Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
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Mössinger
Amtsblatt
43. Jahrgang Freitag, 20. März 2020 Nr. 12
Eine Auszeit mit Apfelschorle „Der Mössinger“ tut gut.
Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern alles
Gute und besonders Gesundheit.Mössinger Amtsblatt 2 Freitag, 20. März 2020
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Bereitschaft kann auch über das Festnetz kostenfrei unter Tel. 0800 00 22 8 33 ggf. auf der von
allen Mobilnetzten erreichbaren Rufnummer 22 8 33 (Kosten max. 69 Cent/Min.) sowie auf der
Notfalldienste Homepage für Apothekennotdienste www.aponet.de abgerufen werden.
Diakonie-/Sozialstation Mössingen 95 15 - 0
Löwensteinplatz 1 Sprechzeiten:
Allgemeine Notfallpraxis 116 117 72116 Mössingen Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr
Universitätsklinikum Tübingen, Ottfried-Müller-Straße 10 (Gebäude 500), 72076 und nach tel. Vereinbarung
Tübingen, Öffnungszeiten: Mo - Do: 19 - 22 Uhr, Fr: 16 - 22 Uhr, Sa, So, Feiertag: Hospizarbeit Mössingen 5 07 10 63
8-22 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen
Polizeiposten Mössingen 95 21 - 0
docdirekt 07 11 / 96 58 97 00
nach Dienstschluss Tübingen 0 70 71 / 9 72 - 86 61
Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprechstunde
von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte Gas-Störungsdienst 0 71 21 / 5 82 - 32 22
oder docdirekt.de (Fair Energie GmbH Reutlingen)
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 116 117 Strom-Störungsdienst 01 72 / 7 72 26 08
Notfallpraxis in der Universitäts-Kinderklinik, Hoppe-Seyler-Straße 1 (Gebäude
410, Ebene 3). Öffnungszeiten: Sa, So, Feiertag: 10 - 19 Uhr. Patienten können (Stadtwerke Mössingen) oder 01 72 / 7 72 26 09
ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Unter der Woche: Telefo-
nische Rufbereitschaft zwischen 18 und 21 Uhr.
Wasser-Störungsdienst 01 71 / 7 32 67 20
(Stadtwerke Mössingen) oder 370 - 401
HNO-ärztlicher Notfalldienst 116 117
Notfallpraxis in der HNO-Klinik am Universitätsklinikum, Elfriede-Aulhorn-Straße
Elektro-Innung Tübingen 01 80 / 5 72 70 72
(Kreisweiter Notdienst)
5 (Gebäude 600). Öffnungszeiten Sa, So, Feiertag: 8 - 20 Uhr. Patienten können
ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Sterbefälle – Standesamt Mössingen 3 70 - 2 12
Augenärztlicher Dienst 116 117 nach Dienstschluss das örtliche Bestattungsunternehmen 2 14 94
Chirurgie, Unfälle Anwaltnotdienst in Strafsachen 01 72 / 7 30 77 77
Tübingen: Ambulanz des CRONA-Klinikums, Anwaltverein für den Landgerichtsbezirk Tübingen e. V.
Hoppe-Seyler-Straße 3 0 70 71 / 2 98 66 18
und Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, Schuldnerberatung Tübingen
Schnarrenbergstraße 0 70 71 / 60 60 Sprechstunde in Tübingen
Rottenburg: Winghofer Medicum, nach tel. Terminvereinbarung 0 70 71 / 9 30 48 71
Röntgenstr. 38 0 74 72 / 92 60 Telefonseelsorge 08 00 / 1 11 01 11
Zahnärztlicher Notfalldienst 0 18 05 / 91 16 70 08 00 / 1 11 02 22
Der zahnärztliche Notfalldienst ist an den Wochenenden in der Zeit von 10.00 (* = Telefon-Nummern ohne eigens angegebene Vorwahl liegen im Ortsnetzbereich 0 74 73)
bis 11.00 Uhr und von 16.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Name und Adresse der Angaben ohne Gewähr
zum Bereitschaftsdienst eingeteilten Zahnärzte sind nur unter der genannten Sprechzeiten bei der Stadtverwaltung Mössingen 37 00
Telefonnummer zu erfahren. Dort läuft ein Ansageband. vormittags nachmittags
Notarzt, Rettungsdienst 112 Montag 8.00 – 12.00 Uhr –
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr
Krankentransport 1 92 22 Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr
Gift-Notruf Freiburg 07 61 / 1 92 40 Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr –
Freitag 8.00 – 12.30 Uhr
Internet: www.giftberatung.de
sowie nach persönlicher Absprache.
Apotheken-Bereitschaft: Terminvereinbarung wird allgemein empfohlen.
Fr., 20. 03.: Zollern-Apotheke Mössingen Sprechzeiten Bürgerbüro 3 70 - 2 22
Breitestr. 19, Tel. 0 74 73 / 43 69 vormittags nachmittags
Sa., 21. 03.: pharmaphant Apotheke am Nonnenhaus Tübingen
Montag 7.30 – 12.00 Uhr –
Nonnengasse 14, Tel. 0 70 71 / 2 42 52
Dienstag 7.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr
So., 22. 03.: Paracelsus-Apotheke Nehren
Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr
Bahnhofstr. 10, Tel. 0 74 73 / 35 16
Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr
Mo., 23. 03.: Schloss-Apotheke Gomaringen Freitag 7.30 – 12.30 Uhr
Lindenstr. 52, Tel. 0 70 72 / 91 22 82 sowie nach Vereinbarung.
Di., 24. 03.: Post-Apotheke Tübingen
Europaplatz 3, Tel. 0 70 71 / 3 27 77
Notrufe:
Mi., 25. 03.: Steinlach-Apotheke Mössingen
Falltorstr. 34, Tel. 0 74 73 / 63 73 Polizei 110
Do., 26. 03.: Alb-Apotheke Mössingen-Bästenhardt Notarzt, Rettungsdienst 112
Albblickstr. 23, Tel. 0 74 73 / 78 57 Feuerwehr 112
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Altpapier-Bündel Sa. 04. 04. Sa. 04. 04. Sa. 04. 04. Sa. 04. 04. Sa. 04. 04.
Altpapier-Tonne Fr. 17. 04. Do. 17. 04. Do. 17. 04. Mi. 25. 03. Mi. 25. 03.
Sperrmüll – – – – Fr. 20. 03.
Häckselgut Mo. 06. 04. Sa. 21. 03. Sa. 04. 04. Do. 02. 04. Do. 02. 04.
Die öffentlichen Häckselplätze in Belsen, Talheim und Öschingen sind i. d. R. freitags von 14 bis 17 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Der Häckselplatz
in Öschingen hat nur über die Wintermonate geöffnet.
Problemstoffsammelstelle Nehrener Gässle (Deponie), Öffnungszeiten: Mittwoch 16.00 – 17.00 Uhr. Bitte nur während der Öffnungszeit anliefern!
Nähere Hinweise zu den einzelnen Sammlungen erhalten Sie jeweils terminbezogen.Mössinger Amtsblatt 4 Freitag, 20. März 2020
Wöchentliche Veranstaltungstermine Museum Kulturscheune
vom 20. bis 29. März 2020 Ausstellungseröffnung am 22. März abgesagt -
bis Fr. 27. März 2020 Ter- Museum Kulturscheune bis 19. April geschlossen
Kunst im GZM: Ausstellung „Figur und Grund“ mine Wie Schulen und Kitas schließt auch das Museum Kulturscheune bis 19. April
seine Türen. Die Ausstellungseröffnung „Wasser – Bäche, Mühlen und Bäder
GesundheisZentrum Mössingen und arTüthek.de
täglich geöffnet im Steinlachtal“ am kommenden Sonntag, 22. März um 11 Uhr ist abgesagt.
Gesundheitszentrum Mössingen Der neue Eröffnungstermin der Ausstellung wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Museum Kulturscheune Mössingen, Brunnenstr. 3/1
Weitere Veranstaltungen sind uns derzeit nicht bekannt. Infos unter: Tel. 07473 / 272012
Alle Angaben entsprechend Mitteilung der Veranstalter und ohne Gewähr.
Änderungen/Ergänzungen können der Stadtverwaltung bis zum Freitag der Vorwoche unter der Telefonnummer
370-152 mitgeteilt werden.
Jugendmusikschule Steinlach e. V.
Die Stadtverwaltung informiert Vorbereitungsvorspiel zum Landeswettbewerb Jugend musiziert am 21.03.2020
fällt aus
````` Wir gratulieren ````` Tag der offenen Tür
Leider müssen wir den für Samstag,
21.03.2020, geplanten Tag der offenen Tür
in der Pausa in Mössingen auf einen späteren
Am Samstag, dem 21. März 2020, wird: Zeitpunkt verschieben.
Maria Jauß, Auf der Lehr 37/1 85 Jahre Anmeldungen und Informationen zu
Am Sonntag, dem 22. März 2020, wird: PLAY!ground erhalten Sie direkt über www.jms-playground.de oder über die
Irene Roth, Elbinger Weg 26 80 Jahre Geschäftsstelle, Tel. 07473 / 370-239.
Am Mittwoch, dem 25. März 2020, werden:
Ingeborg Wiedmaier-Grauer, Lärchenweg 13 80 Jahre
Horst Stahl, Dreifürstensteinstr. 8/1 80 Jahre
Wolfgang Runge, Grabenstr. 29 70 Jahre
Holzschnitt-Museum Klaus Herzer
Museum vorübergehend geschlossen
Wegen der Corona-Krise bleibt das Holzschnitt-Museum Klaus Herzer vorläufig
geschlossen. Die Termine der dadurch betroffenen Veranstaltungen werden
Regierungspräsidium Tübingen bleibt noch bekanntgegeben.
für Publikumsverkehr geschlossen Weitere Informationen zum Museum unter www.Holzschnittmuseum.de.
Zur Eindämmung des Corona-Virus bleiben Dienstgebäude des Regie-
rungspräsidiums ab 17. März für Besucherinnen und Besucher geschlossen
Aufgrund der steigenden Zahl der vom Corona-Virus erkrankten Menschen,
übernimmt das Regierungspräsidium Tübingen Verantwortung für Besu-
cherinnen und Besucher sowie für die Mitarbeitenden und schließt die
Dienstgebäude ab 17. März bis 19. April 2020. Für nicht aufschiebbare
Dienstgeschäfte stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch oder
per Mail zur Verfügung. Landratsamt Tübingen schließt ab Dienstag, 17. März 2020
„Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und dennoch in der Kundenkontakt in bestimmten Fällen nach vorheriger
aktuellen Situation für die Gemeinschaft auch in den kommenden Wochen Terminvereinbarung möglich
arbeitsfähig zu bleiben, schließen wir unsere Dienstgebäude für Besucherinnen
und Besucher“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Ab Dienstag, 17. März Das Landratsamt Tübingen bleibt ab Dienstag, 17. März 2020 – vorerst bis
2020 werden in Tübingen und den weiteren Dienstsitzen des Regierungsprä- einschließlich Sonntag, 19. April 2020 - bis auf weiteres für den unangemel-
sidiums die Türen für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Ich bitte deten Publikumsverkehr geschlossen. Sämtliche Kundenkontakte sind nur nach
alle Betroffenen um Verständnis, selbstverständlich werden wir in dringenden vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dies betrifft auch die Zulassungs- und
Fällen gemeinsam eine Lösung für unaufschiebbare Fragestellungen finden.“ Führerscheinstelle und auch die Außenstellen der Landkreisverwaltung.
Bürgerinnen und Bürger, die zeitnah eine Dienstleistung des Regierungs- Die Kreisverwaltung wird dafür Sorge tragen, dass – wo immer die Möglichkeit
präsidiums Tübingen in Anspruch nehmen müssen, werden gebeten zuerst besteht – Anliegen schriftlich, per Email, Fax oder Telefon bearbeitet werden.
telefonisch mit der zuständigen Abteilung oder der Telefonzentrale unter 07071 Für Anliegen mit unabdingbar notwendigem Kundenkontakt werden nach vorhe-
/ 757-0 bzw. per Mail poststelle@rpt.bwl.de Kontakt aufzunehmen. Mitarbeite- riger Vereinbarung Termine angeboten. Die Cafeteria im Landratsamt bleibt für
rinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums klären gemeinsam und im externe Gäste geschlossen.
jeweiligen Fall, wie zwingend notwendige Unterlagen, Anträge oder Bescheide Auf der Kreishomepage www.kreis-tuebingen.de werden ab Dienstag (17. März
zum Schutz aller ausgestellt und übermittelt werden können. 2020) über die jeweiligen Abteilungsseiten (Rubrik „Abteilungen & Organisation;
Die Schließung des Regierungspräsidiums Tübingen für den Publikumsverkehr von dort auf die betreffende Abteilung klicken) Informationen zur Vorgehens-
erfolgt analog zur Schließung der Schulen bis 19. April 2020. weise bei einzelnen Aufgabenbereichen sowie Kontaktmöglichkeiten für die
Vereinbarung von Terminen eingestellt. Diese Terminvereinbarungen laufen in
der Regel über die jeweiligen Abteilungssekretariate. Es wird darum gebeten,
für allgemeine Anliegen NICHT bei der Corona-Hotline anzurufen.
Auch Abteilungen und Außenstellen mit beratendem Angebot (wie beispiels-
weise Pflegestützpunkt, Jugend- und Familienberatungszentren, Betreuungsbe-
hörde) werden ihr Beratungsangebot weitestgehend auf telefonische Beratung
Meine Meinung auf den Punkt gebracht – und Beratung per Email beschränken.
Redetraining für Menschen mit Haltung. Ebenso sind Veranstaltungen des Landkreises Tübingen vorerst bis zum
Abgesagt! genannten Termin ausgesetzt.
Die Veranstaltung vom 23.04.2020 im katholischen Gemeindehaus wird Mit diesen Maßnahmen möchte der Landkreis Tübingen dazu beitragen, die
abgesagt. Wenn möglich, werden wir die Veranstaltung in der nächsten Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen und sowohl Kunden als auch
Fortbildungsreihe 2021 wieder mit ins Programm nehmen. Mitarbeiter vor einer möglichen Ansteckung schützen. Dadurch soll sicherge-
stellt werden, dass die Behörde weiterhin handlungsfähig bleibt.Mössinger Amtsblatt 5 Freitag, 20. März 2020
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Corona-Virus stellt uns alle vor nie gekannte Herausforderungen. Schon jetzt hat es unser Leben immens
verändert. Und das wird sich leider noch verstärken.
Wir haben daher leider keine andere Wahl, als drastische Maßnahmen umzusetzen. So müssen wir auch
soziale Kontakte vorübergehend auf das Nötigste herunterfahren. Mehr denn je sind jetzt von uns Solidarität
und Miteinander gefordert. Denn jeder Einzelne kann dazu beitragen, dass wir diese Bewährungsprobe
möglichst gut und zügig bestehen.
Auch bei uns in Mössingen hat die Pandemie das soziale, kulturelle und das wirtschaftliche Leben weitgehend
zum Erliegen gebracht. Was das für unser Gemeinwesen langfristig bedeutet, wird sich erst später zeigen.
Momentan gilt es, unsere Kräfte ganz auf die Bewältigung der Situation zu konzentrieren.
Ich bitte Sie eindringlich, sich an die verordneten Beschränkungen zu halten - um der ganzen Stadt willen
und um derer willen, die besonders gefährdet sind. Beachten Sie alle Hygienemaßnahmen. Bleiben Sie nach
Möglichkeit zuhause. Reduzieren Sie Besorgungen auf ein Minimum.
Unter meiner Leitung hat die Stadtverwaltung einen Stab von Fachleuten eingerichtet. Täglich verschafft
sich der Stab eine Übersicht über die Lage und trifft notwendige Entscheidungen. Dazu gehört es auch,
besonders jenen zu helfen, die stärker betroffen sind. Das sind insbesondere die Risikogruppen von älteren
Menschen und derer mit Vorerkrankungen, die möglichst nicht aus dem Haus gehen sollten. Glücklicherweise
ist bereits ein tragfähiges Netz an Nachbarschaftshilfe im Werden. Mein herzlicher Dank gilt allen, die sich
solidarisch für andere einbringen. Stellvertretend nennen möchte ich das Netzwerk Nachbarschaftshilfe und
die Bürgerstiftung. Aber auch viele kleine Initiativen. Überlegen auch Sie, ob und wo Sie mithelfen können.
Solidarität im Handeln ist auch für unsere örtlichen Einzelhändler und die Gastronomie überlebensnotwendig.
Viele Händler mussten ihr Ladengeschäft schließen, bieten aber zum Teil alternative Einkaufsmöglichkeiten,
wie einen Lieferservice an. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Internetseiten und nutzen Sie die
Angebote nach Möglichkeit. Gleiches gilt für die Gastronomie. Viele gastronomische Betriebe sind mit
Einschränkungen weiterhin geöffnet und auf Kundschaft angewiesen.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir die Gebäude der Stadtverwaltung bis auf weiteres für den persön-
lichen Kundenkontakt geschlossen haben. Der direkte Kontakt muss auf Notfälle beschränkt werden, um
einerseits die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, andererseits aber auch die Funktionsfähigkeit
der Verwaltung zu erhalten. Wir bleiben für Sie jedoch auf allen anderen Wegen erreichbar. Zusätzlich wurde
unter Telefon 370-102 ein Bürgertelefon eingerichtet.
Unsere Gemeinschaft muss nun zusammenhalten, damit wir diese Situation so gut wie nur möglich über-
stehen können. Hier kann jeder mithelfen. Auch wer jung und gesund ist, kann das Virus übertragen und
damit die Ausbreitung beschleunigen. Ich appelliere daher eindringlich an Sie, sich verantwortungsbewusst
gegenüber Ihren Mitmenschen zu zeigen. Halten Sie die Vorschriften und Maßnahmen bitte ein. Umso
schneller geht es uns allen wieder besser.
Gemeinsam als Stadt Mössingen werden wir auch diese schwierige Situation bewältigen. Vielen Dank Ihnen
ganz persönlich für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken.
Ich wünsche Ihnen alles Gute – und bleiben Sie gesund!
Ihr
Michael Bulander
OberbürgermeisterMössinger Amtsblatt 6 Freitag, 20. März 2020
Informationen zu Maßnahmen aufgrund Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende
der Corona-Pandemie Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2
Um eine unkontrollierte Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, müssen (Corona-Verordnung - CoronaVO)
die sozialen Kontakte auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden. Bis vom 17. März 2020
vorerst Sonntag, 19. April 2020 sind nachfolgende städtische Einrichtungen
geschlossen und bis 15. Juni 2020 finden Veranstaltungen nicht statt. Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31
des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das
Folgende städtische Einrichtungen sind bis vorerst 19.04. geschlossen: zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148)
● Ortschaftsverwaltungen Öschingen und Talheim geändert worden ist, wird verordnet:
● Hallenbad §1
● Museen Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen
● Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten und Kindertagespflegestellen
● Öffentliche Spiel- und Bolzplätze
(1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind
● Jugendhäuser
1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunterrichtlicher
● Sporthallen und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffentlichen Schulen,
● Stadtbücherei und Außenstellen in den Ortschaften Schulkindergärten, Grundschulförderklassen und den Schulen sowie
● Altes Rathaus Schulkindergärten in freier Trägerschaft,
● Lehr- und Übungssaal im Feuerwehrhaus 2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke,
● Veranstaltungsraum in der Pausa-Tonnenhalle 3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege und
● Kulturscheune 4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule,
Folgende städtische Veranstaltungen finden nicht statt flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule
bzw. werden verschoben: untersagt.
● Sitzung der Jugendvertretung am 20.03.: entfällt (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen am Heim an nach § 28
● Sitzung des Ortschaftsrats Öschingen am 19.03.: entfällt LKHG anerkannten Heimen für Minderjährige soweit die Schüler ganzjährig
● Sitzung des Ortschaftsrats Talheim am 26.03.: entfällt das Heim besuchen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungs-
zentren mit Internat, die ganzjährig geöffnet sind. Die Untersagung gilt
● Sitzung des Gemeinderats Mössingen am 23.03.: entfällt ferner nicht für Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege,
● Waldspaziergang am „Tag des Waldes“ am 21.03.: entfällt Krankenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege (Hebam-
● Lange Nacht des Lernens (Stadtbücherei) 20.03., 01.04., 15.04. :entfällt men), Notfallsanitäter sowie Schulen zur Ausbildung von Medizinisch-
technischen Assistenten und Pharmazeutisch-technischen Assistenten,
● Vernissage Heimatgeschichtliche Ausstellung „Wasser, Bäche, Mühlen und soweit dort Schüler und Schülerinnen geprüft und unterrichtet werden,
Bäder“ am 22.03.: entfällt. Die Ausstellung wird verschoben. deren Abschluss bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für
● Krämermarkt am 24.03.: entfällt die Weiterbildung für Intensivkrankenpfleger. Das Kultusministerium kann
● Gaming-Treff (Stadtbücherei) 25.03., 08.04. : entfällt Ausnahmen von Absatz 1 für die Sonderpädagogischen Bildungs- und
Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale
● Bürgerempfang am 03.04. : wird verschoben Entwicklung, Sehen, Hören, geistige Entwicklung, körperliche und moto-
● Stadtputzete am 04.04.: entfällt rische Entwicklung, Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhaus-
● Vernissage der Kunstausstellung „LEITLINIEN. Andreas Felgers Skizzen im behandlung sowie die entsprechenden Einrichtungen des frühkindlichen
Kontext seiner Kunst“ am 25.04. entfällt. Die Ausstellung wird verschoben. Bereichs zulassen, sofern dies aufgrund des besonderen Förder- und
Betreuungsbedarfs erforderlich ist.
● Trödel- und Flohmarkt am 09.05.: entfällt
(3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schulischer Abschlussprü-
Einschränkung des persönlichen Kontakts im Rathaus, Bürgerbüro fungen Ausnahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und
und Stadtwerke 5 zulassen. Dasselbe gilt für das Sozialministerium in Bezug auf Gesund-
Das Rathaus, Bürgerbüro und die Stadtwerke sind bis auf weiteres für heitsberufeschulen und Schulen für Sozialwesen sowie für das Ministe-
den persönlichen Kundenkontakt geschlossen. Der Kundenkontakt wird auf rium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im landwirtschaftlichen
dringende Notfälle beschränkt, die keinen Aufschub dulden. Der Besuch des Bildungsbereich.
Rathauses einschließlich des Bürgerservices ist bis auf weiteres nur noch nach (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Schülerinnen
vorheriger telefonischer Absprache und Terminvergabe möglich. Telefonisch und Schüler an Grundschulen, an Grundschulstufen von Sonderpäda-
sind wir weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar. gogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen,
Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie auf unserer Schulkindergärten, und den Klassenstufen 5 und 6 der auf der Grund-
Homepage www.moessingen.de unter Stadt&Bürger/Rathaus/Stadtverwaltung. schule aufbauenden Schulen sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen
Bitte kontaktieren Sie diese per Email oder telefonisch. Weiterhin steht Ihnen und Kindertagespflege, sofern beide Erziehungsberechtigte oder die oder
unsere zentrale Rufnummer 07473/370-0 zur Verfügung. der Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinne von
Bürgertelefon Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich sind. Alleinerziehenden gleichgestellt
Für organisatorische Fragen an die Stadtverwaltung zur Kinderbetreuung, Stadt- sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungs-
werke oder Sicherheit und Ordnung ist montags bis donnerstags von 8 - 12 Uhr berechtigte aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen einer schweren
und von 14 - 16 Uhr und freitags von 8- 12 Uhr ein Bürgertelefon eingerichtet: Erkrankung, an der Betreuung gehindert ist. Für diese Kinder wird eine
Zentrale Rufnummer: 07473/370-102. Notbetreuung bereitgestellt, die sich auf den Zeitraum des Betriebs im
Bei Fragen zur Ihrer Gesundheit, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Sinne des Absatz 1 erstreckt, den sie ersetzt. Die Notbetreuung findet in der
Tübingen unter der Telefonnummer 07071/207-3600. Die Hotline des Land- jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal
ratsamt ist täglich von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Oder per Email unter infektions- in möglichst kleinen Gruppen statt; Ausnahmen hiervon sind nur bei objek-
schutz@kreis-tuebingen.de tiver Unmöglichkeit zulässig. § 5 Absatz 2 findet auf den gemeinsamen
Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung entsprechende Anwendung.
ÖPNV-Busfahrplan Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 KiTaVO kann in der Notbetreuung
Ab Montag, 23. März 2020 wird der Busfahrplan (naldoweit) auf den Ferien- abgewichen werden, sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch
fahrplan umgestellt. uneingeschränkt möglich ist.
(5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4 sind Kinder,
Informationen für die Unternehmen
1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit
Informationen für die Unternehmen finden Sie unter www.moessingen.de/wifoe dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen
Alles Weitere zu den Einschränkungen finden Sie in der jeweils aktuellen sind, oder
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen 2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Gebiet
gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeit-
Die Corona-Verordnung kann unter www.moessingen.de/nachrichten punkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch,
und www.moessingen.de/corona heruntergeladen werden. Außerdem ist wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als
die Verordnung (Stand 17.03.2020) in dieser Ausgabe des AMTSBLATTS Risikogebiet eingestuft wird, oder
abgedruckt. 3. mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur.Mössinger Amtsblatt 7 Freitag, 20. März 2020
(6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbesondere 2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen handelt und
1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimmten eine Verlegung des Termins nicht möglich ist.
Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Tele- (5) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch
kommunikation, Gesund-heit, Finanz- und Versicherungswesen, Trans- Rechtsverordnung die in den Absätzen 1 bis 3 genannte Grenze der
port und Verkehr, Teilnehmendenzahl zu ändern und hierbei auch unterschiedliche Grenzen
2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versor- für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel
gung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung festzusetzen.
notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambu- §4
lanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors
Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht, Schließung von Einrichtungen
3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justiz- und Abschiebungshaft- (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. April 2020 untersagt:
vollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen 1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater,
Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz Schauspielhäuser, Freilichttheater,
1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unab-
kömmlich gestellt werden, 2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fort-
bildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugend-
4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen kunstschulen,
einschließlich Katastrophenschutz,
3. Kinos,
5. Rundfunk und Presse,
4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den
Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunter- 5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbe-
nehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden, sondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrich-
tungen,
7. das Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
6. Jugendhäuser,
8. Bestatter.
7. öffentliche Bibliotheken,
(7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 genannten Bereiche
hinaus weitere Bereiche der kritischen Infrastrukturlage angepasst fest- 8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettan-
legen. nahmestellen,
9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
(8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher besuchte Einrichtung
einem Betriebsverbot unterliegt und für die nach den Absätzen 1 bis 7 10. Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und
keine Ausnahme vorgesehen ist, dürfen die betreffenden Einrichtungen ähnliche Einrichtungen, sofern nicht unter § 5 fallend,
nicht betreten. Die Personensorgeberechtigten haben für die Beachtung 11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von
der Betretungsverbote zu sorgen. Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezial-
(9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch märkte, Wettannahmestellen, und ähnliche Einrichtungen,
Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach Absatz 1 zu verlän- 12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den in
gern sowie deren Bedingungen festzulegen und die Ausgestaltung der Absatz 3 genannten Einrichtungen gehören, insbesondere Outlet-
Notbetreuung nach den Absätzen 4 und 5 anzupassen. Das Recht der Center,
zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen nach dem Infek- 13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze.
tionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.
(2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb
§2 weiterer Einrichtungen zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung
von Auflagen abhängig zu machen.
Hochschulen
(3) Die nach den Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der
(1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Bundesländer zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von
Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissen- sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie
schaften, der DHBW und den Akademien des Landes wird bis zum 19. in Deutschland vom 16. März 2020 nicht zu schließenden Einrichtungen
April 2020 ausgesetzt; bereits begonnener Studienbetrieb wird bis zu (Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
diesem Zeitpunkt unterbrochen. Online-Angebote sind weiterhin möglich. Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen,
Über die Nachholung von ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfungen Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsa-
entscheidet die Hochschule in eigener Verantwortung. Die Hochschulen lons, der Zeitungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und
sorgen dafür, dass die Studentinnen und Studenten alle im Sommerseme- Tierbedarfsmärkte und der Großhandel) haben dafür zu sorgen, dass die
ster 2020 vorgesehenen Studienleistungen erbringen können und zugleich erforderlichen Hygienestandards, die Steue- rung des Zutritts und das
die Studierbarkeit gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien bleiben bis zum Vermeiden von Warteschlangen sichergestellt ist. Zu diesem Zweck wird
19. April 2020 geschlossen. Die Landesbibliotheken bleiben bis 19. April ihnen gestattet, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Das Wirtschafts-
2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Online-Dienste können für ministerium wird ermächtigt, dazu Auflagen festzulegen.
die wissenschaftliche Nutzung geöffnet bleiben.
§5
(2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt,
durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach Absatz 1 zu Einschränkung des Betriebs von Gaststätten
verlängern sowie Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Das (1) Der Betrieb von Gaststätten wird bis zum 19. April 2020 grundsätzlich
Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen nach dem untersagt.
Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.
(2) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind Schank- und Speisegast-
stätten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass
§3
1. die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von
Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
(1) Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrich- 2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5
tungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrich- 3. Schank- und Speisegaststätten frühestens ab sechs Uhr geöffnet haben
tungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen sind untersagt. dürfen und spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden müssen.
(2) Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammen- (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb
künfte anderer Glaubensgemeinschaften sind untersagt. von Gaststätten weitergehend zu untersagen oder den Betrieb von der
(3) Sonstige Versammlungen und sonstige Veranstaltungen sind untersagt. Einhaltung weiterer Auflagen abhängig zu machen.
(4) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund unter §6
Auflagen zum Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom Verbot nach
den Absätzen 1 bis 3 zulassen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen
vor, wenn (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG
1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Aufrechterhaltung sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstüt-
der kritischen Infrastruktur im Sinne von § 1 Absatz 6 dienen oder zungsbedarf oder mit Behinderungen einschließlich Kurzzeitpflege dürfenMössinger Amtsblatt 8 Freitag, 20. März 2020
grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Hiervon §8
ausgenommen sind
Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
1. Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme der Fachkranken-
häuser für Gerontopsychiatrie, Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum Schutz
vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung unberührt. Für den
2. psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie Erlass von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Sozialmi-
3. kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser nisterium zuständige oberste Polizeibehörde. Das Sozialministerium übt die
jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken. Fachaufsicht für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 der Verordnung des
Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
(2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungs- zuständigen Ortspolizeibehörden aus.
bedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete
ambulant betreute Wohngemeinschaften für nach dem Wohn-, Teilhabe-
und Pflegegesetz dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken §9
betreten werden. Die Einrichtungen können den Zutritt zu Besuchs- Inkrafttreten
zwecken erlauben, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infekti-
onen getroffen werden können. Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt
(3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1 und 2 genannten die gleich lautende Verordnung vom 16. März 2020 außer Kraft.
Einrichtungen aus sonstigen, insbesondere beruflichen Gründen ist nur in
Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung gestattet. § 10
Im Falle der Gewährung des Zutritts sind geeignete Vorkehrungen zum
Infektionsschutz zu treffen. Außerkrafttreten
(4) Personen, die in den vorausgegangenen 14 Tagen in Kontakt zu (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft.
einer infizierten Person standen, und Personen mit Anzeichen für (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin
Atemwegserkrankungen oder mit erhöhter Temperatur ist der Zutritt des Außerkrafttretens zu ändern.
zu den in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen untersagt. Wenn
diese Personen eine Einrichtung zum Zweck der Behandlung oder Stuttgart, den 17. März 2020
Aufnahme betreten wollen, ist vorab das Einverständnis der Einrichtung
einzuholen. Hiervon darf nur in Notfällen abgewichen werden. Soweit Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
möglich, sind auch in diesen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor Infek-
tionen zu ergreifen. Kretschmann
(5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und des Pflege- Strobl Sitzmann
betriebs können in der Einrichtung tätige Personen, denen nach Absatz Dr. Eisenmann Bauer
4 der Zutritt untersagt wäre, nach Abwägung die berufliche Tätigkeit in
Untersteller Dr. Hoffmeister-Kraut
der Einrichtung unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die
Entscheidung über die Fortsetzung der Tätigkeit und die erforderlichen Lucha Hauk
Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung. Wolf Hermann
(6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch die Einrich- Erler
tungen für nahestehende Personen im Einzelfall, beispielsweise im
Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten
Kindes und unter Auflagen zugelassen werden. In Fällen nach Absatz
4 sind zwingend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu
ergreifen.
(7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld von Pflege
werden, soweit sie als Gruppenangebote durchgeführt werden, aufgrund
einer erhöhten Ansteckungsgefahr, insbesondere für die besonders betrof-
fenen vulnerablen Gruppen, einstweilen eingestellt. Hierzu zählen insbe-
sondere:
Angebote nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) XI i.
V. m. § 6 Abs. 1 Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO),
u. a. Betreuungsgruppen (für Personen mit überwiegend kogni- Kundenzentrum der Stadtwerke und Hallenbad geschlossen
tiven Einschränkungen, z. B. demenziell erkrankte pflegebedürf- Die Stadtwerke Mössingen haben einen besonderen Versorgungsauftrag für die
tige Menschen) oder auch sonstige Angebote zur Unterstützung im Bevölkerung zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund hat die Gesundheit unserer
Alltag (z. B. Freizeitausfahrten für behinderte und pflegebedürftige Mitarbeiter und Kunden oberste Priorität. Um einer weiteren Verbreitung des
Menschen). Ergänzend hierzu werden - soweit die als Gruppenver- Corona-Virus vorzusorgen, sind das Kundenzentrum der Stadtwerke sowie das
anstaltung angelegt - auch Hallenbad Mössingen ab sofort geschlossen. Die Schließung gilt zunächst bis
_ Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI, i.V.m. § 7 zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 (gemäß § 4 Verordnung der Landes-
UstA-VO und regierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des
_ Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI i.V.m. § 8 UstA-VO Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17.03.2020).
eingestellt. Gerne können Sie uns weiterhin telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-
(8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Kundenzentrum erreichen:
Rechtsverordnungen weitere Regelungen zum Schutz gefährdeter Stadtwerke allgemein:
Personen vor einer Infektion mit SARS-Cov-2 zu treffen und die Rege- Tel. 07473 / 370-401
lungen in diesem Paragraphen zu ändern. E-Mail: stadtwerke@moessingen.de
(9) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4, ist durch die Einrich-
tungen in einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise, beispielsweise durch einen Kundenservice:
auffälligen Aushang an den Zugangstüren, zu informieren. Tel. 07473 / 370-411 und 07473 / 370-412
E-Mail: N.Johner@moessingen.de
§7 Das Kundenzentrum der Stadtwerke erreichen Sie vom 19.03.2020 – 19.04.2020
telefonisch zu den folgenden Zeiten:
Betretungsverbote
Montag - Donnerstag 08.00 – 16.00 Uhr
(1) In den in § 6, § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 genannten Einrichtungen, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr.
insbesondere Hochschulen, Schulen und Kindergärten, gilt, soweit deren
Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Für Kunden mit Vorkassenzähler bieten wir in den genannten Zeiten weiterhin
Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland unseren Auflade-Service an.
oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung Aktuelle Informationen erhalten Sie auf unserer laufend aktualisierten Home-
aufgehalten haben, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder page www.stadtwerke-moessingen.de
die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur zeigen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
(2) Gewerbliche Übernachtungsangebote dürfen nur zu notwendigen und
ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Ihre Stadtwerke MössingenMössinger Amtsblatt 9 Freitag, 20. März 2020
Vitale Gemeinschaft auch bei „heruntergefahrenem“ Wie werde ich Teil des Unterstützungsteams?
gesellschaftlichem Leben - Nachbarschaftshilfe- Ihre Bereitschaft zur Unterstützung können Sie mit Ihren Kontaktdaten
Netzwerk Mössingen geht an den Start (Name, Anschrift mit Stadtteil, Telefonnummer, Mailadresse) mitteilen
unter der Mailadresse gemeinsam-nicht-einsam@gmx.net, über jedes
Schon seit längerer Zeit arbeitet ein Initiativkreis mit Vertreter/-innen Pfarramt in Mössingen, Belsen, Talheim, Öschingen oder an Werner
verschiedener Organisationen unserer Stadt (Kirchen, Diakonie-/Sozi- Baur unter der Telefonnummer 07473/22213. Wichtig ist in der Situation
alstation, Tafel, Mütterzentrum/Mehrgenerationenhaus, Hospizverein, ein verlässliches Engagement. Allerdings kann man sich auch jeder Zeit
Bürger für Bästenhardt, Bürgerstiftung, Stadt Mössingen vertreten durch wieder aus der Liste der Unterstützer/-innen streichen lassen. Eine kurze
Frau Schott, Koordinatorin für Bürgerschaftliches Engagement) an der Mail oder ein Anruf genügt.
Umsetzung der Idee eines Nachbarschaftshilfe-Netzwerks in und für
Mössingen. Die Auswirkungen durch das Corona-Virus machen es nötig
und sinnvoll, dass wir jetzt an den Start gehen. Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Unterstützung brauche?
In einem ersten Schritt wollen wir Menschen, die aufgrund ihres Lebensal- Wer Unterstützung bei Einkäufen und Besorgungen braucht, kann sich
ters oder bestimmter Risikofaktoren soziale Kontakte konsequent meiden von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer
sollten und solchen, die sich in Quarantäne begeben mussten, unter- 0174/8496343 melden. Wir brauchen auch Ihre Kontaktdaten (Name,
stützen. Dazu gehören in erster Linie die Erledigung von Einkäufen und Adresse und Telefonnummer, evtl. Mailadresse) und das Einverständnis,
Besorgungen und telefonische Kontakte. dass wir dies an Unterstützer/-innen zur Kontaktaufnahme mit Ihnen
Dafür brauchen wir Sie, die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, die Sie weitergeben dürfen.
nicht zur Risikogruppe gehören! Wer ist bereit und in der Lage solche Dienste
in der Nachbarschaft ehrenamtlich zu übernehmen? Mit einem kleinen Koor-
dinierungsteam wollen wir Unterstützungssuchende und Unterstützer/-innen Wer schon heute gern mehr über das Nachbarschaftshilfe-Netzwerk
in (virenfreien) Kontakt bringen und als Brückenbauer fungieren. Für die Mössingen wissen möchte, kann über die o. g. Mailadresse gemeinsam-
Vermittlung brauchen wir Kontaktdaten wie Telefonnummer, Mailadresse, nicht-einsam@gmx.net unsere Konzeption anfordern. Zu einem späteren
Anschrift (Stadtteil). Diese Daten werden absolut vertraulich behandelt. Zeitpunkt laden wir Sie zu einem Informationsabend ein.
Wer sich als Unterstützer/-in meldet, bekommt von uns Telefonnummer
und Anschrift von denen, die Unterstützung brauchen. Als Unterstützer/-in Für heute grüße ich Sie im Namen des Initiativkreises und wünsche
nehmen Sie dann mit der genannten Person telefonischen Kontakt auf und uns allen Besonnenheit, Zuversicht und die Hoffnung, diese Tage und
erledigen die Besorgung. Direkte Kontakte sollten unbedingt vermieden Wochen mit ihren besonderen Herausforderung gemeinsam gut zu
werden. Die Wahrscheinlichkeit, sich an Geldscheinen oder Münzen mit bestehen.
dem Corona-Virus zu infizieren, ist nach Einschätzung deutscher Experten
sehr gering. Denkbar ist, das Wechselgeld in einem Kuvert zurückzugeben. Werner Baur
s-
chaft
Wirts erung
förd miert
infor
Stadt Mössingen – Stabsbereich Wirtschaftsförderung Fallen die Einnahmen der Unternehmen abrupt
WIT Wirtschaftsförderungsgesellschaft Tübingen mbH weg, sind sie durch die Fixkosten, insbesondere
Stadt Albstadt – Wirtschaftsförderung die Miete, sehr schnell und heftig belastet. Daher
möchten wir Sie als Vermieterinnen und Vermieter
Stadt Balingen – Wirtschaftsförderung
bitten, möglichst kooperativ mit Ihren gewerb-
Stadt Metzingen – Stabsstelle Wirtschaftsförderung lichen Mieterinnen und Mieter zu sprechen und
Stadt Bad Urach – Wirtschaftsförderung ihnen nach Möglichkeit temporäre Unterstützung
Stadt Pfullingen bei der Gestaltung der Mietpreiszahlungen zu
Stadt Rottenburg am Neckar – gewähren, sofern Ihnen das möglich ist. Bis für
Wirtschaftsförderung und WTG Ihre gewerblichen Mieterinnen und Mieter klar ist,
Industrie- und Handelskammer Reutlingen ob und wie auch die staatliche Unterstützung das
Unternehmen sichern kann, ist für die Unternehmen
Dringender gemeinsamer Appell an die und Selbständigen die sichere Begrenzung der
Vermieterinnen und Vermieter von Ausgaben und Kosten elementar.
Gewerbeeinheiten in der Region Neckar-Alb
Damit setzen Sie in diesen außergewöhnlichen Corona-
Sehr geehrte Damen und Herren, Zeiten ein wichtiges Zeichen der Solidarität und tragen
zum Erhalt unseres besonderen, breitgefächerten
Nun sind die ersten angeordneten Schließungen von Einzelhandels- und Gastronomieangebots sowie Wirt-
bestimmten Einzelhandelsgeschäften in ganz Baden- schaftslebens in den Städten unser attraktiven Region
Württemberg und somit in unserer Region in den Land- Neckar-Alb wesentlich bei.
kreisen Tübingen, Reutlingen und Zollernalb Realität.
Gaststätten dürfen nur noch unter strengen Auflagen
öffnen. Für zahlreiche Kleinunternehmen sowie Star-
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Kooperations-
tups fallen durch die Corona-Pandemie und die daraus
bereitschaft!
folgenden Schutzmaßnahmen ihre wesentlichen
Einkommensquellen weg und damit wird ihnen ihre
Existenzgrundlage entzogen. Die von Bund und Land
bisher angekündigten Hilfsmaßnahmen werden für viele Ihre
betroffene Kleinunternehmen nicht oder zumindest nicht
sofort ausreichen. Wirtschaftsförderer der Region Neckar-AlbMössinger Amtsblatt 10 Freitag, 20. März 2020
Aktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen in der Stadt
Verkehrsinfo
Baustellen in Mössingen
Mössingen (mit Bästenhardt, Belsen und Bad Sebastiansweiler)
Betroffene Umfang der Umleitung Voraussichtl. Anlass
Straße(n) Maßnahme Zeitraum
Neue Mitte Mössingen Gesamtsperrung des Umleitung für Fußgänger vom Bis 20.03.2020 Neue Mitte Mössingen
Tiefbaumaßnahmen Verkehrs zwischen Stadtplatz (Padeffke) zur (1. Bauabschnitt)
(Straßen, Gehwege, Grasshoppersstraße und Grasshoppersstraße
Leitungen) Grabenstraße
Berggasse Haltverbote
Neue Mitte Mössingen Sperrung Gehweg Höhe Umleitung für Fußgänger 16.03.2020- Neue Mitte Mössingen
Tiefbaumaßnahmen Zufahrt Pro Optik zwischen Berggasse und 04.04.2020 (2. Bauabschnitt)
(Straßen, Gehwege, Bahnhofstraße Stützmauer Neth
Leitungen)
Bahnhofstraße Sperrung Parkbucht Höhe Aufstellung
Pro Optik Verkaufsanhänger
Innenstadt - Fahrbahneinengung - Für den Kraftfahrzeugverkehr Voraussichtlich Neubau KBF-
- Wegfall von keine Umleitung. bis Herbst 2020 Wohngeschäftshaus
Falltorstraße zwischen Gehwegen (Die Bahnhofstraße 1
Hafnergasse und - Einrichtung - Ausgewiesene Ersatzwege für Verkehrsregelung
Bahnhofstraße, Hafnergasse, provisorischer Fußgänger en werden ggf. an Neubau
Grabenstraße, Forststraße, Zebrastreifen den Baufortschritt Regionaldirektion
Bahnhofstraße zwischen Bitte Einbahnregelung der KSK und der Kreissparkasse.
Breitestraße und Berggasse, und geänderte KBF sowie den
Berggasse Fußgängerwegeführung Maßnahmen
„Neue Mitte
beachten!
Mössingen“
angepasst)
Bahnhofstraße Fahrbahneinengung - Ersatzweg für Fußgänger über Bis Neubau Wohn- und
Höhe Geb. 11 den Zebrastreifen bei der VR 20.06.2020 Geschäftshaus
Bank sowie die Kreisbaugesellschaft
Fußgängersignalanlage Höhe
Einmündung Breitestraße
- Verlegung der
Behindertenparkplätze auf die
gegenüberliegende Seite der
Postagentur
L 384 höhe Tierfriedhof Gesamtsperrung des Über Nordring – Nehrener Bis 31.08.2020 Ersatzneubau der
Richtung Nehren Verkehrs Gässle, separate Umleitung für Brücke über die Bahn
Radfahrer ist ausgeschildert
(über Edelmannsweg -
Nehrener Gässle)
Weinbergstraße Gesamtsperrung Gehweg Keine Bis 10.04.2020 Kranstellung
Höhe Geb. 19
Birkenstraße Halbseitige Sperrung des Keine Bis 31.05.2020 Kranstellung
Verkehrs
Talstraße Gesamtsperrung des Keine 19.03.2020- Einrichtung
(zwischen Hölderlinstraße und Verkehrs (Lagerplatz) 08.05.2020 Nahwärmeversorgung
Uhlandstraße) (3. Bauabschnitt)
Hölderlinstraße (zwischen Gesamtsperrung des
Talstraße und Breitestraße) Verkehrs
Alexanderstraße Halbseitige Sperrung des Keine Bis 27.03.2020 Neubau
Verkehrs Einfamilienhaus
Karl-Jaggy-Straße Fahrbahneinengung Keine Bis 20.03.2020 Gas Hausanschluss +
Höhe Geb. 14 + 44 Abtrennung Gasleitung
Ofterdinger Straße Gesamtsperrung Gehweg Keine Bis 20.03.2020 Störungsbeseitigung
Höhe Geb. 30 unitymedia
Alexanderstraße Gesamtsperrung Gehweg Keine Bis 29.03.2020 Störungsbeseitigung
Höhe Geb. 23 unitymedia
Elbinger Weg Einrichtung von Keine Bis 30.04.2020 Neubau Wohnhaus
Haltverboten
Tilsiter Weg Halbseitige Sperrung des Keine Bis 03.04.2020 Neubau Gartenmauer
Höhe Geb. 26-38 Verkehrs
Hirschkopfweg Gesamtsperrung des Keine Bis 20.03.2020 Errichtung Bodenplatte
Höhe Geb. 16+16/1 Verkehrs und Keller
Firstwaldstraße Hinweis auf Amphibien- Bereiche nachts möglichst Bis 30.04.2019 Amphibienwanderung
Zwischen Freibadstraße und und Krötenwanderung meiden
evang. Schulen am Firstwald
sowie Hegwiesenstraße
Verl. Berggasse zwischen Gesamtsperrung des keine Bis 30.04.2019 Amphibienwanderung
Zufahrt Schützenhaus und Verkehrs 19:00-07:00 Uhr
Auffahrt Olgahöhe Sommerzeit:
20:00-07:00 UhrMössinger Amtsblatt 11 Freitag, 20. März 2020
Gemeindeverbindungsstraße Gesamtsperrung des keine Bis 30.04.2019 Amphibienwanderung
Zwischen Belsen-Talheim Verkehrs 19:00-07:00 Uhr
(Waldbereich bis Parkplatz Sommerzeit:
Bergrutsch) 20:00-07:00 Uhr
Öschingen
Betroffene Umfang der Umleitung Voraussichtl. Anlass
Straße(n) Maßnahme Zeitraum
Bolbergstraße Halbseitige Sperrung des Keine Bis 31.03.2020 Verputzarbeiten
Höhe Geb. 30 Verkehrs
Gesamtsperrung Gehweg
Landhausstraße Hinweis auf Amphibien- Bereiche nachts möglichst Bis 30.04.2019 Amphibienwanderung
Im Bereich Freibad und Krötenwanderung meiden
Talheim
Betroffene Umfang der Umleitung Voraussichtl. Anlass
Straße(n) Maßnahme Zeitraum
Kreuzstraße Halbseitige Sperrung des Keine Bis 13.03.2020 Kanalsanierung
Kreuzung Grubichweg Verkehrs
Gemeindeverbindungsstraße Gesamtsperrung des keine Bis 30.04.2019 Amphibienwanderung
Zwischen Belsen-Talheim Verkehrs 19:00-07:00 Uhr
(Waldbereich) Sommerzeit:
20:00-07:00 Uhr
L 385 Hinweis auf Amphibien- Bereiche nachts möglichst Bis 30.04.2019 Amphibienwanderung
Höhe Ziegelhütte und Krötenwanderung meiden
Die geplanten Verkehrsbeeinträchtigungen sind nicht zu vermeiden, werden aber möglichst schnell wieder behoben. Für trotzdem eintretende Behinderungen
bittet die Stadtverwaltung um Verständnis. Hierfür herzlichen Dank!
Kübelpflanzen, Moos, Fallobst, Heu und Stroh, Stammholz dicker als 10 cm
Aus den Stadtteilen sowie Häckselgut von Gewerbebetrieben. Säcke werden nicht mitgenommen.
Von der Pflanzenkrankheit „Feuerbrand“ befallenes Pflanzenmaterial darf nicht
zur Häckselgutabfuhr bereitgestellt werden.
Der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr darf nicht behindert werden.
Hobby-, Künstler-
Ortschaft Talheim und Handwerkermarkt
Herzlichen Glückwunsch Die Talheimer Vereinsgemeinschaft plant im
Rahmen eines Dorffestes in Talheim am 27.
Am Freitag, 20. März 2020 wird: und 28. Juni 2020 einen Hobby-, Künstler-
Gottlob Heller, Leharstraße 17 70 Jahre und Handwerkermarkt.
Die Stadtverwaltung und die Ortschaftsverwaltung gratulieren recht herzlich An diesem Markt können alle Talheimer
und wünschen alles Gute. Einwohner/-innen, welche künstlerisch tätig
sind, ein interessantes Hobby ausüben
oder handwerkliche Arbeiten erstellen ihre
Ortschaft Talheim verschiedensten Arbeiten präsentieren
Die Umsetzung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschüt- (keine Handelsware/kein Flohmarkt).
zende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona- Wir sind auf die Vielfalt Talheims sehr gespannt und würden uns über eine
Verordnung) hat zur Folge: Anmeldung sehr freuen. Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2020.
Die Ortschaftsverwaltung Talheim bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Weitere Informationen und das Anmeldeformular erhalten Sie bei unserer
Die Andeckschule sowie die Kindergärten „Altes Schulhaus“ und „Silcherstraße“ Ortschaftsverwaltung in Talheim sobald das Rathaus wieder geöffnet ist.
sind vorerst bis 19.04.2020 geschlossen.
Der Talheimer „Jugendtreff“, die Bücherei sowie alle Sporteinrichtungen, Spiel-
plätze etc. sind bis auf Weiteres geschlossen.
Ortsbücherei Talheim
Auf die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Mössingen im AMTSBLATT, der
Tagespresse sowie der städt. Homepage wird verwiesen. Die Bücherei bleibt voraussichtlich bis 21.4. geschlossen und der Bücher-
Flohmarkt wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Fällige Medien werden
Sprechstunde von Ortsvorsteher Elmar Scherer: automatisch verlängert.
Donnerstag 17.30 – 19.00 Uhr unter Telefon 6952.
Häckselgutabfuhr am Samstag, 21. März 2020 Talheimer Treff
Am Samstag, 21. März 2020 findet nach heutigem Stand im Ortsteil Talheim Nachmittagsangebote
die Häckselgutabfuhr statt. Häckselgut ist häckselbarer (holziger) Baum- und Keine Nachmittagsangebote in den nächsten Wochen
Strauchschnitt mit einem Astdurchmesser von max. 10 cm. Bitte stellen Sie das Da die Ausstellung „Wasser, Bäche, Mühlen und Bäder“ in der Mössinger
Material gebündelt (mit kompostierbaren Schnüren, max. 15 kg schwer und 1,50 Kulturscheune abgesagt wurde, kann auch unser Besuch dort am 14. April
m lang) zur Abfuhr bereit, insgesamt jedoch nicht mehr als 2 m³. Voraussetzung nicht stattfinden. Die weiteren geplanten Treffen werden ebenfalls bis nach der
für die Häckselgutabfuhr ist, dass für das Grundstück ein Restmüllbehälter Virus-Krise verschoben. Daheim in Talheim ist es auch schön! Wir wünschen,
angemeldet ist. Ausgeschlossen von der Häckselgutabfuhr sind kompostier- dass alle gesund und trotzdem in Verbindung (z. B. telefonisch) bleiben. Das
bare Gartenabfälle wie Stauden, Laub, Rasen- und Grasschnitt, Balkon- und Orga-Team meldet sich rechtzeitig vor dem nächsten „Talheimer Treff“.Sie können auch lesen