Vorsitzübergabe in der FSG/Klub der Exekutive im Fachausschuss Wien

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Vorsitzübergabe in der FSG/Klub der Exekutive im Fachausschuss Wien
Österreichische Post AG, SP17Z041082 S, Verein zur Förderung des Klub der Exekutive, Herrengasse 7, 1010 Wien                                      H 1,45                                       Ausgabe 175/22 - Dezember

                                                                                                                                                   das magazin
                                                                                                                                                   für die exekutive

                                                                                                                                                                 Vorsitzübergabe in der
                                                                                                                                                                FSG/Klub der Exekutive
                                                                                                                                                                im Fachausschuss Wien
                                                                                                                                                                                                                       S. 10

                                                                                                                                                                        Freud und Leid ........................................ 4
                                                                                                                Foto: fotografie.at/Holger Höttl

                                                                                                                                                                        Gehaltsabschluss für 2023 .................. 15
                                                                                                                                                                        4. Wiener Polizei Wies‘n 2022 .............. 24
Vorsitzübergabe in der FSG/Klub der Exekutive im Fachausschuss Wien
AK RATGEBER
Lebensnah, verständlich geschrieben und
mit vielen praktischen Beispielen!

                                                             -
                                                        ü ren
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Vorsitzübergabe in der FSG/Klub der Exekutive im Fachausschuss Wien
I N H A LT

Inhalt
AUS MEINER SICHT ...                                  KLUB
                                                      DER EXEKUTIVE
Freud und Leid................................... 4
                                                      Klub der Exekutive........................... 22

                         ZENTRAL
                       AUSSCHUSS                      MELDUNGEN                                                              Walter Strallhofer
                                                                                                                             Tel. 01/31310-961706
Bundes-Bedienstetenschutz -............. 6            Angebote des Klubs der Exekutive... 23                                       Herausgeber
Arbeitsplatz-Evaluierung.................... 6        4. Wiener Polizei Wies‘n 2022......... 24
Aus- und Fortbildung/Reisemanage-                     „Unser Bürgermeister nimmt das                            Der Fisch fängt am Kopf
ment bei Dienstreisen........................ 7       Thema ‚Sicheheit‘ mehr als ernst.“... 28                      zu stinken an …
Antrag Planstellenvergabeverfahren... 7               FSG/Klub der Exekutive Herbstfest im                     Die Personalnot beschäftigt das BMI, besonders
Geplante LVT..................................... 7   SPK Meidling................................... 30       die Landespolizeidirektion Wien. Es ist schwer
URGENZ – Kriminaldienstreform......... 7              Polizei International......................... 32        Nachwuchs zu finden, viele Kolleg:innen treten
1 Jahr „SRK“ - was wurde daraus?.... 8                Ein seltsamer Vergleich..................... 34          ihren verdienten Ruhestand an, aber leider er-
                                                                                                               klären auch eine große Anzahl ihren freiwilligen
Mitarbeiter*innenbefragung                            Unbekannte GEHEIMNISSE............... 36
                                                                                                               Austritt. Woran liegt das? Über desolate Dienst-
2022/2023........................................ 8   Gemauerte Zeugen und ihre                                stellen und viele Übersunden haben wir in den
Antrag auf vollständige Auszahlung                    beredte Sprache............................... 36        letzten Ausgaben berichtet. Aber auch die Qua-
der Bekleidungspauschale.................. 8          „Poli“geschichten“ ......................... 36          lität mancher Führungskräfte und deren Füh-
„Nautische Wetterschutzbekleidung“... 9                                                                        rungsstil erleichtert vielen die Entscheidung, ih-
                                                      Ehrung und Ruhestandsversetzung.. 37
                                                                                                               ren geliebten Beruf aufzugeben. Freunderlwirt-
Antrag auf Bewertungsverbesserung
                                                                                                               schaft im eigenen engeren Umfeld, fehlende
an der Polizeibasis.............................. 9                                                            soziale Kompetenz, eigene Vorteile über die
Ballistisches Gilet mit Stichschutz....... 9          VORHANG                                                  Führungsaufgaben zu stellen, sind die Haupt-
                                                                                                               gründe. Dessen nicht genug, gibt es noch Spe-
                                                      Wir bitten vor den Vorhang!............ 38               zialfälle. Unbegründete Kontrollen zu Uhrzeiten
                            FACH                                                                               tief in der Nacht, bei denen Kolleg:innen schi-
                       AUSSCHUSS                                                                               kaniert werden, die sich teilweise unfreiwillig
                                                      SPORT                                                    schon 24 Stunden im Dienst befinden. Diffa-
                                                                                                               mierung von Personalvertreter:innen, aus Angst
Vorsitzübergabe in der FSG/Klub der                                                                            vor deren Intelligenz und der eigenen Inkompe-
Exekutive im Fachausschuss Wien.... 10                Kleinfeldmeisterschaft 2022 der LPD                      tenz, sodass sich diese „freiwillig“ überlegen, ih-
                                                      Wien............................................... 48   ren Arbeitsplatz in der Abteilung zu wechseln.
                                                      Nationales Turnier in Kitzbühel                          „Sprengen“ ganzer Dienststellen, weil mit den
                  POLIZEI                             mit internationaler Beteiligung am                       Mitarbeiter:innen umgegangen wird, als wären
            GEWERKSCHAFT                              22.10.2022..................................... 48
                                                                                                               sie Freiwild, es wird „Bossing“ betrieben, weil
                                                                                                               die Chefin den Mitarbeiter heiraten und mit ihm
                                                                                                               Kinder bekommen will. Wie gesagt, wir wissen,
2. Dienstrechtsnovelle 2022 – Begut-
                                                                                                               wo es manchmal zu stinken beginnt…
achtungsverfahren........................... 14       SERVICE
Gehaltserhöhung ab 1.1.2023......... 15
                                                      Pensionsberechnung........................ 50

                                FRAUEN

Pensionsrecht................................... 18                                                            Walter Strallhofer

Redaktionsschluss: 30. November 2022

IMPRESSUM Herausgeber Verein zur Förderung des Klub der Exekutive, 1010 Wien, Herrengasse 7 Redaktion und Anzeigenrepräsentanz
Walter Strallhofer 1010 Wien, Herrengasse 7, Tel.: (01) 531-26/3737 Fotos DOKU-Gruppe der LPD Wien, Gestaltung, Satz und Layout
eon.at, 1090 Wien, Roßauer Lände 33/21, Tel.: (01) 319 62 20-0, Fax: DW - 8 Druck Aumayer Druck & Verlag GesmbH & Co KG, 5222 Munderfing. Die Mei-
nung der Verfasser der Artikel muss nicht mit jener des Herausgebers übereinstimmen. Auszüge nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion gestattet.
http://www.polizeigewerkschaft-fsg.at

 www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                                                                 3
 www.fsg4you.at
Vorsitzübergabe in der FSG/Klub der Exekutive im Fachausschuss Wien
AUS MEINER SICHT ...

                                        Hermann Greylinger
                                            Tel. 531-26/3772

                                     Freud und Leid
D    ie Gehaltsverhandlungen
     sind rechtzeitig abge-
schlossen worden, die Erhö-
                                     FSG/Klub der Exekutive in der
                                     Polizeigewerkschaft Rechnung
                                     getragen. In der jüngsten Ver-
                                                                        die bei Drucklegung dieser Zei-
                                                                        tung im Parlament beschlossen
                                                                        wird, wir werden über die end-
                                                                                                                Jahren als auch zu den durch die
                                                                                                                Aktualität bedingten Anträgen
                                                                                                                keine zufriedenstellenden Erledi-
hung der Gehälter und Zula-          gangenheit bedeuten Pande-         gültige Fassung informieren.            gungen gibt. Es ist Fakt, dass da-
gen liegt klar über der Inflati-     mie, Terror, verstärkte Migra-     Was mit Einsatz möglich wäre,           durch zu vielen von euch Nach-
onsrate, wir können zufrieden        tion/Flüchtlingswesen und die      hat die BM für Landesverteidi-          teile erwachsen sind und noch
sein. Gar nicht zufrieden kön-       Ausflüsse des Krieges in der       gung, Klaudia Tanner, im Früh-          erwachsen werden. Ihr tragt ei-
nen wir aber seitens der Exe-        Ukraine, gemeinsam mit dem         jahr demonstriert. Weil man ih-         ne besondere Verantwortung für
kutive mit den Inhalten der 2.       „normalen“ Dienstbetrieb, ei-      ren Wünschen für das Bundes-            unser Land, ihr seid verpflichtet,
Dienstrechtsnovelle 2022 sein.       ne zusätzliche Herausforde-        heer nicht gefolgt ist, hat sie die     bei Bedarf die Gefahr auch auf-
Wieder wurde die Chance ver-         rung und Belastung für euch        Frühjahrsnovelle ganz einfach           zusuchen, diesem Umstand muss
tan, die Attraktivität des Be-       Polizist:innen. So sehen Mit-      platzen lassen. Jetzt stellt sich       endlich Rechnung getragen wer-
rufsbildes für mögliche Neu-         glieder der Bundesregierung        natürlich die Frage nach dem            den. Gerade in wirtschaftlich und
einsteiger und/oder die Mit-         den sozialen Frieden gefährdet     Einsatz des Herrn Innenmini-            sozialpolitisch herausfordernden
arbeiterzufriedenheit beim           und warnen vor Auseinander-        sters für „seine“ Polizei. Ja, es       Zeiten seid ihr ein wichtiger Sta-
bestehenden Personal entspre-        setzungen auf der Straße. Wer      hat in diesem Zusammenhang              bilitätsfaktor. Nur dann, wenn wir
chend zu steigern. Der Dienst-       hier wieder den Kopf hinhal-       leider keinen gegeben! Der Res-         für attraktive Arbeitsbedingun-
geber ist sichtlich nicht bereit,    ten wird müssen, braucht wohl      sortchef übt sich lieber in „Lö-        gen sorgen, werden wir in einer
eure berechtigten Anliegen,          nicht extra erwähnt zu werden.     wengebrüll nach der Straßen-            Phase des demografischen Wan-
die seitens der Personalvertre-      Um hier eine wirkungsvolle Ab-     schlacht in Linz, welches sich          dels auch genügend hoch quali-
tung und der Gewerkschaft an         sicherung für euch sicherzu-       als hohle Parole zur Beschwich-         fizierte junge Kolleg:innen gewin-
ihn wiederholt herangetragen         stellen, sowohl dienst- als auch   tigung entpuppt“ (Dr. Klaus             nen können. Es ist dringend an
worden sind, in eurem Sinne          besoldungsrechtlich, wurden        Woltron, Krone, 13.11.22),              der Zeit, dass von Seiten der Politik
einer Lösung zuzuführen. Bei         seit April 2020 etliche Anträ-     freut sich mit medialer Beglei-         Aktivitäten gesetzt werden. Was
näherer Betrachtung der Um-          ge eingebracht, die einer drin-    tung darüber, dass sich nun             wir jetzt brauchen ist eine Moder-
stände steigert sich der Unmut       genden Umsetzung bedürfen.         auf den Rechnungen des hei-             nisierung und Attraktivierung des
noch viel mehr.                      Als Beispiele seien die Erwei-     mischen Handels Notrufnum-              Dienstrechts, damit die Exekuti-
                                     terung der Ausnahmen beim          mern befinden und wagt sich             ve auf dem Arbeitsmarkt konkur-
       Werte Kolleginnen             Ruhen von pauschalierten Ne-       mit seiner Boykottdrohung ge-           renzfähig wird. In diesem Sinne
        und Kollegen!                bengebühren, die Aufwertung        gen die Schengenerweiterung             wünsche ich euch und euren Lie-
                                     von Arbeitsplätzen, die Auf-       auf das politische Parkett in Eu-       ben trotz aller widrigen Umstände
Im Zusammenhang mit der der-         hebung der Steuerpflicht bei       ropa, wird dabei aber gleich am         ein frohes Weihnachtsfest, einen
zeitigen Situation zum Thema         der Rückerstattung von Stor-       nächsten Tag vom Herrn BK zu-           guten Rutsch und nur das Beste
„Personalaufnahme und stei-          nokosten, Verbesserungen           rückgepfiffen. Man wäre ver-            für das Jahr 2023!
gendem Drop out“ ist natür-          bei der Schwerarbeitsverord-       sucht zu sagen, „Schuster, bleib                                        Mit
lich auch eine Diskussion darü-      nung, insbesondere die Aner-       bei deinen Leisten“, das passt                 gewerkschaftlichen Grüßen,
ber entstanden, ob die Attrak-       kennung von Zeiten nach Ka-        aber auch nicht (siehe oben).
tivität des Berufsbildes für den     renzurlauben, besserer Schutz
Polizeiberuf noch gegeben ist.       nach Dienstunfällen während            Geschätzte Kolleginnen
Der einhellige Tenor ist der, dass   des provisorischen Dienstver-              und Kollegen!
dem nicht mehr so ist, man hat       hältnisses, die Erhöhung der
es versäumt, seitens des Dienst-     Gebührensätze in der RGV und       Für ein besseres Leben mit ge-                         Hermann Greylinger,
gebers rechtzeitig gegenzu-          die Erhöhung des Dienstgeber-      sicherter Versorgung braucht                    Fraktionsvorsitzender FSG/
steuern und auf die heutigen         beitrages bei der Bundespen-       es weit mehr als Applaus und                                   Bundespolizei
Herausforderungen zu reagie-         sionskassa genannt. Nichts da-     Held:innen-Status. Es ist leider Tat-      Vors.-Stv. Zentralausschuss und
ren. Diesem Umstand hat die          von findet sich in der Novelle,    sache, dass es sowohl zu den seit                       Polizeigewerkschaft

 4                                                                                                               www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                                              www.fsg4you.at
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      Hermann Greylinger
       Tel. 01/53-126/3772

                                          Martin Noschiel
                                         Tel. 0664/3230277

                  Walter Haspl
              Tel. 01/53-126/3455

Bundes-Bedienstetenschutz -
Arbeitsplatz-Evaluierung bzgl. der
psychischen Belastungen am Arbeits-
platz 2019
V   om Bundesministerium für
    Inneres wurde in den Lan-
despolizeidirektionen eine Mit-
                                      • Belastungen
                                        durch Arbeits­
                                        umgebung
                                                                                      flusses bei der
                                                                                      Zuteilung von
                                                                                       Arbeiten -
                                                                                                                Vorschlägen der Beschäf-
                                                                                                                tigten durch Vorgesetzte
                                                                                                                und Leitung der Organisa-
arbeiterbefragung zum Thema           • An meinem Ar-                                  Dienstanwei-             tion.
„Evaluierung der psychischen            beitsplatz gibt                                 sungen sind        Die Attraktivität des Berufs-
Belastungen am Arbeitsplatz“            es ungünstige                                   zu lange und       bildes zu steigern und eine da-
durchgeführt. Mittels Kurzfra-          Umgebungs-                                      auch die An-       mit verbundene Wettbewerbs-
gebogen wurden unter ande-              bedingungen                                      zahl ist zu       fähigkeit am Arbeitsplatz zu
ren folgenden Themen abge-              wie Lärm, Kli-                                   hoch. Es gibt     erreichen, ist ja auch im Sinne
fragt:                                  ma, Staub                                        auch zu viele     des Dienstgebers. Aus dem
                                        und auch die                                      Dokumenta-       Schreiben des BMI kann ent-
• “Arbeitsaufgaben und Tätig-           Räume bzw.                                        tionssysteme     nommen werden, dass bei
  keiten,                               Raumausstat-                                      für Verständi-   „ROT“ gekennzeichneten Be-
• Sozial- und Organisationskli-         tung ist ungenü-                                  gungspflich-     reichen (die Dienststellen sind
  ma,                                   gend                               ten bei Einsätzen (Tagesbe-     ja bekannt) sofortiger Hand-
• Arbeitsumgebung,                    • Quantitative Arbeitsbela-          richt, EDD, Aktenvermerke       lungsbedarf gegeben ist. Die
• Arbeitsabläufe und                    stung                              etc.).                          FSG/Klub der Exekutive stell-
• Arbeitsorganisation.“               • Meine Arbeit verlangt zu       • Informationen und Mitspra-        te daher den Antrag, dass der
                                        viele Tätigkeiten mit häu-       che                               Dienstgeber den Zentralaus-
Im Zuge der Auswertung die-             figerem Zeitdruck bei zu we-     - Zu wenig Information über       schuss darüber informieren
ser Befragung traten nicht zu-          nig Personal                       wichtige Dinge und Vor-         möge, inwieweit schon Maß-
friedenstellende Antworten zu         • Handlungsspielraum                 gänge in der Organisation       nahmen ergriffen worden sind,
Tage:                                   - Die Möglichkeit des Ein-         bzw. Berücksichtigung von       wenn nein, warum nicht.

 6                                                                                                         www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                                        www.fsg4you.at
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ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL

Aus- und Fortbildung/Reisemanagement
bei Dienstreisen
V   on der FSG / Klub der Exe-
    kutive im Zentralausschuss
wurde der Antrag auf direkte
                                   cke der Attraktivierung des
                                   Dienstes und des Auftretens
                                   als moderner Arbeitgeber in
                                                                      fungen sowie die Erhebung
                                                                      der Rahmenbedingungen für
                                                                      mögliche Änderungen zuge-
                                                                                                           und Fortbildungen/Seminaren
                                                                                                           im Inland beziehen soll, für die
                                                                                                           das BMI Besteller und Organi-
Verrechnung der Nächtigungs-       Anlehnung an die Privatwirt-       sagt. Es besteht Einigung da-        sator ist.
und Verpflegungskosten durch       schaft gestellt. Nun wurden        rüber, dass sich die direkte Ver-
die Dienstbehörde zum Zwe-         von der Dienstgeberseite Prü-      rechnung zunächst auf Aus-

Antrag Planstellenvergabeverfahren -
Raschere Vergabemodalitäten
V    on der FSG / Klub der
     Exekutive im Zentralaus-
schuss wurde der Antrag ge-
                                   darauf hingewiesen, dass bei
                                   im Vorlageverfahren befind-
                                   liche Planstellenverleihungs-
                                                                      werbern nicht zuzumuten, be-
                                                                      hindern den Arbeitsablauf der
                                                                      betroffenen Dienststellen und
                                                                                                           gehensweise auch das wei-
                                                                                                           tere Besetzungsverfahren in
                                                                                                           den einzelnen LPD und treffen
stellt, dass Planstellenvergabe-   verfahren die Einhaltung des       stellen auch einen finanziellen      auch die obgenannten Grün-
akte, welche aus Gründen der       PVG zu beachten ist.               Verlust für die einzelnen Kolle-     de auf diese Bewerber zu. Es
Zuständigkeit dem BMI zuge-                                           ginnen und Kollegen dar, wel-        wurde ein Beratungsgespräch
leitet bzw. im Vorlageverfah-              Begründung                 che letztendlich um wesent-          gem. § 10/4 B-PVG beantragt.
ren dem BMI zugeleitet wur-                                           liche Zeit später mit der jewei-
den, rasch und zeitnahe dem        Sich - über alle Maßen - in die    ligen Planstelle betraut wer-
ZA zur Entscheidung zuge-          Länge ziehende Planstellen-        den.
führt werden. Weiters wurde        verleihungsverfahren sind Be-      Weiters erschwert diese Vor-

Geplante LVT – Reform -
Einbindung des Zentralausschusses
V    on der FSG / Klub der Exe-
     kutive im Zentralausschuss
wurde folgender Antrag ge-
                                   miert werden, bzw. massiv mit
                                   Planstellen und Aufgabenbe-
                                   reichen aufgestockt werden
                                                                      Zentralausschuss UNVERZÜG-
                                                                      LICH einzubinden. Wir werden
                                                                      berichten!
stellt:                            sollen. In den letzten Wochen
Seit geraumer Zeit werden          fanden laut ho. Informationen
Anfragen gestellt, inwieweit       Gespräche im BMI statt, wes-
es den Tatsachen einspricht,       halb der Dienstgeber aufgefor-
dass in den LPD die LVT refor-     dert wurde, das Kollegialorgan

URGENZ – Kriminaldienstreform -
Einbindung des Zentralausschusses
B   ereits in der ZA – Sitzung
    im April 2022 wurde der
Beschluss gefasst, betreffend
                                   B/PVG durchzuführen! Hoch-
                                   rangige Führungskräfte ziehen
                                   durchs Land und verkünden
                                                                      diesbezüglich eingebunden
                                                                      sei!! Das ist nicht der Fall!! Der
                                                                      Dienstgeber wurde erneut auf-
                                                                                                           erneut ein Beratungsgespräch
                                                                                                           gem. § 10/4 B-PVG eingefor-
                                                                                                           dert!
die Kriminaldienstreform mit       bei verschiedensten Gelegen-       gefordert, das Kollegialorgan
dem ho. Gremium ein Bera-          heiten lauthals, dass die Per-     Zentralausschuss UNVERZÜG-
tungsgespräch gem. § 10/4          sonalvertretung schon längst       LICH einzubinden. Es wurde
 www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                                         7
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Vorsitzübergabe in der FSG/Klub der Exekutive im Fachausschuss Wien
ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL

1 Jahr „SRK“ - was wurde daraus?
Neue Polizei-Sondereinheit für acht Bundesländer (SRK – „Schnelle
Reaktionskräfte“)

S   eit einem Jahr ist die Son-
    dereinheit „SRK“ in acht
Bundesländern am Beispiel der
                                  ratungsgespräch führen, ob es
                                  sinnvoll ist, in allen Bundeslän-
                                  dern flächendeckend die SRK
                                                                      schon im Vorfeld wussten! Im
                                                                      urbanen Bereich ist die SRK in
                                                                      der Art der Bereitschaftseinheit
                                                                                                         satzkräfte für die „Schnel-
                                                                                                         le Interventionsgruppe“ (SIG)
                                                                                                         schwierig gestaltet, da die An-
WEGA in Wien in Betrieb. Zur      einzuführen. Die FSG/ Klub der      (BE) durchaus eine Bereiche-       forderungen sehr hoch sind.
Erinnerung – der Herr Bun-        Exekutive führte in allen Bun-      rung, aber in den ländlichen       Zusammenfassend kann ge-
desminister hat diese Sonde-      desländern eine Befragung der       Bereichen werden die Kräfte        sagt werden: Im urbanen Be-
reinheit OHNE Zustimmung          betroffenen Kollegen:innen          für verschiedenste Tätigkeiten     reich macht die SRK durchaus
der Personalvertretung ins Le-    durch, aber auch bei jenen, wo      herangezogen, die sie durch-       Sinn, der flächendeckende Ein-
ben gerufen! Die FSG/Klub der     das Personal dafür rekrutiert       aus auf den Polizeidienststel-     satz ist stark zu überdenken.
Exekutive wollte nach Antrag-     wurde. Auch das BMI führte          len auch durchführen hätten
stellung im Zentralausschuss      eine „Evaluierung“ durch, die       können. Auch zeigt sich, dass
mit dem Dienstgeber ein Be-       eindeutig bestätigte, was wir       sich die Rekrutierung der Ein-

Mitarbeiter*innenbefragung 2022/2023
I n der Zeit von 3. bis 24. No-
  vember 2022 fand die neu-
este Mitarbeiter:innen-Befra-
                                  3. Zusammenarbeit
                                  4. Onboarding
                                  5. Abschließendes Resümee
                                                                      Aber wichtig ist auch, dass da-
                                                                      durch Missstände in eurem Ar-
                                                                      beitsumfeld aufgezeigt wer-
                                                                                                         Ideen und Anregungen mit-
                                                                                                         teilen. In Zeiten von Work-Life
                                                                                                         Balance wird mit Spannung er-
gung des BMI statt. Der Zeit-     Wir hoffen, dass die Rücklauf-      den. Nach Vorliegen des Er-        wartet, wie die Umfrage zum
aufwand zur Teilnahme betrug      quote hoch ist und eine ho-         gebnisses werden wir darauf        Beispiel beim Thema Dienst-
in etwa 15 Minuten und der        he Zahl der Teilnehmer:innen        achten, dass diese Missstän-       zeitmodell ausgeht. Wich-
Fragebogen war in 5 Kapitel       dem Dienstgeber einen re-           de rasch und zur Zufriedenheit     tig war uns auch die Abfrage
unterteilt:                       präsentativen Einblick zu den       der Mitarbeiter:innen behoben      der Zufriedenheit mit den Füh-
1. Arbeitsaufgaben                Zuständen in der Polizei gibt.      werden. In Vertiefungsfragen       rungskräften. Wir werden vom
2. Rahmenbedingungen              Was gut ist, soll gut sein!         konnten die Teilnehmer:innen       Ergebnis berichten.

Antrag auf vollständige Auszahlung der
Bekleidungspauschale
D    em Antrag vom
     25.8.2022 hinsicht-
lich der vollständigen Aus-
                                                                      chung erfolgt mit 31.3.2022.
                                                                      Der die do. Organisationsein-
                                                                      heiten betreffende monatli-
                                                                                                         rechnet.“
                                                                                                         Rückwirkende Auszahlungen
                                                                                                         wie die ggstdl. beantragte
zahlung der Bekleidungs-                                              che Betrag wird vom Beklei-        sind weder in der Massavor-
pauschale wird nicht ent-                                             dungswirtschaftsfonds über-        schrift noch in der PUV vor-
sprochen. Die geltende                                                mittelt. Die Schutzfunkti-         gesehen, weshalb eine sol-
Vorgangsweise hinsichtlich                                            onen werden aufgelassen.           che auch nicht zulässig ist.
der Auszahlung der Beklei-                                                                               In diesem Zusammenhang ist
dungspauschale beruht auf                                                Bargeldauszahlungen             auch festzuhalten, dass die
dem Erlass vom 25.3.2022,         und ist nachstehend aus-                                               vom Bekleidungswirtschafts-
GZ:2022-0.103.2022 (Neu-          zugsweise angeführt:                Für das Jahr 2022 sind aus         fonds verwendete EDV-An-
verlautbarung der Polizeiu-       Auszug:                             technischen Gründen die            wendung im Hinblick auf die
niformvorschrift für die Or-                                          Auszahlungen nur nach den          vorstehenden Ausführungen
gane des öffentlichen Sicher-        Bekleidungspauschale             bisherigen Sätzen möglich.         eine solche Auszahlung nicht
heitsdienstes). Dieser Erlass                                         Mit Umstellung auf eine            zulässt.
erging u.a. auch an den Zen-      Die Bekleidungspauscha-             neue Software bis zum Jah-
tralausschuss für die Bedien-     le wird ab dem Jahr 2022            reswechsel 2022/2023 wer-
steten des öffentlichen Si-       auf 420 Euro pro Massateil-         den die Beträge vom neuen
cherheitswesens beim BMI          nehmer erhöht. Die Aufbu-           Bekleidungspauschale be-

8                                                                                                        www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                                      www.fsg4you.at
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ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL

Wiedereinführung „nautische
Wetterschutzbekleidung“
B   is ca. 2006 gab es die Be-
    kleidungssorte nautische
Wetterschutzbekleidung als
                                   vorgesehen. Bezüglich der Wie-
                                   dereinführung einer nautischen
                                   Wetterschutzbekleidung/Öl-
                                                                       den Anträgen angeführten Kri-
                                                                       terien und Einbindung/Rück-
                                                                       sprache mit den Bedienste-
Etatgegenstand. Als nautische      zeug gab es Anträge seitens der     ten der Wasserpolizeien in den
Wetterschutzbekleidung/Re-         PV, der LPD Burgenland sowie        Bundesländern, insbesonde-
genbekleidung (Ölzeug) ist ei-     der LPD Wien. Überdies wurde        re die Wasserpolizei Wien) und
ne Funktionsbekleidung zu          der Bedarf seitens des              dem Referat IV/A/3/b bekannt-
verstehen, die extrem wasser-      Ref. II/BPD/7/c gemeldet, da        gegeben. Vom Referat IV/A/3/b
fest sowie winddicht ist und ei-   im Zuge der jährlichen Aus-         erfolgte in der Folge die Be-
nen Wärmeschutz darstellt. Sie     und Fortbildung der Wasser-         schaffung von 250 Garnituren
dient zum Schutz vor Regen,        polizei im Jahr 2021 eine Wet-      der Wetterschutzbekleidung
Kälte und Wind an Bord der of-     terschutzbekleidung durch die       des Hersteller Lyngsoe, Modell
fenen Polizeiboote und hat das     Teilnehmer der LPD gefordert        Working Rainwear Hi-Vis (BBG
Kriterium einer ganzjährigen       wurde.                              – Abruf). Die neue Uniform-
Verwendbarkeit. Über dieser        Die Anforderungskriterien wur-      sorte wurde im Juni 2022 an die
Bekleidung ist das Tragen des      den durch das Referat II/BPD/7/c    LPD geliefert.
Rettungskragens möglich und        definiert (basierend auf den in

Antrag auf Bewertungsverbesserung
an der Polizeibasis und in den Fachab­
teilungen der LPD
Z   um gegenständlichen An-
    trag des Zentralausschus-
ses für die Bediensteten des
                                   Mit Schreiben der vormaligen
                                   Abteilung II/1 vom 09.02.2022,
                                   Zl. 2022-0-68.309, wurden je-
                                                                       zu dem Vorhaben zum gegen-
                                                                       wärtigen Zeitpunkt noch keine
                                                                       endgültige Aussage getroffen
                                                                                                         Anm.d.Red.: Diese Beantwor-
                                                                                                         tung wurde so nicht zur Kennt-
                                                                                                         nis genommen, ein Beratungs-
öffentlichen Sicherheitswe-        ne Komponenten, die für die         werden, weshalb bisher auch       gespräch eingefordert und der
sens beim Bundesministerium        Erarbeitung einer Bewertungs-       noch keine Gespräche mit dem      Einladung des Herrn BM zur
für Inneres erging seitens des     grundlage wesentlich sind, mit-     BMKÖS stattgefunden haben.        Festveranstaltung anlässlich „5
BMI nach Einbindung der Ab-        geteilt. Aufgrund der laufenden     Eine Arbeitsgruppe „Schaffung     Jahre Gemeinsam-Sicher“ nicht
teilung II/BPD/3 folgende Mit-     Projekte/Reformen, wie etwa         neuer Bewertungsstrukturen“       Folge geleistet!
teilung:                           der Kriminaldienstreform, kann      ist derzeit nicht tätig.

Ballistisches Gilet mit Stichschutz - Auf-
hebung der Trageweise mit dem Funkti-
onsleibchen blau – kurzarm
Die vorübergehend erteilte         dem Funktionshemd und der           das BG-ST mit der Überziehhülle   der Verfügbarkeit derselben im
Genehmigung zur Tragewei-          Funktionsbluse langarm und          als Oberbekleidung direkt über    Web-Shop des Bekleidungs-
se des BG-ST mit der Über-         kurzarm wurde mit den Erläs-        dem Funktionsleibchen (blau,      wirtschaftsfonds verlieren die
ziehhülle (blau) als Oberbeklei-   sen GZ: BMI-OA1390/0003-            Kurzarm) getragen werden          o.a. Erlässe ihre Gültigkeit. Das
dung direkt über dem Funkti-       II/10/c/2019 vom 15.10.2019         darf. Aufgrund der nunmehr        Schreiben ist den betroffenen
onsleibchen (blau, kurzarm)        und GZ: 2022-0.379.869 vom          vollständigen Auslieferung des/   Bediensteten nachweislich zur
wird aufgehoben. Bis zur voll-     21.06.2020 verfügt, dass bei        der Funktionshemdes/-blu-         Kenntnis zu bringen.
ständigen Ausstattung mit          sommerlichen Temperaturen           se an die Bedarfsträger bzw.
www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                                         9
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Vorsitzübergabe in der FSG/Klub der Exekutive im Fachausschuss Wien
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                                                                                   FACHAUSSCHUSS
                                                                                                             aktuell
              Stefan Kroyer
          Tel. 01/31310-961705
                                           Harald Segall
                                      Tel. 01/31310-961700

           Boris Jany                                                                                         Walter Strallhofer
     Tel. 01/31310-961704
                                                                                                              Tel. 01/31310-961706
                                      Markus Riedl
                                 Tel. 01/31310-961703

Vorsitzübergabe in der FSG/Klub der
Exekutive im Fachausschuss Wien

M     it Anfang Dezem-
      ber wurde der Wech-
sel des Vorsitzes bei der FSG/
                                        der langjährige Vorsitzen-
                                        de Harald Segall legte sei-
                                        ne Vorsitzendenfunktion zu-
                                                                           tig ist. Kollege Stefan Kroyer
                                                                           zieht als Vorsitzender-Stell-
                                                                           vertreter nach, Koll. Boris Ja-
                                                                                                             der FSG/Klub der Exekutive
                                                                                                             im FA-Wien persönlich vor-
                                                                                                             zustellen.
Klub der Exekutive im Fach-             rück und behält das Mandat         ny führt seine Tätigkeit als
ausschuss Wien vollzogen.               im Fachausschuss. Den Vor-         Mitarbeiter fort und Markus
Der Vorsitzende-Stellvertre-            sitz übernimmt Walter Strall-      Riedl kommt neu ins Team
ter Josef Sbrizzai verabschie-          hofer, der seit 2013 als Mit-      dazu. Dies nehmen wir zum
dete sich in den Ruhestand,             arbeiter im Fachausschuss tä-      Anlass, um das neue Team

10                                                                                                           www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                                          www.fsg4you.at
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                                 Walter Strallhofer
                                 Fraktions-Vorsitzender

                                 Verheiratet, stolzer Vater eines Sohnes und eines Stiefsohnes. Geboren in Graz
                                 wuchs ich in einer kleinen Gemeinde gemeinsam mit meinen Eltern, meinem
                                 Bruder und der großen Schwester in der Nähe meiner Geburtsstadt auf und
                                 konnte das Landleben bis zu meinem 15. Lebensjahr dort genießen. Anschlie-
                                 ßend zog ich zu meiner Mutter nach Graz, maturierte und versuchte mich als
                                 Jusstudent, allerdings wurde ich von den Erfahrungen des Lebens und mehre-
                                 ren Jobs in der Privatwirtschaft zu sehr abgelenkt, um das Studium erfolgreich
                                 zu beenden. Eine Bewerbung, auch auf Anraten meines Vaters, brachte mich
                                 zur Polizei, jedoch aufgrund eines Aufnahmestopps nicht in meiner Heimat,
                                 sondern in Wien. Immer schon für neues im Leben offen, wurde der Haupt-
                                 wohnsitz kurzerhand dafür nach Wien verlegt, die Polizeischule in der „Ma-
                                 rokko“ absolviert und Dienst in der Polizeiinspektion in der Hufelandgasse an-
                                 getreten. Dort kam ich schon früh in Berührung mit den Agenden der Perso-
                                 nalvertretung und erkannte, wie wichtig deren Tätigkeit ist. Zuerst wurde in
                                 der Fraktion nur mitgearbeitet und 2005 der Vorsitz im Dienststellenausschuss
                                 übernommen. Seither begleitet mich dieser Arbeitsbereich, zu Beginn noch ne-
                                 ben meiner Arbeit als Kriminalsachbearbeiter in der Hufelandgasse, ab dem
                                 Jahr 2013 folgte ich dem Ruf, als Mitarbeiter im Fachausschuss Wien, mitzuar-
                                 beiten. Diese Tätigkeit als Betreuer der Stadtpolizeikommanden 12, 13, 15, 16,
                                 19 und 23 sowie des Bildungszentrums Wien, als Schulungsreferent der Poli-
                                 zeigewerkschaft, im Vorstand des Unterstützungsinstituts, Mitglied im Kurato-
                                 rium des Wohlfahrtsfonds der Bundespolizei sowie Wohnungsreferenden erfül-
                                 len derzeit fast zur Gänze meinen Arbeitstag. Mein Slogan „Gemeinsam für die
                                 Kolleginnen und Kollegen“ motiviert mich bis zum heutigen Tag. Mit der Über-
                                 nahme des Vorsitzes der FSG/Klub der Exekutive im Fachausschuss Wien er-
                                 wächst nicht nur eine große Verantwortung, sondern kann diese Funktion als
                                 weitere Unterstützungsmöglichkeit für die Kolleginnen und Kollegen nützen.
                                 Die Betreuung der oben angeführten Abteilungen und des Bildungszentrums
                                 Wien und aller anderen Abteilungen als Vorsitzender sind ebenfalls einige mei-
                                 ner Aufgaben. Nicht vergessen zu erwähnen möchte ich den wichtigen Schritt
                                 des langjährigen Vorsitzenden und somit meines Vorgängers Harald Segall. Er
                                 wechselt freiwillig in die zweite Reihe. Mit diesem Schritt gibt er dem Team im
                                 Fachausschuss Wien und mir die notwendige und wichtige Zeit bis zur Perso-
                                 nalvertretungswahl 2024 und steht uns weiterhin mit seinem über Jahre ange-
                                 häuften und umfassenden Wissen zur Seite. Rechtzeitig, um ein Team zu for-
                                 mieren, welches weiterhin die Kolleginnen und Kollegen so umfassend unter-
                                 stützen kann wie bisher. Neben den vorhandenen Tätigkeiten sowie der sicht-
                                 baren Vertretung der FSG/Klub der Exekutive im Fachausschuss Wien nach
                                 außen sehe ich meine Aufgabe als Kontaktperson zur Landespolizeidirektion
                                 Wien, zur Gemeinde Wien, zur Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und vielen an-
                                 deren Vertretungen, um die größtmögliche Unterstützung für alle Wiener Kolle-
                                 ginnen und Kollegen zu ermöglichen.

                                                                              Stefan Kroyer
                                                                  Stv. Fraktions-Vorsitzender

             Am 1.9.1988 trat ich in den Polizeidienst ein, absolvierte meine Grundausbil-
                dung in der Marokkanerkaserne und wurde mit September 1990 in die da-
                 malige Sicherheitswacheabteilung Meidling ausgemustert. Von September
              1990 bis Anfang Jänner 1994 versah ich meinen Dienst im Wachzimmer Hu-
             felandgasse. Im Jahr 1994 absolvierte ich den Grundausbildungslehrgang für
               Kriminalbeamte und wurde danach der Kriminalbeamtenabteilung Meidling
             zugewiesen. Aufgrund der Reform wechselte ich im Mai 2003 in das heutige
              Landeskriminalamt, Außenstelle Mitte, EB 09 – Suchtmittelkriminalität. Der-
               zeit bin ich in der Außenstelle Mitte im EB 09 mit der Planstelle eines Grup-
                penführers betraut. Im Laufe meiner Dienstzeit hatte ich auch Kontakt mit
www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                     11
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 der Personalvertretung und Gewerkschaft. Ich wurde schließlich angespro-
 chen, ob ich nicht für die Personalvertretung tätig sein möchte. Da mir die
Anliegen und Bedürfnisse der Kolleg:innen schon immer wichtig waren, be-
 gann ich mich in der Personalvertretung und Gewerkschaft zu engagieren.
    In meiner jahrelangen PV-Tätigkeit war ich Mitglied und Vorsitzender im
  Dienststellenwahlausschuss, Schriftführer im Fachwahlausschuss, Mitglied
und Vorsitzender- Stellvertreter im Dienststellenausschuss. Seit 2014 bin ich
 Mitglied und derzeit Schriftführer-Stellvertreter im Fachausschuss Wien so-
wie Vorsitzender im Dienststellenausschuss LKA Ast- Mitte. Meine primären
    Aufgabengebiete im Fachausschuss Wien sind Angelegenheiten und Be-
treuung des Kriminaldienstes sowie des Dienst-, Besoldungs- und Pensions-
   rechtes. Natürlich stehe ich aber auch in allen anderen Bereichen mit Rat
                                                und Tat gerne zur Verfügung.

                                Harald Segall
                                Mitglied des FA Wien

                                Ich wurde am 11. Jänner 1960 in Wien geboren. Im Jahr 1975 trat ich in die
                                erste Praktikantenklasse der Bundessicherheitswache Wien ein. Nach dreijäh-
                                riger Ausbildung wurde ich der damaligen Sicherheitswacheabteilung Leo-
                                poldstadt dienstzugeteilt. Ab 1992 wurde ich in der Wiener Polizeischule ge-
                                werkschaftlich tätig und wurde Mitglied im Dienststellenausschuss der Schul-
                                abteilung. Weiters wurde ich 1994 in den Fachausschuss berufen und zugleich
                                dienstfreigestellter Personalvertreter. Von 1995 bis 2005 war ich Vorsitzender-
                                Stellvertreter im Fachausschuss, wurde Mitglied der Bundesleitung der Poli-
                                zeigewerkschaft und war Vorsitzender des Geschäftskomitees des Unterstüt-
                                zungsinstitutes Wien. Im Jahr 2006 übernahm ich den Vorsitz in der FSG/Klub
                                der Exekutive und im Fachausschusses Wien, fungierte ab 2019 als dessen Vor-
                                sitzender- Stellvertreter. Schon vor einiger Zeit habe ich beschlossen, die Über-
                                gabe dieses Gremiums rechtzeitig vorzubereiten und übergebe nun diese Rol-
                                le an meinen Nachfolger Walter Strallhofer. Ich bleibe dem Fachausschuss aber
                                weiterhin als Mandatar erhalten und stehe mit meiner Erfahrung für euch zur
                                Verfügung. Im Speziellen betreue ich die Abteilungen Wega, Cobra Wien,
                                SPK20, 21 und 22 sowie die PDHE.

                                                                                   Boris Jany
                                                                      Mitarbeiter des FA Wien

                   Ich befinde mich seit 1993 im Polizeidienst, bin seit 1995 in der Personal-
                    vertretung bzw. Gewerkschaft tätig und bin so zusagen als junger Beam-
                ter in die Personalvertretung hineingewachsen. Ausgemustert wurde ich da-
                   mals in die Josefstadt und blieb der Josefstadt, PI Hernalser Gürtel, bis zu
                   meiner Freistellung für den Fachausschuss Wien treu. Im Jahr 2017 wurde
               ich als Mitarbeiter in den Fachausschuss Wien berufen, in dem ich zuerst für
                  zwei Tage in der Woche meine Aufgaben erfüllte und zwei Jahre später zu
                 100 Prozent zur Verfügung stehe. Meine Aufgaben im Fachausschuss Wien
              sind umfangreich. Besondere Aufgaben sind die Versorgungsfahrten mit dem
                  „roten Bus“ und die Organisation rund um die Polizei-Versorgungstelle am
               Donauinselfest. Die Abteilungen, die ich betreue, sind das SPK 8, 10 und 11,
                  die Bereitschaftseinheit sowie den Dienststellenausschusses LPD. Die wich-
                tigste Aufgabe ist jedoch, für die Anliegen der Kolleginnen und Kollegen da
               zu sein und für die Probleme immer ein offenes Ohr zu haben. Mein persön-
                liches Credo die Personalvertretung betreffend lautet – nur gemeinsam sind
                  wir stark. Dieses Motto versuche ich jeden Tag zu leben und auch in meine
                        Arbeit als Personalvertreter und Gewerkschafter einfließen zu lassen.

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                                                                                                                  www.fsg4you.at
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                                 Markus Riedl
                                 Mitarbeiter des FA Wien

                                 Ich bin 2005 in den Polizeidienst eingetreten. Meine Ausbildung absolvierte
                                 ich nicht in Wien, sondern im Bildungszentrum Eisenstadt. Die damals üb-
                                 liche zusammengelegte Praxis durchlief ich auf der Polizeiinspektion (PI) Fi-
                                 akerplatz. Nach Beendigung der Grundausbildung wurde ich dem Stadtpoli-
                                 zeikommando Innere Stadt zugeteilt und versehe seitdem meinen Dienst auf
                                 der PI Brandstätte. Zunächst 10 Jahre lang als eingeteilter-, nach Ableistung
                                 des E2a-Kurses, als dienstführender Beamter. Meine Laufbahn als E2a brach-
                                 te mich bis hin zum 2.Stv.PI Kommandanten. Schon zu meiner Anfangszeit,
                                 als frisch ausgemusterter Polizist, wurde ich angesprochen, ob ich in der Per-
                                 sonalvertretung mitarbeiten möchte. Da ich bereits vor der Polizeilaufbahn in
                                 diesem Betätigungsfeld Erfahrung sammeln konnte und es mir ein Anliegen
                                 ist, Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen, war es für mich der nächste lo-
                                 gische Schritt. Als Wahlhelfer 2009 wurde ich erstmalig freigestellt, damals
                                 kam es zum ersten Kontakt mit dem Fachausschuss Wien. Dieser intensivierte
                                 sich stetig. Vor fünf Jahren übernahm ich den FSG-Vorsitz im Dienststellen-
                                 ausschuss Innere Stadt. Mein großes Glück war, dass ich zwei starke Förderer
                                 (Koll. Litschauer und Köfeler) hatte, welche mich umfassend auf diesen Weg
                                 vorbereiteten. Mit 1.12.2022 unterstütze ich die FSG/Klub der Exekutive im
                                 Fachausschuss Wien als Mitarbeiter. Mit allen Kräften werde ich versuchen,
                                 das Team zu unterstützen, wo ich nur kann. Ich möchte als Ansprechpartner
                                 für jegliche Anfragen fungieren. Meine derzeitigen Aufgaben umfassen die
                                 Betreuung der Abteilungen SPK 1, 3, und 5, der Landesverkehrsabteilung so-
                                 wie der Logistikabteilungen, die Unterstützung der Kollegen in Wohnungsan-
                                 gelegenheiten sowie sämtliche Tätigkeiten, die den Bürobetrieb im Fachaus-
                                 schuss betreffen. Natürlich übe ich weiterhin mein Mandat im Dienststellen-
                                 ausschuss Innere Stadt aus. Mein Rückhalt sind meine Frau und meine Tochter.
                                 Sie relativieren alle Probleme. die ich bereit bin. mit Euch zu lösen.

Wir freuen uns auf eine gute
      Zusammenarbeit

Wir als Team der FSG/Klub
der Exekutive im Fachaus-
schuss Wien freuen uns auf
eine gute Zusammenarbeit
mit den Kolleginnen und
Kollegen und bieten Unter-
stützung in allen Angelegen-
heiten an. Ebenfalls freuen
wir uns auf ein gutes Einver-
ständnis mit dem Dienstge-
ber und Kooperation auf Au-
genhöhe.

www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                    13
www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL

                                POLIZEIGEWERKSCHAFT
                                                                aktuell
Tatjana Sandriester
  & 01/31310/33 123

                                                                                                 Hermann Greylinger
                                                                                                   Tel. 01/53126/3772

                          2. Dienstrechtsnovelle 2022 –
     Harald Segall
                          Begutachtungsverfahren
  & 01/31310/961700

                          D    er Gesetz- (Dienst)geber
                               war sichtlich an einer ein-
                          gehenden Begutachtung und
                                                             zum Ziel gesetzt, Quer- und/
                                                             bzw. Berufsumsteiger für ei-
                                                             nen Eintritt bei der Exekutive
                          damit verbundenen ausführ-         zu gewinnen, dieses Ziel wird
                          lichen inhaltlichen Stellung-      so nicht zu erreichen sein. Hier
                          nahmen nicht interessiert.         braucht es die Anrechnung
                          Nicht anders lässt sich der für    von Vordienstzeiten (siehe Ver-
                          die Begutachtung anberaum-         waltungspraktikanten), nur so
                          te Zeitraum erklären (4 Werk-      kann auch in finanzieller Hin-
                          tage!). Im Vorfeld hat der zu-     sicht die Attraktivität des Be-
                          ständige Vizekanzler medial        rufsbildes gesteigert werden.
                          anklingen lassen, dass bei die-    Positive Zustimmung finden
                          ser Novelle ein Schwerpunkt        die Schaffung der Rechtsklar-
Dietmar Quantschnig       auf den Bereich „Exekutive“        heit betreffend Jubiläumszu-
     & 0664/1924088       gelegt werden soll, er hat von     wendungen, die Gleichstellung
                          einem „Attraktivierungspa-         von Teilzeitbeschäftigen mit       wird halt „einfließen“, beim
                          ket“ gesprochen. Bei genauer       Vollzeitbeschäftigten hinsicht-    „Jobrad“ werden die im Ab-
                          Betrachtung finden sich gute       lich der Abgeltung von Mehr-       satz 2 angeführten Punkte da-
                          Ansätze, mehr leider nicht, das    dienstleistungen, die Zusam-       zu führen, dass die Möglich-
                          Paket mutierte zum „Sackerl“!      menführung/Anhebung der            keiten und das Interesse enden
                          Es wurde jedenfalls positiv zur    Funktionszulagen in der Ver-       wollend sein werden.
                          Kenntnis genommen, dass die        wGr E2a (Funktionsgruppen 3
                          Anfangsgehälter erhöht wer-        und 4, Funktionsstufe 4) sowie     Anm.d.Red.: Die Beschluss-
                          den, damit sie im Vergleich        die Änderungen bei den §§          fassung im Parlament über-
                          zur Privatwirtschaft „zumin-       50b, 76, 145b BDG, § 7/Abs.        schneidet sich mit dem Redak-
                          dest nicht unattraktiv erschei-    2 RGV und § 9/3, lit i PVG. Die    tionsschluss. Über die endgül-
                          nen“ (Zitat aus dem Begut-         „grüne Handschrift“ zeigt sich     tigen Änderungen werden wir
                          achtungsakt)). Das mag wohl        bei den beabsichtigten Ände-       separat berichten!
                          für Neueinsteiger (Schulab-        rungen im § 45a BDG (Mitar-
Walter Deisenberger       gänger) in die Berufswelt gel-     beitergespräch) und im § 20e
     & 059133/55/2100     ten. Man hat sich aber auch        GehG („Jobrad“). Ersteres

14                                                                                              www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                             www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL

  Gehaltserhöhung                          ab 1.1.2023
  9,41% bis 7,15% - mindestens 170 Euro, Vergütungen und Zulagen 7,32%

 E-Schema Exekutivdienst
    E-Schema Exekutivdienst      § 72§ GehG
                                       72 GehG                                                                   Funktionszulage § 74§ GehG
                                                                                                                    Funktionszulage    74 GehG                                                       Wachdienstzulage § 81 GehG
                                                                                                                                                                                                         Wachdienstzulage  § 81 GehGVergütung §
                                                                                                                                                                                                                                        Vergütun
+ +           ab 01.01.2023
                   ab 01.01.2023                                                                    + +                                 ab 01.01.2023
                                                                                                                                             ab 01.01.2023                                           + +          ab 01.01.2023
                                                                                                                                                                                                                        ab 01.01.2023                         ab 01.0

                                              in der Verwendungsgruppe
                                       in der Verwendungsgruppe                                                                                                   Funktionsstufe
                                                                                                                                                           Funktionsstufe                                 Verw. -Verw.
                                                                                                                                                                                                                  Gruppe
                                                                                                                                                                                                                       - Gruppe                      Verw. -Verw.
                                                                                                                                                                                                                                                               Grupp-
  in der in der                                                                                           der der        in der in der                                                                         E 2c E 2c            95,2 95,2              E 2c E
                                                                                                                             Funktions- 1
                                                                                                                                                   1     2 2 3 3 4 4
        Gehalts-
 Gehalts-               E1 E 1         E2aE 2 a E2bE 2 b                  E2cE 2 c                         Verwendungs-Funktions-
                                                                                                     Verwendungs-                                                                                                 E2b/E2a
                                                                                                                                                                                                             E2b/E2a                111,4111,4                E2b
                                                                                                                                                                                                                                                         E2b/E2a
   stufe stufe                                                                                          gruppegruppe                   BDA bis BDA
                                                                                                                                               16 bis 16     BDA 17-28
                                                                                                                                                      BDA 17-28            BDA 29-38
                                                                                                                                                                    BDA 29-38            BDA ab 39
                                                                                                                                                                                  BDA ab 39
                                                                                                                        gruppegruppe
                                                 EUROEURO                                                                                                     EUROEURO                                         E1 E1                127,7127,7             E1 E

    1     1              -    -             -    -          2.103,4 1.992,3
                                                        2.103,4         1.992,3                                              1      1        80,5 80,5 94,1 94,1107,6107,6121,3121,3

    2     2              -    -           2.307,5 2.134,9
                                      2.307,5         2.134,9 2.016,1
                                                                  2.016,1                                                    2      2       94,1 94,1121,3121,3147,2147,2201,7201,7                            Martin Noschiel § 17 §a 17
                                                                                                                                                                                                                     Journaldienstzulage
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          3             2.627,3 2.332,2
                                    2.332,2 2.194,2
                                                2.194,2 2.040,6
                                                            2.040,6                                                          3      3      229,0229,0323,1323,1469,2469,2938,4938,4                              & 0664/3230277
                                                                                                                                                                                                                            E2b
                                                                                                                                                                                                                      E2b (bis 6 J.(bis               E2b
                                                                                                                                                                                                                                    DZ) 6 J. DZ)E2b (ab 6 J. (ab
                                                                                                                                                                                                                                                             DZ) 6 J.
    3               2.627,3                                                                                                                                                                                Anfall Anfall              und E2c               und E2a
                                                                                                                                    4
                                                                                                                             4          295,7295,7402,3402,3643,7643,7  1.273,9
                                                                                                                                                                    1.273,9                                                     und E2c               und E2a
          4             2.681,2     2.379,1     2.253,5     2.070,9                                                                                                                                         WT, 1-6 Std.               16,29                 20,52
    4               2.681,2     2.379,1     2.253,5     2.070,9                                                                    5         323,1     429,7     696,9 1.367,9                       WT, 1-6 Std.                16,29                 20,52
                                                                                                                             5          323,1     429,7     696,9 1.367,9                                   WT, ab 6 Std.              12,97                 16,90
          5             2.789,4     2.461,0     2.291,8     2.100,0
                                                                                                         E 1E 1
    5               2.789,4     2.461,0     2.291,8     2.100,0                                                                     6        402,3     537,2     938,4 1.582,0                       WT, ab 6 Std.               12,97                 16,90
                                                                                                                             6          402,3     537,2     938,4 1.582,0                                   So./FT, 1-6 Std.           21,42                 27,46
          6             2.897,6           2.540,7           2.332,2      2.133,6                                                    7        469,2     604,0 1.005,3 1.742,9                         So./FT, 1-6 Std.            21,42                 27,46
    6               2.897,6           2.540,7           2.332,2     2.133,6                                                  7          469,2     604,0 1.005,3 1.742,9                                     So./FT, ab 6 Std.          17,50                 22,63
                                                                                                                                    8        945,8 1.261,3 1.891,5 2.647,9                           So./FT, ab 6 Std.           17,50                 22,63
          7             3.005,5           2.587,9           2.370,2      2.165,0
    7               3.005,5           2.587,9           2.370,2     2.165,0                                                  8          945,8 1.261,3 1.891,5 2.647,9
                                                                                                                                    9     1.008,8 1.387,8 2.080,9 3.151,8
          8             3.111,2           2.633,4           2.410,6      2.180,8                                             9        1.008,8 1.387,8 2.080,9 3.151,8
    8               3.111,2           2.633,4           2.410,6     2.180,8                                                                                                                             Nebengebühren
                                                                                                                                   10     1.198,2 1.512,8 2.269,0 3.908,2                            Nebengebühren
          9             3.280,8           2.681,2           2.452,1         -                                               10        1.198,2 1.512,8 2.269,0 3.908,2                                    Referenzbetrag gem. § 3 Abs 4 GehG.
    9               3.280,8           2.681,2           2.452,1        -                                                           11     1.512,8 1.765,2 2.521,6 4.285,6                            Referenzbetrag gem. § 3 Abs 4 GehG.
         10             3.510,3           2.729,2           2.521,7         -                                               11        1.512,8 1.765,2 2.521,6 4.285,6                                    Gefahrenzulage Polizei              6
   10               3.510,3           2.729,2           2.521,7        -                                                            1         80,5      94,1     107,6    121,3                      Gefahrenzulage Polizei              66%
                                                                                                                             1           80,5      94,1     107,6     121,3                              Gefahrenzulage Polizei              5
         11             3.683,7           2.783,1           2.625,8         -                                                       2         94,1     121,3     147,2    174,6                      Gefahrenzulage Polizei              50%
   11               3.683,7           2.783,1           2.625,8        -                                                                                                                                 Gefahrenzulage Polizei              4
                                                                                                                             2           94,1     121,3     147,2     174,6
                                                                                                                                                                                                     Gefahrenzulage Polizei
         12             3.826,1           2.897,6           2.729,2         -                                                       3        134,9     201,7     268,7    469,2                          Gefahrenzulage je ÜSt           40%
   12               3.826,1           2.897,6           2.729,2        -                                                     3          134,9     201,7     268,7     469,2                          Gefahrenzulage je ÜSt
         13             3.996,7           3.026,3           2.800,3         -                                                       4        201,7     268,7     335,5    537,2                          Wochenend/Nachtdienstzulage
   13               3.996,7           3.026,3           2.800,3        -
                                                                                                          E 2a               4          201,7     268,7     335,5     537,2                          Wochenend/Nachtdienstzulage
                                                                                                                                                                                                         Sonn- und Feiertagszulage
                                                                                                                                   5         268,7     335,5     537,2    818,3
         14             4.140,6           3.118,5           2.877,5         -                          E 2a                                                                                          Sonn-Zeitgutschriften
                                                                                                                                                                                                           und Feiertagszulage
                                                                                                                             5          268,7     335,5     537,2     818,3                                                - Äquivalent
   14               4.140,6           3.118,5           2.877,5        -                                                            6        335,5     402,3     671,0    871,7
         15             4.257,2           3.214,2           2.985,8         -                                                6          335,5402,3402,3537,2671,0804,6871,7                          Zeitgutschriften - Äquivalent
                                                                                                                                                                                                          Nachtdienstgeld
                                                                                                                                    7                                   1.073,2
   15               4.257,2           3.214,2           2.985,8        -                                                                                                                             Nachtdienstgeld
                                                                                                                                                                                                          E2b-Zlg. ab Gehst. 8/Monat
         16             4.376,4           3.312,6           3.094,0         -                                                7          402,3     537,2     804,6 1.073,2
   16               4.376,4           3.312,6           3.094,0        -                                                                                                                             E2b-Zlg. ab Gehst.
                                                                                                                                                                                                          E2b-Zlg.      8/Monat
                                                                                                                                                                                                                   ab Gehst. 12/Monat
         17             4.495,6           3.409,6           3.200,9         -                           Fixgehalt § 74a GehG
                                                                                                                                                                                                     E2b-Zlg.
                                                                                                                                                                                                          RGVab Gehst. 12/Monat
                                                                                                                                                                                                              §39/2
   17
         18
                    4.495,6
                        4.693,4
                                3.409,6
                                    3.489,6
                                            3.200,9
                                                3.285,6
                                                                              -
                                                                                        -
                                                                                                    FixgehaltVGr.
                                                                                                              § 74a
                                                                                                                  E1 GehG                       Stufe 1                         Stufe 1              RGV §39/2
                                                                                                                                                                                                         Aufwandsentschädigung
   18               4.693,4     3.489,6     3.285,6                           -                            VGr. E1
                                                                                                                FGr. 12                   Stufe10.336,5
                                                                                                                                                1                        Stufe10.950,7
                                                                                                                                                                               1
         19             4.829,6     3.551,2     3.346,0                                 -                                                                                                            Aufwandsentschädigung
                                                                                                                                                                                                         Bekleidungspauschale
                                                                                                            FGr. 12                       10.336,5                       10.950,7                         Bekleidungsbeitrag
                                                                                                                                                                                                     Bekleidungspauschale                                        10
   19 daz           4.829,6
                         208,0 3.551,276,7              3.346,076,7           -         -
                                                                                                         Polizeischüler                                                                                   Bekleidungsbeitrag
                                                                                                                                                                                                     Bekleidungsbeitrag                                    100% 7
  daz Daz            208,0415,9         76,7122,7         76,7121,3           -         -           Polizeischüler
                                                                                                        Anfangsgehalt PolizeischülerInnen                                              2.103,40          Bekleidungsbeitrag
                                                                                                                                                                                                     Bekleidungsbeitrag                                     70% 3
  Daz                415,9             122,7             121,3                -                     Anfangsgehalt PolizeischülerInnen                                           2.103,40            Bekleidungsbeitrag                                     30%
     Wachdienstzulage § 81 GehG                      Vergütung § 83 GehG(12 x)
    +               ab 01.01.2023                                ab 01.01.2023
          Verw. - Gruppe                                Verw. - Gruppe                                                                                                                                    Walter Strallhofer
               E 2c                    95,2                   E 2c                  133,6                                                                                                                      & 01/31310-961706
              E2b/E2a                 111,4                 E2b/E2a                 133,6
                   E1                 127,7                    E1                   133,6

                                                                                                            WER SORGT FÜR
                        Journaldienstzulage § 17 a GehG                                                     GERECHTIGKEIT?
                             E2b (bis 6 J. DZ)       E2b (ab 6 J. DZ)
           Anfall                                                                  E1
                               und E2c                 und E2a
     WT, 1-6 Std.                   16,29                20,52                    27,46
     WT, ab 6 Std.                  12,97                16,90                    22,63
     So./FT, 1-6 Std.               21,42                27,46                    36,82
     So./FT, ab 6 Std.              17,50                22,63                    29,88

     Nebengebühren
    Referenzbetrag gem. § 3 Abs 4 GehG.                                           3.018,27
    Gefahrenzulage Polizei                                     66%                  364,00
    Gefahrenzulage Polizei                                     50%                  275,57
    Gefahrenzulage Polizei                                     40%                  220,33
    Gefahrenzulage je ÜSt                                                                  3,018

                                                                                                      FRAG UNS.
    Wochenend/Nachtdienstzulage                                                            2,000
    Sonn- und Feiertagszulage                                                              4,527
    Zeitgutschriften - Äquivalent                                                          22,27     Die AK App mit dem Lexikon des Arbeitsrechts,
    Nachtdienstgeld                                                                         3,09     mit Bankenrechner, Brutto-Netto-Rechner,
    E2b-Zlg. ab Gehst. 8/Monat                                                             35,00     Zeitspeicher, Urlaubsplaner, AK-Cartoons und mehr.
    E2b-Zlg. ab Gehst. 12/Monat                                                            43,00     Kostenlos erhältlich im App Store und Google Play.
    RGV §39/2                                                                              45,80
    Aufwandsentschädigung                                                                  21,10
    Bekleidungspauschale                                                            420,00
    Bekleidungsbeitrag                                       100%                   420,00
                                                                                                      w.ak.at/app                                        GERECHTIGKEIT MUSS SEIN
    Bekleidungsbeitrag                                         70%                  294,00                                                                                                                    Markus Köppel
    Bekleidungsbeitrag                                         30%                  126,00                                                                                                                      & 0664/8113572

    www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                                                                                                                                               15
    www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL

                                                                Allgemeiner Verwaltungsdienst § 28 GehG
                                                                                                       ab 01.01.2023                                                                                                                                            +
                                                                                                         In der Verwendungsgruppe
             Gehalts-                                                                                                                                                                                                                                           Ve
              stufe               A1                  A1 Bach                      A2                    A3                         A4                            A5                              A6                    A7
                                                                  Allgemeiner Verwaltungsdienst
                                                                                          EURO
                                                                                                § 28 GehG                                                                                                                                        Funktionsz
                1                2.918,3                   2.658,1                2.287,2
                                                                                                   ab 01.01.2023
                                                                                                       2.076,6                    2.039,5                       2.005,8                          1.971,0
                                                                                                                                                                                                                         +
                                                                                                                                                                                                                       1.936,4
                                                                                                                                                                                                                                                                a
                                                                                                    In der Verwendungsgruppe                                                                                                                         in der
                                                                                                                                                                                                                             der
                2       Gehalts-
                                 3.022,8                   2.740,4                2.340,0              2.120,2                    2.071,9                       2.034,0                          1.994,6               1.953,1
                                                                                                                                                                                                                         Verwendungs-              Funktions-
                3        stufe3.180,1A 1                   A 1 B a ch
                                                           2.827,4
                                                                                   A2
                                                                                  2.392,7
                                                                                                   A3
                                                                                                       2.162,8
                                                                                                                       A4
                                                                                                                                  2.104,5
                                                                                                                                                A5
                                                                                                                                                                2.064,0
                                                                                                                                                                         A6                        A7
                                                                                                                                                                                                 2.017,1               1.971,0
                                                                                                                                                                                                                                        gruppe      gruppe
                                                                                                             EURO                                                                                                                                     1
                4                3.404,8                   2.950,3                2.445,3              2.205,4                    2.137,0                       2.092,2                          2.040,6               1.987,9
                            1               2.918,3           2.658,1             2.287,2          2.076,6           2.039,5                  2.005,8                 1.971,0                   1.936,4                                               2
                5           2
                                 3.630,7
                                       3.022,8
                                                           3.151,7
                                                              2.740,4
                                                                                  2.498,1
                                                                                  2.340,0
                                                                                                       2.249,2 2.071,9 2.169,62.034,0
                                                                                                   2.120,2
                                                                                                                                                                2.122,4
                                                                                                                                                                    1.994,6
                                                                                                                                                                                                 2.064,0
                                                                                                                                                                                                1.953,1
                                                                                                                                                                                                                       2.006,9
                                                                                                                                                                                                                                                      3
                6           3    3.857,9
                                       3.180,1             3.407,3
                                                              2.827,4             2.552,2
                                                                                  2.392,7              2.290,7 2.104,5 2.201,82.064,0
                                                                                                   2.162,8                                                      2.151,5
                                                                                                                                                                    2.017,1                     2.086,5
                                                                                                                                                                                                1.971,0                    A 1
                                                                                                                                                                                                                       2.025,0
                                                                                                                                                                                                                                                      4
                7           4    4.084,0
                                       3.404,8             3.542,5
                                                              2.950,3             2.698,5
                                                                                  2.445,3              2.341,2
                                                                                                   2.205,4           2.137,0 2.233,4
                                                                                                                                   2.092,2                      2.184,0
                                                                                                                                                                    2.040,6                     2.110,2
                                                                                                                                                                                                1.987,9                2.041,7                        5
                            5          3.630,7                3.151,7             2.498,1          2.249,2
                8                4.311,2                   3.751,1                2.872,9              2.397,1 2.169,6 2.267,02.122,4                               2.064,0
                                                                                                                                                                2.214,4                         2.006,9
                                                                                                                                                                                                 2.133,6               2.059,7                        6
                            6               3.857,9           3.407,3             2.552,2          2.290,7           2.201,8                  2.151,5                 2.086,5                   2.025,0
                9                4.539,7                   3.958,9                3.044,9              2.454,3                    2.299,5                       2.244,6                          2.157,1               2.077,6                        1
                            7               4.084,0           3.542,5             2.698,5          2.341,2           2.233,4                  2.184,0                 2.110,2                   2.041,7
               10                                                                                                                                                                                                                                     2
                            8 4.768,3
                                    4.311,2                4.168,9
                                                              3.751,1             3.219,3
                                                                                  2.872,9              2.511,4 2.267,0 2.335,42.214,4
                                                                                                   2.397,1                                                      2.277,2
                                                                                                                                                                    2.133,6                     2.180,8
                                                                                                                                                                                                2.059,7                2.095,6
                                                                                                                                                                                                                                                      3
               11           9 4.995,5
                                    4.539,7                4.383,8
                                                              3.958,9             3.390,0
                                                                                  3.044,9              2.569,3 2.299,5 2.369,22.244,6
                                                                                                   2.454,3                                                      2.307,5
                                                                                                                                                                    2.157,1                     2.205,4
                                                                                                                                                                                                2.077,6                2.113,5
                                                                                                                                                                                                                                                      4
                            10         4.768,3                4.168,9             3.219,3          2.511,4
               12                5.222,8                   4.592,7                3.578,1              2.638,4 2.335,4 2.405,02.277,2                               2.180,8
                                                                                                                                                                2.340,0                         2.095,6
                                                                                                                                                                                                 2.230,0                   A 2
                                                                                                                                                                                                                       2.133,6
                            11              4.995,5           4.383,8             3.390,0          2.569,3           2.369,2                  2.307,5                 2.205,4                   2.113,5                                               5
               13                5.451,3                   4.783,0                3.767,4              2.714,4                    2.439,7                       2.373,6                          2.254,9               2.151,5                        6
                            12              5.222,8           4.592,7             3.578,1          2.638,4           2.405,0                  2.340,0                 2.230,0                   2.133,6
               14           13 5.678,6
                                     5.451,3               4.974,7
                                                              4.783,0             3.904,7
                                                                                  3.767,4              2.796,8 2.439,7 2.475,72.373,6
                                                                                                   2.714,4                                                      2.411,7
                                                                                                                                                                    2.254,9                     2.278,2
                                                                                                                                                                                                2.151,5                2.170,7                        7
               15           14 5.930,4
                                     5.678,6               5.163,8
                                                              4.974,7             4.025,1
                                                                                  3.904,7              2.889,0 2.475,7 2.532,72.411,7
                                                                                                   2.796,8                                                      2.472,2
                                                                                                                                                                    2.278,2                     2.302,9
                                                                                                                                                                                                2.170,7                2.190,8                        8

               16           15 6.166,2
                                     5.930,4                  5.163,8
                                                           5.381,3                4.025,1
                                                                                  4.146,7          2.889,0
                                                                                                       2.982,4       2.532,7 2.617,5
                                                                                                                                   2.472,2                          2.302,9
                                                                                                                                                                2.558,4                         2.190,8
                                                                                                                                                                                                2.329,8                2.208,7                        1
                            16              6.166,2           5.381,3             4.146,7          2.982,4           2.617,5                  2.558,4                 2.329,8                   2.208,7                                               2
               17                       -                  5.604,9                4.268,3              3.079,4                    2.703,5                       2.653,0                          2.354,5               2.227,7
                            17                  -             5.604,9             4.268,3          3.079,4           2.703,5                  2.653,0                 2.354,5                   2.227,7                                               3
               18           18          -       -                - -              4.495,6
                                                                                  4.495,6              3.173,8
                                                                                                   3.173,8           2.763,6 2.763,6
                                                                                                                                   2.716,7                      2.716,7
                                                                                                                                                                    2.381,3                     2.381,3
                                                                                                                                                                                                2.247,0                2.247,0
                                                                                                                                                                                                                                                      4
               19           19          -       -                - -              4.562,0
                                                                                  4.562,0              3.269,6
                                                                                                   3.269,6           2.799,2 2.799,2
                                                                                                                                   2.751,3                      2.751,3
                                                                                                                                                                    2.407,2                     2.407,2
                                                                                                                                                                                                2.265,9                    A 3
                                                                                                                                                                                                                       2.265,9                        5
              daz        daz       120,2120,2                   112,8
                                                              112,8                302,1
                                                                                    302,1           120,2120,2           44,6          44,6 44,6                       36,0
                                                                                                                                                                    44,6                             27,2
                                                                                                                                                                                                      36,0                27,2                        6
                         DAZ                  479,1             451,8              401,1            193,1                69,2                      73,1                      58,3                    41,9
             DAZ                   479,1                      451,8                  401,1                193,1                        69,2                         73,1                               58,3               41,9                        7
                                                                                                                                                                                                                                                      8

                        Referenzbetrag
            Referenzbetrag
            +
                                       4 3§30
                         Funktionszulage   Abs. 4 GehG
                                              GehG
                                   4 3 Abs. 4 GehG
                EUR 3.018,27 ab 01.01.2023
                                                                                                             GEHALTSTABELLE
                                                                                                              Fixgehalt
                                                                                                                                                       Funktionsgruppe
                                                                                                                                                          A 1/7
                                                                                                                                                                                   Stufe 1
                                                                                                                                                                             10.336,5 10.950,7Stufe 1
                                                                                                                                                                         Funktionsgruppe
                                                                                                                                                                                                     Stufe 2
                                                                                                                                                                                                                           Stufe 2
                                                                                                                                                                                                                                        A 4
                                                                                                                                                                                                                                                      1
                                                                                                                                                                                                                                                      2

            EUR 3.018,27
                  der              in der                        Funktionsstufe                                         Fixgehalt
                                                                                                                   § 31 GehG
                                                                                                                           Verwaltungsdienst
                                                                                                                                  A 1/9
                                                                                                                                         A 1/7&
                                                                                                                                          11.680,5
                                                                                                                                                          A 1/8                 11.065,0          11.680,5
                                                                                                                                                                                                  12.535,5
                                                                                                                                                                                                            10.336,5    10.950,7
                                                                                                                                                                                                                            A 5
                                                                                                                                                                                                                                                      1
                                                                                                                                                                                                                                                      2
             Verwendungs-
                gruppe
                                 Funktions-
                                  gruppe
                                                      1          2
                                                                       EURO
                                                                              3             4
                                                                                                                            § 31Vertragsbedienstete
                                                                                                                                 GehG         A 1/8
                                                                                                                                              A 1/9
                                                                                                                                                                                                            11.065,0
                                                                                                                                                                                                            11.680,5
                                                                                                                                                                                                                        11.680,5
                                                                                                                                                                                                                        12.535,5
                                    1                  68,0     201,7      376,4        429,7                                       2022
                                                                                                                           Referenzbetrag
4                                   2                 335,5     537,2    1.207,0      2.010,4                             § 3 Absatz 4 GehG
1                                   3                 362,7     663,6    1.453,3      2.405,4                                             3.018,27
0               A 1
                                    4                 386,2     845,5    1.582,0      2.536,5
9
                                    5                 887,5   1.558,6    2.782,7      3.791,6
9
                                    6               1.069,4   1.802,3    3.050,1      4.033,2
0
                                    1                  40,8      68,0         94,1      121,3
7
                                    2                  68,0     107,6      134,9        201,7
7
                                    3                 229,0     323,1      469,2        938,4
6
                                    4                 295,7     402,3      671,0      1.207,0
6               A 2
5                                   5                 362,7     469,2      804,6      1.407,6

6                                   6                 402,3     537,2      938,4      1.582,0

5                                   7                 469,2     671,0    1.073,2      1.742,9
7                                   8                 945,8   1.261,3    1.891,5      2.647,9
                                                                                                                                                                                                                          Foto: Astrid Knie

8                                   1                  40,8      54,6         68,0          80,5
7                                   2                  68,0      87,9      107,6        134,9
                                                                                                                            Hermann Greylinger                               Martin Noschiel
7                                   3                 107,6     161,0      268,7        469,2
                                                                                                                             +43 664 132 65 60                             +43 664 323 02 77
0

                                                                                                               Danke für Euren unermüdlichen
                                    4                 147,2     201,7      335,5        537,2                                  Fraktionsvorsitzender                     Fraktionsvorsitzender Stv. FSG /

9               A 3                                                                                                             FSG / Bundespolizei                              Bundespolizei
                                                                                                                                                                    Vorsitzender Stv. im Zentralausschuss
                                    5                 201,7     268,7      402,3        604,0                         Vorsitzender Stv. Zentralausschuss und
                                                                                                                               Polizeigewerkschaft

                                                                                                               Einsatz im Dienste unserer
2                                                     268,7     335,5      469,2        671,0
                                    6
9
                                    7                 335,5     402,3      563,3        737,6

e2
                                    8
                                    1
                                                      402,3
                                                       33,5
                                                                537,2
                                                                 40,8
                                                                           671,0
                                                                              48,2
                                                                                        804,6
                                                                                            54,6
                                                                                                               Sicherheit!
                A 4
50,7                                2                  68,0     107,6      161,0        268,7
80,5                                1                  33,5      40,8         48,2          54,6                              Walter Haspl                                  Walter Strallhofer
                A 5
                                                                                                                                                Pamela Rendi-Wagner,                 SPÖ-Vorsitzende
                                                                                                                            +43 664 81 08 283                              +43 650 913 97 24
35,5                                2                  48,2      60,5         74,3          87,9
                                                                                                                      Schriftführer Stv. im Zentralausschuss Vorsitzender Klub der Exekutive
                                                                                                                                                                         Fachausschuss Wien / DA SPK 12

       16                                                                                                                                                                                    www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                                                                                                                          www.fsg4you.at
POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL

                                       Vertragsbedienstete v § 71 (1) VBG                                                              Vertragsbedienstete                                  Funktionszulage
                                                                  ab 01.01.2023                                                           v § 72 (1) VBG                                                     ab 01.01.2023
                                                                          Entlohnungsgruppe                                                      Entlohnungsgruppe                            Entlohn.     Bewertungs
                            Entlohn.                                                                                                                                                          Gruppe         Gruppe
                             Stufe        V1                 V2                 V3             V4          V5                V1              V2                V3              V4
                                                                                                                                                                                                                  2
                                                                               EURO                                                                    EURO                                     V 1               3
                               1          3.268,3           2.438,6            2.194,2         2.067,6    1.976,6           3.115,1          2.337,6          2.105,6          1.984,5                            4

                               2          3.452,6           2.490,2            2.231,3         2.096,6    1.995,8           3.289,4          2.385,9          2.141,5          2.014,7                            2
                                                                                                                                                                                                                  3
                               3          3.666,4           2.590,5            2.276,0         2.128,1    2.014,7           3.493,2          2.474,5          2.185,3          2.042,8
                                                                                                                                                                                              V 2                 4
                               4          3.848,1           2.709,6            2.314,1         2.157,1    2.032,7           3.665,2          2.583,0          2.220,0          2.071,9
                                                                                                                                                                                                                  5
                               5          4.039,9           2.829,8            2.350,1         2.187,4    2.051,8           3.848,1          2.695,9          2.254,9          2.100,0                            6
                               6          4.221,7           2.947,8            2.388,1         2.217,8    2.070,9           4.017,6          2.809,0          2.289,6          2.129,1                            2
                                                                                                                                                                                                                  3
                               7          4.343,3           3.071,9            2.425,2         2.247,0    2.089,9           4.133,1          2.927,0          2.325,5          2.157,1        V 3
                                                                                                                                                                                                                  4
                               8          4.443,7           3.150,6            2.463,3         2.277,2    2.106,6           4.230,3          3.003,2          2.360,1          2.186,4
                                                                                                                                                                                                                  5
                               9          4.509,0           3.214,2            2.500,2         2.307,5    2.122,4           4.291,7          3.061,9          2.396,0          2.214,4                            2
                                                                                                                                                                                              V 4
                              10          4.574,1           3.277,1            2.539,5         2.337,6    2.137,0           4.353,2          3.123,3          2.431,8          2.242,3                            3
                                                                                                                                                                                                                  2
                              11          4.639,3           3.340,8            2.580,7         2.368,0    2.152,8           4.414,6          3.183,6          2.467,7          2.271,6
                                                                                                                                                                                                H 1               3
                              12          4.704,4           3.404,8            2.622,2         2.399,4    2.167,3           4.474,5          3.245,0          2.503,6          2.299,5
                                                                                                                                                                                                                  4
                              13          4.768,3           3.469,9            2.665,4         2.428,6    2.184,0           4.537,4          3.305,4          2.539,5          2.328,7                            2
                                                                                                                                                                                              H 2
                              14          4.833,3           3.533,7            2.705,8         2.459,8    2.198,6           4.598,9          3.366,8          2.579,2          2.356,8                            3

                              15          4.897,4           3.597,9            2.748,9         2.490,2    2.214,4           4.660,0          3.426,9          2.618,6          2.387,1

                              16          4.962,4           3.661,3            2.790,5         2.521,7    2.229,0           4.721,6          3.487,1          2.659,1          2.415,0           Fixes Monatse
                              17          5.027,5           3.725,3            2.832,4         2.553,5    2.244,6           4.784,4          3.547,3          2.698,5          2.445,3              § 74 Abs. 2 V
                              18          5.075,4           3.789,3            2.875,4         2.589,1    2.260,3           4.829,6          3.608,7          2.739,1          2.474,5          Funktionsgruppe          Stu

                              19               -            3.853,2            2.915,9         2.624,7    2.275,0                 -          3.670,0          2.778,3          2.507,1              v1/5                 9.77

                              20               -            3.871,5            2.958,8         2.680,0    2.290,7                 -          3.687,2          2.818,8          2.553,5              v1/6                10.42

                              21               -                      -        2.979,7         2.715,6    2.298,5                 -                -          2.838,4          2.587,9              v1/7                10.96

              Funktionszulage § 73 VBG                                                Vertragsbedienstete h § 71 (2) VBG                                         Vertragsbedienstete
                              ab 01.01.2023                                                                 ab 01.01.2023                                           h § 72 (2) VBG
               Entlohn.     Bewertungs                                                                             Entlohnungsgruppe
                                                    Euro
               Gruppe         Gruppe                                            Entlohn.
V4                                                                               Stufe         H1         H2             H3             H4             H5             H1         H2        H3
                                   2                        567,1
                V 1                3                        709,2                                                       EURO
1.984,5                            4                       1.712,1                1           2.206,5    2.121,3       2.078,6         2.032,7     1.986,9           2.118,1    2.036,0   1.996,8

2.014,7                            2                          62,0                2           2.243,4    2.151,5       2.107,8         2.058,7     2.006,9           2.153,9    2.065,1   2.025,0
                                   3                        318,0
2.042,8                                                                           3           2.289,6    2.180,8       2.139,3         2.082,1     2.025,0           2.196,5    2.094,6   2.055,1
                V 2                4                        465,4
2.071,9                                                                           4           2.326,5    2.212,2       2.169,6         2.106,6     2.044,1           2.231,3    2.123,6   2.083,1
                                   5                        611,5
2.100,0                            6                       1.186,0                5           2.363,4    2.241,3       2.199,8         2.131,4     2.064,0           2.267,0    2.151,5   2.111,2

2.129,1                            2                          45,8                6           2.401,7    2.272,8       2.230,0         2.156,1     2.082,1           2.301,8    2.180,8   2.140,3
                                   3                        159,7
2.157,1         V 3                                                               7           2.438,6    2.301,8       2.260,3         2.179,6     2.101,1           2.337,6    2.209,8   2.168,4
                                   4                        282,5
2.186,4                                                                           8           2.477,8    2.333,3       2.290,7         2.204,4     2.118,1           2.373,6    2.237,9   2.198,6
                                   5                        415,9
2.214,4                            2                          49,5                9           2.515,9    2.363,4       2.320,8         2.226,7     2.133,6           2.409,5    2.267,0   2.226,7
                V 4
2.242,3                            3                        117,7                10           2.554,7    2.394,9       2.351,2         2.250,3     2.149,3           2.446,5    2.294,9   2.255,9
                                   2                          45,8
2.271,6                                                                          11           2.597,7    2.425,2       2.382,6         2.272,8     2.163,9           2.482,2    2.325,5   2.283,9
                H 1                3                        159,7
2.299,5                                                                          12           2.639,4    2.456,6       2.412,8         2.294,9     2.179,6           2.518,2    2.353,4   2.312,9
                                   4                        282,5
2.328,7                            2                          49,5               13           2.682,4    2.489,1       2.444,2         2.319,8     2.196,5           2.556,0    2.384,8   2.342,2
                H 2
2.356,8                            3                        117,7                14           2.724,3    2.526,1       2.474,5         2.342,2     2.211,0           2.596,6    2.419,7   2.370,2

2.387,1                                                                          15           2.766,1    2.564,4       2.504,8         2.364,5     2.225,6           2.635,7    2.454,3   2.400,5

2.415,0           Fixes Monatsentgelt                                            16           2.809,0    2.607,6       2.537,2         2.388,1     2.241,3           2.676,2    2.490,2   2.429,6

2.445,3              § 74 Abs. 2 VBG                                             17           2.850,7    2.650,5       2.569,3         2.410,6     2.258,0           2.716,7    2.528,3   2.458,7

2.474,5          Funktionsgruppe          Stufe 1           Stufe 2              18           2.893,8    2.692,3       2.606,3         2.434,2     2.272,8           2.756,2    2.565,8   2.489,1

2.507,1              v1/5                 9.778,8     10.321,8                   19           2.936,9    2.735,3       2.642,0         2.459,8     2.288,3           2.797,9    2.606,3   2.521,7

2.553,5              v1/6                10.422,6     10.965,4                   20           2.978,3    2.777,0       2.697,1         2.491,2     2.302,9           2.837,2    2.648,2   2.569,3

2.587,9              v1/7                10.965,4     11.720,9                   21           3.000,5    2.799,2       2.734,0         2.512,6     2.310,8           2.858,0    2.667,8   2.605,0

          www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                                                                                                    17
          www.fsg4you.at
FRAUEN

                                                                         FRAUEN l
                                                                                        aktuel

                              Tatjana Sandriester
                              Tel. 01/31310/33123

Pensionsrecht
  Beamtinnen und Beamte                                             Kinderzurechnungsbetrag als      der Geburt des zweiten; der
                                                                        Zulage zur Pension           Kinderzurechnungsbetrag ge-

F   ür Beamtinnen und Beam-
    te, die im Zeitraum vom 1.
Jänner 1955 bis 31. Dezem-
                                                                    Nach der Absicht des Gesetz-
                                                                    gebers soll der Kinderzurech-
                                                                                                     bührt somit für jeden Zeit-
                                                                                                     raum nur für ein Kind. En-
                                                                                                     det der Kindererziehungszeit-
ber 1975 geboren sind und vor                                       nungsbetrag einen Ausgleich      raum für das zweite Kind vor
dem 1. Jänner 2005 in das öf-                                       für infolge der Kindererzie-     Ablauf des für das erste gel-
fentlich-rechtliche Dienstver-                                      hung fehlende Pensionszeiten     tenden Zeitraums (Tod des
hältnis ernannt worden sind,      tinnen und Antragsbeamten         darstellen. Dementsprechend      zweiten Kindes), so gebührt
gilt die Parallelrechnung. Bei    wird die Pension ausschließlich   gebührt ein Kinderzurech-        der Kinderzurechnungsbetrag
der Parallelrechnung werden       nach dem Neurecht (APG) be-       nungsbetrag maximal in Höhe      wieder für die restlichen Mo-
zum Pensionsantritt zwei voll-    rechnet.                          der Differenz zwischen Ruhe-     nate des noch nicht abgelau-
ständige Pensionen – eine nach                                      genussbemessungsgrundlage        fenen Zeitraums. Es werden
dem »Altrecht« (Beamten-          Im pensionsrechtlichen »Alt-      und Ruhegenuss und damit         auch Kindererziehungszeiten
pensionsrecht = Pensionsge-        recht« (nach dem Pensions-       nur insoweit, als nicht oh-      vor dem vollendeten 18. Le-
setz 1965 (PG 1965)) und eine     gesetz 1965) MSchG/VKG-Ka-        nehin die maximale ruhege-       bensjahr der Beamtin oder
nach dem »Neurecht« (Allge-           renz gilt als Dienstzeit      nussfähige Gesamtdienstzeit      des Beamten berücksichtigt.
meines Pensionsgesetz (APG))                                        vorliegt. Für die Berechnung     Der Kinderzurechnungsbetrag
– berechnet. Der nach den Be-     Für Beamtinnen und Beamte         des Kinderzurechnungsbe-         gebührt für einen bestimmten
stimmungen des PG 1965 be-        gilt, dass die im bestehenden     trages werden nur Kinderer-      Zeitraum nur einer Person,
messene Ruhebezug gebührt         Dienstverhältnis absolvierten     ziehungszeiten berücksichti-     und zwar der leiblichen Mut-
nur in dem Ausmaß, das dem        Karenzen nach dem MSchG/          gt, die vor dem Dienstverhält-   ter, Adoptiv-, Stief- oder Pfle-
Prozentausmaß entspricht, das     VKG voll als Dienstzeit für die   nis zu einer Gebietskörper-      gemutter oder dem leiblichen
sich aus der von der Beamtin      Pension angerechnet werden.       schaft gelegen sind, um eine     Vater, Adoptiv-, Stief- oder
oder dem Beamten bis zum                                            Doppelberücksichtigung der       Pflegevater, die oder der das
31. Dezember 2004 erwor-           Jedes Kind verringert den        betreffenden Zeiten bei der      Kind »tatsächlich und über-
benen ruhegenussfähigen Ge-       Durchrechnungszeitraum um         Pensionsbemessung und beim       wiegend« erzogen hat. Die
samtdienstzeit ergibt. Die APG-           36 Monate                 Kinderzurechnungsbetrag zu       gesetzlichen Bestimmungen
Pension gebührt in dem Aus-                                         vermeiden. Der Kinderzurech-     enthalten bestimmte und zum
maß, das der Differenz des PG-    Es kommt zu einer Verkürzung      nungsbetrag gebührt nur für      Teil widerlegbare gesetzliche
Anteils auf 100 entspricht. Die   des Durchrechnungszeitraumes      höchstens 48 Monate Kinder-      Vermutungen, welcher Eltern-
Summe beider Pensionen er-        um 3 Jahre pro Kind (bei Zwil-    erziehung pro Kind, gerech-      teil das Kind tatsächlich und
gibt die Gesamtpension. Bei       lingen somit um 6 Jahre), auch    net ab der Geburt des Kindes.    überwiegend erzogen hat.
Beamtinnen und Beamten, die       wenn der erziehende Eltern-       Wird innerhalb dieses Zeit-      Die Vermutung bezieht sich
ab dem 1. Jänner 2005 ernannt     teil immer berufstätig war. Ein   raums ein weiteres Kind ge-      zunächst (unwiderlegbar) auf
worden sind oder die nach dem     Absinken des Durchrechnungs-      boren, so endet der »Kinder-     denjenigen Elternteil, der im
31. Dezember 1975 geboren         zeitraumes unter 180 Monate       erziehungszeitraum« für das      maßgeblichen Zeitraum An-
sind, sowie bei Antragsbeam-      ist aber dadurch nicht möglich.   erste Kind mit dem Tag vor       spruch auf Kinderbetreuungs-

 18                                                                                                  www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                                  www.fsg4you.at
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