AUSSEN WIRTSCHAFT BRANCHENREPORT DER EXPORT VON WEIN IN DIE USA

Die Seite wird erstellt Rafael Franz
 
WEITER LESEN
AUSSEN WIRTSCHAFT BRANCHENREPORT DER EXPORT VON WEIN IN DIE USA
AUSSEN
WIRTSCHAFT
BRANCHENREPORT
DER EXPORT VON WEIN IN DIE USA

AUSSENWIRTSCHAFTSCENTER NEW YORK
JANUAR 2016
AUSSEN WIRTSCHAFT BRANCHENREPORT DER EXPORT VON WEIN IN DIE USA
Eine Information des
                                AußenwirtschaftsCenter New York
                                Kontakt: Mag. Magdalena Suppan
                                 Business Development Manager
                                     Email: newyork@wko.at
                                      Tel: +1 212 421 5250

      Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der
Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem
        Wege durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in
    Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der Wirtschaftskammer
Österreich – AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Die Wiedergabe mit Quellenangabe ist vorbehaltlich
                                  anders lautender Bestimmungen gestattet.
 Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine
       Haftung der Wirtschaftskammer Österreich – AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ausgeschlossen ist.
       Darüber hinaus ist jede gewerbliche Nutzung dieses Werkes der Wirtschaftskammer Österreich –
                                 AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten.

                               © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA DER WKÖ
                               Offenlegung nach § 25 Mediengesetz i.d.g.F.

           Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
                            Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien,
              Redaktion: Kommunikation Inland, T +43(0)5 90 900-4214, F +43(0)5 90 900-4094,
               E aussenwirtschaft.kommunikation-inland@wko.at, W wko.at/aussenwirtschaft

                                                                                                              2
AUSSEN WIRTSCHAFT BRANCHENREPORT DER EXPORT VON WEIN IN DIE USA
DER EXPORT VON WEIN IN DIE USA

1.     WEIN IN DEN USA - EIN MARKTÜBERBLICK ....................................................................... 4
1.1.   Gegenwart und Zukunft: Zahlen, Daten, Fakten ...................................................................... 4
1.2.   Konsumverhalten ..................................................................................................................... 5
1.2.1. Imagewandel: Wie sich das Bewusstsein für Wein in den USA verändert ................................ 5
2.     DER WEINIMPORT IN DEN USA ......................................................................................... 10
3.     REGELUNGEN DES US WEINMARKTES ............................................................................. 12
3.1.   Distribution............................................................................................................................. 12
3.2.   Verkauf von Weinen über das Internet .................................................................................. 14
3.3.   Preisstruktur .......................................................................................................................... 14
4.     EINFUHRBESTIMMUNGEN ................................................................................................ 17
4.1.   Unabdingbar: Die FDA-Registrierung .................................................................................... 17
4.1.1. Die FDA (Food and Drug Administration) ....................................................................................... 17
4.1.2. Wer wird registriert? .......................................................................................................................... 18
4.1.3. Wie erfolgt die Registrierung? .......................................................................................................... 18
4.1.4. Biennial Registration Renewal: Registrierungserneuerung in geraden Kalenderjahren ... 20
4.1.5. Die US Agentenschaft ......................................................................................................................... 20
4.2.   Die Voranmeldung der Sendung: Prior Notice ...................................................................... 21
4.3.   Begleitdokumente .................................................................................................................. 23
4.4.   Gesetzesvorschriften, Zölle und Steuern .............................................................................. 24
5.     ETIKETTIERUNGSVORSCHRIFTEN .................................................................................... 26
5.1.   Produktdefinition (Terminologie) ........................................................................................... 26
5.2.   Pflichtangaben ....................................................................................................................... 28
5.3.   Weitere, nicht verpflichtende Angaben .................................................................................. 31
5.4.   Ethylcarbamat (urethane) ...................................................................................................... 32
5.5.   Schriftgröße ........................................................................................................................... 32
5.6.   Einzelstaatliche Bestimmungen ............................................................................................ 32
5.7.   Verpackung ............................................................................................................................ 32
5.8.   Verpackungsholz - Gesetzesvorschlag der USDA/APHIS...................................................... 33
6.     REISEVERKEHR, MUSTERSENDUNGEN, GESCHENKSENDUNGEN ................................... 34
6.1.   Allgemeines ........................................................................................................................... 34
6.2.   Reiseverkehr .......................................................................................................................... 34
6.3.   Mustersendungen .................................................................................................................. 34
6.4.   Geschenksendungen .............................................................................................................. 35
7.     MARKETING UND MEDIEN ................................................................................................ 36
7.1.   Veranstaltungen und Aktivitäten............................................................................................ 37
8.     TRENDS ............................................................................................................................ 40
9.     GO-INTERNATIONAL EXPORTFÖRDERUNG: ..................................................................... 42
“NEW TO MARKET”-EXPORTEURE ............................................................................................... 42
10.    WICHTIGE FACHMEDIEN ................................................................................................... 43
11.    INTERESSANTE WEBSEITEN ............................................................................................ 44
12.    MARKTEINSCHÄTZUNG .................................................................................................... 44

                                                                                                                                                        3
AUSSEN WIRTSCHAFT BRANCHENREPORT DER EXPORT VON WEIN IN DIE USA
1. WEIN IN DEN USA - EIN MARKTÜBERBLICK

     1.1.   Gegenwart und Zukunft: Zahlen, Daten, Fakten

   Bei einer Fläche von über 9,1 Mio km² sind die Vereinigten Staaten von Amerika mehr als doppelt so groß
   wie die EU-28. Die größte Volkswirtschaft der Welt soll 2016 um 2,4 % wachsen, die Europäische Union
   hingegen baut nur auf ein Plus von etwa 1,8 %. Ebenso soll die Konsumnachfrage, aufgrund der
   kontinuierlichen Schaffung von Arbeitsplätzen und höherer Löhne steigen. Laut dem U.S. Census Bureau lag
   die Einwohnerzahl in den USA Anfang 2014 bei gut 318 Mio, 2019 dürfte sie 330 Mio übertreffen, was die
   Konsumnachfrage noch weiter anspornen wird.

   Dauerhaftes Wirtschaftswachstum, die damit verbundene Wirtschaftskraft und niedrige oder zumindest
   nicht steigende Arbeitslosigkeit machen den US-Markt nicht nur wichtiger, sondern für den Export
   attraktiver als jemals zuvor. Zukunftsmärkte wie China oder Indien sind im Vergleich zu den Vereinigten
   Staaten geradezu unscheinbar.

   Wenn man so will, ist der US-Markt der wohl schwierigste auf dem Weltmarkt. Lokale Marketingstrategien
   können keinesfalls eins-zu-eins auf den US-Markt umgelegt werden. Wer hier besteht, sammelt genügend
   Erfahrung, um sich zu einem Global Player zu entwickeln.

   Unten abgebildet finden Sie eine Grafik der 50 Bundesstaaten umfassenden Vereinigten Staaten von
   Amerika, damit Sie sich ein Bild machen können wie groß(!) die einzelnen Märkte sind:

                                                          Chicago Metro Area
    Washington                                            Fläche: 28.160 km²
    Fläche: 184.665 km²                                   Einwohner: ~ 9.5 Mio
    Einwohner: ~ 6 Mio                                    BIP: 531 Mrd. USD
    BIP: 351 Mrd. USD
                                                                                       New York Metro Area
                                                                                       Fläche: 30.670 km²
                                                                                       Einwohner: ~ 20 Mio.
                                                                                       BIP: 1.28 Billionen USD

                                                                                 Virginia
Los Angeles Metro                                                                Fläche: 110.785 km²
Area                                                                             Einwohner: ~ 8 Mio.
Fläche: 87.490 km²                                                               BIP: 427 Mrd. USD
Einwohner: ~ 13 Mio
                                                                             Georgia
BIP: 831 Mrd. USD
                                                                             Fläche: 153,909 km²
                       Houston      Metro                                    Einwohner: ~10 Mio
                       Area                        Dallas Metro Area         BIP: 404 Mrd. USD
                       Fläche: 26.062 km²          Fläche: 24.059 km²
                       Einwohner: ~ 6 Mio.         Einwohner: ~ 7 mio.
                       BIP: 390 Mrd. USD           BIP: 380 Mrd. USD

                                                                                                           4
AUSSEN WIRTSCHAFT BRANCHENREPORT DER EXPORT VON WEIN IN DIE USA
US Facts

Fläche                                                   9.826.675 km²

Währung                                                  US Dollar
                                                         1 USD = 100 Cents

Wechselkurs (Stand September 2015)                       1 EUR = 1.13 USD

Staatsform                                               Präsidialrepublik (Verfassung vom 15. September
                                                         1787)

Bevölkerungszahl                                         318,4 Mio (1. Juli 2014)

Einwohnerzahlen in ausgewählten Ballungszentren
(Großraum)

New York                                                 19,9 Mio

Los Angeles                                              13,1 Mio

Chicago                                                  9,5 Mio

Dallas-Fort Worth                                        6,8 Mio

Washington, DC (Hauptstadt)                              5,9 Mio

Miami                                                    5,8 Mio
                Quelle: Economist Intelligence Unit, Country Report “United States of America”, Stand Dezember 2015

 1.2.      Konsumverhalten
Trotz der Komplexität des Marktes erfahren der Konsum und somit auch der Weinhandel in den USA ein
starkes Wachstum. Dieser Abschnitt gibt einen Einblick in die Veränderungen des Marktes sowie das
Konsumentenverhalten der amerikanischen Weinwelt.

   1.2.1. Imagewandel: Wie sich das Bewusstsein für Wein in den USA verändert
Der amerikanische Weinmarkt unterliegt seit vielen Jahrzehnten fundamentalen Veränderungen. Während
Wein in den 70iger und 80iger Jahren des 20. Jahrhunderts mit einem eher negativen Image behaftet war –
er galt als zu teuer, komplex und elitär – nimmt dessen Beliebtheit im Gegensatz zu anderen alkoholischen
Getränken seit geraumer Zeit kontinuierlich zu. Dieser Imagewandel ist auf eine Vielzahl von Ursachen
zurückzuführen wie u.a. Kostensenkungen, striktere Qualitätskontrollen und technologische Entwicklungen,
die zu besser informierten und bewussteren Verbrauchern führen. Positive Berichterstattungen über die
Auswirkungen moderaten Konsums auf die Gesundheit tragen ebenfalls zu diesem Image bei.

Aber auch demografische Veränderungen üben einen starken Einfluss aus. So beeinflusst die Überalterung
der Bevölkerung die Weinnachfrage positiv, da Weinkonsumenten im Durchschnitt älter als beispielsweise
Bierkonsumenten sind. Da in den USA das gesetzliche Alter für Alkoholkonsum bei 21 Jahren liegt,
vergrößert ein Anstieg bei älteren Bevölkerungsgruppen auch die Zielgruppe.

2014 wurden 375,4 Millionen Kisten Wein (+0,7%, 2013) am US-Markt mit einem Warenwert von USD 37,6
Milliarden USD (+3,6%, 2013) verkauft, was die USA zum größten Weinmarkt der Welt macht. Diese verteilen
sich wie folgt (Wine Institute, 2015, 2015 Wine Handbook):

                                                                                                                 5
AUSSEN WIRTSCHAFT BRANCHENREPORT DER EXPORT VON WEIN IN DIE USA
   323,4 Mio. Kisten auf Tafelwein (+0,9%, 2013),
      19,7 Mio. Kisten auf Schaumweine (+4%, 2013),
      32,2 Mio. Kisten auf Süßweine (-1,7%, 2013) und
      1,5 Mio. Kisten auf Wermut- und Aperitivweine (+1%, 2015).

Am U.S. Markt besteht bei weitem keine Sättigung – im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern
haben die USA mit 10,59 Liter pro Kopf noch einen vergleichsweise niedrigen Durchschnittskonsum. Zum
Vergleich, im Jahr 2014 wurden in Frankreich 43,12 Liter pro Kopf und in Österreich 32,68 Liter pro Kopf
getrunken (2015 Wine Handbook). In den letzten fünf Jahren hat sich der Konsum von Wein signifikant
erhöht. Während der Bierkonsum zurückging, erfuhr jener von Wein eine Steigerung um 10,54% (Wine
Institute, 2015). Von den 319 Millionen US-Einwohnern sind derzeit nur 127 Millionen Menschen
Weinkonsumenten. 50% der amerikanischen Weinkonsumenten (64 Millionen Einwohner) konsumieren
mindestens ein Mal pro Woche Wein (Wine Market Council, 2015).

Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Entwicklung des Weinkonsums in den USA im Zeitraum von
2000-2014 (Wine Institute, 2015).

            Jahr      Weinkonsum pro Einwohner (in         Gesamtkosum      Wein    (in   Mio.
                      Liter)                               Hektoliter)

            2014                     10,59                                33,80

            2013                     10,59                                33,53

            2012                     10,33                                32,40

            2011                     10,14                                31,64

            2010                     9,58                                 29,67

            2009                     9,43                                 28,88

            2008                     9,27                                 28,23

            2007                     9,31                                 28,08

            2006                     9,08                                 27,14

            2005                     8,86                                 26,15

            2004                     8,56                                 25,10

            2003                     8,33                                 24,18

            2002                     8,10                                 23,35

            2001                     7,61                                 21,72

            2000                     7,61                                 21,50

Gerade auch deshalb bemühen sich Winzer aus aller Welt um die Aufmerksamkeit am hart umkämpften US-
Markt, sodass das „U.S. Tax and Trade“ Büro (TTB) alleine im Jahr 2013 rund 99.000 neue Etiketten
genehmigte. Unter den beliebtesten Weinen rangieren Chardonnay mit 20% Marktanteil, gefolgt von
Cabernet Sauvignon (13%), Merlot (9%), roten Cuvées und süßen Rotweinen (9%), Pinot Grigio (9%), Moscato
(6%),     Weißer    Zinfandel     (5%),    Pinot   Noir    (4%)    und     Sauvignon      Blanc     (4%)
(http://www.wineinstitute.org/resources/pressroom/04242014).

                                                                                                      6
AUSSEN WIRTSCHAFT BRANCHENREPORT DER EXPORT VON WEIN IN DIE USA
Chardonnay
                         Sauvignon Blanc                                    25%
                               5%

                            Pinot Noir
                               5%                                                  Cabernet
                                                                                   Sauvignon
                     Weißer                                                           17%
                    Zinfandel
                       6%
                                                                                  Merlot
                                Moscato                                            12%
                                  8%
                                                                           rote Cuvées und
                                   Pinot Grigio                             süße Rotweine
                                       11%                                       11%

Die Bevölkerungsgruppe der 49-66 Jährigen (aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge zwischen den Jahren
1946 und 1964 als „Baby Boomers“ bezeichnet) formen den Weinmarkt seit zwei Jahrzehnten maßgeblich
und sorgen für 44% der US Weinverkäufe (Decanter, 2014). Wie die nachstehende Abbildung zeigt, macht die
Gruppe der Baby Boomers in allen Preisklassen die Mehrheit der Käufer aus.

Abbildung: Umsatz nach Altersgruppen und Preisklassen der Weine (Silicon Valley Bank – State of the Wine Industry,
2015)

Analytiker befürchten, dass die überaus gute Entwicklung des Marktes durch die bevorstehende
Pensionierung der gut situierten „Baby Boomer“ gedämpft wird. Schätzungen zufolge treten täglich 11.500
Menschen dieser Gruppe ihre Pensionierung an. Dies führt zu einem enormen Rückgang der Kaufkraft.
Potential sehen Experten in der jüngsten Gruppe, den sogenannten „Millennials“, deren gesteigertes
Interesse an Wein sie als eine der wichtigsten Wachstumsgruppen darstellt (2010: 34%). Das Interesse der
Generation der Millenials liegt vor allem auf ausländischen Weinen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese
Generation jene der Baby Boomer ersetzen kann, da diese Altersgruppe oft mit Studentenkrediten belastet
ist und sich vergleichsweise schlechteren Jobaussichten gegenübersieht. Das bedeutet auch einen
geringeren Preisspielraum für die Produzenten (Silicon Valley Bank – State of the Wine Industry, 2015).

                                                                                                                     7
AUSSEN WIRTSCHAFT BRANCHENREPORT DER EXPORT VON WEIN IN DIE USA
Die folgenden Abbildungen zeigen die Bundesstaaten mit dem mengenmäßig höchstem Weinkosnum,
angeführt von Kalifornien, gefolgt von Florida und New York.

                   Top 10 US-Bundesstaaten mit dem mengenmäßig höchsten Weinkosum (9l-Kisten)

Staat                         9l-Kisten                   Anteil                    Wachstum

Kalifornien                                      56.408                     18,1%                        3,0%

Florida                                          25.760                      8,2%                        1,2%

New York                                         24.951                      8,0%                        2,2%

New Jersey                                       14.153                      4,5%                        2,3%

Texas                                            14.017                      4,5%                        2,3%

Illinois                                         13.912                      4,5%                        2,2%

Massachusetts                                    12.048                      3,9%                        2,3%

Washington                                        9.745                      3,1%                        2,9%

Virginia                                          9.156                      2,9%                        3,5%

Ohio                                              8.730                      2,8%                        2,9%

Top 10 gesamt                                  188.882                      60,5%                        2,5%

USA gesamt                                     312.360                      100%                         1,9%
Quelle: US Drinks Conference, 2012

                    Top 10 US-Bundesstaaten mit dem höchsten Weinkonsum pro 100 Erwachsende

Staat                                                                                           0,75l Flaschen

Columbia                                                                                                4.409

New Hampshire                                                                                           3.553

Vermont                                                                                                 3.168

Massachusettes                                                                                          3.028

New Jersey                                                                                              2.732

Nevada                                                                                                  2.707

Connecticut                                                                                             2.658

Kalifornien                                                                                             2.631

Rhode Island                                                                                            2.528

Delaware                                                                                                2.465

Hawaii                                                                                                  2.453

Durchschnitt USA                                                                                        1.718
Quelle: 2015 Wine Handbook

                                                                                                            8
AUSSEN WIRTSCHAFT BRANCHENREPORT DER EXPORT VON WEIN IN DIE USA
Gesteuert wird das Konsumverhalten bei Weintrinkern vor allem auch durch den Verkaufsort des Weines
sowie Präsentation und Verpackung. Letztere besticht durch stets
fortschreitende Innovationen: Winzer haben immer mehr Möglichkeiten,
auffallende Verpackungen zu kreieren. Chancen ergeben sich beim
Gewicht von Flaschen (Einsparungen beim Transport), bei Form und
Design. Nichtsdestotrotz steigt auch seit 2011 der Verkauf von
sogenannten „bag-in-box wines“, also Wein in Getränkekartons
(Tetrapaks). Vorreiter auf dem Gebiet der alternativen Verpackungen ist
das Unternehmen Three Thieves, das von drei Weinliebhabern und
Entrepreneuren betrieben wird.

Laut Standard & Poor‘s setzt sich der Konsumtrend der letzten Jahre,
Wein vermehrt zu Hause (off-site/off-premise), statt in Restaurants oder
Bars (on-site/on-premise) zu konsumieren, weiter fort. Der Heimkonsum Quelle: hier
ist für 51,6% des Umsatzes im Einzelhandel verantwortlich, im Vergleich zu 50,7% im Jahr 2009 und 48,3%
im Jahr 2008. Ähnlich wie die stagnierenden Verkaufszuwächse des Jahres 2009 wird diese Entwicklung der
generellen wirtschaftlichen Lage der USA zugerechnet.

Österreich macht in den vergangenen Jahren vor allem mit gehaltvollem Grünen Veltliner und Riesling-
Weinen aufmerksam. Für österreichische Exporteure sind die Vereinigten Staaten vor allem aufgrund ihres
Wachstumspotentials und der hohen Durchschnittspreise attraktiv. 2014 betrug der Durschnittsexportpreis
€ 4,61.

                                                                                                                                     Anteil
                   2010                  2011                 2012                 2013                 2014          Veränderung   Gesamtex
                                                                                                                                      port

Land       1.000          1.000   1.00      1.000      1.00     1.000       1.00     1.000       1.00     1.000       L in   € in   Wert
           Liter          €       0L        €          0L       €           0L       €           0L       €           %      %

Gesamt     61.983         122.8   45.2      125.6      47.0      131.9      46.9      138.9      49.5      144.9      5,71   4,34   100,00%
                             19     92         71        58         09        03         59        80         83

DS                         1,98                 2,77                 2,80                 2,96                 2,92
Preis/L

Flaschen   44.694         111.5   37.3      117.3      39.7      123.7      40.8      131.9      42.0      137.9      3,05   4,54    95,16%
wein                         40     53         60        57         05        46         75        91         63
export

DS                         2,50                 3,14                 3,11                 3,23                 3,28
Preis/L

Fasswein   17.288         11.27   7.93      8.311      7.30      8.205      6.50      6.984      7.47      7.020      23,    0,52     4,82%
exporte                       9      9                    1                    7                    1                  66

DS                         0,65                 1,05                 1,12                 1,15                 0,94
Preis/L

USA         1.666         7.347   1.71      7.656      2.02      8.610      1.72      8.146      2.02      9.349      17,5    14,     6,45%
                                     7                    8                    5                    7                    1     77

DS                         4,19                 4,46                 4,25                 4,72                 4,61
Preis/L
Quelle: Österreich Wein Marketing GmbH

                                                                                                                                           9
AUSSEN WIRTSCHAFT BRANCHENREPORT DER EXPORT VON WEIN IN DIE USA
2. DER WEINIMPORT IN DEN USA
Nach einer Studie der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) waren die USA im Jahr 2013 mit
29,1 Mio Hektolitern mengenmäßig der größte Binnenmarkt der Welt. Obwohl die USA bereits zum
viertgrößten Weinproduzenten weltweit aufgestiegen ist, steigt die Nachfrage nach importiertem Wein
kontinuierlich, da die Inlandsproduktion die Nachfrage nicht decken kann und nicht im gleichen Ausmaß
wächst wie die Nachfrage der Amerikaner nach Wein.

Abbildung: Die weltweit größten Weinproduzenten in Mio Hektolitern (Statista, Statista, Austrian Wine)

Im Zeitraum 2010-2015 stieg der Wert der Weinimporte um 27 % und das Importvolumen um 16,7% (USDA
Foreign Agricultural Service, 2015).

Im Jahr 2011 überstieg das Volumen der Weinimporte in die USA erstmals eine Milliarde Liter (1,4 Mrd
Flaschen). Der Einzelhandelsumsatz importierter Weine betrug damals $10,5 Mrd. Der Anteil importierter
Weine am Gesamtkonsum betrug 2014 etwa 33,4%.

                                                                                        Italien
                                                                                          9%

                                                                                      Australien
                                                                                         5%
                                                                                      Frankreich
                      USA                    Andere
                                                                                          3%
                      67%                     33%                                     Argentienien
                                                                                           3%
                                                                                       Spanien
                                                                                          2%

                                                                                        Andere
                                                                                         11%

Abbildung: Anteil der importierten Weine am US-amerikanischen Gesamtkonsum (USDA Foreign Agricultural Service,
2015, Wine Institute, 2015)

Während Weine mit Flaschenpreisen von unter USD 9 seit 2011 einen Verkaufsrückgang erleben, steigt der
Umsatz der Premium Weine ab USD 10 pro Flasche stetig an. Die USA bleiben somit in jedem Fall weltweiter
                                                                                                                 10
Umsatz-Spitzenreiter und auch stärkster Konsument von Premium Weinen. Laut Silicon Valley Bank Wine
Report 2015 wird vor allem die Nachfrage an Weinen der Preisklasse USD 10 bis USD 20 steigen. Erwartet
wird eine Steigerung in der Nachfrage zwischen 14% und 18%.

Da der Dollar gegenüber dem Euro in den letzten Jahren wieder stärker geworden ist, kann europäischer
Wein auf dem US Markt derzeit zu relativ konkurrenzfähigen Preisen angeboten werden. Generell ist zu
beobachten, dass amerikanische Verbraucher ihre Vorliebe für Wein aus “traditionellen Weinländern“ wie
Frankreich, Italien und Spanien auf Länder wie Australien, Argentinien, Chile, Neuseeland, Südafrika und
Kanada verlagern. Importe aus diesen Ländern (zumeist „Neue Welt“) machen zusammengefasst mehr als
40% aller verkauften ausländischen Weine aus – im Vergleich zu lediglich 6% im Jahr 1990. In der gleichen
Periode fielen Importe aus Gesamteuropa von 90% auf einen Marktanteil von 56% zurück (Quelle:
http://www.wine-economics.org/workingpapers/AAWE_WP22.pdf).

                                   Hauptimportländer nach Wert gereiht (in Mio $)

                           2010                2011              2012               2013                2014

Italien                              1.282,0           1.518,1            1.505,0             1.646,8            1.736,5

Frankreich                            992,4            1.230,7            1.348,0             1.409,0            1.470,5

Australien                            603,4              553,3              530,7              498,2              448,9

Spanien                               273,9              305,0              326,5              349,0              353,3

Argentinien                           269,7              341,0              402,6              351,4              217,8

Österreich                             10,5               12,2               12,2               12,6               14,2

Gesamtimporte                        4.305,6           4.901,6            5.151,4            5.356,0             5.461,1

                                Hauptimportländer nach Menge gereiht (in 1000 l)

                            2010               2011               2012               2013               2014

Italien                         254.483,1             291.406            295.098            301.505,6       305.185,0

Australien                      211.735,1             183.501            204.244         183.395,9          168.832,7

Frankreich                         91.631,6            99.407            113.556         115.370,9          115.926,7

Argentinien                        87.785,8            78.879             88.205         124.216,5          105.341,3

Spanien                            59.266,1           130.151            172.629            76.563,7           72.075,2

Österreich                          1.815,7           1.884,6            1.961,1             1.899,3            2.109,3

Gesamtimporte                   968.776,8         1.053.391,9       1.210.497,8        1.151.857,8        1.130.454,5

 Quellen: FATUS Department of Commerce, U.S. Census Bureau, Foreign Trade Statistics www.fas.usda.gov/gats/default.aspx

                                                                                                                     11
3. REGELUNGEN DES US WEINMARKTES
Der US Weinmarkt ist der Größte weltweit und weist seit über 20 Jahren ein kontinuierliches Wachstum auf.
Neu eingeführte Marken, Produktlinienerweiterungen und gute Ergebnisse bei der Ernte ließen 2014 die
Verkäufe um 8,22% wachsen (The Statistics Portal, 2014). Trotz dieser positiven Entwicklung darf der US
Markt keinesfalls unterschätzt werden. Der größte Weinmarkt der Welt ist komplex, inhomogen und streng
reguliert.

Nach Aufhebung der Prohibition, die im Zeitraum von 1920 bis 1933 in Kraft war, erließ die Regierung zwei
Gesetze, die den US Markt für Alkohol fundamental geprägt haben und noch bis heute beeinflussen
(American Spirits Exchange, 2012). Diese Regelungen, die den Verkauf von Alkohol durch eine 3-stufige
Distributionskette und eine dezentralisierte Regulierung des Verkaufs von alkoholischen Getränken auf
Staatsebene umfassen, werden im Folgenden näher erläutert.

 3.1.    Distribution
Der US-Markt für alkoholische Getränke ist gekennzeichnet durch ein dreistufiges Distributionssystem
(three-tier-system) bestehend aus Produzenten (inkl. Importeuren), Großhändlern und Einzelhändlern.

Dieses System sollte nach Abschaffung der Prohibition einen genauen Überblick über den Alkoholkonsum
sicherstellen. Danach verkaufen Produzenten und Importeure ihre Produkte zunächst an den Großhandel,
der diese dann an weitere Großhändler oder den Einzelhandel vertreibt. Obwohl das System in der heutigen
Form von der US Bundesregierung festgelegt wurde, gibt es etliche Bundesstaaten, die es lokalen
Weingütern mit eigenem Tasting Room erlauben, ihre Produkte direkt an den Endverbraucher zu verkaufen.
Darüber hinaus gibt es vereinzelt auch Bundesstaaten, die den Direktversand von Wein an Privatpersonen
erlauben. Die Zwischenschritte zwischen Produzent und Verbraucher schränken den Weinhandel jedoch
sehr stark ein.

Großhandel (wholesale)
Im Moment zählen die USA etwa 4.000 Großhändler für Bier, Wein und Spirituosen mit einem
Gesamtjahresumsatz von etwa USD 90 Mrd. Die Händler spezialisieren sich dabei in der Regel entweder auf
Bier oder die Kombination von Wein und Spirituosen. Der Biergroßhandel ist fragmentiert: Die 50 größten
                                                                                                      12
Unternehmen teilen sich 1/3 des gesamten Marktes. Der Markt für Wein und Spirituosen hingegen ist
konzentriert: Die 50 größten Wein- und Spirituosengroßhändler teilen sich insgesamt 75% des Marktes. 50%
des Branchenumsatzes werden durch den Verkauf von Bier generiert, 30% durch Spirituosen und 20% durch
Wein. Besonders in den letzten Jahren haben am amerikanischen Alkoholmarkt wesentliche Veränderungen
in Form von Konsolidierungen stattgefunden. (Quelle: First Research: Industry Profile: Beer, Wine &
Distilled Spirits Wholesaler)

Einzelhandel (retail)
Etwa 30.000 Bier-, Wein- und Spirituoseneinzelhändler, die zusammen einen Jahresumsatz von USD 40 Mrd
generieren. Da in jedem Bundesstaat unterschiedliche Gesetze für den Vertrieb alkoholischer Getränke
existieren, ist auch diese Branche stark fragmentiert: Die 50 größten Unternehmen generieren rund 20%
des Branchenumsatzes. Spirituosen machen 40% des Umsatzes aus, gefolgt von Wein mit 30% und Bier mit
25%. 5% fallen auf andere Produkte wie Lebensmittel und Tabakwaren. Die jeweiligen Gesetze in den
einzelnen Bundesstaates geben vor, welche Art von Produkten im Bier-, Wein- und Spirituoseneinzelhandel
verkauft werden dürfen. So ist beispielsweise in einigen Bundesstaaten der Verkauf von Wein und
Spirituosen nur in so genannten „liquor stores“ (Spirituosenläden) gestattet. Jeder Bundesstaat hat seine
eigene Alkoholkontrollbehörde (alcohol control agency), welche auf Grundlage der geltenden Gesetze
innerhalb des jeweiligen Bundesstaates zuständig ist und den Markt kontrolliert. Ebenfalls gesetzlich
festgelegt sind die Öffnungszeiten der Einzelhändler. (Quelle: First Research: Industry Profile: Beer, Wine &
Distilled Spirits Wholesaler)

Die meisten US-Staaten sind sogenannte wet oder open states („offene“ Staaten) oder license states
(„Lizenzstaaten“), die eine Privatisierung des Einzelhandels für alkoholische Getränke gestatten. In dry or
control states („Kontrollstaaten“) dagegen übernimmt die Landesregierung die Alkoholdistribution, in
manchen Bundesstaaten sogar die Einzelhandelsfunktionen. Dem Bundesstaat gehörende Spirituosenläden
werden auch als ABC-stores (alcoholic beverage control) bezeichnet.

Anhand der nachstehenden Grafik wird veranschaulicht wie sehr die langjährige Prohibition Amerika bis
heute prägt:

Quelle: http://www.bbc.com/news/magazine-17291978

                                                                                                          13
In etlichen Bundesstaaten muss der lizenzierte Importeur den importierten Wein über lizenzierte
Großhändler vertreiben, die für jeden Bundesstaat, in dem sie Weine vertreiben, eine entsprechende
Genehmigung besitzen müssen. Vielfach ist daher die Direktbestellung von Wein aufgrund der
verpflichtenden Abwicklung über die drei Handelsstufen ( three-tier distribution) nicht möglich.

  3.2.   Verkauf von Weinen über das Internet
Die kommerzielle Einfuhr von Wein muss über einen lizenzierten Importeur durchgeführt werden, der auch
die jeweilige Genehmigung (COLA) für die Verwendung der Etikette einzuholen hat. Daher kann Wein auch
nicht über das Internet direkt in Österreich bestellt werden.

Der Weinverkauf, der in den USA über das Internet abgewickelt wird, deckt derzeit vor allem den Verkauf an
Endkunden ab. Dafür ist eine Retaillizenz notwendig, über die nur wenige Importeure verfügen, da es in
vielen Bundesstaaten nicht möglich ist, neben der Import- auch eine Retaillizenz zu erlangen. Auch in jenen
Bundesstaaten, in denen es gesetzlich erlaubt ist, gibt es dennoch Hürden bei der Erlangung dieser Retail-
Lizenz.

Üblicherweise verkauft der Importeur an Gastronomie oder Wine Shops im gleichen Bundesstaat und über
Distributoren an andere Bundesstaaten. Verfügt der Importeur über eine Retaillizenz, kann er auch über das
Internet direkt an Endkunden verkaufen, an die er sonst nicht herankommt. Allerdings gibt es auch dabei
wieder für jeden Bundesstaat unterschiedliche Regelungen (zB wie viele Bundesstaaten er beliefern darf,
etc) zu beachten.

Aus heutiger Sicht ist schwer zu sagen, wie lange die Liberalisierung des US Weinmarktes dauern wird.
Jeder Staat hat eigene Hürden zu überwinden. Langfristig ist eine Liberalisierung aber wohl nicht
aufzuhalten.

  3.3.   Preisstruktur
Um die eigene Preisposition am US Markt gegenüber dem Mitbewerb leichter analysieren zu können, werfen
Sie einen Blick auf das unten dargestellte Kalkulationsschema. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass
dieses Kalkulationsschema nicht in allen Fällen zutrifft! Häufig wird von größeren Einkaufsgruppen
(Gastronomie und Einzelhandel) direkt importiert, womit die Importeurs- und möglichen
Großhandelsspannen teilweise stark reduziert oder ganz entfallen können. Wie oben angeführt, importieren
Großhändler teilweise selbst. Bisweilen erteilen Einzelhändler Großaufträge, die durch einen befugten
Importeur gegen einen fixen Betrag (zB $2 pro Karton) abgewickelt werden.

Der Aufschlag durch den Importeur muss unter anderem folgende Kosten abdecken:
     Büro- und Lagerkosten
     Transportkosten im Land
     Kostproben
     Werbung (oft 10% vom Verkaufspreis)
     Kosten der Außendienstmitarbeiter etc.
     Rabatte und Aktionen
     Skonti
     Wechselkurs

                                                                                                        14
Kalkulationsbeispiel für eine Flasche (0,75l) österreichischen Weines (jährlicher Durchschnittspreis 2013),
Alkoholgehalt < 14% Vol:

                                       Preiskalkulationsbeispiel
                                     (1 € = 1,078 US$, Januar 2016)

                                                                                  %         €          $

Einkaufspreis Flasche ab Keller                                                           4,72      5,08

Transportkosten/Versicherung (€ 0,20 - 0,60)                                              0,34      0,37

CIF-Preis                                                                                 5,06      5,45

Zoll + Steuern (Zoll = 6,3 cents/Liter,
                                                                                                    0,26
Steuer = 1,07 $/Gallone bzw. 0,21$/750ml)

Einstandspreis                                                                                      5,71

Aufschlag Importeur zw. 40% - 50%                                               40%                 2,29

Verkaufspreis an regionale Großhändler                                                              8,00

Aufschlag Großhändler zw. 30% - 40%                                             30%                 2,40

Verkaufspreis an Einzelhandel oder Gastronomie                                                     10,40

Einzelhandel:

Einkaufspreis                                                                                      10,40

Aufschlag v. Einzelhandel zw. 35% – 50%                                         50%                 5,20

Letztverbraucherpreis im Einzelhandel                                                    14,45     15,60

Gastronomie:

Einkaufspreis                                                                                      15,60

Aufschlag 200% - 300%                                                          250%                39,00

Preis im Restaurant                                                                      50,58     54,60

Produktbeispiele im umsatzstarken Preissegment über $10 Letztverbraucherpreis (LVP) mit Stand aus dem
Jahr 2015

Weißweine:
Jadot Bourgogne Chardonnay              $13.97 / LVP
Dr. Heidemanns Riesling Dry             $14.99/ LVP

Rotweine:
Ruffino Chianti 2011                    $13.99 / LVP
Mouton-Cadet Bordeaux Rouge 2011        $13.99 / LVP

                                                                                                           15
Die üblichen Aufschläge auf den CIF-Preis sind in den einzelnen Handelsstufen die folgenden:

       Importeur:     40 – 50 %
       Großhändler: 30 – 40 %
       Einzelhändler: 35 – 50 %

Faustregel: Generell ist damit zu rechnen, dass der österreichische Ab-Hofpreis mit dem Faktor 3-4
multipliziert werden muss, um den US Einzelhandelspreis zu schätzen.

                                                                                                16
4. EINFUHRBESTIMMUNGEN
Die Einfuhr von Wein zu kommerziellen Zwecken kann nur durch einen Importeur erfolgen, der über eine
entsprechende Lizenz des jeweiligen Bundesstaates (Importer’s License) und auf föderaler Ebene eine
Lizenz, die durch das „Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau “ (TTB) ausgestellt wird, verfügt.

Diese Genehmigung kann entweder auf sämtliche alkoholische Getränke oder auf einzelne Kategorien bzw
Kombinationen (Bier, Wein, Spirituosen) lauten.

In einigen Bundesstaaten können auch Großhändler eine Importlizenz erwerben und so im eigenen Namen
alkoholische Getränke importieren.

  4.1.   Unabdingbar: Die FDA-Registrierung
Nach Aufhebung der Prohibition im Jahr 1933 hat die US Regierung das Three-Tier-System für
Alkoholverkauf eingeführt. Die klare Sorgfaltskette (Chain of Custody) soll sicherstellen, dass
Alkoholmissbrauch vermieden wird und die einzelnen Kanäle – Produzenten/Importeure,
Großhandel und Einzelhandel - unabhängig voneinander bleiben.

Zudem gibt es „control states“ und „licensed“ oder „open states“. Bei den Erstgenannten werden
Distribution und in manchen Staaten auch Tier 3 (Retailer) vom jeweiligen Bundesstaat
kontrolliert. Bei den open/licensed states - die meisten Bundesstaaten folgen diesem Prinzip -
sind Distribution und Einzelhandel hingegen privatisiert. Außerdem hat jeder Bundesstaat seine
eigene Alkoholkontrollbehörde, die sicherstellt, dass die jeweils geltende Gesetzeslage
eingehalten wird.

Die Einfuhr zu kommerziellen Zwecken kann nur durch einen Importeur erfolgen, der über eine
entsprechende Lizenz des jeweiligen Bundesstaates (Importer’s License) verfügt und auf föderaler
Ebene eine Lizenz, die durch das „Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau“ (TTB) ausgestellt
wird, besitzt. Diese Genehmigung kann für sämtliche alkoholische Getränke oder nur für einzelne
Kategorien bzw deren Kombinationen (Bier, Wein, Spirituosen) beantragt werden.

In einigen Bundesstaaten können auch Großhändler eine Importlizenz erwerben und so im eigenen
Namen alkoholische Getränke importieren.

    4.1.1. Die FDA (Food and Drug Administration)
Für die Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes über Bioterrorismus veröffentlichte die
amerikanische Zulassungsbehörde für Lebensmittel und Medikamente (US Food & Drug
Administration - FDA) am 10. Oktober 2003 eine einstweilige Regelung. Danach müssen sich in-
und ausländische Betriebe, die für den Verzehr durch Mensch oder Tier in den Vereinigten Staaten
bestimmte Produkte herstellen, verarbeiten, verpacken oder lagern, bei der FDA registrieren
lassen.

Die FDA ist eine ausführende Behörde des US Department of Health and Human Services und als
solche für den Schutz der öffentlichen Gesundheit zuständig. Der Food, Drugs and Cosmetic Act
ermächtigt die FDA, Maßnahmen zu ergreifen, um den Gesundheitsschutz in den USA zu
gewährleisten.

                                                                                                  17
Im Falle eines möglichen oder tatsächlichen terroristischen Anschlags mit Biowaffen       oder des
Ausbruchs von durch Lebensmittel verursachten Krankheiten sollen die Informationen        über den
registrierten Betrieb der FDA bei der Feststellung der Lage und der Quelle des Vorfalls   behilflich
sein und der Behörde die unverzügliche Benachrichtigung eventuell betroffener              Betriebe
ermöglichen. Betriebe können sich seit 16. Oktober 2003 online registrieren.

Der FDA obliegt die Kontrolle von Lebensmitteln, zu denen neben Nahrungsmitteln im
herkömmlichen       Sinn     auch      Nahrungsergänzungsmittel       (dietary    supplements),
Lebensmittelzusatzstoffe (food additives) und Säuglingsnahrung (infant formula) zählen. Nicht in
den Zuständigkeitsbereich der FDA fallen hingegen Lebensmittel, die vom US Department of
Agriculture (USDA) reguliert werden wie bspw Fleisch und Geflügel (mit Ausnahme von Wild)
sowie Eier- und Milchprodukte.

Die Voranmeldung (Prior Notice) muss der FDA abweichend hiervon jedoch für alle
Nahrungsmittel übermittelt werden, auch müssen sich alle in Frage kommenden Betriebsstätten
bei der FDA registrieren.

   4.1.2. Wer wird registriert?
Registriert wird nicht das Produkt selbst, sondern die Betriebsstätte, die beabsichtigt, das
Produkt einzuführen. Darunter fallen alle Betriebe, die für den Verzehr in den Vereinigten
Staaten bestimmte Produkte herstellen, verarbeiten, verpacken oder lagern. Abgestellt wird
dabei nicht auf das Unternehmen als Ganzes, sondern die einzelnen Produktionsstätten.

In einigen Fällen sind mehrere ausländische Betriebsstätten eines Unternehmens oder
unterschiedliche ausländische Betriebe aufeinanderfolgend an Herstellung, Verarbeitung,
Verpackung oder Lagerung eines Nahrungsmittels beteiligt. Das Produkt steht also am Ende einer
Lieferkette. Dann kommt es für die Registrierungspflicht der einzelnen Unternehmen darauf an,
welche Art von Tätigkeit die jeweilige Betriebsstätte ausführt und an welcher Stelle der
Lieferkette diese Tätigkeit steht.

Ein Beispiel: Versendet ein ausländischer Betrieb ein von ihm hergestelltes oder gelagertes
Produkt bevor dieses in die USA exportiert wird an einen anderen ausländischen Betrieb, damit es
dort etikettiert wird, müssen beide Unternehmen registriert werden. Wird das Produkt allerdings
in einen zweiten Betrieb zur weiteren Herstellung, Verarbeitung, Verpackung und Lagerung
verschickt, muss nur der zweite Betrieb registriert werden.

Durch die Registrierung erklärt der Inhaber des Betriebs, dass er die Vorschriften der FDA
einhält. Die Zuteilung der sogenannten FDA Nummer bedeutet allerdings nicht die Genehmigung
oder Unterstützung des Betriebes oder seiner Erzeugnisse durch die FDA.

    4.1.3. Wie erfolgt die Registrierung?
Die Registrierung der Betriebsstätte (sog Food Facility Registration) erfolgt online unter
http://www.fda.gov/Food/GuidanceRegulation/FoodFacilityRegistration/default.htm

Zunächst ist unter https://www.access.fda.gov/oaa/logonFlow.htm?execution=e2s1 ein Account
anzulegen. Dabei muss eine dazu autorisierte Person (z.B. der Inhaber des Betriebes, ein damit
beauftragter Mitarbeiter des Unternehmens oder das AußenwirtschaftsCenter New York) folgende
Basisangaben machen: Name, Berufsbezeichnung, Firma, Adresse, E-Mail Adresse,
                                                                                                 18
Telefonnummer, drei Sicherheitsfragen und –antworten sowie ein Passwort. Im Falle der
Betriebsstättenregistrierung sind bei der aufscheinenden Maske zunächst „Food And Drug Facility
Registration“ und in weiterer Folge „Food Facility Registration“ sowie „PNSI“ anzuhaken.

Ist der Account angelegt, bekommt man eine Account ID zugeteilt, die in Zukunft beim Einloggen
anzugeben ist. Diese Account ID setzt sich immer aus den ersten Buchstaben der Firma und einer
Zahlenkombination zusammen.

Über diese Account ID kann in weiterer Folge unter „Register a Food Facility“ die Betriebsstätte
registriert werden. Gibt es mehrere Betriebsstätten an unterschiedlichen Standorten, müssen
diese separat im selben Account angelegt werden.

Bei der Registrierung der Betriebsstätte sind neuerlich die üblichen Basisdaten anzugeben.
Darüber hinaus sind dabei folgende wichtige Punkte zu beachten:

       Section 7     Hier muss ein US-Agent mit Sitz in den USA angegeben werden.
                     siehe Pkt. 5.1.5

       Section 10    Anzugeben sind die General Product Categories, die aus den durch die FDA
                     vorgegebenen Untergruppen auszuwählen sind. Es sind Angaben dazu zu
                     machen, in welche Lebensmittelkategorie/n das eingeführte Produkt fällt
                     sowie, welche Prozesse das Unternehmen durchführt (z.B. herstellen,
                     verpacken, etc). Trifft keine der angeführten Kategorien zu, ist Box 39
                     anzuhaken ("None of the Above Mandatory Categories") und eine eigene
                     Beschreibung einzutragen.

                     Bei Unklarheiten kann die Produktkategorie mithilfe des Product Code
                     Builder via http://www.accessdata.fda.gov/scripts/ora/pcb/pcb.htm eruiert
                     werden.

       Section 12    Die FDA führt stichprobenartig Inspektionen bei den registrierten Betrieben
                     durch. Dazu werden Mitarbeiter der FDA in die jeweiligen österreichischen
                     Unternehmen entsandt, um die Bedingungen zu überprüfen. Section 12
                     enthält eine Einverständniserklärung, wonach die FDA berechtigt ist, solche
                     Inspektionen – unter vorangehender Ankündigung – durchzuführen und ist
                     zwingend anzuhaken.

Die FDA stellt unter
http://www.fda.gov/Food/GuidanceRegulation/FoodFacilityRegistration/ucm088900.htm
eine Unterlage zur Verfügung, in der die einzelnen Schritte rund um die Registrierung im Detail
erklärt werden.

Die Registrierung ist nur einmal für jeden Betrieb erforderlich. Ändern sich Registrierungsdaten,
müssen diese der FDA innerhalb von 60 Tagen angezeigt werden. Eine Änderung kann ebenfalls
online durchgeführt werden. Ändert sich die Firma eines Unternehmens, deren Fax- oder
Telefonnummer, die E-Mailadresse, der Notfallkontakt oder US Agent, können diese Änderungen
online über die „Update“-Funktion vorgenommen werden. Ändert sich die Adresse des
Unternehmenssitzes, muss eine neue Registrierung vorgenommen und die alte storniert werden.

                                                                                               19
Die Registrierung und deren Aktualisierung sind nicht gebührenpflichtig.

   4.1.4. Biennial Registration Renewal: Registrierungserneuerung in geraden
          Kalenderjahren

       ACHTUNG! Seit Dezember 2012 muss die Registrierung in Jahren mit gerader
       Jahreszahl (2016, 2018, 2020, etc) in der Zeit von 1. Oktober bis 31. Dezember
       erneuert werden.

Das bedeutet, alle zwei Jahre müssen die Daten zwingend aktualisiert werden, da sonst die
Registrierung mit Ablauf der Frist ungültig wird. Lieferungen von nicht registrierten Unternehmen
oder solchen mit ungültiger Registrierungsnummer werden am Einfuhrhafen festgehalten. Und
zwar so lange, bis die Registrierung der ausländischen Betriebsstätte erfolgt ist. Bis dahin sind
sowohl die US Zollbehörde als auch die FDA befugt, die Ware kostenpflichtig einem Warenhaus zu
übergeben.

Darüber hinaus entspricht die Unterlassung einer Registrierung, Erneuerung, Stornierung oder
Aktualisierung einer unerlaubten Handlung, was gemäß Abschnitt 21 CFR 1.241 (a) zivil- und
strafrechtliche Konsequenzen auslösen kann.

   4.1.5. Die US Agentenschaft
Wird eine Betriebsstätte bei der FDA registriert, ist verpflichtend ein sogenannter US Agent mit
ständigem Wohn- und Geschäftssitz, der darüber hinaus auch physisch in den USA anwesend ist,
anzugeben. Der US-Agent soll eine Art Ansprechpartner für die FDA in den USA sein („domestic
communications representative for that facility“). Bei einem Importeur kann auch dieser als US
Agent genannt werden.

Es gibt eine Vielzahl von Anbietern, die sich als FDA Agent zur Verfügung stellen: Die meisten
Anbieter sind dem AußenwirtschaftsCenter New York nicht näher bekannt, deren Preisstruktur ist
unterschiedlich, rangiert jährlich zwischen USD 300 und 500 oder mehr. Als US Agent kann
beispielsweise auch der Importeur angegeben werden. Um österreichischen Exporteuren die FDA
Registrierung und die Suche nach einem verlässlichen Agenten zu erleichtern, hat sich das
AußenwirtschaftsCenter New York vor einigen Jahren entschlossen, gegen Abgeltung der
Unkosten selbst als US Agent bei der FDA-Registrierung aufzutreten und auf Wunsch auch die
Registrierung zu übernehmen.
Für die Tätigkeit des AußenwirtschaftsCenter New York als US Agent wird einmal im Jahr ein
Betrag von EUR 100 zzgl MwSt verrechnet. Wird auch die Registrierung vom AC NewYork
durchgeführt, fällt zusätzlich ein einmaliger Betrag (Aufwandsabgeltung) in Höhe von EUR 200 zzgl
MwSt an.

Wir empfehlen, die Registrierung selbst vorzunehmen, da diese, wenn alle Angaben zum
Unternehmen vorliegen, relativ problemlos über die FDA Webseite durchgeführt werden kann. Bei
Rückfragen zur Online Registrierung stehen wir Ihnen natürlich auch jederzeit kostenlos zur Seite.

                                                                                                20
Als US-Agent (Section 7: United States Agent) geben sie bitte unter „individual“ den
Wirtschaftsdelegierten Michael Friedl an:

       MICHAEL FRIEDL
       120 West 45th Street, STE 901
       New York, NY 10036
       Tel: +1 212 421 5250
       Fax: +1 212 421 5251
       E-Mail: newyork@advantageaustria.org

Sie können uns darüber hinaus auch als Ihren Notfallkontakt angeben – wir geben aber zu
bedenken, dass als Notfallkontakt idealerweise ein informierter Mitarbeiter Ihres Unternehmens
angegeben werden sollte, der mit den Gegebenheiten des Unternehmens, dem Export in die USA
und der Registrierung bei der FDA vertraut ist.

  4.2.  Die Voranmeldung der Sendung: Prior Notice
Bevor eine Lebensmittellieferung (darunter fällt auch Bier) in den USA eintrifft, ist eine
Voranmeldung dieser Lieferung durchzuführen, die sogenannten Prior Notice (PN). Diese
Regelung wurde mit dem Public Health Security and Bioterrorism Preparedness and Response Act
im Jahr 2002 eingeführt und soll verhindern, dass kontaminierte Lebensmittel auf den US Markt
gelangen.

Auch Kostproben, Geschenke, Muster zur Qualitätssicherung- und -kontrolle sowie Lebensmittel,
die in die USA weiterexportiert werden, müssen angemeldet werden.

Die Prior Notice für Lieferungen in die USA ist im Gegensatz zur FDA Registrierung auch dann
erforderlich, wenn die importierten Lebensmittel nicht konsumiert, sondern beispielsweise
lediglich in den USA gelagert, weiterverarbeitet oder umverpackt und in weiterer Folge in einen
Drittstaat verbracht werden. Die FDA Registrierung der Betriebsstätte(n) ist nur dann von Nöten,
wenn das Produkt zum Verzehr in den USA bestimmt ist.

Lebensmittel, die mit einer unzureichenden Voranmeldung importiert bzw. für den Import
eingereicht werden, können abgelehnt und im Hafen oder in einem sicheren Lager aufbewahrt
werden. Wenn Voranmeldungen nicht rechtzeitig oder unvollständig eingereicht werden, sind die
Mitarbeiter der FDA zur strafrechtlichen Verfolgung, zur Beschlagnahme oder Zerstörung der
Waren und zur Verhängung von Geldstrafen ermächtigt.
Um eine Voranmeldung durchzuführen, gibt es zwei Möglichkeiten:

   1. Prior Notice System Interface (PNSI)
Importeure von Lebensmitteln können die Voranmeldung direkt über die FDA vornehmen. Das
geschieht online über das Prior Notice System Interface (PNSI). Dieses System ist vor allem für
Einzelunternehmer oder jene Unternehmen gedacht, die keine Voranmeldung über die sogenannte
US Customs and Border Protection (siehe unten) vornehmen können.

Die PN kann von jedem durchgeführt werden, der die dazu notwendigen Informationen besitzt. Das
können der Hersteller, Importeur, Exporteur, Broker, US Agent oder auch eine Privatperson sein.

Zunächst muss die PN aktiviert werden: Dazu haken Sie bitte in Ihrem FDA Account unter Update
System Access das Feld „Prior Notice“ an und folgen den jeweiligen Anweisungen.

                                                                                              21
Reicht das Unternehmen die Voranmeldung direkt bei der FDA ein, benötigt der Spediteur eine
Kopie der Voranmeldebestätigung. Diese muss der Sendung beigelegt werden. Die
Bestätigungsnummer muss außerdem deutlich lesbar auf der Versandrechnung vermerkt sein.

   2. US Customs and Border Protection (CBP) – Automated Broker Interface of the Automated
      Commercial System (ABI/ACS)
Dieses System steht ausschließlich Brokern, Importeuren, Transportunternehmen,
Hafenbehörden und unabhängigen Service Centers zur Verfügung, und ist über die Webseite der
CBP unter http://www.cbp.gov/xp/cgov/trade/automated/automated_systems/abi/ abrufbar.

Die Voranmeldung der Lebensmittellieferung (darunter fällt auch Bier) muss bei der FDA
einlangen und von dieser bestätigt werden bevor die Warenlieferung im ersten Hafen in den
Vereinigten Staaten ankommt (siehe auch:
http://www.fda.gov/downloads/Food/GuidanceRegulation/UCM140285.pdf) Abhängig von der Art
des Versandweges, gibt es unterschiedliche Zeitfenster, in denen eine solche Voranmeldung
passieren muss (ausgenommen sind Lebensmittellieferungen mittels international mail):

         Wird die PN mithilfe von PNSI durchgeführt, darf das frühestens 15 Tage vor Einlangen der
          Lieferung erfolgen.
         Wird die PN mithilfe von ABI/ACS eingereicht, darf die Voranmeldung frühestens 30 Tage
          vor Einlangen der Ware im fremden Hafen bei der FDA erfolgen.

Darüber hinaus sind folgende Zeitfenster zu beachten, die angeben, wann die PN spätestens
eingereicht werden muss:

TRANSPORTWEG                                 FRIST ZUR ABGABE DER PRIOR NOTICE

Straßengüterverkehr                          Nicht später als zwei Stunden bevor die Lieferung am
                                             Ankunftshafen eintrifft
Schienengüterverkehr                         Nicht später als vier Stunden bevor die Lieferung am
                                             Ankunftshafen eintrifft
Luftweg                                      Nicht später als vier Stunden bevor die Lieferung am
                                             Ankunftshafen eintrifft
Seeweg                                       Nicht später als acht Stunden bevor die Lieferung am
                                             Ankunftshafen eintrifft
Postweg                                      vor dem Versand
Begleitet durch eine Person                  Innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens für das jeweils
                                             genutzte Transportmittel

Ändern sich verpflichtende Angaben nach dem Absenden der PN – wie beispielsweise die
Identität des Herstellers –, ist diese PN zu stornieren und eine neue einzureichen. Dazu gibt es
allerdings Ausnahmen, bei denen keine Anpassung der PN nötig ist: Änderungen bei der
geplanten Ankunft der Produkte, Änderungen hinsichtlich der Versandinformationen sowie solcher
der Quantität der Ware.
http://www.fda.gov/food/guidanceregulation/guidancedocumentsregulatoryinformation/fooddefen
se/ucm267673.htm

                                                                                                      22
Mehr Details zur Einreichung der Prior Notice finden Sie unter
http://www.fda.gov/Food/GuidanceRegulation/ImportsExports/Importing/ucm2006837.htm

Die FDA und das US Department of Health and Human Services stellen darüber hinaus unter
http://www.fda.gov/food/guidanceregulation/guidancedocumentsregulatoryinformation/fooddefen
se/ucm267673.htm einen Guide mit den wichtigsten Eckpunkten zur Prior Notice zur Verfügung.

Hilfe bei technischen Schwierigkeiten oder Antworten zu allgemeinen Fragen bietet die FDA
unter
       Tel:   +1 800 216 7331 (innerhalb USA)
              +1 301 575 0156 (außerhalb USA)
       E-Mail:furls@fda.gov

 4.3.    Begleitdokumente
Die Exportrechnung muss in zweifacher Ausführung beigelegt sein und den US Vorschriften entsprechen.
Verpflichtende Angaben auf Exportrechnungen sind

       offizieller Briefkopf
       Art des Weines
       Volumina der Flaschen
       Anzahl und Größe der Kartons (und/oder ev Flaschen)
       Alkoholgehalt des jeweiligen Weines
       Preis
       FDA Registrierungsnummer (von jedem der auf der Rechnung angeführten Betriebe sowie dem
        Versender)

Verpflichtend ist darüber hinaus auch die Etikettierung der Weine entsprechend den US
Etikettierungsvorschriften, die zusätzliche Etikettierung jedes einzelnen Kartons mit Angabe des
Importeurs, der FDA Nummer und Anzahl der Flaschen sowie des Gesamtflüssigkeitsvolumens pro
Karton.

Die US-Regierung verlangt weder ein Ursprungszeugnis (UZ), noch ein Begleitpapier oder
Analysenzeugnisse. Sehr wohl gibt es aber US-Importeure, die ein Ursprungszeugnis zur Absicherung
(Herkunft, Qualitätsstufe, etc.) einfordern. Dieses kann auch für den Transport im EU-Binnenraum benötigt
werden. Daher empfehlen wir, ein Ursprungszeugnis oder "Begleitpapier zur Beförderung von
Erzeugnissen des Weinbaus" (Lager Nr. 1629) beizulegen. Dies entspricht hinsichtlich den Angaben mehr
oder weniger einem UZ, ist jedoch billiger. Das Begleitpapier muss von der jeweiligen Landes-
Wirtschaftskammer unter Hinzuziehung der Prüfnummernzeugnisse und Exportrechnung bestätigt werden.
Um sicherzugehen, empfiehlt es sich, die Exportrechnung sowie ein UZ oder Begleitpapier auszustellen bzw
bestätigen zu lassen.

Falls Flaschen exportiert werden, die nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Größen in den USA
entsprechen, muss eine Bestätigung der zuständigen Landeskammer vorgelegt werden, die bescheinigt,
dass der Wein vor dem 31. Dezember 1978 abgefüllt wurde.

                                                                                                      23
4.4.     Gesetzesvorschriften, Zölle und Steuern
Einen aktuellen Überblick über die Rechtslage zu Weinimport und –vertrieb bietet die Homepage des TTB
(Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau ) unter www.ttb.gov/wine/index.shtml.

Im März 2006 wurde das sogenannte US/EC Wine Agreement unterzeichnet, durch das
Weinproduktionspraktiken gegenseitig anerkannt werden. Genauere Informationen dazu erhalten Sie unter
www.ttb.gov/agreements/us_ec_wine_agreement.shtml.

Bei der Bestimmung des amerikanischen Zolltarifs für Wein hilft der unter http://hts.usitc.gov/ abrufbare
HTS (Harmonized Tariff Schedule). Die Nomenklatur der europäischen und der amerikanischen
Zolltarifnummern stimmt nur in den ersten sechs Stellen überein. Für die übrigen Stellen sind daher
weitere Unterteilungen vorzunehmen.

Laut US-Zollkodex kommen für die unterschiedlichen Weinsorten die Zolltarifnummern des Kapitel 22 zur
Anwendung:

                                                   Zolltarifnummer               Gebinde                 Zoll

 Schaumwein                                               2204.10.00                         19,8 Cents/ Liter

 Perlwein                                             2204.21.20.00                          19,8 Cents/ Liter

 Wein unter 14 % vol                                  2204.21.30-60       < 2 Liter & < 14    6,3 Cents/ Liter
                                                                               Vol. % Alk.

                                                                           2 - 4 Liter & <    8,4 Cents/ Liter
                                                                           14 Vol. % Alk.

 Wein ab 14 % vol                                     2204.29.20-40       < 2 Liter & < 14   16,9 Cents/ Liter
                                                                               Vol. % Alk.

                                                                           2 - 4 Liter & <   22,4 Cents/ Liter
                                                                           14 Vol. % Alk.

Bundesverbrauchssteuer (federal excise tax, FET)
Bei der Einfuhr von alkoholischen Getränken wird von der zuständigen Behörde (TTB) die sog. "federal
excise tax" vom Importeur eingehoben. Diese berechnet sich wie folgt (1 Gallone entspricht 3,785 l):

        < 14 Vol. % Alk.      $ 1,07 / Gallone = $ 0,21 / 750 ml Fl.
        14 - 21 Vol. % Alk.            $ 1,57 / Gallone = $ 0,31 / 750 ml Fl.
        21 - 24 Vol. % Alk.            $ 3,15 / Gallone = $ 0,62 / 750 ml Fl.
        Perlwein                       $ 3,30 / Gallone = $ 0,65 / 750 ml Fl.
        Schaumwein                     $ 3,40 / Gallone = $ 0,67 / 750 ml Fl.
Nähere Details dazu auch unter www.ttb.gov/tax_audit/atftaxes.shtml.

Steuern auf bundesstaatlicher Ebene
Auch auf bundesstaatlicher Ebene werden eigene Abgaben eingehoben:
     Verbrauchssteuer (alcoholic beverage tax)
       Diese rangiert zwischen USD 0,20 und USD 2,5 pro Gallone (1 Gallone = 3,785 l).

                                                                                                            24
   Mehrwertsteuer (sales tax)
    Darüber hinaus wird eine Mehrwertsteuer auf Weine eingehoben, wobei hier zusätzlich örtliche
    Aufschläge von Counties und Gemeinden zu berücksichtigen sind. Unter http://www.wine-
    searcher.com/usa-wine-taxes.lml finden Sie eine Auflistung der durchschnittlichen Sales Tax für
    Wein, die in den einzelnen Bundesstaaten eingehoben wird (Stand: 21. Februar 2014).

                                                                                                25
5. ETIKETTIERUNGSVORSCHRIFTEN
Alle Etiketten, die auf Weinflaschen angebracht werden, müssen vor dem Import durch das TTB (Alcohol and
Tobacco Tax and Trade Bureau, www.ttb.gov) genehmigt werden. Darüber hinaus muss der Importeur das
sogenannte „COLA – Certificate of Label Approval“ beantragen. Dabei ist mit einer Bearbeitungszeit von
zumindest 90 Tagen zu rechnen.

Die Kontaktdaten des TTB lauten:

           Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau
           Advertising, Labeling and Formulation Division
           1310 G Street, NW, 4th Floor
           Washington, DC 20220
           Tel: +1(202) 927-8140
           Fax: (202) 927-3306
           Email: alfd@ttb.treas.gov

In Kartons abgepackte Weinflaschen, die für den Wiederverkauf im Einzelhandel bestimmt sind, müssen
ebenfalls alle Pflichtangaben der Etikette auf dem Karton vermerkt haben.

  5.1.       Produktdefinition (Terminologie)
Die unterschiedlichen Arten von Wein werden in unterschiedliche Klassen unterteilt:

     Klasse 1: Wein aus Weintrauben
      a) Wein aus Weintrauben ("Grape Wine")
          Traubenwein, der keine Zusätze von Alkohol oder Weinbrand enthält, darf als "natural" bezeichnet
          werden.

      b) Tischwein
         In den USA bezeichnet man einen Traubenwein als Tischwein der nicht mehr als 14 Prozent
         Alkoholvolumen aufweist, derartige Weine werden auch, je nach Einzelfall, als "light wine", "red
         table wine ", "light white wine ", "sweet table wine " etc. bezeichnet.

      c)     Dessertwein ("Dessert Wine")
             Traubenwein darf als Dessertwein bezeichnet werden, wenn das Alkoholvolumen zwischen 14 und
             24 % liegt.

     Klasse 2: Schaumwein
      a) Schaumwein ("Sparkling Grape Wine", "Sparkling Wine", "Sparkling White Wine", "Sparkling Red
          Wine")
      Der Wein muss natürliches CO2 enthalten, das im Zuge des Gärungsprozesses entstanden ist.

      b) Leichter Schaumwein („Sparkling Light Wine“)
         Schaumweine, die Geschmack, Aromen und weitere Eigenschaften aufweisen, die normalerweise
         der Kategorie Champagner zugeordnet werden, aber sonst nicht den Anforderungen für eine
         solche Klassifizierung entsprechen, dürfen zusätzlich zur Bezeichnung „Sparkling Wine“ folgende

                                                                                                       26
Sie können auch lesen