WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER

             VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
             WEIDENBERG
   EMTMANNSBERG
                                          AUSGABE NR. 01 / 2022 VOM 31. DEZEMBER 2021

                              KIRCHENPINGARTEN         SEYBOTHENREUTH              WEIDENBERG

Winterimpression Weidenberg
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 01/2022       Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                  Ausg. 01/2022

ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG
Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77
Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de
Montag bis Freitag                                               von 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch zusätzlich                                              von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Rücksprache mit dem jeweiligen Sachgebiet individuelle Terminvereinbarungen möglich.

Aufgrund der momentanen coronabedingten Ausnahmesituation bitten wir derzeit grundsätzlich vorab
um Terminvereinbarung.

GRÜNGUTCONTAINER
Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich

BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG UND HALLENBAD
Die Öffnungszeiten für die Bücherei und Hallenbad finden Sie im Heft unter der Seite 34.

SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER
Emtmannsberg / Birk derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter    0170 / 2122115
Kirchenpingarten    nach telefonischer Vereinbarung unter                0175 / 8850355
Seybothenreuth      derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter    0171 / 4379244
Weidenberg          Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung
                    im Übrigen keine festen Sprechstunden                Tel. 09278 / 97733

24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE
Gemeinde                                   Wasserversorgung                                         Abwasserentsorgung
Emtmannsberg                                 0171/3758243                                               0175/2738469
Kirchenpingarten                     09278/7740600 od. 0173/8648022                              09275/7069 od. 0171/8151120
Seybothenreuth                         0171/3758243 od. 09275/238                                0160/93522506 od. 09275/238
Weidenberg                                   09278/7709999                                             09278/7743642

                           IMPRESSUM                                                  Redaktionsannahmeschluss: 18. Januar für Februar 2022

 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                    Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG
 Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                 Weidenberg; 13 Euro zzgl. 18,60 Euro Portokosten bei Postzustellung)
 erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage
 von 2350 Exemplaren.                                                                 Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme:
                                                                                      Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 4, 95466 Weidenberg
 Verantwortlich für den Inhalt:                                                       Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de
 Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg,
 Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg.                                     Druck:
                                                                                      Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts
 In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs-               Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de
 termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von
 Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen            Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf
 und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind.                             einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag.

 Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
 Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung.
 Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren
 Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit-
 gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller
 oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern
 seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
 Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken
 und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet.

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 01/2022                                                                                     Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
                                                  VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
        Ablesung der Wasserzähler für das Jahr 2021                                     Veränderungen Auskunft zu erteilen.

Im Februar 2022 wird die Jahresabrechnung 2021 für die Wasser- und Abwasser-            Sollten sich auf Ihrem Grundstück Veränderungen ergeben haben, bitten wir Sie
gebühren erstellt.                                                                      uns diese zu melden.
Dazu ist die Ablesung der Wasserzähler erforderlich.
Die Bürgerinnen und Bürger wurden mit Schreiben vom 06.12.2021 aufgefordert,            Für Auskünfte steht das Steueramt der VG Weidenberg, Tel. 09278/977-40, zur
den Zählerstand selbständig zum 31.12. abzulesen und diesen der VG Weiden-              Verfügung.
berg bis zum 07.01.2022 mitzuteilen.
Sollten Sie Ihren Zählerstand bisher noch nicht gemeldet haben, bitten wir Sie,         Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.
dies zu erledigen, da wir sonst den Verbrauch für die Jahresabrechnung nur schät-
zen können. Hauseigentümer, bei denen bereits ein Funkwasserzähler eingebaut            Weidenberg, 15. Dezember 2021
wurde, haben keine Ablesekarte erhalten. Die Ablesung erfolgt automatisch durch         Hans Wittauer
unsere Wasserwarte.                                                                     Gemeinschaftsvorsitzender

Im Zuge der Ablesung der Wasserzähler treten immer wieder Fälle auf, bei denen
durch tropfende Wasserhähne, defekte Spülkästen und Leitungen oder Defekten
an Heizungsanlagen usw. extreme Mehrverbräuche festgestellt werden. In Ihrem                                        Hundesteuer 2022
eigenen Interesse können wir Ihnen nur empfehlen, monatlich einen Blick auf Ihre
Wasserzähler zu werfen, um Differenzen schnell zu erkennen und beheben zu               Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt
können.                                                                                 einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe der entsprechenden
                                                                                        Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
Für Auskünfte steht das Steueramt der VG Weidenberg, Tel. 09278/977-76, zur             Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufei-
Verfügung.                                                                              nander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.                                                        Mit dieser Bekanntmachung werden alle Hundehalter aufgefordert, noch nicht
                                                                                        gemeldete steuerpflichtige Hunde unverzüglich der Verwaltungsgemeinschaft zu
Weidenberg, 15. Dezember 2021                                                           melden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Verwal-
Hans Wittauer                                                                           tungsgemeinschaft ein Hundezeichen aus.
Gemeinschaftsvorsitzender                                                               Der steuerpflichtige Hundehalter soll den Hund unverzüglich bei der Verwaltungs-
                                                                                        gemeinschaft abmelden, wenn er ihn veräußert oder der Hund verendet ist, einge-
                                                                                        schläfert wurde, wenn der Hund entlaufen und nicht mehr zurückgekehrt ist, oder
                                                                                        wenn der Halter aus der Verwaltungsgemeinschaft weggezogen ist.
          Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal
                                                                                        Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie
Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Ent-            sich, so ist das der Verwaltungsgemeinschaft unverzüglich anzuzeigen.
wässerungs- bzw. Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag.
Dieser Beitrag wird nach der Grundstücks- und der Geschossfläche der vorhande-          Für Auskünfte steht das Steueramt der VG Weidenberg, Tel. 09278/977-76, zur
nen Gebäude berechnet.                                                                  Verfügung.

Bei Änderungen dieser Flächen, z.B. durch einen Dachgeschossausbau, sind die            Weidenberg, 15. Dezember 2021
Beitragsschuldner verpflichtet, der Gemeinde die für die Höhe der Schuld maß-           Hans Wittauer
geblichen Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser               Gemeinschaftsvorsitzender

                                                                 EMTMANNSBERG
               Festsetzung der Grundsteuer 2022                                         (siehe 2.) werden, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den
                                                                                        Schriftformersatz zugelassenen Form.
Die Grundsteuer 2022 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungs-            1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
grundlage sich seit der letzten Bescheiderteilung der Gemeinde Emtmannsberg             ist der Widerspruch einzulegen bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg.
nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3           Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist
GrStG in der bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten         sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen
Bescheid genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten.                                   Verwaltungsgericht Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422
Mit dem heutigen Tag treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkun-        Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth
gen ein, wie wenn ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.         erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Ein-
                                                                                        legung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Um-
Rechtsbehelfsbelehrung                                                                  stände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntga-                Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen
be entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben             bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
                                                                                    4
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                      Ausg. 01/2022
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in                           dungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt, gegen die Höhe des Mess-
Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schrift-          betrages bzw. Zerlegungsanteils oder gegen einen Verspätungszuschlag richten,
licher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen          sind also beim zuständigen Finanzamt vorzutragen.
Beteiligten beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:                                                   Sollten sich der Einheitswert oder die Eigentumsverhältnisse beim einzelnen
ist die Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth, Postfachan-                   Grundstück für das Jahr 2022 noch ändern, werden Berichtigungsbescheide
schrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift:                                erteilt.
Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth
zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des               Für Auskünfte steht das Steueramt der VG Weidenberg, Tel. 09278/977-58, zur
Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur             Verfügung.
Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der ange-
fochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden.                                     Emtmannsberg, 15. Dezember 2021
Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einrei-       Gerhard Herrmannsdörfer
chung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt                 Erster Bürgermeister
werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und            Anmeldung Kindertageseinrichtung Emtmannsberg
  entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen
  Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der                Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmanns-
  Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (www.weidenberg.de)                                  berg ab dem Kindergartenjahr 2022 / 2023 sind ab sofort online über das Bürger-
  bzw. der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).                    serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie
  Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grund-               sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Be-
  sätzlich elektronisch einreichen.                                                       darfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2022 bei uns einzureichen.
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungs-
  gerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl 13/2007) wurde im Bereich des Kom-                 Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2022 / 2023
  munalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das               gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2022 über das
  eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen der Widerspruchseinlegung                        Bürgerserviceportal an.
  und unmittelbarer Klageerhebung. Für mehrere gemeinsame Adressaten eines
  Bescheids setzt die unmittelbare Klageerhebung die Zustimmung aller Betroffe-           Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie-
  nen voraus.                                                                             genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru-
- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit             cke finden Sie auch im Internet.
  01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
- Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit dieses Beschei-            Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten
  des nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Abgabe                 der Gemeinde Emtmannsberg. Gern können Sie aber auch bei einem persönli-
  nicht aufgehalten.                                                                      chen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit
- Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem Widerspruchsführer keine              der Einrichtungsleitung Frau Pöllmann (0 92 09) 13 50 in Verbindung.
  Kosten; ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurückgenommen, hat derjeni-
  ge, der den Widerspruch eingelegt hat, die Kosten des Widerspruchsverfahrens            Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.
  zu tragen.                                                                              Ansprechpartner:
- Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Messbescheid und Zerlegungs-                       Frau Mayer (09278) 977-48
  bescheid) können nur durch Anfechtung des Grundlagenbescheides, nicht durch                    Frau Schneck (09278) 977-78
  Anfechtung des Folgebescheides angegriffen werden (§ 351 Abs. 2 AO). Einwen-                   Frau Trautner (09278) 977-23

                                                                                      5
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 01/2022                                                                                       Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                                KIRCHENPINGARTEN
                Festsetzung der Grundsteuer 2022                                           - Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Messbescheid und Zerlegungs-
                                                                                             bescheid) können nur durch Anfechtung des Grundlagenbescheides, nicht durch
Die Grundsteuer 2022 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungs-                 Anfechtung des Folgebescheides angegriffen werden (§ 351 Abs. 2 AO). Einwen-
grundlage sich seit der letzten Bescheiderteilung der Gemeinde Kirchenpingarten              dungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt, gegen die Höhe des Mess-
nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3                betrages bzw. Zerlegungsanteils oder gegen einen Verspätungszuschlag richten,
GrStG in der bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten              sind also beim zuständigen Finanzamt vorzutragen.
Bescheid genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten.
Mit dem heutigen Tag treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkun-           Sollten sich der Einheitswert oder die Eigentumsverhältnisse beim einzelnen
gen ein, wie wenn ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.            Grundstück für das Jahr 2022 noch ändern, werden Berichtigungsbescheide er-
                                                                                           teilt.
Rechtsbehelfsbelehrung                                                                     Für Auskünfte steht das Steueramt der VG Weidenberg, Tel. 09278/977-58, zur
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekannt-                     Verfügung.
gabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben
(siehe 2.) werden, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den       Kirchenpingarten, 15. Dezember 2021
Schriftformersatz zugelassenen Form.                                                       Markus Brauner
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:                                                        Erster Bürgermeister
ist der Widerspruch einzulegen bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg.
Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist
sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen
Verwaltungsgericht Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422                        Erlass der Einbeziehungssatzung „Hofäcker II“
Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth
erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Ein-                gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 u. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
legung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Um-                           im Bereich der Fl. Nrn. 226 (TF) und 227 (TF)
stände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den                      alle Gemarkung Kirchenpingarten;
Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen
bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Be-                     Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
weismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in                                         gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB;
Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schrift-                Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
licher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen
Beteiligten beigefügt werden.                                                                              gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
ist die Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth, Postfachan-                    Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 den
schrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift:                                 Erlass der Einbeziehungssatzung „Hofäcker II“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 u. 3 Bau-
Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth                                                         gesetzbuch (BauGB) im Bereich der Fl. Nrn. 226 (TF) und 227 (TF), beide Gemar-
zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des                kung Kirchenpingarten beschlossen.
Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur
Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der ange-
fochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden.
Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einrei-
chung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und
  entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen
  Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Ver-
  waltungsgemeinschaft Weidenberg (www.weidenberg.de)
  bzw. der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
  Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grund-
  sätzlich elektronisch einreichen.
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungs-
  gerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl 13/2007) wurde im Bereich des Kom-
  munalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das                Geltungsbereich (nicht maßstabsgetreu)
  eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen der Widerspruchseinlegung
  und unmittelbarer Klageerhebung. Für mehrere gemeinsame Adressaten eines                 Durch die Einbeziehungssatzung soll eine städtebaulich sinnvolle Abrundung er-
  Bescheids setzt die unmittelbare Klageerhebung die Zustimmung aller Betroffe-            folgen.
  nen voraus.
- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit              Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach
  01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.                            § 34 Abs. 6 BauGB abgesehen.
- Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit dieses Beschei-
  des nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Abgabe                  Der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit Begründung und Umweltbericht liegt
  nicht aufgehalten.                                                                       in der Zeit vom
- Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem Widerspruchsführer keine
  Kosten; ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurückgenommen, hat derjeni-                          10.01.2022 bis einschließlich 09.02.2022
  ge, der den Widerspruch eingelegt hat, die Kosten des Widerspruchsverfahrens
  zu tragen.                                                                               in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2,

                                                                                       6
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                         Ausg. 01/2022
95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.                           Anmeldung Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienst-
stunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden.                            Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpin-
                                                                                           garten ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 sind ab sofort online über das Bürger-
Die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind in diesem Zeit-               serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie
raum ebenfalls im Internet unter der Adresse www.kirchenpingarten.de unter der             sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Be-
Rubrik „Aktuelles“ --> „Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Während der Ausle-               darfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2022 bei uns einzureichen.
gungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der
allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.                            Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2022/2023
                                                                                           gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2022 über das
Hinweis zum Datenschutz:                                                                   Bürgerserviceportal an.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6
Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie                  Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie-
Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittei-                genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru-
lung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte              cke finden Sie auch im Internet.
dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfah-
ren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.                                                    Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten
                                                                                           der Gemeinde Kirchenpingarten. Gern können Sie aber auch bei einem persönli-
Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtl ichen Präklusion:                                chen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit
Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abge-              der Einrichtungsleitung Frau Wachs (0 92 78) 16 27 in Verbindung.
gebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2
BauGB).                                                                                    Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.
                                                                                           Ansprechpartner:
Kirchenpingarten, den 14. Dezember 2021                                                           Frau Mayer (09278) 977-48
Markus Brauner                                                                                    Frau Schneck (09278) 977-78
Erster Bürgermeister                                                                              Frau Trautner (09278) 977-23
Gemeinde Kirchenpingarten

                                                                   SEYBOTHENREUTH
                Festsetzung der Grundsteuer 2022                                           Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der ange-
                                                                                           fochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden.
Die Grundsteuer 2022 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungs-               Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einrei-
grundlage sich seit der letzten Bescheiderteilung der Gemeinde Seybothenreuth              chung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3              werden.
GrStG in der bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten
Bescheid genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten.                                      Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Mit dem heutigen Tag treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkun-           - Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und
gen ein, wie wenn ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.              entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen
                                                                                             Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Ver-
Rechtsbehelfsbelehrung                                                                       waltungsgemeinschaft Weidenberg (www.weidenberg.de)
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekannt-                       bzw. der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
gabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben                Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grund-
(siehe 2.) werden, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den         sätzlich elektronisch einreichen.
Schriftformersatz zugelassenen Form.                                                       - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungs-
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:                                                          gerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl 13/2007) wurde im Bereich des Kom-
ist der Widerspruch einzulegen bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg.                   munalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das
Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist                    eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen der Widerspruchseinlegung
sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen                            und unmittelbarer Klageerhebung. Für mehrere gemeinsame Adressaten eines
Verwaltungsgericht Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422                     Bescheids setzt die unmittelbare Klageerhebung die Zustimmung aller Betroffe-
Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth                                  nen voraus.
erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Ein-             - Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit
legung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Um-                      01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
stände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den           - Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit dieses Beschei-
Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen                    des nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Abgabe
bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Be-                  nicht aufgehalten.
weismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in                             - Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem Widerspruchsführer keine
Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schrift-            Kosten; ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurückgenommen, hat derjeni-
licher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen            ge, der den Widerspruch eingelegt hat, die Kosten des Widerspruchsverfahrens
Beteiligten beigefügt werden.                                                                zu tragen.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:                                                    - Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Messbescheid und Zerlegungs-
ist die Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth, Postfachan-                      bescheid) können nur durch Anfechtung des Grundlagenbescheides, nicht durch
schrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift:                                   Anfechtung des Folgebescheides angegriffen werden (§ 351 Abs. 2 AO). Einwen-
Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth                                                           dungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt, gegen die Höhe des Mess-
zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des                  betrages bzw. Zerlegungsanteils oder gegen einen Verspätungszuschlag richten,
Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur                sind also beim zuständigen Finanzamt vorzutragen.

                                                                                       7
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 01/2022                                                                                        Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                                                               weitere Steuerpflicht für den anderen Hund. Tritt in den Fällen des Satzes 1
Sollten sich der Einheitswert oder die Eigentumsverhältnisse beim einzelnen                    an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes ein Kampfhund,
Grundstück für das Jahr 2022 noch ändern, werden Berichtigungsbescheide er-                    entsteht für dieses Kalenderjahr hinsichtlich des Kampfhundes eine weitere
teilt.                                                                                         Steuerpflicht mit einem Steuersatz in Höhe der Differenz aus dem erhöhten
Für Auskünfte steht das Steueramt der VG Weidenberg, Tel. 09278/977-58, zur                    Steuersatz für Kampfhunde und dem Steuersatz, der für den verstorbenen oder
Verfügung.                                                                                     veräußerten Hund gegolten hat.

Seybothenreuth, 15. Dezember 2021                                                           (3) Ist die Steuerpflicht eines Hundehalters für das Halten eines Hundes für das
Reinhard Preißinger                                                                             Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahres bereits in einer anderen
Erster Bürgermeister                                                                            Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland entstanden und nicht später wieder
                                                                                                entfallen, ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die dieser Hun-
                                                                                                dehalter für das Kalenderjahr nach dieser Satzung zu zahlen hat. Mehrbeträge
                                                                                                werden nicht erstattet.
          Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
                (Hundesteuersatzung – HStS)                                                                        § 5 Steuermaßstab und Steuersatz
                                                                                            (1) Die Steuer beträgt
                                                                                                für den ersten Hund          60,-- Euro,
                           Vom 02. Dezember 2021
                                                                                                für den zweiten Hund         85,-- Euro,
                                                                                                für jeden weiteren Hund     110,-- Euro,
Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die
                                                                                                für jeden Kampfhund         250,-- Euro.
Gemeinde Seybothenreuth folgende Satzung:
                                                                                               Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berech-
                             § 1 Steuertatbestand
                                                                                               nung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt
                                                                                               § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.
einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maß-
gebend ist das Kalenderjahr.
                                                                                            (2) Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkma-
                                                                                                le, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlich-
                                  § 2 Steuerfreiheit
                                                                                                keit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Kampfhunde im Sinne
Steuerfrei ist das Halten von
                                                                                                dieser Vorschrift sind alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter
1. Hunden allein zu Erwerbszwecken, insbesondere das Halten von
                                                                                                Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen von Hunden
    a) Hunden in Tierhandlungen,
                                                                                                sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
    b) Hunden, die zur Bewachung von zu Erwerbszwecken gehaltenen Herden
       notwendig sind und zu diesem Zwecke gehalten werden,
                                                                                                                          § 6 Steuerermäßigung
2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des
                                                                                            (1) Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für
   Malteser Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Technischen Hilfs-
   werks, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen oblie-
                                                                                              1. Hunde, die in Einöden gehalten werden. Als Einöde gilt ein Anwesen, dessen
   genden Aufgaben dienen,
                                                                                                 Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude
3. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
                                                                                                 entfernt sind.
4. Hunden, die von Mitgliedern der Truppen oder eines zivilen Gefolges verbünde-
   ter Stationierungsstreitkräfte sowie deren Angehörigen gehalten werden,
                                                                                              2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagd-
5. Hunden, die von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsu-
                                                                                                 scheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des
   larischer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland gehalten werden,
                                                                                                 Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung
6. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder
                                                                                                 steuerfrei ist. Die Steuerermäßigung tritt nur ein, wenn die Hunde die Brauch-
   ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
                                                                                                 barkeitsprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung nach § 21 der Verord-
7. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben
                                                                                                 nung zur Ausübung des Bayerischen Jagdgesetzes mit Erfolgt abgelegt
   und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den
                                                                                                 haben.
   Rettungsdienst zur Verfügung stehen,
8. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich
                                                                                            Die Steuerermäßigung nach Satz 1 kann nur für jeweils einen Hund des Steuer-
   sind.
                                                                                            pflichtigen beansprucht werden. Sind sowohl die Voraussetzungen des Satzes 1
                                                                                            Nr. 1 als auch des Satzes 1 Nr. 2 erfüllt, wird die Steuer nur einmal ermäßigt.
                          § 3 Steuerschuldner, Haftung
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund
                                                                                            (2) Wird ein Hund aus einem nach den Vorschriften der Abgabenordnung als steu-
    im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehö-
                                                                                                erbegünstigt anerkannten und mit öffentlichen Mitteln geförderten inländischen
    rigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege
                                                                                                Tierheim oder Tierasyl vom Halter von dort in seinen Haushalt genommen,
    oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Alle
                                                                                                ermäßigt sich die Steuer für jeden Monat der Hundehaltung um ein Zwölftel des
    in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von
                                                                                                Steuersatzes. Die Steuerermäßigung wird längstens für die ersten zwölf Mona-
    ihren Haltern gemeinsam gehalten.
                                                                                                te der Hundehaltung nach Aufnahme in den Haushalt gewährt.
(2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, sind sie
                                                                                                         § 7 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung
    Gesamtschuldner.
                                                                                                                        und Steuerermäßigung
                                                                                            (1) Steuerermäßigungen werden auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bis zum Ende
(3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer.
                                                                                                des Kalenderjahres zu stellen, für das die Steuerermäßigung begehrt wird. In
                                                                                                dem Antrag sind die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung darzulegen
                    § 4 Wegfall der Steuerpflicht, Anrechnung
                                                                                                und auf Verlangen der Gemeinde glaubhaft zu machen. Maßgebend für die
(1) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen in weniger als drei aufein-
                                                                                                Steuerermäßigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres. Beginnt
    ander folgenden Monaten im Kalenderjahr erfüllt werden.
                                                                                                die Hundehaltung erst im Laufe des Kalenderjahres, ist dieser Zeitpunkt ent-
                                                                                                scheidend.
(2) Tritt an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes, für den die
    Steuerpflicht im Kalenderjahr bereits entstanden und nicht nach Abs. 1 entfallen
                                                                                            (2) Für Kampfhunde wird keine Steuerbefreiung nach § 2 Nr. 7 und 8 und keine
    ist, bei demselben Halter ein anderer Hund, entfällt für dieses Kalenderjahr die
                                                                                                Steuerermäßigung gewährt.

                                                                                        8
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                          Ausg. 01/2022

                        § 8 Entstehen der Steuerpflicht                                                                  § 11 Inkrafttreten
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des jeweiligen Kalenderjahres oder – wenn            (1) Diese Hundesteuersatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
der Steuertatbestand erst im Verlauf eines Kalenderjahres verwirklicht wird – mit
Beginn des Tages, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.                           (2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2021 tritt die Hundesteuersatzung vom
                                                                                               25. Oktober 2017 in der Fassung vom 06. November 2018 außer Kraft.
                             § 9 Fälligkeit der Steuer
Die Steuerschuld ist mit der auf das Kalenderjahr entfallenden Steuer fällig am 01.        Weidenberg, 02. Dezember 2021
April eines jeden Kalenderjahres, frühestens jedoch einen Monat nach Bekannt-              Reinhard Preißinger
gabe des Steuerbescheides.                                                                 Erster Bürgermeister
                                                                                           Gemeinde Seybothenreuth
                § 10 Anzeigepflichten und sonstige Pflichten
(1) Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats
    nach Anschaffung unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse sowie unter
    Angabe, ob die Hundehaltung zu einem Zweck im Sinne des § 2 erfolgt, und                  Anmeldung Kindertageseinrichtung Seybothenreuth
    gegebenenfalls unter Vorlage geeigneter Nachweise der Gemeinde melden.
                                                                                           Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothen-
(2) Wer einen unter vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats           reuth ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 sind ab sofort online über das Bürger-
    nach Vollendung des vierten Lebensmonats des Hundes unter Angabe von                   serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie
    Herkunft, Alter und Rasse sowie unter Angabe, ob die Hundehaltung zu                   sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Be-
    einem Zweck im Sinne des § 2 erfolgt, und gegebenenfalls unter Vorlage geeig-          darfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2022 bei uns einzureichen.
    neter Nachweise der Gemeinde melden.
                                                                                           Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2022/2023 ge-
(3) Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde eine               wünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2022 über das Bür-
    Hundesteuermarke aus, die der Hund außerhalb der Wohnung des Hundehal-                 gerserviceportal an.
    ters oder seines umfriedeten Grundbesitzes stets tragen muss. Der Hundehal-
    ter ist verpflichtet, einem Beauftragten der Gemeinde die Steuermarkt auf Ver-         Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie-
    langen vorzuzeigen; werden andere Personen als der Hundehalter mit dem                 genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru-
    Hund angetroffen, sind auch diese Personen hierzu verpflichtet.                        cke finden Sie auch im Internet.

(4) Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) soll den Hund innerhalb eines Monats            Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten
    bei der Gemeinde abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat,           der Gemeinde Seybothenreuth. Gern können Sie aber auch bei einem persönli-
    wenn der Hund abhandengekommen oder tot ist oder wenn der Halter aus der               chen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit
    Gemeinde weggezogen ist. Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhan-             der Einrichtungsleitung Frau Veigl (0 92 75) 14 32 in Verbindung.
    dene Hundesteuermarke an die Gemeinde zurückzugeben.
                                                                                           Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.
(5) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung              Ansprechpartner:
    weg, ist das der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Wegfall anzuzeigen.                   Frau Mayer (09278) 977-48
                                                                                                Frau Schneck (09278) 977-78
                                                                                                Frau Trautner (09278) 977-23

                                                                MARKT WEIDENBERG
                Festsetzung der Grundsteuer 2022                                           legung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Um-
                                                                                           stände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den
Die Grundsteuer 2022 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungs-               Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen
grundlage sich seit der letzten Bescheiderteilung des Markt Weidenberg nicht ge-           bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Be-
ändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 GrStG in             weismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in
der bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten Bescheid            Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schrift-
genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten.                                               licher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen
Mit dem heutigen Tag treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkun-           Beteiligten beigefügt werden.
gen ein, wie wenn ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.            2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
                                                                                           ist die Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth, Postfachan-
Rechtsbehelfsbelehrung                                                                     schrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntga-                   Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth
be entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben                zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des
(siehe 2.) werden, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den       Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur
Schriftformersatz zugelassenen Form.                                                       Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der ange-
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:                                                        fochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden.
ist der Widerspruch einzulegen bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg.                 Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einrei-
Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist                  chung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen                          werden.
Verwaltungsgericht Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422
Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth                                Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Ein-             - Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen

                                                                                       9
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 01/2022                                                                                   Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
     und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektroni-    Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszu-
     schen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz        legenden Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter
     der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (www.weidenberg.de)                        der Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ -->
     bzw. der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).              „Aktuelle Informationen“ veröffentlicht.
     Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grund-
     sätzlich elektronisch einreichen.                                                 Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundla-
-    Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungs-        ge der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG.
     gerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl 13/2007) wurde im Bereich des Kom-           Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie
     munalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das         keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen
     eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen der Widerspruchseinlegung                  Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauplan-
     und unmittelbarer Klageerhebung. Für mehrere gemeinsame Adressaten eines          verfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
     Bescheids setzt die unmittelbare Klageerhebung die Zustimmung aller Betroffe-
     nen voraus.                                                                       Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:
-    Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit       Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abge-
     01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.                     gebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2
-    Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit dieses Beschei-      BauGB)
     des nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Abgabe
     nicht aufgehalten.                                                                Weidenberg, den 9. Dezember 2021
-    Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem Widerspruchsführer keine        Hans Wittauer
     Kosten; ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurückgenommen, hat derje-     Erster Bürgermeister
     nige, der den Widerspruch eingelegt hat, die Kosten des Widerspruchsverfah-       Markt Weidenberg
     rens zu tragen.
-    Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Messbescheid und Zerlegungs-
     bescheid) können nur durch Anfechtung des Grundlagenbescheides, nicht
     durch Anfechtung des Folgebescheides angegriffen werden (§ 351 Abs. 2 AO).        Erlass der Einbeziehungssatzung „Görau“ gemäß § 34
     Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt, gegen die Höhe
     des Messbetrages bzw. Zerlegungsanteils oder gegen einen Verspätungszu-           Abs. 4 Nr. 1 u. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der
     schlag richten, sind also beim zuständigen Finanzamt vorzutragen.                 Fl. Nrn. 494 (TF), 496 und 497 (TF), alle Gemarkung Görau;
                                                                                                   Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Sollten sich der Einheitswert oder die Eigentumsverhältnisse beim einzelnen                              gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB;
Grundstück für das Jahr 2022 noch ändern, werden Berichtigungsbescheide er-                         Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
teilt.
                                                                                                            gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Für Auskünfte steht das Steueramt der VG Weidenberg, Tel. 09278/977-58, zur
Verfügung.
                                                                                       Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 29.11.2021 den
                                                                                       Erlass der Einbeziehungssatzung „Görau“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 u. 3 Baugesetz-
Weidenberg, 15. Dezember 2021
                                                                                       buch (BauGB) im Bereich der Fl. Nrn. 494 (TF), 496 und 497 (TF), alle Gemarkung
Hans Wittauer
                                                                                       Görau beschlossen.
Erster Bürgermeister

          Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
                      gemäß § 3 Abs.
       BauGB für den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans
      „Wohngebiet Stockau“ im Bereich der Fl. Nrn. 473, 481/2, 481/3,
    481/4, 481/5, 481/6, 481/7, 482, 482/1, 482/2, 482/3, 483, 484, 485, 486,
        487, 488, 489, 490, 491, 492, 493, 495 alle Gemarkung Lessau

Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in der Sitzung vom 29.11.2021 den Entwurf
der 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Stockau“ gebilligt. Der Gel-
tungsbereich der Änderung umfasst die Fl. Nrn. 473, 481/2, 481/3, 481/4, 481/5,
481/6, 481/7, 482, 482/1, 482/2, 482/3, 483, 484, 485, 486, 487, 488, 489, 490,
491, 492, 493, 495 alle Gemarkung Lessau. Mit der Änderung des Bebauungs-
plans sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans „Wohngebiet Stockau“ aus
dem Jahr 1974 für das Änderungsgebiet angepasst werden, um eine Schließung
der Baulücken zu erleichtern. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und die
Begründung liegen in der Zeit vom
                                                                                       Geltungsbereich (nicht maßstabsgetreu)
                     10.01.2022 bis einschließlich 09.02.2022
                                                                                       Durch die Einbeziehungssatzung soll eine städtebaulich sinnvolle Abrundung des
In der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2,         Dorfes Görau erfolgen.
95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienst-        Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach
stunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden.                        § 34 Abs. 6 BauGB abgesehen.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
   • Stellungnahme Landratsamt Bayreuth vom 17.11.2021                                 Der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit Begründung und Umweltbericht liegt
   • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 07.10.2021                            in der Zeit vom
   • Bund Naturschutz e. V. Ortsgruppe Weidenberg – ohne Datum
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.                              10.01.2022 bis einschließlich 09.02.2022

                                                                                  10
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                      Ausg. 01/2022

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2,           Unbeachtlich werden demnach
95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.                         1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienst-               bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
stunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden.                            2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung
                                                                                              der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen-
Die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind in diesem Zeit-                  nutzungsplans,
raum ebenfalls im Internet unter der Adresse www.markt-weidenberg.de unter der             3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
Rubrik „Leben und Wohnen“ --> „Aktuelle Informationen“ veröffentlicht. Während                und
der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder wäh-             4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie
rend der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.                      nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans
                                                                                              schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sach-
Hinweis zum Datenschutz:                                                                      verhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6              5. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.
Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie                     4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für
Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittei-                   nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht
lung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte                 innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Ver-
dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfah-              mögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeige-
ren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.                                                       führt wird.

Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:                               Weidenberg, den 13. Dezember 2021
Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abge-            Hans Wittauer
gebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2             Erster Bürgermeister
BauGB).                                                                                  Markt Weidenberg

Weidenberg, den 13. Dezember 2021
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister                                                                         Anmeldung Kindertageseinrichtungen Weidenberg
Markt Weidenberg
                                                                                         Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtungen des Marktes Weiden-
                                                                                         berg ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 sind ab sofort online über das Bürger-
                                                                                         serviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie
   Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die                                        sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Be-
   Außenbereichssatzung „Rügersberg“ im Bereich der                                      darfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2022 bei uns einzureichen.

       Fl. Nrn. 309, 310, 325, 325/4, 325/5, 336/1, 337,                                 Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2022/2023 ge-
    alle Gemarkung Mengersreuth und Teilflächen aus                                      wünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2022 über das Bür-
        den Fl. Nrn. 306, 311, 316, 326, 335, 336, alle                                  gerserviceportal an.

                 Gemarkung Mengersreuth                                                  Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen auslie-
                                                                                         genden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordru-
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat mit Beschluss vom 29.11.2021 die Außen-              cke finden Sie auch im Internet.
bereichssatzung „Rügersberg“ im Bereich der Fl. Nrn. 309, 310, 325, 325/4, 325/5,
336/1, 337, alle Gemarkung Mengersreuth und Teilflächen aus den Fl. Nrn. 306,            Informationen über die Kindertageseinrichtungen erhalten Sie auf den Internetsei-
311, 316, 326, 335, 336, alle Gemarkung Mengersreuth beschlossen. Dieser Be-             ten des Marktes Weidenberg. Gern können Sie auch im Rahmen eines persönli-
schluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich             chen Termins die Einrichtungen näher kennen lernen. Setzen Sie sich bitte mit der
bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Außenbereichssatzung in             jeweiligen Einrichtungsleitung in Verbindung.
Kraft.
                                                                                         Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.
Jedermann kann die Außenbereichssatzung mit der Begründung bei der Ver-                  Ansprechpartner:
waltungsgemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Wei-                    Frau Mayer (09278) 977-48
denberg) während der Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft                  Frau Schneck (09278) 977-78
verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von                  Frau Trautner (09278) 977-23
Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die
Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

                                                                                    11
Ausg. 01/2022                                                                                    Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                      AUS DEN SITZUNGEN
                                                                EMTMANNSBERG
              Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg
                        am 17.11.2021
                                                                                        b) Feststellung der Jahresrechnung
Bebauungsplans „Sandäcker III“; Behandlung der eingegangenen                            Beschluss zu b):
Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss                                     Die Jahresrechnung der Gemeinde Emtmannsberg für das Jahr 2020 wird gemäß
Beschluss:                                                                              Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen
Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anre-               festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch bei-
gungen wird in ihrer Gesamtheit gebilligt. Die darin genannten Änderungen und           geheftet.
Ergänzungen werden in den Bebauungsplan aufgenommen.                                    Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro die Än-          Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird
derungen einzuarbeiten und anschließend das Verfahren mit der öffentlichen Aus-         hingewiesen.
legung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.                                                    c) Entlastung
                                                                                        Beschluss zu c):
Bauvoranfrage Fl. Nr. 61/1, Gemarkung Schamelsberg;                                     Die Jahresrechnung für das Jahr 2020 wurde vom Gemeinderat gem. Art. 102 Abs.
Umbau eines Zweifamilienhauses                                                          3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
                                                                                        Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2020 erteilt.
Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2020
der Gemeinde Emtmannsberg                                                               Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Markt Weidenberg zur Nutzung
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und                       von Leistungen der Atemschutzpflegestelle in Weidenberg
Behandlung der Niederschriften.                                                         Beschluss:
Beschluss zu a)                                                                         Dem Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Nutzung der Atemschutzpfle-
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die           gestelle des Marktes Weidenberg bei der FF Weidenberg wird zugestimmt.
Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden                Die Zweckvereinbarung inkl. aller Anlagen wird Bestandteil des Beschlusses und
nicht erhoben.                                                                          ist dem Beschlussbuch bei zuheften.

                                                             KIRCHENPINGARTEN
            Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten
                       am 13.12.2021
                                                                                        Neukalkulation Friedhofsgebühren
Einbeziehungssatzung „Hofäcker II“ im Bereich der Fl. Nrn. 226 (TF) und                 Beschluss:
227 (TF), Gemarkung Kirchenpingarten; Aufstellungsbeschluss;                            Für eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren sollen Angebote von geeigneten
Billigungsbeschluss                                                                     Kalkulationsbüros eingeholt werden.
Beschluss:
Die Gemeinde Kirchenpingarten beschließt den Erlass der Einbeziehungssatzung            Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus
„Hofäcker II“ im Bereich der Fl. Nrn. 226 (TF) und 227 (TF), beide Gemarkung            nichtöffentlicher Sitzung am 15.11.2021
Kirchenpingarten.                                                                       Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:
Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren einzuleiten. Der Entwurf der Einbe-        TOP 8 - Beschaffung Feuerwehrschutzkleidung – Überjacken; Vergabe
ziehungssatzung vom 13.12.2021 wird gebilligt.                                          TOP 9 - Beschaffung von weiteren Funkmeldeempfängern ohne
                                                                                                Zuschuss Freistaat Bayern;
Bauantrag Fl. Nr. 663, Gemarkung Tressau;                                                       Vergabe
Neubau Hochregallager für Baustoffe und Abbruch best. Stallgebäude                      TOP 10 - Anschaffung Radlader für Bauhof

                                                                SEYBOTHENREUTH
             Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth                                         Satzung für die Erhebung der Hundesteuer - Satzungsbeschluss
                                                                                        Beschluss:
                       am 30.11.2021                                                    Die Hundesteuer wird ab 01.01.2022 wie folgt festgesetzt:
                                                                                        - Für den ersten Hund                    60,- Euro
Bauantrag Fl. Nr. 262/4, Gemarkung Seybothenreuth;                                      - Für den zweiten Hund                   85,- Euro
Errichtung eines Carports                                                               - Für jeden weiteren Hund               110,- Euro
                                                                                        - Für jeden Kampfhund                   250,- Euro
Abberufung eines Verbandsrates für den Grundschulverband Weidenberg                     Vorliegender Entwurf der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteu-
aufgrund gesunkener Schülerzahlen                                                       ersatzung- HStS) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss:                                                                              Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschluss-
Verbandsrat Tobias Lerner wird mit sofortiger Wirkung aus der Verbandsversamm-          buch beigeheftet.
lung des Grundschulverbandes abberufen.

                                                                                   12
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