,2 5.930,4 5.163,8 5.381,3 4.025,1 4.146,7 2.889,0 2.982,4 2.532,7 2.617,5 2.472,2 2.302,9 2.558,4 2.190,8 2.329,8 2.208,7 1 16 6.166,2 5.381,3 4.146,7 2.982,4 2.617,5 2.558,4 2.329,8 2.208,7 2 17 - 5.604,9 4.268,3 3.079,4 2.703,5 2.653,0 2.354,5 2.227,7 17 - 5.604,9 4.268,3 3.079,4 2.703,5 2.653,0 2.354,5 2.227,7 3 18 18 - - - - 4.495,6 4.495,6 3.173,8 3.173,8 2.763,6 2.763,6 2.716,7 2.716,7 2.381,3 2.381,3 2.247,0 2.247,0 4 19 19 - - - - 4.562,0 4.562,0 3.269,6 3.269,6 2.799,2 2.799,2 2.751,3 2.751,3 2.407,2 2.407,2 2.265,9 A 3 2.265,9 5 daz daz 120,2120,2 112,8 112,8 302,1 302,1 120,2120,2 44,6 44,6 44,6 36,0 44,6 27,2 36,0 27,2 6 DAZ 479,1 451,8 401,1 193,1 69,2 73,1 58,3 41,9 DAZ 479,1 451,8 401,1 193,1 69,2 73,1 58,3 41,9 7 8 Referenzbetrag Referenzbetrag + 4 3§30 Funktionszulage Abs. 4 GehG GehG 4 3 Abs. 4 GehG EUR 3.018,27 ab 01.01.2023 GEHALTSTABELLE Fixgehalt Funktionsgruppe A 1/7 Stufe 1 10.336,5 10.950,7Stufe 1 Funktionsgruppe Stufe 2 Stufe 2 A 4 1 2 EUR 3.018,27 der in der Funktionsstufe Fixgehalt § 31 GehG Verwaltungsdienst A 1/9 A 1/7& 11.680,5 A 1/8 11.065,0 11.680,5 12.535,5 10.336,5 10.950,7 A 5 1 2 Verwendungs- gruppe Funktions- gruppe 1 2 EURO 3 4 § 31Vertragsbedienstete GehG A 1/8 A 1/9 11.065,0 11.680,5 11.680,5 12.535,5 1 68,0 201,7 376,4 429,7 2022 Referenzbetrag 4 2 335,5 537,2 1.207,0 2.010,4 § 3 Absatz 4 GehG 1 3 362,7 663,6 1.453,3 2.405,4 3.018,27 0 A 1 4 386,2 845,5 1.582,0 2.536,5 9 5 887,5 1.558,6 2.782,7 3.791,6 9 6 1.069,4 1.802,3 3.050,1 4.033,2 0 1 40,8 68,0 94,1 121,3 7 2 68,0 107,6 134,9 201,7 7 3 229,0 323,1 469,2 938,4 6 4 295,7 402,3 671,0 1.207,0 6 A 2 5 5 362,7 469,2 804,6 1.407,6 6 6 402,3 537,2 938,4 1.582,0 5 7 469,2 671,0 1.073,2 1.742,9 7 8 945,8 1.261,3 1.891,5 2.647,9 Foto: Astrid Knie 8 1 40,8 54,6 68,0 80,5 7 2 68,0 87,9 107,6 134,9 Hermann Greylinger Martin Noschiel 7 3 107,6 161,0 268,7 469,2 +43 664 132 65 60 +43 664 323 02 77 0 Danke für Euren unermüdlichen 4 147,2 201,7 335,5 537,2 Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Stv. FSG / 9 A 3 FSG / Bundespolizei Bundespolizei Vorsitzender Stv. im Zentralausschuss 5 201,7 268,7 402,3 604,0 Vorsitzender Stv. Zentralausschuss und Polizeigewerkschaft Einsatz im Dienste unserer 2 268,7 335,5 469,2 671,0 6 9 7 335,5 402,3 563,3 737,6 e2 8 1 402,3 33,5 537,2 40,8 671,0 48,2 804,6 54,6 Sicherheit! A 4 50,7 2 68,0 107,6 161,0 268,7 80,5 1 33,5 40,8 48,2 54,6 Walter Haspl Walter Strallhofer A 5 Pamela Rendi-Wagner, SPÖ-Vorsitzende +43 664 81 08 283 +43 650 913 97 24 35,5 2 48,2 60,5 74,3 87,9 Schriftführer Stv. im Zentralausschuss Vorsitzender Klub der Exekutive Fachausschuss Wien / DA SPK 12 16 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL Vertragsbedienstete v § 71 (1) VBG Vertragsbedienstete Funktionszulage ab 01.01.2023 v § 72 (1) VBG ab 01.01.2023 Entlohnungsgruppe Entlohnungsgruppe Entlohn. Bewertungs Entlohn. Gruppe Gruppe Stufe V1 V2 V3 V4 V5 V1 V2 V3 V4 2 EURO EURO V 1 3 1 3.268,3 2.438,6 2.194,2 2.067,6 1.976,6 3.115,1 2.337,6 2.105,6 1.984,5 4 2 3.452,6 2.490,2 2.231,3 2.096,6 1.995,8 3.289,4 2.385,9 2.141,5 2.014,7 2 3 3 3.666,4 2.590,5 2.276,0 2.128,1 2.014,7 3.493,2 2.474,5 2.185,3 2.042,8 V 2 4 4 3.848,1 2.709,6 2.314,1 2.157,1 2.032,7 3.665,2 2.583,0 2.220,0 2.071,9 5 5 4.039,9 2.829,8 2.350,1 2.187,4 2.051,8 3.848,1 2.695,9 2.254,9 2.100,0 6 6 4.221,7 2.947,8 2.388,1 2.217,8 2.070,9 4.017,6 2.809,0 2.289,6 2.129,1 2 3 7 4.343,3 3.071,9 2.425,2 2.247,0 2.089,9 4.133,1 2.927,0 2.325,5 2.157,1 V 3 4 8 4.443,7 3.150,6 2.463,3 2.277,2 2.106,6 4.230,3 3.003,2 2.360,1 2.186,4 5 9 4.509,0 3.214,2 2.500,2 2.307,5 2.122,4 4.291,7 3.061,9 2.396,0 2.214,4 2 V 4 10 4.574,1 3.277,1 2.539,5 2.337,6 2.137,0 4.353,2 3.123,3 2.431,8 2.242,3 3 2 11 4.639,3 3.340,8 2.580,7 2.368,0 2.152,8 4.414,6 3.183,6 2.467,7 2.271,6 H 1 3 12 4.704,4 3.404,8 2.622,2 2.399,4 2.167,3 4.474,5 3.245,0 2.503,6 2.299,5 4 13 4.768,3 3.469,9 2.665,4 2.428,6 2.184,0 4.537,4 3.305,4 2.539,5 2.328,7 2 H 2 14 4.833,3 3.533,7 2.705,8 2.459,8 2.198,6 4.598,9 3.366,8 2.579,2 2.356,8 3 15 4.897,4 3.597,9 2.748,9 2.490,2 2.214,4 4.660,0 3.426,9 2.618,6 2.387,1 16 4.962,4 3.661,3 2.790,5 2.521,7 2.229,0 4.721,6 3.487,1 2.659,1 2.415,0 Fixes Monatse 17 5.027,5 3.725,3 2.832,4 2.553,5 2.244,6 4.784,4 3.547,3 2.698,5 2.445,3 § 74 Abs. 2 V 18 5.075,4 3.789,3 2.875,4 2.589,1 2.260,3 4.829,6 3.608,7 2.739,1 2.474,5 Funktionsgruppe Stu 19 - 3.853,2 2.915,9 2.624,7 2.275,0 - 3.670,0 2.778,3 2.507,1 v1/5 9.77 20 - 3.871,5 2.958,8 2.680,0 2.290,7 - 3.687,2 2.818,8 2.553,5 v1/6 10.42 21 - - 2.979,7 2.715,6 2.298,5 - - 2.838,4 2.587,9 v1/7 10.96 Funktionszulage § 73 VBG Vertragsbedienstete h § 71 (2) VBG Vertragsbedienstete ab 01.01.2023 ab 01.01.2023 h § 72 (2) VBG Entlohn. Bewertungs Entlohnungsgruppe Euro Gruppe Gruppe Entlohn. V4 Stufe H1 H2 H3 H4 H5 H1 H2 H3 2 567,1 V 1 3 709,2 EURO 1.984,5 4 1.712,1 1 2.206,5 2.121,3 2.078,6 2.032,7 1.986,9 2.118,1 2.036,0 1.996,8 2.014,7 2 62,0 2 2.243,4 2.151,5 2.107,8 2.058,7 2.006,9 2.153,9 2.065,1 2.025,0 3 318,0 2.042,8 3 2.289,6 2.180,8 2.139,3 2.082,1 2.025,0 2.196,5 2.094,6 2.055,1 V 2 4 465,4 2.071,9 4 2.326,5 2.212,2 2.169,6 2.106,6 2.044,1 2.231,3 2.123,6 2.083,1 5 611,5 2.100,0 6 1.186,0 5 2.363,4 2.241,3 2.199,8 2.131,4 2.064,0 2.267,0 2.151,5 2.111,2 2.129,1 2 45,8 6 2.401,7 2.272,8 2.230,0 2.156,1 2.082,1 2.301,8 2.180,8 2.140,3 3 159,7 2.157,1 V 3 7 2.438,6 2.301,8 2.260,3 2.179,6 2.101,1 2.337,6 2.209,8 2.168,4 4 282,5 2.186,4 8 2.477,8 2.333,3 2.290,7 2.204,4 2.118,1 2.373,6 2.237,9 2.198,6 5 415,9 2.214,4 2 49,5 9 2.515,9 2.363,4 2.320,8 2.226,7 2.133,6 2.409,5 2.267,0 2.226,7 V 4 2.242,3 3 117,7 10 2.554,7 2.394,9 2.351,2 2.250,3 2.149,3 2.446,5 2.294,9 2.255,9 2 45,8 2.271,6 11 2.597,7 2.425,2 2.382,6 2.272,8 2.163,9 2.482,2 2.325,5 2.283,9 H 1 3 159,7 2.299,5 12 2.639,4 2.456,6 2.412,8 2.294,9 2.179,6 2.518,2 2.353,4 2.312,9 4 282,5 2.328,7 2 49,5 13 2.682,4 2.489,1 2.444,2 2.319,8 2.196,5 2.556,0 2.384,8 2.342,2 H 2 2.356,8 3 117,7 14 2.724,3 2.526,1 2.474,5 2.342,2 2.211,0 2.596,6 2.419,7 2.370,2 2.387,1 15 2.766,1 2.564,4 2.504,8 2.364,5 2.225,6 2.635,7 2.454,3 2.400,5 2.415,0 Fixes Monatsentgelt 16 2.809,0 2.607,6 2.537,2 2.388,1 2.241,3 2.676,2 2.490,2 2.429,6 2.445,3 § 74 Abs. 2 VBG 17 2.850,7 2.650,5 2.569,3 2.410,6 2.258,0 2.716,7 2.528,3 2.458,7 2.474,5 Funktionsgruppe Stufe 1 Stufe 2 18 2.893,8 2.692,3 2.606,3 2.434,2 2.272,8 2.756,2 2.565,8 2.489,1 2.507,1 v1/5 9.778,8 10.321,8 19 2.936,9 2.735,3 2.642,0 2.459,8 2.288,3 2.797,9 2.606,3 2.521,7 2.553,5 v1/6 10.422,6 10.965,4 20 2.978,3 2.777,0 2.697,1 2.491,2 2.302,9 2.837,2 2.648,2 2.569,3 2.587,9 v1/7 10.965,4 11.720,9 21 3.000,5 2.799,2 2.734,0 2.512,6 2.310,8 2.858,0 2.667,8 2.605,0 www.polizeigewerkschaft-fsg.at 17 www.fsg4you.at
FRAUEN FRAUEN l aktuel Tatjana Sandriester Tel. 01/31310/33123 Pensionsrecht Beamtinnen und Beamte Kinderzurechnungsbetrag als der Geburt des zweiten; der Zulage zur Pension Kinderzurechnungsbetrag ge- F ür Beamtinnen und Beam- te, die im Zeitraum vom 1. Jänner 1955 bis 31. Dezem- Nach der Absicht des Gesetz- gebers soll der Kinderzurech- bührt somit für jeden Zeit- raum nur für ein Kind. En- det der Kindererziehungszeit- ber 1975 geboren sind und vor nungsbetrag einen Ausgleich raum für das zweite Kind vor dem 1. Jänner 2005 in das öf- für infolge der Kindererzie- Ablauf des für das erste gel- fentlich-rechtliche Dienstver- hung fehlende Pensionszeiten tenden Zeitraums (Tod des hältnis ernannt worden sind, tinnen und Antragsbeamten darstellen. Dementsprechend zweiten Kindes), so gebührt gilt die Parallelrechnung. Bei wird die Pension ausschließlich gebührt ein Kinderzurech- der Kinderzurechnungsbetrag der Parallelrechnung werden nach dem Neurecht (APG) be- nungsbetrag maximal in Höhe wieder für die restlichen Mo- zum Pensionsantritt zwei voll- rechnet. der Differenz zwischen Ruhe- nate des noch nicht abgelau- ständige Pensionen – eine nach genussbemessungsgrundlage fenen Zeitraums. Es werden dem »Altrecht« (Beamten- Im pensionsrechtlichen »Alt- und Ruhegenuss und damit auch Kindererziehungszeiten pensionsrecht = Pensionsge- recht« (nach dem Pensions- nur insoweit, als nicht oh- vor dem vollendeten 18. Le- setz 1965 (PG 1965)) und eine gesetz 1965) MSchG/VKG-Ka- nehin die maximale ruhege- bensjahr der Beamtin oder nach dem »Neurecht« (Allge- renz gilt als Dienstzeit nussfähige Gesamtdienstzeit des Beamten berücksichtigt. meines Pensionsgesetz (APG)) vorliegt. Für die Berechnung Der Kinderzurechnungsbetrag – berechnet. Der nach den Be- Für Beamtinnen und Beamte des Kinderzurechnungsbe- gebührt für einen bestimmten stimmungen des PG 1965 be- gilt, dass die im bestehenden trages werden nur Kinderer- Zeitraum nur einer Person, messene Ruhebezug gebührt Dienstverhältnis absolvierten ziehungszeiten berücksichti- und zwar der leiblichen Mut- nur in dem Ausmaß, das dem Karenzen nach dem MSchG/ gt, die vor dem Dienstverhält- ter, Adoptiv-, Stief- oder Pfle- Prozentausmaß entspricht, das VKG voll als Dienstzeit für die nis zu einer Gebietskörper- gemutter oder dem leiblichen sich aus der von der Beamtin Pension angerechnet werden. schaft gelegen sind, um eine Vater, Adoptiv-, Stief- oder oder dem Beamten bis zum Doppelberücksichtigung der Pflegevater, die oder der das 31. Dezember 2004 erwor- Jedes Kind verringert den betreffenden Zeiten bei der Kind »tatsächlich und über- benen ruhegenussfähigen Ge- Durchrechnungszeitraum um Pensionsbemessung und beim wiegend« erzogen hat. Die samtdienstzeit ergibt. Die APG- 36 Monate Kinderzurechnungsbetrag zu gesetzlichen Bestimmungen Pension gebührt in dem Aus- vermeiden. Der Kinderzurech- enthalten bestimmte und zum maß, das der Differenz des PG- Es kommt zu einer Verkürzung nungsbetrag gebührt nur für Teil widerlegbare gesetzliche Anteils auf 100 entspricht. Die des Durchrechnungszeitraumes höchstens 48 Monate Kinder- Vermutungen, welcher Eltern- Summe beider Pensionen er- um 3 Jahre pro Kind (bei Zwil- erziehung pro Kind, gerech- teil das Kind tatsächlich und gibt die Gesamtpension. Bei lingen somit um 6 Jahre), auch net ab der Geburt des Kindes. überwiegend erzogen hat. Beamtinnen und Beamten, die wenn der erziehende Eltern- Wird innerhalb dieses Zeit- Die Vermutung bezieht sich ab dem 1. Jänner 2005 ernannt teil immer berufstätig war. Ein raums ein weiteres Kind ge- zunächst (unwiderlegbar) auf worden sind oder die nach dem Absinken des Durchrechnungs- boren, so endet der »Kinder- denjenigen Elternteil, der im 31. Dezember 1975 geboren zeitraumes unter 180 Monate erziehungszeitraum« für das maßgeblichen Zeitraum An- sind, sowie bei Antragsbeam- ist aber dadurch nicht möglich. erste Kind mit dem Tag vor spruch auf Kinderbetreuungs- 18 www.polizeigewerkschaft-fsg.at www.fsg4you.at
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