Welche Regeln 2017 wichtig sind - Magazin für Kooperation & Management Genossenschaftsverband e.V.

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Welche Regeln 2017 wichtig sind - Magazin für Kooperation & Management Genossenschaftsverband e.V.
Magazin für Kooperation & Management
Genossenschaftsverband e.V.

                                                                             06_2016 / 2017
                                                                          Dezember / Januar

                     max. 2,5 cm nach DIN K26.4

                                                                           max. 8,19 cm nach
                                                                           DIN KD03.88
max. 24,32 cm nach
DIN KH48.166

                                         min. 10,56 cm nach DIN GP 8252

     Welche Regeln 2017 wichtig sind.
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www.rentenbank.de

Wer in der deutschen Agrarwirtschaft innovative Ideen realisieren möchte,
braucht ein Vermögen. Oder uns.
Neue Ideen liegen uns ganz besonders am Herzen: Als Förderbank der Land- und Ernährungswirtschaft sorgt die
Rentenbank für eine stabile Kreditversorgung in dieser zukunftsträchtigen Branche. Zusätzlich kommt der Bilanz-
gewinn der Rentenbank direkt der Unterstützung von agrarwirtschaftlichen Innovationen zugute. Die Mittel für
unsere Förderprogramme nehmen wir an den internationalen Finanzmärkten auf – mit anhaltendem Erfolg.
Deshalb können wir sagen: Der Bulle steht uns näher als der Bär.

Förderbank für die Agrarwirtschaft
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Aktuelles
                                                                                                           netzwerk 06_2016    01

                             Editorial

                                             eine Krümmung von zehn Millimetern auf einer Länge
                                             von zehn Zentimetern – diese Maße schrieb die berühmte
                                             ‚Gurkenverordnung‘ der EU vor. Während diese Norm viele
                                             Jahre für Spott und Kritik an der Bürokratie Brüssels sorg-
                                             te, gibt es eine solche Vorschrift für Weihnachtskerzen,
                                             wie auf dem Cover angedeutet, zumindest seitens der EU
                                             bisher nicht.
Lisa König-Topf,
Chefredakteurin    Regeln – dieses Thema beschäftigt uns als Genossenschaftsverband und un-
                   sere Mitglieder täglich. Gemeinsame Regeln, wie EU-Standards in der Land-
                   wirtschaft, der Finanzwirtschaft oder im Zahlungsverkehr, haben den Handel
                   grenzüberschreitend vorangebracht, schreibt Kathrin Berberich, Bereichsleite-
                   rin Recht des Genossenschaftsverbands, in ihrem Vorwort (S.4). Doch ein Zu-
                   viel an Regulatorik kann für Unternehmen eine wirtschaftliche Belastung sein.
                   Welche Regeländerungen 2016 und 2017 für unsere Mitglieder wichtig sind,
                   beantworten in der Titelstory (S. 8 – 13) Experten des Genossenschaftsverbands
                   auf den Bereichen Prüfung, Recht und Steuern.

                   Der Herbst war im genossenschaftlichen Verbund vor allem von Veranstaltungen
                   und Gremiensitzungen geprägt. Auf dem Wirtschaftstag der Volksbanken Raiff-
                   eisenbanken in Frankfurt diskutierten hochkarätige Referenten, wie Bundes-
                   finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble, über Perspektiven für den Mittelstand
                   (S. 26 – 29). Bei der ‚Berliner Runde‘ trafen die führenden Vertreter der landwirt-
                   schaftlichen Organisationen zusammen (S. 42 – 43) und der Fachrat der Fach-
                   vereinigung der gewerblichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften
                   tagte im November im sächsischen Landtag (S. 48 – 49).

                   Regeln, Bräuche und Traditionen spielen auch in der Weihnachtszeit eine große
                   Rolle – die Kunst ist es, dabei besinnlich zu bleiben und den Weihnachtsstress gar
                   nicht erst aufkommen zu lassen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine schöne
                   Weihnachtszeit und freuen uns auf das kommende Jahr gemeinsam mit Ihnen!

                   Herzliche Grüße

                   Ihre

                   Lisa König-Topf, Chefredakteurin
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02   Aktuelles
     netzwerk 06_2016

                        Inhalt
                                Aktuelles
                        04      Vorwort
                        05      Kurzmeldungen

                        S. 08                                                   S. 26

                        Bleibt alles anders? Regeländerungen und -neuerungen,   „Ängste in Neugier verwandeln" – Das war der Wirtschafts-
                        die 2016 und 2017 wichtig sind.                         tag 2016 der Volksbanken Raiffeisenbanken in Frankfurt.

                        	Schwerpunkt: Regeln                                           Geld und Kredit
                        08	Bleibt alles anders                                 26	Ängste in Neugier verwandeln
                        14	Erleichterungen für Kleinst-                        30	Helden des Alltags
                                genossenschaften                                32      Mit Charme und Witz
                        16	Das gesunde Unternehmen                             34      Chefsache: Datensicherheit
                        18	Irreführend, unklar – PRIIPS?                       35 „Sensorenflut prasselt auf uns“
                        19	Kompakt geregelt: Dienstleister-                    36      Einfach für Bank und Kunden
                                steuerung                                       37      Mehr Chancen auf höhere Zinsen
                        20	Kein bürokratischer Hürdenlauf                      38      Von Pionieren und Eisbrechern
                        22	Interessante Gespräche mit
                                humorvollen Gästen
                        23	
                           „Gegenseitiger Respekt ist
                                entscheidend“
                        24	Regeln in Zahlen
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Aktuelles
                                                                                                                                                                                   netzwerk 06_2016    03

                               S.40                                                           S. 48                                                      S. 52

                               Kulinarische Reise, Teil 2: Zu Besuch bei der Agrargenossen-   Der Fachrat der gewerblichen Waren- und Dienstleistungs-   Genossenschaftsverband und RWGV: Regionalität und
                               schaft ‚Am Ohmberg’, Bischofferode, und der Agrargenossen-     genossenschaften diskutierte mit Staatssekretär Stefan     Nähe sind größte Anliegen.
                               schaft Bösleben.                                               Brangs in Dresden.

                                       Landwirtschaft                                                 Gewerbe, Energie und Versorgung                            Allgemeines und Verband
                               40	Im Land der Würste                                         48      Wachstum fördern                                   52      Regionalität und Nähe
                               42	Klare Strategien in schwankenden                           50	
                                                                                                 Eine rettende Alternative                               54	
                                                                                                                                                            Mit Mitarbeitergesprächen Vertrau-
                                       Märkten                                                                                                                   en schaffen
                               44	Jahrestagung der Raiffeisen Waren-                                                                                    56      Kurz notiert: Was war…
                                       und Handelsgenossenschaften                                                                                       58      Kurz notiert: Was kommt…
                               45	Ausgezeichnete Meiereien                                                                                              60      Aus den Regionen
                               46	
                                  Appell an Aeikens                                                                                                      62	Früher war mehr Lametta
                               47	
                                  „Den Zusammenhalt sichern“                                                                                             64      Gläubigeraufruf, Impressum
Coverfoto: @panthermedia.net
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04     Aktuelles
       netzwerk 06_2016

Vorwort der Heftpatin
„Nichts ist leichter, als Tabus zu zerbrechen, und nichts ist schwieriger, als ein vernünf-
 tiges Zusammenleben zu organisieren”, sagte der Psychoanalytiker Alexander Mitscherlich.
 Der Konsens über gemeinsame Regeln gibt diesem Zusammenleben Rahmen, Struktur
 und Sicherheit.

Zusammen leben, zusammen arbeiten, ge-                                                     Jahresabschlusses entlastet werden (ab
meinsam wirtschaftlich erfolgreich sein –                                                  S.14). Ein gesundes Maß an Regeln fördert
die Grundidee der genossenschaftlichen                                                     Wachstum, lässt Kreativität zu, ein Zuviel
Rechtsform. Die genossenschaftlichen                                                       begrenzt und verhindert eine produktive
Gründungsväter sahen schon sehr früh                                                       Weiterentwicklung. Die Balance zwischen
den Vorteil eines gemeinsamen Werte- und                                                   Freiheit und einschränkender Regulatorik
Regelsystems, auf dessen Grundlage eine                                                    muss stimmen. Aber brauchen wir wirklich
sichere und auch erfolgreiche Geschäfts-      latorik kann aber auch dazu führen, dass     EU-Vorgaben für die ideale Krümmung der
tätigkeit möglich ist. So wurde auf deren     die Welt unübersichtlicher, das Arbeiten     Gurke oder die EU-Norm über die Mindest-
Initiative bereits 1867 das preußische Ge-    und Wirtschaften unproduktiver wird. Die     größe für einen Apfel? Hier ist ebenso wie
setz zur privatrechtlichen Stellung der Er-   durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie     bei der immer strenger werdenden EU-Fi-
werb- und Wirtschaftsgenossenschaften         entstandene Unsicherheit führt beispiels-    nanzmarktregulatorik Augenmaß gefragt.
geregelt. Gemeinsame Regeln, wie bei-         weise dazu, dass die Kreditvergabe für den   Durch immer mehr schwer nachvollziehba-
spielsweise vereinheitlichte EU-Standards     Bau oder Erwerb einer Immobilie zurück-      re Regelungen verliert die EU an Ansehen.
in der Landwirtschaft, der Finanzwirtschaft   geht und bestimmte Bevölkerungsgruppen       In letzter Konsequenz wenden sich einstige
oder im Zahlungsverkehr, haben den Han-       in der Kreditvergabe benachteiligt werden.   Verfechter dieses gemeinsamen europä-
del auch grenzüberschreitend erst richtig     Ebenso kritisch ist der Transparenzvor-      ischen Regelwerkes ab und verlassen die
vorangebracht und sicher gemacht. Eine        schlag der EU-Kommission für Produkte        EU. Wir brauchen eine größere Ausgewo-
ausgewogene und an die Größenverhält-         für Kleinanleger mit Verpackungscharak-      genheit und Verhältnismäßigkeit und eine
nisse der Finanzinstitute angepasste Fi-      ter. Irreführend und zeitlich zu knapp für   sorgfältigere Auswahl gemeinsamer Re-
nanzregulatorik hilft, neue Verwerfungen      die Umsetzung, so lautet das Fazit von Dr.   geln, die unser Zusammenleben und ge-
am Finanzmarkt zu verhindern. Einseiti-       Andreas Zubrod (S.18), Vorstandsmitglied     meinsames Wirtschaften organisieren.
ge Deregulierungen, die bereits für den       der Union Asset Management Holding                Text: Kathrin Berberich / Genossenschaftsverband e. V.

zukünftigen Finanzraum Großbritannien         AG. Ein positives Beispiel für gelungene
                                                                                                                                                          Foto: Karsten Thormaehlen

befürchtet werden, schaffen Ungleich-         Regulatorik ist das 2015 in Kraft getrete-   Jede netzwerk-Ausgabe wird von einem Heftpaten be-
gewichte und bereiten den Boden für           ne Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Mit    gleitet. Dabei handelt es sich um Experten aus dem
                                                                                           Genossenschaftsverband, die einen besonderen Bezug
Schlupflöcher und neue Probleme, denen        dieser Neuregelung sollen Kleinstgenos-
                                                                                           zum Schwerpunktthema haben und mit ihrem Fach-
durch weitere und strengere Regulatorik       senschaften zum 31. Dezember 2016 bei        wissen und Erfahrungsschatz dem Leser noch tiefere
für alle begegnet wird. Ein Zuviel an Regu-   der Aufstellung sowie Offenlegung des        Einblicke geben können.
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Aktuelles
                                                                                                                                                               netzwerk 06_2016       05

                                          Fusionsverhandlungen:
                                          Mitgliedernutzen und
                                          regionale Nähe im Fokus
                                          Am 13. Dezember tagten Verbands- und          Ergebnisse. Im Mittelpunkt der Verhand-      durch neue Gremien, wie beispielsweise
                                          Verwaltungsrat des Genossenschaftsver-        lungen stehen der Nutzen der Mitglieder      regelmäßig stattfindende Regionalver-
                                          bands am Verwaltungssitz in Neu-Isen-         aus der Fusion und der Erhalt regionaler     sammlungen, ergänzt. Die Aufsichtsgre-
                                          burg. Zur gleichen Zeit fand auch eine        Nähe. So werden die bisherigen Standorte     mien beider Verbände nahmen die Ergeb-
                                          Sitzung des Verwaltungsrats des RWGV          beider Häuser weiterhin bestehen bleiben     nisse der Fusionsverhandlungen positiv
                                          statt. Die Vorstände beider Verbände infor-   und im Leistungsangebot jeweils komplet-     zur Kenntnis und signalisierten weiterhin
                                          mierten die Gremienmitglieder über den        tiert werden. Auch in der Gremienstruktur    ihre Zustimmung zum Fusionsvorhaben.
                                          aktuellen Stand der Fusionsverhandlun-        zeigt sich die regionale Verankerung eines   Zum Mitgliedernutzen äußern sich die
                                          gen zwischen Genossenschaftsverband           fusionierten Verbands: Bewährtes aus bei-    Vorstandsvorsitzenden auf Seite 52 und
                                          und RWGV und präsentierten konkrete           den Verbänden bleibt erhalten und wird       53. 		                 Text: Genossenschaftsverband e. V.

                                          Genossenschaftsidee ist
                                          Weltkulturerbe
                                                                                                                                     Genossenschaftsidee ist Immaterielles Weltkulturerbe:
                                                                                                                                     die deutsche Delegation in Addis Abeba.

                                          Die ‚Idee und Praxis der Organisation         „Ich bin überzeugt, dass wie im 19. Jahr-    denkbar: Bürger und Unternehmen
                                          von gemeinsamen Interessen in Genos-          hundert in der industriellen Revolution      könnten sich zusammenschließen, um
                                          senschaften‘ gehört seit dem 30. No-          heute die digitale Revolution eine Viel-     gemeinschaftlich den Ausbau voranzu-
                                          vember zum Immateriellen Kulturerbe           falt neuer genossenschaftlicher Model-       treiben und von einer kostengünstigen
                                          der Menschheit. Dies entschied der Zwi-       le hervorbringen wird“, betont Michael       Versorgung zu profitieren.“ Initiatoren
                                          schenstaatliche Ausschuss zum Immate-         Bockelmann, Präsident des Genossen-          der Nominierung waren die Deutsche
Foto: RAIFFEISEN 2018 Organisationsbüro

                                          riellen Kulturerbe der UNESCO, der vom        schaftsverbands. „So wird zum Beispiel       Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft
                                          28. November bis 2. Dezember in Addis         schnelles Internet zum kritischen Faktor,    und die Deutsche Friedrich-Wilhelm-
                                          Abeba (Äthiopien) tagte. In der Begrün-       gerade für die Entwicklung im ländlichen     Raiffeisen-Gesellschaft.
                                          dung hieß es, die Genossenschaft sei ein      Raum. Aber Telekommunikationsunter-                                 Text: Genossenschaftsverband e. V.

                                          allen Interessenten offenstehendes, über-     nehmen stellen die Breitbandversorgung
                                          konfessionelles Modell der Selbsthilfe,       oft nur in dicht besiedelten Regionen zur
                                          Selbstverwaltung und Selbstverantwor-         Verfügung. Für den Breitbandausbau
                                          tung auf Grundlage von Kooperationen.         sind auch genossenschaftliche Lösungen
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06     Aktuelles
       netzwerk 06_2016

Kompass 2017:
Zukunft aktiv gestalten

Die diesjährige Kompass-Veranstaltung         liefert als Planungsinstrument für die          Gesamtbanksteuerung und Mehrjahres-
des Bundesverbands der Volksbanken und        Volksbanken Raiffeisenbanken Erläute-           planung mit konkreten Maßnahmen für
Raiffeisenbanken (BVR) in Zusammenar-         rungen zu aktuellen Rahmenbedingungen           alle Teilbanken zur Optimierung der Er-
beit mit dem Genossenschaftsverband am        sowie Prognosen und Herausforderungen           trags-, Kosten- und Risikosteuerung sowie
21. Oktober in Kassel stand unter dem         für das Jahr 2017 und gibt Hinweise zu re-      strategischen Personalplanung als Grund-
Motto ‚Genossenschaftsbanken: Zukunft         levanten Handlungsfeldern. Zentrale The-        lage zur nachhaltigen Realisierung eines
aktiv gestalten‘. Erstmals konnten Interes-   men sind dabei die Niedrigzinsphase, Re-        tragfähigen Mindestergebnisanspruchs.
sierte die Informationsveranstaltung über     gulatorik und Digitalisierung. Stärker im                            Text: Genossenschaftsverband e. V.

einen Livestream auch virtuell am eigenen     Kompass 2017 thematisiert wird zudem
Arbeitsplatz verfolgen. Der Kompass 2017      die Bedeutung einer vorausschauenden              www.bvr.de

Herbstkonferenzen der
DZ BANK

Der Blick auf bisher Erreichtes und zu-       Leistungsangebot hervor. Einen Schwer-
künftig Geplantes stand im Mittelpunkt        punkt der Herbstkonferenzen bildete das
der diesjährigen Herbstkonferenzen der        Thema der Erlösströme. Die transparente
DZ BANK, die im November und Dezem-           und ausgewogene Aussteuerung der Er-
ber in neun Städten bundesweit stattfan-      lösströme sei entscheidend, um gemein-
den. „Die vereinigte DZ BANK steht 100        sam und partnerschaftlich die starke Posi-
Tage nach der Fusion gut da“, sagte Wolf-     tionierung der Gruppe weiter auszubauen,
gang Kirsch, Vorstandsvorsitzender der        sagte Vorstandsmitglied Wolfgang Köhler
DZ BANK, in Frankfurt. Der Integrations-      in Berlin. Entlang der vier Dimensionen
prozess entwickelt sich planmäßig. Die        Provisionen, Dividende, Thesaurierung
                                                                                                                                                        Foto: DZ BANK AG

Vorstände der DZ BANK berichteten über        zur Stärkung des Eigenkapitals sowie dem        Wolfgang Kirsch, Vorstandsvorsitzender DZ BANK AG.

die Meilensteine des Zusammenwachsens         Unternehmenswert hat die DZ BANK in
der zwei Zentralbanken und hoben bei-         den letzten Jahren deutliche Fortschritte
spielhaft das harmonisierte Produkt- und      erzielt.   		                   Text: DZ BANK     www.dzbank.de
Welche Regeln 2017 wichtig sind - Magazin für Kooperation & Management Genossenschaftsverband e.V.
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Welche Regeln 2017 wichtig sind - Magazin für Kooperation & Management Genossenschaftsverband e.V.
08   Schwerpunkt
     netzwerk 06_2016

                                    max. 20 cm nach DIN 8269

                                     min. 10,56 cm nach DIN GP 8252
     min. 30 cm³ nach DIN PV 3.58

                                                                 max. 2 cm Rundung nach DIN AB 23
Schwerpunkt
                                                                                               netzwerk 06_2016   09

                                                                                      max. 1,63 cm nach DIN KD03.58

                                        max. 20 cm nach DIN 8269
                                                                                     min. 3,5 mm nach DIN 8283

                          SCHWERPUNKT

                          Bleibt alles
                          anders
                          Welche regulatorischen Neuerungen waren 2016 für die
Foto: @panthermedia.net

                          Genossenschaften wichtig? Und auf welche Regeländerungen
                          sollten sich die Mitglieder für 2017 einstellen?
10     Schwerpunkt
       netzwerk 06_2016

Welche Änderungen und Neuerungen von Regeln hat das Jahr 2016 für die Genossen-
schaften gebracht? Und wie sieht es in Sachen Regulatorik für 2017 aus? Die netz-
werk-Redaktion hat mit Experten des Genossenschaftsverbands - Dr. Tim Jungmichel,
Referatsleiter für Bank- und Kapitalmarktrecht, Tino Behrends, Bereichsleiter Grund-
satzfragen-Prüfung, und Karsten Fleck, Bereichsleiter Steuern, gesprochen.

Wohnimmobilienkreditrichtlinie, neue Grundlagen für die          Erfolg garantieren. Doch eine überbordende Regulatorik kann
Grunderwerbssteuer, Einführung der Zahlungskontenrichtli-        auch das Gegenteil der eigentlich beabsichtigten Wirkungen
nie – um nur einige wenige Regeländerungen von zahlreichen       entfalten. Ein Zuviel an zu berücksichtigenden Regeln und da-
Beispielen herauszugreifen. Auch 2016 gab es insgesamt viele     mit verbundenen bürokratischen Anforderungen gefährdet die
regulatorische Neuerungen, die für die Genossenschaften der      Profitabilität von Unternehmen – und damit letztlich auch den
verschiedenen Fachvereinigungen von Bedeutung sind. Gesetze      gesellschaftlichen Wohlstand.
wurden angepasst, Verordnungen und Richtlinien neu einge-        Die netzwerk-Redaktion hat mit Dr. Tim Jungmichel, Referatslei-
führt, Regeln erweitert oder abgeschwächt. Nicht nur die Kre-    ter für Bank- und Kapitalmarktrecht, Tino Behrends, Bereichslei-
ditgenossenschaften sehen sich mit stetigen regulatorischen      ter Grundsatzfragen-Prüfung, und Karsten Fleck, Bereichsleiter
Neuerungen – und Verschärfungen – konfrontiert. Gesetzliche      Steuern des Genossenschaftsverbands, gesprochen und sie ge-
Änderungen betrafen im Jahr 2016 in verschiedenem Umfang         beten, auf die Regeländerungen des Jahres 2016 zurückzuschau-
alle Mitglieder – von der Kleinstgenossenschaft bis zum großen   en. Welches Fazit kann in den Bereichen Recht, Prüfung und
genossenschaft­lichen Kreditinstitut.                            Steuern gezogen werden? Welche Änderungen und Neuerungen
Eine Regel wird gewöhnlich als eine aus Erkenntnissen und        haben im Jahr 2016 die Diskussion geprägt? Welche Regelände-
Erfahrungen gewonnene Richtlinie definiert, die in einer ge-     rungen und neuen Verordnungen sind kritisch zu hinterfragen
sellschaftlichen Übereinkunft festgelegt wurde und in einem      oder hatten den größten Einfluss auf die Mitglieder? Im Interview
bestimmten Bereich von allen Beteiligten verbindlich angewen-    erläutern die Gesprächspartner auch, wie der Genossenschafts-
det werden muss. Etymologisch leitet sich das Wort ‚Regel‘ als   verband die Mitglieder unterstützen kann.
Lehnwort von lateinisch ‚regula‘ ab, was so viel wie ‚Maßstab‘   Außerdem nehmen wir den nahenden Jahreswechsel zum Anlass,
oder ‚Richtschnur‘ bedeutet. Regeln sollen einen Handlungs-      einen Ausblick auf das Jahr 2017 zu geben. Welche anstehenden
rahmen vorgeben und damit nachvollziehbare Strukturen schaf-     Regeländerungen gilt es im nächsten Jahr zu beachten? Und wo-
fen, Risiken minimieren und durch eine einheitliche Ordnung      rauf sollten sich die Genossenschaften für 2017 einstellen?
allen Marktteilnehmern gleiche Chancen auf ökonomischen                                       Text: Matthias Dieler / Genossenschaftsverband e.V.
Schwerpunkt
                                                                                                                                                                  netzwerk 06_2016   11

                                     2016
                                     Umsetzungsgesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie               lich das ist, was dem Wunsch des Kunden entspricht. Werden
                                     Kreditinstitute sind bei der Vergabe von Verbraucherdarle-        Geschäfte und Dienstleistungen mittels Telefon oder elektroni-
                                     hensverträgen dazu verpflichtet, gegenüber dem Darlehens-         scher Kommunikation getätigt, sind diese gem. § 72 WpHG-E
                                     nehmer eine Kreditwürdigkeitsprüfung vorzunehmen. Es hat          für Zwecke der Beweissicherung zwingend aufzuzeichnen.
                                     sich gezeigt, dass bestimmte Bevölkerungskreise wie Paare mit
                                     Kinderwunsch, Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen
                                     sowie Rentner in speziellen Konstellationen die gesetzlichen
                                     Anforderungen nicht mehr erfüllen und von der Kreditverga-
                                     be faktisch ausgeschlossen werden, obwohl eine Immobile als
                                     Vermögenswert für eine ausreichende Besicherung des Darle-                           Drei Fragen an
                                     hens zur Verfügung steht. Verschiedene Bundesländer haben                            Dr. Tim Jungmichel:
                                                                                                                          Dr. Tim Jungmichel ist Referatsleiter
                                     die Kritik aufgegriffen und eine Gesetzesinitiative in den Bun-
                                                                                                                          für Bank- und Kapitalmarktrecht des
                                     desrat eingebracht.                                                                  Genossenschaftsverbands. Er ist
                                                                                                                          gelernter Bankkaufmann und hat

                                     2017                                                                                 im Kapitalmarktrecht promoviert.

                                     Reformierung des Insolvenzanfechtungsrechts
                                     Hintergrund der Reform sind die ausufernden Anfechtungs-
                                     möglichkeiten der Insolvenzverwalter bei Zahlungen von Insol-
                                     venzschuldnern an deren Gläubiger innerhalb eines Zeitraums
                                     von bis zu zehn Jahren. Die Risiken der Insolvenzanfechtung       Herr Dr. Jungmichel, wie unterstützt der Genossenschaftsverband die
                                     sind mittlerweile durch die Rechtsprechung des BGH kaum           Mitglieder in rechtlichen Fragen?
                                     kalkulierbar geworden. Die wesentlichen Neuerungen liegen         Dr. Tim Jungmichel: Mit mittlerweile über 40 hochspezialisier-
                                     in der Verkürzung des Anfechtungszeitraums der Vorsatzan-         ten Juristen in 13 Bundesländern beraten wir unsere Mitglie-
                                     fechtung von zehn auf vier Jahre sowie der Eingrenzung der        der umfassend. Dabei beantworten wir nicht nur die gestellten
                                     gesetzlichen Vermutungsregelung auf die Kenntnis der bereits      rechtlichen Fragen, sondern versuchen immer auch Handlungs-
                                     eingetretenen und nicht mehr der drohenden Zahlungsunfä-          möglichkeiten für die tägliche Praxis aufzuzeigen.
                                     higkeit des Schuldners. Ferner soll eine Inkongruenz nach
                                     § 131 Abs. 1 InsO zukünftig nicht mehr aus Zwangsvollstre-        Welche Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016 sehen Sie besonders
                                     ckungsmaßnahmen abzuleiten sein.                                  kritisch?
                                                                                                       Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie bereitet den Banken in
                                     2018                                                              der praktischen Anwendung Probleme. Die aktuelle Gesetzes-
                                     Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz                            initiative verschiedener Bundesländer ist daher zu begrüßen.
                                     Das Gesetz befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und soll       Der Begriff der ‚Wahrscheinlichkeit‘ sollte näher konkretisiert
                                     aufgrund der Vorgabe aus der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II)     und gesetzlich geregelt werden. Ferner sollte die Möglichkeit
                                     spätestens am 3. Januar 2018 in Kraft treten. Das Gesetz wird     bestehen, den Immobilienwert bei der Gesamtbetrachtung der
                                     zum Anlass genommen, das WpHG zur besseren Übersichtlich-         Rückzahlung des Darlehens wie bisher mit zu berücksichtigen.
                                     keit in Form von 129 Paragrafen neu zu nummerieren. An die
Foto: Genossenschaftsverband e. V.

                                     Stelle des bisherigen Beratungsprotokolls tritt eine neue ‚Ge-    Welche rechtlichen Vorgaben brachte das Jahr 2016 für die Organe der
                                     eignetheitserklärung‘ des WpDU gem. § 55 Abs. 11 WpHG-E.          Genossenschaften?
                                     Es ist dafür verantwortlich, die Geeignetheitsprüfung durch-      Es wurden 2016 neue Anforderungen an Aufsichtsratsmitglie-
                                     zuführen und die schriftliche Erklärung zur Geeignetheit dem      der gestellt. Neben der Frage der grundsätzlichen Eignung als
                                     Kunden zur Verfügung zu stellen. Die Geeignetheitserklärung       Aufsichtsratsmitglied wurde insbesondere geregelt, wieviel Zeit
                                     dokumentiert nicht nur den Inhalt der Beratung, sondern soll      für die Organtätigkeit aufgewendet werden muss. Insgesamt
                                     zum Ausdruck bringen, dass die empfohlene Anlage tatsäch-         verstärkt sich der Trend zur ‚Professionalisierung‘ weiter.
12     Schwerpunkt
       netzwerk 06_2016

2016                                                                                 Drei Fragen an Tino Behrends:
Einführung der Zahlungskontenrichtlinie (ZKG)                                        Tino Behrends ist Wirtschafts-
                                                                                     prüfer und leitet den Bereich
Mit Einführung der ZKG erhält jeder Verbraucher mit rechtmä-
                                                                                     Grundsatzfragen-Prüfung des
ßigem Aufenthalt in der EU einen Anspruch auf ein sogenanntes                        Genossenschaftsverbands.
‚Basiskonto‘. Dies gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz,
Asylsuchende sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber
aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben
werden können.

Neues SREP-Konzept der Aufsicht
Die Leitlinien der EBA zu gemeinsamen Verfahren und Metho-        Herr Behrends, welches Fazit ziehen Sie zu den Regeländerungen 2016?
den für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungspro-       Tino Behrends: Eigentlich war es ein ruhiges Jahr. Die Neu-
zess (SREP) sind seit dem 1. Januar anzuwenden. Es handelt        regulierung der Wirtschaftsprüfung war und ist ein Thema für
sich um einen integrierten Aufsichtsansatz, der Kapital- und      den Genossenschaftsverband als solches. Die Kreditgenossen-
Liquiditätsanforderungen sowie eine Geschäftsmodellanalyse        schaften mussten nur kleinere Neuerungen und Anpassungen
berücksichtigt und zu einer europaweit harmonisierten und         umsetzen. Das soll nicht darüber hinweg täuschen, dass die
stärker quantifizierten Aufsicht führen soll.                     Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie erheblichen
                                                                  Einfluss auf die Abläufe der Kreditgenossenschaften hatte. Die
2017                                                              Warengenossenschaften wurden insbesondere durch die Um-
MaRisk-Novelle                                                    setzung neuer Bilanzierungsregeln im BilRuG tangiert, welche
In den neuen MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikoma-        im Jahresabschluss 2016 erstmals anzuwenden sind.
nagement) werden insbesondere die seit der letzten Überarbei-
tung relevant gewordenen Themen zum Risikomanagement ver-         Worin liegt für die Mitglieder der Vorteil der betreuenden Prüfung?
ankert. Dies betrifft beispielsweise die Risikodatenaggregation   Die betreuende Prüfung hat mehr denn je Konjunktur. Da sie
und Risikoberichterstattung, Konkretisierungen zu Auslagerun-     neben der ex-post-Betrachtung der Zahlen auch den Blick in die
gen und die Diskussionen zur Risikokultur sowie die Implemen-     Zukunft im Fokus hat, erbringt sie ihren Beitrag für die nachhal-
tierung eines Verhaltenskodexes für Mitarbeiter.                  tige Entwicklung unserer Mitglieder. Durch die immer stärkere
                                                                  fachliche Spezialisierung können im Kleinen wie im Großen
Umsetzung der CSR-Richtlinie                                      Tipps für das Besser-Werden gegeben werden. Die auf diesem
Der Gesetzentwurf sieht umfangreiche neue nichtfinanzielle Be-    Wege gegebenen Impulse sind ein Baustein, um Lösungen für
richtspflichten und Angaben zu Diversitätskonzepten vor und       die Mitglieder zu schaffen und damit Nutzen zu stiften.
geht mit einer Erweiterung der Sanktionsregeln einher.
                                                                  Worauf müssen sich die Mitglieder für 2017 einstellen?
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeu-              Neben der Diskussion um die Weiterentwicklung des Genos-
gung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung             senschaftsgesetzes wird es insbesondere für die Banken ein
Der Regierungsentwurf sieht Änderungen bei der Entlastung von     heißes Jahr. Ich denke da an die Umsetzung von MiFid II, neue
stromkostenintensiven Unternehmen bei der KWKG-Umlage und         Mindestanforderungen für die Risikosteuerung und die ersten
                                                                                                                                         Foto: Genossenschaftsverband e. V.

Änderungen bei der Förderung von Wärme- und Kältenetzen vor.      Ausläufer von CRD V / CRR II mit Anpassungen im Bereich der
                                                                  Eigenkapitalanforderungen. Ich bin aber sehr zuversichtlich,
Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen                        dass mit unserer Umsetzungsunterstützung auch diese Aufga-
Frauen und Männern                                                ben von jedem bewältigt werden können.
Der vorliegende Referentenentwurf sieht unter anderem eine
Berichtspflicht zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit auf
Basis eines durchgeführten betrieblichen Prüfverfahrens vor.
Schwerpunkt
                                                                                                                                                        netzwerk 06_2016   13

                                                       Drei Fragen an Karsten Fleck:                          bemessungsgrundlage (gilt insbesondere bei der Übertragung
                                                       Karsten Fleck ist Steuerberater                        von Grundstücken im Rahmen von Verschmelzungen oder sons-
                                                       und leitet den Bereich Steuern des
                                                                                                              tigen Umstrukturierungen) die bisherigen Grundbesitzwerte als
                                                       Genossenschaftsverbands.
                                                                                                              Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nicht verfas-
                                                                                                              sungskonform sind. Zukünftig gelten als Bemessungsgrundla-
                                                                                                              ge die für die Erbschafts- und Schenkungssteuer maßgeblichen
                                                                                                              Grundbesitzwerte. Weil diese Werte deutlich höher sind, wird
                                                                                                              die Grunderwerbsteuer zukünftig in den Fällen der Ersatzbe-
                                                                                                              messungsgrundlage deutlich teurer.

                                     Herr Fleck, welches Fazit ziehen Sie zu den Regeländerungen 2016?        Negative Aktiengewinne in den Jahren 2001 und 2002
                                     Karsten Fleck: Auch im Jahr 2016 hat sich wieder die Schnell-            Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom
                                     lebigkeit der steuerrechtlichen Vorschriften gezeigt, die zum            25. Juli zur ‚Korb II – Rechtsprechung‘ des Bundesfinanzhofs
                                     Teil zu erheblichen Unsicherheiten in der notwendigen Planung            (BFH) und zur ‚STEKO – Rechtsprechung‘ des Europäischen
                                     und Umstrukturierung von Unternehmen führen. 2016 ist mir                Gerichtshofs (EUGH) Stellung bezogen. Demnach sind Verluste
                                     besonders aufgefallen, dass die Finanzverwaltung in ihrer steu-          aus Aktien oder Fonds (zum Beispiel Teilwertabschreibungen)
                                     errechtlichen Beurteilung immer restriktiver und konfliktberei-          in den Jahren 2001 und 2002 grundsätzlich steuermindernd zu
                                     ter wird.                                                                berücksichtigen. Allerdings erkennt das BMF die obige Recht-
                                                                                                              sprechung nicht für die Folgejahre ab 2003 an, so dass bei
                                     Wie unterstützt der Genossenschaftsverband die Mitglieder in steuerli-   einer späteren Veräußerung der Aktien oder der Fonds die in
                                     chen Fragen?                                                             den Jahren 2001 und 2002 berücksichtigten Verluste wieder
                                     Die steuerlichen Regeln werden in allen Bereichen unserer                steuererhöhend hinzugerechnet werden. Gegen die Auffassung
                                     Mitglieder stetig komplexer. Der Komplexität der Aufgaben be-            des BMF bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.
                                     gegnen wir durch Spezialisierung unserer Mitarbeiter in diver-           Neue Verfahren vor dem BFH und EUGH sind wahrscheinlich.
                                     sen Steuergebieten und können unseren Mitgliedern dadurch
                                     maßgeschneiderte steuerliche Lösungen für ihre Probleme an-              Verlustverrechnung bei Körperschaften
                                     bieten. Insbesondere die gestaltende Steuerberatung, die wir             Nach bisheriger Praxis verfallen in bestimmten Fällen von An-
                                     anbieten, wird in Zukunft einen noch viel höheren und wichti-            teilseignerwechseln (zum Beispiel im Rahmen von Verschmel-
                                     geren Stellenwert haben.                                                 zungen) bei Kapitalgesellschaften die steuerrechtlichen Ver-
                                                                                                              lustvorträge (§ 8c Körperschaftsteuergesetz). Zukünftig soll in
                                     Worauf müssen sich die Mitglieder für 2017 einstellen?                   bestimmten Fällen der Verlustwegfall nicht eintreten, falls die
                                     „Wir brauchen in Deutschland keine Debatte über Steuerer-                Kapitalgesellschaft verschiedene Bedingungen erfüllt. Die Bun-
                                     höhungen, sondern eine über Steuerentlastungen“, sagte der               desregierung plant hierzu rückwirkend ab dem 1. Januar 2016
                                     Präsident des DIHK, Eric Schweitzer, Mitte dieses Jahres der             die Einführung des neuen § 8d Körperschaftsteuergesetzes.
                                     ‚Rheinischen Post‘. Herr Schäuble kündigte bei der Haushalts-
                                     beratung des Bundestages für 2017 allerdings nur leichte Steu-           2017
                                     ersenkungen an. Vor dem nahenden Bundestagswahlkampf be-                 Reform des Investmentsteuergesetzes
Foto: Genossenschaftsverband e. V.

                                     reiten gleich mehrere Parteien Steuerkonzepte vor. Ich erwarte           Zukünftig wird die Ertragsbesteuerung von Investmentfonds
                                     2017 aber keine grundlegenden Steuerreformen.                            teilweise auf die Ebene des Fonds selbst verlagert. Die Anleger
                                                                                                              brauchen weniger Angaben in der eigenen Steuererklärung zu
                                     2016                                                                     machen. Zur Kompensation der Besteuerung des Fonds erfolgt
                                     Neue Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer                       eine Teilfreistellung der Anleger. Die Reform soll zum 1. Januar
                                     Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 23. Juni               2018 eingeführt werden.
                                     2015 entschieden, dass in den Fällen der sogenannten Ersatz-
14     Schwerpunkt
       netzwerk 06_2016

Erleichterungen für Kleinst-
genossenschaften
Kleinstgenossenschaften können für Bilanzstichtage ab dem 31. Dezember 2016
entsprechend den Regelungen für Kleinstkapitalgesellschaften Erleichterungen bei der
Aufstellung sowie Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch nehmen.

Das 2015 in Kraft getretene Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz     Beteiligungsgesellschaften gelten nicht als Kleinstgenossen-
sieht insbesondere bei der Aufstellung des Jahresabschlusses      schaften.
Vereinfachungen für sogenannte ‚Kleinstgenossenschaften‘ vor.
                                                                  Kleinstgenossenschaften sollen entlastet werden
Die betroffenen Unternehmen können diese Erleichterungen          Ziel der Neuregelungen ist es, die Kleinstgenossenschaften wie die
erstmalig für Bilanzstichtage ab dem 31. Dezember 2016 an-        Kleinstkapitalgesellschaften von den umfassenden Rechnungsle-
wenden. Kleinstkapitalgesellschaften können entsprechende         gungs- und Offenlegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
Erleichterungen bereits seit vier Jahren in Anspruch nehmen.      (HGB) zu entlasten. Es besteht keine Pflicht, alle Erleichterungs-
Die Gesetzesformulierung räumt ein Wahlrecht für die Inan-        möglichkeiten kumulativ anzuwenden. Die ausgewählten Rege-
spruchnahme der vereinfachten Regelungen ein.                     lungen müssen jedoch im Zeitablauf stetig angewendet werden.

Genossenschaften sind nach der gesetzlichen Definition Kleinst-   Vereinfachter Jahresabschluss
genossenschaften, wenn sie mindestens zwei der drei nachste-      Bei der Aufstellung der Bilanz brauchen die Kleinstgenossen-
henden Merkmale nicht überschreiten:                              schaften lediglich die mit Buchstaben im HGB bezeichneten Pos-
                                                                  ten zu berücksichtigen. Die Geschäftsguthaben der Mitglieder und
– 3
   50.000 Euro Bilanzsumme,                                      die gesetzliche Rücklage sind als ‚Davon-Vermerk‘ innerhalb des
– 700.000 Euro Umsatzerlöse (in den zwölf Monaten vor dem        Eigenkapitals auszuweisen. Es genügt somit folgende Gliederung:
  Abschlussstichtag),
– im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer.
                                                                  Aktivseite                           Passivseite
Die Rechtsfolgen der Merkmale treten nur ein, wenn die            A. Anlagevermögen                    A. Eigenkapital
Schwellenwerte an den Abschlussstichtagen von zwei aufein-                                                 davon:
                                                                                                           Geschäftsguthaben der Mitglie-
anderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschritten werden.
                                                                                                           der, gesetzliche Rücklage
Die Schwellenwerte sind gleichrangig. Es ist somit nicht ent-
                                                                  B. Umlaufvermögen                    B. Rückstellungen
                                                                                                                                            Foto: @panthermedia.net

scheidend, ob an beiden Stichtagen dieselben Schwellenwerte
                                                                  C. Rechnungsabgrenzungsposten        C. Verbindlichkeiten
nicht überschritten werden.
                                                                  D. Aktive latente Steuern            D. Rechnungsabgrenzungsposten

Investment-, Unternehmensbeteiligungs- und Holdingunter-          E. A
                                                                      ktiver Unterschiedsbetrag aus   E. Passive latente Steuern
nehmen ohne Verwaltungsfunktionen in den nachgeordneten              der Vermögensverrechnung
Schwerpunkt
                                                                                                                          netzwerk 06_2016      15

Für Kleinstgenossenschaften ist außerdem folgende vereinfachte
Gewinn- und Verlustrechnung vorgesehen:

1. Umsatzerlöse
2. sonstige Erträge
3. Materialaufwand
4. Personalaufwand
5. Abschreibungen
6. sonstige Aufwendungen
7. Steuern
8. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

Kleinstgenossenschaften brauchen keinen Anhang zu erstellen.     Erleichterung: Die Neuregelungen sollen Kleinstgenossenschaften entlasten.

In diesem Fall sind jedoch folgende Mindestinformationen unter
der Bilanz aufzunehmen:
– Haftungsverhältnisse (zum Beispiel Bürgschaften, Gewähr-
  leistungsvereinbarungen, Bestellung von Sicherheiten für       Vereinfachte Offenlegung
  fremde Verbindlichkeiten, Pfandrechte, sonstige Sicher-        Kleinstgenossenschaften können ihre Offenlegungspflicht be-
  heiten);                                                       reits erfüllen, wenn sie die Bilanz in elektronischer Form beim
– Entwicklung der Mitgliederzahl (Angabe der Mitgliederzahl     Betreiber des Bundesanzeigers einreichen und einen Hinterle-
  am Anfang und Ende des Geschäftsjahres unter Berücksich-       gungsauftrag erteilen. Bei Inanspruchnahme dieses Wahlrechts
  tigung der Zu- und Abgänge);                                   erfolgt somit keine Veröffentlichung im Internet mehr. Interes-
– Entwicklung der Geschäftsguthaben und der Haftsummen der      sierte Dritte können sich auf Antrag eine kostenpflichtige Kopie
  Mitglieder sowie des Betrags der Haftsummen, für welchen       der hinterlegten Bilanz vom Unternehmensregister übermitteln
  am Jahresschluss alle Mitglieder aufzukommen haben;            lassen.          Text: Michael Rehbock / Abteilungsleiter Grundsatzfragen Prüfung Ware,

– N
   ame und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbands;                                                                    Genossenschaftsverband e. V.

– Forderungen der Genossenschaft gegen Mitglieder des Vor-
  stands und Aufsichtsrats.

GEMEINSAM FINANZIEREN – GEMEINSAM PROFITIEREN.
                                                                                                                   WWW.DGHYP.DE
16       Schwerpunkt
         netzwerk 06_2016

Das gesunde Unternehmen
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen seit 2013, eine Gefährdungsbeurteilung
zu den psychischen Belastungen am Arbeitsplatz durchzuführen, zu dokumentieren
und laufend anzupassen. Verstöße werden durch die Aufsichtsbehörden sanktioniert.
Ein Angebot der GenoAkademie unterstützt die Unternehmen.

Seit Jahren steigen die Fehlzeiten am Arbeitsplatz aufgrund     volatiler, unsicherer, komplexer und ambivalenter. Hierdurch
psychischer Erkrankungen an. Deutschlandweit sind es pro        erhöht sich die gefühlte und objektive psychische Belastung
Jahr etwa 80 Millionen Krankheitstage. Mancherorts sind psy-    jedes einzelnen Mitarbeiters. Eine regelmäßige Gefährdungs-
chische Krankheiten bereits die Hauptursache für Fehltage –     beurteilung erfüllt nicht nur die gesetzliche Anforderung, son-
noch vor Rücken- und Atemwegserkrankungen; zudem sind           dern kann darüber hinaus zum Instrument einer achtsamen
die Fehlzeiten mit durchschnittlich 35 Tagen besonders lang.    Unternehmensführung werden, die auf eine Stärkung der Wi-
Die Einbußen in der Bruttowertschöpfung der Volkswirtschaft     derstandsfähigkeit (Resilienz) des Unternehmens und der ein-
werden auf rund 90 Milliarden Euro taxiert. Durch aktuelle      zelnen Mitarbeiter abzielt.
Entwicklungen, beispielsweise die zunehmende Regulierung
oder die Digitalisierung, verschärft sich der Wettbewerb auf    Verknüpfung mit betrieblichem Gesundheitsmanagement
vielen Märkten, so dass sich stabile Strukturen und feste Re-   Vor diesem Hintergrund bietet die GenoAkademie des Genos-
geln aufzulösen scheinen. Es entsteht eine sogenannte ‚Vuka-    senschaftsverbands Seminare und Trainings zur Gefährdungs-
Umwelt‘: Für Unternehmen und Mitarbeiter wird das Umfeld        beurteilung an, die an das interne Gesundheitsmanagement
                                                                angeschlossen werden können. Die GenoAkademie begleitet
                                                                dabei jede Projektphase. Den Beginn machen die Planung der
                                                                erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und die Durch-
                                                                führung einer Erstanalyse, indem eine Moderation der internen
Die Führungskräftetrainer der GenoAkademie.                     Lenkungsgruppe zur Klärung von Anforderungen und Zielen
                                                                stattfindet. Betriebs- beziehungsweise Personalrat sollten dabei
                                                                bereits zu Beginn mit einbezogen werden.

                                                                Die Orientierungsverfahren gliedern sich in eine Grobanalyse
                                                                und eine Feinanalyse: In einem ersten Schritt der Grobanalyse
                                                                werden anhand einer anonymisierten, onlinebasierten Mitar-
                                                                beiterbefragung die Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die
                                                                psychosozialen Faktoren am Arbeitsplatz beurteilt. Die in Form
                                                                                                                                   Foto: GenoAkademie

                                                                eines Gesamtberichtes zur Verfügung gestellten Ergebnisse zei-
                                                                gen erste Problemfelder auf. Im zweiten Schritt vermittelt ein
                                                                Webinar den Führungskräften einen ersten Überblick über die
                                                                Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung.
Schwerpunkt
                                                                                                                           netzwerk 06_2016       17

In der Feinanalyse implementieren die Führungskräftetrainer    der internetbasierten Tools ‚Stresskompass‘ und ‚Ressourcen-
der GenoAkademie, die sich unter anderem als Coaches im        wecker‘ mit anschließender Auswertung und Einzelcoachings
Systemischen Ressourcenmanagement (SRM) auszeichnen,           für Mitarbeiter und Führungskräfte in Betracht.
ein wirksames Selbst- und Fremdmanagement-Konzept über
einen moderierten Workshop. Wenn die Mitarbeiterbefragung      Die getroffenen Maßnahmen zum Schutz vor psychischen Be-
psychische Belastungen identifiziert hat, bietet das Konzept   lastungen am Arbeitsplatz müssen auf ihre Wirksamkeit und
konkrete Lösungsansätze an. Darüber hinaus werden basierend    eventuellen Anpassungsbedarf hin überprüft werden. Um ver-
auf den Ergebnissen der Mitarbeiterbefragung konkrete Maß-     änderte und auch neue Belastungen frühzeitig erkennen und
nahmen im Rahmen der Handlungsfelder eines betrieblichen       ihnen entgegenwirken zu können, sollte die eingeleitete Ent-
Gesundheitsmanagements vereinbart. Gegebenenfalls können       wicklung im Blick behalten werden. Daher rundet ein entspre-
außerdem interne Projektgruppenarbeiten bei der weiteren       chender ‚Follow up-Termin‘ – ebenfalls begleitet durch die Füh-
Umsetzung begleitet werden. Im Rahmen des individuellen        rungskräftetrainer der GenoAkademie – den Prozess ab. 
Unterstützungsmanagements oder um präventiv mit den eige-      Text: Dr. Marc-Philipp Dagott / Abteilungsleiter, GenoAkademie und Annette Büsse / zertifi-

nen Ressourcen achtsamer umzugehen, kommt die Einbindung                                      zierte Mediatorin und Systemischer Coach, GenoAkademie

   Schulungsangebot der GenoAkademie

                  Kick-off                                       1. Professionelle Begleitung bei Planung der erfor-
                  § 5 ArbSchG, Absatz 1                          derlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der
                  und 2, Punkt 6                                 Durchführung der Analyse (Moderation der internen
                                                                 Lenkungsgruppe, Klärung von Anforderungen, Zielen etc.)

                  Orientierungs-                                2. MA-Befragung zur Beur-                    3. Webinar für Führungs-
                                                                teilung der Arbeitsbedin-                    kräfte Überblick über
                  verfahren
                                                                gungen in Hinblick auf die                   die Befragungsergebnisse
                  zur Grobanalyse                               psychosozialen Faktoren
                                                                am Arbeitsplatz

                  Orientierungs-                                 4. Training / Coaching moderierte Gruppenverfahren;
                                                                 bspw. Workshop Analyse / Handlungsempfehlungen
                  verfahren
                  zur Feinanalyse

                  Follow-up                                      5. Nachlese Überprüfung auf Wirksamkeit und Anpas-
                  § 3 ArbSchG, Absatz 1,                         sungsbedarf
                  Satz 2
18       Schwerpunkt
         netzwerk 06_2016

Irreführend, unklar – PRIIPS?
Irreführend, unklar und für die Umsetzung zeitlich zu knapp – trifft das auf PRIIPS, den
gegenwärtigen Transparenzvorschlag der EU-Kommission, zu? Eine Einordnung von
Dr. Andreas Zubrod, Mitglied des Vorstands der Union Asset Management Holding AG.

2014 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zu PRIIPS vor-                       Wertpapiers zu einem günstigeren Kurs ins System gestellt,
gelegt. Dahinter verbergen sich ‚packaged retail and insurance-                 aber zu einem hören Kurs ausgeführt, würde dies zu einer ne-
based investment products‘, das heißt Produkte für Kleinanleger                 gativen ‚Transaktionskostenausweisung‘ führen. Veräußerungs-
mit Verpackungscharakter. Konkret geht es um Produkte, deren                    erlöse im Wege von Orderausführungen sollten aber nicht mit
zugrunde liegende Vermögenswerte Schwankungen unterliegen                       Ordergebühren vermengt werden.
und die nicht direkt oder indirekt vom Kleinanleger erworben
werden. PRIIPS sollen Risiken, Wertentwicklungsszenarien und                    Unklare Berechnungsbasis
Kosten im Wege von Informationsdatenblättern für den Anleger                    PRIIPS, die mehrere Anlageoptionen anbieten (zum Beispiel
kurz und bündig ausweisen (etwa für Versicherungsprodukte und                   fondsgebundene Versicherungen), sollen ebenfalls in den An-
strukturierte Produkte). Für Publikumsfonds, die bereits wesent-                wendungsbereich der PRIIPS fallen. Wie eine einheitliche Be-
liche Anlegerinformationen vorzuhalten haben, sollen Übergangs-                 messungsgrundlage für diese ‚Multi-investment option PRIIPS‘
zeiträume gelten. Was im Sinne des Anlegerschutzes gut gemeint                  (MOP) aussehen kann, darüber schweigen sich die PRIIPS-Um-
ist, läuft Gefahr, in Teilen schlecht umgesetzt zu werden.                      setzungsregelungen aus. Zwecks Produktvergleichbarkeit ist
                                                                                Letzteres aber wichtig. Ein Beispiel: Die obligatorische Transpa-
Geforderte Ausweisung von Transaktionskosten                                    renzausweisung bei OGAW (Organismen für gemeinsame Anla-
ist irreführend                                                                 gen in Wertpapieren) erfolgt auf Basis eines jährlichen Einmal-
Durch die avisierte Methode der Transaktionskostenermittlung                    betrages in Höhe von 10.000 Euro. Bei Versicherungsprodukten
unter PRIIPS würden auch Wertveränderungen, die sich wäh-                       ist jedoch ein Ausweis über laufende Beiträge in Höhe von 1.000
rend des Zeitraumes der Ordereingabe gegenüber der Order-                       Euro möglich. Zudem weicht die Haltedauer von OGAW gegen-
ausführung ergeben können, erfasst. Wird der Verkauf eines                      über jener bei Versicherungsprodukten ab. Daraus folgt ein un-
                                                                                terschiedlicher Ausweis, der bei MOP kaum in einem Informa-
                                                                                tionsblatt widerspruchsfrei vereint werden kann.

                                                                                Zu knappe Umsetzungsfristen
                                                                                Für den Primärrechtsakt und für die Umsetzungsregelungen zu
                                                                                                                                                                 Foto: Union Asset Management Holding AG

                                                                                PRIIPS wurden die Zeitpunkte des Inkrafttretens auf den 31.
                                                                                Dezember festgelegt. Die Veröffentlichung der Umsetzungsre-
                                                                                gelungen erfolgte Ende Juni – viel zu spät im Sinne einer sach-
                                                                                und interessengerechten Branchenimplementierung. Die EU-
                                                                                Kommission hat auf Druck des Europäischen Parlaments zwar
                                                                                mittels einer Verschiebung auf den 1. Januar 2018 reagiert.
                                                                                Dennoch sollten alle Beteiligten aus den Risiken eines zu am-
                                                                                bitionierten Zeitplanes lernen.        Text: Dr. Andreas Zubrod / Mitglied des

Dr. Andreas Zubrod, Mitglied des Vorstands Union Asset Management Holding AG.                                 Vorstands Union Asset Management Holding AG
Schwerpunkt
                                                                                                                            netzwerk 06_2016     19

Kompakt geregelt: Dienstleistersteuerung
Die MaRisk in AT 9 fordert mehr Klarheit rund um das Auslagerungsmanagement ein. Die
Verbundlösung ‚Dienstleistersteuerung kompakt’ setzt die Anforderungen vollumfänglich
und effizient um.

Normen und Regeln gehören zum Leben wie das Salz in der
                                                                      Im Wesentlichen profitiert die Bank von
Suppe. Sie geben dem Einzelnen Orientierung im sozialen Zu-
sammenhang. Sie strukturieren das Miteinander und verhin-             – e
                                                                         inem standardisierten Workflow, der alle rechtlichen Vorgaben abschließend
dern auf diese Weise Störungen im System. Auch die MaRisk               bearbeitet,

will das Leben einfacher und sicherer machen. Das ist gut so
                                                                      – einer Excel-basierten Anwendung, die Vertragsprüfung, Risikoanalyse, ab-
und im Übrigen auch machbar.                                             geleitete Maßnahmen, Exit-Optionen und Leistungsmessung verbindet, und

                                                                      – einer klaren Leistungsbeurteilung auf Basis objektiver Bewertungsparameter.
Die MaRisk in AT 9 fordert beispielsweise mehr ‚Klarheit‘ rund
um das Thema Outsourcing ein. Dabei ist das Auslagerungs-
management materiell im Prinzip nichts Neues: Ausgelagerte
Dienstleistungen mussten und wurden innerhalb der Genossen-
schaftlichen Finanzgruppe schon immer, beispielsweise anhand          Darüber hinaus kann die Bank folgende Leistungen optional nutzen:
von anerkannten Risikokennziffern, überprüft. Neu ist jedoch,
dass sich die Bank vor Ort mit dem Verfahren zur Risikokennzif-       –V
                                                                        orausfüllung / Würdigung von circa 20 Standardverträgen beziehungsweise
                                                                       Standarddienstleistern: Innerhalb der Genossenschaftlichen Finanzgruppe
ferbestimmung auseinandersetzen muss. Daneben müssen alle              gibt es eine Reihe von Standardverträgen mit Standarddienstleistern. Diese
Auslagerungen nach engen Vorgaben verwaltet, gewürdigt und             können – sollten – zentral ausgewertet und in der bankindividuellen Dienst-
dokumentiert werden. In einer mittelgroßen Bank sind das übers         leistersteuerung entsprechend gewürdigt werden.

Jahr gerechnet über 480 Verträge, die auf diese Weise bearbeitet      – R
                                                                         egelmäßige Lesehilfen für die oben genannten Standardverträge samt ab-
werden müssen.                                                          geleiteter Maßnahmenempfehlungen für Ihre Bank.

Fakt ist: Auslagerungen sind nicht im Führungskontext zu steu-
ern. Es bedarf eigener – risikoorientierter – Steuerungsinstru-
mente zur Absicherung potenzieller Gefahrenquellen. Diese          Vervollständigt wird die Verbundlösung durch die Möglichkeit,
Steuerung beansprucht Ressourcen und ist daher möglichst           auch einzelne, bankspezifische Verträge und Dienstleister ein-
effektiv und effizient zu gestalten. Die Verbundlösung ‚Dienst-    zupflegen beziehungsweise eine institutsindividuelle Risikoana-
leistersteuerung kompakt‘ wurde in enger Zusammenarbeit mit        lyse durchführen zu lassen.                         Text: Jens Saenger / GenoTec GmbH

einer Primärbank entwickelt. Sie entspricht sowohl den BVR- als
auch den DGRV-Vorgaben und wurde von allen fünf Regional-
verbänden abgenommen. Schlussendlich geht Dienstleister-
steuerung kompakt aus einer fachlichen Kooperation zwischen
der AWADO Deutsche Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft, Steuerberatungsgesellschaft und der GenoTec hervor
und verbindet somit die Expertise eines Wirtschaftsprüfers mit
der Expertise eines Spezialisten für Beauftragtenthemen.            http://www.geno-tec.de/leistungen/Dienstleistersteuerung
20       Schwerpunkt
         netzwerk 06_2016

Kein bürokratischer
Hürdenlauf
Im vergangenen Jahr sind über eine Million Menschen nach Deutschland gekommen.
Eine große Herausforderung, die aber auch große Möglichkeiten bietet. Die Volksbank
Lübeck hat einen Flüchtling eingestellt. Welche Regeln gilt es dabei zu beachten?

Jawad Faheem, 45 Jahre alt, kommt                        ihn nicht nur dazu berechtigt, eine eige-                Faheem einem Freund in einem Lübe-
aus Afghanistan und ist als anerkannter                  ne Wohnung zu beziehen, sondern auch                     cker Sprachcafé. „Mein Freund ist Kun-
Flüchtling nach Deutschland gekommen.                    zu arbeiten und Praktika aufzunehmen.                    de bei der Volksbank Lübeck und hatte
Der studierte Banker arbeitete bei der ‚Af-                                                                       sich nach einem Praktikumsplatz für mich
ghanistan International Bank‘ im Bereich                 Vom Praktikanten zum Auszubildenden                      erkundigt.“ Zunächst ist ein Praktikums-
Steuerung. Als er wegen seiner Anstel-                   „In Afghanistan habe ich einen verant-                   platz von Anfang März bis Ende Mai 2016
lung aktiv bedroht wurde, entschloss er                  wortungsvollen Job in einer Bank gehabt,                 für Faheem vorgesehen. Schließlich wird
sich nach Deutschland zu flüchten – ohne                 nachdem ich mein Studium in Finance &                    das Praktikum verlängert und ihm auf-
seine Frau und seine zwei Kinder, die in                 Accounting an der American University                    grund der positiven Rückmeldungen ein
Afghanistan bei seinen Eltern bleiben                    of Afghanistan erfolgreich abgeschlossen                 Ausbildungsplatz angeboten.
müssen. Ein anerkannter Flüchtling ist                   habe“, erklärt Jawad Faheem. Auch in Lü-
laut Ausländerbehörde ein Asylberech-                    beck wollte er gerne wieder in einer Bank                „Jawad Faheem hat bereits während sei-
tigter mit Aufenthaltsgenehmigung, was                   arbeiten. Von diesem Traum berichtete                    nes Praktikums verschiedene Abteilun-
                                                                                                                  gen bei der Volksbank Lübeck kennen
                                                                                                                  gelernt“, erklärt Olaf Tietgen, Personal-
                                                                                                                  leiter der Volksbank Lübeck. „Die posi-
                                                                                                                  tiven Rückmeldungen der Kolleginnen
                                                                                                                  und Kollegen haben uns bestärkt und
01                                                        02                                                      schließlich dazu geführt, Herrn Faheem
                                                                                                                  einen Ausbildungsplatz anzubieten. Die
                                                                                                                  größte Herausforderung ist dabei nach
                                                                                                                                                              Fotos: Guido Kollmeier, Volksbank Lübeck

                                                                                                                  wie vor die Sprache.“ Große bürokra-
                                                                                                                  tische Hürden habe es nicht gegeben.
                                                                                                                  Nach Rücksprache mit der Industrie-
                                                                                                                  und Handelskammer in Lübeck seien alle
                                                                                                                  notwendigen Informationen vorhanden
                                                                                                                  gewesen. Zu allererst ist zu prüfen, wel-
Jawad Faheem ist im Juni 2015 als Flüchtling in Deutschland angekommen. Jetzt absolviert er eine Ausbildung zum
Bankkaufmann bei der Volksbank Lübeck. (01) Jawad Faheem zusammen mit Hans-Jürgen Schulz, einem seiner Ausbil-    chen Status der Bewerber in Deutschland
der, in der Geschäftsstelle Bad Schwartau. (02)                                                                   hat. Hier gibt es zwei Unterscheidungen:
Schwerpunkt
                                                                                                                   netzwerk 06_2016       21

Asylberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis      den. Die Integration von Flüchtlingen ist    der Ausbilder, dem Austausch mit den
und Asylbewerber mit Gestattung und           eine Aufgabe, die die gesamte Bank tra-      anderen Auszubildenden und einem zu-
Duldung.                                      gen muss.“ Die Praxis zeigt dabei, dass      sätzlichen Sprachkurs begegnet wurde.
                                              vor allem die Sprache der Schlüssel zum      Das Fazit nach den ersten Monaten in der
Jawad Faheem zählt glücklicherweise zur       Erfolg ist. Jawad Faheem hat mittlerweile    Ausbildung ist positiv, dennoch ist eine
ersten Kategorie. Für ihn gelten folgende     die ersten Monate seiner Ausbildung zum      intensivere Betreuung notwendig. „Inte-
Regelungen:                                   Bankkaufmann absolviert und sich in das      gration ist sicherlich keine leichte Aufga-
– In den ersten drei Monaten nach Ein-       Team des ersten Lehrjahres integriert.       be“, meint Dr. Michael Brandt. „Aber es
  reise gilt ein Beschäftigungsverbot.        Die größten Herausforderungen liegen in      ist eine Aufgabe, die wir gerne annehmen
– Aus dem Pass ist ersichtlich, ob eine      der Berufsschule. Dies ist auf die sprach-   und die vor allem durch unsere Mitarbei-
  Erwerbstätigkeit gestattet ist, da hier     lichen Schwierigkeiten zurückzuführen,       ter gelebt wird.“
  der offizielle Status durch die Auslän-     worauf mit einer intensiveren Betreuung                 Text: Sabine Nosthoff / Volksbank Lübeck e G

  derbehörde vermerkt wird.
– Die Ausländerbehörde prüft die Vo-
  raussetzungen einer Arbeitsaufnahme.
– 
  E s gibt keine Zustimmungspflicht
  durch die Arbeitsagentur.

Flüchtlinge, die den zweiten Status ha-
ben, befinden sich noch im Anerken-
nungsverfahren oder der Asylantrag
wurde abgelehnt, die Abschiebung aber
ausgesetzt.
– Auch hier gilt, dass in den ersten drei
  Monaten nach Einreise keine Beschäf-
  tigung aufgenommen werden darf.
– Der Flüchtling muss bei der Ausländer-
  behörde einen Antrag auf ‚Erteilung ei-
  ner Arbeitserlaubnis‘ stellen. Die Aus-
  länderbehörde prüft, ob der Asylbe-­
  werber arbeiten darf, und nimmt direkt
  mit der Arbeitsagentur Kontakt auf. Hier
  werden die weiteren Schritte geklärt.
– Für Praktika gelten dieselben Verfahren
  wie für eine Beschäftigung.

Viele Industrie- und Handelskammern so-
wie Arbeitsagenturen beraten zu den För-            Unbeschwert ins eigene Zuhause.
der- und Anstellungsmöglichkeiten von
Flüchtlingen und geben Hinweise auf die
                                                     ■ Zinssicherheit bis 30 Jahre und mehr
rechtlichen Voraussetzungen. „Wo ein
                                                     ■ Flexible Tilgungsmöglichkeiten
                                                                                                                                                     www.muenchenerhyp.de

                                                     ■ Vielseitige Sondertilgungsoptionen
Wille ist, ist auch ein Weg“, sagt dazu Dr.                                                                                    Jetzt
Michael Brandt, Vorstandsmitglied der                                                                                           Topzins
                                                                                                                                        !
Volksbank Lübeck. „Es müssen nicht nur                                                                                          sichern
die rechtlichen Voraussetzungen gege-
ben sein, sondern vor allem die internen
Vorurteile und Bedenken abgebaut wer-

                                                MHB_Tanzen_Baufi_130x144+3_4c.indd 1                                                      11.11.16 11:07
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