Weihnachts- und Neujahrsgruß des Bürgermeisters - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Herzlich ...

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Weihnachts- und Neujahrsgruß des Bürgermeisters - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Herzlich ...
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  Nummer 51                                         Samstag,21.
                                                   Samstag,  20.Dezember
                                                                 Oktober 2018
                                                                          2019                                           78. Jahrgang
                                                                                                                         79.

Weihnachts- und Neujahrsgruß des Bürgermeisters
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in wenigen Tagen beginnt der Jahreskreislauf aufs Neue. Traditionell sind Advent und Weihnachten für viele Menschen die Zeit, innezuhalten
und sich bewusst auf ihre Kernbotschaft, die Geburt Jesu, einzustimmen. Ich lade aber alle unsere Mitmenschen in Gomaringen ein, an dieser
Stelle ein wenig innezuhalten und mit uns auf das Vergangene und das gemeinsam Erreichte zurückzuschauen. Gönnen wir uns die Muße,
das auch bewusst und dankbar wahrzunehmen.

Regelmäßig treffen engagierte Menschen jeden Alters und verschiedener Interessen zusammen, um unseren Heimatort aktiv als liebenswerten
Lebensraum zu gestalten. „Sich einbringen, damit die Gemeinde eine lebendige Gemeinschaft ist“: Mit diesen Worten brachte es der frühere
Ministerpräsident Baden-Württembergs Erwin Teufel bei unserem diesjährigen Tag des Ehrenamts auf den Punkt. Der Festakt machte wieder
deutlich, wie wertvoll das Engagement in unseren zahlreichen Vereinen, Kirchen und Institutionen, aber auch im nicht organisierten, privaten
Bereich für das Gemeinwesen ist. Wir sind alle dankbar für die wertvolle Arbeit dieser Menschen, die zumeist schon genügend gefordert sind
mit ihrem Beruf und ihrer Familie. Sie bringen sich dennoch kreativ für das Gemeinwesen ein und gestalten die Zukunft Gomaringens mit,
sei es vorübergehend in Projekten, sei es im Rahmen der Bürgerbeteiligung, oder sei es längerfristig im Gemeinde- und Ortschaftsrat, in der
Jugendarbeit oder bei unserer freiwilligen Feuerwehr – kurz: stets im Dienst am Nächsten.

Auch mit Ihrer Hilfe hat die Gemeinde wieder vieles angepackt und erreicht und ist auf einem guten Weg. Für manche Projekte braucht
es über die Jahre einen langen Atem, aber es zeigen sich auch regelmäßig schöne Erfolge: Ich erinnere zum einen an das künftige
Dienstleistungszentrum mit Rathaus und Polizeiposten, das wir im Frühjahr 2020 eröffnen wollen, aber beispielhaft auch an den Start
des Kinderhauses Mozartstraße und des Waldkindergartens. Und vieles geht, dank nachhaltiger Entscheidungen des Gemeinde- und
Ortschaftsrats, weiter oder ist im Entstehen: Die Schulraumerweiterung steht an und die Quartiersentwicklung „Altes Rathausviertel“; auch
die Planungen zum Jugendzentrum Madach gewinnen an konkreten Formen. Hier haben wir intensiv die Jugend beteiligt. Interessierte und
engagierte Bürgerinnen und Bürger übernehmen Verantwortung, so beim neuen Freundeskreis Arcis oder bei den Arbeitsgruppen, die sich
aus dem Gemeindeentwicklungskonzept ergeben haben; es gibt viele Möglichkeiten der Mitgestaltung. Auch steht ein Klimaschutzkonzept
auf der Agenda. Die weitere Entwicklung im Ort müssen wir allerdings behutsam angehen, denn angesichts der konjunkturellen Entwicklung
können wir nicht genau einschätzen, was auf uns zukommt.

Mit Geld nicht aufzuwiegen sind die vielen Anlässe für gute Gespräche, so etwa bei der Aktion Stolpersteine, beim Jubiläum des Schlosskaufs,
bei der Hockete im Schlosshof, beim Tag des offenen Denkmals oder bei den Bürgerspaziergängen. Hier bietet sich immer Raum für Ideen,
für gegenseitige Wertschätzung, für ein Festigen des Miteinanders. Schauen wir genau auf die Ereignisse des vergangenen Jahres, fällt die
Wertigkeit dieses Miteinanders auf. Es ist das gemeinsame Tun, das zufrieden macht – auch wenn der Weg manchmal von unterschiedlichen
Vorstellungen gesäumt ist. Das Miteinander im Kleinen, das haben wir anlässlich des Volkstrauertags wieder feststellen können, hilft uns, den
kleinen Frieden im Ort zu wahren.

Ich persönlich wünsche Ihnen allen Gottes Segen und von Herzen, dass Sie durch die Weihnachtsbotschaft Kraft schöpfen und zuversichtlich
ins kommende Jahr gehen können. Im Namen des Gemeinde- und Ortschaftsrates sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde
wünsche ich Ihnen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und für das Neue Jahr Glück und Gesundheit.
Herzlichen Dank für das gute Miteinander – ich freue mich auf weitere Begegnungen mit Ihnen in 2020.
                                                                                                                                                Bild: Angela Hammer

Ihr

Steffen Heß, Bürgermeister
Weihnachts- und Neujahrsgruß des Bürgermeisters - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Herzlich ...
Gomaringen mit Ortsteil Stockach
                                                                                      2                                        Samstag, 21. Dezember 2019

                             Besinnliche Tage
              und ein erfolgreiches neues Jahr
                                      wünscht

                                                              Gönninger Str. 42
                                                                      Bronnweiler
                                                            Tel. (0 70 72) 91 27 11
                                                            Fax (0 70 72) 91 27 13

                                 ein
   Frohes Weihnachtsfest und
       ein gutes neues Jahr
           2020 wünscht

                                                                                                                                        Ein frohes
                                                      Inh.: Stephan Walter e.K.                                       Weihnachtsfest
                                       Hechinger Straße 19 · 72810 Gomaringen
                                   Tel. 0 70 72 / 92 80-0 · Fax 0 70 72 / 92 80 21
                                                                                                                                    und ein gutes
                                                  verwaltung@ford-walter.fsoc.de
                                                              www.ford-walter.de
                                                                                                                    neues Jahr 2020
                                                                                                                                           wünscht

                                                                                       Schießmauerstr. 12        Gm b H & C o. KG
                                                                                                                 Stu c kateur • Ger üstb au
                                                                                       72810 Gomaringen
                                                                                       Tel.: 0 70 72/61 43       mit Familien
                                                                                      weihnachtsanzeige-foto-2019_Layout   1 26.11.2019 10:09 Seite 1

    Danke
     für die Treue im Jahr 2019!
    Ein   besinnliches
                Weihnachtsfest
                               neue Jahr
        und alles Gute für dasKatharinenstr. 1, 72764 2020
                                                      Reutlingen
                                                Telefon (0 71 21) 32 99 33
                                           wünscht
                                              Bahnhofstr. 19, 72810 Gomaringen
                                                   Telefon (0 70 72) 66 94
                                              Katharinenstr. 1, 72764 Reutlingen
                                                  Telefon (0 71 21) 32 99 33

                               Bahnhofstr. 19, 72810 Gomaringen
Katharinenstr. 1, 72764 Reutlingen
                                    Telefon (0 70 72) 66 94
    Telefon (0 71 21) 32 99 33

Bahnhofstr. 19, 72810 Gomaringen
                                 Wir wünschen unseren Kunden und Geschäftspartnern
     Telefon (0 70 72) 66 94 ein                  besinnliches Weihnachtsfest
                                                und ein gutes neues Jahr 2020

                                                        Marco Careddu mit Team
Weihnachts- und Neujahrsgruß des Bürgermeisters - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Herzlich ...
Samstag, 21. Dezember 2019                                             3		                                                Gomaringen mit Ortsteil Stockach

                                                                       Dienstag, 7. Januar 2020
                                                                       Schloss-Apotheke, Lindenstr. 52, Gomaringen, Tel. (0 70 72) 91 22 82
                                                                       Mittwoch, 8. Januar 2020
                                                                       Post-Apotheke, Europaplatz 3, Tübingen, Tel. (0 70 71) 3 27 77
                                                                       Donnerstag, 9. Januar 2020
                                                                       Steinlach-Apotheke, Falltorstr. 34, Mössingen, Tel. (0 74 73) 63 73
Samstag, 21. Dezember 2019
                                                                       Freitag, 10. Januar 2020
Steinlach-Apotheke, Falltorstr. 34, Mössingen, Tel. (0 74 73) 63 73
                                                                       Alb-Apotheke, Albblickstr. 23, Mössingen, Tel. (0 74 73) 78 57
Sonntag, 22. Dezember 2019
                                                                       Die Notdienstzeiten sind jeweils von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr am Folgetag.
Alb-Apotheke, Albblickstr. 23, Mössingen, Tel. (0 74 73) 78 57
                                                                       Informationen zu den Apotheken-Notdiensten erhalten Sie auch unter
Montag, 23. Dezember 2019                                              der vom Festnetz aus kostenfreien Rufnummer (0800) 00 22 8 33
Dr. Linz'sche Apotheke am Marktbrunnen, Am Markt 5, Tübingen,          oder unter www.aponet.de.
Tel. (0 70 71) 5 60 50
Dienstag, 24. Dezember 2019
pharmaphant Apotheke am Nonnenhaus, Nonnengasse 14, Tübingen,
Tel. (0 70 71) 2 42 52
Mittwoch, 25. Dezember 2019                                            Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Linden-Apotheke, Bachsatzstr. 1, Ofterdingen, Tel. (0 74 73) 9 42 70   für den Raum Dußlingen, Nehren, Mössingen, Ofterdingen,
Donnerstag, 26. Dezember 2019                                          Bodelshausen, Gomaringen und Stockach.
Brücken-Apotheke, Austr. 1, Dußlingen, Tel. (0 70 72) 26 35            Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feiertagen und
Freitag, 27. Dezember 2019                                             außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie Rufnummer 116 117
Stern-Apotheke, Ludwigstr. 17, Tübingen, Tel. (0 70 71) 3 18 81        Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprech-
                                                                       stunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetz-
Samstag, 28. Dezember 2019
                                                                       lich Versicherte unter 0711 – 96589700 oder docdirekt.de
easy Apotheke, Bahnhofstr. 5, Mössingen, Tel. (0 74 73) 88 20
Sonntag, 29. Dezember 2019                                             Zahnärztlicher Notdienst
Wiesaz-Apotheke, Bahnhofstr. 17, Gomaringen, Tel. (0 70 72) 91 27 91   An Wochenenden und Feiertagen kann der diensthabende Zahnarzt un-
                                                                       ter der Telefonnummer (0 18 05) 91 16 70 zu folgenden Zeiten erreicht
Montag, 30. Dezember 2019
                                                                       werden: Samstag und Sonntag 10 bis 11 Uhr und 16 bis 17 Uhr sowie
Apotheke im Kaufland, Reutlinger Str. 44, Tübingen,                    Rufbereitschaft bis Montag morgen um 8 Uhr.
Tel. (0 70 71) 9 88 01 30
Dienstag, 31. Dezember 2019
Neue Apotheke am Europaplatz, Europaplatz 2, Tübingen,
Tel. (0 70 71) 70 75 51
Mittwoch, 1. Januar 2020                                               Stundenweise Besuche bei älteren und kranken Menschen. Spaziergänge,
                                                                       Begleitung und Unterstützung bei Arztbesuchen oder beim Einkaufen
Bären-Apotheke, Heinlenstr. 14, Tübingen, Tel. (0 70 71) 97 73 00
                                                                       in Gomaringen durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer.
Donnerstag, 2. Januar 2020
Rathaus-Apotheke, Breitestr. 34, Mössingen, Tel. (0 74 73) 2 16 16     Kontakt: Gertraud Weimar,               Tel. (0 70 72) 34 73;
                                                                       		       Julia Harmening,               Tel. 01 60 99 43 75 70
Freitag, 3. Januar 2020
Hölderlin-Apotheke, Herrenberger Str. 36, Tübingen,
Tel. (0 70 71) 4 51 78
Samstag, 4. Januar 2020
Zollern-Apotheke, Breitestr. 19, Mössingen, Tel. (0 74 73) 43 69       Wir begleiten Schwerkranke, Sterbende, Trauernde und Wir
Sonntag, 5. Januar 2020                                                Wir begleiten Schwerkranke, Sterbende, Trauernde und deren
pharmaphant Apotheke Blaue Brücke, Reutlinger Str. 6, Tübingen,        Angehörige und Freunde, Zuhause oder im Pflegeheim in Go-
Tel. (0 70 71) 3 55 88                                                 maringen, Dußlingen und Nehren. Wir beraten und helfen Ih-
Montag, 6. Januar 2020                                                 nen in Palliativ-Psychosozialen Anliegen und Fragen.
                                                                       Geschäftsstelle in der Schießmauerstr. 22 in Gomaringen
Paracelsus-Apotheke, Bahnhofstr. 10, Nehren, Tel. (0 74 73) 35 16
                                                                       Bürozeiten / -Telefon: DI + DO 9– 12 Uhr unter 07072 –
                                                                       92 33 400 oder jederzeit gerne nach Vereinbarung
  Bürgermobil kostenlos  Tel. 0160
                               Tel. 9830 5660
                                      28 07 80                         Ganztägig unter 0172 – 9 56 05 74 bei den Ansprechpartnern
  Anmeldung von Mo. - Fr. 9 bis 10 Uhr
                                                                       Elke Schmidt und Katja Boll
Weihnachts- und Neujahrsgruß des Bürgermeisters - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Herzlich ...
Gomaringen mit Ortsteil Stockach
                                                                                  4                                          Samstag, 21. Dezember 2019

Alten- und Krankenpflege
Grund- und Behandlungspflege zu Hause durch qualifizierte Fachkräfte
Bei allen Fragen zur Pflegeversicherung, zu weiterführenden Hilfen etc.,
stehen wir Ihnen unter den unten genannten Telefonnummern jederzeit
zur Verfügung. Wir führen Beratungsgespräche nach §37.2 SGB XI für                Bericht aus der Gemeinderatssitzung
Pflegegeldbezieher durch.
                                                                                  vom 17.12.2019
Pflegedienstleitung
Pflegedienstleitung Andreas Göcking, Robert-Bosch-Str. 60, 72810 Gomaringen           Hinweis der Verwaltung:
Sprechzeiten:                                                                         Einwohnerfragen und Fragen zu einzelnen Tagesordnungs-
Montag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr. Termine nach Vereinbarung                       punkten können gerne während des Tageordnungspunktes
                                                                                      „Einwohnerfragestunde“ gestellt werden. Hierzu besteht
Rufbereitschaft                                                                       die Möglichkeit jeweils in den Sitzungen des Ortschaftsra-
Rufbereitschaft rund um die Uhr, „Pflegerische Hilfen, die keinen Auf-                tes, des Verwaltungs- und Finanzausschusses, des Bau- und
schub dulden“ (z.B. akuter Durchfall, verstopfte Blasenkatheter).                     Umweltausschusses sowie in der Gemeinderatssitzung. So-
Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr, Telefon (0 70 72) 91 01-0                            bald dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen ist, kön-
Rufbereitschaft 7 Uhr bis 21 Uhr, Funktelefon: (01 51) 52 72 83 11                    nen keine Fragen aus der Einwohnerschaft mehr gestellt
Nachtrufbereitschaft 21 bis 7 Uhr, Telefon (01 75) 57 27 97 1                         werden. Wir bitten um Beachtung und Verständnis.

Nachbarschaftshilfe                                                               Einbringung Haushaltsplanentwurf 2019
Erledigung von Aufgaben im Haushalt für ältere, hilfe- und pflegebe-              Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020 wird in den
dürftige Menschen.                                                                Gemeinderat eingebracht. Der Haushaltsplan wird an jede Gemeinde-
Einsatzleitung: Renate Huthmacher Telefon: (0 70 72) 91 01-30                     rätin und an jeden Gemeinderat ausgegeben.
Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 11.30                  Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Uhr. Donnerstagnachmittag von 14 bis 17 Uhr.                                      Bestätigung der Wahl des Abteilungskommandanten
Außerhalb der oben genannten Sprechzeiten für die Alten- und Kran-                Gomaringen und seiner Stellvertreter
kenpflege und für die Nachbarschaftshilfe Anrufbeantworter, der zwi-
                                                                                  Bei den turnusgemäßen Wahlen in der Versammlung der Abteilung
schen 7 und 21 Uhr mehrmals täglich abgehört wird.
                                                                                  Gomaringen am 16.11.2019 wurden der Abteilungskommandant Go-
                                                                                  maringen und seine Stellvertreter gewählt. Gemäß § 15 der Feuerwehr-
                                                                                  satzung i.V.m § 8 FwG bedarf die Wahl der Zustimmung durch den
                                                                                  Gemeinderat.
Ev. Familienzentrum Gomaringen                                                    Aus Sicht der Verwaltung bestehen hiergegen keine Bedenken. Die
Die Beratungsstelle von Netzwerk Leben bietet Gespräche am Telefon                Stelle des 3. stellvertretenden Abteilungskommandanten wurde nicht
an. Egal, ob es um Lebens-, Erziehungs-, Beziehungsfragen, Angstge-               gewählt und besetzt.
fühle, depressive Gedanken oder andere persönliche Notsituationen                 Die Organisationsstrukturen der Abteilungen Gomaringen bleibt un-
geht.Außerdem werden Fragen zu den Angeboten von Netzwerk                         verändert.
Leben beantwortet. Ein 24h-Anrufbeantworter ist geschaltet unter                  Der Gemeinderat stimmt folgenden Wahlen gemäß § 15 der Feuer-
Telefon 07072 910413. Ein Rückruf erfolgt zeitnah. Die Beratung ist               wehrsatzung der Gemeinde Gomaringen i.V.m § 8 des Feuerwehrge-
kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.                                     setzes (FwG) zu:
Auf Wunsch können auch Termine vereinbart werden, bzw. Anrufer an                 Abteilung Gomaringen:
Fachberatungsstellen vermittelt werden.
Diakonin Anja Beck steht als Ansprechpartnerin auch unter Telefon                 Abteilungskommandant:          Gunther Rapp
07072 9104-12 oder beck@kirche-gomaringen.de zur Verfügung.                       1. Stellvertreter: 		          Andreas Schenk
                                                                                  2. Stellvertreter: 		          Mathias Redemann
                                                                                  Die Herren wurden von BM Heß in der Sitzung in ihrem Amt verpflichtet.
                                             WILLKOMMEN                           Mehrfachbeauftragung „Jugendzentrum / FunPark“
                                             WOLF!                                – Beschluss der Auslobung
                                             Er ist zurück in                     Im Juli 2018 befasste sich das Gremium erstmals mit dem Thema Fun-
                                             Deutschland.                         Park. Hier wurde schnell klar, dass auf Grund der Bausubstanz des
                                             Helfen Sie ihm mit                   Jugendhauses eine globale Lösung für ein Jugendzentrum gefunden
                                             einer Patenschaft!                   werden muss.
                                                                                  Ein gutes Angebot an verschiedenen Aktivitäts- und Aufenthaltsbe-
                                                                 zur
                                                                                  reichen sowie sportlichen Möglichkeiten ist essenziell, um eine hohe
                                                       Infos schaft               Identifikation der Jugendlichen mit ihrem Wohnort zu ermöglichen und
                                                         p  a t e n           n
                                                  Wolfs atenschafte in
                                                      U  · P            17 Berl   auch, um als Wohnstandort für Familien gefragt zu sein. Jugendliche
                                                 NAB            · 1 0 1
                                                        str. 3           oelfe    spielen als künftige potenzielle Einwohner/innen eine wichtige Rolle,
                                                Charité ABU.de/w
11743

                                                     www.N @NABU.de
                                                       Paten                      gerade im Zuge des demographischen Wandels.
Weihnachts- und Neujahrsgruß des Bürgermeisters - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Herzlich ...
Samstag, 21. Dezember 2019                                                 5		                                                Gomaringen mit Ortsteil Stockach

Dass das angedachte Jugendzentrum auf großes Interesse stößt, war          Flächen- / Kostenreduzierung
sowohl in der Beteiligungsveranstaltung zum GEK als auch im Work-          Danach ergaben sich Reduzierungen.
shop „Jugendzentrum“ deutlich ablesbar.
                                                                           Die wichtigsten:
Gomaringen ist, bedingt durch seine Lage, mittlerweile partiell auch
                                                                           - die Fläche für das Jugendhaus von 453 auf 376 m² (75 m²)
„Schlafstätte“ für Berufspendler.
                                                                           - Kostengruppe 300 + 400 von 705.000 Euro auf 585.056 Euro
Aufgabe der Gemeinde ist es, unseren Ort weiterhin lebendig sowie
                                                                                                                                 (119.944 Euro)
lebenswert zu gestalten und unser gesellschaftliches „Wir“ Gefühl zu
stärken.                                                                   - Auf Grund einer Fehlberechnung Reduzierung der Freianlagen; Begeg-
                                                                           nungs- und Bewegungsort von 600.000 Euro auf 506.160 Euro
Hier ist der richtige und wichtige Ansatz, die Jugendlichen in das ge-
                                                                                                                                  (93.840 Euro)
sellschaftliche Leben einzubinden und ihre Bedürfnisse zu erfahren, um
ein soziales Miteinander zu stärken. Die Gemeinde sieht sich hier als      - Ausstattung Jugendhaus von 35.000 Euro auf 28.952 Euro(6.048 Euro)
Ergänzung zu der guten Vereinsarbeit vor Ort.                              - Baunebenkosten von 413.750 Euro auf 345.404 Euro (68.346 Euro)
Somit ist das Projekt „Jugendzentrum FunPark“ eine, auf die Zukunft        - Unvorhergesehenes von 35.800 Euro auf 28.000 Euro  (7.800 Euro)
ausgerichtete Investition, aus der ein hoher Nutzen für die gesamte Bür-   Summe der Einsparung von 2.164.550 auf 1.808.972 = 355.578 Euro
gerschaft erwachsen kann. Deshalb haben wir die Verantwortung, die
                                                                           Förderhilfe des Wirtschaftsministeriums
Rückmeldungen der jungen Menschen, die im Workshop (24.10.2019)
erarbeitet wurden, als realistische Bedürfnisse anzuerkennen und da-       Wir erhielten am 25.03.2019 vom Wirtschaftsministerium eine Förder-
mit respektvoll umgehen. Daher muss eine mögliche Streichung durch         zusage „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ (SIQ) in Höhe
die Gemeinde sehr wohl überlegt und begründet sein.                        von 675.000 Euro.
Im Mai 2019 fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss, ein zeit-       Auf Grund der aktuellen Kostenentwicklung stellten wir am 31.10.2019
gemäßes Angebot für Jugendliche, bestehend aus einem Jugendhaus            einen Aufstockungsantrag. Der beantragte Aufstockungsbetrag beläuft
und entsprechenden Frei- und Bewegungsflächen zu schaffen. Dieses          sich auf 347.000 Euro.
Projekt, mit den festgelegten Qualitäten, soll sich an den Bedürfnissen    Somit würde sich die bewilligte Finanzhilfe von derzeit 675.000 Euro
unserer Gomaringer Jugend, aber auch an den Bedürfnissen der Er-           um 347.000 Euro auf insgesamt 1.022.000 Euro erhöhen.
wachsenen orientieren.                                                     Bei einer Kostenreduzierung verringert sich der Förderbetrag aus dem
Die Planungskultur mit einer Einbindung und Beteiligung der Goma-          Aufstockungsantrag entsprechend.
ringer Bürgerschaft wird in Gomaringen großgeschrieben und ist eine        Die Verwaltung erwartet den Bescheid erfahrungsgemäß im März
wesentliche Qualitätssicherung für das Gelingen dieses Projektes.          2020. Es ist wieder davon auszugehen, dass der Antrag positiv be-
Der erste Schritt des Beteiligungsprozesses war der Workshop vom           schieden wird.
24.10.2019 mit einer unerwartet hohen und qualitativ hochwertigen          Zu beachten ist unbedingt, dass der Förderbescheid bis zum April
Resonanz aus der Bürgerschaft und Mitarbeit sowohl von vielen Ju-          2023 schlussgerechnet sein muss. Scheitert das Projekt, kann heute
gendlichen als auch von Vertretern des Gemeinderates.                      nicht eingeschätzt werden, ob ein erneutes Förderersuchen erfolgreich
Hier wurde eine hohe Akzeptanz in der Bürgerschaft geschaffen. Die         sein könnte.
erzielten Ergebnisse, die in den ersten Entwurf der Auslobung aufge-       Der Gemeinderat hat die Auslobung für die Mehrfachbeauftragung
nommen wurden, spiegeln ein präzises und realistisches Bild wider.         mit Vergütung und Auftragszuge beschlossen. Der Kostenrahmen für
Diese Ergebnisse und Grundlagen sollten zum jetzigen Verfahrensstand       die gesamten Freianlagen mit Skateanlage und Baunebenkosten wird
entsprechend Berücksichtigung finden, denn sonst würde das politische      um 100.000,-- Euro reduziert.
Gremium und die Verwaltung seine Glaubwürdigkeit und die hohe Ak-          Ersatzbeschaffung zweier Bauhoffahrzeuge
zeptanz und Mitgestaltungsbereitschaft bei den Jugendlichen verspielen.
                                                                           1. Beauftragung des Autohauses Walter aus Gomaringen
Die unveränderbaren Grundlagen gilt es durch planerische Inhalte zu
präzisieren. Dies ist die Aufgabe der Mehrfachbeauftragung. Auf dieser     2. Beauftragung mit der Beschaffung
Ebene werden fachlich begründete Entscheidungen getroffen. Eine gute          eines Elektrofahrzeuges
Planung auf der Basis von Bedürfnissen beinhaltet eine hohe Verant-        In der Gemeinderatssitzung am 22.10.2019 (Sitzungsvorlage
wortung, denn die Planung muss die verantwortungsvolle Würdigung           2019/1173) wurde die Ersatzbeschaffung erstmals diskutiert. Hier
der Workshop Grundlagen sichtbar wiederspiegeln und gleichwohl den         wurde darauf hingewiesen, dass hierfür Mittel in Höhe von insgesamt
vorgegebenen Kostenrahmen sowie Klima- bzw. Umweltbelange beach-           85.000,- Euro eingestellt und genehmigt sind.
ten und ein wirtschaftlich optimales Ergebnis ausweisen.                   Die Ersatzbeschaffung für das 12 Jahre alte Bauhofleiterfahrzeug (Peu-
Meilensteine des konkurrierenden Verfahrens                                geot geschlossener Kastenwagen) und des 11 Jahre alte LKW-Kipper
Der Wettbewerbsbetreuer, Büro Schreiberplan, hat unter Einbeziehung        (Peugeot) aufgrund der hohen Abnutzungserscheinungen wurde nie in
der Anregungen aus dem Workshop (24.10.2019), einen Entwurf des            Zweifel gezogen.
Auslobungstextes erstellt.                                                 Das Gremium bat allerdings um eine eingehende Prüfung der Beschaf-
Dieser wurde im Gemeinderat zunächst vorbewertet.                          fung von elektrobetriebenen Fahrzeugen.
Der Auslobungsentwurf wurde vom Büro Schreiberplan auf Grund der           Prüfung elektrobetriebener Fahrzeuge
Anmerkungen und Ergänzungen aus den Vorberatungen überarbeitet.            In der o.g. Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen ob es be-
Diese Überarbeitung wurde am 02.12.2019 mit der Bewertungskom-             züglich des Kastenwagens Fahrzeuge mit anderen Antriebsformen gibt.
mission vorbesprochen. Diese Inhalte sind in den Auslobungstext ein-       Hier müssen die notwendigen Funktionen für den Einsatz als Winter-
geflossen.                                                                 dienstfahrzeug erfüllt sein. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug immer
                                                                           einsatzbereit sein muss.
Weihnachts- und Neujahrsgruß des Bürgermeisters - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Herzlich ...
Gomaringen mit Ortsteil Stockach
                                                                         6                                           Samstag, 21. Dezember 2019

Somit müssen für das Bauhofleiterfahrzeug (Kastenwagen)                  Beschaffung eines Elektrofahrrades
- Der akkumulierte Gebrauch der Heizung, des Gebläses, des Abblend-      Da für die Anschaffung der beiden Bauhoffahrzeuge 77.409,38 Euro /
lichtes und der Einsatzbeleuchtung gewährleistet sein.                   brutto anfallen und im Haushalt 85.000,- Euro eingestellt sind, haben
- Es muss eine Dauerzuladung von ca. 600 kg gewährleistet sein.          die Bauhofmitarbeiter den Wunsch geäußert, mit einem Teil des Rest-
                                                                         betrages noch ein Elektrofahrrad anzuschaffen.
- Eine Anhängelast von 1,2 Tonnen muss gewährleistet sein.
                                                                         Die Verwaltung steht diesem Ansinnen positiv gegenüber und bittet
- Das Fahrzeug muss drei Sitzplätze haben.
                                                                         daher um einen Beschluss zum Kauf des Elektrofahrrades. Das Fahr-
Der Bauhofleiter prüfte auf Basis des Antrags aus dem Gremium so-        rad muss bauhoftauglich sein, eine endgültige Entscheidung welches
wohl Elektrofahrzeuge der Marke „Alke“ und hier den „ATX 340 EDH“,       Fahrrad dies sein bzw. wie es aussehen könnte ist allerdings noch nicht
ein Elektrofahrzeug für Baustellen, als auch entsprechende Nissan        getroffen.
Fahrzeuge („Nissan e-NV200 Kastenwagen“) auf Grundlage der An-
                                                                         Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:
forderungen.
                                                                         1. Die Verwaltung wird mit der Ersatzbeschaffung der beiden Bauhof-
Keines der Fahrzeuge konnte die notwendigen Anforderungen in Sum-
                                                                         fahrzeuge beauftragt. Den Auftrag erhält das Autohaus Walter aus
me erfüllen. Zudem müsste, um Ladezeiten von bis zu 17 Stunden ver-
                                                                         Gomaringen. Die Beauftragung erfolgt zu einem Gesamtbetrag von
kürzen zu können, eine Schnellladestation, die ca. 17.000 Euro kosten
                                                                         77.409,38 Euro / brutto.
würde, beschafft werden.
                                                                         2. Die Verwaltung wird mit der Beschaffung eines Elektrofahrrades für
Die Verwaltung prüfte auch über den Link https://www.adac.de/info-
                                                                         den Bauhof beauftragt.
testrat/autodatenbank/wunschauto/default.aspx?Componentld=19951
5&sourcePageld=287155 ein geeignetes Fahrzeug zu finden, allerdings      Feststellung Jahresabschluss 2018
ebenfalls ergebnislos.                                                   des Eigenbetriebs Wasserversorgung
Wie in der Sitzungsvorlage 2019/173 ausführlich erläutert, haben zwei    Zu diesem Tagesordnungspunkt finden Sie eine öffentliche Bekanntma-
der vier angefragten Händler ein Angebot abgegeben.                      chung hier im Gemeindeboten.
Nach Prüfung der Angebote und Rücksprache mit dem Bauhofleiter           Feststellung Jahresabschluss 2018
zeigt sich, dass das Autohaus Walter aus Gomaringen das preisgüns-       Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
tigste Angebot abgegeben hat. Das Angebot der Firma Walter beläuft       Zu diesem Tagesordnungspunkt finden Sie eine öffentliche Bekanntma-
sich für beide Fahrzeuge auf insgesamt 77.409,38 Euro:                   chung hier im Gemeindeboten.
Aufschlüsselung
                                                                         Feststellung abgaberechtliches Ergebnis
Ford Transit Connect, 200 L1, Kastenwagen Trend       27.591,08 Euro    Abwasserbeseitigung für das Jahr 2018
Ford Transit, 350 L3, Fahrgestell Doppelkabine Trend  49.818,30 Euro    Die Entwicklung des Jahres 2018 im Eigenbetrieb Abwasser ist im La-
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt, dass das Autohaus Walter mit der       gebericht 2018 dargestellt.
Lieferung der beiden Fahrzeuge beauftragt wird.                          Aufgrund geringerer Betriebskostenumlage an den AV Steinlach-Wie-
Das alte Bauhofleiterfahrzeug wird solange noch möglich weiterhin von    saz, niedrigerem Aufwand für das Leitungsnetz, die RÜB’s und Hebean-
den Hausmeistern der Gemeinde genutzt. Der LKW-Kipper wird zum           lagen fallen die Aufwendungen erneut niedriger aus als geplant.
Verkauf angeboten.                                                       Allerdings sind nicht alle Arbeiten im laufenden Betrieb, die 2018 ge-
Umweltaspekte:                                                           plant waren auch beauftragt oder durchgeführt worden. Der verzöger-
Beim erneuten Kauf kommunaler Fahrzeuge wird die Verwaltung auch         te Mittelabfluss bzw. Beginn/ Abschluss von Investitionsmaßnahmen
in Zukunft selbstverständlich den Fokus auf Klimafreundlichkeit aus-     sowie auch Maßnahmen im laufenden Betrieb haben unmittelbare
richten. Dies würde dann bei der Ersatzbeschaffung des Dienstwagens      Auswirkung auf die entstandenen Überdeckungen, nachdem bei der
Berücksichtigung finden.                                                 Planaufstellung auf der Basis der Mittelanmeldungen davon auszuge-
                                                                         hen war, dass die Maßnahmen zeitnah begonnen und zum Jahresende
Die Beschaffung eines Elektrofahrzeuges ist allerdings nach heutigem
                                                                         auch abgerechnet werden können.
Stand nicht unumstritten.
                                                                         Die Zusammenstellung ordnet die Kosten auf die einzelnen Bereiche
Der nachfolgende Link belegt dies.
                                                                         Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Straßenentwässerungskos-
https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/verkehr/elektroautos -mit-      tenanteil nach den gleichen Regeln wie bei Satzungsbeschluss am
schwerem-klima-rucksack-unterwegs.html                                   22.02.2011 zu.
Bei einem heutigen Strommix ist ein Elektroauto leider erst nach ca.     Daraus ergibt sich ein Straßenentwässerungskostenanteil von
200.000 km klimafreundlicher als ein, mit einem Kraftstoff betriebe-     231.735,69 Euro, der im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 sowohl
nem Fahrzeug.                                                            im Kernhaushalt als auch im Eigenbetrieb berücksichtigt ist.
Elektromobilität gelten als umweltfreundlich, sauber, nachhaltig; doch   Die Gesamtkosten bei der Schmutzwassergebühr liegen bei 651.671,56
die notwendigen Rohstoffe für die Akkus sind knapp und stammen oft       Euro. Hierfür wurden Gebühren in Höhe von insgesamt 654.841,53
aus problematischen Quellen.                                             Euro veranlagt. Die im Rahmen der Gebührenkalkulation 2018 vor-
Besonders die Förderung der Rohstoffe Lithium und Kobalt ist prob-       genommene Berücksichtigung von Überdeckungen im Umfang von
lematisch. In Südamerika werden immer mehr Fabriken in ökologisch        66.619,39 Euro ist zusätzlich zu berücksichtigen. Im Bereich Schmutz-
sensiblen Regionen hochgezogen. Sie verursachen schwere Umwelt-          wasser entsteht damit eine erneute Kostenüberdeckung in Höhe von
schäden.                                                                 70.317,94 Euro (incl. Anrechnung von anteiligen Nebenforderungen).
*Quelle: ZDF/Daniel Meinl                                                Die Gesamtkosten bei der Niederschlagswassergebühr liegen bei
Somit ist in Zukunft auch die Anschaffung eines Wasserstoff- oder Gas-   279.605,65 Euro. Gebühren wurden veranlagt in Höhe von 241.300,16
autos mit zu bedenken.                                                   Euro. Bei der Gebühren-kalkulation für 2018 wurde die Entnahme aus der
                                                                         Rückstellung in Höhe von 34.660,66 Euro vom Gemeinderat beschlossen.
Weihnachts- und Neujahrsgruß des Bürgermeisters - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Herzlich ...
Samstag, 21. Dezember 2019                                                7		                                               Gomaringen mit Ortsteil Stockach

Im Bereich Niederschlagswasser entsteht damit eine geringe Kosten-        Bei der Niederschlagswassergebühr wird der Kalkulation eine abfluss-
unterdeckung (incl. Anrechnung anteiliger Nebenforderungen) in Höhe       relevante versiegelte Fläche von 561.200 m² (VJ: 560.500 m²) zugrun-
von 3.418,08 Euro.                                                        de gelegt.
Die Gesamtkostenüberdeckung beträgt somit 66.899,86 Euro.                 Die kostendeckende Schmutzwassergebühr wird somit zunächst auf
Bis zum Ende des Jahres 2019 sind aufgrund der per Beschluss vom          2,14 Euro/m³ errechnet. Die kostendeckende Niederschlagswasserge-
20.11.2018 erfolgten Korrektur der Gebührenausgleichsrückstellung         bühr wird zunächst mit 0,58 Euro errechnet.
noch 469,53 Euro auszugleichen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor,       Gemäß der dargestellten, noch nicht per Verrechnungsbeschluss bzw.
die Kostenunterdeckung 2018 beim Niederschlagswasser mit weiteren         Einstellung in eine Kalkulation berücksichtigten Überdeckungen aus
2.948,55 Euro Überdeckung aus 2015 zu verrechnen. Damit sind die          2015, die bis Ende 2020 zwingend auszugleichen sind, sind 146.546,67
Überdeckungen in der Niederschlagswasserbeseitigung bis einschließ-       Euro bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr und 62.094,01 Euro
lich Ausgleichsjahr 2019 ausgeglichen.                                    bei der Niederschlagswassergebühr zur Entlastung der Gebührenzah-
Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:                         ler eingestellt.
a) Der Gemeinderat stellt das abgabenrechtliche Ergebnis der Abwas-       Damit ist eine Reduzierung der kostendeckenden Gebühr auf 1,74
serbeseitigung für das Jahr 2018 mit einer Kostenüberdeckung in Höhe      Euro/m³ Schmutzwasser (2019: 1,76 Euro) und 0,46 Euro/m² versiegel-
von 66.899,86 Euro fest. Hiervon entfallen auf die Schmutzwasserbe-       te Fläche (2019: 0,43 Euro) vorzunehmen.
seitigung 70.317,94 Euro und auf die Niederschlagswasserbeseitigung       Aus der Kalkulation resultiert ein zu planender Straßenentwässerungs-
-3.418,08 Euro.                                                           kostenanteil in Höhe von 262.689 Euro, der 2020 aus dem Gemein-
b) Der Gemeinderat beschließt, die Unterdeckung in der Nieder-            dehaushalt in den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung abzuführen ist.
schlagswasserbeseitigung 2018 in Höhe von -3.418,08 Euro mit den          Jedoch erfolgt die tatsächliche Verbuchung dann auf der Grundlage
noch vorhandenen Überdeckungen aus 2014 in Höhe von 469,53 Euro           der abgerechneten Kostensituation 2020, die der Feststellung des Jah-
und aus 2015 mit 2.948,55 Euro zu verrechnen.                             resabschlusses 2020 und dem abgabenrechtlichen Ergebnis für 2020
                                                                          entspricht.
Kalkulation Abwassergebühren zum 01.01.2020
                                                                          Insgesamt weist die Rückstellung zum 31.12.2019 auf der Grundlage
Auf der Grundlage des voraussichtlichen Wirtschaftsplans 2020 des
                                                                          des zuletzt für das Jahr 2018 festgestellten abgabenrechtlichen Ergeb-
Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wurden die Abschreibungen und
                                                                          nisses den Wert von 43.697,21 Euro bei der Niederschlagswasserge-
Zinsen fortgeschrieben und der sich daraus voraussichtlich ergebende
                                                                          bühr und 256.504,09 Euro bei der Schmutzwassergebühr aus.
gebührenfähige Aufwand ermittelt.
                                                                          Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:
Die Zuordnung des gebührenfähigen Aufwands zu den Kostenstellen
                                                                          1. Der Gemeinderat stimmt den Kalkulationsgrundlagen zu.
- Schmutzwasser
                                                                          2. Die noch nicht ausgeglichenen Überdeckungen des Jahres 2015
- Niederschlagswasser
                                                                          werden bei der Schmutz- wassergebühr mit 146.546,67 Euro, bei der
- Straßenentwässerungskostenanteil                                        Niederschlagswassergebühr mit 62.094,01 Euro eingestellt.
ist im Detail nach den Ansätzen des Wirtschaftsplanentwurfs 2020          3. Der kostendeckende Gebührensatz für die Schmutzwassergebühr
aufgeschlüsselt.                                                          wird zum 01.01.2020 auf 1,74 Euro je m³ Frischwasserbezug bzw. je m³
Die Verzinsung des Anlagekapitals erfolgt mittels der Restbuchwertme-     pauschaler Schmutzwassermenge festgesetzt.
thode.Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 3,28 % auf der Grundlage       4. Der kostendeckende Gebührensatz für die Niederschlagswasserge-
der voraussichtlich tatsächlich zu bezahlenden Zinsen und unter Be-       bühr wird zum 01.01.2020 auf 0,46 Euro je m² abflussrelevante Fläche
rücksichtigung der anteilig auf die Anlagen im Bau aktivierten Bauzeit-   festgesetzt.
zinsen, die als aktivierte Eigenleistungen gegengebucht sind.
                                                                          Änderung Abwassersatzung zum 01.01.2020
Es steigt in 2020 der Materialaufwand um rund 100.000 Euro, der
                                                                          Die formulierte Satzung zur Änderung der Abwassersatzung wurde
übrige betriebliche Aufwand um 13.480 Euro, die Abschreibungen um
                                                                          aufgrund der Kalkulation der Niederschlagswasser- und Schmutzwas-
11.933 Euro und die Darlehenszinsen um 21.535 Euro gegenüber dem
                                                                          sergebühr zum 01.01.2020 (Vorlage Nr. 2019/198) und daraus resul-
Jahr 2019. Aufgrund der hohen Investitionen in das RÜB Bolzplatz mit
                                                                          tierender Festsetzung der Gebührensätze notwendig.
begleitenden Sammlertrassen und Kanalauswechslungen steigen diese
Werte spürbar an. Zudem ist bei der Kanalunterhaltung die weitere         § 41 der Abwassersatzung ist deshalb anzupassen.
Befahrung im Rahmen der EigKVO und die Behebung von Schäden an            Der Gemeinderat fasste nachstehenden Beschluss einstimmig:
Kanaltrassen im Inliner-/Partlinerverfahren vorgesehen.                   Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Abwasser-
In 2020 ist die Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen aus 2019         satzung.
(3,262 Mio. Euro) vorgesehen. Die für 2020 eingeplante Kreditermäch-      Die Satzung wird im Gemeindeboten veröffentlicht.
tigung soll dann erst zum Jahresende 2020 ausgeschöpft werden.
                                                                          Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren zum
Folgende Abwassermengen wurden in den letzten 3 Jahren berechnet:         01.01.2020
Jahr			m³                                                                 Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt aufgrund der letzten Festsetzung
2018			371.645                                                            vom 18.12.2018 seit 01.01.2019 2,51 Euro je m³ Frischwasserbezug.
2017			364.360                                                            Seit 01.01.2005 ist die Wasserversorgung in einen rechtlich unselb-
2016			367.857                                                            ständigen Eigen-betrieb ausgegliedert. Mit der Ausgliederung hat der
Summe im Durchschnitt:           1.103.862 m³                             Gemeinderat beschlossen, dieGewinnerzielungsabsicht in die Wasser-
                                                                          versorgungssatzung aufzunehmen. Gleichzeitig wurde eine Konzessi-
Annahme:		                       368.000 m³
                                                                          onsabgabevereinbarung zwischen dem Eigenbetrieb Wasserversor-
Es wird für die Kalkulation der Schmutzwassergebühr 2020 von einem        gung und dem Eigner Gemeinde Gomaringen abgeschlossen.
Wert von durchschnittlich 368.000 m³ (VJ: 364.000 m³) ausgegangen.
Weihnachts- und Neujahrsgruß des Bürgermeisters - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Herzlich ...
Gomaringen mit Ortsteil Stockach
                                                                          8                                          Samstag, 21. Dezember 2019

Auf der Grundlage des Wirtschaftsplanentwurfs 2020 ist erkennbar,         Komplett umgesetzt werden soll in 2020 die Austauschmaßnahme in
dass die zuletzt festgesetzte Gebühr nicht mehr auskömmlich ist.          der Keplerstraße mit 65.000 Euro.
Die aufgrund der Investitionen (insbesondere WL-Austauschmaßnah-          Die im Baugebiet „Heckberg“ durch den Erschließungsträger auf des-
men), die teilweise bereits in 2018/2019 eingeplant und begonnen          sen Rechnung hergestellt Wasserversorgungsanlagen werden voraus-
wurden und zum Jahresende 2019 bzw. in 2020 zum Abschluss ge-             sichtlich in 2020 an die Gemeinde übergeben und bis zum Jahresende
bracht werden (WL Schießmauerstraße, WL Tübinger Straße 4. BA)            abgerechnet. Ab diesem Zeitpunkt sind die Anlagen in die Bücher des
entstehenden Mehraufwendungen bei den Abschreibungen. sowie               Eigenbetriebs zu übernehmen. Die Finanzierung der einzubuchenden
die Mehraufwendungen bei der Betriebskostenumlage an die Wiesaz-          Werte ergibt sich aus der fiktiven Beitragsberechnung und dem vom
Wasserversorgung sind neben der stark rückläufigen Auf-lösung der         einzelnen Grundstückseigentümer getragenen darüber hinaus gehen-
Ertragszuschüsse ausschlaggebend für diese Kalkulation.                   den Kostenanteil aufgrund Vereinbarung. Insofern ist der Abschluss der
Zudem wirkt sich die bereits im Jahr 2018 eingeführte flächendeckende     Maßnahme für den Betrieb kostenneutral und belastet den Gebühren-
Rufbereitschaft des Gesamtbauhofpersonals sowie die bei der Vielzahl      zahler nicht.
an auftretenden Rohrbrüche zu verrechnende Bauhofkostenverrech-           In Betrieb gehen in 2020 die bereits laufenden WL-Austauschmaßnah-
nung deutlich preissteigernd aus.                                         men in der Schießmauerstraße sowie die vor 2020 finanzierte Aus-
Die Kalkulation geht vom Erreichen des Mindesthandelsbilanzgewinns        tauschmaßnahme in der Tübinger Straße 4. BA. Die Abschreibungen
(MHG) aus, der sich mit 1,5% aus dem Restbuchwert des Sachanla-           steigen somit auf 124.750 Euro und sind ausreichend hoch, um die
gevermögens im jeweiligen Jahr zum Zeitpunkt 01.01. errechnet (hier       Auflösung der Ertragszuschüsse und die Tilgungen zu decken. Damit
01.01.2020). Der MHG beträgt für 2020 46.920 Euro.                        wird kein Tilgungsstreckungsdarlehen erforderlich. Der aus dem Jah-
                                                                          resabschluss 2018 unter Berücksichtigung der gebildeten Haushalts-
Die Konzessionsabgabe (KA) kann nur dann voll als Betriebsausgabe
                                                                          reste in 2020 einzuplanende Wert aus der Vermögensplanabrechnung
bei der Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuerberechnung geltend
                                                                          2018 beträgt 355.884 Euro. Damit stehen auf der Einnahmenseite des
gemacht werden, wenn dieser Mindesthandelsbilanzgewinn erwirt-
                                                                          Vermögensplans insgesamt ausreichend Mittel zur Verfügung, um die
schaftet wird. Sie beträgt 10% der Erträge aus dem Wasserverkauf.
                                                                          auf der Ausgabenseite eingeplanten Werte zu decken. Eine Kreditauf-
In der vorgelegten Kalkulation beträgt das Volumen der KA 106.464
                                                                          nahme ist in 2020 nicht erforderlich. Dadurch steigen im Erfolgsplan
Euro. Der Betrag wird vom Eigenbetrieb Wasserversorgung an den
                                                                          die Zinsaufwendungen gegenüber dem Ergebnis 2018 nur auf 78.700
Kernhaushalt der Gemeinde bezahlt.
                                                                          Euro.
Die Verwaltung schlägt vor, den Gebührensatz aufgrund der Kalku-
                                                                          Die sich aus der Berechnung ergebenden Steuerbeträge, die Konzessi-
lation auf 2,68 Euro je m³ Frischwasserbezug zu erhöhen. Dies ent-
                                                                          onsabgabe und das Gebührenaufkommen sind im Erfolgsplanentwurf
spricht einer Steigerung gegenüber dem bisherigen Satz (2,51 Euro) um
                                                                          noch nicht berücksichtigt, da diese Höhe von der Gebührenfestsetzung
0,17 Euro bzw. 6,77 %. Zugrunde gelegt ist ein Verkaufsvolumen von
                                                                          abhängt.
383.000 m³, abweichend vom Durchschnitt der Jahre 2016-2018 mit
schwankenden Abnahmemengen. Aufgrund der Erfahrungen in 2018              Sofern der Gebührensatz mit dem vorgeschlagenen Wert beschlossen
mit Zeiten extremer Trockenheit sowie gestiegenen Einwohnerzahlen         wird, ist an den Kernhaushalt der Betrag von rund 106.000 Euro Kon-
setzt die Verwaltung gerundet 383.000 m³ Wasserabnahme an.                zessionsabgabe zu leisten und eine Gewerbesteuer in Höhe von rund
                                                                          7.600 Euro. An das Finanzamt sind an Körperschaftsteuer rund 9.500
Wassermengen
                                                                          Euro (incl. Soli-Zuschlag) abzuführen.
Jahr       m³
                                                                          Eine weitere Anlage zeigt die Entwicklung der Abschreibungen auf der
2018       387.751                                                        Grundlage des voraussichtlichen Investitionsprogramms 2020-2023 so-
2017       374.375                                                        wie den sich daraus ergebenden Mindesthandelsbilanzgewinn jeweils
2016       379.416                                                        zum Stand 01.01. des Jahres.
		         1.141.542 Summe 2016-2018                                      Die verwaltungsinterne Vorausberechnung für die Jahre 2021 bis 2023
Durschn. 380.514 Durchschnitt der 3 zuletzt abgerechneten Jahre           zeigt bei sinkenden Ertragspositionen und steigenden Aufwandspositio-
                                                                          nen die Tendenz auf, dass in den Folgejahren der Gebührensatz weiter
		         383.000 Annahme für Kalkulation 2020
                                                                          ansteigen muss, wenn der für die Konzessionsabgaberechnung maßge-
Zur errechneten Verbrauchsgebühr ist nach dem geltenden Umsatz-           bende Mindesthandelsbilanzgewinn erreicht werden soll.
steuerrecht fürden Endverbraucher noch die Umsatzsteuer von derzeit
                                                                          Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:
7% hinzu zu rechnen.
                                                                          1. Der Gemeinderat stimmt den Kalkulationsgrundlagen zu.
Die Kalkulationsgrundlage enthält zum einen die Zusammenstellung
allervoraussichtlichen Erträge und Aufwendungen/Einnahmen und             2. Der Gemeinderat setzt auf der Grundlage der Berechnungsdaten die
Ausgaben im Jahr 2020 sowie die im Vermögensplanentwurf 2020              Wasserverbrauchsgebühr zum 01.01.2020 auf 2,68 Euro je m³ Frisch-
enthaltenen Investitionen, aus denen sich die Abschreibungen erklären,    wasserbezug fest.
sofern Anlagen in 2020 in Betrieb gehen.
Bei den Maßnahmen                                                                            st ark –
                                                                              Ge m ein sa m
                                                                              Si e un d wi r
- WL-Austausch Öschinger Straße
- WL-Austausch Moltkestraße
- WL-Austausch Lubbachstraße                                                  Wir sind für Kinder da
- WL-Austausch Römerweg
handelt es sich um die erste Finanzierungsrate, schwerpunktmäßig für          IBAN: DE80 1002 0500 0003 3910 01
Planung und erste Mittel für evtl. Auftragsvergaben. Die Fertigstellung       Fon +49 30 206491-17
und Inbetriebnahme der neuen Leitungstrassen ist jedoch erst zum              www.albert-schweitzer-verband.de
Ende des Jahres 2022 zu erwarten.
Weihnachts- und Neujahrsgruß des Bürgermeisters - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Herzlich ...
Samstag, 21. Dezember 2019                                                9		                                                  Gomaringen mit Ortsteil Stockach

Änderung der Wasserversorgungssatzung zum                                 Hinweis:
01.01.2020                                                                Nach § 4 Abs. 4 Gem0 wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens-
Die formulierte Satzung zur Änderung der Wasserverbrauchsgebühr ist       oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO beim Zu-
auf Grundlage der Kalkulation notwendig.                                  standekommen dieser Satzung - sofern nicht der Bürgermeister dem
§ 42 der Wasserversorgungssatzung ist deshalb anzupassen.                 Beschluss nach § 42 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
                                                                          oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres
Der Gemeinderat fasste nachstehenden Beschluss einstimmig:
                                                                          seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach § 121 Abs. 1
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Abwasser-         GemO beanstandet hat - von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht
satzung.                                                                  innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Sat-
Die Satzung wird im Gemeindeboten veröffentlicht.                         zung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begrün-
Sachstandsbericht der Verwaltung                                          den soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden
                                                                          ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die
Straßenbeleuchtung
                                                                          Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öf-
Der Verwaltung wurde im September eine Unterschriftenliste vorge-         fentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
legt. U.a. sollte die Aufrecht- erhaltung einer reduzierten Straßenbe-
leuchtung in Gomaringen geprüft werden. Inzwischen liegt der Verwal-      Öffentliche Bekanntmachung der
tung die Mitteilung der FairEnergie vor, dass die Straßenlaternen mit
                                                                          Satzung zur Änderung der Abwassersat-
alter Beleuchtungstechnik nicht gedimmt werden können.
                                                                          zung vom 22. Juli 2003 i. d. Fassung vom
Baumaßnahme Schießmauerstraße
                                                                          19.12.2017
Die Vollsperrung der Schießmauerstraße wurde vorläufig aufgehoben.
Derzeit dürfen Fahrzeuge bis zu 3,5 t und mit Schritttempo die Straße     Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Würt-
befahren. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich ab 02.03.2020 wieder     temberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-
aufgenommen. Witterungsbedingt ist erst dann die Asphaltierung möglich.   berg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalab-
                                                                          gabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der
Dienstleistungszentrum                                                    Gemeinde Gomaringen am 17.12.2019 folgende Änderungssatzung
Vom Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg ist ein weite-          beschlossen:
rer Zuwendungsbescheid in Höhe von 104.330,-- Euro für den Umbau
                                                                          §1
des Gebäudes Bahnhofstraße 8 (neues Dienstleistungszentrum) bei der
Verwaltung eingegangen.                                                   § 41 (Höhe der Abwassergebühr) erhält folgende Fassung:
Für die kulturhistorische Inszenierung im neuen Dienstleistungszentrum    (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 39) beträgt je m³ Abwasser: 1,74 Euro.
hat die Ilse-Graulich-Stiftung einen Zuschuss von 3.000,- Euro an die     (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 39a) beträgt je m² abflussrele-
Gemeinde zur Verfügung gestellt.                                          vanter Fläche: 0,46 Euro.
Bekanntgaben                                                              (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³
BM Heß informiert den Gemeinderat, dass er zur Bürgermeisterwahl          Abwasser oder Wasser: 1,74 Euro.
2020 erneut antreten werde. Er sei gerne Bürgermeister in Gomarin-        §2
gen. Seine Familie und er fühlen sich hier wohl und gut angenommen.       Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Er möchte auch in Zukunft gerne für die weitere Entwicklung von Go-       Gomaringen, den 18.12.2019
maringen seinen ganz persönlichen Beitrag leisten und zum Wohle der       Gez.
Menschen in Gomaringen arbeiten. Begonnenes soll abgeschlossen
werden und Neues geplant und auf den Weg gebracht werden.                 Steffen Heß
                                                                          Bürgermeister
Satzung zur Änderung der Wasserversor-                                    Hinweis:
gungssatzung vom 22. Juli 2003 i. d. Fassung                              Nach § 4 Abs. 4 Gem0 wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens-
vom 18.12.2018                                                            oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO beim Zu-
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-           standekommen dieser Satzung - sofern nicht der Bürgermeister dem
berg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgaben-     Beschluss nach § 42 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
gesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde           oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres
Gomaringen am 17.12.2019 folgende Änderungssatzung beschlossen:           seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach § 121 Abs. 1
                                                                          GemO beanstandet hat - von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht
§1                                                                        innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Sat-
§ 42 (Verbrauchsgebühren) erhält folgende Fassung:                        zung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begrün-
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§          den soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden
44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,68 Euro.     ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die
                                                                          Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öf-
§2
                                                                          fentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Gomaringen, den 18.12.2019
gez.
Steffen Heß                                                                     www.gomaringen.de
Bürgermeister
Weihnachts- und Neujahrsgruß des Bürgermeisters - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Herzlich ...
Gomaringen mit Ortsteil Stockach
                                                                                                 10                                              Samstag, 21. Dezember 2019

Öffentliche Bekanntmachung                                                                       Öffentliche Bekanntmachung
der Feststellung des Jahresabschlusses                                                           der Feststellung des Jahresabschlusses
der Wasserversorgung Gomaringen                                                                  der Abwasserbeseitigung Gomaringen
Wirtschaftsjahr 2018                                                                             Wirtschaftsjahr 2018
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.12.2019                                              Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am
folgende Beschlüsse gefasst:                                                                     17.12.2019 folgende Beschlüsse gefasst:
	                                                                Euro                           				                                                                Euro
1. Feststellung des Jahresabschlusses                                                            1. Feststellung des Jahresabschlusses
1.1 Bilanzsumme	                                        4.124.532,58                            1.1 Bilanzsumme	                                          12.970.916,62
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf                                                     1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen	                                   3.550.667,07                            - das Anlagevermögen	                                     12.534.624,00
- das Umlaufvermögen	                                     573.689,62                            - das Umlaufvermögen	                                        436.292,62
- Rechnungsabgrenzungsposten	                                  175,89                           - Rechnungsabgrenzungsposten	                                       0,00
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf	                   0,00
                                                                                                 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital	                                       755.815,02
                                                                                                 - das Eigenkapital	                                                 0,00
- Sonderposten m. Rücklageanteil	                                0,00
                                                                                                 - empfangene Ertragszuschüsse                              3.065.428,21
- empfangene Ertragszuschüsse	                              61.211,34
                                                                                                 - die Rückstellungen                                         623.842,01
- die Rückstellungen	                                        7.400,00
                                                                                                 - die Verbindlichkeiten	                                   9.281.646,40
- die Verbindlichkeiten	                                3.300.106,22
                                                                                                 - Rechnungsabgrenzungsposten                                        0,00
1.2 Jahresgewinn	                                          30.753,68
1.2.1 Summe der Erträge	                                   877.561,23                           1.2 Jahresergebnis                                                  0,00
1.2.2 Summe der Aufwendungen	                             846.807,55                            1.2.1 Summe der Erträge                                    1.420.060,85
2. Verwendung des Jahresgewinns                                                                  1.2.2 Summe der Aufwendungen                               1.420.060,85
a) zur Tilgung des Verlustvortrags:	                             0,00                           2. Behandlung des Jahresergebnisses
b) zur Einstellung in Rücklagen	                                 0,00                           Die Kostenüberdeckung des Jahres 2018 in Höhe von             66.899,86
c) zur Abführung an den Gde.Haushalt	                            0,00                           ist der Gebührenausgleichsrückstellung zugeführt.
d) auf neue Rechnung vorzutragen:	                         30.753,68                            Diese beträgt zum 31.12.2018 insgesamt                    623.842,01
Der Jahresabschluss mit Lagebericht wird von Dienstag, den 07.01.2020                            Der Jahresabschluss mit Lagebericht wird von Dienstag, den 07.01.2020
bis Mittwoch, den 15.01.2020 je einschließlich zu den üblichen Dienst-                           bis Mittwoch, den 15.01.2020 je einschließlich zu den üblichen Dienst-
stunden auf dem Rathaus in Gomaringen, Rathausstr. 4, Zimmer 1                                   stunden auf dem Rathaus in Gomaringen, Rathausstr. 4, Zimmer 1
öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.                                                          öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
gez.                                                                                             gez.
Steffen Heß, Bürgermeister                                                                       Steffen Heß, Bürgermeister

                                       IMPRESSUM
                                                                                                 Glückwünsche zum 96. Geburtstag
  Herausgeber: Gemeinde Gomaringen                                                               Anlässlich ihres 96. Geburtstages stattete der Bürgermeister Klara
  Herstellung und Verlag: RegioMedia Verlag GmbH, Bahnhofstraße 5, 72810 Gomaringen,             Neher am Donners-
  Telefon (0 70 72) 60 00 00, Fax 60 00 06, E-Mail: info@regiomediaverlag.de
  in Zusammenarbeit mit der Firma Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG,
                                                                                                 tag, 9. Dezember einen
  Merklinger Straße 20, 71263 Weil der Stadt                                                     Besuch zuhause ab. Die
                                                                                                 Gratulantin war guter
  Verantwortlich:
  • für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte und sonstiger Veröffentlichun-
                                                                                                 Dinge und freute sich
     gen der Gemeindeverwaltung sowie für alle sonstigen Ver­lautbarungen und Mit­teilungen      auch über das Präsent,
     Herr Bürgermeister Heß oder sein Vertreter im Amt
  • für den redaktionellen Teil und den Anzeigenteil: RegioMedia Verlag GmbH
                                                                                                 das Steffen Heß über-
  • für die Anzeigen der Firma Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG                     reichte. Die Gemeinde
  • Die Übernahme von Anzeigen­­­ent­würfen erfolgt nur nach vorheriger Rücksprache. Für        Gomaringen wünscht
     die Richtigkeit telefonischer, mündlicher oder handschriftlicher Aufträge übernimmt der
     Verlag keine Gewähr.                                                                        alles Gute für das kom-
  • Die veröffentlichten Zuschriften von Vereinen bzw. Privatpersonen geben die Meinung         mende Lebensjahr.
     der Verfasser wieder, nicht unbedingt die der Redaktion. Der Verlag behält sich vor,
     Einsendungen zu kürzen oder nach Rücksprache mit der Gemeinde­verwaltung auf deren          Ihre Gemeindeverwaltung
     Ver­öffentlichung zu verzichten, falls Umfang oder Inhalt den Normen der Gemeinde Go-
     maringen widersprechen.
  • Die im Gemeindeboten veröffent­lichten Texte sind Eigentum des Verlags beziehungsweise
     der Verfasser. Jegliche Veröffentlichung, auch auszugsweise, ohne ausdrückliche Geneh-
     migung ist untersagt.
  • Es gilt Anzeigenpreisliste Nr. 13 vom 1. Januar 2018

   edaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Gemeindeboten, die am 11. Januar
  R
  erscheint, ist Donnerstag, 9. Januar 2019, 12 Uhr.
                                                                                                       www.gomaringen.de
Samstag, 21. Dezember 2019                                                      11		                                               Gomaringen mit Ortsteil Stockach

Neuer Mitarbeiter bei der Gemeinde                                              Silvestertag sowie nach dem Neujahrstag keine Feuerwerkskörper/
Seit dem 1. Dezember 2019 arbeitet Michael Weber als Bautechni-                 Knallkörper zu zünden. In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Kran-
ker im Hochbau bei der Gemeinde Gomaringen. Aktuell betreut er                  kenhäusern, Altersheimen sowie Fachwerkhäusern ist das Abbrennen
die Bauarbeiten im neuen Dienst-                                                von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern verboten (§ 23 Abs. 1 der 1.
leistungszentrum, aber auch die                                                 SprengV).
restlichen Baumaßnahmen in den                                                  Ebenso sei daran erinnert, dass Personen unter 18 Jahren der Umgang
Kinderhäusern Mozartstraße und                                                  (Aufbewahren und Abbrennen) mit Feuerwerkskörpern/Knallkörpern
Roßbergstraße.                                                                  (pyrotechnische Gegenstände der Klasse II) verboten ist.
Ansonsten ist er auch Ansprech-                                                 Brandgefahr
partner für das Bauliche der ge-
                                                                                Ein Feuerwerk fasziniert Kinder gleichermaßen wie Erwachsene. Die
meindeeigenen Gebäude.
                                                                                Gefahren bei falschen Handhabungen werden aber vielfach unter-
Herr Weber ist telefonisch unter                                                schätzt. Damit die Brandgefahr wesentlich reduziert werden kann, hier
07072 9155-72 oder per E-Mail                                                   ein paar Tipps:
unter mweber@gomaringen.de zu
erreichen.                                                                      - Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk die Handhabung der einzel-
                                                                                nen Feuerwerkskörper erklären. Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen
Ihre Gemeindeverwaltung                                                         und befolgen Sie diese.
Öffnungszeiten Häckselplatz                                                     - Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen, trockenen und vor Kinderhän-
                                                                                den geschützten Ort.
Im Monat Januar ist der Häckselplatz am Samstag, 11. Januar
2020 und Samstag, 25. Januar 2020 von 14 bis 17 Uhr geöffnet.                   - Die meisten Feuerwerkskörper dürfen nur im Freien angezündet wer-
Hinweise:                                                                       den. Das Abbrennen in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten
                                                                                Fenstern und auf Balkonen ist gefährlich und eine häufige Brandursache.
Nach den Vorgaben des Abfallwirtschaftsbetriebes Tübingen darf nur
bündelbarer und holziger Baum-, Strauch- und Heckenschnitt mit ei-              - Stellen Sie Wasser zum Löschen und Kühlen von Verbrennung bereit.
nem Astdurchmesser von max. 10 cm und einer max. Länge von 2,00                 - Je nach Größe des Feuerwerkskörpers ist ein Sicherheitsabstand von
m angeliefert und gelagert werden.                                              40 bis 200 m zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern erfor-
Nicht angeliefert werden darf, kurzer nicht holziger Heckenschnitt              derlich. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe
(z.B. Buchsbaum, Buchenhecken, Liguster, Thuja), Laub, Rasen-                   von Menschen ist verboten.
oder Grasschnitt, Stauden oder Moos. Diese Abfälle können im Pri-               - Schließen Sie in der Nacht zum 1. Januar Dachluken, Fenster und
vatgarten gemulcht, kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden.         Türen.
Es ist auch möglich diese Abfälle in dem auf dem Häckselplatz bereit ge-
                                                                                - Zündhölzer und Feuerwerk gehören nicht in die Hände von Kindern.
stellten Container gegen einen Selbstkostenpreis (bis 100 l = 2 Euro) zu ent-
                                                                                Verbote helfen erfahrungsgemäß wenig. Besser ist eine altersgerechte
sorgen. Über diesen Betrag wird bei Bedarf auch eine Quittung ausgestellt.
                                                                                Instruktion über den richtigen Umgang mit Feuerwerk und eine Beauf-
Bis auf weiteres wird auf dem Häckselplatz kein Schnittgut von                  sichtigung während des Abbrennens.
Buchsbäumen mehr angenommen da sich aktuell der Buchsbaum-
Schädling Zünsler im Landkreis Tübingen verbreitet. Das Schnittgut              - Zünden Sie kein Feuerwerk, wenn Sie stark alkoholisiert sind. Achten
darf wegen der Ausbreitungsgefahr auch nicht in den Kompost ver-                Sie darauf, dass andere Leute in Ihrem Umfeld nicht zu viel Alkohol
bracht werden. Das Schnittgut kann entweder in gut verschlossenen               getrunken haben, wenn sie Böller und Raketen starten wollen.
Plastiksäcken über die Restmüllabfuhr oder direkt beim Entsorgungs-             - Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge oder Böller
zentrum in Dußlingen entsorgt werden.                                           niemals in der Hand halten, sondern auf den Boden legen und mit
Sobald eine Anlieferung wieder möglich ist werden wir Sie informieren.          „langem Arm“ anzünden, danach drei bis fünf Meter Abstand halten. In
                                                                                der Hand gezündete Knallkörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Hand-
Weitere Auskünfte erteilt das Bauamt – Tel. 07072 / 9155-22.
                                                                                schuhe schützen vor Verbrennungen. Starten Sie Raketen nicht aus der
                                                                                Hand, sondern aus auf den Boden gestellte Flaschen oder Rohren. Die
Abbrennen von Feuerwerksgegenständen                                            Raketen müssen so aufgestellt werden, dass sie ungehindert aufsteigen
am Silvesterabend                                                               können. Achten Sie dabei auch auf die Windrichtung. Zielen Sie niemals
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotech-              auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Autos.
nischen Gegenständen                                                            - Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens
der Klasse II (Feuer-                                                           nach fünf Minuten nähern. Übergießen Sie den Blindgänger mit Was-
werkskörper/Knallkör-                                                           ser. Nachzündversuche sind gefährlich.
per) nach § 23 Abs. 2
der 1. Sprengstoffver-                                                          Des Weiteren weist die Gemeindeverwaltung daraufhin, dass
ordnung (1. SprengV)                                                            das Abbrennen von Feuerwerkskörper im gesamten Schloßhof
nur am 31.12. und am                                                            verboten ist!
01.01. eines jeden Jah-
res gestattet ist (diese                                                        Müllbeseitigung
Einschränkung        gilt                                                       Bitte entsorgen Sie die Überreste der Feuerwerkskörper und
nicht für Inhaber ent-                                                          sonstige Abfälle über Ihren Restmüll. Bei Verschmutzung sind
sprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine). Zuwiderhandlun-               Plätze, Gehwege und Straßenflächen zu reinigen.
gen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld               Ihre Gemeindeverwaltung
geahndet werden. Wir bitten Sie darum, dies zu beachten und vor dem
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