Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen

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Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger
Amtsblatt
43. Jahrgang   Freitag, 20. März 2020                                      Nr. 12

                             Eine Auszeit mit Apfelschorle „Der Mössinger“ tut gut.
                             Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern alles
                             Gute und besonders Gesundheit.
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt   2                                                        Freitag, 20. März 2020

                                                                                                        Einschalten:
                          Anzeigenmittlung 2020                                                         Frühjahr/1. H
                          Zeitungen • Zeitschriften                                                     sieh unten
                                             Mittagsbüfett
                          Amts-Mitteilungsblätter
                                       von 11.30 bis 14.00 Uhr von Montag bis Freitag
                          Datei: OttPolstermöbelEmpfingen
                                           www.namaste-india.de • Inhaber Powar
                                                Wir liefern auch nach Hause.
                                   Tel. 0 74 73-9 57 91 83, Ofterdinger Str. 18, 72116 Mössingen,
                                           zwischen Karosserie Schlegel & Bistro Krokodil

                                                                                                           Mitteilu
                                                                                                           Aichhalden
                                                                                                           Bösingen,
                                                                                                           Böhringen
                                                                                                           Dunningen
                                                                                                           Epfendorf,
                                                                                                           Eschbronn
                                                                                                           Fluorn-Win
                                                                                                           Feckenhau
                                                                                                           Neufra, Ne
                                                                                                           Wellending
                                                                                                           Zimmern o
                                                                                                           Sulz-Mant
                                                                                                           Fischingen
                                                                                                           Renfrizhau
                                                                                                           Dornhan m
                                                                                                           Leinstetten
                                                                                                           Vöhringen

                                                                                                           Horb am
                                                                                                           Horb Ma
                                                                                                           Ahldorf, M
                                                                                                           Betra, Nec
                                                                                                           Dettlingen
                           Anzeige 90x70 mm, 4-farbig                                                      Rexingen,

                                                                                                           Amtsbla
                                 Nutzen Sie das AMTSBLATT                                                  Rottenbu
                                                                                                           Kernstadt.
                                als erfolgreichen Werbeträger!                                             Dettingen,
                                                                                                           Hailfingen,
                                                                                                           Seebronn,

                                                                                                           Loßburg
                                                                                                           mit Betzwe
                                                                                                           Schömber
                                                                                          JETZT
                                                                                                           Neckarb
                                                                                           Winter-         Aistaig, Be
                                                                                        Aktionspreise      mössingen
                                                                                          Markisen         alle 14 Tag

                                                                                                           Starzach
                                                                                                           Bierlingen
                                                                                                           Sulzau, W

                                                                                                          Haigerloc
                                                                                                          mit Bad Imn
                              markilux                                                                    Stetten b.H

                                                                                                          Rangendi
                           Anzeige 90x70 mm, s/w                                                          mit Bietenh
                                                                                                          Mössinge
                                                                                                          mit Bad Se
                                                                                                          Belsen, Ösc

                          Heerstraße 1 | 72393 Burladingen-Ringingen | Telefon: 07475/9559-0              Bisingen-
                          www.maier-raumausstattung.de | info@maier-raumausstattung.de                    mit Thanhe

                                                                                                          Geislinge
                           Polsterei Armin Ott                                                            mit Binsdor
                           Julius-Bauser-Straße 20
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                                                   3                                                                      Freitag, 20. März 2020

                                                                                            Bereitschaft kann auch über das Festnetz kostenfrei unter Tel. 0800 00 22 8 33 ggf. auf der von
                                                                                            allen Mobilnetzten erreichbaren Rufnummer 22 8 33 (Kosten max. 69 Cent/Min.) sowie auf der
   Notfalldienste                                                                           Homepage für Apothekennotdienste www.aponet.de abgerufen werden.
                                                                                            Diakonie-/Sozialstation Mössingen 95 15 - 0
                                                                                            Löwensteinplatz 1                         Sprechzeiten:
Allgemeine Notfallpraxis                                               116 117              72116 Mössingen                           Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr
Universitätsklinikum Tübingen, Ottfried-Müller-Straße 10 (Gebäude 500), 72076                                                         und nach tel. Vereinbarung
Tübingen, Öffnungszeiten: Mo - Do: 19 - 22 Uhr, Fr: 16 - 22 Uhr, Sa, So, Feiertag:          Hospizarbeit Mössingen                                                         5 07 10 63
8-22 Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen
                                                                                            Polizeiposten Mössingen                                                          95 21 - 0
docdirekt                                                07 11 / 96 58 97 00
                                                                                            nach Dienstschluss Tübingen                                         0 70 71 / 9 72 - 86 61
Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprechstunde
von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte                 Gas-Störungsdienst                                                  0 71 21 / 5 82 - 32 22
oder docdirekt.de                                                                           (Fair Energie GmbH Reutlingen)
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst                                    116 117              Strom-Störungsdienst                                                      01 72 / 7 72 26 08
Notfallpraxis in der Universitäts-Kinderklinik, Hoppe-Seyler-Straße 1 (Gebäude
410, Ebene 3). Öffnungszeiten: Sa, So, Feiertag: 10 - 19 Uhr. Patienten können              (Stadtwerke Mössingen)                                oder                01 72 / 7 72 26 09
ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Unter der Woche: Telefo-
nische Rufbereitschaft zwischen 18 und 21 Uhr.
                                                                                            Wasser-Störungsdienst                                                     01 71 / 7 32 67 20
                                                                                            (Stadtwerke Mössingen)                                oder                         370 - 401
HNO-ärztlicher Notfalldienst                                           116 117
Notfallpraxis in der HNO-Klinik am Universitätsklinikum, Elfriede-Aulhorn-Straße
                                                                                            Elektro-Innung Tübingen                                                   01 80 / 5 72 70 72
                                                                                            (Kreisweiter Notdienst)
5 (Gebäude 600). Öffnungszeiten Sa, So, Feiertag: 8 - 20 Uhr. Patienten können
ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen.                                              Sterbefälle                   – Standesamt Mössingen                              3 70 - 2 12
Augenärztlicher Dienst                                                 116 117              nach Dienstschluss das örtliche Bestattungsunternehmen                               2 14 94
Chirurgie, Unfälle                                                                          Anwaltnotdienst in Strafsachen                                            01 72 / 7 30 77 77
Tübingen: Ambulanz des CRONA-Klinikums,                                                     Anwaltverein für den Landgerichtsbezirk Tübingen e. V.
Hoppe-Seyler-Straße 3                                   0 70 71 / 2 98 66 18
und Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik,                                                 Schuldnerberatung Tübingen
Schnarrenbergstraße                                            0 70 71 / 60 60              Sprechstunde in Tübingen
Rottenburg: Winghofer Medicum,                                                              nach tel. Terminvereinbarung                                           0 70 71 / 9 30 48 71
Röntgenstr. 38                                               0 74 72 / 92 60                Telefonseelsorge                                                         08 00 / 1 11 01 11
Zahnärztlicher Notfalldienst                              0 18 05 / 91 16 70                                                                                         08 00 / 1 11 02 22
Der zahnärztliche Notfalldienst ist an den Wochenenden in der Zeit von 10.00                (* = Telefon-Nummern ohne eigens angegebene Vorwahl liegen im Ortsnetzbereich 0 74 73)
bis 11.00 Uhr und von 16.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Name und Adresse der                  Angaben ohne Gewähr
zum Bereitschaftsdienst eingeteilten Zahnärzte sind nur unter der genannten                 Sprechzeiten bei der Stadtverwaltung Mössingen                                            37 00
Telefonnummer zu erfahren. Dort läuft ein Ansageband.                                                                 vormittags                                nachmittags
Notarzt, Rettungsdienst                                               112                   Montag                    8.00 – 12.00 Uhr                          –
                                                                                            Dienstag                  8.00 – 12.00 Uhr                          14.00 – 16.00 Uhr
Krankentransport                                                  1 92 22                   Mittwoch                  8.00 – 12.00 Uhr                          14.00 – 18.00 Uhr
Gift-Notruf Freiburg                                      07 61 / 1 92 40                   Donnerstag                8.00 – 12.00 Uhr                          –
                                                                                            Freitag                   8.00 – 12.30 Uhr
                                   Internet:         www.giftberatung.de
                                                                                            sowie nach persönlicher Absprache.
Apotheken-Bereitschaft:                                                                     Terminvereinbarung wird allgemein empfohlen.
Fr., 20. 03.:      Zollern-Apotheke Mössingen                                               Sprechzeiten Bürgerbüro                                                              3 70 - 2 22
                   Breitestr. 19, Tel. 0 74 73 / 43 69                                                                          vormittags                      nachmittags
Sa., 21. 03.:      pharmaphant Apotheke am Nonnenhaus Tübingen
                                                                                            Montag                              7.30 – 12.00 Uhr                –
                   Nonnengasse 14, Tel. 0 70 71 / 2 42 52
                                                                                            Dienstag                            7.30 – 12.00 Uhr                14.00 – 16.00 Uhr
So., 22. 03.:      Paracelsus-Apotheke Nehren
                                                                                            Mittwoch                            7.30 – 12.00 Uhr                14.00 – 18.00 Uhr
                   Bahnhofstr. 10, Tel. 0 74 73 / 35 16
                                                                                            Donnerstag                          7.30 – 12.00 Uhr                14.00 – 18.00 Uhr
Mo., 23. 03.:      Schloss-Apotheke Gomaringen                                              Freitag                             7.30 – 12.30 Uhr
                   Lindenstr. 52, Tel. 0 70 72 / 91 22 82                                   sowie nach Vereinbarung.
Di., 24. 03.:      Post-Apotheke Tübingen
                   Europaplatz 3, Tel. 0 70 71 / 3 27 77
                                                                                                   Notrufe:
Mi., 25. 03.:      Steinlach-Apotheke Mössingen
                   Falltorstr. 34, Tel. 0 74 73 / 63 73                                            Polizei                                                                     110
Do., 26. 03.:      Alb-Apotheke Mössingen-Bästenhardt                                              Notarzt, Rettungsdienst                                                     112
                   Albblickstr. 23, Tel. 0 74 73 / 78 57                                           Feuerwehr                                                                   112

Die nächsten            Mössingen                      Talheim                  Öschingen                   Belsen                        Bad Sebastiansweiler
Mülltermine                                                                                                                               Bästenhardt
Biotonne                Mi.   01. 04.                  Fr.   20. 03.            Mi.   01. 04.               Mi.   01. 04.                 Mi. 01. 04.
Restmüll                Do.   26. 03.                  Do.   26. 03.            Fr.   27. 03.               Mi.   25. 03.                 Mi. 25. 03.
Gelber Sack             Mi.   01. 04.                  Mi.   01. 04.            Mi.   01. 04.               Mi.   01. 04.                 Mi. 01. 04.
Altpapier-Bündel        Sa.   04. 04.                  Sa.   04. 04.            Sa.   04. 04.               Sa.   04. 04.                 Sa. 04. 04.
Altpapier-Tonne         Fr.   17. 04.                  Do.   17. 04.            Do.   17. 04.               Mi.   25. 03.                 Mi. 25. 03.
Sperrmüll               –                              –                        –                           –                             Fr. 20. 03.
Häckselgut              Mo.   06. 04.                  Sa.   21. 03.            Sa.   04. 04.               Do.   02. 04.                 Do. 02. 04.
Die öffentlichen Häckselplätze in Belsen, Talheim und Öschingen sind i. d. R. freitags von 14 bis 17 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Der Häckselplatz
in Öschingen hat nur über die Wintermonate geöffnet.
Problemstoffsammelstelle Nehrener Gässle (Deponie), Öffnungszeiten: Mittwoch 16.00 – 17.00 Uhr. Bitte nur während der Öffnungszeit anliefern!
Nähere Hinweise zu den einzelnen Sammlungen erhalten Sie jeweils terminbezogen.
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                                                                      4                                                     Freitag, 20. März 2020

Wöchentliche Veranstaltungstermine                                                                           Museum Kulturscheune
vom 20. bis 29. März 2020                                                                                    Ausstellungseröffnung am 22. März abgesagt -
bis Fr. 27. März 2020                                                  Ter-                                  Museum Kulturscheune bis 19. April geschlossen
Kunst im GZM: Ausstellung „Figur und Grund“                           mine                                   Wie Schulen und Kitas schließt auch das Museum Kulturscheune bis 19. April
                                                                                                             seine Türen. Die Ausstellungseröffnung „Wasser – Bäche, Mühlen und Bäder
GesundheisZentrum Mössingen und arTüthek.de
täglich geöffnet                                                                                             im Steinlachtal“ am kommenden Sonntag, 22. März um 11 Uhr ist abgesagt.
Gesundheitszentrum Mössingen                                                                                 Der neue Eröffnungstermin der Ausstellung wird rechtzeitig bekanntgegeben.
                                                                                                             Museum Kulturscheune Mössingen, Brunnenstr. 3/1
Weitere Veranstaltungen sind uns derzeit nicht bekannt.                                                      Infos unter: Tel. 07473 / 272012
Alle Angaben entsprechend Mitteilung der Veranstalter und ohne Gewähr.
Änderungen/Ergänzungen können der Stadtverwaltung bis zum Freitag der Vorwoche unter der Telefonnummer
370-152 mitgeteilt werden.

                                                                                                             Jugendmusikschule Steinlach e. V.
    Die Stadtverwaltung informiert                                                                           Vorbereitungsvorspiel zum Landeswettbewerb Jugend musiziert am 21.03.2020
                                                                                                             fällt aus
           `````                   Wir gratulieren                      `````                                                                  Tag der offenen Tür
                                                                                                                                               Leider müssen wir den für Samstag,
                                                                                                                                               21.03.2020, geplanten Tag der offenen Tür
                                                                                                                                               in der Pausa in Mössingen auf einen späteren
Am Samstag, dem 21. März 2020, wird:                                                                                                           Zeitpunkt verschieben.
Maria Jauß, Auf der Lehr 37/1                                                             85 Jahre                                             Anmeldungen und Informationen zu
Am Sonntag, dem 22. März 2020, wird:                                                                         PLAY!ground erhalten Sie direkt über www.jms-playground.de oder über die
Irene Roth, Elbinger Weg 26                                                               80 Jahre           Geschäftsstelle, Tel. 07473 / 370-239.

Am Mittwoch, dem 25. März 2020, werden:
Ingeborg Wiedmaier-Grauer, Lärchenweg 13                                                  80 Jahre
Horst Stahl, Dreifürstensteinstr. 8/1                                                     80 Jahre
Wolfgang Runge, Grabenstr. 29                                                             70 Jahre
                                                                                                             Holzschnitt-Museum Klaus Herzer
                                                                                                             Museum vorübergehend geschlossen
                                                                                                             Wegen der Corona-Krise bleibt das Holzschnitt-Museum Klaus Herzer vorläufig
                                                                                                             geschlossen. Die Termine der dadurch betroffenen Veranstaltungen werden
Regierungspräsidium Tübingen bleibt                                                                          noch bekanntgegeben.
für Publikumsverkehr geschlossen                                                                             Weitere Informationen zum Museum unter www.Holzschnittmuseum.de.
Zur Eindämmung des Corona-Virus bleiben Dienstgebäude des Regie-
rungspräsidiums ab 17. März für Besucherinnen und Besucher geschlossen
Aufgrund der steigenden Zahl der vom Corona-Virus erkrankten Menschen,
übernimmt das Regierungspräsidium Tübingen Verantwortung für Besu-
cherinnen und Besucher sowie für die Mitarbeitenden und schließt die
Dienstgebäude ab 17. März bis 19. April 2020. Für nicht aufschiebbare
Dienstgeschäfte stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch oder
per Mail zur Verfügung.                                                                                      Landratsamt Tübingen schließt ab Dienstag, 17. März 2020
„Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und dennoch in der                                      Kundenkontakt in bestimmten Fällen nach vorheriger
aktuellen Situation für die Gemeinschaft auch in den kommenden Wochen                                        Terminvereinbarung möglich
arbeitsfähig zu bleiben, schließen wir unsere Dienstgebäude für Besucherinnen
und Besucher“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Ab Dienstag, 17. März                                  Das Landratsamt Tübingen bleibt ab Dienstag, 17. März 2020 – vorerst bis
2020 werden in Tübingen und den weiteren Dienstsitzen des Regierungsprä-                                     einschließlich Sonntag, 19. April 2020 - bis auf weiteres für den unangemel-
sidiums die Türen für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Ich bitte                                    deten Publikumsverkehr geschlossen. Sämtliche Kundenkontakte sind nur nach
alle Betroffenen um Verständnis, selbstverständlich werden wir in dringenden                                 vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dies betrifft auch die Zulassungs- und
Fällen gemeinsam eine Lösung für unaufschiebbare Fragestellungen finden.“                                    Führerscheinstelle und auch die Außenstellen der Landkreisverwaltung.
Bürgerinnen und Bürger, die zeitnah eine Dienstleistung des Regierungs-                                      Die Kreisverwaltung wird dafür Sorge tragen, dass – wo immer die Möglichkeit
präsidiums Tübingen in Anspruch nehmen müssen, werden gebeten zuerst                                         besteht – Anliegen schriftlich, per Email, Fax oder Telefon bearbeitet werden.
telefonisch mit der zuständigen Abteilung oder der Telefonzentrale unter 07071                               Für Anliegen mit unabdingbar notwendigem Kundenkontakt werden nach vorhe-
/ 757-0 bzw. per Mail poststelle@rpt.bwl.de Kontakt aufzunehmen. Mitarbeite-                                 riger Vereinbarung Termine angeboten. Die Cafeteria im Landratsamt bleibt für
rinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums klären gemeinsam und im                                      externe Gäste geschlossen.
jeweiligen Fall, wie zwingend notwendige Unterlagen, Anträge oder Bescheide                                  Auf der Kreishomepage www.kreis-tuebingen.de werden ab Dienstag (17. März
zum Schutz aller ausgestellt und übermittelt werden können.                                                  2020) über die jeweiligen Abteilungsseiten (Rubrik „Abteilungen & Organisation;
Die Schließung des Regierungspräsidiums Tübingen für den Publikumsverkehr                                    von dort auf die betreffende Abteilung klicken) Informationen zur Vorgehens-
erfolgt analog zur Schließung der Schulen bis 19. April 2020.                                                weise bei einzelnen Aufgabenbereichen sowie Kontaktmöglichkeiten für die
                                                                                                             Vereinbarung von Terminen eingestellt. Diese Terminvereinbarungen laufen in
                                                                                                             der Regel über die jeweiligen Abteilungssekretariate. Es wird darum gebeten,
                                                                                                             für allgemeine Anliegen NICHT bei der Corona-Hotline anzurufen.
                                                                                                             Auch Abteilungen und Außenstellen mit beratendem Angebot (wie beispiels-
                                                                                                             weise Pflegestützpunkt, Jugend- und Familienberatungszentren, Betreuungsbe-
                                                                                                             hörde) werden ihr Beratungsangebot weitestgehend auf telefonische Beratung
  Meine Meinung auf den Punkt gebracht –                                                                     und Beratung per Email beschränken.
  Redetraining für Menschen mit Haltung.                                                                     Ebenso sind Veranstaltungen des Landkreises Tübingen vorerst bis zum
  Abgesagt!                                                                                                  genannten Termin ausgesetzt.
  Die Veranstaltung vom 23.04.2020 im katholischen Gemeindehaus wird                                         Mit diesen Maßnahmen möchte der Landkreis Tübingen dazu beitragen, die
  abgesagt. Wenn möglich, werden wir die Veranstaltung in der nächsten                                       Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen und sowohl Kunden als auch
  Fortbildungsreihe 2021 wieder mit ins Programm nehmen.                                                     Mitarbeiter vor einer möglichen Ansteckung schützen. Dadurch soll sicherge-
                                                                                                             stellt werden, dass die Behörde weiterhin handlungsfähig bleibt.
Amtsblatt Mössinger - Stadt Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                      5                                       Freitag, 20. März 2020

     Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
     das Corona-Virus stellt uns alle vor nie gekannte Herausforderungen. Schon jetzt hat es unser Leben immens
     verändert. Und das wird sich leider noch verstärken.

     Wir haben daher leider keine andere Wahl, als drastische Maßnahmen umzusetzen. So müssen wir auch
     soziale Kontakte vorübergehend auf das Nötigste herunterfahren. Mehr denn je sind jetzt von uns Solidarität
     und Miteinander gefordert. Denn jeder Einzelne kann dazu beitragen, dass wir diese Bewährungsprobe
     möglichst gut und zügig bestehen.

     Auch bei uns in Mössingen hat die Pandemie das soziale, kulturelle und das wirtschaftliche Leben weitgehend
     zum Erliegen gebracht. Was das für unser Gemeinwesen langfristig bedeutet, wird sich erst später zeigen.
     Momentan gilt es, unsere Kräfte ganz auf die Bewältigung der Situation zu konzentrieren.

     Ich bitte Sie eindringlich, sich an die verordneten Beschränkungen zu halten - um der ganzen Stadt willen
     und um derer willen, die besonders gefährdet sind. Beachten Sie alle Hygienemaßnahmen. Bleiben Sie nach
     Möglichkeit zuhause. Reduzieren Sie Besorgungen auf ein Minimum.

     Unter meiner Leitung hat die Stadtverwaltung einen Stab von Fachleuten eingerichtet. Täglich verschafft
     sich der Stab eine Übersicht über die Lage und trifft notwendige Entscheidungen. Dazu gehört es auch,
     besonders jenen zu helfen, die stärker betroffen sind. Das sind insbesondere die Risikogruppen von älteren
     Menschen und derer mit Vorerkrankungen, die möglichst nicht aus dem Haus gehen sollten. Glücklicherweise
     ist bereits ein tragfähiges Netz an Nachbarschaftshilfe im Werden. Mein herzlicher Dank gilt allen, die sich
     solidarisch für andere einbringen. Stellvertretend nennen möchte ich das Netzwerk Nachbarschaftshilfe und
     die Bürgerstiftung. Aber auch viele kleine Initiativen. Überlegen auch Sie, ob und wo Sie mithelfen können.

     Solidarität im Handeln ist auch für unsere örtlichen Einzelhändler und die Gastronomie überlebensnotwendig.
     Viele Händler mussten ihr Ladengeschäft schließen, bieten aber zum Teil alternative Einkaufsmöglichkeiten,
     wie einen Lieferservice an. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Internetseiten und nutzen Sie die
     Angebote nach Möglichkeit. Gleiches gilt für die Gastronomie. Viele gastronomische Betriebe sind mit
     Einschränkungen weiterhin geöffnet und auf Kundschaft angewiesen.
     Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir die Gebäude der Stadtverwaltung bis auf weiteres für den persön-
     lichen Kundenkontakt geschlossen haben. Der direkte Kontakt muss auf Notfälle beschränkt werden, um
     einerseits die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, andererseits aber auch die Funktionsfähigkeit
     der Verwaltung zu erhalten. Wir bleiben für Sie jedoch auf allen anderen Wegen erreichbar. Zusätzlich wurde
     unter Telefon 370-102 ein Bürgertelefon eingerichtet.

     Unsere Gemeinschaft muss nun zusammenhalten, damit wir diese Situation so gut wie nur möglich über-
     stehen können. Hier kann jeder mithelfen. Auch wer jung und gesund ist, kann das Virus übertragen und
     damit die Ausbreitung beschleunigen. Ich appelliere daher eindringlich an Sie, sich verantwortungsbewusst
     gegenüber Ihren Mitmenschen zu zeigen. Halten Sie die Vorschriften und Maßnahmen bitte ein. Umso
     schneller geht es uns allen wieder besser.

     Gemeinsam als Stadt Mössingen werden wir auch diese schwierige Situation bewältigen. Vielen Dank Ihnen
     ganz persönlich für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken.
     Ich wünsche Ihnen alles Gute – und bleiben Sie gesund!

     Ihr

     Michael Bulander
     Oberbürgermeister
Mössinger Amtsblatt                                                                 6                                                      Freitag, 20. März 2020

Informationen zu Maßnahmen aufgrund                                                     Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende
der Corona-Pandemie                                                                      Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2
Um eine unkontrollierte Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, müssen                          (Corona-Verordnung - CoronaVO)
die sozialen Kontakte auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden. Bis                                             vom 17. März 2020
vorerst Sonntag, 19. April 2020 sind nachfolgende städtische Einrichtungen
geschlossen und bis 15. Juni 2020 finden Veranstaltungen nicht statt.                   Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31
                                                                                        des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das
Folgende städtische Einrichtungen sind bis vorerst 19.04. geschlossen:                  zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148)
●   Ortschaftsverwaltungen Öschingen und Talheim                                        geändert worden ist, wird verordnet:
●   Hallenbad                                                                                                                 §1
●   Museen                                                                                     Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen
●   Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten                                                und Kindertagespflegestellen
●   Öffentliche Spiel- und Bolzplätze
                                                                                        (1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind
●   Jugendhäuser
                                                                                            1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunterrichtlicher
●   Sporthallen                                                                                 und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffentlichen Schulen,
●   Stadtbücherei und Außenstellen in den Ortschaften                                           Schulkindergärten, Grundschulförderklassen und den Schulen sowie
●   Altes Rathaus                                                                               Schulkindergärten in freier Trägerschaft,
●   Lehr- und Übungssaal im Feuerwehrhaus                                                   2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke,
●   Veranstaltungsraum in der Pausa-Tonnenhalle                                             3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege und
●   Kulturscheune                                                                           4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule,
Folgende städtische Veranstaltungen finden nicht statt                                          flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule
bzw. werden verschoben:                                                                     untersagt.
●   Sitzung der Jugendvertretung am 20.03.: entfällt                                    (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen am Heim an nach § 28
●   Sitzung des Ortschaftsrats Öschingen am 19.03.: entfällt                                LKHG anerkannten Heimen für Minderjährige soweit die Schüler ganzjährig
●   Sitzung des Ortschaftsrats Talheim am 26.03.: entfällt                                  das Heim besuchen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungs-
                                                                                            zentren mit Internat, die ganzjährig geöffnet sind. Die Untersagung gilt
●   Sitzung des Gemeinderats Mössingen am 23.03.: entfällt                                  ferner nicht für Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege,
●   Waldspaziergang am „Tag des Waldes“ am 21.03.: entfällt                                 Krankenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege (Hebam-
●   Lange Nacht des Lernens (Stadtbücherei) 20.03., 01.04., 15.04. :entfällt                men), Notfallsanitäter sowie Schulen zur Ausbildung von Medizinisch-
                                                                                            technischen Assistenten und Pharmazeutisch-technischen Assistenten,
●   Vernissage Heimatgeschichtliche Ausstellung „Wasser, Bäche, Mühlen und                  soweit dort Schüler und Schülerinnen geprüft und unterrichtet werden,
    Bäder“ am 22.03.: entfällt. Die Ausstellung wird verschoben.                            deren Abschluss bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für
● Krämermarkt am 24.03.: entfällt                                                           die Weiterbildung für Intensivkrankenpfleger. Das Kultusministerium kann
● Gaming-Treff (Stadtbücherei) 25.03., 08.04. : entfällt                                    Ausnahmen von Absatz 1 für die Sonderpädagogischen Bildungs- und
                                                                                            Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale
● Bürgerempfang am 03.04. : wird verschoben                                                 Entwicklung, Sehen, Hören, geistige Entwicklung, körperliche und moto-
● Stadtputzete am 04.04.: entfällt                                                          rische Entwicklung, Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhaus-
● Vernissage der Kunstausstellung „LEITLINIEN. Andreas Felgers Skizzen im                   behandlung sowie die entsprechenden Einrichtungen des frühkindlichen
    Kontext seiner Kunst“ am 25.04. entfällt. Die Ausstellung wird verschoben.              Bereichs zulassen, sofern dies aufgrund des besonderen Förder- und
                                                                                            Betreuungsbedarfs erforderlich ist.
● Trödel- und Flohmarkt am 09.05.: entfällt
                                                                                        (3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schulischer Abschlussprü-
Einschränkung des persönlichen Kontakts im Rathaus, Bürgerbüro                              fungen Ausnahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und
und Stadtwerke                                                                              5 zulassen. Dasselbe gilt für das Sozialministerium in Bezug auf Gesund-
Das Rathaus, Bürgerbüro und die Stadtwerke sind bis auf weiteres für                        heitsberufeschulen und Schulen für Sozialwesen sowie für das Ministe-
den persönlichen Kundenkontakt geschlossen. Der Kundenkontakt wird auf                      rium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im landwirtschaftlichen
dringende Notfälle beschränkt, die keinen Aufschub dulden. Der Besuch des                   Bildungsbereich.
Rathauses einschließlich des Bürgerservices ist bis auf weiteres nur noch nach          (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Schülerinnen
vorheriger telefonischer Absprache und Terminvergabe möglich. Telefonisch                   und Schüler an Grundschulen, an Grundschulstufen von Sonderpäda-
sind wir weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.                               gogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen,
Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie auf unserer                Schulkindergärten, und den Klassenstufen 5 und 6 der auf der Grund-
Homepage www.moessingen.de unter Stadt&Bürger/Rathaus/Stadtverwaltung.                      schule aufbauenden Schulen sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen
Bitte kontaktieren Sie diese per Email oder telefonisch. Weiterhin steht Ihnen              und Kindertagespflege, sofern beide Erziehungsberechtigte oder die oder
unsere zentrale Rufnummer 07473/370-0 zur Verfügung.                                        der Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinne von
Bürgertelefon                                                                               Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich sind. Alleinerziehenden gleichgestellt
Für organisatorische Fragen an die Stadtverwaltung zur Kinderbetreuung, Stadt-              sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungs-
werke oder Sicherheit und Ordnung ist montags bis donnerstags von 8 - 12 Uhr                berechtigte aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen einer schweren
und von 14 - 16 Uhr und freitags von 8- 12 Uhr ein Bürgertelefon eingerichtet:              Erkrankung, an der Betreuung gehindert ist. Für diese Kinder wird eine
Zentrale Rufnummer: 07473/370-102.                                                          Notbetreuung bereitgestellt, die sich auf den Zeitraum des Betriebs im
Bei Fragen zur Ihrer Gesundheit, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt                   Sinne des Absatz 1 erstreckt, den sie ersetzt. Die Notbetreuung findet in der
Tübingen unter der Telefonnummer 07071/207-3600. Die Hotline des Land-                      jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal
ratsamt ist täglich von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Oder per Email unter infektions-           in möglichst kleinen Gruppen statt; Ausnahmen hiervon sind nur bei objek-
schutz@kreis-tuebingen.de                                                                   tiver Unmöglichkeit zulässig. § 5 Absatz 2 findet auf den gemeinsamen
                                                                                            Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung entsprechende Anwendung.
ÖPNV-Busfahrplan                                                                            Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 KiTaVO kann in der Notbetreuung
Ab Montag, 23. März 2020 wird der Busfahrplan (naldoweit) auf den Ferien-                   abgewichen werden, sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch
fahrplan umgestellt.                                                                        uneingeschränkt möglich ist.
                                                                                        (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4 sind Kinder,
Informationen für die Unternehmen
                                                                                             1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit
Informationen für die Unternehmen finden Sie unter www.moessingen.de/wifoe                      dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen
Alles Weitere zu den Einschränkungen finden Sie in der jeweils aktuellen                        sind, oder
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen                           2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Gebiet
gegen die Ausbreitung des Corona-Virus.                                                         aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeit-
Die Corona-Verordnung kann unter www.moessingen.de/nachrichten                                  punkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch,
und www.moessingen.de/corona heruntergeladen werden. Außerdem ist                               wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als
die Verordnung (Stand 17.03.2020) in dieser Ausgabe des AMTSBLATTS                              Risikogebiet eingestuft wird, oder
abgedruckt.                                                                                 3. mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur.
Mössinger Amtsblatt                                                               7                                                    Freitag, 20. März 2020

(6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbesondere                       2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen handelt und
    1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimmten               eine Verlegung des Termins nicht möglich ist.
         Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Tele-           (5) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch
         kommunikation, Gesund-heit, Finanz- und Versicherungswesen, Trans-               Rechtsverordnung die in den Absätzen 1 bis 3 genannte Grenze der
         port und Verkehr,                                                                Teilnehmendenzahl zu ändern und hierbei auch unterschiedliche Grenzen
    2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versor-              für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel
         gung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung                  festzusetzen.
         notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambu-                                                 §4
         lanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors
         Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht,                                                            Schließung von Einrichtungen
    3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justiz- und Abschiebungshaft-             (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. April 2020 untersagt:
         vollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen             1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater,
         Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz                  Schauspielhäuser, Freilichttheater,
         1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unab-
         kömmlich gestellt werden,                                                         2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fort-
                                                                                              bildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugend-
    4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen                 kunstschulen,
         einschließlich Katastrophenschutz,
                                                                                           3. Kinos,
    5. Rundfunk und Presse,
                                                                                           4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
    6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den
         Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunter-                  5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbe-
         nehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,                               sondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrich-
                                                                                              tungen,
    7. das Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
                                                                                           6. Jugendhäuser,
    8. Bestatter.
                                                                                           7. öffentliche Bibliotheken,
(7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 genannten Bereiche
    hinaus weitere Bereiche der kritischen Infrastrukturlage angepasst fest-               8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettan-
    legen.                                                                                    nahmestellen,
                                                                                           9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
(8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher besuchte Einrichtung
    einem Betriebsverbot unterliegt und für die nach den Absätzen 1 bis 7                 10. Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und
    keine Ausnahme vorgesehen ist, dürfen die betreffenden Einrichtungen                      ähnliche Einrichtungen, sofern nicht unter § 5 fallend,
    nicht betreten. Die Personensorgeberechtigten haben für die Beachtung                 11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von
    der Betretungsverbote zu sorgen.                                                          Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezial-
(9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch                       märkte, Wettannahmestellen, und ähnliche Einrichtungen,
    Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach Absatz 1 zu verlän-                   12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den in
    gern sowie deren Bedingungen festzulegen und die Ausgestaltung der                        Absatz 3 genannten Einrichtungen gehören, insbesondere Outlet-
    Notbetreuung nach den Absätzen 4 und 5 anzupassen. Das Recht der                          Center,
    zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen nach dem Infek-                         13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze.
    tionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.
                                                                                      (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb
                                     §2                                                   weiterer Einrichtungen zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung
                                                                                          von Auflagen abhängig zu machen.
                                Hochschulen
                                                                                      (3) Die nach den Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der
(1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen,                   Bundesländer zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von
    Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissen-                       sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie
    schaften, der DHBW und den Akademien des Landes wird bis zum 19.                      in Deutschland vom 16. März 2020 nicht zu schließenden Einrichtungen
    April 2020 ausgesetzt; bereits begonnener Studienbetrieb wird bis zu                  (Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
    diesem Zeitpunkt unterbrochen. Online-Angebote sind weiterhin möglich.                Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen,
    Über die Nachholung von ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfungen                   Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsa-
    entscheidet die Hochschule in eigener Verantwortung. Die Hochschulen                  lons, der Zeitungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und
    sorgen dafür, dass die Studentinnen und Studenten alle im Sommerseme-                 Tierbedarfsmärkte und der Großhandel) haben dafür zu sorgen, dass die
    ster 2020 vorgesehenen Studienleistungen erbringen können und zugleich                erforderlichen Hygienestandards, die Steue- rung des Zutritts und das
    die Studierbarkeit gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien bleiben bis zum           Vermeiden von Warteschlangen sichergestellt ist. Zu diesem Zweck wird
    19. April 2020 geschlossen. Die Landesbibliotheken bleiben bis 19. April              ihnen gestattet, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Das Wirtschafts-
    2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Online-Dienste können für                  ministerium wird ermächtigt, dazu Auflagen festzulegen.
    die wissenschaftliche Nutzung geöffnet bleiben.
                                                                                                                           §5
(2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt,
    durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach Absatz 1 zu                                 Einschränkung des Betriebs von Gaststätten
    verlängern sowie Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Das            (1) Der Betrieb von Gaststätten wird bis zum 19. April 2020 grundsätzlich
    Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen nach dem                      untersagt.
    Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.
                                                                                      (2) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind Schank- und Speisegast-
                                                                                          stätten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass
                                     §3
                                                                                          1. die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von
         Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen                               mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
(1) Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrich-                  2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5
    tungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen,                           Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
    Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrich-                 3. Schank- und Speisegaststätten frühestens ab sechs Uhr geöffnet haben
    tungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen sind untersagt.                   dürfen und spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden müssen.
(2) Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammen-                  (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb
    künfte anderer Glaubensgemeinschaften sind untersagt.                                 von Gaststätten weitergehend zu untersagen oder den Betrieb von der
(3) Sonstige Versammlungen und sonstige Veranstaltungen sind untersagt.                   Einhaltung weiterer Auflagen abhängig zu machen.
(4) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund unter                                                              §6
    Auflagen zum Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom Verbot nach
    den Absätzen 1 bis 3 zulassen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere                      Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen
    vor, wenn                                                                         (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG
    1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Aufrechterhaltung                   sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstüt-
       der kritischen Infrastruktur im Sinne von § 1 Absatz 6 dienen oder                 zungsbedarf oder mit Behinderungen einschließlich Kurzzeitpflege dürfen
Mössinger Amtsblatt                                                                8                                                       Freitag, 20. März 2020

    grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Hiervon                                                       §8
    ausgenommen sind
                                                                                                  Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
     1. Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme der Fachkranken-
        häuser für Gerontopsychiatrie,                                                 Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum Schutz
                                                                                       vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung unberührt. Für den
     2. psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie                                       Erlass von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Sozialmi-
     3. kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser                             nisterium zuständige oberste Polizeibehörde. Das Sozialministerium übt die
    jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken.                              Fachaufsicht für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 der Verordnung des
                                                                                       Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz
(2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungs-              zuständigen Ortspolizeibehörden aus.
    bedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete
    ambulant betreute Wohngemeinschaften für nach dem Wohn-, Teilhabe-
    und Pflegegesetz dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken                                                        §9
    betreten werden. Die Einrichtungen können den Zutritt zu Besuchs-                                                     Inkrafttreten
    zwecken erlauben, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infekti-
    onen getroffen werden können.                                                      Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt
(3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1 und 2 genannten               die gleich lautende Verordnung vom 16. März 2020 außer Kraft.
    Einrichtungen aus sonstigen, insbesondere beruflichen Gründen ist nur in
    Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung gestattet.                                                  § 10
    Im Falle der Gewährung des Zutritts sind geeignete Vorkehrungen zum
    Infektionsschutz zu treffen.                                                                                        Außerkrafttreten
(4) Personen, die in den vorausgegangenen 14 Tagen in Kontakt zu                       (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft.
    einer infizierten Person standen, und Personen mit Anzeichen für                   (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin
    Atemwegserkrankungen oder mit erhöhter Temperatur ist der Zutritt                      des Außerkrafttretens zu ändern.
    zu den in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen untersagt. Wenn
    diese Personen eine Einrichtung zum Zweck der Behandlung oder                      Stuttgart, den 17. März 2020
    Aufnahme betreten wollen, ist vorab das Einverständnis der Einrichtung
    einzuholen. Hiervon darf nur in Notfällen abgewichen werden. Soweit                Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
    möglich, sind auch in diesen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor Infek-
    tionen zu ergreifen.                                                                                  Kretschmann
(5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und des Pflege-                 Strobl                                Sitzmann
    betriebs können in der Einrichtung tätige Personen, denen nach Absatz              Dr. Eisenmann                         Bauer
    4 der Zutritt untersagt wäre, nach Abwägung die berufliche Tätigkeit in
                                                                                       Untersteller                          Dr. Hoffmeister-Kraut
    der Einrichtung unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die
    Entscheidung über die Fortsetzung der Tätigkeit und die erforderlichen             Lucha                                 Hauk
    Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung.                                            Wolf                                  Hermann
(6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch die Einrich-                    Erler
    tungen für nahestehende Personen im Einzelfall, beispielsweise im
    Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten
    Kindes und unter Auflagen zugelassen werden. In Fällen nach Absatz
    4 sind zwingend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu
    ergreifen.
(7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld von Pflege
    werden, soweit sie als Gruppenangebote durchgeführt werden, aufgrund
    einer erhöhten Ansteckungsgefahr, insbesondere für die besonders betrof-
    fenen vulnerablen Gruppen, einstweilen eingestellt. Hierzu zählen insbe-
    sondere:
    Angebote nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) XI i.
    V. m. § 6 Abs. 1 Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO),
    u. a. Betreuungsgruppen (für Personen mit überwiegend kogni-                       Kundenzentrum der Stadtwerke und Hallenbad geschlossen
    tiven Einschränkungen, z. B. demenziell erkrankte pflegebedürf-                    Die Stadtwerke Mössingen haben einen besonderen Versorgungsauftrag für die
    tige Menschen) oder auch sonstige Angebote zur Unterstützung im                    Bevölkerung zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund hat die Gesundheit unserer
    Alltag (z. B. Freizeitausfahrten für behinderte und pflegebedürftige               Mitarbeiter und Kunden oberste Priorität. Um einer weiteren Verbreitung des
    Menschen). Ergänzend hierzu werden - soweit die als Gruppenver-                    Corona-Virus vorzusorgen, sind das Kundenzentrum der Stadtwerke sowie das
    anstaltung angelegt - auch                                                         Hallenbad Mössingen ab sofort geschlossen. Die Schließung gilt zunächst bis
_ Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI, i.V.m. § 7                zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 (gemäß § 4 Verordnung der Landes-
    UstA-VO und                                                                        regierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des
_ Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI i.V.m. § 8 UstA-VO                        Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17.03.2020).
eingestellt.                                                                           Gerne können Sie uns weiterhin telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-
(8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch                Kundenzentrum erreichen:
    Rechtsverordnungen weitere Regelungen zum Schutz gefährdeter                       Stadtwerke allgemein:
    Personen vor einer Infektion mit SARS-Cov-2 zu treffen und die Rege-               Tel. 07473 / 370-401
    lungen in diesem Paragraphen zu ändern.                                            E-Mail: stadtwerke@moessingen.de
(9) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4, ist durch die Einrich-
    tungen in einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise, beispielsweise durch einen       Kundenservice:
    auffälligen Aushang an den Zugangstüren, zu informieren.                           Tel. 07473 / 370-411 und 07473 / 370-412
                                                                                       E-Mail: N.Johner@moessingen.de
                                     §7                                                Das Kundenzentrum der Stadtwerke erreichen Sie vom 19.03.2020 – 19.04.2020
                                                                                       telefonisch zu den folgenden Zeiten:
                              Betretungsverbote
                                                                                       Montag - Donnerstag         08.00 – 16.00 Uhr
(1) In den in § 6, § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 genannten Einrichtungen,              Freitag                     08.00 – 12.00 Uhr.
    insbesondere Hochschulen, Schulen und Kindergärten, gilt, soweit deren
    Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für       Für Kunden mit Vorkassenzähler bieten wir in den genannten Zeiten weiterhin
    Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland            unseren Auflade-Service an.
    oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung             Aktuelle Informationen erhalten Sie auf unserer laufend aktualisierten Home-
    aufgehalten haben, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder             page www.stadtwerke-moessingen.de
    die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur zeigen.
                                                                                       Wir bitten um Ihr Verständnis.
(2) Gewerbliche Übernachtungsangebote dürfen nur zu notwendigen und
    ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.                        Ihre Stadtwerke Mössingen
Mössinger Amtsblatt                                                                 9                                                     Freitag, 20. März 2020

    Vitale Gemeinschaft auch bei „heruntergefahrenem“                                   Wie werde ich Teil des Unterstützungsteams?
    gesellschaftlichem Leben - Nachbarschaftshilfe-                                     Ihre Bereitschaft zur Unterstützung können Sie mit Ihren Kontaktdaten
    Netzwerk Mössingen geht an den Start                                                (Name, Anschrift mit Stadtteil, Telefonnummer, Mailadresse) mitteilen
                                                                                        unter der Mailadresse gemeinsam-nicht-einsam@gmx.net, über jedes
    Schon seit längerer Zeit arbeitet ein Initiativkreis mit Vertreter/-innen           Pfarramt in Mössingen, Belsen, Talheim, Öschingen oder an Werner
    verschiedener Organisationen unserer Stadt (Kirchen, Diakonie-/Sozi-                Baur unter der Telefonnummer 07473/22213. Wichtig ist in der Situation
    alstation, Tafel, Mütterzentrum/Mehrgenerationenhaus, Hospizverein,                 ein verlässliches Engagement. Allerdings kann man sich auch jeder Zeit
    Bürger für Bästenhardt, Bürgerstiftung, Stadt Mössingen vertreten durch             wieder aus der Liste der Unterstützer/-innen streichen lassen. Eine kurze
    Frau Schott, Koordinatorin für Bürgerschaftliches Engagement) an der                Mail oder ein Anruf genügt.
    Umsetzung der Idee eines Nachbarschaftshilfe-Netzwerks in und für
    Mössingen. Die Auswirkungen durch das Corona-Virus machen es nötig
    und sinnvoll, dass wir jetzt an den Start gehen.                                    Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Unterstützung brauche?
    In einem ersten Schritt wollen wir Menschen, die aufgrund ihres Lebensal-           Wer Unterstützung bei Einkäufen und Besorgungen braucht, kann sich
    ters oder bestimmter Risikofaktoren soziale Kontakte konsequent meiden              von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer
    sollten und solchen, die sich in Quarantäne begeben mussten, unter-                 0174/8496343 melden. Wir brauchen auch Ihre Kontaktdaten (Name,
    stützen. Dazu gehören in erster Linie die Erledigung von Einkäufen und              Adresse und Telefonnummer, evtl. Mailadresse) und das Einverständnis,
    Besorgungen und telefonische Kontakte.                                              dass wir dies an Unterstützer/-innen zur Kontaktaufnahme mit Ihnen
    Dafür brauchen wir Sie, die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, die Sie           weitergeben dürfen.
    nicht zur Risikogruppe gehören! Wer ist bereit und in der Lage solche Dienste
    in der Nachbarschaft ehrenamtlich zu übernehmen? Mit einem kleinen Koor-
    dinierungsteam wollen wir Unterstützungssuchende und Unterstützer/-innen            Wer schon heute gern mehr über das Nachbarschaftshilfe-Netzwerk
    in (virenfreien) Kontakt bringen und als Brückenbauer fungieren. Für die            Mössingen wissen möchte, kann über die o. g. Mailadresse gemeinsam-
    Vermittlung brauchen wir Kontaktdaten wie Telefonnummer, Mailadresse,               nicht-einsam@gmx.net unsere Konzeption anfordern. Zu einem späteren
    Anschrift (Stadtteil). Diese Daten werden absolut vertraulich behandelt.            Zeitpunkt laden wir Sie zu einem Informationsabend ein.
    Wer sich als Unterstützer/-in meldet, bekommt von uns Telefonnummer
    und Anschrift von denen, die Unterstützung brauchen. Als Unterstützer/-in           Für heute grüße ich Sie im Namen des Initiativkreises und wünsche
    nehmen Sie dann mit der genannten Person telefonischen Kontakt auf und              uns allen Besonnenheit, Zuversicht und die Hoffnung, diese Tage und
    erledigen die Besorgung. Direkte Kontakte sollten unbedingt vermieden               Wochen mit ihren besonderen Herausforderung gemeinsam gut zu
    werden. Die Wahrscheinlichkeit, sich an Geldscheinen oder Münzen mit                bestehen.
    dem Corona-Virus zu infizieren, ist nach Einschätzung deutscher Experten
    sehr gering. Denkbar ist, das Wechselgeld in einem Kuvert zurückzugeben.                                                                        Werner Baur

             s-
       chaft
  Wirts erung
   förd miert
    infor
    Stadt Mössingen – Stabsbereich Wirtschaftsförderung                                 Fallen die Einnahmen der Unternehmen abrupt
    WIT Wirtschaftsförderungsgesellschaft Tübingen mbH                                  weg, sind sie durch die Fixkosten, insbesondere
    Stadt Albstadt – Wirtschaftsförderung                                               die Miete, sehr schnell und heftig belastet. Daher
                                                                                        möchten wir Sie als Vermieterinnen und Vermieter
    Stadt Balingen – Wirtschaftsförderung
                                                                                        bitten, möglichst kooperativ mit Ihren gewerb-
    Stadt Metzingen – Stabsstelle Wirtschaftsförderung                                  lichen Mieterinnen und Mieter zu sprechen und
    Stadt Bad Urach – Wirtschaftsförderung                                              ihnen nach Möglichkeit temporäre Unterstützung
    Stadt Pfullingen                                                                    bei der Gestaltung der Mietpreiszahlungen zu
    Stadt Rottenburg am Neckar –                                                        gewähren, sofern Ihnen das möglich ist. Bis für
    Wirtschaftsförderung und WTG                                                        Ihre gewerblichen Mieterinnen und Mieter klar ist,
    Industrie- und Handelskammer Reutlingen                                             ob und wie auch die staatliche Unterstützung das
                                                                                        Unternehmen sichern kann, ist für die Unternehmen
    Dringender gemeinsamer Appell an die                                                und Selbständigen die sichere Begrenzung der
    Vermieterinnen und Vermieter von                                                    Ausgaben und Kosten elementar.
    Gewerbeeinheiten in der Region Neckar-Alb
                                                                                        Damit setzen Sie in diesen außergewöhnlichen Corona-
    Sehr geehrte Damen und Herren,                                                      Zeiten ein wichtiges Zeichen der Solidarität und tragen
                                                                                        zum Erhalt unseres besonderen, breitgefächerten
    Nun sind die ersten angeordneten Schließungen von                                   Einzelhandels- und Gastronomieangebots sowie Wirt-
    bestimmten Einzelhandelsgeschäften in ganz Baden-                                   schaftslebens in den Städten unser attraktiven Region
    Württemberg und somit in unserer Region in den Land-                                Neckar-Alb wesentlich bei.
    kreisen Tübingen, Reutlingen und Zollernalb Realität.
    Gaststätten dürfen nur noch unter strengen Auflagen
    öffnen. Für zahlreiche Kleinunternehmen sowie Star-
                                                                                        Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Kooperations-
    tups fallen durch die Corona-Pandemie und die daraus
                                                                                        bereitschaft!
    folgenden Schutzmaßnahmen ihre wesentlichen
    Einkommensquellen weg und damit wird ihnen ihre
    Existenzgrundlage entzogen. Die von Bund und Land
    bisher angekündigten Hilfsmaßnahmen werden für viele                                Ihre
    betroffene Kleinunternehmen nicht oder zumindest nicht
    sofort ausreichen.                                                                  Wirtschaftsförderer der Region Neckar-Alb
Mössinger Amtsblatt                                                10                                            Freitag, 20. März 2020

Aktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen in der Stadt
                                                                                       Verkehrsinfo
                                                                                         Baustellen in Mössingen

Mössingen (mit Bästenhardt, Belsen und Bad Sebastiansweiler)
Betroffene                      Umfang der                 Umleitung                        Voraussichtl.        Anlass
Straße(n)                       Maßnahme                                                    Zeitraum
Neue Mitte Mössingen            Gesamtsperrung des         Umleitung für Fußgänger vom      Bis 20.03.2020       Neue Mitte Mössingen
Tiefbaumaßnahmen                Verkehrs zwischen          Stadtplatz (Padeffke) zur                             (1. Bauabschnitt)
(Straßen, Gehwege,              Grasshoppersstraße und     Grasshoppersstraße
Leitungen)                      Grabenstraße
Berggasse                       Haltverbote
Neue Mitte Mössingen            Sperrung Gehweg Höhe       Umleitung für Fußgänger          16.03.2020-          Neue Mitte Mössingen
Tiefbaumaßnahmen                Zufahrt Pro Optik          zwischen Berggasse und           04.04.2020           (2. Bauabschnitt)
(Straßen, Gehwege,                                         Bahnhofstraße                                         Stützmauer Neth
Leitungen)
Bahnhofstraße                   Sperrung Parkbucht Höhe                                                          Aufstellung
                                Pro Optik                                                                        Verkaufsanhänger
Innenstadt                      -    Fahrbahneinengung     - Für den Kraftfahrzeugverkehr   Voraussichtlich      Neubau KBF-
                                -    Wegfall von           keine Umleitung.                 bis Herbst 2020      Wohngeschäftshaus
Falltorstraße zwischen               Gehwegen                                               (Die                 Bahnhofstraße 1
Hafnergasse und                 -    Einrichtung           - Ausgewiesene Ersatzwege für    Verkehrsregelung
Bahnhofstraße, Hafnergasse,          provisorischer        Fußgänger                        en werden ggf. an    Neubau
Grabenstraße, Forststraße,           Zebrastreifen                                          den Baufortschritt   Regionaldirektion
Bahnhofstraße zwischen                                     Bitte Einbahnregelung            der KSK und der      Kreissparkasse.
Breitestraße und Berggasse,                                und geänderte                    KBF sowie den
Berggasse                                                  Fußgängerwegeführung             Maßnahmen
                                                                                            „Neue Mitte
                                                           beachten!
                                                                                            Mössingen“
                                                                                            angepasst)
Bahnhofstraße                   Fahrbahneinengung          - Ersatzweg für Fußgänger über   Bis                  Neubau Wohn- und
Höhe Geb. 11                                               den Zebrastreifen bei der VR     20.06.2020           Geschäftshaus
                                                           Bank sowie die                                        Kreisbaugesellschaft
                                                           Fußgängersignalanlage Höhe
                                                           Einmündung Breitestraße
                                                           - Verlegung der
                                                           Behindertenparkplätze auf die
                                                           gegenüberliegende Seite der
                                                           Postagentur
L 384 höhe Tierfriedhof         Gesamtsperrung des         Über Nordring – Nehrener         Bis 31.08.2020       Ersatzneubau der
Richtung Nehren                 Verkehrs                   Gässle, separate Umleitung für                        Brücke über die Bahn
                                                           Radfahrer ist ausgeschildert
                                                           (über Edelmannsweg -
                                                           Nehrener Gässle)
Weinbergstraße                  Gesamtsperrung Gehweg      Keine                            Bis 10.04.2020       Kranstellung
Höhe Geb. 19
Birkenstraße                    Halbseitige Sperrung des   Keine                            Bis 31.05.2020       Kranstellung
                                Verkehrs
Talstraße                       Gesamtsperrung des         Keine                            19.03.2020-          Einrichtung
(zwischen Hölderlinstraße und   Verkehrs (Lagerplatz)                                       08.05.2020           Nahwärmeversorgung
Uhlandstraße)                                                                                                    (3. Bauabschnitt)
Hölderlinstraße (zwischen       Gesamtsperrung des
Talstraße und Breitestraße)     Verkehrs
Alexanderstraße                 Halbseitige Sperrung des   Keine                            Bis 27.03.2020       Neubau
                                Verkehrs                                                                         Einfamilienhaus
Karl-Jaggy-Straße               Fahrbahneinengung          Keine                            Bis 20.03.2020       Gas Hausanschluss +
Höhe Geb. 14 + 44                                                                                                Abtrennung Gasleitung
Ofterdinger Straße              Gesamtsperrung Gehweg      Keine                            Bis 20.03.2020       Störungsbeseitigung
Höhe Geb. 30                                                                                                     unitymedia
Alexanderstraße                 Gesamtsperrung Gehweg      Keine                            Bis 29.03.2020       Störungsbeseitigung
Höhe Geb. 23                                                                                                     unitymedia
Elbinger Weg                    Einrichtung von            Keine                            Bis 30.04.2020       Neubau Wohnhaus
                                Haltverboten
Tilsiter Weg                    Halbseitige Sperrung des   Keine                            Bis 03.04.2020       Neubau Gartenmauer
Höhe Geb. 26-38                 Verkehrs
Hirschkopfweg                   Gesamtsperrung des         Keine                            Bis 20.03.2020       Errichtung Bodenplatte
Höhe Geb. 16+16/1               Verkehrs                                                                         und Keller
Firstwaldstraße                 Hinweis auf Amphibien-     Bereiche nachts möglichst        Bis 30.04.2019       Amphibienwanderung
Zwischen Freibadstraße und      und Krötenwanderung        meiden
evang. Schulen am Firstwald
sowie Hegwiesenstraße
Verl. Berggasse zwischen        Gesamtsperrung des         keine                            Bis 30.04.2019       Amphibienwanderung
Zufahrt Schützenhaus und        Verkehrs                                                    19:00-07:00 Uhr
Auffahrt Olgahöhe                                                                           Sommerzeit:
                                                                                            20:00-07:00 Uhr
Mössinger Amtsblatt                                                               11                                                     Freitag, 20. März 2020

   Gemeindeverbindungsstraße            Gesamtsperrung des                 keine                                 Bis 30.04.2019          Amphibienwanderung
   Zwischen Belsen-Talheim              Verkehrs                                                                 19:00-07:00 Uhr
   (Waldbereich bis Parkplatz                                                                                    Sommerzeit:
   Bergrutsch)                                                                                                   20:00-07:00 Uhr

   Öschingen
  Betroffene                           Umfang der                         Umleitung                             Voraussichtl.           Anlass
  Straße(n)                            Maßnahme                                                                 Zeitraum
  Bolbergstraße                        Halbseitige Sperrung des           Keine                                 Bis 31.03.2020          Verputzarbeiten
  Höhe Geb. 30                         Verkehrs
                                       Gesamtsperrung Gehweg
  Landhausstraße                       Hinweis auf Amphibien-             Bereiche nachts möglichst             Bis 30.04.2019          Amphibienwanderung
  Im Bereich Freibad                   und Krötenwanderung                meiden

   Talheim
  Betroffene                           Umfang der                         Umleitung                             Voraussichtl.           Anlass
  Straße(n)                            Maßnahme                                                                 Zeitraum
  Kreuzstraße                          Halbseitige Sperrung des           Keine                                 Bis 13.03.2020          Kanalsanierung
  Kreuzung Grubichweg                  Verkehrs
  Gemeindeverbindungsstraße            Gesamtsperrung des                 keine                                 Bis 30.04.2019          Amphibienwanderung
  Zwischen Belsen-Talheim              Verkehrs                                                                 19:00-07:00 Uhr
  (Waldbereich)                                                                                                 Sommerzeit:
                                                                                                                20:00-07:00 Uhr
  L 385                                Hinweis auf Amphibien-             Bereiche nachts möglichst             Bis 30.04.2019          Amphibienwanderung
  Höhe Ziegelhütte                     und Krötenwanderung                meiden

Die geplanten Verkehrsbeeinträchtigungen sind nicht zu vermeiden, werden aber möglichst schnell wieder behoben. Für trotzdem eintretende Behinderungen
bittet die Stadtverwaltung um Verständnis. Hierfür herzlichen Dank!

                                                                                       Kübelpflanzen, Moos, Fallobst, Heu und Stroh, Stammholz dicker als 10 cm
   Aus den Stadtteilen                                                                 sowie Häckselgut von Gewerbebetrieben. Säcke werden nicht mitgenommen.
                                                                                       Von der Pflanzenkrankheit „Feuerbrand“ befallenes Pflanzenmaterial darf nicht
                                                                                       zur Häckselgutabfuhr bereitgestellt werden.
                                                                                       Der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr darf nicht behindert werden.

                                                                                                                         Hobby-, Künstler-
Ortschaft Talheim                                                                                                        und Handwerkermarkt
Herzlichen Glückwunsch                                                                                                   Die Talheimer Vereinsgemeinschaft plant im
                                                                                                                         Rahmen eines Dorffestes in Talheim am 27.
Am Freitag, 20. März 2020 wird:                                                                                          und 28. Juni 2020 einen Hobby-, Künstler-
Gottlob Heller, Leharstraße 17                                        70 Jahre                                           und Handwerkermarkt.
Die Stadtverwaltung und die Ortschaftsverwaltung gratulieren recht herzlich                                              An diesem Markt können alle Talheimer
und wünschen alles Gute.                                                                                                 Einwohner/-innen, welche künstlerisch tätig
                                                                                                                         sind, ein interessantes Hobby ausüben
                                                                                                                         oder handwerkliche Arbeiten erstellen ihre
Ortschaft Talheim                                                                                                        verschiedensten Arbeiten präsentieren
Die Umsetzung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschüt-                 (keine Handelsware/kein Flohmarkt).
zende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-                    Wir sind auf die Vielfalt Talheims sehr gespannt und würden uns über eine
Verordnung) hat zur Folge:                                                             Anmeldung sehr freuen. Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2020.
Die Ortschaftsverwaltung Talheim bleibt bis auf Weiteres geschlossen.                  Weitere Informationen und das Anmeldeformular erhalten Sie bei unserer
Die Andeckschule sowie die Kindergärten „Altes Schulhaus“ und „Silcherstraße“          Ortschaftsverwaltung in Talheim sobald das Rathaus wieder geöffnet ist.
sind vorerst bis 19.04.2020 geschlossen.
Der Talheimer „Jugendtreff“, die Bücherei sowie alle Sporteinrichtungen, Spiel-
plätze etc. sind bis auf Weiteres geschlossen.
                                                                                       Ortsbücherei Talheim
Auf die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Mössingen im AMTSBLATT, der
Tagespresse sowie der städt. Homepage wird verwiesen.                                  Die Bücherei bleibt voraussichtlich bis 21.4. geschlossen und der Bücher-
                                                                                       Flohmarkt wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Fällige Medien werden
Sprechstunde von Ortsvorsteher Elmar Scherer:                                          automatisch verlängert.
Donnerstag 17.30 – 19.00 Uhr unter Telefon 6952.

Häckselgutabfuhr am Samstag, 21. März 2020                                             Talheimer Treff
Am Samstag, 21. März 2020 findet nach heutigem Stand im Ortsteil Talheim               Nachmittagsangebote
die Häckselgutabfuhr statt. Häckselgut ist häckselbarer (holziger) Baum- und           Keine Nachmittagsangebote in den nächsten Wochen
Strauchschnitt mit einem Astdurchmesser von max. 10 cm. Bitte stellen Sie das          Da die Ausstellung „Wasser, Bäche, Mühlen und Bäder“ in der Mössinger
Material gebündelt (mit kompostierbaren Schnüren, max. 15 kg schwer und 1,50           Kulturscheune abgesagt wurde, kann auch unser Besuch dort am 14. April
m lang) zur Abfuhr bereit, insgesamt jedoch nicht mehr als 2 m³. Voraussetzung         nicht stattfinden. Die weiteren geplanten Treffen werden ebenfalls bis nach der
für die Häckselgutabfuhr ist, dass für das Grundstück ein Restmüllbehälter             Virus-Krise verschoben. Daheim in Talheim ist es auch schön! Wir wünschen,
angemeldet ist. Ausgeschlossen von der Häckselgutabfuhr sind kompostier-               dass alle gesund und trotzdem in Verbindung (z. B. telefonisch) bleiben. Das
bare Gartenabfälle wie Stauden, Laub, Rasen- und Grasschnitt, Balkon- und              Orga-Team meldet sich rechtzeitig vor dem nächsten „Talheimer Treff“.
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