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126. Jahr, Nr. 3 2018

                                        Zeitschrift
                                         Verknüpfung Europas, Asiens und Afrikas durch ein einheitliches Eisenbahnrecht

                                                                                                     ZUSAMMENFASSUNG

                                                                                                          NEWS
                                                                                                          OTIF
                                                                                                     4 Generalversammlung der OTIF: die wichtigsten
                                                                                                          Tagesordnungspunkte
                                                                                                     5 Die OTIF, eine partnerschaftliche Vision der
                                                                                                          Rechtsangleichung

                                                                                                          COTIF
                                                                                                     8 125 Jahre!

                                                                                                          WEITERVERBREITUNG
                                                                                                   20 ITF-Gipfel 2018 zum Thema „Verkehrssicherheit“
                                                                                                   20 Die OTIF als Partnerin der UIC-Weltkonferenz zum
                                                                                                          Schienengüterverkehr GRFC 2018

                                                                                                          ENTWICKLUNGEN IM
                                                                                                          EISENBAHNRECHT
                                                                                                          EISENBAHNTECHNIK
                                                                                                   21 Ergebnisse der 11. Tagung des Fachausschusses für
                                                                                                          technische Fragen
                                                                                                   22 Die Entstehungsgeschichte der APTU und ATMF

                                                                                                          GEFÄHRLICHE GÜTER
                                                                                                   27 Ständige Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses,
                                                                                                          9. Tagung, Bern, 28. und 29. Mai 2018

                                                                                                          VERANSTALTUNGSKALENDER

2018
                                                                                           Veröffentlichung/Redaktion/Presse: Sarah Pujol, François Davenne
Zeitschrift
1           für den internationalen Eisenbahnverkehr
                                       Zeitschrift für den internationalen Eisenbahnverkehr | 126. Jahr                  Grafik Design:
                                                                                                                                    Nr. 3Valerio
                                                                                                                                          | September
                                                                                                                                                 Compagnone
                                                                                                                                                       2018
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Fotos

                                                                       Valerio Compagnone OTIF
                                                                                           UIC
                                                                                           ITF

2   Zeitschrift für den internationalen Eisenbahnverkehr | 126. Jahr    Nr. 3 | September 2018
Zeitschrift - Intergovernmental Organisation for International ...
EDITORIAL

    I
       n diesem Jahr 2018 jährt sich das              zugelassene Gegenstände“, die nichts
       Inkrafttreten unseres Übereinkom-              anderes ist als der Vorgänger der Ord-
       mens, dem ersten internationalen               nung für die internationale Eisenbahn-
       Übereinkommen über den interna-                beförderung gefährlicher Güter (RID).
    tionalen Eisenbahnverkehr und – auch
    ganz allgemein – dem ersten inter-                In dieser Ausgabe der Zeitschrift fin-
    nationalen Übereinkommen über den                 den Sie zudem die Neuauflage des
    Verkehr zum 125. Mal. Vom Ende des                1994 veröffentlichten Artikels von
    19. Jahrhunderts bis zum Beginn des               Marc Allégret, einem wertvollen Text
    21. Jahrhunderts war die OTIF stets               zum Verständnis des Aufbaus der
    bestrebt, eine offene Vision des inter-           OTIF und der anstehenden Herausfor-
    nationalen Verkehrs zu fördern und                derungen. Ebenfalls nachlesen kön-
    die technologischen und rechtlichen               nen Sie eine Entstehungsgeschichte
    Entwicklungen effektiv in einen stän-             der Anhänge F (ER APTU) und G (ER
    digen Dialog mit ihren öffentlichen               ATMF) von 1995 bis heute. Schließlich
    und privaten Partnern zu integrieren.             wird Ihnen die Partnerschaftlich vision
                                                      der OTIF für die Rechtsangleichung so-
    Um diese lange Geschichte zum Le-                 wohl als wesentlicher Bestandteil der
    ben zu erwecken, hat das Sekretariat              Vergangenheit der OTIF als auch als
    der OTIF in diesem Jahr zahlreiche                Zukunftsvision vorgestellt.
    Aktionen gestartet, wie die Reaktivie-
    rung der Kontakte mit dem Libanon,                Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Le-
    der wieder aktives Mitglied der OTIF              sen!
    werden würde, oder den Sonderdruck
    der ersten Fassung der „Vorschriften
    für bedingungsweise zur Beförderung                                             François Davenne

3                    Zeitschrift für den internationalen Eisenbahnverkehr | 126. Jahr                  Nr. 3 | September 2018
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NEWS | OTIF

GENERALVERSAMMLUNG DER OTIF: DIE WICHTIGSTEN
TAGESORDNUNGSPUNKTE

A
        m 25. und 26. September           Kompatibilität der technischen Vor-                        insbesondere die Klarstellung der Be-
        2018 treffen die Mitglied-        schriften der OTIF (ER ATMF) mit der                       stimmungen über die Ausübung des
        staaten der OTIF zur General-     Richtlinie 2008/57/EG der Europäi-                         Stimmrechts durch regionale Organi-
        versammlung in Bern zusam-        sche Union über die Interoperabilität                      sationen sein. Seit der Unterzeichnung
men. Neben den 50 Mitgliedstaaten         wird gewährleistet sein. Und schließ-                      der Beitrittsvereinbarung zwischen
und der Europäischen Union hat das        lich wird die OTIF mit der Schaffung                       der Europäischen Union und der OTIF
Sekretariat der OTIF alle internationa-   eines neuen Anhangs zum sicheren                           und im Hinblick auf weitere mögliche
len Organisationen und Verbände des       Betrieb von Zügen (EST) die Inter-                         zukünftige    Beitrittsvereinbarungen,
Eisenbahnsektors als Beobachter ein-      operabilität über die EU hinaus, den                       wie z. B. mit dem Golf-Kooperations-
geladen.                                  Grenzübertritt vollständiger Züge und                      rat, muss die Geschäftsordnung der
                                          die Optimierung der Genehmigungs-                          Generalversammlung hinsichtlich der
Die Generalversammlung wird über          verfahren entwickeln.                                      Ausübung des Stimmrechts durch re-
die vom 26. Revisionsausschuss im                                                                    gionale Organisationen klar sein.
Februar 2018 geprüften Anträge be-        Die Generalversammlung wird darüber
treffend Änderungen am Übereinkom-        hinaus auch über die Einsetzung einer                      Am Ende des ersten Tages, am
men über den internationalen Eisen-       Arbeitsgruppe der Rechtsexperten                           Dienstag, den 25. September, kön-
bahnverkehr (COTIF) entscheiden.          entscheiden, die sich mit übergreifen-                     nen die Delegationen und zahlreiche
Wenn alle Änderungen angenommen           den Rechtsfragen des internationalen                       Gäste bei einem Cocktailempfang
werden, wird es künftig möglich sein,     Verkehrs befassen und ein Forum für                        das 125-jährige Bestehen des ein-
das COTIF schneller an Innovationen       die Harmonisierung des Eisenbahn-                          heitlichen Eisenbahnrechts und ins-
des Eisenbahnsektors anzupassen.          rechts werden soll.                                        besondere das Jubiläum der ersten
Die internationalen Güterbeförde-                                                                    Güterbeförderungsbestimmungen im
rungsverträge (ER CIM) werden die Di-     Ein weiterer Tagesordnungspunkt der                        internationalen Eisenbahnverkehr (ER
gitalisierungsbestrebungen im Eisen-      Generalversammlung wird die Än-                            CIM und RID) feiern.
bahnverkehr begleiten können. Die         derung ihrer Geschäftsordnung und

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NEWS | OTIF

DIE OTIF, EINE PARTNERSCHAFTLICHE VISION DER
RECHTSANGLEICHUNG
Die OTIF entwickelt sich sowohl in Bezug auf ihre geografische Ausdehnung als auch in Be-
zug auf den Regelungsbereich, so dass es sich lohnt, die Beziehungen zu ihren Partnern hier
einmal unter die Lupe zu nehmen. Der Leitspruch der Organisation, die „Verknüpfung Euro-
pas, Asiens und Afrikas durch ein einheitliches Eisenbahnrecht“, bildet die Grundlage dieser
partnerschaftlichen Logik. Wenn wir die OTIF zu einem globalen Forum für das Eisenbahn-
recht entwickeln wollen, wird es nötig sein, geeignete Kooperationsverfahren einzurichten.
Von besonders großer Bedeutung ist dabei die Achtung der liberalen Logik, die unserer Arbeit
mit den Sektorverbänden im Eisenbahnbereich zugrunde liegt und die in einer klaren Tren-
nung zwischen der staatlichen Ebene der OTIF und der Ebene der wirtschaftlichen Akteure
besteht.

I
   n technischen Bereichen tätige in-     lich zeigt. Bereits seit 1893 besteht                      unter der Kontrolle der staatlichen
   ternationale Organisationen stehen     der Zweck des Übereinkommens da-                           Verwaltung: Compagnie de Paris-Ly-
   vor einem doppelten Gebot, das in      rin, die Staaten in Haftungsfragen                         on-Méditerranée, Compagnie d'Orlé-
   gewisser Weise widersprüchlich ist.    zusammenzubringen und anzuhal-                             ans, Compagnie du Midi, Compagnie
Einerseits müssen sie Regeln fest-        ten, gesetzgebend tätig zu werden.                         du Nord, Compagnie de l'Est, Com-
legen, die ausreichend stabil sind,       Gleichzeitig ist die praktische Anwen-                     pagnie de l'Ouest. Daher ist es nicht
damit sich der betreffende Sektor         dung – die Erstellung von Musterver-                       verwunderlich, dass sich die OTIF
mit einer klaren Vorstellung von den      trägen – seit 1902 einem Verband,                          auf den Erlass von übergeordneten
mittelfristig geltenden Rahmenbedin-      dem CIT (Internationales Eisenbahn-                        Rechtsvorschriften konzentriert und
gungen entwickeln kann. Andererseits      transportkomitee), übertragen. Somit                       dem Sektor weitreichende Befugnis-
müssen sie hinreichend flexibel sein,     ist bestätigt, dass es die legitime                        se überlässt.
um auf die mitunter sehr rasanten         Aufgabe des Sektors ist, die prakti-
technischen Entwicklungen reagieren       schen Modalitäten für die Umsetzung                        Diese Logik der klaren Trennung zwi-
zu können. Ein gutes Beispiel für die     der einheitlichen Rechtsvorschriften                       schen der staatlichen Ebene und den
Probleme, die sich aus dieser dop-        festzulegen. In gleicher Weise wur-                        Betreibern, ob privat oder öffentlich,
pelten Notwendigkeit ergeben kön-         de in Bezug auf das Problem der Ge-                        ist jedoch nicht die einzige, die von
nen, ist die Schwierigkeit, auf die die   fahrgutbeförderung in einer Zeit, in                       internationalen Organisationen über-
Internationale Fernmeldeunion bei der     der die Entwicklung der chemischen                         nommen wurde. Die Lösung wurde
Entstehung des Internets gestoßen         Industrie es ermöglichte, Risiken als                      von der OTIF oder, in größerem Um-
ist, um ihre zentrale Position neben      Chancen wahrzunehmen, von Anfang                           fang, von der Internationalen Zivilluft-
anderen, reaktionsschnelleren Akteu-      die Notwendigkeit einer verbindlichen                      fahrtorganisation (ICAO) angenom-
ren wie der Internet Engineering Task     öffentlich-rechtlichen Rechtsgrundla-                      men, die mit der Sektororganisation
Force (IETF) oder privaten Konsortien     ge bejaht.                                                 IATA (International Air Transport Asso-
wie dem World Wide Web Consortium                                                                    ciation) im Dialog steht.
(W3C) wiederzuerlangen.                   Seit seinem Inkrafttreten im Jahr
                                          1893 hat das Übereinkommen stets                           Im Falle des Weltpostvereins oder
Wie die OTIF diesen Widerspruch im        einen fruchtbaren Dialog mit dem                           der Internationalen Fernmeldeunion
Laufe der Zeit bewältigt und die neu-     Eisenbahnsektor in dessen ganzer                           werden die Betreiber als Vollmitglie-
en Herausforderungen im Zusammen-         Vielfalt gefördert. Es ist interessant                     der in den Entscheidungsprozess
hang mit der geografischen Ausdeh-        festzustellen, dass die Struktur des                       eingebunden. Dies ist weitgehend
nung der Organisation gemeistert hat,     damaligen Eisenbahnsektors, mit der                        auf die Entstehungsgeschichte der
wird im Folgenden näher erläutert.        nennenswerten Ausnahme Deutsch-                            beiden betroffenen Sektoren zu-
                                          lands, selbst liberal inspiriert war.                      rückzuführen, in denen seit langem
                                          Die Netze sind im Besitz von Konzes-                       ein öffentliches Monopol besteht.
Die traditionellen Partner der            sionären gewesen, denen der Staat                          Im Übrigen folgt auch die derzeitige
OTIF: eine liberale Logik                 den Betrieb und in einigen Fällen                          Struktur der OSShD diesem Modell.
                                          den Bau ganzer Teile der Infrastruk-                       Der aktuell diskutierte Entwurf einer
Historisch basiert die OTIF auf einer     tur übertragen hat. Insbesondere in                        neuen Konvention sieht eine bessere
liberalen Logik, wie der Artikel von      Frankreich teilten sich nicht weniger                      Unterscheidung zwischen staatlicher
Marc Allégret (siehe Seite 8ff) deut-     als sechs große Betreiber das Netz                         und privater Ebene vor, um die Go-

5                                     Zeitschrift für den internationalen Eisenbahnverkehr | 126. Jahr                     Nr. 3 | September 2018
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vernance in Richtung einer näher am               den Rahmens Lösungen für ihre                           In diesem Zusammenhang verändert
Modell der OTIF liegenden Lösung zu               spezifischen Probleme finden, ohne                      die immer dominantere Rolle der re-
bewegen.                                          systematisch den Gesetzgebungs-                         gionalen Ko-operationen im Eisen-
                                                  prozess durchlaufen zu müssen,                          bahnbereich die Perspektive für die
Das Sekretariat der OTIF ist von sei-             der sehr schwerfällig sein kann;                        Förderung eines einheitli-chen Rechts
ner Funktionsweise überzeugt. Sie                                                                         erheblich. Die Entwicklungen der OTIF
ermöglicht es dem Sektor, die legis-           • Schnelligkeit der Anpassung: Am                         seit dem Artikel von Marc Allégret sind
lativen Fortschritte der Staaten zu               „Ort des Geschehens“ können viel                        in hohem Maße auf die schrittweise
nutzen, um pragmatische Lösungen                  schneller Lösungen gefunden wer-                        Schaffung eines europäischen Eisen-
für seinen Koordinierungsbedarf zu                den;                                                    bahn-raums zurückzuführen. Dieses
finden. So haben die Einheitlichen                                                                        Modell inspiriert weit über Europa hi-
Rechtsvorschriften CUV den Allge-              • Neutralität: Im Falle einer Grund-                      naus, wie das Bei-spiel der Staaten
meinen Vertrag für die Verwendung                 satzdebatte über strukturelle The-                      der Arabischen Halbinsel zeigt, die im
von Güterwagen (AVV) möglich ge-                  men gewährleistet ein rein staat-                       Rahmen des Golf-Kooperationsrates
macht, der gemeinsam mit UIC, UIP                 licher Entscheidungsprozess eine                        auf der Grundlage der TSI der Europäi-
und ERFA entwickelt wurde und die                 größere Neutralität, als wenn die                       schen Union ein interoperab-les Netz
Nachfolge des RIV erfolgreich regelt.             Akteure selbst – die nur einen Teil                     aufbauen wollen. Das 2014 zwischen
Die klare Trennung zwischen priva-                der Legitimität repräsentieren –                        dem Golf-Kooperationsrat und der
tem und öffentlichem Bereich ermög-               einbezogen würden.                                      OTIF unterzeichnete MoU ist Teil die-
licht es somit, die Stabilität der Vor-                                                                   ses Rahmens.
schriften mit der Reaktionsfähigkeit
des Sektors in Einklang zu bringen.            Eine neue Herausforderung:                                 Damit die OTIF ihre Rolle als Forum
                                               regionale Kooperationen                                    weiterhin wahrnehmen kann, muss sie
Die aktuellen Debatten über die CUV                                                                       mit ver-schiedenen regionalen Organi-
betreffen beispielsweise die Frage             Der derzeitige Entscheidungsprozess                        sationen zusammenarbeiten können,
der Haftung des Halters oder eines             der OTIF ist optimal an den neuen Ei-                      die jeweils spezifi-sche Ansätze ent-
Vorverwenders bei durch den Wagen              senbahnkontext angepasst, der durch                        wickeln müssen, ohne dabei jedoch
verursachten Schäden. In Artikel 7 §           einen offeneren Wettbewerb und In-                         Inkompatibilitäten zu erzeugen, die
2 lassen die ER CUV den Parteien die           novationsbedarf gekennzeichnet ist.                        den internationalen Verkehr gefährden
Freiheit, sich auf ihre eigenen Regeln         Deshalb achtet das Sekretariat auch                        würden. Das liberale Modell der OTIF
zu einigen. Auf der Grundlage dieser           sehr darauf, nicht „überzuregulieren“,                     sollte diese Voraussetzungen erfüllen
Bestimmung sieht der AVV dann die              sondern auch seine Fähigkeit zu erhal-                     können, wenn es sich weiterhin zu
Vermutung des Verschuldens des                 ten, auf legislativer Ebene unabhängig                     einer klaren Tren-nung zwischen dem,
Halters vor, wenn er die Verpflich-            zu handeln, um die Kohäsion und die                        was in der Verantwortung der Staaten
tungen bezüglich der technischen               Entwicklung der internationalen Eisen-                     und dem, was in der Ver-antwortung
Zulassung und Instandhaltung der               bahnnetze zu gewährleisten.                                der Wirtschaftsakteure liegt, ver-
Wagen nicht ordnungsgemäß erfüllt                                                                         pflichtet. Dies ist eine Garantie für die
hat. Sollte sich der Gesetzgeber die-          Das Sekretariat ist daher in erster Li-                    Fä-higkeit der Organisation, in Zukunft
ser Frage annehmen? Und wenn ja,               nie Forum und Vermittler, dessen Rol-                      verschiedene Standards integrieren zu
in welcher Richtung? Es wird an den            le darin besteht, die Entwicklung des                      können:
Staaten liegen, auf der Grundlage              internationalen Verkehrs zu vereinfa-
ihrer eigenen Analysen und derjeni-            chen und kostengünstiger zu gestal-                        • Auf rechtlicher Ebene, indem den Ko-
gen der verschiedenen Sektororgani-            ten. Zur Erreichung dieses Ziels ist die                     operationsorganisationen des Sek-
sationen zu entscheiden. Da die UIC            Rolle der technischen Normungsgremi-                         tors er-laubt wird, sich auf ihre Vor-
die Eisenbahnunternehmen und die               en besonders wichtig, da diese in der                        schriften zu stützen, so wie z. B. das
UIP die Halter vertritt, haben sie hier        Lage sind, Lösungen vorzuschlagen,                           CIT dies mit den ER CIM und CIV tut;
gegensätzliche Interessen.                     mit denen starke Skaleneffekte erzielt
                                               werden können. In diesem Sinne be-                         • im Gefahrgutbereich, indem so
Dieses Beispiel veranschaulicht die            absichtigt das Sekretariat, seine Zu-                         weit wie möglich auf internationale
drei Hauptvorteile der bei der OTIF            sammenarbeit mit CEN, ISO und UIC                             ISO-Normen oder, im Rahmen unse-
vorherrschen-den Rollenverteilung:             zu intensivieren, um sicherzustellen,                         res Harmonisierungsprozesses mit
                                               dass seine technischen Vorschriften                           Anlage 2 zum SMGS, in gleichem
• F lexibilität: Es ist möglich, dass die     von Anfang an so weit wie möglich an-                         Maße auf europäische CEN-Nor-
   Akteure innerhalb des bestehen-             gewendet werden können.                                       men und russische GOST1 Normen

1 GOST-Normen oder staatliche Normen beziehen sich auf alle in der Russischen Föderation anerkannten kommerziellen und industriellen
Normen. Sie werden entwickelt und verwaltet vom Bundesamt für technische Regulierung und Metrologie, der nationalen Normungsorganisation
Russlands und Mitglied der Internationalen Organisation für Normung (ISO).

6                                          Zeitschrift für den internationalen Eisenbahnverkehr | 126. Jahr                     Nr. 3 | September 2018
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    verwiesen wird und möglicherweise             nischen Vorschriften (ETV) derzeit                          schuss für technische Fragen (CTE)
    künftig auch auf die AAR2 Normen,             Verweise auf CEN- und ISO-Normen                            der OTIF für verbindlich erklärt wer-
    die in den Golfstaaten verwendet              sowie auf UIC-Merkblätter. Diese                            den können.
    werden könnten;                               Verweise könnten mittels Artikel
                                                  5 APTU auf andere Fragen ausge-
• für die Zulassung von Fahrzeugen               dehnt und systematisiert werden,                                              François Davenne
   gibt es in den einheitlichen tech-             gemäß dem Normen vom Fachaus-

2 Die „Association of American Railroads“ (zu Deutsch: Verband der amerikanischen Eisenbahnen) ist ein Zusammenschluss der wichtigsten
Eisenbahngesellschaften in Nordamerika (Kanada, USA, Mexiko).

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125 JAHRE!
                                                Marc Allégret                                            3. In den anderen europäischen

I
   m Jahre 1893 ist das Berner Über-            Inspecteur Principal Hors classe                         Ländern sind die Eisenbahnnet-
   einkommen, auch bekannt als                  honoraire der juristischen Direk-                        ze ebenfalls im Laufe der ersten
   Internationales    Übereinkommen             tion des SNCF, Paris                                     Hälfte des XIX. Jahrhunderts
   über den Eisenbahn-Frachtverkehr                                                                      entstanden.
in Kraft getreten. Dieses Überein-              Geschichtlicher Überblick der
kommen umfasste unter anderem die               Berner Übereinkommen                                     4. Nun haben aber die sich an
Vorschriften über bedingungsweise                                                                        jeder politischen Grenze berüh-
zur Beförderung zugelassene Gegen-              1. Der Ursprung der interna-                             renden Netze schon seit ihrer
stände, die später zur Ordnung für die          tionalen Übereinkommen über                              Erschaffung miteinander Ver-
internationale Eisenbahnbeförderung             den    Eisenbahn-Frachtverkehr                           kehrsaustausch betrieben, und
gefährlicher Güter (RID) wurden.                (CIM), den Personen- und Ge-                             bei dieser Gelegenheit stieß
                                                päckverkehr (CIV) ist alt: er                            man sogleich auf rechtliche und
Heute hat das COTIF 1999 bereits                geht auf das Ende des XIX.                               praktische Schwierigkeiten, die
eine 125-jährige Geschichte hinter              Jahrhunderts zurück, nach der                            die Durchführung der interna-
sich und ebenso viele Jahre der Ent-            Entstehung der Eisenbahnen in                            tionalen Transporte hervorrief,
wicklung und Innovation im Eisen-               Europa.                                                  wegen der unterschiedlichen Ge-
bahnrecht!                                                                                               setze und Vorschriften, die die
                                                2. In Frankreich sind die Eisen-                         Beförderungen in den verschie-
Über das gesamte Jahr 2018 hinweg               bahnen zwischen 1827 und                                 denen Staaten regelten.
hat das Sekretariat der OTIF zahlrei-           1860 entstanden: im Jahre 1827
che Projekte zur feierlichen Begehung           erste Linie (Güter) Saint-Etien-                         5. Deshalb richteten im Juni 1874
dieses Jubiläums realisiert. Wir freuen         ne-Andrézieux (21 km), Pa-                               zwei Schweizer Rechtsanwäl-
uns, unseren Lesern in dieser Ausga-            ris-Saint-Germain (Personen)                             te, Herr Georges de Seigneux
be 3/2018 der Zeitschrift für den in-           im Jahre 1837, Paris-Versailles                          (in Genf) und Herr Hermann
ternationalen Eisenbahnverkehr einen            im Jahre 1839. Alsdann erfolgt                           Christ (in Basel), eine Petition
Artikel von Marc Allégret aus dem Jahr          mit einem grundlegenden Ge-                              an die Bundesversammlung
1994, damals nur auf Deutsch und                setz vom 15. Juni 1842 die Gut-                          der Schweizerischen Eidgenos-
Französisch, in erweiterter Form er-            heißung des als „étoile de Leg-                          senschaft, mit der sie um die
neut anbieten zu dürfen.                        rand“ bezeichneten Projektes                             Aufnahme diplomatischer Ver-
Heute liegt auch eine englische Fas-            (Gesamtheit der strahlenförmig                           handlungen im Hinblick auf die
sung vor. Der Artikel zeichnet gekonnt          von Paris nach den Grenzen aus-                          Ausarbeitung eines internationa-
die Geschichte der Übereinkommen                gehenden Linien), das die Grün-                          len Übereinkommens über den
CIM, CIV und COTIF nach. Die neue,              dung der großen Gesellschaften                           Eisenbahnfrachtverkehr nach-
um einen Beitrag von Iris Gries                 und die Erstellung der Linien                            suchten.2
(Rechtsexpertin) erweiterte Fassung             förderte.1
wird dem Leser den Fortgang der Ge-                                                                      Diese Verhandlungen zogen die
schichte und eine Projektion der Zu-            Zwischen 1850 und 1870 belief                            Einberufung von drei vorberei-
kunft näherbringen.                             sich das durchschnittliche Tem-                          tenden Konferenzen in den Jah-
                                                po des Gleisbaus auf siebenhun-                          ren 1878, 1881 und 1886 nach sich
                                                dert Kilometer pro Jahr.                                 und führten am 14. Oktober 1890
       Geschichtlicher                                                                                   in Bern zur Unterzeichnung des
                                                Am Ende des Zweiten Kaiser-                              ersten „Internationalen Überein-
       Überblick der                            reichs weist das französische                            kommens über den Eisenbahn-
                                                Netz bereits die allgemeine Ge-                          frachtverkehr“, das am 1. Januar
       Übereinkommen                            stalt auf, wie wir sie kennen:                           1893 zwischen folgenden Staaten
                                                im Jahre 1870 bestehen nahezu                            in Kraft trat: Deutschland, Öster-
       CIM, CIV, COTIF                          achtzehntausend Kilometer be-                            reich - Ungarn, Belgien, Frank-
                                                triebener Linien, die fast alle                          reich, Italien, Luxemburg, Nie-
       und der internatio-                      heutigen Hauptverkehrslinien                             derlande, Russland und Schweiz.
                                                umfassen.                                                In der Praxis wurde dieses Über-
       nalen Eisenbahn-
       verbände oder                      1 Siehe René Parès. Le Chemin de fer en France, La Documentation française, 1974; Jean
                                          Falaize, La naissance des Chemins de fer en France, La vie du Rail, Nr. 1841 vom 29. April 1982.
       -organismen                        2 Für den Wortlaut der Petition siehe das in Anmerkung 6 erwähnte Werk von Béla von
                                          Nánássy, Einführung.

8                                     Zeitschrift für den internationalen Eisenbahnverkehr | 126. Jahr                      Nr. 3 | September 2018
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    einkommen IÜ oder auch Berner                      Norwegen (1920), Polen und                               fentlichungsdekrete vom 9. März
    Übereinkommen genannt. Es                          Tschechoslowakei (1922).                                 1928 sind im Journal officiel vom
    darf festgehalten werden, dass es                                                                           20. April 1928 bekanntgegeben
    sich um das erste internationale                   9. Nach dem Ersten Weltkrieg ist                         worden (IÜP S. 4530, IÜG S.
    Übereinkommen auf dem Gebie-                       die Frage einer Revision des IÜ                          4540).
    te des Verkehrswesens handelte                     auf Initiative Frankreichs wieder
    und das einzige, das im XIX.                       aufgegriffen worden. Auf dieser                          Bezüglich des IÜG ist die Be-
    Jahrhundert unterzeichnet wur-                     Grundlage führte die 1923-1924                           merkung angebracht, dass seine
    de.                                                in Bern erfolgte dritte Revision                         Anlage I (Vorschriften über die
                                                       zur Unterzeichnung:                                      nur bedingungsweise zur Be-
    In Frankreich ist es mit dem Ge-                                                                            förderung zugelassenen Gegen-
    setz vom 29. Dezember 1891 ge-                     -
                                                        einerseits des Internationalen                          stände), die namentlich die ge-
    nehmigt und mit Dekret vom 25.                      Übereinkommens über den Ei-                             fährlichen Güter im Auge hatte,
    November 1892 veröffentlicht                        senbahnfrachtverkehr vom 23.                            überarbeitet und im Vergleich
    worden (Journal officiel de la Ré-                  Oktober 1924 (IÜG genannt),                             zu der Anlage I des IÜ erweitert
    publique française, 30. Novem-                      in Kraft getreten am 1. Oktober                         worden war, und als hervorzuhe-
    ber 1892, S. 5718 ff).                              1928;                                                   bende Neuerung, die Einsetzung
                                                                                                                eines mit der Fortbildung der An-
    6. Der Artikel 59 des IÜ sah eine                  -
                                                        andererseits des Internationa-                          lage I betrauten Fachmännischen
    dreijährliche periodische Revi-                     len Übereinkommens über den                             Ausschusses (IÜG Art. 60 und
    sion vor (die ab 1905 auf fünf                      Eisenbahn-Personen- und Ge-                             Anlage VII).
    Jahre festgesetzt wurde), um an                     päckverkehr vom 23. Oktober
    dem Übereinkommen die für er-                       1924 (IÜP genannt), ebenfalls                           Außerdem bestimmte das In-
    forderlich erachteten Verbesse-                     am 1. Oktober 1928 in Kraft                             kraftsetzungsprotokoll vom 18.
    rungen oder Änderungen anzu-                        getreten. Es handelt sich um                            Oktober 1927 (Ziffer 2) aus-
    bringen.                                            das erste Übereinkommen be-                             drücklich, dass das geänderte
                                                        treffend die Personen und das                           IÜ vom 14. Oktober 1924 bei der
    7. So war das ursprüngliche                         Gepäck.                                                 Inkraftsetzung dieses letzteren
    Übereinkommen seit 1891 Ge-                                                                                 am 1. Oktober 1928 als aufgeho-
    genstand von zwei Revisionen:                      Neue Staaten waren dazu beru-                            ben und ersetzt betrachtet wer-
                                                       fen, an diesen Übereinkommen                             den musste. So wurde die in der
    - die erste im Jahre 1896 in Paris,               teilzunehmen: Österreich, Un-                            Folge eingehaltene Regel ange-
    - die zweite im Jahre 1905 in                     garn, Finnland, Spanien, Portu-                          nommen, nämlich: Die Inkraft-
       Bern.                                           gal, das Königreich der Serben,                          setzung eines aus einem Revisi-
                                                       Kroaten und Slowenen (das 1931                           onsverfahren hervorgegangenen
    Der ab 22. Dezember 1908 an-                       den Namen Jugoslawien erhielt),                          neuen Übereinkommens zieht
    wendbare Text war jener, der mit                   Griechenland,       Liechtenstein                        auf den gleichen Zeitpunkt die
    dem französischen Gesetz vom                       (ZIntEisenb 1928, S. 246), Tür-                          Aufhebung des vorangehenden
    24. Juli 1907 genehmigt (J.O. 26.                  kei (Betritt im Jahre 1930, vorer-                       Übereinkommens nach sich.4
    Juli 1907) und mit Dekret vom                      wähnte Zeitschrift 1930, S. 290);
    17. Oktober 1908 veröffentlicht                    die drei baltischen Staaten: Est-                        10. Russland gehörte dem Über-
    wurde (J.O. 24 Oktober 1908, S.                    land, Lettland und Litauen sowie                         einkommen von 1890 an, aber
    7277).3                                            die Freie Stadt Danzig, die als                          nach 1918 hat die UdSSR ihre
                                                       solche in den Wirren des Zweiten                         Beteiligung an den IÜG-IÜP von
    8. Nach und nach ist der Anwen-                    Weltkriegs untergehen sollte.                            1924 nicht aufrechterhalten und
    dungsbereich des Übereinkom-                                                                                auch nicht an den später ausge-
    mens von 1890 durch den Beitritt                   In Frankreich hatten zwei Ge-                            arbeiteten.
    der folgenden Länder erweitert                     setze vom 27. August 1926 (J.O.
    worden: Dänemark (1897), Ru-                       2. September 1926, S. 9890) zur                          11. Die in Rom erfolgte vierte
    mänien (1904), Schweden (1907),                    Ratifikation der neuen Überein-                          Revision kennzeichnet den Be-
    Serbien (1910), Bulgarien (1911),                  kommen ermächtigt; die Veröf-                            ginn der gemeinsamen Revi-

3 Siehe: Maurice Loyau, La Convention de Berne et la jurisprudence française de 1893 à 1911 (Sirey 1911).
4 Für die Kommentare zum IÜG und zum IÜP von 1924 siehe: René Brunet, Paul Durand et Max de Fourcauld, Les transports internationaux par
voie ferrée, (Sirey 1927). Bezüglich des IÜG von 1924 siehe auch: Maurice Travers, Le droit commercial international, volume V, Fascicule I (Sirey
1932). et II (Sirey 1933).

9                                            Zeitschrift für den internationalen Eisenbahnverkehr | 126. Jahr                     Nr. 3 | September 2018
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     sionen IÜG-IÜP. Sie fand ihren                    seligkeiten und der allmählichen                           kommen, die die Haftung der
     Niederschlag in der Unterzeich-                   Wiederaufnahme des interna-                                Eisenbahn für die Seestrecke
     nung neuer IÜG und IÜP am 23.                     tionalen Verkehrs wurde am 13.                             des gemischten Eisenbahn-See-
     November 1933, die am 1. Okto-                    Mai 1950 in Bern ein Zusatz-                               verkehrs regelten;
     ber 1938 in Kraft getreten sind                   übereinkommen zum IÜG vom
     (sie ersetzten auf diesen letzteren               23. November 1933 unterzeich-                            2) 
                                                                                                                   die pragmatische Lösung, die
     Zeitpunkt die vorausgehenden                      net (Dekret Nr. 50-1397, 4. No-                             für das heikle diplomatische
     IÜG und IÜP von 1924).                            vember 1950: J.O. 9. November                               Problem gefunden wurde, das
                                                       1950, S. 11.461; ZIntEisenb 1952,                           die Teilung Deutschlands in
     Es kann besonders erwähnt wer-                    S. 36). Es hatte die Einsetzung                             zwei Staaten gestellt hatte: die
     den, dass anlässlich dieser Revision              zweier Fachmännischer Aus-                                  Bundesrepublik Deutschland
     die erste „Internationale Ordnung                 schüsse zum Ziel, der eine be-                              (BRD), die von den Ländern
     für die Beförderung von Privatwa-                 auftragt mit der Revision der IOP                           des Westens, und die Deut-
     gen (IOP)“ aufgestellt wurde, die                 (Anlage VII zum IÜG von 1933),                              sche Demokratische Republik
     die Anlage VII zum IÜG vom 23.                    der andere mit der Ausarbeitung                             (DDR), die von den Oststaaten
     November 1933 bildete.                            einer neuen Ordnung für die Be-                             anerkannt wurde. Auf Grund
                                                       förderung von Behältern (RICo),                             eines am 11. April 1953 von den
     Die Verwendung von Privaten ge-                   die zur Anlage IX des erwähnten                             anderen Staaten unterzeich-
     hörenden Wagen auf den Eisen-                     IÜG wurde. So führte der diesen                             neten Zusatzprotokolls ist die
     bahnen ist zunächst in England                    beiden Fachmännischen Aus-                                  Teilnahme von „Gebietsteilen“
     (1830) und dann in Laufe der zwei-                schüssen erteilte Auftrag am 1.                             eines Staates insoweit möglich,
     ten Hälfte des XIX. Jahrhunderts                  Januar 1953 zur Inkraftsetzung                              als jeder dieser Teile durch in-
     in Deutschland und in Frankreich                  eines neuen RIP (führer IOP) und                            nerstaatliche Rechtsetzung die
     aufgekommen.5                                     des ersten RICo.                                            Bestimmungen der Überein-
                                                                                                                   kommen CIM-CIV von 1952
     In Frankreich ist die Ratifikation                13. Andererseits wurde die fünf-                            eingeführt hat;
     der neuen IÜG-IÜP mit dem Ge-                     te Revision vorgenommen, bei
     setz vom 19. Juli 1925 (J.O. 23. Juli             deren Abschluss am 25. Oktober                           3) den Verbleib der Volksrepubli-
     1935, S. 7970) bewilligt worden,                  l952 in Bern zwei neue Überein-                              ken in der Berner Union, deren
     und das Veröffentlichungsdekret                   kommen, CIM und CIV, unter-                                  Austritt nach der im Jahre 1951
     vom 12. Januar 1938 wurde im                      zeichnet worden sind.                                        erfolgten Inkraftsetzung des
     Journal officiel vom 24.-25. Januar                                                                            SMGS und des SMPS (Abkom-
     1938 (S. 1076) bekanntgegeben.                    Im Wesentlichen war diese Revi-                              men über den internationalen
                                                       sion gekennzeichnet durch:                                   Eisenbahn-Güter- und -Per-
     Die Anwendung der IÜG-IÜP von                                                                                  sonenverkehr) zwischen der
     1933 ist während des Zweiten Welt-                1) 
                                                          den Beitritt des Vereinigten                              UdSSR und diesen Republiken
     krieges praktisch zum Erliegen ge-                   Königreichs von Großbritan-                               (siehe die Ziffern 33 bis 38) be-
     kommen.6                                             nien und Nordirlands mittels                              fürchtet werden konnte;
                                                          der Einführung von Sonder-
     12. Nach Beendigung der Feind-                       bestimmungen in die Überein-                          4) 
                                                                                                                   die erstmalige Teilnahme mit

5 Die Rechtsstellung der Privatwagen ist auf dem 7. Kolloquium des Instituts für das internationale Transportecht (IDIT) studiert worden, das am
11. und 12. März 1982 in Rouen stattfand.
Es wurden sieben nationale Berichte vorgelegt. Sie sind in der Zeitschrift für den internationalen Eisenbahnverkehr veröffentlicht worden (siehe
Marc Allégret, Der Rechtsstatus der Privatwagen nach französischem Reche ZIntEisenb 1982, S. 57 und 1983, S. 37 - nach spanischem Recht, von
Ana Maria Quevedo Queipo de Llano: ZIntEisenb 1982. S. 73 und 1983, S. 122 - nach italienischem Recht, van Giuseppe Sessa ZIntEisenb 1982,
S. 82 und 1985, S. 35 - nach schweizerischem Recht und nach dem RIP, von Marcel Ingold: ZIntEisenb 1982, S. 92 und 1983, S. 87 - nach
englischem Recht, von Michael Baker ZIntEisenb 1982. S. 100 und 1984. S. 76 - nach belgischem Recht, von José Compèr: ZIntEisenb 1982, S. 107
und 1985. S. 39 - nach deutschem Recht, von Rudolf Eiermann: ZIntEisenb 1982. S. 66 und 1983, S. 8).
Der französische Bericht ist außerdem in der Revue générale des Chemins de fer veröffentlicht worden (1983, S. 95, und Berichtigung S. 245).
6 Über das IÜG von 1933 siehe:
- Bèla von Nánássy, Das Internationale Eisenbahnfrachtrecht, Erläuterungen zum IÜG vom 23. November 1933 (französische Übersetzung von E.
Ruffy, mit Geleitwort von Paul Durand, Rittmann und Bauer AG, Basel, 1946);
- Maurice Travers, Le droit commercial international, Volume V, Fascicule III (Sirey 1938).
Wir weisen darauf hin, dass der Wortlaut des IÜG von 1933 Artikel um Artikel im Werk des Professors Bèla von Nánássy enthalten ist, sowie im
Werk von Maurice Travers (Fascicule III, Appendice I, S. 645 ff). Überdies waren die Texte des IÜG und des IUP von 1933 auch als Beilage zu der
ZIntEisenb der Jahre 1934 und 1935 wiedergegeben worden.

10                                           Zeitschrift für den internationalen Eisenbahnverkehr | 126. Jahr                        Nr. 3 | September 2018
NEWS | COTIF

       beratender Stimme von in                       Übereinkommen von 1952.                                  die Grundlage der Beziehungen
       Transportangelegenheiten zu-                                                                            zwischen der Bundesrepublik
       ständigen internationalen Or-                  Nach der Ratifikation durch die                          Deutschland und der Deutschen
       ganisationen, wie zum Beispiel                 Staaten sind die CIM und die C1V                         Demokratischen Republik, vgl.
       die Europäische Wirtschafts-                   vom 25. Februar 1961 am 1. Janu-                         Annuaire français de droit inter-
       kommission der Vereinten                       ar 1965 in Kraft getreten: auf die-                      national, CNRS 1972, S. 514),
       Nationen (ECE/UNO) und der                     sen Zeitpunkt haben sie die CIM                          und andererseits, in allgemeiner
       Internationale Eisenbahnver-                   und CIV von 1952 ersetzt.                                Hinsicht, wegen der Normalisie-
       band (UIC), sowie auch die die                                                                          rungspolitik in den Ost-West-Be-
       Benutzer vertretenden Organi-                  In Frankreich sind sie mit dem                           ziehungen (Anerkennung der
       sationen, wie zum Beispiel die                 Dekret Nr. 65-350 vom 23. April                          DDR durch Frankreich am 22.
       Internationale Handelskammer                   1965 veröffentlicht worden (J.O.                         Dezember 1972, vgl. den vorer-
       (CCI) und die Internationale                   11. Mai 1965, S. 3704).10, 11                            wähnten Annuaire français 1974,
       Union von Verbänden der Pri-                                                                            S. 1067).
       vatgüterwagen-Besitzer (UIP).                  Unter der Herrschaft der CIM/
                                                      CIV von 1961 ist eine Ausdeh-                            So sind die DDR und die BRD
     Die CIM und CIV vom 25. Ok-                      nung des Anwendungsbereiches                             veranlasst worden, formelle Bei-
     tober 1952 sind am 1. März 1956                  der Übereinkommen auf die Staa-                          trittsgesuche zu den CIM-CIV
     in Kraft getreten (auf diesen Zeit-              ten des Nahen und des Mittleren                          vom 25. Februar 1961 einzu-
     punkt haben sie die vorausgehen-                 Ostens und Nordafrikas zu be-                            reichen. Diese Gesuche wurden
     den IÜG und IÜP vom 23. No-                      obachten, durch den Beitritt der                         schließlich angenommen, und die
     vember 1933 ersetzt).                            folgenden Länder:                                        beiden deutschen Staaten sind mit
                                                                                                               Wirkung ab 1. April 1973 vollbe-
     In Frankreich ist ihre Ratifikation              - Marokko: 1. Januar 1965;                              rechtigte Vertragsstaaten der CIM
     mit dem Gesetz Nr. 54-925 vom                    - Syrien: 7. Mai 1965;                                  und der CIV von 1961 geworden
     17. September 1954 bewilligt wor-                - Irak: 24. August 1965;                                (vgl. ZlntEisenb 1973, Amtlicher
     den (J.O. 18. September 1954, S.                 - Tunesien: 21. November 1965;                          Teil, S. 42).
     8927), und sie wurden mit dem                    - Iran: 9. März 1968;
     Dekret Nr. 55.836 vom 2. Ap-                     - Algerien: 30. Oktober 1969.                           16. Es ist außerdem festzuhalten,
     ril 1955 /.O. 17.-29. Juni 1955, S.              (ZIntEisenb 1969, S. 21 und                              dass das Zusatzübereinkommen
     6399) veröffentlicht.7, 8, 9                     170)12).12                                               zur CIV vom 25. Februar 1961
                                                                                                               betreffend die Haftung der Eisen-
     14. Die sechste Revision der Über-               Irland seinerseits ist am 1. Februar                     bahn für Tötung und Verletzung
     einkommen wurde mit der Unter-                   1970 Mitglied geworden (ZlntEi-                          von Reisenden, das am 26. Febru-
     zeichnung von zwei neuen CIM                     senb 1969, S. 225).                                      ar 1966 in Bern unterzeichnet und
     und C1V am 25. Februar 1961 in                                                                            von mehr als fünfzehn Staaten ra-
     Bern abgeschlossen.                              15. Indessen haben im Jahre 1972                         tifiziert wurde, am 1. Januar 1973
                                                      die Gegebenheiten der deutschen                          in Kraft getreten ist (ZlntEisenb
     Die Teilnahme der beiden deut-                   Beteiligung eine Veränderung er-                         1973, S. 7, und für Frankreich,
     schen Staaten ist mit einem Zu-                  fahren, einerseits wegen der Nor-                        Dekret Nr. 73-593 vom 25. Juni
     satzprotokoll, ebenfalls vom 25.                 malisierungspolitik zwischen den                         1973: J.O. 4. Juli 1973, S. 7172).13
     Februar 1961, geregelt worden,                   beiden deutschen Staaten (Ver-
     gleich wie für die vorausgehenden                trag vom 8. November 1972 über                           17. Die siebte Revision führte

7 Die Akten der 5. Revisionskonferenz, in denen die Arbeiten der Ausschüsse und der Revisionskonferenz niedergelegt sind, bildeten Gegenstand
von zwei umfangreichen Banden, die vom Zentralamt für den internationalen Eisenbahnverkehr (OCTI) im Jahre 1954 veröffentlich wurden).
8 Das Zentralamt hat 1960 auch die „Aufzeichnungen über die von der 5. Revisionskonferenz von 1952 an der CIM vorgenommen Änderungen“
veröffentlicht (Dok. OC/CIM-Rev. VI/I. Sion, September 1960), die die französische Übersetzung von 1946 des Werkes von Professor Bèla von
Nánássy aktualisierten und ergänzten.
9 Im Jahre 1956 veröffentlichte Paul M. F. Durand sein Werk: „Les transports internationaux (ferroviaires et mixtes) Etude comparée des
nouvelles conventions de Berne mises en application le 1er mars 1956“ mit einer Einführung von Lotus Armand (Sirey 1956).
10 Die zwei Bände umfassenden Akten der 6. Revisionskonferenz sind vom Zenlralamt im Jahre 1962 veröffentlicht worden.
11 Für die Analyse der neuen CIM und CIV von 1961 siehe Paul M. F. Durand (Rev. trim. dr. com. 1964, S. 255; J.CP. 65, I, 1891).
12 Siehe „Die Berner Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr: Entstehungsgeschichte, wichtigste Grundsätze und Anwend-
ung in Nordafrika“ von Claude Anglade (ZIntEisenb 1967, S. 199).
13 Die Ausarbeitung des Zusatzübereinkommens zur CIV war besonders schwierig. Im Rahmen der ursprünglichen Studien kann an den Bericht
von Georges Caillau erinnert werden (Unidroit 1955, El. XXXIV, Doc. 5).

11                                          Zeitschrift für den internationalen Eisenbahnverkehr | 126. Jahr                       Nr. 3 | September 2018
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     am 7. Februar 1970 in Bern zur                 staaten: Algerien, Deutschland                           Irak, Iran, sowie auf die drei
     Unterzeichnung von zwei neuen                  (Bundesrepublik),     Österreich,                        Maghrebstaaten: Marokko, Al-
     Übereinkommen CIM-CIM.14                       Belgien, Bulgarien, Dänemark,                            gerien, Tunesien, erstreckt.16
                                                    Spanien, Finnland, Frankreich,
     Nach Hinterlegung der Ratifika-                Griechenland, Ungarn, Irak,                              24. Die früheren Werke der vor-
     tionsurkunden hat eine vom 5.                  Iran, Irland, Italien, Liechten-                         her angeführten Autoren: Loy-
     bis 9. November 1973 in Bern zu-               stein, Luxemburg, Marokko,                               au (s. Anm.3) Brunet, Durand,
     sammengetretene Diplomatische                  Norwegen, Niederlande, Polen,                            de Fourcault (Anm.4), Travers
     Konferenz das Datum der In-                    Portugal, Deutsche Demokrati-                            (Anm.4) und6), Bèla von Nánás-
     kraftsetzung der neuen CIM-CIV                 sche Republik, Rumänien, Ver-                            sy (Anm.6), Paul M. F. Durand
     auf den 1. Januar 1975 festgelegt              einigtes Königreich, Schweden,                           (Anm.9) sind interessant.
     (auf diesen letzteren Zeitpunkt                Schweiz, Syrien, Tschechoslo-
     haben sie die vorausgehenden                   wakei, Tunesien, Türkei und Ju-                          Sie erlauben es nämlich einer-
     CIM-CIV von 1961 ersetzt).                     goslawien.                                               seits, die Entwicklung der
                                                                                                             Gedanken und der Texte zu
     Bei dieser Gelegenheit stellte die             20. Später, als der Libanon bei                          analysieren und zu verfolgen, an-
     Konferenz fest, dass infolge des               der schweizerischen Regierung                            dererseits können die ausgeführ-
     Beitritts der beiden deutschen                 seine Ratifikationsurkunde für                           ten Bemerkungen ihren Wert be-
     Staaten zu den Übereinkommen                   die CIM von 1970 hinterlegt hat-                         wahren, insoweit die bezüglichen
     von 1961 (siehe Ziffer 15) und der             te, ist dieses Übereinkommen ab                          Bestimmungen keine nachträgli-
     von ihnen bekundeten Absicht,                  1. Januar 1980 für dieses Land                           chen Änderungen erfahren ha-
     auch den Übereinkommen von                     rechtlich anwendbar geworden                             ben. Namentlich von diesem letz-
     1970 beizutreten, das mit dem                  (ZIntEisenb 1979, S. 111).                               teren Gesichtspunkt aus gesehen
     Zusatzprotokoll vom 25. Februar                21. Am 22. Februar 1983 hat der                          ist das Werk des Professors Bèla
     1961 angenommene System für                    Libanon bei der schweizerischen                          von Nánássy ein bemerkenswer-
     die deutsche Beteiligung gegen-                Regierung auch seine Ratifika-                           ter Lehrkommentar.
     standslos geworden war (ZlntEi-                tionsurkunde für die CIV von
     senb 1973, S. 194).                            1970 hinterlegt, die ab 1. April                         25. Die Arbeiten der achten Re-
                                                    1983 rechtswirksam geworden ist                          vision CIM-CIV haben sich über
     Die neuen Übereinkommen                        (ZIntEisenb 1983, S. 21).                                vier Jahre erstreckt (1976-1980).
     CIM-CIV vom 7. Februar 1970,                                                                            Sie waren gekennzeichnet von
     deren Ratifikation durch Frank-                22. Die UdSSR, die an der 7. Re-                         einer bedeutenden Reform der
     reich mit Gesetz Nr. 72-601 vom                visionskonferenz auf Einladung                           Struktur der Übereinkommen,
     5. Juli 1972 bewilligt wurde (J.O.             der schweizerischen Regierung                            die darin bestand, die Bestim-
     8. Juli 1972, S. 7111), sind mit               durch einen Beobachter vertreten                         mungen der beiden Überein-
     Dekret Nr. 75-786 vom 7. August                war, hat die CIM-CIV von 1970                            kommen von 7. Februar 1970
     1975 veröffentlicht worden (J.O.               nicht unterzeichnet.                                     aufzuteilen, einerseits in ein in-
     25. 26. August 1975, S. 8745).                                                                          stitutionelles Übereinkommen
                                                    Sie ist also außerhalb des An-                           mit ständigem Charakter, um-
     18. Das Zusatzübereinkommen                    wendungsbereichs der Berner                              fassend die grundlegenden Be-
     zur CIV (siehe Ziffer 16) war                  Übereinkommen geblieben (sie-                            stimmungen betreffend die Be-
     verlängert und an die CIV vom                  he Ziffer 10).                                           ziehungen der Staaten unter sich,
     7. Januar 1970 angepasst worden                                                                         andererseits in zwei Anhänge zu
     (siehe Protokoll II, 9. Novem-                 23. So hat sich das Anwendungs-                          diesem Übereinkommen unter
     ber 1973: J.O. 3.-4. Mai 1976. S.              gebiet der Übereinkommen CIM                             der Bezeichnung „Einheitliche
     2645), mit Inkraftsetzung auf                  und CIV vom 7. Februar 1970 auf                          Rechtsvorschriften CIV“ und
     den 1. Januar 1975.15                          alle Länder Europas (ausgenom-                           „Einheitliche Rechtsvorschriften
                                                    men Albanien und die UdSSR),                             CIM“ mit den Bestimmungen
     19. Zum 1. Januar 1975 waren                   auf die Länder des Mittleren Os-                         des eigentlichen Beförderungs-
     die folgenden Länder Vertrags-                 tens: Türkei, Syrien, Libanon,                           rechts.

14 Die aus zwei Bänden bestehenden Akten der 7. Revisionskonferenz sind vom Zentralamt im Jahre 1972 veröffentlicht worden.
15 Bezüglich du Zusatzübereinkommen zur CIV ist an einen von G. Mutz erschienen sehr umfassenden Kommentar zu erinnern. „Die Haftung
der Eisenbahn für Tötung und Verletzung von Reisenden im internationalen Eisenbahn-Personenverkehr nach dem Zusatzübereinkommen zur
CIV“, in deutscher Sprache veröffentlicht, GOF-Verlag, Wien 1977; es besteht keine französische Übersetzung.
16 Unter den Kommentaren zur CIM von 1970 ist auf das Werk von Josef Wick hinzuweisen: Das internationale Eisenbahnfrachtrecht. Franzö-
sische Übersetzung von J. Favre und M. Ingold, 1976 (Editions Imprimerie Nouvelle E.G. Chave S.A., Neuchâtel, Suisse).

12                                        Zeitschrift für den internationalen Eisenbahnverkehr | 126. Jahr                      Nr. 3 | September 2018
NEWS | COTIF

     Diese Reform verfolgte drei Ziele:                dieser institutionellen Reform                            Privatwagen (RIP), die Contai-
                                                       auch eine Revision der Bestim-                            ner (RICo) und das Expressgut
     a) die Berner Union zu institutio-               mungen des Eisenbahn-Güter-                               (RIEx),
         nalisieren und ihr eine „Verfas-              und -Personenbeförderungsrechts
         sung“ zu geben, die seit 1890,                vorgenommen wurde.                                       wobei präzisiert wird, dass das
         Zeitpunkt des Berner Über-                                                                             Protokoll und die Einheitlichen
         einkommens, die den ehemals                   Unter diesen Umständen führte                            Rechtsvorschriften CIV und CIM
         aufeinanderfolgenden CIM/                     die 8. Revisionskonferenz CIM/                           samt ihren Anlagen integrieren-
         CIV angehörenden Staaten                      CIV am 9. Mai 1980 in Bern zur                           der Bestandteil des erwähnten
         verband;                                      Unterzeichnung des „Überein-                             Übereinkommens sind.17,18
                                                       kommens über den internationa-
     b) 
        die Nachteile zu beheben,                      len Eisenbahnverkehr (COTIF)“                            26. In Frankreich gestattete das
        die sich aus dem Grundsatz                     mit 28 Artikeln betreffend die                           Gesetz Nr. 82-520 vom 21. Juni
        der periodischen Revisionen                    Schaffung und die Arbeitsweise                           1982 die Genehmigung des CO-
        (nach fünfjähriger Geltungs-                   der „Zwischenstaatlichen Orga-                           TIF (J.O. 21. Juni 1982, S. 1958).
        dauer) der ganzen Überein-                     nisation für den internationalen                         Auf Grund dieses Gesetzes hat
        kommen CIM-CIV und der                         Eisenbahnverkehr (OTIF)“, ein                            Frankreich am 3. September 1982
        mit dem Protokoll von 1927                     Übereinkommen, dem beigefügt                             seine Genehmigungsurkunde bei
        betreffend das IÜG von 1924                    waren:                                                   der schweizerischen Regierung
        eingeführten und in der Folge                                                                           hinterlegt (ZIntEisenb 1982, S.
        beibehaltenden Regel erga-                     - ein Protokoll über die Vorrechte                      127).
        ben, wonach die Inkraftset-                       und Immunitäten der OTIF (9
        zung neuer Übereinkommen                          Artikel);                                             Nachdem die in Artikel 24 des
        die Aufhebung der voraus-                                                                               COTIF genannte Zahl von Rati-
        gehenden in ihrer Gesamtheit                   -
                                                        ein Anhang A: „Einheitliche                             fizierungen erreicht war, berief
        bewirkte (vgl. CIM und CIV,                     Rechtsvorschriften für den                              die schweizerische Regierung
        25. Oktober 1952, Art. 67 und                   Vertrag über die internationa-                          eine Diplomatische Konferenz
        66 - CIM und CIV, 25. Febru-                    le Eisenbahnbeförderung von                             ein, die vom 15. bis 17. Februar
        ar 1961, Art. 69 und 68 - CIM                   Personen und Gepäck (CIV)“,                             1984 in Bern stattfand und das
        und CIV, 7. Februar 1970, Art.                  62 Artikel, in die die Bestim-                          Datum der Inkraftsetzung des
        69 und 64);                                     mungen des früheren Zusatz-                             COTIF auf den 1. Mai 1985 fest-
                                                        übereinkommens eingegliedert                            legte (ZIntEisenb 1984, S. 33-34),
     c) 
        die Anpassung der Bestim-                       waren;                                                  Zeitpunkt, zu welchem die CIM
        mungen des Beförderungs-                                                                                und CIV vom 7. Februar 1970
        rechts an die Bedürfnisse der                  -
                                                        ein Anhang B: „Einheitliche                             und das Zusatzübereinkommen
        Praxis zu ermöglichen, durch                    Rechtsvorschriften für den                              zur erwähnten CIV als aufgeho-
        Einführung eines passenden                      Vertrag über die internationa-                          ben zu betrachten waren.19,20
        Systems zur Änderung der                        le Eisenbahnbeförderung von
        Texte.                                          Gütern (CIM)“, 66 Artikel mit                           27. Alle 33 Signatarstaaten des
                                                        4 Anlagen betreffend die ge-                            COTIF haben ihre Ratifikations-
     Es versteht sich, dass parallel zu                 fährlichen Güter (RID), die                             oder    Genehmigungsurkunden

17 Die Akten der 8. Revisionskonferenz CIM/CIV sind vom Zentralamt in drei Bänden veröffentlicht worden.
18 Zur 8. Revision siehe die Abhandlungen Matyassy-Mutz (COTIF), Ingold (ER-CIM), Amberg, Yéretzian in ZIntEisenb 1981, S. 1, 40, 84 und
112 und Allégret in Bulletin transp. Paris 1980, S. 334 (COTIF), 374, 402, 561 und 574 (ER-CIM) und 1981, S. 175, 206, 238 und 388 (ER-CIV).
Für eine auf die Lehre und die Rechsprechung bezogene Analyse des COTIF und der ER-CIM und CIV siehe M. Allégret, Transports internation-
aux ferroviaires, Auszug aus Juris-Classeur commercial, Paris, Litec, 1989 (Betrachtung in ZIntEisenb. 1989, S. 43).
19 In Frankreich sind das COTIF, das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der OTIF, der Anhang A (ER-CIV) und der Anhang B
(ER-CIM) im J.O., édition Lois et décrets vom 3. September 1987 veröffentlicht worden. Die vier Anlagen zu den ER-CIM (RID, RIP, RICo und
RIEx) sowie das Inkraftsetzungsprotokoll des COTIF wurden im J.O., édition des documents administratifs vom 3. September 19S7, veröffen-
tlicht.
20 Änderung der Texte: Nach dem COTIF bedürfen die Änderungen der Bestimmungen der ER-CIM und CIV, die die grundlegenden Bestim-
mungen des Beförderungrechts festsetzen, der Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten (COTIF Art. 19 § 2 und Art 20); demgegenüber sind die
Änderungen an den übrigen Bestimmungen der ER-CIM und CIV, inbegriffen ihrer Anlagen, einem sogenannten beschleunigten Revisionsver-
fahren unterstellt, das nicht die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten erfordert (COTIF Art. 19 §§ 3 und 4 und Art. 21). Die Möglichkeit einer
sogenannten beschleunigten Revision gewisser Bestimmungen CIM/CIV war anlässlich der 5. Revision CIM/CIV (siehe Ziffer 13) auf den von
Frankreich und der Schweiz unterstützten Vorschlag der UIC angenommen worden.

13                                           Zeitschrift für den internationalen Eisenbahnverkehr | 126. Jahr                      Nr. 3 | September 2018
NEWS | COTIF

     bei der schweizerischen Regie-                    (2. Juni 1987: ZIntEisenb 1987,                          Die CIM war das erste interna-
     rung hinterlegt:                                  S. 53), Algerien (28. November                           tionale Übereinkommen über die
                                                       1991: ZIntEisenb 1992, S. 1).                            Güterbeförderung und ihr Ur-
     Dänemark (18. Juni 1981), Deut-                                                                            sprung ist alt, geht sie doch auf
     sche Demokratische Republik,                      28. Nach dem am 9. November                              das Jahr 1890 zurück.
     Ungarn, Spanien, Niederlande,                     1989 erfolgten Fall der Mauer                            Es ist interessant, den Einfluss zu
     Bulgarien, Jugoslawien, Frank-                    von Berlin und der deutschen                             betrachten, den sie auf die ande-
     reich, Tschechoslowakei, Öster-                   Wiedervereinigung (Beitritt der                          ren unimodalen Transportüber-
     reich, Vereinigtes Königreich,                    DDR zur BRD) gibt es seit dem                            einkommen ausgeübt hat.
     Belgien, Rumänien, Luxemburg,                     3. Oktober 1990 im Schoße der
     Schweiz und Libanon (1. Dezem-                    OTIF nur noch einen einzigen                             Die CIM hat, zusammen mit dem
     ber 1983) (vgl. Protokoll vom 17.                 souveränen Staat Deutschland                             Internationalen Übereinkommen
     Februar 1984 betreffend die In-                   (ZIntEisenb 1990, S. 93).21                              vom 25. August 1924 zur ein-
     kraftsetzung des COTIF), Tune-                                                                             heitlichen Feststellung einzelner
     sien (2. Juli 1984), Finnland (15.                29. Außerdem erfolgten mehrere                           Regeln über die Konnossemen-
     August 1984), Norwegen (12.                       Beitritte, zum COTIF:                                    te, die Autoren des Luftfahrt-
     September 1984), Irak (8. No-                                                                              abkommens von Warschau vom
     vember 1984) (vgl. ZIntEisenb                     Jene Albaniens (1. Mai 1985:                             12. Oktober 1929 inspiriert. Des-
     1984, S. 74, 101 und 121), Polen                  ZIntEisenb 1984, S. 73), des                             gleichen hat die CIM eindeutig
     (7. Januar 1985), Liechtenstein                   Fürstentums Monaco (1. Feb-                              die Autoren der CMR inspiriert,
     (30. Januar 1985), Bundesrepu-                    ruar 1990: ZIntEisenb 1990, S.                           als die Entwicklung der Straßen-
     blik Deutschland (27. Februar                     1-2)22), Kroatiens (1. Dezember                          transporte auf internationaler
     1985), Italien (1. März 1985),                    1992: ZIntEisenb 1992, S. 107)                           Ebene das Bedürfnis nach einem
     Schweden (25. März 1985), Iran                    und Sloweniens (1. Februar 1993:                         zwischenstaatlichen      Überein-
     (12. April 1985), Türkei (20. Juni                ZIntEisenb 1993, S. 65).                                 kommen hervorrief, was einer
     1985) und Syrien (11. Oktober                                                                              guten      Gesetzgebungstechnik
     1985), (vgl. ZIntEisenb 1985, S.                  30. Die Beitrittsverfahren der                           entspricht, weil es sich um zwei
     1, 33 und 57. - Rundschreiben                     am 1. Januar 1993 aus der ehe-                           Übereinkommen betreffend den
     OCTI, 14. November 1985 für                       maligen Tschechoslowakei her-                            Landtransport der Güter handel-
     Syrien), Portugal (7. Juli 1986:                  vorgegangenen Tschechischen                              te. Man kann die CMR als eine
     ZIntEisenb 1986, S. 77), Irland (9.               Republik und der Slowakischen                            Schwester der CIM betrachten.23
     September 1986) und Griechen-                     Republik sind im Gang.
     land (23. September 1986: ZIn-                                                                             32. Außerdem stellt die CIM eine
     tEisenb 1986, S. 101), Marokko                    31. Einfluss der CIM                                     Quelle der Inspiration für die

21 Die deutsche Wiedervereinigung war Gegenstand eines Vertrages zur endgültigen Regelung betreffend Deutschland, der am 12. September
1990 in Moskau durch Frankreich, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten, die UdSSR, die BRD und die DDR unterzeichnet wurde
(französisches Gesetz Nr. 90-1159 vom 26. Dezember 1990, das die Ratifizierung gestattete: J.O. 28. Dezember 1990; Dekret Nr. 91-391 vom 24.
April 1991: J.O. 26. April 1991).
Mit diesem Vertrag beendeten die vier Siegermächte (Vereinigte Staaten, Frankreich, Vereinigtes Königreich und UdSSR) ihre Rechte und
Verantwortlichkeiten betreffend Berlin und Deutschland als Ganzes; sie gaben also Deutschland seine volle Souveränität zurück.
Die Außengrenzen des vereinigten Deutschland werden gebildet durch die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen
Demokratischen Republik (ein am 14. November 1990 zwischen dem vereinigten Deutschland und Polen in Warschau unterzeichneter Vertrag
bestätigte die bestehende Grenze).
22 Die Eisenbahnlinien zwischen Frankreich and dem Fürstentum Monaco werden von der SNCF betrieben. Schließlich hat eine Übereinkunft
vom 20. Dezember 1988 zwischen dem Fürstentum Monaco und der SNCF diese letztere beauftragt, den Betrieb der das Fürstentum durchquer-
enden Eisenbahnlinien weiterzuführen: die Konzession wurde mit Wirkung ab 1. Januar 1983 für eine Dauer von 35 Jahren erneuert (siehe
Dekret Nr. 89-180, 20. März 1989: J.O. 24. März 1989).
23 Siehe Paul M.F. Durand, Etude comparative de la Convention de Berne du 25 octobre 1952 et la Convention de Genève du 19 mai 1956: Rev.
trim. dr. corn. 1956; S. 603 - R. Bronner und M. Allégret, Le droit applicable aux transports internationaux de marchandises: JCP 1986, éd. E. H.
14770.

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NEWS | COTIF

     Ausarbeitung oder die Änderung                    praktisch.                                               men abzuschließen, die von den
     der nationaleren Gesetzgebungen                                                                            erwähnten IÜG und IÜP abwi-
     dar: So sind die Bestimmungen                     35. Die Schaffung, dann die                              chen.
     der CIM in die Texte betreffend                   1951 erfolgte Inkraftsetzung des
     den       Eisenbahn-Binnengüter-                  SMGS und des SMPS zwischen                               38. Nach den in Zentral- und
     verkehr aufgenommen worden                        Ländern wie Bulgarien, Un-                               Osteuropa erfolgten Umwäl-
     (oder haben sie inspiriert), in der               garn, Polen, Rumänien und der                            zungen haben mehrere Staaten
     Schweiz, in Deutschland 24, in                    Tschechoslowakei, konnten den                            die Übereinkommen SMGS und
     Österreich 25, in den Niederlan-                  Rücktritt dieser Staaten aus der                         SMPS gekündigt, namentlich:
     den 26, in Italien 27, in Norwegen 28             Berner Union befürchten lassen.
     und in Polen 29.                                  Dieser Austritt ist jedoch nicht                         - Ungarn mit Wirkung ab 1. Ja-
                                                       erfolgt und die Ostländer, Signa-                           nuar 1991 (SMGS/SMPS),
     Probleme aus dem Nebeneinan-                      tarstaaten des IÜP und des IÜG
     derbestehen zwischen den CIM/                     von 1933, sind alle den nachfol-                         - die Tschechoslowakei mit Wir-
     CIV und den Abkommen SMGS                         genden CIV und CIM von 1952,                                kung ab 1. Januar 1991 (nur
     und SMPS                                          1961, 1970 und dem COTIF von                                SMGS),
                                                       1980 beigetreten.
     33. Wie bereits gesagt, ist die                                                                            - Rumänien mit Wirkung ab 1.
     UdSSR weder der CIM und der                       36. Aus der Dualität der zwi-                               Januar 1993 (nur SMGS),
     C1V (siehe Ziffern 10 und 22)                     schenstaatlichen Beziehungen
     noch dem COTIF beigetreten.                       und dem Nebeneinanderbeste-                              -
                                                                                                                 Polen, das das SMGS mehr-
     Demgegenüber war sie mit den                      hen der CIM-CIV und SMGS-                                 mals gekündigt hat, dann aber
     Volksrepubliken (ausgenommen                      SMPS ergab sich, dass:                                    auf seinen Entscheid zurückge-
     Jugoslawien) Signatarstaat des                                                                              kommen ist.
     SMGS (Abkommen über den                           1) die Volksrepubliken in ihren
     internationalen Eisenbahn-Gü-                         Beziehungen mit der UdSSR                            Andererseits hat die Mitglied-
     terverkehr30 und des SMPS (Ab-                        das SMGS und das SMPS an-                            schaft der DDR am SMGS und
     kommen über den internationa-                         wendeten;                                            SMPS infolge der Wiederver-
     len Eisenbahn-Personenverkehr).                                                                            einigung Deutschlands ein Ende
     31,32
                                                       2) sie in ihren Beziehungen mit                         gefunden.
                                                           Westeuropa die CIM und die
     34. Rechtlich stellt sich das                         CIV anwendeten;                                      So ist ein bedeutender Rück-
     SMGS als ein Übereinkommen                                                                                 gang des Anwendungsbereichs
     zwischen Eisenbahnverwaltun-                      3) sie in ihren Beziehungen unter                       der SMGS/SMPS und eine da-
     gen dar, während die CIM ein                          sich das SMGS und das SMPS                           raus bedingte Ausweitung des
     diplomatisches    Übereinkom-                         anwendeten.                                          Anwendungsbereichs des CO-
     men zwischen Staaten ist. In                                                                               TIF festzustellen, da die Staaten
     Wirklichkeit, und worauf Paul                     37. Vom juristischen Standpunkt                          Zentraleuropas seither in ihren
     Durand hinwies (unter Fußnote                     aus stellte sich die Frage, die aber                     gegenseitigen Verkehren das
     30 erwähnte Abhandlung), war                      nie gelöst wurde, ob die durch                           COTIF anwenden.
     dar Unterschied angesichts des                    die IÜG-IÜP von 1933 gebunde-
     politischen Regimes der Volks-                    nen Oststaaten die Möglichkeit                           II. Die internationalen Eisen-
     republiken mehr theoretisch als                   hatten, unter sich Übereinkom-                           bahnverbände oder -organismen

24 EVO: Eisenbahn-Verkehrsordnung.
25 H. Graf, Das Eisenbahnbeförderungsrecht in Österreich: ZIntEisenb 1978, S. 96 - M. Killmeyer, gleiche Abhandlung: ZImEisenb 1988, S. 113.
26 M.J. Druijff, Das Eisenbahnbeförderungsrecht in den Niederlanden: ZIntEisenb 1962, S. 154. mit einer Beilage Nr. 1.
27 E. Poli und M. Romitelli, Das neue interne italienische Eisenbahnverkehrs reglement: ZIntEisenb 1962, S. 258. mit einer Beilage Nr. 2:
Vorschriften und Tarife für die Beförderung von Gütern in Italien. Ausgabe vom 1. Oktober 1961.
28 O. Heier, Grundlage der norwegischen Transportgesetzgebung: ZIntEisenb 1963. S. 114, mit einer Beilage Nr. 1.
29 W. Bras, Das neue polnische Beförderungsrecht: ZtnlEisenb 1986, S.3.
30 Die Abkürzung SMGS (anfänglich MGS) entspricht der Bezeichnung des Abkommens in russischer Sprache. Zum ursprünglichen SMGS siehe
Abhandlung Paul M.F. Durand: Clunet 1954, S. 690. - Der am 1. Januar 1960 geltende Text ist in der Beilage zur ZIntEisenb des Jahres 1960
enthalten. - Siehe auch Abhandlung von J. Benes: ZIntEisenb 1972, S. 256 - K. Spera, Vergleich zwischen den ER-CIM und dem SMPS: ZIn-
tEisenb. 4/1993, S. 179.
31 Zum SMPS siehe ZlntEisenb 1959, S. 247-248, und 1965, S. 159.
32 Die Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShD) umfasste die dem SMGS und dem SMPS beigetretenen Eisenbahnen.

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