Wittlich.Land - LINUS WITTICH Medien KG Föhren
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Ausgabe 36/2021 www.vg-wittlich-land.de Freitag, 10. September 2021 VerbandsgeMEINde Wittlich.Land Foto von Eckfeld: Janina Kalsch • Wahlrecht nutzen! • Dienstjubiläen bei der VGV • Hinweis für Hundehalter Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen und Informationen aus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land mit den Kreisnachrichten Bernkastel-Wittlich
Wittlich-Land - 3 - Ausgabe 36/2021 Aktuelles aus Wittlich-Land Hannelore Barbara und Irene Eckstein feiern 40-jähriges Dienstjubiläum Ehrenamtliche Digital-Botschafter/innen Im Rahmen einer kleinen Feierstunde gratulierte der Erste Beige- der Verbandsgemeinde Wittlich-Land ordnete Fritz Kohl den Mitarbeiterinnen Hannelore Barbara und Irene Eckstein zum 40-jährigen Dienstjubiläum. Den Glückwünschen schlossen sich die Fachbereichsleiter Leo Merges und Andreas Laut- wein an. Kohl dankte den beiden Damen für ihre bisher geleistete Arbeit sowie für ihre Treue zur Verbandsgemeinde Wittich-Land. v.l.n.r. Leo Merges, Erster Beigeordneter Fritz Kohl, Irene Eckstein, Hanne- lore Barbara, Andreas Lautwein (Foto VG) Rad-Erlebnis Salm 2021 am Sonntag, 19. September 2021 Normalerweise drehen sich am letzten Sonn- tag im September in der Verbandsgemeinde vorne: Christina Bäumler, Oberöfflingen - Christine Nicolay, Grei- Wittlich Land alle Räder entlang der Salm: In merath hinten: Klaus Diegelmann, Plein - Hermann-Josef Denzer, enger Zusammenarbeit bieten sechs Gemein- Salmtal (Foto VG) den von Dreis bis Klüsserath am Radweg entlang der Salm ein umfangreiches Angebot für Kinder - Spaß, Musik und Unterhaltung Die ehrenamtlichen Digital-Botschafter/innen der Verbandsge- sowie kulinarische Köstlichkeiten für die ganze Familie. Im letzten meinde Wittlich-Land suchen Verstärkung. Jahr war die Veranstaltung aufgrund der ungewissen Pandemie- Wir wollen unsere ältere Generation mit Smartphone, Tablet und Situation nicht plan-, bzw. in der bekannten Form nicht durchführ- Co. bekanntmachen und somit in die digitale Zukunft begleiten. bar. Gesucht werden keine Informatik-Genie´s, gesucht werden Men- In diesem Jahr haben sich die Verantwortlichen nun nach der letz- schen, die sich mit den grundlegenden Fragen der Seniorinnen ten Corona-Verordnung und den entsprechenden Lockerungs- und Senioren im Umgang mit den digitalen Medien auseinander- maßnahmen darauf geeinigt, die Veranstaltung Rad-Erlebnis setzen: Salm 2021 durchführen zu wollen – natürlich nur unter Einhal- tung der entsprechenden Hygieneregeln und den dann geltenden • Wie verschicke ich ein Bild an meine Freunde/Familie? Bestimmungen der Landesregierung. • Wo kann ich auf meine Mails zurgreifen? Die Gemeinden, die am 17 Kilometer langen Radweg liegen, wer- • Wie kann ich einen Platz im Schwimmbad reservieren? den entsprechende Rahmenprogramme und Angebote vorberei- • Wo kann ich den neuesten Tatort schauen? ten, die flexibel an den geltenden Bestimmungen ausgerichtet • Wie schütze und sichere ich meine Daten? werden können. • Und viele andere Themen mehr rund um die digitalen Medien. Leider ist eine corona-bedingte Absage trotzdem immer kurzfris- • ... tig möglich. Bitte informieren Sie sich über Ablauf und Erlebnis- programm kurz vor der Veranstaltung in den lokalen und sozialen Die DigiBo´s können diese vielen Themen in Tablet- oder Smart- Medien und auf der Seite www.rad-erlebnis-salm.de. phone-Treffs oder in einem digitalen Stammtisch besprechen. Außerordentlich: Wegen der Bundestagswahl am letzten Sonntag Für nichtmobile Seniorinnen und Senioren können DigiBo´s Tref- im September findet die Veranstaltung Rad-Erlebnis Salm in die- fen oder persönliche Sprechstunden im Umfeld umsetzen, indem sem Jahr am Sonntag, den 19. September 2021 statt. sie in die Gemeinden oder in die eigenen vier Wände kommen. Informationen zu dieser und anderen Veranstaltungen: Das Anmeldeformular sowie weitere Informationen finden Sie Tourist-Information Wittlich Stadt & Land, anbei, auf unserer Homepage www.vg-wittlich-land.de und unter Tel. 06571 – 4086, per PN der Telefonnummer 06571 / 107 108. oder per E-Mail an hallo@tourist.wittlich.de.
Wittlich-Land - 4 - Ausgabe 36/2021 Schnell und kostenlos testen lassen! In einem unserer Corona-Schnelltestzentren Testen für alle! Manderscheid Kostenlos Wohnortunabhängig Kurhaus Keine Terminvereinbarung Grafenstraße 21 Ergebnis online 54531 Manderscheid Bitte mitbringen: Öffnungszeiten Ausweisdokument Fr. + Sa.: 17.00 Uhr - 19.00 Uhr + Krankenversicherungskarte So.: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr (falls vorhanden) Landscheid Eifellandhalle Tränkgasse 22 54526 Landscheid Öffnungszeiten Fr. + Sa.: 17.00 Uhr - 19.00 Uhr So.: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung Fehlerhafter QR-Code Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich! auf den Wahlbenachrichtigungen Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 06571/107- Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler, 123, wahl@vg-wittlich-land.de). bei der Beantragung der Briefwahl über den QR-Code auf den Wahl- benachrichtigungen kommt es zu technischen Problemen. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land Alternativ stehen Ihnen folgende weitere Möglichkeiten für die Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Verfügung: Verbundene Wahlbekanntmachung - schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der für die Ortsgemeinden Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Ver- Altrich, Arenrath, Bergweiler, Bettenfeld, Binsfeld, Bruch, bandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1, Dierfeld, Dierscheid, Dodenburg, Dreis, Eckfeld, Eisensch- 54516 Wittlich, mitt, Esch, Gipperath, Gladbach, Greimerath, Großlittgen, - online, über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land Hasborn, Heckenmünster, Heidweiler, Hetzerath, Hupperath, www.vg-wittlich-land.de: Karl, Klausen, Landscheid, Laufeld, Meerfeld, Minderlittgen, hier steht das entsprechende Antragsformular direkt auf der Musweiler, Niederöfflingen, Niederscheidweiler, Niersbach, Startseite unter „Bundestagswahl + Bürgermeisterwahl 2021| zur Oberöfflingen, Oberscheidweiler, Osann-Monzel, Panten- Briefwahl“ oder unter Aktuelles „Bundestagswahl und Bürger- burg, Platten, Plein, Rivenich, Salmtal, Schladt, Schwarzen- meisterwahl 2021“ zur Verfügung, born, Sehlem, Wallscheid und die Stadt Manderscheid - per Fax, 1. Am Sonntag, dem 26. September 2021, findet die Wahl zum 20. - durch einfache Email an die Verbandsgemeindeverwaltung Witt- Deutschen Bundestag und in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land lich-Land, gleichzeitig die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Email: wahl@vg-wittlich-land.de, Wittlich-Land (Direktwahl) statt. - persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich, während der Öffnungszeiten 2. des Briefwahlbüros: 1) Die Ortsgemeinde Altrich ist in folgende zwei Wahlbezirke ein- geteilt: Montag, Dienstag, Donnerstag von 8:00 - 13:00 Uhr und Wahlbezirk 101: Andreasstraße, Auf dem Hostert, Auf dem Wasen, 14:00 - 16:00 Uhr Auf’m Ockert, Auf der Zwergheck, Borngasse, Cusanusstraße, Im Mittwoch und Freitag von 8:00 - 13:00 Uhr Großfeld, Im Hofgarten, Kirchenpfad, Klausener Straße, Kleingasse, Freitag, 24.09.2021, von 8:00 - 13:00 Uhr und Neuenhof, Schulstraße, Zum Brühl, Zum Liesertal. 14:00 - 18:00 Uhr Wahlraum: Altreiahalle, Schulstraße 10
Wittlich-Land - 5 - Ausgabe 36/2021 Wahlbezirk 102: Ackerpfad, Am Borngraben, Auf der Hüll, Borschrech, 30) Die Ortsgemeinde Oberöfflingen bildet einen Wahlbezirk. Büscheid, Büscheider Weg, Gut Kirchhof, Haardt, Im Altengarten, Im Wahlraum: Gemeindesaal, Zum Jungischt 2, Bungert, Kapellenstraße, Marienstraße, Ober der Trift, Schneidkaul, 31) Die Ortsgemeinde Oberscheidweiler bildet einen Wahlbezirk. Villa Altrich, Zum Schieferfeld, Grundeiche. Wahlraum: Brunnenstube, Brunnenstraße 3 Wahlraum: Generationenhaus, Schulstraße 5 32) Die Ortsgemeinde Osann-Monzel bildet einen Wahlbezirk. 2) Die Ortsgemeinde Arenrath bildet einen Wahlbezirk. Wahlraum: Mehrzweckbereich der Oestelbachhalle, Im Eichflur 6 Wahlraum: Gemeindehaus, Herforsterstraße 5 33) Die Ortsgemeinde Pantenburg bildet einen Wahlbezirk. 3) Die Ortsgemeinde Bergweiler bildet einen Wahlbezirk. Wahlraum: Gemeindesaal, Laufelder Weg 2 Wahlraum: Bürgerhaus, Brühlstraße 9 34) Die Ortsgemeinde Platten bildet einen Wahlbezirk. 4) Die Ortsgemeinde Bettenfeld bildet einen Wahlbezirk. Wahlraum: Gemeindehaus, Lieserstraße 13 Wahlraum: Mehrzweckgebäude (Eingang Holzbeulstraße), Schulst- 35) Die Ortsgemeinde Plein bildet einen Wahlbezirk. raße 35 Wahlraum: Unkensteinhalle, Schladter Weg 7 5) Die Ortsgemeinde Binsfeld bildet einen Wahlbezirk. 36) Die Ortsgemeinde Rivenich bildet einen Wahlbezirk. Wahlraum: Saalholzhalle, Dudeldorferstraße 2 Wahlraum: Bürgerhaus, Moselstraße 16 6) Die Ortsgemeinde Bruch bildet einen Wahlbezirk. 37) Die Ortsgemeinde Salmtal ist in folgende zwei Wahlbezirke ein- Wahlraum: Gemeindehaus, Schulstraße 4 geteilt: 7) Die Ortsgemeinde Dierscheid bildet einen Wahlbezirk. Wahlbezirk 101: Ortsteil Salmrohr Wahlraum: Gemeindehaus, Karl-Kaufmann-Weg 15 Wahlraum: Bürgerhalle Salmrohr, Im Kordel 8) Die Ortsgemeinde Dreis bildet einen Wahlbezirk. Wahlbezirk 102: Ortsteil Dörbach Wahlraum: Dreyshalle, Talstraße 12e Wahlraum: Ehemalige Alte Schule Dörbach, Im Neugarten 19 9) Die Ortsgemeinde Eckfeld bildet einen Wahlbezirk. 38) Die Ortsgemeinde Schladt bildet einen Wahlbezirk. Wahlraum: Bürgersaal, Brunnenstraße 19 Wahlraum: Gemeindehaus, Liesertalstraße 2 10) Die Ortsgemeinde Eisenschmitt bildet zusammen mit der Orts- 39) Die Ortsgemeinde Sehlem bildet einen Wahlbezirk. gemeinde Schwarzenborn einen Wahlbezirk. Wahlraum: Turnhalle, Neustraße 2 Wahlraum: Clara-Viebig-Zentrum/Mehrzweckraum, Manderscheider 40) Die Ortsgemeinde Wallscheid bildet einen Wahlbezirk. Straße 2, 54533 Eisenschmitt Wahlraum: Bürgerhaus, Josef-Meeth-Straße 10a 11) Die Ortsgemeinde Esch bildet einen Wahlbezirk. In den übersandten Wahlbenachrichtigungen bzw. den Schreiben Wahlraum: Gemeindehaus, Römerstraße 1 der Verbandsgemeindeverwaltung vom 23.08.2021 sind der Wahlbe- 12) Die Ortsgemeinde Gipperath bildet einen Wahlbezirk. zirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu Wahlraum: Gemeindehaus, Schulstraße 13 wählen hat. 13) Die Ortsgemeinde Gladbach bildet einen Wahlbezirk Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnis- Wahlraum: Heckenlandhalle, Peter-Mergen-Straße 2 b ses um 15:00 Uhr an folgenden Orten zusammen: 14) Die Ortsgemeinde Greimerath bildet einen Wahlbezirk. · Briefwahlvorstand 1: Wahlraum: Bürgerhaus, In der Hill 1 Auszählung der Ortsgemeinden Altrich (Wahlbezirke 101 u. 102), 15) Die Ortsgemeinde Großlittgen bildet zusammen mit der Orts- Platten, Sehlem gemeinde Musweiler einen Wahlbezirk. Ort: Raum 401 (Dachgeschoss), Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich Wahlraum: Turnhalle, Kindergartenstraße 10, 54534 Großlittgen · Briefwahlvorstand 2: 16) Die Ortsgemeinde Hasborn bildet einen Wahlbezirk. Auszählung der Ortsgemeinden Esch, Hetzerath, Rivenich Wahlraum: Schulturnhalle, Am Bahnhof 3a Ort: Raum 1 (Kellergeschoss), Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich 17) Die Ortsgemeinde Heidweiler bildet zusammen mit den Orts- · Briefwahlvorstand 3: gemeinden Dodenburg und Heckenmünster einen Wahlbezirk. Auszählung der Ortsgemeinden Dierscheid, Gladbach, Hupperath, Wahlraum: Heidelandhalle, Trierer Straße 4, 54518 Heidweiler Salmtal (Wahlbezirke 101 u. 102) 18) Die Ortsgemeinde Hetzerath bildet einen Wahlbezirk. Ort: Raum 1.03 B / Raum 1.04 B, Burgstraße 59, 54516 Wittlich Wahlraum: Bürgerhaus, Kirchstraße 7 · Briefwahlvorstand 4: 19) Die Ortsgemeinde Hupperath bildet einen Wahlbezirk. Auszählung der Ortsgemeinden Bettenfeld, Dierfeld, Eckfeld, Eisen- Wahlraum: Humbrechthalle, Brunnenstraße 1a schmitt, Greimerath, Manderscheid, Pantenburg, Schladt, Schwar- 20) Die Ortsgemeinde Karl bildet einen Wahlbezirk. zenborn, Wallscheid Wahlraum: Gemeindehaus, Neuer Weg 2 Ort: Raum 1.06 B, Burgstraße 59, 54516 Wittlich 21) Die Ortsgemeinde Klausen bildet einen Wahlbezirk. · Briefwahlvorstand 5: Wahlraum: Eberhardsklause, Eberhardstraße 3 Auszählung der Ortgemeinden Arenrath, Bergweiler, Binsfeld, Dreis, 22) Die Ortsgemeinde Landscheid ist in folgende drei Wahlbezirke Karl eingeteilt: Ort: Raum 1.12 B, Burgstraße 59, 54516 Wittlich Wahlbezirk 101: Ortsteil Landscheid mit Hof Hau und Hof Raskop · Briefwahlvorstand 6: Wahlraum: Schwesternhaus, Hauptstraße 74 Auszählung der Ortsgemeinden Dodenburg, Heckenmünster, Heid- Wahlbezirk 102: Ortsteil Niederkail weiler, Gipperath, Minderlittgen, Osann-Monzel, Plein Wahlraum: Kailbachhalle, Brückenstr. 2 Ort: Raum 1.14 B, Burgstraße 59, 54516 Wittlich Wahlbezirk 103: Ortsteil Burg/Salm · Briefwahlvorstand 7: Wahlraum: Alte Schule, Im Bungert 13 Auszählung der Ortsgemeinden Bruch, Landscheid (Wahlbezirke 23) Die Ortsgemeinde Laufeld bildet einen Wahlbezirk. 101, 102 u. 103), Meerfeld, Niederscheidweiler, Niersbach (Wahlbe- Wahlraum: Grafschafthalle, Bahnhofstraße 14 zirke 101 u. 102), Oberöfflingen, Oberscheidweiler 24) Die Stadt Manderscheid bildet einen Wahlbezirk zusammen mit Ort: Raum 1.18 B, Burgstraße 59, 54516 Wittlich der Ortsgemeinde Dierfeld. · Briefwahlvorstand 8: Wahlraum: Kurhaus, Grafenstraße 23, 54531 Manderscheid Auszählung der Ortsgemeinden Großlittgen, Hasborn, Klausen, Lau- 25) Die Ortsgemeinde Meerfeld bildet einen Wahlbezirk. feld, Musweiler, Niederöfflingen Wahlraum: Bürgerhaus, Schulweg 11 Ort: Raum 1.21 B, Burgstraße 59, 54516 Wittlich 26) Die Ortsgemeinde Minderlittgen bildet einen Wahlbezirk. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks Wahlraum: Bürgerhaus, Hauptstraße 24 wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. 27) Die Ortsgemeinde Niederöfflingen bildet einen Wahlbezirk. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalaus- Wahlraum: Wilhelm-Hees-Halle, Schulstraße 1 weis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass 28) Die Ortsgemeinde Niederscheidweiler bildet einen Wahlbezirk. - zur Wahl mitzubringen. Wahlraum: Bürgerhaus, Hauptstraße 39 Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden; ggf. 29) Die Ortsgemeinde Niersbach ist in folgende zwei Wahlbezirke wird die Wahlbenachrichtigung für eine etwaige Stichwahl an die eingeteilt: Wahlberechtigten zurückgegeben. Wahlbezirk 101: Ortsteil Niersbach 4. Wahl zum Deutschen Bundestag Wahlraum: Mehrzweckhalle/Bürgersaal, Maareckenstraße 14 Gewählt wird mit amtlichen weißen Stimmzetteln. Jeder Wähler Wahlbezirk 102: Ortsteil Greverath erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausge- Wahlraum: Gemeindesaal in Greverath, Zum Weißenstein 1a händigt.
Wittlich-Land - 6 - Ausgabe 36/2021 Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einfluss- von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, nahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entschei- b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung dung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch die- Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bun- ser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelasse- deswahlgesetzes). nen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl die Kennzeichnung. herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis Der Wähler gibt zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer seine Erststimme in der Weise ab, im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). und seine Zweitstimme in der Weise, 9. Hygienekonzept für Wahlräume: dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch Für die Wahlräume gilt das im Anschluss zu dieser Wahlbekanntma- ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig chung abgedruckte Hygienekonzept für Wahlräume, welches mit kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlrau- abgestimmt ist. mes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in Wittlich, den 10.09.2021 der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar Für die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wittlich-Land ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land 5. Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land Fritz Kohl (Direktwahl) Erster Beigeordneter Gleichzeitig mit der Bundestagswahl wird in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wittlich- Land gewählt. Wahl zum 20. Deutschen Bundestag Sind zur Wahl mehrere Wahlvorschläge zugelassen, erhalten die am Sonntag, 26. September 2021 Wählerinnen und Wähler einen blauen Stimmzettel, in dem unter Angabe des jeweiligen Kennworts die Bewerberinnen/Bewerber mit Hygienekonzept für Wahlräume (Stand: 17.08.2021) Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und ihre Anschrift auf- Bei der Durchführung der Bundestagswahl unter Pandemiebedin- geführt sind. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme. Sie gungen gilt es die beteiligten Personen vor einer Ansteckung mit geben diese in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetz- COVID-19 zu schützen und die Verbreitung des Virus möglichst zu tes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, wel- verhindern. Die ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung cher Bewerberin/welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen. der Bundestagswahl am 26. September 2021 ist auch bei Einhalten Erhält bei der Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die von Infektionsschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl am Sonntag, Vor diesem Hintergrund werden den die Wahl durchführenden dem 10.10.2021, von 8 bis 18 Uhr statt. kommunalen Gebietskörperschaften sowie den Wahlvorständen Der Wähler faltet in der Wahlkabine den Stimmzettel entsprechend Hinweise auf maßgebliche Vorschriften und folgende Handlungs- der Vorfaltung für jede Wahl so, dass bei der Stimmabgabe andere empfehlungen zur Verfügung gestellt, die bei Bedarf vor Ort ggf. Personen nicht erkennen können, wie er gewählt hat, und legt den/ konkretisiert werden müssen. Die Empfehlungen gelten gleicherma- die Stimmzettel in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies ßen für gleichzeitig stattfindende Kommunal-/Direktwahlen sowie gestattet. Bürgerentscheide. 6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung I. Verantwortlichkeit des Wahlvorstandes erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Der Wahlvorstand bzw. der Wahlvorsteher ist für die ordnungsge- Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne mäße Durchführung der Wahlhandlung verantwortlich. Er hat für Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Ruhe und Ordnung im Wahlraum zu sorgen (§ 31 BWG, § 55 BWO, § 7. Wähler, die einen Wahlschein für die Bundestagswahl haben, kön- 28 Abs. 2 KWG, § 45 Abs. 3 KWO). nen an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, II. Wahlraum a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahl- Insbesondere zur Sicherstellung des Öffentlichkeitsprinzips, aber kreises oder auch zur effizienten Durchführung der Wahlhandlung, sind (mög- b) durch Briefwahl lichst) große Wahlräume auszuweisen. Damit soll der Zutritt für jede teilnehmen. Person sichergestellt werden. Insoweit muss - gegenüber früheren Wähler, die einen Wahlschein für die Wahl des Bürgermeisters der Wahlen – ggf. ein Ausweichen in andere, größere Wahlräume ins Verbandsgemeinde Wittlich-Land haben, können an der Wahl des Auge gefasst werden. Auf die Möglichkeiten zur Veränderung der Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land nur durch Wahlbezirke (§ 2 Abs. 2 BWG, § 12 BWO, § 10 KWG, § 8 KWO) wird Briefwahl teilnehmen. hingewiesen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemein- III. Zugang deverwaltung Wittlich-Land die Briefwahlunterlagen beschaffen. Der Der Wahlvorstand ist auch für die Steuerung des Zugangs zum Wahl- Wähler hat die wichtigen Hinweise und den Wegweiser für die Brief- raum verantwortlich. wahl auf den Merkblättern zu beachten, um im Wege der Briefwahl Dabei können ihn Hilfspersonen unterstützen. gültig zu wählen. 1. Der Zugang zu den Wahlräumen ist unter Einhaltung eines Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich insbesondere von der Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen erlaubt Verbandsgemeindeverwaltung einen amtlichen Stimmzettel, einen (Abstandsgebot, § 2 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 der 24. amtlichen Stimmzettelumschlag und einen amtlichen Wahlbriefum- CoBeLVO). Zur Einhaltung des Abstandsgebots sollten gut sicht- schlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im bare Markierungen im Abstand von mindestens 1,5 Metern verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen angebracht werden (§ 2 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 5 Satz 1 der Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angege- 24. CoBeLVO). benen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 2. Es sollten sich nur so viele Wahlberechtigte gleichzeitig in den Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle Wahlräumen aufhalten, wie Stimmabgabemöglichkeiten (Wahl- abgegeben werden. kabinen) vorhanden sind. Nach der Stimmabgabe sollten die 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur Wahlberechtigten den Wahlraum zügig verlassen, es sein denn, persönlich ausüben. sie wollen die Wahlhandlung beobachten.
Wittlich-Land - 7 - Ausgabe 36/2021 3. Personen, die die Wahl beobachten wollen, sollte ein Freiraum 4. Es sind gezielte Maßnahmen zu treffen, um die Belastung der im Wahlraum zugewiesen werden, der die Einhaltung eines Min- Wahlräume sowie der Zugangsbereiche mit Aerosolen zu mini- destabstands zu anderen Personen gewährleistet. mieren. Alle Räumlichkeiten sind ausreichend zu belüften. Der Freiraum hat eine Beobachtung der Wahlhandlung sowie der 5. Nach der Stimmabgabe des Wählers ist der Tisch in der Wahlka- späteren Auszählung und Ergebnisermittlung zu gewährleisten. bine zu desinfizieren. 4. Bei öffentlichen Wahlen in Wahlräumen und deren unmittel- 6. Hinsichtlich der Verwendung von Schreibstiften für die Stimm- baren Zugängen gilt die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 abgabe gelten folgende Alternativen: der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) • Der Wähler kann einen eigenen, mitgebrachten Schreibstift ver- oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines wenden. vergleichbaren Standards zu tragen ist (§ 2 Abs. 4 Satz 3 der 24. • Es können die Schreibstifte im rotierenden Verfahren mit den CoBeLVO). Diese Verpflichtung gilt sowohl für die Mitglieder der Stimmzetteln aus- und zurückgegeben werden. Sie sind dann Wahlvorstände als auch für die Wählerinnen und Wähler. Wer vor- vor jedem erneuten Gebrauch zu desinfizieren. sätzlich oder fahrlässig die Maskenpflicht nicht einhält, begeht • Es kann jedem Wähler mit dem Stimmzettel ein Schreibstift aus- eine Ordnungswidrigkeit (§ 24 Satz 1 Nr. 10 der 24. CoBeLVO). gehändigt werden, den er anschließend mitnehmen darf oder Hinsichtlich des Umgangs mit Wahlberechtigten, die das Tragen der anschließend entsorgt wird. In den Wahlkabinen werden einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten des Wahlraums keine Schreibstifte ausgelegt. verweigern, wird auf die Handlungsempfehlungen des Landes- VII. Kontaktnachverfolgung wahlleiters vom 15. Dezember 2020, Az.: 11 602.31 (s. Anlage) Bei öffentlichen Wahlen hat der Wahlvorstand die Pflicht zur Kontak- verwiesen. terfassung gemäß § 1 Abs. 8 der 24. CoBeLVO bei Personen, die sich 5. Personen, die eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen oder von die- auf der Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlraum auf- ser Pflicht durch ärztliches Attest nachweislich befreit sind, darf halten (§ 2 Abs. 4 Satz 5 der 24. CoBeLVO). der Zugang zum Wahlraum auch bei leichten Symptomen einer VIII. Information über Hygienemaßnahmen Atemwegsinfektion (insbesondere Husten und Erkältungssymp- tome) nicht verwehrt werden. Die Wahlberechtigten sollten rechtzeitig, umfassend und in geeigne- ter Weise über die für ihren Wahlraum getroffenen Hygienemaßnah- IV. Wahlhandlung men informiert werden. 1. In Ausübung ihres Amtes dürfen die Mitglieder des Wahlvorstan- des ihr Gesicht nicht verhüllen ( § 10 Abs. 2 Satz 2 BWG, § 26 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 4 Satz 2 KWG). Die Pflicht, im Wahlraum eine Hinweise für Hundehalter Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt auch für die Mitglieder des Wahlvorstandes (vgl. Ziffer III, 4). in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land 2. Die Wahlberechtigten sind verpflichtet, bei der Feststellung ihrer Es ist sehr erfreulich, dass die meisten von Ihnen die Regeln für die Identität mitzuwirken. Hundehaltung kennen und diese auch vorbildlich beachten. Soweit erforderlich, sollten sie vor der Aushändigung des Stimm- Jedoch führen unangeleintes Ausführen der Hunde und die Verunrei- zettels aufgefordert werden, ihre Mund-Nasen-Bedeckung zur nigungen durch Hundekot immer wieder zu berechtigten Beschwer- Identitätsfeststellung kurzfristig abzunehmen. Dabei ist der Min- den besorgter Bürgerinnen und Bürger. destabstand von 1,5 Metern zu anderen im Raum befindlichen Daher möchten wir Sie hiermit auf einige rechtliche Vorschriften Personen einzuhalten. Der Wahlvorstand hat Wählern die Stimm- bezüglich der Hundehaltung hinweisen. abgabe solange zu verweigern, bis diese die zur Feststellung der Anleinpflicht Identität erforderlichen Mitwirkungshandlungen nachgeholt Gemäß den Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung zur haben. Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf 3. Auch in den Wahlräumen ist der Abstand von mindestens 1,5 Metern pro Person sicherzustellen. Maßnahmen zur Wahrung öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsge- des Abstandsgebotes sind zu treffen, so z. B. angemessen aus- meinde Wittlich-Land, dürfen Sie Ihren Hund innerhalb der bebauten geschilderte Wegekonzepte möglichst mit Einbahnregelungen. Ortslage und in öffentlichen Anlagen nur angeleint führen. Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern gilt auch für die Außerhalb der bebauten Ortslage müssen Sie Ihren Hund umgehend Mitglieder des Wahlvorstandes untereinander. und ohne Aufforderung anleinen, wenn sich Ihnen andere Personen 4. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Mitglieder des Wahlvor- nähern oder sichtbar werden. standes sollte auf die erforderliche Mindestanzahl reduziert wer- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass selbst gut erzogene und all- den. gemein friedliche Hunde, insbesondere bei Kindern und ängstlichen V. Ergebnisermittlung Menschen, Angst und Unbehagen hervorrufen können, zumal ein Die Ergebnisermittlung ist öffentlich, jedermann hat Zutritt. Für die Fremder nicht abschätzen kann, ob es sich bei Ihrem Hund um ein friedliches oder aber um ein aggressiveres Tier handelt. Wahlbeobachter und die Mitglieder des Wahlvorstandes gelten die Beachten Sie bitte, dass Ihr Hund nicht ohne geeigneten Hundefüh- unter III. und IV. genannten Regelungen. Der Zugang von Wahlbeob- rer ausgeführt wird oder frei umherläuft. Der Hundeführer muss in achtern sollte nur beschränkt werden, wenn dadurch dauerhaft die der Lage sein, so auf den Hund einzuwirken, dass Menschen, Tiere Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können und dadurch oder Sachen nicht gefährdet werden. der Wahlvorstand gesundheitlichen Risiken ausgesetzt würde. Verunreinigung durch Hundekot VI. Folgende besondere Hygienemaßnahmen werden empfoh- Achten Sie bitte auch darauf, dass öffentliche Anlagen, Straßen und len Wege nicht durch das „Geschäft“ Ihres Hundes verunreinigt werden. 1. Für die Mitglieder der Wahlvorstände sollten weitere geeignete Andernfalls müssen Sie diese Verunreinigung unverzüglich entfer- Schutzmaßnahmen getroffen werden. Über die Verpflichtung nen. Hierzu sind Führer und Halter des Hundes gleichermaßen ver- zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (vgl. Ziffer III, 4) pflichtet. hinaus wird empfohlen, zum Schutz der Mitglieder des Wahl- In vielen Gemeinden wurden hierfür sogenannte „Hundetoiletten“ vorstandes Spuckschutzwände aufzustellen (zumindest für die eingerichtet. Mitglieder, die unmittelbaren Kontakt zum Wahlberechtigten Helfen Sie bitte mit, öffentliche Anlagen, Straßen und Wege sauber haben [Entgegennahme Wahlbenachrichtigung, Ausgabe der zu halten. Stimmzettel]), sowie Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stel- len. Ordnungswidrigkeit 2. Alle Personen müssen sich vor dem Betreten des Wahlraums die Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die o.g. Bestimmungen Hände desinfizieren. eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahn- Geeignete Desinfektionsspender sind vorzuhalten. det werden können. 3. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. Bedenken Sie bitte: Wer als Einzelner die Regeln missachtet, bringt der allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Nieseti- leicht alle Hundehalter in Verruf! kette“, AHA-L-Regeln, Einordnung von Erkältungssymptomen Verbandsgemeinde Wittlich-Land etc.) sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich zu machen. -örtliche Ordnungsbehörde-
Wittlich-Land - 8 - Ausgabe 36/2021 Öffentliche Bekanntmachung Geologie - Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau RLP Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Ver- vom 24.09.2020 bandsgemeinde Wittlich-Land zur Darstellung von Sonstigen (Hinweise hinsichtlich erloschener Bergbaurechte sowie aktuel- Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung ler Bergbauaktivitäten, zu berücksichtigende Regelwerke) „Photovoltaik“ in der Gemarkung Hasborn, Flur 1 und 2 Kultur- und Sachgüter 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz- - Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe vom buch (BauGB) 16.10.2020 2. Hinweise zum Verfahren (Hinweise zu archäologischen Belangen und deren Beachtung 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz- bei der Planung) buch (BauGB) Aus Gründen des Infektionsschutzes wird auf Grundlage des Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Ratssitzung Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und am 28.04.2021 die Abwägung zu den im Zuge der bisherigen Betei- Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie ligungen eingegangenen Stellungnahmen (Abstimmung mit den (Plansicherungsgesetz – PlanSiG) von dessen Erleichterungen Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitige Öffent- Gebrauch gemacht, wonach insbesondere die Auslegung durch lichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behördenbetei- eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann, vgl. § 3 ligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt und den Entwurf der Abs. 1 PlanSiG. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land in Die vorgenannten Planunterlagen zur Beteiligung der Öffent- der Gemarkung Hasborn, Flur 1 und 2 für die Offenlage beschlossen. lichkeit sowie den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezo- Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in dem besonders genen Informationen werden in der Zeit von abgedruckten Lageplan dargestellt. Montag, den 20. September 2021 Der Entwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungspla- bis einschließlich Freitag, den 22. Oktober 2021 nes besteht aus: auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten. Den Link zu den Betei- 1. einer Planzeichnung mit Darstellung der derzeitigen und der ligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung im Zuge der Fortschreibung geplanten Flächennutzungsplan- / Ortsgemeinde Hasborn – „Photovoltaikanlage Hasborn – Auf darstellungen und dem Rosenberg“. 2. einer Begründung mit integriertem Umweltbericht Die Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in die- Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchge- sem Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, führt. Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich während der üblichen Dienststunden Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und kön- zur Einsichtnahme ausgelegt und können dort nach Maßgabe des § 3 nen während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB einge- des Planungssicherungsgesetztes (PlanSiG) unter Einhaltung der nach- sehen werden: folgend genannten Infektionsschutzmaßnahmen eingesehen werden: • Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Aus- Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann die Einsichtnahme in der wirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Verwaltung nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache bei Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, folgenden Ansprechpartnern erfolgen: Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander. Herr Günter Reis, Tel.: 06571/107-359, Zimmer-Nr. 302 oder Dem Umweltbericht ist eine kumulative Sichtfeldanalyse als Anhang Frau Melanie Kiemes, Tel.: 06571/107-315, Zimmer-Nr. 302 beigefügt. Diese beinhaltet auch die bereits bestehenden PV-Freiflä- Dabei sind die jeweiligen örtlichen Infektionsschutzmaßnahmen zu chenanlagen im näheren Umfeld. erfragen und bei der Einsichtnahme unbedingt zu beachten. Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen ein- In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag auch eine Übersendung gesehen werden, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § der Unterlagen erfolgen (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB eingegangen sind: Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Natur- und Landschaftsschutz Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt. Während der Auslegungsfrist können bei der oben genannten Stelle - Stellungnahme des Forstamts Wittlich vom 23.07.2020 Stellungnahmen vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stel- (Hinweis zu einzuhaltenden Sicherheitsabständen zum Wald) lungnahmen schriftlich eingereicht (per Briefeinwurf, Postzustellung) - Stellungnahme der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom oder per E-Mail an guenter.reis@vg-wittlich-land.de gerichtet werden. 02.09.2020 Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfah- (Hinweise zur Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe, kumu- ren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht innerhalb der Offenlagefrist lative Wirkungen) abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flä- - Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom chennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ver- 12.08.2020 bandsgemeinde Wittlich-Land deren Inhalt nicht kannte und nicht (Hinweise zur Verträglichkeit der Planung mit dem Trinkwasser- hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des schutz, Landschaftsbild, Betroffenheit landwirtschaftlicher Nutz- Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 i. V. m. § flächen) 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). - Stellungnahme der Landwirtschaftskammer RLP vom 31.07.2020 Ebenfalls wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine (Hinweise zur Betroffenheit landwirtschaftlicher Vorrangflächen, Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt- Auswirkungen auf Bewirtschaftungsbetriebe, kumulative Wir- Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 kungen) Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz - Stellungnahme privater Einwender vom 15.08.2020 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausge- (Hinweise zu Auswirkungen auf Wildtiere, Betroffenheit landwirt- schlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht schaftlicher Nutzflächen, Lärm, Verkehr) rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Mensch und menschliche Gesundheit 2. Hinweise zum Verfahren - Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird gemäß § 8 Abs. 3 Satz 12.08.2020 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Orts- (Hinweise zum Immissionsschutz) gemeinde Hasborn „Photovoltaikanlage Hasborn – Auf dem Rosen- berg“ durchgeführt (Parallelverfahren). Wasser / Abwasser Auf die besondere Veröffentlichung zur Bebauungsplanung der - Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Ortsgemeinde Hasborn in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „Ver- Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Boden- bandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Ortsge- schutz vom 12.08.2020 meinde Hasborn wird hingewiesen. (Hinweise zur Betroffenheit von Wasserschutzgebieten Zone II Wittlich, den 07.09.2021 und III sowie Anforderungen an die Planung hierfür, Verhinde- Verbandsgemeindeverwaltung rung von Sturzfluten durch Starkregen) Wittlich-Land - Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom gez.: (S) 12.08.2020 Fritz Kohl (Hinweise zur Betroffenheit von Wasserschutzgebieten) Erster Beigeordneter
Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“ Wittlich-Land in der Gemarkung Hasborn, Flur 1 und 2 Kartendarstellungen unmaßstäblich - 9 - - - - - - - - = Abgrenzung des Plangebietes (Änderungsbereich) Aktueller Stand: August 2021 Ausgabe 36/2021
Wittlich-Land - 10 - Ausgabe 36/2021 ZIDKOR tegische- und lT-Weiterentwicklung in diesem Bereich mit anderen Kommunale IT in Rheinland-Pfalz Kommunen hin. Zweckvereinbarung §3 über den hoheitlicher Betrieb der landeseinheitlichen Kostenbeiträge Schulverwaltungssoftware (1) Für die Erfüllung der in § 2 genannten Aufgaben wird ein Kos- tenbeitrag erhoben. Die Höhe des Kostenbeitrags ergibt sich aus zwischen dem dem jeweils aktuell gültigen Entgelt- und Leistungsverzeichnis des Zweckverband für Informationstechnologie und Datenverar- ZID-KOR, wobei Teilmonate im Laufe eines Kalenderjahres als volle beitung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (ZIDKOR) Monate zählen. vertreten durch den Verbandsvorsteher, (2) Der jeweilige Kostenbeitrag wird erstmalig zum 1. des auf die Geschäftsstelle ZIDKOR co. KommWis mbH, Bereitstellung eines Benutzers folgenden Monats fällig, anschlie- Hindenburgplatz 3, 55118 Mainz, ßend jährlich zum 1. Januar. (nachfolgend ZIDKOR) und dem Schulträger §4 Kommune: Verbandsgemeinde Wittlich-Land Laufzeit / Kündigung Anschrift: Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich (1) Die Zweckvereinbarung wird unbefristet geschlossen. Sie kann vertreten durch Herrn Bürgermeister Dennis Junk mit einer Frist von 9 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderjahres (nachfolgend Kommune genannt) gekündigt werden. Dessen ungeachtet sind die jeweiligen zeitlichen wird aufgrund des § 12 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die Abnahmeverpflichtungen einzuhalten. kommunale Zusammenarbeit (Kom2G) vom 22.12.1982 (GVBI. (2) Die Kündigung bedarf der Schriftform. S. 476) zuletzt geändert am 28.09.2010 (GVBI. S. 280) und dem §5 Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 01.07.2020 die nachfol- Amtshaftung gende Zweckvereinbarung getroffen. (1) Der ZIDKOR haftet nur für Schäden, die vom ZIDKOR, seinen Präambel gesetzlichen Vertretern oder seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrläs- Die Erledigung von Verwaltungsaufgaben erfordert in verstärktem sig oder vorsätzlich verursacht werden. Unberührt bleibt die Haf- Maße den Einsatz moderner Informationstechnologie. Nahezu alle tung bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und/ Aufgaben werden durch IT-Fachverfahren erledigt. Mit der Einfüh- oder Gesundheit. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit rung der landeseinheitlichen Schulverwaltungssoftware „edoo. oder der Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dieser Zweckver- Sys RLP“ werden die Verwaltungen und Schulen vor einer neuen einbarung ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Inkrafttreten Herausforderung gestellt. Insbesondere die Bereiche IT-Sicherheit typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. und Datenschutz spielen dabei eine entscheidende Rolle. Mit der (2) Bei der Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung in Fällen Gründung des ZIDKOR verfolgen die kommunalen Spitzenverbände einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vor- und die Städte in Rheinland-Pfalz die Absicht, den hoheitlichen lT- hersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf bis zu ins- Betrieb von zentralen Verfahren durch eine Verlagerung in Rechen- gesamt 5 % des jährlichen anfallenden Kostenbeitrages beschränkt. zentren sicherer abzuwickeln. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbe- Mit dieser Zweckvereinbarung wird der öffentlich-rechtliche Betrieb sondere die Haftung ohne Verschulden ist ausgeschlossen. des IT-Fachverfahren edoo.Sys RLP von der Kommune an den ZID- §6 KOR übertragen. Genehmigungserfordernis, Inkrafttreten §1 (1) Der Abschluss und die Änderung dieser Zweckvereinbarung Verfahren / Betrieb bedürfen der Genehmigung der untersten gemeinsamen Aufsichts- Nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, sind behörde der kommunalen Beteiligten. für den Betrieb des IT-Fachverfahren edoo.Sys RLP alle erforderli- (2) Die kommunalen Beteiligten haben die Zweckvereinbarung, chen und angemessenen Maßnahmen zu treffen, um die Verfügbar- deren Änderung und Aufhebung nach den für ihre Satzungen und keit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der gespeicherten Verordnungen geltenden Regelungen auf eigene Kosten öffentlich Daten sicherzustellen. Diese Anforderungen stellt der ZIDKOR in den bekannt zu machen. Betriebsstandorten sicher (3) Die Zweckvereinbarung, deren Änderung und Aufhebung wer- den am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung durch §2 die kommunalen Beteiligten wirksam, wenn nicht ein späterer Zeit- Ziel und Aufgabenaufteilung punkt vereinbart ist. (1) Ziel dieser Zweckvereinbarung ist die Einhaltung, Erreichung und Mainz, 19.04.2021 Wittlich, 06.07.2020 Sicherstellung von IT-Sicherheits-und Datenschutzstandards zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge der Kommunen gegenüber für Zidkor für die Verbandsgemeinde Wittlich-Land Ihren Bürgerinnen und Bürgern. Die Parteien sind sich dabei einig, dass es sich um einen iterativen Prozess handelt, der sowohl den gez. Ouoc-Binh Duong gez. Bürgermeister Dennis Junk (S) neuen rechtlichen, sowie technologischen Anforderungen unter- (2. stellvertr. Verbandsvorst.) worfen ist. Die umseitige Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband für (2) ZIDKOR stellt in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen und Informationstechnologie und Datenverarbeitung der Kommunen in den betroffenen Schulen die virtuelle hoheitliche Betriebsumge- Rheinland-Pfalz (ZIDKOR) und der Verbandsgemeinde Wittlich-Land bung ab dem 06. Februar 2018 für die dauerhaften und temporä- wird hiermit gemäß § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kom- ren Benutzer zur Verfügung. munale Zusammenarbeit (KomZG) genehmigt. (3) ZIDKOR übernimmt die Bereitstellung, den Betrieb und die Admi- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nistration der virtuellen hoheitlichen Betriebsumgebung. ZIKDOR Az. 17 062 - 12 ZIDKOR - Schulverwaltungssoftware/21a sichert zu, dass alle administrativen Arbeiten nur von Bediensteten Trier, den 25.08.2021 ausgeübt werden, die nach den Regelungen des Verpflichtungsge- Im Auftrag setzes und den maßgeblichen Vorschriften des Landesdatenschutz- gez. Martin Schulte (S) gesetztes verpflichtet worden sind. ZIDKOR übernimmt ferner die Sicherung der gesamten virtuellen hoheitlichen Betriebsumgebung und die Auslagerung der Datensicherungsmedien. (4) Aufgaben und Mitwirkungspflichten der Kommune ergeben sich Hinweis: Corona-Krise aus dem Leistungsverzeichnis und beinhalten u.a.: Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´ a) Die Übernahme/ Sicherstellung der gesamten Administration nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden innerhalb des IT-Fachverfahrens edoo.Sys RLP, das in der hoheit- kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet. lichen Betriebsumgebung bereitgestellt wird. b) Mitwirkung bei der Analyse sowie der Behebung von Fehlern im Das Team der LINUS WITTICH Medien KG Rahmen ihrer Möglichkeit. (5) Die Parteien unterstützen sich gegenseitig im Bereich des Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de Betriebs des IT-Fachverfahren edoo.Sys RLP und wirken auf die stra-
Wittlich-Land - 11 - Ausgabe 36/2021 Stellenangebote
Wittlich-Land - 12 - Ausgabe 36/2021 Ausschreibungen Europaweite Ausschreibung Vergabenummer: X-VGWIL-2021-0051 Interessierte Firmen können die Ausschreibungsunterlagen kosten- Auftragsgegenstand: Stromlieferung Straßenbeleuchtung frei im Internet unter www.deutsches-ausschreibungsblatt.de unter für die Gemeinden der Auftraggeber Angabe der Vergabenummer anfordern. Auftraggeber: VG Wittlich-Land / VG Traben-Trabach Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Bewerbungsschluss: 12.10.21 um 10:00 Uhr Wittlich-Land Traben-Trabach bei der VGV Wittlich-Land, Fritz Kohl Marcus Heintel Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich. Erster Beigeordneter Bürgermeister Veranstaltungen in der Verbandsgemeinde Wittlich Land Blutspende Manderscheid Dienstag, 14. September 2021, 17:30 Uhr bis 20:30 Uhr Realschule plus, Cusanusstr. 7 Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden Lösung: Der Ausschnitt zeigt einen Teil vom Geländer zum neuen Altrich Jugendraum am Bauhof Sylvia Stoffel-Leuchter, Ortsbürgermeisterin n Sylvia Stoffel-Leuchter n Sprechstunde n 06571 9535090 montags 18.30 - 19.30 Uhr n info@altrich.de n www.altrich.de Generationenhaus Altreia Arenrath n Ludwig Schmitz Wahlbekanntmachung n 06575 4884 Bitte beachten Sie die verbundene Wahlbekanntmachung für die n info@gemeinde-arenrath.de Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Bürger- n www.arenrath.de meisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land am 26. September 2021 unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen und Mittei- Wahlbekanntmachung lungen der Verbandsgemeindeverwaltung“ in dieser Ausgabe. Bitte beachten Sie die verbundene Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Bürger- Einladung meisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land am 26. September Sitzung Öffentlichkeits- und Kulturausschuss 2021 unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen und Mittei- Am Dienstag, 14.09.2021 findet um 19.30 Uhr eine Sitzung des lungen der Verbandsgemeindeverwaltung“ in dieser Ausgabe. Öffentlichkeits- und Kulturausschusses im Generationenhaus statt. TOP 1: Waldtag, 03.10.21 TOP 2: Verschiedenes Hinweis: Eine gesonderte Einladung ergeht nicht. Bei Verhinderung eines Aus- schussmitgliedes bitte frühzeitig den jeweiligen Vertreter/in benach- richtigen. gez. Sylvia Stoffel-Leuchter, Ortsbürgermeisterin Infoblatt „Neues für Altrich, Büscheid und die Höfe“ Auflösung der Kinderecke
Wittlich-Land - 13 - Ausgabe 36/2021 Bettenfeld: Die L 16 wird repariert Bergweiler und wieder verkehrssicher n Horst Weber n Sprechstunde Seit Mittwoch wird die Ortsdurchfahrt in Bettenfeld (L16) repariert. n 06571 6520 mittwochs 19.00 - 20.00 Uhr Die Schlaglöcher werden verfüllt, sodass die Straße wieder ver- n info@gemeinde-bergweiler.de in meinem Büro kehrssicher wird, erklärte Thomas Jungels von der Straßenmeiste- n www.og-bergweiler.de rei Manderscheid gegenüber dem Ortsbürgermeister. Während der Maßnahme, die mehrere Tage in Anspruch nehmen wird, braucht Wahlbekanntmachung die L16 nicht gesperrt zu werden. Nach Angaben Jungels hatte sich Bitte beachten Sie die verbundene Wahlbekanntmachung für die der frühere Verbandsbürgermeister, Landtagsabgeordneter Dennis Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Bürger- Junk, für Sofortmaßnahmen eingesetzt und mit ihm in der Angele- meisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land am 26. September genheit telefoniert. Im Juli hatte Junk bereits bei einem Ortstermin 2021 unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen und Mittei- festgestellt, dass auch mit Blick auf die Verkehrssicherungspflicht lungen der Verbandsgemeindeverwaltung“ in dieser Ausgabe. dringend gehandelt werden müsse. Gerade für Radfahrer sei die Straße gefährlich. Junk hat Wort gehalten. Bettenfeld n Heinz Tutt n Sprechstunde n 06572 933490 nach tel. Vereinbarung n info@gemeinde-bettenfeld.de n www.bettenfeld.de Wahlbekanntmachung Bitte beachten Sie die verbundene Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Bürger- meisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land am 26. September 2021 unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen und Mittei- lungen der Verbandsgemeindeverwaltung“ in dieser Ausgabe. Heinz Tutt, Ortsbürgermeister (Bild tu) Jagdgenossenschaft Bettenfeld: Viele Bürger sind betroffen – „Jetzt geht es um Verantwortung“ Es klingt wie ein Routinetermin: Am 15.9.2021 findet um 18 Uhr in Binsfeld der Halle eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt. Eingeladen n Andreas Falk n Sprechstunde hat der von der Unteren Jagdbehörde Beauftragte Leo Merges, Büro- n 06575 95880 donnerstags leiter in der VG Wittlich Land. Dies war notwendig, weil vor knapp n info@gemeinde-binsfeld.de 18.00-19.00 Uhr oder einem Jahr der Genossenschafts-Vorstand geschlossen zurückgetre- n www.ortsgemeinde-binsfeld.de nach Vereinbarung ten ist. Nach dem Gesetz muss mittlerweile der Beauftragte Merges dafür sorgen, dass in Bettenfeld ein neuer Jagdgenossenschafts-Vor- stand gewählt wird. Wahlbekanntmachung Letzter Versuch Bitte beachten Sie die verbundene Wahlbekanntmachung für die Das hat er schon einmal versucht. Bei einer Versammlung mit knapp Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Bürger- meisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land am 26. September einem Dutzend anwesender Jagdgenossen am 4.8.2021 erklärte sich 2021 unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen und Mittei- niemand bereit, Verantwortung im Jagdvorstand zu übernehmen. lungen der Verbandsgemeindeverwaltung“ in dieser Ausgabe. Nun unternimmt der Beauftragte am 15.9.2021 einen weiteren, letz- ten Versuch, den Vorstand wählen zu lassen. Vertretung des Ortsbürgermeisters Es wäre ein Armutszeugnis, wenn sich Bettenfeld als handlungsun- Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, fähig präsentierte. Wir verfügen über sehr attraktive Jagdreviere, die in der Zeit vom 06.09.2021 - 20.09.2021 werde ich krankheitsbedingt über die Landesgrenzen sehr begehrt sind. Vielen Jagdgenossen- vom 1. Beigeordneten Werner Pitsch vertreten. schafts-Mitglieder steckt womöglich noch der Schreck vergangener gez. Andreas Falk, Ortsbürgermeister Jahre in den Knochen, wo der Jagdgenossenschafts-Vorstand müh- sam per Hand und zeitaufwändig Aufgaben übernehmen musste, Sitzung des Bauausschusses Binsfeld die heute die Verwaltung übernimmt. Bürokratie entfällt künftig. Am 15.09.2021 findet um 18:00 Uhr eine nichtöffentliche Sitzung des Verwaltung entlastet den Vorstand Bausschusses Binsfeld im Mehrzweckbereich der Schulturnhalle statt. Der neue Jagdvorstand - das sind fünf Personen plus zwei Kassen- Tagesordnung: prüfer - kann sich künftig auf jährlich kurze Versammlungen einstel- Grundstücksangelegenheiten len, die vermutlich ohne Kontroversen ablaufen werden. Natürlich muss sich der Vorstand auch mit Pächterangelegenheiten befas- Die derzeit geltenden Hygienevorschriften werden eingehalten. sen, die bald anstehen. Ein Stichwort sind hierbei Wildschäden, die gez. Werner Pitsch, 1. Beigeordneter geringgehalten werden müssen. Und natürlich die Pacht, die für den Wirtschaftswege-Erhalt in Bettenfeld verwendet wird. Das ist für Einladung zum alljährlichen Revierbegang Im Binsfelder Jagdrevier findet am Samstag, den 18. September alle Bürger wichtig, damit keine unnötigen Umlagen beispielsweise 2021, der nach den jagdrechtlichen Regelungen vorgeschriebene für die Instandhaltung der Wirtschaftswege entstehen. Auch die alljährliche Revierbegang statt. Gemeinde selbst, die über einen großen Landbesitz verfügt, müsste Der Jagdpächter, der Revierförster, alle Interessierte, deren Belange letztlich für Kosten einstehen, die nicht von der Pacht gedeckt wären. von der Jagd berührt werden, insbesondere die Landwirte und der Ortsbürgermeister zu Sondierungsgesprächen bereit Gemeinderat sind ganz herzlich zu diesem Revierbegang eingeladen. Darum ist es umso wichtiger, dass sich alle Jagdgenossen ihrer Ver- Tagesordnungspunkt ist die Festlegung des Abschussplanes für das antwortung bewusst sind, zur Versammlung kommen und gleich am 01.04. beginnende neue Jagdjahr 2022 / 2023. zu Beginn einen neuen Vorstand wählen. Im Vorfeld bin ich nach Treffpunkt ist am Samstag, den 18. September 2021 um 11.00 Uhr am Absprache mit Herrn Merges zu Sondierungsgesprächen bereit. Am Humpenhäuschen. Wochenende wäre dazu Gelegenheit. Aufgrund der anhaltenden Corona Pandemie bitten wir um Die Alternative ist schlicht folgende: Wenn es am 15.9.2021 nicht zur strenge Einhaltung der geltenden AHA und Hygieneregeln Wahl eines Vorstandes kommt, wird die Untere Jagdbehörde bei der gemäß der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz. Kreisverwaltung über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Ich Jagdgenossenschaft Binsfeld glaube, niemand will wirklich das Selbstbestimmungsrecht in Sachen Binsfeld, den 10.09.2021 Bettenfelder Angelegenheiten an die Kreisverwaltung abgeben. Arno Weber, Jagdvorsteher
Sie können auch lesen