AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amtlicher Teil DER LANDKREIS Bekanntmachung des Wahlleiters des Landkreises 2 Termine der Ausschüsse 4 Bekanntmachungen der Wasser- und Abwasserzweckverbände 5 Nichtamtlicher Teil Stellenausschreibungen 11 A MTSBL ATT Ausschreibungen von Bau- und Dienstleistungen Forum zur Breitbandtechnologie 16 im LRA 19 Freie Plätze an der VHS 19 Elektroautos bleiben im Trend 20 Ausgabe vom 28. Februar 2019 | 28. Jahrgang | Nr. 4 Anmeldung: Vom 4. bis 9. März fin- den die Anmeldungen für den Übertritt an die Gymnasien, die KGS und an Ge- meinschaftsschule statt. Wochentags von 14 bis 17 Uhr und am Samstag nach vorheriger Vereinbarung nehmen das Gymnasium Ernestinum Gotha, das Gustav-Freytag-Gymnasium Gotha, das Arnoldi-Gymnasium Gotha, das von- Bülow-Gymnasium Neudietendorf, das Gymnasium Gleichense Ohrdruf, das Perthes-Gymnasium Friedrichroda, die Kooperative Gesamtschule Herzog Ernst Gotha, die Gemeinschaftsschule Tonna, die Gemeinschaftsschule Bad Tabarz so- wie das berufliche Gymnasium Gotha/ Berufsschulzentrum Gotha-West die An- | Norbert Reiße, Mitarbeiter des Feuerwehrtechnischen Zentrums, präsentiert das neue Prüfgerät für meldungen entgegen. Im gleichen Zeit- Atemschutztechnik. raum können Eltern ihre Kinder auch für den Regelschulzweig der Kooperativen Flor i a n sj ün g er 2018 s t a r k gefo r d er t Gesamtschule einschreiben lassen. Die Anmeldung am Staatl. Spezialgymna- Hilfeleistung dominiert das Geschehen / Technik modernisiert sium für Sprachen Salzmannschule ist Landkreis I Insgesamt 2.574 Einsätze mit 1.890 Alarmierungen. Brandeinsätzen noch bis zum 9. März möglich. Die staat- forderten die haupt- und ehrenamtli- wurden 684-mal gezählt. Glücklicherweise lichen Regelschulen im Landkreis Gotha chen Kameradinnen und Kameraden mussten die Feuerwehren nicht bei allen nehmen Mitte März die Anmeldungen der Feuerwehren im Landkreis Gotha im Einsätzen tätig werden. In 407 Fällen stellte für die künftigen Fünftklässler entgegen. Jahr 2018. Das waren 372 Vorkommnisse sich eine Alarmierung als Fehlschlag heraus, Vom 11. bis zum 16. März, Mo. bis Fr. 14- mehr als noch 2017, wie die Bilanz des Am- und das aus unterschiedlichen Gründen wie 17 Uhr, Sa. nach vorheriger telefonischer tes für Sicherheit und Ordnung verrät. Sta- blindem oder böswilligem Alarm bzw. Fehl- Anmeldung, muss die Anmeldung dort tistisch gesehen standen somit sieben Ein- auslösungen durch Brandmeldeanlagen. schriftlich oder persönlich vorgenom- sätze täglich zu Buche. In die Auswertung Zur traurigen Bilanz 2018 zählen zwei Todes- men werden. flossen die Alarmierungen der freiwilligen opfer bei Gebäudebränden im Stadtgebiet Ensemble-Konzert: Die Kreismusik- Wehren und der Berufswehr Gotha ein. Al- Gotha. Bei allen anderen Brandeinsätzen schule Louis Spohr lädt am 9. März ab 14 lein auf die Freiwilligen entfielen 1.451 Ein- wurden 17 Personen verletzt. Elf Personen Uhr bei freiem Eintritt herzlich ein zum sätze, was einen Durchschnitt von knapp mussten durch Einsatzkräfte gerettet wer- Konzert der Ensembles in den Spohrsaal, vier Einsätzen täglich ergibt. den. Bei Verkehrsunfällen verloren 35 Men- Reinhardsbrunner Str. 23, in Gotha. Die „Die Einsätze sind nur eine Seite der Me- schen ihr Leben und 412 Personen wurden Blockflöten-, Klarinetten- und die Strei- daille im zeitintensiven Ehrenamt der verletzt. chergruppen freuen sich ebenso wie die Brandschützer“, sagt Landrat Onno Eckert. Auch 14 Einsatzkräfte der Feuerwehren Akkordeonduos, Gesangsduette und die „Darüber hinaus erbringen die Frauen und wurden bei der Erledigung ihrer Einsätze Jazzformationen auf zahlreiche gespann- Männer in unseren Wehren ungezählte verletzt. „Dies verdeutlicht nur zu gut, das te Zuhörer. Stunden bei Nachbereitungen und Aus- Feuerwehrleute im Rahmen ihrer Tätigkeit Versammlung: Der Vorstand der Kreis- bildungen, bei der Absicherung von Ver- ihr eigenes Leben zum Wohle anderer aufs jägerschaft Gotha e.V. lädt alle Mitglieder anstaltungen und vielem mehr. Für dieses Spiel setzen. Hier spielt es keine Rolle, ob zur Jahreshauptversammlung am Sams- Engagement möchte ich im Namen aller sie dies ehrenamtlich oder beruflich tun“, tag, 16. März, ab 9 Uhr in die Dorfschän- Einwohnerinnen und Einwohner des Land- erinnert der Kreisbrandinspektor Patrick ke in Goldbach, Hauptstraße 15, ein. kreises den Kameradinnen und Kameraden Keil an die persönlichen Risiken. einen herzlichen Dank aussprechen.“ In der Gesamtwertung für 2018 dominie- www.landkreis-gotha.de ren die Anforderungen zur Hilfeleistung Lesen Sie hierzu weiter auf der Seite 19 >>>
2 Amtlicher Teil | 2 8 . Fe b r u a r 2 0 1 9 E r st e Be k a n n t ma c h u n g Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvor- Bek anntm achu ng en schlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvor- des Wahlleiters des Landkreises Gotha für die schlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung Wahl der Kreistagsmitglieder schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeich- Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge nung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unter- gemäß § 17 i. V. m. § 27 Abs. 3 Thüringer Kommu- scheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame nalwahlgesetz (ThürKWG) Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteilig- ter Parteien oder Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge Es werden alle Parteien und Wählergruppen, die sich an der müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, Wahl zum Kreistag des Landkreises Gotha am 26. Mai 2019 be- die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf teiligen möchten, aufgefordert, ihre Wahlvorschläge gem. §§ nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunter- 14 ff. ThürKWG bis spätestens 12. April 2019, 18.00 Uhr beim zeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für Wahlleiter des Landkreises Gotha, Landratsamt Gotha, Wahl- ungültig. büro, Zimmer 168, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, schrift- lich einzureichen. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellver- 1. Im Landkreis Gotha sind am 26. Mai 2019 50 Kreistagsmitglie- treter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter der zu wählen. müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, Wählbar für das Amt eines Kreistagsmitglieds sind Wahlberech- der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und tigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste (§ 12 ThürKWG). Die Wahlberechtigung ergibt sich aus §§ 1 Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit und 2 ThürKWG. Danach sind Deutsche und Personen, die die im ThürKWG nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauf- Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europä- tragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berech- ischen Union* besitzen, wahlberechtigt, wenn sie nicht vom tigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 2 ThürKWG) und seit min- und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des destens drei Monaten ihren Aufenthalt im Landkreis Gotha ha- Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können ben; der Aufenthalt wird vermutet, wenn die Person in einer durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner Gemeinde des Landkreises gemeldet ist. Bei mehreren Woh- des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises nungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maß- abberufen und durch andere ersetzt werden. gebend (§ 1 Abs. 1 Ziffer 3, § 12 ThürKWG). 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bun- dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlord- desrepublik Deutschland zurzeit: nung (ThürKWO) enthalten: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Re- Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, publik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesi- Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums sche Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slo- und ihrer Anschrift. wenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechi- sche Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen: und Nordirland* sowie Republik Zypern. a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem * Nicht wählbar sind Staatsangehörige des Vereinigten König- anderen Wahlvorschlag einer anderen Partei oder Wäh- reich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab lergruppe aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in dem der Vertrag über die Europäische Union, auf das Vereinig- den Wahlvorschlag zustimmen, ten Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwen- b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 dung mehr findet (Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Par- Europäische Union - EUV) tei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht be- Abs. 3 Satz 2 ThürKWG, sitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzli- d) Bescheinigungen der Gemeinde über die Wählbarkeit der chen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befin- Bewerber und die Wahlberechtigung der Unterzeichner des det (§ 12 ThürKWG). Wahlvorschlags; ggf. des Beauftragten und seines Stellver- treters nach dem Muster der Anlagen 23 und 24 zur ThürKWO. 1.1 Für die Wahl der Kreistagsmitglieder können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder 2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Ver- Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. sammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvor- geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtig- schlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 50 Bewer- te Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den ber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstel-
2 8 . Fe b r u a r 2 0 1 9 | Amtlicher Teil 3 lung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame tragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste Bek anntm achu ng en Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzu- zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahl- führen. Die Bewerber können auch durch eine Versammlung leiter des Landkreises mit dem Wahlvorschlag verbunden und von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen einer der üblichen Dienstzeiten des Landratsamtes Gotha Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederver- sammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstim- Montag 09:00 - 12.00 Uhr mung gewählt werden. Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewer- Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr ber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort Freitag 09:00 - 12:00 Uhr und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. in 99867 Gotha, 18. März-Straße 50, Wahlbüro, Zimmer 168 aus- Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teil- gelegt. nehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter des Land- kreises an Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Der Wahlleiter des Landkreises legt die Liste zur Leistung von Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt Unterstützungsunterschriften außerdem auch bei allen Ge- ist, dass jeder wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungs- meindeverwaltungen innerhalb des Wahlgebiets unverzüglich versammlung vorschlagsberechtigt war und dass den sich für nach Einreichung des Wahlvorschlags aus. Gemeindeverwal- die Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben tung sind auch die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllen- wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener de Gemeinde für ihre Mitgliedsgemeinden. Bei der Leistung von Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter des Landkreises ist zur Abnah- Unterstützungsunterschriften sind Bescheinigungen der Ge- me einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt meindeverwaltung über die Wahlberechtigung des Unterzeich- insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Straf- ners nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO vorzulegen, gesetzbuches. es sei denn, dass die Unterstützungsunterschrift vom Wahlbe- rechtigten bei der Gemeindeverwaltung seiner Hauptwohnung 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht geleistet wird. aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letz- ten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krank- oder im Kreistag des Landkreises Gotha vertreten sind, müssen heit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, Eintragungsraum bei dem Landratsamt oder den Gemeinde- zusätzlich von viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt verwaltungen der kreisangehörigen Gemeinden aufzusuchen, werden, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insgesamt erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. 200 Unterschriften). Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträ- dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag vertreten ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvor- und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungs- schlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, raum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tra- dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die gen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins so vielen Wahlberechtigten wie Kreistagsmitglieder zu wählen vorliegen. sind (insgesamt 200 Unterschriften). Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausge- Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen schlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlags- Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits träger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Kreistag in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununter- einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. brochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahl- Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen wer- vorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag den. keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahl- vorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bun- 4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbin- destag, im Thüringer Landtag, im Kreistag vertreten ist. dung). Sie muss spätestens am 34. Tag vor der Wahl (22. April 2019), 18.00 Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Be- 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn auftragten der Wahlvorschläge gegenüber dem Wahlleiter des eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder Landkreises erfolgen. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zu- neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass stimmung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahl- die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. vorschläge (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma- chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 3.3. Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstüt- eingereicht werden. Sie müssen spätestens zungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter des Landkreises beim am 44. Tag vor der Wahl (12. April 2019) bis 18.00 Uhr Landratsamt Gotha bis zum 34. Tag vor der Wahl, dem 22. April 2019, 18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und eingereicht sein. Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzu-
4 Amtlicher Teil | 2 8 . Fe b r u a r 2 0 1 9 Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter des Landkrei- Bekann t mac h u ng Bek anntm achu ng en ses der Sitzungstermine für Ausschüsse Landratsamt Gotha, des Kreistages Wahlbüro - Zimmer 168, 18. März-Straße 50, März 2019 99867 Gotha Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Bau und Umwelt Termin: 12.03.2019 einzureichen. Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum Waltershausen Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 12. April 2019 Beginn: 18:00 Uhr bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Be- Tagesordnung: nichtöffentlich auftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Unterzeichner des Wahlvorschlags zurückgenommen werden. Termin: 13.03.2019 Die Erklärung von Listenverbindungen muss unter den oben ge- Ort: Bionikzentrum Waltershausen, nannten Voraussetzungen ebenfalls gegenüber dem Wahlleiter 99880 Waltershausen, Eisenacher Landstr. 70 des Landkreises erfolgen. Beginn: 17:00 Uhr Tagesordnung: nichtöffentlich 6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag einge- reicht, so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne Ausschuss für Soziales, Gleichstellung und Integration Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Termin: 14.03.2019 Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Ort: Landratsamt Gotha, Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Kreistags- 18.-März-Str. 50, Raum Waltershausen mitglieder zu wählen sind. Beginn: 18:00 Uhr Tagesordnung: nichtöffentlich 7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter des gez. Eckert Gotha, 22.02.2019 Landkreises unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauf- Landrat tragten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Män- gel der Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 22. April 2019, 18.00 Uhr, behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nach- träglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen, die in solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber zu wählen. Bekann t mac h u ng Die nächste Sitzung des Naturschutzbeirates findet Am 23. April 2019 tritt der Landkreiswahlausschuss zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklä- am Donnerstag, den 07.03.2019 um 18.00 Uhr rungen zu Listenverbindungen den durch das ThürKWG und die im Landratsamt Gotha, Raum 247 (Beratungsraum ‚Gotha‘) ThürKWO gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig statt. zuzulassen sind. Geplante Tagesordnung der Sitzung: 8. Die im ThürKWG vorgesehenen Fristen und Termine verlängern 1. Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.12.2018 oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist 2. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie: Oberflächenwasserkör- oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen per „Obere Nesse“ - FFH-/SPA-Erheblichkeitseinschätzung der gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wie- vorliegenden Maßnahmenentwürfe für die Verbesserung der dereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen (§ 37 Gewässerstruktur und Durchgängigkeit der berichtspflichtigen Abs. 2 ThürKWG). Zu beachten ist, dass am 19. April 2019 (Kar- Gewässer freitag) und am 22. April 2019 (Ostermontag) das Landratsamt Initialvortrag Herr Silvio Beese Gotha geschlossen ist. 3. Information über einen Antrag auf Repowering von zwei WEA in der Gemarkung Hochheim 9. Der Zugang rechtsverbindlicher elektronischer Kommunikati- 4. Informationen zum Stand des Entwurfs des neuen Thüringer on im Sinne des § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz Naturschutzgesetzes, zu den Managementplänen für invasive (ThürVwVfG) ist nicht eröffnet. In dem Zusammenhang wird Arten, zur Verwaltungsreform in der Umweltverwaltung des auf die Internetseite des Landkreises Gotha zur elektroni- Freistaates Thüringen schen Kommunikation unter www.landkreis-gotha.de verwie- 5. Sonstiges sen. gez. Eckert Gotha, den 20.02.2019 Landrat 10. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männli- cher und weiblicher Form. gez. Schulz Gotha, 26. Februar 2019 Wahlleiter des Landkreises
2 8 . Fe b r u a r 2 0 1 9 | Amtlicher Teil 5 Wasser- und Abwasserzweckverband meinden am 06.12.2018 die Haushaltssatzung/den Wirtschaftsplan Bek anntm achu ng en Gotha und Landkreisgemeinden 2019 - Betriebszweig Abwasserbeseitigung beschlossen. I. Haush al t ss a t z u n g d es Mit Schreiben vom 29.01.2019 hat der Landrat des Landkreises Go- tha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4, § 63 Was se r- un d A b w a s s er z w ec k- Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen: ve rb an d e s G ot h a u n d 1. Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investiti- Landk r e i sg em ei n d en onen und Investitionsförderungsmaßnahmen i.H.v. 14.991.783 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO - Betriebszweig Abwasserbeseitigung - rechtsaufsichtlich genehmigt. für das Haushaltsjahr 2019 2. Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Ge- festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigun- meinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntma- gen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investi- chung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001, S. 290) zuletzt geändert durch tionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalord- 16.320.000 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 59 Abs. nung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013, S. 194) 4 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. i.V.m. den §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haus- Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, S. haltssatzung/der Wirtschaftsplan 2019 - Betriebszweig Abwasser- 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018 beseitigung nicht. (GVBl. 2018, S. 74) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebs- III. Auslegungshinweise verordnung (ThürEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. 2014, S. 642), hat der Die Haushaltssatzung/der Wirtschaftsplan 2019 - Betriebszweig Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemein- Abwasserbeseitigung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes den mit Beschluss Nr. 40/2018 in seiner Verbandsversammlung am Gotha und Landkreisgemeinden liegt in der Zeit vom 07.03.2019 06.12.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen: bis 04.04.2019 während der üblichen Geschäftszeiten in der Ge- §1 schäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, Kindleber Straße 188 aus. 2019 wird hiermit festgesetzt: Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung er schließt des Haushaltsjahres 2019 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die im Erfolgsplan Haushaltssatzung/der Wirtschaftsplan 2019 zu den üblichen Ge- in den Erträgen mit 22.576.283 € schäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasser- in den Aufwendungen mit 22.576.283 € zweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, mit einem Gewinn in Höhe von 0€ und im Vermögensplan Kindleber Straße 188 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. in den Einnahmen mit 30.338.841 € *) hier nicht abgedruckt in den Ausgaben mit 30.338.841 € ab. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf 14.991.783 € festgesetzt. Wasser- und Abwasserzweckverband §3 Gotha und Landkreisgemeinden Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf I. Hau sh alt ssat zu ng d es 16.320.000 € festgesetzt. §4 Wasser- u nd Ab w asser zw ec k - Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finanzie- v er band es Go t ha u n d rung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan (nicht jedoch für laufende Ausgaben) wird auf 3.600.000 € festgesetzt. Land kr eisgemein d en §5 - Betriebszweig Wasserversorgung - Der Anteil der Mitgliedsgemeinden an den Betriebskosten für die für das Haushaltsjahr 2019 Straßenoberflächenentwässerung beträgt 747.430 €. Die verbands- angehörigen Gemeinden haben in Anlehnung an § 16 Abs. 2 der Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Ge- Verbandssatzung vierteljährlich eine anteilige Zahlung von den meinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntma- Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung an den chung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001, S. 290) zuletzt geändert durch Zweckverband zu leisten. Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalord- nung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013, S. 194) §6 i.V.m. den §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft. Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, S. Gotha, 04.02.2018 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018 (GVBl. 2018, S. 74) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebs- Wasser- und Abwasserzweckverband verordnung (ThürEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. 2014, S. 642), hat der Gotha und Landkreisgemeinden Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemein- gez. Brand den mit Beschluss Nr. 38/2018 in seiner Verbandsversammlung am Verbandsvorsitzender - Siegel - 06.12.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen: II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk §1 Mit Beschluss-Nr.: 40/2018 hat die Verbandsversammlung des Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisge- 2019 wird hiermit festgesetzt:
6 Amtlicher Teil | 2 8 . Fe b r u a r 2 0 1 9 er schließt Wasser- und Abwasserzweckverband Bek anntm achu ng en im Erfolgsplan Apfelstädt-Ohra → in den Erträgen mit 11.796.958 € → in den Aufwendungen mit 11.796.958 € Hau sh alt ssat zu ng d es → mit einem Gewinn in Höhe von 0€ Wasser- u n d Ab w asser zweck- und im Vermögensplan → in den Einnahmen mit 9.729.048 € v er b and es Apfelst ädt -Ohra → in den Ausgaben mit 9.729.048 € Betriebszweig Abwasserbeseitigung für das ab. Haushaltsjahr 2019 §2 Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Ge- Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr meinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232), in der Fas- zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch sung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, genommen werden darf, wird auf 6.196.391 € festgesetzt. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Ände- §3 rung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf 23.07.2013 (GVBl. 2013, Nr. 7 S. 194, 201) i.V.m. den §§ 53 ff. der 9.069.000 € festgesetzt. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Neu- bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, Nr. 2 S. 41), zuletzt §4 mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018 Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finanzie- (GVBl. 2018 S. 74) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsver- rung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan (nicht jedoch ordnung (ThürEBV) in der Fassung der Neubekanntmachung vom für laufende Ausgaben) wird auf 1.900.000 € festgesetzt. 06.09.2014 (GVBl. 2014, Nr. 9, S. 642) hat der Wasser- und Abwas- §5 serzweckverband mit Beschluss Nr. 13/2018 in seiner Verbandsver- Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft. sammlung am 14.11.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Gotha, 07.02.2019 §1 Wasser- und Abwasserzweckverband Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan* für das Haushalts- Gotha und Landkreisgemeinden jahr 2019 wird hiermit festgesetzt: er schließt gez. Brand Verbandsvorsitzender - Siegel – im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 5.792.574 € II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk mit Aufwendungen in Höhe von 5.565.737 € Mit Beschluss-Nr.: 38/2018 hat die Verbandsversammlung des mit einem Jahresgewinn in Höhe von 226.837 € Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisge- und im Vermögensplan meinden am 06.12.2018 die Haushaltssatzung/den Wirtschaftsplan mit Einnahmen in Höhe von 6.023.033 € 2019 - Betriebszweig Trinkwasserversorgung beschlossen. mit Ausgaben in Höhe von 6.023.033 € Mit Schreiben vom 31.01.2019 hat der Landrat des Landkreises Go- ab. tha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4, § 63 §2 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen: Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 1. Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investiti- genommen werden darf, wird auf 2.300.000 € festgesetzt. onen und Investitionsförderungsmaßnahmen i.H.v. 6.196.391 §3 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf rechtsaufsichtlich genehmigt. 5.162.000 € festgesetzt. 2. Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigun- §4 gen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investi- Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finan- tionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von zierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan wird auf 9.069.000 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 59 Abs. 4 900.000 € festgesetzt. ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. §5 Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haus- Der Anteil der Mitgliedsgemeinden an den Betriebskosten für die haltssatzung/der Wirtschaftsplan 2019 - Betriebszweig Trinkwas- Straßenoberflächenentwässerung beträgt 266.468 €. Die verbands- serversorgung nicht. angehörigen Gemeinden haben in Anlehnung an § 18 Abs. 2 der Verbandssatzung vierteljährlich eine anteilige Zahlung von den III. Auslegungshinweise Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung an den Die Haushaltssatzung/der Wirtschaftsplan 2019 - Betriebszweig Zweckverband zu leisten. Trinkwasserversorgung des Wasser- und Abwasserzweckverban- des Gotha und Landkreisgemeinden liegt in der Zeit vom 07.03.2019 §6 bis 04.04.2019 während der üblichen Geschäftszeiten in der Ge- Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft. schäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha Ohrdruf, den 11.02.2019 und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, Kindleber Straße 188 aus. Wasser- und Abwasserzweckverband Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung Apfelstädt-Ohra des Haushaltsjahres 2019 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die gez. Jobst Haushaltssatzung/der Wirtschaftsplan 2019 zu den üblichen Ge- Verbandsvorsitzender -Siegel- schäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasser- zweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, I. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Kindleber Straße 188 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Mit Beschluss-Nr.: 13/2018 hat die Verbandsversammlung des Was- ser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am 14.11.2018 *) hier nicht abgedruckt die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2019 - Betriebszweig
2 8 . Fe b r u a r 2 0 1 9 | Amtlicher Teil 7 Abwasserbeseitigung beschlossen. Wasser- und Abwasserzweckverband Bek anntm achu ng en Mit Schreiben vom 04.02.2019 hat der Landrat des Landkreises Go- Apfelstädt-Ohra tha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4 sowie § 63 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen: Hau shalt ssat zu ng d es Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 fest- Wasser- u nd Ab w asser zw ec k - gesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und v er band es Apfelst ädt -Oh r a Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.300.000 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO rechtsauf- Betriebszweig Wasserversorgung sichtlich genehmigt. für das Haushaltsjahr 2019 Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 festge- Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Ge- setzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis- meinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232), in der Fas- tung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungs- sung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, maßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von 5.162.000 € wird S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Ände- gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 59 Abs. 4 ThürKO rechtsauf- rung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom sichtlich genehmigt. 23.07.2013 (GVBl. 2013, Nr. 7 S. 194, 201) i.V.m. den §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Neu- Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haus- bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, Nr. 2 S. 41), zuletzt haltssatzung 2019 nicht. mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018 II. Auslegungshinweise (GVBl. 2018 S. 74) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsver- Die Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes ordnung (ThürEBV) in der Fassung der Neubekanntmachung vom Apfelstädt-Ohra für das Haushaltsjahr 2019 - Betriebszweig Ab- 06.09.2014 (GVBl. 2014, Nr. 9, S. 642) hat der Wasser- und Abwas- wasserbeseitigung liegt in der Zeit vom 04.04.2019 bis 29.03.2019 serzweckverband Apfelstädt-Ohra mit Beschluss Nr. 11/2018 in während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des seiner Verbandsversammlung am 14.11.2018 folgende Haushalts- Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in 99885 satzung beschlossen: Ohrdruf, Westfalenstraße 9 aus. §1 Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrech- Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan* für das Haushalts- nung des Haushaltsjahres 2019 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO jahr 2019 wird hiermit festgesetzt: wird die Haushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der er schließt Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfel- im Erfolgsplan städt-Ohra in 99885 Ohrdruf, Westfalenstraße 9 zur Einsichtnahme mit Erträgen in Höhe von 2.923.093 € zur Verfügung gestellt. mit Aufwendungen in Höhe von 2.827.160 € mit einem Jahresgewinn in Höhe von 95.933 € *) hier nicht abgedruckt und im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von 2.670.068 € Ohrdruf, den 11.02.2019 mit Ausgaben in Höhe von 2.670.068 € gez. Jobst ab. Verbandsvorsitzender §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf 1.000.000 € festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf 2.138.000 € festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finan- zierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan wird auf 400.000 € festgesetzt. §5 Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft. Ohrdruf, den 20.02.2019 Impressum: Wasser- und Abwasserzweckverband Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwortlich für den amtli- Apfelstädt-Ohra chen und nichtamtlichen Teil: Landrat Onno Eckert | Redaktion: Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestelle, 18.-März-Straße gez. Jobst 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214400, E-Mail: Verbandsvorsitzender -Siegel- pressestelle@kreis-gth.de | Fotos: LRA | Gesamtproduktion: Ver- lag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 I. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Ilmenau OT Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wit- Mit Beschluss-Nr.: 11/2018 hat die Verbandsversammlung des Was- tich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 / Verlags- ser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am 14.11.2018 leiter: Mirko Reise | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte des die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2019 - Betriebszweig Landkreises. Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand 2,56 € Wasserversorgung beschlossen. inkl. Porto. Einzelbezug 0,51 € bei Abholung. Das nächste Amts- Mit Schreiben vom 08.02.2019 hat der Landrat des Landkreises Go- blatt des Landkreises Gotha erscheint voraussichtlich am tha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4 sowie 14.03.2019. § 63 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen:
8 Amtlicher Teil | 2 8 . Fe b r u a r 2 0 1 9 Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 fest- Bek anntm achu ng en und in dem Vermögensplan gesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Einnahmen 2.203.300 € Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.000.000 € wird Ausgaben 2.203.300 € gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO rechtsauf- sichtlich genehmigt. §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Inves- Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 festge- titionsfördermaßnahmen im Bereich Abwasser wird in Höhe von setzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis- 1.144.000 € festgesetzt. tung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von 2.138.000 € wird §3 gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 59 Abs. 4 ThürKO rechtsauf- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Be- sichtlich genehmigt. reich Abwasser auf 2.675.000 € festgesetzt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haus- §4 haltssatzung 2019 nicht. Zum Ausgleich der nichtgebührenfähigen Aufwendungen der Stra- ßenoberflächenentwässerung in Höhe von 178.900 € wird eine II. Auslegungshinweise Umlage an die Gemeinden festgesetzt. Die Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverban- Die Anteile der Gemeinden an der Umlage sind aus der Anlage 1 zur des Apfelstädt-Ohra für das Haushaltsjahr 2019 - Betriebszweig Haushaltssatzung ersichtlich. Wasserversorgung liegt in der Zeit vom 04.03.2019 bis 29.03.2019 während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des §5 Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in 99885 Im Haushaltsjahr 2019 wird eine Verlustumlage in Höhe von Ohrdruf, Westfalenstraße 9 aus. 104.757 € zur Deckung des Finanzbedarfs Bereich Abwasserent- sorgung gem. §. 18 der Verbandssatzung des Mittleres Nessetal Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrech- i.V.m. § 37 Abs. 3 ThürkGG erhoben. nung des Haushaltsjahres 2019 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO Die Anteile der Gemeinden an der Umlage sind aus der Anlage 2 zur wird die Haushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der Haushaltssatzung ersichtlich. Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfel- städt-Ohra in 99885 Ohrdruf, Westfalenstraße 9 zur Einsichtnahme §6 zur Verfügung gestellt. Der Höchstbetrag des Kassenkredites im Bereich Abwasser zur *) hier nicht abgedruckt rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird in Höhe 310.817 € für das Wirtschaftsjahr 2019 festgesetzt. Ohrdruf, den 11.02.2019 §7 gez. Jobst Der Stellenplan ist dem Wirtschaftsplan beigefügt. Verbandsvorsitzender §8 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal Sonneborn, 11.02.2019 H aush al t s s a t z u n g d es gez. Bernhard Bischof Verbandsvorsitzender Siegel Wasse r- u n d A b w a s s er z w ec k- Beschluss und Genehmigungsvermerk v e r b a n d es Mi t t l er es N es set al 1. Der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal hat am 11.02.2019 mit Beschluss Nr. 800-19-VV den Haushalt im Betriebszweig Abwasser 2019 im Bereich Abwasser mit samt ihrer Anlagen beschlos- für das Wirtschaftsjahr 2019 sen. Auf der Grundlage der §§ 20, 23 und 36 des Gesetzes über die 2. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha hat die Ge- kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der nehmigung mit Datum vom 14.02.2019, erteilt. Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. Nr. 8, S. 290), zuletzt 3. Die Haushaltssatzung 2019 beinhaltet die im Tenor benannten geändert durch Gesetz vom 23.07.2013 (GVBL. S. 194) in Verbin- genehmigungspflichtigen Bestandteile. Darüber hinaus sind dung mit § 53 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthalten. Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. Nr. 2, 4. Der Wasser- und Abwasserverband Mittleres Nessetal hat den S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10.04.2018 (GVBl. S. Rechtsmittel Verzicht erklärt. 74) und dem § 13 ff der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (Thü- Mit Schreiben vom 14.02.2019 hat das Landratsamt des Landkrei- rEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. S. 642) erlässt der Wasser- und Ab- ses Gotha gemäß § 36 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Gemein- wasserzweckverband "Mittleres Nesssetal" im Bereich Abwasser schaftsarbeit in Verbindung mit § 57 Abs. 3, § 63 Abs. 2 sowie § 65 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2019: Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen: Die nachfolgende Haushaltssatzung 2019 für Bereich Abwasser • Der im § 2 der Haushaltssatzung im Bereich Abwasser für das wird aufgrund des § 36 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Gemein- Haushaltsjahr 2019 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditauf- schaftsarbeit in Verbindung mit § 57 Abs. 3, § 63 Abs. 2 sowie § 59 nahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- Abs. 4 ThürKO erlassen: men in Höhe von 1.144.000 € wird rechtsaufsichtlich geneh- §1 migt. Der Haushalt neben dem als Anlage beigefügte Wirtschafts- und • Der in § 3 der Haushaltssatzung im Bereich Abwasser für das Finanzplan im Bereich Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2019 fest- Haushaltsjahr 2019 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflich- gesetzt; dadurch ergeben sich tungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitio- nen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren Abwasser in Höhe von 2.675.000 € wird rechtsaufsichtlich genehmigt. in dem Erfolgsplan • Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet. die Erträge 1.864.900 € die Aufwendungen 1.783.900 € Der Vollzug der Bekanntmachung ist der Rechtaufsichtsbehörde Gewinn 81.000 € anzuzeigen.
2 8 . Fe b r u a r 2 0 1 9 | Amtlicher Teil 9 Auslegungshinweis: Bek anntm achu ng en Mitgliedsgemeinde Anzahl Anteil Die Haushaltssatzung 2019 für den Bereich Abwasser mit samt Einwohner Gemeinden seinen Anlagen, Beschlüssen und Genehmigungsbescheid liegt ge- € mäß § 57 Abs.3 der ThüKO im Zeitraum Hörselberg-Hainich 3.175 47.441 vom 01.03.2019 bis 30.03.2019 mit OT Behringen mit Hütscheroda, OT Wolfsbehringen; OT Craula, in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, Hauptstraße 90 B OT Tüngeda, OT Reichenbach in 99820 Hörselberg-Hainich OT Behringen, während der üblichen Hörsel OT Ebenheim 216 3.227 Dienststunden Hörsel OT Metebach 114 1.703 sowie in o.g. Zeitraum immer dienstags jeweils von 13.00 bis 18.00 Hörsel OT Neufrankenroda 69 1.031 Uhr im Rathaus der Gemeinde Sonneborn, Am Arzbach 2 in 99869 Hörsel OT Weingarten 154 2.301 Sonneborn/ Eberstädt 1.207 18.035 Sonneborn Brüheim 466 6.963 und in der Geschäftsstelle WAZV Mittleres Nessetal (ehemals Ge- Friedrichswerth 477 7.127 meinde), Neue Straße 92 A in 99820 Hörselberg-Hainich OT Weni- Haina 476 7.112 genlupnitz, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Wangenheim 657 9.817 Verlustumlage 7.011 104.757 Bis zur Entlasstung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2019 nach § 80 Abs.3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung wie o.g. zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. gez. Bernhard Bischof Verbandsvorsitzender Wasser- und Abwasserzweckverband Anlage 1 Mittleres Nessetal zur Haushaltssatzung 2019 des Wasser- und Abwasserzweck- Hau shalt ssat zu ng d es verband Mittleres Nessetal Wasser- u nd Ab w asser zw ec k - Anteile der Gemeinden an der Umlage 2019 - nicht gebührenfähige Aufwendungen der Straßenoberflächenent- v er band es Mit t ler es N esseta l wässerung - im Betriebszweig Trinkwasser Ansatz im für das Wirtschaftsjahr 2019 Wirtschaftsplan 2019: Umlage Gesamt 178.900 € Auf der Grundlage der §§ 20, 23 und 36 des Gesetzes über die Anteil je Einwohner p.a.: 25,52 € kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Einwohnerzahlen per 2018-06-30: 7.011 Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. Nr. 8, S. 290), zuletzt Mitgliedsgemeinde Anzahl Anteil geändert durch Gesetz vom 23.07.2013 (GVBL. S. 194) in Verbin- Einwohner Gemeinden dung mit § 53 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der € Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. Nr. 2, Hörselberg-Hainich 3.175 81.017 S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10.04.2018 (GVBl. S. mit OT Behringen mit Hütscheroda, 74) und dem § 13 ff der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (Thü- OT Wolfsbehringen; OT Craula, rEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. S. 642) erlässt der Wasser- und Abwas- OT Tüngeda, OT Reichenbach serzweckverband "Mittleres Nesssetal" im Bereich Trinkwasser fol- Hörsel OT Ebenheim 216 5.512 gende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2019: Hörsel OT Metebach 114 2.909 Die nachfolgende Haushaltssatzung 2019 für Bereich Trinkwasser Hörsel OT Neufrankenroda 69 1.761 Hörsel OT Weingarten 154 3.930 wird aufgrund des § 36 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Gemein- Sonneborn/ Eberstädt 1.207 30.799 schaftsarbeit in Verbindung mit § 57 Abs. 3, § 63 Abs. 2 sowie § 59 Brüheim 466 11.891 Abs. 4 ThürKO erlassen: Friedrichswerth 477 12.172 §1 Haina 476 12.146 Der Haushalt neben dem als Anlage beigefügte Wirtschafts- und Wangenheim 657 16.765 Finanzplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt Umlage 2019 für 7.011 178.900 und schließt nicht gebührenfähige Aufwendungen der Trinkwasser Straßenoberflächen- in dem Erfolgsplan die Erträge 1.047.700 € entwässerung die Aufwendungen 1.020.100 € Gewinn 27.600 € Anlage 2 und in dem Vermögensplan Einnahmen und Ausgaben 1.841.900 € zur Haushaltssatzung 2019 des Wasser- und Abwasserzweck- verband Mittleres Nessetal ab. §2 Anteile der Gemeinden an der Umlage 2019 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Inves- - Verlustumlage - titionsfördermaßnahmen im Bereich Trinkwasser wird in Höhe von Ansatz im Wirtschaftsplan 2019: Umlage Gesamt 104.757 € 1.320.000 € festgesetzt. Anteil je Einwohner p.a.: 14,94 € §3 Einwohnerzahlen per 2018-06-30: 7.011 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Be- reich Trinkwasser auf 2.140.000 € festgesetzt.
10 Amtlicher Teil | 2 8 . Fe b r u a r 2 0 1 9 §4 Gewässerunterhaltungsverband Bek anntm achu ng en Der Höchstbetrag des Kassenkredites im Bereich Trinkwasser zur „Flößgraben/Leina“ rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird in Höhe von 170.000 € für das Wirtschaftsjahr 2019 festge- Bekann t mac h u ng setzt. d er Hau shalt ssat zu ng §5 des Gewässerunterhaltungsverbandes Der Stellenplan ist dem Wirtschaftsplan beigefügt. „Flößgraben/Leina“ §6 für das Haushaltsjahr 2019 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen Sonneborn, 13.12.2018 für das Haushaltsjahr 2019 wurde durch die Verbandsversammlung am 12.12.2018 (Beschluss Nr. 101) in öffentlicher Sitzung beschlos- gez. Bernhard Bischof Siegel sen. Die Satzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde Verbandsvorsitzender der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Gotha angezeigt. Beschluss und Genehmigungsvermerk Das Landratsamt Gotha erteilte am 04.02.2019 die Eingangsbestä- 1. Der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal tigung mit folgenden Vermerken: hat am 13.12.2018 mit Beschluss Nr. 794-18-VV den Haushalt 1. Die Haushaltssatzung wird gemäß §§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 1 2019 im Bereich Trinkwasser beschlossen. ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3 Satz 1 ThürKO sowie § 17 der Ver- 2. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha hat die Ge- bandssatzung mit Eingang dieser Eingangsbestätigung bekannt nehmigung mit Datum vom 04.02.2019 erteilt. gemacht. 3. Die Haushaltssatzung 2019 beinhaltet die im Tenor benannten genehmigungspflichtigen Bestandteile. Darüber hinaus sind Die Auslegung des Haushaltsplanes erfolgt gem. § 57 Abs. 3 Satz 3 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthalten. ThürKO i.V. mit Art. 2 des Thüringer Gesetzes über das Neue Kom- 4. Der Wasser- und Abwasserverband Mittleres Nessetal hat den munale Finanzwesen in der derzeit gültigen Fassung. Der Haus- Rechtsmittel Verzicht erklärt. haltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.02. - 14.03.2019 Mit Schreiben vom 04.02.2019 hat das Landesamt des Landkreises in der Gemeindeverwaltung Leinatal, OT Schönau v.d.W., Ortsstraße Gotha § 36 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit 10, 99894 Leinatal in Verbindung mit § 57 Abs. 3, § 63 Abs. 2 sowie § 59 Abs. 4 ThürKO während der Dienststunden öffentlich aus. folgenden Bescheid erlassen: Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öf- • Der im § 2 der Haushaltssatzung im Bereich Trinkwasser für das fentlich bekannt gemacht. Haushaltsjahr 2019 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditauf- mahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- gez. Oßwald Leinatal, den 15.02.2019 men in Höhe von 1.320.000 € wird rechtsaufsichtlich geneh- Verbandsvorsitzender migt. • Der in § 3 der Haushaltssatzung im Bereich Trinkwasser für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflich- Hau sh alt ssat zu ng tungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitio- nen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren des Gewässerunterhaltungsverbandes „Flößgra- in Höhe von 2.140.000 € wird rechtsaufsichtlich genehmigt. ben/Leina“ (GUV) für das Haushaltsjahr 2019 • Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet. Die nachfolgende Haushaltssatzung wird aufgrund des § 36 Abs. Der Vollzug der Bekanntmachung ist der Rechtaufsichtsbehörde 1 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung anzuzeigen. mit § 55 ThürKO in der derzeit gültigen Fassung erlassen: Auslegungshinweis: §1 Die Haushaltssatzung 2019 für den Bereich Trinkwasser mit samt Der als Anlage beigefügte Haushaltspan für das Haushaltsjahr 2019 seinen Anlagen, Beschlüssen und Genehmigungsbescheid liegt ge- wird hiermit festgesetzt; er schließt mäß § 57 Abs. 3 der ThüKO im Zeitraum im Verwaltungshaushalt 2019 in den Einnahmen 289.685 Euro vom 01.03.2019 bis 30.03.2019 in den Ausgaben 289.685 Euro in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, Hauptstraße 90 B und im Vermögenshaushalt 2019 in 99820 Hörselberg-Hainich OT Behringen, während der üblichen in den Einnahmen 1.291.200 Euro Dienststunden in den Ausgaben 1.291.200 Euro sowie in o.g. Zeitraum immer dienstags jeweils von 13.00 bis 18.00 ab. Uhr im Rathaus der Gemeinde Sonneborn, Am Arzbach 2 in 99869 §2 Sonneborn Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- und in der Geschäftsstelle WAZV Mittleres Nessetal (ehemals Ge- nahmen sind nicht vorgesehen. meinde), Neue Straße 92 A in 99820 Hörselberg-Hainich OT Weni- §3 genlupnitz, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden Bis zur Entlasstung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung nicht festgesetzt. 2019 nach § 80 Abs.3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung wie §4 o.g. zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Umlage wird im Jahr 2019 auf 118.500 Euro festge- gez. Bernhard Bischof setzt. Verbandsvorsitzender
Sie können auch lesen