Zusammenhalt in diesen Tagen - Bad Elster
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Jahrgang 2020 Montag, den 23. November Nummer 11 Zusammenhalt in diesen Tagen Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Freunde in Bad Elster, Mühlhausen und Sohl, immer noch bestimmt das Thema Corona-Pandemie die täglichen Sport in den eigenen 4 Wän- Nachrichten. Die aktuellen Einschränkungen, die im Vergleich zu den ist ebenfalls eine abwechs- den vergangenen Wochen wieder verstärkt wurden und sich damit lungsreiche Alternative. Es ist wie ein Rückschritt anfühlen, können sich auf unsere Stimmung wissenschaftlich belegt, dass und unsere Zufriedenheit auswirken. Insgesamt spüre ich selbst, richtiges Auspowern Glücks- dass die mentale Belastung durch Ärger, Trauer, Unsicherheit und hormone freisetzt. Im Internet Überforderung der Menschen, egal ob aus privaten oder beruf- findet man dazu prima Anlei- lichen Gründen, zugenommen hat. Mit steigen- tungen, wie man dieses Ziel ohne Geräte errei- dem Stress geht jeder auf seine Weise um. chen kann. Wer es weniger anstrengend mag, der kann Ich möchte Sie ermuntern und motivieren, durch sich mit autogenem Training beschäftigen. Auch gezielte Aktivitäten unser Tun und unsere Ge- Yoga hat einen positiven Einfluss auf das Wohl- danken positiv zu beeinflussen. Jeder hat da so befinden. seine eigenen „Glücksquellen“. Das sollen nur ein paar wenige Anregungen für Den sich uns bietenden Raum in Bad Elster und Sie sein, wie Sie selbst für Ihr Wohlbefinden Umgebung können wir dabei gut nutzen, um et- sorgen können und damit die aktuellen Heraus- was für unser subjektives Wohlbefinden zu tun. forderungen besser meistern zu können. Vieles Vielleicht möchten Sie die freie Zeit nutzen und liegt direkt vor uns. Wir haben manchmal nur in die Natur gehen? Eine Wanderung oder ein verlernt, es zu sehen. Nutzen wir die Zeit diese ausgiebiger Spaziergang ist auch bei Regen Dinge wieder neu zu entdecken. schön. Unsere Heimat bietet für einen erholsa- men Aufenthalt im Freien alles, was es braucht – weitläufige Wäl- Die aktuellen Regeln ermöglichen uns auch Kontakte im kleineren der und gut ausgebaute Wanderwege. Wäre es nicht eine Idee, Kreis. So mit einem weiteren Hausstand bis 10 Personen oder wieder einmal unseren historischen Schutzhütten einen Besuch zu fünft aus verschiedenen Hausständen. Schlagen Sie doch z.B. abzustatten? Auf den Wegen dorthin lässt sich einiges entdecken. eine der genannten Aktivitäten Ihrer Familie, Ihren Freunden oder Nachbarn vor und ermöglichen sich somit ein gemeinsames schö- Oder Sie widmen sich einem nes Erlebnis. Buch, das Sie schon lange ein- mal lesen wollten. In unserer Ich bin mir sicher, dass wir alle mit jedem Tag besser mit dieser Bibliothek gibt es einen großen neuen und so ungewohnten Situation umgehen lernen und somit Fundus. Da findet jeder ganz die vielleicht vorhandene Enttäuschung wieder in Glücksgefühle bestimmt genau die richtige Lek- umwandeln können. Für die nächste Zeit wünsche ich Ihnen von türe. Auch ein Abend auf der Herzen alles Gute und vor allem beste Gesundheit! Couch kann eine entspannende Belohnung sein. Dazu Kerzen- Ihr schein und leichte Musik. Viel- leicht entscheiden Sie sich aber auch bewusst für einen Film, den Sie sich sonst nie angesehen Olaf Schlott hätten? Probieren Sie es aus. Bürgermeister Elsteraner Nachrichten 1
BEKANNTMACHUNG BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse des der Beschlüsse des Technischen Ausschusses Stadtrates der Stadt Bad Elster der Stadt Bad Elster der Legislatur 2019 - 2024 der Legislatur 2019 - 2024 in seiner 18. öffentlichen Sitzung in seiner 10. öffentlichen Sitzung am 14.11.2020 am 06.11.2020 Öffentliche Sitzung: Beschluss Nr. 131/2020: Bestätigung der Tagesordnung der 18. öffentlichen Sitzung der Le- Beschluss Nr. 36/2020 TA: gislatur 2019 - 2024 am 14.10.2020 Bestätigung der Tagesordnung der 10. öffentlichen Sitzung der Le- Abstimmungsergebnis: gislatur 2019 - 2024 am 06.11.2020. 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen Abstimmungsergebnis: –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen 1. Bekanntgabe in nicht öffentlicher Sitzung gefasster Be- –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– schlüsse 1. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Be- schlüsse In der 17. nicht öffentlichen Sitzung am 23.09.2020 wurden folgen- de Beschlüsse gefasst: Eine 9. nicht öffentliche Sitzung am 02.09.2020 fand nicht statt. - Bestätigung der Tagesordnung –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 2. Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid 2. Städtisches Beteiligungsmanagement - Antrag Katrin Hendel, Errichtung eines Carports - Feststellung Jahresabschluss der Chursächsischen Veran- staltungs GmbH zum 31.12.2019 Beschluss Nr. 37/2020 TA: Der Technische Ausschuss der Stadt Bad Elster erteilt das Einver- Beschluss Nr. 132/2020: nehmen für folgendes Vorhaben. Der Stadtrat der Stadt Bad Elster stellt den Jahresabschluss der Bauherr: Katrin Hendel, 08645 Bad Elster Chursächsischen Veranstaltungsgesellschaft mbH zum 31.12.2019 Bauort: Bad Elster fest. Der Jahresabschluss besteht aus den Bestandteilen: Gemarkung Bad Elster, Flurstück 93/1 - Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bauvorhaben: Errichtung Carport - Bilanz, Einschränkung: ausreichende Löschwassermenge von 48 m³/h - Gewinn- und Verlustrechnung, liegt nicht vor - Anhang für das Geschäftsjahr 2019, Abstimmungsergebnis: - Lagebericht für 2019 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen Abstimmungsergebnis: –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen 3. Sonstiges –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 3. Städtisches Beteiligungsmanagement Eine Beschlussfassung erfolgte nicht. - Jahresabschluss CVG 2019 – Beschluss Ergebnisverwendung –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Ein nicht öffentlicher Sitzungsteil schloss sich an. Beschluss Nr. 133/2020: –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt das Jahresergebnis der Chursächsischen Veranstaltungs GmbH zum 31.12.2019 in Höhe von 0,00 € auf das Geschäftsjahr 2020 zu übertragen. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Olaf Schlott 4. Städtisches Beteiligungsmanagement Bürgermeister - Jahresabschluss CVG 2019 - Entlastung der Geschäftsführung Termin nächste Sitzung des Technischen Ausschusses: Beschluss Nr. 134/2020: Die aktuellen Informationen zu den Sitzungen des Stadtrates und Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt die Entlastung der Ge- seinen Ausschüssen entnehmen Sie bitte der ortsüblichen Be- schäftsführung der Chursächsischen Veranstaltungsgesellschaft kanntgabe an den Verkündungstafeln des Rathauses der Stadt mbH für das Geschäftsjahr 2019. Bad Elster, des ehemaligen Gemeindeamtes Mühlhausen und Abstimmungsergebnis: des ehemaligen Gemeindeamtes Sohl sowie der Homepage 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen www.badelster.de. 2 Elsteraner Nachrichten
5. Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Elster –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– - Satzungsbeschluss Ein nicht öffentlicher Sitzungsteil schloss sich an. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Beschluss Nr. 135/2020: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt die vorliegende Neu- fassung der Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in der Stadt Bad Elster (Friedhofsgebührensatzung). Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen Olaf Schlott –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Bürgermeister 6. Polizeiverordnung der Stadt Bad Elster - Verordnungsbeschluss Termin nächste Stadtratssitzung: Die nächste turnusmäßige öffentliche Sitzung des Stadtrates fin- Beschluss Nr. 136/2020: det am Mittwoch, den 25.11.2020, 19:00 Uhr, statt. Die Tages- Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt die vorliegende Neu- ordnung sowie der Tagungsort und die Durchführung der Bürger- fassung der Polizeiverordnung der Stadt Bad Elster. sprechstunde ist spätestens ab dem 09.10.2020 der Homepage Abstimmungsergebnis: www.badelster.de sowie den Verkündungstafeln des Rathauses 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen, 0 Befangen der Stadt Bad Elster, des ehemaligen Gemeindeamtes Mühlhau- –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– sen und des ehemaligen Gemeindeamtes Sohl zu entnehmen. 7. Umsetzung Medienkonzept Grundschule Bad Elster - Vergabeentscheidung Lieferung und Installation von interakti- ven Tafeln Erreichbarkeit im Rathaus Beschluss Nr. 137/2020: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt, im Rahmen des För- derprojekts zur Richtlinie „Digitale Schulen“ zur Einrichtung von Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste von Bad Elster, interaktiven Tafeln in den Klassenzimmern der Grundschule Bad Elster, den Zuschlag an die Firma Walther Büroorganisation und seit dem 26.10.2020 stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mit- Einrichtung GmbH zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von arbeiter nach vorheriger Absprache während der üblichen Öff- 40.058,06 Euro zu erteilen. nungszeiten zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen Wir bitten um Verständnis, dass das Rathaus dann ohne Termin- –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– absprache nicht frei zugänglich ist. Eine Terminabsprache kann 8. Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen selbstverständlich auch kurzfristig erfolgen. - Annahme von Zuwendungen des Förderverein Naturbad Bad Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu den üblichen Öff- Elster e.V. für die Jahre 2013 bis 2019 nungszeiten telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die Kontaktda- ten finden Sie auf unserer Homepage unter https://badelster.de/ Beschluss Nr. 138/2020: stadtverwaltung/rathaus/ansprechpartner Der Stadtrat der Stadt Bad Elster bestätigt die Annahme der Zuwen- dungen des Fördervereins Naturbad Bad Elster e.V. rückwirkend Die Öffnungszeiten sind: für die Jahre 2013 bis 2019 in Höhe von insgesamt 25.975,04 €. Diese Gelder gingen zweckgebunden für vorhandene Rechnung montags: 09.00 bis 12.00 Uhr zur Unterhaltung des Grundstücks und der Gebäude im Licht-, dienstags: 09.00 bis 12.00 Uhr & 13.00 bis 18.00 Uhr Luft- und Schwimmbad Bad Elster ein. mittwochs: geschlossen Weiterhin bestätigt der Stadtrat der Stadt Bad Elster die Annahme donnerstags: 13.00 bis 15.30 Uhr einer Zuwendung in Höhe von 250,00 € für die Beschaffung von freitags: 09.00 bis 12.00 Uhr Schläuchen für die Freiwillige Feuerwehr Bad Elster in 2019. Abstimmungsergebnis: Beim Betreten des 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 2 Befangen Rathauses bitten –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– wir Sie nochmals 9. Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes für 2020 um Beachtung und - Beschluss über die Verwendung der Pauschale Einhaltung der Hygi- enevorschriften zur Beschluss Nr. 139/2020: Vermeidung von In- Der Stadtrat Bad Elster beschließt die Verwendung der pauschalen fektionskrankheiten. Zuweisung zur Stärkung des ländlichen Raumes des Freistaates Sachsen des Jahres 2020 in Höhe von 70.000,00 € für die Investi- Vielen Dank für Ihr tion „Öffentlicher Parkplatz Ascher Straße“. Verständnis. Abstimmungsergebnis: Foto: pixabay.com 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen Ihr –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 10. Sonstiges Eine Beschlussfassung erfolgte nicht. Olaf Schlott Bürgermeister Elsteraner Nachrichten 3
Öffentliche Bekanntmachung Filiale der Deutschen Post AG von Fundsachen Suche nach neuem Partner im Ort Für die in der nachfolgenden Aufstellung genannten Fundsachen Dass die Filiale der Deutschen Post AG Ende Februar kommen- müssen die Eigentümer ihre Rechte bis zum Ablauf der Meldefrist den Jahres schließt, wurde uns seitens der AG mündlich bestätigt. (letzte Spalte) im Fundbüro der Stadt Bad Elster geltend machen (BGB § 973): Wir als Stadt Bad Elster sind sehr daran interessiert, dass die- ser Service unseren Bürgerinnen und Bürgern, Einrichtungen und Dienstleitern sowie Gästen natürlich weiterhin zur Verfügung Funddatum Nr. Gegenstand Ende Meldefrist steht. Aus diesem Grund stehen wir in engem Kontakt mit den 2 kleine Schlüssel an 10.02.2021 Verantwortlichen innerhalb des Konzerns und haben unsere Un- Plasteanhänger terstützung bei der Lösung des Problems zugesagt. 22.07.2020 20/2020 Fitness-Armband 21.01.2021 (oliv) 11.08.2020 24/2020 2 kleine Schlüssel an 10.02.2021 Plasteanhänger 28.08.2020 25/2020 Schlüsseltasche m. 27.02.2021 3 Schlüsseln 10.09.2020 28/2020 Schlüsselbund m. 09.03.2021 7 Schlüsseln an Filzband 10.09.2020 30/2020 Blazer, schwarz 09.03.2021 02.10.2020 32/2020 Schutz/Fahrradbrille 01.04.2021 Uvex 27.10.2020 34/2020 Schlüsselbund m. 26.04.2021 8 Schlüssen, bunte Foto: pixabay.com Kappen, Anhänger 29.10.2020 35/2020 Schlüsselbund m. 28.04.2021 Deshalb richten wir uns heute mit einer Bitte direkt an unsere Le- 8 Schlüsseln, Filzan- ser: Wenn Sie Interesse haben, diese Dienstleistung der Deut- hänger schen Post AG als deren Partner anzubieten, melden Sie sich bit- te bei uns. Wir vermitteln Ihren Kontakt umgehend weiter. Macht der Eigentümer seine Eigentumsrechte nicht innerhalb von Es ist dabei unerheblich, ob Sie selbst aktuell über geeignete 6 Monaten (siehe Ende Meldefrist) nach der Anzeige des Fundes Räumlichkeiten verfügen oder nicht. geltend, erwirbt der Finder das Eigentumsrecht an dem Fundge- genstand. Verzichtet dieser auf den Eigentumserwerb, geht das Ihre Kontaktdaten senden Sie bitte an: Recht auf die Stadt Bad Elster über (BGB § 976). Geschäftsstelle des Bürgermeisters E-Mail: buergermeister@badelster.de Stand 06.11.2020 Fax: (037437) 5 66 88 Telefonisch erreichen Sie uns unter (037437) 5 66 10. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns herzlich! Ihr Erreichbarkeit der Stadtverwaltung zum Jahreswechsel Olaf Schlott Bürgermeister Am 23. Dezember ist die Stadtverwaltung Bad Elster ge- schlossen. Am 28.12. haben Sie die Möglichkeit, nach vorhe- riger telefonischer Absprache Angelegenheiten im Rathaus zu erledigen. Ab dem 04.01.2021 sind wir zu den bekannten Öffnungszeiten wieder gern für Sie da – nach momentanem Die ELSTERANER Stand mit vorheriger Terminvereinbarung. In der Zwischenzeit können Sie uns Ihre Anfragen, Hinwei- NACHRICHTEN se oder Anregungen gern per E-Mail an buergermeister@ badelster.de zusenden. erhalten Sie als PDF im Internet Vielen Dank für Ihr Verständnis. unter: www.badelster.de 4 Elsteraner Nachrichten
30 Jahre Städtepartnerschaft Elsteraner Nachrichten 2021 zwischen Termine für Erscheinung und Redaktions- Bad Waldsee und Bad Elster schluss der monatlichen Ausgaben Seit nunmehr mittlerweile 30 Jahren besteht zwischen den beiden Städten eine Partnerschaft, die auf bewegte Zeiten zurückblicken Die Vorbereitungen für das neue Jahr laufen und so möchten wir kann. Wie auch im „echten Leben“ gab es Höhen und Tiefen. Im Ihnen heute schon für Ihre Planungen die Daten für Erscheinung Amtsblatt Nr. 10 vom 19.10.2015 wurde die „Silberhochzeit“ zum und Redaktionsschluss unseres Amtsblattes bekanntgeben. Anlass genommen, um auch aus Sicht derer zu berichten, die die Anfangszeiten selbst erlebten. Diese Zeitzeugenberichte sind Amts- Monat Redaktions- Erschei- wichtige Belege, um die Geschehnisse nicht in Vergessenheit ge- blatt Nr. schluss nungstag raten zu lassen. 1 Januar 11.01.2021 25.01.2021 2 Februar 08.02.2021 22.02.2021 Das Jubiläumsjahr 2020 wird überschattet von der unseren Alltag 3 März 15.03.2021 29.03.2021 bestimmenden Corona-Pandemie und den verschiedenen Ein- 4 April 12.04.2021 26.04.2021 schränkungen. Wir hatten uns gewünscht, uns gegenseitig zu be- 5 Mai 17.05.2021 31.05.2021 suchen, um die Partnerschaft aktiv weiter zu gestalten und auch 6 Juni 14.06.2021 28.06.2021 neue Kontakte zu knüpfen. Aber: aufgeschoben ist nicht aufge- 7 Juli 12.07.2021 26.07.2021 hoben. Und so hoffen wir, dass die Bedingungen im kommenden 8 August 16.08.2021 30.08.2021 Jahr günstiger sind und Begegnungen wieder persönlich stattfin- 9 September 13.09.2021 27.09.2021 den können. 10 Oktober 11.10.2021 25.10.2021 11 November 15.11.2021 29.11.2021 12 Dezember 06.12.2021 20.12.2021 Diese Angaben sind ohne Gewähr. Änderungen behalten wir uns vor. Redaktionelle Beiträge senden Sie bitte wie gewohnt per E-Mail an buergermeister@badelster.de. Wichtig wäre, Bildmaterial separat als Datei im Format jpg, tiff oder png zu übersenden. Bei der Übersendung von pdf-Dokumenten Foto oben: Monique Windisch Foto unten: Stadt Bad Waldsee bitten wir zusätzlich um Übermittlung der Originaldatei im Format docx oder txt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Monique Windisch, Ge- schäftsstelle des Bürgermeisters, Tel. (03 74 37) 5 66 10. Olaf Schlott Bürgermeister Mit diesen Zeilen möchten wir einen herzlichen Gruß zu unseren Freunden nach Bad Waldsee senden und uns für die Verbunden- heit der letzten drei Jahrzehnte bedanken. Gemeinsam konnte viel bewegt werden. Gerade die Zeit nach der friedlichen Revolution Termine aus dem Rathaus war für uns völlig neu. Die Unterstützung aus Bad Waldsee, die wir in dieser Zeit erfuhren, erleichterte uns den Neustart enorm und Bürgermeistersprechtag 01.12.2020, war eine solide Basis, auf die wir aufbauen konnten. Herzlichen 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr Dank auch dafür! Technischer Ausschuss 02.12.2020, 19.00 Uhr im Ratssaal Im Namen des Stadtrates der Stadt Bad Elster, natürlich auch Redaktionsschluss Amtsblatt 07.12.2020, 12.00 Uhr persönlich und im Namen aller, die sich Bad Waldsee verbunden fühlen wünsche ich unseren Freunden in Oberschwaben für die Verwaltungsausschuss 09.12.2020, 19.00 Uhr im Ratssaal nächste Zeit alles erdenklich Gute und beste Gesundheit. Ich freue mich, auf ein Wiedersehen in 2021! Stadtrat 16.12.2020, 19.00 Uhr in der Aula Erscheinungsdatum Amtsblatt 21.12.2020 Olaf Schlott Bürgermeister Elsteraner Nachrichten 5
Derzeit laufen abschließend neben den Gehwegarbeiten in der INFORMATIONEN Robert-Koch- und Walther-Rathenau-Straße noch die Arbeiten im ZU AKTUELLEN BAUMAßNAHMEN Parkbereich. In der 47. KW soll die Pflanzung erfolgen. Wir rech- nen derzeit damit, dass spätestens Ende November die umfang- STAND 09.11.2020 reichen Arbeiten an diesem Knotenpunkt beendet sind und die Gesamtfreigabe für den Verkehr und die Fußgänger erfolgen kann. 1. ERWEITERUNG TOURISTISCHE INFRASTRUKTUR – PAUL-SCHINDEL-PARK Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts. 3. GEHWEGE – WALTHER-RATHENAU-STRAßE UND ROBERT-KOCH-STRAßE Die Asphaltierung des Parkplat- zes konnte wie im Zeitplan festge- halten umgesetzt werden. Ebenso erfolgten bereits die Wegeanbin- dungen zum Parkbereich. Zudem wurde an der Ascher Straße eine neue und barrierefreie Bürger- Anschließend an die bushaltestelle entsprechend der umfangreichen Straßen- gesetzlichen Vorgaben errichtet. bauarbeiten in diesem Die Pflanzarbeiten im Parkbe- Bereich befinden sich reich werden ab der 47. KW umgesetzt. Auch die Beleuchtung des der Fußwegbau und die Areals ist in den nächsten Wochen noch zu ergänzen. Errichtung der neuen Beleuchtungsanlage in Dieses Vorhaben wird im Rahmen der Gemein- der Umsetzung. Die Ro- schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen bert-Koch Straße konnte Wirtschaftsstruktur“ mitfinanziert durch Steuer- bereits fertiggestellt wer- mittel auf Grundlage des vom Deutschen Bun- den. Die Umsetzung in destags beschlossenen Haushaltes.“ der Walther-Rathenau- Straße soll ebenfalls zeit- Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuer- nah abgeschlossen sein. mittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Auch hier rechnen wir Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts. damit, dass die Gesamt- freigabe für den Verkehr und die Fußgänger noch im November erfolgen kann. 2. ERNEUERUNG DURCHLASS KESSELBACH Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde. 4. HOCHWASSERSCHÄDEN MÜHLHAUSEN - REMTENGRÜNER BRÜCKE Das Brückenbauwerk sowie die Uferbefestigungen wurden fertig- gestellt. Das zugehörige Geländer befindet sich derzeit in Ferti- Ende Oktober konnte für den Kreuzungsbereich die Teilfreigabe gung und soll zeitnah montiert werden. Weiterhin muss noch die für den Straßenverkehr erfolgen. Tragdeckschicht über die Brücke eingebracht und die Straßenan- 6 Elsteraner Nachrichten
schlüsse herge- werden. Nach zweijähriger Bauzeit in den Ortsteilen Sohl und stellt werden. Die- Mühlhausen und einem Investitionsvolumen von ca. 1,6 Mio. Euro se Arbeiten sind kann ein durchweg positives Resumee gezogen werden. für den 19. und 20. November vorgesehen. Ende Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuer- November soll die mittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Befahrung der Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts. Brücke ermöglicht werden. Wir bleiben Bad Elster treu Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, liebe Freunde von Bad Elster, Mühlhausen und Sohl, nach wie vor prägen verschiedene Einschränkungen und Verän- derungen, die die Corona-Pandemie und deren Eindämmung mit sich bringt, unseren Alltag. Bereits im April dieses Jahres hatten wir unter dem Motto „Wir bleiben Bad Elster treu“ einen Aufruf gestartet, den wir heute gern Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuer- wiederholen möchten. mittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts. Wenn Sie einen Liefer- oder Abholservice Ihrer Produkte anbie- ten, geben Sie uns bitte Bescheid. Wir werden die Services zu- sammenstellen und hier bei Facebook und unter badelster.de ver- 4. HOCHWASSERSCHÄDEN MÜHLHAUSEN öffentlichen, damit möglichst viele Interessierte davon erfahren. Folgende Angaben werden benötigt: • Name der Firma • Was wird angeboten? kurze Beschreibung oder wo ist das • Angebot zu finden (Homepage, Facebook?) • Lieferung möglich oder Abholung? • Service verfügbar von bis (Wochentage, Uhrzeit) • Kontaktdaten Im Rahmen der Hochwasserscha- densbeseitigung am Kirchsteig im Mühlhausen konn- ten die Rohrdurch- lässe instand- gesetzt werden. Der angrenzende Teich wurde ent- schlämmt und hergerichtet. Die Straßenasphaltierung erfolgt in der 46. KW. Anschließend werden Foto: pixabay.com noch die Bankette instandgesetzt. Mit Fertigstellung der Maßnahmen am Kirchsteig und der Brücke Diese Informationen senden Sie bitte an: Remtengrüner Weg, können die umfangreichen Maßnahmen zur buergermeister@badelster.de oder per Fax an (03 74 37) 566 88. Beseitigung der Schäden an der Straßenverkehrsinfrakstruktur in Wir möchten dazu beitragen, dass wir gemeinsam gut durch diese den Ortsteilen Sohl und Mühlhausen, verursacht durch die Star- Zeit kommen. kregenereignisse im Mai und Juni 2018, zum Abschluss gebracht DANKE! Elsteraner Nachrichten 7
BREITBANDAUSBAU Ausbau im Rahmen des Betreibermodells Stadt Bad Elster und Elsterstraße (Adorf) Die Stadt Bad Elster hat im Rahmen der Errichtung eines Breit- Dem abgedruckten Plan können Sie neben den bisher be- bandkabelnetzes im Stadtgebiet unter Inanspruchnahme des kannten Ausbaugebieten (Clustern) die geplanten Ausbaut- Bundesförderprogramms für den Breitbandausbau sowie der Lan- rassen entnehmen. desförderung des Freistaates Sachsen als Betreiber die eins ener- gie in sachsen GmbH & Co. KG (eins) gebunden und für Erstellung Der Plan ist für eine bessere Lesbarkeit auch auf badelster.de/ der Planungsleistungen im Bereich Tiefbau und Technische Aus- aktuelles einsehbar. rüstung im März 2019 das Ingenieurbüro „ICL Ingenieur Consult GmbH“ (ICL) beauftragt. Anschließend wurden umfangreich verwertbare planungsbeglei- tende Vermessungsdaten durch das Vermessungsbüro Thanert aus Plauen erhoben und entsprechend ausgewertet. Dies erfolg- te zum Teil auf öffentlichen Flächen, aber auch auf Privatflächen betroffener Eigentümer. Wir möchten uns an dieser Stelle für die Unterstützung der entsprechenden Eigentümer bedanken. Anfang 2020 schloss sich eine entsprechende Bürgerbeteiligung an. In breiter Art und Weise wurden seitens Planer (ICL), Betreiber (eins) und Stadt entsprechende Informationen erteilt. Betroffene Grundstückseigentümer in Bereichen von Bad Elster, die derzeit als unterversorgt gelten (Bandbreite kleiner als 30 Mbit/s), konn- ten auftretende Fragen im Rahmen einer Informationsveranstal- tung und bei einer Bürgersprechstunde im Rathaus mit Planer (ICL) und Betreiber (eins) klären. Es ist sehr erfreulich, dass bisher bereits 85 % der Grundstückseigentümer Ihre Zustimmung zum Anschluss an das Glasfasernetz erteilt haben. Wir würden uns na- türlich wünschen, möglichst alle Grundstückseigentümer davon zu überzeugen, diesen Anschluss kostenfrei auf ihrem Grundstück Parallel dazu sollen bereits im 1. Quartal 2021 die Ausschreibun- verlegen zu lassen. Hierzu werden wir weiterhin den persönlichen gen der Tiefbauleistungen sowie der Technischen Ausrüstung Kontakt suchen. für die unterversorgten Cluster sowie den Trassenverlauf erfol- gen. Mit der Umsetzung der Baumaßnahmen soll spätestens im Der eigentliche Beginn der Umsetzung der Baumaßnahme war 3. Quartal 2021 begonnen werden, nachdem auch die AteneKOM ursprünglich noch für das Jahr 2020 geplant. Dabei sollten, um die entsprechende Förderfähigkeit bestätigt hat. die Ausbaugebiete miteinander zu verbinden, vorrangig die be- reits vorhandenen Lehrrohrtrassen der eins genutzt werden. Bereits in den Jahren 2019-2020 wurden in folgenden Baumaß- Nach Prüfung durch den Fördermittelgeber wurde der Verwaltung nahmen notwendige Tiefbauarbeiten für den anstehenden Breit- mitgeteilt, dass dies aufgrund technischer Voraussetzungen und bandausbau umgesetzt und Leerrohre mitverlegt: Vorgaben des Bundes nicht möglich ist. Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung wurde nicht in Anspruch genommen, da 1. Bärenloh Siedlung zwischenzeitlich durch den Fördermittelgeber die Möglichkeit er- 2. Max-Höra-Straße / Ködersbachsiedlung öffnet wurde, bei Neuverlegung der entsprechenden Trassen, di- 3. Max-Höra-Straße – Teilstück Nr. 15 A bis 27 rekt anliegende Grundstücke (sogenannte Homes-Passed-Grund- 4. Walther-Rathenau-Straße und Robert-Koch-Straße im Zuge stücke) zumindest mit Leerrohren für die Glasfaseranschlüsse zu der Baumaßnahme Durchlass Kesselbach erschließen. Aufgrund der neuen Fördermöglichkeiten und der 5. S306 – Untere Bärenloher Straße - im Rahmen der Mitbaumaß- Tatsache, dass sich damit die Zahl der möglichen „anzuschließen- nahme des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr den“ Haushalte verdoppelt, hat man sich dieser Aufgabe, in Anbe- tracht der Nachhaltigkeit, angenommen. Diese ca. 4,40 km langen Tiefbau- und Kanalarbeiten entspre- chen etwa 20 % des Gesamtumfanges von 22 km Trassenlänge. Nach Vorlage der Zustimmungserklärung des Fördermittelgebers (AteneKOM) wurde im Sommer 2020 der Firma ICL Ingenieur Auch wenn durch die erweiterte Planung die Umsetzung um ca. Consult GmbH der entsprechende Auftrag zur Erweiterung der ein Jahr nach hinten verschoben werden musste, freuen wir uns, Planung erteilt. Die Abstimmung zum Verlauf der Trassen befin- ein umfangreiches Gebiet von Bad Elster mit breitbandfähigem In- det sich derzeit in der finalen Phase. In den kommenden Mona- ternet erschließen zu können. ten werden die jeweiligen Eigentümer der sogenannten Homes- Passed-Grundstücke schriftliche durch das Planungsbüro über die Anschlussmöglichkeit mit Lehrrohren informiert. Im Ergebnis stellt sich dar, dass neben den bisher ca. 260 geplanten zu er- schließenden Grundstücke weitere 240 Grundstücke hinzukom- Olaf Schlott men, die zumindest mit Leerrohren erschlossen und damit für ei- Bürgermeister nen Glasfaseranschluss vorbereitet werden können. 8 Elsteraner Nachrichten
gefördert durch: Die Eigentümer dieser Grundstücke erhielten nun von eins ein An- gebot, ihre Immobilie zu vergünstigten Konditionen an das Glasfa- sernetz anzuschließen. Entscheiden sie sich später zusätzlich für ein glasfaserbasiertes Internetprodukt von eins, können sie sich aufgrund eines Beschlusses diese Kosten sogar zurückholen – im besten Fall ihre gesamte des Deutschen Bundestages Investition. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln Die aktuell ruhenden Baumaßnahmen werden nach Ende des auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsi- Winters wieder aufgenommen. Es wird mit einem Abschluss der schen Landtags beschlossenen Haushaltes. Arbeiten im 3. Quartal 2021 gerechnet. Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Internetseite: www.eins.de/bad-elster Wirtschaftlichkeitslücke – Ortsteile Sohl und Mühlhausen Für den Breitbandausbau unterversorgter Gebiete in den Ortstei- Olaf Schlott len Sohl und Mühlhausen beantragte die Stadt Bad Elster bei der Bürgermeister ateneKOM Fördermittel auf Basis des sogenannten Wirtschaft- lichkeitslückenmodells. Diese wurden mit vorläufigem Bescheid gefördert durch: vom 06.12.2018 für die entsprechenden Cluster bewilligt. Die vor- erst veranschlagten Gesamtkosten lagen bei ca. 1 Mio Euro. Die Leistungen zum geförderten Aufbau und Betrieb von NGA- aufgrund eines Beschlusses Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten des Deutschen Bundestages Gebieten der Stadt Bad Elster wurden im Dezember 2019 an die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG aus Chemnitz vergeben. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln Das geltende Förderverfahren sieht vor, dass der Energiedienst- auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsi- leister eins energie in sachsen (eins) sowohl schen Landtags beschlossenen Haushaltes. der Errichter als auch der Betreiber des Net- zes sein wird. Die eins energie in Sachsen hat uns zum aktuellen Stand der Bau- arbeiten Folgendes zugearbeitet: Alle Jahre wieder … „Aktuell ruhen die Arbeiten. Wir als eins haben uns zu diesem … so heißt es - eigentlich. Doch in diesem Jahr nicht. Der Jugend- Schritt entschieden, um die Belastungen für die Anwohner mög- club Sohl und der Ortschaftsrat Sohl müssen schweren Herzens lichst kurz zu halten. Unser Auftragnehmer, den wir mit den Tief- dieses Jahr sowohl das Pyramidenfest als auch die Rentnerweih- bauleistungen beauftragt haben, kann aktuell auf Grund seiner nachtsfeier absagen. Der Grund ist natürlich die allgegenwärtige sehr vollen Auftragsbücher nur sehr kleine Bautrupps für unser Corona-Pandemie. Projekt bereitstellen. Dies hätte zu unnötiger Verlängerung der Ar- beiten und damit zur längeren Belastung für die Anwohner geführt. Da der Baufortschritt es zulässt, haben wir uns zu einem zeitlich begrenzten Baustopp verständigt.“ Gleichzeitig unterbreitet eins den Eigentümern, die entlang der ak- tuellen Bautrasse wohnen, ein Angebot, ihre Immobilie ebenfalls an das Glasfasernetz anzuschließen. Diese Grundstücke gelten aktuell nicht als unterversorgt. Das bedeutet, sie verfügten zum Zeitpunkt der Markterkundung 2016 über einen Internetanschluss mit mehr als 30 Mbit/s. Damit fielen sie aus der bisherigen För- derung des Bundes und des Landes Sachsen heraus und die Ei- gentümer hätten die Kosten für einen Glasfaseranschluss selbst tragen müssen. In diesem Jahr wurden jedoch die Förderrichtlinien noch ein- mal überarbeitet. Damit ist jetzt für Grundstücke (sogenannte Jugendclub und Ortschaftsrat bedauern das sehr und wünschen Homes-Passed-Grundstücke) an den Straßen, welche die förder- auf diesem Wege Allen eine dennoch frohe, besinnliche sowie vor fähigen Gebiete miteinander verbinden, ebenfalls eine teilweise allem friedliche Advents- und Weihnachtszeit. Passt auf Euch auf Förderung möglich. Seitens der Stadt Bad Elster wurde hier eine und bleibt schön gesund! Es werden auch wieder bessere Zeiten Erweiterung des Fördermittelantrages auf Gesamtkosten i. H. v. kommen! 2,2 Mio. Euro beantragt. Diese Gesamtkosten werden zu 60% vom Bund, zu 30% vom Land und zu 10% aus Eigenmitteln der Im Namen von Jugendclub Sohl und Ortschaftsrat Sohl Stadt Bad Elster, welches über den Vogtlandkreis kompensiert Dr. Christian Warnecke werden, finanziert. Elsteraner Nachrichten 9
Einwohnerversammlung mal anders Frage zum Thema Bürgerbus Antwort Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Grundsätzlicher Gedanke und Wunsch war es, mit dem Angebot sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, des Bürgerbusses, gerade den nicht mehr so mobilen Seniorinnen und Senioren eine selbständige und aktive Teilhabe am täglichen zum Thema Bürgerbus hätte ich ein paar Fragen: Leben zu ermöglichen. Dies zu fördern und zu unterstützen war ausdrücklicher Wille des Stadtrates der Stadt Bad Elster. In den Elsteraner Nachrichten, Nr. 19, wird u. a. über den Bürger- bus berichtet („Der Bürgerbus ist ein kleiner Überflieger“). Es hört Dabei versteht sich das Projekt Bürgerbus als ehrenamtlich be- sich ja sehr gut an: „Monatlich im Durchschnitt 477 Fahrgäste“ – triebenes Zusatzangebot zum öffentlichen Personennahverkehr in aber leider nur auf den ersten Blick und oberflächlich betrachtet. Ergänzung zu den bestehenden Linien. Mit dem Bürgerbus wer- den dabei aber auch und gerade Randgebiete erreicht. Warum? Ein wichtiges Kriterium für die Akzeptanz des Bürgerbusses ist u. a. Laut Fahrplan verkehrt der Bürgerbus in Bad Elster Mo. – Fr. täg- der barrierefreie Zugang. Die Tarifgestaltung ist transparent, die lich mit 8 Fahrten hin und 8 Fahrten zurück, somit 16 Fahrten täg- Abfahrtszeiten einprägsam. Anbindung an den Regionalverkehr lich. In der Woche 80 Fahrten und im Monat etwa 320 Fahrten. ist gegeben, die Haltestellen haben einen geringeren Abstand und Das bedeutet, diese 477 Fahrgäste im Monat verteilen sich auf befinden sich in der Nähe von begehrten Zielen. 320 Fahrten, also im Durchschnitt knapp Die Fahrzeuge wurden über ein Förderprojekt des Sächsischen 1,5 Fahrgäste pro Fahrt. Wie viele Leefahrten wird es wohl dabei Staatsministeriums des Innern sowie des Sächsischen Staatsmi- geben? nisteriums für Wirtschaft und Arbeit angeschafft. Über die Ticket- verkäufe werden Kosten wie Versicherungen, Gebühren, Steuern, Und das soll „Ein kleiner Überflieger“ bzw. eine „Erfolgsgeschich- Fahrzeugkosten und Allgemeinkosten des zu diesem Zweck ge- te“ sein? Mit Verlaub gesprochen – darunter stelle ich mir etwas gründeten Vereins Bürgerbus Vogtland e. V. finanziert. Regionali- anderes vor… sierungsmittel werden demzufolge im Verhältnis gesehen weniger in Anspruch genommen. Umweltschutz Die ehrenamtlich tätigen Fahrer des Bürgerbusses erhalten eine Ein großes Thema in der Öffentlichkeit ist (neben der aktuellen monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- €. Diese Corona-Krise) der Umweltschutz. Aufwandsentschädigung wird über die beteiligten Kommunen und teilweise aus Fördermitteln finanziert. Nun meine erste Frage: Bei der durch den Leser aufgestellten statistischen Auswertung Wir umweltfreundlich, nachhaltig usw. ist es denn, mit einem der- muss berücksichtigt werden, dass der Bürgerbus in Bad Elster nur art großen Fahrzeug, welches auf 8 Fahrgäste ausgelegt ist, im an drei Tagen die Woche – montags, mittwochs und freitags und Durchschnitt 1,5 Fahrgäste zu befördern? nicht wie angenommen an fünf Werktagen verkehrt. Zweitens: In Summe kann festgehalten werden, dass aus Sicht der Stadt Bad Elster, des Stadtrates und vieler zufriedener Fahrgäste das Wie sinnvoll ist es, unsere Steuern (Regionalisierungsmittel) dafür Projekt Bürgerbus die Lebensqualität vieler Menschen unserer einzusetzen? Hat sich schon einmal jemand Gedanken zu Alter- Stadt mit den beiden Ortsteilen Mühlhausen und Sohl deutlich nativen gemacht? verbessert hat. Der Bürgerbus ist zu einer Institution geworden, Was wäre denn, wenn diese Steuern statt für den Bürgerbus da- an der wir festhalten werden. für eingesetzt würden, bedürftigen Einwohnern einen Zuschuss für die Nutzung von (Ruf-) Taxis zu geben? Das hätte für die Betroffenen außerdem den Vorteil, dass sie sich „von Haustür zu Haustür“ fahren lassen könnten, sie wären bei den Fahrzeiten Olaf Schlott auch nicht auf einen Fahrplan angewiesen und nicht zuletzt: Bürgermeister Die ortsansässigen Taxiunternehmen hätten auch noch et- was davon. Krankentransporte/Rollstuhlfahrten führen unsere Taxiunternehmen ja auch durch, also dürfte der Transport im Roll- stuhl kein Problem sein. Sicher ist es nicht möglich, die Regionalisierungsmittel so einfach „umzuleiten“. Aber irgendwo muss ja der Anfang gemacht werden. Wozu gibt es Bundestags- und Landtagsabgeordnete? Natürlich hat so etwas nur einen Sinn, wenn dies „von unten auf einer brei- ten Basis steht“. Wie sieht das der Stadtrat? (Name der Redaktion bekannt) 10 Elsteraner Nachrichten
Frage zum Thema verwahrloste Grundstücke/Gebäude Im Tenor kann festgehalten werden, dass per Gesetz ein Eigen- tümer mit seinem Grundstück oder Gebäude – salopp gesagt – Sehr geehrte Damen und Herren, machen kann, was er möchte, solange nicht Rechte oder Gesetze dem entgegenstehen. Ein Anspruch auf ein optisch ansprechen- zur nächsten, nun wegen Covid 19 nicht stattfindenden Einwoh- des und dem restlichen städtischen Erscheinungsbild angemes- nerversammlung hätte ich eine Frage gestellt, die mich schon seit senen Zustand gibt es leider nicht. Wir sind dazu verpflichtet, gel- mehreren Jahren beschäftigt und die ich in den letzten Jahren im- tende Gesetze zu beachten – persönlichem Eigentum steht immer mer wieder mal angesprochen hatte: ein besonderer Schutz zu. Insofern ist auch eine Enteignung nicht ohne weiteres möglich. Bad Elster hat in den letzten Jahren eine beeindruckende Ent- wicklung genommen und ist ein Besuchermagnet geworden. Trotz allem sind wir bemüht, immer wieder positiv auf die betref- Umso mehr ärgert es mich, dass es einfach nicht gelingt, die fenden Eigentümer einzuwirken. Letztendlich sind wir hier aber noch vorhandenen ‚Schmuddelecken‘ zu beseitigen (Beispiele: auf deren Willen und Mitwirkung angewiesen. Das verlotterte Grundstück an der Johann-Christoph-Hilf-Straße oder die ‚Wartburg‘, bei der viele Bürger die Hoffnung hatten, sie verschwindet im Rahmen der Bauarbeiten dort). Ich kann mir die Probleme und Schwierigkeiten bei solchen Privatgrundstücken gut vorstellen, möchte aber dringend darum bitten, hier noch mehr Olaf Schlott Initiative und Druck zu entwickeln. Vielleicht sollte geprüft werden, Bürgermeister ob die Stadt - auch im Eigeninteresse - Abrisskosten übernehmen kann. Gäste und Einwohner würden sich sehr freuen, wenn hier etwas bewegt werden könnte. (Name der Redaktion bekannt) Antwort FIRMENJUBILÄUM - DIE STADT BAD ELSTER GRATULIERT RECHT HERZLICH Derartige Grundstücke stellen auch für uns als Stadt Bad Elster immer wieder ein Problem dar. Das Stadtbild leidet darunter, was 60-jähriges uns ebenfalls sehr stört und oftmals ist die Verwaltung gezwun- gen, tätig zu werden, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit Juni 1960 und Ordnung abzuwenden. Friseurgenossenschaft „Hair Line” eG Friseur- und Fußpflegedienstleistung und Handel Regelmäßig wenden wir uns schriftlich an die Eigentümer sol- cher Grundstücke, um diese per Bescheid aufzufordern, ihren Verkehrssicherungspflichten nachzukommen. Dieses Verwal- tungshandeln unterliegt u. a. den Bestimmungen unserer Polizei- verordnung, der Satzung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter und dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Bürgermeister-Sprechtag Grundsätzlich festzuhalten ist, dass die Grundstückseigentümer in der Pflicht sind, dafür zu sorgen, dass von ihren Grundstücken Dienstag, 1. Dezember 2020 keine Gefahren für die Öffentlichkeit ausgehen. Auch wenn wir uns manchmal wünschen, schneller zum Ergebnis zu kommen, Zeit: 16.00 bis 19.00 Uhr so ist eine sogenannte Ersatzvornahme erst möglich, wenn Ge- Ort: Büro des Bürgermeisters fahr im Verzug ist oder die verwaltungsrechtlichen Mittel ausge- im Rathaus, schöpft wurden. Durch die gesetzlich festgelegten Fristen geht Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster oftmals viel Zeit verloren, eh ein wirkliches Ergebnis erkennbar ist, dass ist auch für uns regelmäßig unbefriedigend. Am Ende wer- Zur Vorbereitung und um Wartezeiten zu vermei- den die Leistungen der Ersatzvornahme in Rechnung gestellt. Es den, melden Sie sich bitte unter der Telefonnum- geschieht nicht selten, dass diese Kosten nicht beglichen werden mer (037437) 566-10 (Geschäftsstelle des Bürger- und sich ein Mahnverfahren anschließt bis hin zum Amtsgericht. meisters – Monique Windisch) an. Der Bürgermeistersprechtag ist als zusätzliches Ersatzvornahmen in der Vergangenheit bezogen sich häufig auf Angebot zu werten. das Entfernen von Schmutz und Laub oder das Räumen und Gern können Sie natürlich auch außerhalb dieses Streuen im Winter. Diese Arbeiten erledigten dann jeweils die Mit- Services einen Termin für ein persönliches Ge- arbeiter des Stadtbauhofes. spräch vereinbaren. Vereinzelt war es wegen herabstürzender Bauteile und derglei- chen notwendig, die Untere Bauaufsicht des Landratsamtes Vogt- Olaf Schlott landkreis ins Boot zu holen, die ihrerseits wiederum tätig wurde Bürgermeister und entsprechende Aufforderungen an die Eigentümer per Be- scheid erließ. Elsteraner Nachrichten 11
wenn keiner der nach § 3 Verpflichteten ausreichend leistungs- Gebührensatzung fähig ist und Ansprüche gegen Dritte, insbesondere gegen für die kommunalen Friedhöfe in der Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeträger nicht oder nicht in Stadt Bad Elster (Friedhofsgebührensatzung) ausreichender Höhe bestehen. (2) Wenn die Einziehung der Gebühren für den nach § 3 Verpflich- teten einen erheblichen Härtefall, insbesondere eine erheb- Aufgrund der §§ 4 und 14 der Gemeindeordnung für den Freistaat liche soziale Härte bedeuten würden, können die Gebühren Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom gestundet werden. 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 3 (3) Die Gebühren können ganz oder zum Teil erlassen werden, des Gesetzes vom 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 425), in Verbin- wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbil- dung mit § 7 des Sächsischen Gesetzes über das Friedhofs-, Lei- lig wäre. chen– und Bestattungswesen (Sächsisches Bestattungsgesetz (4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln. - SächsBestG) vom 08.07.1994 (SächsGVBl. S. 1321), zuletzt ge- ändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 26. April 2018 (Sächs- § 7 In-Kraft-Treten GVBl. S. 198), und § 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz in Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma- der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGV- chung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung Bl. S. 116), das durch Artikel 2 Abs. 17 des Gesetzes vom 05. April vom 24. März 2005 außer Kraft. 2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist, hat der Stadtrat der Stadt der Stadt Bad Elster in seiner Sitzung am 14. Oktober Bad Elster, den 15. Oktober 2020 2020 folgende Satzung beschlossen: § 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für folgende im Gebiet der Stadt Bad Elster gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe und Friedhofsteile: Olaf Schlott a) Friedhof Sohl Bürgermeister b) Friedhof Mühlhausen Hinweis: § 2 Gebührenpflicht Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- (1) Die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Einrichtun- schriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer gen ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden für Nutzungen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. entsprechend der Gebührentatbestände nach § 5 erhoben. Dies gilt nicht, wenn (2) Die Gebühren werden zur Deckung der Gesamtkosten der 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Friedhöfe erhoben. Die Kosten werden nach betriebswirt- 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh- schaftlichen Grundsätzen ermittelt. migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, § 3 Gebührenschuldner 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gebührenschuldner ist: Rechtswidrigkeit widersprochen hat, a) der Nutzungsberechtigte oder der zur Bestattung / Beisetzung 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist Verpflichtete (§ 10 SächsBestG), a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat b) derjenige, der Antrag auf Benutzung der kommunalen Fried- oder hofsflächen oder -einrichtungen stellt oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- c) wer sich zur Übernahme der Kosten verpflichtet hat. über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- macht worden ist. § 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor- (1) Die Gebühren entstehen mit der Antragstellung und Bestäti- den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder- gung durch die Stadtverwaltung. In den Fällen, in denen kein mann diese Verletzung geltend machen. Antrag vorliegt, Leistungen aber erbracht werden müssen, ent- stehen Gebühren mit der Erbringung der Leistungen. (2) Die Friedhofsunterhaltungsgebühr entsteht im Voraus für die Anlage zu § 5 Friedhofsgebührensatzung gesamte Nutzungszeit. Maßstab für die Höhe der Friedhofs- der Stadt Bad Elster vom 15.10.2020 unterhaltungsgebühr ist die zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebühr geltende Satzung. Erstattungen oder Nachveranla- lfd. Nr. Art der Leistung Gebührensatz gungen bei einer Änderung der Höhe der Friedhofsunterhal- 1. Nutzungsrechte für Reihengrabstätten für 20 Jahre (RG) tungsgebühr erfolgt nicht. (3) Die Gebührenschuld wird einen Monat nach Bekanntgabe des 1.1. Sargreihengrab Gebührenbescheids zur Zahlung fällig. 1.1.1. Verstorbene bis 2 Jahre einmalig 200,00 € § 5 Benutzungsgebühren 1.1.2. Verstorbene über 2 Jahre einmalig 400,00 € Art und Höhe der Gebühren richtet sich nach den Maßgaben der 1.2. Urnenreihengrab Anlage dieser Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. 1.2.1. Einfachgrabstelle einmalig 400,00 € § 6 Stundung, Erlass (Sozialklausel) 2. Nutzungsrechte für Wahlgrabstätten für 20 Jahre (WG) (1) Gebühren können nach den Maßgaben der nachfolgenden Absätze gestundet, oder ganz oder teilweise erlassen werden, 2.1. Sargwahlgrab 12 Elsteraner Nachrichten
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