Amtlicher Teil Herausgeber Kanton Nidwalden Verlag, Druck und Abonnementsverwaltung Engelberger Druck AG, Oberstmühle 3, 6370 Stans

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Amtlicher Teil Herausgeber Kanton Nidwalden Verlag, Druck und Abonnementsverwaltung Engelberger Druck AG, Oberstmühle 3, 6370 Stans
Amtlicher Teil                                                       Nr. 03 · 18. Januar 2023
Herausgeber Kanton Nidwalden
Verlag, Druck und Abonnementsverwaltung Engelberger Druck AG, Oberstmühle 3, 6370 Stans
Kontakt Tel. 041 619 15 70, Fax 041 619 15 60, amtlich@amtsblatt-nw.ch, www.amtsblatt-nw.ch
INHALTSVERZEICHNIS

Informationen aus dem Regierungsgebäude                                           99

Regierungsrat103

Direktionen und Amtsstellen                                                     108
Medieninformation                                                               108
Bildungsdirektion                                                               112
Landwirtschafts- und Umweltdirektion                                            114

Handelsregister118

Schuldbetreibung und Konkurs                                                     147

Gerichte150

Gemeinden151
Baugesuche151

Ausschreibung153

Zuschlag157

                                           Die nächste Ausgabe Nr. 04 erscheint am
                                           Mittwoch, den 25. Januar 2023

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INFORMATIONEN AUS DEM REGIERUNGSGEBÄUDE
Regierungsrat bestätigt Zustandekommen der Kinderschutzinitiative

Die formale Prüfung hat ergeben, dass die im Dezember 2022 eingereichte Volksinitiative zur Ände-
rung des Bildungsgesetzes betreffend «Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken» genü-
gend gültige Unterschriften aufweist. Die Volksabstimmung erfolgt im Verlauf von 2023.

Ein Initiativkomitee hat kurz vor Weihnachten 438 beglaubigte Unterschriften für die Volks-
initiative zur Änderung des kantonalen Bildungsgesetzes betreffend «Selbstbestimmung und
Eigenverantwortung stärken» eingereicht. Die sogenannte Kinderschutzinitiative fordert, dass
medizinische und gesundheitsbezogene Massnahmen an Bildungsstätten ein explizites Einver-
ständnis der betroffenen Lernenden beziehungsweise ihrer Eltern voraussetzen. Hintergrund
sind die an Schulen umgesetzten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in den ver-
gangenen zwei Jahren.

Der Nidwaldner Regierungsrat bestätigt nach erfolgter Prüfung der Unterschriften das Zustan-
dekommen der Volksinitiative, wofür gemäss Kantonsverfassung mindestens 250 gültige Un-
terschriften notwendig sind. Die kantonale Abstimmung über die Volksinitiative hat innerhalb
eines Jahres nach der Einreichung zu erfolgen und wird daher im Verlauf von 2023 stattfinden.

Als nächstes hat der Landrat über die Zulässigkeit der Volksinitiative und einen allfälligen Ge-
genvorschlag zu beschliessen. Ein Gegenvorschlag würde den stimmberechtigten Nidwaldne-
rinnen und Nidwaldner parallel zur Initiative unterbreitet. Nach dem Entscheid im Landrat wird
der Regierungsrat den Abstimmungstermin festlegen.

Stans, 11. Januar 2023

Nr. 03 · 18. Januar 2023                                                                      99
Grundbedarf in der Sozialhilfe wird der Teuerung angeglichen

Der Kanton Nidwalden erhöht den Grundbedarf für den Lebensunterhalt von Sozialhilfebeziehenden.
Diese Anpassung kann für Betroffene essenziell sein. Auslöser für diesen Schritt ist die zuletzt stark
angestiegene Teuerung.

Die Höhe der wirtschaftlichen Sozialhilfe im Kanton Nidwalden orientiert sich an den Richtli-
nien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien). Da die Teuerung zuletzt
deutlich angestiegen ist, hat die SKOS die Kantone dazu aufgefordert, den Grundbedarf für den
Lebensunterhalt von Sozialhilfebeziehenden ebenfalls dieser Entwicklung anzupassen – analog
zur Anpassung der AHV- und IV-Renten auf nationaler Ebene. Der Nidwaldner Regierungsrat
ist diesem Vorschlag gefolgt und hat angesichts der Dringlichkeit die Erhöhung um 2.5 Prozent
rückwirkend auf den 1. Januar 2023 beschlossen. Der Grundbedarf für einen Einpersonenhaus-
halt steigt entsprechend von 1‘006 Franken auf 1‘031 Franken pro Monat. Pro Jahr sind dies
300 Franken mehr als bisher.

Insbesondere für die grösste Gruppe von Armutsbetroffenen in Nidwalden – Familien mit Kin-
dern – ist die Erhöhung des Grundbedarfs essenziell. Mit diesem werden in der Regel Nah-
rungsmittel, Kleider, öV-Billette und weitere persönliche Auslagen finanziert. Der Teuerungs-
ausgleich trägt zudem dazu bei, dass die gesellschaftliche Teilhabe weiterhin möglich bleibt.
Dies beugt einer sozialen Ausgrenzung vor.

Der geänderte Grundbedarf hat eine Anpassung der Vollzugsverordnung der kantonalen Sozial-
hilfeverordnung zur Folge und führt zu einem Mehraufwand von knapp 90’000 Franken.

Stans, 11. Januar 2023

100                                                                             Nr. 03 · 18. Januar 2023
Revidierte Lehrpersonalverordnung in die Vernehmlassung geschickt

Auf Initiative der Schulleiterkonferenz und in Absprache mit den Schulpräsidien werden Änderungen
an der Lehrpersonalverordnung vorgenommen. Der zentrale Revisionsinhalt betrifft die Entlöhnung.
Die Position von Quer- oder Wiedereinsteigern soll verbessert werden. Die Vorlage geht nun bei den
betroffenen und interessierten Kreisen in die Vernehmlassung.

Damit beim Anfangslohn von neu einzustellenden Lehrpersonen die bisherige Berufserfahrung
angemessen berücksichtigt wird, ist in der kantonalen Lehrpersonalverordnung das sogenannte
massgebende Lebensalter definiert. Dieses wird vor allem durch bereits geleistete Arbeitsjahre
im Schuldienst und weitere berufsbezogene Tätigkeiten berechnet. Nun soll dieses «mass-
gebende Lebensalter» aufgehoben werden. Dies ist der zentrale Punkt einer Teilrevision der
Lehrpersonalverordnung, die von der Schulleiterkonferenz angestossen wurde und vom Regie-
rungsrat in die Vernehmlassung geschickt worden ist.

Die Beweggründe für die Aufhebung liegen in der gesellschaftlichen Entwicklung und den zu-
nehmend heterogenen Bildungslaufbahnen. So werden mit der aktuellen Regelung etwa Leh-
rerinnen, die sich während einigen Jahren vollumfänglich der Betreuung ihrer eigenen Kinder
gewidmet haben und nun wieder in den Beruf einsteigen, bei der Entlöhnung finanziell stark
benachteiligt. Dasselbe gilt zum Beispiel auch für Personen, die im fortgeschrittenen Alter eine
Zweitausbildung zur Lehrperson absolvieren und dementsprechend keine Schuldienstjahre
aufweisen können. Auch sie müssen eine aus heutiger Sicht ungerechtfertigte Lohneinbusse
von teils mehreren Tausend Franken pro Jahr hinnehmen. Dies befeuert den ohnehin zuneh-
menden Fachkräftemangel im Bildungswesen. «Quereinsteigende können nicht nur den hohen
Bedarf an Lehrpersonen entschärfen, sondern darüber hinaus für die Schulen einen Zugewinn
bedeuten: Sie bringen in der Regel Erfahrungen aus Lebens- und Berufswelten ein, die für die
Schulen äusserst wertvoll sind», sagt Bildungsdirektor Res Schmid dazu.

Das «massgebende Lebensalter» soll auch deshalb aufgehoben werden, weil sich in der Praxis
gezeigt hat, dass die entsprechenden Vorgaben in den Gemeinden nicht einheitlich angewen-
det werden.

Nr. 03 · 18. Januar 2023                                                                      101
Weitere Anpassungen sind formaler Natur
Die weiteren Revisionsinhalte sind hauptsächlich formal begründet und betreffen unter ande-
rem die Abgeltung von Klassenlehrpersonen, die Entlöhnung für Lehrpersonen, die Deutsch als
Zweitsprache unterrichten, oder die Fächerbezeichnungen bei den Lehrpersonen in der Mittel-
schule aufgrund des Lehrplans 21. An der Berufsfachschule werden zudem die Lehrpersonen
für die Brückenangebote in eine eigene Kategorie überführt.

Die Kosten für die Gemeinden und den Kanton, die sich aus den Anpassungen der Lehrpersonal-
verordnung ergeben, belaufen sich jährlich auf schätzungsweise 200’000 bis 300’000 Franken.

Die Vernehmlassung dauert bis am 14. April 2023. Im Anschluss an die Auswertung der Einga-
ben wird der Regierungsrat die Vorlage bereinigen. Ziel ist es, die teilrevidierte Lehrpersonalver-
ordnung auf Beginn des Schuljahres 2023/24 in Kraft zu setzen.

Stans, 12. Januar 2023

102                                                                           Nr. 03 · 18. Januar 2023
REGIERUNGSRAT

         Regierungsratsbeschluss
         über das Zustandekommen der Volksinitiative auf
         Änderung des Gesetzes über das Bildungswesen
         betreffend «Selbstbestimmung und
         Eigenverantwortung stärken»
         vom 10. Januar 20231

         Der R e g ier u ngs r a t v on N i dw a ld e n,
         gestützt auf Art. 32 des Gesetzes vom 26. März 1997 über die politi-
         schen Rechte im Kanton (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)2
         bes c h l ies s t:

         1.
         Die Volksinitiative auf Änderung des Gesetzes über das Bildungswesen
         betreffend «Selbstbestimmung und Eigenverantwortung» ist mit 438
         gültigen Unterschriften zu Stande gekommen.

         2.
         Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.

         3.
         Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 78 Abs. 2 WAG binnen 3
         Tagen nach erfolgter Veröffentlichung (Art. 78a WAG) beim Verfas-
         sungsgericht Beschwerde erhoben werden.

         Stans, 10. Januar 2023                REGIERUNGSRAT NIDWALDEN
                                               Landammann
                                                 Joe Christen
                                               Landschreiber
                                                 Armin Eberli
         ______________________

                                                                           1

Nr. 03 · 18. Januar 2023                                                        103
1
          A 2023, 103
      2
          NG 132.2

      2

104                     Nr. 03 · 18. Januar 2023
2023-003

       Vollzugsverordnung
       zum Gesetz über die Sozialhilfe
       (Sozialhilfeverordnung, SHV)

       Änderung vom 10. Januar 2023

       Von diesem Geschäft tangierte Erlasse (NG Nummern)
       Neu:        –
       Geändert:   761.11
       Aufgehoben: –

       Der Regierungsrat von Nidwalden,
       gestützt auf Art. 64 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 57
       des Gesetzes vom 22. Oktober 2014 über die Sozialhilfe (Sozialhilfege-
       setz, SHG)1),
       beschliesst:

       I.
       Der Erlass «Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Sozialhilfe (Sozi-
       alhilfeverordnung, SHV)»2) vom 16. Dezember 2014 (Stand 1. Janu-
       ar 2022) wird wie folgt geändert:

       § 8 Abs. 1
       1
        Die Bemessung der wirtschaftlichen Sozialhilfe:
       1.    (geändert) orientiert sich an den Empfehlungen der Schweizerischen
             Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien)3) in der Fassung per
             1. Januar 2021 (5. Ausgabe), mit Ergänzung per 1. Januar 2022
             und per 1. Januar 2023;

       1)
            NG 711.1
       2)
            NG 761.11
       3)
            www.skos.ch

                                                                             1
Nr. 03 · 18. Januar 2023                                                      105
II.
 Keine Fremdänderungen.

 III.
 Keine Fremdaufhebungen.

 IV.
 Inkrafttreten
 Diese Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

 Stans, 10. Januar 2023

                                   REGIERUNGSRAT NIDWALDEN

                                   Landammann
                                     Joe Christen

                                   Landschreiber
                                     Armin Eberli

106                                                         Nr. 03 · 18. Januar 2023

 2
Rechtsgültigkeit und Inkrafttreten von Erlassen

Die Referendumsfrist für den nachstehenden Erlass ist unbenutzt abgelaufen. Er ist somit
rechtsgültig.

Beschluss
Der nachstehende Erlass ist wie folgt in Kraft getreten:
–	Gesetz vom 24. April 1988 über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ein-
   führungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB); Änderung vom 26. Oktober 2022
   Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2023

Stans, 10. Januar 2023

REGIERUNGSRAT NIDWALDEN

Landammann
Joe Christen

Landschreiber
Armin Eberli

Nr. 03 · 18. Januar 2023                                                                107
DIREKTIONEN UND AMTSSTELLEN
Medieninformation

Nidwalden und Wallis verstärken gemeinsamen Sprachaustausch

Die Kantone Nidwalden und Wallis gehen eine institutionelle Partnerschaft zur Austauschförde-
rung ein. Dadurch kann die bisherige gute Zusammenarbeit mit neuen Projekten auf allen Schul-
stufen ausgebaut werden.

Seit 2012 arbeiten die Kantone Nidwalden und Wallis im Bereich der Austauschförderung er-
folgreich zusammen. Im Laufe der Jahre entwickelte sich nebst Programmen auf der Volksschul-
stufe auch eine Zusammenarbeit auf der Sekundarstufe II. Nun gehen die beiden Kantone eine
institutionelle Partnerschaft ein. Eine entsprechende Vereinbarung ist beim heutigen Treffen
in Stans vom Nidwaldner Bildungsdirektor Res Schmid und dem Walliser Staatsrat Christophe
Darbellay unterzeichnet worden. «Es freut mich, dass wir die fruchtbare Zusammenarbeit mit
dem Kanton Wallis weiter verankern können. Dies vereinfacht den Sprachaustausch, von wel-
chem ich überzeugt bin, dass die Schülerinnen und Schüler stark profitieren können», hält Res
Schmid fest. Christophe Darbellay ergänzt: «Diese Partnerschaft bietet Lernenden aus dem
Wallis und aus Nidwalden nicht nur die Möglichkeit, ihre Kenntnisse der anderen Sprache zu
verbessern, sondern auch die Gelegenheit, eine andere Region unseres Landes zu entdecken.»

Mit der Vereinbarung wird die Förderung des Französisch-Deutsch-Austauschs auf allen Schul-
stufen angestrebt – von der Primarschule über die Orientierungsschule bis zum Gymnasium
und der Berufsfachschule. Damit signalisieren die beiden Kantone, sich verstärkt für den
Sprachaustausch in der Schweiz zu engagieren und diesen weiterhin finanziell zu unterstützen.
Nidwalden und das Wallis haben zuletzt Spitzenplätze eingenommen in der nationalen Aus-
tauschstatistik.

Sprachaustausch in der Volksschule bleibt freiwillig
Austauschaktivitäten leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Kenntnisse in an-
deren Sprachen und zum Abbau von Hemmungen im Sprachgebrauch. Dank ihnen können
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen andere Kulturen erleben und Kontakte zu an-
derssprachigen Personen knüpfen. Alle Lernenden sollen vom Angebot profitieren können. Der
Sprachaustausch bei einer Gastfamilie bleibt in der Nidwaldner Volksschule jedoch wie bis an-
hin freiwillig.

Die Partnerschaft verleiht den bereits bestehenden Austauschprogrammen zusätzliche Im-
pulse, zum Beispiel dem Einzelaustausch für Schülerinnen und Schüler unter dem Titel «Vas-y!-
Komm!» oder dem Lehrpersonenaustausch «Schulen im Austausch Nidwalden-Wallis». Die bis-
her gute Zusammenarbeit kann durch die Realisierung neuer Projekte auf allen Stufen verstärkt
werden. Die Stärkung der Grundkompetenzen in der Landessprache Französisch ist expliziter
Bestandteil des Vierjahresprogramms 2021-2024 der Nidwaldner Bildungsdirektion.

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Nidwaldner Gastfamilien für Sprachaustausch gesucht
Das Fundament für einen erfolgreichen Sprachaustausch bilden nicht zuletzt Gastfamilien, wel-
che Schülerinnen und Schüler aus der französischsprachigen Schweiz vorübergehend bei sich
aufnehmen. Im Kanton Nidwalden herrscht zurzeit Bedarf an Plätzen in Gastfamilien, vor allem
für Walliser Jugendliche der Handelsschule, die einen Austausch im Kollegi Stans absolvieren.
Auch Gasteltern profitieren von Austauschaktivitäten, indem sie wertvolle Erfahrungen machen
und bereichernde Kontakte knüpfen. Interessierte erhalten unter www.nw.ch/sprachaustausch
oder bei der kantonalen Austauschverantwortlichen Sandra Blunier, sandra.blunier@nw.ch,
Tel. 041 618 74 05, weitere Informationen.

Stans, 13. Januar 2023

Nr. 03 · 18. Januar 2023                                                                 109
Alessandra Keller erhält den Nidwaldner Sportpreis 2023

Mountainbikerin Alessandra Keller ist die 16. Preisträgerin des Nidwaldner Sportpreises. Mit der
Ehrung würdigt der Kanton ihre hervorragenden Leistungen in der abgelaufenen Saison – insbe-
sondere den Sieg in der Weltcup-Gesamtwertung. Am vergangenen Freitag durfte Alessandra Keller
aus den Händen von Bildungsdirektor Res Schmid den Preis entgegennehmen.

Der Kanton Nidwalden hat am Freitagabend Alessandra Keller mit dem Nidwaldner Sportpreis
2023 ausgezeichnet. Die 26-jährige Mountainbikerin aus Ennetbürgen erhielt den mit 5'000
Franken dotierten Preis von Bildungsdirektor Res Schmid überreicht. «Alessandra Keller hat
bewiesen, was mit Fleiss, Wille und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten alles möglich ist. Na-
türlich hat sie diese Auszeichnung ihren sportlichen Leistungen zu verdanken, gleichzeitig ist
Alessandra Keller aber auch eine hervorragende Botschafterin für unseren Kanton, in welchem
sie ideale Trainingsbedingungen für ihre Leidenschaft vorfindet», so Res Schmid. Via Video-
Botschaft gratulierte Thömus-CEO Thomas Binggeli der Preisträgerin. «Du bist für uns alle ein
grosses Vorbild. Deine Verbundenheit zum Velo sucht seinesgleichen und die Gespräche mit
dir, auch abseits der Rennstrecke, sind unglaublich.»

An der würdigen Preisverleihung im Theatersaal des Kollegiums Stans nahmen rund 90 Gäste
teil, darunter auch frühere Sportpreisgewinnerinnen und -gewinner, Vertreterinnen und Ver-
treter aus Politik und Wirtschaft sowie Mitglieder des Thömus Maxon Swiss Bike Racing Team,
welchem Alessandra Keller angehört. «Für mich ist die Ehrung mit dem Sportpreis eine sehr
schöne Anerkennung für meine Leistungen. Gleichzeitig gibt mir die Auszeichnung einen zu-
sätzlichen Motivationsschub für die bevorstehende Saison», hob Alessandra Keller hervor. «Be-
sonders freut mich auch, dass so viele Personen den Weg hierher gefunden haben, um diesen
Moment mit mir zu feiern», ergänzte die sichtlich gerührte Preisträgerin.

Bereits als Juniorin weltmeisterlich unterwegs
Alessandra Keller machte international 2013 erstmals auf sich aufmerksam, als sie bei den
Juniorinnen sowohl an der Weltmeisterschaft als auch an der Schweizer Meisterschaft allen
Konkurrentinnen davonfuhr. Ein Jahr darauf liess sie die Goldmedaille bei den Juniorinnen-
Europameisterschaften folgen. Später feierte sie auch in der U23-Kategorie einen Weltmeis-
tertitel, zwei Silbermedaillen an den Europameisterschaften sowie den Gewinn der Schweizer-
meisterschaft.

110                                                                        Nr. 03 · 18. Januar 2023
In der Saison 2022 gelang ihr endgültig der Durchbruch an die Weltspitze der Elitefahrerin-
nen. Im Weltcup gewann sie zunächst ein Rennen in der Disziplin Short Track, bevor sie kurz
darauf ihren ersten Erfolg im Cross-Country folgen liess. Mit konstanten Leistungen und wei-
teren guten Platzierungen blieb sie auf Tuchfühlung mit ihren härtesten Widersacherinnen.
Beim Weltcup-Finale schliesslich sicherte sie sich sensationell den Gewinn der Gesamtwertung
sowohl im Cross-Country als auch im Short Track. Zudem gewann sie bei den Mountainbike-
Weltmeisterschaften im vergangenen Jahr mit Silber im Short Track ihre erste Einzelmedaille in
der Elite.

Nidwaldner Sportpreis existiert seit 1992
Der Nidwaldner Sportpreis wurde im Jahr 1992 eingeführt, um Personen oder Institutionen in
Anerkennung ihrer besonderen Verdienste im Bereich des Nidwaldner Sports zu ehren. Als Preis-
träger kommen jeweils erfolgreiche Einzel- und Mannschaftssportler, aber auch Sportförderer in
Frage. Der Sportpreis wurde mittlerweile 15-mal vergeben. Als bisher letzte Preisträger waren
2021 Skirennfahrer Marco Odermatt und 2016 Sportschützin Nina Christen gewürdigt worden.

Stans, 16. Januar 2023

Nr. 03 · 18. Januar 2023                                                                  111
Bildungsdirektion
Amt für Berufsbildung und Mittelschule

Aufnahmeprüfung*            Berufsmittelschule
Aufnahmeprüfung* Berufsmittelschule                      – Lehrbegleitende Ausbildungsgänge
                                    – Lehrbegleitende Ausbildungsgänge
Datum:                  Samstag, 11. März 2023
Prüfungszentrum:        Ausrichtung Wirtschaft und             Berufsfachschule Nidwalden
                        Dienstleistungen, Typ Wirtschaft       Robert-Durrer-Strasse 4, Postfach 1241
                                                               6371 Stans
                        Ausrichtung Wirtschaft und             KV Luzern Berufsfachschule
                        Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen Dreilindenstrasse 20, 6000 Luzern 6
                                                               Mediamatiker/in EFZ
                                                               BBZ Wirtschaft, Informatik und Technik
                                                               Kottenmatte 4, 6210 Sursee
                        Ausrichtungen Technik, Architektur,    BBZ Bau und Gewerbe
                        Life Sciences sowie                    Robert-Zünd-Strasse 4
                        Ausrichtung Gestaltung und Kunst       6002 Luzern
                        Fachklasse Grafik,                     Fach- und Wirtschaftsmittelschulzentrum
                        Ausrichtung Gestaltung und Kunst       Rössligasse 12, 6000 Luzern 5
                        Ausrichtung Gesundheit und Soziales BBZ Gesundheit und Soziales
                                                               Kottenmatte 4, 6210 Sursee
Prüfungsfächer:         Alle Lehrgänge                         Deutsch, Englisch, Französisch
                        Ausrichtungen Wirtschaft und           zusätzlich Algebra und Arithmetik
                        Dienstleistungen, Typ Wirtschaft sowie
                        Ausrichtung Gesundheit und Soziales
                        Ausrichtungen Technik, Architektur,    zusätzlich Algebra und Geometrie
                        Life Sciences sowie
                        Ausrichtung Gestaltung und Kunst
                        Gestalterische Eignungsprüfung         Zugelassen wird, wer die BM-Aufnahmeprü-
                                                               fung bestanden hat.
Anmeldung:              bis spätestens 15. Februar 2023 direkt an das entsprechende Prüfungszentrum

Gesuchsformulare können bezogen werden beim:
Gesuchsformulare können bezogen werden beim:
Amt für Berufsbildung und Mittelschule Nidwalden   Telefon 041 618 74 33
Amt     für Berufsbildung und Mittelschule Nidwalden
Robert-Durrer-Strasse 4, Postfach 1241, 6371 Stans E-Mail  bwz@nw.ch
                                                                       Telefon                            041 618 74 33
Robert-Durrer-Strasse 4, Postfach 1241, 6371 Stans                      E-Mail                            bwz@nw.ch

* Prüfungsfreie Aufnahme
Schülerinnen
* Prüfungsfreie Aufnahme
                           und Schüler können nach Abschluss der 3. Klasse der Orientierungsschule oder
Schülerinnen und Schüler können nach Abschluss der 3. Klasse der Orientierungsschule oder der kantonalen Mittelschule
der     kantonalen
prüfungsfrei                   Mittelschule
             in eine lehrbegleitende Berufsmittelschuleprüfungsfrei
                                                        aufgenommen werden,in      eine
                                                                                wenn sie die lehrbegleitende               Berufsmittelschule aufge-
                                                                                             folgenden Bedingungen erfüllen:
1. Notendurchschnitt von mindestens 5.0 aus den Promotionsbereichen Deutsch, Fremdsprachen (Französisch und Eng-
nommen            werden,         wenn      sie    die   folgenden         Bedingungen
    lisch) und Mathematik, wobei der Promotionsbereich Mathematik doppelt gewichtet wird.
                                                                                                    erfüllen:
      1. N otendurchschnitt
2. Massgebend                                von vor
                   sind die Noten der beiden letzten mindestens          5.0 aus
                                                        dem Aufnahmeentscheid           den Semesterzeugnisse.
                                                                                 ausgestellten   Promotionsbereichen Deutsch, Fremd-
          sprachen
3. Schülerinnen             (Französisch
                   und Schüler                     und Englisch)
                                der kantonalen Mittelschule               und
                                                            werden prüfungsfrei    Mathematik,
                                                                                aufgenommen,              wobei
                                                                                                wenn die definitive     der Promotionsbereich
                                                                                                                    Beförde-
    rung in das 2. Semester der 9. Klasse erreicht wurde.
          Mathematik             doppelt         gewichtet        wird.
Für eine prüfungsfreie Aufnahme ist beim Amt für Berufsbildung und Mittelschule des Wohnortkantons ein Gesuch einzu-
reichen. Dem Gesuch sind die erforderlichen Zeugniskopien beizulegen. Das Amt entscheidet über die prüfungsfreie
      2. M
Aufnahme.  assgebend sind die Noten der beiden letzten vor dem Aufnahmeentscheid ausgestellten
          Semesterzeugnisse.
      3. S chülerinnen und Schüler der kantonalen Mittelschule werden prüfungsfrei aufgenom-
          men, wenn die definitive Beförderung in das 2. Semester der 9. Klasse erreicht wurde.
Für eine prüfungsfreie Aufnahme ist beim Amt für Berufsbildung und Mittelschule des Wohn-
ortkantons ein Gesuch einzureichen. Dem Gesuch sind die erforderlichen Zeugniskopien bei-
zulegen. Das Amt entscheidet über die prüfungsfreie Aufnahme.

112                                                                                                                 Nr. 03 · 18. Januar 2023
Aufnahmekommission Brückenangebote

Anmeldung für Brückenangebote
Integratives oder Kombiniertes Brückenangebot
6. März 2023 bis 17. März 2023

Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung
Jugendliche, die nach der obligatorischen Schulzeit trotz Bemühungen bei der Suche nach
einem Ausbildungsplatz oder wegen fehlender Berufswahlreife keine Anschlusslösung gefun-
den haben, können sich für das Kombinierte oder Integrative Brückenangebot der Berufsfach-
schule Nidwalden bewerben. Eine Aufnahme ist möglich, wenn die Aufnahmebedingungen
gemäss Brückenangebotsverordnung (NG 313.12) erfüllt sind.

Annahmefrist für Aufnahmegesuche
Montag, 6. März 2023 bis und mit Freitag, 17. März 2023

Das Bewerbungsdossier muss enthalten:
∙ Persönliches Motivationsschreiben für das Kombinierte Brückenangebot
∙ Lebenslauf in Tabellenform mit aktuellem Foto
∙ Kopien aller ORS-Zeugnisse
∙ Beurteilung durch die Klassenlehrperson oder durch eine andere betreuende Person
  ­(Formular)
∙ Selbstbeurteilung der Gesuchstellerin/des Gesuchstellers (Formular)
∙ Kopien von Schnupperlehrberichten (Auswahl von 2-3 Betrieben)
∙ Kopien von Bewerbungsschreiben
∙ Kopien von Eignungstests (falls vorhanden)
∙ Kopie der Quittung für die Aufnahmegebühr (Einzahlungsscheine sind im Sekretariat der
   Berufsfachschule Nidwalden erhältlich)

Weitere Informationen
Weitere Informationen wie Informationsbroschüre, Aufnahmegesuchsformular und zusätzliche
Unterlagen können unter vbg.netwalden.ch oder direkt im Sekretariat der Berufsfachschule
bezogen werden.

Berufsfachschule
Robert-Durrer-Strasse 4, Postfach 1241, 6371 Stans
Telefon 041 618 74 33, bwz@nw.ch, vbg.netwalden.ch

Nr. 03 · 18. Januar 2023                                                                   113
Landwirtschafts- und Umweltdirektion

Gesuch um Konzession zur Nutzung eines öffentlichen Gewässers
Öffentliche Bekanntmachung

Gemäss Art. 112 des Gesetzes über die Gewässer (Gewässergesetz, GewG; NG 631.1) liegen
die Unterlagen des nachfolgenden Konzessionsgesuchs während 20 Tagen auf der jeweiligen
Gemeindekanzlei auf. Einwendungen gegen das Konzessionsgesuch sind gestützt auf Art. 113
GewG binnen der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel der Landwirtschafts- und
Umweltdirektion, Stansstaderstrasse 59, Postfach 1251, 6371 Stans, einzureichen.

Beckenried

Standort:                           Parz. Nr. 516, Rütenenstrasse
Gesuchstellerin:                    WABAG Kies AG, Rütenenstrasse 57, 6375 Beckenried
Vorgesehene Konzessionsinhaberin:   WABAG Kies AG, Rütenenstrasse 57, 6375 Beckenried
Grundeigentümerin:                  Parz. Nr. 516, WABAG Kies AG, Rütenenstr. 57,
				                                6375 Beckenried

Betroffenes Gewässer:        Vierwaldstättersee
Art und Umfang der Nutzung:	Gesuch um Konzession für die Benützung von Seegebiet
                             für einzelne Schiffsstandplätze. Keine Änderung der be-
                             stehenden Situation.

Stans, 18. Januar 2023

114                                                                   Nr. 03 · 18. Januar 2023
Amt für Wald und Energie

Beitragssätze des Kantonalen Förderprogramms Energie 2023

Im Jahr 2023 sind im Rahmen der genehmigten Kredite Fördermittel für folgende Bereiche
vorgesehen:

1.	Gebäudesanierung
    Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich            M-01
Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
Grenze für den U-Wert der geförderten Bauteile: U ≤ 0,20 W/m2K,
bei Flachdach U ≤ 0,15 W/m2K.
U-Wert Verbesserung der geförderten Bauteile muss mindestens 0,07 W/m2K betragen.
GEAK Plus erforderlich ab Fr. 10’000.- Förderbeitrag.
Kleinprojekte mit einem resultierenden Förderbeitrag < Fr. 3000.- werden nicht gefördert.
Wärmegedämmtes Bauteil                                         Fr. 60.–/m2
Wärmegedämmtes Bauteil in Kombination mit PV, vollflächig1 Fr. 120.–/m2

2. Holzheizungen, Automatische Holzfeuerung bis 70 kWFL		                M-03
Im Rahmen einer Heizungssanierung wird als Ersatz für eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektro-
heizung der Einbau einer automatischen Holzheizung mit folgenden Beiträgen unterstützt:
Holzheizung                                                   Fr. 3000.– plus Fr. 50.–/kWth
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem             Fr. 1600.– plus Fr. 40.–/kWth

3. Luft/Wasser Wärmepumpe 		                                             M-05
Im Rahmen einer Heizungssanierung wird als Ersatz für eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektro-
heizung der Einbau einer Wärmepumpe mit folgenden Beiträgen unterstützt:
Wärmepumpe                                                    Fr. 2000.– plus Fr. 100.–/kWth
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem             Fr. 1600.– plus Fr. 40.–/kWth

4. Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe 		                              M-06
Im Rahmen einer Heizungssanierung wird als Ersatz für eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektro-
heizung der Einbau einer Wärmepumpe mit folgenden Beiträgen unterstützt:
Wärmepumpe                                                     Fr. 4000.– plus Fr. 250.–/kWth
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem              Fr. 1600.– plus Fr. 40.–/kWth

5. Anschluss an ein Wärmenetz 		                                          M-07
Im Rahmen einer Heizungssanierung wird als Ersatz für eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektro-
heizung der Anschluss an ein Wärmeheiznetz mit folgenden Beiträgen unterstützt:
Anschluss                                                      Fr. 4000.– plus Fr. 250.–/kW
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem              Fr. 1600.– plus Fr. 40.–/kWth

1A
  ls vollflächig gilt eine Photovoltaik-Anlage, wenn bei einer Fassade 20%, bei einem Flachdach
 oder einem Steildach 50% der Fläche belegt werden.

Nr. 03 · 18. Januar 2023                                                                    115
6. Solarkollektoren 		                                         M-08
Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen auf bestehenden Gebäuden werden mit folgenden
Beiträgen unterstützt:
Solarkollektoren ab 2 kW                                 Fr. 3000.– plus Fr. 500.–/ kW

7. Neubau/Ersatzneubau MINERGIE-P 		                                M-16
Zertifizierte Gebäude, die den MINERGIE-P Standard erreichen, werden mit untenstehenden
Beiträgen unterstützt.
Wohneinheiten (EFH, Wohnung in MFH) von mehr als 250 m2 EBF und Kleinprojekte mit
einem resultierenden Förderbeitrag < Fr. 3000.– werden nicht gefördert.
Minergie-P Einfamilienhaus                                    Fr. 75.–/m2 EBF
Minergie-P Mehrfamilienhaus                                   Fr. 40.–/m2 EBF
Minergie-P Nicht-Wohnbau                                      Fr. 30.–/m2 EBF
Zusatzbeitrag für ECO                                         Fr. 5.–/m2 EBF

8. Indirekte Massnahmen/Energieberatung
Das Fördergesuch ist erst nach Fertigstellung des Berichts zu stellen, entschädigt werden
maximal 50% der Kosten. Die Energieberatung hat durch einen akkreditierten Energieberater
zu erfolgen.
Beratung Solarenergie2			                                                      Fr. 600.–
Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht GEAK Plus			                        Fr. 1500.–
Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE3               Fr. 1500.–

9. Indirekte Massnahmen – weitere Massnahmen
Die Landwirtschafts- und Umweltdirektion kann auch indirekte Massnahmen zur Förderung
einer sparsamen Energienutzung sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien unterstützen,
wie zum Beispiel:
– Mitfinanzierung von Machbarkeitsstudien
– Unterstützung von Veranstaltungen im Energiebereich
– Kurse, ERFA-Tagungen, Infoveranstaltungen
– Unterstützung von Spezialprojekten und Pilotversuchen
– Beiträge an Energiestadtberatungen

Zu beachten:
– Das Gesuch muss immer vor Baubeginn eingereicht werden.
–	Es gelten die Bedingungen des Harmonisierten Fördermodells der Kantone (HFM 2015).
   Beim Heizungsersatz werden maximal 50 W installierte thermische Nennleistung pro m2
   Energiebezugsfläche gefördert.
–	Der Förderbeitrag beträgt maximal Fr. 30’000.– pro Objekt und Massnahme, bei der Sanie-
   rung der Gebäudehülle (Massnahme M-01) maximal Fr. 100’000.–.
– Förderbeiträge können nur im Rahmen des bewilligten Kredites gesprochen werden.
– Es besteht kein Rechtsanspruch.

116                                                                    Nr. 03 · 18. Januar 2023
2 Die Mindestanforderungen sind im Dokument «Beratung Solarenergie» aufgeführt.
3 Für Gebäudekategorien, die im GEAK nicht abgebildet werden können.

–	Der Kanton führt Stichproben vor Ort während der Bauausführung und nach Fertigstellung
   durch.

Fördergesuche sind online auf www.dasgebaeudeprogramm.ch zu erfassen. Ebenfalls finden
Sie dort die detaillierten Förderbedingungen (HFM 2015).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Energiefachstelle Nidwalden, Stansstaderstrasse 59,
Postfach 1251, 6371 Stans, Tel. 041 618 40 54, E-Mail: efs@nw.ch

Nr. 03 · 18. Januar 2023                                                                 117
HANDELSREGISTER
Publikationen

Der Italiener Immobilien AG, in Stans, CHE-299.912.170, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 123
vom 29.06.2020, Publ. 1004922669). Mit Erklärung vom 12.12.2022 wurde auf die einge-
schränkte Revision verzichtet. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: treu-
hand marugg + imsand ag (CHE-113.695.446), in Brig-Glis, Revisionsstelle. Tagesregister-Nr.
1969 vom 19.12.2022

Keks-Design Trottmann, in Ennetmoos, CHE-139.879.634, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 189
vom 01.10.2018, Publ. 1004465964). Das Einzelunternehmen wird infolge Verlegung des Sit-
zes nach Zetzwil im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragen und im Handelsregister
des Kantons Nidwalden von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister-Nr. 1970 vom 19.12.2022

FABREL AG, in Hergiswil (NW), CHE-106.904.432, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 233 vom
30.11.2021, Publ. 1005345459). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Pfyffer, Urs, von Ebikon, in Meggen, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Perso-
nen neu oder mutierend: Mächler, Damian, von Schübelbach, in Ingenbohl, mit Kollektivunter-
schrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 1971 vom 19.12.2022

Rolf Meyer Sanitäre Anlagen AG, in Stansstad, CHE-115.768.010, Aktiengesellschaft (SHAB
Nr. 203 vom 19.10.2021, Publ. 1005315361). Statutenänderung: 16.12.2022. Firma neu: Koch
Sanitärplanung AG. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Planung von sanitären Installati-
onen und Anlagen, Beratungsdienstleistungen in diesem Bereich sowie den Handel mit Waren
aller Art im Sanitärbereich. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen,
gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten, Zweigniederlassungen
und Tochtergesellschaften errichten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen,
die direkt oder indirekt mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen. Die Ge-
sellschaft kann Immobilien erwerben, veräussern, belasten, verwalten, vermieten und bebau-
en. Die Gesellschaft kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie
Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft
kann auch Patente, Lizenzen und Schutzrechte aller Art erwerben, registrieren, verwalten, be-
lasten und veräussern. Qualifizierte Tatbestände neu: [Die Bestimmung über die Sacheinla-
ge/Sachübernahme bei der Gründung ist aus den Statuten gestrichen worden.] [gestrichen:
Sacheinlage/Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung das Geschäft
des im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens Rolf Meyer Sanitäre Anlagen (CH-
150.1.000.164-5), in Stansstad, gemäss Vertrag vom 18.06.2010 und Übernahmebilanz per
31.12.2009 (inkl. Grundstück S6409, Grundbuch Stansstad) mit Aktiven von CHF 770‘853.53
und Passiven (Fremdkapital) von CHF 552‘522.90, wofür 200 Namenaktien zu CHF 1‘000.-
- ausgegeben und CHF 18‘330.63 als Forderung gutgeschrieben werden.]. Mitteilungen neu:
Die Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen schriftlich an die im Aktienbuch
aufgeführten Adressen oder per elektronischer Post. Tagesregister-Nr. 1972 vom 19.12.2022

118                                                                      Nr. 03 · 18. Januar 2023
Create Value GmbH, in Stansstad, CHE-443.552.178, c/o Lotus BusinessPark GmbH, Rotz-
bergstrasse 1, 6362 Stansstad, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Sta-
tutendatum: 15.12.2022. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Vermögensverwaltung sowie
die Beteiligung an anderen Unternehmen, Finanzanlagen und Sachwerten. Die Gesellschaft
kann Wertschriften und Grundeigentum im In- und Ausland erwerben, belasten, verwalten und
verkaufen. Die Gesellschaft kann Analysen im Finanz- und Unternehmenssektor bereitstellen.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die der Verwirklichung des Zwecks förderlich
sein könnten, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen,
Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten. Stammkapital: CHF 20‘000.00.
Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per
Brief oder E-Mail an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Mit Erklärung vom 15.12.2022
wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Link, Manfred, deut-
scher Staatsangehöriger, in Rheinfelden, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunter-
schrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00. Tagesregister-Nr. 1973 vom 19.12.2022

Swiss Nuclear Solutions GmbH, in Stans, CHE-341.797.260, Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (SHAB Nr. 123 vom 28.06.2016, Publ. 2916475). Ausgeschiedene Personen und er-
loschene Unterschriften: Achermann Entwicklung und Verwaltung GmbH (CHE-114.149.057),
in Kloten, Gesellschafterin, mit 5 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00; CG Beteiligungs GmbH
(HRB 12310), in Worms (DE), Gesellschafterin, mit 5 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00; Frank
Ambos Verwaltungs GmbH (HRB 12395), in Alsheim (DE), Gesellschafterin, mit 5 Stammantei-
len zu je CHF 1‘000.00; Achermann, Roger, von Emmetten, in Uster, mit Kollektivunterschrift zu
zweien; Ambos, Frank, deutscher Staatsangehöriger, in Alsheim (DE), mit Kollektivunterschrift
zu zweien; Gutland, Christian, deutscher Staatsangehöriger, in Worms (DE), mit Kollektivunter-
schrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Smart Resources GmbH (CHE-
265.705.064), in Stans, Gesellschafterin, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00 [bisher: mit
5 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00]. Tagesregister-Nr. 1974 vom 20.12.2022

Scherer Treuhand, in Ennetmoos, CHE-431.766.755, Bruderhausstrasse 10, 6372 Ennetmoos,
Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Führung eines Treuhandbüros, insbesondere Er-
bringen von Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Steuern, Versicherungen, Recht,
Informatik, Organisation, Unternehmensberatung, Büroservices und Verwaltungen. Konzepti-
on, Gestaltung und Produktion von Werbeaktionen, Drucksachen, Websites und Fotos; so-
wie deren Publikation und Ausstellung. Organisation von Kursen und Veranstaltungen. Handel
mit, Import und Export von Waren aller Art. Eingetragene Personen: Scherer, André Armin, von
Horw, in Ennetmoos, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 1975 vom 20.12.2022

Nr. 03 · 18. Januar 2023                                                                  119
PEMOL-Baumann-Stiftung, in Hergiswil (NW), CHE-139.148.950, Büelstrasse 21, 6052 Her-
giswil NW, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 16.12.2022. Zweck: Die Stiftung be-
zweckt die Förderung der persönlichen und unternehmerischen freiheitlichen liberalen Werte
einer souveränen Schweiz, gepaart mit Selbstverantwortung, in dem sie ausschliesslich wegen
Gemeinnützigkeit in der Schweiz steuerbefreite Organisationen finanziell unterstützt, bei-
spielsweise und nicht abschliessend die «Bonny Stiftung für die Freiheit» (CHE-252.739.705)
mit Sitz in Bern oder die «Stiftung Freiheit und Verantwortung» (CHE-112.887.807) mit Sitz in
Kriens; der Forschung für nachhaltige landwirtschaftliche Nahrungsmittelproduktion, in dem
sie ausschliesslich wegen Gemeinnützigkeit in der Schweiz steuerbefreite Institutionen finan-
ziell unterstützt, beispielsweise und nicht abschliessend die «Biovision - Stiftung für ökologi-
sche Entwicklung» (CHE-110.509.122) mit Sitz in Zürich oder das «Forschungsinstitut für bio-
logischen Landbau (FiBL)» (CHE-107.938.089) mit Sitz in Frick; der Komplementärmedizin als
ärztliche «Biologische Ganzheitsmedizin», in dem sie ausschliesslich wegen Gemeinnützigkeit
in der Schweiz steuerbefreite Institutionen mit finanziellen Beiträgen an Forschungsprojekte,
Studien und Informationsprojekte an die Bevölkerung unterstützt. Zudem leistet sie Beiträge
an unterstützungsbedürftige Mitarbeitende und ehemalige Mitarbeitende der ganzen SKAN
Group, die sich in einer finanziell existentiellen Notlage befinden und deren Wohnsitz in der
Schweiz oder im an die Schweiz angrenzenden Ausland liegt. Die Stiftung kann Grundstücke
erwerben, überbauen, verwalten, veräussern und sich an Gesellschaften beteiligen, um den
Stiftungszweck zu verfolgen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei
Gewinnzwecke. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB. Eingetragene
Personen: Baumann, Peter, von Reitnau, in Stansstad, Präsident des Stiftungsrates, mit Einzel-
unterschrift; Baumann-Weishaupt, Monika Elisabeth, von Reitnau, in Stansstad, Mitglied des
Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Baumann, Oliver Frank Martin, von Reitnau,
in Hofstetten-Flüh, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Blattmann,
Urs, von Binningen, in Basel, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Hartz, Regina Diana, von Hergiswil (NW), in Hergiswil (NW), Mitglied des Stiftungsrates, mit
Kollektivunterschrift zu zweien; Huwiler, Markus, von Ebikon, in Buchrain, Mitglied des Stif-
tungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Balmer-Etienne AG (CHE-330.056.840), in
Stans, Revisionsstelle. Tagesregister-Nr. 1976 vom 20.12.2022

AN Partners AG, bisher in Luzern, CHE-153.217.610, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 149 vom
04.08.2021, Publ. 1005264267). Statutenänderung: 14.12.2022. Sitz neu: Ennetbürgen. Domi-
zil neu: Stadelstrasse 9, 6373 Ennetbürgen. Tagesregister-Nr. 1977 vom 20.12.2022

Peter Fuchs Technology Group AG, in Stansstad, CHE-106.084.579, Aktiengesellschaft (SHAB
Nr. 26 vom 07.02.2022, Publ. 1005398746). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Krei-
kenbaum, Simon, von Zürich, in St. Gallen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunter-
schrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 1978 vom 20.12.2022

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SISTO GmbH, in Stans, CHE-189.635.689, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr.
165 vom 28.08.2017, Publ. 3717545). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschrif-
ten: Stocker, Heinrich, genannt Heinz, von Abtwil, in Stans, Gesellschafter und Geschäftsführer,
mit Einzelunterschrift, mit 300 Stammanteilen zu je CHF 100.00. Eingetragene Personen neu
oder mutierend: Miazzo, Roger, von Arbon, in Meggen, Gesellschafter und Vorsitzender der Ge-
schäftsführung, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 60 Stammanteilen zu je CHF 100.00;
Bünzli, Alexandra, von Abtwil, in Sarnen, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Kollekti-
vunterschrift zu zweien, mit 60 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: ohne eingetragene
Funktion, mit Einzelunterschrift, ohne Stammanteil]; Stadelmann, Tamara, von Escholzmatt-
Marbach, in Werthenstein, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu
zweien, mit 60 Stammanteilen zu je CHF 100.00; Stocker, Peter, von Abtwil, in Stans, Gesell-
schafter und Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 120 Stammanteilen zu
je CHF 100.00 [bisher: ohne eingetragene Funktion, mit Einzelunterschrift, ohne Stammanteil].
Tagesregister-Nr. 1979 vom 20.12.2022

Eagle Enterprises AG, in Hergiswil (NW), CHE-112.867.383, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 86
vom 04.05.2017, Publ. 3502527). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Pfyffer, Urs, von Ebikon, in Meggen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift
zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mächler, Damian, von Schübelbach, in
Ingenbohl, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-
Nr. 1980 vom 20.12.2022

Fabrel Lotos AG, in Hergiswil (NW), CHE-101.072.327, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 86 vom
04.05.2017, Publ. 3502531). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Pfyffer, Urs, von Ebikon, in Meggen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift
zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mächler, Damian, von Schübelbach, in
Ingenbohl, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-
Nr. 1981 vom 20.12.2022

Tiger Immobilien AG, in Hergiswil (NW), CHE-373.302.148, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 86
vom 04.05.2017, Publ. 3502529). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Pfyffer, Urs, von Ebikon, in Meggen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift
zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mächler, Damian, von Schübelbach, in
Ingenbohl, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-
Nr. 1982 vom 20.12.2022

Real Capital Partners AG, in Stans, CHE-113.761.942, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 193 vom
05.10.2020, Publ. 1004992226). Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach
Unterengstringen im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen und im Handelsregister
des Kantons Nidwalden von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister-Nr. 1983 vom 20.12.2022

Trans Agency AG, in Hergiswil (NW), CHE-106.334.612, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 11 vom
17.01.2019, Publ. 1004543974). Tagesregister-Nr. 1984 vom 20.12.2022

Nr. 03 · 18. Januar 2023                                                                    121
Zumbühl Gartenbau GmbH, in Oberdorf (NW), CHE-352.450.688, Gesellschaft mit be-
schränkter Haftung (SHAB Nr. 171 vom 05.09.2022, Publ. 1005554291). Statutenänderung:
19.12.2022. Sitz neu: Wolfenschiessen. Domizil neu: Widderfeld 32 , 6386 Wolfenschiessen.
Weitere Adressen: Sonnenbergstrasse 50, 6052 Hergiswil NW. Mitteilungen neu: Mitteilungen
der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Anteilbuch
verzeichneten Adressen. Tagesregister-Nr. 1985 vom 20.12.2022

Nano Algae Solutions AG, in Hergiswil (NW), CHE-220.879.294, Aktiengesellschaft (SHAB Nr.
108 vom 07.06.2022, Publ. 1005489045). Statutenänderung: 14.10.2022. Aktienkapital neu:
CHF 185‘263.29 [bisher: CHF 205‘559.06]. Liberierung Aktienkapital neu: CHF 185‘263.29 [bis-
her: CHF 205‘559.06]. Aktien neu: 18‘526‘329 Namenaktien zu CHF 0.01 [bisher: 20‘555‘906
Namenaktien zu CHF 0.01]. Bei der Kapitalherabsetzung vom 14.10.2022 werden 2‘029‘577
eigene Namenaktien zu CHF 0.01 vernichtet. Tagesregister-Nr. 1986 vom 21.12.2022

Finviu AG, in Hergiswil (NW), CHE-401.808.248, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 122 vom
28.06.2021, Publ. 1005230057). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Brühlmann,
Reto, von Schübelbach, in Emmetten, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift
zu zweien; Schwieterka, Sören, von Luzern, in Luzern, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kol-
lektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 1987 vom 21.12.2022

Top Kitt GmbH, in Stans, CHE-110.201.641, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB
Nr. 229 vom 23.11.2012, S.0, Publ. 6946072). Statutenänderung: 07.12.2022. Sitz neu:
Ennetbürgen. Domizil neu: Stanserstrasse 86, 6373 Ennetbürgen. Mitteilungen neu: Mitteilun-
gen an die Gesellschafter erfolgen mit eingeschriebener Post oder per E-Mail an die im Anteils-
buch eingetragene Adresse. Vinkulierung neu: Vom Gesetz abweichende Abtretungsmodali-
täten der Stammanteile gemäss Statuten. [gestrichen: Mitteilungen der Gesellschaft sind den
im Anteilbuch eingetragenen Gesellschaftern schriftlich, mit Telefax oder mit elektronischer
Post zuzustellen.]. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Shakiri, Naser, von Stans, in
Stansstad, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil
von CHF 20‘000.00 [bisher: Sakiri, Naser, mazedonischer Staatsangehöriger, in Stans]. Tages-
register-Nr. 1988 vom 21.12.2022

Andrea Graf, in Hergiswil (NW), CHE-324.459.483, Schönegg 1, 6052 Hergiswil NW, Einzelun-
ternehmen (Neueintragung). Zweck: Erbringung von Beratungs- und Supportleistungen auf ein-
maliger oder wiederkehrender Auftragsbasis in strategischen, operativen und administrativen
Bereichen, insbesondre General Management, Unternehmensorganisation, Human Resources,
Finance und Event Management. Eingetragene Personen: Graf, Andrea Monika, von Dulliken,
in Hergiswil (NW), Inhaberin, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 1989 vom 21.12.2022

LUAK International KLG, in Stansstad, CHE-482.930.692, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 223
vom 16.11.2021, Publ. 1005334870). Die Gesellschaft hat sich aufgelöst. Die Liquidation ist
durchgeführt. Die Gesellschaft wird gelöscht. Löschungsdatum: 21.12.2022. Tagesregister-Nr.
1990 vom 21.12.2022

122                                                                       Nr. 03 · 18. Januar 2023
Dachfenster Technik GmbH, in Hergiswil (NW), CHE-226.584.035, Gesellschaft mit beschränk-
ter Haftung (SHAB Nr. 212 vom 01.11.2019, Publ. 1004750284). Die Gesellschaft (neu: Alastor
GmbH) wird infolge Verlegung des Sitzes nach Alpnach im Handelsregister des Kantons Obwal-
den eingetragen und im Handelsregister des Kantons Nidwalden von Amtes wegen gelöscht.
Tagesregister-Nr. 1991 vom 21.12.2022

Global Connect Consulting AG, in Hergiswil (NW), CHE-474.471.972, Aktiengesellschaft (SHAB
Nr. 96 vom 18.05.2022, Publ. 1005476498). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Biel-
feldt, Dr. Tim Christian, deutscher Staatsangehöriger, in Uster, mit Einzelprokura. Tagesregister-
Nr. 1992 vom 21.12.2022

DEMETRON Swiss AG in Liquidation, in Hergiswil (NW), CHE-157.230.555, Aktiengesellschaft
(SHAB Nr. 235 vom 02.12.2022, Publ. 1005618215). Das Konkursverfahren ist mit Entscheid
des Kantonsgerichts Nidwalden vom 20.12.2022 mangels Aktiven eingestellt worden. Tages-
register-Nr. 1993 vom 21.12.2022

Yotta Insurance Group AG in Liquidation, in Hergiswil (NW), CHE-339.687.188, Aktiengesell-
schaft (SHAB Nr. 230 vom 25.11.2022, Publ. 1005612858). Das Konkursverfahren ist mit Ent-
scheid des Kantonsgerichts Nidwalden vom 20.12.2022 mangels Aktiven eingestellt worden.
Tagesregister-Nr. 1994 vom 21.12.2022

D-U-RAYO AG in Liquidation, in Ennetmoos, CHE-112.635.832, Aktiengesellschaft (SHAB Nr.
230 vom 25.11.2022, Publ. 1005612860). Das Konkursverfahren ist mit Entscheid des Kan-
tonsgerichts Nidwalden vom 20.12.2022 mangels Aktiven eingestellt worden. Tagesregister-
Nr. 1995 vom 21.12.2022

Rozéco Immobilien GmbH, in Beckenried, CHE-366.011.651, Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (SHAB Nr. 245 vom 16.12.2020, Publ. 1005048998). Firma neu: Rozéco Immobilien
GmbH in Liquidation. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
20.12.2022 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Rozendaal, Gustaaf Otto,
niederländischer Staatsangehöriger, in Beckenried, Gesellschafter und Geschäftsführer, Liqui-
dator, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00 [bisher: Gesellschafter
und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift]. Tagesregister-Nr. 1996 vom 21.12.2022

Nr. 03 · 18. Januar 2023                                                                      123
Hotelcityguides GmbH, in Hergiswil (NW), CHE-457.172.304, Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (SHAB Nr. 26 vom 07.02.2017, Publ. 3331043). Statutenänderung: 20.12.2022. Firma
neu: Thaibodywork GmbH. Zweck neu: Zweck der Gesellschaft die Ausarbeitung von Projek-
ten und deren Umsetzung im Bereich Gesundheit, Wellness-Spa, Therapien und Tourismus, das
Erbringen von Dienstleistungen aller Art im Bereich Gesundheit, Wellness-Spa, Therapien und
Tourismus sowie den Handel mit Produkten im Bereich Gesundheit, Wellness-Spa, Therapien
und Alltag. Die Gesellschaft kann Seminare, Weiterbildungen und Kurse in diesen Bereichen
durchführen und vermitteln. Sie kann mit Waren aller Art handeln. Sie kann zudem digitale Mar-
keting-Lösungen und Marketingkonzepte ausarbeiten, umsetzen und begleiten sowie Innen-,
Umbau und Renovationsarbeiten planen und ausführen. Die Gesellschaft kann Liegenschaften
erwerben, verwalten, verkaufen, mieten und vermieten. Sie kann sich an anderen Unternehmen
des In- und Auslandes beteiligen oder andere Unternehmen erwerben, errichten und finanzie-
ren. Sie kann Lizenzen erwerben, halten und vergeben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern.
Tagesregister-Nr. 1997 vom 21.12.2022

Unit Architekten AG, in Hergiswil (NW), CHE-105.740.754, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 160
vom 19.08.2020, Publ. 1004960642). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Beckmann
Wirtschaftsberatung AG (CHE-106.709.669), in Luzern, Revisionsstelle [bisher: Elmar Beck-
mann Wirtschaftsberatung AG (CHE-106.709.669)]. Tagesregister-Nr. 1998 vom 21.12.2022

Leo und Dora Krummenacher Stiftung, in Hergiswil (NW), CHE-233.704.468, Stiftung (SHAB
Nr. 198 vom 12.10.2018, Publ. 1004475485). Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Beckmann Wirtschaftsberatung AG (CHE-106.709.669), in Luzern, Revisionsstelle [bisher:
Elmar Beckmann Wirtschaftsberatung AG (CHE-106.709.669)]. Tagesregister-Nr. 1999 vom
21.12.2022

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Osteopathie Lussi AG, in Dallenwil, CHE-292.193.557, Gummlistrasse 2, 6383 Dallenwil, Akti-
engesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 19.12.2022. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt
die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Osteopathie und Physiotherapie sowie alle
damit zusammenhängenden Dienstleistungen, Entwicklungen und Umsetzungen von ganzheit-
lichen Gesundheitskonzepten, Durchführung von Veranstaltungen sowie Schulungen, Beratun-
gen und Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann beliebig weitere Geschäftszweige
angliedern, kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In-
und Auslands beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit
solchen zusammenschliessen, Wertschriften, Patente und andere Schutzrechte erwerben oder
weiterveräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind,
den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang
stehen. Die Gesellschaft kann Grundeigentum erwerben, bebauen, verwalten, bewirtschaften
und veräussern. Aktienkapital: CHF 100‘000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 100‘000.00.
Aktien: 100 Namenaktien zu CHF 1‘000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen erfolgen
schriftlich (durch Brief, Telefax, E-Mail oder in anderer geeigneter Schriftform) an die im Aktien-
buch eingetragenen Adressen der einzelnen Aktionäre. Mit Erklärung vom 19.12.2022 wurde
auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Lussi, Sara, von Stans, in
Dallenwil, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 2000 vom
21.12.2022

Innoval Pharma AG, in Stans, CHE-103.054.151, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 174 vom
08.09.2017, Publ. 3741491). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Birrer, Manuela, von
Flühli, in Kriens, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bucher,
Barbara, von Altstätten, in Zug, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu
zweien. Tagesregister-Nr. 2001 vom 21.12.2022

Planterin AG, in Hergiswil (NW), CHE-195.044.858, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 88 vom
07.05.2021, Publ. 1005173053). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Rösli, Jean-Pierre Walter, von Winterthur, in Bülach, Präsident des Verwaltungsrates, mit Ein-
zelunterschrift; Torrealba Mosconi, Nico, spanischer Staatsangehöriger, in Weisslingen, Mit-
glied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Willimann, Urs Erich, von Beromünster, in Egg, Präsident des Verwaltungsrates, Geschäftsfüh-
rer, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift]; Santo,
Salvatore, von Basel, in Basel, Mitglied des Verwaltungsrates, Geschäftsführer, mit Einzelunter-
schrift. Tagesregister-Nr. 2002 vom 21.12.2022

Nr. 03 · 18. Januar 2023                                                                       125
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