AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha

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AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
Amtlicher Teil
                                  DER LANDKREIS                                                        Bekanntmachung des Wahlleiters
                                                                                                       des Landkreises                     2
                                                                                                       Termine der Ausschüsse              4
                                                                                                       Bekanntmachungen der Wasser-
                                                                                                       und Abwasserzweckverbände           5

                                                                                                       Nichtamtlicher Teil
                                                                                                       Stellenausschreibungen             11

                                A MTSBL ATT                                                            Ausschreibungen von Bau- und
                                                                                                       Dienstleistungen
                                                                                                       Forum zur Breitbandtechnologie
                                                                                                                                          16

                                                                                                       im LRA                             19
                                                                                                       Freie Plätze an der VHS            19
                                                                                                       Elektroautos bleiben im Trend      20
                   Ausgabe vom 28. Februar 2019 | 28. Jahrgang | Nr. 4

                                                                                                       Anmeldung: Vom 4. bis 9. März fin-
                                                                                                       den die Anmeldungen für den Übertritt
                                                                                                       an die Gymnasien, die KGS und an Ge-
                                                                                                       meinschaftsschule statt. Wochentags
                                                                                                       von 14 bis 17 Uhr und am Samstag
                                                                                                       nach vorheriger Vereinbarung nehmen
                                                                                                       das Gymnasium Ernestinum Gotha, das
                                                                                                       Gustav-Freytag-Gymnasium Gotha, das
                                                                                                       Arnoldi-Gymnasium Gotha, das von-
                                                                                                       Bülow-Gymnasium Neudietendorf, das
                                                                                                       Gymnasium Gleichense Ohrdruf, das
                                                                                                       Perthes-Gymnasium Friedrichroda, die
                                                                                                       Kooperative Gesamtschule Herzog Ernst
                                                                                                       Gotha, die Gemeinschaftsschule Tonna,
                                                                                                       die Gemeinschaftsschule Bad Tabarz so-
                                                                                                       wie das berufliche Gymnasium Gotha/
                                                                                                       Berufsschulzentrum Gotha-West die An-
| Norbert Reiße, Mitarbeiter des Feuerwehrtechnischen Zentrums, präsentiert das neue Prüfgerät für     meldungen entgegen. Im gleichen Zeit-
Atemschutztechnik.
                                                                                                       raum können Eltern ihre Kinder auch für
                                                                                                       den Regelschulzweig der Kooperativen

Flor i a n sj ün g er 2018 s t a r k gefo r d er t                                                     Gesamtschule einschreiben lassen. Die
                                                                                                       Anmeldung am Staatl. Spezialgymna-
Hilfeleistung dominiert das Geschehen / Technik modernisiert                                           sium für Sprachen Salzmannschule ist
Landkreis I Insgesamt 2.574 Einsätze               mit 1.890 Alarmierungen. Brandeinsätzen             noch bis zum 9. März möglich. Die staat-
forderten die haupt- und ehrenamtli-               wurden 684-mal gezählt. Glücklicherweise            lichen Regelschulen im Landkreis Gotha
chen Kameradinnen und Kameraden                    mussten die Feuerwehren nicht bei allen             nehmen Mitte März die Anmeldungen
der Feuerwehren im Landkreis Gotha im              Einsätzen tätig werden. In 407 Fällen stellte       für die künftigen Fünftklässler entgegen.
Jahr 2018. Das waren 372 Vorkommnisse              sich eine Alarmierung als Fehlschlag heraus,        Vom 11. bis zum 16. März, Mo. bis Fr. 14-
mehr als noch 2017, wie die Bilanz des Am-         und das aus unterschiedlichen Gründen wie           17 Uhr, Sa. nach vorheriger telefonischer
tes für Sicherheit und Ordnung verrät. Sta-        blindem oder böswilligem Alarm bzw. Fehl-           Anmeldung, muss die Anmeldung dort
tistisch gesehen standen somit sieben Ein-         auslösungen durch Brandmeldeanlagen.                schriftlich oder persönlich vorgenom-
sätze täglich zu Buche. In die Auswertung          Zur traurigen Bilanz 2018 zählen zwei Todes-        men werden.
flossen die Alarmierungen der freiwilligen         opfer bei Gebäudebränden im Stadtgebiet             Ensemble-Konzert: Die Kreismusik-
Wehren und der Berufswehr Gotha ein. Al-           Gotha. Bei allen anderen Brandeinsätzen             schule Louis Spohr lädt am 9. März ab 14
lein auf die Freiwilligen entfielen 1.451 Ein-     wurden 17 Personen verletzt. Elf Personen           Uhr bei freiem Eintritt herzlich ein zum
sätze, was einen Durchschnitt von knapp            mussten durch Einsatzkräfte gerettet wer-           Konzert der Ensembles in den Spohrsaal,
vier Einsätzen täglich ergibt.                     den. Bei Verkehrsunfällen verloren 35 Men-          Reinhardsbrunner Str. 23, in Gotha. Die
„Die Einsätze sind nur eine Seite der Me-          schen ihr Leben und 412 Personen wurden             Blockflöten-, Klarinetten- und die Strei-
daille im zeitintensiven Ehrenamt der              verletzt.                                           chergruppen freuen sich ebenso wie die
Brandschützer“, sagt Landrat Onno Eckert.          Auch 14 Einsatzkräfte der Feuerwehren               Akkordeonduos, Gesangsduette und die
„Darüber hinaus erbringen die Frauen und           wurden bei der Erledigung ihrer Einsätze            Jazzformationen auf zahlreiche gespann-
Männer in unseren Wehren ungezählte                verletzt. „Dies verdeutlicht nur zu gut, das        te Zuhörer.
Stunden bei Nachbereitungen und Aus-               Feuerwehrleute im Rahmen ihrer Tätigkeit
                                                                                                       Versammlung: Der Vorstand der Kreis-
bildungen, bei der Absicherung von Ver-            ihr eigenes Leben zum Wohle anderer aufs
                                                                                                       jägerschaft Gotha e.V. lädt alle Mitglieder
anstaltungen und vielem mehr. Für dieses           Spiel setzen. Hier spielt es keine Rolle, ob
                                                                                                       zur Jahreshauptversammlung am Sams-
Engagement möchte ich im Namen aller               sie dies ehrenamtlich oder beruflich tun“,
                                                                                                       tag, 16. März, ab 9 Uhr in die Dorfschän-
Einwohnerinnen und Einwohner des Land-             erinnert der Kreisbrandinspektor Patrick
                                                                                                       ke in Goldbach, Hauptstraße 15, ein.
kreises den Kameradinnen und Kameraden             Keil an die persönlichen Risiken.
einen herzlichen Dank aussprechen.“
In der Gesamtwertung für 2018 dominie-                                                                      www.landkreis-gotha.de
ren die Anforderungen zur Hilfeleistung                 Lesen Sie hierzu weiter auf der Seite 19 >>>
AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
2                                                                             Amtlicher Teil |                 2 8 . Fe b r u a r 2 0 1 9

                       E r st e Be k a n n t ma c h u n g                                      Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvor-
Bek anntm achu ng en

                                                                                               schlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvor-
                       des Wahlleiters des Landkreises Gotha für die                           schlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung
                       Wahl der Kreistagsmitglieder                                            schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und
                                                                                               ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als
                                                                                               Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeich-
                       Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge
                                                                                               nung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unter-
                       gemäß § 17 i. V. m. § 27 Abs. 3 Thüringer Kommu-                        scheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame
                       nalwahlgesetz (ThürKWG)                                                 Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteilig-
                                                                                               ter Parteien oder Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge
                       Es werden alle Parteien und Wählergruppen, die sich an der
                                                                                               müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen,
                       Wahl zum Kreistag des Landkreises Gotha am 26. Mai 2019 be-
                                                                                               die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf
                       teiligen möchten, aufgefordert, ihre Wahlvorschläge gem. §§
                                                                                               nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunter-
                       14 ff. ThürKWG bis spätestens 12. April 2019, 18.00 Uhr beim
                                                                                               zeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für
                       Wahlleiter des Landkreises Gotha, Landratsamt Gotha, Wahl-
                                                                                               ungültig.
                       büro, Zimmer 168, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, schrift-
                       lich einzureichen.
                                                                                               In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellver-
                       1. Im Landkreis Gotha sind am 26. Mai 2019 50 Kreistagsmitglie-         treter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter
                          der zu wählen.                                                       müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt
                                                                                               der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter,
                          Wählbar für das Amt eines Kreistagsmitglieds sind Wahlberech-        der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und
                          tigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben        nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste
                          (§ 12 ThürKWG). Die Wahlberechtigung ergibt sich aus §§ 1            Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit
                          und 2 ThürKWG. Danach sind Deutsche und Personen, die die            im ThürKWG nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauf-
                          Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europä-        tragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berech-
                          ischen Union* besitzen, wahlberechtigt, wenn sie nicht vom           tigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben
                          Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 2 ThürKWG) und seit min-            und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des
                          destens drei Monaten ihren Aufenthalt im Landkreis Gotha ha-         Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können
                          ben; der Aufenthalt wird vermutet, wenn die Person in einer          durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner
                          Gemeinde des Landkreises gemeldet ist. Bei mehreren Woh-             des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises
                          nungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maß-            abberufen und durch andere ersetzt werden.
                          gebend (§ 1 Abs. 1 Ziffer 3, § 12 ThürKWG).
                                                                                            1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach
                          Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bun-            dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlord-
                          desrepublik Deutschland zurzeit:                                      nung (ThürKWO) enthalten:
                          Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,          a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,
                          Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik,           b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der
                          Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Re-            Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag,
                          publik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen,       c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,
                          Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der               d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter
                          Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesi-            Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums
                          sche Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slo-              und ihrer Anschrift.
                          wenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechi-
                          sche Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien         Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen:
                          und Nordirland* sowie Republik Zypern.                               a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6
                                                                                                  zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem
                          * Nicht wählbar sind Staatsangehörige des Vereinigten König-            anderen Wahlvorschlag einer anderen Partei oder Wäh-
                          reich Großbritannien und Nordirland nach dem Zeitpunkt, ab              lergruppe aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in
                          dem der Vertrag über die Europäische Union, auf das Vereinig-           den Wahlvorschlag zustimmen,
                          ten Königreich Großbritannien und Nordirland keine Anwen-            b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1
                          dung mehr findet (Artikel 50 Absatz 3 des Vertrags über die             ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Par-
                          Europäische Union - EUV)                                                tei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,
                                                                                               c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters
                          Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit           und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15
                          oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht be-          Abs. 3 Satz 2 ThürKWG,
                          sitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzli-        d) Bescheinigungen der Gemeinde über die Wählbarkeit der
                          chen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befin-          Bewerber und die Wahlberechtigung der Unterzeichner des
                          det (§ 12 ThürKWG).                                                     Wahlvorschlags; ggf. des Beauftragten und seines Stellver-
                                                                                                  treters nach dem Muster der Anlagen 23 und 24 zur ThürKWO.
                       1.1 Für die Wahl der Kreistagsmitglieder können Wahlvorschläge
                           von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder     2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten
                           von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von           Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Ver-
                           Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.                          sammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei
                                                                                               oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in
                          Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvor-           geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtig-
                          schlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 50 Bewer-        te Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den
                          ber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge          Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der
                          unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres              Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstel-
AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
2 8 . Fe b r u a r 2 0 1 9   | Amtlicher Teil                                                                                       3
    lung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame             tragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste

                                                                                                                                            Bek anntm achu ng en
    Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzu-           zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahl-
    führen. Die Bewerber können auch durch eine Versammlung               leiter des Landkreises mit dem Wahlvorschlag verbunden und
    von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern             unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während
    einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen einer              der üblichen Dienstzeiten des Landratsamtes Gotha
    Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederver-
    sammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstim-            Montag          09:00 - 12.00 Uhr
    mung gewählt werden.                                                  Dienstag        13:00 - 17:00 Uhr
                                                                          Mittwoch        09:00 - 12:00 Uhr
    Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewer-          Donnerstag      09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
    ber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort        Freitag         09:00 - 12:00 Uhr
    und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die
    Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.           in 99867 Gotha, 18. März-Straße 50, Wahlbüro, Zimmer 168 aus-
    Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teil-           gelegt.
    nehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter des Land-
    kreises an Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die         Der Wahlleiter des Landkreises legt die Liste zur Leistung von
    Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt             Unterstützungsunterschriften außerdem auch bei allen Ge-
    ist, dass jeder wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungs-          meindeverwaltungen innerhalb des Wahlgebiets unverzüglich
    versammlung vorschlagsberechtigt war und dass den sich für            nach Einreichung des Wahlvorschlags aus. Gemeindeverwal-
    die Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben              tung sind auch die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllen-
    wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener            de Gemeinde für ihre Mitgliedsgemeinden. Bei der Leistung von
    Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter des Landkreises ist zur Abnah-      Unterstützungsunterschriften sind Bescheinigungen der Ge-
    me einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt       meindeverwaltung über die Wahlberechtigung des Unterzeich-
    insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Straf-         ners nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO vorzulegen,
    gesetzbuches.                                                         es sei denn, dass die Unterstützungsunterschrift vom Wahlbe-
                                                                          rechtigten bei der Gemeindeverwaltung seiner Hauptwohnung
3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht               geleistet wird.
   aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letz-
   ten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag             Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krank-
   oder im Kreistag des Landkreises Gotha vertreten sind, müssen          heit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur
   neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der            unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen
   Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat,            Eintragungsraum bei dem Landratsamt oder den Gemeinde-
   zusätzlich von viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt          verwaltungen der kreisangehörigen Gemeinden aufzusuchen,
   werden, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insgesamt              erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein.
   200 Unterschriften).
                                                                          Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden,
3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträ-         dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein
    ger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag vertreten            ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt
    ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvor-        und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungs-
    schlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten,           raum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf
    die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tra-          dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die
    gen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal         Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins
    so vielen Wahlberechtigten wie Kreistagsmitglieder zu wählen          vorliegen.
    sind (insgesamt 200 Unterschriften).
                                                                          Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausge-
    Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen              schlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe
    Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlags-             Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits
    träger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Kreistag          in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder
    aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununter-                einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben.
    brochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahl-          Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen wer-
    vorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag            den.
    keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahl-
    vorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bun-      4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbin-
    destag, im Thüringer Landtag, im Kreistag vertreten ist.              dung). Sie muss spätestens am 34. Tag vor der Wahl (22. April
                                                                          2019), 18.00 Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Be-
3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn            auftragten der Wahlvorschläge gegenüber dem Wahlleiter des
    eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder               Landkreises erfolgen. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zu-
    neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass          stimmung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahl-
    die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs.          vorschläge (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen.
    1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des
    früheren Wahlvorschlags war.                                       5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma-
                                                                          chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
3.3. Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstüt-          eingereicht werden. Sie müssen spätestens
     zungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des
     Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter des Landkreises beim           am 44. Tag vor der Wahl (12. April 2019) bis 18.00 Uhr
     Landratsamt Gotha bis zum 34. Tag vor der Wahl, dem 22. April
     2019, 18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und        eingereicht sein.
     Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzu-
4                                                                               Amtlicher Teil |               2 8 . Fe b r u a r 2 0 1 9

                           Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter des Landkrei-
                                                                                              Bekann t mac h u ng
Bek anntm achu ng en

                           ses
                                                                                              der Sitzungstermine für Ausschüsse
                           Landratsamt Gotha,
                                                                                              des Kreistages
                           Wahlbüro - Zimmer 168,
                           18. März-Straße 50,                                                März 2019
                           99867 Gotha                                                        Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Bau und Umwelt
                                                                                              Termin:       12.03.2019
                           einzureichen.                                                      Ort:          Landratsamt Gotha,
                                                                                                            18.-März-Str. 50, Raum Waltershausen
                           Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 12. April 2019      Beginn:       18:00 Uhr
                           bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Be-      Tagesordnung: nichtöffentlich
                           auftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen         Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
                           Unterzeichner des Wahlvorschlags zurückgenommen werden.            Termin:       13.03.2019
                           Die Erklärung von Listenverbindungen muss unter den oben ge-       Ort:          Bionikzentrum Waltershausen,
                           nannten Voraussetzungen ebenfalls gegenüber dem Wahlleiter                       99880 Waltershausen, Eisenacher Landstr. 70
                           des Landkreises erfolgen.                                          Beginn:       17:00 Uhr
                                                                                              Tagesordnung: nichtöffentlich
                       6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag einge-
                          reicht, so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne     Ausschuss für Soziales, Gleichstellung und Integration
                          Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das             Termin:       14.03.2019
                          Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt.           Ort:          Landratsamt Gotha,
                          Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Kreistags-                    18.-März-Str. 50, Raum Waltershausen
                          mitglieder zu wählen sind.                                          Beginn:       18:00 Uhr
                                                                                              Tagesordnung: nichtöffentlich
                       7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter des          gez. Eckert                                    Gotha, 22.02.2019
                          Landkreises unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauf-        Landrat
                          tragten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Män-
                          gel der Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 22. April
                          2019, 18.00 Uhr, behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind
                          auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig,
                          als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nach-
                          träglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen, die in
                          solchen Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind
                          in gleicher Weise wie Bewerber zu wählen.                           Bekann t mac h u ng
                                                                                              Die nächste Sitzung des Naturschutzbeirates findet
                           Am 23. April 2019 tritt der Landkreiswahlausschuss zusammen
                           und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklä-         am Donnerstag, den 07.03.2019 um 18.00 Uhr
                           rungen zu Listenverbindungen den durch das ThürKWG und die             im Landratsamt Gotha, Raum 247 (Beratungsraum ‚Gotha‘)
                           ThürKWO gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig
                                                                                              statt.
                           zuzulassen sind.
                                                                                              Geplante Tagesordnung der Sitzung:
                       8. Die im ThürKWG vorgesehenen Fristen und Termine verlängern          1. Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.12.2018
                          oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist       2. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie: Oberflächenwasserkör-
                          oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen              per „Obere Nesse“ - FFH-/SPA-Erheblichkeitseinschätzung der
                          gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wie-      vorliegenden Maßnahmenentwürfe für die Verbesserung der
                          dereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen (§ 37            Gewässerstruktur und Durchgängigkeit der berichtspflichtigen
                          Abs. 2 ThürKWG). Zu beachten ist, dass am 19. April 2019 (Kar-         Gewässer
                          freitag) und am 22. April 2019 (Ostermontag) das Landratsamt           Initialvortrag Herr Silvio Beese
                          Gotha geschlossen ist.                                              3. Information über einen Antrag auf Repowering von zwei WEA in
                                                                                                 der Gemarkung Hochheim
                       9. Der Zugang rechtsverbindlicher elektronischer Kommunikati-          4. Informationen zum Stand des Entwurfs des neuen Thüringer
                          on im Sinne des § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz             Naturschutzgesetzes, zu den Managementplänen für invasive
                          (ThürVwVfG) ist nicht eröffnet. In dem Zusammenhang wird               Arten, zur Verwaltungsreform in der Umweltverwaltung des
                          auf die Internetseite des Landkreises Gotha zur elektroni-             Freistaates Thüringen
                          schen Kommunikation unter www.landkreis-gotha.de verwie-            5. Sonstiges
                          sen.                                                                gez. Eckert                               Gotha, den 20.02.2019
                                                                                              Landrat
                       10. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männli-
                           cher und weiblicher Form.

                       gez. Schulz                                Gotha, 26. Februar 2019
                       Wahlleiter des Landkreises
2 8 . Fe b r u a r 2 0 1 9   | Amtlicher Teil                                                                                        5
Wasser- und Abwasserzweckverband                                       meinden am 06.12.2018 die Haushaltssatzung/den Wirtschaftsplan

                                                                                                                                             Bek anntm achu ng en
Gotha und Landkreisgemeinden                                           2019 - Betriebszweig Abwasserbeseitigung beschlossen.

I. Haush al t ss a t z u n g d es                                      Mit Schreiben vom 29.01.2019 hat der Landrat des Landkreises Go-
                                                                       tha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4, § 63
Was se r- un d A b w a s s er z w ec k-                                Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen:

ve rb an d e s G ot h a u n d                                          1. Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
                                                                          festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investiti-
Landk r e i sg em ei n d en                                               onen und Investitionsförderungsmaßnahmen i.H.v. 14.991.783
                                                                          € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO
- Betriebszweig Abwasserbeseitigung -
                                                                          rechtsaufsichtlich genehmigt.
für das Haushaltsjahr 2019
                                                                       2. Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Ge-              festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigun-
meinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntma-              gen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investi-
chung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001, S. 290) zuletzt geändert durch          tionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von
Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalord-            16.320.000 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 59 Abs.
nung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013, S. 194)              4 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt.
i.V.m. den §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der     Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haus-
Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, S.           haltssatzung/der Wirtschaftsplan 2019 - Betriebszweig Abwasser-
41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018      beseitigung nicht.
(GVBl. 2018, S. 74) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebs-
                                                                       III. Auslegungshinweise
verordnung (ThürEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. 2014, S. 642), hat der
                                                                       Die Haushaltssatzung/der Wirtschaftsplan 2019 - Betriebszweig
Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemein-
                                                                       Abwasserbeseitigung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
den mit Beschluss Nr. 40/2018 in seiner Verbandsversammlung am
                                                                       Gotha und Landkreisgemeinden liegt in der Zeit vom 07.03.2019
06.12.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
                                                                       bis 04.04.2019 während der üblichen Geschäftszeiten in der Ge-
                               §1                                      schäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha
Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr     und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, Kindleber Straße 188 aus.
2019 wird hiermit festgesetzt:
                                                                       Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung
er schließt
                                                                       des Haushaltsjahres 2019 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die
im Erfolgsplan                                                         Haushaltssatzung/der Wirtschaftsplan 2019 zu den üblichen Ge-
    in den Erträgen mit                              22.576.283 €
                                                                       schäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasser-
    in den Aufwendungen mit                          22.576.283 €
                                                                       zweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha,
    mit einem Gewinn in Höhe von                              0€
und im Vermögensplan                                                   Kindleber Straße 188 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
    in den Einnahmen mit                             30.338.841 €      *) hier nicht abgedruckt
    in den Ausgaben mit                              30.338.841 €
ab.
                              §2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr
zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch
genommen werden darf, wird auf 14.991.783 € festgesetzt.               Wasser- und Abwasserzweckverband
                          §3                                           Gotha und Landkreisgemeinden
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf               I. Hau sh alt ssat zu ng d es
16.320.000 € festgesetzt.
                               §4
                                                                       Wasser- u nd Ab w asser zw ec k -
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finanzie-        v er band es Go t ha u n d
rung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan (nicht jedoch
für laufende Ausgaben) wird auf 3.600.000 € festgesetzt.
                                                                       Land kr eisgemein d en
                               §5                                      - Betriebszweig Wasserversorgung -
Der Anteil der Mitgliedsgemeinden an den Betriebskosten für die        für das Haushaltsjahr 2019
Straßenoberflächenentwässerung beträgt 747.430 €. Die verbands-
angehörigen Gemeinden haben in Anlehnung an § 16 Abs. 2 der            Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Ge-
Verbandssatzung vierteljährlich eine anteilige Zahlung von den         meinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntma-
Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung an den           chung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001, S. 290) zuletzt geändert durch
Zweckverband zu leisten.                                               Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalord-
                                                                       nung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013, S. 194)
                                §6                                     i.V.m. den §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.         Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, S.
Gotha, 04.02.2018                                                      41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018
                                                                       (GVBl. 2018, S. 74) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebs-
Wasser- und Abwasserzweckverband
                                                                       verordnung (ThürEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. 2014, S. 642), hat der
Gotha und Landkreisgemeinden
                                                                       Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemein-
gez. Brand                                                             den mit Beschluss Nr. 38/2018 in seiner Verbandsversammlung am
Verbandsvorsitzender                                      - Siegel -   06.12.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk                                                                §1
Mit Beschluss-Nr.: 40/2018 hat die Verbandsversammlung des             Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr
Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisge-              2019 wird hiermit festgesetzt:
6                                                                              Amtlicher Teil |                 2 8 . Fe b r u a r 2 0 1 9
                       er schließt                                                           Wasser- und Abwasserzweckverband
Bek anntm achu ng en

                       im Erfolgsplan                                                        Apfelstädt-Ohra
                       → in den Erträgen mit                                 11.796.958 €
                       → in den Aufwendungen mit                             11.796.958 €
                                                                                             Hau sh alt ssat zu ng d es
                       → mit einem Gewinn in Höhe von                                 0€     Wasser- u n d Ab w asser zweck-
                       und im Vermögensplan
                       → in den Einnahmen mit                                 9.729.048 €
                                                                                             v er b and es Apfelst ädt -Ohra
                       → in den Ausgaben mit                                  9.729.048 €    Betriebszweig Abwasserbeseitigung für das
                       ab.                                                                   Haushaltsjahr 2019
                                                     §2                                      Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Ge-
                       Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr       meinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232), in der Fas-
                       zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch        sung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8,
                       genommen werden darf, wird auf 6.196.391 € festgesetzt.               S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Ände-
                                                §3                                           rung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom
                       Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf              23.07.2013 (GVBl. 2013, Nr. 7 S. 194, 201) i.V.m. den §§ 53 ff. der
                       9.069.000 € festgesetzt.                                              Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Neu-
                                                                                             bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, Nr. 2 S. 41), zuletzt
                                                      §4
                                                                                             mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018
                       Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finanzie-
                                                                                             (GVBl. 2018 S. 74) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsver-
                       rung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan (nicht jedoch
                                                                                             ordnung (ThürEBV) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
                       für laufende Ausgaben) wird auf 1.900.000 € festgesetzt.
                                                                                             06.09.2014 (GVBl. 2014, Nr. 9, S. 642) hat der Wasser- und Abwas-
                                                       §5                                    serzweckverband mit Beschluss Nr. 13/2018 in seiner Verbandsver-
                       Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.        sammlung am 14.11.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
                       Gotha, 07.02.2019                                                                                     §1
                       Wasser- und Abwasserzweckverband                                      Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan* für das Haushalts-
                       Gotha und Landkreisgemeinden                                          jahr 2019 wird hiermit festgesetzt:
                                                                                             er schließt
                       gez. Brand
                       Verbandsvorsitzender                                     - Siegel –   im Erfolgsplan
                                                                                                 mit Erträgen in Höhe von                            5.792.574 €
                       II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk                                    mit Aufwendungen in Höhe von                        5.565.737 €
                       Mit Beschluss-Nr.: 38/2018 hat die Verbandsversammlung des                mit einem Jahresgewinn in Höhe von                    226.837 €
                       Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisge-             und im Vermögensplan
                       meinden am 06.12.2018 die Haushaltssatzung/den Wirtschaftsplan            mit Einnahmen in Höhe von                           6.023.033 €
                       2019 - Betriebszweig Trinkwasserversorgung beschlossen.                   mit Ausgaben in Höhe von                            6.023.033 €
                       Mit Schreiben vom 31.01.2019 hat der Landrat des Landkreises Go-      ab.
                       tha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4, § 63                                 §2
                       Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen:                            Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr
                       1. Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019         zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch
                          festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investiti-       genommen werden darf, wird auf 2.300.000 € festgesetzt.
                          onen und Investitionsförderungsmaßnahmen i.H.v. 6.196.391                                   §3
                          € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO         Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf
                          rechtsaufsichtlich genehmigt.                                      5.162.000 € festgesetzt.
                       2. Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
                          festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigun-                                       §4
                          gen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investi-       Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finan-
                          tionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von           zierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan wird auf
                          9.069.000 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 59 Abs. 4      900.000 € festgesetzt.
                          ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt.                                                              §5
                       Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haus-         Der Anteil der Mitgliedsgemeinden an den Betriebskosten für die
                       haltssatzung/der Wirtschaftsplan 2019 - Betriebszweig Trinkwas-       Straßenoberflächenentwässerung beträgt 266.468 €. Die verbands-
                       serversorgung nicht.                                                  angehörigen Gemeinden haben in Anlehnung an § 18 Abs. 2 der
                                                                                             Verbandssatzung vierteljährlich eine anteilige Zahlung von den
                       III. Auslegungshinweise
                                                                                             Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung an den
                       Die Haushaltssatzung/der Wirtschaftsplan 2019 - Betriebszweig
                                                                                             Zweckverband zu leisten.
                       Trinkwasserversorgung des Wasser- und Abwasserzweckverban-
                       des Gotha und Landkreisgemeinden liegt in der Zeit vom 07.03.2019                                    §6
                       bis 04.04.2019 während der üblichen Geschäftszeiten in der Ge-        Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft.
                       schäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha            Ohrdruf, den 11.02.2019
                       und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, Kindleber Straße 188 aus.
                                                                                             Wasser- und Abwasserzweckverband
                       Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung       Apfelstädt-Ohra
                       des Haushaltsjahres 2019 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die
                                                                                             gez. Jobst
                       Haushaltssatzung/der Wirtschaftsplan 2019 zu den üblichen Ge-
                                                                                             Verbandsvorsitzender                                         -Siegel-
                       schäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasser-
                       zweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha,           I. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
                       Kindleber Straße 188 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.        Mit Beschluss-Nr.: 13/2018 hat die Verbandsversammlung des Was-
                                                                                             ser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am 14.11.2018
                       *) hier nicht abgedruckt
                                                                                             die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2019 - Betriebszweig
2 8 . Fe b r u a r 2 0 1 9   | Amtlicher Teil                                                                                             7
Abwasserbeseitigung beschlossen.                                          Wasser- und Abwasserzweckverband

                                                                                                                                                  Bek anntm achu ng en
Mit Schreiben vom 04.02.2019 hat der Landrat des Landkreises Go-          Apfelstädt-Ohra
tha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4 sowie
§ 63 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen:
                                                                          Hau shalt ssat zu ng d es
Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 fest-          Wasser- u nd Ab w asser zw ec k -
gesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und           v er band es Apfelst ädt -Oh r a
Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.300.000 € wird
gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO rechtsauf-            Betriebszweig Wasserversorgung
sichtlich genehmigt.                                                      für das Haushaltsjahr 2019
Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 festge-        Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Ge-
setzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis-            meinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232), in der Fas-
tung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungs-           sung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8,
maßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von 5.162.000 € wird                S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Ände-
gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 59 Abs. 4 ThürKO rechtsauf-            rung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom
sichtlich genehmigt.                                                      23.07.2013 (GVBl. 2013, Nr. 7 S. 194, 201) i.V.m. den §§ 53 ff. der
                                                                          Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Neu-
Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haus-
                                                                          bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, Nr. 2 S. 41), zuletzt
haltssatzung 2019 nicht.
                                                                          mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018
II. Auslegungshinweise                                                    (GVBl. 2018 S. 74) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsver-
Die Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes               ordnung (ThürEBV) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
Apfelstädt-Ohra für das Haushaltsjahr 2019 - Betriebszweig Ab-            06.09.2014 (GVBl. 2014, Nr. 9, S. 642) hat der Wasser- und Abwas-
wasserbeseitigung liegt in der Zeit vom 04.04.2019 bis 29.03.2019         serzweckverband Apfelstädt-Ohra mit Beschluss Nr. 11/2018 in
während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des           seiner Verbandsversammlung am 14.11.2018 folgende Haushalts-
Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in 99885               satzung beschlossen:
Ohrdruf, Westfalenstraße 9 aus.
                                                                                                          §1
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrech-              Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan* für das Haushalts-
nung des Haushaltsjahres 2019 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO              jahr 2019 wird hiermit festgesetzt:
wird die Haushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der          er schließt
Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfel-             im Erfolgsplan
städt-Ohra in 99885 Ohrdruf, Westfalenstraße 9 zur Einsichtnahme              mit Erträgen in Höhe von                            2.923.093 €
zur Verfügung gestellt.                                                       mit Aufwendungen in Höhe von                        2.827.160 €
                                                                              mit einem Jahresgewinn in Höhe von                     95.933 €
*) hier nicht abgedruckt
                                                                          und im Vermögensplan
                                                                              mit Einnahmen in Höhe von                           2.670.068 €
Ohrdruf, den 11.02.2019                                                       mit Ausgaben in Höhe von                            2.670.068 €
gez. Jobst                                                                ab.
Verbandsvorsitzender                                                                                    §2
                                                                          Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr
                                                                          zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch
                                                                          genommen werden darf, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
                                                                                                   §3
                                                                          Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf
                                                                          2.138.000 € festgesetzt.
                                                                                                      §4
                                                                          Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finan-
                                                                          zierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan wird auf
                                                                          400.000 € festgesetzt.
                                                                                                         §5
                                                                          Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft.
                                                                          Ohrdruf, den 20.02.2019

 Impressum:
                                                                          Wasser- und Abwasserzweckverband
 Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwortlich für den amtli-
                                                                          Apfelstädt-Ohra
 chen und nichtamtlichen Teil: Landrat Onno Eckert | Redaktion:
 Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestelle, 18.-März-Straße         gez. Jobst
 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214400, E-Mail:            Verbandsvorsitzender                                         -Siegel-
 pressestelle@kreis-gth.de | Fotos: LRA | Gesamtproduktion: Ver-
 lag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704          I. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
 Ilmenau OT Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wit-            Mit Beschluss-Nr.: 11/2018 hat die Verbandsversammlung des Was-
 tich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 / Verlags-   ser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am 14.11.2018
 leiter: Mirko Reise | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte des        die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2019 - Betriebszweig
 Landkreises. Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand 2,56 €          Wasserversorgung beschlossen.
 inkl. Porto. Einzelbezug 0,51 € bei Abholung. Das nächste Amts-          Mit Schreiben vom 08.02.2019 hat der Landrat des Landkreises Go-
 blatt des Landkreises Gotha erscheint voraussichtlich am                 tha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4 sowie
 14.03.2019.                                                              § 63 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen:
8                                                                              Amtlicher Teil |                 2 8 . Fe b r u a r 2 0 1 9

                       Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 fest-
Bek anntm achu ng en

                                                                                             und in dem Vermögensplan
                       gesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und          Einnahmen                                            2.203.300 €
                       Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.000.000 € wird             Ausgaben                                             2.203.300 €
                       gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO rechtsauf-
                       sichtlich genehmigt.                                                                                §2
                                                                                             Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Inves-
                       Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 festge-    titionsfördermaßnahmen im Bereich Abwasser wird in Höhe von
                       setzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis-        1.144.000 € festgesetzt.
                       tung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungs-
                       maßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von 2.138.000 € wird                                          §3
                       gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 59 Abs. 4 ThürKO rechtsauf-        Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Be-
                       sichtlich genehmigt.                                                  reich Abwasser auf 2.675.000 € festgesetzt.

                       Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haus-                                       §4
                       haltssatzung 2019 nicht.                                              Zum Ausgleich der nichtgebührenfähigen Aufwendungen der Stra-
                                                                                             ßenoberflächenentwässerung in Höhe von 178.900 € wird eine
                       II. Auslegungshinweise
                                                                                             Umlage an die Gemeinden festgesetzt.
                       Die Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverban-
                                                                                             Die Anteile der Gemeinden an der Umlage sind aus der Anlage 1 zur
                       des Apfelstädt-Ohra für das Haushaltsjahr 2019 - Betriebszweig
                                                                                             Haushaltssatzung ersichtlich.
                       Wasserversorgung liegt in der Zeit vom 04.03.2019 bis 29.03.2019
                       während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des                                      §5
                       Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in 99885           Im Haushaltsjahr 2019 wird eine Verlustumlage in Höhe von
                       Ohrdruf, Westfalenstraße 9 aus.                                       104.757 € zur Deckung des Finanzbedarfs Bereich Abwasserent-
                                                                                             sorgung gem. §. 18 der Verbandssatzung des Mittleres Nessetal
                       Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrech-
                                                                                             i.V.m. § 37 Abs. 3 ThürkGG erhoben.
                       nung des Haushaltsjahres 2019 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO
                                                                                             Die Anteile der Gemeinden an der Umlage sind aus der Anlage 2 zur
                       wird die Haushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der
                                                                                             Haushaltssatzung ersichtlich.
                       Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfel-
                       städt-Ohra in 99885 Ohrdruf, Westfalenstraße 9 zur Einsichtnahme                                     §6
                       zur Verfügung gestellt.                                               Der Höchstbetrag des Kassenkredites im Bereich Abwasser zur
                       *) hier nicht abgedruckt                                              rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan
                                                                                             wird in Höhe 310.817 € für das Wirtschaftsjahr 2019 festgesetzt.
                       Ohrdruf, den 11.02.2019
                                                                                                                            §7
                       gez. Jobst                                                            Der Stellenplan ist dem Wirtschaftsplan beigefügt.
                       Verbandsvorsitzender
                                                                                                                             §8
                                                                                             Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
                       Wasser- und Abwasserzweckverband
                       Mittleres Nessetal                                                    Sonneborn, 11.02.2019

                       H aush al t s s a t z u n g d es                                      gez. Bernhard Bischof
                                                                                             Verbandsvorsitzender                                          Siegel
                       Wasse r- u n d A b w a s s er z w ec k-
                                                                                             Beschluss und Genehmigungsvermerk
                       v e r b a n d es Mi t t l er es N es set al                           1. Der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal
                                                                                                hat am 11.02.2019 mit Beschluss Nr. 800-19-VV den Haushalt
                       im Betriebszweig Abwasser
                                                                                                2019 im Bereich Abwasser mit samt ihrer Anlagen beschlos-
                       für das Wirtschaftsjahr 2019
                                                                                                sen.
                       Auf der Grundlage der §§ 20, 23 und 36 des Gesetzes über die          2. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha hat die Ge-
                       kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der               nehmigung mit Datum vom 14.02.2019, erteilt.
                       Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. Nr. 8, S. 290), zuletzt       3. Die Haushaltssatzung 2019 beinhaltet die im Tenor benannten
                       geändert durch Gesetz vom 23.07.2013 (GVBL. S. 194) in Verbin-           genehmigungspflichtigen Bestandteile. Darüber hinaus sind
                       dung mit § 53 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der           keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthalten.
                       Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. Nr. 2,            4. Der Wasser- und Abwasserverband Mittleres Nessetal hat den
                       S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10.04.2018 (GVBl. S.       Rechtsmittel Verzicht erklärt.
                       74) und dem § 13 ff der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (Thü-       Mit Schreiben vom 14.02.2019 hat das Landratsamt des Landkrei-
                       rEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. S. 642) erlässt der Wasser- und Ab-       ses Gotha gemäß § 36 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Gemein-
                       wasserzweckverband "Mittleres Nesssetal" im Bereich Abwasser          schaftsarbeit in Verbindung mit § 57 Abs. 3, § 63 Abs. 2 sowie § 65
                       folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2019:               Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen:
                       Die nachfolgende Haushaltssatzung 2019 für Bereich Abwasser           •   Der im § 2 der Haushaltssatzung im Bereich Abwasser für das
                       wird aufgrund des § 36 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Gemein-           Haushaltsjahr 2019 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditauf-
                       schaftsarbeit in Verbindung mit § 57 Abs. 3, § 63 Abs. 2 sowie § 59       nahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-
                       Abs. 4 ThürKO erlassen:                                                   men in Höhe von 1.144.000 € wird rechtsaufsichtlich geneh-
                                                     §1                                          migt.
                       Der Haushalt neben dem als Anlage beigefügte Wirtschafts- und         •   Der in § 3 der Haushaltssatzung im Bereich Abwasser für das
                       Finanzplan im Bereich Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2019 fest-         Haushaltsjahr 2019 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflich-
                       gesetzt; dadurch ergeben sich                                             tungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitio-
                                                                                                 nen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren
                                                                               Abwasser
                                                                                                 in Höhe von 2.675.000 € wird rechtsaufsichtlich genehmigt.
                       in dem Erfolgsplan
                                                                                             •   Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
                           die Erträge                                        1.864.900 €
                           die Aufwendungen                                   1.783.900 €    Der Vollzug der Bekanntmachung ist der Rechtaufsichtsbehörde
                           Gewinn                                                81.000 €    anzuzeigen.
2 8 . Fe b r u a r 2 0 1 9   | Amtlicher Teil                                                                                      9
Auslegungshinweis:

                                                                                                                                           Bek anntm achu ng en
                                                                     Mitgliedsgemeinde                         Anzahl          Anteil
Die Haushaltssatzung 2019 für den Bereich Abwasser mit samt                                                 Einwohner      Gemeinden
seinen Anlagen, Beschlüssen und Genehmigungsbescheid liegt ge-                                                                     €
mäß § 57 Abs.3 der ThüKO im Zeitraum                                 Hörselberg-Hainich                          3.175        47.441
                 vom 01.03.2019 bis 30.03.2019                       mit OT Behringen mit Hütscheroda,
                                                                     OT Wolfsbehringen; OT Craula,
in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, Hauptstraße 90 B
                                                                     OT Tüngeda, OT Reichenbach
in 99820 Hörselberg-Hainich OT Behringen, während der üblichen       Hörsel OT Ebenheim                            216          3.227
Dienststunden                                                        Hörsel OT Metebach                            114          1.703
sowie in o.g. Zeitraum immer dienstags jeweils von 13.00 bis 18.00   Hörsel OT Neufrankenroda                       69          1.031
Uhr im Rathaus der Gemeinde Sonneborn, Am Arzbach 2 in 99869         Hörsel OT Weingarten                          154          2.301
                                                                     Sonneborn/ Eberstädt                        1.207         18.035
Sonneborn
                                                                     Brüheim                                       466          6.963
und in der Geschäftsstelle WAZV Mittleres Nessetal (ehemals Ge-      Friedrichswerth                               477          7.127
meinde), Neue Straße 92 A in 99820 Hörselberg-Hainich OT Weni-       Haina                                         476          7.112
genlupnitz, zur Einsichtnahme öffentlich aus.                        Wangenheim                                    657          9.817
                                                                     Verlustumlage                               7.011        104.757
Bis zur Entlasstung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung
2019 nach § 80 Abs.3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung wie
o.g. zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
gez. Bernhard Bischof
Verbandsvorsitzender
                                                                     Wasser- und Abwasserzweckverband
Anlage 1                                                             Mittleres Nessetal
zur Haushaltssatzung 2019 des Wasser- und Abwasserzweck-             Hau shalt ssat zu ng d es
verband Mittleres Nessetal
                                                                     Wasser- u nd Ab w asser zw ec k -
Anteile der Gemeinden an der Umlage 2019
- nicht gebührenfähige Aufwendungen der Straßenoberflächenent-
                                                                     v er band es Mit t ler es N esseta l
wässerung -                                                          im Betriebszweig Trinkwasser
Ansatz im                                                            für das Wirtschaftsjahr 2019
Wirtschaftsplan 2019:     Umlage Gesamt                178.900 €
                                                                     Auf der Grundlage der §§ 20, 23 und 36 des Gesetzes über die
Anteil je Einwohner p.a.:                                25,52 €
                                                                     kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der
Einwohnerzahlen per 2018-06-30:                            7.011
                                                                     Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. Nr. 8, S. 290), zuletzt
Mitgliedsgemeinde                        Anzahl           Anteil     geändert durch Gesetz vom 23.07.2013 (GVBL. S. 194) in Verbin-
                                      Einwohner       Gemeinden      dung mit § 53 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der
                                                              €      Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. Nr. 2,
Hörselberg-Hainich                         3.175         81.017      S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10.04.2018 (GVBl. S.
mit OT Behringen mit Hütscheroda,                                    74) und dem § 13 ff der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (Thü-
OT Wolfsbehringen; OT Craula,                                        rEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. S. 642) erlässt der Wasser- und Abwas-
OT Tüngeda, OT Reichenbach                                           serzweckverband "Mittleres Nesssetal" im Bereich Trinkwasser fol-
Hörsel OT Ebenheim                           216          5.512      gende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2019:
Hörsel OT Metebach                           114          2.909
                                                                     Die nachfolgende Haushaltssatzung 2019 für Bereich Trinkwasser
Hörsel OT Neufrankenroda                      69          1.761
Hörsel OT Weingarten                         154          3.930      wird aufgrund des § 36 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Gemein-
Sonneborn/ Eberstädt                       1.207         30.799      schaftsarbeit in Verbindung mit § 57 Abs. 3, § 63 Abs. 2 sowie § 59
Brüheim                                      466         11.891      Abs. 4 ThürKO erlassen:
Friedrichswerth                              477         12.172                                     §1
Haina                                        476         12.146
                                                                     Der Haushalt neben dem als Anlage beigefügte Wirtschafts- und
Wangenheim                                   657         16.765
                                                                     Finanzplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt
Umlage 2019 für                            7.011        178.900
                                                                     und schließt
nicht gebührenfähige
Aufwendungen der                                                                                                          Trinkwasser
Straßenoberflächen-                                                  in dem Erfolgsplan
                                                                         die Erträge                                        1.047.700 €
entwässerung
                                                                         die Aufwendungen                                   1.020.100 €
                                                                         Gewinn                                                27.600 €
Anlage 2                                                             und in dem Vermögensplan
                                                                         Einnahmen und Ausgaben                             1.841.900 €
zur Haushaltssatzung 2019 des Wasser- und Abwasserzweck-
verband Mittleres Nessetal                                           ab.
                                                                                                   §2
Anteile der Gemeinden an der Umlage 2019                             Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Inves-
- Verlustumlage -                                                    titionsfördermaßnahmen im Bereich Trinkwasser wird in Höhe von
Ansatz im Wirtschaftsplan 2019:      Umlage Gesamt 104.757 €         1.320.000 € festgesetzt.

Anteil je Einwohner p.a.:                                 14,94 €                                   §3
Einwohnerzahlen per 2018-06-30:                             7.011    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Be-
                                                                     reich Trinkwasser auf 2.140.000 € festgesetzt.
10                                                                                Amtlicher Teil |                 2 8 . Fe b r u a r 2 0 1 9

                                                    §4                                          Gewässerunterhaltungsverband
Bek anntm achu ng en

                       Der Höchstbetrag des Kassenkredites im Bereich Trinkwasser zur           „Flößgraben/Leina“
                       rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan
                       wird in Höhe von 170.000 € für das Wirtschaftsjahr 2019 festge-
                                                                                                Bekann t mac h u ng
                       setzt.                                                                   d er Hau shalt ssat zu ng
                                                      §5                                        des Gewässerunterhaltungsverbandes
                       Der Stellenplan ist dem Wirtschaftsplan beigefügt.
                                                                                                „Flößgraben/Leina“
                                                       §6
                                                                                                für das Haushaltsjahr 2019
                       Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
                                                                                                Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
                       Sonneborn, 13.12.2018                                                    für das Haushaltsjahr 2019 wurde durch die Verbandsversammlung
                                                                                                am 12.12.2018 (Beschluss Nr. 101) in öffentlicher Sitzung beschlos-
                       gez. Bernhard Bischof                                           Siegel
                                                                                                sen. Die Satzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde
                       Verbandsvorsitzender
                                                                                                der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Gotha angezeigt.
                       Beschluss und Genehmigungsvermerk                                        Das Landratsamt Gotha erteilte am 04.02.2019 die Eingangsbestä-
                       1. Der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal               tigung mit folgenden Vermerken:
                          hat am 13.12.2018 mit Beschluss Nr. 794-18-VV den Haushalt            1. Die Haushaltssatzung wird gemäß §§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 1
                          2019 im Bereich Trinkwasser beschlossen.                                 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3 Satz 1 ThürKO sowie § 17 der Ver-
                       2. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha hat die Ge-             bandssatzung mit Eingang dieser Eingangsbestätigung bekannt
                          nehmigung mit Datum vom 04.02.2019 erteilt.                              gemacht.
                       3. Die Haushaltssatzung 2019 beinhaltet die im Tenor benannten
                          genehmigungspflichtigen Bestandteile. Darüber hinaus sind             Die Auslegung des Haushaltsplanes erfolgt gem. § 57 Abs. 3 Satz 3
                          keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthalten.                 ThürKO i.V. mit Art. 2 des Thüringer Gesetzes über das Neue Kom-
                       4. Der Wasser- und Abwasserverband Mittleres Nessetal hat den            munale Finanzwesen in der derzeit gültigen Fassung. Der Haus-
                          Rechtsmittel Verzicht erklärt.                                        haltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.02. - 14.03.2019

                       Mit Schreiben vom 04.02.2019 hat das Landesamt des Landkreises           in der Gemeindeverwaltung Leinatal, OT Schönau v.d.W., Ortsstraße
                       Gotha § 36 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit          10, 99894 Leinatal
                       in Verbindung mit § 57 Abs. 3, § 63 Abs. 2 sowie § 59 Abs. 4 ThürKO
                                                                                                während der Dienststunden öffentlich aus.
                       folgenden Bescheid erlassen:
                                                                                                Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öf-
                       •   Der im § 2 der Haushaltssatzung im Bereich Trinkwasser für das
                                                                                                fentlich bekannt gemacht.
                           Haushaltsjahr 2019 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditauf-
                           mahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-            gez. Oßwald                               Leinatal, den 15.02.2019
                           men in Höhe von 1.320.000 € wird rechtsaufsichtlich geneh-           Verbandsvorsitzender
                           migt.
                       •   Der in § 3 der Haushaltssatzung im Bereich Trinkwasser für das
                           Haushaltsjahr 2019 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflich-          Hau sh alt ssat zu ng
                           tungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitio-
                           nen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren          des Gewässerunterhaltungsverbandes „Flößgra-
                           in Höhe von 2.140.000 € wird rechtsaufsichtlich genehmigt.           ben/Leina“ (GUV) für das Haushaltsjahr 2019
                       •   Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.     Die nachfolgende Haushaltssatzung wird aufgrund des § 36 Abs.
                       Der Vollzug der Bekanntmachung ist der Rechtaufsichtsbehörde             1 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung
                       anzuzeigen.                                                              mit § 55 ThürKO in der derzeit gültigen Fassung erlassen:
                       Auslegungshinweis:                                                                                        §1
                       Die Haushaltssatzung 2019 für den Bereich Trinkwasser mit samt           Der als Anlage beigefügte Haushaltspan für das Haushaltsjahr 2019
                       seinen Anlagen, Beschlüssen und Genehmigungsbescheid liegt ge-           wird hiermit festgesetzt; er schließt
                       mäß § 57 Abs. 3 der ThüKO im Zeitraum                                    im Verwaltungshaushalt 2019
                                                                                                    in den Einnahmen                                  289.685 Euro
                                       vom 01.03.2019 bis 30.03.2019
                                                                                                    in den Ausgaben                                   289.685 Euro
                       in der Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich, Hauptstraße 90 B           und im Vermögenshaushalt 2019
                       in 99820 Hörselberg-Hainich OT Behringen, während der üblichen               in den Einnahmen                                1.291.200 Euro
                       Dienststunden                                                                in den Ausgaben                                 1.291.200 Euro
                       sowie in o.g. Zeitraum immer dienstags jeweils von 13.00 bis 18.00       ab.
                       Uhr im Rathaus der Gemeinde Sonneborn, Am Arzbach 2 in 99869                                            §2
                       Sonneborn                                                                Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
                       und in der Geschäftsstelle WAZV Mittleres Nessetal (ehemals Ge-          nahmen sind nicht vorgesehen.
                       meinde), Neue Straße 92 A in 99820 Hörselberg-Hainich OT Weni-                                       §3
                       genlupnitz, zur Einsichtnahme öffentlich aus.                            Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
                       Bis zur Entlasstung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung         nicht festgesetzt.
                       2019 nach § 80 Abs.3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung wie                                      §4
                       o.g. zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.                           Die Höhe der Umlage wird im Jahr 2019 auf 118.500 Euro festge-
                       gez. Bernhard Bischof                                                    setzt.
                       Verbandsvorsitzender
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