Welche Regeln 2017 wichtig sind - Magazin für Kooperation & Management Genossenschaftsverband e.V.
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Magazin für Kooperation & Management Genossenschaftsverband e.V. 06_2016 / 2017 Dezember / Januar max. 2,5 cm nach DIN K26.4 max. 8,19 cm nach DIN KD03.88 max. 24,32 cm nach DIN KH48.166 min. 10,56 cm nach DIN GP 8252 Welche Regeln 2017 wichtig sind.
www.rentenbank.de Wer in der deutschen Agrarwirtschaft innovative Ideen realisieren möchte, braucht ein Vermögen. Oder uns. Neue Ideen liegen uns ganz besonders am Herzen: Als Förderbank der Land- und Ernährungswirtschaft sorgt die Rentenbank für eine stabile Kreditversorgung in dieser zukunftsträchtigen Branche. Zusätzlich kommt der Bilanz- gewinn der Rentenbank direkt der Unterstützung von agrarwirtschaftlichen Innovationen zugute. Die Mittel für unsere Förderprogramme nehmen wir an den internationalen Finanzmärkten auf – mit anhaltendem Erfolg. Deshalb können wir sagen: Der Bulle steht uns näher als der Bär. Förderbank für die Agrarwirtschaft
Aktuelles netzwerk 06_2016 01 Editorial eine Krümmung von zehn Millimetern auf einer Länge von zehn Zentimetern – diese Maße schrieb die berühmte ‚Gurkenverordnung‘ der EU vor. Während diese Norm viele Jahre für Spott und Kritik an der Bürokratie Brüssels sorg- te, gibt es eine solche Vorschrift für Weihnachtskerzen, wie auf dem Cover angedeutet, zumindest seitens der EU bisher nicht. Lisa König-Topf, Chefredakteurin Regeln – dieses Thema beschäftigt uns als Genossenschaftsverband und un- sere Mitglieder täglich. Gemeinsame Regeln, wie EU-Standards in der Land- wirtschaft, der Finanzwirtschaft oder im Zahlungsverkehr, haben den Handel grenzüberschreitend vorangebracht, schreibt Kathrin Berberich, Bereichsleite- rin Recht des Genossenschaftsverbands, in ihrem Vorwort (S.4). Doch ein Zu- viel an Regulatorik kann für Unternehmen eine wirtschaftliche Belastung sein. Welche Regeländerungen 2016 und 2017 für unsere Mitglieder wichtig sind, beantworten in der Titelstory (S. 8 – 13) Experten des Genossenschaftsverbands auf den Bereichen Prüfung, Recht und Steuern. Der Herbst war im genossenschaftlichen Verbund vor allem von Veranstaltungen und Gremiensitzungen geprägt. Auf dem Wirtschaftstag der Volksbanken Raiff- eisenbanken in Frankfurt diskutierten hochkarätige Referenten, wie Bundes- finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble, über Perspektiven für den Mittelstand (S. 26 – 29). Bei der ‚Berliner Runde‘ trafen die führenden Vertreter der landwirt- schaftlichen Organisationen zusammen (S. 42 – 43) und der Fachrat der Fach- vereinigung der gewerblichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften tagte im November im sächsischen Landtag (S. 48 – 49). Regeln, Bräuche und Traditionen spielen auch in der Weihnachtszeit eine große Rolle – die Kunst ist es, dabei besinnlich zu bleiben und den Weihnachtsstress gar nicht erst aufkommen zu lassen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und freuen uns auf das kommende Jahr gemeinsam mit Ihnen! Herzliche Grüße Ihre Lisa König-Topf, Chefredakteurin
02 Aktuelles netzwerk 06_2016 Inhalt Aktuelles 04 Vorwort 05 Kurzmeldungen S. 08 S. 26 Bleibt alles anders? Regeländerungen und -neuerungen, „Ängste in Neugier verwandeln" – Das war der Wirtschafts- die 2016 und 2017 wichtig sind. tag 2016 der Volksbanken Raiffeisenbanken in Frankfurt. Schwerpunkt: Regeln Geld und Kredit 08 Bleibt alles anders 26 Ängste in Neugier verwandeln 14 Erleichterungen für Kleinst- 30 Helden des Alltags genossenschaften 32 Mit Charme und Witz 16 Das gesunde Unternehmen 34 Chefsache: Datensicherheit 18 Irreführend, unklar – PRIIPS? 35 „Sensorenflut prasselt auf uns“ 19 Kompakt geregelt: Dienstleister- 36 Einfach für Bank und Kunden steuerung 37 Mehr Chancen auf höhere Zinsen 20 Kein bürokratischer Hürdenlauf 38 Von Pionieren und Eisbrechern 22 Interessante Gespräche mit humorvollen Gästen 23 „Gegenseitiger Respekt ist entscheidend“ 24 Regeln in Zahlen
Aktuelles netzwerk 06_2016 03 S.40 S. 48 S. 52 Kulinarische Reise, Teil 2: Zu Besuch bei der Agrargenossen- Der Fachrat der gewerblichen Waren- und Dienstleistungs- Genossenschaftsverband und RWGV: Regionalität und schaft ‚Am Ohmberg’, Bischofferode, und der Agrargenossen- genossenschaften diskutierte mit Staatssekretär Stefan Nähe sind größte Anliegen. schaft Bösleben. Brangs in Dresden. Landwirtschaft Gewerbe, Energie und Versorgung Allgemeines und Verband 40 Im Land der Würste 48 Wachstum fördern 52 Regionalität und Nähe 42 Klare Strategien in schwankenden 50 Eine rettende Alternative 54 Mit Mitarbeitergesprächen Vertrau- Märkten en schaffen 44 Jahrestagung der Raiffeisen Waren- 56 Kurz notiert: Was war… und Handelsgenossenschaften 58 Kurz notiert: Was kommt… 45 Ausgezeichnete Meiereien 60 Aus den Regionen 46 Appell an Aeikens 62 Früher war mehr Lametta 47 „Den Zusammenhalt sichern“ 64 Gläubigeraufruf, Impressum Coverfoto: @panthermedia.net
04 Aktuelles netzwerk 06_2016 Vorwort der Heftpatin „Nichts ist leichter, als Tabus zu zerbrechen, und nichts ist schwieriger, als ein vernünf- tiges Zusammenleben zu organisieren”, sagte der Psychoanalytiker Alexander Mitscherlich. Der Konsens über gemeinsame Regeln gibt diesem Zusammenleben Rahmen, Struktur und Sicherheit. Zusammen leben, zusammen arbeiten, ge- Jahresabschlusses entlastet werden (ab meinsam wirtschaftlich erfolgreich sein – S.14). Ein gesundes Maß an Regeln fördert die Grundidee der genossenschaftlichen Wachstum, lässt Kreativität zu, ein Zuviel Rechtsform. Die genossenschaftlichen begrenzt und verhindert eine produktive Gründungsväter sahen schon sehr früh Weiterentwicklung. Die Balance zwischen den Vorteil eines gemeinsamen Werte- und Freiheit und einschränkender Regulatorik Regelsystems, auf dessen Grundlage eine muss stimmen. Aber brauchen wir wirklich sichere und auch erfolgreiche Geschäfts- latorik kann aber auch dazu führen, dass EU-Vorgaben für die ideale Krümmung der tätigkeit möglich ist. So wurde auf deren die Welt unübersichtlicher, das Arbeiten Gurke oder die EU-Norm über die Mindest- Initiative bereits 1867 das preußische Ge- und Wirtschaften unproduktiver wird. Die größe für einen Apfel? Hier ist ebenso wie setz zur privatrechtlichen Stellung der Er- durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie bei der immer strenger werdenden EU-Fi- werb- und Wirtschaftsgenossenschaften entstandene Unsicherheit führt beispiels- nanzmarktregulatorik Augenmaß gefragt. geregelt. Gemeinsame Regeln, wie bei- weise dazu, dass die Kreditvergabe für den Durch immer mehr schwer nachvollziehba- spielsweise vereinheitlichte EU-Standards Bau oder Erwerb einer Immobilie zurück- re Regelungen verliert die EU an Ansehen. in der Landwirtschaft, der Finanzwirtschaft geht und bestimmte Bevölkerungsgruppen In letzter Konsequenz wenden sich einstige oder im Zahlungsverkehr, haben den Han- in der Kreditvergabe benachteiligt werden. Verfechter dieses gemeinsamen europä- del auch grenzüberschreitend erst richtig Ebenso kritisch ist der Transparenzvor- ischen Regelwerkes ab und verlassen die vorangebracht und sicher gemacht. Eine schlag der EU-Kommission für Produkte EU. Wir brauchen eine größere Ausgewo- ausgewogene und an die Größenverhält- für Kleinanleger mit Verpackungscharak- genheit und Verhältnismäßigkeit und eine nisse der Finanzinstitute angepasste Fi- ter. Irreführend und zeitlich zu knapp für sorgfältigere Auswahl gemeinsamer Re- nanzregulatorik hilft, neue Verwerfungen die Umsetzung, so lautet das Fazit von Dr. geln, die unser Zusammenleben und ge- am Finanzmarkt zu verhindern. Einseiti- Andreas Zubrod (S.18), Vorstandsmitglied meinsames Wirtschaften organisieren. ge Deregulierungen, die bereits für den der Union Asset Management Holding Text: Kathrin Berberich / Genossenschaftsverband e. V. zukünftigen Finanzraum Großbritannien AG. Ein positives Beispiel für gelungene Foto: Karsten Thormaehlen befürchtet werden, schaffen Ungleich- Regulatorik ist das 2015 in Kraft getrete- Jede netzwerk-Ausgabe wird von einem Heftpaten be- gewichte und bereiten den Boden für ne Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Mit gleitet. Dabei handelt es sich um Experten aus dem Genossenschaftsverband, die einen besonderen Bezug Schlupflöcher und neue Probleme, denen dieser Neuregelung sollen Kleinstgenos- zum Schwerpunktthema haben und mit ihrem Fach- durch weitere und strengere Regulatorik senschaften zum 31. Dezember 2016 bei wissen und Erfahrungsschatz dem Leser noch tiefere für alle begegnet wird. Ein Zuviel an Regu- der Aufstellung sowie Offenlegung des Einblicke geben können.
Aktuelles netzwerk 06_2016 05 Fusionsverhandlungen: Mitgliedernutzen und regionale Nähe im Fokus Am 13. Dezember tagten Verbands- und Ergebnisse. Im Mittelpunkt der Verhand- durch neue Gremien, wie beispielsweise Verwaltungsrat des Genossenschaftsver- lungen stehen der Nutzen der Mitglieder regelmäßig stattfindende Regionalver- bands am Verwaltungssitz in Neu-Isen- aus der Fusion und der Erhalt regionaler sammlungen, ergänzt. Die Aufsichtsgre- burg. Zur gleichen Zeit fand auch eine Nähe. So werden die bisherigen Standorte mien beider Verbände nahmen die Ergeb- Sitzung des Verwaltungsrats des RWGV beider Häuser weiterhin bestehen bleiben nisse der Fusionsverhandlungen positiv statt. Die Vorstände beider Verbände infor- und im Leistungsangebot jeweils komplet- zur Kenntnis und signalisierten weiterhin mierten die Gremienmitglieder über den tiert werden. Auch in der Gremienstruktur ihre Zustimmung zum Fusionsvorhaben. aktuellen Stand der Fusionsverhandlun- zeigt sich die regionale Verankerung eines Zum Mitgliedernutzen äußern sich die gen zwischen Genossenschaftsverband fusionierten Verbands: Bewährtes aus bei- Vorstandsvorsitzenden auf Seite 52 und und RWGV und präsentierten konkrete den Verbänden bleibt erhalten und wird 53. Text: Genossenschaftsverband e. V. Genossenschaftsidee ist Weltkulturerbe Genossenschaftsidee ist Immaterielles Weltkulturerbe: die deutsche Delegation in Addis Abeba. Die ‚Idee und Praxis der Organisation „Ich bin überzeugt, dass wie im 19. Jahr- denkbar: Bürger und Unternehmen von gemeinsamen Interessen in Genos- hundert in der industriellen Revolution könnten sich zusammenschließen, um senschaften‘ gehört seit dem 30. No- heute die digitale Revolution eine Viel- gemeinschaftlich den Ausbau voranzu- vember zum Immateriellen Kulturerbe falt neuer genossenschaftlicher Model- treiben und von einer kostengünstigen der Menschheit. Dies entschied der Zwi- le hervorbringen wird“, betont Michael Versorgung zu profitieren.“ Initiatoren schenstaatliche Ausschuss zum Immate- Bockelmann, Präsident des Genossen- der Nominierung waren die Deutsche Foto: RAIFFEISEN 2018 Organisationsbüro riellen Kulturerbe der UNESCO, der vom schaftsverbands. „So wird zum Beispiel Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft 28. November bis 2. Dezember in Addis schnelles Internet zum kritischen Faktor, und die Deutsche Friedrich-Wilhelm- Abeba (Äthiopien) tagte. In der Begrün- gerade für die Entwicklung im ländlichen Raiffeisen-Gesellschaft. dung hieß es, die Genossenschaft sei ein Raum. Aber Telekommunikationsunter- Text: Genossenschaftsverband e. V. allen Interessenten offenstehendes, über- nehmen stellen die Breitbandversorgung konfessionelles Modell der Selbsthilfe, oft nur in dicht besiedelten Regionen zur Selbstverwaltung und Selbstverantwor- Verfügung. Für den Breitbandausbau tung auf Grundlage von Kooperationen. sind auch genossenschaftliche Lösungen
06 Aktuelles netzwerk 06_2016 Kompass 2017: Zukunft aktiv gestalten Die diesjährige Kompass-Veranstaltung liefert als Planungsinstrument für die Gesamtbanksteuerung und Mehrjahres- des Bundesverbands der Volksbanken und Volksbanken Raiffeisenbanken Erläute- planung mit konkreten Maßnahmen für Raiffeisenbanken (BVR) in Zusammenar- rungen zu aktuellen Rahmenbedingungen alle Teilbanken zur Optimierung der Er- beit mit dem Genossenschaftsverband am sowie Prognosen und Herausforderungen trags-, Kosten- und Risikosteuerung sowie 21. Oktober in Kassel stand unter dem für das Jahr 2017 und gibt Hinweise zu re- strategischen Personalplanung als Grund- Motto ‚Genossenschaftsbanken: Zukunft levanten Handlungsfeldern. Zentrale The- lage zur nachhaltigen Realisierung eines aktiv gestalten‘. Erstmals konnten Interes- men sind dabei die Niedrigzinsphase, Re- tragfähigen Mindestergebnisanspruchs. sierte die Informationsveranstaltung über gulatorik und Digitalisierung. Stärker im Text: Genossenschaftsverband e. V. einen Livestream auch virtuell am eigenen Kompass 2017 thematisiert wird zudem Arbeitsplatz verfolgen. Der Kompass 2017 die Bedeutung einer vorausschauenden www.bvr.de Herbstkonferenzen der DZ BANK Der Blick auf bisher Erreichtes und zu- Leistungsangebot hervor. Einen Schwer- künftig Geplantes stand im Mittelpunkt punkt der Herbstkonferenzen bildete das der diesjährigen Herbstkonferenzen der Thema der Erlösströme. Die transparente DZ BANK, die im November und Dezem- und ausgewogene Aussteuerung der Er- ber in neun Städten bundesweit stattfan- lösströme sei entscheidend, um gemein- den. „Die vereinigte DZ BANK steht 100 sam und partnerschaftlich die starke Posi- Tage nach der Fusion gut da“, sagte Wolf- tionierung der Gruppe weiter auszubauen, gang Kirsch, Vorstandsvorsitzender der sagte Vorstandsmitglied Wolfgang Köhler DZ BANK, in Frankfurt. Der Integrations- in Berlin. Entlang der vier Dimensionen prozess entwickelt sich planmäßig. Die Provisionen, Dividende, Thesaurierung Foto: DZ BANK AG Vorstände der DZ BANK berichteten über zur Stärkung des Eigenkapitals sowie dem Wolfgang Kirsch, Vorstandsvorsitzender DZ BANK AG. die Meilensteine des Zusammenwachsens Unternehmenswert hat die DZ BANK in der zwei Zentralbanken und hoben bei- den letzten Jahren deutliche Fortschritte spielhaft das harmonisierte Produkt- und erzielt. Text: DZ BANK www.dzbank.de
Warum hatte man früher eigentlich Sparstrümpfe zum Sparen? Wir können nicht alles erklären, aber wie Ihre Kunden heute zeitgemäß sparen können, schon • Schrittweise: Ab sofort können Ihre Kunden sich mit einem Fondssparplan bereits mit kleinen Beträgen ab 25,– Euro im Monat große und kleine Wünsche erfüllen • Flexibel: Der Sparbetrag kann jederzeit gesenkt, erhöht oder ausgesetzt werden. Das Geld ist bewertungstäglich verfügbar • Aussichtsreiche Ertragschancen auf den Finanzmärkten: Schon über 1 Million abgeschlossene Fondssparpläne überzeugen bestimmt auch Ihre Kunden Alle Marktbearbeitungsmaterialien erhalten Sie auf UnionOnline unter www.sparstrumpf-kampagne.de. Geld anlegen klargemacht Bitte beachten Sie, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass am Ende der Ansparphase weniger Vermögen zur Verfügung steht, als insgesamt eingezahlt wurde. Bei Anlagen in offene Immobilienfonds sind gesetzliche Fristen zu beachten. Weitere Informationen, die Verkaufsprospekte und die wesentlichen Anlegerinformationen erhalten Sie kostenlos in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG, Weißfrauenstraße 7, 60311 Frankfurt am Main, www.union-investment.de, Telefon 069 58998-5450. Stand: 1. Juli 2016.
08 Schwerpunkt netzwerk 06_2016 max. 20 cm nach DIN 8269 min. 10,56 cm nach DIN GP 8252 min. 30 cm³ nach DIN PV 3.58 max. 2 cm Rundung nach DIN AB 23
Schwerpunkt netzwerk 06_2016 09 max. 1,63 cm nach DIN KD03.58 max. 20 cm nach DIN 8269 min. 3,5 mm nach DIN 8283 SCHWERPUNKT Bleibt alles anders Welche regulatorischen Neuerungen waren 2016 für die Foto: @panthermedia.net Genossenschaften wichtig? Und auf welche Regeländerungen sollten sich die Mitglieder für 2017 einstellen?
10 Schwerpunkt netzwerk 06_2016 Welche Änderungen und Neuerungen von Regeln hat das Jahr 2016 für die Genossen- schaften gebracht? Und wie sieht es in Sachen Regulatorik für 2017 aus? Die netz- werk-Redaktion hat mit Experten des Genossenschaftsverbands - Dr. Tim Jungmichel, Referatsleiter für Bank- und Kapitalmarktrecht, Tino Behrends, Bereichsleiter Grund- satzfragen-Prüfung, und Karsten Fleck, Bereichsleiter Steuern, gesprochen. Wohnimmobilienkreditrichtlinie, neue Grundlagen für die Erfolg garantieren. Doch eine überbordende Regulatorik kann Grunderwerbssteuer, Einführung der Zahlungskontenrichtli- auch das Gegenteil der eigentlich beabsichtigten Wirkungen nie – um nur einige wenige Regeländerungen von zahlreichen entfalten. Ein Zuviel an zu berücksichtigenden Regeln und da- Beispielen herauszugreifen. Auch 2016 gab es insgesamt viele mit verbundenen bürokratischen Anforderungen gefährdet die regulatorische Neuerungen, die für die Genossenschaften der Profitabilität von Unternehmen – und damit letztlich auch den verschiedenen Fachvereinigungen von Bedeutung sind. Gesetze gesellschaftlichen Wohlstand. wurden angepasst, Verordnungen und Richtlinien neu einge- Die netzwerk-Redaktion hat mit Dr. Tim Jungmichel, Referatslei- führt, Regeln erweitert oder abgeschwächt. Nicht nur die Kre- ter für Bank- und Kapitalmarktrecht, Tino Behrends, Bereichslei- ditgenossenschaften sehen sich mit stetigen regulatorischen ter Grundsatzfragen-Prüfung, und Karsten Fleck, Bereichsleiter Neuerungen – und Verschärfungen – konfrontiert. Gesetzliche Steuern des Genossenschaftsverbands, gesprochen und sie ge- Änderungen betrafen im Jahr 2016 in verschiedenem Umfang beten, auf die Regeländerungen des Jahres 2016 zurückzuschau- alle Mitglieder – von der Kleinstgenossenschaft bis zum großen en. Welches Fazit kann in den Bereichen Recht, Prüfung und genossenschaftlichen Kreditinstitut. Steuern gezogen werden? Welche Änderungen und Neuerungen Eine Regel wird gewöhnlich als eine aus Erkenntnissen und haben im Jahr 2016 die Diskussion geprägt? Welche Regelände- Erfahrungen gewonnene Richtlinie definiert, die in einer ge- rungen und neuen Verordnungen sind kritisch zu hinterfragen sellschaftlichen Übereinkunft festgelegt wurde und in einem oder hatten den größten Einfluss auf die Mitglieder? Im Interview bestimmten Bereich von allen Beteiligten verbindlich angewen- erläutern die Gesprächspartner auch, wie der Genossenschafts- det werden muss. Etymologisch leitet sich das Wort ‚Regel‘ als verband die Mitglieder unterstützen kann. Lehnwort von lateinisch ‚regula‘ ab, was so viel wie ‚Maßstab‘ Außerdem nehmen wir den nahenden Jahreswechsel zum Anlass, oder ‚Richtschnur‘ bedeutet. Regeln sollen einen Handlungs- einen Ausblick auf das Jahr 2017 zu geben. Welche anstehenden rahmen vorgeben und damit nachvollziehbare Strukturen schaf- Regeländerungen gilt es im nächsten Jahr zu beachten? Und wo- fen, Risiken minimieren und durch eine einheitliche Ordnung rauf sollten sich die Genossenschaften für 2017 einstellen? allen Marktteilnehmern gleiche Chancen auf ökonomischen Text: Matthias Dieler / Genossenschaftsverband e.V.
Schwerpunkt netzwerk 06_2016 11 2016 Umsetzungsgesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie lich das ist, was dem Wunsch des Kunden entspricht. Werden Kreditinstitute sind bei der Vergabe von Verbraucherdarle- Geschäfte und Dienstleistungen mittels Telefon oder elektroni- hensverträgen dazu verpflichtet, gegenüber dem Darlehens- scher Kommunikation getätigt, sind diese gem. § 72 WpHG-E nehmer eine Kreditwürdigkeitsprüfung vorzunehmen. Es hat für Zwecke der Beweissicherung zwingend aufzuzeichnen. sich gezeigt, dass bestimmte Bevölkerungskreise wie Paare mit Kinderwunsch, Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen sowie Rentner in speziellen Konstellationen die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen und von der Kreditverga- be faktisch ausgeschlossen werden, obwohl eine Immobile als Vermögenswert für eine ausreichende Besicherung des Darle- Drei Fragen an hens zur Verfügung steht. Verschiedene Bundesländer haben Dr. Tim Jungmichel: Dr. Tim Jungmichel ist Referatsleiter die Kritik aufgegriffen und eine Gesetzesinitiative in den Bun- für Bank- und Kapitalmarktrecht des desrat eingebracht. Genossenschaftsverbands. Er ist gelernter Bankkaufmann und hat 2017 im Kapitalmarktrecht promoviert. Reformierung des Insolvenzanfechtungsrechts Hintergrund der Reform sind die ausufernden Anfechtungs- möglichkeiten der Insolvenzverwalter bei Zahlungen von Insol- venzschuldnern an deren Gläubiger innerhalb eines Zeitraums von bis zu zehn Jahren. Die Risiken der Insolvenzanfechtung Herr Dr. Jungmichel, wie unterstützt der Genossenschaftsverband die sind mittlerweile durch die Rechtsprechung des BGH kaum Mitglieder in rechtlichen Fragen? kalkulierbar geworden. Die wesentlichen Neuerungen liegen Dr. Tim Jungmichel: Mit mittlerweile über 40 hochspezialisier- in der Verkürzung des Anfechtungszeitraums der Vorsatzan- ten Juristen in 13 Bundesländern beraten wir unsere Mitglie- fechtung von zehn auf vier Jahre sowie der Eingrenzung der der umfassend. Dabei beantworten wir nicht nur die gestellten gesetzlichen Vermutungsregelung auf die Kenntnis der bereits rechtlichen Fragen, sondern versuchen immer auch Handlungs- eingetretenen und nicht mehr der drohenden Zahlungsunfä- möglichkeiten für die tägliche Praxis aufzuzeigen. higkeit des Schuldners. Ferner soll eine Inkongruenz nach § 131 Abs. 1 InsO zukünftig nicht mehr aus Zwangsvollstre- Welche Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016 sehen Sie besonders ckungsmaßnahmen abzuleiten sein. kritisch? Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie bereitet den Banken in 2018 der praktischen Anwendung Probleme. Die aktuelle Gesetzes- Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz initiative verschiedener Bundesländer ist daher zu begrüßen. Das Gesetz befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und soll Der Begriff der ‚Wahrscheinlichkeit‘ sollte näher konkretisiert aufgrund der Vorgabe aus der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und gesetzlich geregelt werden. Ferner sollte die Möglichkeit spätestens am 3. Januar 2018 in Kraft treten. Das Gesetz wird bestehen, den Immobilienwert bei der Gesamtbetrachtung der zum Anlass genommen, das WpHG zur besseren Übersichtlich- Rückzahlung des Darlehens wie bisher mit zu berücksichtigen. keit in Form von 129 Paragrafen neu zu nummerieren. An die Foto: Genossenschaftsverband e. V. Stelle des bisherigen Beratungsprotokolls tritt eine neue ‚Ge- Welche rechtlichen Vorgaben brachte das Jahr 2016 für die Organe der eignetheitserklärung‘ des WpDU gem. § 55 Abs. 11 WpHG-E. Genossenschaften? Es ist dafür verantwortlich, die Geeignetheitsprüfung durch- Es wurden 2016 neue Anforderungen an Aufsichtsratsmitglie- zuführen und die schriftliche Erklärung zur Geeignetheit dem der gestellt. Neben der Frage der grundsätzlichen Eignung als Kunden zur Verfügung zu stellen. Die Geeignetheitserklärung Aufsichtsratsmitglied wurde insbesondere geregelt, wieviel Zeit dokumentiert nicht nur den Inhalt der Beratung, sondern soll für die Organtätigkeit aufgewendet werden muss. Insgesamt zum Ausdruck bringen, dass die empfohlene Anlage tatsäch- verstärkt sich der Trend zur ‚Professionalisierung‘ weiter.
12 Schwerpunkt netzwerk 06_2016 2016 Drei Fragen an Tino Behrends: Einführung der Zahlungskontenrichtlinie (ZKG) Tino Behrends ist Wirtschafts- prüfer und leitet den Bereich Mit Einführung der ZKG erhält jeder Verbraucher mit rechtmä- Grundsatzfragen-Prüfung des ßigem Aufenthalt in der EU einen Anspruch auf ein sogenanntes Genossenschaftsverbands. ‚Basiskonto‘. Dies gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Neues SREP-Konzept der Aufsicht Die Leitlinien der EBA zu gemeinsamen Verfahren und Metho- Herr Behrends, welches Fazit ziehen Sie zu den Regeländerungen 2016? den für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungspro- Tino Behrends: Eigentlich war es ein ruhiges Jahr. Die Neu- zess (SREP) sind seit dem 1. Januar anzuwenden. Es handelt regulierung der Wirtschaftsprüfung war und ist ein Thema für sich um einen integrierten Aufsichtsansatz, der Kapital- und den Genossenschaftsverband als solches. Die Kreditgenossen- Liquiditätsanforderungen sowie eine Geschäftsmodellanalyse schaften mussten nur kleinere Neuerungen und Anpassungen berücksichtigt und zu einer europaweit harmonisierten und umsetzen. Das soll nicht darüber hinweg täuschen, dass die stärker quantifizierten Aufsicht führen soll. Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie erheblichen Einfluss auf die Abläufe der Kreditgenossenschaften hatte. Die 2017 Warengenossenschaften wurden insbesondere durch die Um- MaRisk-Novelle setzung neuer Bilanzierungsregeln im BilRuG tangiert, welche In den neuen MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikoma- im Jahresabschluss 2016 erstmals anzuwenden sind. nagement) werden insbesondere die seit der letzten Überarbei- tung relevant gewordenen Themen zum Risikomanagement ver- Worin liegt für die Mitglieder der Vorteil der betreuenden Prüfung? ankert. Dies betrifft beispielsweise die Risikodatenaggregation Die betreuende Prüfung hat mehr denn je Konjunktur. Da sie und Risikoberichterstattung, Konkretisierungen zu Auslagerun- neben der ex-post-Betrachtung der Zahlen auch den Blick in die gen und die Diskussionen zur Risikokultur sowie die Implemen- Zukunft im Fokus hat, erbringt sie ihren Beitrag für die nachhal- tierung eines Verhaltenskodexes für Mitarbeiter. tige Entwicklung unserer Mitglieder. Durch die immer stärkere fachliche Spezialisierung können im Kleinen wie im Großen Umsetzung der CSR-Richtlinie Tipps für das Besser-Werden gegeben werden. Die auf diesem Der Gesetzentwurf sieht umfangreiche neue nichtfinanzielle Be- Wege gegebenen Impulse sind ein Baustein, um Lösungen für richtspflichten und Angaben zu Diversitätskonzepten vor und die Mitglieder zu schaffen und damit Nutzen zu stiften. geht mit einer Erweiterung der Sanktionsregeln einher. Worauf müssen sich die Mitglieder für 2017 einstellen? Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeu- Neben der Diskussion um die Weiterentwicklung des Genos- gung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung senschaftsgesetzes wird es insbesondere für die Banken ein Der Regierungsentwurf sieht Änderungen bei der Entlastung von heißes Jahr. Ich denke da an die Umsetzung von MiFid II, neue stromkostenintensiven Unternehmen bei der KWKG-Umlage und Mindestanforderungen für die Risikosteuerung und die ersten Foto: Genossenschaftsverband e. V. Änderungen bei der Förderung von Wärme- und Kältenetzen vor. Ausläufer von CRD V / CRR II mit Anpassungen im Bereich der Eigenkapitalanforderungen. Ich bin aber sehr zuversichtlich, Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen dass mit unserer Umsetzungsunterstützung auch diese Aufga- Frauen und Männern ben von jedem bewältigt werden können. Der vorliegende Referentenentwurf sieht unter anderem eine Berichtspflicht zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit auf Basis eines durchgeführten betrieblichen Prüfverfahrens vor.
Schwerpunkt netzwerk 06_2016 13 Drei Fragen an Karsten Fleck: bemessungsgrundlage (gilt insbesondere bei der Übertragung Karsten Fleck ist Steuerberater von Grundstücken im Rahmen von Verschmelzungen oder sons- und leitet den Bereich Steuern des tigen Umstrukturierungen) die bisherigen Grundbesitzwerte als Genossenschaftsverbands. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nicht verfas- sungskonform sind. Zukünftig gelten als Bemessungsgrundla- ge die für die Erbschafts- und Schenkungssteuer maßgeblichen Grundbesitzwerte. Weil diese Werte deutlich höher sind, wird die Grunderwerbsteuer zukünftig in den Fällen der Ersatzbe- messungsgrundlage deutlich teurer. Herr Fleck, welches Fazit ziehen Sie zu den Regeländerungen 2016? Negative Aktiengewinne in den Jahren 2001 und 2002 Karsten Fleck: Auch im Jahr 2016 hat sich wieder die Schnell- Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom lebigkeit der steuerrechtlichen Vorschriften gezeigt, die zum 25. Juli zur ‚Korb II – Rechtsprechung‘ des Bundesfinanzhofs Teil zu erheblichen Unsicherheiten in der notwendigen Planung (BFH) und zur ‚STEKO – Rechtsprechung‘ des Europäischen und Umstrukturierung von Unternehmen führen. 2016 ist mir Gerichtshofs (EUGH) Stellung bezogen. Demnach sind Verluste besonders aufgefallen, dass die Finanzverwaltung in ihrer steu- aus Aktien oder Fonds (zum Beispiel Teilwertabschreibungen) errechtlichen Beurteilung immer restriktiver und konfliktberei- in den Jahren 2001 und 2002 grundsätzlich steuermindernd zu ter wird. berücksichtigen. Allerdings erkennt das BMF die obige Recht- sprechung nicht für die Folgejahre ab 2003 an, so dass bei Wie unterstützt der Genossenschaftsverband die Mitglieder in steuerli- einer späteren Veräußerung der Aktien oder der Fonds die in chen Fragen? den Jahren 2001 und 2002 berücksichtigten Verluste wieder Die steuerlichen Regeln werden in allen Bereichen unserer steuererhöhend hinzugerechnet werden. Gegen die Auffassung Mitglieder stetig komplexer. Der Komplexität der Aufgaben be- des BMF bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. gegnen wir durch Spezialisierung unserer Mitarbeiter in diver- Neue Verfahren vor dem BFH und EUGH sind wahrscheinlich. sen Steuergebieten und können unseren Mitgliedern dadurch maßgeschneiderte steuerliche Lösungen für ihre Probleme an- Verlustverrechnung bei Körperschaften bieten. Insbesondere die gestaltende Steuerberatung, die wir Nach bisheriger Praxis verfallen in bestimmten Fällen von An- anbieten, wird in Zukunft einen noch viel höheren und wichti- teilseignerwechseln (zum Beispiel im Rahmen von Verschmel- geren Stellenwert haben. zungen) bei Kapitalgesellschaften die steuerrechtlichen Ver- lustvorträge (§ 8c Körperschaftsteuergesetz). Zukünftig soll in Worauf müssen sich die Mitglieder für 2017 einstellen? bestimmten Fällen der Verlustwegfall nicht eintreten, falls die „Wir brauchen in Deutschland keine Debatte über Steuerer- Kapitalgesellschaft verschiedene Bedingungen erfüllt. Die Bun- höhungen, sondern eine über Steuerentlastungen“, sagte der desregierung plant hierzu rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 Präsident des DIHK, Eric Schweitzer, Mitte dieses Jahres der die Einführung des neuen § 8d Körperschaftsteuergesetzes. ‚Rheinischen Post‘. Herr Schäuble kündigte bei der Haushalts- beratung des Bundestages für 2017 allerdings nur leichte Steu- 2017 ersenkungen an. Vor dem nahenden Bundestagswahlkampf be- Reform des Investmentsteuergesetzes Foto: Genossenschaftsverband e. V. reiten gleich mehrere Parteien Steuerkonzepte vor. Ich erwarte Zukünftig wird die Ertragsbesteuerung von Investmentfonds 2017 aber keine grundlegenden Steuerreformen. teilweise auf die Ebene des Fonds selbst verlagert. Die Anleger brauchen weniger Angaben in der eigenen Steuererklärung zu 2016 machen. Zur Kompensation der Besteuerung des Fonds erfolgt Neue Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer eine Teilfreistellung der Anleger. Die Reform soll zum 1. Januar Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 23. Juni 2018 eingeführt werden. 2015 entschieden, dass in den Fällen der sogenannten Ersatz-
14 Schwerpunkt netzwerk 06_2016 Erleichterungen für Kleinst- genossenschaften Kleinstgenossenschaften können für Bilanzstichtage ab dem 31. Dezember 2016 entsprechend den Regelungen für Kleinstkapitalgesellschaften Erleichterungen bei der Aufstellung sowie Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch nehmen. Das 2015 in Kraft getretene Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz Beteiligungsgesellschaften gelten nicht als Kleinstgenossen- sieht insbesondere bei der Aufstellung des Jahresabschlusses schaften. Vereinfachungen für sogenannte ‚Kleinstgenossenschaften‘ vor. Kleinstgenossenschaften sollen entlastet werden Die betroffenen Unternehmen können diese Erleichterungen Ziel der Neuregelungen ist es, die Kleinstgenossenschaften wie die erstmalig für Bilanzstichtage ab dem 31. Dezember 2016 an- Kleinstkapitalgesellschaften von den umfassenden Rechnungsle- wenden. Kleinstkapitalgesellschaften können entsprechende gungs- und Offenlegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches Erleichterungen bereits seit vier Jahren in Anspruch nehmen. (HGB) zu entlasten. Es besteht keine Pflicht, alle Erleichterungs- Die Gesetzesformulierung räumt ein Wahlrecht für die Inan- möglichkeiten kumulativ anzuwenden. Die ausgewählten Rege- spruchnahme der vereinfachten Regelungen ein. lungen müssen jedoch im Zeitablauf stetig angewendet werden. Genossenschaften sind nach der gesetzlichen Definition Kleinst- Vereinfachter Jahresabschluss genossenschaften, wenn sie mindestens zwei der drei nachste- Bei der Aufstellung der Bilanz brauchen die Kleinstgenossen- henden Merkmale nicht überschreiten: schaften lediglich die mit Buchstaben im HGB bezeichneten Pos- ten zu berücksichtigen. Die Geschäftsguthaben der Mitglieder und – 3 50.000 Euro Bilanzsumme, die gesetzliche Rücklage sind als ‚Davon-Vermerk‘ innerhalb des – 700.000 Euro Umsatzerlöse (in den zwölf Monaten vor dem Eigenkapitals auszuweisen. Es genügt somit folgende Gliederung: Abschlussstichtag), – im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer. Aktivseite Passivseite Die Rechtsfolgen der Merkmale treten nur ein, wenn die A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Schwellenwerte an den Abschlussstichtagen von zwei aufein- davon: Geschäftsguthaben der Mitglie- anderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschritten werden. der, gesetzliche Rücklage Die Schwellenwerte sind gleichrangig. Es ist somit nicht ent- B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen Foto: @panthermedia.net scheidend, ob an beiden Stichtagen dieselben Schwellenwerte C. Rechnungsabgrenzungsposten C. Verbindlichkeiten nicht überschritten werden. D. Aktive latente Steuern D. Rechnungsabgrenzungsposten Investment-, Unternehmensbeteiligungs- und Holdingunter- E. A ktiver Unterschiedsbetrag aus E. Passive latente Steuern nehmen ohne Verwaltungsfunktionen in den nachgeordneten der Vermögensverrechnung
Schwerpunkt netzwerk 06_2016 15 Für Kleinstgenossenschaften ist außerdem folgende vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung vorgesehen: 1. Umsatzerlöse 2. sonstige Erträge 3. Materialaufwand 4. Personalaufwand 5. Abschreibungen 6. sonstige Aufwendungen 7. Steuern 8. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Kleinstgenossenschaften brauchen keinen Anhang zu erstellen. Erleichterung: Die Neuregelungen sollen Kleinstgenossenschaften entlasten. In diesem Fall sind jedoch folgende Mindestinformationen unter der Bilanz aufzunehmen: – Haftungsverhältnisse (zum Beispiel Bürgschaften, Gewähr- leistungsvereinbarungen, Bestellung von Sicherheiten für Vereinfachte Offenlegung fremde Verbindlichkeiten, Pfandrechte, sonstige Sicher- Kleinstgenossenschaften können ihre Offenlegungspflicht be- heiten); reits erfüllen, wenn sie die Bilanz in elektronischer Form beim – Entwicklung der Mitgliederzahl (Angabe der Mitgliederzahl Betreiber des Bundesanzeigers einreichen und einen Hinterle- am Anfang und Ende des Geschäftsjahres unter Berücksich- gungsauftrag erteilen. Bei Inanspruchnahme dieses Wahlrechts tigung der Zu- und Abgänge); erfolgt somit keine Veröffentlichung im Internet mehr. Interes- – Entwicklung der Geschäftsguthaben und der Haftsummen der sierte Dritte können sich auf Antrag eine kostenpflichtige Kopie Mitglieder sowie des Betrags der Haftsummen, für welchen der hinterlegten Bilanz vom Unternehmensregister übermitteln am Jahresschluss alle Mitglieder aufzukommen haben; lassen. Text: Michael Rehbock / Abteilungsleiter Grundsatzfragen Prüfung Ware, – N ame und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbands; Genossenschaftsverband e. V. – Forderungen der Genossenschaft gegen Mitglieder des Vor- stands und Aufsichtsrats. GEMEINSAM FINANZIEREN – GEMEINSAM PROFITIEREN. WWW.DGHYP.DE
16 Schwerpunkt netzwerk 06_2016 Das gesunde Unternehmen Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen seit 2013, eine Gefährdungsbeurteilung zu den psychischen Belastungen am Arbeitsplatz durchzuführen, zu dokumentieren und laufend anzupassen. Verstöße werden durch die Aufsichtsbehörden sanktioniert. Ein Angebot der GenoAkademie unterstützt die Unternehmen. Seit Jahren steigen die Fehlzeiten am Arbeitsplatz aufgrund volatiler, unsicherer, komplexer und ambivalenter. Hierdurch psychischer Erkrankungen an. Deutschlandweit sind es pro erhöht sich die gefühlte und objektive psychische Belastung Jahr etwa 80 Millionen Krankheitstage. Mancherorts sind psy- jedes einzelnen Mitarbeiters. Eine regelmäßige Gefährdungs- chische Krankheiten bereits die Hauptursache für Fehltage – beurteilung erfüllt nicht nur die gesetzliche Anforderung, son- noch vor Rücken- und Atemwegserkrankungen; zudem sind dern kann darüber hinaus zum Instrument einer achtsamen die Fehlzeiten mit durchschnittlich 35 Tagen besonders lang. Unternehmensführung werden, die auf eine Stärkung der Wi- Die Einbußen in der Bruttowertschöpfung der Volkswirtschaft derstandsfähigkeit (Resilienz) des Unternehmens und der ein- werden auf rund 90 Milliarden Euro taxiert. Durch aktuelle zelnen Mitarbeiter abzielt. Entwicklungen, beispielsweise die zunehmende Regulierung oder die Digitalisierung, verschärft sich der Wettbewerb auf Verknüpfung mit betrieblichem Gesundheitsmanagement vielen Märkten, so dass sich stabile Strukturen und feste Re- Vor diesem Hintergrund bietet die GenoAkademie des Genos- geln aufzulösen scheinen. Es entsteht eine sogenannte ‚Vuka- senschaftsverbands Seminare und Trainings zur Gefährdungs- Umwelt‘: Für Unternehmen und Mitarbeiter wird das Umfeld beurteilung an, die an das interne Gesundheitsmanagement angeschlossen werden können. Die GenoAkademie begleitet dabei jede Projektphase. Den Beginn machen die Planung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und die Durch- führung einer Erstanalyse, indem eine Moderation der internen Die Führungskräftetrainer der GenoAkademie. Lenkungsgruppe zur Klärung von Anforderungen und Zielen stattfindet. Betriebs- beziehungsweise Personalrat sollten dabei bereits zu Beginn mit einbezogen werden. Die Orientierungsverfahren gliedern sich in eine Grobanalyse und eine Feinanalyse: In einem ersten Schritt der Grobanalyse werden anhand einer anonymisierten, onlinebasierten Mitar- beiterbefragung die Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die psychosozialen Faktoren am Arbeitsplatz beurteilt. Die in Form Foto: GenoAkademie eines Gesamtberichtes zur Verfügung gestellten Ergebnisse zei- gen erste Problemfelder auf. Im zweiten Schritt vermittelt ein Webinar den Führungskräften einen ersten Überblick über die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung.
Schwerpunkt netzwerk 06_2016 17 In der Feinanalyse implementieren die Führungskräftetrainer der internetbasierten Tools ‚Stresskompass‘ und ‚Ressourcen- der GenoAkademie, die sich unter anderem als Coaches im wecker‘ mit anschließender Auswertung und Einzelcoachings Systemischen Ressourcenmanagement (SRM) auszeichnen, für Mitarbeiter und Führungskräfte in Betracht. ein wirksames Selbst- und Fremdmanagement-Konzept über einen moderierten Workshop. Wenn die Mitarbeiterbefragung Die getroffenen Maßnahmen zum Schutz vor psychischen Be- psychische Belastungen identifiziert hat, bietet das Konzept lastungen am Arbeitsplatz müssen auf ihre Wirksamkeit und konkrete Lösungsansätze an. Darüber hinaus werden basierend eventuellen Anpassungsbedarf hin überprüft werden. Um ver- auf den Ergebnissen der Mitarbeiterbefragung konkrete Maß- änderte und auch neue Belastungen frühzeitig erkennen und nahmen im Rahmen der Handlungsfelder eines betrieblichen ihnen entgegenwirken zu können, sollte die eingeleitete Ent- Gesundheitsmanagements vereinbart. Gegebenenfalls können wicklung im Blick behalten werden. Daher rundet ein entspre- außerdem interne Projektgruppenarbeiten bei der weiteren chender ‚Follow up-Termin‘ – ebenfalls begleitet durch die Füh- Umsetzung begleitet werden. Im Rahmen des individuellen rungskräftetrainer der GenoAkademie – den Prozess ab. Unterstützungsmanagements oder um präventiv mit den eige- Text: Dr. Marc-Philipp Dagott / Abteilungsleiter, GenoAkademie und Annette Büsse / zertifi- nen Ressourcen achtsamer umzugehen, kommt die Einbindung zierte Mediatorin und Systemischer Coach, GenoAkademie Schulungsangebot der GenoAkademie Kick-off 1. Professionelle Begleitung bei Planung der erfor- § 5 ArbSchG, Absatz 1 derlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der und 2, Punkt 6 Durchführung der Analyse (Moderation der internen Lenkungsgruppe, Klärung von Anforderungen, Zielen etc.) Orientierungs- 2. MA-Befragung zur Beur- 3. Webinar für Führungs- teilung der Arbeitsbedin- kräfte Überblick über verfahren gungen in Hinblick auf die die Befragungsergebnisse zur Grobanalyse psychosozialen Faktoren am Arbeitsplatz Orientierungs- 4. Training / Coaching moderierte Gruppenverfahren; bspw. Workshop Analyse / Handlungsempfehlungen verfahren zur Feinanalyse Follow-up 5. Nachlese Überprüfung auf Wirksamkeit und Anpas- § 3 ArbSchG, Absatz 1, sungsbedarf Satz 2
18 Schwerpunkt netzwerk 06_2016 Irreführend, unklar – PRIIPS? Irreführend, unklar und für die Umsetzung zeitlich zu knapp – trifft das auf PRIIPS, den gegenwärtigen Transparenzvorschlag der EU-Kommission, zu? Eine Einordnung von Dr. Andreas Zubrod, Mitglied des Vorstands der Union Asset Management Holding AG. 2014 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zu PRIIPS vor- Wertpapiers zu einem günstigeren Kurs ins System gestellt, gelegt. Dahinter verbergen sich ‚packaged retail and insurance- aber zu einem hören Kurs ausgeführt, würde dies zu einer ne- based investment products‘, das heißt Produkte für Kleinanleger gativen ‚Transaktionskostenausweisung‘ führen. Veräußerungs- mit Verpackungscharakter. Konkret geht es um Produkte, deren erlöse im Wege von Orderausführungen sollten aber nicht mit zugrunde liegende Vermögenswerte Schwankungen unterliegen Ordergebühren vermengt werden. und die nicht direkt oder indirekt vom Kleinanleger erworben werden. PRIIPS sollen Risiken, Wertentwicklungsszenarien und Unklare Berechnungsbasis Kosten im Wege von Informationsdatenblättern für den Anleger PRIIPS, die mehrere Anlageoptionen anbieten (zum Beispiel kurz und bündig ausweisen (etwa für Versicherungsprodukte und fondsgebundene Versicherungen), sollen ebenfalls in den An- strukturierte Produkte). Für Publikumsfonds, die bereits wesent- wendungsbereich der PRIIPS fallen. Wie eine einheitliche Be- liche Anlegerinformationen vorzuhalten haben, sollen Übergangs- messungsgrundlage für diese ‚Multi-investment option PRIIPS‘ zeiträume gelten. Was im Sinne des Anlegerschutzes gut gemeint (MOP) aussehen kann, darüber schweigen sich die PRIIPS-Um- ist, läuft Gefahr, in Teilen schlecht umgesetzt zu werden. setzungsregelungen aus. Zwecks Produktvergleichbarkeit ist Letzteres aber wichtig. Ein Beispiel: Die obligatorische Transpa- Geforderte Ausweisung von Transaktionskosten renzausweisung bei OGAW (Organismen für gemeinsame Anla- ist irreführend gen in Wertpapieren) erfolgt auf Basis eines jährlichen Einmal- Durch die avisierte Methode der Transaktionskostenermittlung betrages in Höhe von 10.000 Euro. Bei Versicherungsprodukten unter PRIIPS würden auch Wertveränderungen, die sich wäh- ist jedoch ein Ausweis über laufende Beiträge in Höhe von 1.000 rend des Zeitraumes der Ordereingabe gegenüber der Order- Euro möglich. Zudem weicht die Haltedauer von OGAW gegen- ausführung ergeben können, erfasst. Wird der Verkauf eines über jener bei Versicherungsprodukten ab. Daraus folgt ein un- terschiedlicher Ausweis, der bei MOP kaum in einem Informa- tionsblatt widerspruchsfrei vereint werden kann. Zu knappe Umsetzungsfristen Für den Primärrechtsakt und für die Umsetzungsregelungen zu Foto: Union Asset Management Holding AG PRIIPS wurden die Zeitpunkte des Inkrafttretens auf den 31. Dezember festgelegt. Die Veröffentlichung der Umsetzungsre- gelungen erfolgte Ende Juni – viel zu spät im Sinne einer sach- und interessengerechten Branchenimplementierung. Die EU- Kommission hat auf Druck des Europäischen Parlaments zwar mittels einer Verschiebung auf den 1. Januar 2018 reagiert. Dennoch sollten alle Beteiligten aus den Risiken eines zu am- bitionierten Zeitplanes lernen. Text: Dr. Andreas Zubrod / Mitglied des Dr. Andreas Zubrod, Mitglied des Vorstands Union Asset Management Holding AG. Vorstands Union Asset Management Holding AG
Schwerpunkt netzwerk 06_2016 19 Kompakt geregelt: Dienstleistersteuerung Die MaRisk in AT 9 fordert mehr Klarheit rund um das Auslagerungsmanagement ein. Die Verbundlösung ‚Dienstleistersteuerung kompakt’ setzt die Anforderungen vollumfänglich und effizient um. Normen und Regeln gehören zum Leben wie das Salz in der Im Wesentlichen profitiert die Bank von Suppe. Sie geben dem Einzelnen Orientierung im sozialen Zu- sammenhang. Sie strukturieren das Miteinander und verhin- – e inem standardisierten Workflow, der alle rechtlichen Vorgaben abschließend dern auf diese Weise Störungen im System. Auch die MaRisk bearbeitet, will das Leben einfacher und sicherer machen. Das ist gut so – einer Excel-basierten Anwendung, die Vertragsprüfung, Risikoanalyse, ab- und im Übrigen auch machbar. geleitete Maßnahmen, Exit-Optionen und Leistungsmessung verbindet, und – einer klaren Leistungsbeurteilung auf Basis objektiver Bewertungsparameter. Die MaRisk in AT 9 fordert beispielsweise mehr ‚Klarheit‘ rund um das Thema Outsourcing ein. Dabei ist das Auslagerungs- management materiell im Prinzip nichts Neues: Ausgelagerte Dienstleistungen mussten und wurden innerhalb der Genossen- schaftlichen Finanzgruppe schon immer, beispielsweise anhand Darüber hinaus kann die Bank folgende Leistungen optional nutzen: von anerkannten Risikokennziffern, überprüft. Neu ist jedoch, dass sich die Bank vor Ort mit dem Verfahren zur Risikokennzif- –V orausfüllung / Würdigung von circa 20 Standardverträgen beziehungsweise Standarddienstleistern: Innerhalb der Genossenschaftlichen Finanzgruppe ferbestimmung auseinandersetzen muss. Daneben müssen alle gibt es eine Reihe von Standardverträgen mit Standarddienstleistern. Diese Auslagerungen nach engen Vorgaben verwaltet, gewürdigt und können – sollten – zentral ausgewertet und in der bankindividuellen Dienst- dokumentiert werden. In einer mittelgroßen Bank sind das übers leistersteuerung entsprechend gewürdigt werden. Jahr gerechnet über 480 Verträge, die auf diese Weise bearbeitet – R egelmäßige Lesehilfen für die oben genannten Standardverträge samt ab- werden müssen. geleiteter Maßnahmenempfehlungen für Ihre Bank. Fakt ist: Auslagerungen sind nicht im Führungskontext zu steu- ern. Es bedarf eigener – risikoorientierter – Steuerungsinstru- mente zur Absicherung potenzieller Gefahrenquellen. Diese Vervollständigt wird die Verbundlösung durch die Möglichkeit, Steuerung beansprucht Ressourcen und ist daher möglichst auch einzelne, bankspezifische Verträge und Dienstleister ein- effektiv und effizient zu gestalten. Die Verbundlösung ‚Dienst- zupflegen beziehungsweise eine institutsindividuelle Risikoana- leistersteuerung kompakt‘ wurde in enger Zusammenarbeit mit lyse durchführen zu lassen. Text: Jens Saenger / GenoTec GmbH einer Primärbank entwickelt. Sie entspricht sowohl den BVR- als auch den DGRV-Vorgaben und wurde von allen fünf Regional- verbänden abgenommen. Schlussendlich geht Dienstleister- steuerung kompakt aus einer fachlichen Kooperation zwischen der AWADO Deutsche Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft, Steuerberatungsgesellschaft und der GenoTec hervor und verbindet somit die Expertise eines Wirtschaftsprüfers mit der Expertise eines Spezialisten für Beauftragtenthemen. http://www.geno-tec.de/leistungen/Dienstleistersteuerung
20 Schwerpunkt netzwerk 06_2016 Kein bürokratischer Hürdenlauf Im vergangenen Jahr sind über eine Million Menschen nach Deutschland gekommen. Eine große Herausforderung, die aber auch große Möglichkeiten bietet. Die Volksbank Lübeck hat einen Flüchtling eingestellt. Welche Regeln gilt es dabei zu beachten? Jawad Faheem, 45 Jahre alt, kommt ihn nicht nur dazu berechtigt, eine eige- Faheem einem Freund in einem Lübe- aus Afghanistan und ist als anerkannter ne Wohnung zu beziehen, sondern auch cker Sprachcafé. „Mein Freund ist Kun- Flüchtling nach Deutschland gekommen. zu arbeiten und Praktika aufzunehmen. de bei der Volksbank Lübeck und hatte Der studierte Banker arbeitete bei der ‚Af- sich nach einem Praktikumsplatz für mich ghanistan International Bank‘ im Bereich Vom Praktikanten zum Auszubildenden erkundigt.“ Zunächst ist ein Praktikums- Steuerung. Als er wegen seiner Anstel- „In Afghanistan habe ich einen verant- platz von Anfang März bis Ende Mai 2016 lung aktiv bedroht wurde, entschloss er wortungsvollen Job in einer Bank gehabt, für Faheem vorgesehen. Schließlich wird sich nach Deutschland zu flüchten – ohne nachdem ich mein Studium in Finance & das Praktikum verlängert und ihm auf- seine Frau und seine zwei Kinder, die in Accounting an der American University grund der positiven Rückmeldungen ein Afghanistan bei seinen Eltern bleiben of Afghanistan erfolgreich abgeschlossen Ausbildungsplatz angeboten. müssen. Ein anerkannter Flüchtling ist habe“, erklärt Jawad Faheem. Auch in Lü- laut Ausländerbehörde ein Asylberech- beck wollte er gerne wieder in einer Bank „Jawad Faheem hat bereits während sei- tigter mit Aufenthaltsgenehmigung, was arbeiten. Von diesem Traum berichtete nes Praktikums verschiedene Abteilun- gen bei der Volksbank Lübeck kennen gelernt“, erklärt Olaf Tietgen, Personal- leiter der Volksbank Lübeck. „Die posi- tiven Rückmeldungen der Kolleginnen und Kollegen haben uns bestärkt und 01 02 schließlich dazu geführt, Herrn Faheem einen Ausbildungsplatz anzubieten. Die größte Herausforderung ist dabei nach Fotos: Guido Kollmeier, Volksbank Lübeck wie vor die Sprache.“ Große bürokra- tische Hürden habe es nicht gegeben. Nach Rücksprache mit der Industrie- und Handelskammer in Lübeck seien alle notwendigen Informationen vorhanden gewesen. Zu allererst ist zu prüfen, wel- Jawad Faheem ist im Juni 2015 als Flüchtling in Deutschland angekommen. Jetzt absolviert er eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Volksbank Lübeck. (01) Jawad Faheem zusammen mit Hans-Jürgen Schulz, einem seiner Ausbil- chen Status der Bewerber in Deutschland der, in der Geschäftsstelle Bad Schwartau. (02) hat. Hier gibt es zwei Unterscheidungen:
Schwerpunkt netzwerk 06_2016 21 Asylberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis den. Die Integration von Flüchtlingen ist der Ausbilder, dem Austausch mit den und Asylbewerber mit Gestattung und eine Aufgabe, die die gesamte Bank tra- anderen Auszubildenden und einem zu- Duldung. gen muss.“ Die Praxis zeigt dabei, dass sätzlichen Sprachkurs begegnet wurde. vor allem die Sprache der Schlüssel zum Das Fazit nach den ersten Monaten in der Jawad Faheem zählt glücklicherweise zur Erfolg ist. Jawad Faheem hat mittlerweile Ausbildung ist positiv, dennoch ist eine ersten Kategorie. Für ihn gelten folgende die ersten Monate seiner Ausbildung zum intensivere Betreuung notwendig. „Inte- Regelungen: Bankkaufmann absolviert und sich in das gration ist sicherlich keine leichte Aufga- – In den ersten drei Monaten nach Ein- Team des ersten Lehrjahres integriert. be“, meint Dr. Michael Brandt. „Aber es reise gilt ein Beschäftigungsverbot. Die größten Herausforderungen liegen in ist eine Aufgabe, die wir gerne annehmen – Aus dem Pass ist ersichtlich, ob eine der Berufsschule. Dies ist auf die sprach- und die vor allem durch unsere Mitarbei- Erwerbstätigkeit gestattet ist, da hier lichen Schwierigkeiten zurückzuführen, ter gelebt wird.“ der offizielle Status durch die Auslän- worauf mit einer intensiveren Betreuung Text: Sabine Nosthoff / Volksbank Lübeck e G derbehörde vermerkt wird. – Die Ausländerbehörde prüft die Vo- raussetzungen einer Arbeitsaufnahme. – E s gibt keine Zustimmungspflicht durch die Arbeitsagentur. Flüchtlinge, die den zweiten Status ha- ben, befinden sich noch im Anerken- nungsverfahren oder der Asylantrag wurde abgelehnt, die Abschiebung aber ausgesetzt. – Auch hier gilt, dass in den ersten drei Monaten nach Einreise keine Beschäf- tigung aufgenommen werden darf. – Der Flüchtling muss bei der Ausländer- behörde einen Antrag auf ‚Erteilung ei- ner Arbeitserlaubnis‘ stellen. Die Aus- länderbehörde prüft, ob der Asylbe- werber arbeiten darf, und nimmt direkt mit der Arbeitsagentur Kontakt auf. Hier werden die weiteren Schritte geklärt. – Für Praktika gelten dieselben Verfahren wie für eine Beschäftigung. Viele Industrie- und Handelskammern so- wie Arbeitsagenturen beraten zu den För- Unbeschwert ins eigene Zuhause. der- und Anstellungsmöglichkeiten von Flüchtlingen und geben Hinweise auf die ■ Zinssicherheit bis 30 Jahre und mehr rechtlichen Voraussetzungen. „Wo ein ■ Flexible Tilgungsmöglichkeiten www.muenchenerhyp.de ■ Vielseitige Sondertilgungsoptionen Wille ist, ist auch ein Weg“, sagt dazu Dr. Jetzt Michael Brandt, Vorstandsmitglied der Topzins ! Volksbank Lübeck. „Es müssen nicht nur sichern die rechtlichen Voraussetzungen gege- ben sein, sondern vor allem die internen Vorurteile und Bedenken abgebaut wer- MHB_Tanzen_Baufi_130x144+3_4c.indd 1 11.11.16 11:07
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