ZEIT FÜR EHRLICHKEIT - ahs aktuell
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ZEIT FÜR GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST EHRLICHKEIT DIE ZEITSCHRIFT DER AHS-GEWERKSCHAFT FOTO: X XXX XXX X 69. jahrgang juli/august 2020 nr. 4
zugespitzt inhalt Bildungsauftrag top thema ZEIT FÜR EHRLICHKEIT 4 Der Bildungsauftrag des ORF ist seit Jahren Ge- Von Mag. Georg Stockinger genstand öffentlicher Debatten. In kaum einer Sendung wird diesem Auftrag so intensiv entspro- gut zu wissen 8 chen wie im Büchermagazin „erLesen“ auf ORF III, PENSIONSBERECHNUNG das von Heinz Sichrovsky, einem der profiliertes- Von Mag. Georg Stockinger ten Kulturjournalisten Österreichs und profunden Kenner der Literaturszene, gestaltet und mode- riert wird. Heinz Sichrovsky schreibt regelmäßig DIE FRAGE DER HAFTUNG Von MMag. Mag. iur. 10 8 Kolumnen in Printmedien, in denen er sich kritisch mit negativen Entwicklungen in der Kultur- und Gertraud Salzmann Bildungsszene auseinandersetzt. Als Vater einer Maturantin mit leichter Mathe- bundesleitung aktiv 13 matikschwäche durchlitt Sichrovsky heuer „co- CORONA – KRISE ODER CHANCE? ronabedingte“ Qualen und outete sich dem- Von Mag. Eva Teimel entsprechend als großer Fan der Einbeziehung der Jahresnote in die Klausurbenotung. Doch gut zu wissen 14 kaum hatte die Tochter die positive Mathenote ELTERNKARENZ garantiert, wandte er sich dem Klausurfach zu, Von Mag. Andrea Meiser das „erLesen“ werden sollte, was aber seit Ein- führung der Zentralmatura nur mehr peripher ge- schieht. Seine Anmerkungen zu den Themen der im fokus 18 SPANNENDES PISA, TEIL 3 10 Deutsch-Zentralmatura seien auszugsweise zitiert: „Der Text von Robert Walser, der zur Interpretation Von Mag. Gudrun Pennitz stand, war gut gewählt. Aber die ihm beigeord- neten Fragen und das post festum verfügbare Lö- menschen 20 sungspaket waren von solcher Geistesenge, von MAG. MICHAEL ZAHRADNIK solch vorsintflutlichen Literaturbegriffen bestimmt, Von Mag. Dr. Eckehard Quin dass eine gescheite Interpretation schlicht unter- sagt war.“ faktencheck 21 „Wenn Goethe und Shakespeare als Prüfungsma- Von Mag. Gudrun Pennitz terien zugunsten von Wirtshausgestänker in der Gestalt offener Briefe und Meinungsreden ab- menschen 22 gemeldet werden, kann sich das in der Tat jeder Trottel einbläuen.“ Schließlich appelliert Heinz Sichrovsky an Bil- AUSZEICHNUNGEN UND ERNENNUNGEN 14 dungsminister Faßmann: „Corona reicht Ihnen das Instrument, der idiotischen Zentralmatura den aktuelle Seite 23 Zahn zu ziehen. Junge Leute werden dann unter Von Mag. Herbert Weiß Anleitung mündiger Lehrer wieder Goethe lesen, statt sich im Verfassen offener Briefe zu verfeinern, nachgeschlagen 24 weil das Gestänkere zentralmaturarelevant ist.“ REDAKTIONSSCHLUSS Dass Schule einen Bildungsauftrag zu erfüllen hat, Redaktionsschluss für die war bei der Konzeption der Deutsch-Zentralmatu- Nr. 5/2020: ra wohl nicht prioritäres Gestaltungskriterium. 18. September 2020 2
top thema SEHR GEEHRTE FRAU KOLLEGIN! SEHR GEEHRTER HERR KOLLEGE! editorial Die Corona-Krise muss als Vorwand für verschiedenste Initiativen herhalten. Darunter finden sich auch solche, die hoffentlich in einigen Jahren nicht vergessen sein wer- den. Im weitesten Sinn zähle ich dazu auch die Digitalisierungsinitiative der Bundesre- gierung für die Schulen. In Wahrheit wurde diese schon mehrmals groß angekündigt, scheiterte aber immer wieder vor allem an ihrer Finanzierung. Als geradezu skurril empfinde ich, welche Retro-Ansichten im Schatten der Corona- Krise von manch altbekannten Playern aufgewärmt werden. So wettert etwa Profes- sor Ferdinand Eder1 im „Standard“ mit den Worten „Da wird der Unsinn sichtbar“ über die Leistungsbeurteilung. Wilhelm Weinhäupl, Leiter des Montessori-Vereins Salzburg, bezeichnet die SchülerInnen sogar als „Opfer eines falschen Leistungsbegriffs“.2 Manche „Bildungsexpertinnen und -experten“ scheinen unter unheilbarer Allergie gegenüber Leistung und deren Messbarkeit zu leiden. Zum Glück haben aber diese Menschen nicht mehr das Sagen in Österreichs Schulwesen. Dass sie leider viel zu lang entscheidenden Einfluss auf die Schulpolitik hatten, hat tiefe Spuren in Öster- reichs Klassenzimmern hinterlassen. Auch die OECD hat schon wiederholt die gerin- ge Leistungsmotivation von Österreichs Schülerinnen und Schülern aufgezeigt. „Wichtig wäre, das Fachpersonal an allgemeinbildenden Schulen bei der Hinführung zu Leistung (nicht gleichzusetzen mit Überforderung) zu stärken, denn nicht selten entstehen Absenkung des Leistungsniveaus und beschönigende Notengebung auf massiven Druck seitens Eltern und auch Politik, die in Folge Probleme junger Men- schen in Ausbildung und Studium beklagen.“3 Leistungsfeststellungen begleiten uns Menschen unser ganzes Leben lang und geben uns immer wieder Motivation, unser Tun zu reflektieren und erforderlichenfalls zu än- dern. Daher finde ich es besonders unpassend, dass Professor Eder bei seinem Kampf gegen Ziffernnoten mit dem Sport argumentiert.4 Wer würde z. B. die Bewertung ei- ner Eiskunstläuferin verstehen, die statt Wertungspunkten einen dreiseitigen Bericht bekäme, in dem alle ihre Figuren bis ins Detail beschrieben sind? Wenn man aber beim von Professor Eder ins Spiel gebrachten Vergleich mit dem Fußball bleibt, sollte man die Rolle eines künftigen Arbeitgebers vielleicht mit der eines Vereinsmanagers vergleichen. Letzterer kann seinen Wunschspieler so oft beobachten, wie er das für 1 Ehemals Professor für nötig hält. Wie soll das aber eine weiterführende Bildungseinrichtung machen? Erziehungswissenschaften an der Universität Salzburg. 2 Lisa Kogelnik, Noten basteln in Zeiten von Corona. In: derstandard.at vom 9. Juni 2020. 3 Christine Henry-Huthmacher u. a., Ausbildungsreife & Studierfähigkeit (2016), S. 8. Mag. Herbert Weiß 4 FOTOS: ?????????????????????? Siehe Kogelnik, Noten. Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft impressum gymnasium. Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Herausgeber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Dr. Norbert Schnedl. Medieninhaber: die GÖD Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H., 1010 Wien, Teinfaltstraße 7. Chefredaktion und für den Inhalt verantwortlich: Mag. Gudrun Pennitz, 1090 Wien, Lackierergasse 7, Tel.: 01/405 61 48, Fax: 01/403 94 88, E-Mail: office.ahs@goed.at. Redaktion, Produktion, Konzeption und Anzeigenverwaltung: Modern Times Media Verlagsges. m. b. H., 1030 Wien, Lagergasse 6/35, Tel.: 01/513 15 50. Chefin vom Dienst: Dr. Susanne Falk. Grafik: Thomas Frik. Hersteller: Druckerei Berger, 3580 Horn, Wiener Straße 80. Verlagsort: Wien. Herstellungsort: Horn. DVR-Nr.: 0046655. Namentlich gekennzeichnete Beiträge unterliegen der Verantwortung des Autors. Die Redaktion behält sich das Recht der Kürzung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in dieser Zeitschrift trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Herausgebers und Medieninhabers, der Redaktion oder der AutorInnen ausgeschlossen ist. 3
top thema MAG. GEORG STOCKINGER Zeit für mehr Ehrlichkeit STV. VORSITZENDER UND BESOLDUNGSREFERENT DER AHS-GEWERKSCHAFT georg.stockinger@goed.at Am Ende eines außergewöhnlichen Schuljahres, das in manchem an die Schul- geschichten unserer Eltern- und Großelterngeneration über Kriegsmatura, evakuierte Schulen und die Zeit vor 75 Jahren erinnert, richtet sich – nach Shutdown, Social- Distancing, Home-Schooling, Tele-Learning und Corona-Matura – die (mediale) Aufmerksamkeit wie gewöhnlich auf Noten und Leistungsbeurteilung. Im Corona-Jahr wird – nicht anders als in anderen zen gefordert ist. Nicht gegen das Notengeben an Jahren – ein hoher Anspruch an die Lehrpersonen sich, sondern gegen eine überbordende Kultur der gestellt, nämlich den Schülerinnen und Schülern ob- Leistungsbeurteilung spricht sich ganz in diesem Sin- jektive, gerechte und transparente Beurteilungen ne auch Claudia Neugebauer von der Pädagogi- der erbrachten Leistungen zukommen zu lassen. Als schen Hochschule Zürich in ihrem Blog-Eintrag „Vom Ergebnis der ständigen Leistungsbeobachtung und Wiegen wird die Sau nicht fett“ aus: „Aufwändige punktueller Leistungsfeststellungen sollen diese im Verfahren und raffinierte Instrumente zur Beurteilung Sinne eines Gutachtens positive wie negative Ergeb- machen den Unterricht nicht besser und die Kinder nisse verlässlich abbilden. nicht klüger.“1 Auf dem Weg zu dieser objektiven Beurteilung sehen Noten finden eine breite gesellschaftliche Akzep- sich LehrerInnen seit vielen Jahren mit teils kaum ver- tanz. So befindet das ifo-Bildungsbarometer im Okto- einbaren Herausforderungen konfrontiert: Sie sind ber 2018: „Jung und Alt sind mehrheitlich gegen die gemäß den Vorgaben der Leistungsbeurteilungs- Abschaffung der Noten (Jugendliche: 62 Prozent, Er- verordnung (§ 4 LBVO) einerseits zur laufenden Be- wachsene: 74 Prozent) und für das Sitzenbleiben (Ju- obachtung der Mitarbeit angehalten – eine Anfor- gendliche: 76 Prozent, Erwachsene: 83 Prozent).“2 Univ.- derung, die einen kontinuierlichen Spagat zwischen Prof. Dr. Ludger Wößmann bestätigt den Wunsch einer den Rollen der Lehrperson als Vertrauensperson, als breiten Öffentlichkeit nach Noten: „Mehr als drei Vier- „Lerncoach“ und Vermittler von Fertigkeiten, Fähig- tel (77 %) der Befragten sind gegen die Abschaffung keiten und Wissen sowie jener als Gutachter für die von Schulnoten, die Hälfte ist sogar ‚sehr‘ dagegen. erbrachten Leistungen bedeutet. Andererseits wird Gleichzeitig spricht sich eine überwiegende Mehrheit vom Gesetzgeber streng darauf geachtet, dass die von 79 % dafür aus, dass SchülerInnen mit schlechten Leistungsfeststellungen im Unterricht weder einseitig Leistungen die Klasse wiederholen müssen.“3 noch exzessiv erfolgen: Nach § 3 LBVO sind „nur so Was allerdings gerade in Corona-Zeiten besonders viele mündliche und schriftliche Leistungsfeststellun- offen zutage tritt, ist der Gegensatz zwischen der gen vorzusehen, wie für eine sichere Leistungsbeur- oben angesprochenen, vom Schulrecht geforderten teilung für ein Semester oder für eine Schulstufe unbe- und gesellschaftlich anerkannten objektiven Sicht dingt notwendig sind.“ auf Schüler-Leistung und einer subjektiven Sicht- Verlangt ist das perfekte Mittelmaß zwischen „Prü- weise, die mit Transparenz und Objektivität ähnlich fen“ und „Unterrichten“ – wobei möglichst wenig Leis- viel gemein hat wie (objektives) Recht mit (subjektiv tungsfeststellungen bei gleichzeitiger Sicherstellung empfundener) Gerechtigkeit. Angesichts persön- einer fairen, transparenten Beurteilung sowie eine licher Betroffenheiten werden plötzlich viel stärker klare Schwerpunktsetzung auf den Unterricht, auf die „Tugenden“ wie Verständnis, Augenmaß, Hausver- Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Kompeten- stand, Menschlichkeit u. ä. anstelle von „objektiven“ 4
top thema Bewertungskriterien eingefordert.4 Wenn es um die und Schüler zur Matura zugelassen.5 Noten der eigenen Kinder geht, werden LehrerInnen Wo aber liegen die Gründe für die oben skizzierten nicht selten massiv angegriffen und sehen sich in ihrer Schwierigkeiten bei der Beurteilung, wenn das Pro- schwierigen Doppelfunktion vom eigenen Dienstge- blem (zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung) ber oft nicht ausreichend unterstützt. offenbar nicht im Notensystem selbst liegt? Was tun, Kommt es zu einem Widerspruch gegen eine negati- wenn der Druck auf SchülerInnen wie LehrerInnen ve Leistungsbeurteilung, sind die formalen und inhalt- jetzt bereits enorm hoch ist und dennoch das erreich- lichen Erwartungen des Dienstgebers an die „soweit te Niveau nicht immer genügt, um für die Aufgaben unbedingt notwendigen“ Leistungs-Aufzeichnungen im folgenden schulischen oder beruflichen Umfeld der Lehrperson oft sehr hoch und der Verwaltungs- gut gerüstet zu sein? aufwand enorm. Geben Lehrpersonen hingegen Eine erste Erklärung ist die Tatsache, dass Kinder trotz dem entstehenden Druck nach, indem sie die Leis- anderslautender Beratung für sie falsche Bildungs- tungsanforderungen senken oder den Aufstieg in einrichtungen besuchen. So kritisierte bereits 2012 die nächsthöhere Schulstufe durch Beschluss der die damals für Bildung zuständige Landeshauptfrau Klassenkonferenz wider besseres Wissen trotz einer Gabi Burgstaller, dass jede/r zehnte Salzburger Schü- Beurteilung mit Nicht Genügend und mangelnder lerIn in die falsche Schule gehe. Eltern würden – so Leistungsreserven ermöglichen, und gelingt es dem/r Burgstaller – ihre Kinder viel zu oft ins Gymnasium schi- betroffenen SchülerIn anschließend (folgerichtig) cken und somit hoffnungslos überfordern. Und die nicht, auf dem weiteren Bildungsweg, bei der zentra- berufsbildenden mittleren und höheren Schulen wür- FOTOS: PHOTONEWS. AT/GEORGES SCHNEIDER, GOLERO / ISTOCK len Reifeprüfung, in Ausbildung und Studium zu reüs- den immer mehr zu Auffangbecken für Schüler, die sieren, wird diese eben noch geforderte „Beurteilung die Polytechnische Schule verweigern.6 Notwendig mit Augenmaß“ schnell als Ursache für das schlechte sind zweifellos eine Aufklärungskampagne über die Abschneiden ausgemacht und dementsprechend Vielfalt der Bildungswege, die es in Österreich glück- kritisiert. Alle Jahre wieder erheben LehrerInnen und VertreterInnen aufnehmender Bildungseinrichtun- 1 Claudia Neugebauer, Dozentin PH Zürich, „Vom Wiegen wird die Sau nicht fett“, gen Vorwürfe an die KollegInnen der abgebenden https://blog.phzh.ch/kompetenzorientierung/2018/12/04/vom-wiegen-wird- die-sau-nicht-fett/. Schulen. Und eine der ersten Reaktionen auf die im 2 „Das Gymnasium in Bayern“ vom Oktober 2018, S. 5. Jahr 2020 wieder schlechter ausgefallenen zentralen 3 Univ.-Prof. Dr. Ludger Wößmann u. a., „Was die Deutschen über die Bildungspolitik denken“ (2014), S. 11. Mathematik-Klausuren durch den für die Reifeprü- 4 „‚Augenmaß‘ für unerreichbare Schüler“, ORF Salzburg online vom 20. April 2020, https://salzburg.orf.at/stories/3044818/. fung zuständigen Sektionschef im Ministerium, And- 5 „Mathematik-Klausur schlechter ausgefallen“, ORF online vom 9. Juni 2020, reas Thaller, war, viele LehrerInnen wären bei der Be- 6 https://oesterreich.orf.at/stories/3052499/. „Schüler oft in falscher Schule und überfordert“, ORF-Salzburg online vom 11. urteilung im Jahreszeugnis „kulanter“ gewesen und April 2012, https://sbgv1.orf.at/stories/483037. hätten im Zweifelsfall auch schwächere Schülerinnen 5
top thema licherweise gibt, und ein besseres Nahtstellenmana- tungsorientierung, Selbstkontrolle und Durchhaltever- gement durch Ausbau von Beratungs-Tools wie dem mögen sind Charaktereigenschaften, die man unter Salzburger Stärkenkompass, dem Talente-Check7 dem Druck des Dienstgebers und der Öffentlichkeit und anderer Werkzeuge zur schulischen Bildungsbe- an Österreichs Schulen kaum mehr einzufordern ratung. wagt, die aber auf den späteren Lebenserfolg einen Eine weitere Erklärungsmöglichkeit für das Ausein- enormen Einfluss nehmen. Nach Univ.-Prof. Dr. Bernd anderklaffen von objektiver Leistung und subjekti- Ahrbeck ist eine Schwächung des Leistungsprinzips vem Leistungsdruck ist, dass Österreichs Schulrecht „gerade für diejenigen wenig zuträglich, die sich sehr stark auf der Leistungswilligkeit der SchülerInnen unter erschwerten Lebensbedingungen auf den Bil- und der Rückendeckung und Wertschätzung für das dungsweg machen.“10 Und Mag. Florian Schmid System Schule durch Dienstgeber, Eltern und Gesell- schreibt dazu: „Zwei nicht-kognitive Persönlichkeits- schaft aufbaut. In der Realität gibt es diesbezüglich merkmale, die auf den späteren Lebenserfolg (Beruf, seit vielen Jahren viel „Luft nach oben“. „Im OECD- Partnerschaft etc.) und die optimale Potenzialentfal- Vergleich schwach ausgeprägt ist die Leistungsmo- tung nachweislich wesentlichen Einfluss haben, sind tivation der Schüler mit Migrationshintergrund in Ös- Selbstkontrolle und Durchhaltevermögen.“11 terreich: Insgesamt zählen 57 Prozent zur Gruppe der Eine dritte mögliche Ursache für die beschriebenen ‚Motivierten‘ – im OECD-Schnitt sind es 70 Prozent, Probleme im Schulsystem ist das Bild von Schule und im EU-Schnitt 66 Prozent. Besonders hoch ist die Mo- LehrerInnen in der Öffentlichkeit. Während die Zufrie- tivation der Migranten in den angloamerikanischen denheit von SchülerInnen und Eltern mit der eigenen Ländern mit Werten jeweils weit über 80 Prozent. Die Schule konstant hoch ist12, verliert das öffentliche Bild migrantischen Schüler in Österreich könnten sich da- von Schule als Ganzes zunehmend an Wertschät- mit zwar ein Vorbild an ihren Kollegen in anderen zung. PolitikerInnen kokettieren bei kritischen Anmer- Ländern nehmen, nicht aber an den ‚Einheimischen‘ kungen über Schule und LehrerInnen mit medialer in Österreich: Deren Motivation liegt nämlich noch Beachtung und vergessen dabei sehr schnell auf das niedriger (43 Prozent).“8 Von einem zweifellos destas- rund um PISA gern zitierte Finnland, vergessen auf Au- trösen Vergleich mit der Leistungsbereitschaft etwa tonomie, Vertrauen und Respekt. „The teaching pro- koreanischer Altersgenossen möchte ich absehen.9 fession is highly valued in Finnish society, as teachers Wie wenig „erwachsene“ Fantasien über die Leis- are considered to be experts with a special mission tungsbereitschaft mancher SchülerInnen zutreffen, in the community. Teachers receive high-quality trai- wurde uns deutlich im Rahmen der schriftlichen ning and are responsible for constantly maintaining „Corona-Reifeprüfung“ vor Augen geführt: Das Zu- their professional skills. These statements imply trust- geständnis an die MaturantInnen, die Jahresnoten based assessment, where quality assurance does FOTO: GOLERO / ISTOCK in die Beurteilung einzubeziehen, führte mancherorts not rely on control.“13 Dazu auch Univ.-Prof. Dr. Pasi schlichtweg zur Abgabe leerer Prüfungsbögen und Sahlberg: „A key characteristic of Finnish teachers’ zu Kommentaren „neu-reifer“ StaatsbürgerInnen, die work environment is that they are autonomous, trus- sich darüber gefreut haben, „der Schule“ in diesem ted, and respected professionals. Unlike nations that Zusammenhang „eins auswischen zu können“. Leis- have bureaucratic accountability systems that make 6
top thema teachers feel threatened, overcontrolled, and under- Univ.-Prof. Mag. Dr. Konrad Paul Liessmann die Praxis valued, teaching in Finland is a very sophisticated von Universitäten und Hochschulen, Maturantinnen profession, where teachers feel they can truly exer- und Maturanten mit eigenen Aufnahmetests zu se- cise the skills they have learned in the university. Test- lektieren, mit der Entwertung der Matura.17 Vielleicht based accountability is replaced by trust-based res- hätte man sich doch die Zeit nehmen sollen, um sich ponsibility and inspiration for human development.“14 bildungswissenschaftlich zu orientieren, bevor man Pädagogische Autonomie, Vertrauen in Schule und sich unter Absingen von Schlachtgesängen auf den LehrerInnen und pädagogische Freiheit statt flä- Weg begibt. „Zentralisierte Prüfungssysteme schaffen chendeckender Kontrolle waren Grundlage des oft in aller Regel weder mehr soziale Gerechtigkeit noch zitierten finnischen Erfolgs. Diese sollten auch der ös- nachhaltige Leistungssteigerungen. Im Gegenteil: Sie terreichischen Politik und unseren Schulbehörden als sind meist begleitet von wachsenden Unterschieden, Richtschnur für ihre Entscheidungen dienen. Schrumpfen der Lehrplaninhalte und zunehmender Eine letzte Erklärung für evidente Probleme im ös- Bedeutung privater Bildungsinvestitionen.“18 terreichischen Schulsystem ist der „Schlachtruf“ des Der 2008 verstorbene Professor für Methodik des angeblich „erstarrten Maria-Theresianischen-Schul- Mathematikunterrichts an der Universität Salzburg, systems“. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Wie- Dr. Karl Josef Parisot, hat in seinen Arbeitsgemein- derholte, einschneidende Matura-Reformen, Einfüh- schaften und in vielen Diskussionen stets den Stand- rung der NMS, Inklusion, Bildungsstandards, ein neues punkt vertreten, dass zentrale, standardisierte Prüfun- Lehrer-Dienstrecht, für das Aufzählen einschneiden- gen verschiedenste Facetten eines Bildungssystems der Reformen in den letzten Jahren reicht der Platz abbilden: LehrerInnen, Schule, Klassengemeinschaft, hier nicht aus. Während sich die Politik früher für Re- technische Ausstattung, Schulbücher, das familiä- formen die notwendige Zeit genommen hat, um sie in re Umfeld – und natürlich die Leistungsfähigkeit der Schulversuchen zu testen und nur jene Projekte einzu- SchülerInnen. Bei einer Prüfung, die Aufstiegsberech- führen, deren Vorteile im Praxistest überzeugt haben, tigungen erteilt, sollte sich, so Parisot, vorwiegend die ist man unter dem medial aufgebauten Reformdruck Leistungsfähigkeit der SchülerInnen im Fokus befin- von dieser bewährten Methode abgegangen. Zyk- den. Der Zentralmatura gegenüber war er skeptisch, len, in denen Schule verantwortungsbewusst refor- nicht zuletzt deshalb, weil diese einen besonders ho- miert werden kann, waren immer schon zu lange, um hen normativen Charakter auf den Unterricht habe. daraus eigenes politisches Kapital zu schlagen. Vielleicht waren die Erfahrungen des Corona-Semes- Eine der wesentlichsten und folgenschwersten Re- ters notwendig, um bei Österreichs Schulpolitik einen formprojekte des letzten Jahrzehnts brachte dem Reflexionsprozess auszulösen, für den sie sich seit der höheren Schulwesen die „standardisierte, kompe- Jahrtausendwende zu wenig Zeit genommen hat. tenzorientierte Reifeprüfung“. Anders als von „oben“ Vielleicht gewinnt Österreichs Schulpolitik mehr Ein- vorhergesagt hat sich diese Form der abschließen- sicht in und Gefühl für die Spannungsfelder, denen den Prüfung überwiegend nachteilig auf den Un- LehrerInnen in Ausübung ihres Berufs ausgesetzt sind. terricht der vorhergehenden Jahrgänge und den Vielleicht wird Unterrichten und Beurteilen wieder Wert der Matura selbst ausgewirkt. Während sich verstärkt als interpersonelles Agieren verstanden, das viele Wissenschaftler im Einvernehmen mit der Leh- letztlich auch auf Vertrauen angewiesen ist, das es zu rerInnenvertretung für eine teilzentrale Reifeprüfung stärken gilt. n ausgesprochen hatten, wurde ein solches System schnell mit dem Vermerk „zu wenig zentralistisch“ ab- gestempelt und a priori abgelehnt. Zeit für den Blick 7 https://www.oezbf.at/der-salzburger-staerkenkompass/ https://www.talentecheck-salzburg.at/fachschueler-lehrabsolventen/karriere- über die Grenzen gönnte man sich leider nicht. Da- check/weil-nach-der-ausbildung-vor-der-ausbildung-ist-429/. 8 Die Presse online am 19. März 2018. bei erweisen sich Systeme mit standardisierten und 9 Thomas Kohlmann, „Südkoreas Jugend zwischen Leistungsdruck und nicht-standardisierten Komponenten als höchst leis- Jugendkultur“, „Deutsche Welle“ vom 19. Februar 2018, https://www. dw.com/de/s%C3%BCdkoreas-jugend-zwischen-leistungsdruck-und- tungsfähig: „In many countries, these centrally desi- jugendkultur/a-42640468. 10 Univ.-Prof. Dr. Bernd Ahrbeck, „Inklusion“ (2016), S. 99. gned standardised components are complemented 11 özbf (Hrsg.), „begabt & exzellent“, Ausgabe 2, 2018, S. 5. 12 BIFIE (Hrsg.), „Standardüberprüfung 2019. Englisch, 8.Schulstufe, by nonstandardised parts of the examinations that Bundesergebnisbericht“ (2020), S. 35. are locally designed and marked.“15 „Die Reduktion 13 14 OECD (Hrsg.), „TALIS 2018 Results. Volume II“ (2020), S. 126. Univ.-Prof. Dr. Pasi Sahlberg, „Developing Effective Teachers and School Leaders. der Matura auf einen zentral vorgegebenen Test füh- The Case of Finland”. In: Darling-Hammond u. a., „Teaching in the Flat World“ (2015), S. 37f. re“, so Univ.-Prof. Dr. Stefan Hopmann, „zu ‚Teaching 15 OECD (Hrsg.), „Synergies for Better Learning“ (2013), S. 177. to the Test‘ und verderbe die Chance auf ordentli- 16 17 Univ.-Prof. Dr. Stefan Hopmann, Der Standard online am 28. Juni 2016. Univ.-Prof. Mag. Dr. Konrad Paul Liessmann, „Bildung als Provokation“ (2017), S. 54. chen Unterricht, der die ganze Breite des Faches 18 Univ.-Prof. Dr. Stefan Hopmann, Die Furche vom 15. April 2015. berücksichtige.“16 Zugleich korrespondiere nach 7
gut zu wissen MAG. GEORG STOCKINGER STV. VORSITZENDER UND BESOLDUNGSREFERENT DER AHS-GEWERKSCHAFT georg.stockinger@goed.at Pensionsberechnung Eine Serviceleistung der FCG exklusiv für Gewerkschaftsmitglieder am Modell der AHS-LehrerInnen für Beamtinnen, Beamte und Vertragsbedienstete PENSIONSBERECHNUNG FÜR VERTRAGSBEDIENSTETE: Beamtinnen und Beamte erhalten Informationen zu Vertragsbedienstete Kolleginnen und Kollegen er- ihrer voraussichtlichen Pensionshöhe und zu mögli- halten Informationen zu ihrer voraussichtlichen Pen- chen Pensionsantrittsdaten üblicherweise erstmals sionshöhe grundsätzlich durch die Pensionskontomit- anlässlich des endgültigen Pensionierungsansuchens teilungen (PVA). Informationen finden Sie auch unter – also für jede seriöse Planung zu spät. Daher bietet http://www.neuespensionskonto.at/, wo mit Hilfe des die FCG allen Gewerkschaftsmitgliedern seit Jahren „Pensionskontorechners“ eine erste Vorabberech- kostenlos das erfolgreiche Service der Pensionsbe- nung möglich ist. Allerdings prüft dieser Rechner rechnung für Beamtinnen und Beamte an. nicht, ob zu den angegebenen Terminen die erfor- Ich bitte um Verständnis, dass aufgrund des hohen derlichen Versicherungszeiten für einen Pensionsan- Aufwands für unsere ehrenamtlichen Pensionsrech- spruch vorliegen! nerInnen dieses Service leider ausnahmslos für Ge- Das Regelpensionsalter von Männern beträgt 65 Jah- werkschaftsmitglieder zur Verfügung steht. re, das von Vertragsbediensteten Frauen 60 Jahre Alternativ bietet das Bundesministerium für öffent- (Beamtinnen 65). Ab 2024 wird das Regelpensionsal- lichen Dienst (bmkoes) ebenfalls eine Pensionsbe- ter von Frauen schrittweise angehoben, bis es 2033 ratung für Beamtinnen und Beamte des Bundes an. das der Männer erreicht. (https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/moderner_ar- Insbesondere diese Übergangsregelung eröffnet ei- beitgeber/pensionsrecht/pensionsberatung.html) ne Reihe von Möglichkeiten, die eine individuelle Be- ratung sinnvoll machen können. GRUNDSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR BEAMTINNEN Seit Herbst 2018 gibt es das FCG Pensions-Service UND BEAMTE der Gewerkschaft auch für Vertragsbedienstete, das Mit Ablauf des Kalenderjahres 2013 sind jene Rege- nunmehr eine ähnliche Beratung wie seit Jahren für lungen ausgelaufen, die es ermöglicht haben, dass die Beamtinnen und Beamte ermöglicht. Beamtinnen und Beamte nach Vollendung des 60. Das Formular sowie die Kontaktdaten der Ansprech- Lebensjahres in den Ruhestand treten konnten. personen finden Sie im Abschnitt „Vertragsbediens- Abgesehen von der Versetzung in den Ruhestand FOTO: ???????????????????? tete“ auf der Seite http://www.fcg-ahs.at/index.php/ wegen Dienstunfähigkeit gibt es daher keine Mög- service/pensionsberechnung. lichkeit mehr, vor der Vollendung des 62. Lebensjah- res in den Ruhestand zu gehen. Allerdings reicht die PENSIONSBERECHNUNG FÜR BEAMTINNEN: Erreichung dieses Alters allein als Voraussetzung nicht Deutlich komplizierter ist hingegen die Pensionsbe- aus. rechnung für unsere beamteten Kolleginnen und Kol- Für die „Hacklerregelung neu“ braucht man zusätz- legen. lich (zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versetzung 8
gut zu wissen ständnis, dass auch die Gewerkschaft Berechnungen nur für maximal fünf Jahre in der Zukunft liegende Stichtage durchführt. VORAUSSETZUNGEN: Personen, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren worden sind, fallen unter die „Pensionsharmonisie- rung“. Ihr voraussichtlicher Ruhebezug kann nur be- rechnet werden, wenn bereits eine Pensionskontomit- teilung vorliegt. Unter http://www.fcg-ahs.at/ finden Sie im Bereich „Service“ – „Pensionsberechnung“ im Abschnitt „BE- AMTE“ ein Formular, mit dem alle für eine Berechnung potentiell notwendigen Unterlagen und Daten abge- fragt werden. Diese Angaben sind für eine korrekte Berechnung und qualifizierte Beratung unverzicht- bar. Das Fehlen einzelner Angaben macht selbst eine grobe Abschätzung der Pensionshöhe oft unmöglich, zumal die ehrenamtlichen Pensions-BerechnerInnen auch keinerlei Möglichkeit haben, anderwärtig auf Daten zuzugreifen. Unvollständig ausgefüllte Formu- lare können daher grundsätzlich nicht bearbeitet in den Ruhestand) eine beitragsgedeckte Gesamt- werden. dienstzeit von 42 Jahren. Das vollständig ausgefüllte Formular, inklusive Kopien Für die Korridorregelung muss man seit 1. Jänner aller wichtigen Unterlagen, schicken Sie bitte – ent- 2017 eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von weder in Papierform oder als Mail – nach vorheriger 480 Monaten (40 Jahren) aufweisen, wobei diese 40 Rücksprache (!) an eine/n der PensionsberechnerIn- Jahre unter gewissen Voraussetzungen um maximal nen Ihres Bundeslandes. Falls Sie die Rücksendung sechs Monate je Kind reduziert werden können, falls von Unterlagen wünschen, legen Sie bitte ein adres- nach der Karenz nach MSchG eine „Anschlusska- siertes und ausreichend frankiertes Kuvert bei. Ihre renz“ vorliegt. (Siehe auch https://www.goed.at/ak- Daten werden selbstverständlich vertraulich behan- tuelles/news/hartnaeckigkeitfuehrtzumerfolg/) delt und nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen In den meisten Berechnungsfällen geht es also nicht Frist vernichtet. mehr darum, unter welchen Bedingungen man vor- zeitig in den Ruhestand treten und mit welcher Pen- PENSIONSBERECHNERINNEN FÜR BEAMTINNEN, sionshöhe man dann rechnen kann, sondern ob das BEAMTE UND VERTRAGSBEDIENSTETE überhaupt noch möglich ist. Ich möchte mich an dieser Stelle – wie alle Jahre – ganz besonders herzlich bei den Kolleginnen und Kol- FRÜHESTER ZEITPUNKT DER BERECHNUNG FÜR legen bedanken, die für uns teils seit Jahren absolut BEAMTINNEN UND BEAMTE: ehrenamtlich die Pensionsberechnungen durchfüh- Vorzeitige Berechnungen stellen immer Hochrech- ren! nungen dar, die umso ungenauer sind, je weiter in Danke herzlich für die vielen Stunden ehrenamtli- der Zukunft der geplante Pensionsantritt liegt. Die chen Einsatzes für unsere Kolleginnen und Kollegen! BVA, welche als einzige Institution rechtlich verbind- Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen für Beam- liche Aussagen über die Höhe des Ruhebezuges tref- tinnen, Beamte bzw. Vertragsbedienstete finden fen kann, berechnet daher eine solche Information Sie auf der Seite http://www.fcg-ahs.at/index.php/ erst dann, wenn man unwiderruflich um Versetzung service/pensionsberechnung unter den Links „Ihre/n in den Ruhestand angesucht hat. Alle anderen Stel- Pensionsberechner/in in Ihrem Bundesland“. n len, die Berechnungen anstellen und Auskünfte ertei- len, tun dies rechtlich unverbindlich. Das gilt sogar für Pensionshochrechnungen einer Behörde – wie etwa der Bildungsdirektion. Auf Grund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der gültigen Rechtsgrundlagen ersuchen wir um Ver- 9
gut zu wissen MMAG. MAG. IUR. GERTRAUD SALZMANN DIENSTRECHTSREFERENTIN GÖD AHS gertraud.salzmann@goed.at Die Frage der Haftung für Lehrerinnen und Lehrer Gerade in den letzten Wochen gab es zahlreiche Anlässe, die Fragen zur Haftung aufwerfen: Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, Schülerbetreuung und vor allem auch die vielen Schulveranstaltungen, die wegen COVID-19 abgesagt wurden bzw. noch ausstehen. Wann greift die Amtshaftung? WENN DER SCHADENSFALL EINTRITT terrichtserteilung, der Aufsichtsführung oder auch bei Im Schulalltag kommt es immer wieder zu Vorfällen, Schulveranstaltungen. die Fragen danach aufwerfen, wer für einen ent- Wesentlich bei all diesen Fragen ist es, den Sachver- standenen Schaden allenfalls haftet: der Lehrer, der halt genau zu ermitteln. Nur so kann man feststellen, Schüler oder gar eine dritte Person.1 Durch Unacht- ob überhaupt und in welcher Höhe ein Schaden ein- samkeit wird einem Schüler im Turnunterricht durch getreten ist, ob es eine Haftung für den Schaden gibt den Aufprall eines Balles die Brille zu Boden geschleu- und wer dafür haften könnte. Dabei ist jeder Einzelfall dert, die dabei kaputt geht. Im Chemieunterricht individuell zu prüfen, da die Abgrenzung, ob und in macht der Lehrer einen Versuch, einem Schüler wird welcher Form und durch wen eine Haftung schla- durch das Wegspritzen einer ätzenden Flüssigkeit der gend wird, nicht immer auf den ersten Blick klar er- Pullover beschädigt. Bei der Gangaufsicht kommt es sichtlich ist. zu einer Rauferei, einem Schüler wird dabei ein Zahn ausgeschlagen. Der Sportlehrer auf Schulskikurs be- SCHADENERSATZ BEDINGT RECHTSWIDRIGES UND fährt mit seiner Gruppe eine verschneite Abfahrt, da SCHULDHAFTES HANDELN FOTO: IZUSEK / ISTOCK er den Schülern das Gefühl für Tiefschnee vermitteln Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Recht auf möchte. Dabei kommt ein Mädchen zu Sturz und Schadenersatz im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetz- verletzt sich am Knöchel schwer. Solche und andere buch (ABGB) ab § 1293 geregelt ist. Ein Schaden ist Fälle ließen sich noch genügend aufzählen. Immer ein Nachteil am Vermögen, an Rechten oder an der wieder kommt es zu Schadensfällen im Zuge der Un- Person und Voraussetzung für einen Anspruch auf 10
gut zu wissen Schadenersatz. Im Zweifel gilt die Vermutung, dass nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts für niemand am Schaden Schuld trägt, wie es auch in den Schaden am Vermögen oder an der Person, den § 1311 ABGB heißt: Der bloße Zufall trifft denjenigen, in die als ihre Organe handelnden Personen in Vollzie- dessen Vermögen oder Person er sich ereignet. hung der Gesetze durch ein rechtswidriges Verhalten Der Schadenersatz erfüllt eine Ausgleichsfunktion, einer Person schuldhaft zugefügt haben. Dabei sind da niemand aus der schädigenden Handlung ei- Organe alle physischen Personen, wenn sie in Vollzie- nes anderen einen Nachteil haben soll. Dazu gehört hung der Gesetze (Gerichtsbarkeit oder Verwaltung) aber, dass gem. § 1294 ABGB ein rechtswidriges und handeln, gleichviel, ob sie dauernd oder vorüber- schuldhaftes Verhalten des Schädigers vorliegt, das gehend oder für den einzelnen Fall bestellt sind (§ 1 auch durch Unterlassung verwirklicht werden kann. Abs 2 AHG).4 Bei Geltendmachung des Ersatzanspru- Der Schädiger haftet jedenfalls nur für den Schaden, ches genügt der Beweis, dass der Schaden durch die der kausal durch sein Verhalten verursacht wurde, es Rechtsverletzung des Organes des beklagten Rechts- muss also ursächlich für das Eintreten des Schadens trägers entstanden ist. sein – eine Conditio sine qua non. Sind mehrere Per- Ob nun in der Tätigkeit der Lehrperson eine Hoheits- sonen als Schädiger beteiligt, haften sie solidarisch verwaltung vorliegt, ist vom Einzelfall abhängig. Wird für den gesamten Schaden, auch eine Mitschuld des der Lehrer in seiner eigentlichen Funktion tätig, näm- Geschädigten ist zu prüfen. lich der Unterrichts- und Erziehungsarbeit iSd § 17 Weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Scha- SchUG, zu der auch die Beaufsichtigung5 der Schü- denersatz ist die rechtswidrige Handlung des Schä- ler gehört (§ 51 Abs. 3 SchUG), ist sein Handeln ent- digers. Dies setzt eine Sorgfaltswidrigkeit des Schä- sprechend der herrschenden Rechtsprechung dem digers voraus und ist dadurch gegeben, dass der Bereich der Hoheitsverwaltung zuzurechnen, d.h. er Schädiger gegen Schutzgesetze – davon umfasst handelt als Organ im Sinne des § 1 AHG.6 Der Leh- sind absolut geschützte Rechtsgüter wie Leben, kör- rer ist bei Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben perliche Integrität, Eigentum, etc. – oder geltende funktionell stets für den Bund tätig, unabhängig von Rechtsvorschriften verstößt. Eine rechtswidrige Hand- seiner dienstrechtlichen Stellung als Bundeslehrer, lung liegt wohl dann vor, wenn der Lehrer gegen sei- Landeslehrer oder Lehrer einer Privatschule. Ein etwa- ne Dienstpflichten verstößt und dabei einen Schaden iges schuldhaft rechtswidriges Verhalten eines Orga- verursacht, worauf noch näher einzugehen sein wird. nes auf dem Gebiet des Schulwesens ist dem Bund Zur Rechtswidrigkeit muss auch ein Verschulden des zuzurechnen (Art 14 Abs 1 B-VG), Schadenersatzfor- Schädigers treten.2 Dies liegt vor, wenn der Schädi- derungen im Rahmen der Amtshaftung somit an den ger vorsätzlich (dem Schädiger ist es bewusst, dass Bund zu richten.7 Auch bei Schulveranstaltungen wie er den Schaden herbeiführt und nimmt dies auch in Lehrausgängen, Wandertagen, mehrtägigen Schul- Kauf) oder fahrlässig handelt, indem er die gehörige veranstaltungen, Sommer- oder Wintersportwochen, Sorgfalt außer Acht lässt, wobei zwischen grober und etc. handelt die Lehrperson in Vollziehung des Bun- leichter Fahrlässigkeit unterschieden wird. des und somit hoheitlich. Wenn also, wie eingangs angesprochen, im Chemie- SCHÄDEN IM BEREICH DER DIENSTVERRICHTUNG unterricht bei einem Versuch eine ätzende Flüssigkeit Das Schadenersatzrecht gilt grundsätzlich auch für auf den Pullover eines Schülers spritzt und dadurch den Arbeitsvertrag, sodass der Arbeitnehmer für der Pullover beschädigt wird, kann eine Amtshaftung verursachten Schaden im Rahmen seiner Leistungs- vorliegen. Zu prüfen ist jedenfalls, ob der Schüler sich erbringung haftet. Gegenüber Dritten ist jedoch der z.B. auch an die Instruktionen des Lehrers vor dem Arbeitnehmer durch das Dienstnehmerhaftpflicht- Versuch gehalten hat, dazu zählen z.B. Mindestab- gesetz (DHG) meist geschützt, da der Arbeitgeber für seine Bediensteten haftet.3 Geleisteter Schaden- ersatz kann aber im Regressweg vom Arbeitnehmer 1 Personenbezogene Bezeichnungen gelten in gleicher Form für beide zurückgefordert werden, wenn dieser eine Sorgfalts- Geschlechter. 2 Vgl. Brodil/Risak, Schaden und Haftung im Arbeitsverhältnis, 201910, RZ 298a. widrigkeit, insbesondere im Bereich der groben Fahr- 3 Vgl. Brodil/Risak, Schaden, RZ 299. 4 Bundesgesetz über die Haftung der Gebietskörperschaften und der sonstigen lässigkeit oder des Vorsatzes, begeht. Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für in Vollziehung der Gesetze zugefügte Schäden (Amtshaftungsgesetz – AHG). 5 Dies wurde in der Judikatur bereits mehrfach betont, vgl. OGH 14 Os 27/91, DIE AMTSHAFTUNG BEI HOHEITLICHER TÄTIGKEIT 9.4.1991 oder OGH 1 Ob 34/91, 18.9.1991. 6 Vgl. Schragel, Kommentar zum Amtshaftungsgesetz, RZ 78; OGH 1 Ob 30/77, Ein wesentlicher Funktionsgrundsatz der Verfassung ist 11.01.1978 in: SZ 51/2 = EvBl 1978/101, 299. 7 die Amtshaftung (Art. 23 Abs. 1 B-VG), die im Bereich Vgl. Wieser, Die Aufgaben der Lehrperson aus verwaltungs- und verfassungsrechtlicher Sicht, in: ÖGSR 1/2019, 13 sowie OGH 1 Ob 296/03s, der Hoheitsverwaltung an die Stelle der Dienstgeber- 12.10.2004. haftung tritt. Bund, Länder und Gemeinden haften 11
gut zu wissen stand, Tragen von Schutzbrillen, etc. oder ob ev. auch ersatz wäre im zivilrechtlichen Bereich angesiedelt. eine Mitschuld vorliegt. Hier ist eine rechtzeitige und Ähnlich verhält es sich, wenn der Sportlehrer den Ball genaue Anweisung der Schüler im Sinne der Sorgfalts- so unglücklich aufspielt, dass die Brille des Kollegen und Aufsichtspflicht des Lehrers unabdingbar. im Turnsaal zu Bruch geht, dann greift nicht die Amts- haftung, denn gegenüber gleichrangigen Arbeits- PRÜFUNG DES EINZELFALLES kollegen greifen die zivilrechtlichen Haftungsregeln. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, so ist im Sofern die Sozialversicherung Leistungen erbringt, Einzelfall jedenfalls zu prüfen, ob der Lehrer die gehen die Ansprüche des Geschädigten gegenüber Handlung im Rahmen seiner Dienstverrichtung aus- dem Schädiger aufgrund der Bestimmungen in § 332 geführt hat oder diese eher dem privaten Bereich Abs 1 ASVG auf den Sozialversicherungsträger über zuzuordnen ist. Diese Abgrenzung geschieht ähnlich (Legalzession). 8 wie bei der Prüfung, ob allenfalls ein Arbeitsunfall vorliegt oder ob die Handlung der Lehrperson eher AMTSHAFTUNG BEI DRITTEN dem privaten Bereich zuzuordnen ist, auch wenn er Die Beaufsichtigung von Schülern kann gem. § 44a als „Lehrer“ mit seinen Schülern unterwegs ist. Wenn SchUG in der Schule, bei und im Rahmen der Schulver- ein Sportlehrer bei einem Fußballmatch im Turnun- anstaltungen auch durch andere Personen als Lehrer, terricht durch eine unachtsame Bewegung die Brille Erzieher und Freizeitpädagogen geschehen. Sie wer- eines Schülers zu Boden stößt, die dann kaputt geht, den dann im hoheitlichen Vollzug tätig, unabhängig wird wohl von einer Handlung innerhalb der Dienst- davon, ob sie dauernd oder vorübergehend oder verrichtung (Unterricht) auszugehen sein, sodass die für den einzelnen Fall bestellt, gewählt, ernannt oder Amtshaftung zum Tragen kommt. Wenn der Sport- sonst wie herangezogen werden. Eltern, die Wander- lehrer beim Wandertag inkl. Übernachtung auf der tage oder Exkursionen begleiten, aber z.B. auch Ver- Hütte am Abend mit den Schülern ein Fußballmatch anstalter von Kursen bei Sport- und Musikwochen, die macht, so ist die Zuordnung zur Dienstverrichtung in Ausführung der Kurse dann als Organe des Bundes schon strittiger. Er hat zwar die Aufsichtspflicht für die tätig werden, sind dabei umfasst. Der OGH sah sogar Schüler zu wahren, eine Zuordnung des Fußballspiels einen Unternehmer bei der Durchführung der indivi- am Abend vor der Hütte dürfte aber wohl eher in den duellen Berufs(bildungs)orientierung der Polytech- privaten Bereich fallen, sodass eine Amtshaftung u.U. nischen Schule nach § 13b SchUG in der Mitwirkung nicht zum Tragen kommt. an der hoheitlich zu verrichtenden Aufgabe Erteilung In zahlreichen Schulen ist es Usus, die Mobiltelefone des Unterrichts.9 Schadenersatzansprüche waren hier der Schüler abzusammeln und zu verwahren. Wenn an den Bund zu richten und nicht über zivilrechtliche nun bei der Verwahrung durch den Lehrer ein Scha- Ansprüche geltend zu machen. den entsteht, so ist dies bei den mittlerweile teuren Gerade auch bei mehrtägigen Schulveranstaltun- Geräten nicht unerheblich, ob die Amtshaftung gen ist immer Vorsicht geboten, damit der Lehrer greift. Sollte die Handlung des Lehrers in seine Dienst- nicht in einen ungewollten Haftungsanspruch hin- pflicht fallen, so wird Amtshaftung zu bejahen sein. einkommt. Insbesondere bei Klassenreisen sollte klar Etwa wenn der Lehrer während des Unterrichtes das sein, dass der organisierende Lehrer dies im Rahmen Handy eines Schülers abnimmt, weil dieser damit den seiner Dienstpflicht tut und Vertragspartner mit dem Unterricht stört, zumal der Unterricht als hoheitlicher Reiseanbieter aber jedenfalls die Eltern der minder- Vollzug gilt. Anders ist das z.B. beim Sportlehrer, der jährigen Schüler sind. Es sollte darauf geachtet wer- von den Schülern gebeten wird, während des Unter- den, dass die Korrespondenz mit den Eltern und dem richtes Wertgegenstände zu verwahren. Da dies nicht Reiseveranstalter bestenfalls schriftlich (nachweislich) Teil seiner Dienstpflicht ist, kommt hier die Amtshaf- erfolgt und spätestens bei Vertragsabschluss die Stor- tung wohl nicht zum Tragen, ein allfälliger Schaden- nobedingungen mit den AGB übermittelt werden. n 8 Vgl. Windisch-Graetz, Von Arbeitnehmern verschuldete Schäden an Arbeitskollegen, in: Mazal/Risak, Arbeitsrecht: System- und Praxiskommentar, RZ 65. 9 Vgl. OGH 1 Ob 75/15h, 18.6.2015. 12
bundesleitung aktiv bundesleitung aktiv Corona – Krise oder MAG. EVA TEIMEL MITGLIED DER BUNDESLEITUNG eva.teimel@my.goed.at Chance? Von einem Tag auf den anderen wurde der gesamte Unterricht auf die digitale Schiene verlegt – mit allen Herausforderungen, die dieser Kaltstart mit sich brachte. Als am 12. März die Personalvertreter und -vertreter- hochfahren der Schulen. Viele Unsicherheiten und innen aller Schularten Niederösterreichs zu einem Unklarheiten säumten den Weg bis zu dem Tag, an Krisengipfel mit Bildungsdirektion und Land nach dem die Maturantinnen und Maturanten erstmals un- St. Pölten gebeten wurden, wurde uns allen der Ernst ter strengen Hygienevorschriften die Schulen wieder der Lage erst so wirklich bewusst. Schlagwörter wie betraten. Vieles war noch nicht geregelt, bei einigem „Schulschließungen“, „Lockdown“ und „Corona-Ma- lag der Teufel im Detail. Auch passten viele Vorgaben tura“ beherrschten unsere Diskussion sowie die etwa nicht für alle Schulstandorte und ihre Gegebenhei- zeitgleich stattfindende Pressekonferenz von Bun- ten. Dass sich eine neu gebaute, großzügig angeleg- deskanzler Kurz und Bundesminister Anschober. Kurz te Schule auf der grünen Wiese mit manchen Dingen darauf war klar: Die Schulen mussten sich kurzfristig leichter tut als eine Schule im städtischen Bereich, auf Home-Schooling einstellen und die von der Bil- war nicht von der Hand zu weisen. Standortintelligenz dungsdirektion Niederösterreich schon länger initiier- war nun gefragt, um möglichst viel an den eigenen te Offensive der Digitalisierung musste von heute auf Schulstandort angepasst durchzuführen. Das gelang morgen umgesetzt werden. „Wir sind ins kalte Wasser gut: Mit Unterstützung der Bildungsdirektion, durch gesprungen und haben schwimmen gelernt“, wie die grenzenlose Koordinationsfähigkeit der Direktorin- Direktorensprecherin Mag.a Isabella Zins es auf den nen und Direktoren und Adminstrationen, die ständig Punkt brachte. Wir erlebten zusammenbrechende neuen Vorgaben gerecht werden mussten und dem Server, Unzulänglichkeiten der eigenen PCs daheim, Improvisationstalent und der Geduld der Kolleginnen fehlende digitale Infrastruktur in manchen Haushal- und Kollegen, hat es in NÖ funktioniert. Wir haben tat- ten, die teilweise Unkenntnis der SchülerInnen im Um- sächlich schwimmen gelernt und bewiesen, dass wir gang mit dem PC und vieles mehr, aber der Idealis- dazu keinen Freischwimmerschein brauchen. n mus und das Engagement der Kolleginnen und Kolle- gen waren nicht zu bremsen. Wir wollten zeigen, was wir drauf haben, und das ist uns auch nach einigen Anfangsschwierigkeiten gelungen. Die Hoffnung, dass nach Ostern alles wieder beim Alten wäre, erfüllte sich nicht. Das Distance-Learning ging weiter, wurde professionalisiert und verbessert. Die Digitalisierung war nun ganz in den Schulen an- FOTO: PHILIPP MONIHART gekommen, was ohne Hilfe der IT-Administration und engagierter Kolleginnen und Kollegen, die als Peers Aufnahmen zu Guten Morgen Österreich zum Thema „Öffnung der den anderen, weniger computeraffinen halfen, nicht Schulen“ am 16. April 2020 am BG/BRG Baden, Biondekgasse mit Alexandra Bosek (Landesschulsprecher-Stellvertreterin, Nadja möglich gewesen wäre. Mader (ORF), Mag. Eva Teimel (Gewerkschaftsvorsitzende AHS Die Herausforderungen begannen mit dem Wieder- NÖ) und Kameramann. 13
gut zu wissen MAG. ANDREA MEISER FRAUENREFERENTIN GÖD andrea.meiser@goed.at Elternkarenz Die Karenz, die Eltern nach der Geburt eines Kindes in Anspruch nehmen können, ist eine wichtige Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sind im Mutterschutzgesetz (§§ 15) bzw. Väterkarenzgesetz (§§ 2) geregelt und ermöglichen den Eltern, ihre Kinderbetreuungsphase über einen längeren Zeitraum flexibel zu gestalten. Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Karenz ge- - im Anschluss an einen Krankenstand, der über das hen wollen, nutzen den arbeitsrechtlichen Anspruch Ende der Schutzfrist andauert auf Freistellung vom Dienst. Die Karenz nach MSchG - im Anschluss an einen Erholungsurlaub (d.h. bei bzw. VKG kann von den Eltern unter Einhaltung der LehrerInnen Hauptferien) rechtlichen Vorgaben beantragt werden. Während - im Anschluss an die Karenz des anderen Elternteils dieser Karenz pflegt und betreut der karenzierte El- (muss unmittelbar anschließen!) ternteil das Kind und muss daher im gemeinsamen 2. Für den Vater gilt: Haushalt mit dem Kind leben. Da in der Zeit der Ka- - im Anschluss an die Schutzfrist der Mutter renz keine Bezüge ausbezahlt werden, gibt es das - im Anschluss an die Karenz der Mutter (muss unmit- Kinderbetreuungsgeld als finanzielle Unterstützung telbar anschließen!) des Staates für den Elternteil, der für die Erziehung des 3. Wenn ein Elternteil keinen Anspruch auf Karenz Kindes vorübergehend seine Berufstätigkeit aufgibt. hat, kann der andere Elternteil die Karenz auch zu Achtung: Der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld ist einem späteren Zeitpunkt beginnen (maximal bis bei der Krankenkasse zu stellen. Die Meldung einer zum zweiten Geburtstag des Kindes). Karenz erfolgt bei der zuständigen Bildungsdirektion über den Dienstweg! Oft kommt es zur Vermischung WIE LANGE KANN KARENZ NACH MSCHG BZW. VKG IN dieser beiden Begriffe. Eltern gehen dann davon aus, ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN? dass sie für die Dauer der Karenz auch Anspruch auf Für Mütter und Väter gilt: Kinderbetreuungsgeld haben oder umgekehrt. Das - Die Karenz muss mindestens zwei Monate betra- muss aber nicht so sein: gen. Beispiel: Eine Kollegin möchte zwei Jahre zu Hause - Die Karenz kann maximal bis zum Ablauf des zwei- beim Kind bleiben und das einkommensabhängige ten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genom- Kinderbetreuungsgeld beziehen. Sie beantragt Ka- men werden (der zweite Geburtstag des Kindes ist renz bis zum Tag vor dem zweiten Geburtstag des Kin- der 1. Arbeitstag!). des. Das eaKBG wird aber längstens 365 Tage ausbe- Zwischen den beiden Eckdaten (Minimal- und Maxi- zahlt. D.h.: Die Kollegin ist zwar zwei Jahre zu Hause, maldauer) kann die Karenz für jede beliebige Dauer bezieht aber im 2. Jahr kein Einkommen mehr. vereinbart werden (Rechtsanspruch). WANN BEGINNT DIE KARENZ NACH MSCHG BZW. VKG? KÖNNEN SICH ELTERN DIE KARENZ TEILEN? FOTO: XXX / ISTOCK Es gibt unterschiedliche Zeitpunkte, an denen die Ka- Ja. Die Karenz kann zweimal zwischen den Eltern ge- renz begonnen werden kann: teilt werden. Die Karenzteile müssen allerdings unmit- 1. Für die Mutter gilt: telbar aneinander anschließen. - im Anschluss an die Schutzfrist Beim erstmaligen Betreuungswechsel können die El- 14
gut zu wissen tern auch ein Monat gleichzeitig in Karenz gehen. Die die Meldung spätestens zwei Monate vor Ende der Dauer der Karenz verkürzt sich dann allerdings um Karenz erfolgen. Dauert der erste Karenzteil weniger diesen einen Monat und endet daher mit dem Ab- als drei Monate, muss die Meldung des Elternteils, der lauf des 23. Lebensmonats des Kindes. dann mit seiner Karenz folgen will, ebenfalls schon Ansonsten ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme während der Schutzfrist erfolgen.) von Karenz durch beide Elternteile nicht zulässig! Wird die Karenz erst zu einem späteren Zeitpunkt be- gonnen, da ein Elternteil keinen Anspruch auf Karenz WELCHE MELDEFRISTEN MÜSSEN EINGEHALTEN hat, muss die Meldung spätestes drei Monate vor WERDEN? dem gewünschten Antrittsdatum erfolgen. Die Meldung der Karenz erfolgt sinnvollerweise Die Absicht, Karenz aufzuschieben (vgl. unten „auf- schriftlich, das Ansuchen wird auf dem Dienstweg geschobene Karenz“), muss dem Dienstgeber wäh- eingereicht. Die Mutter muss innerhalb der Schutzfrist rend des Beschäftigungsverbots nach der Geburt die Meldung an den Dienstgeber übermitteln, wenn bekannt gegeben werden. sie die Karenz im Anschluss an die Schutzfrist begin- nen will. KANN EIN TEIL DER KARENZ AUFGESCHOBEN WERDEN? Der Vater muss innerhalb von acht Wochen nach der Ja. Jeder Elternteil kann mit dem Dienstgeber verein- Geburt die Meldung an den Dienstgeber übermit- baren, dass drei Monate seiner Karenz aufgeschoben teln, wenn er die Karenz im Anschluss an die Schutz- werden. Diese Zeit kann zu einem späteren Zeitpunkt frist der Mutter beginnen will. verbraucht werden. (Aufgeschoben werden kann bis Bei einer Verlängerung der Karenz oder bei einem zum Ende des siebten Lebensjahrs oder einem späte- Wechsel muss dies spätestens drei Monate vor Inan- ren Schuleintritt des Kindes.) Es besteht kein Rechts- spruchnahme gemeldet werden. (Wenn die Karenz anspruch auf diese aufgeschobene Karenz – Voraus- des anderen Elternteils kürzer als drei Monate ist, muss setzung ist eine Vereinbarung mit dem Dienstgeber. 15
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