Aktuell 11 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Beweiswert einer Volle Umsatzsteuer-Neues aus Wirtschaft ...

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Aktuell 11 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Beweiswert einer Volle Umsatzsteuer-Neues aus Wirtschaft ...
Neues aus Wirtschaft,
Steuern und Recht

aktuell
11 21
Beweiswert einer       Volle Umsatzsteuer-          Schreiben zu
Arbeitsunfähigkeits-   pflicht bei Bereitstellung   Erstattungs- und
bescheinigung          von Fahrrädern               Nachzahlungszinsen
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Inhalt

Interview

04 Viel Bewegung in der Besteuerung internationaler Unternehmen

Top News

06 Beweiswert einer Arbeits­unfähigkeitsbescheinigung
06 Volle Umsatzsteuerpflicht bei Bereitstellung von Fahrrädern
07 Bundesministerium der Finanzen: Schreiben zu Erstattungs- und Nach­zahlungszinsen

Praxistipp

08 Der Einstieg in die Modellierung von Geschäftsprozessen – wie gehe ich das an?

News für Ihr Geschäft

09   Optionsmodell für Personen­gesellschaften: Entwurf eines Anwendungserlasses veröffentlicht
09   „Besondere Ausgleichs­regelung“ für energie­intensive Unternehmen – ein Auslaufmodell?
10   Wann muss ein Notar die Beurkundung von GmbH-Gesellschafter­beschlüssen empfehlen?
11   Installation einer Photovoltaikanlage: Kein Vorsteuerabzug für Dachreparatur?
11   Bundesgerichtshof: Reservierungsgebühren in Pflegeeinrichtungen unzulässig
12   Letzte Einstiegschance für die steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
13   Privates Veräußerungs­geschäft nach Schenkung an Kinder – kein Gestaltungsmissbrauch

Kurz notiert

14 oktant: Neuerungen machen Continuous Auditing noch effizienter
15 Kurz notiert, Veröffentlichungen, Veranstaltungen, Zahlungstermine

Impressum

Herausgeber                        Redaktion                Konzeption, Layout       Eine Haftung für den Inhalt kann
dhpg Dr. Harzem & Partner mbB      Dr. Andreas Rohde        www.2erpack.com          trotz sorgfältiger Bearbeitung
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft    (verantwortlich),        Herstellung              nicht übernommen werden.
Steuerberatungsgesellschaft        Dr. Lutz Engelsing,      Köllen Druck+Verlag      dhpg aktuell erscheint monatlich
Marie-Kahle-Allee 2                Brigitte Schultes        GmbH                     und kann auch als PDF-Datei
53113 Bonn                         info@dhpg.de             53117 Bonn               bezogen werden.

                                                            Fotos                    Stand: 25.10.2021
                                                            Bernd Roselieb           Änderungen vorbehalten.
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Editorial

                                                                          Stefan Hamacher
                                                                          ist Steuerberater und Partner bei der
                                                                          dhpg. Nationale wie internationale
                                                                          Unternehmen betreut er in allen Fra-
                                                                          gen des Unternehmenssteuerrechts.
                                                                          Als Fachberater für Internationa-
                                                                          les Steuerrecht beschäftigt er sich
                                                                          insbesondere mit der Strukturierung
                                                                          von In- und Auslandsinvest­ments.
                                                                          Darüber hinaus begleitet er beim
                                                                          Kauf oder bei der Veräußerung von
                                                                          Unternehmen und bei der steuer-
                                                                          lichen Optimierung von Immobili-
                                                                          eninvestitionen.

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

obwohl sich das Jahr langsam dem Ende zuneigt,          Abhilfe. Wer noch einsteigen will, muss sich jedoch
scheint es dynamischer denn je. In letzter Zeit wur-    beeilen: Der Bauantrag bzw. die Baugenehmigung
den viele Gesetze und Erlasse mit teils gravierender    müssen bis Ende des Jahres vorliegen.
Wirkung veröffentlicht, die Unternehmer zum Han-
deln zwingen. Gerade für international aktive Un-       Auch im Hinblick auf die Nachzahlungszinsen ist
ternehmen war das Jahr 2021 ereignisreich. Unsere       die Finanzverwaltung tätig geworden: Nachdem die
Experten beleuchten die Entwicklungen im Interview      bisherige Regelung für Zinsfestsetzungszeiträume
und geben einen Ausblick auf 2022.                      ab dem 1.1.2019 nicht weiter angewandt werden
                                                        darf und für Zeiträume bis einschließlich 31.12.2018
National ist es nicht minder spannend: Vor Kurzem       das alte Recht anwendbar bleibt, gilt es, bis zum
 hat der Gesetzgeber Personenhandels- und Partner­      31.7.2022 eine rückwirkende Neuregelung ab dem
 schaftsgesellschaften die Möglichkeit eingeräumt,      1.1.2019 zu schaffen. Wie die Finanzverwaltung in der
 wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden.      Zwischenzeit mit Zinsfestsetzungen umgeht, hat sie
­Gesellschaften können hiervon erstmals zum 1.1.2022    in einem Schreiben mitgeteilt.
 Gebrauch machen. Die Antragsfrist endet bereits am
30.11.2021. Zu offenen Anwendungsfragen hat die         Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Finanzverwaltung zumindest in einem Entwurf eines       Wir beraten Sie persönlich.
Anwendungsschreiben Stellung genommen; die Fi-
 nalisierung soll noch vor dem 30.11.2021 erfolgen.
                                                        Ihr
Und noch ein Hinweis auf eine auslaufende Frist:
Nachdem das Gesetz zur steuerlichen Förderung
des Mietwohnungsbaus 2019 in Kraft getreten ist,
herrschte zunächst Unklarheit über die konkreten Vor­
aussetzungen. Das Bundesministerium der Fi­na­nzen
schafft hier ebenfalls mit einem An­wendungsschreiben   Stefan Hamacher
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Interview

    Viel Bewegung in der Besteuerung
    internationaler Unternehmen
    Grenzüberschreitend in verschiedenen Ländern unternehmerisch aktiv zu sein, bedeutet auch, sich
    in all diesen Ländern mit den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften vertraut zu machen, diese zu
    beachten und die finanziellen Auswirkungen in die eigenen Planungen einzubeziehen. In kaum einem
    Rechtsgebiet unterscheiden sich die Vorschriften von Land zu Land so sehr wie im Steuerrecht. Die
    Covid-19-Pandemie und eine hochdynamische Rechtsentwicklung leisten einen weiteren Beitrag
    zur Komplexität. Gründe genug, gemeinsam mit unseren Experten einen genaueren Blick auf die
    Entwicklungen des Jahres 2021 zu werfen und einen Ausblick zu wagen.

    Interview: Benno Lange und Nadine Sinderhauf

     Ein turbulentes Jahr neigt sich seinem Ende zu. Was hat           Gibt es steuerliche Fallstricke, die deutsche Unternehmen
     Unternehmen, speziell wenn sie stark international ausge-         beachten müssen, wenn sie mit Tochtergesellschaften im
     richtet sind, 2021 am stärksten beschäftigt?                      Ausland tätig sind?
     Lange: Natürlich standen große Teile des Jahres noch stark        Lange: Ja, solche Fallstricke gibt es zur Genüge und sie
     unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Unternehmen               sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Hier bedarf es
     mussten genau beobachten, wie sich die pandemische                einer genauen Analyse der lokalen steuerlichen Rahmen-
     Lage an ihren jeweiligen Standorten entwickelt und welche         bedingungen im Vorfeld einer Investitionsentscheidung.
    Auswirkungen dies auf die regionalen Märkte hat. Während           Gemeinsam mit unseren Nexia-Partnern haben wir hier in
     der Fokus zunächst auf den Absatzmärkten lag, hat sich das        vielen Fällen unterstützen können.
     Bild in den letzten Monaten stark verändert. Durch knappe         Sinderhauf: Aus deutscher Outbound-Sicht ist die Hinzu-
     Rohstoffe und Vormaterialien sind die Beschaffungsmärk-           rechnungsbesteuerung ein echter „Klassiker“, der leider
     te in den Vordergrund gerückt; etliche Unternehmen in-            nichts von seiner Aktualität verloren hat. Besonders frag-
     vestieren derzeit viel Geld und hohe Anstrengungen in die         würdig ist, dass der Gesetzgeber auch nach der Reform bei
    ­Sicherstellung ihrer Materialversorgung.                          einer Steuerlast im Ausland von weniger als 25 % von ei-
     Sinderhauf: Steuerlich sind und waren die grenzüberschrei-        ner Niedrigbesteuerung ausgeht, obwohl inzwischen auch
     tenden Verrechnungspreise einmal mehr das beherrschende           viele Länder, die ganz sicher nicht als Steueroasen gelten
    Thema. Auch hier hat Corona eine Rolle gespielt. Die OECD          können, unterhalb dieser Schwelle liegen.
     hat zum Jahreswechsel 2020/2021 Leitlinien zu den Fol-            Lange: In der Praxis ist in den Hinzurechnungsfällen immer
     gen der Corona-Pandemie für die Festlegung von Verrech-           die Gewerbesteuer das Problem. Während bei der Körper-
     nungspreisen veröffentlicht. Dieses Papier gibt Hinweise, wie     schaft- bzw. Einkommensteuer die ausländischen Steuern
     Unternehmen den besonderen wirtschaftlichen Umständen             in Deutschland angerechnet werden können, fehlt bei der
     in den Jahren 2020 und 2021 Rechnung tragen können. Die           Gewerbesteuer – zumindest aus Sicht der Finanzverwal-
     Brisanz der Verrechnungspreise ist allerdings losgelöst von der   tung – jegliche Anrechnungsmöglichkeit. Die Gewerbe-
     Pandemie zu sehen. In Betriebsprüfungen international ver-        steuer wird so zur echten Zusatzsteuer und verteuert be-
     flochtener Unternehmen bilden sie regelmäßig das Prüffeld,        stimmte Auslandsinvestitionen erheblich.
     das das größte Mehrergebnis-Potenzial für die Prüfer:innen
     und damit das höchste steuerliche Risiko aus Unterneh-            Und welche Hürden hat das Steuerrecht speziell für aus-
     menssicht birgt. Zudem waren der Gesetzgeber mit einer            ländische Unternehmen aufgebaut, die in Deutschland
     weitreichenden Änderung von § 1 des Außensteuergesetzes           investieren und hier Tochtergesellschaften gründen oder
     und die nationale Finanzverwaltung mit zwei grundlegenden         bereits unterhalten?
     BMF-Schreiben (Verwaltungsgrundsätze 2020, Verwaltungs-           Sinderhauf: Eine große Herausforderung stellt die Entlas-
     grundsätze Verrechnungspreise) sehr aktiv. Zuletzt hat auch       tung von Quellensteuern auf bestimmte Vergütungen an
     die Rechtsprechung für Aufmerksamkeit gesorgt, indem das          Steuerausländer dar. Wenn man hier nur die einschlägigen
     Finanzgericht Bremen den Europäischen Gerichtshof zu der          Doppelbesteuerungsabkommen oder europäischen Richt-
     Frage angerufen hat, ob die deutschen Sanktionsvorschriften       linien, z.B. Mutter-Tochter-Richtlinie, im Blick hat, ist die
     bei unzureichender Verrechnungspreis-Dokumentation mit            Sache vermeintlich einfach, da dort vielfach verminderte
     den europäischen Grundfreiheiten vereinbar sind. Insgesamt        Quellensteuersätze vorgesehen sind und häufig sogar ein
     ist hier also sehr vieles im Fluss.                               Satz von 0 %. Allerdings legt der deutsche Gesetzgeber sehr

4   dhpg aktuell 11/21
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hohe Prüfungsmaßstäbe an, um die Quellensteuerent­
lastung tatsächlich zu gewähren. Die einschlägige Vor-
schrift (§ 50d Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes) wurde
2021 noch einmal verschärft.
Lange: Für bestimmte Dividenden oder Lizenzzahlungen
die eigentlich vorgesehene Erstattung von Quellensteuern
zu erlangen, ist in vielen Fällen praktisch unmöglich oder
nur mit einem unverhältnismäßig hohen administrativen
Aufwand zu schaffen. Somit werden Steuern auch hier viel-
fach zum Kostenfaktor.

 Nicht nur die Unternehmen sind heute stark globalisiert,
 auch Unternehmer und ihre Familien sind längst nicht
 mehr an Deutschland als ihren einzigen und dauerhaften
 Wohnsitz gebunden. Viele gehen – dauerhaft oder tem-
 porär – ins Ausland, sei es zum Zweck ihrer Ausbildung           Benno Lange
 oder um eine Niederlassung ihres Familienunternehmens            ist Wirtschaftsprüfer und Steuer­
zu leiten. Hat das steuerliche Auswirkungen?                      berater bei der dhpg. Im Schwer-
 Lange: Ja, vor allem wenn der Wegziehende eine Beteiligung       punkt betreut er mittelständische
 am Unternehmen hält. Weil Deutschland mit dem Wegzug             Unternehmen und Unternehmens-
 regelmäßig das Besteuerungsrecht verliert, wird im Zeitpunkt     gruppen in allen Fragen des Unter-
 des Wegzugs eine Veräußerung fingiert und besteuert, ohne        nehmens- und Bilanzsteuerrechts.
 dass dem Gesellschafter ein Erlös zufließt, aus dem er die       Eine Spezialexpertise besitzt er in der
Steuer bezahlen kann. Bislang war der Umzug zumindest in-         steuerlichen Beratung zu Fragen der
 nerhalb der EU bzw. des EWR weitgehend unproblematisch,          Verrechnungspreise. Als Fachberater
 weil die Steuern zwar festgesetzt, aber zinslos und ohne         für Internationales Steuerrecht enga-
­Sicherheiten gestundet werden konnten. Diese Möglichkeit         giert sich Benno Lange als Vertreter
 entfällt ab dem kommenden Jahr, dann ist die Steuer – auch       der dhpg in den steuerrechtlichen
 in EU/EWR-Fällen – in sieben Jahresraten zu zahlen. Um die-      Arbeitskreisen von Nexia.
 ser Verschärfung zu entgehen, müsste der Umzug noch bis
zum Jahresende erfolgen und abgeschlossen sein.
 Sinderhauf: Im Übrigen betrifft die Wegzugsbesteuerung
 nicht nur Gesellschafter von Kapitalgesellschaften. Auch
 die Anteilseigner von Personengesellschaften sind betrof-
 fen, wenn die Gesellschaft ab dem kommenden Jahr für
 die Besteuerung als Körperschaft optiert.

 Gibt es für 2022 bereits erkennbare Entwicklungen, auf die
 sich die Unternehmen einstellen müssen?
 Sinderhauf: Ob die neue Bundesregierung eigene
 Gesetzes­initiativen im Internationalen Steuerrecht auf
 den Weg bringt, kann derzeit noch niemand vorhersagen.
­Allerdings hat sich die internationale Staatengemeinschaft
 kürzlich darauf verständigt, große multinationale Kon-
zerne (und insbesondere Digitalkonzerne) effizienter und
 einheitlicher zu besteuern. Die Umsetzung dieses soge-
 nannten Zwei-Säulen-Modells in nationales Recht – auch
 in Deutschland – wird voraussichtlich im kommenden Jahr          Nadine Sinderhauf
 erfolgen.                                                        ist Steuerberaterin bei der dhpg. Im
 Lange: Verpflichtend sollen die neuen Regelungen nur für         Schwerpunkt betreut sie mittelstän-
 große Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mehr              dische Unternehmen in allen Fragen
 als 750 Mio. € gelten. Ob diese Schwelle dauerhaft erhalten      des Unternehmens- und Internati-
 bleibt, kann aktuell aber noch niemand seriös voraussagen.       onalen Steuerrechts. Ein weiterer
 Größere Unternehmensgruppen, auch wenn sie noch un-              Schwerpunkt ist die Beratung zu
 terhalb der Schwelle liegen, sollten sich daher frühzeitig mit   Verrechnungspreisen und die projekt-
 den neuen steuerlichen Spielregeln beschäftigen. Mit die-        bezogene Sonderberatung insbeson-
 sen Unternehmen stehen wir in einem engen Austausch.             dere im internationalen Kontext.

                                                                                                            5
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Top News                                                       gung erschüttert. Die Koinzidenz zwischen der Kündigung
                                                                   vom 8.2. zum 22.2.2019 und der am 8.2. bis zum 22.2.2019
    GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat                      bescheinigten Arbeitsunfähigkeit begründet einen ernst-
                                                                   haften Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Die
    Beweiswert einer Arbeits­                                      Klägerin ist im Prozess ihrer Darlegungslast zum Bestehen
                                                                   einer Arbeitsunfähigkeit – auch nach Hinweis des Senats –
    unfähigkeitsbescheinigung                                      nicht hinreichend konkret nachgekommen. Die Klage wur-
                                                                   de daher abgewiesen.
    Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis
    und wird am Tag der Kündigung krankgeschrieben,
    kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeits-
    bescheinigung insbesondere dann erschüttern,                   GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat
    wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit pass-
    genau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. So                Volle Umsatzsteuerpflicht
    hatte das Bundesarbeitsgericht kürzlich darüber zu
    entscheiden, wann der Beweiswert einer Arbeits-                bei Bereitstellung von
    unfähigkeitsbescheinigung erschüttert ist.
                                                                   Fahrrädern
    Die Arbeitnehmerin hatte ihr Arbeitsverhältnis selbst frist-
    gerecht gekündigt. Danach kündigte sie gegenüber einem         Alternativ zu Kfz können Arbeitnehmern oder
    Kollegen an, dass sie nun nicht mehr zur Arbeit erscheinen     Unternehmen auch Fahrräder zur Verfügung
    werde. Von einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit sagte      gestellt werden. Für diese Bereitstellung ist jedoch
    sie dabei nichts. Sodann meldete sie sich tatsächlich krank    Umsatzsteuer in voller Höhe abzuführen, da die
    und reichte auch eine auf den ersten Tag ihrer Fehlzeit da-    verminderten Bemessungsgrundlagen aus dem
    tierte und exakt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses dau-    Bereich der Lohnabrechnung hier keine Anwen-
    ernde Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein.                    dung finden. Die Details der Versteuerung von
                                                                   Fahrrädern für Arbeitnehmer und Unternehmen
    Kündigungsfrist und Arbeitsunfähigkeit identisch               haben wir hier für Sie aufgeführt.
    Der Arbeitgeber verweigerte daraufhin die Entgeltfortzah-
    lung. Er ging davon aus, dass der Beweiswert der vorge-        Die verminderten Bemessungsgrundlagen aus dem Be-
    legten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sei.       reich der Lohnabrechnung finden in der Umsatzsteuer kei-
    Dies folge schon aus der Ankündigung der Arbeitnehmerin,       ne Anwendung. Für die Bereitstellung von Fahrrädern an
    aber auch daraus, dass sich die Arbeitsunfähigkeitsbeschei-    Arbeitnehmer:innen oder Unternehmer ist die Umsatzsteu-
    nigung genau auf die Zeit der Kündigungsfrist beziehe.         er in voller Höhe abzuführen.
    Außerdem entspreche die Bescheinigung nicht den Vor-
    gaben der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie. Die Vorinstanzen      Versteuerung bei Arbeitnehmern
    haben den Arbeitgeber zur Leistung der Entgeltfortzah-         Fahrräder, die nicht über 25 km/h fahren und somit kein
    lung verurteilt, weil die Arbeitnehmerin durch Vorlage         Kennzeichen benötigen, sind nicht als Kfz einzustufen. Ne-
    der Bescheinigung ihre Arbeitsunfähigkeit hinreichend          ben einem Kfz können auch Fahrräder Arbeitnehmer:innen
    nachgewiesen habe. Der hohe Beweiswert der Arbeits-            zur Verfügung gestellt werden. Bei „zusätzlich zum ohnehin
    unfähigkeitsbescheinigung sei nicht erschüttert. Mit sei-      geschuldeten Arbeitslohn“ ist keine Aufzeichnung auf der
    ner Revision vor dem Bundesarbeitsgericht verfolgte der        Lohnabrechnung notwendig. Bei einer Barlohnumwand-
    Arbeitgeber sein Ziel der Klageabweisung weiter.               lung hat die Aufzeichnung im Lohnkonto für Privatfahrten
                                                                   und Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte
    Die vom Bundesarbeitsgericht nachträglich zugelassene          mit 1 % der Bemessungsgrundlage zu erfolgen.
    Revision der Beklagten hatte Erfolg. Die Klägerin hat die
    von ihr behauptete Arbeitsunfähigkeit im Streitzeitraum        Die Bemessungsgrundlage beträgt ab Anschaffung
    zunächst mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung            / in 2019 50 % und
    nachgewiesen. Diese ist das gesetzlich vorgesehene Be-         / ab 2020 25 % der UVP inklusive Umsatzsteuer.
    weismittel. Dessen Beweiswert kann der Arbeitgeber er-
    schüttern, wenn er tatsächliche Umstände darlegt und           Zur Verminderung oder gar zur Befreiung der Umsatzsteu-
    gegebenenfalls beweist, die Anlass zu ernsthaften Zwei-        er führt dies jedoch nicht. Die Umsatzsteuer ist monatlich
    feln an der Arbeitsunfähigkeit geben. Gelingt das dem          auf 1 % der UVP inklusive Umsatzsteuer im Zeitpunkt der
    Arbeitgeber, muss der Arbeitnehmer darlegen und bewei-         Inbetriebnahme abzuführen. Für Barlohnumwandlungen
    sen, dass er arbeitsunfähig war.                               muss überprüft werden, ob die Gehaltsumwandlung oder
                                                                   die Mindestbemessungsgrundlage anzuwenden ist.
    Klägerin konnte Arbeitsunfähigkeit nicht beweisen              / Bei Leasingverträgen: monatliche Netto-Ausgaben, die
    Der Beweis kann insbesondere durch Vernehmung des be-            zum Vorsteuerabzug berechtigt haben.
    handelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der        / Bei Kaufverträgen: Netto-Anschaffungskosten, verteilt
    Schweigepflicht erfolgen. Nach diesen Grundsätzen hat die        auf fünf Jahre/60 Monate.
    Beklagte den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheini-      Anzusetzen ist der höhere Wert.

6   dhpg aktuell 11/21
Aktuell 11 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Beweiswert einer Volle Umsatzsteuer-Neues aus Wirtschaft ...
Versteuerung bei Unternehmern                                 Gesetzgeber für diesen Zeitraum keine Zinsen festgesetzt
Unternehmer haben die Privatnutzung und Fahrten zwi-           werden. Sobald es eine neue Regelung gibt, ändert das
schen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als unentgelt-      ­Finanzamt die betreffenden Bescheide von Amts wegen
liche Wertabgabe (monatlich) über die Erlöse zu erfassen.      und wird dann rückwirkend Zinsen nachfordern oder Zin-
Die Wertermittlung erfolgt durch die Anwendung der 1 %         sen in neuer Höhe erstatten.
auf die Bemessungsgrundlage. Auch hier gilt
/ ab Anschaffung in 2019 50 % und                             Änderung der Zinsfestsetzung
/ ab 2020 25 % der UVP inklusive Umsatzsteuer.                Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums regelt auch
                                                              den Fall, in dem es zu einer Änderung bereits festgesetzter
Die Abführung der Umsatzsteuer erfolgt in voller Höhe. Die    Zinsen kommt. Zinsen, die Zeiträume bis zum 31.12.2018
verminderte Bemessungsgrundlage führt auch hier nicht         betreffen, werden in diesem Fall endgültig festgesetzt. Zin-
zur Verminderung der Umsatzsteuer.                            sen für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019, die bereits
                                                              vor der Urteilsveröffentlichung des Bundesverfassungs­
Eine vollständige Abbildung aller steuerlichen Sachverhalte   gerichts (8.7.2021) festgesetzt wurden, bleiben in dieser
durch die Lohnabrechnung ist nicht möglich. Daher müs-        Höhe vorläufig bestehen. Bei geänderten Festsetzungen
sen zeitnah auch manuelle Buchungen in der Finanzbuch-        nach diesem Datum wird die Zinsfestsetzung ausgesetzt,
führung insbesondere für die Umsatzsteuer erfolgen.           das heißt, die Zinsen werden vorläufig mit null festgesetzt.
                                                              Eine Anpassung erfolgt in jedem Fall, sobald der Gesetzge-
Zu beachten ist, dass bei Fahrrädern, die lohnsteuerrecht-    ber eine Neuregelung beschließt. Wenn die Steuerbeschei-
lich als Kfz einzustufen sind, andere Regelungen gelten.      de nicht durch das Finanzamt oder auf Antrag des Steu-
Außerdem ist die sogenannte Kostendeckelung zu berück-        erpflichtigen geändert werden, bleibt es vorläufig bei den
sichtigen.                                                    bislang festgesetzten Zinsen. Eine Änderung erfolgt von
                                                              Amts wegen erst, wenn der Gesetzgeber eine Neuregelung
                                                              geschaffen hat.

Privat                                                        Umgang mit Einsprüchen
                                                              Das Bundesfinanzministerium hat darüber hinaus auch
Bundesministerium der                                         den Umgang mit Einsprüchen geregelt. Einsprüche, die die
                                                              Verzinsungszeiträume bis 31.12.2018 betreffen, werden als
Finanzen: Schreiben zu                                        unbegründet abgelehnt. Auch eine insoweit gewährte Aus-
                                                              setzung der Vollziehung ist zu beenden. Einsprüche, die
Erstattungs- und Nach­                                        die Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 betreffen, werden
                                                              ausgesetzt. Zugleich wird die Vollziehung der Zinsfestset-
zahlungszinsen                                                zung ausgesetzt. Nach Einführung der Neuregelung sollen
                                                              die Einspruchsverfahren fortgesetzt werden.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschie-
den hat, dass der Zinssatz von 6 % pro Jahr bei den           Fazit
Erstattungs- und Nachzahlungszinsen verfassungs-              Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber zukünftig
widrig ist, stellt das Bundesfinanzministerium nun            eine Regelung mit variablem, geringerem Zinssatz einfüh-
klar, wie die Finanzämter in der Übergangszeit bis            ren wird. Die Details bleiben abzuwarten. Bis dahin wird
zu einer gesetzlichen Neuregelung bei der Zins-               eine Vielzahl der Zinsfestsetzungen weiterhin vorläufig er-
festsetzung vorgehen.                                         folgen. Erst wenn die Neuregelung in Kraft tritt, erfolgt eine
                                                              Nachforderung bzw. Erstattung der Zinsen, deren Festset-
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der        zung nun vorläufig ausgesetzt wurde. Stundungs-, Hin-
bislang für Steuernachzahlungen sowie Steuererstattun-        terziehungs- und Aussetzungszinsen sind von dem Urteil
gen geltende Zinssatz von 6 % pro Jahr verfassungswidrig      und dem BMF-Schreiben nicht betroffen. Für diese Verzin­
ist. Die bisherige Regelung darf für Zinsfestsetzungszeit-    sungstatbestände bleibt der Zinssatz unverändert.
räume ab dem 1.1.2019 nicht weiter angewandt werden.
Für Zeiträume bis einschließlich 31.12.2018 bleibt das alte
Recht weiter anwendbar. Der Gesetzgeber ist aufgefordert,
bis zum 31.7.2022 eine rückwirkende Neuregelung ab dem
1.1.2019 zu schaffen. Wie die Finanzverwaltung in der Zwi-
schenzeit mit Zinsfestsetzungen umgeht, hat das Bundes­
finanzministerium nun in einem Schreiben geregelt.

Erstmalige Zinsfestsetzung
Wenn Zinsen erstmalig festgesetzt werden, erfolgt die
Festsetzung für Verzinsungszeiträume bis zum 31.12.2018
endgültig. Für nachfolgende Verzinsungszeiträume, also
ab dem 1.1.2019, wird die Zinsfestsetzung zunächst ausge-
setzt. Das bedeutet, dass bis zur Neuregelung durch den

                                                                                                                               7
Aktuell 11 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Beweiswert einer Volle Umsatzsteuer-Neues aus Wirtschaft ...
Praxistipp

    Der Einstieg in die Modellierung von
    Geschäftsprozessen – wie gehe ich das an?

                                                                   / Nehmen Sie implementierte Prüfungen und Kontrollen
                                                                      als Prozessschritte auf.
                                                                   / Konzentrieren Sie sich auf die wesentlichen Aktivitäten
                                                                     (= Prozessschritte).

                                                                   Fast geschafft
                                                                   Nach der Prozessaufnahme wird der Prozess modelliert,
                                                                   das heißt bildlich dargestellt. Haben Sie sich noch nicht für
                                                                   ein Modellierungstool entschieden, können Sie zunächst
                                                                   eine der kostenlosen Softwarelösungen einsetzen. Diese
                                                                   bieten zwar eine eingeschränkte Funktionalität, machen
                                                                   andererseits aber auch sehr schnell deutlich, worauf es
                                                                   Ihnen bei einem Modellierungstool ankommt, und Sie
                                                                   können Ihre Suche entsprechend verfeinern.
    Von Christine Schierge
                                                                   Lassen Sie den modellierten Prozess anschließend allen
                                                                   Prozessbeteiligten noch einmal zur Prüfung zukommen.
    Viele Unternehmen stehen ­– beispielsweise aufgrund
    gesetzlicher Vorgaben oder einer anstehenden Zertifizie-       Nachdem der erste Prozess freigegeben wurde, erstel-
    rung – vor der Herausforderung, die eigenen Geschäfts-         len Sie eine Übersicht Ihrer wesentlichen Prozesse und
    prozesse aufzunehmen. Die Hürde ist groß, da man laut          arbeiten diese nach gleicher Vorgehensweise sukzessive
    Lehrbuch erst einmal das richtige Tool zur Modellierung        ab. Bleiben Sie am besten bei einer einheitlichen Dar-
    auswählt, Modellierungskonventionen verfasst, eine             stellungsform für Ihre Prozesse. Zur besseren Übersicht
    Übersicht der aufzunehmenden Prozesse erstellt, Verant-        können Sie diese später in einer Prozesslandkarte zusam-
    wortlichkeiten festgelegt werden etc. Dabei kann der ers-      menführen.
    te Schritt in der Praxis schnell gemacht werden.
                                                                   Sie benötigen den Blick von außen?
    Starten Sie einfach                                            Manchmal fehlt es einfach an der Zeit, sich der Prozess-
    Suchen Sie sich einen wesentlichen Prozess mit geringer        modellierung gewinnbringend zu widmen, oder man
    Komplexität aus und setzen Sie Grenzen. Legen Sie fest,        wünscht sich zur Prozessoptimierung noch einmal den
    womit Ihr Prozess beginnt und endet. Nachdem Sie In-           frischen Blick von außen. Das ist kein Problem. Gerne un-
    put und Output des Prozesses festgelegt haben, ermitteln       terstützen wir Sie punktuell, wo Sie Bedarf haben, oder im
    Sie alle relevanten Aktivitäten dazwischen. Dazu eignen        Rahmen Ihres gesamten Prozessmanagements. So kön-
    sich kurze Interviews mit den Mitarbeiter:innen, die den       nen wir Sie und Ihr Team in Workshops fit für das Thema
    Prozess ausführen, nicht aber mit der Führungskraft. Füh-      Prozessmanagement und -modellierung machen oder
    rungskräfte kennen in der Regel den detaillierten Ablauf       die strukturierte Prozessdokumentation komplett für Sie
    nicht, denn sie steuern und kontrollieren die Ergebnisse       übernehmen.
    des Prozesses.
                                                                   Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie persönlich.
    Verlieren Sie sich nicht
    / Nehmen Sie den gelebten Prozess auf, den Istprozess,
       nicht den Sollprozess.
    / Bleiben Sie beim Standardablauf, die Ausnahmen kön-
       nen dann in Anlehnung an den Standardablauf bearbei-
       tet werden.                                                   Sie möchten sich gerne weiterführend zum Thema Pro-
    / Verwenden Sie einheitliche Begriffe und klären Sie mit        zessmanagement und Prozessmodellierung informie-
       allen Prozessbeteiligten, ob darunter auch alle das Glei-     ren? Auf unserer Website zum Thema finden Sie auch
       che verstehen – die Ablage kann beispielsweise ein phy-       einen übersichtlichen Flyer zum Download:
      sischer oder digitaler lokaler Ordner genauso wie das          www.dhpg.de/go/Pmk-78141
      Archivsystem sein.

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Aktuell 11 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Beweiswert einer Volle Umsatzsteuer-Neues aus Wirtschaft ...
News für Ihr Geschäft

GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen                              Erlass, dass diese nach einem Rechtstypenvergleich mit in-
                                                               ländischen Personengesellschaften vergleichbar sind und
Optionsmodell für                                              nach deutschen handelsrechtlichen Maßstäben ein Han-
                                                               delsgewerbe betreiben.
Personen­gesellschaften:
                                                               Ausblick
Entwurf eines Anwendungs-                                      Die Veröffentlichung des Entwurfs eines Anwendungs-
                                                               schreibens durch das Bundesministerium der Finanzen ist
erlasses veröffentlicht                                        zu begrüßen und sorgt insbesondere angesichts der am
                                                               30.11.2021 endenden Frist für Anträge von Gesellschaften,
Nachdem der Gesetzgeber auch Personenhandels-                  die zum 1.1.2022 vom Optionsmodell Gebrauch machen
und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit               möchten, für erhöhte Rechtssicherheit. Insgesamt stellt
eingeräumt hat, wie eine Kapitalgesellschaft be-               das Optionsmodell für Personengesellschaften einen wei-
steuert zu werden, bezieht die Finanzverwaltung in             teren Schritt zu einer rechtsformneutralen Besteuerung dar.
einem Anwendungsschreiben jetzt zeitnah Position               Insbesondere für Personengesellschaften, für die aus au-
und schafft so Abhilfe im Hinblick auf bislang offene          ßersteuerlichen Gründen ein Rechtsformwechsel nicht in
Anwendungsfragen.                                              Betracht kommt, bietet das Optionsmodell (erstmals) eine
                                                               gangbare Möglichkeit zum Wechsel in die Körperschaftbe-
Hintergrund                                                    steuerung.
Kurze Zeit vor der diesjährigen Bundestagswahl hat der
Gesetzgeber das Gesetz zur Modernisierung des Körper-
schaftsteuerrechts (KöMoG) verabschiedet. Herzstück des
KöMoG ist die in § 1a KStG implementierte Möglichkeit          GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen
für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften,
zur Körperschaftbesteuerung zu optieren. Dadurch wird          „Besondere Ausgleichs­
den betroffenen Gesellschaften auch ohne tatsächlichen
Rechtsformwechsel die Möglichkeit eingeräumt, für ertrag­      regelung“ für energie­
steuerliche Zwecke wie eine Kapitalgesellschaft behandelt
zu werden. Die implementierten Gesetzesänderungen tre-         intensive Unternehmen –
ten mit Wirkung zum 1.1.2022 in Kraft, sodass die Option zur
Körperschaftbesteuerung erstmalig für nach dem 31.12.2021      ein Auslaufmodell?
beginnende Wirtschaftsjahre ausgeübt werden kann. Das
Bundesministerium der Finanzen hat nun den Entwurf eines       Im Rahmen der „Besonderen Ausgleichsregelung“
Anwendungsschreibens veröffentlicht.                           können Unternehmen mit einer hohen Strom­
                                                               intensität eine Begünstigung bei der EEG-Umlage
Erlass des Bundesfinanzministeriums                            beantragen. Durch Änderungen im EU-Beihilferecht
Der Entwurf behandelt sowohl die Voraussetzungen der           sollen die Anforderungen für die Inanspruchnah-
Option als auch die Rechtsfolgen, die sich im Fall einer       me der „Besonderen Ausgleichsregelung“ steigen.
Option für Gesellschaft und Gesellschafter ergeben. Dabei      Folglich kommen künftig deutlich weniger Unter-
zeigen sich im Großen und Ganzen keine überraschenden          nehmen in den Genuss der Regelung.
Abweichungen vom Gesetzeswortlaut und der im Schrift-
tum gebildeten herrschenden Auffassung. Im Hinblick auf        Die Europäische Kommission hat am 7.6.2021 den Ent-
die Antragstellung stellt der Erlass klar, dass der notwen-    wurf der neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien 2022
dige (in der Regel einstimmig) zu fassende Gesellschaf-        (UEBLL 2.0) veröffentlicht. Hierdurch kommt es im Bereich
terbeschluss zwingend bereits bei Antragstellung beizufü-      der Entlastung von den Kosten für die Förderung von er-
gen ist. Darüber hinaus nimmt die Finanzverwaltung auch        neuerbaren Energien zu deutlichen Veränderungen.
hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs und
einer Vielzahl von insoweit bislang ungeklärten Rechtsfra-     Begünstigte Branchen
gen Stellung. So wurde insbesondere klargestellt, dass der     Derzeit sind die durch die „Besondere Ausgleichsregelung“
Anwendungsbereich der Option auch für vermögensver-            privilegierten Branchen in einer Anlage zum EEG 2021 auf-
waltende Personengesellschaften eröffnet ist. Hierbei gilt     geführt. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen nur
es zu beachten, dass die Steuerneutralität der Option nach     noch die Branchen Beihilfen erhalten, die aufgrund der Ab-
den Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes jedoch            gaben einen erheblichen Wettbewerbsnachteil haben und
regelmäßig nur gewerblichen Personengesellschaften zu-         möglicherweise ihren Standort außerhalb der EU verlagern.
steht. Eine Absage erteilt die Finanzverwaltung dagegen        Im Ergebnis wird sich wohl eine Reduzierung begünstigter
an die Optionsmöglichkeit in Neugründungsfällen. Auch          Wirtschaftszweige um drei Viertel ergeben. Konkret werden
ausländische Gesellschaften können nach § 1a KStG zur          vermutlich 20 Branchen der Liste 1 und fast alle Branchen
Körperschaftsteuer optieren. Voraussetzung ist nach dem        der Liste 2 aus der Begünstigung herausfallen.

                                                                                                                             9
Aktuell 11 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Beweiswert einer Volle Umsatzsteuer-Neues aus Wirtschaft ...
Umfang der Begünstigung                                         hierfür im Auftrag der Käuferin einen Grundstückskaufver-
     Daneben beabsichtigt die Europäische Kommission offen-          trag und stellte den Entwurf auch der klagenden GmbH als
     bar auch eine Einschränkung der Höhe der Beihilfe. Bisher       Verkäuferin zur Verfügung. Die Beurkundung fand kurz vor
     konnte man davon ausgehen, dass ein begünstigtes Unter-         Weihnachten 2019 am Amtssitz des beklagten Notars statt.
     nehmen lediglich etwa 15 % der EEG-Umlage entrichten            Für die verkaufende GmbH waren sämtliche Personen zum
     musste. Zukünftig soll sich dieser Anteil auf 25 % erhöhen.     Beurkundungstermin erschienen und brachten den Entwurf
     Darüber hinaus soll auch der sogenannte Super-Cap von           des Protokolls einer Gesellschafterversammlung nebst zu
     0,5 % der Bruttowertschöpfung auf 1,5 % erhöht werden.          fassendem Beschluss über die Zustimmung zum Verkauf
     Auch dies wird zu einer Zusatzbelastung führen.                 der Immobilie mit, um dieses Protokoll in Gegenwart des
                                                                     Notars – ohne Beurkundung – zu unterschreiben.
     Weitere Änderungen
     Um in den Genuss der „Besonderen Ausgleichsregelung“            Es kam, wie es kommen musste: Die Parteien stritten mit
     zu kommen, muss das jeweilige Unternehmen das Vorlie-           dem Notar darüber, ob die notarielle Beurkundung des zu
     gen eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach-         fassenden Gesellschafterbeschlusses der verkaufenden
     weisen. Die Europäische Kommission plant auch in diesem         GmbH notwendig sei. Der Notar empfahl als sichersten Weg
     Bereich eine Anhebung der Anforderungen. Beispielsweise         die notarielle Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses
     sollen begünstigte Unternehmen verpflichtet werden, die         der GmbH, mit dem die Gesellschafter der Übertragung des
     Hälfte der gewährten Beihilfe in Projekte investieren zu        Gesellschaftsvermögens oder eines wesentlichen Teils da-
     müssen, die zu einer deutlichen Reduzierung der Treib-          von zustimmen würden. Die Parteien fügten sich dem Rat,
     hausgasemissionen führen können. Die EU-Kommission              woraufhin der Notar der klagenden GmbH anschließend
     beabsichtigt, die neuen Leitlinien Ende 2021 anzunehmen.        für die Beurkundung rund 7.000 € zuzüglich Umsatzsteuer
     Diese sollen dann ab 1.1.2022 anzuwenden sein.                  in Rechnung stellte, die diese auch zahlte. Später verlangte
                                                                     die klagende GmbH die gezahlte Summe als Schadenersatz
     Fazit                                                           zurück, mit der Begründung, der Notar habe seine Pflicht
     Von einem Auslaufmodell „Besondere Ausgleichsregelung“          zur gestaltenden Beratung verletzt, indem er die notarielle
     kann im Moment zwar keine Rede sein. Es zeichnet sich           Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses für notwen-
     aber ab, dass es schwieriger werden wird, in den Genuss         dig erachtet und sich zudem nicht imstande gesehen habe,
     einer begrenzten EEG-Umlage zu gelangen. Um die indivi-         den Grundstückskaufvertrag ohne diese zu beurkunden.
     duellen Folgen abschätzen zu können, ist es wichtig, sich       Nach Ansicht der GmbH war eine zusätzliche Beurkundung
     frühzeitig mit den Neuregelungen zu beschäftigen. Hierbei       des Zustimmungsbeschlusses nicht erforderlich.
     unterstützen unsere Expert:innen Sie gerne.
                                                                     Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle
                                                                     Die GmbH verlor den Rechtsstreit; das Oberlandesgericht
                                                                     Celle wies die Klage ab und stellte klar, dass der Notar im
     GmbH-Geschäftsführer                                            Zusammenhang mit der streitgegenständlichen Beurkun-
                                                                     dung des Grundstückskaufvertrags keine ihm obliegende
     Wann muss ein Notar                                             notarielle Amtspflicht verletzt habe. Anders als die klagen-
                                                                     de GmbH meinte, handelte es sich bei der gewählten Ver-
     die Beurkundung von                                             tragsgestaltung unter Einbeziehung des notariell beurkun-
                                                                     deten Gesellschafterbeschlusses um den sichersten Weg
     GmbH-Gesellschafter­                                            zur wirksamen Errichtung der Urkunde, zu dessen Wahl der
                                                                     Notar verpflichtet war, so die Richter.
     beschlüssen empfehlen?
                                                                     Konsequenz: Weiterhin Vorsicht geboten
     Das Oberlandesgericht Celle hatte kürzlich                      Das Urteil verdient Zustimmung. Auch aus der aktuellen
     darüber zu entscheiden, ob ein Notar pflichtwidrig              Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt sich nicht
     handelt, wenn er den Urkundsbeteiligten als                     eindeutig schlussfolgern, dass es fehlerhaft und damit
     sichersten Weg die notarielle Beurkundung des                   pflichtwidrig gewesen wäre, eine notarielle Beurkundung zu
     Gesellschafter­beschlusses einer GmbH empfiehlt,                empfehlen bzw. als sichersten Weg zu wählen. Im Schrift-
     mit dem die Gesellschafter der Übertragung des                  tum wird das Erfordernis der notariellen Beurkundung bei
     Gesellschaftsvermögens oder eines wesentlichen                  solchen Vertragsgestaltungen nach wie vor kontrovers dis-
     Teils davon zustimmen.                                          kutiert und aus Gründen der Vorsicht die Einhaltung der
                                                                     notariellen Form empfohlen. Denn mangels ausdrücklicher
     Sachverhalt: Beurkundung des Gesellschafter­                    Stellungnahme der Richter:innen des Bundesgerichtshofs
     beschlusses notwendig?                                          besteht hier in der Praxis weiterhin Rechtsunsicherheit.
     Die klagende GmbH war Eigentümerin eines Grundstücks,
     das ihr wesentliches Gesellschaftsvermögen darstellte. Allei-
     nige Gesellschafter der GmbH waren deren Geschäftsfüh-
     rer sowie eine weitere GmbH mit ihrem Alleingesellschafter
     und Geschäftsführer. Die GmbH wollte ihr Grundstück Ende
     2019 an die Käuferin veräußern. Der beklagte Notar entwarf

10   dhpg aktuell 11/21
Unternehmen, Privat                                          darauf hin, dass es unstrittig ist, dass die Installation der PVA
                                                             allein ursächlich für die Reparatur war. Dies rechtfertige
Installation einer                                           jedoch nicht den vollen Vorsteuerabzug, da es nicht auf
                                                             die Verursachung, sondern auf die unternehmerische Nut-
Photovoltaikanlage:                                          zung ankomme. Das Finanzgericht wörtlich: „Ein direkter
                                                             und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Eingangsum-
Kein Vorsteuerabzug                                          satz und zum Vorsteuerabzug berechtigendem Ausgangs­-
                                                             umsatz bedeutet nicht auch eine ausschließliche unterneh-
für Dachreparatur?                                           merische Nutzung.“ Dies ist in der Praxis schwer vermittel-
                                                             bar, entspricht aber der Auffassung der Finanzverwaltung
Betreiber von Photovoltaikanlagen (PVA), die der             sowie der nationalen Rechtsprechung.
Umsatzbesteuerung unterliegen, steht der Vor-
steuerabzug aus Eingangsleistungen zu, die in                Die Zehn-Prozent-Grenze gilt für Werklieferungen, nicht
direktem Zusammenhang mit der Installation und               jedoch für Dienstleistungen. Die komplette Versagung des
dem Betrieb der PVA stehen. Wer nun glaubt, dass             Vorsteuerabzugs hätte daher verhindert werden können,
dies auch für diesbezüglich erbrachte Dachrepa-              wenn der Kläger den Handwerkern – auch wenn dies sel-
raturen gelten sollte, unterschätzt die Tücken des           ten vorkommt – das erforderliche Material zur Verfügung
Umsatzsteuergesetzes (UStG). Denn hier ist eine              gestellt hätte. Allerdings wäre auch dann nur ein Anteil von
differenziertere Betrachtung angebracht. Dies gilt           unter 10 % abzugsfähig gewesen.
auch für Angehörige des eigenen Berufsstands.

Fall
Der Kläger ist Teilhaber einer Wirtschaftsprüfungsgesell-    Unternehmen, Privat
schaft, Schriftsteller und betreibt eine auf dem Dach sei-
nes Wohnhauses installierte PVA. Bei der Installation der    Bundesgerichtshof:
PVA im Jahr 2009 wurde das Dach beschädigt, wodurch
Feuchtigkeit eindrang, die Folgeschäden verursachte. Im      Reservierungsgebühren
Jahr 2019 stellte der Kläger dies fest und ließ die Schä-
den durch Handwerker beseitigen. Der Kläger ging davon       in Pflegeeinrichtungen
aus, dass die Leistungen der Handwerker allein die PVA
betrafen, und machte den vollen Vorsteuerabzug geltend.      unzulässig
Hieraus ergab sich eine Erstattung von circa 4.000 €, die
das Finanzamt zu einer Umsatzsteuernachschau mit an-         Mit Urteil vom 15.7.2021 hat der Bundesgerichtshof
schließender Umsatzsteuersonderprüfung veranlasste.          festgestellt, dass Platz- oder Reservierungsgebüh-
Es versagte daraufhin den Vorsteuerabzug, da die Dach-       ren bei vollstationären Pflegeeinrichtungen nicht
reparatur nicht die Nutzung der PVA allein, sondern die      zulässig sind. Die Vorinstanz (Landgericht Köln)
Gesamtnutzung des Gebäudes beträfe. Die unternehme-          hatte das jedenfalls in der Sonderkonstellation, in
rische Nutzung betrage weniger als 10 %, wodurch ein         der es um eine privat pflegeversicherte Bewohne-
Vorsteuerabzug nicht möglich sei; auch nicht anteilig. Der   rin ging, noch anders bewertet.
Kläger verwies dagegen auf den kausalen Zusammen-
hang der Reparatur zur Installation der PVA und verlangte    Hintergrund
den vollen Vorsteuerabzug.                                   Gemäß § 15 Abs. 1 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
                                                             (WBVG) müssen in Wohn- und Betreuungsverträgen mit
Urteil                                                       Verbraucher:innen, die Leistungen nach dem Sozialgesetz-
Das Finanzgericht folgt dem Finanzamt. Demnach kommt         buch XI (SGB) in Anspruch nehmen, die Vereinbarungen
es zur Feststellung der für den Vorsteuerabzug erforder­     den Regelungen des SGB XI entsprechen. Das SGB XI ent-
lichen Mindestnutzung von 10 % bei Bezug einer Werklie-      hält mit § 87a Abs. 1 Satz 7 SGB XI eine Regel, die für Abwe-
ferung für die gesamte Dachfläche auf die Gesamtnutzung      senheitszeiten (Urlaub oder Krankenhaus-/Rehaaufenthal-
des Gebäudes an (u.a. die Innenräume). Da die Dachflä-       te) die Berechnung der Abwesenheitszeiten zulässt, unter
chen nicht mit den Innenräumen direkt vergleichbar sind,     Berücksichtigung eines Abschlags. Nicht ausdrücklich ge-
legt das Finanzgericht zur Ermittlung des unternehmeri-      regelt ist, ob auch Abwesenheitszeiten berechnet werden
schen Nutzungsanteils fiktive Vermietungsumsätze für die     dürfen, die vor dem Einzug liegen.
Innenräume sowie das Dach zugrunde (Umsatzschlüssel),
mit dem Ergebnis: Die unternehmerische Nutzung liegt un-     Der konkrete Fall
ter 10 %, kein Vorsteuerabzug.                               Eine privat Pflegeversicherte wohnte zunächst in einer an-
                                                             deren Pflegeeinrichtung. Sie schloss den hier umstrittenen
Konsequenzen                                                 Vertrag mit Wirkung zum 15.2.2016 ab, zog aber erst am
Die hinter dem Urteil stehende Logik dürften die wenigs-     29.2.2016 ein, weil sie in der bisherigen Einrichtung die
ten nachvollziehen können. So auch nicht der Kläger, bei     dortige Kündigungsfrist zu beachten hatte. Die neue Ein-
dem eine gewisse steuerliche Vorbildung vorausgesetzt        richtung berechnete vom 15.2.2016 bis zum 28.2.2016 die
werden kann. Das Finanzgericht weist aber ausdrücklich       hier umstrittene Reservierungsgebühr, gestützt auf eine

                                                                                                                                 11
entsprechende Regelung in ihrem Wohn- und Betreuungs-         Privat
     vertrag. Die Bewohnerin zahlte die Reservierungsgebühr
     zunächst und forderte später die Zahlung zurück. Der Bun-     Letzte Einstiegschance für
     desgerichtshof gab ihr recht.
                                                                   die steuerliche Förderung
     Überformung des zivilrechtlichen Wohn- und
     Betreuungsvertragsrechts durch das Sozialrecht                des Mietwohnungsneubaus
     § 15 Abs. 1 WBVG regelt den Vorrang des Leistungserbrin-
     gungsrechts nach SGB XI vor vertraglichen Vereinbarungen      Nachdem das Gesetz zur steuerlichen Förderung
     nach WBVG. Der Bundesgerichtshof spricht plastisch von        des Mietwohnungsneubaus am 4.8.2019 in Kraft
     der „Überformung des WBVG durch das Sozialrecht“.             getreten ist, herrschte zunächst Unklarheit über
                                                                   die konkreten Voraussetzungen. Durch die Veröf-
     Der Vorrang des SGB XI gilt auch für privat Pflege-           fentlichung des Anwendungsschreibens durch das
     versicherte                                                   Bundesministerium der Finanzen werden in 128
     Obwohl § 15 Abs. 1 WBVG nur Verträge bezeichnet, die          Randziffern die Tatbestandsmerkmale erläutert.
     mit Verbraucherinnern und Verbrauchern abgeschlossen
     werden, die Leistungen nach dem SGB XI beziehen (= ge-        Die Sonderabschreibung für Wohnungsneubau in
     setzliche Pflegeversicherung), dehnt der Bundesgerichts-      Zahlen
     hof den Geltungsbereich der Norm auch auf Versicher-          Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung der begünstig-
     te der privaten Pflegeversicherung aus. Die Vorinstanz        ten Wohnung und in den folgenden drei Jahren gibt es
     (Landgericht Köln) hatte das noch anders bewertet und         eine Sonderabschreibung – zusätzlich zur normalen Ab-
     sich am engeren Wortlaut orientiert.                          schreibung – in Höhe von 5 % pro Jahr. In Summe können
                                                                   somit bis zu 28 % der förderfähigen Anschaffungs- oder
     Berechnungstage                                               Herstellungskosten innerhalb von vier Jahren abgeschrie-
     Der Verweis des § 15 Abs. 1 WBVG auf die Vorschriften des     ben werden. Die Inanspruchnahme der Sonderabschrei-
     SGB XI schließt die Regelung des § 87a Abs. 1 SGB XI ein,     bung ist zeitlich bis zum Jahr 2026 beschränkt. Zur vollen
     der im Grundsatz die taggenaue Abrechnung für Anwesen-        Inanspruchnahme sind folgende Zeiträume zu beachten:
     heitstage vorschreibt (Berechnungstage). Das heißt, dass im   / Bauantrag oder Baugenehmigung vor dem 1.1.2022
     Grundsatz nur die Tage berechnet werden dürfen, an de-        / Fertigstellung bis spätestens 31.12.2023, andernfalls ent-
     nen die Bewohner:innen tatsächlich in der Einrichtung sind.     fällt ein Jahr des Förderzeitraums
                                                                   / Sonderabschreibung 2023, 2024, 2025 und 2026
     Abwesenheitsvergütung nach SGB XI eng auszulegen
     Von dem Grundsatz der Abrechnung nach Berechnungs-            Die Zugangsvoraussetzungen
     tagen darf nur in den gesetzlich geregelten Fällen abgewi-    Die Berechtigung für die Inanspruchnahme der Begünsti-
     chen werden. § 87a Abs. 1 SGB XI regelt die Ausnahmen für     gung richtet sich nach folgenden Faktoren:
     vorübergehende Abwesenheitszeiten („Urlaub“, Satz 5) bzw.     / Bauantrag oder Bauanzeige sind in der Zeit nach dem
     Krankenhaus- oder Rehaaufenthalte (Satz 6). Die vorüber-        31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 einzureichen.
     gehende Abwesenheit ist nach dem Urteil des Bundesge-         / Die Baukosten betragen nicht mehr als 3.000 €/m2
     richtshofs so zu verstehen, dass die Bewohnerinnern und         Wohnfläche.
     Bewohner bereits eingezogen sein müssen. Wenn sie noch        / Es werden bisher nicht vorhandene Wohnungen ge-
     gar nicht eingezogen sind, können sie auch nicht vorüber-       schaffen; diese können sich in Bestandsimmobilien be-
     gehend abwesend sein. Die Ausnahmeregelung für Urlaub           finden.
     und Krankenhaus/Reha darf nicht auf andere Sachverhalte       / Die Wohnfläche der einzelnen Wohnung muss mindes-
     ausgedehnt werden, auch nicht für „Abwesenheit“ vor dem         tens 23 m2 betragen; Ausnahmeregelungen gibt es bei-
     tatsächlichen Einzug.                                           spielsweise für Studenten- und Seniorenwohnheime.
                                                                   / Es erfolgt eine ausschließliche Vermietung zu fremden
                                                                     Wohnzwecken im Jahr der Anschaffung oder Herstel-
                                                                     lung und in den darauffolgenden neun Jahren (Nut-
                                                                     zungszeitraum).

                                                                   Auf die nicht begünstigte, vorübergehende Beherbergung
                                                                   von Personen (Ferienwohnungen, „Airbnb“) sind wir bereits
                                                                   in unserer Meldung vom 15.7.2019 eingegangen.

                                                                   Anschaffungskostengrenze pro Quadratemer
                                                                   Wohnfläche
                                                                   Die der Berechnung der Baukosten pro m2 zugrunde gelegte
                                                                   Wohnfläche kann wahlweise nach Wohnflächenverordnung
                                                                   (WoFlV) oder nach DIN 277 ermittelt werden. Je nach Wahl
                                                                   der Methode ergeben sich günstigere Werte. Hierzu folgen-
                                                                   des Beispiel: Grundflächen für Außenbalkone, Freisitze und

12   dhpg aktuell 11/21
Terrassen gelten nach DIN 277 als Wohnfläche, während           ins Gesetz aufgenommen, um zu verhindern, dass mit der
die Wohnflächenverordnung diese nur zu 25 % einschließt.        Gestaltung eine Besteuerung als privates Veräußerungsge-
Durch die unterschiedliche Ermittlung der Wohnfläche ist es     schäft umgangen wird. Diese Missbrauchsverhinderungs-
möglich, die Baukostenobergrenze besser zu steuern. Ter-        vorschrift war nun Gegenstand eines Verfahrens vor dem
rassenflächen sind in der Herstellung regelmäßig günstiger      Bundesfinanzhof.
als Wohnräume, um nur ein Beispiel zu nennen.
                                                                Fall: Finanzamt mahnt Missbrauch von
Schädliche Ereignisse, Wegfall der Förderung                    Gestaltungsmöglichkeiten an
Das Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der              Die Klägerin erwarb im Jahr 2011 ein Grundstück, das sie
­Finanzen sieht nicht nur Fallstricke im Herstellungszeit-      2012 schenkweise je zur Hälfte auf ihre beiden volljähri-
 raum; die Folgezeiten (Nutzungszeitraum von zehn Jah-          gen Kinder übertrug. Noch am selben Tag veräußerten die
 ren) ist auch zu überwachen. Grundlegende Probleme er-         Kinder das Grundstück zu einem höheren Preis weiter. Der
 geben sich, wenn                                               Kaufpreis wurde vereinbarungsgemäß je zur Hälfte an die
/ die Nutzung zu fremden Wohnzwecken entfällt oder              Kinder ausgezahlt. Bei Erstellung ihrer Steuererklärung 2012
/ die Veräußerung innerhalb des Nutzungszeitraums er-           ging die Klägerin davon aus, kein privates Veräußerungs­
   folgt (hierzu zählt unseres Erachtens nicht der Erb- oder    geschäft verwirklicht zu haben. Finanzamt und Finanzge-
   Schenkungsfall, sofern die Vermietung im Rahmen der          richt hingegen sahen in der vorangegangenen Schenkung
   Gesamtrechtsnachfolge fortgesetzt wird),                     an die Kinder einen Missbrauch von rechtlichen Gestal-
/ nachträgliche Herstellungskosten innerhalb von drei Jah-      tungsmöglichkeiten im Sinne von § 42 Abgabenordnung
   ren nach Fertigstellung anfallen, die zum Überschreiten      (AO) und rechneten der Klägerin den Gewinn aus der
   der Baukostenobergrenze führen.                              Grundstücksveräußerung zu.
Es kommt zu einem rückwirkenden Wegfall der Förderung,
 auch wenn die eigentliche Förderung bereits ausgelaufen ist.   Entscheidung des Bundesfinanzhofs
                                                                Der Bundesfinanzhof gab der Klägerin recht. Die Erfassung
                                                                des Veräußerungsgewinns bei der Klägerin kommt nicht
                                                                in Betracht, da sie das Grundstück nicht verkauft, sondern
Privat                                                          verschenkt hat. Stattdessen ist der Gewinn von den Kindern
                                                                zu versteuern, denn sie haben die geschenkte Immobilie
Privates Veräußerungs­                                          innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums nach Anschaffung
                                                                durch die Klägerin veräußert und den Kaufpreis erhalten.
geschäft nach Schenkung an                                      Indem sie damit den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 3
                                                                EStG erfüllten und die Rechtsfolgen dieser speziellen Miss-
Kinder – kein Gestaltungs-                                      brauchsverhinderungsvorschrift gezogen haben (Versteu-
                                                                erung des Veräußerungsgewinns), kommt die Annahme
missbrauch                                                      eines Gestaltungsmissbrauchs im Sinne von § 42 AO nicht
                                                                in Betracht. Der Umstand, dass der Veräußerungsgewinn
Die Übertragung von Immobilien und Grund­                       bei den Kindern aufgrund geringerer sonstiger Einkünfte im
stücken hat oft ihre Tücken. So auch im Fall                    Ergebnis niedriger besteuert wurde als bei der Klägerin, sei
einer Mutter, die ihren zwei Kindern zu gleichen                kein Gestaltungsmissbrauch. Und Hinweise darauf, dass die
Teilen ein Grundstück geschenkt hatte, das                      vertraglichen Regelungen unangemessen oder unüblich
diese gewinnbringend veräußerten. In ihrer                      sind, haben sich für die Richter:innen nicht ergeben.
Steuererklärung ging die Frau davon aus, kein
privates Veräußerungs­geschäft verwirklicht zu                  Konsequenz
haben, was Finanzamt und Finanzgericht anders                    Der Bundesfinanzhof qualifiziert die Regelung des § 23
sahen. Schließlich hatte der Bundesfinanzhof das                Abs. 1 Satz 3 EStG – anders als Finanzamt und Finanzge-
letzte Wort.                                                     richt – als spezielle Missbrauchsverhinderungsvorschrift,
                                                                 die aus der allgemeinen Missbrauchsvorschrift des § 42 AO
Missbrauchsverhinderungsvorschrift bei privatem                  hervorgeht. Gleichzeitig lassen die obersten Richter:in-
Veräußerungsgeschäft                                             nen in ihrer Urteilsbegründung aber durchblicken, dass es
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Privatgrundstücks           durchaus Fallkonstellationen geben kann, die abweichend
unterliegt der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwi-           vom Grundsatz den Anwendungsbereich des § 42 AO er-
schen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre             öffnen. Sollten in vergleichbaren Fällen die vertraglichen
beträgt. Dies ist ein sogenanntes privates Veräußerungs­         Regelungen zwischen nahestehenden Personen außer-
geschäft nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG). Glei-           gewöhnliche oder unübliche Vereinbarungen enthalten,
ches gilt, wenn ein Grundstück schenkweise übertragen            könnte ausnahmsweise eine missbräuchliche Gestaltung
und innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung durch             unterstellt werden, mit der Folge, dass die angedachten
den Schenker wieder veräußert wird. In diesem Fall tritt        „Steuervorteile“ ins Leere gehen. Eines betonte der Bundes-
der Beschenkte in die Rechtsstellung des Schenkers               finanzhof wiederholt ganz deutlich: Allein das Bestreben,
ein; er „übernimmt“ sowohl dessen Anschaffungszeit-              Steuern zu sparen, macht für sich allein die Gestaltung
punkt als auch dessen Anschaffungskosten und hat den             nicht missbräuchlich.
Veräußerungs­gewinn zu versteuern. Die Regelung wurde

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oktant: Neuerungen machen
    Continuous Auditing noch effizienter
    Um den kontinuierlichen Jahresabschluss für Sie noch ef-       ­ lgorithmus berechnet einen Erwartungswert sowie einen
                                                                   A
    fizienter zu gestalten und Ihnen bestmögliche Analysen         Abweichungskorridor für einen bestimmten Zeitraum und
    und Auswertungen zu liefern, arbeiten wir fortlaufend an       gleicht diese mit den realen Werten ab.
    der Optimierung unserer Continuous-Auditing-Software.
    Durch folgende Neuerungen ist oktant noch ein Stück bes-       / Einzelbewegungen im Kontoblatt
    ser geworden:                                                  Dank eines neu implementierten Drill Through ist in den
                                                                   Standardberichten Bilanz, GuV sowie Summen- und
    / Optimierte Performance                                       Salden­liste ein Durchgriff bis auf Ebene der Einzelbuchun-
    Abfragezeiten sind um 20 % verkürzt – Sie erhalten Ihre        gen möglich.
    Ergebnisse also deutlich schneller. Außerdem gibt es nun
    eine Direktanbindung an die interne Datenbank von oktant,      / oktant-Community
    sodass sich Änderungen in der audit App, z.B. Änderungen       Ab sofort können Sie sich ganz einfach über einen But-
    der Kontenzuordnung oder Neuanlage von Prüfungsauf-            ton mit Ihren Zugangsdaten anmelden, um in die ok­tant-
    trägen, unmittelbar im Analysedatenbestand auswirken.          Community zu gelangen. Zudem haben Sie nun die Mög-
    Statusmeldungen zeigen Ihnen an, welche Datenverarbei-         lichkeit, Ideen auszutauschen und für neue Funktionen
    tungen noch ausstehen, und helfen Ihnen, den Überblick         abzustimmen.
    zu behalten.
                                                                   Sie haben Fragen zu oktant? Dann sprechen Sie uns gerne an!
    / Erste KI-gestützte Analysen
    Die Ergebnisberichte einiger Prüfungshandlungen, die
    auffällige Buchungen bzw. Entwicklungen im Visier ha-
    ben, z.B. „auffällige Umsatzerlöse“ oder „auffällige sons-
    tige Anwendungen“, sind nun um eine KI-gestützte Ano-
    malie-Erkennung ergänzt worden. Der dahinterstehende

„Kennen Sie schon unser
neues Mandantenportal?
Super praktisch!“

                                      Das Mandantenportal bündelt alle für die Zusammenarbeit mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater wichtigen
                                      Informationen und Dokumente zentral an einem Ort. So können Sie Telefonate und Videokonferenzen
                                      über Ihr persönliches Portal führen, chatten oder Dateien hochladen und in Echtzeit gemeinsam hieran
                                      arbeiten. All das ist mit unserer neuen, kostenlosen App dhpg2go auch unterwegs möglich.

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                                      www.dhpg.de/de/unternehmen/mandantenportal
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