Wittlich.Land - LINUS WITTICH Medien KG Föhren

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Wittlich.Land - LINUS WITTICH Medien KG Föhren
Ausgabe 36/2021                    www.vg-wittlich-land.de          Freitag, 10. September 2021

 VerbandsgeMEINde

                      Wittlich.Land

 Foto von Eckfeld:
 Janina Kalsch

                     • Wahlrecht  nutzen!
                     • Dienstjubiläen bei der VGV

                     • Hinweis für Hundehalter
        Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen und Informationen aus
        der Verbandsgemeinde Wittlich-Land mit den Kreisnachrichten Bernkastel-Wittlich
Wittlich.Land - LINUS WITTICH Medien KG Föhren
Wittlich-Land   - 2 -   Ausgabe 36/2021
Wittlich.Land - LINUS WITTICH Medien KG Föhren
Wittlich-Land                                                                  - 3 -                                                    Ausgabe 36/2021

                      Aktuelles aus Wittlich-Land
      Hannelore Barbara und Irene Eckstein
       feiern 40-jähriges Dienstjubiläum                                                    Ehrenamtliche Digital-Botschafter/innen
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde gratulierte der Erste Beige-                             der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
ordnete Fritz Kohl den Mitarbeiterinnen Hannelore Barbara und
Irene Eckstein zum 40-jährigen Dienstjubiläum. Den Glückwünschen
schlossen sich die Fachbereichsleiter Leo Merges und Andreas Laut-
wein an. Kohl dankte den beiden Damen für ihre bisher geleistete
Arbeit sowie für ihre Treue zur Verbandsgemeinde Wittich-Land.

v.l.n.r. Leo Merges, Erster Beigeordneter Fritz Kohl, Irene Eckstein, Hanne-
lore Barbara, Andreas Lautwein 			                                (Foto VG)

              Rad-Erlebnis Salm 2021
          am Sonntag, 19. September 2021
Normalerweise drehen sich am letzten Sonn-
tag im September in der Verbandsgemeinde
                                                                                        vorne: Christina Bäumler, Oberöfflingen - Christine Nicolay, Grei-
Wittlich Land alle Räder entlang der Salm: In
                                                                                        merath hinten: Klaus Diegelmann, Plein - Hermann-Josef Denzer,
enger Zusammenarbeit bieten sechs Gemein-
                                                                                        Salmtal					                                           (Foto VG)
den von Dreis bis Klüsserath am Radweg entlang der Salm ein
umfangreiches Angebot für Kinder - Spaß, Musik und Unterhaltung                         Die ehrenamtlichen Digital-Botschafter/innen der Verbandsge-
sowie kulinarische Köstlichkeiten für die ganze Familie. Im letzten                     meinde Wittlich-Land suchen Verstärkung.
Jahr war die Veranstaltung aufgrund der ungewissen Pandemie-                            Wir wollen unsere ältere Generation mit Smartphone, Tablet und
Situation nicht plan-, bzw. in der bekannten Form nicht durchführ-                      Co. bekanntmachen und somit in die digitale Zukunft begleiten.
bar.
                                                                                        Gesucht werden keine Informatik-Genie´s, gesucht werden Men-
In diesem Jahr haben sich die Verantwortlichen nun nach der letz-
                                                                                        schen, die sich mit den grundlegenden Fragen der Seniorinnen
ten Corona-Verordnung und den entsprechenden Lockerungs-
                                                                                        und Senioren im Umgang mit den digitalen Medien auseinander-
maßnahmen darauf geeinigt, die Veranstaltung Rad-Erlebnis
                                                                                        setzen:
Salm 2021 durchführen zu wollen – natürlich nur unter Einhal-
tung der entsprechenden Hygieneregeln und den dann geltenden                            •    Wie verschicke ich ein Bild an meine Freunde/Familie?
Bestimmungen der Landesregierung.                                                       •    Wo kann ich auf meine Mails zurgreifen?
Die Gemeinden, die am 17 Kilometer langen Radweg liegen, wer-                           •    Wie kann ich einen Platz im Schwimmbad reservieren?
den entsprechende Rahmenprogramme und Angebote vorberei-                                •    Wo kann ich den neuesten Tatort schauen?
ten, die flexibel an den geltenden Bestimmungen ausgerichtet                            •    Wie schütze und sichere ich meine Daten?
werden können.                                                                          •    Und viele andere Themen mehr rund um die digitalen Medien.
Leider ist eine corona-bedingte Absage trotzdem immer kurzfris-                         •    ...
tig möglich. Bitte informieren Sie sich über Ablauf und Erlebnis-
programm kurz vor der Veranstaltung in den lokalen und sozialen                         Die DigiBo´s können diese vielen Themen in Tablet- oder Smart-
Medien und auf der Seite www.rad-erlebnis-salm.de.                                      phone-Treffs oder in einem digitalen Stammtisch besprechen.
Außerordentlich: Wegen der Bundestagswahl am letzten Sonntag                            Für nichtmobile Seniorinnen und Senioren können DigiBo´s Tref-
im September findet die Veranstaltung Rad-Erlebnis Salm in die-                         fen oder persönliche Sprechstunden im Umfeld umsetzen, indem
sem Jahr am Sonntag, den 19. September 2021 statt.                                      sie in die Gemeinden oder in die eigenen vier Wände kommen.
Informationen zu dieser und anderen Veranstaltungen:                                    Das Anmeldeformular sowie weitere Informationen finden Sie
Tourist-Information Wittlich Stadt & Land,                                              anbei, auf unserer Homepage www.vg-wittlich-land.de und unter
Tel. 06571 – 4086, per PN                                                               der Telefonnummer 06571 / 107 108.
oder per E-Mail an hallo@tourist.wittlich.de.
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Wittlich-Land                                                          - 4 -                                                 Ausgabe 36/2021

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                                                                                                           Testen für alle!
                Manderscheid                                                                                  Kostenlos
                                                                                                              Wohnortunabhängig
                Kurhaus                                                                                       Keine Terminvereinbarung
                Grafenstraße 21                                                                               Ergebnis online
                54531 Manderscheid
                                                                                                           Bitte mitbringen:
                Öffnungszeiten                                                                             Ausweisdokument
                Fr. + Sa.: 17.00 Uhr - 19.00 Uhr                                                           + Krankenversicherungskarte
                So.:       10.00 Uhr - 12.00 Uhr                                                             (falls vorhanden)

                          Landscheid
                          Eifellandhalle
                          Tränkgasse 22
                          54526 Landscheid
                          Öffnungszeiten
                          Fr. + Sa.: 17.00 Uhr - 19.00 Uhr
                          So.:       10.00 Uhr - 12.00 Uhr

                    Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der
                    Verbandsgemeindeverwaltung
               Fehlerhafter QR-Code                                         Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht
                                                                            möglich!
         auf den Wahlbenachrichtigungen
                                                                            Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 06571/107-
Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,
                                                                            123, wahl@vg-wittlich-land.de).
bei der Beantragung der Briefwahl über den QR-Code auf den Wahl-
benachrichtigungen kommt es zu technischen Problemen.                       Vielen Dank für Ihr Verständnis!
                                                                                                      Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
Alternativ stehen Ihnen folgende weitere Möglichkeiten für die
Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Verfügung:                                 Verbundene Wahlbekanntmachung
-   schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der                            für die Ortsgemeinden
    Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Ver-             Altrich, Arenrath, Bergweiler, Bettenfeld, Binsfeld, Bruch,
    bandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Kurfürstenstraße 1,               Dierfeld, Dierscheid, Dodenburg, Dreis, Eckfeld, Eisensch-
    54516 Wittlich,
                                                                             mitt, Esch, Gipperath, Gladbach, Greimerath, Großlittgen,
-   online, über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung
    Wittlich-Land                                                           Hasborn, Heckenmünster, Heidweiler, Hetzerath, Hupperath,
    www.vg-wittlich-land.de:                                                Karl, Klausen, Landscheid, Laufeld, Meerfeld, Minderlittgen,
    hier steht das entsprechende Antragsformular direkt auf der             Musweiler, Niederöfflingen, Niederscheidweiler, Niersbach,
    Startseite unter „Bundestagswahl + Bürgermeisterwahl 2021| zur            Oberöfflingen, Oberscheidweiler, Osann-Monzel, Panten-
    Briefwahl“ oder unter Aktuelles „Bundestagswahl und Bürger-              burg, Platten, Plein, Rivenich, Salmtal, Schladt, Schwarzen-
    meisterwahl 2021“ zur Verfügung,                                           born, Sehlem, Wallscheid und die Stadt Manderscheid
-   per Fax,                                                                1. Am Sonntag, dem 26. September 2021, findet die Wahl zum 20.
-   durch einfache Email an die Verbandsgemeindeverwaltung Witt-            Deutschen Bundestag und in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
    lich-Land,                                                              gleichzeitig die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde
    Email: wahl@vg-wittlich-land.de,                                        Wittlich-Land (Direktwahl) statt.
-   persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land,            Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
    Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich, während der Öffnungszeiten          2.
    des Briefwahlbüros:                                                     1) Die Ortsgemeinde Altrich ist in folgende zwei Wahlbezirke ein-
                                                                            geteilt:
    Montag, Dienstag, Donnerstag von        8:00 - 13:00 Uhr und            Wahlbezirk 101: Andreasstraße, Auf dem Hostert, Auf dem Wasen,
                                            14:00 - 16:00 Uhr               Auf’m Ockert, Auf der Zwergheck, Borngasse, Cusanusstraße, Im
    Mittwoch und Freitag von                8:00 - 13:00 Uhr                Großfeld, Im Hofgarten, Kirchenpfad, Klausener Straße, Kleingasse,
    Freitag, 24.09.2021, von                8:00 - 13:00 Uhr und            Neuenhof, Schulstraße, Zum Brühl, Zum Liesertal.
                                            14:00 - 18:00 Uhr               Wahlraum: Altreiahalle, Schulstraße 10
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Wittlich-Land                                                         - 5 -                                                Ausgabe 36/2021
Wahlbezirk 102: Ackerpfad, Am Borngraben, Auf der Hüll, Borschrech,        30) Die Ortsgemeinde Oberöfflingen bildet einen Wahlbezirk.
Büscheid, Büscheider Weg, Gut Kirchhof, Haardt, Im Altengarten, Im         Wahlraum: Gemeindesaal, Zum Jungischt 2,
Bungert, Kapellenstraße, Marienstraße, Ober der Trift, Schneidkaul,        31) Die Ortsgemeinde Oberscheidweiler bildet einen Wahlbezirk.
Villa Altrich, Zum Schieferfeld, Grundeiche.                               Wahlraum: Brunnenstube, Brunnenstraße 3
Wahlraum: Generationenhaus, Schulstraße 5                                  32) Die Ortsgemeinde Osann-Monzel bildet einen Wahlbezirk.
2) Die Ortsgemeinde Arenrath bildet einen Wahlbezirk.                      Wahlraum: Mehrzweckbereich der Oestelbachhalle, Im Eichflur 6
Wahlraum: Gemeindehaus, Herforsterstraße 5                                 33) Die Ortsgemeinde Pantenburg bildet einen Wahlbezirk.
3) Die Ortsgemeinde Bergweiler bildet einen Wahlbezirk.                    Wahlraum: Gemeindesaal, Laufelder Weg 2
Wahlraum: Bürgerhaus, Brühlstraße 9                                        34) Die Ortsgemeinde Platten bildet einen Wahlbezirk.
4) Die Ortsgemeinde Bettenfeld bildet einen Wahlbezirk.                    Wahlraum: Gemeindehaus, Lieserstraße 13
Wahlraum: Mehrzweckgebäude (Eingang Holzbeulstraße), Schulst-              35) Die Ortsgemeinde Plein bildet einen Wahlbezirk.
raße 35                                                                    Wahlraum: Unkensteinhalle, Schladter Weg 7
5) Die Ortsgemeinde Binsfeld bildet einen Wahlbezirk.                      36) Die Ortsgemeinde Rivenich bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum: Saalholzhalle, Dudeldorferstraße 2                               Wahlraum: Bürgerhaus, Moselstraße 16
6) Die Ortsgemeinde Bruch bildet einen Wahlbezirk.                         37) Die Ortsgemeinde Salmtal ist in folgende zwei Wahlbezirke ein-
Wahlraum: Gemeindehaus, Schulstraße 4                                      geteilt:
7) Die Ortsgemeinde Dierscheid bildet einen Wahlbezirk.                    Wahlbezirk 101: Ortsteil Salmrohr
Wahlraum: Gemeindehaus, Karl-Kaufmann-Weg 15                               Wahlraum: Bürgerhalle Salmrohr, Im Kordel
8) Die Ortsgemeinde Dreis bildet einen Wahlbezirk.                         Wahlbezirk 102: Ortsteil Dörbach
Wahlraum: Dreyshalle, Talstraße 12e                                        Wahlraum: Ehemalige Alte Schule Dörbach, Im Neugarten 19
9) Die Ortsgemeinde Eckfeld bildet einen Wahlbezirk.                       38) Die Ortsgemeinde Schladt bildet einen Wahlbezirk.
Wahlraum: Bürgersaal, Brunnenstraße 19                                     Wahlraum: Gemeindehaus, Liesertalstraße 2
10) Die Ortsgemeinde Eisenschmitt bildet zusammen mit der Orts-            39) Die Ortsgemeinde Sehlem bildet einen Wahlbezirk.
gemeinde Schwarzenborn einen Wahlbezirk.                                   Wahlraum: Turnhalle, Neustraße 2
Wahlraum: Clara-Viebig-Zentrum/Mehrzweckraum, Manderscheider               40) Die Ortsgemeinde Wallscheid bildet einen Wahlbezirk.
Straße 2, 54533 Eisenschmitt                                               Wahlraum: Bürgerhaus, Josef-Meeth-Straße 10a
11) Die Ortsgemeinde Esch bildet einen Wahlbezirk.                         In den übersandten Wahlbenachrichtigungen bzw. den Schreiben
Wahlraum: Gemeindehaus, Römerstraße 1                                      der Verbandsgemeindeverwaltung vom 23.08.2021 sind der Wahlbe-
12) Die Ortsgemeinde Gipperath bildet einen Wahlbezirk.                    zirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu
Wahlraum: Gemeindehaus, Schulstraße 13                                     wählen hat.
13) Die Ortsgemeinde Gladbach bildet einen Wahlbezirk                      Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnis-
Wahlraum: Heckenlandhalle, Peter-Mergen-Straße 2 b                         ses um 15:00 Uhr an folgenden Orten zusammen:
14) Die Ortsgemeinde Greimerath bildet einen Wahlbezirk.                   · Briefwahlvorstand 1:
Wahlraum: Bürgerhaus, In der Hill 1                                        Auszählung der Ortsgemeinden Altrich (Wahlbezirke 101 u. 102),
15) Die Ortsgemeinde Großlittgen bildet zusammen mit der Orts-             Platten, Sehlem
gemeinde Musweiler einen Wahlbezirk.                                       Ort: Raum 401 (Dachgeschoss), Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich
Wahlraum: Turnhalle, Kindergartenstraße 10, 54534 Großlittgen              · Briefwahlvorstand 2:
16) Die Ortsgemeinde Hasborn bildet einen Wahlbezirk.                      Auszählung der Ortsgemeinden Esch, Hetzerath, Rivenich
Wahlraum: Schulturnhalle, Am Bahnhof 3a                                    Ort: Raum 1 (Kellergeschoss), Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich
17) Die Ortsgemeinde Heidweiler bildet zusammen mit den Orts-              · Briefwahlvorstand 3:
gemeinden Dodenburg und Heckenmünster einen Wahlbezirk.                    Auszählung der Ortsgemeinden Dierscheid, Gladbach, Hupperath,
Wahlraum: Heidelandhalle, Trierer Straße 4, 54518 Heidweiler               Salmtal (Wahlbezirke 101 u. 102)
18) Die Ortsgemeinde Hetzerath bildet einen Wahlbezirk.                    Ort: Raum 1.03 B / Raum 1.04 B, Burgstraße 59, 54516 Wittlich
Wahlraum: Bürgerhaus, Kirchstraße 7                                        · Briefwahlvorstand 4:
19) Die Ortsgemeinde Hupperath bildet einen Wahlbezirk.                    Auszählung der Ortsgemeinden Bettenfeld, Dierfeld, Eckfeld, Eisen-
Wahlraum: Humbrechthalle, Brunnenstraße 1a                                 schmitt, Greimerath, Manderscheid, Pantenburg, Schladt, Schwar-
20) Die Ortsgemeinde Karl bildet einen Wahlbezirk.                         zenborn, Wallscheid
Wahlraum: Gemeindehaus, Neuer Weg 2                                        Ort: Raum 1.06 B, Burgstraße 59, 54516 Wittlich
21) Die Ortsgemeinde Klausen bildet einen Wahlbezirk.                      · Briefwahlvorstand 5:
Wahlraum: Eberhardsklause, Eberhardstraße 3                                Auszählung der Ortgemeinden Arenrath, Bergweiler, Binsfeld, Dreis,
22) Die Ortsgemeinde Landscheid ist in folgende drei Wahlbezirke           Karl
eingeteilt:                                                                Ort: Raum 1.12 B, Burgstraße 59, 54516 Wittlich
Wahlbezirk 101: Ortsteil Landscheid mit Hof Hau und Hof Raskop             · Briefwahlvorstand 6:
Wahlraum: Schwesternhaus, Hauptstraße 74                                   Auszählung der Ortsgemeinden Dodenburg, Heckenmünster, Heid-
Wahlbezirk 102: Ortsteil Niederkail                                        weiler, Gipperath, Minderlittgen, Osann-Monzel, Plein
Wahlraum: Kailbachhalle, Brückenstr. 2                                     Ort: Raum 1.14 B, Burgstraße 59, 54516 Wittlich
Wahlbezirk 103: Ortsteil Burg/Salm                                         · Briefwahlvorstand 7:
Wahlraum: Alte Schule, Im Bungert 13                                       Auszählung der Ortsgemeinden Bruch, Landscheid (Wahlbezirke
23) Die Ortsgemeinde Laufeld bildet einen Wahlbezirk.                      101, 102 u. 103), Meerfeld, Niederscheidweiler, Niersbach (Wahlbe-
Wahlraum: Grafschafthalle, Bahnhofstraße 14                                zirke 101 u. 102), Oberöfflingen, Oberscheidweiler
24) Die Stadt Manderscheid bildet einen Wahlbezirk zusammen mit            Ort: Raum 1.18 B, Burgstraße 59, 54516 Wittlich
der Ortsgemeinde Dierfeld.                                                 · Briefwahlvorstand 8:
Wahlraum: Kurhaus, Grafenstraße 23, 54531 Manderscheid                     Auszählung der Ortsgemeinden Großlittgen, Hasborn, Klausen, Lau-
25) Die Ortsgemeinde Meerfeld bildet einen Wahlbezirk.                     feld, Musweiler, Niederöfflingen
Wahlraum: Bürgerhaus, Schulweg 11                                          Ort: Raum 1.21 B, Burgstraße 59, 54516 Wittlich
26) Die Ortsgemeinde Minderlittgen bildet einen Wahlbezirk.                3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks
Wahlraum: Bürgerhaus, Hauptstraße 24                                       wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
27) Die Ortsgemeinde Niederöfflingen bildet einen Wahlbezirk.              Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalaus-
Wahlraum: Wilhelm-Hees-Halle, Schulstraße 1                                weis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass
28) Die Ortsgemeinde Niederscheidweiler bildet einen Wahlbezirk.           - zur Wahl mitzubringen.
Wahlraum: Bürgerhaus, Hauptstraße 39                                       Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden; ggf.
29) Die Ortsgemeinde Niersbach ist in folgende zwei Wahlbezirke            wird die Wahlbenachrichtigung für eine etwaige Stichwahl an die
eingeteilt:                                                                Wahlberechtigten zurückgegeben.
Wahlbezirk 101: Ortsteil Niersbach                                         4. Wahl zum Deutschen Bundestag
Wahlraum: Mehrzweckhalle/Bürgersaal, Maareckenstraße 14                    Gewählt wird mit amtlichen weißen Stimmzetteln. Jeder Wähler
Wahlbezirk 102: Ortsteil Greverath                                         erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausge-
Wahlraum: Gemeindesaal in Greverath, Zum Weißenstein 1a                    händigt.
Wittlich.Land - LINUS WITTICH Medien KG Föhren
Wittlich-Land                                                            - 6 -                                                     Ausgabe 36/2021
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.                        Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer                    Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der                 hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist
Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der                auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten
Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei           selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.
anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts                Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einfluss-
von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,              nahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entschei-
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung             dung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein
der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch die-            Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bun-
ser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelasse-            deswahlgesetzes).
nen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für          Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl
die Kennzeichnung.                                                            herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis
Der Wähler gibt                                                               zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer
seine Erststimme in der Weise ab,                                             im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch             des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig            des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§
kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,                            107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
und seine Zweitstimme in der Weise,                                           9. Hygienekonzept für Wahlräume:
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch               Für die Wahlräume gilt das im Anschluss zu dieser Wahlbekanntma-
ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig            chung abgedruckte Hygienekonzept für Wahlräume, welches mit
kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.                         dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlrau-              abgestimmt ist.
mes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in                                                                 Wittlich, den 10.09.2021
der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar                       Für die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.                                      Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
5. Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land                                                                               Fritz Kohl
(Direktwahl)                                                                                                                     Erster Beigeordneter
Gleichzeitig mit der Bundestagswahl wird in der Verbandsgemeinde
Wittlich-Land der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wittlich-
Land gewählt.                                                                         Wahl zum 20. Deutschen Bundestag
Sind zur Wahl mehrere Wahlvorschläge zugelassen, erhalten die                          am Sonntag, 26. September 2021
Wählerinnen und Wähler einen blauen Stimmzettel, in dem unter
Angabe des jeweiligen Kennworts die Bewerberinnen/Bewerber mit                     Hygienekonzept für Wahlräume (Stand: 17.08.2021)
Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und ihre Anschrift auf-             Bei der Durchführung der Bundestagswahl unter Pandemiebedin-
geführt sind. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme. Sie               gungen gilt es die beteiligten Personen vor einer Ansteckung mit
geben diese in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetz-        COVID-19 zu schützen und die Verbreitung des Virus möglichst zu
tes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, wel-              verhindern. Die ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung
cher Bewerberin/welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen.                der Bundestagswahl am 26. September 2021 ist auch bei Einhalten
Erhält bei der Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die               von Infektionsschutzmaßnahmen zu gewährleisten.
Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl am Sonntag,                Vor diesem Hintergrund werden den die Wahl durchführenden
dem 10.10.2021, von 8 bis 18 Uhr statt.                                       kommunalen Gebietskörperschaften sowie den Wahlvorständen
Der Wähler faltet in der Wahlkabine den Stimmzettel entsprechend              Hinweise auf maßgebliche Vorschriften und folgende Handlungs-
der Vorfaltung für jede Wahl so, dass bei der Stimmabgabe andere              empfehlungen zur Verfügung gestellt, die bei Bedarf vor Ort ggf.
Personen nicht erkennen können, wie er gewählt hat, und legt den/             konkretisiert werden müssen. Die Empfehlungen gelten gleicherma-
die Stimmzettel in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies                ßen für gleichzeitig stattfindende Kommunal-/Direktwahlen sowie
gestattet.                                                                    Bürgerentscheide.
6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung                I. Verantwortlichkeit des Wahlvorstandes
erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im                 Der Wahlvorstand bzw. der Wahlvorsteher ist für die ordnungsge-
Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne            mäße Durchführung der Wahlhandlung verantwortlich. Er hat für
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.                               Ruhe und Ordnung im Wahlraum zu sorgen (§ 31 BWG, § 55 BWO, §
7. Wähler, die einen Wahlschein für die Bundestagswahl haben, kön-            28 Abs. 2 KWG, § 45 Abs. 3 KWO).
nen an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,          II. Wahlraum
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahl-              Insbesondere zur Sicherstellung des Öffentlichkeitsprinzips, aber
kreises oder                                                                  auch zur effizienten Durchführung der Wahlhandlung, sind (mög-
b) durch Briefwahl                                                            lichst) große Wahlräume auszuweisen. Damit soll der Zutritt für jede
teilnehmen.                                                                   Person sichergestellt werden. Insoweit muss - gegenüber früheren
Wähler, die einen Wahlschein für die Wahl des Bürgermeisters der              Wahlen – ggf. ein Ausweichen in andere, größere Wahlräume ins
Verbandsgemeinde Wittlich-Land haben, können an der Wahl des                  Auge gefasst werden. Auf die Möglichkeiten zur Veränderung der
Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land nur durch                   Wahlbezirke (§ 2 Abs. 2 BWG, § 12 BWO, § 10 KWG, § 8 KWO) wird
Briefwahl teilnehmen.                                                         hingewiesen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemein-            III. Zugang
deverwaltung Wittlich-Land die Briefwahlunterlagen beschaffen. Der            Der Wahlvorstand ist auch für die Steuerung des Zugangs zum Wahl-
Wähler hat die wichtigen Hinweise und den Wegweiser für die Brief-            raum verantwortlich.
wahl auf den Merkblättern zu beachten, um im Wege der Briefwahl               Dabei können ihn Hilfspersonen unterstützen.
gültig zu wählen.                                                             1. Der Zugang zu den Wahlräumen ist unter Einhaltung eines
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich insbesondere von der                     Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen erlaubt
Verbandsgemeindeverwaltung einen amtlichen Stimmzettel, einen                       (Abstandsgebot, § 2 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 der 24.
amtlichen Stimmzettelumschlag und einen amtlichen Wahlbriefum-                      CoBeLVO). Zur Einhaltung des Abstandsgebots sollten gut sicht-
schlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im                      bare Markierungen im Abstand von mindestens 1,5 Metern
verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen                        angebracht werden (§ 2 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 5 Satz 1 der
Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angege-                     24. CoBeLVO).
benen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00          2. Es sollten sich nur so viele Wahlberechtigte gleichzeitig in den
Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle                     Wahlräumen aufhalten, wie Stimmabgabemöglichkeiten (Wahl-
abgegeben werden.                                                                   kabinen) vorhanden sind. Nach der Stimmabgabe sollten die
8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur                     Wahlberechtigten den Wahlraum zügig verlassen, es sein denn,
persönlich ausüben.                                                                 sie wollen die Wahlhandlung beobachten.
Wittlich.Land - LINUS WITTICH Medien KG Föhren
Wittlich-Land                                                              - 7 -                                                  Ausgabe 36/2021

3. Personen, die die Wahl beobachten wollen, sollte ein Freiraum                4. Es sind gezielte Maßnahmen zu treffen, um die Belastung der
     im Wahlraum zugewiesen werden, der die Einhaltung eines Min-                  Wahlräume sowie der Zugangsbereiche mit Aerosolen zu mini-
     destabstands zu anderen Personen gewährleistet.                               mieren. Alle Räumlichkeiten sind ausreichend zu belüften.
     Der Freiraum hat eine Beobachtung der Wahlhandlung sowie der               5. Nach der Stimmabgabe des Wählers ist der Tisch in der Wahlka-
     späteren Auszählung und Ergebnisermittlung zu gewährleisten.                  bine zu desinfizieren.
4. Bei öffentlichen Wahlen in Wahlräumen und deren unmittel-                    6. Hinsichtlich der Verwendung von Schreibstiften für die Stimm-
     baren Zugängen gilt die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4                  abgabe gelten folgende Alternativen:
     der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz mit der
     Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske)                   •    Der Wähler kann einen eigenen, mitgebrachten Schreibstift ver-
     oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines                     wenden.
     vergleichbaren Standards zu tragen ist (§ 2 Abs. 4 Satz 3 der 24.          • Es können die Schreibstifte im rotierenden Verfahren mit den
     CoBeLVO). Diese Verpflichtung gilt sowohl für die Mitglieder der                Stimmzetteln aus- und zurückgegeben werden. Sie sind dann
     Wahlvorstände als auch für die Wählerinnen und Wähler. Wer vor-                 vor jedem erneuten Gebrauch zu desinfizieren.
     sätzlich oder fahrlässig die Maskenpflicht nicht einhält, begeht           • Es kann jedem Wähler mit dem Stimmzettel ein Schreibstift aus-
     eine Ordnungswidrigkeit (§ 24 Satz 1 Nr. 10 der 24. CoBeLVO).                   gehändigt werden, den er anschließend mitnehmen darf oder
     Hinsichtlich des Umgangs mit Wahlberechtigten, die das Tragen                   der anschließend entsorgt wird. In den Wahlkabinen werden
     einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten des Wahlraums                          keine Schreibstifte ausgelegt.
     verweigern, wird auf die Handlungsempfehlungen des Landes-                 VII. Kontaktnachverfolgung
     wahlleiters vom 15. Dezember 2020, Az.: 11 602.31 (s. Anlage)              Bei öffentlichen Wahlen hat der Wahlvorstand die Pflicht zur Kontak-
     verwiesen.                                                                 terfassung gemäß § 1 Abs. 8 der 24. CoBeLVO bei Personen, die sich
5. Personen, die eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen oder von die-                 auf der Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlraum auf-
     ser Pflicht durch ärztliches Attest nachweislich befreit sind, darf        halten (§ 2 Abs. 4 Satz 5 der 24. CoBeLVO).
     der Zugang zum Wahlraum auch bei leichten Symptomen einer
                                                                                VIII. Information über Hygienemaßnahmen
     Atemwegsinfektion (insbesondere Husten und Erkältungssymp-
     tome) nicht verwehrt werden.                                               Die Wahlberechtigten sollten rechtzeitig, umfassend und in geeigne-
                                                                                ter Weise über die für ihren Wahlraum getroffenen Hygienemaßnah-
IV. Wahlhandlung                                                                men informiert werden.
1. In Ausübung ihres Amtes dürfen die Mitglieder des Wahlvorstan-
    des ihr Gesicht nicht verhüllen ( § 10 Abs. 2 Satz 2 BWG, § 26 Abs.
    4 i. V. m. § 8 Abs. 4 Satz 2 KWG). Die Pflicht, im Wahlraum eine                        Hinweise für Hundehalter
    Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt auch für die Mitglieder
    des Wahlvorstandes (vgl. Ziffer III, 4).
                                                                                    in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
2. Die Wahlberechtigten sind verpflichtet, bei der Feststellung ihrer           Es ist sehr erfreulich, dass die meisten von Ihnen die Regeln für die
    Identität mitzuwirken.                                                      Hundehaltung kennen und diese auch vorbildlich beachten.
    Soweit erforderlich, sollten sie vor der Aushändigung des Stimm-            Jedoch führen unangeleintes Ausführen der Hunde und die Verunrei-
    zettels aufgefordert werden, ihre Mund-Nasen-Bedeckung zur                  nigungen durch Hundekot immer wieder zu berechtigten Beschwer-
    Identitätsfeststellung kurzfristig abzunehmen. Dabei ist der Min-           den besorgter Bürgerinnen und Bürger.
    destabstand von 1,5 Metern zu anderen im Raum befindlichen                  Daher möchten wir Sie hiermit auf einige rechtliche Vorschriften
    Personen einzuhalten. Der Wahlvorstand hat Wählern die Stimm-               bezüglich der Hundehaltung hinweisen.
    abgabe solange zu verweigern, bis diese die zur Feststellung der                                       Anleinpflicht
    Identität erforderlichen Mitwirkungshandlungen nachgeholt
                                                                                Gemäß den Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung zur
    haben.
                                                                                Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf
3. Auch in den Wahlräumen ist der Abstand von mindestens 1,5
    Metern pro Person sicherzustellen. Maßnahmen zur Wahrung                    öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsge-
    des Abstandsgebotes sind zu treffen, so z. B. angemessen aus-               meinde Wittlich-Land, dürfen Sie Ihren Hund innerhalb der bebauten
    geschilderte Wegekonzepte möglichst mit Einbahnregelungen.                  Ortslage und in öffentlichen Anlagen nur angeleint führen.
    Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern gilt auch für die               Außerhalb der bebauten Ortslage müssen Sie Ihren Hund umgehend
    Mitglieder des Wahlvorstandes untereinander.                                und ohne Aufforderung anleinen, wenn sich Ihnen andere Personen
4. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Mitglieder des Wahlvor-                 nähern oder sichtbar werden.
    standes sollte auf die erforderliche Mindestanzahl reduziert wer-           Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass selbst gut erzogene und all-
    den.                                                                        gemein friedliche Hunde, insbesondere bei Kindern und ängstlichen
V. Ergebnisermittlung                                                           Menschen, Angst und Unbehagen hervorrufen können, zumal ein
Die Ergebnisermittlung ist öffentlich, jedermann hat Zutritt. Für die           Fremder nicht abschätzen kann, ob es sich bei Ihrem Hund um ein
                                                                                friedliches oder aber um ein aggressiveres Tier handelt.
Wahlbeobachter und die Mitglieder des Wahlvorstandes gelten die
                                                                                Beachten Sie bitte, dass Ihr Hund nicht ohne geeigneten Hundefüh-
unter III. und IV. genannten Regelungen. Der Zugang von Wahlbeob-
                                                                                rer ausgeführt wird oder frei umherläuft. Der Hundeführer muss in
achtern sollte nur beschränkt werden, wenn dadurch dauerhaft die                der Lage sein, so auf den Hund einzuwirken, dass Menschen, Tiere
Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können und dadurch                  oder Sachen nicht gefährdet werden.
der Wahlvorstand gesundheitlichen Risiken ausgesetzt würde.
                                                                                               Verunreinigung durch Hundekot
VI. Folgende besondere Hygienemaßnahmen werden empfoh-
                                                                                Achten Sie bitte auch darauf, dass öffentliche Anlagen, Straßen und
len
                                                                                Wege nicht durch das „Geschäft“ Ihres Hundes verunreinigt werden.
1. Für die Mitglieder der Wahlvorstände sollten weitere geeignete               Andernfalls müssen Sie diese Verunreinigung unverzüglich entfer-
   Schutzmaßnahmen getroffen werden. Über die Verpflichtung                     nen. Hierzu sind Führer und Halter des Hundes gleichermaßen ver-
   zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (vgl. Ziffer III, 4)                   pflichtet.
   hinaus wird empfohlen, zum Schutz der Mitglieder des Wahl-                   In vielen Gemeinden wurden hierfür sogenannte „Hundetoiletten“
   vorstandes Spuckschutzwände aufzustellen (zumindest für die                  eingerichtet.
   Mitglieder, die unmittelbaren Kontakt zum Wahlberechtigten                   Helfen Sie bitte mit, öffentliche Anlagen, Straßen und Wege sauber
   haben [Entgegennahme Wahlbenachrichtigung, Ausgabe der
                                                                                zu halten.
   Stimmzettel]), sowie Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stel-
   len.                                                                                               Ordnungswidrigkeit
2. Alle Personen müssen sich vor dem Betreten des Wahlraums die                 Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die o.g. Bestimmungen
   Hände desinfizieren.                                                         eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahn-
   Geeignete Desinfektionsspender sind vorzuhalten.                             det werden können.
3. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl.                    Bedenken Sie bitte: Wer als Einzelner die Regeln missachtet, bringt
   der allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Nieseti-                  leicht alle Hundehalter in Verruf!
   kette“, AHA-L-Regeln, Einordnung von Erkältungssymptomen                                                        Verbandsgemeinde Wittlich-Land
   etc.) sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich zu machen.                                                       -örtliche Ordnungsbehörde-
Wittlich.Land - LINUS WITTICH Medien KG Föhren
Wittlich-Land                                                             - 8 -                                                     Ausgabe 36/2021

            Öffentliche Bekanntmachung                                         Geologie
                                                                               - Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau RLP
 Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Ver-
                                                                                    vom 24.09.2020
bandsgemeinde Wittlich-Land zur Darstellung von Sonstigen
                                                                                    (Hinweise hinsichtlich erloschener Bergbaurechte sowie aktuel-
 Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung                                ler Bergbauaktivitäten, zu berücksichtigende Regelwerke)
  „Photovoltaik“ in der Gemarkung Hasborn, Flur 1 und 2                        Kultur- und Sachgüter
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz-                  - Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe vom
    buch (BauGB)                                                                    16.10.2020
2. Hinweise zum Verfahren                                                           (Hinweise zu archäologischen Belangen und deren Beachtung
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz-                       bei der Planung)
buch (BauGB)                                                                   Aus Gründen des Infektionsschutzes wird auf Grundlage des
Der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat in seiner Ratssitzung                Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und
am 28.04.2021 die Abwägung zu den im Zuge der bisherigen Betei-                Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie
ligungen eingegangenen Stellungnahmen (Abstimmung mit den                      (Plansicherungsgesetz – PlanSiG) von dessen Erleichterungen
Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitige Öffent-                   Gebrauch gemacht, wonach insbesondere die Auslegung durch
lichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behördenbetei-               eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann, vgl. § 3
ligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt und den Entwurf der                Abs. 1 PlanSiG.
Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich-Land in                Die vorgenannten Planunterlagen zur Beteiligung der Öffent-
der Gemarkung Hasborn, Flur 1 und 2 für die Offenlage beschlossen.             lichkeit sowie den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezo-
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in dem besonders                     genen Informationen werden in der Zeit von
abgedruckten Lageplan dargestellt.                                                               Montag, den 20. September 2021
Der Entwurf der Einzelfortschreibung des Flächennutzungspla-                             bis einschließlich Freitag, den 22. Oktober 2021
nes besteht aus:                                                               auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unter
                                                                               www.vg-wittlich-land.de bereitgehalten. Den Link zu den Betei-
1. einer Planzeichnung mit Darstellung der derzeitigen und der
                                                                               ligungsunterlagen finden Sie unter Aktuelles / Bauleitplanung
    im Zuge der Fortschreibung geplanten Flächennutzungsplan-
                                                                               / Ortsgemeinde Hasborn – „Photovoltaikanlage Hasborn – Auf
    darstellungen und
                                                                               dem Rosenberg“.
2. einer Begründung mit integriertem Umweltbericht                             Die Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in die-
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchge-                  sem Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land,
führt.                                                                         Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich während der üblichen Dienststunden
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und kön-                  zur Einsichtnahme ausgelegt und können dort nach Maßgabe des § 3
nen während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB einge-               des Planungssicherungsgesetztes (PlanSiG) unter Einhaltung der nach-
sehen werden:                                                                  folgend genannten Infektionsschutzmaßnahmen eingesehen werden:
• Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Aus-                Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann die Einsichtnahme in der
wirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und                  Verwaltung nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache bei
Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung,        folgenden Ansprechpartnern erfolgen:
Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander.                Herr Günter Reis, Tel.: 06571/107-359, Zimmer-Nr. 302 oder
Dem Umweltbericht ist eine kumulative Sichtfeldanalyse als Anhang              Frau Melanie Kiemes, Tel.: 06571/107-315, Zimmer-Nr. 302
beigefügt. Diese beinhaltet auch die bereits bestehenden PV-Freiflä-           Dabei sind die jeweiligen örtlichen Infektionsschutzmaßnahmen zu
chenanlagen im näheren Umfeld.                                                 erfragen und bei der Einsichtnahme unbedingt zu beachten.
Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen ein-                   In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag auch eine Übersendung
gesehen werden, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß §               der Unterlagen erfolgen (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).
3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB eingegangen sind:                                    Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des
Natur- und Landschaftsschutz                                                   Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
                                                                               Während der Auslegungsfrist können bei der oben genannten Stelle
- Stellungnahme des Forstamts Wittlich vom 23.07.2020
                                                                               Stellungnahmen vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stel-
    (Hinweis zu einzuhaltenden Sicherheitsabständen zum Wald)                  lungnahmen schriftlich eingereicht (per Briefeinwurf, Postzustellung)
- Stellungnahme der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom                    oder per E-Mail an guenter.reis@vg-wittlich-land.de gerichtet werden.
    02.09.2020                                                                 Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfah-
    (Hinweise zur Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe, kumu-           ren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht innerhalb der Offenlagefrist
    lative Wirkungen)                                                          abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flä-
- Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom                      chennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ver-
    12.08.2020                                                                 bandsgemeinde Wittlich-Land deren Inhalt nicht kannte und nicht
    (Hinweise zur Verträglichkeit der Planung mit dem Trinkwasser-             hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des
    schutz, Landschaftsbild, Betroffenheit landwirtschaftlicher Nutz-          Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 i. V. m. §
    flächen)                                                                   3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer RLP vom 31.07.2020                   Ebenfalls wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine
    (Hinweise zur Betroffenheit landwirtschaftlicher Vorrangflächen,           Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-
    Auswirkungen auf Bewirtschaftungsbetriebe, kumulative Wir-                 Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7
    kungen)                                                                    Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz
- Stellungnahme privater Einwender vom 15.08.2020                              1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausge-
    (Hinweise zu Auswirkungen auf Wildtiere, Betroffenheit landwirt-           schlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht
    schaftlicher Nutzflächen, Lärm, Verkehr)                                   rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Mensch und menschliche Gesundheit                                              2. Hinweise zum Verfahren
    - Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom                  Das vorgenannte Bauleitplanverfahren wird gemäß § 8 Abs. 3 Satz
    12.08.2020                                                                 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Orts-
    (Hinweise zum Immissionsschutz)                                            gemeinde Hasborn „Photovoltaikanlage Hasborn – Auf dem Rosen-
                                                                               berg“ durchgeführt (Parallelverfahren).
Wasser / Abwasser
                                                                               Auf die besondere Veröffentlichung zur Bebauungsplanung der
- Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,                  Ortsgemeinde Hasborn in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „Ver-
    Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Boden-               bandsgeMEINde Wittlich.Land“ unter Veröffentlichungen der Ortsge-
    schutz vom 12.08.2020                                                      meinde Hasborn wird hingewiesen.
    (Hinweise zur Betroffenheit von Wasserschutzgebieten Zone II                                                             Wittlich, den 07.09.2021
    und III sowie Anforderungen an die Planung hierfür, Verhinde-                                                      Verbandsgemeindeverwaltung
    rung von Sturzfluten durch Starkregen)                                                                                              Wittlich-Land
- Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom                                                                                      gez.: (S)
    12.08.2020                                                                                                                              Fritz Kohl
    (Hinweise zur Betroffenheit von Wasserschutzgebieten)                                                                        Erster Beigeordneter
Wittlich.Land - LINUS WITTICH Medien KG Föhren
Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
     zur Darstellung von Sonstigen Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Photovoltaik“
                                                                                                                     Wittlich-Land

                                    in der Gemarkung Hasborn, Flur 1 und 2
                                                                                 Kartendarstellungen unmaßstäblich
                                                                                                                     - 9 -

- - - - - - - = Abgrenzung des Plangebietes (Änderungsbereich)                   Aktueller Stand: August 2021
                                                                                                                     Ausgabe 36/2021
Wittlich.Land - LINUS WITTICH Medien KG Föhren
Wittlich-Land                                                       - 10 -                                                    Ausgabe 36/2021

                            ZIDKOR                                       tegische- und lT-Weiterentwicklung in diesem Bereich mit anderen
                 Kommunale IT in Rheinland-Pfalz                         Kommunen hin.
                   Zweckvereinbarung                                                                      §3
   über den hoheitlicher Betrieb der landeseinheitlichen                                             Kostenbeiträge
               Schulverwaltungssoftware                                  (1) Für die Erfüllung der in § 2 genannten Aufgaben wird ein Kos-
                                                                         tenbeitrag erhoben. Die Höhe des Kostenbeitrags ergibt sich aus
zwischen dem
                                                                         dem jeweils aktuell gültigen Entgelt- und Leistungsverzeichnis des
  Zweckverband für Informationstechnologie und Datenverar-
                                                                         ZID-KOR, wobei Teilmonate im Laufe eines Kalenderjahres als volle
      beitung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (ZIDKOR)
                                                                         Monate zählen.
              vertreten durch den Verbandsvorsteher,
                                                                         (2) Der jeweilige Kostenbeitrag wird erstmalig zum 1. des auf die
            Geschäftsstelle ZIDKOR co. KommWis mbH,
                                                                         Bereitstellung eines Benutzers folgenden Monats fällig, anschlie-
                  Hindenburgplatz 3, 55118 Mainz,
                                                                         ßend jährlich zum 1. Januar.
                        (nachfolgend ZIDKOR)
und dem Schulträger                                                                                        §4
          Kommune: Verbandsgemeinde Wittlich-Land                                                Laufzeit / Kündigung
            Anschrift: Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich                (1) Die Zweckvereinbarung wird unbefristet geschlossen. Sie kann
         vertreten durch Herrn Bürgermeister Dennis Junk                 mit einer Frist von 9 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderjahres
                 (nachfolgend Kommune genannt)                           gekündigt werden. Dessen ungeachtet sind die jeweiligen zeitlichen
wird aufgrund des § 12 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die          Abnahmeverpflichtungen einzuhalten.
kommunale Zusammenarbeit (Kom2G) vom 22.12.1982 (GVBI.                   (2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
S. 476) zuletzt geändert am 28.09.2010 (GVBI. S. 280) und dem                                             §5
Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 01.07.2020 die nachfol-                                       Amtshaftung
gende Zweckvereinbarung getroffen.                                       (1) Der ZIDKOR haftet nur für Schäden, die vom ZIDKOR, seinen
                            Präambel                                     gesetzlichen Vertretern oder seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrläs-
Die Erledigung von Verwaltungsaufgaben erfordert in verstärktem          sig oder vorsätzlich verursacht werden. Unberührt bleibt die Haf-
Maße den Einsatz moderner Informationstechnologie. Nahezu alle           tung bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und/
Aufgaben werden durch IT-Fachverfahren erledigt. Mit der Einfüh-         oder Gesundheit. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit
rung der landeseinheitlichen Schulverwaltungssoftware „edoo.             oder der Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dieser Zweckver-
Sys RLP“ werden die Verwaltungen und Schulen vor einer neuen             einbarung ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Inkrafttreten
Herausforderung gestellt. Insbesondere die Bereiche IT-Sicherheit        typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
und Datenschutz spielen dabei eine entscheidende Rolle. Mit der          (2) Bei der Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung in Fällen
Gründung des ZIDKOR verfolgen die kommunalen Spitzenverbände             einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vor-
und die Städte in Rheinland-Pfalz die Absicht, den hoheitlichen lT-      hersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf bis zu ins-
Betrieb von zentralen Verfahren durch eine Verlagerung in Rechen-        gesamt 5 % des jährlichen anfallenden Kostenbeitrages beschränkt.
zentren sicherer abzuwickeln.                                            Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbe-
Mit dieser Zweckvereinbarung wird der öffentlich-rechtliche Betrieb      sondere die Haftung ohne Verschulden ist ausgeschlossen.
des IT-Fachverfahren edoo.Sys RLP von der Kommune an den ZID-                                         §6
KOR übertragen.                                                                       Genehmigungserfordernis, Inkrafttreten
                              §1                                         (1) Der Abschluss und die Änderung dieser Zweckvereinbarung
                       Verfahren / Betrieb                               bedürfen der Genehmigung der untersten gemeinsamen Aufsichts-
Nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, sind         behörde der kommunalen Beteiligten.
für den Betrieb des IT-Fachverfahren edoo.Sys RLP alle erforderli-       (2) Die kommunalen Beteiligten haben die Zweckvereinbarung,
chen und angemessenen Maßnahmen zu treffen, um die Verfügbar-            deren Änderung und Aufhebung nach den für ihre Satzungen und
keit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der gespeicherten    Verordnungen geltenden Regelungen auf eigene Kosten öffentlich
Daten sicherzustellen. Diese Anforderungen stellt der ZIDKOR in den      bekannt zu machen.
Betriebsstandorten sicher                                                (3) Die Zweckvereinbarung, deren Änderung und Aufhebung wer-
                                                                         den am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung durch
                              §2                                         die kommunalen Beteiligten wirksam, wenn nicht ein späterer Zeit-
                 Ziel und Aufgabenaufteilung                             punkt vereinbart ist.
(1) Ziel dieser Zweckvereinbarung ist die Einhaltung, Erreichung und
                                                                         Mainz, 19.04.2021                  Wittlich, 06.07.2020
Sicherstellung von IT-Sicherheits-und Datenschutzstandards zur
Gewährleistung der Daseinsvorsorge der Kommunen gegenüber                für Zidkor                         für die Verbandsgemeinde
                                                                                                            Wittlich-Land
Ihren Bürgerinnen und Bürgern. Die Parteien sind sich dabei einig,
dass es sich um einen iterativen Prozess handelt, der sowohl den         gez. Ouoc-Binh Duong               gez. Bürgermeister Dennis Junk (S)
neuen rechtlichen, sowie technologischen Anforderungen unter-            (2. stellvertr. Verbandsvorst.)
worfen ist.                                                              Die umseitige Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband für
(2) ZIDKOR stellt in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen und           Informationstechnologie und Datenverarbeitung der Kommunen in
den betroffenen Schulen die virtuelle hoheitliche Betriebsumge-          Rheinland-Pfalz (ZIDKOR) und der Verbandsgemeinde Wittlich-Land
bung ab dem 06. Februar 2018 für die dauerhaften und temporä-            wird hiermit gemäß § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kom-
ren Benutzer zur Verfügung.                                              munale Zusammenarbeit (KomZG) genehmigt.
(3) ZIDKOR übernimmt die Bereitstellung, den Betrieb und die Admi-       Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
nistration der virtuellen hoheitlichen Betriebsumgebung. ZIKDOR          Az. 17 062 - 12 ZIDKOR - Schulverwaltungssoftware/21a
sichert zu, dass alle administrativen Arbeiten nur von Bediensteten                                                       Trier, den 25.08.2021
ausgeübt werden, die nach den Regelungen des Verpflichtungsge-                                                                       Im Auftrag
setzes und den maßgeblichen Vorschriften des Landesdatenschutz-                                                          gez. Martin Schulte (S)
gesetztes verpflichtet worden sind. ZIDKOR übernimmt ferner die
Sicherung der gesamten virtuellen hoheitlichen Betriebsumgebung
und die Auslagerung der Datensicherungsmedien.
(4) Aufgaben und Mitwirkungspflichten der Kommune ergeben sich                            Hinweis: Corona-Krise
aus dem Leistungsverzeichnis und beinhalten u.a.:
                                                                              Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´
a) Die Übernahme/ Sicherstellung der gesamten Administration                  nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden
     innerhalb des IT-Fachverfahrens edoo.Sys RLP, das in der hoheit-         kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet.
     lichen Betriebsumgebung bereitgestellt wird.
b) Mitwirkung bei der Analyse sowie der Behebung von Fehlern im                                 Das Team der LINUS WITTICH Medien KG
     Rahmen ihrer Möglichkeit.
(5) Die Parteien unterstützen sich gegenseitig im Bereich des                          Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de
Betriebs des IT-Fachverfahren edoo.Sys RLP und wirken auf die stra-
Wittlich-Land            - 11 -   Ausgabe 36/2021

                Stellenangebote
Wittlich-Land                                                             - 12 -                                                 Ausgabe 36/2021

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                                                    Europaweite Ausschreibung
Vergabenummer:              X-VGWIL-2021-0051                                  Interessierte Firmen können die Ausschreibungsunterlagen kosten-
Auftragsgegenstand:         Stromlieferung Straßenbeleuchtung                  frei im Internet unter www.deutsches-ausschreibungsblatt.de unter
                            für die Gemeinden der Auftraggeber                 Angabe der Vergabenummer anfordern.
Auftraggeber:               VG Wittlich-Land / VG Traben-Trabach               Verbandsgemeinde                Verbandsgemeinde
Bewerbungsschluss:          12.10.21 um 10:00 Uhr                              Wittlich-Land                   Traben-Trabach
                            bei der VGV Wittlich-Land,                         Fritz Kohl                      Marcus Heintel
                            Kurfürstenstraße 1, 54516 Wittlich.                Erster Beigeordneter            Bürgermeister

                     Veranstaltungen
                     in der Verbandsgemeinde Wittlich Land
                                                     Blutspende Manderscheid
                                            Dienstag, 14. September 2021, 17:30 Uhr bis 20:30 Uhr
                                                        Realschule plus, Cusanusstr. 7

                     Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der
                     Ortsgemeinden
                                                                               Lösung: Der Ausschnitt zeigt einen Teil vom Geländer zum neuen
                  Altrich                                                      Jugendraum am Bauhof
                                                                                                        Sylvia Stoffel-Leuchter, Ortsbürgermeisterin
                n Sylvia Stoffel-Leuchter   n Sprechstunde
                n 06571 9535090               montags 18.30 - 19.30 Uhr
                n info@altrich.de
                n www.altrich.de
                                              Generationenhaus Altreia                         Arenrath
                                                                                             n Ludwig Schmitz
                  Wahlbekanntmachung                                                         n 06575 4884
Bitte beachten Sie die verbundene Wahlbekanntmachung für die                                 n info@gemeinde-arenrath.de
Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Bürger-                                n www.arenrath.de
meisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land am 26. September
2021 unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen und Mittei-                                    Wahlbekanntmachung
lungen der Verbandsgemeindeverwaltung“ in dieser Ausgabe.                      Bitte beachten Sie die verbundene Wahlbekanntmachung für die
                                                                               Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Bürger-
                 Einladung                                                     meisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land am 26. September
Sitzung Öffentlichkeits- und Kulturausschuss                                   2021 unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen und Mittei-
Am Dienstag, 14.09.2021 findet um 19.30 Uhr eine Sitzung des                   lungen der Verbandsgemeindeverwaltung“ in dieser Ausgabe.
Öffentlichkeits- und Kulturausschusses im Generationenhaus statt.
TOP 1:     Waldtag, 03.10.21
TOP 2:     Verschiedenes
Hinweis:
Eine gesonderte Einladung ergeht nicht. Bei Verhinderung eines Aus-
schussmitgliedes bitte frühzeitig den jeweiligen Vertreter/in benach-
richtigen.
                       gez. Sylvia Stoffel-Leuchter, Ortsbürgermeisterin
                   Infoblatt
  „Neues für Altrich, Büscheid und die Höfe“
                     Auflösung der Kinderecke
Wittlich-Land                                                                - 13 -                                                 Ausgabe 36/2021

                                                                                           Bettenfeld: Die L 16 wird repariert
                  Bergweiler                                                                  und wieder verkehrssicher
                n Horst Weber                n Sprechstunde                       Seit Mittwoch wird die Ortsdurchfahrt in Bettenfeld (L16) repariert.
                n 06571 6520                   mittwochs 19.00 - 20.00 Uhr        Die Schlaglöcher werden verfüllt, sodass die Straße wieder ver-
                n info@gemeinde-bergweiler.de in meinem Büro                      kehrssicher wird, erklärte Thomas Jungels von der Straßenmeiste-
                n www.og-bergweiler.de
                                                                                  rei Manderscheid gegenüber dem Ortsbürgermeister. Während der
                                                                                  Maßnahme, die mehrere Tage in Anspruch nehmen wird, braucht
                  Wahlbekanntmachung                                              die L16 nicht gesperrt zu werden. Nach Angaben Jungels hatte sich
Bitte beachten Sie die verbundene Wahlbekanntmachung für die                      der frühere Verbandsbürgermeister, Landtagsabgeordneter Dennis
Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Bürger-                     Junk, für Sofortmaßnahmen eingesetzt und mit ihm in der Angele-
meisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land am 26. September                      genheit telefoniert. Im Juli hatte Junk bereits bei einem Ortstermin
2021 unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen und Mittei-                      festgestellt, dass auch mit Blick auf die Verkehrssicherungspflicht
lungen der Verbandsgemeindeverwaltung“ in dieser Ausgabe.                         dringend gehandelt werden müsse. Gerade für Radfahrer sei die
                                                                                  Straße gefährlich. Junk hat Wort gehalten.

                  Bettenfeld
                n Heinz Tutt                n Sprechstunde
                n 06572 933490                nach tel. Vereinbarung
                n info@gemeinde-bettenfeld.de
                n www.bettenfeld.de

                  Wahlbekanntmachung
Bitte beachten Sie die verbundene Wahlbekanntmachung für die
Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Bürger-
meisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land am 26. September
2021 unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen und Mittei-
lungen der Verbandsgemeindeverwaltung“ in dieser Ausgabe.
                                                                                  Heinz Tutt, Ortsbürgermeister				                            (Bild tu)
          Jagdgenossenschaft Bettenfeld:
Viele Bürger sind betroffen – „Jetzt geht es um Verantwortung“
Es klingt wie ein Routinetermin: Am 15.9.2021 findet um 18 Uhr in                                  Binsfeld
der Halle eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt. Eingeladen
                                                                                                 n Andreas Falk                     n Sprechstunde
hat der von der Unteren Jagdbehörde Beauftragte Leo Merges, Büro-                                n 06575 95880                      donnerstags
leiter in der VG Wittlich Land. Dies war notwendig, weil vor knapp                               n info@gemeinde-binsfeld.de        18.00-19.00 Uhr oder
einem Jahr der Genossenschafts-Vorstand geschlossen zurückgetre-                                 n www.ortsgemeinde-binsfeld.de     nach Vereinbarung
ten ist. Nach dem Gesetz muss mittlerweile der Beauftragte Merges
dafür sorgen, dass in Bettenfeld ein neuer Jagdgenossenschafts-Vor-
stand gewählt wird.
                                                                                                   Wahlbekanntmachung
Letzter Versuch                                                                   Bitte beachten Sie die verbundene Wahlbekanntmachung für die
Das hat er schon einmal versucht. Bei einer Versammlung mit knapp                 Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Bürger-
                                                                                  meisters der Verbandsgemeinde Wittlich-Land am 26. September
einem Dutzend anwesender Jagdgenossen am 4.8.2021 erklärte sich
                                                                                  2021 unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen und Mittei-
niemand bereit, Verantwortung im Jagdvorstand zu übernehmen.
                                                                                  lungen der Verbandsgemeindeverwaltung“ in dieser Ausgabe.
Nun unternimmt der Beauftragte am 15.9.2021 einen weiteren, letz-
ten Versuch, den Vorstand wählen zu lassen.                                               Vertretung des Ortsbürgermeisters
Es wäre ein Armutszeugnis, wenn sich Bettenfeld als handlungsun-
                                                                                  Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
fähig präsentierte. Wir verfügen über sehr attraktive Jagdreviere, die            in der Zeit vom 06.09.2021 - 20.09.2021 werde ich krankheitsbedingt
über die Landesgrenzen sehr begehrt sind. Vielen Jagdgenossen-                    vom 1. Beigeordneten Werner Pitsch vertreten.
schafts-Mitglieder steckt womöglich noch der Schreck vergangener                                                    gez. Andreas Falk, Ortsbürgermeister
Jahre in den Knochen, wo der Jagdgenossenschafts-Vorstand müh-
sam per Hand und zeitaufwändig Aufgaben übernehmen musste,                               Sitzung des Bauausschusses Binsfeld
die heute die Verwaltung übernimmt. Bürokratie entfällt künftig.                  Am 15.09.2021 findet um 18:00 Uhr eine nichtöffentliche Sitzung des
Verwaltung entlastet den Vorstand                                                 Bausschusses Binsfeld im Mehrzweckbereich der Schulturnhalle statt.
Der neue Jagdvorstand - das sind fünf Personen plus zwei Kassen-
                                                                                  Tagesordnung:
prüfer - kann sich künftig auf jährlich kurze Versammlungen einstel-
                                                                                      Grundstücksangelegenheiten
len, die vermutlich ohne Kontroversen ablaufen werden. Natürlich
muss sich der Vorstand auch mit Pächterangelegenheiten befas-                     Die derzeit geltenden Hygienevorschriften werden eingehalten.
sen, die bald anstehen. Ein Stichwort sind hierbei Wildschäden, die                                                gez. Werner Pitsch, 1. Beigeordneter
geringgehalten werden müssen. Und natürlich die Pacht, die für den
Wirtschaftswege-Erhalt in Bettenfeld verwendet wird. Das ist für
                                                                                       Einladung zum alljährlichen Revierbegang
                                                                                  Im Binsfelder Jagdrevier findet am Samstag, den 18. September
alle Bürger wichtig, damit keine unnötigen Umlagen beispielsweise
                                                                                  2021, der nach den jagdrechtlichen Regelungen vorgeschriebene
für die Instandhaltung der Wirtschaftswege entstehen. Auch die
                                                                                  alljährliche Revierbegang statt.
Gemeinde selbst, die über einen großen Landbesitz verfügt, müsste
                                                                                  Der Jagdpächter, der Revierförster, alle Interessierte, deren Belange
letztlich für Kosten einstehen, die nicht von der Pacht gedeckt wären.            von der Jagd berührt werden, insbesondere die Landwirte und der
Ortsbürgermeister zu Sondierungsgesprächen bereit                                 Gemeinderat sind ganz herzlich zu diesem Revierbegang eingeladen.
Darum ist es umso wichtiger, dass sich alle Jagdgenossen ihrer Ver-               Tagesordnungspunkt ist die Festlegung des Abschussplanes für das
antwortung bewusst sind, zur Versammlung kommen und gleich                        am 01.04. beginnende neue Jagdjahr 2022 / 2023.
zu Beginn einen neuen Vorstand wählen. Im Vorfeld bin ich nach                    Treffpunkt ist am Samstag, den 18. September 2021 um 11.00 Uhr am
Absprache mit Herrn Merges zu Sondierungsgesprächen bereit. Am                    Humpenhäuschen.
Wochenende wäre dazu Gelegenheit.                                                 Aufgrund der anhaltenden Corona Pandemie bitten wir um
Die Alternative ist schlicht folgende: Wenn es am 15.9.2021 nicht zur             strenge Einhaltung der geltenden AHA und Hygieneregeln
Wahl eines Vorstandes kommt, wird die Untere Jagdbehörde bei der                  gemäß der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz.
Kreisverwaltung über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Ich                                                            Jagdgenossenschaft Binsfeld
glaube, niemand will wirklich das Selbstbestimmungsrecht in Sachen                                                              Binsfeld, den 10.09.2021
Bettenfelder Angelegenheiten an die Kreisverwaltung abgeben.                                                                  Arno Weber, Jagdvorsteher
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