Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft

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Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft
Österreichische Post AG, SP17Z041082 S, Retouren an Herrengasse 7, 1010 Wien   H 1,45                                          Ausgabe 165/20 - Juni

                                                                               das magazin
                                                                               für die exekutive

                                                                                                   FSG-Anträge im Zentralausschuss... 6
                                                                                                   Besoldungsreform – wann gibt es
                                                                                                   endlich Geld? ................................... 12
                                                                                                   COVID-19/Extra ................................ 22
Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft
Gerechtigkeit
ist gekommen,
um zu bleiben.
Die Arbeiterkammer setzt sich seit 100 Jahren für die
Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein.
Sie steht für soziale Gerechtigkeit in Österreich.
Damals. Heute. Für immer.

ARBEITERKAMMER.AT/100                                   #FÜRIMMER
Das magazin für die exekutive - Polizeigewerkschaft
I N H A LT

Inhalt
 AUS MEINER SICHT ...                                    KLUB DER EXEKUTIVE
Normalität......................................... 4    Kohlenstoffmonoxid – eine tückische
                                                         Gefahr für Einsatzkräfte................... 20
                                                         Polar - Outdoor Multisportuhr
                           ZENTRAL
                                                         GRIT X............................................. 20
                         AUSSCHUSS

Antrag auf Aufhebung und                                 COVID-19 | Extra
Verbesserung von diversen Dienstge-                                                                               COVID-19 | Extra..............................22
bervorgaben betreffend Covid-19...... 6                  COVID-19 | EXTRA........................... 22
Urlaubssperre..................................... 8
Essensgutscheine............................. 10
Antrag des ZA betreffend Besoldungs-
                                                         MELDUNGEN
reform 2019.................................... 10
                                                         Hermann Wally – 44 Jahre sind
Grundausbildungslehrgang für die
                                                         genug!............................................ 27
Verwendungsgruppe E2a/2020........ 10
                                                         Herbert Tichova – 70-er!.................. 27
Antrag auf „Aufschub Verfall Erho-
lungsurlaub“.................................... 11      Polizei International......................... 28
                                                         „Ein Danke allein ist zu wenig – die
                                                         Polizei braucht mehr Personal“ ....... 30                Hermann Wally - 44 Jahre sind
                                                                                                                  genug! ......................................... 27
                   POLIZEI                               Titel - Orden - Ehrenzeichen............. 32
             GEWERKSCHAFT                                Das Versprechen!............................. 33
                                                         Einsatztaktik: Polizistinnen und Poli-
Besoldungsreform 2019................... 12
                                                         zisten absolvieren Fachausbildung..... 38
Lohnsteuerpflicht bei der Erstattung
                                                         Studie zur Belastung von Polizistinnen
von StornokOsten............................ 15
                                                         und Polizisten im Rahmen der
Ruhen von pauschalierten Nebenge-                        COVID-19 Krise................................ 38
bühren............................................. 15
ÖGB - Seit 75 Jahren im
Dauereinsatz.................................... 16      VORHANG
                                                                                                                  Einsatztaktik................................ 38
                                                         Wir bitten vor den Vorhang!............ 40
                                  FRAUEN

Schwangere Arbeitnehmerinnen...... 18                    SERVICE

                                                         Pensionsberechnung........................ 50

Redaktionsschluss: 31. Mai 2020

IMPRESSUM Herausgeber Verein zur Förderung des Klub der Exekutive, 1010 Wien, Herrengasse 7 Redaktion und Anzeigenrepräsentanz
Herbert Leisser, 1010 Wien, Herrengasse 7, Tel.: (01) 531-26/3737 Fotos DOKU-Gruppe der BPD Wien, wGestaltung, Satz und Layout
eon.at, 1090 Wien, Roßauer Lände 33/21, Tel.: (01) 319 62 20-0, Fax: DW - 8 Druck Aumayer Druck & Verlag GesmbH & Co KG, 5222 Munderfing. Die Mei-
nung der Verfasser der Artikel muss nicht mit jener des Herausgebers übereinstimmen. Auszüge nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion gestattet.
http://www.polizeigewerkschaft-fsg.at

 www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                                                                   3
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AUS MEINER SICHT ...

                                     Hermann Greylinger
                                         Tel. 531-26/3772

                                  Normalität
Ö     sterreich ist anders ge-
      worden. Wir haben mit
Dingen zu leben gelernt, die
                                  achten –wer versteht das? Was
                                  ist vom nationalen Schulter-
                                  schluss geblieben? Daher: Bit-
                                                                      versprochen haben, auch noch
                                                                      daran erinnern können oder
                                                                      was noch besser wäre, das Ver-
                                                                                                           Geschätzte Kolleginnen und
                                                                                                                   Kollegen!
wir uns vorher nicht einmal       te wieder zurück zur NORMALI-       sprochene umsetzen? Obwohl
mit größter Phantasie hät-        TÄT! Ich setze im Gesundheits-      sonst Optimist, hier befürchte      In den letzten Wochen ha-
ten vorstellen können. Es         bereich fort. Alle waren sich auf   ich, dass die österreichische       ben sich, auch bedingt durch
wurde der Begriff der „neu-       einmal einig, wie gut unser Ge-     NORMALITÄT siegt. Sollte ich        die Krise, einige Lücken in der
en Normalität“ geprägt und        sundheitssystem ist, die nicht      falsch liegen, freue ich mich für   Organisation sowie im Dienst-
dass die „alte Normalität“        vorhandenen Intensivbetten          die Betroffenen! Was uns alle       und Besoldungssystem gezeigt.
nicht zurückkommen werde.         und die sonstigen Zustände in       trifft, sind natürlich die immen-   Wir haben darauf reagiert und
Da müssen die Alarmsirenen        den Gesundheitssystemen der         sen, aber notwendigen Milli-        sowohl im Zentralausschuss als
heulen! Viele, auch ich, ver-     Nachbarländer öffneten vielen       arden-Ausgaben des Staates          auch in der Polizeigewerkschaft
treten zu diesem Begriff ei-      die Augen, keiner sprach mehr       für Kurzarbeit, Härtefall- und      die nötigen Anträge zu den ver-
ne klare Meinung: „Was neu        von Geldverschwendung. Wird         Hilfsfonds. Steuerexperte Gott-     schiedensten Themen einge-
ist, ist nicht normal und was     das auch nach der Krise so sein     fried Schellmann geht davon         bracht, um in eurem Interesse
normal ist, ist nicht neu“. Ja,   oder kehrt hier die NORMALI-        aus, dass dem Staat 30 Milli-       für Verbesserungen zu sorgen
Einschränkungen sind mög-         TÄT zurück, die wir nicht wol-      arden Euro an Einnahmen aus-        (mehr dazu im Blattinneren).
lich und manchmal unum-           len? Eine Aussage des Spre-         fallen. Es rächt sich, dass das     Eines hat die Krise sicher nicht
gänglich, aber nicht um je-       chers des Rechnungshofes,           Budget so sehr von Steuern          geschafft – unseren Einsatz für
den Preis. Der Zweck heiligt      Christian Neuwirth, lässt hof-      auf Arbeitseinkommen abhän-         euch zu bremsen, das ist die
nicht die Mittel.                 fen: „Bei Prüfungen soll in Zu-     gig ist, 1,4 Millionen Menschen     NORMALITÄT, die mir lieb ist!
                                  kunft nicht mehr die Konzen-        in Kurzarbeit und 500.000 Ar-       Als Optimist schließe ich mit
     Werte Kolleginnen und        tration auf Einsparungen im         beitslose sprechen für sich. Wa-    dem Zitat von Oscar Wilde:
           Kollegen!              Vordergrund stehen, sondern         rum ich darauf eingehe? Die         „Am Ende wird alles gut. Wenn
                                  der Bürgernutzen, jeder soll        Herbstlohnrunden stehen bald        es nicht gut wird, ist es noch
Ich möchte bei der Gesetzge-      klüger werden“, meint er. Wie       an und der Wirtschaftsforscher      nicht das Ende“! In diesem
bung beginnen. Zu Beginn der      Recht er hat! Kommen wir nun        Martin Kocher vom IHS wurde         Sinne wünsche ich euch und
Krise klopfte sich die Bundes-    zu einem Thema, welches auch        ausgehend von den sinkenden         euren Lieben nur das Beste, ei-
regierung stolz auf die Brust,    euch, die Polizistinnen und Po-     Steuereinnahmen und einer           nen schönen Urlaub, kommt al-
weil bei der Krisen-Notgesetz-    lizisten betrifft, die plötzliche   schrumpfenden Wirtschaft zu         le wieder gesund und gut er-
gebung alle im Parlament ver-     Anerkennung der Leistungen          möglichen Nulllohnrunden be-        holt zurück!
tretenen Parteien Einigkeit       in den „systemrelevanten Be-        fragt, seine Antwort: „Es wird
zeigten, und das war gut so.      rufen“ (siehe auch Seite 26). In    natürlich eine Diskussion ge-                                 Mit
Das dauerte aber nicht lan-       der Krise wurde deren Bedeu-        ben, wie hoch die Erhöhungen           gewerkschaftlichen Grüßen,
ge. Es wurden wieder unüber-      tung sichtbar, alle Betroffenen     bei Lohnrunden und Pensi-
schaubare Sammelgesetze mit       wurden mit Lob und Dankes-          onen sein können. Ich wür-
einem Sammelsurium an Pa-         worten überhäuft, dienst- und       de momentan gar nichts aus-
ragrafen durchs Parlament ge-     besoldungsrechtliche Verbes-        schließen“. Mir schwant Böses.
jagt. Das jahrzehntealte Epi-     serungen in Aussicht gestellt.      Wo hat man, wenn notwen-
demiegesetz wurde in einer        „Systemerhalter sollen zusätz-      dig oder auch nicht, die Ko-
Nacht- und Nebelaktion außer      liche Entlastungen erhalten und     stenbremse angesetzt, im öf-                   Hermann Greylinger,
Kraft gesetzt, ein neues Ge-      so zu einer gerechten Entloh-       fentlichen Dienst, das war die           Fraktionsvorsitzender FSG/
setz wurde geschaffen, ohne       nung kommen“, das die An-           NORMALITÄT! Aber ja, ande-                            Bundespolizei
es nach allen Regeln der parla-   kündigung der Regierung (Ö,         rerseits fallen mir da wieder
mentarischen Gepflogenheiten      29.4.2020). Werden sich „da-        die „systemrelevanten“ Berufe       Vors.-Stv. Zentralausschuss und
zu diskutieren und zu begut-      nach“ all diejenigen, die das       ein…                                            Polizeigewerkschaft

 4                                                                                                        www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                                       www.fsg4you.at
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                   wohl fühlen. Durch zahlreiche präventive Maßnahmen zur Verhütung von
                   Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten konnte die Zahl der Arbeitsunfälle
                   (ohne Wegunfälle) pro 1.000 Beschäftigte in den letzten fünf Jahren von
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                   Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung
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ZENTRALAUSSCHUSS AKTUELL

                                                                           ZENTRALAUSSCHUSS
                                                                                                          aktuell
      Hermann Greylinger
       Tel. 01/53-126/3772

                                          Martin Noschiel
                                         Tel. 0664/3230277

                  Walter Haspl
              Tel. 01/53-126/3455

Antrag auf Aufhebung und
Verbesserung von diversen Dienstgeber-
vorgaben betreffend Covid-19
Z  um betreffenden Schrei-
   ben erging seitens des
Dienstgebers folgende In-
                                      heitsbehörden, über deren Er-
                                      suchen, bei der Ermittlung von
                                      Kontaktpersonen Infizierter
                                                                                                          Rechtsgrundlage herangezo-
                                                                                                          gen (§ 15 B-BSG, Bedienstete
                                                                                                          haben die gebotenen Schutz-
formation:                            durch die Landeskrimina-                                            maßnahmen zweckentspre-
                                      lämter, als wertvoller Baustein                                     chend, gemäß Unterweisung/
      Verwendung von                  zur Hintanhaltung der wei-                                          Anweisungen des Dienstge-
       Risikopatienten                teren Verbreitung des Coro-                                         bers anzuwenden. § 69 Abs.
                                      na Virus gesehen. Die weitere                                       3 B-BSG, Bedienstete sind
Es darf auf die Verordnung des        Notwendigkeit dieser Unter-                                         verpflichtet, die persönlichen
Bundesministers für Soziales,         stützungsleistung wird jedoch                                       Schutzausrüstungen zu be-
Gesundheit, Pflege und Kon-           fortlaufend evaluiert.                                              nutzen). Die Maßnahme wur-
sumentenschutz über die Defi-                                                                             de durch § 2 Ziffer 4 der Ver-
nition der allgemeinen COVID-               Maskenpflicht im                                              ordnung des Bundesministers
19-Risikogruppe (COVID-19-Ri-                 Funkwagen                                                   für Soziales, Gesundheit, Pfle-
sikogruppe-Verordnung) ver-                                             Gefährdungseinschätzungen         ge und Konsumentenschutz
wiesen werden. Diese gilt für         Sämtliche Trageanordnun­          der Gesundheits- und Arbeits-     untermauert, aus welcher
alle Arbeitnehmer unabhängig          gen, wie auch die GZ: 2020-       ministerien, sowie diversen in-   sich die gesetzliche Verpflich-
davon ob sie im Bereich der kri-      0.208.339 „Tragen von Mund-       ternen Einschätzungen aus         tung zum Tragen des Mund-
tischen Infrastruktur eingesetzt      Nasen-Schutz im Kontext Co-       Sicht der COVID-Stäbe so-         Nasen-Schutzes ergeben hat.
werden oder nicht(siehe Faksi-        ronavirus SARS-CoV-2“ vom         wie des Bundes-Bedienste-         Nach der Rechtsauslegung
milie nächste Seite).                 31. März 2020 (beinhaltet         tenschutzes und der Arbeits-      des Gesundheitsministeriums
                                      die Trageanordnung MNS in         medizin verlautbart. Neben        handelte es sich bei Fahrten
Assistenzleistung bei Ermitt-         Dienst-KFZ mit mehreren Insas-    den genannten Beurteilungen       im Dienst-KFZ um sogenann-
    lung von Kontakten                sen), wurden zum Schutz der       und Einschätzungen wurde          te Fahrten im Rahmen der Be-
                                      Bediensteten und zur Erhal-       im Kontext der verfügten Tra-     rufsausübung. Der Fahrzeu-
In der aktuellen Phase wird die       tung der Einsatzfähigkeit, auf-   geanordnungen das Bundes-         ginnenraum ist hierbei als ein
Unterstützung der Gesund-             grund der Beurteilungen und       Bedienstetenschutzgesetz als      Fall des § 2 Z 4 zu bewerten

 6                                                                                                        www.polizeigewerkschaft-fsg.at
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(ein Ort der beruflichen Tätigkeit). In diesen Fäl-
len schreibt der Gesetzgeber einen Abstand von
mindestens einem Meter vor. Kann dieser Ab-
stand nicht gewährleistet werden ist das Infek-
tionsrisiko durch entsprechende, anderweitige
Schutzmaßnahmen zu minimieren.
Der Mund-Nasen-Schutz steht dem Dienstgeber
(wie auch in vielen anderen Branchen, z.B. Bau-
wesen, Schulbereich, etc.) als einzige geeignete
Maßnahme im Sinne der gesetzlichen Anforde-
rung „den Mund- und Nasenbereich gut abde-
ckende mechanischen Schutzvorrichtung als Bar-
riere gegen Tröpfcheninfektion“ zur Verfügung.
Alternativen wären transparente Trennwände in-
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nerhalb der Dienst-KFZ. Eine      fung der Verbreitung von CO-      der empfohlene Mindestab-        bei Dienst-KFZ-Fahrten) wei-
Installation von transparenten    VID-19 ergriffen wurden (CO-      stand von einem Meter nicht      terhin aufrechterhalten.
Trennwänden innerhalb beste-      VID-19-Lockerungsverord-          eingehalten werden kann. In      Anm.d.Red.: Die Anordnung
hender Dienst-KFZ erscheint in    nung – COVID-19-LV) StF:          diesem Kontext wird die der-     der Maskenpflicht im Strei-
Bezug auf eine reale und vor      BGBl. II Nr. 197/2020, sind Tä-   zeit aktuelle Erlassverlautba-   fendienst und im Funkwagen
allem schnelle Machbarkeit je-    tigkeiten im Wirkungsbereich      rung, GZ: 2020-0.229.478         konnte man „so oder so“ se-
denfalls ungeeignet. Alleine      der Organe der Gesetzgebung       „Coronavirus SARS-CoV-2,         hen. Schlussendlich haben wir
die Vielzahl der zu gewährlei-    und Vollziehung vom Anwen-        Grundsatzerlass Schutzausrü-     uns mit unserer Beharrlich-
stendsten Sicherheitsauflagen     dungsbereich dieser VO aus-       stung COVID-19“, die bereits     keit und den sachlichen Argu-
lassen diese Variante, auch oh-   genommen. Damit besteht           verlautbarte Trageanordnung      menten durchgesetzt!
ne weitere Betrachtung der        seit 1.5.2020 die gesetzliche     von Mund-Nasen-Schutz (auch
Budget- und Zeitfaktoren, von     Verpflichtung bei Fahrten mit
vornherein ausscheiden.           dem Dienst-KFZ einen Nasen-
                                  Mund-Schutz zu tragen nicht
Durch § 11 Abs 1 Z 3 der Ver-     mehr. Die oben angeführte
ordnung des Bundesministers       Trageanordnung bleibt jedoch
für Soziales, Gesundheit, Pfle-   aufrecht. Ausschlaggebend
ge und Konsumentenschutz          hierfür sind Erwägungen zum
betreffend Lockerungen der        Bedienstetenschutz, zumal,
Maßnahmen, die zur Bekämp-        wie dargestellt, im Dienst-KFZ

Urlaubssperre
Keine Notwendigkeit –
reine politische Willkür!

D     ie Anordnung einer ge-
      nerellen Urlaubssperre
wurde von der FSG/Klub der
Exekutive von Anfang an kri-
tisiert und bekämpft, da KEI-
NERLEI Gründe dafür gege-
ben waren! Vielmehr wurden
die Kolleginnen und Kolle-
gen politisch „missbraucht“.
Schlussendlich haben wir
uns mit unserer Beharrlich-
keit und den sachlichen Ar-
gumenten durchgesetzt!

 8                                                                                                   www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                                  www.fsg4you.at
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Hardcover, 29 Seiten
978-3-903154-90-2          INNSALZ
EUR 16,50
                                                                    Daniela Nußbaumer

                                                      Adrian rettet
                                                        die Bienen
      Die Dorfbewohner bemerken etwas Furchtbares: Es gibt täglich weniger Bienen,
      Schmetterlinge und Insekten. Sie sterben alle aus, weil es zu wenig blühende
      Pflanzen und Blumen gibt. Erneut treffen sich Adrian und Carolin und beraten
      sich. Die Zwerge retten mit ihren fantastischen Ideen nicht nur die Bienen,
      sondern sind auch uns Menschen großartige Vorbilder.

                                                                        Daniela Nußbaumer, geboren
                                                                        1991 in Vöcklabruck,
                                                                        aufgewachsen in Zell am
                                                                        Moos, lebt jetzt am Mondsee.
                                                                        Dies ist der 2. Band der
                                                                        „Adrian Reihe“.
                                                                        Band 1: Adrian und
                                                                        der Morgentau

Verlag INNSALZ in der Aumayer Druck und Verlagsges.m.b.H & Co KG
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Essensgutscheine
Erhöhung des Freibetrages für Essensgutscheine -
Antrag auf Anpassung

D    ie Kolleginnen und Kol-
     legen erhalten als Zu-
schuss zum Mittagstisch Es-
                                         gierung ein Paket geschnürt,
                                         in dem für diese Gutscheine
                                         der Steuerfreibetrag auf Euro
                                                                          der Essensgutscheine mit Eu-
                                                                          ro 2.- neu festlegt. Damit
                                                                          kann die Konsumation an-
sensgutscheine in der Höhe               2.- angehoben wird – es war      gekurbelt und zur Entlastung
von Euro 1,10.- (Wurstsem-               längst an der Zeit!              von Gastronomie und Han-
melerlass). Diese sind steu-                                              del im Sinne der Bundesre-
erbefreit, allerdings wurde              Die FSG/Klub der Exekuti-        gierung wesentlich beigetra-
dieser Betrag seit dem Jahre             ve stellte daher den Antrag,     gen werden. Das Innenmini-
1994 nicht mehr angehoben.               dass auch das Bundesmini-        sterium ist am Zug!
Nunmehr hat die Bundesre-                sterium für Inneres den Wert

Antrag des ZA für die Bediensteten des
öffentlichen Sicherheitswesens betreffend
Besoldungsreform 2019

Z   u gegenständlichem An-
    trag wurde vom Dienst-
geber wie folgt Stellung ge-
                                         werden, dass diesbezügliche
                                         Aussagen im Moment nur be-
                                         grenzt möglich sind.
                                                                          lungen) wurde seitens des BM-
                                                                          KÖS in einer vor kurzem ergan-
                                                                          genen Aussendung „zeitnah“
                                                                                                              Eingabeschritten fehlt aber
                                                                                                              noch jede gesicherte Informa-
                                                                                                              tion, bis zu welchem Zeitpunkt
nommen:                                                                   in Aussicht gestellt, doch be-      diese technischen Vorausset-
Eine generelle Information für           Zwar werden bereits zuneh-       darf es in allen Fällen, in denen   zungen zur Verfügung stehen
die Bediensteten ist in Ausar-           mend Parteiengehöre versen-      die Ermittlung des Vergleichs-      werden.
beitung und sollte in abseh-             det und die technische Zur-      stichtages die Anrechnung zu-
barer Zeit zur Verfügung ste-            verfügungstellung der in je-     sätzlicher Vordienstzeiten und      Anm.d.Red.: So nicht! Auf
hen. Zu der geforderten An-              dem Einzelfall erforderlichen,   damit verbundene Nachzah-           den Artikel in der Rubrik „Poli-
gabe des Zeithorizontes bis zur          das jeweilige Verfahren ab-      lungen ergibt, noch entspre-        zeigewerkschaft“ darf verwie-
Erstellung der Erledigungen              schließenden Schriftstücke       chender SAP-technischer Ein-        sen werden!
kann bereits vorab mitgeteilt            (Bescheide/Dienstgebermittei-    gabeschritte. Zu diesen SAP-

Grundausbildungslehrgang für die
Verwendungsgruppe E2a/2020
Konzept für die Durchführung

D     er erste Teil des Aus-
      wahlverfahrens für den
GAL E2a 2020 wird wie üb-
                                         • Die Prüfungstermine für den
                                           MC-Online-Test werden da-
                                           her vermutlich am 21. Sep-
                                                                            durch die Bewerberinnen und
                                                                            Bewerber sowie der Benach-
                                                                            richtigung der Dienstbehör-
                                                                                                              • Die Durchführung des GAL
                                                                                                                E2a 2020 ist – wie bereits
                                                                                                                anlässlich des österreichi-
lich mit der Terminanmel-                  tember starten. Erfahrungs-      den einschließlich der Einbe-       schen EU-Ratsvorsitzes – von
d u n g z u r M C - O n l i n e - Te -     gemäß werden aufgrund            rufung zum zweiten Teil des         4. Jänner bis 30. Juni 2021
stung beginnen, wobei im                   der zu erwartenden Bewer-        Auswahlverfahrens werden            ohne Lehrgangsunterbre-
Sinne einer größtmöglichen                 bungen zumindest zwei Ar-        die Testtermine der psycho-         chung geplant;
Gleichbehandlung aller Be-                 beitswochen für diese Te-        logischen Eignungsdiagnostik
werberinnen und Bewerber                   stung benötigt werden;           voraussichtlich im November       • Die Ernennung der Teilneh-
das Anmeldefenster nach                                                     stattfinden;                        menden des GAL E2a 2020
den Sommermonaten am 1.                  • Unter Berücksichtigung der                                           würde per 1. Juli 2021 erfol-
September für die Dauer von                Kontrolle und Übertragung      • Die Einberufung zum GAL             gen.
zumindest zwei Wochen ge-                  der Ergebnisse, der darauf-      E2a 2020 erfolgt nach Mög-
öffnet wird;                               folgenden Einsichtnahmefrist     lichkeit Ende November;

 10                                                                                                           www.polizeigewerkschaft-fsg.at
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Antrag auf „Aufschub Verfall
Erholungsurlaub“

Z    u dem beantragten gene-
     rellen Aufschub des Ver-
                                  licher Nähe zum Verfallsda-
                                  tum abstellt, erscheint es aus
falls des Erholungsurlaubes in-   ho. Sicht problematisch, die                  PCI Augsburg GmbH
folge der in der COVID-Krise      im heurigen Jahr bislang ver-
verfügten Urlaubssperre wird      fügten Urlaubssonderrege-
                                                                                    Niederlassung Österreich
bemerkt, dass dieses Anliegen     lungen für einen generellen
                                                                              Biberstrasse 15 . Top 22 . 1010 Wien
geprüft wird. Vorweg darf aus     Aufschub des Verfalls des Er-
                                                                         Tel. +43 (1)512 04 17 . Fax +43 (1) 512 04 27
rechtlicher Sicht ausgeführt      holungsurlaubes im Sinn der
                                                                                           www.pci.at
werden, dass auf Basis der ein-   obEN angeführten Bestim-
schlägigen dienstrechtlichen      mungen heranzuziehen, zu-
Bestimmungen (§ 69 Abs.1          mal auch argumentiert wer-
BDG, § 27h Abs.1 BDG) beur-       den müsste, dass mehr als sie-
teilt werden muss, ob die ver-    ben Monate vor Eintritt des

hängte Urlaubssperre „dienst-
liche Gründe“ darstellen, die
                                  Verfallstermins die Unmöglich-
                                  keit des Urlaubsverbrauches
                                                                           KELLER & Co
dem Verbrauch von Erholungs-      vorliegt. Abschließend darf
                                                                         Wirtschaftstreuhandgesellschaft m. b. H
urlaub innerhalb der vorgege-     auch angemerkt werden, dass
benen Frist entgegenstehen.       im ho. Bereich im Hinblick auf
Da die Judikatur der Höchst-      die mit der 3. Dienstrechts-No-
gerichte bei der Prüfung der      velle im heurigen Jahr in Kraft            1100 Wien, Buchengasse 174
Unmöglichkeit des Urlaubs-        getretenen Verschärfungen im
verbrauches aus „dienstlichen     Urlaubsrecht eine erlassmä-                 Tel. 603 72 64, Fax DW 30
Gründen“ jedoch auf einen         ßige Neuregelung derzeit in
Beobachtungszeitraum in zeit-     Ausarbeitung ist.

   KREBS & DORI
   Steuerberatung GmbH
                                        K D       &
            Beratung - Bilanzierung
         Buchhaltung - Lohnverrechnung
          Arbeitnehmerveranlagungen

     2130 Hüttendorf, Obere Landstraße 34
        Tel.: 02572/32 141, Fax: DW 17
         Internet: https://krebs.dori.at

 www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                          11
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POLIZEIGEWERKSCHAFT AKTUELL

                                POLIZEIGEWERKSCHAFT
                                                                   aktuell
Tatjana Sandriester
  & 01/31310/33 123

                                                                                              Hermann Greylinger
                                                                                                 Tel. 531-26/3772

                          Besoldungsreform 2019
                          Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages
     Harald Segall
  & 01/31310/961700

                          A     m 3. Juli 2019 wurde im
                                österr. Parlament auf-
                          grund des EuGH-Urteils vom 8.
                                                            eingebracht (siehe Faksimile),
                                                            um mit dem zuständigen Res-
                                                            sort entsprechende Gespräche
                                                                                               Langer Weg zur Gehalts-
                                                                                               nachzahlung für Beamte

                          Mai 2019 die 2. Dienstrechts-     zu führen. Auch unser Minister   Auszahlungen sollen heuer in
                          novelle beschlossen. Es wurde     und sein politisches Gewicht     der zweiten Hälfte beginnen.
                          die Grundlage dafür geschaf-      sind gefordert. Herr Minister,   Unmut bei der Polizei wächst.
                          fen, dass die betroffenen Kol-    sorgen Sie dafür, dass diesem    Bis 2023 rechnet das Finanz-
                          leginnen und Kollegen zu dem      „Spiel“ ein Ende gesetzt wird.   ministerium nach EU-Gerichts-
                          Geld kommen, welches ihnen                                         urteil mit 420 Millionen Euro
                          jahrelang vorenthalten wur-                                        an Kosten.
                          de und noch immer wird. Im                                         Es geht um viel Geld. Nach
                          Jänner des heurigen Jahres hat                                     einem Urteil des Europäischen
                          die FSG/Klub der Exekutive im     Lob und „Beklatschungen“         Gerichtshofs winkt weit mehr
                          Zentralausschuss einen Antrag     zahlen keine Miete!              als hunderttausend Bedien-
       Bruno Kelz         gestellt, dass der Dienstge-      „Wiener Zeitung“ vom             steten des Bundes, Pflicht-
     & 0664/5955465       ber endlich die Kollegenschaft    25.05.2020, 10:23 Uhr | Up-      schullehrern sowie Beam-
                          über die gesetzlichen Hinter-     date: 25.05.2020, 17:47 Uhr/     ten bei Post, Postbus und Te-
                          gründe und die Abläufe infor-     Karl Ettinger                    lekom wegen der nachträg-
                          mieren möge. Nach mehre-                                           lichen Neuberechnung des
                          ren Urgenzen ist im Mai ein in-
                          haltlich mehr als mageres Ant-
                          wortschreiben eingegangen,
                          welches von uns so nicht ak-
                          zeptiert wurde, ein Beratungs-
                          gespräch wurde eingefordert.
                          Wir haben uns auch an die
                          Medien gewandt (siehe Arti-
                          kel unten), aus der Zeitung ha-
                          ben wir mehr Informationen
                          als vom Dienstgeber – mehr
Walter Deisenberger       als bedenklich! Nun haben wir
     & 059133/55/2100     auch einen Antrag an die GÖD

12                                                                                           www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                          www.fsg4you.at
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                                                                                                  Martin Noschiel
                                                                                                   & 0664/3230277

                                                                                                  Franz Fichtinger
                                                                                                  & 01/53-126/3737

Vorrückungsstichtages ei-         bender Nachzahlungen der        hen weiterhin davon aus, dass
ne Gehaltsnachzahlung. Den        Kragen geplatzt. Allein bei     es dabei in rund 115.000 Fäl-   Hartmut Schmid
entsprechenden Beschluss hat      der Exekutive sind mehr als     len zu Nachzahlungen kom-        & 0676/6156697
der Nationalrat im Juni 2019      25.000 Beamte tätig. Daher      men wird“, heißt es aus dem
gefasst. Allein im Bundesbud-     wird jetzt Druck auf Innenmi-   Ministerium. Der Finanzmini-
get sind dafür bis 2023 Zu-       nister Karl Nehammer (ÖVP)      ster der Übergangsregierung,
satzkosten von 420 Millionen      wegen einer rascheren Aus-      Eduard Müller, hat angekün-
Euro zu erwarten. Allerdings      zahlung gemacht. Die „Wie-      digt, die Neueinstufung für
wächst die Unzufriedenheit        ner Zeitung“ gibt Antworten,    aktive Bedienstete werde von
wegen des langen Wartens          wie es weitergeht.              den Dienstbehörden von Amts
auf die Auszahlungen. In dem                                      wegen vorgenommen.
für den öffentlichen Dienst        Wie viele Bedienstete sind
zuständigen Ministerium von                betroffen?              Wie läuft der Prozess rund
Vizekanzler Werner Kogler                                          um die Auszahlungen ab?
(Grüne) wird damit gerech-        Laut dem Beamtenministeri-
net, dass die Umsetzung zwei      um sind aufgrund des Urteils    In jedem einzelnen Fall sind
bis drei Jahre dauern wird.       des Europäischen Gerichtshofs   laut Beamtenministerium um-
Den Gewerkschaftsvertretern       (EuGH) rund 170.000 Einzel-     fangreiche Erhebungen und       Markus Köppel
der Polizei ist wegen ausblei-    fälle zu überprüfen: „Wir ge-   ein ordnungsgemäßes Verwal-      & 0664/8113572

 www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                      13
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                                                                                                       nat ab Mai 2016 überprüft -
                                                                                                       damit wird in den kommenden
                                                                                                       Wochen begonnen. Erst dann
                                                                                                       können allfällige Nachzahlung
                                                                                                       angewiesen werden. Es han-
                                                                                                       delt sich um aufwendige Ver-
                                                                                                       waltungsverfahren, die auch
                                                                                                       Fristenläufe vorsehen.

                                                                                                        Wer ist für die verzögerte
                                                                                                       Auszahlung verantwortlich?

                                                                                                       Die Umsetzung der Reform ist
                                                                                                       laut Beamtenministerium im
                                                                                                       Zeitplan, sodass die Bundes-
                                                                                                       ministerien planmäßig in der
                                                                                                       zweiten Jahreshälfte 2020 mit
                                                                                                       den Auszahlungen beginnen
                                                                                                       können. Das Beamtenressort
                                                                                                       geht weiter davon aus, dass
                                                                                                       die vollständige Umsetzung
                                                                                                       dieses umfangreichen Vorha-
                                                                                                       bens insgesamt zwei bis drei
                                                                                                       Jahre dauern wird.

                                                                                                         Wie viel machen die Zah-
                                                                                                               lungen aus?

                                                                                                       Nach den Angaben des Fi-
                                                                                                       nanzministeriums ist im Fi-
                                                                                                       nanzrahmen 2020 bis 2023
                                                                                                       mit insgesamt 420 Millionen
                                                                                                       Euro für die Nachzahlungen
                                                                                                       vorgesorgt. Für die Umset-
                                                                                                       zung des EuGH-Urteils bei
                                                                                                       Landes- und Gemeindebe-
                                                                                                       diensteten sind die Bundes-
                                                                                                       länder zuständig. Im Beam-
                                                                                                       tenministerium heißt es, so-
tungsverfahren durchzufüh-        Automatisation gewährleisten.     teils Jahrzehnte alten Personal-   weit man wisse, strebe die
ren. Die Fälle werden aus Ef-     Es wurden Hilfsmaterialien er-    akten herauszusuchen, zu di-       Stadt Wien für ihre Bedien-
fizienz- und Qualitätsgründen     stellt und hunderte Sachbear-     gitalisieren, auszuwerten, auf-    steten eine Regelung nach
nicht einzeln nacheinander ab-    beiter rechtlich und technisch    zubereiten und den Betrof-         Vorbild des Bundes an. Für
gearbeitet, sondern gleichzei-    geschult. Es handelt sich um      fenen im Rahmen des Partei-        die Landeslehrer (Pflicht-
tig nach festgelegten Prozess-    eine komplexe Materie, die auf    engehörs zur Stellungnahme         schullehrer) gelten die bun-
schritten. In den ersten drei     170.000 Fälle mit individuellen   zu übermitteln. Im nächsten        desgesetzlichen Bestim-
Monaten nach Beschluss der        Laufbahnen angewendet wer-        Schritt werden die Stellung-       mungen. Man unterstütze
Reform wurden IT-Tools entwi-     den muss. Seit Oktober 2019       nahmen ausgewertet und die         die Länder nach Möglichkeit
ckelt, welche die Sachbearbei-    sind die Dienstbehörden vor       Bescheide erstellt. Wenn diese     bei der praktischen Umset-
ter bei ihrer Arbeit unterstüt-   allem damit befasst, die rele-    in Rechtskraft erwachsen, wer-     zung.
zen sollen und größtmögliche      vanten Informationen aus den      den die Bezüge für jeden Mo-

                           Werter Leserin, werter Leser!
                Haben Sie Ihren Namen oder Ihre Adresse geändert?
                       Wenn JA rufen Sie bitte 01/531 26/3479,
                           faxen Sie uns auf 01/531 26/3037
                     oder mailen Sie an claudia.wally@bmi.gv.at!
                      Wir danken für deine/Ihre Unterstützung!
 14                                                                                                    www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                                    www.fsg4you.at
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Lohnsteuerpflicht bei der Erstattung
von Stornokosten
A     uf Grund der verhängten
      Urlaubsperre mussten
Kolleginnen und Kollegen be-
reits gebuchte Urlaube stornie-
ren, wodurch auch Stornoko-
sten entstanden sind. Nach ge-
stelltem Antrag an den Dienst-
geber auf Ersatz haben nun
betroffene Kolleginnen und
Kollegen die positive Nach-
richt bekommen, dass gem.
den gesetzlichen Bestim-
mungen (§ 77/2 BDG bzw. §
28/2 VBG) diese Kosten rück-
vergütet werden. Die Ernüch-
terung folgt auf dem Fuß. In
der Benachrichtigung wird da-
rauf hingewiesen, dass diese
Zahlung nach den geltenden
Lohnsteuerrichtlinien als steu-
erpflichtiger Arbeitslohn zu
behandeln ist. Da wiehert der
Amtsschimmel bzw. hat das
Ganze schon kafkaeske Zü-
ge. Es darf nicht hingenom-
men werden, dass für einen
durch den Dienstgeber verurs-     daher bereits in der Sitzung des   dem Bundesministerium für Fi-     das zuständige BMKÖS. Herr
achten „Schadensfall“ die Kol-    Zentralausschusses im Mai an       nanzen rasch eine Gesetzes-       Vizekanzler und Herr Bun-
leginnen und Kollegen zum         das BMI den Antrag gestellt,       änderung herbeigeführt wer-       desminister für Inneres, Sie
Handkuss kommen!                  dass diese „Steuerpflicht“ vom     den soll. Unser Antrag (siehe     sind am Zug!
Die FSG/Klub der Exekutive hat    BMI übernommen bzw. mit            Faksimile) erging jetzt auch an

Ruhen von pauschalierten Nebengebühren
Antrag auf Gesetzesänderung/Ergänzung § 15, Abs. 5 GG

A    uf Grund der Bestim-
     mungen des § 15 Abs. 5
GG ruhen pauschalierte Ne-
                                                                     Es liegt daher auf der Hand,
                                                                     im Sinne der betroffenen Kol-
                                                                     leginnen und Kollegen den
                                                                                                       Die FSG/Klub der Exekutive in
                                                                                                       der Polizeigewerkschaft stell-
                                                                                                       te daher den Antrag, dass die
bengebühren bei jeglichen Ab-                                        Absatz 5 des oa. Gesetzes um      GÖD mit dem BMKÖS rasch
wesenheiten vom Dienst (mit                                          den Punkt 4 zu erweitern (Vor-    Verhandlungen dahingehend
den im Gesetz angeführten                                            schlag):                          aufnehmen möge, um im
Ausnahmen), die länger als ein                                                                         Sinne der Kollegenschaft eine
Monat andauern. Im Zuge der                                          4. einer vom Dienstgeber          positive Erledigung herbeizu-
Covid19 – Maßnahmen wur-                                             genehmigten Abwesen-              zuführen. Herr Vizekanzler,
den Kolleginnen und Kollegen      im BMI fallen diese Abwesen-       heit (z.B. im Rahmen einer        Sie sind am Zug!
als Risikopatienten eingestuft    heiten unter keinen der Aus-       Pandemie/Risikopatient)
oder es wurde Quarantäne          nahmetatbestände im Sinne          oder einer von einer Ge-
verordnet, sie waren „geneh-      des § 15, Abs. 5 GG, die pau-      sundheitsbehörde angeord-
migt vom Dienst abwesend“.        schalierten Nebengebühren          neten Maßnahme (z.B. Qua-
Laut Schreiben der Abt. I/1       wurden daher ruhend gestellt.      rantäne).
 www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                                  15
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                                  ÖGB
          Seit 75 Jahren im
              Dauereinsatz

        V     or nunmehr über 75
              Jahren, am 15. April
        1945, wurde der ÖGB ge-
                                       Dauereinsatz als Krisen-
                                       manager. Die jetzige Krise
                                       stellt eine zusätzliche He-
        gründet. Seither haben         rausforderung dar, umso
        der ÖGB und die Gewerk-        wichtiger ist es darauf zu
        schaften eine Vielzahl von     achten, dass die Arbeit-
        Meilensteinen gesetzt          nehmerInnen-Rechte ge-
        und viele sozialpolitische     wahrt bleiben. „Es geht
        Errungenschaften erreicht      nicht um Kompromisse, es
        und einen Sozialstaat ge-      geht um Existenzen“, so
        schaffen (siehe Faksimi-       ÖGB-Präsident Wolfgang
        len), der Österreich ge-       Katzian.
        rade jetzt besser durch
        die Corona-Krise führt,        Mehr Info:
        als das in vielen anderen      www.oegb.at/75jahre
        Ländern der Fall ist. Aber:
        Den ArbeitnehmerInnen
        ist in diesen Jahren nie et-
        was geschenkt worden,
        auch nicht auf betrieb-
        licher Ebene. Alles muss-
        te hart erkämpft werden.
        Gewerkschaften haben
        immer Ausnahmesituati-
        onen zu bewältigen. Der
        ÖGB ist seit 75 Jahren im

16                                                                   www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                  www.fsg4you.at
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                                     VERKEHRSPLANUNG • EISENBAHNPLANUNG • UMWELTSCHUTZ
                                       PROJEKTMANAGEMENT • STRASSENBAU • BRÜCKENBAU
                                                BAU-KG • ÖRTLICHE BAUAUFSICHT

                                                     IGP
                                       Ingenieurgemeinschaft Prem
                                           Ziviltechniker GmbH.
                                                                                       INTERNET: www.ig-prem.at

                                                3130 Herzogenburg, Josef Würtz-G. 24
                                              Tel.: 02782/855 56-0*; Fax: 02782/855 56-22
                                                     e-mail: herzogenburg@ig-prem.at

                                                     1050 Wien, Schloßgasse 11/3
                                              Tel.: 01/544 08 16-0*; Fax: 01/544 08 16-42
                                                         e-mail: wien@ig-prem.at

www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                    17
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FRAUEN

                                                                               FRAUEN l
                                                                                              aktuel

                             Tatjana Sandriester
                             Tel. 01/31310/33123

Schwangere Arbeitnehmerinnen
A    ktuell gibt es keine Da-
     ten zur Empfänglich-
keit für eine SARS-CoV-2-In-
                                 Komplikationen und Fehlbil-
                                 dungen erhöhen. Die Mög-
                                 lichkeit einer Übertragung im
                                                                          mie zu verlangsamen bzw.
                                                                          einen neuerlichen Anstieg
                                                                          der Infektionen zu verhin-
                                                                                                           Beschäftigungsverbote und–
                                                                                                           beschränkungen -SARS-CoV2

fektion in der Schwanger-        Mutterleib kann, basierend               dern. Diese staatlichen Vor-     Bei Tätigkeiten mit COVID-
schaft.                          auf den bisher vorliegenden              gaben haben Auswirkungen         19-Erkrankten oder Verdachts-
                                 wenigen Untersuchungen                   auf das allgemeine Lebensri-     fällen (z.B. Covid-19-Stati-
Aufgrund der physiologischen     und Fallberichten zu Immun-              siko, mit anderen Menschen       onen, Triage-Zelt vor dem KH,
Anpassungen und immuno-          reaktionen bei Neugebore-                in Kontakt zu kommen und         Covid-19-Testung) kommt das
logischen Vorgänge kann ei-      nen, nicht ausgeschlossen                sich mit SARS-CoV-2 zu in-       Beschäftigungsverbot zu Ar-
ne erhöhte Empfänglichkeit       werden.In den meisten Fäl-               fizieren. Die Wahrscheinlich-    beiten mit biologischen Ar-
nicht ausgeschlossen wer-        len zeigen die Kinder SARS-              keit, anderen Menschen auf       beitsstoffen zur Anwendung.
den. Im Fall einer Infektion     CoV-2-positiver Mütter nach              kurzer Distanz zu begegnen       Das Tragen von Schutzmas-
scheinen Schwangere jedoch       der Geburt keine Krankheits-             oder auf eine Vielzahl an-       ken FFP2 oder FFP 3, aber
seltener zu erkranken oder       zeichen. Bislang sind nur ein-           derer Menschen zu treffen,       auch FFP1, ist nicht zuläs-
mildere Symptome (z.B. sel-      zelne Fälle von Erkrankungen             und damit das allgemeine         sig. Diese Masken erschwe-
tener Fieber) zu entwickeln.     bei Neugeborenen beschrie-               Lebensrisiko ist für die Dau-    ren die Atmung und sind da-
Zur Frage der Schwere des        ben, die möglicherweise Fol-             er der Beschränkungen deut-      her für Schwangere verboten.
Krankheitsverlaufs geben die     ge einer Infektion im Mutter-            lich gesunken. Dieser vorü-      Schwangere müssen somit
wenigen Studien und Fallbe-      leib sind. Eine Übertragung              bergehend vom Normalen           in diesem Fall in anderen Be-
richte, in denen Schwange-       auf das neugeborene Kind                 abweichende Maßstab ist er-      reichen eingesetzt werden. Ist
re mit COVID-19 untersucht       ist - sofern keine geeigneten            heblich für die den Mutter-      dies nicht möglich, ist sie vom
wurden, keinen Hinweis da-       Schutzmaßnahmen ergrif-                  schutz betreffende Frage, ob     Arbeitgeber unter Entgeltfort-
rauf, dass die Krankheit bei     fen werden - über den en-                eine schwangere oder stil-       zahlung von der Arbeit freizu-
Schwangeren schwerer ver-        gen Kontakt und eine Tröpf-              lende Frau bei ihrer Tätigkeit   stellen.
läuft als bei Nicht-Schwan-      cheninfektion möglich. Bis-              dem allgemeinen Risiko aus-      § 4 Abs. 2 Z 11 MSchG
geren. Hinsichtlich mög-         her gibt es keine Nachweise              gesetzt ist oder nicht.
licher Auswirkungen einer        von SARS-CoV-2 in der Mut-                                                  Mutterschutzevaluierung
COVID-19 Erkrankung auf          termilch. Insgesamt ist die                Keine Freistellung aus
das Ungeborene gibt es bis-      Datenlage derzeit aber noch                medizinischen Gründen          Das Mutterschutzgesetz sieht
her nur wenige Daten, ins-       nicht ausreichend, um alle                                                zum Schutz der Gesundheit
besondere fehlen hier Lang-      Fragen zu COVID-19 in der                Eine Rechtsgrundlage für eine    der werdenden Mutter und
zeituntersuchungen. Daher        Schwangerschaft sicher zu                Freistellung unter Bezug des     des Kindes Beschäftigungsver-
können zu dieser Fragestel-      beantworten. (Quelle: RKI)               vorzeitigen Wochengelds aus-     bote und –beschränkungen
lung keine validen Aussa-                                                 schließlich auf Grund von CO-    vor, die von den Arbeitgebe-
gen gemacht werden. Gene-        Ganz allgemein wurde ver-                VID-19 besteht nicht.            rinnen und Arbeitgebern ein-
rell kann hohes Fieber wäh-      s u c h t d u rc h K o n t a k t b e -   Informationen zur Freistellung   gehalten werden müssen. Die-
rend des ersten Schwanger-       schränkungen die Ausbrei-                aus medizinischen Gründen §      se kommen – unabhängig von
schaftsdrittels das Risiko von   tung der COVID-19-Pande-                 3 MSchG                          COVID-19 – jedenfalls zur An-

 18                                                                                                        www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                                        www.fsg4you.at
FRAUEN

wendung bzw. hat die Mutter-
                                     Geeignete Maßnahmen zur
schutzevaluierung darauf ba-
sierend zu erfolgen.                Herabsetzung der Infektions-           Warum ist die Zahnarztpraxis für
                                          gefahr sind z.B.                Patienten einer der sichersten Orte?
Solange seitens des Gesund-
heitsministeriums die Pande-        • Home-Office, Einzelarbeits-
miesituation nicht aufgehoben         platz
ist, gilt für schwangere Arbeit-
nehmerinnen in Zusammen-            • Sichere Einhaltung eines
hang mit der Infektionsgefähr-        Mindestabstands von einem
dung mit SARS-CoV-2 zwar              Meter
kein allgemeines Beschäfti-
gungsverbot. Es sind aber für       • Abschirmung (z.B. Kunst-
schwangere Arbeitnehmerin-            stoffplatte)
nen erhöhte Schutzmaßnah-
men zu treffen um sie vor An-         Tragen von Mund-Nasen-
steckung zu schützen.                         Schutz:

Ausschlaggebend ist in diesen       Schwangere dürfen erforderli-     Ein leichtes Räuspern in der überfüllten Straßenbahn – und die Mitfahrer schauen Sie an
Fällen das Ergebnis der Gefähr-     chenfalls einen Mund-Nasen-       wie den personifizierten Krankheitserreger. Die Angst vor dem Coronavirus begegnet uns
                                                                      überall. Dort, wo Menschen mit Menschen zu tun haben, gelten jetzt besondere Sicher-
dungsbeurteilung nach dem           Schutz verwenden. Da das Tra-     heitsmaßnahmen. Unsere Zahnarztpraxen gehören aufgrund der ohnehin geltenden ho-
Mutterschutzgesetz. Maßnah-         gen dieser Maske jedoch auch      hen Hygienestandards zu den sichersten Orten. Aufgrund der Corona-Pandemie haben
men sind bei erhöhter Infek-        mit einem gewissen Atemwi-        wir unsere Hygienemassnahmen zum Schutz unserer Patienten und des Praxisteams ent-
tionsgefährdung durch SARS-         derstand verbunden ist, muss      sprechend den Vorgaben des ungarischen sowie Österreichen Gesundheitsamtes wei-
                                                                      ter ausgebaut.
Cov-2 zu setzen und – wenn          darauf geachtet werden, dass
                                                                      • Ihre Hände dürfen Sie gerne an den bereitgestellten Spendern desinfizieren.
dies nicht möglich sind – ist die   die durchgehende Tragedau-
Schwangere vom Arbeitgeber          er eine Stunde nicht übersteigt   • Wir verzichten aus Infektionsschutzgründen auf das Händeschütteln. Außerdem erfra-
                                                                        gen wir bei Patienten, ob in deren engerem Umfeld Erkrankungsfälle bekannt sind und
unter Entgeltfortzahlung von        und dann eine Pause gemacht         geben ihnen – wenn nötig – einen neuen Termin.
der Arbeit freizustellen.           wird. Auch im Fall von Übel-      • Sie können sich darauf verlassen, dass wir und die anderen Patienten die Sicherheits-
                                    keit, Schwindel oder Kopf-          abstände einhalten.
Erhöhte Infektionsgefahr be-        schmerzen muss eine Pause         • Unser Personal ist speziell zu Corona geschult und erhält jeden Morgen ein Update zur
zieht sich auf das Gefähr-          gemacht werden.                     aktuellen Lage.
dungsniveau der Allgemeinbe-        Nähere Informationen und          • Alle Behandlungsschritte wurden überprüft und auf Covid 19 abgestimmt.
völkerung, also eine Arbeits-       Unterlagen -MSchG                 • Ihre Prophylaxebehandlungen haben wir an die Sicherheitsmaßnahmen angepasst.
situation mit einem Infekti-                                          • Vor und nach der Behandlung desinfizieren wir uns sowie unsere Behandlungs- und
onsrisiko, das sich über dem              Weitere Hinweise              Warteräume gründlich.
allgemeinen Lebensrisiko be-                                          Durch die ergriffenen Maßnahmen kann eine Infektion im Behandlungszimmer von Patient
findet. Das ist etwa dann der       • In einer Vereinbarung der       zu Patient ausgeschlossen werden. Ganz wichtig: keine Panik!
Fall, wenn haushaltsfremde            Sozialpartner für den Handel                     WIR ÖFFNEN UNSERE ZAHNARZTPRAXEN BALD!
Personen den Mindestabstand           werden die Betriebe ersucht,
von 1m nicht einhalten (kön-          Schwangere vom Dienst frei        Den genauen Zeitpunkt der Praxisöffnung erfahren Sie aus unserem Newsletter.
nen) und/oder ein häufiger            zu stellen. Zur Vereinbarung        Falls Sie noch keinen Newsletter bekommen, können Sie sich auf unsere Website
direkter Kontakt gegeben ist          GPA-djp oder WKO.                                anmelden: https://schweizerzahnarzt-management.eu.
(Kundenverkehr, Betreuungs-                                                                      MUND-NASENSUTZ IST PFLICHT!
leistungen am Körper, Groß-         • Das Kinderbetreuungsgeld
raumbüro). Der 1m-Abstand             wird nicht reduziert, sollten   Fragen zu diesem Thema oder weitere zahnmedizinische Fragen
gilt für den Abstand zwischen         Untersuchungen, die im          beantworten gerne und kompetent die Zahnärzte der
den Gesichtern.                       Mutter-Kind-Pass vorgese-
                                      hen sind, aufgrund der der-     SCHWEIZER ZAHNARZT-MANAGEMENT GmbH!
Auf Grund der unterschied-            zeitigen Einschränkungen        Mosonmagyaróvár, H-9200 Magyar u. 33
lichsten Gegebenheiten kann           nicht durchgeführt werden             0800 29 14 90
grundsätzlich nicht pauschal          können.                         Szombathely, H-9700 Fö tér 29
festgelegt werden, welche                                                   0800 29 38 15
zusätzlichen Schutzmaßnah-          • Kurzarbeit hat keine Aus-       Szentgotthárd, H-9970 Hunyadi u. 21
men erforderlich sind. Es sind        wirkungen auf das Wochen-             0800 29 16 54
immer alle Umstände zu be-            geld.                           Alle Praxen Mo. – Sa. 09.00 – 17.00
rücksichtigen, mitunter müs-                                          FACEBOOK: Schweizer.Zahnarzt.Management
                                                                      WEB: https://schweizerzahnarzt-management.eu
sen mehrere Maßnahmen ge-           Quelle: Bundesministerium für
setzt werden. Die arbeitsme-        Arbeit, Familie und Jugend         15 % Ermäßigung + 7 % Spezialermäßigung* + Dentalbonus
dizinische Betreuung des Be-        Sektion Arbeitsrecht und Zen-               bei Zahnbehandlung für Exekutive-Patienten und für deren Angehörige mit dem
triebes ist in die Festlegung       tral-Arbeitsinspektorat                                           VIP-Partner-Code PA-423931
                                                                                                         *Gültig bis 31. Dez. 2020.
miteinzubeziehen.
 www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                                                               19
 www.fsg4you.at
KLUB DER EKEKUTIVE

                                                                        KLUB DER EXEKUTIVE
                                                                                                           aktuell

                                    Franz Fichtinger
                                   Tel. 01/53126/3737

Kohlenstoffmonoxid – eine tückische
Gefahr für Einsatzkräfte
I n der Ausgabe März 2020
  wurden die Produkte der
Fa. Dräger, CO und O2 Mess-
                                     Dräger PAC 8500 CO+O2)
                                     vorgestellt und die möglichen
                                     Gefahren durch CO und O2
                                                                      Kollegen zu einem äußerst
                                                                      günstigen Preis angeboten
                                                                      werden. Nun hat sich die Fa.
                                                                                                     zu beenden. Bis 30.06.2020
                                                                                                     können die Geräte noch über
                                                                                                     den Online-Shop bestellt wer-
geräte (Dräger PAC 6000 CO,          beschrieben. Diese Geräte        Dräger leider entschlossen,    den.
Dräger PAC 6500 CO und               konnte den Kolleginnen und       die Aktion mit 30. Juni 2020
                                       PAC 6000 CO                     PAC 6500 CO                   PAC 8500 CO/O2
               Pac 6000 CO
        Klubpreis: EUR 150,-

               Pac 6500 CO
        Klubpreis: EUR 225,-

           Pac 8500 CO/O2
        Klubpreis: EUR 400,-

 NEU im Onlineshop

Polar - Outdoor Multisportuhr GRIT X
D    ie Fa. POLAR hat im Früh-
     jahr ihre Produkte ak-
tualisiert und ein neues Pro-
                                     wicht, der ultralangen Ak-
                                     kulaufzeit sowie der Langle-
                                     bigkeit nach Militärstandard
dukt, die Outdoor Multisport-        selbst bei deinen anspruchs-
uhr GRIT X, auf den Markt ge-        vollsten Abenteuern ein zuver-
bracht.                              lässiger Begleiter.
Polar Grit X ist eine Outdoor-       Die GRIT X wird zu einem un-
Multisportuhr für alle, die Off-     glaublich günstigen Klubpreis
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hen. Die Polar Grit X ist dank       MwSt. für unsere Kolleginnen
ihrer robusten Konstrukti-           und Kollegen angeboten.
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                                                                                                                  www.fsg4you.at
Softcover, 423z Seiten
978-3-903321-18-2          INNSALZ
EUR 26,50

                                                                        FRANZ WIESENBERGER

                                          GEFANGENES LICHT
                                                          Märtyrer im Heimatgau des Führers

                                                            Das Buch „Gefang    genes Licht – Märtyyrer
                                                            im Heimatgau des Führers“ befasst sich
                                                            vor allem mit dem Schicksal jener Oberöster-
                                                            reicheer, die im Kampf gegen den National-
                                                            sozialismus verfolgt, misshandelt, entrechtet
                                                            und zum Teil auch ermordet wurden. Mit
                                                            Ausnaahme weniger Personen wie Franz Jä-
                                                            gerstäätter ist deren Schicksal weitgehend in
                                                            der Dunkelheit der Geschichte verschwun-
                                                            den. Dieses Buch stellt es sich zur Aufgabe,
                                                            den Menschen, die für die Errichtung unserer
                                                            Demookratie viel geleistet haben, ein Denkmal
                                                            zu settzen.
                                                            Danebben soll das Buch einen Überblick der
                                                            Geschhichte Oberösterreichs zwischen 1914
                                                            und der Gegenwart bieten. Im Mittelpunkt
                                                            stehenn dabei die I. Republik und jene 17
                                                            Jahre, in denen Österreich seine Souveräni-
                                                            tät veerloren hat. Es soll keiner Verurteilung,
                                                            sondern der Aufarbeitung unserer Geschichte
                                                            Oberrösterreichs dienen.

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Ansichten, Kommentare, Meinungen, Ausrutscher –
quergeschrieben und gezeichnet

M     ehr als zwei Monate
      Corona. Diese Pande-
mie und ihre Folgen werden
                                  Grenzöffnungen. Zwischen-
                                  zeitlich sind wir also auf dem
                                  „Weg zurück“ und hoffen,
                                                                    holprigen Rechtsvorschriften
                                                                    begnügen und in Pressekon-
                                                                    ferenzen (sicherlich waren es
                                                                                                    d e r Te x t d e s K r i e g s w i r t-
                                                                                                    schaftlichen Ermächtigungs-
                                                                                                    gesetzes von 1917, nur das
in die Geschichte eingehen.       dass dieser Weg fortgesetzt       an die 100) spekulieren, dass   Wort Krieg wurde durch Co-
Niemand konnte sich nur an-       werden kann.                      den Originaltext sowieso kei-   vid-19 und wirtschaftlich
nähernd vorstellen, dass ein                                        ner liest. Dazu passend der     durch gesundheitlich ersetzt.
ganzes Land auf Notbetrieb        Es war beispielhaft, wie die      Gastkommentar von Man-          Jener Gesetzestext also, mit
gestellt werden kann, Aus-        österreichische Bevölkerung       fred Matzka im Standard         dem 1933 der Rechtsstaat
gangsbeschränkungen erfol-        mit Disziplin und Hilfsbe-        vom 7. April 2020:              ausgehebelt, die Demokratie
gen mussten und Gesetze im        reitschaft den Kampf gegen                                        zerschlagen wurde und der
Parlament im Stundentakt          das Virus geführt hat und          Manfred Matzka, Husch-         Austrofaschismus die Macht
beschlossen werden können.        noch immer führt. Dieser Er-       Pfusch-Gesetze, zahllose       ergriff.
                                  folg wirkt weit über unse-        Erlässe: Das Virus im Maß-
       Chronologisch              re Grenzen hinaus. Nun gilt             nahmengesetz                    Auffällige Parallele
        im Überblick              es, den Weg in die Normali-
                                  tät so rasch wie möglich zu       In der aktuellen Krise dürfen   Die auffällige Parallele sollte
Einige wesentliche Daten im       beschreiten, ohne dabei eine      Rechtsstaat, Verfassung und     zu denken geben. Es schien
Zeitraffer: 16. März – Aus-       zweite Welle zu riskieren. Es     Geschichte nicht außer Acht     auch 1917 klar und von der
gangsbeschränkungen tre-          muss nun auch erlaubt sein,       gelassen werden.                Bevölkerung mitgetragen,
ten in Kraft. 20. März – Aus-     einige kritische Meinungen                                        dass eine schwierige Situati-
gangsbeschränkungen um            zuzulassen, Kritik, ob nun ge-    Im Gastkommentar wid-           on außerordentliche Maßnah-
drei Wochen verlängert. 24.       rechtfertigt oder nicht, muss     met sich der pensionierte       men erforderte. Es war plausi-
März – Staatsanwaltschaft         zugelassen sein! Das gehört       Spitzenbeamte und ehe-          bel, dass die Regierung rasch
Innsbruck leitet Ermittlungen     so wie die Rechtsstaatlich-       malige Präsidialchef des        aktionsfähig sein musste und
im Fall Ischgl ein. 30. März      keit und die Grundrechte der      Kanzleramts, Manfred            man keine überlangen Diskus-
– Zahl der Corona-Toten in        Verfassung zum Wesen einer        Matzka, den rechtsstaat-        sionen im Parlament brauchen
Österreich auf mehr als 100       Demokratie westlicher Prä-        lichen Aspekten der Coro-       konnte. Man war beruhigt,
gestiegen. Regierung kündi-       gung. Darauf wollen wir be-       na-Maßnahmen von Tür-           weil die Verordnungen zeitlich
gt Maskenpflicht im Super-        wusst hinweisen, seid doch        kis-Grün.                       befristet und nur auf ein kon-
markt an, alle Hotelleriebe-      gerade ihr, die Polizistinnen                                     kretes Sachgebiet beschränkt
triebe müssen schließen. 1.       und Polizisten, bei der Voll-     „Die Regierung wird ermäch-     waren. Ermächtigungsgesetze
April – Mehr als eine Million     ziehung von COVID-Geset-          tigt, während der Dauer der     haben aber ein gefährliches
Menschen in Österreich ar-        zen im Blickpunkt der Öf-         durch Covid-19 hervorge-        Potenzial, das unter bestimm-
beitslos. 4. April – Der Oster-   fentlichkeit gestanden. Ge-       rufenen außerordentlichen       ten Bedingungen so exponen-
erlass sorgt für Verwirrung.      setze, Verordnungen, Erlässe      Verhältnisse durch Verord-      tiell ansteigen kann wie ei-
14. April – Die Maskenpflicht     und Empfehlungen sind auf         nung die notwendigen Ver-       ne Infektion. Man muss also
in öffentlichen Verkehrsmit-      die Bevölkerung und die Exe-      fügungen zur Förderung und      sehr genau auf erste, kleins-
teln gilt offiziell. 17. April    kutive niedergeprasselt, de-      Wiederaufrichtung der ge-       te Anzeichen der Kurve ach-
– Der Kurier berichtet erst-      ren Unterscheidung, Einhal-       sundheitlichen Versorgung,      ten – und die sind nicht be-
mals, dass Treffen mit Freun-     tung und Vollziehung alle vor     zur Abwehr wirtschaftlicher     ruhigend.
den trotz Verordnung erlaubt      große Herausforderungen           Schädigungen und zur Ver-
ist. 21. April – Regierung        gestellt hat. Wir haben in        sorgung der Bevölkerung         Es begann mit den durch das
kündigt Lockerung der Aus-        einem Schreiben den Herrn         mit Gesundheitsleistungen       Ministerium am 11. März an-
gangsbeschränkungen und           Bundesminister (20.4.2020,        und Bedarfsgegenständen         befohlenen Verordnungen
Öffnung aller Geschäfte ab        Herr Bundesminister – es          zu treffen. In den zu erlas-    nach Paragraf 15 Epidemie-
dem 1. Mai sowie Öffnung          reicht! - siehe auch Seite..      senden Verordnungen kön-        gesetz, die von allen Bezirks-
der Gastronomie ab 15. Mai        7) eindringlich aufgefordert,     nen Geldstrafen … festge-       verwaltungsbehörden er-
an. 30. April – Österreich        hier für Klarheit zu sorgen. Es   setzt werden.“                  lassen wurden. Das Gesetz
stockt Mittel für Kurzarbeit      ging nicht um Haarspalterei                                       deckte eindeutig nur ein Ver-
von 7 auf 10 Milliarden Euro      oder Spitzfindigkeiten (wie       Das kommt uns doch be-          bot von Versammlungen ab,
auf. 2. Mai – Massenansturm       sich der Kanzler auszudrü-        kannt vor? Das ist doch die     die Verordnungen hinge-
auf Möbelhäuser. 13. Mai –        cken pflegte), nein, es ging      Basis der derzeitigen Maß-      gen ordneten auch Betriebs-
BK Kurz verzückt das Klein-       um Grundsatzfragen! Eine          nahmen der Bundesregie-         schließungen an. Gesetzes-
walsertal. 15.6. – Teilweise      Regierung darf sich nicht mit     rung? Mitnichten. Das ist       widrig, wie bereits Alfred J.

 22                                                                                                  www.polizeigewerkschaft-fsg.at
                                                                                                                  www.fsg4you.at
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                                                                     nister, Betretungsverbote zu      konferenzen der Regierung
                                                                     erlassen, wo und wie immer        zu ermöglichen – doch di-
                                                                     er es für erforderlich hält. Es   es war schon vorher zuläs-
                                                                     wurden dabei keine objek-         sig. Jemand wollte offenbar
                                                                     tiv nachprüfbaren Parame-         nur mal testen, ob das Par-
                                                                     ter genannt, wann die Erfor-      lament auch Verfassungsän-
                                                                     derlichkeit gegeben und wie       derungen schlucken würde.
                                                                     sie objektiv zu begründen ist.    Das Gesetz enthält rückwir-
                                                                     Es handelt sich hier aber im-     kende Strafbestimmungen.
                                                                     merhin um einen Grundrecht-       Auch solche sind verfas-
                                                                     seingriff, und ein solcher ist    sungswidrig. Der Bundesprä-
                                                                     nur zulässig, wenn er verhält-    sident wusste das und hätte
                                                                     nismäßig ist. Aber nicht ge-      wohl nicht signieren dürfen.
                                                                     nug damit. War schon das Ge-      Da er aber befürchtete, da-
                                                                     setz zu weit formuliert, wur-     mit das ganze Gesetz zu Fall
                                                                     de in der Vollziehung noch        zu bringen, unterschrieb er
                                                                     exponentiell ausgedehnt. Das      halt in Gottes Namen. Auf
                                                                     Verbot des Betretens von Be-      die Idee, es zurückzuschi-
                                                                     triebsstätten wurde zum Lie-      cken, kam er nicht.
                                                                     ferverbot von Pizzas, das Be-
                                                                     tretungsverbot „bestimm-              Unfreiwillige Komik
                                                                     ter Orte“ zur Ausgangssper-
                                                                     re, also zum Betretungsverbot     Sodann folgte die Schutz-
Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat den umstrittenen „Oster-    für einfach alle Orte. Merk-      maskenpflicht beim Einkauf.
Erlass“ zurückgenommen. Die bestehenden Verkehrsbeschränkungen
                                                                     bar willkürlich war dann noch     Wieder nur ein Erlass, der
reichen, um Corona-Partys aufzulösen. Foto: APA / Helmut Fohringer
                                                                     eine technisch vermurkste,        „Hygieneregeln zur Verhin-
                                                                     rückwirkende Inkrafttretens-      derung der Verbreitung von
Noll im STANDARD ausge-           dann 92 Artikel enthielten,        bestimmung: Sie erhält das        Covid-19 für Supermärkte
führt hat. Das wussten die        welche niemand mehr, auch          Epidemiegesetz zwar auf-          und Drogerien zur Kennt-
Behörden auch, dennoch            kein Parlamentarier, überbli-      recht, ermächtigt aber den        nis bringt“. Basis ist angeb-
wurden diese Akte gesetzt.        cken konnte.                       Minister dazu, durch Verord-      lich das Lebensmittelsicher-
Sie haben deshalb die Maß-        Der nächste Akt waren zahl-        nung je nach Belieben just        heitsgesetz. Aber dieses ent-
nahme auf Paragraf 15 ge-         lose „Erlässe“ vor allem des       dessen Entschädigungsregeln       hält nur „Anforderungen an
stützt, weil der für Betriebs-    Gesundheitsministers. Allei-       für geschlossene Betriebe au-     Lebensmittel, Wasser, Ge-
schließungen geltende Pa-         ne das Wort ist ein schwe-         ßer Kraft zu setzen – was die-    brauchsgegenstände und
ragraf 20 Entschädigungen         rer Angriff auf den Rechts-        ser auch prompt tat. Wenn je      kosmetische Mittel und die
vorsieht und man diese ver-       staat, denn ein Minister hat       ein Gesetz verfassungswidrig      damit verbundene Verant-
meiden wollte. Mittlerweile       mit anfechtbaren korrekten         war – dies ist ein Paradefall     wortung der Unternehmer“,
sind alle diese Verordnungen      Verordnungen zu arbeiten,          dafür.                            keine Anforderungen an
von den Homepages spurlos         die eindeutig auf ein Ge-                                            Kunden im Kontext von An-
gelöscht worden. Ein Schelm,      setz gestützt sind, und nicht            Verfassungs-Test            steckungen. Zudem verlangt
wer da denkt, man will wei-       mit nebulosen Anordnungen                                            das Gesetz, dass nähere Re-
terhin den gesetzlichen Ent-      – eigentlich nur Weisungen         Das 2. Covid-Maßnahmen-           gelungen durch Verordnung
schädigungsansprüchen ent-        an die Beamten –, die man          gesetz brachte die schwam-        zu treffen sind, nicht durch
kommen.                           beliebig und willkürlich von       mige Ermächtigung, ein „öf-       Erlass.
                                  heute auf morgen schreiben,        fentliches Warnsystem“ via
        Aberwitzige               korrigieren, auslegen und bei      Handy einzurichten, unter         Nicht ohne unfreiwillige Ko-
       Sammelgesetze              Kritik auch wieder verräu-         dem man vieles verstehen          mik brachte schließlich der 1.
                                  men kann. Der schöne Ar-           kann und je nach Laune der        April den – nun zurückgezo-
Dann kamen drei Wel-              tikel 18 der Bundesverfas-         Regierung auch verstehen          genen – „Oster-Erlass“, der
len von Covid-19-Ermächti-        sung sei da ins Stammbuch          wird. Angeordnet werden           mit dem Versuch, Vorgän-
gungsgesetzen. Allesamt Hu-       geschrieben: „Die gesamte          darf ja bereits bei „größeren     ge in Wohnungen zu regeln,
sch-Pfusch vorbereitet (was       staatliche Verwaltung darf         Notfällen“ (!), und anordnen      schärfer in Grundrechte ein-
man angesichts des Zeit-          nur auf Grund der Gesetze          darf jedes Organ (!), das von     gegriffen hätte als alle bis-
drucks verstehen kann), al-       ausgeübt werden.“                  der Regierung dazu – nach         herigen.
le in einem parlamenta-                                              Belieben – ermächtigt wird.
rischen Notverfahren ohne          Vermurkstes Inkrafttreten                                           Damit sollte es jetzt aber
wirkliche Debatte (was man                                           Heimlich und still verbor-        genug sein. Es wäre anzu-
schon nicht mehr versteht)        Es folgte das 1. Covid-Maß-        gen in Artikel 19 wurde           raten, dass sich Parlament
und zwei davon in der Form        nahmengesetz mit einer völ-        noch die Verfassung geän-         (insbesondere die Opposi-
von aberwitzigen Sammelge-        lig undeterminierten Blan-         dert. Angeblich, um Um-           tion), Regierung (insbeson-
setzen, die 42 Novellen und       ko-Ermächtigung an den Mi-         laufbeschlüsse und Video-         dere die Grünen), Gesund-
 www.polizeigewerkschaft-fsg.at                                                                                                  23
 www.fsg4you.at
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