AMTSBLATT DER GEMEINDE WEIL IM SCHÖNBUCH MIT NEUWEILER UND BREITENSTEIN

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AMTSBLATT DER GEMEINDE WEIL IM SCHÖNBUCH MIT NEUWEILER UND BREITENSTEIN
We i l e m e r
11. April 2019
Nummer 15
59. Jahrgang
                B  l ä t t l e
Amtsblatt der Gemeinde Weil im Schönbuch mit Neuweiler und Breitenstein
AMTSBLATT DER GEMEINDE WEIL IM SCHÖNBUCH MIT NEUWEILER UND BREITENSTEIN
2                    Mitteilungsblatt Weil im Schönbuch                                                                                                         Nummer 15
                                                                                                                                           Donnerstag, 11. April 2019

WER · WAS · WIE · WO · WANN
                                                                                 Ärztliche Notfallpraxen
Bürgermeister Wolfgang Lahl, nach Vereinbarung                                   an den Wochenenden                                     Apothekenbereitschaft
Telefon (0 71 57) 12 90-40
                                                                                 Notfallpraxis Filder: Im Haberschlai 7,                Die Notdienstbereitschaft beginnt am an-
Ortsvorsteher Thomas Müller                                                      Filderstadt-Bonlanden,                                 gegebenen Tag um 8.30 Uhr morgens und
Dienstag von 17.00 bis 18.00 Uhr                                                 Telefon (07 11) 6 01 30 60                             endet um 8.30 Uhr am folgenden Tag.
Ortsvorsteherin Silvia Bühler                                                    Öffnungszeiten:
Dienstag von 16.00 bis 18.00 Uhr                                                 Montag bis Donnerstag ab 19.00 Uhr                     Außerhalb der gesetzlichen Ladenschluss-
                                                                                 Samstag/Sonntag/Feiertag von 8.00 Uhr bis              zeiten beträgt die Notdienstgebühr 2,50 Euro.
Öffnungszeiten: Gemeindeverwaltung                                               23.00 Uhr:
Montag:            8.30 bis 15.00 Uhr                                            Wochenende/Feiertage: Freitagabend und
                       durchgehend                                               Vorfeiertag von 19.00 Uhr bis 23.00 Uhr                11. April 2019
Dienstag:          8.30 bis 12.00 Uhr                                                                                                   Waldburg-Apotheke
Mittwoch:          8.30 bis 12.00 Uhr                                            Notfallpraxis Sindelfingen:                            Postplatz 14
Donnerstag:       14.00 bis 18.30 Uhr                                            Arthur-Gruber-Str. 70, Tel.: 116 117                   71032 Böblingen (Ost)
Freitags:          8.30 bis 12.00 Uhr                                                                                                   Telefon (0 70 31) 2 50 43
                                                                                 Öffnungszeiten:
Ortsverwaltung Breitenstein                                                      Montag bis Donnerstag: 18.00 bis 22.00 Uhr
Dienstag              14.30 bis 18.00 Uhr                                        Freitag 16.00 bis 22.00 Uhr
                                                                                 Samstag/Sonntag/Feiertag 8.00 bis 22.00 Uhr            12. April 2019
Donnerstag:           14.30 bis 18.00 Uhr
Telefon (0 70 31) 65 58 73                                                                                                              Apotheke am Eichle in Schönaich
                                                                                 Ärztlicher Bereitschaftsdienst:                        Holzgerlinger Str. 3
Ortsverwaltung Neuweiler                                                         Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochen-          71101 Schönaich
Dienstag, Mittwoch: 15.00 bis 17.00 Uhr                                          enden und Feiertagen und außerhalb der Sprech-         Telefon (0 70 31) 4 14 97 77
Freitag:               8.00 bis 10.00 Uhr                                        stundenzeiten:
Telefon (0 70 31) 65 58 74                                                       Kostenfreie Rufnummer 11 61 17.                        Rotbühl-Apotheke Sindelfingen
Bürgertelefon                                                                    Montag–Freitag 9.00–19.00 Uhr: docdirekt –             Leonberger Str.29
(0 71 57) 12 90-0                                                                Kostenfreie Onlinesprechstunde von nieder-             71063 Sindelfingen (Mitte)
                                                                                 gelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für ge-         Telefon (0 70 31) 7 08 20
Flüchtlings-/Integrationsbeauftragte                                             setzliche Versicherte unter (07 11) 96 58 97 00
Colleen Viehrig, Telefon (01 75) 5 77 99 48
E-Mail: colleen.viehrig@weil-im-schoenbuch.de                                    Augenärztlicher Notdienst                              13. April 2019
                                                                                 Zentrale Rufnummer: 01806-070711                       Apotheke 42 Böblingen
Cornelia Kreuzer, Telefon (01 51) 12 48 97 75
E-Mail: cornelia.kreuzer@holzgerlingen.de                                        HNO-ärztlicher Notfalldienst                           Poststr. 42
                                                                                                                                        71032 Böblingen (Ost)
Sprechzeiten im Lachental                                                        Zentrale Notfallpraxis an der
Dienstag:            14.00 bis 16.00 Uhr                                         Universitätsklinik Tübingen                            Telefon (0 70 31) 20 43 60
Freitag:             10.00 bis 12.00 Uhr
                                                                                 Öffnungszeiten:
sowie nach telefonischer Voranmeldung.                                                                                                  14. April 2019
                                                                                 Sa, So und Feiertag 8.00 bis 22.00 Uhr
Internet                                                                         Zentrale Rufnummer (01806) 070711                      Flora-Apotheke Weil im Schönbuch
http://www.weil-im-schoenbuch.de                                                                                                        Hauptstr.102
                                                                                 Kinder- und jugendärztliche                            71093 Weil im Schönbuch
Mail
bettina.feth@weil-im-schoenbuch.de                                               Notfallpraxis am                                       Telefon (0 71 57) 6 33 30

Forstrevier                                                                      Klinikum Böblingen                                     Stern-Apotheke im Stern Center
Donnerstag                      16.30 bis 18.00 Uhr                              Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen                      Mercedesstr. 12
                                Pforte Rathaus                                                                                          71063 Sindelfingen (Mitte)
                                                                                 Öffnungszeiten:
                                                                                 Mo. bis Fr.                19.00 bis 22.30 Uhr        Telefon (0 70 31) 87 85 00
                                                                                 Sa. und Feiertage:           8.30 bis 22.00 Uhr
                                                                                 So.                          8.30 bis 22.00 Uhr
                                                                                 Zentrale Rufnummer: (0 18 06) 07 03 10                 15. April 2019
Weil im Schönbuch                                                                                                                       Apotheke an der Schwabstraße
Carl-Zeiss-Straße 12                                                             Zahnärzlicher Notdienst                                Schwabstr. 21
                                                                                 Der zahnhärztliche Notfalldienst ist zu erfragen un-   71032 Böblingen (Ost)
Öffnungszeiten:                                                                  ter der Telefonnummer (0711) 7877-722.                 Telefon (0 70 31) 22 40 85
Mittwoch/Freitag 15.00 bis 18.00 Uhr
Samstag          9.00 bis 15.00 Uhr

Mülltelefon/Beratung                                                               Notrufe                                              16. April 2019
                                                                                                                                        Paracelsus-Apotheke Böblingen
Telefon (0 70 31) 6 63-15 50
                                                                                   Feuer112                                            Berliner Str.28
                                                                                                                                        71034 Böblingen (West)
                                                                                   Polizei110                                          Telefon (0 70 31) 22 73 33

                                                                                   Polizeiposten            (0 70 31) 67 70 00
                                                                                                                                        17. April 2019
                                                                                   Schönaich                                            Brunnen-Apotheke Steinenbronn
                                                                                   Wasser/ENBW              (08 00) 36 29-497          Stuttgarter Str. 14
Amtliche Bekanntmachungen��������������������������������� 7                                                                           71144 Steinenbronn
                                                                                   Strom/ENBW               (08 00) 36 29-477          Telefon (0 71 57) 2 26 74
Standesamt/Jubilare����������������������������������������������14
Gemeindeverwaltung informiert������������������������������ 7                     Gas/ENBW                 (08 00) 36 29-447          Pinguin-Apotheke Maichingen
                                                                                                                                        Berliner Str. 24
Kirchen������������������������������������������������������������������� 19     TV-Breitbandkabel/                   (02 21)        71069 Sindelfingen (Maichingen)
Schulen������������������������������������������������������������������ 16
                                                                                   Unitymedia                      46 61 91 00         Telefon (0 70 31) 76 52 22

Soziale Dienste������������������������������������������������������ 18
AMTSBLATT DER GEMEINDE WEIL IM SCHÖNBUCH MIT NEUWEILER UND BREITENSTEIN
Nummer 15
  Donnerstag, 11. April 2019
                                                                                   Mitteilungsblatt Weil im Schönbuch
                                                                                                                                    3

an alle teilnehmenden Vereine und Familien, die bei der Markungsputzete die Gemeinde Weil im Schönbuch tatkräftig unterstützt haben.
Teilgenommen haben: Vereine: Arbeitsgemeinschaft für Heimatpflege, AK Grüne Politik, BUND Ortsgruppe Weil im Schönbuch und
UBW, DLRG-Ortsgruppe, Feuerwehr Breitenstein, Feuerwehr Neuweiler, Ortschaftsverwaltung Neuweiler, Feuerwehr Weil im
Schönbuch-Jugendabteilung, Fischereiverein Weil im Schönbuch, Flüchtlingsgruppe, Förderverein Gürpinar, Harmonikafreunde,
Jagdpächter, Junges Streichorchester mit Bürgermeister Wolfgang Lahl, Katholische Kirchengemeinde, Neuapostolische Kirche,
Schützenverein Breitenstein, Schwäbischer Albverein, Spaß an d´r Freid, Spvgg Abteilung Handball, 7 Zwerge Waldkindergarten
Bürger aus Weil im Schönbuch: Familie Holst, Bürger aus Neuweiler Familie Steinhart und Familie Scheuermann

           AK Grüne Politik                        BUND und UBW                                    Feuerwehr Breitenstein

       Feuerwehr Neuweiler, Ortschaftsverwaltung, Bürger aus Neuweiler              Feuerwehr Weil im Schönbuch - Jugendabteilung

              Flüchtlingsgruppe,                             Jagdpächter                                Harmonika-Freunde

   Katholische Kirchengemeinde             Neuapostolische Kirche                                   Spaß an d´r Freid

                                                  Näheres im Innenteil des Mitteilungsblattes.
                       Die Bilder von DLRG, Jungem Streichorchester und 7 Zwerge Waldkindergarten finden Sie im Innenteil.
AMTSBLATT DER GEMEINDE WEIL IM SCHÖNBUCH MIT NEUWEILER UND BREITENSTEIN
4       Mitteilungsblatt Weil im Schönbuch
                                                                                              Donnerstag, 11. April 2019
                                                                                                                          Nummer 15

             Kaffeenachmittag
                                                           Hochkönigsburg                                Humanistenbibliothek Schelttstadt

      am Gründonnerstag, 18.04.2019,                        Samstag, 18. Mai ganztägig
               ab 14.30 Uhr                                   Busausflug ins Elsass
                   in der                                                       Leitung:
    Begegnungsstätte/Seniorenwohnanlage                        Susanne Schmidt M.A. und Dr. Gerhard Betsch
                                                             Hauptziel ist Sélestat/Schlettstadt, besonders die berühmte
                                                             Humanistenbibliothek in dieser Stadt. Die Bibliothek gehört zu
                  Bewirtung durch die                        den wertvollsten Schätzen des Elsass und ist Weltdokumenten-
                                                             erbe der UNESCO.
            Sportgruppe des Seniorenforums                   Zuvor werden wir die Hochkönigsburg besuchen, eine zu Beginn
                                                             des 20. Jahrhunderts rekonstruierte Burg bei Orschwiller, etwa
                                                             10 km westlich von Sélestat.
Wir werden ein österliches Kuchenbuffet vorbereiten, mit     Als Einführung zu dieser Fahrt wird am Montag, den 06. Mai, im
verschiedenen hausgemachten Kuchen und leckeren Torten.      Rathaus ein Vortragsabend stattfinden mit einem Referat über die
                                                             Hochkönigsburg und einem Vortrag über das Thema „Warum und
                                                             wozu sammelt man alte Bücher?“
         Als besondere Leckerbissen bieten wir an:
                                                             Abfahrt: 7.00 Uhr (Parkplatz am Feuersee), Rückkehr: ca. 22 Uhr
                                                             Kosten (Fahrt/Eintritte/Führungen): 40 €, für Mitglieder 35 €
        Eierlikörtorte und Eierlikörkuchen                   Anmeldung telefonisch unter: 07157 705861 (Kulturkreis)
                                                             Weitere Details siehe auch unsere Ankündigung im Vereinsteil des
                                                             „Weilemer Blättle“.
            Wir freuen uns auf zahlreiche Gäste.
                                                                                 Weitere Informationen auf unserer Internetseite:
                                                                                       kulturkreis-weil-im-schoenbuch.de

                                                                                       Lesekreis
                                                                            eine offene Runde für Literaturliebhaber
                                                                                    zu ausgewählten Werken

                                                                              „ Löwen wecken“
                                                                                      Ayelet Gundar-Goshen
                                                                    Donnerstag, 06.06.2019, um 19:00 Uhr

                                                                      wir treffen uns im Rathaus Weil im Schönbuch
                                                                         (1.Besprechungszimmer, Untergechoss)
                                                                       und freuen uns über neue TeilnehmerInnen
AMTSBLATT DER GEMEINDE WEIL IM SCHÖNBUCH MIT NEUWEILER UND BREITENSTEIN
Nummer 15
Donnerstag, 11. April 2019
                                                                       Mitteilungsblatt Weil im Schönbuch
                                                                                                                                              5
   Öffnungszeiten an Ostern:
       Gründonnerstag, 18. April:
Vormittags geöffnet von 8.30-12.00 Uhr.
        Nachmittags geschlossen!

                                                              Unsere Ziele sind im Einzelnen:
                                                                 Unterstützung der Diakonie- und Sozialstation Schönbuchlichtung
                                                                 Mitfinanzierung der IAV-Stelle mit Demenzberatungsstelle
                                                                 Beratungsstelle für hilfs- und pflegebedürftige Menschen und deren
                                                                  Angehörige
                                                                 Hospizgruppe – Beistand und Begleitung für Schwerkranke, Sterbende
                                                                  und deren Angehörige
                                                                 Nachbarschaftshilfe – Hilfe im Alltag
                                                                 Seniorenmittagstisch
                                                                 Seniorenfahrdienst

                                                              Diese Angebote werden überwiegend durch ehrenamtliche Mitarbeit,
                                                              Mitgliedsbeitrag (25,-€ / Jahr) und durch Spenden getragen.

       Ostersamstag geschlossen!                              Kontaktdaten: Ulrike Löffler, Hartmannstr. 46, 71093 Weil im Schönbuch
                                                              Tel. 07157-64683 E-Mail: u.loeffler.kpv@gmx

                                                              Sie unterstützen damit:
        Ab Dienstag, 23. April,                               Die sozialen Angebote für unsere Mitbürger,
                                                              das Leben in unserer Gemeinde,
      sind wir wieder für Sie da.                             die Fürsorge von Mensch zu Mensch,
                                                              das Wohlergehen an unserem Wohnort,
Der Rückgabekasten bleibt in dieser Zeit                      die Hilfe für Jedermann und das
              geschlossen!!                                                        – Miteinander Füreinander – !
                                                              Übrigens:
                                                              Unsere öffentliche Mitgliederversammlung findet am
                                                              Freitag, den 26. April 2019 um 19:30 Uhr im Rathaus Weil im Schönbuch -
          Marktplatz 2                                        Bürgersaal statt.
          71093 Weil im Schönbuch, Telefon: 07157 / 1290-36
                                                              Dazu laden wir gerne alle Mitglieder und alle Interessierte herzlich ein.

                                                                                      Medientipp des Monats April
                                                                                       von Diana Cocco-Helms:

                                                                                                 „Someone New“
                                                                                                von Laura Kneidl

                                                                    Micah ist auf der Suche nach ihrem verschwundenen Bruder, und es gibt
                                                                  etwas, was sie dabei überhaupt nicht gebrauchen kann, nämlich Ablenkung.
                                                                  Doch dann bemerkt sie, dass ihr Nachbar ausgerechnet der Junge ist, der
                                                                   ihretwegen seinen Job verloren hat. Und er hat ein Geheimnis, dass alles
                                                                                   verändern könnte, was sie über ihn denkt.

                                                                                                    Fazit:
                                                                     Ein wunderbar, fesselnder Jugendroman mit einer atemberaubenden
                                                                             Geschichte, welche sich mit Homophobie beschäftigt
                                                                                         und gute Werte vermittelt.

                                                                                             Meine Bewertung:
AMTSBLATT DER GEMEINDE WEIL IM SCHÖNBUCH MIT NEUWEILER UND BREITENSTEIN
6        Mitteilungsblatt Weil im Schönbuch                                                  Nummer 15
                                                                              Donnerstag, 11. April 2019

                                                    Festjahr-Programm
                                                        anlässlich des
                                                   25. jährigen Jubiläums
                                                  der Seniorenwohnanlage
                                                     Weil im Schönbuch
    Naturführung mit Monika Gläser
    Datum: 29.04.2019, Uhrzeit: 14.00 Uhr , Treffpunkt: Foyer Seniorenwohnanlage,
    Rückkehr: ca. 17.30 Uhr Strecke ca. 5 km
    Kommen Sie mit und begleiten das „KräuterLuisle“ bei ihrem Spaziergang. Unterwegs gibt es links und
    rechts des Wegerandes einiges zu entdecken. Am Ende des Nachmittags sitzen wir noch bei einem kleinen
    Umtrunk in der Seniorenwohnanlage zusammen.

              Tagesausflug nach Freudenstadt / ist ausgebucht
              Datum: 06.05.2019
              Pfalzgrafenweiler-Kuhstallführung und gemeinsames Mittagessen im Schwanenwirtskuhstall.
              Freudenstadt-Bähnle führt uns durch Freudenstadt. Erzgrube-Kaffeepause vor der Rückfahrt

    Märchen mit Veeh-Harfe in Kooperation mit der Bücherei
    Datum: 16.05.19, Uhrzeit: 16.00 Uhr
    Märchen Dornröschen, begleitet von der Musik der Veeh-Harfe
    Judith Erb-Calaminus und Tina Braun

              Geschichtennachmittag mit Heidi Rau
              Datum: 05.06.2019, Uhrzeit: 16.00 Uhr
              Erzählungen mit Gesang
              Geschichten über die Lebensfreude und die kleinen so normalen Dinge im Leben, die zu so viel
              Dankbarkeit beitragen.
              Dankbarkeit ist die Erinnerung des Herzens…

    Diavortrag „Schwäbische Alb“ mit Diplom-Geograph Herrn Mantwill
    Datum: 28.06.2019, Uhrzeit: 15.00 Uhr
    Schwäbische Alb von Donaueschingen bis Sigmaringen

              Jubiläumsausflug für Bewohner/Innen und ehrenamtlichen Mitarbeitern
              Datum: 09.07.2019

    Jubiläumsfest, Hof bei Seniorenwohnanlage mit Programm
    Datum: 21.09.2019, Uhrzeit: 14.00 Uhr
    Bewirtung: Spaß an d´r Freid
    Musik: Roland Brugger Alleinunterhalter
    ab 18.00 Uhr Abschluß mit Ökumenischer Andacht

              Konzert mit Frau Kaufholz und Frau Gommel
              Datum: 11.10.2019, Uhrzeit: 16.00 Uhr

    Spielenachmittag mit der Gruppe Gedächtnistraining
    Datum: 15.10.2019, Uhrzeit:15.00 Uhr

              Abschluss des Jubiläumsjahres mit einer ökumenischen Andacht
              Datum: 12.12.2019, Uhrzeit: 17.15 Uhr
AMTSBLATT DER GEMEINDE WEIL IM SCHÖNBUCH MIT NEUWEILER UND BREITENSTEIN
Nummer 15
      Donnerstag, 11. April 2019
                                                                                                                      Mitteilungsblatt Weil im Schönbuch
                                                                                                                                                                                     7
Amtliche Bekanntmachungen                                                                                                   Öffentliche Bekanntmachung
                                                                                                               der Haushaltssatzung der Gemeinde Weil im Schönbuch
                                                                                                                             für das Haushaltsjahr 2019

                 Öffentliche Ausschreibung                                                                                                       I.
                                                                                                             Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der
                 Bekanntmachung nach § 12 Abs. 1 VOB/A
                                                                                                             Fassung vom 3. Oktober 1983 hat der Gemeinderat am 18.12.2018 folgende
                                                                                                             Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:

1.   Ortsbauamt, Marktplatz 3, 71093 Weil im Schönbuch                                                                                 § 1 Haushaltssatzung
     Herrn Ehmann                                                                                            Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
     Tel.:    07157 1290-60 / Fax: 07157 1290-65
     E-Mail: tobias.ehmann@weil-im-schoenbuch.de                                                             1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je                  31.580.000 €
2.   Öffentliche Ausschreibung nach VOB und Kommunales Vergabehandbuch Baden Württemberg.
                                                                                                             davon
                                                                                                             im Verwaltungshaushalt                                        25.250.000 €
3.   Objektbezeichnung / Neubau einer Kindertagesstätte, Rostocker Straße 3,                                 und
     71093 Weil im Schönbuch                                                                                 im Vermögenshaushalt                                           6.330.000 €
4.   Einzelgewerk: 4.9    Heizungsanlage                 Ausführung: ab KW 40 2019                           2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
                   4.10   Lüftungsanlage                 Ausführung: ab KW 42 2019
                   4.11   Sanitäre Anlage                Ausführung: ab KW 45 2019                               Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
                   4.12   Glaserarbeiten                 Ausführung: ab KW 40 2019                               (Kreditermächtigung) in Höhe von                                   0€
                   4.13   Sonnenschutzanlagen            Ausführung: ab KW 50 2019
                          (Markisen + Raffstoren)                                                            3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
                     4.14 Putz- und Stuckarbeiten        Ausführung: ab KW 02 2020                               in Höhe von                                                7.825.500 €
                     4.15 Estricharbeiten                Asuführung: ab KW 10 2020
                     4.16 Trockenbauarbeiten             Ausführung: ab KW 05 2020                                                § 2 Kassenkreditermächtigung
                          (Metallständerwände +abgeh. gelochte Gipskartondecken)
                                                                                                             Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                3.000.000 €
      Submission: Abgabe der vollständigen Angebote bis Donnerstag, 02.05.2019                               festgesetzt
                  Heizungsanlage                        11:00 Uhr
                  Lüftungsanlage                        11:10 Uhr                                                                               II.
                  Sanitäre Anlage                       11:20 Uhr                                                           Wirtschaftsplan der Gemeindewerke 2019
                  Glaserarbeiten                        11:30 Uhr
                  Sonnenschutzanlagen                   11:40 Uhr                                            Aufgrund von § 13 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat am
                  Putz- und Stuckarbeiten               11:50 Uhr                                            18. Dezember 2018 den Wirtschaftsplan 2019 für die Gemeindewerke Weil im
                  Estricharbeiten                       12:00 Uhr                                            Schönbuch wie folgt festgesetzt:
                  Trockenbauarbeiten                    12:10 Uhr
                                                                                                             1. Erfolgsplan, in Einnahmen und Ausgaben je:
                     beim Ortsbauamt, Marktplatz 3, 2. Stock, großer Sitzungssaal, 71093 Weil im Schönbuch
                     Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Eröffnung zugelassen.
                                                                                                              Wasserversorgung                                              1.123.000 €
5.   Schutzgebühr:35,00 €                                                                                     Abwasserbeseitigung, Kläranlagen                                941.000 €
     1 Exemplar in Papierform, 1 CD GAEB83-Datei inkl. Postversand
                                                                                                              Abwasserbeseitigung, Kanäle                                     744.000 €
6.   Anforderung und Ausgabe der Verdingungsunterlagen:
     ab 12.04.2019 gegen Vorlage / Beifügung eines Verrechnungsschecks, beim Ortsbauamt Weil im               Gesamtbetrag Erfolgsplan Gemeindewerke                        2.808.000 €
     Schönbuch, Marktplatz 3, 71093 Weil im Schönbuch, Tel.: 07157 / 129063, Fax: 07157 / 129033,
     E-Mail: info@weil-im-schoenbuch.de
                                                                                                             2. Vermögensplan, in Einnahmen und Ausgaben je:
7.   Auskünfte: beim Fachplaner des Gewerkes
                                                                                                              Wasserversorgung                                               730.000 €
8.   Sicherheitsleistung: 5 % Vertragserfüllung, 3 % Mängelansprüche                                          Abwasserbeseitigung, Kläranlagen                               362.000 €
9.   Nachprüfstelle (§21 VOB/A): Landratsamt Böblingen / Regierungspräsidium Stuttgart,                       Abwasserbeseitigung, Kanäle                                  1.810.000 €
     Ruppmannstraße 21, 70174 Stuttgart
                                                                                                              Gesamtbetrag Vermögensplan Gemeindewerke                     2.902.000 €

     W. Lahl                                                  T. Ehmann                                      3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
     Bürgermeister                                            Ortsbaumeister
                                                                                                              Wasserversorgung                                               525.600 €
                                                                                                              Abwasserbeseitigung, Kläranlagen                               126.800 €
                                                                                                              Abwasserbeseitigung, Kanäle                                  1.361.700 €
                                                                                                              Gesamtbetrag Kreditaufnahme Vermögensplan                    2.014.100 €
Mitteilungsblatt                                                                                              Gemeindewerke
Weil im Schönbuch
                                                                                                             4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite
Erscheinungstag in der Regel Donnerstags.
                                                                                                             wird gem. § 89 GemO i.V.m. § 12 EigBG auf                        750.000 €
Herausgeber ist das Bürgermeisteramt,                                                                        festgesetzt
71093 Weil im Schönbuch, Marktplatz 3,                                                                                                             III.
Telefon (0 71 57) 12 90-0, Telefax (0 71 57) 12 90-43                                                        Das Landratsamt Böblingen als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gesetzmä-
Redaktion: Martin Feitscher, Gemeindeverwaltung,                                                             ßigkeit der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes der Wasserversor-
Telefon (0 71 57) 12 90-42                                                                                   gung mit Erlass vom 26. März 2019 gem. § 121 Abs. 2 GemO i.V.m. § 81 Abs.
                                                                                                             2 GemO, bestätigt.
Verantwortlich für den Amtlichen Teil,                                                                                                             IV.
alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:                                                             Die Haushaltssatzung einschl. Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 15. Ap-
Bürgermeister Wolfgang Lahl, Marktplatz 3,                                                                   ril 2019 bis 26. April 2018 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Weil im
71093 Weil im Schönbuch                                                                                      Schönbuch, Marktplatz 3, Finanzverwaltung, Zimmer 1 bzw. Zimmer 2, wäh-
                                                                                                             rend der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Druck, Anzeigenteil und Verlag:
KREISZEITUNG Böblinger Bote,                                                                                                                        V.
Wilhelm Schlecht GmbH & Co. KG                                                                               Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO
Wilhelmstraße 34, 71034 Böblingen                                                                            für Baden-Württemberg, oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen
Verantwortlich für den Anzeigenteil:                                                                         dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
                                                                                                             schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung
Daniel van Steenis, Anzeigenleiter
                                                                                                             gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der
Telefon (0 70 31) 62 00-20, Fax (0 70 31) 62 00-78
                                                                                                             die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn Vor-
E-Mail: anzeigen@krzbb.de                                                                                    schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be-
Redaktionsschluss: Dienstag, 13.00 Uhr                                                                       kanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Anzeigenschluss: Dienstag, 10.00 Uhr                                                                         gez.
Für Anzeigen gilt die Preisliste Nr. 57,                                                                     –Lahl–
gültig ab 1. Januar 2019.                                                                                    Bürgermeister
AMTSBLATT DER GEMEINDE WEIL IM SCHÖNBUCH MIT NEUWEILER UND BREITENSTEIN
8   Mitteilungsblatt Weil im Schönbuch                 Nummer 15
                                         Donnerstag, 11. April 2019
AMTSBLATT DER GEMEINDE WEIL IM SCHÖNBUCH MIT NEUWEILER UND BREITENSTEIN
Nummer 15
Donnerstag, 11. April 2019
                             Mitteilungsblatt Weil im Schönbuch
                                                                  9
AMTSBLATT DER GEMEINDE WEIL IM SCHÖNBUCH MIT NEUWEILER UND BREITENSTEIN
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                                          Donnerstag, 11. April 2019
Nummer 15
Donnerstag, 11. April 2019
                             Mitteilungsblatt Weil im Schönbuch
                                                                  11
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Gemeinde Weil im Schönbuch                                   wohnung begründet haben, ebenfalls nur auf         5. 	Wahlschein
                                                             Antrag in das Wählerverzeichnis eingetra-          5.1 Wer einen Wahlschein für die Europawahl
Landkreis Böblingen                                          gen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf              hat, kann im Landkreis Böblingen durch Stim-
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht                    Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt              mabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses
auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die                wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von               Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wahl zum Europäischen Parlament – Europa-                    der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den         5.2 	Wer einen Wahlschein für die Kommunal-
wahl – und für die Wahl des Gemeinderats, der                Landkreis – das Verbandsgebiet der Region                 wahlen hat, kann entweder in einem beliebi-
Ortschaftsräte Neuweiler und Breitenstein, des               Stuttgart verlassen hat oder seine Hauptwoh-              gen Wahlraum des im Wahlschein angegebe-
Kreistags und der Mitglieder der Regionalver-                nung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine                nen Gebiets oder durch Briefwahl wählen.
sammlung des Verbands Region Stuttgart sowie                 Bestätigung über den Zeitpunkt des Weg-
die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen              zugs oder der Verlegung der Hauptwohnung           6. 	Einen Wahlschein erhält auf Antrag
am 26. Mai 2019.                                             aus dem Landkreis / dem Verbandsgebiet der         6.1 	ein in das Wählerverzeichnis eingetragener
Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik                 Region Stuttgart sowie über das Wahlrecht zu              Wahlberechtigter,
Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament              diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung       6.2 	ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetra-
– Europawahl – und gleichzeitig finden in der Ge-           erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der              gener Wahlberechtigter,
   meinde Weil im Schönbuch die Kommunalwahlen               Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist          6.2.1 	
                                                                                                                       wenn er nachweist, dass er ohne sein Ver-
– Wahl des Gemeinderats, Wahl der Ortschaftsräte            oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt                schulden die nachstehende Antragsfrist auf
   Neuweiler und Breitenstein, Wahl des Kreistags            hat.                                                      Aufnahme in das Wählerverzeichnis
   und die Wahl der Mitglieder der Regionalver-        2.3 	Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26        	     Europawahl bei Deutschen nach § 17 Abs.
   sammlung des Verbands Region Stuttgart – statt.           Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht                  1, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 Euro-
1.     Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl           unterliegen und nicht in das Melderegister ein-           pawahlordnung (EuWO) bis zum 5. Mai 2019
       und die Kommunalwahlen – für die Wahlbezir-           getragen sind, werden ebenfalls nur auf An-               versäumt hat,
       ke der Gemeinde Weil im Schönbuch werden              trag in das Wählerverzeichnis eingetragen.         	Kommunalwahlen bei Wahlberechtigten
       in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019          Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das            nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung
       während der allgemeinen Öffnungszeiten für            Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine               (KomWO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3) bis zum 5. Mai
       Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitge-           Versicherung an Eides statt mit den Erklärun-             2019 versäumt hat.
       halten (Rathaus Weil im Schönbuch, Markt-             gen nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlord-
                                                                                                                	Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nach-
       platz 3, Zimmer 15).                                  nung anzuschließen.
                                                                                                                       weist, dass er ohne sein Verschulden ver-
	    Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit       	    Die Anträge auf Eintragung in das Wäh-                    säumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung sei-
      oder Vollständigkeit der zu seiner Person              lerverzeichnis müssen schriftlich gestellt                nes Wahlrechts verlangten Nachweise nach §
      im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten               werden und spätestens bis zum Sonntag,                    3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen,
      überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die            5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich)           6.2.2 	
                                                                                                                       wenn er nachweist, dass er ohne sein Ver-
      Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von         beim Bürgermeisteramt Weil im Schön-                      schulden
      anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen             buch, Marktplatz 3, 71093 Weil im Schön-
      Personen überprüfen will, hat er Tatsachen             buch eingehen.                                     	bei der Europawahl die Einspruchsfrist ge-
      glaubhaft zu machen, aus denen sich eine                                                                         gen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1
                                                       	Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen                   EuWO bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat,
      Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wäh-
                                                             hält das Bürgermeisteramt Weil im Schön-
      lerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht                                                                 	bei den Kommunalwahlen die Frist für den
                                                             buch, Marktplatz 3, 71093 Weil im Schön-
      auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der                                                                   Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeich-
                                                             buch bereit.
      Daten von Wahlberechtigten, für die im Melde-                                                                    nisses nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz
      register ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz      	Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann                   (KomWG) bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat.
      1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.             sich bei der Antragstellung der Hilfe einer an-
                                                                                                                	Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nach-
      Das Wählerverzeichnis wird im automatisier-            deren Person bedienen.                                    weist, dass er ohne sein Verschulden ver-
      ten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist     	Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Be-                   säumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung sei-
      durch ein Datensichtgerät möglich.                     troffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er             nes Wahlrechts verlangten Nachweise nach §
	Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeich-                nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt             3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen.
      nisse für die Europawahl/Kommunalwahlen                hat.                                               6.2.3 	wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl
      eingetragen ist oder einen Wahlschein für die-   3. 	Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder      	bei der Europawahl erst nach Ablauf der An-
      se Wahlen hat.                                         unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20.              tragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der
2. 	Für die Kommunalwahlen und die Wahl der                 Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl (vgl. Nr. 1),            EuWO, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2
      Mitglieder der Regionalversammlung gilt                spätestens am Freitag, 10. Mai 2019 bis 12.00             EuWO,
      außerdem                                               Uhr, bei der Gemeindebehörde (Gemeindever-
                                                                                                                	oder erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nach
2.1 	Wahl des Gemeinderats und der Ort-                     waltung, Marktplatz 3, 71093 Weil im Schön-               § 21 Abs. 1 EuWO entstanden ist;
      schaftsräte                                            buch, Zimmer 15) Einspruch einlegen (bzgl.
                                                             Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichti-        	bei den Kommunalwahlen erst nach Ablauf
	    Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeinde-                                                                        der Antragsfrist nach § 3 Abs. 2 und 4 Kom-
      wahlen durch Wegzug oder Verlegung der                 gung (bzgl. der Kommunalwahlen) des / der
                                                             Wählerverzeichnisse(s) stellen.                           WO oder der Einsichtsfrist nach § 6 Abs. 2
      Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren                                                                           KomWG entstanden ist.
      haben und vor Ablauf von drei Jahren seit die-   	Der Einspruch / Antrag kann schriftlich oder
                                                                                                                6.2.4 	wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren
      ser Veränderung wieder in die Gemeinde zu-             durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt /
                                                                                                                       (Europawahl) / Widerspruchsverfahren (Kom-
      ziehen oder dort ihre Hauptwohnung begrün-             gestellt werden.
                                                                                                                       munalwahlen) festgestellt worden und die
      den, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht      4. 	Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis              Feststellung erst nach Abschluss des Wähler-
      drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen              eingetragen sind, erhalten bis spätestens 5.              verzeichnisses zur Kenntnis des Bürgermeis-
      oder ihre Hauptwohnung begründet haben,                Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung.                       teramtes gelangt ist.
      nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis
      eingetragen. Für die Wahl des Ortschaftsrats     	Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat,           zu
      setzt dies voraus, dass die in Satz 1 genann-          aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Ein-     6.1 	 Wahlscheine können von in das Wählerver-
      ten Personen am Wahltag in der Ortschaft ihre          spruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen               zeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis
      (Haupt-)Wohnung haben 1).                              bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er             zum Freitag, 24. Mai 2019, 18:00 Uhr, beim
                                                             nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht          Bürgermeisteramt Weil im Schönbuch,
2.2 	Wahl des Kreistags – Wahl der Mitglieder
                                                             nicht ausüben kann.                                       Marktplatz 3, 71093 Weil im Schönbuch,
      der Regionalversammlung
                                                       	    Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das                Zimmer 13 und 15 mündlich, schriftlich oder
	Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des
                                                             Wählerverzeichnis eingetragen werden und                  in elektronischer Form beantragt werden.
      Kreistags – für die Wahl der Mitglieder der
                                                             die bereits einen Wahlschein und Briefwah-         	Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung,
      Regionalversammlung des Verbands Regi-
                                                             lunterlagen beantragt haben, erhalten keine               die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder
      on Stuttgart durch Wegzug oder Verlegung
      der Hauptwohnung aus dem Landkreis – aus               Wahlbenachrichtigung.                                     nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten
      dem Verbandsgebiet 2) – verloren haben und vor   	Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur                    möglich macht, kann der Antrag noch bis zum
      Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung         in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in                Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
      wieder in den Landkreis – in das Verbandsge-           dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.       	     Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft,
      biet – zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung            Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung              dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zu-
      begründen, werden, wenn sie am Wahltag                 angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk                gegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der
      noch nicht drei Monate wieder im Landkreis –           oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt              Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt
      im Verbandsgebiet – wohnen oder ihre Haupt-            dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5).                      werden.
Nummer 15
       Donnerstag, 11. April 2019
                                                                                                Mitteilungsblatt Weil im Schönbuch
                                                                                                                                                          13
zu                                                      	Der Wahlbriefe für die Europawahl wird in-             Bekanntgaben:
6.2 	Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene             nerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne
      Wahlberechtigte können aus den unter Nr.                besondere Versendungsform ausschließlich           Verkehrszählung
      6.2.1 – 6.2.4 angegebenen Gründen den An-               von der Deutschen Post AG unentgeltlich be-        Auf Initiative des Ordnungsamts wurde am Friedhof
      trag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis           fördert.                                           Breitenstein der Verkehr von und nach Breitenstein
      zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.                  	Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen                   über die Hauffstraße sowie der Verkehr auf dem pa-
	Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss               wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-         rallel zur Bundesstraße verlaufenden Feldweg er-
      durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht             land ohne besondere Versendungsform aus-           fasst.
      nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein            schließlich von der Deutschen Post AG unent-
      Wahlberechtigter mit Behinderungen kann                 geltlich befördert.                                Baumaßnahmen Hegelstraße
      sich bei der Antragstellung der Hilfe einer an-   	Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem
      deren Person bedienen.                                                                                     Ortsvorsteher Müller informierte über diverse Ver-
                                                              Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben
                                                                                                                 änderungsmaßnahmen im Bereich der Terrasse an
7. 	Ein Wahlberechtigter, der durch Briefwahl                werden.
                                                                                                                 dem bestehenden Gebäude Hegelstraße 24/1. Laut
      wählen will, erhält mit den Briefwahlunterlagen   Weil im Schönbuch, 11. April 2019                        Aussage des Landratsamtes sind die Maßnahmen
	für die Europawahl einen roten Wahlbrief-
                                                                                                                 für den Ortschaftsrat nicht beratungsrelevant.
      umschlag, mit den Briefwahlunterlagen
	    für die Kommunalwahlen einen gelben
      Wahlbriefumschlag.
	Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurück-                                                                 Anfragen:
      zusenden sind, sind auf den Wahlbriefum-                                                                   Parksituation Hauffstraße
      schlägen angegeben. Ein Merkblatt für die
      Briefwahl zur Europawahl und die Hinweise                                                                  Ortschaftsrat Ehrmann wies darauf hin, dass ohne
      für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen auf                                                                Lücken bei der Parkierung der von der Kreisstraße
      der Rückseite des Wahlscheins enthalten die       Wolfgang Lahl, Bürgermeister                             kommende Abschnitt schlecht einsehbar sei.
      für den Wähler notwendigen Informationen.                                                                  Er machte den Vorschlag, anlässlich der nächsten
7.1 Briefwahl für die Europawahl                                                                                 Verkehrsschau die Anbringung von Parkbereichen
	    Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte                                                              wie in der Seestraße in Weil im Schönbuch zu er-
     • einen amtlichen Stimmzettel,                                                                              örtern.
     • einen amtlichen blauen Stimmzettelum-            Aus der Arbeit des Gemeinderats                          Gemeindeverbindungsstraße Hauffstraße –
        schlag mit dem Aufdruck „Stimmzettelum-
                                                        und der Ortschaftsräte                                   Gewerbegebiet Sol
        schlag für die Briefwahl bei der Europawahl“,
     • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die                                                                Ortschaftsrat Ehrmann regte an, die Vertiefungen am
        der Wahlbrief zurückzusenden ist, verse-                                                                 rechten Fahrbahnrand mit grobem Schotter aufzu-
        henen roten Wahlbriefumschlag mit dem
                                                        Ortschaftsratssitzung in Breitenstein                    füllen und auskoffern zu lassen.
        Aufdruck „Wahlbrief für die Europawahl“         am 4. April 2019
        und                                             Ortstermin Grundschule Breitenstein:
     • ein Merkblatt für die Briefwahl.                 Besichtigung des neugestalteten Lehrerzimmers            Gemeinderatssitzung
7.2 Briefwahl für die Kommunalwahlen                    und Beratung über Neuanschaffungen                       am 2. April 2019
      Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte     Der Ortschaftsrat und die Besucher besichtigten das
                                                        neu gestaltete Lehrerzimmer/ Rektorat und Konfe-         In der letzten Sitzung des Gemeinderats befass-
     • die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu
        der er wahlberechtigt ist, ggf. mit zugehöri-   renzzimmer.                                              te sich das Gremium mit mehreren Berichten, ei-
        gen Merkblättern,                               Mittels einer Trennwand wurde Platz für die neue Kü-     ner neuen Bestattungsform und mit öffentlichem
     • die dazugehörigen amtlichen Stimmzette-          che/ Schulküche geschaffen.                              WLAN. Ein weiteres Thema war, wie künftig die
        lumschläge für die Briefwahl,                                                                            Betreuung des Gemeindewalds durch Forstleute
                                                        Ortsvorsteher Müller informierte auch über die neue
     • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die       Netzwerkanlage.                                          aussieht.
        der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehe-      Der Ortschaftsrat befürwortete die Aufstellung ei-       Vor dem Eintritt in die Tagesordnung übergab Bür-
        nen gelben Wahlbriefumschlag mit dem            nes Gartenhäuschens am Rand des Schulhofs, ei-           germeister Wolfgang Lahl an Gemeinderätin Him-
        Aufdruck „Wahlbrief für die kommunale           ner Bank und eines Tisches im Außenbereich zum           melein die Ehrennadel und Ehrenurkunde des Ge-
        Wahl“.                                          Spielplatz sowie eines Hochbeets.                        meindetags Baden-Württemberg für ihre 30-jährige
	Die Abholung von Wahlschein und Briefwahl-            Darüber hinaus diskutierte der Ortschaftsrat Maß-        Zugehörigkeit zum Gemeinderat. Er verband die
      unterlagen für einen anderen ist                                                                           Ehrung durch den Gemeindetag mit dem Dank der
                                                        nahmen, wie das Befahren des Schulhofs während
	im Falle der Europawahl nur möglich, wenn             der Pausenzeiten unterbunden werden kann.                Gemeinde Weil im Schönbuch.
      die Berechtigung zur Empfangnahme der
      Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen                                                               Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
      Vollmacht nachgewiesen wird und die bevoll-
      mächtigte Person nicht mehr als vier Wahlbe-      Bürgerfragestunde:                                       Der Bürgermeister teilte mit, dass sich der Gemein-
      rechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde-                                                             derat am 22. und 23. März 2019 auf einer Klausur-
                                                        Breitensteiner Friedhof
      behörde vor Empfangnahme der Unterlagen                                                                    sitzung mit dem Bürgerhaus und mit dem Baugebiet
      schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat      Der Anfrage eines Besuchers, welche Grabformen in        Weil-Bäumlesweg befasst hat.. Es wurden keine
      sich die bevollmächtigte Person auszuweisen;      den einzelnen Bereichen angesiedelt sind, möchte         Beschlüsse gefasst. Die Klausur diente zur Vorbe-
                                                        Ortsvorsteher Müller mittels eines Plans im Mittei-
      im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig,                                                                  reitung der öffentlichen Sitzungen zu den nächsten
                                                        lungsblatt nachkommen.
	    wenn die Empfangsberechtigung durch                                                                        Schritten zum Bürgerhaus (vermutlich im Mai 2019)
                                                        Ein weiterer Besucher erkundigte sich, ob in Zukunft
      schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.                                                                  und zum Baugebiet Weil-Bäumlesweg (vermutlich
                                                        auch eine Urnenstelenwand und Rasenerdbestat-
	Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahl-                                                                      im Juli 2019).
                                                        tungen möglich sind.
      unterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in
                                                        Ortsvorsteher Müller wird sich erkundigen, ob wei-       Jahresbericht des Jugendreferats
      Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die
                                                        tere Nachfragen nach diesen Bestattungsformen in
      Briefwahl ausüben.                                                                                         Marielle Bohm, Mahendra Scharf und Simone Blech
                                                        Breitenstein vorliegen.
	Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahl-                                                                    berichteten im Gemeinderat über die Jugendsozial-
                                                        Bei Bedarf werde im Ortschaftsrat darüber beraten.
      brief/die Wahlbriefe mit dem Stimmzettel/                                                                  arbeit in der Gemeinde. Marielle Bohm befasste sich
      den Stimmzetteln und den Wahlscheinen so                                                                   dabei mit den Schwerpunkten Ganztagsschule und
      rechtzeitig an die angegebene Stelle absen-                                                                Jugendsozialarbeit. Diese beiden Bereiche haben
      den, dass die Wahlbriefe dort spätestens am       Ortsentwicklungsplan                                     viele gemeinsame Schnittmengen. Ziel sei es, ein
      Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen.                   Breitenstein 2040+                                       Zuhause für Schüler zu sein, in dem sich jedes Kind
	Wähler, die bei der Europawahl und bei den                                                                     individuell entwickeln kann.
      Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen,            Der Entwurf der Schwerpunktmaßnahmen für den
      müssen zwei Wahlbriefe absenden (roter            Ortsentwicklungsplan wurde erstellt.                     Ein Höhepunkt sei im letzten Jahr ein Medienprojekt
      Wahlbrief = Europawahl, gelber Wahlbrief =        Als nächster Schritt soll ein Entwurf für das Leitbild   gewesen, in dem das Medienteam der Gemeinschafts-
      für die kommunale Wahl).                          ausformuliert und der Bürgerschaft präsentiert werden.   schule ihre Schule in einem Video dargestellt hat.
14           Mitteilungsblatt Weil im Schönbuch                                                                                      Nummer 15
                                                                                                                Donnerstag, 11. April 2019

                                                      Die Neuanmeldungen lagen im letzten Jahr mit         halten, wodurch sie zudem bei den Setzungen im
                                                      145 Anmeldungen im Rahmen der Vorjahre. Die          Bereich des Grabes nicht beeinträchtigt werden.
                                                      Zahl der aktiven Leser stieg dagegen kräftig um
                                                      340 auf 1.340 Leser an. Ende 2018 hatte die Orts-
                                                      bücherei über 15.000 Medien im Bestand. Die
                                                      Zusammensetzung der Medien ändert sich im
                                                      Video.- und Audiobereich durch den technischen
                                                      Wandel in Form von Streamingangeboten.
                                                      Dass eine Bücherei nicht darin nachlassen darf,
                                                      neue Leserinnen und Leser zu gewinnen machten
                                                      die jüngsten Neuerungen deutlich. Tonie-Boxen
                                                      sollen einen neuen Anreiz für Eltern und Kinder
                                                      schaffen, ebenso wie ein neues Veranstaltungs-
                                                      format. Dabei wird das bewährte Bilderbuchkino
                                                      durch Veeh-Harfenmusik ergänzt.

Das von Medienteam geschaffene Schulvideo
fand im Gemeinderat großen Anklang.
2019 fließen viele Anstrengungen in ein ganzjäh-
riges Theaterprojekt ein. Zum Aufführungswo-
chenende am 6. Und 7. Juli 2019 lud Frau Bohm
                                                                                                           Da die Zusatzarbeiten des Bauhofs über Gebüh-
bereits jetzt ein.
                                                                                                           ren refinanziert werden müssen hatte die Verwal-
Simone Blech und Mahendra Scharf stellten an-                                                              tung eine grobe Schätzung der Bestattungsge-
schließend ihre Schwerpunkt in der Jugendsozial-                                                           bühren vorgenommen. Mit insgesamt ca. 3.100
arbeit vor und betonten den großen Nutzen einer       Bürgermeister Wolfgang Lahl dankte der Büche-        Euro läge Weil im Schönbuch im Mittelfeld der
guten Vernetzung, vor allem mit den Vereinen. Das     reileiterin und dem Team der Ortsbücherei für        umliegenden Gemeinden, die Rasengräber für
Jugendhaus NEON konnte sich 2018 über weiter          die ausgezeichnete Arbeit. Er betonte, dass die      Erdbestattungen anbieten. Die tatsächlich anfal-
angestiegene Besucherzahlen (1.569 Besuche)           gezielte Vernetzung der Ortsbücherei in der Ge-      lenden Gebühren können erst mit einer Gebüh-
freuen. Einzelfallhilfen und Freizeitprojekte mach-   meinde ein wichtiger Erfolgsfaktor ist. Die Büche-   renkalkulation berechnet werden,. zumal dann
ten ebenfalls einen großen Anteil ihrer Arbeit aus.   rei durch Veranstaltungen attraktiv zu halten sei    noch eine Unterscheidung zwischen Reihen- und
Besonders gefreut haben sich die Jugendlichen         wichtig. Kinder schon in jungen Jahren in die Bü-    Wahlgräbern vorgenommen werden muss.
im NEON über die Möglichkeit, an einem Image-         cherei zu holen sei der absolut richtige Weg.        Bürgermeister Wolfgang Lahl hob hervor, dass die
film des Landkreises über die Jugendsozialarbeit      Gemeinderat Kolb schloss sich dem Lob des Bür-       Grabsteine bei diesem Vorschlag mehr individu-
im Kreis Böblingen mitzuwirken.                       germeisters an. In unserer heutigen Gesellschaft     ellen Gestaltungsspielraum zulassen als bei den
Bürgermeister Wolfgang Lahl bezeichnete die           sei es unverzichtbar, Kinder und Jugendliche an      Rasengräbern für Urnengräber.
vorgetragenen Informationen als eindrucksvollen       das Lesen heranzuführen.                             Im Gemeinderat herrschte Einigkeit über den
Jahresbericht. Die Vernetzung der Jugendrefera-       Auch hier nahm der Gemeinderat den Jahresbe-         Grundsatz, diese zusätzliche Bestattungsart an-
te in der Schönbuchlichtung sei ein wesentlicher      richt mit großer Zustimmung zur Kenntnis.            zubieten. Diskutiert wurde über die vorgeschla-
Faktor für die guten Erfolge. Die Jugendsozialar-                                                          gene Gestaltung. Für Gemeinderätin Dr. Staber
beit müsse wie hier die Jugendlichen dort abho-                                                            waren die vorgesehenen Wege zu den Gräbern
                                                                                                           zu massiv. Sie hätte sich eine naturnähere Gestal-
len, wo sie sich aufhalten. Positiv bewertete er      Friedhofswesen                                       tung gewünscht. Der befestigte Bereich zwischen
die gemeinsame Aktion der Jugendreferate zur
anstehenden Kommunalwahl mit der Möglichkeit,         Diese Beratung befasste sich mit den Themen          den Grabreihen, in dem die Grabsteine aufgestellt
den Kandidatinnen und Kandidaten direkte Fra-         „Rasengräber für Erdbestattungen“ und „Grab-         werden sollen, war aus ihrer Sicht zu breit. Ge-
gen zu stellen. Das sei eine gute Möglichkeit, die    feld für Muslime“. Hauptamtsleiter Martin Feit-      meinderätin Himmelein wünschte sich, die Wege
vom Gesetzgeber geforderte Jugendbeteiligung          scher trug dem Gemeinderat die Vorschläge der        nur zu schottern und so viel Grün als möglich zu
umzusetzen.                                           Gemeindeverwaltung vor.                              erhalten.
Gemeinderätin Himmelein sah als wesentlichen          Der Wunsch, in der Gemeinde auch die bei Erd-        Zur Breite des Bereiches zwischen den Gräbern
Grund für die gute Jugendsozialarbeit, dass die       bestattungen die Möglichkeit für Rasengräber zu      erwiderte der Bürgermeister, dass diese Fläche
langfristige Betreuung durch dieselben Personen       schaffen wurde sowohl aus dem Gemeinderat als        benötigt wird, um die Grabsteine sachgerecht
nun Früchte trägt. Gleichbleibende Bezugsperso-       auch aus der Bevölkerung vorgebracht. Bei die-       und dauerhaft aufstellen zu können.
nen seien wichtig.                                    ser Bestattungsform wird der Bereich über einem      Gemeinderat Thomas Müller sprach sich für diese
                                                      Sarg nicht wie sonst durch die Angehörigen ge-       zusätzliche Bestattungsform aus, da offensicht-
Mit großer Zustimmung nahm der Gemeinderat            staltet und gepflegt. Stattdessen gibt es über den   lich eine Nachfrage besteht. Kritisch betrachtete
den Jahresbericht des Jugendreferats zur Kennt-       Gräbern eine einheitliche Rasenfläche, die von       der die geschätzte Gebührenhöhe, die abschre-
nis.                                                  der Gemeinde angelegt und über die gesamte           ckend wirken könne.
                                                      Ruhezeit eines Grabes gepflegt wird. Die Pflege
                                                                                                           Zur Gebührenhöhe wies der Bürgermeister darauf
                                                      umfasst nicht nur die normale Grünflächenpflege,
                                                                                                           hin, dass dabei die Grabpflege über 30 Jahre ent-
                                                      sondern auch die Behebung unvermeidlicher Set-
                                                                                                           halten ist. Die Grabpflege durch Angehörige oder
Jahresbericht der Ortsbücherei                        zungen über dem Sarg.
                                                                                                           über einen Pflegevertrag verursache auch Kosten.
                                                      Aus der Erfahrung mit Rasengräbern für Urnenbe-
Tina Braun, die Leiterin der Ortsbücherei, begann                                                          Gemeinderat Kolb begrüßte die Überlegung, auch
                                                      stattungen hatte die Gemeindeverwaltung bei die-
ihren Bericht mit einem Rückblick auf die Ver-                                                             für Erdbestattungen Rasengräber zu ermöglichen.
                                                      sen Gräbern einen anderen Weg vorgeschlagen.
anstaltungshöhepunkte im Jubiläumsjahr 2018,                                                               Konfliktpotential sah er bei der individuellen Ge-
                                                      Bei eben liegenden Grabplatten hat sich gezeigt,
welches hochkarätige Veranstaltungen für jeden                                                             staltung der Grabsteine. Gemeinderat Dauber
                                                      dass die Pflege durch den Gemeindebauhof im-
Zweck angeboten hatte.                                                                                     verwies auf die bestehenden Gestaltungsmög-
                                                      mer aufwändiger wird und, um Beschädigungen
Bei der wichtigsten Kennzahl einer Bücherei, der                                                           lichkeiten in anderen Bereichen des Friedhofs.
                                                      zu vermeiden, viel Handarbeit erfordert. Zusam-
Ausleihzahl, konnte die Büchereileiterin einen        men mit einem Friedhofsplaner wurde deshalb          Gemeinderätin Weiss unterstützte den Vorschlag.
weiteren Anstieg um über 4.000 Ausleihen auf          die Überlegung ausgearbeitet, keine eben lie-        Rasengräber für Erdbestattungen in der vorge-
über 66.000 Ausleihen vorweisen. Besonderes           genden Grabplatten zu verwenden. Stattdessen         schlagenen Form zu verwirklichen, ebenso wie
Gewicht hat dieser Anstieg, weil die meisten öf-      sollen Pultsteine in einem befestigten Bereich an    Gemeinderat Hiller.
fentlichen Büchereien mit sinkenden Ausleihzah-       der Kopfseite des Grabes aufgestellt werden. Da-     Einstimmig beschloss der Gemeinderat, im Fried-
len zu kämpfen haben.                                 durch können die Grabsteine ein Fundament er-        hof Hägnach Rasengräber für Erdbestattungen
Nummer 15
       Donnerstag, 11. April 2019
                                                                                           Mitteilungsblatt Weil im Schönbuch
                                                                                                                                                     15
anzubieten. Der Umsetzungsvorschlag der Ver-         Falls WLAN am Marktplatz gut funktioniere sei es      Anfragen aus dem Gemeinderat
waltung wurde mit großer Mehrheit angenommen.        gut vorstellbar, auch bei anderen Bereichen in der
                                                     Gemeinde öffentliches WLAN einzurichten.              Gemeinderätin Himmelein fragte, ob die Sanierungs-
Anschließend diskutierte der Gemeinderat über
                                                                                                           maßnahmen am Marktplatz angesichts des momen-
die Überlegung, in der Gemeinde ein Grabfeld         Einstimmig beschloss der Gemeinderat, mit der         tanen Parkdrucks nicht verschoben werden sollten.
für die Bestattung von Muslimen anzulegen. Die       IT-Innerebner GmbH am Marktplatz ein öffentli-        Die Verwaltung plant, momentan nur die Schadstel-
Gemeindeverwaltung hatte untersucht und dar-         ches WLAN zu schaffen. Die einmaligen Investiti-      len mit Stolpergefahr auszubessern. Diese kleineren
gestellt, welche Maßnahmen dazu notwendig            onskosten betragen ca. 6.500 Euro.                    Maßnahmen seien aber dringend.
sind mit dem Ergebnis, dass die Verwirklichung
mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Allerdings                                                           Eine weitere Anfrage von Gemeinderätin Himmelein
                                                                                                           betraf den Steigbrunnen. Sie kritisierte, dass dort
gab es in den letzten Jahren im Standesamt keine
                                                                                                           durch Private mit Schläuchen in größerem Umfang
Anfrage nach einer Bestattung in unseren Fried-
                                                     Neuorganisation der Forstaufga-                       Wasser entnommen wird, welches der Schaich feh-
höfen nach den islamischen Bestattungsregeln.
                                                                                                           len werde. Ihr Vorschlag lautete, Wasserentnahmen
Aus diesem Grund und weil es in der Nachbar-         ben in kommunalen Wäldern                             nur noch durch das Schöpfen mit Eimern zuzulas-
gemeinde Holzgerlingen die Möglichkeit einer Be-
                                                     Der Bürgermeister berichtete, dass die bewährte       sen. Der Bürgermeister entgegnete, dass diese Was-
stattung nach den islamischen Bestattungsregeln
                                                     Wahrnehmung der Aufgaben eines Försters und           serentnahmen aus Sicht des Wasserwirtschaftsamts
gibt hatte die Gemeindeverwaltung vorgeschla-                                                              zulässig sind. Er sagte zu, mit dieser Anfrage noch-
gen, in Weil im Schönbuch derzeit kein Grabfeld      der Holzvermarktung in einer Person durch kar-
                                                     tellrechtliche Vorgaben nicht mehr möglich ist.       mals auf das Wasserwirtschaftsamt zuzugehen.
für die Bestattung von Muslimen zu schaffen. Das
Standesamt solle aber weiterhin festhalten, wel-     Die drohende Vorgabe der Holzvermarktung au-          Zum beantragten Verkehrskonzept und zum Par-
che Anfragen nach Bestattungsformen eingehen,        ßerhalb der öffentlichen Hand konnte durch den        kraumkonzept regte Gemeinderätin Himmelein an,
die in unseren Friedhöfen nicht möglich sind.        Einsatz politischer Vertreter auf allen Ebenen ver-   die Bevölkerung ähnlich wie in Holzgerlingen mittels
                                                     mieden werden.                                        einer breitgefächerten Bürgerbeteiligung mitzuneh-
Einstimmig stimmte der Gemeinderat diesem Vor-                                                             men. Bürgermeister Wolfgang Lahl berichtete, dass
schlag zu.                                           Als zulässiges Modell soll es nun wie bisher eine     die Verwaltung momentan zusammen mit dem Ver-
                                                     untere Forstbehörde geben, die die Aufgaben der       kehrsplaner tögelplan mehrere Varianten zu Umfang
                                                     Waldbewirtschaftung und –pflege wahrnimmt.            und Tiefe der beantragten Konzepte ausarbeitet,
                                                     Die Vermarktung soll einer eigenständigen kom-        die sich in den Kosten erheblich unterscheiden. Der
                                                     munalen Holzverkaufsstelle übertragen werden.         Gemeinderat kann dann festlegen, welcher Unter-
Öffentliches W-LAN-Netz                              Im Kreis Böblingen hätten beide Stellen ihren Sitz    suchungsumfang und welche Vorgehensweise zum
auf dem Marktplatz                                   im Böblinger Landratsamt. Durch den Zwang der         Tragen kommen sollen. Er wies darauf hin, dass bei
                                                     Holzverkaufsstelle, schwarze Zahlen zu schrei-        einem Verfahren wie in Holzgerlingen zunächst der
Bürgermeister Wolfgang Lahl berichtete, dass 2
                                                     ben, wird diese Leistung für die Gemeinde etwa        Ausgangszustand quantifizierbar festgestellt werden
Anläufe, öffentliches WLAN aus dem Förderpro-
gramm WiFi4EU zu finanzieren, erfolglos waren.       um 5.000 Euro im Jahr teurer.                         muss.
Deshalb habe sich die Verwaltung nach Alter-         Um diese Lösung vorbereiten zu können hatte           Gemeinderat Breitling sprach ein Naturschutzprojekt
nativen umgesehen und mehrere Anbieter auf-          das Landratsamt die Gemeinden gebeten, eine           des Landkreises zum Schutz von Rebhühnern an
gefordert, ein Angebot für WLAN am Marktplatz        positive Absichtserklärung über diesen Vorschlag      und schlug vor, dass die Gemeinde Weil im Schön-
abzugeben. Zwei Angebote gingen ein, wovon           abzugeben. Einstimmig stimmte der Gemeinderat         buch bei diesem Projekt mitmacht. Der Bürgermeis-
der günstigere Anbieter, die österreichische Firma   dieser Überlegung zu und ermächtigte den Bür-         ter sagte zu, mit dem Landkreis zu klären, ob es in
IT-Innerebner GmbH, viel Erfahrung und gute Re-      germeister, eine Vereinbarung in diesem Sinne         der Gemeinde geeignete Flächen gibt.
ferenzen auf diesem Gebiet vorweisen kann.           abzuschließen.                                        Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

 Die Gemeindeverwaltung informiert

                                 Paolo Kunsch wurde Deutscher Meister

                       Deutsche Meisterschaft der Compound-Bogenschützen
                                           in Biberach

                                             Vom 07. bis 09. März 2019 fand in Biberach die
                                             diesjährige Deutsche Meisterschaft statt.

                                             In der Juniorenklasse Compound war Paolo Kunsch mit
                                             288 Ringen im ersten und 293 im zweiten Durchgang
                                             erfolgreich.

                                             Mit insgesamt 581 Ringen gewann er Gold und wurde
                                             Deutscher Meister in seiner Klasse.

      Die Gemeinde Weil im Schönbuch gratuliert zu diesem sportlichen Erfolg.
16             Mitteilungsblatt Weil im Schönbuch                                                                                                    Nummer 15
                                                                                                                              Donnerstag, 11. April 2019

Entwicklungsprogramm Ländlicher                             dung über Ihren Antrag nicht mit der beantragten Maß-
                                                            nahme begonnen werden darf. Mit einer Entscheidung
Raum in Neuweiler und Breitenstein –                        des Landes über die ELR-Anträge ist im Februar 2020
Programmjahr 2020                                           zu rechnen.
Vorbereitungen haben begonnen – Möglichkeit zu              Wir möchten Sie gerne dazu ermuntern, eine Antrag-
Beratungsgesprächen                                         stellung im ELR-Programm in Betracht zu ziehen und
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (kurz:             als ersten Schritt das Angebot der persönlichen Bera-
ELR) ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Würt-          tung zu nutzen.
temberg, mit dem Ziel, die strukturelle Entwicklung         Ihr Engagement wird sich – bei einer Aufnahme in das
ländlich geprägter Orte zu unterstützen. Über das ELR       ELR-Programm – in mehrfacher Hinsicht lohnen, daher
können private Einzelmaßnahmen und strukturverbes-          hoffen wir, dass Sie diese Chance ergreifen!
sernde Maßnahmen gefördert werden.                          Ihr                                                         Hans Artschwager bei der Waldhaus-Mitarbeiterver-
In der jüngeren Vergangenheit berücksichtigte das           Wolfgang Lahl                                               sammlung
Land einige Maßnahmen in Breitenstein.                      Bürgermeister                                               Weitere Informationen auf der Homepage:
Dies ist ein Erfolg, auf diesen wollen wir weiter aufbau-                                                               www.waldhaus-jugendhilfe.de
en.
Wir möchten an dieser Stelle darüber informieren, dass      „Es brennt immer irgendwo“
die Möglichkeit besteht, ein unverbindliches Bera-                                        Am 29. März 2019 feierte      Kartierungen von Tieren
tungsgespräch zu vereinbaren.                                                             die Waldhaus Jugendhilfe      In unserer Gemeinde werden 2019 Kartierungen von
Im ELR-Programm werden gefördert:                                                         im Schönbuchsaal Hild-        Tierarten (Vögel, Insekten) durchgeführt. Die aus-
• die Umnutzung leer stehender Gebäude und                                                rizhausen ihre diesjährige    schließlich im Außenbereich stattfindenden Kartierun-
   Gebäudeteile, wie z.B. die Umnutzung von Scheu-                                        Mitarbeiterversammlung.       gen von Tieren werden ab April bis Ende November
   nen und Wirtschaftsgebäuden zu Wohnzwecken                                             Unter anderem waren           2019 stattfinden.
   (unabhängig vom Baujahr)                                                               auch kommunal Politiker
                                                                                          wie Bürgermeister Matthi-     Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstücksei-
• die umfassende Modernisierung von Wohngebäu-                                                                          gentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfas-
   den, um zeitgemäße Wohnverhältnisse zu schaffen                                        as Schöck (Hildrizhausen)
                                                                                          und Bürgermeister Wolf-       sung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es
• die Neubebauung von untergenutzten innerörtli-                                          gang Lahl (Weil im Schön-     werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der
   chen Grundstücken mit ortsangepassten Gebäu-             buch) zu Gast. Zudem konnte Geschäftsführer Hans            Fläche vorgenommen. Die Untersuchungen erfolgen
   den, sofern das Grundstück bereits bebaut ist            Artschwager auch den Ministerialdirigenten Rolf Schu-       im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Ba-
   (Baulücken).                                             macher vom Sozialministerium Baden-Württemberg              den-Württemberg.
• Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und             begrüßen.                                                   Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierern als
   Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstü-              Schwerpunkt der Veranstaltung war die Präsentation          Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grund-
   cken                                                     einer besonderen Geschichtensammlung: ein Buch              stücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt in           mit dem Titel „Es brennt immer irgendwo – Erfolgsge-        (§ 52 NatSchG).
der Regel für den Fördertatbestand Wohnen 30%.              schichten, wie sie das Waldhaus schreibt“. Das Wald-
Der Förderhöchstbetrag hängt vom Fördertatbe-               haus kümmert sich seit über 60 Jahren um die Belange
stand ab.                                                   von Jugendlichen und jungen Familien, arbeitet in der       Ganztägige Verkehrs­
Weitere Förderschwerpunkte sind:                            kommunalen Jugendarbeit und in der Jugendberufshil-
                                                            fe. Im Rahmen des Jubiläumsjahres 2017 und darüber          beeinträchtigungen auf der K 1057 /
• Förderschwerpunkt Arbeiten – Maßnahmen zur                                                                            Panzerstraße bei Böblingen
                                                            hinaus wurden einige Geschichten und Erzählungen
   Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in
                                                            von ehemaligen Jugendlichen und betreuten Familien
   kleinen und mittleren Betrieben                                                                                      Ein weiterer Schritt zur Erstellung der Radschnell-
                                                            aufgenommen und niedergeschrieben. Ebenso Sta-
• Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen                                                                          verbindung zwischen Böblingen / Sindelfingen und
                                                            tements von Jugendlichen, die in der Jugend- und
   – Maßnahmen zur Förderung des Gemeinschaftsle-                                                                       Stuttgart.
                                                            Schulsozialarbeit aufgewachsen sind. Teils amüsante
   bens in der Gemeinde, Schaffung und Anpassung            und bewegende Einblicke in Lebensabschnitte von             Am Mittwoch, 17. April 2019 wird auf Höhe der Kreu-
   von Gemeinbedarfseinrichtungen                           Menschen zusammengefasst auf 115 Seiten. „Wir sind          zung der K 1057 (Panzerstraße) mit der Römerstraße /
• Förderschwerpunkt Grundversorgung – Siche-                stets sehr stolz auf das Geleisete in unserer Einrichtung   Waldburgstraße eine neue Querungshilfe angebracht.
   rung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren          und freuen uns die vielen persönlichen Schicksale nun       Zu diesem Zweck muss die Panzerstraße in diesem
   und Dienstleistungen.                                    auch einem breiteren Publikum präsentieren zu dür-          Bereich halbseitig gesperrt werden. Der Verkehr wird
                                                            fen“, so Hans Artschwager. „Die Geschichten werden          mittels einer Baustellenampel jeweils in einer Richtung
Wir möchten gerne Eigentümern, die im Jahr 2020 in                                                                      über die Engstelle geleitet.
Neuweiler oder Breitenstein eine der oben genannten         hauptsächlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
Maßnahme beginnen möchten, die Gelegenheit bieten,          tern des Waldhauses mitbestimmt“, beschreibt lobt           Um eine sichere Führung der Radschnellwegverbin-
bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch För-            Rolf Schumacher, Ministerialdirigent im Sozialministeri-    dung über die K 1057 (Panzerstraße) zu gewährleis-
dermöglichkeiten zu erörtern. Gebäude Baujahr ca. vor       um Baden-Württemberg, „eine äußerst wertvolle Arbeit        ten ist es erforderlich eine Querungshilfe anzubringen.
1970.                                                       die hier im ganzen Landkreis geleistet wird.“               Hierbei wird der aus Richtung Böblingen/Thermalbad
                                                                                                                        parallel zur Panzerstraße verlaufende Radweg auf di-
Hierzu bietet die LBBW Immobilien Kommunalent-                                                                          rektem Wege an die „Römerstraße“ angebunden.
wicklung GmbH, als von der Gemeinde beauftragter                                                                        Um eine Mehrbelastung der Verkehrsteilnehmer zu
Betreuer des ELR-Programms, persönliche Beratungs-                                                                      vermeiden werden in diesem Zuge die notwendigen
gespräche an.                                                                                                           Markierungsarbeiten gleich mit ausgeführt. Sollte wit-
Frau Michaele Ott, die diese Gespräche mit Ihnen füh-                                                                   terungsbedingt die Ausführung nicht möglich sein, wird
ren wird, kommt direkt zu Ihrem Gebäude, um sich ein                                                                    innerhalb der 16. oder 17. Kalenderwoche ein rascher
Bild machen zu können und um mit Ihnen Ihre Förder-                                                                     Ausweichtermin bestimmt.
möglichkeiten zu besprechen.                                                                                            Das Landratsamt bittet alle Verkehrsteilnehmer um Ver-
Die Termine können telefonisch oder auch gerne per                                                                      ständnis für die entstehenden Beeinträchtigungen. Ak-
E-Mail mit Frau Ott vereinbart werden.                                                                                  tuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land-
Frau Ott steht Ihnen unter der Telefonnummer                                                                            kreis gibt es unter www.lrabb.de/Strassenbau.
0711/6677-3209 oder der E-Mail-Adresse michaele.
ott@landsiedlung.de hierfür zur Verfügung.
Auch Frau Löffler von der Gemeindeverwaltung steht                                                                      Radsportmonument
Ihnen bei Rückfragen zum Thema ELR gerne zur Ver-                                                                       „Rund um Schönaich“
fügung. Telefonisch ist sie unter 07157/1290-62 zur er-
reichen, ihre E-Mail-Adresse lautet ulrike.loeffler@weil-                                                               Am Ostermontag, 22. April 2019 findet in und um
im-schoenbuch.de.                                                                                                       Schönaich der schon traditionelle Radklassiker „Rund
                                                                                                                        um Schönaich“ in seiner 45. Auflage statt. Das Rennen
Die weitere Vorgehensweise der Antragstellung wird Ih-
                                                                                                                        ist zugleich 1. Etappe des HEUER-Cup. Als Besonder-
nen in diesem Einzelgespräch erläutert.
                                                                                                                        heit wurde der Radklassiker in diesem Jahr vom BDR
Wir weisen Sie darauf hin, dass die notwendigen An-         Das Buch „Es brennt immer irgendwo“ liegt kostenlos in      als einer von zehn Radsportmonumenten auserwählt.
tragsunterlagen mit allen Anlagen bis zum 2. August         der Verwaltung der Waldhaus Jugendhilfe aus. Bei Inte-      Diese zehn Monumente unterliegen einem höheren
2019 bei der Gemeinde vorliegen müssen.                     resse melden Sie sich unter: Telefon (0 70 34) 93 17-30     Wertungsmodus und sind für die Sportler daher noch
Es ist auch wichtig zu wissen, dass vor einer Entschei-     oder info@waldhaus-jugendhilfe.de                           begehrter.
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