ZEIT FÜR EHRLICHKEIT - ahs aktuell

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ZEIT FÜR EHRLICHKEIT - ahs aktuell
ZEIT FÜR
  GEWERKSCHAFT
ÖFFENTLICHER DIENST
                      EHRLICHKEIT

DIE ZEITSCHRIFT DER
AHS-GEWERKSCHAFT
                                    FOTO: X XXX XXX X

    69. jahrgang
  juli/august 2020
         nr. 4
ZEIT FÜR EHRLICHKEIT - ahs aktuell
zugespitzt
                                                                 inhalt

       Bildungsauftrag                                                           top thema
                                                                        ZEIT FÜR EHRLICHKEIT
                                                                                                  4

       Der Bildungsauftrag des ORF ist seit Jahren Ge-              Von Mag. Georg Stockinger
       genstand öffentlicher Debatten. In kaum einer
       Sendung wird diesem Auftrag so intensiv entspro-                    gut zu wissen          8
       chen wie im Büchermagazin „erLesen“ auf ORF III,              PENSIONSBERECHNUNG
       das von Heinz Sichrovsky, einem der profiliertes-
                                                                    Von Mag. Georg Stockinger
       ten Kulturjournalisten Österreichs und profunden
       Kenner der Literaturszene, gestaltet und mode-
       riert wird. Heinz Sichrovsky schreibt regelmäßig
                                                                     DIE FRAGE DER HAFTUNG
                                                                           Von MMag. Mag. iur.
                                                                                                 10                         8
       Kolumnen in Printmedien, in denen er sich kritisch
       mit negativen Entwicklungen in der Kultur- und                       Gertraud Salzmann
       Bildungsszene auseinandersetzt.
       Als Vater einer Maturantin mit leichter Mathe-               bundesleitung aktiv          13
       matikschwäche durchlitt Sichrovsky heuer „co-           CORONA – KRISE ODER CHANCE?
       ronabedingte“ Qualen und outete sich dem-                         Von Mag. Eva Teimel
       entsprechend als großer Fan der Einbeziehung
       der Jahresnote in die Klausurbenotung. Doch                         gut zu wissen         14
       kaum hatte die Tochter die positive Mathenote                         ELTERNKARENZ
       garantiert, wandte er sich dem Klausurfach zu,
                                                                      Von Mag. Andrea Meiser
       das „erLesen“ werden sollte, was aber seit Ein-
       führung der Zentralmatura nur mehr peripher ge-
       schieht. Seine Anmerkungen zu den Themen der
                                                                                  im fokus       18
                                                                    SPANNENDES PISA, TEIL 3

                                                                                                                 10
       Deutsch-Zentralmatura seien auszugsweise zitiert:
       „Der Text von Robert Walser, der zur Interpretation            Von Mag. Gudrun Pennitz
       stand, war gut gewählt. Aber die ihm beigeord-
       neten Fragen und das post festum verfügbare Lö-                        menschen           20
       sungspaket waren von solcher Geistesenge, von               MAG. MICHAEL ZAHRADNIK
       solch vorsintflutlichen Literaturbegriffen bestimmt,         Von Mag. Dr. Eckehard Quin
       dass eine gescheite Interpretation schlicht unter-
       sagt war.“                                                            faktencheck         21
       „Wenn Goethe und Shakespeare als Prüfungsma-
                                                                      Von Mag. Gudrun Pennitz
       terien zugunsten von Wirtshausgestänker in der
       Gestalt offener Briefe und Meinungsreden ab-
                                                                               menschen          22
       gemeldet werden, kann sich das in der Tat jeder
       Trottel einbläuen.“
       Schließlich appelliert Heinz Sichrovsky an Bil-
                                                                      AUSZEICHNUNGEN UND
                                                                             ERNENNUNGEN               14
       dungsminister Faßmann: „Corona reicht Ihnen
       das Instrument, der idiotischen Zentralmatura den                    aktuelle Seite       23
       Zahn zu ziehen. Junge Leute werden dann unter                    Von Mag. Herbert Weiß
       Anleitung mündiger Lehrer wieder Goethe lesen,
       statt sich im Verfassen offener Briefe zu verfeinern,             nachgeschlagen          24
       weil das Gestänkere zentralmaturarelevant ist.“
                                                                                                      REDAKTIONSSCHLUSS
       Dass Schule einen Bildungsauftrag zu erfüllen hat,                                             Redaktionsschluss für die
       war bei der Konzeption der Deutsch-Zentralmatu-                                                Nr. 5/2020:
       ra wohl nicht prioritäres Gestaltungskriterium.                                                18. September 2020

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ZEIT FÜR EHRLICHKEIT - ahs aktuell
top thema
                                SEHR GEEHRTE FRAU KOLLEGIN! SEHR GEEHRTER HERR KOLLEGE!                                                                              editorial
                                Die Corona-Krise muss als Vorwand für verschiedenste Initiativen herhalten. Darunter
                                finden sich auch solche, die hoffentlich in einigen Jahren nicht vergessen sein wer-
                                den. Im weitesten Sinn zähle ich dazu auch die Digitalisierungsinitiative der Bundesre-
                                gierung für die Schulen. In Wahrheit wurde diese schon mehrmals groß angekündigt,
                                scheiterte aber immer wieder vor allem an ihrer Finanzierung.
                                Als geradezu skurril empfinde ich, welche Retro-Ansichten im Schatten der Corona-
                                Krise von manch altbekannten Playern aufgewärmt werden. So wettert etwa Profes-
                                sor Ferdinand Eder1 im „Standard“ mit den Worten „Da wird der Unsinn sichtbar“ über
                                die Leistungsbeurteilung. Wilhelm Weinhäupl, Leiter des Montessori-Vereins Salzburg,
                                bezeichnet die SchülerInnen sogar als „Opfer eines falschen Leistungsbegriffs“.2
                                Manche „Bildungsexpertinnen und -experten“ scheinen unter unheilbarer Allergie
                                gegenüber Leistung und deren Messbarkeit zu leiden. Zum Glück haben aber diese
                                Menschen nicht mehr das Sagen in Österreichs Schulwesen. Dass sie leider viel zu
                                lang entscheidenden Einfluss auf die Schulpolitik hatten, hat tiefe Spuren in Öster-
                                reichs Klassenzimmern hinterlassen. Auch die OECD hat schon wiederholt die gerin-
                                ge Leistungsmotivation von Österreichs Schülerinnen und Schülern aufgezeigt.
                                „Wichtig wäre, das Fachpersonal an allgemeinbildenden Schulen bei der Hinführung
                                zu Leistung (nicht gleichzusetzen mit Überforderung) zu stärken, denn nicht selten
                                entstehen Absenkung des Leistungsniveaus und beschönigende Notengebung auf
                                massiven Druck seitens Eltern und auch Politik, die in Folge Probleme junger Men-
                                schen in Ausbildung und Studium beklagen.“3
                                Leistungsfeststellungen begleiten uns Menschen unser ganzes Leben lang und geben
                                uns immer wieder Motivation, unser Tun zu reflektieren und erforderlichenfalls zu än-
                                dern. Daher finde ich es besonders unpassend, dass Professor Eder bei seinem Kampf
                                gegen Ziffernnoten mit dem Sport argumentiert.4 Wer würde z. B. die Bewertung ei-
                                ner Eiskunstläuferin verstehen, die statt Wertungspunkten einen dreiseitigen Bericht
                                bekäme, in dem alle ihre Figuren bis ins Detail beschrieben sind? Wenn man aber
                                beim von Professor Eder ins Spiel gebrachten Vergleich mit dem Fußball bleibt, sollte
                                man die Rolle eines künftigen Arbeitgebers vielleicht mit der eines Vereinsmanagers
                                vergleichen. Letzterer kann seinen Wunschspieler so oft beobachten, wie er das für
                                                                                                                                                   1   Ehemals Professor für
                                nötig hält. Wie soll das aber eine weiterführende Bildungseinrichtung machen?
                                                                                                                                                       Erziehungswissenschaften an der
                                                                                                                                                       Universität Salzburg.
                                                                                                                                                   2   Lisa Kogelnik, Noten basteln
                                                                                                                                                       in Zeiten von Corona. In:
                                                                                                                                                       derstandard.at vom 9. Juni 2020.
                                                                                                                                                   3   Christine Henry-Huthmacher
                                                                                                                                                       u. a., Ausbildungsreife &
                                                                                                                                                       Studierfähigkeit (2016), S. 8.
                                Mag. Herbert Weiß                                                                                                  4
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                                                                                                                                                       Siehe Kogelnik, Noten.
                                Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft

                                   impressum
                                gymnasium. Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Herausgeber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst,
                                Dr. Norbert Schnedl. Medieninhaber: die GÖD Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H., 1010 Wien, Teinfaltstraße 7. Chefredaktion und für den
                                Inhalt verantwortlich: Mag. Gudrun Pennitz, 1090 Wien, Lackierergasse 7, Tel.: 01/405 61 48, Fax: 01/403 94 88, E-Mail: office.ahs@goed.at.
                                Redaktion, Produktion, Konzeption und Anzeigenverwaltung: Modern Times Media Verlagsges. m. b. H., 1030 Wien, Lagergasse 6/35,
                                Tel.: 01/513 15 50. Chefin vom Dienst: Dr. Susanne Falk. Grafik: Thomas Frik. Hersteller: Druckerei Berger, 3580 Horn, Wiener Straße 80. Verlags­ort:
                                Wien. Herstellungsort: Horn. DVR-Nr.: 0046655. Namentlich gekennzeichnete Beiträge unterliegen der Verantwortung des Autors. Die ­Redaktion
                                behält sich das Recht der Kürzung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in dieser Zeitschrift trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne
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                                                                                                                                                                                             3
ZEIT FÜR EHRLICHKEIT - ahs aktuell
top thema

      MAG. GEORG STOCKINGER

                                  Zeit für mehr Ehrlichkeit
       STV. VORSITZENDER UND
    BE­SOLDUNGSREFERENT DER
          AHS-GEWERKSCHAFT
       georg.stockinger@goed.at

                                  Am Ende eines außergewöhnlichen Schuljahres, das in manchem an die Schul-

                                  geschichten unserer Eltern- und Großelterngeneration über Kriegsmatura, evakuierte

                                  Schulen und die Zeit vor 75 Jahren erinnert, richtet sich – nach Shutdown, Social-

                                  Distancing, Home-Schooling, Tele-Learning und Corona-Matura – die (mediale)

                                  Aufmerksamkeit wie gewöhnlich auf Noten und Leistungsbeurteilung.

              Im Corona-Jahr wird – nicht anders als in anderen         zen gefordert ist. Nicht gegen das Notengeben an
              Jahren – ein hoher Anspruch an die Lehrpersonen           sich, sondern gegen eine überbordende Kultur der
              gestellt, nämlich den Schülerinnen und Schülern ob-       Leistungsbeurteilung spricht sich ganz in diesem Sin-
              jektive, gerechte und transparente Beurteilungen          ne auch Claudia Neugebauer von der Pädagogi-
              der erbrachten Leistungen zukommen zu lassen. Als         schen Hochschule Zürich in ihrem Blog-Eintrag „Vom
              Ergebnis der ständigen Leistungsbeobachtung und           Wiegen wird die Sau nicht fett“ aus: „Aufwändige
              punktueller Leistungsfeststellungen sollen diese im       Verfahren und raffinierte Instrumente zur Beurteilung
              Sinne eines Gutachtens positive wie negative Ergeb-       machen den Unterricht nicht besser und die Kinder
              nisse verlässlich abbilden.                               nicht klüger.“1
              Auf dem Weg zu dieser objektiven Beurteilung sehen        Noten finden eine breite gesellschaftliche Akzep-
              sich LehrerInnen seit vielen Jahren mit teils kaum ver-   tanz. So befindet das ifo-Bildungsbarometer im Okto-
              einbaren Herausforderungen konfrontiert: Sie sind         ber 2018: „Jung und Alt sind mehrheitlich gegen die
              gemäß den Vorgaben der Leistungsbeurteilungs-             Abschaffung der Noten (Jugendliche: 62 Prozent, Er-
              verordnung (§ 4 LBVO) einerseits zur laufenden Be-        wachsene: 74 Prozent) und für das Sitzenbleiben (Ju-
              obachtung der Mitarbeit angehalten – eine Anfor-          gendliche: 76 Prozent, Erwachsene: 83 Prozent).“2 Univ.-
              derung, die einen kontinuierlichen Spagat zwischen        Prof. Dr. Ludger Wößmann bestätigt den Wunsch einer
              den Rollen der Lehrperson als Vertrauensperson, als       breiten Öffentlichkeit nach Noten: „Mehr als drei Vier-
              „Lerncoach“ und Vermittler von Fertigkeiten, Fähig-       tel (77 %) der Befragten sind gegen die Abschaffung
              keiten und Wissen sowie jener als Gutachter für die       von Schulnoten, die Hälfte ist sogar ‚sehr‘ dagegen.
              erbrachten Leistungen bedeutet. Andererseits wird         Gleichzeitig spricht sich eine überwiegende Mehrheit
              vom Gesetzgeber streng darauf geachtet, dass die          von 79 % dafür aus, dass SchülerInnen mit schlechten
              Leistungsfeststellungen im Unterricht weder einseitig     Leistungen die Klasse wiederholen müssen.“3
              noch exzessiv erfolgen: Nach § 3 LBVO sind „nur so        Was allerdings gerade in Corona-Zeiten besonders
              viele mündliche und schriftliche Leistungsfeststellun-    offen zutage tritt, ist der Gegensatz zwischen der
              gen vorzusehen, wie für eine sichere Leistungsbeur-       oben angesprochenen, vom Schulrecht geforderten
              teilung für ein Semester oder für eine Schulstufe unbe-   und gesellschaftlich anerkannten objektiven Sicht
              dingt notwendig sind.“                                    auf Schüler-Leistung und einer subjektiven Sicht-
              Verlangt ist das perfekte Mittelmaß zwischen „Prü-        weise, die mit Transparenz und Objektivität ähnlich
              fen“ und „Unterrichten“ – wobei möglichst wenig Leis-     viel gemein hat wie (objektives) Recht mit (subjektiv
              tungsfeststellungen bei gleichzeitiger Sicherstellung     empfundener) Gerechtigkeit. Angesichts persön-
              einer fairen, transparenten Beurteilung sowie eine        licher Betroffenheiten werden plötzlich viel stärker
              klare Schwerpunktsetzung auf den Unterricht, auf die      „Tugenden“ wie Verständnis, Augenmaß, Hausver-
              Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Kompeten-         stand, Menschlichkeit u. ä. anstelle von „objektiven“

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ZEIT FÜR EHRLICHKEIT - ahs aktuell
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                                                          Bewertungskriterien eingefordert.4 Wenn es um die         und Schüler zur Matura zugelassen.5
                                                          Noten der eigenen Kinder geht, werden LehrerInnen         Wo aber liegen die Gründe für die oben skizzierten
                                                          nicht selten massiv angegriffen und sehen sich in ihrer   Schwierigkeiten bei der Beurteilung, wenn das Pro-
                                                          schwierigen Doppelfunktion vom eigenen Dienstge-          blem (zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung)
                                                          ber oft nicht ausreichend unterstützt.                    offenbar nicht im Notensystem selbst liegt? Was tun,
                                                          Kommt es zu einem Widerspruch gegen eine negati-          wenn der Druck auf SchülerInnen wie LehrerInnen
                                                          ve Leistungsbeurteilung, sind die formalen und inhalt-    jetzt bereits enorm hoch ist und dennoch das erreich-
                                                          lichen Erwartungen des Dienstgebers an die „soweit        te Niveau nicht immer genügt, um für die Aufgaben
                                                          unbedingt notwendigen“ Leistungs-Aufzeichnungen           im folgenden schulischen oder beruflichen Umfeld
                                                          der Lehrperson oft sehr hoch und der Verwaltungs-         gut gerüstet zu sein?
                                                          aufwand enorm. Geben Lehrpersonen hingegen                Eine erste Erklärung ist die Tatsache, dass Kinder trotz
                                                          dem entstehenden Druck nach, indem sie die Leis-          anderslautender Beratung für sie falsche Bildungs-
                                                          tungsanforderungen senken oder den Aufstieg in            einrichtungen besuchen. So kritisierte bereits 2012
                                                          die nächsthöhere Schulstufe durch Beschluss der           die damals für Bildung zuständige Landeshauptfrau
                                                          Klassenkonferenz wider besseres Wissen trotz einer        Gabi Burgstaller, dass jede/r zehnte Salzburger Schü-
                                                          Beurteilung mit Nicht Genügend und mangelnder             lerIn in die falsche Schule gehe. Eltern würden – so
                                                          Leistungsreserven ermöglichen, und gelingt es dem/r       Burgstaller – ihre Kinder viel zu oft ins Gymnasium schi-
                                                          betroffenen SchülerIn anschließend (folgerichtig)         cken und somit hoffnungslos überfordern. Und die
                                                          nicht, auf dem weiteren Bildungsweg, bei der zentra-      berufsbildenden mittleren und höheren Schulen wür-
FOTOS: PHOTONEWS. AT/GEORGES SCHNEIDER, GOLERO / ISTOCK

                                                          len Reifeprüfung, in Ausbildung und Studium zu reüs-      den immer mehr zu Auffangbecken für Schüler, die
                                                          sieren, wird diese eben noch geforderte „Beurteilung      die Polytechnische Schule verweigern.6 Notwendig
                                                          mit Augenmaß“ schnell als Ursache für das schlechte       sind zweifellos eine Aufklärungskampagne über die
                                                          Abschneiden ausgemacht und dementsprechend                Vielfalt der Bildungswege, die es in Österreich glück-
                                                          kritisiert. Alle Jahre wieder erheben LehrerInnen und
                                                          VertreterInnen aufnehmender Bildungseinrichtun-
                                                                                                                      1   Claudia Neugebauer, Dozentin PH Zürich, „Vom Wiegen wird die Sau nicht fett“,
                                                          gen Vorwürfe an die KollegInnen der abgebenden                  https://blog.phzh.ch/kompetenzorientierung/2018/12/04/vom-wiegen-wird-
                                                                                                                          die-sau-nicht-fett/.
                                                          Schulen. Und eine der ersten Reaktionen auf die im          2   „Das Gymnasium in Bayern“ vom Oktober 2018, S. 5.
                                                          Jahr 2020 wieder schlechter ausgefallenen zentralen         3   Univ.-Prof. Dr. Ludger Wößmann u. a., „Was die Deutschen über die
                                                                                                                          Bildungspolitik denken“ (2014), S. 11.
                                                          Mathematik-Klausuren durch den für die Reifeprü-            4   „‚Augenmaß‘ für unerreichbare Schüler“, ORF Salzburg online vom 20. April 2020,
                                                                                                                          https://salzburg.orf.at/stories/3044818/.
                                                          fung zuständigen Sektionschef im Ministerium, And-          5   „Mathematik-Klausur schlechter ausgefallen“, ORF online vom 9. Juni 2020,
                                                          reas Thaller, war, viele LehrerInnen wären bei der Be-      6
                                                                                                                          https://oesterreich.orf.at/stories/3052499/.
                                                                                                                          „Schüler oft in falscher Schule und überfordert“, ORF-Salzburg online vom 11.
                                                          urteilung im Jahreszeugnis „kulanter“ gewesen und               April 2012, https://sbgv1.orf.at/stories/483037.

                                                          hätten im Zweifelsfall auch schwächere Schülerinnen

                                                                                                                                                                                                               5
ZEIT FÜR EHRLICHKEIT - ahs aktuell
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            licherweise gibt, und ein besseres Nahtstellenmana-       tungsorientierung, Selbstkontrolle und Durchhaltever-
            gement durch Ausbau von Beratungs-Tools wie dem           mögen sind Charaktereigenschaften, die man unter
            Salzburger Stärkenkompass, dem Talente-Check7             dem Druck des Dienstgebers und der Öffentlichkeit
            und anderer Werkzeuge zur schulischen Bildungsbe-         an Österreichs Schulen kaum mehr einzufordern
            ratung.                                                   wagt, die aber auf den späteren Lebenserfolg einen
            Eine weitere Erklärungsmöglichkeit für das Ausein-        enormen Einfluss nehmen. Nach Univ.-Prof. Dr. Bernd
            anderklaffen von objektiver Leistung und subjekti-        Ahrbeck ist eine Schwächung des Leistungsprinzips
            vem Leistungsdruck ist, dass Österreichs Schulrecht       „gerade für diejenigen wenig zuträglich, die sich
            sehr stark auf der Leistungswilligkeit der SchülerInnen   unter erschwerten Lebensbedingungen auf den Bil-
            und der Rückendeckung und Wertschätzung für das           dungsweg machen.“10 Und Mag. Florian Schmid
            System Schule durch Dienstgeber, Eltern und Gesell-       schreibt dazu: „Zwei nicht-kognitive Persönlichkeits-
            schaft aufbaut. In der Realität gibt es diesbezüglich     merkmale, die auf den späteren Lebenserfolg (Beruf,
            seit vielen Jahren viel „Luft nach oben“. „Im OECD-       Partnerschaft etc.) und die optimale Potenzialentfal-
            Vergleich schwach ausgeprägt ist die Leistungsmo-         tung nachweislich wesentlichen Einfluss haben, sind
            tivation der Schüler mit Migrationshintergrund in Ös-     Selbstkontrolle und Durchhaltevermögen.“11
            terreich: Insgesamt zählen 57 Prozent zur Gruppe der      Eine dritte mögliche Ursache für die beschriebenen
            ‚Motivierten‘ – im OECD-Schnitt sind es 70 Prozent,       Probleme im Schulsystem ist das Bild von Schule und
            im EU-Schnitt 66 Prozent. Besonders hoch ist die Mo-      LehrerInnen in der Öffentlichkeit. Während die Zufrie-
            tivation der Migranten in den angloamerikanischen         denheit von SchülerInnen und Eltern mit der eigenen
            Ländern mit Werten jeweils weit über 80 Prozent. Die      Schule konstant hoch ist12, verliert das öffentliche Bild
            migrantischen Schüler in Österreich könnten sich da-      von Schule als Ganzes zunehmend an Wertschät-
            mit zwar ein Vorbild an ihren Kollegen in anderen         zung. PolitikerInnen kokettieren bei kritischen Anmer-
            Ländern nehmen, nicht aber an den ‚Einheimischen‘         kungen über Schule und LehrerInnen mit medialer
            in Österreich: Deren Motivation liegt nämlich noch        Beachtung und vergessen dabei sehr schnell auf das
            niedriger (43 Prozent).“8 Von einem zweifellos destas-    rund um PISA gern zitierte Finnland, vergessen auf Au-
            trösen Vergleich mit der Leistungsbereitschaft etwa       tonomie, Vertrauen und Respekt. „The teaching pro-
            koreanischer Altersgenossen möchte ich absehen.9          fession is highly valued in Finnish society, as teachers
            Wie wenig „erwachsene“ Fantasien über die Leis-           are considered to be experts with a special mission
            tungsbereitschaft mancher SchülerInnen zutreffen,         in the community. Teachers receive high-quality trai-
            wurde uns deutlich im Rahmen der schriftlichen            ning and are responsible for constantly maintaining
            „Corona-Reifeprüfung“ vor Augen geführt: Das Zu-          their professional skills. These statements imply trust-
            geständnis an die MaturantInnen, die Jahresnoten          based assessment, where quality assurance does

                                                                                                                                  FOTO: GOLERO / ISTOCK
            in die Beurteilung einzubeziehen, führte mancherorts      not rely on control.“13 Dazu auch Univ.-Prof. Dr. Pasi
            schlichtweg zur Abgabe leerer Prüfungsbögen und           Sahlberg: „A key characteristic of Finnish teachers’
            zu Kommentaren „neu-reifer“ StaatsbürgerInnen, die        work environment is that they are autonomous, trus-
            sich darüber gefreut haben, „der Schule“ in diesem        ted, and respected professionals. Unlike nations that
            Zusammenhang „eins auswischen zu können“. Leis-           have bureaucratic accountability systems that make

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ZEIT FÜR EHRLICHKEIT - ahs aktuell
top thema
teachers feel threatened, overcontrolled, and under-         Univ.-Prof. Mag. Dr. Konrad Paul Liessmann die Praxis
valued, teaching in Finland is a very sophisticated          von Universitäten und Hochschulen, Maturantinnen
profession, where teachers feel they can truly exer-         und Maturanten mit eigenen Aufnahmetests zu se-
cise the skills they have learned in the university. Test-   lektieren, mit der Entwertung der Matura.17 Vielleicht
based accountability is replaced by trust-based res-         hätte man sich doch die Zeit nehmen sollen, um sich
ponsibility and inspiration for human development.“14        bildungswissenschaftlich zu orientieren, bevor man
Pädagogische Autonomie, Vertrauen in Schule und              sich unter Absingen von Schlachtgesängen auf den
LehrerInnen und pädagogische Freiheit statt flä-             Weg begibt. „Zentralisierte Prüfungssysteme schaffen
chendeckender Kontrolle waren Grundlage des oft              in aller Regel weder mehr soziale Gerechtigkeit noch
zitierten finnischen Erfolgs. Diese sollten auch der ös-     nachhaltige Leistungssteigerungen. Im Gegenteil: Sie
terreichischen Politik und unseren Schulbehörden als         sind meist begleitet von wachsenden Unterschieden,
Richtschnur für ihre Entscheidungen dienen.                  Schrumpfen der Lehrplaninhalte und zunehmender
Eine letzte Erklärung für evidente Probleme im ös-           Bedeutung privater Bildungsinvestitionen.“18
terreichischen Schulsystem ist der „Schlachtruf“ des         Der 2008 verstorbene Professor für Methodik des
angeblich „erstarrten Maria-Theresianischen-Schul-           Mathematikunterrichts an der Universität Salzburg,
systems“. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Wie-       Dr. Karl Josef Parisot, hat in seinen Arbeitsgemein-
derholte, einschneidende Matura-Reformen, Einfüh-            schaften und in vielen Diskussionen stets den Stand-
rung der NMS, Inklusion, Bildungsstandards, ein neues        punkt vertreten, dass zentrale, standardisierte Prüfun-
Lehrer-Dienstrecht, für das Aufzählen einschneiden-          gen verschiedenste Facetten eines Bildungssystems
der Reformen in den letzten Jahren reicht der Platz          abbilden: LehrerInnen, Schule, Klassengemeinschaft,
hier nicht aus. Während sich die Politik früher für Re-      technische Ausstattung, Schulbücher, das familiä-
formen die notwendige Zeit genommen hat, um sie in           re Umfeld – und natürlich die Leistungsfähigkeit der
Schulversuchen zu testen und nur jene Projekte einzu-        SchülerInnen. Bei einer Prüfung, die Aufstiegsberech-
führen, deren Vorteile im Praxistest überzeugt haben,        tigungen erteilt, sollte sich, so Parisot, vorwiegend die
ist man unter dem medial aufgebauten Reformdruck             Leistungsfähigkeit der SchülerInnen im Fokus befin-
von dieser bewährten Methode abgegangen. Zyk-                den. Der Zentralmatura gegenüber war er skeptisch,
len, in denen Schule verantwortungsbewusst refor-            nicht zuletzt deshalb, weil diese einen besonders ho-
miert werden kann, waren immer schon zu lange, um            hen normativen Charakter auf den Unterricht habe.
daraus eigenes politisches Kapital zu schlagen.              Vielleicht waren die Erfahrungen des Corona-Semes-
Eine der wesentlichsten und folgenschwersten Re-             ters notwendig, um bei Österreichs Schulpolitik einen
formprojekte des letzten Jahrzehnts brachte dem              Reflexionsprozess auszulösen, für den sie sich seit der
höheren Schulwesen die „standardisierte, kompe-              Jahrtausendwende zu wenig Zeit genommen hat.
tenzorientierte Reifeprüfung“. Anders als von „oben“         Vielleicht gewinnt Österreichs Schulpolitik mehr Ein-
vorhergesagt hat sich diese Form der abschließen-            sicht in und Gefühl für die Spannungsfelder, denen
den Prüfung überwiegend nachteilig auf den Un-               LehrerInnen in Ausübung ihres Berufs ausgesetzt sind.
terricht der vorhergehenden Jahrgänge und den                Vielleicht wird Unterrichten und Beurteilen wieder
Wert der Matura selbst ausgewirkt. Während sich              verstärkt als interpersonelles Agieren verstanden, das
viele Wissenschaftler im Einvernehmen mit der Leh-           letztlich auch auf Vertrauen angewiesen ist, das es zu
rerInnenvertretung für eine teilzentrale Reifeprüfung        stärken gilt.                                         n
ausgesprochen hatten, wurde ein solches System
schnell mit dem Vermerk „zu wenig zentralistisch“ ab-
gestempelt und a priori abgelehnt. Zeit für den Blick          7   https://www.oezbf.at/der-salzburger-staerkenkompass/
                                                                   https://www.talentecheck-salzburg.at/fachschueler-lehrabsolventen/karriere-
über die Grenzen gönnte man sich leider nicht. Da-                 check/weil-nach-der-ausbildung-vor-der-ausbildung-ist-429/.
                                                               8   Die Presse online am 19. März 2018.
bei erweisen sich Systeme mit standardisierten und             9   Thomas Kohlmann, „Südkoreas Jugend zwischen Leistungsdruck und
nicht-standardisierten Komponenten als höchst leis-                Jugendkultur“, „Deutsche Welle“ vom 19. Februar 2018, https://www.
                                                                   dw.com/de/s%C3%BCdkoreas-jugend-zwischen-leistungsdruck-und-
tungsfähig: „In many countries, these centrally desi-              jugendkultur/a-42640468.
                                                              10   Univ.-Prof. Dr. Bernd Ahrbeck, „Inklusion“ (2016), S. 99.
gned standardised components are complemented                 11   özbf (Hrsg.), „begabt & exzellent“, Ausgabe 2, 2018, S. 5.
                                                              12   BIFIE (Hrsg.), „Standardüberprüfung 2019. Englisch, 8.Schulstufe,
by nonstandardised parts of the examinations that                  Bundesergebnisbericht“ (2020), S. 35.
are locally designed and marked.“15 „Die Reduktion            13
                                                              14
                                                                   OECD (Hrsg.), „TALIS 2018 Results. Volume II“ (2020), S. 126.
                                                                   Univ.-Prof. Dr. Pasi Sahlberg, „Developing Effective Teachers and School Leaders.
der Matura auf einen zentral vorgegebenen Test füh-                The Case of Finland”. In: Darling-Hammond u. a., „Teaching in the Flat World“
                                                                   (2015), S. 37f.
re“, so Univ.-Prof. Dr. Stefan Hopmann, „zu ‚Teaching         15   OECD (Hrsg.), „Synergies for Better Learning“ (2013), S. 177.
to the Test‘ und verderbe die Chance auf ordentli-            16
                                                              17
                                                                   Univ.-Prof. Dr. Stefan Hopmann, Der Standard online am 28. Juni 2016.
                                                                   Univ.-Prof. Mag. Dr. Konrad Paul Liessmann, „Bildung als Provokation“ (2017), S. 54.
chen Unterricht, der die ganze Breite des Faches              18   Univ.-Prof. Dr. Stefan Hopmann, Die Furche vom 15. April 2015.
berücksichtige.“16 Zugleich korrespondiere nach

                                                                                                                                                             7
ZEIT FÜR EHRLICHKEIT - ahs aktuell
gut zu wissen

       MAG. GEORG STOCKINGER
        STV. VORSITZENDER UND
     BE­SOLDUNGSREFERENT DER
           AHS-GEWERKSCHAFT
        georg.stockinger@goed.at

                                   Pensionsberechnung
                                   Eine Serviceleistung der FCG exklusiv für
                                   Gewerkschaftsmitglieder am Modell der AHS-LehrerInnen für
                                   Beamtinnen, Beamte und Vertragsbedienstete

               PENSIONSBERECHNUNG FÜR VERTRAGSBEDIENSTETE:             Beamtinnen und Beamte erhalten Informationen zu
               Vertragsbedienstete Kolleginnen und Kollegen er-        ihrer voraussichtlichen Pensionshöhe und zu mögli-
               halten Informationen zu ihrer voraussichtlichen Pen-    chen Pensionsantrittsdaten üblicherweise erstmals
               sionshöhe grundsätzlich durch die Pensionskontomit-     anlässlich des endgültigen Pensionierungsansuchens
               teilungen (PVA). Informationen finden Sie auch unter    – also für jede seriöse Planung zu spät. Daher bietet
               http://www.neuespensionskonto.at/, wo mit Hilfe des     die FCG allen Gewerkschaftsmitgliedern seit Jahren
               „Pensionskontorechners“ eine erste Vorabberech-         kostenlos das erfolgreiche Service der Pensionsbe-
               nung möglich ist. Allerdings prüft dieser Rechner       rechnung für Beamtinnen und Beamte an.
               nicht, ob zu den angegebenen Terminen die erfor-        Ich bitte um Verständnis, dass aufgrund des hohen
               derlichen Versicherungszeiten für einen Pensionsan-     Aufwands für unsere ehrenamtlichen Pensionsrech-
               spruch vorliegen!                                       nerInnen dieses Service leider ausnahmslos für Ge-
               Das Regelpensionsalter von Männern beträgt 65 Jah-      werkschaftsmitglieder zur Verfügung steht.
               re, das von Vertragsbediensteten Frauen 60 Jahre        Alternativ bietet das Bundesministerium für öffent-
               (Beamtinnen 65). Ab 2024 wird das Regelpensionsal-      lichen Dienst (bmkoes) ebenfalls eine Pensionsbe-
               ter von Frauen schrittweise angehoben, bis es 2033      ratung für Beamtinnen und Beamte des Bundes an.
               das der Männer erreicht.                                (https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/moderner_ar-
               Insbesondere diese Übergangsregelung eröffnet ei-       beitgeber/pensionsrecht/pensionsberatung.html)
               ne Reihe von Möglichkeiten, die eine individuelle Be-
               ratung sinnvoll machen können.                          GRUNDSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR BEAMTINNEN
               Seit Herbst 2018 gibt es das FCG Pensions-Service       UND BEAMTE
               der Gewerkschaft auch für Vertragsbedienstete, das      Mit Ablauf des Kalenderjahres 2013 sind jene Rege-
               nunmehr eine ähnliche Beratung wie seit Jahren für      lungen ausgelaufen, die es ermöglicht haben, dass
               die Beamtinnen und Beamte ermöglicht.                   Beamtinnen und Beamte nach Vollendung des 60.
               Das Formular sowie die Kontaktdaten der Ansprech-       Lebensjahres in den Ruhestand treten konnten.
               personen finden Sie im Abschnitt „Vertragsbediens-      Abgesehen von der Versetzung in den Ruhestand
                                                                                                                                 FOTO: ????????????????????

               tete“ auf der Seite http://www.fcg-ahs.at/index.php/    wegen Dienstunfähigkeit gibt es daher keine Mög-
               service/pensionsberechnung.                             lichkeit mehr, vor der Vollendung des 62. Lebensjah-
                                                                       res in den Ruhestand zu gehen. Allerdings reicht die
               PENSIONSBERECHNUNG FÜR BEAMTINNEN:                      Erreichung dieses Alters allein als Voraussetzung nicht
               Deutlich komplizierter ist hingegen die Pensionsbe-     aus.
               rechnung für unsere beamteten Kolleginnen und Kol-      Für die „Hacklerregelung neu“ braucht man zusätz-
               legen.                                                  lich (zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versetzung

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ZEIT FÜR EHRLICHKEIT - ahs aktuell
gut zu wissen
                                                            ständnis, dass auch die Gewerkschaft Berechnungen
                                                            nur für maximal fünf Jahre in der Zukunft liegende
                                                            Stichtage durchführt.

                                                            VORAUSSETZUNGEN:
                                                            Personen, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren
                                                            worden sind, fallen unter die „Pensionsharmonisie-
                                                            rung“. Ihr voraussichtlicher Ruhebezug kann nur be-
                                                            rechnet werden, wenn bereits eine Pensionskontomit-
                                                            teilung vorliegt.
                                                            Unter http://www.fcg-ahs.at/ finden Sie im Bereich
                                                            „Service“ – „Pensionsberechnung“ im Abschnitt „BE-
                                                            AMTE“ ein Formular, mit dem alle für eine Berechnung
                                                            potentiell notwendigen Unterlagen und Daten abge-
                                                            fragt werden. Diese Angaben sind für eine korrekte
                                                            Berechnung und qualifizierte Beratung unverzicht-
                                                            bar. Das Fehlen einzelner Angaben macht selbst eine
                                                            grobe Abschätzung der Pensionshöhe oft unmöglich,
                                                            zumal die ehrenamtlichen Pensions-BerechnerInnen
                                                            auch keinerlei Möglichkeit haben, anderwärtig auf
                                                            Daten zuzugreifen. Unvollständig ausgefüllte Formu-
                                                            lare können daher grundsätzlich nicht bearbeitet
in den Ruhestand) eine beitragsgedeckte Gesamt-             werden.
dienstzeit von 42 Jahren.                                   Das vollständig ausgefüllte Formular, inklusive Kopien
Für die Korridorregelung muss man seit 1. Jänner            aller wichtigen Unterlagen, schicken Sie bitte – ent-
2017 eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von             weder in Papierform oder als Mail – nach vorheriger
480 Monaten (40 Jahren) aufweisen, wobei diese 40           Rücksprache (!) an eine/n der PensionsberechnerIn-
Jahre unter gewissen Voraussetzungen um maximal             nen Ihres Bundeslandes. Falls Sie die Rücksendung
sechs Monate je Kind reduziert werden können, falls         von Unterlagen wünschen, legen Sie bitte ein adres-
nach der Karenz nach MSchG eine „Anschlusska-               siertes und ausreichend frankiertes Kuvert bei. Ihre
renz“ vorliegt. (Siehe auch https://www.goed.at/ak-         Daten werden selbstverständlich vertraulich behan-
tuelles/news/hartnaeckigkeitfuehrtzumerfolg/)               delt und nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen
In den meisten Berechnungsfällen geht es also nicht         Frist vernichtet.
mehr darum, unter welchen Bedingungen man vor-
zeitig in den Ruhestand treten und mit welcher Pen-         PENSIONSBERECHNERINNEN FÜR BEAMTINNEN,
sionshöhe man dann rechnen kann, sondern ob das             BEAMTE UND VERTRAGSBEDIENSTETE
überhaupt noch möglich ist.                                 Ich möchte mich an dieser Stelle – wie alle Jahre –
                                                            ganz besonders herzlich bei den Kolleginnen und Kol-
FRÜHESTER ZEITPUNKT DER BERECHNUNG FÜR                      legen bedanken, die für uns teils seit Jahren absolut
BEAMTINNEN UND BEAMTE:                                      ehrenamtlich die Pensionsberechnungen durchfüh-
Vorzeitige Berechnungen stellen immer Hochrech-             ren!
nungen dar, die umso ungenauer sind, je weiter in           Danke herzlich für die vielen Stunden ehrenamtli-
der Zukunft der geplante Pensionsantritt liegt. Die         chen Einsatzes für unsere Kolleginnen und Kollegen!
BVA, welche als einzige Institution rechtlich verbind-      Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen für Beam-
liche Aussagen über die Höhe des Ruhebezuges tref-          tinnen, Beamte bzw. Vertragsbedienstete finden
fen kann, berechnet daher eine solche Information           Sie auf der Seite http://www.fcg-ahs.at/index.php/
erst dann, wenn man unwiderruflich um Versetzung            service/pensionsberechnung unter den Links „Ihre/n
in den Ruhestand angesucht hat. Alle anderen Stel-          Pensionsberechner/in in Ihrem Bundesland“.        n
len, die Berechnungen anstellen und Auskünfte ertei-
len, tun dies rechtlich unverbindlich. Das gilt sogar für
Pensionshochrechnungen einer Behörde – wie etwa
der Bildungsdirektion.
Auf Grund der nicht vorhersehbaren Entwicklung
der gültigen Rechtsgrundlagen ersuchen wir um Ver-

                                                                                                                          9
ZEIT FÜR EHRLICHKEIT - ahs aktuell
gut zu wissen

               MMAG. MAG. IUR.
          GERTRAUD SALZMANN
      DIENSTRECHTS­REFERENTIN
                       GÖD AHS
      gertraud.salzmann@goed.at

               Die Frage der Haftung für
               Lehrerinnen und Lehrer
               Gerade in den letzten Wochen gab es zahlreiche Anlässe, die Fragen zur Haftung aufwerfen:
               Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, Schülerbetreuung und vor allem
               auch die vielen Schulveranstaltungen, die wegen COVID-19 abgesagt wurden bzw. noch
               ausstehen. Wann greift die Amtshaftung?

               WENN DER SCHADENSFALL EINTRITT                            terrichtserteilung, der Aufsichtsführung oder auch bei
               Im Schulalltag kommt es immer wieder zu Vorfällen,        Schulveranstaltungen.
               die Fragen danach aufwerfen, wer für einen ent-           Wesentlich bei all diesen Fragen ist es, den Sachver-
               standenen Schaden allenfalls haftet: der Lehrer, der      halt genau zu ermitteln. Nur so kann man feststellen,
               Schüler oder gar eine dritte Person.1 Durch Unacht-       ob überhaupt und in welcher Höhe ein Schaden ein-
               samkeit wird einem Schüler im Turnunterricht durch        getreten ist, ob es eine Haftung für den Schaden gibt
               den Aufprall eines Balles die Brille zu Boden geschleu-   und wer dafür haften könnte. Dabei ist jeder Einzelfall
               dert, die dabei kaputt geht. Im Chemieunterricht          individuell zu prüfen, da die Abgrenzung, ob und in
               macht der Lehrer einen Versuch, einem Schüler wird        welcher Form und durch wen eine Haftung schla-
               durch das Wegspritzen einer ätzenden Flüssigkeit der      gend wird, nicht immer auf den ersten Blick klar er-
               Pullover beschädigt. Bei der Gangaufsicht kommt es        sichtlich ist.
               zu einer Rauferei, einem Schüler wird dabei ein Zahn
               ausgeschlagen. Der Sportlehrer auf Schulskikurs be-       SCHADENERSATZ BEDINGT RECHTSWIDRIGES UND
               fährt mit seiner Gruppe eine verschneite Abfahrt, da      SCHULDHAFTES HANDELN
                                                                                                                                   FOTO: IZUSEK / ISTOCK

               er den Schülern das Gefühl für Tiefschnee vermitteln      Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Recht auf
               möchte. Dabei kommt ein Mädchen zu Sturz und              Schadenersatz im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetz-
               verletzt sich am Knöchel schwer. Solche und andere        buch (ABGB) ab § 1293 geregelt ist. Ein Schaden ist
               Fälle ließen sich noch genügend aufzählen. Immer          ein Nachteil am Vermögen, an Rechten oder an der
               wieder kommt es zu Schadensfällen im Zuge der Un-         Person und Voraussetzung für einen Anspruch auf

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gut zu wissen
Schadenersatz. Im Zweifel gilt die Vermutung, dass          nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts für
niemand am Schaden Schuld trägt, wie es auch in             den Schaden am Vermögen oder an der Person, den
§ 1311 ABGB heißt: Der bloße Zufall trifft denjenigen, in   die als ihre Organe handelnden Personen in Vollzie-
dessen Vermögen oder Person er sich ereignet.               hung der Gesetze durch ein rechtswidriges Verhalten
Der Schadenersatz erfüllt eine Ausgleichsfunktion,          einer Person schuldhaft zugefügt haben. Dabei sind
da niemand aus der schädigenden Handlung ei-                Organe alle physischen Personen, wenn sie in Vollzie-
nes anderen einen Nachteil haben soll. Dazu gehört          hung der Gesetze (Gerichtsbarkeit oder Verwaltung)
aber, dass gem. § 1294 ABGB ein rechtswidriges und          handeln, gleichviel, ob sie dauernd oder vorüber-
schuldhaftes Verhalten des Schädigers vorliegt, das         gehend oder für den einzelnen Fall bestellt sind (§ 1
auch durch Unterlassung verwirklicht werden kann.           Abs 2 AHG).4 Bei Geltendmachung des Ersatzanspru-
Der Schädiger haftet jedenfalls nur für den Schaden,        ches genügt der Beweis, dass der Schaden durch die
der kausal durch sein Verhalten verursacht wurde, es        Rechtsverletzung des Organes des beklagten Rechts-
muss also ursächlich für das Eintreten des Schadens         trägers entstanden ist.
sein – eine Conditio sine qua non. Sind mehrere Per-        Ob nun in der Tätigkeit der Lehrperson eine Hoheits-
sonen als Schädiger beteiligt, haften sie solidarisch       verwaltung vorliegt, ist vom Einzelfall abhängig. Wird
für den gesamten Schaden, auch eine Mitschuld des           der Lehrer in seiner eigentlichen Funktion tätig, näm-
Geschädigten ist zu prüfen.                                 lich der Unterrichts- und Erziehungsarbeit iSd § 17
Weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Scha-          SchUG, zu der auch die Beaufsichtigung5 der Schü-
denersatz ist die rechtswidrige Handlung des Schä-          ler gehört (§ 51 Abs. 3 SchUG), ist sein Handeln ent-
digers. Dies setzt eine Sorgfaltswidrigkeit des Schä-       sprechend der herrschenden Rechtsprechung dem
digers voraus und ist dadurch gegeben, dass der             Bereich der Hoheitsverwaltung zuzurechnen, d.h. er
Schädiger gegen Schutzgesetze – davon umfasst               handelt als Organ im Sinne des § 1 AHG.6 Der Leh-
sind absolut geschützte Rechtsgüter wie Leben, kör-         rer ist bei Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben
perliche Integrität, Eigentum, etc. – oder geltende         funktionell stets für den Bund tätig, unabhängig von
Rechtsvorschriften verstößt. Eine rechtswidrige Hand-       seiner dienstrechtlichen Stellung als Bundeslehrer,
lung liegt wohl dann vor, wenn der Lehrer gegen sei-        Landeslehrer oder Lehrer einer Privatschule. Ein etwa-
ne Dienstpflichten verstößt und dabei einen Schaden         iges schuldhaft rechtswidriges Verhalten eines Orga-
verursacht, worauf noch näher einzugehen sein wird.         nes auf dem Gebiet des Schulwesens ist dem Bund
Zur Rechtswidrigkeit muss auch ein Verschulden des          zuzurechnen (Art 14 Abs 1 B-VG), Schadenersatzfor-
Schädigers treten.2 Dies liegt vor, wenn der Schädi-        derungen im Rahmen der Amtshaftung somit an den
ger vorsätzlich (dem Schädiger ist es bewusst, dass         Bund zu richten.7 Auch bei Schulveranstaltungen wie
er den Schaden herbeiführt und nimmt dies auch in           Lehrausgängen, Wandertagen, mehrtägigen Schul-
Kauf) oder fahrlässig handelt, indem er die gehörige        veranstaltungen, Sommer- oder Wintersportwochen,
Sorgfalt außer Acht lässt, wobei zwischen grober und        etc. handelt die Lehrperson in Vollziehung des Bun-
leichter Fahrlässigkeit unterschieden wird.                 des und somit hoheitlich.
                                                            Wenn also, wie eingangs angesprochen, im Chemie-
SCHÄDEN IM BEREICH DER DIENSTVERRICHTUNG                    unterricht bei einem Versuch eine ätzende Flüssigkeit
Das Schadenersatzrecht gilt grundsätzlich auch für          auf den Pullover eines Schülers spritzt und dadurch
den Arbeitsvertrag, sodass der Arbeitnehmer für             der Pullover beschädigt wird, kann eine Amtshaftung
verursachten Schaden im Rahmen seiner Leistungs-            vorliegen. Zu prüfen ist jedenfalls, ob der Schüler sich
erbringung haftet. Gegenüber Dritten ist jedoch der         z.B. auch an die Instruktionen des Lehrers vor dem
Arbeitnehmer durch das Dienstnehmerhaftpflicht-             Versuch gehalten hat, dazu zählen z.B. Mindestab-
gesetz (DHG) meist geschützt, da der Arbeitgeber
für seine Bediensteten haftet.3 Geleisteter Schaden-
ersatz kann aber im Regressweg vom Arbeitnehmer               1   Personenbezogene Bezeichnungen gelten in gleicher Form für beide
zurückgefordert werden, wenn dieser eine Sorgfalts-               Geschlechter.
                                                              2   Vgl. Brodil/Risak, Schaden und Haftung im Arbeitsverhältnis, 201910, RZ 298a.
widrigkeit, insbesondere im Bereich der groben Fahr-          3   Vgl. Brodil/Risak, Schaden, RZ 299.
                                                              4   Bundesgesetz über die Haftung der Gebietskörperschaften und der sonstigen
lässigkeit oder des Vorsatzes, begeht.                            Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für in Vollziehung der
                                                                  Gesetze zugefügte Schäden (Amtshaftungsgesetz – AHG).
                                                              5   Dies wurde in der Judikatur bereits mehrfach betont, vgl. OGH 14 Os 27/91,
DIE AMTSHAFTUNG BEI HOHEITLICHER TÄTIGKEIT                        9.4.1991 oder OGH 1 Ob 34/91, 18.9.1991.
                                                              6   Vgl. Schragel, Kommentar zum Amtshaftungsgesetz, RZ 78; OGH 1 Ob 30/77,
Ein wesentlicher Funktionsgrundsatz der Verfassung ist            11.01.1978 in: SZ 51/2 = EvBl 1978/101, 299.
                                                              7
die Amtshaftung (Art. 23 Abs. 1 B-VG), die im Bereich             Vgl. Wieser, Die Aufgaben der Lehrperson aus verwaltungs- und
                                                                  verfassungsrechtlicher Sicht, in: ÖGSR 1/2019, 13 sowie OGH 1 Ob 296/03s,
der Hoheitsverwaltung an die Stelle der Dienstgeber-              12.10.2004.
haftung tritt. Bund, Länder und Gemeinden haften

                                                                                                                                                     11
gut zu wissen

                    stand, Tragen von Schutzbrillen, etc. oder ob ev. auch           ersatz wäre im zivilrechtlichen Bereich angesiedelt.
                    eine Mitschuld vorliegt. Hier ist eine rechtzeitige und          Ähnlich verhält es sich, wenn der Sportlehrer den Ball
                    genaue Anweisung der Schüler im Sinne der Sorgfalts-             so unglücklich aufspielt, dass die Brille des Kollegen
                    und Aufsichtspflicht des Lehrers unabdingbar.                    im Turnsaal zu Bruch geht, dann greift nicht die Amts-
                                                                                     haftung, denn gegenüber gleichrangigen Arbeits-
                    PRÜFUNG DES EINZELFALLES                                         kollegen greifen die zivilrechtlichen Haftungsregeln.
                    Sollte es zu einem Schadensfall kommen, so ist im                Sofern die Sozialversicherung Leistungen erbringt,
                    Einzelfall jedenfalls zu prüfen, ob der Lehrer die               gehen die Ansprüche des Geschädigten gegenüber
                    Handlung im Rahmen seiner Dienstverrichtung aus-                 dem Schädiger aufgrund der Bestimmungen in § 332
                    geführt hat oder diese eher dem privaten Bereich                 Abs 1 ASVG auf den Sozialversicherungsträger über
                    zuzuordnen ist. Diese Abgrenzung geschieht ähnlich               (Legalzession). 8
                    wie bei der Prüfung, ob allenfalls ein Arbeitsunfall
                    vorliegt oder ob die Handlung der Lehrperson eher                AMTSHAFTUNG BEI DRITTEN
                    dem privaten Bereich zuzuordnen ist, auch wenn er                Die Beaufsichtigung von Schülern kann gem. § 44a
                    als „Lehrer“ mit seinen Schülern unterwegs ist. Wenn             SchUG in der Schule, bei und im Rahmen der Schulver-
                    ein Sportlehrer bei einem Fußballmatch im Turnun-                anstaltungen auch durch andere Personen als Lehrer,
                    terricht durch eine unachtsame Bewegung die Brille               Erzieher und Freizeitpädagogen geschehen. Sie wer-
                    eines Schülers zu Boden stößt, die dann kaputt geht,             den dann im hoheitlichen Vollzug tätig, unabhängig
                    wird wohl von einer Handlung innerhalb der Dienst-               davon, ob sie dauernd oder vorübergehend oder
                    verrichtung (Unterricht) auszugehen sein, sodass die             für den einzelnen Fall bestellt, gewählt, ernannt oder
                    Amtshaftung zum Tragen kommt. Wenn der Sport-                    sonst wie herangezogen werden. Eltern, die Wander-
                    lehrer beim Wandertag inkl. Übernachtung auf der                 tage oder Exkursionen begleiten, aber z.B. auch Ver-
                    Hütte am Abend mit den Schülern ein Fußballmatch                 anstalter von Kursen bei Sport- und Musikwochen, die
                    macht, so ist die Zuordnung zur Dienstverrichtung                in Ausführung der Kurse dann als Organe des Bundes
                    schon strittiger. Er hat zwar die Aufsichtspflicht für die       tätig werden, sind dabei umfasst. Der OGH sah sogar
                    Schüler zu wahren, eine Zuordnung des Fußballspiels              einen Unternehmer bei der Durchführung der indivi-
                    am Abend vor der Hütte dürfte aber wohl eher in den              duellen Berufs(bildungs)orientierung der Polytech-
                    privaten Bereich fallen, sodass eine Amtshaftung u.U.            nischen Schule nach § 13b SchUG in der Mitwirkung
                    nicht zum Tragen kommt.                                          an der hoheitlich zu verrichtenden Aufgabe Erteilung
                    In zahlreichen Schulen ist es Usus, die Mobiltelefone            des Unterrichts.9 Schadenersatzansprüche waren hier
                    der Schüler abzusammeln und zu verwahren. Wenn                   an den Bund zu richten und nicht über zivilrechtliche
                    nun bei der Verwahrung durch den Lehrer ein Scha-                Ansprüche geltend zu machen.
                    den entsteht, so ist dies bei den mittlerweile teuren            Gerade auch bei mehrtägigen Schulveranstaltun-
                    Geräten nicht unerheblich, ob die Amtshaftung                    gen ist immer Vorsicht geboten, damit der Lehrer
                    greift. Sollte die Handlung des Lehrers in seine Dienst-         nicht in einen ungewollten Haftungsanspruch hin-
                    pflicht fallen, so wird Amtshaftung zu bejahen sein.             einkommt. Insbesondere bei Klassenreisen sollte klar
                    Etwa wenn der Lehrer während des Unterrichtes das                sein, dass der organisierende Lehrer dies im Rahmen
                    Handy eines Schülers abnimmt, weil dieser damit den              seiner Dienstpflicht tut und Vertragspartner mit dem
                    Unterricht stört, zumal der Unterricht als hoheitlicher          Reiseanbieter aber jedenfalls die Eltern der minder-
                    Vollzug gilt. Anders ist das z.B. beim Sportlehrer, der          jährigen Schüler sind. Es sollte darauf geachtet wer-
                    von den Schülern gebeten wird, während des Unter-                den, dass die Korrespondenz mit den Eltern und dem
                    richtes Wertgegenstände zu verwahren. Da dies nicht              Reiseveranstalter bestenfalls schriftlich (nachweislich)
                    Teil seiner Dienstpflicht ist, kommt hier die Amtshaf-           erfolgt und spätestens bei Vertragsabschluss die Stor-
                    tung wohl nicht zum Tragen, ein allfälliger Schaden-             nobedingungen mit den AGB übermittelt werden. n

                8   Vgl. Windisch-Graetz, Von Arbeitnehmern verschuldete Schäden
                    an Arbeitskollegen, in: Mazal/Risak, Arbeitsrecht: System- und
                    Praxiskommentar, RZ 65.
                9   Vgl. OGH 1 Ob 75/15h, 18.6.2015.

   12
bundesleitung aktiv
                         bundesleitung
                             aktiv

                                                         Corona – Krise oder
                                      MAG. EVA TEIMEL
                         MITGLIED DER BUNDESLEITUNG
                                 eva.teimel@my.goed.at

                                                         Chance?
                                                         Von einem Tag auf den anderen wurde der gesamte Unterricht auf
                                                         die digitale Schiene verlegt – mit allen Herausforderungen, die dieser
                                                         Kaltstart mit sich brachte.

                              Als am 12. März die Personalvertreter und -vertreter-    hochfahren der Schulen. Viele Unsicherheiten und
                              innen aller Schularten Niederösterreichs zu einem        Unklarheiten säumten den Weg bis zu dem Tag, an
                              Krisengipfel mit Bildungsdirektion und Land nach         dem die Maturantinnen und Maturanten erstmals un-
                              St. Pölten gebeten wurden, wurde uns allen der Ernst     ter strengen Hygienevorschriften die Schulen wieder
                              der Lage erst so wirklich bewusst. Schlagwörter wie      betraten. Vieles war noch nicht geregelt, bei einigem
                              „Schulschließungen“, „Lockdown“ und „Corona-Ma-          lag der Teufel im Detail. Auch passten viele Vorgaben
                              tura“ beherrschten unsere Diskussion sowie die etwa      nicht für alle Schulstandorte und ihre Gegebenhei-
                              zeitgleich stattfindende Pressekonferenz von Bun-        ten. Dass sich eine neu gebaute, großzügig angeleg-
                              deskanzler Kurz und Bundesminister Anschober. Kurz       te Schule auf der grünen Wiese mit manchen Dingen
                              darauf war klar: Die Schulen mussten sich kurzfristig    leichter tut als eine Schule im städtischen Bereich,
                              auf Home-Schooling einstellen und die von der Bil-       war nicht von der Hand zu weisen. Standortintelligenz
                              dungsdirektion Niederösterreich schon länger initiier-   war nun gefragt, um möglichst viel an den eigenen
                              te Offensive der Digitalisierung musste von heute auf    Schulstandort angepasst durchzuführen. Das gelang
                              morgen umgesetzt werden. „Wir sind ins kalte Wasser      gut: Mit Unterstützung der Bildungsdirektion, durch
                              gesprungen und haben schwimmen gelernt“, wie             die grenzenlose Koordinationsfähigkeit der Direktorin-
                              Direktorensprecherin Mag.a Isabella Zins es auf den      nen und Direktoren und Adminstrationen, die ständig
                              Punkt brachte. Wir erlebten zusammenbrechende            neuen Vorgaben gerecht werden mussten und dem
                              Server, Unzulänglichkeiten der eigenen PCs daheim,       Improvisationstalent und der Geduld der Kolleginnen
                              fehlende digitale Infrastruktur in manchen Haushal-      und Kollegen, hat es in NÖ funktioniert. Wir haben tat-
                              ten, die teilweise Unkenntnis der SchülerInnen im Um-    sächlich schwimmen gelernt und bewiesen, dass wir
                              gang mit dem PC und vieles mehr, aber der Idealis-       dazu keinen Freischwimmerschein brauchen.           n
                              mus und das Engagement der Kolleginnen und Kolle-
                              gen waren nicht zu bremsen. Wir wollten zeigen, was
                              wir drauf haben, und das ist uns auch nach einigen
                              Anfangsschwierigkeiten gelungen.
                              Die Hoffnung, dass nach Ostern alles wieder beim
                              Alten wäre, erfüllte sich nicht. Das Distance-Learning
                              ging weiter, wurde professionalisiert und verbessert.
                              Die Digitalisierung war nun ganz in den Schulen an-
FOTO: PHILIPP MONIHART

                              gekommen, was ohne Hilfe der IT-Administration und
                              engagierter Kolleginnen und Kollegen, die als Peers      Aufnahmen zu Guten Morgen Österreich zum Thema „Öffnung der
                              den anderen, weniger computeraffinen halfen, nicht       Schulen“ am 16. April 2020 am BG/BRG Baden, Biondekgasse mit
                                                                                       Alexandra Bosek (Landesschulsprecher-Stellvertreterin, Nadja
                              möglich gewesen wäre.                                    Mader (ORF), Mag. Eva Teimel (Gewerkschaftsvorsitzende AHS
                              Die Herausforderungen begannen mit dem Wieder-           NÖ) und Kameramann.

                                                                                                                                                           13
gut zu wissen

         MAG. ANDREA MEISER
       FRAUENREFERENTIN GÖD
         andrea.meiser@goed.at
                                   Elternkarenz
                                   Die Karenz, die Eltern nach der Geburt eines Kindes in Anspruch
                                   nehmen können, ist eine wichtige Maßnahme zur Vereinbarkeit von
                                   Familie und Beruf. Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sind im
                                   Mutterschutzgesetz (§§ 15) bzw. Väterkarenzgesetz (§§ 2) geregelt und
                                   ermöglichen den Eltern, ihre Kinderbetreuungsphase über einen längeren
                                   Zeitraum flexibel zu gestalten.

              Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Karenz ge-      - im Anschluss an einen Krankenstand, der über das
              hen wollen, nutzen den arbeitsrechtlichen Anspruch             Ende der Schutzfrist andauert
              auf Freistellung vom Dienst. Die Karenz nach MSchG          - im Anschluss an einen Erholungsurlaub (d.h. bei
              bzw. VKG kann von den Eltern unter Einhaltung der              LehrerInnen Hauptferien)
              rechtlichen Vorgaben beantragt werden. Während              - im Anschluss an die Karenz des anderen Elternteils
              dieser Karenz pflegt und betreut der karenzierte El-           (muss unmittelbar anschließen!)
              ternteil das Kind und muss daher im gemeinsamen             2. Für den Vater gilt:
              Haushalt mit dem Kind leben. Da in der Zeit der Ka-         - im Anschluss an die Schutzfrist der Mutter
              renz keine Bezüge ausbezahlt werden, gibt es das            - im Anschluss an die Karenz der Mutter (muss unmit-
              Kinderbetreuungsgeld als finanzielle Unterstützung             telbar anschließen!)
              des Staates für den Elternteil, der für die Erziehung des   3. Wenn ein Elternteil keinen Anspruch auf Karenz
              Kindes vorübergehend seine Berufstätigkeit aufgibt.            hat, kann der andere Elternteil die Karenz auch zu
              Achtung: Der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld ist               einem späteren Zeitpunkt beginnen (maximal bis
              bei der Krankenkasse zu stellen. Die Meldung einer             zum zweiten Geburtstag des Kindes).
              Karenz erfolgt bei der zuständigen Bildungsdirektion
              über den Dienstweg! Oft kommt es zur Vermischung            WIE LANGE KANN KARENZ NACH MSCHG BZW. VKG IN
              dieser beiden Begriffe. Eltern gehen dann davon aus,        ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN?
              dass sie für die Dauer der Karenz auch Anspruch auf         Für Mütter und Väter gilt:
              Kinderbetreuungsgeld haben oder umgekehrt. Das              - Die Karenz muss mindestens zwei Monate betra-
              muss aber nicht so sein:                                      gen.
              Beispiel: Eine Kollegin möchte zwei Jahre zu Hause          - Die Karenz kann maximal bis zum Ablauf des zwei-
              beim Kind bleiben und das einkommensabhängige                 ten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genom-
              Kinderbetreuungsgeld beziehen. Sie beantragt Ka-              men werden (der zweite Geburtstag des Kindes ist
              renz bis zum Tag vor dem zweiten Geburtstag des Kin-          der 1. Arbeitstag!).
              des. Das eaKBG wird aber längstens 365 Tage ausbe-          Zwischen den beiden Eckdaten (Minimal- und Maxi-
              zahlt. D.h.: Die Kollegin ist zwar zwei Jahre zu Hause,     maldauer) kann die Karenz für jede beliebige Dauer
              bezieht aber im 2. Jahr kein Einkommen mehr.                vereinbart werden (Rechtsanspruch).

              WANN BEGINNT DIE KARENZ NACH MSCHG BZW. VKG?                KÖNNEN SICH ELTERN DIE KARENZ TEILEN?
                                                                                                                                   FOTO: XXX / ISTOCK

              Es gibt unterschiedliche Zeitpunkte, an denen die Ka-       Ja. Die Karenz kann zweimal zwischen den Eltern ge-
              renz begonnen werden kann:                                  teilt werden. Die Karenzteile müssen allerdings unmit-
              1. Für die Mutter gilt:                                     telbar aneinander anschließen.
              - im Anschluss an die Schutzfrist                           Beim erstmaligen Betreuungswechsel können die El-

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gut zu wissen
tern auch ein Monat gleichzeitig in Karenz gehen. Die      die Meldung spätestens zwei Monate vor Ende der
Dauer der Karenz verkürzt sich dann allerdings um          Karenz erfolgen. Dauert der erste Karenzteil weniger
diesen einen Monat und endet daher mit dem Ab-             als drei Monate, muss die Meldung des Elternteils, der
lauf des 23. Lebensmonats des Kindes.                      dann mit seiner Karenz folgen will, ebenfalls schon
Ansonsten ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme           während der Schutzfrist erfolgen.)
von Karenz durch beide Elternteile nicht zulässig!         Wird die Karenz erst zu einem späteren Zeitpunkt be-
                                                           gonnen, da ein Elternteil keinen Anspruch auf Karenz
WELCHE MELDEFRISTEN MÜSSEN EINGEHALTEN                     hat, muss die Meldung spätestes drei Monate vor
WERDEN?                                                    dem gewünschten Antrittsdatum erfolgen.
Die Meldung der Karenz erfolgt sinnvollerweise             Die Absicht, Karenz aufzuschieben (vgl. unten „auf-
schriftlich, das Ansuchen wird auf dem Dienstweg           geschobene Karenz“), muss dem Dienstgeber wäh-
eingereicht. Die Mutter muss innerhalb der Schutzfrist     rend des Beschäftigungsverbots nach der Geburt
die Meldung an den Dienstgeber übermitteln, wenn           bekannt gegeben werden.
sie die Karenz im Anschluss an die Schutzfrist begin-
nen will.                                                  KANN EIN TEIL DER KARENZ AUFGESCHOBEN WERDEN?
Der Vater muss innerhalb von acht Wochen nach der          Ja. Jeder Elternteil kann mit dem Dienstgeber verein-
Geburt die Meldung an den Dienstgeber übermit-             baren, dass drei Monate seiner Karenz aufgeschoben
teln, wenn er die Karenz im Anschluss an die Schutz-       werden. Diese Zeit kann zu einem späteren Zeitpunkt
frist der Mutter beginnen will.                            verbraucht werden. (Aufgeschoben werden kann bis
Bei einer Verlängerung der Karenz oder bei einem           zum Ende des siebten Lebensjahrs oder einem späte-
Wechsel muss dies spätestens drei Monate vor Inan-         ren Schuleintritt des Kindes.) Es besteht kein Rechts-
spruchnahme gemeldet werden. (Wenn die Karenz              anspruch auf diese aufgeschobene Karenz – Voraus-
des anderen Elternteils kürzer als drei Monate ist, muss   setzung ist eine Vereinbarung mit dem Dienstgeber.

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