Informationsblatt über das aktuelle Geschehen in unserer Gemeinde Aus dem Gemeindehaus Schule Vereine Veranstaltungen Kirche Jugend Allerlei - 4 | ...

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I nformationsblatt über das aktuelle Geschehen in unserer Gemeinde

                                           Aus dem Gemeindehaus      4 | 2016
                                                           Schule
                                                         Vereine
                                                 Veranstaltungen
                                                           Kirche
                                                          Jugend
                                                         Allerlei
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AKTUELLES AUS DEM SCHLOSS…
      17.                 SCHLOSSVISITE MIT HARALD WÄBER – Lesung & Apéro
                          SCHLOSSMETZGETE – Restaurant ROSARIUM
                          SCHLOSSVISITE MIT THIERRY CARREL – Talkrunde mit Apéro
                          NICO BRINA – Boogie Woogie Abend
                          ROSENBALL – Gala-Dinner zum Jahresende
                          LES CINQ – klassisches Konzert
                          WEEKENDKRIMI – Nonstop-Krimi by Peter Denlo
 Tel: 031 791 26 1        hotel@schlosshuenigen.ch       www.schlosshuenigen.ch

Erscheint beim Leser am 4. November 2016

Lieber Willi
Beiliegend sende ich dir unser Inserat für den Chonufinger, Ausgabe 1/2015

Besten Dank und freundliche Grüsse
Marion Geissbühler

ateliergeissbühler gmbh
von Tavelweg 1
3510 Konolfingen
T 031 7910322

      1880ündet,
       gegr 5
              1
        ab 20
              r
         in de eration
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          5. Ge

 ateliergeissbühler gmbh I von Tavelweg I 3510 Konol

                                                       Öffnungszeiten
                                                       Mo – Fr 7.00 – 18.30
                                                       Sa      7.00 – 17.00
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Editorial                                                                                                   Inhalt
                                                                                                            Die Seite des Gemeindepräsidenten             4
Schlossherr mit Begeisterung
                                                                                                            Aus dem Gemeindehaus
Seit Juli 2016 darf ich das Schloss Hünigen leiten. Eine Aufgabe, die ich mit viel Freude, Lust und         Personelles                                   5
Ehrgeiz, aber auch mit dem notwendigen Respekt und Verantwortungsbewusstsein angegangen                     Überarbeitung Ortsplanung                     5
bin. Freude aufgrund der Einzigartigkeit des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes und des                 Konzert im Kultur-Casino Bern                 5
atemberaubenden Schlossparks. Lust darauf, das Schloss weiterzuentwickeln, Unternehmer zu sein,             Wasserqualität in Konolfingen                12
dem geschichtsträchtigen Haus meine persönliche Note zu geben und meine Ideen umzusetzen.                   Feuerwehr Konolfingen                        13
                                                                                                            Projektunterstützung durch Regionalkonferenz 14
Ehrgeiz, die hoch gesteckten Ziele der Besitzerin und des Verwaltungsrates zu erreichen und                 AHV/IV                                       15
das Unternehmen mit meinem Team erfolgreich zu führen. Respekt vor der Aufgabe und der                      Flüchtlingshilfe/Integration                 16
Verantwortung für über 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Familien sowie Respekt vor
der Gewissheit, Woche für Woche für mindestens 2 Personen der Ort für den wichtigsten Tag ihres             Schule
Lebens zu sein. Respekt vor der Erwartungshaltung der Gäste, sei es als Seminarteilnehmer, Besucher         Schulraumplanung                             20
einer kulturellen Veranstaltung, Hochzeit oder sonstigen Feierlichkeit, oder als Gast in unserem            Ferienordnung                                20
                                                                                                            Camerata Bern besucht Schule Konolfingen     21
erst kürzlich mit 13 Gault-Millau-Punkten gekürten Restaurants Rosarium. Respekt gegenüber den
Geschäftspartnern, Lieferanten, dem Gewerbe, den Behörden und nicht zuletzt Respekt gegenüber               Vereine
den Bewohnern der Gemeinde Konolfingen und der Region, denn es soll auch ihr Schloss sein.                  100 Jahre HG Gysenstein                      24
Deshalb ist es mir ein grosses Anliegen, mit regelmässigen Events wie „wine & dine“-Abenden,                Krav Maga neu in Konolfingen                 25
musikalischen Highlights wie das Boogie-Woogie-Konzert mit Nico Brina oder dem Rosenball an                 Musikgesellschaft Konolfingen                26
Silvester die regionale Bevölkerung anzusprechen und willkommen zu heissen. Die Kombination von             Dorfet im Altersheim                         26
Kultur und gediegenem Essen in einer aussergewöhnlichen Atmosphäre passt nirgends so gut, wie im            TVK                                          28
                                                                                                            ZAK                                          29
Schloss Hünigen.                                                                                            24 Adventslichter in unserem Dorf            31
Ich freue mich, Sie schon bald bei uns im Schloss Hünigen begrüssen zu dürfen. Sei es zu einem              BDP                                          34
unserer zahlreichen Events, auf ein gemütliches Beisammensein in der Schlossbar, über den Mittag am         EVP                                          35
grosszügigen Lunchbuffet im Restaurant Rosarium, zum beliebten Sonntagsbrunch, oder einfach so!             SVP                                          35
Unsere Schlosstore sind offen, für jedermann!
                                                                                                            Veranstaltungen
                                                                                                            Veranstaltungskalender                       38
Herzlichst, Ihr Thomas Steidle
                                                                                                            Freizeitwerk Konolfingen                     39
Direktor und Gastgeber Schloss Hünigen                                                                      18. Hobbyausstellung im Tschamperhaus        39
                                                                                                            Verein alter Bären                           40
                                                                                                            Konolfinger Weihnachtsmarkt                  41
                                                                                                            CD-Taufe Familie Weingart                    42

                                                                                                            Kirche
                                                                                                            Kirchliche Anlässe                         44/45
                                                                                                            Diverse Hinweise                           46/47

                                                                                                            Jugend
                                                                                                            Wer sagt, dass brav sein nicht …             50

                                                                                                            Allerlei
                                                                                                            Zum Titelbild                                53
                                                                                                            Autohaus Konolfingen                         54
                                                                                                            30 Jahre Chonufinger                         54
Die Redaktion behält sich ausdrücklich das Recht vor, aus Platzgründen, infolge technischer                 Neueröffnung ULB3                            56
Probleme oder bei ehrverletzenden Aussagen Artikel zu kürzen, auf eine nächste Ausgabe zu                   Kulturabend auf Schloss Wyl                  57
verschieben oder ganz zu streichen. Die Einsender haben keinen Anspruch auf die original­                   Konolforum                                   58
getreue grafische Wiedergabe ihrer Beiträge und Illustrationen.                                             Gratulationen                                60
                                                                                                            Aktuell                                      62

Chonufinger		 Informationsblatt der Gemeinde Konolfingen                                                    Titelbild
                                                                                                            Trochematt: (Bericht Seite 53)
Impressum		 4 | 2016, November, 31. Jahrgang, Auflage: 2’700 Exemplare                                      Foto: Hans Rothen
Herausgeber                          	Einwohnergemeinde Konolfingen
                                       Informationsausschuss, Stephan Jost (Vorsitz)
                                       Thunstrasse 29, 3510 Konolfingen

Redaktion                            	Willi Gügi (Chefredaktor), Alexandra Grossenbacher (Gemeinde)
                                       Mira Reinhardt und Arlette Zimmermann (Jugend)

Adresse und Inserateannahme		Chonufinger, Redaktion und Inserate, Postfach 150, 3510 Konolfingen
                               eMail: red.chonu@zapp.ch, Willi Gügi 079 206 83 60

Gestaltung, Layout und Druck         	Satz + Druck Herrmann AG, 3550 Langnau i.E., Telefon 034 409 40 00

Abonnementspreise		Für die Einwohner der Gemeinde Konolfingen gratis.
                     Jahresabonnement für Auswärtige und Zusatzabonnemente: Fr. 30.–
                     Abonnementsbestellungen und Adressänderungen sind an die Redaktion
                     zu richten.

 Nächste Ausgaben         1 / 2017     Redaktionsschluss: Freitag, 13. Januar; Versand: 10. Februar
		                        2 / 2017     Redaktionsschluss: Freitag, 21. April; Versand: 26. Mai

Chonufinger 4 | 2016                                                                                                  Inhaltsverzeichnis                  3
Informationsblatt über das aktuelle Geschehen in unserer Gemeinde Aus dem Gemeindehaus Schule Vereine Veranstaltungen Kirche Jugend Allerlei - 4 | ...
Die Seite des Gemeindepräsidenten
Ein Blick zurück und einer nach vorne
Neue Gemeindeordnung und ein neues                                                                       finden im Bereich der Abschreibungspraxis statt.
Abstimmungs- und Wahlreglement                                                                           Dies hat uns unter anderem ermöglicht, das ge­
Am 25. September 2016 konnte die Stimmbevöl­                                                             samte Verwaltungsvermögen abzuschreiben. Die­
kerung von Konolfingen über den neuen Erlass der                                                         se Massnahme führt in den nächsten Jahren zu
Gemeindeordnung und das Reglement für Ab­                                                                einem Minderaufwand, was zusammen mit einer
stimmungen und Wahlen abstimmen. Zur Abstim­                                                             Zunahme bei den Steuern der natürlichen und
mung lagen zwei im Grundsatz ähnliche Varianten                                                          juristischen Personen zur Folge hat, dass der
vor mit dem Unterschied des Wahlverfahrens der                                                           Steuersatz wieder reduziert werden kann.
Behördenmitglieder. Die Variante 1 sah vor, alle
Gemeinderatsmitglieder im Mehrheitswahlsystem                                                            Projekt Schulraumplanung
(Majorz) zu wählen. Diese Variante wurde mit nur                                                         Der Gemeinderat hat Ende September die Projekt-
zwei Stimmen Differenz knapp abgelehnt. Die                                                              organisation genehmigt. Neu wird Bernhard Ba­
Variante 2 hingegen, welche die Behördenmitglie­                                                         cher, Abteilungsleiter Bildung, die Projektleitung
der im Verhältniswahlsystem (Proporz) und das                                                            übernehmen. Damit die professionelle Aussen­
Präsidium im Majorzwahlsystem vorsieht, wurde                                                            sicht gewährleistet ist, hat der Gemeinderat einen
mit einem klaren Mehr sowohl bei der Variante                                                            Kredit für eine externe Projektbegleitung bewil­
wie auch bei der Stichfrage angenommen. Damit                                                            ligt. Weiter wurde ein sog. Soundingboard einge­
folgen die Stimmberechtigten den Empfehlungen                                                            setzt. Dieses Gremium ist zusammengesetzt aus
des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungs­                                                             Lehrpersonen, Eltern, Vertretern von Vereinen und
kommission.                                                                                              Interessensgemeinschaften sowie einer Person,
Für das positive Abstimmungsresultat und Ihr        ne mehrheitlich emotionslose und sachliche Dis­      welche die Generation U25 vertritt. Dieses Gremi­
Vertrauen möchte ich mich im Namen des Ge­          kussion geführt werden.                              um soll ebenfalls eine Aussensicht abgeben. Der
meinderates herzlich bei Ihnen bedanken. Mit der    Dabei wurde relativ früh klar, dass sich Konolfin­   Gemeinderat ist überzeugt, mit dieser Projektor­
Annahme der Erlasse hat Konolfingen nun zwei        gen eher schlecht als Standort für eine Bahnwerk­    ganisation eine gute Basis für den weiteren Ver­
der wichtigsten Reglemente aktualisiert und auf     stätte in diesem Ausmasse eignet. Dies zeigte sich   lauf des Projekts geschaffen zu haben.
den stetigen Strukturwandel unserer Gemeinde        auch im Abstimmungsergebnis, bei welchem sich
neu ausgerichtet.                                   Konolfingen schlussendlich auf dem letzten Platz     Neubau Feuerwehrmagazin
                                                    befand. Die Region im Westen von Bern, nament­       Die Projektarbeiten laufen nach wie vor auf Hoch­
BLS-Werkstätte                                      lich Chlyforst, wurde nun als Standortempfehlung     touren. Nachdem das Siegerprojekt verfeinert auf
Wie Sie es in den letzten Monaten den Medien        zu Handen der BLS verabschiedet.                     die Bedürfnisse unserer Feuerwehr abgestimmt
entnehmen konnten, war Konolfingen als Stand­                                                            wurde, ist der Projektausschuss im Moment daran,
ort für eine Instandhaltungswerkstätte des Roll-    Über diesen Entscheid kann ich mich und sicher­      dem Projekt den letzten Schliff zu geben, um das
materials der BLS vorgesehen. Im Rahmen von         lich auch die betroffenen Einwohner erleichtert      Baugesuch demnächst einzureichen.
mehreren Begleitgruppensitzungen wurden syste­      zeigen.
matisch die Vor- und Nachteile der diversen po­                                                          Um die Zu- und Wegfahrten optimal zu gestalten,
tentiellen Standorte gewichtet und ausgewertet.     Budget 2017                                          wird es künftig bei der heutigen Abzweigung zum
Dabei wurden nebst den wirtschaftlichen auch die    Der Gemeinderat kann der Stimmbevölkerung an         Haldenweg (Bahnunterführung) einen Kreisel ge­
volkswirtschaftlichen Aspekte und die Betroffen­    der nächsten Gemeindeversammlung ein ausge­          ben, ab welchem die Parzelle des Feuerwehrma­
heit der Anwohner stark gewichtet. Durch das        glichenes Budget mit einer Steuersenkung von         gazins erschlossen wird. Das entsprechende Bau­
breit abgestützte Gremium, bei welchem die ver­     1,70 auf 1,59 Steuereinheiten vorlegen.              gesuch wird der Kanton demnächst publizieren.
schiedensten Interessensgruppen wie Umweltver­      Auf den 1. Januar 2016 mussten die Gemeinden
bände, Anwohner- und Gemeindevertreter, Partei­     des Kantons Bern ein neues Rechnungsmodell           Daniel Hodel
en, Fachexperten etc. vertreten waren, konnte ei­   (HRM2) einführen. Die grössten Veränderungen         Gemeindepräsident Konolfingen

                               Haben Sie Fragen oder Anliegen, die Sie gerne mit mir besprechen möchten?
                                               Termin nach Vereinbarung: 031 790 45 52
                                                  oder daniel.hodel@konolfingen.ch.

4             Die Seite des Gemeindepräsidenten                                                                               4 | 2016 Chonufinger
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Aus dem Gemeindehaus
Überarbeitung Ortsplanung – Online-Umfrage
Der Gemeinderat und der Ausschuss „Überarbeitung Ortsplanung“ bedanken sich ganz herzlich für Ihre Teilnahme
an der Online-Umfrage zur Ortsplanungsrevision sowie für alle Rückmeldungen und Anregungen.
Insgesamt sind 268 Antworten bei uns eingegangen.

Erkenntnisse                                        Einzonungs-, Umzonungs- oder Auszonungswün­           oder Teile davon, welche sie aufgrund von Rest­
- Mehr als 207 der Teilnehmenden halten es für      sche. Anliegen nach Umzonungen werden am              riktionen nicht ausbauen dürfen, aber möchten
realistisch, dass die Gemeinde Konolfingen im       häufigsten genannt, Auszonungswünsche am we­          (inkl. Landwirtschaftszone).
Jahr 2030 6‘000 Einwohner/innen zählt. Zudem        nigsten. Es liegen ca. doppelt so viele Einzonungs-   - Nur ca. 94 Personen begrüssen die Durchfüh­
befürworten rund 162 Personen den Zuwachs an        wie Auszonungswünsche vor.                            rung eines öffentlichen Workshops zur Mitgestal­
Arbeitsplätzen von ca. 7 % zu den zurzeit vorhan­   - Knapp die Hälfte der Teilnehmenden beurteilt die    tung und würden auch aktiv daran teilnehmen.
denen 2‘800 Arbeitsplätzen.                         Infrastrukturbauten (Strassen, Velo- und Fuss-
- Die Bestrebung nach „verdichtetem Bauen“          wege) als ungenügend. Entsprechende Planungs­         Weiterer Verlauf
wird von der Mehrheit begrüsst, jedoch nicht auf    instrumente werden zur gegebenen Zeit geprüft.        Über den Stand der Dinge wird laufend auf der
dem eigenen Grundstück.                             - Mit der Wohn- und Lebensqualität in Konolfin­       Homepage informiert (www.konolfingen.ch "
- Ein behördenverbindlicher „kommunaler Richt­      gen sind 80 % der Teilnehmenden zufrieden.            Projekte " Überarbeitung Ortsplanung).
plan Energie“ wird beinahe von 187 Bürgern          - Fast 90 % der Teilnehmenden sind der Auffas­        Bei Fragen dürfen Sie sich gerne mit der Abteilung
begrüsst. Die Erarbeitung von grundeigentümer­      sung, dass die Hecken, Feldgehölze, Trockenwie­       Bau (bau@konolfingen.ch, 031 790 45 25) in
verbindlichen Vorschriften befürwortet jedoch nur   sen und Einzelbäume mit der gesetzlichen Grund­       Verbindung setzen.
die Hälfte.                                         lage im Baureglement genügend geschützt sind.         Gemeinderat und Ausschuss „Überarbeitung
- Über 200 Teilnehmer haben keine konkreten         - 2 % verfügen über ungenutzte Liegenschaften         Ortsplanung“

Information über das Wahljahr 2017
Nachdem die beiden Erlasse Gemeindeordnung          Folgender Terminplan ist vorgesehen:
und Reglement über Abstimmungen und Wahlen
mit der Variante 2 (Proporzwahlverfahren) an der    Gemeindepräsidium – Wahl am 21. Mai 2017:
Urne angenommen und die Genehmigung der             Ausschreibung Wahlen                      Anzeiger Konolfingen, 9. Februar 2017
Erlasse durch das Amt für Gemeinden und Raum­       Einreichung der Wahlvorschläge            Freitag, 10. März 2017, 17.00 Uhr
ordnung angekündigt wurde, muss bereits an die
Ausschreibung der Wahlen gedacht werden.            Frist für Ersatzvorschläge bei
                                                    Ausschliessungsgründen                                Mittwoch, 15. März 2017, 12.00 Uhr
                                                    Veröffentlichung                                      Publikation im Anzeiger vom 23. März 2017
                                                    Zweiter Wahlgang                                      4. Juni 2017
                                                    Stille Wahl Majorzwahlen                              Wird nur ein Kandidat für das Gemeindepräsidium
                                                                                                          vorgeschlagen, wird er vom Gemeinderat ohne
                                                                                                          Durchführung eines Wahlganges als gewählt er-
                                                                                                          klärt.

                                                    Wahlen Gemeinderatsmitglieder – Wahlen am 24. September 2017
                                                    Ausschreibung Wahlen                       Anzeiger Konolfingen, 15. Juni 2017
                                                    Einreichung der Wahlvorschläge             Freitag, 14. Juli 2017, 17.00 Uhr
                                                    Frist für Erklärung von Listenverbindungen Montag, 17. Juli 2017, 12.00 Uhr
                                                    Frist für Ersatzvorschläge bei
                                                    Ausschliessungsgründen                     Mittwoch, 19. Juli 2017, 12.00 Uhr
                                                    Veröffentlichung der Listen                Publikation im Anzeiger vom 27. Juli 2017
                                                    Wahlmaterial beim Bürger                   2. September 2017

    Einwohnergemeinde Konolfingen
    Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
    Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen                                                                       Empfang/Öffentliche Sicherheit
    Montag und Dienstag         08.00 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 17.00 Uhr                                 Telefon  031 790 45 45
    Mittwoch                    08.00 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 18.00 Uhr                                 Fax      031 790 45 00
    Donnerstag und Freitag      08.00 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 17.00 Uhr                                 Homepage www.konolfingen.ch
    Samstag geschlossen                                                                                   eMail    gemeinde@konolfingen.ch
    Die Telefonbedienungszeiten richten sich nach den Büroöffnungszeiten.

Chonufinger 4 | 2016                                                                                         Aus dem Gemeindehaus                        5
Informationsblatt über das aktuelle Geschehen in unserer Gemeinde Aus dem Gemeindehaus Schule Vereine Veranstaltungen Kirche Jugend Allerlei - 4 | ...
Vorschau auf die Gemeindeversammlung
vom 17. November 2016, 19.30 Uhr
Kirchgemeindehaus Konolfingen

    Bei der Vorschau handelt es sich um eine zu­         Traktanden                                                                    Referenten
    sätzliche Information, welche rechtlich unver­
    bindlich ist. Die offizielle Einladung erfolgte im   1. G
                                                             enehmigung des Budgets, Festlegung der Steueranlage und                  Heinz Suter
    Anzeiger, die verbindliche Orientierung an der          Liegenschaftssteuer Jahr 2017 sowie Orientierung über das                  RC Finanzen
    Gemeindeversammlung selber. Es kann durch­              Investitionsbudget 2017 und die Finanzplanung 2018–2021
    aus sein, dass bei einzelnen Geschäften zwi­
    schen den Darstellungen im Chonufinger und           2. E rsatzbeschaffung Schulmobiliar – Verpflichtungskredit                   Ursula Steffen
    der offiziellen Verlautbarung an der Versamm­           			                                                                        RC Bildung
    lung Abweichungen eintreten. Dies vor allem,
    weil die Vorschau lange vorher verfasst wer­         3. Verschiedenes                                                             Daniel Hodel,
    den muss und noch neue Gesichtspunkte                			                                                                           Gemeindepräsident
    einfliessen können.
    Mit dieser Zusammenfassung hoffen wir, die
    Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger
    etwas neugierig auf die verschiedenen Ge­
    schäfte zu machen und sie dadurch ins Kirch­
    gemeindehaus locken zu können.
    Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften
    finden Sie auch unter www.konolfingen.ch
    „News“.

Kurzvorstellung der Geschäfte

Traktandum 1                                             müssen. Dafür werden die Abwassergebühren            Ganz wichtig ist für uns, dass in den Investitions­
                                                         entsprechend gesenkt.                                planungen der interne Betrachtungshorizont viel
Genehmigung des Budgets, Festlegung                      In den nächsten 5 –10 Jahren stehen bei uns sehr     weiter geht, damit wir die Diskussion um den
der Steueranlage und Liegenschaftssteuer                 grosse Infrastrukturinvestitionen an, welche für     Steuerfuss fundiert führen können.
Jahr 2017 sowie Orientierung über das In-                die kommenden Generationen eine gute Basis           Ich freue mich, Ihnen anlässlich der Budget-Ge­
vestitionsbudget 2017 und die Finanzpla-                 bilden sollen. So zum Beispiel das neue Feuer­       meindeversammlung vom 17. November 2016 die
nung 2018 bis 2021                                       wehrmagazin, die Schulraumplanung, die Sanie­        Überlegungen präsentieren zu dürfen.
                                                         rungen der Sportstätte und Anpassungen sowie
Referent: Heinz Suter, Ressortchef Finanzen              Sanierungen von Strassen inklusive den Medien­       An der Gemeindeversammlung vom Donnerstag,
                                                         leitungen.                                           17. November 2016, wird ein Budget für das Jahr
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger                          Damit wir für die kommenden Investitionen gerüs­     2017 vorgelegt werden, welches einen ausgegli­
Wir stellen Ihnen das zweite Budget auf der Basis        tet sind, hat der Gemeinderat eine Spezialfinan­     chenen Abschluss vorsieht.
des neuen Rechnungsmodelles HRM2 vor.                    zierung zur Vorfinanzierung von Abschreibungen
Das Wichtigste vorweg: Wir können den Steuer­            Verwaltungsvermögen gebildet. Im Budget 2017         Nach Art. 73 Abs. 1 Gemeindegesetz ist das Bud­
fuss auf 1.59 reduzieren. Das Budget schliesst           ist bereits eine Einlage von Fr. 900‘000.– dafür     get so auszugestalten, dass ein ausgeglichener
ausgeglichen ab. Ausgeglichen deshalb, weil ein          enthalten.                                           Finanzhaushalt erzielt wird. Dies wird mit dem
Ertragsüberschuss unter HRM2 für zusätzliche             In der Finanzplanung haben wir bis 2021, auf dem     Budget 2017 erreicht.
Abschreibungen eingesetzt werden muss, sofern            neuen Steuerfuss von 1.59, einen Investitionsbe­
die ordentlichen Abschreibungen kleiner sind als         trag von 30 Millionen eingeplant. Es zeigt sich,     Der Gemeinderat hat das Budget 2017 am 31.
die Nettoinvestitionen. Dies ist 2017 der Fall.          dass wir ab 2021 voraussichtlich ein Defizit aus­    August 2016 zu Handen der Gemeindeversamm­
In den Spezialfinanzierungen Wasser und Abwas­           weisen. Wir wollen und dürfen nicht auf Vorrat       lung genehmigt.
ser dürfen mit den Anschlussgebühren keine Be­           Reserven anlegen. Darum hoffen wir auf Ihre Be­      Die Geschäftsprüfungskommission empfiehlt das
triebsaufwendungen bezahlt werden. Dies bedeu­           reitschaft, in ca. 4–5 Jahren den Steuerfuss even­   Budget 2017 der Gemeindeversammlung zur An­
tet, dass im Wasser die Gebühren erhöht werden           tuell anzupassen.                                    nahme.

6                 Aus dem Gemeindehaus                                                                                              4 | 2016 Chonufinger
Informationsblatt über das aktuelle Geschehen in unserer Gemeinde Aus dem Gemeindehaus Schule Vereine Veranstaltungen Kirche Jugend Allerlei - 4 | ...
Die Berechnung der im Budget eingesetzten Einnahmen basiert auf folgenden Ansätzen:

-	 Steueranlage von neu 1,59 Einheiten der gesetzlichen Ansätze
-	 Liegenschaftssteuer von 1,5 o/oo der amtlichen Werte

-	Wassergebühren
  - Anschlussgebühren                              Fr. 250.— / BW
  - Jährliche Grundgebühr                          Fr. 6.50 / BW     (neu)
  - Verbrauchsgebühr                               Fr. 2.50 / m3     (neu)
  - Ungemessene Wasserbezüge                       Fr. 200.— / pauschal zuzüglich
		                                                 Fr. 20.— / Tag
- Abwassergebühren
  - Anschlussgebühren Schmutzabwasser              Fr. 350.— / BW
  - Anschlussgebühren Regenabwasser                Fr. 40.— / m2 Fläche
  - Jährliche Grundgebühr                          Fr. 1.50 / BW (neu)
  - Verbrauchsgebühr                               Fr. 1.20 / m3 (neu)

 Jährliche Gebühr für Regenabwasser
 - 0 – 50 m2                                       Fr. 0.—
 - 51 – 250 m2                                     Fr. 85.—
 - 251 – 500 m2                                    Fr. 170.—
 - ab 501 m2 pro 100 m2                            Fr. 35.—

 - Kehrichtgebühren
 - Gebührensäcke und -marken                       Fr. 1.90 / 35 l (AVAG-Beschluss)
 - Containerplomben                                Fr. 47.50 / 800 l
 - Grundgebühr                                     Fr. 90.— / Wohnung

-	Entsprechend den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen weisen die Budgets der Gemein­
   debetriebe Wasser, Abwasser und Kehrichtentsorgung, aber auch der Feuerwehr, im Jahr 2017 ausge­
   glichene Resultate auf.

-	Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ergibt sich bei einer Steueranlage von 1,59 Einheiten
  folgendes Budget für das Jahr 2017:

		                                                  GesamtaufwandGesamtertrag
- Allgemeine Verwaltung		 2‘779‘220.—                                 636‘420.—
- Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung		 1‘142‘014.—	 1‘034‘054.—
- Bildung		 4‘575‘550.—	 1‘001‘700.—
- Kultur, Sport und Freizeit, Kirche		 1‘004‘023.—	                   270‘850.—
- Soziale Sicherheit		 18‘374‘135.—	 14‘957‘445.—
- Verkehr und Nachrichtenübermittlung		 1‘930‘730.—	                  155‘747.—
- Umweltschutz und Raumordnung		 4‘479‘328.—	 4‘094‘213.—
- Volkswirtschaft		                                      33‘110.—	    273‘000.—
- Finanzen und Steuern		 2‘471‘869.—                               14‘366‘550.—

Total		36‘789‘979.—	36‘789‘979.—

Ergebnis		0.—

Chonufinger 4 | 2016                                                                                 Aus dem Gemeindehaus   7
Informationsblatt über das aktuelle Geschehen in unserer Gemeinde Aus dem Gemeindehaus Schule Vereine Veranstaltungen Kirche Jugend Allerlei - 4 | ...
0 Allgemeine Verwaltung                                                         7 Umwelt und Raumordnung
                                Nettoergebnis 2017     Nettoergebnis 2016                             Nettoergebnis 2017              Nettoergebnis 2016
                                         2‘142‘800              2‘012‘400                                       385‘115                         417‘015

Der Nettoaufwand der Allgemeinen Verwaltung liegt um 6.5 % über dem             Der Nettoaufwand nimmt im Vergleich zum Vorjahr um 7.7 % ab.
budgetierten Wert des Vorjahres.
                                                                                • Tieferer Aufwand bei den Honoraren für die Ortsplanung
• Anschaffung Mobilien Fr. 40‘000
• Sanierung Treppenhaus Dorfmuseum Fr. 60‘000
• Abschreibungen Fr. 30‘000                                                     8 Volkswirtschaft
                                                                                                                  Nettoertrag 2017        Nettoertrag 2016
                                                                                                                           239‘890                 180‘890
1 Öffentliche Sicherheit
                                Nettoergebnis 2017     Nettoergebnis 2016
                                          107‘960                 97‘410       Der Nettoertrag nimmt gegenüber dem Budget 2016 um 32.6 % zu.

                                                                                • Höhere Gemeindeabgaben der BKW
Der Nettoaufwand nimmt um 10.8 % zu.

• Minderertrag infolge rückläufiger Baubewilligungsgebühren                     9 Finanzen und Steuern
                                                                                                                  Nettoertrag 2017        Nettoertrag 2016
                                                                                                                       11‘894‘681              12‘528‘245
2 Bildung
                                Nettoergebnis 2017     Nettoergebnis 2016
                                         3‘573‘850              3‘803‘985      Der Nettoertrag nimmt im Vergleich zum Jahr 2016 um 5.1 % ab.

                                                                                • Aufgrund der Steuererträge im Jahr 2015 gehen wir davon aus, dass das
Der Nettoaufwand für die Bildung liegt um 6.1 % tiefer als im Budget 2016.         Steuerbudget 2016 zu tief ist. Unsere Berechnungen für 2017 basieren
                                                                                   deshalb auf den Steuereinnahmen 2015 und der Hochrechnung 2016.
• Grössere Klassen wirken sich positiv auf die Kosten aus                       •	 Einlage in neu gebildete Spezialfinanzierung „Vorfinanzierung Verwal-
• Mehr auswärtige Schüler führen zu mehr Schulgeldeinnahmen                        tungstungsvermögen“ von Fr. 900‘000

3 Kultur und Freizeit                                                           Investitionsbudget 2017
                                Nettoergebnis 2017     Nettoergebnis 2016
                                          733‘173                805‘593       Die von den einzelnen Ressorts eingereichten Investitionen für das Jahr 2017
                                                                                führen zu folgenden Zahlen: Die über Steuereinnahmen zu finanzierenden
                                                                                Investitionen beim Verwaltungsvermögen werden mit Fr. 4‘832‘500.– bud­
Der Nettoaufwand für Kultur, Sport und Freizeit, Kirche liegt um 9.0 % tiefer   getiert. Die Investitionen der gebührenfinanzierten Bereiche belaufen sich
als im Budget 2016.                                                             auf Fr. 1‘060‘000.–. Im Finanzvermögen sind Investitionen von Fr. 2‘150‘000.–
                                                                                vorgesehen.
• Ein Teil der Anschaffungen des Schwimmbades laufen über einen Invest-
  tionskredit                                                                   ObjektInvestitionssumme
                                                                                (brutto)
                                                                                1. Investitionen in das Verwaltungsvermögen
5 Soziale Wohlfahrt                                                             1.1 Über Steuern zu finanzieren
                                Nettoergebnis 2017     Nettoergebnis 2016
                                         3‘416‘690              3‘729‘990      Anteil Fussweg Oberdorfstrasse              Fr.    91‘000
                                                                                Amtliche Vermessung                         Fr.    81‘500
                                                                                Sanierung Oberdorfstrasse                   Fr. 250‘000
Abnahme des Nettoaufwandes bei der sozialen Sicherheit um 8.4 %                 Photovoltaik Anlage Gemeindehaus            Fr. 180‘000
gegenüber dem Vorjahr.                                                          Massnahmen Schwimmbad                       Fr. 100‘000
                                                                                GESAK                                       Fr.150‘000
• Gestützt auf die Entwicklung und die laufenden Aufwendungen kann für          Archiv Gemeindehaus                         Fr. 150‘000
  2017 mit einem reduzierten Aufwand bei der Sozialhilfe gerechnet              Planungskredit Schwimmbadsanierung          Fr. 100‘000
  werden                                                                        Ortsplanung                                 Fr.130‘000
                                                                                Beschaffung Schulmobiliar                   Fr. 500‘000
                                                                                Provisorischer Standort Tagesschule         Fr. 100‘000
6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung                                           Feuerwehrmagazin                            Fr. 3‘000‘000
                          Nettoergebnis 2017           Nettoergebnis 2016
                                   1‘774‘983                    1‘793‘833      Subtotal 1.1                                Fr. 4‘832‘500

Beim Verkehr und Nachrichtenübermittlung ergibt sich gegenüber dem Bud­
get 2016 eine Abnahme des Nettoaufwandes um 1.1 %.

• Keine nennenswerten Abweichungen

8              Aus dem Gemeindehaus                                                                                             4 | 2016 Chonufinger
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1.2 Über Gebühren und Grundeigentümerbeiträge zu finanzieren		                            Antrag des Gemeinderates

Wasser			                                                                                         a) Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern von neu 1.59
ZPP Nr. 13 „Grünegg“                                                             Fr. 100‘000     b) Genehmigung der Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1.5 o/oo
		                                                                                                c) Genehmigung Budget 2017 bestehend aus:
Ersatz Wasserleitung Finkenweg (GR vom 11.04.2012)                               Fr. 150‘000
		                                                                                                                                          AufwandErtrag
Neue Erschliessung Haldenweg - Finkenweg                                         Fr. 70‘000      Gesamthaushalt                            Fr. 36‘789‘979       Fr.36‘789‘979
Ersatz Trinkwasserleitungen 2017                                                 Fr. 125‘000     Aufwand-/Ertragsüberschuss			Fr. 0
Ersatz Trinkwasserleitung Oberdorfstrasse                                        Fr. 125‘000
                                                                                                  Allgemeiner Haushalt                      Fr. 30‘324‘316       Fr.30‘313‘116
			                                                                                               Aufwand-/Ertragsüberschuss			 Fr.-11‘200
Abwasser
Erneuerung Leitungsnetz Bernstrasse (GR vom 21.12.2006) Fr. 340‘000                              SF Wasserversorgung                       Fr. 1‘292‘562        Fr.1‘505‘162
ZPP Nr. 13 „Grünegg“                                                             Fr. 150‘000     Aufwand-/Ertragsüberschuss			                                  Fr.212‘600

Subtotal 1.2                                                                     Fr. 1‘060‘000   SF Abwasserentsorgung                     Fr. 1‘897‘126        Fr.1‘702‘626
			                                                                                               Aufwand-/Ertragsüberschuss                Fr.		                Fr.-194‘500

2. Investitionen in das Finanzvermögen			                                                         SF Abfall                                 Fr. 563‘200          Fr.581‘375
			                                                                                               Aufwand-/Ertragsüberschuss			 Fr.18‘175
Baugrunderstellung Land Bernstrasse                                              Fr. 2‘000‘000
Planung Sanierung Niesenstrasse                                                  Fr. 150‘000     Der Gemeindeversammlung wird beantragt, das Budget zu genehmigen.

Subtotal 2                                                                       Fr. 2‘150‘000
		         Wichtigste Ausgaben 2017 nach Bereichen                                                Traktandum 2
		                                in Tausend Franken
Gesamttotal Investitionen 2017                                                  Fr. 8‘042‘500    Ersatzbeschaffung Schulmobiliar. Verpflichtungskredit
                            385        733             2'143                                      Referentin Ursula Steffen, Ressortchefin Bildung
             Wichtigste
             1'775              Ausgaben           2017      nach    Bereichen
                                     in Tausend Franken                                           Das Schulmobiliar der Schule Konolfingen ist insgesamt in einem veralteten
                                                              3'574
                             3'417                                                                und teilweise sehr schlechten Zustand. Anstelle einer etappierten Ersatzbe­
                              385        733             2'143
                                                                                                  schaffung über viele Jahre soll mit einer Gesamterneuerung die Chance
                                                                                                  wahrgenommen werden, alle Klassenzimmer gleich auszurüsten. Damit
               1'775
                                                                                                  können die Anforderungen durch moderne Unterrichtsformen und Methoden
                                                                3'574                             (Lehrplan 21) über die ganze Schule Konolfingen erfüllt werden (vergleiche
                               3'417
                                                                                                  dazu Vorinformation Chonufinger 3/16).
       Allgem. Verwaltung 18 % Bildung                   30 % Soziale Wohlfahrt      28 %
                                                                                                  Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Schulkommission, der Schulleitung und
       Verkehr              15 % Umwelt                   3 % Kultur + Freizeit       6%
                                                                                                  der Lehrerschaft hat die Bedürfnisse an zeitgemässes Schulmobiliar analy­
                                                                                                  siert und ist zum Schluss gekommen, dass die traditionellen Kastenpulte für
                                                                                                  den modernen Unterricht ungeeignet sind.
         Allgem. Verwaltung 18 % Bildung                   30 % Soziale Wohlfahrt      28 %       Die neue Ausstattung soll leichtes, mobiles und ergonomisches Mobiliar
         Verkehr              15 % Umwelt                   3 % Kultur + Freizeit       6%        enthalten, welches multifunktional eingesetzt werden kann. Ein entspre­
                                                                                                  chendes Konzept wurde sowohl der Lehrerschaft wie auch der Schulkommis­
                                                                                                  sion und dem Gemeinderat vorgestellt.
                         Entwicklung der Steuererträge                                            Für die Nutzung im Kindergarten ist das Mobiliar gemäss Konzept nur be­
                                (bereinigt zum Steuersatz 1.59)
                                                                                                  dingt geeignet (Grösse/Mobilität/Stapelbarkeit). Zudem ist in den Kindergär­
     12                                                                                           ten aktuell teilweise neues Mobiliar im Einsatz, welches sich gut bewährt
     10                                                                                           hat. Für die Kindergärten ist daher die Beschaffung einer ergänzenden, mit
                           Entwicklung der Steuererträge                                          dem neuen Standardmobiliar kombinierbaren (Perspektive Basisstufe) Mobi­
      8                            (bereinigt zum Steuersatz 1.59)
                                                                                                  liarlinie vorgesehen.
  in Mio Franken

      12
      6                                                                                           Bis 2022 werden aufgrund steigender Schülerzahlen weitere 4 Klassen
                                                                                Budget            ausgerüstet werden müssen. Der Beschaffungskredit umfasst deshalb total
      10
      4                                                                                           26 Schulklassen (Prim/Sek), wovon 2017 die bestehenden 22 Klassen neu
                                                     8.1     8.8    9.2 8.9         10.0
        8 8.2               7.9                                                                   möbliert werden sollen.
      2
                   8.6              8.1 8.1
           in Mio Franken

                                                                                                  Aufgrund des Lehrplan21-tauglichen Konzepts kann die Ersatzbeschaffung
        6
      0                                                                                           unabhängig von der Schulraumplanung getätigt werden.
                                                                                  Budget
     -2
        4                                                                                         Die Bruttokosten inkl. Mwst. werden mit Fr. 600‘000.- veranschlagt, wovon
                                                      8.1 2014 8.8 9.2 8.9 10.0
              8.2 2009 2010
           2008               7.9   2011 2012 2013                 2015 2016 2017                 Fr. 520‘000.- für 2017 vorgesehen sind. Im Investitionsbudget 2017 sind
        2
                      8.6             8.1 8.1 Jahr
                                                                                                  hierfür bereits Fr. 500‘000.- reserviert.
        0                        Nat. Personen      Jur. Personen                                 An seiner Sitzung vom 31. August 2016 hat der Gemeinderat über das Ge­
                                                                                                  schäft beraten und folgenden Beschluss gefasst:
       -2
Das detaillierte  Budget   2017   kann    bei  der Finanzabteilung
             2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017        gratis   bezogen    oder im
Internet unter www.konolfingen.ch heruntergeladen     Jahr      werden.                           Der Gemeindeversammlung vom 17. November 2016 wird ein
                                    Nat. Personen     Jur. Personen                               Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 600‘000.– beantragt.

                                                                                          Die Geschäftsprüfungskommission hat das Beschaffungsbegehren geprüft
                                                                                          und empfiehlt es der Gemeindeversammlung zur Annahme.

Chonufinger 4 | 2016                                                                                                       Aus dem Gemeindehaus                             9
Informationsblatt über das aktuelle Geschehen in unserer Gemeinde Aus dem Gemeindehaus Schule Vereine Veranstaltungen Kirche Jugend Allerlei - 4 | ...
Traktandum 3

Verschiedenes                                                     Bibliothek Konolfingen
                                                                  Kreuzplatz 1, Konolfingen
Informationen über die aktuellen Projekte:
- Schulraumplanung, Ursula Steffen                    Öffnungszeiten                                        Während der Schulferienzeit ist die Bibliothek am
- Gemeindesportanlagenkonzept (GESAK),               Montag                15.00 – 19.00 Uhr               Montag und am Mittwoch geöffnet.
   Barbara Stucki                                     Mittwoch + Donnerstag 15.00 – 17.00 Uhr               Ferienplan Schule Konolfingen
- Projekt ARA Kiesental-Aaretal (ARAKA),              Freitag               17.00 – 19.00 Uhr
  Miriam Gurtner                                      Samstag               10.00 – 11.00 Uhr               www.bibliothek-konolfingen.ch
- Sanierung Oberdorfstrasse, Bernhard Burren
- Neubauprojekt Feuerwehrmagazin,
  Hansjörg Kurt
- Ortsplanungsrevision, Stephan Jost
                                                      Buchstart - Krabbelgruppe
- Wasserbauplan Konolfingen, Daniel Hodel             Für Eltern mit ihren Kindern ab 9 Monaten bis 3 Jahren.
                                                      Lustvoll und kreativ Sprache erleben mit Reimen, Kniereitern, Spielen …

                                                      Ein Projekt der Bibliomedia Schweiz und des
                                                      Schweizerischen Instituts für Kinder- und Jugend­
                                                      medien SIKJM in Kooperation mit Kinderärzten,
                                                      Buchhandlungen und Bibliotheken.
Personelles: Austritt
Marco Mettler, Leiter Kinder- und Jugendfach­         Donnerstag, 17. November, „Winterzauber“
stelle, hat seine Anstellung per 30. November         10.00 –10.30 Uhr in der Bibliothek, Kreuzplatz 1.
2016 gekündigt. Wir danken Marco Mettler ganz         Anmeldung bis mindestens zwei Tage vorher er­
herzlich für seinen langjährigen Einsatz und wün­     forderlich: Tel. 031 791 24 94 (während der Öff­
schen ihm privat wie beruflich alles Gute.            nungszeiten) oder E-Mail: bibliothek@zapp.ch

Der Feuerbrand bleibt aktuell
1. Ausgangslage                                       nicht mit den Händen oder dem Werkzeug weiter-
In unserem Kontrollgebiet sind bei den Kontroll­      verbreitet wird.
runden keine Infektionsherde gefunden worden.
Das bedeutet aber nicht, dass wir infektionsfrei      4. Weitere Informationen
sind. Bei den Zierpflanzen wie Cotoneaster, Feuer­    Wir werden Sie im Frühjahr 2017 informieren, wie
busch und Feuerdorn und dem Weissdorn ist der         es mit dem Feuerbrand und dessen Kontrolle
Infektionsdruck gross, da wir auch auf der zweiten    weitergeht.
Kontrollrunde viele zur Unzeit blühende Pflanzen                                                            Gschichtestund i dr
angetroffen haben.                                    5. Danke für die gute Zusammenarbeit
                                                      Wir sind darauf angewiesen, dass die Leute ihre       Bibliothek Chonufinge
2. Monilia und andere Pilzkrankheiten                 Pflanzen selber anschauen und bei Unklarheiten        für Kinder ab ca. 4 Jahren
Bei unseren Kontrollen haben wir fast überall ei­     uns benachrichtigen. Viele Leute erwarten unse­
nen starken Moniliabefall festgestellt. Das nass­     ren Besuch, um mit uns ihre Liegenschaft zu be­       Herbst / Winter 2016
kalte Wetter hat überall seine Spuren hinterlassen.   gehen. Wir konnten die Kontrollen überall effizient
Vor allem war der Pilzbefall in den seit Jahren       durchführen.                                          Freitag, 25. November, 17.00 + 19.00 Uhr
nicht mehr unterhaltenen Hochstamm-Anlagen            Die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung ist sehr       Mittwoch, 14. Dezember, 14.15 – 14.45 Uhr
sehr gross.                                           gut, wir bedanken uns bestens!
                                                      Wir wünschen allen eine besinnliche Adventszeit       Eintritt frei
3. Hygiene bei der Pflanzenpflege                     und einen guten Rutsch ins 2017.
Die Hygiene ist bei allen Pflegemassnahmen wich­
tig, damit eine eventuelle Infektion einer Pflanze    Ihr Feuerbrandteam

8. Symphoniekonzert – Musik und Verwandlung
Wir holen Sie ab! Am Donnerstag, 23. Februar 2017, ins Kultur-Casino Bern.                                  Verkauf & Informationen:
                                                                                                            Gemeindehaus, Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen
Aufführende und Programm                              · Robert Schumann (1810–1856)                        Tel. 031 790 45 45 oder E-Mail: gemeinde@ko­
Markus Stenz, Dirigent                                   Symphonie Nr. 3 Es-Dur op. 97 «Rheinische»         nolingen.ch, Öffnungszeiten: Mo–Fr 8.00–11.30/
Alexandre Kantorow, Klavier                              (1850) (31’)                                       14.00–17.00 Uhr, Mittwoch bis 18.00 Uhr
Berner Symphonieorchester                                                                                   Anmeldeschluss: Montag, 20. Februar 2017
· Richard Wagner (1813–1883)                         Preise 1.–3. Kat.: CHF 80.– / 65.– / 55.–             (Rückfahrt ca. 15 Min. nach Vorstellungsende)
   Vorspiel und Verwandlungsmusik aus Parsifal        Zzgl. CHF 5.– Unkostenbeitrag für Hin- und
   (1877– 82) (15’)                                   Rückfahrt                                             Weitere Informationen unter
· Franz Liszt (1811–1886)                            Haltestelle – Abfahrtszeit:                           Telefon 031 329 52 52
   Klavierkonzert Nr. 2 A-Dur (1839–65) (22’)         Konolfingen, Mehrzweckplatz – ab 18.00 Uhr            www.konzerttheaterbern.ch

10              Aus dem Gemeindehaus                                                                                              4 | 2016 Chonufinger
 

Bäume, Grünhecken, Sträucher und
landwirtschaftliche Kulturen                           	
  
                                                                                               	
  
Anpflanzen und Zurückschneiden entlang von öffentlichen
                                           	
           Strassen
                                                                                                              	
  
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich                                                                      welche dem Wind und den Witterungseinflüssen
Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen                                                               	
   nicht genügend Widerstand leisten und auf die
Strassen folgende Hinweise auf die geltenden                                                                       Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu be­
                                                                                                              	
  
gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:                                                                             seitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von herun­
                                                                                                              	
   tergefallenem Reisig und Laub zu reinigen.
1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu                                                                      	
  Entlang von Kantonsstrassen obliegt einzig die
nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum                                                              	
   vorsorgliche Waldpflege entlang der Kantons-
hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmen­                                                                     	
  
                                                                                                              	
   strassen dem Tiefbauamt des Kantons Bern. Im
den, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus                                                                      Übrigen sind auch entlang der Kantonsstrassen 	
  
verdeckten Standorten unvermittelt auf die Stras­      •	
   Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht        die Grundeigentümer verantwortlich.
se treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsge­     beeinträchtigt
                                                        	
               werden.
fährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4.         • An unübersichtlichen Strassenstellen dür­
Juni 2008 (SG, BSG 732.11), Art. 73 Abs. 2, Art.       fen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn	
   um
80 Abs. 3 und Art. 83 sowie die Strassenverord­        höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hoch­
nung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1),         stämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirt­
Art. 56 und 57, unter anderem vor:                     schaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die
                                                       Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen
                                                       solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 m
                                                       einen Strassenabstand von 50 cm ab Fahrbahn­
                                                       rand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um
                                                       ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Gel­
                                                       tungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende               3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäu-
                                                       solche Pflanzen.                                              ne müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahn­
                                                                                                                     rand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante
                                                       2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht,              einhalten.
                                                	
     die Äste und andere Bepflanzungen auf das vor­
                                                       geschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.                     4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbau­
   	
  
• Hecken,   Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen    An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume,              amts des Kantons Bern oder das zuständige Ge­
und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich           Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirt­             meindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft be­
   	
  
mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand              schaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem genü-               reit.
haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den           gend grossen
                                                                  	
    Abstand gegenüber der Fahr-
über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von          bahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückge­                  Bei Missachtung der obengenannten Bestimmun­
4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwe­          schnitten bzw.
                                                                  	
   vorzeitig gemäht werden müssen.               gen werden die Organe der Strassenbaupolizei
gen muss mindestens eine Höhe von 2.50 m               Die Grundeigentümer entlang von Gemeinde-                     von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur
freigehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem                   	
   von öffentlichen Strassen privater
                                                       strassen und                                                  Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes
ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten.         Eigentümer haben Bäume und grössere Äste,                     einleiten.
                                                                  	
  
Winterdienst auf Gemeindestrassen
                    	
  
Der	
   Winterdienst der Gemeinde Konolfingen be­      den Trottoirs ca. 5 cm Schnee liegt, kommen die               In eigener Sache
zweckt, die öffentlichen Verkehrswege nach Mög­        Schneepflüge zum Einsatz.                                     Die eingesetzten Personen haben verschiedentlich
   	
   auch in den Wintermonaten begehen und
lichkeit                                               • Salzen                                                      Mühe, die Schneeräumungsarbeiten ungehindert
befahren zu können. Obwohl wir alles daran set­        Salz gelangt auf den Strassen und Trottoirs als               ausführen zu können, weil Strassen und öffentli­
zen, Ihnen einen guten Service zu bieten, muss          	
  
                                                       Taumittel  zum Einsatz.                                       che Plätze oftmals von Autos überstellt sind. Wir
während dieser Zeit mit Einschränkungen gerech­        • Splitten                                                    bitten Sie, den Bestimmungen der Strassenver­
net werden. Ein angepasstes Verhalten der Ver­         Splitt ist ökologisch weniger sinnvoll als Salz.              kehrsgesetzgebung nachzuleben und alle Fahr­
kehrsteilnehmer und die nötige Rücksichtnahme          Deshalb wird dieser Einsatz minimalisiert. Splitt             zeuge rechtzeitig von solchen Standorten zu ent­
sollen es aber ermöglichen, an den wenigen             soll hauptsächlich auf den Trottoirs, Gehwegen                fernen. Sie ersparen sich und uns damit zusätzli­
«weissen» und «glatten» Tagen unsere Verkehrs­         und auf Strassen mit starken Steigungen einge­                chen Aufwand und entgehen erst noch einer är­
wege unfallfrei benützen zu können.                    setzt werden.                                                 gerlichen Busse.
                                                       • Handräumung                                                 Auch nicht zurückgeschnittene Bepflanzungen
Was bedeutet Winterdienst?                             Wird hauptsächlich auf schmalen Fusswegen,                    längs der Strassen und Trottoirs behindern oft die
Unter Winterdienst verstehen wir innerhalb der         Fussgängerstreifen, Bushaltestellen, Treppen und              Arbeit der Räumungsequipen. Sorgen Sie doch
Gemeinde Konolfingen:                                  bei Schachtabläufen eingesetzt.                               bitte dafür, dass die Bepflanzungen wenn nötig
                                                       • Streugutbehälter                                            noch zurückgeschnitten werden.
• Der Einsatz von Streumitteln (Salz/Split-           Die im Gemeindegebiet aufgestellten Behälter
   ter) wird auf ein Minimum beschränkt.               enthalten Splitt und stehen im Bedarfsfall jeder­             Privater Unterhalt (Was muss der Gebäude-
• Pflügen                                              mann zur Verfügung.                                           oder Grundeigentümer wissen?)
Sobald auf den Strassen ungefähr 8 cm und auf                                                                        Die/der Grundeigentümer(in) ist beim Anschluss

Chonufinger 4 | 2016                                                                                                       Aus dem Gemeindehaus                    11
an den öffentlichen Bereich für die Schneeräu­       Wünsche an den Winterdienst unterschiedlich          chern Ihnen aber, dass das eingesetzte
mung selber verantwortlich. Der Schnee darf nicht    sind:                                                Personal motiviert ist, seine Aufgabe nach
auf den öffentlichen Bereich geschoben werden.       • Kinder möchten endlich schlitteln,                 bestem Wissen und Können auszuführen.
Für die Beseitigung der Längswälme ist der an­       • Fussgängerinnen und Fussgänger wünschen            Bitte denken Sie aber daran: Die Einsatz-
grenzende Grundeigentümer zuständig. Der             sich, einkaufen oder spazieren zu gehen, ohne        kräfte können nicht überall gleichzeitig
Schneeeinwurf auf die öffentlichen Strassen, We­     gleich auszugleiten und                              sein.
ge und Plätze ist nicht gestattet.                   • Berufstätige möchten rechtzeitig an ihren Ar­      Bei allfälligen Fragen stehen Ihnen die Abteilung
                                                     beitsplatz gelangen.                                 Bau (Telefon 031 790 45 25) und der Werkhof
Zum Schluss noch dies...                                                                                  (Telefon 031 790 45 26) gerne zur Verfügung.
Wir alle sind Strassen- und/oder Trottoirbenützer.   Nicht immer wird es uns gelingen, allen
Wir haben Verständnis, dass die Ansprüche und        Ansprüchen gerecht zu werden. Wir versi-             Wir wünschen Ihnen einen unfallfreien Winter.

Korrektes Abreissen                                  Wasserqualität in Konolfingen
von Robidog-Säckchen                                 Bakteriologische Beurteilung:   einwandfrei
                                                     Gesamthärte:                    36.7 fH (französische Härtegrade)
Leider kommt es öfters vor, dass verant-             Nitratgehalt:                   17.0 mg/l
wortungsvolle Hundehalter während ihres              Herkunft des Wassers:           Quellwasser
Spazierganges immer wieder vor „leeren“              Behandlung des Wassers:         UV-Entkeimung
Robidog’s stehen bzw. es keine Säckchen              Weitere Auskünfte:              www.waki.ch oder Tel. 031 790 39 30
mehr im Robidog hat.
                                                     Legende
Bereits einige Male haben unsere Werkhofmitar­       Einwandfreie Bakteriologie:     Kein Nachweis von Enterokokken und Escherichia coli;
beiter nach einem Telefongespräch mit einem                                          höchstens 300 KbE (koloniebildende Einheiten) /ml aerobe
Hundehalter die Robidog’s kontrolliert. Dabei                                        mesophile Keime.
wurde kein vollkommen leerer Robidog vorgefun­       Nitratgehalt:                   Toleranzwert beträgt max. 40 mg/l (gemäss Schweiz.
den. Jedoch war der Anfang der Säckchenrolle im                                      Lebensmittelbuch).
Robidog drin und für die Hundehalter nicht mehr      Gesamthärte:                    0 – 15° fH = weiches Wasser
zu erreichen.                                                                        15 – 25° fH = mittelhartes Wasser
Wir bitten die Hundehalter deshalb, beim Abreis­                                     über 25° fH = hartes Wasser
sen eines Säckchens auf die Anleitung am Robi­       Wasserherkunft:                 Eine eindeutige Zuordnung zu Quellgebiet /
dog zu achten.                                                                       Grundwasservorkommen ist aufgrund von Mischwasser in
                                                                                     den meisten Fällen nicht möglich.
Anleitung:
Das nachfolgende Säckchen ist beim Abreissen                                         Die UV-Entkeimung geschieht vorsorglich und nicht
festzuhalten, damit das Ende der Rolle nicht in                                      aufgrund von akuten bakteriologischen
den Robidog zurückspickt. Der Anfang des Säck­                                       Beeinträchtigungen.
chens kann nur durch das Öffnen des Robidog’s
mit einem Schlüssel wieder gefasst werden!

                                                     Für die Wasserqualität in den öffentlichen Versorgungen der WAKI-Gemeinden ist der Wasserverbund
                                                     Kiesental zuständig. Er prüft diese regelmässig anhand von Selbstkontrollen (bakteriologische Qualität),
                                                     welche ergänzt werden durch Kontrollen in einem zertifizierten Labor (Qualis, Rubigen).
                                                     Grundlage für die obigen Angaben bilden die erwähnten Laboruntersuchungen.
                                                     Angaben über die Wasserqualität finden Sie jederzeit unter www.waki.ch und unter www.wasserquali­
                                                     taet.ch.

12              Aus dem Gemeindehaus                                                                                            4 | 2016 Chonufinger
Vermehrt Brände um Weihnachten
Alle Jahre wieder rückt die Feuerwehr in der Vorweihnachtszeit, während Weihnachten                        FEUERWEHR KONOLFINGEN
und über Neujahr zu vermeidbaren Wohnungs- und Hausbränden aus.

Jahr für Jahr kommt es über die Festtage in         - Weihnachtsbäume müssen einen festen Stand           2. Retten
Schweizer Stuben zu über tausend Brandunfällen.        haben, füllen Sie am besten den Baumständer         - Menschen und Tiere aus dem brennenden Raum
Sachschäden werden in der Regel durch eine             mit Wasser.                                            retten.
Versicherung übernommen. Personenschäden mit        - Kerzenhalter für den Weihnachtsbaum müssen          - Fenster und Türen schliessen und Brandstelle
Todesfolge kann keine Versicherung wieder gut­         sich gut am Baum befestigen lassen und der             verlassen.
machen. Unbeaufsichtigte Adventskränze, Kerzen         Kerze sicheren Halt geben.                          - Bei verrauchten Treppenhäusern in der Wohnung
und Weihnachtsbäume sind in erster Linie dafür      - Elektrische Lichterketten sind vor dem Gebrauch        bleiben und am Fenster auf die Feuerwehr war­
verantwortlich. Allein durch unvorsichtigen Um­        auf Defekte zu überprüfen.                             ten.
gang mit Kerzen entstehen jährlich Schäden um       - Stellen Sie während der Feier einen gefüllten
die 30 Millionen Franken.                              Wassereimer und einen Handwischer griffbereit       3. Löschen
Mit einfachen Vorsichtsmassnahmen und Verhal­          neben den Weihnachtsbaum. Bei Brandgeruch           - Brand mit geeigneten Mitteln bekämpfen.
tensregeln können Sie die Brandgefahren auf ein        oder kleiner Rauchentwicklung die kritische Stel­   - Eintreffende Feuerwehr einweisen.
Minimum reduzieren.                                    le mit dem ins Wasser getauchten Handwischer
                                                       kräftig besprühen.                                  Feuerungsanlagen
Befolgen Sie unsere Tipps und feiern Sie                                                                   - Feuerungsaggregate, insbesondere Heizöfen
ein sicheres Weihnachtsfest:                        Falls trotz den getroffenen Sicherheitsmassnah­           und Cheminées, Verbindungsrohre und Abgas­
- Lassen Sie nie Kerzen unbeaufsichtigt brennen.    men ein Brand ausbrechen sollte, gilt der gleiche         anlagen regelmässig durch den Kaminfeger kon­
- Brennende Kerzen sind ausser Reichweite, min­    Grundsatz wie das ganze Jahr hindurch:                    trollieren und reinigen lassen.
   destens 30 cm, von allen brennbaren Materiali­                                                          - Nasse Wäsche zum Trocknen nie direkt auf den
   en und nie in der Nähe von spielenden Kindern    1. Alarmieren                                             Ofen oder die Heizung legen.
   zu platzieren.                                   - Feuerwehr alarmieren - Telefon-Nr. 118               - Der Sicherheitsabstand von brennbarem Materi­
- Feuerzeuge und Zündhölzer sind vor Kinderhän­    - Gefährdete Personen warnen                              al zur Feuerstelle sollte mindestens einen Meter
   den geschützt aufzubewahren.                                                                               betragen.
                                                                                                           - Funkenwurf bei Cheminées durch einen Metall­
                                                                                                              vorhang oder ein Gitter verhindern.
                                                                                                           - Asche in feuersicheren, geschlossenen Behältern
                                                                                                              und auf einer feuerfesten Unterlage aufbewah­
                                                                                                              ren.

                                                                                                           Asche sollte mindestens zwei Tage lang
                                                                                                           ausglühen oder gut gewässert werden.

                                                                                                           Wir sind am
                                                                                                           Weihnachts-Märit
                                                                                                           Feuerwehr und Feuerwehrverein

                                                                                                           Am Freitag, 25. November 2016, von 15.00 bis
                                                                                                           22.00 Uhr ist es wieder soweit. Alt und Jung trifft
                                                                                                           sich zum stimmungsvollen Einkaufen und gemüt­
                                                                                                           lichen Beisammensein rund um die reformierte
                                                                                                           Kirche. Die Feuerwehr Konolfingen wird auch
                                                                                                           dieses Jahr am Chonufinger Weihnachts-Märit
                                                                                                           teilnehmen. Mit wertvollen Informationen sowie
                                                                                                           Bildern und Videos aus dem Alltag der Feuerwehr
                                                                                                           präsentieren wir uns der Bevölkerung. Bei Bedarf
                                                                                                           können Löschdecken und Brandmelder gekauft
                                                                                                           werden.
                                                                                                           Gegen die Unterkühlung serviert Ihnen der Feuer­
                                                                                                           wehrverein gerne das berühmte „Füührwehr –
                                                                                                           Kafi“. Wir würden uns freuen, Sie an unserem
                                                                                                           Stand begrüssen zu dürfen.
                                                                                                           Auf unserer Homepage www.konofire.ch sind
                                                                                                           weitere Informationen ersichtlich.
                                                                                                           Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit, wir sind „365“
                                                                                                           Tage für Sie da.

                                                                                                           Wir wünschen Ihnen gemütliche Festtage.
                                                                                                           Ihre Feuerwehr Konolfingen

Chonufinger 4 | 2016                                                                                        Aus dem Gemeindehaus                         13
Hände weg von Handy, Navi und Co.
Schnell eine SMS schreiben, kurz das Navigationsgerät bedienen oder einen Radiosender suchen –
schon vermeintlich kleinste Ablenkungsmomente können im Strassenverkehr fatale Folgen haben.

So waren im Jahr 2015 auf Schweizer Strassen        • Wer fährt, telefoniert nicht! Schalten Sie die       SEE YOU – mach dich sichtbar!
940 Schwerverletzte und 57 Getötete zu verzeich­    Combox oder den Flugmodus ein. Falls Sie den­          In der Dunkelheit sieht man dich früher oder
nen, bei denen Ablenkung und Unaufmerksamkeit       noch telefonieren müssen: Erledigen Sie Telefona­      später, je nach dem. Mit dunklen Kleidern aus 25
im Spiel waren. Fahrzeuglenkende reagieren nor­     te nur im stillstehenden Auto abseits der Fahr­        Metern, mit Reflexmaterial aus 140 Metern. Ent­
malerweise innerhalb von 2 Sekunden, beim           bahn. Auch mit Freisprecheinrichtung lenken Ge­        scheide dich – lieber früher als später.
Schreiben einer SMS beträgt die Reaktionszeit       spräche ab. Lesen oder schreiben Sie keine Text­
hingegen 7 Sekunden.                                nachrichten während der Fahrt.                         Christian Moser
Ablenkung geht aber auch Fussgänger etwas an:       • Unterlassen Sie auch andere ablenkende Tätig­        Sicherheitsdelegierter Gemeinde Konolfingen
Studien belegen, dass Fussgänger, die ein Smart­    keiten (z. B. Essen und Trinken) und richten Sie den   Tel. 031 791 15 15
phone nutzen, langsamer gehen, ihr Umfeld we­       Blick aufs Verkehrsgeschehen. Halten                   E-Mail: msck@bluewin.ch
niger beachten, häufiger die Richtung wechseln
und sich insgesamt weniger sicherheitsbewusst
verhalten. Knapp die Hälfte aller Fussgänger, die
bei einem Unfall schwer verletzt werden oder
sterben, sind unvorsichtig oder laufen einfach
über die Strasse

Tipps für Fahrzeuglenkende:
• Vor der Abfahrt: Lieblingsradiosender wählen,
Musik-Player anschliessen oder CD einlegen und
Musik auswählen sowie Navigationsgerät pro­
grammieren.

Unterstützung für innovative
Projekte im ländlichen Raum
                                                                                                           Sind Sie in einem Verein, einer Genossenschaft,
                                                                                                           Stiftung oder Interessensgemeinschaft aktiv und
                                                                                                           planen ein neues Projekt? Um eine Idee zu reali­
                                                                                                           sieren, sind neben einem grossen persönlichen
                                                                                                           Engagement oft auch finanzielle Mittel notwen­
                                                                                                           dig. Das Förderinstrument der Regionalpolitik
                                                                                                           kann innovative Projekte unterstützen. Die Bedin­
                                                                                                           gungen: Das Vorhaben muss mindestens eine re­
                                                                                                           gionale Ausstrahlung haben und einen Beitrag zur
                                                                                                           Wertschöpfung leisten – beispielsweise ein Pro­
                                                                                                           jekt, das im Bereich Ausflugs- und Freizeittouris­
                                                                                                           mus angesiedelt ist. Diesen Frühling förderte die
                                                                                                           Regionalpolitik etwa die touristische Inszenierung
                                                                                                           des Gnomenwegs in Schwarzenburg. Auch zahl­
                                                                                                           reiche Wärmeverbunde haben in den letzten Jah­
                                                                                                           ren Unterstützung erhalten, sofern sie mit Holz
                                                                                                           aus der Region beheizt werden.
                                                                                                           Die grosse Mehrheit der geförderten Projekte wur­
                                                                                                           de von Vereinen, Genossenschaften, Interessensge­
                                                                                                           meinschaften oder Gemeinden eingereicht. Das
                                                                                                           Spektrum der Projektträgerschaften ist breit. Aus­
                                                                                                           geschlossen sind einzelbetriebliche Förderungen.

                                                                                                           Die Regionalpolitik berät Sie gerne
                                                                                                           Der Fachbereich Regionalpolitik hilft Ihnen, Ihre
                                                                                                           Projektidee zu konkretisieren und berät Sie umfas­
                                                                                                           send über die Förderwürdigkeit und -möglichkei­
                                                                                                           ten. Auch erhalten Sie Unterstützung bei der Er­
                                                                                                           stellung des Projektantrags. Melden Sie sich mög­
                                                                                                           lichst frühzeitig: Claudia Bommer, Fachbereichslei­
                                                                                                           terin, T 031 370 40 70, regionalpolitik@bernmit­
                                                                                                           telland.ch. Ausführliche Informationen finden Sie
                                                                                                           unter: www.bernmittelland.ch

14              Aus dem Gemeindehaus                                                                                             4 | 2016 Chonufinger
Beitragspflicht für Nichterwerbstätige
und Selbständigerwerbende
Nichterwerbstätige                                      20. Altersjahrs bis zum Erreichen des ordentlichen        nicht ausgeschlossen, dass die gleiche Person für
In der Alters- und Hinterlassenenversicherung           AHV-Alters (Frauen 64, Männer 65). Wer noch               eine Tätigkeit als unselbständig-, für eine andere als
(AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbser­        nicht als Nichterwerbstätige(r) erfasst ist, hat sich     selbständigerwerbend beurteilt wird. Massgebend
satzordnung (EO) gelten als Nichterwerbstätige          bei der AHV-Zweigstelle des Wohnorts zu melden.           für die Beurteilung der Ausgleichskasse sind die
Personen, die kein oder nur ein geringes Einkom­        Dort sind Anmeldeformulare und das Merkblatt              effektiven wirtschaftlichen Gegebenheiten, nicht
men erzielen, namentlich:                               2.03 über die Beitragspflicht von Nichterwerbstä­         die vertraglichen Verhältnisse.
• vorzeitig Pensionierte,                               tigen erhältlich. Beides kann auch im Internet
• IV-Rentenbezüger/innen,                               unter www.akbern.ch in der Rubrik AHV/IV/EO/              Selbständigerwerbende entrichten Beiträge an die
• Empfängerinnen und Empfänger von Kranken­            ALV/FAK/FL-Beiträge eingesehen werden.                    Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), an
   taggeldern,                                                                                                    die Invalidenversicherung (IV), an die Familienaus­
• Studierende,                                          Selbständigerwerbende                                     gleichskasse, der sie angeschlossen sind und an
• „Weltenbummler“,                                      In der AHV/IV/EO gelten Frauen und Männer als             die Erwerbsersatzordnung (EO) ab dem 1. Januar
• ausgesteuerte Arbeitslose,                            selbständigerwerbend, wenn sie                            nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Sie sind da­
• Geschiedene,                                          • unter eigenem Namen und auf eigene Rech­               gegen nicht versichert gegen Arbeitslosigkeit und
• Verwitwete,                                              nung arbeiten, indem sie z.B. nach aussen mit          Unfall. Zudem fallen sie nicht unter das Obligato­
• Ehegatten von Pensionierten, die nicht im AHV-          eigenem Firmennamen auftreten, und                     rium der beruflichen Vorsorge (BVG).
   Rentenalter sind,                                    • in unabhängiger Stellung und auf ihr eigenes
• Ehegatten von im Ausland erwerbstätigen Ehe­            wirtschaftliches Risiko tätig sind, indem sie z.B.     Anmeldeformulare und das Merkblatt 2.02 über
   partnern.                                               Investitionen tätigen, Personal beschäftigen,          Selbständigerwerbende können im Internet unter
                                                           ihre Betriebsorganisation frei wählen und für          www.akbern.ch in der Rubrik AHV/IV/EO/ALV/
Unter gewissen Voraussetzungen gelten auch Per­            mehrere Auftraggeber tätig sind.                       FAK/FL-Beiträge eingesehen werden und sind bei
sonen als Nichterwerbstätige, die nicht voll und                                                                  den AHV-Zweigstellen erhältlich.
auf Dauer erwerbstätig sind (Teilzeitbeschäftigte).     Ob eine versicherte Person im Sinn der AHV selb­
Nichterwerbstätige entrichten Beiträge an die           ständigerwerbend ist, beurteilt die Ausgleichskasse       Ausgleichskasse des Kantons Bern
AHV/IV/EO ab dem 1. Januar nach Vollendung des          im Einzelfall für jedes Entgelt separat. Es ist deshalb   (Stand 2016)

Auszug aus Ihrem AHV-Konto (IK) und AHV-
Versicherungsausweis/-nachweis
Individuelles Konto                                       einen Kontoauszug verlangen, wird dieser aus            Versicherungsnachweis
Auf dem individuellen Konto (IK) werden alle              Gründen des Persönlichkeitsschutzes nur an die          Der Versicherungsnachweis bestätigt dem Arbeit­
Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreu-                   versicherte Person zugestellt.                          nehmer, dass er von seinem Arbeitgeber bei der
ungsgutschriften aufgezeichnet, die als Grund­                                                                    zuständigen Ausgleichskasse angemeldet
lage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlasse­     AHV-Versicherungsausweis                                  wurde. So hat der Arbeitnehmer die Gewissheit,
nen- oder Invalidenrente dienen. Fehlende Bei­          Der neue Ausweis wird in der Regel nur einmal             dass die ausstellende Kasse sein individuelles
tragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu      ausgestellt für Versicherte, die Beiträge bezahlen        AHV-Konto führt. Der Versicherungsnachweis wird
einer Kürzung der Versicherungsleistungen. Ein­         oder Leistungen beziehen, ohne Beiträge zahlen            immer dann ausgestellt, wenn der Versicherte von
kommen des laufenden Jahres sind erst auf dem           zu müssen. Er hat die Grösse einer Kreditkarte und        seinem Arbeitgeber bei einer Ausgleichskasse an­
Kontoauszug des folgenden Jahres vermerkt.              enthält den Namen, den Vornamen, das Geburts­             gemeldet wird. Im Laufe des Berufslebens kann es
                                                        datum sowie die AHV-Nummer der versicherten               also sein, dass der Versicherte mehrere Versiche­
Jede AHV-Ausgleichskasse führt ein IK auf den           Person. Personen, die noch den alten Aus-                 rungsnachweise von unterschiedlichen Aus­
Namen der versicherten Person, für die bei dieser       weis (graue Karte) besitzen, müssen diesen                gleichskassen erhält.
AHV-Ausgleichskasse jemals Einkommen abge­              aufbewahren.
rechnet wurde. Die Nummern der Ausgleichskas­                                                                     Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und
sen, die für eine versicherte Person ein AHV-Bei­       Wann muss ein neuer Versicherungsausweis aus­             Rentner erhalten keinen Versicherungsnachweis.
tragskonto (individuelles Konto, IK) führen, sind       gestellt werden:
unter www.ahv-iv.info oder bei den AHV-Aus­             •Die Personalien haben geändert (z.B. durch              Was ist zu tun…?
gleichskassen in Erfahrung zu bringen.                    Heirat oder Scheidung) oder sind falsch.                - wenn Sie eine Beitragslücke auf Ihrem IK-Aus­
                                                        •D er Ausweis wurde gestohlen oder verloren.             zug feststellen: Setzen Sie sich mit der Ausgleichs­
Eine versicherte Person kann jederzeit schriftlich      •D er Ausweis ist nicht mehr lesbar.                     kasse, die für den Beitragsbezug zuständig war, in
oder via www.akbern.ch oder www.ahv-iv.                                                                           Verbindung. Lohnausweise oder Lohnabrechnun­
info unter Angabe der Versichertennummer und            Die Kassenstempel, wie sie auf der bisherigen             gen sollten nach Möglichkeit vorgewiesen werden
der Postadresse einen Auszug aus ihrem IK verlan­       AHV-Karte zu finden waren und die Rückschlüsse            können.
gen. Die Kontoauszüge sind kostenlos.                   auf frühere Arbeitsverhältnisse zuliessen, gibt es
                                                        nicht mehr. Eine Liste mit Adressen der zuständi­         Auskünfte und Beratung
Der Kontoauszug wird nur abgegeben an:                  gen AHV-Ausgleichskassen, welche unter Ihrem              www.akbern.ch oder bei den AHV-Zweigstellen
• die versicherte Person, ihren gesetzlichen Vertre­   Namen ein IK führen, finden Sie unter https://
   ter oder einem von ihr bevollmächtigten Anwalt.      inforegister.zas.admin.ch                                 Ausgleichskasse des Kantons Bern
   Sollte eine andere bevollmächtigte Drittperson                                                                 (Stand 2016)

Chonufinger 4 | 2016                                                                                               Aus dem Gemeindehaus                            15
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