Amtlicher Teil Herausgeber Kanton Nidwalden Verlag, Druck und Abonnementsverwaltung Engelberger Druck AG, Oberstmühle 3, 6370 Stans
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Amtlicher Teil Nr. 03 · 18. Januar 2023 Herausgeber Kanton Nidwalden Verlag, Druck und Abonnementsverwaltung Engelberger Druck AG, Oberstmühle 3, 6370 Stans Kontakt Tel. 041 619 15 70, Fax 041 619 15 60, amtlich@amtsblatt-nw.ch, www.amtsblatt-nw.ch
INHALTSVERZEICHNIS Informationen aus dem Regierungsgebäude 99 Regierungsrat103 Direktionen und Amtsstellen 108 Medieninformation 108 Bildungsdirektion 112 Landwirtschafts- und Umweltdirektion 114 Handelsregister118 Schuldbetreibung und Konkurs 147 Gerichte150 Gemeinden151 Baugesuche151 Ausschreibung153 Zuschlag157 Die nächste Ausgabe Nr. 04 erscheint am Mittwoch, den 25. Januar 2023 98 Nr. 03 · 18. Januar 2023
INFORMATIONEN AUS DEM REGIERUNGSGEBÄUDE Regierungsrat bestätigt Zustandekommen der Kinderschutzinitiative Die formale Prüfung hat ergeben, dass die im Dezember 2022 eingereichte Volksinitiative zur Ände- rung des Bildungsgesetzes betreffend «Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken» genü- gend gültige Unterschriften aufweist. Die Volksabstimmung erfolgt im Verlauf von 2023. Ein Initiativkomitee hat kurz vor Weihnachten 438 beglaubigte Unterschriften für die Volks- initiative zur Änderung des kantonalen Bildungsgesetzes betreffend «Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken» eingereicht. Die sogenannte Kinderschutzinitiative fordert, dass medizinische und gesundheitsbezogene Massnahmen an Bildungsstätten ein explizites Einver- ständnis der betroffenen Lernenden beziehungsweise ihrer Eltern voraussetzen. Hintergrund sind die an Schulen umgesetzten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in den ver- gangenen zwei Jahren. Der Nidwaldner Regierungsrat bestätigt nach erfolgter Prüfung der Unterschriften das Zustan- dekommen der Volksinitiative, wofür gemäss Kantonsverfassung mindestens 250 gültige Un- terschriften notwendig sind. Die kantonale Abstimmung über die Volksinitiative hat innerhalb eines Jahres nach der Einreichung zu erfolgen und wird daher im Verlauf von 2023 stattfinden. Als nächstes hat der Landrat über die Zulässigkeit der Volksinitiative und einen allfälligen Ge- genvorschlag zu beschliessen. Ein Gegenvorschlag würde den stimmberechtigten Nidwaldne- rinnen und Nidwaldner parallel zur Initiative unterbreitet. Nach dem Entscheid im Landrat wird der Regierungsrat den Abstimmungstermin festlegen. Stans, 11. Januar 2023 Nr. 03 · 18. Januar 2023 99
Grundbedarf in der Sozialhilfe wird der Teuerung angeglichen Der Kanton Nidwalden erhöht den Grundbedarf für den Lebensunterhalt von Sozialhilfebeziehenden. Diese Anpassung kann für Betroffene essenziell sein. Auslöser für diesen Schritt ist die zuletzt stark angestiegene Teuerung. Die Höhe der wirtschaftlichen Sozialhilfe im Kanton Nidwalden orientiert sich an den Richtli- nien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien). Da die Teuerung zuletzt deutlich angestiegen ist, hat die SKOS die Kantone dazu aufgefordert, den Grundbedarf für den Lebensunterhalt von Sozialhilfebeziehenden ebenfalls dieser Entwicklung anzupassen – analog zur Anpassung der AHV- und IV-Renten auf nationaler Ebene. Der Nidwaldner Regierungsrat ist diesem Vorschlag gefolgt und hat angesichts der Dringlichkeit die Erhöhung um 2.5 Prozent rückwirkend auf den 1. Januar 2023 beschlossen. Der Grundbedarf für einen Einpersonenhaus- halt steigt entsprechend von 1‘006 Franken auf 1‘031 Franken pro Monat. Pro Jahr sind dies 300 Franken mehr als bisher. Insbesondere für die grösste Gruppe von Armutsbetroffenen in Nidwalden – Familien mit Kin- dern – ist die Erhöhung des Grundbedarfs essenziell. Mit diesem werden in der Regel Nah- rungsmittel, Kleider, öV-Billette und weitere persönliche Auslagen finanziert. Der Teuerungs- ausgleich trägt zudem dazu bei, dass die gesellschaftliche Teilhabe weiterhin möglich bleibt. Dies beugt einer sozialen Ausgrenzung vor. Der geänderte Grundbedarf hat eine Anpassung der Vollzugsverordnung der kantonalen Sozial- hilfeverordnung zur Folge und führt zu einem Mehraufwand von knapp 90’000 Franken. Stans, 11. Januar 2023 100 Nr. 03 · 18. Januar 2023
Revidierte Lehrpersonalverordnung in die Vernehmlassung geschickt Auf Initiative der Schulleiterkonferenz und in Absprache mit den Schulpräsidien werden Änderungen an der Lehrpersonalverordnung vorgenommen. Der zentrale Revisionsinhalt betrifft die Entlöhnung. Die Position von Quer- oder Wiedereinsteigern soll verbessert werden. Die Vorlage geht nun bei den betroffenen und interessierten Kreisen in die Vernehmlassung. Damit beim Anfangslohn von neu einzustellenden Lehrpersonen die bisherige Berufserfahrung angemessen berücksichtigt wird, ist in der kantonalen Lehrpersonalverordnung das sogenannte massgebende Lebensalter definiert. Dieses wird vor allem durch bereits geleistete Arbeitsjahre im Schuldienst und weitere berufsbezogene Tätigkeiten berechnet. Nun soll dieses «mass- gebende Lebensalter» aufgehoben werden. Dies ist der zentrale Punkt einer Teilrevision der Lehrpersonalverordnung, die von der Schulleiterkonferenz angestossen wurde und vom Regie- rungsrat in die Vernehmlassung geschickt worden ist. Die Beweggründe für die Aufhebung liegen in der gesellschaftlichen Entwicklung und den zu- nehmend heterogenen Bildungslaufbahnen. So werden mit der aktuellen Regelung etwa Leh- rerinnen, die sich während einigen Jahren vollumfänglich der Betreuung ihrer eigenen Kinder gewidmet haben und nun wieder in den Beruf einsteigen, bei der Entlöhnung finanziell stark benachteiligt. Dasselbe gilt zum Beispiel auch für Personen, die im fortgeschrittenen Alter eine Zweitausbildung zur Lehrperson absolvieren und dementsprechend keine Schuldienstjahre aufweisen können. Auch sie müssen eine aus heutiger Sicht ungerechtfertigte Lohneinbusse von teils mehreren Tausend Franken pro Jahr hinnehmen. Dies befeuert den ohnehin zuneh- menden Fachkräftemangel im Bildungswesen. «Quereinsteigende können nicht nur den hohen Bedarf an Lehrpersonen entschärfen, sondern darüber hinaus für die Schulen einen Zugewinn bedeuten: Sie bringen in der Regel Erfahrungen aus Lebens- und Berufswelten ein, die für die Schulen äusserst wertvoll sind», sagt Bildungsdirektor Res Schmid dazu. Das «massgebende Lebensalter» soll auch deshalb aufgehoben werden, weil sich in der Praxis gezeigt hat, dass die entsprechenden Vorgaben in den Gemeinden nicht einheitlich angewen- det werden. Nr. 03 · 18. Januar 2023 101
Weitere Anpassungen sind formaler Natur Die weiteren Revisionsinhalte sind hauptsächlich formal begründet und betreffen unter ande- rem die Abgeltung von Klassenlehrpersonen, die Entlöhnung für Lehrpersonen, die Deutsch als Zweitsprache unterrichten, oder die Fächerbezeichnungen bei den Lehrpersonen in der Mittel- schule aufgrund des Lehrplans 21. An der Berufsfachschule werden zudem die Lehrpersonen für die Brückenangebote in eine eigene Kategorie überführt. Die Kosten für die Gemeinden und den Kanton, die sich aus den Anpassungen der Lehrpersonal- verordnung ergeben, belaufen sich jährlich auf schätzungsweise 200’000 bis 300’000 Franken. Die Vernehmlassung dauert bis am 14. April 2023. Im Anschluss an die Auswertung der Einga- ben wird der Regierungsrat die Vorlage bereinigen. Ziel ist es, die teilrevidierte Lehrpersonalver- ordnung auf Beginn des Schuljahres 2023/24 in Kraft zu setzen. Stans, 12. Januar 2023 102 Nr. 03 · 18. Januar 2023
REGIERUNGSRAT Regierungsratsbeschluss über das Zustandekommen der Volksinitiative auf Änderung des Gesetzes über das Bildungswesen betreffend «Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken» vom 10. Januar 20231 Der R e g ier u ngs r a t v on N i dw a ld e n, gestützt auf Art. 32 des Gesetzes vom 26. März 1997 über die politi- schen Rechte im Kanton (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)2 bes c h l ies s t: 1. Die Volksinitiative auf Änderung des Gesetzes über das Bildungswesen betreffend «Selbstbestimmung und Eigenverantwortung» ist mit 438 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen. 2. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft. 3. Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 78 Abs. 2 WAG binnen 3 Tagen nach erfolgter Veröffentlichung (Art. 78a WAG) beim Verfas- sungsgericht Beschwerde erhoben werden. Stans, 10. Januar 2023 REGIERUNGSRAT NIDWALDEN Landammann Joe Christen Landschreiber Armin Eberli ______________________ 1 Nr. 03 · 18. Januar 2023 103
1 A 2023, 103 2 NG 132.2 2 104 Nr. 03 · 18. Januar 2023
2023-003 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) Änderung vom 10. Januar 2023 Von diesem Geschäft tangierte Erlasse (NG Nummern) Neu: – Geändert: 761.11 Aufgehoben: – Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 64 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 57 des Gesetzes vom 22. Oktober 2014 über die Sozialhilfe (Sozialhilfege- setz, SHG)1), beschliesst: I. Der Erlass «Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Sozialhilfe (Sozi- alhilfeverordnung, SHV)»2) vom 16. Dezember 2014 (Stand 1. Janu- ar 2022) wird wie folgt geändert: § 8 Abs. 1 1 Die Bemessung der wirtschaftlichen Sozialhilfe: 1. (geändert) orientiert sich an den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien)3) in der Fassung per 1. Januar 2021 (5. Ausgabe), mit Ergänzung per 1. Januar 2022 und per 1. Januar 2023; 1) NG 711.1 2) NG 761.11 3) www.skos.ch 1 Nr. 03 · 18. Januar 2023 105
II. Keine Fremdänderungen. III. Keine Fremdaufhebungen. IV. Inkrafttreten Diese Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Stans, 10. Januar 2023 REGIERUNGSRAT NIDWALDEN Landammann Joe Christen Landschreiber Armin Eberli 106 Nr. 03 · 18. Januar 2023 2
Rechtsgültigkeit und Inkrafttreten von Erlassen Die Referendumsfrist für den nachstehenden Erlass ist unbenutzt abgelaufen. Er ist somit rechtsgültig. Beschluss Der nachstehende Erlass ist wie folgt in Kraft getreten: – Gesetz vom 24. April 1988 über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ein- führungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB); Änderung vom 26. Oktober 2022 Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2023 Stans, 10. Januar 2023 REGIERUNGSRAT NIDWALDEN Landammann Joe Christen Landschreiber Armin Eberli Nr. 03 · 18. Januar 2023 107
DIREKTIONEN UND AMTSSTELLEN Medieninformation Nidwalden und Wallis verstärken gemeinsamen Sprachaustausch Die Kantone Nidwalden und Wallis gehen eine institutionelle Partnerschaft zur Austauschförde- rung ein. Dadurch kann die bisherige gute Zusammenarbeit mit neuen Projekten auf allen Schul- stufen ausgebaut werden. Seit 2012 arbeiten die Kantone Nidwalden und Wallis im Bereich der Austauschförderung er- folgreich zusammen. Im Laufe der Jahre entwickelte sich nebst Programmen auf der Volksschul- stufe auch eine Zusammenarbeit auf der Sekundarstufe II. Nun gehen die beiden Kantone eine institutionelle Partnerschaft ein. Eine entsprechende Vereinbarung ist beim heutigen Treffen in Stans vom Nidwaldner Bildungsdirektor Res Schmid und dem Walliser Staatsrat Christophe Darbellay unterzeichnet worden. «Es freut mich, dass wir die fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Kanton Wallis weiter verankern können. Dies vereinfacht den Sprachaustausch, von wel- chem ich überzeugt bin, dass die Schülerinnen und Schüler stark profitieren können», hält Res Schmid fest. Christophe Darbellay ergänzt: «Diese Partnerschaft bietet Lernenden aus dem Wallis und aus Nidwalden nicht nur die Möglichkeit, ihre Kenntnisse der anderen Sprache zu verbessern, sondern auch die Gelegenheit, eine andere Region unseres Landes zu entdecken.» Mit der Vereinbarung wird die Förderung des Französisch-Deutsch-Austauschs auf allen Schul- stufen angestrebt – von der Primarschule über die Orientierungsschule bis zum Gymnasium und der Berufsfachschule. Damit signalisieren die beiden Kantone, sich verstärkt für den Sprachaustausch in der Schweiz zu engagieren und diesen weiterhin finanziell zu unterstützen. Nidwalden und das Wallis haben zuletzt Spitzenplätze eingenommen in der nationalen Aus- tauschstatistik. Sprachaustausch in der Volksschule bleibt freiwillig Austauschaktivitäten leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Kenntnisse in an- deren Sprachen und zum Abbau von Hemmungen im Sprachgebrauch. Dank ihnen können Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen andere Kulturen erleben und Kontakte zu an- derssprachigen Personen knüpfen. Alle Lernenden sollen vom Angebot profitieren können. Der Sprachaustausch bei einer Gastfamilie bleibt in der Nidwaldner Volksschule jedoch wie bis an- hin freiwillig. Die Partnerschaft verleiht den bereits bestehenden Austauschprogrammen zusätzliche Im- pulse, zum Beispiel dem Einzelaustausch für Schülerinnen und Schüler unter dem Titel «Vas-y!- Komm!» oder dem Lehrpersonenaustausch «Schulen im Austausch Nidwalden-Wallis». Die bis- her gute Zusammenarbeit kann durch die Realisierung neuer Projekte auf allen Stufen verstärkt werden. Die Stärkung der Grundkompetenzen in der Landessprache Französisch ist expliziter Bestandteil des Vierjahresprogramms 2021-2024 der Nidwaldner Bildungsdirektion. 108 Nr. 03 · 18. Januar 2023
Nidwaldner Gastfamilien für Sprachaustausch gesucht Das Fundament für einen erfolgreichen Sprachaustausch bilden nicht zuletzt Gastfamilien, wel- che Schülerinnen und Schüler aus der französischsprachigen Schweiz vorübergehend bei sich aufnehmen. Im Kanton Nidwalden herrscht zurzeit Bedarf an Plätzen in Gastfamilien, vor allem für Walliser Jugendliche der Handelsschule, die einen Austausch im Kollegi Stans absolvieren. Auch Gasteltern profitieren von Austauschaktivitäten, indem sie wertvolle Erfahrungen machen und bereichernde Kontakte knüpfen. Interessierte erhalten unter www.nw.ch/sprachaustausch oder bei der kantonalen Austauschverantwortlichen Sandra Blunier, sandra.blunier@nw.ch, Tel. 041 618 74 05, weitere Informationen. Stans, 13. Januar 2023 Nr. 03 · 18. Januar 2023 109
Alessandra Keller erhält den Nidwaldner Sportpreis 2023 Mountainbikerin Alessandra Keller ist die 16. Preisträgerin des Nidwaldner Sportpreises. Mit der Ehrung würdigt der Kanton ihre hervorragenden Leistungen in der abgelaufenen Saison – insbe- sondere den Sieg in der Weltcup-Gesamtwertung. Am vergangenen Freitag durfte Alessandra Keller aus den Händen von Bildungsdirektor Res Schmid den Preis entgegennehmen. Der Kanton Nidwalden hat am Freitagabend Alessandra Keller mit dem Nidwaldner Sportpreis 2023 ausgezeichnet. Die 26-jährige Mountainbikerin aus Ennetbürgen erhielt den mit 5'000 Franken dotierten Preis von Bildungsdirektor Res Schmid überreicht. «Alessandra Keller hat bewiesen, was mit Fleiss, Wille und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten alles möglich ist. Na- türlich hat sie diese Auszeichnung ihren sportlichen Leistungen zu verdanken, gleichzeitig ist Alessandra Keller aber auch eine hervorragende Botschafterin für unseren Kanton, in welchem sie ideale Trainingsbedingungen für ihre Leidenschaft vorfindet», so Res Schmid. Via Video- Botschaft gratulierte Thömus-CEO Thomas Binggeli der Preisträgerin. «Du bist für uns alle ein grosses Vorbild. Deine Verbundenheit zum Velo sucht seinesgleichen und die Gespräche mit dir, auch abseits der Rennstrecke, sind unglaublich.» An der würdigen Preisverleihung im Theatersaal des Kollegiums Stans nahmen rund 90 Gäste teil, darunter auch frühere Sportpreisgewinnerinnen und -gewinner, Vertreterinnen und Ver- treter aus Politik und Wirtschaft sowie Mitglieder des Thömus Maxon Swiss Bike Racing Team, welchem Alessandra Keller angehört. «Für mich ist die Ehrung mit dem Sportpreis eine sehr schöne Anerkennung für meine Leistungen. Gleichzeitig gibt mir die Auszeichnung einen zu- sätzlichen Motivationsschub für die bevorstehende Saison», hob Alessandra Keller hervor. «Be- sonders freut mich auch, dass so viele Personen den Weg hierher gefunden haben, um diesen Moment mit mir zu feiern», ergänzte die sichtlich gerührte Preisträgerin. Bereits als Juniorin weltmeisterlich unterwegs Alessandra Keller machte international 2013 erstmals auf sich aufmerksam, als sie bei den Juniorinnen sowohl an der Weltmeisterschaft als auch an der Schweizer Meisterschaft allen Konkurrentinnen davonfuhr. Ein Jahr darauf liess sie die Goldmedaille bei den Juniorinnen- Europameisterschaften folgen. Später feierte sie auch in der U23-Kategorie einen Weltmeis- tertitel, zwei Silbermedaillen an den Europameisterschaften sowie den Gewinn der Schweizer- meisterschaft. 110 Nr. 03 · 18. Januar 2023
In der Saison 2022 gelang ihr endgültig der Durchbruch an die Weltspitze der Elitefahrerin- nen. Im Weltcup gewann sie zunächst ein Rennen in der Disziplin Short Track, bevor sie kurz darauf ihren ersten Erfolg im Cross-Country folgen liess. Mit konstanten Leistungen und wei- teren guten Platzierungen blieb sie auf Tuchfühlung mit ihren härtesten Widersacherinnen. Beim Weltcup-Finale schliesslich sicherte sie sich sensationell den Gewinn der Gesamtwertung sowohl im Cross-Country als auch im Short Track. Zudem gewann sie bei den Mountainbike- Weltmeisterschaften im vergangenen Jahr mit Silber im Short Track ihre erste Einzelmedaille in der Elite. Nidwaldner Sportpreis existiert seit 1992 Der Nidwaldner Sportpreis wurde im Jahr 1992 eingeführt, um Personen oder Institutionen in Anerkennung ihrer besonderen Verdienste im Bereich des Nidwaldner Sports zu ehren. Als Preis- träger kommen jeweils erfolgreiche Einzel- und Mannschaftssportler, aber auch Sportförderer in Frage. Der Sportpreis wurde mittlerweile 15-mal vergeben. Als bisher letzte Preisträger waren 2021 Skirennfahrer Marco Odermatt und 2016 Sportschützin Nina Christen gewürdigt worden. Stans, 16. Januar 2023 Nr. 03 · 18. Januar 2023 111
Bildungsdirektion Amt für Berufsbildung und Mittelschule Aufnahmeprüfung* Berufsmittelschule Aufnahmeprüfung* Berufsmittelschule – Lehrbegleitende Ausbildungsgänge – Lehrbegleitende Ausbildungsgänge Datum: Samstag, 11. März 2023 Prüfungszentrum: Ausrichtung Wirtschaft und Berufsfachschule Nidwalden Dienstleistungen, Typ Wirtschaft Robert-Durrer-Strasse 4, Postfach 1241 6371 Stans Ausrichtung Wirtschaft und KV Luzern Berufsfachschule Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen Dreilindenstrasse 20, 6000 Luzern 6 Mediamatiker/in EFZ BBZ Wirtschaft, Informatik und Technik Kottenmatte 4, 6210 Sursee Ausrichtungen Technik, Architektur, BBZ Bau und Gewerbe Life Sciences sowie Robert-Zünd-Strasse 4 Ausrichtung Gestaltung und Kunst 6002 Luzern Fachklasse Grafik, Fach- und Wirtschaftsmittelschulzentrum Ausrichtung Gestaltung und Kunst Rössligasse 12, 6000 Luzern 5 Ausrichtung Gesundheit und Soziales BBZ Gesundheit und Soziales Kottenmatte 4, 6210 Sursee Prüfungsfächer: Alle Lehrgänge Deutsch, Englisch, Französisch Ausrichtungen Wirtschaft und zusätzlich Algebra und Arithmetik Dienstleistungen, Typ Wirtschaft sowie Ausrichtung Gesundheit und Soziales Ausrichtungen Technik, Architektur, zusätzlich Algebra und Geometrie Life Sciences sowie Ausrichtung Gestaltung und Kunst Gestalterische Eignungsprüfung Zugelassen wird, wer die BM-Aufnahmeprü- fung bestanden hat. Anmeldung: bis spätestens 15. Februar 2023 direkt an das entsprechende Prüfungszentrum Gesuchsformulare können bezogen werden beim: Gesuchsformulare können bezogen werden beim: Amt für Berufsbildung und Mittelschule Nidwalden Telefon 041 618 74 33 Amt für Berufsbildung und Mittelschule Nidwalden Robert-Durrer-Strasse 4, Postfach 1241, 6371 Stans E-Mail bwz@nw.ch Telefon 041 618 74 33 Robert-Durrer-Strasse 4, Postfach 1241, 6371 Stans E-Mail bwz@nw.ch * Prüfungsfreie Aufnahme Schülerinnen * Prüfungsfreie Aufnahme und Schüler können nach Abschluss der 3. Klasse der Orientierungsschule oder Schülerinnen und Schüler können nach Abschluss der 3. Klasse der Orientierungsschule oder der kantonalen Mittelschule der kantonalen prüfungsfrei Mittelschule in eine lehrbegleitende Berufsmittelschuleprüfungsfrei aufgenommen werden,in eine wenn sie die lehrbegleitende Berufsmittelschule aufge- folgenden Bedingungen erfüllen: 1. Notendurchschnitt von mindestens 5.0 aus den Promotionsbereichen Deutsch, Fremdsprachen (Französisch und Eng- nommen werden, wenn sie die folgenden Bedingungen lisch) und Mathematik, wobei der Promotionsbereich Mathematik doppelt gewichtet wird. erfüllen: 1. N otendurchschnitt 2. Massgebend von vor sind die Noten der beiden letzten mindestens 5.0 aus dem Aufnahmeentscheid den Semesterzeugnisse. ausgestellten Promotionsbereichen Deutsch, Fremd- sprachen 3. Schülerinnen (Französisch und Schüler und Englisch) der kantonalen Mittelschule und werden prüfungsfrei Mathematik, aufgenommen, wobei wenn die definitive der Promotionsbereich Beförde- rung in das 2. Semester der 9. Klasse erreicht wurde. Mathematik doppelt gewichtet wird. Für eine prüfungsfreie Aufnahme ist beim Amt für Berufsbildung und Mittelschule des Wohnortkantons ein Gesuch einzu- reichen. Dem Gesuch sind die erforderlichen Zeugniskopien beizulegen. Das Amt entscheidet über die prüfungsfreie 2. M Aufnahme. assgebend sind die Noten der beiden letzten vor dem Aufnahmeentscheid ausgestellten Semesterzeugnisse. 3. S chülerinnen und Schüler der kantonalen Mittelschule werden prüfungsfrei aufgenom- men, wenn die definitive Beförderung in das 2. Semester der 9. Klasse erreicht wurde. Für eine prüfungsfreie Aufnahme ist beim Amt für Berufsbildung und Mittelschule des Wohn- ortkantons ein Gesuch einzureichen. Dem Gesuch sind die erforderlichen Zeugniskopien bei- zulegen. Das Amt entscheidet über die prüfungsfreie Aufnahme. 112 Nr. 03 · 18. Januar 2023
Aufnahmekommission Brückenangebote Anmeldung für Brückenangebote Integratives oder Kombiniertes Brückenangebot 6. März 2023 bis 17. März 2023 Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung Jugendliche, die nach der obligatorischen Schulzeit trotz Bemühungen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder wegen fehlender Berufswahlreife keine Anschlusslösung gefun- den haben, können sich für das Kombinierte oder Integrative Brückenangebot der Berufsfach- schule Nidwalden bewerben. Eine Aufnahme ist möglich, wenn die Aufnahmebedingungen gemäss Brückenangebotsverordnung (NG 313.12) erfüllt sind. Annahmefrist für Aufnahmegesuche Montag, 6. März 2023 bis und mit Freitag, 17. März 2023 Das Bewerbungsdossier muss enthalten: ∙ Persönliches Motivationsschreiben für das Kombinierte Brückenangebot ∙ Lebenslauf in Tabellenform mit aktuellem Foto ∙ Kopien aller ORS-Zeugnisse ∙ Beurteilung durch die Klassenlehrperson oder durch eine andere betreuende Person (Formular) ∙ Selbstbeurteilung der Gesuchstellerin/des Gesuchstellers (Formular) ∙ Kopien von Schnupperlehrberichten (Auswahl von 2-3 Betrieben) ∙ Kopien von Bewerbungsschreiben ∙ Kopien von Eignungstests (falls vorhanden) ∙ Kopie der Quittung für die Aufnahmegebühr (Einzahlungsscheine sind im Sekretariat der Berufsfachschule Nidwalden erhältlich) Weitere Informationen Weitere Informationen wie Informationsbroschüre, Aufnahmegesuchsformular und zusätzliche Unterlagen können unter vbg.netwalden.ch oder direkt im Sekretariat der Berufsfachschule bezogen werden. Berufsfachschule Robert-Durrer-Strasse 4, Postfach 1241, 6371 Stans Telefon 041 618 74 33, bwz@nw.ch, vbg.netwalden.ch Nr. 03 · 18. Januar 2023 113
Landwirtschafts- und Umweltdirektion Gesuch um Konzession zur Nutzung eines öffentlichen Gewässers Öffentliche Bekanntmachung Gemäss Art. 112 des Gesetzes über die Gewässer (Gewässergesetz, GewG; NG 631.1) liegen die Unterlagen des nachfolgenden Konzessionsgesuchs während 20 Tagen auf der jeweiligen Gemeindekanzlei auf. Einwendungen gegen das Konzessionsgesuch sind gestützt auf Art. 113 GewG binnen der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel der Landwirtschafts- und Umweltdirektion, Stansstaderstrasse 59, Postfach 1251, 6371 Stans, einzureichen. Beckenried Standort: Parz. Nr. 516, Rütenenstrasse Gesuchstellerin: WABAG Kies AG, Rütenenstrasse 57, 6375 Beckenried Vorgesehene Konzessionsinhaberin: WABAG Kies AG, Rütenenstrasse 57, 6375 Beckenried Grundeigentümerin: Parz. Nr. 516, WABAG Kies AG, Rütenenstr. 57, 6375 Beckenried Betroffenes Gewässer: Vierwaldstättersee Art und Umfang der Nutzung: Gesuch um Konzession für die Benützung von Seegebiet für einzelne Schiffsstandplätze. Keine Änderung der be- stehenden Situation. Stans, 18. Januar 2023 114 Nr. 03 · 18. Januar 2023
Amt für Wald und Energie Beitragssätze des Kantonalen Förderprogramms Energie 2023 Im Jahr 2023 sind im Rahmen der genehmigten Kredite Fördermittel für folgende Bereiche vorgesehen: 1. Gebäudesanierung Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich M-01 Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000. Grenze für den U-Wert der geförderten Bauteile: U ≤ 0,20 W/m2K, bei Flachdach U ≤ 0,15 W/m2K. U-Wert Verbesserung der geförderten Bauteile muss mindestens 0,07 W/m2K betragen. GEAK Plus erforderlich ab Fr. 10’000.- Förderbeitrag. Kleinprojekte mit einem resultierenden Förderbeitrag < Fr. 3000.- werden nicht gefördert. Wärmegedämmtes Bauteil Fr. 60.–/m2 Wärmegedämmtes Bauteil in Kombination mit PV, vollflächig1 Fr. 120.–/m2 2. Holzheizungen, Automatische Holzfeuerung bis 70 kWFL M-03 Im Rahmen einer Heizungssanierung wird als Ersatz für eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektro- heizung der Einbau einer automatischen Holzheizung mit folgenden Beiträgen unterstützt: Holzheizung Fr. 3000.– plus Fr. 50.–/kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem Fr. 1600.– plus Fr. 40.–/kWth 3. Luft/Wasser Wärmepumpe M-05 Im Rahmen einer Heizungssanierung wird als Ersatz für eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektro- heizung der Einbau einer Wärmepumpe mit folgenden Beiträgen unterstützt: Wärmepumpe Fr. 2000.– plus Fr. 100.–/kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem Fr. 1600.– plus Fr. 40.–/kWth 4. Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe M-06 Im Rahmen einer Heizungssanierung wird als Ersatz für eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektro- heizung der Einbau einer Wärmepumpe mit folgenden Beiträgen unterstützt: Wärmepumpe Fr. 4000.– plus Fr. 250.–/kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem Fr. 1600.– plus Fr. 40.–/kWth 5. Anschluss an ein Wärmenetz M-07 Im Rahmen einer Heizungssanierung wird als Ersatz für eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektro- heizung der Anschluss an ein Wärmeheiznetz mit folgenden Beiträgen unterstützt: Anschluss Fr. 4000.– plus Fr. 250.–/kW Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem Fr. 1600.– plus Fr. 40.–/kWth 1A ls vollflächig gilt eine Photovoltaik-Anlage, wenn bei einer Fassade 20%, bei einem Flachdach oder einem Steildach 50% der Fläche belegt werden. Nr. 03 · 18. Januar 2023 115
6. Solarkollektoren M-08 Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen auf bestehenden Gebäuden werden mit folgenden Beiträgen unterstützt: Solarkollektoren ab 2 kW Fr. 3000.– plus Fr. 500.–/ kW 7. Neubau/Ersatzneubau MINERGIE-P M-16 Zertifizierte Gebäude, die den MINERGIE-P Standard erreichen, werden mit untenstehenden Beiträgen unterstützt. Wohneinheiten (EFH, Wohnung in MFH) von mehr als 250 m2 EBF und Kleinprojekte mit einem resultierenden Förderbeitrag < Fr. 3000.– werden nicht gefördert. Minergie-P Einfamilienhaus Fr. 75.–/m2 EBF Minergie-P Mehrfamilienhaus Fr. 40.–/m2 EBF Minergie-P Nicht-Wohnbau Fr. 30.–/m2 EBF Zusatzbeitrag für ECO Fr. 5.–/m2 EBF 8. Indirekte Massnahmen/Energieberatung Das Fördergesuch ist erst nach Fertigstellung des Berichts zu stellen, entschädigt werden maximal 50% der Kosten. Die Energieberatung hat durch einen akkreditierten Energieberater zu erfolgen. Beratung Solarenergie2 Fr. 600.– Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht GEAK Plus Fr. 1500.– Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE3 Fr. 1500.– 9. Indirekte Massnahmen – weitere Massnahmen Die Landwirtschafts- und Umweltdirektion kann auch indirekte Massnahmen zur Förderung einer sparsamen Energienutzung sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien unterstützen, wie zum Beispiel: – Mitfinanzierung von Machbarkeitsstudien – Unterstützung von Veranstaltungen im Energiebereich – Kurse, ERFA-Tagungen, Infoveranstaltungen – Unterstützung von Spezialprojekten und Pilotversuchen – Beiträge an Energiestadtberatungen Zu beachten: – Das Gesuch muss immer vor Baubeginn eingereicht werden. – Es gelten die Bedingungen des Harmonisierten Fördermodells der Kantone (HFM 2015). Beim Heizungsersatz werden maximal 50 W installierte thermische Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche gefördert. – Der Förderbeitrag beträgt maximal Fr. 30’000.– pro Objekt und Massnahme, bei der Sanie- rung der Gebäudehülle (Massnahme M-01) maximal Fr. 100’000.–. – Förderbeiträge können nur im Rahmen des bewilligten Kredites gesprochen werden. – Es besteht kein Rechtsanspruch. 116 Nr. 03 · 18. Januar 2023
2 Die Mindestanforderungen sind im Dokument «Beratung Solarenergie» aufgeführt. 3 Für Gebäudekategorien, die im GEAK nicht abgebildet werden können. – Der Kanton führt Stichproben vor Ort während der Bauausführung und nach Fertigstellung durch. Fördergesuche sind online auf www.dasgebaeudeprogramm.ch zu erfassen. Ebenfalls finden Sie dort die detaillierten Förderbedingungen (HFM 2015). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Energiefachstelle Nidwalden, Stansstaderstrasse 59, Postfach 1251, 6371 Stans, Tel. 041 618 40 54, E-Mail: efs@nw.ch Nr. 03 · 18. Januar 2023 117
HANDELSREGISTER Publikationen Der Italiener Immobilien AG, in Stans, CHE-299.912.170, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 123 vom 29.06.2020, Publ. 1004922669). Mit Erklärung vom 12.12.2022 wurde auf die einge- schränkte Revision verzichtet. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: treu- hand marugg + imsand ag (CHE-113.695.446), in Brig-Glis, Revisionsstelle. Tagesregister-Nr. 1969 vom 19.12.2022 Keks-Design Trottmann, in Ennetmoos, CHE-139.879.634, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 189 vom 01.10.2018, Publ. 1004465964). Das Einzelunternehmen wird infolge Verlegung des Sit- zes nach Zetzwil im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragen und im Handelsregister des Kantons Nidwalden von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister-Nr. 1970 vom 19.12.2022 FABREL AG, in Hergiswil (NW), CHE-106.904.432, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 233 vom 30.11.2021, Publ. 1005345459). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Pfyffer, Urs, von Ebikon, in Meggen, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Perso- nen neu oder mutierend: Mächler, Damian, von Schübelbach, in Ingenbohl, mit Kollektivunter- schrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 1971 vom 19.12.2022 Rolf Meyer Sanitäre Anlagen AG, in Stansstad, CHE-115.768.010, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 203 vom 19.10.2021, Publ. 1005315361). Statutenänderung: 16.12.2022. Firma neu: Koch Sanitärplanung AG. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Planung von sanitären Installati- onen und Anlagen, Beratungsdienstleistungen in diesem Bereich sowie den Handel mit Waren aller Art im Sanitärbereich. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die direkt oder indirekt mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen. Die Ge- sellschaft kann Immobilien erwerben, veräussern, belasten, verwalten, vermieten und bebau- en. Die Gesellschaft kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann auch Patente, Lizenzen und Schutzrechte aller Art erwerben, registrieren, verwalten, be- lasten und veräussern. Qualifizierte Tatbestände neu: [Die Bestimmung über die Sacheinla- ge/Sachübernahme bei der Gründung ist aus den Statuten gestrichen worden.] [gestrichen: Sacheinlage/Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung das Geschäft des im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens Rolf Meyer Sanitäre Anlagen (CH- 150.1.000.164-5), in Stansstad, gemäss Vertrag vom 18.06.2010 und Übernahmebilanz per 31.12.2009 (inkl. Grundstück S6409, Grundbuch Stansstad) mit Aktiven von CHF 770‘853.53 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 552‘522.90, wofür 200 Namenaktien zu CHF 1‘000.- - ausgegeben und CHF 18‘330.63 als Forderung gutgeschrieben werden.]. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen schriftlich an die im Aktienbuch aufgeführten Adressen oder per elektronischer Post. Tagesregister-Nr. 1972 vom 19.12.2022 118 Nr. 03 · 18. Januar 2023
Create Value GmbH, in Stansstad, CHE-443.552.178, c/o Lotus BusinessPark GmbH, Rotz- bergstrasse 1, 6362 Stansstad, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Sta- tutendatum: 15.12.2022. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Vermögensverwaltung sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, Finanzanlagen und Sachwerten. Die Gesellschaft kann Wertschriften und Grundeigentum im In- und Ausland erwerben, belasten, verwalten und verkaufen. Die Gesellschaft kann Analysen im Finanz- und Unternehmenssektor bereitstellen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die der Verwirklichung des Zwecks förderlich sein könnten, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen, Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten. Stammkapital: CHF 20‘000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Mit Erklärung vom 15.12.2022 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Link, Manfred, deut- scher Staatsangehöriger, in Rheinfelden, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunter- schrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00. Tagesregister-Nr. 1973 vom 19.12.2022 Swiss Nuclear Solutions GmbH, in Stans, CHE-341.797.260, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 123 vom 28.06.2016, Publ. 2916475). Ausgeschiedene Personen und er- loschene Unterschriften: Achermann Entwicklung und Verwaltung GmbH (CHE-114.149.057), in Kloten, Gesellschafterin, mit 5 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00; CG Beteiligungs GmbH (HRB 12310), in Worms (DE), Gesellschafterin, mit 5 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00; Frank Ambos Verwaltungs GmbH (HRB 12395), in Alsheim (DE), Gesellschafterin, mit 5 Stammantei- len zu je CHF 1‘000.00; Achermann, Roger, von Emmetten, in Uster, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Ambos, Frank, deutscher Staatsangehöriger, in Alsheim (DE), mit Kollektivunterschrift zu zweien; Gutland, Christian, deutscher Staatsangehöriger, in Worms (DE), mit Kollektivunter- schrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Smart Resources GmbH (CHE- 265.705.064), in Stans, Gesellschafterin, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00 [bisher: mit 5 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00]. Tagesregister-Nr. 1974 vom 20.12.2022 Scherer Treuhand, in Ennetmoos, CHE-431.766.755, Bruderhausstrasse 10, 6372 Ennetmoos, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Führung eines Treuhandbüros, insbesondere Er- bringen von Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Steuern, Versicherungen, Recht, Informatik, Organisation, Unternehmensberatung, Büroservices und Verwaltungen. Konzepti- on, Gestaltung und Produktion von Werbeaktionen, Drucksachen, Websites und Fotos; so- wie deren Publikation und Ausstellung. Organisation von Kursen und Veranstaltungen. Handel mit, Import und Export von Waren aller Art. Eingetragene Personen: Scherer, André Armin, von Horw, in Ennetmoos, Inhaber, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 1975 vom 20.12.2022 Nr. 03 · 18. Januar 2023 119
PEMOL-Baumann-Stiftung, in Hergiswil (NW), CHE-139.148.950, Büelstrasse 21, 6052 Her- giswil NW, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 16.12.2022. Zweck: Die Stiftung be- zweckt die Förderung der persönlichen und unternehmerischen freiheitlichen liberalen Werte einer souveränen Schweiz, gepaart mit Selbstverantwortung, in dem sie ausschliesslich wegen Gemeinnützigkeit in der Schweiz steuerbefreite Organisationen finanziell unterstützt, bei- spielsweise und nicht abschliessend die «Bonny Stiftung für die Freiheit» (CHE-252.739.705) mit Sitz in Bern oder die «Stiftung Freiheit und Verantwortung» (CHE-112.887.807) mit Sitz in Kriens; der Forschung für nachhaltige landwirtschaftliche Nahrungsmittelproduktion, in dem sie ausschliesslich wegen Gemeinnützigkeit in der Schweiz steuerbefreite Institutionen finan- ziell unterstützt, beispielsweise und nicht abschliessend die «Biovision - Stiftung für ökologi- sche Entwicklung» (CHE-110.509.122) mit Sitz in Zürich oder das «Forschungsinstitut für bio- logischen Landbau (FiBL)» (CHE-107.938.089) mit Sitz in Frick; der Komplementärmedizin als ärztliche «Biologische Ganzheitsmedizin», in dem sie ausschliesslich wegen Gemeinnützigkeit in der Schweiz steuerbefreite Institutionen mit finanziellen Beiträgen an Forschungsprojekte, Studien und Informationsprojekte an die Bevölkerung unterstützt. Zudem leistet sie Beiträge an unterstützungsbedürftige Mitarbeitende und ehemalige Mitarbeitende der ganzen SKAN Group, die sich in einer finanziell existentiellen Notlage befinden und deren Wohnsitz in der Schweiz oder im an die Schweiz angrenzenden Ausland liegt. Die Stiftung kann Grundstücke erwerben, überbauen, verwalten, veräussern und sich an Gesellschaften beteiligen, um den Stiftungszweck zu verfolgen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Gewinnzwecke. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB. Eingetragene Personen: Baumann, Peter, von Reitnau, in Stansstad, Präsident des Stiftungsrates, mit Einzel- unterschrift; Baumann-Weishaupt, Monika Elisabeth, von Reitnau, in Stansstad, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Baumann, Oliver Frank Martin, von Reitnau, in Hofstetten-Flüh, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Blattmann, Urs, von Binningen, in Basel, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Hartz, Regina Diana, von Hergiswil (NW), in Hergiswil (NW), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Huwiler, Markus, von Ebikon, in Buchrain, Mitglied des Stif- tungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Balmer-Etienne AG (CHE-330.056.840), in Stans, Revisionsstelle. Tagesregister-Nr. 1976 vom 20.12.2022 AN Partners AG, bisher in Luzern, CHE-153.217.610, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 149 vom 04.08.2021, Publ. 1005264267). Statutenänderung: 14.12.2022. Sitz neu: Ennetbürgen. Domi- zil neu: Stadelstrasse 9, 6373 Ennetbürgen. Tagesregister-Nr. 1977 vom 20.12.2022 Peter Fuchs Technology Group AG, in Stansstad, CHE-106.084.579, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 26 vom 07.02.2022, Publ. 1005398746). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Krei- kenbaum, Simon, von Zürich, in St. Gallen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunter- schrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 1978 vom 20.12.2022 120 Nr. 03 · 18. Januar 2023
SISTO GmbH, in Stans, CHE-189.635.689, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 165 vom 28.08.2017, Publ. 3717545). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschrif- ten: Stocker, Heinrich, genannt Heinz, von Abtwil, in Stans, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 300 Stammanteilen zu je CHF 100.00. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Miazzo, Roger, von Arbon, in Meggen, Gesellschafter und Vorsitzender der Ge- schäftsführung, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 60 Stammanteilen zu je CHF 100.00; Bünzli, Alexandra, von Abtwil, in Sarnen, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Kollekti- vunterschrift zu zweien, mit 60 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: ohne eingetragene Funktion, mit Einzelunterschrift, ohne Stammanteil]; Stadelmann, Tamara, von Escholzmatt- Marbach, in Werthenstein, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 60 Stammanteilen zu je CHF 100.00; Stocker, Peter, von Abtwil, in Stans, Gesell- schafter und Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 120 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: ohne eingetragene Funktion, mit Einzelunterschrift, ohne Stammanteil]. Tagesregister-Nr. 1979 vom 20.12.2022 Eagle Enterprises AG, in Hergiswil (NW), CHE-112.867.383, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 86 vom 04.05.2017, Publ. 3502527). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Pfyffer, Urs, von Ebikon, in Meggen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mächler, Damian, von Schübelbach, in Ingenbohl, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister- Nr. 1980 vom 20.12.2022 Fabrel Lotos AG, in Hergiswil (NW), CHE-101.072.327, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 86 vom 04.05.2017, Publ. 3502531). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Pfyffer, Urs, von Ebikon, in Meggen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mächler, Damian, von Schübelbach, in Ingenbohl, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister- Nr. 1981 vom 20.12.2022 Tiger Immobilien AG, in Hergiswil (NW), CHE-373.302.148, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 86 vom 04.05.2017, Publ. 3502529). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Pfyffer, Urs, von Ebikon, in Meggen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mächler, Damian, von Schübelbach, in Ingenbohl, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister- Nr. 1982 vom 20.12.2022 Real Capital Partners AG, in Stans, CHE-113.761.942, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 193 vom 05.10.2020, Publ. 1004992226). Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Unterengstringen im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen und im Handelsregister des Kantons Nidwalden von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister-Nr. 1983 vom 20.12.2022 Trans Agency AG, in Hergiswil (NW), CHE-106.334.612, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 11 vom 17.01.2019, Publ. 1004543974). Tagesregister-Nr. 1984 vom 20.12.2022 Nr. 03 · 18. Januar 2023 121
Zumbühl Gartenbau GmbH, in Oberdorf (NW), CHE-352.450.688, Gesellschaft mit be- schränkter Haftung (SHAB Nr. 171 vom 05.09.2022, Publ. 1005554291). Statutenänderung: 19.12.2022. Sitz neu: Wolfenschiessen. Domizil neu: Widderfeld 32 , 6386 Wolfenschiessen. Weitere Adressen: Sonnenbergstrasse 50, 6052 Hergiswil NW. Mitteilungen neu: Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Tagesregister-Nr. 1985 vom 20.12.2022 Nano Algae Solutions AG, in Hergiswil (NW), CHE-220.879.294, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 108 vom 07.06.2022, Publ. 1005489045). Statutenänderung: 14.10.2022. Aktienkapital neu: CHF 185‘263.29 [bisher: CHF 205‘559.06]. Liberierung Aktienkapital neu: CHF 185‘263.29 [bis- her: CHF 205‘559.06]. Aktien neu: 18‘526‘329 Namenaktien zu CHF 0.01 [bisher: 20‘555‘906 Namenaktien zu CHF 0.01]. Bei der Kapitalherabsetzung vom 14.10.2022 werden 2‘029‘577 eigene Namenaktien zu CHF 0.01 vernichtet. Tagesregister-Nr. 1986 vom 21.12.2022 Finviu AG, in Hergiswil (NW), CHE-401.808.248, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 122 vom 28.06.2021, Publ. 1005230057). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Brühlmann, Reto, von Schübelbach, in Emmetten, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schwieterka, Sören, von Luzern, in Luzern, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kol- lektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 1987 vom 21.12.2022 Top Kitt GmbH, in Stans, CHE-110.201.641, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 229 vom 23.11.2012, S.0, Publ. 6946072). Statutenänderung: 07.12.2022. Sitz neu: Ennetbürgen. Domizil neu: Stanserstrasse 86, 6373 Ennetbürgen. Mitteilungen neu: Mitteilun- gen an die Gesellschafter erfolgen mit eingeschriebener Post oder per E-Mail an die im Anteils- buch eingetragene Adresse. Vinkulierung neu: Vom Gesetz abweichende Abtretungsmodali- täten der Stammanteile gemäss Statuten. [gestrichen: Mitteilungen der Gesellschaft sind den im Anteilbuch eingetragenen Gesellschaftern schriftlich, mit Telefax oder mit elektronischer Post zuzustellen.]. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Shakiri, Naser, von Stans, in Stansstad, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit einem Stammanteil von CHF 20‘000.00 [bisher: Sakiri, Naser, mazedonischer Staatsangehöriger, in Stans]. Tages- register-Nr. 1988 vom 21.12.2022 Andrea Graf, in Hergiswil (NW), CHE-324.459.483, Schönegg 1, 6052 Hergiswil NW, Einzelun- ternehmen (Neueintragung). Zweck: Erbringung von Beratungs- und Supportleistungen auf ein- maliger oder wiederkehrender Auftragsbasis in strategischen, operativen und administrativen Bereichen, insbesondre General Management, Unternehmensorganisation, Human Resources, Finance und Event Management. Eingetragene Personen: Graf, Andrea Monika, von Dulliken, in Hergiswil (NW), Inhaberin, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 1989 vom 21.12.2022 LUAK International KLG, in Stansstad, CHE-482.930.692, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 223 vom 16.11.2021, Publ. 1005334870). Die Gesellschaft hat sich aufgelöst. Die Liquidation ist durchgeführt. Die Gesellschaft wird gelöscht. Löschungsdatum: 21.12.2022. Tagesregister-Nr. 1990 vom 21.12.2022 122 Nr. 03 · 18. Januar 2023
Dachfenster Technik GmbH, in Hergiswil (NW), CHE-226.584.035, Gesellschaft mit beschränk- ter Haftung (SHAB Nr. 212 vom 01.11.2019, Publ. 1004750284). Die Gesellschaft (neu: Alastor GmbH) wird infolge Verlegung des Sitzes nach Alpnach im Handelsregister des Kantons Obwal- den eingetragen und im Handelsregister des Kantons Nidwalden von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister-Nr. 1991 vom 21.12.2022 Global Connect Consulting AG, in Hergiswil (NW), CHE-474.471.972, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 96 vom 18.05.2022, Publ. 1005476498). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Biel- feldt, Dr. Tim Christian, deutscher Staatsangehöriger, in Uster, mit Einzelprokura. Tagesregister- Nr. 1992 vom 21.12.2022 DEMETRON Swiss AG in Liquidation, in Hergiswil (NW), CHE-157.230.555, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 235 vom 02.12.2022, Publ. 1005618215). Das Konkursverfahren ist mit Entscheid des Kantonsgerichts Nidwalden vom 20.12.2022 mangels Aktiven eingestellt worden. Tages- register-Nr. 1993 vom 21.12.2022 Yotta Insurance Group AG in Liquidation, in Hergiswil (NW), CHE-339.687.188, Aktiengesell- schaft (SHAB Nr. 230 vom 25.11.2022, Publ. 1005612858). Das Konkursverfahren ist mit Ent- scheid des Kantonsgerichts Nidwalden vom 20.12.2022 mangels Aktiven eingestellt worden. Tagesregister-Nr. 1994 vom 21.12.2022 D-U-RAYO AG in Liquidation, in Ennetmoos, CHE-112.635.832, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 230 vom 25.11.2022, Publ. 1005612860). Das Konkursverfahren ist mit Entscheid des Kan- tonsgerichts Nidwalden vom 20.12.2022 mangels Aktiven eingestellt worden. Tagesregister- Nr. 1995 vom 21.12.2022 Rozéco Immobilien GmbH, in Beckenried, CHE-366.011.651, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 245 vom 16.12.2020, Publ. 1005048998). Firma neu: Rozéco Immobilien GmbH in Liquidation. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2022 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Rozendaal, Gustaaf Otto, niederländischer Staatsangehöriger, in Beckenried, Gesellschafter und Geschäftsführer, Liqui- dator, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1‘000.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift]. Tagesregister-Nr. 1996 vom 21.12.2022 Nr. 03 · 18. Januar 2023 123
Hotelcityguides GmbH, in Hergiswil (NW), CHE-457.172.304, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 26 vom 07.02.2017, Publ. 3331043). Statutenänderung: 20.12.2022. Firma neu: Thaibodywork GmbH. Zweck neu: Zweck der Gesellschaft die Ausarbeitung von Projek- ten und deren Umsetzung im Bereich Gesundheit, Wellness-Spa, Therapien und Tourismus, das Erbringen von Dienstleistungen aller Art im Bereich Gesundheit, Wellness-Spa, Therapien und Tourismus sowie den Handel mit Produkten im Bereich Gesundheit, Wellness-Spa, Therapien und Alltag. Die Gesellschaft kann Seminare, Weiterbildungen und Kurse in diesen Bereichen durchführen und vermitteln. Sie kann mit Waren aller Art handeln. Sie kann zudem digitale Mar- keting-Lösungen und Marketingkonzepte ausarbeiten, umsetzen und begleiten sowie Innen-, Umbau und Renovationsarbeiten planen und ausführen. Die Gesellschaft kann Liegenschaften erwerben, verwalten, verkaufen, mieten und vermieten. Sie kann sich an anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen oder andere Unternehmen erwerben, errichten und finanzie- ren. Sie kann Lizenzen erwerben, halten und vergeben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Tagesregister-Nr. 1997 vom 21.12.2022 Unit Architekten AG, in Hergiswil (NW), CHE-105.740.754, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 160 vom 19.08.2020, Publ. 1004960642). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Beckmann Wirtschaftsberatung AG (CHE-106.709.669), in Luzern, Revisionsstelle [bisher: Elmar Beck- mann Wirtschaftsberatung AG (CHE-106.709.669)]. Tagesregister-Nr. 1998 vom 21.12.2022 Leo und Dora Krummenacher Stiftung, in Hergiswil (NW), CHE-233.704.468, Stiftung (SHAB Nr. 198 vom 12.10.2018, Publ. 1004475485). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Beckmann Wirtschaftsberatung AG (CHE-106.709.669), in Luzern, Revisionsstelle [bisher: Elmar Beckmann Wirtschaftsberatung AG (CHE-106.709.669)]. Tagesregister-Nr. 1999 vom 21.12.2022 124 Nr. 03 · 18. Januar 2023
Osteopathie Lussi AG, in Dallenwil, CHE-292.193.557, Gummlistrasse 2, 6383 Dallenwil, Akti- engesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 19.12.2022. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Osteopathie und Physiotherapie sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen, Entwicklungen und Umsetzungen von ganzheit- lichen Gesundheitskonzepten, Durchführung von Veranstaltungen sowie Schulungen, Beratun- gen und Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann beliebig weitere Geschäftszweige angliedern, kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslands beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Wertschriften, Patente und andere Schutzrechte erwerben oder weiterveräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Grundeigentum erwerben, bebauen, verwalten, bewirtschaften und veräussern. Aktienkapital: CHF 100‘000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 100‘000.00. Aktien: 100 Namenaktien zu CHF 1‘000.00. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen erfolgen schriftlich (durch Brief, Telefax, E-Mail oder in anderer geeigneter Schriftform) an die im Aktien- buch eingetragenen Adressen der einzelnen Aktionäre. Mit Erklärung vom 19.12.2022 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Lussi, Sara, von Stans, in Dallenwil, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 2000 vom 21.12.2022 Innoval Pharma AG, in Stans, CHE-103.054.151, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 174 vom 08.09.2017, Publ. 3741491). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Birrer, Manuela, von Flühli, in Kriens, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bucher, Barbara, von Altstätten, in Zug, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 2001 vom 21.12.2022 Planterin AG, in Hergiswil (NW), CHE-195.044.858, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 88 vom 07.05.2021, Publ. 1005173053). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Rösli, Jean-Pierre Walter, von Winterthur, in Bülach, Präsident des Verwaltungsrates, mit Ein- zelunterschrift; Torrealba Mosconi, Nico, spanischer Staatsangehöriger, in Weisslingen, Mit- glied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Willimann, Urs Erich, von Beromünster, in Egg, Präsident des Verwaltungsrates, Geschäftsfüh- rer, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift]; Santo, Salvatore, von Basel, in Basel, Mitglied des Verwaltungsrates, Geschäftsführer, mit Einzelunter- schrift. Tagesregister-Nr. 2002 vom 21.12.2022 Nr. 03 · 18. Januar 2023 125
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