Amtliche Mitteilung AUSGABE 87 - März 2021 An einen Haushalt - Gemeinde Kartitsch

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Amtliche Mitteilung AUSGABE 87 - März 2021 An einen Haushalt - Gemeinde Kartitsch
AUSGABE 87
 März 2021

An einen Haushalt   Amtliche Mitteilung   zugestellt durch Post.at

                                                © Sandro Köck
Amtliche Mitteilung AUSGABE 87 - März 2021 An einen Haushalt - Gemeinde Kartitsch
Seiten                                           Aktuell
Titelseite ................................. 1

Bürgerservice ........................ 2

Vorwort ................................. 3

Aus der Ratsstube ............. 4-11

Schneemassen ...................... 12

Schneebruchereignisse ........ 13

GHS Wohnbau ................. 14-15

Nachruf Anton Kofler ........... 16

Aus der Volksschule ............. 17

Kinderseite ........................... 18

Schützen ............................... 19

Feuerwehr ....................... 20-26

BMK Kartitsch ....................... 27

Statistik Austria .................... 28

Rotes Kreuz / Lesetipp.......... 29

Hoch und Heilig .................... 30

Wohnbauförderung ............. 31

Historisches .......................... 37

Gedenken an Grell-Bauer ..... 38

Landarbeiterehrung ............. 39

Gedenkmesse Mario Köck .... 39

Gratulation ........................... 40

Talschaftsblatt ................. 41-44

                                                                                  Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe
Impressum                                                                                       15. Juni 2021
Eigentümer und Herausgeber: Gemeinde Kartitsch, 9941 Kartitsch 80,
Bez. Lienz/Tirol, Tel. 0 48 48 / 52 48. E-mail: gemeindezeitung@kartitsch.at   Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wurde auf
Redaktionsteam: Birgit Strasser, Magdalena Klammer, Josef Strasser, Georg      eine beidergeschlechtliche Endung in unseren
Moser.                                                                         Berichten verzichtet. Es soll aber an dieser Stelle
Layout: Gemeinde Kartitsch. Die Gemeindezeitung erscheint vierteljährlich.
Auflage 280 Stück (im Gemeindegebiet von Kartitsch)                            betont werden, dass sowohl Frauen als auch Män-
                                                                               ner angesprochen werden!

                                                                    Seite 2
Amtliche Mitteilung AUSGABE 87 - März 2021 An einen Haushalt - Gemeinde Kartitsch
mit seinen Mitarbeitern und Gerä- Die Schattenseite ist hier natürlich,
                                     ten.                                dass die Wintersaison "dank"
                                                                         Corona buchstäblich ins Wasser
                                     Unvorstellbare Mengen an Schnee gefallen ist. Trotzdem haben sich
                                     mussten aus Straßen und Plätzen die Verantwortlichen im Touris-
                                     auf angrenzende Grundstücke ver- mus bemüht, die gesamte Infra-
                                     frachtet werden. Auch hier ein struktur aufrecht zu erhalten, ob-
                                     Danke an alle Betroffenen!          wohl die Kosten weitgehend nicht
                                                                         gedeckt sind.
                                     Neben den Schneemengen gab es
                                     auch wieder den obligatorischen Ich denke, das ist auch nicht selbst-
                                     "Stromausfall". Ein großes Lob gilt verständlich. Danke dafür!
                                     den Außendienstmitarbeitern der
                                     Tinetz, die unter den widrigen Be- Trotz Corona wünsche ich uns al-
                                     dingungen das Äußerste getan ha- len, dass wir den Mut nicht verlie-
                                     ben.                                ren und nach vorne schauen. Bleibt
                                     An dieser Stelle auch einen Gene- gesund!
                                     sungswunsch an den verunfallten
Liebe Kartitscherinnen               Mitarbeiter!
und Kartitscher!
                                     Gott sei Dank gibt es jetzt in Sa- Herzliche Grüße
Der heurige Winter hat wieder        chen Erdverkabelung der Stromlei-
einmal mit einem "Paukenschlag"      tungen nicht nur Pläne, son- Euer Josef Außerlechner
begonnen. Tagelange Stark-           dern auch konkrete Projekte, wo Bürgermeister
schneefälle haben uns vor große      noch in diesem Jahr sensible Stre-
Herausforderungen gestellt. Und      cken sicher gemacht werden.
auch im weiteren Verlauf ließ
Frau Holle nichts anbrennen.         Die schlimmen Vorahnungen vie-
                                     ler Waldbesitzer sind leider wieder
Nur in einem gemeinsamen             Realität geworden. Schneedruck
Kraftakt ist es gelungen unsere      und Schneebruch haben brutal zu-
Infrastruktur am Laufen zu hal-      geschlagen. Für eine Menge Arbeit
ten.                                 im Wald ist dieses Jahr schon vor-
                                     gesorgt.
Danke dafür dem Schneeräum-
team der Gemeinde, der Fa. Erd-      Und doch hat uns dieser Winter
bau Hofer, sowie einigen Privaten    nicht nur Probleme bereitet, er hat
mit ihren Traktoren. Großartige      auch eine wunderbare Winterland-
Arbeit haben auch die Freiwillige    schaft erstehen lassen, die alle er-
Feuerwehr, sowie die Lawinen-        freut.
kommission und die Gemeinde-
einsatzleitung geleistet. Den Rei-   Die Lifte sind offen, die Loipen
gen komplett gemacht haben die       gespurt und die Winterwanderwe-
Fa. Rupert Steinberger aus der       ge in einem top Zustand. Damit
Steiermark mit ihrer Großfräse,      können wir Einheimischen fast ex-
als auch das Baubezirksamt Lienz     klusiv unseren Hobbys frönen.

   Ausgabe 87                                      Seite 3
Amtliche Mitteilung AUSGABE 87 - März 2021 An einen Haushalt - Gemeinde Kartitsch
Aus der Ratsstube
                                                            Beratung und allfällige Beschlussfassung -
    Gemeinderatssitzung vom                                 Erneuerung Kooperationsvereinbarung Berg-
                                                            steigerdörfer
      16. November 2020
                                                            Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be-
                                                            schließt, die Initiative Bergsteigerdörfer des Öster-
                                                            reichischen Alpenvereins weiterhin zu unterstützen
Beratung und allfällige Beschlussfassung         –          und das ursprüngliche Bekenntnis zur Philosophie
Grundteilung Steiner Oswalda                                und den Kriterien der Bergsteigerdörfer im Rahmen
                                                            der unterzeichneten Deklaration von 2008 zu erneu-
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt           ern. Der jährliche Gemeindebeitrag von € 4.500,-
den in der Anlage enthaltenen Grundtauschvorschlag          für das Bergsteigerdorf „Tiroler Gailtal“ wird für
auf den Gp. 1990 und 712/20 (Öffentliches Gut) mit          die kommenden drei Kalenderjahre (2021 – 2023)
Frau Steiner Oswalda, (Gp. .350 und 712/3). Die             budgetiert und somit gewährleistet. Der jährliche
Kosten der Vermessung und Verbücherung erfolgt je           Beitrag der Gemeinde Kartitsch beträgt somit
zur Hälfte.                                                 € 1.280,-.

Abstimmung: 10/0/0                                          Der Nachdruck der Einzelbroschüre wird ebenfalls
                                                            gewährleistet.
        —————————————

Beratung und allfällige Beschlussfassung          -         Abstimmung: 10/0/1
Auflassung Wahlsprengel II Hollbruck
                                                                     —————————————
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt
aufgrund der niedrigen Anzahl der Wahlberechtigten          Beratung und allfällige Beschlussfassung -
und dem somit nicht mehr gewahrten Wahlgeheim-              Ehrungen
nisses den Wahlsprengel II Hollbruck aufzulassen
und in den Wahlsprengel Kartitsch einzugliedern.            Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be-
                                                            schließt hinsichtlich „Ehrungen“ einen Ausschuss
Abstimmung: 8/0/3                                           zu bilden, der die Grundlagen und Kriterien für Eh-
                                                            rungen festlegen soll. Dem Ausschuss gehören fol-
        —————————————                                       gende Mitglieder des Gemeinderates an:

Beratung und allfällige Beschlussfassung - Antrag              GR Kofler Gottfried
von Kofler Franz, “Innerdraschl“ auf Löschung                  GV Klammer Leonhard
der Dienstbarkeit der Gemeinde Kartitsch hin-                  BGm. Josef Außerlechner
sichtlich der Gp. 1358, EZ. 76                                 GV Sint Harald
                                                               GR Klammer Josef
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt
dem Antrag des Herrn Franz Kofler, „Innerdraschl“,          Abstimmung: 10/0/1
Flurbereinigungsverfahren Hofer-Kofler, betreffend
der Gp. 1358, EZ. 76 KG Kartitsch, hinsichtlich der                  —————————————
Löschung der Dienstbarkeit
                                                            Beratung und allfällige Beschlussfassung -
•    Weiderecht                                             Haltestelle „Monegge“
•    Baumaterialbezug für öffentliche Zwecke ge-
     gen Schadloshaltung                                    Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be-
                                                            schließt die Auflassung der Haltestelle „Monegge“
zugunsten der Gemeinde Kartitsch, (lastenfreie Zu-          nach dem Auslaufen der Genehmigung am
schreibung beider Teilflächen) stattzugeben.                31.12.2021.

Abstimmung: 11/0/0                                          Abstimmung: 8/1/1

                                                  Seite 4                                          Ausgabe 87
Amtliche Mitteilung AUSGABE 87 - März 2021 An einen Haushalt - Gemeinde Kartitsch
Aus der Ratsstube
Beratung und allfällige Beschlussfassung - Antrag              Gemeinderatssitzung vom
ADEG - Mitterdorfer
                                                                 22. Dezember 2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt
das heimische Lebensmittelgeschäft ADEG – Mitter-            Beratung und allfällige Beschlussfassung –
dorfer Claudia monatlich mit € 1.000,- von Dezem-            Haushaltsvoranschlag „Immo KG“ 2021
ber 2020 bis Dezember 2021 finanziell zu unterstüt-
zen. Die Mittel sind zweckgebunden zur Tilgung von           Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch stimmt
Geschäftskrediten.                                           dem vorliegenden Haushaltsvoranschlag der Ge-
                                                             meinde Kartitsch Immobilien KG für das Haus-
Abstimmung: 11/0/0                                           haltsjahr 2020 zu.

         —————————————                                       Im ordentlichen Haushalt sind

           Personalangelegenheiten                           Einnahmen von               € 19.700,00
                                                             und Ausgaben von            € 19.700,00

Unbefristete Anstellung der Finanzverwalterin                Abstimmung: 11/0/0
Annemarie Niedermeier
                                                                      —————————————
Der Gemeinderat beschließt, Frau Annemarie Nie-
dermeier, geb. am 17.04.1972, wohnhaft in 9941               Beratung und allfällige Beschlussfassung –
Kartitsch 184, rückwirkend mit 04.11.2020 unbefris-          Mittelfristplan „Immo KG“
tet als Finanzverwalterin der Gemeinde Kartitsch mit
einem Beschäftigungsausmaß von 100% nach dem                 Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be-
Tiroler Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2011,            schließt den vorgelegten Mittelfristplan der
LGBl. 119/2011 einzustellen.                                 „Gemeinde Kartitsch Immobilien KG“ 2021-2025.

In dienst- und besoldungsrechtlicher Hinsicht findet
das Tiroler Gemeinde - Vertragsbedienstetengesetz            2022:
LGBl. Nr. 119/2011 Anwendung, wobei die Einstu-              Einnahmen:                  € 19.800,00
fung laut Berechnung der Vordienstzeiten in VB 1c-           Ausgaben:                   € 19.800,00
13 erfolgt. Der Bürgermeister und Vorstand werden
ermächtigt, den Dienstvertrag zu unterzeichnen.              2023:
                                                             Einnahmen:                  € 19.900,00
Abstimmung: 11/0/0                                           Ausgaben:                   € 19.900,00

         —————————————                                       2024:
                                                             Einnahmen:                  € 20.000,00
Verlängerung Dienstverhältnis Karl Maurer                    Ausgaben:                   € 20.000,00

Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt            2025:
das Dienstverhältnis mit Herrn Karl Maurer bis Frei-         Einnahmen:                  € 20.100,00
tag 20.11.2020 zu verlängern.                                Ausgaben:                   € 20.100,00

Abstimmung: 11/0/0                                           Abstimmung: 11/0/0

  Ausgabe 87                                       Seite 5
Amtliche Mitteilung AUSGABE 87 - März 2021 An einen Haushalt - Gemeinde Kartitsch
Aus der Ratsstube
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt folgende Gebühren und Steuern mit
Wirksamkeit 01.01.2021:

Beratung und allfällige Beschlussfassung - Gemeindeabgaben - Gebühren und Steuern 2021

Abstimmung: 11/0/0

                                              GEMEINDEABGABEN
                                       (Steuern, Gebühren Abgaben und Beiträge)
                            Wirksamkeit ab 01.01.2021 lt. Gemeinderatsbeschluss vom 22.12.2020

  Abgabenart                   GR-Beschluss       Hebesätze - Sätze (inkl. Ust.)
  Grundsteuer A                20.12.2011         500 v.H.d. Messbetrages
  Grundsteuer B                20.12.2011         500 v.H.d. Messbetrages
  Kommunalsteuer               20.12.2011         3% wird erhoben
  Hundesteuer                  18.12.2018         € 50,00 für den 1.Hund; € 80,00 für jeden weiteren / Jahr
  Feilbietungsabg.                                wird nicht erhoben
  Ankündigungsst.                                 wird nicht erhoben
  Erschließungsbeiträge        06.12.2017          2,5 % des Erschließungskostenfaktors -LGBl. 67/95 idgF. (€ 158,00)
  Ausgleichsabgabe             20.12.2011          Ausgleichsabgabe wird erhoben § 3 TVAG
  Wasser: Anschlussgebühr      22.12.2020          € 0,41/ m³ der Bemessungsgrundlage (inkl.10% MwSt.)
  Benützungsgebühren                              Wassergebühr                 € 0,65 /m³
                                                  Zählergebühr:    3 m³:        € 8,00
                                                                  20 m³:        € 15,00
  Kanalanschluss- und          22.12.2020         € 5,80 / m³ der Bemessungsgrundlage
                                                  Mindestgebühr:            € 2.220,00

  Benützungsgebühr             22.12.2020         Benützungsgebühr:            € 2,29 / m³
  Beiträge nach § 12 Tiro-     19.12.2019         75 % des festgesetzten Hektarsatzes
  ler Waldordnung
  Kindergartengebühr           20.12.2011         Jährlich
                                                  € 80,00 für 3-Jährige
                                                  € 40,00 für das 2. Kind
                                                  ab dem 3. Kind frei; 4- und 5-Jährige gehen frei.
  Friedhofgebühren             06.12.2017         Graböffnungsgebühr:                               € 500,00
                                                  Urnenöffnungsgebühr:                              € 250,00
                                                  Benützung Aufbahrungshalle:                       € 70,00
                                                  Grabgebühren für 20 Jahre:
                                                                                   Kartitsch     St.Oswald
                                                  Einzelgräber :                   € 150,00       € 150,00
                                                  Einzelgräber mit Tieflegung      € 250,00
                                                  Familiengräber:                  € 500,00        € 300,00
                                                  Kindergräber                     € 150,00        € 150,00
                                                  Urnennische                      € 250,00
                                                  Verlängerung um 20 Jahre:        Kartitsch      St.Oswald
                                                  Einzelgräber :                   € 120,00        € 120,00
                                                  Einzelgräber mit Tieflegung      € 200,00
                                                  Familiengräber:                  € 400,00        € 250,00
                                                  Kindergräber                     € 120,00        € 120,00
                                                  Urnennische                      € 200,00
                                                  Verlängerung um 10 Jahre:        Kartitsch      St.Oswald
                                                  Einzelgräber :                   € 60,00         € 60,00
                                                  Einzelgräber mit Tieflegung      € 100,00
                                                  Familiengräber:                  € 200,00         € 125,00
                                                  Kindergräber                     € 60,00          € 60,00
                                                  Urnennische                      € 100,00

                                                          Seite 6                                              Ausgabe 87
Amtliche Mitteilung AUSGABE 87 - März 2021 An einen Haushalt - Gemeinde Kartitsch
Aus der Ratsstube
Lesegebühr                           20.12.2011             Kinder: € 0,15     Erwachsene € 0,30
                                                            Zeit für einen Monat
                                                            Folgender Aufschlag pro Woche:
                                                            Kinder: € 0,15 Erwachsene € 0,30
                                                            Verleih von Spielen € 0,40 pro Monat
Müllgebühren                         19.12.2019             Grundgebühr pro Liter                                          € 0,123
Abfallgebühren
                                                            Weitere Gebühr pro Liter bei 14-tägiger Abfuhr                 € 0,057
                                                            Weitere Gebühr pro Liter bei 4-wöchiger Abfuhr  € 0,066
                                                            Nachkauf 40 l Müllsack                          € 3,00
                                                            Nachkauf 70 l Müllsack                          € 4,00
Breitbandanschluss                   22.12.2020                           LWL Anschlussgebühr 2021 inkl. Spleißbox                      € 100,00
Bauschutt                            20.12.2017                                                                                       € 60,00/m³
Splitt                               22.12.2020                                                                                      € 35,00/ m³
Gebühren jeweils incl. 10% MWst. Mindestbehältervolumen gemäß § 4 der Müllabfuhrordnung lt. GRB 21.12.2009 und GRB 21.12.2009

Beratung und allfällige Beschlussfassung -                                       •   470 ha
Breitbandnetz-Vertrag-kostenlose    Entstörung                                   •   620 GVE
durch BBSA Tirol (Breitbandserviceagentur)
                                                                                 Förderbetrag gesamt                  ca. € 9.000,00
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt
den vorliegenden Vertrag über die Organisation der                               Pro GVE =                     € 8,00 (620 x 8 = 4960)
Entstörungsbereitschaft zwischen der Gemeinde Kar-
titsch und der Breitbandserviceagentur Tirol GmbH.                               Pro ha =                      € 8,00 (470 x 8 = 3760)

Abstimmung: 11/0/0                                                               Abstimmung: 11/0/0

            —————————————                                                                   —————————————

Beratung und allfällige                   Beschlussfassung             -         Beratung und allfällige Beschlussfassung – Er-
Landwirtschaftsförderung                                                         mäßigung Liftkarten für Kinder und Familien

Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt,                               Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be-
zur Sicherung der flächendeckenden Bewirtschaf-                                  schließt, für den Erwerb von Saisonkarten bei der
tung einen Bewirtschaftungsbeitrag für das Jahr 2020                             Kartitscher Lift GesmbH folgende Ermäßigung zu
zu gewähren. Antragsberechtigt sind alle landwirt-                               gewähren: Ab dem Jahrgang 2002 für in Kartitsch
schaftlichen Betriebe, die eine landwirtschaftliche                              mit Hauptwohnsitz gemeldete Kinder und Jugendli-
Fläche bewirtschaften bzw. Vieh halten.                                          che sowie Ehepaare und Familien:

Pro Hektar bzw. pro GVE werden € 8,00 ausbezahlt.                                Die Ermäßigung gilt auch beim Kauf von Tirol-
                                                                                 Card und Topski-Card wenn diese bei der Kartit-
Die Erhebung der Daten erfolgt über die Vorlage des                              scher Liftgesellschaft gekauft werden.
AMA-Mehrfachantrag 2020 (Düngerrechner - ha                                      Pro Kind Jg. 2002 bis 2020            € 15,00
und GVE Rechner-Vieh GVE) bzw. für Landwirte,                                    Familien: 1 Ehepaar                   € 15,00
die keinen AMA-Mehrfachantrag stellen, durch Vor-                                1 Ehepaar mit 1 Kind                  € 30,00
lage nachvollziehbarer Daten bis zum 31.3.2021. Die                              1 Ehepaar mit 2 Kind                  € 45,00
Erhebung der Daten erfolgt über den Mehrfachantrag                               1 Ehepaar mit 3 Kind                  € 60,00
(Förderantrag) der Bauern.                                                       1 Elternteil und 1 Kind               € 30,00
• Düngerrechner - ha
• GVE Rechner - Vieh (GVE)                                                       Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der nachvoll-
                                                                                 ziehbaren namentlichen Aufzeichnungen der Kartit-
Berechnungsvorschlag: GVE und Fläche sind Schät-                                 scher Lift GesmbH im Winter 2020-21.
zungen – genaue Daten werden von der BLK erho-
ben.                                                                             Abstimmung: 11/0/0

   Ausgabe 87                                                          Seite 7
Amtliche Mitteilung AUSGABE 87 - März 2021 An einen Haushalt - Gemeinde Kartitsch
Aus der Ratsstube
   Gemeinderatssitzung vom                                   Einsicht erfolgte vom 01.12.2020 bis 22.12.2020.
                                                             Schriftliche Einwendungen wurden nicht einge-
      02. Februar 2021                                       bracht. Der Voranschlag wurde in der Sitzung des
                                                             Gemeinderates am 02.02.2021 festgesetzt.
Beratung und allfällige Beschlussfassung           –
Haushaltsvoranschlag 2021                                    Abweichungen von Ansätzen des Voranschlages
                                                             sind gemäß § 106 Abs. 1 TGO 2001, LGBL. Nr.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt:           36/2001 idgF ab dem Betrag von € 7.000,00 je Vor-
                                                             anschlagswert für die Genehmigung des Rech-
Der Entwurf des Vorschlages vom 30.11.2020 für               nungsabschlusses zu begründen (gemäß Gemeinde-
das Finanzjahr 2021 wurde in der Zeit vom                    ratsbeschluss vom 12.01.1994).
07.12.2020 bis 22.12.2020 im Gemeindeamt zur öf-
fentlichen Einsicht aufgelegt. Die Kundmachung               Abstimmung: 11/0/0
über die Auflage des Vorschlages zur öffentlichen

1. Ergebnisvoranschlag                                                                       Euro
                              Summe Erträge                                               2.301.800
                          Summe Aufwendungen                                              2.014.900
                               Nettoergebnis                                                286.900

2. Finanzierungsvoranschlag
                 Summe Einzahlungen operative Gebarung                                    2.301.800
                  Summe Auszahlung operative Gebarung                                     1.696.100
                  Geldfluss aus der operativen Gebarung                                     605.700

                 Summe Einzahlungen investive Gebarung                                     251.500
                  Summe Auszahlung investive Gebarung                                      881.900
                  Geldfluss aus der investiven Gebarung                                    -630.400
                         Nettofinanzierungssaldo                                            -24.700

        Summe Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (Kredit)                         250.000
            Summe Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit                               34.300
                  Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit                                 215.700
            Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung                               191.000

                                                   Seite 8                                       Ausgabe 87
Amtliche Mitteilung AUSGABE 87 - März 2021 An einen Haushalt - Gemeinde Kartitsch
Aus der Ratsstube
Beratung und allfällige Beschlussfassung – Mittelfristplan Gemeinde 2022 - 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt den Mittelfristplan 2022 – 2025 in der vorliegenden
Form.

                                             Bedarfszuweisung                                       ges. Bed.
   Jahr                  Grund                                    Gemeinde     Kostenschätzung
                                             GAF/ AGRAR Lienz                                     Zuweisungen

   2022 FF-TLF *                                    294.000,00
   2022 FF-TLF                                                    106.000,00
   2022 FF-TLF             Kam. Kasse                 20.000,00                      420.000,00
   2022 Friedhof Urnen GAF                          100.000,00
   2022 Friedhof Urnen                                             50.000,00         150.000,00

   2022 Gem.Straße Innerlerch GAF-Infra               70.000,00

   2022 Gem.Straße Innerlerch Agrar                   70.000,00                      140.000,00   230.000,00
   2022 Gem.Straße Birgl         GAF                  50.000,00    50.000,00         100.000,00

   2023 Gem.Straße Innerlerch Agrar                 150.000,00
   2023 Gem.Straße Innerlerch GAF                   150.000,00                       300.000,00
   2023 Gem. Straße St. Oswald GAF                    70.000,00    50.000,00         120.000,00
   2023 Dorfplatz/Gem.Saal       GAF                  70.000,00    70.000,00         200.000,00   290.000,00

   2024 Gem. Straße St. Oswald GAF                    50.000,00    50.000,00         100.000,00
   2024 Gem. Straße Hinteregg                       200.000,00                       200.000,00
   2024 Gem. Straße Garber                          100.000,00     50.000,00         150.000,00

   2025 Vereinshaus                                   25.000,00    25.000,00          50.000,00

   2025 MZA                                           25.000,00    25.000,00          50.000,00

   2025 Gem. Straße Äußerst      Agrar
                                                    100.000,00
   2025 Gem. Straße Äußerst      GAF                                                                200.000,00
                                                    100.000,00
   2025 Gem. Straße Hollbruck GAF-Infra
                                                      70.000,00    50.000,00         120.000,00

          * FF-TLF                                    63.000,00 FF-Fonds
                                                    126.000,00 Kat-Fonds
                                                    105.000,00 FF-GAF                294.000,00

Abstimmung: 11/0/0

  Ausgabe 87                                        Seite 9
Amtliche Mitteilung AUSGABE 87 - März 2021 An einen Haushalt - Gemeinde Kartitsch
Aus der Ratsstube
Beratung und allfällige Beschlussfassung
„Änderung des örtlichen Raumordnungskon-                         Gemeinderatssitzung vom
zeptes im Bereich der Gp. 1000, 1002,1020,
2013/2, 2138 und 2201 alle KG Kartitsch“                            23. Februar 2021
Der Gemeinderat beschließt:                                    Beratung und allfällige Beschlussfassung – Än-
                                                               derung Flächenwidmungsplan im Bereich der
Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes                   Gp. 712/3, 1990 und 712/20 – Steiner Oswalda
im Bereich der Gp. 1000, 1002, 1020, 2013/2,
2138 und 2201 KG Kartitsch von derzeit                         Auflage:
„Landschaftlich wertvolle Freihaltefläche – FA“
gem. § 27.2 j TROG 2016 bzw, von derzeit                       Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
„Landwirtschaftliche Freihaltefläche – FL gem. „§              meinderat der Gemeinde Kartitsch die Änderung
27.2 h TROG 2016 in künftig baul. Entwicklung                  des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp.
„Vorwiegend landwirtschaftliche Nutzung – L-3/                 .350, 712/3, 712/20 und 1990 KG Kartitsch von
zl/D1: Neu errichtete Hofstelle mit einem Wohn-                derzeit „Wohngebiet“ gem. § 38.1 TROG 2016
haus und einem weiteren Grundstück für Wohn-                   bzw. von derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016
zwecke“ gem. § 31.1 e, h TROG 2016 entspre-                    bzw. von derzeit “Kerngebiet“ gem. § 40.3 TROG
chend dem Planentwurf.„                                        2016 in künftig „Gemischtes Wohngebiet“ gem. §
                                                               38.2 TROG 2016 sowie von derzeit „Wohngebiet“
Abstimmung: 9/0/0                                              gem. § 38.1 TROG 2016 in künftig „Freiland“ gem.
                                                               § 41 TROG 2016 entsprechend den Ausführungen
         —————————————                                         des eFWP und der Erläuterungen gem. § 66 durch 4
                                                               Wochen hindurch während der Amtsstunden im
Beratung und allfällige Beschlussfassung -                     Gemeindeamt Kartitsch zur Einsichtnahme aufzule-
Jagdvergabe Hollbruck                                          gen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch ermäch-                 Abstimmung: 11/0/0
tigt den Bürgermeister, als Substanzverwalter der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Hollbruck, bei                              —————————————
der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft
Hollbruck, betreffend der freihändigen Vergabe                 Beschluss:
der Jagd für die Jagdpachtperiode 2021 – 2031 für
eine jährliche Pacht in Höhe von € 5.000 zu stim-              Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge-
men.                                                           meinderat der Gemeinde Kartitsch die Änderung
                                                               des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp.
Abstimmung: 6/3/2                                              .350, 712/3, 712/20 und 1990 KG Kartitsch von
                                                               derzeit „Wohngebiet“ gem. § 38.1 TROG 2016
                                                               bzw. von derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG
                                                               2016 bzw. von derzeit “Kerngebiet“ gem. § 40.3
                                                               TROG 2016 in künftig „Gemischtes Wohngebiet“
                                                               gem. § 38.2 TROG 2016 sowie von derzeit
                                                               „Wohngebiet“ gem. § 38.1 TROG 2016 in künf-
                                                               tig „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 entspre-
                                                               chend den Ausführungen des eFWP und der Er-
                                                               läuterungen.

                                                               Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn
                                                               innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
                                                               keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
                                                               berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

                                                               Abstimmung: 11/0/0

                                                    Seite 10                                        Ausgabe 87
Aus der Ratsstube
Beratung und allfällige Beschlussfassung         –      Beratung und allfällige Beschlussfassung –
Bebauungsplan Leiter Michael                            Ankauf Räumgerät

Auflage:                                                Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be-
                                                        schließt im Rahmen der Direktvergabe, den von der
Gemäß § 66 Absatz 1 des Tiroler Raumordnungsge-         Firma Landmaschinen Gailer, 9640 Kötschach-
setzes 2016, LGBL.Nr. 101/2016, beschließt der Ge-      Mauthen angebotenen Traktor „New Holland – T7
meinderat der Gemeinde Kartitsch für den Bereich        230 AutoCommand“, Baujahr 2018 (vorliegendes
der Grundstücke Gp. .139, .317, .365, 744/2, 746/2,     Angebot vom 20.01.2021) mit der Summe von
746/4, 746/5 und 746/6, alle KG Kartitsch, den von      brutto € 91.200,00 inklusive Frontlader, Schneeket-
Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf          ten und Anbauplatte anzukaufen.
über die Erlassung eines Bebauungsplanes, im Sinne
der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil      Abstimmung: 7/3/1
bildenden Plandarstellung GZL. 3058ruf/20 vom
15.02.2021 durch 4 Wochen hindurch zur öffentli-                 —————————————
chen Einsichtnahme aufzulegen.
                                                        Personalangelegenheiten
Abstimmung: 11/0/0
                                                        Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch be-
           —————————————                                schließt die Anstellung eines Gemeindearbeiters
                                                        befristet vom 06.04.2021 bis zumindest 31.10.2021
Beschluss:                                              auszuschreiben.

Gleichzeitig wird gem. § 66 Absatz 2 TROG 2016          Die Ausschreibung wird an der Amtstafel, in der
der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.              Homepage, im Telegram der Gemeinde Kartitsch
                                                        und per Postwurf veröffentlicht.
Gemäß § 66 Absatz 1 des Tiroler Raumordnungsge-
setzes 2016, LGBL. Nr. 101/2016 beschließt der Ge-      Bewerbungen sind bis Freitag 12.03.2021 12:00
meinderat der Gemeinde Kartitsch für den Bereich        Uhr oder per Mail an gemeindeamt@kartitsch.at
der Grundstücke Gp. .139, .317, .365, 744/2, 746/2,     abzugeben bzw. zu übermitteln.
746/4, 746/5 und 746/6, alle KG Kartitsch, den von
Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf
über die Erlassung eines Bebauungsplanes, im Sinne
der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil      Abstimmung: 11/0/0
bildenden Plandarstellung GZL. 3058ruf/20 vom
15.02.2021.

Dieser Beschluss über die Erlassung des Bebauungs-
planes wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellung-
nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wurde.

Dieser Bebauungsplan liegt durch 4 Wochen im Ge-
meindeamt Kartitsch zur allgemeinen Einsichtnahme
auf. Bis 1 Woche nach Ablauf der Auflagefrist kön-
nen Personen, die in der Gemeinde Kartitsch ihren
Wohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Ge-
meinde eine Liegenschaft oder Betrieb besitzen, zum
Entwurf schriftlich Stellung nehmen.

Abstimmung: 11/0/0

  Ausgabe 87                                     Seite 11
Schneemassen

    Seite 12   Ausgabe 87
Bericht Gemeindewaldaufseher
                                                            ßen Ausmaß die Folge sein. Um solch einer Ver-
                                                            mehrung vorzubeugen, ist die wirksamste Methode,
                                                            das gesamte Schadholz von Grundstück zu Grund-
                                                            stück sauber und zügig aufzuräumen. In Kartitsch
                                                            haben speziell die sonnseitig liegenden Wälder als
                                                            wichtigste Funktion den Objektschutz. In Objekt-
                                                            schutzwäldern gilt es die Schutzwirkung schnellst-
                                                            möglich wiederherzustellen um etwaige Unterlieger
                                                            zu schützen.

                                                            Sicherheit hat dabei aber oberste Priorität. Persönli-
                                                            che Schutzausrüstung ist eine absolute Notwendig-
                                                            keit bei Arbeiten im Wald und sollte heutzutage bei
                                                            jedem Waldarbeiter zu finden sein. Bei Arbeiten im
                                                            steilen Gelände oder aufgrund der erschwerten Auf-
                                                            arbeitung bitte ich alle Waldbesitzer um die Ar-
                                                            beitsvergabe an Profis. Wie allen bekannt, fordert
                                                            diese gefährliche Arbeit leider jedes Jahr zahlreiche
                                                            schwere Unfälle. Mein Appell gilt aber auch der
Schneebruchereignisse „Ingmar“ 2019 und                     Dorfbevölkerung und Erholungssuchenden im
„Virpy“ 2020                                                Wald. Sämtliche Wandersteige aber auch Forstwe-
                                                            ge sind von Schadholz beeinträchtigt und somit be-
Aufgrund der derzeitigen Situation ist es heuer leider      fristete forstliche Sperrgebiete. Ich bitte Euch daher
nicht möglich eine öffentliche Forsttagsatzung abzu-        keine unnötigen Wanderungen in Schadholzgebie-
halten. Daher möchte ich Euch mit diesem Schreiben          ten zu unternehmen und speziell forstliche Sperrge-
kurz über die aktuelle Lage informieren.                    biete zu berücksichtigen und nicht zu betreten!

Im Jahr 2020 wurden in Kartitsch ca. 30.000 efm             Speziell bei der Schadholzaufarbeitung können un-
Schadholz aufgearbeitet. Im vergangenen Jahr konn-          vorhersehbare Zwischenfälle wie z.B. Steinschlag,
te auch die Windwurfaufarbeitung aus dem Jahr               Seilbruch, Maschinenversagen usw. passieren. Ich
2018 großteils abgeschlossen werden. Nach intensi-          bitte auch um Verständnis, wenn es teilweise bei
ven Monaten gilt es leider erneut große Mengen an           Gemeinde- oder Forststraßen zu Wartezeiten oder
Schadholz rasch und sicher aufzuarbeiten. Erst nach         befristeten Sperren kommt.
und nach werden die neuen Schäden vom Schnee-
druckereignis im Dezember 2020 in der Gemeinde              Ausblick 2021:
und im Bezirk sichtbar. Vor allem Einzelschäden             •     Nach der Schneeschmelze sofort mit Schad-
auch in bereits geschädigten Beständen sind schon                 holzaufarbeitung beginnen bzw. fortfahren –
jetzt zu erkennen, wobei im Vergleich zum Vorjahr                 gegebenenfalls abschließen
deutlich mehr Wipfelbrüche zu verzeichnen sind.
                                                            •     Forstwegbau um Schadholz- sowie Waldge-
Durch die enormen Schneemengen wird auch der                      biete zu erschließen
Zeitraum für die Schadholzaufarbeitung stark einge-         •     Borkenkäferbekämpfung – wo nötig
schränkt. Somit bleibt in Kartitsch nur gut ein halbes
Jahr um die großen Mengen an Schadholz aufzuar-             •     Aufforstung
beiten. Auch die sehr schlechte Erschließung in eini-       •     Dickungspflege
gen Waldgebieten macht die Situation noch schwie-
riger. Hier gilt es zu handeln, Projekte rasch zu erar-     Wichtiger Hinweis: Abrechnung der Beihilfen
beiten und umzusetzen. Das Hauptproblem der flä-            für Schadholz „Ingmar“ sind nur bis Jahresende
chigen Schneebruchschäden ist die Gefahr einer              möglich!
Massenvermehrung der Borkenkäfer. Wenn Schad-
holz nicht rechtzeitig aufgearbeitet und aus dem                                                              GWA
Wald abgeführt wird, können Folgeschäden im gro-                                                     Thomas Pichler

   Ausgabe 87                                        Seite 13
GHS Wohnbau
                      Baubeschreibung (Kurzfassung) Ti-0388 Kartitsch,
                              Mietwohnanlage mit Kaufoption

Entwurfsanordnung und Wohnungsanzahl                            Dach als Pfettendachstuhl mit Bitumendacheinde-
                                                                ckung;
Das Projekt besteht aus einem Baukörper mit 9
Wohneinheiten und 12 überbauten / überdachten Au-               Erhöhter Wärmeschutz nach Wohnbauförderrichtli-
toabstellplätzen.                                               nien 2016;

Die Erschließung der Wohnungen erfolgt über ein                 Haus 1: geplanter HWBSK = 32,6 kWh/m²a und
innenliegendes Stiegenhaus mit Aufzuganlage.                    fGEE = 0,80. Schallschutz nach ÖNorm B8115.

Wohnungsmix                                                                      Innenausbau
•    2     2-Zimmerwohnungen
                                                                Wände
•    4     3-Zimmerwohnungen
•    3     4-Zimmerwohnungen                                    Zwischenwände in Trockenbauweise, Betonwände
                                                                in Wohnräumen verputzt. Beschichtung mit Innen-
1 Autoabstellplatz und 1 Kellerabteil pro Wohnung.              dispersion weiß.

Allgemeinflächen                                                Böden
Fahrrad- u. Kinderwagenraum, Heizraum, Technik-
raum, Müllraum im UG sowie 5 Abstellplätze im                   Fertigklebeparkett Eiche lackiert vollflächig ver-
Freien, Spielplatz                                              klebt im gesamten Wohnbereich, zum Teil Klinker-
                                                                platten in Abstellräumen.
                 Konstruktion
                                                                Bäder
Massivbauweise, Gründung mittels Fundamentplatte
bzw. Streifenfundamente, Decken und Wände in                    Wände teilweise bis OK Türzarge verfliest. Fliesen-
Stahlbeton;                                                     format ca. 20/40 cm.

                                                     Seite 14                                         Ausgabe 87
GHS Wohnbau
Bodenfliesen, Fliesenformat ca. 30/30 cm.                   2 TV-Anschlüsse (Wohn- und Kinderzimmer),
                                                            hauseigene SAT-Anlage für Satellit Astra.
WCs
                                                            Receiver sind vom Wohnungswerber selbst zu stel-
WC-Rückwand H 1,20 m verfliest.                             len. ORF-Programme sind über Digitalreceiver mit
                                                            ORF-Karte empfangbar.
Bodenfliesen siehe Bäder. Sockel aus Bodenfliesen.
                                                            Telefonanschluss möglich, Anschluss LWL durch
Fenster und Türen                                           Gemeindenetz. Kellerabteile mit Lichtauslass und
                                                            Steckdose über Wohnungszähler.
Kunststofffenster mit Dreifachisolierverglasung.
Fenster gesamt U-Wert laut Energieausweis. Woh-                                Allgemein
nungseingangstüren 60 mm stark, Klimaklasse c,
Pfostenstocktüren. Innentüren, Türblatt 40 mm stark,        Ausstattungsänderungen sind vorbehalten!
Stahlzargen lackiert.
                                                            Diese Baubeschreibung ist eine Vorabinformation
Stiegen, Loggien und Terrassen                              in Kurzfassung. Hieraus erwachsen keinerlei Rech-
                                                            te für den Wohnungswerber.
Terrassen, Loggien - Bodenbelag Betonplatten.
                                                            Die detaillierten Bestimmungen sind der ausführli-
Geländer – verzinkte Rahmenkonstruktion mit Putz-           chen Baubeschreibung zu entnehmen.
träger-Füllung
                                                                              Firmenliste
                   Installation
                                                            Projektleitung: Gemeinn. Hauptgenossenschaft d.
Wärmeerzeugung und Wärmeabgabe                              Siedlerbundes reg.Gen.m.b.H.
                                                            Ing.-Etzel-Str. 11, 6020 Innsbruck
Das Objekt wird mit einer zentralen Heizungsanlage
mit Luftwärmepumpe beheizt. Jede Wohnung ein-               Generalunternehmer: Ing. Hans Bodner Baug-
zeln regelbar, Wärmeabgabe erfolgt über Fußboden-           mbH
heizung. Warmwasseraufbereitung dezentral mit               Bürgerau-Str. 30, 9900 Lienz
Elektrohängespeicher.
                                                            Architekt: DI Alexander Bernhardt
Lüftung                                                     Untere-Agunt-Str. 38a, 9990 Nußdorf-Debant

Kontrollierte Komfortlüftungsanlage mit Wärme-              Statik: Arendt Statik
rückgewinnung.                                              Südtiroler-Platz 2, 9900 Lienz

Bad und WC                                                  Projektant – HSL: Technoterm
                                                            Pustertaler-Str. 2, 9900 Lienz
Badewanne Körperform Kunststoff 170/75 cm, Bat-
terie Aufputz. Waschtisch aus Sanitärkeramik Größe          Projektant - Elektro: Technoterm
65/48 cm, jeweils mit Einhandhebelmischer ver-              Pustertaler-Str. 2, 9900 Lienz
chromt. Wand-Tiefspülklosett aus Sanitärkeramik,
Unterputzspülkasten.

Elektroinstallation

Ausstattung nach Musterelektroinstallationsplan.

E-Versorgung über Verteilernetz TIWAG unterstützt
durch PV-Anlage.

  Ausgabe 87                                         Seite 15
Nachruf Pfarrer Cons. Anton Kofler
  TRAUER UM DEN BELIEBTEN SEELSORGER PFARRER CONS. ANTON KOFLER
  Ehrenbürger der Gemeinde Kartitsch-Ehrenzeichenträger der Schützenkompanie Kartitsch

                           Pfarrer Cons. Anton Kofler, Tirols ältester amtierender Priester wurde am 17. Nov.
                           2020, 88jährig, nach kurzem Aufenthalt im Krankenhaus Lienz aus dem aktiven
                           Leben von Gott heimgerufen.

                           Mit Wehmut, doch in großer Dankbarkeit mussten wir Abschied nehmen von unse-
                           rem liebenswürdigen, bescheidenen und gewissenhaften Seelsorger, der seine Be-
                           rufung tiefgläubig mit überzeugtem JA lebte und uns 27 Jahre lang als Ortspriester
                           begleitete. Seine Freude, sein Dank galt allem Guten, seiner Familie, den schön
                           gestalteten Gottesdiensten, den Vereinen, der Natur und den geliebten Bergen, so-
                           wie einem Kartenspiel in froher Runde.

                           Glücklich und zufrieden schweifte sein Blick immer wieder auf die in seinem Auf-
                           trag geschehene kunstvolle Innenrenovierung aller drei Kirchen. Die Gotteshäuser
                           St. Leonhard und St. Oswald versorgte er auch mit neuen Orgeln.

Pfarrer Kofler kam als jüngstes von 8 Kindern zu Mesner in Heinfels zur Welt.

Schon mit 4 Jahren verlor er seine Mutter - ein prägender, trauriger Einschnitt für den kleinen Anton. Als
10jähriger folgte er dem Ruf seines Onkels, dem damaligen Kaplan und ging ins Paulinum nach Schwaz. 1957
wurde Anton Kofler in Sillian zum Priester geweiht, wirkte anschließend als Kooperator in Hall und Fließ,
war von 1962 bis 1970 Pfarrer in Prägraten, von 1970 bis 1993 Pfarrer in Außervillgraten - ab 1990 auch in
Innervillgraten. Seit 1993 war Anton Kofler Pfarrer von Kartitsch und Hollbruck, betreute aber auch die Filial-
kirche in St. Oswald. 2017 feierte Pfr. Kofler sein 60jähriges Priesterjubiläum.

Bischof Hermann Glettler zelebrierte feierlich den Auferstehungsgottesdienst, berührend untermalt von Orgel-
und Geigenklängen. Dekan Anno Schulte- Herbrüggen drückte mit innigsten Herzensworten die große Wert-
schätzung für Pfarrer Anton Kofler aus. Priester der Nachbargemeinden, Diakone, Verwandte, Freunde, Ge-
meinde, Pfarrgemeinde- und Kirchenrat, sie alle kamen, um Abschied zu nehmen von einem großartigen
Priester und Menschen, der, wie Bgm. Josef Außerlechner in seiner Dankansprache erwähnte, uns sehr fehlt.

Würdevoll und mit trauererfüllten Herzen begleiteten wir unseren Seelsorger, Corona-bedingt am 23. Novem-
ber im kleinen Rahmen zur letzten Ruhestätte im Kartitscher Friedhof. Ein ergreifendes Bild: Unsere Schützen
trugen den Sarg, die Fahnen der Vereine neigten sich ins Grab zum letzten Gruß, während die Bläsergruppe
das Lied vom „Guten Kameraden“ spielte.

Einstimmend in die für den Verstorbenen leuchtend entzündeten Bergfeuer, sagen wir alle: „Vergelt´s Gott,
lieber Herr Pfarrer!“

(Seelenrosenkranz und Begräbnis im YouTube Kanal der Pfarre Sillian)
                                                                                              Hilda Außerlechner

                                                    Seite 16                                     Ausgabe 87
Aus der Volksschule
Wir lernen eine Wetterstation kennen                       Wasser in einen Behälter füllen. Damit wollte Ma-
                                                           ria uns die Regenmenge pro Quadratmeter zeigen.
Anfang Dezember sprachen wir in Sachunterricht
über das Thema „Wetter“. Unser Herr Lehrer hatte           Zum Schluss bekamen wir noch ein nettes Nikol-
für uns eine Überraschung.                                 aussäckchen, dann machten wir uns wieder auf den
                                                           Weg in die Schule.
Wir spazierten gleich am nächsten Tag zu Maria
Klammer zu den „Zollhäusern“. Dort durften wir uns         Wir möchten uns herzlich bei Frau Maria Klammer
eine Wetterstation anschauen.                              für die interessante Vorstellung bedanken und bei
                                                           Christina Klammer für die tollen Fotos.
Als Erstes zeigte und erklärte sie uns alles über Ther-                                           Leticia Lusser
mometer und Barometer. Dann hatte sie noch etwas
Spannendes vorbereitet. Im Schnee standen zwei Stä-
be mit Ziffern. Mit dem großen Stab zeigte uns Ma-
ria, wie viel es heuer insgesamt geschneit hatte. Das
schreibt sie regelmäßig in ein „Tagebuch“.

Auf dem kleinen Stab sahen wir genau, wie viel Neu-
schnee über Nacht dazugekommen war. Auch das no-
tiert sie sich. Sie verriet uns auch noch die Schnee-
mengen der letzten Jahre. Das war richtig interessant.

Schließlich durften wir noch mit einer Gießkanne

  Ausgabe 87                                        Seite 17
Die Kinderseite
                              Spuren im Schnee – welche Tiere waren hier unterwegs?

       _______________________________________________________________________________________
       Von links nach rechts: Kaninchen, Marder, Fuchs, Eichhörnchen, Maus, Katze, Reh, Wildschwein

                                                                                                      Was für ein Tier ist das?

                                                                                                      Katze

Bilde mit dem jeweils letzten Buchstaben ein neues Wort/Tier!

 HUND                                             Dachs                                           Siebenschläfer
 REH
 EICHHÖRNCHEN
 SPATZ
 GAMS
 SCHNEEHASE

                                                                Seite 18                                                  Ausgabe 87
Schützen

Die Schützenkompanie Kartitsch wäre heuer mit der        Weiters wurde die SK Kartitsch gebeten, beim Be-
Ausrichtung des Bataillonsschützenfestes beauftragt      gräbnis von Frau Anna Ebner (Förderin und Gönne-
gewesen. Aufgrund der Covid-19 Situation hat der         rin der SK Kartitsch) die Agape am Dorfplatz aus-
Ausschuss aber beschlossen, das Fest in dieser von       zurichten.
Unsicherheit geprägten Zeit nicht auszurichten.
                                                         In trauriger Erinnerung mussten auch zwei Kamera-
Die Ausrückungen der SK Kartitsch haben sich im          den (Josef Außerlechner-Tomiler, 30.09.2020 und
letzten Jahr, wie bei vielen anderen Vereinen, Covid-    Josef Ebner-Wiese, 28.10.2020) im vergangenen
bedingt in Grenzen gehalten.                             Jahr zu Grabe getragen werden.

Neben der Herz-Jesu- und Schutzengelprozession           Den Verstorbenen werden wir ein ehrendes Anden-
wurde die SK Kartitsch ersucht, beim Begräbnis un-       ken bewahren.
seres Ortspfarrers Cons. Anton Kofler das „Tragen“                                            Georg Klammer
zu übernehmen, was wir für unser Ehrenmitglied und
unseren Träger des Ehrenkranzes der SK Kartitsch
selbstverständlich gerne übernommen haben.

  Ausgabe 87                                      Seite 19
Freiwillige Feuerwehr

                JAHRESBERICHT DER FF KARTITSCH 2020

Erstmals in der Nachkriegsgeschichte ist es nicht möglich eine Jahreshauptversammlung in gewohnter Weise
durchzuführen.

Auf Grund der aktuellen Bestimmungen laut COVID Gesetz sind abermals sämtliche Sitzungen/
Versammlungen ausgesetzt.

Wir wollen aber zum Jahresende dennoch einen kleinen Jahresrückblick auf dieses doch andere Einsatzjahr
2020 geben.

Mannschaftsstand:
Unsere Wehr hat derzeit 90 aktive Mitglieder, davon eine Frau und 27 Mann in der Reserve.
1 Neumitglied hat im Herbst bereits ein wenig hineingeschnuppert.

         Wer Interesse hat bei unserer Feuerwehr Mitglied zu werden kann sich jederzeit melden.
Wir bieten eine umfangreiche Ausbildung und viele lehrreiche Kurse können an der LFS besucht werden.
                               Eintrittsalter ab vollendetem 15. Lebensjahr!

In 5 Gruppen ist die Mannschaft aufgeteilt.

Folgender Mitglieder gedenken wir, welche im Jahre 2020 verstorben sind:
Klammer Josef sen. (Bleier), Außerlechner Josef (Walser), Ebner Josef sen. (Wiese)

Einsätze:
Im vergangenen Jahr hatten wir 25 Einsätze.
Bis Anfang August war es recht ruhig und es gab keine Einsätze abzuarbeiten.

Eine kleine Ölspur gab es am 3. August zu binden.

                                                    Seite 20                               Ausgabe 87
Freiwillige Feuerwehr
Am 30. September wurden wir per Sirene zu einem Fahrzeugabsturz alarmiert. Im Bereich Innerlerch war ein
Fahrzeug über das Feld abgestürzt. Trotz aller Bemühungen der Rettungskräfte konnte dem Einheimischen
nicht mehr geholfen werden. Im Einsatz standen weiters: die FF Sillian und Obertilliach, die BR Obertilliach,
Rettung und Polizei sowie C7 Flugrettung.

Tage darauf unterstützen wir den Rettungsdienst bei einer Personenbergung aus einem Traktor.

Ab dem 5. Dezember waren auf Grund der Schneesituation wieder Einsätze in ähnlichem Umfang wie 2019 zu
bewältigen. Durch die Routine der letzten Jahre konnten diese ohne Probleme und in kürzester Zeit bearbeitet
werden.

Neben der Notstromversorgung des Wählamtes für die Aufrechterhaltung des Handy- und Festnetzes und des
Freischneidens der verlegten Straßen, wurde hauptsächlich bei der Wiederherstellung des Stromnetzes mitge-
holfen. Teils durch meterhohen Schnee mussten die Mannschaften zu den umgestürzten Bäumen stapfen. Ne-
benbei wurde auch mehrmals die Straße für eine Hubschrauberbetankung gesperrt.

  Ausgabe 87                                       Seite 21
Freiwillige Feuerwehr
Dabei passierte auch ein folgenschwerer Unfall, der die Hilfe unserer Wehr beanspruchte. Ein Mitarbeiter der
TINETZ wurde von einem herabfallenden Leiterseil getroffen und schwer verletzt. Ein Arbeitskollege begann
mit der Bergung vom Masten, welche durch die BR und FF Kartitsch unterstützt wurde. Der Verletzte wurde
von der Rettung versorgt und ins Krankenhaus gebracht.

Im Einsatz standen: FF Kartitsch, DLK Sillian, FF Lienz SRF (Abbruch auf Anfahrt), BR Obertilliach, Not-
arzt, Rettung, Polizei und Alpinpolizei.

Ebenfalls geholfen wurde der Gemeinde bei der Durchführung der COVID Massentests. Neben der Logistik
waren Ordnerdienste durchzuführen.

Ausrüstung:
Unsere Ausrüstung, die Gerätehäuser und die Fahrzeuge sind durch den umsichtigen Umgang und die tadello-
se Wartung in einwandfreiem Zustand. Kleinere Reparaturen konnten bis jetzt in Eigenregie durchgeführt wer-
den.

Laufend werden Verbrauchsstoffe und Bekleidung sowie Werkzeuge angeschafft. In der Einsatzzentrale bzw.
im Gerätehaus wurde weiter an der Erneuerung der EDV gearbeitet. PC- und Info-Monitore sind installiert,
und die Brandmeldeanlage fertiggestellt worden. Das Gerätehaus in Rauchenbach ist seit dem Herbst ebenfalls
notstromversorgt und es wurden Ablagen für die diversen Gerätschaften angefertigt und adaptiert.

Danke hier an alle die mitgeholfen haben!

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Freiwillige Feuerwehr
Übungen:
Auf Grund der Vorschriften des Bundes und des Landesfeuerwehrverbandes war heuer nur ein eingeschränk-
ter Übungsbetrieb möglich.

Durch Einhalten aller Vorgaben konnten aber dennoch im Frühsommer sowie im Herbst einige Übungen
durchgeführt werden.

Als Hauptthema war die Waldbrandbekämpfung festgelegt und entsprechende Übungen zielten auf das Lö-
schen und Eingrenzen dieser ab.

Weiters wurde die „Hygiene im Feuerwehrbetrieb“ als Lerneinheit noch einmal durchgemacht.

Ein Danke gilt allen Zuständigen, die immer wieder solche interessante Übungen vorbereiten, weiters auch
denjenigen die ein Objekt dafür zur Verfügung stellen.

  Ausgabe 87                                    Seite 23
Freiwillige Feuerwehr
Lehrgänge:
An der LFS konnten nur sehr wenige Lehrgänge angeboten werden. Folgende Kurse wurden dennoch absol-
viert:

2 x Kommandanten Info LG

2 x Grundlehrgang BZ

2 x Grundlehrgang LFS

4 Mitglieder waren in Lienz beim Bodenbrandbekämpfungslehrgang dabei.

Absage nach Absage
Gewohnte Veranstaltungen und Anlässe konnten heuer nicht so stattfinden wie sonst. Die Florianifeier und
auch das Maibaumaufstellen fielen den strengen Bestimmungen zum Opfer, Besprechungen und Feste wurden
keine abgehalten.

Auch konnten keine Bewerbe wie z.B. die ATS Leistungsprüfung durchgeführt werden.

                                                Seite 24                                   Ausgabe 87
Freiwillige Feuerwehr
ANKAUF TLFA NEU
Projekt 2022 – Ankauf TLFA 3000 neu

Im Jahr 2016 haben wir bereits einen Antrag an den Gemeinderat für den Austausch des fast 30 Jahre alten
TLF gestellt. Nach vielen Stunden Beratung und Vergleichen, konnte im Sommer ein passendes Fahrzeug mit
Hilfe der BBG Ausschreibung gefunden werden.

Der Gemeinderat stimmte im September einstimmig für den Ankauf und noch im Oktober konnte das Fahr-
zeug in Auftrag gegeben werden.

Bestellt wurde nun ein neues Tanklöschfahrzeug mit 3000 Liter Wasser und 100 Liter Schaumtank. Aufgebaut
wird das Fahrzeug von Rosenbauer (Leonding) auf einem MAN Allradfahrgestell.

Neben der Pflichtausrüstung wurde auch die entsprechende Bedarfsausrüstung nach Rücksprache mit dem BFI
und LFI bestellt.

Die Anschaffungskosten von ca. 440.000,-- teilen sich Land Tirol, Gemeinde Kartitsch und die FF Kartitsch
gemeinsam.

Die Auslieferung und Indienststellung erfolgt im Frühjahr 2022. Zu diesem Zeitpunkt wird dies eines der neu-
esten und modernsten Fahrzeuge im Bezirk sein.

  Ausgabe 87                                      Seite 25
Freiwillige Feuerwehr
Kassabericht
Auf Grund der aktuellen Dienstanweisung des LFV Tirol ist von jeder Feuerwehr der Kassabericht des Jahres
2020 zu erstellen.

Nach Lockerung der CORONA Bestimmungen konnte am 11. Februar 2021 die Kassagebahrung von den
Kassaprüfern Außerlechner Stefan und Kofler Leonhard unter Beisein von Kassier Bodner Andreas und Kdt.
Rinner Hannes geprüft werden.

 Kassastand Girokonto mit 01.01.2020                         8.689,80

 Einnahmen 2020                                              5.556,40
 Ausgaben 2020                                               4.981,17

 Kassastand Girokonto per 31.12.2020                         9.265,03

 Kassastand Sparbuch                                         1.751,59

 Kassastand Vermögenssparbuch                               20.343,78

 Kassastand gesamt per 31.12.2020                           31.360,40

 Rechnungsüberschuss 2020                                     597,56

Die genauen Unterlagen und Buchungen bzw. Belge können jederzeit von den Mitgliedern bei Kassier Bodner
Andreas eingesehen werden.

Wenn bis 14 Tage nach Erscheinen dieser Gemeindezeitung kein Einspruch gegen den Kassabericht
2020 per Mail an kartitsch@feuerwehr.tirol eingeht, gilt dieser als genehmigt!

Zum Schluss sei wieder allen ein herzliches Danke gesagt, dem Ausschuss der FF, den Kammeraden für ihren
Dienst, der Gemeinde Kartitsch, dem BFV und dem LFV für die Unterstützung und Mithilfe.

Wir hoffen nun, dass im Jahre 2021 möglichst bald wieder ein normaler Betrieb möglich ist und die Kamerad-
schaft in gewohnter Weise gelebt werden kann.

                                                                            OBI Rinner Hannes, Kommandant FF Kartitsch

                                                                  Bilder: FF Kartitsch, Moser Josef jun, Grafik FF Kartitsch

                                                 Seite 26                                                 Ausgabe 87
Bundesmusikkapelle Kartitsch
Wenn ….                                  große Ganze zu leisten und die eige-    Wenn wir uns über jeden einzelnen
Gedanken der Musikkapelle an             nen Interessen hintan zu stellen...     Eintritt von neuen Musikanten sehr
die guten, alten Zeiten!                                                         freuen und gleichzeitig jeden Aus-
                                         Wenn es für uns selbstverständlich      tritt mit großer Dankbarkeit dem
Wenn sich jedes Wochenende an die        ist, jedem unserer Mitbürger bei Be-    Kameraden gegenüber bedauern...
50 musikbegeisterte Leute aus ver-       erdigungen durch musikalische Be-
schiedenen Generationen treffen um       gleitung die Ehre zu erweisen und       Wenn man sich auf jeden einzelnen
ihrem gemeinsamen Hobby zu frö-          jeden von uns als etwas Besonderes      zu 100 % verlassen kann und Her-
nen...                                   zu werten...                            ausforderungen gemeinsam gemeis-
                                                                                 tert werden…
Wenn sich eine Vielzahl von Musi-        Wenn die Musikkapelle Kartitsch
kanten außerhalb der normalen            versucht, in Zusammenarbeit mit den     Wenn wir trotz mancher Widrigkei-
Konzerttermine gewissenhaft auf          anderen Vereinen, im Dorf für Le-       ten und schwieriger Umstände zu-
kirchliche und weltliche Verpflich-      ben, Heiterkeit und Bewegung zu         sammenhalten…
tung vorbereitet...                      sorgen...
                                                                                 Wenn…
Wenn an vielen Samstagen gemein-         Wenn viele freiwillige Helfer ihre      Wenn all das passiert, dann ist Alltag
sam an neuen Stücken gearbeitet und      Freizeit, ihre spärlichen freien Wo-    im Vereinsleben der Bundesmusik-
gefeilt wird…                            chenenden für die Mithilfe bei unse-    kapelle Kartitsch wie wir ihn ken-
                                         ren Festen einsetzen…                   nen, lieben, vor allem in diesen Zei-
Wenn Kapellmeister und Stellvertre-                                              ten sehr vermissen und dadurch noch
terin stundenlang nach neuer, her-       Wenn die positiven Rückmeldungen        viel mehr zu schätzen wissen.
ausfordernder und ansprechender          aus der Bevölkerung und die großar-
Literatur suchen, um Musikanten          tige Unterstützung von Euch unsere      Wenn die Pandemie irgendwann be-
und Publikum zu begeistern…              manchmal auch gedrückte Stimmung        siegt sein wird und der gewohnte
                                         wieder heben und uns neu motivie-       Alltag einkehren wird, DANN ver-
Wenn von ihnen Archive durchstö-         ren...                                  sprechen WIR, die Mitglieder der
bert, Noten umgeschrieben oder ei-                                               Bundesmusikkapelle Kartitsch, dass
gene Kompositionen entworfen wer-        Wenn wir durch unser Spiel, unser       unser Engagement, unsere Begeiste-
den…                                     Auftreten und unsere Initiative dafür   rung und unser Beitrag für das dörf-
                                         sorgen können, dass sich die gesam-     liche Miteinander noch größer und
Wenn der Ausschuss der Musikka-          te Bevölkerung in unserem Dorf et-      spektakulärer sein werden.
pelle in vielen Nächten die Nacht        was wohler fühlt und die Annehm-
zum Tage macht und die organisato-       lichkeiten unserer Heimat zu schät-     Wenn Du, egal ob alt oder jung, nun-
rischen Rahmenbedingungen für            zen weiß…                               mehr motiviert bist, trotz dieser
Dorffeste, Bälle, Konzerte oder Pro-                                             schwierigen Zeiten unseren Verein
zessionen festlegt...                    Wenn die Mitglieder der Musikka-        zu unterstützen und mit uns eine Ge-
                                         pelle durchaus auch viele erfüllende    meinschaft zu bilden, melde Dich
Wenn unsere jungen Mitglieder - oft      Ausflüge, Feiern und Kamerad-           einfach bei unserer Jugendreferentin
nach einer kurzen Nacht - gerne be-      schaftsabende absolvieren…              Tina Pramstaller, unserer Obfrau
reit sind, zum Wohle und zur Unter-                                              oder unserem Kapellmeister.
haltung am Sonntagmorgen in die          Wenn abseits von Proben und Aus-
Tracht zu schlüpfen…                     rückungen Zeit bleibt für anregende     Bleiben wir positiv und freuen uns
                                         Gespräche, spannende Diskussionen       schon heute auf die zukünftigen
Wenn wir alle jederzeit gerne zur        und regen Gedankenaustausch…            „guten alten Zeiten“! Bleibt gesund!
Ehre Gottes oder als Beitrag für ein
harmonisches Miteinander im Dorf         Wenn zusammen gelacht und gefei-                                   Peter Lusser
ausrücken…                               ert wird…

Wenn so mancher Musikant auch bei        Wenn man sich Teil einer Gemein-
Hitze, Regen oder Schneefall trotz-      schaft nennen kann und sich in der
dem bereit ist, seinen Beitrag für das   Gruppe wohl fühlt…

   Ausgabe 87                                           Seite 27
Datenerhebung Statistik Austria

Statistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen, die ein umfassendes,
objektives Bild der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft zeichnen. Die Ergebnisse von SILC liefern
für Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit grundlegende Informationen zu den Lebensbedingungen und Ein-
kommen von Haushalten in Österreich. Es ist dabei wichtig, dass verlässliche und aktuelle Informationen über
die Lebensbedingungen der Menschen in Österreich zur Verfügung stehen.

Die Erhebung SILC (Statistics on Income and Living Conditions/Statistiken zu Einkommen und Lebensbedin-
gungen) wird jährlich durchgeführt. Rechtsgrundlage der Erhebung ist die nationale Einkommens- und Le-
bensbedingungen-Statistikverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsu-
mentenschutz (ELStV, BGBl. II Nr. 277/2010 idgF), eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates (EU-Verordnung 2019/1700) sowie weitere ausführende europäische Verordnungen im Bereich Ein-
kommen und Lebensbedingungen.

Nach einem reinen Zufallsprinzip werden aus dem Zentralen Melderegister jedes Jahr Haushalte in ganz Ös-
terreich für die Befragung ausgewählt. Auch Haushalte Ihrer Gemeinde könnten dabei sein! Die ausgewähl-
ten Haushalte werden durch einen Ankündigungsbrief informiert und eine von Statistik Austria beauftragte
Erhebungsperson wird von Februar bis Juli 2021 mit den Haushalten Kontakt aufnehmen, um einen Termin
für die Befragung zu vereinbaren. Diese Personen können sich entsprechend ausweisen. Jeder ausgewählte
Haushalt wird in vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt, um auch Veränderungen in den Lebensbedingun-
gen zu erfassen. Haushalte, die schon einmal für SILC befragt wurden, können in den Folgejahren auch telefo-
nisch Auskunft geben.

Inhalte der Befragung sind u.a. die Wohnsituation, die Teilnahme am Erwerbsleben, Einkommen sowie Ge-
sundheit und Zufriedenheit mit bestimmten Lebensbereichen. Für die Aussagekraft der mit großem Aufwand
erhobenen Daten ist es von enormer Bedeutung, dass sich alle Personen eines Haushalts ab 16 Jahren an der
Erhebung beteiligen. Als Dankeschön erhalten die befragten Haushalte einen Einkaufsgutschein über 15,-
Euro.

Die Statistik, die aus den in der Befragung gewonnenen Daten erstellt wird, ist ein repräsentatives Abbild der
Bevölkerung. Eine befragte Person steht darin für Tausend andere Personen in einer ähnlichen Lebenssituati-
on. Die persönlichen Angaben unterliegen der absoluten statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz
gemäß dem Bundesstatistikgesetz 2000 §§17-18. Statistik Austria garantiert, dass die erhobenen Daten nur für
statistische Zwecke verwendet und persönliche Daten an keine andere Stelle weitergegeben werden.

Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Weitere Informationen zu SILC erhalten Sie unter:

Statistik Austria
Guglgasse 13
1110 Wien
Tel.: +43 1 711 28-8338 (werktags Mo.-Fr. 9:00-15:00 Uhr)
E-Mail: erhebungsinfrastruktur@statistik.gv.at
Internet: www.statistik.at/silcinfo

                                                   Seite 28                                     Ausgabe 87
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